Download der Satzung als PDF-Dokument - KSV Klein-Karben
Download der Satzung als PDF-Dokument - KSV Klein-Karben
Download der Satzung als PDF-Dokument - KSV Klein-Karben
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
S 7 Geschäftsjahr<br />
KaxFte*n- und Sg**n€v*r*än<br />
KEeär:-K*sfu** 3 $** e"V-<br />
Das Geschäftsjahr des Vereins und seiner Abteilungen beginnt am 01. Januar eines jeden<br />
Jahres und endet am 31. Dezember desselben Jahres.<br />
S 8 Ordnungen<br />
1. Den ordnungsgemäßen Ablauf <strong>der</strong> Vereinsarbeit regelt die Geschäftsordnung des Vorstandes,<br />
siehe $ 19 Punkt 6 <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong>.<br />
Sie wird vom Vorstand erstellt bzw. ergänzt o<strong>der</strong> verbessert.<br />
Sie bedarf <strong>der</strong> Zustimmung des Beirates.<br />
2. Weitere Ordnungen sind im Einzelnen in folgenden Paragraphen geregelt:<br />
$ 16 Punkt 3, die Wahlordnung; $ 20, <strong>der</strong> Beirat; $ 21, die Finanzordnung; S 23, <strong>der</strong><br />
Ehrenrat; $ 26 Punkt 5, die Abteilungen, $ 27 Datenschutz/Persönlichkeitsrechte.<br />
S 9 Arten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
1. Der Verein hat ordentliche und außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>.<br />
2. Ordentliche Mitglie<strong>der</strong> sind:<br />
a) Mitglie<strong>der</strong> die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />
b) Ehrenmitglie<strong>der</strong>.<br />
Die Ehrenordung regelt, wer Ehrenmitglied des Vereins werden kann.<br />
3. Außerordentliche Mitglie<strong>der</strong> sind Mitglie<strong>der</strong>, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
haben.<br />
$ 10 Erwerb <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
1. Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die im Besitz <strong>der</strong> bürgerlichen Ehrenrechte<br />
ist, die nicht aus einem <strong>der</strong> in $ 6 genannten Verbände ausgeschlossen und bei <strong>der</strong> erkennbar<br />
ist, dass sie die Ziele des Vereins nach bestem Willen zu för<strong>der</strong>n bereit ist.<br />
2. Die Mitgliedschaft wird erworben auf schriftliche Anmeldung und durch Beschluss des Vorstandes.<br />
Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist <strong>der</strong> Vorstand nicht verpflichtet, dem<br />
Antragsteller die Gründe <strong>der</strong> Ablehnung bekannt zugeben.<br />
3. Die Mitgliedschaft wird mit dem Zugang des Mitgliedsausweises wirksam. Sie verpflichtet zur<br />
Zahlung <strong>der</strong> Aufnahmegebühr, des Grundbeitrages und gegebenenfalls zur Entrichtung von<br />
Abteilungsbeiträgen.<br />
4. Mit <strong>der</strong> Aufnahme unterwirft sich das Mitglied <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> und den bestehenden Ordnungsrichtlinien<br />
des Vereins sowie den Vorschriften <strong>der</strong> Verbände, denen <strong>der</strong> Verein bzw. seine<br />
Abteilungen angehören.<br />
Seite 3 von 13