SEPA-Leitfaden - Volksbank Lahr eG
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SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine
Inhaltsverzeichnis
Teil A: Überweisungsverkehr ............................................................................................................................................................................ 4
Kennen Sie Ihre persönliche IBAN und BIC und haben Sie Ihre Rechnungs- Formulare bereits
entsprechend geändert? ............................................................................................................................4
Wie wickeln Sie Ihren Zahlungsverkehr ab? Mit einer Banking-Software (z. B. Profi cash) oder über Ihre
Finanzbuchhaltungs-Software oder über einen Dritten (z. B. Ihren Steuerberater)? ................................4
Reichen Sie Ihre Überweisungen per Datenträger (Diskette, USB-Stick, o. ä.) ein?...................................5
Haben Sie Ihre Kunden- und Lieferanten-Daten um IBAN und BIC ergänzt? .............................................5
Teil B: Lastschriftverkehr ...................................................................................................................................................................................... 6
Ziehen Sie Lastschriften ein? ......................................................................................................................6
Haben Sie eine Gläubiger-ID? .....................................................................................................................7
Haben Sie bereits je Mandat (Kunde) eine Mandats-Referenznummer definiert? ...................................7
Ziehen Sie Lastschriften im Einzugs-Ermächtigungs-Verfahren ein? ..........................................................7
Haben Sie für diese Lastschriften bereits Mandate eingeholt? ..................................................................8
Nutzen Sie das Abbuchungsauftrags-Verfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden? ..................9
Ist in Ihrer Buchhaltung die Verwaltung der Lastschrift-Mandate inklusive der gesetzlich
vorgeschriebenen Archivierung (mind. 13 Monate nach letztem Lastschrifteinzug) sichergestellt? ..... 10
Führen Sie weitere Geschäftskonten im Inland bzw. im europäischen Ausland? ................................... 10
Führen Sie noch Euro-Zahlungsaufträge per klassischem Auslands-Zahlungsverkehr außerhalb des
SEPA-Formates in Länder des europäischen Wirtschaftsraumes aus? ................................................... 11
Hinweis: die Einreichfristen für SEPA-Basis- und SEPA-Firmen-Lastschriften ......................................... 11
Teil C: Allgemeines / Glossar ...........................................................................................................................................................................12
SEPA - Single Euro Payments Area ........................................................................................................ 12
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ........................................................................................................... 12
SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ........................................................................................................ 12
SWIFT .................................................................................................................................................... 12
Gläubiger-Identifikationsnummer ........................................................................................................ 12
SEPA - 32 Länder ................................................................................................................................... 13
EPC - European Payments Council ........................................................................................................ 13
EU – Europäische Union ....................................................................................................................... 13
Euro-Staaten ......................................................................................................................................... 13
EWR ...................................................................................................................................................... 13
Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer ............................................................................. 14
Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code ................................................ 14
Mandatsreferenznummer .................................................................................................................... 14
Stand: September 2012 2
SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine
Bankarbeitstag / TARGET-Tage ............................................................................................................. 14
Nützliche Internetadressen .................................................................................................................. 14
Ihre Ansprechpartner ........................................................................................................................... 15
Anlagen zum Leitfaden: ........................................................................................................................ 15
o Muster: Umwidmungsschreiben Einzugsermächtigung in SEPA-Basis-Lastschrift ............................... 15
o Muster: Anschreiben zur Einholung IBAN und BIC (von Lieferanten, etc.) .......................................... 15
o Muster: Anschreiben Austausch Abbuchungsauftrag .......................................................................... 15
o Kombi-Mandat (auch ausfüllbar auf unserer Internetseite verfügbar) ................................................ 15
o SEPA-Lastschriftmandat (auch ausfüllbar auf unserer Internetseite verfügbar) ................................. 15
o SEPA-Firmenlastschrift-Mandat (zweisprachig – auch ausfüllbar auf unserer Internetseite verfügbar)
15
Stand: September 2012 3
SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine
Teil A: Überweisungsverkehr
Von diesem Kapitel sind alle Kunden betroffen. Unabhängig davon, ob die
Zahlungsabwicklung elektronisch oder papierhaft durchgeführt wird, muss diese Checkliste auf
jeden Fall durchgearbeitet werden.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands und der EU Rechnungen ausstellen, müssen Sie
anstatt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl künftig die IBAN und den BIC
ihrer Volksbank angeben.
Kennen Sie Ihre persönliche IBAN und BIC und haben Sie Ihre Rechnungs-
Formulare bereits entsprechend geändert?
Ja: Perfekt, gleich weiter mit der nächsten Frage.
Nein: Ergänzen Sie auf Ihren Rechnungsformularen IBAN und BIC.
Außerdem ist eine Information über IBAN und BIC an die eigenen
Zahlungsempfänger zu empfehlen. Eine Überprüfung weiterer
Dokumente (z.B. Musterbriefe, Zahlscheine) sollte ebenso erfolgen.
Wie wickeln Sie Ihren Zahlungsverkehr ab?
Mit einer Banking-Software (z. B. Profi cash) oder über Ihre
Finanzbuchhaltungs-Software oder über einen Dritten (z. B. Ihren
Steuerberater)?
Banking-, Finanzbuchhaltungs-Software, Dienstleister oder Steuerberater:
Prüfen Sie, ob die Software „SEPA-fähig“ ist. Haben Sie
Profi cash von der Volksbank Lahr im Einsatz, sollte es
mindestens die Version 10.x sein.
Unsere Spezialisten für Profi cash erreichen Sie unter:
Direktvertrieb, Tel. 07821 272-9155
Stand: September 2012 4
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater (bzw.
Lieferanten) und lassen Sie sich bestätigen, dass sie
ebenfalls „SEPA-fähig“ sind.
Nein, nichts davon: Benutzen Sie bitte die neuen Formulare für die SEPA-
Überweisung. Hinweis: Auch die bisherigen
Zahlschein-Formulare müssen ausgetauscht werden.
SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine
Reichen Sie Ihre Überweisungen per Datenträger (Diskette, USB-Stick, o. ä.)
ein?
Ja: Einreichungen von Datenträgern sind ab dem 1. Februar 2014 nach
heutigem Stand nicht mehr möglich und außerdem sehr teuer. Welche
Alternativen es zum Datenträgeraustausch (DTA) gibt, besprechen Sie
bitte mit unseren Experten aus der Abteilung Direktvertrieb, Tel. 07821
272-9155
Nein: Dann haben Sie in dieser Frage keinen weiteren Handlungsbedarf.
Haben Sie Ihre Kunden- und Lieferanten-Daten um IBAN und BIC ergänzt?
Ja: Dann besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Nein: Nutzen Sie unseren IBAN-Konverter. Die Stammdaten Ihrer Kunden und
Lieferanten können damit um IBAN und BIC ergänzt werden.
Informationen zum IBAN-Konverter erhalten Sie unter:
http://www.volksbank-lahr.de/konverterinfo
Stand: September 2012 5
Download: http://www.volksbank-lahr.de/konverterdownload
Benutzer: ibankonverter
Passwort: vb_lahr0206
Hinweis: Es gibt vereinzelt Bankverbindungs-Daten außerhalb der
genossenschaftlichen FinanzGruppe, die nicht mit dem IBAN-Konverter
umgewandelt werden können. Wenden Sie sich wegen dieser IBAN bitte
direkt an den entsprechenden Kontoinhaber.
Am besten, Sie holen IBAN und BIC Ihrer Kunden und Lieferanten direkt
ein. Auf unserer Internetseite http://www.volksbank-lahr.de/sepa
haben wir Ihnen ein entsprechendes Musteranschreiben zur Verfügung
gestellt.
SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine
Teil B: Lastschriftverkehr
Hinweis: Schecks können Sie weiterhin im Zahlungsverkehr nutzen. Diese sind von der SEPA-Umstellung
nicht betroffen.
Ziehen Sie Lastschriften ein?
Nein: Dann hat der Teil B für Sie keine Relevanz und Sie können direkt in
Teil C des Leitfadens übergehen. ABER, …
Stand: September 2012 6
wenn Sie den Wunsch haben, zukünftig SEPA-Lastschriften einzuziehen,
dann arbeiten Sie den „Teil B“ des Leitfadens unbedingt durch. Sie
erlangen wichtige Grundlagen zum SEPA-Lastschrifteinzug und sind
bestens vorbereitet. Natürlich müssen dann auch noch Verträge
vereinbart werden. Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Direktvertrieb
unter der Telefonnummer 07821 272-9155!
Ja: Das bisherige Lastschriftverfahren, wie Sie es kennen, wird durch das
SEPA-Lastschrift-Verfahren ersetzt. Gehen Sie Schritt für Schritt vor:
Hinweis: Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu
identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger-
Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben.
Weitere Erklärungen zur Gläubiger-ID im „Teil C“.
SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine
Haben Sie eine Gläubiger-ID?
Ja: Notieren Sie die Gläubiger-ID bitte hier: _____________________________
(Beispiel: DE02 ZZZ0 1234 5678 90)
Nein: Bitte beantragen Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer unter
folgendem Link: www.glaeubiger-id.bundesbank.de. Bitte teilen Sie uns
diese ID zeitnah mit.
Stand: September 2012 7
Achtung! Bitte beantragen Sie Ihre Gläubiger-ID nicht doppelt!
Sie dürfen maximal, unabhängig von der Anzahl unterschiedlicher
Bankverbindungen, nur eine Gläubiger-ID beantragen.
Hinweis: Jeder, der einen Betrag per Lastschrift zahlen möchte, muss zuvor ein entsprechendes
Lastschriftmandat unterschreiben. Vor dem ersten Lastschrifteinzug müssen Sie, der
Zahlungsempfänger, Ihren Kunden, den Zahlungspflichtigen, informieren.
Folgende Daten muss diese Information enthalten:
Angabe Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer (CI),
Angabe der Mandats-Referenznummer des entsprechenden Kunden.
Diese neuen Kennungen identifizieren einen Lastschriftvertrag eindeutig.
Haben Sie bereits je Mandat (Kunde) eine Mandats-Referenznummer
definiert?
Ja: Prüfen Sie erneut, ob Sie sich an die Vorgaben gehalten haben.
Nein: Sie hat max. 35 alphanumerische Stellen. Bitte definieren Sie für jedes
Mandat, sprich für jeden unterschiedlichen Kunden, eine
Mandatsreferenz-Nummer und hinterlegen diese in Ihrer Buchhaltung.
Verwenden Sie z. B. Kundennummern, Mitgliedsnummern,
Steuernummern, etc… (jedoch bitte keine Leerzeichen). In der Gestaltung
sind Sie grundsätzlich frei.
Ziehen Sie Lastschriften im Einzugs-Ermächtigungs-Verfahren ein?
Ja: Weiter mit der nächsten Frage: „Haben Sie für diese Lastschriften
bereits Mandate eingeholt?“
Nein: Weiter mit der übernächsten Frage: „Nutzen Sie das Abbuchungsauftrags-
Verfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden?“
SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine
Haben Sie für diese Lastschriften bereits Mandate eingeholt?
Ja: Weiter mit der nächsten Frage: „Nutzen Sie das Abbuchungsauftrags-
Verfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden?“
Nein: Als Zahlungsempfänger können Sie die Ihnen vorliegende Einzugs-
Ermächtigungen für Lastschrift-Einzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
nutzen. Hierfür wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Volksbank Lahr für alle Kunden mit einem Girokonto zum 9. Juli 2012
angepasst. Dadurch wird die Umstellung auf das neue SEPA-Basis-
Lastschriftverfahren wesentlich einfacher. Als Zahlungsempfänger müssen
Sie von ihren Kunden keine neuen SEPA-Lastschriftmandate mehr
einholen, und Ihre Kunden müssen kein neues Lastschrift-Mandat
unterschreiben.
Voraussetzung hierfür ist u. a., dass Sie Ihre Kunden einmalig informieren,
dass Sie die gültigen vorliegenden Einzugsermächtigungen als SEPA-
Mandat nutzen werden. Falls Sie keine gültige, von Ihrem Kunden
original unterzeichnete Einzugsermächtigung vorliegen haben, ist ein
neues Mandat für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einzuholen. Sofern
die Einzugsermächtigung in Ihren Kundenverträgen integriert ist, müssen
Sie diesen Passus mit den neuen Mandatstexten ersetzen.
Stand: September 2012 8
Wir stellen Ihnen gerne entsprechende Musteranschreiben zur
Verfügung. Besuchen Sie unsere Internetseite
www.volksbank-lahr.de/sepa. Dort finden Sie ein FAQ, in dem auch
die Musteranschreiben hinterlegt sind.
WICHTIG: Prüfen Sie bitte unbedingt, ob alle notwendigen Einzugsermächtigungen
vorhanden sind. Es besteht das Risiko, dass SEPA-
Lastschriften für die kein oder kein gültiges Mandat vorlag, bis zu 13
Monate nach Abbuchung zurückgegeben werden können!
SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine
Nutzen Sie das Abbuchungsauftrags-Verfahren für Privatkunden und/oder
Firmenkunden?
Ja: Das Abbuchungsauftrags-Verfahren existiert nicht länger und Sie müssen
Handeln. Setzen Sie das Verfahren bei....
Stand: September 2012 9
· …Privatkunden ein?
Die SEPA-Firmenkunden-Lastschrift ersetzt das bisherige
Abbuchungsauftrags-Verfahren - darf allerdings ausschließlich zur
Begleichung von Rechnungen zwischen Firmen genutzt werden! Ist Ihr
Geschäftskunde Privatkunde (Verbraucher), so stellen Sie bitte das
Zahlungsverfahren auf die SEPA-Basislastschrift um. Hierfür müssen Sie
bei Ihrem Geschäftspartner ein neues SEPA-Mandat einholen. Ein
entsprechendes Musteranschreiben erhalten Sie über das FAQ auf
unserer Internetseite www.volksbank-lahr.de/sepa.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu den Einreichungsfristen unter
dem letzten Punkt von Teil B!
WICHTIG: Der Vorteil des Abbuchungsauftrages, „Diese Zahlung
konnte nicht zurückgegeben werden.“, verfällt.
Eine Fortführung des Abbuchungs-Verfahrens ist nicht möglich.
· … Firmenkunden ein?
Bitte holen Sie sich für das SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren neue
Mandate bei Ihren Firmenkunden ein. Sofern der Abbuchungsauftrag in
Ihren Kundenverträgen integriert ist, müssen Sie diesen Passus mit den
neuen Mandatstexten ersetzen.
Wir stellen Ihnen gerne entsprechende Musteranschreiben zur
Verfügung. Bitte sprechen Sie Ihren Bankberater an.
Bitte beachten Sie auch unsere neue Vorlauffrist von zwei Tagen zur
Einreichung der Zahlungsverkehrsdaten.
Nein: Dann gehen Sie bitte weiter zur nächsten Frage.
SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine
Ist in Ihrer Buchhaltung die Verwaltung der Lastschrift-Mandate inklusive der
gesetzlich vorgeschriebenen Archivierung (mind. 13 Monate nach letztem
Lastschrifteinzug) sichergestellt?
Ja: OK, weiter mit der nächsten Frage: „Führen Sie weitere Geschäftskonten
im Inland bzw. im europäischen Ausland?“
Nein: Erkundigen Sie sich wann mit Ihrer Elektronik-Banking-Software, Ihrer
Finanzbuchhaltungssoftware oder über Ihren Dienstleister SEPA-
Lastschriften mit den Besonderheiten der Mandatsverwaltung generiert
werden können. Stellen Sie die entsprechende Archivierung sicher.
Stand: September 2012 10
Hinweis: Die Electronic-Banking-Produkte der Volksbank Lahr (Profi
Cash ab Version 10.x, Internet-Banking, etc.) sind alle
„SEPA-fähig“. Sie bieten auch Funktionen wie die
Konvertierung von Konto-Nr. und BLZ in IBAN und BIC
sowie, je nach Version, die Mandatsverwaltung inklusive
der erforderlichen Archivierung.
Führen Sie weitere Geschäftskonten im Inland bzw. im europäischen
Ausland?
Ja: Prüfen Sie, ob Sie diese Geschäftskonten noch benötigen. Mit SEPA
können Sie Ihren EURO Zahlungsverkehr in insgesamt 32 Ländern (siehe
Glossar, Seite 12) über Ihr Geschäftskonto bei uns abwickeln. Hier können
Sie alle Konto-Bewegungen an zentraler Stelle einsehen. Sie können Ihre
nationalen und internationalen Geschäftskonten auch in unser
automatisiertes Cash-Management einbinden. Sie verbessern Ihre
Liquidität durch die tägliche Übertragung Ihrer Umsätze von
verschiedenen Geschäftskonten auf ein Geschäftskonto in der
genossenschaftlichen FinanzGruppe. Sie können Soll- und Haben-Umsätze
zu einem Gesamtsaldo zusammengefasst oder getrennt übertragen.
Verbessern Sie Ihr Cash-Management durch gezielte Liquiditäts-
Steuerung. Erleichtern Sie Ihre Konten-Disposition. Durch SEPA wird der
Zahlungsverkehr in Europa einfach und einheitlich. Profitieren Sie von den
vielen Vorteilen.
Nein: Weiter mit der nächsten Frage…
SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine
Führen Sie noch Euro-Zahlungsaufträge per klassischem Auslands-
Zahlungsverkehr außerhalb des SEPA-Formates in Länder des europäischen
Wirtschaftsraumes aus?
Ja: Mit SEPA wird der Zahlungsverkehr in Europa einheitlich und einfach.
Sie sollten prüfen, ob Sie diese Zahlungen durch SEPA-Zahlungen ersetzen
können. Das spart Ihnen Zeit und Kosten. Daraus können für Sie
zahlreiche Chancen und Vorteile entstehen, die Sie optimal ausschöpfen
sollten.
Nein: Danke für Ihre Antworten.
Hinweis: die Einreichfristen für SEPA-Basis- und SEPA-Firmen-Lastschriften
Wenn Sie bislang Lastschriften eingezogen haben, ist die Gutschrift auf Ihrem
Konto am gleichen Tag auf Ihrem Konto verbucht worden. Das ändert sich.
Um Lastschriften an einem bestimmten Tag auf Ihrem Konto verbucht zu haben,
müssen Sie sich an bestimmte Einreichfristen halten:
SEPA-Basis-Lastschrift:
· Erst- und Einmal-Lastschriften
o Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit
o Späteste Einreichung: 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit
Stand: September 2012 11
· Folge und letztmalige Lastschrift
o Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit
o Späteste Einreichung: 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit
SEPA-Firmen-Lastschrift:
· Erst- und Einmal-Lastschriften sowie Folge und letztmalige Lastschrift
o Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit
o Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit
SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine
Teil C: Allgemeines / Glossar
SEPA - Single Euro Payments Area
SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mit SEPA
wird eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft für Euro-Zahlungen entstehen. SEPA
umfasst derzeit 32 Länder. Neben den 17 Euro-Staaten sind alle weiteren EU-Mitgliedstaaten
beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei Staaten des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR)
Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich Monaco und der Schweiz führen die neuen
europäischen Zahlungsinstrumente ein. Die neuen Zahlungsverkehrsstandards stehen seit 2008
sukzessive und derzeit parallel zu den nationalen Verfahren zur Verfügung.
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ähnelt dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren in
Deutschland, jedoch besteht hiermit die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb
Deutschlands als auch EU-weit vornehmen zu können. Zur Identifizierung der
Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Das Lastschriftmandat ist das „SEPA-
Lastschriftmandat“. Voraussetzung zur Teilnahme als Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer
entsprechenden „Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“
(Inkassovereinbarung) mit der jeweiligen Hausbank.
SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren in
Deutschland, jedoch besteht hiermit die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb
Deutschlands als auch EU-weit vornehmen zu können. Es ist speziell auf die Bedürfnisse von
Firmenkunden ausgerichtet und dient für Lastschrifteinzüge, bei denen eine frühe Finalität ohne
Lastschriftrückgaben erzielt werden soll. Lastschrifteinzüge mit Verbrauchern können
hiermit nicht vorgenommen werden. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN
und BIC. Das Lastschriftmandat ist das „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“. Voraussetzung zur
Teilnahme als Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer entsprechenden „Vereinbarung zum
Lastschrifteinzug mittels SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren“ (Inkassovereinbarung) mit der
jeweiligen Hausbank.
SWIFT
Die SWIFT ist die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications". Die
Gesellschaft regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Sie betreibt ein
weltweites Leitungsnetz und definiert Nachrichten-Standards. Jede teilnehmende Bank
bekommt eine eindeutige Kennung: den BIC.
Gläubiger-Identifikationsnummer
Eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) dient bei
den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren dazu, den Gläubiger (Lastschrifteinreicher) genau
identifizieren zu können. Um als Lastschrifteinreicher (Inkasso-Einreicher) an einem der beiden
Stand: September 2012 12
SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine
SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, wird diese Kennnummer benötigt. Sie ist in
Deutschland zum Beispiel 18 Stellen lang (Beispiel: DE02 ZZZ0 1234 5678 90) und wird von der
Deutschen Bundesbank vergeben (www.glaeubiger-id.bundesbank.de).
SEPA - 32 Länder
Der Binnenmarkt
Durch SEPA entsteht eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft. Die Staaten der
Europäischen Union (EU), die drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes
(EWR) sowie Monaco und die Schweiz nehmen teil. Die Schweizer Banken setzen in
Zusammenhang mit SEPA sukzessive entsprechende europäische rechtliche Regelungen um und
werden ebenfalls teilnehmen.
Einheitlicher rechtlicher Rahmen in der EU
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR),
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und zusätzlich
Mayotte, Monaco, Schweiz sowie Saint-Pierre und Miquelon.
EPC - European Payments Council
Die europäischen Banken haben zur Schaffung der neuen SEPA-Zahlungsverkehrsstandards und
Regelungen den europäischen Zahlungsverkehrsrat EPC (European Payments Council)
geschaffen.
Der EPC ist bezüglich Standards des Massenzahlungsverkehrs vergleichbar mit der Deutschen
Kreditwirtschaft in Deutschland.
EU – Europäische Union
Die Europäische Union besteht derzeit aus 27 Mitgliedstaaten. Diese sind: Belgien, Bulgarien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien
und Nordirland und Zypern.
Euro-Staaten
Zum Januar 2011 haben 17 EU-Mitgliedstaaten den Euro als Währung eingeführt. Die Staaten
der Euro-Zone sind derzeit: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Zypern.
EWR
Der Europäische Wirtschaftsraum besteht derzeit aus 30 Ländern. Dies sind die 27
EUMitgliedstaaten sowie die drei weiteren EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
Stand: September 2012 13
SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine
Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer
Beispiel: DE02123456781234567890
Bestandteile der deutschen IBAN
- das Länderkennzeichen (DE für Deutschland)
- eine zweistellige Prüfziffer
- die achtstellige Bankleitzahl
- die zehnstellige Kontonummer
Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code
Ehemals war es der Bank Identifier Code, zur weltweit eindeutigen Identifizierung von
Kreditinstituten, er besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.
So sieht ein BIC aus: GENO DEXX XXX
Mandatsreferenznummer
Sie hat max. 35 alphanumerische Stellen. Bitte definieren Sie für jedes Mandat, sprich für jeden
unterschiedlichen Kunden, eine Mandatsreferenz-Nummer und hinterlegen diese in Ihrer
Buchhaltung. Verwenden Sie z.B. Kundennummern, Mitgliedsnummern, Steuernummern, etc…
(jedoch bitte keine Leerzeichen). In der Gestaltung sind Sie grundsätzlich frei.
Bankarbeitstag / TARGET-Tage
Bankarbeitstag ist jeder Tag (mit Ausnahme von Samstag und Sonntag), an dem die Kreditinstitute in
Deutschland für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der auch ein TARGET-Tag ist. Samstage und
Sonntage sind keine Bankarbeitstage, auch wenn einige Banken (etwa an Flughäfen oder Bahnhöfen)
ihre Schalter geöffnet haben. Deren Umsätze werden am nächsten Bankarbeitstag, meist mit
rückwirkender Fälligkeit, nachgebucht. TARGET-Tag ist ein Tag, an dem Zahlungen in Euro über
TARGET (Abkürzung für: Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Express Transfers
System) abgewickelt werden.
An einigen Tagen im Jahr (europaweite Feiertage) ist das TARGET-System in allen Teilnehmerstaaten
geschlossen. Diese Feiertage sind:
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, 1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag
Anmerkung: Das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen.
Nützliche Internetadressen
http://www.volksbank-lahr.de/sepa Internetseite der Volksbank Lahr eG
Musteranschreiben: Umwandlung der alten Einzugsermächtigungen
SEPA-Formulare: Die unterschiedlichen Mandate:
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
SEPA-Lastschrift-Mandat (Basisverfahren)
(Teilweise in unterschiedlichen Sprachen)
Stand: September 2012 14
SEPA-Leitfaden - Für Firmen und Vereine
IBAN-Konverter: Mit ihm wandeln Sie Ihre Kontonummern und die
Bankleitzahl bequem in IBAN und BIC um.
http://www.volksbank-lahr.de/konverterdownload
Benutzer: ibankonverter
Passwort: vb_lahr0206
Videos: SEPA wird Ihnen in einem kurzen Film erklärt.
Weitere Details und Erklärungen zu den beiden neuen Lastschriftverfahren.
http://www.sepadeutschland.de/ Internetseite der Deutschen Bundesbank
Die SEPA-Website richtet sich vornehmlich an Verbraucherinnen und
Verbraucher. Aber auch Unternehmen und Handel finden auf den Internetseiten
wichtige Informationen zu SEPA und zur internationalen Kontokennung IBAN
(International Bank Account Number) sowie ausführliche Antworten auf häufig
gestellte Fragen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitlicher_Euro-Zahlungsverkehrsraum
Ihre Ansprechpartner
Sprechen Sie Ihren Berater an! Sie erreichen uns unter Telefon 07821 272-0.
Bei speziellen Fragen rund um das Online-Banking (Profi cash, Internet-Banking, usw.) steht
Ihnen die Abteilung Direktvertrieb unter der Telefonnummer 07821 272-9155 zur
Verfügung.
Unsere Berater leiten Sie bei speziellen Fragen auch gerne an die SEPA-Spezialisten Ihrer
Volksbank Lahr weiter.
Anlagen zum Leitfaden:
o Muster: Umwidmungsschreiben Einzugsermächtigung in SEPA-Basis-Lastschrift
o Muster: Anschreiben zur Einholung IBAN und BIC (von Lieferanten, etc.)
o Muster: Anschreiben Austausch Abbuchungsauftrag
o Kombi-Mandat (auch ausfüllbar auf unserer Internetseite verfügbar)
o SEPA-Lastschriftmandat (auch ausfüllbar auf unserer Internetseite verfügbar)
o SEPA-Firmenlastschrift-Mandat (zweisprachig – auch ausfüllbar auf unserer
Internetseite verfügbar)
Stand: September 2012 15