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Postgeschichte Oberursel - Verein für Geschichte und Heimatkunde ...

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ingen, daß die Bewohner jener Städte, Flecken, Dörfer usw. möglichst schnell Briefe, Zeitungen <strong>und</strong><br />

sonstige Postsendungen, aus den Postorten empfangen <strong>und</strong> nach denselben gelangen lassen können“. 55<br />

Dieser Vertrag umfasst 12 §§. <strong>und</strong> schließt auch alle Portogebühren <strong>für</strong> die neue Landpost ein. Dieser<br />

Vertrag wurde aber nur von dem Fürsten Thurn <strong>und</strong> Taxis ratifiziert, aber nicht von den Nassauschen<br />

Fürsten. Sie erließen eine Verordnung über die Einrichtung einer „Amtsboteneinrichtung“. In anderen<br />

Ländern war bereits eine solche vorhanden. Im November 1856 wird in dem Verordnungsblatt geschrieben,<br />

dass es ein „Bedürfnis sei“ eine solche Einrichtung ins Leben zu rufen. Er verfügt, dass die Einrichtung am 1.<br />

April 1857 in Wirksamkeit treten solle. Zuvor hat er noch die dazu nötige Instruktion über die<br />

Amtsboteneinrichtung herausgegeben. Damit wurden die bisherigen Fußboten, die vom Magistrat einer<br />

Stadt in Dienst genommen waren, „Herzoglich Nassausche Amtsboten“, <strong>und</strong> unterlagen in dienstlicher<br />

Hinsicht dem „Herzoglichen Ober- Postamt“ in Frankfurt am Main.<br />

Damit durften sie auch auf ihren Bestellgängen rekommandierte<br />

Briefe <strong>und</strong> Wertsendungen annehmen <strong>und</strong> ausliefern.<br />

Armschild <strong>für</strong> einen Nassauischen Postbediensteten. Diesen Armschild war auf der<br />

Uniform des Postbediensteten angebracht als Hoheitszeichen seiner Tätigkeit. 56<br />

55 FZA, Fürstlich Zentralarchiv Regensburg, Vertrag vom 1. Mai 1853.<br />

56 Original im Stadtmuseum Wiesbaden.<br />

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