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deutsche s&k sachwerte - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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DIE VERMÖGENSANLAGE<br />

Angebotsperiode Die Platzierungsphase beginnt einen Tag nach der Veröffentlichung des<br />

Verkaufsprospektes und endet am 31.12. 2011. Bereits vor diesem<br />

Stich tag endet die Platzierungsphase mit der im freien Ermessen getroffenen<br />

Entscheidung zur Schließung durch die geschäftsführende Kommanditistin.<br />

Beitrittserklärung Die Zusendung der Beitrittserklärung erfolgt an die Treuhänderin, die<br />

UNITED INVESTORS Treuhand GmbH, Postfach 110223, 20402 Hamburg.<br />

Diese nimmt die auf den Beitritt gerichtete Willenserklärung der Investoren<br />

entgegen.<br />

zahlstelle Die UNITED INVESTORS Treuhand GmbH, Leinpfad 17, 22301 Hamburg,<br />

führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Investoren aus.<br />

Der Verkaufsprospekt wird bei der UNITED INVESTORS Emissionshaus<br />

GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg zur Ausgabe bereit gehalten.<br />

Einzahlungskonto Die Kommanditeinlage zuzüglich 5 Prozent Agio ist 14 Tage nach<br />

Annahme des Beitritts per Überweisung in EUR auf das nachfolgend<br />

genannte Sonderkonto der Fondsgesellschaft zu zahlen.<br />

Kontonummer: 9 332 6980<br />

Bankleitzahl: 200 800 00<br />

Bankinstitut: Commerzbank AG<br />

Verpflichtung zu weiteren Über die Zahlung der in der Beitrittserklärung übernommenen Komman-<br />

Leistungen bzw. zahlungen diteinlage zuzüglich Agio hinaus übernehmen die Investoren nach den<br />

vertraglichen Regelungen keine weiteren Zahlungs- oder Nachschussverpflichtungen.<br />

Die Haftung der als Treugeber sowie der als Direktkommanditist beteiligten<br />

Investoren ist im Verhältnis zu den Gläubigern der Fondsgesellschaft<br />

auf 5 Prozent der jeweils gezeichneten Kommanditeinlage (Hafteinlage)<br />

begrenzt. In dieser Höhe erfolgt eine Eintragung als Haftsumme in das<br />

Handelsregister. Die Haftung erlischt nach vollständiger Erbringung der<br />

Kommanditeinlage.<br />

Die Haftung des Investors kann gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder aufleben,<br />

wenn und soweit dem Investor seine Hafteinlage aufgrund von<br />

Auszahlungen, die nicht aus handelsrechtlichen Gewinnen stammen,<br />

zurückgezahlt wird. Gleiches gilt, wenn Gewinnanteile entnommen<br />

werden, während das Kommanditkapital des Investors durch Verluste<br />

unter den Betrag seiner Hafteinlage herabgemindert ist oder durch die<br />

Entnahme herabgemindert wird. Hat der Investor seine Kommanditeinlage<br />

zurückerhalten, so besteht für ihn auch nach seinem Ausscheiden sowie<br />

bei Auflösung der Fondsgesellschaft bis zur Höhe der Hafteinlage eine<br />

Nachhaftung für die bei seinem Ausscheiden bereits begründeten Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft für die Dauer von fünf Jahren.<br />

Sofern Auszahlungen an Investoren entgegen den gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen erfolgen, die in der Folge zu einer Überschuldung<br />

oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft und durch Haftungsinanspruchnahme<br />

zu einer Unterbilanz bei der Komplementärin führen,<br />

können die Investoren zur Rückzahlung erhaltener Auszahlungen ohne<br />

Begrenzung auf ihre jeweilige Kommanditeinlage analog §§ 30, 31<br />

GmbHG verpflichtet sein.<br />

Der Prospektverantwortlichen sind keine weiteren Umstände bekannt,<br />

nach denen der Investor verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen,<br />

insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.<br />

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