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Mitteilungsblatt2013-04.pdf - der Gemeinde Wutach

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<strong>Wutach</strong> Mittwoch, 20. Februar 2013 Seite 3<br />

Geburtstagsjubilare<br />

26.02.1947 66 Jahre Dittes Manfred, auf dem hinterbuck 8<br />

28.02.1928 85 Jahre rothmund Frida, hauptstr. 30<br />

03.03.1932 81 Jahre burger Johann, auf dem hinterbuck 6<br />

Wir gratulieren und wünschen für die Zukunft alles Gute, vor allem<br />

Gesundheit und Zufriedenheit, auch all jenen, die im <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

nicht genannt werden wollen.<br />

Standesamtsinformationen<br />

Geburten:<br />

23.01.2013<br />

Erik Kech<br />

eltern: Niedworok Stefanie und Kech alexan<strong>der</strong>, hulbenweg 8,<br />

79879 <strong>Wutach</strong><br />

Beschädigung und Verschmutzung<br />

von Feldwegen<br />

Immer wie<strong>der</strong> ist <strong>der</strong> Zustand <strong>der</strong> öfentlichen Feldwege <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wutach</strong> Gegenstand von Diskussionen. In letzter Zeit haben<br />

sich allerdings die bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung eingehenden beschwerden<br />

gehäuft. bürgerinnen und bürger, darunter auch aktive<br />

und ehemalige Landwirte, bemängeln den unachtsamen umgang<br />

mit dem Grundvermögen <strong>der</strong> allgemeinheit.<br />

So erneut in <strong>der</strong> bürgerversammlung in ewattingen am 04.01.2013.<br />

Dort wurde öfentlich von einzelnen angesprochen, was ofensichtlich<br />

vielen in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> aufstößt:<br />

- übermäßige Verschmutzung von <strong>Gemeinde</strong>wirtschaftswegen<br />

und öfentlichen Straßen<br />

- beschädigung von asphaltdecken durch Sickersäfte von<br />

Misthaufen und Fahrsilos<br />

- Wegplügen von banketten o<strong>der</strong> Seitenstreifen<br />

- Komplettes umplügen und bewirtschaften von unbefestigten<br />

<strong>Gemeinde</strong>wegen<br />

Ganz ofensichtlich haben die mehrfachen hinweise <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

im <strong>Gemeinde</strong>blatt, pleglich mit den Straßen und<br />

Feldwegen umzugehen, nicht bei allen zu Verhaltensän<strong>der</strong>ungen<br />

geführt. Der auf Vorschlag des bLhV, gemeinsam von <strong>Gemeinde</strong> und<br />

Landwirten angeschafte und inanzierte Straßenbesen, wird lei<strong>der</strong><br />

nur allzu selten eingesetzt.<br />

Dies alles ist sehr bedauerlich und unverständlich zugleich, denn<br />

in erster Linie kommt gerade den aktiven Landwirten ein ordentliches<br />

Wegenetz zu Gute. In den letzen Jahren ist in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wutach</strong> viel Geld für die Instandsetzung und unterhaltung <strong>der</strong> Feldwege<br />

ausgegeben worden. Darüber hinaus gewährt die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wutach</strong> einen jährlichen Zuschuss an den bLhV für die Mitwirkung<br />

<strong>der</strong> Landwirte an <strong>der</strong> unterhaltung dieser Feldwege.<br />

Losgelöst vom inanziellen aspekt des themas, ist es aufgabe <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung dafür zu sorgen, dass die Substanz <strong>der</strong> Wege<br />

möglichst lange erhalten werden kann. es kann deshalb nicht akzeptiert<br />

werden, dass Wege aus unachtsamkeit, unkenntnis o<strong>der</strong> aus<br />

welchen Gründen auch immer, beschädigt werden. Natürlich sind<br />

auch bei umsichtiger bewirtschaftung, je nach Witterung, übermä-<br />

ßige Verschmutzungen von Feldwegen und Straßen nicht immer zu<br />

vermeiden. es ist dann aber Sache des Verursachers die Verschmutzung<br />

unaufgefor<strong>der</strong>t und zeitnah zu beseitigen.<br />

es muss deshalb künftig verstärkt damit gerechnet werden, dass die<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung solchem Fehlverhalten nachgeht. Darüber hinaus<br />

ist die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung gehalten entstandene Kosten für<br />

die beseitigung von Verschmutzungen und ggf. auch Schäden zurückfor<strong>der</strong>n.<br />

Nach § 42 StrG ist die <strong>Gemeinde</strong> zur ersatzvornahme<br />

auf Kosten des Verursachers berechtigt.<br />

abschließend möchten wir nochmals an die Vernunft appellieren.<br />

Denn letztendlich kostet <strong>der</strong> rücksichtsvolle und umsichtige umgang<br />

mit unseren Wegen nicht viel Geld, er nützt aber allen, die die<br />

Wege benutzen.<br />

Annahmeschluss<br />

für das Mitteilungsblatt KW 10<br />

annahmeschluss für das Mitteilungsblatt KW 10 ist am<br />

Freitag, 01.03.2013, 10.00 Uhr.<br />

Das Landratsamt - Landwirtschaftsamt -<br />

informiert:<br />

Gemeinsamer Antrag und FIONA 2013<br />

am Dienstag, den 05. März 2013 indet im Gasthaus „Post“ in birkendorf<br />

um 20.00 uhr eine Informationsveranstaltung zum Gemeinsamen<br />

antrag 2013 statt. es werden die aktuellen Neuerungen vorgestellt:<br />

MeKa Verplichtungen und Verlängerungen, Zahlungsansprüche<br />

und Grünlandkulissen. ebenso wird die elektronische antragstellung<br />

FIONa thema sein.<br />

alle Landwirte sind herzlich eingeladen.<br />

Anmeldung zur Meisterprüfung in <strong>der</strong> Hauswirtschaft 2013 und<br />

2014<br />

Die zuständigen Stellen <strong>der</strong> regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe,<br />

Freiburg und tübingen beabsichtigen, auch in den Jahren 2013<br />

und 2014 wie<strong>der</strong> Meisterprüfungen im beruf hauswirtschaft nach<br />

<strong>der</strong> Verordnung über die anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Meisterprüfung für<br />

den beruf hauswirtschafter/hauswirtschafterin vom 28. Juli 2005<br />

(bGbl. I S. 2278) anzubieten.<br />

es sind folgende Fristen zu beachten:<br />

Für eine Prüfung im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für<br />

Ländlichen raum und Verbraucherschutz sind die anmeldungen bis<br />

spätestens 30. März 2013 und im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums<br />

für arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren<br />

bis spätestens 15. Juni 2013 einzureichen<br />

Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen, das<br />

anmeldeformular sowie auskunft über die <strong>der</strong> anmeldung beizufügenden<br />

unterlagen, Prüfungsgebühren bzw. Vorbereitungslehrgänge<br />

erhalten Sie auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong> regierungspräsidien baden-<br />

Württemberg unter www.rp.baden-wuerttemberg/ausbildung.<br />

Anmeldungen zur Prüfung sind einzureichen beim regierungspräsidium<br />

Freiburg,<br />

referat 31, Frau Munz, bertoldstraße 43, 79098 Freiburg i. br.,<br />

tel: 0761 208-1240.

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