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Diagramm - Altenburger Land

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Weiterhin ist die Betreuung von Amphibienschutzzäunen<br />

während der Wanderung zu den Laichgewässern<br />

förderfähig.<br />

Für größere Maßnahmen des Naturschutzes und<br />

der <strong>Land</strong>schaftspflege kann die Förderung über<br />

Zuwendungen erfolgen (Projektförderung), um z. B.<br />

landschaftstypische Biotope und ökologisch<br />

bedeutsame <strong>Land</strong>schaftselemente neu anzulegen<br />

oder zu renaturieren, Nist- und Brutstätten für<br />

geschützte Tierarten zu installieren oder in<br />

Schutzgebieten besucherlenkende und informierende<br />

Einrichtungen zu schaffen.<br />

1.3.2 Förderprogramme<br />

In Thüringen gibt es für private Grundstücksbesitzer<br />

oder -bewirtschafter die Möglichkeit, für geeignete<br />

Flächen Fördermittel aus dem <strong>Land</strong>esförderprogramm<br />

für Naturschutz und <strong>Land</strong>schaftspflege<br />

(NALAP) zu beantragen. Im Rahmen des so<br />

genannten Vertragsnaturschutzes können ein- oder<br />

mehrjährige Bewirtschaftungs- und Pflegevereinbarungen<br />

in Form von Fördermittelverträgen<br />

abgeschlossen werden.<br />

Nähere Informationen zu den Förderbedingungen,<br />

zu Antragsformularen und Fördersätzen können bei<br />

der unteren Naturschutzbehörde erteilt werden.<br />

Durch deren Mitarbeiter werden die Grundstücksbesitzer<br />

oder die Bewirtschafter vor Ort beraten.<br />

Das Programm zur Förderung von umweltgerechter<br />

<strong>Land</strong>wirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft,<br />

Naturschutz und <strong>Land</strong>schaftspflege in Thüringen<br />

(KULAP) ist eine Möglichkeit zur finanziellen<br />

Unterstützung für <strong>Land</strong>wirte bei der extensiven<br />

Bewirtschaftung von naturschutzrelevanten<br />

Flächen. Mit den im Programm vorgesehenen<br />

Maßnahmen soll für <strong>Land</strong>wirte ein Anreiz<br />

geschaffen werden, sich zu Produktionsverfahren<br />

zu verpflichten, die mit den erhöhten Anforderungen<br />

an den Schutz der Umwelt und die Erhaltung des<br />

natürlichen Lebensraumes vereinbar sind und<br />

gleichzeitig zum Gleichgewicht auf den Agrarmärkten<br />

beitragen.<br />

Insbesondere der Programmteil N ist geeignet, die<br />

Biotoppflege im Sinne des Naturschutzes abzusichern.<br />

An der Förderung interessierte <strong>Land</strong>wirte<br />

können sich beim <strong>Land</strong>wirtschaftsamt oder bei der<br />

Unteren Naturschutzbehörde über die Fördermöglichkeiten<br />

informieren.<br />

Da es eine Reihe von Ausschlusskriterien bzw.<br />

Bagatellegrenzen zu beachten gibt, empfiehlt es<br />

sich in jedem Fall, bei einer Ortsbesichtigung der<br />

betreffenden Fläche deren Förderwürdigkeit<br />

feststellen zu lassen.<br />

1.4 Ehrenamtlicher Naturschutz<br />

Naturschutzbeirat<br />

Der Naturschutzbeirat hat die Aufgabe, die Naturschutzbehörde<br />

fachlich und wissenschaftlich zu<br />

beraten. Dazu soll der Beirat von der Naturschutzbehörde<br />

über alle wesentlichen Vorgänge rechtzeitig<br />

und umfassend unterrichtet werden, insbesondere zur<br />

Vorbereitung von Rechtsverordnungen für Unterschutzstellungen,<br />

bei <strong>Land</strong>schafts- und Grünordnungsplänen<br />

sowie bei Planungen bzw. Planfeststellungen nach<br />

anderen Rechtsvorschriften, bei denen die Untere<br />

Naturschutzbehörde mitwirkt.<br />

Des Weiteren kann der Naturschutzbeirat Anträge zu<br />

bestimmten Vorhaben stellen und ist auf Verlangen zu<br />

hören.<br />

Naturschutzbeauftragte<br />

Neben dem Naturschutzbeirat hat die untere Naturschutzbehörde<br />

nach § 41 des Thüringer Naturschutzgesetzes<br />

ehrenamtliche Beauftragte für<br />

Naturschutz zu bestellen. Diese Naturschutzbeauftragten<br />

haben die Aufgabe, die Naturschutzbehörde<br />

fachkundig zu beraten, über nachteilige Veränderungen<br />

in der <strong>Land</strong>schaft zu informieren, erforderliche Schutz-<br />

und Pflegemaßnahmen aus der örtlichen Kenntnis<br />

heraus vorzuschlagen sowie bei der Bestandserfassung<br />

von Arten und Biotopen mitzuwirken. Die<br />

Naturschutzbehörde kann mehrere Beauftragte<br />

bestellen, denen jeweils ein bestimmter örtlicher oder<br />

fachlicher Zuständigkeitsbereich zugewiesen werden<br />

soll. Die Naturschutzbeauftragten können durch ihre<br />

Tätigkeit die Wirksamkeit der behördlichen Naturschutzarbeit<br />

bei der Überwachung des Naturraumes<br />

und dessen Schutz vor Beeinträchtigungen<br />

entscheidend unterstützen und vor allem Ziele und<br />

Aufgaben des Naturschutzes sowie der <strong>Land</strong>schaftspflege<br />

der Öffentlichkeit nahe bringen.<br />

Im <strong>Altenburger</strong> <strong>Land</strong> sind seit 1998 insgesamt 22<br />

Personen als Naturschutzbeauftragte in dieses Ehrenamt<br />

bestellt worden. Neben der bestehenden, guten<br />

Zusammenarbeit ist der unteren Naturschutzbehörde<br />

aber weiterhin daran gelegen, engagierte und<br />

interessierte Mitstreiter für Naturschutzaufgaben zu<br />

gewinnen. Vor allem soll dabei die junge Generation<br />

angesprochen werden, um bei eben dieser wieder<br />

mehr Verständnis und Interesse an der Erhaltung und<br />

Verbesserung unserer Natur zu wecken.<br />

1.5 Eingriffe in Natur und <strong>Land</strong>schaft<br />

1.5.1 Eingriffskaskade nach dem Thüringer<br />

Leitfaden zur Eingriffsbewertung<br />

Die Eingriffsregelung ist so etwas wie ein “Reparaturbetrieb”<br />

für Schäden, die die Menschen der Natur<br />

zufügen. Mit diesem Instrument will man die Natur und<br />

<strong>Land</strong>schaft vor Störungen schützen.<br />

<strong>Land</strong>ratsamt <strong>Altenburger</strong> <strong>Land</strong> Seite 10 von 94

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