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Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger ... - Scope

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<strong>Sehr</strong> <strong>geehrte</strong> <strong><strong>Anleger</strong>in</strong>, <strong>sehr</strong> <strong>geehrte</strong>r <strong>Anleger</strong>,<br />

Deutschland ist das bevölkerungsreichste Land der EU und eines der wichtigsten Industrieländer weltweit.<br />

Mit seiner breit aufgestellten, modern ausgerichteten Volkswirtschaft nimmt Deutschland – gemessen<br />

am Bruttoinlandsprodukt – weltweit einen der vordersten Plätze ein.<br />

Die Landeshauptstadt München ist mit ca. 1,4 Mio. Einwohnern die drittgrößte Stadt der Bundes republik.<br />

München verfügt über eine leistungsstarke Infrastruktur mit umfangreichem Autobahnnetz, einem dichten<br />

Nahverkehrsnetz und dem zweitgrößten Flughafen der Republik. Die Stadt ist sowohl im Personen- als<br />

auch im Gütertransport eine wichtige Drehscheibe des nationalen und internationalen Schienenverkehrs.<br />

Entgegen dem allgemeinen Bundestrend wird München weiterhin ein deutliches Bevölkerungswachstum<br />

prognostiziert. Steigende Geburtenzahlen sowie die Zuwanderung von vor allem jungen und gut ausgebildeten<br />

Menschen sollen in den nächsten 20 Jahren die Einwohnerzahl auf rd. 1,5 Mio. ansteigen lassen.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot „Bayernfonds Deutschland 24“ eröffnet Kapitalanlegern die Möglichkeit,<br />

von einer Investition in attraktive und nachhaltige Sachwerte zu profitieren. Der geschlossene<br />

Immobilienfonds investiert in drei hochwertige moderne Büroimmobilien („Fondsobjekte“), die jeweils<br />

langfristig an Mieter vermietet sind, die die Fondsobjekte als Unternehmenszentrale/-sitz in München<br />

nutzen. Bei den Mietern handelt es sich um die Schörghuber Unternehmensgruppe (vertreten durch die<br />

Schörg huber Stiftung & Co. Holding KG), zu deren Aktivitäten u. a. so bekannte Brauereigruppen wie<br />

Paulaner, Kulmbacher oder Fürstenberg gehören, und um die MAN SE sowie um die WPP Deutschland<br />

Holding GmbH & Co. KG (Nutzer des Fondsobjektes ist die TNS Infratest Holding GmbH, eines der renommiertesten<br />

Marktforschungs- und Beratungsunternehmen in Deutschland).<br />

Das Beteiligungsangebot bietet neben nachhaltig guten Lagen, in denen sich die Fondsobjekte befinden,<br />

viele Sicherheitsmerkmale für eine langfristig ausgerichtete attraktive Immobilieninvestition in der bayerischen<br />

Metropole München. <strong>Anleger</strong> können von attraktiven prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen<br />

von anfänglich 5,5 Prozent p. a. (ansteigend auf 6,0 Prozent p. a.) profitieren.<br />

Die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement mit Sitz und Geschäftsanschrift in der Innere<br />

Wiener Straße 17 in 81667 München, vertreten durch ihren Vorstand, übernimmt als Anbieter und<br />

Prospektverantwortlicher für den Inhalt des vorliegenden Verkaufsprospekts die Verantwortung und erklärt,<br />

dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

Etwa 70.000 private und institutionelle <strong>Anleger</strong> haben sich bereits für ein Produkt aus dem Hause der<br />

Real I.S. entschieden. Die Real I.S. verfügt über Erfahrungen aus einem Investmentvolumen von über 8 Mrd.<br />

Euro. Wir laden auch Sie ein, in den „Bayernfonds Deutschland 24“ der Real I.S. zu investieren, und wünschen<br />

Ihnen viel Freude mit Ihrer Beteiligung.<br />

Datum der Prospektaufstellung: 27.09.2012<br />

Real I.S. AG<br />

Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />

(Anbieter)<br />

Josef Brandhuber Jochen Schenk<br />

Vorstandsvorsitzender Vorstand<br />

3


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Angebotsüberblick 6<br />

2. Anbieter 20<br />

3. Risiken 24<br />

4. Investitionsstandort 50<br />

5. Fondsobjekte 56<br />

6. Prognostizierter Investitions- und Finanzierungsplan 72<br />

7. Prognoserechnung 80<br />

8. Prognostizierter Beteiligungserfolg und Sensitivitätsanalysen 96<br />

9. Eröffnungsbilanz, Zwischenübersicht, voraussichtliche Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage sowie Planzahlen des Emittenten 102<br />

10. Rechtliche Grundlagen 110<br />

11. Steuerliche Grundlagen 156<br />

12. Vertragspartner und personelle Verflechtungen 169<br />

13. Gesellschaftsvertrag 184<br />

14. Treuhandvertrag 208<br />

15. Abwicklungshinweise 216<br />

16. Prospektverantwortung und Vollständigkeit 221<br />

Anlage<br />

• Beitrittsvereinbarung<br />

4<br />

5


1. Angebotsüberblick<br />

München – der Standort<br />

auf einen Blick<br />

München ist eine der international<br />

führenden Wirtschaftsmetropolen<br />

und in Deutschland der Wirtschaftsstandort<br />

Nr. 1 – mit der niedrigsten<br />

Arbeitslosenquote und der höchsten<br />

Kaufkraft im Vergleich der<br />

deutschen Großstädte.<br />

Einwohner 04/2012:<br />

1.419.781<br />

Sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigte 06/2011:<br />

694.459<br />

Arbeitslosenquote 05/2012:<br />

4,0 Prozent<br />

Kaufkraftkennziffer 2012:<br />

137,2<br />

Bruttoinlandsprodukt je<br />

Einwohner 2011:<br />

49.100 Euro<br />

Quellen: German Green City Index 2011, Statistisches Bundesamt,<br />

Statistische Landesämter, infas Geodaten<br />

Hinweis: Diese Werte stellen keine Aussage über künftige Entwicklungen dar.<br />

Außenansicht des Unternehmenssitzes der TNS Infratest.<br />

Der nachfolgende Angebotsüberblick stellt lediglich<br />

eine verkürzte Zusammenfassung des Beteiligungsangebots<br />

dar. Maßgeblich für eine Anlageentscheidung<br />

ist der gesamte Verkaufsprospekt.<br />

1.1 Wesentliche Eckdaten des Beteiligungs angebots<br />

Die wesentlichen Kennzahlen des Beteiligungsangebots<br />

Fondstyp geschlossener Immobilienfonds<br />

Fondsgesellschaft/<br />

Emittent<br />

Beteiligung/<br />

Art der Vermögensanlage<br />

6 7<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. München Dach KG<br />

(„Fondsgesellschaft“)<br />

Treuhänderische Kommanditbeteiligung über die FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungs gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft; die Um wandlung in eine<br />

direkte Beteiligung mit Handels registereintragung des <strong>Anleger</strong>s ist möglich.<br />

Fondsobjekte Drei Büroimmobilien mit folgenden Adressen:<br />

Denninger Str. 165, 81925 München<br />

(Unternehmenszentrale der Schörghuber Unternehmensgruppe)<br />

Landsberger Str. 284–288, 80687 München<br />

(Unternehmenssitz TNS Infratest)<br />

Ungererstr. 69, 80805 München<br />

(Hauptverwaltung der MAN SE)<br />

Details zu den Fondsobjekten (einschließlich deren Ver mietung) sind Tz. 5, Tz. 10.4.1 sowie<br />

Tz. 10.4.2 zu ent nehmen.<br />

Anlageobjekte Die Fondsgesellschaft hält jeweils unmittelbar Kommanditanteile von drei Objektgesellschaften<br />

(so genannte unmittelbare Anlageobjekte der Fondsgesellschaft), die wiederum<br />

jeweils als Eigentümer und Vermieter die Fondsobjekte halten (so genannte mittelbare<br />

Anlageobjekte der Fondsgesellschaft).<br />

Fondswährung Euro<br />

Einkunftsart für den<br />

<strong>Anleger</strong><br />

Mindestbeteiligungsbetrag<br />

Der <strong>Anleger</strong> erzielt aus der Fondsgesellschaft prognosegemäß im Wesentlichen Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen aus der Anlage<br />

der freien Liquidität.<br />

Der Beteiligungsbetrag jedes beitretenden <strong>Anleger</strong>s soll mindestens 15.000 Euro betragen<br />

(höhere Beteiligungsbeträge müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein). Zusätzlich<br />

ist ein Agio in Höhe von 5 Prozent des Beteiligungsbetrags zu zahlen.


Prognostizierte<br />

Fondslaufzeit<br />

Die Vermögensanlage läuft grundsätzlich unbefristet. Die Beteiligung ist erstmals ordentlich<br />

kündbar zum 31.12.2030. Der exemplarische Prognosezeitraum läuft bis zum 31.12.2023,<br />

wobei die tatsächliche Fondslaufzeit davon abweichen kann. Der Verkauf der unmittelbaren<br />

Anlageobjekte (Objektgesellschaften) bzw. der mittelbaren Anlageobjekte (Fondsobjekte)<br />

wird jeweils in Abhängigkeit von der Marktsituation geprüft, wobei die Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen Regelungen über<br />

eine Veräußerung der unmittelbaren und mittelbaren Anlageobjekte entscheiden. Die<br />

Vermögensanlage in Form des vorliegenden geschlossenen Immobilienfonds ist als langfristige<br />

unternehmerische Beteiligung konzipiert.<br />

Platzierungs garantie Die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement hat eine Platzierungsgarantie<br />

für das gesamte zu platzierende Kommanditkapital (Emissionskapital) abgegeben.<br />

Ebene der Fondsgesellschaft<br />

Gesamtinvestitions­ 70.947.400 Euro (davon 3.378.400 Euro Agio)<br />

volumen inkl. Agio<br />

Anschaffungswert für<br />

die Beteiligung an den<br />

Objektgesellschaften<br />

(Details siehe Tz. 6.1)<br />

Kommanditkapital<br />

(Eigenkapital) 1)<br />

Einzahlung<br />

Beteiligungsbetrag<br />

61.189.553 Euro<br />

67.569.000 Euro zzgl. Agio in Höhe von 3.378.400 Euro<br />

zu 100 Prozent<br />

Einzahlungstermin 2) Bei Zeichnung der Beteiligung ist der Beteiligungsbetrag nebst Agio zum 20. des auf die<br />

Zeichnung folgenden Monats zu erbringen bzw., sofern dies kein Bankarbeitstag ist, zum<br />

nächsten Bankarbeitstag.<br />

Zeichnungsschluss Zum Ende der Platzierungsfrist gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft bzw.<br />

bei Vollplatzierung des zu platzierenden Emissionskapitals.<br />

Prognostizierte<br />

Ausschüttungen/<br />

Entnahmen 3)<br />

anfänglich 5,5 Prozent p. a. (ansteigend auf 6,0 Prozent p. a.)<br />

Ebene der Objektgesellschaften<br />

Objektgesellschaft Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt München KG<br />

Fondsobjekt (im Eigentum<br />

der Objektgesellschaft)<br />

Kaufpreis Fondsobjekt 4) 29.000.000 Euro<br />

Büroimmobilie mit der Adresse Denninger Str. 165, 81925 München<br />

Einkaufsfaktor rd. das 16,85-Fache der aktuellen Jahresnettomiete<br />

Langfristig aufgenommenes<br />

Fremdkapital<br />

16.000.000 Euro<br />

Vermietungsstand 100 Prozent<br />

Restlaufzeit des<br />

Miet vertrags bis<br />

30.09.2023<br />

Mieter im Fondsobjekt Schörghuber Stiftung & Co. Holding KG<br />

Objektgesellschaft Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt München Landsberger Straße KG<br />

Fondsobjekt (im Eigentum<br />

der Objektgesellschaft)<br />

Kaufpreis Fondsobjekt 4) 49.300.000 Euro<br />

8 9<br />

Innenansicht der Hauptverwaltung der MAN SE.<br />

Büroimmobilie mit der Adresse Landsberger Str. 284–288, 80687 München<br />

Einkaufsfaktor rd. das 16,8-Fache der aktuellen Jahresnettomiete<br />

Langfristig aufgenommenes<br />

Fremdkapital<br />

25.000.000 Euro<br />

Vermietungsstand 100 Prozent<br />

Restlaufzeit des Mietvertrags<br />

bis 5)<br />

31.10.2025<br />

Mieter im Fondsobjekt WPP Deutschland Holding GmbH & Co. KG (Nutzung durch TNS Infratest Holding GmbH)<br />

Objektgesellschaft Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt München Ungerer Straße KG<br />

Fondsobjekt (im Eigentum<br />

der Objektgesellschaft)<br />

Kaufpreis Fondsobjekt 4) 29.219.833 Euro<br />

Büroimmobilie mit der Adresse Ungererstr. 69, 80805 München<br />

Einkaufsfaktor rd. das 18,26-Fache der aktuellen Jahresnettomiete<br />

Langfristig aufgenommenes<br />

Fremdkapital<br />

15.000.000 Euro<br />

Vermietungsstand 100 Prozent<br />

Restlaufzeit des<br />

Miet vertrags bis<br />

30.04.2024<br />

Mieter im Fondsobjekt MAN SE<br />

1) Bestehend aus dem zu platzierenden Eigenkapital (Emissionskapital) von 67.568.000 Euro (zzgl. 5 Prozent Agio) und 1.000 Euro Kapitalanteil des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten.<br />

2) Details zur Einzahlung siehe auch in Tz. 1.9 und Tz. 15.4.<br />

3) Prognostizierte jährliche Ausschüttungen/Entnahmen vor Steuern (jedoch nach Abgeltungsteuer zzgl. SolZ) inkl. Kapitalrückzahlungen an die <strong>Anleger</strong> während<br />

der Prognosedauer bezogen auf das eingezahlte Beteiligungskapital (ohne Agio) für das jeweilige Geschäftsjahr (während der Platzierungsfrist zeitanteilig<br />

ab dem Monatsersten des der Einzahlung des Beteiligungskapitals folgenden Monats). Die Ausschüttungen/Entnahmen des Liquidationsüberschusses<br />

sind dabei nicht berücksichtigt. Zur steuerlichen Behandlung der Erträge bzw. der Ausschüttungen/Entnahmen im Rahmen der Fondsbeteiligung<br />

(einschließlich der jeweiligen steuerlichen Abzüge und Belastungen) sowie bezüglich der weiteren Einzelheiten zu den prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen<br />

siehe Tz. 7, Tz. 8 und Tz. 11.<br />

4) Details hierzu siehe in Tz. 5 bzw. in Tz. 10.4.1.<br />

5) Ohne Berücksichtigung von Sonderkündigungsrechten. Zu Sonderkündigungsrechten siehe Tz. 5.2.2 bzw. Tz. 10.4.2.2 und Hinweise dazu siehe unter<br />

Tz. 3.2.2 ab Seite 26 bzw. Tz. 3.2.4 ab Seite 30.


1.2 Beteiligungsangebot (Vermögensanlage)<br />

Der <strong>Anleger</strong> beteiligt sich anfänglich mittelbar über<br />

den Treuhandkommanditisten, die FCT Finanzcontrol<br />

Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft („Treuhandkommanditist“)<br />

an der Fondsgesellschaft. Als Treugeber<br />

ist der <strong>Anleger</strong> nach dem Treuhand- und nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag einem direkt als Kommanditisten<br />

Beteiligten wirtschaftlich gleichgestellt. Treugeber<br />

können auf Grundlage der gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelung in die Stellung eines Kommanditisten<br />

wechseln. Die Treugeber bilden untereinander<br />

keine eigene Innengesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts.<br />

Die beitretenden <strong>Anleger</strong> werden ihren Beteiligungsbetrag<br />

gemäß den Bestimmungen der Beitrittsvereinbarung<br />

an die Fondsgesellschaft leisten.<br />

Auf den gesamten Beteiligungsbetrag ist von den<br />

<strong>Anleger</strong>n ein Agio in Höhe von 5 Prozent zu leisten.<br />

Jeder Treugeber hat den Treuhandkommanditisten<br />

von Verbindlichkeiten aus dem für ihn anteilig erworbenen<br />

und gehaltenen Kommanditanteil freizustellen.<br />

Die mit der Beteiligung zum Zeitpunkt der Zeichnung<br />

verbundenen Rechte und Pflichten sind in<br />

Tz. 10.2 sowie im in Tz. 13 abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft und dem in<br />

Tz. 14 abgedruckten Treuhandvertrag ausführlich<br />

dargestellt. Die Verteilung des Ergebnisses der<br />

Fondsgesellschaft und die Beteiligung am Vermögen<br />

sowie am Auseinandersetzungsguthaben bestimmen<br />

sich nach dem Verhältnis der Kapitalanteile<br />

ohne Agio (Kapitalkonto I).<br />

Die <strong>Anleger</strong> besitzen bei Gesellschafterversammlungen<br />

ein Stimmrecht entsprechend dem Verhältnis<br />

ihrer Kapitalanteile. Des Weiteren werden die <strong>Anleger</strong><br />

jährlich über den Geschäftsverlauf der Fondsgesellschaft<br />

unterrichtet.<br />

Details sind in Tz. 10.1, Tz. 10.2 sowie Tz. 13 und<br />

Tz. 14 dargestellt.<br />

1.3 Zielgruppe<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot wendet sich<br />

an natürliche Personen,<br />

• die in Deutschland ihren ausschließlichen Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und<br />

in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />

sind, ihre Beteiligung im steuerlichen<br />

Privatvermögen halten und diese nicht fremdfinanzieren,<br />

• die langfristig in professionell verwaltete Büroimmobilien<br />

in München, unter Berücksichtigung<br />

der damit zusammenhängenden Schwankungen<br />

des lokalen Immobilienmarkts, investieren möchten<br />

und<br />

• die im Rahmen einer unternehmerischen Beteiligung,<br />

die wegen ihrer Größenordnung üblicherweise<br />

institutionellen Investoren vorbehalten ist,<br />

an den möglichen Erträgen und am Wertsteigerungspotenzial<br />

einer Sachwertanlage teilhaben<br />

möchten.<br />

Die mit diesem Beteiligungsangebot verbundenen<br />

Risiken sind unter den Risikohinweisen in Tz. 3<br />

(Seite 24 bis 49) dargestellt und bei der Anlageentscheidung<br />

zu berücksichtigen.<br />

Wichtige Hinweise<br />

Alle Ausführungen in diesem Beteiligungsangebot<br />

stellen ausschließlich auf die Zielgruppe ab. Das Angebot<br />

erfolgt ausschließlich in Deutschland. Das<br />

Beteiligungsangebot ist auf <strong>Anleger</strong> zugeschnitten,<br />

die natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland<br />

(und nur in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig)<br />

sind, ihre Beteiligung im<br />

Privatvermögen halten und die Beteiligung nicht<br />

fremdfinanzieren. Gleichwohl können sich natürliche<br />

oder juristische Personen im Rahmen der Kapitalerhöhungen<br />

gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft, grundsätzlich als<br />

Treugeber über den Treuhandkommanditisten,<br />

beteiligen. Die Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen<br />

Rechts, Gemeinschaften und Ehepaaren<br />

in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

bzw. Gemeinschaft an der Fondsgesellschaft als<br />

Kommanditist oder Treugeber ist ausgeschlossen.<br />

Personen, die (i) Staatsangehörige der USA sind,<br />

(ii) Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und<br />

Arbeitsgenehmigung der USA („Green Card“) sind,<br />

(iii) ihren gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz oder<br />

Sitz in den USA haben und/oder (iv) die Beteiligung<br />

für eine Vermögensmasse mit Sitz in den USA eingehen<br />

oder einer solchen anbieten, sollen nicht<br />

Kommanditisten der Gesellschaft oder Treugeber<br />

sein. Anlässlich der Aufnahme und auf Verlangen<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten haben<br />

Kommanditisten wie auch Treugeber zu versichern<br />

und nachzuweisen, dass keine der im vorstehenden<br />

Satz genannten Bedingungen vorliegt. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist kann im Einzelfall<br />

Ausnahmen von den Regelungen in diesem Absatz<br />

zulassen.<br />

Gesellschafter bzw. Treugeber können ihre Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft nicht wirksam an in<br />

vorstehendem Absatz genannte Personen übertragen<br />

bzw. zu deren Gunsten in sonstiger Weise verfügen<br />

oder ihre Beteiligung diesen Personen wirksam<br />

vererben, sofern der geschäftsführende<br />

Kommanditist seine Zustimmung verweigert. Darüber<br />

hinaus enthalten §§ 23, 24 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft weitere Beschränkungen<br />

der Möglichkeit zur Übertragung der<br />

Verfügung über die bzw. Vererbung der Beteiligung.<br />

Geht die Beteiligung auf in vorstehendem Absatz<br />

genannte Personen über bzw. fällt ein Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber in Zukunft unter den in vorstehenden<br />

Absätzen genannten Personenkreis, kann<br />

der Gesellschafter bzw. Treugeber vom geschäftsführenden<br />

Kommanditisten aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden. Vorstehende Beschränkungen<br />

und Ausschlussmöglichkeiten gelten im Rahmen<br />

des Treuhandvertrags entsprechend. Details<br />

hierzu siehe Tz. 10.2.1.13.<br />

10 11<br />

1.4 Investitionsstandort<br />

München ist die Landeshauptstadt und mit ca.<br />

1,4 Millionen Einwohnern gleichzeitig größte Stadt<br />

des Freistaates Bayern und die drittgrößte Stadt<br />

Deutschlands. Die Stadt ist eines der wichtigsten<br />

Wirtschafts-, Verkehrs- und Kulturzentren der Bundesrepublik<br />

und eine der prosperierenden Städte<br />

Europas. München ist Zentrum der Metropolregion<br />

München mit ca. 2,6 Mio. Einwohnern sowie Verwaltungssitz<br />

des Regierungsbezirkes Oberbayern<br />

mit ca. 4,3 Mio. Einwohnern.<br />

Die Fondsobjekte liegen in drei verschiedenen<br />

Stadtbezirken Münchens. Das Fondsobjekt Denninger<br />

Str. 165 befindet sich im Arabellapark in<br />

München-Bogenhausen, in gut sichtbarer Ecklage<br />

an der Denninger Straße und der Daphnestraße.<br />

Der Arabellapark weist insgesamt eine ausgewogene<br />

Mischung aus Wohnen, Arbeiten, Einzelhandel,<br />

Gastronomie und Dienstleistungen auf.<br />

Das Fondsobjekt Landsberger Str. 284–288 liegt im<br />

Stadtbezirk Laim unmittelbar an der Landberger<br />

Straße, eine der wichtigsten Hauptverkehrsstraßen<br />

Münchens, die in Ost-West-Richtung den Stadtteil<br />

Pasing mit dem Münchener Stadtzentrum verbindet.<br />

Parallel zur Landsberger Straße und unmittelbar<br />

hinter dem Fondsobjekt verläuft die Stammstrecke<br />

der S-Bahn München. Die Umgebung ist geprägt<br />

durch eine geschlossene Bebauung mit Büro- und<br />

Verwaltungsbauten sowie Wohn- und Geschäftshäusern.<br />

Das Fondsobjekt Ungererstr. 69 befindet sich im<br />

Münchener Stadtbezirk Schwabing, unmittelbar an<br />

der Ungererstraße, einer vierspurigen Hauptverkehrsstraße,<br />

die in ca. einem Kilometer südwestlicher<br />

Richtung an der Münchner Freiheit auf die<br />

Leopoldstraße mündet. Die Umgebung ist durch<br />

eine gemischte Bebauung geprägt. Im nahen Umfeld<br />

befinden sich Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser<br />

sowie reine Mehrfamilienhäuser. Außerdem<br />

bietet dieser Standort gute Naherholungsmöglichkeiten<br />

durch das in unmittelbarer Nachbarschaft<br />

gelegene Ungererbad und den Schwabinger See<br />

sowie durch den ca. einen Kilometer entfernten<br />

Englischen Garten.


Alle drei Standorte sind infrastrukturell gut ausgebaut<br />

und sowohl an den Individualverkehr wie auch<br />

an den öffentlichen Nahverkehr <strong>sehr</strong> gut angebunden.<br />

Details zu den Standorten der Fondsobjekte bzw.<br />

zum Immobilienmarkt München und den Mikrostandorten<br />

sind in Tz. 4 dargestellt.<br />

1.5 Fondsobjekte<br />

1.5.1 Fondsobjekt Denninger Str. 165<br />

Bei dem Fondsobjekt in der Denninger Str. 165 in<br />

81925 München, das 1995 errichtet wurde, handelt<br />

es sich um ein Solitärgebäude in Ecklage mit<br />

zwei Untergeschossen, Erdgeschoss, drei Obergeschossen<br />

sowie einem Staffelgeschoss. Das Gebäude<br />

ist mit vorgehängten Naturstein- und Glasfassaden<br />

errichtet worden.<br />

Das Fondsobjekt verfügt über eine vermietbare<br />

Fläche von ca. 9.502 Quadratmetern, davon ca.<br />

6.947 Quadratmeter Bürofläche, ca. 952 Quadratmeter<br />

Casinofläche und ca. 1.603 Quadratmeter<br />

Lagerfläche sowie ca. 155 Stellplätze. Der Haupteingangsbereich<br />

ist repräsentativ und verfügt über<br />

eine Glasüberdachung. Die großzügige Empfangshalle<br />

erstreckt sich über alle oberirdischen Geschosse<br />

und öffnet sich teilweise zum 1. Untergeschoss.<br />

Im 1. Untergeschoss befindet sich das Casino, das<br />

durch ein Glasdach Tageslichteinstrahlung erhält.<br />

Innenansicht der Unternehmenszentrale der Schörghuber Unternehmensgruppe.<br />

1.5.2 Fondsobjekt Landsberger Str. 284–288<br />

Bei dem Fondsobjekt in der Landsberger Str. 284–<br />

288 in 80687 München, das 2010 errichtet wurde,<br />

handelt es sich um einen Bürogebäudeabschnitt<br />

eines mäanderförmigen Gebäudeensembles auf<br />

einem Grundstücksstreifen zwischen der Landsberger<br />

Straße und den Gleisanlagen der Münchener<br />

S-Bahn-Stammstrecke. Das Fondsobjekt umfasst<br />

den realgeteilten Bauteil 1a (ca. 80 Prozent) des<br />

Gebäudeensembles und verfügt über eine vermietbare<br />

Fläche von ca. 16.334 Quadratmetern, davon<br />

ca. 14.577 Quadratmeter Bürofläche, ca. 1.757 Quadratmeter<br />

Archiv-/Lagerfläche sowie ca. 110 Tiefgaragenstellplätze.<br />

Das Bürogebäude umfasst zwei<br />

Untergeschosse, Erdgeschoss und sechs Obergeschosse.<br />

Im Erdgeschoss befinden sich neben einem<br />

repräsentativen Eingangsbereich die Mitarbeiterkantine<br />

sowie mehrere Konferenzräume. Gemeinsam<br />

mit dem Bauteil 1b teilt sich der Bauabschnitt<br />

1a die Tiefgarage sowie diverse technische Anlagen.<br />

Der Gebäudekomplex wurde von der DGNB (Deutsche<br />

Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) mit<br />

„Gold“ ausgezeichnet. Außerdem wurde das Gebäude<br />

nach den Richtlinien des Feng Shui realisiert und<br />

zertifiziert.<br />

1.5.3 Fondsobjekt Ungererstr. 69<br />

Bei dem Fondsobjekt in der Ungererstr. 69 in<br />

80805 München handelt es sich um eine Büroimmobilie,<br />

bestehend aus einem Neubau und einem<br />

entkernten, zeitgemäß modernisierten Altbau.<br />

Das Gebäude besteht aus zwei Bauteilen. Die sogenannte<br />

Welle wurde 2009 nach einem Entwurf des<br />

Architekturbüros DMP in Stahlbetonskelettbauweise<br />

neu erbaut. Der zweite Bauteil wurde 2009 kernsaniert<br />

und in Massivbauweise errichtet.<br />

Das Büroobjekt mit fünf Obergeschossen, einem<br />

Erdgeschoss und zwei Untergeschossen verfügt über<br />

ca. 8.216 Quadratmeter Gesamtmietfläche, davon<br />

ca. 7.415 Quadratmeter Büro- und Verkehrsflächen,<br />

rd. 295 Quadratmeter Funktionsflächen und rd. 505<br />

Quadratmeter Archiv-/Lagerflächen. Außerdem stehen<br />

ca. 79 Tiefgaragenstellplätze zur Verfügung.<br />

Die Erschließung erfolgt über zwei Betonkerne, jeweils<br />

einer im Neubau und einer im Bestandsgebäude.<br />

Hier befinden sich jeweils zwei Aufzüge sowie<br />

ein Treppenhaus. Im 5. Obergeschoss befindet<br />

sich ein repräsentativer Sitzungssaal mit Zugang<br />

zur Dachterrasse.<br />

Details zu den Fondsobjekten siehe in Tz. 5. Siehe<br />

hierzu auch die wichtigen Hinweise in Tz. 3.3 ab<br />

Seite 39.<br />

1.6 Mieter der Fondsobjekte/Mietverträge<br />

Das Fondsobjekt Denninger Str. 165 wird seit seiner<br />

Fertigstellung von der Schörghuber Unternehmensgruppe<br />

als Unternehmenszentrale genutzt,<br />

Mieter ist mit der Schörghuber Stiftung & Co. Holding<br />

KG die zentrale Finanzholding des Konzerns.<br />

Die Schörghuber Unternehmensgruppe wurde<br />

1954 in München gegründet und ist national und<br />

international tätig. Die vier Unternehmensbereiche<br />

sind Bauen und Immobilien, Getränke, Hotel und<br />

Seafood. Im Objekt befinden sich neben dem Hauptsitz<br />

der Schörghuber Unternehmensgruppe mit der<br />

zentralen Unternehmensführung die Geschäftsleitung<br />

der Bayerischen Hausbau mit einem Großteil<br />

der operativen Unternehmen des Bereichs Bauen<br />

und Immobilien.<br />

Der Mietvertrag wurde mit einer Grundmietzeit von<br />

zwölf Jahren bis zum 30.09.2023 über das gesamte<br />

Fondsobjekt abgeschlossen. Die Vermietung erfolgt<br />

größtenteils (ca. 89 Prozent) umsatzsteuerfrei. Es<br />

ist eine einmalige Erhöhung der Miete zu Beginn<br />

des dritten Mietjahres, also ab dem 01.10.2013,<br />

12 13<br />

um 4,5 Prozent der geschuldeten Nettogesamtmiete<br />

vereinbart. Ab dem vierten Mietjahr ist eine<br />

jährliche Staffelmiete vereinbart. Erstmalig zum<br />

01.10.2014 und danach zu Beginn eines jeden weiteren<br />

Mietjahres erhöht sich die Nettogesamtmiete<br />

um jeweils 2,4 Prozent der jeweils zuletzt geschuldeten<br />

Nettogesamtmiete.<br />

Die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung<br />

stehenden Mietnebenkosten werden weitgehend<br />

vom Mieter getragen. Die Instandhaltung, Instandsetzung<br />

und Erneuerung an Dach und Fach obliegt<br />

dem Vermieter. Alle weiteren, nicht von Dach und<br />

Fach erfassten, notwendigen Instandhaltungs- und<br />

Instandsetzungsarbeiten des Mietobjekts (insbesondere<br />

der haustechnischen Anlagen) hat grundsätzlich<br />

der Mieter auf eigene Kosten durchzuführen.<br />

Die Kostenlast dieser durch den Mieter auszuführenden<br />

Erneuerungen, d.h. Ersatzbeschaffungen,<br />

wurde durch feste Betragsobergrenzen pro Mietjahr<br />

mit zwei Zeitschwellen (bis 30.09.2017:<br />

100.000 Euro, ab 01.10.2017: 60.000 Euro, jeweils<br />

zzgl. Umsatzsteuer) begrenzt, so dass der Vermieter<br />

nur darüber hinausgehende Kosten zu erstatten<br />

hat.<br />

Das Fondsobjekt Landsberger Str. 284–288 ist an die<br />

WPP Deutschland Holding GmbH & Co. KG vermietet<br />

und wird von der TNS Infratest Holding GmbH als<br />

Unternehmenssitz genutzt.<br />

TNS Infratest ist einer der weltweit führenden Anbieter<br />

für kundenindividuelle Markt- und Sozialforschung<br />

sowie der damit zusammenhängenden<br />

Beratung. Sie gehört zur WPP Group – einem der<br />

weltgrößten Unternehmen für Medien- und Kommunikationsdienstleistungen<br />

mit einem Jahresumsatz<br />

von 10 Mrd. GBP (2011) und ca. 158.000 Mitarbeitern<br />

in 108 Ländern.<br />

Der Mietvertrag wurde mit einer Grundmietzeit von<br />

15 Jahren bis zum 31.10.2025 über den gesamten<br />

Bauteil 1a abgeschlossen (Details dazu, auch zu<br />

bestehenden Sonderkündigungsrechten, siehe unter<br />

Tz. 5.2.2). Der Mietvertrag ist zu 100 Prozent<br />

wertgesichert. Rückwirkend bis zum 15.12. eines<br />

jeden Jahres kann zum 01.01. eines jeden Jahres,<br />

erstmals zum 01.01.2012, eine Anpassung der Nettomiete<br />

gemäß der Änderung des vom Statistischen<br />

Bundesamt festgestellten „Verbraucherpreisindex<br />

für Deutschland“ (Basis 2000 = 100) gegenüber dem


Indexstand am 01.01.2011 bzw. zum Zeitpunkt der<br />

letzten Mietanpassung verlangt werden (keine<br />

automa tische Anpassung).<br />

Die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung<br />

stehenden Mietnebenkosten werden nach marktüblichem<br />

Standard weitgehend vom Mieter getragen,<br />

dabei sind die Kosten der technischen und<br />

kaufmännischen Hausverwaltung pauschal mit 2<br />

Prozent der Jahresnettomiete festgelegt. Die Instandhaltung,<br />

Instandsetzung und Erneuerung an<br />

Dach und Fach obliegt dem Vermieter. Alle weiteren,<br />

nicht von Dach und Fach erfassten, notwendigen<br />

Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten<br />

des Mietobjekts (insbesondere der<br />

haustechnischen Anlagen) hat grundsätzlich der<br />

Mieter auf eigene Kosten durchzuführen. Ferner<br />

sind die Kosten für Schönheitsreparaturen, Instandhaltung<br />

und Instandsetzung der Gemeinschaftsflächen/Gemeinschaftsanlagen<br />

sowie der gemeinschaftlichen<br />

technischen Einrichtungen und Anlagen<br />

auf 7 Prozent bzw. bei nacheinander folgenden<br />

zweimaliger Überschreitung auf 10 Prozent der<br />

Jahresnettomiete begrenzt.<br />

Das Fondsobjekt Ungererstr. 69 wird von der<br />

MAN SE („MAN“) genutzt. MAN ist eines der führenden<br />

Nutzfahrzeug-, Motoren- und Maschinenbauunternehmen<br />

Europas, das am Standort Ungererstraße<br />

bereits seit 1998 seine Hauptverwaltung hat.<br />

Der Mietvertrag mit der MAN wurde mit einer<br />

Grundmietzeit von 15 Jahren bis zum 30.04.2024<br />

über das gesamte Fondsobjekt abgeschlossen. Der<br />

Mietvertrag ist zu 100 Prozent wertgesichert. Nach<br />

Ablauf des zweiten Mietjahres wird die Änderung<br />

gegenüber dem vom Statistischen Bundesamt festgestellten<br />

„Verbraucherpreisindex für Deutschland“<br />

(Basis 2000 = 100) automatisch, sofern die Differenz<br />

gegenüber dem Stand zum Ablauf des ersten Mietjahres,<br />

bzw. zur letzten Erhöhung mehr als 7,5 Punkte<br />

beträgt, an die Nettomiete angepasst.<br />

Die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung<br />

stehenden Mietnebenkosten werden, bis auf wenige<br />

Ausnahmen, nach marktüblichem Standard vom<br />

Mieter getragen (insbesondere ist eine Umlage der<br />

Kosten der technischen und kaufmännischen Hausverwaltung<br />

nicht vorgesehen). Der Mieter trägt<br />

grundsätzlich Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten<br />

für innerhalb der Mietfläche<br />

gelegene Anlagen und Einrichtungen bis max. 6,5<br />

Prozent der Jahresnettokaltmiete und nur nach<br />

Maß gabe eines festgelegten Anlagenkatalogs (siehe<br />

hierzu Tz. 10.4.2.3). Wird der Rahmen in einem<br />

Jahr nicht ausgeschöpft, erhöht sich der Maximalbetrag<br />

im Folgejahr um den nicht verbrauchten Teil.<br />

Wird er im Folgejahr wiederum nicht verbraucht,<br />

verfällt er.<br />

Details zu den Mietverträgen sind in Tz. 5.1.2, 5.2.2<br />

und 5.3.2 und Details zu den Annahmen der Prognoserechnung<br />

betreffend die Vermietungssituation<br />

über die gesamte Prognosedauer sind in Tz. 7.1<br />

in Erläuterung (1) ausführlich dargestellt. Siehe<br />

hierzu auch die wichtigen Hinweise in Tz. 3.2.2 ab<br />

Seite 26.<br />

1.7 Gutachten und weitere Prüfungen im<br />

Zusammenhang mit den Anlageobjekten<br />

Für die Fondsobjekte (als mittelbare Anlageobjekte<br />

im Rahmen der vorliegenden Vermögensanlage)<br />

hat der Anbieter jeweils ein Gutachten zur Ermittlung<br />

des Verkehrswerts („Bewertungsgutachten“)<br />

bei der Firma BulwienGesa Valuation GmbH, Berlin,<br />

in Auftrag gegeben. Folgende Ergebnisse wurden<br />

durch die Bewertungsgutachten ermittelt:<br />

Bewertungsgutachten vom 01.08.2011 mit Bewertungsstichtag<br />

07.07.2011 für Fondsobjekt Denninger<br />

Str. 165: Es wurde ein gutachterlicher Wert in<br />

Höhe von 29,1 Mio. Euro ermittelt (der im Kaufvertrag<br />

mit dem Verkäufer vereinbarte Kaufpreis beläuft<br />

sich auf 29 Mio. Euro). Siehe dazu auch die<br />

Ausführungen in Tz. 5.1.1.1.<br />

Bewertungsgutachten vom 15.02.2012 mit Bewertungsstichtag<br />

02.02.2012 für Fondsobjekt Landsberger<br />

Str. 284–288: Es wurde ein gutachterlicher<br />

Wert in Höhe von 50,3 Mio. Euro ermittelt (der im<br />

Kaufvertrag mit dem Verkäufer vereinbarte Kaufpreis<br />

beläuft sich auf 49,3 Mio. Euro). Siehe dazu<br />

auch die Ausführungen in Tz. 5.2.1.1.<br />

Bewertungsgutachten vom 15.03.2012 mit Bewertungsstichtag<br />

09.02.2012 für Fondsobjekt Ungererstr.<br />

69: Es wurde ein gutachterlicher Wert in Höhe<br />

von 29,7 Mio. Euro ermittelt (der im Kaufvertrag mit<br />

dem Verkäufer vereinbarte Kaufpreis beläuft sich<br />

auf 29.219.833 Euro). Siehe dazu auch die Ausführungen<br />

in Tz. 5.3.1.1. Weitere Bewertungsgutachten<br />

für die Fondsobjekte liegen weder dem Anbieter<br />

noch dem Emittenten vor.<br />

Für die Kommanditanteile an den drei Objektgesellschaften,<br />

die Eigentümer der Fondsobjekte sind<br />

und die unmittelbare Anlageobjekte der Fondsgesellschaft<br />

im Rahmen der vorliegenden Vermögensanlage<br />

darstellen, wurden keine Bewertungsgutachten<br />

in Auftrag gegeben.<br />

Für die Fondsobjekte wurden ferner jeweils eine<br />

technische sowie eine rechtliche (Ankaufs-)Prüfung<br />

von Sachverständigen bzw. von fachkundigen Beratern<br />

durchgeführt. Die aus der jeweiligen Überprüfung<br />

resultierenden Ergebnisse sind jeweils in<br />

die Grundstückskaufverträge (Einzelheiten siehe<br />

Tz. 10.4.1) sowie in die Prognoserechnung (Tz. 7)<br />

eingeflossen. Einzelheiten dazu siehe auch in Tz. 5.<br />

1.8 Mindestbeteiligungsbetrag<br />

Der Beteiligungsbetrag jedes künftig beitretenden<br />

<strong>Anleger</strong>s soll mindestens 15.000 Euro betragen;<br />

höhere Beteiligungsbeträge müssen durch 1.000<br />

ohne Rest teilbar sein, die <strong>Anleger</strong> haben den Nominalbetrag<br />

der übernommenen Kapitaleinlage<br />

(Beteiligungsbetrag) als Erwerbspreis zu zahlen.<br />

Zusätzlich zum Erwerbspreis ist ein Agio in Höhe<br />

von 5 Prozent des Beteiligungsbetrags zu zahlen.<br />

Einzelheiten hierzu, auch zum Gesamtbetrag der<br />

angebotenen Vermögensanlage, siehe in Tz.<br />

10.2.1, insbesondere in Tz. 10.2.1.1 und Tz. 10.2.1.8.<br />

1.9 Beitritt und Einzahlung/Platzierungsfrist/<br />

Platzierungsgarantie<br />

Der Beteiligungsbetrag zzgl. 5 Prozent Agio ist gemäß<br />

den Bestimmungen der Beitrittsvereinbarung<br />

zum 20. des auf die Zeichnung folgenden Monats<br />

zu erbringen bzw., sofern dies kein Bankarbeitstag<br />

ist, zum nächsten Bankarbeitstag. Siehe dazu auch<br />

Tz. 15.4 (Abwicklungshinweise).<br />

14 15<br />

Die Beteiligung erfolgt auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft, des Treuhandvertrags<br />

sowie der Beitrittsvereinbarung. Im<br />

Rahmen der Beitrittsvereinbarung gibt der <strong>Anleger</strong><br />

ein Angebot auf Beitritt als Treugeber ab, das durch<br />

Annahme seitens des Treuhandkommanditisten<br />

und durch Zulassung zur Kapitalerhöhung durch<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten der<br />

Fondsgesellschaft wirksam wird.<br />

Das öffentliche Angebot beginnt gemäß § 9 Abs. 1<br />

VermAnlG frühestens einen Tag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospekts. Das Angebot endet<br />

mit der vollständigen Platzierung, spätestens am<br />

30.06.2013 oder am 31.12.2015, wenn der geschäftsführende<br />

Kommanditist von seinem Recht Gebrauch<br />

macht, die Platzierungsfrist entsprechend zu verlängern<br />

(siehe § 4 Abs. 1 des in Tz. 13 abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft).<br />

Die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />

hat eine Platzierungsgarantie für das<br />

gesamte zu platzierende Kommanditkapital (Emissionskapital)<br />

abgegeben. Siehe hierzu Details in<br />

Tz. 10.5.2 bzw. wichtige Hinweise in Tz. 3.2.3 ab<br />

Seite 29.<br />

1.10 Prognostizierte Ausschüttungen/<br />

Entnahmen und steuerliche Behandlung<br />

Bezogen auf den Beteiligungsbetrag des <strong>Anleger</strong>s<br />

(ohne Agio) sind über den Prognosezeitraum des<br />

vorliegenden Beteiligungsangebots Ausschüttungen/Entnahmen<br />

vor Steuern von anfänglich 5,5<br />

Prozent p. a., ansteigend auf 6 Prozent p. a., angestrebt.<br />

Ausschüttungen/Entnahmen enthalten dabei<br />

auch Kapitalrückzahlungen. Die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

des Liquidationsüberschusses sind<br />

dabei nicht berücksichtigt. Details sind in Tz. 7.2<br />

und Tz. 8.2 dargestellt.<br />

An prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen<br />

nehmen <strong>Anleger</strong> zeitanteilig ab dem Ersten des<br />

auf die Einzahlung des Beteiligungsbetrags nebst<br />

Agio folgenden Monats teil. Die jährlichen Ausschüttungen/Entnahmen<br />

sind zum 30.06. des


120%<br />

100%<br />

6,0%<br />

5,0%<br />

4,0%<br />

3,0%<br />

2,0%<br />

1,0%<br />

0%<br />

-100%<br />

-120%<br />

Prognostizierte Ausschüttungen/Entnahmen 1)<br />

-105%<br />

Einzahlung<br />

5,5% 5,5% 5,5% 5,5%<br />

5,5% 5,5% 5,5%<br />

2012<br />

1) Prognostizierte Ausschüttungen/Entnahmen bezogen auf den eingezahlten Beteiligungsbetrag ohne Agio für das jeweilige Geschäftsjahr (während<br />

der Platzierungsphase zeitanteilig ab dem der Einlageleistung folgenden Monatsersten). Die prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen sind vor<br />

(individuell anfallenden) Einkommensteuern aus der Beteiligung auf der Ebene der <strong>Anleger</strong> dargestellt (siehe dazu Tz. 7.2, Tz. 8.2 bzw. Tz. 11 und auch<br />

die Hinweise in Tz. 3.4 ab Seite 43), berücksichtigen aber bereits die aus der Anlage der freien Liquidität im Rahmen der Beteiligung anfallende Abgeltungsbesteuerung<br />

für Kapitaleinkünfte (siehe dazu Tz. 7.2 in Erläuterung (26) bzw. Tz. 11.4.1.3). Die prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen<br />

beinhalten auch Kapitalrückzahlungen. Die für das Jahr 2023 dargestellte Ausschüttung/Entnahme berücksichtigt auch den prognostizierten Netto-<br />

Veräußerungserlös.<br />

Folgejahres, erstmals zum 30.06.2013, vorgesehen.<br />

Details sind in Tz. 7, Tz. 8 und Tz. 10.2.1 dargestellt.<br />

Die prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen<br />

sind nicht garantiert, sondern resultieren im Wesentlichen<br />

aus dem tatsächlichen Ergebnis aus der<br />

unmittelbaren Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />

an den drei Objektgesellschaften (als unmittelbare<br />

Anlageobjekte) sowie aus den sonstigen Einflussfaktoren<br />

im Rahmen des Investments (siehe dazu<br />

die Hinweise in Tz. 3, ab Seite 22, insbesondere in<br />

Tz. 3.2 ab Seite 25).<br />

Die Fondsgesellschaft übt eine vermögensverwaltende<br />

Tätigkeit aus und ist auch nicht gewerblich<br />

geprägt. Sofern die Beteiligung im Privatvermögen<br />

gehalten wird, erzielen die <strong>Anleger</strong> überwiegend<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie<br />

in geringem Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />

Die dem <strong>Anleger</strong> anteilig zugerechneten Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung unterliegen<br />

der individuellen Steuerbelastung des <strong>Anleger</strong>s.<br />

Auf Ebene der Fondsgesellschaft oder der Objekt-<br />

5,75%<br />

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

gesellschaften anfallende Zinsen, z.B. aus der Anlage<br />

von Liquiditätsüberschüssen, sind grundsätzlich<br />

durch den <strong>Anleger</strong> als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

zu versteuern, jedoch in der Prognoserechnung<br />

bereits im Wege der angenommenen Abgeltungsbesteuerung<br />

durch Abzug an der Quelle berücksichtigt<br />

(siehe dazu Details in Tz. 7.2 in Erläuterung (26)<br />

bzw. in Tz. 11.4.1.3). Siehe hierzu auch die wichtigen<br />

Hinweise in Tz. 3.4 ab Seite 43.<br />

1.11 Beteiligungsdauer<br />

5,75%<br />

6,0%<br />

2021<br />

6,0%<br />

117,41%<br />

2022 2023<br />

Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte Zeit<br />

eingegangen, wobei eine ordentliche Kündigung<br />

erstmals zum 31.12.2030 für die <strong>Anleger</strong> möglich<br />

ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt hiervon unberührt. Zudem sind die <strong>Anleger</strong><br />

berechtigt, bei Einhaltung der im Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft geregelten Beschränkungen,<br />

ihren Anteil mit Wirkung zum 31.12./01.01. eines<br />

jeden Jahres auf einen Erwerber zu übertragen.<br />

Eine Beteiligung im Rahmen dieses Angebots ist<br />

als langfristige Vermögensanlage konzipiert. Für<br />

Zwecke der Prognoserechnung wurden beispielhaft<br />

eine Veräußerung der Fondsobjekte und eine Liquidation<br />

der Objektgesellschaften zum 31.12.2023<br />

angenommen. Ob zu diesem für Zwecke der Prognose<br />

unverbindlich angesetzten Zeitpunkt ein Verkauf<br />

sinnvoll oder möglich ist oder ob ein Verkauf<br />

weit vor oder weit nach diesem Zeitpunkt sinnvoll<br />

oder möglich ist, kann aus heutiger Sicht nicht eingeschätzt<br />

werden und hängt wesentlich von der<br />

zu diesem Zeitpunkt tatsächlichen Vermietungssituation,<br />

der allgemeinen Situation der Wirtschaft<br />

und dem Immobilienzyklus sowie von den weiteren<br />

relevanten Bedingungen und Einflussfaktoren<br />

für eine Veräußerung der Anlage- bzw. Fondsobjekte<br />

ab. Insofern handelt es sich bei dem prognostizierten<br />

Verkaufszeitpunkt um eine vorläufige<br />

und unverbindliche Planung. Auf der Grundlage<br />

des Geschäftsplans der Fondsgesellschaft sieht die<br />

Prognoserechnung zunächst eine langfristige (mittelbare)<br />

Vermietung der Fondsobjekte und eine<br />

langfristige Beteiligung der Fondsgesellschaft an<br />

den Objektgesellschaften vor. Die tatsächliche Beteiligungsdauer<br />

muss daher nicht dem Prognosezeitraum<br />

entsprechen.<br />

Über den Zeitpunkt des Verkaufs der Anlage- bzw.<br />

der Fondsobjekte und damit die tatsächliche Dauer<br />

der Beteiligung bzw. eine Beendigung der Beteiligung<br />

entscheiden die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung.<br />

Details sind in Tz. 10.2.1<br />

bzw. Tz. 13 dargestellt. Siehe hierzu auch die wichtigen<br />

Hinweise in Tz. 3.2.9 ab Seite 33.<br />

1.12 <strong>Anleger</strong>betreuung, Fonds­ und Assetmanagement<br />

Die <strong>Anleger</strong>betreuung und das Fondsmanagement<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft übernimmt die Real<br />

I.S. Details sind in Tz. 10.5.1.2 dargestellt. Das Assetmanagement<br />

für die Fondsobjekte auf der Ebene<br />

der Objektgesellschaften wurde ebenfalls der Real<br />

I.S. übertragen (Details hierzu siehe Tz. 10.5.1.1).<br />

16 17<br />

1.13 <strong>Anleger</strong>eignung<br />

Bei dem Beteiligungsangebot handelt es sich um<br />

eine langfristige unternehmerische Beteiligung.<br />

Dementsprechend richtet sich das vorliegende Angebot<br />

an <strong>Anleger</strong>, die bereit sind, eine langfristige<br />

unternehmerische Beteiligung einzugehen und<br />

darüber hinaus die in diesem Verkaufsprospekt<br />

enthaltenen Einschätzungen teilen. <strong>Anleger</strong> sollten<br />

vor einer Anlageentscheidung prüfen, ob sie<br />

bereit und wirtschaftlich in der Lage sind, die in<br />

Tz. 3 (Seite 24 ff.) dargestellten Risiken zu tragen.<br />

Außerdem darf beim <strong>Anleger</strong> kein kurz- oder mittelfristiger<br />

Bedarf bestehen, über die angelegten<br />

Mittel zu verfügen, da für die eingegangene Beteiligung<br />

kein geregelter Markt besteht und sie damit<br />

nicht fungibel ist (Details siehe Tz 3.2.11 auf Seite<br />

36). <strong>Anleger</strong> sollten vor der Anlageentscheidung<br />

unbedingt den gesamten Verkaufsprospekt im Zusammenhang,<br />

insbesondere die Risikohinweise in<br />

Tz. 3 (Seite 24 ff.), sorgfältig gelesen haben. Der <strong>Anleger</strong><br />

sollte sich bei Fragen zum vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

unbedingt durch unabhängige<br />

Experten beraten lassen, beispielsweise zu steuerlichen<br />

und rechtlichen Fragen durch Steuerberater<br />

und Rechtsanwälte.<br />

1.14 Weitere Angaben<br />

Provisionen, Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare<br />

Vergütungen<br />

Angabe gemäß § 4 Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspV:<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere<br />

Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen,<br />

die im Rahmen der Vermögensanlage<br />

geleistet werden, belaufen sich auf 11.581.120<br />

Euro einschließlich Umsatzsteuer (dies entspricht<br />

rd. 17,1 Prozent in Bezug auf den Gesamtbetrag<br />

der angebotenen Vermögensanlagen ohne Agio),<br />

wobei die Gesamthöhe der Provisionen ausschließlich<br />

dem Anbieter zusteht; die Vergütung<br />

für die Eigenkapitalvermittlung fließt neben


der Real I.S. auch weiteren mit dem Vertrieb beauftragten<br />

Unternehmen zu. Die Gesamthöhe<br />

der Provisionen setzt sich aus den Positionen<br />

Objektaufbereitung und Konzeption, Finanzierungsvermittlung,<br />

Eigenkapitalvermittlung und<br />

Platzierungsgarantie zusammen (siehe Tz.6 Tabellen<br />

6.1.2 und 6.2.2). Der Anbieter muss aus<br />

seinen Provisionen ggf. Vermittlungsprovisionen<br />

an Vertriebspartner leisten bzw. sich solche anrechnen<br />

lassen. Die Position Eigenkapitalvermittlung<br />

enthält daher Vermittlungsprovisionen der<br />

Real I.S. und weiterer mit dem Vertrieb beauftragter<br />

Unternehmen. Weitere Provisionen, insbesondere<br />

Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare<br />

Vergütungen, werden im Rahmen der<br />

Vermögensanlage nicht geleistet. Details zu den<br />

diesen Vergütungen zugrunde liegenden Verträgen<br />

sind in Tz. 10.5 dargestellt.<br />

Weitere Kosten, Haftung<br />

Der <strong>Anleger</strong> hat neben der Leistung seines Beteiligungsbetrags<br />

zzgl. Agio im Zusammenhang mit<br />

dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />

der Vermögensanlage noch folgende weitere<br />

Kosten zu tragen:<br />

• Im Fall des Wechsels eines Treugebers in die<br />

Stellung als direkt beteiligter Kommanditist<br />

fallen Bearbeitungskosten in Höhe von derzeit<br />

70 Euro sowie Kosten für die Erteilung (Entwurf<br />

und Beglaubigung) der Handelsregistervollmacht<br />

und für die Eintragung ins Handelsregister<br />

an.<br />

• Kosten für Telefon, Internet, Porto, Kopien<br />

usw. Die Kosten sind derzeit nicht bezifferbar.<br />

• Kosten, die der Fondsgesellschaft aus einer<br />

verspäteten Mitteilung der Sonderwerbungskosten<br />

entstehen. Die Kosten sind derzeit<br />

nicht bezifferbar.<br />

• Kosten für die Ausübung des Einsichtsrechts in<br />

Bücher und Schriften durch einen Bevollmächtigten.<br />

Die Kosten sind derzeit nicht bezifferbar.<br />

• Kosten der Übertragung und Teilung von Gesellschafts­<br />

und Treuhandbeteiligungen durch<br />

Rechtsgeschäft oder Todesfall (§ 23 bzw. 24<br />

des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft).<br />

Die Kosten richten sich nach dem<br />

Preisverzeichnis der Fondsgesellschaft oder<br />

dem ihres Geschäftsbesorgers (derzeit die Real<br />

I.S.), das jederzeit eingesehen werden kann<br />

und auf Wunsch dem <strong>Anleger</strong> kostenlos zugesendet<br />

wird. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

betragen diese Kosten 250 Euro zzgl.<br />

Umsatzsteuer.<br />

• Kosten des Geldverkehrs (Bearbeitungs­ oder<br />

Bankgebühren). Die Kosten sind derzeit nicht<br />

bezifferbar.<br />

• Kosten des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft,<br />

falls ein <strong>Anleger</strong> seinen Kapitalanteil<br />

sowie Agio nicht fristgerecht oder nicht in voller<br />

Höhe erbringt und die Geschäftsführung<br />

den Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung erklärt<br />

(§ 7 Abs. 3 und 4). Der <strong>Anleger</strong> trägt die<br />

im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden<br />

entstehenden Kosten und die der Fondsgesellschaft<br />

dadurch entstehenden Schäden, mindestens<br />

aber eine Schadenpauschale in Höhe<br />

des vereinbarten Agios. Die Kosten sind derzeit<br />

nicht bezifferbar.<br />

• Anstelle des Rücktritts kann der geschäftsführende<br />

Kommanditist den Kapitalanteil eines in<br />

Verzug geratenen <strong>Anleger</strong>s auf den Betrag der<br />

von ihm geleisteten Zahlung abzgl. Agio gemäß<br />

Beitrittsvereinbarung sowie abzgl. sämtlicher<br />

Schadenersatzansprüche herabsetzen (§ 7<br />

Abs. 5). Im Fall der Herabsetzung hat der hiervon<br />

betroffene <strong>Anleger</strong> die diesbezüglichen<br />

Kosten, mindestens aber eine Schadenpauschale<br />

in Höhe von 500 Euro zu ersetzen.<br />

• Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Einlagen<br />

können dem <strong>Anleger</strong> außerdem Verzugszinsen<br />

in gesetzlicher Höhe berechnet werden.<br />

Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden<br />

Schadenersatzforderungen, z.B. zusätzlichen<br />

Bearbeitungsgebühren des Geschäftsbesorgers<br />

der Fondsgesellschaft, bleibt<br />

davon unberührt. Die Kosten sind derzeit nicht<br />

bezifferbar.<br />

Weitere Kosten für den <strong>Anleger</strong>, insbesondere<br />

solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />

und der Veräußerung der Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft (Vermögensanlage) verbunden<br />

sind, bestehen nicht.<br />

Die <strong>Anleger</strong> sind nicht zum Nachschuss verpflichtet.<br />

Wegen der Haftung im Fall der Einlagenrückgewähr<br />

(§ 171, § 172 Abs. 4 HGB i. V. m. § 4 Abs.<br />

2 und § 5 Abs. 3 des Treuhandvertrags, vgl. Tz.<br />

14) wird auf die Darstellungen unter Tz. 8.2 verwiesen.<br />

Die <strong>Anleger</strong> haften für Gesellschaftsschulden<br />

gegenüber Dritten als direkt beteiligte<br />

Kommanditisten unmittelbar oder als zur Freistellung<br />

des Treuhandkommanditisten verpflichtete<br />

Treugeber mittelbar. Die Höhe der Haftung<br />

im Außenverhältnis ist auf den Betrag der im<br />

Handelsregister eingetragenen Haftsumme beschränkt;<br />

dies sind für jeden Kommanditisten<br />

stets 100 Euro. Die Haftungsansprüche verjähren<br />

spätestens in fünf Jahren nach der Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft oder Ausscheiden des <strong>Anleger</strong>s.<br />

Darüber hinaus können <strong>Anleger</strong> zur Erstattung<br />

von Zahlungen an die Fondsgesellschaft<br />

verpflichtet sein, die sie über ihren Gewinnanteil<br />

hinaus oder unter Verstoß gegen gesetzliche<br />

Vorschriften, insbesondere Kapitalerhaltungsbestimmungen,<br />

erhalten haben. Der <strong>Anleger</strong> ist darüber<br />

hinaus nicht verpflichtet, weitere Leistungen<br />

zu erbringen, insbesondere haftet er unter<br />

keinen weiteren Umständen und hat keine Nachschüsse<br />

zu leisten.<br />

Anbieter („Initiator“) des Beteiligungsangebots und<br />

Herausgeber des vorliegenden Verkaufsprospekts<br />

ist die<br />

Real I.S. AG<br />

Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />

Innere Wiener Straße 17<br />

81667 München<br />

18 19


2. Anbieter<br />

Die Real I.S. Unternehmenszentrale in München.<br />

Die Real I.S. Gruppe<br />

Als Verbundunternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe ist die Real I.S.<br />

Gruppe mit Sitz in München der Assetmanagement- und Fondsdienstleister<br />

der BayernLB für Immobilien.<br />

Quelle: Real I.S. AG<br />

Investitionsvolumen 2011<br />

(kumuliert):<br />

über 8 Mrd. Euro<br />

Eigenkapitalplatzierung 2011<br />

(inklusive Agio):<br />

481 Mio. Euro<br />

Assets under Management 2011:<br />

rd. 5 Mrd. Euro<br />

2.1 Die Real I.S.<br />

Die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement,<br />

mit Sitz in München, zählt zu den<br />

großen bankgebundenen Initiatoren auf dem deutschen<br />

Kapitalanlagemarkt. Mit attraktiven Angeboten<br />

wendet sie sich sowohl an private als auch<br />

an institutionelle <strong>Anleger</strong>.<br />

Das Unternehmen ist als Investmenthaus tätig. Neben<br />

Publikumsfonds und Spezialfonds, u. a. nach<br />

deutschem Investmentrecht über die Real I.S. Investment<br />

GmbH (KAG), gehören individuelle Fondslösungen,<br />

das Portfoliomanagement und das Management<br />

von institutionellen internationalen<br />

Immobilienportfolien zu den Tätigkeitsfeldern.<br />

Seit 1991 wurden mehr als 100 Fondsprodukte mit<br />

einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 8 Mrd.<br />

Euro für das Privatkundengeschäft und für institutionelle<br />

Investoren angeboten.<br />

Die Real I.S. begleitet bisher etwa 70.000 private<br />

und institutionelle <strong>Anleger</strong> von der Zeichnung der<br />

Fondsanteile über die Verwaltung bis hin zur späteren<br />

Liquidation des Fonds. Für die seit dem Emissionsjahr<br />

1991 aufgelegten Immobilienfonds wurde<br />

eine Leistungsbilanz zum 31.12.2010 gemäß<br />

Definition Verband Geschlossener Fonds („VGF“)<br />

Arbeitskreis erstellt und von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

geprüft.<br />

2.2 Die langjährige Kompetenz<br />

Die Real I.S. hat seit Bestehen zahlreiche Publikumsfonds<br />

mit inländischen und ausländischen Immobilien<br />

aufgelegt und zählt zu den marktführenden<br />

Initiatoren in diesem Segment. Die Real I.S. agiert<br />

in Deutschland und weiteren ausgewählten europäischen<br />

Ländern wie Frankreich, Großbritannien,<br />

Österreich, den Niederlanden und Belgien sowie<br />

in Australien, den USA und Kanada in allen wesentlichen<br />

Immobiliensegmenten (Büro, Einzelhandel)<br />

über breite lokale Netzwerke und teilweise über<br />

eigene Tochtergesellschaften und Repräsentanzen<br />

in den einzelnen Ländern. Der aktive Assetmanagement-Ansatz<br />

hat bei zahlreichen Investments zu<br />

20 21<br />

Die Umgebung des Unternehmenssitzes der TNS Infratest.


nachweisbar positiven Ergebnissen für die Investoren<br />

im Rahmen von Immobilienverkäufen/Fondsaufl<br />

ösungen geführt.<br />

Im Jahr 2011 hat die Real I.S. im Segment der geschlossenen<br />

Beteiligungsmodelle Eigenkapital in<br />

Höhe von 481 Mio. Euro platziert.<br />

Darüber hinaus hat die Real I.S. in der letzten Zeit<br />

folgende Auszeichnungen erhalten:<br />

• <strong>Scope</strong> Special Award „Unternehmenswachstum“<br />

im Jahr 2010<br />

• immobilienmanager.AWARD 2010 in der Kategorie<br />

„Investment“<br />

• Feri EuroRating Award 2011 in der Kategorie<br />

„Bester Initiator Immobilien international“<br />

• <strong>Scope</strong> Award 2011 in der Kategorie „Geschlossene<br />

Fonds Immobilien Ausland“<br />

• Feri EuroRating Award 2012 in den Kategorien<br />

„Bester Initiator Immobilien international“ und<br />

„Outperformer“<br />

2.3 Die Qualität als Philosophie<br />

Die Unternehmensphilosophie der Real I.S. orientiert<br />

sich an den Maximen Qualität, Kundenorientierung,<br />

Innovation und Verantwortung. Die Real<br />

I.S. bietet ihren Kunden ein hochwertiges und umfangreiches<br />

Portfolio von Beteiligungsmodellen<br />

an. Hierbei übernimmt die Real I.S. bei den von ihr<br />

aufgelegten Produkten im Sinne ihrer Kunden die<br />

wichtige Aufgabe, die Beteiligungsprodukte unter<br />

Ertrags-, Kosten- und Risikogesichtspunkten zu<br />

optimieren. Die Real I.S. wählt bewusst nur Vertriebspartner<br />

mit hoher Fachkompetenz und Kundenverantwortung<br />

aus, um eine stetige Kundenzufriedenheit<br />

zu erreichen. Das Unternehmen ist mit einem<br />

ganzheitlichen Qualitätsmanagementsystem nach<br />

DIN EN ISO 9001:2008 vom TÜV Süddeutschland<br />

zertifi ziert.<br />

Mitglied VGF<br />

Die Real I.S. ist Gründungsmitglied<br />

des Verbands Geschlossene<br />

Fonds e.V., der<br />

sich im Dialog mit Gesetzgeber,<br />

Verwaltung und interessierter Öffentlichkeit<br />

für die Belange dieser Vermögensanlage einsetzt.<br />

Bezogen auf den Gesamtmarkt in Deutschland<br />

mit einem Fondsvolumen von ca. 199 Mrd.<br />

Euro repräsentiert der VGF ein Marktvolumen<br />

von annähernd 140 Mrd. Euro. Damit vertritt der<br />

VGF mehr als 70 Prozent des Markts geschlossener<br />

Fonds.<br />

2.4 Das Leistungsangebot<br />

Die <strong>Anleger</strong> können bei der Real I.S. auf das professionelle<br />

Management ihrer Investitionen bauen. Die<br />

Real I.S. verfügt über die Kompetenz für alle hierfür<br />

notwendigen Aufgaben:<br />

• Auswahl geeigneter Investitionsobjekte<br />

• Abwicklung aller vereinbarten Investitionen (z.B.<br />

Baubegleitung)<br />

• Leistungscontrolling (z.B. Eingang Mieteinnahmen,<br />

Garantieleistungen)<br />

• Kaufmännisches und technisches Gebäudemanagement<br />

• Asset- und Portfoliomanagement<br />

• Rechts- und Steuerkompetenz<br />

• Detaillierte, übersichtliche Informationsaufbereitung<br />

für die <strong>Anleger</strong><br />

Wer in ein Beteiligungsmodell der Real I.S. investiert,<br />

vertraut sein Vermögen den Dienstleistungen<br />

eines seriösen und erfahrenen Initiators an.<br />

Neben dem attraktiven Produktangebot steht das<br />

professionelle Management für hohe Qualität. Die<br />

Ratingagentur <strong>Scope</strong> hat die Management-Qualität<br />

der Real I.S. mit der Note AA „<strong>sehr</strong> hohe Qualität“<br />

bewertet. Besonders hervorgehoben werden<br />

Erfahrung und Kompetenz des Managements sowie<br />

die institutionalisierten Systeme des Krisen-<br />

und Risikomanagements und die standardisierten<br />

Investmentprozesse.<br />

Außenansicht des Unternehmenssitzes der TNS Infratest.<br />

22 23


3. Risiken<br />

24<br />

3.1 Allgemeine Hinweise<br />

Investitionen in geschlossene Immobilienfonds<br />

und damit auch in das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

sind eine langfristige unternehmerische<br />

Beteiligung und nicht mit anderen Vermögensanlagen,<br />

insbesondere festverzinslichen Wertpapieren,<br />

vergleichbar. Die Beteiligung eignet sich nur<br />

für <strong>Anleger</strong>, die sich langfristig engagieren wollen<br />

und keine Kapitalanlage mit fester Verzinsung und<br />

einer schon heute feststehenden Rückzahlung des<br />

eingesetzten Kapitals zu einem festen Zeitpunkt<br />

wünschen. Durch eine Beteiligung im Rahmen des<br />

vorliegenden Beteiligungsangebots geht der <strong>Anleger</strong><br />

wirtschaftliche und unternehmerische Risiken<br />

ein. Insbesondere können zukünftige Entwicklungen<br />

die erwarteten bzw. prognostizierten Ergebnisse<br />

nachteilig beeinflussen. Kapitalrückflüsse<br />

und Ausschüttungen/Entnahmen sind weder im<br />

Voraus kalkulierbar noch gesichert. Die Beteiligung<br />

sollte daher lediglich Beimischungscharakter zum<br />

übrigen Vermögensportfolio besitzen und vom<br />

<strong>Anleger</strong> aus Eigenkapital finanziert sein.<br />

Der Analyse der mit dieser Beteiligung verbundenen<br />

Risiken kommt besondere Bedeutung zu. Das<br />

Ergebnis der Beteiligung ist von verschiedenen in<br />

der Zukunft liegenden rechtlichen, steuerlichen,<br />

politischen und wirtschaftlichen Parametern abhängig,<br />

die sich während der Beteiligungsdauer<br />

verändern können, ohne dass dies zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung voraussehbar war. Insbesondere<br />

können veränderte rechtliche und steuerliche<br />

Rahmenbedingungen, wie z.B. eine Änderung<br />

der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der<br />

Verwaltungspraxis, die Ertragslage und damit die<br />

Werthaltigkeit der Vermögensanlage negativ beeinflussen.<br />

Die in die Prognoserechnung eingeflossenen<br />

Prämissen, insbesondere auch betreffend<br />

die Entwicklung der möglichen Mieteinnahmen<br />

und die anfallenden Aufwendungen und Kosten,<br />

sind aufgrund der heute erwarteten Entwicklung<br />

bzw. auf Basis indikativer Schätzungen getroffen<br />

worden. Mit Änderungen und Abweichungen muss<br />

gerechnet werden. Unvorhergesehene bzw. abweichende<br />

Ereignisse bzw. Sachverhalte können<br />

zu negativen Abweichungen von der Prognoserechnung<br />

führen. Der tatsächliche Beteiligungs-<br />

25<br />

verlauf kann deutlich ungünstiger ausfallen als<br />

prognostiziert. Interessierte <strong>Anleger</strong>, denen die<br />

notwendige Sachkenntnis für eine Beteiligung an<br />

einem geschlossenen Immobilienfonds fehlt, sollten<br />

keine Beteiligungsentscheidung treffen, ohne<br />

den Rat eines sachkundigen Beraters einzuholen.<br />

Nachfolgend sind die vom Anbieter als wesentlich<br />

erachteten Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage<br />

dargestellt. Die aufgeführten Risiken<br />

wurden nicht nach der Wahrscheinlichkeit ihres<br />

Eintreffens, ihrer Ergebnisauswirkung oder anderen<br />

Kriterien untergliedert, sondern zum besseren<br />

Verständnis nach Themenbereichen geordnet. Die<br />

einzelnen Risiken beziehen sich dabei nicht ausschließlich<br />

auf die Themenbereiche, denen sie zugeordnet<br />

wurden, sondern können auch themenübergreifende<br />

Relevanz besitzen und/oder sich auf<br />

den Eintritt anderer Risiken auswirken. Die nachfolgend<br />

im Einzelnen dargestellten Risiken können<br />

einzeln oder kumuliert die Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage der Fondsgesellschaft erheblich<br />

beeinflussen und zu deutlichen Abweichungen von<br />

den prognostizierten und im Verkaufsprospekt unterstellten<br />

Ergebnissen führen. Zum maximalen Risiko<br />

siehe Tz. 3.6 auf Seite 49.<br />

Individuelle Risiken aus der persönlichen Situation<br />

der <strong>Anleger</strong> können hier nicht dargestellt werden.<br />

Zur Analyse solcher Risiken sollte jeder <strong>Anleger</strong> sich<br />

des sachkundigen Rates eines qualifizierten Beraters<br />

bedienen.<br />

3.2 Wirtschaftliche und rechtliche Risiken<br />

3.2.1 Abweichungen vom prognostizierten Investitions­<br />

und Finanzierungsplan bzw. von der<br />

Prognoserechnung<br />

In die Prognoserechnung des vorliegenden Beteiligungsangebots<br />

fließen verschiedene Variablen ein,<br />

wie z.B. die Entwicklung der Inflationsrate, nachhaltig<br />

erzielbare Mieterträge (Mietpreisentwicklung),<br />

bestimmte Kosten und Steuern und deren<br />

Entwicklung und der angenommene Verkaufspreis<br />

und -zeitpunkt für die von der Fondsgesellschaft<br />

jeweils unmittelbar gehaltenen Kommanditanteile<br />

an den drei Objektgesellschaften (als so genannte


unmittelbare Anlageobjekte) und den von den Objektgesellschaften<br />

jeweils wiederum gehaltenen<br />

Fondsobjekten (als so genannte mittelbare Anlageobjekte<br />

der Fondsgesellschaft). Die den Berechnungen<br />

zugrunde gelegten absoluten Größen dieser<br />

Variablen sind teilweise abgeleitet aus historischen<br />

Durchschnittswerten der wirtschaftlichen Gegebenheiten<br />

und beziehen sich auf deren erwarteter Entwicklung<br />

oder auf Schätzungen bzw. Festsetzungen<br />

der Berater (z.B. Gutachter, Steuerberater) und des<br />

Anbieters der Vermögensanlage. Es besteht jedoch<br />

das Risiko negativer Abweichungen von der Prognoserechnung,<br />

da jedes tatsächliche Abweichen<br />

einer der Variablen von den getroffenen Annahmen<br />

das Gesamtergebnis beeinflusst. Darüber hinaus<br />

können Abweichungen von getroffenen Annahmen<br />

einzeln wie auch kumuliert zu Abweichungen von<br />

prognostizierten Kapitalrückflüssen (einschließlich<br />

Ausschüttungen/Entnahmen) und steuerlichen Ergebnissen<br />

führen. Die prognostizierte Rentabilität<br />

aus der Beteiligung stellt lediglich einen Orientierungswert<br />

dar und kann nicht bzw. nur bedingt<br />

mit der Rentabilität von anderen Kapitalanlagen<br />

(z.B. von Pfandbriefen oder Spareinlagen) verglichen<br />

werden.<br />

Der in diesem Verkaufsprospekt enthaltene prognostizierte<br />

Investitions- und Finanzierungsplan enthält<br />

eine Kalkulation der voraussichtlich anfallenden<br />

Kosten der Gesamtinvestition. Überschreiten<br />

die tatsächlichen Kosten oder darauf anfallende<br />

Steuern die veranschlagten Beträge, kann die durch<br />

Kostenüberschreitungen entstehende Finanzierungslücke<br />

die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals,<br />

eine außerplanmäßige Reduzierung der projizierten<br />

Liquiditätsreserve oder eine Reduzierung der<br />

geplanten Ausschüttungen/Entnahmen notwendig<br />

machen. Auch durch Ausfall von Vertragspartnern<br />

aufgrund Nicht- oder Schlechtleistung oder aufgrund<br />

Vermögensverfalls, durch verzögerte Eigenkapitalplatzierung<br />

bzw. gegenüber der Prognose<br />

höhere Kosten und Aufwendungen einer Eigenkapital-Zwischenfinanzierung/Fremdfinanzierung,<br />

höhere Steuern, unvorhergesehene Kosten etc.<br />

können sich das Investitionsvolumen und damit<br />

auch der Finanzierungsbedarf erhöhen. Der Ausfall<br />

von Vertragspartnern wiegt besonders schwer<br />

und kann sich wirtschaftlich besonders drastisch<br />

auswirken, wenn der Vertragspartner besonders<br />

viele oder besonders wichtige Aufgaben übernommen<br />

hat (Schlüsselperson). Änderungen des Investitionsvolumens<br />

können sich äußerst nachteilig auf<br />

den prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplan<br />

und damit auf die prognostizierte Rentabilität<br />

der Beteiligung und die prognostizierten<br />

Ausschüttungen/Entnahmen auswirken.<br />

3.2.2 Vermietung, Anschlussvermietung –<br />

Abweichungen von der Prognose der<br />

Mieten­ und Kostenentwicklung<br />

Die <strong>Anleger</strong> tragen das Bonitätsrisiko hinsichtlich<br />

der Mieter der Fondsobjekte. Die Prognoserechnung<br />

basiert auf der Annahme einer vollständigen Vermietung<br />

der Fondsobjekte während der gesamten<br />

Prognosedauer und darauf, dass alle Mieter während<br />

der gesamten Mietzeit ihren mietvertraglichen<br />

Verpflichtungen vollständig und uneingeschränkt<br />

nachkommen. Ansätze für Mietausfall bzw. für Mietnebenkostenausfälle<br />

wurden im Rahmen der Prognoserechnung<br />

nicht berücksichtigt. Sollten Mieter<br />

Ihren mietvertraglichen Verpflichtungen nicht, nicht<br />

unverzüglich oder nicht vollständig nachkommen<br />

oder sollten Mieter zahlungsunfähig werden, würde<br />

dies zu einem erheblichen Einnahmeausfall innerhalb<br />

der einzelnen Objektgesellschaft und bei<br />

wirtschaftlicher Betrachtung zu Einnahmeausfällen<br />

bei der Fondsgesellschaft führen. Bei einem Ausfall<br />

eines oder mehrerer Mieter ist das wirtschaftliche<br />

Risiko für die Fondsgesellschaft insofern als<br />

besonders hoch einzustufen, als dass alle Fondsobjekte<br />

jeweils nur über einen Mieter verfügen. In<br />

allen vorgenannten Fällen könnte ein Einnahmeausfall<br />

bei der einzelnen Objektgesellschaft und<br />

letztendlich bei der Fondsgesellschaft zu Mindereinnahmen<br />

gegenüber der Prognose und zu geringeren<br />

Ausschüttungen/Entnahmen als in der<br />

Prognose angenommen bis hin zum Ausfall derartiger<br />

Ausschüttungen/Entnahmen führen. Es kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass es in einem solchen<br />

Fall zu erheblichen Einnahmeausfällen kommen<br />

kann, die so erheblich sind, dass die einzelne<br />

Objektgesellschaft ihren Kapitaldienst unter dem<br />

Darlehensvertrag (Langfristfinanzierung) nicht leisten<br />

könnte oder andere vertragliche Auflagen verletzt,<br />

was dazu führen kann, ggf. nach fruchtlosem<br />

Verstreichen einer Nachfrist, dass die finanzieren-<br />

de Bank dazu berechtigt ist, das jeweilige Fondsobjekt<br />

bzw. alle zwangsweise zu verwerten. Dies<br />

kann für den <strong>Anleger</strong> zu einem Totalverlust seines<br />

Beteiligungsbetrags nebst Agio führen.<br />

Vertragspartner können auch langfristige (Miet-)<br />

Verträge aus wichtigem Grund kündigen. Dieses<br />

Recht besteht dann, wenn eine Vertragspartei einer<br />

wesentlichen Vertragspflicht während der Vertragslaufzeit<br />

nicht nachkommt bzw. diese erheblich verletzt.<br />

Dabei hat auch der Vermieter im Rahmen<br />

der mietvertraglichen Bestimmungen umfangreiche<br />

Verpflichtungen gegenüber dem jeweiligen<br />

Mieter regelmäßig zu erfüllen. Sollte der Vermieter<br />

wesentliche mietvertragliche Bestimmungen verletzen<br />

bzw. nicht einhalten und sollten diese andauern<br />

und sollte vom Vermieter keine Abhilfe<br />

geschaffen werden, dann ist eine Kündigung des<br />

Mietvertrags durch den Mieter möglich. In jedem<br />

Fall der vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags<br />

kann das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

(und damit die Rentabilität aus der Beteiligung<br />

aus der Sicht der <strong>Anleger</strong>), etwa bei Leerstand<br />

bzw. bei erforderlicher Anschlussvermietung (deren<br />

Erhalt nicht oder nicht zu den üblichen bzw.<br />

projizierten Konditionen gewährleistet werden kann)<br />

oder Verkauf eines Fondsobjekts bzw. durch mögliche<br />

Kosten und Schadenersatzleistungen, signifikant<br />

nachteilig beeinträchtigt werden, bis hin zur<br />

Insolvenz der Fondsgesellschaft und zum vollständigen<br />

Verlust des Beteiligungsbetrags des <strong>Anleger</strong>s<br />

nebst Agio.<br />

Die Objektgesellschaften als Eigentümer können<br />

aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sein, einer<br />

Änderung von Mietverträgen zugunsten der Mieter<br />

zuzustimmen. Es besteht auch eine erhöhte wirtschaftliche<br />

Abhängigkeit von den jeweiligen Einzelmietern<br />

der Fondsobjekte. Generell besteht im<br />

Rahmen der Vermietung und der Nachvermietung<br />

das Risiko, dass einzelne mietvertragliche Regelungen<br />

(wie z.B. zur Wertsicherung, Instandhaltung/<br />

-setzung, Nebenkostenumlage, Schönheitsreparaturen<br />

bei Beendigung) nicht wirksam sind oder einzelne<br />

Ansprüche nicht oder nicht in voller Höhe<br />

durchsetzbar sind, so etwa auch infolge einer gerichtlichen<br />

Inhaltskontrolle. Ferner kann es zu rechtlichen<br />

oder wirtschaftlichen Meinungsverschieden-<br />

26 27<br />

heiten mit den Mietern über den Umfang der<br />

Mietzahlungs- und Nebenkostenzahlungspflichten<br />

kommen. Dies kann generell zu Mietstreitigkeiten<br />

und Mietminderungen bis hin zur Kündigung eines<br />

Mietvertrags führen. Folge kann der Ausfall bzw.<br />

die Reduzierung von Mietzahlungen mit entsprechend<br />

negativen Folgen für die wirtschaftliche Situation<br />

der Objektgesellschaften und somit auch der<br />

Fondsgesellschaft sein. Kann eine Objektgesellschaft<br />

aufgrund der Einnahmeausfälle den Kapitaldienst<br />

unter den Darlehensverträgen nicht leisten, so kann<br />

dies zum vollständigen Verlust des Beteiligungsbetrags<br />

des <strong>Anleger</strong>s nebst Agio führen.<br />

Die Mietverträge für die einzelnen Fondsobjekte haben<br />

unterschiedliche Laufzeiten und Verlängerungsoptionen<br />

und betreffend das Fondsobjekt Landsberger<br />

Str. 284–288 bestehen mietvertraglich vereinbarte<br />

Sonderkündigungsrechte (Zum 31.10.2020 hat WPP<br />

Deutschland ein Teilsonderkündigungsrecht für<br />

ca. 1.900 Quadratmeter zzgl. anteiliger Stellplätze<br />

und Lager- und Archivflächen. Dieses Teilsonderkündigungsrecht<br />

ist bis spätestens 31.12.2018 auszuüben.<br />

Darüber hinaus hat der Mieter zum 31.10.2020<br />

gegen Zahlung einer Abstandssumme von 90 Prozent<br />

der Jahresmiete, die im Jahr 2019 zu zahlen<br />

ist, ein Sonderkündigungsrecht für die Gesamtfläche.<br />

Dieses Sonderkündigungsrecht ist bis zum<br />

31.10.2018 auszuüben.), die die geplante Laufzeit<br />

des Mietvertrags, entgegen der Annahmen der Prognoserechnung,<br />

vorzeitig beenden können. Sofern<br />

es bei Ablauf oder bei Kündigungen von Mietverträgen<br />

noch nicht zu einem Verkauf des jeweiligen<br />

Fondsobjekts gekommen ist, tragen die Objektgesellschaften<br />

und damit wirtschaftlich auch die Fondsgesellschaft<br />

das Risiko der Anschlussvermietung.<br />

Durch die Vermietung bzw. Nachvermietung der<br />

Mietflächen kann es zu nicht prognostizierten Mehrkosten<br />

kommen, z.B. durch Maklergebühren, Mieterzugeständnisse<br />

wie Baukostenzuschüsse bzw.<br />

mietfreie Zeiten oder zusätzlichen Renovierungs-<br />

oder Revitalisierungsaufwand. Sollten tatsächlich –<br />

gleich welchen Grundes – Kosten und Ausgaben<br />

oberhalb der Annahmen der Prognose für die vermietenden<br />

Objektgesellschaften entstehen (insbesondere<br />

auch betreffend der Annahmen für die<br />

Flächen, für die Sonderkündigungsrechte bestehen),<br />

würde dies gegenüber der Prognoserech


nung zu einer nachteiligen Abweichung und auf<br />

Ebene der Fondsgesellschaft zu einem teilweisen<br />

oder vollständigen Entfall möglicher Ausschüttungen/Entnahmen<br />

führen und die Rentabilität aus<br />

der Beteiligung könnte sich für die <strong>Anleger</strong> auch<br />

erheblich reduzieren.<br />

Es können weiterhin Umbau- und Modernisierungsbedarf<br />

hinsichtlich der Mietflächen, insbesondere<br />

zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Anpassung<br />

an neue Standards sowie an geänderte Mietbedürfnisse,<br />

notwendig werden. Neben den Ansätzen<br />

für die reguläre Instandhaltung wird von dem Anfall<br />

von derartigen Kosten im Rahmen der Prognoserechnung<br />

nicht ausgegangen. Es kann auch zu erheblichen<br />

Revitalisierungsaufwendungen für die<br />

Fondsobjekte kommen, insbesondere wenn Mieter<br />

die Verlängerung oder den Neuabschluss des Mietverhältnisses<br />

für ein Fondsobjekt von einer weitergehend<br />

als im Rahmen der Prognose geplanten Modernisierung<br />

der Mietflächen abhängig machen. Es<br />

besteht des Weiteren das Risiko, dass bei Anschlussvermietungen<br />

nur geringere Mieten als die kalkulierten<br />

(aktuellen oder prognostizierten) Mieten durchsetzbar<br />

sind oder die Mietverträge aus Sicht der<br />

Fondsgesellschaft ungünstigere Konditionen enthalten.<br />

Sind Anschlussvermietungen nicht oder nicht zu<br />

den prognostizierten Konditionen möglich, kann<br />

dies zu einer Reduzierung oder zum Ausfall von Ausschüttungen/Entnahmen<br />

an die <strong>Anleger</strong> führen. Bei<br />

Abweichungen von der Prognose besteht das Risiko,<br />

dass die <strong>Anleger</strong> ihre Beteiligungsbeträge nebst<br />

Agio teilweise oder vollständig verlieren. Die Fondsgesellschaft<br />

trägt bei wirtschaftlicher Betrachtung<br />

das Risiko der Anschlussvermietung auch dann,<br />

wenn Mieter während der Laufzeit der Mietverträge<br />

ausfallen oder Mietverträge aus anderem Grund beendigt<br />

werden.<br />

Die Vereinbarung einer Laufzeit für Mietverträge<br />

von länger als einem Jahr bedarf der Schriftform.<br />

Es ist der Grundsatz der Einheitlichkeit der Urkunde<br />

zu beachten. Danach muss die unterzeichnete<br />

Urkunde alle wesentlichen Vereinbarungen, einschließlich<br />

Nebenabreden, beinhalten. Unterliegen<br />

Anlagen zum Mietvertrag dem Schriftformerfordernis,<br />

muss auch insoweit der Grundsatz der Einheitlichkeit<br />

der Mietvertragsurkunde beachtet werden.<br />

Jedenfalls ist die Schriftform gewahrt, wenn die<br />

Anlagen von den Parteien unterzeichnet wurden<br />

oder die Parteien die Urkunde im Anschluss an die<br />

Anlagen unterzeichnet haben und die Mietvertragsurkunde<br />

mit den Anlagen fest verbunden ist. Sollte<br />

ein Gericht der Meinung sein, die langfristigen<br />

Mietverträge seien nicht wirksam schriftlich abgeschlossen<br />

worden, würde dies u. U. zur Kündigung<br />

unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen berechtigen<br />

können. Dies würde, sofern dies zu Abweichungen<br />

gegenüber der Prognoserechnung führt,<br />

zu einer entsprechenden Reduzierung der prognostizierten<br />

Mieteinnahmen oder bei Nachvermietung<br />

zu schlechteren Konditionen zu verringerten Mieteinnahmen<br />

und höheren Nachvermietungskosten<br />

bei der als Vermieter betroffenen Objektgesellschaft<br />

führen. Dadurch würde sich auch das wirtschaftliche<br />

Ergebnis der Fondsgesellschaft verschlechtern,<br />

mit der Folge, dass sich die Rentabilität aus der Beteiligung<br />

für den <strong>Anleger</strong> auch deutlich reduzieren<br />

kann und auch der Totalverlust des Beteiligungs-<br />

betrags des <strong>Anleger</strong>s nebst Agio ist nicht auszuschließen.<br />

In den Mietverträgen für die Fondsobjekte ist jeweils<br />

festgelegt, dass die Mieter in unterschiedlichem<br />

Umfang Betriebs- und Nebenkosten sowie<br />

Kosten für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung<br />

und Wartung tragen. Entsprechende Kostenansätze<br />

für diesbezügliche Kosten und Aufwendungen<br />

des Vermieters basieren auf Schätzungen<br />

des Anbieters. Sollten die vorstehend genannten<br />

nicht umlegbaren Gesamtkosten auf der Ebene des<br />

Vermieters tatsächlich die prognostizierten Werte<br />

überschreiten oder zu anderen Zeitpunkten anfallen,<br />

wird sich der Netto-Cashflow für den Vermieter<br />

entsprechend reduzieren bzw. in negativer Weise<br />

verändern. Dies würde auch die verfügbare Liquidität<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft reduzieren<br />

und kann Ausfälle bei den Ausschüttungen/Entnahmen<br />

an die <strong>Anleger</strong> nach sich ziehen. Reduzieren<br />

sich dadurch die Nettomieteinnahmen in einer<br />

nachhaltigen und materiellen Weise, sinkt dadurch<br />

auch der Wert des einzelnen Fondsobjekts, was sich<br />

aus Sicht der <strong>Anleger</strong> ebenfalls negativ auf die Rentabilität<br />

der Anlage auswirkt und auch ein Totalverlust<br />

des Beteiligungsbetrags nebst Agio ist in<br />

einem solchen Fall nicht auszuschließen.<br />

Die Mietverträge sehen teilweise unterschiedlich<br />

ausgestaltete Mietanpassungen vor und im Rahmen<br />

der Prognoserechnung wurden diesbezüglich vom<br />

Anbieter Annahmen zur Entwicklung der Mieten<br />

über den gesamten Prognosezeitraum und zum<br />

exemplarisch angenommenen Verkaufszeitpunkt<br />

getroffen. Sollte die tatsächliche Entwicklung der<br />

Mieten hinter den in der Prognose unterstellten<br />

Annahmen zurückbleiben (beispielsweise weil sich<br />

ein anwendbarer Index schlechter entwickelt als in<br />

der Prognose angenommen) führt dies zu geringeren<br />

tatsächlichen Mieteinnahmen als im Rahmen<br />

der Prognoserechnung kalkuliert. In gewissen<br />

Fällen wäre auch eine negative (d.h. rückläufige)<br />

Entwicklung des für eine Anpassung der Mieteinnahmen<br />

zugrunde gelegten relevanten Index (Verbraucherpreisindex<br />

des Statistischen Bundesamtes)<br />

denkbar, aufgrund derer die Mieteinnahmen tatsächlich<br />

sogar sinken würden. In den vorstehenden<br />

Fällen könnten sich erhebliche negative Folgen für<br />

die Werthaltigkeit der Fondsobjekte mit der Folge<br />

von geringeren Ausschüttungen/Entnahmen als<br />

prognostiziert ergeben. Dies kann für den <strong>Anleger</strong><br />

letztlich auch den vollständigen oder teilweisen<br />

Verlust des Beteiligungsbetrags nebst Agio bedeuten.<br />

3.2.3 Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

Die Objektgesellschaften haben Verträge zur Zwischenfinanzierung<br />

des noch zu platzierenden Gesellschaftskapitals<br />

geschlossen, da bereits vor Beitritt<br />

der <strong>Anleger</strong> auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />

mit der dadurch verbundenen Kapitalerhöhung<br />

auf der Ebene der Objektgesellschaften erhebliche<br />

Ausgaben (insbesondere der jeweilige Kaufpreis<br />

für die Fondsobjekte und anteilige Erwerbsnebenkosten)<br />

entstehen. Für diese Zwischenfinanzierungen<br />

haften die Fondsgesellschaft und die Objektgesellschaften<br />

sowie die Real I.S. gesamtschuld-<br />

nerisch. Im Rahmen der Prognoserechnung wurde<br />

unterstellt, dass die Aufwendungen unter den Zwischenfinanzierungen<br />

durch die kalkulatorisch betrachtet<br />

eingesparten prognostizierten Ausschüttungs-<br />

bzw. Entnahmeansprüche für das noch nicht<br />

platzierte Gesellschaftskapital abgedeckt werden<br />

können. Sofern die damit verbundenen Aufwendungen,<br />

insbesondere die Zins- und Gebührenbelastungen,<br />

aus diesen Zwischenfinanzierungen hö-<br />

28 29<br />

her liegen als im Rahmen der Prognoserechnung<br />

angenommen, gehen etwaige höhere Aufwendungen<br />

zunächst zulasten der Liquiditätsreserve. Sollte<br />

dies in einem solchen Fall nicht ausreichen, sind<br />

auch Kürzungen oder gar ein vollständiger Entfall<br />

der prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen<br />

für die <strong>Anleger</strong> nicht auszuschließen.<br />

Entsprechende Risiken könnten vor allem auch eintreten,<br />

sollte sich die Platzierung gegenüber den<br />

Prognoseannahmen erheblich verzögern oder über<br />

die zunächst zugesagte Laufzeit der Zwischenfinanzierung<br />

bis 28.06.2013 hinausgehen, so dass es zu<br />

Belastungen aus einer längeren oder höheren bzw.<br />

teureren als projizierten Zwischenfinanzierung kommen<br />

kann. In diesem Fall besteht auch das Risiko,<br />

dass die Zwischenfinanzierung von der finanzierenden<br />

Bank nicht verlängert wird bzw. dass diese Bank<br />

oder eine andere Bank die weitere Zwischenfinanzierung<br />

nicht übernimmt. Sofern die Bedingungen und/<br />

oder Kosten der gesamten Zwischenfinanzierung<br />

gleich welchen Grundes schlechter sind als in der<br />

Prognose angenommen, gehen etwaige höhere Aufwendungen<br />

zunächst zulasten der Liquiditätsreserve.<br />

Dies kann z.B. auch bei steigenden Zinsen der Fall<br />

sein. Sofern eine Zwischenfinanzierung im Bedarfsfall<br />

nicht verfügbar ist, besteht das Risiko der Insolvenz<br />

der Objektgesellschaften bzw. der Fondsgesellschaft<br />

mit der möglichen Folge des Totalverlusts<br />

des Beteiligungsbetrags der <strong>Anleger</strong> nebst Agio.<br />

Die Real I.S. hat eine Platzierungsgarantie abgegeben,<br />

in der sie sich zur Übernahme des zum Ende<br />

der Platzierungsfrist nicht von <strong>Anleger</strong>n übernommenen<br />

Eigenkapitals verpflichtet. Die Erfüllung der<br />

Einlagenpflichten bereits beigetretener <strong>Anleger</strong> wird<br />

hierdurch ebenso nicht gewährleistet wie der Erhalt<br />

einer Zwischenfinanzierung während der Platzierungsfrist.<br />

Bezüglich des Platzierungsgarantievertrags<br />

gelten die für vertragliche Beziehungen im<br />

Allgemeinen beschriebenen Risiken. Es besteht<br />

grundsätzlich das Risiko, dass der Platzierungsgarant<br />

seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht<br />

nachkommt. Auch kann der Vertrag mit Mängeln<br />

behaftet sein. Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass der Platzierungsgarant über keine<br />

ausreichende Bonität verfügt um seinen vertraglichen<br />

Verpflichtungen nachzukommen. Das


Eintreten der vorgenannten Fälle kann zum Totalverlust<br />

des Beteiligunsbetrags nebst Agio führen.<br />

3.2.4 Langfrist­ und Anschlussfinanzierung<br />

Die Objektgesellschaften haben zur teilweisen<br />

Finanzierung der Gesamtinvestitionskosten bei<br />

einer Bank langfristige Darlehen in Höhe von insgesamt<br />

56.000.000 Euro zu festgeschriebenen<br />

Zinssätzen aufgenommen. Die Darlehen, für die<br />

die Fondsgesellschaft und die Objektgesellschaften<br />

gesamtschuldnerisch haften, haben eine Laufzeit<br />

bis zum 30.12.2021. Die Konditionen werden bei<br />

einer Anschlussfinanzierung in jedem Fall auf der<br />

Grundlage der Marktkonditionen neu vereinbart.<br />

Insofern ist die Anschlussfinanzierung über den<br />

30.12.2021 hinaus noch nicht gesichert und es besteht<br />

in jedem Fall ein Anschlussfinanzierungsrisiko<br />

(Details dazu siehe unten). Sollten die Konditionen<br />

für eine Anschlussfinanzierung nachteilig von<br />

der Prognose abweichen, könnte dies zu einer geringeren<br />

Ausschüttung/Entnahme und somit geringeren<br />

Rentabilität der Beteiligung für die <strong>Anleger</strong><br />

als im Verkaufsprospekt prognostiziert führen.<br />

Die Höhe des Zinssatzes und der sonstigen Konditionen<br />

(Tilgung, Sicherheiten usw.) für eine etwaige<br />

Anschlussfinanzierung wird sich neben den Kapitalmarktbedingungen<br />

zu diesem Zeitpunkt u. a.<br />

nach der Bonität der Mieter und nach den dann<br />

gegebenen Mietvertragsdetails, den Marktbedingungen<br />

für Büroimmobilien im entsprechenden<br />

Marktsegment und/oder auch nach den dann geltenden<br />

bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen<br />

richten. Bei jeder Anschlussfinanzierung, aber auch<br />

in bestimmten Fällen unter der bestehenden Finanzierung,<br />

können ferner nicht prognostizierte Kosten<br />

entstehen, so dass die Liquidität der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaften diesbezüglich<br />

geringer wäre als in der Prognose angenommen.<br />

Dies würde dazu führen, dass die Ausschüttungen/<br />

Entnahmen teilweise oder ganz ausfallen müssten<br />

und dass die Rentabilität aus der Beteiligung sinken<br />

würde. Sollte in einer solchen Situation gar keine<br />

Anschlussfinanzierung möglich bzw. am Markt zu<br />

erhalten sein, würden die Fondsobjekte veräußert<br />

bzw. zwangsweise verwertet werden müssen, was<br />

in einem zu diesem Zeitpunkt ungünstigen Marktumfeld<br />

auch zur Insolvenz der Objektgesellschaften<br />

und der Fondsgesellschaft und damit auch zum<br />

Totalverlust des Beteiligungsbetrags des <strong>Anleger</strong>s<br />

nebst Agio führen kann.<br />

Die Zinsen wurden durch den Abschluss von Festzinsdarlehen<br />

für den Zeitraum bis zum 30.12.2021<br />

fixiert. Für die restliche Prognosedauer wurde noch<br />

keine Zinssicherung vorgenommen und es wurde<br />

im Rahmen der Prognoserechnung mit einem angenommenen<br />

Zinssatz von 5,75 Prozent p. a. für<br />

die erforderliche Anschlussfinanzierung kalkuliert.<br />

Sollten die von den Objektgesellschaften zu zahlenden<br />

Zinsen, beispielsweise im Rahmen der Anschlussfinanzierung,<br />

tatsächlich höher sein als im<br />

Rahmen der Prognoserechnung angenommen,<br />

würde dies die Liquidität der Objektgesellschaften<br />

und damit der Fondsgesellschaft reduzieren und<br />

die Ausschüttungen/Entnahmen würden dann teilweise<br />

oder ganz ausfallen. Sollten die Darlehen<br />

vor Ablauf vorzeitig abgelöst werden (z.B. bei einem<br />

vorzeitigen Verkauf der Fondsobjekte), könnten<br />

aus der Langfristfinanzierung Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

und Kosten zulasten der Objektgesellschaften<br />

und wirtschaftlich betrachtet damit der<br />

Fondsgesellschaft entstehen, die den Nettoerlös<br />

aus der Veräußerung des jeweiligen Fondsobjekts<br />

signifikant reduzieren könnten mit der Folge geringerer<br />

Ausschüttungen/Entnahmen aus der Beteiligung<br />

für den <strong>Anleger</strong>.<br />

Die Fondsgesellschaft und die Objektgesellschaften<br />

gewähren der finanzierenden Bank im Rahmen des<br />

jeweiligen Darlehensvertrags auch wechselseitige<br />

Sicherheiten (z.B. Abtretung der Rechte aus den<br />

Mietverträgen, Abtretung bzw. Verpfändung der<br />

Konten der Objektgesellschaften, Eintragung von<br />

Grundpfandrechten zur Besicherung der Darlehen<br />

an den Fondsobjekten). Sollte daher beispielsweise<br />

nur bei einem Fondsobjekt ein Fall auftreten, der<br />

die Werthaltigkeit der mit der Bank vereinbarten<br />

Sicherheiten beeinträchtigt, oder kommt es nur bei<br />

einem Fondsobjekt bzw. in einer Objektgesellschaft<br />

gleich welchen Grundes zu vertraglichen Störungen<br />

(beispielsweise im Fall des Leerstands eines Fondsobjekts<br />

oder im Fall von Mietausfall aus anderem<br />

Grund im Rahmen der Vermietung eines Fondsobjekts<br />

oder auch falls ungeplant hohe Kosten für ein<br />

Fondsobjekt entstehen), die die Nichteinhaltung<br />

der darlehensvertraglich vereinbarten Bedingungen,<br />

einschließlich der fristgerechten Leistung des Kapitaldienstes<br />

an die Bank, nach sich ziehen, so hat<br />

die Bank sich das Recht gesichert, auch die anderen<br />

Fondsobjekte in die Besicherung miteinzubeziehen,<br />

bis hin zur Verwertung aller Fondsobjekte.<br />

Bei Eintritt dieser Fälle kann die Bank auch die Zahlungsströme<br />

kontrollieren und beispielsweise auch<br />

die Durchführung von Ausschüttungen/Entnahmen<br />

an die <strong>Anleger</strong> verhindern. Für den <strong>Anleger</strong> könnte<br />

der Eintritt von derartigen Fällen mit der Folge<br />

einer Zwangsliquidation der Vermögenswerte der<br />

Objektgesellschaften bzw. der Fondsgesellschaft<br />

durch die Bank auch den Totalverlust seines Beteiligungsbetrags<br />

nebst Agio bedeuten.<br />

Die Fondsgesellschaft und die Objektgesellschaften<br />

haben sich im Rahmen des jeweiligen Darlehensvertrags<br />

weiterhin verpflichtet, während der Laufzeit<br />

der Darlehen regelmäßig bestimmte vertraglich<br />

vereinbarte Finanzkennzahlen einzuhalten und<br />

nachzuweisen. Dazu ist erforderlich, dass zu den<br />

vertraglich bestimmten Zeitpunkten regelmäßig<br />

Gutachten von Sachverständigen nach Wahl und<br />

auf Rechnung der Bank erstellt werden. Dabei darf<br />

insbesondere das Verhältnis von Gesamtdarlehensbetrag<br />

und des von der Bank ermittelten Gesamtmarktwerts<br />

der Fondsobjekte (so genannte „Loanto-Value-Ratio“<br />

oder so genannte „LTV Covenant“)<br />

67 Prozent nicht übersteigen. Wird das diesbezügliche<br />

Ratio von 67 Prozent überschritten, ein Ratio<br />

von maximal 75 Prozent jedoch eingehalten, so<br />

erhöht sich der derzeitige Sollzinssatz um 35 Basispunkte<br />

und somit entstehen in einem solchen Fall<br />

hohe ungeplante und in der Prognoserechnung<br />

nicht berücksichtigte Finanzierungskosten, die die<br />

möglichen Ausschüttungen/Entnahmen an die <strong>Anleger</strong><br />

reduzieren würden. Wird eine diesbezügliche<br />

Ratio von 75 Prozent überschritten, ist der Darlehensnehmer<br />

verpflichtet, dafür Sorge zu tragen,<br />

dass von diesem Zeitpunkt an alle fälligen Mietzahlungen<br />

auf einem an die Bank verpfändeten<br />

Konto eingehen. Das verpfändete Guthaben wird<br />

ausschließlich zur Bedienung der Darlehen der<br />

Bank und zur Begleichung der Kosten der ordnungsgemäßen<br />

Bewirtschaftung der Beleihungsobjekte<br />

verwendet; Ausschüttungen/Entnahmen<br />

an die <strong>Anleger</strong> wären in einem solchen Fall nicht<br />

mehr möglich. Durch die Zunahme an Markt-<br />

30 31<br />

schwankungen im Rahmen der Finanzmarkt- und<br />

Wirtschaftskrise seit dem Jahr 2008 ist der Eintritt<br />

derartiger Szenarien in der Zukunft wesentlich<br />

wahrscheinlicher geworden, als dies in der Vergangenheit<br />

der Fall war. Falls die vorgenannte Finanzkennziffer<br />

sowie eventuell andere Bedingungen<br />

unter den Darlehensverträgen nicht eingehalten<br />

werden, kann der Darlehensgeber darüber hinaus<br />

im vertraglich vereinbarten Umfang insbesondere<br />

eine Erhöhung der Regeltilgung bzw. Sondertilgungen<br />

verlangen. Einen Einbehalt der freien Liquidität<br />

u. a. aus den Mieteinnahmen auf einem an die finanzierende<br />

Bank verpfändeten Sicherheitenkonto sehen<br />

die Darlehensbedingungen ebenfalls für den<br />

Fall vor, dass der Mieter des Fondsobjekts Landsberger<br />

Str. 284–288 von einem der beiden Sonderkündigungsrechte<br />

Gebrauch macht und keine für<br />

die Bank akzeptable Anschlussvermietung erfolgt.<br />

Für den Fall, dass gleich welchen Grundes aufgrund<br />

der Regelungen der bestehenden Fremdfinanzierungen<br />

keine Liquidität mehr an die Objektgesellschaften<br />

und damit bei wirtschaftlicher Betrachtung<br />

an die Fondsgesellschaft fließt, wären Ausschüttungen/Entnahmen<br />

an die <strong>Anleger</strong> jedenfalls solange<br />

nicht möglich, wie die finanzierende Bank<br />

das Recht hat, die Liquidität aus der Vermietung<br />

zu blockieren und auf entsprechenden Sicherheitskonten<br />

zu halten. Dies trifft insbesondere auch solange<br />

zu, bis die vereinbarte vorstehend genannte<br />

Finanzkennziffer wieder auf dem vertraglich vereinbarten<br />

Niveau ist. In einer solchen Situation können<br />

zulasten der Objektgesellschaften bzw. aufgrund<br />

der gesamtschuldnerischen Haftung zulasten der<br />

Fondsgesellschaft auch Schadenersatzansprüche<br />

oder Vorfälligkeitskosten beispielsweise durch hierdurch<br />

erzwungene Sondertilgungen sowie Zusatzkosten<br />

(z.B. für Rechtsberatung, für Gutachten)<br />

entstehen. Auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />

müssten darüber hinaus die laufenden Kosten aus<br />

der dann noch gegebenen Liquidität gedeckt werden,<br />

und es ist in einem solchen Fall nicht auszuschließen,<br />

dass die Fondsgesellschaft insolvent würde<br />

und dass die <strong>Anleger</strong> ihr Beteiligungskapital<br />

nebst Agio teilweise oder ganz verlieren würden.<br />

Eine Kündigung der Darlehensverträge, insbesondere<br />

aus wichtigem Grund, ist darüber hinaus möglich,<br />

wenn die Fondsgesellschaft oder die Objekt-


gesellschaften gegen wichtige vertragliche Pflichten<br />

verstoßen. Ist es in einem solchen Fall, also nach<br />

einer Kündigung durch die Bank, den Objektgesellschaften<br />

bzw. der Fondsgesellschaft nicht möglich,<br />

die für die Ablösung der gekündigten Kredite<br />

erforderlichen Fremdmittel bei einem anderen<br />

Darlehensgeber einzudecken, kann es zu einer<br />

Zwangsverwertung der als Sicherheit dienenden<br />

Fondsobjekte durch die finanzierende Bank kommen.<br />

Bei der Zwangsverwertung kann, z.B. falls zu<br />

diesem Zeitpunkt ein schwaches Marktumfeld<br />

besteht, nicht ausgeschlossen werden, dass der<br />

Erlös der Zwangsverwertung nicht ausreicht, um<br />

die bei der finanzierenden Bank aufgenommenen<br />

Fremdmittel zurückzuzahlen. Für die Fondsgesellschaft<br />

ist insoweit auch eine nachfolgende Zwangsliquidation<br />

mit Verwertung sämtlicher Aktiva nicht<br />

auszuschließen; für den <strong>Anleger</strong> könnte der Eintritt<br />

eines solchen Falls einer Zwangsliquidation den<br />

Totalverlust seines Beteiligungsbetrags nebst Agio<br />

bedeuten.<br />

3.2.5 Außerplanmäßiger Finanzierungsbedarf<br />

Sollte bei den Objektgesellschaften oder der<br />

Fondsgesellschaft weiterer Finanzierungsbedarf<br />

entstehen und kann dieser Finanzierungsbedarf<br />

nicht aus einer Kapitalerhöhung gedeckt werden<br />

bzw. nehmen <strong>Anleger</strong> an einer Kapitalerhöhung<br />

nicht teil oder beschließen diese nicht, müssten<br />

die Objektgesellschaften/Fondsgesellschaft Fremdkapital<br />

aufnehmen. Nicht kalkuliertes weiteres<br />

Fremdkapital würde zu Kosten und zusätzlichen<br />

Zins- und Tilgungsleistungen führen. Es kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass zum Zeitpunkt der erforderlichen<br />

Fremdkapitalaufnahme eine Finanzierung<br />

nur zu ungünstigen Bedingungen möglich sein<br />

wird. Dies kann sich auf die Liquidität der Objektgesellschaften/Fondsgesellschaft<br />

nachteilig auswirken<br />

und zu einer Verminderung bzw. zum Ausbleiben<br />

der prognostizierten Ausschüttungen/<br />

Entnahmen an die <strong>Anleger</strong> führen. Weiter kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass keine zusätzliche<br />

Finanzierung gewährt wird bzw. am Markt erhalten<br />

werden kann. In diesem Fall besteht das Risiko, dass<br />

es zu einer Insolvenz der Fondsgesellschaft kommt<br />

und die <strong>Anleger</strong> ihre Beteiligungsbeträge nebst Agio<br />

vollständig verlieren.<br />

3.2.6 Kosten der Objektgesellschaften/Fondsgesellschaft<br />

Es werden umfangreiche Kosten und Aufwendungen<br />

u. a. für die Bewirtschaftung der Fondsobjekte<br />

(einschließlich bestimmter Abgaben, Instandhaltung<br />

und Reparatur etc.) und für bestimmte Dienstleistungen<br />

entstehen, die nicht auf die Mieter umgelegt<br />

werden können. Diese sind im Rahmen des<br />

prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplans<br />

sowie der Prognoserechnung, zum wesentlichen<br />

Teil auf Basis von Schätzungen, berücksichtigt.<br />

Das Gleiche gilt für die Gesellschaftskosten (Kosten<br />

des Jahresabschlusses nebst Prüfung und für rechtliche<br />

und/oder steuerliche Beratung der Objektgesellschaften<br />

und der Fondsgesellschaft sowie für<br />

erforderliche Gutachten) und die Kosten für die<br />

Geschäftsbesorgung. Diese Kostenschätzungen<br />

können in ihrer tatsächlichen Höhe von den jeweiligen<br />

Ansätzen im prognostizierten Investitions-<br />

und Finanzierungsplan oder in der Prognoserechnung<br />

abweichen. Ferner ist nicht auszuschließen,<br />

dass zusätzliche nicht vorgesehene laufende Kosten<br />

entstehen (z.B. aufgrund höherer Kostensteigerungen<br />

als angenommen, durch Rechtsstreitigkeiten<br />

oder Auseinandersetzungen mit Mietern)<br />

und einen erhöhten Finanzierungsbedarf oder eine<br />

Reduktion der projizierten Liquidität erfordern.<br />

Hierdurch können sich nachteilige Abweichungen<br />

von den Ansätzen im prognostizierten Investitions-<br />

und Finanzierungsplan bzw. in der Prognoserechnung<br />

ergeben, die zu einer geringeren Ausschüttung/geringeren<br />

Entnahme bzw. zu geringeren<br />

Rückflüssen an die <strong>Anleger</strong> und zu einer nachteiligen<br />

Abweichung betreffend die Rentabilität der Beteiligung<br />

aus der Sicht der <strong>Anleger</strong> führen können.<br />

3.2.7 Liquidität<br />

Die Liquiditätsberechnungen im Rahmen der Prognose<br />

berücksichtigen nicht, dass die Einkünfte aus<br />

der Vermietung der Fondsobjekte sowie der ausgewiesene<br />

Liquiditätsüberschuss den <strong>Anleger</strong>n ggf.<br />

erst zeitverzögert zugerechnet werden bzw. zeitverzögert<br />

zufließen können. Für unvorhergesehene<br />

Ausgaben oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen<br />

ist eine Liquiditätsreserve vorgesehen. Die<br />

Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft wird aus<br />

einem im prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplan<br />

eingestellten Betrag sowie aus laufen-<br />

den Liquiditätsüberschüssen gebildet. Durch die<br />

tatsächliche Entwicklung (z.B. bei später eingegangenen<br />

oder niedrigeren Mieten auf der Ebene der<br />

Objektgesellschaften, höheren Kosten oder Steuern)<br />

kann die Liquiditätsreserve erheblich geringer ausfallen<br />

als in der Kalkulation prognostiziert. Es ist<br />

nicht auszuschließen, dass die tatsächlich vorhandene<br />

Liquiditätsreserve nicht ausreicht, um die<br />

vorgenannten Risiken abzusichern, und daher andere<br />

Kapitalbeschaffungsmaßnahmen (z.B. Fremdkapitalaufnahme)<br />

erforderlich werden, oder auch,<br />

dass der prognostizierte Zinssatz für die Anlage<br />

der Liquiditätsreserve nicht erreicht wird. In der<br />

Folge kann dies gegenüber der Prognose zu deutlich<br />

geringeren Ausschüttungen/Entnahmen oder<br />

zu deren Aussetzung führen, wobei sich die Rentabilität<br />

der Beteiligung gegenüber der Prognose in<br />

diesen Fällen erheblich verringern könnte. In Fällen,<br />

bei denen die Liquidität auf der Ebene der<br />

Objektgesellschaften bzw. der Fondsgesellschaft<br />

nicht ausreicht, um die bestehenden Zahlungsverpflichtungen<br />

bzw. Ansprüche Dritter zu erfüllen,<br />

ist auch eine Insolvenz der Fondsgesellschaft nicht<br />

auszuschließen, bei der die <strong>Anleger</strong> ihre Beteiligungsbeträge<br />

nebst Agio vollständig verlieren.<br />

3.2.8 Vertragspartner/Bonität der Vertragspartner<br />

Diesem Beteiligungsangebot liegt eine Vielzahl<br />

von Verträgen zugrunde. Die ordnungsgemäße<br />

Durchführung dieser Verträge ist u.a. von der<br />

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Vertragstreue<br />

der Vertragspartner, der Wirksamkeit<br />

der einzelnen vertraglichen Regelungen und zum<br />

Teil von der Auslegung der vertraglichen Bestimmungen<br />

abhängig. Sollte es im Zeitablauf zu einem<br />

Ausfall eines oder mehrerer Vertragspartner<br />

kommen, kann dies aus Sicht des <strong>Anleger</strong>s negative<br />

Auswirkungen auf den Wert der gesamten Beteiligung<br />

haben. Es bestehen in diesem Zusammenhang<br />

auch Bonitätsrisiken. Die Bonität der<br />

Vertragspartner kann sich künftig aufgrund negativen<br />

Geschäftsverlaufs, Umstrukturierungen bzw.<br />

Verkäufen und anderer Umstände nachteilig verändern.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass Vertragspartner, insbesondere die Verkäufer,<br />

die Mieter, die finanzierende Bank, diverse Gewährleistungsverpflichtete,Versicherungsgesell-<br />

32 33<br />

schaften oder Kreditinstitute, bei denen die liquiden<br />

Mittel angelegt werden, ihren finanziellen<br />

oder sonstigen Verpflichtungen gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft und den Objektgesellschaften<br />

wegen Zahlungsschwierigkeiten oder aus anderen<br />

Gründen nicht bzw. nicht wie geschuldet nachkommen<br />

können und sich hierdurch negative Auswirkungen<br />

auf die wirtschaftliche Entwicklung der<br />

Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaften<br />

und somit auf den Wert der gesamten Beteiligung<br />

ergeben. Handelt es sich um einen für die Objektgesellschaften<br />

oder die Fondsgesellschaft besonders<br />

wichtigen Vertragspartner (wie beispielsweise<br />

der jeweilige Mieter oder auch der jeweilige Verkäufer),<br />

so kann der Wertverlust erheblich sein,<br />

bis hin zum Totalverlust des Beteiligungsbetrags<br />

der <strong>Anleger</strong> nebst Agio.<br />

3.2.9 Veräußerung der Fondsobjekte/Wertentwicklung/Beteiligungsdauer<br />

Da bei der Veräußerung der Fondsobjekte bzw.<br />

der Anteile an den Objektgesellschaften der Verkaufspreis<br />

u. a. von der Ertragskraft der Immobilien<br />

und damit in erster Linie von der jeweils aktuellen<br />

Vermietungssituation der Fondsobjekte (z.B. Vermietungsstand,<br />

Mieterbonität, Miethöhe, Mietvertragskonditionen<br />

und Mietvertragslaufzeiten), von<br />

der Standortqualität bzw. der zum Zeitpunkt der<br />

Veräußerung am Markt bestehenden Nachfrage von<br />

Investoren abhängig sein wird, ist nicht vorhersehbar,<br />

ob eine Veräußerung der Fondsobjekte zu den<br />

prognostizierten bzw. für den <strong>Anleger</strong> günstigen<br />

Konditionen möglich sein wird. Darüber hinaus<br />

sind die Wertentwicklungen der Fondsobjekte und<br />

der erzielbare Wiederverkaufspreis auch von heute<br />

nicht vorhersehbaren, markt- und objektspezifischen<br />

Entwicklungen sowie von verschiedenen gesamtwirtschaftlichen<br />

oder branchenspezifischen<br />

Faktoren abhängig. Auch aufgrund der Größe der<br />

Fondsobjekte und der somit erforderlichen Finanzkraft<br />

späterer Käufer ist die Anzahl potenzieller Erwerber<br />

eingeschränkt. Dadurch kann auch die Veräußerbarkeit<br />

eingeschränkt sein und/oder die<br />

Kaufpreisfindung verzerrt werden.<br />

Die im Rahmen der Prognoserechnung ermittelte<br />

Rentabilität aus einer Beteiligung des <strong>Anleger</strong>s basiert<br />

zu einem maßgeblichen Teil auf dem prognosti


zierten Veräußerungserlös und dem prognostizierten<br />

Zeitpunkt der Veräußerung der Fondsobjekte.<br />

Es besteht ein entsprechend hohes Risiko, dass die<br />

Fondsobjekte entgegen der Annahme aus der Prognoserechnung<br />

tatsächlich nicht alle gleichzeitig<br />

veräußert werden können, sondern jeweils einzeln<br />

und zu unterschiedlichen Zeitpunkten, was zu einer<br />

auch deutlich längeren Haltedauer einzelner<br />

Fondsobjekte und damit der Beteiligung aus der<br />

Sicht der <strong>Anleger</strong> führen kann, wobei aufgrund bestehender<br />

Fixkosten (z.B. für die Fondsverwaltung)<br />

sich in diesen Fällen die Rentabilität aus der Beteiligung<br />

für die <strong>Anleger</strong> ermäßigen kann. Eine Veräußerung<br />

der Fondsobjekte ist durch keinerlei Vereinbarungen<br />

gesichert. Insofern besteht zu jedem<br />

Zeitpunkt das Risiko, dass die Fondsobjekte nicht<br />

veräußert werden können und daher der im Rahmen<br />

der Prognoserechnung kalkulierte Verkaufserlös<br />

nicht erzielt wird und die tatsächliche Rentabilität<br />

aus einer Beteiligung aus Sicht der <strong>Anleger</strong><br />

signifikant geringer ausfällt. Der tatsächliche Nettoveräußerungserlös<br />

kann dabei nicht oder nicht<br />

wesentlich über den Verbindlichkeiten der Objektgesellschaften<br />

bzw. der Fondsgesellschaft zum<br />

Verkaufszeitpunkt liegen. Dies kann für den <strong>Anleger</strong><br />

wirtschaftlich zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust seines geleisteten Beteiligungsbetrags<br />

nebst Agio führen. Sollte ein Verkauf der<br />

Fondsobjekte bzw. der Anteile an den Objektgesellschaften<br />

z.B. aufgrund der Marktlage oder Vermietungssituation<br />

Ende 2023 wirtschaftlich nicht<br />

sinnvoll bzw. durchführbar sein, kann sich zudem<br />

die Beteiligungsdauer des <strong>Anleger</strong>s deutlich verlängern.<br />

In diesem Fall besteht auch die Notwendigkeit,<br />

die von den Objektgesellschaften in Anspruch<br />

genommene Langfristfinanzierung entsprechend<br />

zu verlängern mit den an anderer Stelle ausgeführten<br />

Finanzierungsrisiken. Siehe dazu Tz. 3.2.4 auf<br />

Seite 29.<br />

Zum Ablauf des Prognosezeitraums werden im Verkaufsprospekt<br />

in Sensitivitätsanalysen verschiedene<br />

Szenarien dargestellt, bei denen bestimmte Abweichungen<br />

von den Annahmen der Prognose und<br />

deren Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung<br />

aus der Sicht der <strong>Anleger</strong> dargelegt sind,<br />

wobei diese so genannten Sensitivitätsberechnungen<br />

nur beispielhaft bestimmte Abweichungen,<br />

nicht aber ein denkbares Worst-Case-Szenario darstellen.<br />

Tatsächlich können sich auch andere Wertverläufe<br />

bzw. Verkaufsszenarien ergeben, die auch<br />

zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Beteiligungsbetrags<br />

des <strong>Anleger</strong>s nebst Agio führen<br />

können.<br />

Im Hinblick auf eine künftige Wertentwicklung der<br />

Anteile an den Objektgesellschaften ist ferner zu beachten,<br />

dass die auf Ebene der Objektgesellschaften<br />

anfallenden Dienstleistungsvergütungen und Kosten<br />

keine wertbildenden Aufwendungen der Investition<br />

für einen späteren Erwerber, an den die Fondsgesellschaft<br />

ihre unmittelbare Beteiligung veräußert,<br />

darstellen. Dies hat zur Folge, dass diese Vergütungen<br />

und Kosten erst durch Wertzuwächse bei den<br />

Fondsobjekten kompensiert werden müssen. Sollten<br />

diese Wertzuwächse nicht im prognostizierten<br />

Umfang eintreten, kann dies zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen<br />

für die <strong>Anleger</strong> führen.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine<br />

Veräußerung eines oder aller Fondsobjekte bzw. der<br />

Anteile an den Objektgesellschaften nicht möglich<br />

ist, weil der dazu erforderliche Mehrheitsbeschluss<br />

in der Gesellschafterversammlung der Objektgesellschaften<br />

oder der Fondsgesellschaft nicht gefasst<br />

wird. Weiterhin kann es im Verkaufsfall infolge unterschiedlicher<br />

Interessen der Gesellschafter zu Meinungsverschiedenheiten<br />

über den Zeitpunkt des<br />

Verkaufs oder die Verkaufsmodalitäten kommen.<br />

Derzeit nicht bekannte Altlasten oder Baumängel<br />

können den Verkauf der Fondsobjekte erschweren<br />

und zu zusätzlichen Beseitigungskosten und -aufwendungen<br />

führen (siehe hierzu auch die Ausführungen<br />

in Tz. 3.3.1 bzw. Tz. 3.3.2). Dies kann zu<br />

einem Totalverlust des Beteiligungsbetrags nebst<br />

Agio führen.<br />

Die Prognoserechnung geht davon aus, dass die<br />

Fondsobjekte exemplarisch zum 31.12.2023 veräußert<br />

werden. Bei der Kalkulation der Veräußerungspreise<br />

wurden im Zusammenhang mit der Revitalisierung,<br />

Wieder- bzw. Anschlussvermietungen und<br />

dem Verkauf der Fondsobjekte Kostenschätzungen<br />

angesetzt und von den projizierten Veräußerungserlösen<br />

bzw. den Einnahmen im Jahr 2023 abgezo-<br />

gen. Insbesondere wurde in diesem Zusammenhang<br />

bei der Kalkulation der Verkaufspreise für jedes<br />

einzelne Fondsobjekt ein Abschlag gegenüber dem<br />

Einkaufsfaktor in Höhe des 1,5-Fachen der prognostizierten<br />

Nettojahresmieten des Jahres 2024 vorgenommen.<br />

Des Weiteren wurden Verkaufskosten von<br />

den Verkaufspreisen abgezogen. Sollten beim Verkauf<br />

tatsächlich höhere Kosten und Aufwendungen<br />

anfallen bzw. niedrigere Verkaufspreise erzielt werden,<br />

würde dies zu einer Verringerung des möglichen<br />

Nettoerlöses aus den Veräußerungen führen,<br />

so dass sich die Rentabilität aus der Beteiligung für<br />

den <strong>Anleger</strong> gegenüber der Prognose diesbezüglich<br />

auch deutlich reduzieren kann.<br />

Sind die Objektgesellschaften und bei wirtschaftlicher<br />

Betrachtung die Fondsgesellschaft durch externe<br />

Einflüsse (z.B. im Fall einer erforderlichen, jedoch<br />

nicht möglichen Anschlussfinanzierung) gezwungen,<br />

die Fondsobjekte unter Druck in einem schwachen<br />

Marktumfeld zu verkaufen, kann es ebenfalls<br />

zu geringeren Verkaufserlösen oder höheren Kosten<br />

kommen. Es können weiterhin Risiken im Rahmen<br />

der Veräußerung der Fondsobjekte auftreten (z.B.<br />

Insolvenz des Käufers oder auch Risiken aus der<br />

Übernahme von Gewährleistungen oder Haftungsverpflichtungen<br />

oder aus daraus resultierenden<br />

Rückabwicklungen), die dazu führen können, dass<br />

der Verkauf letztlich scheitert oder rückabgewickelt<br />

wird bzw. dass hohe Kosten und Aufwendungen in<br />

diesem Zusammenhang entstehen bzw. dass der<br />

Veräußerungserlös merklich reduziert wird. Eine<br />

Verminderung der Verkaufserlöse oder Schwierigkeiten,<br />

die Fondsobjekte zum geplanten Zeitpunkt<br />

zu veräußern, können zu einer auch erheblichen<br />

Verminderung der Rentabilität der Beteiligung für<br />

den <strong>Anleger</strong> führen. Es ist auch möglich, z.B. wenn<br />

ein Verkauf nicht gelingt und eine Anschlussfinanzierung<br />

nicht beschafft werden kann, dass die Fondsobjekte<br />

zwangsverwertet werden müssen. Bei Eintritt<br />

dieser Fälle ist nicht auszuschließen, dass auch<br />

bereits nach Fondsauflösung hieraus noch Belastungen/Rückforderungen<br />

an die <strong>Anleger</strong> im zulässigen<br />

Maße (gesetzliche Nachhaftung) entstehen bzw.<br />

dass sich die Rentabilität aus der Beteiligung aus<br />

Sicht der <strong>Anleger</strong> reduziert oder dass es in solchen<br />

Fällen zum Totalverlust des Beteiligungsbetrags<br />

der <strong>Anleger</strong> nebst Agio kommt.<br />

34 35<br />

3.2.10 Quellenangaben<br />

Im vorliegenden Verkaufsprospekt wurden Angaben<br />

von Dritten, insbesondere von den Rechts- und<br />

Steuerberatern der Fondsgesellschaft bzw. der Objektgesellschaften,<br />

vom Bewertungsgutachter bzw.<br />

vom technischen Gutachter (zusammen die „externen<br />

Experten“) übernommen. Der Inhalt und die<br />

Richtigkeit der Angaben der externen Experten<br />

können weder von der Fondsgesellschaft oder den<br />

Objektgesellschaften noch vom Anbieter abschließend<br />

überprüft werden. Es besteht das Risiko, dass<br />

die von den externen Experten übernommenen<br />

Aussagen und Angaben unrichtig, unvollständig<br />

und/oder aus dem Sachzusammenhang herausgelöst,<br />

missverständlich oder sogar irreführend sind.<br />

Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass die Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit<br />

dieser Aussagen zu negativen Abweichungen<br />

vom prognostizierten Verlauf der Beteiligung führen.<br />

Eine Haftung der externen Experten, deren<br />

Aussagen und Angaben übernommen wurden, ist<br />

nicht in jedem Fall gegeben.<br />

Die Angaben zu den äußerst umfangreichen und<br />

komplexen Mietverträgen, zu den Gesellschaftsverträgen<br />

und sonstigen Verträgen der Objektgesellschaften,<br />

zur jeweiligen grundstücksrechtlichen<br />

Situation, zu den jeweiligen Genehmigungen und<br />

allen weiteren rechtlich relevanten Sachverhalten<br />

(z.B. zu Umweltaspekten) basieren auf Analysen<br />

und Zusammenfassungen der wesentlichen Regelungen<br />

und Aspekte betreffend diese Vereinbarungen<br />

und Umstände, die von Beratern und Experten<br />

der Fondsgesellschaft bzw. der Objektgesellschaften<br />

zur Verfügung gestellt wurden. Es besteht das<br />

Risiko, dass derartige Angaben und Zusammenfassungen<br />

falsch oder unvollständig sind bzw. falsche<br />

Schwerpunkte setzen und im Verkaufsprospekt<br />

nicht vollständig, nicht korrekt oder missverständlich<br />

wiedergegeben oder ihrerseits falsch zusammengefasst<br />

sind. Außerdem können die Annahmen<br />

zur Prognose der Rentabilität nicht zutreffend sein<br />

und die Analysen der externen Experten der Fondsgesellschaft<br />

bzw. der Objektgesellschaften können<br />

darüber hinaus Lücken und Fehler aufweisen, was<br />

zu einer negativen Abweichung der tatsächlichen<br />

Situation im Vergleich zu den Angaben im Verkaufs


prospekt, insbesondere zu dem prognostizierten<br />

Investitions- und Finanzierungsplan bzw. der Prognoserechnung,<br />

führen kann. Dies kann zu einer<br />

Reduzierung bzw. zu einem Ausfall der prognostizierten<br />

Ausschüttungen/Entnahmen an die <strong>Anleger</strong><br />

führen und auch zu einem Totalverlust des Beteiligungsbetrags<br />

des <strong>Anleger</strong>s nebst Agio.<br />

3.2.11 Eingeschränkte Fungibilität/<br />

Übertragbarkeit<br />

Für den Handel mit (Treuhand-)Anteilen an der<br />

Fondsgesellschaft gibt es keinen funktionsfähigen<br />

Markt, und es ist derzeit nicht absehbar, dass sich<br />

ein solcher Markt entwickelt; die Fungibilität der<br />

Vermögensanlage ist somit stark eingeschränkt.<br />

Ein Verkauf der Beteiligung durch den <strong>Anleger</strong><br />

während der Laufzeit ist nicht gewährleistet. Ferner<br />

kann die Fungibilität auch durch die steuerliche<br />

Situation, insbesondere durch die derzeit geltende<br />

so genannte zehnjährige Spekulationsfrist<br />

für indirekt im Privatvermögen gehaltene Immobilien<br />

in Deutschland, beschränkt sein. Ebenso ist<br />

nicht ausgeschlossen, dass eine Veräußerung der<br />

Beteiligung auf Ebene des <strong>Anleger</strong>s als gewerblicher<br />

Grundstückshandel gewertet wird, was zu erheblichen<br />

steuerlichen Nachteilen des <strong>Anleger</strong>s im<br />

Hinblick auf die Beteiligung und sonstige Immobiliengeschäfte<br />

des <strong>Anleger</strong>s führen kann.<br />

Des Weiteren ist jede Übertragung bzw. Verfügung<br />

in sonstiger Weise über den (Treuhand-)Anteil an der<br />

Fondsgesellschaft durch den Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft (für Treuhandanteile haltende<br />

<strong>Anleger</strong> i. V. m. dem Treuhandvertrag) beschränkt.<br />

Beabsichtigte Übertragungen bzw. Verfügungen in<br />

sonstiger Weise sind vorab dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten schriftlich anzuzeigen. Die<br />

zur Übertragung bzw. Verfügung in sonstiger Weise<br />

erforderliche Zustimmung kann der geschäftsführende<br />

Kommanditist aus wichtigem Grund verweigern.<br />

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere<br />

vor, wenn infolge der Übertragung des bzw. Verfügung<br />

über den Gesellschaftsanteil:<br />

• eine von der Beteiligung an der Fondsgesell-<br />

schaft ausgeschlossene natürliche oder juristi-<br />

sche Person oder Personenzusammenschlüsse<br />

Gesellschafter würde;<br />

• gegen in- oder ausländisches Wertpapier-/<br />

Investmentrecht oder sonstiges Aufsichtsrecht<br />

verstoßen wird und/oder die Gesellschaft<br />

künftig in- oder ausländischem Wertpapier-/<br />

Investmentrecht oder sonstigem Aufsichts<br />

recht unterläge; und/oder<br />

• in sonstiger Weise gegen Gesetze oder<br />

Rechtsvorschriften verstoßen würde;<br />

• ein Erwerber sich nicht nach den Vorschriften<br />

des Geldwäschegesetzes in der jeweils gülti-<br />

gen Fassung hinreichend legitimiert. Der An-<br />

leger kann in diesen Fällen seinen Anteil nicht<br />

übertragen bzw. in sonstiger Weise darüber<br />

verfügen. Zudem besteht in bestimmten Kons-<br />

tellationen ein Vorkaufsrecht der Bayernfonds<br />

Immobiliengesellschaft mbH für (Treuhand-)<br />

Anteile an der Fondsgesellschaft.<br />

Der <strong>Anleger</strong> kann in diesen Fällen seinen Anteil<br />

nicht übertragen bzw. in sonstiger Weise darüber<br />

verfügen. Zudem besteht in bestimmten Konstellationen<br />

ein Vorkaufsrecht der Bayernfonds Immobiliengesellschaft<br />

mbH für (Treuhand-)Anteile an der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

In vergleichbarer Weise ist im Erbfall die Übertragung<br />

eines (Treuhand-)Anteils an der Fondsgesellschaft<br />

auf den Vermächtnisnehmer bzw. Begünstigten<br />

einer Auseinandersetzungsanordnung durch<br />

den Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft beschränkt<br />

bzw. kann der Erbe eines (Treuhand-)Anteils<br />

gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen werden.<br />

3.2.12 Geschäftsführung/Geschäftsbesorgung<br />

Ein Missbrauch der Geschäftsführungsbefugnis<br />

oder der Vertretungsmacht, Fehlentscheidungen<br />

bzw. Unterlassung notwendiger Handlungen der<br />

Geschäftsführungen sowie Interessenskonflikte und<br />

die Verfolgung von Eigeninteressen zum Nachteil<br />

der <strong>Anleger</strong> können die Entwicklung der Objektgesellschaften<br />

bzw. der Fondsgesellschaft negativ<br />

beeinflussen und können dazu führen, dass die <strong>Anleger</strong><br />

einen Verlust ihres Beteiligungsbetrags nebst<br />

Agio erleiden. Das gilt auch im Hinblick auf die auf<br />

vertraglicher Grundlage eingesetzten Dienstleister.<br />

Es können sich zwischen Vertragspartnern Interessenskonflikte<br />

und damit nachteilige Entscheidungen<br />

für die Objektgesellschaften und damit für die<br />

Fondsgesellschaft ergeben. Aufgrund von personellen,<br />

geschäftlichen oder kapitalmäßigen Verflechtungen<br />

zwischen einzelnen Vertragspartnern ergibt<br />

sich regelmäßig ein erhöhtes Risiko von Interessenskonflikten.<br />

Bei Ausscheiden von Geschäftsführern oder Mitarbeitern<br />

in verantwortlichen Positionen des Komplementärs<br />

und/oder des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

der Objektgesellschaften und der<br />

Fondsgesellschaft sowie bei Dienstleistern und<br />

Geschäftsbesorgern müssen geeignete Nachfolger<br />

gefunden werden, was Kosten verursachen und<br />

ein Managementrisiko für die Objektgesellschaften<br />

und die Fondsgesellschaft bergen kann.<br />

Durch vorgenannte Risiken kann es zu einer<br />

Schlechtgeschäftsführung und damit für den <strong>Anleger</strong><br />

zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen<br />

bzw. geringeren Rückflüssen und zu einer nachteiligen<br />

Abweichung betreffend die Rentabilität der<br />

Beteiligung kommen.<br />

3.2.13 Beschlussfassung in der Fondsgesellschaft<br />

bzw. auf Ebene der Objektgesellschaften/<br />

Stimmrechte/Majorisierung<br />

Es besteht die Gefahr, dass <strong>Anleger</strong> aufgrund einer<br />

Minderheitenstellung ihre gesellschaftsrechtlichen<br />

und wirtschaftlichen Interessen nicht durchsetzen<br />

können. Ferner besteht die Gefahr, dass bei Nichtwahrnehmung<br />

von Stimmrechten, z.B. durch Nichtteilnahme<br />

an der Gesellschafterversammlung oder<br />

am schriftlichen Abstimmungsverfahren, im Verhältnis<br />

zum Gesamtbetrag der Beteiligung nicht mehrheitlich<br />

beteiligte <strong>Anleger</strong> in der Abstimmung die<br />

notwendige Beschlussmehrheit stellen und Beschlüsse<br />

in ihrem Interesse fassen. Solche Beschlüsse der<br />

<strong>Anleger</strong> sind auch für die nicht am Beschlussverfahren<br />

teilnehmenden <strong>Anleger</strong> bindend und von diesen<br />

mitzutragen. Daraus können sich – insbesondere<br />

bei Interessengleichheit oder Absprachen der<br />

abstimmenden Gesellschafter – auch für die Fondsgesellschaft<br />

wirtschaftlich ungünstige Entscheidungen<br />

ergeben, die zu einer Abweichung vom prog-<br />

36 37<br />

nostizierten Beteiligungsverlauf führen können.<br />

Dieses Risiko kann sich dadurch erhöhen, dass der<br />

Treuhandkommanditist nach den Regelungen des<br />

Treuhandvertrags im Fall der Nichtabstimmung eines<br />

Treugebers grundsätzlich für den Beschlussvorschlag<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

mit den Stimmen des betreffenden Treugebers abstimmt.<br />

Dadurch kann es zu einer faktischen Mehrheit<br />

zugunsten des Beschlussvorschlags kommen.<br />

Eine Majorisierung könnte auch durch den Eintritt<br />

des Platzierungsgaranten oder von <strong>Anleger</strong>n mit<br />

hohen Beteiligungsbeträgen herbeigeführt werden.<br />

Es besteht das Risiko, dass die erforderliche<br />

Mehrheit der <strong>Anleger</strong> wesentliche Beschlüsse wie<br />

z.B. die Auflösung oder Nichtauflösung der Fondsgesellschaft<br />

gegen den Willen einzelner Gesellschafter<br />

beschließt.<br />

Aus den vorstehenden Umständen können wirtschaftliche<br />

oder rechtliche Nachteile für die <strong>Anleger</strong><br />

entstehen, die aus heutiger Sicht nicht bezifferbar<br />

bzw. vorhersehbar sind und die die Rentabilität aus<br />

der Beteiligung aus der Sicht der <strong>Anleger</strong> gegenüber<br />

der Prognose nachteilig beeinflussen können.<br />

Auch ein Totalverlust des Beteiligunsbetrags nebst<br />

Agio ist nicht ausgeschlossen.<br />

3.2.14 Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft/<br />

Abfindungsguthaben<br />

Die Beteiligung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Das<br />

Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft durch ordentliche<br />

Kündigung seitens des <strong>Anleger</strong>s ist erstmals<br />

zum 31.12.2030 möglich. Bei Ausscheiden<br />

aus der Fondsgesellschaft erhält der <strong>Anleger</strong> eine<br />

Abfindung, die sich in Abhängigkeit vom Wert der<br />

Objektgesellschaften/der Fondsobjekte unter Berücksichtigung<br />

aller Verbindlichkeiten auf Ebene<br />

der Objektgesellschaften/Fondsgesellschaft bestimmt.<br />

In Abhängigkeit von der Wertentwicklung<br />

der Fondsobjekte kann die Abfindung geringer als<br />

erwartet und/oder als der ursprünglich gezahlte<br />

Beteiligungsbetrag abzgl. erhaltener Rückzahlungen<br />

ausfallen. Die Abfindung kann bei erheblich<br />

negativer Wertentwicklung und gleichzeitigem Bestehen<br />

von Kostenpositionen und/oder Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Dritten vollständig ausfallen.


Zahlt ein <strong>Anleger</strong> seinen Beteiligungsbetrag nicht<br />

rechtzeitig und vollständig ein, kann er durch Rücktritt<br />

des Treuhänders/des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

von der Beitrittsvereinbarung aus der<br />

Fondsgesellschaft ausscheiden. In diesem Fall kann<br />

er zur Zahlung von Verzugszinsen oder pauschaliertem<br />

Schadenersatz verpflichtet sein. Liegt in der<br />

Person eines <strong>Anleger</strong>s ein wichtiger Grund vor, kann<br />

er durch Gesellschafterbeschluss aus der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen werden; das Treuhandverhältnis<br />

kann außerordentlich beendigt werden.<br />

In diesem Fall erhält der <strong>Anleger</strong> nur eine verminderte<br />

Abfindung.<br />

Sofern die Fondsgesellschaft die Zahlung von Abfindungen<br />

aus der laufenden Liquidität, der Liquiditätsreserve<br />

und u. U. durch die Aufnahme zusätzlicher<br />

Fremdmittel finanzieren muss, kann dies für<br />

die verbleibenden <strong>Anleger</strong> zu negativen Auswirkungen<br />

auf Ertragslage und Rentabilität der Beteiligung,<br />

insbesondere auf mögliche Ausschüttungen/<br />

Entnahmen, führen. Dies kann zu einem zusätzlichen<br />

Finanzierungsbedarf der Fondsgesellschaft<br />

führen (siehe hierzu Tz. 3.2.5).<br />

Soweit eine Vielzahl von <strong>Anleger</strong>n aus der Fondsgesellschaft<br />

ausscheidet und das Abfindungsguthaben<br />

erhält, besteht das Risiko, dass Fondsobjekte<br />

veräußert werden müssten, bzw. es bis hin zur<br />

Liquidation der Fondsgesellschaft kommen kann.<br />

Auch ein Totalverlust des Beteiligunsbetrags nebst<br />

Agio ist nicht ausgeschlossen.<br />

3.2.15 Widerruf von Beteiligungen<br />

Dem <strong>Anleger</strong> kann nach deutschem Recht als Verbraucher<br />

die Möglichkeit eines Widerrufs, insbesondere<br />

nach den Regelungen über Haustürgeschäfte<br />

(§§ 312 ff. BGB) oder Fernabsatzgeschäfte (§§ 312b<br />

ff. BGB), offenstehen. Wird das Widerrufsrecht wirksam<br />

ausgeübt, hat die Fondsgesellschaft den dem<br />

<strong>Anleger</strong> zustehenden Rückgewähranspruch (regelmäßig<br />

Kapitaleinlage zzgl. Agio) aus dem Vermögen<br />

der Fondsgesellschaft zu erfüllen. Sofern die Fondsgesellschaft<br />

zum Zeitpunkt der Ausübung des<br />

Widerrufsrechts nicht über ausreichende Mittel<br />

zur Rückzahlung der vom <strong>Anleger</strong> gewährten Mittel<br />

verfügt, besteht das Risiko, dass der <strong>Anleger</strong> seine<br />

gewährten Mittel nicht oder nicht in vollem Umfang<br />

zurückerhält. Es kann zudem nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt – insbesondere<br />

durch einzelne Gerichte oder aufgrund<br />

dann gefestigter Rechtsprechung – festgestellt wird,<br />

dass die Widerrufsbelehrung und/oder die Verbraucherinformationen<br />

nicht den gesetzlichen Anforderungen<br />

genügt/genügen und/oder nicht<br />

wirksam erfolgt/mitgeteilt ist/sind und dadurch<br />

das gesetzliche Widerrufsrecht eines <strong>Anleger</strong>s –<br />

u. U. auch nach <strong>sehr</strong> langer Zeit – nicht erloschen<br />

ist. Insofern besteht das Risiko, dass einzelne oder<br />

mehrere <strong>Anleger</strong> zu einem späteren Zeitpunkt –<br />

insbesondere nach Abschluss des öffentlichen Angebots<br />

der Beteiligung an der Fondsgesellschaft –<br />

wirksam den Widerruf ihrer Beteiligung erklären.<br />

In diesem Fall hat der widerrufende <strong>Anleger</strong> einen<br />

auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs<br />

berechneten Anspruch auf sein Auseinandersetzungsguthaben,<br />

d. h., er erhält einen dem<br />

Wert seines Gesellschaftsanteils im Zeitpunkt des<br />

Ausscheidens entsprechenden Betrag. Diese Konsequenz<br />

der Ausübung eines späteren Widerrufs<br />

(nach Abschluss des öffentlichen Angebots) ist<br />

nicht durch die Platzierungsgarantie des Anbieters<br />

abgedeckt und hätte negative Auswirkungen auf<br />

die für Ausschüttungen/Entnahmen zur Verfügung<br />

stehende Liquidität. Es kann sein, dass in solch einem<br />

Fall die Ausschüttungen/Entnahmen reduziert<br />

oder ausgesetzt werden müssen und/oder –<br />

insbesondere für den Fall des Widerrufs durch<br />

eine größere Anzahl von <strong>Anleger</strong>n – die Fondsgesellschaft<br />

ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen<br />

nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen<br />

kann. Auch eine Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

kann in solch einem Fall eintreten. Für die in der<br />

Fondsgesellschaft verbleibenden <strong>Anleger</strong> kann<br />

dies eine auch erhebliche Verminderung der Rentabilität<br />

ihrer Beteiligung und den Totalverlust ihres<br />

Beteiligungsbetrags nebst Agio bedeuten.<br />

3.2.16 Änderung regulatorischer<br />

Rahmenbedingungen<br />

Auf internationaler (insbesondere europäischer)<br />

und nationaler Ebene werden umfangreiche und<br />

einschneidende zusätzliche Regulierungen und<br />

Beschränkungen für Aktivitäten auf den Finanzmärkten,<br />

insbesondere für bestimmte Kapitalanlageprodukte<br />

sowie für Verwalter von Finanzanlagen,<br />

gefordert und vorbereitet, die auch Auswirkungen<br />

auf geschlossene Fonds und Initiatoren sowie Verwalter<br />

geschlossener Fonds haben werden. Dies<br />

kann für die Fondsgesellschaft zusätzliche Pflichten,<br />

beispielsweise bei Erstellung und Prüfung ihrer Jahresabschlüsse,<br />

zur Folge haben. Die so genannte<br />

AIFM-Richtlinie [Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 08.06.2011<br />

über die Verwalter alternativer Investmentfonds<br />

und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG<br />

und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr.<br />

1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl. L 174/1ff.)]<br />

sieht vor, dass die Manager alternativer Investmentfonds,<br />

zu denen auch geschlossene Fonds zählen,<br />

zusätzliche, im Fondskonzept bisher nicht vorgesehene<br />

Anforderungen zu erfüllen haben (z. B. behördliche<br />

Zulassung für Verwaltung und Vertrieb, besondere<br />

Anforderungen an Liquiditätsmanagement<br />

und Risikosteuerung, jährliche Bewertung der Assets<br />

durch Sachverständige). Am 20. Juli 2012 hat<br />

das deutsche Bundesministerium der Finanzen den<br />

Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung<br />

der Richtlinie 2011/61/EU (AIFM) über die Verwalter<br />

alternativer Investmentfonds veröffentlicht. Welche<br />

Auswirkungen diese nationale Umsetzung der AIFM-<br />

Richtlinie in deutsches Recht auf die Fondsgesellschaft<br />

haben wird, lässt sich derzeit nicht abschließend<br />

beurteilen. So werden nach dem Diskussionsentwurf<br />

geschlossenen Fonds beispielsweise künftig<br />

zusätzliche regulatorische und administrative Anforderungen<br />

auferlegt werden. Diese Anforderungen<br />

könnten ggf. die Beauftragung weiterer oder<br />

ggf. den Austausch von Geschäftsbesorgern/Dienstleistern<br />

der Fondsgesellschaft erforderlich machen<br />

oder zu einer erzwungenen früheren Auflösung<br />

der Fondsgesellschaft führen. Sollte die Fondsgesellschaft<br />

in diesem Zusammenhang zusätzliche<br />

bzw. höhere Kosten haben bzw. zur vorzeitigen<br />

Veräußerung der Fondsobjekte veranlasst sein,<br />

kann dies eine schlechtere Liquiditätssituation für<br />

die Fondsgesellschaft als projiziert zur Folge haben.<br />

Der Eintritt der vorgenannten Fälle könnte dazu<br />

führen, dass die Rentabilität der Beteiligung gegenüber<br />

der prognostizierten Rentabilität aus Sicht der<br />

<strong>Anleger</strong> erheblich geringer ausfällt, auch ein teilweiser<br />

oder vollständiger Verlust des Beteiligungsbetrags<br />

nebst Agio ist aus der Sicht der <strong>Anleger</strong><br />

möglich.<br />

38 39<br />

3.2.17 Insolvenz<br />

Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft stellt<br />

ein unternehmerisches, mit allen Risiken der Teilnahme<br />

am Geschäftsverkehr behaftetes Engagement<br />

dar. Bei einem Unternehmen besteht immer<br />

auch ein Insolvenzrisiko. Aus einer Reihe von Gründen<br />

können auf die Objektgesellschaften und die<br />

Fondsgesellschaft höhere Kosten oder geringere<br />

Einnahmen zukommen. Hierdurch entstehende<br />

Verluste gehen zulasten des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />

und damit zulasten der Beteiligung<br />

des <strong>Anleger</strong>s. Wenn die Fondsgesellschaft infolgedessen<br />

überschuldet ist oder ihren finanziellen<br />

Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann,<br />

kommt es zur Insolvenz der Fondsgesellschaft, mit<br />

der Folge, dass der <strong>Anleger</strong> seinen Beteiligungsbetrag<br />

nebst Agio verliert. Das Verlustrisiko tragen<br />

die Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

3.3 Immobilienspezifische Risiken<br />

Zu den immobilienspezifischen Risiken gehören<br />

Standort-, Objekt- und Marktgegebenheiten. Dazu<br />

zählen u. a. die Umgebung, Konjunktureinflüsse,<br />

Gebäudequalität, die regionale und überregionale<br />

Wettbewerbssituation, der oder die Mieter, Veränderungen<br />

des Mietniveaus und der Kosten sowie<br />

Insolvenzen von Vertragsparteien. Zudem beeinflussen<br />

Veränderungen der Finanzmärkte und der<br />

Finanzierungsmöglichkeiten sowie Änderungen<br />

der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Verwaltungspraxis<br />

die Entwicklung des Immobilienstandorts<br />

bzw. die Nutzbarkeit der Fondsobjekte. Zu<br />

immobilienspezifischen Risiken zählen auch die<br />

Risiken im Zusammenhang mit dem (mittelbaren)<br />

Erwerb der Fondsobjekte (insbesondere der Erwerbsstruktur)<br />

und deren Bewirtschaftung. Insoweit<br />

wird auf die in den nachfolgenden Ausführungen<br />

beschriebenen Umstände verwiesen, die<br />

das Ergebnis der Fondsgesellschaft und damit die<br />

möglichen Kapitalrückflüsse in Form von Ausschüttungen/Entnahmen<br />

an die <strong>Anleger</strong> bzw. die Rentabilität<br />

der Beteiligung aus Sicht der <strong>Anleger</strong> negativ<br />

beeinflussen können.


3.3.1 Wesentliche Risiken im Zusammenhang mit<br />

dem (mittelbaren) Erwerb der Fondsobjekte<br />

Über den mittelbaren Erwerb der Fondsobjekte<br />

wurden seitens der Objektgesellschaften jeweils<br />

Kaufverträge mit den Verkäufern abgeschlossen<br />

und die Kaufpreiszahlung und der Übergang von<br />

Besitz, Nutzen und Lasten für die Fondsobjekte hat<br />

zwischenzeitlich jeweils stattgefunden. Es bestehen<br />

gleichwohl noch Risiken im Zusammenhang mit<br />

dem Erwerb der Fondsobjekte, die dazu führen<br />

können, dass die Eigentumsrechte an den Fondsobjekten<br />

zwar erworben wurden, aber rechtliche<br />

oder technische Mängel bestehen und/oder zusätzlicher,<br />

nicht im prognostizierten Investitions-<br />

und Finanzierungsplan bzw. in der Prognoserechnung<br />

berücksichtigter Aufwand entsteht. Die Gründe<br />

hierfür können vielfältig sein (z.B. können Kosten<br />

aufgrund in der Ankaufsprüfung nicht entdeckter<br />

Mängel entstehen, zu deren Beseitigung der Käufer<br />

hohe Kosten aufwenden muss bzw. die nicht<br />

über Garantien des Verkäufers abgedeckt sind bzw.<br />

über die Rechtsstreitigkeiten entstehen, in deren<br />

Folge der Käufer die Kosten zur Beseitigung und<br />

Behebung der Mängel zu tragen hat).<br />

Da Kaufverträge grundsätzlich noch weitere Verpflichtungen<br />

enthalten, die von den Parteien noch<br />

zu erfüllen sind (z.B. die ordnungsgemäße Durchführung<br />

noch ausstehender Umbau-, Sanierungs-<br />

und Mängelarbeiten, Eigentumsumschreibung),<br />

kann nicht vollständig ausgeschlossen werden,<br />

dass es im Rahmen der weiteren Abwicklung der<br />

Kaufverträge noch zu Rechtsstreitigkeiten und ungeplantem<br />

Kostenaufwand kommt bzw. dass es zu<br />

einer Rückabwicklung der Verträge kommt. In diesen<br />

Fällen können für die Käufer, die Objektgesellschaften<br />

und bei wirtschaftlicher Betrachtung damit<br />

für die Fondsgesellschaft durch entsprechende<br />

Zusatzkosten oder durch die Rückabwicklung der<br />

Verträge erhebliche Zusatzkosten (z.B. Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

im Rahmen der Fremdfinanzierung)<br />

entstehen bzw. bereits entstandene Kosten<br />

ggf. nicht zurückgefordert werden. Es ist auch<br />

nicht auszuschließen, dass ein solcher Fall nur für<br />

den Ankauf eines der Fondsobjekte eintritt und<br />

dass das Beteiligungsangebot dann lediglich mit<br />

den erfolgreich erworbenen Immobilien fortgesetzt<br />

werden würde, was jedoch davon abhängen<br />

würde, ob die finanzierende Bank hierzu ihre Zustimmung<br />

erteilen würde, und auch davon, ob dieses<br />

wirtschaftlich letztlich sinnvoll durchführbar<br />

wäre, wobei durch die bestehenden Fixkosten die<br />

Rentabilität einer Beteiligung mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

gegenüber den Prognoseannahmen<br />

deutlich reduziert sein würde. Sollte der Erwerb<br />

der Fondsobjekte in letzter Konsequenz in einer<br />

solchen Situation scheitern, könnte das Investitionsvorhaben<br />

nicht durchgeführt werden, mit der<br />

Folge, dass die Fondsgesellschaft aufgelöst und<br />

rückabgewickelt werden müsste. In einem solchen<br />

Fall wäre nicht auszuschließen, dass <strong>Anleger</strong> bereits<br />

in die Fondsgesellschaft eingezahlte Beteiligungsbeträge<br />

nebst Agio teilweise oder vollständig<br />

verlieren.<br />

Wie vorstehend dargelegt, könnte auch das Vorliegen<br />

von zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses<br />

bestehenden (nicht erkennbaren) Mängeln an<br />

den Fondsobjekten zu zusätzlichem und daher nicht<br />

im Rahmen der Prognose berücksichtigtem Aufwand<br />

führen. Zudem besteht das Risiko, dass sich<br />

die Miete bis zur Herstellung der Mängelfreiheit<br />

oder bei unbehebbaren Mängeln während der gesamten<br />

Laufzeit einzelner Mietverträge reduziert;<br />

auch eine Kündigung durch die Mieter kann in solchen<br />

Fällen nicht ausgeschlossen werden. Technisch<br />

oder wirtschaftlich oder auch rechtlich nicht behebbare<br />

Mängel können zu dauerhaften und erheblichen<br />

Wertverlusten der einzelnen Fondsobjekte<br />

führen.<br />

In allen vorgenannten Fällen könnten sich erhebliche<br />

Belastungen für die wirtschaftliche Lage der<br />

Objektgesellschaften und der Fondsgesellschaft<br />

ergeben. Dies könnte zur Verminderung oder zum<br />

Entfall der prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen<br />

führen sowie dazu, dass sich die Rentabilität<br />

der Beteiligung des <strong>Anleger</strong>s erheblich reduziert.<br />

Beim Zusammentreffen mehrerer solcher<br />

Umstände oder bei besonders hohen Kostenbelastungen,<br />

insbesondere auch, wenn eine weitere<br />

Fremdfinanzierung nicht beschafft werden kann,<br />

kann für den <strong>Anleger</strong> der teilweise oder vollständige<br />

Verlust seines Beteiligungsbetrags nebst Agio<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

3.3.2 Altlasten, Baumängel/Ausfall von<br />

Gewährleistungsansprüchen<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass die Fondsgesellschaft<br />

bzw. die Objektgesellschaften für bestehende<br />

und künftige Umweltbelastungen der Fondsobjekte,<br />

z.B. aus Altlasten oder schädlichen Baustoffen, einzustehen<br />

haben. Insbesondere können die Fondsgesellschaft<br />

bzw. die Objektgesellschaften Beseitigungskosten<br />

für Umweltschäden treffen. Im Rahmen<br />

der technischen Ankaufsprüfung wurden die Fondsobjekte<br />

u. a. auf den Einsatz gesundheitsgefährdender<br />

(z. B. asbesthaltiger) Materialien überprüft.<br />

Hierbei wurden keine Hinweise auf derartige Materialien<br />

entdeckt, wobei nicht auszuschließen ist,<br />

dass im Rahmen der Prüfungen nicht alle entsprechenden<br />

Materialien und Stoffe entdeckt wurden<br />

oder dass sich durch zukünftige Rechtsänderungen<br />

(z.B. durch Klassifizierung weiterer Substanzen)<br />

eine Situation ergibt, unter der Materialien und<br />

Stoffe, die nach aktueller Rechtslage in den Fondsobjekten<br />

verbleiben können, zukünftig aus den<br />

Fondsobjekten entfernt werden müssen, mit der<br />

Folge, dass den Objektgesellschaften und bei wirtschaftlicher<br />

Betrachtung der Fondsgesellschaft<br />

entsprechende Aufwendungen und Kosten entstehen,<br />

die aus heutiger Sicht jedoch nicht bezifferbar<br />

sind. Es kann auch ein Totalverlust des Beteiligungsbetrags<br />

der <strong>Anleger</strong> nebst Agio nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Im Verhältnis zu den Mietern kann es bei Eintritt<br />

derartiger Fälle zu erheblichen Mieteinbußen aufgrund<br />

von Mietminderungen kommen, auch die<br />

Kündigung der Mietverträge ist in solchen Fällen<br />

nicht ausgeschlossen. Damit können der Fondsgesellschaft<br />

bei wirtschaftlicher Betrachtung aus Umweltbelastungen<br />

Nachteile drohen, bis hin zum<br />

Verlust des wirtschaftlichen Werts des jeweiligen<br />

Fondsobjekts und im Ergebnis damit auch ein Totalverlust<br />

des Beteiligungsbetrags der <strong>Anleger</strong> nebst<br />

Agio.<br />

Gemäß einer Auskunft der Landeshauptstadt München<br />

vom 04.08.2010 liegt das Grundstück des<br />

Fondsobjekts Denninger Str. 165 entsprechend einer<br />

Eintragung in der Geländekarte von 1914 im<br />

Bereich eines Ziegeleiareals mit einer Lehmabbaufläche.<br />

Erkennbar ist, dass sich die Verdachtsfläche<br />

40 41<br />

auf einen geringen Grundstücksteil im Nordosten<br />

beschränkt. Da das Gelände im Zuge der Bauarbeiten<br />

ca. 8,0 m ausgehoben wurde, die Verdachtsfläche<br />

sich jedoch nur auf Bodenschichten bis ca. 2,5<br />

m unter Geländeoberkante beschränkt, ist zwar<br />

davon auszugehen, dass keine Altlasten auf dem<br />

Grundstück anzutreffen sind. Dies kann jedoch<br />

nicht völlig ausgeschlossen werden. Es besteht das<br />

Risiko, dass wider Erwarten aus diesem Sachverhalt<br />

zu einem späteren Zeitpunkt aus heutiger Sicht<br />

nicht bezifferbare Beseitigungskosten für die betroffene<br />

Objektgesellschaft bzw. bei wirtschaftlicher<br />

Betrachtung für die Fondsgesellschaft entstehen<br />

könnten. In diesem Fall ist nicht auszuschließen,<br />

dass Ausschüttungen/Entnahmen gekürzt oder ausgesetzt<br />

werden müssen oder dass aus Sicht der<br />

<strong>Anleger</strong> ein Totalverlust des Beteiligungsbetrags<br />

nebst Agio eintritt.<br />

Die Fondsobjekte können weiterhin mit Baumängeln<br />

behaftet sein. Sollten Baumängel auftreten,<br />

die im Rahmen der technischen Prüfungen nicht<br />

erkannt oder falsch eingeschätzt wurden bzw. vertraglich<br />

nicht ausreichend geregelt worden sind<br />

oder vorhandene Baumängel nicht innerhalb der<br />

Gewährleistungs- und kaufvertraglichen Regelungen<br />

für die Fondsgesellschaft bzw. die Objektgesellschaften<br />

aufwandsneutral zu beheben sind,<br />

können sich signifikante Werteinbußen und Mietausfälle<br />

bis hin zur Kündigung von Mietverträgen<br />

ergeben. Daraus können negative Auswirkungen<br />

auf prognostizierte Ausschüttungen/Entnahmen<br />

und den Wert der Fondsobjekte und damit auf die<br />

Rentabilität aus der Beteiligung für die <strong>Anleger</strong> resultieren.<br />

Auch ein Totalverlust des Beteiligungsbetrags<br />

der <strong>Anleger</strong> nebst Agio ist bei Eintreten<br />

derartiger Fälle aus Sicht der <strong>Anleger</strong> nicht auszuschließen,<br />

wenn Baumängel z. B. die Nutzbarkeit<br />

des jeweiligen Fondsobjekts betreffen. Mögliche<br />

bislang unentdeckte Schäden an den Fondsobjekten<br />

sind der Höhe nach oder hinsichtlich des Zeitpunkts<br />

ihrer Entdeckung nicht bestimmbar. Insoweit<br />

trägt letztlich die Fondsgesellschaft ein nicht<br />

bezifferbares Baumängelrisiko. Die Kosten der<br />

Baumängelbeseitigung müssten aus der Liquidität<br />

der Objektgesellschaften unter Verwendung auch<br />

gebildeter Reserven getragen werden, oder es<br />

müsste zusätzliches Fremdkapital beschafft werden,


was ebenfalls zu weiteren Kosten und Aufwand<br />

(Kapitaldienst) führen würde. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass die gebildeten Reserven (Liquiditätsreserve)<br />

nicht ausreichen, etwaige Kosten einer<br />

Mängelbeseitigung abzudecken, und dass<br />

wirtschaftlich oder wegen fehlender Zustimmung<br />

der Kommanditisten kein zusätzliches Fremdkapital<br />

zur Abdeckung ungeplanter Aufwendungen<br />

aufgenommen werden kann. In diesen Fällen ist<br />

nicht auszuschließen, dass Ausschüttungen/Entnahmen<br />

gekürzt oder ausgesetzt werden müssen<br />

oder dass aus Sicht der <strong>Anleger</strong> ein Totalverlust<br />

des Beteiligungsbetrags nebst Agio eintritt.<br />

3.3.3 Marktentwicklung<br />

Investitionen in Immobilien werden von der allgemeinen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst.<br />

Diese kann sich negativ auf die Vermietungssituation<br />

und Werthaltigkeit der Fondsobjekte auswirken.<br />

Eine negative Änderung der wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen kann sich auf die Nachfrage<br />

nach Gewerbeimmobilien (Büroimmobilien, Einzelhandelsimmobilien<br />

usw.) am Standort der Fondsobjekte<br />

nachteilig auswirken. Hierdurch kann die<br />

Nachfrage nach Flächen insgesamt und damit auch<br />

die langfristig erzielbare Marktmiete für die Fondsobjekte<br />

insgesamt absinken. Veränderungen im<br />

wirtschaftlichen Umfeld und Arbeits- oder Einkaufsgewohnheiten<br />

können Umbauten und zusätzliche<br />

Investitionen erforderlich machen und insoweit die<br />

Attraktivität der Fondsobjekte negativ beeinflussen.<br />

Ob die in der Prognoserechnung unterstellten Entwicklungen<br />

eintreten, ist u. a. davon abhängig, wie<br />

sich am Standort der Fondsobjekte die Nachfrage<br />

nach vergleichbaren Flächen entwickelt. Die langfristige<br />

Vermietbarkeit und die Wertentwicklung<br />

und damit die nachhaltige Ertragskraft der Fondsobjekte<br />

sind nicht absehbar. Ferner ist derzeit nicht<br />

vorhersehbar, ob und in welchem Umfang weitere<br />

Objekte im Umfeld der Fondsobjekte auf den Markt<br />

gelangen. Es ist auch nicht vorhersehbar, ob und<br />

in welchem Umfang durch Renovierungsmaßnahmen<br />

gleichwertige oder höherwertige Mietflächen<br />

in der Umgebung der Fondsobjekte geschaffen werden.<br />

Die Wertentwicklung und langfristige Vermietbarkeit<br />

ist damit auch von den Veränderungen des<br />

Marktumfelds, den Arbeits- und/oder den Einkaufsbedingungen<br />

sowie der Veränderung der Konkur-<br />

renzsituation abhängig. Bei negativen Entwicklungen<br />

dieser Art kann dies für den <strong>Anleger</strong> auch den<br />

vollständigen oder teilweisen Verlust des Beteiligungsbetrags<br />

nebst Agio bedeuten.<br />

3.3.4 Instandhaltung und Instandsetzung/<br />

Revitalisierung<br />

Bei Anschlussvermietung von Mietflächen durch<br />

Ablauf von Mietverträgen bzw. bei Ausfall von<br />

Mietern oder vor einem Verkauf eines Fondsobjekts<br />

und auch während der Bewirtschaftungsphase<br />

der Fondsobjekte können höhere Kosten für die<br />

Instandhaltung und Instandsetzung sowie für Umstrukturierung<br />

und Renovierung erforderlich werden<br />

als im Rahmen der Prognoserechnung kalkuliert,<br />

um die Wettbewerbsfähigkeit der Fondsobjekte zu<br />

erhalten oder zu verbessern (vgl. Tz. 3.2.2). Die<br />

Annahmen der Prognoserechnung basieren darauf,<br />

dass es sich bei den Fondsobjekten um gerade<br />

neu erbaute bzw. neu modernisierte bzw. gut instand<br />

gehaltene Büroimmobilien handelt, bei denen<br />

über die Prognosedauer übliche Instandhaltungskosten<br />

bzw. strukturelle (Re-)Investitionen<br />

anfallen, für die aber keine außergewöhnlichen<br />

entsprechenden Aufwendungen außerhalb der<br />

Planansätze der Prognose anfallen. Auch wurde<br />

unterstellt, dass die Mieter ihren Teil der projizierten<br />

Instandhaltungskosten im Wege der Umlage<br />

der Mietnebenkosten tragen und dass hierüber<br />

keine unvorhersehbaren Streitigkeiten mit der Folge<br />

entstehen, dass derartige Kosten, die gemäß<br />

Prognose auf die Mieter umlegbar sind, letztlich<br />

teilweise oder ganz vom Vermieter zu tragen sind.<br />

Auch wurden die über die nächsten Jahre denkbaren<br />

strukturellen Investitionen im Rahmen der<br />

technischen Begutachtung analysiert, und die Ergebnisse<br />

sind in die Ansätze der Prognose ebenfalls<br />

eingeflossen. Falls die im Rahmen der Prognose<br />

berücksichtigten Ansätze für vom Vermieter<br />

zu bezahlenden strukturellen Investitionen und Instandsetzungs-<br />

und Reparaturmaßnahmen sowie<br />

für Revitalisierung tatsächlich nicht ausreichend<br />

sind, müssen etwaige Mehraufwendungen, die in<br />

bestimmten Fällen auch in erheblichem Umfang<br />

anfallen könnten, aus der Liquiditätsreserve entnommen<br />

oder über Aufnahme von Fremdkapital<br />

finanziert werden. Dieses kann nicht oder nur zu<br />

ungünstigen Bedingungen verfügbar sein. Dies<br />

kann zu dem teilweisen oder vollständigen Entfall<br />

von Ausschüttungen/Entnahmen oder zum teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust des Beteiligungsbetrags<br />

des <strong>Anleger</strong>s nebst Agio führen.<br />

3.3.5 Versicherungen/zufälliger Untergang<br />

Aus den Mietverträgen bestehen für die Objektgesellschaften<br />

als Vermieter umfangreiche Pflichten<br />

zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung bestimmter<br />

Sach- und Haftpflichtversicherungen. Es besteht<br />

das Risiko, dass eine Versicherungsgesellschaft ihre<br />

Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen<br />

nicht erfüllt. Dem Vermieter und damit wirtschaftlich<br />

auch der Fondsgesellschaft kann hieraus ein<br />

nicht bezifferbarer Schaden entstehen. Auch können<br />

Lücken bei der Versicherung, Ausschlussgründe<br />

oder unterschiedliche Auslegungen der Versicherungsbestimmungen<br />

dazu führen, dass im Schadensfall<br />

Ansprüche des Vermieters nicht durchgesetzt<br />

werden können und dem Vermieter ein Schaden<br />

verbleibt. Auch ist nicht auszuschließen, dass ein<br />

Versicherungsschutz am Markt nicht erhältlich ist.<br />

Schließlich kann auch bei bestehendem Versicherungsschutz<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

Leistungen der Versicherungen erst nach Verhandlungen<br />

und/oder Rechtsstreitigkeiten erfolgen, so<br />

dass ggf. zumindest vorübergehend und entgegen<br />

der Prognoserechnung zusätzlich Fremdmittel<br />

und/oder Liquidität der Objektgesellschaften bzw.<br />

der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen werden<br />

muss.<br />

Die Fondsobjekte sind durch eine marktübliche<br />

All-Gefahren-Versicherung (Sach- und Haftpflichtversicherung)<br />

versichert. Die Kosten hierfür tragen<br />

teilweise die Mieter (im Wege der Nebenkostenumlage),<br />

teilweise werden die Kosten auch vom<br />

Vermieter getragen. Fallen Mieter aus oder kann<br />

im Rahmen einer Anschlussvermietung keine vergleichbare<br />

Kostenübernahme für Versicherungskosten<br />

mit neuen Mietern erreicht werden, sind<br />

die Kosten von den Objektgesellschaften und damit<br />

wirtschaftlich von der Fondsgesellschaft zu<br />

tragen. Die Sachversicherung muss auf der Grundlage<br />

der vertraglichen Bestimmungen, insbesondere<br />

auch unter den Finanzierungsverträgen mit<br />

der Bank, alle vernünftigerweise zu versichernden<br />

bzw. versicherbaren Risiken zum jeweiligen Wie-<br />

42 43<br />

derherstellungswert abdecken. Die Kostenschätzungen<br />

für die vom Vermieter zu unterhaltenden<br />

Versicherungen sind in der Prognoserechnung auf<br />

Basis von Schätzungen berücksichtigt. Es ist jedoch<br />

nicht auszuschließen, dass tatsächlich höhere Versicherungsbeiträge<br />

zu entrichten sind, was u. U. zu<br />

nachteiligen Abweichungen von den Ansätzen der<br />

Prognoserechnung führen kann.<br />

Sollten im Schadenfall Versicherungsleistungen nicht<br />

ausreichen, hat u. U. der Vermieter und damit in wirtschaftlicher<br />

Betrachtung die Fondsgesellschaft die<br />

Differenz zu tragen. Es kann auch nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass nach den Versicherungsverträgen<br />

Ausschlussgründe greifen (z.B. Verzug in der Prämienzahlung<br />

oder anderweitige Pflichtverletzung<br />

durch den Versicherten) und im Ergebnis hinsichtlich<br />

einzelner Risiken entweder kein oder nur teilweiser<br />

Versicherungsschutz besteht. Durch nicht<br />

vollständigen Versicherungsschutz, das Erfordernis<br />

zusätzlichen Versicherungsschutzes oder die<br />

nicht vollständige Umlage von Versicherungsprämien<br />

kann das wirtschaftliche Ergebnis der Objektgesellschaften<br />

und somit auch der Fondsgesellschaft<br />

nachteilig beeinträchtigt werden. Dadurch<br />

vermindert sich auch die Rentabilität der Beteiligung<br />

für den <strong>Anleger</strong> und auch ein Totalverlust<br />

des Beteiligungsbetrags nebst Agio für den <strong>Anleger</strong><br />

ist nicht auszuschließen.<br />

Das nicht versicherbare Risiko des zufälligen Untergangs<br />

(z.B. Kriegseinwirkung) sowie das Risiko<br />

der vollständigen oder teilweisen Zerstörung des<br />

jeweiligen Fondsobjekts und des langfristigen<br />

Nutzungs- und Einnahmeausfalls aus den Fondsobjekten<br />

trägt letztlich die Fondsgesellschaft. In<br />

derartigen Fällen ist der Totalverlust des gesamten<br />

Beteiligungsbetrags nebst Agio des <strong>Anleger</strong>s nicht<br />

auszuschließen.<br />

3.4 Steuerliche Risiken<br />

3.4.1 Allgemeines steuerliches Risiko<br />

Das dem vorliegenden Beteiligungsangebot zugrunde<br />

liegende steuerliche Konzept basiert auf<br />

der geltenden Rechtslage, den bekannten und einschlägigen<br />

Gerichtsurteilen sowie der Praxis der


Finanzverwaltung, soweit diese ihre Auffassung<br />

veröffentlicht hat, sowie der entsprechenden Fachliteratur<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Es<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die<br />

zugrunde liegende Rechtslage und/oder Verwaltungsauffassung<br />

während der Laufzeit der Vermögensanlage<br />

ändern und dies signifikante Korrekturen<br />

in der Besteuerung der Fondsgesellschaft, der<br />

Objektgesellschaften oder der <strong>Anleger</strong> zur Folge<br />

hat. Derartige Änderungen können daher negative<br />

Auswirkungen auf den prognostizierten Kapitalrückfluss<br />

nach Steuern haben und zu einer steuerlichen<br />

Mehrbelastung für den <strong>Anleger</strong> führen. Über<br />

die endgültige Höhe des steuerlichen Ergebnisses<br />

wird erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung<br />

(Betriebsprüfung) abschließend entschieden,<br />

so dass Steuerbescheide bis zum Ablauf der jeweiligen<br />

Festsetzungsfrist noch geändert werden können.<br />

Dies gilt umso mehr angesichts der langfristigen<br />

Beteiligung des <strong>Anleger</strong>s und der Tatsache, dass<br />

die dargestellten Besteuerungsfolgen nicht durch<br />

eine verbindliche Auskunft abgesichert sind und<br />

die Finanzverwaltung in jedem Veranlagungszeitraum<br />

eine abweichende Entscheidung über die<br />

Besteuerung treffen kann. Steuernachzahlungen<br />

wären dann ggf. mit 6 Prozent p. a. zu verzinsen<br />

(§ 233a i. V. m. § 238 AO). Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass <strong>Anleger</strong> Steuern auch aus<br />

ihrem Privatvermögen zu leisten haben, ohne dass<br />

diesen Einnahmen aus dieser Beteiligung gegenüberstehen.<br />

Das Beteiligungsangebot ist auf in Deutschland<br />

unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen<br />

zugeschnitten, die aus dem Privatvermögen heraus<br />

investieren und den Erwerb der Beteiligung nicht<br />

fremdfinanzieren. Bei Investition aus dem Betriebsvermögen,<br />

bei einer Anteilsfremdfinanzierung und<br />

bei einer anderen steuerlichen Ansässigkeit als ausschließlich<br />

in Deutschland trägt der <strong>Anleger</strong> ggf.<br />

zusätzliche steuerliche Risiken, die in diesem Verkaufsprospekt<br />

nicht dargestellt sind. In diesen Fällen<br />

wird dringend empfohlen, einen sachkundigen<br />

Berater bei der Anlageentscheidung hinzuzuziehen.<br />

Der <strong>Anleger</strong> sollte vor einer Anlageentscheidung<br />

den gesamten Verkaufsprospekt sorgfältig prüfen<br />

und bezüglich der steuerlichen Aspekte insbeson-<br />

dere das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ berücksichtigen.<br />

Vor der Anlageentscheidung sollte der<br />

<strong>Anleger</strong> stets einen auf diesem Gebiet erfahrenen<br />

steuerlichen Berater hinzuziehen.<br />

Die kalkulierten bzw. prognostizierten steuerlichen<br />

Ergebnisse können nicht garantiert werden. Das<br />

Risiko der steuerlichen Konzeption, d. h. die Anerkennung<br />

durch die Finanzverwaltung auf Basis des<br />

derzeitig bekannten Steuerrechts, sowie das Risiko<br />

von Änderungen des Steuerrechts bzw. dessen Auslegung<br />

trägt somit vollständig und allein der <strong>Anleger</strong>.<br />

Für den Eintritt der steuerlichen und wirtschaftlichen<br />

Ziele eines <strong>Anleger</strong>s wird keine Haftung<br />

übernommen.<br />

3.4.2 Steuerliche Transparenz der Beteiligungsstruktur<br />

Aufgrund der steuerlichen Transparenz der Beteiligungsstruktur<br />

wird das Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

dem <strong>Anleger</strong> steuerlich anteilig zugerechnet<br />

und dieses nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen<br />

des <strong>Anleger</strong>s und dem sich daraus ergebenden<br />

individuellen Steuersatz versteuert. Es<br />

besteht das Risiko, dass Steuerzahlungen zu leisten<br />

sind, denen keine oder nur deutlich geringere<br />

Liquiditätszuflüsse aus der Beteiligung gegenüberstehen.<br />

Insbesondere besteht das Risiko von Steuernachzahlungen<br />

aufgrund von Betriebsprüfungen,<br />

die beim <strong>Anleger</strong> in einer Periode fällig werden, in<br />

der er keine Liquiditätszuflüsse aus der Beteiligung<br />

erhält.<br />

3.4.3 Qualifikation der Einkünfte<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot beruht auf<br />

der Annahme, dass sowohl die Fondsgesellschaft als<br />

auch die Objektgesellschaften mit der Vermietung<br />

der Fondsobjekte sowie der verzinslichen Anlage der<br />

Liquiditätsreserve ausschließlich vermögensverwaltend<br />

tätig sind (ebenso wird davon ausgegangen,<br />

dass der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige<br />

<strong>Anleger</strong> seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

im steuerlichen Privatvermögen hält). Im<br />

Einzelfall kann die Vermietung bei Hinzutreten<br />

weiterer Umstände als gewerbliche Tätigkeit qualifiziert<br />

werden. Insoweit besteht das Risiko, dass<br />

die Finanzverwaltung eine abweichende Auffassung<br />

vertritt und die Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb<br />

qualifiziert. Sollte die Finanzverwaltung<br />

entgegen den Annahmen in diesem Verkaufsprospekt<br />

von einer gewerblichen Betätigung der Fondsgesellschaft<br />

und/oder der Objektgesellschaften<br />

ausgehen, würden sämtliche Erträge als Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer unterliegen<br />

und dem <strong>Anleger</strong> als solche zugerechnet werden.<br />

Damit wären auch die auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

erwirtschafteten Einkünfte gewerbesteuerpflichtig.<br />

Dies kann das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der Fondsgesellschaft in erheblichem Ausmaß negativ<br />

beeinflussen (insbesondere bei Anwendbarkeit<br />

der Zinsschranke des § 4h EStG, die den steuerlichen<br />

Zinsabzug beschränkt) und somit zu nachteiligen<br />

Auswirkungen auf die möglichen Erträge<br />

nach Steuern aus der Beteiligung des <strong>Anleger</strong>s bis<br />

hin zum Entfall derartiger Rückflüsse aus der Beteiligung<br />

führen. Die Gewerbesteuer ist im Rahmen<br />

des § 35 EStG zwar pauschal auf die persönliche<br />

Einkommensteuer des <strong>Anleger</strong>s anrechenbar. Dies<br />

kann dennoch bei dem <strong>Anleger</strong> zu einer höheren<br />

steuerlichen Belastung führen, da das Risiko besteht,<br />

dass die Gewerbesteuer im Rahmen der persönlichen<br />

Einkommensteuer des <strong>Anleger</strong>s nicht<br />

vollständig angerechnet werden kann. Sofern die<br />

Fondsgesellschaft und/oder die Objektgesellschaften<br />

also durch ihre Tätigkeit gewerbliche Einkünfte<br />

erzielen, der <strong>Anleger</strong> seine Beteiligung in seinem<br />

Betriebsvermögen hält oder sich eine Kapitalgesellschaft<br />

beteiligt, würde dies zu einer abweichenden<br />

steuerlichen Beurteilung und damit für den<br />

<strong>Anleger</strong> ggf. zu einer höheren oder zusätzlichen<br />

steuerlichen Belastung führen. Zudem wäre ein<br />

eventueller Gewinn aus der Veräußerung der Fondsobjekte,<br />

der Anteile an den Objektgesellschaften<br />

oder der Beteiligung an der Fondsgesellschaft in<br />

jedem Fall – d. h. auch unabhängig von einer Spekulationsfrist<br />

– steuerpflichtig. Ein möglicher Veräußerungsgewinn<br />

unterläge demnach als laufender<br />

Gewinn der Gewerbesteuer. Dadurch können<br />

sich die Ausschüttungen/Entnahmen ggü. der<br />

Prognoserechnung reduzieren und es würde sich<br />

auch die Rentabilität der Beteiligung für den <strong>Anleger</strong><br />

erheblich vermindern.<br />

3.4.4 Behandlung von Aufwendungen<br />

Die Bildung z. B. einer Instandhaltungsrücklage berechtigt<br />

noch nicht zum Abzug von Werbungskosten;<br />

vielmehr ist Voraussetzung, dass tatsächlich<br />

44 45<br />

Instandhaltungsaufwendungen in entsprechender<br />

Höhe angefallen sind und die entsprechenden<br />

Zahlungen tatsächlich geleistet werden. Die in der<br />

Prognoserechnung hierzu getroffenen Annahmen<br />

beruhen deshalb auf Schätzungen, die vom tatsächlichen<br />

Verlauf des Anfalls einzelner Ausgabenpositionen<br />

– u. U. auch erheblich – abweichen können.<br />

Dadurch kann sich ein höheres laufendes steuerliches<br />

Ergebnis für den <strong>Anleger</strong> ergeben, mit der<br />

Folge einer höheren individuellen steuerlichen Belastung<br />

der Erträge aus der Beteiligung und damit<br />

einer nachteiligen Abweichung betreffend die<br />

Rentabilität der Beteiligung aus Sicht der <strong>Anleger</strong>.<br />

Die von der Fondsgesellschaft und den Objektgesellschaften<br />

zu tragenden Aufwendungen wurden<br />

unter Beachtung der Auffassung der Finanzverwaltung<br />

im sogenannten „Fondserlass“ (BMF-Schreiben<br />

vom 20. Oktober 2003 – IV C 3-S 2253a-48/03,<br />

BStBl. I 2003, S. 546) entweder als sofort abzugsfähige<br />

Werbungskosten oder als aktivierungspflichtige<br />

Kosten gewürdigt. Es besteht das Risiko, dass<br />

die Finanzverwaltung Aufwendungen nicht oder<br />

in einer anderen Aufteilung berücksichtigt. In diesem<br />

Fall könnten Aufwendungen nicht sofort als<br />

Werbungskosten abziehbar sein, sondern wären<br />

als Anschaffungs- bzw. als Anschaffungsnebenkosten<br />

des Grund und Bodens sowie des Gebäudes zu<br />

aktivieren und mit dem Gebäude laufend abzuschreiben,<br />

so dass sich die abzugsfähigen Werbungskosten<br />

verringern. Dadurch würde sich eine<br />

höhere individuelle steuerliche Belastung der Erträge<br />

aus der Beteiligung ergeben und damit auch<br />

die Rentabilität der Beteiligung für den <strong>Anleger</strong><br />

vermindern.<br />

Es ist möglich, dass die Finanzverwaltung von einer<br />

anderen Aufteilung der auf das Gebäude, die Außenanlagen<br />

sowie den Grund und Boden entfallenden<br />

Kosten ausgeht. In diesem Fall könnte sich<br />

auch die für die Abschreibung des Gebäudes bzw.<br />

der Außenanlagen maßgebliche Bemessungsgrundlage<br />

verringern, so dass sich auch der jährliche<br />

Abschreibungsbetrag entsprechend reduziert und<br />

ein höheres steuerliches Ergebnis erzielt wird. Dies<br />

kann zu einer negativen Beeinträchtigung des steuerlichen<br />

Ergebnisses des Beteiligungsangebots sowie<br />

zu einer höheren Steuerbelastung seitens des


<strong>Anleger</strong>s führen. Dadurch würde sich auch die Rentabilität<br />

der Beteiligung für den <strong>Anleger</strong> vermindern.<br />

3.4.5 Verlustausgleichsbeschränkung<br />

Es besteht das Risiko, dass durch die Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft erlittene Verluste einer<br />

Verlustausgleichsbeschränkung (z. B. § 15a, § 15b<br />

oder § 10d EStG) unterliegen und nicht oder nur<br />

eingeschränkt mit anderweitigen positiven Einkünften<br />

des <strong>Anleger</strong>s verrechnet werden können. In<br />

diesem Fall verringert sich das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

für den <strong>Anleger</strong>, mit der Folge einer höheren individuellen<br />

steuerlichen Belastung der Erträge aus<br />

der Beteiligung und damit einer Verringerung der<br />

Rentabilität der Beteiligung für den <strong>Anleger</strong>.<br />

3.4.6 Einführung einer generellen Veräußerungsgewinnbesteuerung<br />

Es besteht das Risiko, dass Veräußerungsgewinne,<br />

die nach einer zumindest zehnjährigen Halteperiode<br />

aus dem Verkauf von Immobilien erzielt werden,<br />

im Rahmen einer künftigen Gesetzesänderung<br />

der Besteuerung unterworfen werden. Dies<br />

könnte für den <strong>Anleger</strong> zu einer erheblich höheren<br />

Steuerlast und zu einem erheblich geringeren<br />

Nachsteuerergebnis führen.<br />

3.4.7 Fehlende Einkunftserzielungsabsicht<br />

Sollte ein <strong>Anleger</strong> entgegen den Annahmen des<br />

Anbieters in diesem Verkaufsprospekt den Erwerb<br />

seiner Beteiligung fremdfinanzieren oder weitere<br />

umfangreiche Aufwendungen für den Erwerb seiner<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft tragen,<br />

besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung eine<br />

Überschusserzielungsabsicht verneint, sofern dadurch<br />

die (Sonder-)Werbungskosten des <strong>Anleger</strong>s<br />

für dieses Beteiligungsangebot höher als die Einnahmen<br />

hieraus sind und innerhalb des Prognosezeitraums,<br />

d. h. der angenommenen Dauer der Beteiligung,<br />

kein Überschuss der Einnahmen über<br />

die Werbungskosten erzielt wird. In diesem Fall können<br />

für den <strong>Anleger</strong> weder die Zinsaufwendungen<br />

für die Fremdfinanzierung noch sonstige Aufwendungen<br />

auf <strong>Anleger</strong>- oder auf Fondsgesellschaftsebene<br />

steuerlich geltend gemacht werden, da<br />

seitens des <strong>Anleger</strong>s mit der Vermögensanlage<br />

lediglich eine nicht steuerbare „Liebhaberei“ begründet<br />

wird. Gleiches gilt, wenn ein <strong>Anleger</strong> seine<br />

Beteiligung veräußert, bevor ein Totalüberschuss<br />

eingetreten ist. Solche Fälle hätten erhebliche negative<br />

Auswirkungen für den <strong>Anleger</strong> im Rahmen<br />

einer Beteiligung, mit der Folge einer höheren individuellen<br />

steuerlichen Belastung der Erträge aus<br />

der Beteiligung und damit einer Verringerung der<br />

Rentabilität der Beteiligung für den <strong>Anleger</strong>.<br />

3.4.8 Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Im Fall eines Verkaufs der Fondsobjekte bzw. des<br />

Kommanditanteils an der Fondsgesellschaft und/<br />

oder der Objektgesellschaften besteht das Risiko,<br />

dass die Fondsgesellschaft, die Objektgesellschaften<br />

oder der <strong>Anleger</strong>, ggf. mit seinen sonstigen Vermögensdispositionen,<br />

einen gewerblichen Grundstückshandel<br />

begründen. Die Finanzverwaltung stellt<br />

hierbei regelmäßig auf die sogenannte „Drei-Objekt-Regel“<br />

ab (BMF-Schreiben vom 26. März 2004<br />

– IV A 6-S 2240-46/04, BStBl. I 2004, 434), wonach<br />

generell ein gewerblicher Grundstückshandel begründet<br />

wird, wenn innerhalb eines engen zeitlichen<br />

Zusammenhangs mehr als drei Objekte veräußert<br />

werden. Weitere Immobilienveräußerungen<br />

des <strong>Anleger</strong>s oder eine Zurechnung von Objekten<br />

aus anderen Gesellschaftsbeteiligungen können<br />

dabei auf <strong>Anleger</strong>ebene als Zählobjekt berücksichtigt<br />

werden. Für Branchenkundige wie die Fondsgesellschaft<br />

und die Objektgesellschaften geht die<br />

Finanzverwaltung von einem maßgeblichen Beurteilungszeitraum<br />

von zehn Jahren aus. Der Anzahl<br />

der veräußerten Objekte sowie dem zeitlichen Zusammenhang<br />

kommt dabei jedoch nur eine indizielle<br />

Bedeutung zu, so dass die Finanzverwaltung<br />

auch bei weniger als vier veräußerten Objekten<br />

oder bei Grundstücksübertragungen außerhalb des<br />

Zehnjahreszeitraums einen gewerblichen Grundstückshandel<br />

annehmen kann. Zudem besteht das<br />

Risiko, dass die Finanzverwaltung bei einer Veräußerung<br />

der Immobilien oder der Kommanditanteile<br />

die von der Objektgesellschaft gehaltenen Immobilien<br />

nicht jeweils als ein Objekt im Sinne der<br />

Regel qualifiziert, sondern die Immobilien beispielsweise<br />

in mehr als ein Objekt unterteilt.<br />

Sofern die Fondsgesellschaft und/oder die Objektgesellschaften<br />

einen gewerblichen Grundstückshandel<br />

begründet, wären deren sämtliche Einkünfte<br />

als solche aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren,<br />

mit der Folge, dass auch ein Veräußerungsgewinn<br />

zu versteuern wäre und die Einkünfte vollständig<br />

der Gewerbesteuer unterliegen würden. Zudem<br />

würden die Immobilien (die Fondsobjekte) dem<br />

steuerlichen Umlaufvermögen zugeordnet werden,<br />

so dass für das Gebäude rückwirkend keine<br />

Abschreibung geltend gemacht werden könnte.<br />

Sofern der <strong>Anleger</strong> einen gewerblichen Grundstückshandel<br />

begründet, könnten darüber hinaus auch<br />

weitere Miet-/Pachteinnahmen oder eventuelle<br />

Veräußerungsgewinne aus privaten Immobilienverkäufen<br />

zu den gewerblichen Einkünften gezählt<br />

werden. Dem <strong>Anleger</strong> können entweder im<br />

Fall eines Verkaufs seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

oder des Verkaufs der Beteiligungen<br />

an den Objektgesellschaften oder der Fondsobjekte<br />

durch die Objektgesellschaften allerdings nur<br />

dann Zählobjekte im Sinne der Regel zugerechnet<br />

werden, wenn er zu mindestens 10 Prozent an deren<br />

Gesellschaftsvermögen beteiligt ist oder der<br />

auf ihn entfallende Verkehrswert seiner Beteiligung<br />

oder der ihm anteilig zuzurechnende Verkehrswert<br />

der Immobilie mehr als 250.000 Euro beträgt. Vor<br />

diesem Hintergrund besteht das Risiko, dass die<br />

Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels<br />

auf <strong>Anleger</strong>-, Fondsgesellschafts- und/oder<br />

Objektgesellschaftsebene zu einer höheren steuerlichen<br />

Belastung oder zu einer Steuernachzahlung<br />

seitens des <strong>Anleger</strong>s aus seinem Privatvermögen<br />

führt.<br />

3.4.9 Fehlender Vorsteuerabzug<br />

Es besteht das Risiko, dass im Fall einer Änderung<br />

der Mietverhältnisse die Objektgesellschaften nicht<br />

auf die Umsatzsteuerbefreiung der Vermietungsleistungen<br />

verzichten können, da etwa der nachfolgende<br />

Mieter kein Unternehmer im Sinne des<br />

Umsatzsteuergesetzes ist oder er das Mietobjekt<br />

nicht seinem Unternehmen zuordnet oder er lediglich<br />

umsatzsteuerfreie Leistungen ausführt. In<br />

diesem Fall sind die Objektgesellschaften insoweit<br />

nicht zum Abzug der ihnen ab diesem Zeitpunkt in<br />

46 47<br />

Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge berechtigt,<br />

so dass das wirtschaftliche Ergebnis der Vermögensanlage<br />

negativ beeinträchtigt wird und sich<br />

Auszahlungen an den <strong>Anleger</strong> verringern oder ganz<br />

ausbleiben.<br />

Die Objektgesellschaften haben die Grundstücke<br />

im Rahmen von nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerungen<br />

nach § 1 Abs. 1 a UStG erworben und<br />

sind insoweit im Hinblick auf mögliche Vorsteuerberichtigungen<br />

nach § 15a UStG in die Rechtsstellung<br />

der Veräußerer eingetreten. Die Veräußerer<br />

haben die abziehbaren Vorsteuerbeträge aus den<br />

Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten entsprechend<br />

dem Verhältnis der steuerpflichtig und<br />

steuerfrei vermieteten Flächen berechnet und entsprechend<br />

erklärt. Es besteht daher das Risiko, dass<br />

sich im Fall einer Änderung der Mieter mit steuerpflichtigen<br />

und steuerfreien Ausgangsumsätzen der<br />

Prozentsatz der steuerpflichtig vermieteten Fläche<br />

ändert. In diesem Fall sind die Objektgesellschaften<br />

innerhalb des Berichtigungszeitraums von zehn<br />

Jahren verpflichtet, den Vorsteuerabzug entsprechend<br />

der Veränderung der Mietverhältnisse zu<br />

berichtigen. Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs<br />

kann das wirtschaftliche Ergebnis der Vermögensanlage<br />

negativ beeinträchtigen und zu einer Verringerung<br />

oder Versagung von Auszahlungen an<br />

die <strong>Anleger</strong> führen.<br />

3.4.10 Gleichverteilungsabrede<br />

Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die Ergebnisse<br />

der Fondsgesellschaft für die Platzierungsphase<br />

nach Möglichkeit so verteilt werden, dass<br />

sämtliche Gesellschafter bzw. Treugeber der Fondsgesellschaft<br />

unabhängig vom genauen Beitrittszeitpunkt<br />

entsprechend dem Verhältnis ihrer eingezahlten<br />

Kapitalanteile gleich behandelt werden.<br />

Sollte eine Verteilung der Gewinne und Verluste in<br />

der Platzierungsphase nicht dahingehend möglich<br />

sein, dass alle Gesellschafter bzw. Treugeber der<br />

Fondsgesellschaft gleich behandelt werden, können<br />

sich für den einzelnen je nach Beitrittszeitpunkt<br />

unterschiedliche steuerliche Ergebnisse in<br />

der Platzierungsphase ergeben. Dadurch kann sich<br />

ein höheres laufendes steuerliches Ergebnis für


den <strong>Anleger</strong> ergeben, mit der Folge einer höheren<br />

individuellen steuerlichen Belastung der Erträge<br />

aus der Beteiligung und einer nachteiligen Abweichung<br />

betreffend die Rentabilität der Beteiligung<br />

aus Sicht der <strong>Anleger</strong>.<br />

3.4.11 Erneuter Anfall von Grunderwerbsteuer<br />

Der Grunderwerbsteuer unterliegt u. a. eine Änderung<br />

im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft,<br />

bei der entweder unmittelbar oder mittelbar<br />

innerhalb von 5 Jahren mindestens 95 Prozent<br />

der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue<br />

Gesellschafter übergehen. In diesem Zusammenhang<br />

würden nach dem Erwerb der Immobilien<br />

vorgenommene Übertragungen von Kommanditanteilen<br />

an neue Gesellschafter, die zusammen<br />

eine Änderung in der Zuordnung zum Gesellschaftsvermögen<br />

der Fondsgesellschaft von mindestens<br />

95 Prozent repräsentieren, der Grunderwerbsteuer<br />

unterliegen. Treugeberwechsel sowie Wechsel von<br />

Treugebern in die Stellung eines unmittelbar beteiligten<br />

Kommanditisten werden dabei mitgezählt.<br />

In gleicher Weise würden bei einem Gesellschafterwechsel<br />

bei der Bayernfonds Immobiliengesellschaft<br />

mbH von mindestens 95 Prozent die von<br />

der Bayernfonds Immobiliengesellschaft mbH gehaltenen<br />

rd. 5,33-prozentigen Beteiligungen an dem<br />

Vermögen der Objektgesellschaften mitgezählt<br />

werden.<br />

Die Grunderwerbsteuer beträgt zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung 3,5 Prozent des Bedarfswerts<br />

der Grundstücke und wäre von der jeweiligen Objektgesellschaft<br />

zu tragen. Im Ergebnis würde die<br />

betroffene Objektgesellschaft dann zweimal Grunderwerbsteuer<br />

tragen müssen, einmal bei Erwerb<br />

der Immobilie und einmal bei Änderung des Gesellschafterbestands<br />

von mindestens 95 Prozent.<br />

Hierdurch würde sich die steuerliche Belastung<br />

der Fondsgesellschaft erhöhen und Auszahlungen<br />

an den <strong>Anleger</strong> würden sich entsprechend verringern<br />

oder ganz ausbleiben.<br />

3.5 Haftungsrisiken/Risiken durch persönliche<br />

Anteilsfinanzierung/Rückzahlungsverpflichtung<br />

3.5.1 Haftung und Nachhaftung im Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

Ein Kommanditist haftet persönlich für die Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft. Mit seiner Eintragung<br />

in das Handelsregister ist seine Haftung gegenüber<br />

Dritten für nach diesem Zeitpunkt entstehende<br />

Verbindlichkeiten auf die in das Handelsregister<br />

eingetragene Hafteinlage beschränkt. Daher<br />

wird der Treuhandkommanditist erst mit seiner<br />

Eintragung in das Handelsregister Gesellschafter.<br />

Grundsätzlich erlischt die Haftung eines Kommanditisten,<br />

wenn und soweit die Hafteinlage geleistet<br />

ist. Für den Fall, dass die Hafteinlage infolge<br />

von Auszahlungen (z. B. Ausschüttungen, sonstigen<br />

Entnahmen, Abfindungen bei Ausscheiden)<br />

an einen Kommanditisten zurückbezahlt wird, lebt<br />

die Haftung des Kommanditisten insoweit wieder<br />

auf (§ 172 Abs. 4 HGB). Die mittelbar an der Kommanditgesellschaft<br />

beteiligten <strong>Anleger</strong> (Treugeber)<br />

haften gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft<br />

nicht direkt. Sie sind jedoch entsprechend ihrer<br />

Beteiligung nach § 5 Abs. 3 des Treuhandvertrags<br />

dem Treuhandkommanditisten gegenüber zum Ersatz<br />

von Aufwendungen und zur Befreiung von<br />

Verbindlichkeiten verpflichtet, die sich aus dessen<br />

Haftung gegenüber der Fondsgesellschaft oder<br />

Dritten ergeben. Die eingangs dargestellte Kommanditistenhaftung<br />

gilt daher für die mittelbar<br />

beteiligten <strong>Anleger</strong> entsprechend. Im Fall des Ausscheidens<br />

aus der Fondsgesellschaft haften Kommanditisten<br />

gemäß § 161 Abs. 2 HGB i. V. m. § 160<br />

Abs. 1 HGB sowie Treugeber gemäß den Regelungen<br />

des Treuhandvertrags für die bis dahin begründeten<br />

Verbindlichkeiten der Gesellschaft noch bis<br />

zu fünf Jahre nach Eintragung ihres Ausscheidens<br />

im Handelsregister gegenüber den Gläubigern der<br />

Gesellschaft, jeweils beschränkt auf den Betrag<br />

ihrer Hafteinlage. In solchen Fällen kann der An-<br />

leger auch aus seinem Privatvermögen verpflichtet<br />

sein, Beträge in Höhe der Haftsumme leisten<br />

zu müssen.<br />

3.5.2 Persönliche Anteilsfinanzierung<br />

Vom Anbieter wird eine persönliche Anteilsfinanzierung<br />

nicht empfohlen, und es wird auch nicht<br />

zugesichert, dass eine solche aufgenommen werden<br />

kann. Sofern der einzelne <strong>Anleger</strong> eine persönliche<br />

Anteilsfinanzierung aufnimmt, muss er in<br />

der Lage sein, den regelmäßigen Kapitaldienst<br />

(Zins und Tilgung) unabhängig von etwaigen Ausschüttungen/Entnahmen<br />

aus der Beteiligung aufzubringen.<br />

Die prognostizierten Ausschüttungen/<br />

Entnahmen sind nicht garantiert, ihre Höhe hängt<br />

von vielen verschiedenen Faktoren ab, die alle unterschiedlichen,<br />

auch kumulativen, Risiken unterliegen.<br />

Insofern kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass prognostizierte Ausschüttungen/Entnahmen<br />

reduziert werden müssen oder sogar ausbleiben.<br />

Unabhängig davon bliebe der einzelne <strong>Anleger</strong><br />

verpflichtet, den Kapitaldienst für seine persönliche<br />

Anteilsfinanzierung zu leisten. Weiterhin kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass eine aufgenommene<br />

persönliche Anteilsfinanzierung vor vollständiger<br />

Tilgung, z.B. bei Ablauf der vereinbarten Festschreibungsdauer<br />

der Konditionen oder vorzeitiger<br />

Kündigung des Darlehens, zurückgeführt werden<br />

muss, ohne dass zum selben Zeitpunkt die Fondsbeteiligung<br />

liquidiert oder veräußert werden kann.<br />

Auch der Verlust des eingesetzten Kapitals kann<br />

nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, so<br />

dass der <strong>Anleger</strong> das Risiko trägt, im Liquidationsfall<br />

keinerlei Rückzahlung des eingesetzten Kapitals<br />

zu erhalten. Insofern muss der einzelne <strong>Anleger</strong> in<br />

der Lage sein, jederzeit eine etwaige aufgenommene<br />

persönliche Anteilsfinanzierung unabhängig von<br />

der Beteiligung zurückzuführen. Es droht dem <strong>Anleger</strong><br />

der persönliche Ausfall unter der persönlichen<br />

Fremdfinanzierung bis hin zur Insolvenz des<br />

<strong>Anleger</strong>s.<br />

3.5.3 Rückzahlungsverpflichtung<br />

Gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />

der Fondsgesellschaft ist die Geschäftsführung berechtigt,<br />

im laufenden Jahr Vorabausschüttungen/<br />

-entnahmen an die <strong>Anleger</strong> vorzunehmen. Die<br />

Genehmigung erfolgt auf der nächstfolgenden Gesellschafterversammlung,<br />

ggf. im schriftlichen Abstimmungsverfahren.<br />

Sofern die Gesellschafter versammlung<br />

die Genehmigung verweigert, besteht<br />

eine Rückzahlungsverpflichtung für die <strong>Anleger</strong>. Es<br />

48 49<br />

besteht das Risiko, dass <strong>Anleger</strong> dieser Verpflichtung<br />

nicht nachkommen können, was zulasten der<br />

Liquidität der Fondsgesellschaft ginge (siehe hierzu<br />

auch die Ausführungen in Tz. 3.2.7).<br />

3.6 Maximales Risiko<br />

Die in den vorstehenden Abschnitten dargestellten<br />

Erläuterungen beschreiben die wesentlichen<br />

einzelnen Risiken, die mit einer Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft verbunden sind. Die beschriebenen<br />

Risikofaktoren können nicht nur einzeln auftreten,<br />

sondern sich vielmehr auch gemeinsam realisieren.<br />

Dadurch können sich die beschriebenen<br />

Auswirkungen auch über die Summe der einzelnen<br />

Auswirkungen hinaus verstärken. Insbesondere bei<br />

einem Zusammentreffen mehrerer der vorgenannten<br />

Risiken, die zu einer negativen Abweichung<br />

von der Prognoserechnung führen, reicht u. U. die<br />

gebildete Liquiditätsreserve nicht zur Abdeckung<br />

aller Kosten aus. Dies kann zu einer Kürzung oder<br />

zu einem Ausfall der Ausschüttungen/Entnahmen<br />

bis hin zu einem Verlust des gesamten Beteiligungsbetrags<br />

nebst Agio führen. Unabhängig von den<br />

vorstehend dargestellten Risiken können heute<br />

nicht vorhersehbare Entwicklungen das Ergebnis<br />

der Beteiligung für die <strong>Anleger</strong> negativ beeinflussen.<br />

Das maximale Risiko des <strong>Anleger</strong>s besteht aus<br />

der Kumulation eines vollständigen Verlusts seines<br />

Beteiligungsbetrags nebst Agio, einer Inanspruchnahme<br />

aus einer ggf. abgeschlossenen persönlichen<br />

individuellen Fremdfinanzierung seiner<br />

Beteiligung sowie etwaiger Ausgleichs­ und Zahlungsverpflichtungen<br />

betreffend Haftungs­ und<br />

steuerlichen Gesichtspunkte, insbesondere persönlicher<br />

Steuerbelastungen aus seinem weiteren<br />

Vermögen, da der <strong>Anleger</strong> keine oder nur geringere<br />

Auszahlungen aus der Beteiligung an diesem<br />

Beteiligungsangebot erhält. Das maximale Risiko<br />

kann zur privaten Insolvenz des <strong>Anleger</strong>s führen.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind dem<br />

Anbieter keine weiteren wesentlichen tatsächlichen<br />

und rechtlichen Risiken bekannt.


4. Investitionsstandort<br />

Außenansicht des Unternehmenssitzes der MAN SE.<br />

Der Büro­Immobilienmarkt in München<br />

Der Münchener Bürovermietungsmarkt konnte 2011 seinen Spitzenplatz behaupten. So verfügte die bayerische<br />

Landeshauptstadt über die niedrigste Leerstandsquote und den höchsten Flächenumsatz im Jahresvergleich der<br />

deutschen Großstädte.<br />

Büro­Flächenumsatz 2011:<br />

860.300 m 2<br />

Büro­Leerstandsrate<br />

II. Quartal 2012:<br />

6,4 Prozent<br />

Quelle: Colliers international, Marktbericht<br />

Hinweis: Diese Werte stellen keine Aussage über künftige Entwicklungen dar.<br />

Büro­Spitzenmieten/­Durchschnittsmieten<br />

pro m 2 I. Quartal 2012:<br />

30,0 Euro/rd. 14,8 Euro<br />

4.1 München<br />

München ist die Landeshauptstadt und mit ca.<br />

1,4 Mio. Einwohnern gleichzeitig größte Stadt<br />

des Freistaates Bayern und die drittgrößte Stadt<br />

Deutschlands.<br />

Entwicklung Einwohnerzahl München 2000–04/2012<br />

1.450.000<br />

1.400.000<br />

1.350.000<br />

1.300.000<br />

1.250.000<br />

1.200.000<br />

1.150.000<br />

1.419.781<br />

1.100.000<br />

00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12<br />

Die Stadt ist eines der wichtigsten Wirtschafts-,<br />

Verkehrs- und Kulturzentren der Bundesrepublik<br />

und eine der prosperierenden Städte Europas. Entgegen<br />

dem Bundestrend entwickelte sich die Einwohnerzahl<br />

stetig positiv. München ist Zentrum<br />

der Metropolregion München mit ca. 2,6 Mio. Einwohnern<br />

sowie Verwaltungssitz des Regierungsbezirkes<br />

Oberbayern mit ca. 4,3 Mio. Einwohnern.<br />

Arbeitslosenquote in Deutschland und München, Jahresdurchschnitt<br />

50 51<br />

14,0%<br />

12,0%<br />

10,0%<br />

8,0%<br />

6,0%<br />

4,0%<br />

2,0%<br />

0%<br />

11,7%<br />

8,6%<br />

10,8%<br />

7,6%<br />

9,0%<br />

6,2%<br />

7,8%<br />

5,4%<br />

Die Stadt verfügt über zwei Universitäten, die beide<br />

zu den neun deutschen Eliteuniversitäten gehören,<br />

sowie mehrere Hoch- und Fachhochschulen mit<br />

insgesamt ca. 87.000 Studenten.<br />

Eine <strong>sehr</strong> gute überregionale Verkehrsanbindung<br />

besteht über ein dichtes Autobahnnetz und zahlreiche<br />

Bundesstraßen im Stadtgebiet, mehrere überregionale<br />

Bahnhöfe sowie einen internationalen<br />

Flughafen.<br />

München und die oberbayerischen Landkreise zählen<br />

zu den kaufkraftstärksten Regionen Deutschlands.<br />

Die Arbeitslosenquote der Landeshauptstadt<br />

München liegt mit 4,0 Prozent unter dem deutschen<br />

Bundesdurchschnitt von 6,7 Prozent (Stand: Mai<br />

2012) und ist im deutschen Großstadtvergleich<br />

weiterhin der niedrigste Wert.<br />

Einwohner 1.419.781<br />

04/2012<br />

Einwohnerentwicklung<br />

(in %)<br />

Kaufkraftkennziffer<br />

(GfK)<br />

Arbeitslosenquote<br />

(in %)<br />

Bruttoinlandsprodukt<br />

je Einwohner in Euro<br />

München Deutschland<br />

+14,9<br />

2001–2011<br />

137,2<br />

2012<br />

4,0<br />

05/2012<br />

49.100<br />

2011<br />

81.752.000<br />

2011<br />

-0,7<br />

2001–2011<br />

100<br />

2012<br />

6,7<br />

05/2012<br />

31.440<br />

2011<br />

Deutschland<br />

München<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

Stand 05/2012<br />

Jahresdurchschnitt<br />

zeitpunktbezogen<br />

8,1%<br />

6,0%<br />

7,7%<br />

5,6%<br />

7,1% 6,7%<br />

5,1%<br />

4,0%


Als Wirtschaftsstandort weist München eine breite<br />

Diversifi kation auf: Neben traditionellen Wirtschaftszweigen<br />

wie dem Fahrzeugbau (BMW, MAN), der<br />

Luft- und Raumfahrttechnik (EADS) oder der Finanz-<br />

und Versicherungswirtschaft (Allianz, HypoVereinsbank,<br />

Münchener Rück) hat sich insbesondere auch<br />

die Hightechindustrie in München etabliert. Insgesamt<br />

haben sechs DAX-Unternehmen wie Siemens,<br />

Linde oder BMW ihren Hauptsitz in München, womit<br />

die Landeshauptstadt in diesem Bereich den Spitzenplatz<br />

unter den deutschen Standorten einnimmt.<br />

München ist eines der attraktivsten Tourismusziele<br />

in Deutschland und Europa. Im Kalenderjahr 2011<br />

zog München mehr als 107 Mio. Besucher aus dem<br />

In- und Ausland an. Die Gesamtzahl der Übernachtungen<br />

ist im Vorjahresvergleich um 5,7 Prozent auf<br />

11,7 Mio. gestiegen. Das ist das beste Ergebnis seit<br />

Beginn der Zählung 1912.<br />

4.2 Mikrostandorte der Fondsobjekte<br />

4.2.1 Mikrostandort München­Bogenhausen<br />

(Fondsobjekt Denninger Str. 165)<br />

Innerhalb des Stadtbezirkes Bogenhausen befi ndet<br />

sich das Fondsobjekt Denninger Str. 165 im Arabella-<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Lindau<br />

5 km<br />

Stuttgart<br />

2<br />

A 96<br />

A 8<br />

A 99<br />

471<br />

Schloss Nymphenburg<br />

TNS Infratest 2<br />

2<br />

A 99<br />

A 95<br />

Garmisch<br />

304<br />

471<br />

11<br />

park, einem der Stadtteile von Bogenhausen, in gut<br />

sichtbarer Ecklage an der Denninger Straße und der<br />

Daphnestraße.<br />

Der Arabellapark stellt einen eigenständigen immobilienwirtschaftlichen<br />

Teilmarkt dar, der infrastrukturell<br />

gut ausgebaut und <strong>sehr</strong> gut an den öffentlichen<br />

Nahverkehr angeschlossen ist. Die nächstgelegenen<br />

U-Bahn-Stationen „Arabellapark“ und „Richard-<br />

Strauss-Straße“ befi nden sich jeweils in ca. 400 Meter<br />

Luftlinie Entfernung. Zudem sind Anbindungen<br />

an den öffentlichen Nahverkehr durch einen Busbahnhof<br />

im Arabellapark und eine Straßenbahnlinie<br />

gegeben. Bushaltestellen befi nden sich unmittelbar<br />

vor dem Fondsobjekt.<br />

Die Anbindung an den Individualverkehr ist <strong>sehr</strong><br />

gut gegeben. Es besteht über die Denninger Straße<br />

eine direkte Anbindung an den Mittleren Ring,<br />

über den die Bundesautobahnen 8, 9 und 94 in<br />

wenigen Fahrminuten erreichbar sind.<br />

Der Arabellapark weist insgesamt eine ausgewogene<br />

Mischung aus Wohnen, Arbeiten, Einzelhandel,<br />

Gastronomie und Dienstleistungen auf. Ämter, Kindertagesstätten,<br />

Ärzte und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten<br />

befi nden sich in der Umgebung.<br />

A 92<br />

13<br />

Allianz Arena<br />

13<br />

A 9<br />

Nürnberg<br />

A 9<br />

Tierpark Hellabrunn<br />

Flughafen<br />

3 MAN SE<br />

Englischer Garten<br />

1 Schörghuber Unternehmensgruppe<br />

Hauptbahnhof<br />

Theresienwiese<br />

A 94<br />

Messe<br />

A 8<br />

A 99<br />

Salzburg<br />

Schörghuber Unternehmensgruppe Unternehmenszentrale, Denninger Str. 165, 81925 München-Bogenhausen<br />

TNS Infratest Unternehmenssitz, Landsberger Str. 284–288, 80687 München-Laim<br />

A 995<br />

304<br />

471<br />

471<br />

388<br />

A 99<br />

A 99<br />

Passau<br />

A 94<br />

304<br />

4.2.2 Mikrostandort München­Laim<br />

(Fondsobjekt Landsberger Str. 284–288)<br />

Das Fondsobjekt Landsberger Str. 284–288 befi ndet<br />

sich innerhalb des Stadtbezirkes Laim unmittelbar<br />

an der Landsberger Straße, eine der wichtigsten<br />

Hauptverkehrsstraßen Münchens, die in Ost-West-<br />

Richtung den Stadtteil Pasing mit dem Münchener<br />

Stadtzentrum verbindet. Parallel zur Landsberger<br />

Straße und unmittelbar hinter dem Fondsobjekt<br />

verläuft die Stammstrecke der S-Bahn München.<br />

Der Standort ist infrastrukturell <strong>sehr</strong> gut ausgebaut<br />

und hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr<br />

angeschlossen. Die nächstgelegene S-Bahn-Station<br />

„Laim“ befi ndet sich in ca. 200 Meter Entfernung.<br />

Zudem sind Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr<br />

durch unmittelbar in der Nähe verkehrende<br />

Buslinien gegeben. Die nächste Bushaltestelle<br />

befi ndet sich in ca. 100 Meter Entfernung.<br />

Die Anbindung an den Individualverkehr ist ebenfalls<br />

<strong>sehr</strong> gut gegeben, ca. 2,5 Kilometer südlich<br />

des Fondsobjekts verläuft die Bundesautobahn 96.<br />

Diese ist über die in Nord-Süd-Richtung verlaufende<br />

Fürstenrieder Straße in ca. 5 Minuten erreichbar.<br />

Über die Bundesstraße 2 sind die Bundesstraße 304<br />

und die Bundesautobahn 99 in ca. 5 Minuten bzw.<br />

ca. 15 Minuten erreichbar.<br />

Die Umgebung ist geprägt durch eine geschlossene<br />

Bebauung mit Büro- und Verwaltungsbauten<br />

sowie Wohn- und Geschäftshäusern. In der Nachbarschaft<br />

befi nden sich insbesondere in der Fürstenrieder<br />

Straße diverse Einkaufsmöglichkeiten,<br />

Ärzte, Restaurants und Banken sowie in guter Erreichbarkeit<br />

Ämter, Kindertagesstätten und Schulen.<br />

4.2.3 Mikrostandort München­Schwabing<br />

(Fondsobjekt Ungererstr. 69)<br />

Innerhalb des Stadtbezirkes Schwabing befi ndet<br />

sich das Fondsobjekt Ungererstr. 69 unmittelbar<br />

an der Ungererstraße, einer vierspurigen Hauptverkehrsstraße,<br />

die in ca. 1 Kilometer südwestlicher<br />

Richtung an der Münchner Freiheit auf die Leopoldstraße<br />

mündet. Die Umgebung ist durch eine gemischte<br />

Bebauung geprägt. Im nahen Umfeld befi<br />

nden sich Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser sowie<br />

MAN SE Hauptverwaltung, Ungererstr. 69, 80805 München-Schwabing<br />

52 53<br />

Mittlerer Ring<br />

reine Mehrfamilienhäuser. Die meist fünf- bis sechsgeschossige<br />

Bebauung wurde überwiegend in geschlossener<br />

Bauweise errichtet.<br />

Der Standort ist infrastrukturell <strong>sehr</strong> gut ausgebaut<br />

und <strong>sehr</strong> gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.<br />

Die nächstgelegene U-Bahn-Station<br />

„Nordfriedhof“ befi ndet sich in ca. 100 Meter Entfernung.<br />

Zudem sind Anbindungen an den öffentlichen<br />

Nahverkehr durch in fußläufi ger Umgebung<br />

verkehrende Buslinien gegeben. Die nächste Bushaltestelle<br />

befi ndet sich in ca. 600 Meter Entfernung<br />

zum Fondsobjekt.<br />

Die Ungererstraße ist eine der Hauptverkehrsstraßen<br />

im Münchener Norden und Teil der Bundesstraße<br />

11. Die Anbindung an den Individualverkehr ist <strong>sehr</strong><br />

gut gegeben, da ca. 200 Meter nordöstlich der<br />

Mittlere Ring und ca. 500 Meter nördlich die Bundesautobahn<br />

9 verlaufen. Über den Mittleren Ring<br />

sowie die Bundesautobahn 9 sind die weiteren<br />

Bundesautobahnen innerhalb des Stadtgebietes<br />

und Umlandes gut erreichbar.<br />

In der Nachbarschaft befi nden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten,<br />

Ärzte, Restaurants und Banken. Die<br />

Leopoldstraße mit einer Vielzahl an Läden und Gastronomieeinrichtungen<br />

befi ndet sich in fußläufi ger<br />

Entfernung. Innerhalb des Stadtteils und in guter<br />

Erreichbarkeit befi nden sich Ämter, Kindertagesstätten<br />

und Schulen. Naherholungsmöglichkeiten<br />

sind durch das in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene<br />

Ungererbad und den Schwabinger See sowie<br />

durch den ca. 1 Kilometer entfernten Englischen<br />

Garten (Hirschau) gegeben.<br />

4.3 Büroimmobilienmarkt München<br />

Flächenumsatz<br />

Mit einem Flächenumsatz von rd. 860.300 Quadratmeter<br />

zum Jahresende 2011 konnte das beste<br />

Ergebnis seit dem Boomjahr 2001 auf dem Münchener<br />

Büromarkt registriert werden. Die Umsatzleistung<br />

des ersten Halbjahres konnte in der zweiten<br />

Jahreshälfte nochmals deutlich übertroffen werden,<br />

so dass der Flächenumsatz im Vorjahresvergleich um


d. 47 Prozent zulegen konnte. Gleiches gilt auch für<br />

die Vermietungsleistung, die mit rd. 791.700 Quadratmeter<br />

39 Prozent über dem Wert zum Ende<br />

des Jahres 2010 liegt.<br />

Während die Anzahl der Abschlüsse im Vergleich<br />

zum Vorjahr nur geringfügig um weniger als 1 Prozent<br />

angestiegen ist, hat sich die Vermietungsleistung<br />

in beinahe allen Flächensegmenten erhöht.<br />

Dies gilt insbesondere für das Segment über 5.000<br />

Quadratmeter, das mit 27 Abschlüssen (2010: 11 Abschlüsse)<br />

und einer Vermietungsleistung von rd.<br />

297.000 Quadratmeter (entspricht rd. 38 Prozent<br />

des gesamten Vermietungsumsatzes) der wesentliche<br />

Treiber des Büromarktes war.<br />

Leerstand<br />

Da es infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise nur<br />

in geringem Maße zu Projektentwicklungen kam,<br />

wurden 2011 dem Münchener Büromarkt verhältnismäßig<br />

wenige Neubaufl ächen hinzugefügt. In<br />

Kombination mit der Vermietungsleistung, die insbesondere<br />

durch expansive Großvermietungen von<br />

Unternehmen wie BMW und MAN sowie den großfl<br />

ächigen Anmietungen von Osram und der Allianz<br />

generiert wurde, sind Bürofl ächen in signifi kantem<br />

Maße absorbiert worden. Die hierdurch entstandene<br />

Verringerung des Leerstands im Jahr 2011 hat<br />

sich im zweiten Quartal 2012 weiter fortgesetzt, womit<br />

sich die Leerstandsquote auf rd. 6,4 Prozent<br />

gesenkt hat.<br />

Büromarkt München – Entwicklung des Leerstands<br />

2007–2012<br />

9,0%<br />

8,0%<br />

7,0%<br />

6,0%<br />

5,0%<br />

4,0%<br />

3,0%<br />

2,0%<br />

1,0%<br />

0%<br />

Q1<br />

07<br />

Q3<br />

07<br />

Q1<br />

08<br />

Q3<br />

08<br />

Q1<br />

09<br />

Q3<br />

09<br />

Q1<br />

10<br />

Q3<br />

10<br />

Q1<br />

11<br />

Q3<br />

11<br />

6,4%<br />

Q2<br />

12<br />

Mieten<br />

Bereits in 2011 war eine stetige Aufwärtsbewegung<br />

bei der Durchschnittsmiete zu beobachten. Diese<br />

hat sich auch zu Beginn des Jahres 2012 weiter fortgesetzt.<br />

Die fl ächengewichtete Durchschnittsmiete<br />

im Büromarkt Münchens lag bei 14,77 Euro/qm/<br />

Monat und damit um 2,7 Prozent höher als im vorherigen<br />

Quartal.<br />

Die Spitzenmiete hat rd. 30,00 Euro/qm/Monat erreicht<br />

und liegt durch einen Anstieg um 20 Cent<br />

seit dem letzten Quartal im ersten Quartal 2012 so<br />

hoch wie zuletzt im dritten Quartal 2009.<br />

Im Teilmarkt München Stadt Nord-Ost, in welchem<br />

die beiden Fondsobjekte Denninger Str. 165 und<br />

Ungererstr. 69 liegen, wurden im ersten Quartal<br />

2012 Mieten von 9,50–20,00 Euro/qm/Monat erzielt.<br />

Die Durchschnittsmiete lag bei 14,77 Euro/qm/<br />

Monat. Die Büromiete für das Fondsobjekt Denninger<br />

Str. 165 beträgt 16,50 Euro/qm/Monat und für<br />

das Fondsobjekt Ungererstr. 69 16,36 Euro/qm/<br />

Monat.<br />

Im Teilmarkt des Fondsobjekts Landsberger Str.<br />

284–288, München Stadt Süd-West, lag die Durchschnittsmiete<br />

bei rd. 13,40 Euro/qm/Monat, wobei<br />

im ersten Quartal 2012 Mieten bis zu 15,50 Euro/<br />

qm/Monat erzielt werden konnten. Die Büromiete<br />

im Fondsobjekt Landsberger Str. 284–288 liegt bei<br />

15,26 Euro/qm/Monat.<br />

Investmentmarkt München Transaktionsvolumen<br />

Nach einem eher verhaltenen ersten Halbjahr 2011<br />

und einem Transaktionsvolumen von rd. 751 Mio.<br />

Euro ist der Umsatz mit Gewerbeimmobilien in der<br />

zweiten Jahreshälfte 2011 deutlich angestiegen. Insbesondere<br />

das letzte Quartal 2011 sticht in der Betrachtung<br />

heraus, hier wurden über 1,33 Mrd. Euro<br />

Transaktionsumsatz erzielt, dies entspricht rd. 46<br />

Prozent der Gesamtjahresleistung. In Summe stehen<br />

somit 110 Transaktionen und ein Investitionsvolumen<br />

von über 2,89 Mrd. Euro für das Kalenderjahr<br />

2011 zu Buche. Dies bedeutet einen Anstieg der<br />

Investitionsleistung um über 68 Prozent im Vergleich<br />

zum Vorjahr. Überwiegende Investitionsobjekte sind<br />

dem Core- bzw. Core-Plus-Segment zuzuschreiben.<br />

Mit einem Anteil von 45,9 Prozent am Transaktions-<br />

volumen standen Büroimmobilien in der Gunst der<br />

Investoren an oberster Stelle.<br />

Das dynamische Investmentgeschehen auf dem<br />

Münchener Markt aus dem vergangenen Jahr hielt<br />

auch zu Jahresbeginn 2012 an. Das Gesamttransaktionsvolumen<br />

im ersten Quartal 2012 beläuft sich<br />

auf 727 Mio. Euro und liegt damit rd. 200 Prozent<br />

über dem Volumen des ersten Quartals 2011. Dabei<br />

standen beinahe ausschließlich Büroobjekte<br />

(ca. 72 Prozent) und Objekte mit Mischnutzung<br />

(ca. 24 Prozent) im Fokus der Investoren.<br />

Quellen: Stadt München www.muenchen.de; Statistisches Amt Stadt<br />

München www.mstatistik-muenchen.de; Arbeitsagentur<br />

www.statistik.arbeitsagentur.de; GfK GeoMarketing – GfK Kaufkraft<br />

2012; Colliers Schauer & Schöll GmbH Marktbericht Bürovermietung/<br />

Investment München 1.– 4. Quartal 2011 und 1. und 2. Quartal 2012;<br />

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg www.statistik-bw.de;<br />

Statistisches Bundesamt www.destatis.de; BulwienGesa GmbH –<br />

Marktwertgutachten Denninger Str. 165; BulwienGesa GmbH –<br />

Marktwertgutachten Landsberger Str. 284–288; BulwienGesa GmbH –<br />

Marktwertgutachten Ungererstr. 69; Landeshauptstadt München –<br />

Jahreswirtschaftsbericht 2011; Bundesagentur für Arbeit; Colliers<br />

international, Marktbericht Q1/2012<br />

54 55<br />

Außenansicht des Unternehmenssitzes der TNS Infratest.


5. Fondsobjekte<br />

Der Unternehmenssitz von TNS Infratest.<br />

Die Zentrale der Schörghuber<br />

Unternehmensgruppe.<br />

Die Hauptverwaltung von MAN SE.<br />

Unternehmenssitz<br />

TNS Infratest<br />

Standort:<br />

München-Laim<br />

Mietfl äche:<br />

ca. 16.334 m 2<br />

Besonderheiten:<br />

DGNB-Zertifi zierung<br />

in Gold<br />

Unternehmenszentrale<br />

Schörghuber Unternehmensgruppe<br />

Standort:<br />

München-Bogenhausen<br />

Mietfl äche:<br />

ca. 9.502 m 2<br />

Besonderheiten:<br />

Geothermie-Anlage zur<br />

Kälteerzeugung<br />

Hauptverwaltung<br />

MAN SE<br />

Standort:<br />

München-Schwabing<br />

Mietfl äche:<br />

ca. 8.216 m 2<br />

Besonderheiten:<br />

Entkernter Altbau<br />

integriert<br />

Englischer<br />

Garten<br />

Die Immobilie wird seit ihrer Fertigstellung in 1995<br />

von der Schörghuber Unternehmensgruppe als<br />

Unternehmenszentrale genutzt. Die Schörghuber<br />

Unternehmensgruppe wurde 1954 in München<br />

gegründet und ist national und international tätig.<br />

Die vier Unternehmensbereiche sind Bauen und<br />

Immobilien, Getränke, Hotel und Seafood. Im Objekt<br />

befi nden sich neben dem Hauptsitz der<br />

Schörghuber Unternehmensgruppe mit der zentralen<br />

Unternehmensführung, die Geschäftsleitung<br />

der Bayerischen Hausbau mit einem Großteil der<br />

operativen Unternehmen des Bereichs Bauen und<br />

Immobilien.<br />

Das Fondsobjekt verfügt über eine vermietbare<br />

Fläche von rd. 9.502 Quadratmetern (NGF 1) ), davon<br />

rd. 6.947 Quadratmeter Bürofl äche, rd. 952 Quadratmeter<br />

Casinofl äche und rd. 1.603 Quadratmeter<br />

Lagerfl äche sowie ca. 155 Stellplätze. Der Haupteingangsbereich<br />

ist repräsentativ und verfügt über<br />

eine Glasüberdachung. Die großzügige Empfangshalle<br />

erstreckt sich über alle oberirdischen Geschos-<br />

56 57<br />

Barer Straße<br />

Hohenzolllernstraße<br />

Franz-Joseph-Straße<br />

U<br />

Ludwigstraße<br />

Frauenkirche<br />

S U<br />

Blumenstraße<br />

U<br />

U<br />

Odeonsplatz<br />

Marienplatz<br />

U<br />

Leopoldstraße<br />

Giselastraße<br />

Siegestor<br />

Universität<br />

Prinzregentenstraße<br />

S Isartor<br />

U<br />

Chinesischer<br />

Turm<br />

Monopteros<br />

Lehel<br />

Seehaus<br />

Widenmayerstraße<br />

Ifflandstraße<br />

Friedensengel<br />

Isarring<br />

Ismaninger Straße<br />

Prinzregentenstraße<br />

Max-Weber-Platz<br />

Fondsobjekt, Schörghuber Unternehmensgruppe, Unternehmenszentrale<br />

Denninger Straße 165, 81925 München<br />

2<br />

U-Bahn S-Bahn Hauptbahnhof Mittlerer Ring<br />

S<br />

Stuttgart<br />

U<br />

A 96<br />

A 8<br />

A 99<br />

Scheinerstraße<br />

U<br />

Grillparzerstraße<br />

Orleansstraße<br />

Mauerkircherstraße<br />

Bülowstraße<br />

Oberföhringer Straße<br />

Richard-Strauss-Tunnel<br />

Prinzregentenplatz<br />

S<br />

U<br />

471<br />

Effnerstraße<br />

Englschalkinger Straße<br />

Bogenhausen<br />

Denninger Straße<br />

Böhmerwaldplatz<br />

Einsteinstraße<br />

Schloss Nymphenburg<br />

304<br />

Ostbahnhof<br />

2<br />

U<br />

U<br />

S<br />

Arabellapark<br />

Richard-Strauss-Straße<br />

A 99<br />

Leuchtenbergring<br />

Berg-am-Laim-Straße<br />

5.1. Fondsobjekt Denninger Str. 165<br />

se und öffnet sich teilweise zum 1. Untergeschoss.<br />

Im 1. Untergeschoss befi ndet Tierpark sich Hellabrunn das Casino, das<br />

304<br />

5.1.1 Allgemeine Informationen Lindau<br />

durch ein Glasdach Tageslichteinstrahlung erhält.<br />

Bei dem Fondsobjekt in der Denninger Str. 165 in<br />

81925 München handelt es 5 km sich um ein Solitärge-<br />

A 95<br />

471<br />

Ein Großteil der Flächen 11 des Casinos wird als Mit-<br />

Garmisch<br />

A 995 A 8 Salzburg<br />

arbeiterkantine genutzt. Die Tiefgaragenstellplät-<br />

A 99<br />

bäude in Ecklage mit zwei Untergeschossen, Erdze verteilen sich auf die zwei Untergeschosse.<br />

geschoss, drei Obergeschossen 1 Schörghuber sowie Unternehmensgruppe einem Staf- Unternehmenszentrale, Denninger Straße 165, 81925 München-Bogenhausen<br />

felgeschoss. Das Gebäude 2 TNS ist mit Infratest vorgehängten<br />

Unternehmenssitz, 5.1.1.1 Landsberger Gutachten Straße 284–288, Marktwertermittlung 80687 München-Laim und<br />

Naturstein- und Glasfassaden 3<br />

MAN errichtet SE Hauptverwaltung, worden. Ungererstraße Bericht 69, 80805 technischer München-Schwabing Zustand<br />

Das Fondsobjekt befi ndet sich Mittlerer im Münchener Ring Os- Für das Fondsobjekt wurde vom Anbieter ein Gutten<br />

im Arabellapark, einem etablierten Bürostandachten zur Ermittlung des Verkehrswerts bei der<br />

ort, der dem Teilmarkt Bogenhausen zugeordnet Firma BulwienGesa Valuation GmbH, Berlin, in Auf-<br />

ist.<br />

trag gegeben.<br />

U<br />

304<br />

TNS Infratest<br />

471<br />

Vollmannstraße<br />

Cosimastraße<br />

A 94<br />

Truderinger Straße<br />

Friedrich-Eckart-Straße<br />

Daglfinger Straße<br />

Die BulwienGesa Valuation GmbH ist ein international<br />

tätiges, unabhängiges Unternehmen, das sich<br />

auf die Markt- und Beleihungswertermittlung für<br />

Immobilien nach deutschen und internationalen<br />

Verfahren spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde<br />

2008 als Gemeinschaftsunternehmen der Bulwien-<br />

Gesa AG und JKT Immobilien GmbH gegründet.<br />

Der im Rahmen des Gutachtens vom 01.08.2011<br />

ermittelte Verkehrswert bestätigt den Kaufpreis<br />

für das Fondsobjekt als marktüblich. Der nach dem<br />

Gutachten ermittelte Verkehrswert auf den Wertermittlungsstichtag<br />

07.07.2011 beträgt demnach<br />

29,1 Millionen Euro. Der Kaufpreis für das Fondsobjekt<br />

beträgt 29,0 Millionen Euro.<br />

Die technische Überprüfung des Fondsobjekts erfolgte<br />

im Auftrag des Anbieters durch Drees & Sommer<br />

Projektmanagement und bautechnische Beratung<br />

GmbH, München („Drees & Sommer“). Drees &<br />

Sommer verfügt über mehr als 35 Jahre an Erfahrung<br />

im Projektmanagement und Engineering. Die<br />

im technischen Bericht vom 18.08.2011 aufgeliste-<br />

Ostpreußenstraße<br />

Schörghuber Unternehmensgruppe<br />

Unternehmenszentrale 13<br />

Nürnberg<br />

2<br />

A 92<br />

Allianz Arena<br />

Töginger Straße<br />

13<br />

Truderinger Straße<br />

A 9<br />

Eggenfelder Straße<br />

A 9<br />

S<br />

A 99<br />

Englschalking<br />

S<br />

Daglfing<br />

A 94<br />

Flughafen<br />

Englischer Garten<br />

Schörghuber Unternehmensgruppe<br />

A 94<br />

304<br />

Messe<br />

471<br />

388<br />

A 99<br />

Passau<br />

A 94


ten Schätzkosten für Instandhaltungsplanungs- und<br />

Reparaturmaßnahmen sowie strukturelle Investitionen<br />

wurden im Rahmen der Prognoseberechnung<br />

berücksichtigt.<br />

5.1.1.2 Objektdaten im Überblick<br />

Allgemeine Daten zum Fondsobjekt:<br />

Anschrift Denninger Str. 165<br />

81925 München<br />

Nutzung Untergeschosse:<br />

Parkplätze, Casino-, Technik-<br />

und Lagerflächen<br />

Erdgeschoss:<br />

Eingangshalle und Büroflächen<br />

1.–4. Obergeschoss:<br />

Büroflächen<br />

Zeitraum der Fertigstellung<br />

1995<br />

Grundstücksfläche 7.033 m²<br />

Mietflächen (NGF)<br />

Bürofläche<br />

Lagerfläche<br />

Casino<br />

Gesamt<br />

Pkw­Tiefgaragen stellplätze<br />

rd. 6.947 m²<br />

rd. 1.603 m²<br />

rd. 952 m²<br />

rd. 9.502 m²<br />

ca. 155<br />

Vermietungsstand 100 Prozent<br />

Kaufpreis Fondsobjekt 29.000.000 Euro<br />

Verkehrswert gemäß<br />

Wertgutachten 2)<br />

29.100.000 Euro<br />

Innenansicht der Unternehmenszentrale der Schörghuber Unternehmensgruppe.<br />

5.1.1.3 Gebäudeausstattung<br />

Bautechnische Daten:<br />

Baukonstruktion/Decken/Dach<br />

Fundamente als Betonstreifen- bzw. Betoneinzelfundamente.<br />

Tragende Bauteile (Außenwände, Innenwände,<br />

Stützen, Unterzüge, Decken, Treppenläufe) bestehen<br />

aus Stahlbeton in glatter Schalung.<br />

Erdberührte Außenwände mit Dichtungsanstrich, vor<br />

beheizten Innenräumen mit Perimeterdämmung.<br />

Erdberührte Decken mit Gefällebeton, Wärmedämmung<br />

nach Erfordernis, bituminöse Abdichtung, Schutzbeton,<br />

Humus und Bepflanzung oder Kiesbett mit Plattenbelag.<br />

Stützen, Unterzüge und Decken in der Tiefgarage aus<br />

Stahlbeton.<br />

Im Erdgeschoss und in den Obergeschossen Stahlbetonskelettkonstruktion<br />

mit Stahlbetonflachdecken und<br />

Überzügen im Bereich der Brüstungen und Attiken.<br />

Dachdecken aus Stahlbeton mit Wärmedämmung und<br />

zweilagiger bituminöser Dachabdichtung, Gummigranulatmatten,<br />

Vlies und Kies, z.T. Gehwegplatten. Terrasse<br />

mit Plattenbelag im Splittbett.<br />

Fenster/Fassade<br />

Eingangshalle mit gebäudehoher Glasfassade (Ost- und<br />

Westseite) und Glasdach als Pfosten-Riegel-Konstruktion<br />

aus Stahl (beheizt) mit Aluminiumrahmen. Drehtrommeltür<br />

und seitliche Drehtür, behindertengerechter Zugang.<br />

Fassadenstützen, Brüstungen und Attiken mit hinterlüfteter<br />

Glaspaneelverkleidung auf pulverbeschichteter Aluminiumkonstruktion.<br />

Außenwandscheiben und Treppenhauswände mit hinterlüfteter<br />

und gedämmter Natursteinbekleidung aus rotem<br />

Granit.<br />

Fensterbänder und Einzelfenster aus thermisch getrennten,<br />

pulverbeschichteten Aluminiumkonstruktionen mit<br />

Isolierverglasung.<br />

Südfassaden außen mit motorisch bedienbaren Screenbehängen.<br />

Die Behänge sind unten ausstellbar.<br />

Wände/abgehängte Decken<br />

Nichttragende Innenwände im Keller aus Kalksandsteinmauerwerk.<br />

Leichte Trennwände als Gipskarton-Ständerwände,<br />

doppelt beplankt mit Mineralfaserdämmung –<br />

F30 bis F90 je nach Anforderung an den Brandschutz.<br />

Wärmedämmung an Decke und Wänden von beheizten<br />

Räumen gegen nicht beheizte Räume und Tiefgarage.<br />

Flur- und Bürowände als Gipskarton-Ständerwände,<br />

doppelt beplankt mit Mineralfaserdämmung – F30 bis<br />

F90 je nach Anforderung an den Brandschutz.<br />

Schachtwände aus Stahlbeton oder Vollgipsplatten.<br />

In den Bürofluren GK-Decke abgehängt mit integrierter<br />

Beleuchtung. In den Büros Metall-Langfeldkassetten mit<br />

integrierten Spiegelrasterleuchten.<br />

Alle Gipskartonflächen sind glatt gespachtelt und mit<br />

einem Anstrich versehen.<br />

Bodenbeläge<br />

In der Tiefgarage Asphaltestrich im 1. UG, im 2. UG Betonplatten.<br />

Im Archiv- und Technikbereich Estrichbeschichtung.<br />

Bodenbeläge in der Cafeteria und Ausstellungsfläche als<br />

Fertigparkett. In der Küche rutschhemmende Fliesenbeläge<br />

(R10).<br />

Eingangshalle und Etagenpodestet sind mit polierten<br />

Granitbelägen ausgestattet.<br />

In den Bürofluren ist Teppichboden auf Hohlraumboden<br />

verlegt mit gekettelten Teppichleisten. In den Büroräumen<br />

Teppichboden auf Hohlraumboden mit Elektranten,<br />

gekettelte Teppichleisten.<br />

Teeküchen mit Fliesenbelägen.<br />

Treppenhäuser mit Natursteinbelägen.<br />

58 59<br />

Heizung/Lüftung/Kühlung<br />

Die Wärmeversorgung erfolgt aus dem städtischen Fernwärmenetz.<br />

In der Zentrale im 1. UG erfolgt die Verteilung<br />

zu den statischen Heizflächen in den Büros und Nebenräumen,<br />

zu der Fußbodenheizung und der Fassadenheizung<br />

in der Eingangshalle sowie zu den RLT-Anlagen.<br />

Statische Heizung in den Büros als glatte Plattenheizkörper<br />

mit Thermostatventil und Rücklaufverschraubung. Im<br />

Ausstellungsbereich und 4. OG Konferenzraum sind Unterflurkonvektoren<br />

mit Rollrostabdeckung installiert. Im<br />

4. OG Radiavektoren vor raumhohen Verglasungen. Röhrenradiatoren<br />

in Nebenräumen und Treppenhäusern.<br />

Die Lüftungszentrale ist zweigeschossig im 1. und 2. UG.<br />

Lüftungsanlagen sind für folgende Bereiche vorhanden:<br />

• Büros<br />

• Ausstellungsfläche<br />

• Umluftkühlung für große Besprechungsräume<br />

• Innenliegende Nasszellen (Dachventilatoren)<br />

• Teeküchen (Dachventilatoren)<br />

• Cafeteriaküche (Edelstahl-Ablufthaube)<br />

• Müllraum<br />

• Tiefgarage<br />

Quellluft-Belüftung in Bürobereichen mit 2- bis 3-fachem<br />

Luftwechsel zusätzlich zu öffenbaren Fenstern. Zuluft aus<br />

den Schranksockeln, Abluft unter der Decke über Schränken.<br />

Die Lüftungsgeräte für Büro und Ausstellung/Cafeteria<br />

als Kastengeräte mit Filter, Heizregister, Kühler, Wärmerückgewinnung.<br />

Luftverteilung über Kanalsysteme aus verzinktem Stahlblech.<br />

Brandschutzklappen an Brandabschnitten.<br />

Die Kälteerzeugungsanlage in der Lüftungszentrale mit<br />

einer Leistung von ca. 250 kW wird über Brunnenwasser<br />

rückgekühlt. Es stehen zwei Brunnenpumpen und drei<br />

Plattenwärmetauscher zur Verfügung.<br />

Versorgt werden folgende Anlagen:<br />

• RLT-Geräte<br />

• Umluftkühler<br />

• Kühldecken in den Büros<br />

Die Kühldecken werden ab 24 °C Außentemperatur versorgt.<br />

Bei hohen Kühllasten wird das Kühldeckensystem<br />

durch einen zweiten Plattenwärmetauscher mit Klimakaltwasser<br />

von der Kältemaschine rückgekühlt.


Innenansicht der Unternehmenszentrale der Schörghuber Unternehmensgruppe.<br />

Sanitär<br />

Die Warmwasserversorgung erfolgt zentral.<br />

Brandschutz<br />

Die Brandschutzsicherheit besteht aus zwei Systemen,<br />

dem Brandschutzsystem und dem Notfallsicherheitssystem.<br />

Im Gebäude besteht das Brandschutzsystem aus:<br />

• Vollflächige Sprinklerung in allen UG-Ebenen und der<br />

Eingangshalle mit angrenzenden Büros<br />

• Edelgas-Löschanlage in der EDV-Zentrale 1. UG<br />

• Brandmeldeanlage<br />

• Notbeleuchtung und Fluchtwegbeschilderung<br />

• Tragbare Feuerlöscher über das gesamte Gebäude verteilt<br />

• Die Brandmeldeanlage ist flächendeckend in allen UG-<br />

Räumen und in der Tiefgarage installiert, ab EG in den<br />

Fluren und besteht aus automatischen Brandmeldedetektoren<br />

Druckknopfmelder sind in allen Ebenen der Treppenhäuser,<br />

im Pförtnertresen und in der Brandmeldezentrale (BMZ).<br />

Die BMZ befindet sich im Pförtnerraum hinter dem Tresen<br />

in der Eingangshalle. Hier sind das Feuerwehrbedienfeld,<br />

die Feuerwehrlaufkarten und das Wählgerät zur<br />

Alarmierung situiert.<br />

Im Gebäude besteht das Notfallsicherheitssystem aus:<br />

• Notbeleuchtung und Fluchtwegbeschilderung<br />

• Batterieanlage<br />

• Notstromdiesel<br />

Alle Treppenhäuser, die Cafeteria/Ausstellungsfläche und<br />

die Eingangshalle können über RWA-Anlagen entraucht<br />

werden.<br />

Der Rauchabzug der Räume im Bürobereich erfolgt natürlich<br />

durch Öffnung der Fenster.<br />

Elektroinstallation<br />

Die Verkabelung ist flächenhaft angebracht und in der<br />

abgehängten Decke für die Beleuchtung und Stromverteilung<br />

und im Hohlraumboden für die Steckdosen der<br />

Arbeitsplätze verlegt.<br />

Die Stromversorgung des Gebäudes wird mit zwei Trafoanlagen<br />

je 640 kVA im 2. UG und einer 12-kV-Übergabestation<br />

mit Niederspannungshauptverteileranlage gewährleistet.<br />

Die Schaltanlage versorgt den Endstromverteiler, einige<br />

Kühlung-, Heizung- und Lüftungsinstallationen, die Sanitäranlagen,<br />

Aufzüge usw. sowie die Verteiler in den jeweiligen<br />

Etagen.<br />

Im Falle einer kleinteiligen Vermietung kann der Endstromverteiler<br />

aufgeteilt werden.<br />

Zur Versorgung der Sicherheitsbeleuchtung, der Fluchtwegtransparente<br />

und der USV ist eine Batterieanlage<br />

eingesetzt.<br />

Notstromanlage<br />

Die Stromversorgung des Gebäudes bei Netzausfall wird<br />

über ein Dieselaggregat mit Generator (250 kVA) sichergestellt.<br />

Zur Steuerung der haustechnischen Anlagen ist eine Gebäudeleittechnik<br />

vorhanden.<br />

Förderanlagen<br />

Im Gebäude sind fünf Aufzüge installiert.<br />

Zwei Personen-Seilaufzüge mit Glaskabine und Glasschacht<br />

(halbrund) in der Eingangshalle mit Haltestellen<br />

vom 2. UG bis ins 4. OG. Darüber hinaus ein Personen-<br />

Seilaufzug mit Haltestellen im EG und im 4. OG.<br />

Ein hydraulischer Personen- und Lastenaufzug mit Glaskabine<br />

und Glasschacht im Zugang zur Ausstellungsfläche<br />

auf dem Grundstück Denninger Str. 167 (kombiniert mit<br />

Notausgang Cafeteria) – mit Haltestellen im 1. UG und im<br />

EG, sowie ein Lasten-Seilaufzug mit Haltestellen vom<br />

2. UG bis ins 4. OG.<br />

Außenanlagen<br />

Wege – Straßenoberflächen sind mit Plattenbelägen<br />

versehen bzw. asphaltiert, zum Teil auch humusiert<br />

und bepflanzt.<br />

Erschließungszustand<br />

Das Gebäude ist vollständig erschlossen.<br />

Gebäudezustand<br />

Das Gebäude wurde 1995 fertiggestellt. Die Immobilie<br />

und die Anlagentechnik befinden sich in einem guten,<br />

nahezu neuwertigen Zustand.<br />

Altlasten<br />

Nach Durchführung der technischen Ankaufsprüfung ist<br />

nicht davon auszugehen, dass Altlasten auf dem Grundstück<br />

vorliegen. Bei der Untersuchung des Gebäudes ergaben<br />

sich ferner keine Hinweise auf das Vorhandensein<br />

von Gebäudeschadstoffen.<br />

Zu dieser Thematik siehe auch Tz. 3.3.2 ab Seite 41.<br />

5.1.2 Vermietung: Schörghuber Stiftung & Co.<br />

Holding KG<br />

Seit Oktober 2011 ist das Fondsobjekt zu 100 Prozent<br />

langfristig an die zentrale Finanzholding der<br />

Schörghuber Unternehmensgruppe, die Schörghuber<br />

Stiftung & Co. Holding KG, vermietet.<br />

Die Creditreform Wirtschaftsauskunft bewertet die<br />

Bonität der Schörghuber Stiftung & Co. Holding KG<br />

zum 25.05.2012 als <strong>sehr</strong> gut 3) .<br />

Mietvertrag<br />

Der Mietvertrag mit der Schörghuber Stiftung & Co.<br />

Holding KG wurde mit einer Grundmietzeit von 12<br />

Jahren bis zum 30.09.2023 über das Gesamtobjekt<br />

abgeschlossen.<br />

Die Nettogesamtmiete des Jahres 2012 beträgt<br />

1.720.896,96 Euro. Da die Immobilie derzeit hauptsächlich<br />

von umsatzsteuerbefreiten Unternehmen<br />

der Schörghuber Stiftung & Co. Holding KG genutzt<br />

wird (rd. 89 Prozent), entfällt nur auf rd. 11 Prozent<br />

der Mieteinnahmen Umsatzsteuer.<br />

Es ist eine einmalige Erhöhung der Miete zu Beginn<br />

des dritten Mietjahres, also ab dem 01.10.2013, um<br />

4,5 Prozent der geschuldeten Nettogesamtmiete<br />

vereinbart. Ab dem vierten Mietjahr ist eine jährliche<br />

Staffelmiete vereinbart. Erstmalig zum 01.10.2014<br />

und danach zu Beginn eines jeden weiteren Mietjahres<br />

erhöht sich die Nettogesamtmiete um jeweils<br />

2,4 Prozent der jeweils zuletzt geschuldeten Nettogesamtmiete.<br />

60 61<br />

Die Mietzahlungen sind nach dem Mietvertrag<br />

monatlich im Voraus zu zahlen, spätestens jedoch<br />

bis zum 3. Werktag eines jeden Monats.<br />

Dem Mieter ist mietvertraglich gestattet, Flächen<br />

an im Sinne des AktG verbundene Unternehmen<br />

sowie Unternehmen, an denen die Erbengemeinschaft<br />

des verstorbenen Stefan Schörghuber mit<br />

mindestens 25,1 Prozent Gesellschaftsanteilen beteiligt<br />

ist, unterzuvermieten.<br />

Verlängerungsoption<br />

Nach Ablauf der Grundmietzeit am 30.09.2023 hat<br />

der Mieter eine einmalige Verlängerungsoption von<br />

zehn Jahren, die zwei Jahre vor Ablauf des Mietvertrags<br />

auszuüben ist.<br />

Details zum Mietvertrag siehe in Tz. 10.4.2.1 und<br />

wichtige Hinweise zur Vermietung siehe auch in<br />

Tz. 3.2.2 ab Seite 26.<br />

Bewirtschaftungs­ und Betriebskosten<br />

Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche (auch über die<br />

Betriebskostenverordnung hinausgehenden) verbrauchsabhängigen<br />

und verbrauchsunabhängigen<br />

Betriebs- und sonstigen Nebenkosten des Mietgegenstandes<br />

zu tragen und in diesem Zusammenhang<br />

alle erforderlichen Ver- und Entsorgungs-,<br />

Wartungs- und Dienstleistungsverträge im eigenen<br />

Namen und auf eigene Rechnung abzuschließen.<br />

Zudem besteht die explizite Pflicht des Mieters<br />

zur Erstattung weiterer beim Vermieter anfallenden<br />

Kosten für das Mietobjekt (z. B. grundstücksbezogene<br />

Gebühren, Steuern, Abgaben und sonstige Kosten),<br />

soweit sie nicht über das übliche Maß für dieses<br />

Mietobjekt hinausgehen.<br />

Ferner erstattet der Mieter dem Vermieter gegen<br />

entsprechenden Nachweis die jährlich anfallenden<br />

Versicherungsbeträge, wobei dieser Erstattungsanspruch<br />

der Höhe nach auf 18.712,53 Euro begrenzt<br />

ist. Der Begrenzungsbetrag unterliegt der<br />

Indexierung.


Letztlich ist der Mieter verpfl ichtet, als weitere Nebenkosten<br />

eine jährliche Verwaltungskostenpauschale<br />

von 1,75 Prozent der Miete zzgl. Umsatzsteuer<br />

für die Hausverwaltung zu zahlen.<br />

Instandhaltung und Instandsetzung<br />

Die Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung<br />

an Dach und Fach ist Sache des Vermieters. Alle weiteren,<br />

nicht von Dach und Fach erfassten, notwendigen<br />

Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten<br />

des Mietobjekts hat der Mieter auf eigene Kosten<br />

durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere die<br />

Instandhaltung und Instandsetzung der haustechnischen<br />

Anlagen. Ebenso obliegt dem Mieter die<br />

regelmäßige Wartung aller technischen Einrichtungen<br />

innerhalb des Mietobjekts.<br />

Die Kostenlast der sonstigen durch den Mieter auszuführenden<br />

Erneuerungen, d.h. Ersatzbeschaffungen,<br />

wurde durch feste Betragsobergrenzen pro<br />

Mietjahr mit zwei Zeitschwellen (bis 30.09.2017:<br />

100.000 Euro, ab 01.10.2017: 60.000 Euro, jeweils<br />

zzgl. Umsatzsteuer) begrenzt, so dass der Vermieter<br />

Außenansicht der Unternehmenszentrale der Schörghuber Unternehmensgruppe.<br />

nur darüber hinausgehende Kosten zu erstatten<br />

hat.<br />

Der Mieter ist verpfl ichtet, auf seine Kosten die<br />

Schönheitsreparaturen in den Mieträumen vorzunehmen.<br />

Es steht dem Mieter frei, ob und ggf.<br />

wann er während der Laufzeit des Mietverhältnisses<br />

Schönheitsreparaturen ausführt. Bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses hat der Mieter die erforderlichen<br />

Schönheitsreparaturen durchzuführen.<br />

Letztlich ist der Mieter auch zur Pfl ege der zum<br />

Mietobjekt gehörenden Grünanlagen auf eigene<br />

Kosten verpfl ichtet.<br />

Mietsicherheiten<br />

Der Mieter leistet zur Sicherung sämtlicher Ansprüche<br />

des Vermieters gegen den Mieter eine Sicherheit<br />

in Höhe von 430.224,24 Euro in Form einer schriftlichen<br />

unbedingten, unbefristeten und unwiderruflich<br />

zu zahlenden Bürgschaft eines in der Bundesrepublik<br />

Deutschland ansässigen Kreditinstituts.<br />

Weitere Details hierzu siehe Tz. 10.4.2.1.<br />

Landsberger Straße<br />

5.2. Fondsobjekt Landsberger Str. 284–288<br />

5.2.1 Allgemeine Informationen<br />

Bei dem Fondsobjekt in der Landsberger Str. 284–<br />

288 in 80687 München, das 2010 errichtet wurde,<br />

handelt es sich um ein Bürogebäude eines mäanderförmigen<br />

Gebäudeensembles auf einem Grundstücksstreifen<br />

zwischen der Landsberger Straße und<br />

den Gleisanlagen der Münchener S-Bahn-Stammstrecke.<br />

Das Objekt befi ndet sich im Stadtteil Laim,<br />

im Münchner Westen. Das Fondsobjekt ist an die<br />

WPP Deutschland Holding GmbH & Co. KG („WPP<br />

Deutschland“) vermietet und wird von der TNS Infratest<br />

Holding GmbH („TNS Infratest“) als Unternehmenssitz<br />

genutzt.<br />

Das Unternehmen ist einer der weltweit führenden<br />

Anbieter für kundenindividuelle Markt- und<br />

Sozialforschung sowie der damit zusammenhängenden<br />

Beratung. Sie gehört zur WPP Group –<br />

einem der weltgrößten Unternehmen für Medien-<br />

und Kommunikationsdienstleistungen mit einem<br />

Jahresumsatz von 10 Mrd. GBP (2011) und ca.<br />

158.000 Mitarbeitern in 108 Ländern. 4)<br />

Das Fondsobjekt ist Teil eines mäanderförmigen<br />

Gebäudeensembles und umfasst den realgeteilten<br />

Bauteil 1a (rd. 80 Prozent des Gebäudeensembles).<br />

Gemeinsam mit dem Bauteil 1b teilt sich der Bauabschnitt<br />

1a die Tiefgarage sowie diverse technische<br />

Anlagen.<br />

Der Gebäudekomplex wurde von der DGNB (Deutsche<br />

Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) mit<br />

„Gold“ ausgezeichnet. 5) Damit wurde u. a. unabhängig<br />

bestätigt, dass das gesamte Gebäude über<br />

62 63<br />

Am Knie<br />

Blumenauer Straße<br />

Willibaldstraße<br />

Nymphenburger Schloss<br />

Agnes-Bernauer-Straße<br />

Gothardstraße<br />

Senftenauer Straße Guido-Schneble-Straße<br />

Fondsobjekt, TNS Infratest, Unternehmenssitz<br />

Landsberger Str. 284–288, 80687 München<br />

U-Bahn S-Bahn Hauptbahnhof Mittlerer Ring<br />

U S<br />

U<br />

Fürstenrieder Straße<br />

Wolantstraße<br />

S<br />

Laim<br />

Laim<br />

Laimer Platz<br />

Zschokkestraße<br />

Ammerseestraße<br />

Hirschgarten<br />

Siglstraße<br />

A 96<br />

Romanstraße<br />

TNS Infratest Unternehmenssitz<br />

U<br />

Westendstraße<br />

Wendl-Dietrich-Straße<br />

Arnulfstraße<br />

Westendstraße<br />

Friedensheimer Straße<br />

U<br />

S<br />

Ridlerstraße<br />

Westpark<br />

Heimeranplatz<br />

Hansastraße<br />

Rotkreuzplatz<br />

Leonrodstraße<br />

Hirschgarten Donnersbergerbrücke<br />

Garmischer Straße<br />

S U<br />

U<br />

Landshuter Allee<br />

S<br />

Stuttgart<br />

U<br />

Dachauer Straße<br />

Nymphenburger Nymphenburger Straße Straße<br />

Marsstraße<br />

Bayerstraße<br />

Theresienhöhe<br />

U<br />

Schwere-Reiter-Straße<br />

Maillingerstraße<br />

Lothstraße<br />

eine effi ziente, moderne und ressourcenschonende<br />

Gebäudetechnik verfügt. Außerdem wurde das<br />

Gebäude nach den Richtlinien des Feng Shui realisiert<br />

und zertifi ziert. 6)<br />

Das Fondsobjekt verfügt über eine vermietbare Fläche<br />

von rd. 16.334 Quadratmetern (BGF7) ), davon<br />

rd. 14.577 Quadratmeter Bürofl äche, rd. 1.757<br />

Quadratmeter Archiv-/Lagerfl äche sowie ca. 110<br />

Tiefgaragenstellplätze. Das Bürogebäude umfasst<br />

zwei Untergeschosse, Erdgeschoss und sechs Obergeschosse.<br />

Im Erdgeschoss befi nden sich neben<br />

einem repräsentativen Eingangsbereich die Mitarbeiterkantine<br />

sowie mehrere Konferenzräume. 8)<br />

Lindau<br />

A 95<br />

Garmisch<br />

5 km<br />

11<br />

A 995 A 8<br />

1 Schörghuber Unternehmensgruppe Unternehmenszentrale, Denninger Str<br />

2 TNS Infratest Unternehmenssitz, Landsberger Straße 284–288, 80687 Münc<br />

3 MAN SE Hauptverwaltung, Ungererstraße 69, 80805 München-Schwabing<br />

Mittlerer Ring<br />

5.2.1.1 Gutachten Marktwertermittlung und<br />

Bericht technischer Zustand<br />

Für das Fondsobjekt wurde vom Anbieter ein Gutachten<br />

zur Ermittlung des Verkehrswerts bei der Firma<br />

BulwienGesa Valuation GmbH, Berlin, in Auftrag<br />

gegeben.<br />

Der vom Gutachter im Rahmen des Gutachtens vom<br />

15.02.2012 ermittelte Verkehrswert bestätigt den<br />

Kaufpreis für das Fondsobjekt als marktüblich. Der<br />

nach dem Gutachten ermittelte Verkehrswert auf<br />

den Wertermittlungsstichtag 02.02.2012 beträgt<br />

demnach 50,3 Mio. Euro. Der Kaufpreis für das<br />

Fondsobjekt beträgt 49,3 Mio. Euro.<br />

Die technische Überprüfung des Fondsobjekts erfolgte<br />

im Auftrag des Anbieters durch Drees & Sommer.<br />

Die im technischen Bericht vom 15.03.2012<br />

aufgelisteten Schätzkosten für Instandhaltungsplanungs-<br />

und Reparaturmaßnahmen sowie strukturel-<br />

Theresienwiese<br />

Schwanthalerhöhe<br />

2<br />

A 8<br />

S<br />

A 99<br />

Hackerbrücke<br />

Bavariaring<br />

U<br />

U<br />

471<br />

Schleißheimer Straße<br />

Gabelsbergerstraße<br />

Gabelsbergerstraße<br />

Elisenstraße<br />

Seidlstraße<br />

Theresienwiese<br />

Lindwurmstraße<br />

Poccistraße<br />

U<br />

Stiglmaierplatz<br />

U<br />

U<br />

U<br />

U<br />

Sonnenstraße<br />

Goetheplatz<br />

Kapuzinerstraße<br />

Josephsplatz<br />

Theresienstraße<br />

Königsplatz<br />

S U Hauptbahnhof<br />

S U Karlsplatz<br />

A 99<br />

304<br />

471<br />

Schloss Nymphenburg<br />

2 TNS Infratest<br />

Hauptbahnhof<br />

A 96 Theresienwiese<br />

A 92<br />

13<br />

Allianz Arena<br />

13<br />

3<br />

A 9<br />

Nürn<br />

A 9<br />

MAN SE<br />

Englische<br />

1<br />

Tierpark Hell


le Investitionen wurden im Rahmen der Prognoseberechnung<br />

berücksichtigt.<br />

5.2.1.2 Objektdaten im Überblick<br />

Allgemeine Daten zum Fondsobjekt:<br />

Anschrift Landsberger Str. 284–288<br />

80687 München<br />

Nutzung 2 Untergeschosse:<br />

Parkplätze,Technik- und<br />

Lagerflächen<br />

Erdgeschoss:<br />

Eingangshalle, Mitarbeitercasino<br />

und Büroflächen<br />

1.–6. Obergeschoss:<br />

Büroflächen<br />

Zeitraum der Fertigstellung<br />

2010<br />

Grundstücksfläche 5.164 m²<br />

Mietflächen (BGF)<br />

Büro- und Casinofläche<br />

Archiv-/Lagerfläche<br />

Gesamt<br />

rd. 14.577 m²<br />

rd. 1.757 m²<br />

rd. 16.334 m²<br />

Pkw­Tiefgaragen stellplätze<br />

ca. 110<br />

Vermietungsstand 100 Prozent<br />

Kaufpreis Fondsobjekt 49.300.000 Euro<br />

Verkehrswert gemäß<br />

Wertgutachten9) 50.300.000 Euro<br />

5.2.1.3 Gebäudeausstattung<br />

Bautechnische Daten:<br />

Baukonstruktion<br />

Stahlbetonkonstruktion aus Stützen und Unterzügen mit<br />

aussteifenden Aufzugs– und Treppenkernen sowie Stahlbetondecken.<br />

Alle tragenden Wände im Innenbereich sind aus Stahlbeton.<br />

Diese sind innenseitig verputzt, gespachtelt und<br />

gestrichen.<br />

Dach<br />

Es wurden bekieste Flachdächer mit verblechten Attiken<br />

ausgeführt. Teilbereiche der Dächer sind extensiv begrünt.<br />

Die Dachaufbauten sind verputzt und gestrichen.<br />

Fenster/Fassade<br />

Das Gebäude wurde mit einer Leichtmetallfassade mit<br />

Isolierverglasung und thermischer Trennung verkleidet.<br />

Opake Fassadenteile sind mit einer pulverbeschichteten<br />

Blechverkleidung versehen. Im Bereich der Tiefgaragenzufahrt<br />

findet sich eine Lochblechverkleidung auf Stahlkonstruktion.<br />

Der außenliegende Sonnenschutz ist motorisch betrieben.<br />

Wände/Decken<br />

Die Wände der Büroräume sind weitestgehend Systemtrennwände<br />

aus Aluminium-Glas- und Gipskartonwänden.<br />

Die Decken sind im Bereich der Installationskanäle mit<br />

Metallkassetten abgehängt.<br />

In den Büroräumen sind teilweise schallabsorbierende<br />

Kühlsegel unterhalb der Decke angebracht.<br />

Bodenbeläge<br />

Die Hohlraumböden sind durchweg mit Flachgewebeteppichböden<br />

belegt.<br />

Die Nassbereiche wurden mit Fliesenböden versehen.<br />

In den Allgemeinbereichen wurden Kunststeinböden<br />

verlegt.<br />

Heizung/Lüftung/Kühlung<br />

Das Gebäude ist an das Fernwärmenetz der Stadtwerke<br />

München angeschlossen. Die Beheizung und auch die<br />

Kühlung der Büroflächen erfolgt über eine thermoaktive<br />

Decke.<br />

Die Raumtemperaturregelung wird durch eine raumweise<br />

zusammengefasste Einzelraumregelung sichergestellt.<br />

Die Lüftung des Gebäudes ist sowohl mechanisch (Be-<br />

und Entlüftung) mit einer Wärmerückgewinnung als<br />

auch durch natürliche Lüftung mittels Öffnungsflügel an<br />

jeder zweiten Fassadenachse möglich.<br />

Die raumlufttechnischen Anlagen sind auf den Flachdächern<br />

aufgestellt.<br />

Als Wärmequelle und Wärmesenke zur Beheizung und<br />

Kühlung dient Grundwasser als Ressource zur Wärmepumpe.<br />

Sanitär<br />

Die Wasserversorgung und die Schmutzwasserentsorgung<br />

erfolgt über das örtliche Netz.<br />

Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral in den<br />

Mietbereichen über Untertischgeräte.<br />

Brandschutz<br />

Die Brandschutzsicherung im Gebäude besteht aus:<br />

• Vollflächiger Sprinklerung in den Untergeschossen<br />

• Tragbare Feuerlöscher<br />

• Brandmeldeanlage<br />

• Notbeleuchtung und Fluchtwegbeschilderung<br />

• Zentraler Batteriestation<br />

• Notstromdiesel<br />

Elektroinstallation<br />

Die Stromversorgung erfolgt vom EVU. Die Elektrozentralen<br />

befinden sich in den Untergeschossen. Das Niederspannungsnetz<br />

wird von einer NSHV sternförmig zu den<br />

Unterverteilungen aufgebaut.<br />

Für das gesamte Gebäude ist ein Notstromaggregat vorhanden.<br />

Sämtliche Anlagen im Gebäude werden mittels digitalen,<br />

autark arbeitenden Automationsstationen automatisiert.<br />

Förderanlagen<br />

Im Gebäude sind 7 Aufzugsanlagen zur vertikalen Erschließung<br />

vorhanden. Die Aufzüge der Marke Schindler sind jeweils<br />

an den Treppenhauskernen situiert. Die Auskleidung<br />

der Kabinen erfolgte mit Edelstahlriffelblech am Boden,<br />

die Lichtdecke ist integriert. Die Wände sind mit Lochblechen<br />

verkleidet. Es sind Aufzüge mit Traglasten zu 20 Personen/1.500<br />

kg und 13 Personen/1.000 kg angegeben.<br />

Außenanlagen<br />

Wege und Straßenoberflächen sind mit Plattenbelägen<br />

versehen bzw. asphaltiert.<br />

In den Innenhofbereichen sind betonsteingefasste<br />

Pflanzbeete mit Sträuchern und Laubbäumen angelegt.<br />

Zur Bahntrasse hin wurden Zierbrunnen ausgeführt.<br />

Erschließungszustand<br />

Das Gebäude ist vollständig erschlossen.<br />

Gebäudezustand<br />

Das Gebäude wurde 2010 fertiggestellt.<br />

Altlasten<br />

Es liegen keine Hinweise auf eine Belastung mit Altlasten<br />

vor.<br />

Zu dieser Thematik siehe auch Tz. 3.3.2 ab Seite 41.<br />

Sonstiges<br />

Das Gebäude wurde mit dem Nachhaltigkeitszertifikat<br />

nach DGNB in Gold ausgezeichnet.<br />

64 65<br />

5.2.2 Vermietung: WPP Deutschland Holding<br />

GmbH & Co. KG<br />

Seit Oktober 2010 ist das Fondsobjekt zu 100 Prozent<br />

langfristig an die WPP Deutschland vermietet<br />

und wird von deren Konzerngesellschaft TNS Infratest<br />

Holding GmbH als Unternehmenssitz genutzt.<br />

Die Creditreform Wirtschaftsauskunft bewertet die<br />

Bonität der WPP Deutschland als gut. 10)<br />

Mietvertrag<br />

Der Mietvertrag mit der WPP Deutschland wurde<br />

mit einer Grundmietzeit von 15 Jahren bis zum<br />

31.10.2025 über den gesamten Bauteil 1a abgeschlossen.<br />

Dem Mieter ist mietvertraglich gestattet, Flächen<br />

an verbundene Unternehmen oder an Beteiligungsgesellschaften<br />

unterzuvermieten.<br />

Die Nettogesamtmiete des Jahres 2012 beträgt<br />

2.935.203 Euro. Der Mietvertrag ist zu 100 Prozent<br />

wertgesichert. Rückwirkend bis zum 15.12. eines<br />

jeden Jahres kann zum 01.01. eines jeden Jahres,<br />

erstmals zum 01.01.2012, die Nettomiete gemäß der<br />

Änderung des vom Statistischen Bundesamt festgestellten<br />

„Verbraucherpreisindex für Deutschland“<br />

(Basis 2000 = 100) gegenüber dem Indexstand am<br />

01.01.2011 bzw. zum Zeitpunkt der letzten Mietanpassung<br />

verlangt werden (keine automatische Anpassung).<br />

Die Mietzahlungen sind nach dem Mietvertrag<br />

monatlich im Voraus zu zahlen.<br />

Sonderkündigungsrechte und Verlängerungsoption<br />

Nach Ablauf von zehn Jahren ab Übergabe des Mietgegenstandes<br />

an den Mieter (zum 31.10.2020) hat<br />

WPP Deutschland ein Teilsonderkündigungsrecht<br />

für ca. 1.900 Quadratmeter zzgl. anteiliger Stellplätze<br />

und Lager- und Archivflächen. Dieses Teilsonderkündigungsrecht<br />

ist bis spätestens 31.12.2018 auszuüben.<br />

Darüber hinaus hat der Mieter zum 31.10.2020 gegen<br />

Zahlung einer Abstandssumme von 90 Prozent<br />

der Jahresmiete, die im Jahr 2019 zu zahlen ist, ein<br />

Sonderkündigungsrecht für die Gesamtfläche. Dieses<br />

Sonderkündigungsrecht ist bis zum 31.10.2018<br />

auszuüben.


Nach Ablauf der Grundmietzeit am 31.10.2025 hat<br />

der Mieter eine einmalige Verlängerungsoption von<br />

fünf Jahren, die 14 Monate vor Ablauf des Mietvertrags<br />

auszuüben ist.<br />

Nach Ablauf der Festlaufzeit sowie ggf. der Verlängerungsoption<br />

verlängert sich das Mietverhältnis<br />

jeweils um ein Jahr, sofern nicht 14 Monate vor Ablauf<br />

von einer Partei gekündigt wird.<br />

Details zum Mietvertrag siehe in Tz. 10.4.2.2 und<br />

wichtige Hinweise zu Vermietung siehe auch in Tz.<br />

3.2.2 ab Seite 26.<br />

Bewirtschaftungs­ und Betriebskosten<br />

Der Mieter ist verpfl ichtet, sämtliche Nebenkosten<br />

gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sowie<br />

weitere enumerativ aufgezählte Nebenkosten<br />

zu tragen. Zu den weiteren Nebenkosten zählen<br />

insbesondere die anteiligen Kosten der Schönheitsreparaturen,<br />

der Instandhaltung und Instandsetzung<br />

der Gemeinschaftsfl ächen und Gemeinschaftsanlagen<br />

sowie die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung<br />

und erforderlichen Reparaturen aller<br />

technischen Anlagen und Einrichtungen, der Höhe<br />

nach beschränkt auf 7 Prozent der Jahresnettomiete,<br />

bzw. bei nacheinander folgender zweimaliger Überschreitung<br />

auf 10 Prozent der Jahresnettomiete. Die<br />

Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung<br />

sind vom Mieter pauschal in der Höhe<br />

von 2 Prozent der Jahresnettomiete zu tragen.<br />

Instandhaltung und Instandsetzung<br />

Die Instandhaltung und Instandsetzung an Dach<br />

und Fach ist Sache des Vermieters. Dagegen hat<br />

der Mieter Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung<br />

der vom Mieter genutzten Räume und<br />

sämtlicher innerhalb dieser Räume gelegenen Anlagen,<br />

Einrichtungen und Installationen auf eigene<br />

Kosten durchzuführen. Schönheitsreparaturen<br />

und Instandhaltung und Instandsetzung der Gemeinschaftsfl<br />

ächen und der Gemeinschaftsanlagen<br />

sowie die Instandhaltung und Instandsetzung<br />

und Reparatur aller gemeinschaftlichen technischen<br />

Einrichtungen und Anlagen sind vom Vermieter<br />

durchzuführen. Die Kosten hierfür werden<br />

vom Mieter anteilig über die Nebenkosten getragen<br />

(siehe „Bewirtschaftungs- und Betriebskosten“).<br />

Der Mieter ist verpfl ichtet, auf seine Kosten<br />

die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb<br />

seiner Mieträume vorzunehmen.<br />

Mietsicherheiten<br />

Der Mieter leistet zur Sicherung sämtlicher Ansprüche<br />

des Vermieters gegen den Mieter eine Sicherheit<br />

in Höhe von 1.085.823,60 Euro in Form<br />

einer Barkaution oder einer schriftlichen, unbefristeten,<br />

selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in<br />

der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kreditinstituts.<br />

Innenansicht des Unternehmenssitzes der TNS Infratest. Außenansicht des Unternehmenssitzes der TNS Infratest.<br />

Landshuter Allee<br />

Olympia Park<br />

Olympiastadion<br />

Georg-Brauchle-Ring Petuelring<br />

Dachauer Straße<br />

Moosacher Straße<br />

Olympiazentrum<br />

Lerchenauer Straße<br />

Ackermannstraße<br />

Schwere-Reiter-Straße<br />

Fondsobjekt, MAN SE Hauptverwaltung<br />

Ungererstr. 69, 80805 München<br />

U-Bahn S-Bahn<br />

U S Mittlerer Ring<br />

U<br />

Schleißheimer Straße<br />

Schleißheimer Straße<br />

U<br />

Petuelring<br />

Luitpold<br />

Park<br />

U<br />

Karl-Theodor-Straße<br />

U<br />

Frankfurter Ring<br />

U<br />

Belgradstraße<br />

Stuttgart<br />

Scheidplatz<br />

Hohenzollernplatz<br />

Josephsplatz<br />

Schellingstraße<br />

Barer Straße<br />

Petueltunnel<br />

U<br />

U<br />

Siegestor<br />

67<br />

Schwabing - Freimann<br />

Golfanlage<br />

Schwabing<br />

U<br />

Giselastraße<br />

Frankfurter Ring<br />

Ungererstraße<br />

A 9<br />

Dietlindenstraße<br />

Münchner Freiheit<br />

Chinesischer<br />

Turm<br />

Monopteros<br />

U<br />

Ungererstraße<br />

MAN SE Hauptverwaltung<br />

Seehaus<br />

U<br />

Nordfriedhof<br />

Alte Heide<br />

U<br />

Isarring<br />

A 9<br />

Studentenstadt<br />

Englischer<br />

Garten<br />

5.3. Fondsobjekt Ungererstr. 69<br />

Eine Doppelfassade sorgt für optimale Tierpark Hellabrunn Wärme- und<br />

Lindau<br />

Kältedämmung und ermöglicht eine natürliche Be-<br />

5.3.1 Allgemeine Informationen<br />

Bei dem Fondsobjekt in der Ungererstr. 5 km 69 in 80805<br />

A 95 lüftung der Räume. Die Parallel-Ausstellfenster mit<br />

11<br />

Garmisch<br />

A 995 A 8 Salzburg<br />

innenliegendem Sonnenschutz werden elektrisch<br />

471<br />

A 99<br />

München handelt es sich um eine Büroimmobilie, geöffnet. Die Klimatisierung erfolgt über Kühl- und<br />

bestehend aus einem Neubau 1 und Schörghuber einem entkern- Unternehmensgruppe Heizsegel Unternehmenszentrale, in Kombination mit Denninger einer Lüftungsanlage.<br />

Straße 165, 81925 München-Bogenhausen<br />

ten, zeitgemäß modernisierten 2 TNS Altbau. Infratest Das Unternehmenssitz, Objekt Das Gebäude Landsberger verfügt Straße über 284–288, moderne 80687 München-Laim<br />

Gebäudetech-<br />

befi ndet sich im Stadtteil München-Schwabing,<br />

3 MAN SE Hauptverwaltung, nik, Ungererstraße wie zum Beispiel 69, 80805 Fernwärmeheizung München-Schwabing und Zunördlich<br />

der Münchner Innenstadt.<br />

Mittlerer Ring<br />

und Abluftanlagen.<br />

Die Immobilie wird von der MAN SE („MAN“) als<br />

Hauptverwaltung genutzt. MAN ist eines der führenden<br />

Nutzfahrzeug-, Motoren- und Maschinenbauunternehmen<br />

Europas, das am Standort Ungererstraße<br />

bereits seit 1998 seine Konzernzentrale hat.<br />

Das Gebäude besteht aus zwei Bauteilen. Die so<br />

genannte Welle wurde 2009 nach einem Entwurf<br />

des Architekturbüros DMP in Stahlbetonskelettbauweise<br />

neu erbaut. Der zweite Bauteil wurde<br />

1986 in Massivbauweise errichtet und im Jahr<br />

2009 kernsaniert.<br />

Das Büroobjekt mit fünf Obergeschossen, einem<br />

Erdgeschoss und zwei Untergeschossen verfügt<br />

über rd. 8.216 Quadratmeter Gesamtmietfl äche<br />

(NGF 1) ), davon rd. 7.415 Quadratmeter Büro- und<br />

Verkehrsfl äche, rd. 505 Quadratmeter Archiv-/Lagerfl<br />

äche und rd. 295 Quadratmeter Funktionsfl<br />

äche. Außerdem stehen ca. 79 Tiefgaragenstellplätze<br />

zur Verfügung. Die Erschließung erfolgt<br />

über zwei Betonkerne, jeweils einer im Neubau<br />

und einer im Bestandsgebäude. Hier befi nden sich<br />

jeweils zwei Aufzüge sowie ein Treppenhaus. Im 5.<br />

Obergeschoss befi ndet sich ein repräsentativer Sitzungssaal<br />

mit Zugang zur Dachterrasse.<br />

2<br />

A 96<br />

A 8<br />

A 99<br />

471<br />

Schloss Nymphenburg<br />

TNS Infratest 2<br />

2<br />

A 99<br />

304<br />

471<br />

Oberföhringer Straße<br />

U<br />

Föhringer Ring<br />

Nürnberg<br />

Effnerstraße<br />

Arabellapark<br />

MAN SE<br />

Englischer Garten<br />

5.3.1.1 Gutachten Marktwertermittlung und<br />

Bericht technischer Zustand<br />

Für das Fondsobjekt wurde vom Anbieter ein Gutachten<br />

zur Ermittlung des Verkehrswerts bei der<br />

Firma BulwienGesa Valuation GmbH, Berlin, in<br />

Auftrag gegeben.<br />

Der vom Gutachter im Rahmen des Gutachtens<br />

vom 15.03.2012 ermittelte Verkehrswert bestätigt<br />

den Kaufpreis für das Fondsobjekt als marktüblich.<br />

Der nach dem Gutachten ermittelte Verkehrswert<br />

auf den Wertermittlungsstichtag 09.02.2012 beträgt<br />

demnach 29,7 Mio. Euro. Der Kaufpreis für<br />

das Fondsobjekt beträgt 29.219.833 Euro.<br />

Die technische Überprüfung des Fondsobjekts erfolgte<br />

im Auftrag des Anbieters durch die Turner &<br />

Townsend GmbH, München. Turner & Townsend ist<br />

ein internationales Ingenieur- und Beratungsunternehmen<br />

mit 74 Büros in 32 Ländern mit mehr als<br />

60 Jahren Unternehmenshistorie. 11) Die im technischen<br />

Bericht vom 18.05.2012 aufgelisteten Schätzkosten<br />

für Instandhaltungsplanungs- und Reparaturmaßnahmen<br />

sowie strukturelle Investitionen<br />

wurden im Rahmen der Prognoseberechnung berücksichtigt.<br />

A 92<br />

13<br />

Allianz Arena<br />

13<br />

A 9<br />

A 9<br />

A 99<br />

A 94<br />

304<br />

Flughafen<br />

Messe<br />

471<br />

388<br />

A 99<br />

Passau<br />

A 94<br />

304


5.3.1.2 Objektdaten im Überblick<br />

Allgemeine Daten zum Fondsobjekt:<br />

Anschrift Ungererstr. 69<br />

80805 München<br />

Nutzung Erdgeschoss:<br />

Büronutzung und Kantine<br />

1.–5. Obergeschoss:<br />

Büronutzung<br />

2 Untergeschosse:<br />

Parken und Lager<br />

Zeitraum der Fertigstellung<br />

Teilweise 1986<br />

Saniert und erweitert:<br />

2006–2009<br />

Grundstücksfläche rd. 3.205 m²<br />

Mietflächen (NGF)<br />

Bürofläche<br />

Archiv-/Lagerfläche<br />

Funktionsflächen<br />

Gesamt<br />

rd. 7.415 m²<br />

rd. 505 m²<br />

rd. 295 m²<br />

rd. 8.216m²<br />

Pkw­Tiefgaragen stellplätze<br />

ca. 79<br />

Vermietungsstand 100 Prozent<br />

Kaufpreis Fondsobjekt 29.219.833 Euro<br />

Verkehrswert gemäß<br />

Wertgutachten 12)<br />

29.700.000 Euro<br />

Innenansicht der Hauptverwaltung der MAN SE.<br />

5.3.1.3 Gebäudeausstattung<br />

Bautechnische Daten:<br />

Baukonstruktion<br />

Stahlbetonkonstruktion aus Stützen und Unterzügen mit<br />

aussteifenden Aufzugs- und Treppenkernen sowie Stahlbetondecken.<br />

Dach<br />

Das Dach ist als Warmdach ausgeführt. Die Dachentwässerung<br />

erfolgt über innenliegende Anschluss- und Fallleitungen.<br />

Die Dachterrasse ist teilweise mit Steinplatten, teilweise<br />

mit witterungsbeständigen Holzbelägen belegt; teilweise<br />

ist die Dachfläche extensiv begrünt. Die Dachaufbauten<br />

sind mit Blechen verkleidet.<br />

Fenster/Fassade<br />

Die Fassade ist eine Aluminium-Element-Fassadenkonstruktion<br />

mit Wärmeschutzisolierverglasung und besteht<br />

zum Teil (ca. 510 Stk.) aus feststehenden und zum Teil<br />

(ca. 250 Stk.) öffenbaren Fensterelementen sowie geschlossenen<br />

Brüstungsfeldern. Die Öffnungsflügel können<br />

elektrisch ca. 30 cm nach außen gefahren werden.<br />

Die Fenster sind doppelt verglast mit einer zusätzlichen<br />

Einfachverglasung im Außenbereich. Dazwischen liegt<br />

der elektrisch betriebene Sonnenschutz. Zu Reinigungs-<br />

und Wartungszwecken kann die Einfachverglasung von<br />

außen geöffnet werden.<br />

Fenster und Sonnenschutz können sowohl individuell<br />

als auch zentral angesteuert und bedient werden.<br />

Wände/Decken<br />

In den Bürobereichen werden teilweise leichte Trennwandsysteme<br />

(z. B. Gipskarton-Innenwände) und Glas-<br />

Systemwände zur Abteilung von Zellenbüros verwendet.<br />

Stahl-Glas-Innenwandkonstruktionen mit integrierten<br />

Innentüren dienen als Abschluss der einzelnen Bürobereiche.<br />

Flach aufbauende Kühlsegel mit integrierter<br />

Grundbeleuchtung und reflektierenden Oberflächen<br />

sind im Bürobereich an der Decke angebracht.<br />

Im Konferenzbereich im 5. OG ist eine Akustikdecke installiert.<br />

Im Bereich der Kantine ist die Decke mit Gipskarton abgehängt.<br />

Bodenbeläge<br />

Die Hohlraumböden sind durchweg mit Flachgewebeteppichböden<br />

belegt.<br />

Die Nassbereiche wurden mit Fliesenböden versehen.<br />

In den Allgemeinbereichen wurden Kunststeinböden<br />

verlegt.<br />

Heizung/Lüftung/Kühlung<br />

Das Gebäude wird mit Fernwärme versorgt. Der Anschlussraum<br />

und die Heizungszentrale befinden sich im UG.<br />

Die Büroräume werden mit Heizkörpern beheizt.<br />

Die Kältemaschinen und die dazugehörigen Rückkühleinheiten<br />

sind auf dem Dach installiert und eingehaust.<br />

Die Kälte wird für die Lüftung und für die Umluftkühlgeräte<br />

sowie für die Kühlzellen verwendet.<br />

In der Tiefgarage ist eine weitere Kältemaschine installiert.<br />

Der Kälteverteiler ist auf dem Dach in der Lüftungszentrale<br />

installiert.<br />

Die Büroflächen werden mithilfe von Kühldecken gekühlt.<br />

Im Dachgeschoss sind zwei kombinierte Zu-/Abluftgeräte<br />

installiert.<br />

Die Büros sind belüftet. Die Zuluftauslässe befinden sich<br />

an der Decke im Bereich der Kühldecken.<br />

Sanitär<br />

Die Wasserversorgung und die Schmutzwasserentsorgung<br />

erfolgt über das örtliche Netz.<br />

Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral in den Mietbereichen<br />

über Obertischgeräte in den Putzräumen.<br />

Zudem ist eine zentrale Warmwasserbereitung für die<br />

Kantine vorhanden.<br />

Für die Abwasserentsorgung sind im Untergeschoss<br />

eine Hebeanlage sowie ein Fettabscheider vorhanden.<br />

Brandschutz<br />

Die Brandschutzsicherung im Gebäude besteht aus:<br />

• Sprinklerung in der Tiefgarage<br />

• Rauchmelder<br />

• Wandhydranten an der Trockensteigleitung<br />

• Gaslöschanlage für den IT-Raum<br />

• Brandmeldeanlage in der Leitwarte<br />

• Notbeleuchtung und Fluchtwegbeschilderung<br />

68 69<br />

Elektroinstallation<br />

Die Stromversorgung erfolgt vom Versorgungsunternehmen.<br />

Zur Verteilung sind in den Büros Bodentanks in<br />

einem Raster von ca. 3 x 3 m vorhanden.<br />

In den Büroflächen ist keine Deckenbeleuchtung installiert.<br />

Die Beleuchtung erfolgt über Stehleuchten und indirekte<br />

Beleuchtung, die entlang der Fassade verläuft und an<br />

Schienen ist.<br />

In den Treppenhäusern sind große Lichtbänder installiert.<br />

Leuchtmittel hierfür sind Leuchtstoffröhren.<br />

In den Technikräumen und auch in den Serverräumen<br />

sind Pendelleuchten installiert.<br />

Die MSR-Technik befindet sich ebenso wie die Brandmeldezentrale<br />

in der Leitwarte des EG hinter dem Empfangstresen.<br />

In den Büroflächen ist jeweils ein Steuerungs-Touch-<br />

Panel zur Licht-, Fenster- und Raumtemperatursteuerung<br />

installiert.<br />

Förderanlagen<br />

Es sind 2 x 2 Personenaufzüge und ein Lastenaufzug<br />

vorhanden.<br />

Außenanlagen<br />

Wege und Straßenoberflächen sind mit Plattenbelägen<br />

versehen bzw. asphaltiert.<br />

Dazu gibt es Rasenflächen und Sträucher.<br />

Die Feuerwehrumfahrt ist mit Rasengittersteinen belegt.<br />

Erschließungszustand<br />

Das Gebäude ist vollständig erschlossen.<br />

Gebäudezustand<br />

Das Gebäude wurde in den Jahren 2006 bis 2009 umfänglich<br />

saniert und durch den Anschluss des Neubaus<br />

in 2009 aufgewertet.<br />

Altlasten<br />

Für das Vorhandensein von Schadstoffen gibt es keine<br />

Hinweise.<br />

Zu dieser Thematik siehe auch Tz. 3.3.2 ab Seite 41.


5.3.2 Vermietung: MAN SE<br />

Seit dem 01.05.2009 ist das Fondsobjekt zu 100 Prozent<br />

langfristig an die MAN SE vermietet.<br />

Die Creditreform Wirtschaftsauskunft bewertet die<br />

Bonität der MAN SE als <strong>sehr</strong> gut. 13)<br />

Mietvertrag<br />

Der Mietvertrag mit der MAN SE wurde mit einer<br />

Grundmietzeit von 15 Jahren bis zum 30.04.2024<br />

über das gesamte Fondsobjekt abgeschlossen.<br />

Eine Untervermietung an verbundene Unternehmen<br />

ist dem Mieter MAN SE mietvertraglich gestattet.<br />

Die Nettogesamtmiete des Jahres 2012 beträgt<br />

1.599.999,99 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Der Mietvertrag<br />

ist zu 100 Prozent wertgesichert. Nach Ablauf<br />

des zweiten Mietjahres wird die Änderung gegenüber<br />

dem Stand des vom Statistischen Bundesamt<br />

festgestellten „Verbraucherpreisindex für Deutschland“<br />

(Basis 2000 = 100) zum Ablauf des ersten Mietjahrs<br />

bzw. der letzte Anpassung automatisch, sofern<br />

die Differenz zur letzten Erhöhung mehr als 7,5<br />

Punkte beträgt, an die Nettomiete angepasst.<br />

Die Mietzahlungen sind nach dem Mietvertrag<br />

monatlich im Voraus zu zahlen.<br />

Verlängerungs option<br />

Nach Ablauf der Grundmietzeit am 30.04.2024 hat<br />

der Mieter zwei mieterseitige Verlängerungsoptionen<br />

von jeweils fünf Jahren, die neun Monate vor<br />

Ablauf des Mietvertrags auszuüben sind.<br />

Nach Ablauf der Festlaufzeit sowie ggf. der Verlängerungsoption<br />

verlängert sich das Mietverhältnis<br />

jeweils um ein Jahr, sofern nicht neun Monate vor<br />

Ablauf von einer Partei gekündigt wird.<br />

Details zum Mietvertrag siehe in Tz. 10.4.2.3 und<br />

wichtige Hinweise zu Vermietung siehe auch in Tz.<br />

3.2.2 ab Seite 26.<br />

Bewirtschaftungs­ und Betriebskosten<br />

Der Mieter trägt für das Mietobjekt – neben der<br />

Miete und den üblichen Nebenkosten im Sinne<br />

des § 2 der Verordnung über die Aufstellung von<br />

Betriebskosten – die Nebenkosten für den Betrieb<br />

bestimmter innerhalb des Mietgegenstandes gelegener<br />

Anlagen (Klimatisierung, mechanische Be-<br />

und Entlüftung, elektrische Anlagen, Kälteversorgung,<br />

Schrankenanlage, Sprinkleranlage und<br />

Brandmeldeanlage, Feuerlöschanlageeinrichtungen,<br />

Sicherheits- und Kommunikationseinrichtungen,<br />

Zentrale Leittechnik/GLT, motorbetriebene<br />

Türen und Tore).<br />

Der Mieter übernimmt darüber hinaus auch die<br />

anteiligen Bewirtschaftungskosten der Tiefgarage.<br />

Das Fondsobjekt verfügt gemeinsam mit den angrenzenden<br />

Gebäuden über eine gemeinsame<br />

Tiefgarage.<br />

Des Weiteren erstattet der Mieter dem Vermieter<br />

die Kosten der Sach-Allgefahrenversicherung sowie<br />

der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.<br />

Außerdem trägt der Mieter die Grundsteuer<br />

sowie alle weiteren grundstücksbezogenen<br />

Gebühren, Steuern und Abgaben, die dem Eigentümer<br />

berechnet werden. Die Kosten der kaufmännischen<br />

und technischen Hausverwaltung sind<br />

hingegen nicht auf den Mieter umlegbar.<br />

Instandhaltung und Instandsetzung<br />

Der Mieter ist zur Durchführung von Schönheitsreparaturen<br />

auf eigene Kosten verpflichtet.<br />

Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand<br />

während der Laufzeit des Mietvertrags in<br />

einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten<br />

Zustand zu erhalten. Ausbesserungen von<br />

Schäden im Inneren des Mietobjekts sind von dem<br />

Mieter auf eigene Kosten zu übernehmen, außer<br />

sie sind dem Vermieter zurechenbar oder es handelt<br />

sich um einen technischen Defekt. Von der<br />

vorbezeichneten Verpflichtung des Mieters ausgenommen<br />

sind Dach, Fach, Fassade, technische<br />

Ausrüstung des Vermieters, Außenanlage und<br />

Tiefgarage, bezüglich derer die Ausbesserung von<br />

Schäden vom Vermieter auf dessen Kosten durchzuführen<br />

sind.<br />

Der Mieter trägt Wartungs-, Instandhaltungs- und<br />

Instandsetzungskosten für innerhalb der Mietfläche<br />

gelegene Anlagen und Einrichtungen bis maximal<br />

6,5 Prozent der Jahresnettokaltmiete und nur nach<br />

Maßgabe eines festgelegten Anlagenkatalogs (siehe<br />

hierzu Tz. 10.4.2.3). Wird der Rahmen in einem<br />

Jahr nicht ausgeschöpft, erhöht sich der Maximalbetrag<br />

im Folgejahr um den nicht verbrauchten<br />

Teil. Wird er im Folgejahr wiederum nicht verbraucht,<br />

entfällt er. Für Feuerlöscher, Beleuchtungskörper<br />

und Leuchtmittel gilt die vorgenannte<br />

Kostendeckelung nicht.<br />

Soweit der Vermieter allerdings Wartungsverträge<br />

abgeschlossen hat, deren Kosten nach Maßgabe<br />

des Mietvertrags vom Mieter zu zahlen sind, ist<br />

der Reparaturkostenanteil von dieser Kostentragungspflicht<br />

ausgeschlossen. Der Reparaturkostenanteil<br />

wird pauschal mit 30 Prozent angesetzt,<br />

wenn nicht der Vermieter einen geringeren Anteil<br />

nachweist.<br />

70 71<br />

Außenansicht der Hauptverwaltung der MAN SE.<br />

1) Die Nettogrundfläche (NGF) ist die Summe der Grundflächen aller<br />

Grundrißebenen eines Bauwerks ohne die Konstruktionsflächen.<br />

2) Gutachten der BulwienGesa Valuation GmbH vom 01.08.2011<br />

3) Quelle: Creditreformauskunft vom 30.07.2012<br />

4) Quelle: www.tns-infratest.de<br />

5) Quelle: Wertgutachten BulwienGesa Valuation GmbH 02.02.2012<br />

6) Quelle: Wertgutachten BulwienGesa Valuation GmbH 02.02.2012<br />

7) Die Bruttogrundfläche (BGF) ist die Summe der Grundflächen aller<br />

Grundrißebenen eines Bauwerks.<br />

8) Quelle: Wertgutachten BulwienGesa Valuation GmbH 02.02.2012<br />

9) Gutachten der BulwienGesa Valuation GmbH vom 02.02.2012<br />

10) Quelle: Creditreformauskunft vom 02.08.2012<br />

11) vgl. http://www.turnerandtownsend.com/expertise.html<br />

12) Gutachten der BulwienGesa Valuation GmbH vom 15.03.2012<br />

13) Quelle: Creditreformauskunft vom 21.09.2011


6. Prognostizierter<br />

Investitions- und<br />

Finanzierungsplan<br />

Schörghuber Unternehmensgruppe<br />

Die Schörghuber Unternehmensgruppe ist ein 1954 in München gegründeter<br />

Konzern mit rd. 6.500 Mitarbeitern, der national und international in den Geschäftsfeldern<br />

Bauen & Immobilien, Getränke, Hotel und Seafood tätig ist. Der<br />

Mieter des Fondsobjekts in der Denninger Str. 165, die Schörghuber Stiftung &<br />

Co. Holding KG, ist die zentrale Finanzholding der Schörghuber Unternehmensgruppe.<br />

Quelle: Schörghuber Unternehmensgruppe<br />

Außenansicht der Unternehmenszentrale der<br />

Schörghuber Unternehmensgruppe.<br />

Rechtsform:<br />

Kommanditgesellschaft<br />

Umsatz 2011:<br />

467,7 Mio. Euro<br />

EBITDA 2011:<br />

91,6 Mio. Euro<br />

EBIT 2011:<br />

174,9 Mio. Euro<br />

In diesem Kapitel werden Prognosen hinsichtlich<br />

der geplanten Investitionen (Mittelverwendung)<br />

und der hierfür vorgesehenen Finanzierung (Mittelherkunft)<br />

dargestellt, so wie sie sich zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung auf der Grundlage<br />

des zu diesem Zeitpunkt vorgesehenen Beteiligungskonzepts<br />

ergeben. Über die in diesem Kapitel dargestellten<br />

Investitionen hinaus sind keine weiteren<br />

Investitionen geplant. Diese in die Zukunft gerichteten<br />

Aussagen basieren auf dem für die Fondsgesellschaft<br />

erstellten Fondskonzept, auf Planungen<br />

sowie auf Annahmen und Einschätzungen. Tatsächlich<br />

können sich jedoch andere Umstände und Einschränkungen<br />

etc. ergeben, so dass gegenüber der<br />

Prognose abweichende Ergebnisse eintreten können.<br />

Der Eintritt der geplanten Ergebnisse ist von<br />

zukünftigen, ungewissen Ereignissen und Tatsachen<br />

abhängig (siehe hierzu die wichtigen Risikohinweise<br />

in Tz. 3 ab Seite 24).<br />

6.1 Mittelherkunft und ­verwendung auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Nachstehend sind auf dieser Grundlage die Investitionen<br />

auf der Ebene der Fondsgesellschaft sowie<br />

deren Finanzierung dargestellt. Der prognostizierte<br />

Investitions- und Finanzierungsplan beruht auch<br />

auf Schätzungen und Annahmen; zudem wurden<br />

teilweise vereinfachende Darstellungen verwendet,<br />

die von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen<br />

können. Die tatsächlichen Positionen können<br />

daher vom dargestellten Investitions- und Finanzierungsplan<br />

abweichen. Rundungsdifferenzen<br />

sind möglich.<br />

Die Fondsgesellschaft investiert unmittelbar in<br />

(Kommandit-)Anteile an drei Objektgesellschaften<br />

(als so genannte unmittelbare Anlageobjekte der<br />

Fondsgesellschaft), der Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München KG, der<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

Objekt München Landsberger Straße KG und der<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

Objekt München Ungerer Straße KG. Diese Objektgesellschaften<br />

selbst sind jeweils Eigentümer eines<br />

Fondsobjekts (so genannte mittelbare Anlageobjekte<br />

der Fondsgesellschaft) (Details dazu siehe<br />

72 73<br />

in Tz. 5 bzw. in Tz. 10). Die voraussichtlichen Gesamtkosten<br />

betreffend die Investition in diese Anlageobjekte,<br />

d. h. in Kommanditanteile an den<br />

vorgenannten Objektgesellschaften, betragen<br />

61.189.553 Euro. Der Investitionszeitraum ist mit<br />

dem Erwerb der unmittelbaren Anlageobjekte bereits<br />

abgeschlossen.<br />

Auf den gesamten zu platzierenden Beteiligungsbetrag<br />

der <strong>Anleger</strong> ohne Agio werden gemäß dem<br />

vorliegenden Beteiligungskonzept bzw. der Prognose<br />

des prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplans<br />

insgesamt Vermittlungsprovisionen<br />

in Höhe von insgesamt 9 Prozent des vermittelten<br />

Beteiligungsbetrags (d. h. gemäß Prognose bis zu<br />

6.081.120 Euro; in diesem Betrag sind 20.000 Euro<br />

zzgl. Umsatzsteuer für Vermittlungskoordination<br />

und Vermittlerschulung enthalten) gezahlt. Vermittler<br />

sind u. a. Banken, Sparkassen, die Real I.S. und<br />

sonstige Vermittler. Das Agio in Höhe von 5 Prozent<br />

des jeweils vermittelten Beteiligungsbetrags wird<br />

zur teilweisen Deckung dieses Vermittlungshonorars<br />

verwendet und ist im obigen Betrag enthalten. Die<br />

Höhe der Vergütung richtet sich nach individuellen<br />

Vereinbarungen mit dem jeweiligen Vermittler.<br />

Erläuterungen<br />

(1) Eigenkapital gesamt (inkl. Agio)<br />

Der Investitionsbedarf der Fondsgesellschaft soll<br />

durch Eigenkapital gedeckt werden. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist, die CB Beteiligungs GmbH,<br />

hat eine Einlage von 1.000 Euro geleistet. Der Komplementär,<br />

die GS Beteiligungs GmbH, leistet keine<br />

Einlage. Der Treuhandkommanditist, die FCT Finanzcontrol<br />

Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft, leistet auf<br />

eigene Rechnung ebenfalls keine Einlage und wird<br />

Anteile an der Fondsgesellschaft nur auf Rechnung<br />

der <strong>Anleger</strong> (Treugeber) übernehmen. Im Rahmen<br />

des Beteiligungsangebots soll während der Platzierungsfrist<br />

das weitere Eigenkapital der Fondsgesellschaft<br />

in Höhe von 67.568.000 Euro (zzgl. des<br />

Agios in Höhe von 3.378.400 Euro) von <strong>Anleger</strong>n<br />

eingeworben werden, wobei die Konditionen für<br />

das Eigenkapital (Beteiligungsbeträge der <strong>Anleger</strong><br />

nebst Agio) den gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />

entsprechen bzw. darauf basieren (Details<br />

zu den prognostizierten Rückflüssen an die Anle-


6.1.1 Prognose des Finanzierungsplans (Mittelherkunft)<br />

ger und zur prognostizierten Rentabilität im Rahmen<br />

einer Beteiligung siehe in Tz. 7 bzw. in Tz. 8,<br />

wichtige Risikohinweise hierzu siehe in Tz. 3 ab<br />

Seite 24). Die Regelungen zur Ergebniszuweisung<br />

und zu Ausschüttungen/Entnahmen sind in Tz.<br />

10.2.1.11 bzw. in Tz. 13 (§§ 19 und 20 des abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft)<br />

zu entnehmen. Bezüglich der Fälligkeiten<br />

(insbesondere möglicher Kündigungsmöglichkeiten<br />

für die Anteile an der Fondsgesellschaft) wird<br />

auf Tz. 10.2.1.13 in Verbindung mit den einschlägigen<br />

Regelungen des Gesellschaftsvertrags der<br />

Fondsgesellschaft (vgl. Tz. 13) verwiesen.<br />

Da zum Zeitpunkt der jeweiligen Kaufpreisfälligkeit<br />

der Fondsobjekte und des Anfalls von Erwerbsnebenkosten<br />

und sonstigen Vorlaufkosten das erforderliche<br />

<strong>Anleger</strong>kapital noch nicht platziert war,<br />

wurde auf Ebene der einzelnen Objektgesellschaft<br />

eine Zwischenfinanzierung zur Deckung des Differenzbetrags<br />

genutzt. Die Rückführung der Zwischenfinanzierung<br />

durch die jeweilige Objektgesellschaft<br />

erfolgt mittelbar durch die Einlagen der <strong>Anleger</strong> in<br />

die Fondsgesellschaft und deren Investition in die<br />

Objektgesellschaften als unmittelbare Anlageobjekte,<br />

spätestens bis zum Ende der Platzierungsfrist.<br />

Die Fondsgesellschaft haftet im Rahmen der Eigen-<br />

kapitelzwischenfinanzierung gesamtschuldnerisch<br />

mit den Objektgesellschaften und dem Anbieter.<br />

Es bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

zwar keine verbindlichen Zusagen über das zu<br />

platzierende Eigenkapital, jedoch ist durch die<br />

Platzierungsgarantie des Anbieters (vgl. Tz. 10.5.2)<br />

die vollständige Platzierung des Eigenkapitals spä-<br />

Erläuterung in Euro in Euro<br />

Kapitalanteil geschäftsführender Kommanditist 1.000<br />

Kapitalanteil sonstige Kommanditisten 67.568.000<br />

Agio 3.378.400<br />

in % des<br />

Gesamt­<br />

finanzierungs­<br />

volumens/<br />

Eigenkapitals<br />

inkl. Agio<br />

Eigenkapital gesamt (inkl. Agio) (1) 70.947.400 100,0<br />

Gesamtfinanzierungsvolumen 70.947.400 100,0<br />

testens zum Ende der Platzierungsfrist garantiert.<br />

Betreffend der Einzahlung der Beteiligungsbeträge<br />

der <strong>Anleger</strong> nebst Agio während der Platzierungsfrist<br />

gelten folgende Regelungen: Der gesamte Beteiligungsbetrag<br />

des jeweiligen <strong>Anleger</strong>s zzgl. 5<br />

Prozent Agio ist gemäß der Beitrittsvereinbarung<br />

zum 20. des dem Beitritt folgenden Monats bzw.,<br />

sofern dies kein Bankarbeitstag ist, am nächsten<br />

Bankarbeitstag fällig. Es wird vereinfachend angenommen,<br />

dass das gesamte Eigenkapital zum<br />

01.07.2012 erbracht wurde und zum gleichen Zeitpunkt<br />

in voller Höhe ausschüttungsberechtigt ist.<br />

Die Höhe der durch die Objektgesellschaften in Anspruch<br />

genommenen Zwischenfinanzierung beträgt<br />

insgesamt 58.300.000 Euro, da bestimmte<br />

Aufwendungen und Kosten wie beispielsweise Vermittlungsprovisionen<br />

nicht zwischenfinanziert werden<br />

müssen und erst mit bzw. nach Platzierung<br />

des Eigenkapitals anfallen (zu den Details der<br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierung insbesondere<br />

bzgl. Konditionen und Fälligkeiten siehe Tz. 10.3.2<br />

sowie die Risiken in Tz. 3.2.3, ab Seite 29).<br />

Darüber hinaus werden auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />

keine weiteren Fremdmittel zur Zwischen-<br />

und Endfinanzierung aufgenommen.<br />

Aufgrund des zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

vergleichsweise niedrigen Zinsniveaus ist durch die<br />

Aufnahme der dargestellten Zwischenfinanzierung<br />

aus heutiger Sicht, bzw. wenn sich das Zinsniveau<br />

während des Platzierungszeitraums nicht wesentlich<br />

erhöht, keine negative Auswirkung auf das<br />

prognostizierte Beteiligungsergebnis der <strong>Anleger</strong><br />

zu erwarten, da die kalkulierten Ausschüttungs- und<br />

Entnahmeansprüche ab dem 01.07.2012 zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung höher sind als die<br />

tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen der Zwischenfinanzierungen.<br />

Etwaige gegenüber den Annahmen<br />

der Prognose tatsächlich zusätzliche bzw.<br />

höhere Kosten und Aufwendungen (beispielsweise<br />

im Fall steigender Zinsen) oder, im günstigen Fall,<br />

etwaige über dem Aufwand für die Zwischenfinanzierung<br />

liegenden tatsächlich ersparte Ausschüttungs-<br />

bzw. Entnahmeansprüche aus dem noch<br />

nicht platzierten <strong>Anleger</strong>kapital (beispielsweise<br />

falls die Gesamtkosten der Zwischenfinanzierung<br />

insgesamt geringer sein sollten als der anteilige<br />

Ausschüttungs- bzw. Entnahmeanspruch aus dem<br />

noch nicht an die <strong>Anleger</strong> platzierten Teil des gesamten<br />

<strong>Anleger</strong>kapitals) gehen zulasten bzw. zugunsten<br />

der Liquiditätsreserve (siehe auch dazu<br />

die Risikohinweise in Tz. 3.2.3 ab Seite 29). Mögliche<br />

reduzierte Kosten stehen während der Laufzeit<br />

des Fonds zur Deckung etwaiger zusätzlicher<br />

Kosten zur Verfügung.<br />

(2) Investition in Gesellschaftsanteile<br />

Die Fondsgesellschaft investiert unmittelbar in<br />

Kommanditanteile an den drei Objektgesellschaften<br />

(so genannte unmittelbare Anlageobjekte), die jeweils<br />

Eigentümer eines der Fondsobjekte sind (so<br />

genannte mittelbare Anlageobjekte der Fondsgesellschaft)<br />

(Details hierzu siehe Tz. 5 bzw. Tz. 10).<br />

Die Gesamtkosten der Anlageobjekte (der Kommanditanteile)<br />

und damit die Anschaffungskosten der<br />

6.1.2 Prognose des Investitionsplans (Mittelverwendung)<br />

74 75<br />

Anlageobjekte belaufen sich wie ausgewiesen auf<br />

61.189.553 Euro.<br />

(3) Erwerbsnebenkosten<br />

Als Erwerbsnebenkosten wurden kalkulatorische<br />

Kosten von 6.500 Euro inkl. Umsatzsteuer angesetzt.<br />

(4) Eigenkapitalvermittlung<br />

Für die Vermittlung des erforderlichen Eigenkapitals<br />

der <strong>Anleger</strong> erhalten die Real I.S. und die mit<br />

der Vermittlung beauftragten Unternehmen diese<br />

Gebühr, die das Agio auf die Beteiligungsbeträge<br />

enthält und insgesamt 9 Prozent des zu platzierenden<br />

Kommanditkapitals (ohne Agio) beträgt. In<br />

diesem Betrag sind 20.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer<br />

für Vermittlungskoordination und Vermittlerschulung<br />

enthalten. Die Gebühr wird anteilig fällig<br />

mit Einzahlung der Einlage des <strong>Anleger</strong>s (Details<br />

hierzu siehe Tz. 10.5.3).<br />

(5) Platzierungsgarantie<br />

Diese Gebühr erhält die Real I.S. für die Übernahme<br />

der Platzierungsgarantie für das zu platzierende<br />

Kommanditkapital der Fondsgesellschaft (Details<br />

hierzu siehe Tz. 10.5.2).<br />

(6) Liquiditätsreserve<br />

Einzelne Positionen des prognostizierten Investitionsplans<br />

ebenso wie des prognostizierten Finanzierungsplans<br />

können sich verändern. Die größten Posten<br />

gemäß prognostiziertem Investitionsplan sind<br />

jedoch weitgehend fixiert, so dass zum Zeitpunkt der<br />

Erläuterung in Euro<br />

in % des<br />

Gesamt­<br />

investitions­<br />

volumens/<br />

Eigenkapitals<br />

inkl. Agio<br />

Investition in Gesellschaftsanteile (2) 61.189.553 86,2<br />

Erwerbsnebenkosten (3) 6.500 0,0<br />

Eigenkapitalvermittlung (4) 6.081.120 8,6<br />

Platzierungsgarantie (5) 3.670.000 5,2<br />

Liquiditätsreserve (6) 227 0,0<br />

Gesamtinvestitionsvolumen 70.947.400 100,0


Aufstellung des Verkaufsprospekts und auf Basis des<br />

zu diesem Zeitpunkt vorgesehenen Beteiligungskonzepts<br />

keine signifikanten Kostenüberschreitungen im<br />

Rahmen des prognostizierten Investitionsplans nach<br />

Auffassung des Prospektverantwortlichen zu erwarten<br />

sind (siehe hierzu jedoch die Risiken in Tz. 3.2,<br />

ab Seite 25, und 3.3, ab Seite 39).Geringere Kosten<br />

als prognostiziert erhöhen die Liquiditätsreserve.<br />

Höhere Kosten als prognostiziert vermindern die<br />

Liquiditätsreserve.<br />

6.2 Mittelherkunft und ­verwendung auf Ebene<br />

der Objektgesellschaften<br />

Die Fondsgesellschaft investiert Eigenkapital in die<br />

Objektgesellschaften (als unmittelbare Anlageobjekte)<br />

diese sind jeweils Eigentümer der entsprechenden<br />

Fondsobjekte (als mittelbare Anlageobjekte der<br />

Fondsgesellschaft). Details zu den Fondsobjekten<br />

sind Tz. 5 zu entnehmen, Details hinsichtlich der<br />

Objektgesellschaften bzw. den Kommanditanteilen<br />

an den Objektgesellschaften sind Tz. 10, insbesondere<br />

auch Tz. 10.2.3 zu entnehmen. Weiterer Kommanditist<br />

auf der Ebene der Objektgesellschaften,<br />

jeweils mit rd. 5,33 Prozent des festen Kapitalanteils<br />

und auch mit Anspruch in dieser Höhe auf anteiligen<br />

Erlös aus der Veräußerung der Fondsobjekte, ist<br />

die Bayernfonds Immobiliengesellschaft mbH (BFI);<br />

gemessen an festen und variablen Kapitalanteilen<br />

hält BFI rd. 0,3 Prozent an der jeweiligen Objektgesellschaft<br />

(wichtige Details hierzu, insbesondere zu<br />

der Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen der<br />

Objektgesellschaften, siehe in Tz. 7 bzw. in Tz. 10.2.3<br />

sowie in Tz. 11). Die Objektgesellschaften decken<br />

6.2.1 Prognose der Mittelherkunft (illustrierende Darstellung)<br />

Erläuterung<br />

die Anschaffungskosten für die Fondsobjekte nebst<br />

der Erwerbsnebenkosten und sonstige Ausgaben<br />

und auch die Schaffung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />

teilweise über Eigenkapital und teilweise<br />

über langfristig aufgenommenes anteiliges<br />

Fremdkapital ab (Details dazu, auch zur Auswirkung<br />

der mit dem Fremdkapital verbundenen Hebeleffekte,<br />

siehe in der Erläuterung (8) unten). Das<br />

Eigenkapital und das Fremdkapital werden ausschließlich<br />

zur Finanzierung der Kaufpreise der<br />

einzelnen Fondsobjekte und der weiteren in Tabelle<br />

6.2.2 aufgeführten Kosten verwendet. Die Mittel<br />

der Fondsgesellschaft werden also mittelbar zum<br />

Erwerb der Fondsobjekte verwendet. Hierbei ist zu<br />

beachten, dass auf Ebene der Objektgesellschaften<br />

eine Fremdfinanzierung aufgenommen wird.<br />

In diesem Abschnitt wird ein illustrierender Mittelherkunfts-<br />

und Mittelverwendungsplan dargestellt,<br />

um den Zusammenhang zwischen der Investitionssumme<br />

in Kommanditanteile an den Objektgesellschaften<br />

einerseits und dem wirtschaftlichen Wert<br />

der Fondsobjekte und den sonstigen Bilanzpositionen<br />

der Objektgesellschaften andererseits zu veranschaulichen.<br />

Die Darstellung ist mit einer Bilanz<br />

oder einem Investitions- und Finanzierungsplan nur<br />

eingeschränkt vergleichbar. Dargestellt sind jeweils<br />

die Summen der Positionen aus den Objektgesellschaften.<br />

Erläuterungen<br />

(7) Eigenkapital<br />

Das Eigenkapital der Objektgesellschaften nach<br />

Durchführung der Kapitalerhöhungen (und erfolgter<br />

Rückführung der Zwischenfinanzierung durch<br />

Objekt­<br />

gesellschaften<br />

(in Euro)<br />

Anteil<br />

Fonds gesellschaft<br />

(in Euro)<br />

die Objektgesellschaften, siehe in Tz. 6.1 ab Seite 73)<br />

gemäß dem Geschäftsplan der vorliegenden Vermögensanlage<br />

setzt sich aus der Kapitaleinlage<br />

der Fondsgesellschaft sowie der Kapitaleinlage<br />

der BFI zusammen. Beide Kommanditisten halten<br />

in allen Objektgesellschaften den jeweils gleichen<br />

Anteil am festen Kommanditkapital von rd. 94,67<br />

Prozent (Fondsgesellschaft) bzw. rd. 5,33 Prozent<br />

(BFI). Unter zusätzlicher Berücksichtigung des variablen<br />

Kommanditanteils der Fondsgesellschaft hält<br />

sie in allen Objektgesellschaften jeweils insgesamt<br />

einen gleichen Kapitalanteil von rd. 99,7 Prozent<br />

(fester und variabler Kapitalanteil) bzw. BFI rd. 0,3<br />

Prozent (fester Kapitalanteil). Der Anteil der Fondsgesellschaft<br />

am Eigenkapital der Objektgesellschaften<br />

entspricht dem Betrag, den die Fondsgesellschaft<br />

im Rahmen ihres Investitionsplans als Investitionssumme<br />

für die Anteile an den Objektgesellschaften<br />

bereitgestellt hat (vgl. Tabelle 6.1.2, Position „Investition<br />

in Gesellschaftsanteile“). Der Komplementär<br />

der Objektgesellschaften, die GS Beteiligungs<br />

GmbH, hat jeweils keine Einlage geleistet. (8)<br />

Fremdkapital<br />

Diese Position entspricht dem Fremdkapital der<br />

Objektgesellschaften zum Zeitpunkt der Erstvalutierung<br />

des langfristigen Fremdkapitals. Etwaig erfolgte<br />

Tilgungen sind hierbei aus Vereinfachungsgründen<br />

nicht berücksichtigt. Das Fremdkapital ist<br />

langfristig aufgenommen und wird von einer Bank<br />

zur Verfügung gestellt (Details zum Fremdkapitalgeber<br />

siehe Tz. 12.9). Alle Details bezüglich der<br />

Fremdfinanzierung, insbesondere die Konditionen<br />

und Fälligkeiten, sind Tz. 10.3 zu entnehmen und<br />

die entsprechenden kalkulatorischen Details im<br />

Rahmen der Prognoserechnung für das Fremdkapital<br />

sind Tz. 7 zu entnehmen.<br />

Anteil<br />

Bayernfonds<br />

Immobilien ­<br />

gesellschaft mbH<br />

Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt<br />

München KG<br />

76 77<br />

Innenansicht der Hauptverwaltung der MAN SE.<br />

Die angestrebte konsolidierte Fremdkapitalquote<br />

auf Ebene der Objektgesellschaften beträgt rd.<br />

47,7 Prozent. Unter Einbeziehung des Eigenkapitals<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft beträgt die<br />

angestrebte Fremdkapitalquote bei durchgreifender<br />

Betrachtung rd. 44,0 Prozent. Die sich aus der<br />

Aufnahme von Fremdkapital ergebenden Hebeleffekte<br />

ergeben sich aus heutiger Sicht bis zum<br />

Ende der gesicherten Darlehenslaufzeiten und bei<br />

plangemäßem Ablauf der Fremdfinanzierungen<br />

bzw. der sonstigen Prognoseannahmen daraus,<br />

dass der Kostenaufwand für das Fremdkapital geringer<br />

ist als der kalkulatorische Aufwand für das<br />

Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt<br />

München Landsberger<br />

Straße KG<br />

Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt<br />

München Ungerer Straße<br />

KG<br />

Eigenkapital (7) 61.361.826 61.189.553 172.273 15.623.477 29.035.333 16.703.016<br />

Fremdkapital (8) 56.000.000 55.842.780 157.220 16.000.000 25.000.000 15.000.000<br />

Summe 117.361.826 117.032.333 329.493 31.623.477 54.035.333 31.703.016


6.2.2 Prognose der Mittelverwendung (illustrierende Darstellung)<br />

Erläuterung<br />

eingesetzte Eigenkapital, so dass das für die Eigenkapitalgeber<br />

insgesamt zur Verfügung stehende Ergebnis<br />

bzw. die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals<br />

durch den Einsatz von Fremdkapital<br />

grundsätzlich erhöht werden kann. Mit der Aufnahme<br />

von Fremdkapital sind gleichwohl Risiken verbunden<br />

(Details siehe Tz. 3.2.4 ab Seite 30) und<br />

bei Eintreten derartiger Fälle kann sich der Hebeleffekt<br />

auch negativ auf die Rentabilität aus der Beteiligung<br />

auswirken.<br />

(9) Grundstück und Gebäude<br />

Die Position zeigt den mit den Verkäufern als<br />

Kaufpreis der Fondsobjekte vereinbarten Gesamtbetrag.<br />

Zu vorliegenden Verkehrswertgutachten,<br />

die vom Anbieter beauftragt wurden, siehe Tz.1.7.<br />

(10) Finanzierungskosten<br />

Im Rahmen der Transaktionen fallen für die Fremdkapitalfinanzierung<br />

der Objektgesellschaften einmalige<br />

Bearbeitungskosten und Bereitstellungsprovisionen<br />

für die Objektgesellschaften an (Details zur<br />

Fremdfinanzierung und den zugrunde liegenden<br />

Verträgen und Vereinbarungen siehe in Tz. 10.3).<br />

Diese Position enthält diese einmaligen Bankgebühren,<br />

den Refinanzierungsausgleich und die Bereit-<br />

Objekt­<br />

gesellschaften<br />

(in Euro)<br />

Anteil<br />

Fonds gesellschaft<br />

(in Euro)<br />

stellungsprovision, die in der Prognoserechnung<br />

kalkulatorisch angesetzt sind. Für Bereitstellungsprovisionen<br />

wurden für die Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München Landsberger<br />

Straße KG rd. 58 Tage und für die Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt München<br />

Ungerer Straße KG rd. 44 Tage angesetzt.<br />

(11) Erwerbsnebenkosten<br />

Im Rahmen des Erwerbs der Fondsobjekte fallen<br />

auf Ebene der Objektgesellschaften Erwerbsnebenkosten<br />

an. Diese bestehen im Wesentlichen aus<br />

den Kosten für die Grunderwerbsteuer, Kosten für<br />

Makler, Notariatsgebühren, Kosten für die Grundschuldbestellung,<br />

Kosten für Gutachten und für die<br />

Rechts- und Steuerberatung sowie den Kosten für<br />

die Gründung der Gesellschaften.<br />

(12) Finanzierungsvermittlung<br />

Diese Position zeigt die Gebühren, die Real I.S. für<br />

Leistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung<br />

von Fremdkapital erhält. Details hierzu siehe unter<br />

Tz. 10.5.4.<br />

(13) Objektaufbereitung und Konzeption<br />

Für die Objektaufbereitung und Konzeption erhält<br />

Anteil<br />

Bayernfonds<br />

Immobilien ­<br />

gesellschaft mbH<br />

Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt<br />

München KG<br />

die Real I.S. Vergütungen in Höhe von insgesamt<br />

150.000 Euro zzgl. anfallender Umsatzsteuer (Details<br />

hierzu siehe Tz. 10.5.5).<br />

(14) Sonstiges<br />

Diese Position wird teilweise für bestimmte bereits<br />

heute bekannte und budgetierte Kosten (beispielsweise<br />

Kosten für nicht abziehbare Umsatzsteuer)<br />

sowie andererseits für etwaig anfallende nicht berücksichtigte<br />

Mehrkosten vorgehalten, die zukünftig<br />

auf Ebene der Objektgesellschaften entstehen.<br />

(15) Liquiditätsreserve der Objektgesellschaften<br />

Es ist mit Abweichungen gegenüber des kalkulatorischen<br />

Wertes der einzelnen Positionen des prognostizierten<br />

Investitionsplans ebenso wie des prognostizierten<br />

Finanzierungsplans zu rechnen. Die<br />

größten Posten gemäß prognostiziertem Investitionsplan<br />

sind jedoch weitgehend fixiert, so dass zum<br />

Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts<br />

und auf Basis des zu diesem Zeitpunkt vorgesehenen<br />

Beteiligungskonzepts keine signifikanten Kostenüberschreitungen<br />

im Rahmen des prognostizierten<br />

Investitionsplans nach Auffassung des Prospektverantwortlichen<br />

zu erwarten sind (siehe hierzu<br />

jedoch die Risiken in Tz. 3.2, ab Seite 25, und 3.3,<br />

ab Seite 39).<br />

78 79<br />

Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt<br />

München Landsberger<br />

Straße KG<br />

Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt<br />

München Ungerer Straße<br />

KG<br />

Grundstück und Gebäude (9) 107.519.833 107.217.971 301.862 29.000.000 49.300.000 29.219.833<br />

Finanzierungskosten (10) 632.967 631.190 1.777 203.800 269.375 159.792<br />

Erwerbsnebenkosten (11) 5.669.263 5.653.347 15.916 1.383.711 2.900.458 1.385.094<br />

Finanzierungsvermittlung (12) 1.680.000 1.675.283 4.717 480.000 750.000 450.000<br />

Objektaufbereitung und Konzeption (13) 150.000 149.579 421 50.000 50.000 50.000<br />

Sonstiges (14) 67.766 67.576 190 67.766 0 0<br />

Liquiditätsreserve (15) 1.641.997 1.637.388 4.610 438.200 765.500 438.297<br />

Summe 117.361.826 117.032.333 329.493 31.623.477 54.035.333 31.703.016<br />

Geringere Kosten als prognostiziert erhöhen die<br />

Liquiditätsreserve. Höhere Kosten als prognostiziert<br />

vermindern die Liquiditätsreserve.


7. Prognoserechnung<br />

Außenansicht der Hauptverwaltung der MAN SE.<br />

MAN SE<br />

Die MAN Gruppe ist eines der führenden europäischen Unternehmen im Bereich Transport-<br />

Related Engineering. Der Anbieter von Lkw, Bussen, Dieselmotoren, Turbomaschinen sowie<br />

Spezialgetrieben beschäftigt weltweit rd. 52.500 Mitarbeiter.<br />

Rechtsform:<br />

Societas Europaea<br />

Umsatz 2011:<br />

16,5 Mrd. Euro<br />

Quellen: MAN Umwandlungsbericht 2009, MAN SE Geschäftsbericht 2011<br />

EBIT 2011:<br />

1,256 Mrd. Euro<br />

Auftragseingänge 2011:<br />

17,1 Mrd. Euro<br />

Die Prognoserechnung basiert auf dem angestrebten<br />

Beteiligungskonzept und den Informationen<br />

und Daten, wie sie zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

bekannt waren. Die Prognoserechnung<br />

projiziert die angenommene zukünftige Entwicklung<br />

der Einnahmen und Ausgaben und somit einen<br />

aus heutiger Sicht möglichen Ergebnisverlauf<br />

des geplanten Immobilieninvestments. Diese in die<br />

Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf dem<br />

erstellten Beteiligungskonzept des geschlossenen<br />

Immobilienfonds „Bayernfonds Deutschland 24“,<br />

das auf nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen<br />

und Einschätzungen beruht.<br />

Die Prognosesicherheit der Annahmen nimmt für<br />

die weiter in der Zukunft liegenden Annahmen ab.<br />

Insbesondere durch Änderungen der gesetzlichen<br />

Bestimmungen, der Rechtsprechung und/oder der<br />

Verwaltungsauffassung in Deutschland, der Inflationsentwicklung,<br />

durch Änderungen gegenüber<br />

den Annahmen zur Entwicklung des Immobilien-<br />

bzw. Mietmarkts (speziell für gewerbliche Immobilien<br />

wie z. B. Büroimmobilien) und der entsprechenden<br />

Vermietungs- und Veräußerungsbedingungen<br />

betreffend die Fondsobjekte, durch Änderungen<br />

oder Abweichungen gegenüber den Prognoseansätzen<br />

zur Fremdfinanzierung bzw. bei einer ggf.<br />

80 81<br />

Innenansicht der Unternehmenszentrale der Schörghuber Unternehmensgruppe.<br />

weiteren Refinanzierung der Investition oder durch<br />

Änderungen bei den zugrunde liegenden abgeschlossenen<br />

und beabsichtigten Verträgen können<br />

sich zum Teil auch erhebliche Veränderungen der<br />

wirtschaftlichen und steuerlichen Eckdaten der Beteiligung<br />

ergeben.<br />

Es muss daher mit Abweichungen von der Prognoserechnung<br />

gerechnet werden.<br />

Siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3 ab Seite 24, insbesondere<br />

in Tz. 3.2 ab Seite 25 bzw. in Tz. 3.4 ab<br />

Seite 43.<br />

Der Anbieter geht nach der Prognoserechnung exemplarisch<br />

von einer voraussichtlichen Haltedauer<br />

aller Fondsobjekte bis zum Ende des Jahres 2023<br />

aus, was aus Sicht der <strong>Anleger</strong> – bei einer angenommenen<br />

Beteiligung zur Mitte des Jahres 2012 –<br />

einer Beteiligungsdauer von rd. elf Jahren entsprechen<br />

würde. Zu diesem Zeitpunkt wurde im Rahmen<br />

der Prognoserechnung ein Verkauf der Fondsobjekte<br />

beispielhaft angenommen. Die Haltedauer<br />

der Fondsobjekte muss jedoch nicht dem Prognosezeitraum<br />

entsprechen. Ob zu dem für Zwecke


Umgebung des Unternehmenssitzes der TNS Infratest.<br />

der Prognose unverbindlich angesetzten Zeitpunkt<br />

oder weit vor oder weit nach diesem Zeitpunkt ein<br />

Verkauf sinnvoll oder möglich ist, kann aus heutiger<br />

Sicht nicht eingeschätzt werden und hängt<br />

wesentlich von der zu diesem Zeitpunkt tatsächlichen<br />

Vermietungssituation und von den (Markt-)<br />

Bedingungen zur Veräußerung der Fondsobjekte<br />

ab. Zunächst sieht die Prognoserechnung eine<br />

langfristige Vermietung der Fondsobjekte vor, die<br />

Grundlage dieses Beteiligungsangebots ist (siehe<br />

hierzu Tz. 7.1 Erläuterung (2) sowie die Risikohinweise<br />

in Tz. 3.2.9 ab Seite 33.<br />

Die Prognoserechnung beruht in Verbindung mit<br />

den Ansätzen des prognostizierten Investitions-<br />

und Finanzierungsplans (vgl. Tz. 6) auf der vereinfachenden<br />

Annahme, dass das gesamte Eigenkapital<br />

zum 01.07.2012 erbracht wurde und zum<br />

gleichen Zeitpunkt in voller Höhe ausschüttungs-<br />

bzw. entnahmeberechtigt ist (siehe hierzu, insbesondere<br />

da die tatsächliche Platzierungsdauer für<br />

das Eigenkapital von dieser vereinfachenden Annahmen<br />

abweicht, die wichtigen Hinweise in Tz.<br />

3.2.3 ab Seite 29). Es wurde weiterhin auf der<br />

Grundlage einer vereinfachenden Annahme unterstellt,<br />

dass die Fondsobjekte, die zu diesem vorgenannten<br />

Stichtag noch nicht in das (mittelbare)<br />

Eigentum der Fondsgesellschaft übergegangen<br />

waren, zu diesem Stichtag bereits im (mittelbaren)<br />

Eigentum der Fondsgesellschaft standen. Tatsächlich<br />

war der Übergang von Nutzen und Lasten für<br />

zwei der Fondsobjekte jedoch erst nach diesem<br />

Stichtag (Details hierzu siehe Tz. 10.4.1). Da in einer<br />

wirtschaftlichen Gesamtschau, d. h. unter Berücksichtigung<br />

von tatsächlich temporär nicht erzielten<br />

Mieteinnahmen und im Gegenzug temporär<br />

nicht anfallender Ausgaben, jedoch keine nachteiligen<br />

Auswirkungen auf die prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen<br />

und die prognostizierte<br />

Rentabilität aus einer Beteiligung für die <strong>Anleger</strong><br />

damit verbunden sind, wurde diese vereinfachende<br />

Darstellung für Zwecke der Prognoserechnung<br />

gewählt.<br />

82 83<br />

Die Vermietung der Fondsobjekte erfolgt überwiegend<br />

mit Umsatzsteuer. Für den Mietvertrag betreffend<br />

das Fondsobjekt Denninger Str. 165 erfolgt<br />

die Vermietung zu rd. 89 Prozent umsatzsteuerfrei.<br />

Entsprechende Belastungen der betreffenden<br />

Objektgesellschaft mit nicht abzugsfähiger Vorsteuer<br />

im Zusammenhang mit solchen Mietverhältnissen<br />

wurden unter der Position nicht abziehbare<br />

Umsatzsteuer berücksichtigt. Ferner ist die Fondsgesellschaft<br />

nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Ein<br />

Vorsteuerabzug für Kosten, die auf dieser Ebene<br />

entstehen, ist daher ausgeschlossen.<br />

Sämtliche Aussagen dieses Verkaufsprospekts, insbesondere<br />

auch in diesem Kapitel „Prognoserechnung“,<br />

beziehen sich ausschließlich auf die unter<br />

Tz. 1.3 bzw. in Tz. 11 beschriebene Zielgruppe (insbesondere<br />

betreffend die steuerlichen Annahmen<br />

und Angaben im Rahmen der Prognoserechnung<br />

in dieser Tz. 7).<br />

Alle Beträge in der Prognoserechnung sind in Euro<br />

angegeben.<br />

Die Positionen in der Prognoserechnung stellen<br />

die Einnahmen und Ausgaben jeweils auf Ebene<br />

der Objektgesellschaften (Tz. 7.1) und auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaft (Tz. 7.2) dar. Rundungsdifferenzen<br />

in dieser Darstellung sind möglich. Teilweise<br />

wurden vereinfachende Darstellungen vorgenommen.<br />

7.1 Prognose der Liquiditätsrechnung der<br />

Objektgesellschaften<br />

In der Prognose der Liquiditätsrechnung der Objektgesellschaften<br />

sind die Liquiditätsrechnungen<br />

der Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH &<br />

Co. Objekt München KG, Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München Landsberger<br />

Straße KG und an der Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München<br />

Ungerer Straße KG konsolidiert dargestellt.


Prognose der Liquiditätsrechnungen der Objektgesellschaften (konsolidiert)<br />

in Euro Erläuterung<br />

Einnahmen<br />

Juli –<br />

Dezember<br />

2012<br />

2013 2014 2015<br />

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023<br />

Mieteinnahmen (1) 3.128.050 6.387.875 6.589.194 6.701.660 6.881.682 7.045.799 7.166.234 7.391.583 7.526.926 7.694.037 7.902.268 8.037.258<br />

Veräußerungserlös (2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 128.518.429<br />

Zinseinnahmen nach Abgeltungsteuer (3) 6.234 18.891 19.451 19.611 20.127 20.595 20.933 21.582 21.964 22.439 23.036 23.415<br />

Summe 3.134.284 6.406.766 6.608.645 6.721.271 6.901.808 7.066.394 7.187.167 7.413.165 7.548.890 7.716.476 7.925.304 136.579.103<br />

Ausgaben<br />

Bewirtschaftungskosten<br />

Laufende Instandhaltungskosten (4) -77.964 -260.749 -274.728 -333.385 -340.886 -348.556 -356.398 -364.417 -372.617 -381.001 -389.573 -398.339<br />

Nicht umlagefähige Nebenkosten (5) -48.796 -103.703 -107.096 -108.370 -111.623 -114.349 -115.714 -120.173 -121.879 -124.484 -128.266 -129.794<br />

Summe -126.760 -364.452 -381.823 -441.755 -452.509 -462.905 -472.112 -484.591 -494.496 -505.485 -517.839 -528.133<br />

Gesellschaftskosten<br />

Ausschüttungen/Entnahmen BFI (6) -9.735 -9.316 -9.708 -9.805 -10.221 -10.594 -10.848 -11.359 -11.650 -12.024 -9.869 -4.276.968<br />

Vergütung Komplementär (7) -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500<br />

Kosten für Steuerberatung und<br />

Jahresabschluss<br />

(8) -100.000 -102.000 -104.040 -106.121 -108.243 -110.408 -112.616 -114.869 -117.166 -119.509 -121.899 -124.337<br />

Kosten für Geschäftsbesorgung (9) -60.026 -120.468 -124.147 -125.198 -128.583 -131.658 -133.882 -138.140 -140.649 -143.771 -147.689 -150.183<br />

nicht abziehbare Umsatzsteuer (10) -7.496 -11.550 -11.899 -12.165 -12.437 -12.716 -13.000 -13.291 -13.589 -13.894 -14.205 -14.523<br />

Sonstige Kosten (11) -26.000 -53.170 -54.366 -55.590 -56.840 -58.119 -59.427 -60.764 -62.131 -63.529 -64.959 -66.420<br />

Summe -204.757 -298.004 -305.661 -310.378 -317.826 -324.995 -331.274 -339.923 -346.685 -354.227 -360.121 -4.633.932<br />

Finanzierungskosten<br />

Zinsen (12) -936.666 -1.846.909 -1.891.032 -1.911.236 -1.931.410 -1.951.522 -1.971.534 -1.999.231 -2.018.876 -2.038.275 -2.911.252 -2.875.181<br />

Tilgung (13) -20.396 -588.530 -581.822 -575.449 -569.515 -564.044 -559.067 -554.792 -550.950 -547.729 -630.602 -50.237.025<br />

Summe -957.063 -2.435.439 -2.472.855 -2.486.686 -2.500.925 -2.515.565 -2.530.600 -2.554.023 -2.569.826 -2.586.004 -3.541.854 -53.112.206<br />

Einnahmenüberschuss 1.845.705 3.308.871 3.448.306 3.482.452 3.630.549 3.762.928 3.853.181 4.034.628 4.137.883 4.270.761 3.505.489 78.304.832<br />

Liquiditätsreserve aus Investitionsplan 1.641.997<br />

Ausschüttungen -3.457.702 -3.308.871 -3.448.306 -3.482.452 -3.630.549 -3.762.928 -3.853.181 -4.034.628 -4.137.883 -4.270.761 -3.505.489 -78.334.832<br />

Liquiditätsreserve zum 31.12. 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 0<br />

Anteil Fondsgesellschaft an Ausschüttungen/<br />

Entnahmen<br />

3.457.702 3.308.871 3.448.306 3.482.452 3.630.549 3.762.928 3.853.181 4.034.628 4.137.883 4.270.761 3.505.489 78.334.832<br />

Valuta Langfristfinanzierung zum 31.12. 55.959.525 55.370.995 54.789.173 54.213.723 53.644.209 53.080.165 52.521.098 51.966.307 51.415.357 50.867.627 50.237.025 0<br />

84 85


Erläuterungen<br />

(1) Mieteinnahmen<br />

In dieser Position sind die Mieteinnahmen erfasst,<br />

die sich aus den bestehenden Mietverträgen ergeben,<br />

wobei bezüglich der Entwicklung der Mieteinnahmen<br />

und auch der Anschlussvermietung die<br />

nachstehenden Annahmen und Prognosen berücksichtigt<br />

wurden. (Zu den Annahmen bezüglich des<br />

Beginns der Vereinnahmung von Mieteinnahmen<br />

für alle Fondsobjekte siehe auch die vorstehenden<br />

Hinweise in der Einleitung zu diesem Kapitel.) Es<br />

wurden keine Ansätze für kalkulatorischen Mietausfall<br />

gebildet, vielmehr wurde davon ausgegangen,<br />

dass die Fondsobjekte über die gesamte Prognosedauer<br />

grundsätzlich vollständig im Rahmen<br />

der bestehenden Mietverträge vermietet sind und<br />

dass die Mieter ihren mietvertraglichen Verpflichtungen<br />

in vollem Umfang nachkommen und die<br />

derzeit vereinbarten Mieten nicht gekürzt oder anderweitig<br />

reduziert werden.<br />

Das Fondsobjekt Denninger Str. 165 wird seit seiner<br />

Fertigstellung von der Schörghuber Unternehmensgruppe<br />

als Unternehmenszentrale genutzt.<br />

Der Mietvertrag wurde mit einer Grundmietzeit<br />

von zwölf Jahren bis zum 30.09.2023 über das gesamte<br />

Fondsobjekt abgeschlossen. Die Vermietung<br />

erfolgt größtenteils (ca. 89 Prozent) umsatzsteuerfrei.<br />

Es ist eine einmalige Erhöhung der Miete zu Beginn<br />

des dritten Mietjahres, also ab dem 01.10.2013,<br />

um 4,5 Prozent der geschuldeten Nettogesamtmiete<br />

vereinbart. Ab dem vierten Mietjahr ist eine<br />

jährliche Staffelmiete vereinbart. Erstmalig zum<br />

01.10.2014 und danach zu Beginn eines jeden weiteren<br />

Mietjahres erhöht sich die Nettogesamtmiete<br />

um jeweils 2,4 Prozent der jeweils zuletzt geschuldeten<br />

Nettogesamtmiete.<br />

Die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung<br />

stehenden Mietnebenkosten werden weitgehend<br />

vom Mieter getragen. Die Instandhaltung, Instandsetzung<br />

und Erneuerung an Dach und Fach obliegt<br />

dem Vermieter. Alle weiteren, nicht von Dach<br />

und Fach erfassten, notwendigen Instandhaltungs-<br />

und Instandsetzungsarbeiten des Mietobjekts (insbesondere<br />

der haustechnischen Anlagen) hat<br />

grundsätzlich der Mieter auf eigene Kosten durchzuführen.<br />

Die Kostenlast dieser durch den Mieter<br />

auszuführenden Erneuerungen, d. h. Ersatzbeschaffungen,<br />

wurde durch feste Betragsobergrenzen pro<br />

Mietjahr mit zwei Zeitschwellen (bis 30.09.2017:<br />

100.000 Euro, ab 01.10.2017: 60.000 Euro, jeweils<br />

zzgl. Umsatzsteuer.) begrenzt, so dass der Vermieter<br />

nur darüber hinausgehende Kosten zu erstatten<br />

hat. Betreffend den Mietvertrag für das Fondsobjekt<br />

Denninger Str. 165 wurde angenommen,<br />

dass der Mieter seine Verlängerungsoption für<br />

weitere zehn Jahre Mietvertragslaufzeit zieht (Details<br />

siehe in Tz. 5.1.2) oder dass alternativ eine<br />

vergleichbare Anschlussvermietung erfolgt, wobei<br />

die zuletzt unter dem Mietvertrag mit der Schörghuber<br />

Unternehmensgruppe vereinbarten Konditionen<br />

auch für die weitere Vermietung des Fondsobjekts<br />

als marktgerecht angesehen werden (zu<br />

den kalkulatorisch zum Ende des Jahrs 2023 hierfür<br />

angesetzten Kosten und Aufwendungen siehe<br />

nachstehend unter Erläuterung (2)).<br />

Das Fondsobjekt Landsberger Str. 284–288 ist an<br />

die WPP Deutschland Holding GmbH & Co. KG vermietet<br />

und wird von der TNS Infratest Holding<br />

GmbH als Unternehmenssitz genutzt.<br />

Der Mietvertrag wurde mit einer Grundmietzeit<br />

von 15 Jahren bis zum 31.10.2025 über den gesamten<br />

Bauteil 1a abgeschlossen (Details dazu,<br />

insbesondere auch zu bestehenden Sonderkündigungsrechten,<br />

deren Ausübung im Rahmen der<br />

Prognoserechnung nicht unterstellt wurde, siehe<br />

unter Tz. 5.2.2, diesbezügliche Auswirkungen im<br />

Fall der Ausübung siehe jedoch unter Tz. 8.3.5 und<br />

Hinweise dazu siehe auch in Tz. 3.2.2 ab Seite 26<br />

bzw. in Tz. 3.2.4 ab Seite 30). Es wird angenommen,<br />

dass der Mieter aufgrund der gegebenen<br />

marktüblichen Planungsprozesse für gewerbliche<br />

Anmietungen der vorliegenden Art seine Verlängerungsoption<br />

bis Ende 2023 zieht (Details siehe<br />

in Tz. 5.2.2) bzw. dass der Mietvertrag mit dem<br />

Mieter bis dahin entsprechend langfristig verlängert<br />

werden wird oder dass alternativ eine vergleichbare<br />

Anschlussvermietung zu diesem Zeitpunkt<br />

gesichert werden kann, wobei die zuletzt<br />

unter dem Mietvertrag mit der WPP Deutschland<br />

Holding GmbH & Co. KG vereinbarten Konditionen<br />

auch für die weitere Vermietung des Fondsobjekts<br />

als marktgerecht angesehen werden (zu den kalkulatorisch<br />

zum Ende des Jahrs 2023 hierfür angesetzten<br />

Kosten und Aufwendungen siehe nachstehend<br />

unter Erläuterung (2)). Der Mietvertrag ist zu<br />

100 Prozent wertgesichert. Rückwirkend bis zum<br />

15.12. eines jeden Jahres kann zum 01.01. eines<br />

jeden Jahres, erstmals zum 01.01.2012, die Nettomiete<br />

gemäß der Änderung des vom Statistischen<br />

Bundesamt festgestelltem „Verbraucherpreisindex<br />

für Deutschland“ (Basis 2000 = 100) gegenüber<br />

dem Indexstand am 01.01.2011 bzw. zum Zeitpunkt<br />

der letzten Mietanpassung verlangt werden<br />

(keine automatische Anpassung). Die Indexierung<br />

der Miete beruht auf einer durchschnittlichen Inflationsannahme<br />

von 2,25 Prozent pro Jahr.<br />

Die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung<br />

stehenden Mietnebenkosten werden nach marktüblichem<br />

Standard weitgehend vom Mieter getragen<br />

(mit Ausnahme der Kosten der technischen<br />

und kaufmännischen Hausverwaltung, die pauschal<br />

mit 2 Prozent der Jahresnettomiete festgelegt<br />

sind). Die Instandhaltung, Instandsetzung und<br />

Erneuerung an Dach und Fach obliegt dem Vermieter.<br />

Alle weiteren, nicht von Dach und Fach erfassten,<br />

notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten<br />

des Mietobjekts (insbesondere<br />

der haustechnischen Anlagen) hat grundsätzlich<br />

der Mieter auf eigene Kosten durchzuführen. Ferner<br />

sind die Kosten für Schönheitsreparaturen, Instandhaltung<br />

und Instandsetzung der Gemeinschaftsflächen/Gemeinschaftsanlagen<br />

sowie der<br />

gemeinschaftlichen technischen Einrichtungen<br />

und Anlagen auf 7 Prozent bzw. bei nacheinander<br />

folgenden zweimaliger Überschreitung auf 10 Prozent<br />

der Jahresnettomiete begrenzt.<br />

Das Fondsobjekt Ungererstr. 69 wird von der<br />

MAN SE („MAN“) als Hauptverwaltung genutzt.<br />

Der Mietvertrag mit der MAN wurde mit einer<br />

Grundmietzeit von 15 Jahren bis zum 30.04.2024<br />

über das gesamte Fondsobjekt abgeschlossen. Es<br />

wird angenommen, dass der Mieter, u. a. aufgrund<br />

der vorstehend bereits beschriebenen üblichen<br />

Planungsprozesse, seine Verlängerungsoption bereits<br />

bis Ende 2023 zieht (Details siehe in Tz. 5.3.2)<br />

86 87<br />

bzw. dass der Mietvertrag mit dem Mieter bis dahin<br />

entsprechend langfristig verlängert werden<br />

wird oder dass alternativ eine vergleichbare Anschlussvermietung<br />

zu diesem Zeitpunkt gesichert<br />

werden kann, wobei die zuletzt unter dem Mietvertrag<br />

mit der MAN vereinbarten Konditionen<br />

auch für die weitere Vermietung des Fondsobjekts<br />

als marktgerecht angesehen werden (zu den kalkulatorisch<br />

zum Ende des Jahrs 2023 hierfür angesetzten<br />

Kosten und Aufwendungen siehe nachstehend<br />

unter Erläuterung (2)). Der Mietvertrag ist zu<br />

100 Prozent wertgesichert. Nach Ablauf des zweiten<br />

Mietjahres wird die Änderung gegenüber dem<br />

vom Statistischen Bundesamt festgestellten „Verbraucherpreisindex<br />

für Deutschland“ (Basis 2000 =<br />

100) automatisch, sofern die Differenz zur letzten<br />

Erhöhung mehr als 7,5 Punkte beträgt, an die Nettomiete<br />

angepasst. Die Indexierung der Miete beruht<br />

auf einer durchschnittlichen Inflationsannahme<br />

von 2,25 Prozent pro Jahr.<br />

Die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung<br />

stehenden Mietnebenkosten werden, bis auf wenige<br />

Ausnahmen, nach marktüblichem Standard vom<br />

Mieter getragen (insbesondere ist eine Umlage der<br />

Kosten der technischen und kaufmännischen Hausverwaltung<br />

nicht vorgesehen). Der Mieter trägt<br />

grundsätzlich Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten<br />

für innerhalb der Mietfläche<br />

gelegene Anlagen und Einrichtungen bis max. 6,5<br />

Prozent der Jahresnettokaltmiete und nur nach<br />

Maßgabe eines festgelegten Anlagenkatalogs (siehe<br />

hierzu Tz. 10.4.2.3). Wird der Rahmen in einem<br />

Jahr nicht ausgeschöpft, erhöht sich der Maximalbetrag<br />

im Folgejahr um den nicht verbrauchten<br />

Teil. Wird er im Folgejahr wiederum nicht verbraucht,<br />

verfällt er.<br />

Details zu den Mietverträgen sind in Tz. 5.1.2,<br />

5.2.2 und 5.3.2 ausführlich dargestellt. Siehe hierzu<br />

auch die wichtigen Hinweise in Tz. 3.2.2 ab Seite<br />

26.<br />

Bei dem Jahr 2012 handelt es sich um ein Rumpfwirtschaftsjahr,<br />

welches die prognostizierte Einnahmenposition<br />

ab dem 01.07.2012 darstellt.


(2) Veräußerungserlös<br />

In der Prognoserechnung wird beispielhaft unterstellt,<br />

dass die Fondsobjekte zum Ende des Jahres<br />

2023 veräußert werden und die Fondsgesellschaft<br />

und gleichzeitig die Objektgesellschaften aufgelöst<br />

werden. Tatsächlich kann sich eine kürzere<br />

oder längere Haltedauer, z. B. aufgrund der tatsächlichen<br />

Entwicklung auf dem Immobilienmarkt,<br />

ergeben (siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3.2.9 ab<br />

Seite 33).<br />

Es wird angenommen, dass die vorhandene Liquidität<br />

einschließlich des Veräußerungserlöses nach<br />

Abzug der kalkulatorischen Verkaufsnebenkosten<br />

Prognose der Veräußerungserlösberechnung<br />

Fondsobjekt<br />

Denninger Str. 165<br />

und der Rückzahlung der Restdarlehen der Objektgesellschaften<br />

zum 31.12.2023 an die Gesellschafter<br />

der Objektgesellschaften bzw. im nächsten<br />

Schritt an die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

ausgezahlt wird.<br />

Der Veräußerungserlös wurde wie folgt ermittelt:<br />

Es wurden die prognostizierten Jahresmieten der<br />

einzelnen Fondsobjekte des Jahres 2024 mit einem<br />

gegenüber dem Einkaufsfaktor um 1,5 verringerten<br />

Verkaufsfaktor multipliziert:<br />

Fondsobjekt<br />

Landsberger Str. 284–288<br />

Fondsobjekt<br />

Ungererstr. 69<br />

Ankaufsfaktor 16,85 16,80 18,26<br />

Abschlag 1,5 1,5 1,5<br />

Verkaufsfaktor 15,35 15,30 16,76<br />

Prognostizierte Miete 2024<br />

in Euro<br />

2.293.341 3.833.522 2.107.075<br />

Verkaufspreis in Euro 35.206.637 58.637.981 35.319.633<br />

Nebenkosten in Euro -176.033 -293.190 -176.598<br />

Veräußerungserlös in Euro 35.030.603 58.344.791 35.143.034<br />

Innenansicht des Unternehmenssitzes der TNS Infratest.<br />

Der angesetzte Faktor für die Veräußerungsprognose<br />

mit einem kalkulatorischen Abschlag von 1,5<br />

Jahresmieten gegenüber dem Einkaufsfaktor entspricht<br />

einem Betrag von insgesamt rd. 12,4 Millionen<br />

Euro. Auf Basis von Erfahrungswerten des<br />

Anbieters und unter Einbezug marktüblicher Ansätze<br />

ist aus heutiger Sicht im Rahmen der Prognoseannahme,<br />

also dem Verkauf der Fondsobjekte<br />

Ende 2023 mit jeweils gerade neu verlängerten<br />

bzw. abgeschlossenen langfristigen Mietverträgen<br />

(Details hierzu siehe vorstehend in Erläuterung<br />

(1)), mit einem Anfall von Mieterzugeständnissen<br />

in Form von mietfreien Zeiten und/oder von Baukostenzuschüssen<br />

oder vergleichbaren Aufwendungen<br />

in Höhe von 1 bis 1,5 Jahresmieten zu<br />

rechnen. Es können in diesem Zusammenhang<br />

auch Makler- und Beratercourtagen und weitere Revitalisierungskosten<br />

anfallen, so dass im Rahmen<br />

der Prognoserechnung von einem Abschlag von<br />

vollen 1,5 Jahresmieten ausgegangen wurde. Bei<br />

der Ermittlung des prognostizierten Veräußerungserlöses<br />

wurden weiterhin angenommene weitere<br />

Verkaufsnebenkosten in oben dargestellter Höhe<br />

berücksichtigt, die im Rahmen der Geschäftsbesorgung<br />

vertraglich vereinbart und die für ggf. erforderliche<br />

Berater im Rahmen des angenommenen<br />

Verkaufsprozesses verwendet werden können. Zu<br />

möglichen Risiken im Zusammenhang mit den vorstehenden<br />

Sachverhalten siehe Tz. 3.2.9 ab Seite 33.<br />

(3) Zinseinnahmen nach Abgeltungsteuer<br />

Diese Position zeigt die Zinseinnahmen aus der<br />

Anlage der Liquiditätsreserve der Objektgesell-<br />

Annahmen Instandhaltung in Euro<br />

Büro-/Funktions-/Verkehrsflächen<br />

Fondsobjekt<br />

Denninger Str. 165<br />

88 89<br />

schaften und etwaiger unterjähriger Liquiditätsüberschüsse.<br />

Es wird unterstellt, dass die Liquiditätsreserve<br />

mit rd. 1,1 Prozent p. a. (im Jahr 2012)<br />

bzw. rd. 1,84 Prozent p. a. ab 2013 verzinst wird.<br />

Bei den Zinssätzen wurde unterstellt, dass die Abgeltungsteuer<br />

nebst Solidaritätszuschlag direkt<br />

von der kontoführenden Bank einbehalten wird.<br />

Es sind insofern Nettobeträge, also nach bereits<br />

abgeführter Abgeltungsteuer angegeben (siehe<br />

hierzu die wichtigen Ausführungen in Tz. 11.4.1.3).<br />

Die im Prognosezeitraum tatsächlich erwirtschafteten<br />

Zinserträge können nach oben oder unten<br />

abweichen, was im Fall geringerer Einnahmen aus<br />

Zinserträgen gegenüber der Prognoserechnung zu<br />

einer Verringerung der freien Liquidität der Objektgesellschaften<br />

und damit indirekt der Fondsgesellschaft<br />

führen kann. Im Fall höherer Einnahmen aus<br />

Zinserträgen würde die verfügbare Liquidität der<br />

Objektgesellschaften und damit indirekt der Fondsgesellschaft<br />

ansteigen. Siehe hierzu auch die Hinweise<br />

in Tz. 3.2.7 ab Seite 32.<br />

(4) Instandhaltung, Reparatur, Modernisierung<br />

und Nachvermietung<br />

Die Objektgesellschaften als Vermieter tragen bezüglich<br />

der Fondsobjekte mietvertraglich definierte<br />

Kosten und Aufwendungen u. a. für die laufende<br />

Wartung und Reparatur, Instandhaltung und Instandsetzung.<br />

Für etwaige Maßnahmen, die nicht<br />

auf die Mieter umgelegt werden können (siehe<br />

hierzu auch Tz. 10.4.2), wurden für Zwecke der<br />

Prognoserechnung folgende Kostenansätze pro<br />

Quadratmeter/Stellplatz pro Jahr prognostiziert:<br />

Fondsobjekt<br />

Landsberger Str. 284–288<br />

Fondsobjekt<br />

Ungererstr. 69<br />

9,50/m 2 9,50/m 2 9,50/m 2<br />

Archiv – Lager 5,00/m 2 5,00/m 2<br />

Casino 9,50/m 2<br />

Lager 2,50/m 2<br />

Stellplätze 23/Stck 23/Stck 23/Stck


Die Ansätze für die Instandhaltung werden gemäß<br />

der prognostizierten Inflationsrate mit 2,25 Prozent<br />

p. a. indexiert. Aufgrund des guten technischen<br />

Zustands des Fondsobjekts Denninger Str. 165 wurden<br />

die oben dargestellten Ansätze im Jahr 2012<br />

nur zu 50 Prozent berücksichtigt. Für das Fondsobjekt<br />

Landsberger Str. 284–288 wurden die Ansätze<br />

aufgrund des Bestehens marktüblicher Gewährleistungen<br />

im Jahr 2012 zu 50 Prozent und in den<br />

Jahren 2013 und 2014 jeweils zu 75 Prozent berücksichtigt.<br />

Für das Fondsobjekt Ungererstr. 69<br />

wurden die Ansätze aufgrund des Bestehens marktüblicher<br />

Gewährleistungen im Jahr 2012 zu 50 Prozent,<br />

im Jahr 2013 zu 75 Prozent und im Jahr 2014<br />

zu 85 Prozent berücksichtigt.<br />

(5) Nicht umlagefähige Nebenkosten<br />

Für nicht umlagefähige Nebenkosten wurden durchschnittlich<br />

ca. 1,6 Prozent der Mieteinnahmen angenommen.<br />

(6) Ausschüttungen/Entnahmen BFI<br />

Der Bayernfonds Immobiliengesellschaft mbH (BFI),<br />

als weiterer Kommanditist der Objektgesellschaften,<br />

stehen auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen<br />

Detailregelungen auf der Ebene der<br />

Objektgesellschaften anteilige Ausschüttungen/<br />

Entnahmen gemäß dem Verhältnis ihrer Beteiligung<br />

am Eigenkapital und ihrer Beteiligung am<br />

Vermögen der Objektgesellschaften zu (Details<br />

hierzu siehe Tz. 10.2.3). Die entsprechenden projizierten<br />

Auszahlungen bzw. Liquiditätsabflüsse aus<br />

den Objektgesellschaften an die BFI sind in dieser<br />

Position dargestellt.<br />

(7) Vergütung Komplementär<br />

Für den Komplementär fällt in jeder Objektgesellschaft<br />

auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen eine jährliche Vergütung in Höhe<br />

von 500 Euro zzgl. Umsatzsteuer an.<br />

(8) Kosten für Steuerberatung und Jahresabschluss<br />

Diese Position umfasst die Kostenschätzung für<br />

die laufende Buchhaltung, den Jahresabschluss,<br />

die Erstellung der Steuererklärungen und die steuerliche<br />

Betreuung. Ab dem Jahr 2012 wurde hierfür<br />

ein Betrag in Höhe von insgesamt 100.000 Euro<br />

zzgl. Umsatzsteuer angenommen und jährlich mit<br />

2,00 Prozent indexiert.<br />

(9) Kosten für Geschäftsbesorgung<br />

Gemäß dem jeweiligen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

zwischen der Real I.S. und den Objektgesellschaften<br />

fällt eine jährliche Vergütung in Höhe<br />

von 2,0 Prozent der Mieteinnahmen, abzgl. der<br />

Kosten für laufende Instandhaltung, nicht umlagefähige<br />

Nebenkosten und Kosten im Zusammenhang<br />

mit einer Anschlussvermietung, die die Objektgesellschaft<br />

im jeweiligen Jahr aus der Bewirtschaftung<br />

des Fondsobjekts erhält, an (jeweils zzgl. der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer).<br />

(10) Nicht abziehbare Umsatzsteuer<br />

Da auf Ebene der Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München KG teilweise<br />

Mieteinnahmen ohne Umsatzsteuer vereinnahmt<br />

werden, kann auch die der Gesellschaft für bezogene<br />

Leistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer<br />

nur in entsprechendem Maße gegenüber<br />

dem Finanzamt geltend gemacht und als Vorsteuer<br />

abgezogen werden. Die prognostizierte verbleibende<br />

Summe, die nicht vom Finanzamt zurückgefordert<br />

werden kann, wird hier als Kostenposition<br />

ausgewiesen.<br />

(11) Sonstige Kosten<br />

Diese Position berücksichtigt unvorhergesehene<br />

Ausgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung<br />

der Objektgesellschaften. Ab dem Jahr 2012 wurden<br />

die sonstigen Kosten mit 52.000 Euro zzgl.<br />

Umsatzsteuer angenommen und jährlich mit 2,25<br />

Prozent indexiert, wobei für das Jahr 2012 zeitanteilig<br />

26.000 Euro ausgewiesen wurden.<br />

(12) Zinsen<br />

Diese Position zeigt den Zinsaufwand, der den Objektgesellschaften<br />

im Zusammenhang mit bestehenden<br />

langfristigen Fremdfinanzierungen prognosegemäß<br />

jährlich entsteht. Die Objektgesellschaften<br />

haben bei einer Bank Darlehen in Höhe von anfänglich<br />

ca. 56 Mio. Euro aufgenommen. Gemäß<br />

Vereinbarung mit der finanzierenden Bank haben<br />

sich die Objektgesellschaften die Darlehen und<br />

die Zinssätze jeweils bis zum 30.12.2021 zu folgenden<br />

Konditionen gesichert:<br />

Fremdfinanzierung<br />

Anfängliche Darlehensvaluta<br />

in Euro<br />

Fondsobjekt<br />

Denninger Str. 165<br />

Für den Anschlussfinanzierungszeitraum nach Ablauf<br />

der Grundlaufzeit des jeweiligen Darlehens<br />

nebst kongruenter Zinssicherung wird ab dem<br />

01.01.2022 bis zum Prognoseende mit einem Zinssatz<br />

von 5,75 Prozent p. a. kalkuliert. Zu den Annahmen<br />

betreffend die Tilgung des langfristigen<br />

Fremdkapitals siehe nachstehende Erläuterung<br />

(13). Details zu den abgeschlossenen Finanzierungsverträgen<br />

und den damit verbundenen Vereinbarungen<br />

und Verpflichtungen siehe auch in Tz. 6.2<br />

(im Rahmen der Erläuterung (8)) bzw. in Tz. 10.3.1<br />

sowie wichtige Risikohinweise hierzu unter Tz. 3.2.4<br />

ab Seite 30.<br />

(13) Tilgung<br />

Die laufenden Tilgungsleistungen über den Prognosezeitraum<br />

betragen insgesamt ca. 11,4 Prozent<br />

und damit durchschnittlich rd. 1 Prozent p. a. Für<br />

den Zeitraum der fest vereinbarten Darlehenslaufzeit,<br />

bis zum 30.12.2021, wurden die Tilgungen mit<br />

der Bank der Höhe nach vertraglich fixiert, für den<br />

restlichen Prognosezeitraum, bis zum 31.12.2023,<br />

wurden Tilgungen in der dargestellten Höhe im<br />

Rahmen einer Anschlussfinanzierung angenommen<br />

(Details zu den abgeschlossenen Finanzierungsverträgen<br />

und den damit verbundenen Vereinbarungen<br />

und Verpflichtungen siehe in Tz. 10.3.1, siehe<br />

hierzu auch die Hinweise in Tz. 3.2.4 ab Seite 30).<br />

90 91<br />

Fondsobjekt<br />

Landsberger Str. 284–288<br />

Fondsobjekt<br />

Ungererstr. 69<br />

16.000.000 25.000.000 15.000.000<br />

Zinssatz 2,80–5,25 % 3,58 % 3,15 %<br />

Innenansicht des Unternehmenssitzes der TNS Infratest.


7.2 Prognose der Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft<br />

Prognose der Liquiditätsrechnungen der Fondsgesellschaft<br />

in Euro Erläuterung<br />

Einnahmen<br />

Juli –<br />

Dezember<br />

2012<br />

Kapitaleinlage inkl. Agio (14) 70.947.400<br />

Ausschüttungen/Entnahmen aus den<br />

Objektgesellschaften<br />

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023<br />

3.457.702 3.308.871 3.448.306 3.482.452 3.630.549 3.762.928 3.853.181 4.034.628 4.137.883 4.270.761 3.505.489 78.334.832<br />

Zinseinnahmen nach Abgeltungsteuer (15) 6.675 73.067 84.158 79.937 77.205 76.996 78.846 83.136 88.619 94.769 94.349 78.922<br />

Summe 74.411.777 3.381.938 3.532.464 3.562.390 3.707.754 3.839.925 3.932.027 4.117.765 4.226.502 4.365.529 3.599.838 78.413.754<br />

Ausgaben<br />

Investition in Gesellschaftsanteile (16) -61.189.553<br />

Anlaufkosten (17) -9.757.620<br />

Vergütung geschäftsführender<br />

Kommanditist/Komplementär<br />

(18) -8.300 -8.300 -8.300 -8.300 -8.300 -8.300 -8.300 -8.300 -8.300 -8.300 -8.300 -8.300<br />

Vergütung Treuhänder (19) -16.000 -16.320 -16.646 -16.979 -17.319 -17.665 -18.019 -18.379 -18.747 -19.121 -19.504 -19.894<br />

Kosten für Steuerberatung und<br />

Jahresabschluss<br />

(20) -15.000 -15.313 -15.632 -15.957 -16.290 -16.629 -16.976 -17.330 -17.691 -18.059 -18.436 -18.820<br />

Fondsverwaltungsgebühr (21) -10.000 -10.225 -10.455 -10.690 -10.931 -11.177 -11.428 -11.685 -11.948 -12.217 -12.492 -12.773<br />

nicht abziehbare Umsatzsteuer (22) -9.367 -9.530 -9.696 -9.866 -10.040 -10.217 -10.397 -10.582 -10.770 -10.963 -11.159 -11.360<br />

Summe ­71.005.840 ­59.687 ­60.729 ­61.793 ­62.879 ­63.988 ­65.120 ­66.276 ­67.456 ­68.661 ­69.891 ­71.147<br />

Netto­Cashflow 3.405.937 3.322.250 3.471.735 3.500.597 3.644.875 3.775.937 3.866.907 4.051.489 4.159.046 4.296.869 3.529.947 78.342.607<br />

Ausschüttungen/Entnahmen (zum 30.06.<br />

des Folgejahres, Schlussausschüttung zum<br />

31.12.2023)<br />

Ausschüttungen/Entnahmen in % des<br />

Eigenkapitals (ohne Agio)<br />

(23) 1.858.148 3.716.295 3.716.295 3.716.295 3.716.295 3.716.295 3.716.295 3.885.218 3.885.218 4.054.140 4.054.140 79.333.562<br />

(24) 5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,50 % 5,75 % 5,75 % 6,00 % 6,00 % 117,41 %<br />

Liquiditätsreserve zum 31.12. (25) 3.405.937 4.870.040 4.625.480 4.409.782 4.338.361 4.398.003 4.548.615 4.883.809 5.157.637 5.569.288 5.045.095 0<br />

Voraussichtliches steuerliches Ergebnis (26)<br />

Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung<br />

(27) 52.037 1.197.888 1.329.406 1.356.052 1.497.029 1.622.734 1.706.792 1.882.671 1.980.813 2.109.164 1.422.784 1.575.584<br />

in % zum Eigenkapital ohne Agio 0,08 % 1,77 % 1,97 % 2,01 % 2,22 % 2,40 % 2,53 % 2,79 % 2,93 % 3,12 % 2,11 % 2,33 %<br />

92 93


Erläuterungen<br />

(14) Kapitaleinlage inkl. Agio<br />

Die Position zeigt die gesamte geplante Kapitaleinlage<br />

inkl. Agio. In der Prognoserechnung wird vereinfacht<br />

unterstellt, dass das zu platzierende Eigenkapital<br />

der Fondsgesellschaft am 01.07.2012 vollständig<br />

zur Verfügung steht und zum gleichen<br />

Zeitpunkt in voller Höhe ausschüttungsberechtigt<br />

ist. Tatsächlich wird das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

erforderliche Eigenkapital über<br />

eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung finanziert<br />

(Details hierzu, insbesondere zu den möglichen<br />

Auswirkungen der Zwischenfinanzierung, siehe<br />

auch in Tz. 3.2.3 ab Seite 29, in Tz. 6.1 unter Erläuterung<br />

(1) sowie in Tz. 10.3.2).<br />

(15) Zinseinnahmen nach Abgeltungsteuer<br />

Diese Position zeigt die Zinseinnahmen aus der<br />

Anlage der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft<br />

und etwaiger unterjähriger Liquiditätsüberschüsse.<br />

Es wird unterstellt, dass die Liquiditätsreserve<br />

mit rd. 1,1 Prozent p. a. (im Jahr 2012) bzw.<br />

rd. 1,84 Prozent p. a. ab 2013 verzinst wird. Bei<br />

den Zinssätzen wurde unterstellt, dass die Abgeltungsteuer<br />

nebst Solidaritätszuschlag direkt von<br />

der kontoführenden Bank einbehalten wird. Es<br />

sind insofern Nettobeträge, also nach bereits abgeführter<br />

Abgeltungsteuer angegeben (siehe hierzu<br />

die wichtigen Ausführungen in Tz. 11.4.1.3).<br />

Die im Prognosezeitraum tatsächlich erwirtschafteten<br />

Zinserträge können nach oben oder unten<br />

abweichen, was im Fall geringerer Einnahmen aus<br />

Zinserträgen gegenüber der Prognoserechnung zu<br />

einer Verringerung der freien Liquidität der Fondsgesellschaft<br />

führen kann. Im Fall höherer Einnahmen<br />

aus Zinserträgen würde die verfügbare Liquidität<br />

der Fondsgesellschaft ansteigen. Siehe hierzu<br />

auch die Hinweise unter Tz. 3.2.7 ab Seite 32.<br />

(16) Investition in Gesellschaftsanteile<br />

Siehe hierzu die Ausführungen in Tz. 6.1 unter<br />

Erläuterung (2).<br />

(17) Anlaufkosten<br />

Diese Position umfasst die Ansätze, die in Tz. 6.1<br />

unter Erläuterung (3) bis (5) abgebildet sind.<br />

(18) Vergütung geschäftsführender Kommanditist/Komplementär<br />

Diese Position enthält die gesellschaftsvertraglich<br />

vereinbarten Vergütungen des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und des Komplementärs (ggf. zzgl.<br />

Umsatzsteuer, die in Erläuterung (22) mit berücksichtigt<br />

ist).<br />

(19) Vergütung Treuhänder<br />

Diese Position enthält die vertraglich vereinbarte<br />

Vergütung (zzgl. Umsatzsteuer, die in Erläuterung<br />

(22) mit berücksichtigt ist) des Treuhandkommanditisten<br />

(zu Details siehe Tz. 10.2.2.1).<br />

(20) Kosten für Steuerberatung und Jahresabschluss<br />

Diese Position umfasst die Kostenschätzung für<br />

die laufende Buchhaltung, den Jahresabschluss,<br />

die Erstellung der Steuererklärungen, die steuerliche<br />

Betreuung sowie für Jahresabschlussprüfung.<br />

Ab dem Jahr 2012 wurde für die Steuerberatung<br />

ein Betrag in Höhe von anfänglich 10.000 Euro zzgl.<br />

Umsatzsteuer angenommen. Jeweils zum 01.01. eines<br />

Jahres wird dieser Ansatz mit 2,00 Prozent jährlich<br />

indexiert. Für die Wirtschaftsprüfung wurde ein<br />

Betrag in Höhe von anfänglich 5.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer<br />

angenommen. Jeweils zum 01.01. eines<br />

Jahres wird dieser Ansatz mit 2,25 Prozent jährlich<br />

indexiert.<br />

(21) Fondsverwaltungsgebühr<br />

Gemäß dem Geschäftsbesorgungs-/Fondsverwaltungsvertrag<br />

zwischen der Real I.S. und der Fondsgesellschaft<br />

fällt eine jährliche Vergütung in Höhe<br />

von anfänglich 10.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer an.<br />

Jeweils zum 01.01. eines Jahres wird dieser Ansatz<br />

mit 2,25 Prozent jährlich indexiert.<br />

(22) Nicht abziehbare Umsatzsteuer<br />

Da auf Ebene der Fondsgesellschaft kein Vorsteuerabzug<br />

geltend gemacht werden kann, kann die<br />

gezahlte Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt<br />

nicht geltend gemacht werden. Die prognostizierten<br />

Umsatzsteuerzahlungen werden hier als Kostenposition<br />

ausgewiesen.<br />

(23) Ausschüttungen/Entnahmen<br />

Die prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen<br />

beziehen sich auf den jeweils geleisteten Kapitalanteil<br />

(Beteiligungsbetrag ohne Agio) und beinhalten<br />

auch Kapitalrückzahlungen. Es wurden generell<br />

Ausschüttungs-/Entnahmesätze von 5,50 bis<br />

6,00 Prozent p. a. angenommen; die tatsächliche<br />

jährliche Ausschüttung/Entnahme ist einem Beschluss<br />

der Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

vorbehalten.<br />

Die Ausschüttung/Entnahme ist jeweils zum 30.06.<br />

des folgenden Jahres, erstmals zum 30.06.2013, vorgesehen,<br />

wobei die Schlussausschüttung am Ende<br />

der Prognose zum 31.12.2023 berücksichtigt ist. In<br />

der Prognoserechnung wird die Ausschüttung/Entnahme<br />

in dem Jahr dargestellt, für das sie erfolgt.<br />

Die für das Jahr 2023 gezeigte Ausschüttung/Entnahme<br />

berücksichtigt auch den prognostizierten<br />

Veräußerungserlös nach Begleichung aller Kosten.<br />

Ausschüttungen/Entnahmen sind im Rahmen dieses<br />

Beteiligungsangebots in keiner Weise gesichert<br />

bzw. garantiert (siehe hierzu die Hinweise in<br />

Tz. 3 ab Seite 24).<br />

(24) Ausschüttungen/Entnahmen in Prozent des<br />

Eigenkapitals (ohne Agio)<br />

Die prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen<br />

in Prozent beziehen sich auf die jeweils geleistete<br />

Kapitaleinlage (ohne Agio). Bei der Angabe für das<br />

Jahr 2012 ist berücksichtigt, dass das Kommanditkapital<br />

nur für einen Teil des Jahres ausschüttungsberechtigt<br />

ist.<br />

(25) Liquiditätsreserve zum 31.12.<br />

In der Prognoserechnung ist der Stand der Liquiditätsreserve<br />

jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres<br />

dargestellt. Ausgehend vom Stand der Liquiditätsreserve<br />

des Vorjahres erhöht sich diese um den<br />

Einnahmenüberschuss des laufenden Jahres und<br />

vermindert sich um die jeweiligen Ausschüttungen/<br />

Entnahmen für das vorangegangene Jahr (wobei<br />

diese jeweils zum 30.06. des laufenden Jahres gezahlt<br />

werden sollen). Änderungen der einzelnen<br />

Einnahmen- und Ausgabenpositionen gegenüber<br />

den Ansätzen der Prognoserechnung beeinflussen<br />

den jährlichen Einnahmenüberschuss und damit<br />

den Stand der Liquiditätsreserve (siehe hierzu Tz.<br />

3.2.7 ab Seite 32).<br />

94 95<br />

(26) Voraussichtliches steuerliches Ergebnis<br />

Das anteilige Ergebnis der Fondsgesellschaft aus<br />

den Objektgesellschaften wird nach Abzug von<br />

deren Ausgabepositionen anteilig dem <strong>Anleger</strong><br />

zugewiesen und ist von diesem zu versteuern. Der<br />

<strong>Anleger</strong> wird Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

erzielen (Details hierzu siehe nachstehende<br />

Erläuterung). Der <strong>Anleger</strong> erzielt ebenfalls<br />

anteilige Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen<br />

auf die Guthabenzinsen aus der Anlage der freien<br />

Liquidität der Objektgesellschaften bzw. der Fondsgesellschaften<br />

(wichtige Details siehe dazu Tz.<br />

11.4.1.3), wobei im Rahmen der Prognoserechnung,<br />

wie in den vorstehenden Erläuterungen (3)<br />

und (15) dargestellt, die grundsätzlich anfallende<br />

Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag bereits<br />

abgezogen bzw. berücksichtigt wurde, weshalb<br />

auf eine detailliertere Darstellung an dieser Stelle<br />

verzichtet wird.<br />

(27) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

werden um die anteiligen Werbungskosten gemindert,<br />

die den Werten aus der zugehörigen Prognoserechnung<br />

entsprechen. Zu den Werbungskosten<br />

gehört weiterhin die AfA der Fondsobjekte<br />

sowie der aktivierungspflichtigen Aufwendungen<br />

der Investitionsphase, die auf die Fondsobjekte<br />

entfallen. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

ergeben sich aus der Differenz der Summe<br />

der Einnahmen und der Summe der anteiligen<br />

Werbungskosten im jeweiligen Berichtsjahr. Die<br />

Werbungskosten sind dabei nur anteilig abzugsfähig,<br />

soweit diese auf die Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung entfallen (siehe hierzu auch Tz. 11<br />

sowie die Risiken in Tz. 3.4 ab Seite 43).<br />

Das voraussichtliche steuerliche Ergebnis ermittelt<br />

sich ausgehend vom „Einnahmenüberschuss“ auf<br />

Ebene der Objektgesellschaften unter Hinzurechnung<br />

von Erläuterung (6) und (13) und unter Abzug<br />

von Erläuterung (3), der Afa 1) in Höhe von<br />

2.630.250,00 Euro p.a. und der Summe der Ausgaben<br />

der Fondsgesellschaft im jeweiligen Jahr, der<br />

Erläuterungen (16) bis (22).<br />

1) Berechnungsgrundlage für die Afa: Gebäude 91.170.129,00 Euro(2 % p.a.)<br />

und Außenanlagen 10.085.590,00 Euro (8 % p.a.).


8. Prognostizierter<br />

Beteiligungserfolg und<br />

Sensivitätsanalysen<br />

Außenansicht des Unternehmenssitzes der TNS Infratest.<br />

Quelle: TNS Infratest<br />

TNS Infratest<br />

Das Fondsobjekt in der Landsberger Str. 284–288 ist<br />

an die WPP Deutschland Holding GmbH & Co. KG vermietet<br />

und wird von TNS Infratest als Unternehmenssitz<br />

genutzt. Das Unternehmen ist einer der weltweit<br />

führenden Anbieter für kundenindividuelle Markt- und<br />

Sozialforschung sowie der damit zusammenhängenden<br />

Beratung.<br />

Jahresumsatz WPP<br />

Group 2011:<br />

10 Mrd. GBP<br />

Mitarbeiteranzahl<br />

WPP Group:<br />

ca. 158.000<br />

Niederlassungen in:<br />

108 Ländern<br />

8.1 Darstellung des prognostizierten Beteiligungserfolgs<br />

über den Prognosezeitraum<br />

2012 – 2023<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt den prognostizierten<br />

Ertrag nach berücksichtigten Steuern für einen angenommenen<br />

Beteiligungsbetrag von 100.000 Euro<br />

zzgl. 5 Prozent Agio über den Prognosezeitraum.<br />

Prognose der Ertragsberechnung für eine Beteiligung<br />

von nominal 100.000 EUR zzgl. Agio nach Steuern:<br />

Betrachtungszeitraum 2012–2023 in Euro<br />

Beteiligung 100.000<br />

zzgl. 5 % Agio 5.000<br />

Beteiligung insgesamt 105.000<br />

Summe der prognostizierten<br />

Ausschüttungen/Entnahmen<br />

96 97<br />

176.661<br />

Summe der berücksichtigten Steuern -11.629<br />

Kapitaleinlage inkl. Agio -105.000<br />

Gesamtertrag nach Steuern 60.032<br />

Die Erfolgsprognose für den <strong>Anleger</strong> beruht auf<br />

folgenden vereinfachenden Grundlagen und Annahmen:<br />

1) Die Kapitaleinlage („Beteiligungsbetrag“) von<br />

100.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio wird im Rahmen<br />

einer vereinfachenden Darstellung in der<br />

Weise erbracht, dass die Ausschüttungs- bzw.<br />

Entnahmeberechtigung des <strong>Anleger</strong>s ab dem<br />

01.07.2012 besteht.<br />

2) Die Werte wurden aus der Prognoserechnung<br />

der Fondsgesellschaft (Tz. 7) abgeleitet. Die<br />

Ergebnisse beruhen auf einer Reihe von Annahmen<br />

und vereinfachenden Darstellungen.<br />

Hinsichtlich der Annahmen und weiteren Hinweise<br />

wird auf Tz. 6 und Tz. 7 verwiesen. Rundungsdifferenzen<br />

sind möglich.<br />

3) Die bei der Prospektaufstellung geltenden steuerlichen<br />

Vorschriften und die in den steuerlichen<br />

Grundlagen (Tz. 11) dargestellte erwartete<br />

bzw. angenommene Rechtsanwendung<br />

gilt unverändert für den gesamten Prognosezeitraum.<br />

Die Beteiligung wird von einer ausschließlich<br />

in der Bundesrepublik Deutschland<br />

unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen natürlichen<br />

Person (insbesondere mit Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in der Bundesrepublik<br />

Deutschland) im Privatvermögen<br />

gehalten und nicht fremdfinanziert.<br />

4) Für steuerliche Zwecke im Rahmen der Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung wurde<br />

unterstellt, dass die <strong>Anleger</strong> einem Steuersatz<br />

von 42 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

von 5,5 Prozent unterliegen. Kirchensteuer<br />

wurde nicht berücksichtigt. Die Versteuerung<br />

der Zinseinnahmen, die auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaften erzielt<br />

werden, wird direkt durch die kontoführenden<br />

Banken für Rechnung des <strong>Anleger</strong>s<br />

vorgenommen und direkt an das zuständige<br />

Finanzamt abgeführt. Dabei wird unterstellt,<br />

dass diese Einkünfte der Abgeltungsteuer von<br />

25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag unterliegen<br />

(Details hierzu siehe auch Tz. 7.2 in Erläuterung<br />

(26) bzw. in Tz. 11.4.1.3).<br />

5) Für Zwecke der Erfolgsprognose wurde beispielhaft<br />

ein Verkauf der Fondsobjekte zum<br />

31.12.2023 zu den in Tz. 7.1 in Erläuterung<br />

(2) dargestellten Konditionen angenommen.<br />

Die Höhe der Verkaufspreise hängt u. a. von<br />

der tatsächlichen Immobilienmarktsituation<br />

Ende des Jahres 2023 ab. Ob und wann die<br />

Fondsobjekte tatsächlich verkauft werden,<br />

obliegt einem Beschluss der Gesellschafterversammlung.<br />

6) Ausschüttungen/Entnahmen („Kapitalrückflüsse“)<br />

erfolgen ab dem Jahr 2012 jeweils<br />

zum 30.06. des Folgejahres. Gemäß Prognose<br />

sind jährliche Ausschüttungen/Entnahmen in<br />

Höhe von 5,50 bis 6,00 Prozent der Kapitaleinlage<br />

(ohne Agio) vor Steuern (jedoch bereits<br />

nach Abgeltungsteuer betreffend die anteiligen<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen) geplant.<br />

Die Schlussausschüttung bzw. -entnahme ist<br />

zum 31.12.2023 kalkuliert.


Abschließender Hinweis:<br />

Die obige Darstellung beruht auf Annahmen und<br />

stellt eine Prognose dar. Abweichende Entwicklungen<br />

sind üblich und zu erwarten. Abweichende<br />

Entwicklungen können den Beteiligungserfolg und<br />

die Rentabilität aus einer Beteiligung für den <strong>Anleger</strong><br />

nachhaltig beeinflussen (siehe hierzu die<br />

wichtigen Risiken in Tz. 3, ab Seite 24).<br />

8.2 Prognostizierte Kapitalflussrechnung und<br />

nominelle Kapitalbindung<br />

Die nachfolgende Kapitalflussrechnung zeigt den<br />

prognostizierten Kapitalfluss bei einer exemplarischen<br />

Beteiligungssumme von 100.000 Euro zzgl.<br />

5 Prozent Agio. Die Kapitalflussrechnung basiert<br />

auf der Prognoserechnung und den Annahmen,<br />

dass der Beitritt wirksam zum 01.07.2012 erfolgt,<br />

der Verlauf der Prognoserechnung wie geplant<br />

eintritt sowie die Veräußerung der Fondsobjekte<br />

prognosemäßig im Jahr 2023 erfolgt. Zudem wurde<br />

angenommen, dass der individuelle Steuersatz<br />

42 Prozent zzgl. SolZ beträgt und die Kapitaleinkünfte<br />

der Abgeltungssteuer unterfallen. Evtl. anfallende<br />

Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt.<br />

Das zu Beginn der Investition gebundene Kapital<br />

Prognostizierte Kapitalflussrechnung für eine Beteiligung in Höhe von 100.000 Euro<br />

beträgt insgesamt 105.000 Euro und ergibt sich<br />

aus dem gezeichneten Kapital zzgl. des Agios in<br />

Höhe von 5 Prozent des gezeichneten Kapitals.<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt in den ersten Jahren<br />

keine entnahmefähigen Gewinne. Deshalb erfolgen<br />

die Ausschüttungen bis zum Jahr 2017 ausschließlich<br />

als Eigenkapitalrückzahlungen. Im Jahr<br />

2018 wird unterstellt, dass entnahmefähige Gewinne<br />

entstehen und sich die Ausschüttungen dann<br />

sowohl aus entnahmefähigen Gewinnen als auch<br />

Eigenkapitalrückzahlungen zusammensetzen. Steuerzahlungen<br />

mindern die Summe der Rückflüsse<br />

an die <strong>Anleger</strong>. Die Summe der Rückflüsse reduziert<br />

das gebundene Kapital.<br />

In der Kapitalflussrechnung wird vereinfacht unterstellt,<br />

dass die Zahlungsströme jeweils am 31. Dezember<br />

fließen. Tatsächlich sind die Ausschüttungen<br />

zum 30.06. des Folgejahres geplant. Im Jahre<br />

2023 wird der Rückfluss des anteiligen Nettoveräußerungserlöses<br />

unterstellt.<br />

Die persönliche Haftung ist auf die im Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme des Kommanditisten<br />

beschränkt. Soweit die Einlage durch den Kommanditisten<br />

geleistet wurde, ist dieser von einer<br />

weiteren persönlichen Haftung befreit. Gemäß § 172<br />

Abs. 4 HGB lebt die persönliche Haftung des Kommanditisten<br />

jedoch wieder auf, soweit seine Einla-<br />

Jahr 2012 2013 2014 2015 2016<br />

Nominal gebundenes (+) oder freies (-)<br />

Kapital (ab 2012 zum Jahresanfang)<br />

Gewinnausschüttungen<br />

Steuerzahlungen<br />

Eigenkapitalrückzahlungen<br />

ge durch Entnahmen, denen kein entsprechender<br />

handelsbilanzieller Gewinn gegenübersteht, unter<br />

den im Handelsregister eingetragenen Betrag herabsinkt.<br />

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />

beträgt stets 100 Euro. Bei prognosegemäßem<br />

Verlauf wird es erst mit der Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

zu einer vollständigen Eigenkapitalrückzahlung<br />

kommen und dadurch das Kapitalkonto<br />

unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert.<br />

Zu möglichen Risiken aus einer derartigen Nachhaftung<br />

vgl. die Ausführungen unter Tz. 3 „Risiken“<br />

98 99<br />

ab Seite 24. Das anteilige Fremdkapital zeigt den<br />

Anteil der langfristigen Fremdfinanzierung der<br />

Objektgesellschaften, der auf eine Beteiligungssumme<br />

von 100.000 Euro entfällt. Die Fondsgesellschaft<br />

selbst hat kein langfristiges Fremdkapital<br />

aufgenommen. Die Position „anteiliges Fremd-<br />

kapital“ bildet die Entschuldung der Vermögensanlage<br />

ab.<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Summe<br />

+105.000 +102.284 +97.570 +92.941 +88.331 +83.812 +79.377 +74.996 +70.480 +66.029 +61.413 +56.346<br />

0<br />

-34<br />

2.750<br />

0<br />

-786<br />

5.500<br />

0<br />

-872<br />

5.500<br />

0<br />

-889<br />

5.500<br />

0<br />

-982<br />

5.500<br />

Rückflüsse gesamt 2.716 4.714 4.628 4.611 4.518 4.436 4.381 4.515 4.451 4.617 5.067 116.378 165.032<br />

Nominal gebundenes (+) oder freies (-)<br />

Kapital zum Jahresende<br />

Innenansicht des Unternehmenssitzes der TNS Infratest.<br />

+102.284 +97.570 +92.941 +88.331 +83.812 +79.377 +74.996 +70.480 +66.029 +61.413 +56.346 +0<br />

Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 100<br />

anteiliges Fremdkapital zum Jahresende 82.586 81.717 80.859 80.009 79.169 78.336 77.511 76.693 75.879 75.071 74.140 0<br />

Prospektiertes Datum der Ausschüttungen 30.06.13 30.06.14 30.06.15 30.06.16 30.06.17 30.06.18 30.06.19 30.06.20 30.06.21 30.06.22 30.06.23 31.12.23<br />

0<br />

-1.064<br />

5.500<br />

1.212<br />

-1.119<br />

4.288<br />

3.214<br />

-1.235<br />

2.536<br />

3.367<br />

-1.299<br />

2.383<br />

3.566<br />

-1.383<br />

2.434<br />

2.550<br />

-933<br />

3.450<br />

57.752<br />

-1.033<br />

59.659<br />

71.661<br />

-11.629<br />

105.000


8.3 Sensitivitätsanalyse: Beispiele für<br />

Abweichungen von der Prognose<br />

Der Prognoserechnung liegen Annahmen hinsichtlich<br />

der Entwicklung bestimmter Einflussfaktoren<br />

zugrunde. Die Prognose geht dabei von vorliegenden<br />

Verträgen oder Schätzungen aus. Wie sich die<br />

Einflussfaktoren tatsächlich entwickeln werden, ist<br />

nicht vorhersagbar. Mit der Sensitivitätsanalyse<br />

sollen daher dem <strong>Anleger</strong> die Auswirkungen von<br />

Veränderungen einzelner Einflussfaktoren, die der<br />

Prognose zugrunde liegen, beispielhaft veranschaulicht<br />

werden. Die Darstellung gibt den Kapitalrückfluss<br />

bezogen auf das Eigenkapital ohne Agio vor<br />

Berücksichtigung von Steuern (jedoch nach Abzug<br />

der Abgeltungsteuer zzgl. SolZ) wieder. Alle anderen<br />

Annahmen bleiben unverändert.<br />

Die Sensitivitäten stellen keine Worst-Case-Betrachtung<br />

dar, d. h. es kann auch zu anderen, darüber<br />

hinausgehenden Abweichungen kommen (siehe<br />

hierzu die wichtigen Risiken in Tz. 3 ab Seite 24,<br />

insbesondere auch in Tz. 3.2 ab Seite 25, in Tz. 3.3<br />

ab Seite 39, und in Tz. 3.6 auf Seite 49).<br />

Zu den Annahmen und zur Berechnungsmethode<br />

vgl. die Ausführungen unter Tz. 6 und Tz. 7.<br />

8.3.1 Variation des Verkaufsfaktors<br />

Die Prognoserechnung geht von einem Veräußerungsfaktor<br />

im exemplarisch angenommenen Verkaufsjahr<br />

2023 von ca. 15,35 (Fondsobjekt Denninger<br />

Str. 165), 15,30 (Fondsobjekt Landsberger Str.<br />

284–288) bzw. 16,76 (Fondsobjekt Ungererstr. 69)<br />

der jeweils prognostizierten Jahresnettomiete für<br />

das Jahr 2024 aus (Details hierzu siehe in Tz. 7.1 in<br />

Erläuterung (2)). Allerdings kann aus heutiger Sicht<br />

keine zuverlässige Aussage über den tatsächlichen<br />

Verkaufsfaktor bzw. die Wertentwicklung der Fondsobjekte<br />

getroffen werden, da diese von den dann<br />

gegebenen Marktverhältnissen abhängt. Für die<br />

Sensitivitätsanalyse wurden gegenüber der Prognoseannahme<br />

ein abweichendes negatives Szenario<br />

mit einem Verkaufsfaktorabschlag von weiteren<br />

jeweils minus 1,5-fache Jahresnettomiete (und damit<br />

insgesamt einem Abschlag gegenüber dem Einkaufsfaktor<br />

für die jeweiligen Fondsobjekte von<br />

3,0 Jahresnettomieten) dargestellt und weiterhin<br />

ein positives Szenario mit einem gegenüber der<br />

Prognoseannahme höheren Verkaufsfaktor von jeweils<br />

plus 1,5-fache Jahresnettomiete (und damit<br />

keinem Abschlag gegenüber dem Einkaufsfaktor<br />

für die jeweiligen Fondsobjekte).<br />

Einflussfaktoren (Abweichung von der Prognose) Gesamtrückflüsse unterschiedlicher Szenarien vor Steuern<br />

(aber nach Abgeltungsteuer nebst SolZ für anteilige Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen)<br />

Negative<br />

Abweichung<br />

8.3.1 Variation des Verkaufsfaktors 159,4 %<br />

Prognose Positive<br />

Abweichung<br />

194,1 %<br />

8.3.2 Variation der Indexierung / Inflationsannahme 157,9 % 191,0 %<br />

176,7 %<br />

8.3.3 Variation der Kosten 174,9 % 178,8 %<br />

8.3.4 Zusammentreffen der obigen Einflussfaktoren 140,1 % 211,2 %<br />

8.3.2 Variation der Indexierung/<br />

Inflationsannahme<br />

In der Prognoserechnung beruht die Indexierung<br />

der Mieten (wo anwendbar) auf einer durchschnittlichen<br />

Inflationsannahme von 2,25 Prozent pro<br />

Jahr. Dies trifft auch ganz allgemein auf die angenommene<br />

Marktmietentwicklung zu. Auch verschiedene<br />

Kostenpositionen werden mit 2,25 Prozent pro<br />

Jahr gesteigert. In der Sensitivitätsanalyse sind die<br />

Werte 1,25 Prozent und 3,25 Prozent unterstellt, wobei<br />

vertraglich anderweitig festgeschriebene Anpassungen<br />

von Einnahmen und Kosten nicht verändert<br />

werden.<br />

8.3.3 Variation der Kosten<br />

Für die Sensitivitätsanalyse wurden die nicht auf<br />

die Mieter umlegbaren Kostenpositionen, insbesondere<br />

die geschätzten laufenden Aufwendungen<br />

auf Ebene der Fondsobjekte sowie die laufenden<br />

Kosten auf Ebene der Objektgesellschaften<br />

und der Fondsgesellschaft, soweit diese nicht vertraglich<br />

fixiert sind, im Vergleich zum Basisszenario<br />

um jeweils 20 Prozent erhöht bzw. verringert.<br />

8.3.4 Zusammentreffen der obigen Einflussfaktoren<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass mehrere negative<br />

Ereignisse kumulativ eintreten, mit der Folge, dass<br />

sich beispielsweise die Miteinnahmen und insbesondere<br />

der angenommene Veräußerungserlös<br />

verringern. Dieses Szenario stellt das Zusammentreffen<br />

der drei bereits einzeln beschriebenen Faktorenabweichungen<br />

beispielhaft dar. Wie vorstehend<br />

bereits ausgeführt, sind diese Sensitivitäten<br />

in einer umfassenden Risikoanalyse gleichwohl keine<br />

Worst-Case-Betrachtung (siehe hierzu Tz. 3.2.9<br />

ab Seite 33, und Tz. 3.6 auf Seite 49).<br />

100 101<br />

Innenansicht der Unternehmenszentrale der Schörghuber Unternehmensgruppe.<br />

8.3.5 Vollständige Ausübung des Sonderkündigungsrechts<br />

des Mieters WPP Deutschland<br />

Holding GmbH & Co. KG<br />

Gemäß Mietvertrag steht dem Mieter WPP Deutschland<br />

Holding GmbH & Co. KG des Fondsobjekts<br />

Landsberger Str. 284–288 ein Sonderkündigungsrecht<br />

für die Gesamtmietfläche inkl. Stellplätze mit<br />

Wirkung zum 31.12.2020 zu. Folgendes Szenario<br />

stellt die getroffenen Annahmen für den Auszug<br />

und die Wiedervermietung der Flächen dar. Es<br />

wurden hierbei aus heutiger Sicht übliche Kostenansätze<br />

für die Anschlussvermietung der Flächen<br />

inkl. der Stellplätze angenommen. Diese umfassen,<br />

zusätzlich zu den bereits unter Tz. 7.1 Erläuterung<br />

(2) kalkulierten Abschlägen im Verkaufsszenario,<br />

Kosten für Makler, Renovierung und Zugeständnisse<br />

an den oder die Mieter in Höhe von insgesamt<br />

rd. 7,06 Mio. Euro (dies entspricht rd. 2 Jahresnettomieten<br />

zum Zeitpunkt der angenommenen Anschlussvermietung<br />

des Fondsobjekts). Demgegenüber<br />

steht die vom Mieter in einem solchen Fall zu<br />

entrichtende Pönale, in Höhe von 90 Prozent einer<br />

Jahresnettomiete des Jahres 2019, in prognostizierter<br />

Höhe von rd. 3,09 Mio. Euro. Des Weiteren<br />

wird unterstellt, dass die Flächen nebst der Stellplätze<br />

im Anschluss zur Marktmiete unter einem<br />

zehnjährigen Mietvertrag an einen oder maximal<br />

zwei Mieter vermietet werden.<br />

Durch eine vollständige Ausübung des Sonderkündigungsrechts<br />

der WPP Deutschland Holding<br />

GmbH & Co. KG beliefen sich die voraussichtlichen<br />

prognostizierten Gesamtrückflüsse analog zur Abbildung<br />

der Einflussfaktoren unter Tz. 8.3 auf<br />

170,8 Prozent.


9. Eröffnungsbilanz, Zwischenübersicht,<br />

voraussichtliche Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage sowie<br />

Planzahlen des Emittenten<br />

München als<br />

Tourismusmagnet<br />

2011 verzeichnete München<br />

zum neunten Mal in Folge<br />

einen Rekord bei den Besucherzahlen.<br />

6,5 Prozent mehr Gäste<br />

und ein Plus von 5,9 Prozent<br />

bei den Übernachtungen bescherten<br />

der bayerischen Landeshauptstadt<br />

das beste Tourismusjahr<br />

seit Beginn der<br />

Aufzeichnungen.<br />

Besucher 2011 insgesamt:<br />

107 Mio.<br />

Übernachtungen 2011:<br />

11,7 Mio.<br />

Durch Tourismus aus gelöste<br />

Umsätze:<br />

7,2 Mrd. EUR<br />

Quelle: Münchner Jahreswirtschaftsbericht<br />

2012<br />

Hinweis: Diese Werte stellen<br />

keine Aussage über künftige<br />

Entwicklungen dar.<br />

Da die Fondsgesellschaft („Emittent“) vor weniger<br />

als 18 Monaten gegründet wurde und noch keinen<br />

Jahresabschluss und Lagebericht nach § 24 des Vermögensanlagengesetzes<br />

erstellt hat, unterliegt sie<br />

im Hinblick auf die Angaben zur Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage den verringerten Prospektanforderungen<br />

gemäß § 15 VermVerkProspV.<br />

Die nachfolgend dargestellte Eröffnungsbilanz, die<br />

Zwischenbilanz, die Angaben zur voraussichtlichen<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Planzahlen<br />

des Emittenten wurden unter Berücksichtigung<br />

der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs<br />

(„HGB“) erstellt. Annahmen sind<br />

im Übrigen aus der Prognoserechnung (Tz. 7) abgeleitet.<br />

In Tz. 9.5 werden bezüglich der Darstellungen<br />

zur voraussichtlichen Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage bzw. zu den Planzahlen des Emittenten<br />

wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

erläutert.<br />

9.1 Eröffnungsbilanz des Emittenten<br />

Die Eröffnungsbilanz des Emittenten Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. München Dach<br />

KG wurde zum 20.02.2012 aufgestellt und stellt sich<br />

wie folgt dar:<br />

Eröffnungsbilanz zum 20.02.2012<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

München Dach KG<br />

Aktiva in Euro<br />

Eingefordertes, noch nicht<br />

eingezahltes Kapital<br />

102<br />

103<br />

Außenansicht des Unternehmenssitzes der TNS Infratest.<br />

1.000<br />

Summe Aktiva 1.000<br />

Passiva<br />

Eigenkapital 1.000<br />

Summe Passiva 1.000<br />

9.2 Zwischenübersicht des Emittenten<br />

Die Zwischenbilanz des Emittenten Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. München Dach<br />

KG wurde zum 30.06.2012 aufgestellt und stellt sich<br />

wie folgt dar:<br />

Zwischenbilanz zum 30.06.2012<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

München Dach KG<br />

Aktiva in Euro<br />

A. Umlaufvermögen<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

– davon eingeforderte<br />

ausstehende Einlagen<br />

B. Nicht durch Vermögenseinlagen<br />

gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten<br />

1.000<br />

2.266<br />

Summe Aktiva 3.266<br />

Passiva in Euro<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteil Kommanditist<br />

1. Kapitalkonto I (Kapitalanteil) 1.000<br />

2. Kapitalkonto IV<br />

(Jahresfehlbetrag)<br />

II. Nicht durch Eigenkapital<br />

gedeckter Fehlbetrag<br />

-3.266<br />

2.266<br />

B. Rückstellungen 2.500<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

- davon mit einert Restlaufzeit bis<br />

zu einem Jahr<br />

766<br />

Summe Passiva 3.266<br />

Zwischen­Gewinn­ und Verlustrechnung des<br />

Emittenten<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

München Dach KG für den Zeitraum vom<br />

20.02.2012 bis 30.06.2012<br />

in Euro<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.266<br />

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ­3.266


Innenansicht der Unternehmenszentrale der Schörghuber Unternehmensgruppe.<br />

Erläuterungen:<br />

Die bereits angefallenen Aufwendungen bestehen<br />

vor allem aus anteiligen Beratungskosten und Gebühren<br />

für den Notar. Auf der Passivseite werden sie<br />

als Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung<br />

ausgewiesen. Handelsrechtlich stellen die bereits<br />

entstandenen Aufwendungen – auch wenn diese<br />

noch nicht fällig bzw. bezahlt wurden – im Wesentlichen<br />

sonstige betriebliche Aufwendungen dar. In<br />

der Zwischenbilanz zum 30.06.2012 werden sie als<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

dargestellt. Die Darstellung berücksichtigt hierbei<br />

alle Geschäftsvorfälle seit Gründung der Fondsgesellschaft<br />

bis zum 30.06.2012.<br />

Die Aussichten des Geschäftsjahres 2012 werden<br />

im Wesentlichen durch die Einwerbung des Beteiligungskapitals<br />

und die Investition in die Objektgesellschaften/die<br />

Fondsobjekte geprägt. Die Geschäftsaussichten<br />

für das Geschäftsjahr 2012 liegen<br />

entsprechend im Rahmen des gezeigten prognostizierten<br />

Investitions- und Finanzierungsplans (siehe<br />

Tz. 6). Entwicklungen oder Umstände, die wesentliche<br />

Veränderungen der Geschäftsaussichten<br />

bedeuten, liegen im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht vor.<br />

9.3 Voraussichtliche Vermögens­, Finanz­ und<br />

Ertragslage des Emittenten<br />

Die nachstehenden Planrechnungen gehen vereinfachend<br />

davon aus, dass das Kommanditkapital der<br />

Fondsgesellschaft zum 01.07.2012 vollständig zur<br />

Verfügung steht und in voller Höhe prognosegemäß<br />

ausschüttungs- und entnahmeberechtigt ist<br />

und auch die sonstigen Annahme der Prognose<br />

(insbesondere die vereinfachte Annahme der Rückführung<br />

der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

zum 01.07.2012) berücksichtigt wurden. In der Prognose<br />

wurde aus Vereinfachungsgründen angenommen,<br />

dass die projizierten Mieteinnahmen bzw.<br />

die anfallenden Zinsaufwendungen als Ertrag bzw.<br />

Aufwand vollständig dem Geschäftsjahr zuzurechnen<br />

sind, in dem sie gezahlt werden. Des Weiteren<br />

gehen die Planrechnungen in einer vereinfachenden<br />

Annahme davon aus, dass die Kaufpreise<br />

für die Fondsobjekte Landsberger Str. 284–288 und<br />

Ungererstr. 69 zum 01.07.2012, für das Fondsobjekt<br />

Denninger Str. 165 zum 30.09.2011 bezahlt<br />

wurden und damit der Übergang von Besitz, Nutzen<br />

und Lasten für die mittelbaren Anlageobjekte<br />

zu diesen Stichtagen erfolgte. Die nachfolgenden<br />

Prognosen beruhen weiterhin auf den Annahmen<br />

und Ergebnissen des prognostizierten Investitions-<br />

und Finanzierungsplans (siehe hierzu Tz. 6) und<br />

der Prognoserechnung (siehe hierzu Tz. 7).<br />

Voraussichtliche Vermögenslage des Emittenten<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

München Dach KG (Prognose)<br />

Planbilanzen<br />

Aktivseite<br />

A. Anlagevermögen<br />

I. Sachanlage<br />

104 105<br />

31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015<br />

in Euro in Euro in Euro in Euro<br />

Beteiligungen 57.945.437 56.099.906 54.247.500 52.388.656<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

0 0 0 0<br />

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.547.790 1.153.745 909.185 693.487<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0 0<br />

Summe Aktiva 59.493.227 57.253.651 55.156.685 53.082.143<br />

Passivseite<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Gezeichnetes Kapital 67.569.000 67.569.000 67.569.000 67.569.000<br />

II. Kapitalrücklagen 3.378.400 3.378.400 3.378.400 3.378.400<br />

III. Ausschüttungen/Entnahmen -1.858.148 -5.574.443 -9.290.738 -13.007.033<br />

IV. Gewinnvortrag/ Verlust vortrag -9.596.025 -8.119.306 -6.499.978 -4.858.225<br />

C. Verbindlichkeiten 0 0 0 0<br />

D. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0 0<br />

Summe Passiva 59.493.227 57.253.651 55.156.685 53.082.143<br />

Erläuterungen:<br />

Die Fondsgesellschaft hält Anteile an den drei Objektgesellschaften<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München KG, Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt München<br />

Landsberger Straße KG und an der Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt<br />

München Ungerer Straße KG. Der Wert der Beteiligungen<br />

wurde jährlich gemäß dem prognostizierten<br />

Ergebnis nach HGB der Objektgesellschaften<br />

fortgeschrieben. Die Prognose geht von einer Vollplatzierung<br />

des Eigenkapitals und vollständigen<br />

Einzahlung zum 01.07.2012 und damit einer vollständigen<br />

Ausschüttungs- und Entnahmeberechti-<br />

gung ab diesem Zeitpunkt aus. Die Kapitalrücklage<br />

enthält das Agio, das die <strong>Anleger</strong> auf ihren Beteiligungsbetrag<br />

leisten. Die geplanten Ausschüttungen,<br />

die handelsrechtlich als Entnahmen („Eigenkapitalrückzahlungen“,<br />

„Gewinnausschüttungen“)<br />

zu qualifizieren sind, sind unter der Position III. Ausschüttungen/Entnahmen<br />

kumuliert dargestellt. Auf<br />

dem Kapitalkonto Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />

wird die Summe der Jahresüberschüsse/Jahresfehlbeträge<br />

ausgewiesen. Der Stand des Eigenkapitals<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres ergibt sich aus dem<br />

Schlussbestand des Vorjahres (= Stand Anfangskapital)<br />

zzgl. Gewinn bzw. abzgl. Verlust und zzgl. Einlagen<br />

bzw. abzgl. Entnahmen.


Voraussichtliche Ertragslage des Emittenten<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

München Dach KG (Prognose)<br />

Auf Basis der Prognoserechnung ergeben sich folgende<br />

Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen:<br />

Plan­Gewinn­ und Verlustrechnungen<br />

01.07.2012 bis<br />

31.12.2012<br />

01.01.2013 bis<br />

31.12.2013<br />

01.01.2014 bis<br />

31.12.2014<br />

01.01.2015 bis<br />

31.12.2015<br />

in Euro in Euro in Euro in Euro<br />

Umsatzerlöse 0 0 0 0<br />

Sonstige betriebliche<br />

Aufwendungen<br />

-9.816.287 -59.687 -60.729 -61.793<br />

Erträge 213.586 1.463.340 1.595.899 1.623.609<br />

Zinsen und ähnliche Erträge 6.675 73.067 84.158 79.937<br />

Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit<br />

-9.596.025 1.476.719 1.619.328 1.641.753<br />

Sonstige Steuern 0 0 0 0<br />

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ­9.596.025 1.476.719 1.619.328 1.641.753<br />

Erläuterungen:<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt keine Umsatzerlöse.<br />

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />

handelt es sich vorwiegend um Fondsgebühren<br />

(z. B. Geschäftsbesorgungsvergütung) und Gesellschaftskosten<br />

(z. B. Vergütungen für den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, den Komplementär<br />

und den Treuhänder, Kosten der laufenden Steuerberatung<br />

und des Jahresabschlusses). Die typischen<br />

Außenansicht des Unternehmenssitzes der TNS Infratest.<br />

Fondskosten der Investitionsphase (z. B. Eigenkapitalvermittlung;<br />

siehe hierzu Tz. 6) stellen ebenfalls<br />

sonstige betriebliche Aufwendungen dar. Die Erträge<br />

aus Beteiligungen resultieren aus der Beteiligung<br />

an der Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH &<br />

Co. Objekt München KG, Bayernfonds Immobilien-<br />

verwaltung GmbH & Co. Objekt München Landsberger<br />

Straße KG und an der Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München Ungerer<br />

Straße KG. Aus der Anlage der Liquiditätsreserve sollen<br />

Zinseinnahmen („Zinsen und ähnliche Erträge“)<br />

resultieren. Weiterhin sind die Zinsaufwendungen<br />

aus der Bankfinanzierung zu berücksichtigen.<br />

Voraussichtliche Finanzlage des Emittenten<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

München Dach KG (Prognose)<br />

Prognostizierter Einnahmenüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

106 107<br />

2012 2013 2014 2015<br />

in Euro in Euro in Euro in Euro<br />

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -9.596.025 1.476.719 1.619.328 1.641.753<br />

zzgl. Kapitalrückzahlung 3.244.116 1.845.531 1.852.406 1.858.843<br />

Einnahmenüberschuss aus laufender<br />

Geschäftstätigkeit<br />

-6.351.910 3.322.250 3.471.735 3.500.597<br />

Einnahmenüberschuss aus Investitionstätigkeit -61.189.553 0 0 0<br />

Einnahmenüberschuss aus Finanzierungstätigkeit 70.947.400 0 0 0<br />

Einnahmenüberschuss 3.405.937 3.322.250 3.471.735 3.500.597<br />

Erläuterungen:<br />

Die prognostizierte Finanzlage der Fondsgesellschaft<br />

wird bereits im Rahmen eines Finanzplans<br />

unter Tz. 7 detailliert dargestellt. Obige Darstellung<br />

zeigt, ausgehend von den Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen,<br />

eine Ermittlung des Einnahmenüberschusses<br />

aus der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

(Einnahmenüberschuss aus Vermietung). Die Liquiditätsflüsse<br />

aus Finanzierungs- und Investitionstätigkeit<br />

sind in dieser Darstellung gesondert berücksichtigt.<br />

Die Ergebnisse beruhen auf den Annahmen<br />

und Ergebnissen des prognostizierten Investitions-<br />

und Finanzierungsplans (Tz. 6) sowie der Prognoserechnung<br />

(Tz. 7).<br />

Die Finanz- und Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

wird auf der Einnahmenseite durch die Erträge aus<br />

den Beteiligungen an den Objektgesellschaften sowie<br />

durch die Verzinsung der Liquiditätsreserve<br />

bestimmt. Die Ausgabenseite ist im Wesentlichen<br />

durch die Ausgaben für Fonds- und Verwaltungskosten<br />

geprägt. Weitere detaillierte Erläuterungen<br />

zur vorstehend dargestellten Liquiditätsplanung<br />

der Fondsgesellschaft sind in Tz. 7 beschrieben.


9.4 Planzahlen des Emittenten<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

München Dach KG (Prognose)<br />

Investitionen 70.947.400<br />

2012 2013 2014 2015<br />

in Euro in Euro in Euro in Euro<br />

Produktion 0 0 0 0<br />

Umsatz 213.586 1.463.340 1.595.899 1.623.609<br />

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -9.596.025 1.476.719 1.619.328 1.641.753<br />

Erläuterungen:<br />

Weitere Investitionen sind nicht geplant; die mittelbaren<br />

Investitionen in die Fondsobjekte sind bereits<br />

abgeschlossen. Der Ansatz der Anlageobjekte, der<br />

Anteile an den Objektgesellschaften, entspricht den<br />

Investitionskosten gemäß Tz. 6.2. Die Fondsgesellschaft<br />

ist nicht im Bereich der Produktion tätig, sondern<br />

beschränkt sich auf die vermögensverwaltende<br />

Tätigkeit des Haltens der Beteiligungen an den<br />

Objektgesellschaften sowie damit verbundenen<br />

Tätigkeiten. Daher können keine Planzahlen zur<br />

Produktion dargestellt werden. Bei den Umsätzen<br />

handelt es sich um das handelsrechtliche Ergebnis<br />

aus den Objektgesellschaften. Das prognostizierte<br />

handelsrechtliche Ergebnis (Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag)<br />

ist auf der Grundlage der prognostizierten<br />

handelsrechtlichen Aufwendungen und Erträgen<br />

ermittelt worden.<br />

9.5 Erläuterung der wesentlichen Annahmen und<br />

Wirkungszusammenhänge<br />

Die Fondsgesellschaft erwirbt die Fondsobjekte<br />

mittelbar durch die Beteiligung an der Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt<br />

München KG, der Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München Landsberger<br />

Straße KG und an der Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München Ungerer<br />

Straße KG. Die dafür benötigten Mittel werden im<br />

Zuge der Beteiligung der <strong>Anleger</strong> und der Kapitalerhöhung<br />

der Fondsgesellschaft aufgebracht. Die<br />

Einzahlungen im Jahr 2012 sind ausreichend, um<br />

die Investition gemäß Gesellschaftszweck durchzuführen.<br />

Weitere Investitionen in den folgenden<br />

Jahren sind nicht geplant. Die Fondsgesellschaft<br />

wird die nach Begleichung der Kosten für die Verwaltung<br />

und Geschäftsbesorgung verbleibenden<br />

Mittel unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen<br />

Liquiditätslage ausschütten. Der Erfolg der Investition<br />

und der Beteiligung der <strong>Anleger</strong> hängt<br />

wesentlich von den Mieteinnahmen ab, die mit<br />

den Fondsobjekten erzielt werden.<br />

Innenansicht des Unternehmenssitzes der TNS Infratest.<br />

108 109


10. Rechtliche Grundlagen<br />

München – der Innovationsstandort<br />

München ist ein führender Standort in der Bio-, Nano-, Luft- &<br />

Raumfahrt- sowie in der Photonik-Industrie. Einige der renommiertesten<br />

Universitäten Deutschlands, das Deutsche Patent-<br />

und Markenamt, das Bundespatentgericht und das Europäische<br />

Patentamt haben hier ihren Sitz. Hochschulen:<br />

15<br />

Quellen: Prognos AG Impact-Analyse des Wirtschaftsstandortes EMM, Broschüre<br />

des Referats für Arbeit und Wirtschaft München 2012, Münchner<br />

Jahreswirtschaftsbericht 2012, Innovation Cities Europe Index<br />

Außenansicht der Unternehmenszentrale der<br />

Schörghuber Unternehmensgruppe.<br />

Direkt Beschäftigte in Wissenschaftseinrichtungen<br />

2010:<br />

24.408<br />

Unternehmensgründungen 2011:<br />

24.900<br />

Innovation Cities Europe Index 2011:<br />

Platz 4<br />

10.1 Einführung<br />

Die nachfolgende Darstellung stellt die wesentlichen<br />

rechtlichen Aspekte des Beteiligungsangebots dar.<br />

Diese Zusammenfassung ersetzt nicht das sorgfältige<br />

Studium des gesamten Beteiligungsangebots<br />

nebst Beitrittsvereinbarung, insbesondere auch<br />

des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />

(nachfolgend „Gesellschaftsvertrag“) und des Treuhandvertrags.<br />

Der Gesellschaftsvertrag und der<br />

Treuhandvertrag sind unter Tz. 13 und Tz. 14 in<br />

diesem Verkaufsprospekt abgedruckt. Interessierte<br />

<strong>Anleger</strong>, denen die notwendigen Fachkenntnisse<br />

für eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds<br />

fehlen, sollten daher keine positive<br />

Beteiligungsentscheidung treffen, ohne sich durch<br />

Einschaltung von sachkundigen Beratern aufklären<br />

zu lassen.<br />

Das Beteiligungsangebot an der Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. München Dach<br />

KG (nachstehend auch „Fondsgesellschaft“ oder<br />

„Emittent“ genannt) richtet sich an natürliche Personen<br />

mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt<br />

in Deutschland, die ihre Beteiligung im steuerlichen<br />

Privatvermögen halten (Details hierzu siehe<br />

auch in Tz. 11). Eine Beteiligung von Gesellschaften<br />

bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften und Ehepaaren<br />

in Form einer Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts bzw. Gemeinschaft sind ausgeschlossen.<br />

Personen, die (i) Staatsangehörige der USA, sind,<br />

(ii) Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und<br />

Arbeitsgenehmigung der USA („Green Card“),<br />

sind, (iii) ihren gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz<br />

oder Sitz in den USA, haben und/oder (iv) die<br />

Beteiligung für eine Vermögensmasse mit Sitz in<br />

den USA eingehen oder einer solchen anbieten,<br />

sind als Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />

bzw. Treugeber ausgeschlossen. Anlässlich der<br />

Aufnahme und auf Verlangen des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten haben Gesellschafter bzw.<br />

Treugeber zu versichern und nachzuweisen, dass<br />

keine der im vorstehenden Satz genannten Bedingungen<br />

vorliegt. Der geschäftsführende Kommanditist<br />

kann im Einzelfall Ausnahmen von den Regelungen<br />

in diesem Absatz zulassen. Weitere Details<br />

hierzu siehe in § 3 Abs. 5 des in Tz. 13 abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft so-<br />

110 111<br />

wie in der Beitrittsvereinbarung für dieses Beteiligungsangebot.<br />

Die Ausführungen sind ausschließlich<br />

auf die beschriebene Zielgruppe ausgerichtet.<br />

Gleichwohl können sich gemäß § 3 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft grundsätzlich<br />

natürliche oder juristische Personen im<br />

Rahmen der Kapitalerhöhungen (gemäß § 4 des<br />

Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft) als<br />

Treugeber über den Treuhandkommanditisten beteiligen.<br />

Die Beteiligung wird ausschließlich in<br />

Deut schland angeboten.<br />

Der Emittent der vorliegenden Vermögensanlage<br />

in Form einer unternehmerischen Beteiligung an<br />

einem geschlossenen Immobilienfonds ist die nach<br />

deutschem Recht gegründete und deutschem Recht<br />

unterliegende Fondsgesellschaft in der Rechtsform<br />

einer Kommanditgesellschaft. Sie führt im Rechtsverkehr<br />

die Firma Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. München Dach KG und hat ihren<br />

Sitz in München. Die Geschäftsanschrift lautet Innere<br />

Wiener Straße 17, 81667 München. Die Fondsgesellschaft<br />

wurde am 20.02.2012 wirtschaftlich<br />

gegründet, am 01.03.2012 in das Handelsregister<br />

(HRA 98648, Amtsgericht München) eingetragen<br />

und ist für unbestimmte Zeit begründet.<br />

Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

sowie Gesellschafter der Fondsgesellschaft zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die GS Beteiligungs<br />

GmbH (Sitz: Oberhaching) als Komplementär,<br />

die CB Beteiligungs GmbH (Sitz: München)<br />

als geschäftsführender Kommanditist („geschäftsführender<br />

Kommanditist“ oder „Geschäftsführung“)<br />

sowie die FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft<br />

(Sitz: München) als Treuhandkommanditist<br />

(„Treuhandkommanditist“). Details (einschließlich<br />

der Angaben zu Geschäftsanschrift, Firma und<br />

Sitz) zu den Gründungsgesellschaftern der Fondsgesellschaft,<br />

die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

unverändert alleinige Gesellschafter der<br />

Fondsgesellschaft sind, können Tz. 12.4, Tz. 12.5 sowie<br />

Tz. 12.6 entnommen werden. <strong>Anleger</strong> treten<br />

der Fondsgesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung<br />

anfänglich grundsätzlich mittelbar über<br />

den Treuhandkommanditisten als Treugeber bei<br />

(Details zu dem Gesellschafts- und dem Treuhand-


vertrag, siehe Tz. 10.2.1 bzw. Tz. 10.2.2). Die Fondsgesellschaft<br />

hält jeweils unmittelbar Kommanditanteile<br />

von drei Objektgesellschaften (so genannte<br />

unmittelbare Anlageobjekte der<br />

Fondsgesellschaft), die wiederum die Fondsobjekte<br />

halten (so genannte mittelbare Anlageobjekte<br />

der Fondsgesellschaft), die diesem Beteiligungsangebot<br />

zugrunde liegen. Neben der Fondsgesellschaft<br />

hält auch die Bayernfonds Immobilienge-<br />

Übersicht über die wesentlichen vertraglichen Beziehungen<br />

GS Beteiligungs GmbH<br />

(Komplementär der Fondsgesellschaft<br />

sowie der<br />

Objektgesellschaften)<br />

CB Beteiligungs GmbH<br />

(geschäftsführender<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft)<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt<br />

München KG<br />

(Objektgesellschaft)<br />

100% Eigentum<br />

Fondsobjekt<br />

Schörghuber Unternehmensgruppe<br />

Unternehmenszentrale<br />

sellschaft mbH (BFI) Kommanditanteile an diesen<br />

Objektgesellschaften (Details dazu siehe nachstehend<br />

in Tz 10.2.1.5 bzw. Tz. 10.2.3). Auf Ebene der<br />

Objektgesellschaften bestehen Fremdfinanzierungen<br />

zur teilweisen Finanzierung der Investitionen<br />

im Rahmen dieses Beteiligungsangebots (Details<br />

hierzu siehe Tz. 10.3 sowie Hinweise dazu siehe<br />

Tz. 3.2.3 ab Seite 29 bzw. Tz. 3.2.4 ab Seite 30).<br />

<strong>Anleger</strong><br />

FCT Finanzcontrol<br />

Treuhand GmbH<br />

(Treuhandkommanditist)<br />

Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. München<br />

Dach KG<br />

(Fondsgesellschaft,<br />

geschäftsführender Kommanditist<br />

der Objektgesellschaften)<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt<br />

München Landsberger Straße KG<br />

(Objektgesellschaft)<br />

100% Eigentum<br />

Fondsobjekt<br />

TNS Infratest<br />

Unternehmenssitz<br />

Zwischenfinanzierung<br />

des Kommanditkapitals/<br />

Langfristfinanzierung<br />

Bank<br />

Bayernfonds Immobiliengesellschaft<br />

mbH<br />

(Kommanditist der<br />

Objektgesellschaften)<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt<br />

München Ungerer Straße KG<br />

(Objektgesellschaft)<br />

100% Eigentum<br />

Fondsobjekt<br />

MAN SE<br />

Hauptverwaltung<br />

10.2 Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse,<br />

Treuhandvertrag, Gesellschaftsverträge<br />

der Objektgesellschaften<br />

10.2.1 Gesetzliche Angaben zu den Vermögensanlagen<br />

und dem Emittenten, Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

(„Gesellschaftsvertrag“) ist vollständig unter Tz. 13<br />

dieses Verkaufsprospekts abgedruckt. Der <strong>Anleger</strong><br />

ist als Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag einem<br />

Kommanditisten wirtschaftlich gleichgestellt.<br />

Im Folgenden wird daher – unabhängig davon, ob<br />

der <strong>Anleger</strong> seine Beteiligung während der Fondslaufzeit<br />

letztlich als Kommanditist oder weiterhin<br />

indirekt als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

hält – auch einheitlich von Gesellschafter<br />

und Gesellschafterrechten gesprochen. §§-Angaben<br />

ohne weitere Kennzeichnungen beziehen sich auf<br />

den Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft.<br />

10.2.1.1. Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen<br />

Vermögensanlagen, Erwerbspreis<br />

sowie mit der Vermögensanlage<br />

verbundene Rechte und Pflichten der<br />

<strong>Anleger</strong> (Hauptmerkmale der Anteile)<br />

Die <strong>Anleger</strong> beteiligen sich an der Fondsgesellschaft<br />

zunächst mittelbar als Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten. Der Treuhandkommanditist<br />

erwirbt und hält den Kommanditanteil des<br />

jeweiligen <strong>Anleger</strong>s im eigenen Namen jedoch im<br />

wirtschaftlichen Interesse und für Rechnung der<br />

<strong>Anleger</strong>. Jeder <strong>Anleger</strong> kann nach Durchführung<br />

der Kapitalerhöhung, die Gegenstand dieses Beteiligungsangebots<br />

ist, die Übertragung der Beteiligung<br />

auf sich verlangen und direkt beteiligter<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft werden.<br />

Gegenstand dieses Beteiligungsangebots sind<br />

Kommanditbeteiligungen. Der geplante Gesamtbetrag<br />

der angebotenen Vermögensanlagen in<br />

Form von Kommanditanteilen beläuft sich voraussichtlich<br />

auf 67.568.000 Euro (zzgl. 3.378.400 Euro<br />

Agio). Der Mindestbeteiligungsbetrag jedes künftig<br />

beitretenden <strong>Anleger</strong>s soll mindestens 15.000<br />

Euro betragen; höhere Beteiligungsbeträge müssen<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbar sein; die <strong>Anleger</strong><br />

haben den Nominalbetrag der übernommenen<br />

112 113<br />

Kapitaleinlage (Beteiligungsbetrag) als Erwerbspreis<br />

zu zahlen. Zusätzlich zum Erwerbspreis ist<br />

ein Agio in Höhe von 5 Prozent des Beteiligungsbetrags<br />

zu zahlen. Demgemäß ergibt sich rechnerisch<br />

eine Mindestanzahl für die angebotene Vermögensanlage<br />

von einem Kommanditanteil und<br />

eine Anzahl von maximal rd. 4.504 Kommanditanteilen.<br />

Da auch Beteiligungen von über 15.000<br />

Euro möglich sind, kann sich die Anzahl der maximal<br />

angebotenen Vermögensanlagen auch ermäßigen.<br />

Sollte das Gesellschaftskapital im Rahmen<br />

der gesellschaftsvertraglichen Regelungen um bis<br />

zu 10 Prozent erhöht werden, wird sich die maximale<br />

Anzahl der angebotenen Beteiligungen erhöhen.<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile der <strong>Anleger</strong> und<br />

damit die mit der Vermögensanlage verbundenen<br />

Rechte und Pflichten sind die Ergebnis- und Vermögensbeteiligung<br />

(einschließlich eines Liquidationserlöses)<br />

nach näherer Maßgabe des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft. Außerdem hat der<br />

<strong>Anleger</strong> Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. im schriftlichen Umlaufverfahren<br />

sowie die im Gesellschafts- und Treuhandvertrag<br />

festgelegten Informations- und Kontrollrechte. Zudem<br />

hat der <strong>Anleger</strong> diverse Pflichten, wie bspw.<br />

Mitteilungen über Änderungen seiner in der Beitrittsvereinbarung<br />

gemachten Angaben; Erbringung<br />

eines Nachweis der steuerrechtlichen Ansässigkeit;<br />

Erbringung der Kommanditeinlage. Die<br />

Einzelheiten regeln der Gesellschaftsvertrag (vgl.<br />

Tz. 13) und der Treuhandvertrag (vgl. Tz. 14). Weitere<br />

Rechte und Pflichten stehen dem <strong>Anleger</strong> im<br />

Zusammenhang mit dieser Beteiligung nicht zu.<br />

10.2.1.2 Kapital der Fondsgesellschaft (Emittent),<br />

abweichende Rechte der Gesellschafter<br />

des Emittenten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung,<br />

Vergütungen (Angaben<br />

über Gründungsgesellschafter bzw. Gesellschafter<br />

des Emittenten zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung)<br />

Die Fondsgesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung und vor der Kapitalerhöhung,<br />

die Gegenstand dieses Beteiligungsangebots ist,<br />

insgesamt über ein gezeichnetes und bereits voll<br />

eingezahltes (Eigen-)Kapital von 1.000 Euro in


Form von Kommanditanteilen. Es bestehen keine<br />

ausstehenden Einlagen auf das Kapital der Fondsgesellschaft<br />

und außer den vorstehend genannten<br />

1.000 Euro Kommanditanteil wurden bisher keine<br />

Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne<br />

des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes<br />

(VermAnlG) von der Fondsgesellschaft ausgegeben.<br />

Das Kommanditkapital in Höhe von 1.000 Euro<br />

hat allein der Gründungsgesellschafter (geschäftsführender<br />

Kommanditist) CB Beteiligungs GmbH<br />

gezeichnet und eingezahlt. Der Gründungsgesellschafter<br />

(Komplementär) GS Beteiligungs GmbH<br />

ist am Ergebnis und Vermögen der Fondsgesellschaft<br />

nicht beteiligt; der Komplementär leistet<br />

keine Einlage. Der Gründungsgesellschafter (Treuhandkommanditist)<br />

FCT Finanzcontrol Treuhand<br />

GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

hält derzeit keinen Kapitalanteil<br />

und wird auch zukünftig auf eigene Rechnung<br />

keinen Kapitalanteil halten. Zukünftig wird der<br />

Treuhandkommanditist ausschließlich im Rahmen<br />

der Kapitalerhöhungen gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrags<br />

Kapitalanteile übernehmen und diese<br />

treuhänderisch auf Rechnung der <strong>Anleger</strong> (Treugeber)<br />

halten. Die Gründungsgesellschafter des<br />

Emittenten und die Gesellschafter des Emittenten<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind identisch<br />

und es haben sich diesbezüglich keine Änderungen<br />

bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

ergeben; erst im Rahmen der vorgesehenen Kapitalerhöhungen<br />

wird der Treuhandkommanditist<br />

auf Rechnung der <strong>Anleger</strong> seine Beteiligung entsprechend<br />

erhöhen (siehe dazu nachstehend Details<br />

in Tz. 10.2.1.8).<br />

Die Rechte der Gesellschafter des Emittenten zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung stimmen bis auf<br />

die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen mit den<br />

Rechten der <strong>Anleger</strong> überein:<br />

Der geschäftsführende Kommanditist ist zusätzlich<br />

zu den sonstigen Gesellschafterrechten zur Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft befugt, im<br />

Rahmen seiner Geschäftsführungsbefugnis zur<br />

Vertretung der Fondsgesellschaft berechtigt und<br />

erhält eine jährliche Vergütung ab dem Jahr 2012<br />

in Höhe von 4.900 Euro p. a. zzgl. Umsatzsteuer<br />

(siehe dazu § 21A des Gesellschaftsvertrags).<br />

Der Komplementär ist nicht am Ergebnis und am<br />

Vermögen der Fondsgesellschaft beteiligt; er erhält<br />

keine Entnahmen, kein Auseinandersetzungsguthaben<br />

und keine Abfindung. Der Komplementär ist<br />

zur Vertretung der Fondsgesellschaft berechtigt.<br />

Für die Haftungsübernahme erhält der Komplementär<br />

ab dem Jahr 2012 von der Fondsgesellschaft<br />

eine Vergütung von 3.400 Euro p. a. ggf. zzgl. Umsatzsteuer<br />

(siehe dazu § 21 des Gesellschaftsvertrags).<br />

Der Treuhandkommanditist erhält von der Fondsgesellschaft<br />

zulasten der Fondsgesellschaft für die<br />

mit der Treuhandschaft für sämtliche Treugeber verbundenen<br />

Tätigkeiten ab dem Jahr 2012 eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von insgesamt 16.000 Euro<br />

jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils<br />

gültiger Höhe. Die Vergütung erhöht sich ab dem<br />

01.01.2013 jährlich um 2 Prozent. Ferner erhält der<br />

Treuhandkommanditist Auslagenersatz.<br />

Gemäß § 3 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrags gilt die<br />

Mindestbeteiligung von 15.000 Euro zzgl. Agio und<br />

die Teilbarkeit der Beteiligung durch 1.000 nicht<br />

für die Beteiligung des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern<br />

bzw. den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung keine Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte und auch keine sonstigen Gesamtbezüge<br />

zu, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art. Es gibt keine ehemaligen<br />

Gesellschafter beim Emittenten, so dass<br />

kein Fall bestehen kann, bei denen ehemalige Gesellschafter<br />

Ansprüche aus ihrer Beteiligung beim<br />

Emittenten zustehen können.<br />

Die Rechte der Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stimmen<br />

im Übrigen mit den Rechten der hinzutretenden<br />

<strong>Anleger</strong> überein.<br />

Die CB Beteiligungs GmbH bzw. Herr Christian Berger<br />

und die GS Beteiligungs GmbH bzw. Herr Gottfried<br />

Selmair sind auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen (Details siehe Tz.<br />

13) zur Geschäftsführung und Vertretung der<br />

Fondsgesellschaft bzw. betreffend die GS Beteiligungs<br />

GmbH bzw. Herrn Gottfried Semair gemeinsam<br />

mit der Fondsgesellschaft auch mit der Geschäftsführung<br />

und Vertretung auf Ebene der drei<br />

Objektgesellschaften verpflichtet. Die FCT Finanzcontrol<br />

Treuhand GmbH ist auf der Grundlage der<br />

Treuhandverträge (Details siehe Tz. 14) verpflichtet<br />

die Beteiligungen der <strong>Anleger</strong> treuhänderisch<br />

zu halten und zu verwalten.<br />

10.2.1.3 Unternehmensgegenstand (Gesellschaftszweck)<br />

und Geschäftstätigkeit<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft<br />

ist der direkte und/oder indirekte Erwerb,<br />

die Verwaltung – insbesondere durch Vermietung<br />

und Verpachtung – sowie die Veräußerung von<br />

Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.<br />

Die Fondsgesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften<br />

und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet<br />

erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar<br />

oder mittelbar zu fördern. Die Fondsgesellschaft<br />

kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch<br />

Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen.<br />

Die Fondsgesellschaft kann die Handlungen,<br />

die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich oder<br />

zweckmäßig sind, selbst vornehmen oder durch<br />

Dritte vornehmen lassen. Die Fondsgesellschaft ist<br />

berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen.<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht berechtigt, gewerblich<br />

tätig zu werden und Tätigkeiten auszuüben<br />

bzw. Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung<br />

oder Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung<br />

oder nach § 32 i. V. m. § 1 KWG bedürfen. Die Fondsgesellschaft<br />

ist ausschließlich vermögensverwaltend<br />

im ertragssteuerlichen Sinn tätig.<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Fondsgesellschaft<br />

stimmen mit dem vorstehenden Gesellschaftszweck<br />

überein.<br />

Die Fondsgesellschaft wurde zum Zweck des mittelbaren<br />

Erwerbs und der Verwaltung von insgesamt<br />

drei mit Urkunde Nr R1810/2011 vom 24.08.2011<br />

(Fondsobjekt Denninger Str. 165, München), Urkunde<br />

Nr R696/2012 vom 05.04.2012 (Fondsobjekt<br />

Landsberger Str. 284–288, München) und Urkunde<br />

114 115<br />

Nr. R1033/2012 vom 25.05.2012 (Fondsobjekt Ungererstr<br />

69, München) erworbenen Immobilien als<br />

so genannte mittelbaren Anlageobjekten gegründet<br />

(Fondsobjekte). Der Tätigkeitsbereich der Fondsgesellschaft<br />

besteht dementsprechend aus dem (mittelbaren)<br />

Erwerb und der Verwaltung dieser Immobilien.<br />

10.2.1.4 Weitere Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

des Emittenten, Angaben über<br />

die laufenden Investitionen<br />

Die Fondsgesellschaft hat bereits die unmittelbaren<br />

Anlageobjekte (Objektgesellschaften) – und damit<br />

mittelbar auch bereits die Fondsobjekte – erworben,<br />

in die gemäß der Geschäftsplanung der Fondsgesellschaft<br />

investiert werden soll. Laufende Investitionen<br />

existieren nicht und keine weiteren Investitionen<br />

sind geplant.<br />

10.2.1.5 Angaben über die Abhängigkeit der<br />

Fondsgesellschaft (Emittent) von Patenten,<br />

Lizenzen, Verträgen oder neuen<br />

Herstellungsverfahren, wenn sie von wesentlicher<br />

Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

des Emittenten sind<br />

Folgende Verträge sind von wesentlicher Bedeutung<br />

für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage<br />

der Fondsgesellschaft:<br />

Die Fondsgesellschaft hält ihre Rechte an den Fondsobjekten<br />

(als mittelbare Anlageobjekte) mittelbar<br />

jeweils über eine separate Objektgesellschaft (als<br />

unmittelbare Anlageobjekte). In diesem Zusammenhang<br />

sind die Verträge und Vereinbarungen über<br />

die Kommanditanteile von erheblicher Bedeutung<br />

für die Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage der<br />

Fondsgesellschaft, insbesondere die Regelungen<br />

der jeweiligen Gesellschaftsverträge auf der Ebene<br />

dieser Objektgesellschaften, da die Fondsgesellschaft<br />

im Rahmen dieser Verträge ihre erforderlichen<br />

mitgliedschaftlichen Rechte auf Ebene der<br />

Objektgesellschaften wahrnehmen und damit<br />

maßgebliche Entscheidungen über die Fondsobjekte<br />

herbeiführen kann (Details hierzu siehe<br />

nachstehend in Tz. 10.2.3). Die Fondsgesellschaft<br />

hält zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung jeweils<br />

einen festen Kapitalanteil von 430 Euro und die<br />

Bayernfonds Immobiliengesellschaft mbH (BFI) je-


weils einen festen Kapitalanteil in Höhe von 70 Euro<br />

an den drei Objektgesellschaften (Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München<br />

KG, Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH &<br />

Co. Objekt München Ungerer Straße KG und Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt<br />

München Landsberger Straße KG). Im Zuge der<br />

weiteren Platzierung des Beteiligungskapitals am<br />

Emittenten wird die Fondsgesellschaft insgesamt<br />

ihren Kapitalanteil, aufgeteilt auf einen festen Kapitalanteil<br />

auf bis zu 3.059.478 Euro und ihren variablen<br />

Kapitalanteil auf bis zu 58.130.075 Euro,<br />

erhöhen, so das ihr Anteil am Festkapital jeweils<br />

94,67 Prozent entspricht und sie mit diesem Anteil<br />

am Vermögen der jeweiligen Objektgesellschaft<br />

beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wird die<br />

BFI ihren festen Kapitalanteil insgesamt auf bis zu<br />

172.273 Euro erhöhen, so dass ihr Anteil am Festkapital<br />

jeweils 5,33 Prozent entspricht und sie mit diesem<br />

Anteil am Vermögen der jeweiligen Objektgesellschaft<br />

beteiligt ist. Einen weiteren variablen Anteil<br />

erbringt sie nicht. Details hierzu siehe auch in Tz. 6.<br />

Die Grundstückskaufverträge, die über die Objektgesellschaften<br />

für die Fondsobjekte abgeschlossen<br />

wurden (Details dazu siehe in Tz. 10.4.1) und die<br />

Mietverträge über die vermietbaren Flächen der<br />

Fondsobjekte (Details dazu siehe in Tz. 10.4.2) sind<br />

ebenfalls von erheblicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

oder die Ertragslage der Fondsgesellschaft,<br />

da über diese Verträge die Investitionen<br />

des Emittenten realisiert und die Sicherstellung der<br />

(Vermietungs-)Einnahmen begründet sind. Wichtige<br />

Hinweise zu diesen Verträgen siehe in Tz. 3.2.2 ab<br />

Seite 26 bzw. Tz. 3.3.1 auf Seite 40.<br />

Zur teilweisen Fremdfinanzierung der Investitionen<br />

in die Fondsobjekte haben die Objektgesellschaften<br />

jeweils Darlehensverträge nebst damit verbundener<br />

Vereinbarungen über eine kurz- und langfristige Finanzierung<br />

geschlossen (Details dazu siehe in Tz.<br />

10.3 und wichtige Hinweise dazu in Tz. 3.2.3 ab Seite<br />

29 und 3.2.4 ab Seite 30). Diese Verträge und Vereinbarungen<br />

sind ebenfalls von erheblicher Bedeutung<br />

für die Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage<br />

der Fondsgesellschaft, da über die Fremdfinanzierungskonditionen<br />

die Liquiditäts- und Ertragssituation,<br />

aber auch die Risikosituation der Objektgesell-<br />

schaften und wirtschaftlich betrachtet damit der<br />

Fondsgesellschaft als Emittent der vorliegenden<br />

Vermögensanlage maßgeblich beeinflusst wird.<br />

Die Fondsgesellschaft hat darüber hinaus mit dem<br />

Anbieter eine Vereinbarung über die Vermittlung<br />

von Eigenkapital sowie eine Platzierungsgarantie<br />

über das insgesamt zu vermittelnde Beteiligungskapital<br />

im Rahmen dieser Vermögensanlage abgeschlossen<br />

(Details hierzu siehe Tz. 10.5.2 bzw. in<br />

Tz. 10.5.3, wichtige Hinweise siehe Tz. 3.2.3 ab<br />

Seite 29). Auch diese Verträge und Vereinbarungen<br />

sind ebenfalls von erheblicher Bedeutung für<br />

die Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage der<br />

Fondsgesellschaft, da über diese Verträge die Gesamtfinanzierung<br />

der mittelbaren und unmittelbaren<br />

Investition(en) der Fondsgesellschaft als<br />

Emittent der vorliegenden Vermögensanlage gewährleistet<br />

werden soll.<br />

Neben den vorgenannten Verträgen ist die Fondsgesellschaft<br />

nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren abhängig,<br />

die von wesentlicher Bedeutung für ihre Geschäftstätigkeit<br />

oder Ertragslage sind.<br />

Es sind auch keine Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren<br />

anhängig, die einen Einfluss auf die<br />

wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft und die<br />

Vermögensanlage haben können.<br />

Im Rahmen seiner Beteiligung an dieser Vermögensanlage<br />

erklärt der jeweilige <strong>Anleger</strong> seine Zustimmung<br />

zum Abschluss bzw. zur Übernahme der vorgenannten<br />

Verträge nebst den damit verbundenen<br />

Vereinbarungen durch die Fondsgesellschaft. Die<br />

<strong>Anleger</strong> können die abgeschlossenen Verträge gemäß<br />

§ 10 des Gesellschaftsvertrags einsehen und<br />

stimmen ihnen mit ihrem Beitritt zu.<br />

10.2.1.6 Angaben über die Anlageziele und<br />

Anlagepolitik der Vermögensanlage<br />

Anlageziel und Anlagepolitik der Vermögensanlage<br />

sind der mittelbare Erwerb der drei Fondsobjekte<br />

(als mittelbare Anlageobjekte) um durch deren langfristige<br />

Vermietung, Verwaltung und ggf. spätere<br />

Veräußerung eine attraktive Rentabilität aus der<br />

Vermögensanlage für die <strong>Anleger</strong> zu erzielen. Die<br />

Fondsgesellschaft hat dazu bereits Kommanditanteile<br />

an den drei Objektgesellschaften (als unmittelbaren<br />

Anlageobjekten) erworben, die als Eigentümer<br />

der Fondsobjekte die Vermietung an die<br />

Mieter durchführen. Die Nettoeinnahmen aus dem<br />

Angebot dieser Vermögensanlage werden ausschließlich<br />

zur Finanzierung des Erwerbs der Anlageobjekte<br />

(und damit mittelbar zur anteiligen Finanzierung<br />

der Fondsobjekte) und der Bildung<br />

einer Liquiditätsreserve, verwendet (Details dazu siehe<br />

Tz. 6, wichtige Hinweise dazu siehe Tz. 3.2 ab<br />

Seite 25). Die Nettoeinnahmen werden nicht für<br />

sonstige Zwecke verwendet werden. Die Fondsgesellschaft<br />

hat bereits die Anlageobjekte erworben,<br />

in die gemäß der Geschäftsplanung der Fondsgesellschaft<br />

investiert werden soll und damit die vorgesehenen<br />

Projekte im Rahmen der Vermögensanlage<br />

bereits realisiert und die Nettoeinnahmen aus<br />

dem Angebot dieser Vermögensanlage sind alleine<br />

ausreichend, um diese Projekte zu finanzieren<br />

(gleichwohl auf der Ebene der Objektgesellschaften<br />

zum Erwerb der Fondsobjekte anteilige Fremdfinanzierungen<br />

aufgenommen wurden, die zusammen<br />

mit dem Kommanditkapital die Gesamtfinanzierung<br />

gewährleisten, Details hierzu siehe in Tz.<br />

10.3 bzw. wichtige Hinweise dazu siehe in Tz. 3.2<br />

ab Seite 25, insbesondere auch in Tz. 3.2.5 auf Seite<br />

32). Die Objektgesellschaften haben bereits die<br />

Fondsobjekte (unmittelbare Anlageobjekte) erworben,<br />

in die gemäß der Geschäftsplanung investiert<br />

werden soll und und damit die vorgesehenen<br />

Projekte im Rahmen der Vermögensanlage bereits<br />

realisiert und die Nettoeinnahmen aus dem Angebot<br />

dieser Vermögensanlage sind alleine nicht<br />

ausreichend, um diese Projekte zu finanzieren<br />

(deshalb wurden auf der Ebene der Objektgesellschaften<br />

zum Erwerb der Fondsobjekte anteilige<br />

Fremdfinanzierungen aufgenommen, die zusammen<br />

mit dem Kommanditkapital die Gesamtfinanzierung<br />

gewährleisten). Eine Änderung der Anlagestrategie<br />

(d. h. der mittelbare Erwerb der drei<br />

Fondsobjekte (als mittelbare Anlageobjekte) um<br />

durch deren langfristige Vermietung, Verwaltung<br />

und ggf. spätere Veräußerung eine attraktive Rentabilität<br />

aus der Vermögensanlage für die <strong>Anleger</strong><br />

zu erzielen) und der Anlagepolitik ist grundsätzlich<br />

nur durch mehrheitlichen Beschluss der Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft auf der Grundlage<br />

116 117<br />

der gesellschaftsvertraglichen Regelungen möglich<br />

(Details siehe § 15 des in Tz. 13 abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft). Das<br />

Geschäftskonzept der Fondsgesellschaft beinhaltet<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bzw. auf<br />

Basis der Planungen keinen Einsatz von Derivaten<br />

und Termingeschäften, gleichwohl die Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft auf der Grundlage der<br />

gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen die<br />

Möglichkeit hat, derartige Rechtsgeschäfte zur Währungs-<br />

oder Zinssicherung zukünftig ggf. zu veranlassen<br />

(siehe dazu § 9 Abs. 2 b) des in Tz. 13 abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft.<br />

Bei den Anlageobjekten gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1<br />

VermVerkProspV, zu deren voller bzw. teilweiser<br />

Finanzierung die von den Erwerbern der Vermögensanlage<br />

aufzubringenden Mittel bestimmt sind,<br />

handelt es sich zum einen um Kommanditanteile<br />

an drei Objektgesellschaften (Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München<br />

KG, Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH &<br />

Co. Objekt München Ungerer Straße KG und Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt<br />

München Landsberger Straße KG), deren Details<br />

in Tz. 12.7 dargestellt sind, und zum anderen<br />

um die Gegenstände, die diese Objektgesellschaften<br />

erwerben bzw. erworben haben, also die Fondsobjekte.<br />

Eine ausführliche Beschreibung dieser (mittelbaren)<br />

Anlageobjekte („Fondsobjekte“) enthält<br />

Tz. 5. Betreffend der Anlageobjekte „Kommanditanteile<br />

an den drei Objektgesellschaften“ sind mit<br />

diesen Anteilen die Ergebnis- und Vermögensbeteiligung<br />

(einschließlich eines Liquidationserlöses)<br />

nach näherer Maßgabe des Gesellschaftsvertrags<br />

der Objektgesellschaften verbunden und außerdem<br />

Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. im schriftlichen Umlaufverfahren sowie die<br />

im Gesellschaftsvertrag festgelegten Informations-<br />

und Kontrollrechte (Einzelheiten hierzu siehe in<br />

Tz. 10.2.3 in der detaillierten Beschreibung dieser<br />

Gesellschaftsverträge). Darüber hinaus sind die<br />

wirtschaftlichen Aspekte dieser Kommanditbeteiligungen,<br />

insbesondere die Ertragsplanung, ausführlich<br />

in Tz. 7.1 und bezogen auf die Investitionen<br />

und deren Finanzierung (Mittelverwendung und<br />

Mittelherkunft) auf Ebene dieser Anlageobjekte<br />

in Tz. 6.2 umfassend dargelegt.


Dem Anbieter (Prospektverantwortlicher), den Gründungsgesellschaftern<br />

des Emittenten und den Gesellschaftern<br />

des Emittenten zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung des Verkaufsprospekts, den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung des Emittenten, dem Treuhänder<br />

stand und steht, sofern nachstehend nicht<br />

ausgeführt, nicht das Eigentum an den Anlageobjekten<br />

oder wesentlichen Teilen derselben zu, und<br />

diesen Personen steht auch aus anderen Gründen<br />

keine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten<br />

zu. In diesem Zusammenhang ist darzulegen,<br />

dass dem Gründungsgesellschafter des Emittenten<br />

und Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung, der CB Beteiligungs GmbH,<br />

in der Funktion des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zunächst das Eigentum an Kommanditanteilen<br />

an der Objekt gesellschaft Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München<br />

KG gehört haben, die aber dann an den Emittenten,<br />

die Fondsgesellschaft, übertragen wurden, so<br />

dass dieser die Funktion des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten auch in dieser Objektgesellschaft<br />

konzeptionsgemäß wahrnehmen kann.<br />

Bezüglich nicht nur unerheblicher Belastungen der<br />

Anlageobjekte bestehen solche lediglich für die<br />

drei Fondsobjekte in Form von im Rahmen der anteiligen<br />

Fremdfinanzierung gewährter Grundschulden<br />

als Sicherheiten für die gewährten Darlehen<br />

zugunsten der finanzierenden Bank. Details dazu<br />

siehe unter Tz. 10.3. Weitere nicht nur unerhebliche<br />

dingliche Belastungen an den Anlageobjekten<br />

bestehen nicht.<br />

Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der<br />

Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte, insbesondere<br />

im Hinblick auf das Anlageziel, bestehen<br />

nicht. Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen<br />

in Form öffentlich-rechtlicher Genehmigungen<br />

für der Erwerb, die Errichtung und Nutzung<br />

der Fondsobjekte liegen vor. Weitere behördliche<br />

Genehmigungen sind nicht erforderlich.<br />

Der Emittent (die Fondsgesellschaft) hat über die<br />

Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte<br />

oder wesentlicher Teile davon folgende Verträge<br />

abgeschlossen: Gesellschaftsverträge auf Ebene<br />

der drei Objektgesellschaften (mit folgendem Da-<br />

tum: Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH &<br />

Co. Objekt München KG am 29.06.2012, Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt<br />

München Ungerer Straße KG am 09.03.2012 und<br />

Bayerfonds Immobilienverwaltung GmbH und Co.<br />

München Landsberger Straße KG am 09.03.2012),<br />

die jeweils das Eigentum an den Fondsobjekten<br />

halten (Details hierzu siehe in Tz. 10.2.3). Weiterhin<br />

hat der Emittent die Verträge und Vereinbarungen<br />

zur anteiligen Fremdfinanzierung der<br />

Fondsobjekte auf der Ebene der Objektgesellschaften<br />

hinsichtlich der gesamtschuldnerischen Haftung<br />

mitunterzeichnet (Details hierzu siehe unter Tz.<br />

10.3) und ebenfalls den Vertrag über die Platzierungsgarantie<br />

bzw. die Eigenkapitalvermittlung<br />

mit dem Anbieter dieser Vermögensanlage (Details<br />

zu diesen Verträgen siehe Tz. 10.5.2 bzw. Tz.<br />

10.5.3). Darüber hinaus hat der Emittent über die<br />

Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte<br />

oder wesentlicher Teile davon keine weiteren Verträge<br />

abgeschlossen.<br />

10.2.1.7 Namen und Geschäftsanschrift der Mitglieder<br />

der Geschäftsführung und deren<br />

Funktion bei der Fondsgesellschaft (Emittent<br />

der Vermögensanlage), weitere Angaben<br />

gemäß § 12 VermVerkProspV<br />

Mitglieder der Geschäftsführung sind der geschäftsführende<br />

Kommanditist (CB Beteiligungs<br />

GmbH mit der Geschäftsanschrift Horemansstr. 28<br />

in 80636 München, vertreten durch Herrn Christian<br />

Berger; weitere Details siehe Tz. 12.5) und der<br />

Komplementär (GS Beteiligungs GmbH mit der Geschäftsanschrift<br />

Linienstr. 40 in 82041 Oberhaching,<br />

vertreten durch Herrn Gottfried Selmair; weitere<br />

Details siehe Tz. 12.4) auf folgender Grundlage:<br />

Zur Geschäftsführung berechtigt und befugt ist im<br />

Innenverhältnis ausschließlich der geschäftsführende<br />

Kommanditist. Er erfüllt alle Funktionen der<br />

Geschäftsführung alleine. Siehe hierzu auch die<br />

Hinweise zu den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

des Emittenten in Tz. 16.2.11. Der Komplementär<br />

ist entgegen der gesetzlichen Bestimmung<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag im Innenverhältnis<br />

von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Der<br />

Komplementär vertritt im Außenverhältnis die<br />

Fondsgesellschaft einzeln. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist verfügt im gesetzlich zulässigen<br />

Rahmen über eine Generalvollmacht zur Vertretung<br />

der Fondsgesellschaft. Er ist im Rahmen<br />

seiner Generalvollmacht ebenfalls einzelvertretungsberechtigt.<br />

Zu den Rechten und Pflichten der<br />

Geschäftsführung siehe § 9 des in Tz. 13 abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist erhält im<br />

Rahmen seiner Geschäftsführungstätigkeit auf der<br />

Grundlage der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen<br />

eine jährliche Vergütung, ab dem Jahr<br />

2012, in Höhe von 4.900 Euro p. a. zzgl. Umsatzsteuer<br />

(siehe dazu § 21A des Gesellschaftsvertrags).<br />

Der Komplementär erhält für die Haftungsübernahme<br />

ab dem Jahr 2012 auf der Grundlage der<br />

gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen eine<br />

Vergütung von 3.400 Euro p. a. ggf. zzgl. Umsatzsteuer<br />

(siehe dazu § 21 des Gesellschaftsvertrags).<br />

Darüber hinaus stehen den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft (der CB Beteiligungs<br />

GmbH und der GS Beteiligungs GmbH einschließlich<br />

deren jeweiligen Geschäftführern) im<br />

Rahmen der vorliegenden Vermögensanlage keine<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und auch<br />

keine sonstigen Gesamtbezüge zu, insbesondere<br />

Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art. Die Funktion des Treuhänders im Rahmen<br />

der Vermögensanlage wird durch die FCT Finanzcontrol<br />

Treuhand GmbH (nachstehend „Treuhandkommanditist“)<br />

mit dem Sitz bzw. der<br />

Geschäftsanschrift Schleißheimer Str. 4 in 80333<br />

München ausgeführt (vertreten durch ihre Geschäftsführer,<br />

Matthäus Paulus, Puchheim;<br />

Dr. Rainer Polster, Seefeld-Hechendorf; Frank<br />

Alexander Paulus, Eichenau; Anita Dürrwanger-<br />

Trautwein, München). Der Treuhandkommanditist<br />

erhält vom Emittenten auf der Grundlage der<br />

gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Fondsgesellschaft<br />

bzw. der treuhandvertraglichen Regelungen<br />

für die mit der Treuhandschaft für<br />

sämtliche Treugeber verbundenen Tätigkeiten ab<br />

dem Jahr 2012 eine jährliche Vergütung in Höhe<br />

von insgesamt 16.000 Euro jeweils zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die<br />

Vergütung erhöht sich ab dem 01.01.2013 jährlich<br />

um 2 Prozent. Ferner erhält der Treuhandkom-<br />

118 119<br />

manditist Auslagenersatz. Darüber hinaus stehen<br />

dem Treuhandkommanditisten (der FCT Finanzcontrol<br />

Treuhand GmbH einschließlich deren jeweiligen<br />

Geschäftsführern) im Rahmen der vorliegenden<br />

Vermögensanlage keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

und auch keine sonstigen Gesamtbezüge<br />

zu, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen jeder Art.<br />

Bei dem Anbieter und Prospektverantwortlichen<br />

handelt es sich um die Real I.S. AG Gesellschaft für<br />

Immobilien Assetmanagement mit dem Sitz bzw.<br />

der Geschäftsanschrift Innere Wiener Str. 17 in<br />

81667 München. Die Real I.S. AG wird durch ihren<br />

Vorstand vertreten und verfügt über einen<br />

Aufsichtsrat (Vorstand: Josef Brandhuber, Oberhaching<br />

(Vorsitzender); Jochen Schenk, München;<br />

Brigitte Walter, Egmating; Aufsichtsorgane:<br />

Dr. Edgar Zoller, Eichenau (Vorsitzender); Georg<br />

Jewgrafow, Wolfratshausen (stv. Vorsitzender);<br />

Josef Borchi, Triftern), nicht jedoch über einen<br />

Beirat. Die Funktionen des Anbieters und Prospektverantwortlichen<br />

im Rahmen der Vermögensanlage<br />

sind in Tz. 12.1 ausführlich dargelegt. Dem<br />

Anbieter und Prospektverantwortlichen stehen im<br />

Rahmen der Vermögensanlage folgende Provisionen<br />

und Verfügungen zu: Vergütungen aus der<br />

Vermittlung von Fremdkapital (Details<br />

siehe Tz. 10.5.4) bzw. Eigenkapital (Details siehe<br />

Tz. 10.5.3), Vergütungen aus der Abgabe einer Platzierungsgarantie<br />

(Details siehe Tz. 10.5.2) und aus<br />

der Konzeption und Objektaufbereitung (Details<br />

siehe Tz. 10.5.5), Vergütungen aus Geschäftsbesorgungsverträgen<br />

(Details siehe in Tz. 10.5.1.1 bzw.<br />

Tz. 10.5.1.2). Darüber hinaus stehen dem Anbieter<br />

und Prospektverantwortlichen (der Real I.S. AG<br />

und auch den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats<br />

der Real I.S. AG) im Rahmen der Vermögensanlage<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

und auch keine sonstigen Gesamtbezüge<br />

zu, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen jeder Art.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

(der CB Beteiligungs GmbH und der GS<br />

Beteiligungs GmbH und auch deren jeweilige Ge-


schäftsführer) und der Treuhänder (der FCT Finanzcontrol<br />

Treuhand GmbH und auch deren Geschäftsführer)<br />

sind nicht für Unternehmen tätig<br />

(oder an solchen unmittelbar oder mittelbar beteiligt),<br />

die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen<br />

betraut sind und zum Zeitpunkt<br />

der Prospekt aufstellung auch selbst nicht mit dem<br />

Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt.<br />

Mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />

beauftragt ist jedoch die Real I.S. AG, die<br />

auch Anbieter und Prospektverantwortlicher, im<br />

Rahmen der Vermögensanlage ist. Die Mitglieder<br />

des Vorstands und des Aufsichtsrats der Real I.S.<br />

AG sind nicht mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage beauftragt. Die Real I.S. AG ist<br />

nicht für Unternehmen tätig (oder an solchen unmittelbar<br />

oder mittelbar beteiligt), die mit dem<br />

Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen beauftragt<br />

sind. Die Mitglieder des Vorstands und<br />

des Aufsichtsrats der Real I.S. AG sind für Unternehmen<br />

tätig (oder an solchen unmittelbar oder<br />

mittelbar beteiligt), die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage beauftragt sind. Die<br />

Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

(und deren jeweilige Geschäftsführer) und<br />

der Treuhänder (und dessen Geschäftsführer)<br />

üben vergleichbare Funktionen bzw. Tätigkeiten<br />

für andere Fonds- und Objektgesellschaften aus,<br />

die durch die Real I.S. AG als Initiator aufgelegt wurden<br />

und von dieser über Geschäftsbesorgungsverträge<br />

verwaltet werden. Die Mitglieder der Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft (der CB Beteiligungs<br />

GmbH und der GS Beteiligungs GmbH und auch deren<br />

jeweilige Geschäftsführer), der Treuhänder (der<br />

FCT Finanzcontrol Treu-<br />

hand GmbH und auch deren Geschäftsführer) und<br />

der Anbieter bzw. Prospektverantwortliche (der<br />

Real I.S. AG und dessen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder)<br />

sind nicht für Unternehmen tätig<br />

(oder an solchen unmittelbar oder mittelbar beteiligt),<br />

die dem Emittenten Fremdkapital geben und<br />

auch nicht für (bzw. an) Unternehmen, die Lieferungen<br />

oder Leistungen im Zusammenhang mit der<br />

Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte<br />

erbringen, mit Ausnahme der Lieferungen und<br />

Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

oder Herstellung der Anlageobjekte (Es werden<br />

im Rahmen der Vermögensanlage in folgen-<br />

dem Umfang Lieferungen und Leistungen durch<br />

folgende Personen erbracht: Die CB Beteiligungs<br />

GmbH bzw. Herr Christian Berger und die GS Beteiligungs<br />

GmbH bzw. Herr Gottfried Selmair sind auf<br />

der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />

(Details siehe Tz. 13) mit der Geschäftsführung<br />

und Vertretung der Fondsgesellschaft<br />

bzw. betreffend die GS Beteiligungs GmbH bzw.<br />

Herrn Gottfried Selmair gemeinsam mit der Fondsgesellschaft<br />

auch mit der Geschäftsführung und<br />

Vertretung auf Ebene der drei Objektgesellschaften<br />

beauftragt. Die FCT Finanzcontrol Treuhand<br />

GmbH wird auf der Grundlage der Treuhandverträge<br />

(Details siehe Tz. 14) die Beteiligungen der <strong>Anleger</strong><br />

treuhänderisch halten und verwalten. Die<br />

Real I.S. AG als Prospektverantwortlicher und Anbieter<br />

der Vermögensanlage wurde mit folgenden<br />

Dienstleistungen beauftragt: Die laufende Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft (und der Objektgesellschaften)<br />

und Betreuung des <strong>Anleger</strong>beitritts, die<br />

Übernahme einer Platzierungsgarantie sowie die<br />

Vermittlung des Eigenkapitals sowie des Fremdkapitals,<br />

die Konzeption und Objektaufbereitung<br />

im Rahmen des Beteiligungsangebots inklusive<br />

der Prospektaufstellung.) und die von den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

(der CB Beteiligungs GmbH und der GS Beteiligungs<br />

GmbH und auch deren jeweilige Ge-<br />

schäftsführer) und dem Treuhänder (der FCT<br />

Finanzcontrol Treuhand GmbH und auch deren<br />

Geschäftsführer) bzw. dem Anbieter und Prospektverantwortlichen<br />

(der Real I.S. AG und dessen Vorstands-<br />

und Aufsichtsratsmitglieder) jeweils selbst<br />

in diesem Zusammenhang erbracht werden. Die<br />

Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

(der CB Beteiligungs GmbH und der GS Beteiligungs<br />

GmbH und auch deren jeweilige Geschäfts-<br />

führer), der Treuhänder (der FCT Finanzcontrol<br />

Treuhand GmbH und auch deren Geschäftsführer)<br />

und der Anbieter bzw. Prospektverantwortliche<br />

(der Real I.S. AG und dessen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder)<br />

stellen dem Emittenten auch<br />

selbst kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln<br />

solches. Der Anbieter und Prospektverantwortliche<br />

vermittelt jedoch wie im Rahmen dieses<br />

Verkaufsprospekts in Tz. 10.5.4 dargestellt auf Ebene<br />

der Anlageobjekte den drei Objektgesellschaften<br />

Fremdkapital. Darüber hinaus gibt es keine<br />

Personen, die nicht in den Kreis der nach der<br />

VermVerkProspkV diesbezüglich angabepflichtigen<br />

Personen fallen, die jedoch die Herausgabe<br />

oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die<br />

Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst haben, und insofern<br />

können zu solchen Personen keine entsprechenden<br />

Angaben bzw. Ausführungen erfolgen.<br />

10.2.1.8 Öffentliches Angebot und Platzierungsfrist,<br />

Kapitalerhöhung und Aufnahme<br />

von Gesellschaftern<br />

Das öffentliche Angebot beginnt gemäß § 9 Abs. 1<br />

VermAnlG frühestens einen Tag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospekts. Das Gesellschaftskapital<br />

ist in Kommanditbeteiligungen zerlegt. Das<br />

Angebot endet mit der vollständigen Platzierung,<br />

spätestens am 30.06.2013 oder am 31.12.2015,<br />

wenn der geschäftsführende Kommanditist von<br />

seinem Recht Gebrauch macht, die Platzierungsfrist<br />

entsprechend zu verlängern (siehe § 4 Abs. 1<br />

des in Tz. 13 abgedruckten Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft). Der geschäftsführende Kommanditist<br />

ist berechtigt, das Angebot vorzeitig zu beenden,<br />

also die Fondsgesellschaft vorzeitig zu schließen.<br />

Eine Möglichkeit, die für die Zeichnung oder<br />

den Erwerb der Vermögensanlagen vorgesehene<br />

Frist vorzeitig zu schließen, besteht außer im Fall<br />

der vollständigen Platzierung des Beteiligungskapitals<br />

vor Ablauf der Platzierungsfrist nicht. Kürzungen<br />

des Beteiligungsbetrags sind nur im Fall<br />

der Überzeichnung oder bei nicht vollständiger<br />

bzw. nicht fristgerechter Einzahlung der Gesellschaftseinlagen<br />

möglich. Kommt ein Treugeber<br />

oder Kommanditist seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

zu den vereinbarten Terminen nicht nach oder<br />

wird der Kapitalanteil zzgl. Agio nicht in voller<br />

Höhe erbracht, können der geschäftsführende<br />

Kommanditist oder der Treuhandkommanditist von<br />

der Beitrittsvereinbarung mit dem säumigen <strong>Anleger</strong><br />

zurücktreten (siehe dazu u. a. § 7 Abs. 3 des in<br />

Tz. 13 abgedruckten Gesellschaftsvertrag der<br />

Fondsgesellschaft).<br />

Der geschäftsführende Kommanditist ist im Rahmen<br />

des öffentlichen Angebots und unter Wahrung der<br />

gesellschaftsvertraglichen Regelungen berechtigt,<br />

das Gesellschaftskapital durch die Erhöhung der<br />

120 121<br />

Beteiligung des Treuhandkommanditisten in einem<br />

oder mehreren Schritten von 1.000 Euro um<br />

67.568.000 Euro auf insgesamt bis zu 67.569.000<br />

Euro (zzgl. Agio) zu erhöhen, ohne dafür die Zustimmung<br />

der übrigen Gesellschafter oder Treugeber<br />

einholen zu müssen. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist ist abhängig vom Investitionsvolumen<br />

der Fondsgesellschaft berechtigt, das Gesellschaftskapital<br />

um bis zu 10 Prozent zu überschreiten<br />

bzw. zu unterschreiten und damit einhergehend<br />

auch Erhöhungen bzw. Reduzierungen beim Gesamtbetrag<br />

des Agios vorzunehmen. Kapitalerhöhungen<br />

erfolgen jeweils mit Wirkung zum Beginn<br />

des Kalendermonats, der der Annahme des Beitritts<br />

bzw. der Zulassung zur Erhöhung des Kapitalanteils<br />

und Annahme des Angebots auf Abschluss eines<br />

Treuhandvertrags durch den Treuhandkommanditisten<br />

folgt. Die Treugeber werden über die Annahme<br />

des Angebots auf Abschluss eines Treuhandvertrags<br />

und die Zulassung des Treuhandkommanditisten zur<br />

Kapitalerhöhung informiert; die Treugeber verzichten<br />

gemäß § 151 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung.<br />

Die Beteiligung erfolgt grundsätzlich zunächst<br />

ausschließlich über den Treuhandkommanditisten,<br />

jedoch mit der Möglichkeit der späteren Umwandlung<br />

der Treuhandbeteiligung in eine Direktbeteiligung.<br />

Voraussetzung für die Umwandlung ist die<br />

Erteilung einer Handelsregistervollmacht in beglaubigter<br />

Form an den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

auf Kosten des wechselnden Gesellschafters/<br />

Treugebers. Staatsangehörige oder Steuerbürger<br />

der USA können grundsätzlich nicht Gesellschafter<br />

oder Treugeber der Fondsgesellschaft werden (vgl.<br />

§ 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft).<br />

Eine Beteiligung von Gesellschaften<br />

bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften und Ehepaaren<br />

in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts bzw. Gemeinschaft ist sowohl für Kommanditisten<br />

als auch für Treugeber ausgeschlossen.<br />

Die Höhe des Beteiligungsbetrags eines <strong>Anleger</strong>s<br />

ergibt sich aus der Beitrittserklärung. Sie soll mindestens<br />

15.000 Euro betragen; höhere Beteiligungen<br />

müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

Die <strong>Anleger</strong> haben den Nominalbetrag der übernommenen<br />

Einlage als Erwerbspreis zu zahlen.


Zusätzlich zum Erwerbspreis ist ein Agio in Höhe<br />

von 5 Prozent des Beteiligungsbetrags zu zahlen.<br />

Der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio ist gemäß der<br />

Beitrittsvereinbarung zu erbringen. Details zu Fälligkeit<br />

und Einzahlung siehe in Tz. 15.4 „Abwicklungshinweise“.<br />

Die für jeden Kommanditisten im<br />

Handelsregister einzutragende Hafteinlage beträgt<br />

stets 100 Euro.<br />

10.2.1.9 Weitere Kosten, Haftung<br />

Siehe hierzu Tz. 1.14.<br />

10.2.1.10 Kontrollrechte, Gesellschafterversammlung<br />

und Beschlussfassung, Beirat; kein<br />

Vertrag über Mittelverwendungskontrolle<br />

Jedem Gesellschafter stehen die Kontrollrechte gemäß<br />

§ 166 Abs. 1 HGB zu. Darüber hinaus haben die<br />

Gesellschafter das Recht, die Handelsbücher und<br />

Papiere der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft zu<br />

üblichen Bürozeiten selbst einzusehen oder durch<br />

einen Angehörigen der steuerberatenden oder<br />

wirtschaftsprüfenden Berufe einsehen zu lassen.<br />

Ferner sind sie durch die Geschäftsführung jährlich<br />

und über wesentliche Geschäftsvorgänge zu informieren<br />

(vgl. § 10 des Gesellschaftsvertrags).<br />

Grundsätzlich einmal jährlich, spätestens bis zum<br />

30.11., ist ein schriftliches Umlaufverfahren durchzuführen,<br />

in dem die Gesellschafterbeschlüsse gefasst<br />

werden. Eine Gesellschafterversammlung findet nur<br />

auf Antrag des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

des Komplementärs, des Treuhandkommanditisten,<br />

des Beirats oder von Gesellschaftern bzw.<br />

Treugebern, die mindestens 30 Prozent des Gesellschaftskapitals<br />

vertreten, statt (vgl. § 13 und § 17<br />

des Gesellschaftsvertrags).<br />

Gesellschafterbeschlüsse bedürfen regelmäßig der<br />

einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen,<br />

so z. B. über die Feststellung des Jahresabschlusses,<br />

über Entnahmen (Ausschüttungen), die Wahl<br />

des Abschlussprüfers, die Entlastung der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter, die Wahl, Entlastung, Vergütung<br />

des Beirats und den Ausschluss von Gesellschaftern.<br />

Insbesondere folgende Beschlüsse bedürfen der<br />

Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen:<br />

• die Änderung des Gesellschaftsvertrags oder<br />

weitere Kapitalerhöhungen,<br />

• in Abweichung von § 25 des Gesellschaftsvertrags<br />

eine Auflösung der Gesellschaft gemäß<br />

§ 29 des Gesellschaftsvertrags,<br />

• das Eingehen von Beteiligungen, der Erwerb<br />

weiterer Grundstücke oder grundstücksgleichen<br />

Rechten durch die Gesellschaft oder die Objektgesellschaften<br />

(klarstellend wird festgehalten,<br />

dass der Erwerb von weiteren Gesellschaftsanteilen<br />

oder die Erhöhung der Beteiligung, beispielsweise<br />

im Zuge von Kapitalerhöhungen<br />

während der Platzierungsfrist, an den Objektgesellschaften,<br />

an denen die Gesellschaft beteiligt<br />

ist, keiner erneuten Beschlussfassung<br />

bedürfen),<br />

• der Widerruf der Geschäftsführungsbefugnis<br />

nebst Generalvollmacht gemäß § 9 Abs. (6)<br />

des Gesellschaftsvertrags,<br />

• die vollständige oder teilweise Einstellung der<br />

Tätigkeit der Gesellschaft,<br />

• eine Veräußerung des Gesellschaftsvermögens<br />

oder wesentlicher Teile des Gesellschaftsvermögens,<br />

insbesondere von Anteilen an Objektgesellschaften,<br />

sowie<br />

• Veräußerung des Vermögens, insbesondere<br />

des Immobilienvermögens, der Objektgesellschaften<br />

oder wesentlicher Teile davon.<br />

Eine Nachschusspflicht kann nur mit den Stimmen<br />

aller Gesellschafter beschlossen werden. Der einzelne<br />

Gesellschafter ist ohne seine Zustimmung<br />

auch nicht verpflichtet, sich an einer beschlossenen<br />

Kapitalerhöhung zu beteiligen.<br />

Das Stimmrecht bemisst sich nach dem Kapitalanteil<br />

(Kapitalkonten I) jedes Gesellschafters mit der Maßgabe,<br />

dass auf je 1 Euro eine Stimme entfällt. Stimmen<br />

können nur einheitlich abgegeben werden.<br />

Beschlussfähigkeit im schriftlichen Umlaufverfahren<br />

ist gegeben, wenn mindestens 30 Prozent der<br />

Stimmen aller Gesellschafter an der Abstimmung<br />

teilnehmen. Sofern eine Gesellschafterversamm-<br />

lung entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />

ordnungsgemäß einberufen wurde,<br />

ist diese unabhängig von der Zahl der anwesenden<br />

oder vertretenen Stimmen beschlussfähig, sofern<br />

der geschäftsführende Kommanditist und der<br />

Treuhandkommanditist anwesend oder vertreten<br />

sind. Wird die Beschlussfähigkeit im schriftlichen<br />

Umlaufverfahren nicht erreicht, können Beschlüsse<br />

in einer weiteren schriftlichen Abstimmung unabhängig<br />

von der Zahl der teilnehmenden Stimmen<br />

gefasst werden (vgl. § 16 des Gesellschaftsvertrags).<br />

Hierauf ist im Rahmen der Bekanntgabe der Abstimmungsgegenstände<br />

hinzuweisen. Alternativ kann<br />

eine Gesellschafterversammlung einberufen werden.<br />

Über das Ergebnis der Abstimmung sind die Gesellschafter<br />

durch Niederschrift zu unterrichten.<br />

Der Inhalt der Niederschrift gilt als von dem einzelnen<br />

Gesellschafter genehmigt, wenn er der<br />

Richtigkeit nicht binnen zwei Wochen seit dem<br />

Empfang gegenüber der Geschäftsführung schriftlich<br />

unter Angabe von Gründen widerspricht (vgl.<br />

§§ 14 und 16 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags).<br />

Die Gesellschafter können einen Beirat zur Beratung,<br />

Unterstützung und Überwachung der Geschäftsführung<br />

bestellen. Bis zur Wahl eines entsprechenden<br />

Beirats ist der geschäftsführende Kommanditist<br />

berechtigt, einen vorläufigen Beirat zu bestellen.<br />

Der Beirat ist berechtigt, von der Geschäftsführung<br />

Berichterstattung über einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten<br />

zu verlangen und eines seiner<br />

Mitglieder oder eines Sachverständigen Dritten<br />

auf Kosten der Gesellschaft zu beauftragen, die<br />

Geschäftsbücher der Gesellschaft einzusehen und<br />

Bericht zu erstatten. Eine Weisungsbefugnis hat er<br />

jedoch nicht (vgl. § 12 des Gesellschaftsvertrags).<br />

Ein Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle<br />

besteht nicht.<br />

10.2.1.11 Ergebnisbeteiligung, Entnahmen/Ausschüttungen<br />

und Liquiditätsüberschuss<br />

Während des Beitrittszeitraumes (Platzierungsphase)<br />

wird das Ergebnis den <strong>Anleger</strong>n vom Zeitpunkt<br />

des Beitritts unabhängig, möglichst im Verhältnis<br />

der geleisteten Einlagen zugewiesen. Nach Ab-<br />

122 123<br />

schluss der Platzierungsphase bestimmt sich die<br />

Beteiligung der <strong>Anleger</strong> am Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

grundsätzlich nach dem Verhältnis der<br />

geleisteten Kapitaleinlage (ohne Agio) zu der Summe<br />

aller Kapitaleinlagen (ohne Agio-Beträge). Von<br />

dem Ergebnis sind die Vergütungen des Komplementärs<br />

und des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

sowie des Treuhandkommanditisten in Abzug<br />

zu bringen. Allen Kommanditisten werden Verlustanteile<br />

auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe<br />

der Kapitalanteile übersteigen; eine Ausgleichspflicht<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft ergibt<br />

sich hierdurch nicht.<br />

Sonderwerbungskosten sind der Fondsgesellschaft<br />

ohne besondere Aufforderung bis spätestens zum<br />

31.03. des Folgejahres schriftlich mitzuteilen; anderenfalls<br />

ist die Fondsgesellschaft nicht verpflichtet,<br />

die Sonderwerbungskosten in der Steuererklärung<br />

zu berücksichtigen, und es können zusätzliche Kosten<br />

für den jeweiligen <strong>Anleger</strong> berechnet werden.<br />

Dies gilt entsprechend für Sonderbetriebsausgaben<br />

und -vermögen.<br />

Sollten bei <strong>Anleger</strong>n Ergebnisse als steuerlich beachtliche<br />

Sonderbetriebseinnahmen oder Sonderwerbungskosten<br />

entstehen, so sind diese Ergebnisse<br />

für steuerliche Zwecke ausschließlich diesen<br />

zuzuweisen. Sofern hieraus bei der Fondsgesellschaft<br />

Mehrbelastungen resultieren, sind diese von<br />

dem verursachenden <strong>Anleger</strong> zu tragen.<br />

Die <strong>Anleger</strong> entscheiden über die Verwendung von<br />

Liquiditätsüberschüssen und Gewinnen (Ausschüttungen/Entnahmen),<br />

soweit sie nicht nach Auffassung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten als<br />

angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung<br />

einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte<br />

der Fondsgesellschaft benötigt werden. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist ist berechtigt, Entnahmen<br />

für das vorangegangene Geschäftsjahr<br />

auch vor einem Beschluss der Gesellschafter zu veranlassen<br />

(vorläufige Entnahmen), nicht jedoch vor<br />

dem 30.06. des Folgejahres. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist und (falls ein solcher gewählt ist)<br />

der Beirat unterbreiten gemeinsam den <strong>Anleger</strong>n<br />

einen Vorschlag über die Höhe der für das voran-


gegangene Geschäftsjahr zu beschließenden Ausschüttungen/Entnahmen.<br />

Die <strong>Anleger</strong> nehmen im<br />

Verhältnis ihres eingezahlten Kapitalanteils ohne<br />

Agio (Kapitalkonto I) zeitanteilig ab dem auf die<br />

Einlageleistung folgenden Monatsersten an den<br />

Ausschüttungen/Entnahmen teil.<br />

Die Fondsgesellschaft (Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. München Dach KG, Innere<br />

Wiener Straße 17, 81667 München) fungiert im<br />

Rahmen dieses Beteiligungsangebots als alleinige<br />

Zahlstelle, die bestimmungsgemäß Zahlungen<br />

(z.B. Ausschüttungen/Entnahmen) an die <strong>Anleger</strong><br />

ausführt. Der Anbieter (Real I.S. AG, Innere<br />

Wiener Straße 17, 81667 München) fungiert alleine<br />

als Zahlstelle, bei der der Verkaufsprospekt und<br />

das Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie<br />

zukünftig den letzten veröffentlichten Jahresabschluss<br />

und den Lagebericht der Fondsgesellschaft<br />

zur kostenlosen Abgabe bereit. Bis zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung hat die Fondsgesellschaft<br />

noch keinen Jahresabschluss veröffentlicht oder<br />

einen Lagebericht erstellt.<br />

10.2.1.12 Haftung der Gesellschafter bzw.<br />

Treugeber<br />

Im Außenverhältnis gegenüber Gläubigern der<br />

Fondsgesellschaft haften die künftig sich als Treugeber<br />

beteiligenden <strong>Anleger</strong> nicht unmittelbar. Im Innenverhältnis<br />

zum Treuhandkommanditisten haben<br />

die <strong>Anleger</strong> jedoch ihren Beteiligungsbetrag zu erbringen<br />

und den Treuhandkommanditisten von<br />

Haftungen gegenüber der Gesellschaft oder Gläubigern<br />

der Gesellschaft freizustellen, denen dieser<br />

aufgrund seiner Treuhänderstellung ausgesetzt ist.<br />

Im Ergebnis haften die <strong>Anleger</strong> daher in gleichem<br />

Umfang wie die direkt beteiligten Kommanditisten.<br />

Soweit der Beteiligungsbetrag eines Gesellschafters<br />

nach Entnahmen unter den Betrag der Haftsumme<br />

gemindert wird, lebt die unmittelbare Haftung<br />

gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft<br />

bis zur Höhe der (anteiligen) Haftsumme wieder<br />

auf (§§ 172 Abs. 4, 171 HGB). Gesellschafter haften<br />

gemäß §§ 161 Abs. 2, 160 HGB trotz ihres Ausscheidens<br />

aus der Fondsgesellschaft für die während der<br />

Zugehörigkeit zur Fondsgesellschaft begründeten<br />

Verbindlichkeiten, wenn die Verbindlichkeit vor Ab-<br />

lauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden fällig<br />

ist und daraus Ansprüche gegen den Gesellschafter<br />

gerichtlich geltend gemacht werden. Zu Details<br />

siehe auch Tz. 3.5.1 ab Seite 48.<br />

10.2.1.13 Dauer der Fondsgesellschaft, Kündigung/<br />

Übertragung und Belastung/Tod eines<br />

Gesellschafters bzw. Treugebers<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Dauer<br />

errichtet. Ein <strong>Anleger</strong> scheidet u. a. aus der Fondsgesellschaft<br />

aus bzw. kann von der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen werden, wenn<br />

• er die Gesellschafts- bzw. Treuhandbeteiligung<br />

wirksam ordentlich gekündigt hat, mit Wirksamwerden<br />

der Kündigung. Dies ist jedoch erstmals<br />

zum 31.12.2030 mit einer Kündigungsfrist<br />

von sechs Monaten möglich;<br />

• ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem<br />

Grund aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses<br />

gekündigt worden ist;<br />

• ihm gegenüber der Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung<br />

erklärt worden ist;<br />

• er durch Gesellschafterbeschluss aus wichtigem<br />

Grund aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />

worden ist;<br />

• über sein Vermögen oder seinen Nachlass ein<br />

Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung<br />

mangels Masse abgelehnt wird und eine entsprechende<br />

Erklärung der Geschäftsführung<br />

erfolgt.<br />

Weitere wichtige Details zur Dauer der Fondsgesellschaft<br />

bzw. zur Kündigung siehe in §§ 25, 26<br />

und 27 des in Tz. 13 abgedruckten Gesellschaftsvertrags<br />

sowie in §§ 9 und 10 des Treuhandvertrags.<br />

Jeder <strong>Anleger</strong> kann seine Gesellschafts- bzw. Treuhandbeteiligung<br />

auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen und damit unter<br />

Einhaltung bestimmter Bedingungen rechtsgeschäftlich<br />

durch Abtretung übertragen oder in sonstiger<br />

Weise darüber verfügen, sofern der geschäftsführende<br />

Kommanditist schriftlich zustimmt. Die freie<br />

Handelbarkeit der Vermögensanlage ist durch<br />

nachstehende Umstände eingeschränkt:<br />

• Der geschäftsführende Kommanditist hat<br />

grundsätzlich einer Übertragung der oder<br />

sonstigen Verfügung über die Vermögensan-<br />

lage zuzustimmen. Die Zustimmung kann insbesondere<br />

bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

verweigert werden. Ein wichtiger Grund<br />

liegt insbesondere auch dann vor, wenn an<br />

Personen übertragen oder zu deren Gunsten<br />

in sonstiger Weise verfügt werden soll, die (i)<br />

Staatsangehörige der USA sind, (ii) Inhaber einer<br />

dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung<br />

der USA („Green Card“) sind, (iii)<br />

ihren gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz oder<br />

Sitz in den USA haben und/oder (iv) die Beteiligung<br />

für eine Vermögensmasse mit Sitz in<br />

den USA eingehen oder einer solchen anbieten.<br />

Ein wichtiger Grund liegt ebenfalls vor, wenn<br />

infolge der Übertragung bzw. Verfügung (i)<br />

gegen in- oder ausländisches Wertpapier-/Investmentrecht<br />

oder sonstiges Aufsichtsrecht<br />

verstoßen wird und/oder die Fondsgesellschaft<br />

künftig in- oder ausländischem Wertpapier-/<br />

Investmentrecht oder sonstigem Aufsichtsrecht<br />

unterläge und/oder (ii) in sonstiger Weise gegen<br />

Gesetze oder Rechtsvorschriften verstoßen<br />

würde und/oder (iii) wenn sich ein Erwerber<br />

nicht nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes<br />

in der jeweils gültigen Fassung hinreichend<br />

legitimiert.<br />

• Eine Übertragung kann jeweils nur zum Ablauf<br />

des 31.12. eines Jahres bzw. zum Beginn des<br />

01.01. eines Jahres erfolgen.<br />

• Jeder Gesellschafter bzw. Treugeber kann über<br />

seinen Gesellschafts- bzw. Treuhandanteil unter<br />

Einhaltung der nachstehenden Bedingungen<br />

verfügen, sofern der geschäftsführende Kommanditist<br />

schriftlich zugestimmt hat. Hierunter<br />

fallen insbesondere jede Übertragung eines<br />

Gesellschafts- bzw. Treuhandanteils oder<br />

eines Teils eines Gesellschafts- bzw. Treuhandanteils,<br />

beispielsweise anlässlich einer Schenkung,<br />

Veräußerung oder der Aufnahme neuer<br />

Gesellschafter oder Treugeber, und, soweit<br />

nicht nach diesem Vertrag unzulässig, sonstige<br />

Verfügungen über einen Gesellschafts- bzw.<br />

Treuhandanteil sowie die Abtretung von anderen<br />

Rechten oder Ansprüchen eines Gesellschafters<br />

bzw. Treugebers, die auf seiner Zugehörigkeit<br />

zur Fondsgesellschaft beruhen<br />

(insgesamt auch als „Verfügungen“ bezeichnet).<br />

Außer bei Veräußerung des Gesellschafts-<br />

124 125<br />

bzw. Treuhandanteils an Ehepartner, Eltern<br />

oder Kinder steht der Bayernfonds Immobiliengesellschaft<br />

mbH ein Vorkaufsrecht gemäß<br />

den Bestimmungen des § 23 Abs. (2) Gesellschaftsvertrag<br />

zu. Für die Rechtsnachfolge<br />

und Übertragungen im Fall des Todes eines<br />

Gesellschafters gilt § 24 des Gesellschaftsvertrags.<br />

• Die vollständige oder teilweise Übertragung<br />

eines Gesellschafts- bzw. Treuhandanteils an<br />

eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften<br />

und Ehepaaren in der Form einer Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts bzw. Gemeinschaft<br />

ist nicht gestattet.<br />

• Die Bestellung von Pfandrechten ist grundsätzlich<br />

unzulässig, wobei der geschäftsführende<br />

Kommanditist auf schriftlichen Antrag<br />

hiervon nach eigenem Ermessen Ausnahmen<br />

zulassen kann. Eine Einräumung von dinglichen<br />

Nutzungsrechten am Gesellschaftsanteil durch<br />

den Gesellschafter bzw. Treugeber ist ebenfalls<br />

unzulässig. Gleiches gilt für jede Form von Unterbeteiligungen<br />

oder Treuhandverhältnissen,<br />

die wirtschaftlich als Unterbeteiligung oder<br />

vergleichbar anzusehen ist. Hiervon ausgenommen<br />

sind vertragliche Gestaltungen die<br />

bei einem Verkauf eines Gesellschaftsanteils<br />

an einen Dritten über eine Zweitmarktbörse<br />

wirtschaftlich oder rechtlich als Unterbeteiligung<br />

oder Treuhandverhältnis angesehen<br />

werden können, jedoch zeitlich begrenzt auf<br />

den Abwicklungszeitraum eines Zweitmarktverkaufs<br />

zum 31.12. des Kalenderjahres.<br />

• Die Teilung von Gesellschaftsanteilen zur Übertragung<br />

erfordert grundsätzlich die Zustimmung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Bei Teilung entstehende Gesellschaftsanteile<br />

sollen mindestens 15.000 Euro betragen, wobei<br />

der geschäftsführende Kommanditist nach<br />

eigenem Ermessen auch geringere Beteiligungen<br />

zulassen kann. Beteiligungen müssen jeweils<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

• Die im Zusammenhang mit einer Übertragung<br />

oder Teilung von Gesellschafts- bzw. Treuhandbeteiligungen<br />

verbundenen Kosten trägt der<br />

die Gesellschafts- oder Treuhandbeteiligung<br />

übertragende bzw. teilende <strong>Anleger</strong>. Die Kosten,<br />

zu denen auch eventuell bei der Fondsgesell


schaft anfallende Steuern gehören, werden<br />

diesem <strong>Anleger</strong> von dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten gesondert in Rechnung gestellt.<br />

Die zu ersetzenden Kosten, mit Ausnahme<br />

eventuell bei der Fondsgesellschaft anfallender<br />

Steuern, bestimmen sich nach dem<br />

Preisverzeichnis der Fondsgesellschaft oder<br />

dessen Geschäftsbesorgers, das von <strong>Anleger</strong>n<br />

jederzeit eingesehen werden kann. Für das Jahr<br />

2012 beträgt die Gebühr demnach 250 Euro<br />

zzgl. Umsatzsteuer.<br />

• Übertragungen bzw. Teilungen von Treuhandbeteiligungen<br />

bedürfen in Ergänzung vorstehender<br />

Voraussetzungen jeweils der Zustimmung<br />

des Treuhandkommanditisten (§ 8 des<br />

Treuhandvertrags).<br />

• Für den Handel mit Beteiligungen an der Fondsgesellschaft<br />

gibt es keinen funktionsfähigen<br />

Markt und es ist nicht absehbar, dass sich ein<br />

solcher Markt entwickelt. Die Fungibilität ist<br />

somit eingeschränkt, ein Verkauf der Beteiligung<br />

ist nicht gewährleistet.<br />

Jede beabsichtigte Übertragung bzw. Verfügung<br />

hat der Gesellschafter bzw. Treugeber dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten vorher schriftlich<br />

anzuzeigen und die Zustimmung zu beantragen.<br />

Zu Details zur Übertragung, Belastung und Teilung<br />

von Gesellschaftsanteilen siehe § 23 des in<br />

Tz. 13 abgedruckten Gesellschaftsvertrags sowie<br />

die Risikohinweise in Tz. 3.2.11 auf Seite 36.<br />

Stirbt ein Gesellschafter, wird die Fondsgesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern fortgesetzt. Die Beteiligung<br />

des Gesellschafters geht auf seine Erben über. Soweit<br />

die Erben die Beteiligung in Erfüllung eines<br />

Vermächtnisses oder einer Auseinandersetzungsanordnung<br />

des Erblassers ganz oder teilweise übertragen,<br />

wird der Begünstigte neuer Gesellschafter.<br />

Liegt in der Person des Erben, des Vermächtnisnehmers<br />

oder des Begünstigten einer Auseinandersetzungsanordnung<br />

ein wichtiger Grund gemäß § 23<br />

Abs. (1) Satz 3 Buchstaben a) bis d) des Gesellschaftsvertrags<br />

vor, kann der Übergang der Beteiligung<br />

binnen sechs Wochen nach Vorliegen der erforder-<br />

lichen Informationen und Dokumente vom geschäftsführenden<br />

Kommanditisten durch schriftliche<br />

Erklärung untersagt werden. In diesem Fall<br />

scheidet der Erbe aus der Fondsgesellschaft aus.<br />

Besteht der wichtige Grund in der Person des Vermächtnisnehmers<br />

bzw. Begünstigten einer Auseinandersetzungsanordnung,<br />

bleibt der Erbe bzw. bleiben<br />

die Erben Gesellschafter. Beim Versterben eines<br />

<strong>Anleger</strong>s, der Direktkommanditist der Fondsgesellschaft<br />

war, gelten die Besonderheiten gemäß § 24<br />

Abs. (1) Gesellschaftsvertrag.<br />

Der Erbfall ist dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die<br />

Erben bzw. Vermächtnisnehmer müssen sich durch<br />

Vorlage eines Erbscheins oder eines Erbnachweises<br />

entsprechend § 35 GBO legitimieren. Mehrere<br />

Erben oder Vermächtnisnehmer haben zur Wahrnehmung<br />

ihrer Rechte aus der Beteiligung einen<br />

gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestellen und<br />

dem geschäftsführenden Kommanditisten die Bestellung<br />

schriftlich unter Angabe von Namen und<br />

Adresse des Bestellten anzuzeigen. Bis zur Klärung<br />

des Erbfalls ruhen die Stimmrechte, und ausstehende<br />

Ausschüttungen werden zurückbehalten.<br />

Die Erbunterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen.<br />

Andernfalls ist die Fondsgesellschaft berechtigt,<br />

den Erben, Vermächtnisnehmern bzw.<br />

Begünstigten die Kosten für eine Übersetzung in<br />

Rechnung zu stellen. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt,<br />

nach eigenem Ermessen Rechtsgutachten<br />

zu Fragen einzuholen, die sich aus der ausländischen<br />

Staatsangehörigkeit, Ansässigkeit oder ausländischem<br />

Wohnsitz der Erben, Vermächtnisnehmer<br />

bzw. Begünstigten und mögliche Auswirkungen<br />

auf die Fondsgesellschaft ergeben. Sofern die ausländische<br />

Staatsangehörigkeit, Ansässigkeit bzw.<br />

der ausländische Wohnsitz der Erben, Vermächtnisnehmer<br />

bzw. Begünstigten zu Risiken bzw. Zusatzkosten<br />

für die Fondsgesellschaft führen könnte,<br />

ist die Fondsgesellschaft berechtigt, den Erben,<br />

Vermächtnisnehmer bzw. Begünstigten als Fondsgesellschafter<br />

abzulehnen, so dass dieser aus der<br />

Fondsgesellschaft ausscheidet. Die Fondsgesellschaft<br />

kann auf die vorstehende Legitimierung<br />

verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine<br />

beglaubigte Abschrift des Testaments des Gesellschafters<br />

sowie die Niederschrift über die Eröffnungsverhandlung<br />

des Nachlassgerichts vorgelegt<br />

wird.<br />

Weitere wichtige Details hierzu siehe in § 24 des<br />

in Tz. 13 abgedruckten Gesellschaftsvertrags sowie<br />

die Risikohinweise in Tz. 3.2.11 auf Seite 36.<br />

10.2.1.14 Auseinandersetzungsguthaben,<br />

Abfindung<br />

Scheidet ein <strong>Anleger</strong> aus der Fondsgesellschaft aus,<br />

hat er – außer wenn ihm gegenüber gemäß § 7 des<br />

Gesellschaftsvertrags der Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung<br />

erklärt worden ist – grundsätzlich<br />

Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des Verkehrswerts<br />

seiner Beteiligung. Der Anteil des <strong>Anleger</strong>s<br />

am Verkehrswert der Fondsgesellschaft („Verkehrswert<br />

der Beteiligung“) bestimmt sich nach dem<br />

Verhältnis der festen Kapitaleinlage (Kapitalkonto I)<br />

zur Summe der festen Kapitaleinlagen sämtlicher<br />

Gesellschafter.<br />

Scheidet ein <strong>Anleger</strong> u. a. wegen einer Kündigung<br />

des Gesellschaftsverhältnisses aus wichtigem Grund,<br />

Ausschluss durch Gesellschafterbeschluss aus wichtigem<br />

Grund, Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse gemäß § 26 Abs. (1) lit.<br />

b), d) bis f) des Gesellschaftsvertrags aus der Fondsgesellschaft<br />

aus, bestimmt sich die Abfindung nach<br />

dem Verkehrswert seiner Beteiligung unter Berücksichtigung<br />

eines Abschlags in Höhe von 20 Prozent<br />

(verminderter Verkehrswert der Beteiligung).<br />

Das Auseinandersetzungsguthaben wird sechs Monate<br />

nach seiner verbindlichen Feststellung fällig,<br />

der Anspruch auf eine Abfindung sechs Monate<br />

nach Wirksamwerden der Kündigung. Die Fondsgesellschaft<br />

ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />

oder die Abfindung in fünf gleichen<br />

Jahresraten auszuzahlen. In diesem Fall ist<br />

der jeweils rückständige Rest mit einem für Spareinlagen<br />

üblichen Zinssatz jährlich zu verzinsen.<br />

Weitere wichtige Details hierzu siehe in § 28 des<br />

in Tz. 13 abgedruckten Gesellschaftsvertrags.<br />

126 127<br />

10.2.1.15 Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft wird durch Beschluss der Gesellschafter<br />

aufgelöst. Die Fondsgesellschaft kann<br />

zum Ende eines jeden Geschäftsjahres aufgelöst<br />

werden. Im Fall einer Auflösung ist die Fondsgesellschaft<br />

durch den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen<br />

zu verwerten. § 265 Abs. 2, 4 und 5 und § 273<br />

Abs. 4 AktG gelten entsprechend.<br />

Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft gegenüber<br />

Drittgläubigern (einschließlich des Geschäftsbesorgers,<br />

der in diesem Fall Anspruch auf Ersatz seiner<br />

nachgewiesenen Auslagen zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer sowie etwaiger Vergütungen<br />

bzw. Mehrerlösbeteiligungen gemäß dem separat<br />

abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

hat), danach gegenüber dem Komplementär, dem<br />

geschäftsführenden Kommanditisten und dem Treuhandkommanditisten<br />

sowie im Anschluss gegenüber<br />

den Gesellschaftern auszugleichen. Ein verbleibender<br />

Verwertungserlös wird im Verhältnis<br />

der Kapitaleinlagen (Kapitalkonten I) an die Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber ausgezahlt. Eine Haftung<br />

des Komplementärs für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />

ist ausgeschlossen.<br />

10.2.1.16 Schlichtungsverfahren<br />

Der Anbieter, die Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist<br />

haben sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

angeschlossen und unterwerfen sich der gültigen<br />

Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser<br />

Verfahrensordnung ergehen.<br />

<strong>Anleger</strong> der Fondsgesellschaft haben die Möglichkeit,<br />

im Fall von Streitigkeiten ihre Beschwerden<br />

schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

zu richten und damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten. Das Verfahren wird<br />

schriftlich geführt. Soweit sich die Parteien nicht<br />

während des Verfahrens einigen, ergeht als Ergebnis<br />

der Prüfung ein Schlichtungsspruch der Ombudsper


son. Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds ist die Beschwerdegegnerin an<br />

einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden,<br />

sofern der Beschwerdegegenstand 5.000<br />

Euro nicht übersteigt. Die Berechnung der Höhe<br />

des Beschwerdegegenstands richtet sich nach der<br />

von dem beschwerdeführenden <strong>Anleger</strong> geltend<br />

gemachten Forderung. Das bedeutet, dass die Beschwerdegegnerin<br />

in einem solchen Fall einer Entscheidung<br />

der Ombudsperson, die die Beschwerdegegnerin<br />

verpflichtet, nachkommen muss und<br />

gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen<br />

Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden<br />

mit einem höheren Streitwert, gibt die Ombudsperson<br />

eine Empfehlung ab. Dem Investor steht es<br />

immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />

Für nähere Informationen zur Ombudsperson<br />

und dem Schlichtungsverfahren kontaktieren Sie<br />

bitte:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Tel.: 030/257 616 90, Fax: 030/257 616 91<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die Verfahrensordnung und weitergehende<br />

Informationen finden Sie zudem im Internet<br />

unter www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

10.2.2 Der Treuhandvertrag<br />

10.2.2.1 Gegenstand des Treuhandvertrags/Aufgaben<br />

und Rechtsgrundlage der Tätigkeit<br />

des Treuhänders (Treuhandkommanditist)/wesentliche<br />

Rechte und Pflichten<br />

des Treuhänders/Vergütung des Treuhänders<br />

Die FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH, mit Sitz in<br />

München (Geschäftsanschrift: Schleißheimer Str. 4,<br />

80333 München), schließt als Treuhandkommanditist<br />

mit allen künftig als Treugebern beitretenden<br />

<strong>Anleger</strong>n gleichlautende Treuhandverträge, wobei<br />

der Treuhandvertrag in jedem Fall die Rechtsgrundlage<br />

der Tätigkeit des Treuhänders darstellt (Details<br />

zum Treuhandkommanditisten siehe Tz. 12.6). Aufgabe<br />

des Treuhandkommanditisten ist das Halten<br />

und Verwalten der Kommanditbeteiligung des als<br />

Treugeber beitretenden <strong>Anleger</strong>s im eigenen Namen,<br />

aber für Rechnung des Treugebers, wobei<br />

für das Verhältnis zwischen Treugeber und dem<br />

Treuhandkommanditisten die Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />

entsprechend gelten. Die wesentlichen<br />

Rechte und Pflichten des Treuhandkommanditisten<br />

umfassen die Pflicht, dem <strong>Anleger</strong> die<br />

Ansprüche aus der treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditeinlage abzutreten, ihm Vollmacht im<br />

Hinblick auf die Ausübung der Stimmrechte zu erteilen,<br />

ein Treugeberregister zu führen, Rechnungslegungs-<br />

und Berichtspflichten sowie die Pflicht,<br />

die Interessen des <strong>Anleger</strong>s wahrzunehmen. Der<br />

Treuhandkommanditist hat gegenüber dem <strong>Anleger</strong><br />

ein Recht auf Freistellung von Ansprüchen und<br />

Haftung sowie gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

einen Anspruch auf eine jährliche Vergütung (Details<br />

hierzu siehe im in Tz. 14 in diesem Verkaufsprospekt<br />

abgedruckten Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die mit der<br />

Treuhandschaft für sämtliche Treugeber verbundenen<br />

Tätigkeiten ab dem Jahr 2012 eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von insgesamt 16.000 Euro jeweils<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils<br />

gültiger Höhe. Die Vergütung erhöht sich jährlich,<br />

erstmals für das Jahr 2013, um 2 Prozent. Die Vergütung<br />

ist spätestens am 31.12. eines jeden Jahres<br />

gegen Ausfertigung einer Rechnung zur Zahlung<br />

fällig. Die Vergütung, ebenso wie die nachgewiesenen<br />

angemessenen Reisekosten sowie die Kosten,<br />

die dem Treuhandkommanditisten für drucktechnische<br />

Anfertigungen und den Versand der<br />

für die Treugeber bestimmten Unterlagen im Zusammenhang<br />

mit Gesellschafterversammlungen<br />

und schriftlichen Gesellschafterabstimmungen entstehen,<br />

sind Kosten der Fondsgesellschaft und werden<br />

von dieser an den Treuhandkommanditisten<br />

gezahlt. Darüber hinaus stehen dem Treuhandkommanditisten<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

und auch keine sonstigen Gesamtbezüge<br />

zu, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art. Der Gesamtbetrag der für die<br />

Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung<br />

des Treuhandkommanditisten beträgt über<br />

den Prognosezeitraum 214.593 Euro zzgl. gesetzlich<br />

geschuldeter Umsatzsteuer.<br />

10.2.2.2 Rechtsverhältnisse<br />

Der Treuhandkommanditist tritt nach außen im eigenen<br />

Namen auf und wird als Kommanditist in das<br />

Handelsregister eingetragen. Im Innenverhältnis<br />

handelt der Treuhandkommanditist im Auftrag und<br />

für Rechnung der Treugeber, so dass die Stellung<br />

des Treugebers wirtschaftlich der eines Kommanditisten<br />

der Fondsgesellschaft entspricht. Die Treugeber<br />

bilden untereinander keine eigene Innengesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts.<br />

Der Beteiligungsbetrag eines Treugebers ohne Agio<br />

soll mindestens 15.000 Euro betragen; Beteiligungen<br />

müssen jeweils (ohne Berücksichtigung des<br />

Agios) durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Der Treugeber<br />

hat die in der Beitrittserklärung bezeichnete<br />

Kapitaleinlage (Beteiligungsbetrag) zzgl. 5 Prozent<br />

Agio fristgerecht einzuzahlen. Im Verzugsfall gelten<br />

die Regelungen des Gesellschaftsvertrags entsprechend<br />

(vgl. § 7 des Gesellschaftsvertrags).<br />

10.2.2.3 Wesentliche Rechte und Pflichten des<br />

Treugebers<br />

Der Treugeber ist verpflichtet, den von ihm übernommenen<br />

Beteiligungsbetrag zzgl. Agio gemäß<br />

den Bedingungen der Beitrittsvereinbarung zu erbringen.<br />

Der Treuhandkommanditist ist in Abstimmung<br />

mit der Fondsgesellschaft zum Rücktritt von<br />

dem Treuhandvertrag berechtigt, wenn der Treugeber<br />

seiner Verpflichtung zur Einzahlung des Beteiligungsbetrags<br />

nicht oder nicht vollständig nachkommt.<br />

Stattdessen kann die Fondsgesellschaft,<br />

vertreten durch den geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

den Beteiligungsbetrag unter Beachtung<br />

der Mindestzeichnungssumme (§1 Abs. 2 Treuhandvertrag)<br />

auf den Betrag der geleisteten Zahlung<br />

abzgl. 5 Prozent Agio herabsetzen (§ 4 Abs. 5 Treuhandvertrag).<br />

Der Treugeber hat alle Rechte und Pflichten des<br />

Treuhandkommanditisten aus dem Gesellschaftsvertrag,<br />

mit Ausnahme der dort speziell im Hinblick<br />

auf den Treuhandkommanditisten vorgesehenen<br />

Rechte (z. B. Kapitalerhöhung zur Aufnahme<br />

weiterer <strong>Anleger</strong>) und Pflichten, zu übernehmen<br />

(siehe § 4 Abs. 1 des Treuhandvertrags).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt dem Treugeber<br />

128 129<br />

seine Ansprüche aus dem für den Treugeber gehaltenen<br />

Treuhandkommanditanteil auf den festgestellten<br />

Gewinn, die beschlossenen Entnahmen<br />

sowie auf dasjenige, was ihm im Fall seines Ausscheidens<br />

oder der Beendigung der Fondsgesellschaft<br />

zusteht, ab. Die Abtretung ist aufschiebend<br />

bedingt auf die Einzahlung des Beteiligungsbetrags<br />

zzgl. Agio durch den Treugeber, die der Treugeber<br />

annimmt. Der Treuhandkommanditist bleibt ermächtigt,<br />

die an den Treugeber abgetretenen Ansprüche<br />

im eigenen Namen einzuziehen (§ 5 Abs.<br />

1 des Treuhandvertrags).<br />

Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />

und an sonstigen Abstimmungen<br />

(schriftliches Umlaufverfahren) teilzunehmen.<br />

Der Treuhandkommanditist erteilt dem Treugeber<br />

Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts aus dem<br />

für ihn treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil<br />

und der ihm aus diesem Kapitalanteil zustehenden<br />

Kontroll- und Widerspruchsrechte eines Kommanditisten.<br />

Diese Vollmacht kann nur aus wichtigem<br />

Grund widerrufen werden. Wenn der Treugeber sein<br />

Stimmrecht nicht selbst oder durch einen Dritten<br />

wahrnimmt oder er nicht für den Einzelfall vorher<br />

eine andere Weisung erteilt, wird der Treuhandkommanditist<br />

angewiesen, das Stimmrecht entsprechend<br />

den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft auszuüben. Beim Beschluss<br />

der Gesellschafterversammlung über Nachschüsse<br />

in die Fondsgesellschaft (§ 15 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags)<br />

wird sich der Treuhänder einer<br />

Stimmabgabe für den Treugeber enthalten, sofern<br />

der Treugeber keine Weisung hinsichtlich der Stimmabgabe<br />

erteilt hat (§ 5 Abs. 7 des Treuhandvertrags).<br />

10.2.2.4 Treugeberregister und Datenschutz<br />

Der Treuhandkommanditist führt ein Register über<br />

alle persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten<br />

der Treugeber (§ 3 Abs. 1 des in Tz. 14 abgedruckten<br />

Treuhandvertrags).<br />

Der Treugeber ist damit einverstanden, dass die in<br />

der Beitrittsvereinbarung des Treugebers mitgeteilten<br />

personenbezogenen Daten sowie weitere<br />

personenbezogene Daten, die zukünftig in unmittelbarem<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung des


Treugebers erhoben werden (zusammen „Daten“),<br />

durch die Fondsgesellschaft, den Treuhänder sowie<br />

die mit der Begründung und Verwaltung der<br />

Beteiligung befassten Personen (der Vertriebspartner,<br />

der Geschäftsbesorger der Fondsgesellschaft,<br />

zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Steuerberater<br />

und Wirtschaftsprüfer der Fondsgesellschaft<br />

und die finanzierenden Kreditinstitute) in EDV-Anlagen<br />

gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.<br />

Sie werden ausschließlich zur Begründung und Verwaltung<br />

der Beteiligung des Treugebers und zu<br />

seiner Betreuung verwendet und nach Beendigung<br />

seiner Beteiligung gelöscht, soweit eine Aufbewahrung<br />

nach gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich<br />

ist. Dies schließt auch erforderliche Übermittlungen<br />

von Daten an die zuständigen Finanzbehörden<br />

(beispielsweise eine erforderliche Meldung der Beteiligung<br />

nach § 138 Abs. 2 und 3 AO an das Wohnsitzfinanzamt<br />

des Treugebers durch den Steuerberater<br />

der Fondsgesellschaft) ein. Der Treugeber<br />

erklärt sich damit einverstanden, dass der vermittelnde<br />

Vertriebspartner ihm mitgeteilte Änderungen<br />

bezüglich der Daten des Treugebers an den<br />

Treuhänder und an die Fondsgesellschaft und den<br />

Geschäftsbesorger der Fondsgesellschaft übermittelt.<br />

Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe<br />

der Daten anderer Treugeber.<br />

10.2.2.5 Freistellung des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten<br />

von allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang<br />

mit Erwerb und Halten der treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligung stehen. Der Treugeber<br />

haftet nicht für die Erfüllung der Verbindlichkeiten<br />

anderer Treugeber (siehe § 4 Abs. 2 des Treuhandvertrags).<br />

10.2.2.6 Übertragung der Beteiligung<br />

Treugeber können ihre Beteiligung zu den gleichen<br />

Zeitpunkten und unter den gleichen Voraussetzungen<br />

übertragen wie Kommanditisten (vgl. § 23 des<br />

Gesellschaftsvertrags und § 8 des Treuhandvertrags).<br />

Der Treuhandkommanditist hat jeder zulässigen<br />

Verfügung zuzustimmen (§ 8 Abs. 1 des Treuhandvertrags).<br />

10.2.2.7 Dauer, Kündigung<br />

Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit<br />

geschlossen. Der Treugeber kann den Treuhandvertrag<br />

jederzeit kündigen, indem er seine Beteiligung<br />

gemäß § 5 Abs. (4) des Gesellschaftsvertrags<br />

in eine direkte Beteiligung als Kommanditist umwandelt.<br />

Darüber hinaus kann der Treugeber<br />

den Treuhandvertrag ordentlich erstmals zum<br />

31.12.2030 mit einer Frist von sechs Monaten kündigen,<br />

danach mit gleicher Frist jeweils zum Ende<br />

eines Geschäftsjahres der Fondsgesellschaft. Die<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon<br />

unberührt. Details hierzu siehe in § 9 Abs. 1 des<br />

in Tz. 14 abgedruckten Treuhandvertrags.<br />

Darüber hinaus endet der Treuhandvertrag, wenn<br />

der Treuhandkommanditist vom Treuhandvertrag<br />

zurücktritt, der Treuhandkommanditist ohne einen<br />

Nachfolger aus der Fondsgesellschaft ausscheidet<br />

und/oder der Treuhänder gegenüber dem Treugeber<br />

schriftlich feststellt, dass in der Person des Treugebers<br />

ein Grund vorliegt, aufgrund dessen ein<br />

Gesellschafter gemäß § 26 Abs. (1) lit. b) bis g) des<br />

Gesellschaftsvertrags aus der Fondsgesellschaft<br />

ausscheiden würde (siehe § 9 Abs. 2 des Treuhandvertrags).<br />

Verstirbt ein Treugeber, wird der Treuhandvertrag<br />

mit seinen Erben oder mit einem seiner Erben<br />

fortgesetzt (siehe § 10 des Treuhandvertrags). Der<br />

Treuhandkommanditist ist berechtigt, den Übergang<br />

des Treuhandanteils entsprechend § 24 Abs.<br />

(2) des Gesellschaftsvertrags zu untersagen. In diesem<br />

Fall endet dieser Treuhandvertrag. Im Übrigen<br />

gelten die Regelungen bei Tod eines Gesellschafters<br />

in § 24 des Gesellschaftsvertrags auch im Rahmen<br />

des Treuhandvertrags entsprechend.<br />

Im Detail siehe zur Beendigung des Treuhandvertrags<br />

und Tod eines Treugebers in Tz. 14 die §§ 9<br />

bis 12 des Treuhandvertrags.<br />

10.2.3 Gesellschaftsverträge der Objektgesellschaften<br />

Nachfolgend werden die wesentlichen Regelungen<br />

der drei gleichlautenden Gesellschaftsverträge der<br />

Objektgesellschaften (Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München KG, Bayern-<br />

fonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt<br />

München Ungerer Straße KG und Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München<br />

Landsberger Straße KG) dargestellt. Die Objektgesellschaften<br />

sind jeweils Eigentümer der Rechte an<br />

den Fondsobjekten und die Fondsgesellschaft investiert<br />

insoweit über die Beteiligungen an den<br />

Objektgesellschaften mittelbar in die Fondsobjekte.<br />

Vor diesem Hintergrund stellen die Gesellschaftsanteile<br />

(Kommanditanteile), die die Fondsgesellschaft<br />

an den Objektgesellschaften hält, neben<br />

den Fondsobjekten Anlageobjekte im Rahmen der<br />

vorliegenden Vermögensanlage dar und daher sind<br />

die gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf der<br />

Ebene dieser Anlageobjekte (Objektgesellschaften)<br />

von wesentlicher Bedeutung im Rahmen der Vermögensanlage.<br />

10.2.3.1 Rechtsform, Sitz<br />

Die Objektgesellschaften sind Personengesellschaften<br />

deutschen Rechts in der Rechtsform der<br />

Kommanditgesellschaft in der Ausgestaltung der<br />

GmbH & Co. KG. Sie haben ihren Sitz in München.<br />

10.2.3.2 Zweck der Objektgesellschaften<br />

Gegenstand der Objektgesellschaften ist der direkte<br />

und/oder indirekte Erwerb, die Vermietung und<br />

Verpachtung sowie die Verwaltung von Grundstücken<br />

und grundstücksgleichen Rechten sowie die<br />

Veräußerung von Grundstücken oder grundstücksgleichen<br />

Rechten. Dazu haben die drei Objektgesellschaften<br />

die in Tz. 10.4.1 dargestellten Kaufverträge<br />

nebst damit verbundener Vereinbarungen<br />

geschlossen und somit die drei Fondsobjekte (Details<br />

siehe Tz. 5) mit dem Ziel erworben, diese langfristig<br />

zu vermieten und zu verwalten. Den Objektgesellschaften<br />

ist jegliche gewerbliche Betätigung<br />

untersagt, und diese sind ausschließlich vermögensverwaltend<br />

im ertragsteuerlichen Sinne tätig.<br />

10.2.3.3 Gesellschafter, Kommanditeinlagen,<br />

Haftsumme<br />

Persönlich haftender Gesellschafter der Objektgesellschaften<br />

ist jeweils die GS Beteiligungs GmbH<br />

(„Komplementär“), jeweils ohne Kapitaleinlage.<br />

Beschränkt haftende Gesellschafter („Kommanditisten“)<br />

sind:<br />

130 131<br />

Geschäftsführender Kommanditist in den drei Objektgesellschaften<br />

ist jeweils die Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. München Dach<br />

KG (nachfolgend auch „Fondsgesellschaft“ bzw.<br />

„geschäftsführender Kommanditist“ genannt), jeweils<br />

mit einer in das Handelsregister einzutragenden<br />

Haftsumme von 100,00 Euro.<br />

Weiterer Kommanditist (ohne Geschäftsführungsbefugnis)<br />

ist die Bayernfonds Immobiliengesellschaft<br />

mbH (nachfolgend auch „BFI“) jeweils mit<br />

einer in das Handelsregister einzutragenden Haftsumme<br />

von 100,00 Euro.<br />

Die Fondsgesellschaft hält zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

jeweils einen festen Kapitalanteil<br />

von 430 Euro und die BFI jeweils einen festen Kapitalanteil<br />

in Höhe von 70 Euro an den drei Objektgesellschaften.<br />

Im Zuge der weiteren Platzierung<br />

des Beteiligungskapitals am Emittenten wird die<br />

Fondsgesellschaft insgesamt ihren Kapitalanteil,<br />

aufgeteilt auf einen festen Kapitalanteil auf bis zu<br />

3.059.478 Euro und ihren variablen Kapitalanteil<br />

auf bis zu 58.130.075 Euro erhöhen, so dass ihr Anteil<br />

am Festkapital jeweils 94,67 Prozent entspricht<br />

und sie mit diesem Anteil am Vermögen der jeweiligen<br />

Objektgesellschaft beteiligt ist. In diesem Zusammenhang<br />

wird die BFI ihren festen Kapitalanteil<br />

insgesamt auf bis zu 172.273 Euro erhöhen, so<br />

dass ihr Anteil am Festkapital jeweils 5,33 Prozent<br />

entspricht und sie mit diesem Anteil am Vermögen<br />

der jeweiligen Objektgesellschaft beteiligt ist. Ein<br />

zusätzlicher variabler Kapitalanteil ist nicht zu erbringen.<br />

Die derzeitigen Einlagen sind noch nicht geleistet.<br />

Zu Nachschüssen sind die Gesellschafter – auch im<br />

Fall von Kapitalerhöhungen – nicht verpflichtet.<br />

Rechte und Pflichten der Gesellschafter richten sich<br />

nach den Beträgen der übernommenen Pflichteinlagen.<br />

10.2.3.4 Ergebnisbeteiligung/Entnahmen<br />

Die Beteiligung der Gesellschafter am Ergebnis der<br />

Gesellschaft, wie es sich nach Abzug der Erlöse aus<br />

Grundstücksverkäufen (siehe nachstehenden Absatz)<br />

und Berücksichtigung der Vergütung des Komplementärs<br />

ergibt, bestimmt sich grundsätzlich


nach dem Verhältnis der Kapitalanteile (Kapitalkonten<br />

I und II) auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen. Die Beteiligung der Gesellschafter<br />

am Ergebnis der Gesellschaft bestimmt<br />

sich hiervon abweichend ab dem Zeitpunkt, ab dem<br />

das gesellschaftsvertraglich definierte Mitverkaufsrecht<br />

erstmalig ausgeübt werden kann und der<br />

geschäftsführende Kommanditist seine Beteiligung<br />

an der Gesellschaft zu mehr als 50 Prozent<br />

verkauft hat, nach dem Verhältnis der festen Kapitalanteile<br />

(Kapitalkonten I gemäß der gesellschaftsvertraglichen<br />

Definition) zum jeweiligen Bilanzstichtag.<br />

Allen Gesellschaftern werden Verlustanteile<br />

auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer<br />

Kapitalanteile übersteigen; eine Ausgleichspflicht<br />

ergibt sich hierdurch nicht.<br />

Erlöse aus Grundstücksverkäufen und der Abfindung<br />

werden bei der Verteilung des Jahresergebnisses<br />

auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die<br />

Beteiligung der Gesellschafter an den Erlösen aus<br />

Grundstücksverkäufen bestimmt sich allein nach<br />

dem Verhältnis der festen Kapitalanteile (Kapitalkonto<br />

I wie im Gesellschaftsvertrag definiert) zum<br />

jeweiligen Bilanzstichtag. Für Entnahmen gilt dies<br />

entsprechend, soweit die Liquidität für die Entnahmen<br />

aus Erlösen aus Grundstücksverkäufen stammt.<br />

Die BFI partizipiert dadurch in Höhe ihres festen<br />

Kapitalanteils von 5,33 Prozent an den Erlösen aus<br />

den Grundstücksverkäufen.<br />

Die Gesellschafter entscheiden über die Verwendung<br />

von Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen),<br />

soweit sie nicht nach Auffassung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten als angemessene Liquiditätsreserve<br />

zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen<br />

Fortführung der Geschäfte der Gesellschaft<br />

benötigt werden. Die Gesellschafter nehmen grundsätzlich<br />

im Verhältnis der Kapitalanteile (Kapitalkonten<br />

I und II gemäß der gesellschaftsvertraglichen<br />

Definition) an Entnahmen teil. Die Beteiligung der<br />

Gesellschafter an Entnahmen bestimmt sich hiervon<br />

abweichend ab dem Zeitpunkt, ab dem das<br />

gesellschaftsvertraglich bestehende Mitverkaufsrecht<br />

erstmalig ausgeübt werden kann und der<br />

geschäftsführende Kommanditist seine Beteiligung<br />

an der Gesellschaft zu mehr als 50 Prozent verkauft<br />

hat, nach der jeweiligen Beteiligung am Vermögen<br />

und damit dem Verhältnis der festen Kapitalanteile<br />

(Kapitalkonten I wie im Gesellschaftsvertrag definiert)<br />

zum jeweiligen Bilanzstichtag. Abweichend<br />

von Satz 1 dieses Absatzes ist der geschäftsführende<br />

Kommanditist berechtigt, Entnahmen auch vor<br />

einem Beschluss der Gesellschafter zu veranlassen<br />

(Vorabentnahmen). Entnahmen können auch dann<br />

erfolgen, wenn der Kapitalanteil durch Verluste<br />

gemindert ist (sie führen nicht zu Rückforderungsansprüchen<br />

der Gesellschaft).<br />

10.2.3.5 Geschäftsführung und Vertretung<br />

Zur Geschäftsführung der jeweiligen Objektgesellschaft<br />

ist in allen Fällen die Fondsgesellschaft (als<br />

geschäftsführender Kommanditist) berechtigt und<br />

verpflichtet, sofern es sich nicht um ein Geschäft<br />

der Gesellschaft handelt, über das gemäß der gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen die Gesellschafter<br />

zu entscheiden haben.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist ist zudem<br />

zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft bevollmächtigt.<br />

10.2.3.6 Kein Wettbewerbsverbot<br />

Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot,<br />

soweit die Gesellschafter untereinander<br />

nicht eine hiervon abweichende Vereinbarung<br />

getroffen haben.<br />

10.2.3.7 Vergütungen<br />

Für die Übernahme der Haftung erhält der Komplementär<br />

ab dem Jahr 2012 jeweils eine Vergütung<br />

von 500 Euro p. a. ggf. zzgl. gesetzlich geschuldeter<br />

Umsatzsteuer. Für die Ausübung der<br />

Geschäftsführung erhält der geschäftsführende<br />

Kommanditist jeweils keine Vergütung.<br />

10.2.3.8 Haftung<br />

Die Kommanditisten haften gegenüber Gläubigern<br />

der Gesellschaft beschränkt auf den Betrag der im<br />

Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Die<br />

Haftung ist ausgeschlossen, sofern und soweit der<br />

Kommanditist die Haftsumme an die Gesellschaft<br />

geleistet hat.<br />

Sie kann bis zur Höhe der Haftsumme wieder aufleben,<br />

wenn der Kommanditist von der Gesellschaft<br />

Auszahlungen enthält, obwohl die Gesellschaft<br />

einen entsprechenden anteiligen Gewinn<br />

nicht erwirtschaftet hat („Kapitalrückzahlungen“).<br />

10.2.3.9 Gesellschafterbeschlüsse<br />

Der Gesellschaftsvertrag regelt, dass die Zustimmung<br />

der Gesellschafter oder der Gesellschafterversammlung<br />

für Handlungen des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten nur in dem gesetzlich<br />

nicht abdingbaren Umfang erforderlich sein sollen.<br />

Das gilt auch für Maßnahmen, die über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />

hinausgehen. Soweit sich trotz Beachtung dieser<br />

Regelung nicht gesetzlich unabdingbar weitere<br />

Zuständigkeitsfälle ergeben, sind die Gesellschafter<br />

für folgende Beschlussfassungen zuständig:<br />

a) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

b) Beschluss über Entnahmen;<br />

c) Entlastung des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />

d) Änderung des Gesellschaftsvertrags;<br />

e) Ausschluss von Gesellschaftern;<br />

f) Auflösung der Gesellschaft;<br />

g) Eingehen von Beteiligungen, Erwerb weiterer<br />

Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte;<br />

h) Veräußerung des Gesellschaftsvermögens oder<br />

wesentlicher Teile des Gesellschaftsvermögens;<br />

i) Widerruf der Geschäftsführungsbefugnis nebst<br />

Generalvollmacht;<br />

j) Vollständige oder teilweise Einstellung der Tätigkeit<br />

der Gesellschaft.<br />

Eine etwaige Nachschusspflicht kann nur mit den<br />

Stimmen aller Gesellschafter beschlossen werden.<br />

Soweit in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

oder im Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich<br />

etwas anderes geregelt ist, bedürfen Gesellschafterbeschlüsse<br />

der einfachen Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen. Für die vorstehend genannten<br />

Beschlüsse gemäß a), c) bis f), h) und i)<br />

bedarf es der Einstimmigkeit. Das Stimmrecht bemisst<br />

sich nach dem festen Kapitalanteil (Kapitalkonto<br />

I) jedes Gesellschafters mit der Maßgabe,<br />

dass auf je 1 Euro eine Stimme entfällt.<br />

132 133<br />

10.2.3.10 Dauer der Objektgesellschaften,<br />

Kündigung<br />

Die Gesellschaft wird jeweils für unbestimmte Zeit<br />

eingegangen. Ein Gesellschafter kann die Gesellschaft<br />

ordentlich erstmals mit einer Frist von sechs<br />

Monaten zum 31.12.2030 kündigen, danach mit gleicher<br />

Frist jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres.<br />

Der Komplementär ist berechtigt, auch vor Ablauf<br />

der vorgenannten Frist durch Kündigung gegenüber<br />

der Gesellschaft zum Ende eines Geschäftsjahres aus<br />

der Gesellschaft auszuscheiden, erstmals jedoch<br />

mit Wirkung zum 30.12.2015. Die Kündigungserklärung<br />

muss mit einer Frist von sechs Monaten<br />

erfolgen. Die Kündigung hat nicht die Auflösung<br />

der Gesellschaft, sondern nur das Ausscheiden des<br />

kündigenden Gesellschafters zur Folge. Wenn Gesellschafter,<br />

deren Kapitalanteile insgesamt mindestens<br />

75 Prozent des gesamten Kapitals der Gesellschaft<br />

bilden, die Gesellschaft wirksam kündigen,<br />

ist die Gesellschaft aufgelöst, es sei denn, die verbleibenden<br />

Gesellschafter fassen mit 75 Prozent<br />

ihrer Stimmen einen Fortsetzungsbeschluss.<br />

10.2.3.11 Auseinandersetzungsguthaben,<br />

Abfindung<br />

Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus,<br />

hat er grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung<br />

in Höhe des Verkehrswerts seiner Beteiligung. Der<br />

Anteil des Gesellschafters am Verkehrswert der<br />

Gesellschaft („Verkehrswert der Beteiligung") bestimmt<br />

sich nach dem Verhältnis der festen Kapitaleinlage<br />

(Kapitalkonto I) zur Summe der festen<br />

Kapitaleinlagen sämtlicher Gesellschafter.<br />

Scheidet ein Gesellschafter wegen einer Kündigung<br />

des Gesellschaftsverhältnisses aus wichtigem Grund,<br />

durch Beschlussfassung aus wichtigem Grund, wegen<br />

Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der<br />

Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse aus der Gesellschaft aus, bestimmt<br />

sich die Abfindung nach dem Verkehrswert seiner<br />

Beteiligung unter Berücksichtigung eines Abschlags<br />

in Höhe von 20 Prozent (verminderter Verkehrswert<br />

der Beteiligung).<br />

Ein ideeller Geschäftswert (Firmenwert) bleibt bei<br />

der Wertermittlung in jedem Fall außer Ansatz.


Die Abfindung ist von dem gemäß der gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen bestellten Abschlussprüfer<br />

bzw. anderenfalls von einem Steuerberater, vereidigten<br />

Buchprüfer oder einer Steuerberatungsgesellschaft<br />

bzw. einem Wirtschaftsprüfer oder einer<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der bzw. die einvernehmlich<br />

von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

und dem ausscheidenden Gesellschafter<br />

oder, sofern ein diesbezügliches Einvernehmen<br />

nicht herzustellen ist, von dem Präsidenten, der für<br />

den Sitz der Gesellschaft zuständigen Industrie-<br />

und Handelskammer bestimmt wird, als Schiedsgutachter<br />

nach billigem Ermessen verbindlich festzustellen.<br />

Die Kosten des Schiedsgutachtens trägt<br />

der ausscheidende Gesellschafter. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />

wird sechs Monate nach seiner<br />

verbindlichen Feststellung fällig, der Anspruch<br />

auf eine Abfindung sechs Monate nach Wirksamwerden<br />

der Kündigung. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

das Auseinandersetzungsguthaben oder<br />

die Abfindung in fünf gleichen Jahresraten auszuzahlen.<br />

In diesem Fall ist der jeweils rückständige<br />

Rest mit einem für Spareinlagen üblichen Zinssatz<br />

zu verzinsen. Ausscheidende Gesellschafter können<br />

keine Sicherstellung ihres Auseinandersetzungsguthabens<br />

oder der Abfindung verlangen. Eine Haftung<br />

der übrigen Gesellschafter, insbesondere des Komplementärs,<br />

für die Erfüllung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Sollte sich ein oder mehrere Gesellschafter, deren<br />

feste Kapitaleinlagen alleine oder zusammengenommen<br />

mehr als 50 Prozent der Summe aller festen<br />

Kapitaleinlagen ausmachen, in einem Vertrag<br />

oder in mehreren Verträgen, die innerhalb eines<br />

Zeitraums von sechs Monaten abgeschlossen werden<br />

oder zu vollziehen sind, verpflichten, ihre Beteiligungen<br />

zu verkaufen, kann die BFI verlangen,<br />

dass ihre Beteiligung an denselben oder bei einer<br />

Mehrzahl von Erwerbern an einen von ihr aus diesem<br />

Kreis zu bestimmen Erwerber verkauft und<br />

übertragen wird, und zwar zu den günstigsten<br />

Bedingungen, die in dem oder einem dieser<br />

Verkaufsverträge vereinbart sind.<br />

10.2.3.12 Auflösung der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft wird aufgelöst durch Beschluss<br />

der Gesellschafter. Die Gesellschaft kann zum<br />

Ende eines jeden Geschäftsjahres aufgelöst werden.<br />

Im Fall einer Auflösung ist die Gesellschaft<br />

durch den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen zu<br />

verwerten.<br />

Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft gegenüber Drittgläubigern<br />

(einschließlich des Geschäftsbesorgers, der<br />

in diesem Fall auf Ersatz seiner nachgewiesenen<br />

Auslagen zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

sowie etwaiger Vergütungen bzw. Mehrerlösbeteiligungen<br />

gemäß dem separat abgeschlossenen<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag hat; die Geschäftsbesorgungsverträge<br />

sehen keine Mehrerlösbeteiligung<br />

vor), danach gegenüber dem Komplementär,<br />

dem geschäftsführenden Kommanditist sowie im<br />

Anschluss gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen.<br />

Ein verbleibender Verwertungserlös (Auseinandersetzungsguthaben)<br />

wird im Verhältnis der<br />

festen Kapitaleinlagen (Kapitalkonto I) an die Gesellschafter<br />

ausgezahlt. Eine Haftung des Komplementärs<br />

für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />

ist ausgeschlossen.<br />

10.2.3.13 Gerichtsstand<br />

Als Gerichtsstand ist jeweils München vereinbart.<br />

10.3 Finanzierungsverträge<br />

10.3.1 Langfristfinanzierung<br />

Das langfristige Fremdkapital der Objektgesellschaften<br />

in Höhe von insgesamt 56.000.000 Euro<br />

wird von der Landesbank Baden-Württemberg<br />

(nachfolgend auch Bank genannt) bereitgestellt<br />

und soll zur Bezahlung der einzelnen Kaufpreise<br />

der Fondsobjekte verwendet werden. Die jeweilige<br />

Kondition ergibt sich aus den einzelnen langfristigen<br />

Darlehensverträgen der Objektgesellschaften.<br />

Die einheitliche Gesamtlaufzeit der drei<br />

Darlehen endet am 30.12.2021 und die Auszahlung<br />

der Darlehen ist bereits erfolgt. Die mit den<br />

Objektgesellschaften abgeschlossenen Darlehensverträge<br />

nebst ergänzender Vereinbarungen sind<br />

im Wesentlichen gleichlautend und unterschiedliche<br />

Konditionen sind nachstehend ausgewiesen.<br />

Nachfolgend die wesentlichen Konditionen der<br />

einzelnen langfristigen Darlehensverträge:<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

Objekt München KG<br />

Die Objektgesellschaft hat mit Darlehensvertrag<br />

vom 27.09.2011 nebst entsprechenden Nachträgen<br />

eine langfristige Finanzierung in Höhe von<br />

16.000.000 Euro aufgenommen. Der über die Laufzeit<br />

mit der Bank fixierte Festzinssatz, liegt zwischen<br />

2,80 Prozent und 5,25 Prozent p. a.:<br />

Jahr<br />

2011 2,80 %<br />

2012 3,15 %<br />

2013 3,05 %<br />

2014 3,45 %<br />

2015 3,70 %<br />

2016 3,95 %<br />

2017 4,20 %<br />

2018 4,45 %<br />

2019 4,75 %<br />

2020 5,00 %<br />

2021 5,25 %<br />

Dadurch wird eine feste Zinsbindung für die Gesamtlaufzeit<br />

des langfristigen Darlehens gesichert.<br />

Für das Darlehen wurde eine annuitätische Tilgung<br />

von anfänglich 0,25 Prozent p. a. zzgl. ersparter<br />

Zinsen, ab dem 01.01.2012, vereinbart. Die Zins-<br />

und Tilgungszahlungen erfolgen jeweils nachträglich<br />

am Ende eines jedes Kalenderquartals. Die erste<br />

Tilgungsrate erfolgte planmäßig am 30.03.2012.<br />

Der Tilgungssatz ist über die Laufzeit des Darlehens<br />

fest vereinbart. Das Darlehen ist mit Ende der Laufzeit<br />

am 30.12.2021 vollständig zu tilgen. Die Bank<br />

erhebt eine mit Inanspruchnahme fällige Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von 25.000 Euro sowie einen<br />

Refinanzierungsausgleich in Höhe von 120.000 Euro<br />

(0,75 Prozent aus dem Darlehensnennbetrag) des<br />

Darlehensbetrags.<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

Objekt München Landsberger Straße KG<br />

Die Objektgesellschaft hat mit Darlehensvertrag<br />

vom 25.04.2012 nebst entsprechenden Nachträgen<br />

eine langfristige Finanzierung in Höhe von<br />

25.000.000 Euro aufgenommen. Der über die Lauf-<br />

134 135<br />

zeit mit der Bank fixierte Festzinssatz liegt bei<br />

3,58 Prozent p. a. Dadurch wird eine feste Zinsbindung<br />

für die Gesamtlaufzeit des langfristigen Darlehens<br />

gesichert. Für das Darlehen wurde eine ratierliche<br />

Tilgung von 1 Prozent p. a. (bezogen auf<br />

den jeweiligen Darlehensrestbetrag und zahlbar in<br />

vier jährlichen Raten zum jeweiligen Quartalsende),<br />

ab dem 01.01.2013, vereinbart. Die Tilgung<br />

erfolgt jeweils nachträglich am Ende eines jedes<br />

Kalenderquartals, somit erstmals zum 30.03.2013.<br />

Der Tilgungssatz ist über die Laufzeit des Darlehens<br />

fest vereinbart. Das Darlehen ist mit Ende<br />

der Laufzeit am 30.12.2021 vollständig zu tilgen.<br />

Die Bank erhebt eine mit Inanspruchnahme fällige<br />

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50.000 Euro.<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

Objekt München Ungerer Straße KG<br />

Die Objektgesellschaft hat mit Darlehensvertrag<br />

vom 18.06.2012/29.06.2012 nebst entsprechenden<br />

Nachträgen eine langfristige Finanzierung in Höhe<br />

von 15.000.000 Euro aufgenommen. Der über die<br />

Laufzeit mit der Bank fixierte Festzinssatz liegt bei<br />

3,15 Prozent p. a.. Dadurch wird eine feste Zinsbindung<br />

für die Gesamtlaufzeit des langfristigen Darlehens<br />

erreicht. Für das Darlehen wurde eine ratierliche<br />

Tilgung von 2 Prozent p. a. (bezogen auf<br />

den jeweiligen Darlehensrestbetrag und zahlbar in<br />

vier jährlichen Raten zum jeweiligen Quartalsende),<br />

ab dem 01.01.2013, vereinbart. Die Tilgung<br />

erfolgt jeweils nachträglich am Ende eines jedes<br />

Kalenderquartals, somit erstmals zum 30.03.2013.<br />

Der Tilgungssatz ist über die Laufzeit des Darlehens<br />

fest vereinbart. Das Darlehen ist mit Ende<br />

der Laufzeit am 30.12.2021 vollständig zu tilgen.<br />

Die Bank erhebt eine mit Inanspruchnahme fällige<br />

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30.000 Euro.<br />

Ferner wurden in den einzelnen Darlehensverträgen<br />

Regelungen aufgenommen, zu welchen Terminen<br />

die Darlehen spätestens abzurufen sind und welche<br />

Folgen ein Nichtabruf/Teilabruf oder ein verspäteter<br />

Abruf des Darlehens hätte. Da die Darlehen<br />

aber vollständig abgerufen wurden, wird auf<br />

eine Darstellung der einzelnen Regelungen nicht<br />

näher eingegangen.


Für den Fall der Nichtverlängerung des Darlehens<br />

durch den Darlehensgeber zum Ablaufzeitpunkt<br />

Ende des Jahrs 2021 müssen die Objektgesellschaften<br />

das Darlehen bei der Bank ablösen und am<br />

Markt eine Anschlussfinanzierung suchen. In der<br />

Prognoserechnung wurde angenommen, dass die<br />

Anschlussfinanzierung bis zum Prognoseende, also<br />

bis Ende des Jahrs 2023, zu einem Zinssatz von<br />

5,75 Prozent p. a. möglich sein wird (zu Details, beispielsweise<br />

zur angenommenen Tilgung oder den<br />

entsprechenden Kosten, siehe Tz. 7.1 in Abschnitt<br />

(12) bzw. (13)). Sollten die Finanzierungskonditionen<br />

für eine erforderliche Anschlussfinanzierung<br />

höher als in der Prognoserechnung angenommen<br />

bzw. bei wirtschaftlicher Betrachtung nachteilig<br />

hoch sein, könnte sich dies in negativer Weise auf<br />

die Liquidität der Objektgesellschaften und damit<br />

letztlich auch auf die Fondsgesellschaft auswirken<br />

und die Ausschüttungen/Entnahmen an die <strong>Anleger</strong><br />

würden in der Folge ggf. ganz oder teilweise<br />

entfallen müssen (siehe hierzu die Hinweise in Tz.<br />

3.2.4 ab Seite 30). Darüber hinaus könnten sich<br />

(ggf. zeitgleich) auch sonstige Parameter, wie z. B.<br />

die Vermietungssituation der drei Fondsobjekte,<br />

ändern und sich zusätzlich auswirken. Die Höhe<br />

der tatsächlichen Gesamtkosten für eine Anschlussfinanzierung<br />

wird sich neben den Kapitalmarktbedingungen<br />

zu diesem Zeitpunkt u. a. nach der dann<br />

gegebenen Bonität der Mieter, den Marktbedingungen<br />

für Gewerbeimmobilien im entsprechenden<br />

Marktsegment oder auch nach dann geltenden<br />

bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen richten.<br />

Die jeweiligen Darlehensnehmer müssen im Rahmen<br />

der abgeschlossenen Darlehensverträge zudem<br />

sämtliche angemessenen und notwendigen<br />

Kosten des Darlehensgebers im Zusammenhang<br />

mit der Langfristfinanzierung übernehmen.<br />

Die Langfristfinanzierung ist mit Ende der Laufzeit<br />

am 30.12.2021 vollständig zu tilgen, soweit es zu<br />

keiner Verlängerung kommt; nach dem Tilgungsplan<br />

wird die Restdarlehensvaluta am 30.12.2021<br />

insgesamt rd. 50.867.627 Euro, betragen. Aufgeteilt<br />

nach den einzelnen Objektgesellschaften beträgt<br />

die Restdarlehensvaluta für die Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt München<br />

KG rd. 15.498.525 Euro für die Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt München<br />

Landsberger Straße KG rd. 22.845.705 Euro<br />

und für die Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München Ungerer Straße KG<br />

rd. 12.523.398 Euro. Im Fall einer Verlängerung<br />

werden die Finanzierungskonditionen entsprechend<br />

den Marktkonditionen neu vereinbart.<br />

Die jeweiligen Darlehensnehmer haben der Bank<br />

im Rahmen des langfristigen Darlehensvertrags<br />

Sicherheiten für die Erfüllung der Ansprüche des<br />

Darlehensgebers aus dem Darlehensvertrag, insbesondere<br />

für die Erfüllung des Rückzahlungsanspruches,<br />

bestellt. Es wurden u. a. Grundpfandrechte<br />

an dem Grundbesitz der Objektgesellschaften bestellt,<br />

sämtliche Ansprüche aus den Mietverträgen<br />

sowie aus den jeweiligen Grundstückskaufverträgen<br />

und anderen mit dem Finanzierungsobjekt zusammenhängenden<br />

Verträgen abgetreten und die<br />

Mieteingangskonten verpfändet. Ferner wurde ein<br />

gesamtschuldnerischer Haftungsverbund der Objektgesellschaften<br />

untereinander unter Einbezug<br />

der Fondsgesellschaft vereinbart. Im Ergebnis bedeutet<br />

dies, dass die Bank bei einer Leistungsstörung<br />

in einer Objektgesellschaft direkt auf eine<br />

oder beide anderen Objektgesellschaften und/<br />

oder die Fondsgesellschaft zugreifen kann und somit<br />

die Leistungsstörung beheben kann. Ferner<br />

wurde mit der Bank eine Liquiditätsrücklage in der<br />

Weise vereinbart, dass, sofern ein Beleihungsobjekt<br />

vor Ende der Darlehenslaufzeit verkauft werden<br />

sollte, innerhalb des Haftungsverbunds eine<br />

Liquiditätsrücklage von insgesamt 3.000.000 Euro<br />

gebildet wird.<br />

Während der Darlehenslaufzeit müssen die Darlehensnehmer<br />

eine Reihe von marktüblichen Verpflichtungen<br />

einhalten. Diese beziehen sich insbesondere<br />

auf die Kontroll- und Beteiligungsstruktur<br />

der Darlehensnehmer, die Vermietung und Verwaltung<br />

der Immobilien der Darlehensnehmer sowie<br />

auf die Informationsweitergabe an die Bank und<br />

das Liquiditätsmanagement (vereinbarter Eigenmitteleinsatz).<br />

Die Darlehensnehmer sind während der Laufzeit<br />

der Langfristfinanzierung verpflichtet, bestimmte<br />

Finanzkennzahlen einzuhalten. So ist z. B. ein be-<br />

stimmtes Verhältnis der Darlehenssumme zum<br />

Verkehrswert der Beleihungsobjekte einzuhalten.<br />

In diesem Fall darf das Verhältnis der Darlehenssumme<br />

zum Verkehrswert der Beleihungsobjekte<br />

zu keinem Zeitpunkt größer als 67 Prozent sein (so<br />

genannte Loan-to-Value-Ratio, nachfolgend auch<br />

„LTV-Ratio“). Die Feststellung des LTV-Ratio erfolgt<br />

im vierten und siebten Jahr nach erster Darlehensvalutierung.<br />

Die Bank wird hier auf eigene Kosten<br />

einen Immobiliensachverständigen der Bank mit<br />

der Marktwertermittlung für das Beleihungsobjekt<br />

beauftragen und diesen Marktwert für die Ermittlung<br />

des LTV-Ratio Zugrunde legen. Wird ein LTV-<br />

Ratio von 67 Prozent im Rahmen des Darlehens<br />

für eines der Beleihungsobjekte überschritten,<br />

wird die Bank zunächst unter Berücksichtigung<br />

der ebenfalls durch die Bank finanzierten weiteren<br />

Fondsobjekte ein weiteres „LTV-Ratio“ ermitteln.<br />

Wird auch in einer solchen Berechnung das LTV-<br />

Ratio von 67 Prozent überschritten, ein LTV-Ratio<br />

von maximal 75 Prozent jedoch eingehalten, so erhöht<br />

sich der derzeitige Sollzinssatz um 35 Basispunkte.<br />

Wird das ermittelte LTV-Ratio von 75 Prozent<br />

überschritten, sind die Darlehensnehmer verpflichtet,<br />

dafür Sorge zu tragen, dass von diesem Zeitpunkt<br />

an alle fälligen Mietzahlungen auf dem der Bank<br />

für diesen Zweck verpfändeten Konto eingehen.<br />

Die verpfändeten Mittel werden ausschließlich zur<br />

Bedienung der Darlehen und zur Begleichung der<br />

Kosten der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der<br />

Beleihungsobjekte verwendet werden. Falls die vorgenannten<br />

Finanzkennziffern sowie andere wesentliche<br />

Bedingungen unter den Darlehensverträgen<br />

von den Darlehensnehmern nicht eingehalten werden,<br />

kann der Darlehensgeber darüber hinaus weitere<br />

Maßnahmen ergreifen, beispielsweise eine Erhöhung<br />

der Regeltilgung bzw. Sondertilgungen<br />

verlangen. Einen Einbehalt der freien Liquidität<br />

u. a. aus den Mieteinnahmen auf einem an die finanzierende<br />

Bank verpfändeten Sicherheitenkonto<br />

sehen die Darlehensbedingungen ebenfalls für den<br />

Fall vor, dass der Mieter des Fondsobjekts Landsberger<br />

Str. 284–288 von seinem Sonderkündigungsrecht<br />

Gebrauch macht und keine für die Bank akzeptable<br />

Anschlussvermietung erfolgt. Für den<br />

Fall, dass gleich welchen Grundes aufgrund der<br />

Regelungen der bestehenden Fremdfinanzierungen<br />

keine Liquidität mehr an die Objektgesellschaften<br />

136 137<br />

und damit bei wirtschaftlicher Betrachtung an die<br />

Fondsgesellschaft fließt, wären Ausschüttungen/<br />

Entnahmen an die <strong>Anleger</strong> jedenfalls so lange nicht<br />

möglich, wie die finanzierende Bank das Recht hat,<br />

die Liquidität aus der Vermietung zu blockieren<br />

und auf entsprechenden Sicherheitskonten zu halten.<br />

Dies trifft insbesondere auch so lange zu, bis<br />

die vereinbarte vorstehend genannte Finanzkennziffer<br />

wieder auf dem vertraglich vereinbarten Niveau<br />

ist. In einer solchen Situation können zulasten der<br />

Objektgesellschaften bzw. aufgrund der gesamtschuldnerischen<br />

Haftung zulasten der Fondsgesellschaft<br />

auch Schadenersatzansprüche oder Vorfälligkeitskosten<br />

beispielsweise durch hierdurch<br />

erzwungene Sondertilgungen sowie Zusatzkosten<br />

(z. B. für Rechtsberatung, für Gutachten) entstehen.<br />

Zu den vorstehenden Aspekten siehe die Risiken<br />

und deren mögliche Folgen in Tz. 3.2.4 ab Seite 30.<br />

Die Darlehensnehmer sind verpflichtet, während<br />

der Laufzeit des Darlehensvertrags gewisse Auflagen<br />

zu beachten. So besteht insbesondere ein<br />

Kündigungsrecht der Bank, wenn sich z. B. der Geschäftszweck<br />

des Darlehensnehmers ändert oder<br />

sich die Gesellschaftsverhältnisse der Darlehensnehmer<br />

oder der Fondsgesellschaft im Vergleich<br />

zur geplanten Struktur ändern (Change-of-Control-<br />

Klausel).<br />

Es bestehen für die Darlehensnehmer unter den Darlehensverträgen<br />

bzw. seitens der Fondsgesellschaft<br />

im Rahmen der gesamtschuldnerischen (Mit-)Haftung<br />

umfangreiche Informations- und Berichtspflichten<br />

z. B. muss der Bank jeweils zum Stichtag<br />

31.12. innerhalb von 180 Tagen nach Ablauf des<br />

jeweiligen Stichtages der Geschäftsbericht vorgelegt<br />

werden.<br />

Der Darlehensgeber ist in allen Fällen zur außerordentlichen<br />

Kündigung des Darlehensvertrags berechtigt,<br />

wenn wesentliche Bedingungen des Darlehensvertrags<br />

– gleich aus welchem Grund – nicht<br />

erfüllt werden und die evtl. vereinbarte Heilungsfrist<br />

abgelaufen ist. Solche Kündigungsgründe<br />

sind z.B. der Verzug mit fälligen Leistungen aus<br />

dem Darlehensvertrag, die Unrichtigkeit von wesentlichen<br />

Angaben oder das Eintreten wesentlicher<br />

Änderungen, die Verletzung vereinbarter Auf-


lagen oder die wesentliche Verschlechterung der<br />

Vermögens- bzw. der Objektverhältnisse. Ist es in<br />

einem solchen Fall dem Darlehensnehmer (bzw.<br />

aufgrund des Haftungsverbundes den Objektgesellschaften<br />

und der Fondsgesellschaft) nicht möglich,<br />

die für die Ablösung der gekündigten Fremdmittel<br />

erforderlichen neuen Fremdmittel bei einem<br />

anderen Kreditgeber einzudecken, kann es zu einer<br />

Zwangsverwertung der als Sicherheit dienenden<br />

Fondsobjekte durch den Darlehensgeber kommen<br />

(siehe hierzu die wichtigen Hinweise in Tz. 3.2.4,<br />

ab Seite 30).<br />

10.3.2 Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

Da zum Zeitpunkt der jeweiligen Kaufpreisfälligkeit<br />

der Fondsobjekte und des Anfalls von Erwerbsnebenkosten<br />

und sonstigen Vorlaufkosten das erforderliche<br />

<strong>Anleger</strong>kapital auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />

noch nicht platziert war, so dass diese<br />

das Eigenkapital der Objektgesellschaften gemäß<br />

dem Geschäftsplan (projizierter Investitions- und<br />

Finanzierungsplan, vgl. Tz. 6) bereits hätte aufstocken<br />

können, wurde auf Ebene der einzelnen Objektgesellschaft<br />

eine Zwischenfinanzierung zur Deckung<br />

des Differenzbetrags genutzt, der zusätzlich<br />

zu den bereits über die Langfristfinanzierung zur<br />

Verfügung stehender Mittel von den Objektgesellschaften<br />

derzeit noch zu finanzieren war. Die Rückführung<br />

der Zwischenfinanzierung wird dann<br />

schrittweise während der Platzierungsfrist durch<br />

die Einlagen der <strong>Anleger</strong> in die Fondsgesellschaft<br />

und deren entsprechender Mitwirkung an den erforderlichen<br />

Kapitalerhöhungen bei den Objektgesellschaften,<br />

spätestens bis zum Ende der Platzierungsfrist,<br />

erfolgen. Die Zwischenfinanzierungen<br />

wurden jeweils durch die Landesbank Baden-Württemberg<br />

(nachfolgend auch „Bank“ oder „Darlehensgeber“<br />

genannt) gewährt. Dazu haben die einzelnen<br />

Objektgesellschaften mit Darlehensvertrag vom<br />

27.09.2011 (Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München KG), vom 29.06.2012<br />

(Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

Objekt München Ungerer Straße KG) und vom<br />

25.04.2012 (Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München Landsberger Straße<br />

KG) Verträge mit der Bank über die Zwischenfinanzierung<br />

von Eigenkapital über zusammen ins-<br />

gesamt 58.800.000 Euro abgeschlossen (die mit<br />

58.300.000 Euro in Anspruch genommen wurden).<br />

Im Rahmen der Verträge über die Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

besteht eine gesamtschuldnerische<br />

Haftung seitens der Objektgesellschaften,<br />

der Fondsgesellschaft sowie der Real I.S. für die<br />

Ansprüche des Darlehensgebers aus den jeweiligen<br />

Zwischenfinanzierungen.<br />

Die Eigenkapitalzwischenfinanzierung wurde zum<br />

wirtschaftlichen Vollzugsstichtag im Rahmen der<br />

jeweiligen Transaktion bereits vollständig durch<br />

die Objektgesellschaften in Anspruch genommen.<br />

Die Laufzeit der Darlehen endet einheitlich zum<br />

28.06.2013.<br />

Die Darlehen werden jeweils mit variabler Verzinsung<br />

(so genanntes Roll-Over-Festzinsdarlehen)<br />

auf Basis des 1-Monats-EURIBOR in Anspruch genommen.<br />

Die Zinsen bestimmen sich in Höhe des<br />

jeweiligen EURIBOR zzgl. einer vertraglich fest vereinbarten<br />

Marge für die gesamte Laufzeit. Die<br />

Bank erhebt eine mit Inanspruchnahme fällige Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von insgesamt 230.000<br />

Euro. Die Objektgesellschaften haben ferner alle<br />

angemessenen und erforderlichen Kosten des Darlehensgebers<br />

im Zusammenhang mit der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

zu ersetzen.<br />

Die Rückführung der Darlehen erfolgt sukzessive<br />

aus bei den <strong>Anleger</strong>n eingeworbenem und durch<br />

die Fondsgesellschaft in die Objektgesellschaften<br />

eingebrachtem Eigenkapital. Eine Revalutierung<br />

getilgter Beträge ist nicht möglich. Ein etwaiger<br />

Rest ist am Ende der Laufzeit auch aus sonstigen<br />

Mitteln zurückzuführen.<br />

Die Fondsgesellschaft hat zur Besicherung der Ansprüche<br />

des Darlehensgebers aus der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

u. a. das Konto für die<br />

Einzahlung der von den <strong>Anleger</strong>n eingeworbenen<br />

Mittel verpfändet.<br />

Der jeweilige Darlehensnehmer hat im Rahmen<br />

der Darlehensverträge bestimmte Zusicherungen<br />

abgegeben und bestimmte für derartige Finanzierungen<br />

übliche Auflagen einzuhalten, die u. a. die<br />

Beteiligungs- und Kontrollstruktur des Darlehensnehmers<br />

und den unveränderten Bestand von Unternehmensverträgen<br />

der Real I.S. betreffen. Eine<br />

Verletzung solcher Zusagen und Auflagen berechtigt<br />

den Darlehensgeber, ggf. nach fruchtlosem<br />

Ablauf einer evtl. Heilungsfrist, zur außerordentlichen<br />

Kündigung des Darlehensvertrags. Siehe hierzu<br />

die Risikohinweise in Tz. 3.2.4 ab Seite 30.<br />

Aufgrund des zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

vergleichsweise niedrigen Zinsniveaus ist<br />

durch die Aufnahme der dargestellten Zwischenfinanzierung<br />

aus heutiger Sicht bzw. wenn sich<br />

das Zinsniveau während des Platzierungszeitraums<br />

nicht wesentlich erhöhen sollte, grundsätzlich keine<br />

nachteilige Auswirkung auf das prognostizierte<br />

Beteiligungsergebnis der <strong>Anleger</strong> zu erwarten, da<br />

die kalkulierten Ausschüttungs- und Entnahmeansprüche<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

höher sind, als die tatsächlichen Aufwendungen<br />

im Rahmen der Zwischenfinanzierungen. Etwaige<br />

gegenüber den Annahmen der Prognose tatsächlich<br />

zusätzliche bzw. höhere Kosten und Aufwendungen<br />

(bspw. im Fall steigender Zinsen) oder, im<br />

günstigen Fall, etwaige über dem Aufwand für die<br />

Zwischenfinanzierung liegenden tatsächlich ersparte<br />

Ausschüttungs- bzw. Entnahmeansprüche<br />

aus dem noch nicht platzierten <strong>Anleger</strong>kapital<br />

(bspw. falls die Gesamtkosten der Zwischenfinanzierung<br />

insgesamt geringer sein sollten als der anteilige<br />

Ausschüttungs- bzw. Entnahmeanspruch<br />

aus dem noch nicht an die <strong>Anleger</strong> platzierten Teil<br />

des gesamten <strong>Anleger</strong>kapitals) gehen zulasten<br />

bzw. zugunsten der Liquiditätsreserve. Details zu<br />

den diesbezüglichen Annahmen im Rahmen des<br />

prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplans<br />

(Tz. 6.1) bzw. der Prognoserechnung (Tz. 7)<br />

sowie entsprechende Risikohinweise im Zusammenhang<br />

mit der Zwischenfinanzierung (Tz. 3.2.3<br />

ab Seite 29) sollten vom <strong>Anleger</strong> vor einer Anlageentscheidung<br />

gelesen und verstanden worden sein,<br />

da sich hieraus äußerst wichtige Auswirkungen für<br />

die mögliche Beteiligung ergeben können.<br />

138 139<br />

10.4 Objektbezogene Verträge<br />

10.4.1 Grundstückskaufverträge<br />

Zu den nachstehenden Ausführungen betreffend<br />

die Grundstückskaufverträge zum Erwerb der Fondsobjekte<br />

durch die Objektgesellschaften siehe auch<br />

die wichtigen Hinweise in Tz. 3.3.1 auf Seite 40.<br />

10.4.1.1 Grundstückskaufvertrag Fondsobjekt<br />

Denninger Str. 165<br />

Die Objektgesellschaft Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München KG hat<br />

durch notarielle Urkunde vom 24.08.2011 mit der<br />

BHG Gewerbe GmbH („Verkäufer“) einen Vertrag<br />

über den Erwerb des Fondsobjekts Denninger Str.<br />

165 („Kaufvertrag“) abgeschlossen.<br />

Fondsobjekt Denninger Straße<br />

Der im Grundbuch von Bogenhausen beim Amtsgericht<br />

München geführte Grundbesitz, eingetragen<br />

in Blatt 13779, als Flurstück 208/23, befindet<br />

sich in der Denninger Str. 165 in München. Er ist<br />

mit einem vierstöckigen Verwaltungsgebäude<br />

nebst Tiefgarage bebaut. Das Grundstück ist in Abteilung<br />

II des Grundbuchs mit verschiedenen, üblichen<br />

Dienstbarkeiten belastet. Dabei handelt es<br />

sich sowohl um Geh- und Fahrtrecht etc., aber<br />

auch um eine Baubeschränkung und ein Abstandsflächenrecht,<br />

ein Mitbenutzungsrecht für die Tiefgaragenzufahrt<br />

sowie ein Unterbaurecht zu einer<br />

Kellererweiterung. Diese Belastungen wurden im<br />

Rahmen des Ankaufs von der Objektgesellschaft<br />

übernommen. Die in Abteilung III eingetragenen<br />

Grundschulden wurden nicht übernommen. Ihre<br />

Löschung war Fälligkeitsvoraussetzung für den<br />

Kaufpreis. Entsprechend wurden die Belastungen<br />

am 05.09.2011 im Grundbuch gelöscht. Die Objektgesellschaft<br />

hat der Bank am Fondsobjekt Denninger<br />

Str. 165 zwei Grundschulden bestellt, die<br />

am 15.09.2011 im Grundbuch eingetragen wurden.<br />

Darüber hinaus bestehen keine nicht nur unerheblichen<br />

dinglichen Belastungen an dem (mittelbaren)<br />

Anlageobjekt.<br />

Übergang Besitz, Nutzen und Lasten („Wirtschaftlicher<br />

Stichtag“)/Eigentumsübergang<br />

Wirtschaftlicher Stichtag war der 01.10.2011.


Mit diesem Tag sind Besitz, Nutzen, Lasten, Gefahren,<br />

Abgabepflichten, die Verpflichtung zur Versicherung<br />

des Fondsobjekts Denninger Str. 165 sowie<br />

die Verkehrssicherungspflichten an die Objektgesellschaft<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH<br />

& Co. Objekt München KG übergegangen („Übergabetag“).<br />

Zudem hat die Objektgesellschaft zum<br />

Übergabetag die Rechte und Pflichten aus dem<br />

Mietvertrag übernommen.<br />

Das Eigentum ist mit Eintragung der Objektgesellschaft<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH<br />

& Co. Objekt München KG im Grundbuch am<br />

03.11.2011 übergegangen.<br />

Kaufpreis/Fälligkeit/Einbehalte<br />

Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis beträgt<br />

29.000.000 Euro und entfällt zu 5.600.000 Euro auf<br />

Grund und Boden, zu 20.500.000 auf die bestehenden<br />

Gebäude und zu 2.900.000 Euro auf die<br />

Außenanlagen.<br />

Der Kaufpreis wurde entsprechend der Fälligkeitsregelung<br />

im Kaufvertrag am 30.09.2011 bezahlt.<br />

Einverständnis der Objektgesellschaft zur Projektentwicklung<br />

Es gibt Pläne, die auf einen Abriss und eine Neubebauung<br />

(„Projektentwicklung“) auf den benachbarten<br />

Grundstücken, Flurstücke 211/2 und 211/11,<br />

abzielen.<br />

Die Objektgesellschaft Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München KG hat<br />

im Kaufvertrag diesbezüglich ihre Zustimmung zur<br />

Änderung des geltenden Bebauungsplans erklärt,<br />

als es um die Erhöhung der Geschossflächenzahl<br />

auf maximal 1,8 geht. Zudem hat sie baulichen<br />

Maßnahmen im Hinblick auf die Projektentwicklung<br />

zugestimmt, soweit diese bauplanungsrechtlich<br />

und bauordnungsrechtlich zulässig sind.<br />

Für die Durchsetzung der Projektentwicklung wurden<br />

bereits vor Eigentumsumschreibung zwei neue<br />

Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Bei<br />

den Dienstbarkeiten handelt es sich zum einen um<br />

ein Überbaurecht, welches einen bereits aktuell<br />

vorhandenen Überbau auf dem Fondsobjekt Den-<br />

ninger Str. 165 dinglich sichern soll. Dieses soll<br />

wiederum jedoch gelöscht werden, wenn die geplante<br />

Projektentwicklung auf dem Nachbargrundstück<br />

erfolgt und dadurch die über- und unterirdischen<br />

Verbindungen des sich auf dem Fondsobjekt<br />

Denninger Str. 165 befindlichen Gebäudes mit der<br />

Nachbarbebauung geschlossen werden. Die andere<br />

neu zu bestellende Belastung betrifft eine Abstandsflächenübernahme<br />

zugunsten der neu zu<br />

bebauenden Nachbarflurstücke, wodurch die baulichen<br />

Gestaltungsmöglichkeiten der nachbarlichen<br />

Projektentwicklung erweitert werden sollen. Im<br />

Gegenzug garantiert der Verkäufer aber im Rahmen<br />

des Kaufvertrags, dass durch die Übernahme<br />

der Abstandsflächen keine baurechtswidrigen Zustände<br />

geschaffen werden, und verpflichtet sich<br />

ebenfalls dazu, einer Inhaltsänderung zuzustimmen,<br />

sofern und soweit die eingeräumte Abstandsfläche<br />

aus baurechtlichen Gesichtspunkten nicht für die<br />

tatsächliche Projektentwicklung benötigt wird.<br />

Letztlich verpflichtet sich die Objektgesellschaft im<br />

Kaufvertrag dazu, auf Verlangen des Verkäufers bzw.<br />

der Landeshauptstadt München folgende Belastungen<br />

zu bestellen: Geh- und Radfahrrecht als<br />

Wegeverbindung zu den Nachbargrundstücken<br />

mit Instandhaltungs-/Beleuchtungspflicht sowie<br />

Nutzung der sich auf dem Kaufgegenstand befindlichen<br />

Tiefgaragenzufahrt (nach Zuschüttung) des<br />

Nachbarflurstücks an der Denninger Straße als<br />

Grünflächennachweis für die Nachbarbebauung<br />

und Verbot der Bebauung.<br />

Vom Verkäufer noch zu übernehmende Mängelbeseitigungsarbeiten/Gewährleistung/Haftung<br />

des Verkäufers<br />

Im Rahmen des Kaufvertrags hat sich der Verkäufer<br />

dazu verpflichtet, der Objektgesellschaft mit<br />

Wirkung zum Zeitpunkt der jeweiligen Abnahme<br />

die ihm gegen die jeweils beauftragten Unternehmen<br />

zustehenden Rechte für erbrachte Werkleistungen<br />

im Zusammenhang mit der Modernisierung<br />

und Mängelbeseitigung abzutreten.<br />

Der Verkäufer haftet der Objektgesellschaft –<br />

unabhängig davon, ob er dies zu vertreten hat –<br />

auf Ersatz sämtlicher Schäden, die am Fondsobjekt<br />

Denninger Str. 165 aufgrund der Durchführung<br />

von Baumaßnahmen und/oder sonstiger Maßnahmen,<br />

die der Vorbereitung und/oder der Durchführung<br />

der Projektentwicklung dienen, entstehen,<br />

sei es, dass diese Maßnahmen auf den benachbarten<br />

Grundstücken und/oder dem Fondsobjekt<br />

Denninger Str. 165 selbst stattfinden. Dieser Anspruch<br />

verjährt nach Ablauf von zwei Jahren nach<br />

vollständiger Fertigstellung der Projektentwicklung.<br />

Der Verkäufer haftet zudem für die Freiheit des<br />

Fondsobjekts von öffentlichen und privaten Lasten<br />

und sonstigen Rechten Dritter, mit Ausnahme der<br />

Belastungen, die die Objektgesellschaft ausdrücklich<br />

übernommen hat.<br />

Im Übrigen sieht der Kaufvertrag keine Haftung des<br />

Verkäufers vor. Insbesondere ist eine Haftung für<br />

Sach- und Rechtsmängel, eine bestimmte Beschaffenheit<br />

des Fondsobjekts Denninger Str. 165, Flächenmaße,<br />

Zustand der bestehenden Gebäude, Verwertbarkeit<br />

des Fondsobjekts Denninger Str. 165 für<br />

Zwecke der Objektgesellschaft oder für steuerliche<br />

Ziele der Objektgesellschaft, anderweitige rechtliche<br />

oder technische Bebaubarkeit, Freiheit von Immissionen<br />

und/oder Emissionen oder Freiheit von<br />

Altlasten sowie für im Grundbuch nicht ersichtliche<br />

private und öffentliche Belastungen, insbesondere<br />

altrechtliche Dienstbarkeiten, ausgeschlossen.<br />

Das Grundstück wird gekauft, wie es steht, allerdings<br />

hat der Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags<br />

markt übliche Gewährleistungen, Zusicherungen<br />

nach bestem Wissen und Erklärungen abgegeben,<br />

u. a. (i) zum Zustand des Fondsobjekts, (ii) zu bestimmten<br />

Aspekten öffentlichen Rechts und (iii) zu<br />

Steuern und Abgaben und (iv) zum Mietvertrag.<br />

Für den Fall, dass der Verkäufer, ungeachtet der übrigen<br />

Regelungen im Vertrag dem Käufer gleichwohl<br />

aufgrund von Rechts- oder Sachmängeln des Kaufgegenstandes<br />

oder wegen einer Garantieverletzung<br />

haftet, sind Ansprüche des Käufers insgesamt auf einen<br />

Höchstbetrag in Höhe des Kaufpreises begrenzt.<br />

Ansprüche der Objektgesellschaft verjähren grundsätzlich<br />

mit Ablauf von 36 Monaten nach dem Übergabetag.<br />

Zudem stellt der Käufer den Verkäufer gegen<br />

etwaige Ansprüche aus Altlasten frei, sofern<br />

und soweit der Verkäufer nach Besitzübergang in<br />

140 141<br />

Anspruch genommen wird.<br />

10.4.1.2 Grundstückskaufvertrag Fondsobjekt<br />

Landsberger Str. 284–288<br />

Die Objektgesellschaft Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München Landsberger<br />

Straße KG hat durch notarielle Urkunde<br />

vom 5. April 2012 und Nachträge vom 01.06.2012<br />

und 03.08.2012 mit der Firma Employrion Immobilien<br />

GmbH & Co. KG („Verkäufer“) einen Vertrag<br />

über den Erwerb des Fondsobjekts Landsberger<br />

Str. 284–288 („Kaufvertrag“) abgeschlossen.<br />

Fondsobjekt Landsberger Str. 284–288<br />

Der im Grundbuch von Laim beim Amtsgericht<br />

München geführte Grundbesitz, eingetragen in<br />

Blatt 22108, als Flurstücke 284/44 und 288/2, befindet<br />

sich in der Landsberger Str. 284, 286, 288 in<br />

München. Das Fondsobjekt Landsberger Str. 284–<br />

288 war zunächst mit weiteren Flurstücken als ein<br />

Grundstück im Rechtssinne im Grundbuch eingetragen<br />

und insgesamt mit einem sechsstöckigen<br />

Bürogebäude nebst Tiefgarage bebaut („BA 1“). Vor<br />

Abschluss des Kaufvertrags wurde die Realteilung<br />

des Fondsobjekts Landsberger Str. von den sonstigen<br />

Flurstücken veranlasst, die mittlerweile im<br />

Grundbuch vollzogen ist. Von dem aufstehenden<br />

Bürogebäude nebst Tiefgarage befindet sich der<br />

so genannte Bauabschnitt 1a („BA 1a“) auf dem<br />

Fondsobjekt Landsberger Str. 284–288 und der Bauabschnitt<br />

1b („BA 1b“) auf den weiteren real geteilten<br />

Flurstücken des ursprünglichen Grundstücks.<br />

Das Fondsobjekt Landsberger Str. 284–288 ist in<br />

Abteilung II mit diversen Rechten belastet, die<br />

weitgehend üblichem Inhalt entsprechen. Insbesondere<br />

wurden im Rahmen der Realteilung zahlreiche<br />

Belastungen eingetragen, um eine isolierte<br />

Nutzung von BA 1a und BA 1b zu ermöglichen. Zudem<br />

hatten sich die Objektgesellschaft und der<br />

Verkäufer bereits vor Abschluss des Kaufvertrags –<br />

unter Verzicht auf eine Überbaurente – wechselseitig<br />

Dienstbarkeiten zur Regelung gegenseitiger<br />

Überbauten auf der Grundstücksgrenze bewilligt.<br />

Das Überbaurecht zulasten des Fondsobjekts<br />

Landsberger Str. 284–288 wurde in der Zwischenzeit<br />

im Grundbuch eingetragen. Die Belastungen<br />

in Abteilung II wurden im Rahmen des Ankaufs<br />

von der Objektgesellschaft übernommen. Die in


Abteilung III eingetragenen Grundschulden wurden<br />

nicht übernommen und sind in der Zwischenzeit<br />

gelöscht. Die Objektgesellschaft hat der finanzierenden<br />

Bank am Fondsobjekt Landsberger Str.<br />

284–288 eine Grundschuld bestellt. Darüber hinaus<br />

bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />

Belastungen an dem (mittelbaren) Anlageobjekt.<br />

Aufgrund der vollzogenen Realteilung und<br />

eines bestehenden städtebaulichen Vertrags kann<br />

es jedoch in der Zukunft zur Eintragung weiterer<br />

Dienstbarkeiten und Reallasten kommen.<br />

Übergang Besitz, Nutzen und Lasten („Wirtschaftlicher<br />

Stichtag“)/Eigentumsübergang<br />

Wirtschaftlicher Stichtag war der 08.08.2012. Mit Ablauf<br />

dieses Tages sind Besitz, Nutzen, Lasten, Gefahr<br />

sowie sämtliche das Fondsobjekt Landsberger Str.<br />

284–288 betreffenden öffentlichrechtlichen Pflichten<br />

(einschließlich der Streupflicht) auf die Objektgesellschaft<br />

übergegangen („Übergabetag“). Zudem hat<br />

die Objektgesellschaft zum Übergabetag die Rechte<br />

und Pflichten aus dem Mietvertrag übernommen.<br />

Kaufpreis/Fälligkeit/Einbehalte<br />

Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis beträgt<br />

49.300.000 Euro und entfällt zu 9.000.000 Euro auf<br />

Grund und Boden, zu 38.000.000 Euro auf die bestehenden<br />

Gebäude und zu 2.300.000 Euro auf die<br />

Außenanlagen.<br />

Der Kaufpreis wurde entsprechend der Fälligkeitsregelung<br />

im Kaufvertrag – abzgl. der vereinbarten<br />

Einbehalte – am 08.08.2012 bezahlt.<br />

Haftung des Verkäufers für Sach­ und Rechtsmängel/2.<br />

S­Bahn­Stammstrecke<br />

Das Grundstück wird gekauft, wie es steht und<br />

liegt, allerdings hat der Verkäufer im Rahmen des<br />

Kaufvertrags marktübliche Beschaffenheitserklärungen<br />

und Kenntniserklärungen abgegeben, u. a.<br />

(i) zum Zustand des Fondsobjekts, (ii) zu bestimmten<br />

Aspekten öffentlichen Rechts, (iii) zu Steuern<br />

und Abgaben und (iv) zum Mietvertrag.<br />

Im Übrigen sieht der Kaufvertrag keine Haftung<br />

des Verkäufers vor. Insbesondere ist eine Haftung<br />

für den baulichen Zustand des aufstehenden Gebäudes<br />

sowie für eine bestimmte Größe, Güte,<br />

Beschaffenheit, Bebaubarkeit des Fondsobjekts<br />

Landsberger Str. 284–288 sowie für die Freiheit<br />

von Umweltschäden und Bodendenkmälern ausgeschlossen.<br />

Die Haftung des Verkäufers wegen Rechts- und Sachmängeln<br />

ist auf einen Höchstbetrag in Höhe von 50<br />

Prozent des Kaufpreises begrenzt. Ansprüche der<br />

Objektgesellschaft gegen den Verkäufer wegen<br />

Sach- und Rechtsmängeln einschließlich Freistellungsansprüche<br />

verjähren innerhalb von zwei Jahren<br />

nach dem Übergabetag.<br />

In räumlicher Nähe zum Fondsobjekt Landsberger<br />

Str. 284–288 verläuft die Trasse der geplanten 2. S-<br />

Bahn-Stammstrecke. Die Objektgesellschaft verzichtet<br />

gegenüber dem Verkäufer auf jegliche<br />

Ansprüche, insbesondere Schadenersatz- und<br />

Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit<br />

der geplanten 2. S-Bahn-Stammstrecke. Die Objektgesellschaft<br />

duldet sämtliche aus der geplanten 2.<br />

S-Bahn-Stammstrecke resultierenden Einwirkungen<br />

auf das Fondsobjekt Landsberger Str. 284–288. Eine<br />

Haftung und Gewährleistung des Verkäufers ist insoweit<br />

ausgeschlossen.<br />

Haftung im Rahmen der Realteilung<br />

Der Verkäufer haftet dafür, dass durch die Realteilung<br />

keine bauordnungsrechtlich rechtswidrigen<br />

Zustände eintreten, insbesondere dafür, dass die<br />

ggf. erforderlichen Befreiungen erteilt werden.<br />

Sollten insoweit in der Zukunft noch behördliche<br />

Verfügungen/Anordnungen ergehen, die aufgrund<br />

einer nicht im Einklang mit den erteilten<br />

Befreiungen durchgeführten Realteilung ergehen,<br />

ist der Verkäufer verpflichtet, diese auf eigene<br />

Kosten zu erfüllen bzw. den Käufer hiervon im Innenverhältnis<br />

freizustellen.<br />

Umweltschäden<br />

Der Verkäufer schuldet nicht die Freiheit des Kaufgegenstandes<br />

von Umweltmängeln. Er erklärt jedoch<br />

im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung,<br />

dass ihm am Tag der Beurkundung bezüglich des<br />

Fondsobjekts Landsberger Str. 284–288 keine Umweltschäden<br />

oder Bodendenkmäler bekannt sind.<br />

Zudem tritt er sämtliche Ansprüche, die ihm ge-<br />

gen Dritte wegen etwaiger Umweltschäden zustehen,<br />

an die Objektgesellschaft ab.<br />

Zu übernehmende Verträge<br />

In Ansehung des Fondsobjekts Landsberger Str.<br />

284–288 bestehen zahlreiche Dienstleistungs- und<br />

sonstige Bewirtschaftungsverträge. Die Objektgesellschaft<br />

tritt zum Übergabezeitpunkt unter<br />

gleichzeitiger Freistellung des Verkäufers in alle<br />

Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen ein.<br />

Die Objektgesellschaft übernimmt zudem sämtliche<br />

Verpflichtungen aus dem existierenden städtebaulichen<br />

Vertrag samt Nachtrag, die gemäß den<br />

Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag der<br />

Vivico Real Estate GmbH obliegen und vom Verkäufer<br />

übernommen wurden, soweit diese Verpflichtungen<br />

bezogen auf das Fondsobjekt Landsberger<br />

Str. 284–288 noch nicht erfüllt sind. Dabei handelt<br />

es sich namentlich um die Verpflichtung zur Erstellung<br />

einer Grünfläche und um ein allgemeinen Mitwirkungsgebot.<br />

Letztlich übernimmt die Objektgesellschaft<br />

sämtliche dem Verkäufer obliegende<br />

Verpflichtungen aus dem Ankaufsvertrag mit der<br />

Vivico Real Estate GmbH bezogen auf das Fondsobjekt<br />

Landsberger Str. 284–288, soweit diese<br />

noch nicht erfüllt sind. Dabei handelt es sich um<br />

die (anteilige) Verpflichtung zur Kostentragung<br />

hinsichtlich des baulichen Unterhalts, der Verkehrssicherungspflicht,<br />

der Reinigung und der Wintersicherung<br />

des Weges mit Flur-Nr. 284/176. Auch im<br />

Hinblick auf die Übernahme der Verpflichtungen<br />

aus dem städtebaulichen Vertrag und dem Ankaufsvertrag<br />

erfolgt eine Freistellung des Verkäufers<br />

durch die Objektgesellschaft von sämtlichen<br />

Ansprüchen Dritter, insbesondere der Vivico Real<br />

Estate GmbH sowie der Landeshauptstadt München.<br />

10.4.1.3 Grundstückskaufvertrag Fondsobjekt<br />

Ungererstr. 69<br />

Die Objektgesellschaft Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München Ungerer<br />

Straße KG hat durch notarielle Urkunde vom<br />

25.05.2012 mit der Ungererstraße Objekt GmbH &<br />

Co. KG („Verkäufer“) einen Vertrag über den Erwerb<br />

des Fondobjekts Ungererstr. 69 („Kaufvertrag“)<br />

abgeschlossen.<br />

142 143<br />

Vertragspartei des Kaufvertrags auf Seiten des Verkäufers<br />

ist zudem die Prime Office Germany AS<br />

(„POG“), eine Aktiengesellschaft norwegischen<br />

Rechts. Die POG als Mitverpflichtete haftet für die<br />

Erfüllung von etwaigen Zahlungsverpflichtungen<br />

des Verkäufers, die aus oder im Zusammenhang<br />

mit dem Kaufvertrag entstehen, als Gesamtschuldner.<br />

Dabei ist die Haftung der POG in jedem Fall<br />

auf einen Gesamtbetrag in Höhe des Kaufpreises<br />

begrenzt und endet im Einzelfall, wenn eine entsprechende<br />

Haftung des Verkäufers gegenüber<br />

der Objektgesellschaft endet, spätestens jedoch<br />

mit Ablauf von drei Jahren ab dem Übergabetag.<br />

Fondsobjekt Ungererstr. 69<br />

Der im Grundbuch von Schwabing beim Amtsgericht<br />

München geführte Grundbesitz, eingetragen<br />

in Blatt 21195, als Flurstück 889/10, und in Blatt<br />

21669, als Flurstück 889/20, befindet sich in der<br />

Ungererstraße 69 in München. Er ist mit einem<br />

sechsstöckigen Geschäfts- und Bürogebäude nebst<br />

Tiefgarage bebaut. Das Grundstück ist in Abteilung II<br />

des Grundbuchs mit verschiedenen, üblichen Dienstbarkeiten<br />

(Geh- und Fahrtrechte, Versorgungs- und<br />

Leitungsrechte etc.) belastet. Daneben existieren<br />

Baubeschränkungen und Bauverzichte sowie Dienstbarkeiten,<br />

die die Nutzung der gemeinsamen Tiefgarage<br />

durch das Fondsobjekt Ungererstr. 69 und<br />

die benachbarten Grundstücke regeln. Diese Belastungen<br />

werden übernommen. Die in Abteilung III<br />

eingetragenen Grundschulden wurden nicht übernommen<br />

und sind in der Zwischenzeit gelöscht.<br />

Die Objektgesellschaft hat der finanzierenden Bank<br />

am Fondsobjekt Ungererstr. 69 eine Grundschuld<br />

bestellt. Darüber hinaus bestehen keine nicht nur<br />

unerheblichen dinglichen Belastungen an dem<br />

(mittelbaren) Anlageobjekt.<br />

Übergang Besitz, Nutzen und Lasten („Wirtschaftlicher<br />

Stichtag“)/Eigentumsübergang<br />

Wirtschaftlicher Stichtag war der 20.07.2012.<br />

An diesem Tag sind Besitz, Nutzen, Lasten, Gefahren,<br />

öffentlichrechtliche Pflichten und Verkehrssicherungspflichten<br />

an die Objektgesellschaft übergegangen<br />

(„Übergabetag“). Zudem hat die Objektgesellschaft<br />

zum Übergabetag die Rechte und Pflichten<br />

aus dem Mietvertrag übernommen.


Kaufpreis/Fälligkeit/Einbehalte<br />

Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis beträgt<br />

29.219.833 Euro und entfällt zu 5.640.000 Euro auf<br />

Grund und Boden, zu 20.069.833 Euro auf die bestehenden<br />

Gebäude und zu 3.510.000 Euro auf die<br />

Außenanlagen.<br />

Der Kaufpreis wurde entsprechend der Fälligkeitsregelung<br />

im Kaufvertrag – abzgl. der vereinbarten<br />

Einbehalte – am 20.07.2012 bezahlt.<br />

Einbehalte auf den Kaufpreis wurden wie folgt<br />

getätigt:<br />

• Sicherstellung der Durchführung von Schadensbeseitigungsmaßnahmen<br />

im Fall der Beschädigung,<br />

Verschlechterung oder Zerstörung des<br />

Fondsobjekts Ungererstr. 69 bis zum Übergabetag:<br />

2-facher Betrag der voraussichtlichen Beseitigungskosten<br />

• Sicherstellung der Durchführung noch ausstehender<br />

Mängelbeseitigungsmaßnahmen:<br />

2-facher Betrag der voraussichtlichen Beseitigungskosten<br />

Abtretung von Gewährleistungsansprüchen<br />

Aufgrund der Errichtung des Fondsobjekts Ungererstr.<br />

69 im Jahr 2009 bestehen marktübliche Gewährleistungsansprüche<br />

gegen den Generalunternehmer<br />

Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co.<br />

KG, bezüglich derer die Gewährleistungsfristen<br />

noch laufen. Diese Gewährleistungsansprüche<br />

wurden im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrags<br />

an die Objektgesellschaft abgetreten. Damit<br />

sind auch die Sicherheiten (zwei Bankbürgschaften<br />

jeweils in Höhe von 1.000.000 Euro und<br />

350.000 Euro) auf die Objektgesellschaft übergegangen.<br />

Haftung des Verkäufers/Gewährleistung<br />

Der Verkäufer haftet dafür, dass das Fondsobjekt<br />

Ungererstr. 69 frei von im Grundbuch eingetragenen<br />

Rechten Dritter, Belastungen und Beschränkungen<br />

auf den Käufer übertragen wird, soweit<br />

solche Rechte, Belastungen und Beschränkungen<br />

nicht ausdrücklich vom Käufer übernommen wurden.<br />

Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers<br />

für Rechtsmängel ausgeschlossen.<br />

Das Grundstück wird gekauft, wie es steht und<br />

liegt, allerdings hat der Verkäufer im Rahmen des<br />

Kaufvertrags marktübliche Gewährleistungen in<br />

Form von selbstständigen Garantien und Kenntniserklärungen<br />

abgegeben, u. a. (i) zum Zustand des<br />

Fondsobjekts, (ii) zu bestimmten Aspekten öffentlichen<br />

Rechts, (iii) zu Steuern und Abgaben und<br />

(iv) zum Mietvertrag.<br />

Eine Haftung des Verkäufers wegen Mängeln oder<br />

Garantieverletzungen sind auf einen Maximalbetrag<br />

in Höhe des Kaufpreises (absolute Haftungshöchstgrenze)<br />

begrenzt. Sämtliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche<br />

gegenüber dem Verkäufer sind<br />

begrenzt auf einen Zeitraum von drei Jahren ab<br />

Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten des Fondsobjekts.<br />

Die Haftung für Sachmängel ist ausgeschlossen,<br />

soweit die entsprechenden Ansprüche von der<br />

Gewährleistungshaftung des Generalunternehmers<br />

umfasst sind. Zudem stellt der Käufer den Verkäufer<br />

gegen etwaige Ansprüche aus Altlasten frei.<br />

Umweltschäden<br />

Der Verkäufer schuldet nicht die Freiheit des Kaufgegenstandes<br />

von Umweltmängeln. Er garantiert<br />

jedoch, dass das Fondsobjekt Ungererstr. 69 nach<br />

seiner Kenntnis frei von Umweltschäden ist. Zudem<br />

tritt er sämtliche Ansprüche, die ihm gegen<br />

Dritte wegen etwaiger Umweltschäden zustehen,<br />

an die Objektgesellschaft ab.<br />

Zu übernehmende Verträge<br />

In Ansehung des Fondsobjekts Ungererstr. 69 bestehen<br />

zahlreiche Wartungs-/Dienstleistungs-/Versorgungsverträge.<br />

Die Objektgesellschaft tritt ab<br />

dem Übergabetag unter gleichzeitiger Freistellung<br />

und Freihaltung des Verkäufers insoweit in diese<br />

Verträge ein, als ab dem Übergabetag Verpflichtungen<br />

aus diesen Verträgen fällig werden.<br />

Zudem bestehen für das Fondsobjekt Ungererstr.<br />

69 vier Nachbarvereinbarungen, in die die Objektgesellschaft<br />

zum Übergabetag mit schuldbefreiender<br />

Wirkung für den Verkäufer eintritt, soweit einzelne<br />

Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen<br />

noch nicht erfüllt sind. Insbesondere hat die Objektgesellschaft<br />

insoweit bereits die vom Verkäufer<br />

im Zusammenhang mit den Nachbarvereinba-<br />

rungen gestellten Bürgschaften ersetzt.<br />

10.4.2 Mietverträge betreffend die Fondsobjekte<br />

Zu den nachstehenden Ausführungen betreffend<br />

die Mietverträge für die Fondsobjekte siehe auch<br />

die wichtigen Hinweise in Tz. 3.2.2 ab Seite 26.<br />

10.4.2.1 Mietvertrag mit der Schörghuber<br />

Stiftung & Co. Holding KG<br />

Zwischen der Schörghuber Stiftung & Co. Holding<br />

KG („Mieter“) und dem Verkäufer des Fondsobjekts<br />

Denninger Str. 165 wurde am 22.08.2011 ein<br />

Mietvertrag über das gesamte Fondsobjekt Denninger<br />

Str. 165 geschlossen. Mietbeginn war der<br />

01.10.2011. Die Objektgesellschaft hat zudem<br />

nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags<br />

über das Fondsobjekt Denninger Str. 165 am<br />

30.03.2012 einen 1. Nachtrag zum Mietvertrag geschlossen.<br />

Mit Übergang von Besitz, Nutzen und<br />

Lasten am Fondsobjekt Denninger Str. 165 (siehe<br />

Tz. 10.4.1.1) ist die Objektgesellschaft in die Rechte<br />

und Pflichten aus dem Mietvertrag eingetreten.<br />

Im Rahmen des Mietvertrags überlässt die Objektgesellschaft<br />

dem Mieter Mietflächen von insgesamt<br />

rd. 9.501,97 Quadratmetern (davon rd. 6.946,88<br />

Quadratmeter Büroflächen im 1. Untergeschoss<br />

bis einschließlich 4. Obergeschoss, rd. 952,19 Quadratmeter<br />

Casinoflächen im 1. Untergeschoss sowie<br />

rd. 1.602,90 Quadratmeter Lagerflächen im 1.<br />

und 2. Untergeschoss) sowie ca. 155 Stellplätzen<br />

im 1. und 2. Untergeschoss. Davon sind folgende<br />

Flächen/Stellplätze umsatzsteuerfrei vermietet: rd.<br />

6.289,88 Quadratmeter Büroflächen, rd. 862,14<br />

Quadratmeter Casinoflächen, rd. 1.402,54 Quadratmeter<br />

Lagerflächen sowie ca. 121 Stellplätze. Die<br />

Vermietung erfolgt als Unternehmenszentrale der<br />

Schörghuber Unternehmensgruppe.<br />

Mietzeit/Kündigung<br />

Der Mietvertrag hat eine feste Laufzeit bis zum<br />

30.09.2023.<br />

Der Mieter kann die Mindestmietzeit einmal um<br />

zehn Jahre verlängern („Optionsrecht“). Das Optionsrecht<br />

muss schriftlich, spätestens 25 Monate vor<br />

dem Ablauf der Mindestmietzeit ausgeübt werden.<br />

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem<br />

144 145<br />

Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen ist<br />

auch während der Festlaufzeit bzw. der Optionszeit<br />

möglich.<br />

Miete/Nebenkosten<br />

Die monatliche Nettogesamtmiete beträgt<br />

143.408,08 Euro und setzt sich zusammen aus einem<br />

umsatzsteuerfreien und einem umsatzsteuerpflichtigen<br />

Teil. Die umsatzsteuerfreie Miete beträgt<br />

128.089,95 Euro, wobei 119.014,95 Euro als<br />

Nettokaltmiete auf die Mietfläche und 9.075,00<br />

Euro als Nettokaltmiete auf die Stellplätze entfallen.<br />

Die umsatzsteuerpflichtige Miete beträgt<br />

15.318,13 Euro, wobei 12.768,13 Euro als Nettokaltmiete<br />

auf die Mietfläche und 2.550,00 Euro als<br />

Nettokaltmiete auf die Stellplätze entfallen. Für<br />

diese Beträge fällt noch die Umsatzsteuer in jeweils<br />

gesetzlicher Höhe, zur Zeit 19 Prozent, an.<br />

Es ist eine einmalige Erhöhung der Miete zu Beginn<br />

des dritten Mietjahres, also ab dem 01.10.2013,<br />

um 4,5 Prozent der geschuldeten Nettogesamtmiete<br />

vereinbart. Ab dem vierten Mietjahr ist eine<br />

jährliche Staffelmiete vereinbart. Erstmalig zum<br />

01.10.2014 und danach zu Beginn eines jeden weiteren<br />

Mietjahres erhöht sich die Nettogesamtmiete<br />

um jeweils 2,4 Prozent der jeweils zuletzt geschuldeten<br />

Nettogesamtmiete.<br />

Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche (auch über<br />

die Betriebskostenverordnung hinausgehenden)<br />

verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen<br />

Betriebs- und sonstigen Nebenkosten des<br />

Mietgegenstandes zu tragen und in diesem Zusammenhang<br />

alle erforderlichen Ver- und Entsorgungs-,<br />

Wartungs- und Dienstleistungsverträge im<br />

eigenen Namen und auf eigene Rechnung abzuschließen.<br />

Zudem besteht die explizite Pflicht des<br />

Mieters zur Erstattung weiterer beim Vermieter<br />

anfallenden Kosten für das Mietobjekt (z. B. grundstücksbezogene<br />

Gebühren, Steuern, Abgaben und<br />

sonstige Kosten), soweit sie nicht über das übliche<br />

Maß für dieses Mietobjekt hinausgehen.<br />

Ferner erstattet der Mieter dem Vermieter gegen<br />

entsprechenden Nachweis die jährlich anfallenden<br />

Versicherungsbeträge für die Allgefahrenversicherung,<br />

wobei dieser Erstattungsanspruch der Höhe


nach auf 18.712,53 Euro begrenzt ist. Der Begrenzungsbetrag<br />

unterliegt der Indexierung. Er ändert<br />

sich zum 01.01. eines jeden Jahres gemäß der Änderung<br />

des Verbraucherpreisindex des Statistischen<br />

Bundesamtes (2005=100) gegenüber dem Indexstand<br />

bei Vertragsbeginn oder gegenüber der letzten<br />

Anpassung.<br />

Letztlich ist der Mieter verpflichtet, als weitere Nebenkosten<br />

eine jährliche Verwaltungskostenpauschale<br />

für die Hausverwaltung zu zahlen. Für die<br />

umsatzsteuerpflichtigen Mietflächen beträgt diese<br />

Pauschale 1,75 Prozent der Jahresnettokaltmiete<br />

zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe,<br />

für die umsatzsteuerfreien Mietflächen 1,75 Prozent<br />

der Jahresnettokaltmiete zzgl. einer Umsatzsteuerkompensation.<br />

Die Zahlung erfolgt in monatlichen<br />

Raten, jeweils gemeinsam mit der<br />

monatlichen Mietzahlung.<br />

Wartung/Instandhaltung/Instandsetzung/Schönheitsreparaturen<br />

Die Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung<br />

an Dach und Fach ist Sache des Vermieters. Alle weiteren,<br />

nicht von Dach und Fach erfassten, notwendigen<br />

Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten<br />

des Mietobjekts hat der Mieter auf eigene Kosten<br />

durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere die<br />

Instandhaltung und Instandsetzung der haustechnischen<br />

Anlagen. Ebenso obliegt dem Mieter die<br />

regelmäßige Wartung aller technischen Einrichtungen<br />

innerhalb des Mietobjekts.<br />

Die Kosten der sonstigen durch den Mieter auszuführenden<br />

Erneuerungen, d. h. Ersatzbeschaffungen,<br />

wurden durch feste Betragsobergrenzen pro<br />

Mietjahr mit zwei Zeitschwellen (bis 30.09.2017:<br />

100.000 Euro, ab 01.10.2017: 60.000 Euro, jeweils<br />

zzgl. Umsatzsteuer) begrenzt, so dass die Objektgesellschaft<br />

nur darüber hinausgehende Kosten<br />

zu erstatten hat.<br />

Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die<br />

Schönheitsreparaturen in den Mieträumen vorzunehmen.<br />

Es steht dem Mieter frei, ob und ggf. wann<br />

er während der Laufzeit des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen<br />

ausführt. Bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />

hat der Mieter die erforderlichen<br />

Schönheitsreparaturen durchzuführen. Sollte es<br />

über den Umfang der auszuführenden Schönheitsreparaturen<br />

bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />

zwischen den Parteien keine Einigung geben, entscheidet<br />

auf Antrag auch nur einer Partei ein zu<br />

benennender Sachverständiger für beide Parteien<br />

nach billigem Ermessen.<br />

Letztlich ist der Mieter auch zur Pflege der zum<br />

Mietobjekt gehörenden Grünanlagen auf eigene<br />

Kosten verpflichtet.<br />

Haftung des Vermieters<br />

Die Haftung der Objektgesellschaft ist auf das gesetzlich<br />

zulässige Maß beschränkt und ist für eine<br />

schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflichten im<br />

Einzelfall auf 5.000.000 Euro begrenzt. Eine Haftung<br />

der Objektgesellschaft für etwaige Beeinträchtigungen<br />

des Mietobjekts durch die geplante<br />

Nachbarbebauung (siehe Tz. 10.4.1.1) ist ausgeschlossen.<br />

Haftung des Mieters<br />

Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden,<br />

die durch die Verletzung der dem Mieter obliegenden<br />

Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht<br />

werden, wobei die Ansprüche im Einzelfall auf<br />

5.000.000 Euro begrenzt sind.<br />

Untervermietung<br />

Zur Untervermietung bedarf es der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung der Objektgesellschaft, die<br />

nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.<br />

Für die Untervermietung an im Sinne des AktG<br />

verbundene Unternehmen sowie Unternehmen,<br />

an denen die Erbengemeinschaft von Stefan<br />

Schörghuber oder die Mitglieder derselben mit<br />

mindestens 25,1 Prozent beteiligt ist/sind, gilt die<br />

Zustimmung bereits mit Abschluss des Mietvertrags<br />

als erteilt.<br />

Mietsicherheiten<br />

Der Mieter hat eine Sicherheit in Höhe von<br />

430.224,24 Euro in Form einer schriftlichen, unbefristeten,<br />

unwiderruflichen Bankbürgschaft gestellt.<br />

Diese Sicherheit wurde mit Übergang von<br />

Besitz, Nutzen und Lasten am Fondsobjekt Denninger<br />

Str. 165 an die Objektgesellschaft übergeben.<br />

10.4.2.2 Mietvertrag mit der WPP Deutschland<br />

Holding GmbH & Co. KG<br />

Zwischen der WPP Deutschland Holding GmbH &<br />

Co. KG („Mieter“) und dem Verkäufer besteht ein<br />

Mietvertrag über das gesamte Fondsobjekt Landsberger<br />

Str. 284–288 vom 11.09.2008, mit 1. Nachtrag<br />

vom 15.09.2009, 2. Nachtrag vom 01.10.2010<br />

und 3. Nachtrag vom 06./07.12.2011. Ursprünglicher<br />

Mieter war die TNS Infratest Holding GmbH &<br />

Co. KG, der Mietvertrag wurde mit dem 3. Nachtrag<br />

auf die WPP Deutschland Holding GmbH &<br />

Co. KG übertragen. Zudem liegt bereits ein 4. Nachtrag<br />

vom 26.03.2012 vor, dessen Wirksamkeit jedoch<br />

aufschiebend bedingt auf die Eigentumsumschreibung<br />

und die Erteilung sämtlicher erforderlicher<br />

bauordnungsrechtlicher Befreiungen hinsichtlich<br />

der Realteilung war. Mietbeginn war der 01.10.2010.<br />

Mit Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten am<br />

Fondsobjekt Landsberger Str. 284–288 (siehe Tz.<br />

10.4.1.2) ist die Objektgesellschaft in die Rechte<br />

und Pflichten aus dem Mietvertrag eingetreten.<br />

Nach der erfolgten Realteilung überlässt die Objektgesellschaft<br />

im Rahmen des Mietvertrags dem Mieter<br />

Mietflächen von insgesamt rd. 16.333,69 Quadratmetern<br />

(davon rd. 14.576,54 Quadratmeter<br />

Büroflächen inklusive anteiliger Gemeinschaftsflächen<br />

im Erdgeschoss bis einschließlich 6. Obergeschoss<br />

und rd. 1.757,15 Quadratmeter Archiv- und<br />

Lagerflächen sowie Sondernutzungsflächen im 1.<br />

und 2. Untergeschoss) sowie ca. 110 Stellplätze im<br />

1. und 2. Untergeschoss. Die Vermietung erfolgt<br />

als Bürogebäude.<br />

Mietzeit/Kündigung<br />

Der Mietvertrag hat eine Laufzeit bis zum<br />

31.10.2025.<br />

Der Mieter kann die Mietzeit einmal um fünf Jahre<br />

verlängern („Optionsrecht“). Das Optionsrecht<br />

muss schriftlich, spätestens 14 Monate vor dem<br />

Ablauf der Mindestmietzeit ausgeübt werden.<br />

Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag zum<br />

31.10.2020 in Bezug auf Flächen von ca. 1.900 Quadratmetern<br />

zzgl. anteiliger Lager- und Archivräume<br />

und Stellplätze zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht<br />

ist spätestens am 31.12.2018 schriftlich<br />

mit eingeschriebenem Brief auszuüben.<br />

146 147<br />

Der Mieter hat ein weiteres Sonderkündigungsrecht<br />

für den gesamten Mietvertrag mit Wirkung<br />

zum Ende 31.10.2020 gegen Zahlung einer Abstandssumme<br />

in Höhe von 90 Prozent der Jahresnettomiete<br />

für das Jahr 2019. Dieses Sonderkündigungsrecht<br />

ist bis zum 31.10.2018 schriftlich mit<br />

eingeschriebenem Brief auszuüben. Siehe hierzu<br />

die Hinweise in Tz. 3.2.2 ab Seite 26 sowie in Tz.<br />

3.2.4 ab Seite 30.<br />

Miete/Nebenkosten<br />

Die monatliche Nettogesamtmiete beträgt<br />

244.600,28 Euro, wobei 235.053,93 Euro als Nettokaltmiete<br />

auf die Mietfläche und 9.546,35 Euro als<br />

Nettokaltmiete auf die Stellplätze entfallen. Für<br />

diese Beträge fällt noch die Umsatzsteuer in jeweils<br />

gesetzlicher Höhe, zur Zeit 19 Prozent, an.<br />

Die Miete ist wertgesichert (Basis 2000 = 100).<br />

Rückwirkend bis zum 15.12. eines jeden Jahres<br />

kann zum 01.01. eines jeden Jahres, erstmals zum<br />

01.01.2012, eine Anpassung der Nettomiete gemäß<br />

der Änderung des vom Statistischen Bundesamt<br />

festgestelltem „Verbraucherpreisindex für<br />

Deutschland“ (Basis 2000 = 100) gegenüber dem<br />

Indexstand am 01.01.2011 bzw. zum Zeitpunkt der<br />

letzten Mietanpassung verlangt werden. Eine automatische<br />

Anpassung der Miete entsprechend<br />

des Umfangs der jeweiligen Indexveränderung erfolgt<br />

nicht.<br />

Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Nebenkosten<br />

gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sowie<br />

weitere enumerativ aufgezählte Nebenkosten<br />

zu tragen. Zu den weiteren Nebenkosten zählen insbesondere<br />

die anteiligen Kosten der Schönheitsreparaturen,<br />

der Instandhaltung und Instandsetzung<br />

der Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftsanlagen<br />

sowie die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung<br />

und erforderlichen Reparaturen aller<br />

technischen Anlagen und Einrichtungen, der Höhe<br />

nach beschränkt auf 7 Prozent der Jahresnettomiete.<br />

Die Kosten der kaufmännischen und technischen<br />

Hausverwaltung sind vom Mieter pauschal<br />

in der Höhe von 2 Prozent der Jahresnettomiete<br />

zu tragen. Für den Fall, dass dieser Sockelbetrag<br />

auf Nachweis des Vermieters in zwei aufeinanderfolgenden<br />

Kalenderjahren maßgeblich überschritten<br />

wird, erhöht sich der vorgenannte Sockelbetrag


auf 10 Prozent der Jahresnettomiete des Mieters,<br />

erstmals jedoch ab dem dritten Kalenderjahr.<br />

Wartung/Instandhaltung/Instandsetzung/Schönheitsreparaturen<br />

Die Instandhaltung und Instandsetzung an Dach<br />

und Fach ist Sache des Vermieters. Dagegen hat<br />

der Mieter Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung<br />

der vom Mieter genutzten Räume und<br />

sämtlicher innerhalb dieser Räume gelegenen Anlagen,<br />

Einrichtungen und Installationen auf eigene<br />

Kosten durchzuführen. Die Pflicht des Mieters<br />

zur Durchführung dieser Instandhaltung und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

ist nicht auf Schäden<br />

beschränkt, die auf dem Mietgebrauch beruhen<br />

oder der Risikosphäre des Mieters zuzuordnen sind.<br />

Schönheitsreparaturen und Instandhaltung und Instandsetzung<br />

der Gemeinschaftsflächen und der<br />

Gemeinschaftsanlagen sowie die Instandhaltung<br />

und Instandsetzung und Reparatur aller gemeinschaftlichen<br />

technischen Einrichtungen und Anlagen<br />

sind von der Objektgesellschaft durchzuführen.<br />

Die Kosten hierfür werden vom Mieter anteilig<br />

über die Nebenkosten getragen (siehe oben).<br />

Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die erforderlichen<br />

Schönheitsreparaturen in den Mieträumen<br />

vorzunehmen. Bei Mietende sind die erforderlichen<br />

Schönheitsreparaturen nach dem Grad der<br />

Abnutzung durchzuführen, es sei denn die letzten<br />

Schönheitsreparaturen liegen nicht länger als ein<br />

Kalenderjahr zurück. Der Mieter ist berechtigt, anstelle<br />

der fachgerechten Durchführung der Schönheitsreparaturen<br />

bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />

die Arbeiten durch Zahlung eines Geldbetrags<br />

abzulösen.<br />

Haftung des Vermieters<br />

Die Haftung der Objektgesellschaft ist nach dem<br />

Mietvertrag teilweise beschränkt, insbesondere ist<br />

eine verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen.<br />

Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche<br />

des Mieters wegen Immissionen oder Störungen<br />

der Zugänge des Gebäudes oder Störungen<br />

durch Baumaßnahmen Dritter außerhalb des Gebäudes.<br />

Haftung des Mieters<br />

Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden,<br />

die durch die Verletzung der dem Mieter obliegenden<br />

Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden.<br />

Untervermietung<br />

Zur Untervermietung bedarf es der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung der Objektgesellschaft, die<br />

nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.<br />

Einer vorherigen schriftlichen Zustimmung bedarf<br />

es nicht bei einer Untervermietung an mit dem<br />

Mieter im Sinne des AktG verbundene Unternehmen<br />

oder an Beteiligungsgesellschaften des Mieters,<br />

insbesondere die im Mietvertrag explizit Genannten<br />

(z. B. TNS Infratest GmbH).<br />

Mietsicherheiten<br />

Der Mieter hat eine Sicherheit in Höhe von<br />

1.085.823,60 Euro in Form einer selbstschuldnerischen<br />

Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einreden<br />

der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und<br />

der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB gestellt.<br />

Diese Sicherheit wurde mit Übergang von Besitz,<br />

Nutzen und Lasten am Fondsobjekt Landsberger<br />

Str. 284–288 an die Objektgesellschaft übergeben.<br />

Ausbaukostenzuschuss<br />

Im Rahmen des 4. Nachtrags haben sich Verkäufer,<br />

der Mieter und die Objektgesellschaft als zukünftiger<br />

Vermieter auf den Einbau einer zusätzlichen<br />

Lüftung in den Besprechungszimmern des 6. Obergeschosses<br />

geeinigt. Der Vermieter hat sich verpflichtet,<br />

diesbezüglich einen Ausbaukostenzuschuss<br />

in Höhe von 100.000 Euro zu leisten. In dem<br />

ersten Nachtrag zum Kaufvertrag (siehe Tz. 10.4.1.2)<br />

hat sich der Verkäufer verpflichtet, die Objektgesellschaft<br />

von dieser Zahlungsverpflichtung vollumfänglich<br />

freizustellen.<br />

10.4.2.3 Mietvertrag mit MAN<br />

Zwischen der MAN AG („Mieter“, zwischenzeitlich<br />

firmierend unter MAN SE) und dem Verkäufer des<br />

Fondsobjekts Ungererstr. 69 wurde im Rahmen eines<br />

Sale-and-Lease-back-Vertrags am 26.07.2006<br />

ein Mietvertrag mit 1. Nachtrag vom 23.01.2009,<br />

2. Nachtrag vom 05./15.02.2010 und 3.Nachtrag<br />

vom 28.10./04.11.2011 über das gesamte Fondsobjekt<br />

Ungerer Str. 69 geschlossen. Mietbeginn war<br />

der 01.05.2009. Mit Übergang von Besitz, Nutzen<br />

und Lasten am Fondsobjekt Ungererstr. 69 (siehe<br />

Tz. 10.4.1.3) ist die Objektgesellschaft in die Rechte<br />

und Pflichten aus dem Mietvertrag eingetreten.<br />

Im Rahmen des Mietvertrags überlässt die Objektgesellschaft<br />

dem Mieter Mietflächen von insgesamt<br />

rd. 8.215,71 Quadratmetern (davon rd. 7.415,37<br />

Quadratmeter Büro- und Verkehrsflächen im Erdgeschoss<br />

bis einschließlich 6. Obergeschoss, rd.<br />

505,47 Quadratmeter Archiv- und Lagerflächen im<br />

2. Untergeschoss bis einschließlich 5. Obergeschoss<br />

sowie rd. 294,87 Quadratmeter Funktionsflächen<br />

im 2. Untergeschoss bis einschließlich 5. Obergeschoss)<br />

sowie ca. 79 Stellplätze im 1. und 2. Tiefgaragengeschoss.<br />

Die Vermietung erfolgt als Hauptverwaltung<br />

und Konzernzentrale des Mieters mit Büro-,<br />

Gastronomie-, Konferenz- und Fitnessflächen.<br />

Mietzeit/Kündigung<br />

Der Mietvertrag hat eine feste Laufzeit bis zum<br />

30.04.2024.<br />

Der Mieter kann die Mindestmietzeit zweimal um<br />

jeweils fünf Jahre verlängern („Optionsrecht“). Das<br />

Optionsrecht muss schriftlich, spätestens neun<br />

Monate vor dem jeweiligen Mietende ausgeübt<br />

werden. Im Übrigen verlängert sich der Mietvertrag<br />

nach Ablauf der Festlaufzeit um jeweils ein<br />

weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens neun Monate<br />

vor Ablauf der Festlaufzeit bzw. des jeweiligen<br />

Optionszeitraumes schriftlich gekündigt wird.<br />

Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags während<br />

der Festlaufzeit und der Optionszeit ist nicht<br />

möglich. Eine außerordentliche Kündigung aus<br />

wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

ist dagegen auch während der Festlaufzeit<br />

bzw. der Optionszeit möglich.<br />

Miete/Nebenkosten<br />

Die monatliche Nettogesamtmiete beträgt<br />

133.333,33 Euro, wobei 125.433,33 Euro als Nettokaltmiete<br />

auf die Mietfläche und 7.900,00 Euro als<br />

Nettokaltmiete auf die Stellplätze entfallen. Der<br />

Verkäufer des Fondsobjekts Ungererstr. 69 hat zur<br />

148 149<br />

Umsatzsteuer optiert, so dass zusätzlich die Umsatzsteuer<br />

in jeweils gesetzlicher Höhe, zurzeit 19<br />

Prozent, anfällt.<br />

Die Miete ist wertgesichert. Sie ändert sich automatisch<br />

im gleichen prozentualen Verhältnis, sofern<br />

sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland<br />

(Basis 2000 = 100) gegenüber dem Stand zum<br />

Ablauf des ersten Mietjahres bzw. gegenüber dem<br />

Stand bei der letzten Mietangleichung um mehr<br />

als 7,5 Punkte nach oben oder unten verändert hat.<br />

Der Mieter ist verpflichtet, die anfallenden Nebenkosten<br />

gemäß der Betriebskostenverordnung und<br />

der im Mietvertrag ausdrücklich aufgezählten Positionen<br />

(z. B. bestimmte Versicherungen, Betrieb<br />

bestimmter innerhalb des Mietgegenstandes gelegener<br />

Anlagen) zu bezahlen. Zudem ist der Mieter<br />

verpflichtet, die (anteiligen) Kosten der Tiefgarage<br />

zu zahlen, soweit es sich bei diesen Kosten um Betriebskosten<br />

gemäß der Betriebskostenverordnung<br />

handelt. Für die Tiefgarage, die nicht nur von der<br />

Objektgesellschaft, sondern auch von den Eigentümern<br />

der angrenzenden Grundstücken genutzt<br />

wird, gibt es darüber hinaus eine Verwaltungsvereinbarung<br />

vom 25./30.11.1987 mit 1. Nachtrag vom<br />

15.12.1997/12.01.1998. Partei der Verwaltungsvereinbarung,<br />

die sich mit der Verteilung der Kosten<br />

für die Tiefgarage beschäftigt, ist derzeit der Mieter.<br />

Diese soll Partei der Verwaltungsvereinbarung<br />

bleiben, solange er Mieter ist.<br />

Noch auszuführende Umbau­, Sanierungs­ und<br />

Mängelbeseitigungsarbeiten<br />

Im 2. Nachtrag zum Mietvertrag wurden die Folgen<br />

bestehender Mängel an dem Mietobjekt geregelt.<br />

Danach wurde eine monatliche Mietminderung<br />

in Höhe von 10.000 Euro vereinbart, bis diese<br />

Mängel beseitigt wurden oder der TÜV insofern<br />

die Mangelfreiheit festgestellt hat. Obwohl derzeit<br />

noch Mängel bestehen, die kontinuierlich abgebaut<br />

werden (siehe Tz. 10.4.1.3), wird die Miete<br />

seit Januar 2012 in voller vertraglicher Höhe gezahlt.<br />

Sonderzahlungen der Parteien<br />

Im Mietvertrag sowie in den drei Nachträgen wur


de eine Vielzahl von einmaligen Sonderzahlungen<br />

vereinbart, z. B. Pauschalzahlungen abhängig vom<br />

Fertigstellungsdatum, Abgeltungszahlungen für<br />

anfängliche Mängel, Incentive-Zahlung u. a. Mit<br />

Ausnahme der auf Grundlage des 1. Nachtrags<br />

vom Mieter geschuldeten letzten Rate der Pauschalsumme<br />

in Höhe von 362.950 Euro zzgl. Umsatzsteuer<br />

für zusätzlich erbrachte Bauleistungen,<br />

wurden alle einmaligen Sonderzahlungen bereits<br />

geleistet. Nach dem Grundstückskaufvertrag zwischen<br />

der Objektgesellschaft und dem Verkäufer<br />

steht diese letzte Rate noch dem Verkäufer zu.<br />

Einschränkungen bei Grundstücksveräußerung<br />

und Andienungsverpflichtung<br />

Während der Mietdauer kann das Mietobjekt nur<br />

mit Zustimmung des Mieters an eventuelle Wettbewerber<br />

im Nutzfahrzeugbereich wie beispielsweise<br />

Daimler, Volvo, Scania u. a. veräußert werden.<br />

Wird gegen diese Vereinbarung verstoßen,<br />

ist an den Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von<br />

500.000,00 Euro zu zahlen.<br />

Zudem besteht während der Mietdauer eine<br />

grundsätzliche Andienungspflicht des Vermieters<br />

gegenüber dem Mieter, d. h. der Mieter ist vorab<br />

über die Absicht, das Grundstück zu verkaufen, sowie<br />

über die wesentlichen Vertragsbedingungen<br />

zu informieren und hat dann nach dem Mietvertrag<br />

ein vorrangiges Erwerbsrecht an dem Mietobjekt.<br />

Binnen einer Frist von einem Monat kann der<br />

Mieter entscheiden, ob er das Mietobjekt selbst zu<br />

den mitgeteilten Bedingungen erwerben will. Verstreicht<br />

diese Frist ohne Mitteilung oder erklärt<br />

der Mieter seinen Verzicht, kann der Verkäufer das<br />

Mietobjekt an einen Dritten veräußern, wobei der<br />

Verkauf in diesem Fall innerhalb von sechs Monaten<br />

durchgeführt werden muss.<br />

Wartung/Instandhaltung/Instandsetzung/Schönheitsreparaturen<br />

Der Mieter ist zur Durchführung von Schönheitsreparaturen<br />

auf eigene Kosten verpflichtet.<br />

Die Objektgesellschaft als Vermieter ist verpflichtet,<br />

den Mietgegenstand während der Laufzeit des<br />

Mietvertrags in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch<br />

geeigneten Zustand zu erhalten. Ausbesse-<br />

rungen von Schäden im Inneren des Mietobjekts<br />

sind vom Mieter auf eigene Kosten zu übernehmen,<br />

außer sie sind dem Vermieter zurechenbar<br />

oder es handelt sich um einen technischen Defekt.<br />

Von der vorbezeichneten Verpflichtung des Mieters<br />

ausgenommen sind Dach, Fach, Fassade, technische<br />

Ausrüstung des Vermieters, Außenanlage<br />

und Tiefgarage, bezüglich derer die Ausbesserung<br />

von Schäden vom Vermieter auf dessen Kosten<br />

durchzuführen sind.<br />

Der Mieter trägt Wartungs-, Instandhaltungs- und<br />

Instandsetzungskosten für innerhalb der Mietfläche<br />

gelegene Anlagen und Einrichtungen nur<br />

nach Maßgabe eines genau festgelegten Anlagenkatalogs.<br />

Danach trägt der Mieter bis maximal 6,5<br />

Prozent der Jahresnettokaltmiete für die folgenden<br />

Anlagen und Einrichtungen Instandhaltungs-<br />

und Instandsetzungskosten:<br />

• technische Anlagen gemäß Aufzählung Nebenkosten;<br />

elektrische Kraft- und Lichtanlagen;<br />

sanitäre Einrichtungen; Durchlauferhitzer;<br />

Gasthermen u. a.;<br />

• Küchengeräte; Armaturen; Schlösser; Dreh-/<br />

Kippbeschläge der Fenster; Blendschutzeinrichtungen;<br />

Zwischenwände; zugängliche<br />

Klima-/RLT-Anlage; Rolltore (Tiefgarage ausgenommen);<br />

Schrankenanlage (Tiefgarage<br />

ausgenommen) und Klingelanlage.<br />

Die Durchführung im Auftrag und für Rechnung<br />

des Mieters verbleibt jedoch beim Vermieter. Wird<br />

der Rahmen in einem Jahr nicht ausgeschöpft, erhöht<br />

sich der Maximalbetrag im Folgejahr um den<br />

nichtverbrauchten Teil. Wird er im Folgejahr wiederum<br />

nicht verbraucht, verfällt er. Für Feuerlöscher,<br />

Beleuchtungskörper und Leuchtmittel gilt<br />

die vorgenannte Kostendeckelung nicht.<br />

Soweit der Vermieter allerdings Wartungsverträge<br />

abgeschlossen hat, deren Kosten nach Maßgabe<br />

des Mietvertrags vom Mieter zu zahlen sind, ist der<br />

Reparaturkostenanteil von dieser Kostentragungspflicht<br />

ausgeschlossen. Der Reparaturkostenanteil<br />

wird pauschal mit 30 Prozent angesetzt, wenn nicht<br />

der Vermieter einen geringeren Anteil nachweist.<br />

Im Übrigen ist die Objektgesellschaft als Vermieter<br />

zur Instandhaltung und Instandsetzung des Fondsobjekts<br />

Ungererstr. 69 auf eigene Kosten verpflichtet.<br />

Haftung<br />

Die Haftung der Objektgesellschaft ist nach dem<br />

Mietvertrag teilweise beschränkt, insbesondere ist<br />

eine verschuldensunabhängige Haftung (außer bei<br />

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) ausgeschlossen.<br />

Schadensersatzansprüche wegen Mängeln<br />

des Mietgegenstandes oder wegen Störungen<br />

des Betriebs des Gebäudes und seiner technischen<br />

Einrichtungen stehen dem Mieter nur dann zu,<br />

wenn der Vermieter den Mangel zu vertreten hat<br />

oder der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in<br />

Verzug gerät.<br />

Bauliche Veränderungen durch den Vermieter<br />

Ohne Zustimmung des Mieters dürfen Ausbesserungen<br />

und bauliche Veränderungen, die zur Abwendung<br />

drohender Gefahren notwendig sind,<br />

sowie Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen<br />

sowie Maßnahmen zur Schadensbeseitigung<br />

durchgeführt werden.<br />

Arbeiten und bauliche Maßnahmen, die zwar nicht<br />

notwendig, aber zweckmäßig sind, insbesondere<br />

der Modernisierung oder Verbesserung des Fondsobjektes<br />

Ungererstr. 69 dienen, bedürfen der Zustimmung<br />

des Mieters.<br />

Zerstörung des Mietgegenstandes<br />

Im Fall der ganzen oder teilweisen Zerstörung des<br />

Mietgegenstandes ist die Objektgesellschaft zur<br />

Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet,<br />

wenn der Mieter dies innerhalb einer Frist von<br />

zwei Monaten schriftlich verlangt, er die Zerstörung<br />

nicht zu verschulden hat und nach voraussichtlicher<br />

Wiederherstellung die Restlaufzeit des<br />

Mietvertrags (ggf. unter Einschluss von ausgeübten<br />

Optionen) mindestens drei Jahre beträgt. Für<br />

den Fall der vollständigen Zerstörung ist der Mieter<br />

von seiner Pflicht zur Mietzahlung bis zu dem<br />

Zeitpunkt der vollen Nutzbarkeit des wiederhergestellten<br />

Mietgegenstandes befreit. Im Fall der teilweisen<br />

Zerstörung kann der Mieter die Miete bis<br />

zu diesem Zeitpunkt angemessen mindern. Siehe<br />

hierzu auch die Hinweise in Tz. 3.3.5 auf Seite 43.<br />

150 151<br />

Untervermietung<br />

Zur Untervermietung bedarf es der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung der Objektgesellschaft,<br />

die nur aus wichtigem Grund verweigert werden<br />

darf. Dies gilt nicht für eine Untervermietung an<br />

mit dem Mieter gemäß § 15 AktG verbundene Unternehmen.<br />

Mietsicherheiten<br />

Auf die Stellung einer Mietsicherheit wurde verzichtet.<br />

10.5 Sonstige wesentliche Verträge der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaften<br />

Die sich aus den nachstehenden Verträgen ergebenden<br />

Gesamtvergütungen sind auch in Tz 6.1<br />

i. V. m. Tz. 7 in einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung<br />

dargelegt.<br />

10.5.1 Geschäftsbesorgungsverträge<br />

10.5.1.1 Geschäftsbesorgungsvertrag mit den<br />

Objektgesellschaften<br />

Die Objektgesellschaften haben die Real I.S. mit<br />

im Wesentlichen inhaltsgleichen Verträgen vom<br />

16.07.2012 mit der laufenden Verwaltung der Objektgesellschaften<br />

und der Durchführung aller im<br />

täglichen Geschäftsbetrieb anfallenden Maßnahmen<br />

(„Geschäftsbesorgung“) beauftragt. Zu diesen<br />

Aufgabenbereichen gehören insbesondere:<br />

• die kaufmännische Verwaltung der Gesellschaft<br />

einschließlich Berichtswesen und sonstiger<br />

Dokumentation sowie Archivierung und das<br />

kaufmännische und technische Objektmanagement,<br />

• Abwicklung und Überwachung des Zahlungsverkehrs<br />

einschließlich Mahnwesen sowie Finanzierungsmanagement<br />

einschließlich Kreditabwicklung,<br />

insbesondere Abwicklung von<br />

Zwischenfinanzierungskrediten und Kreditverlängerung;<br />

dies umfasst insbesondere die Abwicklung<br />

der Einlagenleistung der Gesellschafter<br />

und die Durchführung der Ausschüttungen/<br />

Entnahmen an die Gesellschafter,<br />

• Durchführung der Korrespondenz mit den Gesellschaftern<br />

und technische Abwicklung des


Vollzugs des Beitritts der Gesellschafter zur<br />

Gesellschaft,<br />

• Unterstützung und Vorbereitung der Unterlagen<br />

für die Rechnungslegung und Erstellung<br />

der Steuererklärungen,<br />

• Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen für<br />

die Geschäftsführung sowie die Vorbereitung<br />

und Durchführung von Gesellschafterversammlungen,<br />

• Vertretung gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen<br />

und ähnlichen Institutionen.<br />

Die Real I.S. ist berechtigt, sich bei der Erfüllung<br />

der Aufgaben Dritter zu bedienen.<br />

Für die Geschäftsbesorgung erhält die Real I.S.<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 2,0 Prozent<br />

der Mieteinnahmen, abzgl. der Kosten für laufende<br />

Instandhaltung, nicht umlagefähige Nebenkosten<br />

und Kosten im Zusammenhang mit einer Anschlussvermietung,<br />

die die Gesellschaft im jeweiligen<br />

Jahr aus der Bewirtschaftung des Fondsobjekts<br />

erhält. Die Vergütung für das Kalenderjahr ist<br />

jeweils im Dezember fällig. Soweit Leistungen zugunsten<br />

der jeweiligen Objektgesellschaft auf<br />

Rechnung von Real I.S. erbracht werden (beispielsweise<br />

Kosten für Rechts- oder Steuerberatung, für<br />

Wirtschaftsprüfung oder Bewertung durch Sachverständige<br />

und Gutachter), steht Real I.S. ein Aufwandsersatzanspruch<br />

bzw. Auslagenersatz zu.<br />

Eine Haftung der Real I.S. für derartige (Dritt-)Leistungen<br />

ist jedoch ausgeschlossen. Insoweit haftet<br />

sie nur für die ordnungsgemäße Auswahl des Leistenden.<br />

Der Real I.S. steht weiterhin der Anspruch<br />

auf Erstattung von Auslagen im Rahmen der von<br />

ihr zu erbringenden Aufgaben zu. Die vorgenannten<br />

Zahlungen im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags<br />

verstehen sich zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Soweit Real I.S. weitere Leistungen gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft erbringt und solche Leistungen<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag zu vergüten sind,<br />

stehen solche Vergütungen ebenfalls der Real I.S.<br />

zu. Außerdem werden die Vertragsparteien ein<br />

Leistungs-/Preisverzeichnis für sonstige Leistungen<br />

vereinbaren.<br />

Der Vertrag wurde bis zum 31.12.2030 geschlossen.<br />

Eine ordentliche Kündigung ist bis zu diesem<br />

Zeitpunkt ausgeschlossen. Der Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

verlängert sich im Anschluss um jeweils<br />

fünf weitere Jahre, sofern nicht eine Vertragspartei<br />

unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von sechs Monaten kündigt.<br />

Die Haftung der Real I.S. ist auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Schäden aus<br />

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen<br />

Pflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden<br />

Weise (Kardinalpflicht). Die Real I.S.<br />

haftet, soweit sie ihre Aufgaben an Dritte überträgt,<br />

für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden.<br />

Soweit Real I.S. Verträge im Namen oder<br />

für Rechnung einer Objektgesellschaft abschließt,<br />

beschränkt sich ihre Haftung auf die Auswahl des<br />

Vertragspartners.<br />

10.5.1.2 Geschäftsbesorgungsvertrag mit der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Real I.S. mit Vertrag<br />

vom 16.07.2012 mit der laufenden Verwaltung der<br />

Fondsgesellschaft („Fondsverwaltung“) und der<br />

Durchführung aller im täglichen Geschäftsbetrieb<br />

anfallenden Maßnahmen („Geschäftsbesorgung“)<br />

beauftragt. Zu diesen Aufgabenbereichen gehören<br />

insbesondere:<br />

• die kaufmännische Verwaltung der Gesellschaft<br />

einschließlich Berichtswesen und sonstiger<br />

Dokumentation sowie Archivierung<br />

• Abwicklung und Überwachung des Zahlungsverkehrs<br />

einschließlich Mahnwesen sowie Finanzierungsmanagement<br />

einschließlich Kreditabwicklung,<br />

insbesondere Abwicklung von<br />

Zwischenfinanzierungskrediten und Kreditverlängerung;<br />

dies umfasst insbesondere die Abwicklung<br />

der Einlagenleistung der Gesellschafter<br />

und die Durchführung der Ausschüttungen<br />

an die <strong>Anleger</strong>,<br />

• die Abwicklung des Beitritts der <strong>Anleger</strong> und<br />

der sonstige <strong>Anleger</strong>service einschließlich Vorbereitung<br />

und Durchführung von Gesellschafterversammlungen,<br />

• Unterstützung und Vorbereitung der Unterlagen<br />

für die Rechnungslegung und Erstellung<br />

der Steuererklärungen,<br />

• Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen für<br />

die Geschäftsführung,<br />

• Vertretung gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen<br />

und ähnlichen Institutionen.<br />

Die Real I.S. ist berechtigt, sich bei der Erfüllung<br />

der Aufgaben Dritter zu bedienen.<br />

Für die Geschäftsbesorgung und die Fondsverwaltung<br />

erhält die Real I.S. eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von 10.000 Euro, diese wird ab dem Jahr<br />

2012 mit 2,25 Prozent jährlich indexiert. Die Vergütung<br />

für das Kalenderjahr ist jeweils im Dezember<br />

fällig. Soweit Leistungen zugunsten der Fondsgesellschaft<br />

auf Rechnung von Real I.S. erbracht<br />

werden (beispielsweise Kosten für Rechts- oder<br />

Steuerberatung, für Wirtschaftsprüfung oder Bewertung<br />

durch Sachverständige und Gutachter),<br />

steht Real I.S. ein Aufwandsersatzanspruch bzw.<br />

Auslagenersatz zu. Eine Haftung der Real I.S. für<br />

derartige (Dritt-)Leistungen ist jedoch ausgeschlossen.<br />

Insoweit haftet sie nur für die ordnungsgemäße<br />

Auswahl des Leistenden. Der Real I.S. steht weiterhin<br />

der Anspruch auf Erstattung von Auslagen<br />

im Rahmen der von ihr zu erbringenden Aufgaben<br />

zu. Die Zahlungen im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags<br />

verstehen sich zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Soweit Real I.S. weitere Leistungen gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft erbringt und solche Leistungen<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag zu vergüten sind,<br />

stehen solche Vergütungen ebenfalls der Real I.S.<br />

zu. Außerdem werden die Vertragsteile ein Leistungs-/Preisverzeichnis<br />

für sonstige Leistungen<br />

vereinbaren.<br />

Der Vertrag wurde bis zum 31.12.2030 geschlossen.<br />

Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.<br />

Der Geschäftsbesorgungsvertrag verlängert<br />

sich um jeweils fünf weitere Jahre, sofern nicht<br />

eine Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von sechs Monaten kündigt.<br />

Die Haftung der Real I.S. ist auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Schäden aus<br />

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

152 153<br />

Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen<br />

Pflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden<br />

Weise (Kardinalpflicht). Die Real I.S.<br />

haftet, soweit sie ihre Aufgaben an Dritte überträgt,<br />

für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden.<br />

Soweit Real I.S. Verträge im Namen oder<br />

für Rechnung der Fondsgesellschaft abschließt,<br />

beschränkt sich ihre Haftung auf die Auswahl des<br />

Vertragspartners.<br />

10.5.2 Vertrag über Platzierungsgarantie mit der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die Real I.S. hat mit Vertrag vom 16.07.2012 gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft eine Platzierungsgarantie<br />

folgenden Inhalts übernommen:<br />

Real I.S. garantiert, dass das für die Durchführung<br />

der Investition der Fondsgesellschaft erforderliche<br />

Eigenkapital zu den Bedingungen des öffentlichen<br />

Angebots bis zum Ablauf der Platzierungsfrist am<br />

30.06.2013 (bzw. 31.12.2015 im Fall der Verlängerung)<br />

vollständig gezeichnet ist. Sie verpflichtet<br />

sich, zu diesem Zweck Kapitalanteile selbst zu<br />

übernehmen oder von Dritten übernehmen zu lassen.<br />

Auf Beteiligungen, die aufgrund der Platzierungsgarantie<br />

übernommen werden, ist ein Agio<br />

nicht zu leisten.<br />

Das zu platzierende Eigenkapital (Emissionskapital)<br />

gilt auch dann als platziert, wenn nach Ablaufen<br />

der Platzierungsfrist <strong>Anleger</strong> den Abschluss<br />

des Treuhandvertrags und/oder des Gesellschaftsvertrags<br />

wirksam widerrufen, den Treuhandvertrag<br />

kündigen oder aus der Gesellschaft ausscheiden.<br />

Als Vergütung für die Übernahme der Platzierungsgarantie<br />

erhält die Real I.S. eine Vergütung<br />

in Höhe von 3.670.000 Euro ggf. zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Sollte die Geschäftsführung den Kapitalerhöhungsbetrag<br />

abweichend festlegen, so<br />

verändert sich die Vergütung proportional. Der<br />

Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss des<br />

Platzierungsgarantievertrags. Die Vergütung ist<br />

gegen Vorlage einer Rechnung frühestens zum<br />

01.12.2012 fällig.<br />

10.5.3 Vertrag über Eigenkapitalvermittlung mit<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Mit der Vermittlung des zur Zeichnung durch die


<strong>Anleger</strong> bestimmten Gesellschaftskapitals (zu platzierendes<br />

Eigenkapital bzw. Emissionskapital) der<br />

Fondsgesellschaft sind und werden gemäß Vertrag<br />

vom 16.07.2012 die Real I.S. sowie andere Vertriebspartner<br />

beauftragt. Real I.S. wird den Vertrieb und<br />

die Vermittlung teilweise selbst übernehmen und<br />

teilweise Dritte, insbesondere Kreditinstitute, mit<br />

der Kapitalvermittlung im Wesentlichen nach einem<br />

vereinbarten Mustervertriebsvertrag beauftragen.<br />

Real I.S. wird den Vertrieb insgesamt koordinieren<br />

und organisieren. Real I.S. wird ferner<br />

Schulungen durchführen. Der gegenüber Real I.S.<br />

erteilte Auftrag ist kein Alleinauftrag. Die Fondsgesellschaft<br />

bleibt vielmehr ihrerseits zur Beauftragung<br />

von Vermittlern berechtigt.<br />

Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, der Real I.S.<br />

und anderen Vermittlern die vollständigen Vertriebsunterlagen,<br />

insbesondere den Emissionsprospekt,<br />

zur Verfügung zu stellen. Die Vermittler sind zu<br />

verpflichten, bei der Vermittlung dem <strong>Anleger</strong> den<br />

Verkaufsprospekt auszuhändigen. Sie sind nicht zu<br />

abweichenden oder über den Prospekt hinausgehenden<br />

Angaben berechtigt.<br />

Für die Vermittlung des zu platzierenden Eigenkapitals<br />

(Emissionskapital) ist zusätzlich zum Agio in<br />

Höhe von 5 Prozent eine einmalige Vergütung in<br />

Höhe von 4 Prozent für das jeweils an die <strong>Anleger</strong><br />

vermittelte Emissionskapital (ohne Agio) vereinbart,<br />

ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung<br />

beinhaltet eine Vergütung für Koordinationsleistungen<br />

im Zusammenhang mit dem Vertrieb in<br />

Höhe von 20.000 Euro einschließlich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Gelingt es Real I.S., mit Vertriebspartnern<br />

Provisionen zu vereinbaren, die unter<br />

der vorgenannten Provision liegen, so erhöht sich<br />

die von der Fondsgesellschaft an Real I.S. zu zahlende<br />

Vergütung entsprechend.<br />

Das voraussichtlich von <strong>Anleger</strong>n zu zeichnende<br />

Gesellschaftskapital beträgt 67.568.000 Euro (ohne<br />

Agio); die Vergütung (inkl. Agio) beträgt demnach<br />

voraussichtlich insgesamt 6.081.120 Euro. Macht<br />

die Fondsgesellschaft von ihrem Recht Gebrauch<br />

und verändert ihr Gesellschaftskapital (Eigenkapital)<br />

über den kalkulierten Erhöhungsbetrag hinaus,<br />

verändert sich die Vergütung entsprechend. Der<br />

Provisionsanspruch entfällt rückwirkend, wenn<br />

und soweit die Fondsgesellschaft von der Beitrittsvereinbarung<br />

mit einem säumigen Zeichner zurücktritt.<br />

Die jeweilige Vergütung ist erst nach Annahme<br />

des Beitrittsangebots und Einzahlung des<br />

Beteiligungsbetrags fällig. Die Vergütung entsteht<br />

und wird fällig, wenn der Vermittler eine ordnungsgemäß<br />

ausgefertigte und vom Zeichner vollständig<br />

unterzeichnete Beitrittsvereinbarung und Widerrufsbelehrung<br />

vorlegt, die Identitätsprüfungen nach<br />

Geldwäschegesetz durchgeführt wurden, das Beteiligungsangebot<br />

angenommen wurde und das<br />

gezeichnete Kapital auf dem in der Beitrittsvereinbarung<br />

bzw. im Verkaufsprospekt genannten Konto<br />

eingegangen ist. Die Fondsgesellschaft ist auch<br />

berechtigt, eingehende Beteiligungsangebote abzulehnen.<br />

Durch die Vergütung sind alle mit dem<br />

Vertrieb zusammenhängenden Kosten der Real I.S.<br />

und der anderen Vertriebspartner abgegolten.<br />

Die Haftung der Real I.S. im Rahmen des Eigenkapitalvermittlungsvertrags<br />

beschränkt sich auf Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit, außer bei Schäden<br />

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder<br />

der Gesundheit oder bei Verletzung vertragswesentlicher<br />

Pflichten in einer den Vertragszweck<br />

gefährdenden Weise (Kardinalpflichten).<br />

Der Vertrag endet mit vollständiger Platzierung<br />

des ggf. erhöhten Eigenkapitals und mit vollständiger<br />

Abrechnung und Tilgung der gemäß diesem<br />

Vertrag entstandenen Ansprüche.<br />

10.5.4 Vertrag über Fremdkapitalvermittlung<br />

mit den Objektgesellschaften<br />

Die Real I.S. wurde mit im Wesentlichen inhaltsgleichen<br />

Verträgen vom 16.07.2012 von den Objektgesellschaften<br />

mit der Vermittlung von Fremdkapital,<br />

der langfristigen Fremdfinanzierung und<br />

der Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals beauftragt.<br />

Der Auftrag schließt das Aushandeln der vereinbarten<br />

Darlehenskonditionen mit der Bank ein.<br />

Die Real I.S. erhält hierfür eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 480.000 Euro von der Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt<br />

München KG, 450.000 Euro von der Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt München<br />

Ungerer Straße KG und 750.000 Euro von der<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

Objekt München Landsberger Straße KG und somit<br />

insgesamt 1.680.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung,<br />

jedoch nicht vor dem 01.12.2012 zur Zahlung<br />

fällig. Die Haftung der Real I.S. im Rahmen dieses<br />

Vertrags beschränkt sich auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit, außer bei Schäden aus der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />

oder bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten<br />

in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise<br />

(Kardinalpflichten).<br />

10.5.5 Vertrag über Objektaufbereitung und<br />

Konzeption mit den Objektgesellschaften<br />

Die Real I.S. wurde von den Objektgesellschaften<br />

mit im Wesentlichen inhaltsgleichen Verträgen<br />

vom 16.07.2012 mit der Objektaufbereitung und<br />

der Konzeption des vorliegenden Investments beauftragt.<br />

Im Rahmen der Objektaufbereitung hat<br />

Real I.S. insbesondere folgende Aufgaben übernommen:<br />

jeweils die Suche eines geeigneten Objekts<br />

einschließlich Prüfung der in Betracht kommenden<br />

Objekte, die Durchführung von Vorverhandlungen<br />

mit Maklern und/oder Verkäufern, die Durchsicht<br />

der Vertragsentwürfe und die Durchführung der<br />

Vertragsverhandlungen bis zur Abschlussreife sowie<br />

die Vermittlung von Verträgen, die mit dem<br />

Objekt in Zusammenhang stehen, und Objektbesichtigungen.<br />

Im Rahmen der Konzeption hat sich<br />

Real I.S. verpflichtet, eine Rentabilitätsrechnung<br />

und einen Finanzplan zu erstellen, sämtliche Vertragsunterlagen<br />

abzustimmen und die Erstellung<br />

und Gestaltung sämtlicher Entscheidungsvorlagen<br />

und Unterlagen zur Beschlussfassung vorzunehmen.<br />

Real I.S. ist berechtigt und bei Aufgaben im<br />

Anwendungsbereich des Rechtsberatungsgesetzes<br />

und des Steuerberatungsgesetzes verpflichtet, rechtliche<br />

und steuerliche Berater bei der Konzeption<br />

des Beteiligungsangebots auf Kosten des Auftraggebers<br />

im eigenen Namen hinzuzuziehen.<br />

Die Vergütung beträgt jeweils 50.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist nach<br />

Rechnungsstellung, jedoch nicht vor dem 01.12.2012<br />

zur Zahlung fällig. Über die vorgenannten Vergütungen<br />

hinaus hat die Real I.S. Ansprüche auf Auslagenersatz<br />

im Zusammenhang mit der Beauftra-<br />

154 155<br />

gung von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder<br />

Wirtschaftsprüfern für den Ankauf/Herstellung des<br />

jeweiligen Fondsobjekts. Dies gilt entsprechend<br />

für die Beauftragung technischer Gutachter und<br />

sonstige Sachverständige (z. B. Wertgutachter).<br />

Weitergehende Vergütungsansprüche, insbesondere<br />

auf Auslagenersatz im Zusammenhang mit<br />

an andere Dritte beauftragten Leistungen, hat die<br />

Beauftragte nicht.<br />

Die Haftung der Real I.S. im Rahmen des Vertrags<br />

über Konzeption und Objektaufbereitung beschränkt<br />

sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,<br />

außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung<br />

vertragswesentlicher Pflichten in einer den<br />

Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalpflichten).<br />

Die Real I.S. haftet, soweit sie ihre Aufgaben<br />

an Dritte überträgt, für deren Verschulden<br />

wie für eigenes Verschulden. Bei einer Übertragung<br />

an qualifizierte Berufsträger, technische Gutachter<br />

und sonstige Sachverständige hat die Real<br />

I.S. nur ihr bei der Auswahl zur Last fallendes Verschulden<br />

zu vertreten.<br />

10.6 Anwendbares Recht<br />

Alle in Tz. 10 beschriebenen Verträge und Vereinbarungen<br />

unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.


11. Steuerliche Grundlagen<br />

11.1 Vorbemerkung<br />

Die nachfolgenden Ausführungen stellen die wesentlichen<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

des Beteiligungsangebots dar. Sie basieren auf der<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden<br />

Rechtslage, der Rechtsprechung und der veröffentlichten<br />

Auffassung der Finanzverwaltung sowie der<br />

einschlägigen Fachliteratur. Vorgeschlagene Gesetzesänderungen,<br />

die nicht bereits vom Deutschen<br />

Bundestag beschlossen wurden, und nicht amtlich<br />

veröffentlichte Aussagen der Finanzverwaltung sowie<br />

sonstige nicht verbindliche Äußerungen wurden,<br />

soweit nicht gesondert darauf hingewiesen<br />

wird, den Erläuterungen nicht zugrunde gelegt.<br />

Die Ausführungen geben die für den <strong>Anleger</strong> wesentlichen<br />

steuerlichen Folgen einer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft wieder. Die Darstellung<br />

der Besteuerung erfolgt dabei getrennt nach den<br />

einzelnen Phasen der Beteiligung. Dabei umfasst<br />

die Investitionsphase den Zeitraum bis zur vollständigen<br />

Platzierung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft,<br />

die Nutzungsphase den Zeitraum der<br />

langfristigen Vermietung der Fondsobjekte und<br />

die Desinvestitionsphase den Zeitraum bis zur vollständigen<br />

Veräußerung derselben oder des Gesellschaftsanteils<br />

durch den <strong>Anleger</strong> bzw. die Fondsgesellschaft<br />

und der anschließenden Auflösung<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Die wesentlichen steuerlichen Konsequenzen des<br />

Erwerbs, des Haltens und einer Verfügung über den<br />

Anteil an der Fondsgesellschaft sind abhängig von<br />

den individuellen Verhältnissen des einzelnen <strong>Anleger</strong>s.<br />

Eine umfassende Behandlung sämtlicher<br />

steuerrelevanter Auswirkungen auf den <strong>Anleger</strong><br />

setzt daher die Kenntnis seiner individuellen steuerlichen<br />

Situation voraus, welche dem Anbieter<br />

nicht bekannt ist. Die nachfolgenden Ausführungen<br />

beruhen somit auf Annahmen und können eine individuelle<br />

steuerliche Beratung des <strong>Anleger</strong>s durch<br />

einen Steuerberater/Rechtsanwalt nicht ersetzen.<br />

Die Darstellung in diesem Kapitel gilt nur für <strong>Anleger</strong>,<br />

die in Deutschland als natürliche Personen<br />

unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, ihre<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft im steuerli-<br />

chen Privatvermögen halten und die den Erwerb<br />

ihres Anteils nicht fremdfinanzieren sowie nicht<br />

am Zweitmarkt erworben haben. Der Anbieter rät<br />

ausdrücklich von einer Fremdfinanzierung des Erwerbs<br />

ab (vgl. zu den steuerlichen Risiken einer<br />

Fremdfinanzierung des Erwerbs die Ausführungen<br />

in Tz. 3.4, Seite 43 ff.).<br />

Die Ausführungen in diesem Kapitel sind im Zusammenhang<br />

mit dem Kapitel „Risiken“ (Tz. 3) zu<br />

lesen. Jeder <strong>Anleger</strong> sollte vor seiner Anlageentscheidung<br />

die Ausführungen zu den steuerlichen<br />

Risiken in dem Kapitel Tz. 3.4 „Steuerliche Risiken“<br />

gelesen und verstanden haben.<br />

Die nachstehend beschriebenen steuerlichen Konsequenzen<br />

aus dem Beteiligungsangebot können<br />

nicht oder in abweichender Form eintreten, wenn<br />

die Beteiligung von Personen gehalten wird, die<br />

die vorgenannten Merkmale nicht in eigener Person<br />

verwirklichen. Der Anbieter empfiehlt jedem<br />

interessierten <strong>Anleger</strong>, vor Erwerb der Vermögensanlage<br />

Rücksprache mit seinem persönlichen steuerlichen<br />

Berater zu halten.<br />

11.2 Steuerliches Fondskonzept<br />

11.2.1 Steuerliche Transparenz der Fondsgesellschaft<br />

Sowohl die Fondsgesellschaft als auch die Objektgesellschaften<br />

stellen für steuerliche Zwecke transparente<br />

Personengesellschaften dar, die für ertragsteuerliche<br />

Zwecke selbst nicht als Steuersubjekt<br />

angesehen werden. Vielmehr werden deren Wirtschaftsgüter<br />

– vorliegend die Fondsobjekte sowie<br />

die Finanzanlagen der Liquiditätsreserve – nach<br />

§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO direkt dem <strong>Anleger</strong> entsprechend<br />

seiner direkten bzw. indirekten Beteiligung<br />

zugeordnet. Die von der Fondsgesellschaft und den<br />

Objektgesellschaften erzielten Einnahmen werden<br />

in der Folge auf Gesellschaftsebene im Wege der<br />

einheitlichen und gesonderten Feststellung ermittelt<br />

und anschließend dem <strong>Anleger</strong> gemäß seiner<br />

Beteiligungsquote zugerechnet. Der individuelle<br />

Ergebnisanteil ist dann bei und von diesem nach<br />

den persönlichen Verhältnissen der Einkommensteuer<br />

zu unterwerfen.<br />

Anders verhält es sich hinsichtlich der Verkehr- und<br />

Realsteuern, mithin der Grunderwerb-, Umsatz- und<br />

Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer. Bei diesen<br />

sind sowohl die Fondsgesellschaft als auch die Objektgesellschaften<br />

selbst das Steuersubjekt und<br />

sind damit für die betreffenden Steuerarten ggf.<br />

zahlungsverpflichtet.<br />

11.2.2 Steuerliche Behandlung der Treuhandbeteiligung<br />

Die <strong>Anleger</strong> werden sich zunächst mittelbar als<br />

Treugeber über die FCT Finanzcontrol Treuhand<br />

GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

(nachfolgend „Treuhandkommanditist“)<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

Bei mittelbarer Beteiligung eines <strong>Anleger</strong>s über<br />

den Treuhandkommanditisten wird aus zivilrechtlicher<br />

Sicht nicht der <strong>Anleger</strong> selbst, sondern der<br />

Treuhandkommanditist zum Kommanditisten der<br />

Fondsgesellschaft. Im Verhältnis des <strong>Anleger</strong>s zum<br />

Treuhandkommanditisten stehen die Rechte aus<br />

der Beteiligung an der Fondsgesellschaft aber dem<br />

<strong>Anleger</strong> direkt zu (§ 2 Abs. 2 des Treuhandvertrags).<br />

Ferner kann der <strong>Anleger</strong> jederzeit das Treuhandverhältnis<br />

kündigen und in die Stellung als Kommanditist<br />

wechseln (§ 9 Abs. 1 des Treuhandvertrags).<br />

Dies hat zur Folge, dass der Treugeber das<br />

Geschehen jederzeit beherrscht und wirtschaftlich<br />

wie ein unmittelbar beteiligter Gesellschafter gestellt<br />

ist. Die Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses<br />

genügt den Anforderungen des so genannten<br />

Treuhanderlasses (BMF-Schreiben vom 01.09.1994,<br />

BStBl. I 1994, 604), so dass das Treuhandverhältnis<br />

für Steuerzwecke transparent ist. Das steuerliche<br />

Ergebnis der Fondsgesellschaft wird dem <strong>Anleger</strong><br />

(Treugeber) gemäß seiner Beteiligungsquote zugerechnet.<br />

Dies hat zur Folge, dass für steuerliche<br />

Zwecke der <strong>Anleger</strong> selbst und nicht der Treuhänder<br />

Einkünfte aus der Vermögensanlage bezieht.<br />

11.2.3 Einkunftserzielungsabsicht<br />

Um mit der Vermietungstätigkeit im Rahmen der<br />

Vermögensanlage keine steuerlich unbeachtliche<br />

Liebhaberei zu begründen, muss nach Auffassung<br />

der Finanzverwaltung sowohl auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

bzw. der Objektgesellschaften als auch<br />

auf <strong>Anleger</strong>ebene die Absicht erkennbar sein, aus<br />

156 157<br />

der wirtschaftlichen Betätigung bei Betrachtung<br />

der Gesamtdauer nachhaltig einen Überschuss der<br />

Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen (BMF-<br />

Schreiben vom 08.10.2004, BStBl. I 2004, 933). Andernfalls<br />

würden Einkünfte dem nicht steuerbaren<br />

Bereich der privaten Vermögenssphäre zugeordnet<br />

werden (Liebhaberei). Werbungskosten könnten<br />

dann nicht abgezogen und Verluste nicht geltend<br />

gemacht werden.<br />

11.2.3.1 Ebene der Objektgesellschaften<br />

Die objektive Beweislast für das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht<br />

trifft den Steuerpflichtigen,<br />

der nachweisen muss, dass aufgrund der voraussichtlichen<br />

Dauer der Nutzung der Immobilie ein<br />

Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten<br />

erzielt wird. Da vorliegend das Betriebsergebnis<br />

der Objektgesellschaften vom ersten Jahr<br />

an positiv ist, ist auf der Ebene der Objektgesellschaften<br />

von einer Einkunftserzielungsabsicht<br />

auszugehen.<br />

11.2.3.2 Ebene der Fondsgesellschaft<br />

Eine auf Ebene der Objektgesellschaften festgestellte<br />

Einkunftserzielungsabsicht setzt sich grundsätzlich<br />

auch bei der Fondsgesellschaft fort, sofern<br />

wiederum keine Anhaltspunkte auf deren Fehlen<br />

schließen lassen. Derartige Tatsachen liegen nicht<br />

vor, so dass auch die Fondsgesellschaft über eine<br />

Einkunftserzielungsabsicht verfügt.<br />

11.2.3.3 Ebene des <strong>Anleger</strong>s<br />

Besteht wie vorliegend auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

eine Einkunftserzielungsabsicht, indiziert<br />

diese gleichzeitig eine solche für den <strong>Anleger</strong>. Allerdings<br />

können in der Person des <strong>Anleger</strong>s Tatsachen<br />

oder Beweisanzeichen, welche die Erzielung<br />

eines Überschusses aus der gegenständlichen Beteiligung<br />

ausschließen, die Vermutung für eine<br />

Einkunftserzielungsabsicht auf <strong>Anleger</strong>ebene entfallen<br />

lassen. Solche Tatsachen und Beweisanzeichen<br />

können beispielsweise eine Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung an der Fondsgesellschaft, die<br />

das Entstehen eines Totalüberschusses ausschließt,<br />

oder jährliche hohe Reisekosten im Zusammenhang<br />

mit der Vermögensanlage sein. Der Anbieter<br />

geht für Zwecke der Erläuterungen in diesem Ver-


kaufsprospekt davon aus, dass Ausnahmefälle wie<br />

vorstehend beispielhaft ausgeführt auf <strong>Anleger</strong>ebene<br />

nicht vorliegen werden und deshalb von<br />

einer Einkunftserzielungsabsicht auszugehen ist.<br />

11.3 Besteuerung in der Investitionsphase<br />

Die Investitionsphase umfasst den Zeitraum bis zur<br />

vollständigen Platzierung des Eigenkapitals. Während<br />

der Investitionsphase fließen dem beteiligten<br />

<strong>Anleger</strong> gemäß Prognoserechnung bereits überwiegend<br />

Erträge aus der Vermietung der Fondsobjekte<br />

sowie daneben aus der verzinslichen Anlage<br />

der Liquiditätsreserve zu. Die Besteuerung dieser<br />

Einkünfte wird der vereinfachten Darstellung halber<br />

im Rahmen der Darstellung der Nutzungsphase erläutert.<br />

11.3.1 Grunderwerbsteuer<br />

Die von den Objektgesellschaften in den Jahren<br />

2011 und 2012 getätigten Grundstückserwerbe<br />

unterlagen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der<br />

Grunderwerbsteuer.<br />

Neben dem direkten Grundstückserwerb kann auch<br />

die unmittelbare oder mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands<br />

an einer immobilienhaltenden<br />

Personengesellschaft der Grunderwerbsteuerpflicht<br />

gemäß § 1 Abs. 2a S. 1 GrEStG unterliegen. Voraussetzung<br />

hierfür ist allerdings die vollständige oder<br />

teilweise Änderung (in Höhe von mindestens 95<br />

Prozent) des Gesellschafterbestands der Personengesellschaft<br />

innerhalb der letzten fünf Jahre.<br />

Weder durch die Übertragung von 86 Prozent der<br />

Kommanditanteile der Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Objekt München KG von<br />

der CB Beteiligungs GmbH auf die Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. München Dach KG<br />

im Rahmen der Errichtung des Fonds noch durch<br />

den Beitritt der <strong>Anleger</strong> (über den Treuhandkommanditisten)<br />

zur Fondsgesellschaft wird Grunderwerbsteuer<br />

nach § 1 Abs. 2a GrEStG ausgelöst, da<br />

die Bayernfonds Immobiliengesellschaft mbH stets<br />

mit mehr als 5 Prozent am Gesellschaftsvermögen<br />

der Objektgesellschaften beteiligt bleibt. Auch<br />

scheidet eine Anteilsvereinigung gemäß § 1 Abs. 3<br />

GrEStG aus, da sich nicht sämtliche Anteile an den<br />

Objektgesellschaften unmittelbar oder mittelbar<br />

in der Hand eines Erwerbers vereinigen.<br />

11.3.2 Umsatzsteuer/<strong>Anleger</strong>beitritt<br />

Der Beitritt des <strong>Anleger</strong>s zur Fondsgesellschaft unterliegt<br />

nicht der Umsatzsteuer.<br />

11.4 Besteuerung in der Nutzungsphase<br />

Während der Nutzungsphase erzielt der <strong>Anleger</strong> im<br />

Wesentlichen Einkünfte aus der Vermietung der<br />

Fondsobjekte sowie in untergeordnetem Umfang<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen aus der Anlage der<br />

Liquiditätsreserve (Details hierzu siehe Tz. 7).<br />

Die Nutzungsphase endet mit der Veräußerung der<br />

Fondsobjekte oder der Beteiligungen an den Objektgesellschaften<br />

oder der Übertragung der Beteiligung<br />

durch den <strong>Anleger</strong>.<br />

11.4.1 Ertragsbesteuerung<br />

11.4.1.1 Qualifikation der Einkünfte<br />

Für die Besteuerung kommt es unter verschiedenen<br />

Aspekten darauf an, ob dem einzelnen Gesellschafter<br />

gewerbliche oder nichtgewerbliche Einkünfte<br />

zuzurechnen sind. Eine gewerbliche Tätigkeit ist<br />

nach § 15 Abs. 2 EStG eine selbstständige nachhaltige<br />

Betätigung, die mit der Absicht, Gewinne zu<br />

erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung<br />

am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt,<br />

sofern die Betätigung weder als Ausübung<br />

von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung<br />

eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige<br />

Arbeit anzusehen ist. Außerdem müssen als<br />

allgemein anerkanntes weiteres ungeschriebenes<br />

Tatbestandsmerkmal die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung<br />

überschritten sein (R 15.7 Abs.<br />

1 EStR).<br />

Die langfristige Vermietung der Büroimmobilien<br />

nebst Tiefgaragenstellplätzen stellt für die Objektgesellschaften<br />

bzw. (mittelbar) für die Fondsgesellschaft<br />

eine nur vermögensverwaltende Tätigkeit<br />

dar. Sowohl die Fondsgesellschaft als auch die Objektgesellschaften<br />

sind nicht nach § 15 Abs. 3 Nr. 2<br />

EStG gewerblich geprägt, da jeweils nicht der Komplementär<br />

ausschließlich geschäftsführungsbefugt<br />

ist, sondern auch die Fondsgesellschaft bzw. der<br />

geschäftsführende Kommanditist zur Geschäftsführung<br />

berufen sind. Der <strong>Anleger</strong> erzielt mit der<br />

Vermietung und Verpachtung der Fondsobjekte an<br />

die verschiedenen Mieter daher Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 S. 1<br />

Nr. 1 EStG.<br />

Nach der BFH-Rechtsprechung (z. B. Urteile vom<br />

31. Mai 2007, Az. IV R 17/05, BStBl. II 2007, 768,<br />

und vom 26. Juni 2007, Az. IV R 49/04, BStBl. II 2009,<br />

289) liegt eine gewerbliche Tätigkeit auch dann<br />

vor, wenn ein Totalüberschuss nicht schon während<br />

der laufenden Nutzungsphase erzielt werden kann,<br />

sondern dieser erst durch die Veräußerung des Wirtschaftsgutes<br />

nach der beabsichtigten Nutzungsphase<br />

erwirtschaftet wird. Diese Entscheidungen<br />

sind bisher nur zu beweglichen Wirtschaftsgütern<br />

ergangen. Der BFH hat sich bislang nicht festgelegt,<br />

ob dieser Rechtsgedanke auch auf Immobilien übertragen<br />

werden kann. Die Finanzverwaltung greift<br />

diese Rechtsprechung in dem BMF-Schreiben vom<br />

1. April 2009 (Az. IV C 6 – S 2240/08/10008, BStBl.<br />

II 2009, 515) auf und vertritt die Ansicht, dass bei<br />

einem geschlossenen Fonds, der einen Totalüberschuss<br />

nur durch die Erzielung eines Veräußerungsgewinns<br />

erzielt, stets ein Gewerbebetrieb vorliegt.<br />

Die Fondsgesellschaft wird nach prognosekonformem<br />

Fondsverlauf (und einer nach deutschen Steuervorschriften<br />

zu ermittelnden Ergebnisrechnung)<br />

bereits während der Nutzungsphase einen Totalüberschuss<br />

erzielen. Daher bleibt die vorstehende<br />

Rechtsauslegung der Finanzverwaltung vorliegend<br />

ohne Auswirkungen.<br />

Neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

werden dem <strong>Anleger</strong> in geringem Umfang<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20<br />

Abs. 1 Nr. 7 EStG aus der verzinslichen Anlage der<br />

Liquiditätsreserve vermittelt.<br />

Details dazu hinsichtlich der Auswirkungen im Rahmen<br />

der Prognoserechnung siehe in Tz. 7 bzw.<br />

weitere Einzelheiten dazu in Tz. 8.<br />

158 159<br />

11.4.1.2 Einkunftsermittlung<br />

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

sowie aus Kapitalvermögen gehören zu den so genannten<br />

Überschusseinkunftsarten und ermitteln<br />

sich aus dem Überschuss der Einnahmen über die<br />

Werbungskosten. Hierbei gilt das Zufluss-/Abflussprinzip<br />

gemäß § 11 EStG, welches die Einnahmen<br />

bzw. die Ausgaben grundsätzlich dem Wirtschaftsjahr<br />

zurechnet, in dem sie tatsächlich geflossen<br />

sind bzw. geleistet wurden.<br />

Abziehbare Aufwendungen bei den Einkünften<br />

aus Vermietung und Verpachtung<br />

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

können sowohl auf Ebene der Gesellschaften<br />

als auch auf <strong>Anleger</strong>ebene Werbungskosten entstehen.<br />

Erwachsen dem <strong>Anleger</strong> eigene Werbungskosten<br />

im Zusammenhang mit seinem Engagement<br />

an der Fondsgesellschaft (so genannte Sonderwerbungskosten),<br />

werden diese nach Mitteilung an die<br />

Fondsgesellschaft im Rahmen der Ergebnisermittlung<br />

erfasst und wirken sich dort steuermindernd<br />

in dessen Ergebnisanteil aus.<br />

Werbungskosten auf Gesellschaftsebene, die mit der<br />

Anschaffung der Fondsobjekte nicht in konkretem<br />

Zusammenhang stehen und die keine Anschaffungsnebenkosten<br />

darstellen, können unter Beachtung<br />

des so genannten Fonds-Erlasses (BMF-Schreiben<br />

vom 20.10.2003, BStBl. I 2003, S. 546) unmittelbar<br />

von den erzielten Einnahmen abgezogen werden.<br />

Dazu zählen etwa die laufenden, nicht auf die<br />

Investitionsphase entfallenden Dienstleistungsvergütungen,<br />

wie die Vergütung an den Treuhandkommanditisten<br />

sowie die Geschäftsführungs- bzw.<br />

die Haftungsvergütung und die nicht umlagefähigen<br />

Immobiliennebenkosten. Zu den sofort abzugsfähigen<br />

Werbungskosten gehören ebenfalls Aufwendungen<br />

für die in Anspruch genommene Fremdkapitalfinanzierung<br />

der Objektgesellschaften, insbesondere<br />

die hierfür geleisteten Zinszahlungen.<br />

Zu den Anschaffungskosten für die Fondsobjekte<br />

gehören hingegen alle Aufwendungen, die im Zusammenhang<br />

mit der Abwicklung des Projekts in<br />

der Investitionsphase anfallen, insbesondere die<br />

Erwerbsnebenkosten, Vergütungen für die Objekt


aufbereitung und Konzeption, Finanzierungsvermittlungsgebühren,Eigenkapitalvermittlungsgebühren<br />

sowie die Gebühr für die Platzierungsgarantie<br />

(vgl. hierzu Tz. 6, „Prognostizierter Investitions-<br />

und Finanzierungsplan“).<br />

Werden Aufwendungen als Anschaffungskosten<br />

oder Anschaffungsnebenkosten qualifiziert, können<br />

diese nicht sofort einkommensmindernd abgezogen<br />

werden. Insbesondere die von den Objektgesellschaften<br />

gezahlten Kaufpreise für die<br />

Immobilienerwerbe werden als Anschaffungskosten<br />

aktiviert. Die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten<br />

sind anteilig auf das Gebäude, die<br />

Außenanlagen sowie den Grund und Boden aufzuteilen.<br />

Soweit die Anschaffungskosten auf das Gebäude<br />

sowie die Außenanlagen als abnutzbares<br />

Wirtschaftsgut entfallen, können diese im Wege<br />

der jährlichen Absetzung für Abnutzung des jeweiligen<br />

Fondsobjekts (AfA) einkommensmindernd<br />

als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die<br />

jährliche AfA beträgt nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit.<br />

a) EStG 2 Prozent der Anschaffungskosten für das<br />

Gebäude. Für die Außenanlagen wurde eine durchschnittliche<br />

Restnutzungsdauer von 12,5 Jahren<br />

angenommen und daher eine jährliche AfA von<br />

8 Prozent der Anschaffungskosten für die Außenanlagen<br />

angesetzt. Details zur Aufteilung der Kaufpreise<br />

siehe Tz. 10.4.1.<br />

Abziehbare Aufwendungen bei den Einkünften<br />

aus Kapitalvermögen<br />

Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist<br />

ein Abzug der tatsächlich angefallenen Werbungskosten<br />

nicht möglich. Der Steuerpflichtige kann lediglich<br />

den Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 801 Euro<br />

bzw. 1.602 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten<br />

als Werbungskosten geltend machen. Über<br />

diesen Betrag hinausgehende Ausgaben können,<br />

auch wenn sie tatsächlich geleistet wurden, nicht<br />

als Werbungskosten angesetzt werden.<br />

Kein Steuerstundungsmodell i. S. v. § 15b EStG<br />

Nach § 15b Abs. 1 S. 1 EStG, der gemäß § 21 Abs. 1<br />

S. 2 EStG auch für die Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung Anwendung findet, dürfen Verluste<br />

aus einem Steuerstundungsmodell nicht mit Einkünften<br />

aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen,<br />

sondern lediglich mit Einkünften aus derselben<br />

Einkunftsquelle in den folgenden Wirtschaftsjahren<br />

verrechnet werden. Ein Steuerstundungsmodell<br />

liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften<br />

Gestaltung steuerliche Vorteile in Form von negativen<br />

Einkünften erzielt werden sollen. Dies ist der<br />

Fall, wenn dem <strong>Anleger</strong> durch ein vorgefertigtes<br />

Konzept die Möglichkeit geboten werden soll, zumindest<br />

in der Anfangsphase der Investition Verluste<br />

mit seinen übrigen Einkünften zu verrechnen.<br />

Dabei darf innerhalb des Zeitraums, bis zu dem<br />

nach dem Konzept keine nachhaltigen positiven<br />

Einkünfte erzielt werden, das Verhältnis der prognostizierten<br />

Verluste zur Höhe des gezeichneten<br />

und nach dem Konzept auch aufzubringenden<br />

Kapitals 10 Prozent nicht übersteigen.<br />

Bei prognosegemäßem Verlauf der Investition ist<br />

nicht mit einer Verlustzuweisung zu rechnen, die<br />

10 Prozent des aufzubringenden Kapitals übersteigt.<br />

Anfallende Verluste aus der Beteiligung können<br />

daher im Jahr ihrer Entstehung einkommensmindernd<br />

berücksichtigt werden.<br />

Keine Verlustverrechnungsbeschränkung nach<br />

§ 15a EStG<br />

Nach § 15a Abs. 1 S. 1 EStG, der wiederum über<br />

§ 21 Abs. 1 S. 2 EStG auch bei den Einkünften aus<br />

Vermietung und Verpachtung Anwendung findet,<br />

darf der einem <strong>Anleger</strong> zuzurechnende Anteil am<br />

Verlust der Fondsgesellschaft nicht mit Einkünften<br />

aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden,<br />

soweit hierdurch ein negatives Kapitalkonto des<br />

<strong>Anleger</strong>s entsteht oder sich erhöht. Der <strong>Anleger</strong><br />

kann in diesem Fall den entstandenen Verlust nur<br />

mit zukünftigen positiven Einkünften aus derselben<br />

Einkunftsquelle ausgleichen.<br />

Bei prognosegemäßem Verlauf der Investition ist<br />

nicht damit zu rechnen, dass das Kapitalkonto des<br />

<strong>Anleger</strong>s negativ wird, so dass es nicht zu einer<br />

Anwendung der Verlustausgleichsbeschränkung<br />

nach § 15a EStG kommen sollte.<br />

Allgemeiner Verlustabzug gemäß § 10d EStG<br />

Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags<br />

der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, können<br />

nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG bis zu einem Betrag in<br />

Höhe von 511.500 Euro bzw. 1.023.000 Euro bei<br />

zusammenveranlagten Ehegatten vom Gesamtbetrag<br />

der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen<br />

Veranlagungszeitraums abgezogen werden<br />

(Verlustrücktrag). Darüber hinausgehende, nicht<br />

abziehbare Verluste können nach § 10d Abs. 2 S. 1<br />

EStG in den folgenden Besteuerungszeiträumen<br />

bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von<br />

1.000.000 Euro, bei zusammenveranlagten Ehegatten<br />

2.000.000 Euro, darüber hinaus zu 60 Prozent<br />

der diesen Betrag übersteigenden Summe<br />

ausgeglichen werden (Verlustvortrag).<br />

11.4.1.3 Steuersatz<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung:<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen<br />

beim <strong>Anleger</strong> dessen individuellem Steuersatz.<br />

Der maximale Grenzsteuersatz der Einkommensteuer<br />

beträgt derzeit 45 Prozent ab einem zu<br />

versteuernden Einkommen von 250.731 Euro für<br />

Ledige und 501.462 Euro für zusammenveranlagte<br />

Ehegatten. Auf die zu zahlende Einkommensteuer<br />

werden 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben.<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen:<br />

Die Zinseinkünfte unterliegen gemäß § 32d Abs. 1<br />

S. 1 EStG einem besonderen Steuertarif für Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen. Dieser beträgt linear<br />

25 Prozent. Erfolgt die Anlage im Inland, wird die<br />

Steuer gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG als Kapitalertragsteuer<br />

in Höhe von 25 Prozent unmittelbar<br />

von dem die Zinsen auszahlenden Kreditinstitut<br />

abgeführt und ist hierdurch abgegolten, mit<br />

der Folge, dass eine Veranlagung beim <strong>Anleger</strong><br />

grundsätzlich unterbleiben kann (so genannte Abgeltungsteuer).<br />

Auch auf die zu zahlende Abgeltungsteuer<br />

werden 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag<br />

erhoben, der gleichermaßen an der Quelle einbehalten<br />

und abgeführt wird.<br />

Der <strong>Anleger</strong> kann nach § 32d Abs. 6 S. 1 EStG die<br />

bezogenen Einkünfte aus Kapitalvermögen der regulären<br />

tariflichen Einkommensteuer unterwerfen,<br />

wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer<br />

führt (so genannte Günstigerprüfung). Der <strong>Anleger</strong><br />

hat diese Wahlmöglichkeit im Rahmen seiner Veranlagung<br />

geltend zu machen, wobei der Antrag<br />

vom Steuerpflichtigen nur einheitlich für sämtliche<br />

160 161<br />

Kapitaleinkünfte eines Veranlagungszeitraums gestellt<br />

werden kann und zusammenveranlagte Ehegatten<br />

dieses Wahlrecht lediglich gemeinsam<br />

ausüben können. Das Finanzamt prüft dann im<br />

Rahmen der Steuerfestsetzung, ob die Anwendung<br />

der tariflichen Einkommensteuer zu einer<br />

niedrigeren Belastung führt. Sollte dies nicht der<br />

Fall sein, gilt der Antrag des <strong>Anleger</strong>s als nicht gestellt.<br />

Soweit ein <strong>Anleger</strong> Mitglied einer steuerberechtigten<br />

Religionsgemeinschaft ist, schuldet er darüber<br />

hinaus Kirchensteuer. Die Höhe ist abhängig von<br />

den anzuwendenden Landeskirchensteuergesetzen<br />

und beträgt regelmäßig zwischen 8 Prozent<br />

und 9 Prozent der Einkommensteuerschuld.<br />

Sollten im Rahmen des Cashmanagements liquide<br />

Mittel im Ausland angelegt und dort Quellensteuer<br />

einbehalten werden, sind die Quellensteuern<br />

gekürzt um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch<br />

bis zur Höhe des Abgeltungsteuersatzes<br />

von 25 Prozent auf die Einkommensteuer anrechenbar<br />

(§ 32d Abs. 5 EStG).<br />

Betreffend der Annahmen in der Prognoserechnung<br />

bezüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

siehe Tz. 7.2 in Erläuterung (26).<br />

11.4.1.4 Keine Anwendung des Investmentsteuergesetzes<br />

Mangels einer Beteiligung an einem in- oder ausländischen<br />

Investmentvermögen im Sinne des Investmentgesetzes<br />

finden die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes<br />

auf das gegenständliche<br />

Beteiligungsangebot keine Anwendung.<br />

11.4.2 Gewerbesteuer<br />

Weder die Fondsgesellschaft noch die Objektgesellschaften<br />

unterhalten einen Gewerbebetrieb<br />

oder erzielen Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb.<br />

Gewerbesteuer fällt daher nicht an.<br />

11.4.3 Umsatzsteuer<br />

Die Objektgesellschaften üben mit der Vermietung<br />

der Fondsobjekte eine unternehmerische Tätigkeit<br />

i. S. d. Umsatzsteuergesetzes aus. Die Vermietung<br />

von Grundstücken stellt grundsätzlich eine von


der Umsatzsteuer befreite Leistung dar, die Objektgesellschaften<br />

sind jedoch gemäß § 9 Abs. 1 UStG<br />

berechtigt, auf die Steuerbefreiung zu verzichten<br />

und die Vermietung der Umsatzsteuer zu unterwerfen,<br />

soweit die Mieter die Gebäudeflächen der<br />

Fondsobjekte selbst für umsatzsteuerpflichtige<br />

Leistungen verwenden. Betreffend das Fondsobjekt<br />

Denninger Str. 165 verwendet der Mieter die<br />

Büroflächen teilweise für steuerpflichtige und teilweise<br />

für steuerfreie Ausgangsumsätze, so dass<br />

eine Option zur Umsatzsteuer nur hinsichtlich der<br />

für steuerpflichtige Umsätze genutzten Gebäudeflächen<br />

zulässig ist.<br />

Die Objektgesellschaften sind ferner als Unternehmer<br />

grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />

Da sie jedoch mit der Vermietung des jeweiligen<br />

Fondsobjekts sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie<br />

Ausgangsumsätze tätigen, sind ausschließlich<br />

die den steuerpflichtigen Umsätzen wirtschaftlich<br />

zuzurechnenden Vorsteuerbeträge abzugsfähig.<br />

Die Finanzverwaltung geht hierbei von einer Aufteilung<br />

der Umsätze anhand der genutzten Flächen<br />

aus. Soweit die Objektgesellschaften nicht zum<br />

Vorsteuerabzug berechtigt sind, sind sie mit der ihnen<br />

in Rechnung gestellten Umsatzsteuer endgültig<br />

belastet. Details zu den diesbezüglichen Annahmen<br />

hierzu im Rahmen der Prognoserechnung siehe<br />

in Tz. 7.1 in Erläuterung (10).<br />

Die Fondsgesellschaft erfüllt nicht die Voraussetzungen<br />

der Unternehmereigenschaft i. S. d. Umsatzsteuergesetzes,<br />

da sich ihre Tätigkeit allein auf<br />

das Halten und Verwalten ihrer Kommanditanteile<br />

an den Objektgesellschaften beschränkt. Sie stellt<br />

damit nach Auffassung der Finanzverwaltung eine<br />

reine Finanzholding dar (BMF-Schreiben vom<br />

26.01.2007, Az. IV A 5-S 7300-10/07, BStBl. I 2007,<br />

Seite 211). Sie hat keine umsatzsteuerpflichtigen<br />

Umsätze und ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />

Sie ist folglich mit den ihr in Rechnung gestellten<br />

Umsatzsteuerbeträgen endgültig belastet, was<br />

im Rahmen des prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplans<br />

(Tz. 6) bzw. der Prognoserechnung<br />

(Tz. 7) auch entsprechend berücksichtigt wurde.<br />

11.4.4 Grundsteuer<br />

Die Objektgesellschaften haben auf die Fondsob-<br />

jekte eine jährlich anfallende Grundsteuer zu entrichten,<br />

die aber im Regelfall von den jeweiligen<br />

Mietern im Rahmen der Mietnebenkosten getragen<br />

wird.<br />

11.4.5 Vermögensteuer<br />

Eine Vermögensteuer wird in Deutschland derzeit<br />

nicht erhoben.<br />

11.5 Besteuerung in der Desinvestitionsphase<br />

Im Zeitraum der Desinvestitionsphase erzielt der<br />

<strong>Anleger</strong> Veräußerungserlöse entweder aus dem<br />

Verkauf des entsprechenden Fondsobjekts durch<br />

die Objektgesellschaften oder aus dem Verkauf der<br />

(Kommandit-)Anteile an den Objektgesellschaften<br />

durch die Fondsgesellschaft oder aus dem Verkauf<br />

des Anteils an der Fondsgesellschaft durch den<br />

<strong>Anleger</strong> selbst.<br />

Daneben erzielt der <strong>Anleger</strong> in der Desinvestionsphase<br />

– soweit noch nicht alle Fondsobjekte veräußert<br />

sind – Einkünfte aus der Vermietung des<br />

entsprechenden Fondsobjekts sowie in untergeordnetem<br />

Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

aus der Anlage der Liquiditätsreserve. Die Besteuerung<br />

dieser Vermietungseinkünfte und Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen wurde bereits in Abschnitt<br />

11.4 „Besteuerung in der Nutzungsphase“ erläutert.<br />

11.5.1 Ertragsbesteuerung<br />

11.5.1.1 Privates Veräußerungsgeschäft<br />

Die Veräußerung eines Grundstücks ist gemäß § 23<br />

Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG nicht steuerbar, wenn der Zeitraum<br />

zwischen der Anschaffung und der Veräußerung<br />

mehr als zehn Jahre beträgt. Für die Berechnung<br />

des maßgeblichen Zeitraums wird auf den<br />

Abschluss des obligatorischen Rechtsgeschäfts<br />

(z.B. Kaufvertrag) abgestellt. Erwerben <strong>Anleger</strong><br />

Grundstücke wie in dem hier vorliegenden Fall über<br />

eine vermögensverwaltende Fondsgesellschaft und<br />

deren Beteiligungen an den Objektgesellschaften,<br />

ist nicht nur der Zeitpunkt des Erwerbs des Grundstücks<br />

durch die Objektgesellschaften und der<br />

Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile an den Objektgesellschaften<br />

durch die Fondsgesellschaft, son-<br />

dern ebenfalls der Zeitpunkt des Erwerbs des Anteils<br />

an der Fondsgesellschaft durch den <strong>Anleger</strong><br />

zu beachten. Maßgeblich ist dabei das später eintretende<br />

Ereignis. Die Beteiligungen an den Objektgesellschaften<br />

mit den Immobilien stellen unterschiedliche<br />

Wirtschaftsgüter dar, die selbstständig<br />

und unabhängig voneinander übertragen werden<br />

können. Diese Wirtschaftsgüter sind vorliegend<br />

von der Fondsgesellschaft bereits vor dem Beitritt<br />

aller <strong>Anleger</strong> erworben worden, so dass für den<br />

Beginn der Zehnjahresfrist auf den Beitrittszeitpunkt<br />

des jeweiligen <strong>Anleger</strong>s abzustellen ist. Aufgrund<br />

der in § 23 Abs. 1 S. 4 EStG angeordneten transparenten<br />

Betrachtungsweise der Fondsgesellschaft<br />

sowie der Objektgesellschaften für steuerliche<br />

Zwecke wird die Veräußerung der Kommanditanteile<br />

an der Fondsgesellschaft oder den Objektgesellschaften<br />

ebenfalls der unmittelbaren (anteiligen)<br />

Übertragung der gehaltenen Wirtschaftsgüter und<br />

damit der Grundstücksveräußerung gleichgestellt.<br />

Wird somit konzeptionsgemäß das Grundstück<br />

durch die Objektgesellschaften, die Anteile an den<br />

Objektgesellschaften durch die Fondsgesellschaft<br />

und auch der Anteil des <strong>Anleger</strong>s an der Fondsgesellschaft<br />

länger als zehn Jahre gehalten, erfolgt<br />

nach der derzeit geltenden Rechtslage sowohl bei<br />

der Veräußerung des Fondsobjekts als auch bei<br />

der Veräußerung der Anteile an den Objektgesellschaften<br />

und bei der Veräußerung des Anteils an<br />

der Fondsgesellschaft keine Besteuerung eines ggf.<br />

anfallenden Veräußerungsgewinns.<br />

Beträgt der Zeitraum zwischen der Anschaffung und<br />

der Veräußerung eines Grundstücks nicht mehr als<br />

zehn Jahre, d.h. wird ein Fondsobjekt, der Anteil<br />

an einer der Objektgesellschaften oder der Anteil<br />

an der Fondsgesellschaft weniger als oder genau<br />

zehn Jahre gehalten, ist der Gewinn aus der Veräußerung<br />

des Grundstücks bzw. des Anteils an der<br />

Objekt- bzw. Fondsgesellschaft nach § 22 Nr. 2 i. V.<br />

m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG als privates Veräußerungsgeschäft<br />

mit dem individuellen Steuersatz<br />

des <strong>Anleger</strong>s zu versteuern. Der Gewinn oder Verlust<br />

eines privaten Veräußerungsgeschäfts ist gemäß<br />

§ 23 Abs.3 S. 1 EStG der Unterschiedsbetrag<br />

zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und<br />

den fortgeführten Anschaffungskosten und den<br />

Veräußerungskosten andererseits.<br />

162 163<br />

11.5.1.2 Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels<br />

Sofern die Veräußerung der Fondsobjekte bzw.<br />

einer Kommanditbeteiligung an den Objektgesellschaften<br />

oder der Fondsgesellschaft einen gewerblichen<br />

Grundstückshandel begründet oder die Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft einem bereits<br />

bestehenden gewerblichen Grundstückshandel<br />

des <strong>Anleger</strong>s zuzuordnen wäre, hätte dies insbesondere<br />

zur Folge, dass der Gewinn aus dem Verkauf<br />

der dem gewerblichen Grundstückshandel<br />

zuzuordnenden Immobilie steuerpflichtig wäre,<br />

sämtliche Einkünfte aus der Immobilie (einschließlich<br />

des Veräußerungsgewinns) der Gewerbesteuer<br />

unterlägen und die Immobilie dem Umlaufvermögen<br />

zugeordnet werden würde, mit der Folge,<br />

dass bisher berücksichtigte Abschreibungen auf<br />

die Immobilie ggf. rückwirkend zu versagen wären,<br />

so dass sich die Steuerbelastung des <strong>Anleger</strong>s<br />

erheblich erhöhen könnte.<br />

Die Veräußerung der Fondsobjekte bzw. der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft kann auch steuerlich<br />

für die Beurteilung der sonstigen Grundstücksaktivitäten<br />

des <strong>Anleger</strong>s relevant sein. Die Finanzverwaltung<br />

kann auch auf Ebene des einzelnen<br />

<strong>Anleger</strong>s einen gewerblichen Grundstückshandel<br />

annehmen. Dann sind bei diesem <strong>Anleger</strong> alle Einkünfte<br />

aus der Veräußerung von weiteren Immobilien<br />

oder von Anteilen an Personengesellschaften<br />

mit Immobilienbesitz als gewerbliche Einkünfte<br />

(§ 15 EStG) zu qualifizieren, mit den oben dargestellten<br />

steuerlichen Folgen.<br />

Allgemeines<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot wird<br />

bei einer angenommenen Haltedauer von Objektgesellschaftsanteilen,<br />

Anteilen an der Fondsgesellschaft<br />

und den Fondsobjekten für eine Zeitspanne<br />

von jeweils mehr als zehn Jahren weder der Verkauf<br />

der Fondsobjekte noch der Verkauf der Anteile<br />

an den Objektgesellschaften noch des Anteils<br />

an der Fondsgesellschaft einen gewerblichen<br />

Grundstückshandel mit den dargestellten Folgen<br />

begründen.<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung und der<br />

Rechtsprechung ist das Vorliegen eines gewerb


lichen Grundstückshandels regelmäßig nach der<br />

so genannten Drei-Objekt-Regel zu bestimmen<br />

(vgl. BMF-Schreiben vom 26.03.2004, BStBl. I 2004,<br />

434). Danach liegt ein gewerblicher Grundstückshandel<br />

vor, wenn innerhalb eines engen zeitlichen<br />

Zusammenhangs mit dem Erwerb oder der Errichtung<br />

oder Modernisierung eines Grundstücks<br />

mehr als drei Objekte mit Veräußerungsabsicht<br />

verkauft werden. Als Objekt im Sinne der Regel<br />

sind dabei Grundstücke jeder Art, unabhängig von<br />

deren Größe, Wert oder Nutzungsart, sowie bebaut<br />

oder unbebaut anzusehen. Die Rechtsprechung<br />

fasst weiterhin zivilrechtlich selbstständige<br />

Grundstücke als ein Objekt zusammen, sofern diese<br />

einheitlich genutzt werden und somit eine wirtschaftliche<br />

Einheit bilden (Urteil vom 03.08.2004,<br />

BStBl. II 2005, 35). Was eine wirtschaftliche Einheit<br />

ist, bestimmt sich gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 BewG nach<br />

der Verkehrsauffassung, mithin vornehmlich nach<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dabei sind die<br />

örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die<br />

Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit<br />

der einzelnen Wirtschaftsgüter zu<br />

berücksichtigen (BFH-Urteil vom 03.03.1993, II R<br />

32/89, BFH/NV 1993, 584). Der Anbieter geht aufgrund<br />

der vor zitierten BFH-Rechtsprechung davon<br />

aus, dass es sich bei den von den Objektgesellschaften<br />

gehaltenen Fondsobjekten jeweils um ein<br />

Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Regel handelt, so<br />

dass auf Fondsebene insgesamt drei Zählobjekte<br />

vorliegen (siehe hierzu auch Tz. 3.4, Seite 43 ff.,<br />

„Steuerliche Risiken“).<br />

Ein enger zeitlicher Zusammenhang ist regelmäßig<br />

anzunehmen, wenn die Zeitspanne zwischen<br />

dem Erwerb oder der Errichtung oder Modernisierung<br />

und dem Verkauf nicht mehr als fünf Jahre<br />

beträgt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

verlängert sich für Branchenkundige wie z.B. die<br />

Objektgesellschaften und die Fondsgesellschaft<br />

der Beurteilungszeitraum auf zehn Jahre. Dabei<br />

kommt der Anzahl der veräußerten Objekte aber<br />

lediglich eine indizielle Bedeutung zu, mit der Folge,<br />

dass umso eher von einem gewerblichen Grundstückshandel<br />

auszugehen ist, je kürzer der Zeitraum<br />

zwischen Erwerb und Veräußerung ist.<br />

Veräußerungsvorgänge auf Gesellschaftsebene<br />

würden dem <strong>Anleger</strong> nach der von der Finanzver-<br />

waltung entwickelten Nichtaufgriffsgrenze (vgl.<br />

BMF-Schreiben vom 26.03.2004 – IV A 6-S 2240-<br />

46/04, BStBl. I 2004, 434) als für die Beurteilung<br />

eines gewerblichen Grundstückshandel relevante<br />

Zählobjekte darüber hinaus nur dann zugerechnet,<br />

wenn<br />

• er zu mindestens 10 Prozent an dem Kommanditkapital<br />

der Objektgesellschaften oder der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt ist oder<br />

• der Verkehrswert seines Gesellschaftsanteils mehr<br />

als 250.000 Euro beträgt oder<br />

• der auf ihn entfallende anteilige Verkehrswert des<br />

Objekts mehr als 250.000 Euro beträgt.<br />

Veräußerung der Fondsobjekte durch die Objektgesellschaften<br />

Die Immobilienveräußerung innerhalb des vorstehend<br />

beschriebenen engen zeitlichen Zusammenhangs<br />

ist konzeptionsgemäß nicht vorgesehen.<br />

Veräußert eine der Objektgesellschaften dennoch<br />

die von ihr gehaltene Immobilie innerhalb des vorstehend<br />

beschriebenen engen zeitlichen Zusammenhangs,<br />

sollte dies keinen gewerblichen Grundstückshandel<br />

begründen, da lediglich ein Grundstück<br />

verkauft werden wird und die kurzfristige Immobilienveräußerung<br />

nicht den Gesellschaftszweck der<br />

Objektgesellschaften bildet. Gleiches sollte nach<br />

dem oben genannten BMF-Schreiben auch dann<br />

noch gelten, wenn sämtliche Objektgesellschaften<br />

innerhalb des vorstehend beschriebenen engen<br />

zeitlichen Zusammenhangs ihre Immobilien veräußern,<br />

da auch in diesem Fall nicht mehr als drei<br />

Zählobjekte veräußert werden würden (zu den Risiken<br />

eines gewerblichen Grundstückhandels siehe<br />

die Ausführungen im Kapitel „Steuerliche Risiken“,<br />

Tz. 3.4.9 auf Seite 46 f.). Sofern der <strong>Anleger</strong><br />

mit seiner mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft die vorstehend dargestellte<br />

Nichtaufgriffsgrenze überschreitet, würden<br />

auch ihm maximal drei Zählobjekte im Sinne<br />

der Regel zugerechnet. Er kann damit nur dann einen<br />

gewerblichen Grundstückshandel mit den dargestellten<br />

Folgen begründen, wenn er weitere Immobilienverkäufe<br />

aus seinem Privatvermögen<br />

vornimmt oder ihm weitere Zählobjekte etwa aus<br />

anderen Gesellschaftsbeteiligungen zugerechnet<br />

werden.<br />

Veräußerung der Anteile an den Objektgesellschaften<br />

Veräußert die Fondsgesellschaft ihre Anteile an den<br />

Objektgesellschaften, kommt dies einer unmittelbaren<br />

Übertragung des Fondsobjekts durch die jeweilige<br />

Objektgesellschaft gleich, es gelten insoweit<br />

die obigen Ausführungen zur Veräußerung<br />

von Immobilien durch die Objektgesellschaften.<br />

Veräußerung des Anteils an der Fondsgesellschaft<br />

Veräußert der <strong>Anleger</strong> seine Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft innerhalb eines engen zeitlichen<br />

Zusammenhangs, wird dies wie eine unmittelbare<br />

Übertragung der gehaltenen Wirtschaftsgüter betrachtet.<br />

Dem <strong>Anleger</strong> werden daher ggf. drei Objekte<br />

zugerechnet, wenn<br />

• er zu mindestens 10 Prozent an dem Kommanditkapital<br />

der Objektgesellschaften oder der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt ist oder<br />

• der Verkehrswert seines Gesellschaftsanteils mehr<br />

als 250.000 Euro beträgt.<br />

Ein <strong>Anleger</strong> kann folglich nur zusammen mit weiteren<br />

Objektveräußerungen bzw. Objektzurechnungen<br />

einen gewerblichen Grundstückshandel<br />

mit den dargestellten Folgen begründen.<br />

11.5.1.3 Steuersatz<br />

Sofern durch die mittelbare oder unmittelbare<br />

Veräußerung des Grundstücks ein privates Veräußerungsgeschäft<br />

oder ein gewerblicher Grundstückshandel<br />

begründet wird, unterliegt der Gewinn<br />

dem individuellen Steuersatz des <strong>Anleger</strong>s<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer<br />

(vgl. Tz. 11.4.1.3). Soweit der Veräußerungsgewinn<br />

im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels<br />

der Gewerbesteuer unterliegt, kann diese ggf.<br />

(teilweise) auf die Einkommensteuer des <strong>Anleger</strong>s<br />

angerechnet werden.<br />

11.5.2 Grunderwerbsteuer<br />

Die Veräußerung der Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />

an den drei Objektgesellschaften löst keine<br />

Grunderwerbsteuerpflicht aus, sofern nicht in einem<br />

zeitlichen Zusammenhang von fünf Jahren<br />

von den verbleibenden Gesellschaftsanteilen von<br />

jeweils 5,3 Prozent an den Objektgesellschaften,<br />

164 165<br />

die jeweils durch die Bayernfonds Immobiliengesellschaft<br />

mbH gehalten werden, mindestens Gesellschaftsanteile<br />

in Höhe von 1 Prozent an Dritte<br />

veräußert werden, was konzeptionsgemäß nicht<br />

vorgesehen ist.<br />

Der unmittelbare Verkauf der Grundstücke durch<br />

die Objektgesellschaften unterliegt der Grunderwerbsteuer<br />

(welche aber üblicherweise von den<br />

Käufern der Grundstücke bzw. Fondsobjekte zu<br />

entrichten wäre).<br />

11.5.3 Umsatzsteuer<br />

Der Verkauf der Grundstücke durch die Objektgesellschaften<br />

ist gemäß § 4 Nr. 9 lit. a) UStG von der<br />

Umsatzsteuer befreit. Die Objektgesellschaften<br />

können bei der Übertragung ggf. auf die Befreiung<br />

nach § 9 Abs. 1 UStG verzichten.Ein <strong>Anleger</strong>,<br />

der seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft veräußert,<br />

führt mangels Erfüllung der Unternehmereigenschaft<br />

bzw. mangels Zuordnung der Kommanditbeteiligung<br />

zum Unternehmensvermögen keinen<br />

steuerbaren Umsatz aus. Andernfalls wäre auch<br />

die Übertragung des Gesellschaftsanteils nach § 4<br />

Nr. 8 lit. f) UStG von der Umsatzsteuer befreit.<br />

11.6 Steuerveranlagung<br />

Aufgrund des Transparenzprinzips wird das Einkommen<br />

sowohl auf der Ebene der Objektgesellschaften<br />

als auch auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />

für steuerliche Zwecke lediglich ermittelt<br />

und jeweils durch das zuständige Finanzamt einheitlich<br />

und gesondert festgestellt. Das steuerliche Ergebnis<br />

wird dem <strong>Anleger</strong> gemäß seiner Beteiligungsquote<br />

zugerechnet und anschließend im Rahmen<br />

des Feststellungsbescheids dem Wohnsitzfinanzamt<br />

mitgeteilt. Soweit dem <strong>Anleger</strong> eigene Aufwendungen<br />

aus seiner Beteiligung entstanden<br />

sind (sog. Sonderwerbungskosten), kann er diese<br />

der Fondsgesellschaft bis zum 31.03. des Folgejahres<br />

mitteilen. Diese werden dann im Rahmen der<br />

gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen<br />

berücksichtigt und mindern den Ergebnisanteil<br />

des <strong>Anleger</strong>s entsprechend. Eine nachträgliche<br />

Geltendmachung von Sonderwerbungskosten im


Rahmen der individuellen Veranlagung des <strong>Anleger</strong>s<br />

ist nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.<br />

Der ergangene Feststellungsbescheid ist für den<br />

<strong>Anleger</strong> bindend, soweit er für dessen steuerliche<br />

Verhältnisse von Bedeutung ist. Eine Anfechtung<br />

des individuellen Steuerbescheids kann ohne eine<br />

vorherige Anfechtung des Feststellungsbescheids<br />

nicht erfolgen. Die einheitliche und gesonderte<br />

Feststellung der Einkünfte wird dem Wohnsitzfinanzamt<br />

des <strong>Anleger</strong>s von Amts wegen durch das zuständige<br />

Finanzamt der Fondsgesellschaft mitgeteilt.<br />

Eine ggf. mögliche Versteuerung der anteiligen<br />

Kapitalerträge mit der tariflichen Einkommensteuer<br />

kann nur im Rahmen der individuellen Veranlagung<br />

des <strong>Anleger</strong>s auf Antrag erfolgen. Der Fondsgesellschaft<br />

kann bezüglich der anteiligen Kapitalerträge<br />

kein Freistellungsauftrag durch den <strong>Anleger</strong> erteilt<br />

werden.<br />

Soweit <strong>Anleger</strong> der Kirchensteuer unterliegen wird<br />

diese bei Kapitaleinkünften ab dem Jahr 2009 auf<br />

Antrag des <strong>Anleger</strong>s wahlweise direkt mit dem Kapitalertragsteuerabzug<br />

an der Quelle oder erst später<br />

im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung<br />

erhoben (§ 51a Abs. 2c und 2d EStG). Da das<br />

Kreditinstitut vorliegend keine Kenntnisse über die<br />

Religionszugehörigkeit der einzelnen <strong>Anleger</strong> haben<br />

wird, kann die Kirchensteuer mit ihren steuerlichen<br />

Effekten nicht schon im Rahmen des Einbehalts<br />

der Kapitalertragsteuer im Zusammenhang<br />

mit der verzinslichen Anlage liquider Mittel der<br />

Fondsgesellschaft in Deutschland berücksichtigt<br />

werden. Somit wird die jeweilige Kirchensteuer des<br />

<strong>Anleger</strong>s auf die Kapitalerträge des Fonds gemäß<br />

§ 51a Abs. 2d EStG im Veranlagungsverfahren festgesetzt.<br />

11.7 Erbschaft­ und Schenkungsteuer<br />

Überträgt der <strong>Anleger</strong> seinen Kommanditanteil an<br />

der Fondsgesellschaft im Wege einer Verfügung<br />

von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden,<br />

unterliegt der Erwerb gemäß § 1 Abs. 1<br />

Nr. 1 und 2 ErbStG der Erbschaft- und Schenkungsteuer.<br />

11.7.1 Persönliche Steuerpflicht<br />

Die Steuerpflicht des Übertragungsvorgangs tritt<br />

nur ein, wenn der Erblasser, der Schenker oder der<br />

Erwerber zum Zeitpunkt des Todes oder der Ausführung<br />

der Schenkung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthalt in Deutschland hat oder<br />

deutscher Staatsangehöriger ist, der sich nicht länger<br />

als fünf Jahre andauernd im Ausland aufgehalten<br />

hat, ohne in Deutschland einen festen Wohnsitz<br />

zu begründen.<br />

11.7.2 Gemischte Schenkung<br />

Erfolgt die Übertragung des Anteils an der Fondsgesellschaft<br />

im Wege einer Schenkung und verfügt<br />

diese zum Zeitpunkt der Übertragung auch<br />

über Verbindlichkeiten oder übernimmt der Erwerber<br />

Verbindlichkeiten des Schenkers, liegt eine<br />

so genannte gemischte Schenkung vor. In diesem<br />

Fall ist der zugewendete Anteil in einen entgeltlichen<br />

und einen unentgeltlichen Anteil aufzuteilen.<br />

Der entgeltliche Anteil, welcher dem Verhältnis<br />

der Verbindlichkeiten zu den nach dem Ertragswertverfahren<br />

ermittelten Steuerwerten der Immobilien<br />

entspricht, unterliegt den allgemeinen ertragsteuerlichen<br />

Vorschriften und kann insoweit ein<br />

steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft<br />

darstellen. Der unentgeltliche Teil unterliegt der<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer.<br />

11.7.3 Bewertung des Vermögenswerts<br />

Im Fall der erbschaftsteuerpflichtigen Übertragung<br />

des Kommanditanteils durch einen Kommanditisten<br />

gilt als steuerpflichtiger Erwerb die Bereicherung<br />

des Erwerbers durch den Gesellschaftsanteil. Es ist<br />

davon auszugehen, dass ein treuhänderisch gehaltener<br />

Kommanditanteil einer unmittelbaren Beteiligung<br />

für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

gleichsteht (vgl. z.B. Bayerisches Staatsministerium<br />

der Finanzen, Erlass vom 16.09.2010, ZEV 2010,<br />

S. 658). Die früher von der Finanzverwaltung vertretene<br />

gegenteilige Auffassung, wonach bei einer<br />

treugeberisch gehaltenen Beteiligung nicht das<br />

mittelbar gehaltene Wirtschaftsgut, sondern der<br />

schuldrechtliche Herausgabeanspruch gegen den<br />

Treuhänder zu bewerten sei, wurde mit dem genannten<br />

Erlass aufgegeben. Zwischenzeitlich haben<br />

u. a. die Bundesländer Baden-Württemberg und<br />

Hessen gleichlautende Erlasse veröffentlicht.<br />

Im Rahmen der Bewertung ist somit auch bei einem<br />

Engagement über den Treuhandkommanditisten<br />

im Zeitpunkt der Übertragung auf den Wert der<br />

einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden<br />

der Fondsgesellschaft abzustellen. Da es sich bei<br />

der Gesellschaft um eine vermögensverwaltende<br />

Gesellschaft handelt, finden die Vorschriften zur<br />

Ermittlung des Anteilswerts von Betriebsvermögen<br />

keine Anwendung.<br />

Die Fondsobjekte bilden damit den übertragenen<br />

und zu bewertenden Vermögensgegenstand. Die<br />

Wertermittlung richtet sich in diesem Fall nach den<br />

Vorschriften des Bewertungsgesetzes und erfolgt<br />

anhand des Ertragswertverfahrens, § 184 BewG.<br />

Für die unentgeltliche Übertragung an den Ehegatten<br />

und (bei eingetragener Lebenspartnerschaft)<br />

den Lebenspartner gilt ein persönlicher Freibetrag<br />

von 500.000 Euro, für Kinder von 400.000 Euro<br />

und für Enkel von 200 Euro. Die Freibeträge für<br />

Personen, die den Steuerklassen II und III zugeordnet<br />

werden, betragen einheitlich 20.000 Euro.<br />

Es gelten die folgenden Steuerklassen und -sätze<br />

(§ 19 Abs. 1 ErbStG):<br />

Wert des steuerpflichtigen<br />

Erwerbs bis einschließlich<br />

in Euro<br />

Steuersatz in Prozent<br />

in der Steuerklasse<br />

I II III<br />

75.000 7 15 30<br />

300.000 11 20 30<br />

600.000 15 25 30<br />

6.000.000 19 30 30<br />

13.000.000 23 35 50<br />

26.000.000 27 40 50<br />

und darüber 30 43 50<br />

166 167<br />

Die Steuerklassen werden wie folgt unterschieden:<br />

Steuerklasse I<br />

• Ehegatten und eingetragene Lebenspartner<br />

• Kinder und Stiefkinder<br />

• Abkömmlinge von Kindern und Stiefkindern<br />

• Eltern und Voreltern beim Erwerb von Todes<br />

wegen<br />

Steuerklasse II<br />

• Eltern und Voreltern, soweit nicht Steuerklasse I<br />

zugehörig<br />

• Geschwister<br />

• Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern<br />

• Stiefeltern<br />

• Schwiegerkinder<br />

• Schwiegereltern<br />

• Geschiedene Ehegatten und der Lebenspartner<br />

einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft<br />

Steuerklasse III<br />

• Übrige Erwerber<br />

• Zweckzuwendungen


12. Vertragspartner und<br />

personelle Verflechtungen<br />

12.1 Anbieter/Geschäftsbesorger/Zahlstelle für die kostenlose Ausgabe des Verkaufsprospekts, des<br />

Vermögensanlagen­Informationsblattes, des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Fondsgesellschaft<br />

Firma Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />

Geschäftsanschrift und Sitz Innere Wiener Straße 17, 81667 München<br />

Rechtsform Aktiengesellschaft (AG), unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister/Registergericht HRB 132654, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 16.08.2000<br />

Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Auflage von strukturierten Beteiligungsangeboten<br />

(z.B. geschlossene Immobilienfonds, Immobilien AGs<br />

und Mobilienfonds).<br />

Grundkapital/Geleistete Einlagen 2.500.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

168 169<br />

Zur Förderung dieses Gesellschaftszwecks wird die Gesellschaft insbesondere<br />

Grundbesitz und grundstücksgleiche Rechte im eigenen bzw. fremden<br />

Namen kaufen, verwalten und verkaufen (auch in der Form von geschlossenen<br />

Immobilienfonds), Bauleitplanungen und Bebauungen<br />

durchführen bzw. durchführen lassen sowie Vermarktung und/oder Verwaltung<br />

entwickelter Baugebiete/Objekte betreiben; ferner Kauf, Verkauf<br />

und Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschafts- und<br />

Investitionsgütern, auch in der Form des Leasings sowie Durchführung<br />

sämtlicher Tätigkeiten nach § 34 c GewO.<br />

Die Gesellschaft ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Bayerischen<br />

Landesbank (BayernLB), München.<br />

Vorstand Josef Brandhuber, Oberhaching (Vorsitzender)<br />

Jochen Schenk, München<br />

Brigitte Walter, Egmating<br />

Aufsichtsorgane Dr. Edgar Zoller, Eichenau (Vorsitzender)<br />

Georg Jewgrafow, Wolfratshausen (stv. Vorsitzender)<br />

Josef Borchi, Triftern<br />

Die Geschäftsanschrift des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen mit<br />

der Geschäftsanschrift des Unternehmens überein.<br />

Funktionen Anbieter, Zahlstelle für die kostenlose Ausgabe des Verkaufsprospekts<br />

sowie des Vermögensanlagen-Informationsblattes sowie zukünftig des<br />

letzten veröffentlichten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Fondsgesellschaft<br />

(bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Fondsgesellschaft<br />

noch keinen Jahresabschluss veröffentlicht oder einen Lagebericht<br />

erstellt), Konzeption und Objekt aufbereitung, Kapitalbeschaffung,<br />

Platzierungsgarantie, Geschäftsbesorgung und kaufmännisches sowie technisches<br />

Assetmanagement, <strong>Anleger</strong>verwaltung bzw. Fondsverwaltung


12.2 Leistungsbilanz der Real I.S. zum 31.12.2010<br />

Die nachstehende Übersicht ist ein Auszug aus der<br />

letzten zur Verfügung stehenden geprüften Leistungsbilanz<br />

der Real I.S. zum 31.12.2010, sie zeigt<br />

die Entwicklung der von der Bayernfonds Immobiliengesellschaft<br />

mbH („BFI“) bzw. Real I.S. in der<br />

jüngeren Vergangenheit (seit 1998) aufgelegten<br />

und geschlossenen Immobilienfonds. Die Real I.S.<br />

Immobilienfonds<br />

Deutschland<br />

Bayernfonds Berlin,<br />

Schönhauser Allee<br />

Bayernfonds München,<br />

Berlin, Wiesbaden<br />

Bayernfonds Circoleum,<br />

Bad Homburg<br />

Emissions­<br />

jahr<br />

Gesamt­<br />

investition<br />

Investitionsart / Gegenstand Ausschüttung<br />

in %<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

Australien aufgelegt. Die in der nachfolgenden Tabelle<br />

nicht aufgeführten Fondsmodelle waren zum<br />

31.12.2010 entweder noch nicht voll platziert geschlossen<br />

bzw. noch nicht herausgegeben und sind<br />

daher in der Leistungsbilanz nicht erfasst.<br />

steuerliches Ergebnis<br />

in % 1)<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

Liquiditätsreserve<br />

in TEuro<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

170 171<br />

Valuta Fremdmittel<br />

in TEuro<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

gebundenes Kapital<br />

in %<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

in TEuro Vermietungsstand SOLL IST SOLL IST SOLL IST SOLL IST SOLL IST<br />

1998 171.857 Einkaufszentrum in Berlin<br />

94 %<br />

2000 65.603 Büroimmobilien in München, Berlin und<br />

Wiesbaden<br />

92 %<br />

2001 62.970 Büroimmobilie in Bad Homburg<br />

85 %<br />

Bayernfonds Berlin Mitte 2 2002 67.215 Bankgebäude in Berlin<br />

100 %<br />

Bayernfonds Düsseldorf 2002 51.622 Bürogebäude in Düsseldorf<br />

100 %<br />

Bayernfonds München,<br />

Rüsselsheim, Düsseldorf-Ratingen<br />

BF Real I.S. / DB Real Estate<br />

CityInvest<br />

hat in der Vergangenheit eine Vielzahl unterschiedlicher<br />

Immobilienfonds aufgelegt und verfügt daher<br />

über eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich.<br />

Neben den unten stehenden Immobilienfonds –<br />

die bereits in der letzten Leistungsbilanz erfasst<br />

werden konnten – hat die Real I.S. weitere Immobilienfonds<br />

mit Immobilien in Deutschland, Frankreich,<br />

Großbritannien, den Niederlanden und<br />

2003 129.509 Bürogebäude in München, Rüsselsheim<br />

und Ratingen<br />

100 %<br />

2004 180.913 Bürogebäude in Essen, Düsseldorf,<br />

Einkaufszentrum in Berlin<br />

100 %<br />

Bayernfonds Hamburg 1 2005 22.603 Bürogebäude in Hamburg<br />

100 %<br />

Bayernfonds Deutschland 20 2010 84.513 Bürogebäude in Düsseldorf<br />

100 %<br />

Bayernfonds Deutschland 21 2) 2010 40.844 Bürogebäude in Regensburg<br />

96 %<br />

60,50 % 63,48 % -17,11 % -29,19 % 6.924 4.297 64.619 58.871 33,60 % 27,10 %<br />

52,00 % 38,56 % -7,22 % -26,82 % 1.377 3.243 28.853 34.023 46,30 % 50,30 %<br />

56,00 % 38,00 % 4,90 % -15,67 % 1.434 1.980 28.333 31.045 49,00 % 58,20 %<br />

49,75 % 49,50 % 9,04 % -1,68 % 478 547 30.170 36.566 60,40 % 57,30 %<br />

54,75 % 55,00 % 7,98 % 5,68 % 1.100 3.246 24.987 28.834 54,40 % 57,60 %<br />

39,00 % 39,00 % 3,98 % 6,20 % 3.277 6.595 47.659 58.827 64,10 % 64,90 %<br />

42,00 % 43,00 % 6,68 % 6,48 % 3.045 4.710 98.051 98.051 67,10 % 66,40 %<br />

37,50 % 37,50 % 11,85 % 10,31 % 642 910 12.744 12.744 73,00 % 74,10 %<br />

6,00 % 6,00 % -1,87 % -0,02 % 1.198 1.583 38.500 38.500 97,80 % 97,00 %<br />

0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0,00 % 0,00 %


Internationale<br />

Immobilienfonds<br />

Bayernfonds US Real Estate US I, L.P<br />

verkauft 2005<br />

Bayernfonds US Real Estate US II, L.P<br />

verkauft 2005<br />

Bayernfonds Austria Salzburg<br />

und Wien<br />

Emissions­<br />

jahr<br />

Gesamt­<br />

investition<br />

in<br />

Investitionsart / Gegenstand Ausschüttung<br />

in %<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

steuerliches Ergebnis<br />

in % 1)<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

172 173<br />

Liquiditätsreserve in Valuta Fremdmittel in<br />

TEuro / TUSD / TAUD / TGBP TEuro / TUSD / TAUD / TGBP<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

gebundenes Kapital<br />

in %<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

TEuro / TUSD / TAUD / TGBP Vermietungsstand SOLL IST SOLL IST SOLL IST SOLL IST SOLL IST<br />

1998 98.065 TUSD Büroimmobilien in Chicago und Washington<br />

verkauft<br />

1999 196.737 TUSD Büroimmobilie in San Francisco<br />

verkauft<br />

2001 61.211 TEuro Zwei Büroimmobilien in Wien,<br />

eine in Salzburg<br />

100 %<br />

Bayernfonds Austria Bischofshofen 2002 21.664 TEuro Einkaufszentrum in Bischofshofen<br />

79 %<br />

Bayernfonds Frankreich 1 2005 89.746 TEuro Vier Büroimmobilien bei Toulouse<br />

100 %<br />

Bayernfonds Australien 1<br />

verkauft 2008<br />

2005 168.274 TAUD Büroimmobilie in Melbourne<br />

verkauft<br />

Bayernfonds Ungarn 1 2006 87.946 TEuro Einkaufszentrum in Györ<br />

99 %<br />

Bayernfonds Großbritannien 1 2006 86.097 TGBP Büroimmobilie in Northampton<br />

100 %<br />

Bayernfonds Australien 2 2007 265.971 TAUD Büroimmobilie in Canberra<br />

100 %<br />

Bayernfonds Asien 1 2007 51.104 TUSD Indexzertifikate, die in asiatische<br />

Immobilienfonds investiert sind<br />

Bayernfonds Australien 3 2007 61.224 TAUD Indexzertifikate, die in australische<br />

Immobilienfonds investiert sind<br />

Bayernfonds Frankreich 2 2008 96.132 TEuro Büroimmobilie in Clichy<br />

100 %<br />

Bayernfonds Großbritannien 2 2008 71.310 TGBP Büroimmobilie in London<br />

100 %<br />

Bayernfonds Australien 4 2008 135.342 TAUD Büroimmobilie in Sydney<br />

100 %<br />

Bayernfonds Australien 5 2009 215.976 TAUD Büroimmobilie in Canberra<br />

100 %<br />

Bayernfonds Australien 6 2009 257.368 TAUD Büroimmobilie in Canberra<br />

100 %<br />

157 % DBA DBA<br />

135 % DBA DBA<br />

60,00 % 60,00 % DBA DBA 1.917 3.772 22.425 31.884 46,20 % 46,20 %<br />

48,00 % 39,00 % DBA DBA 763 950 8.775 8.775 54,30 % 64,20 %<br />

35,00 % 35,00 % DBA DBA 844 1.328 51.590 51.590 60,00 % 60,00 %<br />

18,75 % 147,65 % DBA DBA 1.000 304 0 0 0,00 % 0,00 %<br />

33,00 % 35,13 % DBA DBA 3.856 5.992 53.294 53.295 69,80 % 68,40 %<br />

30,00 % 18,00 % DBA DBA 1.781 3.772 51.000 48.900 76,20 % 89,20 %<br />

28,00 % 28,00 % DBA DBA 11.191 15.042 162.193 162.193 75,40 % 76,50 %<br />

keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

0,00 % keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

7,38 % keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

keine<br />

Angaben<br />

keine<br />

Angaben<br />

keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

3.226 keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

723 keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

0 keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

0 keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

100,00 %<br />

93,60 %<br />

6,00 % 6,00 % DBA DBA 4.520 4.618 42.250 42.250 94,30 % 94,80 %<br />

18,00 % 18,00 % DBA DBA 1.471 1.491 28.910 28.910 85,70 % 86,10 %<br />

13,00 % 13,00 % DBA DBA 4.985 6.277 0 0 87,00 % 88,50 %<br />

7,00 % 7,00 % DBA DBA 12.083 22.634 0 0 96,70 % 96,70 %<br />

6,50 % 6,50 % DBA DBA 17.677 19.972 0 0 93,80 % 93,80 %


Andere geschlossene Fonds Emissions­<br />

jahr<br />

Gesamt­<br />

investition<br />

in<br />

Investitionsart / Gegenstand Ausschüttung<br />

in %<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

steuerliches Ergebnis<br />

in % 1)<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

174 175<br />

Liquiditätsreserve in Valuta Fremdmittel in<br />

TEuro / TUSD / TAUD / TGBP TEuro / TUSD / TAUD / TGBP<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

gebundenes Kapital<br />

in %<br />

kumuliert seit<br />

Emission<br />

TEuro / TUSD / TAUD / TGBP SOLL IST SOLL IST SOLL IST SOLL IST SOLL IST<br />

Bayernfonds BestLife 1 2005 175.184 TUSD US-LV-Policen 60,25 % 5,75 % 0,00 % 0,00 % 1.980 4.766 0 30.000 42,60 % 94,50 %<br />

Bayernfonds BestLife 2 2006 45.544 TUSD US-LV-Policen 12,00 % 12,00 % 0,00 % 0,00 % 423 2.044 0 0 86,20 % 89,70 %<br />

Bayernfonds BestInvest 2006 8.727 TEuro Private Equity Beteiligung keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

Bayernfonds BestLife 3 2007 31.710 TEuro Zertifikate, die in deutsche, britische und<br />

australische Kapitallebensversicherungen<br />

investiert sind<br />

Bayernfonds BestAsset 1 2007 32.702 TEuro Dachfonds; diverse Assets keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

Bayernfonds BestAviation 1 /<br />

AeroGarant 3 3)<br />

Bayernfonds BestAviation 2 /<br />

AeroGarant 4 3)<br />

0,00 % keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

0,00 % 0,00 % keine<br />

Angaben<br />

7,50 % keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

keine<br />

Angaben<br />

keine<br />

Angaben<br />

2008 61.267 TEuro Zwei Airbus A320-200 24,00 % 25,25 % -27,00 % keine<br />

Angaben<br />

2008 61.887 TEuro Zwei Airbus A320-200 24,00 % 25,25 % -23,30 % keine<br />

Angaben<br />

Bayernfonds BestAsset 2 2009 11.073 TEuro Dachfonds, diverse Assets 0,00 % 4,00 % keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

Bayernfonds Solar 1 2009 32.943 TEuro Drei Solarparks, Deutschland 1,50 % 3,00 % keine<br />

Angaben<br />

keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

0,00 % keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

0,00 % keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

keine<br />

Angaben<br />

9.324 0 keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

97,60 %<br />

253 183 0 0 100,00 % 100,00 %<br />

0 keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

0 keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

91,90 %<br />

4.788 789 28.578 30.178 79,70 % 80,70 %<br />

5.607 1.605 28.549 29.955 83,70 % 83,00 %<br />

1.079 keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

0 keine<br />

jährl.<br />

Prognosewerte<br />

2.258 2.121 22.435 22.435 keine<br />

Angaben<br />

98,00 %<br />

keine<br />

Angaben


12.3 Fondsgesellschaft/Emittent/Zahlstelle für Zahlungen an die <strong>Anleger</strong><br />

Firma Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. München Dach KG<br />

Geschäftsanschrift und Sitz Innere Wiener Straße 17, 81667 München<br />

Rechtsform,<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister/Registergericht HRA 98648/Amtsgericht München<br />

Tag der Gründung/<br />

Tag der ersten Eintragung<br />

Gegenstand des Unternehmens/<br />

Wichtigste Tätigkeitsbereiche<br />

Kommanditkapital zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung<br />

Voraussichtliches Gesellschaftskapital<br />

nach Vollplatzierung<br />

Persönlich haftender Gesellschafter<br />

(Komplementär) und Gründungsgesellschafter<br />

Geschäftsführender Kommanditist,<br />

Gründungsgesellschafter<br />

Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), unterliegt deutschem Recht<br />

20.02.2012/<br />

01.03.2012<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der direkte und indirekte Erwerb, die<br />

Verwaltung – insbesondere durch Vermietung und Verpachtung – sowie<br />

die Veräußerung von Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten.<br />

Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt,<br />

die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar<br />

oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />

auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen.<br />

Die Gesellschaft kann die Handlungen, die zur Erreichung ihres Zwecks<br />

erforderlich oder zweckmäßig sind, selbst vornehmen oder durch Dritte<br />

vornehmen lassen. Die Gesellschaft ist berechtigt, freie Liquidität verzinslich<br />

anzulegen.<br />

Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, gewerblich tätig zu werden und Tätigkeiten<br />

auszuüben bzw. Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung<br />

oder Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung oder nach § 32 i. V. m. § 1 KWG<br />

bedürfen.<br />

Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend im ertragssteuerlichen<br />

Sinn tätig. Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Fondsgesellschaft<br />

stimmen mit dem vorstehenden Gesellschaftszweck überein.<br />

1.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

67.569.000 Euro zzgl. Agio in Höhe von 3.378.400 Euro<br />

GS Beteiligungs GmbH<br />

Details siehe unter Tz. 12.4<br />

Grundsätzlich haftet der Komplementär einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt.<br />

Vorliegend ist der Komplementär eine Kapitalgesellschaft und<br />

haftet daher nur beschränkt auf sein Gesellschaftsvermögen.<br />

CB Beteiligungs GmbH<br />

Details siehe unter Tz. 12.5<br />

Die organschaftliche Vertretung des Emittenten erfolgt durch den persönlich<br />

haftenden Gesellschafter (Komplementär). Die Geschäftsführung und<br />

rechtsgeschäftliche Vertretung erfolgt durch den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten.<br />

Treuhandkommanditist,<br />

Gründungsgesellschafter<br />

176 177<br />

FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Details siehe nachstehend unter Tz. 12.6<br />

Kapitalanteil der FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft an dem Emittenten (geplant):<br />

a) Für eigene Rechnung: kein eigener Kapitalanteil<br />

b) Für fremde Rechnung: planmäßige Erhöhung des treuhänderisch für<br />

die <strong>Anleger</strong> gehaltenen Kapitalanteils auf ca. 67.568.000 Euro<br />

Weitere Gesellschafter Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind keine weiteren Gesellschafter<br />

vorhanden.<br />

Funktionen Emittent, Zahlstelle, die bestimmungsgemäß Zahlungen (z.B. Ausschüttungen/Entnahmen)<br />

an die <strong>Anleger</strong> ausführt, geschäftsführender Kommanditist<br />

der Objektgesellschaften<br />

12.4 Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär), Gründungsgesellschafter und<br />

Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

Firma GS Beteiligungs GmbH<br />

Geschäftsanschrift und Sitz Linienstraße 40, 82041 Oberhaching<br />

Rechtsform, Rechtsordnung und<br />

Angaben zur Haftung<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), unterliegt deutschem<br />

Recht<br />

Grundsätzlich haftet der Komplementär einer Kommanditgesellschaft persönlich<br />

und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft<br />

gegenüber Dritten. Vorliegend ist der Komplementär eine Kapitalgesellschaft;<br />

er haftet daher beschränkt auf sein Gesellschaftsvermögen.<br />

Handelsregister/Registergericht HRB 129314, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 14.11.2002<br />

Gegenstand des Unternehmens Übernahme von Geschäftsführungen an anderen Gesellschaften<br />

Stammkapital/gezeichnetes Kapital/ 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

geleistete Einlage<br />

Kapitalanteil am Emittenten Kein Anteil<br />

Gesellschafter (100 Prozent der Anteile) Gottfried Selmair, Stadtbergen<br />

sowie Geschäftsführer<br />

Die Geschäftsanschrift der Geschäftsführung stimmt mit der Geschäftsanschrift<br />

des Unternehmens überein.<br />

Funktion Komplementär, Gründungsgesellschafter und Gesellschafter des Emittenten<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Komplementär der Objektgesellschaften


12.5 Geschäftsführender Kommanditist, Gründungsgesellschafter und Gesellschafter des Emittenten<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

Firma CB Beteiligungs GmbH<br />

Geschäftsanschrift und Sitz Horemansstraße 28, 80636 München<br />

Rechtsform, Rechtsordnung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),<br />

unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister/Registergericht HRB 191949, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 05.05.2011<br />

Gegenstand des Unternehmens Übernahme von Geschäftsführung an anderen Gesellschaften und Consulting<br />

Stammkapital/geleistete Einlage 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Kapitalanteil am Emittenten 1.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter (100 Prozent der Anteile)<br />

sowie Geschäftsführer<br />

Christian Berger, München<br />

Die Geschäftsanschrift der Geschäftsführung stimmt mit der Geschäftsanschrift<br />

des Unternehmens überein.<br />

Funktion Geschäftsführender Kommanditist (Alleingeschäftsführer), Gründungsgesellschafter<br />

und Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

12.6 Treuhandkommanditist, Gründungsgesellschafter und Gesellschafter des Emittenten zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

Firma FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Geschäftsanschrift und Sitz Schleißheimer Straße 4, 80333 München<br />

Rechtsform, Rechtsordnung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister/Registergericht HRB 83045, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 27.11.1987<br />

Gegenstand des Unternehmens Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften<br />

gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 und<br />

43 und 43a WPO und §§ 33 und 57 StBerG, insbesondere: Durchführung<br />

betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solcher von Jahresabschlüssen<br />

wirtschaftlicher Unternehmen, Erteilung von Bestätigungsvermerken<br />

über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, Beratung<br />

und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, Erstellung von Gutachten<br />

in wirtschaftlichen Angelegenheiten, treuhänderische Verwaltungen. Handels-<br />

und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.<br />

Grundkapital/Geleistete Einlagen 50.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Kapitalanteil am Emittenten Für eigene Rechnung:<br />

Kein Anteil<br />

178 179<br />

Für fremde Rechnung (geplant):<br />

planmäßige Erhöhung des treuhänderisch für die <strong>Anleger</strong> gehaltenen<br />

Kapitalanteils auf ca. 67.568.000 Euro<br />

Geschäftsführung Matthäus Paulus, Puchheim<br />

Dr. Rainer Polster, Seefeld-Hechendorf<br />

Frank Alexander Paulus, Eichenau<br />

Anita Dürrwanger-Trautwein, München<br />

Die Geschäftsanschrift der Geschäftsführung stimmt mit der Geschäftsanschrift<br />

des Unternehmens überein.<br />

Funktion Treuhandkommanditist des Emittenten. Aufgabe des Treuhandkommanditisten<br />

ist es, eine Beteiligung am Emittenten für die einzelnen <strong>Anleger</strong> treuhänderisch<br />

zu halten und zu verwalten.<br />

12.7 Objektgesellschaften (Anlageobjekte)<br />

Gründungsgesellschafter und Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung.<br />

Name Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt München KG<br />

Geschäftsanschrift und Sitz Innere Wiener Straße 17, 81667 München<br />

Rechtsform, Rechtsordnung Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister/Registergericht HRA 97553, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 01.08.2011<br />

Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der direkte und indirekte Erwerb, die Verwaltung<br />

– insbesondere durch Vermietung und Verpachtung – sowie die Veräußerung<br />

von Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft<br />

ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die<br />

geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu<br />

fördern. Die Gesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch<br />

Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen. Die Gesellschaft kann die<br />

Handlungen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich oder zweckmäßig<br />

sind, selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen. Die Gesellschaft ist nicht<br />

berechtigt, gewerblich tätig zu werden und Tätigkeiten auszuüben bzw. Geschäfte<br />

zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung<br />

oder nach § 32 i. V. m. § 1 KWG bedürfen. Die Gesellschaft ist<br />

ausschließlich vermögensverwaltend im ertragssteuerlichen Sinn tätig.<br />

Kommanditkapital 500 Euro<br />

Persönlich haftender Gesellschafter GS Beteiligungs GmbH<br />

(Komplementär)<br />

Details siehe unter Tz. 12.4<br />

Geschäftsführender Kommanditist Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. München Dach KG<br />

Details siehe unter Tz. 12.3<br />

Weiterer Kommanditist Bayernfonds Immobiliengesellschaft mbH


Name Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt München<br />

Landsberger Straße KG<br />

Geschäftsanschrift und Sitz Innere Wiener Straße 17, 81667 München<br />

Rechtsform, Rechtsordnung Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister/Registergericht HRA 98655, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 02.03.2012<br />

Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der direkte und indirekte Erwerb, die Verwaltung<br />

– insbesondere durch Vermietung und Verpachtung – sowie die Veräußerung<br />

von Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft<br />

ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die<br />

geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu<br />

fördern. Die Gesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch<br />

Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen. Die Gesellschaft kann die<br />

Handlungen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich oder zweckmäßig<br />

sind, selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen. Die Gesellschaft ist nicht<br />

berechtigt, gewerblich tätig zu werden und Tätigkeiten auszuüben bzw. Geschäfte<br />

zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung<br />

oder nach § 32 i. V. m. § 1 KWG bedürfen. Die Gesellschaft ist<br />

ausschließlich vermögensverwaltend im ertragssteuerlichen Sinn tätig.<br />

Kommanditkapital 500 Euro<br />

Persönlich haftender Gesellschafter GS Beteiligungs GmbH<br />

(Komplementär)<br />

Details siehe unter Tz. 12.4<br />

Geschäftsführender Kommanditist Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. München Dach KG<br />

Details siehe unter Tz. 12.3<br />

Weiterer Kommanditist Bayernfonds Immobiliengesellschaft mbH<br />

Name Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt München<br />

Ungerer Straße KG<br />

Geschäftsanschrift und Sitz Innere Wiener Straße 17, 81667 München<br />

Rechtsform, Rechtsordnung Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister/Registergericht HRA 98662, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 05.03.2012<br />

Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der direkte und indirekte Erwerb, die Verwaltung<br />

– insbesondere durch Vermietung und Verpachtung – sowie die Veräußerung<br />

von Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft<br />

ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die<br />

geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu<br />

fördern. Die Gesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch<br />

Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen. Die Gesellschaft kann die<br />

Handlungen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich oder zweckmäßig<br />

sind, selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen. Die Gesellschaft ist nicht<br />

berechtigt, gewerblich tätig zu werden und Tätigkeiten auszuüben bzw. Geschäfte<br />

zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung<br />

oder nach § 32 i. V. m. § 1 KWG bedürfen. Die Gesellschaft ist<br />

ausschließlich vermögensverwaltend im ertragssteuerlichen Sinn tätig.<br />

Kommanditkapital 500 Euro<br />

Persönlich haftender Gesellschafter GS Beteiligungs GmbH<br />

(Komplementär)<br />

Details siehe unter Tz. 12.4<br />

Geschäftsführender Kommanditist Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. München Dach KG<br />

Details siehe unter Tz. 12.3<br />

Weiterer Kommanditist Bayernfonds Immobiliengesellschaft mbH<br />

12.8 Verkäufer der Fondsobjekte (mittelbare Anlageobjekte)<br />

Firma BHG Gewerbe GmbH<br />

Geschäftsanschrift und Sitz Denninger Straße 169, 81925 München<br />

Rechtsform, Rechtsordnung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister/Registergericht HRB 116302, Amtsgericht München<br />

Funktion Verkäufer des Fondsobjekts Denninger Str. 165 (an den Käufer Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt München KG)<br />

Firma Employrion Immobilien GmbH & Co. KG<br />

Geschäftsanschrift und Sitz Beuerbacher Straße 17, 86947 Weil<br />

Rechtsform, Rechtsordnung Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister/Registergericht HRA 16408, Amtsgericht Augsburg<br />

Funktion Verkäufer des Fondsobjektes Landsberger Str. 284–288 (an den Käufer<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt Landsberger Straße<br />

KG)<br />

Firma Ungererstraße Objekt GmbH & Co. KG<br />

Geschäftsanschrift und Sitz Frankfurt am Main<br />

Rechtsform, Rechtsordnung Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister/Registergericht HRA 43971, Amtsgericht Frankfurt am Main<br />

Funktion Verkäufer des Fondsobjektes Ungererstr. 69 (an den Käufer Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt Ungerer Straße KG)<br />

12.9 Kapitalgeber für die Fremdfinanzierungen der Objektgesellschaften<br />

Firma Landesbank Baden­Württemberg<br />

Geschäftsanschrift und Sitz Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart<br />

Funktion Kapitalgeber für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals der Objektgesellschaften<br />

und die langfristige Fremdfinanzierung der Objektgesellschaften<br />

180 181


12.10 Steuerberater der Fondsgesellschaft<br />

Firma INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH<br />

Geschäftsanschrift und Sitz Innere Wiener Straße 17, 81667 München<br />

Rechtsform, Rechtsordnung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister/Registergericht HRB 67077, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 20.10.1981<br />

Gegenstand des Unternehmens Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zugelassene<br />

Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und<br />

Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.<br />

Stammkapital 100.000 Euro<br />

Geschäftsführer Stefan Köglmayr, München<br />

Harald Henning, München<br />

Anette Holzinger, München<br />

Funktion Buchführung, Erstellung des Jahresabschlusses und sonstige steuerliche<br />

Beratung der Fondsgesellschaft<br />

12.11 Gesellschaftsrechtliche, personelle und<br />

kapitalmäßige Verflechtungen<br />

Die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />

(Real I.S.) ist Anbieter des Beteiligungsangebots<br />

und zeichnet sich dafür verantwortlich.<br />

Die Real I.S. und die Bayernfonds Immobiliengesellschaft<br />

mbH (Vorkaufsberechtigter, Kommanditist<br />

in den Objektgesellschaften; Sitz: Innere Wiener<br />

Str. 17, 81667 München; HRB 45696, Amtsgericht<br />

München) sind kapitalmäßig und/oder personell<br />

miteinander verbunden. Die Real I.S. wird zu 100<br />

Prozent von der BayernLB gehalten. Die Mitglieder<br />

des Aufsichtsrats der Real I.S. sind teilweise Vorstände<br />

bzw. leitende Mitarbeiter der BayernLB.<br />

Die FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

(FCT) ist in Bezug auf die Fondsgesellschaft als<br />

Treuhandkommanditist tätig. Die FCT ist in Bezug<br />

auf die Fondsgesellschaft weder als Abschlussprüfer<br />

noch als Prospektprüfer oder steuerlicher Berater,<br />

sondern ausschließlich als Treuhandkommanditist<br />

auf der Grundlage von Treuhandverhältnissen tä-<br />

tig. In dieser Funktion haftet sie nur für grob fahrlässige<br />

oder vorsätzliche Verletzung der ihr obliegenden<br />

Pflichten, nicht jedoch für weiter gehende<br />

Ansprüche, insbesondere nicht für die vom Treugeber<br />

verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Ziele und auch nicht für Pflichtverletzungen der Geschäftsführung,<br />

ggf. des Beirats oder von Vertragspartnern<br />

der Fondsgesellschaft. Die FCT Finanzcontrol<br />

Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft übernimmt auch die<br />

Stellung als Treuhandkommanditist bei anderen<br />

von der Real I.S. initiierten Fondsgesellschaften.<br />

Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH ist in Bezug<br />

auf die Fondsgesellschaft als Steuerberater tätig.<br />

Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH übt<br />

diese Funktion auch bei anderen von der Real I.S.<br />

initiierten Fondsgesellschaften aus.<br />

Die GS Beteiligungs GmbH ist Komplementär der<br />

Fondsgesellschaft. Die GS Beteiligungs GmbH übt<br />

diese und andere Funktionen auch bei anderen<br />

von der Real I.S. initiierten Fondsgesellschaften<br />

aus.<br />

Die CB Beteiligungs GmbH ist der geschäftsführende<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft. Die CB Beteiligungs<br />

GmbH übt diese und andere Funktionen<br />

auch bei anderen von der Real I.S. initiierten Fondsgesellschaften<br />

aus.<br />

Die FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft,<br />

die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, die GS<br />

Beteiligungs GmbH und die CB Beteiligungs GmbH<br />

stehen in laufender Geschäftsbeziehung zur Real I.S.<br />

Aus vorgenannten Umständen und Beziehungen<br />

können sich Interessenskonflikte ergeben. Siehe<br />

hierzu Tz. 3.2.12 auf Seite 36.<br />

Darstellung des Konzerns und Einordnung des<br />

Emittenten in den Konzern gemäß § 5 Nr. 6<br />

VermVerkProspV:<br />

Da die CB Beteiligungs GmbH zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung an dem Emittenten (der Fondsgesellschaft)<br />

einen Anteil von mehr als 50 Prozent<br />

hält, ist der Emittent ein Konzernunternehmen der<br />

CB Beteiligungs GmbH. Sofern der gehaltene Anteil<br />

der CB Beteiligungs GmbH am Emittenten aufgrund<br />

der geplanten zukünftigen Kapitalerhöhungen<br />

unter 50 Prozent fällt, ist der Emittent kein<br />

Konzernunternehmen der CB Beteiligungs GmbH<br />

mehr. Die CB Beteiligungs GmbH übt im Wesentlichen<br />

vergleichbare Funktionen bei anderen Fondsgesellschaften<br />

aus (Details zur CB Beteiligungs<br />

GmbH siehe Tz. 12.5).<br />

1) Siehe ausführliche Leistungsbilanz.<br />

2) Fertigstellung des Fondsobjekts und Beginn der Bewirtschaftungsphase<br />

Ende 2011.<br />

3) Die beiden Flugzeugfonds wurden im Q1 2011 geschlossen.<br />

Durch das in 2011 noch eingezahlte Eigenkapital Auffüllung der<br />

Plan-Liquiditätsreserve.<br />

182 183


13. Gesellschaftsvertrag<br />

§ 1<br />

Firma, Sitz<br />

(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft<br />

und führt die Firma:<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH &<br />

Co. München Dach KG<br />

(nachstehend „Gesellschaft“).<br />

(2) Sitz der Gesellschaft ist München oder zukünftig<br />

ein anderer von dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zu bestimmender Ort im Inland.<br />

Im Fall einer Sitzverlegung ist der geschäftsführende<br />

Kommanditist berechtigt, den<br />

Gesellschaftsvertrag entsprechend zu ändern.<br />

Die Gesellschafter bzw. Treugeber sind zu informieren.<br />

§ 2<br />

Gesellschaftszweck<br />

(1) Gegenstand des Unternehmens ist der direkte<br />

und indirekte Erwerb, die Verwaltung – insbesondere<br />

durch Vermietung und Verpachtung –<br />

sowie die Veräußerung von Grundstücken bzw.<br />

grundstücksgleichen Rechten.<br />

(2) Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften<br />

und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet<br />

erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar<br />

oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft<br />

kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />

auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften<br />

eingehen. Die Gesellschaft kann die Handlungen,<br />

die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich<br />

oder zweckmäßig sind, selbst vornehmen<br />

oder durch Dritte vornehmen lassen. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, freie Liquidität verzinslich<br />

anzulegen.<br />

(3) Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, gewerblich<br />

tätig zu werden und Tätigkeiten auszuüben<br />

bzw. Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung<br />

oder Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung<br />

oder nach § 32 i. V. m. § 1 KWG bedürfen.<br />

(4) Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend<br />

im ertragssteuerlichen Sinn tätig.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter und Kapital<br />

(1) Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter)<br />

ist die GS Beteiligungs GmbH („Komplementär“),<br />

mit Sitz in Oberhaching, ohne<br />

Kapitalanteil. Der Komplementär ist zur Leistung<br />

einer Einlage weder berechtigt noch verpflichtet<br />

und ist nicht am Vermögen und Ergebnis<br />

der Gesellschaft beteiligt.<br />

(2) Geschäftsführender Kommanditist ist die CB<br />

Beteiligungs GmbH („geschäftsführender Kommanditist“),<br />

mit Sitz in München, mit einem<br />

Kapitalanteil in Höhe von 1.000 Euro.<br />

(3) Darüber hinaus kann sich jede natürliche oder<br />

juristische Person gemäß den Voraussetzungen<br />

des § 3 Abs. (5) und der entsprechenden Beitrittsvereinbarung<br />

im Rahmen der Kapitalerhöhungen<br />

gemäß § 4 Abs. (1) über den Treuhandkommanditisten,<br />

die FCT Finanzcontrol<br />

Treuhand GmbH („Treuhandkommanditist“),<br />

mit Sitz in München, als Treugeber beteiligen.<br />

Der Treuhandkommanditist tritt aufschiebend<br />

bedingt auf die Eintragung als Kommanditist<br />

im Handelsregister in die Gesellschaft ein. Der<br />

Treuhandkommanditist hält für eigene Rechnung<br />

keinen Kapitalanteil und ist nicht für eigene<br />

Rechnung am Vermögen der Gesellschaft<br />

beteiligt, wird jedoch im Rahmen der Kapitalerhöhung<br />

gemäß § 4 einen Kapitalanteil übernehmen<br />

und diesen treuhänderisch für Rechnung<br />

der Treugeber halten. Die Beteiligung an<br />

der Gesellschaft als Treugeber erfolgt, indem<br />

der Treugeber ein Angebot auf Abschluss eines<br />

Treuhandvertrags abgibt, der Treuhandkommanditist<br />

dieses Angebot annimmt und der<br />

geschäftsführende Kommanditist den Treuhandkommanditisten<br />

zur Kapitalerhöhung gemäß<br />

§ 4 zulässt. Die Treugeber werden über<br />

die Annahme des Angebots auf Abschluss eines<br />

Treuhandvertrags und die Zulassung des<br />

Treuhandkommanditisten zur entsprechenden<br />

Kapitalerhöhung gemäß § 4 informiert; die<br />

Treugeber verzichten gemäß § 151 BGB auf den<br />

Zugang der Annahmeerklärung.<br />

Treugeber und Kommanditisten werden nachfolgend<br />

auch gemeinschaftlich als Gesellschafter<br />

bezeichnet, sofern nicht ausdrücklich auf<br />

Treugeber Bezug genommen wird.<br />

(4) Der geschäftsführende Kommanditist ist durch<br />

die Gesellschafter unwiderruflich bevollmächtigt,<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB ohne weitere Zustimmung weitere<br />

natürliche oder juristische Personen als<br />

Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen,<br />

entsprechende Aufnahmeverträge (auch im<br />

Namen der jeweiligen Mitgesellschafter) abzuschließen<br />

und/oder durch Erhöhung der Beteiligung<br />

des Treuhandkommanditisten das eingelegte<br />

Kapital zur Finanzierung des durchzuführenden<br />

bzw. durchgeführten Gesell schaftszwecks<br />

im Sinne des § 2 auf das in § 4 Abs. (1)<br />

genannte Gesellschaftskapital zu erhöhen und<br />

diejenigen Erklärungen abzugeben und Handlungen<br />

vorzunehmen, die insoweit sachdienlich<br />

oder erforderlich sind. Eine separate Zustimmung<br />

der Mitgesellschafter ist hierfür nicht<br />

erforderlich.<br />

(5) Das Gesellschaftskapital setzt sich aus den<br />

gesamten Kapitalanteilen der jeweiligen Gesellschafter<br />

zusammen. Eine Beteiligung von<br />

Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften<br />

und Ehepaaren in der Form einer Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts bzw. Gemeinschaft<br />

ist sowohl für Kommanditisten als auch<br />

für Treugeber ausgeschlossen.<br />

Personen, die (i) Staatsangehörige der USA<br />

sind, (ii) Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts-<br />

und Arbeitsgenehmigung der USA<br />

(„Green Card“) sind, (iii) ihren gewöhnlichen<br />

Aufenthalt/Wohnsitz oder Sitz in den USA<br />

haben und/oder (iv) die Beteiligung für eine<br />

Vermögensmasse mit Sitz in den USA eingehen<br />

oder einer solchen anbieten, sollen nicht<br />

Kommanditisten der Gesellschaft oder Treugeber<br />

sein. Anlässlich der Aufnahme und auf<br />

Verlangen des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

haben Gesellschafter und Treugeber<br />

184 185<br />

zu versichern und nachzuweisen, dass keine<br />

der im vorstehenden Satz genannten Bedingungen<br />

(„Beteiligungshindernis“) vorliegt.<br />

Bei anfänglichem oder nachträglichem Vorliegen<br />

eines Beteiligungshindernisses ist der<br />

betreffende Gesellschafter bzw. Treugeber gegenüber<br />

der Gesellschaft und den übrigen Gesellschaftern<br />

bzw. Treugebern schadenersatzpflichtig,<br />

es sei denn, der Gesellschafter bzw.<br />

Treugeber hat dies nicht zu vertreten. Ausnahmen<br />

davon, dass der Gesellschaft grundsätzlich<br />

nur derjenige beitreten kann, in dessen<br />

Person kein Beteiligungshindernis vorliegt,<br />

können durch den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zugelassen werden. Ungeachtet<br />

einer solchen von dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten gewährten Ausnahme ist der<br />

betreffende Gesellschafter bzw. Treugeber der<br />

Gesellschaft und jedem einzelnen Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber gegenüber zum Ersatz aller<br />

Schäden, Kosten und Nachteile verpflichtet,<br />

die daraus entstehen, dass in der Person<br />

des Gesellschafters bzw. Treugebers ein Beteiligungshindernis<br />

vorliegt oder entsteht. Ein<br />

Rückgriff des Gesellschafters bzw. Treugebers,<br />

insbesondere auf den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, ist ausgeschlossen.<br />

(6) Der Beteiligungsbetrag eines Gesellschafters<br />

am Kapital der Gesellschaft soll mindestens<br />

15.000 Euro betragen, wobei der geschäftsführende<br />

Kommanditist im Einzelfall nach eigenem<br />

Ermessen auch geringere Beteiligungen<br />

zulassen kann. Beteiligungsbeträge müssen<br />

jeweils durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Zusätzlich<br />

hat der beitretende Gesellschafter ein<br />

Agio in Höhe von fünf Prozent bezogen auf<br />

seinen Beteiligungsbetrag entsprechend der<br />

Beitrittsvereinbarung zu leisten. Der gesamte<br />

Beteiligungsbetrag zzgl. Agio ist in bar nach<br />

näherer Maßgabe der Beitrittsvereinbarung<br />

zu erbringen. Soweit Beteiligungen im Rahmen<br />

der Platzierungsgarantie übernommen werden,<br />

ist ein Agio nicht zu leisten. Das Gesellschaftskapital<br />

setzt sich aus den gesamten Beteiligungsbeträgen<br />

der jeweiligen Gesellschafter<br />

zusammen. Für den Beteiligungsbetrag des


geschäftsführenden Kommanditisten gilt das<br />

Mindesterfordernis für Beteiligungsbeträge<br />

gemäß Satz 1 und Satz 2 nicht.<br />

(7) Den beitretenden Gesellschaftern ist bekannt,<br />

dass seit Gründung der Gesellschaft verschiedene<br />

Verträge für die Gesellschaft abgeschlossen<br />

wurden bzw. künftig abgeschlossen werden,<br />

insbesondere über Gesellschaftsanteile<br />

an Objektgesellschaften, über die mittelbar<br />

Immobilien gehalten werden, und Darlehensverträge<br />

zur Finanzierung dieser Immobilien<br />

sowie verschiedene Dienstleistungs- und Geschäftsbesorgungsverträge,<br />

wie im Verkaufsprospekt<br />

der Gesellschaft, der zur Einwerbung<br />

von <strong>Anleger</strong>n (Treugebern) im Rahmen der<br />

Kapitalerhöhung gemäß §§ 4 und 5 verwendet<br />

wird, beschrieben, und die Gesellschaft<br />

aus solchen Verträgen wirtschaftlich verpflichtet<br />

ist bzw. verpflichtet wird. Die Gesellschafter<br />

können die abgeschlossenen Verträge gemäß<br />

§ 10 Abs. (1) einsehen und stimmen<br />

ihnen mit ihrem Beitritt zu.<br />

(8) Der geschäftsführende Kommanditist hat seinen<br />

Kapitalanteil gemäß § 3 Abs. (2) geleistet.<br />

Die übrigen Gesellschafter werden ihre Kapitalanteile<br />

nach Maßgabe des § 7 erbringen.<br />

(9) Die für den Treuhandkommanditisten und jeden<br />

Kommanditisten im Handelsregister einzutragende<br />

Hafteinlage beträgt stets 100 Euro.<br />

(10) Die Gesellschafter bestellen den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten als gemeinsamen<br />

Empfangsbevollmächtigten im Sinne des § 183<br />

AO und verpflichten sich untereinander, Rechtsbehelfe<br />

oder sonstige Rechtsmittel im Rahmen<br />

der deutschen Steuerveranlagung bzw. gesonderter<br />

Feststellungen für die Gesellschaft nur<br />

nach Zustimmung des Komplementärs und des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten und nur<br />

durch den Steuerberater der Gesellschaft einzulegen,<br />

auch soweit sie persönlich (z.B. hinsichtlich<br />

ihrer Sonderwerbungskosten) betroffen<br />

sind. Dies gilt auch für den Fall, dass der<br />

Gesellschafter gekündigt hat oder bereits aus<br />

der Gesellschaft ausgeschieden ist. Diese Verpflichtung<br />

und die Empfangsvollmacht, die<br />

bei einem etwaigen Ausscheiden des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten aus der Gesellschaft<br />

ggf. zu erneuern ist, gelten unwiderruflich über<br />

die Gesellschaftszugehörigkeit hinaus, soweit<br />

Steuerbescheide und Verwaltungsakte betroffen<br />

sind, die für die Veranlagungszeiträume<br />

der Gesellschaftszugehörigkeit ergehen. Der<br />

geschäftsführende Kommanditist kann die<br />

Empfangsbevollmächtigung ab dem Zeitpunkt<br />

der Liquidation durch Erklärung gegenüber der<br />

zuständigen Finanzbehörde mit der Folge widerrufen,<br />

dass die Zustellungen sodann an die<br />

Gesellschafter der Liquidationsgesellschaft direkt<br />

erfolgen müssen; er wird von diesem Recht<br />

nur auf Basis eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses<br />

Gebrauch machen.<br />

(11) Treugeber bzw. Gesellschafter kann nur werden,<br />

wer sich gegenüber der Gesellschaft gemäß<br />

den Anforderungen in der Beitrittserklärung<br />

identifiziert hat. Treugeber und Gesellschafter<br />

haben sich gemäß den Bestimmungen der<br />

Beitrittserklärung, insbesondere durch Übersendung<br />

einer Kopie eines gültigen Reisepasses<br />

oder Personalausweises, zu identifizieren.<br />

Bei juristischen Personen, Personengesellschaften<br />

oder Stiftungen erfolgt die Identifikation<br />

durch einen Handels- oder Stiftungsregisterauszug<br />

und die Übersendung jeweils einer Kopie<br />

des gültigen Reisepasses oder Personalausweises<br />

der vertretungsberechtigten<br />

Personen. Der Treugeber bzw. der Gesellschafter<br />

ist verpflichtet, der Gesellschaft diejenigen<br />

Informationen zur Verfügung zu stellen,<br />

die diese zur Erfüllung etwaiger sich aus<br />

dem Geldwäschegesetz ergebender Verpflichtungen<br />

benötigt.<br />

(12) Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

Wettbewerbsrelevante Informationen<br />

sollen jedoch nur an einen von Berufs<br />

wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten,<br />

für beide Seiten vertrauenswürdigen Dritten<br />

gegeben werden.<br />

§ 4<br />

Kapitalerhöhungen<br />

(1) Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,<br />

das Gesellschaftskapital durch Zulassung<br />

des Treuhandkommanditisten zur Erhöhung<br />

seines Kapitalanteils bis zum 30.06.2013<br />

(Platzierungsfrist) in einem oder mehreren<br />

Schritten um 67.568.000 Euro auf insgesamt<br />

67.569.000 Euro (zzgl. fünf Prozent Agio) zu erhöhen.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist<br />

ist berechtigt, das Gesellschaftskapital abweichend<br />

von Satz 1 um zehn Prozent zu überschreiten<br />

bzw. zu unterschreiten. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist ist berechtigt, die Frist<br />

für die Platzierung des Gesellschaftskapitals bis<br />

zum 31.12.2015 zu verlängern.<br />

(2) Mit der Zulassung des Treuhandkommanditisten<br />

zur Kapitalerhöhung und der Annahme<br />

des Angebots des <strong>Anleger</strong>s zum Abschluss eines<br />

Treuhandvertrags durch den Treuhandkommanditisten<br />

erhöht sich der Kapitalanteil<br />

des Treuhandkommanditisten vorbehaltlich<br />

des Abs. (3) und § 3 automatisch, ohne dass<br />

es einer weiteren Maßnahme oder Erklärung<br />

bedarf, um den entsprechenden in der Beitrittsvereinbarung<br />

bezeichneten Betrag. Die<br />

Erbringung der Kommanditeinlage des Treuhandkommanditisten<br />

richtet sich nach § 7.<br />

(3) Kapitalerhöhungen erfolgen jeweils mit Wirkung<br />

zum Beginn des Kalendermonats, der der<br />

Annahme des Beitritts bzw. der Zulassung zur<br />

Erhöhung des Kapitalanteils folgt.<br />

(4) Der geschäftsführende Kommanditist hat freies<br />

Ermessen, Beitrittsangebote nicht anzunehmen<br />

und Kapitalerhöhungen nicht vorzunehmen.<br />

§ 5<br />

Rechtstellung der Treugeber und<br />

Kommanditisten/Auskunftspflichten<br />

(1) Den Gesellschaftern ist bekannt, dass der Treuhandkommanditist<br />

an den geplanten Kapitalerhöhungen<br />

gemäß § 4 zwar im eigenen Namen,<br />

jedoch als Treuhänder für fremde Rechnung<br />

teilnimmt und seinen Kapitalanteil für die<br />

186 187<br />

Treugeber halten wird. Dieses Treuhandverhältnis<br />

wird in einem Treuhandvertrag geregelt,<br />

den der Treuhandkommanditist mit den<br />

Treugebern unmittelbar selbst abschließt.<br />

(2) Soweit der Treuhandkommanditist seine Rechte<br />

an die Treugeber abgetreten oder diesen<br />

Vollmacht zur Ausübung der mitgliedschaftlichen<br />

Rechte erteilt hat, werden die Treugeber<br />

im Verhältnis zur Gesellschaft und allen Gesellschaftern<br />

wie Kommanditisten behandelt.<br />

Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am<br />

Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust,<br />

an einem Auseinandersetzungsguthaben<br />

und einem Liquidationserlös sowie für die Ausübung<br />

mitgliedschaftlicher Rechte, insbesondere<br />

Stimm- und Entnahmerechte. Die Gesellschafter<br />

sind ausdrücklich damit einverstanden, dass<br />

die Treugeber kraft der ihnen erteilten Vollmacht<br />

die auf ihre Beteiligung entfallenden<br />

mitgliedschaftlichen Rechte unmittelbar selbst<br />

oder durch Bevollmächtigte (entsprechend<br />

den Regelungen dieses Gesellschaftsvertrags)<br />

ausüben, insbesondere an Beschlussfassungen<br />

der Gesellschafter mitwirken können.<br />

(3) Soweit die Treugeber nicht unmittelbar handeln,<br />

wird der Treuhandkommanditist die Gesellschafterrechte<br />

nach deren Weisungen und<br />

insbesondere nach Maßgabe des Treuhandvertrags<br />

im Interesse der Treugeber ausüben.<br />

(4) Jeder Treugeber kann nach Durchführung der<br />

entsprechenden Kapitalerhöhungen gemäß § 4<br />

und unter Vorlage einer Handelsregistervollmacht<br />

gemäß § 30 verlangen, dass seine Treuhandbeteiligung<br />

in eine Direktbeteiligung als<br />

Kommanditist umgewandelt wird. § 3 Abs. (6)<br />

gilt sinngemäß. Das Verlangen wird erst mit<br />

der Vorlage der Handelsregistervollmacht wirksam.<br />

Die Umwandlung ist aufschiebend bedingt<br />

auf die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />

in das Handelsregister. Die durch eine<br />

solche Umwandlung entstehenden Kosten<br />

(z.B. Kosten der Eintragung ins Handelsregister)<br />

hat der wechselnde Treugeber zu tragen.<br />

Die zu ersetzenden Kosten bestimmen sich<br />

nach dem Preisverzeichnis der Gesellschaft


oder deren Geschäftsbesorger, das von dem<br />

wechselnden Treugeber jederzeit eingesehen<br />

werden kann. Die für den wechselnden Treugeber<br />

im Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />

beträgt 100 Euro.<br />

(5) Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, etwaige<br />

Änderungen seiner in der Beitrittsvereinbarung<br />

gemachten Angaben der Gesellschaft unverzüglich<br />

mitzuteilen. Jeder Gesellschafter ist<br />

auch verpflichtet, der Gesellschaft unaufgefordert<br />

seine steuerrechtliche „Ansässigkeit“ außerhalb<br />

der Bundesrepublik Deutschland bzw.<br />

jede künftige Änderung seiner steuerrechtlichen<br />

„Ansässigkeit“ mitzuteilen. Auf Anforderung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

hat jeder Gesellschafter Nachweis über den<br />

Ort seiner „Ansässigkeit“ im Sinne des Steuerrechts<br />

zu erbringen. Verzieht ein Gesellschafter<br />

ins Ausland, soll er der Gesellschaft einen<br />

inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen.<br />

Gleiches gilt für Gesellschafter mit<br />

Wohnsitz im Ausland. § 3 Abs. (5) bleibt hiervon<br />

unberührt. Der geschäftsführende Kommanditist<br />

hat überdies das Recht, von den Gesellschaftern<br />

Angaben zur Erteilung von Auskünften<br />

gegenüber Steuerbehörden oder kontoführenden<br />

Banken zu verlangen, soweit dies gesetzlich<br />

geboten ist, von den Steuerbehörden<br />

gefordert wird oder zur Freistellung, Ermäßigung<br />

oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich<br />

ist. In den zuletzt genannten Fällen<br />

ist der geschäftsführende Kommanditist zudem<br />

berechtigt, von den Gesellschaftern die<br />

Ausfertigung ggf. notwendiger Steuerformulare<br />

und -erklärungen oder die Mitwirkung<br />

hierbei zu verlangen.<br />

§ 6<br />

Gesellschafterkonten<br />

(1) Für jeden Gesellschafter werden folgende Kapitalkonten<br />

geführt:<br />

a) Der Kapitalanteil (Pflichteinlage einschließlich<br />

Hafteinlage) des Gesellschafters wird<br />

auf dem Kapitalkonto I geführt. Dieses ist<br />

unveränderlich und maßgebend für das<br />

Stimm- und Entnahmerecht und – vorbehaltlich<br />

§ 19 – für die Ergebnisverteilung,<br />

die Beteiligung am Vermögen und am<br />

Auseinandersetzungsguthaben.<br />

b) Das Agio wird als Kapitalrücklage auf dem<br />

Kapitalkonto II gebucht. Das Kapitalkonto<br />

II gilt als Rücklage nach § 264c Abs.2 S.1<br />

Ziffer II HGB.<br />

c) Ausschüttungen, sonstige Entnahmen sowie<br />

sonstige Einlagen werden auf dem Kapitalkonto<br />

III gebucht.<br />

d) Gewinne und Verluste werden auf dem<br />

Kapitalkonto IV gebucht (Gewinn- und<br />

Verlustvortragskonto).<br />

(2) Die Salden auf den Kapitalkonten sind unverzinslich.<br />

(3) Für den Leistungsverkehr und die sonstigen<br />

Ansprüche zwischen der Gesellschaft und den<br />

Gesellschaftern wird ein gesondertes Verrechnungskonto<br />

geführt. Das Konto hat im Verhältnis<br />

der Gesellschaft zu den Gesellschaftern<br />

Forderungs- und Verbindlichkeitscharakter.<br />

§ 7<br />

Erbringung der Kommanditeinlagen<br />

Für die Leistung der Kapitalanteile und des Agios<br />

bei Gesellschaftern, die gemäß § 3 Abs. (3) und (4)<br />

beitreten bzw. ihren Kapitalanteil erhöhen, gilt<br />

Folgendes:<br />

(1) Die Gesellschafter sind zur vollständigen Barleistung<br />

des Kapitalanteils zzgl. Agio gemäß<br />

den Bedingungen der Beitrittsvereinbarung in<br />

der dort genannten Währung kosten- und spesenfrei<br />

für die Gesellschaft verpflichtet. Der<br />

Kapitalanteil zzgl. Agio ist vollständig von einem<br />

Bankkonto zu zahlen, das in einem Mitgliedsstaat<br />

der Europäischen Gemeinschaft geführt<br />

wird. Andernfalls kann die Zahlung zurückgewiesen<br />

werden. Sie gilt im Fall einer Zahlung<br />

von einem anderen als den vorstehend genannten<br />

Konten als nicht geleistet.<br />

Bei ratenweiser Einzahlung des Kapitalanteils<br />

werden die Einzahlungen vorrangig dem Kapitalkonto<br />

II, dann dem Kapitalkonto I gutgeschrieben.<br />

(2) Der Treuhandkommanditist erhöht seinen Anteil<br />

im Rahmen der jeweiligen Kapitalerhöhung<br />

gemäß § 4 und erbringt diesen Kapitalanteil<br />

zzgl. Agio durch Abtretung seiner gegen die<br />

künftigen Treugeber bestehenden Ansprüche<br />

auf Leistung der Einlage an die Gesellschaft.<br />

Die Abtretung der Ansprüche wird hiermit erklärt.<br />

Die Gesellschaft nimmt diese Abtretung<br />

an. Eine weiter gehende Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

für die Erbringung der Einlagen<br />

ist im Innenverhältnis zur Gesellschaft<br />

ausgeschlossen.<br />

(3) Wird der Kapitalanteil zzgl. Agio zu den über<br />

die Beitrittsvereinbarung vereinbarten Terminen<br />

nicht oder nicht in voller Höhe erbracht,<br />

kann der Treuhandkommanditist bzw. der geschäftsführende<br />

Kommanditist von der Beitrittsvereinbarung<br />

mit dem säumigen Treugeber<br />

zurücktreten.<br />

(4) Der infolge Abs. (3) gemäß § 26 Abs. (1) lit. c)<br />

ausscheidende Gesellschafter trägt die im Zusammenhang<br />

mit seinem Ausscheiden entstehenden<br />

Kosten und die der Gesellschaft dadurch<br />

entstehenden Schäden, mindestens aber<br />

eine Schadenpauschale in Höhe des vereinbarten<br />

Agios. Macht die Gesellschaft diese Schadenpauschale<br />

geltend, bleibt es dem Gesellschafter<br />

vorbehalten, einen geringeren Schaden<br />

bzw. das Nichtvorliegen eines Schadens<br />

nachzuweisen. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt,<br />

ihre Schadenersatzansprüche mit etwaigen<br />

Rückzahlungsverpflichtungen zu verrechnen.<br />

(5) Anstelle des Rücktritts gemäß Abs. (3) kann<br />

der geschäftsführende Kommanditist den Kapitalanteil<br />

eines in Verzug geratenen Gesellschafters<br />

unter Beachtung des § 3, insbesondere<br />

des § 3 Abs. (6), sowie des § 4 Abs. (1)<br />

auf den Betrag der von ihm geleisteten Zahlung<br />

abzüglich fünf Prozent Agio sowie ab-<br />

188 189<br />

züglich sämtlicher Schadenersatzansprüche<br />

herabsetzen. Im Fall der Herabsetzung hat der<br />

hiervon betroffene Gesellschafter der Gesellschaft<br />

die diesbezüglichen Kosten, mindestens<br />

aber eine Schadenpauschale in Höhe von<br />

500 Euro zu ersetzen. Macht die Gesellschaft<br />

diese Schadenpauschale geltend, kann der betroffene<br />

Gesellschafter einen geringeren Schaden<br />

bzw. das Nichtvorliegen eines Schadens<br />

nachweisen.<br />

(6) Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Einlagen<br />

können dem Gesellschafter Verzugszinsen in<br />

gesetzlicher Höhe berechnet werden. Die Geltendmachung<br />

von darüber hinausgehenden<br />

Schadenersatzforderungen, z.B. zusätzlichen<br />

Bearbeitungsgebühren des Geschäftsbesorgers<br />

der Gesellschaft, bleibt davon unberührt.<br />

(7) Der Treuhandkommanditist tritt bereits hiermit<br />

die ihm gegenüber den jeweiligen Treugebern<br />

zustehenden Ansprüche auf Verzugszinsen<br />

und sonstige Schadenersatzansprüche<br />

an die Gesellschaft ab; die Gesellschaft nimmt<br />

diese Abtretung an. Die Gesellschaft ist somit<br />

berechtigt, die entsprechenden Ansprüche<br />

unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Treugeber<br />

geltend zu machen; ein darüber hinausgehender<br />

Anspruch der Gesellschaft gegenüber<br />

dem Treuhandkommanditisten<br />

besteht nicht.<br />

§ 8<br />

Ausschluss der Nachschusspflicht<br />

Über die Verpflichtung zur Leistung des in der Beitrittsvereinbarung<br />

vereinbarten Kapitalanteils zzgl.<br />

Agio hinaus übernehmen die Gesellschafter keine<br />

weiteren Zahlungs- oder Nachschusspflichten oder<br />

Haftungen. Dies gilt auch im Fall einer Auflösung<br />

der Gesellschaft. Unberührt von diesem vertraglichen<br />

Haftungsausschluss bleibt die gesetzliche Regelung<br />

über die Haftung der Kommanditisten, bzw.<br />

der Treugeber im Innenverhältnis zum Treuhandkommanditisten<br />

gemäß Treuhandvertrag, gegenüber<br />

Gesellschaftsgläubigern gemäß §§ 171 ff. HGB.


§ 9<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

(1) Zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet<br />

ist ausschließlich der geschäftsführende<br />

Kommanditist. Der Komplementär ist im Innenverhältnis<br />

von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Den übrigen Kommanditisten<br />

stehen keine Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte<br />

für die gesamte Dauer der Gesellschaft<br />

zu.<br />

(2) Der geschäftsführende Kommanditist ist verpflichtet,<br />

die Geschäfte der Gesellschaft unter<br />

Beachtung der sich aus § 15 ergebenden Zuständigkeiten<br />

der Gesellschafter sowie nach<br />

Maßgabe der von diesen demgemäß gefassten<br />

Gesellschafterbeschlüsse mit der Sorgfalt<br />

ordentlicher Kaufleute zu führen sowie seine<br />

Geschäftserfahrungen und -verbindungen der<br />

Gesellschaft nach besten Kräften zur Verfügung<br />

zu stellen. Der geschäftsführende Kommanditist<br />

hat die Gesellschaft in Übereinstimmung<br />

mit den gesetzlichen Vorschriften und<br />

diesem Gesellschaftsvertrag zu führen. Über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />

hinausgehende Handlungen bedürfen<br />

eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses.<br />

Folgende Handlungen kann der geschäftsführende<br />

Kommanditist ohne Zustimmung der<br />

Gesellschafter vornehmen:<br />

(a) während der Platzierungsfrist gemäß § 4<br />

Abs. (1) die Aufnahme von Fremdmitteln<br />

durch die Gesellschaft oder durch Objektgesellschaften,<br />

an denen die Gesellschaft<br />

beteiligt ist, zur Finanzierung der Investitionen<br />

der Gesellschaft bzw. der Objektgesellschaften<br />

an denen die Gesellschaft beteiligt<br />

ist, einschließlich der Möglichkeit<br />

der Eigenkapitalvorfinanzierung sowie die<br />

Bestellung hierfür üblicher Sicherheiten.<br />

Eine etwaige Eigenkapitalvorfinanzierung<br />

muss dabei in jedem Fall mit der Platzierungsfrist<br />

(unter Berücksichtigung etwaiger<br />

Verlängerungsperioden) enden;<br />

(b) Abschluss, Änderung und Beendigung von<br />

Währungs- bzw. Zinssicherungsgeschäften;<br />

(c) Abschluss, Änderung und Kündigung bzw.<br />

Aufhebung der Geschäftsbesorgungs- und<br />

Dienstleistungsverträge der Gesellschaft.<br />

Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />

gehören, in den durch § 15 Abs. (1)<br />

bestimmten Grenzen, insbesondere<br />

(a) die Eröffnung und Auflösung von Konten<br />

der Gesellschaft und die Abwicklung des<br />

Zahlungsverkehrs;<br />

(b) die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie<br />

die Aufstellung des Jahresabschlusses;<br />

(c) die Zustimmung zur Begründung, Änderung<br />

oder Aufhebung von Miet- und Pachtverträgen<br />

durch Objektgesellschaften, an denen<br />

die Gesellschaft beteiligt ist, sofern der<br />

Miet- bzw. Pachtvertrag weniger als 10 Prozent<br />

der vermietbaren Fläche des Gebäudes<br />

zum Gegenstand hat;<br />

(d) die Aufnahme und Umschuldung von Darlehen<br />

und Kreditlinien auch nach Ablauf<br />

der Platzierungsfrist gemäß § 4 Abs. (1) –<br />

insbesondere für erforderliche Betriebsmittelkredite<br />

und/oder zur Finanzierung<br />

von Investitionen einschließlich solcher für<br />

Instandhaltung, Modernisierung und Sanierung<br />

der Grundstücke/Gebäude, die auf<br />

5.000.000 Euro begrenzt sein müssen, es sei<br />

denn, es besteht kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

bzw. Gefahr im Verzug für ein Grundstück/Gebäude<br />

bzw. die Gesellschaft – und<br />

der Abschluss von Zins- und Währungssicherungsgeschäften<br />

sowie der Abschluss<br />

von Verträgen über Sicherheiten in diesem<br />

Zusammenhang (einschließlich dinglicher<br />

Belastungen des Gesellschaftsvermögens);<br />

(e) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien<br />

und das Eingehen von Avalkrediten und<br />

die Gewährung von Sicherheiten;<br />

(f) das Einleiten, das Führen und die Beilegung<br />

von gerichtlichen und außergerichtlichen<br />

Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft;<br />

(g) die Zustimmung zu den Geschäftsvorfällen<br />

unter (d), (e) und (f) auf Ebene von Objektgesellschaften,<br />

an denen die Gesellschaft<br />

beteiligt ist;<br />

(h) der Abschluss marktüblicher Versicherungen.<br />

Einer Zustimmung der Gesellschafter bedarf es<br />

für diese Geschäfte nicht.<br />

(3) Der Komplementär ist von den Beschränkungen<br />

des § 112 Abs. 1 HGB befreit. Dies gilt sinngemäß<br />

für den geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

(4) Der Komplementär und der geschäftsführende<br />

Kommanditist sowie deren Organe sind bezüglich<br />

aller Rechtsgeschäfte zwischen ihnen und<br />

der Gesellschaft sowie den Kommanditisten<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

(5) Der Komplementär vertritt die Gesellschaft einzeln.<br />

Dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

wird hiermit im Rahmen seiner Geschäftsführungsbefugnis<br />

und, soweit gesetzlich zulässig,<br />

Generalvollmacht zur Vertretung der Gesellschaft<br />

erteilt. Er ist im Rahmen seiner Generalvollmacht<br />

ebenfalls einzelvertretungsberechtigt.<br />

Die Vollmacht ist nach außen inhaltlich<br />

nicht beschränkt.<br />

(6) Die Gesellschafter sind bei Vorliegen eines<br />

wichtigen Grundes ermächtigt, die dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten erteilte Geschäftsführungsbefugnis<br />

nebst Generalvollmacht<br />

durch Beschluss zu widerrufen.<br />

(7) Mit dem Ausscheiden des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten bzw. des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters aus der Gesellschaft erlischt<br />

dessen Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis<br />

automatisch, insbesondere sofern<br />

190 191<br />

vom Kündigungsrecht gemäß § 25 Gebrauch<br />

gemacht wird.<br />

(8) Der geschäftsführende Kommanditist ist zur<br />

Beauftragung anderer juristischer oder natürlicher<br />

Personen mit Teilen der Geschäftsführung<br />

oder mit einzelnen Geschäftsführungsaufgaben<br />

berechtigt. Die Verantwortung für<br />

die Geschäftsführung verbleibt jedoch stets<br />

beim geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

§ 10<br />

Kontrollrechte und Geschäftsbericht<br />

(1) Die Gesellschafter haben über das Kontrollrecht<br />

des § 166 HGB hinaus das Recht, die Handelsbücher<br />

und Papiere der Gesellschaft am Sitz<br />

der Gesellschaft zu üblichen Bürozeiten selbst<br />

einzusehen oder durch einen Angehörigen der<br />

steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />

Berufe einsehen zu lassen. Der vorab mitzuteilende<br />

Prüfungszweck bestimmt den Inhalt und<br />

Umfang des Einsichtsrechts. Die Mitgesellschafter<br />

sind vor einer Kenntnisnahme ihrer personenbezogenen<br />

Daten durch einen einsichtnehmenden<br />

Gesellschafter zu schützen<br />

(Datenschutz).<br />

(2) Der geschäftsführende Kommanditist informiert<br />

die Gesellschafter und, soweit vorhanden, den<br />

Beirat über wesentliche geschäftliche Vorgänge<br />

und über die wirtschaftliche Situation der<br />

Gesellschaft.<br />

(3) Der geschäftsführende Kommanditist hat jährlich<br />

den Gesellschaftern schriftlich über den<br />

Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft<br />

zu berichten.<br />

(4) Alle Gesellschafter bzw. Treugeber und deren<br />

mögliche Vertreter haben über sämtliche Angelegenheiten<br />

und Unterlagen der Gesellschaft,<br />

insbesondere wettbewerbsrelevante Informationen,<br />

gegenüber Dritten Stillschweigen zu<br />

bewahren. Unterlagen und Informationen betreffend<br />

die Gesellschaft, insbesondere wettbewerbsrelevante<br />

Informationen, dürfen nur<br />

an einen von Berufs wegen zur Verschwiegen-


heit verpflichteten und für beide Seiten vertrauenswürdigen<br />

Dritten (Berater) weitergegeben<br />

werden; dieser darf von der Verschwiegenheit<br />

nicht entbunden werden.<br />

§ 11<br />

Haftung<br />

(1) Die Gesellschafter haben untereinander sowie<br />

im Verhältnis zu der Gesellschaft nur Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Davon<br />

ausgenommen ist die Verletzung von Leben,<br />

Körper und Gesundheit. Die Bestimmungen<br />

des § 9 Abs. (2) bleiben unberührt.<br />

(2) Schadenersatzansprüche der Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber untereinander sowie im Verhältnis<br />

zur Gesellschaft verjähren nach Ablauf<br />

von drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss<br />

des Jahres, in dem der Anspruch entstanden<br />

ist und der Gesellschafter bzw. Treugeber von<br />

den den Anspruch begründenden Umständen<br />

und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt<br />

oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.<br />

Unabhängig von der Kenntnis oder der grob<br />

fahrlässigen Unkenntnis verjähren Ansprüche<br />

auf Ersatz anderer Schäden als aus der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />

spätestens nach Ablauf von fünf Jahren<br />

nach der Entstehung des Anspruchs. Für vorsätzliche<br />

verursachte Schäden und für Schäden<br />

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit gilt die Verjährungsfrist<br />

von zehn Jahren seit der Entstehung des Anspruchs.<br />

(3) Ansprüche sind gegenüber dem Verpflichteten<br />

schriftlich geltend zu machen.<br />

§ 12<br />

Beirat<br />

(1) Die Gesellschafter können einen Beirat wählen,<br />

der aus drei Mitgliedern besteht. Zusätzlich<br />

kann ein Ersatzmitglied gewählt werden. Beiratsmitglieder<br />

können ausschließlich Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber sein. Im Fall der Wahl<br />

eines Beirats gilt:<br />

a) Die Beiratsmitglieder werden für die Zeit<br />

bis zum Ablauf des fünften Jahres bestellt,<br />

das auf ihre Wahl folgt. Auch nach Ablauf<br />

dieser Zeit bleibt ein Beiratsmitglied so lange<br />

im Amt, bis ein Nachfolger bestimmt<br />

ist. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet<br />

ein Beiratsmitglied während seiner Amtszeit<br />

aus oder verstirbt es, rückt das Ersatzmitglied<br />

an dessen Stelle nach. Haben die<br />

Gesellschafter kein Ersatzmitglied gewählt,<br />

rückt als nächstes Beiratsmitglied die Person<br />

nach, die die nächstmeisten Stimmen<br />

bei der vorangegangenen Beiratswahl erhalten<br />

hatte, wenn diese die Wahl annimmt.<br />

Sofern das nachrückende Mitglied die Wahl<br />

nicht annimmt bzw. keine andere Person<br />

Stimmen bei der vorangegangenen Beiratswahl<br />

erhalten hat, bestimmt der geschäftsführende<br />

Kommanditist eine Person, die<br />

diese Funktion annimmt, als nachrückendes<br />

Mitglied des Beirats. Die Amtszeit des<br />

Ersatzmitglieds bzw. des nachrückenden<br />

Mitglieds endet mit der regulären Amtszeit<br />

des Beiratsmitglieds, an dessen Stelle<br />

das Ersatzmitglied bzw. das nachrückende<br />

Mitglied zum Beiratsmitglied wurde.<br />

b) Bis zur Wahl eines ordentlichen Beirats kann<br />

der geschäftsführende Kommanditist einen<br />

vorläufigen Beirat bestellen.<br />

c) Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher<br />

Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn<br />

mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend<br />

sind.<br />

d) Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung<br />

und wählt aus seiner Mitte einen<br />

Vorsitzenden. Sitzungen des Beirats können<br />

in Form von Sitzungen bei Anwesenheit<br />

oder in Form von Telefonkonferenzen<br />

stattfinden.<br />

e) Aufgabe des Beirats ist die Beratung, Unterstützung<br />

und Überwachung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten. Der Beirat ist<br />

nicht berechtigt, dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten Weisungen zu erteilen<br />

oder solche Maßnahmen zu treffen, die der<br />

Gesellschaft Kosten verursachen. Er kann<br />

jedoch von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

Berichterstattung über einzelne<br />

Geschäftsführungsangelegenheiten verlangen<br />

und eines seiner Mitglieder oder<br />

einen sachverständigen Dritten auf Kosten<br />

der Gesellschaft beauftragen, die Geschäftsbücher<br />

der Gesellschaft einzusehen und<br />

Bericht zu erstatten.<br />

f) Mindestens ein Beiratsmitglied nimmt an<br />

den Gesellschafterversammlungen gemäß<br />

§ 17 dieses Vertrags teil. Auf Verlangen des<br />

Beirats nimmt der geschäftsführende Kommanditist<br />

oder ein durch diesen zu benennender<br />

Vertreter an den Beiratssitzungen<br />

teil; der geschäftsführende Kommanditist<br />

seinerseits ist berechtigt, an den Beiratssitzungen<br />

teilzunehmen.<br />

g) Der Beirat ist kein Organ im Sinne des Aktienrechts.<br />

Seine Mitglieder haften nur für<br />

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; davon<br />

ausgenommen ist die Haftung für Schäden<br />

infolge Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit einer Person. Schadenersatzansprüche<br />

der Gesellschafter und der<br />

Gesellschaft verjähren nach Ablauf von drei<br />

Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres,<br />

in dem der Anspruch entstanden ist und<br />

der Anspruchsberechtigte von den den Anspruch<br />

begründenden Umständen und der<br />

Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat<br />

oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen<br />

musste. Unabhängig von der Kenntnis bzw.<br />

grob fahrlässigen Unkenntnis verjährt der<br />

Anspruch bei vorsätzlichem Handeln spätestens<br />

nach Ablauf von zehn Jahren, im Übrigen<br />

spätestens nach Ablauf von fünf Jahren<br />

nach der Entstehung des Anspruchs.<br />

h) Derartige Ansprüche sind innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von sechs Monaten nach<br />

Kenntniserlangung vom Schaden gegenüber<br />

dem Verpflichteten schriftlich gel-<br />

192 193<br />

tend zu machen. Die Nichteinhaltung der<br />

Ausschlussfrist führt zum Verlust des Anspruchs.<br />

i) Jedes Beiratsmitglied erhält neben der Erstattung<br />

seiner Auslagen eine Vergütung<br />

in Höhe von 500 Euro p. a. zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.<br />

Änderungen hierzu sind durch die Gesellschafter<br />

zu beschließen.<br />

§ 13<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

(1) Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

treffen die Gesellschafter durch Beschlüsse.<br />

Die Gesellschafterbeschlüsse werden<br />

grundsätzlich im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens<br />

in Textform gefasst. Das schriftliche<br />

Umlaufverfahren ist einmal jährlich bis<br />

spätestens zum 30.11. eines Jahres, erstmals<br />

in dem auf den Schluss der Platzierung des<br />

Gesellschaftskapitals folgenden Geschäftsjahr,<br />

durchzuführen. Eine Beschlussfassung in einer<br />

Gesellschafterversammlung ist unter den Voraussetzungen<br />

des § 17 dieses Vertrags möglich.<br />

Gesellschafterbeschlüsse können auch im<br />

Wege eines internetgestützten Abstimmungsverfahrens<br />

gefasst werden, das in Form einer<br />

Präsenzveranstaltung mit internetgestützter<br />

Übertragung der Versammlung oder in Form<br />

eines internetgestützten Abstimmungsprozesses<br />

nach Art des Umlaufverfahrens durchgeführt<br />

werden kann. In diesen Fällen werden<br />

den Gesellschaftern alle zur Teilnahme und<br />

Abstimmung erforderlichen Informationen<br />

und Dokumente in Textform ggf. zum Abruf<br />

von einer Internet-Site übermittelt. Auf ausdrücklichen<br />

Wunsch werden den Gesellschaftern,<br />

die ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme<br />

auf diesem Weg erklärt haben, die<br />

notwendigen Informationen zur Teilnahme<br />

und Abstimmung per E-Mail übermittelt. Im<br />

Übrigen gelten die §§ 16 und 17 entsprechend.


(2) Soweit in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

oder diesem Gesellschaftsvertrag<br />

nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist,<br />

bedürfen Gesellschafterbeschlüsse der einfachen<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br />

Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />

Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt<br />

ein Antrag als abgelehnt.<br />

(3) Das Stimmrecht bemisst sich nach dem Kapitalkonto<br />

I jedes Gesellschafters mit der Maßgabe,<br />

dass auf je 1 Euro eine Stimme entfällt.<br />

(4) Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />

kann nur binnen einer Ausschlussfrist<br />

von einem Monat nach Kenntniserlangung<br />

durch eine gegen die Gesellschaft zu<br />

richtende Klage, in der auch die Gründe genannt<br />

werden müssen, aus denen sich die Unwirksamkeit<br />

des Gesellschafterbeschlusses ergibt,<br />

geltend gemacht werden. Nach Ablauf<br />

der Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />

(5) Jeder Gesellschafter kann sich im Rahmen der<br />

Ausübung seines Stimmrechts durch einen<br />

schriftlich bevollmächtigten Vertreter vertreten<br />

lassen.<br />

(6) Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter<br />

vertritt, kann entsprechend ihm erteilter<br />

Weisungen voneinander abweichende Stimmen<br />

abgeben. Dies gilt auch für den Treuhandkommanditisten;<br />

dieser ist berechtigt, das ihm<br />

zustehende Stimmrecht gespalten auszuüben.<br />

Stets kann jedoch für einen einzelnen Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber das Stimmrecht nur<br />

einheitlich abgegeben werden. Im Übrigen<br />

kann ein Gesellschafter für seinen Kapitalanteil<br />

nur eine einheitliche Stimme abgeben.<br />

§ 14<br />

Niederschriften über Gesellschafterbeschlüsse<br />

(1) Über die Gesellschafterbeschlüsse ist eine<br />

Niederschrift anzufertigen. Diese ist von dem<br />

geschäftsführenden Kommanditisten, dem<br />

Treuhandkommanditisten und, sofern ein Beirat<br />

besteht und zumindest eines seiner Mit-<br />

glieder an der Beschlussfassung mitgewirkt<br />

hat, einem Beiratsmitglied zu unterzeichnen<br />

und den Gesellschaftern in Textform (einschließlich<br />

Telefax oder E-Mail) zu übersenden.<br />

(2) Die Niederschrift hat das Abstimmungsergebnis<br />

sowie die getroffenen Gesellschafterbeschlüsse<br />

zu enthalten; im Fall der Beschlussfassung<br />

gemäß § 17 zusätzlich den Ort und den Tag<br />

der Versammlung, die Teilnehmer, die Gegenstände<br />

der Tagesordnung und alle Anträge.<br />

(3) Der Inhalt der Niederschrift gilt als von dem<br />

einzelnen Gesellschafter genehmigt, sofern er<br />

der Richtigkeit nicht binnen zwei Wochen seit<br />

dem Empfang gegenüber dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten schriftlich unter Angabe<br />

von Gründen widerspricht.<br />

§ 15<br />

Zuständigkeit der Gesellschafter<br />

(1) Die Gesellschafter sind insbesondere für folgende<br />

Beschlussfassungen zuständig:<br />

a) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

b) Beschluss über Entnahmen gemäß § 20;<br />

c) Wahl des Abschlussprüfers gemäß § 18<br />

Abs. (3) Satz 1;<br />

d) Entlastung des Komplementärs und des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten;<br />

e) Wahl, Entlastung und Vergütung des Beirats<br />

gemäß § 12;<br />

f) Änderung des Gesellschaftsvertrags oder<br />

weitere Kapitalerhöhungen;<br />

g) Ausschluss von Gesellschaftern, insbesondere<br />

nach § 26 Abs. (1) lit. d) und die Kündigung<br />

aus wichtigem Grund nach § 26<br />

Abs. (1) lit. b), nicht jedoch im Fall des<br />

Rücktritts von der Beitrittsvereinbarung<br />

nach § 26 Abs. (1) lit. c);<br />

h) Bestellung eines neuen Treuhandkommanditisten<br />

gemäß § 26 Abs. (3);<br />

i) in Abweichung von § 25, die Auflösung<br />

der Gesellschaft gemäß § 29;<br />

j) Eingehen von weiteren Beteiligungen, Erwerb<br />

von Grundstücken oder grundstücksgleichen<br />

Rechten durch die Gesellschaft<br />

oder die Objektgesellschaften (klarstellend<br />

wird festgehalten, dass der Erwerb von weiteren<br />

Gesellschaftsanteilen oder die Erhöhung<br />

der Beteiligung, beispielsweise im<br />

Zuge von Kapitalerhöhungen während der<br />

Platzierungsfrist, an den Objektgesellschaften,<br />

an denen die Gesellschaft bereits beteiligt<br />

ist, keiner erneuten Beschlussfassung<br />

bedürfen);<br />

k) Widerruf der Geschäftsführungsbefugnis<br />

und der Generalvollmacht des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten gemäß § 9 Abs. (6);<br />

l) vollständige oder teilweise Einstellung der<br />

Tätigkeit der Gesellschaft;<br />

m) die Aufnahme und Umschuldung von Darlehen<br />

und der Abschluss von Verträgen<br />

über Sicherheiten in diesem Zusammenhang<br />

(einschließlich dinglicher Belastungen<br />

des Gesellschaftsvermögens) bei der<br />

Gesellschaft oder Objektgesellschaften in<br />

allen Fällen, die nicht durch die Geschäftsführung<br />

gemäß den Regelungen des § 9<br />

durchgeführt werden dürfen;<br />

n) Veräußerung des Gesellschaftsvermögens<br />

oder wesentlicher Teile des Gesellschaftsvermögens,<br />

insbesondere von Anteilen an<br />

Objektgesellschaften.<br />

o) Veräußerung des Vermögens, insbesondere<br />

des Immobilienvermögens, der Objektgesellschaften,<br />

oder wesentlicher Teile davon;<br />

p) Begründung, Änderung oder Aufhebung<br />

von Miet- und Pachtverträgen durch die<br />

Gesellschaft oder durch die Objektgesell-<br />

194 195<br />

schaften, sofern der Miet- bzw. Pachtvertrag<br />

mehr als 10 Prozent der vermietbaren<br />

Fläche des Gebäudes zum Gegenstand hat;<br />

(2) Beschlüsse im Sinne von Abs. (1) lit. f), i), j), k),<br />

l), n), und o) bedürfen einer Mehrheit von 75<br />

Prozent der abgegebenen Stimmen.<br />

(3) Eine etwaige Nachschusspflicht kann nur mit<br />

den Stimmen aller Gesellschafter beschlossen<br />

werden.<br />

(4) Der einzelne Gesellschafter ist ohne seine Zustimmung<br />

nicht verpflichtet, sich an einer beschlossenen<br />

Kapitalerhöhung zu beteiligen.<br />

§ 16<br />

Gesellschafterbeschlüsse im schriftlichen<br />

Umlaufverfahren<br />

(1) Im Wege der schriftlichen Abstimmung (Umlaufverfahren)<br />

kommt ein Beschluss nur zustande,<br />

wenn mindestens 30 Prozent der<br />

Stimmen aller Kommanditisten und Treugeber<br />

an der Abstimmung teilnehmen. Wird im Rahmen<br />

der schriftlichen Abstimmung diese Quote<br />

nicht erreicht, kann der geschäftsführende<br />

Kommanditist eine weitere schriftliche Abstimmung<br />

mit gleicher Tagesordnung (Abstimmungsgegenstände)<br />

veranlassen.<br />

(2) Im Rahmen dieser zweiten schriftlichen Abstimmung<br />

können Beschlüsse unabhängig<br />

von der Anzahl der teilnehmenden Stimmen<br />

gefasst werden. Hierauf ist im Rahmen der Bekanntgabe<br />

der Abstimmungsgegenstände<br />

hinzuweisen. Alternativ kann auch eine Gesellschafterversammlung<br />

nach Maßgabe des<br />

§ 17 einberufen werden.<br />

(3) Bei schriftlichen Abstimmungen hat der geschäftsführende<br />

Kommanditist den Abstimmungsgegenstand<br />

mit einer begründeten Stellungnahme<br />

bekannt zu geben. Die Bekanntgabe<br />

erfolgt schriftlich an die der Gesellschaft zuletzt<br />

benannte Anschrift des jeweiligen Gesellschafters.<br />

Die Abstimmungsunterlagen sind zuvor<br />

dem Treuhandkommanditisten und, soweit


vorhanden, dem Beirat mit angemessener Frist<br />

vorzulegen. Soweit diese eigene Stellungnahmen<br />

abgeben, sind sie den Abstimmungsunterlagen<br />

beizufügen. Die Stimmabgabe der<br />

Gesellschafter muss innerhalb von vier Wochen<br />

nach Absendung der Abstimmungsaufforderung<br />

bei der Gesellschaft eingehen. Soweit<br />

der Gegenstand der Beschlussfassung<br />

eilbedürftig ist, kann der geschäftsführende<br />

Kommanditist die Frist auf zehn Tage verkürzen.<br />

Bis zum Ende der Frist nicht eingegangene<br />

Stimmen zählen als Stimmenthaltung. Bei<br />

der Berechnung der Frist werden der Tag der<br />

Absendung der Abstimmungsaufforderung<br />

und der Tag des Eingangs der Stimmabgabe<br />

bei der Gesellschaft mitgezählt. Die Auszählung<br />

der Stimmen erfolgt durch die Gesellschaft<br />

bzw. den Treuhandkommanditisten für die Treugeber.<br />

Der Treuhandkommanditist und der Beirat<br />

haben das Recht, die Auszählung zu überprüfen.<br />

Über das Ergebnis der Abstimmung<br />

sind die Gesellschafter durch die Zusendung<br />

einer Niederschrift gemäß § 14 dieses Vertrags<br />

zu unterrichten.<br />

§ 17<br />

Gesellschafterversammlung<br />

(1) Gesellschafterversammlungen finden statt auf<br />

Antrag des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

des Komplementärs, des Treuhandkommanditisten,<br />

des Beirats oder auf Antrag von<br />

Gesellschaftern, die zusammen mindestens<br />

30 Prozent des Gesellschaftskapitals vertreten.<br />

(2) Die Gesellschafterversammlung wird durch<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten einberufen.<br />

Die Einberufung erfolgt in Textform<br />

an die der Gesellschaft zuletzt benannte Anschrift<br />

des jeweiligen Gesellschafters. Sie muss<br />

den Zeitpunkt, den Ort und die Tagesordnung<br />

angeben. Zwischen der Absendung einerseits<br />

sowie dem Tag der Versammlung andererseits<br />

muss eine Frist von mindestens vier Wochen<br />

liegen. Bei eilbedürftigen Fällen kann die Frist<br />

auf zehn Tage verkürzt werden. Bei der Berechnung<br />

der Fristen werden der Tag der Absendung<br />

und der Tag der Versammlung mitgezählt.<br />

(3) Die Gesellschafterversammlung findet grundsätzlich<br />

am Sitz der Gesellschaft statt, sofern<br />

die Gesellschafter nicht etwas anderes beschließen.<br />

(4) Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung<br />

führt der geschäftsführende Kommanditist<br />

oder eine von ihm benannte Person.<br />

(5) Wird eine Gesellschafterversammlung auf Antrag<br />

des Komplementärs, des Treuhandkommanditisten,<br />

des Beirats oder der Gesellschafter,<br />

die mindestens 30 Prozent des Gesellschaftskapitals<br />

vertreten, nicht innerhalb von 14 Tagen,<br />

nachdem der entsprechende Antrag nach<br />

Abs. (1) dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zuging, einberufen, ist der Antragsteller<br />

oder der Treuhandkommanditist berechtigt,<br />

die Versammlung einzuberufen.<br />

(6) Eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung<br />

ist ohne Rücksicht auf die Zahl<br />

der anwesenden oder vertretenen Gesellschafter<br />

beschlussfähig, sofern der geschäftsführende<br />

Kommanditist sowie der Treuhandkommanditist<br />

anwesend oder vertreten sind.<br />

§ 18<br />

Geschäftsjahr, Jahresabschluss<br />

(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste<br />

Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />

(2) Der geschäftsführende Kommanditist hat, soweit<br />

gesetzlich nicht anders vorgeschrieben,<br />

in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres<br />

für das vorangegangene Geschäftsjahr<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung und Bilanzierung sowie<br />

der gesetzlichen Vorschriften die Bilanz und<br />

die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft<br />

aufzustellen und zu unterzeichnen.<br />

(3) Der Jahresabschluss (Bilanz und die Gewinn-<br />

und Verlustrechnung) wird, soweit gesetzlich<br />

nicht anders vorgeschrieben, erstmals für das<br />

Geschäftsjahr, in dem sämtliche neue Gesell-<br />

schafter bzw. Treugeber gemäß § 4 der Gesellschaft<br />

beigetreten sind, und in der Folge (soweit<br />

gesetzlich nicht anders vorgeschrieben)<br />

in jedem dritten Jahr von einem vereidigten<br />

Buchprüfer bzw. Wirtschaftsprüfer oder einer<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Kosten<br />

der Gesellschaft geprüft. Für das erste zu prüfende<br />

Geschäftsjahr bestimmt der geschäftsführende<br />

Kommanditist den Abschlussprüfer.<br />

(4) Der Jahresabschluss ist allen Gesellschaftern<br />

bekannt zu geben bzw. mit der Einladung zur<br />

Gesellschafterversammlung gemäß §§ 13, 17<br />

dieses Vertrags zuzusenden. Die Gesellschaft<br />

hat den Prüfungsbericht dem Treuhandkommanditisten<br />

und, soweit vorhanden, dem Beirat<br />

auszuhändigen.<br />

§ 19<br />

Beteiligung am Ergebnis<br />

(1) Die Beteiligung der Gesellschafter am Ergebnis<br />

der Gesellschaft, wie es sich nach Berücksichtigung<br />

der Vergütungen gemäß §§ § 21,<br />

21A und § 22 ergibt, bestimmt sich nach dem<br />

Verhältnis des Kapitalkontos I zum jeweiligen<br />

Bilanzstichtag, sofern nicht nachfolgend etwas<br />

anderes bestimmt ist.<br />

(2) Abweichend von Abs. (1) werden nach Möglichkeit<br />

die Ergebnisse während der Laufzeit<br />

der Platzierungsfrist, soweit möglich auch für<br />

steuerliche Zwecke, so verteilt, dass sämtliche<br />

Gesellschafter entsprechend ihrer vertragsgemäß<br />

eingezahlten Einlage zeitanteilig ab dem<br />

Monatsersten, der der vertragsgemäßen Einlageleistung<br />

folgt, relativ gleichgestellt werden.<br />

Hierzu werden – soweit erforderlich – später<br />

beitretenden bzw. ihren Kapitalanteil erhöhenden<br />

Gesellschaftern von nach dem Monatsersten<br />

ihrer vertragsgemäßen Einlageleistung<br />

anfallenden Gewinnen bzw. Verlusten der Gesellschaft<br />

ggf. Vorabanteile zugerechnet, bis<br />

sämtlichen Gesellschaftern Gewinne bzw. Verluste<br />

der Gesellschaft in gleicher anteiliger<br />

Höhe zugerechnet sind.<br />

196 197<br />

(3) Etwaige Umsatzsteuerrückerstattungen sind<br />

den Gesellschaftern zuzurechnen, denen eine<br />

der Umsatzsteuerrückerstattung zugrunde liegende<br />

Umsatzsteuerzahlung einkommensteuerrechtlich<br />

als Werbungskosten zuzurechnen<br />

war. Die Umsatzsteuerzahlungen gelten im<br />

Rahmen der Ergebnisverteilung dementsprechend<br />

als Aufwand dieser Gesellschafter.<br />

(4) Allen Gesellschaftern werden Verlustanteile<br />

auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe<br />

ihrer Kapitalanteile übersteigen; eine Ausgleichspflicht<br />

ergibt sich hierdurch nicht.<br />

(5) Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Gesellschafter<br />

zum Nachweis von Sonderwerbungskosten<br />

gesondert aufzufordern. Sonderwerbungskosten<br />

müssen bis spätestens 31.03. des<br />

Folgejahres der Gesellschaft unter Vorlage von<br />

Belegen schriftlich mitgeteilt werden, anderenfalls<br />

können zusätzliche Kosten für den jeweiligen<br />

<strong>Anleger</strong> berechnet werden. Dies gilt entsprechend<br />

für Sonderbetriebsausgaben und<br />

-vermögen.<br />

(6) Sollten gemäß den steuerlichen Vorschriften<br />

bei Gesellschaftern oder Treugebern Ergebnisse<br />

als steuerlich beachtliche Sondereinnahmen<br />

oder Sonderwerbungskosten entstehen, so sind<br />

diese Ergebnisse für steuerliche Zwecke ausschließlich<br />

diesen zuzuweisen. Sofern hieraus<br />

bei der Gesellschaft Mehrbelastungen resultieren,<br />

sind diese von dem verursachenden Gesellschafter<br />

zu tragen. Soweit solche Mehrbelastungen<br />

durch Treugeber veranlasst sind, ist<br />

der Treuhandkommanditist gegenüber der Gesellschaft<br />

zu deren Tragung verpflichtet. Der<br />

Treuhandkommanditist tritt hiermit alle diesbezüglichen<br />

gegenwärtigen und künftigen<br />

(auch bedingten) Ansprüche gegen Treugeber<br />

aus abgeschlossenen oder abzuschließenden<br />

Treuhandverträgen an die Gesellschaft ab; die<br />

Gesellschaft nimmt diese Abtretung an.


§ 20<br />

Entnahmen<br />

(1) Die Gesellschafter entscheiden über die Verwendung<br />

von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen<br />

(Entnahmen), soweit sie nicht nach<br />

Auffassung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

als angemessene Liquiditätsreserve zur<br />

Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung<br />

der Geschäfte der Gesellschaft benötigt<br />

werden. Der geschäftsführende Kommanditist<br />

und, soweit vorhanden, der Beirat unterbreiten<br />

gemeinsam den Gesellschaftern einen Vorschlag<br />

über die Höhe der für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr zu beschließenden Entnahmen.<br />

(2) Die Gesellschafter nehmen im Verhältnis des<br />

für sie jeweils geführten Kapitalkontos I gemäß<br />

§ 6 Abs. (1) lit. a) an Entnahmen teil, sofern<br />

nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.<br />

(3) An den Entnahmen nehmen die Gesellschafter<br />

dergestalt teil, dass ihnen ein zeitanteiliger Entnahmeanspruch<br />

für den Zeitraum ab dem Monatsersten,<br />

der der vertragsgemäßen Leistung<br />

des Kapitalanteils folgt, zusteht. Der Zeitpunkt<br />

für die vertragsgemäße Einlagenleistung ist aus<br />

der Beitrittsvereinbarung ersichtlich. Satz 1 gilt<br />

auch, wenn Gesellschafter Einlagen ganz oder<br />

teilweise vor dem Zeitpunkt gemäß Satz 2 geleistet<br />

haben.<br />

(4) Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,<br />

Entnahmen für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr auch vor einem Beschluss der<br />

Gesellschafter zu veranlassen (vorläufige Entnahmen),<br />

nicht jedoch vor dem 30.06. des Folgejahres.<br />

(5) Entnahmen können auch dann erfolgen, wenn<br />

der Kapitalanteil durch Verluste gemindert ist.<br />

(6) Soweit auf die an die Gesellschaft geleisteten<br />

Zahlungen Kapitalertragsteuer oder eine andere<br />

vergleichbare Quellensteuer zu zahlen<br />

oder eine solche bereits abgezogen worden<br />

ist oder die Gesellschaft aufgrund einer Verfügung<br />

der oder Vereinbarung mit den Steuer-<br />

behörden Steuern abzuführen hat und diese<br />

Steuern nur bestimmte Gesellschafter betreffen,<br />

ist der dafür erforderliche Betrag von den auf<br />

diese Gesellschafter entfallenden Ausschüttungen<br />

von der Gesellschaft einzubehalten oder<br />

der Gesellschaft zu erstatten.<br />

§ 21<br />

Vergütung des Komplementärs<br />

(1) Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält<br />

der Komplementär eine jährliche Haftungsvergütung<br />

in Höhe von 3.400 Euro ggf. zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer in jeweils gültiger<br />

Höhe.<br />

(2) Die Haftungsvergütung nach Abs. (1) ist – unbeschadet<br />

von § 20 Abs. (1) – spätestens am<br />

31.12. eines jeden Jahres, erstmals spätestens<br />

zum 31.12.2012, zur Zahlung fällig.<br />

(3) Der Komplementär hat auch dann Anspruch<br />

auf die Haftungsvergütung, wenn in dem betreffenden<br />

Geschäftsjahr kein entsprechender<br />

Jahresüberschuss realisiert wurde.<br />

(4) Notwendige Reisekosten werden auf Nachweis<br />

gesondert ersetzt.<br />

§ 21A<br />

Vergütung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten<br />

(1) Der geschäftsführende Kommanditist erhält<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 4.900<br />

Euro ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in<br />

jeweils gültiger Höhe.<br />

(2) Die Vergütung nach Abs. (1) ist – unbescha -<br />

det von § 20 Abs. (1) – spätestens am 31.12.<br />

eines jeden Jahres, erstmals spätestens zum<br />

31.12.2012, zur Zahlung fällig.<br />

(3) Der geschäftsführende Kommanditist hat auch<br />

dann Anspruch auf die Vergütung nach Abs. (1),<br />

wenn in dem betreffenden Geschäftsjahr kein<br />

entsprechender Jahresüberschuss realisiert<br />

wurde.<br />

(4) Notwendige Reisekosten werden auf Nachweis<br />

gesondert ersetzt.<br />

§ 22<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treuhandkommanditist erhält von der Gesellschaft<br />

zu Lasten der Gesellschaft für sämtliche mit<br />

den Treuhandschaften verbundenen Tätigkeiten die<br />

Vergütung, die in den Treuhandverträgen zwischen<br />

Treuhandkommanditist und den Treugebern vereinbart<br />

ist.<br />

§ 23<br />

Übertragung, Belastung und Teilung von<br />

Gesellschaftsanteilen<br />

(1) Jeder Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil<br />

übertragen oder in sonstiger Weise darüber<br />

verfügen, sofern der geschäftsführende<br />

Kommanditist schriftlich zugestimmt hat. Der<br />

geschäftsführende Kommanditist kann die Zustimmung<br />

aus wichtigem Grund verweigern.<br />

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,<br />

wenn infolge der Übertragung des bzw. Verfügung<br />

über den Gesellschaftsanteil:<br />

a) eine der in § 3 Abs. (5) beschriebenen Personen<br />

Gesellschafter würde;<br />

b) gegen in- oder ausländisches Wertpapier-/<br />

Investmentrecht oder sonstiges Aufsichtsrecht<br />

verstoßen wird und/oder die Gesellschaft<br />

künftig in- oder ausländischem Wertpapier-/Investmentrecht<br />

oder sonstigem<br />

Aufsichtsrecht unterläge; und/oder<br />

c) in sonstiger Weise gegen Gesetze oder<br />

Rechtsvorschriften verstoßen würde;<br />

d) ein Erwerber sich nicht nach den Vorschriften<br />

des Geldwäschegesetzes in der jeweils<br />

gültigen Fassung hinreichend legitimiert.<br />

Eine Übertragung kann jeweils nur zum Ablauf<br />

des 31.12. eines Jahres bzw. zum Beginn des<br />

01.01. eines Jahres erfolgen. Jede beabsichtigte<br />

Übertragung bzw. Verfügung ist dem geschäfts-<br />

198 199<br />

führenden Kommanditisten schriftlich anzuzeigen.<br />

In der schriftlichen Anzeige und auf<br />

Nachfrage hat der Gesellschafter dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten die zur Entscheidung<br />

über das Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

erforderlichen Angaben zu machen und<br />

zu belegen.<br />

(2) Der Bayernfonds Immobiliengesellschaft mbH<br />

(„BFI“) steht – außer bei Veräußerung der Beteiligung<br />

an der Gesellschaft an Ehepartner,<br />

Eltern oder Kinder – an der Beteiligung eines<br />

jeden Gesellschafters bzw. Treugebers einzeln<br />

ein Vorkaufsrecht gemäß den nachstehenden<br />

Bestimmungen zu. Vor Abtretung der Beteiligung<br />

an einen Dritten ist diese zunächst der<br />

BFI schriftlich unter Beifügung einer Kopie des<br />

Kaufvertrags mit dem kaufwilligen Dritten zum<br />

Kauf anzubieten, wobei das Vorkaufsrecht von<br />

der BFI oder einem nach ihrem freien Belieben<br />

zu benennenden Dritten ausgeübt werden<br />

kann. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes<br />

durch die BFI oder den von ihr benannten<br />

Dritten beträgt 30 Kalendertage, gerechnet ab<br />

dem Eingang des im obigen Sinne vollständigen<br />

schriftlichen Angebots zum Kauf der Beteiligung<br />

bei der BFI. Im Übrigen gelten hinsichtlich des<br />

Vorkaufsrechtes die gesetzlichen Bestimmungen<br />

(§§ 463ff. BGB). Die mit der Veräußerung<br />

und Abtretung entstehenden Kosten, zu denen<br />

auch eventuell bei der Gesellschaft anfallende<br />

Steuern gehören, sind vom verkaufenden Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber zu tragen.<br />

Die BFI kann ihre Beteiligung auch über den<br />

Treuhandkommanditisten halten.<br />

(3) Die Teilung von Gesellschaftsanteilen zur Übertragung<br />

erfordert, soweit nicht nach diesem<br />

Vertrag bzw. kraft Gesetzes Abweichendes gilt,<br />

die Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Bei Teilung entstehende Gesellschaftsanteile<br />

sollen mindestens 15.000 Euro<br />

betragen, wobei der geschäftsführende Kommanditist<br />

nach eigenem Ermessen auch geringere<br />

Beteiligungen zulassen kann. Beteiligungen<br />

müssen jeweils durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbar sein.


(4) Die Bestellung von Pfandrechten an Gesellschaftsanteilen<br />

ist grundsätzlich unzulässig,<br />

wobei der geschäftsführende Kommanditist<br />

auf schriftlichen Antrag hiervon nach eigenem<br />

Ermessen Ausnahmen zulassen kann. Eine Einräumung<br />

von dinglichen Nutzungsrechten am<br />

Gesellschaftsanteil durch den Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber ist ebenfalls unzulässig. Gleiches<br />

gilt für jede Form von Unterbeteiligungen<br />

oder Treuhandverhältnissen, die wirtschaftlich<br />

als Unterbeteiligung oder vergleichbar anzusehen<br />

ist. Hiervon ausgenommen sind vertragliche<br />

Gestaltungen die bei einem Verkauf eines<br />

Gesellschaftsanteils an einen Dritten über<br />

eine Zweitmarkt-Börse wirtschaftlich oder rechtlich<br />

als Unterbeteiligung oder Treuhandverhältnis<br />

angesehen werden können, jedoch zeitlich<br />

begrenzt auf den Abwicklungszeitraum eines<br />

Zweitmarkt-Verkaufs zum 31.12. des Kalenderjahres.<br />

(5) Bei jedem Übergang der Gesellschafterstellung<br />

auf einen Dritten – ob im Rahmen von Gesamtrechts-<br />

oder Sonderrechtsnachfolge – werden<br />

alle Konten gemäß § 6 unverändert und einheitlich<br />

fortgeführt. Der Übergang einzelner<br />

Rechte und Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />

Gesellschafterkonten ist nicht möglich.<br />

Der Übergang ist der Gesellschaft schriftlich<br />

anzuzeigen. Eine Übertragung kann erst vollzogen<br />

werden, wenn dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten die für die Übertragung<br />

notwendigen Unterlagen vollständig zur Verfügung<br />

gestellt wurden.<br />

(6) Die im Zusammenhang mit einer Übertragung<br />

oder Teilung von Gesellschaftsanteilen<br />

verbundenen Kosten trägt der den Gesellschaftsanteil<br />

übertragende bzw. teilende Gesellschafter.<br />

Die Kosten, zu denen auch eventuell<br />

bei der Gesellschaft anfallende Steuern<br />

gehören, werden diesem Gesellschafter von<br />

dem geschäftsführenden Kommanditisten gesondert<br />

in Rechnung gestellt. Die zu ersetzenden<br />

Kosten, mit Ausnahme eventuell bei der<br />

Gesellschaft anfallender Steuern, bestimmen<br />

sich nach dem Preisverzeichnis der Gesellschaft<br />

oder deren Geschäftsbesorger, das von<br />

Gesellschaftern jederzeit eingesehen werden<br />

kann.<br />

(7) Der übertragende und der neue Gesellschafter<br />

sind verpflichtet, der Gesellschaft die Übertragung<br />

des jeweiligen Gesellschaftsanteils unter<br />

Beifügung einer unterzeichneten Kopie des<br />

Übertragungsvertrags, der gültigen Legitimationsdokumente<br />

und ggf. des Nachweises der<br />

entsprechenden steuerlich abzugsfähigen Sonderwerbungskosten<br />

bzw. Sonderbetriebsausgaben<br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

(8) Gegenüber der Gesellschaft gilt der bisherige<br />

Gesellschafter solange als Gesellschafter, bis<br />

der Gesellschaft gemäß Abs. (1) die Übertragung<br />

des jeweils betroffenen Gesellschaftsanteils<br />

angezeigt worden ist. Die Gesellschaft ist<br />

berechtigt, mit schuldbefreiender Wirkung,<br />

auch gegenüber dem neuen Gesellschafter, an<br />

den bisherigen Gesellschafter Auszahlungen<br />

vorzunehmen, bis ihr unter Berücksichtigung<br />

der Bestimmungen gemäß Abs. (1) die Übertragung<br />

des Gesellschaftsanteils mitgeteilt<br />

worden ist.<br />

§ 24<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

(1) Stirbt ein Gesellschafter, wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern fortgesetzt. Die Beteiligung<br />

des Gesellschafters geht auf seine<br />

Erben über. Soweit die Erben die Beteiligung<br />

in Erfüllung eines Vermächtnisses oder einer<br />

Auseinandersetzungsanordnung des Erblassers<br />

ganz oder teilweise übertragen, wird der Begünstigte<br />

neuer Gesellschafter.<br />

Mit Versterben eines Gesellschafters wandelt<br />

sich dessen Beteiligung als Direktkommanditist<br />

der Gesellschaft in Treuhandbeteiligungen der<br />

Erben, Vermächtnisnehmer bzw. Begünstigten<br />

an der Gesellschaft über den Treuhandkommanditist.<br />

Die Bedingungen der Treuhandverträge<br />

richten sich nach dem Inhalt dieses Gesellschaftsvertrages<br />

sowie des Treuhandvertrages<br />

im Sinne von § 3 Abs. 3 in der jeweils geltenden<br />

Fassung. Erklärt ein Erbe, Vermächtnisnehmer<br />

bzw. Begünstigter schriftlich gegenüber dem<br />

geschäftsführenden Kommanditisten, dass die<br />

Beteiligung als Direktkommanditist fortbestehen<br />

soll, gilt dies als Kündigung des Treuhandvertrags;<br />

§ 3 Abs. 6 Sätze 1f., § 5 Abs. 4 Sätze<br />

3ff. und § 30 gelten entsprechend.<br />

(2) Liegt in der Person des Erben, des Vermächtnisnehmers<br />

oder des Begünstigten einer Auseinandersetzungsanordnung<br />

ein wichtiger Grund<br />

gemäß § 23 Abs. (1) Satz 3 Buchstaben a) bis<br />

d) vor, kann der Übergang der Beteiligung binnen<br />

sechs Wochen nach Vorliegen der erforderlichen<br />

Informationen und Dokumente vom<br />

geschäftsführenden Kommanditisten durch<br />

schriftliche Erklärung untersagt werden. In<br />

diesem Fall scheidet der Erbe aus der Gesellschaft<br />

aus. Besteht der wichtige Grund in der<br />

Person des Vermächtnisnehmers bzw. Begünstigten<br />

einer Auseinandersetzungsanordnung,<br />

bleibt der Erbe bzw. bleiben die Erben Gesellschafter.<br />

(3) Der Erbfall ist dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />

Die Erben bzw. Vermächtnisnehmer müssen<br />

sich durch Vorlage eines Erbscheins oder<br />

eines Erbnachweises entsprechend § 35 GBO<br />

legitimieren. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer<br />

haben zur Wahrnehmung ihrer<br />

Rechte aus der Beteiligung einen gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten zu bestellen und dem<br />

geschäftsführenden Kommanditisten die Bestellung<br />

schriftlich unter Angabe von Namen<br />

und Adresse des Bestellten anzuzeigen. Bis<br />

zur Klärung des Erbfalls ruhen die Stimmrechte,<br />

und ausstehende Ausschüttungen werden zurückbehalten.<br />

Die Erbunterlagen sind in deutscher<br />

Sprache vorzulegen. Andernfalls ist die<br />

Gesellschaft berechtigt, den Erben, Vermächtnisnehmern<br />

bzw. Begünstigten die Kosten für<br />

eine Übersetzung in Rechnung zu stellen. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen<br />

Rechtsgutachten zu Fragen einzuholen,<br />

die sich aus der ausländischen Staatsangehörigkeit,<br />

Ansässigkeit oder ausländischem Wohnsitz<br />

der Erben, Vermächtnisnehmer bzw. Begünstigten<br />

und mögliche Auswirkungen auf<br />

200 201<br />

die Gesellschaft ergeben. Sofern die ausländische<br />

Staatsangehörigkeit, Ansässigkeit bzw. der<br />

ausländische Wohnsitz der Erben, Vermächtnisnehmer<br />

bzw. Begünstigten zu Risiken bzw.<br />

Zusatzkosten für die Gesellschaft führen könnte,<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, den Erben, Vermächtnisnehmer<br />

bzw. Begünstigten als Gesellschafter<br />

abzulehnen, so dass dieser aus der Gesellschaft<br />

ausscheidet; vorstehender Absatz 2<br />

Sätze 2f. gelten entsprechend.<br />

Die Gesellschaft kann auf die vorstehende Legitimierung<br />

verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung<br />

oder eine beglaubigte Abschrift des<br />

Testaments des Gesellschafters sowie die Niederschrift<br />

über die Eröffnungsverhandlung<br />

des Nachlassgerichts vorgelegt wird.<br />

(4) Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen<br />

von Kommanditisten und Treuhandbeteiligungen<br />

ist zulässig. Ein Testamentsvollstrecker<br />

muss sich stets zur Abgabe eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

verpflichten.<br />

(5) Alle der Gesellschaft durch den Erbfall entstehenden<br />

Kosten haben die Erben bzw. Vermächtnisnehmer<br />

zu tragen.<br />

(6) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend<br />

für die Liquidation eines Gesellschafters<br />

bzw. Treugebers, der keine natürliche Person ist.<br />

§ 25<br />

Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />

(1) Die Gesellschaft wird für unbestimmte Zeit<br />

eingegangen.<br />

a) Ein Gesellschafter kann die Gesellschaft ordentlich<br />

erstmals mit einer Frist von sechs<br />

Monaten zum 31.12.2030 kündigen, danach<br />

mit gleicher Frist jeweils zum Ende eines<br />

Geschäftsjahres. Es handelt sich um eine<br />

langfristige unternehmerische Beteiligung<br />

mit eingeschränkter Fungibilität. Den Gesellschaftern<br />

sind die Gründe für die lange<br />

Laufzeit des Vertrags zur Erreichung des<br />

Zwecks bekannt und bewusst.


) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt.<br />

c) Der Treuhandkommanditist kann nur mit<br />

Einwilligung oder auf Weisung sämtlicher<br />

Treugeber kündigen. § 27 bleibt unberührt.<br />

(2) Der Komplementär und der geschäftsführende<br />

Kommanditist sind berechtigt, auch vor Ablauf<br />

der vorgenannten Frist durch Kündigung<br />

gegenüber der Gesellschaft zum Ende eines<br />

Geschäftsjahres aus der Gesellschaft auszuscheiden,<br />

erstmals jedoch mit Wirkung zum<br />

31.12.2015. Die Kündigungserklärung muss<br />

mit einer Frist von sechs Monaten erfolgen.<br />

(3) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und<br />

ist an die Gesellschaft zu richten. Maßgeblich<br />

für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der<br />

Eingang des Kündigungsschreibens bei der<br />

Gesellschaft.<br />

(4) Die Kündigung hat nicht die Auflösung der<br />

Gesellschaft, sondern nur das Ausscheiden<br />

des kündigenden Gesellschafters zur Folge.<br />

(5) Wenn Gesellschafter, deren Kapitalanteile insgesamt<br />

mindestens 75 Prozent des gesamten<br />

Kapitals der Gesellschaft bilden, die Gesellschaft<br />

wirksam kündigen, ist die Gesellschaft<br />

aufgelöst, es sei denn, die verbleibenden Gesellschafter<br />

fassen mit 75 Prozent ihrer Stimmen<br />

einen Fortsetzungsbeschluss.<br />

§ 26<br />

Ausscheiden von Gesellschaftern<br />

(1) Ein Gesellschafter scheidet, sofern nicht in diesem<br />

Gesellschaftsvertrag abweichend geregelt,<br />

aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam gekündigt<br />

hat, mit Wirksamwerden der Kündigung;<br />

§ 25 Abs. (2) und (3) bleiben unberührt;<br />

b) ihm aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses<br />

das Gesellschaftsverhältnis aus wichti-<br />

gem Grund gekündigt worden ist und der<br />

geschäftsführende Kommanditist ihm gegenüber<br />

mittels schriftlicher Kündigungserklärung<br />

die Kündigung ausspricht, mit<br />

Wirksamwerden der Kündigung;<br />

c) ihm gegenüber seitens des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten gemäß § 7 der Rücktritt<br />

von der Beitrittsvereinbarung erklärt<br />

worden ist, mit Zugang der Rücktrittserklärung;<br />

d) er durch Gesellschafterbeschluss aus wichtigem<br />

Grund aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

worden ist und der geschäftsführende<br />

Kommanditist den Gesellschafter<br />

durch schriftliche Ausschlusserklärung<br />

ausschließt, mit Zugang der Ausschlusserklärung;<br />

e) über sein Vermögen oder seinen Nachlass<br />

ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und<br />

der geschäftsführende Kommanditist den<br />

Gesellschafter durch schriftliche Ausschlusserklärung<br />

ausschließt, mit Zugang der Ausschlusserklärung;<br />

f) der geschäftsführende Kommanditist den<br />

Gesellschafter durch schriftliche Ausschlusserklärung<br />

ausschließt, weil die Eröffnung<br />

eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

des Gesellschafters mangels Masse abgelehnt<br />

worden ist, oder der Gesellschafter<br />

eine außergerichtliche Einigung mit seinen<br />

Gläubigern über die Schuldenbereinigung<br />

nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung<br />

versucht oder der Kapitalanteil des Gesellschafters<br />

von einem Gläubiger gepfändet<br />

und die Vollstreckungsmaßnahme nicht<br />

innerhalb von sechs Monaten aufgehoben<br />

wird;<br />

g) der geschäftsführende Kommanditist den<br />

Gesellschafter durch schriftliche Ausschlusserklärung<br />

ausschließt, weil und soweit in<br />

der Person dieses Gesellschafters ein wichtiger<br />

Grund gemäß § 23 Abs. (1) Satz 3 lit.<br />

a) bis d) vorliegt bzw. entsteht, sofern die<br />

Ausschlusserklärung spätestens innerhalb<br />

von sechs Wochen nach Vorliegen der erforderlichen<br />

Informationen und Dokumente<br />

beim geschäftsführenden Kommanditisten<br />

erfolgt. Dies gilt entsprechend im Fall<br />

des § 24, wenn kein Rechtsnachfolger Gesellschafter<br />

wird.<br />

Für Treugeber gilt das vorstehende sinngemäß,<br />

so dass bei Vorliegen einer der in<br />

vorstehendem Satz genannten Fälle bezüglich<br />

eines Treugebers der Kapitalanteil<br />

des Treuhandkommanditisten anteilig herabgesetzt<br />

werden kann.<br />

(2) Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern<br />

unter den verbleibenden Gesellschaftern mit<br />

der bisherigen Firma fortgeführt. Scheidet der<br />

Treuhandkommanditist aus der Gesellschaft<br />

aus, so wird diese gemäß Abs. (3) mit einem<br />

neuen Treuhandkommanditisten oder gemäß<br />

§ 27 Abs. (1) mit den betreffenden Treugebern<br />

fortgesetzt; anderenfalls gilt § 26 Abs. (4). Für<br />

den Fall des Ausscheidens des letzten Komplementärs<br />

tritt die BFI oder, falls die BFI zu einem<br />

solchen Zeitpunkt bereits Gesellschafter<br />

der Gesellschaft ist, ein von dieser bestimmter<br />

Dritter der Gesellschaft als Komplementär ohne<br />

Kapitalanteil mit sofortiger Wirkung bei. Die<br />

Gesellschaft stellt die BFI (oder den ggf. von<br />

dieser benannten Dritten) von der Inanspruchnahme<br />

sämtlicher vor Beitritt der BFI bereits<br />

entstandenen und bis zur Eintragung der BFI<br />

in das Handelsregister noch entstehenden Ansprüche<br />

frei.<br />

(3) Bei Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />

kann gemäß § 15 Abs. (1) lit h) ein neuer Treuhandkommanditist<br />

bestellt werden, der unter<br />

Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege<br />

der Sonderrechtsnachfolge in alle Rechte und<br />

Pflichten des ausscheidenden Treuhandkommanditisten<br />

eintritt; hierzu ist eine außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen,<br />

es sei denn, die ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

findet vor Beendigung der Treuhand-<br />

202 203<br />

verträge zwischen Treugebern und dem Treuhandkommanditisten<br />

statt. Wird ein neuer<br />

Treuhandkommanditist bestellt, haben alle<br />

Treugeber ihr bisheriges Treuhandverhältnis<br />

nach Maßgabe der Beschlussfassung mit diesem<br />

fortzusetzen; die entsprechende Verpflichtung<br />

trifft den neuen Treuhandkommanditisten.<br />

(4) Wird kein neuer Treuhandkommanditist bestellt,<br />

so enden die Treuhandverträge der Treugeber<br />

mit dem bisherigen Treuhandkommanditisten<br />

mit der Folge des § 27.<br />

§ 27<br />

Beendigung des Treuhandvertrags<br />

(1) Die Beendigung des Treuhandvertrags eines<br />

Treugebers im Rahmen der Kommanditbeteiligung<br />

hat, sofern die Treugeberstellung nicht<br />

einverständlich auf den bisherigen oder einen<br />

anderen Treugeber übertragen wird, eine Herabsetzung<br />

des Kapitalanteils und der Haftsumme<br />

des Treuhandkommanditisten entsprechend<br />

dem betroffenen Beteiligungsbetrag zur Folge.<br />

Statt der Kapitalherabsetzung kann der Treugeber<br />

von dem Treuhandkommanditisten die<br />

Übertragung des treuhänderisch gehaltenen<br />

Kapitalanteils auf sich oder eine von ihm benannte<br />

dritte Person verlangen; auf Verlangen<br />

des Treuhandkommanditisten ist der Treugeber<br />

zur Übernahme des Kapitalanteils verpflichtet.<br />

(2) Liegt in der Person eines Treugebers ein Grund<br />

vor, nach dem ein Gesellschafter aus der Gesellschaft<br />

gemäß § 26 Abs. (1) lit. b) bis f) ausscheiden<br />

würde, so können in entsprechender Anwendung<br />

der Regelungen dieses Vertrags der<br />

Kapitalanteil und die Haftsumme des Treuhandkommanditisten<br />

in dem Umfang herabgesetzt<br />

werden, wie es dem Beteiligungsbetrag dieses<br />

Treugebers entspricht.<br />

(3) Bei einer Kapitalherabsetzung gelten für den<br />

Treuhandkommanditisten die Regelungen des<br />

§ 28 entsprechend.


§ 28<br />

Auseinandersetzungsguthaben, Abfindung<br />

(1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft<br />

aus, hat er – außer im Fall des Ausscheidens<br />

nach § 26 Abs. (1) lit. c) – Anspruch auf ein<br />

Auseinandersetzungsguthaben in Höhe des<br />

Verkehrswerts seiner Beteiligung. Der Anteil<br />

des Gesellschafters am Verkehrswert der Gesellschaft<br />

(Verkehrswert der Beteiligung) bestimmt<br />

sich nach dem Verhältnis des für ihn<br />

geführten Kapitalkontos I zur Summe der für<br />

sämtliche Gesellschafter geführten Kapitalkonten<br />

I.<br />

(2) Scheidet ein Gesellschafter gemäß § 26 Abs.<br />

(1) lit. b), d) bis f) aus der Gesellschaft aus, bestimmt<br />

sich das Auseinandersetzungsguthaben<br />

nach dem Verkehrswert seiner Beteiligung<br />

gemäß Abs. (1) unter Berücksichtigung<br />

eines Abschlags in Höhe von 20 Prozent (verminderter<br />

Verkehrswert der Beteiligung).<br />

(3) Ein ideeller Geschäftswert (Firmenwert) bleibt<br />

bei der Wertermittlung in jedem Fall außer<br />

Ansatz.<br />

(4) Das Auseinandersetzungsguthaben ist von<br />

dem gegebenenfalls gemäß § 18 Abs. (3) bestellten<br />

Abschlussprüfer bzw. anderenfalls von<br />

einem Steuerberater, vereidigten Buchprüfer<br />

oder einer Steuerberatungsgesellschaft bzw.<br />

einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

der bzw. die einvernehmlich<br />

von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

und dem ausscheidenden Gesellschafter<br />

oder, sofern ein diesbezügliches Einvernehmen<br />

nicht herzustellen ist, von dem Präsidenten,<br />

der für den Sitz der Gesellschaft zuständigen<br />

Industrie- und Handelskammer bestimmt<br />

wird, als Schiedsgutachter nach billigem Ermessen<br />

verbindlich festzustellen. Die Kosten<br />

des Schiedsgutachtens trägt der ausscheidende<br />

Gesellschafter.<br />

(5) Das Auseinandersetzungsguthaben wird sechs<br />

Monate nach seiner verbindlichen Feststellung<br />

fällig, der Anspruch auf eine Abfindung sechs<br />

Monate nach Wirksamwerden der Kündigung.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />

oder die Abfindung in<br />

fünf gleichen Jahresraten auszuzahlen. In diesem<br />

Fall ist der jeweils rückständige Rest mit<br />

einem für Spareinlagen üblichen Zinssatz jährlich<br />

zu verzinsen.<br />

(6) Ausscheidende Gesellschafter können keine<br />

Sicherstellung ihres Auseinandersetzungsguthabens<br />

oder der Abfindung verlangen. Eine<br />

Haftung der übrigen Gesellschafter, insbesondere<br />

des Komplementärs, für die Erfüllung<br />

des Auseinandersetzungsguthabens oder der<br />

Abfindung ist ausgeschlossen.<br />

§ 29<br />

Auflösung der Gesellschaft<br />

(1) Die Gesellschaft kann zum Ende eines jeden<br />

Geschäftsjahres aufgelöst werden. Im Fall einer<br />

Auflösung ist die Gesellschaft durch den<br />

geschäftsführenden Kommanditisten abzuwickeln<br />

und das Gesellschaftsvermögen zu verwerten.<br />

§ 265 Abs. 2, 4 und 5 und § 273 Abs. 4<br />

AktG gelten entsprechend.<br />

(2) Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

wird dazu verwendet, zunächst die<br />

Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber<br />

Drittgläubigern (einschließlich des Geschäftsbesorgers,<br />

der in diesem Fall Anspruch auf Ersatz<br />

seiner nachgewiesenen Auslagen zzgl. etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer sowie<br />

etwaiger Vergütungen bzw. Mehrerlösbeteiligungen<br />

gemäß dem separat abgeschlossenen<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag hat), danach gegenüber<br />

dem Komplementär, dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und dem Treuhandkommanditisten<br />

sowie im Anschluss gegenüber<br />

den Gesellschaftern auszugleichen. Ein verbleibender<br />

Verwertungserlös (Auseinandersetzungsguthaben)<br />

wird im Verhältnis der für<br />

die Gesellschafter geführten Kapitalkonten I<br />

an die Gesellschafter ausgezahlt. Eine Haftung<br />

des Komplementärs für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />

ist in diesem Fall ausgeschlossen.<br />

§ 30<br />

Handelsregistervollmacht und ­kosten<br />

Jeder Kommanditist hat den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten einzeln in der gesetzlichen Form<br />

zu bevollmächtigen, für ihn Anmeldungen zum<br />

Handelsregister vorzunehmen. Dazu hat jeder Kommanditist<br />

der Gesellschaft eine unwiderrufliche,<br />

über den Tod hinaus geltende, von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreiende, notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht zugunsten des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, die diesen zu<br />

allen Anmeldungen zum Handelsregister ermächtigt,<br />

an denen ein Kommanditist mitzuwirken hat,<br />

zur Verfügung zu stellen. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist ist berechtigt, die Verwendung eines<br />

Musters zu verlangen. Jeder Kommanditist hat<br />

die für die Vollmacht, seine Anmeldung zum und<br />

Eintragung ins Handelsregister entstehenden Kosten<br />

zu übernehmen.<br />

Das Gleiche gilt für auf Grund von Rechtsnachfolge<br />

oder Übertragung neu hinzugekommene Kommanditisten.<br />

§ 31<br />

Mitteilungen, Bekanntmachungen und<br />

Zahlungen<br />

Die Gesellschafter bzw. Treugeber haben der Gesellschaft<br />

jeweils schriftlich ihre Anschrift, Faxnummer,<br />

E-Mail-Adresse und Bankverbindung sowie Änderungen<br />

derselben unaufgefordert mitzuteilen.<br />

Mitteilungen und Bekanntmachungen der Gesellschaft<br />

an die letzte gemäß Satz 1 übermittelte Adresse,<br />

Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse des Gesellschafters<br />

gelten als dem Gesellschafter bzw. Treugeber<br />

am nächsten Werktag ordnungsgemäß zugegangen.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, Zahlungsverpflichtungen<br />

gegenüber dem Gesellschafter bzw. Treugeber<br />

durch Zahlung auf die letzte gemäß Satz 1<br />

übermittelte Bankverbindung des Gesellschafters<br />

bzw. Treugebers mit schuldbefreiender Wirkung<br />

zu erfüllen. Wahlweise ist die Gesellschaft auch<br />

berechtigt, vom Gesellschafter bzw. Treugeber<br />

oder einem Rechtsnachfolger die Angabe einer<br />

Bankverbindung (sowie den Nachweis der Berech-<br />

204 205<br />

tigtenstellung) zu verlangen bzw. Zahlungsverpflichtungen<br />

gegenüber dem Gesellschafter bzw.<br />

Treugeber oder einem Rechtsnachfolger im Fall eines<br />

nicht ausreichenden Nachweises durch Hinterlegung<br />

zu erfüllen.<br />

§ 32<br />

Schriftform<br />

(1) Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrags,<br />

einschließlich dieser Bestimmung, bedürfen –<br />

vorbehaltlich Abs. (2) – der Schriftform, soweit<br />

nicht notarielle Form erforderlich ist. Auch eine<br />

von dem Gesellschaftsvertrag abweichende lang<br />

andauernde Übung hat keine Änderung des<br />

Gesellschaftsvertrags zur Folge und begründet<br />

keine über den Gesellschaftsvertrag hinausgehenden<br />

Rechte der Gesellschafter, deren Geschäftsführung<br />

oder einzelner Gesellschafter.<br />

(2) Auf eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrags<br />

selbst sowie mit anderen Verträgen<br />

und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen,<br />

auf die hier Bezug genommen wird –<br />

wird verzichtet. Für die Annahme der Beitrittsvereinbarung<br />

durch die Gesellschaft genügt<br />

die Unterzeichnung durch Faksimile.<br />

§ 33<br />

Salvatorische Klausel, Erfüllungsort,<br />

Gerichtsstand<br />

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags<br />

ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, wird dadurch die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />

berührt. An die Stelle unwirksamer bzw. undurchführbarer<br />

Bestimmungen treten solche<br />

Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise<br />

dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen<br />

oder undurchführbaren Bestimmungen am<br />

nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn<br />

sich bei der Durchführung des Vertrags eine ergänzungsbedürftige<br />

Lücke ergeben sollte.


(2) Erfüllungsort für die Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrags ist der Sitz der Gesellschaft,<br />

soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden<br />

kann. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit dem Gesellschaftsverhältnis, wie<br />

z.B. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beitritt,<br />

Ausscheiden, Rechten und Pflichten von<br />

Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen,<br />

können als Aktiv- oder Passivprozesse von der<br />

Gesellschaft selbst geführt werden.<br />

(3) Die Gesellschafter bzw. Treugeber sind berechtigt,<br />

bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />

mit dem Gesellschaftsvertrag und dem<br />

damit begründeten Gesellschafterverhältnis die<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen<br />

und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren<br />

richtet sich nach den geltenden Regelungen<br />

der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V. Geht eine Beteiligung an der<br />

Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

auf einen neuen Gesellschafter bzw. einen<br />

neuen Treugeber über, so gelten die Regelungen<br />

dieser Schlichtungsvereinbarung<br />

auch für den neuen Gesellschafter bzw. den<br />

neuen Treugeber. Ein ausscheidender Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber soll seinen Rechtsnachfolger<br />

auf das Bestehen dieser Regelung<br />

hinweisen.<br />

§ 34<br />

Datenschutz und Weitergabe von Informationen<br />

Die Gesellschafter bzw. Treugeber erklären sich<br />

mit Beitritt zur Gesellschaft damit einverstanden,<br />

dass die in der Beitrittsvereinbarung des Gesellschafters<br />

bzw. Treugebers mitgeteilten personenbezogenen<br />

Daten sowie weitere personenbezogene<br />

Daten, die zukünftig in unmittelbarem Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung des Gesellschafters erhoben<br />

werden (zusammen „Daten“) durch die Real<br />

I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />

sowie durch die mit der Begründung und<br />

Verwaltung der Beteiligung befassten Personen<br />

(der Vertriebspartner, der Geschäftsbesorger der<br />

Gesellschaft, zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete<br />

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Gesellschaft<br />

und die finanzierenden Kreditinstitute)<br />

ausschließlich zur Begründung und Verwaltung<br />

der Beteiligung des Gesellschafters und zu seiner<br />

Betreuung in EDV-Anlagen gespeichert, verarbeitet<br />

und genutzt und nach Beendigung seiner Beteiligung<br />

gelöscht werden, soweit eine Aufbewahrung<br />

nach gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich<br />

ist. Dies schließt erforderliche Übermittlungen von<br />

Daten an die zuständigen Finanzbehörden (beispielsweise<br />

eine erforderliche Meldung der Beteiligung<br />

nach § 138 Abs. 2 und 3 AO an das Wohnsitzfinanzamt<br />

des Gesellschafters bzw. Treugebers<br />

durch den Steuerberater der Gesellschaft) mit ein.<br />

Die Gesellschafter bzw. Treugeber erklären sich<br />

mit Beitritt zur Gesellschaft damit einverstanden,<br />

dass der vermittelnde Vertriebspartner ihm mitgeteilte<br />

Änderungen bezüglich der Daten des Gesellschafters<br />

bzw. des Treugebers an die Gesellschaft<br />

und den Geschäftsbesorger der Gesellschaft übermittelt.<br />

Für den Fall, dass Beteiligungen an der Gesellschaft<br />

an einer offiziellen Zweitmarktplattform<br />

bzw. einer vergleichbaren Institution angeboten<br />

werden oder angeboten werden sollen, sind der<br />

geschäftsführende Kommanditist und der Geschäftsbesorger<br />

der Gesellschaft berechtigt, anonyme Auskünfte<br />

über die Beteiligung des Gesellschafters zu<br />

erteilen und Informationen über die Gesellschaft<br />

und die Beteiligung an die entsprechenden Stellen<br />

weiterzuleiten.<br />

§ 35<br />

Anwendbares Recht<br />

Dieser Gesellschaftsvertrag und alle mit ihm im<br />

Zusammenhang stehenden Ansprüche, einschließlich<br />

nicht auf vertraglichen Beziehungen beruhende<br />

Ansprüche, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

München, 16.07.2012<br />

Christian Berger als Geschäftsführer<br />

für die CB Beteiligungs GmbH<br />

Geschäftsführender Kommanditist<br />

Gottfried Selmair als Geschäftsführer<br />

für die GS Beteiligungs GmbH<br />

Komplementär<br />

Josef Brandhuber und Jochen Schenk<br />

als Geschäftsführer<br />

für die Bayernfonds Immobiliengesellschaft mbH<br />

Vorkaufsberechtigter<br />

Dr. Rainer Polster<br />

als Geschäftsführer<br />

für die FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH<br />

Kommanditist<br />

206 207


14. Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

zwischen<br />

der in der „Beitrittsvereinbarung“ genannten Person<br />

– im Folgenden „Treugeber“ genannt –<br />

und<br />

der FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft,<br />

Schleißheimer Straße 4, 80333 München<br />

– im Folgenden „Treuhänder“ genannt –<br />

Präambel<br />

Der Treugeber beabsichtigt, sich als Treugeber an<br />

der Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

München Dach KG (im Folgenden „Gesellschaft“) zu<br />

beteiligen.<br />

Die Beteiligung eines <strong>Anleger</strong>s an der Gesellschaft<br />

als Treugeber erfolgt dergestalt, dass der Treuhänder,<br />

der sich als Kommanditist an der Gesellschaft<br />

beteiligt, seinen Kapitalanteil erhöht und dann im<br />

eigenen Namen für Rechnung und im Interesse des<br />

Treugebers einen entsprechenden Anteil an der Gesellschaft<br />

hält. Mit Unterzeichnung der Beitrittsvereinbarung<br />

gibt der Treugeber ein verbindliches Angebot<br />

zum Abschluss des vorliegenden Treuhandvertrags<br />

ab. Dieses Angebot bleibt wirksam, sofern<br />

der Treugeber nicht von dem in der Beitrittsvereinbarung<br />

bezeichneten Widerrufsrecht Gebrauch<br />

macht. Der Treuhandvertrag wird mit dessen Annahme<br />

durch den Treuhänder wirksam. Der Treuhänder<br />

kann das Angebot zum Abschluss des Treuhandvertrags<br />

nach Zulassung des Treuhänders zur<br />

Kapitalerhöhung gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Gesellschaft (im Folgenden „Gesellschaftsvertrag“)<br />

annehmen. Durch die Annahme des Angebots<br />

zum Abschluss des Treuhandvertrags im Rahmen<br />

der Beitrittsvereinbarung durch den Treuhänder<br />

wird die Stellung als Treugeber begründet.<br />

Dem Treugeber ist bekannt, dass von der Gesellschaft<br />

verschiedene Verträge abgeschlossen oder<br />

auf sie übertragen worden sind oder noch abgeschlossen<br />

werden, insbesondere über Gesellschafts-<br />

anteile an Objektgesellschaften, über die mittelbar<br />

Immobilien gehalten werden, und Darlehensverträge<br />

zur Finanzierung dieser Immobilien sowie verschiedene<br />

Dienstleistungs- und Geschäftsbesorgungsverträge,<br />

wie im Verkaufsprospekt der Gesellschaft,<br />

der zur Einwerbung von <strong>Anleger</strong>n<br />

(Treugebern) verwendet wird, beschrieben, und<br />

die Gesellschaft aus solchen Verträgen wirtschaftlich<br />

verpflichtet ist bzw. verpflichtet wird. Hinsichtlich<br />

der bereits abgeschlossenen Verträge wird im<br />

Übrigen auf § 3 Abs. (7) und § 10 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags<br />

der Gesellschaft verwiesen.<br />

§ 1<br />

Treuhandauftrag und Vollmacht<br />

1. Der Treugeber beauftragt und bevollmächtigt<br />

hiermit den Treuhänder, für ihn unter Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

eine Kommanditbeteiligung in Höhe desjenigen<br />

Beteiligungsbetrags zu erwerben und zu<br />

verwalten, der in der Beitrittsvereinbarung<br />

des jeweiligen <strong>Anleger</strong>s angegeben ist.<br />

2. Der Beteiligungsbetrag ohne Agio soll mindestens<br />

15.000 Euro betragen; Beteiligungen<br />

müssen jeweils (ohne Berücksichtigung des<br />

Agios) durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

3. Für das Verhältnis zwischen dem Treuhänder<br />

und dem Treugeber gelten die Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrags entsprechend, soweit<br />

dieser Treuhandvertrag keine abweichenden<br />

Bestimmungen enthält. Klargestellt wird, dass<br />

die Treugeber untereinander keine Innengesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts bilden.<br />

4. Die Treuhandschaft erstreckt sich ausschließlich<br />

auf das Halten und die Verwaltung der Kommanditanteile<br />

gemäß diesem Treuhandvertrag.<br />

Der Treugeber erkennt deshalb an, dass der<br />

Treuhänder nicht verpflichtet ist, die im Beteiligungsprospekt<br />

getroffenen Aussagen auf Übereinstimmung<br />

mit den tatsächlichen Gegebenheiten<br />

zu überprüfen. Insoweit wird auf den<br />

hiermit verbundenen Haftungsausschluss gemäß<br />

§ 13 Abs. 3 dieses Vertrags verwiesen.<br />

5. Der Treuhänder ist darüber hinaus nicht befugt,<br />

für den Treugeber Handlungen vorzunehmen,<br />

die einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz<br />

bedürfen.<br />

6. Der Treugeber erteilt hiermit dem Treuhänder<br />

Vollmacht zu den Rechtsgeschäften und Handlungen,<br />

die zur Vornahme, Durchführung und<br />

Abwicklung der vorgenannten und in diesem<br />

Vertrag geregelten Geschäfte notwendig oder<br />

zweckmäßig sind. Von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB ist der Treuhänder insoweit befreit,<br />

als er als Vertreter aller Treugeber Geschäfte<br />

tätigt und Erklärungen abgibt. Er ist berechtigt,<br />

für einzelne Arten von Geschäften oder in einzelnen<br />

Fällen Untervollmacht zu erteilen. Er<br />

kann durch einen gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

im eigenen Namen und auf<br />

eigene Rechnung Dritten Tätigkeiten der Treuhand<br />

übertragen und ihnen insoweit erforderliche<br />

Bevollmächtigung erteilen; die Verantwortlichkeit<br />

der Treuhandschaft verbleibt in<br />

jedem Fall beim Treuhänder.<br />

§ 2<br />

Auftragsdurchführung<br />

1. Der Treuhänder erwirbt und erhöht seinen Kapitalanteil<br />

nach Maßgabe von § 3 Abs. (3), (5)<br />

sowie § 4 Abs. (2) bis (4) des Gesellschaftsvertrags<br />

und stellt der Gesellschaft den Beteiligungsbetrag<br />

des Treugebers (einschließlich<br />

Agio) als Einlage zur Verfügung.<br />

2. Der Treuhänder hält seine Kommanditbeteiligung<br />

für den Treugeber und die anderen Treugeber<br />

im Sinne des § 5 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags<br />

im Außenverhältnis als einheitlichen<br />

Gesellschaftsanteil. Der Treuhänder ist<br />

berechtigt, die mit dem treuhänderisch gehaltenen<br />

Gesellschaftsanteil verbundenen Rechte<br />

nach Maßgabe dieses Vertrags und des Gesellschaftsvertrags<br />

wahrzunehmen. Er ist berechtigt,<br />

Kommanditbeteiligungen an der Gesellschaft<br />

gleichzeitig für mehrere Treugeber treuhänderisch<br />

zu verwalten. Er tritt nach außen<br />

im eigenen Namen auf und wird als Kommanditist<br />

in das Handelsregister eingetragen. Für<br />

208 209<br />

den Treuhänder wird eine Haftsumme in Höhe<br />

von 100 Euro gemäß § 3 Abs. (9) des Gesellschaftsvertrags<br />

im Handelsregister eingetragen.<br />

Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich<br />

im Auftrag und für Rechnung des<br />

jeweiligen Treugebers, sodass wirtschaftlich<br />

dieser Kommanditist ist.<br />

3. Der Treuhänder ist berechtigt, die Erhöhung<br />

seines Kapitalanteils davon abhängig zu machen,<br />

dass der Treugeber seinen Beteiligungsbetrag<br />

zzgl. 5 Prozent Agio auf das Konto der<br />

Gesellschaft erbracht hat.<br />

§ 3<br />

Treugeberregister und Datenschutz<br />

1. Der Treuhänder führt für alle Treugeber ein<br />

Register mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen<br />

Daten (im Folgenden „Treugeberregister“).<br />

2. Der Treugeber erhält einen Auszug aus dem<br />

Treugeberregister. Ihm obliegt es, alle Änderungen<br />

seiner eingetragenen Daten dem Treuhänder<br />

unverzüglich bekannt zu geben und<br />

auf Verlangen des Treuhänders auf eigene<br />

Kosten durch Vorlage entsprechender Urkunden<br />

(Erbschein, Übertragungsvertrag etc.)<br />

nachzuweisen.<br />

3. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass<br />

die in der Beitrittsvereinbarung des Treugebers<br />

mitgeteilten personenbezogenen Daten<br />

sowie weitere personenbezogene Daten, die<br />

zukünftig in unmittelbarem Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung des Treugebers erhoben<br />

werden (zusammen „Daten“), durch die Gesellschaft,<br />

den Treuhänder sowie die mit der<br />

Begründung und Verwaltung der Beteiligung<br />

befassten Personen (der Vertriebspartner, der<br />

Geschäftsbesorger der Gesellschaft, zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichtete Steuerberater<br />

und Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft<br />

und die finanzierenden Kreditinstitute) in EDV-<br />

Anlagen gespeichert, verarbeitet und genutzt<br />

werden. Sie werden ausschließlich zur Begründung<br />

und Verwaltung der Beteiligung des Treu-


gebers und zu seiner Betreuung verwendet<br />

und nach Beendigung seiner Beteiligung<br />

gelöscht, soweit eine Aufbewahrung nach gesetzlichen<br />

Vorschriften nicht erforderlich ist.<br />

Dies schließt auch erforderliche Übermittlungen<br />

von Daten an die zuständigen Finanzbehörden<br />

(beispielsweise eine erforderliche Meldung der<br />

Beteiligung nach § 138 Abs. 2 und 3 AO an das<br />

Wohnsitzfinanzamt des Treugebers durch den<br />

Steuerberater der Gesellschaft) ein. Der Treugeber<br />

erklärt sich damit einverstanden, dass<br />

der vermittelnde Vertriebspartner ihm mitgeteilte<br />

Änderungen bezüglich der Daten des Treugebers<br />

an den Treuhänder und an die Gesellschaft<br />

und den Geschäftsbesorger der Fondsgesellschaft<br />

übermittelt. Der Treugeber hat keinen<br />

Anspruch auf Bekanntgabe der Daten anderer<br />

Treugeber.<br />

§ 4<br />

Pflichten des Treugebers<br />

1. Der Treugeber trägt im Innenverhältnis entsprechend<br />

seinem Beteiligungsbetrag alle Rechte<br />

und Pflichten des Treuhänders aus dem Gesellschaftsvertrag,<br />

mit Ausnahme der dort speziell<br />

im Hinblick auf den Treuhänder (Treuhandkommanditist)<br />

vorgesehenen Rechte und Pflichten<br />

(z.B. Aufnahme weiterer Kommanditisten, Kapitalerhöhung).<br />

2. Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen<br />

Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang<br />

mit Erwerb und Halten der treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligung stehen. Dies<br />

gilt auch für die gesetzliche Haftung der Kommanditisten<br />

gemäß §§ 171 ff. HGB. Der Treugeber<br />

haftet nicht für die Erfüllung der Verbindlichkeiten<br />

anderer Treugeber.<br />

3. Der Treugeber ist verpflichtet, den von ihm<br />

übernommenen Beteiligungsbetrag zzgl. Agio<br />

gemäß den Bedingungen der Beitrittsvereinbarung<br />

zu erbringen.<br />

4. Über die Verpflichtung zur Leistung des in der<br />

Beitrittsvereinbarung vereinbarten Beteiligungs-<br />

betrags zzgl. 5 Prozent Agio hinaus übernehmen<br />

die Treugeber keine weiteren Zahlungs-<br />

oder Nachschusspflichten.<br />

5. Der Treuhänder ist zum Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung<br />

und diesem Vertrag berechtigt,<br />

wenn der Treugeber seiner Verpflichtung<br />

zur Einzahlung des Beteiligungsbetrags gemäß<br />

Abs. 3 nicht oder nicht vollständig nachkommt.<br />

Stattdessen kann die Gesellschaft, vertreten<br />

durch den geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

den Beteiligungsbetrag unter Beachtung<br />

von § 1 Abs. 2 auf den Betrag der geleisteten<br />

Zahlung abzüglich 5 Prozent Agio herabsetzen.<br />

Für Schadenersatzansprüche, die Erhebung<br />

einer Schadenpauschale und Verzugszinsen<br />

durch die Gesellschaft gegen den/vom Treugeber<br />

gilt § 7 Abs. (3) bis (6) des Gesellschaftsvertrags.<br />

6. Der Treugeber hat sich gegenüber dem Treuhänder<br />

durch Übersendung einer Kopie seines<br />

gültigen Reisepasses oder Personalausweises<br />

zu identifizieren; bei juristischen Personen,<br />

Personengesellschaften oder Stiftungen erfolgt<br />

die Identifikation durch einen Handels- oder<br />

Stiftungsregisterauszug und die Übersendung<br />

jeweils einer Kopie des gültigen Reisepasses<br />

oder Personalausweises der vertretungsberechtigten<br />

Personen. Insbesondere ist der Treugeber<br />

verpflichtet, dem Treuhänder diejenigen<br />

Informationen zur Verfügung zu stellen, die<br />

dieser zur Erfüllung etwaiger sich aus dem Geldwäschegesetz<br />

ergebender Verpflichtungen<br />

benötigt.<br />

§ 5<br />

Rechte des Treugebers<br />

1. Der Treuhänder tritt hiermit seine Ansprüche<br />

aus dem für den Treugeber treuhänderisch<br />

gehaltenen Kapitalanteil auf den festgestellten<br />

Gewinn, die beschlossenen Entnahmen oder<br />

vorläufige Entnahmen gemäß § 20 Abs. 4 des<br />

Gesellschaftsvertrages sowie dasjenige, was<br />

ihm im Fall seines Ausscheidens oder der Beendigung<br />

der Gesellschaft zusteht, an den<br />

Treugeber ab. Die Abtretung steht unter der<br />

aufschiebenden Bedingung des vollständigen<br />

Eingangs des Beteiligungsbetrags nebst Agio<br />

auf dem Konto der Gesellschaft. Der Treugeber<br />

nimmt diese Abtretung hiermit an. Der<br />

Treuhänder bleibt ermächtigt, die an den<br />

Treugeber abgetretenen Ansprüche im eigenen<br />

Namen einzuziehen.<br />

2. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

über sein Vermögen tritt der Treuhänder<br />

hiermit den treuhänderisch gehaltenen<br />

Kapitalanteil an den Treugeber in der Höhe des<br />

von diesem übernommenen Beteiligungsbetrags<br />

ab. Der Treugeber nimmt diese Abtretung<br />

hiermit an. Die Abtretung des Kapitalanteils<br />

ist im Außenverhältnis aufschiebend bedingt<br />

durch die Eintragung des Treugebers in das<br />

Handelsregister. Entsprechendes gilt, wenn<br />

die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt<br />

wird oder von Privatgläubigern des Treuhänders<br />

Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />

in den Kapitalanteil durchgeführt<br />

werden oder der Treuhandvertrag sonst aus<br />

wichtigem Grund endet, der nicht vom Treugeber<br />

zu vertreten ist.<br />

3. Werden an den Treuhänder Entnahmen ausbezahlt,<br />

während der handelsrechtliche Buchwert<br />

des Kapitalanteils durch Verluste oder Entnahmen<br />

unter den Betrag der im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme herabgemindert ist<br />

oder wird, lebt die Freistellungspflicht des Treugebers<br />

gegenüber dem Treuhänder gemäß § 4<br />

Abs. 2 in dem Umfang wieder auf, wie die Haftung<br />

des Treuhänders gemäß § 172 Abs. 4 HGB<br />

wiederauflebt. Die Freistellungsverpflichtung<br />

entfällt jeweils anteilig auf die einzelnen Treugeber<br />

im Verhältnis ihrer jeweiligen Beteiligungsbeträge.<br />

4. Der Treuhänder nimmt die Gesellschaftsrechte<br />

und Pflichten im Interesse des Treugebers und<br />

unter Beachtung seiner Treuepflicht gegenüber<br />

den übrigen Gesellschaftern und Treugebern<br />

wahr, soweit der Treugeber nicht gemäß Abs.<br />

5 und 6 unmittelbar handelt. Der Treuhänder<br />

ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen<br />

210 211<br />

oder sich zur Ausführung der ihm übertragenen<br />

Aufgaben geeigneter Erfüllungsgehilfen<br />

zu bedienen.<br />

5. Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />

und an sonstigen Gesellschafterbeschlüssen<br />

(schriftliches Umlaufverfahren)<br />

teilzunehmen. Der Treuhänder wird<br />

dem Treugeber unverzüglich die Einladung zur<br />

Gesellschafterversammlung nebst Anlagen<br />

übersenden. Entsprechendes gilt für schriftliche<br />

Abstimmungen.<br />

6. Der Treuhänder erteilt hiermit dem Treugeber<br />

Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts aus<br />

dem für ihn treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil<br />

und der ihm aus diesem Kapitalanteil<br />

zustehenden Kontroll- und Widerspruchsrechte<br />

eines Kommanditisten. Diese Vollmacht kann<br />

nur aus wichtigem Grund widerrufen werden.<br />

7. Für den Fall, dass der Treugeber sein Stimmrecht<br />

nicht selbst oder durch einen Dritten<br />

wahrnimmt, weist er den Treuhänder hiermit<br />

an, das auf ihn entfallende Stimmrecht entsprechend<br />

den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft auszuüben,<br />

sofern er dem Treuhänder nicht für den Einzelfall<br />

vorher eine andere Weisung erteilt.<br />

Beim Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

über Nachschüsse in die Gesellschaft<br />

(§ 15 Abs. (3) des Gesellschaftsvertrags) und/<br />

oder Kapitalerhöhungen der Gesellschaft wird<br />

sich der Treuhänder einer Stimmabgabe für<br />

den Treugeber enthalten, sofern der Treugeber<br />

keine Weisung hinsichtlich der Stimmabgabe<br />

erteilt hat. Der Treugeber erhält von dem<br />

Treuhänder die Niederschriften über die Gesellschafterbeschlüsse.<br />

§ 6<br />

Rechnungslegung, Berichtspflicht,<br />

Informationsrechte<br />

1. Der Treuhänder ist verpflichtet, für jeden Treugeber<br />

Konten entsprechend den in § 6 des<br />

Gesellschaftsvertrags vorgesehenen Konten<br />

zu führen. Die Treuhandbuchhaltung ist zu


sammen mit dem Jahresabschluss von dem<br />

Abschlussprüfer zu prüfen, sofern gemäß § 18<br />

Abs. (3) des Gesellschaftsvertrags eine solche<br />

Prüfung stattfindet.<br />

2. Von der Verpflichtung nach Abs. 1 ist der Treuhänder<br />

befreit, wenn die Gesellschaft die Treuhandbuchhaltung<br />

in ihre Finanzbuchhaltung<br />

integriert.<br />

3. Der Treuhänder hat den Treugeber über alle<br />

wesentlichen Geschäftsvorfälle zu unterrichten.<br />

Im Übrigen erhält der Treugeber jährlich<br />

den Geschäftsbericht der Gesellschaft.<br />

4. Der Treuhänder ermöglicht dem Treugeber, die<br />

Rechte nach § 166 HGB gegenüber der Gesellschaft<br />

wahrzunehmen.<br />

§ 7<br />

Treuhandvermögen<br />

1. Der Treuhänder hält und verwaltet das Treuhandvermögen<br />

getrennt von seinem sonstigen<br />

Vermögen.<br />

2. Der Treugeber ist entsprechend seinem Beteiligungsbetrag<br />

am Kapitalanteil des Treuhänders<br />

beteiligt. Die Kapitaleinlage wird auf dem<br />

Kapitalkonto I geführt. Die Kapitaleinlage (Kapitalkonto<br />

I) ist maßgebend für das Stimmrecht<br />

sowie – vorbehaltlich des § 19 Abs. (1), (2) und<br />

§ 20 Abs. (2) und (3) des Gesellschaftsvertrags –<br />

für die Ergebnisverteilung, das Entnahmerecht<br />

und die Beteiligung am Vermögen und am<br />

Auseinandersetzungsguthaben.<br />

3. Entnahmen und sonstige Auszahlungen stehen<br />

dem jeweils zum Zeitpunkt der Ausschüttungen<br />

im Treugeberregister eingetragenen Treugeber<br />

zu. § 5 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags bleibt<br />

unberührt.<br />

§ 8<br />

Verfügung des Treugebers<br />

1. Seine Stellung als Vertragspartei des Treuhandvertrags<br />

kann der Treugeber nur mit schriftli-<br />

cher Zustimmung des Treuhänders und allen<br />

Rechten und Pflichten mit Wirkung zum Ablauf<br />

des 31.12. bzw. zum Beginn des 01.01.<br />

eines Jahres auf Dritte übertragen, sofern die<br />

Voraussetzungen gemäß dem Gesellschaftsvertrag,<br />

insbesondere gemäß § 23 Abs. (1) des<br />

Gesellschaftsvertrags gewahrt sind. Teilübertragungen<br />

sind zulässig, wenn die Anforderungen<br />

von vorstehendem Satz 1, § 1 Abs. 2<br />

und von § 8 Abs. 2 dieses Vertrags sowie die<br />

diesbezüglichen Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />

gewahrt bleiben.<br />

2. Bei jeder Übertragung gemäß Abs. 1 werden<br />

alle Konten im Sinne von § 6 Abs. 1 dieses<br />

Vertrages unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

Der Übergang einzelner Rechte und<br />

Pflichten hinsichtlich nur einzelner Treugeberkonten<br />

ist nicht möglich.<br />

§ 9<br />

Beendigung des Treuhandvertrags<br />

1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen. Der Treugeber kann den<br />

Treuhandvertrag kündigen, indem er seine<br />

Beteiligung gemäß § 5 Abs. (4) des Gesellschaftsvertrags<br />

in eine Direktbeteiligung umwandelt.<br />

Darüber hinaus kann der Treugeber<br />

den Treuhandvertrag ordentlich erstmals zum<br />

31.12.2030 mit einer Frist von sechs Monaten<br />

kündigen, danach mit gleicher Frist jeweils zum<br />

Ende eines Geschäftsjahres der Gesellschaft.<br />

Im Übrigen kann der Treuhandvertrag aus wichtigem<br />

Grund gekündigt werden. Die Kündigung<br />

des Treuhandvertrags hat schriftlich zu erfolgen.<br />

2. Darüber hinaus endet der Treuhandvertrag,<br />

wenn<br />

a) der Treuhänder von diesem Vertrag zurücktritt<br />

(§ 4 Abs. 5, § 12 dieses Vertrags);<br />

b) der Treuhänder ohne einen Nachfolger aus<br />

der Gesellschaft ausscheidet (§ 11 dieses<br />

Vertrags);<br />

c) der Treuhänder gegenüber dem Treugeber<br />

schriftlich feststellt, dass in der Person des<br />

Treugebers ein Grund vorliegt, aufgrund<br />

dessen ein Gesellschafter gemäß § 26 Abs.<br />

(1) lit. b) bis g), Abs. (2) des Gesellschaftsvertrags<br />

aus der Gesellschaft ausscheidet.<br />

3. Die Beendigung des Treuhandvertrags löst gemäß<br />

§ 27 des Gesellschaftsvertrags die Herabsetzung<br />

des Kapitalanteils des Treuhänders entsprechend<br />

dem Beteiligungsbetrag des<br />

Treugebers und somit die Aufgabe der von<br />

dem Treuhänder für den Treugeber gehaltenen<br />

Beteiligung an der Gesellschaft aus. Für Ansprüche<br />

des Treugebers gegenüber dem Treuhänder<br />

gilt § 28 des Gesellschaftsvertrags<br />

entsprechend. Außer bei Beendigung des<br />

Treuhandvertrags gemäß Abs. 2 lit. c) kann<br />

der Treugeber vom Treuhänder statt der Kapitalherabsetzung<br />

die Übertragung des treuhänderisch<br />

gehaltenen Kapitalanteils auf sich<br />

oder eine von ihm benannte dritte Person verlangen.<br />

Auf Verlangen des Treuhänders ist der<br />

Treugeber verpflichtet, den Kapitalanteil zu<br />

übernehmen.<br />

§ 10<br />

Tod eines Treugebers<br />

Verstirbt ein Treugeber, wird der Treuhandvertrag<br />

mit seinen Erben oder mit einem seiner Erben fortgesetzt.<br />

Der Treuhänder ist berechtigt, den Übergang<br />

des Treuhandanteils entsprechend § 24 Abs.<br />

(2) des Gesellschaftsvertrags zu untersagen. In diesem<br />

Fall endet der Treuhandvertrag.<br />

Für die Übertragung von Beteiligungen an der Gesellschaft<br />

im Rahmen einer Auseinandersetzung der<br />

Erbengemeinschaft ist allerdings die Zustimmung<br />

gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrags erforderlich,<br />

wenn diese Auseinandersetzung zur Folge hat, dass<br />

eine Beteiligung nicht entsprechend den Erbquoten<br />

der Erben direkt übergeht. Die §§ 24 und 27 des Gesellschaftsvertrags<br />

gelten im Übrigen entsprechend.<br />

§ 11<br />

Ausscheiden des Treuhänders<br />

1. Scheidet der Treuhänder aus der Gesellschaft<br />

aus, kann diese gemäß § 26 Abs. (2) und (3) des<br />

Gesellschaftsvertrags mit einem neuen Treu-<br />

212 213<br />

händer fortgesetzt werden. Wird kein neuer<br />

Treuhänder bestellt, so gilt § 9 Abs. 2 lit. b).<br />

2. Wird gemäß § 15 Abs. (1) lit. h) und § 26 Abs.<br />

(3) des Gesellschaftsvertrags ein neuer Treuhänder<br />

bestellt, hat der Treugeber mit diesem<br />

den Treuhandvertrag nach Maßgabe des diesbezüglichen<br />

Gesellschafterbeschlusses fortzuführen;<br />

das Recht des Treugebers zur Kündigung<br />

des Treuhandvertrags und Wechsel in die<br />

Stellung als Kommanditist der Gesellschaft gemäß<br />

§ 9 Abs. 1 dieses Vertrags bleibt unberührt.<br />

§ 12<br />

Rücktritt des Treuhänders<br />

1. Der Treuhänder ist berechtigt, von der Beitrittsvereinbarung<br />

und diesem Vertrag zurückzutreten,<br />

wenn<br />

a) sich herausstellt, dass die geplante Beteiligung<br />

aus Gründen, die er nicht zu vertreten<br />

hat, undurchführbar ist oder wird;<br />

b) es dem Treuhänder wegen Überzeichnung<br />

des in § 4 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags<br />

vorgesehenen Gesellschaftskapitals nicht<br />

mehr möglich ist, seinen Kapitalanteil zur<br />

Übernahme weiterer treuhänderischer Beteiligungen<br />

zu erhöhen;<br />

c) sich herausstellt, dass Angaben des Treugebers<br />

in der Beitrittsvereinbarung unzutreffend<br />

waren.<br />

2. § 4 dieses Vertrags bleibt unberührt.<br />

§ 13<br />

Haftung des Treuhänders<br />

1. Der Treuhänder hat seine Pflichten mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen.<br />

Die Haftung des Treuhänders ist auf Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Schäden<br />

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit oder bei Verletzung einer<br />

vertragswesentlichen Pflicht in einer den Vertragszweck<br />

gefährdenden Weise (Kardinalspflicht).<br />

Dies gilt auch in dem Fall, dass der


Treuhänder Aufgaben an Dritte überträgt. Der<br />

Treuhänder haftet, soweit er seine Aufgaben<br />

oder Teile davon an Dritte überträgt, für deren<br />

Verschulden wie für eigenes Verschulden.<br />

2. Der Treuhänder haftet nicht für weitergehende<br />

Ansprüche, insbesondere für die vom Treugeber<br />

verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Ziele, oder dafür, dass der geschäftsführende<br />

Kommanditist, der gegebenenfalls gewählte<br />

Beirat oder die Vertragspartner der Gesellschaft<br />

die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß<br />

erfüllen.<br />

3. Der Treuhänder hat nicht an der Konzeption<br />

und Erstellung des Beteiligungsprospekts, welcher<br />

der Beitrittsvereinbarung mit dem Treugeber<br />

zu Grunde liegt, mitgewirkt und insbesondere<br />

nicht die darin getroffenen Aussagen auf<br />

ihre Übereinstimmung mit den tatsächlichen<br />

Gegebenheiten überprüft. Der Treugeber erkennt<br />

in diesem Zusammenhang an, dass der<br />

Treuhänder zu einer solchen Prüfung auch nicht<br />

verpflichtet war. Eine Haftung des Treuhänders<br />

für etwaige Prospektmängel sowie im Zusammenhang<br />

mit dem Vertrieb der Kommanditanteile<br />

ist ausgeschlossen.<br />

4. Der Anspruch auf Schadenersatz – gleich aus<br />

welchem Rechtsgrund – verjährt in drei Jahren<br />

gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem<br />

der Anspruch entstanden ist und der Treugeber<br />

von den Umständen, die den Anspruch begründen,<br />

und der Person des Schuldners Kenntnis<br />

erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit<br />

erlangen müsste. Unabhängig von der Kenntnis<br />

bzw. grob fahrlässigen Unkenntnis verjährt<br />

der Anspruch bei vorsätzlichen Handlungen<br />

spätestens nach Ablauf von zehn Jahren, im<br />

Übrigen spätestens nach Ablauf von fünf Jahren<br />

nach der Entstehung des Anspruchs.<br />

5. Der Treugeber hat seine Ansprüche innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach<br />

Kenntniserlangung gegenüber dem Treuhänder<br />

schriftlich geltend zu machen. Eine Fristversäumnis<br />

führt zum Verlust der Ansprüche.<br />

§ 14<br />

Vergütung des Treuhänders<br />

1. Der Treuhänder erhält für die mit der Treuhandschaft<br />

für sämtliche Treugeber verbundenen<br />

Tätigkeiten ab dem Jahr 2012 eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von insgesamt 16.000 Euro jeweils<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils<br />

gültiger Höhe. Die Vergütung erhöht sich ab<br />

dem 01.01.2013 jährlich um 2,00 Prozent.<br />

2. Die Vergütung ist spätestens am 31.12. eines jeden<br />

Jahres gegen Ausfertigung einer Rechnung<br />

zur Zahlung fällig, erstmals am 31.12.2012.<br />

3. Die Vergütung, ebenso wie die nachgewiesenen<br />

angemessenen Reisekosten sowie die Kosten,<br />

die dem Treuhänder für drucktechnische Anfertigungen<br />

und den Versand der für die Treugeber<br />

bestimmten Unterlagen im Zusammenhang<br />

mit Gesellschafterversammlungen und<br />

schriftlichen Gesellschafterabstimmungen entstehen,<br />

sind Kosten der Gesellschaft und werden<br />

von dieser an den Treuhänder gezahlt.<br />

§ 15<br />

Sonderwerbungskosten<br />

1. Der Treugeber kann Sonderwerbungskosten<br />

(persönlich getragene Kosten im Zusammenhang<br />

mit seiner Beteiligung) nicht bei seiner<br />

persönlichen Einkommensteuererklärung, sondern<br />

ausschließlich im Rahmen der gesonderten<br />

und einheitlichen Feststellung der Einkünfte<br />

der Gesellschaft geltend machen (§§ 179, 180<br />

Abgabenordnung).<br />

2. Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, den Treugeber<br />

zum Nachweis der Sonderwerbungskosten<br />

gesondert aufzufordern. Bezüglich der Geltendmachung<br />

von Sonderwerbungskosten gilt<br />

§ 19 Abs. (5) und (6) des Gesellschaftsvertrags.<br />

Der Abs. 1 und vorstehende Sätze von Abs. 2<br />

gelten entsprechend für Sonderbetriebsvermögen<br />

und ggf. Sonderbetriebsausgaben.<br />

§ 16<br />

Schriftform<br />

1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrags,<br />

einschließlich dieser Bestimmung, bedürfen –<br />

vorbehaltlich Abs. 2 – der Schriftform, soweit<br />

nicht notarielle Form erforderlich ist.<br />

2. Auf eine feste Verbindung dieses Treuhandvertrags<br />

selbst sowie mit anderen Verträgen und<br />

Erklärungen – insbesondere auch mit solchen,<br />

auf die hier Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />

Für die Annahme des Treuhandvertrags/<br />

der Beitrittsvereinbarung durch den Treuhänder<br />

genügt die Unterzeichnung durch Faksimile.<br />

§ 17<br />

Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand,Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags<br />

ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, wird dadurch die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />

berührt. An die Stelle unwirksamer bzw. undurchführbarer<br />

Bestimmungen treten solche<br />

Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise<br />

dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen<br />

oder undurchführbaren Bestimmungen<br />

am nächsten kommen. Entsprechendes gilt,<br />

wenn sich bei der Durchführung des Vertrags<br />

eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben<br />

sollte.<br />

2. Erfüllungsort für die Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrags ist der Sitz des Treuhänders,<br />

soweit dies rechtlich zulässig vereinbart<br />

werden kann.<br />

3. Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten<br />

aus oder im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag<br />

und diesem Treuhandvertrag<br />

und dem damit begründeten Gesellschafts- und<br />

Vertragsverhältnis die Ombudsstelle Geschlosse-<br />

214 215<br />

ne Fonds e.V. anzurufen und gegen die Gesellschaft<br />

oder den Treuhänder ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren<br />

richtet sich nach den geltenden Regelungen der<br />

Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V. Geht eine treuhändisch gehaltene<br />

Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft im<br />

Wege der Sonderrechtsnachfolge auf einen<br />

neuen Treugeber über, überträgt der Verkäufer<br />

seine Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag,<br />

der mit dem Treuhänder besteht, so<br />

dass die Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung<br />

auch für den neuen Treugeber gelten.<br />

Ein ausscheidender Treugeber soll seinen<br />

Rechtsnachfolger auf das Bestehen dieser Regelung<br />

hinweisen.<br />

§ 18<br />

Anwendbares Recht<br />

Dieser Treuhandvertrag unterliegt dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland.<br />

FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Dr. Rainer Polster<br />

Geschäftsführer<br />

Treugeber<br />

Datum<br />

(Annahme des Angebots des <strong>Anleger</strong>s durch den<br />

Treuhänder)


15. Abwicklungshinweise<br />

Die Beitrittsvereinbarung erhalten Sie von Ihrem<br />

Anlageberater/Vermittler.<br />

Wenn Sie sich entschlossen haben, der Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. München Dach<br />

KG mittelbar über den Treuhandkommanditisten beizutreten,<br />

reichen Sie bitte die vollständig ausgefüllte<br />

und rechtsverbindlich unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />

bei Ihrem Anlageberater/Vermittler ein<br />

oder senden Sie diese an die<br />

Real I.S. AG<br />

Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />

Investorenservice<br />

Innere Wiener Straße 17<br />

81667 München<br />

Die Real I.S. hält den Verkaufsprospekt und das Vermögensanlagen-Informationsblatt<br />

sowie zukünftig<br />

des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses und<br />

des Lageberichts der Fondsgesellschaft (bis zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Fondsgesellschaft<br />

noch keinen Jahresabschluss veröffentlicht<br />

oder einen Lagebericht erstellt) zur kostenlosen<br />

Ausgabe bereit und nimmt gemäß dem<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag die Beitrittsvereinbarungen<br />

und sonstige Willenserklärungen der <strong>Anleger</strong><br />

entgegen.<br />

15.1 Bei Fernabsatzverträgen<br />

Sollten Sie sich im Rahmen eines Fernabsatzvertrags<br />

zum mittelbaren Beitritt zur Bayernfonds Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. München Dach KG entschlossen<br />

haben, hat/wird Ihnen Ihr Anlageberater/<br />

Vermittler eine Beitrittsvereinbarung für Fernabsatzverträge<br />

gesondert zukommen lassen. Diese ist auf<br />

die Besonderheiten von Fernabsatzverträgen zugeschnitten<br />

und enthält alle Informationen, die gemäß<br />

§ 312c BGB (i. V. m. Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1<br />

und 2 EGBGB) dem <strong>Anleger</strong> zur Verfügung gestellt<br />

werden müssen.<br />

Um einen Fernabsatzvertrag handelt es sich insbesondere,<br />

wenn der Treuhandvertrag mit einem Verbraucher<br />

ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln<br />

(z.B. Brief, Telefon, Fax,<br />

E-Mail) zustande kommt, es sei denn, dass der Vertragsschluss<br />

nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz<br />

organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems<br />

erfolgt.<br />

Ob Sie im Rahmen eines Fernabsatzvertrags der<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

München Dach KG beizutreten beabsichtigen, teilt<br />

Ihnen Ihr Anlageberater/Vermittler mit.<br />

Reichen Sie bitte im Rahmen eines Fernabsatzvertrags<br />

ausschließlich die vollständig ausgefüllte und<br />

rechtsverbindlich unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />

für Fernabsatzverträge bei Ihrem Anlageberater/Vermittler<br />

ein oder senden Sie diese an die<br />

Real I.S. an die oben genannte Anschrift.<br />

15.2 Allgemeines<br />

Die von Ihnen unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />

stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss<br />

eines Treuhandvertrags und dadurch zur mittelbaren<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Treugeber<br />

dar. Sie beteiligen sich zunächst mittelbar<br />

über den Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft.<br />

Die Beteiligung erfolgt auf der Grundlage<br />

der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der<br />

Fondsgesellschaft (Details siehe Tz. 13), des Treuhandvertrags<br />

(Details siehe Tz. 14) sowie der Beitrittsvereinbarung.<br />

Die Beteiligung als Treugeber<br />

erfolgt nach Annahme des Angebots zum Abschluss<br />

eines Treuhandvertrags durch den Treuhandkommanditisten.<br />

Ein gegengezeichnetes Exemplar der Beitrittsvereinbarung<br />

wird Ihnen zurückgesandt. Die Beitrittsvereinbarungen<br />

werden in der Reihenfolge ihres zeitlichen<br />

Eingangs registriert und angenommen, sofern<br />

freies Zeichnungskapital zur Verfügung steht.<br />

15.3 Wichtige Hinweise<br />

Das Beteiligungsangebot ist auf <strong>Anleger</strong> zugeschnitten,<br />

die natürliche Personen mit ausschließlichem<br />

Wohnsitz in Deutschland sind, ihre Anteile im Privatvermögen<br />

halten und diese nicht fremdfinanzieren.<br />

Es können sich jedoch natürliche oder juristische<br />

Personen im Rahmen der Kapitalerhöhungen gemäß<br />

§ 4 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />

über den Treuhandkommanditisten als Treugeber<br />

beteiligen. Der geschäftsführende Kommanditist<br />

hat jedoch freies Ermessen, Beitrittsangebote nicht<br />

anzunehmen und Kapitalerhöhungen nicht vorzunehmen.<br />

Eine Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen<br />

Rechts, Gemeinschaften und Ehepaaren in der Form<br />

einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. Gemeinschaft<br />

ist sowohl für Kommanditisten als auch für<br />

Treugeber ausgeschlossen.<br />

Personen, die (i) Staatsangehörige der USA sind,<br />

(ii) Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und<br />

Arbeitsgenehmigung der USA („Green Card“) sind,<br />

(iii) ihren gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz oder<br />

Sitz in den USA haben und/oder (iv) die Beteiligung<br />

für eine Vermögensmasse mit Sitz in den USA eingehen<br />

oder einer solchen anbieten, sollen nicht<br />

Kommanditisten der Gesellschaft oder Treugeber<br />

sein. Anlässlich der Aufnahme und auf Verlangen<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten haben Gesellschafter<br />

und Treugeber zu versichern und nachzuweisen,<br />

dass keine der im vorstehenden Satz genannten<br />

Bedingungen vorliegt. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist kann im Einzelfall Ausnahmen<br />

von den Regelungen in diesem Absatz zulassen.<br />

Die <strong>Anleger</strong> sind verpflichtet, der Fondsgesellschaft<br />

erforderliche Unterlagen, die sich aus den Verpflichtungen<br />

des Geldwäschegesetzes ergeben, zu überlassen,<br />

vgl. hierzu § 3 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft. Eine Beteiligung kann<br />

daher nur erfolgen, wenn alle Beitrittsunterlagen<br />

vollständig vorliegen.<br />

216 217<br />

15.4 Zahlungsweise und ­termin<br />

Der gesamte Beteiligungsbetrag zzgl. 5 Prozent Agio<br />

ist in Euro vollständig und ohne Abzug sowie kosten-<br />

und spesenfrei für die Fondsgesellschaft in der<br />

in der Beitrittsvereinbarung festgelegten Weise zu<br />

erbringen. Der Beteiligungsbetrag zzgl. 5 Prozent<br />

Agio ist vollständig von einem Bankkonto zu zahlen,<br />

das in einem Mitgliedsstaat der Europäischen<br />

Gemeinschaft geführt wird. Andernfalls kann die<br />

Zahlung zurückgewiesen werden. Sie gilt im Fall<br />

einer Zahlung von einem anderen als den vorstehend<br />

genannten Konten als nicht geleistet.<br />

Der gesamte Beteiligungsbetrag und das Agio in<br />

Höhe von 5 Prozent hierauf sind zum 20. des auf<br />

die Zeichnung folgenden Monats bzw., sofern dies<br />

kein Bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden Bankarbeitstag<br />

zu erbringen.<br />

Die Fondsgesellschaft als Zahlstelle führt bestimmungsgemäß<br />

Zahlungen an die <strong>Anleger</strong> aus.<br />

Die Kontoverbindung der Fondsgesellschaft lautet<br />

wie folgt:<br />

Kontoinhaber:<br />

Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

München Dach KG<br />

Konto-Nr. 40/4251267<br />

Bank: Bayerische Landesbank (BayernLB)<br />

BLZ 700 500 00<br />

Bitte nicht auf das Konto der Fondsgesellschaft<br />

überweisen. Der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio ist<br />

in der in der Beitrittsvereinbarung festgelegten<br />

Weise im Rahmen des Lastschrifteinzugsverfahrens<br />

zu erbringen.


15.5 Ausschüttungen/Entnahmen<br />

Die <strong>Anleger</strong> sind nach dem Gesellschaftsvertrag der<br />

Fondsgesellschaft ab dem Ersten des Folgemonats<br />

der vertragsgemäßen Einzahlung des Beteiligungsbetrags<br />

zzgl. 5 Prozent Agio anteilig entnahmeberechtigt.<br />

Voraussetzung für die Entnahmeberechtigung<br />

ist, dass die Kapitaleinlage (nebst Agio) vollständig<br />

erbracht wurde.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen gemäß der<br />

Prognoserechnung voraussichtlich zum 30.06. eines<br />

Jahres für das vorangegangene Geschäftsjahr;<br />

erstmalig zum 30.06.2013 (Details hierzu siehe in<br />

§ 20 des in Tz. 13 abgedruckten Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft).<br />

15.6 Beteiligungshöhe<br />

Der Beteiligungsbetrag jedes künftig beitretenden<br />

<strong>Anleger</strong>s soll mindestens 15.000 Euro betragen;<br />

höhere Beteiligungsbeträge müssen durch 1.000<br />

ohne Rest teilbar sein, die <strong>Anleger</strong> haben den Nominalbetrag<br />

der übernommenen Kapitaleinlage<br />

(Beteiligungsbetrag) als Erwerbspreis zu zahlen.<br />

Zusätzlich zum Erwerbspreis ist ein Agio in Höhe<br />

von 5 Prozent des Beteiligungsbetrags zu zahlen.<br />

15.7 Steuerliche Grundlagen und Sonderwerbungskosten<br />

Einzelheiten zum vorgesehenen steuerlichen Beteiligungskonzept,<br />

insbesondere zu den prognostizierten<br />

steuerlichen Belastungen, siehe unter Tz.<br />

7.2 sowie in Tz. 11. Vor einer Beteiligung sollte ein<br />

<strong>Anleger</strong> sich in jedem Fall steuerlich beraten lassen<br />

und vor allem auch die Hinweise in Tz. 3.4 (ab<br />

Seite 43) zu den steuerlichen Risiken im Rahmen<br />

dieses Beteiligungsangebots vollständig gelesen<br />

und verstanden haben.<br />

15.8 Sonderwerbungskosten<br />

Im Zusammenhang mit der einheitlichen und gesonderten<br />

Feststellung der Einkünfte auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft sind auch die Sonderwerbungskosten<br />

der <strong>Anleger</strong> mit zu berücksichtigen. Diese<br />

können bei der persönlichen Steuererklärung der<br />

<strong>Anleger</strong> nicht mehr berücksichtigt werden. Aus verwaltungstechnischen<br />

Gründen ist vorgesehen, die<br />

<strong>Anleger</strong> nicht zur Mitteilung der Sonderwerbungskosten<br />

aufzufordern. Sofern dem <strong>Anleger</strong> Sonderkosten<br />

entstehen, sind diese der Fondsgesellschaft<br />

unaufgefordert bis spätestens 31.03. eines Jahres für<br />

das vorangegangene Kalenderjahr zusammen mit<br />

den entsprechenden Nachweisen mitzuteilen. Details<br />

hierzu siehe in § 19 des in Tz. 13 abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft.<br />

15.9 Übertragung, Belastung und Teilung von<br />

Anteilen<br />

Die Übertragung von oder sonstige Verfügung<br />

über Gesellschafts- bzw. Treuhandanteile durch<br />

Abtretung, im Wege eines Verkaufs, Schenkung<br />

oder einer sonstigen Vereinbarung setzt die vorherige<br />

Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

voraus, die aus den in § 23 Abs. (1)<br />

des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />

genannten Gründen verweigert werden kann.<br />

Zu den Beschränkungen im Rahmen einer Übertragung,<br />

Belastung oder Teilung von Anteilen sollte<br />

jeder <strong>Anleger</strong> die wichtigen Hinweise in Tz. 3.2.11<br />

auf Seite 36, die Ausführungen in Tz. 10.2.1.13 bei<br />

den rechtlichen Grundlagen des Beteiligungsangebots<br />

sowie in § 23 des in Tz. 13 abgedruckten Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft gelesen<br />

und verstanden haben. Die freie Handelbarkeit der<br />

Vermögensanlage ist durch diese Regelungen eingeschränkt.<br />

Bei einer Übertragung oder Teilung von Gesellschafts-<br />

bzw. Treuhandanteilen gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft ist der jeweilige<br />

<strong>Anleger</strong>, bzw. dessen Rechtsnachfolger, verpflichtet,<br />

die im Zusammenhang mit der Übertragung<br />

oder Teilung seines Gesellschaftsanteils<br />

entstehenden Kosten zu übernehmen. Gemäß dem<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag ist die Real I.S. berechtigt,<br />

für jeden Übertragungs- oder Teilungsvorgang<br />

eine Gebühr für die Umschreibung der Anteile entsprechend<br />

dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis<br />

zu erheben. Für das Jahr 2012 beträgt die Gebühr<br />

250 Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

je Übertragungs- oder Teilungsvorgang.<br />

15.10 Tod eines <strong>Anleger</strong>s<br />

Stirbt ein <strong>Anleger</strong>, geht sein Treuhandanteil direkt<br />

auf seinen Erben bzw. entsprechend der Erbquoten<br />

anteilig auf seine Erben über. Soweit Erben den Treuhandanteil<br />

in Erfüllung eines Vermächtnisses oder<br />

einer Auseinandersetzungsanordnung des Erblassers<br />

ganz oder teilweise übertragen, wird der Begünstigte<br />

neuer Gesellschafter bzw. Treugeber.<br />

War der verstorbene <strong>Anleger</strong> Direktkommanditist<br />

der Gesellschaft, wandelt sich dessen Kommanditanteil<br />

in Treuhandbeteiligungen der Erben, Vermächtnisnehmer<br />

bzw. Begünstigten an der Gesellschaft<br />

über den Treuhandkommanditist (gemäß<br />

den Bestimmungen des § 24 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft).<br />

Liegt in der Person des Erben, des Vermächtnisnehmers<br />

oder des Begünstigten einer Auseinandersetzungsanordnung<br />

ein wichtiger Grund gemäß § 23<br />

Abs. (1) Satz 3 Buchstaben a) bis d) des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft vor, kann der Übergang<br />

der Beteiligung binnen sechs Wochen nach<br />

Vorliegen der erforderlichen Informationen und Dokumente<br />

vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />

durch schriftliche Erklärung untersagt werden. In<br />

218 219<br />

diesem Fall scheidet der Erbe aus der Gesellschaft<br />

aus, bzw. sofern der/die Erbe(n) aus oben genannten<br />

Gründen die Beteiligung nicht auf den Vermächtnisnehmer<br />

bzw. Begünstigten einer Auseinandersetzungsanordnung<br />

übertragen kann/können, bleibt<br />

der Erbe bzw. bleiben die Erben Gesellschafter.<br />

Der Erbfall ist dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erben<br />

bzw. Vermächtnisnehmer müssen sich durch Vorlage<br />

eines Erbscheins oder Erbnachweises entsprechend<br />

§ 35 GBO legitimieren. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer<br />

haben zur Wahrnehmung ihrer<br />

Rechte aus der Beteiligung einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

zu bestellen und dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten die Bestellung schriftlich<br />

unter Angabe von Namen und Adresse des Bestellten<br />

anzuzeigen. Bis zur Klärung des Erbfalls ruhen<br />

die Stimmrechte, und ausstehende Ausschüttungen<br />

werden zurückbehalten. Die Erbunterlagen sind in<br />

deutscher Sprache vorzulegen (anderenfalls gelten<br />

die entsprechenden Bestimmungen des § 24 Abs. 3<br />

des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft).<br />

Erben bzw. Vermächtnisnehmer einer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft sollten beachten, dass die<br />

Beteiligung (jeweils) direkt (und ggf. anteilig) als<br />

Treuhandbeteiligung auf sie übergeht (sog. Sondererbfolge)<br />

und nicht in Erbengemeinschaft gehalten<br />

wird. Weitere Details sind in § 24 des als Tz. 13 abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />

zu entnehmen.<br />

15.11 Widerrufsfrist<br />

Dem <strong>Anleger</strong> steht das Recht zu, binnen einer Frist<br />

von 14 Tagen seine im Rahmen der Beitrittsvereinbarung<br />

abgegebene Willenserklärung zum Abschluss<br />

des Treuhandvertrags und der damit zusammenhängenden<br />

Rechtsgeschäfte ohne Angabe von Gründen<br />

zu widerrufen. Die Einzelheiten der Widerrufsregelung<br />

sind in der Beitrittsvereinbarung dargelegt.


15.12 Datenschutz und Weitergabe von<br />

Infor mationen<br />

Die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der<br />

vom <strong>Anleger</strong> in der Beitrittsvereinbarung mitgeteilten<br />

personenbezogenen Daten sowie weiterer personenbezogener<br />

Daten, die in unmittelbarem Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung erhoben werden,<br />

erfolgt in EDV-Anlagen der Real I.S., des Treuhandkommanditisten,<br />

des Komplementärs und des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />

bzw. ihrer Geschäftsbesorger. Diese Daten<br />

werden ausschließlich für Zwecke der Begründung<br />

und Verwaltung der Beteiligung des <strong>Anleger</strong>s an<br />

der Fondsgesellschaft sowie zur Information des<br />

vermittelnden Vertriebspartners verwendet und<br />

Dritten nur zugänglich gemacht, wenn dies zur Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft und/oder der steuerlichen<br />

Abwicklung erforderlich ist. Die Bestimmungen<br />

der anwendbaren Datenschutzgesetze werden<br />

dabei strikt beachtet. Dies schließt auch erforderliche<br />

Übermittlungen an zuständige Finanzbehörden,<br />

an die Kreditgeber der Fondsgesellschaft, den Geschäftsbesorger<br />

der Fondsgesellschaft sowie die<br />

steuerlichen und rechtlichen Berater und Wirtschaftsprüfer<br />

der Fondsgesellschaft mit ein.<br />

Die <strong>Anleger</strong> erklären sich mit Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />

damit einverstanden, dass der vermittelnde<br />

Vertriebspartner ihm mitgeteilte Änderungen<br />

bezüglich der personenbezogenen Daten<br />

der <strong>Anleger</strong> an die Fondsgesellschaft und den Geschäftsbesorger<br />

der Fondsgesellschaft übermittelt.<br />

Für den Fall, dass Beteiligungen an der Fondsgesellschaft<br />

an einer offiziellen Zweitmarktplattform bzw.<br />

einer vergleichbaren Institution angeboten werden<br />

oder angeboten werden sollen, sind der geschäftsführende<br />

Kommanditist und der Geschäftsbesorger<br />

der Fondsgesellschaft berechtigt, anonyme Auskünfte<br />

über die Beteiligung des <strong>Anleger</strong>s zu erteilen<br />

und Informationen über die Fondsgesellschaft und<br />

die Beteiligung an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten.<br />

16. Prospektverantwortung<br />

und Vollständigkeit<br />

16.1 Schlussbemerkungen<br />

Die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement,<br />

Innere Wiener Straße 17, 81667 München,<br />

ist Anbieter dieses Beteiligungsangebots und<br />

übernimmt gemäß § 3 der Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung vom 16.12.2004, zuletzt<br />

geändert am 06.12.2011, die Verantwortung<br />

für den Inhalt des Verkaufsprospekts insgesamt und<br />

erklärt als Prospektverantwortlicher, dass seines<br />

Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen<br />

Umstände ausgelassen sind. Die im Verkaufsprospekt<br />

gemachten Angaben berücksichtigen die<br />

zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts<br />

maßgebenden rechtlichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse und die zu dieser Zeit gültigen<br />

gesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsrichtlinien<br />

in Deutschland.<br />

Der Anbieter haftet nicht für Abweichungen wegen<br />

künftiger Entwicklungen und Änderungen rechtlicher<br />

und steuerlicher Grundlagen oder für Änderungen<br />

und negative Entwicklungen bei den wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen in Deutschland<br />

bzw. im Ausland, auch bezüglich der Entwicklung<br />

und Veränderung des relevanten Immobilienmarkts<br />

(beispielsweise bei Abweichungen von den prognostizierten<br />

Werten), insbesondere nicht für die<br />

prognostizierten Mieteinnahmen, Veräußerungserlöse<br />

aus dem Verkauf der Anlageobjekte, Zinserträge<br />

und angenommenen Kosten und Aufwendungen<br />

(einschließlich der Kosten im Zusammenhang<br />

mit der Finanzierung des jeweiligen Fondsobjekts<br />

auf Ebene der Objektgesellschaften), die die Basis<br />

für die Prognoserechnung darstellen. Sollten Vertragspartner<br />

der Fondsgesellschaft (bzw. der Objektgesellschaften)<br />

ihren vertraglichen Verpflichtungen,<br />

gleich aus welchem Grund, nicht nachkommen oder<br />

sollten sich (z.B. wegen unterschiedlicher Vertragsauslegung)<br />

Sachverhalte anders darstellen als vom<br />

Anbieter verstanden und daher in diesem Verkaufsprospekt<br />

dargestellt, besteht keine Haftung durch<br />

den Anbieter für Schäden oder Nachteile, die für<br />

die <strong>Anleger</strong> hieraus entstehen. Auch werden der<br />

Eintritt eines bestimmten steuerlichen Ergebnisses<br />

und das steuerliche Konzept dieses Beteiligungsangebots<br />

nicht garantiert. Eine Haftung für Mängel<br />

der Fondsobjekte und sich hieraus ergebende<br />

220 221<br />

Schäden, Kosten oder anderweitige Nachteile der<br />

<strong>Anleger</strong>, gleich aus welchem Grund, wird vom Anbieter<br />

nicht übernommen.<br />

Der Anbieter hat Angaben Dritter in diesem Verkaufsprospekt<br />

jeweils durch Quellenangaben oder<br />

entsprechende Hinweise bzw. Zitate kenntlich gemacht<br />

und im Rahmen des praktisch Möglichen<br />

geprüft. Der Anbieter haftet darüber hinaus nicht<br />

für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben Dritter,<br />

soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Inhalt des<br />

Verkaufsprospekts berücksichtigt nur die aus Sicht<br />

des Anbieters bekannten und erkennbaren Sachverhalte<br />

bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

Verkaufsprospekts.<br />

Der Komplementär, der geschäftsführende Kommanditist,<br />

die Fondsgesellschaft, die finanzierende<br />

Bank, der Treuhänder und ihre verbundenen Unternehmen<br />

haben an der Erstellung der Prospektunterlagen<br />

nicht mitgewirkt. Für die Angaben im<br />

Verkaufsprospekt und den sonstigen Emissionsunterlagen<br />

wird von diesen Gesellschaften und den<br />

für sie handelnden Personen keine Haftung übernommen.<br />

Wenn sich für einen <strong>Anleger</strong> Fragen ergeben, wird<br />

die Real I.S. diese jederzeit beantworten. Verbindlich<br />

sind jedoch nur schriftlich bestätigte Angaben.<br />

Vermittler oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt,<br />

Auskünfte zu erteilen oder Zusagen zu machen,<br />

die von den Aussagen im Verkaufsprospekt<br />

abweichen.<br />

Alle mit der Konzeption, Prüfung und Durchführung<br />

des Beteiligungsangebots beauftragten Personen<br />

und Gesellschaften haften gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft und den <strong>Anleger</strong>n nur bei grob<br />

fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihnen<br />

obliegenden Sorgfaltspflichten sowie im Fall<br />

einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.<br />

Dies gilt auch für die Real I.S. als Anbieter<br />

dieses Beteiligungsangebots. Die Haftungsreduzierung<br />

gilt nicht für die Verletzung wesentlicher<br />

Pflichten (so genannte Kardinalpflichten).


Wichtige Hinweise<br />

Haftungsansprüche nach dem Vermögensanlagengesetz<br />

(VermAnlG) bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt<br />

können nur dann bestehen, wenn<br />

die Vermögensanlage während der Dauer des<br />

öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb<br />

von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen<br />

Angebot der Vermögensanlagen im Inland,<br />

erworben wird. Etwaige Ersatz­ bzw. Haftungsansprüche<br />

verjähren im Übrigen nach Ablauf von<br />

einem Jahr nach Kenntnisnahme des <strong>Anleger</strong>s<br />

von einem Prospektfehler oder einer Unvollständigkeit<br />

des Verkaufsprospekts, spätestens jedoch<br />

drei Jahre nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospekts.<br />

Weitergehende Ansprüche nach Vertragsrecht<br />

oder aufgrund vorsätzlicher unerlaubter<br />

Handlungen bleiben hiervon unberührt.<br />

Mit seinem Beitritt erklärt der <strong>Anleger</strong>, dass er<br />

von dem Verkaufsprospekt nebst Beitrittsvereinbarung,<br />

insbesondere von den Risikohinweisen<br />

(Tz. 3, Seite 24 ff.), den vorstehenden Angaben<br />

und dem vorstehenden Haftungsvorbehalt, Kennt­<br />

nis genommen hat und damit vollumfänglich<br />

einverstanden ist.<br />

16.2 Vollständigkeit des Verkaufsprospekts<br />

Um dem Gebot der Vollständigkeit der Angaben<br />

nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

vom 16.12.2004, zuletzt geändert am<br />

06.12.2011 – nachfolgend kurz als „Verordnung“<br />

bezeichnet – Rechnung zu tragen, werden abschließend<br />

nachfolgende Erklärungen abgegeben:<br />

16.2.1 Der Verkaufsprospekt ist in deutscher Sprache<br />

und nicht – weder ganz noch zum Teil – in einer<br />

anderen in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen<br />

Sprache abgefasst. Aus diesem Grund ist<br />

eine vorangestellte deutsche Zusammenfassung<br />

nicht erforderlich (§ 2 Abs. 1 Satz 5 der Verordnung).<br />

16.2.2 Für den Inhalt des Verkaufsprospekts über-<br />

nimmt keine natürliche Person die Verantwortung<br />

(§ 3 Hs. 1 der Verordnung).<br />

16.2.3 Der Emittent oder eine andere Person übernehmen<br />

keine Zahlungen von Steuern für den <strong>Anleger</strong><br />

(§ 4 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung).<br />

16.2.4 Eine Möglichkeit, die für die Zeichnung oder<br />

den Erwerb der Vermögensanlagen vorgesehene<br />

Frist vorzeitig zu schließen, besteht außer im Fall<br />

der vollständigen Platzierung des Beteiligungskapitals<br />

vor Ablauf der Platzierungsfrist nicht. Kürzungen<br />

des Beteiligungsbetrags sind nur im Fall<br />

der Überzeichnung oder bei nicht vollständiger<br />

bzw. nicht fristgerechter Einzahlung der Gesellschaftseinlagen<br />

möglich (§ 4 Satz 1 Nr. 7 der Verordnung).<br />

16.2.5 Das Angebot erfolgt nicht gleichzeitig in verschiedenen<br />

Staaten mit bestimmten Teilbeträgen.<br />

Das Angebot der Vermögensanlage findet ausschließlich<br />

in Deutschland statt (§ 4 Satz 1 Nr. 8<br />

der Verordnung).<br />

16.2.6 Für die Gründungsgesellschafter des Emittenten<br />

bzw. die Gesellschafter des Emittenten zum<br />

Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts<br />

sowie für den Treuhänder (Treuhandkommanditist<br />

des Emittenten) und den Anbieter und Prospektverantwortlichen,<br />

bei denen es sich in allen Fällen<br />

um deutsche juristische Personen handelt, bestehen<br />

keine Eintragungen, die in Bezug auf Verurteilungen<br />

wegen einer Straftat nach a) den §§ 263<br />

bis 283d des Strafgesetzbuchs, b) § 54 des Kreditwesengesetzes,<br />

c) § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes<br />

oder d) § 369 der Abgabenordung in einem<br />

Führungszeugnis enthalten sind, da juristische<br />

Personen für die Erteilung eines Führungszeugnisses<br />

ausgeschlossen sind. Derartige Einträge (bei<br />

denen es sich ausschließlich um deutsche Staatsbürger<br />

handelt) bestehen auch nicht für die natürlichen<br />

Personen, die als Mitglied der Geschäftsführung<br />

bzw. des Vorstands, der Aufsichtsgremien<br />

und Beiräte für die vorgenannten Unternehmen<br />

tätig sind (wobei das zugrundeliegende Führungszeugnis<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht älter als sechs Monate ist) (§ 7 Abs. 1 Nr. 4<br />

der Verordnung i.V.m § 12 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4<br />

der Verordnung bzw. i.V.m. § 12 Abs. 6 der Verordnung).<br />

Angaben nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung<br />

sind ebenfalls nicht einschlägig. Darüber hinaus<br />

gibt es keine Personen, die nicht in den Kreis<br />

der nach der Verordnung diesbezüglich angabepflichtigen<br />

Personen fallen, die jedoch die Herausgabe<br />

oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder<br />

die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst haben.<br />

16.2.7 Über das Vermögen eines Gründungsgesellschafters<br />

des Emittenten oder eines Gesellschafters<br />

des Emittenten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

und die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />

Emittenten (der CB Beteiligungs GmbH und der GS<br />

Beteiligungs GmbH einschließlich deren jeweiligen<br />

Geschäftsführern) sowie für den Treuhänder (der<br />

FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH einschließlich<br />

deren jeweiligen Geschäftsführern) und den Anbieter<br />

und Prospektverantwortlichen (der Real I.S.<br />

AG und auch den Mitgliedern des Vorstands und<br />

des Aufsichtsrats der Real I.S. AG) wurde innerhalb<br />

der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet<br />

oder mangels Masse abgewiesen und die<br />

Gründungsgesellschafter bzw. die Gesellschafter<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und die<br />

Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten<br />

(der CB Beteiligungs GmbH und der GS Beteiligungs<br />

GmbH einschließlich deren jeweiligen Geschäftsführern)<br />

sowie der Treuhänder (der FCT<br />

Finanzcontrol Treuhand GmbH einschließlich deren<br />

jeweiligen Geschäftsführern) und der Anbieter<br />

und Prospektverantwortliche (der Real I.S. AG und<br />

auch den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats<br />

der Real I.S. AG) waren innerhalb der<br />

letzten fünf Jahre auch nicht in der Geschäftsführung<br />

einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen<br />

ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels<br />

Masse abgewiesen wurde (§ 7 Abs. 1 Nr. 6 der Verordnung<br />

i.V.m § 12 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung sowie<br />

§ 12 Abs. 6 der Verordnung).<br />

16.2.8 Es bestehen und es bestanden in der Vergangenheit<br />

keine Aufhebungen einer Erlaubnis<br />

zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung<br />

von Finanzdienstleistungen durch die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

222 223<br />

(BaFin) bezogen auf die Gründungsgesellschafter<br />

des Emittenten bzw. die Gesellschafter des Emittenten<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, auf<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten<br />

(der CB Beteiligungs GmbH und der GS Beteiligungs<br />

GmbH einschließlich deren jeweiligen Geschäftsführern)<br />

sowie auf den Treuhänder (der FCT<br />

Finanzcontrol Treuhand GmbH einschließlich deren<br />

jeweiligen Geschäftsführern) bzw. auf den Anbieter<br />

und Prospektverantwortlichen (der Real I.S.<br />

AG und auch den Mitgliedern des Vorstands und<br />

des Aufsichtsrats der Real I.S. AG) der Vermögensanlage<br />

(§ 7 Abs. 1 Nr. 7 der Verordnung i.V.m. § 12<br />

Abs. 1 Nr. 6 der Verordnung sowie § 12 Abs. 6 der<br />

Verordnung).<br />

16.2.9 Die Gründungsgesellschafter bzw. die Gesellschafter<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

waren und sind weder unmittelbar noch mittelbar<br />

an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlagen beauftragt sind<br />

oder die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen oder die im Zusammenhang mit der<br />

Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte<br />

Lieferungen und Leistungen erbringen, mit Ausnahme<br />

der Übernahme der Komplementärfunktion<br />

durch die GS Beteiligungs GmbH an den drei<br />

Objektgesellschaften (Anlageobjekte) sowie zum<br />

Gründungszeitpunkt der Objektgesellschaft Bayernfonds<br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt<br />

München KG der Übernahme der Funktion<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten bei dieser<br />

Objektgesellschaft durch die CB Beteiligungs<br />

GmbH, wobei diese Funktion zwischenzeitlich auf<br />

den Emittenten übertragen wurde und die CB Beteiligungs<br />

GmbH nicht mehr an dieser Objektgesellschaft<br />

beteiligt ist. Die Gründungsgesellschafter<br />

bzw. die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

sind darüber hinaus nicht für Unternehmen<br />

tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten<br />

Vermögensanlagen beauftragt sind oder<br />

die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen oder die im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen<br />

und Leistungen erbringen, und sind auch<br />

selbst nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen<br />

beauftragt oder stellen dem Emit-


tenten Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln<br />

solches oder erbringen Lieferungen und Leistungen<br />

im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung<br />

der Anlageobjekte (§ 7 Abs. 2 bis Abs. 4<br />

der Verordnung).<br />

16.2.10 Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch<br />

außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden<br />

(§ 8 Abs. 2 der Verordnung).<br />

16.2.11 Es werden im Rahmen der Vermögensanlage<br />

in folgendem Umfang Lieferungen und Leistungen<br />

durch Personen erbracht, die nach §§ 3, 7<br />

oder 12 der Verordnung zu nennen sind: Die CB<br />

Beteiligungs GmbH bzw. Herr Christian Berger und<br />

die GS Beteiligungs GmbH bzw. Herr Gottfried Selmair<br />

sind auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen (Details siehe Tz. 13) mit<br />

der Geschäftsführung und Vertretung der Fondsgesellschaft<br />

bzw. betreffend die GS Beteiligungs<br />

GmbH bzw. Herrn Gottfried Semair gemeinsam<br />

mit der Fondsgesellschaft auch mit der Geschäftsführung<br />

und Vertretung auf Ebene der drei Objektgesellschaften<br />

beauftragt. Die FCT Finanzcontrol<br />

Treuhand GmbH wird auf der Grundlage der Treuhandverträge<br />

(Details siehe Tz. 14) die Beteiligungen<br />

der <strong>Anleger</strong> treuhänderisch halten und verwalten.<br />

Die Real I.S. AG als Prospektverantwortlicher und<br />

Anbieter der Vermögensanlage wurde mit folgenden<br />

Dienstleistungen beauftragt: Die laufende<br />

Verwaltung der Fondsgesellschaft (und der Objektgesellschaften)<br />

und Betreuung des <strong>Anleger</strong>beitritts,<br />

die Übernahme einer Platzierungsgarantie<br />

sowie die Vermittlung des Eigenkapitals sowie des<br />

Fremdkapitals, die Konzeption und Objektaufbereitung<br />

im Rahmen des Beteiligungsangebots inklusive<br />

der Prospektaufstellung. Darüber hinaus<br />

werden von dem Prospektverantwortlichen bzw.<br />

dem Anbieter, den Gründungsgesellschaftern des<br />

Emittenten bzw. Gesellschaftern des Emittenten<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung des Emittenten,<br />

dem Treuhänder keine Lieferungen und Leistungen<br />

erbracht (§ 9 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung).<br />

16.2.12 Der Emittent wurde vor weniger als 18 Monaten<br />

gegründet und hat noch keinen Jahresabschluss<br />

und Lagebericht nach §§ 24 und 25 des<br />

Vermögensanlagengesetzes aufgestellt und daher<br />

auch einen solchen noch nicht prüfen lassen, so<br />

dass Angaben abweichend von den Anforderungen<br />

nach den §§ 10, 11 und 13 der Verordnung nur<br />

nach Maßgabe des § 15 der Verordnung erforderlich<br />

sind (Details hierzu siehe Tz. 9). Daher können<br />

auch keine Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses<br />

des Emittenten gemäß § 11 der Verordnung<br />

gemacht werden.<br />

16.2.13 Der Emittent verfügt über Mitglieder der<br />

Geschäftsführung, hat aber aufgrund seiner Rechtsform<br />

weder Vorstand noch Aufsichtsratsgremium.<br />

Ein Beirat besteht derzeit ebenfalls nicht; die Gesellschafter<br />

/ Treugeberversammlung kann dessen<br />

Einrichtung zur Überwachung, Beratung und Unterstützung<br />

der Mitglieder der Geschäftsführung<br />

in Zukunft jedoch beschließen. Weiterhin ist ein<br />

Treuhänder im Rahmen der Vermögensanlage auf<br />

der Grundlage der vorliegenden Beteiligungskonzeption<br />

vorhanden (der Treuhandkommanditist),<br />

jedoch keine weiteren sonstigen Personen. Zu Namen<br />

und Geschäftsanschrift der Mitglieder der<br />

Geschäftsführung des Emittenten und zu ihren<br />

Funktionen siehe Tz. 10.2.1.7 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 der<br />

Verordnung).<br />

16.2.14 Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

des Treuhänders begründen können,<br />

außer den in Tz. 12.11 dargestellten, existieren<br />

nicht (§ 12 Abs. 5 Nr. 5 der Verordnung).<br />

16.2.15 Für das Angebot der Vermögensanlagen,<br />

für deren Verzinsung oder Rückzahlung wurde keine<br />

Gewährleistung übernommen (§ 14 der Verordnung).<br />

Impressum<br />

Prospektverantwortlicher/Anbieter<br />

Real I.S. AG<br />

Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />

Innere Wiener Straße 17<br />

81667 München<br />

Gestaltung und Gesamtherstellung<br />

Hillert und Co. Werbeagentur GmbH<br />

Jakob-Klar-Straße 4<br />

80796 München<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Der Nachdruck oder die Kopie dieses Verkaufspro-<br />

spekts, auch auszugsweise, ist nur nach vorheriger<br />

schriftlicher Genehmigung des Prospektherausge-<br />

bers/Anbieters gestattet. Organigramme und Illustrationen<br />

sind notwendigerweise vereinfachend.<br />

Soweit ausgewiesen handelt es sich um Prognosen.<br />

Bei Abweichungen oder Zweifeln sind die Textan-<br />

gaben maßgeblich.<br />

Hergestellt in der Bundesrepublik Deutschland<br />

© Real I.S. AG Gesellschaft für<br />

Immobilien Assetmanagement 2012<br />

224 225

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