deutsche s&k sachwerte - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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DIE VERMÖGENSANLAGE<br />
Angebotsperiode Die Platzierungsphase beginnt einen Tag nach der Veröffentlichung des<br />
Verkaufsprospektes und endet am 31.12. 2011. Bereits vor diesem<br />
Stich tag endet die Platzierungsphase mit der im freien Ermessen getroffenen<br />
Entscheidung zur Schließung durch die geschäftsführende Kommanditistin.<br />
Beitrittserklärung Die Zusendung der Beitrittserklärung erfolgt an die Treuhänderin, die<br />
UNITED INVESTORS Treuhand GmbH, Postfach 110223, 20402 Hamburg.<br />
Diese nimmt die auf den Beitritt gerichtete Willenserklärung der Investoren<br />
entgegen.<br />
zahlstelle Die UNITED INVESTORS Treuhand GmbH, Leinpfad 17, 22301 Hamburg,<br />
führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Investoren aus.<br />
Der Verkaufsprospekt wird bei der UNITED INVESTORS Emissionshaus<br />
GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg zur Ausgabe bereit gehalten.<br />
Einzahlungskonto Die Kommanditeinlage zuzüglich 5 Prozent Agio ist 14 Tage nach<br />
Annahme des Beitritts per Überweisung in EUR auf das nachfolgend<br />
genannte Sonderkonto der Fondsgesellschaft zu zahlen.<br />
Kontonummer: 9 332 6980<br />
Bankleitzahl: 200 800 00<br />
Bankinstitut: Commerzbank AG<br />
Verpflichtung zu weiteren Über die Zahlung der in der Beitrittserklärung übernommenen Komman-<br />
Leistungen bzw. zahlungen diteinlage zuzüglich Agio hinaus übernehmen die Investoren nach den<br />
vertraglichen Regelungen keine weiteren Zahlungs- oder Nachschussverpflichtungen.<br />
Die Haftung der als Treugeber sowie der als Direktkommanditist beteiligten<br />
Investoren ist im Verhältnis zu den Gläubigern der Fondsgesellschaft<br />
auf 5 Prozent der jeweils gezeichneten Kommanditeinlage (Hafteinlage)<br />
begrenzt. In dieser Höhe erfolgt eine Eintragung als Haftsumme in das<br />
Handelsregister. Die Haftung erlischt nach vollständiger Erbringung der<br />
Kommanditeinlage.<br />
Die Haftung des Investors kann gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder aufleben,<br />
wenn und soweit dem Investor seine Hafteinlage aufgrund von<br />
Auszahlungen, die nicht aus handelsrechtlichen Gewinnen stammen,<br />
zurückgezahlt wird. Gleiches gilt, wenn Gewinnanteile entnommen<br />
werden, während das Kommanditkapital des Investors durch Verluste<br />
unter den Betrag seiner Hafteinlage herabgemindert ist oder durch die<br />
Entnahme herabgemindert wird. Hat der Investor seine Kommanditeinlage<br />
zurückerhalten, so besteht für ihn auch nach seinem Ausscheiden sowie<br />
bei Auflösung der Fondsgesellschaft bis zur Höhe der Hafteinlage eine<br />
Nachhaftung für die bei seinem Ausscheiden bereits begründeten Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft für die Dauer von fünf Jahren.<br />
Sofern Auszahlungen an Investoren entgegen den gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen erfolgen, die in der Folge zu einer Überschuldung<br />
oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft und durch Haftungsinanspruchnahme<br />
zu einer Unterbilanz bei der Komplementärin führen,<br />
können die Investoren zur Rückzahlung erhaltener Auszahlungen ohne<br />
Begrenzung auf ihre jeweilige Kommanditeinlage analog §§ 30, 31<br />
GmbHG verpflichtet sein.<br />
Der Prospektverantwortlichen sind keine weiteren Umstände bekannt,<br />
nach denen der Investor verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen,<br />
insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.<br />
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