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Verfahren Hochleistungsstrecke Linz Hauptbahnhof bis Summerau ...

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BMVIT - IV/SCH2 (Oberste Eisenbahnbaubehörde (<strong>Verfahren</strong> im Bereich der Eisenbahnen))<br />

Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien<br />

Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien<br />

E-Mail: sch2@bmvit.gv.at<br />

Internet: www.bmvit.gv.at<br />

GZ. BMVIT-820.311/0001-IV/SCH2/2012 DVR:0000175<br />

EDIKT<br />

Wien, am 1. Februar 2012<br />

„<strong>Hochleistungsstrecke</strong> Nr. 221 - <strong>Linz</strong> Hbf. <strong>bis</strong> <strong>Summerau</strong>;<br />

Selektiver zweigleisiger Ausbau im<br />

Abschnitt Hbf. <strong>Linz</strong> <strong>bis</strong> Hst. St. Georgen an der Gusen;<br />

Umbau der Bahnhöfe Lungitz, Gaisbach-Wartberg, Kefermarkt, Freistadt und <strong>Summerau</strong>“<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren<br />

gemäß §§ 23b, 24 und 24f UVP-G 2000;<br />

Kundmachung der Zustellung eines Schriftstücks (Genehmigungsbescheid)<br />

im Großverfahren<br />

Mit Edikt vom 11. Mai 2011, GZ. BMVIT-820.311/0007-IV/SCH2/2011, wurden die <strong>Verfahren</strong>seinleitung<br />

und die öffentliche Auflage der Umweltverträglichkeitserklärung samt der diesem Vorhaben<br />

zugrunde liegenden Antragsunterlagen unter gleichzeitiger Einräumung einer Stellungnahme- bzw.<br />

Einwendungsfrist vom 17. Mai 2011 <strong>bis</strong> einschließlich 1. Juli 2011 beim Bundesministerium für<br />

Verkehr, Innovation und Technologie als UVP-Behörde und den Standortgemeinden <strong>Linz</strong> (Magistrat),<br />

Steyregg, Luftenberg Kefermarkt sowie bei den Bezirkshauptmannschaften der Bezirke <strong>Linz</strong>,<br />

Urfahr-Umgebung, Perg und Freistadt jeweils im redaktionellen Teil der Oberösterreich-Ausgabe<br />

der „Kronen Zeitung“ und den „Oberösterreichischen Nachrichten“ sowie im „Amtsblatt zur Wiener<br />

Zeitung“ gemäß § 24 Abs. 8 und § 9 UVP-G 2000 iVm §§ 44a und 44b AVG 1991 kundgemacht.<br />

Wir teilen mit, dass die in dieser Angelegenheit nunmehr ergangene abschließende Entscheidung<br />

(Bescheid) vom 1. Februar 2012, GZ. BMVIT-820.311/0001-IV/SCH2/2012, im Bundesministerium<br />

für Verkehr, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1031 Wien, Zimmer 7E26<br />

von 9:00 Uhr <strong>bis</strong> 15:00 Uhr ab sofort <strong>bis</strong> einschließlich 13. April 2012, mindestens aber acht<br />

Wochen nach Abschluss der Verlautbarung dieses Edikts, für jedermann zur öffentlichen Einsicht<br />

aufliegt.<br />

Das Schriftstück ist auch im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation<br />

und Technologie unter<br />

(http://www.bmvit.gv.at/verkehr/eisenbahn/verfahren/linz_summerau/index.html) abrufbar.


GZ. BMVIT-820.311/0001-IV/SCH2/2012<br />

Weiters liegt der Bescheid auch beim Magistrat der Landeshauptstadt <strong>Linz</strong>, bei den Gemeindeämtern<br />

der Stadtgemeinden Steyregg, Pregarten und Freistadt, der Marktgemeinden St.<br />

Georgen/Gusen, Ried in der Riedmark, Wartberg ob der Aist, Kefermarkt, Neumarkt im<br />

Mühlkreis, Lasberg und Rainbach im Mühlkreis sowie der Gemeinden Luftenberg/Donau,<br />

Langenstein, Katsdorf, Hagenberg im Mühlkreis und Waldburg als Standortgemeinden zur<br />

öffentlichen Einsicht auf. Ort und Zeit der Einsichtnahme sind an dortiger Stelle zu erfragen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass dieses Edikt auch durch Veröffentlichung im redaktionellen Teil zweier<br />

im Bundesland Oberösterreich weit verbreiteter Tageszeitungen („Oberösterreichischen Nachrichten“<br />

und „Kronen Zeitung“) sowie im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundgemacht wird.<br />

Wir weisen weiters darauf hin, dass das Schriftstück (Genehmigungsbescheid) mit Ablauf<br />

von zwei Wochen nach Abschluss der Verlautbarung dieses Edikts als zugestellt gilt. Eine<br />

spätere Zusendung bzw. Ausfolgung löst daher keine Zustellwirkung aus.<br />

Als Partei wird Ihnen eine Ausfertigung des Schriftstückes auf Verlangen unverzüglich zugesendet.<br />

Als Beteiligte(r) wird Ihnen eine Ausfertigung des Schriftstückes auf Verlangen bei uns ausgefolgt.<br />

Rechtsgrundlagen: § 24f Abs. 13 UVP-G 2000 und §§ 44a, 44f AVG<br />

Für die Bundesministerin:<br />

Mag. Gabriele Fiedler<br />

Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.<br />

Datum 2012-02-06T11:07:37+01:00<br />

Seriennummer 437268<br />

Aussteller-Zertifikat<br />

Signaturwert<br />

Prüfinformation<br />

Methode urn:pdfsigfilter:bka.gv.at:binaer:v1.1.0<br />

CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-<br />

Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,<br />

C=AT<br />

fnjOccu47wfF3KXkLx2L/SPoopuJMWx4bVUafr1n0xRR4/teAiMC2DS/r0ideuD1B<br />

dMLCUIILlxCM/WwnF3NNtnALT8DAN3YPlrWjYrS990mLw7S4mNij2zhijU9RbhDh0<br />

3VNZo1I8PBAgjK/p443unmyrgknbRzPQ9r2odiM0Y=<br />

Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter:<br />

https://www.signaturpruefung.gv.at/<br />

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