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Drucksache 331/11 - Umwelt-online

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<strong>Drucksache</strong> <strong>331</strong>/<strong>11</strong><br />

Anlage<br />

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz<br />

NKR-Nr. 1709: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz<br />

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben auf Bürokratiekosten<br />

geprüft, die durch Informationspflichten begründet werden.<br />

Mit der Verwaltungsvorschrift werden keine Informationspflichten für die Wirtschaft, die<br />

Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger eingeführt, geändert oder aufgehoben. Es werden<br />

lediglich bestehende Informationspflichten des Waffengesetzes konkretisiert, so dass<br />

der Vollzug des Waffengesetzes bundesweit möglichst einheitlich erfolgen kann. Es entstehen<br />

keine neuen Bürokratiekosten für Wirtschaft, Verwaltung sowie Bürgerinnen und<br />

Bürger.<br />

Der Nationale Normenkontrollrat hat daher keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.<br />

Dr. Ludewig Bachmaier<br />

Vorsitzender Berichterstatter

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