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TOP 5 ö Anlage 7 - Stadt Rastatt

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Grundlagen für die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan<br />

„Oberer Anschluss“ ehem. Kaserne Joffre in <strong>Rastatt</strong><br />

1. Grundlagen<br />

1.1. Anlass der Planung<br />

Seit dem Abzug der franz<strong>ö</strong>sischen Streitkräfte Mitte der 1990er Jahre ist<br />

das Gelände der ehemaligen Kaserne Joffre in <strong>Rastatt</strong> ungenutzt. Das<br />

Areal befindet sich im <strong>Rastatt</strong>er <strong>Stadt</strong>viertel Ludwigsvorstadt und ist weniger<br />

als 1000 m von der nordwestlich gelegenen Innenstadt entfernt.<br />

Trotz seiner attraktiven Lage hat sich die Nachnutzung des Geländes in<br />

den vergangenen Jahren als schwierig erwiesen. Einerseits lag dies an<br />

den vorhandenen denkmalgeschützten Gebäuden, die teilweise einen sehr<br />

hohen Instandsetzungsbedarf aufweisen, andererseits konnte von der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> als Trägerin der Planungshoheit und dem Bund als Eigentümer<br />

der Flächen und Gebäude über längere Zeit keine gemeinsam abgestimmte<br />

Nachnutzungsstrategie gefunden werden.<br />

Im Sommer 2010 wurde im Auftrag des Staatlichen Hochbauamtes Baden-<br />

Baden vom Büro ASTOC Architects and Planners, K<strong>ö</strong>ln, eine städtebauliche<br />

Machbarkeitsstudie für das Gelände erarbeitet. Auf Grundlage dieser<br />

Untersuchung konnte einvernehmlich ein Rahmen für die städtebauliche<br />

Entwicklung der ehemaligen Kaserne Joffre vereinbart werden. Am<br />

19.07.2010 wurde die Studie vom Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> als Entwicklungskonzept<br />

beschlossen.<br />

Basierend auf dem Entwicklungskonzept erfolgte am 20.12.2010 der Aufstellungsbeschluss<br />

zum Bebauungsplan „Oberer Anschluss“. Gleichzeitig<br />

wurde zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Freiburg und<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> ein Städtebaulicher Vorvertrag geschlossen. Auf Grundlage<br />

dieser Vereinbarung soll die Machbarkeitsstudie nun zu einem städtebaulichen<br />

Rahmenplan fortgeschrieben und parallel dazu der Bebauungsplan<br />

„Oberer Anschluss“ für den Kernbereich des Kasernengeländes<br />

aufgestellt werden.<br />

Seite 1 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc<br />

<strong>Anlage</strong> 7 zu DS Nr. 2011-128<br />

GR 16.05.2011<br />

ASTOC GmbH & Co. KG<br />

Maria-Hilf-Straße 15<br />

D-50677 K<strong>ö</strong>ln<br />

Fon +49 (0)221 271806 0<br />

Fax +49 (0)221 310 08 33<br />

info@astoc.de<br />

www.astoc.de


1.2. Ziel und Zweck der Planung<br />

Der Bebauungsplan „Oberer Anschluss“ bildet für den angestrebten Prozess<br />

die planungsrechtliche Grundlage und soll zukünftig eine städtebauliche<br />

geordnete Entwicklung innerhalb des Plangebiets gewährleisten.<br />

Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten in Freiburg<br />

verfolgt die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> das Ziel einer schrittweisen baulichen Entwicklung<br />

des Areals. Der parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplans<br />

fortzuschreibende Rahmenplan entwickelt dazu ein Bild, das konkrete<br />

städtebauliche und freiräumliche Aussagen zum gesamten Areal der ehemaligen<br />

Kaserne Joffre trifft.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberer Anschluss“ umfasst<br />

den Kernbereich des ehemaligen Kasernenareals. In diesem Kernbereich<br />

sind alle Schlüsselstellen für eine geordnete bauliche und räumliche Entwicklung<br />

im gesamten Rahmenplangebiet enthalten. Einerseits handelt es<br />

sich dabei um die notwendigen Hauptinfrastrukturen (Hauptverkehrserschließungen<br />

<strong>ö</strong>ffentliche Grünflächen und Flächen für den Lärmschutz)<br />

sowie alle Baufelder die mit denkmalgeschützten Gebäuden belegt bzw.<br />

im direkten Zusammenhang mit ihnen stehen.<br />

Für die im Norden gegenüber dem Arbeitsamt sowie im Süden an der<br />

Kreuzung Lützower Straße / Karlstraße gelegenen Teilflächen sollen dagegen<br />

im Bedarfsfalle eigene Vorhaben- und Erschließungspläne erstellt<br />

werden. Die städtebaulichen Zielsetzungen zur Entwicklung dieser Teilflächen<br />

werden aber bereits heute im Zuge der Erarbeitung des Rahmenplans<br />

festgelegt und vom Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> spätestens gemeinsam<br />

mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Oberer Anschluss“<br />

beschlossen.<br />

1.3. Beschreibung des Geltungsbereiches<br />

Das Areal befindet sich im <strong>Rastatt</strong>er <strong>Stadt</strong>viertel Ludwigsvorstadt. Begrenzt<br />

wird der Geltungsbereich im Norden vom Gewerbekanal und im<br />

Osten von den Gleisflächen des Hauptgleises (Strecke 4000 Mannheim-<br />

Basel-Konstanz) sowie des sog. Wintersdorfer Gleises (Strecke 4242),<br />

deren Liegenschaften sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG befinden.<br />

Die südliche und westliche Grenze ergibt sich aus der zukünftigen Lage<br />

des geplanten Landschaftsbauwerks „Park an der Bastion 30“, der geplanten<br />

Haupterschließungsanlagen sowie der denkmalgeschützten Gebäude<br />

des Werkstatthofes, der Kommandantur, des Kasinogebäudes, des Kinogebäudes<br />

und der beiden zu erhaltenden südlichen Mannschaftsgebäude.<br />

Der Geltungsbereich besitzt eine Gr<strong>ö</strong>ße von 5,08 ha und umfasst damit<br />

ca. zwei Drittel des Flurstücks Nr. 5318 (ehemalige Kaserne Joffre). Im<br />

Bereich der n<strong>ö</strong>rdlichen Zufahrt werden zusätzlich ca. 250 m² des Straßenflurstücks<br />

Nr. 190/9. (Josefstraße) in den Geltungsbereich mit einbezogen.<br />

Seite 2 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc


Die Abgrenzung des Geltungsbereiches kann dem folgenden Lageplan<br />

entnommen werden:<br />

1.4. Städtebauliche Konzeption<br />

Von zentraler Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet<br />

ist die parallel zur Bahnlinie verlaufende wallartige Parkanlage. Bei dem<br />

sog. „Park an der Bastion 30“ handelt es sich um einen sowohl landschaftsräumlich<br />

als auch infrastrukturell bedeutenden neuen <strong>Stadt</strong>baustein.<br />

Die Ausprägung des Parks als Wall bietet Schutz gegen die auf das<br />

Plangebiet einwirkenden Immissionen des Zugverkehrs. Weiterhin kann<br />

das im Zuge der Abbruch- und Entsorgungsarbeiten auf dem Kasernenareal<br />

anfallende minder belastete Baumaterial abgedichtet im Innern des<br />

Walls deponiert werden.<br />

Zugleich dient der Park aber auch als wichtige Grünverbindung. Er schließt<br />

die bisher bestehende Lücke zwischen dem südlich entlang der ehemaligen<br />

Festungsanlage verlaufenden Grünzug am Südring und der innerstädtischen<br />

Grünachse am Ludwigsring. Für den Fuß- und Radverkehr wird zu<br />

diesem Zweck im Zuge der Entwicklungsmaßnahmen die ehemals bestehende<br />

Brücke zwischen Ludwigsring und Kasernengelände wiederherge-<br />

Seite 3 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc


stellt. Zur Stärkung der räumlichen Vernetzung des „Parks an der Bastion<br />

30“ sind mittel- bis langfristig weitere Brückenschläge über die Lützower-<br />

Straße zum Südring sowie über die Bahngleise zum <strong>ö</strong>stlich gelegenen<br />

Freizeitgelände an der Murg anvisiert.<br />

Geschützt von diesem Landschaftsbauwerk ist es m<strong>ö</strong>glich, die einzelnen<br />

Bau- bzw. Umnutzungsfelder im Plangebiet sukzessive zu entwickeln. Mit<br />

Ausnahme des südlichen Baufelds werden alle Teilbereiche über einen<br />

inneren Straßenring erschlossen. Dieser schließt im Norden an die Josefstraße<br />

an, führt entlang der Mannschaftsgebäude im weiten Bogen um<br />

das Kommandanturgebäude und wird westlich des u-f<strong>ö</strong>rmigen ehemaligen<br />

Werkstatthofes in H<strong>ö</strong>he der Einfahrt zu den Diana-Werken wieder an die<br />

Karlstraße angebunden. Das südliche Baufeld ist dagegen direkt über den<br />

Kreuzungspunkt Lützower Straße / Karlstraße erschlossen. Für den bereits<br />

heute an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit stoßenden Verkehrsknoten<br />

wird die <strong>Anlage</strong> eines Kreisverkehrs vorgeschlagen.<br />

Der zentrale Kasernenbereich mit seinem charakterprägenden Gesamtensemble<br />

soll sich zukünftig zum neuen Mittelpunkt des Gebietes entwickeln.<br />

Ziel ist hier langfristig die Ansiedlung von kulturellen und gastronomischen<br />

Angeboten, kombiniert mit Büro- und individuellen Wohnnutzungsformen<br />

in den Obergeschossen der Gebäude. Die Häufung denkmalgeschützter<br />

Gebäude an dieser Stelle macht ein abgestuftes Umnutzungskonzept<br />

über einen längeren Zeitraum erforderlich.<br />

Die neu zu gestaltende Platzfläche kann zukünftig als identitätsprägende<br />

Schnittstelle für die umliegenden Bereiche dienen. Der städtebauliche<br />

Entwurf versteht diesen Bereich als Kristallisationspunkt für die Umnutzung<br />

des gesamten Kasernenareals. Er ist bereits heute sehr gut an das Umfeld<br />

angebunden. Seine Verteilerfunktion k<strong>ö</strong>nnte langfristig durch einen neuen<br />

Übergang zu den <strong>ö</strong>stlich gelegenen Sport- und Freizeitflächen gestärkt<br />

werden.<br />

Der südliche angrenzende Bereich des ehemaligen Werkstatthofs soll<br />

mittel- bis langfristig ebenfalls umgenutzt bzw. nachverdichtet werden. Ziel<br />

ist es, die bestehenden Werkstattnutzungen in die Weiterentwicklung zu<br />

integrieren und damit einen ebenfalls wichtigen und charakterprägenden<br />

Baustein des ehemaligen Kasernengeländes zu erhalten.<br />

Im Innern der u-f<strong>ö</strong>rmigen Bebauung sollen 2- bis maximal 3-geschossige<br />

Wohngebäude ergänzt werden. Diese sind über einen inneren Stichweg<br />

erschlossen. Durch eine gezielte Öffnung der randseitigen Werkstattbebauung<br />

an drei Stellen wird das Innere der Wohnanlage mehrfach mit dem<br />

Umfeld verbunden und eine attraktive Durchwegung des Teilbereichs erm<strong>ö</strong>glicht.<br />

Das Stützenraster der ehem. Werkstätten erlaubt eine bedarfsweise Teilung<br />

der Gebäuderiegel. Auf diese Weise k<strong>ö</strong>nnen individuelle Nutzungseinheiten<br />

gebildet und diese sowohl zu Wohn- als auch zu nicht st<strong>ö</strong>renden<br />

gewerblichen Zwecken wie Büro, privaten Werkstatträumen oder Ateliers<br />

genutzt werden. Darüber hinaus bietet eine Mitnutzung bzw. Zusammenlegung<br />

einzelner Abschnitte mit den Wohngrundstücken im Innern des ehe-<br />

Seite 4 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc


maligen Werkstatthofes (nach dem Prinzip Vorder- und Hinterhaus) zusätzliche<br />

Flexibilitäten in der Vermarktung.<br />

Im N<strong>ö</strong>rdlichen Teilbereich ist im Schwerpunkt die Ansiedlung von Wohnnutzungen<br />

geplant. Die unmittelbare Nähe zum „Park an der Bastion 30“<br />

sowie die gute fußläufige Anbindung zur Innenstadt machen diese Wohnlage<br />

innerhalb des <strong>Stadt</strong>quartiers „D<strong>ö</strong>rfel“ insbesondere für junge Familien<br />

attraktiv. Im Innern sind bis zu 3-geschossige <strong>Stadt</strong>häuser (plus Staffelgeschoss),<br />

in den Randlagen zur Josefstraße sind bis zu 4-geschossige, zur<br />

Karlstraße bis zu 5-geschossige Gebäude vorgesehen. Neben Mehrfamilienwohnen<br />

ist in diesem Bereich auch eine Kombination mit Büro- und<br />

Dienstleistungsnutzungen denkbar.<br />

Der Südliche Teilbereich erhält wie bereits erwähnt einen eigenen Anschluss<br />

an den Knoten Lützower Straße / Karlstraße und kann somit unabhängig<br />

von den übrigen Teilbereichen entwickelt werden. Der städtebauliche<br />

Rahmenplan sieht hier an einer verkehrstechnisch gut angebundenen<br />

Stelle die Ansiedlung eines Gewerbehofes vor, in dem neben Büro-<br />

und Dienstleistungsnutzungen auch ein Fachmarkt bzw. Werkstätten untergebracht<br />

sind. Daneben k<strong>ö</strong>nnte das an dieser Stelle bereits vorhandene<br />

gastronomische Angebot eine weitere Ergänzung finden und so zusätzliche<br />

räumliche Bezüge zum „Park an der Bastion 30“ hergestellt werden.<br />

1.5. Fachgutachten<br />

Folgende das Bebauungsplanverfahren begleitende Fachgutachten befinden<br />

sich derzeit in Bearbeitung:<br />

Verkehrstechnische Untersuchung, Modus-Consult, Karlsruhe<br />

Schallschutztechnisches Gutachten, Modus-Consult, Speyer<br />

Gutachten zum Arten- und Biotopschutz, Modus-Consult, Speyer<br />

Altlastenuntersuchung, ARCADIS Karlsruhe<br />

Für einen ersten Überblick werden nachfolgend der Stand und die Inhalte<br />

der Gutachten kurz umrissen.<br />

1.5.1. Verkehrstechnische Untersuchung<br />

Bestand<br />

Das Planungsgebiet befindet sich im südlichen Bereich von <strong>Rastatt</strong> und<br />

erstreckt sich entlang eines an der Ostgrenze liegenden Bahngeländes. Im<br />

Westen und Süden verläuft die Hauptverkehrsstraße Karlstraße. Das Planungsgebiet<br />

wird im Moment über die Josefstraße (Sammelstraße) erschlossen.<br />

Das Wohngebiet, das im Westen an die Kaserne angrenzt (Ritterstraße<br />

und Fl<strong>ö</strong>ßerstraße), wird durch verkehrsberuhigte Mischflächen<br />

über die Karlstraße erschlossen. Die Verkehrsflächen im Kasernenareal<br />

k<strong>ö</strong>nnen für die zukünftige Erschließung aufgrund erheblicher Schäden<br />

nicht erhalten werden.<br />

Seite 5 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc


Verkehrskonzept<br />

In Anlehnung an die städtebauliche Konzeption werden verschiedene Verkehrskonzepte<br />

erarbeitet. In Form von einem Straßenhierarchieplan sind<br />

die zukünftigen Netzfunktionen dargestellt. Die Haupterschließungsstraße<br />

verläuft bei allen untersuchten Varianten über die Josefstraße und deren<br />

Verlängerung bis zum Mannschaftsgebäude sowie entlang des geplanten<br />

Platzes. Ab diesem Punkt gibt es unterschiedliche Straßenvarianten, die<br />

im Folgenden kurz erläutert werden. Ergänzend zu dem Haupterschließungssystem<br />

werden dann passend die Quartiersstraßen ergänzt:<br />

Variante 1<br />

In Variante 1 führt die Haupterschließungsstraße südlich der Kommandantur<br />

mit Anschluss in Richtung Westen über das benachbarte Gelände an<br />

die Karlsstraße. Diese Variante wird aufgrund der zusätzlichen Auswirkungen<br />

auf die städtebauliche Entwicklung des gesamten Quartiers nicht weiter<br />

verfolgt, da sie nur in einem derzeit nicht realisierbaren Gesamtkonzept<br />

sinnvoll ist.<br />

Variante 2<br />

In Variante 2 (große Schleife) verläuft die Haupterschließungsstraße weiter<br />

in Richtung Süden entlang des U-Gebäudes und schließt im Südwesten an<br />

die Karlstraße an. Bei dieser Variante befindet sich der Anschlusspunkt an<br />

die Karlstraße allerdings zu nahe an dem vorhandenen Knotenpunkt der<br />

Karlstraße mit der Lützower Straße, so dass die Einfahrt nur mit erheblichem<br />

signaltechnischen Aufwand leistungsfähig sein kann.<br />

Variante 3<br />

In Variante 3 (kleine Schleife) verläuft die Haupterschließungsstraße südlich<br />

der Kommandantur und im Anschluss in Richtung Norden, wo sie sich<br />

wieder an die Josefstraße anschließt. Problematisch bei dieser Variante ist<br />

die Mischnutzung der vorhandenen Verkehrsflächen, so dass nicht sichergestellt<br />

werden kann, dass kein zusätzlicher Verkehr durch die Ritterstraße<br />

oder Fl<strong>ö</strong>ßerstraße führt. Mit Hilfe der dargestellten Einbahnregelungen<br />

kann die Auswirkung zwar gemindert werden, aber zusätzlicher Verkehr<br />

wird sich nicht vermeiden lassen.<br />

Variante 4<br />

Die Variante 4 wird favorisiert. In Variante 4 verläuft die Haupterschließungsstraße<br />

ähnlich wie bei Variante 1 mit Anschluss an die Karlstraße<br />

zwischen dem U-Gebäude und der Kommandantur, allerdings auf Kasernengelände.<br />

Bei dieser Variante ist von Vorteil, dass sich der Anschluss an<br />

die Karlstraße in einem ausreichenden Abstand zu dem Knotenpunkt an<br />

Seite 6 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc


der Lützower Straße befindet, so dass keine Konflikte aus der Leistungsfähigkeit<br />

zu erwarten sind.<br />

Damit die geplante gewerbliche Baufläche am Südende der Kasernenfläche<br />

erschlossen ist, wird der vorhandene Knotenpunkt an der Lützower<br />

Straße zu einem 5-armigen Kreisverkehr umgebaut. Die Leistungsfähigkeit<br />

ist für diese Knotenpunktsform mit einer guten Verkehrsqualität nachgewiesen.<br />

Die Hauptradverkehrsachse innerhalb des Plangebietes verläuft entlang<br />

des geplanten Landschaftsparks. Im n<strong>ö</strong>rdlichen Bereich sowie im Bereich<br />

des U-Gebäudes wird die Erschließung durch Anliegerstraßen, verkehrsberuhigte<br />

Mischflächen und Wohnwege gewährleistet.<br />

1.5.2. Schallschutztechnisches Gutachten<br />

Das Planungsgebiet befindet sich unmittelbar an einem hochbelasteten<br />

Bahngelände, das vor allem in der Nacht erhebliche Schallemissionen<br />

verursacht. Um den erforderlichen Lärmschutz für die zu entwickelnde<br />

Wohnbebauung zu gewährleisten, werden verschiedene Kombinationen<br />

von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen untersucht. Als Bewertungsmaßstab<br />

für die Dimensionierung des aktiven Lärmschutzes aus<br />

Wall- und Wandkombinationen wird dabei angestrebt, die ebenerdigen<br />

Freibereiche am Tag ausreichend zu schützen und die Nachtbelastungen<br />

in allen Geschossen unter die Lärmsanierungsgrenzwerte zu bekommen.<br />

Maßgeblich für den aktiven Lärmschutz ist der Abstand zur Schallquelle.<br />

Insbesondere aufgrund der rund 3 m h<strong>ö</strong>her liegenden Gleisanlage ist dies<br />

von besondere Bedeutung. Favorisiert wird demnach eine 3-4 m hohe<br />

Lärmschutzwand so nah wie m<strong>ö</strong>glich am Hauptgleis, so dass zusätzlich<br />

zum Wintersdorfer Gleis noch eine weitere Schutzanlage erforderlich wird,<br />

die allerdings aufgrund der deutlich geringeren Belastung auch entsprechend<br />

geringer ausfallen kann. Die Gestaltung wird sich im Wesentlichen<br />

aus der städtebaulich-gestalterischen Konzeption ergeben.<br />

Zusätzlich zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen wird es trotzdem noch<br />

weitere passive Schutzmaßnahmen an den Gebäuden geben müssen, die<br />

die n<strong>ö</strong>tige Nachtruhe in den Schlaf- und Aufenthaltszimmern sichern.<br />

1.5.3. Gutachten zum Arten- und Biotopschutz<br />

Das Gutachten gliedert sich im Wesentlichen in folgende Arbeitsschritte:<br />

1. Bestandsanalyse<br />

Um die durch die geplante Bebauung und Umnutzung des Geländes zu<br />

erwartenden Auswirkungen zu ermitteln, wird zunächst eine Bestandsanalyse<br />

auf Grundlage der heutigen Situation durchgeführt. Die einzelnen<br />

Schutzgüter (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch,<br />

Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen) werden,<br />

Seite 7 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc


soweit dieses sachlich begründet und von der Datenlage her m<strong>ö</strong>glich ist,<br />

hinsichtlich ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit bewertet. Vermeidungs-<br />

und Minimierungsmaßnahmen k<strong>ö</strong>nnen somit auf Grundlage der vorhandenen<br />

Bestandssituation dargelegt werden.<br />

2. Auswirkungsprognose<br />

Als nächster Schritt erfolgt die Projektion der vorhabenspezifischen Wirkfaktoren<br />

auf die untersuchten Schutzgüter, die so genannte Auswirkungsprognose.<br />

Durch Überlagerung der Bewertung der Schutzgüter mit den<br />

künftig zu erwartenden Wirkfaktoren lassen sich zukünftige Beeinträchtigungen<br />

einschätzen. Wertmaßstab zur Beurteilung der Beeinträchtigungen<br />

ist dabei das Ziel der nachhaltigen Sicherung der Umwelt im Sinne der<br />

Gesamtheit aller Faktoren, die für Lebewesen und Lebensgemeinschaften<br />

von Bedeutung sind, einschließlich des physischen und psychischen<br />

Wohlbefindens des Menschen sowie die Bewahrung des kulturellen Erbes.<br />

3. Abhandlung Eingriffsregelung<br />

Aus den Ergebnissen der Auswirkungsanalyse werden zudem die naturschutzfachlichen<br />

Eingriffe abgeleitet.<br />

Auf der Grundlage der ermittelten Eingriffe wird daraufhin festgelegt, welche<br />

Maßnahmen erforderlich sind, um den gesetzlichen Erfordernissen<br />

gerecht zu werden.<br />

Durch die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Maßnahmenkonzeptes,<br />

in dem neben Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auch – soweit<br />

erforderlich - Kompensationsmaßnahmen festgesetzt werden, wird<br />

dafür Sorge getragen, dass die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes<br />

wieder hergestellt werden und das Landschaftsbild landschaftsgerecht<br />

wiederhergestellt oder neu gestaltet wird. Die geplanten<br />

Maßnahmen werden kartographisch dargestellt und durch Vorschläge zu<br />

textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan konkretisiert.<br />

4. Abgrenzung Untersuchungsgebiet<br />

Um alle m<strong>ö</strong>glichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die verschiedenen<br />

Schutzgüter ermitteln zu k<strong>ö</strong>nnen, ist das Untersuchungsgebiet<br />

über den Geltungsbereich hinaus ausgeweitet. Kriterium zur Abgrenzung<br />

des Untersuchungsgebiets ist die m<strong>ö</strong>gliche Reichweite der Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die verschiedenenSchutzgüter.<br />

1.5.4. Altlastenuntersuchung<br />

[nach Rücksprache mit ARCADIS am 04.05.2011 zu ergänzen]<br />

Seite 8 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc

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