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Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Stadt Kempten

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MERKBLATT<br />

Amt für Brand- <strong>und</strong><br />

Katastrophenschutz<br />

<strong>Einbau</strong> <strong>von</strong> <strong>Rauch</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wärmeabzugsanlagen</strong> (RWA) im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

<strong>Kempten</strong> (Allgäu)<br />

Stand: 01. Februar 2005<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, die DIN 18232 Teil 1-6 <strong>und</strong> die<br />

RWA- Richtlinien anzuwenden. Zusätzlich sind die unten angegebenen Punkte zu berücksichtigen.<br />

Die einfachste <strong>und</strong> wirkungsvollste Methode ist aufgr<strong>und</strong> der thermischen Eigenschaften des Brandrauches<br />

die Entrauchung direkt nach oben (z.B. im Treppenhaus über ein Dachliegefenster). Die Öffnung<br />

ist immer an der obersten Stelle des Raumes/ des Treppenhauses vorzusehen.<br />

Kommt diese Lösung baulich nicht in Betracht, kann die Entrauchung auch durch ein seitliches Fenster<br />

erfolgen. In diesem Fall wird in aller Regel aber bereits ein eigener Ventilator für die Unterstützung<br />

des <strong>Rauch</strong>abzuges erforderlich. Wir akzeptieren elektrische, druckluft- oder CO2- betriebene<br />

RWA- Auslösungen.<br />

Bei maschinell unterstütztem <strong>Rauch</strong>- <strong>und</strong> Wärmeabzug (<strong>Rauch</strong>gasventilatoren, Kanäle, etc.) ist ein<br />

mindestens 10- facher Luftwechsel unbedingt sicherzustellen. Die genauen Details (Auslöseorte, Zusammenfassung<br />

<strong>von</strong> RWA- Gruppen, etc.) sind mit dem Amt für Brand- <strong>und</strong> Katastrophenschutz der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Kempten</strong> (Allgäu) abzusprechen.<br />

Bei elektrischer Auslösung kommen ausschließlich gelbe Auslösetaster (DIN 5381) ähnlich RAL 1004<br />

für die <strong>Rauch</strong>- <strong>und</strong> Wärmeabzüge zur Ausführung. Um eine Verwechslung mit Handdruckknopfmeldern<br />

der Feuermeldeanlage zu vermeiden, sind die gelben Kästchen mit „<strong>Rauch</strong>abzug“ zu beschriften.<br />

Zusätzlich zu den Auslösungen vor Ort (in der Regel links vom Eingang) ist eine weitere Auslösung<br />

der RWA im Bereich der – sofern vorhanden- Brandmeldeanlage erforderlich.<br />

Weitere Maßnahmen oder Anforderungen, die in dieser Zusammenstellung nicht aufgeführt wurden,<br />

können je nach Einzelfall erforderlich werden <strong>und</strong> müssen daher rechtzeitig mit uns vereinbart werden.<br />

Beschriftung<br />

schwarz<br />

gelb<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Kempten</strong>, Amt für Brand <strong>und</strong> Katastrophenschutz, Sachgebiet Vorbeugender Brand- <strong>und</strong> Gefahrenschutz<br />

Rottachstrasse 2, 87439 <strong>Kempten</strong> (Allgäu), Tel.: 0831/2525-783, Fax: 0831/2525-788<br />

www.kempten.de


Entrauchungstableau<br />

CO2-Auslösung<br />

RWA-Kuppeln<br />

(CO2-Auslösung)<br />

Amt für Brand- <strong>und</strong><br />

Katastrophenschutz<br />

Treppenhäuser in Wohngebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen <strong>und</strong> innen liegenden<br />

Treppenräumen:<br />

<strong>Rauch</strong>abzugsvorrichtungen sind als zusätzliche Brandschutzeinrichtungen in Treppenräumen bei Gebäuden<br />

<strong>von</strong> mehr als fünf Vollgeschossen, auch wenn sie an der Außenwand liegen <strong>und</strong> Fenster haben<br />

<strong>und</strong> immer bei Treppeninnenräumen erforderlich, um denn <strong>Rauch</strong> abzuführen. Sie sollen vom<br />

Erdgeschoß <strong>und</strong> vom obersten Treppenabsatz aus zu öffnen sein. Sie müssen nicht zum elektrischen<br />

(Notstromaggregat), sondern nur zum mechanischen Betrieb eingerichtet <strong>und</strong> zur sicheren Funktionsfähigkeit<br />

technisch unterhalten werden. Der feie Querschnitt soll mind. 5 v. H. der Gr<strong>und</strong>fläche<br />

des dazugehörigen Treppenraumes oder Treppenraumabschnitts, mindestens jedoch 0,5 m 2 betragen.<br />

Für Hochhäuser gelten die Hochhausrichtlinien, insbesondere Abschn. 3.6.2.4 (Auslösungen<br />

in jedem Geschoß).<br />

Entrauchung <strong>von</strong> Großobjekten:<br />

Für die Entrauchung <strong>von</strong> besonderen Objekten (z.B. Läger, Warenhäuser, Versammlungsstätten,<br />

Gaststätten, etc.) gelten zusätzlich die einschlägigen Vorschriften, wie z.B. VersammlungsstättenVO,<br />

VerkaufsstättenVO, IndBauRL.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Kempten</strong>, Amt für Brand <strong>und</strong> Katastrophenschutz, Sachgebiet Vorbeugender Brand- <strong>und</strong> Gefahrenschutz<br />

Rottachstrasse 2, 87439 <strong>Kempten</strong> (Allgäu), Tel.: 0831/2525-783, Fax: 0831/2525-788<br />

www.kempten.de

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