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Bedingungen - Volksbank AG

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4.4 Währung der Wertpapieremission<br />

Die Wandelschuldverschreibungen lauten auf Euro. Ferner erfolgen sämtliche Auszahlungen auf die Wan-<br />

delschuldverschreibungen in Euro.<br />

4.5 Rangfolge der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere, einschließlich<br />

einer Zusammenfassung aller etwaigen Klauseln, die die Rangfolge beeinflussen oder das Wertpa-<br />

pier etwaigen derzeitigen oder künftigen Verbindlichkeiten des Emittenten nachordnen sollen.<br />

Die Wandelschuldverschreibungen stellen direkte, unbedingte, unbesicherte und nicht-nachrangige Verbind-<br />

lichkeiten der Emittentin dar, die untereinander und mit allen anderen unbesicherten und nicht -nachrangigen<br />

Verbindlichkeiten der Emittentin im Rang gleich stehen.<br />

4.6 Beschreibung der Rechte, die an die Wertpapiere gebunden sind - einschließlich etwaigen Be-<br />

schränkungen- und des Verfahrens zur Ausübung dieser Rechte<br />

Hinsichtlich detaillierter Ausführungen zur Ausstattung der Wandelschuldverschreibung en wird auf die in der<br />

Anlage ./A enthaltenen Anleihebedingungen verwiesen. Den Anlegern werden insbesondere folgende Rech-<br />

te eingeräumt:<br />

Tilgung<br />

Die Anleihegläubiger haben Anspruch auf Rückzahlung der bis zum Ende der Laufzeit nicht gewandelten<br />

Wandelschuldverschreibungen zu 100,00 % ihres Nennbetrages (wie in § 4 der Anleihebedingungen darge-<br />

stellt).<br />

Kündigung<br />

Eine Kündigung seitens der Emittentin oder der Gläubiger ist ausgeschlossen (wie in § 9 der Anleihebedi n-<br />

gungen dargestellt).<br />

Zahlungen<br />

Zahlungen erfolgen jeweils an einem Bankarbeitstag über die depotführende Stelle. Sollte eine Zahlung im<br />

Zusammenhang mit den Wandelschuldverschreibungen auf einen Termin fallen, der kein Bankarbeitstag ist,<br />

so verschiebt sich der Zahlungstermin auf den unmittelbar folgenden Bankarbeitstag (wie in § 8 der Anlei-<br />

hebedingungen dargestellt).<br />

Verjährung<br />

Ansprüche auf die Zahlung von Zinsen verjähren nach drei Jahren, Ansprüche auf die Zahlung von Kapital<br />

verjähren nach dreißig Jahren ab Fälligkeit. (wie in § 10 der Anleihebedingungen dargestellt).<br />

Wandlung<br />

Die Anleihegläubiger haben das Recht ihre Wandelschuldverschreibungen zum Wandlungstermin in Partiz i-<br />

pationskapital der Emittentin zu wandeln, wobei je eine Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von<br />

EUR 100,00 zwei Partizipationsscheine gebühren.<br />

Das Wandlungsrecht kann nur seitens der Inhaber der Wandelschuldverschreibungen jährlich im Jänner<br />

zum jeweiligen Zinsfälligkeitstag der Wandelschuldverschreibungen, frühestens am 16.01.2014, ausgeübt<br />

werden. Eine ausführliche Beschreibung zum Wandlungsrecht ist in § 7 der Anleihebedingungen dargestellt.<br />

4.7 i) Nominaler Zinssatz<br />

Der nominale Zinssatz beträgt 2,70 % per annum.<br />

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