Ordnung für die Benutzung des Clubraumes der ... - in Naunhof
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1. Das Brauhaus zu Reudnitz GmbH ist berechtigt, bei sämtlichen <strong>in</strong> dem<br />
Clubraum stattf<strong>in</strong>denden Veranstaltungen nach Ihrer Wahl Ausstellungs-,<br />
Präsentations- und Informationsstände zu betreiben und sich <strong>in</strong> sonstiger Weise<br />
zu präsentieren.<br />
Das vorgenannte Recht umfasst auch <strong>die</strong> Befugnis, nach vorheriger Absprache<br />
mit <strong>der</strong> Stadt <strong>Naunhof</strong> mittels Anbr<strong>in</strong>gung von Spannbän<strong>der</strong>n, Fahnen und<br />
ähnlichen Gegenständen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Brauerei Werbung zu treiben.<br />
2. Der Nutzer stellt das Brauhaus zu Reudnitz GmbH bei den im Clubraum<br />
stattf<strong>in</strong>denden o<strong>der</strong> auf <strong>die</strong>se bezogenen Veranstaltungen als Sponsor und<br />
För<strong>der</strong>er vor.<br />
3. Der Nutzer verpflichtet sich, dass während <strong>der</strong> Laufzeit <strong>die</strong>ses Vertrages <strong>in</strong> dem<br />
Clubraum sowie bei sämtlichen auf den Clubraum bezogenen Veranstaltungen<br />
das Getränkesortiment <strong>des</strong> Leipziger Brauhauses zu Reudnitz GmbH zum<br />
Ausschank kommt.<br />
4. Die Stadt <strong>Naunhof</strong> wird <strong>die</strong> Radeberger Gruppe KG von e<strong>in</strong>er Nutzung vorher<br />
schriftlich <strong>in</strong>formieren und <strong>die</strong> Übertragung <strong>der</strong> Verpflichtung zum Ausschank<br />
<strong>des</strong> Getränkesortimentes <strong>der</strong> Radeberger Gruppe KG auf den Nutzer schriftlich<br />
nachweisen.<br />
§ 5<br />
<strong>Ordnung</strong>svorschriften<br />
(1) Räume, E<strong>in</strong>richtungen und Geräte <strong>des</strong> <strong>Clubraumes</strong> sowie <strong>die</strong> Außenanlagen s<strong>in</strong>d<br />
schonend zu behandeln. Die Anordnungen <strong>der</strong> Beauftragten <strong>der</strong> Stadtverwaltung<br />
<strong>Naunhof</strong> s<strong>in</strong>d zu befolgen. Die Beauftragten haben das Recht, bei<br />
schwerwiegenden Verstößen gegen <strong>die</strong>se <strong>Ordnung</strong> und nach entsprechen<strong>der</strong><br />
Auffor<strong>der</strong>ung an den Verantwortlichen <strong>des</strong> Nutzers zur Herstellung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten<br />
<strong>Ordnung</strong> und Sicherheit, <strong>die</strong> Nutzung <strong>des</strong> <strong>Clubraumes</strong> sofort zu unterb<strong>in</strong>den.<br />
(2) Das Betreten <strong>des</strong> <strong>Clubraumes</strong> ist nur im Beise<strong>in</strong>, <strong>des</strong> vom Nutzer benannten<br />
Verantwortlichen, gestattet. Die <strong>Benutzung</strong> richtet sich nach dem geltenden<br />
Belegungsplan.<br />
(3) Den Öffnungs- und Schließ<strong>die</strong>nst <strong>für</strong> den Clubraum versehen <strong>die</strong> jeweiligen<br />
Verantwortlichen <strong>des</strong> Nutzers.<br />
(4) Zur Schonung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung und <strong>des</strong> Fußbodens s<strong>in</strong>d sämtliche rollbaren<br />
Geräte zu rollen, alle an<strong>der</strong>en zu tragen. Das Schleifen o<strong>der</strong> Schieben von<br />
Gegenständen ist nicht gestattet. Bewegliche E<strong>in</strong>richtungsgegenstände s<strong>in</strong>d nach<br />
Gebrauch wie<strong>der</strong> an ihre Plätze zu br<strong>in</strong>gen.<br />
(5) Fundgegenstände s<strong>in</strong>d beim Hallenwart <strong>der</strong> Parthelandhalle o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />
Stadtverwaltung <strong>Naunhof</strong> abzugeben.<br />
(6) Ruhestören<strong>der</strong> Lärm und das Mitbr<strong>in</strong>gen von Tieren s<strong>in</strong>d im Clubraum und den<br />
Nebenräumen untersagt.<br />
(7) In den Toilettenräumen ist auf Sauberkeit zu achten. Unnötiger Licht- und<br />
Wasserverbrauch ist zu vermeiden. Glasflaschen s<strong>in</strong>d verboten.<br />
(8) Fahrzeuge aller Art dürfen am Gebäude nur an den da<strong>für</strong> vorgesehenen und<br />
gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Das Abstellen (auch von