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Königlich-bayerische Vorfeldkontrolle - GdF Gewerkschaft der ...

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<strong>der</strong> fl ugleiter 2007/03<br />

Aktuell<br />

8<br />

men sind dabei die International Financial Reporting<br />

Standards (IFRS), die für kapitalmarktorientierte<br />

Muttergesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2005<br />

erstmals verbindlich anzuwenden sind. Damit wird<br />

das deutsche Bilanzrecht nach Handelsgesetzbuch<br />

(HGB) zurück gedrängt. Alle Unterschiede, Vor- und<br />

Nachteile zwischen IFRS und HGB auszulisten, gehört<br />

in die Ausgabe eines Fachblattes für Bilanzrecht.<br />

Nur so viel sei zusammengefaßt gesagt:<br />

IFRS verfolgt das Ziel, verstärkt analysten- und anlegerfreundlich<br />

zu sein, um ihnen vor einem fi nanziellen<br />

Engagement ein durch und durch transparentes Unternehmen<br />

zu Füßen zu legen. Das gute alte HGB Prinzip<br />

„zählen, messen, wiegen“ wird weitgehend abgelöst<br />

und durch eine neue Bilanzwelt ersetzt, in <strong>der</strong> das<br />

Management ganz wesentlich seine Einschätzungen<br />

zur künftigen Unternehmensentwicklung mehr o<strong>der</strong><br />

weniger nachvollziehbar darlegen kann. Kritiker sprechen<br />

deshalb auch von einer Entobjektivierung <strong>der</strong><br />

Bilanz und raten mitunter Firmen, die nicht zu den IFRS<br />

verpfl ichtet sind, davon ab, freiwillig umzusatteln.<br />

Fachleute räumen selbstkritisch ein, die Bilanzanalyse<br />

stelle künftig eine beachtliche Herausfor<strong>der</strong>ung dar.<br />

Was hat die DFS GmbH als nicht kapitalmarktorientiertes<br />

Unternehmen mit <strong>der</strong> ganzen Sache zu tun?<br />

Die EU hat mit ihrer Single European Sky (SES) Verordnung<br />

festgelegt, daß in einem gemeinsamen<br />

europäischen Luftraum alle Air Navigation Service<br />

Provi<strong>der</strong> (ANSP) miteinan<strong>der</strong> vergleichbar sein müssen.<br />

Grundsätzlich sicher kein abwegiger Gedanke. Deshalb<br />

müssen alle ANSP künftig nach den IFRS bilanzieren.<br />

Ob IFRS mit seinen an die hellseherischen Fähigkeiten<br />

<strong>der</strong> Unternehmensführer appellierenden Bilanzierungsspielräumen<br />

dafür geeignet ist, muß sich zeigen. Die<br />

DFS wird nach eigenen Angaben erstmalig ab dem<br />

Geschäftsjahr 2007 eine solche Bilanz vorlegen. Es sei<br />

noch einmal unterstrichen, daß die DFS als deutsches<br />

Unternehmen kein Wahlrecht hatte zwischen HGB- o<strong>der</strong><br />

IFRS Rechnungslegung. Letzteres wurde ihr seitens <strong>der</strong><br />

EU über den deutschen Gesetzgeber verordnet.<br />

Soweit in knappen Worten die Ausgangslage.<br />

Was reißt denn nun die großen „Löcher“?<br />

Die „Bilanzlücke“ (warum das in Anführungsstrichen<br />

steht, später) – wir machen jetzt mit 610 statt 780<br />

Mio. Euro weiter- entsteht für die mittlerweile 14<br />

jährige DFS GmbH, erstmalig mit den IFRS. Das Pensionsvermögen<br />

wurde auch nach HGB schon immer<br />

bilanziell ausgelagert ausgewiesen und konnte mit<br />

einem Kapitalmarktzins von steuerlich bis zu 6%<br />

versehen werden.<br />

• IFRS spricht jedoch in diesem Zusammenhang von<br />

Pensionslasten, die eine Verpfl ichtung aus Zusagen<br />

auf Leistungen darstellen. Mit dieser Defi nition bewegt<br />

man sich buchhalterisch auf <strong>der</strong> Sollseite.<br />

• Die Kapitalmarktverzinsung des Pensionsvermögens<br />

(nach IFRS <strong>der</strong> Pensionslasten) darf zudem nur noch<br />

mit dem zum Bilanzstichtag aktuellen Zins angesetzt<br />

werden, was ja auch irgendwie Sinn macht. Hier ist<br />

allerdings im Vergleich zum Vorjahr (3,9 %) zu aktuell<br />

etwa 4,5 % eine leichte Entspannung für die Unternehmen<br />

eingetreten, liegt aber immer noch unter den<br />

6% des HGB. Da kommt, angesichts <strong>der</strong> Kontostände<br />

in den Pensionskassen, schon ein erkleckliches<br />

Fehlsümmchen zustande. So groß, wie die Unterschiede<br />

im ersten Moment erscheinen, sind sie dann<br />

aber auch wie<strong>der</strong> nicht. Denn wer sein Pensionsvermögen<br />

bilanziell mit 6% verzinst, diese in Wirklichkeit<br />

am Kapitalmarkt aber gar nicht erwirtschaften kann,<br />

kommt irgendwann in die Situation, Geld nachschießen<br />

zu müssen. Spätestens dann nämlich, wenn <strong>der</strong><br />

Mitarbeiter aus dem Erwerbsleben ausscheidet und<br />

Zusagen auf Leistungen eingelöst werden müssen.<br />

Der Nachteil bei den IFRS konzentriert sich letztlich<br />

also in <strong>der</strong> Hauptsache auf den Bereich des steuerlichen<br />

Vorteils <strong>der</strong> Unternehmen. Ganz allgemein gilt<br />

jedoch: Je niedriger <strong>der</strong> Kapitalmarktzins, um so höher<br />

die Zuschüsse zur Pensionskasse.<br />

• Ferner hat es mit IFRS eine Verschiebung des<br />

Deckungsgrades* <strong>der</strong> Pensionsansprüche gegeben,<br />

sprich: Es muß auf <strong>der</strong> Zeitleiste <strong>der</strong> Dauer des<br />

Arbeitsverhältnisses zu einem früherem Zeitpunkt<br />

ein höherer Deckungsgrad an Pensionsrücklagen für<br />

den Mitarbeiter gebildet worden sein.<br />

Diese drei Punkte sind die wesentlichen Gründe für die<br />

„Bilanzlücke“ mit <strong>der</strong> nicht nur die DFS, son<strong>der</strong>n beispielsweise<br />

auch alle DAX Unternehmen zu kämpfen<br />

haben. Daneben müssen noch weitere Einfl üsse aus<br />

<strong>der</strong> Arbeitsplatzbeschreibung eines Versicherungsmathematikers<br />

betrachtet werden. Insbeson<strong>der</strong>e sind da<br />

die Einschätzung <strong>der</strong> künftigen Gehaltsentwicklung im<br />

Unternehmen und die durchschnittliche Lebenserwartung<br />

<strong>der</strong> Versorgungsberechtigten anhand <strong>der</strong> offi ziellen<br />

Sterbetafel zu nennen. Keine Umstände also, die<br />

bisher nicht zu betrachten gewesen wären.<br />

* Deckungsgrad ist defi niert als das Verhältnis des ausgelagerten<br />

Pensionsvermögens zur versicherungsmathematisch<br />

kalkulierten Pensionslast.<br />

Die sogenannte „Bilanzlücke“<br />

Die „Bilanzlücke“ steht bewußt in Anführungsstrichen,<br />

denn es sind ausdrücklich keine sog. sprunghaften<br />

Anwartschaften hinzu gekommen. Sprunghafte<br />

Anwartschaften wären z. B. neu übernommene<br />

Mitarbeiter, die hohe, zu übernehmende Ansprüche<br />

mitgebracht hätten. Nein, so läßt sich dieser Fehlbetrag<br />

plausibel nicht begründen. Die Mitarbeiterzahl<br />

<strong>der</strong> DFS lag immer um die 5000.<br />

Mit VerpfIichtung zu IFRS muß lediglich zu einem<br />

früheren Zeitpunkt ein höherer Deckungsgrad an<br />

Pensionsrückstellungen vorhanden sein. Das brachte<br />

die Unternehmen einschließlich DFS, in die Lage,<br />

kräftig Kapital nachschießen zu müssen.<br />

Es gilt jedoch als völlig unstrittig, dass sich die<br />

Gesamtsumme <strong>der</strong> zu leistenden Pensionsrückstellungen<br />

für einen Mitarbeiter während seines Erwerbslebens<br />

im Unternehmen überhaupt nicht verän<strong>der</strong>t hat.

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