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Germar Rudolf: Das Rudolf Gutachten

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GERMAR RUDOLF · DAS RUDOLF GUTACHTEN<br />

schenversuche, Umweltgefährdung). Wird der Wissenschaft jedoch verboten,<br />

Thesen aufzustellen oder bestehende Thesen einem Widerlegungsversuch zu<br />

unterziehen – und seien diese Versuche und deren Ergebnisse noch so umstritten<br />

–, oder wird ihr verboten, gewisse Argumente anzuführen oder zu bestimmten<br />

Ergebnissen zu kommen, und schließlich, ihre Ergebnisse durch Publikation<br />

der im wissenschaftlichen Diskurs unersetzbar wichtigen Kritik<br />

durch die Öffentlichkeit auszusetzen, so hebt man das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit<br />

vollständig auf, denn die kritische Prüfung bestehender Theorien<br />

und Paradigmen durch strenge Widerlegungsversuche sowie deren Veröffentlichung<br />

ist der Kern der Wissenschaft, ja der menschlichen Erkenntnis<br />

schlechthin. 465<br />

Bei alledem bleibt mir zudem absolut rätselhaft, wie eigentlich die Würde<br />

eines Menschen durch jemanden verletzt werden kann, der lediglich eine bestimmte<br />

historische These vertritt. Um klarzumachen, was ich meine, möchte<br />

ich hier einmal die Dinge für den „Normalbürger“ quasi auf den Kopf stellen:<br />

Setzen wir doch einem als reine Denkübung voraus, der Holocaust habe eben<br />

nicht so stattgefunden wie immer behauptet. Wäre dann nicht festzustellen,<br />

daß die immerwährende Verbreitung der dann als „Lüge“ bzw. „Unwahrheit“<br />

zu bezeichnenden Holocaust-Propaganda die Würde jedes SS-Mannes, jedes<br />

Waffen-SS- und Wehrmachtsangehörigen, ja jedes Deutschen verletzt? Die<br />

Antwort auf diese Frage hängt eben nicht davon ab, wie die These lautet, sondern<br />

ob die historische These richtig ist.<br />

Aber selbst wenn sich eine These als falsch erweisen sollte, so ist dies immer<br />

noch kein Grund, Menschen deshalb strafrechtlich zu verfolgen. Fehler zu<br />

machen ist nämlich etwas sehr Menschliches, ja geradezu Unvermeidliches.<br />

Auch Historiker machen immer wieder Fehler, manchmal irrtümlich, manchmal<br />

fahrlässig, manchmal vielleicht sogar vorsätzlich. So mancher mag sich<br />

oder seine Angehörigen oder Vorfahren durch solche Fehler verunglimpft, beleidigt<br />

oder in Ehre und Würde verletzt sehen. Häufig vielleicht sogar schon<br />

dann, wenn derartige Fehler nur subjektiv empfunden, objektiv aber gar nicht<br />

gegeben sind. Würde sich also nicht immer irgend jemand in seiner Würde<br />

verletzt sehen, sobald ein Historiker den Mund aufmacht oder einen Stift in<br />

die Hand nimmt? Gehörte dann nicht konsequenterweise jeder Historiker vor<br />

Gericht gestellt, das dann festzustellen hätte, ob er Fehler gemacht hat und ob<br />

jemand in seiner Würde verletzt wurde? Und wenn man meint, dafür Freiheitsstrafen<br />

aussprechen zu müssen, gehörten dann nicht alle Historiker, die<br />

Fehler machten – und wer macht das nicht – grundsätzlich in Gefängnisse,<br />

immer und überall? Oder ist dieses in der Würde Verletzt-Sein-Können ein<br />

Sonderrecht der „Holocaustopfer“? Dürfen Juden in Deutschland weiterhin<br />

sonderbehandelt werden? Ich meine nein.<br />

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