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Lisdorfer Berg - Saarlouis

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KREISSTADT SAARLOUIS<br />

Teiländerung des wirksamen<br />

Flächennutzungsplanes im Bereich<br />

„<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Teil A. Begründung<br />

Teil B. Umweltbericht<br />

AS&P -<br />

Albert Speer und Partner GmbH<br />

Hedderichstrasse 108 - 110<br />

60596 Frankfurt am Main<br />

- Vorentwurf -<br />

Januar 2011


Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />

Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

Auftraggeber:<br />

SBB Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH<br />

Franz-Josef-Röder-Straße 17<br />

66119 Saarbrücken<br />

in Zusammenarbeit mit:<br />

Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong><br />

Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Umwelt<br />

Am Großen Markt 1<br />

66740 <strong>Saarlouis</strong><br />

Auftragnehmer:<br />

AS&P -<br />

Albert Speer und Partner GmbH<br />

Hedderichstrasse 108 - 110<br />

60596 Frankfurt am Main<br />

Telefon: 069 - 60 50 110<br />

E-Mail: mail@as-p.de<br />

Internet: www.as-p.de<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl.-Ing. Joachim Bothe, Stadtplaner AKH<br />

Dipl.-Ing. Nina Feislachen<br />

Dipl.-Geogr. Wolfgang Theofel, Stadtplaner AKH<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 2 von 13<br />

110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx


Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />

Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

Inhalt<br />

TEIL A. BEGRÜNDUNG<br />

1 Einleitung __________________________________________________ 4<br />

1.1 Grundlagen zur Entwicklung des Industriegebietes <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> ......................... 4<br />

1.2 Anlass der Flächennutzungsplanänderung .............................................................. 5<br />

1.3 Verfahren ................................................................................................................. 5<br />

2 Planungsgrundlagen ________________________________________ 5<br />

2.1 Landesplanerische Vorgaben / LEP „Siedlung“ (2006) ............................................ 5<br />

2.2 Landesplanerische Vorgaben / LEP „Umwelt“ (2004) .............................................. 6<br />

3 Darstellungen und Planinhalte im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan<br />

_______________________________________________ 7<br />

4 Inhalte und Zielsetzung der Änderungsplanung __________________ 8<br />

4.1 Allgemeine Angaben ................................................................................................ 8<br />

4.2 Bauflächen ............................................................................................................... 8<br />

4.3 Verkehrsflächen ....................................................................................................... 8<br />

4.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft .................................................................................. 8<br />

4.5 Grünflächen .............................................................................................................. 9<br />

4.6 Versorgungsflächen und -Leitungen ........................................................................ 9<br />

4.7 Flächen für die Abwasserbeseitigung ...................................................................... 9<br />

4.8 Gebiete mit wasserrechtlichen Festsetzungen ........................................................ 9<br />

5 Verfahrensübersicht ________________________________________ 10<br />

TEIL B. Umweltprüfung und -Bericht ________________________________ 13<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 3 von 13<br />

110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx


Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />

Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

1 Einleitung<br />

TEIL A. BEGRÜNDUNG<br />

1.1 Grundlagen zur Entwicklung des Industriegebietes <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong><br />

Bereits bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes 1987 war für den Bereich auf dem<br />

„<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ eine große Industrie- und Gewerbefläche vorgesehen. Die Entwicklung<br />

eines großflächigen Gewerbe- und Industriegebietes auf dem „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ ist bauplanungsrechtlich<br />

durch die Stadt <strong>Saarlouis</strong> demnach seit über 30 Jahren Ziel der Stadtentwicklung.<br />

Vor dem Hintergrund der gültigen Landesentwicklungspläne (2004/06) des<br />

Saarlandes sowie des von der Landesregierung beschlossenen Masterplan zur Entwicklung<br />

von großen, zusammenhängenden Industrieflächen im Saarland (2007) bekam<br />

die Umsetzung des Standortes auf dem „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ eine neue Dynamik. Als maßgebende<br />

Voraussetzung gilt, dass mit der B 269n (n=neu / Ausbauteilstück von Anschlussstelle<br />

Lisdorf an der A 620 bis Landesgrenze bei Überherrn) der Planungsraum <strong>Lisdorfer</strong><br />

<strong>Berg</strong> über eine leistungsfähige und auf die Planungsabsichten abgestimmte Anbindung an<br />

das überregionale Fernstraßennetz verfügt.<br />

In den Jahren 2009 - 2010 wurde eine Rahmenplanung 1 für das Gesamtgebiet entwickelt,<br />

die sich mit den Strukturen, Nutzungen sowie den städtebaulichen Rahmenbedingungen<br />

befasste sowie die technische Umsetzbarkeit des Projektes beurteilte. Darauf aufbauend<br />

hat der Stadtrat der Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> im April 2010 den Aufstellungsbeschluss gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB 2 ) für einen Bebauungsplan gefasst, in welchem die<br />

Teilbereiche des Rahmenplangebietes östlich der neuen Bundesstraße 269 mit Baurecht<br />

versehen werden sollen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Konzeption des Rahmenplans<br />

im Hinblick auf Umfang und Ausdehnung der Flächenzuordnungen, der Maßnahmen<br />

für Natur und Landschaft sowie der erschließungstechnischen Grundlagen in<br />

verbindliches Planungsrecht umgesetzt wird.<br />

1<br />

Rahmenplanung Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>, AS&P - Albert Speer und Partner GmbH,<br />

Frankfurt am Main, April 2010<br />

2<br />

Baugesetzbuch Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.7.2009 (BGBl.<br />

I S. 2585)<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 4 von 13<br />

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1.2 Anlass der Flächennutzungsplanänderung<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan 1987 sieht zwar für weite Teile des Plangebietes gewerbliche<br />

Bauflächen vor, welche im Westen und Süden von Flächen für die Landwirtschaft<br />

umgeben werden, im Osten von Waldflächen (Bestand und Planungsziel). Eine<br />

hinreichende „Entwicklung“ des Bebauungsplanes in Anwendung des § 8 Abs. 2 BauGB<br />

aus dem wirksamen Flächennutzungsplan ist jedoch nicht gegeben, die vorgesehenen<br />

Bauflächen im Bebauungsplan weichen von den Darstellungen des FNP stark ab, ferner<br />

werden die hier noch dargestellten Flächen für die Landwirtschaft nunmehr, wegen der<br />

zwischenzeitlich durchgeführten Novellierungen im Naturschutz- und Bauplanungsrecht,<br />

für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft in Anspruch genommen. Dem Entwicklungsgebot kann demnach nicht<br />

hinreichend Rechnung getragen werden, eine Änderung des Flächennutzungsplanes im<br />

Teilgebiet „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ ist planungsrechtlich erforderlich.<br />

1.3 Verfahren<br />

Die Flächennutzungsplanänderung wird in einem Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3<br />

BauGB zum o.g. Bebauungsplanverfahren „Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ durchgeführt.<br />

2 Planungsgrundlagen<br />

2.1 Landesplanerische Vorgaben / LEP „Siedlung“ (2006)<br />

Der Landesentwicklungsplan (LEP) „Siedlung“ stuft<br />

die Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> in die Kernzone des Verdichtungsraumes<br />

ein. Die Stadt wird als Mittelzentrum<br />

inklusive eines mittelzentralen Verflechtungsbereiches<br />

eingeordnet.<br />

Von der Landeshauptstadt Saarbrücken ausgehend<br />

verlaufen großräumige Entwicklungsachsen,<br />

wobei das Siedlungs- und Verkehrsband im Saartal<br />

eine „Siedlungsachse 1. Ordnung“ bildet, auf<br />

der auch <strong>Saarlouis</strong> liegt.<br />

← Ausschnitt LEP Siedlung: Die Entwicklungsachsen<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 5 von 13<br />

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2.2 Landesplanerische Vorgaben / LEP „Umwelt“ (2004)<br />

Der Landesentwicklungsplan „Umwelt“ weist für den betroffenen Gebietsabschnitt ein<br />

Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen (VG) aus.<br />

Ausschnitt LEP Umwelt →<br />

mit eingelagertem Geltungsbereich<br />

(rot) der FNP-Änderung: Vorranggebiet<br />

(VG) für Gewerbe, Industrie<br />

und Dienstleistungen<br />

Vorranggebiete sind Gebiete,<br />

die für bestimmte, raumbedeutsame<br />

Funktionen oder<br />

Nutzungen vorgesehen sind<br />

und andere raumbedeutsame<br />

Nutzungen in diesem Gebiet<br />

ausschließen, soweit diese<br />

mit den vorrangigen Funktionen,<br />

Nutzungen oder Zielen<br />

der Raumordnung nicht vereinbar<br />

sind. Die Belegung<br />

der Vorranggebiete für Gewerbe,<br />

Industrie und Dienstleistungen<br />

soll mit Betrieben<br />

des produzierenden Gewerbes<br />

sowie des wirtschaftsbezogenen Dienstleistungsgewerbes einschließlich von Forschungs-<br />

und Entwicklungszentren erfolgen. Sofern Betriebe des Dienstleistungssektors<br />

nicht in den Innenstädten bzw. Ortskernen (Kerngebieten bzw. allgemeine Zentren) angesiedelt<br />

werden können, können diese auch in Vorranggebieten für Gewerbe, Industrie und<br />

Dienstleistungen (VG) untergebracht werden, wenn dies mit der Landesplanungsbehörde<br />

abgestimmt ist.<br />

Ein weiteres, in obigem Karteauszug des LEP Umwelt ersichtliches Vorranggebiet betrifft<br />

den Grundwasserschutz. Das Vorranggebiet (hellblaue Umgrenzung mit innen liegender<br />

Horizontalschraffur) durchzieht weite Teile des gesamten Planumfeldes und überdeckt<br />

große Anteile des Flächennutzungsplan-Änderungsbereiches. Bei der Ausgestaltung der<br />

verbindlichen Bauleitplanung ist den Belangen des Wasserschutzes und der festgesetzten<br />

Wasserschutzgebiete Rechnung zu tragen. Im LEP heißt es dazu:<br />

„Aufgrund der vorhandenen Siedlungsstruktur liegen zahlreiche Siedlungsgebiete im Bereich von<br />

Vorranggebieten für Grundwasserschutz. Dies bedeutet, dass zur Sicherung des Wasservorkommens<br />

keine Maßnahmen ergriffen werden dürfen, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der<br />

Qualität und Quantität des Grundwassers führen.“<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 6 von 13<br />

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Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

Entsprechend der Regelung des § 1 Abs. 4 BauGB ist dem Anpassungsgebot der Bauleitplanung<br />

Rechnung getragen worden. Es wird festgestellt, dass die landesplanerischen<br />

Vorgaben bei der Umsetzung der kommunalen Flächennutzungsplanänderung deckungsgleich<br />

und vollständig in die kommunale Bauleitplanung umgesetzt werden.<br />

3 Darstellungen und Planinhalte im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan<br />

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in Form der<br />

Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dargelegt. Im wirksamen Flächennutzungsplan<br />

aus dem Jahr 1987 wurde der Bereich für das Industriegebiet am „<strong>Lisdorfer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“ bereits mit der entsprechenden Bodennutzung (Gewerbliche Bauflächen)<br />

versehen. Im Laufe der vergangenen Jahre und der zunehmend konkreter werdenden<br />

Planungen für das Baugebiet sind Abweichungen zwischen den ursprünglichen Flächenausweisungen<br />

und des tatsächlich beabsichtigten Gebietsumfangs (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1<br />

BauGB) entstanden, die nunmehr korrigiert werden sollen. Im FNP 1987 wird darüber<br />

hinaus eine zusätzliche, die Gewerblichen Bauflächen überlagernde Darstellung getroffen,<br />

die die Bezeichnung „Fläche für Großvorhaben“ (Vorgabe aus LEP) trägt und vornehmlich<br />

für Industrieanlagen zur Verfügung stehen soll. Im Südosten des Geltungsbereiches der<br />

Flächennutzungsplanänderung wird ein topographisch tiefer gelegener Landschaftsteil mit<br />

der Darstellung „Fläche für Aufschüttungen“ (Material aus Saarausbau) markiert.<br />

Sämtliche außerhalb der dargestellten gewerblichen Siedlungsflächen liegenden Landschaftsteile<br />

sind als „Flächen für die Landwirtschaft“ (im Süden) oder als „Flächen für die<br />

Forstwirtschaft“ (im Osten) dargestellt. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (meist sog. Ausgleichsflächen)<br />

waren 1987 noch nicht im Planungskontext enthalten.<br />

An weiteren Darstellungen sind enthalten<br />

• der Verlauf einer 220-kV Hochspannungsfreileitung von Südwest nach Nordost<br />

• ein Korridor einer Richtfunktrasse (Saarbrücken Sender Europa 1) in West-Ost-<br />

Richtung<br />

• eine im südlichen Gebietsteil geplante Gasversorgungsleitung, sowie<br />

• eine (Bau-) Grenze, an deren östlicher Seite sich Begrünung anschließen soll.<br />

Die Darstellung der beabsichtigten Bodennutzungen im ursprünglichen Flächennutzungsplan<br />

1987 weist im Grundsatz die gleichen städtebaulichen Zielsetzungen für den <strong>Lisdorfer</strong><br />

<strong>Berg</strong> auf, wie sie auch in der vorliegenden Änderung verfolgt werden.<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 7 von 13<br />

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4 Inhalte und Zielsetzung der Änderungsplanung<br />

4.1 Allgemeine Angaben<br />

Das beplante Gebiet liegt westlich des Saartales im südlichen Teil des Gemeindegebietes<br />

der Stadt <strong>Saarlouis</strong>. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst einen Gebietsabschnitt<br />

von rd. 159 ha. Mit Ausnahme der fertig gestellten B 269n wird ein Großteil der Flächenanteile<br />

derzeit noch intensivlandwirtschaftlich genutzt, das Gebiet ist ausgesprochen<br />

strukturarm und wird von großen Ackerflächen dominiert. Gewässer sind keine vorhanden.<br />

Die Geländemorphologie ist mäßig bewegt, der höchste Punkt liegt bei ca. 265 m<br />

ü.NN. im Süden, der niedrigste bei ca. 233 m ü.NN. im Südosten. Die B 269n steigt in<br />

ihrem Verlauf aus dem Saartal zum <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> hin stetig an. Im Südwesten schließt<br />

sich das Gewerbe- und Industriegebiet Häsfeld der Nachbargemeinde Überherrn an.<br />

4.2 Bauflächen<br />

Die Darstellung der Gewerblichen Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erfolgt in<br />

der Flächennutzungsplanänderung deckungsgleich mit der beabsichtigten verbindlichen<br />

Ausweisung der Industriegebiete im Bebauungsplan. Das Parallelverfahren nach § 8 Abs.<br />

3 BauGB ermöglicht es, beide Planinhalte flächenkonform aufeinander abzustimmen. Im<br />

Flächennutzungsplan werden analog der bisherigen Praxis in <strong>Saarlouis</strong> Bauflächen dargestellt,<br />

nicht Baugebiete. Die Differenzierung der möglichen Art der baulichen Nutzung<br />

findet im verbindlichen Bauleitplan statt. Die in der Flächennutzungsplanänderung dargestellten<br />

Gewerblichen Bauflächen haben eine Größenordnung von rd. 104,7 ha.<br />

4.3 Verkehrsflächen<br />

Der Verlauf der B 269n wird anhand der lagerichtigen topographischen Aufnahme und der<br />

zugehörigen Eigentumsflächen als „Flächen für den überörtlichen Verkehr“ gemäß § 5<br />

Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich gekennzeichnet. Während im<br />

Flächennutzungsplan 1987 eine ehemals vorgesehene Trassierung der Bundesstraße<br />

weiter nördlich enthalten war, wird nunmehr die reale Lage der umgesetzten Neutrassierung<br />

der Bundesstraße abgebildet. Der Flächenanteil beträgt ca. 11,2 ha.<br />

Darüber hinaus werden zwei geplante Anschlussstellen zur Vervollständigung des sog.<br />

„Kleeblatts“ an der B 269n, die über die beiden bereits planfestgestellten Zweige hinausgehen,<br />

als „überörtliche Hauptverkehrszüge“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB dargestellt.<br />

4.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft<br />

Die Flächen für Ausgleichsmaßnahmen, die im Bebauungsplangebiet vorgesehen sind,<br />

werden als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo-<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 8 von 13<br />

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Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

den, Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 BauGB dargestellt. Der Bereich umfasst<br />

den gesamten süd-südöstlichen Teil des Änderungsgebietes sowie westseitig der<br />

B 269n gelegene Abschnitte und weist eine Größenordnung von etwa 41,4 ha auf. Die<br />

genauen Ausführungen und Bezeichnung der landschaftspflegerischen Maßnahmen wird<br />

auf der Ebene des Bebauungsplanes durch einen begleitenden Grünordnungsplan mit<br />

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgen, der Flächennutzungsplan sichert diese<br />

Nutzungszuordnung jedoch grundsätzlich ab. Westlich der neuen Bundesstraße sind<br />

Maßnahmen zur landschaftsgerechten Eingrünung des geplanten Industriegebietes vorgesehen.<br />

4.5 Grünflächen<br />

Im nördlichen Teilabschnitt werden Grünflächen (ca. 2,0 ha) dargestellt, die für Maßnahmen<br />

zur landschaftlichen Einbindung des Industriegebietes vorgesehen sind, ferner werden<br />

innenliegende (Rest-) Flächen bei der geplanten Verkehrsanbindung an die<br />

überörtliche B 269n als Grünflächen dargestellt.<br />

4.6 Versorgungsflächen und -Leitungen<br />

Analog der bisherigen Darstellung werden die folgenden, überregional bedeutsamen Versorgungsleitungen<br />

nachrichtlich eingetragen.<br />

1. Hochspannungsleitung der Amprion GmbH mit 220-kV Spannung. Verlauf vom<br />

Kraftwerk Ensdorf nach Südwesten.<br />

2. Gasversorgungsleitung der Creos GmbH als geplante Lage, da der bisherige Verlauf<br />

im Zuge der Realisierung des Industriegebietes infolge von Geländemodellierung,<br />

Erschließungsanlagen und Nichtüberbaubarkeit der Leitung verändert<br />

werden muss. [Hinweis: Der im FNP 1987 dargestellte Verlauf entspricht nicht der<br />

tatsächlichen Leitungslage]<br />

4.7 Flächen für die Abwasserbeseitigung<br />

Zur Zwischenspeicherung und gepufferten Ableitung des Niederschlagswassers aus dem<br />

„Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ sind Regenrückhaltebecken vorgesehen, wovon zwei lage-<br />

und größenmäßig soweit konkretisiert sind, dass sie eine Darstellung nach § 5 Abs. 2<br />

Nr. 4 BauGB hinreichend rechtfertigen. Beide oberirdische Becken liegen in von Verkehrswegen<br />

umschlossenen Bereichen an den Auf- und Abfahrtschleifen zur B 269n.<br />

4.8 Gebiete mit wasserrechtlichen Festsetzungen<br />

Die zum Teil aus dem LEP herrührende Belange des Grundwasserschutzes (s. Kap. 2.2)<br />

als auch solche durch rechtsverbindlich festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete werden in<br />

Form von nachrichtlich übernommenen (Abgrenzung aus dem Schutzgebietskataster des<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 9 von 13<br />

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Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

Saarlandes 3 ) Flächen für die Wasserwirtschaft gemäß § 5 Abs. 4 BauGB gekennzeichnet.<br />

Das im Geltungsbereich der FNP-Änderung dargestellte Trinkwasserschutzgebiet ist ein<br />

Teilbereich des großräumigeren WSG zwischen dem <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> und Neuforweiler.<br />

Der innerhalb der FNP-Änderung liegende Anteil hat eine Größe von rd. 80 ha.<br />

5 Verfahrensübersicht<br />

1. Einleitungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)<br />

Der Beschluss zur Durchführung (Aufstellung) einer Änderung zum wirksamen<br />

Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wurde durch den Stadtrat der<br />

Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> in seiner öffentlichen Sitzung am __.__.2011 gefasst. Der<br />

Beschluss wurde durch amtliche Veröffentlichung am __.__.2011 im „Wochenspiegel<br />

<strong>Saarlouis</strong>“ ortsüblich bekannt gemacht.<br />

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)<br />

Die Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Planauslegung im Rathaus<br />

der Stadt <strong>Saarlouis</strong> vom __.__.2011 bis __.__.2011 (einschließlich) frühzeitig<br />

über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Über die Planungsinhalte<br />

wurde auf Verlangen Auskunft gegeben. Es bestand die Gelegenheit zur Äußerung<br />

und Erörterung. Stellungnahmen konnten bis o.g. Fristende schriftlich<br />

eingereicht oder zur Niederschrift gegeben werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

wurde durch amtliche Veröffentlichung am __.__.2011 im „Wochenspiegel<br />

<strong>Saarlouis</strong>“ ortsüblich bekannt gemacht.<br />

3. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben<br />

vom __.__.2011 und einer Fristsetzung bis __.__.2011 frühzeitig über die<br />

Ziele und Zwecke der Planung informiert. Sie wurden aufgefordert, mögliche<br />

Stellungnahmen zu der Planung und zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung<br />

bis Fristende einzureichen sowie dem Plangeber Auskunft über ihnen<br />

vorliegende umweltrelevante Informationen zu geben.<br />

4. Abwägungs- und Billigungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen<br />

Auslegung<br />

Der Stadtrat der Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />

__.__.2011 über die bisher eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7<br />

BauGB abwägend entschieden. Ferner hat der Stadtrat die Entwurfsfassung<br />

der Flächennutzungsplanänderung nebst zugehöriger Begründung und Um-<br />

3 GIS-files von http://gdzims.lkvk.saarland.de/website/schutz/viewer.htm, Stand: 20.12.2010<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 10 von 13<br />

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Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

weltbericht gebilligt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

beschlossen.<br />

5. Öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)<br />

Der Planentwurf inklusive Begründung, Umweltbericht und den vorliegenden<br />

umweltrelevanten Stellungnahmen hat nach amtlicher Bekanntmachung vom<br />

__.__.2011 in der Zeit<br />

vom __.__.2011 bis __.__.2011 (einschließlich)<br />

im Rathaus der Stadt <strong>Saarlouis</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegen.<br />

Über die Planung wurde auf Verlangen Auskunft erteilt. Während der Auslegungszeit<br />

konnten Stellungnahmen zur der Planung eingereicht oder zur Niederschrift<br />

gegeben werden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />

wurden mit Schreiben vom __.__.2011 über die öffentliche Auslegung informiert.<br />

6. Förmliche Träger- und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben<br />

vom __.__.2011 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich an der Planung beteiligt.<br />

Die Trägerbeteiligung erfolgte auf der Grundlage des § 4a Abs. 2 BauGB<br />

während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Frist zur<br />

Abgabe von Stellungnahmen endete am __.__.2011.<br />

7. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss (§ 6 Abs. 6 BauGB)<br />

Der Stadtrat der Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />

__.__.2011 über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß §<br />

3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf der<br />

Grundlage von § 1 Abs. 7 BauGB abwägend entschieden. Der Stadtrat hat<br />

ferner diese Flächennutzungsplanänderung „Bereich <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ beschlossen<br />

und die zugehörige Begründung und den Umweltbericht gebilligt.<br />

Die Planung ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.<br />

8. Genehmigungsvermerk<br />

Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

wurde dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr zur Genehmigung<br />

vorgelegt.<br />

Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr hat mit Schreiben vom<br />

__.__.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong><br />

im Bereich „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ genehmigt.<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 11 von 13<br />

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Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />

Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

9. Bekanntmachung und Inkrafttreten (§ 6 Abs. 5 BauGB)<br />

Die Genehmigung (Verfügung) des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr<br />

Az. ____________ vom __.__.2011 zur Flächennutzungsplanänderung<br />

im Bereich „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ wurde am __.__.2011 ortsüblich in der Lokalpresse<br />

bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung ist die Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes „Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ wirksam<br />

geworden.<br />

Ausfertigung<br />

Es wird bestätigt, dass die vorliegende Ausfertigung mit dem Feststellungsbeschluss<br />

des Stadtrates über die Änderung des Flächennutzungsplanes Teilabschnitt<br />

„<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ vom __.__.2011 übereinstimmt.<br />

<strong>Saarlouis</strong>, den Der Oberbürgermeister<br />

der Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong><br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 12 von 13<br />

110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx


Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />

Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />

Umweltprüfung und -Bericht<br />

TEIL B. UMWELTBERICHT<br />

Nach § 2 Abs. 4 BauGB wird auf der Ebene der Bauleitplanung (also für FN-Pläne als<br />

auch für Bebauungspläne) für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und<br />

§ 1a BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt. In der Umweltprüfung sind die voraussichtlich<br />

erheblichen Umweltauswirkungen des Planes zu ermitteln und im Umweltbericht,<br />

der einen eigenständigen Teil der Begründung (Begründung Teil A, Umweltbericht<br />

Teil B) bildet, zu beschreiben. Der Umweltbericht fasst insbesondere auch jene Informationen<br />

zum Umweltzustand zusammen, die dem Plangeber während des Aufstellungsverfahrens<br />

mitgeteilt wurden, im Besonderen von den entsprechenden Fachbehörden.<br />

Da neben der hier in Rede stehenden Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren<br />

der dazugehörige Bebauungsplan "Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>" aufgestellt wird, findet<br />

eine detaillierte und umfassende Umweltprüfung, die Beschreibung des momentanen<br />

Umweltzustandes sowie der Umweltauswirkungen inklusive Eingriffs- und Ausgleichsplanung<br />

auf parzellenscharfer Ebene des Bebauungsplanes statt. Dem entsprechend wird in<br />

Anwendung von § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB festgestellt, dass durch die Flächennutzungsplanänderung<br />

keine gegenüber dem Nutzungsszenario des Bebauungsplans zusätzlichen<br />

Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Aussagen des Umweltberichtes zur Flächennutzungsplanänderung<br />

konzentrieren sich daher auf die grundsätzlichen Aussagen des<br />

Umweltberichtes zum Bebauungsplan „Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

Es ist weiterhin festzustellen, dass durch die Flächennutzungsplanänderung keine wesentlich<br />

neuen Umweltauswirkungen gegenüber dem wirksamen Flächennutzungsplan<br />

1987 zu erwarten sind. Durch die Herausnahme der „Flächen für Großvorhaben“ und der<br />

Umwidmung von „Flächen für die Landwirtschaft“ (ca. 23 ha) in „Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“<br />

(=Ausgleichsmaßnahmen, ca. 41 ha) werden die Auswirkungen der Planung auf den Umweltzustand<br />

tendenziell günstiger ausfallen als im planerischen Ist-Zustand.<br />

Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 13 von 13<br />

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