TOP 5 ö Anlage 7 - Stadt Rastatt
TOP 5 ö Anlage 7 - Stadt Rastatt
TOP 5 ö Anlage 7 - Stadt Rastatt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Grundlagen für die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan<br />
„Oberer Anschluss“ ehem. Kaserne Joffre in <strong>Rastatt</strong><br />
1. Grundlagen<br />
1.1. Anlass der Planung<br />
Seit dem Abzug der franz<strong>ö</strong>sischen Streitkräfte Mitte der 1990er Jahre ist<br />
das Gelände der ehemaligen Kaserne Joffre in <strong>Rastatt</strong> ungenutzt. Das<br />
Areal befindet sich im <strong>Rastatt</strong>er <strong>Stadt</strong>viertel Ludwigsvorstadt und ist weniger<br />
als 1000 m von der nordwestlich gelegenen Innenstadt entfernt.<br />
Trotz seiner attraktiven Lage hat sich die Nachnutzung des Geländes in<br />
den vergangenen Jahren als schwierig erwiesen. Einerseits lag dies an<br />
den vorhandenen denkmalgeschützten Gebäuden, die teilweise einen sehr<br />
hohen Instandsetzungsbedarf aufweisen, andererseits konnte von der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> als Trägerin der Planungshoheit und dem Bund als Eigentümer<br />
der Flächen und Gebäude über längere Zeit keine gemeinsam abgestimmte<br />
Nachnutzungsstrategie gefunden werden.<br />
Im Sommer 2010 wurde im Auftrag des Staatlichen Hochbauamtes Baden-<br />
Baden vom Büro ASTOC Architects and Planners, K<strong>ö</strong>ln, eine städtebauliche<br />
Machbarkeitsstudie für das Gelände erarbeitet. Auf Grundlage dieser<br />
Untersuchung konnte einvernehmlich ein Rahmen für die städtebauliche<br />
Entwicklung der ehemaligen Kaserne Joffre vereinbart werden. Am<br />
19.07.2010 wurde die Studie vom Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> als Entwicklungskonzept<br />
beschlossen.<br />
Basierend auf dem Entwicklungskonzept erfolgte am 20.12.2010 der Aufstellungsbeschluss<br />
zum Bebauungsplan „Oberer Anschluss“. Gleichzeitig<br />
wurde zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Freiburg und<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> ein Städtebaulicher Vorvertrag geschlossen. Auf Grundlage<br />
dieser Vereinbarung soll die Machbarkeitsstudie nun zu einem städtebaulichen<br />
Rahmenplan fortgeschrieben und parallel dazu der Bebauungsplan<br />
„Oberer Anschluss“ für den Kernbereich des Kasernengeländes<br />
aufgestellt werden.<br />
Seite 1 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc<br />
<strong>Anlage</strong> 7 zu DS Nr. 2011-128<br />
GR 16.05.2011<br />
ASTOC GmbH & Co. KG<br />
Maria-Hilf-Straße 15<br />
D-50677 K<strong>ö</strong>ln<br />
Fon +49 (0)221 271806 0<br />
Fax +49 (0)221 310 08 33<br />
info@astoc.de<br />
www.astoc.de
1.2. Ziel und Zweck der Planung<br />
Der Bebauungsplan „Oberer Anschluss“ bildet für den angestrebten Prozess<br />
die planungsrechtliche Grundlage und soll zukünftig eine städtebauliche<br />
geordnete Entwicklung innerhalb des Plangebiets gewährleisten.<br />
Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten in Freiburg<br />
verfolgt die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> das Ziel einer schrittweisen baulichen Entwicklung<br />
des Areals. Der parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplans<br />
fortzuschreibende Rahmenplan entwickelt dazu ein Bild, das konkrete<br />
städtebauliche und freiräumliche Aussagen zum gesamten Areal der ehemaligen<br />
Kaserne Joffre trifft.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberer Anschluss“ umfasst<br />
den Kernbereich des ehemaligen Kasernenareals. In diesem Kernbereich<br />
sind alle Schlüsselstellen für eine geordnete bauliche und räumliche Entwicklung<br />
im gesamten Rahmenplangebiet enthalten. Einerseits handelt es<br />
sich dabei um die notwendigen Hauptinfrastrukturen (Hauptverkehrserschließungen<br />
<strong>ö</strong>ffentliche Grünflächen und Flächen für den Lärmschutz)<br />
sowie alle Baufelder die mit denkmalgeschützten Gebäuden belegt bzw.<br />
im direkten Zusammenhang mit ihnen stehen.<br />
Für die im Norden gegenüber dem Arbeitsamt sowie im Süden an der<br />
Kreuzung Lützower Straße / Karlstraße gelegenen Teilflächen sollen dagegen<br />
im Bedarfsfalle eigene Vorhaben- und Erschließungspläne erstellt<br />
werden. Die städtebaulichen Zielsetzungen zur Entwicklung dieser Teilflächen<br />
werden aber bereits heute im Zuge der Erarbeitung des Rahmenplans<br />
festgelegt und vom Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> spätestens gemeinsam<br />
mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Oberer Anschluss“<br />
beschlossen.<br />
1.3. Beschreibung des Geltungsbereiches<br />
Das Areal befindet sich im <strong>Rastatt</strong>er <strong>Stadt</strong>viertel Ludwigsvorstadt. Begrenzt<br />
wird der Geltungsbereich im Norden vom Gewerbekanal und im<br />
Osten von den Gleisflächen des Hauptgleises (Strecke 4000 Mannheim-<br />
Basel-Konstanz) sowie des sog. Wintersdorfer Gleises (Strecke 4242),<br />
deren Liegenschaften sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG befinden.<br />
Die südliche und westliche Grenze ergibt sich aus der zukünftigen Lage<br />
des geplanten Landschaftsbauwerks „Park an der Bastion 30“, der geplanten<br />
Haupterschließungsanlagen sowie der denkmalgeschützten Gebäude<br />
des Werkstatthofes, der Kommandantur, des Kasinogebäudes, des Kinogebäudes<br />
und der beiden zu erhaltenden südlichen Mannschaftsgebäude.<br />
Der Geltungsbereich besitzt eine Gr<strong>ö</strong>ße von 5,08 ha und umfasst damit<br />
ca. zwei Drittel des Flurstücks Nr. 5318 (ehemalige Kaserne Joffre). Im<br />
Bereich der n<strong>ö</strong>rdlichen Zufahrt werden zusätzlich ca. 250 m² des Straßenflurstücks<br />
Nr. 190/9. (Josefstraße) in den Geltungsbereich mit einbezogen.<br />
Seite 2 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches kann dem folgenden Lageplan<br />
entnommen werden:<br />
1.4. Städtebauliche Konzeption<br />
Von zentraler Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet<br />
ist die parallel zur Bahnlinie verlaufende wallartige Parkanlage. Bei dem<br />
sog. „Park an der Bastion 30“ handelt es sich um einen sowohl landschaftsräumlich<br />
als auch infrastrukturell bedeutenden neuen <strong>Stadt</strong>baustein.<br />
Die Ausprägung des Parks als Wall bietet Schutz gegen die auf das<br />
Plangebiet einwirkenden Immissionen des Zugverkehrs. Weiterhin kann<br />
das im Zuge der Abbruch- und Entsorgungsarbeiten auf dem Kasernenareal<br />
anfallende minder belastete Baumaterial abgedichtet im Innern des<br />
Walls deponiert werden.<br />
Zugleich dient der Park aber auch als wichtige Grünverbindung. Er schließt<br />
die bisher bestehende Lücke zwischen dem südlich entlang der ehemaligen<br />
Festungsanlage verlaufenden Grünzug am Südring und der innerstädtischen<br />
Grünachse am Ludwigsring. Für den Fuß- und Radverkehr wird zu<br />
diesem Zweck im Zuge der Entwicklungsmaßnahmen die ehemals bestehende<br />
Brücke zwischen Ludwigsring und Kasernengelände wiederherge-<br />
Seite 3 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc
stellt. Zur Stärkung der räumlichen Vernetzung des „Parks an der Bastion<br />
30“ sind mittel- bis langfristig weitere Brückenschläge über die Lützower-<br />
Straße zum Südring sowie über die Bahngleise zum <strong>ö</strong>stlich gelegenen<br />
Freizeitgelände an der Murg anvisiert.<br />
Geschützt von diesem Landschaftsbauwerk ist es m<strong>ö</strong>glich, die einzelnen<br />
Bau- bzw. Umnutzungsfelder im Plangebiet sukzessive zu entwickeln. Mit<br />
Ausnahme des südlichen Baufelds werden alle Teilbereiche über einen<br />
inneren Straßenring erschlossen. Dieser schließt im Norden an die Josefstraße<br />
an, führt entlang der Mannschaftsgebäude im weiten Bogen um<br />
das Kommandanturgebäude und wird westlich des u-f<strong>ö</strong>rmigen ehemaligen<br />
Werkstatthofes in H<strong>ö</strong>he der Einfahrt zu den Diana-Werken wieder an die<br />
Karlstraße angebunden. Das südliche Baufeld ist dagegen direkt über den<br />
Kreuzungspunkt Lützower Straße / Karlstraße erschlossen. Für den bereits<br />
heute an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit stoßenden Verkehrsknoten<br />
wird die <strong>Anlage</strong> eines Kreisverkehrs vorgeschlagen.<br />
Der zentrale Kasernenbereich mit seinem charakterprägenden Gesamtensemble<br />
soll sich zukünftig zum neuen Mittelpunkt des Gebietes entwickeln.<br />
Ziel ist hier langfristig die Ansiedlung von kulturellen und gastronomischen<br />
Angeboten, kombiniert mit Büro- und individuellen Wohnnutzungsformen<br />
in den Obergeschossen der Gebäude. Die Häufung denkmalgeschützter<br />
Gebäude an dieser Stelle macht ein abgestuftes Umnutzungskonzept<br />
über einen längeren Zeitraum erforderlich.<br />
Die neu zu gestaltende Platzfläche kann zukünftig als identitätsprägende<br />
Schnittstelle für die umliegenden Bereiche dienen. Der städtebauliche<br />
Entwurf versteht diesen Bereich als Kristallisationspunkt für die Umnutzung<br />
des gesamten Kasernenareals. Er ist bereits heute sehr gut an das Umfeld<br />
angebunden. Seine Verteilerfunktion k<strong>ö</strong>nnte langfristig durch einen neuen<br />
Übergang zu den <strong>ö</strong>stlich gelegenen Sport- und Freizeitflächen gestärkt<br />
werden.<br />
Der südliche angrenzende Bereich des ehemaligen Werkstatthofs soll<br />
mittel- bis langfristig ebenfalls umgenutzt bzw. nachverdichtet werden. Ziel<br />
ist es, die bestehenden Werkstattnutzungen in die Weiterentwicklung zu<br />
integrieren und damit einen ebenfalls wichtigen und charakterprägenden<br />
Baustein des ehemaligen Kasernengeländes zu erhalten.<br />
Im Innern der u-f<strong>ö</strong>rmigen Bebauung sollen 2- bis maximal 3-geschossige<br />
Wohngebäude ergänzt werden. Diese sind über einen inneren Stichweg<br />
erschlossen. Durch eine gezielte Öffnung der randseitigen Werkstattbebauung<br />
an drei Stellen wird das Innere der Wohnanlage mehrfach mit dem<br />
Umfeld verbunden und eine attraktive Durchwegung des Teilbereichs erm<strong>ö</strong>glicht.<br />
Das Stützenraster der ehem. Werkstätten erlaubt eine bedarfsweise Teilung<br />
der Gebäuderiegel. Auf diese Weise k<strong>ö</strong>nnen individuelle Nutzungseinheiten<br />
gebildet und diese sowohl zu Wohn- als auch zu nicht st<strong>ö</strong>renden<br />
gewerblichen Zwecken wie Büro, privaten Werkstatträumen oder Ateliers<br />
genutzt werden. Darüber hinaus bietet eine Mitnutzung bzw. Zusammenlegung<br />
einzelner Abschnitte mit den Wohngrundstücken im Innern des ehe-<br />
Seite 4 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc
maligen Werkstatthofes (nach dem Prinzip Vorder- und Hinterhaus) zusätzliche<br />
Flexibilitäten in der Vermarktung.<br />
Im N<strong>ö</strong>rdlichen Teilbereich ist im Schwerpunkt die Ansiedlung von Wohnnutzungen<br />
geplant. Die unmittelbare Nähe zum „Park an der Bastion 30“<br />
sowie die gute fußläufige Anbindung zur Innenstadt machen diese Wohnlage<br />
innerhalb des <strong>Stadt</strong>quartiers „D<strong>ö</strong>rfel“ insbesondere für junge Familien<br />
attraktiv. Im Innern sind bis zu 3-geschossige <strong>Stadt</strong>häuser (plus Staffelgeschoss),<br />
in den Randlagen zur Josefstraße sind bis zu 4-geschossige, zur<br />
Karlstraße bis zu 5-geschossige Gebäude vorgesehen. Neben Mehrfamilienwohnen<br />
ist in diesem Bereich auch eine Kombination mit Büro- und<br />
Dienstleistungsnutzungen denkbar.<br />
Der Südliche Teilbereich erhält wie bereits erwähnt einen eigenen Anschluss<br />
an den Knoten Lützower Straße / Karlstraße und kann somit unabhängig<br />
von den übrigen Teilbereichen entwickelt werden. Der städtebauliche<br />
Rahmenplan sieht hier an einer verkehrstechnisch gut angebundenen<br />
Stelle die Ansiedlung eines Gewerbehofes vor, in dem neben Büro-<br />
und Dienstleistungsnutzungen auch ein Fachmarkt bzw. Werkstätten untergebracht<br />
sind. Daneben k<strong>ö</strong>nnte das an dieser Stelle bereits vorhandene<br />
gastronomische Angebot eine weitere Ergänzung finden und so zusätzliche<br />
räumliche Bezüge zum „Park an der Bastion 30“ hergestellt werden.<br />
1.5. Fachgutachten<br />
Folgende das Bebauungsplanverfahren begleitende Fachgutachten befinden<br />
sich derzeit in Bearbeitung:<br />
Verkehrstechnische Untersuchung, Modus-Consult, Karlsruhe<br />
Schallschutztechnisches Gutachten, Modus-Consult, Speyer<br />
Gutachten zum Arten- und Biotopschutz, Modus-Consult, Speyer<br />
Altlastenuntersuchung, ARCADIS Karlsruhe<br />
Für einen ersten Überblick werden nachfolgend der Stand und die Inhalte<br />
der Gutachten kurz umrissen.<br />
1.5.1. Verkehrstechnische Untersuchung<br />
Bestand<br />
Das Planungsgebiet befindet sich im südlichen Bereich von <strong>Rastatt</strong> und<br />
erstreckt sich entlang eines an der Ostgrenze liegenden Bahngeländes. Im<br />
Westen und Süden verläuft die Hauptverkehrsstraße Karlstraße. Das Planungsgebiet<br />
wird im Moment über die Josefstraße (Sammelstraße) erschlossen.<br />
Das Wohngebiet, das im Westen an die Kaserne angrenzt (Ritterstraße<br />
und Fl<strong>ö</strong>ßerstraße), wird durch verkehrsberuhigte Mischflächen<br />
über die Karlstraße erschlossen. Die Verkehrsflächen im Kasernenareal<br />
k<strong>ö</strong>nnen für die zukünftige Erschließung aufgrund erheblicher Schäden<br />
nicht erhalten werden.<br />
Seite 5 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc
Verkehrskonzept<br />
In Anlehnung an die städtebauliche Konzeption werden verschiedene Verkehrskonzepte<br />
erarbeitet. In Form von einem Straßenhierarchieplan sind<br />
die zukünftigen Netzfunktionen dargestellt. Die Haupterschließungsstraße<br />
verläuft bei allen untersuchten Varianten über die Josefstraße und deren<br />
Verlängerung bis zum Mannschaftsgebäude sowie entlang des geplanten<br />
Platzes. Ab diesem Punkt gibt es unterschiedliche Straßenvarianten, die<br />
im Folgenden kurz erläutert werden. Ergänzend zu dem Haupterschließungssystem<br />
werden dann passend die Quartiersstraßen ergänzt:<br />
Variante 1<br />
In Variante 1 führt die Haupterschließungsstraße südlich der Kommandantur<br />
mit Anschluss in Richtung Westen über das benachbarte Gelände an<br />
die Karlsstraße. Diese Variante wird aufgrund der zusätzlichen Auswirkungen<br />
auf die städtebauliche Entwicklung des gesamten Quartiers nicht weiter<br />
verfolgt, da sie nur in einem derzeit nicht realisierbaren Gesamtkonzept<br />
sinnvoll ist.<br />
Variante 2<br />
In Variante 2 (große Schleife) verläuft die Haupterschließungsstraße weiter<br />
in Richtung Süden entlang des U-Gebäudes und schließt im Südwesten an<br />
die Karlstraße an. Bei dieser Variante befindet sich der Anschlusspunkt an<br />
die Karlstraße allerdings zu nahe an dem vorhandenen Knotenpunkt der<br />
Karlstraße mit der Lützower Straße, so dass die Einfahrt nur mit erheblichem<br />
signaltechnischen Aufwand leistungsfähig sein kann.<br />
Variante 3<br />
In Variante 3 (kleine Schleife) verläuft die Haupterschließungsstraße südlich<br />
der Kommandantur und im Anschluss in Richtung Norden, wo sie sich<br />
wieder an die Josefstraße anschließt. Problematisch bei dieser Variante ist<br />
die Mischnutzung der vorhandenen Verkehrsflächen, so dass nicht sichergestellt<br />
werden kann, dass kein zusätzlicher Verkehr durch die Ritterstraße<br />
oder Fl<strong>ö</strong>ßerstraße führt. Mit Hilfe der dargestellten Einbahnregelungen<br />
kann die Auswirkung zwar gemindert werden, aber zusätzlicher Verkehr<br />
wird sich nicht vermeiden lassen.<br />
Variante 4<br />
Die Variante 4 wird favorisiert. In Variante 4 verläuft die Haupterschließungsstraße<br />
ähnlich wie bei Variante 1 mit Anschluss an die Karlstraße<br />
zwischen dem U-Gebäude und der Kommandantur, allerdings auf Kasernengelände.<br />
Bei dieser Variante ist von Vorteil, dass sich der Anschluss an<br />
die Karlstraße in einem ausreichenden Abstand zu dem Knotenpunkt an<br />
Seite 6 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc
der Lützower Straße befindet, so dass keine Konflikte aus der Leistungsfähigkeit<br />
zu erwarten sind.<br />
Damit die geplante gewerbliche Baufläche am Südende der Kasernenfläche<br />
erschlossen ist, wird der vorhandene Knotenpunkt an der Lützower<br />
Straße zu einem 5-armigen Kreisverkehr umgebaut. Die Leistungsfähigkeit<br />
ist für diese Knotenpunktsform mit einer guten Verkehrsqualität nachgewiesen.<br />
Die Hauptradverkehrsachse innerhalb des Plangebietes verläuft entlang<br />
des geplanten Landschaftsparks. Im n<strong>ö</strong>rdlichen Bereich sowie im Bereich<br />
des U-Gebäudes wird die Erschließung durch Anliegerstraßen, verkehrsberuhigte<br />
Mischflächen und Wohnwege gewährleistet.<br />
1.5.2. Schallschutztechnisches Gutachten<br />
Das Planungsgebiet befindet sich unmittelbar an einem hochbelasteten<br />
Bahngelände, das vor allem in der Nacht erhebliche Schallemissionen<br />
verursacht. Um den erforderlichen Lärmschutz für die zu entwickelnde<br />
Wohnbebauung zu gewährleisten, werden verschiedene Kombinationen<br />
von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen untersucht. Als Bewertungsmaßstab<br />
für die Dimensionierung des aktiven Lärmschutzes aus<br />
Wall- und Wandkombinationen wird dabei angestrebt, die ebenerdigen<br />
Freibereiche am Tag ausreichend zu schützen und die Nachtbelastungen<br />
in allen Geschossen unter die Lärmsanierungsgrenzwerte zu bekommen.<br />
Maßgeblich für den aktiven Lärmschutz ist der Abstand zur Schallquelle.<br />
Insbesondere aufgrund der rund 3 m h<strong>ö</strong>her liegenden Gleisanlage ist dies<br />
von besondere Bedeutung. Favorisiert wird demnach eine 3-4 m hohe<br />
Lärmschutzwand so nah wie m<strong>ö</strong>glich am Hauptgleis, so dass zusätzlich<br />
zum Wintersdorfer Gleis noch eine weitere Schutzanlage erforderlich wird,<br />
die allerdings aufgrund der deutlich geringeren Belastung auch entsprechend<br />
geringer ausfallen kann. Die Gestaltung wird sich im Wesentlichen<br />
aus der städtebaulich-gestalterischen Konzeption ergeben.<br />
Zusätzlich zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen wird es trotzdem noch<br />
weitere passive Schutzmaßnahmen an den Gebäuden geben müssen, die<br />
die n<strong>ö</strong>tige Nachtruhe in den Schlaf- und Aufenthaltszimmern sichern.<br />
1.5.3. Gutachten zum Arten- und Biotopschutz<br />
Das Gutachten gliedert sich im Wesentlichen in folgende Arbeitsschritte:<br />
1. Bestandsanalyse<br />
Um die durch die geplante Bebauung und Umnutzung des Geländes zu<br />
erwartenden Auswirkungen zu ermitteln, wird zunächst eine Bestandsanalyse<br />
auf Grundlage der heutigen Situation durchgeführt. Die einzelnen<br />
Schutzgüter (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch,<br />
Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen) werden,<br />
Seite 7 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc
soweit dieses sachlich begründet und von der Datenlage her m<strong>ö</strong>glich ist,<br />
hinsichtlich ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit bewertet. Vermeidungs-<br />
und Minimierungsmaßnahmen k<strong>ö</strong>nnen somit auf Grundlage der vorhandenen<br />
Bestandssituation dargelegt werden.<br />
2. Auswirkungsprognose<br />
Als nächster Schritt erfolgt die Projektion der vorhabenspezifischen Wirkfaktoren<br />
auf die untersuchten Schutzgüter, die so genannte Auswirkungsprognose.<br />
Durch Überlagerung der Bewertung der Schutzgüter mit den<br />
künftig zu erwartenden Wirkfaktoren lassen sich zukünftige Beeinträchtigungen<br />
einschätzen. Wertmaßstab zur Beurteilung der Beeinträchtigungen<br />
ist dabei das Ziel der nachhaltigen Sicherung der Umwelt im Sinne der<br />
Gesamtheit aller Faktoren, die für Lebewesen und Lebensgemeinschaften<br />
von Bedeutung sind, einschließlich des physischen und psychischen<br />
Wohlbefindens des Menschen sowie die Bewahrung des kulturellen Erbes.<br />
3. Abhandlung Eingriffsregelung<br />
Aus den Ergebnissen der Auswirkungsanalyse werden zudem die naturschutzfachlichen<br />
Eingriffe abgeleitet.<br />
Auf der Grundlage der ermittelten Eingriffe wird daraufhin festgelegt, welche<br />
Maßnahmen erforderlich sind, um den gesetzlichen Erfordernissen<br />
gerecht zu werden.<br />
Durch die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Maßnahmenkonzeptes,<br />
in dem neben Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auch – soweit<br />
erforderlich - Kompensationsmaßnahmen festgesetzt werden, wird<br />
dafür Sorge getragen, dass die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes<br />
wieder hergestellt werden und das Landschaftsbild landschaftsgerecht<br />
wiederhergestellt oder neu gestaltet wird. Die geplanten<br />
Maßnahmen werden kartographisch dargestellt und durch Vorschläge zu<br />
textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan konkretisiert.<br />
4. Abgrenzung Untersuchungsgebiet<br />
Um alle m<strong>ö</strong>glichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die verschiedenen<br />
Schutzgüter ermitteln zu k<strong>ö</strong>nnen, ist das Untersuchungsgebiet<br />
über den Geltungsbereich hinaus ausgeweitet. Kriterium zur Abgrenzung<br />
des Untersuchungsgebiets ist die m<strong>ö</strong>gliche Reichweite der Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf die verschiedenenSchutzgüter.<br />
1.5.4. Altlastenuntersuchung<br />
[nach Rücksprache mit ARCADIS am 04.05.2011 zu ergänzen]<br />
Seite 8 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc