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Tag_der_offenen_Tuer_IBA_Flyer

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Realisierbarkeit von Landstromanlagen IMS & ISL-BC Kreuzfahrtterminals HafenCity und Altona<br />

3.3.2.2 Prüfung <strong>der</strong> geplanten Bauwerke<br />

Die maßgebende bauliche Ausführung ist – wie von <strong>der</strong> FEG bestätigt [9] – dem<br />

Planungsstand entsprechend nicht ausreichend beschrieben. Eine erste konstruktive<br />

Bewertung und Kostenschätzung erfolgt daher auch auf Grundlage <strong>der</strong> Planungen<br />

für die baulichen Maßnahmen am Terminal HafenCity (vgl. [13]).<br />

Anschlussgebäude<br />

Die Ausführung <strong>der</strong> Unterkellerung muss mindestens den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

aktuellen DAfStb – Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU<br />

Richtlinie) entsprechen. Die Ausführung in Ortbetonbauweise wird bestätigt.<br />

Eine Aussage über die Gründung des Gebäudes liegt nicht vor. In <strong>der</strong> Detailplanung<br />

ist die Gründungsform entsprechend des anstehenden Baugrundes zu bemessen.<br />

Aktuelle Baugrunddaten liegen <strong>der</strong> vorgelegten Unterlage nicht bei. Je<br />

nach Baugrund sind verschiedene Ausführungen möglich:<br />

Bodenplatte mit geringer Dicke von ca. 25 – 30 cm bei nicht bindigem Baugrund<br />

Bodenplatte mit hoher Dicke bis zu 1,0 m bei evtl. vorhandenen bindigen<br />

Bodenschichten<br />

Pfahlgründung bei tief liegenden tragfähigen Bodenschichten<br />

In Anlehnung an die IVH-Studie [17] zum Terminal HafenCity wird für die<br />

Neuermittlung <strong>der</strong> Schätzkosten von einer dicken Bodenplatte von ca. 1,0 m<br />

ausgegangen.<br />

Trassenführung<br />

Angaben zum Material <strong>der</strong> zu verwendenden Leerrohre und zur Verkehrsbelastung<br />

auf die Rohre fehlen. Für die Kostenschätzung wird<br />

- analog zur HafenCity - von PE-HD-Rohren ausgegangen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Kaifläche am Terminal Altona im Überflutungsbereich<br />

(NN +6,6 m) ist zu gewährleisten, dass die Verbindungen zwischen<br />

Kabelschächten, Leerrohren und Medienrohren im Überflutungsfall<br />

in ihrer Funktion nicht eingeschränkt werden. Hierzu gehören die Lagesicherung<br />

<strong>der</strong> Trassen sowie die Abdichtung zwischen Medienrohr und<br />

Leerrohr im Bereich <strong>der</strong> Übergänge zu den Massivbauwerken (Kabelschächte,<br />

Anschlussgebäude).<br />

Bericht Nr. 90159-01e 22 / 104 Stand: 30.06.11<br />

G:\DAT\Prj\159_Landstromanlage\08 Plan-Erg\Studie BSU\Bericht\Ber_90159-01e.doc

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