Königlich-bayerische Vorfeldkontrolle - GdF Gewerkschaft der ...
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<strong>der</strong> fl ugleiter 2007/03<br />
Aktuell<br />
8<br />
men sind dabei die International Financial Reporting<br />
Standards (IFRS), die für kapitalmarktorientierte<br />
Muttergesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2005<br />
erstmals verbindlich anzuwenden sind. Damit wird<br />
das deutsche Bilanzrecht nach Handelsgesetzbuch<br />
(HGB) zurück gedrängt. Alle Unterschiede, Vor- und<br />
Nachteile zwischen IFRS und HGB auszulisten, gehört<br />
in die Ausgabe eines Fachblattes für Bilanzrecht.<br />
Nur so viel sei zusammengefaßt gesagt:<br />
IFRS verfolgt das Ziel, verstärkt analysten- und anlegerfreundlich<br />
zu sein, um ihnen vor einem fi nanziellen<br />
Engagement ein durch und durch transparentes Unternehmen<br />
zu Füßen zu legen. Das gute alte HGB Prinzip<br />
„zählen, messen, wiegen“ wird weitgehend abgelöst<br />
und durch eine neue Bilanzwelt ersetzt, in <strong>der</strong> das<br />
Management ganz wesentlich seine Einschätzungen<br />
zur künftigen Unternehmensentwicklung mehr o<strong>der</strong><br />
weniger nachvollziehbar darlegen kann. Kritiker sprechen<br />
deshalb auch von einer Entobjektivierung <strong>der</strong><br />
Bilanz und raten mitunter Firmen, die nicht zu den IFRS<br />
verpfl ichtet sind, davon ab, freiwillig umzusatteln.<br />
Fachleute räumen selbstkritisch ein, die Bilanzanalyse<br />
stelle künftig eine beachtliche Herausfor<strong>der</strong>ung dar.<br />
Was hat die DFS GmbH als nicht kapitalmarktorientiertes<br />
Unternehmen mit <strong>der</strong> ganzen Sache zu tun?<br />
Die EU hat mit ihrer Single European Sky (SES) Verordnung<br />
festgelegt, daß in einem gemeinsamen<br />
europäischen Luftraum alle Air Navigation Service<br />
Provi<strong>der</strong> (ANSP) miteinan<strong>der</strong> vergleichbar sein müssen.<br />
Grundsätzlich sicher kein abwegiger Gedanke. Deshalb<br />
müssen alle ANSP künftig nach den IFRS bilanzieren.<br />
Ob IFRS mit seinen an die hellseherischen Fähigkeiten<br />
<strong>der</strong> Unternehmensführer appellierenden Bilanzierungsspielräumen<br />
dafür geeignet ist, muß sich zeigen. Die<br />
DFS wird nach eigenen Angaben erstmalig ab dem<br />
Geschäftsjahr 2007 eine solche Bilanz vorlegen. Es sei<br />
noch einmal unterstrichen, daß die DFS als deutsches<br />
Unternehmen kein Wahlrecht hatte zwischen HGB- o<strong>der</strong><br />
IFRS Rechnungslegung. Letzteres wurde ihr seitens <strong>der</strong><br />
EU über den deutschen Gesetzgeber verordnet.<br />
Soweit in knappen Worten die Ausgangslage.<br />
Was reißt denn nun die großen „Löcher“?<br />
Die „Bilanzlücke“ (warum das in Anführungsstrichen<br />
steht, später) – wir machen jetzt mit 610 statt 780<br />
Mio. Euro weiter- entsteht für die mittlerweile 14<br />
jährige DFS GmbH, erstmalig mit den IFRS. Das Pensionsvermögen<br />
wurde auch nach HGB schon immer<br />
bilanziell ausgelagert ausgewiesen und konnte mit<br />
einem Kapitalmarktzins von steuerlich bis zu 6%<br />
versehen werden.<br />
• IFRS spricht jedoch in diesem Zusammenhang von<br />
Pensionslasten, die eine Verpfl ichtung aus Zusagen<br />
auf Leistungen darstellen. Mit dieser Defi nition bewegt<br />
man sich buchhalterisch auf <strong>der</strong> Sollseite.<br />
• Die Kapitalmarktverzinsung des Pensionsvermögens<br />
(nach IFRS <strong>der</strong> Pensionslasten) darf zudem nur noch<br />
mit dem zum Bilanzstichtag aktuellen Zins angesetzt<br />
werden, was ja auch irgendwie Sinn macht. Hier ist<br />
allerdings im Vergleich zum Vorjahr (3,9 %) zu aktuell<br />
etwa 4,5 % eine leichte Entspannung für die Unternehmen<br />
eingetreten, liegt aber immer noch unter den<br />
6% des HGB. Da kommt, angesichts <strong>der</strong> Kontostände<br />
in den Pensionskassen, schon ein erkleckliches<br />
Fehlsümmchen zustande. So groß, wie die Unterschiede<br />
im ersten Moment erscheinen, sind sie dann<br />
aber auch wie<strong>der</strong> nicht. Denn wer sein Pensionsvermögen<br />
bilanziell mit 6% verzinst, diese in Wirklichkeit<br />
am Kapitalmarkt aber gar nicht erwirtschaften kann,<br />
kommt irgendwann in die Situation, Geld nachschießen<br />
zu müssen. Spätestens dann nämlich, wenn <strong>der</strong><br />
Mitarbeiter aus dem Erwerbsleben ausscheidet und<br />
Zusagen auf Leistungen eingelöst werden müssen.<br />
Der Nachteil bei den IFRS konzentriert sich letztlich<br />
also in <strong>der</strong> Hauptsache auf den Bereich des steuerlichen<br />
Vorteils <strong>der</strong> Unternehmen. Ganz allgemein gilt<br />
jedoch: Je niedriger <strong>der</strong> Kapitalmarktzins, um so höher<br />
die Zuschüsse zur Pensionskasse.<br />
• Ferner hat es mit IFRS eine Verschiebung des<br />
Deckungsgrades* <strong>der</strong> Pensionsansprüche gegeben,<br />
sprich: Es muß auf <strong>der</strong> Zeitleiste <strong>der</strong> Dauer des<br />
Arbeitsverhältnisses zu einem früherem Zeitpunkt<br />
ein höherer Deckungsgrad an Pensionsrücklagen für<br />
den Mitarbeiter gebildet worden sein.<br />
Diese drei Punkte sind die wesentlichen Gründe für die<br />
„Bilanzlücke“ mit <strong>der</strong> nicht nur die DFS, son<strong>der</strong>n beispielsweise<br />
auch alle DAX Unternehmen zu kämpfen<br />
haben. Daneben müssen noch weitere Einfl üsse aus<br />
<strong>der</strong> Arbeitsplatzbeschreibung eines Versicherungsmathematikers<br />
betrachtet werden. Insbeson<strong>der</strong>e sind da<br />
die Einschätzung <strong>der</strong> künftigen Gehaltsentwicklung im<br />
Unternehmen und die durchschnittliche Lebenserwartung<br />
<strong>der</strong> Versorgungsberechtigten anhand <strong>der</strong> offi ziellen<br />
Sterbetafel zu nennen. Keine Umstände also, die<br />
bisher nicht zu betrachten gewesen wären.<br />
* Deckungsgrad ist defi niert als das Verhältnis des ausgelagerten<br />
Pensionsvermögens zur versicherungsmathematisch<br />
kalkulierten Pensionslast.<br />
Die sogenannte „Bilanzlücke“<br />
Die „Bilanzlücke“ steht bewußt in Anführungsstrichen,<br />
denn es sind ausdrücklich keine sog. sprunghaften<br />
Anwartschaften hinzu gekommen. Sprunghafte<br />
Anwartschaften wären z. B. neu übernommene<br />
Mitarbeiter, die hohe, zu übernehmende Ansprüche<br />
mitgebracht hätten. Nein, so läßt sich dieser Fehlbetrag<br />
plausibel nicht begründen. Die Mitarbeiterzahl<br />
<strong>der</strong> DFS lag immer um die 5000.<br />
Mit VerpfIichtung zu IFRS muß lediglich zu einem<br />
früheren Zeitpunkt ein höherer Deckungsgrad an<br />
Pensionsrückstellungen vorhanden sein. Das brachte<br />
die Unternehmen einschließlich DFS, in die Lage,<br />
kräftig Kapital nachschießen zu müssen.<br />
Es gilt jedoch als völlig unstrittig, dass sich die<br />
Gesamtsumme <strong>der</strong> zu leistenden Pensionsrückstellungen<br />
für einen Mitarbeiter während seines Erwerbslebens<br />
im Unternehmen überhaupt nicht verän<strong>der</strong>t hat.