Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Stadt Kempten
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MERKBLATT<br />
Amt für Brand- <strong>und</strong><br />
Katastrophenschutz<br />
<strong>Einbau</strong> <strong>von</strong> <strong>Rauch</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wärmeabzugsanlagen</strong> (RWA) im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
<strong>Kempten</strong> (Allgäu)<br />
Stand: 01. Februar 2005<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, die DIN 18232 Teil 1-6 <strong>und</strong> die<br />
RWA- Richtlinien anzuwenden. Zusätzlich sind die unten angegebenen Punkte zu berücksichtigen.<br />
Die einfachste <strong>und</strong> wirkungsvollste Methode ist aufgr<strong>und</strong> der thermischen Eigenschaften des Brandrauches<br />
die Entrauchung direkt nach oben (z.B. im Treppenhaus über ein Dachliegefenster). Die Öffnung<br />
ist immer an der obersten Stelle des Raumes/ des Treppenhauses vorzusehen.<br />
Kommt diese Lösung baulich nicht in Betracht, kann die Entrauchung auch durch ein seitliches Fenster<br />
erfolgen. In diesem Fall wird in aller Regel aber bereits ein eigener Ventilator für die Unterstützung<br />
des <strong>Rauch</strong>abzuges erforderlich. Wir akzeptieren elektrische, druckluft- oder CO2- betriebene<br />
RWA- Auslösungen.<br />
Bei maschinell unterstütztem <strong>Rauch</strong>- <strong>und</strong> Wärmeabzug (<strong>Rauch</strong>gasventilatoren, Kanäle, etc.) ist ein<br />
mindestens 10- facher Luftwechsel unbedingt sicherzustellen. Die genauen Details (Auslöseorte, Zusammenfassung<br />
<strong>von</strong> RWA- Gruppen, etc.) sind mit dem Amt für Brand- <strong>und</strong> Katastrophenschutz der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Kempten</strong> (Allgäu) abzusprechen.<br />
Bei elektrischer Auslösung kommen ausschließlich gelbe Auslösetaster (DIN 5381) ähnlich RAL 1004<br />
für die <strong>Rauch</strong>- <strong>und</strong> Wärmeabzüge zur Ausführung. Um eine Verwechslung mit Handdruckknopfmeldern<br />
der Feuermeldeanlage zu vermeiden, sind die gelben Kästchen mit „<strong>Rauch</strong>abzug“ zu beschriften.<br />
Zusätzlich zu den Auslösungen vor Ort (in der Regel links vom Eingang) ist eine weitere Auslösung<br />
der RWA im Bereich der – sofern vorhanden- Brandmeldeanlage erforderlich.<br />
Weitere Maßnahmen oder Anforderungen, die in dieser Zusammenstellung nicht aufgeführt wurden,<br />
können je nach Einzelfall erforderlich werden <strong>und</strong> müssen daher rechtzeitig mit uns vereinbart werden.<br />
Beschriftung<br />
schwarz<br />
gelb<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Kempten</strong>, Amt für Brand <strong>und</strong> Katastrophenschutz, Sachgebiet Vorbeugender Brand- <strong>und</strong> Gefahrenschutz<br />
Rottachstrasse 2, 87439 <strong>Kempten</strong> (Allgäu), Tel.: 0831/2525-783, Fax: 0831/2525-788<br />
www.kempten.de
Entrauchungstableau<br />
CO2-Auslösung<br />
RWA-Kuppeln<br />
(CO2-Auslösung)<br />
Amt für Brand- <strong>und</strong><br />
Katastrophenschutz<br />
Treppenhäuser in Wohngebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen <strong>und</strong> innen liegenden<br />
Treppenräumen:<br />
<strong>Rauch</strong>abzugsvorrichtungen sind als zusätzliche Brandschutzeinrichtungen in Treppenräumen bei Gebäuden<br />
<strong>von</strong> mehr als fünf Vollgeschossen, auch wenn sie an der Außenwand liegen <strong>und</strong> Fenster haben<br />
<strong>und</strong> immer bei Treppeninnenräumen erforderlich, um denn <strong>Rauch</strong> abzuführen. Sie sollen vom<br />
Erdgeschoß <strong>und</strong> vom obersten Treppenabsatz aus zu öffnen sein. Sie müssen nicht zum elektrischen<br />
(Notstromaggregat), sondern nur zum mechanischen Betrieb eingerichtet <strong>und</strong> zur sicheren Funktionsfähigkeit<br />
technisch unterhalten werden. Der feie Querschnitt soll mind. 5 v. H. der Gr<strong>und</strong>fläche<br />
des dazugehörigen Treppenraumes oder Treppenraumabschnitts, mindestens jedoch 0,5 m 2 betragen.<br />
Für Hochhäuser gelten die Hochhausrichtlinien, insbesondere Abschn. 3.6.2.4 (Auslösungen<br />
in jedem Geschoß).<br />
Entrauchung <strong>von</strong> Großobjekten:<br />
Für die Entrauchung <strong>von</strong> besonderen Objekten (z.B. Läger, Warenhäuser, Versammlungsstätten,<br />
Gaststätten, etc.) gelten zusätzlich die einschlägigen Vorschriften, wie z.B. VersammlungsstättenVO,<br />
VerkaufsstättenVO, IndBauRL.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Kempten</strong>, Amt für Brand <strong>und</strong> Katastrophenschutz, Sachgebiet Vorbeugender Brand- <strong>und</strong> Gefahrenschutz<br />
Rottachstrasse 2, 87439 <strong>Kempten</strong> (Allgäu), Tel.: 0831/2525-783, Fax: 0831/2525-788<br />
www.kempten.de