Diagramm - Altenburger Land
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Weiterhin ist die Betreuung von Amphibienschutzzäunen<br />
während der Wanderung zu den Laichgewässern<br />
förderfähig.<br />
Für größere Maßnahmen des Naturschutzes und<br />
der <strong>Land</strong>schaftspflege kann die Förderung über<br />
Zuwendungen erfolgen (Projektförderung), um z. B.<br />
landschaftstypische Biotope und ökologisch<br />
bedeutsame <strong>Land</strong>schaftselemente neu anzulegen<br />
oder zu renaturieren, Nist- und Brutstätten für<br />
geschützte Tierarten zu installieren oder in<br />
Schutzgebieten besucherlenkende und informierende<br />
Einrichtungen zu schaffen.<br />
1.3.2 Förderprogramme<br />
In Thüringen gibt es für private Grundstücksbesitzer<br />
oder -bewirtschafter die Möglichkeit, für geeignete<br />
Flächen Fördermittel aus dem <strong>Land</strong>esförderprogramm<br />
für Naturschutz und <strong>Land</strong>schaftspflege<br />
(NALAP) zu beantragen. Im Rahmen des so<br />
genannten Vertragsnaturschutzes können ein- oder<br />
mehrjährige Bewirtschaftungs- und Pflegevereinbarungen<br />
in Form von Fördermittelverträgen<br />
abgeschlossen werden.<br />
Nähere Informationen zu den Förderbedingungen,<br />
zu Antragsformularen und Fördersätzen können bei<br />
der unteren Naturschutzbehörde erteilt werden.<br />
Durch deren Mitarbeiter werden die Grundstücksbesitzer<br />
oder die Bewirtschafter vor Ort beraten.<br />
Das Programm zur Förderung von umweltgerechter<br />
<strong>Land</strong>wirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft,<br />
Naturschutz und <strong>Land</strong>schaftspflege in Thüringen<br />
(KULAP) ist eine Möglichkeit zur finanziellen<br />
Unterstützung für <strong>Land</strong>wirte bei der extensiven<br />
Bewirtschaftung von naturschutzrelevanten<br />
Flächen. Mit den im Programm vorgesehenen<br />
Maßnahmen soll für <strong>Land</strong>wirte ein Anreiz<br />
geschaffen werden, sich zu Produktionsverfahren<br />
zu verpflichten, die mit den erhöhten Anforderungen<br />
an den Schutz der Umwelt und die Erhaltung des<br />
natürlichen Lebensraumes vereinbar sind und<br />
gleichzeitig zum Gleichgewicht auf den Agrarmärkten<br />
beitragen.<br />
Insbesondere der Programmteil N ist geeignet, die<br />
Biotoppflege im Sinne des Naturschutzes abzusichern.<br />
An der Förderung interessierte <strong>Land</strong>wirte<br />
können sich beim <strong>Land</strong>wirtschaftsamt oder bei der<br />
Unteren Naturschutzbehörde über die Fördermöglichkeiten<br />
informieren.<br />
Da es eine Reihe von Ausschlusskriterien bzw.<br />
Bagatellegrenzen zu beachten gibt, empfiehlt es<br />
sich in jedem Fall, bei einer Ortsbesichtigung der<br />
betreffenden Fläche deren Förderwürdigkeit<br />
feststellen zu lassen.<br />
1.4 Ehrenamtlicher Naturschutz<br />
Naturschutzbeirat<br />
Der Naturschutzbeirat hat die Aufgabe, die Naturschutzbehörde<br />
fachlich und wissenschaftlich zu<br />
beraten. Dazu soll der Beirat von der Naturschutzbehörde<br />
über alle wesentlichen Vorgänge rechtzeitig<br />
und umfassend unterrichtet werden, insbesondere zur<br />
Vorbereitung von Rechtsverordnungen für Unterschutzstellungen,<br />
bei <strong>Land</strong>schafts- und Grünordnungsplänen<br />
sowie bei Planungen bzw. Planfeststellungen nach<br />
anderen Rechtsvorschriften, bei denen die Untere<br />
Naturschutzbehörde mitwirkt.<br />
Des Weiteren kann der Naturschutzbeirat Anträge zu<br />
bestimmten Vorhaben stellen und ist auf Verlangen zu<br />
hören.<br />
Naturschutzbeauftragte<br />
Neben dem Naturschutzbeirat hat die untere Naturschutzbehörde<br />
nach § 41 des Thüringer Naturschutzgesetzes<br />
ehrenamtliche Beauftragte für<br />
Naturschutz zu bestellen. Diese Naturschutzbeauftragten<br />
haben die Aufgabe, die Naturschutzbehörde<br />
fachkundig zu beraten, über nachteilige Veränderungen<br />
in der <strong>Land</strong>schaft zu informieren, erforderliche Schutz-<br />
und Pflegemaßnahmen aus der örtlichen Kenntnis<br />
heraus vorzuschlagen sowie bei der Bestandserfassung<br />
von Arten und Biotopen mitzuwirken. Die<br />
Naturschutzbehörde kann mehrere Beauftragte<br />
bestellen, denen jeweils ein bestimmter örtlicher oder<br />
fachlicher Zuständigkeitsbereich zugewiesen werden<br />
soll. Die Naturschutzbeauftragten können durch ihre<br />
Tätigkeit die Wirksamkeit der behördlichen Naturschutzarbeit<br />
bei der Überwachung des Naturraumes<br />
und dessen Schutz vor Beeinträchtigungen<br />
entscheidend unterstützen und vor allem Ziele und<br />
Aufgaben des Naturschutzes sowie der <strong>Land</strong>schaftspflege<br />
der Öffentlichkeit nahe bringen.<br />
Im <strong>Altenburger</strong> <strong>Land</strong> sind seit 1998 insgesamt 22<br />
Personen als Naturschutzbeauftragte in dieses Ehrenamt<br />
bestellt worden. Neben der bestehenden, guten<br />
Zusammenarbeit ist der unteren Naturschutzbehörde<br />
aber weiterhin daran gelegen, engagierte und<br />
interessierte Mitstreiter für Naturschutzaufgaben zu<br />
gewinnen. Vor allem soll dabei die junge Generation<br />
angesprochen werden, um bei eben dieser wieder<br />
mehr Verständnis und Interesse an der Erhaltung und<br />
Verbesserung unserer Natur zu wecken.<br />
1.5 Eingriffe in Natur und <strong>Land</strong>schaft<br />
1.5.1 Eingriffskaskade nach dem Thüringer<br />
Leitfaden zur Eingriffsbewertung<br />
Die Eingriffsregelung ist so etwas wie ein “Reparaturbetrieb”<br />
für Schäden, die die Menschen der Natur<br />
zufügen. Mit diesem Instrument will man die Natur und<br />
<strong>Land</strong>schaft vor Störungen schützen.<br />
<strong>Land</strong>ratsamt <strong>Altenburger</strong> <strong>Land</strong> Seite 10 von 94