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Fragen zu ihrem Ehepartner / Lebensgefährten - Au-pair-Info

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<strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong>m Antragsteller:<br />

Name*: Vorname*:<br />

Strasse/Nr.*: PLZ / Ort*:<br />

Telefon Büro: Telefon privat*:<br />

Alter *: Telefax:<br />

Handy: E-Mail:<br />

Internetadresse: Staatsangehörigkeit*:<br />

Religions<strong>zu</strong>gehörigkeit*: Beruf*:<br />

berufstätig*: Familienstand*:<br />

<strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong> <strong>ihrem</strong> <strong>Ehepartner</strong> / <strong>Lebensgefährten</strong> (nur im eigenen Haushalt lebend)<br />

Name des <strong>Ehepartner</strong>s/<strong>Lebensgefährten</strong>*:<br />

Alter des <strong>Ehepartner</strong>s/<strong>Lebensgefährten</strong>*:<br />

Staatsangehörigkeit des <strong>Ehepartner</strong>s/<strong>Lebensgefährten</strong>*:<br />

Religion des <strong>Ehepartner</strong>s/<strong>Lebensgefährten</strong>*:<br />

Beruf des <strong>Ehepartner</strong>s/<strong>Lebensgefährten</strong>*:<br />

berufstätig*:<br />

Familiäre Angaben:<br />

Fremdsprachen in der Familie*:<br />

Kinder - Anzahl*:<br />

Kinder – Name/Alter*:<br />

Haben Sie ein behindertes Kind?*:<br />

Allgemeine Angaben:<br />

Ihr <strong>zu</strong>st. Landratsamt/<strong>Au</strong>sländeramt:<br />

Ihr <strong>zu</strong>st. Arbeitsamt:<br />

Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe?*: ja nein<br />

Hatten Sie schon ein <strong>Au</strong>-Pair?*: ja nein<br />

Wenn Ja. waren Sie <strong>zu</strong>frieden?: ja nein<br />

<strong>Au</strong>s welchem Land /Länder hatten Sie schon ein <strong>Au</strong>-Pair?:


Haben Sie Haustiere?*: ja nein<br />

Sie wohnen in einer(m)*: Stadt Kleinstadt Dorf<br />

Sie wohnen in einer(m)*: Wohnung Haus<br />

Nächste größere Stadt*: km<br />

Erreichbar mit*:<br />

Nächste Volkshochschule in*: km<br />

Erreichbar mit*:<br />

Hobbys in der Familie*:<br />

Situation und Wünsche für das <strong>Au</strong>-Pair<br />

Gewünschter Beginn ab*:<br />

für die Dauer von*:<br />

Geschlecht*: weiblich männlich egal<br />

Würden Sie auch ein <strong>Au</strong>-Pair nehmen, das weniger deutsch spricht?*:<br />

Führerschein erwünscht?*: Ja Nein<br />

<strong>Au</strong>fgaben des <strong>Au</strong>-Pairs*:<br />

Ja Nein Vielleicht<br />

Kinderbetreuung Haushaltshilfe Haustiere betreuen<br />

Babysitten Einkaufen Kochen Bügeln<br />

Können Sie dem <strong>Au</strong>-Pair ein eigenes Zimmer in der Familienwohnung stellen?*:<br />

Ja Nein<br />

Mitnahme in den Urlaub?: Ja Nein Vielleicht<br />

Sonstige Wünsche:<br />

Woher Kennen Sie unsere Agentur?:<br />

Unterschrift:<br />

Für einen Vermittlungsauftrag hat es sich als schöne Geste herausgestellt, wenn Sie, liebe Gastfamilie,<br />

1.) ein ARBEITSPLAN ;<br />

2.) ein paar Bild von sich (Eltern und Kinder),<br />

3.) sowie einen kurzen Brief – LIEBES AU PAIR – beilegen. Zudem wird dieses <strong>zu</strong>m Nachweis eines<br />

Familienanschlusses bei der Antragstellung des Visums beim jeweiligen Konsulat verlangt.


<strong>Au</strong>-Pair–Vermittlung Föry e.K.<br />

Reisigstraße 54a<br />

76768 Berg<br />

Hiermit wird Das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>:<br />

(Personalien des <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>:)<br />

Einladungsbrief-Seite 1 von 2<br />

Name: Vorname(n):<br />

Wohnort: Anschrift:<br />

Geb.am: Passnummer:<br />

herzlich in unseren Haushalt:<br />

(Personalien Gastfamilie:):<br />

Name: Vorname(n):<br />

Wohnort: Anschrift:<br />

Kind(er) unter 18 Jahren – Name und Geburtsdatum:<br />

1.)<br />

2.)<br />

3.)<br />

4.)<br />

eingeladen.<br />

Gewünschter Beginn :<br />

Tel: 07273/9198 - 12<br />

Fax: 07273/9198 - 13<br />

eMail: au.<strong>pair</strong>@t-online.de<br />

www.au-<strong>pair</strong>-info.de


Hier eine ergänzende <strong>Au</strong>sführung:<br />

Arbeitszeiten der Gastfamilie:<br />

Gastmutter:<br />

Gastvater:<br />

Einladungsbrief-Seite 2 von 2<br />

*Das Taschengeld beträgt 205 Euro, vom 01.01.2006 an 260 Euro.<br />

Die Arbeitszeit beträgt in allen Fällen maximal 30 Stunden pro Woche.<br />

<strong>Au</strong>flistung der <strong>Au</strong> Pair Tätigkeiten:<br />

Sonstige Bemerkungen der Gastfamilie:<br />

Bestätigung:<br />

Die Gastfamilie übernimmt alle Kosten bezüglich Unterkunft, Verpflegung, Unfall – und<br />

Krankenversicherung.<br />

Ort: Datum:<br />

____________________________________________________________________<br />

Unterschrift(en) - Gastfamilie


<strong>Au</strong>-Pair Vermittlung Föry<br />

Reisigstraße 54 a, 76768 Berg, Tel: 07273/919812, Fax:07273/919813, @Mail: au.<strong>pair</strong>@t-online.de , www.au-<strong>pair</strong>-info.de<br />

Geschlossen wird ein Vertrag zwischen den unten bezeichneten Vertragsparteien über eine <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-<strong>Au</strong>fnahme gemäß des Europäischen Abkommens<br />

über die <strong>Au</strong>-Pair Beschäftigung vom 24.11.1969. – <strong>zu</strong>züglich der Bedingungen der Bundesanstalt für Arbeit<br />

<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-<strong>Info</strong> für deutsche Gastfamilien– Fußnote 4.<br />

Gastfamilie: Herrn/Frau:____________________________<br />

Wohnort :____________________________<br />

Straße :____________________________<br />

<strong>Au</strong>-Pair: Herrn/Frau: ____________________ geb. am:_________________<br />

Wohnort : ___________________ Nationalität:_______________<br />

Straße : ________________________ gewünschter Beginn:_________<br />

gewünschte Dauer : __________<br />

I - Allgemeine Bedingungen:<br />

Das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> wird von der Gastfamilie während des Zeitraumes von ______ Monaten gemäß den folgend festgesetzten Bestimmungen<br />

in die Familie wie ein eigenes Kind aufgenommen. Während dieses Zeitraumes erhält das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> Gelegenheit, sich weiter<strong>zu</strong>bilden,<br />

insbesondere in der Sprache des Gastlandes und in gewünschten kulturellen Bereichen. Der Vertrag tritt mit Erteilung der<br />

<strong>Au</strong>fenthaltsgenehmigung und der Zustimmung des Arbeitsamtes in Kraft.<br />

II – Bedingungen des Zusammenlebens:<br />

Die Gastfamilie verpflichtet sich, das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> in der Familie wie ein eigenes Kind auf<strong>zu</strong>nehmen und am täglichen Familienleben<br />

teilhaben <strong>zu</strong> lassen. Die Gastfamilie bietet dem <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> Unterkunft und Verpflegung und stellt ihm ein eigenes Zimmer <strong>zu</strong>r gänzlich<br />

eigenenVerfügung. Die Gastfamilie zahlt dem <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> für die gesamte Dauer des <strong>Au</strong>fenthaltes monatlich ein Taschengeld in Höhe von<br />

205 Euro, ab dem 01.01.2006 an 260 Euro aus.<br />

Zur Teilnahmemöglichkeit an Sprachkursen wird die Familieneinteilung in ihrer zeitlichen <strong>Au</strong>fteilung <strong>zu</strong> einer Teilnahmemöglichkeit<br />

angepasst, die Kursgebühren des ersten Sprachkurses eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> werden durch die Gastfamilie bezahlt. Die Fahrtkosten <strong>zu</strong><br />

den Fortbildungskursen übernimmt die Gastfamilie. Dem <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> stehen weiter mind. 1,5 freie Tage in der Woche <strong>zu</strong>, darüber<br />

hinaus erhält das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> Gelegenheit <strong>zu</strong>r freien <strong>Au</strong>sübung seiner Religion. Im Krankheitsfall sichert die Gastfamilie weiterhin<br />

Unterkunft, Verpflegung Betreuung und Bezahlung, bis die erforderlichen Regelungen getroffen sind. Es gelten insbesondere die<br />

jeweils gültigen Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeit, eine nachträgliche Änderung dieser Richtlinien durch die Bundesanstalt für<br />

Arbeit kann u.U. <strong>zu</strong>r Änderung der Bedingungen führen.<br />

Das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> wird wöchentlich maximal 30 Stunden familiären <strong>Au</strong>fgaben in gegenseitiger Absprache nachkommen. Die Zeit der<br />

täglichen Inanspruchnahme wird grundsätzlich nicht mehr als 5 Stunden betragen, die <strong>Au</strong>fgabe wird hauptsächlich die Betreuung der<br />

leiblichen Kinder der Gastfamilie sein. Wird aus besonderem Anlass eine längere Inanspruchnahme erforderlich, so bedarf dies der<br />

vorherigen gegenseitigen Absprache, Mehrzeiten werden immer zeitlich ausgeglichen. Die Einteilung der Inanspruchnahme richtet sich<br />

nach den häuslichen- und familiären Gegebenheiten und Bedürfnissen der dann gesamten Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im<br />

Tagesablauf kann erwartet werden. Dem <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> steht mindestens eineinhalb freie Tage in der Woche <strong>zu</strong>r gänzlich eigenen Einteilung<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat sollte jedoch frei sein). Wird das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong><br />

für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihr eine Unterbrechung (ggfs.Urlaub) von 4 Wochen Dauer <strong>zu</strong>, bei geringerer<br />

Zeit für 2 Tage je begonnener Monat des <strong>Au</strong>fenthaltes, in der das Taschengeld durch die Gastfamilie weiter bezahlt werden wird Sonn-<br />

und Feiertage in dieser Zeit sind nicht als Urlaubstag <strong>zu</strong> werten. Gesetzliche Feiertage sind stets frei oder durch Freizeit aus<strong>zu</strong>gleichen.<br />

Fährt die Familie selbst in Urlaub und nimmt sie das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> mit, zählt dies nur dann als auch für das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> als Unterbrechung (ggfs.<br />

Ur-laub), wenn das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> ihre Aktionen frei bestimmen kann und keinerlei Anwesenheitserfordernis besteht, ausgenommen unwesentliche<br />

<strong>Au</strong>fgaben im Rahmen des täglichen Miteinanders. <strong>Au</strong>ch im Urlaub (immer) stehen dem <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> die o.g. Vorausset<strong>zu</strong>ngen wie<br />

z.B. freie Kost und Logis, d.h. Unterbringung im eigenen Zimmer und volle Verpflegung, sowie das Taschengeld uneingeschränkt <strong>zu</strong>.<br />

III - Kündigung<br />

Ist dieser Vertrag geschlossen, kann er durch beide Vertragsparteien binnen einer ZWEIWÖCHIGEN Kündigungsfrist gelöst werden.<br />

Unabhängig hiervon kann er im Falle einer schweren Verfehlung mit sofortiger Wirkung durch die jeweilig andere Vertragspartei<br />

gelöst werden. <strong>Au</strong>ch kann jede Partei den Vertrag fristlos beenden, wenn schwerwiegende Umstände eine solche Lösung unumgänglich<br />

machen.<br />

* IV – Versicherung<br />

Das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> wird <strong>zu</strong> lasten der Gastfamilie <strong>zu</strong> den Bedingungen der Versicherungskombination <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> Plus ab Einreise<br />

versichert. Dafür werden die für die Versicherung notwendigen Daten von der <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung-Föry e.K. an die Versicherung<br />

Büro Dr. Walter GmbH weitergeleitet. Die Monatsprämie beträgt 35 € (incl. schmerzstillende Zahnbehandung OHNE<br />

KOSTENLIMIT) und wird vom Büro Dr. Walter monatlich im voraus eingezogen. Bei vorzeitiger Beendigung der vertraglichen<br />

Vereinbarung wird die Prämie für alle nicht angefangenen Monate <strong>zu</strong>rücküberwiesen. Bei nichtgewünschter Versicherung durch die<br />

Fa. Büro Dr. Walter GmbH hat Absatz V keine Gültigkeit.<br />

* Versicherungsangaben – wenn Versicherung G9 – Büro Dr. Walter GmbH:<br />

* Kontonummer: __________________ bei der ____________________ BLZ ______________<br />

Ort: Datum:<br />

Zustandegekommen durch:<br />

Unterschriften:<br />

__________________ ________________________ _________________<br />

Gastfamilie <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Vermittlung (nicht Vertragspartner) <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>


EINZUGSERMÄCHTIGUNG<br />

Zur Vereinfachung des Zahlungsverfahrens stimme ich hiermit <strong>zu</strong>, dass das fällige Bearbeitungs-<br />

bzw. Vermittlungshonorar<br />

Honorar:<br />

290,-- € dabei ist beinhaltet der <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-<strong>Au</strong>sweis (Euro) inkl. UST.<br />

in Worten: zweihunderneuzig Euro EINMALIG *<br />

350,-- € für <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s aus den neuen EU – Ländern<br />

dabei ist beinhaltet der <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-<strong>Au</strong>sweis (Euro) inkl. UST<br />

oder nach Sondervereinbarung: ___SOMMER <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> : 90,-€______<br />

*oder ein Verrechnungsscheck beilegen, der erst bei Fälligkeit eingelöst werden wird.<br />

<strong>zu</strong>r Vermittlung eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s durch die <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K. per Lastschriftverfahren<br />

von meinem Konto:<br />

BLZ : ___________________________________________<br />

Kontonummer: ___________________________________________<br />

Institut : ___________________________________________<br />

Kontoinhaber: ___________________________________________<br />

(bitte immer und in Druckbuchstaben ausfüllen)<br />

Die folgenden Honorare gelten als von beiden Vertragsparteien als brotto incl. USt unanfechtbar gültig anerkannt:<br />

abgebucht wird.<br />

Bearbeitungshonorar: Die Höhe beträgt 190 €, bei EU Mitgliedsstaat als Herkunft eines(er)Bewerbers(in) 250 € die Fälligkeit tritt ein, wenn Unterlagen<br />

<strong>zu</strong>r Einladung eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s an die <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K. übersandt werden, eine Rückzahlung ist in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, ein<br />

aus den Vorschlägen der <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K. ausgesuchtes und eingeladenes <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> erscheint überhaupt nicht. <strong>Au</strong>sgeschlossen ist hierbei eine<br />

Rückzahlung jedoch bei einem Besuch eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s vor Visaerteilung ab einer Dauer von 8 Kalenderagen, bei vorgenommener Einladung eines <strong>Au</strong><strong>pair</strong>s<br />

nicht aus Vorschlägen der <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Vermittlung Föry e.K. oder bei Kün-digung der Vermittlung vor Erscheinen des <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s. Bei allen Honoraren ist<br />

immer der Anteil des Bearbeitungshonorares jeder Betrag bis 190 €, bei EU Mitgliedsstaat als Herkunft eines(er)Bewerbers(in) 250€ an<strong>zu</strong>sehen.<br />

Vermittlungshonorar: Die Höhe beträgt 100 €, die Fälligkeit tritt ein, wenn das aus den Vorschlägen der <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K. ein <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong><br />

ausgesucht und für eine vorausssichtliche Dauer von mehr als 6 Monaten eingeladen und die hierfür benötigten Unterlagen an die <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung<br />

Föry e.K. übersandt werden<br />

Ort/Datum __________________ Unterschrift:________________________________<br />

d. Kontoinhabers


„<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>“ bei deutschen Familien<br />

Inhalt:<br />

I.<br />

Die <strong>Au</strong>fgaben eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s<br />

II.<br />

Rechte und Pflichten<br />

III.<br />

Bewerbung, Vermittlung und Beschäftigung<br />

IV.<br />

Einreise-, <strong>Au</strong>fenthalts- und Arbeits-<br />

genehmigungsbestimmungen<br />

V.<br />

Zu guter Letzt<br />

BA PP 52 AVPriv 4 6.2004 – <strong>Info</strong>rmationsblätter der Bundesagentur für Arbeit - Nürnberg<br />

I. Die <strong>Au</strong>fgaben eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s<br />

Die täglichen <strong>Au</strong>fgaben eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der<br />

Familie ab, die das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> bei sich aufgenommen hat.Zum Alltag eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s gehört im Allgemeinen:<br />

- Leichte Hausarbeiten <strong>zu</strong> verrichten, also mit<strong>zu</strong>helfen, die Wohnung sauber und in Ordnung <strong>zu</strong> halten sowie die Wäsche <strong>zu</strong><br />

waschen und <strong>zu</strong> bügeln;<br />

- das Frühstück und einfache Mahlzeiten <strong>zu</strong><strong>zu</strong>bereiten;<br />

- die jüngeren Kinder <strong>zu</strong> betreuen, das heißt, sie <strong>zu</strong> beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule<br />

oder <strong>zu</strong> bestimmten Veranstaltungen <strong>zu</strong> begleiten, mit ihnen spazieren <strong>zu</strong> gehen oder <strong>zu</strong> spielen;<br />

- das Haus bzw. die Wohnung <strong>zu</strong> hüten und die Haustiere <strong>zu</strong> betreuen.<br />

Nicht <strong>zu</strong> den <strong>Au</strong>fgaben eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s gehört die Kranken- und Altenpflege (Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger).<br />

II. Rechte und Pflichten<br />

Das „Europäische Abkommen über die <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Beschäftigung“ enthält Rahmenvorschriften über die Lebens- und<br />

Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des<br />

<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s. Dieses Abkommen wurde zwar von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert, es wird jedoch in der Praxis im<br />

Allgemeinen nach ihm verfahren. Hin<strong>zu</strong> kommen, da man das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Verhältnis in Deutschland schon seit vielen Jahren kennt,<br />

gewisse Gepflogenheiten:<br />

Dauer des <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Verhältnisses<br />

Zumeist werden <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s für die Dauer von 10 bis 12 Monaten in die Familie aufgenommen. In manchen Fällen kann der<br />

<strong>Au</strong>fenthalt auch kürzer sein. Bei <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s aus Nicht-EU-/ EWR-Staaten oder aus Staaten, die der EU am 1.5.2004 beigetreten<br />

sind*, muss der <strong>Au</strong><strong>pair</strong>- Vertrag jedoch für mindestens 6 Monate geschlossen werden. Eine erneute Beschäftigung als <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong><br />

ist nicht möglich, auch wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde.<br />

Arbeits- und Freizeit<br />

Die täglichen <strong>Au</strong>fgaben im Haushalt dürfen das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> grundsätzlich nicht mehr als 5 Stunden in Anspruch nehmen<br />

(einschließlich Babysitting). Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlass überschritten werden, so bedarf dies der vorherigen<br />

Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden. Von der Familie kann verlangt werden, dass das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong><br />

die ihm übertragenen <strong>Au</strong>fgaben in angemessener Zeit erledigt. Die Besorgung privater Angelegenheiten (z. B. das<br />

Sauberhalten und <strong>Au</strong>fräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit.<br />

Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse<br />

Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden. Dem <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche<br />

<strong>zu</strong> (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein). <strong>Au</strong>ßerdem sind ihm<br />

mindestens 4 freie Abende pro Woche <strong>zu</strong> gewähren.<br />

Erholungsurlaub<br />

Wird das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen Dauer<br />

<strong>zu</strong>, ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von 2 Werktagen. Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das <strong>Au</strong><strong>pair</strong><br />

mit, das dann jedoch auch gewisse <strong>Au</strong>fgaben und Verpflichtungen übernehmen muss (z. B. Betreuung der Kinder usw.).<br />

Ein Familienurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche <strong>Au</strong>fgaben übernommen werden müssen und<br />

keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen<br />

Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />

Sprachkurs<br />

Jedem <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> ist die Möglichkeit <strong>zu</strong> geben, in seiner Freizeit an einem Deutsch- Sprachkurs teil<strong>zu</strong>nehmen sowie kulturelle und<br />

geistig anregende Veranstaltungen <strong>zu</strong> besuchen. Für die Kosten des Sprachlehrgangs und der Veranstaltungen muss es<br />

jedoch selbst aufkommen.<br />

Unterkunft und Verpflegung<br />

Unterkunft und Verpflegung werden selbstverständlich von der Familie unentgeltlich gestellt. Grundsätzlich steht dem <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong><br />

ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung <strong>zu</strong>r Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält<br />

dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungsform gewünscht, sollte man dies in der<br />

Bewerbung angeben.<br />

Taschengeld und Reisekosten<br />

Im Vordergrund des <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Verhältnisses steht, die Sprachkenntnisse <strong>zu</strong> vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine<br />

bessere Kenntnis des Gastlandes <strong>zu</strong> erweitern. Ein <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein<br />

sogenanntes Taschengeld. Es beträgt <strong>zu</strong>r Zeit mindestens 205 Euro, je nach Gültigkeit der neuen Richtlinien der Bundesagentur für<br />

Arbeit auch 280 Euro im Monat, und zwar unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Die Kosten für die An- und Rückreise<br />

trägt in der Regel das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>.


Kranken- und Unfallversicherung, Schwangerschaft<br />

<strong>Au</strong>f jeden Fall muss für das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt<br />

sowie eines Unfalls abgeschlossen werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen <strong>zu</strong> Lasten der Familie. <strong>Au</strong>flösung des <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-<br />

Verhältnisses<br />

Das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann das<br />

Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden (<strong>Au</strong>flösungsvertrag).<br />

In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> so lange bleibt, bis es eine andere Familie gefunden<br />

hat. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann jedoch fristlos gekündigt werden. Abgesehen von diesem Fall dürfte es<br />

selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon während der ersten Tage des Zusammenlebens trennt; der erste<br />

„Kulturschock“ (z. B. aufgrund der andersartigen Lebens- und Essensgewohnheiten) wird bei gutem Willen erfahrungsgemäß<br />

nach einiger Zeit überwunden. Sollte jedoch ein harmonisches Zusammenleben nicht möglich sein, sollte die <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Agentur<br />

hierüber so bald wie möglich informiert werden. Sie wird versuchen, sich ein möglichst objektives Bild <strong>zu</strong> verschaffen und eine<br />

für beide Seiten annehmbare Lösung <strong>zu</strong> finden.<br />

III. Bewerbung, Vermittlung und Beschäftigung<br />

<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s müssen bei Beginn der Beschäftigung mindestens 17 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen ist eine schriftliche<br />

Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. <strong>Au</strong>ch verheiratete Bewerber(innen) können <strong>zu</strong>gelassen werden.<br />

Es wird erwartet, dass gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache vorhanden sind. Interessentinnen bzw.<br />

Interessenten sollten ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf) sorgfältig und genau in deutscher<br />

Sprache abfassen und ein ansprechendes Passbild beifügen (bitte auf dem Lebenslauf befestigen). Viele <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>- Agenturen<br />

verlangen darüber hinaus das <strong>Au</strong>sfüllen eines Fragebogens. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß sein.<br />

Bei der Vermittlung wird die <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Agentur die Vorstellungen der Familie und der Bewerberin bzw. des Bewerbers soweit wie<br />

möglich berücksichtigen. Das Angebot an interessierten Familien ist in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen groß.<br />

Bei Bewerber(innen) aus Nicht-EU-/EWR-Staaten und aus den Staaten, die der EU am 1.5.2004 beigetreten sind, müssen<br />

folgende Bedingungen erfüllt sein:<br />

In der Gastfamilie muss wenigstens ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und<br />

Deutsch als Muttersprache sprechen. Möglich ist auch eine Tätigkeit in einer Familie, die aus einem deutschsprachigen Land<br />

oder Landesteil stammt und in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, in besonderen <strong>Au</strong>snahmefällen auch in einer<br />

ausländischen Familie, in der Deutsch die Umgangssprache ist.<br />

Die Bewerberin bzw. der Bewerber darf mit den Gasteltern nicht verwandt sein.<br />

Die Bewerberin bzw. der Bewerber darf nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen.<br />

<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Agenturen mit Sitz in Deutschland dürfen von <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s für die Vermittlung eine Vergütung von höchstens 150 Euro<br />

verlangen (einschließlich Umsatzsteuer). Vorschüsse auf diese Vergütung dürfen nicht erhoben werden. Die Vergütung wird<br />

erst dann geschuldet, wenn der <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Vertrag rechtswirksam <strong>zu</strong>stande gekommen ist. Bei <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s aus Nicht-EU-/EWR-<br />

Staaten und aus den Staaten, die der EU am 1.5.2004 beigetreten sind, ist dies erst dann der Fall, wenn die erforderliche<br />

Arbeitsgenehmigung erteilt wurde.<br />

IV. Einreise-, <strong>Au</strong>fenthalts- und Arbeitsgenehmigungsbestimmungen <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s aus Nicht-EU-/EWR-Staaten<br />

Es wird eine <strong>Au</strong>fenthalts- und eine Arbeitsgenehmigung benötigt. Die <strong>Au</strong>fenthaltsgenehmigung muss vor der <strong>Au</strong>sreise bei der<br />

<strong>zu</strong>ständigen deutschen <strong>Au</strong>slandsvertretung (das ist die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder ein regional<br />

<strong>zu</strong>ständiges Konsulat) in Form eines Sichtvermerks (Visum) beantragt werden. Der Einreisesichtvermerk bedarf der vorherigen<br />

Zustimmung der für den Wohnort der Gastfamilie <strong>zu</strong>ständigen <strong>Au</strong>sländerbehörde. Bei Beantragung des Visums darf man noch<br />

nicht 25 Jahre alt sein. Das Visum sollte <strong>zu</strong>r Vermeidung von Schwierigkeiten so rechtzeitig beantragt werden, dass diese<br />

Altersgrenze bis <strong>zu</strong>r Entscheidung der <strong>Au</strong>sländerbehörde über die <strong>Au</strong>fenthaltsgenehmigung nicht überschritten wird.<br />

Die Arbeitsgenehmigung wird auf Antrag von der örtlich <strong>zu</strong>ständigen Agentur für Arbeit erteilt. Sie setzt das Vorhandensein<br />

einer gültigen <strong>Au</strong>fenthaltsgenehmigung oder deren Zusage voraus. Die Arbeitsgenehmigung muss nach der Einreise, aber noch<br />

vor der Arbeitsaufnahme eingeholt werden. Deshalb darf die Beschäftigung erst nach der Erteilung der Arbeitsgenehmigung<br />

aufgenommen werden. Für die Einreise und für die Dauer des vorgesehenen <strong>Au</strong>fenthalts ist ein gültiger Reisepass des<br />

Herkunftslandes erforderlich.<br />

<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s aus Staaten, die der EU am 1.5.2004 beigetreten sind<br />

Zur Einreise ist nur ein gültiger Personalausweis erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch (für den Fall eines Verlustes des Personalausweises),<br />

auch den Reisepass mit<strong>zu</strong>nehmen. Bei der in Deutschland örtlich <strong>zu</strong>ständigen <strong>Au</strong>sländerbehörde muss eine „<strong>Au</strong>fenthaltserlaubnis EG“<br />

beantragt werden. <strong>Au</strong>ßerdem wird eine Arbeitsgenehmigung benötigt. Sie wird auf Antrag von der örtlich <strong>zu</strong>ständigen Agentur für Arbeit<br />

erteilt. Die Arbeitgenehmigung muss bei der Agentur für Arbeit nach der Einreise, aber noch vor der Arbeitsaufnahme eingeholt werden.<br />

Deshalb darf die Beschäftigung erst nach der Erteilung der Arbeitsgenehmigung aufgenommen werden.<br />

<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s aus EU-/EWR-Mitgliedstaaten<br />

Zur Einreise ist nur ein gültiger Personalausweis erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch (für den Fall eines Verlustes des Personalausweises),<br />

auch den Reisepass mit<strong>zu</strong>nehmen. Bei der in Deutschland örtlich <strong>zu</strong>ständigen <strong>Au</strong>sländerbehörde muss eine „<strong>Au</strong>fenthaltserlaubnis EG“<br />

beantragt werden. Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich.<br />

V. Zu guter Letzt<br />

Es empfiehlt sich, nur eine <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Agentur in Anspruch <strong>zu</strong> nehmen, die sich verpflichtet, Ihnen während des <strong>Au</strong>fenthalts z. B. bei<br />

Schwierigkeiten mit der Gastfamilie bei<strong>zu</strong>stehen. Anderenfalls sind Sie unter Umständen in Deutschland auf sich allein gestellt. Bei<br />

Verstößen der <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Agentur gegen die unter III. angesprochenen Vergütungsvorschriften kann man sich an die für den Geschäftssitz der<br />

Agentur <strong>zu</strong>ständige Agentur für Arbeit oder an die <strong>zu</strong>ständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit wenden. Wenn Sie sich<br />

entschlossen haben, als <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> in die Bundesrepublik Deutschland <strong>zu</strong> kommen, gehen Sie aufgeschlossen auf Ihre Gastfamilie <strong>zu</strong> und teilen<br />

Sie mit ihr unvoreingenommen ihre Lebensgewohnheiten und Gepflogenheiten - die Sie ja in Deutschland kennen lernen möchten. Bemühen<br />

Sie sich ernsthaft und nachdrücklich um die Vervollständigung Ihrer Kenntnisse der deutschen Sprache und nehmen Sie sich vor, aus den<br />

vielen neuen und <strong>zu</strong>m Teil ungewohnten, manchmal schwierigen, aber auch schönen Eindrücken eine wertvolle Lebenserfahrung <strong>zu</strong><br />

gewinnen. Einem erfolgreichen <strong>Au</strong>fenthalt in Deutschland dürfte dann nichts im Wege stehen.<br />

* Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Republik Zypern, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn


<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-<strong>Info</strong> für deutsche Gastfamilien<br />

1. <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s<br />

<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s sind junge Menschen, die als Gegenleistung für eine begrenzte Mitwirkung an den laufenden familiären <strong>Au</strong>fgaben<br />

(leichte Haushaltsarbeiten, Kinderbetreuung) in Familien aufgenommen werden, um insbesondere ihre Sprachkenntnisse <strong>zu</strong><br />

vervollständigen und ihre Allgemeinbildung durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes <strong>zu</strong> erweitern. Das vom Europarat 1969<br />

verabschiedete „Europäische Abkommen über die <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>- Beschäftigung“ ist von der Bundesrepublik Deutschland nicht<br />

ratifiziert worden und hat somit hier keinen Rechtscharakter angenommen. Die wesentlichen Kriterien dieses Abkommens sind<br />

aber auch in der Bundesrepublik Deutschland als maßgeblich anerkannt. Sie und die bestehenden Usancen lassen sich wie<br />

folgt kurz <strong>zu</strong>sammenfassen (siehe da<strong>zu</strong> das Merkblatt „<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>“ bei deutschen Familien):<br />

- Mindestalter grundsätzlich 17 Jahre; Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen<br />

Vertreter,<br />

- Integration in die Gastfamilie,<br />

- Mitwirkung insbesondere bei leichten Haushaltsarbeiten und bei der Kinderbetreuung einschließlich Babysitting (insgesamt<br />

grundsätzlich nicht mehr als 5 Stunden täglich),<br />

- Gewährung von mindestens einem freien Tag pro Woche (der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt) und von<br />

mindestens vier freien Abenden pro Woche,<br />

- Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen,<br />

- bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat),<br />

- Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls,<br />

- Zahlung eines bestimmten Betrages als Taschengeld (<strong>zu</strong>r Zeit mindestens 205 Euro, je nach Gültigkeit der neuen Richtlinien<br />

der Bundesagentur für Arbeit auch 280 Euro monatlich, und zwar unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit),<br />

- angemessene Unterkunft (grundsätzlich eigenes Zimmer in der Familienwohnung) und Verpflegung durch die Gastfamilie,<br />

- Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten. BA PP 52 AVPriv 3 5.2004<br />

Das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Verhältnis unterliegt den Vorschriften über die Anwerbung, Arbeitsvermittlung und Arbeitsgenehmigung, jedoch<br />

nach übereinstimmender <strong>Au</strong>ffassung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger und des Bundesministeriums für<br />

Arbeit und Sozialordnung (jetzt Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht<br />

(einschließlich Unfallversicherung).<br />

2. Anwerbung und Vermittlung von <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s<br />

Jede angehende Gastfamilie darf sowohl <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s, die Staatsangehörige anderer EU- EWR Mitgliedstaaten sind, als auch<br />

Nicht-EU-/EWR-<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s selbst anwerben. Es besteht also keine Verpflichtung, einen Vermittler in Anspruch <strong>zu</strong> nehmen. <strong>Au</strong>ch<br />

angehende EU-/EWR-<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s und Nicht-EU-/EWR-<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s müssen keinen Vermittler einschalten. Sie dürfen sich eine<br />

Gastfamilie selbst suchen.<br />

Die <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Vermittlung sowohl von und nach anderen EU-/EWR-Staaten als auch von und nach Nicht-EU-/EWR-Staaten wird<br />

in der Bundesrepublik Deutschland fast ausschließlich von privaten Vermittlern durchgeführt. Diese benötigen für ihre<br />

Vermittlungstätigkeit lediglich eine entsprechende Gewerbeanmeldung. Es können auch Vermittler mit Sitz im <strong>Au</strong>sland in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

Da <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Vermittler im Allgemeinen sowohl den von ihnen vermittelten <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s als auch den Gastfamilien bei Problemen<br />

persönlich <strong>zu</strong>r Seite stehen, empfiehlt es sich, grundsätzlich einen Vermittler in Anspruch <strong>zu</strong> nehmen.<br />

3. Vergütung für die Vermittlung<br />

Ein privater <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Vermittler darf von den Beteiligten für die Vermittlung eine Vergütung verlangen oder entgegennehmen.<br />

Verlangt er eine Vergütung vom <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>, darf diese höchstens 150 Euro betragen (einschließlich Umsatzsteuer). Vorschüsse<br />

auf diese Vergütung dürfen nicht erhoben werden. Die Vergütung wird erst dann geschuldet, wenn der <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Vertrag<br />

rechtswirksam <strong>zu</strong>stande gekommen ist. Bei <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s aus Nicht-EU-/EWR-Staaten und aus den Staaten, die der EU am<br />

1.5.2004 beigetreten sind1, ist dies erst dann der Fall, wenn die erforderliche Arbeitsgenehmigung erteilt wurde. Verlangt der<br />

Vermittler nur oder <strong>zu</strong>sätzlich von der Gastfamilie eine Vergütung, kann deren Höhe und Fälligkeit etc. frei vereinbart werden.<br />

4. Arbeits- und <strong>Au</strong>fenthaltsgenehmigung<br />

Eine Arbeitsgenehmigung benötigen <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s, die Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-Staaten sind oder von Staaten, die der<br />

EU ab 1.5.2004 beigetreten sind. Sie wird auf Antrag von der örtlich <strong>zu</strong>ständigen Agentur für Arbeit erteilt. Die<br />

Arbeitsgenehmigung muss nach der Einreise, aber noch vor der Arbeitsaufnahme eingeholt werden. Deshalb darf das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong><br />

erst nach der Erteilung der Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden. Die Arbeitsgenehmigung kann nur bis <strong>zu</strong> einer<br />

Geltungsdauer von einem Jahr erteilt werden und nur an <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s unter 25 Jahren und nur für eine Beschäftigung in einer<br />

Familie2, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird (grundsätzlich muss mindestens ein erwachsenes Familienmitglied<br />

die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen)3. Nicht berücksichtigt werden können <strong>Au</strong><strong>pair</strong>s, die aus den Heimatländern der<br />

Gasteltern stammen oder die mit den Gasteltern verwandt sind. <strong>Au</strong>ch verheiratete <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s können <strong>zu</strong>gelassen werden. Die<br />

gleichzeitige Beschäftigung von zwei <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s kann genehmigt werden, wenn vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren im<br />

gemeinsamen Haushalt leben. Der <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Vertrag muss über mindestens sechs Monate geschlossen werden. Eine wiederholte<br />

Zulassung ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde. Eine<br />

<strong>Au</strong>fenthaltsgenehmigung benötigen alle <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s aus Nicht-EU-/EWR-Staaten. Sie wird grundsätzlich allen Personen erteilt, die<br />

eine Arbeitsgenehmigung erhalten können. <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s aus EU-/EWR-Staaten benötigen eine „<strong>Au</strong>fenthaltserlaubnis-EG“.<br />

1 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Republik Zypern, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn<br />

2 Als Familie zählen Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie<br />

Alleinerziehende. Vorausset<strong>zu</strong>ng ist in allen Fällen, dass sie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre im gemeinsamen<br />

Haushalt leben.<br />

3 Es kann auch eine Beschäftigung in einer Familie <strong>zu</strong>gelassen werden, die aus einem deutschsprachigen Land<br />

oder Landesteil stammt und in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, in besonderen <strong>Au</strong>snahmefällen<br />

auch eine Beschäftigung in einer ausländischen Familie, in der Deutsch die Umgangssprache ist.


Name :___________________________________Vorname: _________________________________<br />

Straße: ___________________________________PLZ, Ort: ________________________________<br />

Tel.(dienstl.)_____________________________ Fax. ______________________________________<br />

Ich beauftrage hiermit die <strong>Au</strong>-Pair Vermittlung Föry e.K. mit der Vermittlung eines <strong>Au</strong>-Pair in meine Familie. Ich habe die <strong>Info</strong>rmationen über Kosten und<br />

Gebühren und das <strong>Info</strong>rmationsblatt vom Arbeitsamt, die Bestandteile des Vertrags sind, erhalten, verstanden und akzeptiert. Ich weiß, daß das <strong>Au</strong>-Pair nur mit<br />

einem gültigen Visum (bei <strong>Au</strong>-Pairs aus Nicht-EU-Ländern) in meiner Familie beschäftigt sein darf. Das <strong>Au</strong>-Pair muß innerhalb der ersten Woche nach<br />

Ankunft und in jedem Fall vor einer Beschäftigung beim Einwohnermeldeamt und Arbeitsamt angemeldet werden, beim <strong>Au</strong>sländeramt muß das Visum<br />

innerhalb der ersten drei Monate auf l Jahr verlängert werden und außerdem muß beim Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis beantragt werden:<br />

I – Geltung, Gerichtsstand<br />

<strong>Au</strong>sserhalb einer gesonderten schriftlichen und beiderseits unterzeichneten Vereinbarung gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle<br />

vorgenommener Änderungen im Wortlaut oder Streichungen durch eine der Vertragsparteien ist diese Änderung immer ungültig. Als Gerichtsstand ist in<br />

jedem Fall ausschließlich der Sitz der Vermittlungsagentur an<strong>zu</strong>sehen, dies gilt als vereinbart. Sollte eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise<br />

unwirksam sein, so werden andere Bestimmungen und deren Wortlaut, Intention oder Bedeutung hiervon nicht berührt.<br />

II - Datenspeicherung<br />

Der Vermittler ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich und auf EDV-Datenträger <strong>zu</strong> speichern und im Rahmen der <strong>zu</strong>r Vermittlung<br />

notwendigen Tätigkeiten und Datenaustauschvorgänge <strong>zu</strong> verwenden. Weitere Verwendungsarten oder gar Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen <strong>Au</strong><br />

<strong>pair</strong> Vermittlung sind ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Kunden nicht gestattet. Die Daten bleiben für die Dauer eines Vermittlungsvorganges<br />

und darüberhinaus für die Dauer eines bestehenden <strong>Au</strong>-Pair-<strong>Au</strong>fenthaltes gespeichert. Die Löschung erfolgt, so kein erneuter Vermittlungsvorgang binnen 2<br />

Monaten nach Beendigung des <strong>Au</strong>-Pair-<strong>Au</strong>fenthaltes in Gang gesetzt wird. Weitere Speicherungen erfolgen <strong>zu</strong> Buchungszwecken im nötigen Umfang.<br />

III – Vermittlung, Haftung, Rücktritt<br />

Eine Vermittlung von <strong>Au</strong> Pairs erfolgt ausschließlich an Familien mit Kind oder Kindern. Die Vermittlungsagentur übernimmt für das Zustandekommen einer<br />

Vermittlung oder wie auch immer geartete eventuelle Reisemodalitäten keinerlei Gewährleistung. <strong>Au</strong>ch werden bei Nicht<strong>zu</strong>standekommen oder<br />

Verzögerungen keinerlei Haftungen für daraus resultierende Kosten des Kunden übernommen. Zeitplanabsprachen oder Zusagen für Vermittlungsvorgänge<br />

sind aufgrund vieler möglicher Unwegsamkeiten als von vornherein nicht gemacht <strong>zu</strong> beurteilen. Desweiteren wird nach erfolgter Vermittlung keinerlei<br />

Haftung für das termingerechte Erscheinen oder nur das Erscheinen des <strong>Au</strong> Pairs übernommen. Völlig ausgeschlossen ist die Haftung für Taten oder<br />

Unterlassungen, verlängerte oder verkürzte <strong>Au</strong>fenthalte des <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s oder an oder bei allen Orten oder Personen, entstandene Kosten sowie für eventuell<br />

verursache Schäden. Ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund behördlicher Bearbeitungszeiten ist nicht möglich, kann jedoch aufgrund beiderseitigigen<br />

Einverständnisses vorgenommen werden. Im Falle von Besuchen vor der Visaerteilung (Kennenlernbesuch) wird hiermit darauf hingewiesen, dass eine<br />

Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit nicht stattfinden darf. Eine Haftung seitens der Agentur bei Nichteinhalten ist nicht möglich. Im Falle einer bestehenden<br />

Sozialversicherungspflicht wurde auf die derzeitige Praxis der Einzelfallprüfung durch Ein<strong>zu</strong>gsstellen hingewiesen, eine Haftung der Agentur ist nicht<br />

möglich.<br />

IV – Honorare, Fälligkeiten, Probezeit, Kündigung, <strong>Au</strong>swahl<br />

Die folgenden Honorare gelten als von beiden Vertragsparteien als brotto incl. USt unanfechtbar gültig anerkannt:<br />

Bearbeitungshonorar: Die Höhe beträgt 190 €, bei EU Mitgliedsstaat als Herkunft eines(er)Bewerbers(in) 250 € die Fälligkeit tritt ein, wenn Unterlagen <strong>zu</strong>r<br />

Einladung eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s an die <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K. übersandt werden, eine Rückzahlung ist in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, ein aus den<br />

Vorschlägen der <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K. ausgesuchtes und eingeladenes <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> erscheint überhaupt nicht. <strong>Au</strong>sgeschlossen ist hierbei eine<br />

Rückzahlung jedoch bei einem Besuch eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s vor Visaerteilung ab einer Dauer von 8 Kalenderagen und/oder einer Beschäftigung (auch ohne<br />

Entlohnung) in dieser Besuchszeit, bei vorgenommener Einladung eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s nicht aus Vorschlägen der <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Vermittlung Föry e.K. oder bei<br />

Kündigung der Vermittlung vor Erscheinen des <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s. Bei allen Honoraren ist immer der Anteil des Bearbeitungshonorares jeder Betrag bis 190 €, bei EU<br />

Mitgliedsstaat als Herkunft eines(er)Bewerbers(in) 250€ an<strong>zu</strong>sehen.<br />

Vermittlungshonorar: Die Höhe beträgt 100 €, die Fälligkeit tritt ein, wenn das aus den Vorschlägen der <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K. ein <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong><br />

ausgesucht und für eine vorausssichtliche Dauer von mehr als 6 Monaten eingeladen und die hierfür benötigten Unterlagen an die <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry<br />

e.K. übersandt werden.<br />

Alle Honorare sind nach Eintritt der Fälligkeit umgehend auf das Konto der <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K., VR-Bank Südpfalz, BLZ 54862500,<br />

Kontonummer 107 812 043 <strong>zu</strong> überweisen oder werden bei vorliegender Ermächtigung abgebucht. Bei Fehlabbuchungen, welche durch nicht <strong>zu</strong>treffende<br />

Angaben der Gasteltern entstanden sind oder bei Widerspruch tritt die Fälligkeit einer <strong>zu</strong>sätzlichen Gebühr in Höhe von 10, 50 € bei jedem vorgenommenen<br />

Vorgang ein.<br />

Probezeit: Die Probezeit eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s beträgt drei Monate. Kündigt das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> innerhalb der Probezeit und muss eventuell umvermittelt werden, ist das<br />

<strong>zu</strong>vor entrichtete Vermittlungshonorar, in keinem Fall das Bearbeitungshonorar, auf eine erneute Vermittlung an<strong>zu</strong>rechnen oder rückerstattbar. Die<br />

Rückerstattung ist gänzlich ausgeschlossen bei einem Besuch eine(s/r) Bewerber(in) vor Visaerteilung oder Anmeldung als Besuch <strong>zu</strong>m Kennenlernen ab einer<br />

Dauer von 8 Tagen und/oder einer Beschäftigung (auch ohne Entlohnung) innerhalb dieser Besuchszeit. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits ein<br />

Kennenlernbesuch ab einer Dauer von mehr als 8 Tagen von Behörden als unerlaubte Beschäftigung angesehen werden kann und eine Beschäftigung (auch<br />

ohne Entlohnung) in dieser Zeit ungesetzlich ist. Vorgänge dieser Art liegen nicht in der Verantwortung der Agentur. Unabhängig vom Ablauf der Probezeit ist<br />

eine Rückerstattung ausgeschlossen, wenn durch das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> eine Arbeitsbelastung außerhalb der <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> Bedingungen und/oder Arbeitszeiten, oder eine<br />

Arbeitszeiteinteilung, welche die Teilnahme an einem Sprachkurs nicht ermöglicht hat, berichtet werden sollte oder Mängel in Versorgung und/oder<br />

Unterbringung und/oder Taschengeldentrichtung bestanden. Nach Ablauf der Probezeit werden keinerlei Gewährleistungen mehr vorgenommen.<br />

Kündigung: Die Kündigung einer Vermittlung kann lediglich schriftlich erfolgen. Eine Kündigung vor Einreise des <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s mit Visum und einem eventuell<br />

<strong>zu</strong>vor durchgeführten Kennenlernbesuch von nicht länger als 8 Tagen führt <strong>zu</strong>r Rückerstattung des Vermittlungshonorares, nicht jedoch des<br />

Bearbeitungshonorares.<br />

<strong>Au</strong>swahl: Die <strong>Au</strong>swahl eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s aus den Vorschlägen der <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K. erfolgt ausschließlich durch die Gastfamilie. Die Gastfamilie<br />

hat die Möglichkeit, Sprachkenntnisse vor der Vornahme einer Einladung auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst <strong>zu</strong> überprüfen.<br />

Vermittlung: Es gilt als vereinbart, dass bei einer <strong>Au</strong>swahl eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s aus dem Bestand der <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K. und einer nicht über die <strong>Au</strong>-<br />

Pair-Vermittlung Föry e.K. vorgenommenen Einladung die Fälligkeit eines Honorares in Höhe von 290 € <strong>zu</strong>gunsten der <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K. sofort<br />

eintritt, ohne Möglichkeit einer Gewährleistung aus welchen Gründen auch immer.<br />

VI - <strong>Au</strong> Pair <strong>Au</strong>fenthalt<br />

Ankunft, Abfahrt (ohne Urlaub) oder sonstige Änderungen im <strong>Au</strong> Pair Verhältnis sind der Vermittlung umgehend mit<strong>zu</strong>teilen. Die Mitteilung kann schriftlich<br />

oder mündlich, auch über Telefonat, erfolgen. Im Verlauf eines eventuellen Besuches vor Visaerteilung darf keine Beschäftigung erfolgen. Darüberhinaus sind<br />

folgende Fakten und Grundregeln mitgeteilt worden: Für den <strong>Au</strong> Pair <strong>Au</strong>fenthalt gelten die Bestimmungen des Bundesamtes für Arbeit. Mit<br />

Vertragsunterzeichnung versichere ich die Einhaltung aller Richtlinien und Vorschriften. Diese werden mit <strong>zu</strong>r Vertragsunterzeichnung <strong>zu</strong>gesandt. Mit der<br />

Vertragsunterzeichnung erkläre ich, daß es meine finanzielle Situation erlaubt, einem <strong>Au</strong> <strong>pair</strong> das <strong>zu</strong>stehende Taschengeld monatlich bar aus<strong>zu</strong>zahlen.<br />

Desweiteren ist mir bekannt, daß ein Längeraufenthalt eines <strong>Au</strong> Pair u.U. gegen Gesetze verstößt und die <strong>Au</strong>sweisung des <strong>Au</strong> Pair nach sich ziehen kann.<br />

Ort, Datum Unterschrift


Checkliste (für <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s aus Nicht- EU – Staaten)<br />

<strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K.<br />

Reisigstraße 54a<br />

76768 Berg<br />

Sehr geehrte Gastfamilie, liebes <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>.<br />

Nach Ankunft des <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> mit dem gültigem Visum sind einige dringende Erledigungen <strong>zu</strong> tätigen. Diese<br />

können leider nur durch Sie und Ihr <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> gemeinsam persönlich erledigt werden Da es laut <strong>Au</strong>skunft vor<br />

allem der Arbeitsämter in der Vergangenheit sehr häufig <strong>zu</strong> Versäumnissen gekommen ist, wurde <strong>zu</strong> aller Schutz<br />

diese Checkliste entwickelt.<br />

Die Agenturen wurden hierbei durch die Behörden gebeten, stärker auf die Erfüllung der einzelnen Punkte <strong>zu</strong><br />

achten. Deshalb möchten wir sie bitten, diese Liste nach der Erledigung an uns <strong>zu</strong>rück <strong>zu</strong> senden.<br />

Fügen Sie bitte einen Durchschlag der Arbeitsgenehmigung bei. Dies dient sowohl <strong>zu</strong> Ihrer, als auch <strong>zu</strong> unserer<br />

Sicherheit. Versäumnisse in dieser Hinsicht führen häufig <strong>zu</strong> Bußgeldbescheiden in erheblicher Höhe seitens der<br />

Behörden gegen Gasteltern, was es natürlich dringend <strong>zu</strong> vermeiden gilt.<br />

I. Arbeitsamt. NUR FÜR EU- HERKUNFT<br />

Bitte begeben Sie und Ihr <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> aus einem EU-Land sich <strong>zu</strong><br />

Anfang schnellstmöglich <strong>zu</strong>m Arbeitsamt. Dort muss<br />

umgehend die Arbeitserlaubnis beantragt werden.<br />

Sehr geehrtes Arbeitsamt. Bitte bestätigen Sie hier<br />

den Antrag bzw. die Erteilung einer<br />

Arbeitsgenehmigung.<br />

II. Einwohnermeldeamt. EU und NICHT-EU<br />

Bitte suchen Sie und Ihr <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> Ihr Einwohnermeldeamt auf.<br />

Dort muss das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> angemeldet werden.<br />

Sehr geehrtes Einwohnermeldeamt, Bitte bestätigen<br />

Sie hier den Eintrag des o.g. <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s in Ihr<br />

Einwohnermelderegister.<br />

III. <strong>Au</strong>sländeramt. EU und NICHT EU<br />

Bitte suchen Sie und Ihr <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> hernach unter Mitnahme der<br />

jeweilig oben ausgestellten Formulare ihr <strong>zu</strong>ständiges<br />

<strong>Au</strong>sländeramt auf. Hier muss das Visum von derzeit drei<br />

Monaten Geltungsdauer um weitere 9 Monate auf insg. 12<br />

Monate verlängert werden.<br />

*Bei EU-Ländern muss das <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> bei der <strong>zu</strong>ständigen<br />

<strong>Au</strong>sländerbehörde angemeldet werden, um eine<br />

<strong>Au</strong>fenthaltserlaubnis <strong>zu</strong> bekommen<br />

Gastfamilie: _______________________<br />

_________________________________<br />

<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>: __________________________<br />

Stempel / Unterschrift – Arbeitsamt<br />

Datum:<br />

Stempel/Unterschrift –Einwohnermeldeamt<br />

Datum:<br />

Stempel / Unterschrift – <strong>Au</strong>sländeramt<br />

Datum:<br />

Sehr geehrtes <strong>Au</strong>sländeramt. Bitte bestätigen Sie hier die Verlängerung des Visums des o.g. <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong><br />

bzw. die Stellung des entsprechenden Antrages.<br />

Senden Sie bitte diese Checkliste unter Beifügen eines Durchschlages der Arbeitserlaubnis nach<br />

Erledigung an die <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K. <strong>zu</strong>rück.


Liebe Gastfamilie,<br />

diese Seite ermöglicht Ihnen den einfachen Abschluß einer guten <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> Versicherung. Entscheiden<br />

Sie selbst über Preis und Leistung.Das Verfahren wurde speziell für Kunden der <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> Agentur Föry<br />

entwickelt, und ist nur für diese gültig. Beachten Sie bitte folgendes:<br />

1. Bitte drucken Sie diese Seite aus<br />

2. Wählen Sie zwischen den Produktvarianten S, M und XL mit unterschiedlichen Preisen und Leistungen. (Bei <strong>Fragen</strong> steht<br />

Ihnen die Firma Care Concept unter der kostenlosen Servicenummer: 0800/ 977 35 00 gerne <strong>zu</strong>r Verfügung)<br />

3. Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Seite mit den anderen <strong>Au</strong>-Pair Vertragsunterlagen an die Agentur<br />

Föry<br />

4. Sie erhalten innerhalb einer Woche von Care Concept eine Versicherungsbestätigung mit Versicherten - Karte und<br />

Behandlungsscheinen per Post <strong>zu</strong>gesandt<br />

5. Von der Agentur Föry erhalten Sie die da<strong>zu</strong>gehörige Blockpolice mit dem Versicherungsschein und den<br />

Versicherungsbedingungen. Bitte füllen Sie später auch das Antragsformular der Blockpolice aus, und senden es im<br />

kostenlosen Rückumschlag an Care Concept.<br />

6. Die Versicherungsbedingungen können Sie auch vor Abschluß unter www.care-concept.de einsehen<br />

Care <strong>Au</strong> Pair - Alle Leistungen auf einem Blick S M XL<br />

Gebührenfreie Service-Nummern <br />

Ambulante Heilbehandlung beim Arzt <br />

Stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen <br />

Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel <br />

Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen; Entbindung (nach Ablauf der Wartezeit) <br />

Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen <br />

Ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall <br />

Ärztlich verordnete Krankentransporte <br />

Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten <br />

Schmerzstillende Zahnbehandlung 100 %, (Heil- und Kostenplan ab) (€ 250,-) (€ 500,-) (€ 1.000,-)<br />

Privathaftpflicht inkl. Berufshaftpflicht € 500.000,– € 1,5 Mio € 2,5 Mio<br />

Abschiebekosten bis <strong>zu</strong> einer Höhe von (€ 500,00) (€ 3.000,-) (€ 5.000,-)<br />

Unfallversicherung <br />

Direkte Leistungsabwicklung mit den Ärzten, Kliniken etc. durch Behandlungsscheine <br />

Unfallbedingte Zahnersatzkosten bis <strong>zu</strong> 1.000,– EUR je Versicherungsjahr <br />

<strong>Au</strong>sfallgeld bei stationärer Krankenhausbehandlung (pro Tag bis max. 90 Tage) (€ 10,00) (€ 20,00)<br />

Mitversicherung von Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen <br />

Erhöhte Invaliditätsleistung in der Unfallversicherung <br />

Unfallbedingte kosmetische Operationen bis 4.000,– EUR <br />

Unfallversicherung: Todesfallsumme 10.000,– EUR <br />

Unfallversicherung: Bergungskosten 5.000,– EUR <br />

Mitversicherung von Mietsachschäden an beweglichen Gegenständen <br />

Kosten für Besuch eines Familienangehörigen bei stationärer Krankenhausbehandlung bis max.1.500,– EUR <br />

Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung (€ 35,00) keine keine<br />

Beitrag monatlich 27,00 EUR 37,00 EUR 46,00 EUR


Axsender:<br />

__________________________________<br />

__________________________________________________<br />

___________________________________<br />

Agentur für Arbeit<br />

-----------------------------------<br />

-----------------------------------<br />

-----------------------------------<br />

______________________<br />

-----------------------------------<br />

Betreff: Arbeitserlaubnisverfahren für <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Beschäftigte (Fragebogen)<br />

Name des <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>s:<br />

Nationalität:<br />

Einreise <strong>zu</strong>r Familie:<br />

Anschrift:<br />

Vorname:<br />

Geburtsdatum:<br />

Telefon:<br />

Die <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Beschäftigung muss in einer Familie erfolgen. Als Familie zählen nur Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene<br />

gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Alleinerziehende. Vorausset<strong>zu</strong>ng ist in allen Fällen, dass sie mit mindestens<br />

einem Kind unter 18 Jahre im gemeinsamen Haushalt leben.<br />

Die Familie besteht aus:<br />

(Ehe-) Mann ________________________________________<br />

(Name)<br />

(Ehe-) Frau ______________________________________<br />

(Name)<br />

Zahl der im gem. Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahre: ______<br />

Beabsichtigte Dauer der <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Tätigkeit von _______ bis<br />

Der / Die vorgesehene <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Beschäftigte<br />

1. ist mit den Gasteltern verwandt<br />

Erklärung der gastgebenden Familie<br />

2. kommt in eine Familie in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird<br />

(mindestens ein erwachsenes Familienmitglied ist von Geburt an Deutsche/r; in besonderen <strong>Au</strong>snahme-<br />

fällen können auch Gasteltern berücksichtigt werden, in denen Deutsch als Umgangssprache gesprochen<br />

wird)<br />

3. verfügt über gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache<br />

4. kommt, um seine/ihre Sprachkenntnisse <strong>zu</strong> vervollständigen und sein/ihr Allgemein-<br />

wissen durch eine bessere Kenntnis der Bundesrepublik Deutschland <strong>zu</strong> erweitern<br />

5. hat die Möglichkeit <strong>zu</strong>m Besuch eines Sprachkurses bei<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein


6. kommt <strong>zu</strong>r Mithilfe im Haushalt mit Familienanschluss<br />

7. soll im gemeinsamen Haushalt lebende pflegebedürftige Familienmitglieder/<br />

Personen betreuen (ambulante häusliche Kranken- oder Altenpflege)<br />

8. soll auch für andere Arbeiten eingesetzt werden (z. B. im Familienbetrieb)<br />

9. wird täglich mehr als 6 Stunden und mehr als 30 Std/Woche (einschl. Babysitting)<br />

eingesetzt<br />

10. hat wöchentlich mindestens einen freien Tag (der einmal monatlich auf einen<br />

Sonntag fällt) und vier freie Abende<br />

11. erhält den <strong>zu</strong>stehenden bezahlten Urlaub (in der Regel 4 Wochen pro Jahr)<br />

12. erhält freie Unterkunft im eigenen Zimmer (innerhalb der Familienwohnung)<br />

13. erhält volle kostenlose Verpflegung<br />

14. nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie<br />

die Familienmitglieder<br />

15. erhält ein Taschengeld von mind. 205 Euro, ab dem 01.01.2006 260 Euro monatlich.<br />

16. wird für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls<br />

versichert bei<br />

17. hat ggf. die Möglichkeit <strong>zu</strong>r Religionsausübung<br />

18. hat den Sichtvermerk (Visum) beantragt bzw. fällt nicht unter den Sichtvermerks-<br />

zwang (ab. 01. Mai 2004 neuen EU-Bürger (Polen, Tschechische Republik,<br />

Slowakische Republik, Ungarn, Lettland, Estland, Litauen, Slowenien) und Staaten wie<br />

USA, Schweiz u. a.)<br />

19. wurde vermittelt durch <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K. Reisigstraße 54a, 76768 Berg<br />

20. hat sich selbst (initiativ) bei mir/uns beworben.<br />

21. wird während des <strong>Au</strong>fenthaltes betreut von (s. Ziff. 19)<br />

22. in eine Familie, in der noch bis <strong>zu</strong>m ____________ ein <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> <strong>zu</strong>gelassen ist<br />

(Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)<br />

Der vorgesehene <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Vertrag ist beigefügt<br />

Ich habe / Wir haben die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit „<strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-<strong>Info</strong> für<br />

deutsche Gastfamilien“ erhalten<br />

<strong>Au</strong>sfüllanleitung des Fragebogens - Arbeitserlaubnisverfahren für <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Beschäftigte<br />

______________________________________________________________________________<br />

Unterschrift, Datum – bei Ehepaaren und unverheirateten Paaren – Unterschriften beider Partner<br />

2<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nxin<br />

nein<br />

nein<br />

-2-


Frage 1: - nein (Verwandte dürfen nicht <strong>Au</strong><strong>pair</strong> werden)<br />

Frage 2: - ja<br />

Frage 3: - ja<br />

Frage 4: - ja<br />

Frage 5: - ja – bitte die bei Ihnen lokal vorhandenen Möglichkeiten eintragen, z.B die Volkshochschule<br />

ihres Wohnortes, Goethe-Institut, private Sprachschulen.<br />

Frage 6: - ja<br />

Frage 7: - nein (Pflegeleistungen sind als Tätigkeit nicht erlaubt)<br />

Frage 8: - nein (<strong>Au</strong>ch die Beschäftigung anderweitig – z.B. im Familienbetrieb – ist nicht erlaubt)<br />

Frage 9: - nein (Vorsicht Fangfrage, aufgrund der Formulierung wird leicht mit ja geantwortet, was <strong>zu</strong><br />

einer Ablehnung führt – selbstverständlich werden 30 Stunden maximal gefordert werden)<br />

Frage 10: - ja<br />

Frage 11: - ja<br />

Frage 12: - ja<br />

Frage 13: - ja<br />

Frage 14: - ja<br />

Frage 15: - ja<br />

Frage 16: - ja – und bitte die von Ihnen gewälte Versicherung eintagen<br />

Frage 17: - ja<br />

Frage 18: - ja<br />

Frage 19: - ist bereits vorausgefüllt – vermittelt durch die <strong>Au</strong>-Pair-Vermittlung Föry e.K.<br />

Frage 20: - nein<br />

Frage 21: - ja<br />

Frage 22: - sollte in Ihrer Familie noch ein <strong>Au</strong><strong>pair</strong> angemeldet sein, hier bitte mit ja antworten und die<br />

verbliebene Verweildauer eintragen, ansonsten mit nein antworten.<br />

Der vorgesehene <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong>-Vertrag ist beigefügt: - ja<br />

Und die letzte Frage bezüglich der Merkblätter: - ja (diese sind Bestandteil)<br />

Das <strong>zu</strong>dem mit den notwendigen Eintragungen auf Seite 1 des Fragebogens versehene<br />

Dokument:<br />

Bei <strong>Au</strong><strong>pair</strong>s aus Nicht-EU-Staaten<br />

senden Sie bitte nach <strong>Au</strong>fforderung an Ihr <strong>zu</strong>ständiges Arbeitsamt.<br />

Bei <strong>Au</strong><strong>pair</strong>s aus EU-Staaten<br />

nehmen Sie bitte bei Ihrem Besuch mit der Bewerberin bei Ihrem Arbeitsamt mit und legen<br />

dieses, <strong>zu</strong>sammen mit dem <strong>Au</strong>sweisdokument und dem <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong> Vertrag, dort dem<br />

Sachbearbeiter vor.


BITTE DENKEN SIE BEI DER EINTEILUNG AN DIE 30 STUNDEN MAXIMAL-MITHILFE<br />

WOCHENARBEITSPLAN <strong>zu</strong>r Einteilung der Mithilfe eines <strong>Au</strong>-<strong>pair</strong><br />

Tag<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

Zeit<br />

<strong>Au</strong>fgabe

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