LIEBE MITGLIEDER DER VVB, - Vereinigte Volksbank eG - meine ...
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LIEBE MITGLIEDER DER VVB, - Vereinigte Volksbank eG - meine ...
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Mit einem Forward Darlehen können<br />
Sie heute schon eine Anschlussfinanzierung<br />
für Ihren Immobilienkredit,<br />
bei dem innerhalb der nächsten<br />
drei Jahre die Zinsbindung ausläuft,<br />
abschließen. Ihr altes Darlehen wird<br />
dann bei Ablauf der Zinsbindung<br />
durch Ihr neues Forward Darlehen abgelöst.<br />
So profitieren Sie von dem derzeit<br />
sehr günstigen Zinsniveau und sparen<br />
in der Zukunft viel Geld. Des Weiteren<br />
haben Sie natürlich Planungssicherheit<br />
in Bezug auf die zukünftige<br />
Zinsentwicklung und somit auch auf<br />
Ihre monatliche Belastung.<br />
Sie haben auch die Möglichkeit, im<br />
Rahmen des Finanzierungsgespräches<br />
mit uns weitere Themen wie z.B. anstehenden<br />
Renovierungen, zu besprechen.<br />
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit,<br />
die zu einem späteren Termin<br />
geplante Investition bereits jetzt ohne<br />
wesentliche Erhöhung Ihrer monatlichen<br />
Belastung durchzuführen.<br />
BEISPIEL:<br />
Ihr bisheriges Darlehen ist noch bis<br />
Dezember 2013 festgeschrieben. Der<br />
Restsaldo zu diesem Termin beträgt<br />
noch € 100.000,00. Bereits in 2012<br />
möchten Sie Renovierungen in Höhe<br />
von € 20.000,00 an Ihren Wohnhaus<br />
durchführen. Die <strong>VVB</strong> schließt mit Ihnen<br />
schon heute einen Darlehensvertrag<br />
über € 120.000,00 zu den aktuell<br />
sehr günstigen Konditionen ab.<br />
Selbstverständlich haben Sie bei dieser<br />
Finanzierung die Möglichkeit, von<br />
den Sonderbedingungen, die die <strong>VVB</strong><br />
Ihren Kunden bietet, zu profitieren:<br />
HABEN SIE GEWUSST<br />
… dass unsere Baufinanzierungsberatung<br />
vom TÜV Saarland jedes Jahr<br />
überprüft und wir hier immer zertifiziert<br />
werden?<br />
Nutzen Sie die Neuvereinbarung eines<br />
Darlehenszinses zur Überprüfung<br />
Ihrer gesamten Vermögenssituation.<br />
Stimmen die monatlichen Belastungen<br />
und die vorgesehene Darlehenslaufzeit<br />
mit Ihrer persönlichen<br />
Lebensplanung überein? Haben Sie<br />
Ihre Einkünfte nach Eintritt in einen<br />
vorgesehenen Ruhestand überprüfen<br />
lassen? Ist Ihr Haus und Ihr Vermögen<br />
noch richtig versichert?<br />
Fachthema | Mitgliederversammlung | Satzungsänderung · Seite 4<br />
FoRWARD DARLEHEN – JETZT BEREITS DAS AKTUELL<br />
SEHR GÜNSTIGE ZINS NIVEAU FÜR AUSLAUFENDE FESTZINS-<br />
VEREINBARUNGEN BIS 2015 NUTZEN<br />
<strong>MITGLIE<strong>DER</strong></strong>VERSAMMLUNG<br />
PLATTFoRM FÜR DEN DIREKTEN AUS-<br />
TAUSCH MIT DEM VoRSTAND <strong>DER</strong> <strong>VVB</strong><br />
Auch in diesem Jahr lud die <strong>Vereinigte</strong> <strong>Volksbank</strong> <strong>eG</strong> wieder zu den traditionellen<br />
Mitgliederversammlungen ein. In Sulzbach, Dudweiler, Quierschied<br />
und Kleinblittersdorf fanden für unsere Mitglieder die kostenlosen,<br />
regionalen Informationsveranstaltungen statt. Die <strong>VVB</strong> ist damit<br />
eine der ganz wenigen Banken, die ihren Mitgliedern die Möglichkeit<br />
bietet, vor ort mit dem <strong>VVB</strong>-Vorstand und den <strong>VVB</strong>-Führungskräften in<br />
den direkten Dialag zu treten.<br />
Den Mitgliedern wurde bereits frühzeitig das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres<br />
sowie die Entwicklung des laufenden Jahres vorgestellt.<br />
Darüber hinaus wurde über das eBanking der Bank, das Kartengeschäft<br />
und über die Mitgliederorientierung der <strong>VVB</strong> informiert.<br />
All diese Fragen beantwortet Ihnen<br />
gerne Ihr Kundenberater in einem<br />
persönlichen Gespräch.<br />
Vereinbaren Sie einen Termin unter<br />
der Telefonnummer 06897/956-0.<br />
sAtzungsänDerung<br />
SATZUNGSÄN<strong>DER</strong>UNG ZUR MITGLIEDSCHAFT BESCHLoSSEN<br />
– SoN<strong>DER</strong>KÜNDIGUNGSRECHT FÜR DIE <strong>MITGLIE<strong>DER</strong></strong> <strong>DER</strong> <strong>VVB</strong> –<br />
Am 13. Juni 2012 hat die Vertreterversammlung der <strong>VVB</strong> eine Satzungsänderung<br />
zu den Geschäftsguthaben beschlossen, die wir Ihnen in diesem<br />
Rahmen vorstellen möchten. Im Wesentlichen geht es darum, dass<br />
die Geschäftsguthaben aller 30.000 Mitglieder der <strong>VVB</strong> auch zukünftig<br />
als "hartes" Kernkapital Anerkennung finden.<br />
Künftig hat jedes Mitglied Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens,<br />
wenn vorher Vorstand und Aufsichtsrat die Zustimmung<br />
dazu erteilt haben (neue Formulierung in § 10 Abs. 2 der Satzung der<br />
<strong>VVB</strong>: „Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des<br />
Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung<br />
von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich“). Bislang war diese Zustimmung<br />
gemäß unserer Satzung nicht erforderlich. Diese neue Regelung<br />
findet ihren Ursprung in gesetzlichen Vorschriften, die durch einheitliche<br />
Regularien – Stichwort "Basel III" – ausgelöst sind. Vom Gesetzgeber wird<br />
die <strong>VVB</strong> in immer kürzeren Abständen mit Neuerungen konfrontiert. Was<br />
nicht aus Berlin oder aus Bonn von der BaFin kommt, kommt künftig aus<br />
Basel – vom Ausschuss für Internationalen Zahlungsausgleich oder von der<br />
EBA – einer neuen Behörde aus London. Unter "Basel III" sollen Regelungen<br />
beschlossen werden, die die Eigenkapitalanforderungen an Banken erhöhen<br />
und die Liquiditätsvorschriften verschärfen, um Banken krisenfester<br />
zu machen. Das begrüßen wir grundsätzlich. Dabei wird vom Gesetzgeber<br />
aber kein Unterschied gemacht, ob es sich um die <strong>VVB</strong> aus dem Regionalverband<br />
Saarbrücken handelt oder um Großbanken aus Frankfurt oder<br />
Paris – die Vorschriften sind dieselben. Künftig werden deutlich härtere<br />
Anforderungen an das sog. "harte Kernkapital" von Banken gestellt. Es<br />
setzt sich künftig nur noch zusammen aus offen ausgewiesenem Kapital,<br />
das auch jeder in der Bilanz erkennen kann. Hartes Kernkapital in der<br />
<strong>VVB</strong> sind Rücklagen, der Fonds für allge<strong>meine</strong> Bankrisiken nach § 340-g<br />
HGB und Geschäftsguthaben der Mitglieder. Dabei stellt sich natürlich die<br />
Frage: Wozu benötigt man überhaupt hartes Kernkapital? Die <strong>VVB</strong> muss<br />
grundsätzlich jeden Kredit, den sie vergibt, mit Eigenkapital unterlegen<br />
und gemäß der neuen Vorschrift, die bereits ab dem Jahre 2013 läuft,<br />
muss künftig das Kernkapital im Verhältnis zu den risikotragenden Aktiva<br />
der <strong>VVB</strong> – also den Krediten und den Beteiligungen – einen Wert von<br />
6 % übersteigen. In den Folgejahren steigt diese Kernkapitalquote weiter<br />
an. Wir benötigen daher auch die Anerkennung der Geschäftsguthaben<br />
als hartes Kernkapital, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.<br />
Die Bedingung, die vom Baseler Ausschuss allerdings aufgestellt wird, ist,<br />
dass bei den Geschäftsguthaben die "rein theoretische" Möglichkeit gegeben<br />
sein muss, dass die Rückzahlung, sofern ein Mitglied dies wünscht,<br />
durch Vorstand und Aufsichtsrat verweigert werden kann. Selbstverständlich<br />
räumen wir daher denjenigen, die trotzdem gegen diese Satzungsänderung<br />
sind, ein Sonderkündigungsrecht ein. Sie können sich dann an<br />
die <strong>VVB</strong> wenden und Ihr Sonderkündigungsrecht aussprechen, was wir<br />
selbstverständlich berücksichtigen werden. Im Jahre 2012 haben wir erstmals<br />
auf unsere Geschäftsguthaben in der Kombination aus Dividende<br />
und <strong>VVB</strong>-Mitgliederbonus maximal 13,5 % ausgeschüttet – dies ist unser<br />
Beitrag dazu, den Mitgliedern der <strong>VVB</strong> einen adäquaten Gegenwert<br />
für die Überlassung der Geschäftsguthaben zur Verfügung zu stellen. Wir<br />
werden daher auch weiterhin unseren Kurs fortsetzen und die aktiven<br />
Mitglieder der <strong>VVB</strong>, die intensiv mit uns arbeiten, durch hohe Bonuszahlungen<br />
und eine attraktive Dividende deutlich besser stellen.