Detaillierte Beschreibung der Garantiearten (pdf, 140 kB) - Raiffeisen
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Im Prinzip kann die Erfüllung je<strong>der</strong> Art von Verpflichtung<br />
durch eine Bankgarantie abgesichert werden. In <strong>der</strong><br />
Praxis finden sich viele verschiedene <strong>Garantiearten</strong>.<br />
Bietungsgarantie / Bid Bond<br />
Diese Garantieart wird oft bei internationalen Ausschreibungen<br />
verlangt. Die ausschreibende Stelle sieht<br />
vor, dass nur solche Anbieter in die Auswahl aufgenommen<br />
werden, die mit dem Anbot auch eine Bankgarantie<br />
hinterlegen.<br />
Die ausschreibende Stelle will sich dagegen absichern, dass<br />
<strong>der</strong> Anbieter seine, mit dem Angebot verbundenen<br />
Verpflichtungen, nämlich<br />
sein Angebot in <strong>der</strong> vorgesehenen Frist unverän<strong>der</strong>t<br />
aufrecht zu halten<br />
im Zuschlagsfall den Vertrag zu unterzeichnen<br />
die dann eventuell üblicherweise gefor<strong>der</strong>te Lieferund/o<strong>der</strong><br />
Leistungsgarantie erstellen zu lassen, nicht<br />
einhalten will o<strong>der</strong> kann.<br />
Anzahlungsgarantie / Down Payment Guarantee<br />
Leistet <strong>der</strong> Käufer eine Anzahlung, so besteht er häufig<br />
darauf, dass ihm <strong>der</strong> Lieferant zur Sicherstellung eine<br />
Bankgarantie beibringt, da er sonst das Risiko trägt, dass<br />
<strong>der</strong> Lieferant seine Lieferverpflichtung nicht erfüllt, aber auch<br />
die Anzahlung nicht zurückbezahlt wird.<br />
Liefer-/Leistungsgarantie (bzw. Erfüllungsgarantie) /<br />
Performance Bond<br />
Hier haftet die Bank für die ordnungsgemäße<br />
Vertragserfüllung ihres Kunden. Der Begünstigte braucht<br />
sich nicht darauf einzulassen, bei nicht vertragsgemäßer<br />
Lieferung o<strong>der</strong> Leistung Schadenersatzansprüche gerichtlich<br />
geltend zu machen. Der Garantietext sieht meist vor, dass<br />
die bloße schriftliche Behauptung des Begünstigten, <strong>der</strong><br />
Lieferant habe seine vertraglichen Verpflichtungen nicht<br />
erfüllt, zur Inanspruchnahme genügt. Auch dann, wenn sich<br />
nachträglich herausstellen würde, dass diese Behauptung zu<br />
Unrecht erhoben und die Garantie missbräuchlich in<br />
Anspruch genommen wurde, hat die Bank Zahlung zu<br />
leisten. Dem Garantieauftraggeber (Lieferanten) bleibt meist<br />
lediglich die Möglichkeit, gegen den Begünstigten –<br />
außerhalb <strong>der</strong> Garantie – im Zivilrechtsweg vorzugehen.<br />
<strong>Garantiearten</strong><br />
<strong>Detaillierte</strong> <strong>Beschreibung</strong><br />
Zahlungsgarantie / Payment Guarantee<br />
Eine Zahlungsgarantie wird von einem Exporteur meist<br />
dann verlangt, wenn er sich gegen den Fall absichern<br />
möchte, dass <strong>der</strong> Käufer die vertraglich erbrachte<br />
Lieferung o<strong>der</strong> Leistung nicht termingerecht bezahlen<br />
kann o<strong>der</strong> will. Ziel und Zweck einer Zahlungsgarantie ist<br />
es, den Zahlungsanspruch eines Verkäufers aus Lieferund/o<strong>der</strong><br />
Leistungsverträgen zu sichern.<br />
Gewährleistungsgarantie / Warranty Guarantee<br />
Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im<br />
Ausland stößt häufig auf Schwierigkeiten. Diesen kann <strong>der</strong><br />
Käufer am einfachsten aus dem Weg gehen, wenn er zur<br />
Sicherstellung seiner Ansprüche eine Bankgarantie erhält.<br />
Die Gewährleistungsgarantie bietet dem Käufer<br />
Sicherstellung für den Fall, dass <strong>der</strong> Verkäufer seinen<br />
vertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen nicht<br />
nachkommt. Die Gültigkeit <strong>der</strong> Garantie endet mit Ablauf <strong>der</strong><br />
vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist.
Haftrücklassgarantie / Retention Monies Guarantee<br />
Häufig wird bei Anlagengeschäften vereinbart, dass <strong>der</strong><br />
Käufer einen bestimmten Anteil des Kaufpreises<br />
zurückbehalten kann, um mit eventuell später auftretenden<br />
Mängeln aufrechnen zu können, o<strong>der</strong> um für <strong>der</strong>en<br />
Behebung zu sorgen.<br />
Bei einer <strong>der</strong>artigen Vereinbarung ist meist vorgesehen,<br />
dass <strong>der</strong> Käufer sich bereit erklärt, gegen Beibringung einer<br />
Bankgarantie – <strong>der</strong> Haftrücklassgarantie – sofort den vollen<br />
Kaufpreis auszubezahlen. Die Gültigkeit <strong>der</strong> Garantie endet<br />
mit Ablauf <strong>der</strong> vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist.<br />
Konnossementsgarantie<br />
Sie dient zur Absicherung <strong>der</strong> Ree<strong>der</strong>ei gegen mögliche<br />
finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Aushändigung<br />
von Waren ohne Vorlage eines Originalkonnossements.<br />
Bei <strong>der</strong> Versendung von Waren am<br />
Seeweg kommt es immer wie<strong>der</strong> vor, dass das Schiff<br />
bereits im Bestimmungshafen eingelaufen ist, die Ware vom<br />
Empfänger o<strong>der</strong> dessen Spediteur aber nicht übernommen<br />
werden kann, weil die dafür erfor<strong>der</strong>lichen Original-<br />
Konnossemente (noch) nicht eingetroffen bzw. in Verlust<br />
geraten sind.<br />
Um daraus resultierende (meist hohe) Lager- und<br />
Versicherungsgebühren und/o<strong>der</strong> Probleme hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Wie<strong>der</strong>verwertung <strong>der</strong> Ware zu vermeiden, kann <strong>der</strong><br />
Ree<strong>der</strong>ei als Sicherstellung für eventuelle Schäden o<strong>der</strong><br />
Verluste, die ihr aus <strong>der</strong> Ausfolgung <strong>der</strong> Ware ohne Vorlage<br />
eines Original-Konnossementes erwachsen können, eine<br />
Bankgarantie angeboten werden.<br />
Kreditbesicherungsgarantie (Credit Line Guarantee)<br />
Die Kreditbesicherungsgarantie dient zur bankmäßigen<br />
Absicherung von Rückzahlungsverpflichtungen aus<br />
Krediten.<br />
Bei Kreditaufnahmen im Ausland, die eine Sicherstellung<br />
im Inland vorsehen (Vermögen o<strong>der</strong> Bürgen im Inland), ist<br />
<strong>der</strong> ausländische Kreditgeber meist nicht zu einer Direktbesicherung<br />
bereit, weil eine eventuelle Verwertung <strong>der</strong><br />
Sicherheiten vom Ausland aus Schwierigkeiten bereitet<br />
und zudem <strong>der</strong> effektive Wert solcher Sicherheiten nur<br />
schwer zu beurteilen ist. Daher wird in solchen Fällen meist<br />
eine Kreditbesicherunsgarantie einer inländischen Bank<br />
zugunsten des ausländischen Kreditgebers verlangt.<br />
Oft wird die Haftung nicht bloß für das Kapital gefor<strong>der</strong>t,<br />
son<strong>der</strong>n auch für Zinsen und Nebengebühren. Damit man<br />
als garantierende Bank das Ausmaß <strong>der</strong> eventuellen<br />
Verpflichtung abschätzen kann, müssen in <strong>der</strong> Garantie<br />
Zinssatz und Zeitraum <strong>der</strong> Zinsendeckung fixiert werden.<br />
Die garantierende Bank muss also vom Höchstbetrag<br />
ihrer Eventualhaftung ausgehen und sich diesen zB mittels<br />
Hypothek absichern. Für die Inanspruchnahme sollte<br />
vorgesehen sein, dass entsprechende Unterlagen (zB<br />
Kontoauszug) vorgelegt werden müssen.