Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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12. Die sonstigen Verträge<br />
Da die Finanzierungsstruktur noch nicht endgültig<br />
feststeht, wurden in einigen von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
abgeschlossenen Leistungsverträgen Honorare vereinbart,<br />
deren Höhe sich an der endgültigen, mit Eigenkapital<br />
finanzierten Summe der Projektkosten orientiert.<br />
Diese Vergütungen sind deshalb nachfolgend jeweils in<br />
Prozent der Differenz aus den Projektkosten und eines<br />
etwaigen Darlehens 1 des Lizenznehmers angegeben<br />
(„eigenfinanzierte Projektkosten“).<br />
Anteilsübernahmeerklärung<br />
Kommanditist ist die KIRTAN Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH (KIRTAN GmbH) mit einer Kommanditeinlage<br />
von EUR 10.000. Die Kommanditeinlage ist<br />
einbezahlt.<br />
Der persönlich haftende Gesellschafter ist berechtigt und<br />
bevollmächtigt, den Kommanditanteil der KIRTAN GmbH<br />
zu erhöhen, soweit eine Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
vorliegt. Die TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH<br />
ist berechtigt und bevollmächtigt, diese Kommanditbeteiligung<br />
bis auf einen Restbetrag von EUR 10.000<br />
an sich oder an Dritte zu veräußern und zu übertragen.<br />
Der gezeichnete Anteil wird in jedem Fall über den Treuhandkommanditisten<br />
erworben und kann auf Wunsch<br />
direkt auf den Anleger weiter übertragen werden. Jede<br />
veräußerte Kommanditeinlage sowie jede treuhänderische<br />
Beteiligung an einem von dem Treuhandkommanditisten<br />
zu erwerbenden Kommanditanteil muss<br />
grundsätzlich auf EUR 25.000 oder einen durch 1.000<br />
teilbaren höheren Betrag lauten.<br />
33,9% des Beteiligungsbetrages werden durch die obligatorische<br />
Anteilsfinanzierung erbracht.<br />
Die verbleibenden 66,1 % des Beteiligungsbetrages (nichtfinanzierter<br />
Beteiligungsbetrag) sind am 10.12. 2003 per<br />
Abbuchungsauftrag zahlbar und aus nichtfinanzierten<br />
Eigenmitteln zu leisten. Gesellschafter, die nicht am<br />
Abbuchungsverfahren teilnehmen können, haben selbst<br />
<strong>für</strong> einen rechtzeitigen Geldeingang auf dem Konto der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft zu sorgen. Die ALCAS wird die Gesellschafter<br />
auf diese Verpflichtung ggf. gesondert hinweisen.<br />
Konzeptionsvertrag<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat mit der ALCAS einen Konzeptionsvertrag<br />
geschlossen. Dieser umfasst die Erstellung<br />
der Konzeption und die Erstellung und Vorbereitung<br />
der notwendigen Unterlagen und Informationen. Für<br />
die Ausarbeitung des <strong>Fonds</strong>konzeptes, die Erstellung des<br />
Beteiligungsangebotes sowie die Kosten der Initialgesellschafterversammlung<br />
erhält die ALCAS eine einmalige Vergütung<br />
inklusive Umsatzsteuer in Höhe von ca. 0,58 % der<br />
eigenfinanzierten Projektkosten, zahlbar am 22.12. 2003.<br />
Verwaltungsvertrag<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die ALCAS mit der Verwaltung<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft einschließlich der Erledigung<br />
sämtlicher Buchführungsarbeiten, der Betreuung der<br />
Kommanditisten und Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />
beauftragt. Für Aufwendungen im Zusammenhang mit<br />
diesen Tätigkeiten erhält der persönlich haftende Gesellschafter<br />
eine gesonderte Vergütung.<br />
Die ALCAS erhält <strong>für</strong> die von ihr übernommenen Tätigkeiten<br />
bis zum 22. 12. 2003 eine Vergütung in Höhe<br />
von EUR 74.074 zuzüglich Umsatzsteuer und ab dem<br />
22. 12. 2003 bis zum 22. 06. 2019 ein fest vereinbartes<br />
laufendes Honorar in Höhe von jährlich 0,2% der eigenfinanzierten<br />
Projektkosten abzüglich EUR 20.000, zuzüglich<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütungen sind jeweils<br />
am 22. 12. eines Jahres bzw. im Jahr 2019 anteilig zum<br />
22. 06. fällig. Die ALCAS kann sich bei der Leistungserbringung<br />
auch Dritter bedienen.<br />
Die ALCAS fungiert darüber hinaus als Einzahlungsverwalter.<br />
Eigenkapitalvermittlung<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die ALCAS mit der Organisation,<br />
Betreuung und Abwicklung des Vertriebs des<br />
Kommanditkapitals in Höhe des Gesamtinvestitionsvolumens<br />
beauftragt, wobei die ALCAS <strong>für</strong> die Vermittlung<br />
von Anlegern Dritte einschalten kann, die zu diesem<br />
Zweck unmittelbar in Vertragsbeziehung mit der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft treten und einen auf das von ihnen<br />
jeweils vermittelte Kommanditkapital entfallenden Teil<br />
der Vertriebsprovision erhalten. Das von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
<strong>für</strong> die Vertriebstätigkeiten zu zahlende<br />
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