Rechtliche Grundlagen, Wasserrecht, Bergrecht - Geothermie
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Rechtsgrundlage :<br />
Wasser asserhaushalts aushaltsgesetzt esetzt (WHG).<br />
§ 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG für thermische Nutzungen bis<br />
einschließlich 50 kW<br />
Mit den Landes andeswasser assergesetzen esetzen (LWG)<br />
§ 44 LWG „Zulassung von Erdwärmepumpen.“<br />
Vereinfachtes Verfahren 3- Monatsfrist bzw.<br />
grundsätzlich erlaubnispflichtig!<br />
Bei den entsprechenden Unteren Wasserbehörden anfragen!<br />
§