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BfN-Forschungsprojekt:<br />

Implementation von Naturschutz: Naturschutzstandards<br />

Institutionelle Gestaltungsoptionen zur<br />

"Standardisierung im Naturschutz"<br />

2003-03-04<br />

erstellt im Rahmen des<br />

UFOPLAN 2001 – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Bundesamtes für Naturschutz:<br />

Implementation von Naturschutz: Naturschutzstandards (FKZ 801 82 080)<br />

im Auftrag der<br />

Fachhochschule Darmstadt<br />

Sonderforschungsgruppe<br />

Institutionenanalyse – <strong>sofia</strong><br />

www.<strong>sofia</strong>-darmstadt.de<br />

Leitung des Gesamtprojektes:<br />

Kilian Bizer und Martin Führ<br />

1<br />

von<br />

Martin Führ und<br />

Dipl.Soz. Cornelia Becker<br />

<strong>sofia</strong> Darmstadt<br />

Sonderforschungsgruppe<br />

Institutionenanalyse – <strong>sofia</strong><br />

www.<strong>sofia</strong>-darmstadt.de


Sonderforschung Institutionenanalyse<br />

Institutionelle Gestaltungsoptionen<br />

Inhalt<br />

1 Einleitung 3<br />

1.1 Begriffsbestimmung 3<br />

1.2 Wirkungsbedingungen für nicht-staatliche Standardisierungen 4<br />

2 Entwicklung von Kriterien 5<br />

2.1 Prozedurale Kriterien 5<br />

Prozedurale Kriterien in Kurzform: 6<br />

2.2 Organisationsbezogene Kriterien 7<br />

Organisationsbezogene Kriterien in Kurzform: 7<br />

3 Gestaltungsoptionen 8<br />

3.1. Bundesweit beim DIN 8<br />

3.2 Eigenständige "Agentur" (in Kooperation mit DIN) 9<br />

3.3 Föderale Struktur (angelehnt an LANA) 10<br />

3.4 Gemeinsame Organisation 11<br />

3.5 Anwendung der Kriterien 11<br />

4 Hinweise zum Umgang mit dem Kriterienraster 13<br />

5 Literatur 14<br />

2


1<br />

Einleitung<br />

Die zweite Projektphase dient dazu, konkrete Vorschläge zu erarbeiten, in welchen<br />

Standardisierungsbereichen eine exemplarische Erprobung des Konzeptes sinnvoll erscheint.<br />

Darzustellen ist hier der erforderliche institutionelle Rahmen, also vor allem die noch zu<br />

schaffenden Randbedingungen1, die für einen erfolgreichen Standardisierungsprozess<br />

gegeben sein müssen. Im Rahmen der zweiten Projektphase wird zunächst der<br />

Standardisierungsbedarf einschließlich der normativen, administrativen oder<br />

programmatischen Anknüpfungspunkte dargestellt. Anschließend sind die organisatorischinstitutionellen<br />

Gestaltungsoptionen aufzuzeigen (siehe die Überblicksgraphik).<br />

Aufgabe dieses Papiers ist es, Gestaltungsoptionen für eine "Standardisierung im<br />

Naturschutz" aufzuzeigen und Kriterien zu entwickeln, anhand derer im weiteren<br />

Projektfortgang eine Auswahl unter den verschiedenen Optionen erfolgen soll. Es geht nicht<br />

darum, bereits jetzt Zeitpunkt diese Auswahl vorzunehmen; vielmehr ist – auch unter<br />

Berücksichtigung der Einschätzungen der jeweils relevanten Akteure – die Auswahl dann zu<br />

einem späteren Zeitpunkt zu treffen und im Hinblick auf die Kriterien zu begründen. Weil es<br />

zumindest zu einer „Kooperation“ zwischen den Standardisierungsaktivitäten in der<br />

„Naturschutz-Säule“ und denen bei DIN/CEN kommen wird, sind die Kriterien auch die „DIN-<br />

Säule“ relevant.<br />

Nach einer kurzen Begriffsbestimmung werden die Wirkungsbedingungen für nicht-staatliche<br />

Organisationen dargestellt. Danach folgt die Zusammenfassung der prozeduralen und<br />

organisatorischen Kriterien zur Gestaltung von Institutionen. Darauf aufbauend werden<br />

alternative Standardisierungs-Organisationen beschrieben, unter denen ausgewählt werden<br />

kann. Danach folgen die Anforderungen an die einzelnen Alternativen.<br />

1.1 Begriffsbestimmung<br />

Eine Organisation bezeichnet ein soziales Gebilde, welches drei Hauptmerkmale hat:<br />

Das Prinzip der Freiwilligkeit der Klientenschaft, was bedeutet, dass die Mitglieder freiwillig<br />

der Organisation angehören, die freie Gestaltbarkeit von Strukturen und Prozessen und die<br />

freie Zwecksetzung. Damit ist eine Organisation grundsätzlich selbstverantwortlich gestaltbar.<br />

Institutionen werden im alltagssprachlichen Gebrauch oft mit Organisationen gleichgesetzt.<br />

Der hier verwendete Institutionenbegriff weicht davon ab. Institutionen sind Spielregeln, die<br />

sich Gruppen und Individuen geben, um bestimmte Ziele zu erreichen. Institutionen umfassen<br />

somit sowohl rechtliche Regelwerke als auch Regeln in Organisationen bis hin zu<br />

stillschweigenden Konventionen (vgl. <strong>sofia</strong> 2002). Institutionen sind also<br />

Vermittlungsinstanzen, welche bestimmte Werte und Normen verbindlich machen. Sie<br />

regulieren soziale Vorgänge innerhalb einer Organisation, indem sie zu<br />

Selbstbeschränkungen motivieren. In jeder Organisation sind bestimmt institutionelle Regeln<br />

wirksam; teils sind diese formalisiert (in den rechtlichen Rahmenbedingungen, in dem<br />

„Binnenrecht“ der Organisation – etwa Arbeitsanweisungen, Zuständigkeits- und<br />

Kompetenzregeln); zu einem erheblichen Teil sind die Regeln informeller Natur.<br />

Organisationen bringen also Institutionen hervor, können Institutionen auch (nach innen und<br />

außen) vermitteln und fortentwickeln. In diesem Sinne ist im Folgenden nach einer (oder<br />

mehreren) geeigneten „Standardisierungs-Organisationen“ zu suchen. Die internen und<br />

externen Regeln, nach denen die Standardisierung abläuft (wer wirkt mit, was ist Gegenstand<br />

3


Sonderforschung Institutionenanalyse<br />

Institutionelle Gestaltungsoptionen<br />

des Verfahrens, wie sind die Spielregeln des Verfahrens) sind der „institutionelle Rahmen“,<br />

der zu definieren ist.<br />

1.2 Wirkungsbedingungen für nicht-staatliche Standardisierungen<br />

Wie das Merkmal einer Organisation schon nahe legt, ist die Voraussetzung für den Erfolg<br />

der angestrebten Standardisierung nicht (hierarchischer) Zwang, sondern die freiwillige<br />

Folgebereitschaft der Akteure. Bei der privaten Normung sind allerdings nur partikulare<br />

Gruppen beteiligt. Dies wirft die Frage auf, inwieweit private ausgehandelte Vorgaben dem<br />

öffentlichen Interesse entsprechen können oder ob nicht die gesetzliche Regelung<br />

vorzuziehen ist. Denn man kann einerseits die verbandliche Normung als Ausfüllung von<br />

bestehenden Gesetzen sehen oder als einseitigen Einfluss auf Rechtsanwendung<br />

(Lobbyismus) interpretieren. Das Verhältnis zwischen rechtlicher und privater Normung ist<br />

nicht abschließend geklärt. Nicht-staatliche Standards entfalten jedoch in der Regel eine<br />

"faktische Bindungswirkung", die in ihrer Grundrechtsrelevanz durchaus die Intensität<br />

hoheitlicher Vorgaben erreichen kann. Daraus ergeben sich Verfahrensanforderungen, die es<br />

den "Betroffenen" ermöglichen, für eine Berücksichtigung ihrer Belange im<br />

Standardisierungsverfahren einzutreten (siehe Führ et al. 1995) Die Aufgabe besteht darin,<br />

einerseits die Vorteile eines flexiblen, nicht-staatlichen Verfahrens zu erhalten, andererseits<br />

aber die im Gemeinschaftsrecht und im Grundgesetz verankerten "Essentialia" des<br />

demokratischen Rechtstaates zu wahren. Die Randbedingungen oder Spielregeln müssen<br />

definiert werden, damit beide Seiten miteinander kooperieren und voneinander profitieren<br />

können.<br />

4


2<br />

Entwicklung von Kriterien<br />

2.1 Prozedurale Kriterien<br />

Die rechtlichen Kriterien an Normungsinstitutionen leiten sich aus grundrechtlich gebotenen<br />

fairen Verfahrensregeln ab. Da der Staat Regelungs- und Ausfüllungskompetenz an eine<br />

private Organisation delegiert, ist darauf zu achten, dass das Demokratie-, das Rechtstaats-<br />

und das Sozialstaatsprinzip Geltung hat. Die faktische Wirkung privater Standards ist relevant<br />

für die Grundrechte (etwa der Produkthersteller, der Verbraucher, der Vorhabenträger).<br />

Deshalb sind – analog zum „richtigen“ Gesetzgebungsverfahren - bestimmte prozedurale<br />

Vorkehrungen zu treffen, die einen „Grundrechtsschutz durch Verfahren“ sicherstellen.<br />

Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Demokratie-Grundsatz der Verfassung (Art. 20<br />

GG). Aus beidem resultiert die Forderung an das Verfahren, dieses so auszugestalten, dass<br />

die „Intention auf Gemeinwohlrichtigkeit“ (Denninger 1990) möglichst weitgehend gewahrt<br />

bleibt. Die Ausrichtung der Verfahrensgestaltung sollte daher am Gemeinwohl orientiert sein.<br />

Eine bloße Beteiligungsmöglichkeit am Normungsprozess reicht nicht aus. Vielmehr ist eine<br />

Angleichung der tatsächlichen Voraussetzungen der Akteure zur Inanspruchnahme ihrer<br />

Rechte vorzunehmen Dem dient es, wenn in das Verfahren nicht nur eine Sichtweise,<br />

sondern „Kontrastinformationen“ eingebracht werden können, was voraussetzt, dass<br />

Akteure in der Lage sind, diese Kontrastinformationen zu erarbeiten und ihnen auch im<br />

Verfahren Geltung zu verschaffen. (vgl. Führ et al., 1995, S.10 ff.). Anforderungen an das<br />

Verfahren setzen sich aus den Rechten auf Anhörung, auf Auskunft, ausreichende<br />

Unterrichtung, sachkundige Vertretung und ausreichende Begründung der Entscheidung<br />

zusammen. Die Kriterien für die Normungsinstitution schließen daran an. Im Verfahren muss<br />

darauf geachtet werden, dass die interessierten Kreise frühzeitig beteiligt werden, ein<br />

Scoping auf Umwelt- und Naturschutzrelevanz eingerichtet, und den Minderheiten<br />

besondere Verfahrensrechte eingeräumt werden. Verschiedene Interessen und Perspektiven<br />

sollten Raum haben. Um die ausgewogene Zusammensetzung zu erreichen, muss die<br />

Möglichkeit der Meinungserarbeitung bestehen und die Vertretung auch diffuser Interessen<br />

sachkundig ablaufen. Allgemein sollte der Verfahrensstand transparent sein. Dazu gehört<br />

auch, dass Entscheidungen und Voten dokumentiert und begründet werden. Wichtig für die<br />

Ergebniskontrolle ist eine Regelung, wie, wie häufig und durch wen (bspw. KU oder – bei<br />

CEN-Normen auf der Grundlage einer EG-Richtlinie und eines entsprechenden<br />

Normungsmandates – Europaparlament oder Europäische Kommission) kontrolliert wird.<br />

Inhaltliche Kriterien für die Prüfung sind vorher festzulegen (Prüfungskatalog). Eine<br />

weitgreifende Verfahrensanforderung wäre, das Einspruchsrecht auf jedermann<br />

auszudehnen, so dass im Einzelfall die Normungsergebnisse erneut überprüft werden<br />

müssen.<br />

5


Sonderforschung Institutionenanalyse<br />

Institutionelle Gestaltungsoptionen<br />

Prozedurale Kriterien in Kurzform:<br />

1. Verfahrensablauf<br />

• Frühzeitige Beteiligung aller interessierten Kreise<br />

• Scoping auf Umwelt- und Naturschutzrelevanz<br />

• Besondere Verfahrensrechte der Minderheit<br />

2. Ausgewogene Zusammensetzung<br />

• Interessenpluralismus<br />

• Perspektivenpluralismus<br />

• Möglichkeit der Meinungserarbeitung<br />

• Sachkundige Vertretung auch „diffuser“ Interessen<br />

3. Transparenz<br />

• Allgemein zugängliche Information über Verfahrensstand und - planung<br />

• Dokumentation der Entscheidungsfindung<br />

• Begründung der getroffenen Festlegungen<br />

• Dokumentation von Minderheitenvoten<br />

4. Ergebniskontrolle<br />

• Abstrakte Normenkontrolle auf Naturschutzaspekte<br />

• Inzidente Überprüfung im Einzelfall<br />

• Periodische Überprüfung nach einem Prüfungskatalog<br />

6


2.2 Organisationsbezogene Kriterien<br />

Voraussetzung für die Neubildung oder erfolgreichen Ausbau einer Organisation ist die<br />

regelsetzende Kompetenz und Sanktionspotenzial. Dies erfordert externe Stützung durch den<br />

Staat, die überzeugend sein muss. Sanktionsmittel Dritter (Staat, Markt, Öffentlichkeit…)<br />

spielen hierbei ein wichtige Rolle. Die Einflussnahme auf Regelsetzung im Sinne des<br />

Naturschutzes muss staatlich rechtsrelevant sein, wofür handlungsfähige Partner auf<br />

politischer Ebene hilfreich sind. Die vertragliche Verpflichtung auf ein ausreichendes<br />

Schutzniveau ist anzustreben. Normungsinstitutionen erfüllen nur ihren Sinn, wenn sie<br />

mindestens bundesweite, besser europaweite Bindungswirkung bei den entsprechenden<br />

Zielgruppen erlangen, (vgl. Voelzkow, 1994, S. 185). Zusätzlich muss eine Organisation in der<br />

Lage sein, homogene Entscheidungen zu treffen, ohne dass Minderheiten grundsätzlich<br />

übergangen werden. Die entsprechend günstigste organisatorische Voraussetzung ist die<br />

gegenseitige Interdependenz der Akteure. Dies fördert die Kooperationsbereitschaft der<br />

Beteiligten.<br />

Organisationsbezogene Kriterien in Kurzform:<br />

• finanzielle Ressourcen<br />

• externe Stützung<br />

• bundesweit regelsetzende Kompetenz<br />

• Sanktionspotenzial<br />

• vertragliche Regelung mit dem Staat<br />

• Internationale Einbettung<br />

7


Sonderforschung Institutionenanalyse<br />

Institutionelle Gestaltungsoptionen<br />

3<br />

Gestaltungsoptionen<br />

Generell spricht für die Einrichtung einer Institution für naturschutzrelevante<br />

Normungsprozesse, dass nicht im Einzelfall darum gekämpft werden muss, an der Normung<br />

beteiligt zu werden. Dazu müsste jeweils ein hoher Informationsaufwand betrieben werden,<br />

den Einzelne, auch Naturschutzverbände gar nicht leisten können. Der Vorteil bei der<br />

Institutionalisierung liegt in der direkten Beteiligung. Andererseits ist der personelle,<br />

organisatorische und finanzielle Aufwand der Neubildung einer Institution entsprechend<br />

hoch. Daher bietet sich die Überprüfung der bestehenden Organisationen wie DIN/ KU nach<br />

Ausbaupotenzial und die Anlehnung an bereits existierende Strukturen an. Der Abbau von<br />

Berührungsängsten ist in bestehenden Organisationen möglicherweise leichter als in neu zu<br />

schaffenden.<br />

Für die Säule 1 „Standardisierung im Naturschutz“ kommen folgende Organisationsformen<br />

in Betracht:<br />

1. Bundesweit beim DIN (Fortentwicklung der KU und der Verfahrensregeln)<br />

2. Eigenständige bundesweite "Agentur" (in Kooperation mit DIN)<br />

3. Föderale Struktur (angelehnt an LANA 1 , ebenfalls in Kooperation mit DIN)<br />

3.1. Bundesweit beim DIN<br />

Die Vorteile der Institutionalisierung von Naturschutzinteressen beim DIN liegen darin, dass<br />

einige infrastrukturelle Voraussetzungen bereits existieren. So gibt es einen Vertrag mit dem<br />

Staat, der die Zuständigkeit für Normung für das privatrechtliche Institut regelt. Eine<br />

Schutzverpflichtung, die sich auf Umweltschutz und Verbraucherbelange bezieht, könnte um<br />

Naturschutzverpflichtung erweitert werden. Die Verpflichtung, interessierte Kreise zu<br />

beteiligen, ist bereits in der Satzung formuliert. Es gibt Grundregeln und Verfahrensweisen,<br />

an denen man sich orientieren kann. Problematisch ist, dass die Vorteile zum Teil empirisch<br />

nicht haltbar sind. So sind beispielsweise die interessierten Kreise oft gar nicht bekannt oder<br />

Minderheiten werden gruppendynamisch unter Druck gesetzt und sozial isoliert, so dass in<br />

der Regel Machtasymmetrie und einseitige Interessenvertretung vorherrschen.<br />

Vereinbarungen sind häufig schwammig, die mentalen Beharrungskräfte der „Lobby“ oft<br />

nicht argumentativ zugänglich (vgl. Voelzkow, 1994). Die Interdependenz der Akteure ist<br />

nicht vorhanden. Dies bedeutet, dass im Falle dieser Variante der Institutionalisierung<br />

umfangreiche zusätzliche Regelungen (Kriterien siehe oben) für Organisation und<br />

Verfahrensweisen getroffen werden müssten.<br />

1 Die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) ist ein länderübergreifendes<br />

Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz, in dem die Vertreter der obersten Naturschutzbehörden der Bundesländer mit<br />

dem Bund über die Schwerpunktthemen des Naturschutzes beraten und fachliche Grundlage für Beschlüsse zu liefern. Die LANA<br />

kann auch eigene Beschlussvorschläge in die Umweltministerkonferenz einbringen. Eine weitere Aufgabe der LANA ist die<br />

fachübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Länderarbeitsgemeinschaften, z. B. der LABO, LAWA und der Arge<br />

Landentwicklung und den Naturschutzverbänden. Wichtig sind der Informationsaustausch zwischen den Ländern und die<br />

Vereinheitlichung der Umsetzung des Naturschutzrechtes. Die ständigen Ausschüsse der LANA haben bestimmte<br />

Aufgabenbereiche.<br />

8


Vorteile: ideell<br />

• keine neue Organisation notwendig<br />

• vertragliche Regelung mit dem Staat schon vorhanden<br />

• bundesweite Regelungskompetenz<br />

• Interessierte Kreise sollen nach der Satzung beteiligt werden<br />

• Schutzverpflichtung bereits vorhanden (Verbraucher, Umwelt)<br />

Probleme: empirisch<br />

Fazit:<br />

• Schutzniveau zu gering oder wird nicht eingehalten<br />

• Interessierte Kreise nicht ausreichend bekannt<br />

• Einseitige Interessensbevorzugung<br />

• Schwammige Vereinbarungen, Informelle Regelungen<br />

• Machtasymmetrie<br />

• Gruppendynamik (soziale Isolation der Minderheiten)<br />

• Evolutionär „stabile“ Strategien (Konventionen)<br />

• Mentale Modelle, Beharrungskräfte<br />

• Fehlende Interdependenzen aller Akteure (Außenseiterbildung)<br />

• nur mit umfangreichen Verfahrensregelungen anwendbar<br />

3.2 Eigenständige "Agentur" (in Kooperation mit DIN)<br />

Ähnliche strukturelle Vorteile hat die kooperative Anbindung an das DIN. Hier können bereits<br />

vorhandene Erfahrungen genutzt werden. Die Normungsdokumente können eingesehen<br />

werden, das Expertenwissen ist bereits institutionalisiert. Vorteile der Einrichtung eines neuen<br />

Gremiums an dieser Stelle liegen in der bundesweiten Kompetenz mit internationaler<br />

Einbettungsmöglichkeit. Die gruppendynamischen Druckmöglichkeiten entfallen, da eine<br />

eigenständige Institution besteht. Problempotenzial besteht in der Unklarheit der<br />

Kompetenzen, der Durchsetzungsfähigkeit und der Schwierigkeit, homogene<br />

Entscheidungen zu treffen. Man könnte die Kooperation mit bereits bestehenden<br />

Organisationen wie Fachverbänden oder dem Bundesamt für Naturschutz mit dem DIN<br />

anstreben und deren Ressourcen nutzen. Beispielsweise gibt es die „Kommission zur<br />

Reinhaltung der Luft“ beim VDI, die Normen „unter dem Dach des DIN“ erarbeitet. Es wäre<br />

allerdings wichtig, Generalisten statt Spezialisten in dieser Organisation zu haben. Die<br />

gegenseitigen Interdependenzen zwischen DIN und dem neuen Gremium müssten geregelt,<br />

die Zusammensetzung gut überlegt und entsprechendes Sanktionspotenzial und klare<br />

Kompetenzen vertraglich eingerichtet werden.<br />

9


Sonderforschung Institutionenanalyse<br />

Vorteile:<br />

Institutionelle Gestaltungsoptionen<br />

• direkter Zugang zu den Dokumenten der Normungsgremien<br />

• Erfahrungen können genutzt werden<br />

• Expertenwissen bereits institutionalisiert<br />

• Bundesweite Kompetenz, Einbettung in internationale Debatten<br />

Probleme:<br />

Fazit:<br />

• eine neue Organisation notwendig<br />

• Unklarheit über Kompetenzen<br />

• Schwierigkeiten homogene Entscheidungen zu treffen<br />

• Fehlende Generalisten anstatt Spezialisten<br />

• Fehlende Durchsetzungsfähigkeit<br />

• Fehlendes Sanktionspotenzial<br />

• Regelung der Kompetenzen usw. mit etwas Aufwand machbar<br />

3.3 Föderale Struktur (angelehnt an LANA 2 )<br />

Auch hier entfallen die gruppendynamischen Druckmöglichkeiten wie im ersten Beispiel, da<br />

eine eigenständige Institution besteht. Problempotenzial besteht ebenfalls in der Unklarheit<br />

der Kompetenzen, der Durchsetzungsfähigkeit und der Schwierigkeit, homogene<br />

Entscheidungen zu treffen. Die Akteure auf Landesebene wären hier entsprechend<br />

motivierbar, während die bundesweite Regelungskompetenz fehlt und sich in dem bereits<br />

bekannten Bund-Länder-Konflikt äußern kann, wenn nicht die Beschränkung auf die<br />

Landesebene von vornherein besteht. Die Kompetenz zur und Koordination der Normung<br />

müssten geregelt, die Zusammensetzung des Gremiums gut überlegt und entsprechendes<br />

Sanktionspotenzial und eingerichtet werden.<br />

2 Die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) ist ein länderübergreifendes<br />

Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz, in dem die Vertreter der obersten Naturschutzbehörden der Bundesländer<br />

mit dem Bund über die Schwerpunktthemen des Naturschutzes beraten und fachliche Grundlage für Beschlüsse zu liefern.<br />

Die LANA kann auch eigene Beschlussvorschläge in die Umweltministerkonferenz einbringen. Eine weitere Aufgabe der<br />

LANA ist die fachübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Länderarbeitsgemeinschaften, z. B. der LABO, LAWA und der<br />

Arge Landentwicklung und den Naturschutzverbänden. Wichtig sind der Informationsaustausch zwischen den Ländern und<br />

die Vereinheitlichung der Umsetzung des Naturschutzrechtes. Die ständigen Ausschüsse der LANA haben bestimmte<br />

Aufgabenbereiche.<br />

10


Vorteile:<br />

• Motivation durch Beteiligung der Akteure auf der Landesebene<br />

Probleme:<br />

Fazit:<br />

• Durchsetzungsfähigkeit, Koordination<br />

• Bund-Länder-Konflikt<br />

• Beschränkung auf Landesebene<br />

• Keine internationale Einbettung<br />

• Nur bei Beschränkung auf Länderebene und entsprechende Regel der Kompetenzen<br />

sinnvoll<br />

3.4<br />

Gemeinsame Organisation<br />

Für die gemeinsame Lösung in der bestehenden Organisation spricht zwar die idelle Seite der<br />

bestehenden Grundsätze und Verträge des DIN, die Erfahrung scheint diesen Idealen<br />

allerdings nicht Stand zu halten. Für getrennte (aber kooperierende) Organisationen spricht,<br />

dass es bereits erfolgreiche Beispiele gibt. Die Verfahrensregeln können neu gestaltet<br />

werden, ohne auf die nutzbaren Ressourcen und Erleichterungen verzichten zu müssen. Der<br />

<strong>Mehr</strong>aufwand für die Neugründung einer Organisation müsste noch abgeschätzt werden.<br />

Der Aufwand für die Verfahrensänderungen der bestehenden Organisation wie dem DIN ist<br />

aber ähnlich groß einzuschätzen. Zusätzlich sind Beharrungskräfte zu überwinden, was bei<br />

Neugründung zunächst frei gestaltbar und leichter scheint. Die Kooperation mit dem DIN ist<br />

in jedem Fall als günstig einzuschätzen.<br />

3.5<br />

Anwendung der Kriterien<br />

Einleitung: Die folgende Tabelle fasst die Kriterien für Verfahren und Organisation nochmals<br />

zusammen. Die Tabelle soll die Auswahl unter den drei Optionen erleichtern. Die Bewertung<br />

(nach dem Schlüssel + vorhanden, 0 ausbaufähig, - nicht durchführbar) ist als vorläufige<br />

Einschätzung zu verstehen. Die Einteilung in kooperative und konfrontative<br />

Verfahrenselemente hilft den Eingriff in Abläufe zu beurteilen.<br />

11


Sonderforschung Institutionenanalyse<br />

Institutionelle Gestaltungsoptionen<br />

Tabelle 1: Grundlegenden Kriterien für Normungsorganisation und Verfahrenselemente<br />

Materiell-organisatorische Voraussetzungen<br />

12<br />

DIN Zentrale<br />

Agentur<br />

Föderale<br />

Struktur<br />

finanzielle Ressourcen + 0 +<br />

externe Stützung + + +<br />

bundesweit regelsetzende Kompetenz + + -<br />

Sanktionspotenzial + 0 -<br />

vertragliche Regelung mit dem Staat + 0 0<br />

Internationale Einbettung + + -<br />

Kooperative Verfahrenselemente<br />

Frühzeitige Beteiligung aller interessierten Kreise 0 + +<br />

Ausgewogene Zusammensetzung 0 0 0<br />

Perspektiven- und Interessenpluralismus - 0 0<br />

Möglichkeiten der Meinungserarbeitung 0 + -<br />

Sachkundige Vertretung auch „diffuser“ Interessen 0 + -<br />

<strong>Mehr</strong>heitsentscheidungen + + +<br />

Transparenz: Allgemein zugängliche Information über<br />

Verfahrensstand und – planung<br />

Konfrontative Verfahrenselemente<br />

Scoping-Verpflichtung auf Umwelt- und<br />

Naturschutzrelevanz<br />

Besondere Verfahrensrechte der Minderheiten, Regeln für<br />

kompensatorische Intervention<br />

Transparenz: Dokumentation des Verfahrens, der<br />

Entscheidungsfindung und der Minderheitenvoten<br />

0 + 0<br />

- + 0<br />

- 0 0<br />

0 0 0<br />

Begründungspflicht der getroffenen Festlegungen - 0 0<br />

Ergebniskontrolle: Normenkontrolle auf<br />

Naturschutzaspekte<br />

Periodische Überprüfung und im Einzelfall<br />

(Prüfungskatalog)<br />

Tabelle 1: Grundlegenden Kriterien für Normungsorganisation und Verfahrenselemente<br />

- 0 0<br />

0 0 0


4<br />

Hinweise zum Umgang mit dem Kriterienraster<br />

Bei der Bearbeitung in Stufe B kommt es darauf an, die Vor- und Nachteile der verschiedenen<br />

Gestaltungsoptionen genauer zu beschreiben. Wo dies nicht aus eigener Kenntnis möglich<br />

ist, kommen Experteninterviews (bzw. ggf. auch –workshops) zum Einsatz. Ziel ist es, die<br />

organisatorisch-institutionellen Gestaltungsoptionen detailliert aufzuzeigen, also vor allem die<br />

noch zu schaffenden Randbedingungen1, die für einen erfolgreichen Standardisierungsprozess<br />

gegeben sein müssen.<br />

In den weiteren Diskussionen war zu klären:<br />

1. Ob Veränderungen an den Kriterien erforderlich sind<br />

2. Ob sich nach den Einschätzungen der übrigen BearbeiterInnen (sowie auf der<br />

Grundlage der Gespräche mit Experten und Akteuren) die Bewertung zu verändern<br />

ist.<br />

13


Sonderforschung Institutionenanalyse<br />

Institutionelle Gestaltungsoptionen<br />

5<br />

Literatur<br />

Hauchler, Ingomar, 2002: Globale Trends. Fakten, Analysen, Prognosen, Frankfurt a. M.<br />

Fischer<br />

Führ, Martin, et al., 1995, Reform der europäischen Normungsverfahren, Forschungsbericht<br />

Sofia Diskussionsbeiträge 2002, Liste der Veröffentlichungen<br />

Voelzkow, Helmut, 1994, Verhandlungssysteme zwischen organisierten Interessen und Staat<br />

14

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