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Uorden dalla pleiv - Riein

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220<br />

Zusammensetzung,<br />

Aufgabe<br />

Auftrag<br />

Seite 6<br />

Kirchgemeindeordnung<br />

7. Mitwirkung beim Vollzug der landeskirchlichen Erlasse.<br />

8. Berichterstattung über die Tätigkeit der landeskirchlichen Behörden<br />

zuhanden der Gemeindeglieder.<br />

9. Beschlussfassung über einmalige finanzielle Aufwendungen bis Fr.<br />

10`000.– und über jährlich wiederkehrende bis zu Fr. 2000.–.<br />

10. Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen. Unterschriftsberechtigt<br />

Art. 15<br />

sind Präsident und ein Mitglied des Vorstandes.<br />

4. Das Revisorat<br />

Das Revisorat besteht aus zwei Rechnungsrevisoren und zwei Stellvertre-<br />

tern, die von der Kirchgemeindeversammlung auf eine Amtszeit von 2 Jah-<br />

ren gewählt werden.<br />

Die Rechnungsrevisoren prüfen jährlich die Rechnung der Kirchgemeinde<br />

und erstatten der Kirchgemeindeversammlung darüber Bericht.<br />

Art. 16<br />

5. Das Pfarramt<br />

Der Pfarrer steht im Dienst der Kirchgemeinde. Seinen Auftrag in Verkün-<br />

digung, Unterricht, Seelsorge und Diakonie erfüllt er in Verantwortung ge-<br />

genüber dem Herrn der Kirche aufgrund der Kirchenverfassung und inner-<br />

halb der gesetzlichen Bestimmungen in Zusammenarbeit mit dem Kirch-<br />

gemeindevorstand und den weiteren Mitarbeitern der Kirchgemeinde.<br />

Die Anstellungsbedingungen werden in einem Arbeitsvertrag geregelt.

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