Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen - Real IS
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Hinweise<br />
Von der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ausgeschlossen<br />
sind natürliche oder juristische Personen sowie<br />
Gemeinschaften, die die US-amerikanische Staatsangehörigkeit<br />
haben bzw. nach US-amerikanischem Recht<br />
errichtet werden und/oder in den USA ihren (Wohn-)<br />
Sitz haben.<br />
Einen Anteil an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft können grundsätzlich<br />
nur einzelne natürliche Personen (d. h. keine<br />
Ehepaare, keine BGB-Gesellschaften, keine sonstigen<br />
Gesellschaften oder Gemeinschaften) erwerben. Der<br />
Erwerb oder das Halten von Anteilen als Treuhänder <strong>für</strong><br />
Dritte ist nicht zulässig. Ausgenommen von den vorgenannten<br />
Beschränkungen sind die TERTIA Beteiligungstreuhand<br />
GmbH sowie die Einzahlungs- und Platzierungsgaranten<br />
bzw. von diesen zu benennende Dritte<br />
sowie deren Vertriebspartner.<br />
Gleiches gilt <strong>für</strong> den geschäftsführenden Gesellschafter<br />
im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters.<br />
Falls ein Treugeber oder ein bis zum 31.12. 2003 noch<br />
nicht im Handelsregister eingetragener Kommanditist<br />
bis zum 31.12. 2003 seine Einzahlung nicht geleistet hat,<br />
sind die ihm zuzuweisenden Verluste nur in Höhe der<br />
über die ausgezahlte Anteilsfinanzierung erbrachten<br />
Einlage ausgleichsfähig. Der übersteigende Verlust ist<br />
lediglich mit späteren Gewinnen aus derselben Mitunternehmerschaft<br />
gemäß § 15a EStG verrechenbar.<br />
Widerruft ein Treugeber/Kommanditist seine Erklärung<br />
aus dem Darlehensvertrag, kommt auch die Anteilsübernahme<br />
nicht wirksam zu Stande. Ein Abfindungsanspruch<br />
steht ihm in diesem Fall nicht zu.<br />
Von einer über die Anteilsfinanzierung hinausgehenden<br />
Fremdfinanzierung der Einlage des Anlegers<br />
ist abzuraten. Es ist daher erforderlich, dass der<br />
nichtfinanzierte Beteiligungsbetrag aus Eigenmitteln<br />
geleistet wird.<br />
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