Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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13. Die Risikohinweise<br />
56<br />
Als Treugeber/Kommanditist geht der Anleger unternehmerische<br />
Risiken ein, insbesondere können unvorhersehbare<br />
zukünftige Entwicklungen die prognostizierten<br />
Ergebnisse nachteilig beeinflussen.<br />
Wirtschaftliche Risiken<br />
Entscheidungen der Gesellschafterversammlung/<br />
des Beirates<br />
Entscheidungen der Gesellschafterversammlung bzw.<br />
des Beirates können zu erheblichen Verzögerungen im<br />
<strong>Produktions</strong>ablauf führen, die rechtzeitige Fertigstellung<br />
gefährden und/oder zu Budgeterhöhungen der ausgewählten<br />
<strong>Film</strong>e führen. Eine Abweichung vom derzeitigen<br />
Business-Plan der <strong>Fonds</strong>gesellschaft durch Beschlüsse<br />
der Gesellschafterversammlung bzw. des Beirats beeinflusst<br />
Zahlungsströme, Ergebnis und Rendite der Beteiligung.<br />
Falls die Initialgesellschafterversammlung kein unter<br />
dem Optionsvertrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft angebotenes<br />
<strong>Film</strong>projekt auswählt, wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
aufgelöst. Es entsteht ein erheblicher Verlust in Höhe der<br />
Anlaufkosten (vgl. S. 31), der Optionsgebühr (vgl. S. 17),<br />
einer pauschalisierten Schadensersatzzahlung an Columbus<br />
Circle <strong>Film</strong>s Inc. in Höhe von ca. 3,7 % des Eigenkapitals<br />
und der Kosten im Zusammenhang mit der Rückabwicklung<br />
der Schuldübernahme.<br />
Werden Produktionen mit Projektkosten ausgewählt,<br />
die in der Summe unterhalb der durch den Business-<br />
Plan vorgegebenen Grenzen liegen, führt dies zu einer<br />
anteiligen Herabsetzung der Kommanditeinlage aller<br />
Anleger bzw. zum Ausschluss der zuletzt beigetretenen<br />
Anleger. In diesen Fällen entsteht ein Verlust in Höhe<br />
der anteiligen oben genannten Beträge.<br />
Falls die Initialgesellschafterversammlung keinen Beirat<br />
wählt, ist mit zeitlichen Verzögerungen im Rahmen von<br />
laufenden <strong>Produktions</strong>entscheidungen zu rechnen. Dies<br />
kann zur Gefährdung der rechtzeitigen Fertigstellung<br />
der ausgewählten <strong>Film</strong>e führen, bis hin zum Abbruch<br />
der Produktion (vgl. hierzu S. 57 „<strong>Film</strong>produktion“).<br />
Mangel an qualifizierten Projekten<br />
Sollten zum Zeitpunkt der Initialgesellschafterversammlung<br />
keine qualifizierten oder nicht ausreichend qualifizierte<br />
<strong>Film</strong>projekte zur Verfügung stehen, führt dies<br />
ebenfalls zur anteiligen gleichmäßigen Herabsetzung der<br />
Einlagen aller Anleger bzw. zum Ausschluss der zuletzt<br />
beigetretenen Anleger. Unbeschadet eines Schadensersatzanspruches<br />
gegenüber Columbus Circle <strong>Film</strong>s Inc.<br />
kann es zu erheblichen Verlusten <strong>für</strong> den Anleger kommen,<br />
unter anderem aus den anteiligen Anlaufkosten<br />
des <strong>Fonds</strong> und den Kosten der Teilrückabwicklung der<br />
Schuldübernahme.<br />
Auszahlung der Anteilsfinanzierung<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird aufgelöst, wenn die Anteilsfinanzierung<br />
aller Anleger am 22.12. 2003 nicht ausgezahlt<br />
wird, weil die Ansprüche der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
aus dem Schuldübernahmevertrag nicht wirksam entstanden<br />
sind, da in diesem Fall die Auszahlungsvoraussetzung<br />
<strong>für</strong> das Darlehen nicht gegeben ist.<br />
Der Anleger erhält in diesem Fall nur eine von ihm<br />
bereits erbrachte Einlage mit dem anteiligen von der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft erzielten Anlageertrag abzüglich der<br />
Kosten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (Anlaufkosten, Optionsgebühr<br />
und Kosten im Zusammenhang mit der Rückabwicklung<br />
der Schuldübernahme) zurück. Weiterhin<br />
besteht das Risiko, dass eine anderweitige Anlage der<br />
Einlage in diesem Jahr nicht mehr möglich ist. Der<br />
Anleger trägt insoweit das volle Risiko der Auszahlung<br />
der Anteilsfinanzierung.<br />
Stoffrechteerwerb<br />
Für Ansprüche Dritter, die aus Unwägbarkeiten im<br />
Rahmen der Stoffrechteübertragung entstehen könnten,<br />
hat die Paramount Pictures Corporation die Erfüllung der<br />
Verpflichtungen des Stoffrechteveräußerers garantiert.<br />
Im Rahmen ihrer Aufgaben als <strong>Produktions</strong>dienstleister<br />
ist sie verpflichtet, eine so genannte Errors- and<br />
Omissions-Versicherung abzuschließen, die im Rahmen<br />
gewisser Höchstgrenzen Haftungsansprüche wegen<br />
möglicher Verletzungen immaterieller Rechte Dritter<br />
durch die <strong>Film</strong>produktionen abdeckt. Dennoch kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft