dachung des Wartebereiches - Zwettl
dachung des Wartebereiches - Zwettl
dachung des Wartebereiches - Zwettl
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gemeindenachrichten <strong>Zwettl</strong> 4/2007 Aktuelles 7<br />
Neue Verordnung zur Schaffung glücksspielfreier<br />
Schutzzonen<br />
In Abstimmung mit den zuständigen Stellen <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Niederösterreich hat Bürgermeister Herbert<br />
Prinz am 27. August 2007 eine Verordnung erlassen,<br />
die den Betrieb von Spielhallen sowie Automatensalons<br />
und die Aufstellung von Glücksspielautomaten<br />
in bestimmten Bereichen <strong>des</strong> Gemeindegebietes untersagt.<br />
Konkret geht es dem Bürgermeister<br />
darum, die standorte<br />
der schulen sowie die von Jugendlichen<br />
frequentierten öffentlichen<br />
einrichtungen –<br />
darunter v. a. die sport- und<br />
Freizeitanlagen – und deren<br />
unmittelbare umgebung von<br />
glücksspiel-Angeboten frei<br />
zu halten.<br />
Schutz der Jugendlichen im<br />
Vordergrund<br />
„durch erlassung einer solchen<br />
Verordnung soll sichergestellt<br />
werden, dass in <strong>Zwettl</strong><br />
Jugendliche nicht durch die<br />
errichtung von spielhallen<br />
und Automatensalons der gefahr<br />
einer überdurchschnittlichen<br />
Benützung von geldspielautomaten<br />
und dadurch<br />
bedingter, unüberlegter geldausgaben<br />
ausgesetzt sind“,<br />
begründet Bürgermeister Herbert<br />
Prinz diese im interesse<br />
<strong>des</strong> Jugendschutzes getroffene<br />
Maßnahme.<br />
Möglich wurde dieser bereits<br />
im Jahr 2006 vorbereitete<br />
schritt durch die Änderung<br />
<strong>des</strong> nÖ spielautomatenge-<br />
setzes, durch welche den gemeinden<br />
eine entsprechende<br />
Verordnungsermächtigung<br />
eingeräumt wird.<br />
die gemeinde <strong>Zwettl</strong> macht<br />
damit von der Möglichkeit<br />
gebrauch, das umfeld von<br />
schulen und Jugendeinrichtungen<br />
vor den Verlockungen<br />
<strong>des</strong> sogenannten „kleinen“<br />
glücksspiels zu schützen.<br />
Beim „kleinen glücksspiel“<br />
handelt es sich laut definition<br />
um „spielautomaten, bei denen<br />
der einsatz maximal 50<br />
Cent und der gewinn maximal<br />
20,- euro pro spiel beträgt“.<br />
Von der regelungskompetenz<br />
der gemeinden ausgenommen<br />
sind die Angebote <strong>des</strong><br />
sogenannten „großen“<br />
glücksspiels wie z. B. lotto,<br />
toto, Klassenlotterie sowie<br />
Casinos und elektronische<br />
lotterien (z. B. „WinWin“),<br />
die unter das glücksspielmonopol<br />
fallen und deren durchführung<br />
daher per gesetz<br />
grundsätzlich dem Bund vorbehalten<br />
ist.<br />
den genauen Wortlaut der<br />
Das Umfeld von Schulen und Sporteinrichtungen von Glücksspielangeboten<br />
frei halten – das ist das Ziel einer von Bürgermeister<br />
Herbert Prinz (Mitte) erlassenen Verordnung, die dieser<br />
gemeinsam mit Vizebürgermeister Friedrich Sillipp (re.) und<br />
Stadtamtsdirektor Mag. Hermann Neumeister (li.) vorstellte<br />
und in der u. a. auch die im Hintergrund sichtbare Volksschule<br />
<strong>Zwettl</strong> und das nahe gelegene <strong>Zwettl</strong>Bad als Schutzbereiche<br />
ausgewiesen sind.<br />
Verordnung sowie eine kartographische<br />
darstellung der<br />
geschützten Bereiche im<br />
stadtgebiet <strong>Zwettl</strong> finden sie<br />
auf der gemeinde-Homepage:<br />
www.zwettl.gv.at