Master Prävention und Gesundheitsförderung - Universität Flensburg
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5. Weitere Sprachprüfungen können anerkannt werden, wenn Äquivalenz zum Level B2<br />
des Referenzrahmens (CEF) gegeben ist.<br />
e) In Ausnahmefällen können Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber den Nachweis auch auf<br />
andere Weise führen, die dann der Zulassungsausschuss im Einzelfall prüfen wird<br />
Einzureichende Bewerbungsunterlagen:<br />
- Bewerbungsbogen des Online-Verfahrens<br />
- Abiturzeugnis (einfache Kopie)<br />
- BA-Abschluss-Zeugnis (Amtlich beglaubigte Kopie)<br />
- BA-Abschluss-Urk<strong>und</strong>e (Amtlich beglaubigte Kopie)<br />
- Transcript of Records (einfache Kopie)<br />
- ggfls. Nachweis der vorläufigen Abschlussnote (siehe unten)<br />
- Nachweis ausreichender o.g. Sprachkenntnisse (einfache Kopie)<br />
- optional: Nachweis über Berufspraxis oder Praktika in einem<br />
ges<strong>und</strong>heitswissenschaftlichen Umfeld (einfache Kopie)<br />
- Motivationsschreiben<br />
Bewerber/innen ohne Hochschulabschluss<br />
Bewerber/innen, die bis zum Bewerbungsschluss noch keinen Hochschulabschluss<br />
nachweisen können, müssen eine aktuelle Studienleistungsübersicht einreichen, die die<br />
vorläufige Abschlussnote beinhaltet. Ist die vorläufige Note in der Leistungsübersicht<br />
nicht enthalten, muss diese durch eine offizielle Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes<br />
nachgewiesen werden.<br />
Wer keine Durchschnittsnote nachweist, wird hinter die letzte Bewerberin <strong>und</strong> den letzten<br />
Bewerber mit feststellbarer Durchschnittsnote eingeordnet.<br />
Die Zulassungen werden nach Entscheidungsfindung des Zulassungsausschusses (Ende<br />
Juli/ Anfang August versandt. Im Zulassungsbescheid wird der späteste Termin für die<br />
Einschreibung mitgeteilt. Der Nachweis des erfolgreich absolvierten BA-Studiums<br />
muss bis spätestens 15.10. unaufgefordert vorgelegt werden. Ansonsten erlischt die<br />
Zulassung <strong>und</strong> die Einschreibung wird annulliert. An den Nachrück- <strong>und</strong> am Losverfahren<br />
nehmen alle Personen teil, die sich formgerecht bis zum 15.07. beworben haben.<br />
Endgültige Absagen werden erst versandt, wenn alle Studienplätze durch Einschreibungen<br />
belegt sind.<br />
Achtung:<br />
Die o.g. Bewerbungsunterlagen müssen vollständig in der geforderten Form bis zum<br />
Bewerbungsschluss an der <strong>Universität</strong> eingegangen sein. Ein Nachreichen von<br />
Unterlagen ist nicht möglich. Unvollständige oder verspätet eingehende Bewerbungen<br />
nehmen am Auswahlverfahren nicht teil.<br />
Über fehlende Unterlagen werden Sie nur über das Online-Portal benachrichtigt. Die<br />
Zugangsdaten erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung zusammen mit dem<br />
Bewerbungsbogen.<br />
Fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss unter Angabe Ihrer<br />
Bewerbernummer (steht auf dem Online-Bewerbungsbogen) nachgereicht werden.<br />
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