Bedingungen - Volksbank AG
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WERTPAPIERBESCHREIBUNG<br />
1. VERANTWORTLICHE PERSONEN<br />
1.1 Alle Personen, die für die im Prospekt gemachten Angaben bzw. für verschiedene Abschnitte des<br />
Prospekts haften<br />
Die Emittentin mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Stadiongasse 10, 1010 Wien, eingetragen<br />
im Firmenbuch unter der FN 52830 t, übernimmt die Haftung für die in diesem Prospekt enthaltenen Infor-<br />
mationen. Die Emittentin bestätigt, diese Angaben nach bestem Wissen gemacht zu haben.<br />
1.2 Erklärung der für den Prospekt verantwortlichen Personen, dass sie die erforderliche Sorgfalt<br />
haben walten lassen, um sicherzustellen, dass die im Prospekt genannten Angaben ihres Wissens<br />
nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussagen des Prospekts<br />
wahrscheinlich verändern<br />
Die Emittentin erklärt, die erforderliche Sorgfalt angewendet zu haben, um sicherzustellen, dass die in di e-<br />
sem Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen wor-<br />
den sind, die die Aussagen des Prospekts wahrscheinlich verändern können.<br />
2. RISIKOFAKTOREN<br />
2.1 Klare Offenlegung der Risikofaktoren, die für die Bewertung der Marktrisiken der anzubietenden<br />
Wertpapiere von wesentlicher Bedeutung sind<br />
Ausführliche Beschreibungen der Risikofaktoren sind im Abschnitt "Risikofaktoren" dargestellt.<br />
3. WICHTIGE ANGABEN<br />
3.1 Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an dem Angebot beteiligt sind<br />
Interessenskonflikte von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die für das Angebot der Wandel-<br />
schuldverschreibungen von wesentlicher Bedeutung sind, bestehen nicht.<br />
Neben der Emittentin hat auch die ÖV<strong>AG</strong> als Koordinator sowie Platzeur (wie in Punkt 5.4.1 dargestellt) ein<br />
Interesse an dem Angebot. Die daraus resultierenden Dienstleistungsverträge zwischen der Emittentin und<br />
der ÖV<strong>AG</strong> und die Dienstleistungsverträge betreffend Sekundärmarkt sowie die Zahlstellenabkommen sind<br />
unter Punkt 22 "Wesentliche Verträge" dargelegt.<br />
3.2 Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse<br />
Der Erlös des Angebotes der Wandelschuldverschreibungen dient der Refinanzierung von Ausleihungen der<br />
Emittentin sowie der Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit.<br />
Die Emittentin verpflichtet sich, folgende zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Prospektes geltende Aufla-<br />
gen des "Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus einzuhalten".<br />
Der Emissionserlös muss zur Errichtung, zur Erhaltung oder nützlichen Verbesserung durch bautechnische<br />
Maßnahmen von Wohnungen mit einer Nutzfläche von höchstens 150 m 2 oder von überwiegend zu Wohn-<br />
zwecken bestimmten Gebäuden zur Verfügung stehen und wird innerhalb von drei Jahren zur Bedeckung<br />
der Kosten verwendet (§ 1 Abs. 2 Z 2 StWbFG). Im Falle einer Vermietung dieser Wohnungen darf die Miete<br />
jenen Betrag nicht überschreiten, der für die Zuerkennung von Mitteln aus der Wohnbauförderung maßge-<br />
bend ist (§ 1 Abs. 2 Z 3 StWbFG).<br />
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