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Germar Rudolf: Das Rudolf Gutachten

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4. AUSCHWITZ<br />

Faktum 2: Es gibt ein Schreiben der Fa. Topf vom 2.3.43, in dem unter Bezug<br />

auf obiges Telegram von »Anzeigegeräte für Blausäure-Reste« die Rede<br />

ist. 217<br />

Falsche Schlußfolgerung: Die SS bestellte diese Anzeigegeräte, um nach<br />

vollbrachtem Massenmord mit Blausäure im Krematorium II zu prüfen, ob die<br />

Lüftung der „Gaskammer“ erfolgreich war. 218<br />

Richtige Schlußfolgerung: Laut Fachliteratur sind »Gasprüfer« Rauchgasanalysatoren<br />

zur Bestimmung der Abgaszusammensetzung von Ofengasen. 219<br />

Derartige Geräte waren Standardausrüstung in Krematorien. Daß derartige<br />

Geräte mit besagter Bestellung gemeint waren, ergibt sich auch daraus, daß<br />

sie von einem Heizungtechniker bei einer Ofenbaufirma bestellt wurden. <strong>Das</strong><br />

Antwortschreiben der Fa. Topf vom 2.3.43, das angibt, man müsse erst herausfinden,<br />

wer denn diese Geräte vertreibt, ist mehrfach als Absurdum bloßgestellt<br />

worden: 220<br />

– Nach der damaligen Literatur hießen Geräte zum Aufspüren von Blausäureresten<br />

»Blausäurerestnachweisgeräte« bzw »Gasrestnachweisgeräte<br />

für Zyklon«. 109 Da die Fa. Topf & Söhne laut Schreiben bereits von<br />

drei Firmen Nachricht über die Beschaffungsmöglichkeit solcher Geräte<br />

erhielt, müßte der korrekte Name dieser Geräte inzwischen selbst zu<br />

Topf & Söhne durchgedrungen sein.<br />

– Zudem beruhten dieses Nachweisgeräte auf einer naßchemischen Methode,<br />

die keine »Anzeige« besaß, konnten also nicht als Anzeigegeräte<br />

bezeichnet werden. Hingegen hatten die im Bestelltelegramm erwähnten<br />

Gasprüfer eine Anzeige (vgl. Abb. 35).<br />

– Nach den damaligen Vorschriften war es bei jeder Entwesungsaktion<br />

mit Blausäure Pflicht, mittels Blausäurerestnachweisgeräten zu prüfen,<br />

Abbildung 35: <br />

<br />

<br />

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