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Hochhaus-Konzept - Gemeinde Lyss

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Mai 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lyss</strong><br />

<strong>Konzept</strong> höhere Häuser und Hochhäuser<br />

Inhalt:<br />

1. Ausgangslage ........................................................... Seite 1<br />

2. Analysen ......................................................................... 2<br />

3. <strong>Konzept</strong> ........................................................................... 7<br />

3.1 Dispositiv und Vorgehensgrundsätze ................................... 7<br />

3.2 Gebiete mit Ausschluss von Hochhäusern ............................ 7<br />

3.3 Gebiete mit der Möglichkeit von Hochhäusern ....................... 9<br />

4. Umsetzung .................................................................... 12<br />

haag hähnle gmbh, raumplanung städtebau<br />

Rechberger-Strasse 5, 2502 Biel-Bienne 032 323 83 78 / 80


1. Ausgangslage<br />

Anlass der Studie Im Bereich der ZPP "ESP Bahnhofgebiet" besteht nördlich der kürzlich<br />

eröffneten Überbauung "<strong>Lyss</strong>bachpark" die Absicht zur Realisierung<br />

einer gemischt genutzten Überbauung mit einem 12-geschossigen Gebäude.<br />

Die bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen (ZPP / rechtsgültige<br />

Überbauungsordnung) sehen demgegenüber eine Längsbaute vor.<br />

Die Evaluation unterschiedlicher Alternativen führte im Kreise der <strong>Gemeinde</strong>behörden,<br />

den Investoren und dem Ortsplaner zum Schluss, dass<br />

eine punktförmige Überbauung die bessere Lösung darstelle. In der Folge<br />

wurde dem kantonalen Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR)<br />

eine entsprechende Änderung der ZPP Vorschriften eingereicht, welche<br />

die Erhöhung der Gebäudehöhe sowie eine Heraufsetzung der AZ zum<br />

Inhalt hatte.<br />

Gemäss AGR sind jedoch die Bedingungen nach Art. 22 Abs. BauV zu<br />

erfüllen, was heisst, dass ein "Gesamtkonzept mit besonders haushälterischer<br />

Bodennutzung" zu erarbeiten ist.<br />

Aufgabenstellung In zahlreichen Städten und <strong>Gemeinde</strong>n ist seit einigen Jahren die Realisierung<br />

von Hochhäusern wieder zum Thema geworden. So ist auch die<br />

aktuelle Absicht der Erstellung eines <strong>Hochhaus</strong>es im Gebiet des ESP<br />

Bahnhof in <strong>Lyss</strong> im Lichte dieses allgemeinen Trends zu sehen. Allerdings<br />

unterscheidet sich der Nachfragedruck gegenüber grösseren Zentren<br />

erheblich. Während in Letzteren Hochhäuser als wiederkehrende<br />

Bausteine der Stadtentwicklung betrachtet werden können, ist dies in<br />

kleineren Zentren wie <strong>Lyss</strong> doch wohl eher die Ausnahme.<br />

Dementsprechend erfolgt die Erarbeitung des <strong>Konzept</strong>es in der Annahme,<br />

dass die Realisierung von Hochhäusern bestenfalls ermöglicht, aber<br />

in keinem Fall als gegeben vorausgesetzt werden kann. Entgegen einer<br />

Planung mit einer stadträumlich kompositorischen Setzung von Standorten<br />

ergibt sich ein Vorgehen, bei welchem in einem 1. Schritt unter Anwendung<br />

von Ausschlusskriterien eine Differenzierung zwischen Gebieten,<br />

in welchen der Bau von Hochhäusern entweder ausgeschlossen,<br />

bzw. als Möglichkeit eröffnet wird. Erst nach diesem Schritt können für<br />

die Möglichkeitsgebiete Bedingungen und Voraussetzungen für Hochhäuser<br />

1 ) näher untersucht werden.<br />

Grundlagen Als Grundlage des <strong>Hochhaus</strong>konzeptes dienen Unterlagen:<br />

– Dokumente der laufenden Revision der Ortsplanung: Räumliches Entwicklungskonzept,<br />

Zonenplan und Baureglement, Richtpläne Landschaft,<br />

Verkehr und Ortskern, Richtplan Landschaft, <strong>Konzept</strong> öffentlicher<br />

Raum<br />

– Analyse des vorhandenen räumlichen Aufbaus des Siedlungsgebietes<br />

und der siedlungsnahen Landschaft;<br />

– Analyse der Veränderungspotenziale des Siedlungsgebietes.<br />

Stellenwert des <strong>Konzept</strong>es Vorliegendes <strong>Konzept</strong> dient als Grundlage für Beurteilung vorhandener<br />

Bauabsichten für Hochhäuser. Damit sollen die Anforderungen der kantonalen<br />

Gesetzgebung erfüllt werden, um überhaupt auf entsprechende<br />

Bauvorhaben eintreten zu können. Inhaltlich weist das <strong>Konzept</strong> lediglich<br />

auf Möglichkeiten für den Bau von Hochhäusern hin, ein dementsprechender<br />

Anspruch ist daraus nicht abzuleiten. Festzuhalten bleibt auch,<br />

dass in jedem Fall die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung vorbehalten<br />

bleibt.<br />

1 ) Die kantonale Baugesetzgebung kennt die Begriffe "höhere Häuser" und<br />

"Hochhäuser" (Art. 20 BauG). Die Ausführungen in vorliegendem Dokument beziehen<br />

sich auf beide Bauformen. Der Einfachheit halber wird jedoch nur der Begriff<br />

Hochhäuser verwendet.<br />

1


2<br />

Raumanalyse<br />

2. Analysen<br />

Der räumliche Aufbau des Siedlungsgebiets und seines unmittelbaren<br />

Umfeldes lässt sich durch folgende Elemente umschreiben:<br />

a) Ortsprägende Siedlungsteile. Aufgrund ihrer Anlage, historischen<br />

Bedeutung, Bausubstanz und Stimmung heben sich Gebiete im Ortskern<br />

und entlang einzelner Strassenzüge als besonders prägende Bereiche<br />

vom übrigen Siedlungsgebiet ab. Sie werden als für den Ortscharakter<br />

von besonderer Bedeutung betrachtet.<br />

b) Ortsbildschutzgebiete, Siedlungsschutzgebiete betreffen Teile des<br />

Siedlungsgebietes mit spezifischen baulichen und räumlichen Qualitäten<br />

(vgl. Zonenplan <strong>Lyss</strong>).<br />

c) Strukturierende Strassenräume. Das Netz von orts- und quartierstrukturierenden<br />

Strassen wurde im Rahmen des <strong>Konzept</strong>es öffentlicher<br />

Räume identifiziert und dient im Rahmen vorliegender Arbeit als Hinweis<br />

auf Räume und Orte mit höherer Bedeutung.<br />

d) Der Bahnkörper schafft einerseits Barrieren in der Kontinuität des<br />

Siedlungsgebietes, führt anderseits zu wichtigen Öffnungen und<br />

Blickrichtungen im Siedlungsteppich und wird so zum massgeblichen<br />

Gliederungselement von <strong>Lyss</strong>.<br />

e) Der <strong>Lyss</strong>bachraum stellt wohl das wichtigste, quartierverbindende<br />

Strukturelement von <strong>Lyss</strong> dar.<br />

f) Die Topografie ist zusammen mit den raumbegrenzenden Wäldern<br />

verantwortlich für den grösstenteils geschlossenen Raum des weiteren<br />

Siedlungsgebiets. Mit Ausnahme gegen Süden ist <strong>Lyss</strong> von grossräumigen<br />

Grenzen umgeben. Die Erhebungen und Wälder Richtung<br />

Dreihubel, Baggul und Rikartsholz oder der Auenwald entlang der Aare<br />

bilden die äusseren Grenzen des Grossraumes von <strong>Lyss</strong>.<br />

g) Sichtachsen und –felder, Ortsansichten. Der topografische und landschaftliche<br />

Rahmen <strong>Lyss</strong>‘ offeriert nur wenige, grossräumig An- und<br />

Aussichten. Sichtachsen und Sichtfelder beschränken sich entweder<br />

auf gradlinige Verkehrsachsen oder erhöhte Standorte. Eine äussere<br />

Ortsansicht ergibt sich nur aus Richtung Süden.<br />

h) Höhere Häuser, Kirchen und weitere höhere Bauwerke. <strong>Lyss</strong> weist<br />

verschiedene höhere Gebäude auf, welche örtlich Akzente setzen, jedoch<br />

im grossräumigen Rahmen das hinsichtlich Höhenentwicklung<br />

relativ homogene Siedlungsbild von <strong>Lyss</strong> kaum beeinflussen.<br />

Abbildungen:<br />

links oben: Prägende Siedlungsteile, Ortsbildschutz-, Siedlungsschutzgebiete<br />

links Mitte: Strukturelemente Bahn, Strassennetz, <strong>Lyss</strong>bachraum<br />

links unten: Räumliche Begrenzungselemente<br />

unten: Blick auf <strong>Lyss</strong> vom Aussichtsturm


Ortsansicht von Süden <br />

Raumananalyse <br />

3


4<br />

Siedlungsstruktur, Geschosszahl Generell betrachtet ist die Siedlungsstruktur von <strong>Lyss</strong> von folgenden<br />

Bautypen geprägt:<br />

– Historische Bausubstanz, insbesondere im Ortskern.<br />

– Kleinteilige Bausubstanz in Form von Einfamilienhäusern oder Reihenhäusern,<br />

insbesondere in Quartieren wie Erli, Rossi, Dreihubel, Kirchenfeld,<br />

usw;<br />

– 3 - geschossige Wohnblöcke, vorwiegend in Quartieren wie alter<br />

Friedhof, Beundenfeld, usw.;<br />

– industriell-gewerbliche Anlagen, zum Teil grösseren Ausmasses, jedoch<br />

von moderater Bauhöhe;<br />

– neuere Geschäftskomplexe und traditionelle Mischnutzungsbauten im<br />

Ortskern;<br />

– höhere Häuser, welche als Einzelfälle auftreten. Dabei handelt es sich<br />

um Wohnbauten bis zu 8 Geschossen, um zwei Kirchtürme sowie das<br />

Silo der Firma Kambly.<br />

Geschosszahlen: Bestand auf der Basis des Zonenplanes (Version Auflage)<br />

Hinsichtlich der Geschosszahlen kann die Bebauung von <strong>Lyss</strong> wie folgt<br />

kategorisiert werden:<br />

– Gebiete mit 2 und 3 Geschossen, was auch der baurechtlichen<br />

Grundordnung entspricht;<br />

– Gebiete mit 4 – 6 Geschossen, welche verschiedentlich im Rahmen<br />

von Spezialordnungen erstellt wurden;<br />

– Einzelne Bauten mit bis zu 8 Geschossen.


Höhere Häuser und Ortsbild Die vorhandenen höheren Bauten prägen im örtlichen Bereich ihre Umgebung<br />

massgeblich, weisen aber nur vereinzelt eine weiträumige Signalwirkung<br />

auf. Eine besondere Stellung nimmt die Kirche als Bestandteil<br />

und Identifikationsobjekt im historischen Kern ein.<br />

Gebäude Kasernenstrasse 11/13 Gebäude Westring 24/26<br />

Gebäude Juraweg 10/12 Kirche<br />

Entwicklungspotenziale Als Indikator für mögliche Veränderungen wird das Siedlungsgebiet hinsichtlich<br />

seiner Veränderungspotenziale betrachtet. Massgebend sind<br />

dabei der Zustand der vorhandenen Bausubstanz, das Vorhandensein<br />

stabiler Siedlungs- und Nutzungsstrukturen, eines gefestigten Quartiercharakters<br />

sowie die Lage in Bezug auf die Erreichbarkeit durch öffentlichen<br />

und privaten Verkehr.<br />

5


6<br />

Das sich ergebende Bild zeigt ein über weite Strecken stabiles Siedlungsgefüge.<br />

Veränderungspotenziale ergeben sich<br />

– in den Industriegebieten,<br />

– in einem von der Bahnlinie umschlossenen Bereich vom Bahnhof bis<br />

zum Bereich der Fa. Kambly;<br />

– entlang der Ausfallstrasse Richtung Bern,<br />

– einzelnen Gebiete im Ortskern sowie<br />

– im Entwicklungsgebiet Stigli – Spinsmatte, ein Gebiet welches jedoch<br />

aufgrund seines gesamtheitlichen planerischen Rahmens auch schon<br />

fast als „stabil“ bezeichneten werden könnte.


3. <strong>Konzept</strong><br />

3.1 Dispositiv und Vorgehensgrundsätze<br />

Dispositiv Das <strong>Konzept</strong> wird darauf ausgerichtet, dass unterschieden wird zwischen<br />

Gebieten:<br />

– für welche Hochhäuser grundsätzlich ausgeschlossen sind und<br />

– für welche Hochhäuser als prüfenswerte Möglichkeit erachtet werden.<br />

Voraussetzung für den Bau von Hochhäusern in letzterem Fall ist die<br />

Bedingung, dass sie zu einer baulichen Verdichtung beitragen.<br />

Vorgehensgrundsätze In einem ersten Schritte werden Gebiete bestimmt, in denen Hochhäuser<br />

ausgeschlossen werden. Diese ergeben sich durch die Anwendung<br />

folgender Kriterien :<br />

Hochhäuser und höhere Häuser sind ausgeschlossen, wenn sie<br />

– wichtige Sichtbezüge schmälern;<br />

– zu einer Beeinträchtigung typischer, empfindlicher sowie geschützter<br />

Landschaftsgebiete oder topografischer Formationen führen;<br />

– historische oder ortsbildprägende Ortsteile beeinträchtigen;<br />

– in Ortsteile mit gefestigten Baustrukturen eingreifen.<br />

Ergebnis bildet eine Differenzierung zwischen Ausschluss- und Möglichkeitsgebieten.<br />

In einem zweiten Schritt werden die sich ergebenden Möglichkeitsgebiete<br />

aufgrund nachgenannter Anforderungen näher untersucht.<br />

Hochhäuser<br />

– bilden mit ihrer Umgebung räumlich und hinsichtlich Nutzung ein kohärentes<br />

Ensemble;<br />

– stärken und akzentuieren die räumliche Gliederung der betroffenen<br />

Siedlungsbereiche;<br />

– sind Teil eines Gebietes mit Entwicklungspotenzial;<br />

– weisen im Siedlungsgefüge eine gute Auffindbarkeit auf;<br />

– sind im Einzugsbereich von massgebenden zentralen Einrichtungen<br />

gelegen;<br />

– sind gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen und weisen für<br />

den Privatverkehr eine hohe und störungsarme Erreichbarkeit auf.<br />

3.2 Gebiete mit Ausschluss von Hochhäusern (Ausschlussgebiete)<br />

In Anwendung der unter Kapitel 3.1 erwähnten Kriterien werden die<br />

Gebiete mit Ausschluss von Hochhäusern bestimmt.<br />

Beeinträchtigung Sichtbezüge Die auf den historischen Ortskern gerichteten Blickrichtungen und –<br />

felder führen zu ersten Ausschlussgründen. Ein Verstellen dieser prägenden<br />

Ortsteile oder eine Konkurrenzierung der ortstypischen Kirche<br />

würde wesentliche Qualitäten beeinträchtigen. Weitere Ausschlussgründe<br />

ergeben sich in Beachtung der Ortsansicht von Süden. Es wird als<br />

unangemessen betrachtet, das einzig wahrnehmbare äussere Ortsbild zu<br />

verdecken.<br />

Beeinträchtigung landschaftlicher<br />

und topografischer Elemente<br />

Die Rücksichtname auf landschaftliche und topografische Gegebenheiten<br />

führt zur Bestimmung vor allem der sich in erhöhter Lage befindenden<br />

Quartiere als Ausschlussgebiete für Hochhäuser. Als weiteres Ausschlussgebiet<br />

wird die räumliche Verengung bei der Einfahrt aus Rich-<br />

7


8<br />

Beeinträchtigung historischer<br />

oder ortsbildprägender Siedlungsteile<br />

Beeinträchtigung gefestigter<br />

Quartiere<br />

tung Bern bezeichnet. Die Realisierung von Hochhäusern wird hier als<br />

räumlich unmassstäblich eingeschätzt.<br />

Die als ortsbildprägend erkannten Siedlungsgebiete sowie die Schutzgebiete<br />

führen aus Gründen der Massstäblichkeit weitgehend zu Ausschlussgebieten.<br />

Neben den Wohnquartieren im Süden gelten ebenfalls die Gebiete um<br />

den oberen Aareweg, im Schachen, um die Fabrikstrasse sowie das<br />

Unterfeld als in ihrer Siedlungsstruktur stabile Quartiere. Hochhäuser<br />

werden in diesem Sinne als strukturfremd abgelehnt.<br />

Gebiete mit Ausschluss von Hochhäusern


Differenzierung der<br />

Ausschlussgebiete<br />

Die Bezeichnung der Ausschlussgebiete erfolgte ohne Präzisierung des<br />

Begriffes „Hochhäuser“. Aufgrund der im Siedlungsgebiet auftretenden<br />

„Geschosstypologie“ (vgl. Kap. 2, Abschnitt Siedlungsstruktur, geschosszahlen)<br />

scheint aber folgende Unterscheidung zweckmässig:<br />

– Die landschaftlich begründeten Ausschlussgebiete (grün) gelten für<br />

alle Bauten mit mehr als der zonengemässen Geschosszahl;<br />

– Die aus Gründen gefestigter Quartierstrukturen bezeichneten Ausschlussgebiete<br />

(gelb) gelten für alle Bauten mit mehr als 6 Geschossen,<br />

wobei die Überschreitung der zonengemässen Geschosszahl<br />

selbstverständlich nur im Rahmen einer Spezialregelung und in Berücksichtigung<br />

örtlicher Gegebenheiten in Betracht gezogen werden<br />

kann.<br />

– Die aus Gründen wertvoller Siedlungsstrukturen bezeichneten Ausschlussgebiete<br />

(rot) gelten für alle Bauten mit mehr als der zonengemässen<br />

Geschosszahl.<br />

3.3 Gebiete mit der Möglichkeit von Hochhäusern (Möglichkeitsgebiete)<br />

Gebiete, für die sich ein Ausschluss von Hochhäusern nicht aus grundsätzlichen<br />

Gründen ergibt, betreffen einerseits die Industriegebiete, anderseits<br />

in einen durch Bahnhof, Zeughaus, Kambly-Areal und Viehmarkt<br />

begrenzten, gemischt genutzten Raum.<br />

Während in den Industriegebiete aufgrund der vorhandenen Nutzungsund<br />

Baustruktur kaum unterschiedliche ortspezifische Eigenheiten in<br />

Bezug auf Hochhäuser bestehen, sind die letztgenannten Quartiere –<br />

hier als „Ortskern – Nord-West“ benannt - diesbezüglich sehr verschieden<br />

beschaffen und weisen entsprechend differenzierte Eignungen auf.<br />

9


10<br />

Gebiet ESP Bahnhof – Grünau -<br />

Stegmatt<br />

- Differenzierung<br />

- Vorrangig in Betracht zu<br />

ziehende Möglichkeiten für<br />

Hochhäuser<br />

Die nachstehend aufgeführten ortsspezifische Elemente im Gebiet Ortskern<br />

Nord-West beeinflussen die Zulassung von Hochhäusern wie folgt:<br />

– Die räumliche Qualität des <strong>Lyss</strong>bachraumes legt eine Akzentuierung<br />

durch hohe Bauten nur innerhalb einer sequenzbildenden Anordnung<br />

nahe. Standorte, welche in diesem Sinne denkbar wären, sind die<br />

Schnittstellen mit der Biel- und der Aarbergstrasse, Bereiche, welche<br />

aufgrund der vorhandenen Bausubstanz nicht oder nur bedingt in Frage<br />

kommen.<br />

– Schützens- oder erhaltenswerte Bauten. Die im Gebiet vorhandenen<br />

schützens- oder erhaltenswerten Bauten haben den Stellenwert örtlicher<br />

Identifikationsmerkmale. Ihre räumliche Wirkung ist in die Anordnung<br />

von Hochhäusern einzubeziehen.<br />

– Das Gebiet „Schönau“ mit ihrem feinkörnigen Siedlungsmuster stellt<br />

innerhab des gesamten Möglichkeitsraumes eine in sich geschlossene<br />

„Insel“ dar, in welche nicht mit Hochhäusern eingegriffen werden<br />

soll.<br />

– Die strukturierenden Strassenzüge Bielstrasse und Aarbergstrasse<br />

weisen heute trotz aller baulichen Unterschiedlichkeit eine räumliche<br />

weitgehend homogene und dem Massstab von <strong>Lyss</strong> entsprechende<br />

Form auf. Ihre Gliederung erfolgt durch wichtige Schnittstellen<br />

(Hirschenplatz, Coop-Kreisel, usw.) im Strassennetz. Diese Sequenzbildung<br />

soll nicht durch zufällig platzierte Hochhäuser in Frage gestellt<br />

werden.<br />

– Strukturierende Grünräume sind einerseits zu erhalten, schaffen aber<br />

anderseits Raum für konzentrierte bauliche Nutzungen, wie z.B.<br />

Hochhäuser.<br />

Das Gebiet weist Strukturmerkmale auf, welche die Anordnung von<br />

Hochhäusern begünstigen können. Zur Diskussion werden folgende<br />

Überlegungen gestellt:<br />

– Vorhandene räumlich prägnante Strukturen können als Ordnungselemente<br />

für die Anordnung von Hochhäusern gelten. Neben den strukturierenden<br />

Strassenräume und dem <strong>Lyss</strong>bach ist dies die Bahnlinie.<br />

Ihr entlang angeordnete Hochhäuser könnten ein mögliches Motiv bilden.<br />

– Zur Verdichtung geeignete und zu aktivierende Gebiete könnten durch<br />

Hochhäuser „vitalisiert“ werden. In dieser Hinsicht denkbare Bereiche<br />

sind die Gebiete „alte Migros“, „Kambly“ und im Falle einer Nutzungsänderung<br />

das Kasernen- und Zeughausareal.<br />

– Das Vorhandensein eines raumgreifenden Umfeldes, wie es sowohl<br />

einzelne Grünräume, als auch Ausweitungen des Geleisefeldes darstellen,<br />

erleichtern in ihrem Wirkungsbereich die Anordnung von<br />

Hochhäusern.<br />

– Zugänglichkeit und Auffindbarkeit als Standortvoraussetzungen weisen<br />

auf Bereiche mit einem klaren Bezug zu weiteren Ortsteilen, insbesondere<br />

zum Ortskern hin.<br />

Die Umsetzung dieser Überlegungen führen zur Identifizierung von Bereichen,<br />

welche innerhalb des gesamten Möglichkeitsgebietes „ESP Bahnhof<br />

– Grünaus – Stegmatt“ als vorrangig in Betracht zu ziehende Gebiete<br />

für Hochhäuser gelten.


Rahmenbedingungen Möglichkeitsgebiet „ESP Bahnhof – Grünau - Stegmatt“<br />

11


12<br />

Gebietseinteilung<br />

4. Umsetzung<br />

Die Einteilung des Siedlungsgebietes von <strong>Lyss</strong> in Bezug auf die Möglichkeit<br />

der Erstellung von Hochhäusern stützt sich auf die Definition der<br />

Ausschlussgebiete (vgl. Kapitel 3.2). Die dabei erfolgte Differenzierung<br />

hinsichtlich der Höhe der Bauten wird übernommen.


Anforderungen an Hochhäuser Im Falle eines bestehenden Interesses für den Bau von Hochhäusern<br />

besteht unter Vorbehalt vorgenannter Gebietseinteilung Bedarf zur Abklärung<br />

ob und wie innerhalb des betroffenen Gebietes deren Realisierung<br />

zu ermöglichen ist. Generelle Voraussetzung dafür bildet die Schaffung<br />

eines städtebaulichen Mehrwertes durch die Bewirkung:<br />

Gebietsbezogene<br />

Standortevaluation<br />

– einer baulichen Verdichtung und rationellen Flächenbeanspruchung;<br />

– einer räumlichen Akzentuierung des bestehenden Siedlungsgefüges;<br />

– einer ausgewogenen räumlichen Inbezugsetzung gegenüber den bestehenden<br />

Bau- und Freiraumstrukturen;<br />

– attraktiver, mit den umliegenden Freiräumen gut vernetzter Aussenräume;<br />

– einer mit dem Aussenraum korrespondierenden Gestaltung des Erdgeschosses<br />

unter weitgehendster Anordnung publikumsorientierter,<br />

bzw. dem gemeinschaftlichen Gebrauch vorbehaltener Nutzflächen;<br />

– einer qualitätsvollen architektonischen Ausbildung des Gebäudes;<br />

– einer minimalen Beschattung der Nachbarliegenschaften und der für<br />

den gemeinschaftlichen Gebrauch vorgesehenen Freiräume.<br />

Bevor die Erarbeitung eines Bauprojektes in Angriff genommen wird ist<br />

eine gebietsbezogene Präzisierung der vorstehend angeführten Anforderungen<br />

durchzuführen. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Bau und<br />

Planung und unter Einbezug der Fachgruppe Ortsbild beinhaltet die<br />

Standortevaluation die Vornahme von Festlegungen zur Einordnung in<br />

das städtebauliche Umfeld, zur Inbezugsetzung zu den umliegenden Bebauungs-<br />

und Freiraumstrukturen, zur Dimensionierung und architektonischen<br />

Erscheinung der vorgesehenen Bebauung, zur Einhaltung der Vorschriften<br />

bezüglich der Beschattungswirkungswirkung u.a.m.<br />

Qualitätssicherung Die Beurteilung der geforderten qualitätsvollen architektonischen Ausbildung<br />

beabsichtigter Hochhäuser erfolgt durch die Abteilung Bau und<br />

Planung unter Beizug der Fachgruppe Ortsbild. Die Baubehörde kann<br />

dabei weitere Fachleute beiziehen und besondere Beurteilungsunterlagen<br />

(Visualisierungen, Modelle, usw.) verlangen.<br />

Anpassung baurechtliche<br />

Grundlagen<br />

Die Zulassung von Hochhäusern bedingt in jedem Fall ein Planerlassverfahren<br />

zur Änderung der baurechtlichen Grundlagen und somit einen<br />

Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>parlaments 1 ). Dieses erfolgt entweder mittels<br />

– Umzonung in eine Zone mit Planungspflicht mit nachfolgendem Erlass<br />

einer Überbauungsordnung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat, oder<br />

– direktem Erlass einer Überbauungsordnung.<br />

1 ) Für das Vorhaben, welches die vorliegende Studie auslöste, soll die Genehmigungsgrundlage<br />

im Rahmen der Ortsplanungsrevision mittels einer Zone mit Planungspflicht<br />

geschaffen werden.<br />

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