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Rechtliche Grundlagen, Wasserrecht, Bergrecht - Geothermie

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Rechtsgrundlage :<br />

Wasser asserhaushalts aushaltsgesetzt esetzt (WHG).<br />

§ 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG für thermische Nutzungen bis<br />

einschließlich 50 kW<br />

Mit den Landes andeswasser assergesetzen esetzen (LWG)<br />

§ 44 LWG „Zulassung von Erdwärmepumpen.“<br />

Vereinfachtes Verfahren 3- Monatsfrist bzw.<br />

grundsätzlich erlaubnispflichtig!<br />

Bei den entsprechenden Unteren Wasserbehörden anfragen!<br />

§

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