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7. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt ... - Linden

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a) Ausschussmitglieder: Sebastian Gebauer<br />

Hans <strong>Bau</strong>sch<br />

Dieter Haggenmüller<br />

Dirk Hansmann<br />

Volker Heine<br />

Antje Markgraf<br />

Thomas Altenheimer (<strong>für</strong> Tim-Ole Steinberg)<br />

Gerhard Trinklein<br />

Metin Yildiz<br />

b) Stadtverordnetenvorsteher: Ralf Burckart<br />

c) stellv. Stadtv.-Vorsteher: Alexander Fichtner (entschuldigt)<br />

Harald Liebermann (entschuldigt)<br />

Dr. Christof Schütz<br />

Matthias Spangenberg<br />

d) Magistrat: Bgm. Dr. Ulrich Lenz<br />

Erster Stadtrat Jörg König (entschuldigt)<br />

Stadtrat Norbert Arnold<br />

Stadträtin Petra Braun<br />

Stadtrat Wolfgang Gath<br />

Stadtrat Reinhold Krapf<br />

Stadtrat Robert Kreuzinger-Ibe<br />

Stadtrat Manfred Leun<br />

Stadträtin Inge Schimmel<br />

e) <strong>Planung</strong>sbüro Holger Fischer: Barbara Krutzsch<br />

f) Verwaltung: Hans-Ulrich Heymann<br />

g) Presse: Herr Christoph Agel Gießener Allgemeine<br />

Herr Wißner, Gießener Anzeiger<br />

h) Zuhörer: 4<br />

i) Protokollführerin: Renate Wolf<br />

Der Vorsitzende <strong>des</strong> <strong>Ausschusses</strong> <strong>für</strong> <strong>Bau</strong>, <strong>Planung</strong> <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>, Sebastian Gebauer, eröffnet die<br />

<strong>7.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Ausschusses</strong> <strong>und</strong> begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder; sein<br />

besonderer Gruß gilt dem Magistrat, Frau Krutzsch vom <strong>Planung</strong>sbüro Holger Fischer, den Vertretern<br />

der Presse <strong>und</strong> den anwesenden Bürger der Stadt <strong>Linden</strong>.<br />

Er stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß <strong>und</strong> nach der in der HGO vorgeschriebenen Form<br />

erfolgte <strong>und</strong> der Ausschuss beschlussfähig ist.<br />

Zur Tagesordnung ergibt sich folgende Änderung:<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

übe r die <strong>7.</strong> öffe ntlic he S itzung de s Aus s c hus s e s <strong>für</strong> <strong>Bau</strong>, <strong>Planung</strong> <strong>und</strong> Umwe lt<br />

am Mo ntag , dem 12.03.2012, um 20.00 Uhr im S itzungs s aal de r <strong>Linden</strong>e r Rats s tuben<br />

Stadtverordnete Markgraf wünscht die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes: „Anlegung<br />

eines Rad-/Fußweges südlich der Gustav-Heinemann-Straße/Kunstrasenplatz zur Eisenbahnbrücke –<br />

Magistratsvorlage Drucksache Nr. 38/11/16“<br />

1


Hierzu ergeben sich keine Einwände, so dass folgende Tagesordnung zur Beratung ansteht:<br />

TAGES ORDNUNG:<br />

1. <strong>Bau</strong>leitplanung der Stadt <strong>Linden</strong>, Stadtteil Leihgestern<br />

Bebauungsplan Nr. 51 „Nördlich Breiter Weg“ 1. <strong>Bau</strong>abschnitt – 2. Änderung<br />

hier: Aufstellungsbeschluss<br />

- Magistratsvorlage Drucksache Nr. 036/11/16 -<br />

2. <strong>Bau</strong>leitplanung der Stadt <strong>Linden</strong>, Stadtteil Großen-<strong>Linden</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 65 „Die Tränke“;<br />

hier: Vorstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

3. Prüfung der Möglichkeiten zur Gewinnung regenerativer Energien durch Photovoltaik<br />

<strong>und</strong> Windkraft<br />

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen –<br />

4. Antrag zum Neubau der Sporthalle der Anne-Frank-Schule<br />

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen –<br />

5. Anlegung eines Rad-/Fußweges südlich der Gustav-Heinemann-Straße/Kunstrasenplatz zur<br />

Eisenbahnbrücke<br />

- Magistratsvorlage Drucksache Nr. 38/11/16 –<br />

6. Verschiedenes<br />

Zu TOP 1:<br />

<strong>Bau</strong>le itplanung de r S tadt Linde n, S tadtte il Le ihg e s te rn<br />

Be bauungs plan Nr. 51 „Nö rdlic h Bre ite r Weg “ 1. <strong>Bau</strong>abs chnitt – 2. Ände rung<br />

hie r: Aufs te llung s be s chlus s<br />

Mag is trats v o rlage Drucks ac he Nr. 036/11/16 -<br />

Frau Barbara Krutzsch vom <strong>Planung</strong>sbüro Holger Fischer stellt die 2. Änderung vor.<br />

Die linke Plankarte zeigt ausschnittsweise den Bereich <strong>des</strong> Kindergartens in der 1. Änderung <strong>des</strong> B-<br />

Plans; die rechte Plankarte zeigt ausschließlich den Bereich <strong>des</strong> Kindergartens. Die 1. Änderung ruht<br />

derzeit, da hier noch naturschutzrechtliche Untersuchungen durchzuführen sind.<br />

Um <strong>Bau</strong>recht zu erhalten, wird diese 2. Änderung vorgezogen. Der Kindergartenneubau wurde nach<br />

Norden verschoben, wodurch sich das <strong>Bau</strong>fenster geändert hat; der ursprünglich als Spielfläche<br />

vorgesehene Bereich wird dadurch zum <strong>Bau</strong>fenster <strong>und</strong> umgekehrt. Entgegen der Tischvorlage wurde<br />

erst heute Morgen das neue <strong>Bau</strong>fenster Richtung Süden erweitert, da ansonsten der Vorplatz <strong>des</strong><br />

Kindergartens in die Grünfläche gefallen wäre <strong>und</strong> hierzu hätte die <strong>Bau</strong>aufsicht keine Zustimmung<br />

erteilt.<br />

Diese 2. Änderung erfolgt im vereinfachten bzw. beschleunigten Verfahren gemäß § 13a <strong>Bau</strong>GB; dies<br />

bedeutet ein Verzicht auf die <strong>Umwelt</strong>prüfung, die ja im 1. Änderungsverfahren abgearbeitet wird.<br />

Diese 2. Änderung wird vorgezogen <strong>und</strong> dann direkt in die 1. Änderung eingearbeitet.<br />

Stadtverordneter Dr. Schütz möchte noch einmal die Situation zum Vorplatz erläutert bekommen, da<br />

dieser nun in den Bereich der zuvor heftig diskutierten Leitungen gelangt.<br />

Frau Krutzsch erklärt die Lages <strong>des</strong> Vorplatzes. Für die Erteilung einer <strong>Bau</strong>genehmigung stellt die<br />

Lage <strong>des</strong> Vorplatzes kein Hinderniss dar, da ein Vorplatz bei Bedarf jeder Zeit <strong>und</strong> ohne große<br />

Schwierigkeiten aufgenommen werden kann.<br />

2


Stadtverordneter Heine fragt nach, ob die TÖB auch noch einmal beteiligt werden.<br />

Dies wird von Frau Krutzsch verneint; lediglich der RP <strong>und</strong> die <strong>Bau</strong>aufsicht erhalten eine Mitteilung<br />

über diese Änderung. Die TÖB werden im Rahmen der 1. Änderung beteiligt.<br />

Stadtverordneter Heine hatte bei der 1. Änderung schon einmal nach der Änderung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes gefragt; nun enthalte die Vorlage den Beschlussantrag, dass dieser im Wege<br />

der Berichtigung anzupassen ist.<br />

Laut Frau Krutzsch handelt es sich hierbei lediglich um eine bildliche Änderung, die dem RP nur<br />

bekanntgegeben werden muss.<br />

Stadtverordnete Antje Markgraf fragt nach dem genauen Geltungsbereich der Änderung, da z.B. der<br />

gesamte Teil <strong>des</strong> Sängerheimes nicht enthalten sei.<br />

Frau Krutzsch erklärt noch einmal, dass hier nur vom Bereich <strong>des</strong> Kindergartens die Rede ist; der<br />

übrige Bereich bleibt im Verfahren der 1.Änderung enthalten.<br />

Stadtverordneter <strong>Bau</strong>sch fragt nach dem Fußweg, <strong>für</strong> den eine Umlegung beschlossen wurde; diese<br />

könnte doch jetzt entfallen, wodurch auch Kosten gespart werden könnten.<br />

Laut Frau Krutzsch hat auch dies mit der 2. Änderung nichts zu tun <strong>und</strong> könnte im Rahmen der<br />

1. Änderung geklärt werden.<br />

Stadtverordneter Altenheimer betont auch noch einmal, dass es sich hierbei um zwei unterschiedliche<br />

Verfahren handelt. Bei der 1. Änderung ist die Verfahrensdauer länger; die 2. Änderung wird<br />

vorgezogen, um <strong>Bau</strong>recht <strong>für</strong> den Kindergarten zu erlangen.<br />

Die Abstimmung über die Magistratsvorlage Drucksache Nr. 036/11/16 ergibt einstimmige<br />

Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung.<br />

Zu TOP 2:<br />

<strong>Bau</strong>le itplanung de r S tadt Linde n, S tadtte il Gro ße n-Linde n<br />

Be bauungs plan Nr. 65 „Die Tränke“;<br />

hie r: Vo rs te llung de s Bebauung s plane s<br />

Stadtverordneter Heine fragt zunächst, ob es richtig sei, dass es hierzu keine Magistratsvorlage gebe.<br />

Dies wird von Bgm. Dr. Lenz bestätigt; es geht hier nur um eine Vorstellung <strong>des</strong> B-Plans. Der<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche Beschluss zur Aufstellung eines B-Plans wurde bereits durch die<br />

Stadtverordnetenversammlung (mit Veränderungssperre) gefasst; jetzt soll eine Planvariante diskutiert<br />

<strong>und</strong> ins weitere Verfahren gegeben werden.<br />

Frau Krutzsch erläutert auch hier die Plankarte. In Abstimmung mit der Stadt <strong>Linden</strong>, dem Förster <strong>und</strong><br />

dem Forstamt wurde dieser Vorschlag erarbeitet. Zur Ausweisung kommt Allgemeines Wohngebiet<br />

<strong>und</strong> Mischgebiet mit 1- bis 3-Geschossigkeit. Im östlichen Bereich <strong>des</strong> B-Plans wird das Mischgebiet<br />

ausgewiesen; Gr<strong>und</strong> hier<strong>für</strong> ist u.a. die Nachbarbebauung mit 8 Geschossen. Im Mischgebiet selbst<br />

findet eine weitere Abstufung von 4- auf 3-Geschossigkeit statt, daran schließt sich die<br />

Wohnbebauung mit einem bzw. zwei Vollgeschossen (Richtung Wald) an. Zugelassen sind Einzel<strong>und</strong><br />

Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten. Im westlichen Bereich <strong>des</strong> geplanten<br />

<strong>Bau</strong>gebietes schließt sich direkt der Wald an, daher mussten wurde dort Flächen <strong>für</strong> den<br />

Waldrandumbau direkt auf die Gr<strong>und</strong>stücke gelegt werden (in Abstimmung mit dem Forstamt <strong>und</strong><br />

Revierförster); die Gebäude müssen im vorderen Bereich dieser Gr<strong>und</strong>stücke errichtet werden.<br />

Die Erschließung soll durch eine Ringerschließung aus Richtung Tannenweg erfolgen. Im östlichen<br />

Teil <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>gebietes ist im Bereich <strong>des</strong> Mischgebietes von der Gießener Straße her sowohl eine Zuals<br />

auch Abfahrt möglich; <strong>für</strong> das Wohngebiet ist jedoch nur die Zufahrt möglich.<br />

Im Bereich <strong>des</strong> Wohngebietes entlang <strong>des</strong> Tannenweges sind <strong>für</strong> die Gr<strong>und</strong>stücke keine Zufahrten<br />

zugelassen; hier ist als Abschirmung zur Straße eine Fläche zur Anpflanzung von Bäumen <strong>und</strong><br />

Sträuchern ausgewiesen.<br />

3


Stadtverordneter <strong>Bau</strong>sch möchte wissen, warum im westlichen Geltungsbereich diese Abstandsfläche<br />

(sog. T-Bereich = Flächen, <strong>für</strong> Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft) ausgewiesen ist <strong>und</strong> im nördlichen Geltungsbereich nicht.<br />

Laut Frau Krutzsch hat diese Ausweisung in Abstimmung mit dem Forstamt <strong>und</strong> dem Förster so zu<br />

erfolgen; dies hängt u.a. mit der Windrichtung zusammen. Im Norden kann die Ausweisung <strong>für</strong><br />

Wohnbebauung bis an den Waldrand gerückt werden.<br />

Stadtverordneter Heine erklärt, dass sich im Bereich <strong>des</strong> Waldrandumbau noch eine Parzelle befindet,<br />

die nicht in der Insolvenzmasse enthalten ist <strong>und</strong> ob die Stadt <strong>Linden</strong> hier eine Möglichkeit hat, dies in<br />

den Geltungsbereich mit einzubeziehen.<br />

Laut Bgm. Dr. Lenz hat die Stadt hier keine Eingriffsmöglichkeit; diese Fläche wird später in den<br />

Waldrandumbau mit einbezogen.<br />

Stadtverordneter Heine stellt insgesamt noch verschiedene Fragen zum B-Plan, die von Frau<br />

Krutzsch wie folgt beantwortet werden:<br />

Waldrandumbau auf Gr<strong>und</strong>stücke/geht zu Lasten der Käufer:<br />

Wie bereits vorher erklärt, hängt dies mit der Windrichtung zusammen <strong>und</strong> musste nach Vorgabe <strong>des</strong><br />

Forstamtes <strong>und</strong> <strong>des</strong> Försters so eingetragen werden. In diesem Bereich dürfen auch keine Gebäude<br />

errichtet werden.<br />

Dem Investor ist diese Tatsache bekannt; verständlicher Weise ist er darüber nicht sehr erfreut, da er<br />

diese Fläche dann auch günstiger abgeben muss.<br />

Innere Erschließung: Diese ist zunächst auf langsamen Begegnungsverkehr ausgelegt; allerdings ist<br />

dies in diesem Stadium der <strong>Planung</strong> noch nicht abschließend fixiert.<br />

Geschossigkeit: Hierbei handelt es sich um Höchstgrenzen, die jedoch jederzeit unterschritten werden<br />

können.<br />

Stadtverordneter Dr. Schütz fragt nach den geplanten Gr<strong>und</strong>stücksgrößen.<br />

Laut Frau Krutzsch differieren diese sehr stark; beginnend bei ca. 500 m² aufsteigend.<br />

Stadtverordneter Hansmann bemängelt, dass entgegen der Festsetzungen im <strong>Bau</strong>gebiet „In der<br />

Imsbach“ hier keine Vorgaben zur Firstausrichtung <strong>und</strong> Errichtung von Passivhäusern enthalten sind.<br />

Im Sinne der Gleichbehandlung sollten auch hier diese Festsetzungen aufgenommen werden.<br />

Laut Frau Krutzsch sind hier aus städtebaulicher Sicht derartige Vorgaben eigentlich nicht notwendig,<br />

können aber jederzeit eingearbeitet werden.<br />

Auch die Stadtverordneten <strong>Bau</strong>sch, Altenheimer <strong>und</strong> Dr. Schütz schließen sich dem Stadtverordneten<br />

Hansmann an <strong>und</strong> bitten um entsprechende Festsetzungen <strong>und</strong> Dr. Schütz regt evtl. sogar noch die<br />

Aufnahme zur Errichtung eines Blockheizkraftwerkes an.<br />

Stadtverordnete Markgraft fragt nach der Breite <strong>des</strong> „grünen Linie/Waldrandumbau“; ob dort überhaupt<br />

eine Staffelung möglich ist; diese Fläche dann dem Ausgleichspool zugeordnet wird <strong>und</strong> trotzdem<br />

diese Gr<strong>und</strong>stücke eingezäunt werden dürfen.<br />

Laut Frau Krutzsch beträgt die Breite 20 m; abgestufter Waldrand bedeutet, dass eine gewisse<br />

Sukzession stattfinden darf – beginnend mit Wiesenfläche <strong>und</strong> Richtung Wald Strauchwerk (Bäume<br />

stehen in dieser Fläche nicht). Die Fläche wird dem Ausgleichspool zugeordnet <strong>und</strong> die Grudnstücke<br />

dürfen auch eingezäunt werden.<br />

Stadtverordneter Heine fragt nach dem weiteren Verfahrensauflauf <strong>und</strong> ob <strong>für</strong> diese Fläche ein<br />

Flächenausgleich zu erwarten ist.<br />

Laut Bgm. Dr. Lenz besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Fraktion Bündnis<br />

90/Die Grünen haben darum gebeten, diese Fläche als <strong>Bau</strong>land zu erschließen <strong>und</strong> daher würde es<br />

jetzt nicht sehr gut aussehen, wenn man die <strong>Planung</strong>en abbrechen würden.<br />

Frau Krutzsch erklärt noch einmal die weitere Vorgehensweise. Es handelt sich um ein 2-stufiges<br />

Verfahren, da z.B. der Ziel- <strong>und</strong> Quellverkehr <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>gebietes ermittelt werden muss; es stellen sich<br />

4


Fragen zum Schallschutz Richtung Kuhn-Center <strong>und</strong> auch artenschutzrechtliche Beiträge sind zu<br />

liefern.<br />

Bgm. Dr. Lenz ergänzt, dass das 2-stufige Verfahren auch die Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes<br />

beinhaltet (bis jetzt war <strong>für</strong> diesen Bereich GE ausgewiesen).<br />

Weitere Fragen <strong>und</strong> Vorschläge zu den Festsetzungen im B-Plan (Firstrichtung/Passivhaus/Zuschnitt<br />

der Gr<strong>und</strong>stücke/Erhalt oder Abbruch <strong>des</strong> Ausstellungsgebäu<strong>des</strong>/der Halle usw.) werden von Frau<br />

Krutzsch zufriedenstellend beantwortet bzw. <strong>für</strong> das weitere Verfahren aufgenommen.<br />

Bgm. Dr. Lenz erklärt abschließend, dass der B-Plan mit den jetzigen Diskussionspunkten in das<br />

weitere Verfahren geht.<br />

Zu TOP 3:<br />

Prüfung de r Mö g lic hke ite n zur Ge winnung re g e ne rativ e r Ene rg ie n durc h Pho tov o ltaik<br />

<strong>und</strong> Windkraft<br />

Antrag de r Fraktio n B90/GRÜNE –<br />

Dieser Antrag ist am 13. Dezember 2011 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht <strong>und</strong> nach<br />

kurzer Diskussion in die Fachausschüsse verwiesen worden.<br />

Stadtverordneter Yildiz trägt noch den Antrag noch einmal vor.<br />

Bgm. Dr. Lenz erklärt, dass die Fraktionsvorsitzenden gerade einen Plan über „Potenzialflächen Wind“<br />

sowie eine Leidfaden <strong>für</strong> Kommunen <strong>und</strong> Landkreise („Potenzialanalysen <strong>für</strong> Erneuerbare Energien“)<br />

erhalten haben; es fehlt noch ein Plan mit der Ausweisung <strong>für</strong> Solargebiete.<br />

Sofern die Fraktionen dieses mittragen, soll nach den Osterferien hierzu eine<br />

Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden, an der ein kompetenter Vertreter <strong>des</strong> RP über dieses<br />

Thema referieren soll.<br />

Fragen zu diesem Thema sollen dem Magistrat bitte schriftlich eingereicht werden; diese werden dann<br />

entsprechend zur Beantwortung weitergeleitet bzw. an der Infoveranstaltung beantworte.<br />

Bgm. Dr. Lenz erklärt weiter, dass in <strong>Linden</strong> Energieernte aus Windenergie nicht möglich ist;<br />

Hauptursache da<strong>für</strong> sind die Abstandsflächen zu Wohnsiedlungen <strong>und</strong> zum Weltkulturerbe Limes.<br />

Auch zu den Flächen <strong>für</strong> Solarenergie <strong>und</strong> Nutzung von Naturgas gibt er noch einige Erklärungen ab.<br />

So gibt es in <strong>Linden</strong> bereits eine Anlage zur Nutzung von Naturgas (Schiffner), zwei Anlagen sind im<br />

Kreis noch in <strong>Planung</strong> – weitere Genehmigungen werden jedoch nicht mehr erteilt.<br />

Der Antrag bleibt weiterhin im Geschäftsgang; nach der Bürgerinfo wird die weitere Vorgehensweise<br />

festgelegt.<br />

Anmerkung:<br />

Im Regionalplan 2010 (derzeit noch gültig) sind <strong>für</strong> Windenergieanlagen von Wohnsiedlungen<br />

Abstände bis ca. 750 m einzuhalten. Vom Lan<strong>des</strong>amt <strong>für</strong> Denkmalpflege wurde <strong>für</strong> den Limes eine<br />

sogenannte Kernzone vorgegeben. Der Regionalplan 2010 soll um einen sachlichen Teilplan Energie<br />

ergänzt werden; darin wird von Wohnsiedlungen ein Abstand von min<strong>des</strong>tens 1.000 m gefordert,<br />

gleiches gilt <strong>für</strong> den Limes bzw. hier ggf. wegen der Sichtbeziehung <strong>des</strong> Kulturdenkmals noch mehr .<br />

Zu TOP 4:<br />

Antrag zum Ne ubau de r Spo rthalle de r Anne -Frank-S c hule<br />

Antrag de r Fraktio n B90/GRÜNE –<br />

Auch dieser Antrag ist am 13. Dezember 2011 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht <strong>und</strong><br />

an die Fachausschüsse verwiesen worden.<br />

5


Stadtverordneter Heine stellt den Antrag noch einmal vor <strong>und</strong> betont wie wichtig es sei, dass die Stadt<br />

<strong>Linden</strong> in dieser Sache am Ball bleibe <strong>und</strong> die Interessen der Vereine berücksichtige.<br />

Stadtverordneter Altenheimer erklärt, dass er bereits in der zuvor genannten<br />

Stadtverordnetenversammlung seine Bedenken gegen diesen Antrag ausführlich dargelegt hat. Tenor<br />

seiner Ausführungen ist, dass man erst wissen müsse, was der Kreis plane <strong>und</strong> dann könne man<br />

seitens der Stadt <strong>Linden</strong> die Interessen der Vereine vertreten. Er schlägt eine Änderung zur<br />

Formulierung <strong>des</strong> Antrages vor.<br />

Auch Stadtverordneter Spangenberg erklärt, dass dem Antrag in dieser Form nicht zugestimmt<br />

werden kann <strong>und</strong> unterbreitet entsprechende Änderungsvorschläge.<br />

Bgm. Dr. Lenz erläutert ebenfalls noch einmal, warum dem Antrag in dieser Form nicht zugestimmt<br />

werden kann. Zum einen ist nur der Kreis der <strong>Bau</strong>träger dieser Halle; Hauptgr<strong>und</strong> ist jedoch die<br />

fehlende Information <strong>des</strong> Landkreises. Die Stadt <strong>Linden</strong> werde sehr gerne den Zuschuss von 25 %<br />

leisten, wenn man weiß, was gebaut werden soll <strong>und</strong> man dann die Interessen der Vereine einbringen<br />

kann.<br />

Außerdem könne es nicht sein, dass der Landkreis vom TV Großen-<strong>Linden</strong> <strong>für</strong> die 75.000 €<br />

Vorausleistung auf die Miete eine Gr<strong>und</strong>schuldeingetragen haben wolle <strong>und</strong> sich hier im Falle der<br />

Stadt <strong>Linden</strong> genau entgegengesetzt verhalte.<br />

In der sich anschließenden Diskussion, die teilweise recht hitzig geführt wird, kommt es zu keiner<br />

Einigung über die Formulierungen <strong>des</strong> Antrages, so dass über den ursprünglichen Antrag abgestimmt<br />

wird.<br />

Bei 4 Ja-Stimmen <strong>und</strong> 5 Nein-Stimmen wird der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.<br />

Zu TOP 5:<br />

Anle g ung e ine s Rad-/Fußwe g e s s üdlic h de r Gus tav-He ine mann-S traße /Kuns tras e nplatz zur<br />

Eis e nbahnbrücke<br />

– Mag is trats vo rlag e Druc ks ac he Nr. 38/11/16 –<br />

Stadtverordnete Markgraf hat zu dieser Vorlage diverse Nachfragen. Sie ist der Meinung, dass der<br />

Beschlussantrag nicht korrekt formuliert sei, da der größte Abschnitt als 3m breiter Wirtschaftsweg<br />

ausgebaut werden soll. Wann war hierzu die ursprüngliche Beschlussfassung? Wo kann man den<br />

Eingriffs- /Ausgleichsplan einsehen <strong>und</strong> wo befinden sich diese Ausgleichsflächen.<br />

Die Fragen werden von Stadtverordnetem <strong>Bau</strong>sch <strong>und</strong> Bgm. Dr. Lenz beantwortet. Wegen der Fragen<br />

zur Eingriffs- <strong>und</strong> Ausgleichsplanung möge sich Frau Markgraft bitte direkt mit Frau Dr. Steul in<br />

Verbindung setzten. Ansonsten sei alles in der Begründung aufgeführt <strong>und</strong> erklärt.<br />

Zu TOP 6:<br />

Ve rs c hie de nes<br />

Hierzu ergeben sich keine Wortmeldungen.<br />

Ende de r S itzung :<br />

21.40 Uhr<br />

................................................................... ...................................................................<br />

Sebastian Gebauer, Vorsitzender BPU Renate Wolf, Protokollführerin<br />

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