Lisdorfer Berg - Saarlouis
Lisdorfer Berg - Saarlouis
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KREISSTADT SAARLOUIS<br />
Teiländerung des wirksamen<br />
Flächennutzungsplanes im Bereich<br />
„<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Teil A. Begründung<br />
Teil B. Umweltbericht<br />
AS&P -<br />
Albert Speer und Partner GmbH<br />
Hedderichstrasse 108 - 110<br />
60596 Frankfurt am Main<br />
- Vorentwurf -<br />
Januar 2011
Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />
Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />
Auftraggeber:<br />
SBB Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH<br />
Franz-Josef-Röder-Straße 17<br />
66119 Saarbrücken<br />
in Zusammenarbeit mit:<br />
Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong><br />
Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Umwelt<br />
Am Großen Markt 1<br />
66740 <strong>Saarlouis</strong><br />
Auftragnehmer:<br />
AS&P -<br />
Albert Speer und Partner GmbH<br />
Hedderichstrasse 108 - 110<br />
60596 Frankfurt am Main<br />
Telefon: 069 - 60 50 110<br />
E-Mail: mail@as-p.de<br />
Internet: www.as-p.de<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Ing. Joachim Bothe, Stadtplaner AKH<br />
Dipl.-Ing. Nina Feislachen<br />
Dipl.-Geogr. Wolfgang Theofel, Stadtplaner AKH<br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 2 von 13<br />
110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx
Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />
Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />
Inhalt<br />
TEIL A. BEGRÜNDUNG<br />
1 Einleitung __________________________________________________ 4<br />
1.1 Grundlagen zur Entwicklung des Industriegebietes <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> ......................... 4<br />
1.2 Anlass der Flächennutzungsplanänderung .............................................................. 5<br />
1.3 Verfahren ................................................................................................................. 5<br />
2 Planungsgrundlagen ________________________________________ 5<br />
2.1 Landesplanerische Vorgaben / LEP „Siedlung“ (2006) ............................................ 5<br />
2.2 Landesplanerische Vorgaben / LEP „Umwelt“ (2004) .............................................. 6<br />
3 Darstellungen und Planinhalte im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan<br />
_______________________________________________ 7<br />
4 Inhalte und Zielsetzung der Änderungsplanung __________________ 8<br />
4.1 Allgemeine Angaben ................................................................................................ 8<br />
4.2 Bauflächen ............................................................................................................... 8<br />
4.3 Verkehrsflächen ....................................................................................................... 8<br />
4.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft .................................................................................. 8<br />
4.5 Grünflächen .............................................................................................................. 9<br />
4.6 Versorgungsflächen und -Leitungen ........................................................................ 9<br />
4.7 Flächen für die Abwasserbeseitigung ...................................................................... 9<br />
4.8 Gebiete mit wasserrechtlichen Festsetzungen ........................................................ 9<br />
5 Verfahrensübersicht ________________________________________ 10<br />
TEIL B. Umweltprüfung und -Bericht ________________________________ 13<br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 3 von 13<br />
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Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />
1 Einleitung<br />
TEIL A. BEGRÜNDUNG<br />
1.1 Grundlagen zur Entwicklung des Industriegebietes <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong><br />
Bereits bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes 1987 war für den Bereich auf dem<br />
„<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ eine große Industrie- und Gewerbefläche vorgesehen. Die Entwicklung<br />
eines großflächigen Gewerbe- und Industriegebietes auf dem „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ ist bauplanungsrechtlich<br />
durch die Stadt <strong>Saarlouis</strong> demnach seit über 30 Jahren Ziel der Stadtentwicklung.<br />
Vor dem Hintergrund der gültigen Landesentwicklungspläne (2004/06) des<br />
Saarlandes sowie des von der Landesregierung beschlossenen Masterplan zur Entwicklung<br />
von großen, zusammenhängenden Industrieflächen im Saarland (2007) bekam<br />
die Umsetzung des Standortes auf dem „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ eine neue Dynamik. Als maßgebende<br />
Voraussetzung gilt, dass mit der B 269n (n=neu / Ausbauteilstück von Anschlussstelle<br />
Lisdorf an der A 620 bis Landesgrenze bei Überherrn) der Planungsraum <strong>Lisdorfer</strong><br />
<strong>Berg</strong> über eine leistungsfähige und auf die Planungsabsichten abgestimmte Anbindung an<br />
das überregionale Fernstraßennetz verfügt.<br />
In den Jahren 2009 - 2010 wurde eine Rahmenplanung 1 für das Gesamtgebiet entwickelt,<br />
die sich mit den Strukturen, Nutzungen sowie den städtebaulichen Rahmenbedingungen<br />
befasste sowie die technische Umsetzbarkeit des Projektes beurteilte. Darauf aufbauend<br />
hat der Stadtrat der Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> im April 2010 den Aufstellungsbeschluss gemäß<br />
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB 2 ) für einen Bebauungsplan gefasst, in welchem die<br />
Teilbereiche des Rahmenplangebietes östlich der neuen Bundesstraße 269 mit Baurecht<br />
versehen werden sollen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Konzeption des Rahmenplans<br />
im Hinblick auf Umfang und Ausdehnung der Flächenzuordnungen, der Maßnahmen<br />
für Natur und Landschaft sowie der erschließungstechnischen Grundlagen in<br />
verbindliches Planungsrecht umgesetzt wird.<br />
1<br />
Rahmenplanung Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>, AS&P - Albert Speer und Partner GmbH,<br />
Frankfurt am Main, April 2010<br />
2<br />
Baugesetzbuch Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.7.2009 (BGBl.<br />
I S. 2585)<br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 4 von 13<br />
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1.2 Anlass der Flächennutzungsplanänderung<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan 1987 sieht zwar für weite Teile des Plangebietes gewerbliche<br />
Bauflächen vor, welche im Westen und Süden von Flächen für die Landwirtschaft<br />
umgeben werden, im Osten von Waldflächen (Bestand und Planungsziel). Eine<br />
hinreichende „Entwicklung“ des Bebauungsplanes in Anwendung des § 8 Abs. 2 BauGB<br />
aus dem wirksamen Flächennutzungsplan ist jedoch nicht gegeben, die vorgesehenen<br />
Bauflächen im Bebauungsplan weichen von den Darstellungen des FNP stark ab, ferner<br />
werden die hier noch dargestellten Flächen für die Landwirtschaft nunmehr, wegen der<br />
zwischenzeitlich durchgeführten Novellierungen im Naturschutz- und Bauplanungsrecht,<br />
für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft in Anspruch genommen. Dem Entwicklungsgebot kann demnach nicht<br />
hinreichend Rechnung getragen werden, eine Änderung des Flächennutzungsplanes im<br />
Teilgebiet „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ ist planungsrechtlich erforderlich.<br />
1.3 Verfahren<br />
Die Flächennutzungsplanänderung wird in einem Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3<br />
BauGB zum o.g. Bebauungsplanverfahren „Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ durchgeführt.<br />
2 Planungsgrundlagen<br />
2.1 Landesplanerische Vorgaben / LEP „Siedlung“ (2006)<br />
Der Landesentwicklungsplan (LEP) „Siedlung“ stuft<br />
die Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> in die Kernzone des Verdichtungsraumes<br />
ein. Die Stadt wird als Mittelzentrum<br />
inklusive eines mittelzentralen Verflechtungsbereiches<br />
eingeordnet.<br />
Von der Landeshauptstadt Saarbrücken ausgehend<br />
verlaufen großräumige Entwicklungsachsen,<br />
wobei das Siedlungs- und Verkehrsband im Saartal<br />
eine „Siedlungsachse 1. Ordnung“ bildet, auf<br />
der auch <strong>Saarlouis</strong> liegt.<br />
← Ausschnitt LEP Siedlung: Die Entwicklungsachsen<br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 5 von 13<br />
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2.2 Landesplanerische Vorgaben / LEP „Umwelt“ (2004)<br />
Der Landesentwicklungsplan „Umwelt“ weist für den betroffenen Gebietsabschnitt ein<br />
Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen (VG) aus.<br />
Ausschnitt LEP Umwelt →<br />
mit eingelagertem Geltungsbereich<br />
(rot) der FNP-Änderung: Vorranggebiet<br />
(VG) für Gewerbe, Industrie<br />
und Dienstleistungen<br />
Vorranggebiete sind Gebiete,<br />
die für bestimmte, raumbedeutsame<br />
Funktionen oder<br />
Nutzungen vorgesehen sind<br />
und andere raumbedeutsame<br />
Nutzungen in diesem Gebiet<br />
ausschließen, soweit diese<br />
mit den vorrangigen Funktionen,<br />
Nutzungen oder Zielen<br />
der Raumordnung nicht vereinbar<br />
sind. Die Belegung<br />
der Vorranggebiete für Gewerbe,<br />
Industrie und Dienstleistungen<br />
soll mit Betrieben<br />
des produzierenden Gewerbes<br />
sowie des wirtschaftsbezogenen Dienstleistungsgewerbes einschließlich von Forschungs-<br />
und Entwicklungszentren erfolgen. Sofern Betriebe des Dienstleistungssektors<br />
nicht in den Innenstädten bzw. Ortskernen (Kerngebieten bzw. allgemeine Zentren) angesiedelt<br />
werden können, können diese auch in Vorranggebieten für Gewerbe, Industrie und<br />
Dienstleistungen (VG) untergebracht werden, wenn dies mit der Landesplanungsbehörde<br />
abgestimmt ist.<br />
Ein weiteres, in obigem Karteauszug des LEP Umwelt ersichtliches Vorranggebiet betrifft<br />
den Grundwasserschutz. Das Vorranggebiet (hellblaue Umgrenzung mit innen liegender<br />
Horizontalschraffur) durchzieht weite Teile des gesamten Planumfeldes und überdeckt<br />
große Anteile des Flächennutzungsplan-Änderungsbereiches. Bei der Ausgestaltung der<br />
verbindlichen Bauleitplanung ist den Belangen des Wasserschutzes und der festgesetzten<br />
Wasserschutzgebiete Rechnung zu tragen. Im LEP heißt es dazu:<br />
„Aufgrund der vorhandenen Siedlungsstruktur liegen zahlreiche Siedlungsgebiete im Bereich von<br />
Vorranggebieten für Grundwasserschutz. Dies bedeutet, dass zur Sicherung des Wasservorkommens<br />
keine Maßnahmen ergriffen werden dürfen, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der<br />
Qualität und Quantität des Grundwassers führen.“<br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 6 von 13<br />
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Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />
Entsprechend der Regelung des § 1 Abs. 4 BauGB ist dem Anpassungsgebot der Bauleitplanung<br />
Rechnung getragen worden. Es wird festgestellt, dass die landesplanerischen<br />
Vorgaben bei der Umsetzung der kommunalen Flächennutzungsplanänderung deckungsgleich<br />
und vollständig in die kommunale Bauleitplanung umgesetzt werden.<br />
3 Darstellungen und Planinhalte im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan<br />
Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in Form der<br />
Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dargelegt. Im wirksamen Flächennutzungsplan<br />
aus dem Jahr 1987 wurde der Bereich für das Industriegebiet am „<strong>Lisdorfer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“ bereits mit der entsprechenden Bodennutzung (Gewerbliche Bauflächen)<br />
versehen. Im Laufe der vergangenen Jahre und der zunehmend konkreter werdenden<br />
Planungen für das Baugebiet sind Abweichungen zwischen den ursprünglichen Flächenausweisungen<br />
und des tatsächlich beabsichtigten Gebietsumfangs (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1<br />
BauGB) entstanden, die nunmehr korrigiert werden sollen. Im FNP 1987 wird darüber<br />
hinaus eine zusätzliche, die Gewerblichen Bauflächen überlagernde Darstellung getroffen,<br />
die die Bezeichnung „Fläche für Großvorhaben“ (Vorgabe aus LEP) trägt und vornehmlich<br />
für Industrieanlagen zur Verfügung stehen soll. Im Südosten des Geltungsbereiches der<br />
Flächennutzungsplanänderung wird ein topographisch tiefer gelegener Landschaftsteil mit<br />
der Darstellung „Fläche für Aufschüttungen“ (Material aus Saarausbau) markiert.<br />
Sämtliche außerhalb der dargestellten gewerblichen Siedlungsflächen liegenden Landschaftsteile<br />
sind als „Flächen für die Landwirtschaft“ (im Süden) oder als „Flächen für die<br />
Forstwirtschaft“ (im Osten) dargestellt. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (meist sog. Ausgleichsflächen)<br />
waren 1987 noch nicht im Planungskontext enthalten.<br />
An weiteren Darstellungen sind enthalten<br />
• der Verlauf einer 220-kV Hochspannungsfreileitung von Südwest nach Nordost<br />
• ein Korridor einer Richtfunktrasse (Saarbrücken Sender Europa 1) in West-Ost-<br />
Richtung<br />
• eine im südlichen Gebietsteil geplante Gasversorgungsleitung, sowie<br />
• eine (Bau-) Grenze, an deren östlicher Seite sich Begrünung anschließen soll.<br />
Die Darstellung der beabsichtigten Bodennutzungen im ursprünglichen Flächennutzungsplan<br />
1987 weist im Grundsatz die gleichen städtebaulichen Zielsetzungen für den <strong>Lisdorfer</strong><br />
<strong>Berg</strong> auf, wie sie auch in der vorliegenden Änderung verfolgt werden.<br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 7 von 13<br />
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4 Inhalte und Zielsetzung der Änderungsplanung<br />
4.1 Allgemeine Angaben<br />
Das beplante Gebiet liegt westlich des Saartales im südlichen Teil des Gemeindegebietes<br />
der Stadt <strong>Saarlouis</strong>. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst einen Gebietsabschnitt<br />
von rd. 159 ha. Mit Ausnahme der fertig gestellten B 269n wird ein Großteil der Flächenanteile<br />
derzeit noch intensivlandwirtschaftlich genutzt, das Gebiet ist ausgesprochen<br />
strukturarm und wird von großen Ackerflächen dominiert. Gewässer sind keine vorhanden.<br />
Die Geländemorphologie ist mäßig bewegt, der höchste Punkt liegt bei ca. 265 m<br />
ü.NN. im Süden, der niedrigste bei ca. 233 m ü.NN. im Südosten. Die B 269n steigt in<br />
ihrem Verlauf aus dem Saartal zum <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> hin stetig an. Im Südwesten schließt<br />
sich das Gewerbe- und Industriegebiet Häsfeld der Nachbargemeinde Überherrn an.<br />
4.2 Bauflächen<br />
Die Darstellung der Gewerblichen Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erfolgt in<br />
der Flächennutzungsplanänderung deckungsgleich mit der beabsichtigten verbindlichen<br />
Ausweisung der Industriegebiete im Bebauungsplan. Das Parallelverfahren nach § 8 Abs.<br />
3 BauGB ermöglicht es, beide Planinhalte flächenkonform aufeinander abzustimmen. Im<br />
Flächennutzungsplan werden analog der bisherigen Praxis in <strong>Saarlouis</strong> Bauflächen dargestellt,<br />
nicht Baugebiete. Die Differenzierung der möglichen Art der baulichen Nutzung<br />
findet im verbindlichen Bauleitplan statt. Die in der Flächennutzungsplanänderung dargestellten<br />
Gewerblichen Bauflächen haben eine Größenordnung von rd. 104,7 ha.<br />
4.3 Verkehrsflächen<br />
Der Verlauf der B 269n wird anhand der lagerichtigen topographischen Aufnahme und der<br />
zugehörigen Eigentumsflächen als „Flächen für den überörtlichen Verkehr“ gemäß § 5<br />
Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich gekennzeichnet. Während im<br />
Flächennutzungsplan 1987 eine ehemals vorgesehene Trassierung der Bundesstraße<br />
weiter nördlich enthalten war, wird nunmehr die reale Lage der umgesetzten Neutrassierung<br />
der Bundesstraße abgebildet. Der Flächenanteil beträgt ca. 11,2 ha.<br />
Darüber hinaus werden zwei geplante Anschlussstellen zur Vervollständigung des sog.<br />
„Kleeblatts“ an der B 269n, die über die beiden bereits planfestgestellten Zweige hinausgehen,<br />
als „überörtliche Hauptverkehrszüge“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB dargestellt.<br />
4.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft<br />
Die Flächen für Ausgleichsmaßnahmen, die im Bebauungsplangebiet vorgesehen sind,<br />
werden als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo-<br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 8 von 13<br />
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den, Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 BauGB dargestellt. Der Bereich umfasst<br />
den gesamten süd-südöstlichen Teil des Änderungsgebietes sowie westseitig der<br />
B 269n gelegene Abschnitte und weist eine Größenordnung von etwa 41,4 ha auf. Die<br />
genauen Ausführungen und Bezeichnung der landschaftspflegerischen Maßnahmen wird<br />
auf der Ebene des Bebauungsplanes durch einen begleitenden Grünordnungsplan mit<br />
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgen, der Flächennutzungsplan sichert diese<br />
Nutzungszuordnung jedoch grundsätzlich ab. Westlich der neuen Bundesstraße sind<br />
Maßnahmen zur landschaftsgerechten Eingrünung des geplanten Industriegebietes vorgesehen.<br />
4.5 Grünflächen<br />
Im nördlichen Teilabschnitt werden Grünflächen (ca. 2,0 ha) dargestellt, die für Maßnahmen<br />
zur landschaftlichen Einbindung des Industriegebietes vorgesehen sind, ferner werden<br />
innenliegende (Rest-) Flächen bei der geplanten Verkehrsanbindung an die<br />
überörtliche B 269n als Grünflächen dargestellt.<br />
4.6 Versorgungsflächen und -Leitungen<br />
Analog der bisherigen Darstellung werden die folgenden, überregional bedeutsamen Versorgungsleitungen<br />
nachrichtlich eingetragen.<br />
1. Hochspannungsleitung der Amprion GmbH mit 220-kV Spannung. Verlauf vom<br />
Kraftwerk Ensdorf nach Südwesten.<br />
2. Gasversorgungsleitung der Creos GmbH als geplante Lage, da der bisherige Verlauf<br />
im Zuge der Realisierung des Industriegebietes infolge von Geländemodellierung,<br />
Erschließungsanlagen und Nichtüberbaubarkeit der Leitung verändert<br />
werden muss. [Hinweis: Der im FNP 1987 dargestellte Verlauf entspricht nicht der<br />
tatsächlichen Leitungslage]<br />
4.7 Flächen für die Abwasserbeseitigung<br />
Zur Zwischenspeicherung und gepufferten Ableitung des Niederschlagswassers aus dem<br />
„Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ sind Regenrückhaltebecken vorgesehen, wovon zwei lage-<br />
und größenmäßig soweit konkretisiert sind, dass sie eine Darstellung nach § 5 Abs. 2<br />
Nr. 4 BauGB hinreichend rechtfertigen. Beide oberirdische Becken liegen in von Verkehrswegen<br />
umschlossenen Bereichen an den Auf- und Abfahrtschleifen zur B 269n.<br />
4.8 Gebiete mit wasserrechtlichen Festsetzungen<br />
Die zum Teil aus dem LEP herrührende Belange des Grundwasserschutzes (s. Kap. 2.2)<br />
als auch solche durch rechtsverbindlich festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete werden in<br />
Form von nachrichtlich übernommenen (Abgrenzung aus dem Schutzgebietskataster des<br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 9 von 13<br />
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Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />
Saarlandes 3 ) Flächen für die Wasserwirtschaft gemäß § 5 Abs. 4 BauGB gekennzeichnet.<br />
Das im Geltungsbereich der FNP-Änderung dargestellte Trinkwasserschutzgebiet ist ein<br />
Teilbereich des großräumigeren WSG zwischen dem <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> und Neuforweiler.<br />
Der innerhalb der FNP-Änderung liegende Anteil hat eine Größe von rd. 80 ha.<br />
5 Verfahrensübersicht<br />
1. Einleitungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)<br />
Der Beschluss zur Durchführung (Aufstellung) einer Änderung zum wirksamen<br />
Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wurde durch den Stadtrat der<br />
Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> in seiner öffentlichen Sitzung am __.__.2011 gefasst. Der<br />
Beschluss wurde durch amtliche Veröffentlichung am __.__.2011 im „Wochenspiegel<br />
<strong>Saarlouis</strong>“ ortsüblich bekannt gemacht.<br />
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)<br />
Die Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Planauslegung im Rathaus<br />
der Stadt <strong>Saarlouis</strong> vom __.__.2011 bis __.__.2011 (einschließlich) frühzeitig<br />
über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Über die Planungsinhalte<br />
wurde auf Verlangen Auskunft gegeben. Es bestand die Gelegenheit zur Äußerung<br />
und Erörterung. Stellungnahmen konnten bis o.g. Fristende schriftlich<br />
eingereicht oder zur Niederschrift gegeben werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
wurde durch amtliche Veröffentlichung am __.__.2011 im „Wochenspiegel<br />
<strong>Saarlouis</strong>“ ortsüblich bekannt gemacht.<br />
3. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)<br />
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben<br />
vom __.__.2011 und einer Fristsetzung bis __.__.2011 frühzeitig über die<br />
Ziele und Zwecke der Planung informiert. Sie wurden aufgefordert, mögliche<br />
Stellungnahmen zu der Planung und zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung<br />
bis Fristende einzureichen sowie dem Plangeber Auskunft über ihnen<br />
vorliegende umweltrelevante Informationen zu geben.<br />
4. Abwägungs- und Billigungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen<br />
Auslegung<br />
Der Stadtrat der Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />
__.__.2011 über die bisher eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7<br />
BauGB abwägend entschieden. Ferner hat der Stadtrat die Entwurfsfassung<br />
der Flächennutzungsplanänderung nebst zugehöriger Begründung und Um-<br />
3 GIS-files von http://gdzims.lkvk.saarland.de/website/schutz/viewer.htm, Stand: 20.12.2010<br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 10 von 13<br />
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Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />
weltbericht gebilligt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
beschlossen.<br />
5. Öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)<br />
Der Planentwurf inklusive Begründung, Umweltbericht und den vorliegenden<br />
umweltrelevanten Stellungnahmen hat nach amtlicher Bekanntmachung vom<br />
__.__.2011 in der Zeit<br />
vom __.__.2011 bis __.__.2011 (einschließlich)<br />
im Rathaus der Stadt <strong>Saarlouis</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegen.<br />
Über die Planung wurde auf Verlangen Auskunft erteilt. Während der Auslegungszeit<br />
konnten Stellungnahmen zur der Planung eingereicht oder zur Niederschrift<br />
gegeben werden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />
wurden mit Schreiben vom __.__.2011 über die öffentliche Auslegung informiert.<br />
6. Förmliche Träger- und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)<br />
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben<br />
vom __.__.2011 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich an der Planung beteiligt.<br />
Die Trägerbeteiligung erfolgte auf der Grundlage des § 4a Abs. 2 BauGB<br />
während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Frist zur<br />
Abgabe von Stellungnahmen endete am __.__.2011.<br />
7. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss (§ 6 Abs. 6 BauGB)<br />
Der Stadtrat der Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />
__.__.2011 über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß §<br />
3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf der<br />
Grundlage von § 1 Abs. 7 BauGB abwägend entschieden. Der Stadtrat hat<br />
ferner diese Flächennutzungsplanänderung „Bereich <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ beschlossen<br />
und die zugehörige Begründung und den Umweltbericht gebilligt.<br />
Die Planung ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.<br />
8. Genehmigungsvermerk<br />
Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
wurde dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr zur Genehmigung<br />
vorgelegt.<br />
Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr hat mit Schreiben vom<br />
__.__.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong><br />
im Bereich „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ genehmigt.<br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 11 von 13<br />
110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx
Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />
Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />
9. Bekanntmachung und Inkrafttreten (§ 6 Abs. 5 BauGB)<br />
Die Genehmigung (Verfügung) des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr<br />
Az. ____________ vom __.__.2011 zur Flächennutzungsplanänderung<br />
im Bereich „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ wurde am __.__.2011 ortsüblich in der Lokalpresse<br />
bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung ist die Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes „Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ wirksam<br />
geworden.<br />
Ausfertigung<br />
Es wird bestätigt, dass die vorliegende Ausfertigung mit dem Feststellungsbeschluss<br />
des Stadtrates über die Änderung des Flächennutzungsplanes Teilabschnitt<br />
„<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“ vom __.__.2011 übereinstimmt.<br />
<strong>Saarlouis</strong>, den Der Oberbürgermeister<br />
der Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong><br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 12 von 13<br />
110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx
Kreisstadt <strong>Saarlouis</strong> | Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung<br />
Teilabschnitt <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong> VE - Jan. 2011<br />
Umweltprüfung und -Bericht<br />
TEIL B. UMWELTBERICHT<br />
Nach § 2 Abs. 4 BauGB wird auf der Ebene der Bauleitplanung (also für FN-Pläne als<br />
auch für Bebauungspläne) für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und<br />
§ 1a BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt. In der Umweltprüfung sind die voraussichtlich<br />
erheblichen Umweltauswirkungen des Planes zu ermitteln und im Umweltbericht,<br />
der einen eigenständigen Teil der Begründung (Begründung Teil A, Umweltbericht<br />
Teil B) bildet, zu beschreiben. Der Umweltbericht fasst insbesondere auch jene Informationen<br />
zum Umweltzustand zusammen, die dem Plangeber während des Aufstellungsverfahrens<br />
mitgeteilt wurden, im Besonderen von den entsprechenden Fachbehörden.<br />
Da neben der hier in Rede stehenden Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren<br />
der dazugehörige Bebauungsplan "Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>" aufgestellt wird, findet<br />
eine detaillierte und umfassende Umweltprüfung, die Beschreibung des momentanen<br />
Umweltzustandes sowie der Umweltauswirkungen inklusive Eingriffs- und Ausgleichsplanung<br />
auf parzellenscharfer Ebene des Bebauungsplanes statt. Dem entsprechend wird in<br />
Anwendung von § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB festgestellt, dass durch die Flächennutzungsplanänderung<br />
keine gegenüber dem Nutzungsszenario des Bebauungsplans zusätzlichen<br />
Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Aussagen des Umweltberichtes zur Flächennutzungsplanänderung<br />
konzentrieren sich daher auf die grundsätzlichen Aussagen des<br />
Umweltberichtes zum Bebauungsplan „Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
Es ist weiterhin festzustellen, dass durch die Flächennutzungsplanänderung keine wesentlich<br />
neuen Umweltauswirkungen gegenüber dem wirksamen Flächennutzungsplan<br />
1987 zu erwarten sind. Durch die Herausnahme der „Flächen für Großvorhaben“ und der<br />
Umwidmung von „Flächen für die Landwirtschaft“ (ca. 23 ha) in „Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“<br />
(=Ausgleichsmaßnahmen, ca. 41 ha) werden die Auswirkungen der Planung auf den Umweltzustand<br />
tendenziell günstiger ausfallen als im planerischen Ist-Zustand.<br />
Vorentwurfsfassung zu § 3 (1) + § 4 (1) BauGB Seite 13 von 13<br />
110105_Begruendung_FNP_Änderung_<strong>Lisdorfer</strong>_<strong>Berg</strong>_Vorentwurf.docx