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its-1-2006_litcos_2.pdf - Lampertz GmbH & Co KG

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T I T E L<br />

Haftungsrisiken<br />

in der IT<br />

minimieren<br />

V<br />

orstände, Geschäftsführer und<br />

IT-Leiter sollten ihr Unternehmen<br />

nicht allein gegen Viren, Spionage<br />

oder Ausfälle schützen, um bessere<br />

Zinskonditionen zu erhalten. Sie<br />

sollten sinnvollerweise auch ihr eigenes<br />

Haftungsrisiko gegenüber dem<br />

eigenen Unternehmen minimieren,<br />

meint Ralf Dahmer, Geschäftsführer<br />

der LITCOS <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>.<br />

Wenn das Datencenter durch ein<br />

Feuer zerstört wird und das Unternehmen<br />

weder über eine eigene<br />

Ausweichanlage noch über einen<br />

Vertrag mit einem entsprechenden<br />

Dienstleister verfügt, dann wird es im<br />

wahrsten Sinne des Wortes brenzlig.<br />

Die Folge: Die EDV kann ihre Arbeit<br />

unter Umständen erst nach Wochen<br />

wieder aufnehmen, es drohen Ver-<br />

12<br />

<strong>2006</strong>: Neue Herausforderungen<br />

„Basel II“ zwingt die Unternehmen zum Risikomanagement in<br />

Sachen IT. Nur wer den Banken nachweisen kann, dass seine<br />

IT-Infrastruktur gegen Störungen jeder Art bestmöglich gesichert<br />

ist, erhält künftig noch zinsgünstige Kredite.<br />

luste in Millionenhöhe, beschädigte<br />

Kundenbeziehungen und ein nicht<br />

zu beziffernder Imageschaden.<br />

Fall Nummer zwei: Ein Unternehmen<br />

hat zwar einen Krisenplan<br />

für den Ausfall der IT entwickelt<br />

und in einem fremden Rechenzentrum<br />

entsprechende Kapazitäten<br />

gemietet. Das Unternehmen hat<br />

diesen Plan aber nicht aktualisiert.<br />

Es kommt zu einer Katastrophe, bei<br />

der wichtige Datenbestände vernichtet<br />

werden.<br />

Ein drittes Szenario: Der IT-Verantwortliche<br />

überträgt die gesamte<br />

Datenverarbeitung einem Dienstleister.<br />

Dieser verpflichtet sich in den<br />

Service Level Agreements, für eine<br />

Mindestverfügbarkeit von 99,9 Prozent<br />

zu sorgen. Zwei Mitarbeiter des<br />

Dienstleisters kümmern sich um die<br />

Pflege und Wartung des Netzwerks<br />

im Betrieb des Auftraggebers. Durch<br />

den Fehler eines Mitarbeiters kommt<br />

es zu einem Absturz der gesamten<br />

Produktionsanlage.<br />

IT-Leiter in der<br />

Verantwortung<br />

In allen Fällen können die Unternehmens-<br />

und IT-Verantwortlichen für<br />

die entstandenen Schäden haften. Im<br />

ersten Fall hätte der IT-Leiter wissen<br />

müssen, welch immense Schäden der<br />

Firma durch einen EDV-Ausfall entstehen<br />

können und entsprechende<br />

Vorsorgemaßnahmen treffen müssen.<br />

Auch das Erstellen eines Notfallplans<br />

reicht nicht. Der IT-Leiter hätte auf<br />

IT SECURITY 1/<strong>2006</strong> JANUAR/FEBRUAR<br />

Bild: Rittal


IT SECURITY 1/<strong>2006</strong> JANUAR/FEBRUAR<br />

Grund seiner Kompetenz wissen<br />

müssen: Der Plan muss in regelmäßigen<br />

Abständen an die veränderte Situation<br />

im Unternehmen angepasst<br />

werden. Ebenso im dritten Fall. Hier<br />

hätte der Verantwortliche nicht nur<br />

die Mindestverfügbarkeit vertraglich<br />

definieren müssen, sondern auch die<br />

maximale Dauer eines EDV-Ausfalls.<br />

Zumindest hätte er eine qualifizierte<br />

Beratung in punkto Outsourcing einholen<br />

müssen, um sich gegen Lücken<br />

in den Vertragsvereinbarungen<br />

abzusichern.<br />

Nach deutscher Rechtsprechung<br />

ist die Sachlage klar: Arbeitnehmer<br />

haften für diejenigen Schäden, die<br />

durch ihr Verhalten entstanden sind.<br />

Ein System der gestuften Zuordnung<br />

der Haftung differenziert die Haftung<br />

je nach Schwere des Verschuldens<br />

des Arbeitnehmers: Bei Vorsatz<br />

und grober Fahrlässigkeit sind Arbeitnehmer<br />

im Prinzip für den durch<br />

sie verursachten Gesamtschaden regresspflichtig.<br />

Einzige Ausnahme: Es<br />

besteht ein deutliches Missverhältnis<br />

zwischen der Höhe des Einkommens<br />

und dem entstandenen Schaden.<br />

Höheres Risiko bei<br />

Geschäftsführern und<br />

Vorständen<br />

Das Haftungsrisiko ist für Personen<br />

in verantwortlichen Positionen, also<br />

auch für IT-Leiter, deutlich höher.<br />

Denn die Gerichte berücksichtigen<br />

Checkliste<br />

„Ist die physische Sicherheit<br />

der Datenbestände gewährleistet?“<br />

bei der Festsetzung der Entschädigungssumme<br />

neben der Dauer der<br />

Betriebszugehörigkeit und dem bisherigen<br />

Verhalten am Arbe<strong>its</strong>platz<br />

auch die Position im Unternehmen,<br />

den vorauszusetzenden Wissensstand<br />

und das Gehalt.<br />

Weitaus stärker werden Vorstände<br />

von AGs oder Geschäftsführer von<br />

<strong>GmbH</strong>s in die Pflicht genommen.<br />

Denn sie gelten als Organe der Firma<br />

und nicht als Beschäftigte. Deswegen<br />

gelten die Regelungen der<br />

Arbeitnehmerhaftung mit ihren Beschränkungen<br />

zum Teil für sie nicht.<br />

Zu ihrem Verantwortungsbereich<br />

zählen auch zentrale Aufgaben der<br />

IT. Das heißt: Die Verantwortung<br />

kann auf diesem entscheidenden<br />

Feld nicht delegiert werden – und<br />

die Geschäftsleitung wird für Fehler<br />

und Versäumnisse ihrer IT-Mitarbeiter<br />

in Haftung genommen, wenn sie<br />

bei der Erfüllung ihrer Pflichten nicht<br />

„die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“<br />

walten lässt. So<br />

könnte im Fall des zerstörten Datacenter<br />

auch der Geschäftsführer<br />

wegen „grober Fahrlässigkeit“ belangt<br />

werden, da er der Gefahr nicht<br />

rechtzeitig entgegengewirkt hat.<br />

Hohe Geldbußen<br />

Schlimmer noch als zivilrechtliche<br />

Entscheidungen sind strafrechtliche<br />

Konsequenzen – beispielsweise,<br />

wenn Urheberrechte verletzt werden.<br />

• Ist das Rechenzentrum in punkto Hitzeentwicklung gut genug ausgerüstet?<br />

Kann die in den Servern entstehende Hitze reibungslos abgeführt werden?<br />

• Ist die Energieversorgung auch bei Störfallen gesichert?<br />

• Gibt es ein klares System der Zugangskontrolle mit entsprechenden<br />

Überwachungslösungen?<br />

• Liegt ein Brandmeldekonzept mit Schutzmaßnahmen vor?<br />

• Gibt es ein lückenloses Monitoring aller relevanten Funktionen<br />

und Parameter?<br />

• Haben Sie klare SLA mit einem kompetenten Dienstleister abgeschlossen,<br />

um ihre IT zu schützen?<br />

• Haben Sie Ihre IT-Infrastruktur von unabhängigen Experten in punkto<br />

physische Sicherheit prüfen lassen?<br />

So macht sich die Geschäftsleitung<br />

eines Unternehmens strafbar, wenn<br />

sie weiß, dass ihre Mitarbeiter Firmensoftware<br />

für private Zwecke nutzen,<br />

aber dennoch nichts dagegen<br />

unternimmt. Darüber hinaus begehen<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung<br />

eine Ordnungswidrigkeit, da sie<br />

vorsätzlich ihre Aufsichtspflicht verletzt<br />

haben. Eine solche Ordnungswidrigkeit<br />

kann mit Geldbußen bis<br />

zu 500.000 Euro – und zwar sowohl<br />

für die Geschäftsführer als auch für<br />

das Unternehmen – geahndet werden.<br />

Ein teures Vergnügen. Und für<br />

einen kleineren Betrieb möglicherweise<br />

das Aus.<br />

Chefsache IT<br />

IT ist also längst Chefsache, wie<br />

zahlreiche Meinungsführer und Magazine<br />

seit langem erklären. Dazu<br />

gehört, mögliche IT-Risiken zu identifizieren<br />

und – in einem wirtschaftlich<br />

sinnvollen Ausmaß – zu eliminieren.<br />

Ein Restrisiko bleibt zwar bestehen;<br />

dieses kann aber durch Notfallpläne<br />

und Vorsorgemaßnahmen<br />

auf ein absolutes Minimum reduziert<br />

werden.<br />

Wie lässt sich das Haftungsrisiko<br />

zusätzlich vermindern? Immer öfter<br />

vereinbaren Unternehmen und Geschäftsführer<br />

im Geschäftsführervertrag<br />

eine Haftungsbeschränkung für<br />

fahrlässiges Verhalten. Bei <strong>GmbH</strong>s<br />

können die Gesellschafter den Geschäftsführer<br />

entlasten. In einem solchen<br />

Fall erlischen die bestehenden<br />

Schadensersatzansprüche gegenüber<br />

dem Unternehmen. Ganz im Unterschied<br />

zu Aktiengesellschaften, bei<br />

denen die Entlastung des Vorstandes<br />

eben nicht zum Verzicht auf Schadensersatzansprüche<br />

führt.<br />

Was tun?<br />

13<br />

Für Arbeitnehmer, zu denen auch<br />

IT-Leiter zählen, gibt es andere Wege,<br />

einer unliebsamen Inanspruchnahme<br />

zu entgehen. Der Arbeitnehmer<br />

sollte die Geschäftsleitung über<br />

mögliche Risiken informieren – das<br />

gilt gerade für die Informationstech-<br />

T I T E L


T I T E L<br />

nologie. Ebenso sollte er Lösungswege<br />

aufzeigen und dafür ein entsprechendes<br />

Budget beantragen.<br />

Lehnt die Geschäftsleitung seine<br />

Vorschläge ab, so empfiehlt es sich,<br />

die Risiken erneut aufzuzeigen und<br />

das eigene Vorgehen sowie die Haltung<br />

der Unternehmensleitung<br />

schriftlich zu dokumentieren. Am besten<br />

bei mehreren Gelegenheiten.<br />

Wird ein IT-Projekt bewilligt, so ist<br />

der IT-Leiter gut beraten, wenn er<br />

die Geschäftsleitung regelmäßig über<br />

die Entwicklung des Projekts informiert.<br />

Und wenn er sich externe<br />

Unterstützung sichert – beispielsweise<br />

indem er qualifizierte Beratung<br />

hinzuzieht. Der Akzent liegt dabei<br />

auf „qualifiziert“, denn unter der<br />

rechtlich ungeschützten Bezeichnung<br />

„Unternehmensberater“ firmieren<br />

leider nicht wenige Scharlatane.<br />

Eine gewisse Sicherheit bieten<br />

Referenzprojekte in vergleichbaren<br />

Größenordnungen.<br />

Eine Alternative zu „klassischen“<br />

Unternehmensberatungen sind so genannte<br />

„One-Stop-Shop“-Anbieter<br />

wie Litcos und Rittal, die alles aus einer<br />

Hand liefern – also <strong>Co</strong>nsulting,<br />

genaue Risikoanalysen und softwarebasierte<br />

Planung von IT-Infrastrukturen<br />

durch Konfigurationsprogramme<br />

über anwendungsgerechten Installationsservice<br />

sowie Inbetriebnahme,<br />

Wartungs-, Reparatur- und Garantieservice<br />

bis hin zum raschen, intelligenten<br />

Eskalationsmanagement.<br />

Auch diese Anbieter sollten vergleichbare<br />

Projekte bere<strong>its</strong> gestemmt<br />

haben und auf Grund ihrer Größe<br />

die nötigen personellen Ressourcen<br />

zur Verfügung stellen können. Ein renommierter<br />

Name des Anbieters<br />

kann manche Diskussion mit der<br />

Unternehmensleitung erleichtern.<br />

Herausforderung<br />

„physische Sicherheit“<br />

Vor allem aber sollten Unternehmens-<br />

und IT-Leiter bei der Identifizierung<br />

der möglichen Risiken nicht<br />

nur Virenbefall oder Wirtschaftsspionage<br />

im Blick haben. Die beste Firewall<br />

und das umfassendste Antivi-<br />

14<br />

renprogramm nutzen nichts, wenn<br />

die physische Sicherheit der Datenbestände<br />

nicht garantiert ist. In<br />

punkto physischer Infrastruktur<br />

muss in den Vorstandsetagen noch<br />

einiges an Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit<br />

geleistet werden –<br />

gerade was den Zusammenhang mit<br />

der Mindestverfügbarkeit betrifft. Die<br />

Größe oder die Branche des Unternehmens<br />

spielen keine Rolle, denn<br />

die Anforderungen an die IT-Performance<br />

steigen überall.<br />

Ganz wichtig: Die Frage, ob der<br />

Serverraum oder das Datencenter<br />

der Hitzeentwicklung durch die Server<br />

standhält. Besonders die<br />

leistungsstarken Blade-Server sondern<br />

in erhöhtem Maße Hitze ab,<br />

was bei ungeeigneten Racks zu Ausfällen<br />

führen und die Performance<br />

senken kann. Ein intelligentes Risikomanagement<br />

stellt sich die Frage,<br />

wie der Hitzeentwicklung durch die<br />

Server entgegengewirkt werden<br />

kann.<br />

Lückenloses Monitoring<br />

Zugangskontrolle und Feuerschutz<br />

sind weitere Maßnahmen, um die<br />

physische Sicherheit zu verbessern.<br />

Man sollte es nicht glauben, aber es<br />

gibt immer noch Unternehmen, in<br />

denen Putzhilfen mit Wassereimern<br />

und Schrubbern die Serverräume<br />

reinigen. Oft sind diese Serverräume<br />

allen Mitarbeitern problemlos zugänglich,<br />

was der Manipulation oder<br />

gar Sabotage Tür und Tor öffnen<br />

kann.<br />

Ebenso unverzichtbar ist eine<br />

lückenlose Überwachung aller wich-<br />

tigen Parameter im Datacenter – von<br />

der Temperaturentwicklung über<br />

Luftfeuchtigkeit in den Räumen bis<br />

zum Strommanagement. Apropos<br />

Strommanagement: Natürlich muss<br />

die Energieversorgung auch bei Störfällen<br />

sichergestellt sein: Eine redundante<br />

Stromversorgung ist eine<br />

Selbstverständlichkeit.<br />

IT-Sicherhe<strong>its</strong>-Checks<br />

sind ratsam<br />

IT <strong>Co</strong>nsulting und Services<br />

Dezentrale und zentrale IT-Architekturen<br />

mit ganzheitlichen Konzepten sichern<br />

Führende Infrastrukturspezialisten<br />

haben integrierte Gesamtlösungen<br />

für moderne Rechenzentren entwickelt,<br />

die Performance und Sicherheit<br />

gewährleisten. So zum Beispiel<br />

Rittal mit RimatriX5, der neuen integrierten<br />

IT-Gesamtlösung für den<br />

Aufbau von Rechenzentren. Dies besteht<br />

aus den fünf IT-Bausteinen<br />

Rack, Power, <strong>Co</strong>oling, Security und<br />

Monitoring/Remote Management.<br />

Vor dem Hintergrund einer unliebsamen<br />

rechtlichen Inanspruchnahme<br />

ist es für IT-Verantwortliche<br />

auf jeden Fall ratsam, die Infrastruktur<br />

auf potenzielle Risiken prüfen zu<br />

lassen. Ein IT-Sicherhe<strong>its</strong>-Check von<br />

Rittal umfasst außer Funktionsanalysen<br />

zu Bauausführung, Energieversorgung,<br />

Klimatechnik oder Sicherhe<strong>its</strong>-/Brandmeldetechnik<br />

auch eine<br />

Begehung des IT-Bereichs, eine<br />

Sicherhe<strong>its</strong>bewertung und Vorschläge<br />

von Sicherhe<strong>its</strong>maßnahmen, um die<br />

Infrastruktur besser zu schützen. Das<br />

eingangs beschriebene Szenario lässt<br />

sich damit auf jeden Fall umgehen.<br />

Ralf Dahmer<br />

Litcos arbeitet interdiziplinär. IT-Spezialisten und Ingenieure, mit Know-how im<br />

Bereich der Infrastruktur und Bausubstanz, Innenarchitekten und Sicherhe<strong>its</strong>experten<br />

ergänzen sich bere<strong>its</strong> in der Risikoanalyse mit fachspezifischen Diagnosen<br />

und erarbeiten gemeinsam tragfähige, zukunftsgerichtete Sicherhe<strong>its</strong>konzepte.<br />

Dies gilt auch für die Planung einer grundsätzlich neuen Sicherhe<strong>its</strong>architektur.<br />

In der Zeit von 1998 - 2005 wurden von LITCOS über 1.750<br />

Analysen und Pflichtenhefte erstellt.<br />

IT SECURITY 1/<strong>2006</strong> JANUAR/FEBRUAR

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