Informationen zur Kostenübernahme - HG Naturklinik Michelrieth
Informationen zur Kostenübernahme - HG Naturklinik Michelrieth
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e Für Privatversicherte e<br />
<strong>Informationen</strong> für Patienten<br />
mit privater Krankenversicherung<br />
Der Weg zu einer stationären Krankenhausbehandlung:<br />
Hält Ihr Hausarzt oder Facharzt einen Krankenhausaufenthalt für medizinisch notwendig, weil eine akute Krankheitssituation<br />
aufgetreten ist, die ambulant nicht ausreichend behandelt werden kann, so ist es notwendig, dass<br />
Ihr Hausarzt vor Antritt der stationären Heilbehandlung einen Antrag bei Ihrer Versicherung stellt, um die Kostenzusage<br />
für einen stationären Krankenhausaufenthalt in unserem Haus einzuholen. Ihr Arzt sollte auf dem<br />
Antragsformular für Ihre Privatversicherung begründen, warum eine ambulante Behandlung nicht ausreichend<br />
und eine stationäre Heilbehandlung notwendig ist. Er sollte aufzählen, welche ambulanten Therapien bereits<br />
erfolgt sind und was das Ziel der stationären Heilbehandlung ist. Nur durch die schriftliche Genehmigung ist die<br />
<strong>Kostenübernahme</strong> durch die Versicherung wirklich gewährleistet. Wird der Antrag erst während oder nach Ihrem<br />
stationären Aufenthalt gestellt, ist zwar eine <strong>Kostenübernahme</strong> durch Ihre Krankenversicherung möglich. Es besteht<br />
aber auch die Möglichkeit, dass die <strong>Kostenübernahme</strong> durch die Versicherung abgelehnt wird und Sie die<br />
Kosten des Aufenthaltes selbst tragen müssen. Für die Beihilfestelle ist es ausreichend, wenn Ihr Arzt eine ärztliche<br />
Einweisung ausstellt; diese sollte ebenfalls vor Antritt des Aufenthaltes an die Beihilfe weitergegeben werden. In<br />
der Regel reicht diese jedoch für die Bewilligung eines Krankenhausaufenthaltes aus.<br />
Der Weg zu einer stationären Anschlussheilbehandlung (AHB):<br />
Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung – zum Beispiel nach einer Operation – besteht die Möglichkeit,<br />
je nach Verlauf und Indikation der Erkrankung eine stationäre Anschlussheilbehandlung bei uns durchführen zu<br />
lassen. Dazu ist es notwendig, dass der Soziale Dienst des Krankenhauses diese Anschlussheilbehandlung bei Ihrer<br />
Versicherung beantragt, sofern der behandelnde Arzt des Krankenhauses dies befürwortet. Auch in diesem Fall<br />
sollte die Genehmigung möglichst schon vor Antritt der Anschlussheilbehandlung bei uns vorliegen.<br />
Aufnahme-Indikationen:<br />
• Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Gefäße: z.B. KHK, Herzinsuffizienz, entzündliche<br />
Herzerkrankungen, Hypertonie, Erkennung und Behandlung von Risikofaktoren.<br />
• Akute Erkrankungen des Bewegungsapparates: z.B. akute Bandscheibenvorfälle, akute Schmerzzustände,<br />
Parästhesien, Erkrankungen des rheumatischen und degenerativen Formenkreises.<br />
• Akute allergische Erkrankungen: Erkrankungen der Atemwege wie z.B. Asthma bronchiale, COPD; Erkrankungen<br />
der Haut wie Exazerbationen bei Neurodermitis, Psoriasis-Schübe; entzündliche Darmerkrankungen,<br />
z.B. Colitis ulcerosa; Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten.<br />
• Psychische Belastungszustände: z.B. Burn-out-Syndrom, depressive Erkrankungen, schwere Erschöpfung.<br />
• Tumorerkrankungen: Ganzheitlich-naturheilkundliche Behandlung von Tumorerkrankungen, auch prä-<br />
und postoperativ; begleitende biologische Krebstherapie bei Chemotherapie und Bestrahlung.<br />
• Neurologische Erkrankungen: z.B. Multiple Sklerose<br />
• Anschlussheilbehandlung: z.B. nach Operationen<br />
• Weitere akute Erkrankungen oder akute Verschlechterungen einer chronischen Erkrankung –<br />
Bei Fragen steht Ihnen unser Ärzteteam gerne <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Krankenhaus-Pflegesätze: (bei Unterbringung im Zweibettzimmer)<br />
Psychiatrisch/internistischer Pflegesatz € 259,50<br />
Internistisch/neurologischer Pflegesatz € 324,50<br />
Pflegesatz bei Erkrankungen des Bewegungsapparates € 324,50<br />
Onkologischer Pflegesatz € 339,50<br />
Die Zuordnung zu den Pflegesätzen richtet sich nach der Aufnahmeindikation.<br />
Wahlleistungen:<br />
Einzelzimmerzuschläge pro Tag € 25,- bis 131,-<br />
Privatärztliche Behandlung: Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).