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Die neuen ATV DIN 18318, TL Pflaster-StB 06 und ... - VSVI Hessen

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Kommunalstraßentag <strong>Hessen</strong>-Thüringen<br />

Straßenbefestigung im städtischen Bereich<br />

Seminar der <strong>VSVI</strong> <strong>Hessen</strong> e.V.<br />

Friedberg, 12. März 2008<br />

<strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong>, <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong><br />

<strong>und</strong> ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong><br />

Joachim Germann, Darmstadt<br />

1 Einleitung<br />

Auf europäischer Ebene sind in den letzten Jahren zahlreiche Normen für <strong>Pflaster</strong>steine,<br />

Platten <strong>und</strong> Baustoffgemische usw. für den Straßenbau neu aufgestellt worden (<strong>DIN</strong> EN), die<br />

die bislang geltenden deutschen Normen (<strong>DIN</strong>) größtenteils abgelöst haben.<br />

Das bedeutet, dass auch für die Belange des Straßenbaus in Deutschland die "Umsetzung"<br />

der zahlreichen Normen für Bauprodukte vorzunehmen war, die auf europäischer Ebene in<br />

den vergangenen Jahren aufgestellt wurden.<br />

2 Drei Technische Regelwerke sind neu erschienen<br />

Infolgedessen wurde im Jahr 2000 bei der FGSV beschlossen, den bisherigen Zusätzlichen<br />

Vertragsbedingungen <strong>und</strong> Richtlinien (ZTV) neu zu schaffende Technische Lieferbedingungen<br />

(<strong>TL</strong>) an die Seite zu stellen. In diesen <strong>TL</strong> erfolgt durch die Auswahl von Klassen bzw.<br />

Kategorien der europäischen Normen (<strong>DIN</strong> EN) die geforderte "Umsetzung".<br />

Für die bislang geltenden ZTV bedeutete dies, dass sie nur noch die bauvertraglichen Bedingungen<br />

für die Ausführung (Herstellung) des Bauwerkes festschreiben müssen, während<br />

sie sich hinsichtlich der Anforderungen an die Bauprodukte auf die <strong>TL</strong> beziehen. <strong>Die</strong> bisherigen<br />

ZTV P-<strong>StB</strong> 2000 [8] mussten daher überarbeitet <strong>und</strong> angepasst werden. Sie sind im Juli<br />

20<strong>06</strong> mit der Kurz-Bezeichnung Z TV Pf last er - St B <strong>06</strong> [1] im FGSV-Verlag neu erschienen.<br />

Gleichzeitig erschienen erstmals die <strong>TL</strong> Pflast er-St B 0 6 [2]. <strong>Die</strong> Neufassung der<br />

<strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong> [3] wurde im Oktober 20<strong>06</strong> veröffentlicht.<br />

3 Verknüpfung der drei Regelwerke untereinander<br />

Bauproduk t e sind <strong>Pflaster</strong>steine, Klinker, Platten, Bettungsmaterial <strong>und</strong> Fugenmaterial.<br />

<strong>Die</strong> <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong> (im Teil C der VOB [4]) greift im Hinblick auf die Anforderungen an die<br />

wichtigsten Bauprodukte auf die <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> zurück (Abschnitt 2).<br />

Bauverträge, die auf der VOB/B basieren, haben automatisch die <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong> als Allgemeine<br />

Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (<strong>ATV</strong>) im Gefolge (§ 1 Nr. 2 e VOB/B).<br />

Falls einem Bauvertrag nicht ausdrücklich die VOB/B zugr<strong>und</strong>e liegt, gilt dennoch nach Auf-


J. Germann: <strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong>, <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> <strong>und</strong> ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> Seite 2<br />

fassung der derzeitigen Rechtsprechung die <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong> als "anerkannte Regel der<br />

Technik", die im Regelfall zu berücksichtigen sind.<br />

<strong>Die</strong> ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> sind wiederum darauf abgestellt, dass die <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong> Bestandteil<br />

des Bauvertrages ist (Abschnitt 1.1). Sie verlangen in Abschnitt 1.5 außerdem, dass<br />

Bauprodukte zur Herstellung von <strong>Pflaster</strong>decken, Plattenbelägen <strong>und</strong> Einfassungen die Anforderungen<br />

der <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> erfüllen müssen.<br />

<strong>DIN</strong> EN - <strong>und</strong> <strong>DIN</strong> - Produktnormen<br />

<strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong><br />

(Produkte)<br />

<strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong><br />

ZTV <strong>Pflaster</strong><br />

(Ausführung)<br />

<strong>TL</strong> Gestein<br />

Es besteht somit zwischen den<br />

drei gr<strong>und</strong>legenden Technischen<br />

Regelwerken für den Bau von<br />

<strong>Pflaster</strong>decken, Plattenbelägen<br />

<strong>und</strong> Einfassungen eine enge Verknüpfung.<br />

<strong>Die</strong> drei Regelwerke<br />

sind somit als Einheit zu sehen<br />

(siehe Grafik links).<br />

<strong>Die</strong> <strong>TL</strong> Gestein-<strong>StB</strong> [5] spielen<br />

noch zusätzlich hinein.<br />

<strong>Die</strong> oben erwähnten "anerkannten Regeln der Technik" widerspiegeln (normalerweise, nicht<br />

immer) den "Stand der Technik" <strong>und</strong> sind stets zu erfüllen, auch wenn das in § 633 BGB<br />

nicht mehr ausdrücklich erwähnt ist, sondern als selbstverständlich betrachtet wird.<br />

Bislang ungeklärt ist die Frage, ob damit auch, quasi automatisch, in allen Fällen die Anforderungen<br />

der <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> an die Bauprodukte zu erfüllen sind. Es ist ja denkbar, dass<br />

in einfachen Fällen, bei denen es nicht um Straßenbau geht (z.B. Wege in Grünanlagen),<br />

nicht unbedingt die hohen Anforderungen der <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> erfüllt werden müssten. Der<br />

Auftragnehmer ist daher derzeit gut beraten, bei Angabe eines Angebotes darauf aufmerksam<br />

zu machen, falls er Baustoffe verwenden will, die nicht die Anforderungen der <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong><br />

<strong>06</strong> in jeder Beziehung erfüllen.<br />

4 Ungeb<strong>und</strong>ene Ausführung<br />

<strong>Die</strong> drei genannten Technischen Regelwerke befassen sich nur mit der ungeb<strong>und</strong>enen<br />

Ausführung ("Regelbauweise"). Bei dieser Ausführung werden als Bettungsmaterial oder<br />

als Fugenmaterial keine Mörtel mit hydraulischen Bindemitteln (z.B. Zemente, Kalke) oder<br />

Mörtel auf Kunststoffbasis eingesetzt. <strong>Die</strong> ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> legen daher in Abschnitt 1.1<br />

ausdrücklich fest, dass sie nur bei der Herstellung von <strong>Pflaster</strong>decken <strong>und</strong> Plattenbelägen in<br />

ungeb<strong>und</strong>ener Ausführung anzuwenden sind. Weiterhin ist zu lesen: "Das Verlegen von<br />

<strong>Pflaster</strong>steinen oder Platten in Mörtel als Bettungsmaterial sowie das Verfugen mit Mörtel<br />

sind nicht Bestandteil dieser ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong>".<br />

Bereits aus der Bezeichnung der <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong> geht hervor, dass sie ebenfalls nur Regelungen<br />

für die ungeb<strong>und</strong>ene Ausführung enthält. <strong>Die</strong> Ausführung mit Mörteln als Bettungs-<br />

bzw. Fugenmaterial stellt also – zumindest momentan noch – aus fachlicher Sicht eine Sonderbauweise<br />

dar. Demgemäß sind auch in den <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> keine Festlegungen zu<br />

Mörteln usw. erfolgt.<br />

16


J. Germann: <strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong>, <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> <strong>und</strong> ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> Seite 3<br />

Infolge der technischen Weiterentwicklung der Mörtel <strong>und</strong> der Besonderheiten der geb<strong>und</strong>enen<br />

Ausführung hinsichtlich Anforderungen an die Baustoffe <strong>und</strong> die Ausführung erscheint<br />

es angeraten, dafür alsbald gesonderte Technische Regelwerke aufzustellen. Bei der FGSV<br />

steht ein derartiges Arbeitspapier derzeit kurz vor dem Erscheinen.<br />

<strong>Die</strong> A nf orderungen an Bettungs- u nd F ugenm ater ial s ind in den Abschnitten<br />

3.2 bzw. 3.3 der <strong>TL</strong> Pf laster - S tB <strong>06</strong> fixiert.<br />

5 <strong>Pflaster</strong>steine, <strong>Pflaster</strong>klinker<br />

Abschnitt 1.2 der ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> zufolge können als <strong>Pflaster</strong>steine Produkte aus Beton<br />

<strong>und</strong> Naturstein verwendet werden. Außerdem können neben den in Deutschland bewährten<br />

Pf last er k link ern auch <strong>Pflaster</strong>ziegel eingesetzt werden. <strong>Die</strong>se letztere Festlegung ist<br />

neu <strong>und</strong> folgt den europaweit geltenden <strong>DIN</strong> EN 1344 [6], die nur den Begriff des <strong>Pflaster</strong>ziegels<br />

kennt. <strong>Die</strong> in Deutschland bewährten <strong>Pflaster</strong>klinker erfüllen aufgr<strong>und</strong> der auch weiterhin<br />

<strong>und</strong> ergänzend geltenden <strong>DIN</strong> 18503 [7] normativ festgelegte Anforderungen an die<br />

Scherbenrohdichte <strong>und</strong> an die Wasseraufnahme, die von <strong>Pflaster</strong>ziegeln nicht erfüllt werden<br />

müssen. <strong>Pflaster</strong>klinker sind daher widerstandsfähiger gegenüber den Beanspruchungen im<br />

Straßenraum als <strong>Pflaster</strong>ziegel.<br />

Dem Besteller kann daher nur sehr empfohlen werden, von Anfang an deutlich zu machen,<br />

dass er <strong>Pflaster</strong>k l inker haben möchte, wenn er <strong>Pflaster</strong>zi egel vermeiden will.<br />

6 Platten<br />

Es können auch Platten aus den genannten Stoffen im Straßenbau in bestimmten Einsatzbereichen<br />

verwendet werden (siehe unten). Im Sinne der ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> sind Bauprodukte<br />

dann Platten, wenn das Verhältnis Gesamtlänge zu Dicke größer als vier ist (Abschnitt<br />

1.2). <strong>Die</strong>se schon in den ZTV P-<strong>StB</strong> [8] getroffene Festlegung hat insofern zusätzliche<br />

Bedeutung erhalten, als die <strong>DIN</strong> EN 1341 [9] für Platten aus Naturstein eine andere Definition<br />

trifft: Nennbreite größer als 150 mm <strong>und</strong> im Allgemeinen größer als das 2fache der Dicke.<br />

Es ist also in Zukunft angeraten zu prüfen, ob bei einem Bauprojekt vorgesehene Platten aus<br />

Naturstein gemäß <strong>DIN</strong> EN 1341 auch die Festlegungen der ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> in Bezug<br />

auf ihre Verwendung erfüllen.<br />

<strong>Die</strong> Gesamtlänge von Platten aus Beton darf 600 mm nicht überschreiten (Abschnitt 1.5.3).<br />

<strong>Die</strong> <strong>DIN</strong> EN 1339 lässt dafür 1000 mm zu. Das ist ein Maß, das im Straßenbau nur bedingt<br />

einsatzfähig sein dürfte (Großformat) <strong>und</strong> noch weitreichendere Überlegungen bei der Ausführung<br />

nötig macht als das bei Platten überhaupt schon der Fall ist.<br />

7 Einsatzbereiche von Platten<br />

"Mit <strong>Pflaster</strong>decken können alle Verkehrsflächen nach Maßgabe der RStO versehen werden.<br />

Plattenbeläge sollten nur bei der Befestigung von Geh- <strong>und</strong> Radwegen, ausgenommen bei<br />

Überfahrten, sowie bei Plätzen ohne Kraftfahrzeugverkehr Anwendung finden" (Abschnitt<br />

1.4.1). <strong>Die</strong>ser wichtige Hinweis an Planer <strong>und</strong> Ausschreibende war bereits in den ZTV P-<br />

<strong>StB</strong> 2000 enthalten. Immer wieder sind schadhafte Platten dort zu finden, wo sie Fahrzeugverkehr<br />

unterliegen. Für diese Schäden genügt schon das Befahren mit Pkw.<br />

8 Bettungsmaterial


J. Germann: <strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong>, <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> <strong>und</strong> ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> Seite 4<br />

8.1 Verwendbare Baustoffgemische<br />

Als Bettungsmaterial sollen gemäß Hinweis in Abschnitt 1.5.1.1 der ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong><br />

gr<strong>und</strong>sätzlich Baustoffgemische 0/4, 0/5, 0/8 oder (in bestimmten Fällen) auch 0/11 mm verwendet<br />

werden. Dementsprechend finden sich erstmals Festlegungen auch in den<br />

<strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> sowie in der <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong>. Bei Bedarf <strong>und</strong> bei positiven Erfahrungen<br />

können nach wie vor auch andere Bettungsmaterialien verwendet werden. Es bedarf dazu<br />

aber entsprechender Angaben in der Leistungsbeschreibung oder sonstiger ausdrücklicher<br />

Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.<br />

Wichtig ist der Hinweis im selben Abschnitt 1.5.1.1, dass Lieferkörnungen bzw. Baustoffgemische<br />

2/5, 2/8 oder 2/11 mm nicht als Bettungsmaterial für Verkehrsflächen verwendet<br />

werden sollten, die mit Kraftfahrzeugen befahren werden. <strong>Die</strong> unsachgemäße Verwendung<br />

solcher hohlraumreicher Bettungen ist in vielen Fällen als Schadensursache ermittelt worden,<br />

da darauf nicht abgestimmtes Fugenmaterial aus den Fugen in die Bettung gespült<br />

wurde. Das hatte dann zur Folge, dass solche <strong>Pflaster</strong>decken ihre Standfestigkeit verloren.<br />

8.2 Korngrößenverteilung<br />

Ohne dass abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern getroffen worden<br />

sind, dürfen als Bettungsmaterial für Verkehrsflächen der Bauklassen III bis VI nur Baustoffgemische<br />

verwendet werden, deren Korngrößenverteilung die Anforderungen der Zeile 1 der<br />

Tabellen 4, 5 bzw. 6 der <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> erfüllt. Für andere Verkehrsflächen, z.B. Geh-<br />

oder Radwege, sind vom Bettungsmaterial keine besonderen Anforderungen an die Korngrößenverteilung<br />

zu erfüllen. Für alle Bettungsmaterialien gilt aber gemäß Tabelle 1 der<br />

<strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> für den Feinanteil < 0,<strong>06</strong>3 mm der Wert von maximal 5 M.-%. Dadurch<br />

soll die Wasserdurchlässigkeit gewährleistet bleiben. Ein minimaler Wert ist nicht festgelegt.<br />

8.3 Fließkoeffizient<br />

Außerdem sind in Abschnitt 1.5.1.1 der ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> erstmals Festlegungen für den<br />

Fließkoeffizienten von Bettungsmaterialien für Verkehrsflächen der Bauklassen III <strong>und</strong> IV<br />

gemäß RStO getroffen worden. Er muss mindestens 35 betragen. Im Ergebnis bedeutet das,<br />

dass für derartige Verkehrsflächen wohl nur noch wenige Bettungsmaterialien verwendet<br />

werden dürfen, die man bislang als "ungebrochenes Material" bezeichnet hat. Liegen örtlich<br />

gute Erfahrungen mit anderen Materialien vor, können sie durchaus im Rahmen spezieller<br />

bauvertraglicher Regelungen verwendet werden.<br />

<strong>Die</strong> <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> lassen für den Fließkoeffizienten vier Möglichkeiten (Kategorien) zu;<br />

daher wurde in den ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> eine davon für die beiden Bauklassen III <strong>und</strong> IV<br />

ausgewählt. <strong>Die</strong> Bauklassen V <strong>und</strong> VI können auch mit den anderen Kategorien gebaut werden.<br />

8.4 Anteil gebrochener Körner<br />

Damit geht die Festlegung einher, dass für Verkehrsflächen dieser Bauklassen der Anteil<br />

vollständig gebrochener Körner (Oberflächen) mindestens 90 M.-% betragen muss <strong>und</strong> der<br />

Anteil vollständig ger<strong>und</strong>eter Körner höchstens 3 M.-% betragen darf.<br />

8.5 Schlagzertrümmerungswert<br />

<strong>Die</strong> Festlegung, wonach Bettungsmaterial zu verwenden ist, das aufgr<strong>und</strong> seiner Materialeigenschaften<br />

ausreichende Festigkeit aufweist, wird durch den bauvertraglich nicht relevanten<br />

Hinweis untermauert, dass Gesteine, die zur Herstellung von Bettungsmaterial für Verkehrsflächen<br />

der Bauklassen III <strong>und</strong> IV verwendet werden, einen Schlagzertrümmerungswert<br />

SZ von höchstens 22 aufweisen sollten (Los Angeles-Koeffizient maximal 25).<br />

Bei Verkehrsflächen mit besonderen Beanspruchungen gemäß RStO 01, Abschnitt 2.7, oder<br />

solchen mit einer Tragschicht mit Bindemittel sollte der Schlagzertrümmerungswert höchs-


J. Germann: <strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong>, <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> <strong>und</strong> ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> Seite 5<br />

tens 18 betragen (Los Angeles-Koeffizient maximal 20). Auf derartigen Tragschichten scheinen<br />

Bettungsmaterialien höheren Beanspruchungen ausgesetzt zu sein als auf Tragschichten<br />

ohne Bindemittel.<br />

<strong>Die</strong> ausschreibende Stelle muss diese Anforderungen bei Bedarf ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung<br />

formulieren, da sie in den ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> nicht mit Randstrich versehen<br />

sind. Ein solcher Randstrich bedeutet, dass eine derartig gekennzeichnete Passage<br />

"Zusätzliche Technische Vertragsbedingung" im Sinne von § 1 Nr.2 d VOB/B ist.<br />

9 Fugenmaterial<br />

<strong>Die</strong> Verwendung von Baustoffgemischen 0/2 mm sollte nur dann erfolgen, wenn bestimmte<br />

Verb<strong>und</strong>pflastersteine mit systembedingt schmalen Fugen eingesetzt werden. <strong>Die</strong>ser Hinweis,<br />

der sich an den Ausschreibenden richtet, dürfte Kritiker finden, die auf die in der <strong>ATV</strong><br />

<strong>DIN</strong> <strong>18318</strong> vorgegebene Fugenbreite von 3 bis 5 mm verweisen, so dass Fugenmaterial<br />

0/4 mm oder 0/5 mm nicht in die Fugen eingebracht werden könnte, wenn diese nur 3 mm<br />

breit seien. Ein sachgerecht vorgehender <strong>Pflaster</strong>er wird normalerweise nicht versuchen,<br />

durchgehend 3 mm Fugenbreite zu erreichen. <strong>Die</strong> meisten Fugen werden daher Fugenmaterial<br />

0/4 oder 0/5 mm aufnehmen können, wobei geringe Anteile an Überkorn im Baustellenablauf<br />

kein großes Problem darstellen sollten.<br />

Zusätzlich gilt gemäß Tabelle 8 der <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> für den maximalen Feinanteil<br />

≤ 0,<strong>06</strong>3 mm der Grenzwert von 9 M.-%, der minimale Feinanteil muss mindestens 2 M.-%<br />

betragen (Tabelle 9). Für das Fugenmaterial sind derzeit keine Anforderungen an den<br />

Schlagzertrümmerungswert fixiert. Im Bedarfsfall könnten von der ausschreibenden Stelle<br />

die Anforderungen, wie sie für das Bettungsmaterial bestehen, übernommen werden.<br />

10 Filterstabilität<br />

Ausreichende Filterstabilität des Bettungsmaterials zur Unterlage <strong>und</strong> des Fugenmaterials<br />

zur Bettung war auch bisher schon in den ZTV P-<strong>StB</strong> verlangt worden. <strong>Die</strong> <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong><br />

vom Oktober 20<strong>06</strong> verlangt jetzt ebenfalls Filterstabilität (Abschnitte 3.3.9 bzw. 3.1.11), ohne<br />

aber dazu nähere Angaben zu machen. <strong>Die</strong> ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> geben dazu näheren Aufschluss.<br />

Im Abschnitt 1.5.1.2 der ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> wurden der bisherige Verhältniswert D50/d50<br />

aufgr<strong>und</strong> der Ergebnisse eines Forschungsauftrages [10] von 10 auf 5 abgeändert <strong>und</strong> die<br />

bisherigen Angaben um eine zusätzliche Festlegung ergänzt: D15/d15 ≥ 1. Der Korndurchmesser<br />

des Bettungsmaterials bei 15 M.-% Siebdurchgang der Körnungslinie muss infolgedessen<br />

mindestens genauso groß oder größer sein als derjenige des Fugenmaterials beim<br />

gleichen Siebdurchgang. Es wird dadurch ein Körnungslinienverlauf von Bettungs- <strong>und</strong> Fugenmaterial<br />

bewirkt, demzufolge das Fugenmaterial nicht gröber als das Bettungsmaterial<br />

ist. Dadurch wird die Gefahr von Stau des Wassers auf der Bettung verringert, das durch die<br />

Fugen eindringen kann.<br />

Durch die Abänderung des Verhältniswertes von bislang 10 auf 5 werden die Verläufe der<br />

Körnungslinien näher aneinandergerückt. Eine gewisse Angleichung des Fugenmaterials an<br />

das Bettungsmaterial wird auch dadurch erzielt, dass die obere Siebgröße des Fugenmaterials<br />

höchstens eine Korngröße kleiner als die obere Siebgröße des Bettungsmaterials sein<br />

darf (Abschnitt 1.5.1.2).<br />

Wer die Auseinandersetzung mit dieser Thematik im Baugeschehen vermeiden will, sollte<br />

anstreben, für Bettung <strong>und</strong> Fugenfüllung möglichst das gleiche Baustoffgemisch zu verwen-


J. Germann: <strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong>, <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> <strong>und</strong> ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> Seite 6<br />

den. Es muss aber alle jeweiligen Anforderungen von <strong>TL</strong> bzw. ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> für beide<br />

Verwendungszwecke ohne Einschränkung erfüllen.<br />

Da die V erwendung v on Splitten in d er DI N 1 8318 sowie in <strong>TL</strong>- <strong>und</strong><br />

ZTV Pf last er - St B <strong>06</strong> nicht m e hr vor gesehen ist , ist n icht s ichergest<br />

ellt, d ass die F estlegungen zur F ilter st abilität auch bei V er wendung<br />

von Splitt z. B . als B ettungsm aterial anwe ndbar sind.<br />

11 Unebenheiten der Unterlage<br />

Neu aufgenommen worden ist in Abschnitt 1.4.2 der ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> der Hinweis: "Aufgr<strong>und</strong><br />

der Anforderungen an eine gleichmäßige Dicke der Bettung wird empfohlen, auf der<br />

Unterlage höchstens eine Unebenheit von 1 cm bezogen auf eine 4 m lange Messstrecke<br />

bauvertraglich zuzulassen. Ist die Unterlage bereits vorhanden, sollte sie gegebenenfalls<br />

nachgearbeitet werden". <strong>Die</strong> ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> können hierfür keine Festlegung treffen, sondern<br />

nur einen Hinweis geben, der sich an den Ausschreibenden richtet, da sie selbst keine<br />

bauvertraglichen Regelungen für Tragschichten enthalten können.<br />

Unzulässige Unebenheiten der Tragschicht dürfen nicht durch die Bettung ausgeglichen<br />

werden (Abschnitt 2.7.1). Dadurch werden ungleichmäßig dicke Bettungen hervorgerufen,<br />

die Ansatzpunkte für Schäden sein können.<br />

12 Körnungslinie von Tragschichten ohne Bindemittel<br />

Weiterhin ist in Abschnitt 1.4.2 der ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> ein Hinweis auf die ZTV SoB-<strong>StB</strong><br />

[11] neu. Tragschichten ohne Bindemittel sind ohne Zweifel die am häufigsten verwendete<br />

Unterlage für <strong>Pflaster</strong>decken <strong>und</strong> Plattenbeläge. Ihre Körnungslinie soll möglichst an der<br />

unteren Grenze des vorgeschriebenen Sieblinienbereichs liegen, damit ausreichende Wasserdurchlässigkeit<br />

<strong>und</strong> Standfestigkeit erzielt werden.<br />

13 Verformungsmodul von Tragschichten ohne Bindemittel<br />

Hinsichtlich des Verformungsmoduls sollte bei Verkehrsflächen mit Verkehrsbelastungen der<br />

Bauklassen III <strong>und</strong> IV der RStO mindestens ein Verformungsmodul von 180 MN/m² auf der<br />

oberen Tragschicht erreicht werden. Ein entsprechender Hinweis an den Ausschreibenden<br />

findet sich ebenfalls in Abschnitt 1.4.2 der ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong>.<br />

Dem Einwand, dass in manchen Teilen Deutschlands Baustoffe nicht preisgünstig zur Verfügung<br />

stünden, die solche Werte erreichbar machen, kann durch einen Hinweis auf die Möglichkeit<br />

begegnet werden, wasserdurchlässige Asphalt- oder Dränbetontragschichten einzubauen.<br />

14 Wasserdurchlässigkeit<br />

<strong>Pflaster</strong>decken oder Plattenbeläge sind zumindest in der ersten Zeit durchaus wasserdurchlässig.<br />

Daher enthalten die ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> erstmals den Hinweis, den Untergr<strong>und</strong> auf<br />

ausreichende Wasserdurchlässigkeit besonders dann zu prüfen, wenn die neue Befestigung<br />

eine bislang nahezu (oder auch ganz) wasserdurchlässige Verkehrsflächenbefestigung, z.B.<br />

aus Asphalt, ersetzt (Abschnitt 1.4.2).


J. Germann: <strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong>, <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> <strong>und</strong> ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> Seite 7<br />

15 Kreuzfugen<br />

<strong>Die</strong> neue <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong>, Abschnitt 3.1.8, hat sinngemäß die Festlegung der ZTV P-<strong>StB</strong> <strong>und</strong><br />

jetzt auch der ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> in Abschnitt 1.4.5 übernommen, wonach Verbände mit<br />

Kreuzfugen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers bedürfen. Fahrzeugverkehr<br />

erzeugt Schubkräfte, die bei Verbänden mit Kreuzfugen unter Umständen zu<br />

unerwünschten Verschiebungen führen können.<br />

16 Nassschnitt<br />

Neu ist die Festlegung, die in dieser Hinsicht die <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong> ergänzt, dass das Zuarbeiten<br />

von Steinen oder Platten nur durch Nassschnitt erfolgen darf <strong>und</strong> Abweichungen davon<br />

zu vereinbaren sind (ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong>, Abschnitt 1.4.6). Dadurch soll dem unsorgfältigen,<br />

das Aussehen fertiggestellter Flächen beeinträchtigenden "Knacken" von Steinen oder Platten<br />

begegnet werden.<br />

17 Ausführung<br />

17.1 Günstiger Wassergehalt des Bettungsmaterials<br />

Im Abschnitt 2.2 der ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> wurde die schon in den ZTV P-<strong>StB</strong> 2000 enthaltene<br />

Festlegung, wonach das Bettungsmaterial gleichmäßig gemischt <strong>und</strong> gleichmäßig durchfeuchtet<br />

einzubauen ist, dahingehend ergänzt, dass der Wassergehalt für den Einbau <strong>und</strong><br />

die Verdichtung günstig sein muss. Mit dieser Festlegung ist eigentlich nur ein Selbstverständnis<br />

festgeschrieben worden, doch die tatsächlichen Abläufe beim Baugeschehen verlangten<br />

sie offenbar.<br />

17.2 Sortieren von <strong>Pflaster</strong>steinen oder Platten aus Natursteinen<br />

Neu ist auch die eigentlich selbstverständliche Notwendigkeit, dass <strong>Pflaster</strong>steine oder Platten<br />

aus Natursteinen zu sortieren sind (Abschnitt 2.3), falls ihre Maße die zulässigen Abweichungen<br />

in beiden Richtungen ausnutzen. Das ist eine der Voraussetzungen dafür, regelgerechte<br />

Fugenbreiten bei Verlegung bzw. Versetzen in Reihen erzielen zu können.<br />

17.3 Begrenzte Wasserzugabe<br />

<strong>Die</strong> Festlegungen der <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong> über das Verfugen wurden in den ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong><br />

dahingehend ergänzt, dass das Einschlämmen unter begrenzter Wasserzugabe zu erfolgen<br />

hat. Dadurch sollen Standfestigkeitsprobleme frisch gepflasterter Flächen verringert werden<br />

(Abschnitt 2.4).<br />

17.4 Fugenschluss<br />

Außerdem ist in Abschnitt 2.4 der ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> ein Hinweis enthalten, wonach ein<br />

"Fugenschluss" durch Einfegen <strong>und</strong> Einschlämmen z.B. der Gesteinskörnung 0/2 vorgesehen<br />

werden kann. <strong>Die</strong>se Leistung bedarf aber stets der zusätzlichen bauvertraglichen Vereinbarung<br />

(Besondere Leistung).


J. Germann: <strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong>, <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> <strong>und</strong> ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> Seite 8<br />

18 Prüfungen<br />

Gegenüber den ZTV P-<strong>StB</strong> 2000 sind die Anforderungen an die Eignungsprüfungen der<br />

Baustoffe <strong>und</strong> Bauteile in den ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> aufgr<strong>und</strong> der europäischen Neuregelungen<br />

umfangreich ergänzt <strong>und</strong> angepasst worden (Abschnitt 3.2).<br />

Außerdem finden sich Neuregelungen <strong>und</strong> Ergänzungen hinsichtlich der Eigenüberwachungsprüfungen<br />

(Abschnitt 3.3) <strong>und</strong> der Kontrollprüfungen (Abschnitt 3.4).<br />

19 Mängelansprüche<br />

<strong>Die</strong> Verjährungsfrist entspricht jetzt den Festlegungen in § 13 der VOB/B (4 Jahre). Das<br />

stimmt mit den Regelungen z.B. in den ZTV SoB-<strong>StB</strong> 04 überein.<br />

20 Abzüge<br />

Schon die ZTV P-<strong>StB</strong> 2000 hatte im Hinblick auf die Möglichkeit, Mängel an <strong>Pflaster</strong>decken<br />

<strong>und</strong> Plattenbelägen in ungeb<strong>und</strong>ener Bauweise relativ einfach beheben zu können, keine<br />

Abzugsregelungen vorgesehen. Daran hat sich durch die ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> nichts geändert.<br />

21 Verwendung im kommunalen Straßenbau<br />

Es ist sicherlich zweckmäßig, wenn auch die Gemeinden aller Größenordnungen beim Bau<br />

von Verkehrsflächen die ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> <strong>und</strong> damit auch die <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> in ihren<br />

Leistungsbeschreibungen als bauvertragliche Gr<strong>und</strong>lage verankern.<br />

Sie können dann sicher sein, Bauvertragsgr<strong>und</strong>lagen zu besitzen, die sowohl auf dem neuesten<br />

technischen Stand sind als auch durch die Verknüpfung mit den <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>und</strong><br />

der <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong> die Neuerungen berücksichtigen, die das europäische Normenwerk mit<br />

sich bringt. Sie schaffen weitreichende bauvertragliche Klarheit. Missverständnisse <strong>und</strong> andere<br />

unliebsame Situationen im Vorlauf <strong>und</strong> bei der Abwicklung von Bauverträgen zur Herstellung<br />

von <strong>Pflaster</strong>decken, Plattenbelägen <strong>und</strong> Einfassungen können dadurch vermieden<br />

werden.<br />

Das schafft zusätzlich Sicherheit bei der Argumentation gegenüber Anliegern, die Straßenbeiträge<br />

leisten sollen, oder auch gegenüber Prüfbehörden. ₪<br />

Joachim Germann, Dipl.-Ing. Baudirektor a.D.<br />

Von der IHK Darmstadt öffentlich bestellter <strong>und</strong> vereidigter Sachverständiger für Straßenbau<br />

Landskronstraße 26, 64285 Darmstadt<br />

Tel.: <strong>06</strong>151 / 963650, Fax: <strong>06</strong>151 / 963651, E-Mail: post@jgermann.de<br />

www.jgermann.de


J. Germann: <strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18318</strong>, <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> <strong>und</strong> ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong> Seite 9<br />

Literaturverzeichnis<br />

[1] ZTV <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong><br />

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen <strong>und</strong> Richtlinien für den Bau von <strong>Pflaster</strong>decken,<br />

Plattenbelägen <strong>und</strong> Einfassungen, Ausgabe 20<strong>06</strong> –<br />

Forschungsgesellschaft für Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen (FGSV)<br />

FGSV-Verlag<br />

[2] <strong>TL</strong> <strong>Pflaster</strong>-<strong>StB</strong> <strong>06</strong><br />

Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von <strong>Pflaster</strong>decken, Plattenbelägen<br />

<strong>und</strong> Einfassungen, Ausgabe 20<strong>06</strong> (FGSV)<br />

FGSV-Verlag<br />

[3] Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen <strong>ATV</strong><br />

<strong>DIN</strong> <strong>18318</strong><br />

Verkehrswegebauarbeiten – <strong>Pflaster</strong>decken <strong>und</strong> Plattenbeläge in ungeb<strong>und</strong>ener Ausführung,<br />

Einfassungen (VOB – Teil C)<br />

<strong>DIN</strong> Deutsches Institut für Normung e.V. (<strong>DIN</strong>)<br />

Beuth-Verlag<br />

[4] VOB<br />

Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für Bauleistungen, Teile A, B <strong>und</strong> C, Ausgabe 20<strong>06</strong><br />

Im Auftrage des Deutschen Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsausschusses für Bauleistungen (<strong>DIN</strong>)<br />

Beuth Verlag<br />

[5] <strong>TL</strong> Gestein-<strong>StB</strong> 04<br />

Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004<br />

(FGSV)<br />

FGSV-Verlag<br />

[6] <strong>DIN</strong> EN 1344<br />

<strong>Pflaster</strong>ziegel – Anforderungen <strong>und</strong> Prüfverfahren (<strong>DIN</strong>)<br />

Beuth-Verlag<br />

[7] <strong>DIN</strong> 18503 2003-12<br />

<strong>Pflaster</strong>klinker – Anforderungen <strong>und</strong> Prüfverfahren (<strong>DIN</strong>)<br />

Beuth-Verlag<br />

[8] ZTV P-<strong>StB</strong> 2000<br />

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen <strong>und</strong> Richtlinien für den Bau von <strong>Pflaster</strong>decken<br />

<strong>und</strong> Plattenbelägen, Ausgabe 2000 (FGSV)<br />

FGSV-Verlag<br />

[9] <strong>DIN</strong> EN 1341<br />

Platten aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen <strong>und</strong> Prüfverfahren (<strong>DIN</strong>)<br />

Beuth-Verlag<br />

[10] KRASS, GÖRENER: Anforderungen an das Bettungs- <strong>und</strong> Fugenmaterial für <strong>Pflaster</strong>decken<br />

bei statischer <strong>und</strong> dynamischer Verkehrsbeanspruchung<br />

Institut für Straßenwesen <strong>und</strong> Eisenbahnbau, Ruhr-Universität Bochum<br />

– Forschung Straßenbau <strong>und</strong> Straßenverkehrstechnik, Heft 934, herausgegeben vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung, Abteilung Straßenbau, Bonn, 20<strong>06</strong><br />

[11] ZTV SoB-<strong>StB</strong> 04<br />

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen <strong>und</strong> Richtlinien für den Bau von Schichten<br />

ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004 (FGSV)<br />

FGSV-Verlag

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