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Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

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12. Die sonstigen Verträge<br />

Da die Finanzierungsstruktur noch nicht endgültig<br />

feststeht, wurden in einigen von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

abgeschlossenen Leistungsverträgen Honorare vereinbart,<br />

deren Höhe sich an der endgültigen, mit Eigenkapital<br />

finanzierten Summe der Projektkosten orientiert.<br />

Diese Vergütungen sind deshalb nachfolgend jeweils in<br />

Prozent der Differenz aus den Projektkosten und eines<br />

etwaigen Darlehens 1 des Lizenznehmers angegeben<br />

(„eigenfinanzierte Projektkosten“).<br />

Anteilsübernahmeerklärung<br />

Kommanditist ist die KIRTAN Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (KIRTAN GmbH) mit einer Kommanditeinlage<br />

von EUR 10.000. Die Kommanditeinlage ist<br />

einbezahlt.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter ist berechtigt und<br />

bevollmächtigt, den Kommanditanteil der KIRTAN GmbH<br />

zu erhöhen, soweit eine Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

vorliegt. Die TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH<br />

ist berechtigt und bevollmächtigt, diese Kommanditbeteiligung<br />

bis auf einen Restbetrag von EUR 10.000<br />

an sich oder an Dritte zu veräußern und zu übertragen.<br />

Der gezeichnete Anteil wird in jedem Fall über den Treuhandkommanditisten<br />

erworben und kann auf Wunsch<br />

direkt auf den Anleger weiter übertragen werden. Jede<br />

veräußerte Kommanditeinlage sowie jede treuhänderische<br />

Beteiligung an einem von dem Treuhandkommanditisten<br />

zu erwerbenden Kommanditanteil muss<br />

grundsätzlich auf EUR 25.000 oder einen durch 1.000<br />

teilbaren höheren Betrag lauten.<br />

33,9% des Beteiligungsbetrages werden durch die obligatorische<br />

Anteilsfinanzierung erbracht.<br />

Die verbleibenden 66,1 % des Beteiligungsbetrages (nichtfinanzierter<br />

Beteiligungsbetrag) sind am 10.12. 2003 per<br />

Abbuchungsauftrag zahlbar und aus nichtfinanzierten<br />

Eigenmitteln zu leisten. Gesellschafter, die nicht am<br />

Abbuchungsverfahren teilnehmen können, haben selbst<br />

<strong>für</strong> einen rechtzeitigen Geldeingang auf dem Konto der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft zu sorgen. Die ALCAS wird die Gesellschafter<br />

auf diese Verpflichtung ggf. gesondert hinweisen.<br />

Konzeptionsvertrag<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat mit der ALCAS einen Konzeptionsvertrag<br />

geschlossen. Dieser umfasst die Erstellung<br />

der Konzeption und die Erstellung und Vorbereitung<br />

der notwendigen Unterlagen und Informationen. Für<br />

die Ausarbeitung des <strong>Fonds</strong>konzeptes, die Erstellung des<br />

Beteiligungsangebotes sowie die Kosten der Initialgesellschafterversammlung<br />

erhält die ALCAS eine einmalige Vergütung<br />

inklusive Umsatzsteuer in Höhe von ca. 0,58 % der<br />

eigenfinanzierten Projektkosten, zahlbar am 22.12. 2003.<br />

Verwaltungsvertrag<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die ALCAS mit der Verwaltung<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft einschließlich der Erledigung<br />

sämtlicher Buchführungsarbeiten, der Betreuung der<br />

Kommanditisten und Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />

beauftragt. Für Aufwendungen im Zusammenhang mit<br />

diesen Tätigkeiten erhält der persönlich haftende Gesellschafter<br />

eine gesonderte Vergütung.<br />

Die ALCAS erhält <strong>für</strong> die von ihr übernommenen Tätigkeiten<br />

bis zum 22. 12. 2003 eine Vergütung in Höhe<br />

von EUR 74.074 zuzüglich Umsatzsteuer und ab dem<br />

22. 12. 2003 bis zum 22. 06. 2019 ein fest vereinbartes<br />

laufendes Honorar in Höhe von jährlich 0,2% der eigenfinanzierten<br />

Projektkosten abzüglich EUR 20.000, zuzüglich<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütungen sind jeweils<br />

am 22. 12. eines Jahres bzw. im Jahr 2019 anteilig zum<br />

22. 06. fällig. Die ALCAS kann sich bei der Leistungserbringung<br />

auch Dritter bedienen.<br />

Die ALCAS fungiert darüber hinaus als Einzahlungsverwalter.<br />

Eigenkapitalvermittlung<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die ALCAS mit der Organisation,<br />

Betreuung und Abwicklung des Vertriebs des<br />

Kommanditkapitals in Höhe des Gesamtinvestitionsvolumens<br />

beauftragt, wobei die ALCAS <strong>für</strong> die Vermittlung<br />

von Anlegern Dritte einschalten kann, die zu diesem<br />

Zweck unmittelbar in Vertragsbeziehung mit der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft treten und einen auf das von ihnen<br />

jeweils vermittelte Kommanditkapital entfallenden Teil<br />

der Vertriebsprovision erhalten. Das von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

<strong>für</strong> die Vertriebstätigkeiten zu zahlende<br />

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