Merkblatt: Umzug - Landkreis Potsdam-Mittelmark
Merkblatt: Umzug - Landkreis Potsdam-Mittelmark
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Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter des Jobcenters MAIA!<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong><br />
Jobcenter MAIA<br />
Service-Telefon: (03 38 41) 91 800<br />
jobcenter-MAIA@potsdam-mittelmark.de<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo, Di, Do, Fr: 8:00 – 13.00 Uhr und Di: 14:00 – 18:00 Uhr<br />
Standort Bad Belzig<br />
Brücker Landstraße 22b (TGZ)<br />
14806 Bad Belzig<br />
Standort Brandenburg<br />
<strong>Potsdam</strong>er Str. 18<br />
14776 Brandenburg a. d. Havel<br />
Standort Werder<br />
Am Gutshof 1 - 7<br />
14542 Werder (Havel)<br />
Standort Teltow<br />
Lankeweg 4<br />
14513 Teltow<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong><br />
Jobcenter MAIA<br />
Postfach 1226<br />
14802 Bad Belzig<br />
Tel.: (03 38 41) 91 800<br />
jobcenter-MAIA@potsdam-mittelmark.de<br />
www.MAIAonline.de<br />
Stand: September 2012<br />
<strong>Umzug</strong><br />
Wichtige Hinweise<br />
bei Wohnungswechsel<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong>
<strong>Umzug</strong><br />
Vor dem <strong>Umzug</strong> - Zeitplan<br />
4 Wochen vor <strong>Umzug</strong><br />
<br />
Einreichung eines aktuellen angemessenen Wohnungsangebots<br />
<br />
2 Wochen vor <strong>Umzug</strong><br />
<br />
eventuell Antragstellung von Wohnungserstausstattung<br />
Zusicherung<br />
der <strong>Umzug</strong> erforderlich ist und<br />
die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind.<br />
Sie eine entfernte Beschäftigung oder Ausbildung aufnehmen,<br />
Sie aus einem Spätaussiedler- oder Obdachlosenheim oder<br />
einem Frauenhaus ausziehen müssen oder<br />
<br />
Antragstellung auf Zusicherung der neuen Unterkunftskosten<br />
2-4 Wochen vor <strong>Umzug</strong><br />
eventuell Antragstellung zur darlehensweise Übernahme der<br />
Mietkaution<br />
eventuell Antragstellung zur Übernahme weiterer Kosten (<strong>Umzug</strong>s-,<br />
Renovierungskosten)<br />
Die Zusicherung über die neuen Unterkunftskosten muss vom bisher<br />
zuständigen Jobcenter eingeholt werden.<br />
Sie wird erteilt, wenn<br />
der Antrag auf Erteilung der Zusicherung vor Abschluss des<br />
Mietvertrages für die neue Wohnung gestellt wurde,<br />
Erforderlich ist ein <strong>Umzug</strong> z. B., wenn<br />
er durch das Jobcenter ausdrücklich veranlasst worden ist,<br />
die jetzige Wohnung durch Familienzuwachs nicht mehr<br />
ausreichend ist.<br />
Sollten Sie ohne Zusicherung umziehen, werden die Leistungen<br />
weiterhin nur in Höhe der bisher übernommenen Kosten oder maximal<br />
bis zur Angemessenheitsgrenze erbracht.<br />
Was müssen unter 25-Jährige beachten?<br />
Die Zusicherung (Erforderlichkeit) darf nur in Ausnahmefällen erteilt<br />
werden, wenn z. B.<br />
<br />
<br />
aus schwerwiegenden sozialen Gründen nachweislich nicht auf<br />
die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden<br />
kann oder<br />
der <strong>Umzug</strong> zur Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit erforderlich<br />
ist<br />
Sollten Sie ohne vorherige Zusicherung umziehen, werden Ihnen für<br />
die Zeit nach dem <strong>Umzug</strong> bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres<br />
keine<br />
Unterkunftskosten gewährt und es erfolgt eine Reduzierung<br />
der Regelleistung.<br />
Angemessene Kosten der Unterkunft<br />
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen<br />
Aufwendungen bei der Ermittlung des Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />
anerkannt, soweit diese nach der Richtlinie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Potsdam</strong><br />
<strong>Mittelmark</strong> angemessen sind. Eine konkrete Aufstellung zu den<br />
angemessenen Kosten finden Sie in unserem Flyer „Wohnen“.<br />
Mietkaution / <strong>Umzug</strong>skosten / Wohnungserstausstattung<br />
Die darlehensweise Übernahme von Mietkautionen wird auf Antrag<br />
geprüft. Darlehen bzw. Zuschüsse für weitere Kosten, z. B. Genossenschaftsanteile,<br />
<strong>Umzug</strong>skosten, Renovierungskosten, können gesondert<br />
beantragt werden.<br />
Wichtigste Voraussetzung für die Bewilligung dieser Leistungen ist<br />
die vorherige Zusicherung.<br />
Ist der Mietvertrag bereits unterschrieben,<br />
scheidet von vornherein die Übernahme einer Mietkaution aus,<br />
da insoweit vertragliche Bindung bereits eingegangen wurde. Auch<br />
die Übernahme von <strong>Umzug</strong>skosten kann nur vor Vertragsschluss mit<br />
einem <strong>Umzug</strong>sunternehmen von der MAIA geprüft werden.<br />
Einmalige Hilfezahlungen für die Erstausstattung der Wohnung sind<br />
in bestimmten wenigen Fällen möglich, etwa, wenn zuvor keine<br />
eigene Wohnung vorhanden war. Diese werden dann auch auf<br />
Antrag im angemessenen Rahmen gewährt.<br />
Wichtige Hinweise<br />
Bei Untervermietung von Mietwohnraum (z.B. bei Vermietung an die<br />
Kinder), benötigen wir zur Übernahme der Unterkunftskosten die<br />
Einverständniserklärung Ihres Vermieters / Hauseigentümers und<br />
lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate zur Bestätigung des<br />
Zahlungsflusses der Miete. Mietkosten, die nur mit Bargeld bezahlt<br />
oder durch Quittung belegt wurden, werden nicht anerkannt.<br />
Dieses <strong>Merkblatt</strong> stellt nur eine Orientierungshilfe dar und ersetzt<br />
keine Einzelfallentscheidung.