Mitteilungsblatt2013-04.pdf - der Gemeinde Wutach
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<strong>Wutach</strong> Mittwoch, 20. Februar 2013 Seite 3<br />
Geburtstagsjubilare<br />
26.02.1947 66 Jahre Dittes Manfred, auf dem hinterbuck 8<br />
28.02.1928 85 Jahre rothmund Frida, hauptstr. 30<br />
03.03.1932 81 Jahre burger Johann, auf dem hinterbuck 6<br />
Wir gratulieren und wünschen für die Zukunft alles Gute, vor allem<br />
Gesundheit und Zufriedenheit, auch all jenen, die im <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
nicht genannt werden wollen.<br />
Standesamtsinformationen<br />
Geburten:<br />
23.01.2013<br />
Erik Kech<br />
eltern: Niedworok Stefanie und Kech alexan<strong>der</strong>, hulbenweg 8,<br />
79879 <strong>Wutach</strong><br />
Beschädigung und Verschmutzung<br />
von Feldwegen<br />
Immer wie<strong>der</strong> ist <strong>der</strong> Zustand <strong>der</strong> öfentlichen Feldwege <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wutach</strong> Gegenstand von Diskussionen. In letzter Zeit haben<br />
sich allerdings die bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung eingehenden beschwerden<br />
gehäuft. bürgerinnen und bürger, darunter auch aktive<br />
und ehemalige Landwirte, bemängeln den unachtsamen umgang<br />
mit dem Grundvermögen <strong>der</strong> allgemeinheit.<br />
So erneut in <strong>der</strong> bürgerversammlung in ewattingen am 04.01.2013.<br />
Dort wurde öfentlich von einzelnen angesprochen, was ofensichtlich<br />
vielen in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> aufstößt:<br />
- übermäßige Verschmutzung von <strong>Gemeinde</strong>wirtschaftswegen<br />
und öfentlichen Straßen<br />
- beschädigung von asphaltdecken durch Sickersäfte von<br />
Misthaufen und Fahrsilos<br />
- Wegplügen von banketten o<strong>der</strong> Seitenstreifen<br />
- Komplettes umplügen und bewirtschaften von unbefestigten<br />
<strong>Gemeinde</strong>wegen<br />
Ganz ofensichtlich haben die mehrfachen hinweise <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
im <strong>Gemeinde</strong>blatt, pleglich mit den Straßen und<br />
Feldwegen umzugehen, nicht bei allen zu Verhaltensän<strong>der</strong>ungen<br />
geführt. Der auf Vorschlag des bLhV, gemeinsam von <strong>Gemeinde</strong> und<br />
Landwirten angeschafte und inanzierte Straßenbesen, wird lei<strong>der</strong><br />
nur allzu selten eingesetzt.<br />
Dies alles ist sehr bedauerlich und unverständlich zugleich, denn<br />
in erster Linie kommt gerade den aktiven Landwirten ein ordentliches<br />
Wegenetz zu Gute. In den letzen Jahren ist in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wutach</strong> viel Geld für die Instandsetzung und unterhaltung <strong>der</strong> Feldwege<br />
ausgegeben worden. Darüber hinaus gewährt die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wutach</strong> einen jährlichen Zuschuss an den bLhV für die Mitwirkung<br />
<strong>der</strong> Landwirte an <strong>der</strong> unterhaltung dieser Feldwege.<br />
Losgelöst vom inanziellen aspekt des themas, ist es aufgabe <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung dafür zu sorgen, dass die Substanz <strong>der</strong> Wege<br />
möglichst lange erhalten werden kann. es kann deshalb nicht akzeptiert<br />
werden, dass Wege aus unachtsamkeit, unkenntnis o<strong>der</strong> aus<br />
welchen Gründen auch immer, beschädigt werden. Natürlich sind<br />
auch bei umsichtiger bewirtschaftung, je nach Witterung, übermä-<br />
ßige Verschmutzungen von Feldwegen und Straßen nicht immer zu<br />
vermeiden. es ist dann aber Sache des Verursachers die Verschmutzung<br />
unaufgefor<strong>der</strong>t und zeitnah zu beseitigen.<br />
es muss deshalb künftig verstärkt damit gerechnet werden, dass die<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung solchem Fehlverhalten nachgeht. Darüber hinaus<br />
ist die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung gehalten entstandene Kosten für<br />
die beseitigung von Verschmutzungen und ggf. auch Schäden zurückfor<strong>der</strong>n.<br />
Nach § 42 StrG ist die <strong>Gemeinde</strong> zur ersatzvornahme<br />
auf Kosten des Verursachers berechtigt.<br />
abschließend möchten wir nochmals an die Vernunft appellieren.<br />
Denn letztendlich kostet <strong>der</strong> rücksichtsvolle und umsichtige umgang<br />
mit unseren Wegen nicht viel Geld, er nützt aber allen, die die<br />
Wege benutzen.<br />
Annahmeschluss<br />
für das Mitteilungsblatt KW 10<br />
annahmeschluss für das Mitteilungsblatt KW 10 ist am<br />
Freitag, 01.03.2013, 10.00 Uhr.<br />
Das Landratsamt - Landwirtschaftsamt -<br />
informiert:<br />
Gemeinsamer Antrag und FIONA 2013<br />
am Dienstag, den 05. März 2013 indet im Gasthaus „Post“ in birkendorf<br />
um 20.00 uhr eine Informationsveranstaltung zum Gemeinsamen<br />
antrag 2013 statt. es werden die aktuellen Neuerungen vorgestellt:<br />
MeKa Verplichtungen und Verlängerungen, Zahlungsansprüche<br />
und Grünlandkulissen. ebenso wird die elektronische antragstellung<br />
FIONa thema sein.<br />
alle Landwirte sind herzlich eingeladen.<br />
Anmeldung zur Meisterprüfung in <strong>der</strong> Hauswirtschaft 2013 und<br />
2014<br />
Die zuständigen Stellen <strong>der</strong> regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe,<br />
Freiburg und tübingen beabsichtigen, auch in den Jahren 2013<br />
und 2014 wie<strong>der</strong> Meisterprüfungen im beruf hauswirtschaft nach<br />
<strong>der</strong> Verordnung über die anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Meisterprüfung für<br />
den beruf hauswirtschafter/hauswirtschafterin vom 28. Juli 2005<br />
(bGbl. I S. 2278) anzubieten.<br />
es sind folgende Fristen zu beachten:<br />
Für eine Prüfung im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für<br />
Ländlichen raum und Verbraucherschutz sind die anmeldungen bis<br />
spätestens 30. März 2013 und im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums<br />
für arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren<br />
bis spätestens 15. Juni 2013 einzureichen<br />
Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen, das<br />
anmeldeformular sowie auskunft über die <strong>der</strong> anmeldung beizufügenden<br />
unterlagen, Prüfungsgebühren bzw. Vorbereitungslehrgänge<br />
erhalten Sie auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong> regierungspräsidien baden-<br />
Württemberg unter www.rp.baden-wuerttemberg/ausbildung.<br />
Anmeldungen zur Prüfung sind einzureichen beim regierungspräsidium<br />
Freiburg,<br />
referat 31, Frau Munz, bertoldstraße 43, 79098 Freiburg i. br.,<br />
tel: 0761 208-1240.