Sprachheilpädagogik - Pädagogische Hochschule Vorarlberg
Sprachheilpädagogik - Pädagogische Hochschule Vorarlberg
Sprachheilpädagogik - Pädagogische Hochschule Vorarlberg
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<strong>Pädagogische</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />
Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der<br />
Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird<br />
durch die Studienkommission der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />
verordnet:<br />
Curriculum für den Hochschullehrgang<br />
<strong>Sprachheilpädagogik</strong><br />
Das Curriculum tritt mit 1.10.2008 in Kraft.
Qualifikationsprofil<br />
1 Umsetzung der Aufgaben gemäß § 8 Hochschulgesetz<br />
Der Hochschullehrgang „<strong>Sprachheilpädagogik</strong>“ bietet gemäß § 8 Abs. 1 Hochschulgesetz ein<br />
wissenschaftlich fundiertes und berufsfeldbezogenes Bildungsangebot mit theoretischen und<br />
praktischen Studienschwerpunkten zum Kompetenzerwerb an. Mit der Output-Orientierung<br />
wird den Anforderungen für verantwortungsbewusstes Handeln im Lehrberuf im Besonderen<br />
entsprochen.<br />
Die im § 3 Abs. 2 Hochschul-Curriculaverordnung angeführten allgemeinen Bildungsziele<br />
• Individualisierung und Differenzierung,<br />
• Integration von Menschen mit Behinderungen,<br />
• Integrative Pädagogik,<br />
• Förderdidaktik und<br />
• Stärkung sozialer Kompetenzen<br />
finden besondere Berücksichtigung.<br />
2 Umsetzung der leitenden Grundsätze gemäß § 9 Hochschulgesetz<br />
Ein erweiterter Bildungsbegriff bildet neben den formalen Vorgaben die Grundlage des<br />
Curriculums. Lehrerbildung wird nicht mehr nur auf die Erstausbildung fokussiert, sondern<br />
als lebensbegleitender und biografische Gegebenheiten berücksichtigender Prozess im Sinne<br />
eines Bildungskontinuums verstanden. Die institutionelle Zusammenführung und die<br />
inhaltliche Harmonisierung der Aus-, Fort- und Weiterbildung fördern die Zielerreichung.<br />
Die Umsetzung der leitenden Grundsätze gemäß § 9 Hochschulgesetz erfolgt<br />
• durch Lehrende mit vorwiegend akademischer Ausbildung, fundierter<br />
Lehrkompetenz, ausreichender praktischer Berufserfahrung und der Bereitschaft zur<br />
Weiterentwicklung,<br />
• durch Zusammenwirken aller Lehrenden,<br />
• durch ein wissenschaftlich orientiertes und berufsfeldbezogenes Studienangebot,<br />
• durch permanente Zusammenarbeit mit den Praxisschulen,<br />
• durch Verbindung von Forschung und Lehre, u.a. durch Einbindung der Lehrenden<br />
und Studierenden in regionale und internationale Forschungsprojekte,<br />
• durch Mitsprache der Studierenden,<br />
• durch enge Kooperation mit den schulrelevanten Dienststellen des Landes<br />
3 Vergleichbarkeit mit Curricula gleichartiger Studien<br />
Der Hochschullehrgang „<strong>Sprachheilpädagogik</strong>“ an der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />
beruht auf den formalen Vorgaben des Hochschulgesetzes und der Hochschul-<br />
Curriculaverordnung. Studienstrukturell und studieninhaltlich ist der Hochschullehrgang<br />
vergleichbar mit dem Hochschullehrgang „Lehramt für <strong>Sprachheilpädagogik</strong>“ der Kirchlichen<br />
<strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> in Wien.<br />
4 Begutachtungsverfahren<br />
Wird nachgereicht!
1 Einleitung<br />
Allgemeiner Teil<br />
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Hochschullehrganges werden wissenschaftlich<br />
fundierte und praxisorientierte Kenntnisse in den Bereichen Diagnostik, Didaktik und<br />
Methodik, Medizin, Psychologie und Linguistik sowie Fertigkeiten erworben, um auf die<br />
besonderen Bedürfnisse der Schüler/innen im sprachheilpädagogischen Arbeitsfeld eingehen<br />
zu können.<br />
Im Einzelnen sind die Absolvent/inn/en befähigt<br />
• zur Planung, Gestaltung und Evaluierung des Sprachheilunterrichts an Pflichtschulen, in<br />
Integrationsklassen und in Sonderschulen bzw. in sonderpädagogischen Zentren<br />
• zur Auseinandersetzung mit Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen<br />
• zur Diagnose und sprachheilpädagogischen Intervention von Schüler/innen mit Sprach-,<br />
Sprech- und Stimmstörungen<br />
• zur sensiblen Wahrnehmung der Lebenswelten der Schüler/innen und Übernahme von<br />
Erziehungsverantwortung im schulischen Bereich<br />
• zur Qualitätssicherung und forschenden Weiterentwicklung eigener Unterrichtspraxis, zu<br />
Teamwork und zur aktiven Mitgestaltung der Schulentwicklung<br />
2 Allgemeine Hinweise<br />
2.1 Geltungsbereich<br />
Diese Verordnung der Studienkommission der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Vorarlberg</strong> regelt<br />
den Studienbetrieb des Hochschullehrganges „<strong>Sprachheilpädagogik</strong>“ gemäß Hochschulgesetz<br />
und Hochschul-Curriculaverordnung.<br />
2.2 Gestaltung der Studien<br />
Die Studien an der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Vorarlberg</strong> orientieren sich gemäß § 40 Abs. 1<br />
Hochschulgesetz an der Vielfalt und der Freiheit wissenschaftlich-pädagogischer Theorien,<br />
Methoden und Lehrmeinungen. Dies bezieht sich auf die Durchführung von<br />
Lehrveranstaltungen im Rahmen der zu erfüllenden Aufgaben und deren inhaltliche und<br />
methodische Gestaltung. Darüber hinaus kommen die Bestimmungen des § 19 Abs. 2 bis 4<br />
Hochschul-Curriculaverordnung zur Anwendung.<br />
2.3 Zulassungsvoraussetzungen<br />
Für die Zulassung gilt der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Lehramtsstudiums für<br />
Volksschulen und Sonderschulen, der Nachweis über ein anderes Pflichtschullehramt oder<br />
über einen Abschluss der Bildungsanstalt für KindergärtnerInnen. Studierende des<br />
„Bachelorstudiums für das Volksschullehramt“ können nach Maßgabe der Studienplätze und<br />
dem erfolgreichen Abschluss der ersten vier regulären Studiensemester teilnehmen.<br />
2.4 Anrechnungen<br />
Über Anrechnungen unter Berücksichtigung des § 56 Hochschulgesetz entscheidet das<br />
Rektorat der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Vorarlberg</strong> nach Vorlage einschlägiger Nachweise,<br />
die zeitgerecht vor Beginn des Hochschullehrganges einzureichen sind. Die Entscheidung<br />
über Anrechnungen wird dem/der Antragsteller/in schriftlich mitgeteilt.
2.5 Gruppengrößen<br />
Aus Platz- und Ressourcengründen wird die Zahl der Teilnehmer/innen an dem<br />
Hochschullehrgang „<strong>Sprachheilpädagogik</strong>“ auf 25 beschränkt. Die Eröffnungszahl liegt bei 12<br />
Studierenden.<br />
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Anzahl der verfügbaren Plätze, wird eine Reihung<br />
im Anschluss an ein Beratungsgespräch vorgenommen und nach Rücksprache mit der<br />
Schulaufsicht vorgenommen.<br />
2.6 Umfang und Dauer<br />
Der Hochschullehrgang „<strong>Sprachheilpädagogik</strong>“ ist mit einer Studiendauer von sechs<br />
Semestern konzipiert, wird berufsbegleitend angeboten und umfasst 60 ECTS-CP. Der<br />
Hochschullehrgang besteht aus einem Studienabschnitt.<br />
2.7 Abschluss<br />
Der erfolgreiche Abschluss dieses Hochschullehrganges ist mit der Befähigung zur<br />
Unterrichtserteilung als Sprachheilpädagoge/in verbunden. Gemäß § 64 Abs. 2<br />
Hochschulgesetz wird der Titel „Akademische Sprachheillehrerin“ bzw. „Akademischer<br />
Sprachheillehrer“ verliehen und mit einem Zertifikat bestätigt.<br />
2.8 Kostenaufstellung<br />
Die Gesamtkosten des Hochschullehrganges „<strong>Sprachheilpädagogik</strong>“ belaufen sich unter<br />
Berücksichtigung der Hochschul-Einstufungsverordnung und bezogen auf eine<br />
Normstudierendengruppe auf 50.000 €.<br />
2.9 Vergleichbarkeit<br />
In Österreich werden an verschiedenen <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong>n vergleichbare Studien<br />
angeboten.<br />
3 Studien<br />
3.1 Studienkonzeptleitende Grundsätze<br />
Der Unterricht bzw. die Förderung von Schüler/innen mit Sprach-, Sprech- und<br />
Stimmstörungen erfordern fundiert ausgebildete Experten/innen.<br />
Aktuelle Anforderungen an Lehrende im sprachheilpädagogischen Arbeitsfeld werden<br />
durchgängig berücksichtigt.<br />
Der Hochschullehrgang „<strong>Sprachheilpädagogik</strong>“ ist gemäß § 5 Abs. 1 Hochschul-<br />
Curriculaverordnung modular gestaltet und weist studienbereichsübergreifende Module auf.<br />
Einzelne Lehrveranstaltungen werden dabei zu größeren, inhaltlich ausgerichteten<br />
Verbünden zusammengefasst. Dadurch wird das Denken und Handeln in größeren,<br />
miteinander vernetzten Sinnganzheiten gefördert.<br />
Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung gemäß geltender „Prüfungsordnung für Studien<br />
an der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Vorarlberg</strong>“. Prüfungen über einzelne Lehrveranstaltungen<br />
sind nicht zulässig.<br />
Eigenverantwortetes Studieren wird durch Sozialphasen (=Präsenzstudium) und<br />
Individualphasen (=Selbststudium) gefördert und die Anteile der jeweils erforderlichen<br />
Arbeitsleistungen mit ECTS-CP ausgewiesen.<br />
Die angewandten Lehr- und Lernformen sind auf den Erwerb berufsfeldbezogener und<br />
individueller Kompetenzen (Fach-, Methoden, Selbst- und Sozialkompetenz) ausgerichtet.<br />
Besonders die Fähigkeit zur Umsetzung von Theorie und Praxis in neuen<br />
Handlungssituationen wird gefördert und die Grundlage für stete lebensbegleitende<br />
Professionalisierung im Lehrberuf geschaffen.
3.2 Studienaufbau / ECTS-Raster<br />
Semester 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gesamt<br />
Humanwissenschaften 6 5 7 4 1,5 1,5 25<br />
Fachwissenschaften/Fachdidaktiken 3 4 5 8 1,5 1,5 23<br />
Schulpraktische Studien 6 6 12<br />
Gesamt 9 9 12 12 9 9 60<br />
3.3 Lehrveranstaltungsarten<br />
• Vorlesungen (V) dienen der Vermittlung von theoretischem Wissen von Haupt- und<br />
Spezialbereichen sowie Methoden und Lehrmeinungen des Faches.<br />
• Übungen (Ü) dienen der Anwendung des in Vorlesungen vorgetragenen Wissens und<br />
dienen der Lösung konkreter Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der<br />
Berufsbezogenheit.<br />
• Seminare (S) dienen der selbstständigen, wissenschaftlichen Bearbeitung und<br />
fortgeschrittenen Diskussion und Präsentation fachbezogener Themen.<br />
• Praktika (P) dienen der konkreten Umsetzung im unmittelbaren schulischen Praxisfeld<br />
unter Rückgriff auf theoretische Grundlagen.<br />
• Exkursionen (Ex) sind Blockveranstaltungen und dienen der Veranschaulichung bzw.<br />
Ergänzung exemplarischer Themen des Faches. Sie können als eigene Lehrveranstaltung<br />
aber auch im Rahmen von Lehrveranstaltungen angeboten werden.
1.1 Semesterübersicht<br />
Curriculum<br />
SH-700 FPB SH-701 FPB<br />
Sprachwissenschaftliche Grundlagen 3 ECTS Sonderpädagogische Grundlagen 6 ECTS<br />
1. Sem. - Sprachwissenschaftliche Grundlagen<br />
- Sprachliche Beeinträchtigungen<br />
- Linguistische Übungen<br />
1V<br />
1S<br />
1Ü<br />
- Einführung in die Sonder- und Heilpädagogik<br />
- Sprachbeeinträchtigungen<br />
- Sprachpädagogik und ihre Arbeitsfelder<br />
SH-702 FPA SH-703 FPB<br />
Sprachdidaktische Grundlagen 3 ECTS Neurologische und physiologische Grundlagen 6 ECTS<br />
2. Sem. - Erstspracherwerb<br />
- Soziokulturelle Bedingtheit von Sprache und frühe<br />
Literacy-Förderung<br />
- Mehrsprachigkeit<br />
3. Sem.<br />
4. Sem.<br />
5. Sem.<br />
6. Sem.<br />
1V<br />
1S<br />
1S<br />
- Medizinische Grundlagen<br />
- Sprache und Denken<br />
- Sprech- und Sprachübungen<br />
SH-704 FPA SH-705 FPA<br />
Störungen der Laut- und Schriftsprache 6 ECTS Sprachheilpädagogische Interventionen I 6 ECTS<br />
- Ätiologie und Symptomatik<br />
- Entwicklungsstörungen des Laut- und<br />
Schriftspracherwerbs<br />
- Materialien zur sprachheilpädagogischen<br />
Förderung bei Entwicklungsstörungen des Lautund<br />
Schriftspracherwerbs<br />
2V<br />
1V<br />
1Ü<br />
- Medizinische Interventionen bei Sprech-, Stimmund<br />
Sprachstörungen und mögliche Therapien<br />
- Didaktisch-methodische Übungen<br />
SH-706 FPA SH-707 FPA<br />
Interdisziplinäre Teamarbeit und<br />
Beratungskompetenz<br />
6 ECTS Sprachheilpädagogische Interventionen II 6 ECTS<br />
- Kommunikationsmodelle und Konflikttheorien<br />
1V<br />
- Sprachheilpädagogische Konzepte und Methoden<br />
- Fallarbeit<br />
2S<br />
zur sprachheilpädagogischen Intervention,<br />
- Gesprächsführung und Kommunikation<br />
2Ü<br />
Förderkonzepte<br />
- Sprachheilpädagogische Interventionen unter<br />
2V<br />
Berücksichtigung der Mehrfachbehinderung<br />
2S<br />
- Arbeits- und Fördermaterialien<br />
1Ü<br />
SH-708 FPA SH-709 FPA<br />
Unterrichtspraktikum I 6 ECTS Abschlussarbeit I 3 ECTS<br />
Basismodul 4Ü Beratung 1Ü<br />
SH-710 FPA SH-711 FPA<br />
Unterrichtspraktikum II 6 ECTS Abschlussarbeit II 3 ECTS<br />
Aufbaumodul 4Ü Beratung 1Ü<br />
2V<br />
1V<br />
1S<br />
2V<br />
1S<br />
1Ü<br />
2V<br />
4Ü
1.2 Modulbeschreibungen<br />
Modul SH-700: Sprachwissenschaftliche Grundlagen<br />
Modulart Pflicht-, Basismodul<br />
Credits 3<br />
Niveaustufe 2. Semester<br />
Dauer und Häufigkeit Sommersemester, jährlich<br />
Modulverantwortliche/r NN<br />
Vorlesung (1/30): Sprachwissenschaftliche Grundlagen<br />
Lehr- und Lernformen Seminar (1/30): Sprachliche Beeinträchtigungen<br />
Übung (1/30): Linguistische Übungen<br />
Voraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Module SH-700 und 701<br />
Studienfachbereichs- Humanwissenschaften: 0<br />
anteile<br />
Fachwissenschaften/Fachdidaktiken: 3<br />
Sprache Deutsch<br />
Bezug zu anderen Grundlegend für die Module SH-704 ff<br />
Modulen<br />
Teilnehmer/innen sollen sprachphilosophische, sprachphysiologische und<br />
Ziele / zu erwerbende<br />
linguistische Grundlagen kennen und dies in Diagnostik und<br />
Kompetenzen<br />
sprachheilpädagogischer Intervention anwenden.<br />
- Phonetik, Phonologie, Semantik<br />
- Sprache als Zeichensystem, Grapheme und Phoneme<br />
- Dialekt und Hochlautung<br />
- Sprachliche Beeinträchtigung aus Sicht der Linguistik<br />
Inhalte<br />
- Grundlage der Psycho- und Patholinguistik<br />
- Normale und abweichende phonologische Prozesse<br />
- Physiologie der Lauterzeugung<br />
- Kommunikationstheorien<br />
Leistungsnachweis Modulprüfung (schriftlich, 2-stündig)<br />
Literatur/<br />
Bekanntgabe durch die Referenten/innen<br />
Studienhilfsmittel<br />
Modul SH-701: Sonderpädagogische Grundlagen<br />
Modulart Pflicht-, Basismodul<br />
Credits 6<br />
Niveaustufe 1. Semester<br />
Dauer und Häufigkeit Wintersemester, jährlich<br />
Modulverantwortliche/r NN<br />
Vorlesung (2/90): Einführung in die Sonder- und Heilpädagogik<br />
Lehr- und Lernformen Vorlesung (1/45): Sprachbeeinträchtigungen<br />
Seminar (1/45): <strong>Sprachheilpädagogik</strong> und ihre Arbeitsfelder<br />
Voraussetzungen Abgeschlossenes Lehramtsstudium für Volksschulen oder Sonderschulen<br />
Studienfachbereichs- Humanwissenschaften: 6<br />
anteile<br />
Sprache Deutsch<br />
Bezug zu anderen Grundlegend für die Module SH-704 ff<br />
Modulen<br />
Teilnehmer/innen kennen die Möglichkeiten der Erziehung und Bildung von<br />
Ziele/ zu erwerbende Schüler/innen mit Sprachbeeinträchtigungen, reflektieren ihr eigenes Weltbild<br />
Kompetenzen<br />
gegenüber Beeinträchtigungen und entwickeln eine tragfähige Grundlage für die<br />
weiteren Studien.<br />
- Sprachbeeinträchtigungen<br />
- Erziehung und Bildung bei Schüler/innen mit Sprachbeeinträchtigungen<br />
- Schulorganisatorische Möglichkeiten zur Förderung von Schüler/innen mit<br />
Inhalte<br />
Sprachbeeinträchtigungen, Lehrplan<br />
- Außerschulische Fördermöglichkeiten für Schüler/innen mit<br />
Sprachbeeinträchtigungen<br />
- Persönlicher Zugang zu Behinderung, Beeinträchtigung, Begabung
- Kind-Eltern-Lehrer: Rollenverständnis, Bedürfnisse, Grenzen, Anderssein<br />
- Teamfähigkeit<br />
Leistungsnachweis Modulprüfung (schriftlich, 2-stündig)<br />
Literatur/<br />
Bekanntgabe durch die Referenten/innen<br />
Studienhilfsmittel<br />
Modul SH-702: Sprachdidaktische Grundlagen<br />
Modulart Pflicht-, Basismodul<br />
Credits 3<br />
Niveaustufe 1. Semester<br />
Dauer und Häufigkeit Wintersemester, jährlich<br />
Modulverantwortliche/r NN<br />
Vorlesung (1/30): Erstspracherwerb<br />
Seminar (1/30): Soziokulturelle Bedingtheit von Sprache und frühe Literacy-<br />
Lehr- und Lernformen<br />
Förderung<br />
Seminar (1/30): Mehrsprachigkeit<br />
Voraussetzungen Abgeschlossenes Lehramtsstudium für Volksschulen oder Sonderschulen<br />
Studienfachbereichs- Humanwissenschaften: 0<br />
anteile<br />
Fachwissenschaften/Fachdidaktik: 3<br />
Sprache Deutsch<br />
Bezug zu anderen Grundlegend für die Module SH-704 ff<br />
Modulen<br />
- Verlauf und Erwerbsprinzipien des Erstspracherwerbs kennen und in Beziehung zu<br />
weiterem Sprachlernen und Schriftspracherwerb bringen.<br />
- Wichtige Theorien zum primären Spracherwerb und zum Erwerb der<br />
Ziele/ zu erwerbende Mehrsprachigkeit kennen und den Bezug zum eigenen pädagogischen Handeln<br />
Kompetenzen<br />
herstellen können.<br />
- Eigene Sprechfähigkeit reflektieren und gezielt und anhaltend verbessern können.<br />
- Die Bedeutung der sozioökonomischen Gegebenheiten auf den Spracherwerb<br />
kennen und deuten können.<br />
- Sprachentwicklung beim Kind – Theorien zum primären Spracherwerb und zum<br />
Erwerb von Mehrsprachigkeit<br />
- Vergleich Erst- und Zweitspracherwerb<br />
- Literacy–Konzept zur frühen sprachlichen Förderung<br />
Inhalte<br />
- Mediale und konzeptionelle Mündlichkeit und Schriftlichkeit<br />
- Schriftspracherwerb als Entwicklungsprozess – Interdependenz von geschriebener<br />
und gesprochener Sprache<br />
- Nachdenken über Sprache – Sprache und Sprachbewusstheit fördern<br />
Leistungsnachweis Modulprüfung (schriftlich, 2-stündig)<br />
Literatur/<br />
Bekanntgabe durch die Referenten/innen<br />
Studienhilfsmittel<br />
Modul SH-703: Neurologische und physiologische Grundlagen<br />
Modulart Pflicht-, Basismodul<br />
Credits 6<br />
Niveaustufe 2. Semester<br />
Dauer und Häufigkeit Sommersemester, jährlich<br />
Modulverantwortliche/r NN<br />
Lehr- und Lernformen<br />
Vorlesung (2/60): Medizinische Grundlagen<br />
Seminar (1/30): Sprache und Denken<br />
Übung (1/30): Sprech- und Sprachübungen<br />
Voraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Module SH-700 und 701<br />
Studienfachbereichs- Humanwissenschaften: 5<br />
anteile<br />
Fachwissenschaften/Fachdidaktiken: 1<br />
Sprache Deutsch<br />
Bezug zu anderen Grundlegend für die Module SH-704 ff
Modulen<br />
Ziele/ zu erwerbende Teilnehmer/innen kennen relevante medizinische Grundlagen und können diese<br />
Kompetenzen<br />
interpretieren und verbessern die individuelle Sprech-, Stimm- und Sprachleistung<br />
- Anatomie, Physiologie und Pathologie der Hör-, Stimm- und Sprechorgane sowie<br />
medizinische Diagnostik in Zusammenhang mit Sprachbeeinträchtigungen<br />
- Neurobiologische und neuropsychologische Grundlagen der Sprache<br />
Inhalte<br />
- Aufgabenfelder der Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde bzw. Phoniatrie<br />
- Sprache und Denken<br />
- Sprech-, Stimm- und Sprachleistung<br />
Leistungsnachweis Modulprüfung (schriftlich, 2-stündig)<br />
Literatur/<br />
Bekanntgabe durch die Referenten/innen<br />
Studienhilfsmittel<br />
Modul SH-704: Störungen der Laut- und Schriftsprache<br />
Modulart Pflicht-, Aufbaumodul<br />
Credits 6<br />
Niveaustufe 3. Semester<br />
Dauer und Häufigkeit Wintersemester, jährlich<br />
Modulverantwortliche/r NN<br />
Vorlesung (2/90): Ätiologie und Symptomatik<br />
Vorlesung (1/60): Entwicklungsstörungen des Laut- und Schriftspracherwerbs<br />
Lehr- und Lernformen<br />
Übung (1/30): Materialien zur sprachheilpädagogischen Förderung bei<br />
Entwicklungsstörungen der Laut- und Schriftsprache<br />
Voraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Module SH-700 bis 703<br />
Studienfachbereichs- Humanwissenschaften: 4<br />
anteile<br />
Fachwissenschaften/Fachdidaktiken: 2<br />
Sprache Deutsch<br />
Bezug zu anderen Grundlegend für die Module SH-705 ff<br />
Modulen<br />
Teilnehmer/innen sollen die Ätiologie und Symptomatik sowie Diagnostik und<br />
Ziele/ zu erwerbende sprachheilpädagogische Interventionsverfahren von Entwicklungsstörungen der Laut-<br />
Kompetenzen<br />
und Schriftsprache kennen und diese als Grundlage für sprachheilpädagogische<br />
Interventionsverfahren nutzen<br />
- Ätiologie und Symptomatik von phonetisch-phonologischen, lexikalisch<br />
semantischen Störungen und Dysgrammatismus<br />
- Interdependenz zwischen Laut- und Schriftsprache<br />
- Organisch und/oder entwicklungsbedingte Störungen des Laut- und<br />
Schriftspracherwerbs<br />
Inhalte<br />
- Kommunikativ-reaktive Sprachstörungen<br />
- Störungen des Schriftspracherwerbs<br />
- Möglichkeiten der sprachheilpädagogischen Diagnostik für Entwicklungsstörungen<br />
der Laut- und Schriftsprache<br />
- Möglichkeiten zur Untersuchung des Körperschemas und der Motorik<br />
- auditive Wahrnehmung, Diagnose und Förderung<br />
Leistungsnachweis Modulprüfung (schriftlich, 2-stündig)<br />
Literatur/<br />
Bekanntgabe durch die Referenten/innen<br />
Studienhilfsmittel<br />
Modul SH-705: Sprachheilpädagogische Interventionen l<br />
Modulart Pflicht-, Aufbaumodul<br />
Credits 6<br />
Niveaustufe 3. Semester<br />
Dauer und Häufigkeit Wintersemester, jährlich<br />
Modulverantwortliche/r NN<br />
Lehr- und Lernformen<br />
Vorlesung (2/90): Medizinische Interventionen bei Sprech-, Stimm- und<br />
Sprachstörungen und mögliche Therapien
Übung (3/90): Didaktisch-methodische Übungen<br />
Voraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Module SH-700 bis 703<br />
Studienfachbereichs- Humanwissenschaften: 3<br />
anteile<br />
Fachwissenschaften/Fachdidaktiken: 3<br />
Sprache Deutsch<br />
Bezug zu anderen Grundlegend für die Module SH-708 ff<br />
Modulen<br />
Teilnehmer/innen sollen sprachheilpädagogische Intervention bei Schüler/innen mit<br />
Ziele/ zu erwerbende Sprachbeeinträchtigungen unter Berücksichtigung von Symptomatik, Ätiologie und<br />
Kompetenzen<br />
sprachheilpädagogischer Diagnostik und im Kontext mit Sinnes-,<br />
Körperbehinderungen und psychomentalen Beeinträchtigungen treffen können<br />
- Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen und mögliche Therapien<br />
(Artikulationsstörungen, Dysgrammatismus, Mutismus, Poltern/Stottern)<br />
- Sprechangst<br />
- Einbeziehung medizinischer, psychiatrischer und psychologischer Befunde in die<br />
Diagnose und Planung sprechheilpädagogischer Interventionen<br />
- Interdisziplinäre Therapieansätze und kritische Reflexion<br />
Inhalte<br />
- Prävention, Früherkennung und Frühförderung bei Kindern mit<br />
Sprachbeeinträchtigungen<br />
- ganzheitliche Förderung von Schüler/innen mit Sprachbeeinträchtigungen,<br />
Interventionsmöglichkeiten „Sprache-Bewegung-Musik“<br />
- Atmung und Sprache<br />
- Sensorische Integration<br />
Leistungsnachweis Modulprüfung (schriftlich, 2-stündig)<br />
Literatur/<br />
Bekanntgabe durch die Referenten/innen<br />
Studienhilfsmittel<br />
Modul SH-706: Interdisziplinäre Teamarbeit und Beratungskompetenz<br />
Modulart Pflicht-, Aufbaumodul<br />
Credits 6<br />
Niveaustufe 4. Semester<br />
Dauer und Häufigkeit Sommersemester, jährlich<br />
Modulverantwortliche/r NN<br />
Vorlesung (1/30): Kommunikationsmodelle und Konflikttheorien<br />
Lehr- und Lernformen Seminar (2/90): Fallarbeit<br />
Übung (2/30): Gesprächsführung und Kommunikation<br />
Voraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Module SH-700 bis 705<br />
Studienfachbereichs- Fachwissenschaften/Fachdidaktiken: 4<br />
anteile<br />
Schulpraktische Studien: 2<br />
Sprache Deutsch<br />
Bezug zu anderen<br />
Modulen<br />
Grundlegend für die Module SH-708 ff<br />
Ziele/ zu erwerbende Teilnehmer/innen sollen Aspekte der interdisziplinären Teamarbeit, Kommunikations-<br />
Kompetenzen<br />
und Konfliktlösungskonzepte kennen und situationsgerecht anwenden können<br />
- Kommunikationsmodelle und Konflikttheorien<br />
- Verbale und nonverbale Kommunikation<br />
Inhalte<br />
- Interdisziplinäre Teamarbeit, Elternarbeit<br />
- Anamnesegespräche<br />
- Moderationstechnik und Beratungsfähigkeit<br />
Leistungsnachweis Modulprüfung (mündlich, Vorlage von Besprechungsprotokollen mit Reflexion )<br />
Literatur/<br />
Studienhilfsmittel<br />
Bekanntgabe durch die Referenten/innen<br />
Modul SH-707: Sprachheilpädagogische Interventionen ll<br />
Modulart Pflicht-, Aufbaumodul<br />
Credits 6
Niveaustufe 4. Semester<br />
Dauer und Häufigkeit Sommersemester, jährlich<br />
Modulverantwortliche/r NN<br />
Vorlesung (2/60): Sprachheilpädagogische Konzepte und Methoden zur<br />
sprachheilpädagogischen Intervention Förderkonzepte<br />
Lehr- und Lernformen Seminar (2/60): Sprachheilpädagogische Interventionen unter Berücksichtigung der<br />
Mehrsprachigkeit<br />
Übung (1/60): Arbeits- und Fördermaterialien<br />
Voraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Module SH-700 bis 705<br />
Studienfachbereichs- Humanwissenschaften: 0<br />
anteile<br />
Fachwissenschaften/Fachdidaktiken: 6<br />
Sprache Deutsch<br />
Bezug zu anderen Grundlegend für die Module SH-708 ff<br />
Modulen<br />
Teilnehmer/innen sollen im multiprofessionellen Team nach eingehender<br />
fachgerechter Diagnostik Sprachbeeinträchtigungen in ihren Grundzügen erkennen<br />
Ziele/ zu erwerbende<br />
sowie die Basisfunktionen für den Erwerb der Sprache und deren Beeinträchtigungen<br />
Kompetenzen<br />
diagnostizieren und grundlegende Fördermaßnahmen situations- und<br />
adressatengerechte materialunterstützte umsetzen können<br />
- Von der Alltagsbeobachtung zur systematischen Beobachtung<br />
- Von der Beobachtung zur Diagnose<br />
- Diagnostische Ordnungsschemata zur Feststellung der Sprachbeeinträchtigung<br />
- Förderdiagnosen<br />
Inhalte<br />
- Förderpläne<br />
- Fördermaterialien: Überblick, Einsatzmöglichkeiten, Grenzen, individuelle Passung<br />
- Fallbeispiele diskutieren, evaluieren und reflektieren<br />
- Qualitätshandbuch, Standards<br />
- Arbeit in der Gruppe<br />
Leistungsnachweis Modulprüfung (schriftlich, 2-stündig)<br />
Literatur/<br />
Bekanntgabe durch die Referenten/innen<br />
Studienhilfsmittel<br />
Modul SH-708 + 710: Unterrichtspraktikum l + ll<br />
Modulart Pflicht-, Aufbaumodul<br />
Credits 3 + 3<br />
Niveaustufe 5. und 6. Semester<br />
Dauer und Häufigkeit Winter- und Sommersemester<br />
Modulverantwortliche/r NN<br />
Übung (4/90): Schulpraktische Studien I – Basismodul<br />
Lehr- und Lernformen<br />
Übung (4/90): Schulpraktische Studien II - Aufbaumodul<br />
Voraussetzungen /<br />
Erfolgreicher Abschluss der Module SH-700 bis 707<br />
Zulassungsbedingungen<br />
Studienfachbereichs- Schulpraktische Studien: 6 + 6<br />
anteile<br />
Sprache Deutsch<br />
Bezug zu anderen Modulen Module SH-709 und 711<br />
Teilnehmer/innen sollen verschiedene Formen des Unterrichts für Schüler/innen mit<br />
Ziele/ zu erwerbende Sprachbeeinträchtigung und allenfalls geistiger Behinderung erproben und<br />
Kompetenzen<br />
reflektieren und so ein Grundrepertoire didaktisch-methodischer sowie erziehlicher<br />
Handlungsmöglichkeiten erwerben.<br />
- Planung und Gestaltung von schüleradäquatem Unterricht unter dem<br />
Gesichtspunkte der Differenzierung und Individualisierung<br />
- Förderpläne im Kontext der unterrichtlichen Erfordernisse erstellen und<br />
interpretieren<br />
Inhalte<br />
- Geeignete Fördermaterialen erstellen und adäquat ersetzen<br />
- Reflexion und Analyse des unterrichtlichen Handelns<br />
- Verschiedene praxiserprobte und theoriegestützte Unterrichtsmodelle<br />
- Fördermaßnahmen evaluieren und Modifizierungsmaßnahmen setzen
- Beratung im förderpädagogischen Kontext führen<br />
- Dokumentation (Planungsunterlagen, Förderpläne, Fördermaterialien,<br />
Reflexion, Beratungsgespräche)<br />
Leistungsnachweis Modulprüfung (mündlich, 60 min): Präsentation und Reflexion der Planungsarbeiten<br />
Literatur/Studienhilfsmittel<br />
- Lehrplan<br />
- Fachliteratur aus den vorangegangenen Modulen<br />
Modul SH-709 + 711: Abschlussarbeit l + ll<br />
Modulart Pflicht-, Aufbaumodul<br />
Credits 3 + 3<br />
Niveaustufe 5. und 6. Semester<br />
Dauer und Häufigkeit Winter- und Sommersemester<br />
Modulverantwortliche/r NN<br />
Übung (1/90): Abschlussarbeit I einschließlich Beratung<br />
Lehr- und Lernformen<br />
Übung (1/90): Abschlussarbeit II einschließlich Beratung<br />
Voraussetzungen /<br />
Erfolgreicher Abschluss der Module SH-700 bis 707<br />
Zulassungsbedingungen<br />
Studienfachbereichs- Humanwissenschaften: 3<br />
anteile<br />
Fachwissenschaften/Fachdidaktiken: 3<br />
Sprache Deutsch<br />
Bezug zu anderen Modulen Module SH-708 und 710<br />
In einer Einzelfallanalyse (Anamnese, Diagnostik, sprachheilpädagogische<br />
Interventionsmöglichkeiten) eines/einer Schülerin mit einer Sprech-, Sprach- oder<br />
Ziele/ zu erwerbende Stimmstörung oder einer adäquaten sprachheilpädagogischen Forschungsfrage soll<br />
Kompetenzen<br />
das theoriegeleitete Handlungswissen durch die Auseinandersetzung mit<br />
theoretischen, wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnissen erweitert, vernetzt,<br />
vertieft und in stringenter sowie sprachlich korrekter Form dargestellt werden.<br />
- Entwicklung der Grob- und Feinstruktur im Anschluss an die<br />
Forschungsfrage<br />
- Themenbezogen Literaturarbeit<br />
- Erstellung der Abschlussarbeit unter Berücksichtigung der Richtlinien der<br />
Inhalte<br />
<strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Vorarlberg</strong> zur Abfassung wissenschaftlicher<br />
Arbeiten<br />
- Durchführung sprachheilpädagogischer Diagnostik<br />
- Erstellung von Förderplänen und Fördermaterialien<br />
Modulprüfung im Anschluss an das Modul 211 (mündlich, 60 min): Präsentation und<br />
Leistungsnachweis Reflexion der Abschlussarbeit<br />
Voraussetzung: Vorlage der erfolgreichen Abschlussarbeit<br />
Literatur/Studienhilfsmittel Themenbezogene aktuelle Fachliteratur