Hochhaus-Konzept - Gemeinde Lyss
Hochhaus-Konzept - Gemeinde Lyss
Hochhaus-Konzept - Gemeinde Lyss
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Mai 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lyss</strong><br />
<strong>Konzept</strong> höhere Häuser und Hochhäuser<br />
Inhalt:<br />
1. Ausgangslage ........................................................... Seite 1<br />
2. Analysen ......................................................................... 2<br />
3. <strong>Konzept</strong> ........................................................................... 7<br />
3.1 Dispositiv und Vorgehensgrundsätze ................................... 7<br />
3.2 Gebiete mit Ausschluss von Hochhäusern ............................ 7<br />
3.3 Gebiete mit der Möglichkeit von Hochhäusern ....................... 9<br />
4. Umsetzung .................................................................... 12<br />
haag hähnle gmbh, raumplanung städtebau<br />
Rechberger-Strasse 5, 2502 Biel-Bienne 032 323 83 78 / 80
1. Ausgangslage<br />
Anlass der Studie Im Bereich der ZPP "ESP Bahnhofgebiet" besteht nördlich der kürzlich<br />
eröffneten Überbauung "<strong>Lyss</strong>bachpark" die Absicht zur Realisierung<br />
einer gemischt genutzten Überbauung mit einem 12-geschossigen Gebäude.<br />
Die bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen (ZPP / rechtsgültige<br />
Überbauungsordnung) sehen demgegenüber eine Längsbaute vor.<br />
Die Evaluation unterschiedlicher Alternativen führte im Kreise der <strong>Gemeinde</strong>behörden,<br />
den Investoren und dem Ortsplaner zum Schluss, dass<br />
eine punktförmige Überbauung die bessere Lösung darstelle. In der Folge<br />
wurde dem kantonalen Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR)<br />
eine entsprechende Änderung der ZPP Vorschriften eingereicht, welche<br />
die Erhöhung der Gebäudehöhe sowie eine Heraufsetzung der AZ zum<br />
Inhalt hatte.<br />
Gemäss AGR sind jedoch die Bedingungen nach Art. 22 Abs. BauV zu<br />
erfüllen, was heisst, dass ein "Gesamtkonzept mit besonders haushälterischer<br />
Bodennutzung" zu erarbeiten ist.<br />
Aufgabenstellung In zahlreichen Städten und <strong>Gemeinde</strong>n ist seit einigen Jahren die Realisierung<br />
von Hochhäusern wieder zum Thema geworden. So ist auch die<br />
aktuelle Absicht der Erstellung eines <strong>Hochhaus</strong>es im Gebiet des ESP<br />
Bahnhof in <strong>Lyss</strong> im Lichte dieses allgemeinen Trends zu sehen. Allerdings<br />
unterscheidet sich der Nachfragedruck gegenüber grösseren Zentren<br />
erheblich. Während in Letzteren Hochhäuser als wiederkehrende<br />
Bausteine der Stadtentwicklung betrachtet werden können, ist dies in<br />
kleineren Zentren wie <strong>Lyss</strong> doch wohl eher die Ausnahme.<br />
Dementsprechend erfolgt die Erarbeitung des <strong>Konzept</strong>es in der Annahme,<br />
dass die Realisierung von Hochhäusern bestenfalls ermöglicht, aber<br />
in keinem Fall als gegeben vorausgesetzt werden kann. Entgegen einer<br />
Planung mit einer stadträumlich kompositorischen Setzung von Standorten<br />
ergibt sich ein Vorgehen, bei welchem in einem 1. Schritt unter Anwendung<br />
von Ausschlusskriterien eine Differenzierung zwischen Gebieten,<br />
in welchen der Bau von Hochhäusern entweder ausgeschlossen,<br />
bzw. als Möglichkeit eröffnet wird. Erst nach diesem Schritt können für<br />
die Möglichkeitsgebiete Bedingungen und Voraussetzungen für Hochhäuser<br />
1 ) näher untersucht werden.<br />
Grundlagen Als Grundlage des <strong>Hochhaus</strong>konzeptes dienen Unterlagen:<br />
– Dokumente der laufenden Revision der Ortsplanung: Räumliches Entwicklungskonzept,<br />
Zonenplan und Baureglement, Richtpläne Landschaft,<br />
Verkehr und Ortskern, Richtplan Landschaft, <strong>Konzept</strong> öffentlicher<br />
Raum<br />
– Analyse des vorhandenen räumlichen Aufbaus des Siedlungsgebietes<br />
und der siedlungsnahen Landschaft;<br />
– Analyse der Veränderungspotenziale des Siedlungsgebietes.<br />
Stellenwert des <strong>Konzept</strong>es Vorliegendes <strong>Konzept</strong> dient als Grundlage für Beurteilung vorhandener<br />
Bauabsichten für Hochhäuser. Damit sollen die Anforderungen der kantonalen<br />
Gesetzgebung erfüllt werden, um überhaupt auf entsprechende<br />
Bauvorhaben eintreten zu können. Inhaltlich weist das <strong>Konzept</strong> lediglich<br />
auf Möglichkeiten für den Bau von Hochhäusern hin, ein dementsprechender<br />
Anspruch ist daraus nicht abzuleiten. Festzuhalten bleibt auch,<br />
dass in jedem Fall die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung vorbehalten<br />
bleibt.<br />
1 ) Die kantonale Baugesetzgebung kennt die Begriffe "höhere Häuser" und<br />
"Hochhäuser" (Art. 20 BauG). Die Ausführungen in vorliegendem Dokument beziehen<br />
sich auf beide Bauformen. Der Einfachheit halber wird jedoch nur der Begriff<br />
Hochhäuser verwendet.<br />
1
2<br />
Raumanalyse<br />
2. Analysen<br />
Der räumliche Aufbau des Siedlungsgebiets und seines unmittelbaren<br />
Umfeldes lässt sich durch folgende Elemente umschreiben:<br />
a) Ortsprägende Siedlungsteile. Aufgrund ihrer Anlage, historischen<br />
Bedeutung, Bausubstanz und Stimmung heben sich Gebiete im Ortskern<br />
und entlang einzelner Strassenzüge als besonders prägende Bereiche<br />
vom übrigen Siedlungsgebiet ab. Sie werden als für den Ortscharakter<br />
von besonderer Bedeutung betrachtet.<br />
b) Ortsbildschutzgebiete, Siedlungsschutzgebiete betreffen Teile des<br />
Siedlungsgebietes mit spezifischen baulichen und räumlichen Qualitäten<br />
(vgl. Zonenplan <strong>Lyss</strong>).<br />
c) Strukturierende Strassenräume. Das Netz von orts- und quartierstrukturierenden<br />
Strassen wurde im Rahmen des <strong>Konzept</strong>es öffentlicher<br />
Räume identifiziert und dient im Rahmen vorliegender Arbeit als Hinweis<br />
auf Räume und Orte mit höherer Bedeutung.<br />
d) Der Bahnkörper schafft einerseits Barrieren in der Kontinuität des<br />
Siedlungsgebietes, führt anderseits zu wichtigen Öffnungen und<br />
Blickrichtungen im Siedlungsteppich und wird so zum massgeblichen<br />
Gliederungselement von <strong>Lyss</strong>.<br />
e) Der <strong>Lyss</strong>bachraum stellt wohl das wichtigste, quartierverbindende<br />
Strukturelement von <strong>Lyss</strong> dar.<br />
f) Die Topografie ist zusammen mit den raumbegrenzenden Wäldern<br />
verantwortlich für den grösstenteils geschlossenen Raum des weiteren<br />
Siedlungsgebiets. Mit Ausnahme gegen Süden ist <strong>Lyss</strong> von grossräumigen<br />
Grenzen umgeben. Die Erhebungen und Wälder Richtung<br />
Dreihubel, Baggul und Rikartsholz oder der Auenwald entlang der Aare<br />
bilden die äusseren Grenzen des Grossraumes von <strong>Lyss</strong>.<br />
g) Sichtachsen und –felder, Ortsansichten. Der topografische und landschaftliche<br />
Rahmen <strong>Lyss</strong>‘ offeriert nur wenige, grossräumig An- und<br />
Aussichten. Sichtachsen und Sichtfelder beschränken sich entweder<br />
auf gradlinige Verkehrsachsen oder erhöhte Standorte. Eine äussere<br />
Ortsansicht ergibt sich nur aus Richtung Süden.<br />
h) Höhere Häuser, Kirchen und weitere höhere Bauwerke. <strong>Lyss</strong> weist<br />
verschiedene höhere Gebäude auf, welche örtlich Akzente setzen, jedoch<br />
im grossräumigen Rahmen das hinsichtlich Höhenentwicklung<br />
relativ homogene Siedlungsbild von <strong>Lyss</strong> kaum beeinflussen.<br />
Abbildungen:<br />
links oben: Prägende Siedlungsteile, Ortsbildschutz-, Siedlungsschutzgebiete<br />
links Mitte: Strukturelemente Bahn, Strassennetz, <strong>Lyss</strong>bachraum<br />
links unten: Räumliche Begrenzungselemente<br />
unten: Blick auf <strong>Lyss</strong> vom Aussichtsturm
Ortsansicht von Süden <br />
Raumananalyse <br />
3
4<br />
Siedlungsstruktur, Geschosszahl Generell betrachtet ist die Siedlungsstruktur von <strong>Lyss</strong> von folgenden<br />
Bautypen geprägt:<br />
– Historische Bausubstanz, insbesondere im Ortskern.<br />
– Kleinteilige Bausubstanz in Form von Einfamilienhäusern oder Reihenhäusern,<br />
insbesondere in Quartieren wie Erli, Rossi, Dreihubel, Kirchenfeld,<br />
usw;<br />
– 3 - geschossige Wohnblöcke, vorwiegend in Quartieren wie alter<br />
Friedhof, Beundenfeld, usw.;<br />
– industriell-gewerbliche Anlagen, zum Teil grösseren Ausmasses, jedoch<br />
von moderater Bauhöhe;<br />
– neuere Geschäftskomplexe und traditionelle Mischnutzungsbauten im<br />
Ortskern;<br />
– höhere Häuser, welche als Einzelfälle auftreten. Dabei handelt es sich<br />
um Wohnbauten bis zu 8 Geschossen, um zwei Kirchtürme sowie das<br />
Silo der Firma Kambly.<br />
Geschosszahlen: Bestand auf der Basis des Zonenplanes (Version Auflage)<br />
Hinsichtlich der Geschosszahlen kann die Bebauung von <strong>Lyss</strong> wie folgt<br />
kategorisiert werden:<br />
– Gebiete mit 2 und 3 Geschossen, was auch der baurechtlichen<br />
Grundordnung entspricht;<br />
– Gebiete mit 4 – 6 Geschossen, welche verschiedentlich im Rahmen<br />
von Spezialordnungen erstellt wurden;<br />
– Einzelne Bauten mit bis zu 8 Geschossen.
Höhere Häuser und Ortsbild Die vorhandenen höheren Bauten prägen im örtlichen Bereich ihre Umgebung<br />
massgeblich, weisen aber nur vereinzelt eine weiträumige Signalwirkung<br />
auf. Eine besondere Stellung nimmt die Kirche als Bestandteil<br />
und Identifikationsobjekt im historischen Kern ein.<br />
Gebäude Kasernenstrasse 11/13 Gebäude Westring 24/26<br />
Gebäude Juraweg 10/12 Kirche<br />
Entwicklungspotenziale Als Indikator für mögliche Veränderungen wird das Siedlungsgebiet hinsichtlich<br />
seiner Veränderungspotenziale betrachtet. Massgebend sind<br />
dabei der Zustand der vorhandenen Bausubstanz, das Vorhandensein<br />
stabiler Siedlungs- und Nutzungsstrukturen, eines gefestigten Quartiercharakters<br />
sowie die Lage in Bezug auf die Erreichbarkeit durch öffentlichen<br />
und privaten Verkehr.<br />
5
6<br />
Das sich ergebende Bild zeigt ein über weite Strecken stabiles Siedlungsgefüge.<br />
Veränderungspotenziale ergeben sich<br />
– in den Industriegebieten,<br />
– in einem von der Bahnlinie umschlossenen Bereich vom Bahnhof bis<br />
zum Bereich der Fa. Kambly;<br />
– entlang der Ausfallstrasse Richtung Bern,<br />
– einzelnen Gebiete im Ortskern sowie<br />
– im Entwicklungsgebiet Stigli – Spinsmatte, ein Gebiet welches jedoch<br />
aufgrund seines gesamtheitlichen planerischen Rahmens auch schon<br />
fast als „stabil“ bezeichneten werden könnte.
3. <strong>Konzept</strong><br />
3.1 Dispositiv und Vorgehensgrundsätze<br />
Dispositiv Das <strong>Konzept</strong> wird darauf ausgerichtet, dass unterschieden wird zwischen<br />
Gebieten:<br />
– für welche Hochhäuser grundsätzlich ausgeschlossen sind und<br />
– für welche Hochhäuser als prüfenswerte Möglichkeit erachtet werden.<br />
Voraussetzung für den Bau von Hochhäusern in letzterem Fall ist die<br />
Bedingung, dass sie zu einer baulichen Verdichtung beitragen.<br />
Vorgehensgrundsätze In einem ersten Schritte werden Gebiete bestimmt, in denen Hochhäuser<br />
ausgeschlossen werden. Diese ergeben sich durch die Anwendung<br />
folgender Kriterien :<br />
Hochhäuser und höhere Häuser sind ausgeschlossen, wenn sie<br />
– wichtige Sichtbezüge schmälern;<br />
– zu einer Beeinträchtigung typischer, empfindlicher sowie geschützter<br />
Landschaftsgebiete oder topografischer Formationen führen;<br />
– historische oder ortsbildprägende Ortsteile beeinträchtigen;<br />
– in Ortsteile mit gefestigten Baustrukturen eingreifen.<br />
Ergebnis bildet eine Differenzierung zwischen Ausschluss- und Möglichkeitsgebieten.<br />
In einem zweiten Schritt werden die sich ergebenden Möglichkeitsgebiete<br />
aufgrund nachgenannter Anforderungen näher untersucht.<br />
Hochhäuser<br />
– bilden mit ihrer Umgebung räumlich und hinsichtlich Nutzung ein kohärentes<br />
Ensemble;<br />
– stärken und akzentuieren die räumliche Gliederung der betroffenen<br />
Siedlungsbereiche;<br />
– sind Teil eines Gebietes mit Entwicklungspotenzial;<br />
– weisen im Siedlungsgefüge eine gute Auffindbarkeit auf;<br />
– sind im Einzugsbereich von massgebenden zentralen Einrichtungen<br />
gelegen;<br />
– sind gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen und weisen für<br />
den Privatverkehr eine hohe und störungsarme Erreichbarkeit auf.<br />
3.2 Gebiete mit Ausschluss von Hochhäusern (Ausschlussgebiete)<br />
In Anwendung der unter Kapitel 3.1 erwähnten Kriterien werden die<br />
Gebiete mit Ausschluss von Hochhäusern bestimmt.<br />
Beeinträchtigung Sichtbezüge Die auf den historischen Ortskern gerichteten Blickrichtungen und –<br />
felder führen zu ersten Ausschlussgründen. Ein Verstellen dieser prägenden<br />
Ortsteile oder eine Konkurrenzierung der ortstypischen Kirche<br />
würde wesentliche Qualitäten beeinträchtigen. Weitere Ausschlussgründe<br />
ergeben sich in Beachtung der Ortsansicht von Süden. Es wird als<br />
unangemessen betrachtet, das einzig wahrnehmbare äussere Ortsbild zu<br />
verdecken.<br />
Beeinträchtigung landschaftlicher<br />
und topografischer Elemente<br />
Die Rücksichtname auf landschaftliche und topografische Gegebenheiten<br />
führt zur Bestimmung vor allem der sich in erhöhter Lage befindenden<br />
Quartiere als Ausschlussgebiete für Hochhäuser. Als weiteres Ausschlussgebiet<br />
wird die räumliche Verengung bei der Einfahrt aus Rich-<br />
7
8<br />
Beeinträchtigung historischer<br />
oder ortsbildprägender Siedlungsteile<br />
Beeinträchtigung gefestigter<br />
Quartiere<br />
tung Bern bezeichnet. Die Realisierung von Hochhäusern wird hier als<br />
räumlich unmassstäblich eingeschätzt.<br />
Die als ortsbildprägend erkannten Siedlungsgebiete sowie die Schutzgebiete<br />
führen aus Gründen der Massstäblichkeit weitgehend zu Ausschlussgebieten.<br />
Neben den Wohnquartieren im Süden gelten ebenfalls die Gebiete um<br />
den oberen Aareweg, im Schachen, um die Fabrikstrasse sowie das<br />
Unterfeld als in ihrer Siedlungsstruktur stabile Quartiere. Hochhäuser<br />
werden in diesem Sinne als strukturfremd abgelehnt.<br />
Gebiete mit Ausschluss von Hochhäusern
Differenzierung der<br />
Ausschlussgebiete<br />
Die Bezeichnung der Ausschlussgebiete erfolgte ohne Präzisierung des<br />
Begriffes „Hochhäuser“. Aufgrund der im Siedlungsgebiet auftretenden<br />
„Geschosstypologie“ (vgl. Kap. 2, Abschnitt Siedlungsstruktur, geschosszahlen)<br />
scheint aber folgende Unterscheidung zweckmässig:<br />
– Die landschaftlich begründeten Ausschlussgebiete (grün) gelten für<br />
alle Bauten mit mehr als der zonengemässen Geschosszahl;<br />
– Die aus Gründen gefestigter Quartierstrukturen bezeichneten Ausschlussgebiete<br />
(gelb) gelten für alle Bauten mit mehr als 6 Geschossen,<br />
wobei die Überschreitung der zonengemässen Geschosszahl<br />
selbstverständlich nur im Rahmen einer Spezialregelung und in Berücksichtigung<br />
örtlicher Gegebenheiten in Betracht gezogen werden<br />
kann.<br />
– Die aus Gründen wertvoller Siedlungsstrukturen bezeichneten Ausschlussgebiete<br />
(rot) gelten für alle Bauten mit mehr als der zonengemässen<br />
Geschosszahl.<br />
3.3 Gebiete mit der Möglichkeit von Hochhäusern (Möglichkeitsgebiete)<br />
Gebiete, für die sich ein Ausschluss von Hochhäusern nicht aus grundsätzlichen<br />
Gründen ergibt, betreffen einerseits die Industriegebiete, anderseits<br />
in einen durch Bahnhof, Zeughaus, Kambly-Areal und Viehmarkt<br />
begrenzten, gemischt genutzten Raum.<br />
Während in den Industriegebiete aufgrund der vorhandenen Nutzungsund<br />
Baustruktur kaum unterschiedliche ortspezifische Eigenheiten in<br />
Bezug auf Hochhäuser bestehen, sind die letztgenannten Quartiere –<br />
hier als „Ortskern – Nord-West“ benannt - diesbezüglich sehr verschieden<br />
beschaffen und weisen entsprechend differenzierte Eignungen auf.<br />
9
10<br />
Gebiet ESP Bahnhof – Grünau -<br />
Stegmatt<br />
- Differenzierung<br />
- Vorrangig in Betracht zu<br />
ziehende Möglichkeiten für<br />
Hochhäuser<br />
Die nachstehend aufgeführten ortsspezifische Elemente im Gebiet Ortskern<br />
Nord-West beeinflussen die Zulassung von Hochhäusern wie folgt:<br />
– Die räumliche Qualität des <strong>Lyss</strong>bachraumes legt eine Akzentuierung<br />
durch hohe Bauten nur innerhalb einer sequenzbildenden Anordnung<br />
nahe. Standorte, welche in diesem Sinne denkbar wären, sind die<br />
Schnittstellen mit der Biel- und der Aarbergstrasse, Bereiche, welche<br />
aufgrund der vorhandenen Bausubstanz nicht oder nur bedingt in Frage<br />
kommen.<br />
– Schützens- oder erhaltenswerte Bauten. Die im Gebiet vorhandenen<br />
schützens- oder erhaltenswerten Bauten haben den Stellenwert örtlicher<br />
Identifikationsmerkmale. Ihre räumliche Wirkung ist in die Anordnung<br />
von Hochhäusern einzubeziehen.<br />
– Das Gebiet „Schönau“ mit ihrem feinkörnigen Siedlungsmuster stellt<br />
innerhab des gesamten Möglichkeitsraumes eine in sich geschlossene<br />
„Insel“ dar, in welche nicht mit Hochhäusern eingegriffen werden<br />
soll.<br />
– Die strukturierenden Strassenzüge Bielstrasse und Aarbergstrasse<br />
weisen heute trotz aller baulichen Unterschiedlichkeit eine räumliche<br />
weitgehend homogene und dem Massstab von <strong>Lyss</strong> entsprechende<br />
Form auf. Ihre Gliederung erfolgt durch wichtige Schnittstellen<br />
(Hirschenplatz, Coop-Kreisel, usw.) im Strassennetz. Diese Sequenzbildung<br />
soll nicht durch zufällig platzierte Hochhäuser in Frage gestellt<br />
werden.<br />
– Strukturierende Grünräume sind einerseits zu erhalten, schaffen aber<br />
anderseits Raum für konzentrierte bauliche Nutzungen, wie z.B.<br />
Hochhäuser.<br />
Das Gebiet weist Strukturmerkmale auf, welche die Anordnung von<br />
Hochhäusern begünstigen können. Zur Diskussion werden folgende<br />
Überlegungen gestellt:<br />
– Vorhandene räumlich prägnante Strukturen können als Ordnungselemente<br />
für die Anordnung von Hochhäusern gelten. Neben den strukturierenden<br />
Strassenräume und dem <strong>Lyss</strong>bach ist dies die Bahnlinie.<br />
Ihr entlang angeordnete Hochhäuser könnten ein mögliches Motiv bilden.<br />
– Zur Verdichtung geeignete und zu aktivierende Gebiete könnten durch<br />
Hochhäuser „vitalisiert“ werden. In dieser Hinsicht denkbare Bereiche<br />
sind die Gebiete „alte Migros“, „Kambly“ und im Falle einer Nutzungsänderung<br />
das Kasernen- und Zeughausareal.<br />
– Das Vorhandensein eines raumgreifenden Umfeldes, wie es sowohl<br />
einzelne Grünräume, als auch Ausweitungen des Geleisefeldes darstellen,<br />
erleichtern in ihrem Wirkungsbereich die Anordnung von<br />
Hochhäusern.<br />
– Zugänglichkeit und Auffindbarkeit als Standortvoraussetzungen weisen<br />
auf Bereiche mit einem klaren Bezug zu weiteren Ortsteilen, insbesondere<br />
zum Ortskern hin.<br />
Die Umsetzung dieser Überlegungen führen zur Identifizierung von Bereichen,<br />
welche innerhalb des gesamten Möglichkeitsgebietes „ESP Bahnhof<br />
– Grünaus – Stegmatt“ als vorrangig in Betracht zu ziehende Gebiete<br />
für Hochhäuser gelten.
Rahmenbedingungen Möglichkeitsgebiet „ESP Bahnhof – Grünau - Stegmatt“<br />
11
12<br />
Gebietseinteilung<br />
4. Umsetzung<br />
Die Einteilung des Siedlungsgebietes von <strong>Lyss</strong> in Bezug auf die Möglichkeit<br />
der Erstellung von Hochhäusern stützt sich auf die Definition der<br />
Ausschlussgebiete (vgl. Kapitel 3.2). Die dabei erfolgte Differenzierung<br />
hinsichtlich der Höhe der Bauten wird übernommen.
Anforderungen an Hochhäuser Im Falle eines bestehenden Interesses für den Bau von Hochhäusern<br />
besteht unter Vorbehalt vorgenannter Gebietseinteilung Bedarf zur Abklärung<br />
ob und wie innerhalb des betroffenen Gebietes deren Realisierung<br />
zu ermöglichen ist. Generelle Voraussetzung dafür bildet die Schaffung<br />
eines städtebaulichen Mehrwertes durch die Bewirkung:<br />
Gebietsbezogene<br />
Standortevaluation<br />
– einer baulichen Verdichtung und rationellen Flächenbeanspruchung;<br />
– einer räumlichen Akzentuierung des bestehenden Siedlungsgefüges;<br />
– einer ausgewogenen räumlichen Inbezugsetzung gegenüber den bestehenden<br />
Bau- und Freiraumstrukturen;<br />
– attraktiver, mit den umliegenden Freiräumen gut vernetzter Aussenräume;<br />
– einer mit dem Aussenraum korrespondierenden Gestaltung des Erdgeschosses<br />
unter weitgehendster Anordnung publikumsorientierter,<br />
bzw. dem gemeinschaftlichen Gebrauch vorbehaltener Nutzflächen;<br />
– einer qualitätsvollen architektonischen Ausbildung des Gebäudes;<br />
– einer minimalen Beschattung der Nachbarliegenschaften und der für<br />
den gemeinschaftlichen Gebrauch vorgesehenen Freiräume.<br />
Bevor die Erarbeitung eines Bauprojektes in Angriff genommen wird ist<br />
eine gebietsbezogene Präzisierung der vorstehend angeführten Anforderungen<br />
durchzuführen. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Bau und<br />
Planung und unter Einbezug der Fachgruppe Ortsbild beinhaltet die<br />
Standortevaluation die Vornahme von Festlegungen zur Einordnung in<br />
das städtebauliche Umfeld, zur Inbezugsetzung zu den umliegenden Bebauungs-<br />
und Freiraumstrukturen, zur Dimensionierung und architektonischen<br />
Erscheinung der vorgesehenen Bebauung, zur Einhaltung der Vorschriften<br />
bezüglich der Beschattungswirkungswirkung u.a.m.<br />
Qualitätssicherung Die Beurteilung der geforderten qualitätsvollen architektonischen Ausbildung<br />
beabsichtigter Hochhäuser erfolgt durch die Abteilung Bau und<br />
Planung unter Beizug der Fachgruppe Ortsbild. Die Baubehörde kann<br />
dabei weitere Fachleute beiziehen und besondere Beurteilungsunterlagen<br />
(Visualisierungen, Modelle, usw.) verlangen.<br />
Anpassung baurechtliche<br />
Grundlagen<br />
Die Zulassung von Hochhäusern bedingt in jedem Fall ein Planerlassverfahren<br />
zur Änderung der baurechtlichen Grundlagen und somit einen<br />
Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>parlaments 1 ). Dieses erfolgt entweder mittels<br />
– Umzonung in eine Zone mit Planungspflicht mit nachfolgendem Erlass<br />
einer Überbauungsordnung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat, oder<br />
– direktem Erlass einer Überbauungsordnung.<br />
1 ) Für das Vorhaben, welches die vorliegende Studie auslöste, soll die Genehmigungsgrundlage<br />
im Rahmen der Ortsplanungsrevision mittels einer Zone mit Planungspflicht<br />
geschaffen werden.<br />
13