VRS-INFO
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10 Sonstiges<br />
86<br />
Anlage 10<br />
• das Land weiterhin den Ausgleich nach § 11a ÖPNVG NRW gewährt und<br />
• die Schüler der betreffenden Schule mit fahrplanmäßig verfügbaren<br />
Bussen und Bahnen befördert werden können; im Übrigen gilt hinsichtlich<br />
der Beförderungspflicht § 22 des Personenbeförderungsgesetzes<br />
(PBefG).<br />
Inhaber eines <strong>VRS</strong>-SchülerTickets können ab 01.11.2012 über das Verkehrsunternehmen,<br />
von dem sie ihr SchülerTicket erhalten, optional das AVV-School&Fun-<br />
Ticket zum Preis von derzeit 24,00 €/mtl. hinzukaufen. Das AVV-School&Fun-<br />
Ticket gibt es im Jahresabo und es gilt im gesamten AVV-Gebiet (Detailinformationen<br />
unter www.avv.de). Für dieses Ticket gelten die Beförderungsbedingungen<br />
und Tarifbestimmungen des AVV-Verbundtarifs in ihrer jeweils aktuellen, genehmigten<br />
Fassung. Zwingende Voraussetzung zum Erwerb des AVV-School&Fun-<br />
Tickets ist der Bezug des <strong>VRS</strong>-SchülerTickets. Die Laufzeit des AVV-School&Fun-<br />
Tickets richtet sich nach der Laufzeit des bestehenden <strong>VRS</strong>-SchülerTicket Abonnements.<br />
Ansprechpartner ist das <strong>VRS</strong>-Vertragsverkehrsunternehmen, über welches das<br />
<strong>VRS</strong>-SchülerTicket bezogen wird.<br />
Anlage 10 – SchülerTicket Stand: 01.11.2012