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Holzmarkt aktuell und Ausblick WBV Mitgliederfahrt 2013 Heuer ...

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Informationsschreiben 1 / <strong>2013</strong><br />

<strong>Holzmarkt</strong> <strong>aktuell</strong> <strong>und</strong> <strong>Ausblick</strong><br />

Aufgr<strong>und</strong> der für den Holzeinschlag miserablen Witterung<br />

(so gut wie kein Bodenfrost den ganzen Winter über!) war<br />

der Holzeinschlag im Winterhalbjahr eher verhalten. Die<br />

Preise für R<strong>und</strong>holz konnten daher bei guter Nachfrage<br />

<strong>und</strong> trotz Eurokrise bis Ende April verlängert werden:<br />

Die <strong>aktuell</strong>en Fixlängenpreise, gültig bis Donnerstag, 25.<br />

April <strong>2013</strong> (letzte Übernahme):<br />

Fichte 2b+ 96 € netto (101,30 € brutto)<br />

Kiefer 2b+ 72-75 € netto (76-79 € brutto)<br />

Papierholz 34 € netto (35,80 € brutto) bis Jahresende<br />

Langholz Fichte guter Bauholzqualität erzielt teilweise<br />

höhere Erlöse bis 100 € netto (105,50 € brutto) –<br />

genaueres bei ihrem <strong>WBV</strong>-Förster<br />

Hackschnitzel frei Haufen Waldstraße (Gipfelrestholz,<br />

Zopf 10 cm) werden ca. 3-6 € netto gezahlt, für bessere<br />

Qualitäten auch mehr.<br />

Brennholz (ofenfertig, 33er Scheitel): Weichholz 55-70 €,<br />

Hartholz 80-100 €. Bitte beachten Sie, dass die <strong>WBV</strong><br />

selbst kein ofenfertiges Brennholz handelt. Besuchen sie<br />

hierzu unsere Brennholz-Plattform im Internet unter<br />

www.brennholz-boerse.de<br />

Tages<strong>aktuell</strong>e Preise <strong>und</strong> Aushaltungen erfahren sie bei<br />

ihren <strong>WBV</strong>-Förstern oder im Büro. Informieren sie sich bitte<br />

vor Einschlagsbeginn!<br />

<strong>WBV</strong> <strong>Mitgliederfahrt</strong> <strong>2013</strong><br />

<strong>Heuer</strong> geht’s im Mai zu einer zweitägigen<br />

Lehrfahrt ins Frankenland. Weitere<br />

Informationen <strong>und</strong> Anmeldungsformular im<br />

Innenteil!<br />

©<br />

Landshut, März <strong>2013</strong><br />

<strong>WBV</strong> Landshut w.V. Dammstraße 9<br />

84034 Landshut<br />

Tel.: 0871 / 965 46 46<br />

Fax: 0871 / 965 42 92<br />

geschaeftsstelle@wbv-landshut.de<br />

www.wbv-landshut.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Di, Mi, Fr: 8 – 12 Uhr<br />

Falls Sie uns einmal telefonisch nicht erreichen,<br />

können Sie uns gerne auf den Anrufbeantworter<br />

eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie zurück.<br />

Auch per Fax, E-Mail oder Handy sind wir für Sie<br />

erreichbar!<br />

Außendienst:<br />

Nord: Scholz: 0151 / 12 13 20 23<br />

Süd: Bauer: 0160 / 936 00 955<br />

VIB: Wolferstetter: 0170 / 35 28 180<br />

Büro & Waldpflegeverträge:<br />

Susanne Ritter: 0871 / 965 46 46<br />

Inhalt<br />

<strong>Holzmarkt</strong> .............................. S. 1<br />

300 Jahre Nachhaltigkeit ........ S. 2<br />

Anmerkungen zur Jagdpolitik .. S. 2<br />

Waldkönigin Isabella Wimmer . S. 3<br />

Termine .................................. S. 3<br />

Forstliches Gutachten ............. S. 4<br />

Kulturzäune im Wald ............... S. 5<br />

Naturverjüngung ohne Schutz S. 5<br />

Jägerkurs ................................ S. 6<br />

Generationswechsel im Wald . S. 7<br />

<strong>WBV</strong> <strong>Mitgliederfahrt</strong> ................ S. 7


300 Jahr Nachhaltigkeit<br />

1713 schrieb der sächsische Bergamtmann Carl v. Carlowitz den<br />

bedeutenden Satz nieder:<br />

Es solle nicht mehr Holz genutzt werden, als nachwächst!<br />

Für uns Waldbesitzer ist die nachhaltige Waldwirtschaft eine<br />

Selbstverständlichkeit. Das „Jahr der Nachhaltigkeit“ können <strong>und</strong><br />

sollten wir deshalb mit Stolz begehen. Kein anderer Wirtschaftszweig<br />

kann das Prädikat „Nachhaltigkeit“ so uneingeschränkt in Anspruch<br />

nehmen wie die Forstwirtschaft. Schließlich nehmen unsere<br />

Holzvorräte immer noch zu <strong>und</strong> Deutschland ist das Land mit den<br />

höchsten Vorräten in Europa(!). 3,5 Mrd. fm Holz stehen in<br />

Deutschlands Wälder, in Bayern sind es immerhin 1 Mrd. fm oder<br />

fast 400 fm/ha! Das weckt natürlich Begehrlichkeiten. Die B<strong>und</strong>esregierung will zur<br />

Steigerung der Artenvielfalt Wälder stilllegen. Das ist aus mehreren Gründen<br />

kontraproduktiv. Nicht bewirtschaftete Wälder entwickeln sich langfristig zu reinen<br />

Buchenwäldern <strong>und</strong> diese sind artenärmer als Mischwälder. Außerdem ist<br />

Nutzungsverzicht das Gegenteil von Nachhaltigkeit. Warum? Als Nettoimportland muss<br />

jeder fm Holz, welcher bei uns nicht eingeschlagen wird, aus anderen Ländern eingeführt<br />

werden. Nur das Holz der kurzen Wege vermeidet CO2 <strong>und</strong> jeder Balken <strong>und</strong> jedes Brett,<br />

das verbaut wird, speichert Kohlenstoff für viele Jahre. Holz als Brennstoff, am besten am<br />

Ende einer „Kaskadennutzung“ ersetzt letztendlich fossile Brennstoffe <strong>und</strong> trägt so zur<br />

weiteren CO2-Einsparung bei.<br />

Wie sollten wir als Waldbesitzer reagieren? Leistungsfähige, stabile Mischwälder sind der<br />

beste CO2- Speicher, wenn die nachhaltige Nutzung nicht vergessen wird. Denn<br />

steigende Vorräte bedeuten – steigendes Risiko.<br />

Baumhöhe in m x 10 ist ein gutes Maß für den Vorrat, der angestrebt werden sollte. (z.B.<br />

35 m x 10 = 350 fm/ha) Die auskömmlichen Holzpreise sollten genutzt werden um<br />

anstehende Durchforstungen aller Altersklassen vorzunehmen. Nur rechtzeitige,<br />

regelmäßige <strong>und</strong> nicht zu starke Eingriffe fördern die Stabilität <strong>und</strong> Qualität des<br />

Bestandes. Fehlende Zeit ist kein Argument, das <strong>WBV</strong>-Team organisiert alles – Anruf<br />

genügt. Im Allgäu macht ein Spruch die R<strong>und</strong>e, der es auf den Punkt bringt: Zwei Dinge<br />

braucht der nachhaltige Wald:<br />

Sägen <strong>und</strong> Schießen!<br />

Anmerkungen zur Jagdpolitik<br />

2<br />

Ludwig Huber<br />

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem Gr<strong>und</strong>eigentümer das Recht<br />

zugesprochen, dass er auf seinen Flächen die Jagd aus ethischen Gründen untersagen<br />

darf. Der Bay. Verwaltungsgerichtshof hat am 31.1.<strong>2013</strong> einem bayerischen<br />

Gr<strong>und</strong>eigentümer das gleiche Recht zugesprochen. Das<br />

B<strong>und</strong>eskabinett beschloss am 19.12.2012 die Novellierung des<br />

B<strong>und</strong>esjagdgesetzes (BJG), um dieses in Einklang mit der<br />

europäischen Menschenrechtskonvention zu bringen. Wenn das<br />

Gesetz so vom B<strong>und</strong>estag beschlossen wird, können Gr<strong>und</strong>eigentümer<br />

unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass ihre Flächen zu<br />

befriedeten Bezirken erklärt werden. Die Jagd ruht in diesen Gebieten.<br />

Es wird sich zeigen, wie sich dies auf die Jagdpraxis auswirkt,


einfacher wird es nicht! Ich bin fest davon überzeugt: Wenn ein Jagdgenosse zusammen<br />

mit seinen Kollegen(innen) erreicht, dass die Jagd die im BayJG festgelegten Hegeziele<br />

erreicht, wird kaum einer auf die Idee kommen, seine Gr<strong>und</strong>stücke der Jagd zu entziehen.<br />

Welche Ziele sind das?<br />

Der Landeskultur angepasste artenreiche <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>e Wildbestände<br />

Das Beeinträchtigungen der land-, forst- <strong>und</strong> fischereiwirtschaftlichen Nutzung,<br />

insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden<br />

Zumindest die Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen aufwachsen können.<br />

Wer das Glück hat, in einem Wald mit angepassten Wildbeständen zu wirtschaften, wird<br />

nicht auf die Idee kommen, die Jagd zu unterbinden. Ist es doch immer wieder erstaunlich,<br />

wie schnell sich die Waldbilder positiv entwickeln. Die Artenvielfalt explodiert fast <strong>und</strong><br />

wertvolle Einstände für das Wild entstehen, wenn ein erfolgreicher Jäger unterwegs ist.<br />

Die Forstlichen Gutachten <strong>und</strong> revierweisen Aussagen zeigen, dass wir auf dem Weg der<br />

Besserung sind, aber noch nicht am Ziel! Die Förster können uns nur die Fakten<br />

aufzeigen, um unseren Wald müssen wir uns selber kümmern. Gemeinsam werden wir es<br />

schaffen, wenn alle Jagdgenossen ihre Rechte ernsthaft wahrnehmen, die guten Jäger<br />

mitziehen <strong>und</strong> die nicht so guten Jäger endlich aufhören, das Lied vom Tod des letzten<br />

Rehs zu spielen! Solange wir uns den Luxus leisten, im Landkreis Landshut jedes sechste<br />

Reh überfahren zu lassen, besteht dazu wirklich kein Anlass.<br />

Eine kleine Erleichterung der Jagdpraxis bringt die Anordnung vom Bay.<br />

Landwirtschaftsminister Brunner, den versehentlichen Abschuss eines Rehbocks in der<br />

Schonzeit ab 15.10. bis zum 15.1. nicht mehr ordnungsrechtlich zu verfolgen. Dies<br />

erleichtert vor allem die Durchführung von Bewegungsjagden, welche auch vom Bay.<br />

Landtag zur Absenkung überhöhter Schalenwildbestände empfohlen werden. Die geplante<br />

Änderung der B<strong>und</strong>esjagdzeiten-Verordnung mit der Aufhebung der Schonzeit für<br />

Rehböcke bis 31.1. scheiterte am massiven Einspruch der Jagdlobby.<br />

Neue Waldkönigin Isabella Wimmer<br />

3<br />

Ludwig Huber<br />

Vor kurzem wurde in Wildbad Kreuth die neue Waldkönigin<br />

gekürt. Mit Isabella Wimmer (rechts im Bild) aus Steinbach bei<br />

Rottenburg tritt erstmals eine Kandidatin aus dem Landkreis<br />

Landshut als charmante Vertreterin des Waldes in Bayern auf.<br />

Isabella studiert Landwirtschaft in Freising-Weihenstephan <strong>und</strong><br />

möchte den elterlichen land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Betrieb<br />

übernehmen. Mit Waldprinzessin Stefanie Wecker aus<br />

Schwaben bekommt sie Unterstützung bei der Wahrnehmung<br />

der vielen Termine. Die <strong>WBV</strong> Landshut wünscht den beiden<br />

Waldhoheiten alles Gute, viel Freude im Amt <strong>und</strong> zahlreiche<br />

interessante Begegnungen in ihrer zweijährigen Amtszeit.<br />

Termine<br />

Mischwald – Wald der Zukunft. Begehung im Wald des Klosters Oberroning mit versch.<br />

natürlichen <strong>und</strong> gepflanzten Verjüngungsflächen. Treffpunkt: Freitag, 3. Mai <strong>2013</strong> um 17<br />

Uhr in Oberroning bei Rottenburg, Parkplatz am Kloster, Klosterweg. Diese<br />

Waldbegehung wird vom B<strong>und</strong> Naturschutz (BN) sowie von den<br />

Waldbesitzervereinigungen (<strong>WBV</strong>) Landshut <strong>und</strong> Schierling durchgeführt.


Forstliches Gutachten, Abschussplanung<br />

Im vergangenen Herbst wurden die Forstlichen Gutachten 2012 veröffentlicht. Insgesamt<br />

ist eine erfreuliche Verbesserung gegenüber 2009 festzustellen: In 13 von 20<br />

Hegegemeinschaften (HG) im Landkreis Landshut wurde die Verbissbelastung als tragbar<br />

oder günstig bezeichnet, in sieben HG liegt weiterhin der<br />

Verbiss zu hoch.<br />

In der Vergangenheit wurde bemängelt, dass sich das<br />

Forstliche Gutachten auf die HG bezieht, die Abschussplanung<br />

jedoch revierbezogen erstellt wird. Die gutachtliche<br />

Einschätzung der Verbissbelastung der HG stellt einen<br />

Durchschnittswert dar. Innerhalb einer HG<br />

wird es immer Jagdreviere geben, die<br />

besser aussehen als der Durchschnitt, <strong>und</strong><br />

welche, die schlechter dastehen. Im<br />

Landkreis Landshut gibt es etwa 250<br />

Jagdreviere. Für r<strong>und</strong> 200 Jagdreviere<br />

wurden im Zuge des Forstlichen Gutachtens 2012 zusätzlich zum jeweiligen Ergebnis für<br />

die HG erstmalig sog. Revierweise Aussagen getroffen, in denen eine gutachtliche<br />

Einschätzung der Verbisssituation im einzelnen Jagdrevier wiedergegeben wird.<br />

Lautet die Diagnose „Verbissbelastung zu hoch“, gehen wir i.d.R. davon aus, dass nur<br />

eine merkliche Erhöhung des Rehwildabschusses eine Besserung verspricht.<br />

Nun liegt es an Ihnen, ausdrücklich auch am einzelnen Waldbesitzer, sich aktiv<br />

einzubringen <strong>und</strong> auf gesetzeskonforme Abschusspläne hinzuwirken, die von der Unteren<br />

Jagdbehörde bestätigt werden können. Gehen Sie auf Ihren Jagdvorsteher <strong>und</strong> Ihre Jäger<br />

zu <strong>und</strong> vertreten Sie Ihre Interessen! Gesetzeskonforme Abschusspläne zeichnen sich<br />

dadurch aus, dass sie einen Wildbestand herbeiführen, der möglichst geringe<br />

Beeinträchtigungen der land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Nutzung<br />

erwarten lässt. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist das<br />

sogenannte „Waldverjüngungsziel“, das durch das bayerische<br />

Jagdgesetz 1 definiert wird <strong>und</strong> die natürliche Verjüngung der<br />

standortsgemäßen Baumarten i.W. ohne Schutzmaßnahmen<br />

ermöglichen soll. Dieses Ziel unterscheidet sich möglicherweise von<br />

den waldbaulichen Zielen einzelner Waldbesitzer.<br />

Die Forstverwaltung hat in den letzten Monaten mit dem<br />

Vegetationsgutachten <strong>und</strong> den Revierweisen Aussagen den<br />

Gr<strong>und</strong>stock für die Aufstellung der Abschusspläne gelegt, sozusagen<br />

als fünfter Mann die Karten gegeben. Spielen müssen Sie! Mit der<br />

Revierweisen Aussage haben Sie die Trümpfe einer detaillierten Diagnose in der Hand,<br />

um entsprechend auf die Abschussplanung einzuwirken. Natürlich können Sie mit guten<br />

Karten auch „weiter“ sagen. Dann können Sie aber auf das Spiel nicht mehr so gut<br />

Einfluss nehmen, sondern sind mehr von Ihren Mitspielern <strong>und</strong> vom Glück abhängig.<br />

AELF Landshut<br />

_______________________________<br />

1 Art. 1 Abs. 2 Bayerisches Jagdgesetz: (Die Bejagung) soll „die natürliche Verjüngung der standortgemäßen<br />

Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen“.<br />

4


Kulturzäune im Wald<br />

5<br />

Obwohl Kulturzäune im Wald teuer sind <strong>und</strong><br />

sowohl Forstwirtschaft als auch Wild <strong>und</strong><br />

Jagd behindern, wurden in der<br />

Vergangenheit viele Kilometer solcher<br />

Zäune errichtet, um besonders<br />

Mischbaumarten wie Tanne, Douglasie,<br />

Eiche oder Buche vor Rehwildverbiss zu<br />

schützen.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage für die Errichtung von<br />

Zäunen bildet Art. 29 BayNatSchG. Nach<br />

Absatz 1 können Sperren errichtet werden,<br />

wenn … die Beschädigung von<br />

Forstkulturen zu erwarten ist. Nach Art. 57<br />

Bayerische Bauordnung sind zu diesem Zweck sockellose Einfriedungen erlaubnisfrei.<br />

Waldbesitzern ist es also erlaubt, zum Schutz von Forstkulturen, Zäune bis zu einer Größe<br />

von 5 ha genehmigungsfrei zu errichten.<br />

Sind die geschützten Waldbäume dem Äser des Rehwildes entwachsen <strong>und</strong> sind keine<br />

Fegeschäden durch Rehböcke mehr zu erwarten (ab Armstärke, bei Douglasie <strong>und</strong> Lärche<br />

dicker), haben die Kulturzäune ihren Zweck erfüllt <strong>und</strong> müssen abgebaut werden (s. Art.<br />

29 BayNatSchG). Funktionslose Zäune, z.B. wenn sie heruntergetreten oder durchlöchert<br />

sind, werden zu Abfall (§ 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz) <strong>und</strong> sind zu entsorgen (§ 28 Abs. 1<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetz). Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar <strong>und</strong> können mit<br />

Bußgeld belegt werden. Auskünfte hierzu erteilt das Sachgebiet Abfallwirtschaft am<br />

Landratsamt.<br />

Aus forstlicher Sicht stellen unnötige Zäune nicht nur eine Verletzungsgefahr für<br />

Menschen <strong>und</strong> Wildtiere dar, sondern entziehen dem Wild auch Lebensraum. Dadurch<br />

steigt der Verbissdruck auf der Restfläche <strong>und</strong> zum Schutz der Waldbäume werden neue<br />

Zäune gebaut. Nur durch eine konsequente Bejagung kann dieser Kreislauf unterbrochen<br />

werden. Dies entspricht auch dem Art. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes, der als Aufgabe<br />

der Jagd u.a. eine Anpassung der Wildbestände an den Lebensraum <strong>und</strong> die Minimierung<br />

der Schäden durch Wild in Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft definiert.<br />

Darum ist es wichtig, dass Waldbesitzer <strong>und</strong> Jäger gemeinsam handeln, um das Beste für<br />

Wald <strong>und</strong> Wild zu erreichen.<br />

Wolfgang Forstenaicher, AELF Landshut<br />

„Naturverjüngung ohne Schutz“<br />

Auch dieses Jahr wird wieder der Revierinhaber mit der schönsten Naturverjüngung aus<br />

mindestens 1/3 Laubholz <strong>und</strong>/oder Tanne prämiert.<br />

Nachdem wir letztes Jahr schon 3 Jägern aus dem südlichen <strong>und</strong> nördlichen Landkreis bei<br />

der Jahreshauptversammlung die Prämie von 100,-- €/ha überreichen konnten, möchte die<br />

<strong>WBV</strong> diese positive Entwicklung im Privatwald weiter mit einer Honorierung der<br />

erfolgreichen Jäger fortsetzen.<br />

Gehen Sie bitte mit Ihrem Jäger in den Wald, begutachten Sie Ihre Naturverjüngungen<br />

<strong>und</strong> melden Sie passende Flächen bis Ende Juli <strong>2013</strong> an die <strong>WBV</strong> Geschäftsstelle.<br />

Wir werden die Flächen dann begutachten <strong>und</strong> die schönsten ungeschützten<br />

Naturverjüngungen prämieren.


Jägerkurs für Land- <strong>und</strong> Forstwirte<br />

Die <strong>WBV</strong> Landshut hat ihren dritten Jagdkurs mit dreizehn Teilnehmern fast<br />

abgeschlossen. Derzeit laufen die Prüfungen. Aufgr<strong>und</strong> der sehr hohen Erfolgsquote wird<br />

die <strong>WBV</strong> Landshut an dem bewährten Konzept dieser Jagdausbildung festhalten <strong>und</strong><br />

einen vierten Jägerkurs für die Mitglieder anbieten. Für die ersten 10 angemeldeten <strong>WBV</strong><br />

Mitglieder gewährt die <strong>WBV</strong> einen Rabatt von 100,-- €<br />

Nach der seit 2007 gültigen Jägerprüfungsordnung ist es möglich, die Ausbildungszeit<br />

auf wenige Monate zu beschränken. Diese wird wieder bewusst in die Wintermonate<br />

gelegt, damit unsere <strong>WBV</strong> Mitglieder in der „stillen“ Jahreszeit ohne Zeitprobleme<br />

teilnehmen können. Der Jagdkurs findet von Oktober <strong>2013</strong> bis März 2014 statt; einzelne<br />

Praxisst<strong>und</strong>en werden in Absprache mit der <strong>WBV</strong> Landshut schon früher abgehalten. Die<br />

Unterrichtszeiten sind in den Wintermonaten donnerstags ab 18:30 Uhr <strong>und</strong> samstags von<br />

8:30-16:00 Uhr. Zur Prüfungsanmeldung müssen mindestens 120 Unterrichtsst<strong>und</strong>en,<br />

davon mind. 60 Praxisst<strong>und</strong>en, nachgewiesen werden.<br />

Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn ist 15 Jahre, bei Prüfungsbeginn muss das 16.<br />

Lebensjahr erreicht sein. Die Jägerprüfung kann in Bayern an 16 verschieden Orten<br />

abgelegt werden. Für Landshut ist Freising oder Goldberg/Kehlheim die nächstliegende<br />

Gelegenheit.<br />

Für die sechs Prüfungsfächer<br />

1. Jagdwaffen, Jagd- <strong>und</strong> Fanggeräte<br />

2. Biologie der Wildarten, Schalenwild, Haarwild, Federwild<br />

3. Rechtliche Vorschriften (insbesondere Jagdrecht)<br />

4. Jagdbetrieb <strong>und</strong> jagdliche Praxis<br />

5. Jagdh<strong>und</strong>ewesen<br />

6. Hege, Naturschutz, Land- <strong>und</strong> Waldbau<br />

stehen bewährte <strong>und</strong> erfahrene Jagdausbilder als Dozenten zur Verfügung.<br />

Die Prüfung unterteilt sich in drei aufeinanderfolgende Einheiten.<br />

1. Die schriftliche Prüfung umfasst in Bayern 100 Fragen, wovon 75 richtig <strong>und</strong><br />

vollständig beantwortet werden müssen.<br />

2. Die mündliche Prüfung wird in den sechs Fächern von unabhängigen, von der<br />

Regierung bestellten Prüfern abgenommen. Dauer ca. 12 Min. für jeweils eines der sechs<br />

o.g. Prüfungsfächer.<br />

3. Der praktische Teil der Prüfung umfasst die Waffenhandhabung <strong>und</strong> den<br />

Büchsenschuß auf die DJV-Rehbockscheibe<br />

Die Kosten für den Jagdkurs belaufen sich auf 1.250,- Euro. Zusätzlich zu den<br />

Kursgebühren werden noch etwa 400 Euro für das Jagdliche Schießen erhoben.<br />

Die Mindestteilnehmerzahl für den nächsten Jagdkurs liegt bei zehn Personen. Die ersten<br />

zehn Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer erhalten von der <strong>WBV</strong> Landshut einen Zuschuss<br />

von 100,- Euro.<br />

Wenn Sie auch Jäger werden wollen, melden Sie sich bei der <strong>WBV</strong> Landshut, Susanne<br />

Ritter, Dammstrasse 9, 84034 Landshut, Tel: 0871/9654646, Fax: 0871/9654292 bis<br />

spätestens 31. Juli <strong>2013</strong> an.<br />

6


Generationswechsel im Wald<br />

Was tun mit seinem ererbten Wald?<br />

Ein Wirtschaftswald braucht Pflege, damit er zukunftsfähig wird <strong>und</strong> einen regelmäßigen<br />

Ertrag abwirft. Der Waldbesitzer benötigt dazu entsprechendes Fachwissen <strong>und</strong> v.a. Zeit,<br />

um den Wald richtig zu bewirtschaften. Durch den Generationenwechsel geht dieses<br />

Wissen oft verloren, weil der Hofnachfolger nicht selten nur noch Nebenerwerbslandwirt ist<br />

oder die Landwirtschaft ganz aufgibt. Und die nötige Zeit für eine intensive Waldpflege ist<br />

oftmals gar nicht mehr vorhanden. Zieht der Waldbesitzer dann noch in die nächste Stadt,<br />

um seinem Beruf nachzugehen, gilt meistens: Aus den Augen, aus dem Sinn.<br />

Die ererbten Wirtschaftswälder sind gerade in Niederbayern oft Fichten-Monokulturen,<br />

also von Menschenhand geschaffene Wälder, die dann auch einer Pflege durch den<br />

Waldbesitzer bedürfen. Für Ökoromantik im Sinne von „lass den Wald einfach Wald sein“<br />

ist hier deshalb wenig Platz. Ohne Bewirtschaftung werden diese Wälder instabil gegen<br />

Witterungseinflüsse <strong>und</strong> Klimawandel oder aufgr<strong>und</strong> Borkenkäferbefall zu einer Gefahr für<br />

sich selbst <strong>und</strong> den Holznachbarn. Außerdem wird sehr viel Geld verschenkt, das man<br />

ökologisch nachhaltig mit seinem Wald erzielen könnte.<br />

Was also tun, wenn man einen Wald besitzt, aber keine Zeit <strong>und</strong> Wissen hat, diesen<br />

sinnvoll <strong>und</strong> nachhaltig zu bewirtschaften? Eine Möglichkeit bietet ein sogenannter<br />

Waldpflegevertrag mit ihrer Waldbesitzervereinigung. Ihr Wald ist dann in guten Händen!<br />

Informieren sie sich unverbindlich bei unserer <strong>WBV</strong>-Försterin Susanne Ritter!<br />

<strong>WBV</strong> Lehrfahrt <strong>2013</strong><br />

Ablauf der am Lehrfahrt 13. / 14. 5. <strong>2013</strong>, Wein <strong>und</strong> Wald im Frankenland<br />

Montag:<br />

5.00 Uhr: Abfahrt Vilsbiburg, Stadthalle, Busunternehmen Vielhuber<br />

5.30 Uhr: Landshut Grieserwiese:<br />

9.00 Uhr: Ankunft Münsterschwarzach<br />

Besichtigung der Klosterkirche <strong>und</strong> des Klosterguts.<br />

Der umfangreiche Klosterbereich wird zu 100 % mit erneuerbarer Energie versorgt:<br />

Hackschnitzel, Biogas, Sonne, Wasser- <strong>und</strong> Windkraft<br />

12.00 Uhr: Mittagessen nach Karte, anschließend<br />

Zimmerverteilung Hotel „Zum Benediktiner“<br />

14.00 Uhr: Abfahrt durch die Weinberge an der Mainschleife<br />

Richtung Sommerach. Geführte Wanderung durch die<br />

Weinberge nach Nordheim. Unterwegs erste Weinverkostung<br />

in einer Weinberghütte. Besichtigung der Weinkellerei Glaser in<br />

Nordheim, anschließend deftige Brotzeit <strong>und</strong> Weinprobe.<br />

Dienstag:<br />

8.00 Uhr: Abfahrt nach Trabelsdorf, Steigerwald<br />

Waldbegang mit Oberförster Ludwig Neeb im Revier<br />

Lisberg der Forstverwaltung Castell<br />

12 Uhr: Mittagessen nach Karte im „Alten Kurhaus“ in Trabelsdorf<br />

7


13.30: Weiterfahrt zum FoA Ebrach <strong>und</strong> Führung durch das Naturwaldreservat<br />

Steigerwald<br />

17 Uhr: Heimfahrt mit Brotzeitpause<br />

Da wir in den Weinbergen <strong>und</strong> im Wald auch einige St<strong>und</strong>en zu Fuß unterwegs sind, ist<br />

eine ausreichende Kondition angesagt. Auch festes Schuhwerk <strong>und</strong> der Witterung<br />

angepasste Bekleidung sind erforderlich. Um den Busfahrer zu entlasten, wäre ein 2. Paar<br />

Schuhe, zum Wechseln im Handgepäck mitgeführt, ganz gut.<br />

Reisekosten für Busfahrt, Übernachtung im Doppelzimmer / Frühstück, Kosten für<br />

die Führungen <strong>und</strong> Gastgeschenke, Weinproben <strong>und</strong> Brotzeit beim Winzer: 120 €<br />

Die beiden Mittagessen <strong>und</strong> die Brotzeit beim Heimfahren sind nicht im Reisepreis<br />

enthalten.<br />

Über die Fahrtkosten erhalten Sie eine Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Bei<br />

Stornierungen kann der Reisepreis nicht erstattet werden, wenn keine Ersatzperson<br />

mehr gef<strong>und</strong>en wird.<br />

Anmeldung <strong>WBV</strong> - Lehrfahrt 13. / 14. 5. <strong>2013</strong>, Wein <strong>und</strong> Wald im Frankenland<br />

Hiermit melde ich folgende Personen verbindlich zur Lehrfahrt an:<br />

(Name, Adresse, Telefon)<br />

___________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

Anmeldung bis zum 8. April <strong>2013</strong>. Anschließend erhalten sie eine Rechnung.<br />

I HR<br />

P A R T N E R<br />

F Ü R<br />

W A L D U N D<br />

H O L Z<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: Waldbesitzervereinigung Lkrs. Landshut w.V. Verantwortlich: 1. Vorsitzender Ludwig Huber<br />

Redaktion: <strong>WBV</strong> Geschäftsstelle, Dammstr. 9, 84034 Landshut Druck: infotex.digital, München<br />

8

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