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Einladung zur Gemeindeversammlung - Jenins

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<strong>Einladung</strong> und Botschaft<br />

<strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

30. November 2010, 20.15 Uhr<br />

Turnhalle <strong>Jenins</strong>


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Einladung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> mit Traktandenliste 3<br />

Traktandum 3: Voranschlag 2011<br />

Politische Gemeinde<br />

- Bemerkungen <strong>zur</strong> Laufende Rechnung 4<br />

- Bemerkungen <strong>zur</strong> Investitionsrechnung 10<br />

- Ergebnis und Finanzierung 13<br />

Elektrizitätswerk<br />

- Bemerkungen <strong>zur</strong> Laufende Rechnung 14<br />

- Bemerkungen <strong>zur</strong> Investitionsrechnung 15<br />

- Ergebnis und Finanzierung 16<br />

Antrag des Gemeinderates 16<br />

Politische Gemeinde<br />

- Laufende Rechnung (Zusammenzug) 17<br />

- Laufende Rechnung (Dienststellen) 18<br />

- Laufende Rechnung (Arten) 32<br />

- Investitionsrechnung 35<br />

Elektrizitätswerk<br />

- Laufende Rechnung (Dienststellen) 38<br />

- Laufende Rechnung (Arten) 40<br />

- Investitionsrechnung 41<br />

Traktandum 4:<br />

Erstellung Abwasserleitung West (<strong>Jenins</strong>erstrasse) 42<br />

Traktandum 5:<br />

Gesetz über die Wildruhezonen in der Gemeinde <strong>Jenins</strong> 45<br />

Traktandum 6:<br />

Baurechtsvertrag für Boden in der Gewerbezone <strong>Jenins</strong> mit der Firma Hunger<br />

Transporte AG, <strong>Jenins</strong> 51


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 3<br />

<strong>Einladung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

Dienstag, 30. November 2010, 20.15 Uhr in der Turnhalle<br />

Der Gemeinderat lädt <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> ein für die Behandlung folgender<br />

Traktanden<br />

1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler<br />

Aufnahme der Jungbürgerinnen und Jungbürger<br />

2. Protokoll der <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 22. Juni 2010<br />

3. Voranschlag 2011 für die politische Gemeinde und das Elektrizitätswerk<br />

- Genehmigung der Voranschläge<br />

- Festsetzung des Steuerfusses 2011<br />

4. Erstellung Abwasserleitung West (<strong>Jenins</strong>erstrasse)<br />

- Information über Ausgangslage und Projekt<br />

- Genehmigung des Projektes und eines Sonderkredites<br />

5. Gesetz über die Wildruhezonen in der Gemeinde <strong>Jenins</strong><br />

- Information über Ausgangslage und Gesetzesentwurf<br />

- Genehmigung<br />

6. Baurechtsvertrag für Boden in der Gewerbezone <strong>Jenins</strong> mit der Firma Hunger<br />

Transporte AG, <strong>Jenins</strong><br />

- Information über Ausgangslage<br />

- Änderung mit Erweiterung Baurechtsfläche des Baurechtsvertrages<br />

- Genehmigung<br />

7. Informationen aus dem Gemeinderat<br />

8. Varia und Umfrage<br />

Das Protokoll der <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 22. Juni 2010 sowie die Unterlagen zu<br />

den Traktanden liegen während den Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung <strong>zur</strong><br />

Einsichtnahme auf.<br />

Im Weiteren verweisen wir auf die nachstehenden Erläuterungen zu den Traktanden.<br />

Stimmberechtigt für diese <strong>Gemeindeversammlung</strong> sind alle Schweizerinnen und<br />

Schweizer, die nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und ihren Wohnsitz in <strong>Jenins</strong><br />

gesetzlich geregelt haben.<br />

Die Stimmkontrolle wird durch Eintragung der teilnehmenden Stimmberechtigten in die<br />

beim Eingang aufliegende Präsenzliste vorgenommen.<br />

<strong>Jenins</strong>, 2. November 2010 rb<br />

Gemeinderat <strong>Jenins</strong>


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 4<br />

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger<br />

Der Gemeinderat lädt herzlich <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 30. November 2010<br />

ein. Nachstehend erhalten Sie Informationen zu einzelnen Traktanden.<br />

Traktandum 1<br />

Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler<br />

Aufnahme der Jungbürgerinnen und Jungbürger<br />

Der Gemeinderat freut sich, an der <strong>Gemeindeversammlung</strong> folgende Jungbürgerinnen<br />

und Jungbürger begrüssen zu dürfen:<br />

- Riccarda Babst, Bovelgasse 5<br />

- Rico Jenny, Malanserstrasse 23C<br />

- Corina Nett, Gässli 4<br />

- Europa Hunger, Eichholz 2<br />

- Nicolas Federspiel, Plokweg 7A<br />

- Livio Burri, Sägenstrasse 1<br />

- Michael Bless, Ausserdorf 6<br />

- Chiara Paganini, alte Poststrasse 5<br />

- Daniel Staubli, Sägenstrasse 6<br />

- Ruedi Obrecht, Ausserdorf 12<br />

Traktandum 3<br />

Voranschlag 2011 für die politische Gemeinde und das Elektrizitätswerk<br />

- Genehmigung der Voranschläge<br />

- Festsetzung des Steuerfusses 2011<br />

Politische Gemeinde<br />

Laufende Rechnung<br />

Bei einem Aufwand von 4‘098‘100 Franken und einem Ertrag von 3‘913‘200 Franken<br />

schliesst die laufende Rechnung mit einem Defizit von knapp 185‘000 Franken ab.<br />

Die Investitionsrechnung weist bei Ausgaben von 1‘359‘800 Franken und Einnahmen<br />

von 519‘300 Franken Nettoinvestitionen in der Höhe von 840‘500 Franken aus.<br />

Die Beurteilung der finanziellen Lage sowie die realistische Einschätzung der Entwicklung<br />

in den nächsten Finanzjahren zeigen, dass der Steuerfuss für das Jahr 2011 in<br />

der bisherigen Höhe belassen werden kann.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 5<br />

Nachfolgend werden die wesentlichsten Veränderungen in den verschiedenen Verwaltungsbereichen<br />

im Vergleich zwischen Budget 2010 und Budget 2011 aufgezeigt. Als<br />

Basis dient die funktionale Gliederung.<br />

0 Allgemeine Verwaltung<br />

Nettoaufwand 2010 CHF 341'500<br />

Nettoaufwand 2011 CHF 367'400<br />

Zunahme CHF 25'900<br />

011 <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

Für das kommende Jahr sind Aufwendungen für den Tag der Bevölkerung enthalten.<br />

012 Gemeindevorstand<br />

Im 2011 ist ein Freilichtspiel auf dem Erlenboden geplant. Der Gemeinderat sicherte<br />

ein Sponsoring in der Gesamthöhe von 10‘000 Franken zu. Arbeitsleistungen des<br />

Forst- und Werkdienstes werden an diesem Betrag angerechnet.<br />

020 Gemeindeverwaltung<br />

Bei allen Besoldungen wurde, analog des Kantons, ein Teuerungsausgleich von 1 %<br />

sowie der ordentliche Stufenanstieg budgetiert. Der Unterhalt der EDV umfasst die<br />

externen Dienstleistungen (Leopardo: mit Office sowie Fachapplikationen mit Einwohnerkontrolle,<br />

Kasse, Debitoren, Kreditoren, Finanzbuchhaltung, Löhne, Finanzplanung<br />

inkl. Verknüpfungen) und Lizenzen für Spezialprogramme (wie Protokolle, Steuern,<br />

EC/PC-Terminal, etc.). Mit dem Wechsel des Druckgerätes sind Einsparungen möglich.<br />

Der Beratungsaufwand durch Rechtsanwälte bei komplexen Geschäften nimmt<br />

zu. Der Kanton führt eine neue Bezugslösung für die Steuern ein; der Rahmenvertrag<br />

musste deshalb angepasst werden.<br />

021 Bauverwaltung<br />

Für das kommende Jahr wird die Bautätigkeit eher kleiner. Die Abklärungen und Prüfungen<br />

der Vorhaben sind jedoch umfassender und vielschichtiger, sodass der Aufwand<br />

im Baubereich nicht wesentlich <strong>zur</strong>ück geht.<br />

1 Öffentliche Sicherheit<br />

Nettoaufwand 2010 CHF 28'800<br />

Nettoaufwand 2011 CHF 33'700<br />

Zunahme CHF 4'900<br />

101 Vermessung/Vermarkung<br />

Nebst den üblichen Aufwendungen für die amtliche Vermessung steht die Erneuerung<br />

des Vermessungswerks übriges Gemeindegebiet (Pläne), die Gebäudeadressierung<br />

(in Vermessung übertragen) sowie die Datenhomogenisierung (Projekt von Bund und<br />

Kanton) an. Von des Gesamtkosten (43‘000 Franken) entstehen der Gemeinde noch<br />

Kostenanteile von insgesamt 12‘000 Franken, verteilt auf 3 bis 4 Jahre. Im kommenden<br />

Jahr wird mit einer ersten Tranche von 3‘000 Franken gerechnet.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 6<br />

120 Defizitanteile<br />

Im kommenden Jahr wird die neue Strafprozessordnung umgesetzt, sodass der Landammann<br />

für etliche erstinstanzliche Verfahren nicht mehr zuständig ist. Als Folge davon<br />

fallen auch die Gebührenerträge weg. Der Defizitanteil für das Kreisamt wird dadurch<br />

höher ausfallen.<br />

Künftig ist der Kanton für die Finanzierung des Bezirksgerichts zuständig (neue Zivilprozessordnung);<br />

diese Defizitbeiträge fallen weg. Beim Konkursamt wird wieder mit<br />

demselben Defizitbeitrag gerechnet. Der Defizitanteil für das Zivilstandsamt liegt etwas<br />

über dem Vorjahresbudget.<br />

140 Feuerwehr<br />

Die Spezialfinanzierung der Feuerwehr schliesst mit einem Mehrertrag von 5‘000<br />

Franken ab. Nebst den „üblichen“ Kursen ist im kommenden Jahr ein Ausbildungstag<br />

für die AS geplant.<br />

2 Bildung<br />

Nettoaufwand 2010 CHF 1'344'400<br />

Nettoaufwand 2011 CHF 1'427'600<br />

Zunahme CHF 83'200<br />

200 Kindergarten<br />

Bei der Besoldung wurde, analog des Kantons, der Teuerungsausgleich von 1 % sowie<br />

der ordentliche Stufenanstieg budgetiert. Beim Kindergarten sind bauliche Unterhaltsarbeiten<br />

beim Fenster des Aufenthaltsraums notwendig (Wassereintritt/Kondenswasser).<br />

210 Primarschule<br />

Bei der Besoldung wurde, analog des Kantons, der Teuerungsausgleich von 1 % sowie<br />

der ordentliche Stufenanstieg budgetiert. Berücksichtigt sind auch die notwendigen<br />

Stellvertretungen (kurzfristige bei Krankheit/Unfall), der Schwimmunterricht,<br />

Dyskalkulie, Legasthenie sowie Deutsch für Fremdsprachige. Zwei Lehrpersonen<br />

müssen für den künftigen Englischunterricht an der Primarschule noch einen obligatorischen<br />

Aufenthalt im englischen Sprachgebiet absolvieren. Die entsprechenden Stellvertretungen<br />

sowie Auslagen sind im Budget enthalten und werden vom Kanton zu<br />

Hälfte getragen.<br />

212 Sekundar- und Realschule<br />

Höhere Schülerzahlen verursachen einen grösseren Kostenanteil an die Kreisschule<br />

Maienfeld. Mit der höheren Schülerzahl steigt auch der Aufwand für die Schülertransporte<br />

- zusätzlich zu den von der PostAuto AG angekündigten Abonnementspreiserhöhungen<br />

von 2.4%.<br />

215 Handarbeit<br />

Bei der Besoldung wurde, analog des Kantons, der Teuerungsausgleich von 1 % sowie<br />

der ordentliche Stufenanstieg budgetiert.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 7<br />

217 Schulliegenschaften und Anlagen<br />

Bei den Anschaffungen sind nebst dem Turnmaterial auch neuen Reinigungsgerätschaften<br />

sowie Tische für die PC-Arbeitsplätze der Schule enthalten. Der bauliche<br />

Unterhalt beschränkt sich auf das Notwendige.<br />

219 Volksschule Übriges<br />

Die Kostenbeteiligung an die Stadt Maienfeld für die Aufwendungen der Schulleitung<br />

bewegt sich im normalen Rahmen.<br />

220 Sonderschulung<br />

Nebst Kindern in Sonderschulheimen fallen künftig auch Kosten für die Integration von<br />

Kindern an der ordentlichen Schule an.<br />

3 Kultur und Freizeit<br />

Nettoaufwand 2010 CHF 60'000<br />

Nettoaufwand 2011 CHF 61'100<br />

Zunahme CHF 1'100<br />

330 Öffentliche Plätze, Wanderwege<br />

Nachdem im 2010 der Weg Pramalinis – Selvi ausgeebnet und neu gekiest wurde, soll<br />

in einer nächsten Etappe im 2011 die Fussgängerüberführung über die Rüfe und der<br />

Weg Richtung Erlenboden – Buchwald saniert werden. Vorgesehen ist, eine neue<br />

Fussgängerbrücke über den Uellbach parallel <strong>zur</strong> bestehenden Brücke für den Fahrzeugverkehr<br />

zu erstellen. Der Fussweg wird Richtung Erlenboden bis zum Buchwald<br />

ausgeebnet und ebenfalls neu gekiest.<br />

340 Sport<br />

Künftig werden auch Jugendförderungsbeiträge ab Kindergartenalter ausgerichtet<br />

(z.B. Kinderturnen).<br />

4 Gesundheit<br />

Nettoaufwand 2010 CHF 112'100<br />

Nettoaufwand 2011 CHF 161'200<br />

Zunahme CHF 49'100<br />

400 Spitäler<br />

Die Gemeindebeiträge an die Spitäler steigen unwesentlich an.<br />

410 Kranken- und Pflegeheime<br />

Ab 2011 tritt die neue Pflegeheimfinanzierung in Kraft. Dies bedeutet, dass die Heimbewohner<br />

von Pflegekosten entlastet werden. Andererseits müssen künftig die Gemeinden<br />

Pflegekosten mitfinanzieren.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 8<br />

5 Soziale Wohlfahrt<br />

Nettoaufwand 2010 CHF 76'600<br />

Nettoaufwand 2011 CHF 75'600<br />

Abnahme CHF -1'000<br />

581 Unterstützungen<br />

Die Unterstützungen nahmen im Verlaufe vom 2010 ab. Für das kommende Jahr sind<br />

keine grossen Änderungen absehbar. Dadurch muss die Gemeinde dem Kanton höhere<br />

Beiträge an den Lastenausgleich entrichten. Alimentenbevorschussungen werden<br />

soweit möglich bei den Zahlungspflichtigen weiter belastet.<br />

Die Kostenbeteiligungen an die Kindertagesstätten bewegen sich im Rahmen des laufenden<br />

Jahres.<br />

6 Verkehr<br />

Nettoaufwand 2010 CHF 135'600<br />

Nettoaufwand 2011 CHF 139'700<br />

Zunahme CHF 4'100<br />

620 Strassen, Plätze<br />

Die Markierungen „Zone 30“ auf den Strassen müssen erneuert werden. Bei den Gewichtsbeschränkungen<br />

auf der Malanserstrasse werden die Signalisationen angepasst.<br />

650 Orts- und Regionalverkehr<br />

Der Kaufpreis für die Tageskarten werden rund 15 % erhöht. Dadurch sind die Verkaufspreise<br />

entsprechend anzupassen.<br />

Beim Regionalverkehr wird das Angebot wesentlich erweitert, insbesondere an den<br />

Randzeiten. So wird der Nachtbus Chur Richtung Maienfeld mit dem Angebot Rufbus<br />

Bündner Herrschaft koordiniert und kombiniert. Nachtschwärmer erhalten dadurch ein<br />

umfassendes Angebot des öffentlichen Verkehrs.<br />

7 Umwelt und Raumordnung<br />

Nettoaufwand 2010 CHF 55'600<br />

Nettoaufwand 2011 CHF 65'600<br />

Zunahme CHF 10'000<br />

700 Wasserversorgung<br />

Künftig erfolgt eine jährliche Hydrantenkontrolle; damit werden die jährlichen Aufwendungen<br />

gleichmässig verteilt und die Anlagen sind regelmässig gewartet. Im 2011 erfolgt<br />

die Zählerablesung – wie beim Strom – wieder Mitte Jahr. Die Werkleitungsdaten<br />

werden im 2011 auf das Internet geladen, sodass die Gemeinde elektronisch Zugriff<br />

auf die aktuellen Daten erhält. Die Spezialfinanzierung schliesst mit einem Defizit von<br />

20‘700 Franken ab.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 9<br />

710 Abwasserbeseitigung<br />

Die Schachtabdeckungen müssen saniert werden. Die Werkleitungsdaten werden im<br />

2011 auf das Internet geladen, sodass die Gemeinde elektronisch Zugriff auf die aktuellen<br />

Daten erhält. Die Spezialfinanzierung schliesst mit einem Defizit von 53‘400<br />

Franken ab.<br />

720 Abfallbeseitigung<br />

Gegen Ende des nächsten Jahres müssen wieder Kehrichtsäcke angeschafft werden.<br />

Die Aufwendungen für die Entsorgung bei der Schutti nehmen zu. Zu Buche schlagen<br />

hier insbesondere die Muldenleerungen (Sperrgut). Die Spezialfinanzierung schliesst<br />

mit einem Saldo von 5‘300 Franken negativ ab.<br />

740 Friedhof und Bestattung<br />

Vor dem Leichenhaus und bei den Urnengräbern soll der Platz saniert werden. Vorgesehen<br />

ist die Verlegung von Steinplatten durch den Werkdienst.<br />

8 Volkswirtschaft<br />

Nettoaufwand 2010 CHF 49'900<br />

Nettoaufwand 2011 CHF 20'500<br />

Abnahme CHF -29'400<br />

800 Landwirtschaft<br />

Bei der Alphütte Heuberg müssen Türen ersetzt werden.<br />

810 Forstwirtschaft<br />

Künftig wird wieder eine saisonal angestellte Person beschäftigt.<br />

830 Tourismus<br />

Der Gemeinderat beschloss, dem Verein Tourismus Bündner Herrschaft beizutreten.<br />

Der Vereinsbeitrag beläuft sich auf jährlich 1 Franken/Einwohner.<br />

Weiter wurde im Kreis Maienfeld die Zusammenarbeit mit der Heidiland AG gewählt,<br />

da die Aufgaben effizient und sinnvoll erledigt werden können. An die jährlich wiederkehrenden<br />

Betriebskosten partizipiert <strong>Jenins</strong> mit 20 % (= 12‘000 Franken).<br />

860 Stromproduktion<br />

Weil das Gesuch um Mehrkostenfinanzierung für unsere Stromproduktion abgelehnt<br />

wurde, laufen ab 2011 wieder sämtliche Bereiche über das Elektrizitätswerk. Die Zahlen<br />

der Produktion sind unter 865 (Energielieferung) im Budget Elektrizitätswerk enthalten.<br />

9 Finanzen und Steuern<br />

Nettoertrag 2010 CHF 1'960'800<br />

Nettoertrag 2011 CHF 2'167'500<br />

Zunahme CHF 206'700


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 10<br />

900 Gemeindesteuern<br />

Der Ertrag der Einkommenssteuern im laufenden Jahr wird mit einer Erhöhung von<br />

0.5 bis 1% ab Ertrag 2009 gerechnet. Bei den Erträgen früherer Jahre rechnen wir<br />

wiederum mit einem grösseren Nachtrag (offene Veranlagungen), weshalb dieser Betrag<br />

angehoben wurde.<br />

Bei den Vermögenssteuern wird mit einem kleineren Ertrag gerechnet, weil die Freibeträge<br />

erhöht und gleichzeitig der Maximalsatz um 0.5% gesenkt wird.<br />

Die Steuergesetzrevision bei den jur. Personen lässt einen tieferen Ertrag bei den Ertrags-<br />

und Kapitalsteuern erwarten.<br />

935 Konzessionen<br />

Der Ertrag bei den Kieskonzessionen wurde gemäss geltendem Vertrag eingesetzt.<br />

Künftig hat das Elektrizitätswerk eine Abgabe an die Politische Gemeinde zu leisten.<br />

940 Zinsen<br />

Im kommenden Jahr sind wiederum einige feste Vorschüsse zu erneuern. Die Zinssätze,<br />

die derzeit historisch tief sind, dürften gegenüber den bisherigen Kreditverträgen<br />

in etwa gleich oder leicht höher sein.<br />

942 Liegenschaften des Finanzvermögens<br />

Der Gemeinderat beabsichtigt, einzelne freie Flächen in der Gewerbezone im<br />

Baurecht abzugeben. Derzeit laufen entsprechende Verhandlungen.<br />

981 Abschreibungen auf das Verwaltungsvermögen<br />

Das Verwaltungsvermögen wird mit 10 %, bewegliches Verwaltungsvermögen (wie<br />

Fahrzeuge) mit 20 % ordentlich abgeschrieben.<br />

Investitionsrechnung<br />

Das Investitionsvolumen bleibt auch im 2011 sehr hoch. Nebst kleineren Investitionen<br />

sind im kommenden Jahr einige grössere Ausgabeposten zu verzeichnen:<br />

2 Bildung<br />

Im Budgetjahr wird die Projektierung für die Heizungssanierung in Angriff genommen<br />

sowie die Planung <strong>zur</strong> Erweiterung der Schulanlagen weiter geführt. Dafür müssen<br />

Fachleute beigezogen werden, die die Projektierung bzw. Planung begleiten.<br />

4 Gesundheit<br />

Im 2011 werden Investitionsbeiträge für den Neubau des Altersheimes Senesca, für<br />

den Erweiterungsbau Neugut und für die Sanierung Serata fällig (Zusammenarbeitsvertrag<br />

Heimregion Landquart).<br />

6 Verkehr<br />

Das Projekt Verduonigstrasse wurde wegen Einsprachen überarbeitet und wird nochmals<br />

öffentlich aufgelegt. Die Leitungen werden im östlichen Bereich ausserhalb des<br />

Strassenkörpers eingelegt. Die Aufwendungen für Werkleitungen werden auf den einzelnen<br />

Werken (wie Wasser, Elektrizitätswerk) belastet.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 11<br />

Bei den Werkleitungen ist der Bereich Gässli-Plokweg sanierungsbedürftig. Bis Ende<br />

Januar 2011 wird ein Sanierungsprojekt für den gesamten Sanierungsbereich inkl.<br />

Kostenvoranschlag erarbeitet. Vorgesehen ist die Realisierung in Losen, beginnend<br />

bei der Kirche Richtung Oberdorf und in einem zweiten Los Richtung Plokweg bis <strong>zur</strong><br />

Liegenschaft Bamert. Das Sanierungsprojekt Plokweg – Teilerrüfe, das vorbereitet ist,<br />

soll als 3. Los realisiert werden. Die Projektierungskosten inkl. Bauleitung für Los 1<br />

und 2 werden auf insgesamt 60‘000 Franken geschätzt und auf alle beteiligten Werke<br />

(Strasse, Wasser, Abwasser und Elektrizitätswerk) aufgeteilt. Im Budget 2011 sind<br />

lediglich die reinen Projektkosten ohne Bauleitung berücksichtigt. Für das Sanierungsprojekt<br />

inkl. Bauleitung wird ein Sonderkredit an einer nächsten <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

traktandiert.<br />

7 Umwelt und Raumordnung<br />

Sanierung Gässli-Plokweg: siehe Ausführungen unter Ziffer 6 oben (Verkehr).<br />

Im Jahr 2009 wurde mit den Sanierungsarbeiten an den Brunnstuben im Bereich<br />

Brunnenplais begonnen. Für das Jahr 2010 war ein Unterbruch geplant. Nach einem<br />

Rutsch mussten jedoch Sanierungsarbeiten für die Leitungssicherung im Brunnenplais<br />

ausgeführt werden. Für das nächste Jahr ist die Sanierung einer weiteren Etappe geplant.<br />

Vorgesehen sind die Sanierung der Brunnstuben auf dem Teilstück Fadella -<br />

Chuoradsrüti. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 100‘000 Franken inkl. Planung<br />

und Bauleitung. Der Kanton beteiligt sich voraussichtlich mit rund 15 % an diesen Kosten.<br />

Der Kanton Graubünden wird im Jahr 2011 und 2012 die Kantonsstrasse Maienfeld –<br />

<strong>Jenins</strong> sanieren. Das Projekt lag im Sommer 2010 öffentlich auf. Als erste Etappe ist<br />

die Sanierung Maienfeld – Teilerrüfe im 2011 vorgesehen, während der <strong>Jenins</strong>er Teil<br />

im 2012 folgt. Der Gemeinderat plant in diesem Zusammenhang die Verlegung einer<br />

Meteorwasserleitung ab Bündte in die Teilerrüfe. Dazu ist eine Projektierung notwendig,<br />

deren Kosten im Budget mit 5‘000 Franken aufgenommen werden. Die Realisierung<br />

soll im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kantonsstrasse im Jahr 2012 erfolgen.<br />

Der entsprechende Sonderkredit wird an einer nächsten <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

<strong>zur</strong> Genehmigung unterbreitet.<br />

Im Gebiet Hinterbovel – Tscholler – alter Torkel sind Liegenschaften noch nicht an der<br />

ARA angeschlossen und müssen zwingend erschlossen werden. Für das entsprechende<br />

Projekt ist ein Sonderkredit zu beschliessen, da mit den Arbeiten im Dezember<br />

begonnen werden soll (siehe Traktandum 4). Der Anschluss Schulhaus wurde in<br />

das Projekt einbezogen; der Kredit für die Realisierung soll im Zusammenhang mit<br />

Schulhauserweiterung eingeholt werden. Die privaten Grundeigentümer, die bislang<br />

noch nicht an der ARA angeschlossen waren, haben nebst den Kosten für die Hauszuleitungen<br />

auch einen Kostenbeitrag an die Sammelleitung zu leisten, sofern die zumutbaren<br />

Kosten für die private Leitung nicht erreicht sind. Die bereits angeschlossenen<br />

Liegenschaften (wie Werth, Spescha, Vogt, Schulhaus) müssen lediglich ihre Zuleitungen<br />

finanzieren.<br />

Im kommenden Jahr sind Baubeiträge an die ARA Bad Ragaz aufgrund der Endkostenprognose<br />

in der Höhe von 78‘700 Franken zu leisten. Mit der Abrechnung der Erweiterung<br />

ARA Bad Ragaz wird der restliche Baubeitrag des Kantons Graubünden in<br />

der Höhe von 38‘800 Franken ausgelöst.<br />

Ausserdem beabsichtigt der ARA-Verband, die Übermittlungs- und Steuerungsanlagen<br />

im Verbandsgebiet zu ersetzen. Die Lebenserwartung der Steuerungen in den<br />

Aussenwerken ist erreicht bzw. überschritten. Ersatzteile und Support sind teilweise<br />

nicht mehr gewährleistet. Einzelne Komponenten sind nicht mehr erhältlich. Der Kostenbeitrag<br />

von <strong>Jenins</strong> bewegt sich bei rund 65‘800 Franken und beinhaltet die Anpas-


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 12<br />

sung der Messstelle Eichholz und Gewerbezone. Der Gemeinderat beabsichtigt jedoch,<br />

lediglich die Messstelle Eichholz neu aus<strong>zur</strong>üsten und auf die Steuerungen in<br />

der Gewerbezone zu verzichten.<br />

In diesem Zusammenhang plant auch die Stadt Maienfeld für die Pumpwerke Rieter<br />

und Feld den Ersatz der Pumpen sowie der Steuerung. Gemäss den geltenden Vereinbarungen<br />

hat die Gemeinde an diese Kosten Beiträge zu leisten in der Höhe von<br />

rund 38‘000 Franken.<br />

Ortsplanung: Im kommenden Jahr ist die Bereinigung des Baugesetzes sowie der<br />

Planungsunterlagen vorgesehen. Anschliessend soll die Mitwirkungsauflage erfolgen<br />

und nach der Bereinigung der Eingaben die gesamten Unterlagen der <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

zum Entscheid zu unterbreiten.<br />

8 Volkswirtschaft<br />

Die Feldwegsanierungen werden im Sinne des genehmigten Konzepts weitergeführt.<br />

Geplant sind Sanierungsarbeiten im Rahmen von rund 26'000 Franken.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 13


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 14<br />

Elektrizitätswerk <strong>Jenins</strong><br />

Laufende Rechnung<br />

Mit der Strommarktöffnung ist die Netznutzung unter 861.xxx und unter 865.xxx die<br />

Stromlieferung getrennt geführt. Im Hinblick auf das Gesuch um Mehrkostenfinanzierung<br />

wurde die Stromproduktion im Jahr 2010 an die Politische Gemeinde ausgelagert.<br />

Im Sommer 2010 wurde der Antrag abgelehnt. Deshalb wird die Stromproduktion<br />

wieder in das Elektrizitätswerk überführt und sind in den Aufwendungen unter 865.xxx<br />

enthalten.<br />

Der Voranschlag rechnet mit einem Aufwandüberschuss von knapp 12‘000 Franken.<br />

861 Netznutzung<br />

Nettoaufwand 2010 CHF -5'500<br />

Nettoaufwand 2011 CHF -11'600<br />

Zunahme CHF -6'100<br />

Der Netznutzungsentgelt an den Vorlieferanten wird unverändert bleiben, ebenso die<br />

Tarife für die Ertragsseite. Die Abgaben für Systemdienstleistungen und Mehrkostenfinanzierung<br />

an die Swissgrid sind praktisch ertragsneutral, da sie den Kunden weiter<br />

verrechnet werden. Allerdings wurde von der Swissgrid der Ansatz bei den Systemdienstleistungen<br />

auf 0.77 Rp. erhöht. Der Anteil an Besoldungen, Sozialleistungen,<br />

interne Dienstleistungen von Werk und Verwaltung werden gesamthaft bei der Energielieferung<br />

verbucht und als interne Verrechnung anteilsmässig bei der Netznutzung<br />

belastet.<br />

Bedingt durch die Demission des bisherigen Betriebsleiters wird der bauliche Unterhalt<br />

des Netzes extern ausgeführt. Dadurch ist der Unterhalt der Anlagen durch Dritte wesentlich<br />

höher als bislang.<br />

In den Honorarleistungen an Dritte sind Aufwendungen des Ingenieurs Brüniger, die<br />

Planung von Netzausbauten, Messungen Netzauslastungen sowie allgemeine Beratungen<br />

enthalten.<br />

865 Energielieferung<br />

Nettoaufwand 2010 CHF -17'500<br />

Nettoaufwand 2011 CHF -300<br />

Abnahme CHF 17'200<br />

Nach der Demission des bisherigen Betriebsleiters arbeitet der Gemeinderat an der<br />

Nachfolgeregelung. Nach dem heutigen Stand der Abklärungen wird das Elektrizitätswerk<br />

ab dem Frühling 2011 in einer anderen Form geführt. Der Gemeinderat wird an<br />

einer nächsten <strong>Gemeindeversammlung</strong> darüber informieren.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 15<br />

Die Aufwendungen für die Stromproduktion werden nach der Ablehnung der Mehrkostenfinanzierung<br />

wieder dem Elektrizitätswerk belastet. Der Anteil an Besoldungen,<br />

Sozialleistungen, interne Dienstleistungen von Werk und Verwaltung werden gesamthaft<br />

bei der Energielieferung verbucht und als interne Verrechnung anteilsmässig bei<br />

der Netznutzung belastet.<br />

Bedingt durch die Demission des bisherigen Betriebsleiters werden die Unterhaltarbeiten<br />

der Anlagen durch Dritte höher ausfallen als bislang.<br />

Die Honoraraufwendungen sind einerseits Abgeltungen für die Leistungen der politischen<br />

Gemeinde (Verwaltungsarbeiten) und andererseits Ingenieuraufwendungen<br />

sowie die Vermessungen der Druckleitung Hinterwald.<br />

Künftig soll von der Stromproduktion eine Ablieferung an die Poltische Gemeinde erfolgen.<br />

Für das kommende Jahr ist ein Betrag von 33‘000 Franken vorgesehen.<br />

Investitionsrechnung<br />

Die Zunahme der Nettoinvestitionen ist mit 2‘400 Franken budgetiert.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 16<br />

Antrag des Gemeinderates<br />

- Die Voranschläge 2011 für die Laufenden Rechnungen sowie Investitionsrechnungen<br />

der politischen Gemeinde und des Elektrizitätswerkes seien zu genehmigen.<br />

- Der Steuerfuss sei mit 93 % (wie bisher) festzulegen.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 17<br />

Voranschlag 2011<br />

Politische Gemeinde (Seite 17 - 37)<br />

Elektrizitätswerk (Seite 38 - 41)


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 18


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 19


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<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 42<br />

Traktandum 5<br />

Erstellung der Abwasserleitung West (<strong>Jenins</strong>erstrasse)<br />

- Information über Ausgangslage und Projekt<br />

- Genehmigung des Projektes und eines Sonderkredites<br />

Ausgangslage<br />

Im Gebiet Hinterbovel – Chrüzli – Tscholler – <strong>Jenins</strong>erstrasse sind noch einzelne Liegenschaften<br />

nicht an die ARA angeschlossen. Aufgrund der Umweltschutzgesetzgebung<br />

sind die Liegenschaftseigentümer ausserhalb der Bauzone verpflichtet, ihre<br />

Wohngebäude an die ARA anzuschliessen.<br />

Projekt<br />

Damit für die betroffenen Liegenschaftseigentümer eine gemeinsame Lösung möglich<br />

ist, liess der Gemeinderat ein Gesamtprojekt für die noch fehlenden ARA-Anschlüsse<br />

durch das Ingenieurbüro Donatsch ausarbeiten.<br />

Ab der Hauptleitung Eichholz wird eine neue Abwasserleitung in den bestehenden<br />

Feldwegen bzw. entlang dieser Wege Richtung Feld - Helligwingert - Schärabündta<br />

und Toggel bis <strong>zur</strong> Kantonsstrasse hinaufgeführt. Nach der Querung der Kantonsstrasse<br />

gehen drei Leitungsstränge zu den verschiedenen Liegenschaften. Eine weitere<br />

Leitung wird ab SchachtNr. 8 Richtung Osten weiter gezogen und damit die Erschliessung<br />

des alten Torkels (zwingend, bisher Grube) sowie weiterer Liegenschaften<br />

(freiwillig, da bereits eine andere Erschliessung vorhanden) ermöglicht. Auf den<br />

Anschluss der Liegenschaft Senti wird verzichtet, da derzeit keine Wohnbaute vorhanden<br />

ist. Falls zu einem späteren Zeitpunkt eine Wohnbaute zu den Stallgebäuden<br />

erstellt wird, ist ein Anschluss an die ARA-Leitung möglich.<br />

Für das Jahr 2012 plant der Kanton die Sanierung der Kantonsstrasse Maienfeld –<br />

<strong>Jenins</strong>, Abschnitt Teilerrüfe bis Bündte. Ausserdem erarbeitete die Gemeinde ein<br />

Raumplanungskonzept. Hintergrund ist die Erweiterung der Schulanlagen sowie Lösungsmöglichkeiten<br />

für den ruhenden Verkehr (Parkplätze). In diesem Zusammenhang<br />

wird dann auch die Sanierung der Abwasseranlagen für die Gemeindeliegenschaften<br />

erfolgen. Das Erweiterungsprojekt ist jedoch noch nicht vorhanden.<br />

Es macht deshalb Sinn, die Erstellung der neuen Abwasserleitung in Lose aufzuteilen:<br />

Los 1 erstreckt sich ab Eichholz (Anschluss an Hauptleitung) bis an die Kantonsstrasse<br />

sowie von Schacht Nr. 8 Richtung Osten<br />

Los 2 führt ab der Kantonsstrasse Richtung der Liegenschaften Tscholler und<br />

Chrüzli-Hinterbovel<br />

Der Anschluss für die Gemeindeliegenschaften soll erst realisiert werden, wenn das<br />

Erweiterungsprojekt vorliegt.<br />

Mit den Bauarbeiten soll im Dezember im Gebiet Eichholz begonnen werden. Vorgesehen<br />

ist, dass Los 1 vorerst erstellt wird. Der Anschluss beim alten Torkel wird während<br />

der Zeit ausgeführt, in der der Restaurationsbetrieb eingestellt ist.<br />

Das Los 2 wird zusammen mit der Sanierung der Kantonsstrasse ausgeführt (2012).


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 43<br />

Kosten<br />

Für das vorliegende Projekt muss mit folgenden Erstellungskosten gerechnet werden<br />

(Kostenschätzung):<br />

Los 1 und 2<br />

Baumeisterarbeiten Fr. 304‘000.--<br />

Mehrwertsteuer (7.6%) Fr. 23‘000.--<br />

Honorare Projekt und Bauleitung Fr. 33‘000.--<br />

Unvorhergesehenes Fr. 19‘000.--<br />

Total Fr. 379‘000.--<br />

Zur Information werden hier auch die mutmasslichen Kosten für den Anschluss der<br />

Gemeindeliegenschaften aufgeführt (Kostenschätzung):<br />

Durchstossung Kantonsstrasse Fr. 25‘000.--<br />

Anschluss an ARA-Leitung Fr. 25‘000.--<br />

Mehrwertsteuer (7.6%) Fr. 3‘800.--<br />

Honorare Fr. 5‘200.--<br />

Unvorhergesehenes Fr. 3‘000.--<br />

Total Fr. 62‘000.--<br />

Kostenverteiler<br />

Diejenigen anschlusspflichtigen Liegenschaften, welche noch keinen Anschluss an<br />

das ARA-Netz haben, können finanziell nur mit den zumutbaren Kosten belastet werden.<br />

Diese Zumutbarkeit richtet sich nach Entscheiden des Bundesgerichtes.<br />

Mit den betroffenen drei Grundeigentümern (Familien Bantli und Grässli sowie Weinbauverein)<br />

wurden Gespräche über diese Kostenbeteiligungen geführt.<br />

Ebenso wurden diejenigen Liegenschaften kontaktiert, die derzeit das Abwasser in<br />

das Kanalisationsnetz der Gemeinde pumpen müssen (namentlich Familie Werth-<br />

Wiher, Vogt-Wiher, Spescha-Wiher).<br />

Die Gemeinde rechnet nach Abzug der Kostenbeteiligungen noch mit Restkosten von<br />

175‘000 Franken. Dazu kommt zu einem späteren Zeitpunkt noch der Anschluss der<br />

Gemeindeliegenschaften mit 62‘000 Franken.<br />

Antrag des Gemeinderates<br />

Das Projekt für die Erstellung der Abwasserleitung West (<strong>Jenins</strong>erstrasse) samt dem<br />

Bruttokredit für Los 1 und 2 (ohne Anschluss Schulhaus) von Fr. 379‘000.-- sei zu genehmigen.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 44


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 45<br />

Traktandum 5<br />

Gesetz über die Wildruhezonen in der Gemeinde <strong>Jenins</strong><br />

- Information über Ausgangslage und Gesetzesentwurf<br />

- Genehmigung des Gesetzes<br />

Ausgangslage<br />

Die Jägersektion Falknis reichte Anfang 2010 das Gesuch um Genehmigung und<br />

Schaffung von Wildruhezonen bei den Gemeinden <strong>Jenins</strong> und Fläsch sowie bei der<br />

Stadt Maienfeld ein.<br />

Für die Gemeinde <strong>Jenins</strong> beantragt die Gesuchstellerin, das Gebiet Siechenstude als<br />

Wildruhezone auszuscheiden. Als Grenzverlauf wird Holzlagerplatz – Selviweg –<br />

Waldrand – Munadura – Stoffel – Gemeindegrenze – Dorfbach – Holzlagerplatz vorgeschlagen<br />

(siehe Karte auf Seite 50). Da bei frühem Wintereinbruch das Rotwild gerne<br />

im Gebiet Siechenstauden einsteht bzw. im Frühling nach der Schneeschmelze<br />

wieder verlässt, wäre die zeitliche Zutrittsbeschränkung vom 1. Januar bis 31. März<br />

sinnvoll.<br />

Zur Begründung führt die Gesuchstellerin folgendes aus:<br />

- Die Bündner Herrschaft ist dank des milden Klimas ein bevorzugtes Wintereinstandsgebiet.<br />

- Nebst dem Kahlwild halten sich auch einige kapitale Hirsche während den Wintermonaten<br />

bei uns auf.<br />

- Leider ist die Herrschaft auch ein Anziehungspunkt für die Hirschhornsucher geworden.<br />

Oft sind diese Personen auch in den Reihen der Jäger zu suchen; aber<br />

auch Nichtjäger üben diese Sucherei aus.<br />

- Das Wild wird durch die Nachsuche nach Abwurfstanden sowohl bei der Äsungsaufnahme<br />

wie auch bei der nachfolgenden Ruhephase überrascht und flüchtet.<br />

- Nebst der Störung durch die Suche nach Abwurfstangen wird die nötige Ruhe des<br />

Wildes aber auch immer mehr durch das Freizeitverhalten der Menschen gestört.<br />

Auf der Suche nach Erholung in der stillen Natur werden ruhige Gebiete begangen.<br />

Dadurch verursachen sie ebenfalls Wildstörungen.<br />

- Ein weiterer Störfaktor ist die Reiterei in Begleitung von Hunden. Auf die Störung<br />

von Pferd und Reiter reagiert das Wild eher verhalten. Die Störung erfolgt durch<br />

die Hunde, welche den Reiter beim Ausritt begleiten. Die Hunde werden dabei<br />

meistens nicht an der Leine geführt. Sie haben somit Gelegenheit, das Wild aufzuscheuchen<br />

und entsprechend dem bei jedem Hund vorhandenen Jagdtrieb sogar<br />

zu jagen.<br />

- Ob die Störung und damit die Flucht des Wildes nun durch Hornsuchende, Wanderer,<br />

Jogger oder Reiter mit ihren Hunden verursacht werden, für das Wild bedeutet<br />

es immer eine Stresssituation mit hohem Verbrauch an Energie.<br />

- Das Wild reduziert in der kalten Jahreszeit während der Ruhephase sowohl den<br />

Pulsschlag als auch die Körpertemperatur <strong>zur</strong> Schonung seiner Energiereserven<br />

auf ein absolutes Minimum. Wird während dieser Zeit eine Störung und damit die<br />

Flucht verursacht, muss die Körperleistung innert kürzester Zeit von „Null auf Hundert“<br />

hinauf gefahren werden.<br />

- Diese vermeidbare Anstrengung erfordert vom Wild einen grossen Bedarf an<br />

Energie und bewirkt damit den Abbau von lebensnotwendigen Fettreserven. Reserven<br />

die gegen Ende des Winters fehlen gefährden somit das Überleben der<br />

durch menschliches Fehlverhalten unnötig geschwächten Tiere stark.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 46<br />

Rechtliche Grundlagen, Vorgehen<br />

Die Schaffung bzw. Genehmigung von Wildruhezonen liegt im Kompetenzbereich der<br />

Gemeinde (Art. 27 Jagdgesetz, Art. 19 Waldgesetz). Die Regelungen können entweder<br />

mit Gesetz oder Verordnung erfolgen. Deren Genehmigung hat gemäss der geltenden<br />

Verfassung von <strong>Jenins</strong> durch die Stimmberechtigten zu erfolgen.<br />

Wichtig war, dass die Gemeinden <strong>Jenins</strong>, Fläsch und die Stadt Maienfeld eine einheitliche<br />

Regelung finden. Mit dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf für die Wildruhezone<br />

in der Gemeinde <strong>Jenins</strong> wird dies möglich. Die Festlegung der Zonengrenzen entspricht<br />

auch dem WEP.<br />

Durch die Schaffung von Wildruhezonen wird die forst- und landwirtschaftliche Nutzung<br />

nicht eingeschränkt. Dies gilt auch für Arbeiten <strong>zur</strong> Kiesentnahme.<br />

Das Begehen der Wanderwege, welche auf der Karte 1:25‘000 eingezeichnet sind, ist<br />

jederzeit zulässig. Wenn jemand die Wege verlässt und eine Abkürzung (Schleichwegli,<br />

etc.) benützt, macht sich künftig strafbar.<br />

Als Amtspersonen gelten Wildhüter, Förster, Polizei, etc. die sich als solche ausweisen.<br />

Gegenüber diesen Personen haben unberechtigte Personen, die sich in der Zeitspanne<br />

vom 1. Januar bis 31. März in der Wildruhezone aufhalten, Auskunft über Personalen<br />

für allfällige Verzeigungen zu geben.<br />

Kosten<br />

Die Hinweistafeln werden im Rahmen von Hegeleistungen von der Jägersektion<br />

Falknis montiert. Die Beschaffungskosten werden von der Sektion vorfinanziert und<br />

nach deren Montage von der kantonalen Hegekommission rückvergütet. Der Gemeinde<br />

entstehen durch die Schaffung der Wildruhezone keine Kosten.<br />

Antrag des Gemeinderates<br />

Das Gesetz über die Wildruhezone sei zu genehmigen.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 47<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Gesetz<br />

für die<br />

Wildruhezone<br />

in der<br />

Gemeinde <strong>Jenins</strong><br />

Art. 1 Zweck .............................................................................................................. 48<br />

Art. 2 Perimeter .......................................................................................................... 48<br />

Art. 3 Gültigkeit / Dauer .............................................................................................. 48<br />

Art. 4 Wintersport ........................................................................................................ 48<br />

Art. 5 Ausnahmen ....................................................................................................... 48<br />

Art. 6 Ahndung ............................................................................................................ 48<br />

Art. 7 Kontrollen .......................................................................................................... 49<br />

Art. 8 Bussen .............................................................................................................. 49<br />

Beilage Kartenausschnitt ………………………………………………………………… 50


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 48<br />

Rechtliche Grundlagen: Kantonales Waldgesetz Art. 19; Kantonales Jagdgesetz Art.<br />

27 und Art. 47.<br />

Art. 1 Zweck<br />

Die Wildruhezonen bezwecken den Schutz von Flora und Fauna von übermässigem<br />

Gemeingebrauch. Insbesondere soll das Wild in den Einstandsgebieten nicht beunruhigt<br />

werden, damit auch indirekte Schäden an der Vegetation wie beispielsweise Verbiss-<br />

und Schälschäden vermieden werden können.<br />

Art. 2 Perimeter<br />

Die Wildruhezonen umfassen die in der Beilage „Kartenausschnitt 1:25'000“ bezeichneten<br />

Gebiete auf Territorium der Gemeinde <strong>Jenins</strong> (Siechestude).<br />

Die bezeichneten Wildruhezonen wurden im Waldentwicklungsplan Herrschaft –<br />

Prättigau berücksichtigt und sind mit Regierungsbeschluss vom 31.10.2006; Prot. Nr.<br />

1200, als behördenverbindlich erklärt worden.<br />

Art. 3 Gültigkeit / Dauer<br />

Das Gebiet darf in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März nur auf Wegen betreten werden,<br />

welche in der Landeskarte 1:25'000 eingezeichnet oder im Gelände als Wanderwege<br />

markiert sind. Ein Verlassen dieser Wege ist untersagt. Insbesondere ist das<br />

Suchen von Abwurfstangen von Rotwild während dieser Zeit in den ausgeschiedenen<br />

Wildruhezonen verboten.<br />

Art. 4 Wintersport<br />

Für Aufstieg und Abfahrt mit Skiern und dergleichen und/oder Schneeschuhen innerhalb<br />

der Wildruhezonen gilt Art. 3 dieses Gesetzes.<br />

Art. 5 Ausnahmen<br />

Die Land- und Forstwirtschaft wird in den Wildruhezonen nicht eingeschränkt. Alle<br />

diesbezüglichen Aktivitäten sind gestattet.<br />

Für sämtliche Amtspersonen in Ausübung ihrer Funktion (Förster, Wildhut, Polizei<br />

etc.) sowie für Jäger in Ausübung der Passjagd gilt das Wegegebot nicht.<br />

Art. 6 Ahndung<br />

Jede Übertretung dieses Gesetzes wird gestützt auf Art. 27 (Schutz vor Störung) in<br />

Verbindung mit Art. 47 (Übertretungen kantonales Recht) des kantonalen Jagdgesetzes<br />

geahndet.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 49<br />

Art. 7 Kontrollen<br />

Personen, welche sich während der Zeitspanne vom 1. Januar bis 31. März in den<br />

bezeichneten Perimetern ausserhalb der zulässigen Wege befinden, sind auf Aufforderung<br />

hin verpflichtet, gegenüber Amtspersonen (Förster, Wildhut, Polizist etc.), die<br />

sich als solche ausweisen, ihre Personalien zwecks Verzeigung bekannt zu geben.<br />

Art. 8 Bussen<br />

Jede Übertretung dieses Gesetzes wird mit Busse von Fr. 200.00 im Wiederholungsfall<br />

mit Fr. 500.00 geahndet.<br />

Von der <strong>Gemeindeversammlung</strong> erlassen am 30.11.2010 und per 01.01.2011 in Kraft<br />

gesetzt.<br />

Gemeinde <strong>Jenins</strong><br />

Mathis Störi, Gemeindepräsident Rita Bucher, Gemeindeschreiberin<br />

Beilage: Kartenausschnitt "Wildruhezonen Siechestude"


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 50


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 51<br />

Traktandum 6<br />

Baurechtsvertrag für Boden in der Gewerbezone <strong>Jenins</strong> mit der Firma Hunger<br />

Transporte AG, <strong>Jenins</strong><br />

- Information über Ausgangslage<br />

- Änderung bzw. Erweiterung des Baurechtsvertrages<br />

- Genehmigung<br />

Ausgangslage<br />

Mit der Firma Hunger Transporte AG, <strong>Jenins</strong> wurde 26. März 1993 ein Baurechtsvertrag<br />

über die Fläche von 2‘825 m2 abgeschlossen und erfuhr mit Vertrag vom 8. September<br />

1995 eine Anpassung. Die Firma Hunger Transporte AG ersucht um die Vergrösserung<br />

der Baurechtsfläche. Sie begründet das Gesuch mit der Vergrösserung<br />

des Betriebs in den vergangenen Jahren und dem damit zusammenhängenden zusätzlichen<br />

Platzbedarf.<br />

Der Gemeinderat hat mit der Gesuchstellerin die Vergrösserung der Baurechtsfläche<br />

und die Anpassung des Baurechtsvertrages verhandelt.<br />

Ausführungen zum neuen Baurechtsvertrag<br />

Die wesentlichen Vertragsbestimmungen sind:<br />

- Baurechtsgrundstück Nr. 776 mit einer neuen Gesamtfläche von ca. 4‘462 m 2<br />

- Baurechtsdauer bis 31.12.2092 bleibt unverändert<br />

- Jährlicher Baurechtszins von 11‘601.20 Franken und ergibt sich aus 80 Franken<br />

pro m 2 Baurechtsfläche und einem Zinssatz von 3,25 % (Stand Anfang Juli 2010)<br />

- Anpassung Baurechtszins bei jeder Veränderung des Hypothekarzinses der Graubündner<br />

Kantonalbank für Neuhypotheken auf gewerbliche Objekte<br />

- Anpassung des Verkehrswertes alle 10 Jahre des geschätzten Bodenwertes durch<br />

die amtliche Schätzungskommission<br />

- Sicherstellung der Baurechtszinse (3 Jahresleistungen) durch Eintrag eines Baurechtszinspfandes<br />

im 1. Rang<br />

- Pfandrecht für allfällige Konventionalstrafe sowie für die Groberschliessungskosten<br />

- Kosten der Groberschliessung der zusätzlichen Baurechtsfläche von 1‘637 m 2 à Fr.<br />

57.25 = total Fr. 93‘718.25<br />

- Ratenzahlung für die Groberschliessungskosten während 15 Jahren sowie Verzinsung<br />

des Saldos zum selben Zinssatz wie das Baurecht<br />

- Grundbuchgebühren, Geometerkosten sowie Handänderungssteuer zu Lasten der<br />

Firma Hunger Transporte AG<br />

Die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert.<br />

Der vollständige Vertragsentwurf kann auf der Gemeindeverwaltung während den Bürozeiten<br />

eingesehen werden.<br />

Antrag des Gemeinderates<br />

Der neue Baurechtsvertrag für Boden in der Gewerbezone <strong>Jenins</strong> mit der Firma Hunger<br />

Transporte AG sei zu genehmigen.


<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> 30. November 2010 Seite 52

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