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Gemeinde Schiffdorf Bebauungsplan Nr. 7 "Ostergraben", 3. Änderung

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Übersichtsplan<br />

Planungsstand: Entwurf Datum: 09.04.2013 Maßstab: 1:1.000 Nord<br />

Schwarz + Winkenbach<br />

Bürogemeinschaft für Raum- und Umweltplanung<br />

Hasberger Dorfstraße 9, 27751 Delmenhorst<br />

Telefon 04221 / 444 02 Telefax 444 49<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schiffdorf</strong><br />

Ortschaft <strong>Schiffdorf</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 7<br />

"Ostergraben", <strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung


Pfarramt<br />

26<br />

Kirche<br />

Kindertagesstätte<br />

28<br />

17A<br />

40<br />

44<br />

17<br />

19<br />

25<br />

21<br />

32<br />

36<br />

31<br />

34<br />

33<br />

1<br />

34<br />

46<br />

32<br />

43<br />

23<br />

30<br />

30<br />

25A<br />

36<br />

38<br />

18<br />

Ostergraben<br />

Brameler Straße<br />

3,0<br />

5,0<br />

5,0<br />

MI<br />

0,4<br />

o<br />

II<br />

0,8<br />

0,3<br />

ED<br />

I<br />

0,3<br />

I<br />

ED<br />

3,0<br />

30,0<br />

3,0<br />

5,0<br />

14,3<br />

12,8<br />

10,0<br />

1,6<br />

2,0<br />

3,1<br />

6,6<br />

3,0<br />

5,0<br />

Planzeichnung


Planzeichenerklärung (gemäß Planzeichenverordnung v. 1990)<br />

Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs.1 <strong>Nr</strong>.1 BauGB, §§ 1-11 BauNVO)<br />

WA<br />

MI<br />

Allgemeines Wohngebiet<br />

Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs.1 <strong>Nr</strong>.1 BauGB, § 16 BauNVO)<br />

0,3<br />

0,8<br />

Grundflächenzahl (GRZ)<br />

I Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß<br />

Bauweise, Baulinie, Baugrenze (§ 9 Abs.1 <strong>Nr</strong>.2 BauGB, §§ 22+23 BauNVO)<br />

ED<br />

Baugrenzen<br />

Sonstige Planzeichen (§ 9 BauGB und §§ 1 und 16 BauNVO )<br />

10,0<br />

Nutzungsschablone<br />

Mischgebiet<br />

Geschossflächenzahl (GFZ)<br />

Offene Bauweise nur Einzel- und Doppelhäuser<br />

zulässig<br />

o Offene Bauweise<br />

Fläche für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 5 und Abs. 6 BauGB)<br />

Einrichtungen und Anlagen:<br />

MI<br />

II<br />

0,4 0,8<br />

O<br />

Flächen für Gemeinbedarf<br />

Sozialen Zwecken dienende Gebäude, hier: Kindertagesstätte<br />

Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs.1 <strong>Nr</strong>.20, 25 und Abs.6 BauGB)<br />

zu erhaltende Bäume (siehe textliche Festsetung <strong>Nr</strong>. 4)<br />

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen<br />

Bemaßung in Meter<br />

Art der baulichen Nutzung Zahl der Vollgeschosse (max.)<br />

Grundflächenzahl (GRZ)<br />

Geschossflächenzahl (GRZ)<br />

Bauweise<br />

hier: nur die offene Bauweise zulässig


Textliche Festsetzungen<br />

1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB)<br />

1.1 Im allgemeinen Wohngebiet sind die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gemäß<br />

§ 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 1 BauNVO unzulässig.<br />

1.2 Im Mischgebiet sind gemäß § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten im Sinne<br />

des § 6 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 7 und 8 BauNVO sowie die Ausnahmen gem. § 6 Abs. 3 BauNVO unzulässig.<br />

2. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 6 BauGB).<br />

Im allgemeinen Wohngebiet sind maximal 4 Wohnungen pro Doppelhaus (= max. 2 Wohnungen je Haushälfte) zulässig.<br />

<strong>3.</strong> Höhenlage baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB)<br />

<strong>3.</strong>1 Die Oberkante des fertigen Erdgeschoßfußbodens darf mittig vor dem Gebäude nicht höher als 0,60 m über der Bezugsebene<br />

liegen.<br />

<strong>3.</strong>2 Bezugsebene für die Höhen ist die der jeweiligen baulichen Anlage am nächsten gelegene befestigte Straßenoberkante.<br />

4. Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 11 BauGB)<br />

Als Anschluss der Grundstücke auf den Flurstücken 34/1 und 36/7 wird die Brameler Straße festgesetzt.<br />

Als Anschluss der Grundstücke auf dem Flurstück 36/6 wird der nördliche Ostergraben (Flurstück 308/12) festgesetzt.<br />

5. Erhalt von Bäumen und Sträuchern (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25b BauGB)<br />

Die gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 b BauGB festgesetzten Gehölzbestände sind dauerhaft zu erhalten.<br />

Bei Abgang eines Gehölzes ist eine artgleiche Nachpflanzung in der Mindepflanzqualität "Bäume als Hochstamm: 12 - 14 cm<br />

Stammumfang" vorzunehmen. Von der Festsetzung zum Erhalt der Gehölzbestände ausgenommen sind fachgerechte<br />

Pflegemaßnahmen.<br />

Nachrichtliche Hinweise<br />

Baumschutzsatzung: Im Plangebiet gilt die Baumschutzsatzung vom 12.07.2012<br />

Sonstige Hinweise (Bußgeldtatbestände)<br />

Ordnungswidrig gemäß § 10 [5] NKomVG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die textlichen Festsetzungen<br />

<strong>Nr</strong>. 1 bis 4 verstößt.<br />

Bodenfunde<br />

Bei Bau- und Erdarbeiten im Plangebiet ist mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen.<br />

Sollte bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u.a. sein: Tongefäßscherben,<br />

Holzkohlesammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher<br />

Funde) angeschnitten werden, sind diese gemäß § 14 Abs. 1 Nieders. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) meldepflichtig und müssen<br />

der Archäologischen Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven (im Museum Burg Bederkesa, T.: 04745-94390) unverzüglich<br />

angezeigt werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind<br />

nach § 14 Abs. 2 NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist<br />

Sorge zu tragen.


Präambel<br />

Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen<br />

Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schiffdorf</strong> diese <strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.7<br />

"Ostergraben", bestehend aus der Planzeichnung und den nebenstehenden textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen.<br />

<strong>Schiffdorf</strong>, den .................... .........................<br />

Bürgermeister<br />

Verfahrensvermerke<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

Der Verwaltungsausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schiffdorf</strong> hat in seiner Sitzung am ............ die Aufstellung der <strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.7 "Ostergraben" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am ............... ortsüblich<br />

bekanntgemacht worden.<br />

<strong>Schiffdorf</strong>, den ................ .........................<br />

Bürgermeister<br />

Planunterlagen / für den Übersichtsplan<br />

Planunterlage<br />

Kartengrundlage: Liegenschaftskarte<br />

Maßstab: 1:1000<br />

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,<br />

© 2012<br />

Herausgeber: Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)<br />

Angaben und Präsentationen des amtlichen Vermessungswesens sind durch das Niedersächsische Gesetz über das amtliche<br />

Vermessungswesen (NVermG) sowie durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) gesetzlich<br />

geschützt.<br />

Die Verwertung für nichteigene oder für wirtschaftliche Zwecke und die öffentliche Wiedergabe von Angaben des amtlichen<br />

Vermessungswesens und von Standardpräsentationen ist nur mit Erlaubnis der zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zulässig.<br />

Keiner Erlaubnis bedarf<br />

1. die Verwertung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und von Standardpräsentationen für Aufgaben<br />

des übertragenen Wirkungskreises durch kommunale Körperschaften,<br />

2. die öffentliche Wiedergabe von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und von Standardpräsentationen<br />

durch kommunale Körperschaften, soweit diese im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung eigene Informationen für<br />

Dritte bereitstellen... (Auszug aus § 5 Absatz 3 NVermG)<br />

Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die städtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen sowie<br />

Straßen, Wege und Plätze vollständig nach (Stand vom 24.09.2012) . Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen<br />

Anlagen geometrisch einwandfrei.<br />

Die Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einwandfrei möglich.<br />

Bremerhaven, ................................<br />

Planverfasser<br />

....................................................................................<br />

(Unterschrift)<br />

Die <strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.7 "Ostergraben" wurde ausgearbeitet von Stefan Winkenbach, in der Bürogemeinschaft<br />

Schwarz + Winkenbach Raum und Umweltplanung, Delmenhorst.<br />

Delmenhorst, den .................... .................................<br />

Winkenbach


Öffentliche Auslegung<br />

Der Verwaltungsausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schiffdorf</strong> hat in seiner Sitzung am ............. dem Entwurf der <strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.7 und der Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am ................... ortsüblich bekanntgemacht. Der Entwurf der <strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.7 mit der Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben<br />

vom ................. bis .................. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.<br />

<strong>Schiffdorf</strong>, den .................... .........................<br />

Bürgermeister<br />

Satzungsbeschluss<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schiffdorf</strong> hat in seiner Sitzung am ....................... nach Prüfung der Anregungen gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB die <strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.7 "Ostergraben" als Satzung (§ 10 BauGB) sowie<br />

die Begründung beschlossen.<br />

<strong>Schiffdorf</strong>, den ................ .........................<br />

Bürgermeister<br />

Inkrafttreten<br />

Der Satzungsbeschluss für die <strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.7 ist gemäß § 10 BauGB am ..................... im<br />

Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven bekannt gemacht worden. Die <strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.7 "Ostergraben"<br />

ist am ........................... rechtsverbindlich geworden.<br />

<strong>Schiffdorf</strong>, den .................... ......................................<br />

Bürgermeister<br />

Verletzung von Vorschriften<br />

Innerhalb von einem Jahr nach In-Kraft-Treten des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist die Verletzung von Vorschriften beim Zustandekommen<br />

der <strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.7 "Ostergraben" und der Begründung nicht geltend gemacht worden.<br />

<strong>Schiffdorf</strong>, den .................... ......................................<br />

Rechtsgrundlage<br />

- Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung v. 2<strong>3.</strong>01.1990

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