Nr. 05 September/Oktober 2011 - GL VERLAGS GmbH
Im Blickpunkt
RECht: Arbeitsrechtliche Probleme
mit sozialen Netzwerken S. 54
StEuERN: Monatliche Freigrenze
bei Geschenkgutscheinen S. 56
GL&Lev kontakt
CONtROLLING: Vorsicht walten lassen
bei Liquiditätsengpässen S. 62
FINANZEN
Mehr
Sicherheit beim
online-Banking
Seite 58
DER StEuER-tIPP: Vorauszahlungen auf Krankenversicherungsbeiträge leisten und erheblich Steuern sparen Seite 60
GL&Lev special kontakt 03/09 05/11
53
© shutterstock
54
Facebook, Xing, Twitter & Co.:
Arbeitsrecht und Datenschutz
Im Blickpunkt Recht
GL&Lev kontakt 05/11
Von SÖREN RIEBENSTAHL
Ungefähr die Hälfte aller
Deutschen zwischen 12 und 40
Jahren sind Mitglied in mindestens
einer dieser populären Online-Communitys.
Soziale Netzwerke sind
„in“ und nehmen auch im Arbeitsverhältnis
an Bedeutung zu.
Sei es als mächtiges Marketinginstrument
(z. B. BMW bei Facebook mit
über 6 Mio. Anhängern) mit Mitarbeitern
als Markenbotschaftern oder als
Freunde-Suchmaschine. Sie können jedoch
auch zum arbeitsrechtlichen Problem werden,
wenn – vermeintlich privat und nicht
öffentlich – Negativnachrichten von Mitarbeitern
verbreitet werden oder Betriebsgeheimnisse
ausgetauscht werden. Die
rechtlichen Fragestellungen sind vielzählig,
weshalb hier nur auf ein paar Wesentliche
kurz eingegangen werden soll.
Direktionsrecht und
Pflichtmitgliedschaft?
Kann ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer
anweisen, sich in einem solchen Netzwerk
anzumelden oder einen vorhandenen Account
betrieblich zu nutzen?
Die Anweisung, einen neuen Account für
die betriebliche Nutzung anzulegen oder
einen vom Arbeitgeber unterhaltenen Blog
mit Beiträgen zu pflegen, kann zum Bestandteil
der Leistungs- oder Nebenpflicht
gemacht werden und dementsprechend
als arbeitsvertragliche Vereinbarung gelten.
Da Gerichtsentscheidungen hierzu noch
fehlen, wird in der juristischen Literatur zur
Zeit eifrig und gegensätzlich diskutiert und
zwischen privat genutzten Netzwerken
(z.B. MeinVZ) und berufsorientierten Netzwerken
(z.B. XING) unterschieden. Die Anordnung,
aus dienstlichen Gründen einem
beruflich genutzten Netzwerk beizutreten,
ist ebenso anzuerkennen, wie eine arbeitsvertragliche
Vereinbarung zur Nutzung.
Ebenso kann der Arbeitgeber die Nutzung
Sören Riebenstahl
Fachanwalt für Arbeitsrecht
bei der Kanzlei Winter,
Jansen, Lamsfuß
eines seinerseits zur Verfügung gestellten
Accounts anordnen.
Schwieriger ist die Rechtslage allerdings
bei privaten Netzwerken, da der private und
außerdienstliche Bereich nicht reglementiert
werden kann. Umstritten ist deshalb, ob der
Arbeitgeber anordnen darf, einen vorhandenen
– privaten – Account betrieblich zu
nutzen, indem z.B. bei Facebook positive
Unternehmensdarstellung betrieben wird.
Dies würde die Interessen des Arbeitnehmers,
über seine personenbezogenen Daten
selbstbestimmt zu verfügen, beeinträchtigen.
Bei einem Arbeitgeberwechsel sind viele
Aspekte zu beachten. Angesichts der zum
Teil nicht geklärten Rechtslage empfiehlt es
sich, hierzu anwaltlichen Rat einzuholen.
Verhaltensregeln
1. Außerdienstliche Nutzung
Erhält der Arbeitgeber zufällig Kenntnis
davon, dass sich der Arbeitnehmer in nicht
akzeptabler Weise selbst darstellt, kann er
mit arbeitsrechtlichen Sanktionen reagieren,
wie auch sonst bei Extremfällen im privaten
Verhalten. Dies ist immer dann möglich,
wenn das außerdienstliche Verhalten das
Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt.
Ebenso kann er unternehmensschädliche
Äußerungen sanktionieren und deren Unterlassen
verlangen (z.B. Bekanntgabe von
Interna).
2. Dienstliche Nutzung
Für die wirksam angeordnete oder vereinbarte
freiwillige, dienstliche Nutzung kann
der Arbeitgeber Verhaltensrichtlinien aufstellen.
Es geht hier z.B. um die einheitliche
und korrekte Darstellung von Unterneh-
mensname und –gegenstand, Sprachkodizies
oder Betriebsgeheimnisse. Verstöße
können gegebenenfalls mit einer Kündigung
sanktioniert werden. Die Unternehmen,
die sich in den genannten Netzwerken
präsentieren, sollten daher regelmäßig
nach Äußerungen über ihr Unternehmen
recherchieren.
Die Privatnutzung während der Arbeitszeit
orientiert sich nach der hierzu ergangenen
umfangreichen Rechtsprechung. Die
Privatnutzung kann untersagt werden. Ist
dies nicht der Fall oder die „normale“ Privatnutzung
erlaubt, muss jedoch die exzessive
Nutzung (über 1 Stunde täglich) nicht
toleriert werden. Der Arbeitnehmer verletzt
nämlich dadurch seine Arbeitspflicht.
Datenschutz - Bewerberinformationen
aus dem Internet
Die Recherche und Nutzung von Arbeitnehmerdaten
richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Hiernach dürfen
Daten erhoben werden, soweit dies zur
Begründung, Durchführung und Beendigung
des Arbeitsverhältnisses erforderlich
ist. Nicht geregelt ist allerdings die Datenrecherche
über Suchmaschinen oder in sozialen
Netzwerken. Hier muss eine Relevanz
für das Arbeitsverhältnis vorhanden sein
(Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen) und
das Arbeitnehmerinteresse darf nicht offensichtlich
überwiegen, was bei rein privaten
Netzwerken der Fall ist.
Die demnächst folgende Änderung des
BDSG enthält Regelungen, die eine Recherche
in sozialen Netzwerken (ohne Einwilligung)
untersagt, wenn es sich nicht um
Netzwerke handelt, die zur Darstellung der
beruflichen Qualifikation bestimmt sind. Allerdings
ist der Arbeitnehmer – z.B. in der
Stellenanzeige – auf die mögliche Datenerhebung
hinzuweisen.
Fazit
Das Web 2.0 und dessen unterschiedlichste
Nutzungsweisen verlangen nach klaren Regelungen
in Form von arbeitsvertraglichen
Klauseln und „Web Policies“ oder „Social
Media Guidelines“ (bzw. vergleichbaren
Werken mit deutschem Namen). Angesichts
der zum Teil nicht geklärten Rechtslage
empfiehlt es sich, hierzu anwaltlichen
Rat einzuholen.
Finanzen
Bankkundenkarten im Ausland – wenn der
Automat plötzlich kein Geld mehr herausgibt
In diesem Sommer standen und
stehen Reisende in Tokio, New
York, Moskau oder Buenos Aires
unverhofft ohne Bargeld da, wenn
sie mit ihrer Bankkundenkarte am
Automaten Geld abheben wollen.
Auch beim Bezahlen in Läden,
Restaurants oder Tankstellen kann
die Karte streiken. Was ist passiert?
Die Institute haben das Geldabheben
aus Sicherheitsgründen eingeschränkt
oder die Karten ausgetauscht.
Betrügereien an ausländischen
Geldautomaten lassen sie zu diesen Vorkehrungen
greifen.
test.de hat bei den großen Geldhäusern
nachgefragt, mit welchen Einschränkungen
Kunden im Ausland rechnen müssen. Dabei
wählen Banken-Gruppen drei verschiedene
Wege.
Dieses Zeichen steht für bargeld-
loses Bezahlen mit der Kreditkarte
in mehr als 7 Millionen Geschäften
in ganz Europa. Alle Transaktionen
werden mit der persönlichen
Geheimzahl abgesichert. Betrüger
haben keine Chance mehr.
Die Postbank, viele Volks- und Raiffeisenbanken
sowie weniger als zehn Sparkassen
haben das weitverbreitete Maestro-
Logo auf der Bankkundenkarte gegen das
„V Pay“-Zeichen eingetauscht. V Pay gehört
zum Kreditkarten-Riesen Visa und ist das
Gegenstück zu Maestro des Konkurrenten
Mastercard.
Die Karten bieten mehr Sicherheit, weil
die Transaktionen statt über den Magnetstreifen
über einen neuen Chip abgewickelt
werden. Mit diesem Chip sollen die Kartendaten
vor dem Kopieren und Verfälschen
geschützt sein. Das Problem ist ihre geringe
Herbstbilanz ziehen –
neue Ziele definieren
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Reichweite. Die Karte ist in der EU und einigen
Nachbarländern einsetzbar sowie in
Israel und Türkei. Aber Achtung: In Nordeuropa
und Österreich sind viele Händler-
Kassen noch nicht auf das neue System
umgestellt. Außerhalb Europas ist V Pay nur
in wenigen Touristenregionen akzeptiert,
sonst hat sich die Chiptechnologie bislang
nicht durchgesetzt.
Der Tipp: Wenn Sie Reisen außerhalb
Europas planen, sollten Sie eine Kreditkarte
und eine Bankkundenkarte mit Maestro-
Zeichen mitnehmen oder zwei verschiedene
Kreditkarten einstecken. Mit einer
V Pay-Karte können Sie dort weder zahlen
noch Geld holen.
Das gleiche gilt für die Balkan-Länder
sowie Moldawien, Russland, die Ukraine
oder Weißrussland. Dort sind Sie mit V Pay
aufgeschmissen.
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55
Im Blickpunkt
56
Im Blickpunkt
Steuern
Bar- oder Sachlohn bei Gutscheinen
Wenn es zu einer nachträglichen
Kostenerstattung durch
den Arbeitgeber kommt ...
GL&Lev kontakt 05/11
Von LOtHAR HEiStER
Der Bundesfinanzhof hat entschieden,
dass bei der Zuwendung
von Tankkarten, Tankgutscheinen
und Geschenkgutscheinen die
monatliche Freigrenze von 44 Euro
für Sachbezüge auch dann anzuwenden
ist, wenn neben der
Bezeichnung der abzugebenden
Ware oder Dienstleistung auch ein
anzurechnender Geld- oder
Höchstbetrag angegeben ist.
Insoweit ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber
im Gutschein eine konkrete
Sache oder einen Betrag zum Erwerb
von Dienstleistungen und Waren ausgewiesen
hat. Somit liegt kein Bar-, sondern
Sachlohn vor.
Zu beachten ist allerdings, dass die
Regelung in den Richtlinien, wonach der
geldwerte Vorteil bei einem Sachbezug mit
96% des Endpreises anzusetzen ist, keine
Anwendung findet, wenn für diese Vereinfachungsregelung
kein Bewertungserfordernis
besteht. Das ist der Fall, wenn
es aufgrund des ausgegebenen Gutscheins
zu einer nachträglichen Kostenerstattung
durch den Arbeitgeber kommt,
es sich um einen betragsmäßig begrenzten
Gutschein handelt oder
eine zweckgebundene Geldzuwendung
vorliegt.
Praxishinweis: Die Rechtsprechung kann
auch für die Ausnutzung des Freibetrags
von 40 Euro für Aufmerksamkeiten verwendet
werden, etwa einen Gutschein für
Blumen oder einen Präsentkorb zum Geburtstag.
Gemeinschaftsverpflegung
auf Dienstreisen
Nimmt ein Arbeitnehmer während der
Dienstreise kostenlos an der angebotenen
Lothar heister
Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater in der
D+H Dedy+Heister
Steuerberatungs GmbH
im D+H Beraterhaus
Gemeinschaftsverpflegung teil und erstattet
der Arbeitgeber nur ein geringes Trennungsreisegeld
und behält die Differenz
zum Verpflegungshöchstbetrag von 24 Euro
pro Tag ein, kann der Differenzbetrag als
Werbungskosten geltend gemacht werden.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs
stehen steuerfreie Erstattungen
für Reisekostenvergütungen oder
Trennungsgelder dem Abzug von Verpflegungsmehraufwand
als Werbungskosten
nur insoweit entgegen, als sie dem Arbeitnehmer
tatsächlich ausgezahlt wurden.
Für den Abzug der Verpflegungspauschale
kommt es also auf die konkrete Verpflegungssituation
ebenso wenig an, wie
darauf, ob überhaupt ein Mehraufwand
entstanden ist.
Auch eine gewährte Gemeinschaftsverpflegung
steht dem Werbungskostenabzug
nicht entgegen. Solche unentgeltlichen
Mahlzeiten z.B. in der Kaserne für Soldaten
während einer Dienstreise sind keine steuerfreien,
sondern regelmäßig mangels einer
Steuerbefreiungsnorm steuerbare und
steuerpflichtige Einnahmen. Diese erhöhen
den Bruttoarbeitslohn um die amtlichen
Werte der Sachbezugsverordnung.
Diese Kosten sind – anders als die Preise
für Hotel- oder Gaststättenbesuche – mit
denen der amtlichen Sachbezugswerte als
Kosten für Nahrungs- und Genussmittel
vergleichbar.
Richtsätze für die Berücksichtigung
von Kindern in der Berufsausbildung
Der Bundesfinanzhof hat Richtsätze aufgelistet,
inwieweit ein Kind im Zeitraum
zwischen seiner Exmatrikulation und der
letzten Prüfung oder der Bekanntgabe des
Prüfungsergebnisses noch für einen Beruf
ausgebildet wird:
Schließt die Ausbildung mit einer Prüfung
ab, ist das Berufsziel erst mit dem
Bestehen, spätestens mit der Bekanntgabe
des Ergebnisses erreicht. Ein Universitätsstudium
endet daher regelmäßig mit
der Bekanntgabe und frühestens mit der
letzten Prüfungshandlung, es sei denn, es
wird vorher abgebrochen oder nicht mehr
ernsthaft weiter betrieben.
Eine Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die
Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung
oder in einer Warte- oder
Übergangszeit nicht aus.
Eine Ausbildung erfordert keine organisatorische
Eingliederung in eine Ausbildungssituation.
Die Exmatrikulation eines
Studenten kann daher nicht zwingend als
Beendigung der Ausbildung angesehen
werden.
Bereitet sich ein Kind ohne regelmäßigen
Besuch einer Ausbildungsstätte auf Prüfungen
vor, sind an die Ernsthaftigkeit
strenge Ansprüche zu stellen. Bei bestandener
Prüfung kann aber in der Regel
unterstellt werden, dass es sich ernsthaft
und nachhaltig vorbereitet hat.
Einkünfte und Bezüge des Kindes bleiben
außer Ansatz, soweit sie auf Monate
entfallen, in denen die Voraussetzungen
einer Berücksichtigung an keinem Tag
vorgelegen haben. Insoweit ermäßigt sich
der Jahresgrenzbetrag.
Darüber hinaus bleiben Einkünfte und Bezüge
außer Ansatz, soweit sie auf den Teil
eines Kalendermonats entfallen, in dem das
Kind noch nicht oder nicht mehr zu berücksichtigen
ist.
Befindet sich ein Kind nach seiner Exmatrikulation
weiter in der Berufsausbildung,
sind daher auch die in diesem Zeitraum erzielten
Einkünfte anzusetzen.
Eine Berücksichtigung als Kind entfällt,
wenn Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag
überschreiten.
Bayer ist mit dem
Verlauf zufrieden
Der Bayer-Konzern hat seine erfolgreiche
Entwicklung im 2. Quartal 2011
fortgesetzt. „Wir sind mit dem Geschäftsverlauf
zufrieden“, erklärte Vorstandsvorsitzender
Dr. Marijn Dekkers
bei der Veröffentlichung des Zwischenberichts.
„Darüber hinaus haben wir mit
unserer Forschungs- und Entwicklungspipeline
große Fortschritte erzielt.“ Für
das laufende Geschäftsjahr bestätigte er
die angehobenen Prognosen für 2011.
Der Konzernumsatz stieg im 2. Quartal
um 0,8 Prozent auf 9,252 (Vorjahr:
9,179) Milliarden Euro. Währungs- und
portfoliobereinigt (wpb.) entspricht
das einem Plus von 5,4 Prozent. Dazu
trug die Geschäftsentwicklung in den
Wachstumsländern überproportional
bei. Das operative Ergebnis (EBIT) verbesserte
sich um 25,9 Prozent auf 1,273
(1,011) Milliarden Euro.
Die Sondereinflüsse beliefen sich auf insgesamt
minus 144 (minus 255) Millionen
Euro. Davon entfielen Aufwendungen in
Höhe von 179 Millionen Euro auf Restrukturierungen
insbesondere bei Crop-
Science und HealthCare. Das EBIT vor
Sondereinflüssen stieg um 11,9 Prozent
auf 1,417 (1,266) Milliarden Euro. Das
Konzernergebnis legte um 40,9 Prozent
auf 747 (530) Millionen Euro zu.
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Finanzen
Lanxess erwartet weiterhin
steigendes Wachstum
Lanxess hat seine Ergebnisprognose
für das
Gesamtjahr 2011 nach
einem Rekord-Ergebnis
im zweiten Quartal
angehoben. Der Spezialchemie-Konzernerwartet
jetzt einen Anstieg
des EBITDA vor Sondereinflüssen
um rund 20
Prozent. Zuvor war ein
Wachstum von zehn bis 15 Prozent
als Prognose genannt worden.
Im zweiten Quartal stieg das EBITDA vor
Sondereinflüssen im Vergleich zum Vorjahresquartal
um 26 Prozent auf 339 Millionen
Euro.
„Dank unserer klaren Ausrichtung auf
innovative Premium-Produkte und aufstrebenden
Volkswirtschaften, verbunden mit
unserer bewährten Preis-vor-Menge-Strategie,
haben wir erneut hervorragende Ergebnisse
erzielt“, sagte Lanxess-Vorstandsvorsitzender
Axel C. Heitmann (Bild). „Dabei
haben insbesondere unsere Geschäfte mit
Synthesekautschuken und Hightech-Kunststoffen
vom Megatrend Mobilität profitiert.“
Der Umsatz wuchs gegenüber dem Vor-
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jahreszeitraum um 23 Prozent
auf 2,2 Milliarden Euro. In allen
Segmenten wurden die
gestiegenen Rohstoffkosten
vollständig in den Markt weitergegeben.
Hinzu kamen ein
Mengenwachstum und positive
Portfolio-Effekte aus den
jüngsten Akquisitionen, vor
allem des DSM-Elastomergeschäfts.
Gegenläufig wirkten Währungseffekte
von minus 7 %, hauptsächlich infolge
des schwachen US-Dollars.
Die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen
betrug im zweiten Quartal 15,1 Prozent
nach 14,7 Prozent im Vorjahr. Der Konzerngewinn
stieg im Jahresvergleich um 38 Prozent
auf 181 Millionen Euro.
Die Nettoverschuldung erhöhte sich im
Berichtsquartal gegenüber Ende 2010 um
49 Prozent auf rund 1,4 Milliarden Euro.
„Die Nachfrage nach unseren Produkten ist
weiterhin stark und unsere Produktionsanlagen
sind sehr gut ausgelastet“, sagte Heitmann.
Erwartet wird jetzt eine Steigerung
des EBITDA vor Sondereinflüssen um rund
20 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert
von 918 Millionen Euro.
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GL&Lev kontakt 05/11
57
Im Blickpunkt
58
Im Blickpunkt
Finanzen
Zunehmend mehr Bankkunden
wickeln ihre Geldgeschäfte über
das Internet ab. Sie führen online
Überweisungen durch, prüfen
Kontostände, ändern Dauerauf-
träge und vieles mehr. Sparkassen
und Banken wollen das Online-
Banking mit neuen Standards für
ihre Kunden sicherer machen.
Auch die Sparkasse Leverkusen
stellt ihre Sicherheitssysteme um.
Unternehmenssprecher Ingo
Schneider erläutert im Gespräch
mit GL&Lev kontakt die Vorteile
des neuen Chip-TAN-Verfahrens.
Was sind aus Ihrer Sicht die
Vorteile des neuen Chip-TAN-
Verfahrens?
Das Chip-TAN-Verfahren bietet noch mehr
Schutz vor Datendieben und bringt dem
Kunden ähnliche Vorteile wie ein Programm-Update
auf dem Rechner: Es erhöht
die Sicherheit und bietet zusätzlichen Komfort.
Die Zettelwirtschaft hat ein Ende, denn
Sie benötigen keine TAN-Listen mehr. Der
TAN-Generator ist klein, handlich, kabellos
und passt in jede Tasche. Und Ihre TAN erhalten
Sie immer und überall – einfach per
Knopfdruck. Das neue Chip-TAN-Verfahren
ist also sicher, praktisch, mobil und bequem.
GL&Lev kontakt 05/11
Vor allem bietet das
neue Chip-TAN-Verfahren
mehr Schutz vor
Pishing-Angriffen. Denn
dieses Verfahren ist
doppelt sicher, da zwei
Kommunikationsmedien
(Computer
und TAN-Generator)
eingesetzt werden.
Darüber hinaus
werden Ihnen im
Display des TAN-
Generators nochmals
die wichtigsten Auftragsdaten
zur Kontrolle angezeigt – inklusive
einer TAN, die extra nur für diesen Auftrag
Mehr Sicherheit beim
Online-Banking
Wir sprachen mit Ingo Schneider
von der Sparkasse Leverkusen
errechnet wurde und nicht anderweitig einsetzbar
ist.
Wann wird Chip-TAN bei der Sparkasse
Leverkusen eingeführt?
Die Sparkasse Leverkusen bietet das Chip-
TAN-Verfahren bereits seit Einführung im
Jahr 2009 an. In diesem Jahr haben wir mit
der sukzessiven Umstellung unserer restlichen
iTAN-Kunden begonnen und werden
bis Mitte 2012 alle Kunden auf ein neues
TAN-Verfahren umgestellt haben. Unsere
Kunden werden per Brief und im Online-
Banking persönlich über die Umstellung
informiert.
Sind ohne den TAN-Generator künftig
noch Überweisungen möglich?
Es sind künftig auch Überweisungen ohne
einen TAN-Generator möglich – mit dem
smsTAN Verfahren. Beide Verfahren können
vom Kunden parallel genutzt werden.
Kann man als Kunde im Vorfeld erkennen,
wenn bei der eigenen Online-
Überweisung etwas schief läuft?
Betrüger, die mit Phishing-Methoden versuchen,
Geld vom Kundenkonto umzuleiten,
können nur erfolgreich sein, wenn
die Sicherheitskette zwischen dem PC des
Kunden und dem Online-Banking-Tool der
Sparkasse unterbrochen ist. Dies kann mit
drei einfachen Verhaltensregeln beim Kunden
verhindert werden. Erstens: Persönliche
Daten vor fremden Augen schützen. Man
sollte niemals seine persönlichen Kontodaten
aus der Hand geben oder gar die
Zugangsdaten und Passwörter auf dem PC
speichern. Zweitens: Den heimischen Rechner
absichern. Virenschutzprogramm und
Firewall sind auf jedem Rechner absolut
notwendig und müssen stets aktuell gehalten
werden. Hier gibt es auch sehr gute
kostenlose Angebote.
Außerdem: Online-Banking sollte man
stets nur vom eigenen Rechner aus machen,
auf keinen Fall von einem fremden
PC, wie z. B. in Internet-Cafés. Drittens: Beim
Online-Banking vorsichtig sein. Um sicher
zu gehen, sollte Online-Banking ausschließlich
auf den von der Sparkasse benannten
Internet-Seiten bzw. mit Online-Banking-
Programmen durchgeführt werden. Ganz
wichtig: Immer die Auftragsdaten im Display
des TAN-Generators sorgfältig mit dem im
Online-Banking eingegebenen Auftrag vergleichen.
Nur wenn die Daten übereinstimmen,
darf der Auftrag freigegeben werden.
Und sollte dem Nutzer irgendetwas seltsam
vorkommen, weil es zum Beispiel vom gewohnten
Ablauf abweicht – dazu zählen
auch Sicherheitsupdates, die die Eingabe
vertraulicher Daten erfordern – sollte er den
Vorgang vorsichtshalber abbrechen und
seine Sparkasse informieren. Berücksichtigt
der Kunde diese Sicherheitstipps, haben Betrüger
praktisch keine Chance.
Was passiert, wenn ein Sparkassen-
Kunde durch Phishing-Betrüger Geld
verliert? Ist er für den Schaden selbst
verantwortlich?
Wenn der Kunde nicht fahrlässig handelt,
erstatten wir in der Regel den entstandenen
Schaden.
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Im Blickpunkt Steuern
GL&Lev kontakt 05/11
Vorauszahlungen auf Krankenversicherungsbeiträge leisten
und erheblich Steuern sparen
Steuertipp des Jahres!
Von KRiStiNA GROSSER
und SuSANNE KOMMESSiEN-SEiBERt
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
sind seit 2010, soweit
sie die Grundversorgung betreffen,
in voller Höhe als Sonderausgaben
absetzbar. Allerdings verdrängen
diese Beiträge die Beiträge zu anderen
Sonderausgaben, wie private
Haftpflicht-, Lebens- oder Unfallversicherungen.
Selbständige können diese Versicherungen
im Kalenderjahr in Höhe von
höchstens 2.800 Euro, Eheleute in
Höhe von 5.600 Euro als Sonderausgaben
absetzen. Dies jedoch nur, wenn diese
Höchstgrenzen nicht durch Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung bereits
verbraucht wurden. Niedrigere Höchstbeträge
gelten für Angestellte bzw. Beamte.
Beispiel 1 verdeutlicht den Normalfall ohne
Vorauszahlungen auf Krankenversicherungsbeiträge.
Wie funktioniert der Steuertrick?
Steuerlich vorteilhaft kann es sein, die Beiträge
zur Kranken- und Pflegeversicherung
für mehrere Jahre zusammengeballt in
einem Kalenderjahr zu zahlen. Im Jahr der
Zahlung können die Beiträge dann in Höhe
der Grundversorgung in vollem Umfang als
Sonderausgabe abgesetzt werden. In den
Beispiel 1 – ohne Vorauszahlungen –
Der mit F verheiratete und mit ihr zusammenveranlagte
unternehmer u zahlt jährlich 7.000
Euro an Beiträgen zur privaten Krankenversicherung
für beide Eheleute. Davon fließen
6.200 Euro in die Grundversorgung, die in voller
Höhe als Sonderausgaben absetzbar sind.
Die Beiträge zu den übrigen Versicherungen
betragen jährlich 5.600 Euro (u. a. Haftpflichtversicherung,
unfallversicherungen und Lebensversicherungen
nach Altregelung). Diese
Beiträge gehen steuerlich verloren, weil durch
die Abziehbarkeit der Beiträge zur Grundversorgung
bereits der Höchstbetrag von 5.600
Euro verbraucht wurde.
anderen Kalenderjahren können die übrigen
Versicherungsbeiträge bis zur Höchstgrenze
steuerlich geltend gemacht werden.
Achtung! Der Gesetzgeber hat den Steuertrick
erkannt und erlaubt einen Abzug
von vorläufigen Beitragszahlungen nur für
2,5 Jahre im Voraus. Aber bereits das lohnt
sich, wie Beispiel 2 zeigt.
Und der Haken an der Sache?
Durch diese steuerliche Gestaltung können
ganz legal erhebliche Steuerbeträge endgültig
eingespart werden. Voraussetzung ist jedoch,
dass genügend Liquidität vorhanden
ist, um die Vorauszahlungen stemmen zu
können. Auch muss mit der jeweiligen Krankenversicherung
- ob privat oder gesetzlich
versichert - geklärt werden, in welchem Umfang
Beitragsvorauszahlungen überhaupt
angenommen werden. Vielfach akzeptieren
private Krankenversicherungen Vorauszahlungen
von Beiträgen bis zu einem Kalenderjahr.
Manche Krankenversicherungen
gewähren dann sogar noch Skonto. Höhere
Beitragsvorauszahlungen lassen sich möglicherweise
durch individuelle Verhandlungen
vereinbaren; hier sollte das Gespräch mit der
Versicherung gesucht werden.
Achtung! Der Krankenversicherer sollte
nicht insolvenzgefährdet sein, damit die
Beiträge nicht verloren gehen.
Kristina Grosser
Steuerberaterin
Gesellschafterin
der Steuerkanzlei
Kommessien-Seibert
und Grosser
Susanne
Kommessien-Seibert
Dipl.-Kauffrau/Steuerberaterin
Gesellschafterin der Steuerkanzlei
Kommessien-Seibert
und Grosser
Tipp: Bei zusammenveranlagten Eheleuten
ist darauf zu achten, dass die Beitragsvorauszahlungen
für beide Ehegatten im selben
Kalenderjahr erfolgen.
Für wen ist der Steuertipp besonders
interessant?
Vorteilhaft ist der Steuertrick vor allem für
Unternehmer, die hohe Beiträge zu den sog.
beschränkt abziehbaren Versicherungen
leisten, etwa zu einer privaten Haftpflicht-,
Unfallversicherung und Lebensversicherung.
Wer nur in geringem Umfang private Versicherungsbeiträge
zu leisten hat, erzielt auch
nur in geringem Umfang eine Steuerersparnis.
Haftpflichtversicherungen für Geschäftsfahrzeuge
sind nicht dazuzurechnen, weil
diese Beiträge als Betriebsausgaben ohnehin
in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Ob
und ggf. in welchem Umfang sich eine solche
Steuergestaltung für den einzelnen lohnt,
sollte mit dem Steuerberater besprochen
werden. Mit ihm kann auch geklärt werden,
in welchem Jahr die Vorauszahlungen ge-
Kalen- Basiskranken- übrige Steuerlich Steuerersparnis
derjahr versicherung Versicherungen absetzbar bei Steuersatz
40 %
2011 6.200,00 Euro 5.600,00 Euro 6.200,00 Euro 2.480,00 Euro
2012 6.200,00 Euro 5.600,00 Euro 6.200,00 Euro 2.480,00 Euro
2013 6.200,00 Euro 5.600,00 Euro 6.200,00 Euro 2.480,00 Euro
2014 6.200,00 Euro 5.600,00 Euro 6.200,00 Euro 2.480,00 Euro
Summe Steuerersparnis 2011-2014 9.920,00 Euro
zahlt werden sollten, um den höchstmöglichen
Progressionsvorteil mitzunehmen.
Achtung! Manche Krankenversicherungen
sehen Beitragsrückzahlungen vor, wenn
die Krankenversicherung nicht in Anspruch
genommen wurde. Werden im Jahr der
Beispiel 2 – mit Vorauszahlungen –
u zahlt im Jahr 2011 die Beiträge zur Krankenund
Pflegeversicherung für 2011 sowie die
nächsten 2,5 Jahre im Voraus, also insgesamt
24.500 Euro für 3,5 Jahre. Davon sind als Grundversorgung
21.700 Euro (3,5 x 6.200 Euro) im
Jahr der Zahlung als Sonderausgaben steuerlich
absetzbar, da es sich dabei um die Basisversorgung
zur Kranken- und Pflegeversicherung handelt.
In den Jahren 2012, 2013 können die Eheleute
ihre übrigen Versicherungsbeiträge bis zu
5.600 Euro absetzen, im Jahr 2014 wird ein Teil
durch die Zahlung der Krankenversicherung für
6 Monate in Höhe von 3.100 Euro verbraucht.
Immerhin können im Jahr 2014 Beiträge zu
den übrigen Versicherungen noch in Höhe von
2.500 Euro abgesetzt werden, die ohne diese
Gestaltung steuerlich verloren wären.
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Sabine Kuckelberg, s. kuckelberg@glverlag.de
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04
Juli / August 2011 · 9. Jahrgang · ISSN-2190-8680 · 4,50 E · www.rbk-direkt.de · www.glverlag.de
Das WIRTSCHAFTSMAGAZIN für den Rheinisch-Bergischen Kreis & Stadt Leverkusen
SU
04
BERGISCH GLADBACH
Beitragsrückerstattung keine Beiträge zur
Krankenversicherung geleistet, werden die
Rückerstattungen mit den Beitragszahlungen
verrechnet, für die die Erstattung
erfolgte. Wird also im Jahr 2012 ein Krankenversicherungsbeitrag
in Höhe von 500 Euro
für das Jahr 2011 erstattet, und werden 2012
Juli / August 2011 · 2. Jahrgang · ISSN-2190-9202 · 4,50 E · www.glverlag.de
Das WIRTSCHAFTSMAGAZIN für den Rhein-Sieg-Kreis rechtsrheinisch & Stadt Bonn
Steuern
keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt,
wird die Erstattung mit der Beitragszahlung
2011 verrechnet. Das kann dazu führen,
dass es (ggf. nachträglich) zu einer Steuernachzahlung
für 2011 kommt. Auch diese
Zusammenhänge sollten Sie sich bei Bedarf
von Ihrem Steuerberater erläutern lassen.
Kalen- Basiskranken- übrige Steuerlich Steuerersparnis
derjahr versicherung Versicherungen absetzbar bei Steuersatz
40 %
2011 21.700,00 Euro 5.600,00 Euro 21.700,00 Euro 8.680,00 Euro
2012 0,00 Euro 5.600,00 Euro 5.600,00 Euro 2.240,00 Euro
2013 0,00 Euro 5.600,00 Euro 5.600,00 Euro 2.240,00 Euro
2014 3.100,00 Euro 5.600,00 Euro 5.600,00 Euro 2.240,00 Euro
24.800,00 Euro
Summe Steuerersparnis 2011-2014 15.400,00 Euro
Vorteil bei Vorauszahlung der Krankenversicherung für 2,5 Jahre 5.480,00 Euro
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Rhein
SiegBurg
Neuer REWE-XL Markt
eröffnet und ergänzt die
Nahversorgung
NiederkaSSel
Projekt „Grünes C“ bietet
Chancen für Gastronomie
und Freizeit
Stadtwerke investieren in
Windenergie-Park in Norddeutschland
TroiSdorf
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Stadt prüft LKW-Maut für
den Durchgangsverkehr in
Uckerath
Unternehmen bewiesen:
Erfolg in Familie und Beruf
ist möglich
Erster „Friedwald“ in der
Region ermöglicht Bestattung
im Grünen
RAL im Dialog: Thomas
Baschab zeigte, wie man
seinen Kopf nutzt
„Bergisch Hoch4“ belebt
Freizeit-Tourismus mit
E-Bike-Projekt
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ST. auguSTiN
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eiTorf
Aktivkreis sucht Unter-
stützer für Handel und
Gewerbe
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HUMA-EinKAUfSpARK: ER tRägt „DiE HAnDScHRift DER BüRgER“
Mit Facebook, Twitter
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Siegtal ankurbeln
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Der Kaufhof hat Mietvertrag
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Der Anspruch des Leverkusener Klinik-Chefs H. P. Zimmermann
+++ Infos +++ Seite 29 +++
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61
Im Blickpunkt
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Im Blickpunkt Controlling
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Von GEORG BERSTER
Liquidität (von lateinisch
liquidus, „flüssig“) ist das Lebenselixier
eines Unternehmens.
Die Fähigkeit, fällige Verbindlichkeiten
jederzeit fristgerecht
und uneingeschränkt begleichen
zu können, hält Menschen,
Produkte, Verfahren, Kunden
und Partner am Laufen.
Dennoch zählen gerade Liquiditätsprobleme
zu den größten Problemen
– und wichtigsten Pleiteursachen
von nicht nur jungen Unternehmen.
Liquidität ist Chefsache
Kürzlich gab mir ein im Ruhestand befindlicher
Unternehmer – nach dem Geheimnis
seines jahrelangen Erfolgs gefragt – zur
Antwort: „Ich habe sehr genau darauf geachtet,
immer etwas weniger Geld in einem
Jahr auszugeben, als ich eingenommen
habe.“ Was auf den ersten Blick banal klingt,
umreißt in Wahrheit eine immens wichtige
Erkenntnis: nämlich dass man in seinem
Unternehmen beide Augen auf die Zahlungsströme
haben und den Umständen
entsprechend vernünftig haushalten muss.
Die Liquidität eines Unternehmens genießt
allerhöchste Priorität, sie muss systematisch
geplant sein und permanent überwacht
werden.
Gute Planung ist alles
Wer sich mit der Liquidität eines Unternehmens
auseinandersetzt, bekommt es
mit Zahlungsein- und -ausgängen zu tun.
Einnahmen und Ausgaben verändern den
Stand der verfügbaren Zahlungsmittel, also
Kassenbestand und Bankguthaben. Im Rahmen
einer modernen Liquiditätsplanung gilt
es, sämtliche Zahlungsein- und -ausgänge
für einen vorab definierten Planungshorizont,
in der Regel 4 bis 8 Wochen, zu bestimmen.
Die Basis dazu bildet der aktuelle
Debitoren- und Kreditorenstand bzw. die
im Planungshorizont erwarteten Umsätze
und Aufwendungen. Ebenso wichtig: die
Kenntnis der eigenen Zahlungsgewohn-
Vorsicht bei Liquiditätsengpässen
Ohne Moos nix los
Georg Berster
Finance- und Working
Capital Manager,
Geschäftsführer der
Beratungsgesellschaft
MOVE 2 PROFIT
GmbH & Co. KG
heiten an Lieferanten und die Zahlungseingänge
der Kunden, die die Liquidität
ebenfalls sehr beeinflussen. Tipp: Möglichst
gleiche und überschaubare Zahlungsziele
mit Kunden verabreden und von Anfang an
darauf bestehen, dass sie sich daran halten.
Nur so werden Zahlungseingänge zeitnah
und planbar.
Maßnahmen bei Engpässen:
Einnahmesituation verbessern
Auf der Einnahmeseite bieten sich bei Liquiditätsengpässen
verschiedene Maßnahmen
an wie z. B.: sofort nach der Leistung
die Rechnung stellen. Zügig mahnen. Keine
großzügigen Zahlungsziele einräumen. Bieten
Sie Ihren Kunden Skonto bei schneller
Bezahlung an. Verabreden Sie mit Ihren
Kunden Anzahlungen und / oder Teilzahlungen.
Stellen Sie bei langen Projekten
Zwischenrechnungen. Bleiben Sie hart und
ziehen im Notfall die Abtretung bestimmter
Forderungen an Ihr Kredit- bzw. Finanzierungsinstitut
oder auch den Verkauf von z.
B. regelmäßigen Forderungen an ein Factoring-Unternehmen
in Betracht.
Maßnahmen bei Engpässen:
Eigenkapital vorhalten
Generell stellt eine Mindestausstattung
an Eigenkapital sicher, dass nicht schon
geringe Verluste zur Zahlungsunfähigkeit
oder Überschuldung und damit zum Konkurs
führen. Je höher das Eigenkapital,
umso besser der Verhandlungsspielraum
mit Kreditgebern, gerade auch bei finanziellen
Engpässen. Vorausschauende Unternehmer
sollten daher immer bestrebt
sein, bestimmte Liquiditätsreserven für das
Unternehmen zu sichern und evtl. durch
die Zuführung neuer liquider Mittel in den
„guten Zeiten“ diese sogar noch zu erhöhen.
Denn Liquiditätsengpässe und ihre
existenzbedrohenden Auswirkungen können
durch den Aufbau einer kleinen aber
ausreichenden Liquiditätsreserve vermieden
werden.
Maßnahmen bei Engpässen:
Ausgaben reduzieren
Ebenso sollten Sie versuchen, Ihre Ausgaben
in der Krise zu vermindern oder wenigstens
hinauszuzögern, um auch an dieser
Front für etwas Entspannung zu sorgen.
Folgende Möglichkeiten könnten Sie erwägen:
Ausgaben / Zahlungen nach Absprache
mit den Lieferanten verschieben.
Unternehmenseigene Objekte verkaufen
und dann leasen (sale and lease back). Mit
der Bank oder Sparkasse über einen höheren
Kontokorrentkredit verhandeln. Den
Kontokorrentkredit in ein langfristiges Darlehen
umwandeln. Bestände im möglichen
Rahmen herunterfahren. Nur noch die nötigsten
Einkäufe tätigen.
Grundsätzlich sollten Sie bei Eingangsrechnungen
immer darauf achten, wie viele
Tage oder Wochen Ihnen bleiben, um die
anstehenden Verbindlichkeiten zu begleichen?
Bedeutet: Wie lange können Sie über
Ihre Zahlungsmittel (anderweitig) verfügen?
Nicht ist individueller als Liquidität
Die Liquidität eines Unternehmens wird
durch eine Vielzahl unterschiedlicher Komponenten
bestimmt. Letztlich sollte es das
Ziel jedes Unternehmers und / oder Controllers
im Unternehmen sein, seinen Zahlungsverpflichtungen
jederzeit nachkommen
zu können. Oftmals wird es nötig sein,
Zahlungsbedingungen auf der Einnahme-
und der Ausgabeseite zu prüfen und im
normalen Rahmen anzupassen und zu optimieren.
Natürlich kommt es schon einmal
zu Engpässen. Aber gerade hier gilt: offen
und positiv mit der Situation umgehen. Die
direkte Ansprache mit Kunden oder Lieferanten
suchen. Ein ehrliches Wort und eine
klare Absprache sind allemal besser als
wochenlange Ausflüchte und Entschuldigungen.
Denn: Nichts ist individueller und
wichtiger als eine gute unternehmerische
Vertrauensbasis.
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