03.05.2013 Aufrufe

Informationen zur Kostenübernahme - HG Naturklinik Michelrieth

Informationen zur Kostenübernahme - HG Naturklinik Michelrieth

Informationen zur Kostenübernahme - HG Naturklinik Michelrieth

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

e Für Privatversicherte e<br />

<strong>Informationen</strong> für Patienten<br />

mit privater Krankenversicherung<br />

Der Weg zu einer stationären Krankenhausbehandlung:<br />

Hält Ihr Hausarzt oder Facharzt einen Krankenhausaufenthalt für medizinisch notwendig, weil eine akute Krankheitssituation<br />

aufgetreten ist, die ambulant nicht ausreichend behandelt werden kann, so ist es notwendig, dass<br />

Ihr Hausarzt vor Antritt der stationären Heilbehandlung einen Antrag bei Ihrer Versicherung stellt, um die Kostenzusage<br />

für einen stationären Krankenhausaufenthalt in unserem Haus einzuholen. Ihr Arzt sollte auf dem<br />

Antragsformular für Ihre Privatversicherung begründen, warum eine ambulante Behandlung nicht ausreichend<br />

und eine stationäre Heilbehandlung notwendig ist. Er sollte aufzählen, welche ambulanten Therapien bereits<br />

erfolgt sind und was das Ziel der stationären Heilbehandlung ist. Nur durch die schriftliche Genehmigung ist die<br />

<strong>Kostenübernahme</strong> durch die Versicherung wirklich gewährleistet. Wird der Antrag erst während oder nach Ihrem<br />

stationären Aufenthalt gestellt, ist zwar eine <strong>Kostenübernahme</strong> durch Ihre Krankenversicherung möglich. Es besteht<br />

aber auch die Möglichkeit, dass die <strong>Kostenübernahme</strong> durch die Versicherung abgelehnt wird und Sie die<br />

Kosten des Aufenthaltes selbst tragen müssen. Für die Beihilfestelle ist es ausreichend, wenn Ihr Arzt eine ärztliche<br />

Einweisung ausstellt; diese sollte ebenfalls vor Antritt des Aufenthaltes an die Beihilfe weitergegeben werden. In<br />

der Regel reicht diese jedoch für die Bewilligung eines Krankenhausaufenthaltes aus.<br />

Der Weg zu einer stationären Anschlussheilbehandlung (AHB):<br />

Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung – zum Beispiel nach einer Operation – besteht die Möglichkeit,<br />

je nach Verlauf und Indikation der Erkrankung eine stationäre Anschlussheilbehandlung bei uns durchführen zu<br />

lassen. Dazu ist es notwendig, dass der Soziale Dienst des Krankenhauses diese Anschlussheilbehandlung bei Ihrer<br />

Versicherung beantragt, sofern der behandelnde Arzt des Krankenhauses dies befürwortet. Auch in diesem Fall<br />

sollte die Genehmigung möglichst schon vor Antritt der Anschlussheilbehandlung bei uns vorliegen.<br />

Aufnahme-Indikationen:<br />

• Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Gefäße: z.B. KHK, Herzinsuffizienz, entzündliche<br />

Herzerkrankungen, Hypertonie, Erkennung und Behandlung von Risikofaktoren.<br />

• Akute Erkrankungen des Bewegungsapparates: z.B. akute Bandscheibenvorfälle, akute Schmerzzustände,<br />

Parästhesien, Erkrankungen des rheumatischen und degenerativen Formenkreises.<br />

• Akute allergische Erkrankungen: Erkrankungen der Atemwege wie z.B. Asthma bronchiale, COPD; Erkrankungen<br />

der Haut wie Exazerbationen bei Neurodermitis, Psoriasis-Schübe; entzündliche Darmerkrankungen,<br />

z.B. Colitis ulcerosa; Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten.<br />

• Psychische Belastungszustände: z.B. Burn-out-Syndrom, depressive Erkrankungen, schwere Erschöpfung.<br />

• Tumorerkrankungen: Ganzheitlich-naturheilkundliche Behandlung von Tumorerkrankungen, auch prä-<br />

und postoperativ; begleitende biologische Krebstherapie bei Chemotherapie und Bestrahlung.<br />

• Neurologische Erkrankungen: z.B. Multiple Sklerose<br />

• Anschlussheilbehandlung: z.B. nach Operationen<br />

• Weitere akute Erkrankungen oder akute Verschlechterungen einer chronischen Erkrankung –<br />

Bei Fragen steht Ihnen unser Ärzteteam gerne <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Krankenhaus-Pflegesätze: (bei Unterbringung im Zweibettzimmer)<br />

Psychiatrisch/internistischer Pflegesatz € 259,50<br />

Internistisch/neurologischer Pflegesatz € 324,50<br />

Pflegesatz bei Erkrankungen des Bewegungsapparates € 324,50<br />

Onkologischer Pflegesatz € 339,50<br />

Die Zuordnung zu den Pflegesätzen richtet sich nach der Aufnahmeindikation.<br />

Wahlleistungen:<br />

Einzelzimmerzuschläge pro Tag € 25,- bis 131,-<br />

Privatärztliche Behandlung: Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!