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Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS

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13. Die Risikohinweise<br />

56<br />

Als Treugeber/Kommanditist geht der Anleger unternehmerische<br />

Risiken ein, insbesondere können unvorhersehbare<br />

zukünftige Entwicklungen die prognostizierten<br />

Ergebnisse nachteilig beeinflussen.<br />

Wirtschaftliche Risiken<br />

Entscheidungen der Gesellschafterversammlung/<br />

des Beirates<br />

Entscheidungen der Gesellschafterversammlung bzw.<br />

des Beirates können zu erheblichen Verzögerungen im<br />

<strong>Produktions</strong>ablauf führen, die rechtzeitige Fertigstellung<br />

gefährden und/oder zu Budgeterhöhungen der ausgewählten<br />

<strong>Film</strong>e führen. Eine Abweichung vom derzeitigen<br />

Business-Plan der <strong>Fonds</strong>gesellschaft durch Beschlüsse<br />

der Gesellschafterversammlung bzw. des Beirats beeinflusst<br />

Zahlungsströme, Ergebnis und Rendite der Beteiligung.<br />

Falls die Initialgesellschafterversammlung kein unter<br />

dem Optionsvertrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft angebotenes<br />

<strong>Film</strong>projekt auswählt, wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

aufgelöst. Es entsteht ein erheblicher Verlust in Höhe der<br />

Anlaufkosten (vgl. S. 31), der Optionsgebühr (vgl. S. 17),<br />

einer pauschalisierten Schadensersatzzahlung an Columbus<br />

Circle <strong>Film</strong>s Inc. in Höhe von ca. 3,7 % des Eigenkapitals<br />

und der Kosten im Zusammenhang mit der Rückabwicklung<br />

der Schuldübernahme.<br />

Werden Produktionen mit Projektkosten ausgewählt,<br />

die in der Summe unterhalb der durch den Business-<br />

Plan vorgegebenen Grenzen liegen, führt dies zu einer<br />

anteiligen Herabsetzung der Kommanditeinlage aller<br />

Anleger bzw. zum Ausschluss der zuletzt beigetretenen<br />

Anleger. In diesen Fällen entsteht ein Verlust in Höhe<br />

der anteiligen oben genannten Beträge.<br />

Falls die Initialgesellschafterversammlung keinen Beirat<br />

wählt, ist mit zeitlichen Verzögerungen im Rahmen von<br />

laufenden <strong>Produktions</strong>entscheidungen zu rechnen. Dies<br />

kann zur Gefährdung der rechtzeitigen Fertigstellung<br />

der ausgewählten <strong>Film</strong>e führen, bis hin zum Abbruch<br />

der Produktion (vgl. hierzu S. 57 „<strong>Film</strong>produktion“).<br />

Mangel an qualifizierten Projekten<br />

Sollten zum Zeitpunkt der Initialgesellschafterversammlung<br />

keine qualifizierten oder nicht ausreichend qualifizierte<br />

<strong>Film</strong>projekte zur Verfügung stehen, führt dies<br />

ebenfalls zur anteiligen gleichmäßigen Herabsetzung der<br />

Einlagen aller Anleger bzw. zum Ausschluss der zuletzt<br />

beigetretenen Anleger. Unbeschadet eines Schadensersatzanspruches<br />

gegenüber Columbus Circle <strong>Film</strong>s Inc.<br />

kann es zu erheblichen Verlusten <strong>für</strong> den Anleger kommen,<br />

unter anderem aus den anteiligen Anlaufkosten<br />

des <strong>Fonds</strong> und den Kosten der Teilrückabwicklung der<br />

Schuldübernahme.<br />

Auszahlung der Anteilsfinanzierung<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird aufgelöst, wenn die Anteilsfinanzierung<br />

aller Anleger am 22.12. 2003 nicht ausgezahlt<br />

wird, weil die Ansprüche der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

aus dem Schuldübernahmevertrag nicht wirksam entstanden<br />

sind, da in diesem Fall die Auszahlungsvoraussetzung<br />

<strong>für</strong> das Darlehen nicht gegeben ist.<br />

Der Anleger erhält in diesem Fall nur eine von ihm<br />

bereits erbrachte Einlage mit dem anteiligen von der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft erzielten Anlageertrag abzüglich der<br />

Kosten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (Anlaufkosten, Optionsgebühr<br />

und Kosten im Zusammenhang mit der Rückabwicklung<br />

der Schuldübernahme) zurück. Weiterhin<br />

besteht das Risiko, dass eine anderweitige Anlage der<br />

Einlage in diesem Jahr nicht mehr möglich ist. Der<br />

Anleger trägt insoweit das volle Risiko der Auszahlung<br />

der Anteilsfinanzierung.<br />

Stoffrechteerwerb<br />

Für Ansprüche Dritter, die aus Unwägbarkeiten im<br />

Rahmen der Stoffrechteübertragung entstehen könnten,<br />

hat die Paramount Pictures Corporation die Erfüllung der<br />

Verpflichtungen des Stoffrechteveräußerers garantiert.<br />

Im Rahmen ihrer Aufgaben als <strong>Produktions</strong>dienstleister<br />

ist sie verpflichtet, eine so genannte Errors- and<br />

Omissions-Versicherung abzuschließen, die im Rahmen<br />

gewisser Höchstgrenzen Haftungsansprüche wegen<br />

möglicher Verletzungen immaterieller Rechte Dritter<br />

durch die <strong>Film</strong>produktionen abdeckt. Dennoch kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft

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