Germar Rudolf: Das Rudolf Gutachten
Germar Rudolf: Das Rudolf Gutachten
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GERMAR RUDOLF · DAS RUDOLF GUTACHTEN<br />
schenversuche, Umweltgefährdung). Wird der Wissenschaft jedoch verboten,<br />
Thesen aufzustellen oder bestehende Thesen einem Widerlegungsversuch zu<br />
unterziehen – und seien diese Versuche und deren Ergebnisse noch so umstritten<br />
–, oder wird ihr verboten, gewisse Argumente anzuführen oder zu bestimmten<br />
Ergebnissen zu kommen, und schließlich, ihre Ergebnisse durch Publikation<br />
der im wissenschaftlichen Diskurs unersetzbar wichtigen Kritik<br />
durch die Öffentlichkeit auszusetzen, so hebt man das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit<br />
vollständig auf, denn die kritische Prüfung bestehender Theorien<br />
und Paradigmen durch strenge Widerlegungsversuche sowie deren Veröffentlichung<br />
ist der Kern der Wissenschaft, ja der menschlichen Erkenntnis<br />
schlechthin. 465<br />
Bei alledem bleibt mir zudem absolut rätselhaft, wie eigentlich die Würde<br />
eines Menschen durch jemanden verletzt werden kann, der lediglich eine bestimmte<br />
historische These vertritt. Um klarzumachen, was ich meine, möchte<br />
ich hier einmal die Dinge für den „Normalbürger“ quasi auf den Kopf stellen:<br />
Setzen wir doch einem als reine Denkübung voraus, der Holocaust habe eben<br />
nicht so stattgefunden wie immer behauptet. Wäre dann nicht festzustellen,<br />
daß die immerwährende Verbreitung der dann als „Lüge“ bzw. „Unwahrheit“<br />
zu bezeichnenden Holocaust-Propaganda die Würde jedes SS-Mannes, jedes<br />
Waffen-SS- und Wehrmachtsangehörigen, ja jedes Deutschen verletzt? Die<br />
Antwort auf diese Frage hängt eben nicht davon ab, wie die These lautet, sondern<br />
ob die historische These richtig ist.<br />
Aber selbst wenn sich eine These als falsch erweisen sollte, so ist dies immer<br />
noch kein Grund, Menschen deshalb strafrechtlich zu verfolgen. Fehler zu<br />
machen ist nämlich etwas sehr Menschliches, ja geradezu Unvermeidliches.<br />
Auch Historiker machen immer wieder Fehler, manchmal irrtümlich, manchmal<br />
fahrlässig, manchmal vielleicht sogar vorsätzlich. So mancher mag sich<br />
oder seine Angehörigen oder Vorfahren durch solche Fehler verunglimpft, beleidigt<br />
oder in Ehre und Würde verletzt sehen. Häufig vielleicht sogar schon<br />
dann, wenn derartige Fehler nur subjektiv empfunden, objektiv aber gar nicht<br />
gegeben sind. Würde sich also nicht immer irgend jemand in seiner Würde<br />
verletzt sehen, sobald ein Historiker den Mund aufmacht oder einen Stift in<br />
die Hand nimmt? Gehörte dann nicht konsequenterweise jeder Historiker vor<br />
Gericht gestellt, das dann festzustellen hätte, ob er Fehler gemacht hat und ob<br />
jemand in seiner Würde verletzt wurde? Und wenn man meint, dafür Freiheitsstrafen<br />
aussprechen zu müssen, gehörten dann nicht alle Historiker, die<br />
Fehler machten – und wer macht das nicht – grundsätzlich in Gefängnisse,<br />
immer und überall? Oder ist dieses in der Würde Verletzt-Sein-Können ein<br />
Sonderrecht der „Holocaustopfer“? Dürfen Juden in Deutschland weiterhin<br />
sonderbehandelt werden? Ich meine nein.<br />
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