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Master Prävention und Gesundheitsförderung - Universität Flensburg

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5. Weitere Sprachprüfungen können anerkannt werden, wenn Äquivalenz zum Level B2<br />

des Referenzrahmens (CEF) gegeben ist.<br />

e) In Ausnahmefällen können Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber den Nachweis auch auf<br />

andere Weise führen, die dann der Zulassungsausschuss im Einzelfall prüfen wird<br />

Einzureichende Bewerbungsunterlagen:<br />

- Bewerbungsbogen des Online-Verfahrens<br />

- Abiturzeugnis (einfache Kopie)<br />

- BA-Abschluss-Zeugnis (Amtlich beglaubigte Kopie)<br />

- BA-Abschluss-Urk<strong>und</strong>e (Amtlich beglaubigte Kopie)<br />

- Transcript of Records (einfache Kopie)<br />

- ggfls. Nachweis der vorläufigen Abschlussnote (siehe unten)<br />

- Nachweis ausreichender o.g. Sprachkenntnisse (einfache Kopie)<br />

- optional: Nachweis über Berufspraxis oder Praktika in einem<br />

ges<strong>und</strong>heitswissenschaftlichen Umfeld (einfache Kopie)<br />

- Motivationsschreiben<br />

Bewerber/innen ohne Hochschulabschluss<br />

Bewerber/innen, die bis zum Bewerbungsschluss noch keinen Hochschulabschluss<br />

nachweisen können, müssen eine aktuelle Studienleistungsübersicht einreichen, die die<br />

vorläufige Abschlussnote beinhaltet. Ist die vorläufige Note in der Leistungsübersicht<br />

nicht enthalten, muss diese durch eine offizielle Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes<br />

nachgewiesen werden.<br />

Wer keine Durchschnittsnote nachweist, wird hinter die letzte Bewerberin <strong>und</strong> den letzten<br />

Bewerber mit feststellbarer Durchschnittsnote eingeordnet.<br />

Die Zulassungen werden nach Entscheidungsfindung des Zulassungsausschusses (Ende<br />

Juli/ Anfang August versandt. Im Zulassungsbescheid wird der späteste Termin für die<br />

Einschreibung mitgeteilt. Der Nachweis des erfolgreich absolvierten BA-Studiums<br />

muss bis spätestens 15.10. unaufgefordert vorgelegt werden. Ansonsten erlischt die<br />

Zulassung <strong>und</strong> die Einschreibung wird annulliert. An den Nachrück- <strong>und</strong> am Losverfahren<br />

nehmen alle Personen teil, die sich formgerecht bis zum 15.07. beworben haben.<br />

Endgültige Absagen werden erst versandt, wenn alle Studienplätze durch Einschreibungen<br />

belegt sind.<br />

Achtung:<br />

Die o.g. Bewerbungsunterlagen müssen vollständig in der geforderten Form bis zum<br />

Bewerbungsschluss an der <strong>Universität</strong> eingegangen sein. Ein Nachreichen von<br />

Unterlagen ist nicht möglich. Unvollständige oder verspätet eingehende Bewerbungen<br />

nehmen am Auswahlverfahren nicht teil.<br />

Über fehlende Unterlagen werden Sie nur über das Online-Portal benachrichtigt. Die<br />

Zugangsdaten erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung zusammen mit dem<br />

Bewerbungsbogen.<br />

Fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss unter Angabe Ihrer<br />

Bewerbernummer (steht auf dem Online-Bewerbungsbogen) nachgereicht werden.<br />

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