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Detaillierte Beschreibung der Garantiearten (pdf, 140 kB) - Raiffeisen

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Im Prinzip kann die Erfüllung je<strong>der</strong> Art von Verpflichtung<br />

durch eine Bankgarantie abgesichert werden. In <strong>der</strong><br />

Praxis finden sich viele verschiedene <strong>Garantiearten</strong>.<br />

Bietungsgarantie / Bid Bond<br />

Diese Garantieart wird oft bei internationalen Ausschreibungen<br />

verlangt. Die ausschreibende Stelle sieht<br />

vor, dass nur solche Anbieter in die Auswahl aufgenommen<br />

werden, die mit dem Anbot auch eine Bankgarantie<br />

hinterlegen.<br />

Die ausschreibende Stelle will sich dagegen absichern, dass<br />

<strong>der</strong> Anbieter seine, mit dem Angebot verbundenen<br />

Verpflichtungen, nämlich<br />

sein Angebot in <strong>der</strong> vorgesehenen Frist unverän<strong>der</strong>t<br />

aufrecht zu halten<br />

im Zuschlagsfall den Vertrag zu unterzeichnen<br />

die dann eventuell üblicherweise gefor<strong>der</strong>te Lieferund/o<strong>der</strong><br />

Leistungsgarantie erstellen zu lassen, nicht<br />

einhalten will o<strong>der</strong> kann.<br />

Anzahlungsgarantie / Down Payment Guarantee<br />

Leistet <strong>der</strong> Käufer eine Anzahlung, so besteht er häufig<br />

darauf, dass ihm <strong>der</strong> Lieferant zur Sicherstellung eine<br />

Bankgarantie beibringt, da er sonst das Risiko trägt, dass<br />

<strong>der</strong> Lieferant seine Lieferverpflichtung nicht erfüllt, aber auch<br />

die Anzahlung nicht zurückbezahlt wird.<br />

Liefer-/Leistungsgarantie (bzw. Erfüllungsgarantie) /<br />

Performance Bond<br />

Hier haftet die Bank für die ordnungsgemäße<br />

Vertragserfüllung ihres Kunden. Der Begünstigte braucht<br />

sich nicht darauf einzulassen, bei nicht vertragsgemäßer<br />

Lieferung o<strong>der</strong> Leistung Schadenersatzansprüche gerichtlich<br />

geltend zu machen. Der Garantietext sieht meist vor, dass<br />

die bloße schriftliche Behauptung des Begünstigten, <strong>der</strong><br />

Lieferant habe seine vertraglichen Verpflichtungen nicht<br />

erfüllt, zur Inanspruchnahme genügt. Auch dann, wenn sich<br />

nachträglich herausstellen würde, dass diese Behauptung zu<br />

Unrecht erhoben und die Garantie missbräuchlich in<br />

Anspruch genommen wurde, hat die Bank Zahlung zu<br />

leisten. Dem Garantieauftraggeber (Lieferanten) bleibt meist<br />

lediglich die Möglichkeit, gegen den Begünstigten –<br />

außerhalb <strong>der</strong> Garantie – im Zivilrechtsweg vorzugehen.<br />

<strong>Garantiearten</strong><br />

<strong>Detaillierte</strong> <strong>Beschreibung</strong><br />

Zahlungsgarantie / Payment Guarantee<br />

Eine Zahlungsgarantie wird von einem Exporteur meist<br />

dann verlangt, wenn er sich gegen den Fall absichern<br />

möchte, dass <strong>der</strong> Käufer die vertraglich erbrachte<br />

Lieferung o<strong>der</strong> Leistung nicht termingerecht bezahlen<br />

kann o<strong>der</strong> will. Ziel und Zweck einer Zahlungsgarantie ist<br />

es, den Zahlungsanspruch eines Verkäufers aus Lieferund/o<strong>der</strong><br />

Leistungsverträgen zu sichern.<br />

Gewährleistungsgarantie / Warranty Guarantee<br />

Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im<br />

Ausland stößt häufig auf Schwierigkeiten. Diesen kann <strong>der</strong><br />

Käufer am einfachsten aus dem Weg gehen, wenn er zur<br />

Sicherstellung seiner Ansprüche eine Bankgarantie erhält.<br />

Die Gewährleistungsgarantie bietet dem Käufer<br />

Sicherstellung für den Fall, dass <strong>der</strong> Verkäufer seinen<br />

vertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen nicht<br />

nachkommt. Die Gültigkeit <strong>der</strong> Garantie endet mit Ablauf <strong>der</strong><br />

vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist.


Haftrücklassgarantie / Retention Monies Guarantee<br />

Häufig wird bei Anlagengeschäften vereinbart, dass <strong>der</strong><br />

Käufer einen bestimmten Anteil des Kaufpreises<br />

zurückbehalten kann, um mit eventuell später auftretenden<br />

Mängeln aufrechnen zu können, o<strong>der</strong> um für <strong>der</strong>en<br />

Behebung zu sorgen.<br />

Bei einer <strong>der</strong>artigen Vereinbarung ist meist vorgesehen,<br />

dass <strong>der</strong> Käufer sich bereit erklärt, gegen Beibringung einer<br />

Bankgarantie – <strong>der</strong> Haftrücklassgarantie – sofort den vollen<br />

Kaufpreis auszubezahlen. Die Gültigkeit <strong>der</strong> Garantie endet<br />

mit Ablauf <strong>der</strong> vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist.<br />

Konnossementsgarantie<br />

Sie dient zur Absicherung <strong>der</strong> Ree<strong>der</strong>ei gegen mögliche<br />

finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Aushändigung<br />

von Waren ohne Vorlage eines Originalkonnossements.<br />

Bei <strong>der</strong> Versendung von Waren am<br />

Seeweg kommt es immer wie<strong>der</strong> vor, dass das Schiff<br />

bereits im Bestimmungshafen eingelaufen ist, die Ware vom<br />

Empfänger o<strong>der</strong> dessen Spediteur aber nicht übernommen<br />

werden kann, weil die dafür erfor<strong>der</strong>lichen Original-<br />

Konnossemente (noch) nicht eingetroffen bzw. in Verlust<br />

geraten sind.<br />

Um daraus resultierende (meist hohe) Lager- und<br />

Versicherungsgebühren und/o<strong>der</strong> Probleme hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Wie<strong>der</strong>verwertung <strong>der</strong> Ware zu vermeiden, kann <strong>der</strong><br />

Ree<strong>der</strong>ei als Sicherstellung für eventuelle Schäden o<strong>der</strong><br />

Verluste, die ihr aus <strong>der</strong> Ausfolgung <strong>der</strong> Ware ohne Vorlage<br />

eines Original-Konnossementes erwachsen können, eine<br />

Bankgarantie angeboten werden.<br />

Kreditbesicherungsgarantie (Credit Line Guarantee)<br />

Die Kreditbesicherungsgarantie dient zur bankmäßigen<br />

Absicherung von Rückzahlungsverpflichtungen aus<br />

Krediten.<br />

Bei Kreditaufnahmen im Ausland, die eine Sicherstellung<br />

im Inland vorsehen (Vermögen o<strong>der</strong> Bürgen im Inland), ist<br />

<strong>der</strong> ausländische Kreditgeber meist nicht zu einer Direktbesicherung<br />

bereit, weil eine eventuelle Verwertung <strong>der</strong><br />

Sicherheiten vom Ausland aus Schwierigkeiten bereitet<br />

und zudem <strong>der</strong> effektive Wert solcher Sicherheiten nur<br />

schwer zu beurteilen ist. Daher wird in solchen Fällen meist<br />

eine Kreditbesicherunsgarantie einer inländischen Bank<br />

zugunsten des ausländischen Kreditgebers verlangt.<br />

Oft wird die Haftung nicht bloß für das Kapital gefor<strong>der</strong>t,<br />

son<strong>der</strong>n auch für Zinsen und Nebengebühren. Damit man<br />

als garantierende Bank das Ausmaß <strong>der</strong> eventuellen<br />

Verpflichtung abschätzen kann, müssen in <strong>der</strong> Garantie<br />

Zinssatz und Zeitraum <strong>der</strong> Zinsendeckung fixiert werden.<br />

Die garantierende Bank muss also vom Höchstbetrag<br />

ihrer Eventualhaftung ausgehen und sich diesen zB mittels<br />

Hypothek absichern. Für die Inanspruchnahme sollte<br />

vorgesehen sein, dass entsprechende Unterlagen (zB<br />

Kontoauszug) vorgelegt werden müssen.

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