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Anlage 15 Tarifbestimmungen zur Integration des Linienbedarfsverkehrs<br />

(AST)<br />

1. Geltungsbereich<br />

128<br />

Anlage 15<br />

Der Sondertarif gilt für die genehmigten Linienbedarfsverkehre (Anrufsammeltaxi<br />

-AST-) im Verkehrsverbund Rhein Sieg. Die einzelnen Bedienungsbereiche werden<br />

durch die jeweiligen Verkehrsunternehmen gesondert veröffentlicht und bekannt<br />

gemacht.<br />

2. Allgemeines<br />

Fahrausweise im Linienbedarfsverkehr sind nicht übertragbar, sie berechtigen zu<br />

einer Fahrt innerhalb eines Bedienungsbereichs. Fahrtunterbrechungen sind nicht<br />

erlaubt. Jeder Fahrgast mit einem gültigen Fahrausweis kann ein Kind bis einschließlich<br />

5 Jahre unentgeltlich mitnehmen. Hunde, ausgenommen Führhunde,<br />

die eine blinde Person begleiten, sind zur Beförderung im Linienbedarfsverkehr<br />

nicht zugelassen.<br />

3. Datenschutz<br />

Regelungen zum Datenschutz finden sich in den Beförderungsbedingungen unter<br />

Punkt 14.<br />

4. Fahrpreise ab 01.01.2012<br />

Ge-meinde Nachbarort<br />

Erwachsene 3,60 € 4,60 €<br />

Kinder 6 bis einschl. 14 Jahre 2,60 € 3,60 €<br />

1 Kind bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung eines zahlenden<br />

Fahrgastes<br />

Frei Frei<br />

Zuschlag für<br />

ZeitTicketinhaberInnen, die im Besitz einer Kundenkarte mit<br />

gültiger Wertmarke für die jeweilige Stadt/Gemeinde sind<br />

Abonnenten eines ZeitTickets für die jeweilige Stadt/ Gemeinde<br />

im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung von <strong>VRS</strong>-<br />

Tickets mitreisende Fahrgäste<br />

2,60 € 3,60 €<br />

PolizeivollzugsbeamtInnen des Landes NRW sowie Vollzugsbeamte<br />

der Bundespolizei in Uniform<br />

2,60 € 3,60 €<br />

Freifahrtberechtigte Personen gem. Punkt 8 der <strong>VRS</strong> Tarifbestimmungen<br />

2,60 € 3,60 €<br />

Gepäckzuschlag, sofern ein Sitzplatz im Fahrgastraum beansprucht<br />

wird<br />

2,60 € 2,60 €<br />

Fahrradmitnahme 2,60 € 2,60 €<br />

Anlage 15 – AST Stand: 01.01.2012

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