09.05.2013 Aufrufe

Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

18<br />

1912 als einer der führenden Hersteller und Vertreiber von<br />

<strong>Film</strong>produktionen. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird <strong>für</strong> jeden<br />

ausgewählten <strong>Film</strong> einen <strong>Produktions</strong>dienstleistungsvertrag<br />

abschließen.<br />

Die Paramount Pictures Corporation hat in den letzten<br />

Jahren <strong>Film</strong>e wie „Forrest Gump”, „Star Trek”, „First Contact”,<br />

„Mission: Impossible” und „Lara Croft Cradle of Life”<br />

produziert. In Zusammenarbeit mit anderen <strong>Film</strong>studios<br />

hat Paramount Pictures Corporation <strong>Film</strong>e wie „Face/<br />

Off“ (mit Buena Vista), „Titanic“ (mit 20th Century Fox)<br />

und „Saving Private Ryan“ (mit Dream Works) kofinanziert.<br />

Im Rahmen von durch den Initiator aufgelegten<br />

<strong>Film</strong>fonds wurden bereits oder werden durch die jeweilige<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft <strong>Film</strong>e wie z.B. „Along came a<br />

Spider“, „Down to Earth“, „Hardball“, „Derek Zoolander“,<br />

„Sum of all Fears“, „Mission: Impossible 2“, „Rules of<br />

Engagement“ („Rules – Sekunden der Entscheidung“),<br />

„Shaft“, „Double Jeopardy“ („Doppelmord“), „Bless the<br />

Child“ („Die Prophezeiung“) und „The General‘s Daughter“<br />

(„Wehrlos – Die Tochter des Generals“) produziert.<br />

<strong>Produktions</strong>dienstleistungsverträge<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird die Durchführung der <strong>Film</strong>her-<br />

stellung <strong>für</strong> die von ihr zu realisierenden <strong>Film</strong>projekte,<br />

d.h. die <strong>Produktions</strong>vorbereitung (Pre-Production), die<br />

Durchführung der Dreharbeiten und die Nachbearbeitung<br />

(Post-Production) durch die von ihr im Rahmen der<br />

<strong>Produktions</strong>dienstleistungsverträge noch zu beauftragende<br />

Paramount Pictures Corporation erbringen lassen.<br />

Der beauftragte <strong>Produktions</strong>dienstleister ist bei seinen<br />

Dienstleistungen an die Vorgaben und Leistungsbeschreibungen,<br />

die in den <strong>Produktions</strong>dienstleistungsverträgen<br />

festgelegt sind, gebunden sowie bei wesentlichen<br />

Änderungen zur Abstimmung mit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

verpflichtet. Die Geschäftsführung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

wird ihrerseits diese Fragen mit der Gesellschafterversammlung<br />

oder dem Beirat abstimmen bzw. zur Entscheidung<br />

vorlegen. Dem Lizenznehmer steht hinsichtlich<br />

Festlegungen und Änderungen von <strong>Produktions</strong>elementen<br />

ein branchenübliches Mitspracherecht bzw. Vorschlagsrecht<br />

zu. Kommt es zu keiner Einigung zwischen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und dem Lizenznehmer über solche<br />

Änderungen und/oder Vorschläge, wird der Fertigstellungsgarant<br />

hinzugezogen. Sollte dies zu keiner<br />

Lösung im Sinne der <strong>Fonds</strong>gesellschaft führen, läge ein<br />

Abandonment-Fall vor, d.h. die Gesellschafterversammlung<br />

kann beschließen, den <strong>Film</strong> zurückzugeben, mit der<br />

Folge, dass der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ein Ersatzfilm angeboten<br />

werden muss. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist auch berechtigt,<br />

an den jeweiligen <strong>Produktions</strong>orten mit eigenem<br />

Personal anwesend zu sein. Sie hat das Recht, Änderungen<br />

bezüglich Drehbuch, Besetzung und <strong>Produktions</strong>plan<br />

auf eigene Kosten zu verlangen, wobei stets die<br />

Finanzierung der Kosten aller Änderungen nachgewiesen<br />

werden muss. Die Fertigstellungsgarantien erstrecken<br />

sich nur auf solche Änderungen, denen der Fertigstellungsgarant<br />

zugestimmt hat.<br />

Soweit aufgrund unvorhersehbarer Umstände die Produktion<br />

eines <strong>Film</strong>es unterbrochen oder eingestellt werden<br />

muss, ist die <strong>Fonds</strong>gesellschaft jeweils berechtigt, den<br />

Dienstleister mit Ersatzprojekten zu beauftragen. Die<br />

Auswahl der Ersatzprojekte obliegt der Gesellschafterversammlung.<br />

Grundsätzlich kann die <strong>Fonds</strong>gesellschaft auch<br />

bereits begonnene <strong>Film</strong>projekte zur weiteren Produktion<br />

übernehmen.<br />

Die Pflichten des <strong>Produktions</strong>dienstleisters umfassen<br />

den Abschluss der Verträge mit den Schauspielern, den<br />

Regisseuren und den anderen Mitwirkenden im eigenen<br />

Namen, aber auf Rechnung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Soweit nicht sämtliche <strong>Film</strong>rechte ohnehin aufgrund<br />

der Regelungen der einschlägigen Urhebergesetze und<br />

der abgeschlossenen Verträge originär in der Person der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft entstehen, überträgt der <strong>Produktions</strong>dienstleister<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sämtliche im Zuge der<br />

einzelnen Produktionen etwaig in seiner Person entstehenden<br />

Rechte.<br />

Der <strong>Produktions</strong>dienstleister ist berechtigt, als Teil der jeweiligen<br />

Herstellungskosten ein Honorar in Höhe von<br />

6,0 % bis 17,0 % der tatsächlich anfallenden direkten Kosten<br />

(vgl. hierzu S. 29 ff.) aus den <strong>Produktions</strong>dienstleistungsverträgen<br />

zu berechnen („Handlungsunkosten“).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!