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K U L L A C K - VSVI Hessen

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Seminar Vergaberecht<br />

Andrea Maria Kullack<br />

Rechtsanwältin<br />

Seminar <strong>VSVI</strong><br />

21. November 2007<br />

Friedrichstraße 15 · 60323 Frankfurt am Main · Tel. 069 / 719 126 30 · Fax 069/ 719 126 31<br />

Gliederung<br />

A. Neue Regelungen<br />

B. VOB/A – Verfahren<br />

• Unterkriterien<br />

• Austausch eines<br />

Bietergemeinschaftsmitglieds<br />

• Nachweis der Eignung<br />

• Ausschluss von Angeboten<br />

• Aufhebung der Ausschreibung<br />

• Mehrkosten aus Zuschlagsverlängerung<br />

1<br />

2


A. Neue Regelungen<br />

VOB/A 2006<br />

• Präqualifikationsverfahren, § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A<br />

• Wettbewerblicher Dialog; § 3a Nr. 1c) u. Nr. 4 Abs. 1 – 7 VOB/A<br />

• Einsatz von Nachunternehmer, § 8a Nr. 10 VOB/A<br />

• Gewichtung von Wertungskriterien, § 10a VOB/A<br />

• Anforderungen an Vergabevermerk, §§ 30a, 33a VOB/A<br />

3


B. VOB/A - Verfahren<br />

Unterkriterien<br />

5<br />

6


Bewertung anhand von Unter-<br />

Unterkriterien ist zulässig!<br />

Einem Auftraggeber ist es gestattet, "Unterkriterien der Unterkriterien"<br />

zu bilden.<br />

Wird dem Auftraggeber eine Neubewertung aufgegeben, können<br />

weitere "Unter"-Unterkriterien gebildet werden, soweit sie sachlich auch<br />

tatsächlich unter das bekannt gemachte Unterkriterium subsumierbar<br />

sind und nicht gegen das Transparenzgebot, das Gleichbehandlungsgebot<br />

oder das Willkürverbot verstoßen.<br />

(VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2005 - 1/SVK/142-05)<br />

Fehlende Angabe der Gewichtung<br />

vorhandener Unterkriterien: Preis ist<br />

entscheidend!<br />

Die fehlende Angabe der Zuschlags(unter)kriterien führt nicht automatisch<br />

zur Rechtswidrigkeit des Verfahrens. Aus der unterbliebenen<br />

Angabe von Wertungskriterien entgegen § 9a VOL/A folgt nur, dass die<br />

Vergabestelle bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe solche<br />

Kriterien nicht berücksichtigen darf, sondern dann ausschließlich der<br />

niedrigste Preis entscheidend ist.<br />

(VK Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2007 - 1 VK 7/07)<br />

7<br />

8


Fragenkatalog: Gewichtung der<br />

Antworten nach Ablauf der Angebotsfrist<br />

ist unzulässig!<br />

Die Vergabestelle hat die für eine Zuschlagserteilung maßgeblichen<br />

Kriterien, einschließlich der Unterkriterien und der Ausgestaltung der<br />

Wertungsmatrix, zwingend allen Bietern vor Ablauf der Angebotsfrist<br />

bekannt zu geben, sofern diese für die Angebotsgestaltung der Bieter<br />

relevant sind.<br />

Auch ein Fragenkatalog in den Verdingungsunterlagen, dessen Fragen<br />

mit "Ja", "Nein" oder "Optional" zu beantworten sind und der bewertet<br />

wird, stellt eine Bewertungsmatrix dar.<br />

Die Gewichtung der Antworten des Fragenkatalogs ist ebenfalls vor<br />

Ablauf der Angebotsfrist bekannt zu geben.<br />

(OLG Jena, Beschluss vom 26.03.2007 - 9 Verg 2/07)<br />

Wann sind Unterkriterien<br />

bekannt zu machen?<br />

Nimmt die Vergabestelle im Rahmen einer internen Bewertungsmatrix<br />

eine weitere Unterteilung der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien<br />

und deren Unterkriterien vor und ordnet sie diesen eigene Gewichtungen/Punktsysteme<br />

zu, so erhebt sie diese in den Rang von Zuschlagskriterien,<br />

die gemäß Richtlinie 2004/18/EG Art. 53 Abs. 2 bzw. §<br />

10a a) VOB/A bekannt zu machen sind.<br />

(VK Thüringen, Beschluss vom 22.08.2007 - 360-4003.20-2713/2007-<br />

007-SHK)<br />

9<br />

10


Austausch eines<br />

Bietergemeinschaftsmitglieds<br />

Bietergemeinschaften /<br />

Arbeitsgemeinschaften<br />

• Das Angebot ist von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft<br />

zu unterzeichnen oder ein bevollmächtigter Vertreter wird bestimmt.<br />

• Die Vollmacht ist bei Angebotsabgabe vorzulegen.<br />

11<br />

12


Änderungen in Bietergemeinschaft<br />

führen zu erneuter Prüfpflicht der<br />

Vergabestelle!<br />

Der Gesellschafter einer Bietergemeinschaft scheidet nach<br />

Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwingend aus, die<br />

Bietergemeinschaft besteht aber weiter fort und verbleibt<br />

auch in der Wertung.<br />

Die Vergabestelle muss eine erneute Eignungsprüfung<br />

vornehmen und gegebenenfalls durch Aufklärung nach §<br />

24 VOB/A prüfen, ob die verbliebenen Mitglieder der<br />

Bietergemeinschaft in der Lage sind, auch ohne den<br />

insolventen Partner den Auftrag auszuführen.<br />

(VK Lüneburg, Beschluss vom 12.06.2007 - VgK-23/2007)<br />

Insolvenz eines<br />

Bietergemeinschaftsmitglieds: Kein<br />

zwingender Angebotsausschluss!<br />

Scheidet ein Gesellschafter einer Bietergemeinschaft nach<br />

Angebotsabgabe wegen Insolvenz aus, ist die Bietergemeinschaft nicht<br />

allein deshalb zwingend auszuschließen. Der Auftraggeber hat dann<br />

allerdings erneut die Eignung der Bietergemeinschaft zu prüfen.<br />

(OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2007 - 13 Verg 9/07)<br />

13<br />

14


Bietergemeinschaft hinreichend<br />

erkennbar: Angebotsausschluss<br />

unzulässig!<br />

Auch wenn das Angebotsformular nur die Unterschrift und den Stempel<br />

einer Firma enthält, ist es als Angebot einer Bietergemeinschaft zu<br />

erkennen und einzuordnen, wenn dem Angebotsformular zugleich eine<br />

ausdrückliche Erklärung beiliegt, dass es sich um eine Bietergemeinschaft<br />

handle, die aus den darin aufgezählten Firmen gebildet<br />

werde, und sämtliche beteiligten Firmen diese Erklärung auch<br />

unterschrieben und abgestempelt haben.<br />

Die fehlende Bezeichnung des Bevollmächtigten der<br />

Bietergemeinschaft im Angebot kann auch nach dem Angebot, vor der<br />

Zuschlagserteilung beigebracht werden.<br />

(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2007 - 17 Verg 6/07)<br />

Nachweis der Eignung<br />

15<br />

16


Konzeptionelle Darstellung und Planung<br />

als Gegenstand der Eignungsprüfung<br />

Ein Bieter ist nur insoweit verpflichtet, seinem Angebot<br />

Eignungsangaben und -nachweise beizufügen, wie der öffentliche<br />

Auftraggeber dies wirksam gefordert hat. Eine wirksame Forderung der<br />

Vergabestelle liegt auch vor, wenn konzeptionelle Darstellungen und<br />

Planungen zum Gegenstand der Eignungsprüfung gemacht werden<br />

und für deren Prüfung ein sich aus den Verdingungsunterlagen<br />

ergebender objektiver Maßstab angelegt wird.<br />

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2007 - Verg 1/0)<br />

Keine inhaltliche Prüfungspflicht des<br />

Auftraggebers hinsichtlich der vom<br />

Bieter genannten Referenzen<br />

Die Angabe von Referenzen soll den Auftraggeber gerade in die Lage<br />

versetzen, die Einschätzungen der in der Referenzliste genannten<br />

Auftraggeber in Erfahrung zu bringen. Er ist nicht verpflichtet, durch<br />

eigene Ermittlungen diese Einschätzungen auf ihren objektiven Gehalt<br />

hin zu überprüfen oder vor Verwertung der Informationen sogar eine<br />

gerichtliche Klärung der Bemängelungen, die ein früherer Auftraggeber<br />

erhebt, abzuwarten.<br />

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2007 - Verg 12/07)<br />

17<br />

18


Eignung muss auch auf nur optional<br />

beauftragte Leistungen geprüft werden!<br />

• Beinhaltet eine öffentliche Vergabe das<br />

Recht des Auftraggebers, weitere Leistungen<br />

optional abzurufen, muss sich die<br />

Eignungsprüfung auf alle Leistungen<br />

beziehen, das heißt sowohl auf die "fest" zu<br />

beauftragenden Leistungen als auch auf die<br />

später eventuell noch abzurufenden<br />

Leistungen.<br />

• VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom<br />

30.11.2006 – 1 VK LVwA 35/2006<br />

• VOB/A § 8Nr. 3, § 25Nr. 2; VOF §§ 10, 12<br />

Ausschluss von Angeboten<br />

19<br />

20


Angebote müssen vollständig sein, d.h.<br />

alle verlangten Erklärungen, Unterlagen<br />

etc. enthalten; § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3<br />

VOB/A<br />

Problembereiche:<br />

• Fehlende Preisangaben<br />

• Nachunternehmererklärungen<br />

• Fabrikats-, Typen und sonstige Produktangaben<br />

• Nebenangebote<br />

• Sonstige Erklärungen, z.B. Aufteilung in Material-/Lohnkosten,<br />

Bauzeitenplan, Eignungsnachweise, Tariftreueerklärung<br />

Angebotsausschluss wegen fehlender<br />

Unterlagen nicht immer zwingend!<br />

Ein Angebot muss nicht ausgeschlossen werden, wenn die fehlenden<br />

Unterlagen keine eigenständigen Erklärungen des Bieters enthalten.<br />

(OLG München, Beschluss vom 23.05.2007 - Verg 3/07)<br />

21<br />

22


Formale Angebotsprüfung: Keine<br />

übertriebenen Anforderungen!<br />

An die formalen Prüfungskriterien sind keine übertriebenen<br />

Anforderungen zu stellen.<br />

"Gegebenenfalls" geforderte Angaben brauchen zur Angebotsabgabe<br />

nicht vorzuliegen.<br />

Wird eine Bestempelung "aller Unterlagen" mit der Einschränkung<br />

versehen, dass es auf die Zuordnungsfähigkeit zum Bieter ankommt,<br />

so ist eine Stempelung jeder einzelnen Seite nicht erforderlich.<br />

Bei Mitgliedern einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn ein<br />

Mitglied die erforderlichen Referenzen erbringt.<br />

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2007 - Verg 25/07)<br />

Inländerdiskriminierung durch<br />

vereinfachte Nachweisregelungen für<br />

ausländische Bieter?<br />

Die Forderung nach Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszugs<br />

oder eines anderen amtlichern Nachweises, die von ausländischen<br />

Bietern in Ausnahmefällen durch eine Eigenerklärung erfüllt werden<br />

kann, stellt keine unzulässige Inländerdiskriminierung dar.<br />

(VK Bund, Beschluss vom 18.01.2007 - VK 3-153/06)<br />

23<br />

24


Gewerbezentralregisterauszug<br />

Bisher:<br />

Unternehmen mussten bei allen Vergabeverfahren für öffentliche<br />

Bauaufträge einen Gewerbezentralregisterauszug, der nicht älter als 3<br />

Monate war, vorlegen, um Zuverlässigkeit nachzuweisen<br />

Ab 14.09.2007 (Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zum Abbau<br />

bürokratische Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen<br />

Wirtschaft (MEG II)):<br />

• Ersetzung des Gewerbezentralregisterauszugs nach § 150 a der<br />

GewO durch Eigenerklärung oder / und Auftraggeber fordert selbst die<br />

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister<br />

• ab einer Bausummer von 30.000 €: Verpflichtung für öffentlichen<br />

Auftraggeber einen Gewerbezentralregisterauszug für den Bieter, der<br />

den Zuschlag erhalten soll, anzufordern<br />

Sozialversicherungsnachweis:<br />

Krankenkassenbescheinigungen für<br />

sämtliche Arbeitnehmer!<br />

Angebote sind zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen,<br />

soweit diese nicht die von der Vergabestelle zur Angebotsabgabe<br />

zwingend geforderten Eignungsnachweise enthalten.<br />

Verlangt die Vergabestelle als Eignungsnachweis den "Nachweis über<br />

die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung in der Sozialversicherung",<br />

sind Bescheinigungen sämtlicher gesetzlicher Krankenkassen<br />

vorzulegen, bei denen Arbeitnehmer des Bieters versichert sind.<br />

(OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007 - 1 Verg 3/07)<br />

25<br />

26


Zwingender Ausschluss eines Angebots<br />

bei fehlender - geforderter -<br />

Urkalkulation!<br />

Unter Erklärungen im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A fallen alle<br />

Erklärungen, die sowohl den Inhalt als auch die rechtlichen und<br />

sonstigen Rahmenbedingungen der zu erbringenden Leistung<br />

betreffen. Hierzu gehört auch die Urkalkulation, die die Preisermittlung<br />

im Detail festhält.<br />

Angebote, bei denen geforderte Erklärungen (z. B. die Urkalkulation)<br />

fehlen, sind zwingend auszuschließen. Die Gleichbehandlung ist nur<br />

gewährleistet, wenn alle Angebote die geforderten Erklärungen<br />

enthalten. Darauf, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen<br />

handelt, kommt es nicht an.<br />

(VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.03.2007 - 1 VK 7/07, 8/07)<br />

Zwingender Wertungsauschluss bei<br />

Nichtvorlage der geforderten<br />

Urkalkulation<br />

Angebote, denen die in den Verdingungsunterlagen<br />

verlangte Urkalkulation bei Ablauf der Angebotsfrist<br />

nicht beigefügt ist, sind gemäß § 25Nr. 1 Abs. 1 b<br />

VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A von der<br />

Wertung auszuschließen.<br />

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.05.2007 - 17 Verg<br />

5/07<br />

VOB/A § 21 Nr.1 Abs. 1, § 25Nr. 1 Abs. 1 b<br />

27<br />

28


Urkalkulation - Genehmigungsfähigkeit<br />

der Erklärung zur Angebotsabgabe<br />

Wird in den Verdingungsunterlagen gefordert, dass man zu bestimmten Themen (z. B.<br />

Eintragung in die Handwerksrolle) "Angaben" machen muss, so genügen diesbezüglich<br />

auch Angaben; Nachweise können aufgrund einer solchen Formulierung nicht verlangt<br />

werden.<br />

Auch bei (aktiver) Ausübung einer Gesamtprokura kann die Rechtshandlung eines zunächst<br />

ohne Vertretungsmacht handelnden Gesamtvertreters nachträglich (formfrei, BGB § 182<br />

Abs. 2, und damit auch konkludent) sowohl gegenüber dem anderen Vertragsteil als auch<br />

(nur) gegenüber dem Gesamtprokuristen (BGB § 182 Abs. 1) genehmigt werden.<br />

Die Vertretungsmacht des die Unterschrift Leistenden muss der Vergabestelle, wenn sie<br />

dies nicht in den Vergabeunterlagen verlangt hat, nicht schon mit dem Angebot<br />

nachgewiesen werden. Eine entsprechende Verpflichtung des Bieters lässt sich weder den<br />

Vergabeunterlagen noch der gleichlautenden, bis 2000 gültigen Fassung des § 21 Nr. 1<br />

Abs. 1 VOB/A entnehmen.<br />

Wird die geforderte Urkalkulation nicht mit dem Angebot abgegeben, so ist dieses<br />

zwingend auszuschließen.<br />

Wird das wirtschaftlich günstigste Angebot aus Preis, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und<br />

Fachkunde ermittelt, so muss die Wertung wiederholt werden, da es sich bei den drei<br />

letztgenannten Kriterien um Eignungskriterien handelt, die nicht nochmals zur<br />

Wertungsprüfung herangezogen werden dürfen.<br />

(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2007 - 17 Verg 6/07)<br />

29<br />

Geforderter Bauzeitenplan muss mit dem<br />

Angebot abgegeben werden!<br />

Wird in der Ausschreibung die Vorlage eines Bauzeiten-<br />

/Bauablaufplans verlangt, so ist dieser zwingend abzugeben.<br />

Einen in Fachkreisen anerkannten Unterschied zwischen den Begriffen<br />

"Bauzeitenplan" und "Bauablaufplan" gibt es nicht. Beide bezeichnen<br />

eine Übersicht über die zeitliche Abfolge von Arbeiten auf einer<br />

Baustelle zur Information über den geplanten Beginn, die Dauer und<br />

das voraussichtliche Ende einzelner Tätigkeiten. Ein solcher Plan kann<br />

auch in Form eines Netz- oder Balkenplans erstellt werden.<br />

(OLG München, Beschluss vom 23.05.2007 - Verg 3/07)<br />

30


Änderung der Verdingungsunterlagen<br />

durch Beifügung eines Bauzeitenplanes:<br />

Ausschluss!<br />

Die Änderung von Verdingungsunterlagen<br />

gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A kann auch<br />

durch die Beifügung von Unterlagen und<br />

Begleitschreiben (hier ein nicht geforderter<br />

Bauzeitenplan) entstehen, wenn damit von<br />

den in den Verdingungsunterlagen<br />

vorgegebenen Vorgaben abgewichen wird.<br />

VK Münster, Beschluss vom 10.08.2007 – VK<br />

13/07<br />

GWB § 107 Abs. 2; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 3<br />

Verpflichtungserklärung von<br />

Nachunternehmern: Prüfung auf erster<br />

Wertungsstufe!<br />

Die Verpflichtungserklärung eines Nachunternehmers gemäß § 8a Nr.<br />

10 VOB/A ist zunächst rein formal eine Erklärung im Sinne von § 21 Nr.<br />

1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A 2006, mit der ein Nachunternehmer verbindlich<br />

erklärt, dass er für die Ausführung des Auftrags auch tatsächlich zur<br />

Verfügung stehen wird.<br />

Als Erklärung im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A 2006 ist<br />

diese Verpflichtungserklärung auf der ersten Wertungsstufe gemäß §<br />

25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zu prüfen. Angebote, denen die geforderten<br />

Nachunternehmererklärungen bis zu dem von der Vergabestelle<br />

bestimmten Zeitpunkt (vgl. hierzu Ziff. 7 im Vordruck EVM (B) BwB/E<br />

EG 212 des VHB) nicht beigefügt wurden, sind als unvollständig<br />

zwingend auszuschließen.<br />

(VK Münster, Beschluss vom 13.02.2007 - VK 17/06)<br />

31<br />

32


Verpflichtungserklärungen für (Nach-)<br />

Unternehmer sind mit dem Angebot<br />

vorzulegen!<br />

Nach § 8a Nr. 10 VOB/A sind Verpflichtungserklärungen unaufgefordert<br />

bereits mit dem Angebot vorzulegen.<br />

Die EG-Bekanntmachung muss keinen Hinweis auf die Vorlage von<br />

Verpflichtungserklärungen enthalten.<br />

Geforderte Angaben sind abzugeben, auch wenn hierfür kein Formular<br />

überlassen wird.<br />

(VK Köln, Beschluss vom 02.10.2007 - VK VOB 21/2007)<br />

Tariftreueerklärung des Nachunternehmers ist<br />

keine Verpflichtungserklärung!<br />

Die Tariftreueerklärung eines<br />

Nachunternehmers reicht zum Nachweis,<br />

dass dieser dem Bieter im Falle der<br />

Auftragserteilung zur Verfügung steht,<br />

nicht aus.<br />

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom<br />

10.10.2007 - VK-SH 20/07<br />

VOB/A § 8a Nr. 10 Satz 2, § 21 Nr. 1 Abs. 2, § 25<br />

Nr. 1 Abs. 1 b<br />

33<br />

34


Angebot mit Preisgleitklausel:<br />

Zwingender Ausschluss!<br />

Enthält das Angebot eines Bieters nicht - insgesamt - die geforderten<br />

Preisangaben, ist das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOL/A von<br />

der Wertung auszuschließen.<br />

Gleiches gilt auch, wenn das Angebot einen Vergütungsvorbehalt in<br />

Form einer Gleitklausel enthält, denn hierdurch werden die<br />

Preisangaben, soweit sie zukünftig zu erbringende Leistungen<br />

betreffen, relativiert, da insoweit keine konkrete Festlegung erfolgt.<br />

(OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.07.2006 - 1 Verg 1/06)<br />

Angebotsausschluss wegen<br />

Nichteinhaltung von<br />

Kalkulationsvorgaben<br />

Ein Angebot, das nicht auf der Basis eines verbindlich vorgegebenen<br />

Mindestlohns kalkuliert worden ist, enthält keine zutreffenden<br />

Preisangaben und ist zwingend auszuschließen.<br />

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2007 - Verg 3/07)<br />

35<br />

36


Tarifuntreue Kalkulation: Kein<br />

zwangsläufiger Ausschluss!<br />

Das Tariftreuegesetz des Landes Schleswig-Holstein verpflichtet nicht<br />

zu einer tariftreuen Angebotskalkulation. In Betracht kommt lediglich<br />

ein Ausschluss als Unterkostenangebot.<br />

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.06.2007 - VK-SH 10/07<br />

(nicht bestandskräftig)<br />

Bauleitungskosten in<br />

Baustelleneinrichtungsposition:<br />

Ausschluss!<br />

Schlägt ein Bieter die gesamten Kosten der Bauleitung dem Preis einer<br />

Position zu, in der ausschließlich Baueinrichtungsleistungen erfasst<br />

sind, ist das Angebot auszuschließen.<br />

(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2007 - 17 Verg 4/07)<br />

37<br />

38


Baustellengemeinkosten: Keine<br />

Kalkulationsfreiheit der Bieter?<br />

Die Baustellengemeinkosten, für die das Leistungsverzeichnis eine<br />

Leistungsposition vorsieht, sind dort zu kalkulieren.<br />

Alle andere Baustellengemeinkosten müssen als Umlage bzw. als<br />

Zuschlag auf die Einheitspreise kalkuliert werden.<br />

(VK Bund, Beschluss vom 03.05.2007 - VK 2-27/07)<br />

Mischkalkulation von<br />

Baustellengemeinkosten in einzelnen<br />

Positionen zulässig!<br />

Eine unzulässige Mischkalkulation liegt nicht vor,<br />

wenn ein Bieter ohne Auf- und Abpreisung<br />

sogenannte Bereitstellungsgeräte (Baukran<br />

einschließlich Lohnkosten Kranführer) in die<br />

Position Baustelleneinrichtung einrechnet, wenn der<br />

Wortlaut des Leistungsverzeichnisses dies bei<br />

vertretbarer Auslegung zulässt, weil eine<br />

ausdrückliche Position für diese Kosten im<br />

Leistungsverzeichnis fehlt.<br />

VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3, VOB/A § 21 Nr. 4, §<br />

25Nr. 1 Abs. 1 b, § 25Nr. 5 Satz 2<br />

OLG München, Beschluss vom 24.05.2007<br />

39<br />

40


Aufhebung der<br />

Ausschreibung<br />

Schwerwiegender Grund für Aufhebung<br />

der Ausschreibung?<br />

Ein schwerwiegender Grund im Sinne von § 26 Nr. 1 c VOB/A, der die<br />

Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt, kann vorliegen, wenn die<br />

Ausschreibung vergaberechtswidrige Anforderungen an die Bieter<br />

enthält, die zu einer Beschränkung des Bieterkreises führen<br />

(Eigenleistungsquote von 30% im eigenen Betrieb).<br />

Kann der Mangel des Verfahrens nicht anders und allenfalls im<br />

Rahmen einer Neuausschreibung behoben werden, so ist die<br />

Aufhebung der Ausschreibung unabhängig davon geboten, ob die<br />

Vergabestelle hinsichtlich der rechtswidrigen Vergabebedingungen ein<br />

Vorwurf trifft.<br />

(OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.03.2007 - 11 Verg 14/06)<br />

41<br />

42


Mehrkosten aus<br />

Zuschlagsfristverlängerung<br />

Bisherige Rechtsprechung<br />

• OLG Jena, Beschluss vom 28.06.2000<br />

• BayObLG, Beschluss vom 15.07.2002<br />

• OLG Jena, Beschluss vom 22.03.2005<br />

• OLG Jena, Beschluss vom 30.10.2006<br />

• OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.2006<br />

• OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2007<br />

• LG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2007<br />

• LG Köln, Urteil vom 23.10.2007<br />

43<br />

44


Auch im Bauvertragsrecht ist eine Vereinbarung<br />

der Leistungszeit entbehrlich und durchaus<br />

Raum für eine nachträgliche, dem eigentlichen<br />

Vertragsschluss nachfolgende Festlegung der<br />

Ausführungsfristen. Finden die Vertragsparteien<br />

insoweit keine Übereinstimmung, wird<br />

lückenfüllend auf die Bestimmungen der VOB/B<br />

(§§ 5 Nr. 2, 16), deren Anwendbarkeit hier<br />

vereinbart ist, zurückzugreifen sein.<br />

OLG Jena, Beschluss vom 28.06.2000 - 6 Verg<br />

2/00<br />

VOB/B §§ 5 Nr. 2, 16<br />

Vergabe - Verzögerung bei der Vergabe:<br />

Rechtsfolgen<br />

1. Die Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist enthält<br />

nicht zugleich die konkludente Erklärung, über eine damit verbundene<br />

Neubestimmung der Bauausführungsfrist nachverhandeln zu wollen.<br />

2. Wird die Zuschlagsfrist verlängert, ohne daß sich die Beteiligten zu einer<br />

etwaigen Neubestimmung damit kollidierender Ausführungsfristen erklärt<br />

haben, so wird im Falle des Zuschlags das ursprüngliche Angebot mit den<br />

darin enthaltenen Ausführungsfristen Vertragsinhalt. Über die<br />

Neubestimmung der Leistungszeit und die etwaige Anpassung des<br />

Vertrages im Übrigen kann nach den Regeln der VOB/B auf der<br />

kalkulatorischen Grundlage des Ausgangsangebots eine Vereinbarung<br />

herbeigeführt werden.<br />

3. Zur Frage einer Aufhebung der Ausschreibung im Fall einer<br />

Neubestimmung der Bauausführungsfrist, die durch Verlängerung der<br />

Zuschlagsfrist erforderlich wird.<br />

BayObLG, Beschluss vom 15.07.2002 - Verg 15/02<br />

VOB/A § 11 Nr. 1, § 26 Nr. 1b, § 28Nr. 2 Abs. 2; VOB/B § 2 Nr. 5, §§ 5,6<br />

Nr. 2, 4<br />

45<br />

46


Bauvertrag - Auftraggeber trägt<br />

Vergabeverfahrensrisiko!<br />

1. Das sich aus einem Vergabenachprüfungsverfahren für den Bieter<br />

ergebende Verzögerungsrisiko (sog. Vergabeverfahrensrisiko) trägt<br />

grundsätzlich der Auftraggeber.<br />

2. Wird der Zuschlag in einer öffentlichen Bauvergabe aufgrund eines<br />

Nachprüfungsverfahrens mit Verzögerung erteilt und kommt ein Vertrag<br />

zustande, ist die Leistungszeit in entsprechender Anwendung von § 6 Nr. 2<br />

VOB/B, die Vergütung in entsprechender Anwendung von § 2 Nr. 5 VOB/B<br />

anzupassen.<br />

3. Lehnt der Auftraggeber eine solche vom Auftragnehmer verlangte<br />

Anpassung bereits dem Grunde nach ab, hat der Auftragnehmer ein<br />

Leistungsverweigerungsrecht und ist daher nicht verpflichtet, mit den<br />

Bauarbeiten zu beginnen.<br />

4. Eine darauf gestützte Auftragsentziehung stellt eine sog. freie Kündigung<br />

mit der Folge dar, dass der Auftragnehmer volle Vergütung abzüglich<br />

ersparter Aufwendungen verlangen kann.<br />

OLG Jena, Urteil vom 22.03.2005 - 8 U 318/04<br />

BGB §§ 242, 320, 649; VOB/B § 2Nr. 5, § 6 Nr. 2, § 8 Nr. 1<br />

Ablauf der Bindefrist – Keine<br />

nachträgliche Verlängerung<br />

Mit Ablauf der Bindefrist erlischt ein Angebot gemäß § 146 BGB, so dass<br />

ein Zuschlag hierauf nicht mehr erteilt werden kann. Eine nach Ablauf der<br />

Bindefrist nochmals erklärte "Verlängerung" der Bindefrist ist als Abgabe<br />

eines neuen Angebots zu sehen, welches nach § 25 Nr.1 Abs.1 e VOL/A<br />

auszuschließen ist, da die Angebotsfrist überschritten ist. (OLG Jena,<br />

Beschluss vom 30.10.2006 – 9 Verg 4/06)<br />

47<br />

48


Mehrvergütungsanspruch nach<br />

Verlängerung der Zuschlagsfrist?<br />

• 1. Die Erklärung des Bieters gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Auftraggeber,<br />

dass er einer Verlängerung der Zuschlagsfrist zustimme, enthält unter<br />

Berücksichtigung des Nachverhandlungsverbots (§ 24 Nr. 3 VOB/A) weder ein<br />

stillschweigendes Angebot zu einer Preisanpassung noch einen Verzicht auf ein<br />

Mehrpreisverlangen.<br />

• 2. Die Zustimmungserklärung schafft im Rahmen der Vertragsanbahnung lediglich<br />

eine Vertrauensgrundlage für den Auftraggeber, dass der Bieter weiterhin bereit ist,<br />

den Auftrag entsprechend seinem Angebot auszuführen, soweit sich dessen<br />

Grundlagen nicht nachweislich geändert haben.<br />

• 3. Die auf das ursprüngliche Angebot bezogene Zuschlagserteilung stellt ein<br />

verändertes Angebot im Sinne des § 150 Abs. 2 BGB dar, wenn die zunächst<br />

geplanten Termine nach dem übereinstimmenden Verständnis der Parteien im<br />

Zeitpunkt des Zuschlags nicht mehr vereinbart werden sollen.<br />

• 4. Der Bieter kann das veränderte Angebot annehmen oder seine Annahmeerklärung<br />

hinsichtlich der Vergütung modifizieren. Das darf er unter Beachtung des<br />

vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses der Parteien nur auf der Grundlage seiner<br />

Kalkulation und den vergütungsrelevanten Veränderungen, die zwischen dem<br />

ursprünglich vorgesehenen und dem tatsächlichen Zuschlagszeitpunkt eingetreten<br />

sind.<br />

• 5. Der Besteller ist in diesem Fall unter Beachtung seiner Kooperationspflicht<br />

verpflichtet, das hinsichtlich der Vergütung modifizierte Angebot anzunehmen, wenn<br />

er keinen triftigen Grund hat, es abzulehnen.<br />

OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.2006<br />

49<br />

BGB § 150 Abs. 2; VOB/A § 24 Nr. 3<br />

Angebot auch nach Ablauf der Bindefrist<br />

zuschlagsfähig!<br />

Auch nach Ablauf der Bindefrist kann auf ein Angebot noch ein<br />

Zuschlag erfolgen.<br />

Der Ablauf der Bindefrist hat lediglich zur Folge, dass der Bieter an sein<br />

Angebot nicht mehr gebunden, ein Zuschlag vielmehr als Angebot der<br />

Vergabestelle zu werten ist (BGB §§ 148, 150 Abs. 1). Derartiges ist<br />

nur in § 28 Abs. 2 Satz 2 VOB/A ausdrücklich vorgesehen, für<br />

Vergaben nach der VOL/A sind jedoch keine Sachgründe für eine<br />

abweichende Handhabung ersichtlich.<br />

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2007 - Verg 3/07)<br />

50


LG Saarbrücken, Urteil vom<br />

06.09.2007<br />

Bauzeit: 120 Werktage nach<br />

Zuschlagserteilung<br />

Beginn der Ausführung: spätestens 18 WT nach<br />

Zuschlagserteilung<br />

Bindefristverlängerung: 12,5 Monate (wg.<br />

Selbst. Beweisverfahren)<br />

Mehrkostenforderung: ca. 133 T €<br />

(AS: 1.384.098,10 €= 10 %)<br />

LG Saarbrücken: Klage abgewiesen<br />

Argumentation: vorbehaltlose Bindefristverlängerung bindet<br />

an das abgegebene Angebot ohne dessen<br />

Inhalt zu verändern aber! Diff. Zu Verzögerung<br />

wegen Nachprüfungsverfahren<br />

Zuschlagsverzögerung: Auftragnehmer hat<br />

keinen Anspruch auf Mehrvergütung<br />

• Stimmt der Auftragnehmer der<br />

Bindefristverlängerung vorbehaltlos zu, dann hält er<br />

sein Angebot in der ursprünglichen Fassung<br />

aufrecht, so dass mit der Zuschlagserteilung ein<br />

Vertrag mit diesem Inhalt zu Stande kommt und<br />

Kosten infolge Bauzeitverzögerung auch nicht aus<br />

einer analogen Anwendung des § 2 Nr. 5 VOB/B<br />

erstattet werden.<br />

• LG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2007 - 11 O 142/06<br />

(nicht rechtskräftig)<br />

• BGB 150 Abs. 2; VOB/A § 24Nr. 3, § 28; VOB/B § 2<br />

Nr. 5<br />

51<br />

52


Ich danke für Ihre<br />

Aufmerksamkeit!<br />

Andrea Kullack<br />

Friedrichstr. 15 in 60323 Frankfurt am Main<br />

Tel.: 069 – 71 91 26 30 / Fax: 069 – 71 91 26 31<br />

E-Mail: post@kullackrechtsanwälte.de<br />

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