DWS Invest - Skandia Lebensversicherung AG
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FWWP111073<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>Invest</strong>mentgesellschaft mit variablem Kapital<br />
nach Luxemburger Recht<br />
16. August 2011<br />
: Die <strong>DWS</strong>/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle: BVI. Stand: 31. Mai 2011<br />
Ausschließlich für den Vertrieb<br />
in und aus Deutschland
Inhaltsverzeichnis<br />
A. Verkaufsprospekt – 1<br />
Allgemeiner Teil<br />
Zusätzliche Informationen<br />
für Anleger in der Bundes-<br />
republik Deutschland 4<br />
B. Verkaufsprospekt 40<br />
Besonderer Teil<br />
Produktannex der Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Africa 40<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Alpha Opportunities 46<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha Strategy 49<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Arabia 52<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Asian Convertibles 54<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian High<br />
Income Bond Fund 55<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Asian Small/Mid Cap 56<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Asia Pacific ex-Japan 58<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Brazilian Bonds 59<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Brazilian Equities Select 60<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> BRIC Plus 62<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China Bonds 64<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
China Consumption 66<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Chinese Equities 67<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Clean Tech 69<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Commodity Optimizer 71<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Commodity Plus 73<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Convertibles 75<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Diversified<br />
Fixed Income Strategy 77<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging<br />
Markets Corporates 79<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging<br />
Markets Satellites 81<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging<br />
Markets Top Dividend Plus 83<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Enceladus 85<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Euro Bonds (Premium) 87<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Euro Bonds (Short) 89<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro<br />
Corporate Bonds 90<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Euro-Gov Bonds 92<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro High<br />
Yield Corporates 93<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
European Bonds 94<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
European Equities 95<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
European Small/Mid Cap 97<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Agribusiness 99<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Bonds 101<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Emerging Markets 102<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Equities 103<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global ex Japan (USD) 104<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Inflation Strategy 105<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Infrastructure 107<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Thematic 109<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Value 111<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Gold and<br />
Precious Metals Equities 112<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Government Liquidity Fund 114<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Hyperion 115<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />
Strategy Conservative 117<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />
Strategy Currency 119<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />
Strategy Dynamic 121<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />
Strategy Plus 123<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />
Strategy Systematic 125<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Italian Equities 126<br />
* Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Credit wurde mit Wirkung vom 16. August 2011 in <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Short Duration Credit umbenannt.<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Japanese Equities 127<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Allocation 129<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Balance 131<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Defensive 133<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Dynamic 134<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Momentum 135<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
New Resources 137<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Real Assets 139<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Responsibility 141<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF<br />
Asia-Pacific Real Estate<br />
Securities 142<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF Global<br />
Real Estate Securities 144<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Russian Bonds 146<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Russian Equities Select 147<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Short Duration<br />
Credit (vormals <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Income Strategy Credit)* 149<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Small/Mid<br />
Cap Value 151<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Sovereigns Plus 152<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
StepIn Akkumula 154<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Tarvos 155<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Titan 157<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top 50 Asia 159<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend 161<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Top Dividend Europe 163<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Top Dividend Premium 164<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Euroland 165<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
US-Gov Bonds 167<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
US Value Equities 168
A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />
Geschäftsführung und Verwaltung<br />
<strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
2, Boulevard Konrad Adenauer<br />
L -1115 Luxemburg<br />
Verwaltungsrat der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
Klaus-Michael Vogel<br />
Vorsitzender<br />
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />
Mitglied des Verwaltungsrates der<br />
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />
Manfred Bauer<br />
Mitglied der Geschäftsleitung der<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />
Dorothee Wetzel (bis 31.12.2010)<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH, Frankfurt am Main<br />
Silvia Wagner (ab 1.1.2011)<br />
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH,<br />
Frankfurt am Main<br />
Michael Koschatzki<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH, Frankfurt am Main<br />
Promoter, Verwaltungsgesellschaft und<br />
Zentralverwaltung Transferstelle, Registerstelle<br />
und Hauptvertriebsstelle<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A.<br />
2, Boulevard Konrad Adenauer<br />
L-1115 Luxemburg<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
Klaus Kaldemorgen (bis 31.1.2011)<br />
Vorsitzender<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH<br />
Frankfurt am Main<br />
Wolfgang Matis (ab 1.2.2011)<br />
Vorsitzender<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH<br />
Frankfurt am Main<br />
Ernst Wilhelm Contzen<br />
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />
Heinz-Wilhelm Fesser<br />
Mitglied des Verwaltungsrates der<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
(Fortsetzung)<br />
Frank Kuhnke<br />
Mitglied des Verwaltungsrates der<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />
Klaus-Michael Vogel<br />
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />
Dorothee Wetzel (ab 1.1.2011)<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH<br />
Frankfurt am Main<br />
Jochen Wiesbach<br />
Mitglied der Geschäftsleitung der<br />
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH, Frankfurt am Main<br />
Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft<br />
Klaus-Michael Vogel<br />
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />
Mitglied des Verwaltungsrates der<br />
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />
Manfred Bauer<br />
Mitglied der Geschäftsleitung der<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />
Markus Kohlenbach (ab 1.3.2011)<br />
Mitglied der Geschäftsleitung der<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />
Doris Marx<br />
Mitglied der Geschäftsleitung der<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />
Ralf Rauch<br />
Mitglied der Geschäftsleitung der<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />
1
2<br />
Fondsmanager<br />
Für die Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Chinese Equities und<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China Consumption:<br />
Harvest Global <strong>Invest</strong>ments Limited<br />
Suites 1301–1304, Two Exchange Square<br />
8 Connaught Place<br />
Hongkong<br />
Für die Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Thematic,<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Agribusiness und<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global ex Japan (USD):<br />
Global Thematic Partners, LLC<br />
681 Fifth Avenue<br />
12th Floor<br />
New York, NY 10022<br />
USA<br />
Für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Diversified Fixed Income Strategy:<br />
Deutsche Asset Management (UK) Limited<br />
1 Appold Street<br />
London EC2A 2UU<br />
Großbritannien<br />
Für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF<br />
Asia-Pacific Real Estate Securities:<br />
RREEF America L.L.C.<br />
875 N. Michigan Avenue, 41 st Floor<br />
Chicago, Illinois 60611-1901<br />
USA<br />
Als Teilfondsmanager für diesen Teilfonds:<br />
Deutsche Asset Management (Hong Kong) Limited<br />
Level 52<br />
International Commerce Centre<br />
1 Austin Road West<br />
Kowloon<br />
Hongkong, China<br />
Für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF<br />
Global Real Estate Securities:<br />
RREEF America L.L.C.<br />
875 N. Michigan Avenue, 41 st Floor<br />
Chicago, Illinois 60611-1901<br />
USA<br />
Als Teilfondsmanager für diesen Teilfonds:<br />
Für das Management des europäischen<br />
Teils des Portfolios:<br />
Deutsche Alternative Asset Management (UK) Limited<br />
1 Appold Street<br />
London EC2A 2UU<br />
Großbritannien<br />
Für das Management des australischen und<br />
neuseeländischen Teils des Portfolios:<br />
Deutsche Asset Management (Australia) Limited,<br />
Deutsche Bank Place<br />
Cnr. Hunter and Phillip Streets<br />
Sydney NSW 2000<br />
Australien<br />
Anlageberater<br />
Anlageberater<br />
der Harvest Global <strong>Invest</strong>ments Limited:<br />
Harvest Fund Management Co., Ltd<br />
Room 1702, AURORA Plaza<br />
99# Fucheng Road<br />
Schanghai, China<br />
Anlageberater<br />
der <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH für die Fondsverwaltung<br />
der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha Opportunities,<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha Strategy und<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Sovereigns Plus:<br />
QS <strong>Invest</strong>ors, LLC<br />
880 Third Avenue<br />
New York, NY 10022<br />
USA<br />
Fondsmanager (Fortsetzung)<br />
Für das Management des asiatischen<br />
Teils des Portfolios:<br />
Deutsche Asset Management (Hong Kong) Limited<br />
Level 52<br />
International Commerce Centre<br />
1 Austin Road West<br />
Kowloon<br />
Hongkong, China<br />
Für alle anderen Teilfonds:<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH<br />
Mainzer Landstr. 178 –190<br />
D-60327 Frankfurt am Main<br />
Anlageberater<br />
der <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A. für die Fondsverwaltung<br />
der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Momentum<br />
(vormals <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Flexible Asset Strategy):<br />
Expert Timing Systems International, EAFI<br />
Ronda de la Buganvilla del Rey, 131<br />
28023 Madrid<br />
Spanien<br />
Depotbank und Administrator<br />
State Street Bank Luxembourg S.A.<br />
49, Avenue J.F. Kennedy<br />
L -1855 Luxemburg<br />
KPMG Audit<br />
9, Allée Scheffer<br />
L -2520 Luxemburg<br />
Wirtschaftsprüfer
Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen<br />
Luxemburg<br />
Deutsche Bank Luxembourg S.A.<br />
2, Boulevard Konrad Adenauer<br />
L-1115 Luxemburg<br />
Deutschland<br />
Deutsche Bank <strong>AG</strong><br />
Taunusanlage 12<br />
D-60325 Frankfurt am Main<br />
und deren Filialen<br />
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden <strong>AG</strong><br />
Theodor-Heuss-Allee 72<br />
D-60486 Frankfurt am Main<br />
und deren Filialen<br />
Belgien<br />
Deutsche Bank NV/S.A.<br />
13–15, Avenue Marnix<br />
B-1000 Bruxelles<br />
Frankreich<br />
Société Générale<br />
29, Boulevard Haussmann<br />
F-75009 Paris<br />
Spanien<br />
Deutsche Bank S.A.E.<br />
Ronda General Mitre 72–74<br />
E-08017 Barcelona<br />
Italien<br />
Deutsche Bank S.p.A.<br />
Piazza del Calendario 3<br />
I-20126 Mailand<br />
Finanza & Futuro Banca S.p.A.<br />
Piazza del Calendario 1<br />
I-20126 Mailand<br />
Deutsche Bank <strong>AG</strong> – Filiale Mailand<br />
Via Santa Margherita 4<br />
I-20121 Mailand<br />
Schweiz<br />
Deutsche Bank (Suisse) S.A.<br />
3, place des Bergues<br />
CH-1211 Genève<br />
Deutsche Bank (Schweiz) <strong>AG</strong><br />
Bahnhofquai 9/11<br />
CH-8001 Zürich<br />
Deutsche Bank (Svizzera) S.A.<br />
Via Ferruccio Pelli 1<br />
CH-6901 Lugano<br />
Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen<br />
(Fortsetzung)<br />
Portugal<br />
Deutsche Bank (Portugal) S.A.<br />
Rua Castilho, n. 20<br />
1250-069 Lissabon, Portugal<br />
Niederlande<br />
Deutsche Bank <strong>AG</strong><br />
Filiale Amsterdam<br />
Herengracht 450–454<br />
NL-1017 CA<br />
Amsterdam<br />
Österreich<br />
Deutsche Bank Österreich <strong>AG</strong><br />
Stock-im-Eisen-Platz 3<br />
A-1010 Wien<br />
Singapur<br />
Vertreter in Singapur<br />
Deutsche Asset Management (Asia) Limited<br />
One Raffles Quay<br />
#17-10<br />
Singapore 048583, Singapur<br />
Korea<br />
Korea <strong>Invest</strong>ment and Securities Company<br />
27-1 Youido-dong, Youngdungpo-gu<br />
Seoul, Korea 150–745<br />
Schweden<br />
SKANDINAVISKA ENSKILDA BANKEN AB (publ)<br />
über ihren Geschäftsbereich<br />
SEB Merchant Banking<br />
Rissneleden 110<br />
SE-106 40 Stockholm<br />
Hongkong<br />
Vertreter in Hongkong<br />
Deutsche Asset Management (Hong Kong) Limited<br />
48/F., Cheung Kong Centre, 2 Queen’s Road Central<br />
Hongkong<br />
Großbritannien<br />
Tilney <strong>Invest</strong>ment Management<br />
Royal Liver Building<br />
Pier Head<br />
Liverpool<br />
Merseyside<br />
L3 1NY<br />
3
Zusätzliche Informationen für Anleger<br />
in der Bundesrepublik Deutschland<br />
Die Satzung, der Verkaufsprospekt, die „Wesentlichen Anlegerinformationen“, Halbjahres- und Jahresberichte, die Ausgabe-<br />
und Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie den Zahl- und Informationsstellen<br />
erhältlich.<br />
Der Verwaltungsgesellschaftsvertrag, der Depotbankvertrag, der Fondsmanagementvertrag und Beratungsverträge<br />
können an jedem Bankarbeitstag in Frankfurt am Main während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle<br />
der nachfolgend angegebenen Zahl- und Informationsstellen eingesehen werden. Bei den Zahl- und Informationsstellen<br />
werden darüber hinaus die jeweils aktuellen Nettoinventarwerte je Anteil sowie die Ausgabe- und Rückgabepreise<br />
der Anteile zur Verfügung gestellt.<br />
Rücknahme- und Umtauschanträge können für die Anteile, die in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich vertrieben<br />
werden dürfen, bei den deutschen Zahlstellen eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen (Rücknahmeerlöse, etwaige<br />
Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden durch die deutschen Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt.<br />
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden im Internet unter www.dws.de veröffentlicht. Etwaige<br />
Mit teilungen an die Anteilinhaber werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />
Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen für Deutschland sind:<br />
Deutsche Bank <strong>AG</strong><br />
Tanusanlage 12<br />
D-60325 Frankfurt am Main<br />
und deren Filialen<br />
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden <strong>AG</strong><br />
Theodor-Heuss-Allee 72<br />
D-60486 Frankfurt am Main<br />
und deren Filialen<br />
4<br />
Für die Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian Convertibles, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian High Income Bond Fund, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Brazilian<br />
Equities Select, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China Consumption, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging Markets Satellites, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro High Yield<br />
Corporates, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> European Bonds, <strong>DWS</strong> Global Bonds und <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Russian Equities Select der SICAV <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> ist keine Anzeige nach § 132 InvG bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erstattet worden,<br />
d. h. der Teilfonds darf in der Bundesrepublik Deutschland somit nicht öffentlich vertrieben werden.<br />
Widerrufsrecht gemäß § 126 InvG:<br />
Erfolgt der Kauf von <strong>Invest</strong>mentanteilen durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen,<br />
der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so kann der Käufer seine Erklärung über den Kauf binnen<br />
einer Frist von zwei Wochen der ausländischen <strong>Invest</strong>mentgesellschaft gegenüber schriftlich widerrufen (Wider rufsrecht);<br />
dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume<br />
hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i.S.d. § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so ist bei einem Erwerb<br />
von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB), ein<br />
Widerruf ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf<br />
ist gegenüber der <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxem burg, schriftlich unter Angabe der<br />
Person des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine Begründung nicht erforderlich ist. Die<br />
Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt<br />
oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Belehrung über das Widerrufsrecht wie die vorliegende<br />
enthalten ist. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer. Das Recht zum Widerruf besteht nicht,<br />
wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer die Anteile im Rahmen seines Gewerbebetriebes erworben<br />
hat oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der Anteile geführt haben, auf Grund vorhergehender<br />
Bestellung gemäß § 55 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits<br />
Zahlungen geleistet, so ist die ausländische <strong>Invest</strong>mentgesellschaft verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug<br />
gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, die bezahlten Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der<br />
bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung entspricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht<br />
verzichtet werden.<br />
Besonderheiten für den Vertrieb in Deutschland:<br />
Mit Ausnahme des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Government Liquidity Fund erfolgt kein öffentlicher Vertrieb der Anteilklasse ND.<br />
Es erfolgt kein öffentlicher Vertrieb der Anteilklasse NC und BC.<br />
Bezüglich der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Japanese Equities und <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> US Value Equities erfolgt kein öffentlicher Vertrieb<br />
der Anteilklasse NCH.
Kurzangaben über die für die Anleger<br />
bedeutsamen Steuervorschriften<br />
(ab dem 1.1.2009 geltendes Recht)<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögen nach Luxemburger Recht<br />
Allgemeines<br />
Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften<br />
gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt<br />
steuerpflichtig sind. Wir empfehlen<br />
steuer lich im Ausland ansässigen Anlegern, sich<br />
vor dem Erwerb von Anteilen des in diesem Verkaufsprospekt<br />
beschriebenen <strong>Invest</strong>mentfonds<br />
mit ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen<br />
und mögliche steuerliche Konsequenzen im Land<br />
ihres Wohnsitzes, die sich aus dem Erwerb der<br />
Anteile ergeben, individuell zu klären.<br />
Das ausländische <strong>Invest</strong>mentvermögen unterliegt<br />
in Deutschland keiner Körperschaft- und<br />
Gewerbesteuer. Die aus dem <strong>Invest</strong>mentfonds<br />
steuerpflichtigen Einkünfte gelten jedoch als<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die auf Ebene<br />
des Privatanlegers der Einkommensteuer unterworfen<br />
werden, soweit diese zusammen<br />
mit den sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-<br />
Freibetrag von jährlich 801 EUR (für Alleinstehende<br />
oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw.<br />
1.602 EUR (für zusammen veranlagte Ehegatten)<br />
übersteigen.<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich<br />
einem Steuerabzug von 25% (zuzüglich<br />
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Zu<br />
den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören<br />
auch die vom <strong>Invest</strong>mentvermögen ausgeschütteten<br />
Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge,<br />
der Zwischengewinn sowie der Gewinn aus dem<br />
An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese<br />
nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden<br />
bzw. werden.<br />
Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich<br />
Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer),<br />
so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung<br />
anzugeben sind. Für den Privatanleger werden<br />
bei der Vornahme des Steuerabzugs durch<br />
die inländische depotführende Stelle grundsätzlich<br />
bereits Verlustrechnungen vorgenommen<br />
und anrechenbare ausländische Quellensteuern<br />
angerechnet.<br />
Der Steuerabzug hat u. a. aber dann keine Abgeltungswirkung,<br />
wenn der persönliche Steuersatz<br />
geringer ist als der Abgeltungsteuersatz von<br />
25%. In diesem Fall können die Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung<br />
angegeben werden. Das Finanzamt setzt<br />
dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz<br />
an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld<br />
den vorgenommenen Steuerabzug an (sog.<br />
Günstigerprüfung).<br />
Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem<br />
Steuerabzug unterlegen haben (wie im Falle von<br />
z. B. thesaurierten Erträgen eines ausländischen<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögens oder weil ein Gewinn aus<br />
der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen<br />
Depot erzielt wird), sind diese in der<br />
Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung<br />
unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
dann ebenfalls dem Abgeltungsteuersatz<br />
von 25% oder dem niedrigeren persönlichen<br />
Steuersatz.<br />
Trotz Steuerabzug und höherem persönlichen<br />
Steuersatz können Angaben zu den Einkünften<br />
aus Kapitalvermögen erforderlich sein, wenn im<br />
Rahmen der Einkommensteuererklärung außergewöhnliche<br />
Belastungen oder Sonderausgaben<br />
(z. B. Spenden) geltend gemacht werden.<br />
Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden,<br />
werden die Erträge als Betriebseinnahmen<br />
steuerlich erfasst. Der Steuerabzug hat in diesem<br />
Fall keine Abgeltungswirkung; eine Verlustverrechnung<br />
durch die depotführende Stelle findet nicht<br />
statt. Die steuerliche Gesetzgebung erfordert zur<br />
Ermittlung der steuerpflichtigen bzw. der kapitalertragsteuerpflichtigen<br />
Erträge eine differenzierte<br />
Betrachtung der Ertragsbestandteile.<br />
I<br />
Anteile im Privatvermögen<br />
(Steuerinländer)<br />
1. Gewinne aus der Veräußerung<br />
von Wertpapieren, Gewinne aus<br />
Termingeschäften und Erträge<br />
aus Stillhalterprämien<br />
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen<br />
Genussrechten und <strong>Invest</strong>mentanteilen,<br />
Gewinne aus Termingeschäften<br />
sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf<br />
der Ebene des <strong>Invest</strong>mentvermögens erzielt<br />
werden, werden beim Anleger nicht erfasst,<br />
solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem<br />
werden die Gewinne aus der Veräußerung der in<br />
Artikel 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f)<br />
InvStG genannten Kapitalforderungen beim Anleger<br />
nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet<br />
werden.<br />
Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen:<br />
a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsren-<br />
dite haben,<br />
b) Kapitalforderungen mit fixem oder variablem<br />
Kupon, bei denen die Rückzahlung des Kapitals in<br />
derselben Höhe, in der es zur Verfügung gestellt<br />
wurde, zugesagt oder gewährt wird (z. B. „normale“<br />
Anleihen, Floater, Reverse Floater oder Down-<br />
Rating-Anleihen),<br />
c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie<br />
oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl<br />
von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden,<br />
d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wan -<br />
delanleihen,<br />
e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat)<br />
gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte<br />
und<br />
f) „cum“-erworbene Optionsanleihen.<br />
Werden Gewinne aus der Veräußerung der o. g.<br />
Wertpapiere/Kapitalforderungen, Gewinne aus<br />
Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien<br />
ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich steuerpflichtig<br />
und unterliegen i. d. R. dem Steuerabzug<br />
von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf.<br />
Kirchensteuer). Ausgeschüttete Gewinne aus der<br />
Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus<br />
Termingeschäften sind jedoch steuer frei, wenn<br />
die Wertpapiere auf Ebene des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />
vor dem 1.1.2009 erworben bzw. die<br />
Termingeschäfte vor dem 1.1.2009 eingegangen<br />
wurden. Für Anleger, die Anteile an einem <strong>Invest</strong>-<br />
mentvermögen nach dem 31.12.2008 erwerben,<br />
erfolgt eine fiktive Zurechnung dieser steuerfrei<br />
ausgeschütteten Gewinne bei der Ermittlung des<br />
Veräußerungsgewinns (siehe unten Punkt I 5.).<br />
Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen,<br />
die nicht in der o. g. Aufzählung enthalten<br />
sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln<br />
(siehe unten Punkt I 2.).<br />
2. Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie<br />
in- und ausländische Dividenden<br />
Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie in- und<br />
ausländische Dividenden sind beim Anleger<br />
grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig<br />
davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet<br />
werden.<br />
Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge<br />
sowie in- und ausländische Dividenden des<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögens unterliegen i. d. R. dem<br />
Steuerabzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und ggf. Kirchensteuer).<br />
Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögen, wird der Steuerabzug<br />
von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) nicht<br />
zum Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenommen.<br />
Die dem Steuerabzug unterliegenden Erträge<br />
werden aber kumuliert und zusammengefasst als<br />
sog. kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge bei<br />
Rückgabe / Verkauf der <strong>Invest</strong>mentanteile über<br />
eine inländische depotführende Stelle mit dem<br />
Steuerabzug belegt.<br />
3. Negative steuerliche Erträge<br />
Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit<br />
gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögens, werden diese auf Ebene<br />
des <strong>Invest</strong>mentvermögens steuerlich vorgetragen.<br />
Diese können auf Ebene des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />
mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen<br />
Erträgen der Folgejahre verrechnet<br />
werden. Eine direkte Zurechnung der negativen<br />
steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht<br />
möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge<br />
beim Anleger bei der Einkommensteuer erst<br />
in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in<br />
dem das Geschäftsjahr des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />
endet bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr<br />
des <strong>Invest</strong>mentvermögens erfolgt, für das die negativen<br />
steuerlichen Erträge auf Ebene des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />
verrechnet werden. Eine frühere<br />
Geltendmachung bei der Einkommensteuer des<br />
Anlegers ist nicht möglich.<br />
4. Substanzauskehrungen<br />
Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Substanzauskehrungen,<br />
die der Anleger während seiner<br />
Besitzzeit erhalten hat, sind allerdings dem<br />
steuerlichen Ergebnis aus der Veräußerung der<br />
Fondsanteile hinzuzurechnen, d. h. sie erhöhen<br />
den steuerlichen Gewinn.<br />
5. Veräußerungsgewinne<br />
auf Anlegerebene<br />
Werden Anteile an einem <strong>Invest</strong>mentvermögen,<br />
die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, von<br />
einem Privatanleger veräußert, unterliegt der<br />
5
Veräußerungsgewinn dem Abgeltungsteuersatz<br />
von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf.<br />
Kirchensteuer).<br />
Werden Anteile an einem <strong>Invest</strong>mentvermögen,<br />
die vor dem 1.1.2009 erworben wurden, von einem<br />
Privatanleger innerhalb eines Jahres nach<br />
Anschaffung (Spekulationsfrist) wieder veräußert,<br />
sind Veräußerungsgewinne als Einkünfte aus<br />
privaten Veräußerungsgeschäften grundsätzlich<br />
steuerpflichtig. Auf solche Veräußerungsgewinne<br />
ist der individuelle Steuersatz des Privatanlegers<br />
anzuwenden. Ein Steuerabzug auf solche<br />
Veräußerungsgewinne erfolgt nicht. Beträgt der<br />
aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte<br />
Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als<br />
600,– EUR, ist er steuerfrei (Freigrenze). Wird die<br />
Freigrenze überschritten, ist der gesamte private<br />
Veräußerungsgewinn steuerpflichtig.<br />
Bei einer Veräußerung der vor dem 1.1.2009 erworbenen<br />
Anteile außerhalb der Spekulationsfrist<br />
ist der Gewinn bei Privatanlegern steuerfrei.<br />
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns<br />
für die Abgeltungsteuer sind die Anschaffungskosten<br />
um den Zwischengewinn im Zeitpunkt<br />
der Anschaffung und der Veräußerungserlös<br />
um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Veräußerung<br />
zu kürzen, damit es nicht zu einer<br />
doppelten einkommensteuerlichen Erfassung<br />
von Zwischengewinnen (siehe unten) kommen<br />
kann. Zudem ist der Veräußerungserlös um die<br />
thesaurierten Erträge zu kürzen, die der Anleger<br />
bereits versteuert hat, damit es auch insoweit<br />
nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Eine<br />
Hinzurechnung zum Veräußerungserlös erfolgt<br />
in Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge der<br />
vor der Besitzzeit liegenden Geschäftsjahre, die<br />
innerhalb der Besitzzeit ausgeschüttet wurden.<br />
Sofern der Anleger Anteile an einem <strong>Invest</strong>mentvermögen<br />
nach dem 31.12.2008 erworben hat,<br />
sind ab dem 1.1.2009 steuerfrei ausgeschüttete<br />
Termingeschäftsgewinne sowie Gewinne aus der<br />
Veräußerung von Wertpapieren dem Veräußerungsgewinn<br />
hinzuzurechnen.<br />
Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem<br />
31.12.2008 erworbener Fondanteile ist insoweit<br />
steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit<br />
im Fonds entstandenen, noch nicht auf der Anlegerebene<br />
erfassten, nach DBA-steuerfreien Erträge<br />
zurückzuführen ist (sog. besitzzeitanteiliger<br />
Immobiliengewinn).<br />
Sofern für die Beteiligung eine Mindestanlagesumme<br />
von 100.000 EUR oder mehr vorgeschrieben<br />
ist oder die Beteiligung natürlicher<br />
Personen von der Sachkunde der Anleger abhängig<br />
ist (bei Anteilsklassen bezogen auf eine<br />
Anteilsklasse), gilt für die Veräußerung oder<br />
Rückgabe von Anteilen, die nach dem 9.11.2007<br />
und vor dem 1.1.2009 erworben wurden, Folgendes:<br />
Der Gewinn aus der Veräußerung oder<br />
Rückgabe solcher Anteile unterliegt grundsätzlich<br />
dem Abgeltungsteuersatz von 25%.<br />
Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn aus<br />
dem Verkauf oder der Rückgabe der Anteile ist<br />
in diesem Fall jedoch auf den Betrag der auf<br />
Fondsebene thesaurierten Gewinne aus der<br />
Veräußerung von nach dem 31. Dezember 2008<br />
erworbenen Wertpapiere und der auf Fondsebene<br />
thesaurierten Gewinne aus nach dem 31. Dezember<br />
2008 eingegangenen Termingeschäften<br />
begrenzt. Diese Begrenzung des steuerpflichti-<br />
6<br />
gen Veräußerungsgewinns erfordert den Nachweis<br />
des entsprechenden Betrags.<br />
Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums<br />
(BMF-Schreiben vom 22. Oktober 2008)<br />
kann für Anleger, deren Anlagesumme sich tatsächlich<br />
auf einen Betrag in Höhe von mindestens<br />
100.000 EUR beläuft, unterstellt werden,<br />
dass die Mindestanlagesumme in Höhe von<br />
100.000 EUR vorausgesetzt ist und von den<br />
Anlegern eine besondere Sachkunde gefordert<br />
wird, wenn das wesentliche Vermögen eines<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögens einer kleinen Anzahl von<br />
bis zu zehn Anlegern zuzuordnen ist.<br />
II<br />
Anteile im Betriebsvermögen<br />
(Steuerinländer)<br />
1. Gewinne aus der Veräußerung<br />
von Wertpapieren, Gewinne aus<br />
Termingeschäften und Erträge<br />
aus Stillhalterprämien<br />
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen<br />
Genussrechten und <strong>Invest</strong>mentanteilen,<br />
Gewinne aus Termingeschäften sowie<br />
Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene<br />
des <strong>Invest</strong>mentvermögens erzielt werden, werden<br />
beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet<br />
werden. Zudem werden die Gewinne<br />
aus der Veräußerung der in Artikel 1 Abs. 3 Satz 3<br />
Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen<br />
beim Anleger nicht erfasst, wenn<br />
sie nicht ausgeschüttet werden.<br />
Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen:<br />
a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsren-<br />
dite haben,<br />
b) Kapitalforderungen mit fixem oder variab-<br />
lem Kupon, bei denen die Rückzahlung des Kapitals<br />
in derselben Höhe, in der es zur Verfügung<br />
gestellt wurde, zugesagt oder gewährt wird (z. B.<br />
„normale“ Anleihen, Floater, Reverse Floater<br />
oder Down-Rating-Anleihen),<br />
c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie<br />
oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl<br />
von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden,<br />
d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wan-<br />
delanleihen,<br />
e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat)<br />
gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte<br />
und<br />
f) „cum“-erworbene Optionsanleihen.<br />
Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind sie<br />
steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen.<br />
Dabei sind Veräußerungsgewinne aus Aktien bei<br />
Anlegern, die Körperschaften sind, grundsätzlich<br />
steuerfrei; 5% gelten jedoch als nichtabzugsfähige<br />
Betriebsausgaben. Bei sonstigen betrieblichen<br />
Anlegern (z. B. Einzelunternehmen) sind Veräußerungsgewinne<br />
aus Aktien zu 40% steuerfrei<br />
(Teileinkünfteverfahren). Ver äußerungsgewinne<br />
aus Renten/Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften<br />
und Erträge aus Stillhalterprämien<br />
sind hingegen in voller Höhe steuerpflichtig.<br />
Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen,<br />
die in der o. g. Aufzählung nicht enthalten<br />
sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln<br />
(siehe unten Punkt II 2.).<br />
2. Zinsen und zinsähnliche Erträge<br />
Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anleger<br />
grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig<br />
davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausge-<br />
schüttet werden. Die zu versteuernden Zinsen, die<br />
aus Zinserträgen i. S. d. Artikel 4h Abs. 3 Satz 3<br />
EStG stammen, sind gemäß Artikel 2 Abs. 2a<br />
InvStG im Rahmen der Zinsschranken regelung<br />
nach Artikel 4h EStG zu berücksichtigen.<br />
Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge<br />
unterliegen i. d. R. dem Steuerabzug von 25%<br />
(zuzüglich Solidaritätszuschlag).<br />
Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögen, wird der Steuerabzug<br />
von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) nicht<br />
zum Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenommen.<br />
Die dem Steuerabzug unterliegenden Erträge<br />
werden aber kumuliert und zusammengefasst<br />
als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge<br />
bei Rückgabe/Verkauf der <strong>Invest</strong>mentanteile über<br />
eine inländische depotführende Stelle mit dem<br />
Steuerabzug belegt.<br />
3. In- und ausländische Dividenden<br />
Dividenden in- und ausländischer Aktiengesellschaften,<br />
die auf Anteile im Betriebsvermögen<br />
ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind mit<br />
Ausnahme von Dividenden nach dem REITG bei<br />
Körperschaften grundsätzlich steuerfrei; 5% gelten<br />
jedoch als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben.<br />
Bei sonstigen betrieblichen Anlegern<br />
(z. B. Einzelunternehmen) sind diese Erträge zu<br />
40% steuerfrei (Teileinkünfteverfahren).<br />
Ausgeschüttete inländische und ausländische Dividenden<br />
unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug<br />
von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag.<br />
Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögen, wird der<br />
Steuerabzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag)<br />
nicht zum Zeitpunkt der Thesaurierung<br />
vorgenommen. Die dem Steuerabzug unterliegenden<br />
Erträge werden aber kumuliert und<br />
zusammengefasst als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche<br />
Erträge bei Rückgabe/Verkauf der<br />
<strong>Invest</strong>mentanteile über eine inländische depotführende<br />
Stelle mit dem Steuerabzug belegt.<br />
4. Negative steuerliche Erträge<br />
Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit<br />
gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögens, werden diese auf Ebene<br />
des <strong>Invest</strong>mentvermögens steuerlich vorgetragen.<br />
Diese können auf Ebene des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />
mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen<br />
Erträgen der Folgejahre verrechnet<br />
werden. Eine direkte Zurechnung der negativen<br />
steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich.<br />
Damit wirken sich diese negativen Beträge<br />
beim Anleger bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer<br />
erst in dem Veranlagungszeitraum<br />
(Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des<br />
<strong>Invest</strong>ment vermögens endet bzw. die Ausschüttung<br />
für das Geschäftsjahr des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />
erfolgt, für das die negativen steuerlichen<br />
Erträge auf Ebene des <strong>Invest</strong>mentvermögens verrechnet<br />
werden. Eine frühere Geltendmachung bei<br />
der Einkommensteuer bzw. Körperschaft steuer<br />
des Anlegers ist nicht möglich.<br />
5. Substanzauskehrungen<br />
Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Dies<br />
bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass<br />
die Substanzauskehrungen in der Handelsbilanz<br />
ertragswirksam zu vereinnahmen sind, in der<br />
Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver Aus-
gleichsposten zu bilden ist und damit technisch<br />
die historischen Anschaffungskosten steuerneutral<br />
gemindert werden.<br />
6. Veräußerungsgewinne<br />
auf Anlegerebene<br />
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen in Betriebsvermögen<br />
sind für Körperschaften grundsätzlich<br />
steuerfrei, soweit die Gewinne aus noch nicht<br />
zugeflossenen oder noch nicht als zugeflossen geltenden<br />
Dividenden und aus realisierten und nicht<br />
realisierten Gewinnen des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />
aus in- und ausländischen Aktien herrühren (sogenannter<br />
Aktiengewinn). 5% des Aktiengewinns<br />
gelten jedoch als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.<br />
Bei sonstigen betrieblichen Anlegern (z. B.<br />
Einzelunternehmen) sind diese Erträge zu 40%<br />
steuerfrei (Teileinkünfteverfahren).<br />
Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile ist<br />
zudem insoweit steuerfrei, als er auf die während<br />
der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch<br />
nicht auf der Anlegerebene erfassten, nach DBAsteuer<br />
freien Erträge zurückzuführen ist (sog. besitzzeitanteiliger<br />
Immobiliengewinn).<br />
III Abstandnahme vom Steuerabzug<br />
bzw. Erstattung einbehaltener<br />
Kapitalertragsteuer<br />
1. Steuerinländer<br />
Verwahrt der inländische Privatanleger die Anteile<br />
eines <strong>Invest</strong>mentvermögens in einem inländischen<br />
Depot bei der Kapitalanlagegesellschaft<br />
oder einem anderen Kreditinstitut (Depotfall)<br />
und legt der Privatanleger rechtzeitig einen in<br />
aus reichender Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag<br />
nach amtlichem Muster oder eine NV-<br />
Bescheinigung vor, so gilt Folgendes:<br />
– Im Falle eines (teil-)ausschüttenden <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />
nimmt das depotführende Kreditinstitut<br />
als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand. In<br />
diesem Fall wird dem Anleger die gesamte Ausschüttung<br />
ungekürzt gutgeschrieben.<br />
– Die depotführende Stelle nimmt Abstand<br />
vom Steuerabzug auf den im Veräußerungs erlös/<br />
Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinn,<br />
die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge sowie<br />
Gewinne aus der Veräußerung der <strong>Invest</strong>mentanteile.<br />
Verwahrt der inländische Anleger Anteile an einem<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögen, welche er in seinem Betriebsvermögen<br />
hält, in einem inländischen Depot<br />
bei der Kapitalanlagegesellschaft oder einem anderen<br />
Kreditinstitut (Depotfall), nimmt das depotführende<br />
Kreditinstitut als Zahlstelle vom Steuerabzug<br />
Abstand<br />
– soweit der Anleger eine entsprechende NV-<br />
Bescheinigung rechtzeitig vorlegt (ob eine umfassende<br />
oder nur teilweise Abstandnahme/Erstattung<br />
erfolgt, richtet sich nach der Art der jeweiligen<br />
NV-Bescheinigung) bzw.<br />
– bei Gewinnen aus der Veräußerung von<br />
Wertpapieren, Gewinnen aus Termingeschäften,<br />
Erträgen aus Stillhalterprämien, ausländischen<br />
Dividenden sowie Gewinnen aus der Veräußerung<br />
der <strong>Invest</strong>mentanteile, auch ohne Vorlage<br />
einer NV-Bescheinigung, wenn der Anleger eine<br />
unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist<br />
oder die Kapitalerträge Betriebseinnahmen ei-<br />
nes inländischen Betriebs sind und der Gläubiger<br />
dies der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenen<br />
Vordruck erklärt.<br />
Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung<br />
nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt<br />
wird, erhält der Anleger auf Antrag von der depotführenden<br />
Stelle eine Steuerbescheinigung über<br />
den einbehaltenen und nicht erstatteten Steuerabzug<br />
und den Solidaritätszuschlag. Der Anleger<br />
hat dann die Möglichkeit, den Steuerabzug im<br />
Rahmen seiner Einkommensteuer-/Körperschaftsteuerveranlagung<br />
auf seine persönliche Steuerschuld<br />
anrechnen zu lassen.<br />
2. Steuerausländer<br />
Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an ausschüttenden<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögen im Depot bei<br />
einer inländischen depotführenden Stelle, wird<br />
vom Steuerabzug auf Zinsen, zinsähnliche Erträge,<br />
Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne<br />
und Dividenden sowie auf den im<br />
Veräußerungserlös/Rücknahmepreis enthaltenen<br />
Zwischengewinn und Gewinne aus der Veräußerung<br />
der <strong>Invest</strong>mentanteile Abstand genommen,<br />
sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft<br />
nachweist.<br />
Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an thesaurierenden<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögen im Depot bei<br />
einer inländischen depotführenden Stelle, wird<br />
vom Steuerabzug auf den im Veräußerungserlös/<br />
Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinn,<br />
die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge<br />
sowie Gewinne aus der Veräußerung der <strong>Invest</strong>mentanteile<br />
Abstand genommen, sofern er seine<br />
steuerliche Ausländereigenschaft nachweist.<br />
Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden<br />
Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig<br />
nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger<br />
gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs<br />
gemäß Artikel 37 Abs. 2 AO zu beantragen. Zuständig<br />
ist das Betriebsstättenfinanzamt der depotführenden<br />
Stelle.<br />
IV<br />
Solidaritätszuschlag<br />
Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen<br />
abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag<br />
in Höhe von 5,5% zu erheben. Der<br />
Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer<br />
und Körperschaftsteuer anrechenbar.<br />
Fällt kein Steuerabzug an – beispielsweise bei<br />
ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer<br />
NV-Bescheinigung oder Nachweis der Steuerausländereigenschaft<br />
–, ist kein Solidaritätszuschlag<br />
abzuführen.<br />
V<br />
Kirchensteuer<br />
Soweit die Einkommensteuer bereits von einer<br />
inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter)<br />
durch den Steuerabzug erhoben<br />
wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer<br />
nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft,<br />
der der Kirchensteuerpflichtige angehört,<br />
als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben.<br />
Zu diesem Zweck kann der Kirchensteuerpflichtige<br />
dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen<br />
Antrag seine Religionsangehörigkeit benennen.<br />
Ehegatten haben in dem Antrag zudem<br />
zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden<br />
Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge<br />
zu den gesamten Kapitalerträgen der Ehegatten<br />
steht, damit die Kirchensteuer entsprechend<br />
diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und<br />
abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis<br />
angegeben, erfolgt eine Aufteilung<br />
nach Köpfen.<br />
Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe<br />
wird bereits beim Steuerabzug mindernd<br />
berücksichtigt.<br />
VI<br />
Ausländische Quellensteuer<br />
Auf die ausländischen Erträge des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />
wird teilweise in den Herkunftsländern<br />
Quellensteuer einbehalten.<br />
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die anrechenbare<br />
Quellensteuer auf der Ebene des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />
wie Werbungskosten abziehen.<br />
In diesem Fall ist die ausländische Quellen steuer<br />
auf Anlegerebene weder anrechenbar noch abzugs<br />
fähig.<br />
Übt die Kapitalanlagegesellschaft ihr Wahlrecht<br />
zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf<br />
Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare<br />
Quellensteuer bei ausschüttenden ausländischen<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögen bereits beim Steuerabzug<br />
durch die inländische depotführende Stelle<br />
mindernd berücksichtigt. In allen anderen Fällen<br />
erfolgt ein Ausweis der anrechenbaren Quellensteuer,<br />
so dass diese im Rahmen der Veranlagung<br />
berücksichtigt werden kann.<br />
VII<br />
Nachweis Besteuerungsgrundlagen<br />
Die ausländische <strong>Invest</strong>mentgesellschaft hat gegenüber<br />
dem Bundeszentralamt für Steuern – soweit<br />
das Bundeszentralamt für Steuern dies anfordern<br />
sollte – innerhalb von drei Monaten nach<br />
Zugang der Anforderung die Besteuerungsgrundlagen<br />
bei (Teil-)Ausschüttung oder Thesaurierung<br />
sowie die als zugeflossen geltenden, aber noch<br />
nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge<br />
nachzuweisen.<br />
Sollten hierdurch betragsmäßige Korrekturen in<br />
der Ertragsrechnung notwendig werden, ist der<br />
Korrekturbetrag in die Bekanntmachung für das<br />
bei Zugang des Verlangens laufende Geschäftsjahr<br />
aufzunehmen. Damit treffen die Bereinigungen von<br />
Fehlern wirtschaftlich die Anleger, die zum Zeitpunkt<br />
der Fehlerbereinigung an dem Sondervermögen<br />
beteiligt sind. Die steuerlichen Auswirkungen<br />
können entweder positiv oder negativ sein.<br />
VIII Zwischengewinnbesteuerung<br />
Zwischengewinne sind die im Verkaufs- oder<br />
Rücknahmepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte<br />
oder aufgelaufene Zinsen sowie Gewinne<br />
aus der Veräußerung von nicht in Artikel 1<br />
Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG<br />
genannten Kapitalforderungen, die vom Fonds<br />
noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und<br />
infolgedessen beim Anleger noch nicht steuerpflichtig<br />
wurden (etwa Stückzinsen aus festverzinslichen<br />
Wertpapieren vergleichbar). Der vom<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögen erwirtschaftete Zwischengewinn<br />
ist bei Rückgabe oder Verkauf der Anteile<br />
durch Steuerinländer einkommensteuerpflichtig.<br />
Der Steuerabzug auf den Zwischengewinn<br />
beträgt 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und<br />
ggf. Kirchensteuer).<br />
7
Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischengewinn<br />
kann für den Privatanleger im Jahr der<br />
Zahlung einkommensteuerlich als negative Einnahme<br />
abgesetzt werden. Er wird für den Privatanleger<br />
bereits beim Steuerabzug steuermindernd<br />
berücksichtigt. Wird der Zwischengewinn<br />
nicht veröffentlicht, sind jährlich 6% (pro rata<br />
temporis) des Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung<br />
des <strong>Invest</strong>mentanteils als Zwischengewinn<br />
anzusetzen.<br />
IX<br />
8<br />
Folgen der Verschmelzung<br />
von <strong>Invest</strong>mentvermögen<br />
Werden <strong>Invest</strong>mentvermögen im Rahmen einer<br />
steuerneutralen Übertragung i. S. d. § 17a i. V. m.<br />
§ 14 InvStG auf ein anderes <strong>Invest</strong>mentvermögen<br />
übertragen, ist ein ausschüttendes <strong>Invest</strong>mentvermögen<br />
in seinem letzten Geschäftsjahr vor der<br />
Zusammenlegung steuerlich wie ein thesaurierendes<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögen zu behandeln. Bei<br />
den Anlegern führt die Zusammenlegung nicht<br />
zur Aufdeckung und Besteuerung der in den Anteilen<br />
des übernommenen <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />
ruhenden stillen Reserven. Grundsätzlich können<br />
sowohl Fonds des Vertragstyps (z. B. Luxemburger<br />
FCP) und – seit dem 23.7.2009 – Publikumsfonds<br />
in Rechtsform des Gesellschaftstyps (z. B.<br />
Luxemburger SICAV) steuerneutral verschmolzen<br />
werden. Grenzüberschreitende Verschmelzungen<br />
sind nicht mit steuerneutraler Wirkung möglich.<br />
X<br />
Transparente, semitransparente<br />
und intransparente Besteuerung<br />
Die oben genannten Besteuerungsgrundsätze<br />
(sog. transparente Besteuerung) gelten nur,<br />
wenn sämtliche Besteuerungsgrundlagen i. S. d.<br />
Artikel 5 Abs. 1 InvStG bekannt gemacht werden<br />
(sog. steuerliche Bekanntmachungspflicht). Dies<br />
gilt auch insoweit, als das <strong>Invest</strong>mentvermögen<br />
Anteil an anderen inländischen <strong>Invest</strong>mentvermögens,<br />
EG<strong>Invest</strong>mentanteilen und ausländischen<br />
<strong>Invest</strong>mentanteilen, die keine EG<strong>Invest</strong>mentanteile<br />
sind, erworben hat (Zielfonds i. S. d. Artikel<br />
10 InvStG) und diese ihren Bekanntmachungspflichten<br />
nachkommen.<br />
Sofern die Angaben gemäß Artikel 5 Abs. 1 Nr. 1<br />
Buchstabe 1 c) oder f) InvStG nicht vorliegen, sind<br />
die Erträge in vollem Umfang steuerpflichtig (sog.<br />
semitransparente Besteuerung).<br />
Wird die Bekanntmachungspflicht gemäß Artikel<br />
5 Abs. 1 InvStG verletzt und handelt es sich<br />
nicht um den Fall einer semitransparenten Be<br />
steuerung, so sind die Ausschüttungen und der<br />
Zwischengewinn sowie 70% des Mehrbetrags<br />
beim Anleger anzusetzen, der sich zwischen dem<br />
ersten und letzten im Kalenderjahr festgesetzten<br />
Rücknahmepreis des <strong>Invest</strong>mentanteils ergibt,<br />
mindestens aber 6% des letzten im Kalenderjahr<br />
festgesetzten Rücknahmepreises (sog. intransparente<br />
Besteuerung). Erfüllt ein Zielfonds seine<br />
Bekanntmachungspflichten nach Artikel 5 Abs. 1<br />
InvStG nicht, ist für den jeweiligen Zielfonds ein<br />
nach den vorstehenden Grundsätzen zu ermittelnder<br />
steuerpflichtiger Ertrag auf Ebene des<br />
<strong>Invest</strong>mentvermögens anzusetzen.<br />
XI<br />
EU-Zinsrichtlinie/<br />
Zinsinformationsverordnung<br />
Die Zinsinformationsverordnung (kurz ZIV), mit<br />
der die Richtlinie 2003/48/EG vom 3. Juni 2003,<br />
ABL. EU Nr. L 157, S. 38 umgesetzt wird, soll<br />
grenzüberschreitend die effektive Besteuerung<br />
von Zinserträgen natürlicher Personen im Gebiet<br />
der EU sicherstellen. Mit einigen Drittstaaten<br />
(insbesondere mit der Schweiz, Liechtenstein,<br />
Channel Islands, Monaco und Andorra) hat die<br />
EU Abkommen abgeschlossen, die der EUZinsrichtlinie<br />
weitgehend entsprechen.<br />
Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine<br />
im europäischen Ausland oder bestimmten Drittstaaten<br />
ansässige natürliche Person von einem<br />
deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahlstelle<br />
handelt) gutgeschrieben erhält, von dem<br />
deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentralamt<br />
für Steuern und von dort aus letztlich an die<br />
ausländischen Wohnsitzfinanzämter gemeldet.<br />
Entsprechend werden grundsätzlich Zinserträge,<br />
die eine natürliche Person in Deutschland von einem<br />
ausländischen Kreditinstitut im europäischen<br />
Ausland oder in bestimmten Drittstaaten erhält,<br />
von der ausländischen Bank letztlich an das deutsche<br />
Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Alternativ behalten<br />
einige ausländische Staaten Quellensteuern<br />
ein, die in Deutschland anrechenbar sind.<br />
Konkret betroffen sind folglich die innerhalb der<br />
Europäischen Union bzw. in den beigetretenen<br />
Drittstaaten ansässigen Privatanleger, die<br />
grenzüberschreitend in einem anderen EULand<br />
ihr Depot oder Konto führen und Zinserträge<br />
erwirtschaften.<br />
U. a. Luxemburg und die Schweiz haben sich<br />
verpflichtet, eine Quellen steuer i. H. v. 20% (ab<br />
1.7.2011: 35%) einzubehalten. Der Anleger erhält<br />
im Rahmen der steuer lichen Dokumentation eine<br />
Bescheinigung, mit der er sich die abgezogenen<br />
Quellensteuern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung<br />
anrechnen lassen kann.<br />
Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit,<br />
sich vom Steuerabzug im Ausland befreien zu lassen,<br />
indem er eine Ermächtigung zur freiwilligen<br />
Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber der<br />
ausländischen Bank abgibt, die es dem Institut<br />
gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und<br />
stattdessen die Erträge an die gesetzlich vorgegebenen<br />
Finanzbehörden zu melden.<br />
Wenn das Vermögen eines Fonds aus höchstens<br />
15% Forderungen im Sinne der ZIV besteht, haben<br />
die Zahlstellen keine Meldungen an das Bundeszentralamt<br />
für Steuern zu versenden. Ansonsten<br />
löst die Überschreitung der 15%Grenze eine<br />
Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszentralamt<br />
für Steuern über den in der Ausschüttung<br />
enthaltenen Zinsanteil aus.<br />
Bei Überschreiten der 40%Grenze (ab 1. Januar<br />
2011: 25%Grenze) ist bei der Rückgabe<br />
oder Veräußerung der Fondsanteile der Veräußerungserlös<br />
zu melden. Handelt es sich um einen<br />
ausschüttenden Fonds, so ist zusätzlich im Falle<br />
der Ausschüttung der darin enthaltene Zinsanteil<br />
an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.<br />
Handelt es sich um einen thesaurierenden<br />
Fonds, erfolgt eine Meldung konsequenterweise<br />
nur im Falle der Rückgabe oder Veräußerung des<br />
Fondsanteils.<br />
Hinweis:<br />
Die steuerlichen Ausführungen gehen von<br />
der derzeit bekannten Rechtslage aus.<br />
Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt<br />
einkommensteuerpflichtige oder<br />
unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige<br />
Personen. Es kann jedoch keine Gewähr<br />
dafür übernommen werden, dass sich die<br />
steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung,<br />
Rechtsprechung oder Erlasse der<br />
Finanzverwaltung nicht ändert.
Allgemeines<br />
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle<br />
unter der <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> SICAV errichteten Teilfonds.<br />
Die jeweiligen Besonderen Regelungen für die<br />
einzelnen Teilfonds sind im Besonderen Teil des<br />
Verkaufsprospekts enthalten.<br />
Hinweise:<br />
Rechtsgrundlage des Kaufs von Anteilen des Teilfonds<br />
ist der aktuell gültige Verkaufsprospekt.<br />
Es ist nicht gestattet, von dem Verkaufsprospekt<br />
abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben.<br />
Die Gesellschaft haftet nicht, wenn und<br />
soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben<br />
werden, die von vorliegendem Verkaufsprospekt<br />
abweichen.<br />
Der Verkaufsprospekt, das Key <strong>Invest</strong>or Information<br />
Document („KIID“) sowie die Halbjahres- und<br />
Jahresberichte sind bei der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft,<br />
der Verwaltungsgesellschaft oder den<br />
Zahlstellen kostenlos erhältlich. Sonstige wichtige<br />
Informationen werden den Anteilinhabern in<br />
geeigneter Form von der Verwaltungsgesellschaft<br />
mitgeteilt.<br />
Allgemeine Risikohinweise<br />
Eine Anlage in die Anteile der Gesellschaft ist mit<br />
Risiken verbunden. Die Risiken können u. a. Aktien-<br />
und Rentenmarktrisiken, Zins-, Kredit-, Adressenausfall-,<br />
Liquiditäts- und Kontrahenten risiken sowie<br />
Wechselkurs-, Volatilitätsrisiken oder politische Risiken<br />
umfassen bzw. damit verbunden sein. Jedes<br />
dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen<br />
Risiken auftreten. Auf einige dieser Risiken wird<br />
nachstehend kurz eingegangen. Potenzielle Anleger<br />
sollten über Erfahrung mit Anlagen in Instrumente,<br />
die im Rahmen der vorgesehenen Anlagepolitik<br />
eingesetzt werden, verfügen. Auch sollten<br />
sich Anleger über die mit einer Anlage in die Anteile<br />
verbundenen Risiken im Klaren sein und erst<br />
dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie<br />
sich von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern,<br />
Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Beratern umfassend<br />
über (i) die Eignung einer Anlage in die Anteile<br />
unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz-<br />
bzw. Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii)<br />
die im vorliegenden Verkaufsprospekt enthaltenen<br />
Informationen und (iii) die Anlagepolitik des betreffenden<br />
Teilfonds haben beraten lassen.<br />
Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Teilfonds<br />
neben den Chancen auf Kurssteigerungen auch<br />
Risiken enthalten. Die Anteile des Fonds sind<br />
Wertpapiere, deren Wert durch die Kursschwankungen<br />
der in dem jeweiligen Teilfonds enthaltenen<br />
Vermögenswerte bestimmt wird. Der<br />
Wert der Anteile kann dement sprechend gegenüber<br />
dem Einstandspreis steigen oder fallen.<br />
Es kann daher keine Zusicherung gegeben<br />
werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht<br />
werden.<br />
Marktrisiko<br />
Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten<br />
hängt insbesondere von der Entwicklung<br />
der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der<br />
allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den<br />
wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingun-<br />
gen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf<br />
die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an<br />
einer Börse können auch irrationale Faktoren wie<br />
Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.<br />
Länder- oder Transferrisiko<br />
Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer<br />
Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund<br />
fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft<br />
seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht<br />
oder überhaupt nicht erbringen kann. So können<br />
beispielsweise Zahlungen, auf die der jeweilige<br />
Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer<br />
Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen<br />
nicht mehr konvertierbar ist.<br />
Abwicklungsrisiko<br />
Insbesondere bei der <strong>Invest</strong>ition in nicht notierte<br />
Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwicklung<br />
durch ein Transfersystem aufgrund einer<br />
verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen<br />
Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß<br />
ausgeführt wird.<br />
Rechtliches und steuerliches Risiko<br />
Die rechtliche und steuerliche Behandlung von<br />
Teilfonds kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer<br />
Weise ändern. Eine Änderung fehlerhaft<br />
festgestellter Besteuerungsgrundlagen des<br />
Teilfonds für vorangegangene Geschäftsjahre kann<br />
für den Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich<br />
nachteiligen Korrektur zur Folge haben,<br />
dass der Anleger die Steuerlast aus der Korrektur<br />
für vorangegangene Geschäftsjahre zu tragen hat,<br />
obwohl er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt<br />
nicht in dem Teilfonds investiert war. Umgekehrt<br />
kann für den Anleger der Fall eintreten, dass ihm<br />
eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur<br />
für das aktuelle oder vorangegangene Geschäftsjahre,<br />
in denen er an dem Teilfonds beteiligt war,<br />
durch die Rückgabe oder Veräußerung der Anteile<br />
vor Umsetzung der entsprechenden Korrektur<br />
nicht mehr zugute kommt.<br />
Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu<br />
führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche<br />
Vorteile in einem anderen als dem eigentlich<br />
zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich<br />
steuerlich veranlagt werden und sich dies beim<br />
einzelnen Anleger negativ auswirkt.<br />
Währungsrisiko<br />
Sofern Vermögenswerte der Gesellschaft in anderen<br />
Währungen als der Währung des jeweiligen<br />
Teilfonds angelegt sind, erhält der Teilfonds die<br />
Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen<br />
Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert<br />
dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so<br />
reduziert sich der Wert des Teilfondsvermögens.<br />
Teilfonds, in denen Anteilklassen in einer anderen<br />
Währung als der Basiswährung angeboten werden,<br />
können aufgrund der zeitlichen Verzögerung,<br />
die sich aus den notwendigen Auftragsverarbeitungs-<br />
und Buchungsschritten ergibt, positiven<br />
oder negativen Währungseinflüssen unterliegen.<br />
Verwahrrisiko<br />
Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen<br />
insbesondere im Ausland ist ein Verlustrisiko<br />
verbunden, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen<br />
oder missbräuchlichem Verhalten des<br />
Verwahrers oder eines Unterverwahrers resultieren<br />
kann.<br />
Konzentrationsrisiko<br />
Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass<br />
eine Konzentration der Anlagen in bestimmte Vermögensgegenstände<br />
oder Märkte erfolgt. Dann<br />
ist das Vermögen der Gesellschaft von der Entwicklung<br />
dieser Vermögenswerte oder Märkte<br />
besonders stark abhängig.<br />
Zinsänderungsrisiko<br />
Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass<br />
eine Anlage in solche Anteile Zinsrisiken bergen<br />
kann. Diese Risiken können im Falle von Schwankungen<br />
der Zinssätze in der jeweils für die Wertpapiere<br />
oder den jeweiligen Teilfonds maßgeblichen<br />
Währung auftreten.<br />
Politisches Risiko/regulatorisches Risiko<br />
Für das Vermögen der Gesellschaft dürfen Anlagen<br />
im Ausland getätigt werden. Damit geht<br />
das Risiko nachteiliger internationaler politischer<br />
Entwicklungen, Änderungen der Regierungspolitik,<br />
der Besteuerung und anderer rechtlicher Entwicklungen<br />
einher.<br />
Inflationsrisiko<br />
Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für<br />
alle Vermögensgegenstände.<br />
Schlüsselpersonenrisiko<br />
Ein Teilfonds, dessen Anlageergebnis in einem bestimmten<br />
Zeitraum sehr positiv ausfällt, hat diesen<br />
Erfolg auch der Eignung der im Interesse seiner<br />
Vermögenswerte handelnden Personen und damit<br />
den richtigen Entscheidungen seines Managements<br />
zu verdanken. Die personelle Zusammensetzung<br />
des Fondsmanagements kann sich jedoch<br />
verändern. Neue Entscheidungsträger können<br />
dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.<br />
Änderung der Anlagepolitik<br />
Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb<br />
des für das jeweilige Teilfondsvermögen zulässigen<br />
Anlagespektrums kann sich das mit dem Teilfonds<br />
verbundene Risiko inhaltlich verändern.<br />
Änderungen des Verkaufsprospekts;<br />
Auflösung oder Verschmelzung<br />
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den<br />
Verkaufsprospekt für den bzw. die jeweiligen<br />
Teilfonds zu ändern. Ferner ist es ihr gemäß den<br />
Bestimmungen ihrer Satzung und des Verkaufsprospekts<br />
möglich, den Teilfonds ganz aufzulösen<br />
oder ihn mit anderen Vermögenswerten des<br />
Fonds zu verschmelzen. Für den Anleger besteht<br />
daher das Risiko, dass er die von ihm geplante<br />
Haltedauer nicht realisieren kann.<br />
Kreditrisiko<br />
Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass<br />
eine solche Anlage Kreditrisiken bergen kann. Anleihen<br />
oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko in<br />
Bezug auf den Emittenten, für das das Bonitäts-<br />
9
ating des Emittenten als Messgröße dienen kann.<br />
Anleihen oder Schuldtitel, die von Emittenten<br />
mit einem schlechteren Rating begeben werden,<br />
werden in der Regel als Wertpapiere mit einem<br />
höheren Kreditrisiko und mit einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
des Emittenten angesehen<br />
als solche Papiere, die von Emittenten mit einem<br />
besseren Rating begeben werden. Gerät ein Emittent<br />
von Anleihen bzw. Schuldtiteln in finanzielle<br />
oder wirtschaftliche Schwierigkeiten, so kann sich<br />
dies auf den Wert der Anleihen bzw. Schuldtitel<br />
(dieser kann bis auf Null sinken) und die auf diese<br />
Anleihen bzw. Schuldtitel geleisteten Zahlungen<br />
auswirken (diese können bis auf Null sinken).<br />
Adressenausfallrisiko<br />
Neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte<br />
wirken sich auch die besonderen Entwicklungen<br />
der jeweiligen Emittenten auf den Kurs<br />
einer Anlage aus. Auch bei sorgfältigster Auswahl<br />
der Wertpapiere kann beispielsweise nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass Verluste durch Vermögensverfall<br />
von Emittenten eintreten.<br />
Risiken im Zusammenhang<br />
mit Derivatgeschäften<br />
Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss<br />
von Terminkontrakten oder Swaps sind<br />
mit folgenden Risiken verbunden:<br />
– Kursänderungen des Basiswertes können<br />
den Wert eines Optionsrechtes oder Futures<br />
bis hin zur Wertlosigkeit vermindern. Durch<br />
Wertänderungen des einem Swap zugrunde<br />
liegenden Vermögenswerts kann das Vermögen<br />
des jeweiligen Teilfonds ebenfalls Verluste<br />
erleiden.<br />
– Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss<br />
eines Gegengeschäftes (Glattstellung) ist mit<br />
Kosten verbunden.<br />
– Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der<br />
Wert der Vermögenswerte eines Teilfonds stärker<br />
beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren<br />
Erwerb der Basiswerte der Fall wäre.<br />
– Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass<br />
die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die<br />
Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln,<br />
so dass die aus dem Vermögen der<br />
Teilfonds gezahlte Optionsprämie verfällt.<br />
Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr,<br />
dass das Teilfondsvermögen zur Abnahme von<br />
Vermögenswerten zu einem höheren als dem<br />
aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von<br />
Vermögenswerten zu einem niedrigeren als<br />
dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das Teilfondsvermögen<br />
erleidet dann einen Verlust in<br />
Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen<br />
Optionsprämie.<br />
– Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko,<br />
dass das Vermögen der Teilfonds infolge<br />
einer unerwarteten Entwicklung des Marktpreises<br />
bei Fälligkeit Verluste erleidet.<br />
Risiko im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb von <strong>Invest</strong>mentfondsanteilen<br />
Beim Erwerb von Anteilen der Teilfonds ist zu<br />
berücksichtigen, dass die Fondsmanager der<br />
einzelnen Teilfonds unabhängig voneinander han-<br />
10<br />
deln und daher mehrere Teilfonds gleiche oder<br />
einander entgegengesetzte Anlagestrategien<br />
verfolgen können. Hierdurch können bestehende<br />
Risiken kumulieren, eventuelle Chancen können<br />
sich gegeneinander aufheben.<br />
Liquiditätsrisiko<br />
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />
Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätzlich<br />
sollen für einen Teilfonds nur solche Wertpapiere<br />
erworben werden, die jederzeit wieder veräußert<br />
werden können. Gleichwohl können sich bei einzelnen<br />
Wertpapieren in bestimmten Phasen oder<br />
in bestimmten Börsensegmenten Schwierigkeiten<br />
ergeben, diese zum gewünschten Zeitpunkt zu<br />
veräußern. Zudem besteht die Gefahr, dass Wertpapiere,<br />
die in einem eher engen Marktsegment<br />
gehandelt werden, einer erheblichen Preisvolatilität<br />
unterliegen.<br />
Vermögenswerte in Emerging Markets<br />
Eine Anlage in Vermögenswerte der Emerging<br />
Markets unterliegt in der Regel höheren Risiken<br />
(einschließlich von möglicherweise erheblichen<br />
rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Risiken)<br />
als eine Anlage in Vermögenswerte der<br />
Märkte in Industrieländern.<br />
Emerging Markets sind Märkte, die sich per definitionem<br />
„im Umbruch“ befinden und daher<br />
den Risiken rascher politischer Veränderungen<br />
und wirtschaftlicher Rückgänge ausgesetzt sind.<br />
In den letzten Jahren gab es in vielen Emerging<br />
Markets-Ländern bedeutende politische, wirtschaftliche<br />
und soziale Veränderungen. In vielen<br />
Fällen haben politische Erwägungen zu erheblichen<br />
wirtschaftlichen und sozialen Spannungen<br />
geführt, und in einigen Fällen kam es in diesen<br />
Ländern sowohl zu einer politischen wie auch zu<br />
einer wirtschaftlichen Instabilität. Politische oder<br />
wirtschaftliche Instabilität kann sich auf das Vertrauen<br />
des Anlegers auswirken, was wiederum<br />
einen negativen Effekt auf die Wechselkurse, die<br />
Preise der Wertpapiere oder andere Vermögenswerte<br />
von Emerging Markets haben kann.<br />
Die Wechselkurse sowie die Preise für Wertpapiere<br />
oder andere Vermögenswerte in Emerging<br />
Markets sind oft in höchstem Maße volatil. Veränderungen<br />
dieser Preise sind unter anderem zurückzuführen<br />
auf Zinssätze, ein sich veränderndes<br />
Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Kräfte,<br />
die von außen auf den Markt wirken (insbesondere<br />
im Hinblick auf wichtige Handelspartner),<br />
Handels-, Steuer- und geldpolitische Programme,<br />
die Politik von Regierungen sowie internationale<br />
politische und wirtschaftliche Ereignisse.<br />
In Emerging Markets befindet sich die Entwicklung<br />
von Wertpapiermärkten zumeist noch<br />
im Anfangsstadium. Dies kann zu Risiken und<br />
Praktiken (wie beispielsweise einer höheren Volatilität)<br />
führen, die in weiter entwickelten Wertpapiermärkten<br />
gewöhnlich nicht vorkommen und<br />
die den Wert der an den Börsen dieser Länder<br />
notierten Wertpapiere negativ beeinflussen können.<br />
Zusätzlich zeichnen sich Märkte in Emerging<br />
Markets-Ländern häufig durch Illiquidität in Form<br />
eines geringen Umsatzes einiger der notierten<br />
Wertpapiere aus.<br />
Es ist wichtig zu beachten, dass Wechselkurse,<br />
Wertpapiere und andere Vermögenswerte von<br />
Emerging Markets in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation<br />
mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als<br />
andere Arten von Anlagen, die ein geringes Risiko<br />
bergen, im Zuge einer „Flucht zur Qualität“ verkauft<br />
werden und dass sich deren Wert dementsprechend<br />
verschlechtern kann.<br />
<strong>Invest</strong>itionen in Russland<br />
Sofern im jeweiligen Produktannex eines Teilfonds<br />
vorgesehen, können Teilfonds im Rahmen<br />
der jeweiligen Anlagepolitik in Wertpapiere investieren,<br />
die an der Russian Trading System Stock<br />
Exchange (RTS) bzw. an der Moscow Interbank<br />
Currency Exchange (MICEX) gehandelt werden.<br />
Bei diesen beiden Börsen handelt es sich um anerkannte<br />
und geregelte Märkte im Sinne von Artikel<br />
41 Absatz 1 des Luxemburger Gesetzes vom<br />
17. Dezember 2010. Weitere Einzelheiten sind im<br />
jeweiligen Produktannex festgelegt.<br />
Depot- und Registrierungsrisiko in Russland<br />
– Obgleich das Engagement in den russischen<br />
Aktienmärkten gut durch den Einsatz von<br />
GDRs und ADRs abgedeckt ist, können einzelne<br />
Teilfonds gemäß deren Anlagepolitik<br />
in Wertpapiere investieren, die den Einsatz<br />
von örtlichen Hinterlegungs- und/oder Depotdienstleistungen<br />
erfordern könnten. Derzeit<br />
wird in Russland der Nachweis für den<br />
rechtlichen Anspruch auf Aktien in Form der<br />
buchmäßigen Lieferung geführt.<br />
– Die Bedeutung des Registers für das Depot-<br />
und Registrierungsverfahren ist entscheidend.<br />
Registerführer unterstehen keiner<br />
wirklichen staatlichen Aufsicht, und es<br />
besteht die Möglichkeit, dass der Teilfonds<br />
seine Registrierung durch Betrug, Nachlässigkeit<br />
oder schiere Unaufmerksamkeit verliert.<br />
Außerdem wurde und wird in der Praxis nicht<br />
streng für die Einhaltung der in Russland geltenden<br />
Bestimmung gesorgt, laut der Unternehmen<br />
mit mehr als 1.000 Anteilinhabern eigene,<br />
unabhängige Registerführer einsetzen<br />
müssen, die die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Kriterien erfüllen. Aufgrund dieser fehlenden<br />
Unabhängigkeit hat die Geschäftsführung eines<br />
Unternehmens einen potenziell großen<br />
Einfluss auf die Zusammenstellung der Anteilinhaber<br />
dieses Unternehmens.<br />
– Eine Verzerrung oder Zerstörung des Registers<br />
könnte dem Anteilsbestand des Teilfonds<br />
an den entsprechenden Aktien des<br />
Unternehmens wesentlich schaden oder<br />
diesen Anteilsbestand in bestimmten Fällen<br />
sogar zunichte machen. Weder der Teilfonds<br />
noch der Fondsmanager noch die Depotbank<br />
noch die Verwaltungsgesellschaft noch der<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
noch eine der Vertriebsstellen haben die<br />
Möglichkeit, Zusicherungen für oder Gewährleistungen<br />
über oder Garantien für die Handlungen<br />
oder Leistungen des Registerführers<br />
abzugeben. Dieses Risiko wird vom Teilfonds<br />
getragen.<br />
Derzeit bietet das russische Gesetz keine Vorkehrungen<br />
für das Konzept des „gutgläubigen<br />
Erwerbers“, wie es diese üblicherweise in westlicher<br />
Gesetzgebung gibt. Infolgedessen akzeptiert<br />
ein Erwerber von Wertpapieren (abgesehen<br />
von Kassapapieren und Inhaberinstrumenten)
nach russischem Recht solche Wertpapiere unter<br />
dem Vorbehalt möglicher Einschränkungen des<br />
Anspruchs und Eigentums, die in Hinsicht auf den<br />
Verkäufer oder Voreigentümer dieser Wertpapiere<br />
vielleicht bestanden haben. Die russische föderale<br />
Kommission für Wertpapiere und Kapitalmärkte<br />
arbeitet derzeitig an einem Gesetzentwurf für das<br />
Konzept eines gutgläubigen Erwerbers. Es gibt<br />
aber keine Garantie, dass ein solches Gesetz auch<br />
rückwirkend für früher getätigte Aktienkäufe durch<br />
den Teilfonds gilt. Dementsprechend ist es zum<br />
jetzigen Zeitpunkt möglich, dass das Eigentum<br />
an Aktien eines Teilfonds durch einen früheren Eigentümer,<br />
von dem die Aktien erworben wurden,<br />
angefochten werden könnte, was in diesem Falle<br />
dem Wert des Vermögens dieses Teilfonds schaden<br />
würde.<br />
Kontrahentenrisiko<br />
Bei Abschluss von außerbörslichen OTC-Geschäften<br />
(„Over-the-Counter“) kann der jeweilige<br />
Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität seiner<br />
Kontrahenten und deren Fähigkeit, die Bedingungen<br />
dieser Verträge zu erfüllen, ausgesetzt sein.<br />
So kann der jeweilige Teilfonds beispielsweise<br />
Futures-, Options- und Swap-Geschäfte tätigen<br />
oder andere derivative Techniken einsetzen, bei<br />
denen dieser Teilfonds jeweils dem Risiko unterliegt,<br />
dass der Kontrahent seine Verpflichtungen<br />
aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt.<br />
Anlagepolitik<br />
Das Vermögen des jeweiligen Teilfonds wird nach<br />
dem Grundsatz der Risikostreuung und im Rahmen<br />
der Richtlinien für die Anlagepolitik, die im<br />
betreffenden Sonderabschnitt des Verkaufsprospekts<br />
niedergelegt sind, sowie gemäß den in<br />
Artikel 2 des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil<br />
beschriebenen Anlagemöglichkeiten und -beschränkungen<br />
angelegt.<br />
Einsatz von Derivaten<br />
Der jeweilige Teilfonds kann – sofern ein angemessenes<br />
Risikomanagementsystem vorhanden<br />
ist – Derivate aller Art nutzen, die auf den für den<br />
Teilfonds erworbenen Vermögenswerten oder auf<br />
Finanzindizes, Zinssätzen, Wechselkursen oder<br />
Währungen basieren. Hierzu zählen insbesondere<br />
Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie<br />
Kombinationen hieraus. Diese können nicht<br />
nur zur Absicherung des Teilfondsvermögens<br />
genutzt werden, sondern können einen Teil der<br />
Anlage politik darstellen.<br />
Der Handel mit Derivaten wird im Rahmen der<br />
Anlagegrenzen eingesetzt und dient der effizienten<br />
Verwaltung des Teilfondsvermögens sowie<br />
dem Laufzeiten- und Risikomanagement der<br />
Anlagen.<br />
Swaps<br />
Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung<br />
des jeweiligen Teilfonds u. a. die nachstehend<br />
aufgeführten Swapgeschäfte im Rahmen der Anlagegrundsätze<br />
durchführen:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
Zinsswaps<br />
Währungsswaps<br />
Equityswaps<br />
Credit Default Swaps<br />
Total Return Swaps<br />
Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen<br />
die dem Geschäft zugrunde liegenden Vermögensgegenstände<br />
oder Risiken zwischen den<br />
Vertragspartnern ausgetauscht werden.<br />
Swaptions<br />
Swaptions sind Optionen auf Swaps. Eine Swaption<br />
ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung,<br />
zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb<br />
einer bestimmten Frist in einen hinsichtlich der<br />
Konditionen genau spezifizierten Swap einzutreten.<br />
Credit Default Swaps<br />
Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die<br />
es ermöglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolumen<br />
auf andere zu übertragen. Im Gegenzug<br />
zur Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt der<br />
Verkäufer des Risikos eine Prämie an seinen Vertragspartner.<br />
Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps<br />
entsprechend.<br />
Synthetic Dynamic Underlying (SDU)<br />
Der jeweilige Teilfonds kann SDU, d. h. synthetische<br />
dynamische Basiswerte, verwenden,<br />
sofern (i) ein angemessenes Risikomanagementsystem<br />
vorhanden ist und (ii) diese Anlage<br />
im Einklang mit seiner jeweiligen Anlagepolitik<br />
und seinen Anlagebeschränkungen<br />
steht. In diesem Fall kann der jeweilige Teilfonds<br />
über spezifische Instrumente gemäß<br />
Artikel 41 (1) g) des Luxemburger Gesetzes<br />
vom 17. Dezember 2010, wie z. B. Swaps und<br />
Terminkontrakte, an der Wertentwicklung eines<br />
synthetischen Portfolios partizipieren, das<br />
nominell aus bestimmten Kassainstrumenten,<br />
Kreditderivatgeschäften und anderen Anlagen<br />
besteht. Falls das synthetische Portfolio derivative<br />
Komponenten beinhaltet, wird gewährleistet,<br />
dass deren jeweiliger Basiswert nur<br />
aus Vermögenswerten besteht, die für einen<br />
<strong>Invest</strong>mentfonds gemäß OGAW IV zulässig<br />
sind. Das synthetische Portfolio wird von einem<br />
erstklassigen Finanzinstitut verwaltet,<br />
das die Portfoliozusammensetzung bestimmt<br />
und an klar definierte Portfoliorichtlinien gebunden<br />
ist. Die Bewertung der synthetischen<br />
Vermögenswerte erfolgt zum Buchungsschnitt<br />
des jeweiligen Teilfonds oder danach<br />
und es werden Risikoberichte veröffentlicht.<br />
Darüber hinaus unterliegen diese Anlagen<br />
Artikel 43 (1) des Luxemburger Gesetzes vom<br />
17. Dezember 2010 sowie Artikel 8 der Verordnung<br />
des Großherzogtums Luxemburg vom<br />
8. Februar 2008.<br />
In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente<br />
Der jeweilige Teilfonds kann die vorstehend beschriebenen<br />
Finanzinstrumente auch erwerben,<br />
wenn diese in Wertpapieren verbrieft sind. Dabei<br />
können die Geschäfte, die Finanzinstrumente<br />
zum Gegenstand haben, auch nur teilweise<br />
in Wertpapieren enthalten sein (z. B. Optionsanleihen).<br />
Die Aussagen zu Chancen und Risiken<br />
gelten für solche verbrieften Finanzinstrumente<br />
entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass<br />
das Verlustrisiko bei verbrieften Finanzinstrumenten<br />
auf den Wert des Wertpapiers beschränkt<br />
ist.<br />
OTC-Derivatgeschäfte<br />
Der jeweilige Teilfonds darf sowohl Derivatgeschäfte,<br />
die an einer Börse zum Handel zugelassen<br />
oder in einen anderen geregelten Markt<br />
einbezogen sind, als auch so genannte OTC<br />
(over-the-counter)-Geschäfte tätigen. Es wird ein<br />
Verfahren eingesetzt, das eine präzise und unabhängige<br />
Bewertung des Wertes der OTC-Derivate<br />
erlaubt.<br />
Risikomanagement<br />
Im Rahmen der Teilfonds wird ein Risikomanagement-Verfahren<br />
eingesetzt, welches es der Verwaltungsgesellschaft<br />
ermöglicht, das mit den<br />
Anlagepositionen verbundene Risiko sowie deren<br />
jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des<br />
Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu<br />
messen.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft überwacht jeden<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Anforderungen<br />
der Verordnung 10-04 der Commission de<br />
Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) und<br />
den von Zeit zu Zeit erlassenen Luxemburger<br />
oder europäischen Richtlinien, insbesondere des<br />
CSSF Rundschreibens 11-512 vom 30. Mai 2011<br />
und der „Guidelines on Risk Measurement and<br />
the Calculation of Global Exposure and Counterparty<br />
Risk for UCITS“ des Committee of European<br />
Securities Regulators (CESR/10-788). Dabei<br />
stellt die Verwaltungsgesellschaft für jeden Teilfonds<br />
sicher, dass das mit derivativen Finanzinstrumenten<br />
verbundene Gesamtrisiko gemäß Artikel<br />
42 Absatz 3 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />
2010 100% des Netto-Teilfondsvermögens nicht<br />
überschreitet und dass somit das Marktrisiko jedes<br />
Teilfonds insgesamt 200% des Marktrisikos<br />
des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht<br />
übersteigt.<br />
Der für den jeweiligen Teilfonds angewandte<br />
Risiko management-Ansatz ist im Verkaufsprospekt<br />
– Besonderer Teil für den betreffenden Teilfonds<br />
angegeben.<br />
Grundsätzlich strebt die Verwaltungsgesellschaft<br />
an, dass der <strong>Invest</strong>itionsgrad des Teilfondsvermögens<br />
durch den Einsatz von Derivaten nicht<br />
um mehr als das Zweifache des Wertes des Teilfondsvermögens<br />
gesteigert wird (im Folgenden<br />
„Hebelwirkung“), sofern nicht im Besonderen<br />
Teil des Verkaufsprospektes etwas anderes geregelt<br />
ist. Allerdings schwankt diese Hebelwirkung<br />
abhängig von den Marktbedingungen und/<br />
oder Positionsveränderungen (u.a. zur Absicherung<br />
gegen unvorteilhafte Marktbewegungen),<br />
so dass es trotz der ständigen Überwachung<br />
durch die Verwaltungsgesellschaft zu Überschreitungen<br />
der angestrebten Marke kommen<br />
kann.<br />
Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit für den<br />
Fonds, 10% des Netto-Teilfondsvermögens zu<br />
entleihen, sofern es sich um temporäre Kreditaufnahmen<br />
handelt und diese Kreditaufnahmen<br />
nicht Anlagezwecken dienen.<br />
Ein entsprechend erhöhtes Gesamtengagement<br />
kann die Chancen wie auch die Risiken einer<br />
Anlage signifikant erhöhen (vgl. insbesondere<br />
Risikohinweise im Abschnitt „Risiken im Zusammenhang<br />
mit Derivatgeschäften“). Potenzielle<br />
Interessenkonflikte<br />
11
Die Verwaltungsratsmitglieder der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft,<br />
die Verwaltungsgesellschaft, der<br />
Fondsmanager, die benannten Vertriebsstellen<br />
und die mit der Durchführung des Vertriebs beauftragten<br />
Personen, die Depotbank, die Transferstelle,<br />
der Anlageberater, die Anteilinhaber sowie<br />
alle Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen,<br />
Vertreter oder Beauftragte der zuvor<br />
genannten juristischen und natürlichen Personen<br />
(„Verbundene Personen“) können<br />
– untereinander jedwede Art von Finanz-und<br />
Bankgeschäften oder sonstige Transaktionen<br />
tätigen oder entsprechende Verträge<br />
abschließen, unter anderem solche, die auf<br />
Wertpapieranlagen oder Anlagen einer Verbundenen<br />
Person in eine Gesellschaft oder<br />
einen Organismus gerichtet sind, deren bzw.<br />
dessen Anlagen Bestandteil des jeweiligen<br />
Teilfondsvermögens sind, oder an solchen<br />
Verträgen oder Transaktionen beteiligt sein;<br />
und/oder<br />
– auf eigene Rechnung oder auf Rechnung<br />
Dritter Anlagen in Anteile, Wertpapiere oder<br />
Vermögenswerte der gleichen Art wie die Bestandteile<br />
des jeweiligen Teilfondsvermögens<br />
tätigen und mit diesen handeln; und/oder<br />
– im eigenen oder fremden Namen am Kauf oder<br />
Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Anlagen<br />
an oder von der <strong>Invest</strong>ment gesellschaft<br />
teilnehmen, über die oder gemeinsam mit dem<br />
Fondsmanager, die benannten Vertriebsstellen<br />
und die mit der Durchführung des Vertriebs<br />
beauftragten Personen, der Depotbank, dem<br />
Anlageberater oder einer Tochtergesellschaft,<br />
einem verbundenen Unternehmen, Vertreter<br />
oder Beauftragten derselben.<br />
Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in<br />
Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren<br />
können bei einer Verbundenen Person im Einklang<br />
mit den rechtlichen Vorschriften, denen die<br />
Depotbank unterliegt, hinterlegt werden. Liquide<br />
Mittel des jeweiligen Teilfondsvermögens können<br />
in von einer Verbundenen Person ausgegebene<br />
Einlagenzertifikate oder angebotene Bankeinlagen<br />
angelegt werden. Auch Bank- oder vergleichbare<br />
Geschäfte können mit oder durch eine Verbundene<br />
Person getätigt werden. Gesellschaften<br />
der Deutsche Bank Gruppe und/oder Angestellte,<br />
Vertreter, verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften<br />
von Gesellschaften der Deutschen<br />
Bank Gruppe („DB-Konzernangehörige“)<br />
können Kontrahenten bei Derivatetransaktionen<br />
oder -kontrakten der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft sein<br />
(„Kontrahent“). Weiterhin kann in einigen Fällen<br />
ein Kontrahent zur Bewertung solcher Derivatetransaktionen<br />
oder -kontrakte erforderlich sein.<br />
Diese Bewertungen können als Grundlage für die<br />
Berechnung des Wertes bestimmter Vermögenswerte<br />
des jeweiligen Teilfondsvermögens dienen.<br />
Der Verwaltungsrat der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
ist sich bewusst, dass DB-Konzernangehörige<br />
möglicherweise in einen Interessenkonflikt geraten,<br />
wenn sie als Kontrahent auftreten und/oder<br />
solche Bewertungen erstellen. Die Bewertung<br />
wird angepasst und nachvollziehbar durchgeführt.<br />
Der Verwaltungsrat der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
ist indes der Ansicht, dass diese Konflikte<br />
angemessen gehandhabt werden können, und<br />
geht davon aus, dass der Kontrahent die Eignung<br />
und Kompetenz zur Erstellung solcher Bewertungen<br />
besitzt.<br />
12<br />
Nach Maßgabe der jeweils getroffenen Vereinbarungen<br />
können DB-Konzernangehörige auch als<br />
Verwaltungsratsmitglied, Vertriebsstelle, Untervertriebsstelle,<br />
Depotbank, Fondsmanager oder<br />
Anlageberater auftreten und der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
Unterverwahrungsdienste anbieten.<br />
Der Verwaltungsrat der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
ist sich bewusst, dass auf Grund der Funktionen,<br />
die DB-Konzernangehörige im Zusammenhang<br />
mit der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft erfüllen, Interessenkonflikte<br />
entstehen können. Für solche Fälle<br />
hat sich jeder DB-Konzernangehörige verpflichtet,<br />
sich in angemessenem Rahmen um die gerechte<br />
Lösung derartiger Interessenkonflikte (im Hinblick<br />
auf seine jeweiligen Pflichten und Aufgaben)<br />
sowie darum zu bemühen, dass die Interessen<br />
der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft und der Anteilinhaber<br />
nicht beeinträchtigt werden. Der Verwaltungsrat<br />
der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft ist der Ansicht, dass<br />
die DB-Konzernangehörigen über die nötige Eignung<br />
und Kompetenz zur Erfüllung dieser Aufgaben<br />
verfügen.<br />
Der Verwaltungsrat der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
ist der Meinung, dass die Interessen der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
und der o. g. Stellen kollidieren<br />
können. Die <strong>Invest</strong>mentgesellschaft hat angemessene<br />
Maßnahmen getroffen, um Interessenkonflikte<br />
zu vermeiden. Bei unvermeidbaren Interessenkonflikten<br />
wird der Verwaltungsrat der<br />
<strong>Invest</strong>mentgesellschaft sich darum bemühen,<br />
diese zu Gunsten des/der Teilfonds zu lösen.<br />
Für jeden Teilfonds können in Bezug auf das jeweilige<br />
Teilfondsvermögen Geschäfte mit oder<br />
zwischen Verbunden Personen getätigt werden,<br />
sofern solche Geschäfte im besten Interesse der<br />
Anleger erfolgen.<br />
Bekämpfung der Geldwäsche<br />
Die Transferstelle kann die Identitätsnachweise<br />
verlangen, die sie zur Einhaltung der in Luxemburg<br />
geltenden Gesetze zur Bekämpfung der<br />
Geldwäsche für notwendig hält. Bestehen hinsichtlich<br />
der Identität eines Anlegers Zweifel oder<br />
liegen der Transferstelle keine ausreichenden<br />
Angaben zur Identitätsfeststellung vor, so kann<br />
diese weitere Auskünfte und/oder Unterlagen<br />
verlangen, um die Identität des Anlegers zweifelsfrei<br />
feststellen zu können. Wenn der Anleger<br />
die Übermittlung der angeforderten Auskünfte<br />
und/oder Unterlagen verweigert bzw. versäumt,<br />
kann die Transferstelle die Eintragung der Daten<br />
des Anlegers in das Anteilinhaberregister der<br />
Gesellschaft verweigern oder verzögern. Die der<br />
Transferstelle übermittelten Auskünfte werden<br />
ausschließlich zur Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung<br />
der Geldwäsche eingeholt.<br />
Die Transferstelle ist außerdem verpflichtet, die<br />
Herkunft der von einem Finanzinstitut vereinnahmten<br />
Gelder zu überprüfen, es sei denn, das<br />
betreffende Finanzinstitut ist einem zwingend<br />
vorgeschriebenen Identitätsnachweisverfahren<br />
unterworfen, das dem Nachweisverfahren nach<br />
Luxemburger Recht gleichwertig ist. Die Bearbeitung<br />
von Zeichnungsanträgen kann ausgesetzt<br />
werden, bis die Transferstelle die Herkunft der<br />
Gelder ordnungsgemäß festgestellt hat.<br />
Erst- bzw. Folgezeichnungsanträge für Anteile<br />
können auch indirekt, d. h. über die Vertriebsstellen<br />
gestellt werden. In diesem Fall kann die Transferstelle<br />
unter folgenden Umständen bzw. unter<br />
den Umständen, die nach den in Luxemburg geltenden<br />
Geldwäschevorschriften als ausreichend<br />
gelten, auf die vorgenannten vorgeschriebenen<br />
Identitätsnachweise verzichten:<br />
– wenn ein Zeichnungsantrag über eine Vertriebsstelle<br />
abgewickelt wird, die unter der<br />
Aufsicht der zuständigen Behörden steht,<br />
deren Vorschriften ein Identitätsnachweisverfahren<br />
für Kunden vorsehen, das dem Nachweisverfahren<br />
nach Luxemburger Recht zur<br />
Bekämpfung der Geldwäsche gleichwertig<br />
ist, und denen die Vertriebsstelle unterliegt;<br />
– wenn ein Zeichnungsantrag über eine Vertriebsstelle<br />
abgewickelt wird, deren Muttergesellschaft<br />
unter der Aufsicht der zuständigen<br />
Behörden steht, deren Vorschriften ein Identitätsnachweisverfahren<br />
für Kunden vorsehen,<br />
das dem Nachweisverfahren nach Luxemburger<br />
Recht gleichwertig ist und der Bekämpfung<br />
der Geldwäsche dient, und wenn das für<br />
die Muttergesellschaft geltende Recht bzw. die<br />
Konzernrichtlinien ihren Tochtergesellschaften<br />
oder Niederlassungen gleichwertige Pflichten<br />
auferlegen.<br />
Bei Ländern, von denen die Empfehlungen der<br />
„ Financial Action Task Force“ (FATF) ratifiziert<br />
wurden, wird grundsätzlich davon ausgegangen,<br />
dass den auf dem Finanzsektor geschäftlich tätigen<br />
natürlichen bzw. juristischen Personen von<br />
den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden in<br />
diesen Ländern Vorschriften zur Durchführung<br />
von Identitätsnachweisverfahren für ihre Kunden<br />
auferlegt werden, die dem nach Luxemburger<br />
Recht vorgeschriebenen Nachweisverfahren<br />
gleich wertig sind.<br />
Die Vertriebsstellen können Anlegern, die Anteile<br />
über sie beziehen, einen Nominee-Service zur<br />
Verfügung stellen. Anleger können dabei nach<br />
eigenem Ermessen entscheiden, ob sie diesen<br />
Service in Anspruch nehmen, bei dem der Nominee<br />
die Anteile in seinem Namen für und im<br />
Auftrag der Anleger hält; Letztere sind jederzeit<br />
berechtigt, das unmittelbare Eigentum an den<br />
Anteilen zu fordern. Ungeachtet der vorstehenden<br />
Bestimmungen bleibt es den Anlegern unbenommen,<br />
Anlagen direkt bei der Gesellschaft zu<br />
tätigen, ohne den Nominee-Service in Anspruch<br />
zu nehmen.<br />
Datenschutz<br />
Die persönlichen Daten der Anleger in den Antragsformularen<br />
sowie die im Rahmen der Geschäftsbeziehung<br />
mit der Gesellschaft und/oder<br />
der Transferstelle erfassten anderen Informationen<br />
werden von der Gesellschaft, der Transferstelle,<br />
anderen Unternehmen von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ments,<br />
der Depotbank und den Finanzvermittlern<br />
der Anleger erfasst, gespeichert, abgeglichen,<br />
übertragen und anderweitig bearbeitet und verwendet<br />
(„bearbeitet“). Diese Daten werden für<br />
die Zwecke der Kontenführung, die Untersuchung<br />
von Geldwäscheaktivitäten, die Steuerfeststellung<br />
gemäß EU-Richtlinie 2003/48/EG über die<br />
Besteuerung von Zinserträgen und die Entwicklung<br />
der Geschäftsbeziehungen verwendet.<br />
Zu diesem Zweck können die Daten, um die Aktivitäten<br />
der Gesellschaft zu unterstützen (z. B.<br />
Kundenkommunikationsagenten und Zahlstellen),<br />
auch an von der Gesellschaft oder der Trans-
ferstelle beauftragte Unternehmen weitergeleitet<br />
werden.<br />
Orderannahmeregelung<br />
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten<br />
Anteilwertes. Einzelheiten sind für den jeweiligen<br />
Teilfonds im Verkaufsprospekt – Besonderer Teil<br />
(s. u.) festgelegt.<br />
Market Timing und Short-term Trading<br />
Die <strong>Invest</strong>mentgesellschaft untersagt jegliche<br />
Methoden im Zusammenhang mit Market Timing<br />
und Short-term Trading und behält sich das Recht<br />
vor, Zeichnungs- und Umtauschanträge abzulehnen,<br />
wenn sie vermutet, dass dabei derartige<br />
Methoden angewandt werden. In diesem Fall<br />
unternimmt die <strong>Invest</strong>mentgesellschaft alle notwendigen<br />
Maßnahmen zum Schutz der anderen<br />
Anleger des jeweiligen Teilfonds.<br />
Late Trading<br />
Unter Late Trading ist die Annahme eines Auftrags<br />
nach Ablauf der entsprechenden Annahmefristen<br />
am jeweiligen Bewertungstag sowie die Ausführung<br />
eines solchen Auftrags zu dem an diesem<br />
Tag geltenden Preis auf Basis des Nettoinventarwerts<br />
zu verstehen. Late Trading ist strengstens<br />
verboten, da damit gegen die Bedingungen des<br />
Fondsverkaufsprospekts verstoßen wird, gemäß<br />
denen der Preis, zu dem ein nach Orderannahmeschluss<br />
platzierter Auftrag ausgeführt wird, auf<br />
dem nächsten gültigen Anteilwert basiert.<br />
Total Expense Ratio<br />
Total Expense Ratio (TER) ist definiert als das<br />
Verhältnis der Ausgaben des jeweiligen Teilfonds<br />
zum durchschnittlichen Teilfondsvermögen, mit<br />
Ausnahme der angefallenen Transaktionskosten.<br />
Die effektive TER wird jährlich berechnet und im<br />
Jahresbericht veröffentlicht.<br />
Rückzahlung von vereinnahmter<br />
Verwaltungsvergütung an bestimmte Anleger<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem<br />
freien Ermessen mit einzelnen Anlegern die teilweise<br />
Rückzahlung von vereinnahmter Verwaltungsvergütung<br />
an diese Anleger vereinbaren.<br />
Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn<br />
institutionelle Anleger direkt Großbeträge nachhaltig<br />
investieren. Ansprechpartner bei der <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong>ment S.A. für diese Fragen ist der Bereich<br />
„Institutional Sales“.<br />
Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere<br />
und Finanzinstrumente<br />
Die Verwaltungsgesellschaft wird Kauf- und<br />
Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstrumente<br />
für Rechnung des jeweiligen Teilfonds<br />
direkt bei Brokern und Händlern aufgeben. Sie<br />
schließt mit diesen Brokern und Händlern Vereinbarungen<br />
zu marktüblichen Konditionen ab, die im<br />
Einklang mit erstklassigen Ausführungsstandards<br />
stehen. Bei der Auswahl des Brokers oder Händlers<br />
berücksichtigt die Verwaltungsgesellschaft<br />
alle relevanten Faktoren, wie etwa die Bonität<br />
des Brokers oder Händlers und die Qualität der<br />
Marktinformationen, der Analysen sowie der zur<br />
Verfügung gestellten Ausführungskapazitäten.<br />
Zusätzlich werden von der Verwaltungsgesellschaft<br />
derzeit Vereinbarungen angenommen und<br />
abgeschlossen, in deren Rahmen sie von Brokern<br />
und Händlern angebotene geldwerte Vorteile in<br />
Anspruch nehmen und nutzen kann. Die Verwaltungsgesellschaft<br />
ist berechtigt, diese Dienstleistungen<br />
einzubehalten. Diese beinhalten von<br />
Brokern und Händlern direkt erbrachte Leistungen<br />
(siehe dazu Artikel 12 im Verkaufsprospekt,<br />
der die Erstattung der Vergütungen und Aufwendungen<br />
zum Gegenstand hat). Zu diesen direkten<br />
Dienstleistungen gehören spezielle Beratung<br />
hinsichtlich der Ratsamkeit des Handels mit einer<br />
Anlage oder hinsichtlich deren Bewertung, Analysen<br />
und Beratungsleistungen, wirtschaftliche und<br />
politische Analysen, Portfolioanalysen (einschließlich<br />
Bewertung und Performancemessung),<br />
Marktanalysen sowie indirekte Dienstleistungen,<br />
wie z. B. Markt- und Kursinformationssysteme,<br />
Informationsdienste, Computer-Hardware und<br />
-Software oder jegliche sonstigen Möglichkeiten<br />
zum Sammeln von Informationen in dem Umfang,<br />
in dem diese verwendet werden, um den<br />
Anlageentscheidungsprozess, die Beratung oder<br />
die Durchführung von Recherche oder Analyse zu<br />
unterstützen, sowie Depotdienstleistungen bezüglich<br />
der Vermögenswerte des Teilfonds. Dies<br />
bedeutet, dass Brokerleistungen unter Umständen<br />
nicht auf die allgemeine Analyse beschränkt<br />
sind, sondern auch spezielle Dienste wie Reuters<br />
und Bloomberg umfassen können. Die Vereinbarungen<br />
mit Brokern und Händlern können die Bestimmung<br />
enthalten, dass die Händler und Broker<br />
umgehend oder später Teile der für den Kauf oder<br />
Verkauf von Vermögenswerten gezahlten Provisionen<br />
an Dritte weiterleiten. Diese Provisionen<br />
werden von der Verwaltungsgesellschaft für die<br />
zuvor erwähnten Dienstleistungen geleistet.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft hält bei der Inanspruchnahme<br />
dieser Vorteile (allgemein als Soft-<br />
Dollars bezeichnet) alle geltenden aufsichtsrechtlichen<br />
und Branchenstandards ein. Insbesondere<br />
werden von der Verwaltungsgesellschaft keinerlei<br />
Vereinbarungen über den Erhalt derartiger Vorteile<br />
angenommen oder abgeschlossen, wenn diese<br />
Vereinbarungen sie nach vernünftigem Ermessen<br />
nicht bei ihrem Anlageentscheidungsprozess<br />
unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Verwaltungsgesellschaft<br />
jederzeit dafür sorgt, dass die<br />
Transaktionen unter Berücksichtigung des betreffenden<br />
Marktes zum betreffenden Zeitpunkt für<br />
Transaktionen der betreffenden Art und Größe<br />
zu den bestmöglichen Bedingungen ausgeführt<br />
werden und dass keine unnötigen Geschäfte abgeschlossen<br />
werden, um ein Recht auf derartige<br />
Vorteile zu erwerben.<br />
Güter und Dienstleistungen, die im Rahmen<br />
von Soft-Dollar-Vereinbarungen empfangen werden,<br />
dürfen keine Reisen, Unterbringung, Unterhaltung,<br />
allgemeinen Verwaltungsgüter und<br />
-dienstleistungen, allgemeine Büroausrüstung<br />
oder -räumlichkeiten, Mitgliedsbeiträge, Mitarbeitergehälter<br />
oder direkten Geldzahlungen<br />
sein.<br />
Provisionsteilung<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann Vereinbarungen<br />
mit ausgewählten Brokern abschließen, in<br />
deren Rahmen der jeweilige Broker Teile der von<br />
ihm gemäß der betreffenden Vereinbarung erhaltenen<br />
Zahlung, die die Verwaltungsgesellschaft<br />
für den Erwerb oder die Veräußerung von Ver-<br />
mögenswerten leistet, entweder direkt oder mit<br />
zeitlicher Verzögerung an Dritte weiterleitet, die<br />
anschließend Research- oder Analysedienstleistungen<br />
für die Verwaltungsgesellschaft erbringen.<br />
Diese Vereinbarungen (so genannte Provisionsteilungsvereinbarungen)<br />
werden von der Verwaltungsgesellschaft<br />
zum Zweck der Verwaltung der<br />
Teilfonds genutzt. Zur Klarstellung gilt, dass die<br />
Verwaltungsgesellschaft diese Dienstleistungen<br />
entsprechend und ausschließlich im Einklang mit<br />
den im Abschnitt „Kauf- und Verkaufsorders für<br />
Wertpapiere und Finanzinstrumente“ dargelegten<br />
Bedingungen nutzt.<br />
Regelmäßiger Sparplan oder Entnahmepläne<br />
Regelmäßige Sparpläne oder Entnahmepläne<br />
werden in bestimmten Ländern angeboten, in<br />
denen der jeweilige Teilfonds genehmigt wurde.<br />
Nähere Angaben zu diesen Plänen sind jederzeit<br />
von der Verwaltungsgesellschaft oder den jeweiligen<br />
Vertriebsstellen in den Vertriebsländern des<br />
jeweiligen Teilfonds erhältlich.<br />
Ermächtigung der lokalen Zahlstelle<br />
In einigen Vertriebsländern können Anleger auf<br />
dem Anteilzeichnungsformular die jeweilige lokale<br />
Zahlstelle als Stellvertreter benennen, so dass<br />
diese auf eigenen Namen, jedoch in ihrem Auftrag,<br />
Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeaufträge<br />
in Bezug auf die Anteile in zusammengefasster<br />
Form an die Gesellschaft übermitteln<br />
und alle damit verbundenen notwendigen administrativen<br />
Verfahren durchführen kann.<br />
Verkaufsbeschränkung<br />
Die ausgegebenen Anteile der Teilfonds dürfen<br />
nur in Ländern zum Kauf angeboten oder verkauft<br />
werden, in denen ein solches Angebot oder ein<br />
solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der<br />
Gesellschaft oder einem von ihr beauftragten<br />
Dritten eine Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb<br />
seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt<br />
wurde und der Gesellschaft vorliegt, handelt es<br />
sich bei diesem Verkaufsprospekt nicht um ein<br />
öffentliches Angebot zum Erwerb von Teilfondsanteilen<br />
und/oder darf dieser Prospekt nicht zum<br />
Zwecke eines solchen öffentlichen Angebots verwendet<br />
werden.<br />
Die hier genannten Informationen und Anteile<br />
der Teilfonds sind nicht für den Vertrieb in den<br />
Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-<br />
Personen bestimmt (dies betrifft Personen, die<br />
Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von<br />
Amerika sind oder dort ihr Domizil haben, oder<br />
Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften,<br />
die gemäß den Gesetzen der Vereinigten<br />
Staaten von Amerika bzw. eines Bundesstaates,<br />
Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten<br />
Staaten gegründet wurden). Dement sprechend<br />
werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten<br />
von Amerika noch an oder für Rechnung von<br />
US-Personen angeboten oder verkauft. Spätere<br />
Übertragungen von Anteilen in die Vereinigten<br />
Staaten von Amerika bzw. an US-Personen sind<br />
unzulässig.<br />
Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten<br />
Staaten von Amerika verbreitet werden. Die Verteilung<br />
dieses Prospekts und das Angebot der<br />
Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen<br />
Beschränkungen unterworfen sein.<br />
13
Anleger, die als „Restricted Persons“ im Sinne der<br />
US-Regelung Nr. 2790 der „National Association of<br />
Securities Dealers“ (NASD 2790) anzusehen sind,<br />
haben ihre Anteile an dem Teilfonds der Verwaltungsgesellschaft<br />
unverzüglich anzuzeigen.<br />
Für Vertriebszwecke darf dieser Prospekt nur<br />
von Personen verwendet werden, die dafür über<br />
eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Gesellschaft<br />
(direkt oder indirekt über entsprechend<br />
Anlegerprofile<br />
Sicherheitsorientiert<br />
Der Teilfonds ist für den sicherheitsorientierten<br />
Anleger mit geringer Risikoneigung konzipiert,<br />
der eine stetige Wertentwicklung, aber auf<br />
niedrigem Zinsniveau, zum Anlageziel hat. Kurzfristige<br />
moderate Schwankungen sind möglich,<br />
aber mittel- bis langfristig ist kein Kapitalverlust<br />
zu erwarten.<br />
Renditeorientiert<br />
Der Teilfonds ist für den renditeorientierten<br />
Anleger konzipiert, der Kapitalwachstum durch<br />
Zinserträge und mögliche Kursgewinne erzielen<br />
will. Den Ertragserwartungen stehen moderate<br />
Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen<br />
sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse<br />
des jeweiligen Teilfonds ableiten. Der<br />
14<br />
beauftragte Vertriebsstellen) verfügen. Erklärungen<br />
oder Zusicherungen Dritter, die nicht in diesem<br />
Verkaufsprospekt bzw. in den Unterlagen<br />
enthalten sind, sind von der Gesellschaft nicht<br />
autorisiert.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann im Hinblick auf<br />
Anteile des Fonds, die an Anleger in dem jeweiligen<br />
Land verkauft wurden, im eigenen Namen<br />
und im Namen der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft Über-<br />
sowie geringe Bonitätsrisiken gegenüber, sodass<br />
Kursverluste mittel- bis langfristig unwahrscheinlich<br />
sind.<br />
Wachstumsorientiert<br />
Der Teilfonds ist für den wachstumsorientierten<br />
Anleger konzipiert, dessen Ertragserwartung<br />
über dem Kapitalmarktzinsniveau liegt und der<br />
Kapitalzuwachs überwiegend aus Aktien- und<br />
Währungschancen erreichen will. Sicherheit und<br />
Liquidität werden den Ertragsaussichten untergeordnet.<br />
Damit verbunden sind höhere Risiken<br />
im Aktien-, Zins- und Währungsbereich sowie<br />
Bonitätsrisiken, die zu möglichen Kursverlusten<br />
führen können.<br />
Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden<br />
Erträge können sich nach oben und nach unten<br />
entwickeln, so dass der Anleger auch damit<br />
setzungen in Sprachen solcher Länder als verbindlich<br />
erklären, in welchen solche Anteile zum<br />
öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Eine solche<br />
Erklärung wird in den länderspezifischen Informationen<br />
für Anleger im Zusammenhang mit dem<br />
Vertrieb in bestimmten Ländern angegeben.<br />
Ansonsten ist bei Abweichungen zwischen der<br />
englischen Fassung des Verkaufsprospekts und<br />
einer Übersetzung davon die englische Sprache<br />
maßgebend.<br />
Risikoorientiert<br />
Der Teilfonds ist für den risikoorientierten Anleger<br />
konzipiert, der ertragsstarke Anlageformen<br />
sucht, um gezielt Ertragschancen zu verbessern<br />
und hierzu unvermeidbare, auch vorübergehend<br />
hohe Wertschwankungen spekulativer Anlagen<br />
in Kauf nimmt. Hohe Risiken aus Kursschwankungen<br />
sowie hohe Bonitätsrisiken machen<br />
zeitweise Kursverluste wahrscheinlich, ferner<br />
steht der hohen Ertragserwartung und Risikobereitschaft<br />
die Möglichkeit von hohen Verlusten<br />
des eingesetzten Kapitals gegenüber.<br />
rechnen muss, den angelegten Betrag nicht<br />
zurückzuerhalten.
1.<br />
Die Gesellschaft<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> ist eine <strong>Invest</strong>mentgesellschaft mit<br />
variablem Kapital, die nach Luxemburger Recht<br />
auf Grundlage des Gesetzes über Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen und des Gesetzes über Handelsgesellschaften<br />
vom 10. August 1915 als Société<br />
d’<strong>Invest</strong>issement à Capital Variable („SICAV“),<br />
nachfolgend „<strong>Invest</strong>mentgesellschaft“ oder „Gesellschaft“<br />
genannt, gegründet wurde. Die Gesellschaft<br />
wurde auf Initiative der <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
S.A., einer Verwaltungsgesellschaft nach Luxemburger<br />
Recht, die u. a. als Hauptvertriebsstelle der<br />
Gesellschaft fungiert, gegründet. Mit Wirkung zum<br />
29. März 2010 wurde die Satzung der Gesellschaft<br />
geändert.<br />
Die Gesellschaft ist nach Teil 1 des Gesetzes vom<br />
17. Dezember 2010 verfasst und entspricht den<br />
Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG sowie<br />
den Bestimmungen der Verordnung des Großherzogtums<br />
Luxemburg vom 8 Februar 2008<br />
über bestimmte Definitionen des Gesetzes vom<br />
20. Dezember 2002 (geänderte Fassung) 1 über<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
(„Verordnung des Großherzogtums vom<br />
8. Februar 2008“), anhand dessen die Richtlinie<br />
2007/16/EG 2 („Richtlinie 2007/16/EG“) in luxemburgisches<br />
Recht umgesetzt wurde.<br />
Hinsichtlich der Bestimmungen gemäß Richtlinie<br />
2007/16/EG und der Verordnung des Großherzogtums<br />
vom 8. Februar 2008 bieten die in dem Papier<br />
„CESR’s guidelines concerning eligible assets<br />
for investment by UCITS“ (geänderte Fassung)<br />
enthaltenen Richtlinien des Ausschusses der europäischen<br />
Wertpapieraufsichtsbehörden (CESR)<br />
eine Reihe zusätzlicher Erläuterungen, die in Bezug<br />
auf die Finanzinstrumente zu berücksichtigen<br />
sind, welche als OGAW in den Geltungsbereich<br />
der Richtlinie 2009/65/EG (in der jeweils gültigen<br />
Fassung) fallen. 3<br />
Die Satzung wurde beim Handelsregister Luxemburg<br />
unter der Nummer B 86.435 hinterlegt, letztmals<br />
am 9. April 2010, und kann dort eingesehen<br />
werden. Auf Anfrage sind Kopien kostenpflichtig<br />
erhältlich. Sitz der Gesellschaft ist Luxemburg.<br />
Das Gesellschaftskapital entspricht der Summe<br />
der jeweiligen Gesamtwerte der Nettoaktiva der<br />
einzelnen Teilfonds. Für Kapitalveränderungen<br />
sind die allgemeinen Vorschriften des Handelsrechts<br />
über die Veröffentlichung und Eintragung<br />
im Handelsregister hinsichtlich der Erhöhung<br />
und Herabsetzung von Aktienkapital nicht maßgebend.<br />
Das Gesellschaftsmindestkapital beträgt<br />
1.250.000,– EUR und wurde innerhalb von sechs<br />
Monaten nach Gründung der Gesellschaft erreicht.<br />
Das Gründungskapital der Gesellschaft be<br />
1 ersetzt durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010<br />
2 Richtlinie 2007/16/EG wurde von der Kommission<br />
am 19. März 2007 zum Zweck der Durchführung der<br />
Richt linie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung<br />
der Rechts und Verwaltungsvorschriften betreffend<br />
bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Erläuterung<br />
gewisser Definitionen verabschiedet („Richtlinie<br />
2007/16/EG“).<br />
3 Siehe CSSFNewsletter 08339, geänderte Fassung:<br />
CESR’s guidelines concerning eligible assets for investment<br />
by UCITS – März 2007, Ref.: CESR/07044; CESR’s<br />
guidelines concerning eligible assets for investment<br />
by UCITS – The classification of hedge fund indices as<br />
financial indices – Juli 2007, Ref.: CESR/07434.<br />
trug 31.000,– EUR eingeteilt in 310 Anteile ohne<br />
Nennwert.<br />
Sinkt das Gesellschaftskapital unter zwei Drittel<br />
des Mindestkapitals, so muss der Verwaltungsrat<br />
in der Gesellschafterversammlung die Auflösung<br />
der Gesellschaft beantragen; die Gesellschafterversammlung<br />
tagt dabei ohne Anwesenheitspflicht<br />
und beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen der auf der Gesellschafterversammlung<br />
anwesenden und vertretenen Anteile.<br />
Gleiches gilt, wenn das Gesellschaftskapital unter<br />
25% des Mindestkapitals sinkt, wobei in diesem<br />
Fall die Auflösung der Gesellschaft durch 25% der<br />
in der Gesellschafterversammlung vertretenen Anteile<br />
ausgesprochen werden kann.<br />
Struktur der Gesellschaft und Anteilklassen<br />
Die Gesellschaft ist ein sogenannter Umbrellafonds,<br />
d. h. dem Anleger können nach freiem<br />
Ermessen der Gesellschaft ein oder mehrere<br />
Teilfonds angeboten werden. Die Gesamtheit der<br />
Teilfonds ergibt den Umbrellafonds. Bezüglich<br />
der Rechtsbeziehungen der Anteilinhaber untereinander<br />
wird jeder Teilfonds als gesonderte Einheit<br />
behandelt. Im Verhältnis zu Dritten haften die<br />
Vermögenswerte eines Teilfonds lediglich für die<br />
Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen,<br />
die diesen Teilfonds betreffen. Es können jederzeit<br />
weitere Teilfonds aufgelegt und/oder ein oder<br />
mehrere bestehende Teilfonds gem. Punkt 15<br />
aufgelöst oder zusammengelegt werden. Insofern<br />
wird eine entsprechende Anpassung der<br />
Verkaufsunterlagen erfolgen.<br />
Die Anteilklassen<br />
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann die<br />
Auflegung verschiedener Anteilklassen innerhalb<br />
eines Teilfonds beschließen.<br />
Alle Anteilklassen eines Teilfonds werden, im<br />
Einklang mit dem Anlageziel des betreffenden<br />
Teilfonds, zusammen angelegt, allerdings<br />
können sie sich insbesondere im Hinblick auf<br />
ihre Gebührenstruktur, die Vorschriften für den<br />
Mindestanlage betrag bei Erstzeichnung und bei<br />
Folgezeichnungen, die Währung, die Ausschüttungspolitik,<br />
die von den Anlegern zu erfüllenden<br />
Voraussetzungen oder sonstige besondere<br />
Merkmale, wie z. B. Währungsabsicherung oder<br />
Durationsabsicherung, unterscheiden, wie jeweils<br />
vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
bestimmt. Der Nettoinventarwert je Anteil wird<br />
für jede ausgegebene Anteilklasse eines jeden<br />
Teilfonds einzeln berechnet. Ein Teilfonds führt<br />
für die einzelnen Anteilklassen kein gesondertes<br />
Portfolio. Im Falle von währungsgesicherten Anteilklassen<br />
und Anteilklassen, die eine zusätzliche<br />
Währungsposition gegenüber einem Währungskorb<br />
aufbauen, können dem Teilfonds Verpflichtungen<br />
aus Währungsabsicherungsgeschäften<br />
oder aus Währungspositionen erwachsen, die<br />
zugunsten einer einzelnen Anteilklasse eingegangen<br />
wurden. Im Falle von durationsgesicherten<br />
Anteilklassen können dem Teilfonds Verpflichtungen<br />
aus Durationsabsicherungsgeschäften<br />
erwachsen, die zugunsten einer einzelnen Anteilklasse<br />
eingegangen wurden. Das Vermögen<br />
des Teilfonds haftet für derartige Verpflichtungen.<br />
Die unterschiedlichen Merkmale der einzelnen<br />
Anteilklassen, die in Bezug auf einen Teilfonds<br />
erhältlich sind, werden ausführlich im jeweiligen<br />
Produktannex beschrieben.<br />
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anlegern<br />
in bestimmten Rechtsordnungen nur eine<br />
bzw. nur bestimmte Anteilklassen zum Kauf anzubieten,<br />
um den dort jeweils geltenden gesetzlichen<br />
Bestimmungen, Usancen oder Geschäftspraktiken<br />
zu entsprechen. Die Gesellschaft behält<br />
sich weiterhin das Recht vor, Grundsätze zu beschließen,<br />
die für bestimmte Anlegerkategorien<br />
bzw. Transaktionen im Hinblick auf den Erwerb<br />
bestimmter Anteilklassen gelten.<br />
Für die Teilfonds werden EuroAnteilklassen<br />
(derzeit: LD, LDF, LDH, LDQ, LC, LC (DH), LCH,<br />
LCH (DH), ND, NC, NCH, LS, FC, FC (DH), FCR,<br />
FCH, FCH (DH), IC, ID, IDH, IDQ, BC und FD),<br />
USDollarAnteilklassen (A1, A1F, A1M, A1MH,<br />
A2, A2H, K2, E1Q, E2, E2H, U5H, J5 und U6),<br />
SingapurDollarAnteilklassen (S2, S1Q), Pfund<br />
SterlingAnteilklassen (DS1, DS1H, DS5, DS5H,<br />
P4 und P6H), SchweizerFrankenAnteilklassen<br />
(CH2H, CH3H, CH4H und CH5H), Neuseeland<br />
DollarAnteilklassen (NZ5H), AustralischerDollar<br />
Anteilklassen (AU5H), RussischerRubelAnteilklassen<br />
(R2) und JapanischerYenAnteilklassen<br />
(Y5H) angeboten.<br />
Anteile der Anteilklassen mit dem Zusatz „I“, „5“<br />
oder „6“ sind ausschließlich institutionellen Anlegern<br />
entsprechend Artikel 174 (2) des Gesetzes<br />
vom 17. Dezember 2010 vorbehalten, während<br />
der Vertrieb von Anteilen der Anteilkasse J5<br />
ausschließlich an Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen erfolgt. Die Gesellschaft behält sich das<br />
Recht vor, Anteile von Anlegern zum Rücknahmepreis<br />
zurückzukaufen, sofern ein Anleger diese<br />
Voraussetzung nicht erfüllt.<br />
Die Anteilklassen für institutionelle Anleger<br />
(Anteilklassen mit dem Zusatz „I“, „5“ oder<br />
„6“) werden nur in Form von Namensanteilen<br />
angeboten, es sei denn im Besonderen Teil<br />
des Verkaufsprospekts für den betreffenden<br />
Teilfonds ist etwas anderes geregelt.<br />
Euro-Anteilklassen, US-Dollar-Anteilklassen,<br />
Singapur-Dollar-Anteilklassen, Pfund-Sterling-<br />
Anteilklassen, Schweizer-Franken-Anteilklassen,<br />
Neuseeland-Dollar-Anteilklassen, Aus tra-<br />
lischer-Dollar-Anteilklassen, Russi scher-Rubel-<br />
Anteilklassen, Japanischer-Yen-Anteilklassen<br />
und alle anderen Anteilklassen, die auf eine andere<br />
Währung als der jeweilige Teilfonds lauten<br />
Anleger in Anteile der EURAnteilklassen sollten<br />
für Teilfonds, die auf die Basiswährung US<br />
Dollar lauten, beachten, dass der Anteilwert der<br />
einzelnen EURKlassen in der Teilfondswährung<br />
USDollar berechnet und dann zum Wechselkurs<br />
zwischen USDollar und Euro zum Zeitpunkt der<br />
Berechung des Anteilwertes in Euro ausgedrückt<br />
wird. Ebenso sollten Anleger in Anteile der USDollar<br />
Anteilklassen für Teilfonds, die auf Euro lauten,<br />
beachten, dass der Anteilwert der einzelnen US<br />
Dollar Klassen in der Teilfondswährung Euro berechnet<br />
und dann zum Wechselkurs zwischen Euro<br />
und USDollar zum Zeitpunkt der Berechnung des<br />
Anteilwertes in USDollar ausgedrückt werden.<br />
Je nach Währung des jeweiligen Teilfonds gilt der<br />
vorstehende Hinweis auch für Anleger in Singapur<br />
DollarAnteilklassen, PfundSterlingAnteilklassen,<br />
SchweizerFrankenAnteilklassen, NeuseelandDollarAnteilklassen,<br />
AustralischerDollarAnteilklassen,<br />
RussischerRubelAnteilklassen, JapanischerYen<br />
Anteilklassen und alle anderen Anteilklassen, die<br />
15
auf eine andere Währung als der jeweilige Teilfonds<br />
lauten.<br />
Wechselkursschwankungen werden vom jeweiligen<br />
Teilfonds nicht systematisch abgesichert<br />
und können die Wertentwicklung der<br />
Anteile der Euro-/US-Dollar-/Singapur-Dollar-/<br />
Pfund-Sterling-/Australischer-Dollar-/Neuseeland-Dollar-/Schweizer-Franken-/Russischer-<br />
Rubel-/Japanischer-Yen-Anteilklassen unabhängig<br />
von der Wertentwicklung der Anlagen<br />
des Teilfonds beeinflussen.<br />
Teilfonds mit Anteilklassen in einer anderen<br />
Währung als der Basiswährung – mögliche<br />
Währungseinflüsse<br />
Anleger von Teilfonds, in denen Anteilklassen in einer<br />
anderen Währung als der Basiswährung angeboten<br />
werden (wie z. B. ein Teilfonds in Euro, der<br />
eine Anteilklasse in US-Dollar anbietet), werden<br />
darauf hingewiesen, dass mögliche Währungseinflusse<br />
auf den Anteilwert nicht systematisch abgesichert<br />
werden. Diese Währungseinflüsse entstehen<br />
aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei den<br />
notwendigen Verarbeitungs- und Buchungsschritten<br />
für Aufträge in einer Nicht-Basiswährung, die<br />
zu Wechselkursschwankungen führen kann. Dies<br />
gilt insbesondere für Rücknahmeaufträge. Die<br />
möglichen Einflüsse auf den Anteilwert können<br />
positiv oder negativ sein und sind nicht auf die betroffene<br />
Anteilklasse, die auf eine andere Währung<br />
als die Basiswährung lautet, beschränkt, d. h. sie<br />
können sich auf den jeweiligen Teilfonds und alle<br />
darin enthaltenen Anteilklassen auswirken.<br />
(i) Euro-Anteilklassen<br />
Die Gesellschaft bietet zurzeit innerhalb der Euro-<br />
Anteilklassen grundsätzlich Anteile in zwei Kategorien<br />
an, C = capitalisation (mit Wiederanlage<br />
der Erträge) und D = distribution (mit Ausschüttung<br />
der Erträge).<br />
Innerhalb dieser Kategorien wurden bisher wiederum<br />
nach dem Ermessen des Verwaltungsrats<br />
Anteilklassen begeben. Zurzeit sind folgende Anteilklassen<br />
begeben: NC, NCH, FC, FC (DH), FCR,<br />
FCH, FCH (DH), LC, LC (DH), LCH, LCH (DH), LS,<br />
BC und IC in der thesaurierenden Kategorie sowie<br />
ND, LD, LDF, LDH, LDQ, FD, ID, IDH und IDQ<br />
in der ausschüttenden Kategorie.<br />
Für Anteile der Anteilklassen ND, LC, LCH, LD,<br />
LDQ, LDH, LS, NC und NCH wird ein Ausgabeaufschlag<br />
berechnet. Die Anteilklassen FC, FCR,<br />
FCH, FD, ID, IDH, IDQ und IC werden zum Anteilwert<br />
ausgegeben. Auf Anteile der Klasse BC wird<br />
eine bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr<br />
(„CDSC“) erhoben. Die Höhe dieses Abschlags<br />
hängt von der Haltedauer der Anteile ab. Anteilklassen<br />
mit dem Zusatz „B“ werden nur von<br />
bevollmächtigten Vertriebsstellen angeboten. Darüber<br />
hinaus erhalten Anteilklassen, deren Ausschüttungen<br />
quartalsweise erfolgen, den Zusatz<br />
„Q“ (z. B. IDQ).<br />
Anteilklassen mit dem Zusatz „R“ sind Anlegern<br />
vorbehalten, die ihre Aufträge über eine spezielle<br />
Gruppe exklusiver Vertriebspartner platzieren.<br />
Derzeit bietet die Gesellschaft eine Euro-Anteilklasse<br />
(FCR) an, für die eine solche Beschränkung<br />
gilt.<br />
Darüber hinaus werden Anteilklassen angeboten,<br />
die sich vor allem in der Struktur ihrer Ausschüt-<br />
16<br />
tungen unterscheiden. Die Höhe des Ausgabeaufschlags<br />
ist im Verkaufsprospekt – Besonderer<br />
Teil im jeweiligen Produktannex festgelegt.<br />
Darüber hinaus können Anteilklassen die Absicherung<br />
von Währungsrisiken im Hinblick auf<br />
die Währung der Anteilklasse vorsehen (erkennbar<br />
durch den Buchstaben „H“ = hedged). (i)<br />
Weicht die Teilfondswährung von der Währung<br />
der jeweiligen abgesicherten Anteilklasse ab,<br />
dient das Sicherungsgeschäft entweder zur Reduzierung<br />
des Risikos der Anteilklasse, das sich<br />
aus Wechselkursschwankungen zwischen der<br />
Währung der abgesicherten Anteilklasse und der<br />
betreffenden Teilfondswährung ergibt (Absicherung<br />
von Anteilklassen), oder zur Reduzierung<br />
des Risikos der abgesicherten Anteilklasse, das<br />
sich aus Wechselkursschwankungen zwischen<br />
der Währung der abgesicherten Anteilklasse und<br />
den einzelnen zugrunde liegenden Währungen<br />
ergibt, denen die abgesicherte Klasse über das<br />
Teilfondsvermögen ausgesetzt ist (Absicherung<br />
des Portfolios). (ii) Stimmt die Währung der Anteilklasse<br />
mit der Teilfondswährung überein, dient das<br />
Sicherungsgeschäft zur Reduzierung des Risikos<br />
der abgesicherten Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />
zwischen der Währung der<br />
abgesicherten Anteilklasse und den einzelnen<br />
zugrunde liegenden Währungen ergibt, denen die<br />
abgesicherte Klasse über das Teilfondsvermögen<br />
ausgesetzt ist (Absicherung des Portfolios).<br />
Unter bestimmten Umständen kann die Absicherung<br />
von Währungsrisiken nicht oder nur teilweise<br />
erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit geringem<br />
Volumen oder kleinen restlichen Währungspositionen<br />
im Fonds) oder nicht vollständig wirksam sein<br />
(einige Währungen können z. B. nicht jederzeit gehandelt<br />
werden oder müssen als Näherungswerte<br />
unter Bezugnahme auf eine andere Währung<br />
bestimmt werden). Außerdem können aufgrund<br />
der zeitlichen Verzögerung bei den notwendigen<br />
Verarbeitungs- und Buchungsschritten im Rahmen<br />
der Absicherung oder der Anlage in anderen<br />
Anteilklassen desselben Teilfonds Wechselkursschwankungen<br />
entstehen, die nicht systematisch<br />
abgesichert werden.<br />
Anteilklassen ohne den Zusatz „H“ werden nicht<br />
gegen Währungsrisiken abgesichert. Die Referenzwährungen<br />
sind im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
im jeweiligen Produktannex aufgeführt.<br />
Darüber hinaus können Anteilklassen eine Absicherung<br />
von Durationsrisiken vorsehen (erkennbar<br />
am Zusatz „(DH)“). In diesen Fällen dient das<br />
Sicherungs geschäft zur Reduzierung des Risikos<br />
der Anteilklasse, das sich aus Änderungen der<br />
Zinssätze für Staatsanleihen ergibt. Hierzu werden<br />
Terminkontrakte auf Staatsanleihen und andere geeignete<br />
derivative Finanzinstrumente eingesetzt.<br />
Für die Anteilklassen der Teilfonds (Teilfonds in<br />
Euro) werden Derivate auf deutsche Bundesanleihen<br />
verwendet. Für die Anteilklassen der Teilfonds<br />
(Teilfonds in US-Dollar) werden Derivate auf US-<br />
Staatsanleihen verwendet.<br />
Für die Anteilklassen von Teilfonds, die Finanzinstrumente<br />
in anderen Währungen enthalten, können<br />
Derivate auf andere Staatsanleihen (z. B. japanische<br />
und britische Staatsanleihen) verwendet werden.<br />
Das Portfoliomanagement kann entscheiden,<br />
ob zur Absicherung von Vermögenswerten, die<br />
nicht auf EUR/USD lauten, die liquideren Euro-<br />
oder US-Dollar-Derivate oder andere Derivate abgeschlossen<br />
werden.<br />
Die verschiedenen durationsgesicherten Anteilklassen<br />
sollen Anlegern helfen, ihr Zinsänderungsrisiko<br />
durch das Angebot festverzinslicher Anlagen<br />
mit einer angestrebten durchschnittlichen Zinsbindungsdauer<br />
(Duration) von weniger als sechs Monaten<br />
zu verringern.<br />
Unter bestimmten Marktbedingungen kann sich<br />
die Durationsabsicherung negativ auf Wertentwicklung<br />
durationsgesicherter Anteilklassen gegenüber<br />
vergleichbaren Anteilklassen desselben<br />
Teilfonds ohne Durationsabsicherung auswirken<br />
(z. B. im Fall von sinkenden Renditen auf Staatsanleihen).<br />
Die Wertentwicklung der abgesicherten Anteilklasse<br />
kann durch Zinserhöhungen beeinträchtigt werden,<br />
ausgelöst durch die Ausweitung der Spreads<br />
zwischen den vom Fonds gehaltenen Anleihen<br />
und dem Basiswert der Derivate, die zur Durationsabsicherung<br />
eingesetzt werden.<br />
Unter bestimmten Umständen kann die Absicherung<br />
von Durationsrisiken nicht oder nur teilweise<br />
erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit geringem Volumen)<br />
oder nicht vollständig wirksam sein (z. B.<br />
bei einer Verzerrung der Renditekurve). In solchen<br />
Fällen kann das Sicherungsgeschäft keinen oder<br />
nur einen teilweisen Schutz gegen Änderungen<br />
der Rendite des Basiswerts bieten.<br />
Für Vermögenswerte, die nicht auf Euro oder US-<br />
Dollar lauten, legt das Portfoliomanagement bei<br />
der Auswahl eines geeigneten Derivats Liquidität<br />
und hohe Korrelation als Kriterien zugrunde, kann<br />
jedoch kein bestimmtes Korrelationsniveau garantieren.<br />
In einigen Fällen besteht eventuell keine<br />
Korrelation zwischen den Vermögenswerten und<br />
den Terminkontrakten, sodass das Sicherungsgeschäft<br />
das Risiko der Anteilklasse nicht vermindert.<br />
Anteilklassen ohne den Zusatz „(DH)“ werden<br />
nicht gegen Durationsrisiken abgesichert.<br />
Anteilklassen mit dem Zusatz „F“ sind bestrebt,<br />
einen stabilen jährlichen Ausschüttungsbetrag je<br />
Anteil für den Anleger zu erzielen. Dieser Ausschüttungsbetrag<br />
je Anteil wird nicht garantiert.<br />
Er wird unter normalen Marktbedingungen festgelegt<br />
und kann durch unerwartete Marktbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden. Die Gesellschaft<br />
kann den Ausschüttungsbetrag je Anteil<br />
nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung<br />
der Marktbewegungen jederzeit verringern.<br />
Der Ausschüttungsbetrag je Anteil wird in geeigneten<br />
Medien veröffentlicht.<br />
Derzeit bietet die Gesellschaft eine Euro-Anteilklasse<br />
(LDF) an, die einen stabilen jährlichen Ausschüttungsbetrag<br />
anstrebt.<br />
Bei Erstzeichnung von Anteilen der Anteilklassen<br />
FC, FCR, FCH, FC (DH) und FD ist im Allgemeinen<br />
ein Anlagebetrag von mindestens<br />
400.000,– EUR je Teilfonds/Anteilklasse erforderlich,<br />
es sei denn, im Besonderen Teil des<br />
Verkaufsprospekts des betreffenden Teilfonds<br />
ist etwas anderes geregelt. Für die Anteilklassen<br />
FC, FCR, FCH und FC (DH) gilt, sofern der<br />
Teilfonds ein Geldmarktfonds ist, bei Erstzeich-
nung ein Mindestanlagebetrag von 200.000,–<br />
Euro pro Teilfonds/Anteilklasse, es sei denn,<br />
im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts des<br />
betreffenden Teilfonds ist etwas anderes geregelt.<br />
Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten, nach<br />
eigenem Ermessen davon abzuweichen. Folgeeinzahlungen<br />
können in beliebiger Höhe erfolgen.<br />
Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklassen<br />
IC, ID, IDH und IDQ ist bei Erstzeichnungen ein<br />
Mindestanlagebetrag von 25.000.000,– EUR je<br />
Teilfonds erforderlich, es sei denn, im Besonderen<br />
Teil des Verkaufsprospekts ist etwas<br />
anderes geregelt. Es bleibt der Gesellschaft<br />
vorbehalten, nach eigenem Ermessen davon<br />
abzuweichen. Folgeeinzahlungen können in<br />
beliebiger Höhe erfolgen.<br />
(ii) US-Dollar-Anteilklassen<br />
Für die Anteilklassen mit dem Zusatz „A“ wird ein<br />
Ausgabeaufschlag berechnet. Anteile der Anteilklassen<br />
mit dem Zusatz „E“, „J“ und „U“ werden<br />
zum Anteilwert ausgegeben.<br />
Die Anteile der Kategorien A und E sind in die Anteilklassen<br />
A1, A1F, A1H, A1M, A1MH, A2, A2H,<br />
E1Q, E2 und E2H unterteilt, die sich in ausschüttende<br />
Anteile (erkennbar durch die Ziffer „1“) und<br />
thesaurierende Anteile (erkennbar durch die Ziffer<br />
„2“) untergliedern. Anteile der Klasse U6 sind<br />
thesaurierend. Die Anteile der Anteilklassen J5<br />
und U5H sind ausschüttend. („U“ steht für die<br />
Währung.)<br />
Die Anteilklasse K2 weist grundsätzlich die gleichen<br />
Merkmale wie die Anteilklasse A2 auf, hat<br />
jedoch einen anfänglichen Anteilwert von 10,–<br />
USD. Die abweichende Stückelung der Anteilklasse<br />
K2 ist auf die unterschiedlichen Marktanforderungen<br />
in den Vertriebsländern zurückzuführen.<br />
Darüber hinaus erhalten Anteilklassen, deren<br />
Ausschüttungen quartalsweise erfolgen, den<br />
Zusatz „Q“ (z. B. E1Q). Anteilklassen mit monatlichen<br />
Ausschüttungen haben den Zusatz „M“<br />
(z. B. A1M).<br />
Darüber hinaus können Anteilklassen die Absicherung<br />
von Währungsrisiken im Hinblick auf<br />
die Währung der Anteilklasse vorsehen (erkennbar<br />
durch den Buchstaben „H“ = hedged). (i)<br />
Weicht die Teilfondswährung von der Währung<br />
der jeweiligen abgesicherten Anteilklasse ab,<br />
dient das Sicherungsgeschäft zur Reduzierung<br />
des Risikos der Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />
zwischen der Währung der<br />
abgesicherten Anteilklasse und der betreffenden<br />
Teilfondswährung ergibt (Absicherung von Anteilklassen).<br />
(ii) Stimmt die Währung der Anteilklasse<br />
mit der Teilfondswährung überein, dient<br />
das Sicherungsgeschäft zur Reduzierung des<br />
Risikos der abgesicherten Anteilklasse, das sich<br />
aus Wechselkursschwankungen zwischen der<br />
Währung der abgesicherten Anteilklasse und den<br />
einzelnen zugrunde liegenden Währungen ergibt,<br />
denen die abgesicherte Klasse über das Teilfondsvermögen<br />
ausgesetzt ist. Anteilklassen ohne den<br />
Zusatz „H“ werden nicht gegen Währungsrisiken<br />
abgesichert. Die Referenzwährungen sind im Besonderen<br />
Teil des Verkaufsprospekts im jeweiligen<br />
Produktannex aufgeführt. Unter bestimmten<br />
Umständen kann die Absicherung von Währungsrisiken<br />
nicht oder nur teilweise erfolgen (z. B. bei<br />
Anteilklassen mit geringem Volumen oder kleinen<br />
restlichen Währungspositionen im Fonds) oder<br />
nicht vollständig wirksam sein (einige Währungen<br />
können z. B. nicht jederzeit gehandelt werden<br />
oder müssen als Näherungswerte unter Bezugnahme<br />
auf eine andere Währung bestimmt werden).<br />
Außerdem können aufgrund der zeitlichen<br />
Verzögerung bei den notwendigen Verarbeitungs<br />
und Buchungsschritten im Rahmen der Absicherung<br />
oder der Anlage in anderen Anteilklassen<br />
desselben Teilfonds Wechselkursschwankungen<br />
entstehen, die nicht systematisch abgesichert<br />
werden.<br />
Bei Erstzeichnung von Anteilen der Anteilklassen<br />
E1Q, E2 und E2H ist im Allgemeinen ein<br />
Anlagebetrag von mindestens 400.000 USD je<br />
Teilfonds/Anteilklasse erforderlich, es sei denn,<br />
im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts für<br />
den betreffenden Teilfonds ist etwas anderes<br />
geregelt. Für die Anteilklassen E2 und E2H<br />
ist bei Erstzeichnung, sofern der Teilfonds ein<br />
Geldmarktfonds ist, ein Anlagebetrag von mindestens<br />
200.000 USD je Teilfonds/Anteilklasse<br />
erforderlich, es sei denn, im Besonderen Teil<br />
des Verkaufsprospekts des jeweiligen Teilfonds<br />
ist etwas anderes geregelt. Es bleibt der Gesellschaft<br />
vorbehalten, nach eigenem Ermessen<br />
davon abzuweichen. Folgeeinzahlungen können in<br />
beliebiger Höhe erfolgen.<br />
Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklassen<br />
J5, U5H und U6 ist bei Erstzeichnung ein Anlagebetrag<br />
von mindestens 25.000.000 USD<br />
pro Teilfonds erforderlich. Es bleibt der Gesellschaft<br />
vorbehalten, nach eigenem Ermessen<br />
davon abzuweichen. Folgeeinzahlungen können<br />
in beliebiger Höhe erfolgen.<br />
Anteilklassen mit dem Zusatz „F“ sind bestrebt,<br />
einen stabilen jährlichen Ausschüttungsbetrag je<br />
Anteil für den Anleger zu erzielen. Dieser Ausschüttungsbetrag<br />
je Anteil wird nicht garantiert.<br />
Er wird unter normalen Marktbedingungen festgelegt<br />
und kann durch unerwartete Marktbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden. Die Gesellschaft<br />
kann den Ausschüttungsbetrag je Anteil<br />
nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung<br />
der Marktbewegungen jederzeit verringern.<br />
Der Ausschüttungsbetrag je Anteil wird in geeigneten<br />
Medien veröffentlicht.<br />
Derzeit bietet die Gesellschaft eine USDollar<br />
Anteilklasse (A1F) an, die einen stabilen jährlichen<br />
Ausschüttungsbetrag anstrebt.<br />
(iii) Singapur-Dollar-Anteilklassen<br />
Derzeit bietet die Gesellschaft zwei Singapur<br />
DollarAnteilklassen (S2 und S1Q) an. Der Zusatz<br />
„S“ steht für die Währung der Anteilklasse. Die<br />
Ziffern kennzeichnen ausschüttende („1“) bzw.<br />
thesaurierende („2“) Anteile. Der Zusatz „Q“<br />
bedeutet, dass die Ausschüttung quartalsweise<br />
erfolgt. Außerdem fällt bei diesen Anteilklassen<br />
ein Ausgabeaufschlag an.<br />
(iv) Pfund-Sterling-Anteilklassen<br />
Derzeit bietet die Gesellschaft sechs Pfund<br />
SterlingAnteilklassen an, und zwar DS1, DS1H,<br />
DS5, DS5H, P4 und P6H.<br />
Der Zusatz „DS“ steht für „Distributor Status/<br />
Reporting Status“, d. h., die Merkmale dieser Anteilklasse<br />
sind Voraussetzung für die Gewährung<br />
des Status als ausschüttender/Bericht erstattender<br />
Fonds in Großbritannien (weitere Einzelheiten<br />
sind dem Allgemeinen Teil und dem Besonderen<br />
Teil im Verkaufsprospekt des jeweiligen Teilfonds<br />
zu entnehmen). Außerdem fällt bei dieser Anteilklasse<br />
ein Ausgabeaufschlag an. Die Ziffer „1“<br />
hat die gleiche Bedeutung wie bei den USDollar<br />
Anteilklassen und kennzeichnet ausschüttende<br />
Anteile.<br />
Die Anteilklassen P4, P6H, DS5 und DS5H werden<br />
zum Anteilwert ausgegeben. Der Zusatz „P“<br />
bezeichnet die Währung der Anteilklasse. Darüber<br />
hinaus steht „4“ und „6“ für thesaurierende<br />
Anteile, während „5“ auf ausschüttende Anteilklassen<br />
hinweist.<br />
Darüber hinaus können Anteilklassen die Absicherung<br />
von Währungsrisiken im Hinblick auf die<br />
Währung der Anteilklasse vorsehen (erkennbar<br />
durch den Buchstaben „H“ = hedged). (i) Weicht<br />
die Teilfondswährung von der Währung der jeweiligen<br />
abgesicherten Anteilklasse ab, dient<br />
das Sicherungs geschäft zur Reduzierung des<br />
Risikos der Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />
zwischen der Währung der<br />
abgesicherten Anteilklasse und der betreffenden<br />
Teilfondswährung ergibt (Absicherung von Anteilklassen).<br />
(ii) Stimmt die Währung der Anteilklasse<br />
mit der Teilfondswährung überein, dient das<br />
Sicherungsgeschäft zur Reduzierung des Risikos<br />
der abgesicherten Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />
zwischen der Währung der<br />
abgesicherten Anteilklasse und den einzelnen<br />
zugrunde liegenden Währungen ergibt, denen die<br />
abgesicherte Klasse über das Teilfondsvermögen<br />
ausgesetzt ist. Anteilklassen ohne den Zusatz „H“<br />
werden nicht gegen Währungsrisiken abgesichert.<br />
Die Referenzwährungen sind im Besonderen Teil<br />
des Verkaufsprospekts im jeweiligen Produktannex<br />
aufgeführt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Absicherung von Währungsrisiken nicht<br />
oder nur teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen<br />
mit geringem Volumen oder kleinen restlichen<br />
Währungspositionen im Fonds) oder nicht vollständig<br />
wirksam sein (einige Währungen können z. B.<br />
nicht jederzeit gehandelt werden oder müssen<br />
als Näherungswerte unter Bezugnahme auf eine<br />
andere Währung bestimmt werden). Außerdem<br />
können aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei<br />
den notwendigen Verarbeitungs und Buchungsschritten<br />
im Rahmen der Absicherung oder der Anlage<br />
in anderen Anteilklassen desselben Teilfonds<br />
Wechselkursschwankungen entstehen, die nicht<br />
systematisch abgesichert werden.<br />
Bei Erstzeichnung von Anteilen der Anteilklasse<br />
P4 ist im Allgemeinen ein Anlagebetrag von<br />
mindestens von 400.000 GBP je Teilfonds/Anteilklasse<br />
erforderlich, es sei denn, im Besonderen<br />
Teil des Verkaufsprospekts für den jeweiligen<br />
Teilfonds ist etwas anderes geregelt.<br />
Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten, nach eigenem<br />
Ermessen davon abzuweichen. Folgeeinzahlungen<br />
können in beliebiger Höhe erfolgen.<br />
Für den Erwerb von Anteilen der Klassen P6H,<br />
DS5 und DS5H ist bei Erstzeichnung ein Anlagebetrag<br />
von mindestens 25.000.000 GBP<br />
je Teilfonds erforderlich. Es bleibt der Gesellschaft<br />
vorbehalten, nach eigenem Ermessen<br />
davon abzuweichen. Folgeeinzahlungen können<br />
in beliebiger Höhe erfolgen.<br />
(v) Schweizer-Franken-Anteilklassen<br />
Derzeit bietet die Gesellschaft vier Schweizer<br />
FrankenAnteilklassen an (CH2H, CH3H, CH4H<br />
17
und CH5H), die zum Anteilwert ausgegeben<br />
werden. Das Kürzel „CH“ steht für die Währung<br />
der Anteilklasse; die Ziffern „2“ und „4“ stehen<br />
für thesaurierende Anteilklassen; die Ziffern „3“<br />
und „5“ haben die gleiche Bedeutung wie in den<br />
Pfund-Sterling-Anteilklassen und kennzeichnen<br />
ein ausschüttende Anteilklasse.<br />
Darüber hinaus können Anteilklassen die Absicherung<br />
von Währungsrisiken im Hinblick auf die<br />
Währung der Anteilklasse vorsehen (erkennbar<br />
durch den Buchstaben „H“ = hedged). (i) Weicht<br />
die Teilfondswährung von der Währung der jeweiligen<br />
abgesicherten Anteilklasse ab, dient das<br />
Sicherungsgeschäft entweder zur Reduzierung<br />
des Risikos der Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />
zwischen der Währung der<br />
abgesicherten Anteilklasse und der betreffenden<br />
Teilfondswährung ergibt (Absicherung von Anteilklassen)<br />
oder zur Reduzierung des Risikos der<br />
abgesicherten Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />
zwischen der Währung<br />
der abgesicherten Anteilklasse und den einzelnen<br />
zugrunde liegenden Währungen ergibt, denen die<br />
abgesicherte Klasse über das Teilfondsvermögen<br />
ausgesetzt ist (Absicherung des Portfolios).<br />
(ii) Stimmt die Währung der Anteilklasse mit der<br />
Teilfondswährung überein, dient das Sicherungsgeschäft<br />
zur Reduzierung des Risikos der abgesicherten<br />
Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />
zwischen der Währung der<br />
abgesicherten Anteilklasse und den einzelnen<br />
zugrunde liegenden Währungen ergibt, denen die<br />
abgesicherte Klasse über das Teilfondsvermögen<br />
ausgesetzt ist (Absicherung des Portfolios).<br />
Unter bestimmten Umständen kann die Absicherung<br />
von Währungsrisiken nicht oder nur<br />
teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit<br />
geringem Volumen oder kleinen restlichen Währungspositionen<br />
im Fonds) oder nicht vollständig<br />
wirksam sein (einige Währungen können z. B.<br />
nicht jederzeit gehandelt werden oder müssen<br />
als Näherungswerte unter Bezugnahme auf eine<br />
andere Währung bestimmt werden). Außerdem<br />
können aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei<br />
den notwendigen Verarbeitungs- und Buchungsschritten<br />
im Rahmen der Absicherung Wechselkursschwankungen<br />
entstehen, die nicht systematisch<br />
abgesichert werden.<br />
Anteilklassen ohne den Zusatz „H“ werden nicht<br />
gegen Währungsrisiken abgesichert. Die Referenzwährungen<br />
sind im Besonderen Teil des<br />
Verkaufsprospekts im jeweiligen Produktannex<br />
aufgeführt. Unter bestimmten Umständen kann<br />
die Absicherung von Währungsrisiken nicht oder<br />
nur teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit<br />
geringem Volumen oder kleinen restlichen Währungspositionen<br />
im Fonds) oder nicht vollständig<br />
wirksam sein (einige Währungen können z. B. nicht<br />
jederzeit gehandelt werden oder müssen als Näherungswerte<br />
unter Bezugnahme auf eine andere<br />
Währung bestimmt werden). Außerdem können<br />
aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei den notwendigen<br />
Verarbeitungs- und Buchungsschritten<br />
im Rahmen der Absicherung oder der Anlage in<br />
anderen Anteilklassen desselben Teilfonds Wechselkursschwankungen<br />
entstehen, die nicht systematisch<br />
abgesichert werden.<br />
Bei Erstzeichnung von Anteilen der Anteilklassen<br />
CH3H und CH4H ist im Allgemeinen ein Anlagebetrag<br />
von mindestens von 400.000 CHF<br />
18<br />
je Teilfonds/Anteilklasse erforderlich, es sei<br />
denn, im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
für den betreffenden Teilfonds ist etwas<br />
anderes geregelt. Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten,<br />
nach eigenem Ermessen davon abzuweichen.<br />
Folgeeinzahlungen können in beliebiger<br />
Höhe erfolgen.<br />
Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklasse<br />
CH5H ist bei Erstzeichnung ein Anlagebetrag<br />
von mindestens 25.000.000 CHF je Teilfonds<br />
erforderlich. Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten,<br />
nach eigenem Ermessen davon abzuweichen.<br />
Folgeeinzahlungen können in beliebiger<br />
Höhe erfolgen.<br />
(vi) Neuseeland-Dollar-Anteilklassen<br />
Derzeit bietet die Gesellschaft eine Neuseeland-<br />
Dollar-Anteilklasse „NZ5H“ an. Das Kürzel „NZ“<br />
steht für die Währung der Anteilklasse; die Ziffer<br />
„5“ hat die gleiche Bedeutung wie in den<br />
Pfund-Sterling-Anteilklassen und kennzeichnet<br />
ausschüttende Anteile. Die Anteilklasse „NZ5H“<br />
wird zum Anteilwert ausgegeben.<br />
Darüber hinaus können Anteilklassen die Absicherung<br />
von Währungsrisiken im Hinblick auf die<br />
Währung der Anteilklasse vorsehen (erkennbar<br />
durch den Buchstaben „H“ = hedged). (i) Weicht<br />
die Teilfondswährung von der Währung der jeweiligen<br />
abgesicherten Anteilklasse ab, dient<br />
das Sicherungsgeschäft zur Reduzierung des<br />
Risikos der Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />
zwischen der Währung der<br />
abgesicherten Anteilklasse und der betreffenden<br />
Teilfondswährung ergibt (Absicherung von Anteilklassen).<br />
(ii) Stimmt die Währung der Anteilklasse<br />
mit der Teilfondswährung überein, dient das<br />
Sicherungsgeschäft zur Reduzierung des Risikos<br />
der abgesicherten Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />
zwischen der Währung der<br />
abgesicherten Anteilklasse und den einzelnen<br />
zugrunde liegenden Währungen ergibt, denen die<br />
abgesicherte Klasse über das Teilfondsvermögen<br />
ausgesetzt ist. Anteilklassen ohne den Zusatz „H“<br />
werden nicht gegen Währungsrisiken abgesichert.<br />
Die Referenzwährungen sind im Besonderen Teil<br />
des Verkaufsprospekts im jeweiligen Produktannex<br />
aufgeführt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Absicherung von Währungsrisiken nicht<br />
oder nur teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen<br />
mit geringem Volumen oder kleinen restlichen<br />
Währungspositionen im Fonds) oder nicht vollständig<br />
wirksam sein (einige Währungen können z. B.<br />
nicht jederzeit gehandelt werden oder müssen<br />
als Näherungswerte unter Bezugnahme auf eine<br />
andere Währung bestimmt werden). Außerdem<br />
können aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei<br />
den notwendigen Verarbeitungs- und Buchungsschritten<br />
im Rahmen der Absicherung oder der Anlage<br />
in anderen Anteilklassen desselben Teilfonds<br />
Wechselkursschwankungen entstehen, die nicht<br />
systematisch abgesichert werden.<br />
Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklasse<br />
NZ5H ist bei Erstzeichnung ein Anlagebetrag<br />
von mindestens 25.000.000 NZD je Teilfonds<br />
erforderlich. Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten,<br />
nach eigenem Ermessen davon abzuweichen.<br />
Folgeeinzahlungen können in beliebiger<br />
Höhe erfolgen.<br />
(vii) Australischer-Dollar-Anteilklassen<br />
Derzeit bietet die Gesellschaft eine Australischer-<br />
Dollar-Anteilklasse „AU5H“ an. Das Kürzel „AU“<br />
steht für die Währung der Anteilklasse; die Ziffer<br />
„5“ hat die gleiche Bedeutung wie in den<br />
Pfund-Sterling-Anteilklassen und kennzeichnet<br />
ausschüttende Anteile. Die Anteilklasse „AU5H“<br />
wird zum Anteilwert ausgegeben.<br />
Darüber hinaus können Anteilklassen die Absicherung<br />
von Währungsrisiken im Hinblick auf<br />
die Währung der Anteilklasse vorsehen (erkennbar<br />
durch den Buchstaben „H“ = hedged). (i)<br />
Weicht die Teilfondswährung von der Währung<br />
der jeweiligen abgesicherten Anteilklasse ab,<br />
dient das Sicherungsgeschäft zur Reduzierung<br />
des Risikos der Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />
zwischen der Währung<br />
der abgesicherten Anteilklasse und der betreffenden<br />
Teilfondswährung ergibt (Absicherung<br />
von Anteilklassen). (ii) Stimmt die Währung der<br />
Anteilklasse mit der Teilfondswährung überein,<br />
dient das Sicherungsgeschäft zur Reduzierung<br />
des Risikos der abgesicherten Anteilklasse, das<br />
sich aus Wechselkursschwankungen zwischen<br />
der Währung der abgesicherten Anteilklasse<br />
und den einzelnen zugrunde liegenden Währungen<br />
ergibt, denen die abgesicherte Klasse<br />
über das Teilfondsvermögen ausgesetzt ist. Anteilklassen<br />
ohne den Zusatz „H“ werden nicht<br />
gegen Währungsrisiken abgesichert. Die Referenzwährungen<br />
sind im Besonderen Teil des<br />
Verkaufsprospekts im jeweiligen Produktannex<br />
aufgeführt. Unter bestimmten Umständen kann<br />
die Absicherung von Währungsrisiken nicht oder<br />
nur teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit<br />
geringem Volumen oder kleinen restlichen Währungspositionen<br />
im Fonds) oder nicht vollständig<br />
wirksam sein (einige Währungen können z. B.<br />
nicht jederzeit gehandelt werden oder müssen<br />
als Näherungswerte unter Bezugnahme auf eine<br />
andere Währung bestimmt werden). Außerdem<br />
können aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei<br />
den notwendigen Verarbeitungs- und Buchungsschritten<br />
im Rahmen der Absicherung oder der<br />
Anlage in anderen Anteilklassen desselben Teilfonds<br />
Wechselkursschwankungen entstehen,<br />
die nicht systematisch abgesichert werden.<br />
Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklasse<br />
AU5H ist bei Erstzeichnung ein Anlagebetrag<br />
von mindestens 25.000.000 AUD je Teilfonds<br />
erforderlich. Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten,<br />
nach eigenem Ermessen davon abzuweichen.<br />
Folgeeinzahlungen können in beliebiger<br />
Höhe erfolgen.<br />
(viii) Russischer-Rubel-Anteilklassen<br />
Die Gesellschaft bietet eine Russischer-Rubel-<br />
Anteilklasse „R2“ an. Der Buchstabe „R“ steht<br />
für die Währung der Anteilklasse; die Ziffer „2“<br />
hat die gleiche Bedeutung wie in den US-Dollar-<br />
Anteilklassen und kennzeichnet thesaurierende<br />
Anteile. Außerdem fällt bei dieser Anteilklasse<br />
ein Ausgabeaufschlag an. Die Anteilklasse „R2“<br />
wird in Form von Namensanteilen angeboten.<br />
(ix) Japanischer-Yen-Anteilklassen<br />
Derzeit bietet die Gesellschaft eine Japanischer-<br />
Yen-Anteilklasse „Y5H“ an. Das Kürzel „Y“ steht<br />
für die Währung der Anteilklasse; die Ziffer „5“<br />
hat die gleiche Bedeutung wie in den Pfund-Sterling-Anteilklassen<br />
und kennzeichnet ausschüttende<br />
Anteile. Die Anteilklasse „Y5H“ wird zum<br />
Anteilwert ausgegeben.<br />
Darüber hinaus können Anteilklassen die Absicherung<br />
von Währungsrisiken im Hinblick auf
die Währung der Anteilklasse vorsehen (erkennbar<br />
durch den Buchstaben „H“ = hedged). (i)<br />
Weicht die Teilfondswährung von der Währung<br />
der jeweiligen abgesicherten Anteilklasse ab,<br />
dient das Sicherungsgeschäft zur Reduzierung<br />
des Risikos der Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />
zwischen der Währung<br />
der abgesicherten Anteilklasse und der betreffenden<br />
Teilfondswährung ergibt (Absicherung<br />
von Anteilklassen). (ii) Stimmt die Währung der<br />
Anteilklasse mit der Teilfondswährung überein,<br />
dient das Sicherungsgeschäft zur Reduzierung<br />
des Risikos der abgesicherten Anteilklasse, das<br />
sich aus Wechselkursschwankungen zwischen der<br />
Währung der abgesicherten Anteilklasse und den<br />
einzelnen zugrunde liegenden Währungen ergibt,<br />
denen die abgesicherte Klasse über das Teilfondsvermögen<br />
ausgesetzt ist. Anteilklassen ohne den<br />
Zusatz „H“ werden nicht gegen Währungsrisiken<br />
abgesichert. Die Referenzwährungen sind im Besonderen<br />
Teil des Verkaufsprospekts im jeweiligen<br />
Produktannex aufgeführt. Unter bestimmten<br />
Umständen kann die Absicherung von Währungsrisiken<br />
nicht oder nur teilweise erfolgen (z. B. bei<br />
Anteilklassen mit geringem Volumen oder kleinen<br />
restlichen Währungspositionen im Fonds) oder<br />
nicht vollständig wirksam sein (einige Währungen<br />
können z. B. nicht jederzeit gehandelt werden oder<br />
müssen als Näherungswerte unter Bezugnahme<br />
auf eine andere Währung bestimmt werden).<br />
Außerdem können aufgrund der zeitlichen Verzögerung<br />
bei den notwendigen Verarbeitungs- und<br />
Buchungsschritten im Rahmen der Absicherung<br />
oder der Anlage in anderen Anteilklassen desselben<br />
Teilfonds Wechselkursschwankungen entstehen,<br />
die nicht systematisch abgesichert werden.<br />
Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklasse<br />
Y5H ist bei Erstzeichnung ein Anlagebetrag<br />
von mindestens 3.000.000.000 JPY je Teilfonds<br />
erforderlich. Es bleibt der Gesellschaft<br />
vorbehalten, nach eigenem Ermessen davon<br />
abzuweichen. Folgeeinzahlungen können in<br />
beliebiger Höhe erfolgen.<br />
Die in einer Anteilklasse bestehenden Verbindlichkeiten<br />
werden zwar nur dieser Anteilklasse<br />
zugerechnet, jedoch sind die Gläubiger eines Teilfonds<br />
im Allgemeinen nicht daran gebunden, ihre<br />
Ansprüche aus einer bestimmten Anteilklasse zu<br />
befriedigen. Ein Gläubiger könnte in dem Umfang,<br />
in dem die Verbindlichkeiten den Wert der ihnen<br />
zugerechneten Anteilklasse übersteigen, den gesamten<br />
Teilfonds zur Erfüllung seines Anspruchs<br />
heranziehen. Wenn also der Anspruch eines Gläubigers<br />
in Bezug auf eine bestimmte Anteilklasse<br />
höher ist als der Wert der dieser Anteilklasse zugeordneten<br />
Vermögensgegenstände, kann auch das<br />
restliche Vermögen des Teilfonds zur Befriedigung<br />
der Forderungen herangezogen werden.<br />
(x) Anteilklassen in Währungen<br />
asiatischer Länder<br />
Die Anteilklasse mit dem Zusatz „AC“ für asiatische<br />
Länder („Asian Countries“) zielt darauf ab,<br />
eine zusätzliche Währungsposition gegenüber<br />
einem Währungskorb aufzubauen. Dieser Korb<br />
enthält die folgenden Währungen: Chinesischer<br />
Renminbi (CNY), Indonesische Rupie (IDR), Indische<br />
Rupie (INR), Singapur-Dollar (SGD), Malaysische<br />
Ringgit (MYR), Taiwan-Dollar (TWD) und<br />
Südkoreanische Won (SKW).<br />
Die Verwaltungsgesellschaft strebt eine gleichmäßige<br />
Gewichtung der Währungen in diesem Korb<br />
an. Unter außergewöhnlichen Marktbedingungen<br />
kann die Gewichtung der einzelnen Währungen<br />
nach ihrem alleinigen Ermessen geändert werden.<br />
Unter bestimmten Umständen kann die Absicherung<br />
des Währungsrisikos nicht oder nur<br />
teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit<br />
geringem Volumen oder kleinen restlichen Währungspositionen<br />
im Fonds) oder nicht vollständig<br />
wirksam sein (einige Währungen können z. B.<br />
nicht jederzeit gehandelt werden oder müssen<br />
als Näherungswerte unter Bezugnahme auf eine<br />
andere Währung bestimmt werden). Außerdem<br />
kann bei diesen Anteilklassen aufgrund der zeitlichen<br />
Verzögerung bei den notwendigen Verarbeitungs-<br />
und Buchungsschritten im Rahmen des<br />
Positionsmanagements eine Verzögerung bei der<br />
Anpassung der Währungsposition an das neue<br />
Volumen der Anteilklasse entstehen. Im Falle von<br />
Wechselkursschwankungen kann dies den Nettoinventarwert<br />
der Anteilklasse beeinflussen.<br />
Die Gesellschaft bietet innerhalb der Wiederanlagekategorie<br />
zwei AC-Anteilklassen an: LC (AC)<br />
und A2 (AC). Die Anteilklasse LC (AC) lautet auf<br />
Euro. Die Anteilklasse A2 (AC) lautet auf USD.<br />
(xi) Anteilklassen in Währungen<br />
der BRIC-Länder<br />
Die Anteilklasse mit dem Zusatz „BRIC“ für Währungen<br />
der Länder Brasilien, Russland, Indien<br />
und China zielt darauf ab, eine zusätzliche Währungsposition<br />
gegenüber einem Währungskorb<br />
aufzubauen. Dieser Korb enthält die folgenden<br />
Währungen: Brasilianischer Real (BRL), Russischer<br />
Rubel (RUB), Indische Rupie (INR) und Chinesischer<br />
Renminbi (CNY).<br />
Die Verwaltungsgesellschaft strebt eine gleichmäßige<br />
Gewichtung der Währungen in diesem<br />
Korb an. Unter außergewöhnlichen Marktbedingungen<br />
kann die Gewichtung der einzelnen Währungen<br />
nach ihrem alleinigen Ermessen geändert<br />
werden.<br />
Unter bestimmten Umständen kann die Absicherung<br />
des Währungsrisikos nicht oder nur<br />
teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit<br />
geringem Volumen oder kleinen restlichen Währungspositionen<br />
im Fonds) oder nicht vollständig<br />
wirksam sein (einige Währungen können z. B.<br />
nicht jederzeit gehandelt werden oder müssen<br />
als Näherungswerte unter Bezugnahme auf eine<br />
andere Währung bestimmt werden). Außerdem<br />
kann bei diesen Anteilklassen aufgrund der zeitlichen<br />
Verzögerung bei den notwendigen Verarbeitungs-<br />
und Buchungsschritten im Rahmen des<br />
Positionsmanagements eine Verzögerung bei der<br />
Anpassung der Währungsposition an das neue<br />
Volumen der Anteilklasse entstehen. Im Falle von<br />
Wechselkursschwankungen kann dies den Nettoinventarwert<br />
der Anteilklasse beeinflussen.<br />
Die Gesellschaft bietet innerhalb der Anlagekategorie<br />
zwei BRIC-Anteilklassen an: LC (BRIC) und<br />
A2 (BRIC). Die Anteilklasse LC (BRIC) lautet auf<br />
Euro. Die Anteilklasse A2 (BRIC) lautet auf USD.<br />
(xii) Anteilklassen in Währungen<br />
von Rohstoffländern<br />
Die Anteilklasse mit dem Zusatz „CC“ für Rohstoffländer<br />
(„Commodity Countries“) zielt darauf<br />
ab, eine zusätzliche Währungsposition gegenüber<br />
einem Währungskorb aufzubauen. Dieser Korb<br />
enthält die folgenden Währungen: Australischer<br />
Dollar (AUD), Neuseeländischer Dollar (NZD),<br />
Kanadischer Dollar (CAD), Norwegische Krone<br />
(NOK), Russischer Rubel (RUB), Brasilianischer<br />
Real (BRL) und Südafrikanischer Rand (ZAR).<br />
Die Verwaltungsgesellschaft strebt eine gleichmäßige<br />
Gewichtung der Währungen in diesem<br />
Korb an. Unter außergewöhnlichen Marktbedingungen<br />
kann die Gewichtung der einzelnen Währungen<br />
nach ihrem alleinigen Ermessen geändert<br />
werden.<br />
Unter bestimmten Umständen kann die Absicherung<br />
des Währungsrisikos nicht oder nur<br />
teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit<br />
geringem Volumen oder kleinen restlichen Währungspositionen<br />
im Fonds) oder nicht vollständig<br />
wirksam sein (einige Währungen können z. B.<br />
nicht jederzeit gehandelt werden oder müssen<br />
als Näherungswerte unter Bezugnahme auf eine<br />
andere Währung bestimmt werden). Außerdem<br />
kann bei diesen Anteilklassen aufgrund der zeitlichen<br />
Verzögerung bei den notwendigen Verarbeitungs-<br />
und Buchungsschritten im Rahmen des<br />
Positionsmanagements eine Verzögerung bei der<br />
Anpassung der Währungsposition an das neue<br />
Volumen der Anteilklasse entstehen. Im Falle von<br />
Wechselkursschwankungen kann dies den Nettoinventarwert<br />
der Anteilklasse beeinflussen.<br />
Die Gesellschaft bietet innerhalb der Anlagekategorie<br />
zwei CC-Anteilklassen an: LC (CC) und A2<br />
(CC). Die Anteilklasse LC (CC) lautet auf Euro. Die<br />
Anteilklasse A2 (CC) lautet auf USD.<br />
(xiii) Polnischer-Zloty-Anteilklassen<br />
Die Gesellschaft bietet eine Polnischer-Zloty-<br />
Anteilklasse „Z2“ an. Der Buchstabe „Z“ steht<br />
für die Währung der Anteilklasse; die Ziffer „2“<br />
hat die gleiche Bedeutung wie in den US-Dollar-<br />
Anteilklassen und kennzeichnet thesaurierende<br />
Anteile. Außerdem fällt bei dieser Anteilklasse<br />
ein Ausgabeaufschlag an.<br />
Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklasse<br />
Z2 gilt ein Mindestinvestitionsniveau von<br />
10.000,– PLN pro Teilfonds. Es bleibt der Gesellschaft<br />
vorbehalten, nach eigenem Ermessen<br />
davon abzuweichen. Folgeeinzahlungen<br />
können in beliebiger Höhe erfolgen.<br />
19
Anteilklasse Währung der Stückelung Ausgabeaufschlag Rücknahme- Verwendung Mindesterstanlage-<br />
Anteilklasse „bis zu“* abschlag der Erträge summe<br />
20<br />
AU5H AUD 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
25.000.000 AUD<br />
CH2H CHF 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
CH3H CHF 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
400.000 CHF<br />
CH4H CHF 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
400.000 CHF<br />
CH5H CHF 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
25.000.000 CHF<br />
BC EUR 100 nein ja Thesaurierung nein<br />
FC EUR 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
400.000 EUR<br />
(Geldmarktfonds:<br />
200.000 EUR)<br />
FC (DH) EUR 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
400.000 EUR<br />
(Geldmarktfonds:<br />
200.000 EUR)<br />
FCH EUR 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
400.000 EUR<br />
FCR EUR 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
400.000 EUR<br />
FD EUR 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
400.000 EUR<br />
LC EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
LC (AC) EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
LC (BRIC) EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
LC (CC) EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
LC (DH) EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
LCH EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
LCH (DH) EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
LD EUR 100 ja nein Ausschüttung nein<br />
LDF EUR 100 ja nein Ausschüttung nein<br />
LDH EUR 100 ja nein Ausschüttung nein<br />
LDQ EUR 100 ja nein Ausschüttung nein<br />
LS EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
* Bei einigen Anteilklassen bestimmter Teilfonds wird abweichend von den Regeln für die Anteilklasse kein Ausgabeaufschlag berechnet.
Anteilklasse Währung der Stückelung Ausgabeaufschlag Rücknahme- Verwendung Mindesterstanlage-<br />
Anteilklasse „bis zu“* abschlag der Erträge summe<br />
NC EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
NCH EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
ND EUR 100 ja nein Ausschüttung nein<br />
NDH EUR 100 ja nein Ausschüttung nein<br />
FCH (DH) EUR 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
400.000 EUR<br />
(Geldmarktfonds:<br />
200.000 EUR)<br />
IC EUR 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
25.000.000 EUR<br />
ID EUR 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
25.000.000 EUR<br />
IDH EUR 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
25.000.000 EUR<br />
IDQ EUR 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
25.000.000 EUR<br />
DS1 GBP 100 ja nein Ausschüttung nein<br />
DS1H GBP 100 ja nein Ausschüttung nein<br />
P4 GBP 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
400.000 GBP<br />
DS5 GBP 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
25.000.000 GBP<br />
DS5H GBP 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
25.000.000 GBP<br />
P6H GBP 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
25.000.000 GBP<br />
Y5H JPY 10,000 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
3.000.000.000 JPY<br />
NZ5H NZD 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
25.000.000 NZD<br />
Z2 PLN 100 ja nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
10.000 PLN<br />
R2 RUB 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
S1Q SGD 10 ja nein Ausschüttung nein<br />
S2 SGD 10 ja nein Thesaurierung nein<br />
A1 USD 100 ja nein Ausschüttung nein<br />
* Bei einigen Anteilklassen bestimmter Teilfonds wird abweichend von den Regeln für die Anteilklasse kein Ausgabeaufschlag berechnet.<br />
21
Anteilklasse Währung der Stückelung Ausgabeaufschlag Rücknahme- Verwendung Mindesterstanlage-<br />
Anteilklasse „bis zu“* abschlag der Erträge summe<br />
22<br />
A1F USD 100 ja nein Ausschüttung nein<br />
A1H USD 100 ja nein Ausschüttung nein<br />
A1M USD 100 ja nein Ausschüttung nein<br />
A1MH USD 100 ja nein Ausschüttung nein<br />
A2 USD 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
A2 (AC) USD 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
A2 (BRIC) USD 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
A2 (CC) USD 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
A2H USD 100 ja nein Thesaurierung nein<br />
E1Q USD 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
400.000 USD<br />
E2 USD 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
400.000 USD<br />
(Geldmarktfonds:<br />
200.000 USD)<br />
E2H USD 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
400.000 USD<br />
(Geldmarktfonds:<br />
200.000 USD)<br />
K2 USD 10 ja nein Thesaurierung nein<br />
J5 USD 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
25.000.000 USD<br />
U5H USD 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
25.000.000 USD<br />
U6 USD 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />
summe<br />
25.000.000 USD<br />
* Bei einigen Anteilklassen bestimmter Teilfonds wird abweichend von den Regeln für die Anteilklasse kein Ausgabeaufschlag berechnet.
Anteilklasse Taxe Kategorie Gesicherte Weitere Merkmale Informationen zu den Zusätzen<br />
d’abonnement** Anteilklasse<br />
AU5H 0,01% p.a. Institutionell ja Nur Namensanteile „AU“ steht für Australischer Dollar, „5“ für<br />
verfügbar Ausschüttung und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
CH2H 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „CH“ steht für „Confederatia Helvetica“ (Schweiz),<br />
„2“ für Thesaurierung und<br />
„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
CH3H 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „CH“ steht für „Confederatia Helvetica“ (Schweiz),<br />
„3“ für Ausschüttung und<br />
„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
CH4H 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „CH“ steht für „Confederatia Helvetica“ (Schweiz),<br />
„4“ für Thesaurierung und<br />
„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
CH5H 0,01% p.a. Institutionell ja Nur Namensanteile „CH“ steht für „Confederatia Helvetica“ (Schweiz),<br />
verfügbar „5“ für Ausschüttung und<br />
„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
BC 0,05% p.a. Private Anleger nein Bedingt aufgeschobene „B“ steht für „Back-end load“ (Rücknahmeabschlag)<br />
Verkaufsgebühr**** und „C“ steht für „Capitalization“ (Thesaurierung)<br />
FC 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „C“ steht für „Capitalization“ (Thesaurierung)<br />
FC (DH) 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „C“ steht für „Capitalization“ (Thesaurierung) und<br />
„(DH)“ für „Duration Hedged“ (durationsgesichert)<br />
FCH 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „C“ steht für „Capitalization“ (Thesaurierung) und<br />
„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
FCR 0,05% p.a. Private Anleger nein wird nur bestimmten „C“ steht für „Capitalization “ (Thesaurierung) und<br />
Vertriebspartnern „R“ für „Restricted“ (beschränkt)<br />
angeboten<br />
FD 0,05% p.a. Private Anleger nein nein “D” steht für „Distribution“ (Ausschüttung)<br />
LC 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „L“ steht für „Load“ (Aufschlag) und<br />
„C“ für „Capitalization“ (Thesaurierung)<br />
LC (AC) 0,05% p.a. Private Anleger ja Anteilklasse in „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „C“ für<br />
Währungen asiatischer „Capitalization“ (Thesaurierung), „H“ für „Hedged“<br />
Länder (gesichert) und „(AC)“ für „Asian Countries<br />
Currencies“ (Währungen asiatischer Länder)<br />
LC (BRIC) 0,05% p.a. Private Anleger nein Anteilklasse in „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „C“ für<br />
Währungen „Capitalization“ (Thesaurierung) und<br />
der BRIC-Länder „(BRIC)“ für Währungen der BRIC-Länder<br />
LC (CC) 0,05% p.a. Private Anleger nein Anteilklasse in „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „C“ für<br />
Währungen von „Capitalization“ (Thesaurierung) und<br />
Rohstoffländern „(CC)“ für „Commodity Countries Currencies“<br />
(Währungen von Rohstoffländern)<br />
LC (DH) 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „C“ für<br />
„Capitalization“ (Thesaurierung) und „(DH)“ für<br />
„Duration Hedged“ (durationsgesichert)<br />
LCH 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „C“ für<br />
„Capitalization“ (Thesaurierung) und<br />
„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
LCH (DH) 0,05% p.a. Private Anleger ja Durationsgesicherte „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „C“ für<br />
Anteilklasse „Capitalization“ (Thesaurierung), „H“ für<br />
„Hedged“ (gesichert) und „(DH)“ für „Duration<br />
Hedged“ (durationsgesichert)<br />
** Bei den folgenden Teilfonds fällt für alle Anteilklassen eine Steuer („taxe d’abonnement“) in Höhe von 0,01% an: <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Government Liquidity Fund.<br />
*** bis zu 4% (vom Bruttorücknahmebetrag, abhängig von der Haltedauer der Anteile seit Zeichnung):<br />
0-365 Tage 2,5%<br />
1–2 Jahre 2%<br />
2–3 Jahre 1,5%<br />
3–4 Jahre 1%<br />
4 Jahre und länger 0%<br />
23
Anteilklasse Taxe Kategorie Gesicherte Weitere Merkmale Informationen zu den Zusätzen<br />
d’abonnement** Anteilklasse<br />
24<br />
LD 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „L“ steht für „Load“ (Aufschlag) und<br />
„D“ für „Distribution“ (Ausschüttung)<br />
LDF 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „D“ für „Distribution“<br />
(Ausschüttung) und „F“ für „Fixed Distribution“<br />
(feste Ausschüttung)<br />
LDH 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „D“ für „Distribution“<br />
(Ausschüttung) und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
LDQ 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „D“ für „Distribution“<br />
(Ausschüttung) und „Q“ für „Quarterly Distribution“<br />
(quartalsweise Ausschüttung)<br />
LS 0,05% p.a. Private Anleger nein Keine erfolgsbezogene „L“ steht für „Load“ (Aufschlag) und „S“ für eine<br />
Vergütung Anteilklasse, die im Vergleich zu LC ursprünglich<br />
für die Schweiz geschaffen wurde<br />
NC 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „C“ steht für „Capitalization“ (Thesaurierung)<br />
NCH 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „C“ steht für „Capitalization“ (Thesaurierung) und<br />
„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
ND 0,05% p.a. Private Anleger nein nein “D” steht für „Distribution“ (Ausschüttung)<br />
NDH 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „D“ steht für „Distribution“ (Ausschüttung) und<br />
„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
FCH (DH) 0,05% p.a. Private Anleger ja Durationsgesicherte „C“ steht für „Capitalization“ (Thesaurierung),<br />
Anteilklasse „H“ für „Hedged“ (gesichert) und<br />
„(DH)“ für „Duration Hedged“ (durationsgesichert)<br />
IC 0,01% p.a. Institutionell nein Nur Namensanteile „I“ steht für „Institutional“ (institutionell) und<br />
verfügbar „C“ für „Capitalization“ (Thesaurierung)<br />
ID 0,01% p.a. Institutionell nein Nur Namensanteile „I“ steht für „Institutional“ (institutionell) und<br />
verfügbar „D“ für „Distribution“ (Ausschüttung)<br />
IDH 0,01% p.a. Institutionell ja Nur Namensanteile „I“ steht für „Institutional“ (institutionell),<br />
verfügbar „D“ für „Distribution“ (Ausschüttung) und<br />
„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
IDQ 0,01% p.a. Institutionell nein Nur Namensanteile „I“ steht für „Institutional“ (institutionell), „D“ für<br />
verfügbar „Distribution“ (Ausschüttung) und „Q“ für<br />
„Quarterly Distribution“ (quartalsweise Ausschüttung)<br />
DS1 0,05% p.a. Private Anleger nein Ziel ist die Gewährung „DS“ steht für „Distributor Status“ (Status als<br />
des „Distributor Status“ ausschüttender Fonds) und<br />
in Großbritannien „1“ für Ausschüttung<br />
DS1H 0,05% p.a. Private Anleger ja Ziel ist die Gewährung „DS“ steht für „Distributor Status“ (Status als<br />
des „Distributor Status“ ausschüttender Fonds), „1“ für Ausschüttung und<br />
in Großbritannien „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
P4 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „P“ steht für „Pound Sterling“ (Pfund Sterling) und<br />
„4“ für Thesaurierung<br />
DS5 0,01% p.a. Institutionell nein Ziel ist die Gewährung „DS“ steht für „Distributor Status“ (Status als<br />
des „Distributor Status“ ausschüttender Fonds) und<br />
in Großbritannien „5“ für Ausschüttung<br />
DS5H 0,01% p.a. Institutionell ja Ziel ist die Gewährung „DS“ steht für „Distributor Status“ (Status als<br />
des „Distributor Status“ ausschüttender Fonds), „5“ für Ausschüttung<br />
in Großbritannien, nur und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
Namensanteile verfügbar<br />
P6H 0,01% p.a. Institutionell ja Nur Namensanteile „P“ steht für „Pound Sterling“ (Pfund Sterling),<br />
verfügbar „6“ für Thesaurierung und „H“ für „Hedged“<br />
(gesichert)<br />
** Bei den folgenden Teilfonds fällt für alle Anteilklassen eine Steuer („taxe d’abonnement“) in Höhe von 0,01% an: <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Government Liquidity Fund.
Anteilklasse Taxe Kategorie Gesicherte Weitere Merkmale Informationen zu den Zusätzen<br />
d’abonnement** Anteilklasse<br />
Y5H 0,01% p.a. Institutionell ja nein „Y“ steht für japanischer Yen, „5“ für Ausschüttung<br />
und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
NZ5H 0,01% p.a. Institutionell ja Nur Namensanteile „NZ“ steht für Neuseeländischer Dollar, „5“ für<br />
verfügbar Ausschüttung und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
Z2 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „Z“ steht für Polnischer Zloty und „2“ für Thesaurierung<br />
R2 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „R“ steht für Russischer Rubel und<br />
„2“ für Thesaurierung<br />
S1Q 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „S“ steht für Singapur-Dollar, „1“ für Ausschüttung<br />
und „Q“ für „Quarterly Distribution“<br />
(quartalsweise Ausschüttung)<br />
S2 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „S“ steht für Singapur-Dollar und „2“ für Thesaurierung<br />
A1 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „1“ steht für Ausschüttung<br />
A1F 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „1“ steht für Ausschüttung und<br />
„F“ für „Fixed Distribution“ (feste Ausschüttung)<br />
A1H 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „1“ steht für Ausschüttung und „H“ für „Hedged“<br />
(gesichert)<br />
A1M 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „1“ steht für Ausschüttung und „M“ für<br />
„Monthly Distribution“ (monatliche Ausschüttung)<br />
A1MH 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „1“ steht für Ausschüttung, „M“ für „Monthly<br />
Distribution“ (monatliche Ausschüttung)<br />
und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
A2 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „2“ steht für Thesaurierung<br />
A2 (AC) 0,05% p.a. Private Anleger nein Anteilklasse in „2“ steht für Thesaurierung und<br />
Währungen asiatischer „(AC)“ für „Asian Countries Currencies“<br />
Länder (Währungen asiatischer Länder)<br />
A2 (BRIC) 0,05% p.a. Private Anleger nein Anteilklasse in Währungen „2“ steht für Thesaurierung und<br />
der BRIC-Länder „(BRIC)“ für Währungen der BRIC-Länder<br />
A2 (CC) 0,05% p.a. Private Anleger nein Anteilklasse in „2“ steht für Thesaurierung und<br />
Währungen von „(CC)“ für „Commodity Countries Currencies“<br />
Rohstoffländern (Währungen von Rohstoffländern)<br />
A2H 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „2“ für Thesaurierung und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
E1Q 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „1“ steht für Ausschüttung und „Q“ für<br />
„Quarterly Distribution“ (quartalsweise Ausschüttung)<br />
E2 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „2“ steht für Thesaurierung<br />
E2H 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „2“ steht für Thesaurierung und<br />
„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
K2 0,05% p.a. Private Anleger nein Wie A2 mit einer „K“ steht für „Hongkong“, einen der Zielmärkte, und<br />
anderen Stückelung „2“ für Thesaurierung<br />
J5 0,01% p.a. Institutionell nein Wird nur „J“ steht für „Japan“, einen der Zielmärkte, und<br />
Organismen für „5“ für Ausschüttung<br />
gemeinsame Anlagen angeboten<br />
U5H 0,01% p.a. Institutionell ja Nur Namensanteile „U“ steht für „US-Dollar“, „5“ für Ausschüttung<br />
verfügbar und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />
U6 0,01% p.a. Institutionell nein Nur Namensanteile „U“ steht für „US-Dollar“ und „6“ für Thesaurierung<br />
verfügbar<br />
** Bei den folgenden Teilfonds fällt für alle Anteilklassen eine Steuer („taxe d‘abonnement“) in Höhe von 0,01% an: <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Government Liquidity Fund.<br />
25
2.<br />
26<br />
Risikostreuung<br />
Für die Anlage des Fondsvermögens der einzelnen<br />
Teilfonds gelten die nachfolgenden Anlagegrenzen<br />
und Anlagerichtlinien. Für einzelne<br />
Teilfonds können abweichende Anlagegrenzen<br />
festgelegt werden. Insofern wird auf die Angaben<br />
im nachfolgenden Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
verwiesen.<br />
A.<br />
Anlagen<br />
a) Der Teilfonds kann in Wertpapiere und<br />
Geldmarktinstrumente anlegen, die auf<br />
einem geregelten Markt notiert oder gehandelt<br />
werden.<br />
b) Der Teilfonds kann in Wertpapiere und<br />
Geldmarktinstrumente anlegen, die auf<br />
einem anderen Markt, der anerkannt,<br />
geregelt, für das Publikum offen und dessen<br />
Funktionsweise ordnungsgemäß ist,<br />
in einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union gehandelt werden.<br />
c) Der Teilfonds kann in Wertpapiere und<br />
Geldmarktinstrumente anlegen, die an<br />
einer Börse eines Staates, der kein Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union ist,<br />
zum amtlichen Handel zugelassen sind<br />
oder dort auf einem anderen geregelten<br />
Markt gehandelt werden, der anerkannt<br />
und für das Publikum offen ist und dessen<br />
Funktionsweise regelmäßig ist.<br />
d) Der Teilfonds kann in Wertpapiere und<br />
Geldmarktinstrumente aus Neuemissionen<br />
anlegen, sofern<br />
– die Emissionsbedingungen die Verpflichtung<br />
enthalten, die Zulassung zum<br />
Handel an einer Börse oder einem anderen<br />
geregelten Markt zu beantragen,<br />
der anerkannt und für das Publikum<br />
offen ist und dessen Funktionsweise<br />
regelmäßig ist, und<br />
– die Zulassung spätestens vor Ablauf eines<br />
Jahres nach Emission erlangt wird.<br />
e) Der Teilfonds kann in Anteile von Organis-<br />
men für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />
(OGAW) und/oder von anderen<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
(OGA) im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG<br />
(die OGAW-Richtlinie in der jeweils gültigen<br />
Fassung) mit oder ohne Sitz in einem<br />
Mitgliedstaat der Europäischen Union anlegen,<br />
sofern<br />
– diese anderen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen nach Rechtsvorschriften<br />
zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht<br />
unterstellen, welche nach Auffassung<br />
der Commission de Surveillance<br />
du Secteur Financier derjenigen nach<br />
dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig<br />
ist, und ausreichende Gewähr für die<br />
Zusammenarbeit zwischen den Behörden<br />
besteht;<br />
– das Schutzniveau der Anteilseigner<br />
der anderen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen dem Schutzniveau der<br />
Anteilseigner eines Organismus für<br />
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
gleichwertig ist und insbesondere die<br />
Vorschriften für die getrennte Verwahrung<br />
des Fondsvermögens, die Kreditaufnahme,<br />
die Kreditgewährung und<br />
Leerverkäufe von Wertpapieren und<br />
Geldmarktinstrumenten den Anforderungen<br />
der OGAW-Richtlinie gleichwertig<br />
sind;<br />
– die Geschäftstätigkeit der anderen Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen<br />
Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten<br />
ist, die es erlauben, sich<br />
ein Urteil über das Vermögen und die<br />
Verbindlichkeiten, die Erträge und die<br />
Transaktionen im Berichtszeitraum zu<br />
bilden;<br />
– der Organismus für gemeinsame Anlagen<br />
in Wertpapieren oder der andere<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen,<br />
dessen Anteile erworben werden sollen,<br />
nach seinen Vertragsbedingungen<br />
bzw. seiner Satzung höchstens 10%<br />
seines Vermögens in Anteilen anderer<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
in Wertpapieren oder andere Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen anlegen<br />
darf.<br />
f) Der Teilfonds kann in Sichteinlagen oder<br />
kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von<br />
höchstens zwölf Monaten bei Kreditinstituten,<br />
sofern das betreffende Kreditinstitut<br />
seinen Sitz in einem Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union hat oder – falls<br />
der Sitz des Kreditinstituts sich in einem<br />
Staat befindet, der nicht Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union ist, – es Aufsichtsbestimmungen<br />
unterliegt, die nach<br />
Auffassung der Commission de Surveillance<br />
du Secteur Financier denjenigen<br />
des Gemeinschaftsrechts gleichwertig<br />
sind, anlegen.<br />
g) Der Teilfonds kann in abgeleitete Finanz-<br />
instrumente („Derivate“) anlegen, einschließlich<br />
gleichwertiger bar abgerechneter<br />
Instrumente, die an einem der<br />
unter a), b) und c) bezeichneten Märkte<br />
gehandelt werden, und/oder abgeleitete<br />
Finanzinstrumente, die nicht an einer<br />
Börse gehandelt werden („OTC-Derivate“),<br />
sofern<br />
– es sich bei den Basiswerten um Instrumente<br />
im Sinne dieses Absatzes oder<br />
um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse<br />
oder Währungen handelt;<br />
– die Gegenpartei bei Geschäften mit<br />
OTC-Derivaten einer Aufsicht unterliegende<br />
Institute der Kategorien sind, die<br />
von der Commission de Surveillance du<br />
Secteur Financier zugelassen wurden;<br />
und<br />
– die OTC-Derivate einer zuverlässigen<br />
und überprüfbaren Bewertung auf<br />
Tages basis unterliegen und jederzeit<br />
auf Initiative des Fonds zum angemessenen<br />
Zeitwert veräußert, liquidiert<br />
oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt<br />
werden können.<br />
h) Der jeweilige Teilfonds kann in Geld-<br />
marktinstrumente, die nicht auf einem<br />
geregelten Markt gehandelt werden und<br />
die üblicherweise auf dem Geldmarkt<br />
gehandelt werden, liquide sind und deren<br />
Wert jederzeit genau bestimmt werden<br />
kann, anlegen, sofern die Emission oder<br />
der Emittent dieser Instrumente selbst<br />
Vorschriften über den Einlagen- und den<br />
Anlegerschutz unterliegt, und vorausgesetzt,<br />
diese Instrumente werden<br />
– von einer zentralstaatlichen, regionalen<br />
oder lokalen Körperschaft oder der<br />
Zentralbank eines Mitgliedstaates der<br />
Europäischen Union, der Europäischen<br />
Zentralbank, der Europäischen Union<br />
oder der Europäischen <strong>Invest</strong>itionsbank,<br />
einem Staat, der nicht Mitglied der<br />
Euro päischen Union ist oder, im Falle<br />
eines Bundesstaates, einem Gliedstaat<br />
der Föderation oder von einer internationalen<br />
Einrichtung öffentlich-rechtlichen<br />
Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union angehört,<br />
begeben oder garantiert; oder<br />
– von einem Unternehmen begeben,<br />
dessen Wertpapiere auf den unter vorstehenden<br />
Buchstaben a), b) und c)<br />
bezeichneten geregelten Märkten gehandelt<br />
werden; oder<br />
– von einem Institut, das gemäß den<br />
im Gemeinschaftsrecht festgelegten<br />
Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist,<br />
oder einem Institut, das Aufsichtsbestimmungen,<br />
die nach Auffassung der<br />
Commission de Surveillance du Secteur<br />
Financier mindestens so streng sind<br />
wie die des Gemeinschaftsrechts, unterliegt<br />
und diese einhält, begeben oder<br />
garantiert; oder<br />
– von anderen Emittenten begeben, die<br />
einer Kategorie angehören, die von der<br />
Commission de Surveillance du Secteur<br />
Financier zugelassen wurde, sofern für<br />
Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften<br />
für den Anlegerschutz gelten,<br />
die denen des ersten, des zweiten<br />
oder des dritten vorstehenden Gedankenstrichs<br />
gleichwertig sind und sofern<br />
es sich bei dem Emittenten entweder<br />
um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital<br />
von mindestens 10 Mio. EUR,<br />
das seinen Jahresabschluss nach den<br />
Vorschriften der 4. Richtlinie 78/660/<br />
EWG erstellt und veröffentlicht, oder<br />
um einen Rechtsträger, der innerhalb<br />
einer eine oder mehrere börsennotierte<br />
Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe<br />
für die Finanzierung<br />
dieser Gruppe zuständig ist, oder um<br />
einen Rechtsträger handelt, dessen<br />
Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist,<br />
wertpapiermäßig unterlegte Verbindlichkeiten<br />
im Markt zu platzieren, sofern<br />
der Rechtsträger über Kreditlinien<br />
zur Liquiditätssicherung verfügt.<br />
i) Der jeweilige Teilfonds kann abweichend<br />
vom Grundsatz der Risikostreuung bis zu<br />
100% seines Vermögens in Wertpapiere<br />
und Geldmarktinstrumente verschiedener
B.<br />
Emissionen anlegen, die von einem Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union oder<br />
seinen Gebietskörperschaften, von einem<br />
Staat außerhalb der Europäischen Union<br />
oder von internationalen Organismen<br />
öffentlich-rechtlichen Charakters, denen<br />
ein oder mehrere Mitgliedstaaten der<br />
Europäischen Union angehören, begeben<br />
oder garantiert werden, sofern das Teilfondsvermögen<br />
in Wertpapiere investiert,<br />
die im Rahmen von mindestens sechs<br />
verschiedenen Emissionen begeben<br />
wurden, wobei Wertpapiere aus ein und<br />
derselben Emission 30% des Teilfondsvermögens<br />
nicht überschreiten dürfen.<br />
j) Der Teilfonds darf nicht in Edelmetalle<br />
oder Zertifikate über diese anlegen; falls<br />
in der Anlagepolitik eines Teilfonds speziell<br />
auf diese Bestimmung Bezug genommen<br />
wird, gilt diese Einschränkung<br />
nicht für 1:1-Zertifikate, deren Basiswert<br />
ein einzelner Rohstoff oder ein einzelnes<br />
Edelmetall ist, und die den Anforderungen<br />
an Wertpapiere gemäß Artikel 1 (34)<br />
des Gesetzes vom 17. Dezember 2010<br />
gerecht werden.<br />
Anlagegrenzen<br />
a) Höchstens 10% des Netto-Teilfondsver-<br />
mögens dürfen in Wertpapieren oder<br />
Geldmarktinstrumenten ein und desselben<br />
Emittenten angelegt werden.<br />
b) Höchstens 20% des Netto-Teilfondsver-<br />
mögens dürfen in Einlagen ein und derselben<br />
Einrichtung angelegt werden.<br />
c) Das Ausfallrisiko der Gegenpartei bei<br />
Geschäften mit OTC-Derivaten darf 10%<br />
des Netto-Teilfondsvermögens nicht<br />
überschreiten, wenn die Gegenpartei ein<br />
Kreditinstitut im Sinne von Absatz A. f) ist.<br />
Für andere Fälle beträgt die Grenze maximal<br />
5% des Netto-Teilfondsvermögens.<br />
d) Der Gesamtwert der Wertpapiere und<br />
Geldmarktinstrumente von Emittenten, in<br />
denen der jeweilige Teilfonds jeweils mehr<br />
als 5% seines Netto-Teilfondsvermögens<br />
anlegt, darf 40% des Wertes des Netto-<br />
Teilfondsvermögens nicht überschreiten.<br />
Diese Begrenzung findet keine Anwendung<br />
auf Einlagen und auf Geschäfte mit<br />
OTC-Derivaten, die mit Finanzinstituten<br />
getätigt werden, welche einer Aufsicht<br />
unterliegen.<br />
Ungeachtet der Einzelobergrenzen der<br />
Absätze B. a), b) und c) darf der Teilfonds<br />
bei ein und derselben Einrichtung höchstens<br />
20% seines Netto-Fondsvermögens<br />
in einer Kombination aus<br />
– von dieser Einrichtung begebenen Wertpapieren<br />
oder Geldmarktinstrumenten<br />
und/oder<br />
– Einlagen bei dieser Einrichtung und/<br />
oder<br />
– von dieser Einrichtung erworbenen<br />
OTC-Derivaten anlegen.<br />
e) Die in Absatz B. a) genannte Obergrenze<br />
von 10% erhöht sich auf 35% und die in<br />
Absatz B. d) genannte Grenze entfällt,<br />
wenn die Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente<br />
emittiert oder garantiert<br />
werden<br />
– von einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union oder seinen Gebietskörperschaften<br />
oder<br />
– von einem Staat, der nicht Mitglied der<br />
Europäischen Union ist, oder<br />
– von internationalen Einrichtungen öffentlich-rechtlichen<br />
Charakters, denen<br />
mindestens ein Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union angehört.<br />
f) Die in Absatz B. a) genannte Obergrenze<br />
erhöht sich von 10% auf 25% und die in<br />
Absatz B. d) genannte Grenze entfällt,<br />
wenn Schuldverschreibungen<br />
– von einem Kreditinstitut mit Sitz in einem<br />
Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union begeben werden, das aufgrund<br />
gesetzlicher Vorschriften zum Schutz<br />
der Inhaber dieser Schuldverschreibungen<br />
einer besonderen öffentlichen Aufsicht<br />
unterliegt, und<br />
– die Erträge aus der Emission dieser<br />
Schuldverschreibungen gemäß den<br />
gesetzlichen Vorschriften in Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die während<br />
der gesamten Laufzeit der Schuldverschreibungen<br />
die sich daraus ergebenden<br />
Verbindlichkeiten ausreichend<br />
decken und<br />
– die erwähnten Vermögenswerte beim<br />
Ausfall des Emittenten vorrangig für die<br />
fällig werdende Rückzahlung des Kapitals<br />
und der Zinsen bestimmt sind.<br />
Wird der jeweilige Teilfonds zu mehr als<br />
5% in diese Art von Schuldverschreibungen<br />
angelegt, die von einem und demselben<br />
Emittenten begeben werden, so darf<br />
der Gesamtwert dieser Anlagen 80% des<br />
Wertes des Netto-Teilfondsvermögens<br />
nicht überschreiten.<br />
g) Die in den Absätzen B. a), b),c), d), e)<br />
und f) genannten Grenzen dürfen nicht<br />
kumuliert werden; hieraus ergibt sich,<br />
dass Anlagen in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten<br />
ein und derselben<br />
Einrichtung oder in Einlagen bei dieser<br />
Einrichtung oder in Derivaten derselben<br />
grundsätzlich 35% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
nicht überschreiten dürfen.<br />
Der jeweilige Teilfonds kann bis zu 20% in<br />
Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten<br />
ein und derselben Unternehmensgruppe<br />
anlegen.<br />
Gesellschaften, die im Hinblick auf die Erstellung<br />
des konsolidierten Abschlusses<br />
im Sinne der EG-Richtlinie 83/349/EWG<br />
oder nach den anerkannten internationalen<br />
Rechnungslegungsvorschriften derselben<br />
Unternehmensgruppe angehören,<br />
sind bei der Berechnung der in diesem<br />
Artikel vorgesehenen Anlagegrenzen als<br />
ein einziger Emittent anzusehen.<br />
h) Der jeweilige Teilfonds kann höchstens<br />
10% seines Netto-Teilfondsvermögens in<br />
anderen als den in Absatz A. genannten<br />
Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten<br />
anlegen.<br />
i) Der Teilfonds kann höchstens 10% seines<br />
Netto-Fondsvermögens in Anteile anderer<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen in<br />
Wertpapiere und/oder Organismen für<br />
gemeinsame Anlage im Sinne von Abschnitt<br />
A. e) anlegen.<br />
Bei Anlagen in Anteile eines anderen<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen in<br />
Wertpapieren und/oder sonstigen Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen werden<br />
die Anlagewerte des betreffenden Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
oder sonstigen Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in<br />
Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten<br />
Obergrenzen nicht berücksichtigt.<br />
j) Sofern die Zulassung an einem der unter<br />
Absatz A. a), b) oder c) genannten Märkte<br />
nicht binnen Jahresfrist erfolgt, sind Neuemissionen<br />
als nicht notierte Wertpapiere<br />
und Geldmarktinstrumente anzusehen<br />
und in die dort erwähnte Anlagegrenze<br />
einzubeziehen.<br />
k) Die Gesellschaft oder Verwaltungsgesell-<br />
schaft darf für die Teilfonds keine Aktien<br />
mit Stimmrechten erwerben, mit Hilfe<br />
derer sie in der Lage wäre, einen wesentlichen<br />
Einfluss auf die Geschäftsführung<br />
des betreffenden Emittenten auszuüben.<br />
l)<br />
Der jeweilige Teilfonds kann höchstens<br />
– 10% der stimmrechtslosen Aktien ein<br />
und desselben Emittenten;<br />
– 10% der Schuldverschreibungen ein<br />
und desselben Emittenten,<br />
– 25% der Anteile ein und desselben<br />
Fonds;<br />
– 10% der Geldmarktinstrumente ein und<br />
desselben Emittenten erwerben.<br />
Die unter dem zweiten, dritten und<br />
vierten Gedankenstrich vorgesehenen<br />
Anlage grenzen brauchen beim Erwerb<br />
nicht eingehalten zu werden, wenn sich<br />
der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen<br />
oder der Geldmarktinstrumente<br />
oder der Nettobetrag der ausgegebenen<br />
Anteile zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht<br />
berechnen lässt.<br />
Die in Buchstabe k) genannten Anlage-<br />
grenzen werden nicht angewandt auf:<br />
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente,<br />
–<br />
die von einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union oder dessen öffentlichen<br />
Gebietskörperschaften begeben oder<br />
garantiert werden;<br />
27
28<br />
– von einem Staat außerhalb der Europäischen<br />
Union begebene oder garantierte<br />
Wertpapiere und Geldmarkt instrumente;<br />
– Wertpapiere und Geldmarktinstrumente,<br />
die von internationalen Organisationen<br />
öffentlichrechtlichen Charakters<br />
begeben werden, denen ein oder mehrere<br />
Mitgliedstaaten der Europäischen<br />
Union angehören;<br />
– Aktien, die der Fonds in Wertpapieren<br />
an dem Kapital einer Gesellschaft eines<br />
Staates, der nicht Mitglied der Europäischen<br />
Union ist, hält, die ihr Vermögen<br />
im Wesentlichen in Wertpapieren von<br />
Emittenten anlegt, die in diesem Staat<br />
ansässig sind, wenn eine derartige Beteiligung<br />
für den Fonds aufgrund der<br />
Rechtsvorschriften dieses Staates die<br />
einzige Möglichkeit darstellt, Anlagen<br />
in Wertpapiere von Emittenten dieses<br />
Staates zu tätigen. Diese Ausnahmeregelung<br />
gilt jedoch nur unter der<br />
Voraussetzung, dass die Gesellschaft<br />
aus dem Staat, der nicht Mitglied der<br />
Europäischen Union ist, in ihrer Anlagepolitik<br />
die in Absatz B. unter a), b), c),<br />
d), e), f) und g), i) sowie k) festgelegten<br />
Grenzen beachtet. Bei Überschreitung<br />
dieser Grenzen findet Artikel 49 des Gesetzes<br />
vom 17. Dezember 2010 über die<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
Anwendung;<br />
– Aktien, die von einer <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
oder von mehreren <strong>Invest</strong>mentgesellschaften<br />
am Kapital von Tochtergesellschaften<br />
gehalten werden, die in<br />
deren Niederlassungsstaat lediglich und<br />
ausschließlich für diese <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
oder <strong>Invest</strong>mentgesellschaften<br />
bestimmte Verwaltungs, Beratungsoder<br />
Vertriebstätigkeiten im Hinblick auf<br />
die Rücknahme von Anteilen auf Wunsch<br />
der Anteilinhaber ausüben.<br />
m) Unbeschadet der in Absatz B. k) und l)<br />
festgelegten Anlagegrenzen betragen die<br />
in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten<br />
Obergrenzen für Anlagen in Aktien<br />
und/oder Schuldtiteln ein und desselben<br />
Emittenten höchstens 20%, wenn es Ziel<br />
der Anlagepolitik ist, einen bestimmten<br />
Index nachzubilden. Voraussetzung hierfür<br />
ist, dass<br />
– die Zusammensetzung des Index hinreichend<br />
diversifiziert ist,<br />
– der Index eine adäquate Bezugsgrundlage<br />
für den Markt darstellt, auf den er<br />
sich bezieht,<br />
– der Index in angemessener Weise veröffentlicht<br />
wird.<br />
Die hier festgelegte Grenze beträgt 35%,<br />
sofern dies aufgrund außergewöhnlicher<br />
Marktbedingungen gerechtfertigt ist,<br />
und zwar insbesondere auf geregelten<br />
Märkten, auf denen bestimmte Wertpapiere<br />
oder Geldmarktinstrumente stark<br />
dominieren. Eine Anlage bis zu dieser<br />
C.<br />
D.<br />
Obergrenze ist nur bei einem einzigen<br />
Emittenten möglich.<br />
n) Das mit den Derivaten verbundene Ge<br />
samtrisiko darf den Gesamtnettowert des<br />
jeweiligen Teilfonds nicht übersteigen. Bei<br />
der Berechnung des Risikos werden der<br />
Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko<br />
der Gegenpartei, künftige Marktfluktuationen<br />
und die Liquidationsfrist der<br />
Positionen berücksichtigt.<br />
Der Teilfonds kann als Teil der Anlagestrategie<br />
innerhalb der Grenzen des Absatzes<br />
B. g) in Derivate anlegen, sofern das<br />
Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen<br />
des Absatzes B. a), b), c), d), e)<br />
und f) nicht überschreitet.<br />
Legt der jeweilige Teilfonds in indexbasierte<br />
Derivate an, werden diese Anlagen<br />
nicht bei den Anlagegrenzen gemäß<br />
Absatz B. a), b), c), d), e) und f) berücksichtigt.<br />
Wenn ein Derivat in ein Wertpapier oder<br />
Geldmarktinstrument eingebettet ist,<br />
muss es hinsichtlich der Einhaltung der<br />
Anlagegrenzen mitberücksichtigt werden.<br />
o) Der jeweilige Teilfonds kann daneben<br />
bis zu 49% in flüssige Mittel anlegen. In<br />
besonderen Ausnahmefällen ist es gestattet,<br />
vorübergehend auch über 49%<br />
flüssige Mittel zu halten, wenn und soweit<br />
dies im Interesse der Anteilinhaber<br />
gerechtfertigt scheint.<br />
Ausnahme zu Anlagegrenzen<br />
a) Der Teilfonds muss die Anlagegrenzen bei<br />
der Ausübung von Bezugsrechten, die an<br />
Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente<br />
geknüpft sind, die im Teilfondsvermögen<br />
enthalten sind, nicht einhalten.<br />
b) Der Teilfonds kann von den festgeleg<br />
ten Anlagegrenzen unter Beachtung der<br />
Einhaltung der Grundsätze der Risikostreuung<br />
innerhalb eines Zeitraumes<br />
von sechs Monaten seit Zulassung abweichen.<br />
Kredite<br />
Kredite dürfen durch die Gesellschaft für<br />
Rechnung des jeweiligen Teilfonds nicht aufgenommen<br />
werden. Der jeweilige Teilfonds<br />
darf jedoch Fremdwährungen durch ein<br />
„Backtoback“Darlehen erwerben.<br />
Abweichend vom vorstehenden Absatz kann<br />
der jeweilige Teilfonds Kredite aufnehmen<br />
– von bis zu 10% des jeweiligen Teilfondsvermögens,<br />
sofern es sich um kurzfristige<br />
Kredite handelt,<br />
– im Gegenwert von bis zu 10% des jeweiligen<br />
Teilfondsvermögens, sofern es sich um<br />
Kredite handelt, die den Erwerb von Immobilien<br />
ermöglichen, die für die unmittelbare<br />
Ausübung ihrer Tätigkeit unerlässlich sind,<br />
in keinem Fall dürfen diese Kredite sowie<br />
die Kredite nach vorstehendem Satz zu<br />
E.<br />
F.<br />
sammen 15% des jeweiligen NettoTeilfondsvermögens<br />
übersteigen.<br />
Die Gesellschaft darf für Rechnung des jeweiligen<br />
Teilfonds weder Kredite gewähren noch<br />
für Dritte als Bürge einstehen.<br />
Dies steht dem Erwerb von noch nicht voll<br />
eingezahlten Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten<br />
oder anderen noch nicht voll eingezahlten<br />
Finanzinstrumenten nicht entgegen.<br />
Leerverkäufe<br />
Leerverkäufe von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten<br />
oder anderen in Absatz A. e), g) und<br />
h) genannten Finanzinstrumenten dürfen von<br />
der Gesellschaft für Rechnung des jeweiligen<br />
Teilfonds nicht getätigt werden.<br />
Belastung<br />
Das jeweilige Teilfondsvermögen darf nur insoweit<br />
zur Sicherung verpfändet, übereignet<br />
bzw. abgetreten oder sonst belastet werden,<br />
als dies an einer Börse, an einem geregelten<br />
Markt oder aufgrund vertraglicher oder sonstiger<br />
Bedingungen oder Auflagen gefordert<br />
wird.<br />
G. Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte<br />
a)<br />
Wertpapierleih- und -verleihgeschäfte<br />
Soweit die Anlagerichtlinien eines bestimmten<br />
Teilfonds im nachfolgenden Besonderen<br />
Teil keine weiteren Einschränkungen<br />
enthalten, darf die Gesellschaft<br />
Wertpapierleih und verleihgeschäfte<br />
abschließen. Die jeweiligen Beschränkungen<br />
sind dem CSSFRundschreiben<br />
08/356 in der jeweils gültigen Fassung zu<br />
entnehmen.<br />
Diese Geschäfte können zu einem oder<br />
mehreren der folgenden Zwecke eingegangen<br />
werden: (i) Risikominderung,<br />
(ii) Kostensenkung und (iii) Erzielung eines<br />
Kapital oder Ertragszuwachses bei<br />
einem Risikograd, der dem Risikoprofil<br />
des jeweiligen Teilfonds sowie den für ihn<br />
geltenden Vorschriften zur Risikostreuung<br />
entspricht. Diese Geschäfte können<br />
in Bezug auf 100% des jeweiligen Teilfondsvermögens<br />
durchgeführt werden,<br />
vorausgesetzt (i) dass das Transaktionsvolumen<br />
stets bei einem angemessenen<br />
Wert gehalten wird oder die Gesellschaft<br />
bzw. der betreffende Teilfondsmanager<br />
die Rückgabe der verliehenen Wertpapiere<br />
derart verlangen kann, dass der<br />
Teilfonds jederzeit seine Rücknahmeverpflichtungen<br />
erfüllen kann, und (ii) dass<br />
diese Geschäfte nicht die Verwaltung<br />
des Teilfondsvermögens in Übereinstimmung<br />
mit der Anlage politik des jeweiligen<br />
Teilfonds gefährden. Die Risiken<br />
dieser Geschäfte werden im Rahmen<br />
des Risikomanagementprozesses der<br />
Gesellschaft gesteuert.<br />
Die Gesellschaft bzw. der jeweilige Teilfondsmanager<br />
darf Wertpapierleih und<br />
verleihgeschäfte nur unter Einhaltung der<br />
folgenden Vorschriften abschließen:
(i)<br />
Die Gesellschaft darf Wertpapiere<br />
nur über ein von einer anerkannten<br />
Clearingstelle betriebenes standardisiertes<br />
System oder ein von einem<br />
erstklassigen Finanzinstitut betriebenes<br />
Wertpapierleiheprogramm verleihen,<br />
sofern dieses Finanzinstitut auf<br />
derartige Geschäfte spezialisiert ist<br />
und Aufsichtsbestimmungen unterliegt,<br />
die nach Auffassung der CSSF<br />
mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts<br />
vergleichbar sind.<br />
(ii) Der Entleiher muss Aufsichtsbestimmungen<br />
unterliegen, die nach Auffassung<br />
der CSSF mit den Bestimmungen<br />
des Gemeinschaftsrechts<br />
vergleichbar sind.<br />
(iii) Das Kontrahentenrisiko aus einem<br />
oder mehreren Wert papierleih<br />
geschäft(en) gegenüber einem<br />
einzelnen Kontrahenten (das zur<br />
Klarstellung durch die Verwendung<br />
von Sicherheiten gemindert werden<br />
kann) darf, wenn es sich um ein unter<br />
Artikel 41 Absatz (1) (f) des Gesetzes<br />
von 2010 fallendes Finanzinstitut<br />
handelt, 10% der Vermögenswerte<br />
des jeweiligen Teilfonds bzw. in allen<br />
anderen Fällen 5% seiner Vermögenswerte<br />
nicht übersteigen.<br />
(iv) Im Rahmen ihrer Wertpapierleihgeschäfte<br />
muss die Gesellschaft<br />
Sicher heiten erhalten, deren Wert für<br />
die Dauer der Leihvereinbarung mindestens<br />
90% des Gesamtwertes der<br />
verliehenen Wertpapiere entspricht<br />
(unter Berücksichtigung von Zinsen,<br />
Dividenden und sonstigen möglichen<br />
Rechten).<br />
(v) Diese Sicherheiten müssen vor oder<br />
zum Zeitpunkt der Übertragung der<br />
verliehenen Wertpapiere erhalten<br />
worden sein. Werden die Wertpapiere<br />
über vermittelnde Stellen verliehen,<br />
kann die Übertragung der Wertpapiere<br />
vor Erhalt der Sicherheiten erfolgen,<br />
sofern die jeweilige vermittelnde Stelle<br />
den ordnungsgemäßen Abschluss<br />
des Geschäfts gewährleistet. Besagte<br />
vermittelnde Stelle kann anstelle des<br />
Entleihers Sicherheiten stellen.<br />
(vi) Grundsätzlich ist diese Sicherheit in einer<br />
der folgenden Formen zu stellen:<br />
– liquide Mittel wie Barmittel, kurzfristige<br />
Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente<br />
(wie in der Richtlinie<br />
2007/16/EG vom 19. März 2007<br />
definiert), Akkreditive und Garantien<br />
auf erstes Anfordern, die von<br />
erstklassigen, nicht mit dem Kontrahenten<br />
verbundenen Kreditinstituten<br />
ausgegeben werden, und/<br />
oder<br />
– von einem OECDMitgliedstaat<br />
oder dessen Gebietskörperschaften<br />
oder von supranationalen<br />
Institutionen und Behörden auf<br />
kommunaler, regionaler oder in<br />
ternationaler Ebene begebene<br />
oder garantierte Anleihen,<br />
– Anteile eines in Geldmarktinstrumente<br />
anlegenden OGA, der<br />
täglich einen Nettoinventarwert<br />
berechnet und der über ein Rating<br />
von AAA oder ein vergleichbares<br />
Rating verfügt,<br />
– Anteile eines OGAW, der vorwiegend<br />
in die unter den nächsten<br />
beiden Gedankenstrichen aufgeführten<br />
Anleihen/Aktien anlegt,<br />
– Anleihen, die von erstklassigen<br />
Emittenten mit angemessener<br />
Liquidität begeben oder garantiert<br />
werden, oder<br />
– Aktien, die an einem geregelten<br />
Markt eines Mitgliedstaats der<br />
Europäischen Union oder an einer<br />
Börse eines OECDMitgliedstaats<br />
zugelassen sind oder gehandelt<br />
werden, sofern diese Aktien in einem<br />
Hauptindex enthalten sind.<br />
(vii) Sicherheiten, die nicht in Form von<br />
Barmitteln oder OGA/OGAWAnteilen<br />
gestellt werden, müssen von einer<br />
juristischen Person begeben worden<br />
sein, die nicht mit dem Kontrahenten<br />
verbunden ist.<br />
(viii) Wird die Sicherheit in Form von Barmitteln<br />
zur Verfügung gestellt und<br />
besteht dadurch für die Gesellschaft<br />
gegenüber dem Verwalter dieser Sicherheit<br />
ein Kreditrisiko, unterliegt<br />
dieses der in Artikel 43 Absatz 1 des<br />
Gesetzes vom 17. Dezember 2010<br />
angegebenen 17%Beschränkung.<br />
Außerdem darf die Verwahrung einer<br />
solchen Barsicherheit nicht durch den<br />
Kontrahenten erfolgen, es sei denn,<br />
sie ist rechtlich vor den Folgen eines<br />
Zahlungsausfalls des Kontrahenten<br />
geschützt.<br />
(ix) Die Verwahrung von unbaren Sicherheiten<br />
darf nicht durch den Kontrahenten<br />
erfolgen, es sei denn, sie werden<br />
in geeigneter Weise vom eigenen Vermögen<br />
des Kontrahenten getrennt.<br />
(x) Die Gesellschaft (oder ihre Vertreter)<br />
nimmt täglich eine Bewertung<br />
der erhaltenen Sicherheiten vor.<br />
Erscheint der Wert der bereits gewährten<br />
Sicher heiten angesichts des<br />
zu decken den Betrags nicht ausreichend,<br />
hat der Kontrahent sehr kurzfristig<br />
zusätzliche Sicherheiten zur<br />
Verfügung zu stellen. Soweit angemessen,<br />
wird den mit den als Sicherheiten<br />
akzeptierten Vermögenswerten<br />
verbundenen Wechselkurs oder<br />
Marktrisiken durch Sicherheitsmargen<br />
Rechnung getragen.<br />
(xi) Die Gesellschaft stellt sicher, dass sie<br />
ihre Rechte in Bezug auf die Sicherheiten<br />
geltend machen kann, wenn<br />
ein Ereignis eintritt, das die Ausübung<br />
b)<br />
der Rechte erforderlich macht; d. h.,<br />
die Sicherheit muss jederzeit entweder<br />
direkt oder über die vermittelnde<br />
Stelle eines erstklassigen Finanzinstituts<br />
oder eine 100prozentige Tochtergesellschaft<br />
dieses Instituts in einer<br />
Form zur Verfügung stehen, die es<br />
der Gesellschaft ermöglicht, sich die<br />
als Sicherheit bereitgestellten Vermögenswerte<br />
anzueignen oder diese zu<br />
verwerten, falls der Kontrahent seiner<br />
Verpflichtung zur Rückgabe der geliehenen<br />
Wertpapiere nicht nachkommt.<br />
(xii) Während der Dauer der Vereinbarung<br />
kann die Sicherheit nicht veräußert,<br />
anderweitig als Sicherheit bereitgestellt<br />
oder verpfändet werden, es sei<br />
denn, die Gesellschaft verfügt über<br />
andere Deckungsmittel.<br />
(xiii) Die Gesellschaft legt den Gesamtwert<br />
der verliehenen Wertpapiere in<br />
ihren Jahres und Halbjahresberichten<br />
offen.<br />
Wertpapierleihgeschäfte können auch synthetisch<br />
durchgeführt werden („synthetische<br />
Wertpapierleihe“). Eine synthetische<br />
Wertpapierleihe liegt dann vor, wenn<br />
ein Wertpapier im jeweiligen Teilfonds zum<br />
aktuellen Marktpreis an einen Kontrahenten<br />
verkauft wird. Der Verkauf erfolgt dabei<br />
unter der Bedingung, dass der Teilfonds<br />
gleichzeitig von dem Kontrahenten eine<br />
verbriefte Option ohne Hebel erhält, die<br />
den Teilfonds dazu berechtigt, zu einem<br />
späteren Zeitpunkt die Lieferung von Wertpapieren<br />
gleicher Art, Güte und Menge wie<br />
die verkauften Wertpapiere zu verlangen.<br />
Der Preis für die Option („Optionspreis“)<br />
entspricht dem aktuellen Marktpreis aus<br />
dem Verkauf der Wertpapiere abzüglich<br />
(a) der Wertpapierdarlehensgebühr, (b) der<br />
Erträge (z. B. Dividenden, Zinszahlungen,<br />
Corporate Actions) aus den Wertpapieren,<br />
die bei Ausübung der Option zurückverlangt<br />
werden können und (c) des mit der<br />
Option verbundenen Ausübungspreises.<br />
Die Ausübung der Option wird während<br />
der Laufzeit zum Ausübungspreis erfolgen.<br />
Wird während der Laufzeit der Option aus<br />
Gründen der Umsetzung der Anlagestrategie<br />
das dem synthetischen Wertpapierdarlehen<br />
zugrundeliegende Wertpapier veräußert,<br />
kann dies auch durch Veräußerung<br />
der Option zu dem dann vorherrschenden<br />
Marktpreis abzüglich des Ausübungspreises<br />
erfolgen.<br />
Wertpapierleihgeschäfte können auch<br />
in Bezug auf einzelne Teilfonds bzw. Anteilklassen<br />
unter Berücksichtigung ihrer<br />
jeweiligen besonderen Merkmale und/<br />
oder Anlegerprofile abgeschlossen werden,<br />
wobei alle Ertragsansprüche und<br />
Sicherheiten im Rahmen solcher Wertpapierleihgeschäfte<br />
auf Ebene des betreffenden<br />
Teilfonds bzw. der betreffenden<br />
Anteilklasse anfallen.<br />
Pensionsgeschäfte<br />
Soweit im nachfolgenden Besonderen<br />
Teil für einen bestimmten Teilfonds nicht<br />
29
30<br />
etwas anderes bestimmt ist, kann die<br />
Gesellschaft (i) Pensionsgeschäfte tätigen,<br />
die aus dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren<br />
bestehen und das Recht oder die<br />
Verpflichtung des Verkäufers beinhalten,<br />
die verkauften Wertpapiere vom Käufer zu<br />
einem Preis und zu Bedingungen zurückzukaufen,<br />
die von den beiden Parteien vertraglich<br />
vereinbart wurden, und sie kann (ii)<br />
umgekehrte Pensionsgeschäfte eingehen,<br />
die aus Termingeschäften bestehen, bei<br />
deren Fälligkeit der Verkäufer (Kontrahent)<br />
zum Rückkauf der verkauften Wertpapiere<br />
und die Gesellschaft zur Rückgabe der im<br />
Rahmen der Transaktion erhaltenen Wertpapiere<br />
verpflichtet ist (zusammen die<br />
„Pensionsgeschäfte“).<br />
Die Gesellschaft kann bei einzelnen Pensionsgeschäften<br />
oder einer Serie fortlaufender<br />
Pensionsgeschäfte entweder als Käufer<br />
oder als Verkäufer auftreten. Ihre Beteiligung<br />
an diesen Transaktionen unterliegt<br />
jedoch den folgenden Bestimmungen:<br />
(i)<br />
Die Gesellschaft darf Wertpapiere im<br />
Rahmen eines Pensionsgeschäfts<br />
nur dann kaufen oder verkaufen,<br />
wenn der Kontrahent dieser Transaktion<br />
Aufsichtsbestimmungen unterliegt,<br />
die nach Auffassung der CSSF<br />
mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts<br />
vergleichbar sind.<br />
(ii) Das Kontrahentenrisiko aus einem<br />
oder mehreren Pensionsgeschäft(en)<br />
gegenüber einem einzelnen Kontrahenten<br />
(das zur Klarstellung durch<br />
die Verwendung von Sicherheiten<br />
gemindert werden kann) darf, wenn<br />
es sich um ein unter Artikel 41 Absatz<br />
(1) (f) des Gesetzes von 2010<br />
fallendes Finanzinstitut handelt, 10%<br />
der Vermögenswerte des jeweiligen<br />
Teilfonds bzw. in allen anderen Fällen<br />
5% seiner Vermögenswerte nicht<br />
überschreiten.<br />
(iii) Während der Laufzeit eines Pensionsgeschäfts,<br />
bei dem die Gesellschaft<br />
als Käufer auftritt, darf die<br />
Gesellschaft die den Vertragsgegenstand<br />
bildenden Wertpapiere erst<br />
verkaufen, nachdem der Kontrahent<br />
sein Recht auf Rückkauf dieser Wertpapiere<br />
ausgeübt hat oder die Frist<br />
für den Rückkauf abgelaufen ist, es<br />
sei denn, die Gesellschaft verfügt<br />
über andere Deckungsmittel.<br />
(iv) Die von der Gesellschaft im Rahmen<br />
eines Pensionsgeschäfts erworbenen<br />
Wertpapiere müssen mit der<br />
Anlagepolitik und den Anlagebeschränkungen<br />
des Teilfonds übereinstimmen<br />
und beschränkt sein auf:<br />
– kurzfristige Bankzertifikate oder<br />
Geldmarktinstrumente gemäß Definition<br />
in der Richtlinie 2007/16/EG<br />
vom 19. März 2007,<br />
– Anleihen nicht staatlicher Emittenten<br />
mit angemessener Liquidität<br />
und<br />
c)<br />
– die unter dem zweiten, dritten und<br />
vierten Gedankenstrich im vorstehenden<br />
Abschnitt „a) Wertpapierleihe“<br />
genannten Vermögenswerte.<br />
(v) Die Gesellschaft legt zum Stichtag<br />
ihrer Jahres- und Halbjahresberichte<br />
den Gesamtbetrag der offenen Pensionsgeschäfte<br />
offen.<br />
Pensionsgeschäfte können auch in Bezug<br />
auf einzelne Teilfonds bzw. Anteilklassen<br />
unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen<br />
besonderen Merkmale und/oder Anlegerprofile<br />
abgeschlossen werden, wobei alle<br />
Ertragsansprüche und Sicherheiten im<br />
Rahmen solcher Pensionsgeschäfte auf<br />
Ebene des betreffenden Teilfonds bzw. der<br />
betreffenden Anteilklasse anfallen.<br />
Wiederanlage der Barsicherheit<br />
Die Gesellschaft kann die im Rahmen von<br />
Wertpapierleih- und/oder Pensionsgeschäften<br />
in Form von Barmitteln erhaltenen<br />
Sicherheiten in folgende Vermögenswerte<br />
reinvestieren:<br />
(i)<br />
(ii)<br />
Anteile eines in Geldmarktinstrumente<br />
anlegenden OGA, der täglich einen<br />
Nettoinventarwert berechnet und<br />
der über ein Rating von AAA oder ein<br />
vergleichbares Rating verfügt,<br />
kurzfristige Bankeinlagen,<br />
(iii) Geldmarktinstrumente gemäß Definition<br />
in der Richtlinie 2007/16/EG vom<br />
19. März 2007,<br />
(iv) von einem EU-Mitgliedstaat, der<br />
Schweiz, Kanada, Japan oder den<br />
Vereinigten Staaten oder von den<br />
Gebietskörperschaften dieser Länder<br />
oder von supranationalen Institutionen<br />
und Behörden auf kommunaler,<br />
regionaler oder internationaler Ebene<br />
begebene oder garantierte kurzfristige<br />
Anleihen,<br />
(v) von erstklassigen Emittenten mit<br />
angemessener Liquidität begebene<br />
oder garantierte Anleihen und<br />
(vi)<br />
umgekehrte Pensionsgeschäfte.<br />
Des Weiteren gelten die vorstehend unter<br />
Absatz a) (vii), (viii), (ix) und (xii) aufgeführten<br />
Bedingungen mutatis mutandis<br />
in Bezug auf die Vermögenswerte, in die<br />
die Barsicherheit reinvestiert wird. Die<br />
Wiederanlage der Barsicherheit unterliegt<br />
nicht den allgemein für die Gesellschaft<br />
geltenden Diversifizierungsvorschriften,<br />
wobei die Gesellschaft eine übermäßige<br />
Konzentration ihrer reinvestierten Anlagen<br />
sowohl auf Emittenten- als auch auf<br />
Instrumentenebene zu vermeiden hat<br />
(Wiederanlagen in vorstehend unter (i)<br />
und (iv) genannte Vermögenswerte sind<br />
von dieser Auflage ausgenommen). Die<br />
Wiederanlage der Barsicherheit muss,<br />
insbesondere wenn sie eine Hebelwirkung<br />
hervorruft, bei der Berechnung des<br />
Gesamtexposure der Gesellschaft be-<br />
H.<br />
3.<br />
rücksichtigt werden. Diese Bestimmung<br />
gilt für jede Wiederanlage einer Garantie<br />
in Form von Barmitteln in Finanzanlagen,<br />
die eine über dem risikolosen Zinssatz liegende<br />
Rendite generiert.<br />
In den Jahres- und Halbjahresberichten der<br />
Gesellschaft wird einzeln offengelegt, in<br />
welche Vermögenswerte die Barsicherheiten<br />
reinvestiert wurden.<br />
Regelungen für die Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft wird stimmberechtigte<br />
Aktien insoweit nicht erwerben, als ein solcher<br />
Erwerb ihr einen wesentlichen Einfluss<br />
auf die Geschäftspolitik des Emittenten<br />
gestattet.<br />
Die Gesellschaft kann bewegliches und unbewegliches<br />
Vermögen erwerben, wenn dies<br />
für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeit<br />
unerlässlich ist.<br />
Gesellschaftsanteile<br />
A. Das Gesellschaftskapital entspricht zu jeder<br />
Zeit dem Gesamtnettowert der verschiedenen<br />
Teilfonds der Gesellschaft („Netto- Gesellschaftsvermögen“)<br />
und wird repräsentiert<br />
durch Gesellschaftsanteile ohne Nennwert, die<br />
als Namensanteile und/oder als Inhaberanteile<br />
ausgegeben werden können.<br />
B. Die Anteile können als Namensanteile oder<br />
als Inhaberanteile ausgegeben werden. Ein<br />
Anspruch auf Auslieferung effektiver Anteile<br />
besteht nicht.<br />
Anteile werden lediglich bei Annahme der<br />
Zeichnung und vorbehaltlich der Zahlung des<br />
Preises je Anteil ausgegeben. Der Zeichnende<br />
erhält unverzüglich nach Maßgabe der<br />
nachstehenden Bestimmungen eine Bestätigung<br />
über seinen Anteilbestand.<br />
(i) Namensanteile<br />
Sollten Anteile als Namensanteile ausgegeben<br />
werden, ist das Anteilinhaberregister<br />
schlüssiger Beweis für das Eigentum an diesen<br />
Anteilen. Das Anteilregister wird bei der<br />
Register- und Transferstelle geführt. Sofern<br />
für eine(n) Teilfonds/Anteilsart nicht anders<br />
vorgesehen, werden Anteilsbruchteile von<br />
Namensanteilen auf Zehntausendstel kaufmännisch<br />
gerundet ausgegeben. Eine Rundung<br />
kann für den jeweiligen Anteilinhaber<br />
oder den Teilfonds vorteilhaft sein.<br />
Die Ausgabe von Namensanteilen erfolgt<br />
ohne Anteilscheine. Anstelle eines Anteilscheines<br />
erhalten die Anteilinhaber eine Bestätigung<br />
ihres Anteilbestandes.<br />
Etwaige Zahlungen von Ausschüttungen an<br />
die Anteilinhaber erfolgen für Namensanteile<br />
auf Risiko der Anteilinhaber per Scheck,<br />
welcher an die im Anteilregister (das „Anteilregister“)<br />
angegebene Adresse bzw. an<br />
eine andere, der Register- und Transferstelle<br />
schriftlich mitgeteilte Adresse gesendet<br />
wird, oder durch Überweisung. Auf Antrag<br />
des Anteilinhabers kann auch eine regelmäßige<br />
Wiederanlage von Ausschüttungsbeträgen<br />
erfolgen.
Alle Namensanteile der Teilfonds sind im<br />
Anteilregister einzutragen, das von der Register-<br />
und Transferstelle oder von einer oder<br />
mehreren von der Register- und Transferstelle<br />
hiermit beauftragten Stellen geführt wird;<br />
das Anteilregister enthält den Namen eines<br />
jeden Inhabers von Namensanteilen, seinen<br />
Wohnort oder gewählten Wohnsitz (im Falle<br />
des Miteigentums an Namensanteilen nur<br />
die Adresse des erstgenannten Miteigentümers),<br />
soweit diese Angaben der Register-<br />
und Transferstelle mitgeteilt wurden, sowie<br />
die Anzahl der im Fonds gehaltenen Anteile.<br />
Jede Übertragung von Namensanteilen wird<br />
im Anteilregister eingetragen, und zwar jeweils<br />
gegen Zahlung einer Gebühr, die von<br />
der Verwaltungsgesellschaft für die Eintragung<br />
von Dokumenten, welche sich auf das<br />
Eigentum an den Anteilen beziehen oder sich<br />
darauf auswirken, genehmigt wurde.<br />
Eine Übertragung von Namensanteilen erfolgt<br />
durch Eintragung der Übertragung im Anteilregister<br />
durch die Register- und Transferstelle<br />
gegen Übergabe der erforderlichen Unterlagen<br />
und unter Erfüllung aller anderen Übertragungsvoraussetzungen,<br />
wie sie von der<br />
Register- und Transferstelle gefordert sind.<br />
Jeder Anteilinhaber, dessen Anteilbestand<br />
im Anteilregister eingetragen ist, muss der<br />
Register- und Transferstelle eine Anschrift mitteilen,<br />
an die alle Mitteilungen und Bekanntmachungen<br />
der Verwaltungsgesellschaft der<br />
Gesellschaft gesandt werden können. Diese<br />
Anschrift wird ebenfalls in das Anteilregister<br />
eingetragen. Bei Miteigentum an den Anteilen<br />
(das Miteigentum ist auf maximal vier<br />
Personen beschränkt) wird nur eine Adresse<br />
eingetragen, und alle Mitteilungen werden<br />
ausschließlich an diese Adresse gesandt.<br />
Wenn ein solcher Anteilinhaber keine Anschrift<br />
angibt, kann die Register- und Transferstelle<br />
eine diesbezügliche Anmerkung im<br />
Anteilregister eintragen; in diesem Fall gilt<br />
als Anschrift des Anteilinhabers die Adresse<br />
des eingetragenen Sitzes der Register- und<br />
Transferstelle bzw. eine andere von der Register-<br />
und Transferstelle jeweils eingetragene<br />
Anschrift, bis der Anteilinhaber der Register-<br />
und Transferstelle eine andere Anschrift<br />
mitteilt. Der Anteilinhaber kann zu jeder Zeit<br />
seine im Anteilregister eingetragene Anschrift<br />
durch schriftliche Mitteilung ändern,<br />
welche an die Register- und Transferstelle<br />
oder an eine andere von der Register- und<br />
Transferstelle jeweils angegebene Adresse<br />
zu senden ist.<br />
(ii) Durch Globalurkunden verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann die Ausgabe<br />
von Inhaberanteilen beschließen, die<br />
durch eine oder mehrere Globalurkunden verbrieft<br />
werden.<br />
Diese Globalurkunden werden auf den Namen<br />
der Verwaltungsgesellschaft ausgestellt<br />
und bei den Clearingstellen hinterlegt. Die<br />
Übertragbarkeit der durch eine Globalurkunde<br />
verbrieften Inhaberanteile unterliegt den jeweils<br />
geltenden gesetzlichen Bestimmungen<br />
sowie den Vorschriften und Verfahren der mit<br />
der Übertragung befassten Clearingstelle. An-<br />
leger erhalten die durch eine Globalurkunde<br />
verbrieften Inhaberanteile durch Einbuchung<br />
in die Depots ihrer Finanzmittler, die direkt<br />
oder indirekt bei den Clearingstellen geführt<br />
werden. Solche durch eine Globalurkunde<br />
verbriefte Inhaberanteile sind gemäß und<br />
in Übereinstimmung mit den in diesem Verkaufsprospekt<br />
enthaltenen Bestimmungen,<br />
den an der jeweiligen Börse geltenden Regelungen<br />
und/oder den Regelungen der jeweiligen<br />
Clearingstelle frei übertragbar. Anteilinhaber,<br />
die nicht an einem solchen System<br />
teilnehmen, können durch eine Globalurkunde<br />
verbriefte Inhaberanteile nur über einen<br />
am Abwicklungssystem der entsprechenden<br />
Clearingstelle teilnehmenden Finanzmittler<br />
übertragen.<br />
Zahlungen von Ausschüttungen für Inhaberanteile,<br />
die durch Globalurkunden verbrieft<br />
sind, erfolgen im Wege der Gutschrift auf das<br />
bei der betreffenden Clearingstelle eröffnete<br />
Depot der Finanzmittler der Anteilinhaber.<br />
C. Alle Anteile innerhalb einer Anteilklasse haben<br />
gleiche Rechte. Die Rechte der Anteilinhaber<br />
in verschiedenen Anteilklassen innerhalb eines<br />
Teilfonds können voneinander abweichen,<br />
sofern dies in den Verkaufsunterlagen für die<br />
jeweiligen Anteile klargestellt wurde. Die unterschiedliche<br />
Ausgestaltung verschiedener<br />
Anteilklassen ergibt sich aus dem jeweiligen<br />
Besonderen Teil des Verkaufsprospekts. Anteile<br />
werden von der Gesellschaft nach Eingang<br />
des Anteilwerts zu Gunsten der Gesellschaft<br />
unverzüglich ausgegeben.<br />
Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgt<br />
über die Verwaltungsgesellschaft sowie<br />
über jede Zahlstelle.<br />
D. Jeder Anteilinhaber hat Stimmrecht auf der<br />
Gesellschafterversammlung. Das Stimmrecht<br />
kann in Person oder durch Stellvertreter ausgeübt<br />
werden. Jeder Anteil gibt Anrecht auf<br />
eine Stimme.<br />
4. Beschränkungen der Ausgabe<br />
von Anteilen und Zwangsrücknahme<br />
von Anteilen<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit nach<br />
alleinigem und absolutem Ermessen jeglichen<br />
direkten oder indirekten Zeichnungsantrag zurückweisen<br />
oder die Ausgabe von Anteilen an einen<br />
zeichnenden Anleger zeitweilig beschränken, aussetzen<br />
oder endgültig einstellen, wenn dies im<br />
Interesse der Anteilinhaber, im öffentlichen Interesse,<br />
zum Schutz der Gesellschaft oder der Anteilinhaber<br />
erforderlich erscheint.<br />
In diesem Fall wird die Gesellschaft auf nicht bereits<br />
ausgeführte Zeichnungsanträge eingehende<br />
Zahlungen unverzüglich zurückzahlen (ohne Zinsen).<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit nach<br />
alleinigem Ermessen den Besitz von Anteilen der<br />
Gesellschaft durch eine nicht zulässige Person einschränken<br />
oder verhindern.<br />
„Nicht zulässige Personen“ sind jede Person,<br />
Firma oder Rechtsperson, die nach alleinigem<br />
Ermessen der Gesellschaft als nicht berechtigt<br />
angesehen werden, Anteile an der Gesellschaft<br />
oder, je nach Sachlage, an bestimmten Teilfonds<br />
oder Anteilklassen zu zeichnen oder zu besitzen,<br />
(i) falls dieser Besitz nach Ansicht der Gesellschaft<br />
nachteilig für sie sein könnte oder (ii) zum Verstoß<br />
gegen ein luxemburgisches oder ausländisches<br />
Gesetz oder eine Bestimmung führen könnte,<br />
(iii) falls der Gesellschaft infolge dieses Besitzes<br />
Nachteile steuerlicher, rechtlicher oder finanzieller<br />
Art entstehen könnten, die ihr ansonsten nicht<br />
entstanden wären, oder (iv) falls diese Person,<br />
Firma oder Rechtsperson die Berechtigungskriterien<br />
einer der bestehenden Anteilklassen nicht<br />
erfüllt.<br />
Falls der Verwaltungsgesellschaft zu einem beliebigem<br />
Zeitpunkt bekannt werden sollte, dass<br />
Anteile sich in wirtschaftlichem Eigentum einer<br />
nicht zulässigen Person befinden, und zwar entweder<br />
ausschließlich oder gemeinsam mit einer<br />
anderen Person, und die nicht zulässige Person<br />
den Anweisungen der Verwaltungsgesellschaft,<br />
ihre Anteile zu verkaufen und der Verwaltungsgesellschaft<br />
Belege für diesen Verkauf vorzulegen,<br />
nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach<br />
dem Ergehen dieser Anweisung Folge leistet,<br />
darf die Verwaltungsgesellschaft diese Anteile<br />
nach alleinigem Ermessen unmittelbar nach dem<br />
in ihrem Informationsschreiben an die nicht zulässige<br />
Person über die Zwangsrücknahme genannten<br />
Geschäftsschluss zwangsweise zum Rücknahmebetrag<br />
zurücknehmen. Die Anteile werden<br />
in Einklang mit ihren jeweiligen Bedingungen<br />
zurückgenommen und der Anleger ist fortan nicht<br />
mehr Inhaber dieser Anteile.<br />
5. Ausgabe und Rücknahme<br />
von Gesellschaftsanteilen<br />
A. Gesellschaftsanteile des jeweiligen Teilfonds<br />
werden an jedem Bewertungstag ausgegeben<br />
und zurückgenommen. Sofern für einen Teilfonds<br />
Anteile in verschiedenen Anteilklassen<br />
angeboten werden, erfolgt diese Ausgabe und<br />
Rücknahme ebenfalls zu den vorgenannten<br />
Zeitpunkten. Die Gesellschaftsanteile können<br />
auch als Anteilsbruchteile mit bis zu vier Nachkommastellen<br />
ausgegeben werden.<br />
B. Die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen erfolgt<br />
aufgrund von Zeichnungsanträgen, die bei der<br />
Gesellschaft, bei einer von der Gesellschaft<br />
mit der Ausgabe und Rücknahme von Gesellschaftsanteilen<br />
betrauten Zahlstelle oder bei<br />
der Transferstelle eingehen.<br />
C. Die Anzahl der auszugebenden Anteile errechnet<br />
sich aus dem Bruttoanlagebetrag (vom<br />
Anleger investierten Gesamtbetrag), abzüglich<br />
des Ausgabeaufschlags, geteilt durch den<br />
maßgeblichen Anteilwert (Bruttomethode).<br />
Dies wird anhand der folgenden Beispielrechnung<br />
veranschaulicht4 :<br />
Bruttoanlage EUR 10.000,00<br />
- Ausgabeaufschlag<br />
(z. B. 5%) EUR 500,00<br />
= Nettoanlage EUR 9,500.00<br />
: Anteilwert EUR 100.00<br />
= Anzahl der Anteile 95<br />
4 Hinweis: Die Beispielrechnungen dienen lediglich zur<br />
Veranschaulichung und lassen keine Rückschlüsse auf<br />
die Anteilwertentwicklung des jeweiligen Teilfonds zu.<br />
31
32<br />
Die derzeitige Höhe des Ausgabeaufschlags<br />
ist für jede Anteilklasse im Produktannex des<br />
jeweiligen Teilfonds im Besonderen Teil des<br />
Verkaufsprospekts geregelt.<br />
Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei,<br />
einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen.<br />
Der Ausgabeaufschlag steht der<br />
Hauptvertriebsgesellschaft zu, welche berechtigt<br />
ist, daraus auch die Vertriebsleistung<br />
Dritter abzugelten. Sofern für einen Teilfonds<br />
Anteile in verschiedenen Anteilklassen angeboten<br />
werden, richtet sich der für den Kauf<br />
von Anteilen der jeweiligen Anteilklasse erforderliche<br />
Betrag sowohl nach dem Anteilwert<br />
der jeweiligen Anteilklasse als auch dem individuell<br />
für diese Anteilklasse im nachfolgenden<br />
Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
festgelegten Ausgabeaufschlag. Er ist zahlbar<br />
unverzüglich nach dem entsprechenden<br />
Bewertungstag. Für einzelne Teilfonds oder<br />
Anteilklassen können im Verkaufsprospekt<br />
Besonderer Teil nähere Regelungen über<br />
den Zeitpunkt der Zahlung des Ausgabepreises<br />
getroffen werden. In Bezug auf Anteile<br />
mit dem Zusatz „B“ kann auf den Rücknahmebetrag<br />
eine bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr<br />
(„CDSC“) festgelegt werden.<br />
Weitere Informationen sind Abschnitt „E“ zu<br />
entnehmen. Bei jeder Ausgabe oder jedem<br />
Verkauf derartiger Anteile darf eine Vertriebsstelle<br />
(einschließlich der Hauptvertriebsstelle)<br />
aus eigenen Mitteln oder aus den etwaigen<br />
Ausgabeaufschlagsgebühren eine Provision<br />
auf Anträge zahlen, die über Broker oder andere<br />
professionelle Vermittler eingehen, oder<br />
Nachlässe gewähren.<br />
Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren<br />
und andere Belastungen erhöhen, die in den<br />
jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Aufträge, die nach dem Orderannahmeschluss<br />
eingehen, werden als vor dem nächstfolgenden<br />
Orderannahmeschluss eingegangen behandelt.<br />
Im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
können für die einzelnen Teilfonds und<br />
für einzelne Anteilklassen im jeweiligen Produktannex<br />
unterschiedliche Orderannahmeschlusszeiten<br />
festgelegt sein.<br />
Neu gezeichnete Anteile werden erst bei Zahlungseingang<br />
bei der Depotbank bzw. bei den<br />
zugelassenen Korrespondenzbanken dem jeweiligen<br />
<strong>Invest</strong>or zugeteilt. Die entsprechenden<br />
Anteile werden jedoch bereits an dem<br />
der entsprechenden Wertpapierabrechnung<br />
folgenden Valutatag buchhalterisch bei der<br />
Berechnung des Nettoinventarwerts berücksichtigt<br />
und können bis zum Zahlungseingang<br />
storniert werden. Sofern Anteile eines<br />
<strong>Invest</strong>ors wegen Zahlungsausfall oder wegen<br />
nicht rechtzeitiger Zahlung dieser Anteile zu<br />
stornieren sind, ist es möglich, dass hierdurch<br />
dem jeweiligen Teilfonds Wertverluste<br />
entstehen.<br />
D. Die Verwaltungsgesellschaft kann in ihrer eigenen<br />
Verantwortung und in Übereinstimmung<br />
mit diesem Verkaufsprospekt Wertpapiere für<br />
eine Zeichnung in Zahlung nehmen („Sacheinlage“),<br />
soweit die Verwaltungsgesellschaft<br />
davon ausgeht, dass dies im Interesse der<br />
Anteilinhaber ist. Der Geschäftsgegenstand<br />
der Unternehmen, deren Wertpapiere für eine<br />
Zeichnung in Zahlung genommen werden,<br />
hat jedoch der Anlagepolitik und den Anlagebeschränkungen<br />
des jeweiligen Teilfonds zu<br />
entsprechen. Die Gesellschaft ist verpflichtet,<br />
durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft<br />
einen Bewertungsbericht erstellen zu lassen,<br />
aus dem insbesondere die Menge, die Bezeichnung,<br />
der Wert sowie die Bewertungsmethode<br />
für diese Wertpapiere hervorgehen.<br />
Die für eine Zeichnung in Zahlung genommenen<br />
Wertpapiere werden im Rahmen der Transaktion<br />
zu dem am Bewertungstag geltenden<br />
Börsenkurs bewertet, auf dessen Grundlage<br />
der Nettovermögenswert der auszugebenden<br />
Anteile ermittelt wird. Der Verwaltungsrat kann<br />
nach eigenem Ermessen alle oder einzelne<br />
Wertpapiere, die als Zahlung für eine Zeichnung<br />
angeboten werden, ohne Angabe von<br />
Gründen ablehnen. Sämtliche durch die Sacheinlage<br />
verursachten Kosten (einschließlich der<br />
Kosten für den Bewertungsbericht, Maklerkosten,<br />
Spesen, Provisionen, etc.) fallen in voller<br />
Höhe dem Zeichner zur Last.<br />
E. Die Anteilinhaber sind berechtigt, jederzeit<br />
über eine der Zahlstellen, die Transferstelle<br />
oder die Verwaltungsgesellschaft die Rücknahme<br />
ihrer Anteile zu verlangen. Die Rücknahme<br />
erfolgt nur an einem Bewertungstag<br />
und wird zum Rücknahmebetrag getätigt.<br />
Sofern der Besondere Teil des Verkaufsprospekts<br />
keinen Rücknahmeabschlag oder eine<br />
bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr<br />
(„CDSC“, siehe unten) für einzelne Teilfonds<br />
oder einzelne Anteilklassen eines Teilfonds<br />
vorsieht, entspricht der Rücknahmebetrag<br />
immer dem Anteilwert. Im Falle eines Rücknahmeabschlags<br />
oder einer bedingt aufgeschobenen<br />
Verkaufsgebühr ermäßigt sich<br />
der zahlbare Rücknahmebetrag um die Höhe<br />
des Rücknahmeabschlags oder der bedingt<br />
aufgeschobenen Verkaufsgebühr, so dass<br />
ein Nettorücknahmebetrag gezahlt wird. Der<br />
Rücknahmeabschlag steht der Hauptvertriebsgesellschaft<br />
zu, welche berechtigt ist,<br />
daraus auch die Vertriebsleistung Dritter abzugelten.<br />
Die Zahlung des Gegenwertes erfolgt<br />
unverzüglich nach dem entsprechenden<br />
Bewertungstag. Im Allgemeinen geschieht<br />
dies innerhalb von drei Bankarbeitstagen,<br />
keinesfalls jedoch später als innerhalb von<br />
fünf Bankarbeitstagen. Die Bewertungstage<br />
der einzelnen Teilfonds sind im Besonderen<br />
Teil des Verkaufsprospekts angegeben. Die<br />
Bewertungstage beziehen sich auf die Zahlung<br />
zwischen der Depotbank und der kontoführenden<br />
Bank des Anteilinhabers. Die<br />
abschließende Gutschrift auf dem Konto des<br />
Anlegers kann in vielen Distributionsländern<br />
aufgrund von unterschiedlichen Konventionen<br />
abweichend sein. Über die o. g. Stellen<br />
erfolgen auch alle sonstigen Zahlungen an<br />
die Anteilinhaber. Rücknahmeaufträge werden<br />
zum Rücknahmebetrag, der am Tag des<br />
Eingangs des Rücknahmeauftrags ermittelt<br />
wird, abgewickelt, sofern die genannten Orderannahmeschlusszeiten<br />
eingehalten wurden.<br />
Aufträge, die nach dem Orderannahmeschluss<br />
eingehen, werden als vor dem<br />
nächstfolgenden Orderannahmeschluss<br />
eingegangen behandelt. Im Verkaufsprospekt<br />
– Besonderer Teil können für einzelne<br />
Teilfonds und für einzelne Anteilklassen<br />
abweichende Orderannahmeschlusszeiten<br />
festgelegt sein.<br />
F.<br />
Bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr<br />
(„CDSC“):<br />
Anteile von Anteilklassen mit dem Zusatz „B“<br />
unterliegen einer bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr<br />
(„CDSC“). Die Höhe dieser Gebühr<br />
hängt von der Haltedauer der Anteile ab<br />
und ist im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
für jeden Teilfonds separat angegeben.<br />
Eine bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr<br />
wird auf der Grundlage des Bruttorücknahmebetrags<br />
berechnet. Daher könnte sie auf einen<br />
Anstieg des Nettovermögenswerts über den<br />
anfänglichen Angebotswert erhoben werden.<br />
Eine Anweisung für den Verkauf von Anteilen<br />
der Anteilklassen mit dem Zusatz „B“ wird so<br />
aufgefasst, als gelte sie für die Anteile mit der<br />
längsten Haltedauer.<br />
Rücknahmevolumen<br />
Anteilinhaber können alle oder einen Teil ihrer<br />
Anteile sämtlicher Anteilklassen zur Rücknahme<br />
einreichen.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft ist nicht zur Ausführung<br />
von Rücknahmeanträgen verpflichtet,<br />
wenn sich der betreffende Antrag auf Anteile<br />
im Wert von mehr als 10% des Nettoinventarwerts<br />
eines Teilfonds bezieht. Der Verwaltungsrat<br />
behält sich das Recht vor, unter Berücksichtigung<br />
des Grundsatzes der Gleichbehandlung<br />
aller Anteilinhaber auf Mindestrücknahmebeträge<br />
(falls vorgesehen) zu verzichten.<br />
Besonderes Verfahren bei Rücknahmen im<br />
Wert von 10% oder mehr des Nettoinventarwerts<br />
eines Teilfonds<br />
Gehen Rücknahmeanträge an einem Bewertungstag<br />
(dem „Ersten Bewertungstag“)<br />
ein, deren Wert einzeln oder zusammen mit<br />
anderen eingegangenen Anträgen 10% des<br />
Nettoinventarwerts eines Teilfonds übersteigt,<br />
so behält sich der Verwaltungsrat das Recht<br />
vor, nach seinem alleinigen Ermessen (und<br />
unter Berücksichtigung der Interessen der<br />
verbleibenden Anteilinhaber) die Anzahl der<br />
Anteile bei den einzelnen Rücknahmeanträgen<br />
für diesen Ersten Bewertungstag anteilig zu<br />
verringern, so dass der Wert der an diesem<br />
Ersten Bewertungstag zurückgenommenen<br />
bzw. umgetauschten Anteile 10% des Nettoinventarwerts<br />
des jeweiligen Teilfonds nicht<br />
überschreitet. Soweit ein Antrag aufgrund der<br />
Ausübung der Befugnis zur anteiligen Verringerung<br />
an diesem Ersten Bewertungstag nicht<br />
in vollem Umfang ausgeführt wird, muss er<br />
im Hinblick auf den nicht ausgeführten Teil so<br />
behandelt werden, als habe der Anteilinhaber<br />
für den nächsten Bewertungstag, und nötigenfalls<br />
auch für die maximal sieben darauf<br />
folgenden Bewertungstage, einen weiteren<br />
Antrag gestellt. Anträge, die für den Ersten<br />
Bewertungstag eingehen, werden gegenüber<br />
späteren Anträgen, soweit sie für die darauf<br />
folgenden Bewertungstage eingehen, vorrangig<br />
bearbeitet. Unter diesem Vorbehalt erfolgt<br />
die Bearbeitung dieser zu einem späteren Zeitpunkt<br />
eingegangenen Anträge jedoch wie im<br />
vorstehenden Satz festgelegt.<br />
„Umtauschanträge werden unter diesen<br />
Vor aussetzungen wie Rücknahmeanträge<br />
be handelt.“
G. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt,<br />
erhebliche Rücknahmen erst zu tätigen, nachdem<br />
entsprechende Vermögenswerte des jeweiligen<br />
Teilfonds ohne Verzögerung verkauft<br />
wurden.<br />
H. In Ausnahmefällen kann der Verwaltungsrat<br />
auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers Anträge<br />
auf Naturalrücknahme akzeptieren. Die<br />
Naturalrücknahme wird bewirkt, indem der<br />
Verwaltungsrat Wertpapiere auswählt und<br />
die Depotbank anweist, diese Wertpapiere<br />
dem Anleger gegen Rückgabe seiner Anteile<br />
in ein Depot zu übertragen. Die Gesellschaft<br />
ist verpflichtet, durch den Abschlussprüfer<br />
der Gesellschaft einen Bewertungsbericht erstellen<br />
zu lassen, aus dem insbesondere die<br />
Menge, die Bezeichnung, der Wert sowie die<br />
Bewertungsmethode für diese Wertpapiere<br />
hervorgehen. Außerdem ist der Gesamtwert<br />
der Wertpapiere in der Währung des von der<br />
Rücknahme betroffenen Teilfonds genau anzugeben.<br />
Die zahlungshalber für eine Rücknahme<br />
ausgehändigten Wertpapiere werden<br />
im Rahmen der Transaktion zum letzten Börsenkurs<br />
an dem Bewertungstag bewertet, auf<br />
dessen Grundlage der Nettovermögenswert<br />
der zurückzunehmenden Anteile ermittelt<br />
wird. Der Verwaltungsrat vergewissert sich,<br />
dass den übrigen Anteilinhabern durch eine<br />
derartige Naturalrücknahme keine Nachteile<br />
entstehen. Sämtliche durch die Naturalrücknahme<br />
verursachten Kosten (einschließlich<br />
der Kosten für den Bewertungsbericht, Maklerkosten,<br />
Spesen, Provisionen, etc.) fallen in<br />
voller Höhe dem zurückgebenden Anleger zur<br />
Last. Falls ein Rücknahmeabschlag oder eine<br />
bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr zur<br />
Anwendung kommt, wird die Naturalrücknahme<br />
um den Betrag des Rücknahmeabschlags<br />
oder der bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr<br />
verringert.<br />
I. Die Gesellschaft ist nur insoweit zur Zahlung<br />
verpflichtet, als keine gesetzlichen Bestimmungen,<br />
z. B. devisenrechtliche Vorschriften<br />
oder andere von der Gesellschaft nicht beeinflussbare<br />
Umstände, die Überweisung des<br />
Rücknahmepreises in das Land des Antragstellers<br />
verbieten.<br />
J. Die Gesellschaft kann mit Instituten, d. h.<br />
Professionellen des Finanzsektors und/oder<br />
nach ausländischem Recht vergleichbaren<br />
Unternehmen, die zur Identifizierung der<br />
An teilinhaber verpflichtet sind, NomineeVereinbarungen<br />
abschließen. Diese Nominee<br />
Vereinbarungen berechtigen die Institute,<br />
Anteile zu vertreiben und selber als Nominee<br />
in das Anteilregister der Gesellschaft eingetragen<br />
zu werden. Die Namen der Nominees<br />
können jederzeit bei der Gesellschaft erfragt<br />
werden. Der Nominee nimmt Kauf, Verkaufsund<br />
Umtauschaufträge der von ihm betreuten<br />
Anleger entgegen und veranlasst die erforderlichen<br />
Änderungen im Anteilregister. Insoweit<br />
ist der Nominee insbesondere verpflichtet,<br />
die für die Anteilklassen FC, FD, E1Q, E2,<br />
E2H, U6, IC, ID, IDH, DS5, DS5H, P4, P6H,<br />
U5H, NZ5H, AU5H, CH5H, CH3H, R2 und J5<br />
gesonderten Erwerbsvoraussetzungen zu beachten.<br />
Soweit nicht zwingende gesetz liche<br />
oder praktische Gründe entgegenstehen,<br />
kann ein Anleger, der durch einen Nominee<br />
Anteile erworben hat, jederzeit durch Erklä<br />
6.<br />
rung gegenüber der Verwaltungsgesellschaft<br />
bzw. der Transferstelle verlangen, selber als<br />
Anteilinhaber im Register eingetragen zu<br />
werden, wenn sämtliche Legitimationserfordernisse<br />
erfüllt sind.<br />
Anteilwertberechnung<br />
A. Das GesamtGesellschaftsvermögen wird in<br />
Euro ausgedrückt.<br />
Soweit in den Jahres und Halbjahresberichten<br />
sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund<br />
gesetzlicher Vorschriften oder gemäß den<br />
Regelungen des Verkaufsprospekts Auskunft<br />
über die Situation des GesamtGesellschaftsvermögens<br />
gegeben werden muss, werden<br />
die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds<br />
in EUR umgerechnet. Der Wert eines Anteils<br />
des jeweiligen Teilfonds lautet auf die für den<br />
jeweiligen Teilfonds (sofern innerhalb eines<br />
Teilfonds mehrere Anteilklassen existieren, auf<br />
die für die jeweilige Anteilklasse) festgelegte<br />
Währung. Das NettoFondsvermögen wird für<br />
jeden Teilfonds an jedem Bankarbeitstag in<br />
Luxemburg berechnet, sofern keine anderslautende<br />
Regelung im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
besteht („Bewertungstag“).<br />
Die Verwaltungsgesellschaft hat State Street<br />
Bank Luxembourg S.A. mit der Anteilwertberechnung<br />
betraut. Der Anteilwert wird für<br />
jeden Teilfonds und soweit mehrere Anteilklassen<br />
begeben wurden für jede einzelne<br />
Anteilklasse wie folgt ermittelt: Sofern für<br />
einen Teilfonds nur eine Anteilklasse existiert,<br />
wird dieses NettoTeilfondsvermögen durch<br />
die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf<br />
befindlichen Anteile des Teilfonds dividiert. Sofern<br />
für einen Teilfonds mehrere Anteilklassen<br />
begeben sind, wird der jeweils prozentual auf<br />
eine Anteilklasse entfallende Teil des Netto<br />
Teilfondsvermögens durch die Zahl der am Bewertungstag<br />
in der jeweiligen Anteilklasse im<br />
Umlauf befindlichen Anteile dividiert.<br />
Gegenwärtig nimmt State Street Bank Luxembourg<br />
S.A. an Feiertagen in Luxemburg, selbst<br />
wenn diese in Luxemburg Bankarbeitstage<br />
oder in einem der Länder Börsenhandelstage<br />
sind, welche separat für jeden Teilfonds im<br />
Besonderen Teil des Verkaufsprospekts in Bezug<br />
auf den Bewertungstag genannt werden,<br />
sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres<br />
keine Anteilwertberechnung vor. Eine von<br />
dieser Bestimmung abweichende Ermittlung<br />
des Anteilwertes wird in geeigneten Zeitungen<br />
sowie im Internet unter www.dws.com<br />
veröffentlicht.<br />
B. Der Wert des NettoGesellschaftsvermögens<br />
des jeweiligen Teilfonds wird nach folgenden<br />
Grundsätzen ermittelt:<br />
a) Wertpapiere, die an einer Börse notiert<br />
sind, werden zum letzten verfügbaren<br />
Kurs bewertet.<br />
b) Wertpapiere, die nicht an einer Börse<br />
notiert sind, die aber an einem anderen<br />
geregelten Wertpapiermarkt gehandelt<br />
werden, werden zu einem Kurs bewertet,<br />
der nicht geringer als der Geldkurs und<br />
nicht höher als der Briefkurs zur Zeit der<br />
Bewertung sein darf und den die Verwal<br />
C.<br />
tungsgesellschaft für den bestmöglichen<br />
Kurs hält, zu dem die Wertpapiere verkauft<br />
werden können.<br />
c) Falls solche Kurse nicht marktgerecht sind<br />
oder falls für andere als die unter a) und b)<br />
genannten Wertpapiere keine Kurse festgelegt<br />
werden, werden diese Wertpapiere<br />
ebenso wie alle anderen Vermögenswerte<br />
zum jeweiligen Verkehrswert bewertet,<br />
wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach<br />
Treu und Glauben und allgemein anerkannten,<br />
von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren<br />
Bewertungsregeln festlegt.<br />
d) Die flüssigen Mittel werden zu deren<br />
Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.<br />
e) Festgelder können zum Renditekurs be<br />
wertet werden, sofern ein entsprechender<br />
Vertrag zwischen der Gesellschaft<br />
und dem Kreditinstitut geschlossen wurde,<br />
gemäß dem die Festgelder jederzeit<br />
kündbar sind und der Renditekurs dem<br />
Realisierungswert entspricht.<br />
f) Alle auf Devisen lautenden Vermögenswer<br />
te werden zum letzten Devisenmittelkurs<br />
in die Teilfondswährung umgerechnet.<br />
Es wird ein Ertragsausgleichskonto geführt.<br />
D. Die Verwaltungsgesellschaft kann für umfangreiche<br />
Rücknahmeanträge, die nicht aus<br />
den liquiden Mitteln und zulässigen Kreditaufnahmen<br />
befriedigt werden können, den Anteilwert<br />
des jeweiligen Teilfonds bzw. wenn<br />
mehrere Anteilklassen begeben worden sind,<br />
die Anteilwerte der Anteilklassen des jeweiligen<br />
Teilfonds auf der Basis der Kurse des<br />
Bewertungstags bestimmen, an dem sie die<br />
erforderlichen Wertpapierverkäufe vornimmt;<br />
dies gilt dann auch für gleichzeitig eingereichte<br />
Zeichnungsanträge.<br />
E. Die Vermögenswerte werden wie folgt<br />
zugeteilt:<br />
a) das Entgelt aus der Ausgabe von An<br />
teilen einer Anteilklasse innerhalb eines<br />
Teilfonds wird in den Büchern der<br />
Gesell schaft dem betreffenden Teilfonds<br />
zugeordnet, und der entsprechende Betrag<br />
wird den prozentualen Anteil dieser<br />
Anteilklasse am Nettovermögen des<br />
Teilfonds entsprechend erhöhen. Vermögenswerte<br />
und Verbindlichkeiten sowie<br />
Einkünfte und Aufwendungen werden<br />
dem jeweiligen Teilfonds nach den Bestimmungen<br />
der nachfolgenden Absätze<br />
zugeschrieben. Sofern solche Vermögenswerte,<br />
Verbindlichkeiten, Einkünfte oder<br />
Aufwendungen nach den Bestimmungen<br />
des Besonderen Teils des Verkaufsprospekts<br />
nur einzelnen Anteilklassen zustehen,<br />
erhöhen bzw. vermindern sie den<br />
prozentualen Anteil dieser Anteilklassen<br />
am NettoTeilfondsvermögen;<br />
b) Vermögenswerte, welche auch von an<br />
deren Vermögenswerten abgeleitet sind,<br />
werden in den Büchern der Gesellschaft<br />
demselben Teilfonds bzw. derselben<br />
Anteilklasse zugeordnet, wie die Vermögenswerte,<br />
von welchen sie abgeleitet<br />
33
34<br />
sind und zu jeder Neubewertung eines<br />
Vermögenswerts wird die Werterhöhung<br />
oder Wertminderung dem entsprechenden<br />
Teilfonds bzw. der entsprechenden<br />
Anteilklasse zugeordnet;<br />
c) sofern die Gesellschaft eine Verbindlich<br />
keit eingeht, welche im Zusammenhang<br />
mit einem bestimmten Vermögenswert<br />
eines bestimmten Teilfonds bzw. einer<br />
bestimmten Anteilklasse oder im Zusammenhang<br />
mit einer Handlung bezüglich<br />
eines Vermögenswerts eines bestimmten<br />
Teilfonds bzw. einer bestimmten Anteilklasse<br />
steht, z. B. die mit einer Währungsabsicherung<br />
verbundene Verpflichtung<br />
bei währungsbesicherten Anteilklassen<br />
oder die mit einer Durationsabsicherung<br />
verbundene Verpflichtung bei durationsgesicherten<br />
Anteilklassen, so wird diese<br />
Verbindlichkeit dem entsprechenden Teilfonds<br />
bzw. der entsprechenden Anteilklasse<br />
zugeordnet;<br />
d) wenn ein Vermögenswert oder eine<br />
Verbindlichkeit der Gesellschaft nicht einem<br />
bestimmten Teilfonds zuzuordnen<br />
ist, so wird dieser Vermögenswert bzw.<br />
diese Verbindlichkeit allen Teilfonds im<br />
Verhältnis des Nettovermögens der entsprechenden<br />
Teilfonds oder in einer anderen<br />
Weise, wie sie der Verwaltungsrat<br />
nach Treu und Glauben festlegt, zugeteilt,<br />
wobei die Gesellschaft als Ganzes Dritten<br />
gegenüber nicht für Verbindlichkeiten einzelner<br />
Teilfonds haftet;<br />
e) im Falle einer Ausschüttung vermindert<br />
sich der Anteilwert der Anteile in der<br />
ausschüttungsberechtigten Anteilklasse<br />
um den Betrag der Ausschüttung.<br />
Damit vermindert sich zugleich der<br />
prozentuale Anteil der ausschüttungsberechtigten<br />
Anteilklasse am Netto<br />
Teilfondsvermögen, während sich der<br />
prozentuale Anteil der nicht ausschüttungsberechtigten<br />
Anteilklassen am<br />
jeweiligen NettoTeilfondsvermögen erhöht.<br />
Im Ergebnis führen die Reduktion<br />
des NettoTeilfondsvermögens und die<br />
entsprechende Erhöhung des prozentualen<br />
Anteils am NettoTeilfondsvermögen<br />
für die nicht ausschüttungsberechtigten<br />
Anteilklassen dazu, dass der Anteilwert<br />
der nicht ausschüttungsberechtigten Anteilklassen<br />
durch die Ausschüttung nicht<br />
beeinträchtigt wird.<br />
F. In Abweichung von den vorstehenden Absätzen<br />
kann für Teilfonds, die SDU verwenden,<br />
folgende Vorgehensweise gewählt werden:<br />
Die Bewertung der Derivate und ihrer Basiswerte<br />
kann zu einem abweichenden Zeitpunkt<br />
am entsprechenden Bewertungstag<br />
des betreffenden Teilfonds vorgenommen<br />
werden.<br />
7.<br />
Aussetzung der Rücknahme von Anteilen<br />
sowie der Berechnung des Anteilwerts<br />
Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, die<br />
Rücknahme von Anteilen eines oder mehrerer<br />
Teilfonds bzw. einer oder mehrerer Anteilklassen<br />
sowie die Berechnung des Anteilwerts vorübergehend<br />
einzustellen, wenn und solange Umstän<br />
de vorliegen, die diese Einstellung erforderlich<br />
machen, und wenn die Einstellung unter Berücksichtigung<br />
der Interessen der Anteilinhaber gerechtfertigt<br />
ist, insbesondere:<br />
– während der Zeit, in welcher eine Börse oder<br />
ein anderer geregelter Markt, wo ein wesentlicher<br />
Teil der Wertpapiere des jeweiligen<br />
Teilfonds gehandelt wird, geschlossen ist<br />
(außer an gewöhnlichen Wochenenden oder<br />
Feiertagen) oder der Handel an dieser Börse<br />
ausgesetzt oder eingeschränkt wurde;<br />
– in Notlagen, wenn der jeweilige Teilfonds<br />
über Vermögensanlagen nicht verfügen kann<br />
oder es ihm unmöglich ist, den Gegenwert<br />
der Anlagekäufe oder verkäufe frei zu transferieren<br />
oder die Berechnung des Anteilwerts<br />
ordnungsgemäß durchzuführen.<br />
– wenn aufgrund des beschränkten Anlageuniversums<br />
des Teilfonds die Verfügbarkeit<br />
erwerbbarer Vermögenswerte am Markt oder<br />
die Veräußerungsmöglichkeit von Vermögenswerten<br />
des Teilfonds eingeschränkt ist.<br />
Anleger, die ihre Anteile zur Rücknahme angeboten<br />
haben, werden von einer Einstellung der<br />
Anteilwertberechnung umgehend benachrichtigt<br />
und nach Wiederaufnahme der Anteilwertberechnung<br />
unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.<br />
Den Anlegern wird nach der Wiederaufnahme der<br />
dann gültige Rücknahmepreis gezahlt.<br />
Die Einstellung der Rücknahme und des Umtauschs<br />
von Anteilen sowie der Berechnung des<br />
Anteilwerts eines Teilfonds hat keine Auswirkung<br />
auf einen anderen Teilfonds.<br />
Ferner werden die Luxemburger Aufsichtsbehörde<br />
und sämtliche ausländischen Aufsichtsbehörden,<br />
bei denen der jeweilige Teilfonds nach<br />
Maßgabe der jeweiligen Vorschriften registriert<br />
ist, vom Beginn und Ende eines Aussetzungszeitraums<br />
in Kenntnis gesetzt. Die Mitteilung über<br />
die Einstellung der Berechnung des Anteilwerts<br />
wird in einer Luxemburger Tageszeitung und, falls<br />
erforderlich, in den offiziellen Veröffentlichungsorganen<br />
der jeweiligen Rechtsordnungen, in denen<br />
die Anteile zum öffentlichen Vertrieb zur Verfügung<br />
stehen, veröffentlicht.<br />
8.<br />
Umtausch von Anteilen<br />
Folgende Abschnitte gelten für alle Teilfonds, sofern<br />
im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
nichts anderes angegeben ist.<br />
A. Die Anteilinhaber können innerhalb bestimmter<br />
Beschränkungen jederzeit gegen Zahlung<br />
einer Umtauschprovision, zuzüglich etwaig<br />
anfallender Ausgabesteuern und abgaben,<br />
einen Teil oder alle ihre Anteile in Anteile eines<br />
anderen Teilfonds oder in Anteile einer<br />
anderen Anteilklasse umtauschen. Diese<br />
Umtauschprovision wird auf den im neuen<br />
Teilfonds anzulegenden Betrag berechnet. Sie<br />
wird zu Gunsten der Hauptvertriebsgesellschaft<br />
erhoben, die diese in ihrem Ermessen<br />
weitergeben kann. Die Hauptvertriebsgesellschaft<br />
kann auf die Provision verzichten. Hat<br />
der Anleger seine Anteile bei einem Finanzinstitut<br />
verwahrt, kann dieses Institut zusätzlich<br />
zur Umtauschprovision weitere Gebühren<br />
und Kosten berechnen.<br />
B. Ein Umtausch zwischen Anteilklassen, die<br />
auf unterschiedliche Währungen lauten, ist<br />
unter der Voraussetzung möglich, dass die<br />
Depotbank des Anlegers einen solchen Umtauschantrag<br />
bearbeiten kann. Anleger sollten<br />
beachten, dass nicht alle Anbieter von<br />
Depotbankdienstleistungen in der Lage sind,<br />
einen Umtausch zwischen Anteilklassen, die<br />
auf unterschiedliche Währungen lauten, aus<br />
operativer Sicht zu bearbeiten.<br />
C. Ein Umtausch zwischen Namensanteilen und<br />
durch Globalurkunde verbrieften Inhaberanteilen<br />
ist nicht möglich.<br />
D. Ein Umtausch zwischen Anteilklassen mit<br />
dem Zusatz „B“ und anderen Anteilklassen,<br />
die auf dieselbe Währung lauten, ist in den<br />
ersten 4 Jahren nach der Erstzeichnung nicht<br />
möglich. Nach diesem Zeitraum gelten dieselben<br />
Regeln wie für andere Anteilklassen, die<br />
auf dieselbe Währung lauten.<br />
Der Umtausch von anderen Anteilklassen<br />
derselben Währung in Anteilklassen mit dem<br />
Zusatz „B“ wird so gehandhabt wie eine<br />
Erstzeichnung dieser Anteilklasse. Für einen<br />
derartigen Umtausch wird keine Umtauschprovision<br />
berechnet.<br />
E. Für den Umtausch innerhalb der Anteilklassen<br />
EUR/GBP/CHF/AUD/NZD/Russischer Rubel gilt<br />
(vorbehaltlich Abschnitt 8.B) Folgendes:<br />
Die Umtauschprovision entspricht dem<br />
Ausgabeaufschlag, abzüglich 0,5%, es sei<br />
denn, es handelt sich um einen Umtausch<br />
einer Anteilklasse bzw. eines Teilfonds ohne<br />
Ausgabeaufschlag in eine Anteilklasse bzw.<br />
einen Teilfonds mit Ausgabeaufschlag. In<br />
diesem Fall kann die Umtauschprovision<br />
dem vollständigen Ausgabeaufschlag entsprechen.<br />
F. Für den Umtausch innerhalb der USD/SGD<br />
Anteilklassen gilt Folgendes (vorbehaltlich<br />
Abschnitt 8 Buchstabe B):<br />
Die Umtauschprovision kann bis zu 1% des<br />
Werts der Zielanteile betragen, es sei denn,<br />
eine Anteilklasse oder ein Teilfonds ohne Ausgabeaufschlag<br />
wird gegen eine Anteilklasse<br />
oder einen Teilfonds mit Ausgabeaufschlag<br />
umgetauscht. In diesem Fall kann die Umtauschprovision<br />
dem vollständigen Ausgabeaufschlag<br />
entsprechen.<br />
G. Bei einem Umtausch müssen die Merk male<br />
des gewählten Teilfonds/der gewählten<br />
Anteilklasse (z. B. Mindestbetrag bei Erstzeichnung,<br />
institutioneller Anleger) gegeben<br />
sein. (Hinsichtlich des Mindestbetrags bei<br />
Erstzeichnung bleibt der Verwaltungsgesellschaft<br />
das Recht vorbehalten, nach eigenem<br />
Ermessen von dieser Vorschrift abzuweichen.)<br />
H. Die Anzahl der Anteile, die bei einem Umtausch<br />
ausgegeben werden, basiert auf dem<br />
jeweiligen Nettoinventarwert der Anteile der<br />
beiden betreffenden Teilfonds an dem Bewertungstag,<br />
an dem der Umtauschantrag<br />
ausgeführt wird, unter Berücksichtigung einschlägiger<br />
Umtauschgebühren und wird nach<br />
folgender Formel berechnet:
9.<br />
A =<br />
B × C × (1-D)<br />
E<br />
wobei<br />
A = Zahl der Anteile des neuen Teilfonds, auf<br />
die der Anteilinhaber Anspruch haben wird,<br />
B = Zahl der Anteile des ursprünglichen Teilfonds,<br />
deren Umtausch der Anteilinhaber<br />
beantragt hat,<br />
C = Anteilwert der umzutauschenden Anteile,<br />
D = zu entrichtende Umtauschprovision in%<br />
E = der Nettoinventarwert je Anteil der aufgrund<br />
des Umtauschs auszugebenden Anteile<br />
Verwendung der Erträge<br />
Bei den thesaurierenden Anteilklassen werden<br />
die Erträge laufend im Teilfondsvermögen zu<br />
Gunsten der jeweiligen Anteilklasse wieder angelegt.<br />
Bei den ausschüttenden Anteilklassen<br />
bestimmt der Verwaltungsrat jährlich, ob und<br />
in welcher Höhe eine Ausschüttung erfolgt. Der<br />
Verwaltungsrat kann Sonder- und Zwischenausschüttungen<br />
im Einklang mit den gesetzlichen<br />
Bestimmungen für jede Anteilklasse beschließen.<br />
Ausschüttungen dürfen nicht dazu führen,<br />
dass das Gesellschaftskapital unter das Mindestkapital<br />
sinkt.<br />
10. Verwaltungsgesellschaft,<br />
Anlageverwaltung, Administration,<br />
Transferstelle und Vertrieb<br />
Als Verwaltungsgesellschaft hat der Verwaltungsrat<br />
der Gesellschaft die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A.<br />
benannt.<br />
Die Gesellschaft hat einen Verwaltungsvertrag<br />
mit der <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A. geschlossen.<br />
Dabei unterliegt die Ausübung der Verwaltungsaufgaben<br />
dem Gesetz vom 17. Dezember 2010<br />
über Organismen für gemeinsame Anlagen.<br />
Die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A. ist eine Aktiengesellschaft<br />
nach Luxemburger Recht und Tochtergesellschaft<br />
der Deutsche Bank Luxembourg<br />
S.A. und der <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH, Frankfurt.<br />
Sie ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Der Vertrag<br />
kann von jeder der vertragsschließenden<br />
Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei<br />
Monaten gekündigt werden. Die Verwaltung<br />
umfasst sämtliche in Anhang II des Luxemburger<br />
Gesetzes vom 17. Dezember 2010 beschriebenen<br />
Aufgaben der gemeinsamen Anlageverwaltung<br />
(Anlageverwaltung, Administration,<br />
Vertrieb).<br />
Für die Anlage des Gesellschaftsvermögens des<br />
jeweiligen Teilfonds bleibt der Verwaltungsrat der<br />
Gesellschaft gesamtverantwortlich.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann in Übereinstimmung<br />
mit den Vorschriften des Luxemburger<br />
Gesetzes vom 17. Dezember 2010 eine oder mehrere<br />
Aufgaben unter ihrer Aufsicht und Kontrolle<br />
an Dritte delegieren.<br />
(i) Anlageverwaltung:<br />
Für die tägliche Umsetzung der Anlagepolitik<br />
kann die Verwaltungsgesellschaft unter eigener<br />
Verantwortung und Kontrolle einen oder mehrere<br />
Fondsmanager benennen. Das Fondsmanagement<br />
umfasst dabei die tägliche Umsetzung der<br />
Anlagepolitik und die unmittelbare Anlageentscheidung.<br />
Der Fondsmanager wird die Anlagepolitik<br />
ausführen, Anlageentscheidungen treffen<br />
und diese den Marktentwicklungen sachgemäß<br />
unter Beachtung der Interessen des jeweiligen<br />
Teilfonds kontinuierlich anpassen. Der jeweilige<br />
Vertrag kann von jeder der vertragsschließenden<br />
Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten<br />
gekündigt werden.<br />
Der jeweils für einen Teilfonds benannte Fondsmanager<br />
ist im jeweiligen Produktannex im Besonderen<br />
Teil des Verkaufsprospektes festgelegt. Der<br />
Fondsmanager kann seine Fondsmanagementleistungen<br />
unter seiner Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung<br />
und auf eigene Kosten vollständig oder<br />
teilweise delegieren.<br />
(ii) Administration, Transferund<br />
Registerstelle:<br />
Die Verwaltungsgesellschaft hat einen Administrationsvertrag<br />
mit der State Street Bank Luxembourg<br />
S.A. abgeschlossen. Im Rahmen dieses<br />
Administrationsvertrages übernimmt die State<br />
Street Bank Luxembourg S.A. wesentliche Funktionen<br />
der Zentralverwaltung, nämlich die Fondsbuchhaltung<br />
sowie die Anteilwertberechnung.<br />
State Street Bank Luxembourg S.A. ist seit ihrer<br />
Gründung 1990 als Bank in Luxemburg tätig. Der<br />
Vertrag kann von jeder der vertragsschließenden<br />
Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei<br />
Monaten gekündigt werden.<br />
Die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A. nimmt die weiteren<br />
Aufgaben der zentralen Verwaltung wahr, insbesondere<br />
die nachträgliche Überwachung von<br />
Anlagegrenzen und -restriktionen sowie die<br />
Funktion als Domiziliarstelle und als Register- und<br />
Transferstelle.<br />
Im Hinblick auf die Funktion als Register- und<br />
Transferstelle hat die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A. eine<br />
Sub-Transfer Agent Vereinbarung mit der RBC<br />
Dexia <strong>Invest</strong>or Services Bank S.A. in Luxemburg<br />
sowie eine weitere Vereinbarung mit der State<br />
Street Bank GmbH in München geschlossen.<br />
Im Rahmen der Vereinbarung mit der RBC Dexia<br />
<strong>Invest</strong>or Services Bank S.A. wird diese insbesondere<br />
bei Aufträgen von Anlegern, die über NSCC<br />
-Systeme ausgeführt werden, die Funktion der<br />
Register- und Transferstelle wahrnehmen. Außer<br />
für die vorstehend genannten Anleger übernimmt<br />
die State Street Bank GmbH die Aufgaben<br />
der Verwaltung der Globalurkunde, die bei der<br />
Clearstream Banking <strong>AG</strong> in Frankfurt am Main<br />
hinterlegt wird.<br />
(iii) Vertrieb:<br />
Die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A. fungiert als Hauptvertriebsgesellschaft.<br />
11. Die Depotbank<br />
A. Depotbank ist die State Street Bank Luxembourg<br />
S.A. Sie ist eine Aktiengesellschaft<br />
nach Luxemburger Recht und betreibt Bankgeschäfte.<br />
Die Rechte und Pflichten der<br />
Depotbank richten sich nach der Satzung,<br />
diesem Verkaufsprospekt und dem Depotbankvertrag.<br />
Sie ist insbesondere mit der<br />
Verwahrung der Vermögenswerte der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
beauftragt. Sie handelt im<br />
Interesse der Anteilinhaber.<br />
B. Die Depotbank verwahrt alle Wertpapiere und<br />
anderen Vermögenswerte der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
in separaten Konten und Depots,<br />
über die nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen<br />
der Satzung verfügt werden darf.<br />
Die Depotbank kann unter ihrer Verantwortung<br />
Wertpapiere und Vermögenswerte der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
bei anderen Banken oder<br />
bei Wertpapiersammelstellen in Verwahrung<br />
geben.<br />
C. Die Depotbank sowie die <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
sind berechtigt, die Depotbankbestellung<br />
jederzeit schriftlich mit einer Frist von<br />
drei Monaten zu kündigen. Eine solche Kündigung<br />
wird wirksam, wenn die <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
mit Genehmigung der zuständigen<br />
Aufsichtsbehörde eine andere Bank zur<br />
Depotbank bestellt und diese die Pflichten<br />
und Funktionen als Depotbank übernimmt;<br />
bis dahin wird die bisherige Depotbank zum<br />
Schutz der Interessen der Anteilinhaber ihren<br />
Pflichten und Funktionen als Depotbank vollumfänglich<br />
nachkommen.<br />
D. Die Depotbank ist an Weisungen der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
gebunden, sofern solche<br />
Weisungen nicht dem Gesetz, der Satzung<br />
oder dem Verkaufsprospekt widersprechen.<br />
12. Kosten und erhaltene Dienstleistungen<br />
a) Die <strong>Invest</strong>mentgesellschaft zahlt der Ver-<br />
waltungsgesellschaft, bezogen jeweils<br />
auf den auf die einzelne Anteilklasse<br />
entfallenden prozentualen Anteil des Teilfondsvermögens,<br />
aus dem Teilfondsvermögen<br />
eine Vergütung auf Basis des am<br />
Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts<br />
des jeweiligen Teilfonds. Die<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
ist für Anteilklassen von Teilfonds, die<br />
vor dem 1. Juli 2008 aufgelegt wurden,<br />
nicht höher 2,1% p. a.; für Anteilklassen<br />
von Teilfonds, die ab einschließlich dem<br />
1. Juli 2008 aufgelegt wurden, kann sie<br />
bis zu 3% p.a. betragen. Die derzeitigen<br />
Vergütungssätze der Verwaltungsgesellschaft<br />
sind im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
im Produktannex für die<br />
jeweiligen Anteilklassen ausgewiesen.<br />
Aus dieser Vergütung werden insbesondere<br />
Verwaltungsgesellschaft, Fondsmanagement<br />
und Vertrieb des Teilfonds<br />
bezahlt.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft gibt im Regelfall<br />
Teile ihrer Verwaltungsvergütung an<br />
vermittelnde Stellen weiter. Dies erfolgt<br />
zur Abgeltung von Vertriebsleistungen<br />
auf der Grundlage vermittelter Bestände.<br />
Dabei kann es sich auch um wesentliche<br />
Teile handeln. Die Vergütung kann je Anteilklasse<br />
unterschiedlich sein. Der Jahresbericht<br />
enthält hierzu nähere Angaben. Die<br />
Verwaltungsgesellschaft erhält keinerlei<br />
Rückerstattung für die Gebühren und Kostenerstattungen,<br />
die aus den Mitteln eines<br />
Teilfonds an die Depotbank und Dritte<br />
zahlbar sind. Von Brokern und Händlern gebotene<br />
geldwerte Vorteile, die die Verwaltungsgesellschaft<br />
im Interesse der Anleger<br />
nutzt, bleiben unberührt (siehe Abschnitt<br />
„Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere<br />
und Finanzinstrumente“).<br />
35
36<br />
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
aus dem jeweiligen Teilfondsvermögen<br />
eine erfolgsbezogene<br />
Vergütung für einzelne oder alle Anteilklassen<br />
erhalten, deren Höhe sich aus<br />
dem jeweiligen Produktannex im Besonderen<br />
Teil des Verkaufsprospekts ergibt.<br />
Sofern eine erfolgsbezogene Vergütung<br />
vorgesehen ist, erfolgt die Berechnung<br />
auf Ebene der jeweiligen Anteil-<br />
klassen.<br />
Die erfolgsbezogene Vergütung orientiert<br />
sich grundsätzlich an einer im jeweiligen<br />
Produktannex im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
genannten Benchmark/<br />
Vergleichsgröße. Für einzelne Teilfonds<br />
kann auch eine Hurdle Rate als Maßstab<br />
der erfolgsbezogenen Vergütung<br />
festgelegt werden. Sollte die genannte<br />
Benchmark/Vergleichsgröße während der<br />
Laufzeit des Teilfonds entfallen, so kann<br />
die Verwaltungsgesellschaft im Anlegerinteresse<br />
an Stelle der bisherigen Benchmark/Vergleichsgröße<br />
zur Ermittlung der<br />
erfolgsbezogenen Vergütung eine vergleichbare<br />
anerkannte Benchmark/Vergleichsgröße<br />
zu Grunde legen. Besteht<br />
eine vergleichbare Benchmark/Vergleichsgröße<br />
nicht, kann eine für diesen Teilfonds<br />
geeignete Benchmark/Vergleichsgröße<br />
durch die Verwaltungsgesellschaft orientiert<br />
an einer anerkannten Basis gebildet<br />
werden. Da es sich insoweit um eine<br />
interne Benchmark/Vergleichsgröße handelt,<br />
die von der Verwaltungsgesellschaft<br />
selbst gebildet wird, kann es zu Interessenkonflikten<br />
kommen. Die Verwaltungsgesellschaft<br />
wird die Benchmark/<br />
Vergleichsgröße jedoch nach bestem<br />
Wissen und Gewissen festlegen, um so<br />
Interessenkonflikte zu vermeiden. Sofern<br />
ein Anteilinhaber Informationen über die<br />
Zusammensetzung der Benchmark/Vergleichsgröße<br />
wünscht, kann er diese kostenlos<br />
von der Verwaltungsgesellschaft<br />
anfordern.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den<br />
Teilfonds ist die Verwaltungsgesellschaft<br />
zur Nutzung von geldwerten Vorteilen<br />
berechtigt, die von Brokern und Händlern<br />
angeboten und von der Gesellschaft für<br />
Anlageentscheidungen im Interesse der<br />
Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen<br />
Leistungen gehören direkte Dienstleistungen,<br />
die die Broker und Händler selbst<br />
anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen,<br />
sowie indirekte Dienstleistungen,<br />
wie beispielsweise die Markt- und<br />
Kursinformationssysteme.<br />
b) Neben der vorgenannten Vergütung der<br />
Verwaltungsgesellschaft können die folgenden<br />
Vergütungen und Kosten der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
belastet werden:<br />
– Administrationsvergütung, die grundsätzlich<br />
in Abhängigkeit vom Nettovermögen<br />
des jeweiligen Teilfonds<br />
berechnet wird. Die Verwaltungsgesellschaft<br />
und der Administrator legen<br />
die konkrete Höhe der Vergütung im<br />
Rahmen der Luxemburger Marktusancen<br />
im Administrationsvertrag fest. Die<br />
Vergütung kann je Anteilklasse unterschiedlich<br />
sein. Die genaue Höhe der<br />
berechneten Vergütung ist aus dem<br />
Rechenschaftsbericht der Gesellschaft<br />
ersichtlich. Neben der Administrationsvergütung<br />
werden dem Administrator<br />
auch Kosten und Auslagen, die ihm in<br />
Bezug auf die Administration entstehen<br />
und die nicht bereits durch die Vergütung<br />
abgegolten sind, ersetzt. Die<br />
Administration erfasst die Vornahme<br />
der Ausführung aller buchhalterischen<br />
und sonstiger Verwaltungsaufgaben,<br />
die für die Hauptverwaltung eines<br />
Fonds in Luxemburg nach dem Gesetz<br />
und den ergänzenden Verordnungen<br />
vorgesehen sind;<br />
– Vergütung der Register- und Transferstelle,<br />
sowie eventuell eingeschalteter<br />
Sub Transfer Agents, für die Führung<br />
des Anteilregisters und die Abwicklung<br />
der Ausgabe, Rücknahme und des Umtauschs<br />
von Anteilen. Diese Vergütung<br />
wird in Abhängigkeit von der Anzahl<br />
der geführten Anteilregister festgelegt.<br />
Die Vergütung kann je Anteilklasse unterschiedlich<br />
sein. Die genaue Höhe<br />
der berechneten Vergütung ist aus<br />
dem Rechenschaftsbericht der Gesellschaft<br />
ersichtlich. Neben der Vergütung<br />
werden der Register- und Transferstelle<br />
auch Kosten und Auslagen ersetzt,<br />
die ihr im Rahmen der Tätigkeit für die<br />
Register- und Transferstellendienstleistungen<br />
entstehen und die nicht bereits<br />
durch die Vergütung abgegolten<br />
sind;<br />
– Depotbankvergütung für die Verwahrung<br />
der Vermögenswerte, die<br />
grundsätzlich in Abhängigkeit von den<br />
verwahrten Vermögenswerten berechnet<br />
wird (exkl. Transaktionskosten<br />
der Depotbank). Die Gesellschaft und<br />
die Depotbank legen die konkrete<br />
Höhe der Vergütung im Rahmen der<br />
Luxemburger Marktusancen im Depotbankvertrag<br />
fest. Die genaue Höhe<br />
der berechneten Vergütung ist aus<br />
dem Rechenschaftsbericht des Fonds<br />
ersichtlich. Neben der Vergütung können/werden<br />
der Depotbank auch Kosten<br />
und Auslagen, die ihr im Rahmen<br />
ihrer Tätigkeit entstehen und die nicht<br />
bereits durch die Vergütung abgegolten<br />
sind, ersetzt;<br />
– Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats.<br />
Die Vergütung wird vom Verwaltungsrat<br />
festgelegt;<br />
– Kosten der Wirtschaftsprüfer, Repräsentanten<br />
und steuerlicher Vertreter;<br />
– Alle Kosten, die ggf. in Zusammenhang<br />
mit der Gewährung des „Distributor/<br />
Reporting Status“ in Großbritannien<br />
anfallen, werden von der jeweiligen Anteilklasse<br />
getragen.<br />
– Kosten für den Druck, den Versand und<br />
die Übersetzung aller gesetzlichen Verkaufsunterlagen<br />
sowie Druck- und Vertriebskosten<br />
von sämtlichen weiteren<br />
Berichten und Dokumenten, welche gemäß<br />
den anwendbaren Gesetzen oder<br />
Verordnungen der Behörden notwendig<br />
sind;<br />
– Kosten einer etwaigen Börsennotierung<br />
oder -registrierung im In- und Ausland;<br />
– Sonstige Kosten der Anlage und Verwaltung<br />
des Fondsvermögens des jeweiligen<br />
Teilfonds;<br />
– Gründungskosten und weitere Kosten,<br />
die in diesem Zusammenhang stehen,<br />
können dem Fondsvermögen des jeweiligen<br />
Teilfonds belastet werden. Sofern<br />
eine Belastung stattfindet, werden<br />
die Kosten über höchstens fünf Jahre<br />
abgeschrieben. Die Gründungskosten<br />
werden voraussichtlich 50.000,– EUR<br />
nicht übersteigen;<br />
– Kosten der Erstellung sowie der Hinterlegung<br />
und Veröffentlichung der Satzung<br />
sowie anderer Dokumente, die<br />
die Gesellschaft betreffen, einschließlich<br />
Anmeldungen zur Registrierung,<br />
Prospekte oder schriftliche Erläuterungen<br />
bei sämtlichen Registrierungsbehörden<br />
und Börsen (einschließlich<br />
örtlicher Wertpapierhändlervereinigungen),<br />
welche im Zusammenhang mit<br />
den Teilfonds oder dem Anbieten<br />
der Anteile vorgenommen werden<br />
müssen;<br />
– Kosten der für die Anteilinhaber bestimmten<br />
Veröffentlichungen;<br />
– Versicherungsprämien, Porto-, Telefonund<br />
Telefaxkosten;<br />
– Kosten für das Rating eines Teilfonds<br />
durch international anerkannte Ratingagenturen;<br />
– Kosten der Auflösung einer Anteilklasse<br />
oder eines Teilfonds;<br />
– Kosten von Interessensverbänden;<br />
– Kosten im Zusammenhang mit dem<br />
Erlangen und Aufrechterhalten eines<br />
Status, der dazu berechtigt, in einem<br />
Land direkt in Vermögensgegenstände<br />
investieren oder an Märkten in einem<br />
Land direkt als Vertragspartner auftreten<br />
zu können;<br />
– Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung<br />
von Indexnamen, insbesondere<br />
Lizenzgebühren.<br />
– Netzwerkkosten für die Nutzung von<br />
Clearing-Systemen. Die entstandenen<br />
Kosten werden der jeweiligen Anteilklasse<br />
in Rechnung gestellt.<br />
Die hier unter b) genannten Kosten werden<br />
kumuliert 30%, 15% bzw. 7,5% der<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
nicht übersteigen („Expense Cap“). Der<br />
für einen Teilfonds anwendbare Expense<br />
Cap geht aus der jeweiligen Teilfondsübersicht<br />
hervor.
c) Zusätzlich zu den vorgenannten Kosten<br />
und Abgeltungen können den Teilfonds folgende<br />
Aufwendungen belastet werden:<br />
– Service-Fee von bis zu 0,3% p.a. auf<br />
das jeweilige Teilfondsvermögen. Die<br />
Service-Fee kann je nach Teilfonds und<br />
Anteilklasse unterschiedlich sein. Die<br />
derzeit von der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />
gewährten Service-Fees sind im Besonderen<br />
Teil des Verkaufsprospekts im<br />
Produktannex für die jeweiligen Anteilklassen<br />
ausgewiesen. Die Service-Fee<br />
kann vollständig oder teilweise an die<br />
Vertriebsstellen weitergegeben werden.<br />
– Die Servicefunktion der Hauptvertriebsgesellschaft<br />
umfasst über den Vertrieb<br />
der Anteile hinausgehend die Wahrnehmung<br />
sonstiger administrativer<br />
Auf gaben, die für die Hauptverwaltung<br />
eines Fonds in Luxemburg nach dem<br />
Gesetz und den ergänzenden Verordnungen<br />
vorgesehen sind.<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und den<br />
Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere<br />
die taxe d’abonnement), sowie<br />
im Zusammenhang mit den Kosten der<br />
Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende<br />
Steuern;<br />
– Kosten der Rechtsberatung, die der<br />
Verwaltungsgesellschaft, dem Administrator,<br />
dem Fondsmanager, der Depotbank,<br />
der Transferstelle entstehen oder<br />
einem von der Verwaltungsgesellschaft<br />
beauftragten Dritten, wenn sie im Interesse<br />
der Anteilinhaber handeln;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten<br />
(inkl. Transaktionskosten der Depotbank<br />
außerhalb der Depotbankvergütung für<br />
die Verwahrung);<br />
– im Zusammenhang mit der Währungsabsicherung<br />
von währungsgesicherten<br />
Anteilklassen oder der Durationsabsicherung<br />
von durationsgesicherten Anteilklassen<br />
entstehende Kosten, die der<br />
jeweiligen Anteilklasse belastet werden.<br />
Die Kosten können je nach Teilfonds und<br />
Anteilklasse unterschiedlich sein;<br />
– Außerdem kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge, die aus<br />
dem Abschluss von Wertpapierleihen<br />
(einschließlich synthetischer Wertpapierleihgeschäfte)<br />
entstehen, für Rechnung<br />
des jeweiligen Teilfondsvermögens<br />
vereinnahmen;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen<br />
der Anteilinhaber eines Teilfonds<br />
anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme<br />
trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat<br />
und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen.<br />
d) Kosten für Marketingaktivitäten werden<br />
der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft nicht belastet.<br />
e) Die Auszahlung der Vergütungen erfolgt<br />
zum Monatsende. Sämtliche Kosten werden<br />
zunächst dem laufenden Einkommen,<br />
dann den Kapitalgewinnen und zuletzt<br />
dem Teilfondsvermögen angerechnet. Die<br />
genannten Kosten werden in den Jahresberichten<br />
aufgeführt.<br />
f) Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Anlagen in Zielfonds können zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere<br />
zu doppelten Fondsmanagementvergütungen,<br />
da sowohl auf der Ebene des<br />
Teilfonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
13. Steuern<br />
Wird das Teilfondsvermögen in Anteile<br />
eines anderen Fonds angelegt, der unmittelbar<br />
oder mittelbar von der Gesellschaft<br />
selbst, derselben Verwaltungsgesellschaft<br />
oder einer anderen Gesellschaft<br />
verwaltet wird, mit der die Gesellschaft<br />
durch eine gemeinsame Verwaltung oder<br />
Beherrschung oder durch eine wesentliche<br />
direkte oder indirekte Beteiligung<br />
verbunden ist, so werden dem Teilfonds<br />
durch die Gesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft<br />
oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen dieses anderen Fonds keine Gebühren<br />
belastet.<br />
Der Anteil der Verwaltungs- bzw. Pauschalvergütung,<br />
der den Anteilen verbundener<br />
Anlagevermögen zuzurechnen ist, wird von<br />
der für das gezeichnete Anlagevermögen<br />
berechneten Verwaltungs- bzw. Pauschalvergütung<br />
abgezogen, gegebenenfalls bis<br />
zur Höhe des vollen Betrags (Differenzmethode).<br />
Soweit der Teilfonds in Anteile an Zielfonds<br />
anlegt, die von anderen als den<br />
vorgenannten Gesellschaften aufgelegt<br />
oder verwaltet werden, ist zu berücksichtigen,<br />
dass dem Teilfondsvermögen gegebenenfalls<br />
zusätzliche Ausgabe- bzw.<br />
Rücknahme gebühren berechnet werden.<br />
Gemäß Art. 174 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />
2010 unterliegt das jeweilige Teilfondsvermögen<br />
im Großherzogtum Luxemburg grundsätzlich<br />
einer Steuer („taxe d‘abonnement“) von zurzeit<br />
0,05% bzw. 0,01% p.a., die vierteljährlich auf das<br />
jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-<br />
Teilfondsvermögen zahlbar ist. Unter bestimmten<br />
Voraussetzungen kann ein Teilfondsvermögen<br />
von der taxe d´abonnement auch vollständig befreit<br />
werden. Der für einen Teilfonds anwendbare<br />
Steuersatz geht aus der jeweiligen Teilfondsübersicht<br />
hervor.<br />
Die Einkünfte der Teilfonds können in Ländern,<br />
in denen das Teilfondsvermögen angelegt ist,<br />
der Quellenbesteuerung unterworfen sein. In<br />
solchen Fällen sind weder Depotbank noch Verwaltungsgesellschaft<br />
zur Einholung von Steuerbescheinigungen<br />
verpflichtet.<br />
Die steuerliche Behandlung der Fondserträge<br />
beim Anleger hängt von den für den Anleger im<br />
Einzelfall geltenden steuerlichen Vorschriften ab.<br />
Für Auskünfte über die individuelle Steuerbe-<br />
lastung des Anlegers (insbesondere Steuerausländer)<br />
sollte ein Steuerberater herangezogen<br />
werden.<br />
EU-Zinsbesteuerung<br />
(EU-Quellensteuer)<br />
Im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie<br />
2003/48/EG über die EU-Zinsbesteuerung<br />
(„Richtlinie“) welche am 1. Juli 2005 in Kraft getreten<br />
ist, kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass eine etwaig anfallende Quellenbesteuerung<br />
für bestimmte Ausschüttungen bzw. Rückkäufe<br />
von Fondsanteilen von der Luxemburger Zahlstelle<br />
einbehalten wird, wenn der Empfänger dieser<br />
Gelder eine Einzelperson ist, die in einem anderen<br />
EU-Staat ansässig ist. Der Quellensteuersatz<br />
dieser Ausschüttungen und Rückkäufe beträgt<br />
35% ab 1. Juli 2011.<br />
Stattdessen kann die betroffene Einzelperson die<br />
Luxemburger Zahlstelle ausdrücklich ermächtigen,<br />
die notwendigen steuerlichen Informationen der<br />
Steuerbehörde des jeweiligen Steuerwohnsitzes<br />
gemäß dem Informationsaustausch-System der<br />
Richtlinie offenzulegen.<br />
Alternativ besteht die Möglichkeit, der Luxemburger<br />
Zahlstelle eine Bescheinigung der Steuerbehörde<br />
des jeweiligen Steuerwohnsitzes über die<br />
Befreiung von der genannten Quellensteuer zu<br />
übermitteln.<br />
Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Der Verwaltungsrat beabsichtigt, für die britischen<br />
Anlegern angebotenen Anteilklassen,<br />
soweit zutreffend, einen Antrag auf Gewährung<br />
des „Reporting Fund Status“ zu stellen. Weitere<br />
Einzelheiten sind dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
im Produktannex des jeweiligen<br />
Teilfonds zu entnehmen.<br />
14. Einrichtungen und<br />
Informationsmöglichkeiten<br />
im Vereinigten Königreich<br />
Die Gesellschaft ist im Vereinigten Königreich<br />
als „Recognised Scheme“ im Sinne von § 264<br />
des Financial Services and Markets Act 2000<br />
(das „Gesetz“) zugelassen. Sie ist bei der britischen<br />
Finanzdienstaufsichtsbehörde (Financial<br />
Services Authority, „FSA“) unter der Nummer<br />
496751 registriert. Der Sitz der FSA befindet<br />
sich in 25 The North Colonnade, Canary Wharf,<br />
London E14 5HS.<br />
Anleger im Vereinigten Königreich werden darauf<br />
hingewiesen, dass die Regelungen, die die FSA<br />
im Rahmen des Gesetzes erlassen hat, auf die<br />
Anlagetätigkeit der Gesellschaft grundsätzlich<br />
keine Anwendung finden. Insbesondere sind die<br />
entsprechenden Schutzvorschriften für Privatanleger<br />
(z. B. diejenigen, die den Anlegern ein<br />
Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht von bestimmten<br />
Anlageverträgen einräumen) nicht anwendbar,<br />
und für Anlagen in die Gesellschaft kann keine<br />
Entschädigung nach dem Financial Services<br />
Compensation Scheme beansprucht werden.<br />
Ebenso fallen Anlagen in die Gesellschaft nicht in<br />
den Geltungsbereich der Schutzregelungen des<br />
Financial Ombudsman Service.<br />
Dieser Verkaufsprospekt und das Key <strong>Invest</strong>or<br />
Information Document dürfen im Vereinigten<br />
König reich ohne Einschränkung verbreitet wer-<br />
37
den. Exemplare des Verkaufsprospekts und des<br />
Key <strong>Invest</strong>or Information Document wurden der<br />
FSA nach Maßgabe des Gesetzes vorgelegt.<br />
Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften der FSA<br />
verpflichtet, im Interesse der Anleger des Teilfonds<br />
im Vereinigten Königreich bestimmte Einrichtungen<br />
unter einer britischen Adresse zu unterhalten. Die<br />
Gesellschaft hat Tilney <strong>Invest</strong>ment Management<br />
mit der Bereitstellung der entsprechenden Einrichtungen<br />
an ihrem Geschäftssitz im Vereinigten<br />
König reich beauftragt. Die Kontaktdaten lauten:<br />
Tilney <strong>Invest</strong>ment Management<br />
Royal Liver Building<br />
Pier Head<br />
Liverpool L3 1NY<br />
Tel.: +44 (0)151 255 3000<br />
Tilney <strong>Invest</strong>ment Management (eingetragen in<br />
England unter der Firmennummer 02010520) wurde<br />
im Vereinigten Königreich von der FSA zugelassen<br />
und unterliegt deren Aufsicht. Sie ist bei der<br />
FSA unter der Nummer 124255 registriert.<br />
Britische Personen können die Satzung der Gesellschaft,<br />
den aktuellen Verkaufsprospekt, das<br />
Key <strong>Invest</strong>or Information Document sowie die<br />
aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte der Gesellschaft<br />
in englischer Sprache an dieser Adresse<br />
zu den üblichen Geschäftszeiten einsehen und<br />
sich Exemplare davon aushändigen lassen. Die<br />
Einsichtnahme in die Dokumente und der Erhalt<br />
von Exemplaren der Dokumente ist kostenfrei.<br />
Unter dieser Adresse können mündlich oder<br />
schriftlich die aktuellen Ausgabe- und Rücknahmepreise<br />
von Anteilen erfragt werden, und<br />
Anteilinhaber können dort Anträge auf die Rücknahme<br />
von Anteilen und Auszahlung des Rücknahmepreises<br />
stellen. Beschwerden bezüglich<br />
der Tätigkeit der Gesellschaft sind ebenfalls an<br />
diese Stelle zu richten und werden von dort an<br />
die Gesellschaft weitergeleitet.<br />
Erläuterungen zur einzuhaltenden Vorgehensweise<br />
bei der Zeichnung und dem Kauf bzw. der<br />
Rücknahme und dem Verkauf von Anteilen sind<br />
dem Verkaufsprospekt zu entnehmen. Es wird<br />
außerdem auf den Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
verwiesen.<br />
15. Gesellschafterversammlungen<br />
Gesellschafterversammlungen finden jährlich<br />
am Sitz der Gesellschaft oder jedem anderen in<br />
der Einladung bezeichneten Ort statt. Sie werden<br />
grundsätzlich an jedem vierten Mittwoch im<br />
April eines Jahres um 11:00 Uhr MEZ abgehalten.<br />
Sollte dieser vierte Mittwoch im April eines<br />
Jahres ein Bankfeiertag sein, finden die Gesellschafterversammlungen<br />
am darauf folgenden<br />
Bankarbeits tag statt.<br />
Auch die Anteilinhaber eines Teilfonds können zu<br />
jeder Zeit eine Gesellschafterversammlung abhalten,<br />
um über Vorgänge zu entscheiden, welche<br />
ausschließlich diesen Teilfonds betreffen. Ebenso<br />
können Anteilinhaber einer Anteilklasse eines Teilfonds<br />
zu jeder Zeit eine Gesellschafterversammlung<br />
abhalten, um über Vorgänge zu entscheiden,<br />
welche ausschließlich diese Anteilklasse betreffen.<br />
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.<br />
Im Übrigen findet das Gesetz über Han-<br />
38<br />
delsgesellschaften vom 10. August 1915 Anwendung.<br />
Einladungen zu ordentlichen sowie außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlungen werden im<br />
Mémorial C, Receuil des Sociétés et Associations<br />
(„Mémorial“), im Luxemburger Wort sowie in<br />
Zeitungen, welche der Verwaltungsrat für zweckmäßig<br />
hält, in jedem Vertriebsland veröffentlicht.<br />
16. Gründung, Schließung und<br />
Verschmelzung von Teilfonds<br />
oder Anteilklassen<br />
A. Die Gründung von Teilfonds wird vom Verwaltungsrat<br />
beschlossen.<br />
B. Der Verwaltungsrat kann in den vom Gesetz<br />
vorgesehenen Fällen beschließen, das Gesellschaftsvermögen<br />
eines Teilfonds aufzulösen<br />
und den Anteilinhabern den Netto-Inventarwert<br />
ihrer Anteile an dem Bewertungstag,<br />
an welchem die Entscheidung wirksam wird,<br />
auszuzahlen. Wenn ein Tatbestand eintritt, der<br />
zur Auflösung des Teilfonds führt, werden die<br />
Ausgabe und der Rückkauf von Anteilen des<br />
jeweiligen Teilfonds eingestellt. Die Depotbank<br />
wird den Liquidationserlös, abzüglich der<br />
Liquidationskosten und Honorare, auf Anweisung<br />
der Gesellschaft oder gegebenenfalls<br />
der von den Gesellschafterversammlungen<br />
ernannten Liquidatoren unter die Anteilinhaber<br />
der entsprechenden Teilfonds nach deren<br />
Anspruch verteilen. Netto-Liquidationserlöse,<br />
die nicht zum Abschluss des Liquidationsverfahrens<br />
von Anteilinhabern eingezogen worden<br />
sind, werden von der Depotbank nach<br />
Abschluss des Liquidationsverfahrens für<br />
Rechnung der berechtigten Anteilinhaber bei<br />
der Caisse des Consignations in Luxemburg<br />
hinterlegt, wo diese Beträge verfallen, wenn<br />
sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist dort<br />
angefordert werden.<br />
Ferner kann der Verwaltungsrat die Annullierung<br />
der an einem solchen Teilfonds<br />
ausgegebenen Anteile und die Zuteilung<br />
von Anteilen an einem anderen Teilfonds,<br />
vorbehaltlich der Billigung durch die Gesellschafterversammlung<br />
der Anteilinhaber<br />
dieses anderen Teilfonds erklären, vorausgesetzt,<br />
dass während der Zeit von einem<br />
Monat nach Veröffentlichung gemäß nachfolgender<br />
Bestimmung die Anteilinhaber der<br />
ent sprechenden Teilfonds das Recht haben<br />
werden, die Rücknahme oder den Umtausch<br />
aller oder eines Teils ihrer Anteile zu<br />
dem anwendbaren Netto-Inventarwert ohne<br />
Kostenbelastung zu verlangen.<br />
C. Der Verwaltungsrat kann entscheiden, die<br />
Vermögenswerte eines Teilfonds auf einen<br />
anderen innerhalb der Gesellschaft bestehenden<br />
Teilfonds zu übertragen oder in einen<br />
anderen Organismus für gemeinsame<br />
Anlagen, welcher gemäß Teil 1 des Gesetzes<br />
vom 17. Dezember 2010 errichtet wurde, oder<br />
einen anderen Teilfonds innerhalb eines solchen<br />
anderen Organismus für gemeinschaftliche<br />
Anlagen („Neuer Teilfonds“) einzubringen<br />
und die Anteile neu bestimmen. Eine<br />
solche Entscheidung wird veröffentlicht, um<br />
den Anteilinhabern während der Dauer eines<br />
Monats zu ermöglichen, die kostenfreie Rücknahme<br />
oder den kostenfreien Umtausch ihrer<br />
Anteile zu beantragen. Im Falle der Fusion mit<br />
einem offenen Luxemburger Fonds mit Sondervermögenscharakter<br />
(fonds commun de<br />
placement) ist der Beschluss nur für diejenigen<br />
Anteilinhaber bindend, die zu der Fusion<br />
ihre Zustimmung erteilt haben.<br />
D. Das Fusionsverfahren entspricht der Auflösung<br />
des Teilfonds und einer gleichzeitigen<br />
Übernahme sämtlicher Vermögensgegenstände<br />
durch den aufnehmenden Fonds.<br />
Abweichend von einer Auflösung erhalten<br />
die Anleger des Teilfonds jedoch Anteile des<br />
aufnehmenden Fonds oder Teilfonds, deren<br />
Anzahl sich auf der Grundlage des Anteilwertverhältnisses<br />
des betroffenen Teilfonds zum<br />
Zeitpunkt der Einbringung errechnet, und ggf.<br />
einen Spitzenausgleich. Die Durchführung der<br />
Zusammenlegung wird vom Wirtschaftsprüfer<br />
der Gesellschaft kontrolliert.<br />
E. Die Gründung von Anteilklassen wird vom<br />
Verwaltungsrat beschlossen.<br />
F. Der Verwaltungsrat kann in den vom Gesetz<br />
vorgesehenen Fällen beschließen, eine Anteilklasse<br />
innerhalb eines Teilfonds aufzulösen<br />
und diesen Anteilinhabern den Netto-Inventarwert<br />
ihrer Anteile (unter Berücksichtigung<br />
der tatsächlichen Realisierungswerte und<br />
Realisierungskosten in Bezug auf die Vermögensanlagen<br />
im Zusammenhang mit dieser<br />
Annullierung) an dem Bewertungstag, an<br />
welchem die Entscheidung wirksam wird,<br />
auszuzahlen. Ferner kann der Verwaltungsrat<br />
die Annullierung der in einer Anteilklasse an einem<br />
solchen Teilfonds ausgegebenen Anteile<br />
und die Zuteilung von Anteilen einer anderen<br />
Anteilklasse desselben Teilfonds erklären, vorausgesetzt,<br />
dass während der Zeit von einem<br />
Monat nach Veröffentlichung gemäß nachfolgender<br />
Bestimmung die Anteilinhaber der zu<br />
annullierenden Anteilklasse des Teilfonds das<br />
Recht haben werden, die Rücknahme oder<br />
den Umtausch aller oder eines Teils ihrer Anteile<br />
zu dem anwendbaren Nettoinventarwert<br />
und gemäß dem in den Artikeln 14 und 15 der<br />
Satzung beschriebenen Verfahren ohne Kostenbelastung<br />
zu verlangen.<br />
G. Der Verwaltungsrat kann entscheiden, Anteilklassen<br />
innerhalb eines Teilfonds zusammenzulegen.<br />
Diese Zusammenlegung führt dazu,<br />
dass die Anteilinhaber in der auflösenden<br />
Anteilklasse Anteile der aufnehmenden Anteilklasse<br />
erhalten, deren Anzahl sich auf der<br />
Grundlage des Anteilwertverhältnisses der<br />
betroffenen Anteilklassen zum Zeitpunkt der<br />
Zusammenlegung errechnet und gegebenenfalls<br />
einen Spitzenausgleich. Die Durchführung<br />
der Zusammenlegung wird vom Wirtschaftsprüfer<br />
der Gesellschaft kontrolliert.<br />
17. Auflösung der Gesellschaft<br />
A. Die Gesellschaft kann jederzeit durch die Gesellschafterversammlung<br />
aufgelöst werden.<br />
Für die Gültigkeit der Beschlüsse ist die gesetzliche<br />
vorgeschriebene Beschlussfähigkeit<br />
notwendig.<br />
B. Eine Auflösung der Gesellschaft wird entsprechend<br />
den gesetzlichen Bestimmungen<br />
von der Gesellschaft im Mémorial und in mindestens<br />
drei überregionalen Tageszeitungen,
von denen eine eine Luxemburger Zeitung<br />
ist, veröffentlicht.<br />
C. Wenn ein Tatbestand eintritt, der zur Auflösung<br />
der Gesellschaft führt, werden die Ausgabe<br />
und die Rücknahme von Anteilen eingestellt.<br />
Die Depotbank wird den Liquidationserlös,<br />
abzüglich der Liquidationskosten und Honorare,<br />
auf Anweisung der Gesellschaft oder<br />
gegebenenfalls der von der Gesellschafterversammlung<br />
ernannten Liquidatoren unter die<br />
Anteilinhaber der entsprechenden Teilfonds<br />
nach deren Anspruch verteilen. Netto-Liquidationserlöse,<br />
die nicht zum Abschluss des Liquidationsverfahrens<br />
von Anteilinhabern eingezogen<br />
worden sind, werden von der Depotbank<br />
nach Abschluss des Liquidationsverfahrens für<br />
Rechnung der berechtigten Anteilinhaber bei<br />
der Caisse des Consignations in Luxemburg<br />
hinterlegt, wo diese Beträge verfallen, wenn<br />
sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist dort<br />
angefordert werden.<br />
18. Veröffentlichungen<br />
A. Der Nettoinventarwert je Anteil kann bei der<br />
Verwaltungsgesellschaft und jeder Zahlstelle<br />
erfragt und in jedem Vertriebsland in geeigneten<br />
Medien (z. B. Internet, elektronische<br />
Informationssysteme, Zeitungen usw.) veröffentlicht<br />
werden. Um Anlegern bessere Informationen<br />
zur Verfügung zu stellen und den<br />
unterschiedlichen Marktgepflogenheiten Rechnung<br />
zu tragen, kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
auch einen Ausgabe-/Rücknahmepreis<br />
veröffentlichen, der den Ausgabeaufschlag<br />
bzw. Rücknahmeabschlag berücksichtigt. Diese<br />
Informationen sind bei der Gesellschaft,<br />
der Verwaltungsgesellschaft, der Transferstelle<br />
oder der Zahlstelle an jedem Tag erhältlich, an<br />
dem Preise veröffentlicht werden.<br />
B. Die Gesellschaft erstellt einen geprüften Jahresbericht<br />
sowie einen Halbjahresbericht entsprechend<br />
den gesetzlichen Bestimmungen<br />
des Großherzogtums Luxemburg.<br />
C. Verkaufsprospekt, Key <strong>Invest</strong>or Information<br />
Document, Satzung, Jahres- und Halbjahresberichte<br />
sind für die Anteilinhaber am Sitz der<br />
Gesellschaft sowie bei jeder Vertriebs- und<br />
Zahlstelle kostenlos erhältlich. Exemplare<br />
der folgenden Dokumente können zudem an<br />
jedem Luxemburger Bankgeschäftstag während<br />
der üblichen Geschäftszeiten kostenlos<br />
am Sitz der Gesellschaft unter der Anschrift<br />
2, Boulevard Konrad Adenauer, L -1115 Luxemburg<br />
eingesehen werden:<br />
(i) der Verwaltungsgesellschaftsvertrag,<br />
(ii) der Depotbankvertrag,<br />
(iii) der Administrationsvertrag und<br />
(iv) der Fondsmanagementvertrag.<br />
19. Errichtung, Rechnungsjahr, Dauer<br />
Die Gesellschaft wurde am 15. März 2002 auf<br />
unbestimmte Dauer errichtet. Ihr Geschäftsjahr<br />
endet jeweils zum 31. Dezember.<br />
20. Börsen und Märkte<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann die Anteile der<br />
Teilfondsvermögen an einer Börse zur Notierung<br />
zulassen oder an organisierten Märkten handeln<br />
lassen; derzeit macht die Verwaltungsgesellschaft<br />
von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.<br />
Der Verwaltungsgesellschaft ist bekannt, dass –<br />
ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt der Erstellung<br />
dieses Verkaufsprospekts die Anteile der<br />
nachfolgend aufgeführten Teilfondsvermögen an<br />
folgenden Märkten gehandelt werden bzw. notiert<br />
sind:<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Africa, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha Strategy,<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Convertibles, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro<br />
Bonds (Premium), <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro Bonds<br />
(Short), <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro Corporate Bonds,<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro-Gov Bonds, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
European Small/Mid Cap, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />
Infrastructure, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Gold and Precious<br />
Metals Equities, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy<br />
Plus, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Allocation:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
Börse Frankfurt<br />
Börse Hamburg<br />
Börse Düsseldorf<br />
Börse München<br />
Börse Berlin<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> BRIC Plus, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Chinese<br />
Equities, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Commodity Plus, <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> European Equities, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />
Agribusiness, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Equities,<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Japanese Equities, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Responsibility, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top 50 Asia, <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Top Dividend Europe, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top<br />
Euroland, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> US Value Equities:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
Börse Frankfurt<br />
Börse Hamburg<br />
Börse Düsseldorf<br />
Börse München<br />
Börse Stuttgart<br />
Börse Berlin<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> US-Gov Bonds:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
Börse Frankfurt<br />
Börse Hamburg<br />
Börse München<br />
Börse Berlin<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Inflation Strategy, <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Income Strategy Conservative:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
Börse Hamburg<br />
Börse Düsseldorf<br />
Börse München<br />
Börse Berlin<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Currency:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
Börse Hamburg<br />
Börse Frankfurt<br />
Börse Düsseldorf<br />
Börse Berlin<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> New Resources:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
Börse Frankfurt<br />
Börse München<br />
Börse Stuttgart<br />
Börse Berlin<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian Small/Mid Cap:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
Börse Frankfurt<br />
Börse München<br />
Börse Berlin<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Government Liquidity Fund:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
Börse Hamburg<br />
Börse Düsseldorf<br />
Börse Stuttgart<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging Markets Corporates:<br />
–<br />
–<br />
Börse Hamburg<br />
Börse München<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> StepIn Akkumula:<br />
–<br />
Börse Hamburg<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein<br />
solcher Handel kurzfristig eingestellt wird oder<br />
die Anteile der Teilfondsvermögen auch an anderen<br />
Märkten – ggf. auch kurzfristig – eingeführt<br />
oder auch schon gehandelt werden. Hierüber<br />
hat die Verwaltungsgesellschaft keine Kenntnis.<br />
Der dem Börsenhandel oder Handel an sonstigen<br />
Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird<br />
nicht ausschließlich durch den Wert der im Teilfondsvermögen<br />
gehaltenen Vermögensgegenstände,<br />
sondern auch durch Angebot und Nachfrage<br />
bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis<br />
von dem ermittelten Anteilwert abweichen.<br />
39
B. Verkaufsprospekt – Besonderer Teil<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Africa<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Africa gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />
die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Africa ist<br />
die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Wertzuwachses<br />
des angelegten Kapitals.<br />
Mindestens 70% des gesamten Teilfondsvermögen<br />
(nach Abzug der liquiden Mittel) werden in<br />
Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations und Genussscheinen<br />
sowie Optionsscheinen auf Aktien<br />
von Emittenten angelegt, die ihren eingetragenen<br />
Sitz in Afrika haben oder ihre Geschäftstätigkeit<br />
überwiegend in Afrika ausüben oder die als Holdinggesellschaft<br />
überwiegend Beteiligungen an<br />
Unternehmen mit Sitz in Afrika, insbesondere<br />
Südafrika, Ägypten, Mauritius, Nigeria, Marokko<br />
und Kenia, besitzen.<br />
Die von diesen Emittenten begebenen Wertpapiere<br />
können an afrikanischen oder anderen ausländischen<br />
Börsen notiert sein oder an anderen<br />
geregelten Märkten in einem Staat der Organisation<br />
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />
Entwicklung (OECD) gehandelt werden, die anerkannt,<br />
für das Publikum offen und deren Funktionsweisen<br />
ordnungsgemäß sind. Die Börsen und<br />
anderen geregelten Märkte müssen die Anforderungen<br />
gemäß Artikel 41 des Luxemburger Gesetzes<br />
vom 17. Dezember 2010 über Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen erfüllen.<br />
Die Anlage in diesen Wertpapieren kann auch<br />
durch Global Depository Receipts (GDR), die an<br />
anerkannten Börsen und Märkten notiert sind,<br />
sowie durch von internationalen Finanzinstituten<br />
mit Spitzenrating ausgegebene American Depository<br />
Receipts (ADR) erfolgen.<br />
Maximal 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) können in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />
Wandelanleihen, Wandelschuldverschreibungen<br />
und Optionsanleihen, deren zugrunde<br />
liegende Optionsscheine auf Wertpapiere<br />
ausgestellt sind, Partizipations und Genussscheinen<br />
sowie Optionsscheinen auf Aktien in und<br />
ausländischer Aussteller, die die Anforderungen<br />
der vorstehenden Absätze nicht erfüllen, sowie in<br />
allen anderen in Artikel 2 Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />
Teil genannten zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />
der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen gemäß Absatz A Buchstabe e) gilt für<br />
diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />
Verwässerungsrichtlinie:<br />
Umfangreiche Zeichnungen und Rücknahmen<br />
der Teilfonds könnten zu einer Verwässerung des<br />
Teilfondsvermögens führen, was darauf zurückzuführen<br />
ist, dass der Nettoinventarwert möglicherweise<br />
nicht alle Handels und sonstigen Kosten<br />
vollständig reflektiert. Diese Kosten treten auf,<br />
wenn der Portfoliomanager Wertpapiere kaufen<br />
oder verkaufen muss, um hohe Zu oder Abflüsse<br />
des Fonds zu steuern. Neben diesen Kosten<br />
könnten sehr hohe Ordervolumen zu Marktkursen<br />
führen, die erheblich niedriger bzw. höher als<br />
40<br />
Anteilklasse* WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0QM LU0329759764<br />
LD <strong>DWS</strong>0SH LU0363465583<br />
NC <strong>DWS</strong>0QN LU0329759848<br />
FC <strong>DWS</strong>0QP LU0329759921<br />
A2 <strong>DWS</strong>0QQ LU0329761075<br />
S2 <strong>DWS</strong>0QS LU0329761828<br />
DS1 <strong>DWS</strong>0VU LU0399357671<br />
FD <strong>DWS</strong>08C LU0616870506<br />
Anlegerprofil risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- LC, LD, NC, FC und A2: 10.7.2008<br />
DS1: 20.1.2009<br />
S2 und FD: Das Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Erstzeichnungsdatum LC, LD, NC, FC und A2: Auflegungsdatum<br />
DS1: 19.1.2009<br />
S2 und FD: Das Erstzeichnungsdatum wird<br />
vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC, FC und FD: 100,– EUR<br />
A2: 100,– USD<br />
S2: 10,– SGD<br />
DS1: 100,– GBP<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, A2, DS1 und S2: bis zu 5% vom Brutto<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag**<br />
NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag***<br />
FC und FD: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2, S2<br />
und FD: Thesaurierung<br />
LD und DS1: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC und LD: bis zu 1,75% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**** erfolgsbezogener Vergütung*****<br />
FC und FD: bis zu 0,85% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung*****<br />
NC: bis zu 2,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung*****<br />
A2 und DS1: bis zu 1,8% p.a.<br />
S2: bis zu 1,75% p.a.<br />
Expense Cap<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft<br />
(vom Teilfonds zu tragen)****<br />
LC, FC, FD, LD, A2, DS1 und S2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, FD, A2, DS1 und S2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts fünf<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt fünf Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Africa und seine Anteilklassen sind von der in Artikel 8 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil genannten Option „Umtausch von Anteilen“ ausgenommen.<br />
** 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
**** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
***** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, FD, LD und LC aus<br />
dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um<br />
den die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des Standard & Poor’s Africa 40 Index übertrifft. Die<br />
erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet.<br />
Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung<br />
im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs<br />
unter der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte<br />
erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des<br />
Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine negative<br />
Performance muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Bezogen auf<br />
die Anteilklassen A2, S2 und DS1 erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.
unter normalen Umständen sind. Um den Schutz<br />
der bereits vorhandenen Anleger zu verbessern,<br />
gestattet die nachstehende Option in außergewöhnlichen<br />
Marktsituationen die Anwendung der<br />
Verwässerungsrichtlinie zugunsten des Teilfondsvermögens,<br />
um Handels- und sonstige Kosten<br />
auszugleichen, die sich in wesentlichem Umfang<br />
auf den Teilfonds auswirken.<br />
Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
legt die Grenzwerte für die Anwendung der<br />
Verwässerungsrichtlinie fest, die unter anderem<br />
auf den aktuellen Marktbedingungen, der vorhandenen<br />
Marktliquidität und den geschätzten<br />
Verwässerungskosten basieren. Beim Auftreten<br />
von außergewöhnlichen Marktsituationen laut<br />
Definition des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft<br />
kann der Anteilwert des Teilfonds<br />
nach oben oder unten korrigiert werden, um die<br />
Transaktionskosten und andere mit der Handelstätigkeit<br />
verbundene Verwässerungseffekte zu<br />
berücksichtigen. Die Korrektur selbst wird unter<br />
Beachtung der Grenzwerte automatisch durchgeführt.<br />
Der korrigierte Anteilwert findet auf alle<br />
Zeichnungen und Rücknahmen am betreffenden<br />
Handelstag gleichermaßen Anwendung.<br />
Der Einfluss der Verwässerungsrichtlinie beläuft<br />
sich auf höchstens 2% des ursprünglichen<br />
Anteilwerts. Da die beschriebene Methode zur<br />
Anwendung einer Verwässerungsrichtlinie nur<br />
unter außerordentlichen Marktumständen und<br />
bei erheblichen Zu- und Abflüssen durchgeführt<br />
wird und nicht auf dem regulären Volumen beruht,<br />
wird angenommen, dass eine Korrektur<br />
des Anteilwerts nur gelegentlich erfolgt.<br />
Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />
Orientierung für die voraussichtliche britische<br />
Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />
Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />
im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />
geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />
können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />
ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />
berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />
eine eigene Beratung einholen.<br />
Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />
um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />
für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />
Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />
der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />
von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />
Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />
Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />
oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />
zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />
Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag und<br />
nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon ausgenommen<br />
sind Anteilklassen, die von der britischen<br />
Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte Zeit, in<br />
der die Anteile vom jeweiligen Anleger gehalten<br />
werden, als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht<br />
erstattender Fonds“ anerkannt sind.<br />
Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />
britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />
Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />
2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />
enthalten sind.<br />
Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />
ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick auf<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr seit Auflegung 1)<br />
Klasse LC LU0329759764 37,7% 42,8%<br />
Klasse LD LU0363465583 37,8% 43,5%<br />
Klasse NC LU0329759848 37,0% 41,7%<br />
Klasse FC LU0329759921 38,9% 47,0%<br />
Klasse A2 2) LU0329761075 28,7% 23,5%<br />
Klasse DS1 3) LU0399357671 33,0% 129,9%<br />
S&P Africa 40 40,8% 43,7%<br />
1) Klassen LC, LD, NC, FC und A2 am 10.7.2008/Klasse DS1 am 20.1.2009<br />
2) in USD<br />
3) in GBP<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />
können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />
in denen sich die Anteile im Besitz<br />
des britischen Steuerzahlers befanden, als „ausschüttender<br />
Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />
Fonds“ eingestuft worden sein. Der Status der<br />
Anteilklasse DS1 als ausschüttender Fonds vom<br />
1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 und als<br />
Bericht erstattender Fonds ab dem 1. Januar 2010<br />
wurde bestätigt. Um die Anforderungen des Status<br />
als Bericht erstattender Fonds zu erfüllen, wird<br />
es notwendig sein, sowohl den Anlegern als auch<br />
der HMRC Bericht darüber zu erstatten, welche<br />
Erträge der Anteilklasse DS1 für den jeweiligen<br />
Abrechnungszeitraum zuzurechnen sind. Insoweit<br />
der ausgewiesene Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />
Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />
als zusätzliche Ausschüttung an die<br />
Anleger angesehen und die Anleger werden entsprechend<br />
besteuert.<br />
Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />
Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />
Personen ausgeschüttet werden, gelten als<br />
Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />
anhaftet) und sind im Allgemeinen steuerpflichtig.<br />
Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />
ansässige Gesellschaft ausgeschüttet wurden<br />
(sowie etwaige einbehaltene Erträge, die gegenüber<br />
einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />
wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />
zu ihrer Verfügung angesehen und sind im<br />
Allgemeinen steuerbefreit. Die britischen Steuervorschriften<br />
enthalten zahlreiche Bestimmungen<br />
zur Bekämpfung von Steuervermeidung, die unter<br />
bestimmten Umständen für britische Anleger<br />
in Offshore-Fonds gelten können. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass Anleger normalerweise nicht<br />
diesen Bestimmungen unterliegen. Alle im Vereinigten<br />
Königreich steuerpflichtigen Anleger, die<br />
(zusammen mit ihren verbundenen Personen)<br />
mehr als 10% der Anteile von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten,<br />
sollten sich speziell beraten lassen. Die An-<br />
teilklasse DS1 richtet sich an private Anleger. Die<br />
Anteile werden allgemein erhältlich sein und breit<br />
vermarktet werden und einem genügend großen<br />
Kreis auf eine für diese Zielgruppe geeignete<br />
Weise zugänglich gemacht werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Africa besteht aus Aktien<br />
afrikanischer Unter nehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Africa gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
enthaltenen allgemeinen Risikohinweisen<br />
die nachfolgenden besonderen<br />
Risiko hinweise.<br />
Besondere RISIKOFAKTOREN im<br />
Zusammenhang mit Anlagen in<br />
Afrika oder mit Bezug zu Afrika<br />
Die Anlage in oder mit Bezug auf Afrika ist<br />
mit hohen Risiken verbunden. Im Falle des<br />
Eintretens eines der nachfolgenden Risiken<br />
könnte die Geschäfts, Finanz oder Ertragslage<br />
des Teilfonds in wesentlichem Umfang<br />
nachteilig beeinflusst werden. Die nachstehend<br />
genannten Risiken sind nicht abschlie<br />
41
ßend und in keiner bestimmten Reihenfolge<br />
aufgeführt. Die Anlagen des Teilfonds unterliegen<br />
bestimmten besonderen Risiken im<br />
Zusammenhang mit den Staaten, in denen<br />
die Anlagen der Gesellschaft erfolgen, sowie<br />
normalen Anlage risiken. Weitere Risiken und<br />
Unsicherheiten, die der Verwaltungsrat der<br />
Gesellschaft derzeit nicht kennt oder für unwesentlich<br />
hält, können sich ebenfalls nachteilig<br />
auf die Tätigkeit des Teilfonds auswirken.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass die<br />
Anlagen des Teilfonds erfolgreich sind oder<br />
dass seine Ziele ereicht werden. Entsprechend<br />
sollte die Anlage in den Teilfonds ihrem Wesen<br />
nach als spekulativ und nur für Anleger geeignet<br />
angesehen werden, denen die mit einer<br />
Anlage in den Teilfonds verbundenen Risiken<br />
bekannt sind und die in der Lage und willens<br />
sind, den voraussichtlichen Liquiditätsmangel<br />
der Anlagen des Teilfonds, die illiquide Natur<br />
einer Anlage in den Anteilen und das Risiko<br />
des vollständigen Kapitalverlusts durch die<br />
Anlage in dem Teilfonds hinzunehmen.<br />
Falls Sie unsicher sind, welche Maßnahmen<br />
Sie ergreifen sollen, empfehlen wir Ihnen ein<br />
Gespräch mit einem geeignet qualifizierten<br />
Anlageberater in Ihrem Land, der auf die Beratung<br />
zum Kauf von Anteilen und anderen<br />
Wertpapieren spezialisiert ist.<br />
Risiken im Zusammenhang mit von<br />
dem Teilfonds getätigten Anlagen<br />
Potenzielle Anleger sollten sich bestimmter besonderer<br />
Risikofaktoren im Zusammenhang mit<br />
Afrika, anderen Ländern, in die der Teilfonds investieren<br />
kann, und der Art der Teilfondsanlagen<br />
bewusst sein. Dazu gehören:<br />
1. Begrenzte Tätigkeitshistorie<br />
Der Teilfonds wurde kürzlich aufgelegt. Entsprechend<br />
besitzt die Gesellschaft nur begrenzte<br />
historische Betriebs und Handelsdaten in Bezug<br />
auf die Vermögenswerte von in Afrika ansässigen<br />
Emittenten. Es kann keine Zusicherung gegeben<br />
werden, dass die Gesellschaft ihre Anlageziele für<br />
den Teilfonds erreicht.<br />
2. Abhängigkeit von Fondsmanager<br />
und Anlagerberatern<br />
Die Fähigkeit der Gesellschaft, den Anlegern<br />
Renditen zu bieten und ihre Anlageziele zu erreichen,<br />
hängt vom Erfolg des Fondsmanagers<br />
des Teilfonds bei der Erkennung, dem Kauf und<br />
der Veräußerung von Anlagen ab sowie von<br />
der Fähigkeit des Fondsmanagers, Anlageberater<br />
zu ernennen, effektiv zu motivieren und<br />
einzusetzen.<br />
Da die Erfahrung des Fondsmanagers mit Anlagen<br />
in Zusammenhang mit dem afrikanischen Markt<br />
begrenzt ist, kann er Anlageberater ernennen,<br />
die ihm spezielle Anlageberatung erteilen. Der<br />
Fondsmanager hat formell keine Anlage berater<br />
ernannt. Es kann nicht zugesichert werden, dass<br />
der Fondsmanager in der Lage sein wird, Anlageberater<br />
mit entsprechenden Kenntnissen und<br />
Erfahrung zu ernennen.<br />
Misslingt dem Fondsmanager oder einem Anlageberater<br />
die effektive Erkennung und/oder<br />
Verwaltung der Anlagen, könnte sich dies in erheblichem<br />
Umfang nachteilig auf die Teilfondsanlagen<br />
und folglich die von dem Teilfonds erzielten<br />
Renditen auswirken.<br />
42<br />
Vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen, die<br />
im Verwaltungsvertrag festgelegt sind, hat der<br />
Fondsmanager unbegrenzte Anlagevollmacht für<br />
die Teilfondsanlagen. Dieser große Ermessenspielraum<br />
kann bedingen, dass der Teilfonds in Anlagen<br />
investiert, die sich nicht so gut wie erwartet entwickeln,<br />
was sich in der Folge in erheblichem Umfang<br />
negativ auf den Nettoinventarwert und den<br />
Anteilspreis auswirken könnte.<br />
Falls die Verwaltungsgesellschaft mit dem Erfolg<br />
des Fondsmanagers nicht zufrieden ist, kann sie<br />
den Verwaltungsvertrag mit oder ohne Angabe<br />
von Gründen nach schriftlicher Inkenntnissetzung<br />
mit einer dreimonatigen Frist zu jedem Halbjahresende<br />
beenden.<br />
3. Begrenzte Liquidität<br />
Es kann für den Teilfonds erheblich schwieriger<br />
sein, seine Anlagen in afrikanischen Ländern oder<br />
von Afrika abhängigen Produkten zu tätigen oder<br />
zu veräußern als dies für Anleger in weiter entwickelten<br />
Ländern der Fall wäre. Begrenzte Liquidität<br />
kann sich negativ auf den Nettoinventarwert<br />
und den Anteilspreis auswirken.<br />
Der Teilfonds kann auch in Unternehmen außerhalb<br />
Afrikas investieren, die an Börsen außerhalb<br />
von Afrika notiert sind. Auch die Liquidität dieser<br />
Anlagen kann begrenzt sein.<br />
Der Teilfonds kann versuchen, durch die Notierung<br />
an der jeweiligen afrikanischen Börse Anlagen in<br />
nicht notierten Unternehmen zu realisieren. Es<br />
kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese<br />
Börsen Liquidität für die Anlage des Teilfonds in<br />
nicht notierten Unternehmen bieten können. Die<br />
Gesellschaft könnte gezwungen sein, die Anlagen<br />
des Teilfonds im Rahmen von privat ausgehandelten<br />
Geschäften weiterzuverkaufen. Die bei<br />
diesen Verkäufen realisierten Preise könnten unter<br />
den ursprünglich von dem Teilfonds gezahlten<br />
oder unter dem als angemessener oder tatsächlicher<br />
Marktwert für diese Wertpapiere angesehenen<br />
Preis liegen.<br />
4. Beschränkungen für Anlagen in<br />
Afrika notierten Unternehmen<br />
Der Handel an afrikanischen Börsen könnte diversen<br />
Beschränkungen unterliegen. Es kann in<br />
bestimmten afrikanischen Ländern auch Höchstbeschränkungen<br />
für ausländische Beteiligungen<br />
an notierten Unternehmen geben.<br />
5. Anlagen in nicht notierten Unternehmen<br />
und in nicht notierten nicht-afrikanischen<br />
Unternehmen<br />
Im Allgemeinen gibt es keine Garantie dafür,<br />
dass der Teilfonds bei der Anlage in die Wertpapiere<br />
nicht notierter Unternehmen oder nicht<br />
notierter nichtafrikanischer Unternehmen (am<br />
OTCMarkt gehandelt oder nicht) den angemessenen<br />
Marktwert realisieren kann, da diese Unternehmen<br />
tendenziell über begrenzte Liquidität<br />
verfügen und ihre Kurse vergleichsweise stark<br />
schwanken. Darüber hinaus stehen eventuell<br />
keine verlässlichen Preisquellen zur Verfügung.<br />
Schätzungen des Marktwerts dieser Anlagen<br />
sind ihrem Wesen nach schwer abzugeben und<br />
mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Zudem<br />
sind Unternehmen, deren Wertpapiere nicht<br />
öffentlich gehandelt werden, unter Umständen<br />
nicht zur Offenlegung und Einhaltung weiterer<br />
gesetzlicher Anforderungen verpflichtet,<br />
die für sie gelten würden, wenn ihre Wertpa<br />
piere an einer öffentlichen Börse gehandelt<br />
würden.<br />
Spezifische Anlagerisiken auf dem<br />
afrikanischen OTC-Markt<br />
Viele nicht notierte Unternehmen in Afrika werden<br />
am afrikanischen OTCMarkt gehandelt, der eine<br />
Vermittlungsfunktion für den Handel mit Aktien<br />
von nicht notierten afrikanischen Unternehmen<br />
hat. OTCMarkttransaktionen werden, häufig mit<br />
Unterstützung von Brokern/Dealern oder anderen<br />
Mittlern, direkt zwischen Käufern und Verkäufern<br />
ausgehandelt. Das Clearing und Abrechnungsverfahren<br />
für Wertpapiere, die am OTCMarkt<br />
gehandelt werden, kann sehr zeitaufwändig sein<br />
und erfordert häufig die Unterstützung durch Mitarbeiter<br />
der betroffenen Unternehmen.<br />
Anlagen in nationalen, nicht notierten<br />
Gesellschaften<br />
Die Anlagen der Gesellschaft in nicht notierten<br />
Unternehmen könnten den Beschränkungen<br />
mancher afrikanischer Länder für ausländische<br />
Beteiligungen unterliegen.<br />
Anlagen in nicht notierten Unternehmen können<br />
zwar die Chance auf erhebliche Kapitalgewinne<br />
eröffnen, doch sind sie auch mit einem hohen<br />
finanziellen Risiko behaftet. Im Allgemeinen können<br />
die Anlagen des Teilfonds in nicht notierten Unternehmen<br />
illiquide und schwer zu bewerten sein<br />
und es gibt kaum oder keinen Schutz für den Wert<br />
dieser Anlagen. In vielen Fällen sind die Anlagen<br />
langfristiger Natur und müssen unter Umständen<br />
nach dem Zeitpunkt der ursprünglichen Anlage bis<br />
zur Veräußerung viele Jahre gehalten werden, insbesondere,<br />
wenn eine anschließende Notierung<br />
dieser Anlagen an einer afrikanischen Börse nicht<br />
möglich ist. Der Verkauf von Wertpapieren nicht<br />
notierter Unternehmen, welchen eine Notierung<br />
verwehrt wurde, kann unter Umständen nicht<br />
möglich sein und, wenn überhaupt, nur mit einem<br />
erheblichen Abschlag auf den vom Fondsmanager<br />
angenommenen Marktpreis oder den ursprünglich<br />
von dem Teilfonds für diese Wertpapiere gezahlten<br />
Preis erfolgen.<br />
Die Anlagen des Teilfonds in nicht notierten Unternehmen<br />
erfordern eventuell umfassende Sorgfaltsmaßnahmen.<br />
In einigen Kontexten kann die<br />
ordnungsgemäße Erfüllung der Sorgfaltspflicht<br />
jedoch schwierig sein, insbesondere, wenn Informationen<br />
nur begrenzt öffentlich zugänglich sind.<br />
Da der Teilfonds voraussichtlich Minderheitsaktionär<br />
der nicht notierten Unternehmen ist, in die<br />
er investiert, wird sich die Gesellschaft in den<br />
entsprechenden Situationen bemühen, durch<br />
eine Aktionärsvereinbarung und/oder Beobachterrechte<br />
in Gremien geeigneten Minderheitsaktionärsschutz<br />
zu erhalten. Es besteht jedoch<br />
die Möglichkeit, dass die Gesellschaft keinen<br />
Erfolg bei diesen Bemühungen um Schutz hat.<br />
Selbst wenn sie eine derartige Aktionärsvereinbarung<br />
oder Gremienvertretung erreicht, bieten<br />
diese unter Umständen nur begrenzten Schutz.<br />
6. Anlagen in staatliche Unternehmen<br />
Die Anlage in staatliche Unternehmen ist mit<br />
einer Reihe von speziellen Risiken behaftet. Die<br />
Gesellschaft hat eventuell nur sehr begrenzte<br />
Finanzinformationen zur Verfügung, um mögliche<br />
Anlagen in staatliche Unternehmen, die an<br />
die Börse gehen, zu beurteilen. Dies kann entweder<br />
darin begründet sein, dass sie Aktien im<br />
Rahmen eines Verfahrens erwirbt, das nur be
grenzte Sorgfaltsmaßnahmen ermöglicht, oder<br />
darin, dass die Bücher der staatlichen Unternehmen<br />
unvollständig oder nicht zugänglich sind.<br />
Zudem kann es für die Geschäftsführer vormals<br />
staatlicher Unternehmen schwierig sein, sich<br />
nach dem Börsengang durch die Einhaltung guter<br />
Corporate-Governance-Verfahren, Transparenz<br />
und die Einstellung und Bindung talentierter und<br />
qualifizierter Mitarbeiter auf die Privatwirtschaft<br />
einzustellen. Nicht selten bleiben staatliche Unternehmen<br />
nach dem Börsengang mehrheitlich<br />
Eigentum des jeweiligen Staates und reagieren<br />
weiterhin eher auf die Anforderungen der jeweiligen<br />
Regierung, anstatt im besten Interesse ihrer<br />
Aktionäre zu handeln. In manchen Fällen übernehmen<br />
ehemalige staatliche Unternehmen wirtschaftliche<br />
Hinterlassenschaften ihres vorherigen<br />
Status, so etwa übermäßig großen Personalbestand<br />
oder anhaltende und ungelöste Verstöße<br />
gegen Umweltvorschriften.<br />
7. Anlagen in bestehenden<br />
geschlossenen Fonds<br />
Geschlossene Fonds, die auf dem afrikanischen<br />
Markt tätig sind, können denselben Anlagerisiken<br />
unterliegen wie bereits dargelegt. Dazu gehören<br />
unter anderem politische und wirtschaftliche Risiken<br />
sowie Mängel im derzeitigen Rechtssystem<br />
afrikanischer Staaten. Die Anlage des Teilfonds<br />
in nicht notierten geschlossenen Fonds ist mit<br />
zusätzlichen Risiken behaftet, da nicht notierte<br />
geschlossene Fonds nicht den Vorschriften einer<br />
Börsenaufsicht unterliegen. Der Teilfonds kann<br />
auch dem Risiko einer Kapitaleinforderung auf<br />
seine Anlagen unterliegen. Falls der Teilfonds<br />
etwaigen zukünftigen Kapitaleinforderungen<br />
nicht nachkommen kann, verfallen seine Anlagen<br />
eventuell.<br />
8. Sonstige Risiken in Bezug auf die<br />
Anlage in Unternehmen in Afrika<br />
Neben den vorstehend aufgeführten Risiken können<br />
die Anlageländer und insbesondere vormals<br />
staatliche Unternehmen (unabhängig davon, ob<br />
sie börsennotiert sind oder nicht) mit verschiedenen<br />
weiteren Risiken behaftet sein, was ihre<br />
Wertentwicklung erheblich verschlechtern oder<br />
sogar zu ihrem Konkurs führen könnte. Dazu gehören<br />
unter anderem:<br />
– die Gefahr unzureichender Finanzierung;<br />
– fehlende Kundendiversifizierung und mangelndes<br />
Verständnis des Produktmarkts;<br />
– interne Geschäftsführungsmängel;<br />
– falsche oder fehlende Strategie oder ausbleibende<br />
Früherkennung von Branchentrends<br />
aufgrund von Unerfahrenheit;<br />
– Überbesetzung mit Personal und<br />
– Änderungen der Wettbewerbsfähigkeit aufgrund<br />
von Wechselkursschwankungen.<br />
Diese und andere Risiken können besonders für<br />
kleine Unternehmen zum Tragen kommen. Die<br />
Gesellschaft kann in Unternehmen mit niedriger<br />
Kapitalisierung investieren.<br />
Risiken in Bezug auf das Marktumfeld<br />
9. Marktumfeld<br />
Die Anlageländer unterliegen dem Risiko einer<br />
Veränderung des Marktumfelds. Dies beinhaltet<br />
unter anderem eine Zunahme des Wettbewerbs<br />
auf den lokalen und den Exportmärkten in bestimmten<br />
Sektoren aufgrund einer weiteren Liberalisierung<br />
der afrikanischen Wirtschaft, die<br />
dadurch zustande kommt, dass manche afrikanischen<br />
Länder ihre Märkte für ausländische<br />
<strong>Invest</strong>oren öffnen. Aufgrund von weiteren Marktkräften<br />
könnte jede Anlage des Teilfonds jederzeit<br />
erheblich im Wert sinken.<br />
10. Begrenzte Anlagemöglichkeiten<br />
Es gibt noch weitere afrikanische und ausländische<br />
Unternehmen, Institutionen und Anleger,<br />
die aktiv Anlagemöglichkeiten in Afrika suchen<br />
und Anlagen tätigen. Viele dieser Mitbewerber<br />
dürften erhebliche Kapitalsummen beschaffen<br />
und können ähnliche Anlageziele verfolgen wie<br />
der Teilfonds. Dadurch entsteht unter Umständen<br />
stärkerer Wettbewerb um Anlagegelegenheiten.<br />
Die Gesellschaft erwartet daher deutlichen Wettbewerb<br />
um Anlagechancen. Der Wettbewerb um<br />
eine begrenzte Anzahl potenzieller Anlagemöglichkeiten<br />
kann Anlageentscheidungen verzögern<br />
und den Preis erhöhen, zu dem Anlagen durch<br />
den Teilfonds getätigt oder veräußert werden<br />
können, wodurch die potenzielle Rentabilität seiner<br />
Anlagen sinkt.<br />
Ausländische Rechtssubjekte können gewissen<br />
Einschränkungen im Hinblick auf Anlagen in bestimmten<br />
afrikanischen Ländern unterliegen.<br />
Manche Anlagen erfordern eventuell die vorherige<br />
Beurteilung oder Genehmigung der jeweiligen<br />
afrikanischen Regierung. Dadurch kann der Wettbewerb<br />
um eine begrenzte Anzahl von Anlagen,<br />
die der Gesellschaft attraktiv erscheinen, zunehmen<br />
und für den Teilfonds Anlageverzögerungen<br />
bringen.<br />
Darüber hinaus muss der Teilfonds unter Umständen<br />
bisher nicht bekannte lokale Anlagebeschränkungen<br />
berücksichtigen, um Anlagen in<br />
nicht-afrikanischen Unternehmen zu tätigen, die<br />
in bestimmten Ländern außerhalb Afrikas ansässig<br />
sind.<br />
Der Teilfonds könnte durch die Verzögerung oder<br />
Verweigerung der erforderlichen Genehmigungen<br />
für die Anlage in bestimmten Unternehmen<br />
sowie durch Anlageverzögerungen, welche durch<br />
den Wettbewerb verursacht werden, den das Unternehmen<br />
auf dem Markt erwartet, oder durch<br />
Anlagebeschränkungen in bestimmten Ländern<br />
nachteilig beeinflusst werden. Im Vorfeld der Anlage<br />
der Platzierungserlöse kann die Gesellschaft<br />
vorübergehende Anlagen tätigen, die länger als<br />
erwartet investiert bleiben könnten und Erträge<br />
erzielen dürften, die erheblich unter den Erträgen<br />
liegen, welche die Gesellschaft aus der Anlage in<br />
den Anlageländern erwartet.<br />
11. Rechtssysteme<br />
Die Gesetze und Vorschriften für bestimmte<br />
Märkte, auf denen der Teilfonds unter Umständen<br />
investiert, befinden sich noch in der Entwicklungsphase<br />
und sind noch nicht vollständig<br />
etabliert. Es kann nicht zugesichert werden, dass<br />
der Teilfonds in der Lage ist, seine Rechte durch<br />
Gerichtsverfahren wirksam durchzusetzen, auch<br />
gibt es keine Zusicherung dafür, dass Verbesserungen<br />
stattfinden werden. In diesen Rechtssystemen<br />
kann es Widersprüche und Lücken in Gesetzen<br />
und Vorschriften geben, die Handhabung<br />
der Gesetze und Vorschriften durch staatliche<br />
Behörden kann erheblichem Ermessensspielraum<br />
unterworfen sein und in vielen Bereichen<br />
ist der gesetzliche Rahmen vage, widersprüchlich<br />
und wird sehr unterschiedlich ausgelegt. Zudem<br />
ist das Gerichtssystem unter Umständen nicht<br />
verlässlich oder objektiv und die Möglichkeit zur<br />
Durchsetzung gesetzlicher Rechte ist häufig nicht<br />
gegeben. Es kann nicht zugesichert werden, dass<br />
der Teilfonds in der Lage ist, seine Rechte durch<br />
Gerichtsverfahren effektiv durchzusetzen.<br />
Auch durch Korruption, politische Instabilität o. Ä.<br />
können Rechtssysteme unzuverlässig sein.<br />
12. Politische und wirtschaftliche Risiken<br />
Die Anlagen des Teilfonds in afrikanischen und<br />
anderen Ländern können durch Änderungen der<br />
wirtschaftlichen Bedingungen in diesen Ländern<br />
oder der internationalen politischen Entwicklung<br />
in unbekanntem Umfang, Änderungen der Regierungsstrategie,<br />
die Auferlegung von Beschränkungen<br />
für die Kapitalübertragung oder Änderungen<br />
der aufsichtsrechtlichen, steuerlichen und<br />
gesetzlichen Anforderungen beeinflusst werden.<br />
Der Wert der Anlagen des Teilfonds und einer Anlage<br />
in den Teilfonds kann durch Regierungswechsel,<br />
neue Regierungsmitglieder oder geänderte<br />
Regierungsstrategien beeinträchtigt werden,<br />
und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um<br />
die eigene Regierung oder die Regierung eines<br />
ausländischen Markts handelt, in dem der Teilfonds<br />
investiert. Dies umfasst eine veränderte<br />
Strategie gegenüber Enteignung, Verstaatlichung<br />
und Beschlagnahme von Vermögenswerten und<br />
Änderungen der Gesetzgebung bezüglich ausländischer<br />
Beteiligungen, Wirtschaftspolitik, Besteuerung,<br />
Anlagevorschriften, Wertpapiergesetzen<br />
sowie Devisenumtausch und -rückführung.<br />
Gelegentlich herrscht in Afrika politische Unsicherheit<br />
und die politische Stimmung ist von<br />
Land zu Land unterschiedlich. Manche afrikanischen<br />
Staaten leiden unter Bürgerkrieg und<br />
Terrorismus. Das politische Umfeld in bestimmten<br />
Ländern ist instabil und Schwankungen<br />
unterworfen, was auch zukünftig der Fall sein<br />
kann. Die politische Unsicherheit in bestimmten<br />
afrikanischen Ländern kann andere Länder der<br />
Region oder sogar den gesamten afrikanischen<br />
Kontinent beeinflussen. All diese Ereignisse<br />
und Unsicherheiten können sich negativ auf die<br />
Anlagen des Teilfonds auswirken. Nicht nur der<br />
Wert der Anlagen des Teilfonds kann erheblich<br />
belastet werden, sondern der Teilfonds ist unter<br />
Umständen im Fall einer Marktschließung,<br />
Erklärung des Ausnahmezustands oder eines<br />
Moratoriums nicht in der Lage, den Wert seiner<br />
Anlagen rückzuführen. Ebenso könnte dieser<br />
Wert erheblich sinken.<br />
Betriebliche Risiken<br />
13.<br />
Der Teilfonds ist einem Kreditrisiko gegenüber<br />
Parteien ausgesetzt, mit denen er handelt. Ebenso<br />
geht er ein Abwicklungsrisiko ein. Der Marktusus<br />
auf den afrikanischen Märkten in Bezug auf<br />
die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen und<br />
die Verwahrung von Vermögenswerten ist mit<br />
erhöhtem Risiko verbunden. Die afrikanischen<br />
Märkten entwickeln sich zwar weiter, doch sind<br />
die Clearing-, Abrechnungs- und Registrierungssysteme,<br />
die für die Durchführung des Handels<br />
auf manchen dieser Märkte zur Verfügung stehen,<br />
erheblich weniger ausgereift als auf fortgeschritteneren<br />
Märkten der Welt. Dies kann zu Verzögerungen<br />
und anderen erheblichen Schwierigkeiten<br />
bei der Abwicklung von Handelsabschlüssen und<br />
der Registrierung von Wertpapierübertragungen<br />
führen. Abwicklungsprobleme auf diesen Märkten<br />
können den Nettoinventarwert und die Liquidität<br />
des Teilfonds beeinträchtigen.<br />
43
Geografische Risiken und Kriegsgefahr<br />
14.<br />
In manchen afrikanischen Ländern besteht die<br />
Gefahr von Militärputschen, Bürgerkriegen und<br />
politischer Instabilität. All dies kann ungünstige<br />
politische und/oder wirtschaftliche Folgen für<br />
Afrika im Allgemeinen haben. Diese politischen<br />
und/oder wirtschaftlichen Folgen können wiederum<br />
den Betrieb und die Rentabilität der Anlagen<br />
des Teilfonds in Afrika nachteilig beeinflussen.<br />
15. Korruptionsrisiko<br />
Viele afrikanische Länder erreichen auf dem<br />
von Transparency International veröffentlichten<br />
Corruption Perceptions Index eine sehr niedrige<br />
Punktzahl. Dies deutet darauf hin, dass das<br />
Korruptionsniveau in afrikanischen Ländern im<br />
Vergleich zu Industriestaaten sehr hoch ist. Ein<br />
hohes Korruptionsniveau kann negative Folgen<br />
für die politische und wirtschaftliche Stabilität afrikanischer<br />
Länder haben. Infolgedessen können<br />
die Anlagen des Teilfonds in diesen Ländern beeinträchtigt<br />
werden.<br />
16. Inflationsrisiko<br />
Alle Vermögenswerte der Teilfonds sind durch<br />
eine inflationsbedingte Abwertung gefährdet.<br />
Das Inflationsrisiko kann in bestimmten Ländern,<br />
in denen der Teilfonds investiert, aufgrund von politischer,<br />
wirtschaftlicher oder geografischer Instabilität<br />
oder aus anderen Gründen erhöht sein.<br />
17. Aufsichtsrechtliche Risiken und<br />
Rechnungslegungs-, Prüfungssowie<br />
Finanzberichtstandards<br />
Die Standards für Offenlegung und aufsichtsrechtliche<br />
Regulierung sind in afrikanischen Ländern<br />
und anderen Wertpapiermärkten, in welche die<br />
Gesellschaft unter Umständen investiert, eventuell<br />
weniger stringent als in den Industriestaaten,<br />
die zur OECD gehören. Möglicherweise gibt es<br />
weniger öffentlich verfügbare Informationen über<br />
potenzielle Anlageunternehmen als in OECD-Mitgliedstaaten<br />
von oder über Emittenten veröffentlicht<br />
werden würde. In manchen Ländern bieten<br />
die gesetzliche Infrastruktur und die Berichtsstandards<br />
nicht das gleiche Maß an Anlegerschutz<br />
oder Anlegerinformation wie dies allgemein in<br />
vielen entwickelten OECD-Mitgliedstaaten der<br />
Fall wäre. Insbesondere verlassen sich die Wirtschaftsprüfer<br />
eventuell stärker auf Zusicherungen<br />
der Geschäftsführung eines Unternehmens und<br />
Informationen werden unter Umständen nicht so<br />
unabhängig überprüft wie in fortgeschritteneren<br />
Ländern. Auch die Bewertung von Vermögenswerten,<br />
Wertminderungen, Wechselkursdifferenzen,<br />
latenten Steuern, Eventualverbindlichkeiten<br />
und Konsolidierungen kann anders gehandhabt<br />
werden als dies gemäß internationalen Rechnungslegungsstandards<br />
üblich wäre.<br />
18. Währungsumtausch und Kapitalkontrollen<br />
Der Teilfonds kann an bestimmten afrikanischen<br />
und nicht afrikanischen Märkten in Wertpapiere<br />
anlegen, die auf andere Währungen als EUR<br />
und USD lauten. Wechselkursschwankungen<br />
zwischen EUR/USD und der Währung dieser Vermögenswerte<br />
können zu einer Minderung des<br />
Werts des Teilfondsvermögens führen, da sie in<br />
EUR/USD unter anderem den Devisenwert von<br />
Dividenden und Kapitalausschüttungen und den<br />
Nettoinventarwert beeinflussen. Zudem sind<br />
manche Währungen nicht konvertierbar. Der<br />
Umtausch dieser Währungen kann eine Genehmigung<br />
der jeweiligen Regierung erfordern. Jede<br />
Verzögerung bei der Einholung von Genehmigun-<br />
44<br />
gen erhöht die Gefährdung des Teilfonds durch<br />
eine Abwertung dieser Währungen gegenüber<br />
anderen harten Währungen, wie EUR/USD. Kann<br />
der Umtausch nicht durchgeführt werden, lauten<br />
manche Vermögenswerte des Teilfonds unter<br />
Umständen auf eine nicht konvertierbare Währung,<br />
so dass der Teilfonds nicht in der Lage ist,<br />
Ausschüttungen an die Anteilinhaber dieser Vermögenswerte<br />
vorzunehmen.<br />
Die Gesellschaft kann versuchen, einen Wertverfall<br />
des Teilfondsvermögens durch Währungsabwertung<br />
abzusichern. Dies ist jedoch nur möglich,<br />
wenn geeignete Sicherungsinstrumente<br />
rechtzeitig und zu Bedingungen, die für den<br />
Fonds manager akzeptabel sind, zur Verfügung<br />
stehen. Es wird nicht zugesichert, dass von der<br />
Gesellschaft durchgeführte Sicherungsgeschäfte<br />
erfolgreich sind, um Schutz vor Währungsabwertung<br />
zu bieten, oder dass die Gesellschaft<br />
die Möglichkeit haben wird, Sicherungsgeschäfte<br />
zu akzeptablen Geschäftsbedingungen<br />
durchzuführen.<br />
19. Steuerliche Unsicherheit<br />
Die Steuervorschriften in vielen afrikanischen<br />
Ländern befinden sich noch in der Entwicklungsphase.<br />
Es gibt viele Bereiche, in denen<br />
aus reichend detaillierte Vorschriften derzeit nicht<br />
vorhanden sind und in denen mangelnde Klarheit<br />
herrscht. Die Einführung und Durchsetzung<br />
von Steuervorschriften in manchen afrikanischen<br />
Ländern kann in Abhängigkeit von zahlreichen<br />
Faktoren, darunter der Frage, welche Steuerbehörde<br />
beteiligt ist, schwanken. Darüber hinaus<br />
ist es auch möglich, dass die Steuervorschriften<br />
in anderen Ländern, in denen der Teilfonds<br />
eventuell investiert, ebenfalls nicht vollständig<br />
ent wickelt sind. Jede Änderung des steuerlichen<br />
Status der Gesellschaft und des Fondsmanagers,<br />
der Steuergesetze in afrikanischen<br />
Ländern, in denen der Teilfonds Anlagen hält,<br />
oder der steuerlichen Vorschriften in anderen<br />
Ländern außerhalb von Afrika, in denen der Teilfonds<br />
investiert hat, könnten die Performance<br />
des Teilfonds, den Wert seiner Anlagen, seine<br />
Fähigkeit zum Beschluss von Dividenden und<br />
Gewinnweitergaben sowie die ihm auferlegte<br />
Steuer belastung nachteilig beeinflussen.<br />
Darüber hinaus können die Gesellschaft, die Special<br />
Purpose Vehicles, welche ganz oder teilweise<br />
ihr Eigentum sind, und die Anlageunternehmen<br />
Kapitalertragssteuern, Körperschaftssteuern,<br />
Quellensteuern und sonstigen Steuern, Abgaben,<br />
Gebühren, Zöllen oder Erhebungen unterliegen,<br />
die sich nachteilig auf die Erträge des Teilfonds<br />
auswirken.<br />
20. Übertragungs- und Abrechnungsrisiko<br />
Durch den Einzug, die Übertragung und die Einlage<br />
von Wertpapieren und Barmitteln geht der<br />
Teilfonds eine Reihe von Risiken ein, darunter<br />
Diebstahls-, Verlust-, Betrugs-, Zerstörungs- und<br />
Verzögerungsrisiken. Die Registrierungsverfahren<br />
in Afrika sind unter Umständen nicht zuverlässig<br />
und können Gegenstand von Betrug sein.<br />
Viele nicht notierte Wertpapiere werden anstatt<br />
durch elektronische Eintragung noch durch Papierzertifikate<br />
belegt und das Übertragungsverfahren<br />
kann Verzögerungen unterliegen. Darüber<br />
hinaus ist die Infrastruktur- und Informationstechnologie<br />
professioneller Rechtssubjekte, die<br />
in afrikanischen und anderen Entwicklungsländern<br />
in der Wertpapierbranche agieren (darunter<br />
Depotbanken und Hinterlegungsstellen) weniger<br />
fortgeschritten als in weiter entwickelten<br />
Ländern.<br />
21. Ansteckende Krankheiten<br />
Eine AIDS-Epidemie oder andere ansteckende<br />
Krankheiten könnten zu einem bedeutenden<br />
Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität in Afrika<br />
führen. In der afrikanischen Region südlich der<br />
Sahara waren Ende 2007 Schätzungen zufolge<br />
22,5 Millionen Menschen HIV-infiziert und annähernd<br />
1,7 Millionen Personen hatten sich im Jahr<br />
2007 neu angesteckt. In vier südafrikanischen<br />
Ländern, nämlich Botswana, Lesotho, Swasiland<br />
und Simbabwe, ist die Quote der HIV-positiven<br />
Erwachsenen deutlich gestiegen und liegt jetzt<br />
über 20%. Zudem kann eine HIV-Epidemie oder<br />
eine Epidemie anderer ansteckender Erkrankungen,<br />
wie etwa SARS oder Vogelgrippe, in jedem<br />
Land auftreten, in dem der Teilfonds investiert.<br />
Dies ist unabhängig davon, ob es sich um einen<br />
Industrie- oder Entwicklungsstaat handelt, und<br />
könnte dazu führen, dass die Anlagen in diesen<br />
Ländern in ihrer Wertentwicklung hinter den erwarteten<br />
Ergebnissen zurückbleiben.<br />
22. Adressenausfallrisiko<br />
Der Ausfall eines Wertpapieremittenten oder eines<br />
Kontrahenten kann zu Verlusten für den Teilfonds<br />
führen. Das Ausfallrisiko (oder Emittentenrisiko)<br />
ist das Risiko, dass die andere Partei<br />
eines gegenseitigen Vertrags ihre Verpflichtung<br />
in Bezug auf eine Forderung ganz oder teilweise<br />
nicht erfüllt. Dies gilt für alle Verträge, die auf<br />
Rechnung des Teilfonds abgeschlossen werden.<br />
Ein Ausfall aufgrund des Konkurses oder der Insolvenz<br />
eines Kontrahenten kann dazu führen,<br />
dass der Teilfonds Verzögerungen und möglicherweise<br />
erhebliche Verluste bei der Liquidation<br />
seiner Position hinnehmen muss, einschließlich<br />
der Kosten für die Durchsetzung der Rechte<br />
der Gesellschaft gegenüber dem Kontrahenten.<br />
In dem Umfang, in dem die 100%igen und nicht<br />
100%igen Tochtergesellschaften der Gesellschaft<br />
Sicherheit für ihre Vermögenswerte gewähren<br />
und seitens dieser 100%igen oder nicht<br />
100%igen Tochtergesellschaften der Gesellschaft<br />
ein Ausfall stattfindet, können die Anlagen der<br />
Gesellschaft über diese Tochtergesellschaften<br />
vollständig verloren gehen.<br />
Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Konkursgesetze<br />
in afrikanischen Ländern und anderen<br />
Ländern, in denen der Teilfonds Anlagen besitzen<br />
kann, unzuverlässig sind. Infolgedessen hat der<br />
Teilfonds zur Realisierung seiner Anlage für den<br />
Fall, dass ein Anlageunternehmen insolvent wird,<br />
eventuell nur begrenzte Rückgriffsmöglichkeiten.<br />
23. Verwahrrisiko<br />
Der Teilfonds geht das Risiko ein, Vermögenswerte<br />
aufgrund der Insolvenz der Depotbank oder einer<br />
von dieser ernannten Unter-Depotbank, nachlässiger<br />
Wahrnehmung der Sorgfaltsaufgaben bei<br />
der Auswahl der Depotbank oder nicht ordnungsgemäßem<br />
Verhalten der Depotbank oder deren<br />
Führungskräften und Mitarbeitern bzw. einer von<br />
ihr ernannten Unter-Depotbank zu verlieren.<br />
Mangel an Diversifizierung<br />
24.<br />
Der Teilfonds unterliegt keinerlei Diversifizierungsanforderungen.<br />
Die Portfoliodiversifizierung<br />
liegt im alleinigen Ermessen des Fondsmanagers.<br />
Der Teilfonds kann in eine begrenzte Anzahl von
Unternehmen, Regionen oder Branchen investieren.<br />
In dem Umfang, in dem der Teilfonds seine<br />
Anlagen auf ein bestimmtes Unternehmen, eine<br />
Region oder einen Sektor konzentriert, wird er anfälliger<br />
für Wertschwankungen aufgrund von abträglichen<br />
Wirtschafts- oder Konjunkturbedingungen,<br />
die dieses Unternehmen, diese Region oder<br />
diesen Sektor beeinflussen. Folglich kann der<br />
Gesamtertrag der Anlagen durch eine ungünstige<br />
Wertentwicklung eines oder einer kleinen Zahl<br />
von Unternehmen oder Regionen, in denen der<br />
Teilfonds investiert ist, belastet werden.<br />
25. Beschränkungen für ausländische<br />
Beteiligungen<br />
Die afrikanischen und nicht-afrikanischen Regionen,<br />
in denen die Anlagen des Teilfonds erfolgen,<br />
können zukünftig die Bewegung von ausländischem<br />
Kapital einschränken. Der Teilfonds kann<br />
Gegenstand von Kontrollen für ausländische <strong>Invest</strong>itionen<br />
sein, darunter Kontrollen im Zusammenhang<br />
mit der Höhe der ausländischen Beteiligung.<br />
Dies beinhaltet das Risiko der Enteignung,<br />
Verstaatlichung und Beschlagnahme von Vermögenswerten<br />
sowie mögliche Einschränkungen<br />
für die Rückführung von investiertem Kapital.<br />
Die staatlichen Eingriffe in die Wirtschaft, auch<br />
in Branchen, die als sensibel für die jeweiligen<br />
nationalen Interessen angesehen werden, können<br />
erheblich sein. Zudem kann der Wert des<br />
Teilfondsvermögens durch Unsicherheiten beeinträchtigt<br />
werden, wie etwa Regierungswechsel<br />
oder Strategieänderungen hinsichtlich Auslandsinvestitionen<br />
im Land, Besteuerung und Einschränkung<br />
von Devisenrückführungen sowie<br />
weitere Entwicklungen bei den Gesetzen und<br />
Vorschriften, die Auslandsinvestitionen betreffen.<br />
Aufgrund der besonderen Merkmale dieser<br />
Märkte weisen die Gesellschaft und die<br />
Verwaltungsgesellschaft ausdrücklich auf<br />
das Recht der Gesellschaft hin, die Rücknahme<br />
von Anteilen des Teilfonds oder einer<br />
oder mehrerer Anteilklassen des Teilfonds<br />
sowie die Berechnung des Anteilwerts vorübergehend<br />
auszusetzen, falls und solange<br />
Umstände bestehen, die diese Aussetzung<br />
erfordern, und falls die Aussetzung unter<br />
Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber<br />
gerechtfertigt ist (genauere Informationen<br />
sind Artikel 5 F. und G. sowie Artikel 7<br />
des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil zu<br />
entnehmen).<br />
45
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha Opportunities<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Alpha Opportunities gelten in Ergänzung zu den<br />
im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha<br />
Opportunities ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />
hohen Wertzuwachses in Euro durch die<br />
Anlage in Wertpapieren und Umsetzung verschiedener<br />
„Alpha“-Strategien. Die Alpha-Strategien<br />
sollen durch Ausnutzen der relativen Schwankungen<br />
von Preisen und Kursen zwischen internationalen<br />
Währungen, Aktien- und Rentenmärkten<br />
einen Mehrertrag über der Geldmarktrendite erzielen<br />
(„Absolute Return“-Ansatz).<br />
Basierend auf einer Anlage in fest und/oder variabel<br />
verzinslichen Wertpapieren mit kürzerer<br />
Laufzeit oder auf Euro lautende bzw. gegen<br />
diese Währung abgesicherte Aktien, bei denen<br />
das Aktienkursrisiko durch den Einsatz geeigneter<br />
Derivate zum Großteil abgesichert wird, erfolgt<br />
die Umsetzung der Alpha-Strategien durch<br />
die gezielte Nutzung von Kursschwankungen<br />
und relativen Preisunterschieden zwischen den<br />
Finanz instrumenten an den globalen Devisen-,<br />
Aktien- und Rentenmärkten. Dabei werden positiv<br />
eingeschätzte Indizes/Devisen und Finanzinstrumente<br />
(Longposition) gekauft und/oder negativ<br />
beurteilte (Shortposition) verkauft. Diese Anlagestrategie<br />
wird im Wesentlichen durch Derivate<br />
umgesetzt. Gemäß dem Verbot in Artikel 2 Buchstabe<br />
e) des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil<br />
werden keine Wertpapierleerverkäufe getätigt.<br />
Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. Buchstabe n)<br />
genannten Anlagegrenzen Optionen und Finanztermingeschäfte<br />
sowie weitere derivative Instrumente<br />
zur Erreichung des Anlageziels einsetzen.<br />
Das Teilfondsvermögen wird hierbei in folgenden<br />
Anlageinstrumenten angelegt und/oder in folgende<br />
Transaktionen gebunden:<br />
1. Flüssige Mittel, Geldmarktinstrumente und<br />
fest und/oder variabel verzinsliche Wertpapiere<br />
(Anleihen, Notes usw.) mit einer durchschnittlichen<br />
Restlaufzeit von höchstens drei Jahren,<br />
die an Börsen oder an anderen geregelten, anerkannten,<br />
für das Publikum offenen und ordnungsgemäß<br />
funktionierenden Märkten gehandelt<br />
werden und von Schuldnern weltweit<br />
begeben wurden, die jeweils Verpflichtungen<br />
aus Anlagen in Termingeschäften oder derivativen<br />
Finanzinstrumenten gemäß folgendem<br />
Absatz decken, sowie in<br />
2. Kauf und Verkauf von Termin- und Optionskontrakten<br />
auf Aktien- und Rentenindizes<br />
sowie Devisen, Call- und Put-Optionen auf<br />
Aktien- und Rentenindizes sowie Devisen, Eingehen<br />
von Equity-, Zins- und Devisen-Swaps,<br />
Kauf und Verkauf von Devisen auf Spot-Basis,<br />
Non-Deliverable Forwards und Devisen-<br />
Futures und Zins-Swaps sowie Kombinationen<br />
der oben genannten Anlagen.<br />
Der Teilfondsmanager und dessen Berater verfolgen<br />
im Hinblick auf die Methode der Währungs-,<br />
Aktien- und Rentenanalyse unterschiedliche Ansätze,<br />
die insbesondere quantitative, qualitative<br />
sowie fundamentale und taktische Faktoren berücksichtigen.<br />
Diese Ansätze werden genutzt,<br />
46<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0E1 LU0298689307<br />
LD <strong>DWS</strong>0TF LU0363469494<br />
NC <strong>DWS</strong>0E2 LU0298696690<br />
FC <strong>DWS</strong>0E4 LU0298696856<br />
DS1H <strong>DWS</strong>0VV LU0399357754<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Angestrebte Währungssicherung Währung des Teilfonds<br />
der „Hedged“-Anteilklassen<br />
erfolgt gegenüber<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 18.6.2007<br />
Auflegungsdatum LD: 1.7.2008<br />
DS1H: 23.3.2009<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
DS1H: 100,– GBP<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und DS1H: bis zu 3% vom<br />
(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />
NC: bis zu 1,5% vom<br />
Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />
LD und DS1H: Ausschüttung<br />
Vergütung der NC: bis zu 1,4% p.a. zzgl.<br />
Verwaltungsgesellschaft erfolgsbezogener Vergütung****<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC und LD: bis zu 1,1% p.a. zzgl.<br />
erfolgsbezogener Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,6% p.a. zzgl.<br />
erfolgsbezogener Vergütung****<br />
DS1H: bis zu 1,2% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC und DS1H: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC und DS1H: 0,05% p.a.<br />
Orderannahmeregelung Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />
die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft.<br />
Als Berechnungsgröße der Anteilklassen NC, LC, FC und LD dient die Wertentwicklung des EONIA (capitalized)<br />
Index zuzüglich 600 Basispunkte (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige<br />
Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen<br />
Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt.<br />
Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahres unter der vorgenannten Zielrendite,<br />
so wird eine in diesem Halbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen<br />
Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene<br />
Vergütung kann entnommen werden. Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden<br />
Abrechnungszeiträumen muss wieder aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet<br />
werden darf (Highwater-Mark). Bezogen auf die Anteilklasse DS1H erhält die Verwaltungsgesellschaft keine<br />
erfolgsbezogene Vergütung.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
um für unterschiedliche Währungsverhältnisse<br />
sowie Aktien- und Rentenanlagen Prognosen<br />
und Empfehlungen zu entwickeln. Der Fondsmanager<br />
führt die einzelnen Empfehlungen regelmäßig<br />
zusammen. Die Entscheidungen, welche<br />
Währungen, Aktien und Renten in welchem<br />
Umfang für das Fondsportfolio ge- oder verkauft<br />
werden, werden aus der Erwartung eines angestrebten<br />
Chance-Risiko-Verhältnisses umgesetzt.<br />
Die Vorgehensweise führt dazu, dass die<br />
Wertentwicklung des Fonds nicht unmittelbar<br />
aus der relativen Entwicklung einzelner Währungen<br />
zueinander abgeleitet werden kann. Der<br />
Fondsmanager entscheidet über die Diversifizierung<br />
in den Anlageklassen Aktien, Renten und<br />
Währungen.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />
der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen gemäß Artikel 2 A. Buchstabe e) gilt für<br />
diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />
Non-Deliverable Forwards (NDF) sind Devisentermingeschäfte,<br />
mit denen man den Wechselkurs<br />
zwischen einer frei konvertierbaren Währung<br />
(üblicherweise USD oder EUR) und einer nicht<br />
frei konvertierbaren Währung absichern kann.<br />
In einer NDF-Vereinbarung wird Folgendes festgelegt:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
ein bestimmter Betrag in einer der beiden<br />
Währungen<br />
der Terminkurs (NDF-Kurs)<br />
das Fälligkeitsdatum<br />
die Richtung (Kauf oder Verkauf)<br />
Im Unterschied zum normalen Termingeschäft<br />
wird am Fälligkeitstag nur eine Ausgleichszahlung<br />
in der frei konvertierbaren Währung vorgenommen.<br />
Die Höhe der Ausgleichszahlung<br />
errechnet sich aus der Differenz zwischen dem<br />
vereinbarten NDF-Kurs und dem Referenzkurs<br />
(Kurs am Fälligkeitstag). Die Ausgleichszahlung<br />
erfolgt je nach Kursentwicklung an den Käufer<br />
oder an den Verkäufer des NDF.<br />
Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />
Orientierung für die voraussichtliche britische<br />
Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />
Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />
im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />
geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />
können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />
ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />
berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />
eine eigene Beratung einholen.<br />
Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />
um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />
für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />
Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />
der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />
von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />
Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />
Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />
oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />
zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />
Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag<br />
und nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon<br />
ausgenommen sind Anteilklassen, die von der<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung 1)<br />
Klasse LC LU0298689307 -1,9% -1,3% 2,9%<br />
Klasse LD LU0363469494 -1,8% – -3,2%<br />
Klasse NC LU0298696690 -1,9% -2,2% 1,7%<br />
Klasse FC LU0298696856 -1,5% 0,2% 5,1%<br />
Klasse DS1H 2) LU0399357754 -2,2% – -1,3%<br />
1) Klassen LC, NC und FC am 18.6.2007/Klasse LD am 1.7.2008/Klasse DS1H am 23.3.2009<br />
2) in GBP<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
britischen Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte<br />
Zeit, in der die Anteile vom jeweiligen<br />
Anleger gehalten werden, als „ausschüttender<br />
Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds“ anerkannt<br />
sind.<br />
Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />
britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />
Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />
2009 (Statutory Instrument 2009/3001 oder<br />
„die Bestimmungen“) enthalten sind.<br />
Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />
ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1H im Hinblick<br />
auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />
können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />
in denen sich die Anteile<br />
im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />
als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />
Fonds“ eingestuft worden sein.<br />
Der Status der Anteilklasse DS1H als ausschüttender<br />
Fonds vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember<br />
2009 und als Bericht erstattender Fonds<br />
ab dem 1. Januar 2010 wurde bestätigt. Um die<br />
Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />
Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />
sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />
darüber zu erstatten, welche Erträge der Anteilklasse<br />
DS1H für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />
zuzurechnen sind. Insoweit der ausgewiesene<br />
Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />
Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />
als zusätzliche Ausschüttung an die Anleger angesehen<br />
und die Anleger werden entsprechend<br />
besteuert.<br />
Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />
Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />
Personen ausgeschüttet werden, werden<br />
voraussichtlich als Zinserträge im Sinne des britischen<br />
Einkommensteuerrechts gelten und im<br />
Allgemeinen steuerpflichtig sein.<br />
Es ist ferner davon auszugehen, dass Anleger, die<br />
der britischen Körperschaftssteuer unterliegen,<br />
ihre Bestände als Gläubigerverhältnis ausweisen<br />
müssen, das für körperschaftssteuerliche Zwecke<br />
zum beizulegenden Zeitwert verbucht wird. Dies<br />
bedeutet im Regelfall, dass die in einer Rechnungslegungsperiode<br />
angefallenen Wertsteigerungen<br />
und Dividendenzahlungen körperschaftssteuerpflichtig<br />
und Wertminderungen steuerlich<br />
abzugsfähig sind.<br />
Die britischen Steuervorschriften enthalten<br />
zahlreiche Bestimmungen zur Bekämpfung von<br />
Steuervermeidung, die unter bestimmten Umständen<br />
für britische Anleger in Offshore-Fonds<br />
gelten können. Es wird davon ausgegangen, dass<br />
Anleger normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />
unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich<br />
steuer pflichtigen Anleger, die (zusammen mit<br />
ihren verbundenen Personen) mehr als 10% der<br />
Anteile von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />
beraten lassen. Die Anteilklasse DS1H richtet<br />
sich an private Anleger. Die Anteile werden allgemein<br />
erhältlich sein und breit vermarktet werden<br />
und einem genügend großen Kreis auf eine für<br />
diese Zielgruppe geeignete Weise zugänglich gemacht<br />
werden.<br />
Besondere Risiken:<br />
Währungsrisiko<br />
Hält der Teilfonds Vermögenswerte, die auf<br />
Fremdwährungen lauten, so ist er (soweit<br />
Fremdwährungspositionen nicht abgesichert<br />
werden) einem Währungsrisiko ausgesetzt.<br />
Eine eventuelle Abwertung der Fremdwährung<br />
gegenüber der Basiswährung des<br />
Teilfonds führt dazu, dass der Wert der auf<br />
Fremdwährung lautenden Vermögenswerte<br />
sinkt.<br />
Soweit Anlagen den Risiken von Währungen ausgesetzt<br />
sind, die Transferbeschränkungen unterliegen,<br />
können derivative Finanzinstrumente, die<br />
solche Währungen zum Gegenstand haben und<br />
Lieferung und Zahlung in frei konvertierbaren Währungen<br />
vorsehen, verwendet werden (z. B. sog.<br />
Non-Deliverable Forward Agreements – NDF).<br />
Aufgrund der Anlagepolitik, die auch Anlagen in<br />
Nebenwährungen und in nicht frei konvertierbaren<br />
Währungen vorsieht, können beim Teilfonds<br />
Währungskursrisiken auftreten. Diese bestehen<br />
auf kurze Sicht in der teils unvorhersehbaren und<br />
sprunghaften Veränderung der Devisenkurse und<br />
auf längere Sicht darin, dass das Fondsmanagement<br />
die Trends der Devisenkursentwicklungen<br />
falsch prognostiziert. Dabei ist der Einsatz von<br />
nicht frei konvertierbaren Währungen mit einem<br />
höheren Kursrisiko als derjenige von frei konvertierbaren<br />
Währungen verbunden.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
47
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />
begrenzt auf 12% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH. QS <strong>Invest</strong>ors, LLC, New York, USA,<br />
ist seit dem 1. August 2010 auf eigene Verantwortung<br />
und Kosten des Fondsmanagers dessen<br />
Anlageberater.<br />
48
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha Strategy<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Alpha Strategy gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha<br />
Strategy ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />
hohen Wertzuwachses in Euro durch die Anlage<br />
in Wertpapieren und Umsetzung verschiedener<br />
„Alpha“-Strategien. Die Alpha-Strategien sollen<br />
durch Ausnutzen der relativen Schwankungen von<br />
Preisen und Kursen zwischen internationalen Währungen,<br />
Aktien- und Rentenmärkten einen Mehrertrag<br />
über der Geldmarktrendite erzielen („Absolute<br />
Return“-Ansatz).<br />
Basierend auf einer Anlage in fest und/oder variabel<br />
verzinslichen Wertpapieren mit kürzerer<br />
Laufzeit oder auf Euro lautenden oder gegen diese<br />
Währung abgesicherten Wertpapieren, deren<br />
Aktienkursrisiko durch den Einsatz geeigneter<br />
Derivate weitgehend gemindert wird, erfolgt die<br />
Umsetzung der Alpha-Strategien in der gezielten<br />
Nutzung von Kursschwankungen und relativer<br />
Preisabweichungen zwischen den Finanzinstrumenten<br />
der globalen Devisen-, Aktien- und Rentenmärkte,<br />
indem positiv eingeschätzte Indizes/<br />
Devisen und Instrumente gekauft („Long Position“)<br />
und/oder gleichzeitig negativ eingeschätzte<br />
Indizes/Devisen und Instrumente verkauft werden<br />
(„Short Position“). Diese Anlagestrategie<br />
wird im Wesentlichen durch Derivate umgesetzt.<br />
Gemäß dem Verbot in Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe<br />
getätigt.<br />
Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. Buchstabe n)<br />
genannten Anlagegrenzen Optionen und Finanztermingeschäfte<br />
sowie weitere derivative Instrumente<br />
zur Erreichung des Anlageziels einsetzen.<br />
Das Teilfondsvermögen wird hierbei in folgenden<br />
Anlageinstrumenten angelegt oder in folgenden<br />
Transaktionen eingesetzt:<br />
1. Liquide Mittel, Geldmarktinstrumente und<br />
fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere<br />
(Anleihen, Notes usw.) mit einer durchschnittlichen<br />
Restlaufzeit von höchstens drei Jahren,<br />
die an Börsen oder an anderen geregelten,<br />
anerkannten, für das Publikum offenen und<br />
ordnungsgemäß funktionierenden Märkten<br />
gehandelt werden, von Schuldnern weltweit<br />
begeben wurden und die jeweils Verpflichtungen<br />
aus Anlagen in Termingeschäften oder<br />
derivativen Finanzinstrumenten gemäß folgendem<br />
Absatz decken, und<br />
2. Kauf und Verkauf von Termin- und Optionskontrakten<br />
auf Aktien- und Rentenindizes und<br />
Devisen, Call- und Put-Optionen auf Aktienund<br />
Rentenindizes und Devisen, Eingehen<br />
von Equity-, Zins- und Devisen-Swaps, Kauf<br />
und Verkauf von Devisen auf Spot-Basis, Non-<br />
Deliverable Forwards und Devisen-Futures<br />
und Zins-Swaps sowie Kombinationen der<br />
oben genannten Anlagen.<br />
Der Teilfondsmanager und dessen Berater verfolgen<br />
im Hinblick auf die Methode der Währungs-,<br />
Aktien- und Rentenanalyse unterschiedliche<br />
Ansätze, die insbesondere quantitative, qualitative<br />
sowie fundamentale und taktische Faktoren<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC A0B56T LU0195139711<br />
LD <strong>DWS</strong>0TG LU0363469577<br />
NC A0B56V LU0195140057<br />
FC A0B56W LU0195140214<br />
A2H <strong>DWS</strong>0CN LU0273170067<br />
E2H <strong>DWS</strong>0CP LU0273179282<br />
DS1H <strong>DWS</strong>0VX LU0399357911<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der Währung des Teilfonds<br />
klassen erfolgt gegenüber<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 30.8.2004<br />
Auflegungsdatum A2H und E2H: 20.11.2006<br />
LD: 1.7.2008<br />
DS1H: 23.3.2009<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
A2H und E2H: 100,– USD<br />
DS1H: 100,– GBP<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag A2H: bis zu 5% vom Brutto-<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />
LC, LD und DS1H: bis zu 3% vom Brutto-<br />
anlagebetrag**<br />
NC: bis zu 1,5% vom Brutto-<br />
anlagebetrag***<br />
FC und E2H: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2H und E2H: Thesaurierung<br />
LD und DS1H: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**** erfolgsbezogener Vergütung*****<br />
LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl.<br />
erfolgsbezogener Vergütung*****<br />
FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl.<br />
erfolgsbezogener Vergütung*****<br />
A2H und DS1H: bis zu 1% p.a.<br />
E2H: bis zu 0,6% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**** LC, LD, FC, E2H, DS1H und A2H: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2H, DS1H und E2H: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
**** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
***** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />
die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft.<br />
Als Berechnungsgröße der Anteilklassen NC, LC, FC und LD dient die Wertentwicklung des EONIA (capitalized)<br />
Index zuzüglich 200 Basispunkte (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige<br />
Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs<br />
wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt.<br />
Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs unter der vorgenannten Zielrendite, so<br />
wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend<br />
dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte<br />
erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus<br />
vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung<br />
berechnet werden darf (Highwater-Mark). Bezogen auf die Anteilklassen A2H, E2H und DS1H erhält die<br />
Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />
49
erücksichtigen. Diese Ansätze werden genutzt,<br />
um für unterschiedliche Währungsverhältnisse<br />
sowie Aktien- und Rentenanlagen Prognosen und<br />
Empfehlungen zu entwickeln. Der Fondsmanager<br />
führt die einzelnen Empfehlungen regelmäßig<br />
zusammen. Die Entscheidungen, welche Währungen,<br />
Aktien und Renten in welchem Umfang<br />
für das Fondsportfolio ge- oder verkauft werden,<br />
werden aus der Erwartung eines angestrebten<br />
Chance-Risiko-Verhältnisses umgesetzt. Die Vorgehensweise<br />
führt dazu, dass die Wertentwicklung<br />
des Fonds nicht unmittelbar aus der relativen<br />
Entwicklung einzelner Währungen, Aktien und<br />
Renten zueinander abgeleitet werden kann. Der<br />
Fondsmanager behält sich vor, den vorstehend<br />
beschriebenen <strong>Invest</strong>mentprozess zu ändern,<br />
wenn dies nach seiner Auffassung im Interesse<br />
der Anleger liegt. Der Fondsmanager entscheidet<br />
über die Diversifizierung in den Anlageklassen<br />
Aktien, Renten und Währungen.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />
der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen gemäß Artikel 2 A. Buchstabe e) gilt für<br />
diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />
Non-Deliverable Forwards (NDF) sind Devisentermingeschäfte,<br />
mit denen man den Wechselkurs<br />
zwischen einer frei konvertierbaren Währung (üblicherweise<br />
USD oder EUR) und einer nicht frei<br />
konvertierbaren Währung absichern kann.<br />
In einer NDF-Vereinbarung wird Folgendes festgelegt:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
50<br />
ein bestimmter Betrag in einer der beiden<br />
Währungen<br />
der Terminkurs (NDF-Kurs)<br />
das Fälligkeitsdatum<br />
die Richtung (Kauf oder Verkauf)<br />
Im Unterschied zum normalen Termingeschäft<br />
wird am Fälligkeitstag nur eine Ausgleichszahlung<br />
in der frei konvertierbaren Währung vorgenommen.<br />
Die Höhe der Ausgleichszahlung<br />
errechnet sich aus der Differenz zwischen dem<br />
vereinbarten NDF-Kurs und dem Referenzkurs<br />
(Kurs am Fälligkeitstag). Die Ausgleichszahlung<br />
erfolgt je nach Kursentwicklung an den Käufer<br />
oder an den Verkäufer des NDF.<br />
Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />
Orientierung für die voraussichtliche britische<br />
Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />
Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />
im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />
geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />
können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />
ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />
berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />
eine eigene Beratung einholen.<br />
Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />
um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />
für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />
Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />
der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />
von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />
Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />
Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />
oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0195139711 0,3% 2,3% 14,8% 16,8%<br />
Klasse LD LU0363469577 0,3% – – 1,8%<br />
Klasse NC LU0195140057 -0,2% 0,9% 12,4% 13,3%<br />
Klasse FC LU0195140214 0,6% 3,5% 17,2% 20,3%<br />
Klasse A2H2) LU0273170067 -4,9% -6,2% – 17,4%<br />
Klasse E2H2) LU0273179282 -4,1% -2,3% – 23,0%<br />
Klasse DS1H3) LU0399357911 0,3% – – 1,9%<br />
1) Klassen LC, NC und FC am 30.8.2004/Klassen A2H und E2H am 20.11.2006/Klasse LD am 1.7.2008/Klasse DS1H am<br />
23.3.2009<br />
2) in USD<br />
3) in GBP<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />
Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag<br />
und nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon<br />
ausgenommen sind Anteilklassen, die von der<br />
britischen Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte<br />
Zeit, in der die Anteile vom jeweiligen<br />
Anleger gehalten werden, als „ausschüttender<br />
Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds“ anerkannt<br />
sind.<br />
Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />
britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds<br />
in Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax)<br />
Regulations 2009 (Statutory Instrument 2009/3001<br />
oder „die Bestimmungen“) enthalten sind.<br />
Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />
ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1H im Hinblick<br />
auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />
können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />
in denen sich die Anteile<br />
im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />
als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />
Fonds“ eingestuft worden sein.<br />
Der Status der Anteilklasse DS1H als ausschüttender<br />
Fonds vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember<br />
2009 und als Bericht erstattender Fonds<br />
ab dem 1. Januar 2010 wurde bestätigt. Um die<br />
Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />
Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />
sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />
darüber zu erstatten, welche Erträge der Anteilklasse<br />
DS1H für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />
zuzurechnen sind. Insoweit der ausgewiesene<br />
Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />
Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />
als zusätzliche Ausschüttung an die Anleger angesehen<br />
und die Anleger werden entsprechend<br />
besteuert.<br />
Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />
Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />
Personen ausgeschüttet werden, werden<br />
voraussichtlich als Zinserträge im Sinne des britischen<br />
Einkommensteuerrechts gelten und im<br />
Allgemeinen steuerpflichtig sein.<br />
Es ist ferner davon auszugehen, dass Anleger, die<br />
der britischen Körperschaftssteuer unterliegen,<br />
ihre Bestände als Gläubigerverhältnis ausweisen<br />
müssen, das für körperschaftssteuerliche Zwecke<br />
zum beizulegenden Zeitwert verbucht wird. Dies<br />
bedeutet im Regelfall, dass die in einer Rechnungslegungsperiode<br />
angefallenen Wertsteigerungen<br />
und Dividendenzahlungen körperschaftssteuerpflichtig<br />
und Wertminderungen steuerlich<br />
abzugsfähig sind.<br />
Die britischen Steuervorschriften enthalten<br />
zahlreiche Bestimmungen zur Bekämpfung von<br />
Steuervermeidung, die unter bestimmten Umständen<br />
für britische Anleger in Offshore-Fonds<br />
gelten können. Es wird davon ausgegangen, dass<br />
Anleger normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />
unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich<br />
steuer pflichtigen Anleger, die (zusammen mit<br />
ihren verbundenen Personen) mehr als 10% der<br />
Anteile von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />
beraten lassen. Die Anteilklasse DS1H richtet<br />
sich an private Anleger. Die Anteile werden allgemein<br />
erhältlich sein und breit vermarktet werden<br />
und einem genügend großen Kreis auf eine für<br />
diese Zielgruppe geeignete Weise zugänglich gemacht<br />
werden.<br />
Besondere Risiken:<br />
Währungsrisiko<br />
Hält der Teilfonds Vermögenswerte, die auf<br />
Fremdwährungen lauten, so ist er (soweit<br />
Fremdwährungspositionen nicht abgesichert<br />
werden) einem Währungsrisiko ausgesetzt.<br />
Eine eventuelle Abwertung der Fremdwährung<br />
gegenüber der Basiswährung des Teilfonds<br />
führt dazu, dass der Wert der auf Fremdwährung<br />
lautenden Vermögenswerte sinkt.<br />
Soweit Anlagen den Risiken von Währungen ausgesetzt<br />
sind, die Transferbeschränkungen unterliegen,<br />
können derivative Finanzinstrumente, die<br />
solche Währungen zum Gegenstand haben und<br />
Lieferung und Zahlung in frei konvertierbaren Währungen<br />
vorsehen, verwendet werden (z. B. sog.<br />
Non-Deliverable Forward Agreements – NDF).<br />
Aufgrund der Anlagepolitik, die auch Anlagen in<br />
Nebenwährungen und in nicht frei konvertierbaren<br />
Währungen vorsieht, können beim Teilfonds<br />
Währungskursrisiken auftreten. Diese bestehen<br />
auf kurze Sicht in der teils unvorhersehbaren und
sprunghaften Veränderung der Devisenkurse und<br />
auf längere Sicht darin, dass das Fondsmanagement<br />
die Trends der Devisenkursentwicklungen<br />
falsch prognostiziert. Dabei ist der Einsatz von<br />
nicht frei konvertierbaren Währungen mit einem<br />
höheren Kursrisiko als derjenige von frei konvertierbaren<br />
Währungen verbunden.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei begrenzt<br />
auf 10,24% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH. QS <strong>Invest</strong>ors, LLC, New York, USA,<br />
ist seit dem 1. August 2010 auf eigene Verantwortung<br />
und Kosten des Fondsmanagers dessen<br />
Anlageberater.<br />
51
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Arabia<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Arabia gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />
die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Arabia ist<br />
es, an den Chancen zu partizipieren, die sich in<br />
den Schwellenländern der arabischen Region<br />
bieten, und eine überdurchschnittliche Rendite<br />
zu erzielen. Mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />
(nach Abzug der liquiden Mittel) werden<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Wandelanleihen,<br />
Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen,<br />
deren zugrunde liegende Optionsscheine<br />
auf Wertpapiere ausgestellt sind, Partizipations-<br />
und Genussscheinen sowie Optionsscheinen<br />
auf Wertpapiere, deren Aussteller in Ländern der<br />
arabischen Region registriert sind oder außerhalb<br />
dieser Länder registriert sind, aber ihre Hauptgeschäftstätigkeit<br />
in diesen Ländern ausüben,<br />
angelegt.<br />
Die von diesen Emittenten begebenen Wertpapiere<br />
können an Börsen arabischer Länder oder<br />
anderen ausländischen Börsen notiert sein oder<br />
an anderen geregelten Märkten in einem Mitgliedstaat<br />
der Organisation für wirtschaftliche<br />
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gehandelt<br />
werden, die anerkannt, für das Publikum<br />
offen und deren Funktionsweisen ordnungsgemäß<br />
sind. Die Wertpapierbörsen und anderen<br />
geregelten Märkte müssen die Anforderungen<br />
gemäß Artikel 41 des Luxemburger Gesetzes<br />
vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen erfüllen.<br />
Die Anlage in diesen Wertpapieren kann auch<br />
durch Global Depository Receipts (GDR), die an<br />
anerkannten Börsen und Märkten notiert sind,<br />
sowie durch von internationalen Finanzinstituten<br />
mit Spitzen-Rating ausgegebene American<br />
Depository Receipts (ADR) oder durch andere<br />
vergleichbare Zertifikate erfolgen, da es sich in<br />
all diesen Fällen um Wertpapiere handelt. Die<br />
von den oben genannten Emittenten begebenen<br />
Wertpapiere können auch direkt erworben werden,<br />
sofern sie an anderen ausländischen Börsen<br />
notiert sind oder an anderen geregelten Märkten<br />
in einem Mitgliedstaat der Organisation für wirtschaftliche<br />
Zusammenarbeit und Entwicklung<br />
(OECD) gehandelt werden, die anerkannt, für das<br />
Publikum offen und deren Funktionsweisen ordnungsgemäß<br />
sind.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) können in Aktien in-<br />
und ausländischer Aussteller, die die Anforderungen<br />
des vorstehenden Absatzes nicht erfüllen,<br />
angelegt werden. Darüber hinaus kann das<br />
Teilfondsvermögen in allen anderen in Artikel 2<br />
des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil genannten<br />
und zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Besondere Risiken:<br />
Eine Anlage in Vermögenswerte der Schwellenmärkte<br />
in der arabischen Region unterliegt in der<br />
Regel höheren Risiken (einschließlich von möglicherweise<br />
erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen<br />
und politischen Risiken) als eine Anlage in<br />
Vermögenswerte der Märkte in Industrieländern.<br />
In den vergangenen Jahren hat es in manchen<br />
Ländern der arabischen Region bedeutende poli-<br />
52<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0U5 LU0399354736<br />
NC <strong>DWS</strong>0U6 LU0399354819<br />
FC <strong>DWS</strong>0U7 LU0399354900<br />
LD <strong>DWS</strong>0U8 LU0399355113<br />
A2 <strong>DWS</strong>0U9 LU0399355204<br />
E2 <strong>DWS</strong>0VA LU0399355386<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, LD, A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme<br />
von Freitagen<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, E2 und A2: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2,2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC und LD: bis zu 1,75% p.a. zzgl.<br />
erfolgsbezogener Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,85% p.a. zzgl.<br />
erfolgsbezogener Vergütung****<br />
A2: bis zu 1,8% p.a.<br />
E2: bis zu 0,9% p.a.<br />
Expense Cap<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, E2 und A2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, FC, LD, NC, E2 und A2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC aus dem<br />
Teilfondsvermögen eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den die Wertentwicklung<br />
der in Umlauf befindlichen Anteile die Performance des MSCI GCC ex Saudi Arabia Net in Euro übertrifft. Die<br />
erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des<br />
täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt.<br />
Liegt die Anteilwertentwicklung während des Halbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Halbjahr<br />
bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst.<br />
Die am Ende des Halbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung<br />
erhalten, sofern der Teilfonds die Benchmark übertrifft. Eine negative Performance muss nicht in einem nachfolgenden<br />
Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Bezogen auf die Anteilklassen A2 und E2 erhält die Verwaltungsgesellschaft<br />
keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.
tische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen<br />
gegeben. In vielen Fällen haben politische Erwägungen<br />
zu erheblichen wirtschaftlichen und<br />
sozialen Spannungen geführt, und in einigen<br />
Fällen kam es in diesen Ländern sowohl zu einer<br />
politischen wie auch zu einer wirtschaftlichen<br />
Instabilität. Politische oder wirtschaftliche Instabilität<br />
kann sich auf das Vertrauen der Anleger<br />
auswirken, was wiederum einen negativen Effekt<br />
auf die Wechselkurse, die Preise der Wertpapiere<br />
oder andere Vermögenswerte in der arabischen<br />
Region haben kann.<br />
Die Wechselkurse sowie die Preise für Wertpapiere<br />
und andere Vermögenswerte in der arabischen<br />
Region sind oft in höchstem Maße volatil.<br />
Veränderungen dieser Preise sind unter anderem<br />
zurückzuführen auf Zinssätze, ein sich veränderndes<br />
Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Kräfte,<br />
die von außen auf den Markt wirken (insbesondere<br />
im Hinblick auf wichtige Handelspartner), Handels-,<br />
Steuer- und geldpolitische Programme, die<br />
Politik von Regierungen, internationale politische<br />
und wirtschaftliche Ereignisse sowie diplomatische<br />
Entwicklungen.<br />
In manchen Ländern der arabischen Region befindet<br />
sich die Entwicklung der Wertpapiermärkte<br />
noch im Anfangsstadium. Dies kann zu Risiken<br />
und Praktiken (wie beispielsweise einer höheren<br />
Volatilität) führen, die in weiter entwickelten Wertpapiermärkten<br />
gewöhnlich nicht vorkommen und<br />
die den Wert der an den Börsen dieser Länder notierten<br />
Wertpapiere negativ beeinflussen können.<br />
Zusätzlich zeichnen sich die Märkte in Ländern<br />
der arabischen Region häufig durch Illiquidität in<br />
Form eines geringen Umsatzes einiger der notierten<br />
Wertpapiere aus.<br />
Es ist wichtig zu beachten, dass Wechselkurse,<br />
Wertpapiere und andere Vermögenswerte in Ländern<br />
der arabischen Region in Zeiten wirtschaftlicher<br />
Stagnation mit einer höheren Wahrscheinlichkeit<br />
als andere Arten von Anlagen, die ein<br />
geringes Risiko bergen, im Zuge einer „Flucht zur<br />
Qualität“ verkauft werden und dass sich deren<br />
Wert dementsprechend verschlechtern kann.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Arabia besteht aus Aktien aus<br />
21 Schwellenländern.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
53
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian Convertibles<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Asian Convertibles gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian<br />
Convertibles ist es, für den Teilfonds eine überdurchschnittliche<br />
Rendite zu erzielen. Das Ereichen<br />
des Anlageziels kann jedoch nicht zugesichert<br />
werden.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
in Wandelanleihen, Optionsanleihen und<br />
ähnlichen wandelbaren Instrumenten, die von<br />
Unternehmen mit eingetragenem Sitz oder<br />
Hauptgeschäftstätigkeit in Asien begeben werden,<br />
angelegt.<br />
Das Teilfondsvermögen kann bis zu 30% in fest<br />
und variabel verzinslichen Wertpapieren ohne<br />
Wandlungsrechte sowie in Aktien, Optionsscheinen<br />
auf Aktien und Genussscheinen angelegt<br />
werden. Dabei darf der Anteil der Aktien,<br />
Optionsscheine auf Aktien und Genussscheine<br />
insgesamt 10% nicht überschreiten. Im Zusammenhang<br />
mit der Steuerung seiner Kreditrisiken<br />
kann der Teilfonds auch Kreditderivate, wie etwa<br />
Credit Default Swaps (CDS), verwenden. Diese<br />
Instrumente können sowohl der Übertragung<br />
von Kreditrisiken auf einen Kontrahenten als<br />
auch dem Eingehen zusätzlicher Kreditrisiken<br />
dienen.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />
anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Wandelanleihen verbriefen neben einer festen<br />
Verzinsung in unterschiedlicher Ausgestaltung<br />
das Recht zum Umtausch in Aktien der betreffenden<br />
Gesellschaft. Bei Optionsanleihen können<br />
der Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung<br />
sowie das Recht zum Erwerb von Aktien nebeneinander<br />
bestehen, d. h., die Aktien können durch<br />
Ausübung der Option zusätzlich zu der Anleihe<br />
erworben werden. Wandelbare Vorzugsaktien<br />
umfassen regelmäßig das Recht oder die Verpflichtung,<br />
die Vorzugsaktien zu einem späteren<br />
Zeitpunkt in Stammaktien umzutauschen. Der<br />
jeweilige Kurs dieser Titel ist sowohl von der<br />
Einschätzung des Aktienkurses als auch von der<br />
Zinsentwicklung abhängig.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />
des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />
auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />
in einzelnen Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto<br />
Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen. Der Portfoliomanager kann<br />
nach eigenem Ermessen Wechselkursrisiken<br />
gegenüber dem USDollar absichern. Die beschriebene<br />
Anlagepolitik könnte auch durch die<br />
54<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LCH <strong>DWS</strong>05C LU0616846621<br />
NCH <strong>DWS</strong>05D LU0616846977<br />
FCH <strong>DWS</strong>05E LU0616847272<br />
E2 <strong>DWS</strong>05F LU0616847439<br />
A1 <strong>DWS</strong>05G LU0616847603<br />
CH2H <strong>DWS</strong>05H LU0616847868<br />
CH4H <strong>DWS</strong>05J LU0616848080<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung USD<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und FCH, LCH, NCH, E2,<br />
Auflegungsdatum A1, CH2H und CH4H: Das Erstzeichnungs und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat<br />
der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LCH, NCH und FCH: 100,– EUR<br />
E2 und A1: 100,– USD<br />
CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein Börsenhandelstag<br />
in Schanghai, Hongkong und Singapur ist<br />
Ausgabeaufschlag LCH, A1 und CH2H: bis zu 3% vom Brutto<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />
NCH: bis zu 1,5% vom Brutto<br />
anlagebetrag**<br />
FCH, E2 und CH4H: 0%<br />
Verwendung der Erträge A1: Ausschüttung<br />
NCH, LCH, FCH,<br />
E2, CH2H und CH4H: Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LCH, A1 und CH2H: bis zu 1,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** NCH: bis zu 1,5% p.a.<br />
FCH, E2 und CH4H: bis zu 0,65% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NCH: 0,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, FCH, E2, A1, CH2H und CH4H: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LCH, NCH, FCH, E2, A1, CH2H und CH4H: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
Verwendung von Synthetic Dynamic Underlyings<br />
(SDU) umgesetzt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Asian Convertibles besteht aus breit gestreuten<br />
asiatischen Wandelanleihen (ohne Japan), die<br />
vorwiegend in USD denominiert sind.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian High Income Bond Fund<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Asian High Income Bond Fund gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />
Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian High<br />
Income Bond Fund ist es, für den Teilfonds eine<br />
überdurchschnittliche Rendite zu erzielen.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
in verzinslichen Schuldtiteln angelegt, die von<br />
Unter nehmen mit eingetragenem Sitz oder Hauptgeschäftstätigkeit<br />
in Asien begeben werden.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in verzinslichen<br />
Schuldtiteln angelegt werden, welche<br />
die vorstehend genannten Kriterien nicht erfüllen.<br />
Die Vermögenswerte des Teilfonds lauten überwiegend<br />
auf USD. Die Anlagen in lokalen asiatischen<br />
Währungen sind auf 20% des Teilfondsvermögens<br />
begrenzt.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen<br />
Anlage grenzen wird die Anlagepolitik auch durch<br />
die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />
umgesetzt. Diese können unter<br />
anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />
Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />
derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />
vereinbarte OTCKontrakte auf jegliche Art<br />
von Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps,<br />
Forward Starting Swaps, InflationSwaps, Total<br />
Return Swaps, Excess Return Swaps, Swaptions,<br />
Constant Maturity Swaps und Credit Default<br />
Swaps, beinhalten.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Das Marktrisiko im Teilfonds wird durch die Methode<br />
des relativen ValueatRisk (VaR) begrenzt.<br />
Zusätzlich zu den Bestimmungen im allgemeinen<br />
Teil des Verkaufsprospekts wird das potenzielle<br />
Marktrisiko des Teilfonds an einem Referenzportfolio<br />
gemessen, das keine Derivate enthält.<br />
Das Referenzportfolio schließt daher jegliche Hebelwirkung<br />
von Derivaten aus. Das entsprechende<br />
Referenzportfolio für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Asian High Income Bond Fund besteht aus hochverzinslichen<br />
Anleihen asiatischer Unternehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
A1 <strong>DWS</strong>04P LU0616841580<br />
A1M <strong>DWS</strong>04Q LU0616841747<br />
A2 <strong>DWS</strong>04R LU0616842042<br />
A2 (AC) <strong>DWS</strong>04S LU0616842398<br />
E2 <strong>DWS</strong>04T LU0616842554<br />
NCH <strong>DWS</strong>04U LU0616842802<br />
LCH <strong>DWS</strong>04V LU0616843016<br />
LDH <strong>DWS</strong>04W LU0616843289<br />
FCH <strong>DWS</strong>04X LU0616843446<br />
LC (AC) <strong>DWS</strong>04Y LU0616843792<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung USD<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und A1, A1M, A2, A2 (AC),<br />
Auflegungsdatum E2, NCH, LCH, LDH,<br />
FCH und LC (AC): Das Erstzeichnungs und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert A1, A1M, A2, E2 und A2 (AC): 100,– USD<br />
NCH, LCH, LDH, FCH und LC (AC): 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag A1, A1M, A2, A2 (AC),<br />
(vom Anleger zu tragen) LCH, LDH und LC (AC): bis zu 3% vom Brutto<br />
anlagebetrag*<br />
NCH: bis zu 1,5% vom Brutto<br />
anlagebetrag**<br />
E2 und FCH: 0%<br />
Verwendung der Erträge A1 und LDH: jährliche Ausschüttung<br />
A1M: monatliche Ausschüttung<br />
A2, A2 (AC), E2, NCH,<br />
LCH, FCH und LC (AC): Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft A1, A1M, A2, A2 (AC),<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, LDH und LC (AC): bis zu 1,1% p.a.<br />
NCH: bis zu 1,4% p.a.<br />
E2 und FCH: bis zu 0,6% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NCH: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft A1, A1M, A2, A2 (AC), E2,<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, LDH, FCH und LC (AC): 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement A1, A1M, A2, A2 (AC), E2,<br />
NCH, LCH, LDH, FCH und LC (AC): 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
An lagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
55
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian Small/Mid Cap<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Asian Small/Mid Cap gelten in Ergänzung zu den<br />
im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
1. Das Anlageziel des Teilfonds des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Asian Small/Mid Cap besteht hauptsächlich<br />
darin, langfristigen Wertzuwachs durch Anlagen<br />
in ein Portfolio von kleinen und mittleren<br />
Unternehmen aus den asiatischen Märkten<br />
zu erwirtschaften.<br />
2. Dazu werden mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />
in Aktien und anderen Beteiligungswertpapieren<br />
und Beteiligungswertrechten<br />
von kleinen und mittleren Unternehmen,<br />
die ihren Sitz in einem asiatischen Land haben<br />
oder die ihre Geschäftstätigkeit überwiegend<br />
in Asien ausüben oder die als Holdinggesellschaften<br />
überwiegend Beteiligungen an Unternehmen<br />
mit Sitz in Asien halten, angelegt.<br />
3. Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können<br />
investiert werden in:<br />
56<br />
a) Aktien und andere Beteiligungswertpapie-<br />
re und Beteiligungswertrechte (Partizipations-,<br />
Genusscheine etc.) von weltweiten<br />
Gesellschaften jeder Größe, die die Anforderungen<br />
des vorstehenden Absatzes<br />
nicht erfüllen;<br />
b) verzinslichen Wertpapieren sowie Wandel-<br />
schuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen,<br />
die von Unternehmen gemäß<br />
Ziff. 2) oder Buchstabe a) oben begeben<br />
wurden und die auf eine frei konvertierbare<br />
Währung lauten;<br />
c) kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumen-<br />
te und Bankguthaben.<br />
4. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne<br />
von Ziff. 2 oben sind solche, die in einem<br />
Markt-Index für kleine und mittlere Unternehmen<br />
(z. B. FTSE Asia Pacific Small Cap<br />
Index (excluding Japan)) enthalten sind oder<br />
eine vergleichbare Marktkapitalisierung aufweisen.<br />
5. Für das Teilfondsvermögen kann des Weiteren<br />
auf Techniken und Instrumente zurückgegriffen<br />
werden, die Wertpapiere zum Gegenstand<br />
haben, sofern die Verwendung solcher<br />
Techniken und Instrumente im Hinblick auf<br />
eine ordentliche Verwaltung des Teilfondsvermögens<br />
erfolgt.<br />
Besondere Risiken:<br />
Aufgrund seiner Spezialisierung auf einen bestimmten<br />
geographischen Bereich weist der<br />
Teilfonds erhöhte Chancen auf, denen jedoch<br />
entsprechende Risiken gegenüberstehen.<br />
Der Anlageschwerpunkt des Teilfonds liegt in Asien.<br />
Die asiatischen Börsen und Märkte unterliegen<br />
zum Teil deutlichen Schwankungen. Außerdem<br />
können Wechselkursschwankungen der lokalen<br />
Währungen gegenüber dem Euro das Anlageergebnis<br />
beeinflussen. Das mit einer Wertpapieranlage<br />
verbundene Bonitätsrisiko, d. h., das Risiko<br />
des Vermögensverfalls von Ausstellern kann auch<br />
bei einer besonders sorgfältigen Auswahl zu erwerbender<br />
Papiere nicht völlig ausgeschlossen<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC A0HMCD LU0236153390<br />
LS A0JMDL LU0254485450<br />
LD A0HMCE LU0236153556<br />
NC A0HMCF LU0236154448<br />
FC A0HMCG LU0236154950<br />
A2 <strong>DWS</strong>0AS LU0273161744<br />
E2 <strong>DWS</strong>0AT LU0273175025<br />
R2 <strong>DWS</strong>0S4 LU0363468173<br />
CH2H <strong>DWS</strong>07V LU0616866579<br />
CH4H <strong>DWS</strong>07W LU0616866736<br />
Z2 <strong>DWS</strong>07X LU0616867114<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der „Hedged“- Währung des Teilfonds<br />
Anteilklassen erfolgt gegenüber<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Die Anteilklasse R2 wird nur in Form von Namensanteilen<br />
angeboten.<br />
Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum LC, LD, NC und FC: 16.1.2006<br />
LS: 15.5.2006<br />
A2 und E2: 20.11.2006<br />
R2, CH2H,<br />
CH4H und Z2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC, LD und LS: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
R2: 1.000,– RUB<br />
CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />
Z2: 100,– PLN<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, LS, A2,<br />
(vom Anleger zu tragen) R2, CH2H und Z2: bis zu 5% vom Brutto-<br />
anlagebetrag*<br />
NC: bis zu 3% vom Brutto-<br />
anlagebetrag**<br />
FC, E2 und CH4H: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, LS, A2, E2,<br />
R2, CH2H, CH4H und Z2: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC und LD: bis zu 1,5% p.a. zzgl.<br />
erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LS, A2, R2,<br />
CH2H und Z2: bis zu 1,7% p.a.<br />
FC: bis zu 0,75% p.a. zzgl.<br />
erfolgsbezogener Vergütung****<br />
E2 und CH4H: bis zu 0,85% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, LS, A2, E2,<br />
R2, CH2H, CH4H und Z2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, LS, NC, FC, A2,<br />
E2, R2, CH2H, CH4H und Z2: 0,05% p.a.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die höchstens 25% des Betrags entspricht,<br />
um den die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des FTSE Asia Pacific Small Cap Index (excluding<br />
Japan) übertrifft. Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und jährlich<br />
abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene<br />
Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres<br />
unter der Wertentwicklung der vorgenannten Zielrendite, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr<br />
bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die<br />
am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden.<br />
Eine negative Performance muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Bezogen<br />
auf die Anteilklassen LS, A2, E2, Z2, CH2H, CH4H und R2 erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene<br />
Vergütung.
werden. Politische Veränderungen, Begrenzungen<br />
des Währungsumtauschs, Börsenkontrolle, Steuern,<br />
Einschränkungen bezüglicher ausländischer<br />
Kapitalanlagen usw. können das Anlageergebnis<br />
ebenfalls beeinflussen.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivate enthält. Das ent sprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Asian Small/Mid Cap besteht aus Aktien<br />
von Unternehmen aus dem asiatisch-pazifischen<br />
Raum mit proportional niedriger und mittlerer<br />
Marktkapitalisierung.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung 1)<br />
Klasse LC LU0236153390 41,6% 18,7% 68,5%<br />
Klasse LD LU0236153556 41,8% 19,4% 74,8%<br />
Klasse NC LU0236154448 41,0% 16,3% 62,9%<br />
Klasse FC LU0236154950 42,6% 20,8% 74,8%<br />
Klasse LS LU0254485450 45,8% 23,5% 74,3%<br />
Klasse A2 2) LU0273161744 34,2% 13,9% 68,7%<br />
Klasse E2 2) LU0273175025 34,5% 12,9% 70,0%<br />
FTSE Asia Pacific Smallcap<br />
ex Japan (Euro) 32,6% 3,8% 60,0%<br />
1) Klassen LC, LD, NC und FC am 16.1.2006/Klasse LS am 15.5.2006/ Klassen A2 und E2 am 20.11.2006<br />
2) in USD<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
57
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asia Pacific ex-Japan<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asia<br />
Pacific ex-Japan gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asia Pacific<br />
ex-Japan ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations- und<br />
Genussscheinen, Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />
auf Aktien von Unternehmen angelegt,<br />
die ihren eingetragenen Sitz in einem Land im asiatisch-pazifischen<br />
Raum (ohne Japan) haben oder<br />
ihre Geschäftstätigkeit überwiegend in Ländern im<br />
asiatisch-pazifischen Raum (ohne Japan) ausüben<br />
oder die als Holdinggesellschaften überwiegend<br />
Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz im asiatisch-pazifischen<br />
Raum (ohne Japan) halten.<br />
Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />
kann auch durch Global Depository<br />
Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />
Märkten notiert sind, sowie durch von internationalen<br />
Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />
American Depository Receipts (ADR)<br />
erfolgen.<br />
Zur Umsetzung der Anlagepolitik und Erreichung<br />
des Anlageziels kann der Teilfonds in Einklang mit<br />
Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil geeignete derivative Finanzinstrumente<br />
und Techniken einsetzen, insbesondere – ohne<br />
darauf beschränkt zu sein – Terminkontrakte,<br />
Futures, Single- Stock-Futures, Optionen oder<br />
Equity-Swaps.<br />
Soweit liquide Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />
Finanzinstrumenten decken, werden sie den<br />
maßgeblichen 70% zugerechnet.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations- und<br />
Genussscheinen, Wandelschuldanleihen und Optionsscheinen<br />
auf Aktien von Ausstellern, die die<br />
Anforderungen der vorstehenden Absätze nicht<br />
erfüllen, angelegt werden.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />
Bankguthaben investiert werden.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />
Vermögenswerte.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
58<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>007 LU0544569055<br />
LD <strong>DWS</strong>008 LU0544569139<br />
NC <strong>DWS</strong>009 LU0544569212<br />
FC <strong>DWS</strong>01A LU0544569303<br />
A2 <strong>DWS</strong>01B LU0544569485<br />
E2 <strong>DWS</strong>01C LU0544569568<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, LD,<br />
Auflegungsdatum A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge LC, NC, FC, A2 und E2: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
LC, LD, FC, A2 und E2: 0%<br />
Taxe d‘abonnement NC, LC, LD, FC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Asia Pacific ex-Japan besteht aus Werten asiatischer<br />
Unternehmen mit Ausnahme japanischer.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Brazilian Bonds<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Brazilian Bonds gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Brazilian<br />
Bonds ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite für den Teilfonds.<br />
Bis zu 100% des Teilfondsvermögens können in<br />
verzinslichen Wertpapieren folgender Aussteller<br />
angelegt werden:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
der brasilianische Staat,<br />
brasilianische staatliche Behörden,<br />
brasilianische Kommunalverwaltungen sowie<br />
– Unternehmen, die ihren eingetragenen Sitz in<br />
Brasilien haben oder ihre Geschäftstätigkeit<br />
überwiegend in Brasilien ausüben,<br />
– Wertpapiere in brasilianischen Real von supranationalen<br />
Institutionen, wie der Weltbank<br />
(IBRD), der Europäischen <strong>Invest</strong>itionsbank<br />
(EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau<br />
und Entwicklung (EBRD) und<br />
–<br />
Wertpapiere in brasilianischen Real von der<br />
deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau.<br />
Vermögenswerte, die nicht auf brasilianische Real<br />
lauten, werden gegen brasilianische Real abgesichert.<br />
Unter extremen Marktbedingungen kann der<br />
Fondsmanager von der vorstehenden Anlagestrategie<br />
abweichen, um einen Liquiditätsengpass zu<br />
vermeiden. Bis zu 100% des Teilfondsvermögens<br />
können vorübergehend in verzinslichen Wertpapieren<br />
der USA sowie in japanischen und europäischen<br />
(EUMitgliedstaaten) Staatsanleihen angelegt<br />
werden. In diesem Fall liegt es im Ermessen<br />
des Fondsmanagers, ob und in welchem Umfang<br />
der Teilfonds das Währungsrisiko in brasilianische<br />
Real absichert.<br />
Der Teilfonds kann abweichend vom Grundsatz<br />
der Risikostreuung und im Einklang mit Artikel 45<br />
des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember<br />
2010 bis zu 100% seines Vermögens in verzinslichen<br />
Wertpapieren anlegen, die vom brasilianischen<br />
Staat begeben oder garantiert werden.<br />
Ferner kann der Teilfonds ebenfalls bis zu 100%<br />
seines Vermögens in verzinslichen Wertpapieren<br />
anlegen, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union oder seinen Gebietskörperschaften,<br />
von einem OECDMitgliedstaat oder von<br />
internationalen Organismen öffentlichrechtlichen<br />
Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten<br />
der Europäischen Union angehören, begeben<br />
oder garantiert werden. Die vom Teilfonds<br />
gehaltenen Wertpapiere müssen im Rahmen von<br />
mindestens sechs verschiedenen Emissionen<br />
begeben worden sein, wobei Wertpapiere aus<br />
ein und derselben Emission 30% des NettoTeilfondsvermögens<br />
nicht überschreiten dürfen.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />
Vermögenswerte.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>01H LU0544570145<br />
LD <strong>DWS</strong>01G LU0544570061<br />
NC <strong>DWS</strong>01K LU0544570491<br />
FC <strong>DWS</strong>01J LU0544570228<br />
A1 <strong>DWS</strong>01D LU0544569642<br />
A2 <strong>DWS</strong>01E LU0544569725<br />
E2 <strong>DWS</strong>01F LU0544569998<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung USD<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, LD,<br />
Auflegungsdatum A1, A2 und E2: Das Erstzeichnungs und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt. Der<br />
Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, A1 und A2: bis zu 3% vom Brutto<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />
NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />
LD und A1: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,4% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** A1, A2, LD und LC: bis zu 1,1% p.a.<br />
E2 und FC: bis zu 0,6% p.a.<br />
Expense Cap<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, E2, A1 und A2: 0% p.a.<br />
Taxe d‘abonnement LC, LD, NC, FC, A1, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
Haftungsausschluss:<br />
Ausländische Anleger, die Wertpapiere in<br />
brasilianischer Währung (Real) erwerben,<br />
können in Brasilien steuerpflichtig sein.<br />
Gegenwärtig wird auf ausländische Kapitalzuflüsse<br />
in den brasilianischen Markt<br />
eine Kapitalverkehrssteuer (IOF) erhoben.<br />
Die IOF wirkt sich zu dem Zeitpunkt, an<br />
dem das ausländische Kapital in Real umgewechselt<br />
wird, negativ auf den Anteilwert<br />
des Teilfonds aus.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Brazilian Bonds besteht aus brasilianischen<br />
Staats und Unternehmensanleihen mit unterschiedlichen<br />
Laufzeiten.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
59
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Brazilian Equities Select<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Brazilian Equities Select gelten in Ergänzung zu den<br />
im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Brazilian<br />
Equities Select ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations- und<br />
Genussscheinen, Wandelanleihen sowie Optionsscheinen<br />
auf Aktien, die von Emittenten mit Sitz<br />
in Brasilien oder von Emittenten mit Sitz außerhalb<br />
Brasiliens, aber mit Geschäftsschwerpunkt in Brasilien<br />
begeben worden sind, angelegt.<br />
Die von diesen Emittenten begebenen Wertpapiere<br />
können an brasilianischen oder anderen<br />
ausländischen Börsen notiert sein oder an anderen<br />
geregelten Märkten, die anerkannt, für<br />
das Publikum offen und deren Funktionsweise<br />
ordnungsgemäß sind, in einem Staat der Organisation<br />
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />
Entwicklung (OECD) gehandelt werden.<br />
Die Anlage in den vorstehenden Wertpapieren kann<br />
auch durch Global Depository Receipts (GDR), die<br />
an anerkannten Börsen und Märkten notiert sind,<br />
durch von internationalen Finanzinstituten mit<br />
Spitzenrating ausgegebene American Depository<br />
Receipts (ADR) oder, soweit gemäß der Verordnung<br />
des Großherzogtums vom 8. Februar 2008<br />
über bestimmte Definitionen des Gesetzes von<br />
2002 (die „Verordnung von 2008“) und Artikel 41 (1)<br />
oder (2) des Gesetzes von 2002 zulässig, durch<br />
Participatory Notes (P-Notes) erfolgen.<br />
Zur Umsetzung der Anlagestrategie und Erreichung<br />
des Anlageziels kann der Teilfonds<br />
in Einklang mit Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil geeignete derivative<br />
Finanzinstrumente und Techniken einsetzen,<br />
insbesondere – ohne darauf beschränkt zu sein –<br />
Terminkontrakte, Futures, Single-Stock-Futures,<br />
Optionen oder Equity-Swaps.<br />
Soweit liquide Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />
Finanzinstrumenten decken, werden sie den<br />
maßgeblichen 70% zugerechnet.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations- und<br />
Genussscheinen, Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />
auf Aktien von Ausstellern, die die Anforderungen<br />
des vorstehenden Absatzes nicht<br />
erfüllen, angelegt werden.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />
Bankguthaben investiert werden.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j)<br />
genannten Vermögenswerte.<br />
Besondere Risiken:<br />
Durch seine Spezialisierung auf in Brasilien<br />
tätige Unternehmen weist der Teilfonds erhöhte<br />
Chancen auf, denen jedoch entsprechende<br />
Risiken gegenüberstehen.<br />
60<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>06P LU0616856935<br />
LD <strong>DWS</strong>06Q LU0616857156<br />
NC <strong>DWS</strong>06R LU0616857313<br />
FC <strong>DWS</strong>06S LU0616857586<br />
A2 <strong>DWS</strong>06T LU0616857743<br />
E2 <strong>DWS</strong>06U LU0616858048<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs und LC, NC, FC,<br />
Auflegungsdatum LD, A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2,2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
A2: bis zu 1,8% p.a.<br />
LC und LD: bis zu 1,75% p.a. zzgl.<br />
erfolgsbezogener Vergütung****<br />
E2: bis zu 0,9% p.a.<br />
FC: bis zu 0,85% p.a. zzgl.<br />
erfolgsbezogener Vergütung****<br />
Expense Cap<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
ServiceFee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, E2 und A2: 0% p.a.<br />
Taxe d‘abonnement LC, LD, NC, FC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LD und LC aus dem Teilfondsvermögen<br />
pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den die<br />
Wertentwicklung der jeweiligen Anteilklasse die Wertentwicklung des MSCI Brazil 10/40 (RI) übertrifft. Die erfolgsbezogene<br />
Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und jährlich abgerechnet.<br />
Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im<br />
Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres<br />
unter der Wertentwicklung der vorgenannten Zielrendite, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte<br />
erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des<br />
Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine negative<br />
Performance muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.<br />
Bezogen auf die Anteilklassen A2 und E2 erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb<br />
kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
Der Teilfonds eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und<br />
Risiken volatiler Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste<br />
hinzunehmen.
Die brasilianischen Börsen und Märkte unterliegen<br />
zum Teil deutlichen Schwankungen. Der<br />
Teilfonds eignet sich für den risikoorientierten Anleger,<br />
der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut ist. Für diesen Teilfonds wird ein<br />
mittel- bis langfristiger Anlagehorizont empfohlen.<br />
Der Anleger sollte in der Lage sein, eventuell<br />
hohe Verluste hinzunehmen. Der Teilfonds verfolgt<br />
eine chancenorientierte Anlagepolitik und<br />
eignet sich insbesondere als Beimischung in einem<br />
stark diversifizierten Anlageportfolio.<br />
Haftungsausschluss:<br />
Ausländische Anleger, die Wertpapiere in<br />
brasilianischer Währung (Real) erwerben,<br />
können in Brasilien steuerpflichtig sein.<br />
Gegenwärtig wird auf ausländische Kapitalzuflüsse<br />
in den brasilianischen Markt eine<br />
Kapitalverkehrssteuer (IOF) erhoben. Die IOF<br />
wirkt sich zu dem Zeitpunkt, an dem das<br />
ausländische Kapital in Real umgewechselt<br />
wird, negativ auf den Anteilwert des Teilfonds<br />
aus.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivate enthält. Das ent sprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Brazilian Equities Select besteht aus<br />
Aktien brasilianischer Unternehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
61
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> BRIC Plus<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
BRIC Plus gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> BRIC Plus<br />
ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen<br />
Wertzuwachses der Vermögensanlagen in Euro.<br />
Für das Teilfondsvermögen können Aktien, verzinsliche<br />
Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Wandel- und Optionsanleihen, Partizipations-<br />
und Genussscheine sowie Optionsscheine<br />
auf Aktien erworben werden. Dabei wird das<br />
Teilfondsvermögen mindestens zu 70% in Aktien<br />
von Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsschwerpunkt<br />
in Schwellenländern (Emerging Markets-<br />
Ländern), darunter vor allem in<br />
Brasilien,<br />
Russland,<br />
Indien und<br />
China angelegt.<br />
Unternehmen mit Sitz in Hongkong gelten als<br />
chinesische Unternehmen. Das Teilfondsvermögen<br />
kann bis zu 30% in Aktien von Unternehmen<br />
anderer Länder angelegt werden.<br />
Unternehmen mit Sitz in einem Schwellenland<br />
sind Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit<br />
überwiegend in einem solchen Land ausüben,<br />
sowie Unternehmen, die überwiegend Beteiligungen<br />
an Unternehmen mit Sitz in einem<br />
Schwellenland halten. Ein Geschäftsschwerpunkt<br />
in Schwellenländern besteht, wenn ein Unternehmen<br />
einen bedeutenden Teil der Gewinne oder<br />
Umsatzerlöse dort erwirtschaftet.<br />
Als Schwellenländer werden alle diejenigen Länder<br />
angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage<br />
vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank,<br />
der International Finance Corporation (IFC)<br />
oder einer der großen international tätigen <strong>Invest</strong>mentbanken<br />
als nicht entwickelte Industrieländer<br />
betrachtet werden.<br />
Zurzeit liegen die Schwellenländer mit den für<br />
den Teilfonds bedeutendsten Aktienmärkten v.a.<br />
in Asien, Osteuropa und Südamerika; dazu gehören<br />
– v.a. jedoch nicht abschließend – Argentinien,<br />
Brasilien, Chile, China, Indien, Indonesien,<br />
Israel, Korea, Malaysia, Mexiko, Polen, Russland,<br />
Südafrika, Taiwan, Thailand, Türkei und Ungarn.<br />
Soweit in Länder investiert wird, die noch keinen<br />
geregelten Markt besitzen, gelten diese Wertpapiere<br />
als nicht-notierte Finanzinstrumente.<br />
Die Auswahl der Aktienwerte soll folgende<br />
Aspekte berücksichtigen:<br />
– starke Marktstellung des Ausstellers in dem<br />
jeweiligen Tätigkeitsbereich<br />
– für die Gegebenheiten günstige<br />
Bilanzrelationen<br />
– überdurchschnittliche Qualität des Unternehmensmanagements<br />
mit Ausrichtung auf die<br />
Erwirtschaftung langfristig guter Erträge<br />
– strategische Ausrichtung des Unternehmens<br />
– aktionärsorientierte Informationspolitik<br />
62<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC A0DP7P LU0210301635<br />
LD A0DP7Q LU0210302013<br />
NC A0DP7R LU0210302286<br />
FC A0DP7S LU0210302369<br />
A2 <strong>DWS</strong>0A2 LU0273227784<br />
E2 <strong>DWS</strong>0A3 LU0273227354<br />
R2 <strong>DWS</strong>0S6 LU0363468330<br />
DS1 <strong>DWS</strong>0VZ LU0399358059<br />
Z2 <strong>DWS</strong>08A LU0616870175<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Die Anteilklasse R2 wird nur in Form von Namensanteilen<br />
angeboten.<br />
Auflegungsdatum LC, LD, NC und FC: 29.3.2005<br />
A2 und E2: 20.11.2006<br />
DS1: 19.1.2009<br />
R2 und Z2: Das Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend aktualisiert.<br />
Erstzeichnungsdatum LC, LD, NC und FC: 21.3.2005<br />
A2, E2, R2, DS1 und Z2: Auflegungsdatum<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
R2: 1.000,– RUB<br />
DS1: 100,– GBP<br />
Z2: 100,– PLN<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, A2, DS1, R2 und Z2: bis zu 5% vom<br />
(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />
NC: bis zu 3% vom Brutto-<br />
anlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2, E2, R2 und Z2: Thesaurierung<br />
LD und DS1: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2, DS1, R2 und Z2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC, A2, E2, DS1, R2 und Z2: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2, E2, DS1, R2 und Z2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.
Dementsprechend erwirbt die Gesellschaft Aktien<br />
solcher Unternehmen, bei denen sie erwartet,<br />
dass die Ertrags- und/oder Kursperspektiven relativ<br />
zum Marktdurchschnitt vorteilhaft sind.<br />
Der Fonds kann mehr als 10% des Teilfondsvermögens<br />
in Wertpapiere investieren, die an der<br />
Russian Trading System Stock Exchange (RTS)<br />
bzw. an der Moscow Interbank Currency Exchange<br />
(MICEX) notiert sind.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />
der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen gemäß Absatz A Buchstabe e) gilt für<br />
diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />
Aufgrund einer möglichen Registrierung in<br />
Korea gilt für den Teilfonds zudem die folgende<br />
Anlagegrenze:<br />
Mehr als 60% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
müssen in Vermögenswerten angelegt werden,<br />
die nicht auf den Koreanischen Won lauten.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Besondere Risiken:<br />
Die Börsen und Märkte der Schwellenländer unterliegen<br />
deutlichen Schwankungen. Daher stehen<br />
den mit einer Anlage verbundenen Chancen<br />
erhebliche Risiken gegenüber. Politische<br />
Veränderungen, Begrenzungen des Währungsumtauschs,<br />
Börsenkontrolle, Steuern, Einschränkungen<br />
bezüglicher ausländischer Kapitalanlagen<br />
usw. können das Anlageergebnis ebenfalls<br />
beeinflussen.<br />
Ausführliche Hinweise zu Depot- und Registrierungsrisiken<br />
in Russland sind im Allgemeinen Teil<br />
des Verkaufsprospekts beschrieben.<br />
Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />
Orientierung für die voraussichtliche britische<br />
Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />
Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />
im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />
geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />
können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />
ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />
berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />
eine eigene Beratung einholen.<br />
Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />
um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />
für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />
Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />
der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />
von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />
Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />
Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />
oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />
zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />
Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag und<br />
nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon ausgenommen<br />
sind Anteilklassen, die von der britischen<br />
Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte Zeit, in<br />
der die Anteile vom jeweiligen Anleger gehalten<br />
werden, als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht<br />
erstattender Fonds“ anerkannt sind.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung 1)<br />
Klasse LC LU0210301635 16,1% -16,9% 56,2% 125,2%<br />
Klasse LD LU0210302013 16,1% -16,9% 56,1% 125,1%<br />
Klasse NC LU0210302286 15,3% -18,7% 50,4% 115,8%<br />
Klasse FC LU0210302369 16,9% -14,8% 62,7% 136,3%<br />
Klasse A2 2) LU0273227784 8,0% -22,0% – 31,7%<br />
Klasse E2 2) LU0273227354 9,6% -22,6% – 31,1%<br />
Klasse DS1 3) LU0399358059 12,1% – – 90,6%<br />
MSCI BRIC 19,6% -4,9% 91,6% 203,3%<br />
1) Klassen LC, LD, NC und FC am 29.3.2005/Klassen A2 und E2 am 20.11.2006/Klasse DS1 am 19.1.2009<br />
2) in USD<br />
3) in GBP<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />
britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />
Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />
2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />
enthalten sind.<br />
Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />
ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick<br />
auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />
können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />
in denen sich die Anteile<br />
im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />
als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />
Fonds“ eingestuft worden sein.<br />
Der Status der Anteilklasse DS1 als ausschüttender<br />
Fonds vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember<br />
2009 und als Bericht erstattender Fonds<br />
ab dem 1. Januar 2010 wurde bestätigt. Um die<br />
Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />
Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />
sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />
darüber zu erstatten, welche Erträge der Anteilklasse<br />
DS1 für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />
zuzurechnen sind. Insoweit der ausgewiesene<br />
Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />
Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />
als zusätzliche Ausschüttung an die Anleger angesehen<br />
und die Anleger werden entsprechend<br />
besteuert.<br />
Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />
Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />
Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />
als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />
anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />
steuerpflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />
ansässige Gesellschaft ausgeschüttet<br />
wurden (sowie etwaige einbehaltene Erträge, die<br />
gegenüber einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />
wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />
zu ihrer Verfügung angesehen und sind<br />
im Allgemeinen steuerbefreit.<br />
Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />
Bestimmungen zur Bekämpfung von<br />
Steuervermeidung, die unter bestimmten Umständen<br />
für britische Anleger in Offshore-Fonds<br />
gelten können. Es wird davon ausgegangen, dass<br />
Anleger normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />
unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich<br />
steuer pflichtigen Anleger, die (zusammen mit<br />
ihren verbundenen Personen) mehr als 10% der<br />
Anteile von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />
beraten lassen.<br />
Die Anteilklasse DS1 richtet sich an private Anleger.<br />
Die Anteile werden allgemein erhältlich<br />
sein und breit vermarktet werden und einem genügend<br />
großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe<br />
geeignete Weise zugänglich gemacht werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das ent sprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
BRIC Plus besteht zu jeweils einem Viertel aus<br />
Aktien brasilianischer, russischer, indischer und<br />
chinesischer Unternehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
63
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China Bonds<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
China Bonds gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China<br />
Bonds ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite für den Teilfonds. Das Teilfondsvermögen<br />
kann in verzinslichen Wertpapieren<br />
folgender Aussteller angelegt werden:<br />
– der chinesische Staat,<br />
– chinesische staatliche Behörden,<br />
– chinesische Kommunalverwaltungen,<br />
– Unternehmen, die ihren eingetragenen Sitz<br />
in China haben oder ihre Geschäftstätigkeit<br />
überwiegend in China ausüben.<br />
Vermögenswerte, die nicht auf Renminbi lauten,<br />
werden gegen Renminbi abgesichert. Das<br />
Teilfondsvermögen kann auch in auf Renminbi<br />
lautenden verzinslichen Schuldtiteln von Emittenten,<br />
welche die vorstehend genannten Kriterien<br />
nicht erfüllen, sowie in Bareinlagen in Renminbi<br />
angelegt werden. Auf Renminbi lautende Vermögenswerte<br />
dürfen nicht über den chinesischen<br />
Inlandsmarkt angelegt werden.<br />
Da die vom Teilfonds getätigten Anlagen und<br />
deren Erlös für den Teilfonds auf Renminbi<br />
lauten können, sollten die Fondsanleger sich<br />
darüber im Klaren sein, dass der Renminbi<br />
möglicherweise abgewertet werden könnte.<br />
Die oben genannten Wertpapiere können an<br />
asiatischen oder anderen ausländischen Börsen<br />
notiert sein oder an anderen geregelten Märkten,<br />
die ordnungsgemäß funktionieren, anerkannt<br />
und für die Öffentlichkeit zugänglich sind,<br />
gehandelt werden. Die Börsen und anderen<br />
geregelten Märkte müssen die Anforderungen<br />
gemäß Artikel 41 des Luxemburger Gesetzes<br />
vom 17. Dezember 2010 über Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen erfüllen.<br />
Unter extremen Marktbedingungen kann der<br />
Fondsmanager von der vorstehenden Anlagestrategie<br />
abweichen, um einen Liquiditätsengpass zu<br />
vermeiden. Bis zu 100% des Teilfondsvermögens<br />
können vorübergehend in verzinslichen Wertpapieren<br />
der USA sowie in japanischen und europäischen<br />
(EU-Mitgliedstaaten) Staatsanleihen angelegt<br />
werden. In diesem Fall liegt es im Ermessen<br />
des Fondsmanagers, ob und in welchem Umfang<br />
der Teilfonds das Währungsrisiko in Renminbi<br />
absichert.<br />
Der Teilfonds kann abweichend vom Grundsatz<br />
der Risikostreuung und im Einklang mit Artikel 45<br />
des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember<br />
2010 bis zu 100% seines Vermögens in verzinslichen<br />
Wertpapieren anlegen, die vom chinesischen<br />
Staat begeben oder garantiert werden.<br />
Ferner kann der Teilfonds ebenfalls bis zu 100%<br />
seines Vermögens in verzinslichen Wertpapieren<br />
anlegen, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union oder seinen Gebietskörperschaften,<br />
von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen<br />
Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters,<br />
denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten<br />
der Europäischen Union angehören, begeben<br />
oder garantiert werden. Die vom Teilfonds gehaltenen<br />
Wertpapiere müssen im Rahmen von mindestens<br />
sechs verschiedenen Emissionen bege-<br />
64<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>06G LU0616855457<br />
LD <strong>DWS</strong>06H LU0616855614<br />
NC <strong>DWS</strong>06J LU0616855887<br />
FC <strong>DWS</strong>06K LU0616856000<br />
A1 <strong>DWS</strong>06L LU0616856265<br />
A2 <strong>DWS</strong>06M LU0616856422<br />
E2 <strong>DWS</strong>06N LU0616856778<br />
S2 <strong>DWS</strong>08D LU0632820147<br />
LCH <strong>DWS</strong>08E LU0632805262<br />
FCH <strong>DWS</strong>08F LU0632808951<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung USD<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und A2, E2, LCH und FCH: 16.8.2011<br />
Auflegungsdatum LC, LD, NC, FC, A1 und S2: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC, FC, LCH und FCH: 100,– EUR<br />
A1, A2 und E2: 100,– USD<br />
S2: 10,– SGD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, A1, A2, S2 und LCH: bis zu 3% vom<br />
(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />
NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC, E2 und FCH: 0%<br />
Verwendung der Erträge LD und A1: Ausschüttung<br />
LC, NC, FC, A2, E2, S2, LCH und FCH: Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,4% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A1, A2, S2 und LCH: bis zu 1,1% p.a.<br />
FC, E2 und FCH: bis zu 0,6% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC, A1, A2, E2, S2, LCH und FCH: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A1, A2, E2, S2, LCH und FCH: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
ben worden sein, wobei Wertpapiere aus ein und<br />
derselben Emission 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
nicht überschreiten dürfen. Der Fondsmanager<br />
kann sich auf eigene Verantwortung und<br />
eigene Kosten die Expertise und die Empfehlungen<br />
von Harvest Global <strong>Invest</strong>ments Limited,<br />
Hong Kong, und Harvest Fund Management Co.,<br />
Ltd, Shanghai bezüglich verzinslicher Schuldtitel<br />
chinesischer Emittenten zunutze machen.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen<br />
Anlage grenzen wird die Anlagepolitik auch durch<br />
die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />
umgesetzt. Diese können unter<br />
anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />
Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />
derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />
vereinbarte OTC-Kontrakte auf jegliche Art
von Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps,<br />
Forward Starting Swaps, Inflation-Swaps, Total<br />
Return Swaps, Excess Return Swaps, Swaptions,<br />
Constant Maturity Swaps und Credit Default<br />
Swaps, beinhalten.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind, einschließlich<br />
der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />
Vermögenswerte.<br />
Besondere Risiken:<br />
Liquiditätsrisiko<br />
Der Teilfonds wird Teile seines Sondervermögens<br />
in auf RMB lautende, verzinsliche Schuldtitel<br />
anlegen, die über ausländische RMB-Märkte wie<br />
Hongkong und Singapur begeben oder vertrieben<br />
werden. Die Menge der auf RMB lautenden verzinslichen<br />
Schuldtitel, die über die ausländischen<br />
RMB-Märkte begeben oder vertrieben werden,<br />
ist derzeit begrenzt. Der Teilfonds kann daher<br />
gezwungen sein, unter bestimmten Marktbedingungen<br />
einen erheblichen Teil seiner Vermögenswerte<br />
in Bareinlagen in RMB anzulegen. Dies<br />
kann sich auf den Anteilwert (NAV) der Anteilklassen<br />
des Teilfonds auswirken.<br />
Handelskosten<br />
Aufgrund einer möglicherweise eingeschränkten<br />
Liquidität von verzinslichen Schuldtiteln in RMB,<br />
die über den ausländischen RMB-Markt begeben<br />
oder vertrieben werden, kann die Differenz<br />
(Spread) zwischen Geld- und Briefkurs im Vergleich<br />
zu anderen fest verzinslichen Wertpapieren<br />
größer sein.<br />
Kreditrisiko<br />
Ein Teil der verzinslichen Schuldtitel in RMB, in<br />
die der Teilfonds investiert, könnten kein Rating<br />
haben. Verzinsliche Schuldtitel ohne Rating sind<br />
im Allgemeinen abhängiger vom Kreditrisiko ihrer<br />
Emittenten. Zahlungsausfälle bei verzinslichen<br />
Schuldtiteln in RMB wirken sich auf den Wert<br />
(NAV) der jeweiligen Anteilklassen des Teilfonds<br />
aus. Darüber hinaus kann der Teilfonds Schwierigkeiten<br />
oder Verzögerungen hinzunehmen<br />
haben, wenn er seine Rechte gegenüber chinesischen<br />
Emittenten von verzinslichen Schuldtiteln<br />
durchsetzen muss. Das liegt daran, dass<br />
solche Emittenten ihren Firmensitz außerhalb<br />
des Rechtsraums haben könnten, in dem der Teilfonds<br />
zugelassen oder registriert ist, und somit<br />
fremdes Recht zur Anwendung kommt.<br />
Wechselkursrisiko<br />
Die Anleger sind dem Wechselkursrisiko des<br />
Renminbi gegenüber der Währung der jeweiligen<br />
Anteilklasse, z. B. dem US-Dollar, ausgesetzt. Es<br />
gibt keine Garantie dafür, dass der Renminbi<br />
gegenüber dem US-Dollar nicht abgewertet wird.<br />
Der Renminbi ist keine frei konvertierbare Währung<br />
und unterliegt der politischen Wechselkurssteuerung<br />
und den Beschränkungen bei der<br />
Kapitalrückführung, die von der chinesischen<br />
Regierung auferlegt werden. Da der Teilfonds<br />
seine Anlagen nicht über den inländischen RMB-<br />
Markt tätigt, ist er nicht direkt von den Bestimmungen<br />
der Wechselkurssteuerung und ihrer<br />
möglichen Veränderung betroffen. Dennoch kann<br />
der ausländische RMB-Markt indirekt von diesen<br />
Bestimmungen betroffen werden, was dann auch<br />
eine Auswirkung auf das Sondervermögen des<br />
Teilfonds haben würde.<br />
Marktrisiko in China<br />
Anlagen in China unterliegen rechtlichen, regulatorischen,<br />
geldmarktpolitischen und wirtschaftlichen<br />
Risiken. Das Land wird im Einparteiensystem<br />
von der Kommunistischen Partei beherrscht.<br />
Anlagen in China sind mit einer schärferen<br />
Wirtschaftskontrolle, politischen und rechtlichen<br />
Un sicherheiten verbunden, sowie mit fluktuierenden<br />
oder auch blockierten Währungen, dem<br />
Risiko, dass die chinesische Regierung beschließt,<br />
ihre Unterstützung der 1978 eingeführten wirtschaftlichen<br />
Reformprogramme aufzugeben und<br />
möglicherweise zur vollständig zentralisierten<br />
Planwirtschaft zurückkehrt, die vorher bestand,<br />
und mit dem Risiko einer konfiszierenden<br />
Besteuerung, einer Nationalisierung oder Enteignung<br />
von Vermögenswerten. Die chinesische<br />
Regierung übt eine erhebliche Kontrolle über das<br />
chinesische Wirtschaftswachstum aus, die sich in<br />
der Zuweisung von Ressourcen, der Steuerung<br />
der Zahlungsflüsse bei Obligationen in ausländischen<br />
Währungen, der Festlegung der Geldpolitik<br />
und der bevorzugten Behandlung bestimmter<br />
Branchen oder Unternehmen niederschlägt.<br />
Die Bereitschaft und Fähigkeit der chinesischen<br />
Regierung, die Wirtschaft in China und Hongkong<br />
zu unterstützen, ist ungewiss. Die wachsende<br />
Vernetzung der Weltwirtschaft und der Finanzmärkte<br />
hat die Möglichkeit vergrößert, dass die<br />
Bedingungen in einem Land oder in einer Region<br />
sich auf Emittenten von Wertpapieren in einem<br />
anderen Land oder in einer anderen Region negativ<br />
auswirken. Insbesondere kann die Aufnahme<br />
oder Fortsetzung einer protektionistischen Handelspolitik<br />
zu einem Rückgang der Nachfrage<br />
für chinesische Produkte und einem geringeren<br />
Zufluss privaten Kapitals in diese Wirtschaften<br />
führen. Die staatliche Aufsicht und Regulierung<br />
der chinesischen Wertpapierbörsen, Geldmärkte,<br />
Handelssysteme und Broker könnte weniger<br />
stringent als in den Industriestaaten sein.<br />
Die Unternehmen in China könnten nicht denselben<br />
Standards und Praktiken unterliegen, die<br />
in den Industriestaaten für Offenlegung, Buchführung,<br />
Wirtschaftsprüfung und Finanzberichterstattung<br />
gelten. Daher könnten weniger<br />
Informationen über chinesische Unternehmen<br />
öffentlich verfügbar sein als über andere Unternehmen.<br />
Politische, soziale oder wirtschaftliche<br />
Umbrüche in der Region mit Konflikten und<br />
Währungsabwertungen, können sich, selbst<br />
wenn dies in Ländern geschieht, in denen der<br />
Fonds gar nicht investiert ist, negativ auf die<br />
Wertpapierbewertungen in anderen Ländern der<br />
Region und damit auch auf die Fondsbestände<br />
auswirken.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt –<br />
Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential des<br />
Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien Vergleichsvermögens<br />
gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teil-<br />
fonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China Bonds besteht aus<br />
chinesischen Staats- und Unternehmensanleihen<br />
mit unterschiedlichen Laufzeiten.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
65
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China Consumption<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
China Consumption gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China<br />
Consumption ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations- und Genussscheinen,<br />
Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />
auf Aktien, die von in- und ausländischen Emittenten<br />
mit Sitz in China (einschließlich Hongkong)<br />
oder von Emittenten mit Sitz außerhalb Chinas,<br />
aber mit Geschäftsschwerpunkt in China begeben<br />
worden sind, angelegt. Die von diesen Emittenten<br />
begebenen Wertpapiere können an chinesischen<br />
oder anderen ausländischen Börsen notiert sein<br />
oder an einem anderen geregelten Markt, der für<br />
das Publikum offen und dessen Funktionsweise<br />
ordnungsgemäß ist, in einem Staat der Organisation<br />
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />
Entwicklung (OECD) gehandelt werden.<br />
Der Anlagefokus liegt auf dem chinesischen<br />
Konsumgütersektor.<br />
Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />
kann auch durch Global Depository<br />
Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />
Märkten notiert sind, durch von internationalen<br />
Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />
American Depository Receipts (ADR) oder durch<br />
Participatory Notes (P-Notes) erfolgen.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in Aktien,<br />
Aktienzertifikaten, Partizipations- und Genussscheinen,<br />
Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />
auf Aktien von Emittenten, die die vorstehenden<br />
Anforderungen nicht erfüllen, angelegt werden.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />
Bankguthaben investiert werden.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j)<br />
genannten Vermögenswerte.<br />
Besondere Risiken:<br />
Durch seine Spezialisierung auf in China tätige<br />
Unternehmen weist der Teilfonds erhöhte Chancen<br />
auf, denen jedoch entsprechende Risiken<br />
gegenüberstehen. Die chinesischen Börsen und<br />
Märkte unterliegen zum Teil deutlichen Schwankungen.<br />
Der Teilfonds eignet sich für den risikoorientierten<br />
Anleger, der mit den Chancen und<br />
Risiken volatiler Anlagen vertraut ist. Für diesen<br />
Teilfonds wird ein mittel- bis langfristiger Anlagehorizont<br />
empfohlen. Der Anleger sollte in der<br />
Lage sein, eventuell hohe Verluste hinzunehmen.<br />
Der Teilfonds verfolgt eine chancenorientierte<br />
Anlagepolitik und eignet sich insbesondere<br />
als Beimischung in einem stark diversifizierten<br />
Anlageportfolio.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
66<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>06A LU0616853916<br />
LD <strong>DWS</strong>06B LU0616854138<br />
NC <strong>DWS</strong>06C LU0616854484<br />
FC <strong>DWS</strong>06D LU0616854641<br />
A2 <strong>DWS</strong>06E LU0616854997<br />
E2 <strong>DWS</strong>06F LU0616855291<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, NC, FC, A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein Börsenhandelstag<br />
in Hongkong ist<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge LD: Ausschüttung<br />
LC, NC, FC, A2 und E2: Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** NC: bis zu 2% p.a.<br />
FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, A2 und E2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> China Consumption besteht aus Aktien<br />
chinesischer Unternehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die Harvest<br />
Global <strong>Invest</strong>ments Limited, Hongkong. Harvest<br />
Fund Management Co., Ltd, Schanghai, China, ist<br />
auf eigene Verantwortung und Kosten des Fondsmanagers<br />
dessen Anlageberater.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Chinese Equities<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Chinese Equities gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Chinese<br />
Equities ist es, an den Chancen des Schwellenlands<br />
China (einschließlich Hongkong) zu partizipieren<br />
und eine möglichst hohe Rendite zu<br />
erwirtschaften.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations-<br />
und Genussscheinen sowie Optionsscheinen auf<br />
Aktien, die von Emittenten mit Sitz in China oder<br />
von Emittenten mit Sitz außerhalb Chinas, aber mit<br />
Geschäftsschwerpunkt in China begeben worden<br />
sind, angelegt. Die von diesen Emittenten begebenen<br />
Wertpapiere können an chinesischen oder<br />
anderen ausländischen Börsen notiert sein oder<br />
an anderen geregelten Märkten, die anerkannt, für<br />
das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß<br />
sind, in einem Staat der Organisation<br />
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />
(OECD) gehandelt werden.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Wandel- und Optionsanleihen,<br />
deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten,<br />
Partizipations- und Genussscheinen sowie Optionsscheinen<br />
auf Wertpapiere in- und ausländischer<br />
Aussteller, die die Anforderungen des<br />
vorstehenden Absatzes nicht erfüllen, sowie in<br />
allen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />
der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen gemäß Artikel 2 A. Buchstabe e) gilt für<br />
diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />
Besondere Risiken:<br />
Durch seine Spezialisierung auf in China tätige Unternehmen<br />
weist der Teilfonds erhöhte Chancen<br />
auf, denen jedoch entsprechende Risiken gegenüberstehen.<br />
Die chinesischen Börsen und Märkte<br />
unterliegen zum Teil deutlichen Schwankungen.<br />
Der Teilfonds eignet sich für den risikoorientierten<br />
Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut ist. Für diesen Teilfonds wird ein<br />
mittel- bis langfristiger Anlagehorizont empfohlen.<br />
Der Anleger sollte in der Lage sein, eventuell hohe<br />
Verluste hinzunehmen. Der Teilfonds verfolgt eine<br />
chancenorientierte Anlagepolitik und eignet sich<br />
insbesondere als Beimischung in einem stark diversifizierten<br />
Anlageportfolio.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0BJ LU0273157635<br />
NC <strong>DWS</strong>0BK LU0273145622<br />
FC <strong>DWS</strong>0BM LU0273146190<br />
A2 <strong>DWS</strong>0BN LU0273164177<br />
E2 <strong>DWS</strong>0BP LU0273176932<br />
DS1 <strong>DWS</strong>0RD LU0333022746<br />
R2 <strong>DWS</strong>0S8 LU0363468504<br />
Z2 <strong>DWS</strong>077 LU0616869599<br />
FD <strong>DWS</strong>078 LU0616869755<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Die Anteilklasse R2 wird nur in Form von Namensanteilen<br />
angeboten.<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, A2 und E2: 15.12.2006<br />
Auflegungsdatum DS1: 21.12.2007<br />
FD: 16.8.2011<br />
R2 und Z2: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und FD: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
DS1: 100,– GBP<br />
R2: 1.000,– RUB<br />
Z2 100,– PLN<br />
Anteilwertberechnung An jedem Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein<br />
Börsenhandelstag in Hongkong ist.<br />
Ausgabeaufschlag LC, DS1, A2, R2 und Z2: bis zu 5% vom<br />
(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />
NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC, FD und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2, E2, R2 und Z2: Thesaurierung<br />
DS1 und FD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
A2, DS1 und R2: bis zu 1,7% p.a.<br />
LC: bis zu 1,5% p.a. zzgl. erfolgs-<br />
bezogener Vergütung****<br />
Z2 bis zu 1,5% p.a.<br />
FC: bis zu 0,75% p.a. zzgl. erfolgs-<br />
bezogener Vergütung****<br />
E2: bis zu 0,85% p.a.<br />
FD: bis zu 0,75% p.a. zzgl. erfolgs-<br />
bezogener Vergütung****<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft FC, FD, LC, A2, E2, DS1, R2 und Z2: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement LC, NC, FC, FD, A2, E2, DS1, R2 und Z2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, FD und LC pro Anteilklasse<br />
eine erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von 25% des Betrags, um den die Wertentwicklung der jeweiligen<br />
Anteilklasse den MSCI China 10/40 Index übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und<br />
jährlich abgerechnet. Bezogen auf die Anteilklassen A2, E2, DS1, R2 und Z2 erhält die Verwaltungsgesellschaft<br />
keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />
67
Einsatz von Derivaten enthält. Das ent sprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Chinese Equities besteht aus Aktien chinesischer<br />
Unternehmen.<br />
Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />
Orientierung für die voraussichtliche britische<br />
Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />
Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />
im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />
geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />
können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />
ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />
berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />
eine eigene Beratung einholen.<br />
Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />
um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />
für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />
Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />
der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />
von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />
Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />
Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />
oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />
zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />
Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag<br />
und nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon<br />
ausgenommen sind Anteilklassen, die von der<br />
britischen Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte<br />
Zeit, in der die Anteile vom jeweiligen<br />
Anleger gehalten werden, als „ausschüttender<br />
Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds“ anerkannt<br />
sind.<br />
Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />
britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />
Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />
2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />
enthalten sind.<br />
Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />
ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick<br />
auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />
können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />
in denen sich die Anteile<br />
im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />
als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />
Fonds“ eingestuft worden sein.<br />
Der Status der Anteilklasse DS1 als ausschüttender<br />
Fonds vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember<br />
2009 und als Bericht erstattender Fonds<br />
ab dem 1. Januar 2010 wurde bestätigt. Um die<br />
Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />
Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />
sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />
darüber zu erstatten, welche Erträge der Anteilklasse<br />
DS1 für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />
zuzurechnen sind. Insoweit der ausgewiesene<br />
Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />
Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />
als zusätzliche Ausschüttung an die Anleger angesehen<br />
und die Anleger werden entsprechend<br />
besteuert.<br />
Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />
Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />
Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />
als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />
anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />
steuerpflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />
ansässige Gesellschaft ausgeschüttet<br />
wurden (sowie etwaige einbehaltene Erträge, die<br />
68<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0273157635 9,6% -3,2% 63,1%<br />
Klasse NC LU0273145622 8,8% -5,3% 58,4%<br />
Klasse FC LU0273146190 10,4% -0,8% 68,8%<br />
Klasse A22) LU0273164177 1,3% -11,4% 66,6%<br />
Klasse E22) LU0273176932 2,8% -9,1% 72,5%<br />
Klasse DS13) LU0333022746 4,1% 11,3% 12,3%<br />
MSCI China 10/40 (Euro) 14,2% -4,6% 53,2%<br />
1) Klassen LC, NC, FC, A2 und E2 am 15.12.2006/Klasse DS1 am 21.12.2007<br />
2) in USD<br />
3) in GBP<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
gegenüber einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />
wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />
zu ihrer Verfügung angesehen und sind<br />
im Allgemeinen steuerbefreit.<br />
Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />
Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />
die unter bestimmten Umständen für<br />
britische Anleger in Offshore-Fonds gelten können.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass Anleger normalerweise<br />
nicht diesen Bestimmungen unterliegen.<br />
Alle im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen<br />
Anleger, die (zusammen mit ihren verbundenen<br />
Personen) mehr als 10% der Anteile von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
halten, sollten sich speziell beraten lassen.<br />
Die Anteilklasse DS1 richtet sich an private Anleger.<br />
Die Anteile werden allgemein erhältlich<br />
sein und breit vermarktet werden und einem genügend<br />
großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe<br />
geeignete Weise zugänglich gemacht werden.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die Harvest<br />
Global <strong>Invest</strong>ments Limited, Hongkong. Harvest<br />
Fund Management Co., Ltd, Schanghai, China, ist<br />
auf eigene Verantwortung und Kosten des Fondsmanagers<br />
dessen Anlageberater.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Clean Tech<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Clean Tech gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Clean Tech<br />
ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />
werden angelegt in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />
Partizipations und Genussscheinen, Wandelanleihen<br />
und Optionsscheinen auf Aktien in und<br />
ausländischer Aussteller, die vorwiegend in Geschäftsbereichen<br />
tätig sind, die sich dazu eignen,<br />
den Klimawandel und dessen Auswirkungen zu<br />
begrenzen oder zu mildern, insbesondere im<br />
Sektor saubere Technologien, und mit den von<br />
ihnen angebotenen Produkten, Dienstleistungen<br />
und Lösungen zu einer Verringerung der Emissionen,<br />
einer effizienten Energieübertragung und<br />
einer Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.<br />
Hierzu gehören Unternehmen im Bereich<br />
saubere Technologien und Unternehmen, die in<br />
Geschäftsfeldern mit Bezug zur Energieeffizienz<br />
tätig sind, wie:<br />
– Energieerzeugung, z. B. erneuerbare und<br />
alternative Energien wie Solarenergie, Windenergie,<br />
Brennstoffzellen, Mikroturbinen,<br />
saubere Kohle, Wasser und Wellenkraft,<br />
Geothermie und Bioenergie<br />
– Energietransport, z. B. Technologien für die<br />
Übertragung und Verteilung von Energie, intelligente<br />
Stromnetze, Energiespeicher oder<br />
neue Werkstoffe<br />
– Energieverbrauch, z. B. Technologien für sparsame<br />
Beleuchtung, saubere Fahrzeugtechnologien<br />
oder umweltfreundliche Gebäude<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können<br />
angelegt werden in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />
Partizipations und Genussscheinen, Wandelanleihen<br />
und Optionsscheinen auf Aktien, die die<br />
Anforderungen des vorstehenden Absatzes nicht<br />
erfüllen.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />
Bankguthaben investiert werden.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />
Vermögenswerte.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich des<br />
Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick auf die<br />
derzeit geltenden Anlagerestriktionen in einzelnen<br />
Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto<br />
Teilfondsvermögens darf in Derivate angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0EG LU0298649426<br />
NC <strong>DWS</strong>0EH LU0298650788<br />
FC <strong>DWS</strong>0EJ LU0298651596<br />
A2 <strong>DWS</strong>0EK LU0298696344<br />
DS1 <strong>DWS</strong>0RA LU0329762479<br />
K2 <strong>DWS</strong>0RB LU0329762719<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- LC, NC, FC und A2: 14.5.2007<br />
DS1: 21.12.2007<br />
K2: 30.4.2008<br />
Erstzeichnungsdatum LC, NC, FC, A2 und DS1: Auflegungsdatum<br />
K2: 7.4.2008<br />
Anfänglicher Anteilwert NC, FC und LC: 100,– EUR<br />
A2: 100,– USD<br />
K2: 10,– USD<br />
DS1: 100,– GBP<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, A2, K2 und DS1: bis zu 5% vom Brutto<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />
NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, LC, FC, A2 und K2: Thesaurierung<br />
DS1: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC, A2, DS1 und K2: bis zu 1,5% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** NC: bis zu 2% p.a.<br />
FC: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, FC, A2, DS1 und K2: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d‘abonnement NC, FC, LC, A2, DS1 und K2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahmeregelung Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
69
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />
der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen gemäß Absatz A Buchstabe e) gilt für<br />
diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />
Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />
Orientierung für die voraussichtliche britische<br />
Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />
Anlegern. Anleger sollten sich darüber im<br />
Klaren sein, dass das Steuerrecht und die geltende<br />
Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern können.<br />
Potenzielle Anleger müssen daher ihre spezifische<br />
Position zum Zeitpunkt der Anlage berücksichtigen<br />
und sollten gegebenenfalls eine eigene<br />
Beratung einholen.<br />
Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />
um „OffshoreFonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />
für OffshoreFonds. Gemäß diesen<br />
Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />
der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />
von Anteilen an einem OffshoreFonds, die von<br />
Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />
Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />
oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />
zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />
Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag und<br />
nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon ausgenommen<br />
sind Anteilklassen, die von der britischen<br />
Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte Zeit, in<br />
der die Anteile vom jeweiligen Anleger gehalten<br />
werden, als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht<br />
erstattender Fonds“ anerkannt sind.<br />
Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />
britischen Bestimmungen für OffshoreFonds in<br />
Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />
2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />
enthalten sind.<br />
Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />
ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick auf<br />
die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />
können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />
in denen sich die Anteile im Besitz des<br />
britischen Steuerzahlers befanden, als „ausschüttender<br />
Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds“<br />
eingestuft worden sein.<br />
Der Status der Anteilklasse DS1 als ausschüttender<br />
Fonds vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009<br />
und als Bericht erstattender Fonds ab dem 1. Januar<br />
2010 (jeweils unter dem früheren Namen des<br />
Teilfonds „<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Climate Change“) wurde<br />
bestätigt. Um die Anforderungen des Status als<br />
Bericht erstattender Fonds zu erfüllen, wird es<br />
notwendig sein, sowohl den Anlegern als auch<br />
der HMRC Bericht darüber zu erstatten, welche<br />
Erträge der Anteilklasse DS1 für den jeweiligen<br />
Abrechnungszeitraum zuzurechnen sind. Insoweit<br />
der ausgewiesene Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />
Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />
als zusätzliche Ausschüttung an die<br />
Anleger angesehen und die Anleger werden entsprechend<br />
besteuert.<br />
Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />
Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />
Personen ausgeschüttet werden, gelten als<br />
Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />
anhaftet) und sind im Allgemeinen steuer<br />
70<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN seit 21.12.2010 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung 1)<br />
Klasse LC LU0298649426 0,6% 0,8% 37,9% 37,7%<br />
Klasse NC LU0298650788 0,6% 0,1% 39,3% 39,3%<br />
Klasse FC LU0298651596 0,6% 1,7% 36,3% 35,6%<br />
Klasse A2 2) LU0298696344 0,7% 5,9% 44,4% 39,6%<br />
Klasse DS1 3) LU0329762479 1,0% 3,2% 28,1% 27,6%<br />
Klasse K2 2) LU0329762719 0,8% 6,1% – 38,9%<br />
WilderHill New Energy<br />
Global Innovation (eingeführt<br />
am 21.12.2010) 1,3% – – –<br />
1) Klassen LC, NC, FC und A2 am 14.5.2007/Klasse DS1 am 21.12.2007/Klasse K2 am 30.4.2009<br />
2) in USD<br />
3) in GBP<br />
Wertentwicklung nach BVIMethode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
pflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />
ansässige Gesellschaft ausgeschüttet wurden (sowie<br />
etwaige einbehaltene Erträge, die gegenüber<br />
einer solchen Gesellschaft ausgewiesen wurden),<br />
werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte zu ihrer<br />
Verfügung angesehen und sind im Allgemeinen<br />
steuerbefreit.<br />
Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />
Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />
die unter bestimmten Umständen für<br />
britische Anleger in OffshoreFonds gelten können.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass Anleger normalerweise<br />
nicht diesen Bestimmungen unterliegen.<br />
Alle im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen<br />
Anleger, die (zusammen mit ihren verbundenen<br />
Personen) mehr als 10% der Anteile von <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell beraten lassen.<br />
Die Anteilklasse DS1 richtet sich an private Anleger.<br />
Die Anteile werden allgemein erhältlich sein<br />
und breit vermarktet werden und einem genügend<br />
großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe geeignete<br />
Weise zugänglich gemacht werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das ent sprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Clean Tech besteht aus Aktien globaler Unternehmen<br />
in den Bereichen der sauberen Energie bzw.<br />
Energieeffizienz.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Commodity Optimizer<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Commodity Optimizer gelten in Ergänzung zu den<br />
im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Commodity<br />
Optimizer ist das Erreichen eines langfristigen<br />
Kapitalzuwachses, der direkt und indirekt von den<br />
Rohstoffmärkten abhängig ist.<br />
Zu diesem Zweck kann der Teilfonds insbesondere<br />
derivative Finanzinstrumente, deren Basiswerte<br />
Commodity-Indizes bilden, Aktien, verzinsliche<br />
Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Wandel- und Optionsanleihen, Indexzertifikate,<br />
Partizipations- und Genussscheine sowie Optionsscheine<br />
auf Aktien erwerben. Aktien bilden<br />
nicht den Hauptschwerpunkt der Anlagestrategie.<br />
Dabei wird das Teilfondsvermögen mindestens zu<br />
70% in die nachstehend genannten Wertpapiere<br />
und Derivate angelegt:<br />
a) Derivate und Zertifikate, deren Basisinstru-<br />
mente Commodity-Indizes und -Sub-Indizes<br />
sind.<br />
aa) zulässige Indizes gemäß der Definition in<br />
Artikel 9 der Verordnung des Großherzogtums<br />
vom 8. Februar 2008.<br />
bb) Indizes, die aus nicht zulässigen Vermö-<br />
genswerten („nicht zulässige Vermögenswerte“)<br />
bestehen und die Streuungsvorschriften<br />
gemäß Artikel 9 Absatz 1<br />
Buchstabe a) der Verordnung des Großherzogtums<br />
vom 8. Februar 2008 nicht erfüllen<br />
(d. h. Sub-Indizes, die aus nicht zulässigen<br />
Vermögenswerten bestehen). In diesem<br />
Fall gelten folgende Anforderungen:<br />
Der Index muss die Anforderungen gemäß<br />
Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b)<br />
(Benchmark) sowie c) (Veröffentlichung)<br />
der Verordnung des Großherzogtums vom<br />
8. Februar 2008 erfüllen. Zudem ist die<br />
5/10/40%-Grenze bezüglich des korrespondierenden<br />
Marktwerts der Vermögenswerte,<br />
auf die sich diese Indizes beziehen<br />
(z. B. Total-Return-Swaps, nicht deltakonstante<br />
Zertifikate), auf Portfolioebene einzuhalten.<br />
Die Bestandteile dieser Indizes<br />
brauchen nicht geprüft zu werden.<br />
b) liquide Mittel, die die Verpflichtungen aus An-<br />
lagen im Einklang mit vorstehendem Punkt a<br />
decken.<br />
Neben allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
gemäß Artikel 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil (einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe<br />
j) genannten Vermögenswerte) können bis zu<br />
30% des Teilfondsvermögens in folgenden Wertpapieren<br />
oder Derivaten angelegt werden: auf eine<br />
frei konvertierbare Währung lautende Aktien, Partizipations-<br />
und Genussscheine, Wandelanleihen,<br />
Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen,<br />
Optionsscheine auf Aktien internationaler<br />
Emittenten sowie Derivate auf Anlagen, die nicht<br />
von Rohstoffunternehmen emittiert wurden und<br />
nicht an Rohstoffindizes gebunden sind.<br />
Der Teilfonds darf hinsichtlich der Übertragung<br />
von physischen Rohstoffen keinerlei Verpflichtungen<br />
eingehen.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0VB LU0399355469<br />
NC <strong>DWS</strong>0VC LU0399355626<br />
FC <strong>DWS</strong>0VD LU0399355899<br />
A2 <strong>DWS</strong>0VE LU0399355972<br />
E2 <strong>DWS</strong>0VF LU0399356194<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC und FC: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) LC: bis zu 4% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag***<br />
Verwendung der Erträge<br />
FC und E2: 0%<br />
NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,6% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**** erfolgsbezogener Vergütung*****<br />
Expense Cap<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
LC: bis zu 1,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung*****<br />
A2: bis zu 1,3% p.a.<br />
FC: bis zu 0,65% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung*****<br />
E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft<br />
(vom Teilfonds zu tragen)****<br />
LC, FC, A2 und E2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, FC, NC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 4% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 4,17% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
**** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
***** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, NC und FC aus dem Teilfondsvermögen<br />
pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die höchstens 25% des Betrags entspricht,<br />
um den die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des DJ AIG Commodity Index Total Return Euro<br />
übertrifft. Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich<br />
abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene<br />
Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines<br />
Geschäftshalbjahres unter der vorgenannten Zielrendite, so wird eine in diesem Halbjahr bisher zurückgestellte<br />
erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahres<br />
bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine negative Performance<br />
muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Bezogen auf die Anteilklassen<br />
A2 und E2 erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
71
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen<br />
Anlage grenzen wird die Anlagepolitik hauptsächlich<br />
durch die Verwendung geeigneter derivativer<br />
Finanzinstrumente umgesetzt. Diese können unter<br />
anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />
Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />
derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />
vereinbarte SwapKontrakte auf jegliche<br />
Art von Finanzinstrumenten, einschließlich Credit<br />
Default Swaps, beinhalten.<br />
Es werden Zertifikate und Derivate auf Anlagen<br />
erworben, denen Aktien, Renten oder<br />
CommodityIndizes und CommodityTeilindizes<br />
zugrunde liegen, sofern es sich hierbei um Wertpapiere<br />
im Sinne von Artikel 2 der Verordnung<br />
des Großherzogtums vom 8. Februar 2008 handelt.<br />
Insbesondere können auch Derivate wie<br />
SwapKontrakte, Futures und Zertifikate erworben<br />
werden, sofern der Teilfonds hinsichtlich der<br />
Zertifikate und Derivate auf CommodityIndizes<br />
ausschließlich in börsennotierten Zertifikaten<br />
anlegt, welche von erstklassigen, auf diese Geschäfte<br />
spezialisierten Finanzinstituten ausgegeben<br />
werden, wobei eine ausreichende Liquidität<br />
bestehen muss.<br />
Bei der Bepreisung dieser Instrumente muss<br />
der Teilfonds eine ordnungsgemäße und überprüfbare<br />
Bewertung einholen. Diese basiert im<br />
Allgemeinen auf dem aktuellsten verfügbaren<br />
Marktkurs. Reflektiert dieser Kurs den tatsächlichen<br />
Marktwert nicht ausreichend, sind der Bewertung<br />
die Preise zugrunde zu legen, die der<br />
Teilfonds von unabhängigen Bewertungsstellen<br />
oder Market Makern erhält. Außerdem müssen<br />
die Kontrahenten des Teilfonds für ausreichende<br />
Liquidität der jeweiligen Instrumente sorgen.<br />
Die jeweiligen Indizes müssen anerkannt und<br />
aus reichend diversifiziert sein. Insbesondere<br />
kann der Teilfonds EquitySwaps und Indexswaps,<br />
die mit einem Kontrahenten zu marktüblichen<br />
Bedingungen ausgehandelt wurden,<br />
eingehen. Bei einem EquitySwap einigen sich<br />
der Teilfonds und die jeweilige Gegenpartei auf<br />
den teilweisen oder vollständigen Austausch<br />
von Zahlungen, die von der Kursentwicklung<br />
von Aktien oder Aktienindizes abhängig sind.<br />
Im Rahmen eines Indexswap vereinbaren der<br />
Teilfonds und die jeweilige Gegenpartei aus<br />
wirtschaftlicher Sicht den teilweisen oder vollständigen<br />
Austausch der Preisentwicklung oder<br />
der Rendite von fest und variabel verzinslichen<br />
Wertpapieren, Wandelanleihen und/oder Partizipationsscheinen<br />
gegen den Ertrag des Index.<br />
Das gegenüber einem Kontrahenten eingegangene<br />
Risiko durch Credit Default Swaps und andere<br />
Derivate, einschließlich EquitySwaps und<br />
Indexswaps, unterliegt den Vorschriften über<br />
Risikobegrenzung und streuung. Darüber hinaus<br />
sorgt das Teilfondsmanagement für eine angemessene<br />
Risikodiversifizierung hinsichtlich der<br />
Rohstoffsektoren. Der Teilfonds ist jederzeit in<br />
mindestens fünf verschiedenen Rohstoffen oder<br />
Rohstoffsektoren investiert.<br />
Das Erreichen des Anlageziels kann nicht zugesichert<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)<br />
Ansatz verwendet.<br />
72<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das ent sprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Commodity Optimizer besteht aus Anlagen in Rohstoffe<br />
aller Teilsektoren des Anlage universums für<br />
Rohstoffe.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Commodity Plus<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Commodity Plus gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Commodity<br />
Plus ist die Erwirtschaftung eines langfristigen<br />
Kapitalzuwachses. Es ist beabsichtigt, indirekt<br />
die Entwicklungen an den internationalen Rohstoff-<br />
und Warenterminmärkten zu nutzen und<br />
dabei mittel- bis langfristig eine Wertentwicklung<br />
zu erzielen, die an die Wertentwicklung mehrerer<br />
Indizes sowie deren Sub-Indizes angelehnt ist.<br />
Zu diesem Zweck kann der Teilfonds insbesondere<br />
derivative Finanzinstrumente, deren<br />
Basis werte Commodity-Indizes bilden, Aktien,<br />
verzinsliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Wandel- und Optionsanleihen, Indexzertifikate,<br />
Partizipations- und Genussscheine sowie<br />
Optionsscheine auf Aktien erwerben. Dabei wird<br />
das Teilfondsvermögen mindestens zu 70% in die<br />
nachstehend genannten Wertpapiere und Derivate<br />
angelegt:<br />
a) Derivate und Zertifikate, deren Basisinstru-<br />
mente Commodity-Indizes und -Sub-Indizes<br />
sind.<br />
aa) Zulässige Indizes:<br />
Zulässige Indizes gemäß Artikel 9 der<br />
Richtlinie 2007/16/EG bzw. laut Definition<br />
in Artikel 9 der Verordnung des<br />
Großherzogtums vom 8. Februar 2008<br />
betreffend gewisse Definitionen des<br />
Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
(geänderte Fassung) und zur Umsetzung<br />
der Richtlinie 2007/16/EG der Kommission<br />
vom 19. März 2007 zur Durchführung<br />
der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur<br />
Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />
betreffend bestimmte<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen in<br />
Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die<br />
Erläuterung gewisser Definitionen.<br />
Die vorstehend genannten Kriterien werden<br />
vom Dow Jones UBS Commodity<br />
Index TR erfüllt. Er besteht aus Finanzterminkontrakten<br />
für neunzehn Rohstoffe<br />
aus den Sektoren Energie, Landwirtschaft,<br />
Viehwirtschaft, Industriemetalle<br />
und Edelmetalle.<br />
bb) Individuelle Indizes:<br />
Individuelle Indizes sind solche, die aus nicht<br />
erwerbbaren Vermögenswerten („non-<br />
eligibles“) bestehen und nicht die Diversifikationsvorschriften<br />
des Artikels 9 der<br />
Richtlinie 2007/16/EG, jedoch die Index-<br />
Anforderungen im Hinblick auf „Ver öffentlichung“<br />
und „Benchmark“ erfüllen.<br />
Wird in einen Index aus „non-eligibles“ investiert,<br />
der den Diversifikationsvorschriften<br />
des Artikels 22a OGAW-Richtlinie nicht<br />
entspricht (beispielsweise Sub-Indizes,<br />
bestehend aus nicht erwerbbaren Vermögensgegenständen),<br />
ist damit ein Erwerb<br />
nicht in jedem Fall ausgeschlossen. Wird<br />
auf Portfolioebene die 5/10/40%-Grenze<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC A0DP7W LU0210303920<br />
NC A0DP7X LU0210304068<br />
FC A0DP7Y LU0210304142<br />
A2 <strong>DWS</strong>0CL LU0273166545<br />
E2 <strong>DWS</strong>0CM LU0273178987<br />
R2 <strong>DWS</strong>0TE LU0363469221<br />
LCH <strong>DWS</strong>0X5 LU0441365896<br />
Z2 <strong>DWS</strong>075 LU0616868948<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Die Anteilklasse R2 wird nur in Form von Namensanteilen<br />
angeboten.<br />
Währungssicherung der Währungsrisiko der Vermögenswerte des Teilfonds,<br />
„Hedged“-Anteilklassen die auf eine andere Währung als die der abgesicherten<br />
erfolgt gegenüber Anteilklasse lauten<br />
Auflegungsdatum LC, NC und FC: 29.3.2005<br />
A2 und E2: 20.11.2006<br />
R2, LCH und Z2: Das Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat<br />
der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Erstzeichnungsdatum LC, NC und FC: 21.3.2005<br />
Anfänglicher Anteilwert<br />
A2, E2, LCH R2 und Z2: Auflegungsdatum<br />
LC, NC, FC und LCH: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
R2: 1.000,– RUB<br />
Z2: 100,– PLN<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LCH, R2 und Z2: bis zu 4% vom Brutto-<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />
A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag***<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2, E2, LCH, R2 und Z2: Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,6% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**** LC, R2, A2, LCH und Z2: bis zu 1,2% p.a.<br />
FC und E2: bis zu 0,65% p.a.<br />
Expense Cap<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft<br />
(vom Teilfonds zu tragen)****<br />
LC, FC, E2, A2, LCH R2 und Z2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, NC, FC, A2, E2, LCH, R2 und Z2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 4% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 4,17% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
**** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
73
74<br />
in Bezug auf die Marktwertäquivalente<br />
der Vermögenswerte, in der solche Indizes<br />
zu finden sind (z. B. Total-Return-<br />
Swaps, Nicht-Delta-konstant-Zertifikate),<br />
eingehalten, ist der Erwerb möglich, solange<br />
zusätzlich die Index-Anforderungen<br />
der „Veröffentlichung“ und „Benchmark“<br />
erfüllt sind.<br />
b) Beteiligungswertpapiere von<br />
Rohstoffgesellschaften<br />
c) Derivate, deren Basiswerte Anlagen<br />
gemäß vorstehendem Punkt b sind<br />
d)<br />
verzinsliche Schuldtitel<br />
e) liquide Mittel, die die Verpflichtungen aus An-<br />
lagen gemäß der Punkte a und c decken<br />
f) 1:1-Zertifikate (Delta 1), einschließlich der in Ar-<br />
tikel 2 A. Buchstabe j) genannten Ver mögenswerte<br />
In Bezug auf Buchstabe f) legt der Teilfonds<br />
höchstens 20% seines Vermögens in einem<br />
Sektor an, um eine Risikostreuung zu gewährleisten.<br />
Die Gewichtung eines Sektors<br />
kann sich auch auf bis zu 35% belaufen, dies<br />
jedoch nur, wenn kein anderer Sektor gleichzeitig<br />
20% überschreitet.<br />
Neben allen in Artikel 2 Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />
Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
können bis zu 30% des Vermögens<br />
des Teilfonds in folgende Wertpapiere oder Derivate<br />
investiert werden: auf eine frei konvertierbare<br />
Währung lautende Aktien, Partizipations- und<br />
Genussscheine, Wandelanleihen, Wandelschuldverschreibungen<br />
und Optionsanleihen, Optionsscheine<br />
auf Aktien internationaler Emittenten sowie<br />
Derivate auf Anlagen, die die Anforderungen<br />
des vorstehenden Absatzes nicht erfüllen.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen<br />
Anlage grenzen wird die Anlagepolitik hauptsächlich<br />
durch die Verwendung geeigneter derivativer<br />
Finanzinstrumente umgesetzt. Diese können unter<br />
anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />
Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />
derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />
vereinbarte Swap-Kontrakte auf jegliche Art<br />
von Finanzinstrumenten, einschließlich Credit<br />
Default Swaps, beinhalten.<br />
Der Teilfonds darf hinsichtlich der Übertragung<br />
von physischen Rohstoffen keinerlei Verpflichtungen<br />
eingehen.<br />
Es werden Zertifikate und Derivate auf Anlagen<br />
erworben, denen Aktien, Renten oder Commodity-Indizes<br />
und Commodity-Teilindizes zugrunde<br />
liegen, sofern es sich hierbei um Wertpapiere im<br />
Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />
2010 handelt. Insbesondere können<br />
auch Derivate wie Swap-Kontrakte, Futures und<br />
Zertifikate erworben werden, sofern der Fonds<br />
hinsichtlich der Zertifikate und Derivate auf Commodity-Indizes<br />
ausschließlich in börsennotierten<br />
Zertifikaten anlegt, welche von erstklassigen,<br />
auf diese Geschäfte spezialisierte Finanzinstitute<br />
ausgegeben werden, wobei eine ausreichende<br />
Liquidität bestehen muss. Hinsichtlich der Preisfestlegung<br />
dieser Instrumente muss der Fonds<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0210303920 12,4% -9,0% 0,3% 2,2%<br />
Klasse NC LU0210304068 11,9% -10,5% -2,4% -0,9%<br />
Klasse FC LU0210304142 13,1% -7,2% 3,6% 6,1%<br />
Klasse A22) LU0273166545 4,8% -17,5% – -1,5%<br />
Klasse E22) LU0273178987 5,6% -11,4% – 6,4%<br />
1) Klassen LC, NC und FC am 29.3.2005/Klassen A2 und E2 am 20.11.2006<br />
2) in USD<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
eine regelmäßige und nachvollziehbare Bewertung<br />
erhalten. Diese basiert im Allgemeinen auf<br />
dem aktuellsten verfügbaren Marktkurs. Falls dieser<br />
Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen<br />
widerspiegelt, basiert die Bewertung auf<br />
den Preisen, die dem Fonds von unabhängigen<br />
Bewertungsstellen bzw. von Market Makern zur<br />
Verfügung gestellt werden. Die Kontrahenten des<br />
Fonds müssen ferner für eine ausreichende Liquidität<br />
der betreffenden Instrumente sorgen. Die<br />
jeweiligen Indizes müssen anerkannt und ausreichend<br />
diversifiziert sein. Insbesondere kann<br />
der Teilfonds Equity-Swaps und Indexswaps, die<br />
mit einem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />
ausgehandelt wurden, eingehen. Bei<br />
einem Equity-Swap einigen sich der Teilfonds und<br />
die jeweilige Gegenpartei auf den teilweisen oder<br />
vollständigen Austausch von Zahlungen, die von<br />
der Kursentwicklung von Aktien oder Aktienindizes<br />
abhängig sind. Im Rahmen eines Indexswap<br />
vereinbaren der Teilfonds und die jeweilige Gegenpartei<br />
aus wirtschaftlicher Sicht den teilweisen<br />
oder vollständigen Austausch der Preisentwicklung<br />
oder der Rendite von fest und variabel<br />
verzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen und/<br />
oder Partizipationsscheinen gegen den Ertrag des<br />
Index.<br />
Das gegenüber einem Kontrahenten eingegangene<br />
Risiko durch Credit Default Swaps und andere<br />
Derivate, einschließlich Equity-Swaps und Indexswaps,<br />
unterliegt den Vorschriften über Risikobegrenzung<br />
und -streuung. Darüber hinaus sorgt<br />
das Fondsmanagement für eine angemessene<br />
Risikodiversifizierung hinsichtlich der Rohstoffsektoren.<br />
Der Teilfonds ist jederzeit in mindestens fünf<br />
verschiedenen Rohstoffen oder Rohstoffsektoren<br />
investiert.<br />
Zu den liquiden Mitteln zählen Zeiteinlagen und<br />
ordentlich gehandelte Geldmarktinstrumente,<br />
Schatzwechsel und Anleihen von OECD-Mitgliedsstaaten<br />
oder deren lokalen Behörden oder<br />
von supranationalen Institutionen und Organisationen<br />
mit europäischem, regionalem oder<br />
weltweitem Wirkungsbereich sowie Anleihen,<br />
die an einer Börse notiert sind oder auf einem<br />
geregelten, ordnungsgemäß funktionierenden,<br />
anerkannten und für das Publikum offenen Markt<br />
gehandelt werden, von erstklassigen Emittenten<br />
oder mit erstklassigen Garanten, die eine Duration<br />
von unter zwölf Monaten aufweisen und hochgradig<br />
liquide sind. Bei Instrumenten mit variabler<br />
Laufzeit wird dabei für die Fälligkeit auf den Zeitpunkt<br />
der nächsten Zinsanpassung abgestellt.<br />
Das Erreichen des Anlageziels kann nicht zugesichert<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das ent sprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Commodity Plus besteht aus Anlagen in Rohstoffe<br />
aller Teilsektoren des Anlageuniversums für<br />
Rohstoffe.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Convertibles<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Convertibles gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />
die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Convertibles<br />
ist es, für den Teilfonds eine überdurchschnittliche<br />
Rendite in Euro zu erzielen. Das Erreichen des Anlageziels<br />
kann jedoch nicht zugesichert werden.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
in Wandelanleihen, Optionsanleihen und<br />
ähnlichen wandelbaren Instrumenten in- und ausländischer<br />
Aussteller angelegt.<br />
Das Teilfondsvermögen kann bis zu 30% in fest<br />
und variabel verzinslichen Wertpapieren ohne<br />
Wandlungsrechte sowie in Aktien, Optionsscheinen<br />
auf Aktien und Genussscheinen angelegt<br />
werden. Dabei darf der Anteil der Aktien,<br />
Optionsscheine auf Aktien und Genussscheine<br />
insgesamt 10% nicht überschreiten. Im Zusammenhang<br />
mit der Steuerung seiner Kreditrisiken<br />
kann der Teilfonds auch Kreditderivate, wie etwa<br />
Credit Default Swaps (CDS), verwenden. Diese<br />
Instrumente können sowohl der Übertragung<br />
von Kreditrisiken auf einen Kontrahenten als auch<br />
dem Eingehen zusätzlicher Kreditrisiken dienen.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Wandelanleihen verbriefen neben einer festen<br />
Verzinsung in unterschiedlicher Ausgestaltung das<br />
Recht zum Umtausch in Aktien der betreffenden<br />
Gesellschaft. Bei Optionsanleihen können der Anspruch<br />
auf Verzinsung und Rückzahlung sowie das<br />
Recht zum Erwerb von Aktien nebeneinander bestehen,<br />
d. h., die Aktien können durch Ausübung der<br />
Option zusätzlich zu der Anleihe erworben werden.<br />
Wandelbare Vorzugsaktien umfassen regel mäßig<br />
das Recht oder die Verpflichtung, die Vorzugs aktien<br />
zu einem späteren Zeitpunkt in Stammaktien umzutauschen.<br />
Der jeweilige Kurs dieser Titel ist sowohl<br />
von der Einschätzung des Aktienkurses als<br />
auch von der Zinsentwicklung abhängig.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich des<br />
Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick auf die<br />
derzeit geltenden Anlagerestriktionen in einzelnen<br />
Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />
Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen. Der Fondsmanager des Teilfonds<br />
ist bestrebt, etwaige Wechselkursrisiken<br />
gegenüber dem Euro im Portfolio abzusichern.<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />
durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />
Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />
Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufspros-<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC 727 462 LU0179219752<br />
LD 727 463 LU0179219919<br />
NC 727 466 LU0179220255<br />
FC 727 467 LU0179220412<br />
A2H <strong>DWS</strong>0CQ LU0273170141<br />
E2H <strong>DWS</strong>0CR LU0273179522<br />
DS1H <strong>DWS</strong>0V0 LU0399358133<br />
CH3H <strong>DWS</strong>0XT LU0435837785<br />
CH2H <strong>DWS</strong>070 LU0616867890<br />
CH4H <strong>DWS</strong>071 LU0616868195<br />
Z2 <strong>DWS</strong>072 LU0616868351<br />
FD <strong>DWS</strong>073 LU0616868518<br />
FCR <strong>DWS</strong>074 LU0616868781<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der<br />
Klassen erfolgt gegenüber<br />
Währung des Teilfonds<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 12.1.2004<br />
Auflegungsdatum A2H und E2H: 20.11.2006<br />
DS1H: 23.3.2009<br />
Anfänglicher Anteilwert<br />
FD, CH3H, CH2H,<br />
CH4H, FCR und Z2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
LC, NC, FC, FCR, LD und FD: 100,– EUR<br />
A2H und E2H: 100,– USD<br />
DS1H: 100,– GBP<br />
CH3H, CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />
Z2: 100,– PLN<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag A2H: bis zu 5% vom Brutto-<br />
(vom Anleger zu tragen)<br />
LC, LD, DS1H,<br />
anlagebetrag*<br />
CH2H und Z2: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
NC:<br />
FC, E2H, CH3H,<br />
bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag***<br />
Verwendung der Erträge<br />
CH4H, FCR und FD: 0%<br />
NC, FC, LC, A2H, E2H,<br />
CH2H, CH4H, FCR und Z2: Thesaurierung<br />
LD, FD, DS1H und CH3H: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,5% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**** LC, LD, A2H, DS1H,<br />
CH2H und Z2:<br />
FC, E2H, CH3H, CH4H,<br />
bis zu 1,2% p.a.<br />
FCR und FD: bis zu 0,65% p.a.<br />
Expense Cap<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft FC, LC, LD, E2H, A2H, Z2, DS1H,<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**** CH3H, CH2H, CH4H, FCR und FD: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2H, DS1H, E2H,<br />
CH2H, CH3H, CH4H, FCR, Z2 und FD: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
**** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
75
pekts – Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Instrumente zur Erreichung des Anlageziels<br />
einsetzen.<br />
Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />
der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Convertibles eingesetzt werden. Die Wertentwicklung<br />
des Teilfonds ist daher neben anderen<br />
Faktoren vom jeweiligen Anteil der Derivate,<br />
z. B. Swaps, am Gesamtvermögen des Teilfonds<br />
abhängig.<br />
Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />
die über ein Spitzenrating verfügen und auf<br />
derartige Transaktionen spezialisiert sind, Derivate,<br />
wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei diesen OTC-<br />
Vereinbarungen handelt es sich um standardisierte<br />
Verträge.<br />
In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen wird<br />
auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko hingewiesen.<br />
Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />
das sich aus dem Einsatz von Total-Return-Swaps<br />
für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe abgesichert.<br />
Darüber hinaus kann der Einsatz von Swaps<br />
bestimmte Risiken mit sich bringen, die in den allgemeinen<br />
Risikohinweisen erläutert werden.<br />
Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren OTC-Transaktionen investiert sein,<br />
die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />
ausgehandelt wurden. Daher ist es möglich,<br />
dass der Teilfonds ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />
der Anlage in Anteilen anderer Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/oder<br />
anderer Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
gemäß Artikel 2 A. Buchstabe e) gilt für diesen Teilfonds<br />
eine Anlagegrenze von 5%.<br />
Aufgrund einer möglichen Registrierung in Korea<br />
gilt für den Teilfonds zudem die folgende Anlagegrenze:<br />
Mehr als 90% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
müssen in Vermögenswerte angelegt werden,<br />
die nicht auf den Koreanischen Won lauten.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Convertibles besteht aus in Euro ausgegebenen<br />
Aktien der größten Unternehmen weltweit<br />
und Europas sowie erstklassigen Unternehmensanleihen<br />
mit dem <strong>Invest</strong>ment-Grade-Status und<br />
einem A-Rating.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsver-<br />
76<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung 1)<br />
Klasse LC LU0179219752 10,8% 5,2% 21,5% 35,8%<br />
Klasse LD LU0179219919 10,8% 5,3% 21,7% 35,9%<br />
Klasse NC LU0179220255 10,3% 3,9% 18,9% 31,8%<br />
Klasse FC LU0179220412 11,4% 7,2% 25,5% 42,0%<br />
Klasse A2H 2) LU0273170141 10,6% 2,1% – 31,2%<br />
Klasse E2H 2) LU0273179522 11,4% 2,9% – 33,2%<br />
Klasse DS1H 3) LU0399358133 10,7% – – 36,9%<br />
ML Global 300 Convertible<br />
(hedged in EUR) seit 1.9.2009<br />
(vorher: ML Global 300<br />
Convertible) 12,0% 13,3% 17,0% 31,9%<br />
1) Klassen LC, LD, NC und FC am 12.1.2004/Klassen A2H und E2H am 20.11.2006/Klasse DS1H am 23.3.2009<br />
2) in USD<br />
3) in GBP<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
mögens beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />
Orientierung für die voraussichtliche britische<br />
Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />
Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />
im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />
geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />
können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />
ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />
berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />
eine eigene Beratung einholen.<br />
Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es<br />
sich um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen<br />
Bestimmungen für Offshore-Fonds.<br />
Gemäß diesen Bestimmungen werden Erlöse<br />
aus dem Verkauf, der Rücknahme oder anderweitigen<br />
Veräußerung von Anteilen an einem<br />
Offshore-Fonds, die von Personen gehalten<br />
werden, die für steuerliche Zwecke im Vereinigten<br />
Königreich ansässig sind oder dort ihren<br />
gewöhnlichen Aufenthalt haben, zum Zeitpunkt<br />
eines solchen Verkaufs, einer solchen Veräußerung<br />
oder Rücknahme als Ertrag und nicht als<br />
Kapitalgewinn besteuert. Davon ausgenommen<br />
sind Anteilklassen, die von der britischen Finanzbehörde<br />
(„HMRC“) für die gesamte Zeit, in der<br />
die Anteile vom jeweiligen Anleger gehalten<br />
werden, als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht<br />
erstattender Fonds“ anerkannt sind.<br />
Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />
britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />
Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />
2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />
enthalten sind. Damit britische Steuerzahler bei<br />
der Veräußerung ihrer Anlage in die Anteilklasse<br />
DS1H im Hinblick auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern<br />
profitieren können, muss diese<br />
Klasse in allen Abrechnungszeiträumen, in denen<br />
sich die Anteile im Besitz des britischen Steuerzahlers<br />
befanden, als „ausschüttender Fonds“<br />
oder „Bericht erstattender Fonds“ eingestuft<br />
worden sein.<br />
Der Status der Anteilklasse DS1H als Bericht erstattender<br />
Fonds ab dem 1. Januar 2010 wurde<br />
bestätigt. Um die Anforderungen des Status als<br />
Bericht erstattender Fonds zu erfüllen, wird es<br />
notwendig sein, sowohl den Anlegern als auch<br />
der HMRC Bericht darüber zu erstatten, welche<br />
Erträge der Anteilklasse DS1H für den jeweiligen<br />
Abrechnungszeitraum zuzurechnen sind. Insoweit<br />
der ausgewiesene Ertrag die an die Anleger<br />
ausgeschüttete Summe übersteigt, wird dieser<br />
Überschussertrag als zusätzliche Ausschüttung<br />
an die Anleger angesehen und die Anleger werden<br />
entsprechend besteuert.<br />
Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />
Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />
Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />
als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />
anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />
steuerpflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />
ansässige Gesellschaft ausgeschüttet<br />
wurden (sowie etwaige einbehaltene Erträge, die<br />
gegenüber einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />
wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />
zu ihrer Verfügung angesehen und sind<br />
im Allgemeinen steuerbefreit.<br />
Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />
Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />
die unter bestimmten Umständen<br />
für britische Anleger in Offshore-Fonds gelten können.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass Anleger<br />
normalerweise nicht diesen Bestimmungen unterliegen.<br />
Alle im Vereinigten König reich steuerpflichtigen<br />
Anleger, die (zusammen mit ihren verbundenen<br />
Personen) mehr als 10% der Anteile von <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell beraten lassen.<br />
Die Anteilklasse DS1H richtet sich an private<br />
Anleger. Die Anteile werden allgemein erhältlich<br />
sein und breit vermarktet werden und einem genügend<br />
großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe<br />
geeignete Weise zugänglich gemacht werden.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Diversified Fixed Income Strategy<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Diversified Fixed Income Strategy gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />
Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Diversified Fixed Income Strategy ist eine positive<br />
langfristige Wertentwicklung der Anlagen<br />
und die Erzielung von absoluter Rendite durch die<br />
Verfolgung diverser „Alpha“-Strategien. Der Teilfonds<br />
strebt eine niedrige jährliche Volatilität an,<br />
die der eines Rentenportfolios mit mittlerer Laufzeit<br />
vergleichbar ist. Das Ereichen des Anlage ziels<br />
kann jedoch nicht zugesichert werden.<br />
Alpha-Strategien basieren auf der Anlage in fest<br />
oder variabel verzinslichen Wertpapieren und<br />
bestehen in der gezielten Nutzung von Fluktuationen<br />
und relativen Preisunterschieden, hauptsächlich<br />
zwischen Finanzinstrumenten auf den<br />
globalen Devisen- und Rentenmärkten. Positiv<br />
eingeschätzte Indizes/Devisen und Instrumente<br />
(Longposition) werden gekauft und/oder negativ<br />
beurteilte verkauft (Shortpositionen).<br />
Alpha-Strategien werden auf vielfältige Weise realisiert,<br />
so dass sich die Allokation nicht nur auf<br />
eine Alpha-Quelle konzentriert.<br />
Diese Anlagestrategie kann auch durch Derivate<br />
umgesetzt werden. Gemäß dem Verbot in Artikel<br />
2 E. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil<br />
werden keine Wertpapierleerverkäufe getätigt.<br />
Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. genannten Anlagegrenzen<br />
Optionen und Finanztermingeschäfte<br />
sowie weitere derivative Instrumente und Techniken<br />
zur Erreichung des Anlageziels einsetzen.<br />
Das Teilfondsvermögen wird hierbei in folgenden,<br />
auf frei konvertierbare Währungen lautenden<br />
Anlageinstrumenten angelegt bzw. in folgende<br />
Transaktionen gebunden:<br />
1. Liquide Mittel, Geldmarktinstrumente und fest<br />
oder variabel verzinsliche Wertpapiere (Anleihen,<br />
Notes usw.), die an Börsen oder anderen<br />
geregelten, anerkannten, für das Publikum offenen<br />
und ordnungsgemäß funktionierenden<br />
Märkten gehandelt werden und von Schuldnern<br />
weltweit begeben wurden. Sie decken jeweils<br />
Verpflichtungen aus Anlagen in Termingeschäften<br />
oder derivativen Finanzinstrumenten<br />
gemäß folgendem Absatz;<br />
2. Kauf und Verkauf von Termin- und Optionskontrakten<br />
auf Rentenindizes sowie Devisen,<br />
Call- und Put-Optionen auf Rentenindizes<br />
sowie Devisen, Eingehen von Zins- und Devisen-Swaps,<br />
Kauf und Verkauf von Devisen<br />
auf Spot-Basis und Devisen-Futures und Zinsaustauschgeschäfte<br />
sowie Kombinationen der<br />
oben genannten Anlagen.<br />
3. Maximal 25% des Teilfondsvermögens können<br />
in hochverzinsliche Anleihen investiert<br />
werden.<br />
Credit Default Swaps können in dem gesetzlich<br />
zulässigen Umfang für Anlage- und Absicherungszwecke<br />
erworben werden.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
NC <strong>DWS</strong>0SL LU0363465823<br />
LC <strong>DWS</strong>0SJ LU0363465666<br />
LD <strong>DWS</strong>0SK LU0363465740<br />
FC <strong>DWS</strong>0SM LU0363466045<br />
ID <strong>DWS</strong>0SN LU0363466128<br />
U5H <strong>DWS</strong>0SP LU0363466391<br />
DS5H <strong>DWS</strong>0SQ LU0363466474<br />
DS1H <strong>DWS</strong>0Z8 LU0507269594<br />
Y5H <strong>DWS</strong>0Z9 LU0507269677<br />
A2H <strong>DWS</strong>00A LU0507269750<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der Währung des Teilfonds<br />
Klassen erfolgt gegenüber<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Die Anteilklassen ID, DS5H, Y5H und U5H werden nur<br />
in Form von Namensanteilen angeboten.<br />
Erstzeichnungs- und NC, LD, ID, U5H und DS5H: 1.7.2008<br />
Auflegungsdatum FC: 18.8.2008<br />
LC, DS1H, Y5H und A2H: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert FC, LD, LC, NC und ID: 100,– EUR<br />
U5H und A2H: 100,– USD<br />
DS5H und DS1H: 100,– GBP<br />
Y5H: JPY 10.000,–<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, DS1H, A2H und LD: bis zu 3% vom Brutto-<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />
NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC, ID, U5H, Y5H und DS5H: 0%<br />
Verwendung der Erträge LD, ID, U5H, DS1H, Y5H, A2H und DS5H: Ausschüttung<br />
NC, LC und FC: Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC, DS1H und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl. erfolgs-<br />
bezogener Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgs-<br />
bezogener Vergütung****<br />
ID, U5H, Y5H<br />
und DS5H: bis zu 0,35% p.a. zzgl. erfolgs-<br />
bezogener Vergütung****<br />
A2H: bis zu 1% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC, ID, U5H,<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** Y5H, A2H, DS1H und DS5H: 0%<br />
Taxe d’abonnement NC, LC, LD, DS1H, A2H und FC: 0,05% p.a.<br />
ID, U5H, Y5H und DS5H: 0,01% p.a.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, LD, LC, FC, ID, U5H, Y5H,<br />
DS1H und DS5H aus dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags<br />
entspricht, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage<br />
übertrifft. Die Berechnungsbasis für die Anteilklassen NC, LD, LC, FC und ID ist die Wertentwicklung<br />
des EONIA (capitalized) Index zzgl. 100 Basispunkten (Zielrendite, keine Benchmark).<br />
Die Berechnungsbasis für die Anteilklasse U5H ist die Rendite einer dreimonatigen Geldmarktanlage in USD zum<br />
USD-LIBOR (London Inter Bank Offered Rate) am letzten Tag des Quartals für dreimonatige USD-Anlagen, zzgl.<br />
100 Basispunkten (Zielrendite, keine Benchmark).<br />
Die Berechnungsbasis für die Anteilklassen DS1H und DS5H ist die Wertentwicklung des SONIA zzgl. 100 Basispunkten<br />
(Zielrendite, keine Benchmark). Die Berechnungsbasis für die Anteilklasse Y5H ist die Rendite einer<br />
dreimonatigen Geldmarktanlage in JPY zum JPY-LIBOR (London Inter Bank Offered Rate) am letzten Tag des Quartals<br />
für dreimonatige JPY-Anlagen, zzgl. 100 Basispunkten (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene<br />
Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem<br />
Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen<br />
je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahres unter der vorgenannten<br />
Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene<br />
Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende<br />
zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine Underperformance gegenüber<br />
der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene<br />
Vergütung berechnet werden darf (Highwater-Mark).<br />
Bezogen auf die Anteilklasse A2H erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />
77
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />
der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen gemäß Artikel 2 A. Buchstabe e) gilt für<br />
diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />
begrenzt auf 4% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />
Orientierung für die voraussichtliche britische<br />
Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />
Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />
im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />
geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />
können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />
ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />
berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />
eine eigene Beratung einholen.<br />
Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />
um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />
für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />
Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />
der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />
von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />
Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />
Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />
oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />
zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />
Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag<br />
und nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon<br />
ausgenommen sind Anteilklassen, die von der<br />
britischen Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte<br />
Zeit, in der die Anteile gehalten werden,<br />
als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />
Fonds“ anerkannt sind.<br />
Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />
britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />
Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />
2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />
enthalten sind.<br />
Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />
ihrer Anlage in die Anteilklassen DS1H und<br />
DS5H im Hinblick auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern<br />
profitieren können, müssen diese<br />
Klassen in allen Abrechnungszeiträumen, in<br />
denen sich die Anteile im Besitz des britischen<br />
Steuerzahlers befanden, als „ausschüttender<br />
Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds“ eingestuft<br />
worden sein. Der Status der Anteilklasse<br />
DS5H als ausschüttender Fonds vom 1. Janu-<br />
78<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr seit Auflegung1) Klasse NC LU0363465823 -1,8% 7,6%<br />
Klasse LD LU0363465740 -1,5% 9,4%<br />
Klasse FC LU0363466045 -1,0% 9,2%<br />
Klasse ID LU0363466128 -0,8% 10,2%<br />
Klasse U5H2) LU0363466391 -0,8% 10,8%<br />
Klasse DS5H3) LU0363466474 -1,3% 12,4%<br />
Klasse DS1H3) LU0507269594 – -0,3%<br />
Klasse Y5H4) LU0507269677 – 0,6%<br />
1) Klassen NC, LD, ID, DS5H und U5H am 1.7.2008/Klasse FC am 18.8.2008/Klasse Y5H am 1.7.2010/Klasse DS1H am<br />
15.9.2010<br />
2) in USD<br />
3) in GBP<br />
4) in JPY<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
ar 2009 bis 31. Dezember 2009 und als Bericht<br />
erstattender Fonds ab dem 1. Januar 2010 wurde<br />
bestätigt. Der Status der Anteilklasse DS1H<br />
als Bericht erstattender Fonds ab dem 15. September<br />
2010 wurde ebenfalls bestätigt. Um die<br />
Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />
Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />
sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />
darüber zu erstatten, welche Erträge den Anteilklassen<br />
DS1H und DS5H für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />
zuzurechnen sind. Insoweit<br />
der ausgewiesene Ertrag die an die Anleger<br />
ausgeschüttete Summe übersteigt, wird dieser<br />
Überschussertrag als zusätzliche Ausschüttung<br />
an die Anleger angesehen und die Anleger werden<br />
entsprechend besteuert.<br />
Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />
Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />
Personen ausgeschüttet werden, werden<br />
voraussichtlich als Zinserträge im Sinne des britischen<br />
Einkommensteuerrechts gelten und im<br />
Allgemeinen steuerpflichtig sein.<br />
Es ist ferner davon auszugehen, dass Anleger, die<br />
der britischen Körperschaftssteuer unterliegen,<br />
ihre Bestände als Gläubigerverhältnis ausweisen<br />
müssen, das für körperschaftssteuerliche Zwecke<br />
zum beizulegenden Zeitwert verbucht wird. Dies<br />
bedeutet im Regelfall, dass die in einer Rechnungslegungsperiode<br />
angefallenen Wertsteigerungen<br />
und Dividendenzahlungen körperschaftssteuerpflichtig<br />
und Wertminderungen steuerlich<br />
abzugsfähig sind.<br />
Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />
Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />
die unter bestimmten Umständen für<br />
britische Anleger in Offshore-Fonds gelten können.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass Anleger normalerweise<br />
nicht diesen Bestimmungen unterliegen.<br />
Alle im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen<br />
Anleger, die (zusammen mit ihren verbundenen<br />
Personen) mehr als 10% der Anteile von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
halten, sollten sich speziell beraten lassen.<br />
Die Anteilklassen DS1H und DS5H richten sich<br />
an private und institutionelle Anleger. Die Anteile<br />
werden allgemein erhältlich sein und breit vermarktet<br />
werden und einem genügend großen<br />
Kreis auf eine für diese Zielgruppen geeignete<br />
Weise zugänglich gemacht werden.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die Deutsche<br />
Asset Management (UK) Limited.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging Markets Corporates<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Emerging Markets Corporates gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />
Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging<br />
Markets Corporates ist es, für den Teilfonds eine<br />
überdurchschnittliche Rendite zu erzielen.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
in verzinslichen Schuldtiteln angelegt, die von<br />
Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsschwerpunkt<br />
in einem Schwellenland begeben werden.<br />
Als Schwellenländer werden alle diejenigen Länder<br />
angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage<br />
vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank,<br />
der International Finance Corporation (IFC)<br />
oder einer der großen international tätigen <strong>Invest</strong>mentbanken<br />
als nicht entwickelte Industrieländer<br />
betrachtet werden.<br />
Kreditderivate, wie etwa Credit Default Swaps<br />
auf einzelne Emittenten und Indizes sowie CDS-<br />
Indextranchen, können in dem gesetzlich zulässigen<br />
Umfang zu Anlage- und Sicherungszwecken<br />
erworben werden.<br />
Die Vermögenswerte des Teilfonds lauten überwiegend<br />
auf USD.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />
in verzinslichen Wertpapieren, welche die vorstehend<br />
genannten Kriterien nicht erfüllen, Barmitteln<br />
und Geldmarktinstrumenten angelegt werden.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />
durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />
Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Emerging Markets Corporates besteht<br />
vornehmlich aus auf USD lautenden Unternehmensanleihen<br />
aus Schwellenländern.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
A1 <strong>DWS</strong>0CU LU0273170653<br />
A1M <strong>DWS</strong>010 LU0544572273<br />
A2 <strong>DWS</strong>0CV LU0273170737<br />
E2 <strong>DWS</strong>0CW LU0273179951<br />
NCH <strong>DWS</strong>0XV LU0436053051<br />
LCH <strong>DWS</strong>0XU LU0436052673<br />
LDH <strong>DWS</strong>00B LU0507269834<br />
FCH <strong>DWS</strong>00C LU0507270097<br />
NDH <strong>DWS</strong>01Z LU0544572190<br />
CH2H <strong>DWS</strong>068 LU0616861422<br />
CH4H <strong>DWS</strong>069 LU0616861778<br />
LC (BRIC) <strong>DWS</strong>07A LU0616861935<br />
LC (CC) <strong>DWS</strong>07B LU0616862156<br />
A2 (BRIC) <strong>DWS</strong>07C LU0616862313<br />
A2 (CC) <strong>DWS</strong>07D LU0616862669<br />
LCH (DH) <strong>DWS</strong>07E LU0616862826<br />
FCH (DH) <strong>DWS</strong>07F LU0616863121<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung USD (entspricht nicht unbedingt der Anlagewährung<br />
des Teilfonds)<br />
Währungssicherung der NCH, LCH, LDH, FCH, NDH,<br />
„Hedged“-Anteilklassen CH2H und CH4H: Währung des Teilfonds<br />
erfolgt gegenüber LCH (DH) und FCH (DH): Währung des Teilfonds und<br />
außerdem das Risiko der<br />
Anteilklasse, das sich aus<br />
Änderungen der Zinssätze<br />
für Staatsanleihen ergibt.<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und A1, A2 und E2: 20.11.2006<br />
Auflegungsdatum FCH, LCH, LDH, NCH und NDH: 16.11.2010<br />
LC (BRIC) und LC (CC): 16.8.2011<br />
A1M, CH2H, CH4H,<br />
A2 (BRIC), A2 (CC),<br />
LCH (DH) und FCH (DH): Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum wird<br />
vom Verwaltungsrat<br />
der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der<br />
Verkaufsprospekt wird<br />
ent sprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert A1, A1M, A2, E2, A2<br />
(BRIC) und A2 (CC): 100,– USD<br />
NCH, LDH, FCH, NDH, LDH,<br />
LC (BRIC), LC (CC), FCH (DH)<br />
und LCH (DH): 100,– EUR<br />
CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LCH, LDH, A1, A1M, A2,<br />
(vom Anleger zu tragen) CH2H, LC (BRIC), LC (CC),<br />
A2 (BRIC), A2 (CC) und LCH (DH): bis zu 3% vom<br />
Bruttoanlagebetrag*<br />
NCH und NDH: bis zu 1,5% vom<br />
Bruttoanlagebetrag**<br />
E2, FCH, CH4H und FCH (DH): 0%<br />
Verwendung der Erträge A1, LDH und NDH: Ausschüttung (jährlich)<br />
A1M: Ausschüttung (monatlich)<br />
NCH, LCH, FCH, A2, E2,<br />
CH2H, CH4H, LC (BRIC),<br />
LC (CC), A2 (BRIC), A2 (CC),<br />
LCH (DH) und FCH (DH): Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NCH und NDH: bis zu 1,4% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, A1, A1M, LDH, A2,<br />
CH2H, LC (BRIC), LC(CC),<br />
A2 (BRIC), A2 (CC) und<br />
LCH (DH): bis zu 1,1% p.a.<br />
E2, FCH, CH4H und FCH (DH): bis zu 0,6% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
79
80<br />
Service-Fee der NCH und NDH: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft A1, A1M, A2, LCH, LDH, FCH,<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** E2, CH2H, CH4H, LC (BRIC),<br />
LC (CC), A2 (BRIC), A2 (CC),<br />
LCH (DH) und FCH (DH): 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement A1, A1M, A2, NCH, LCH, LDH, FCH, NDH,<br />
E2, CH2H, CH4H, LC (BRIC), LC (CC),<br />
A2 (BRIC), A2 (CC), LCH (DH) und FCH (DH): 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeit räume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen vs. Vergleichsindex (in USD)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse A1 LU0273170653 -5,6% -2,0% 4,5%<br />
Klasse A2 LU0273170737 -5,8% -2,2% 4,3%<br />
Klasse E2 LU0273179951 -5,5% -0,7% 6,5%<br />
Klasse FCH2) LU0507270097 – – -0,6%<br />
Klasse LCH2) LU0436052673 – – -0,7%<br />
Klasse LDH2) LU0507269834 – – -0,7%<br />
Klasse NCH2) LU0436053051 – – -0,7%<br />
Klasse NDH2) LU0544572190 – – -0,7%<br />
JPM CEMBI seit 1.7.2010 (vorher:<br />
JPM Euro EMBI Global Diversified<br />
Comp. seit 1.9.2009 (vorher: JPM<br />
EMBI Global Diversified Comp.) -5,3% 6,9% 16,2%<br />
1) Klassen A1, A2 und E2 am 20.11.2006/Klassen FCH, LCH, LDH, NCH und NDH am 16.11.2010<br />
2) in EUR<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging Markets Satellites<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Emerging Markets Satellites gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />
Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging<br />
Markets Satellites ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations-<br />
und Genussscheinen, Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />
auf Aktien von Unternehmen, die<br />
ihren Sitz in einem Schwellenland haben oder ihre<br />
Geschäftstätigkeit überwiegend in Schwellenländern<br />
ausüben oder die als Holdinggesellschaft<br />
überwiegend Beteiligungen von Unternehmen<br />
mit Sitz in einem Schwellenland halten, angelegt.<br />
Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich,<br />
die folgenden Länder:<br />
Ägypten, Argentinien, Bangladesch, Chile, Indonesien,<br />
Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Marokko,<br />
Nigeria, Pakistan, Peru, Philippinen, Rumänien,<br />
Sri Lanka, Thailand, Türkei, Ukraine und Vietnam.<br />
Als Schwellenländer werden grundsätzlich alle<br />
diejenigen Länder angesehen, die zum Zeitpunkt<br />
der Anlage vom Internationalen Währungsfonds,<br />
der Weltbank oder der International Finance<br />
Corporation (IFC) nicht als entwickelte Industrieländer<br />
betrachtet werden.<br />
Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />
kann auch durch Global Depository<br />
Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />
Märkten notiert sind, durch von internationalen<br />
Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />
American Depository Receipts (ADR) oder durch<br />
Participatory Notes (P-Notes) erfolgen.<br />
Zur Umsetzung der Anlagestrategie und Erreichung<br />
des Anlageziels kann der Teilfonds<br />
in Einklang mit Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil geeignete derivative<br />
Finanzinstrumente und Techniken einsetzen, insbesondere<br />
– ohne darauf beschränkt zu sein –<br />
Terminkontrakte, Futures, Single-Stock-Futures,<br />
Optionen oder Equity-Swaps.<br />
Soweit liquide Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />
Finanzinstrumenten decken, werden sie den<br />
maßgeblichen 70% zugerechnet.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations- und<br />
Genussscheinen, Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />
auf Aktien von Ausstellern, die die Anforderungen<br />
des vorstehenden Absatzes nicht<br />
erfüllen, angelegt werden.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />
Bankguthaben investiert werden.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />
Vermögenswerte.<br />
Anteilklasse* WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>054 LU0616852603<br />
LD <strong>DWS</strong>055 LU0616852868<br />
NC <strong>DWS</strong>056 LU0616853080<br />
FC <strong>DWS</strong>057 LU0616853247<br />
A2 <strong>DWS</strong>058 LU0616853593<br />
E2 <strong>DWS</strong>059 LU0616853759<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, NC, FC,<br />
Auflegungsdatum A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt. Der<br />
Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag***<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge LC, NC, FC, A2 und E2: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**** LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, A2 und E2: 0%<br />
Taxe d’abonnement NC, LC, LD, FC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts fünf<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt fünf Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging Markets Satellites und seine Anteilklassen sind von der in Abschnitt 8 des<br />
Prospekts – Allgemeiner Teil genannten Option „Umtausch von Anteilen“ ausgenommen.<br />
** 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
**** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
81
Besondere Risiken:<br />
Die Börsen und Märkte der Schwellenländer unterliegen<br />
deutlichen Schwankungen. Daher stehen<br />
den mit einer Anlage verbundenen Chancen<br />
erhebliche Risiken gegenüber. Politische<br />
Veränderungen, Begrenzungen des Währungsumtauschs,<br />
Börsenkontrolle, Steuern, Einschränkungen<br />
bezüglicher ausländischer Kapitalanlagen<br />
und -rücknahmen usw. können das Anlageergebnis<br />
ebenfalls beeinflussen.<br />
Ergänzende Hinweise zu den Risiken von<br />
Schwellenländern sind dem Abschnitt „Allgemeine<br />
Risikohinweise“ im Allgemeinen Teil<br />
des Verkaufsprospekts zu entnehmen.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das ent sprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> Emerging<br />
Markets Satellites besteht aus Aktien aus 21<br />
Schwellenländern.<br />
Verwässerungsrichtlinie:<br />
Umfangreiche Zeichnungen und Rücknahmen<br />
des Teilfonds könnten zu einer Verwässerung des<br />
Teilfondsvermögens führen, was darauf zurückzuführen<br />
ist, dass der Nettoinventarwert möglicherweise<br />
nicht alle Handels- und sonstigen<br />
Kosten vollständig reflektiert. Diese Kosten treten<br />
auf, wenn der Portfoliomanager Wertpapiere<br />
kaufen oder verkaufen muss, um hohe Zu- oder<br />
Abflüsse des Fonds zu steuern. Neben diesen<br />
Kosten könnten sehr hohe Ordervolumen zu<br />
Markt kursen führen, die erheblich niedriger bzw.<br />
höher als unter normalen Umständen sind. Um<br />
den Schutz der bereits vorhandenen Anleger zu<br />
verbessern, gestattet die nachstehende Option in<br />
außergewöhnlichen Marktsituationen die Anwendung<br />
der Verwässerungsrichtlinie zugunsten des<br />
Teilfondsvermögens, um Handels- und sonstige<br />
Kosten auszugleichen, die sich in wesentlichem<br />
Umfang auf den Teilfonds auswirken.<br />
Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
legt die Grenzwerte für die Anwendung der<br />
Verwässerungsrichtlinie fest, die unter anderem<br />
auf den aktuellen Marktbedingungen, der vorhandenen<br />
Marktliquidität und den geschätzten<br />
Verwässerungskosten basieren. Beim Auftreten<br />
von außergewöhnlichen Marktsituationen laut<br />
Definition des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft<br />
kann der Anteilwert des Teilfonds<br />
nach oben oder unten korrigiert werden, um die<br />
Transaktionskosten und andere mit der Handelstätigkeit<br />
verbundene Verwässerungseffekte zu<br />
berücksichtigen. Die Korrektur selbst wird unter<br />
Beachtung der Grenzwerte automatisch durchgeführt.<br />
Der korrigierte Anteilwert findet auf alle<br />
Zeichnungen und Rücknahmen am betreffenden<br />
Handelstag gleichermaßen Anwendung.<br />
Der Einfluss der Verwässerungsrichtlinie beläuft<br />
sich auf höchstens 2% des ursprünglichen<br />
Anteilwerts. Da die beschriebene Methode zur<br />
82<br />
Anwendung einer Verwässerungsrichtlinie nur<br />
unter außerordentlichen Marktumständen und<br />
bei erheblichen Zu- und Abflüssen durchgeführt<br />
wird und nicht auf dem regulären Volumen beruht,<br />
wird angenommen, dass eine Korrektur des<br />
Anteilwerts nur gelegentlich erfolgt.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging Markets Top Dividend Plus<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Emerging Markets Top Dividend Plus gelten in<br />
Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />
Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging<br />
Markets Top Dividend Plus ist die Erwirtschaftung<br />
eines überdurchschnittlichen Wertzuwachses in<br />
Euro.<br />
Für das Teilfondsvermögen können Aktien, verzinsliche<br />
Wertpapiere, Wandelanleihen, Optionsanleihen,<br />
Optionsscheine, Genussscheine, Indexzertifikate<br />
und sowie in Wertpapieren verbriefte<br />
Finanzinstrumente gut fundierter Emittenten aus<br />
Schwellenländern (Emerging Markets) erworben<br />
werden.<br />
Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 70%<br />
(nach Abzug der liquiden Mittel) in Aktien von<br />
Unternehmen angelegt, die ihren Sitz in einem<br />
Schwellenland haben oder deren Geschäftstätigkeit<br />
vorwiegend in Schwellenländern erfolgt<br />
oder die als Holdinggesellschaft vorwiegend Beteiligungen<br />
von Unternehmen mit Sitz in einem<br />
Schwellenland halten und die voraussichtlich eine<br />
überdurchschnittliche Dividendenrendite erzielen<br />
können. Als Schwellenländer werden alle diejenigen<br />
Länder angesehen, die zum Zeitpunkt der<br />
Anlage vom Internationalen Währungsfonds, der<br />
Weltbank oder der International Finance Corporation<br />
(IFC) als nicht entwickelte Industrieländer<br />
betrachtet werden.<br />
Bei der Aktienauswahl sind folgende Kriterien von<br />
entscheidender Bedeutung: größere Dividendenrendite<br />
als der Marktdurchschnitt; Nachhaltigkeit<br />
von Dividendenrendite und Wachstum; historisches<br />
und prognostiziertes Gewinnwachstum;<br />
attraktives Kurs/Gewinn-Verhältnis. Neben diesen<br />
Kriterien wird der bewährte Stock-Pricing-Prozess<br />
des Fondsmanagers zugrunde gelegt. Das heißt,<br />
die Fundamentaldaten eines Unternehmens, wie<br />
z. B. Bilanzqualität, Managementfähigkeit, Profitabilität,<br />
Wettbewerbsposition und Bewertung,<br />
werden analysiert und in Entscheidungen umgesetzt.<br />
Diese Kriterien und Fundamentaldaten<br />
können unterschiedlich gewichtet werden und<br />
müssen nicht immer kumulativ vorliegen.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens (nach Abzug<br />
der liquiden Mittel) können in Aktien und anderen<br />
Beteiligungswertpapieren und Beteiligungswertrechten,<br />
die die Anforderungen des vorstehenden<br />
Absatzes nicht erfüllen, sowie in allen in<br />
Artikel 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil<br />
genannten und zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung<br />
durch den Einsatz von Derivaten enthält. Das<br />
ent sprechende Vergleichsvermögen für den<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0QT LU0329760002<br />
LD <strong>DWS</strong>0S9 LU0363468686<br />
NC <strong>DWS</strong>0QU LU0329760184<br />
FC <strong>DWS</strong>0QV LU0329760267<br />
A2 <strong>DWS</strong>0QW LU0329761232<br />
E2 <strong>DWS</strong>0QX LU0329761406<br />
R2 <strong>DWS</strong>0TA LU0363468769<br />
Z2 <strong>DWS</strong>08B LU0616870332<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Die Anteilklasse R2 wird nur in Form von Namensanteilen<br />
angeboten.<br />
Erstzeichnungs- und NC, FC und LC: 14.1.2008<br />
Auflegungsdatum A2, R2 und Z2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt. Der<br />
Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
LD: 1.7.2008<br />
E2: 15.9.2008<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
R2: 1.000,– RUB<br />
Z2: 100,– PLN<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, A2, R2 und Z2: bis zu 5% vom Brutto-<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />
NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge LC, NC, FC, A2, E2, R2 und Z2: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2, R2 und Z2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
LC, LD, FC; A2, E2, R2 und Z2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement NC, LC, LD, FC, A2, E2, R2 und Z2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität, auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds eignet<br />
sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler Anlagen<br />
vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
83
Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging Markets Top<br />
Dividend Plus besteht aus auf Euro lautenden<br />
Aktien aus 21 Schwellenländern.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
84<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr seit Auflegung1) Klasse LC LU0329760002 27,5% 4,8%<br />
Klasse LD LU0363468686 27,5% 24,2%<br />
Klasse NC LU0329760184 26,6% 1,8%<br />
Klasse FC LU0329760267 28,5% 7,5%<br />
Klasse E22) LU0329761406 19,5% 40,3%<br />
MSCI Emerging Markets 29,7% 14,1%<br />
1) Klassen LC, NC und FC am 14.1.2008/Klasse LD am 1.7.2008/Klasse E2 am 15.9.2008<br />
2) in USD<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Enceladus<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Enceladus gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />
die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Enceladus<br />
ist die Ausnutzung der relativen Outperformance/Underperformance<br />
einzelner Aktien,<br />
Sektoren und Volkswirtschaften der Schwellenmärkte<br />
durch die Verwendung von Long/Short-<br />
Strategien. So soll eine Gesamtrendite erzielt<br />
werden, die mittel- bis langfristig der Rendite auf<br />
Schwellenmarktaktien vergleichbar ist, wobei die<br />
Schwankungen der Aktien im Teilfondsportfolio<br />
geringer ausfallen dürften.<br />
In Einklang mit dem Verbot gemäß Artikel 2 E.<br />
des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil werden<br />
im Teilfondsvermögen selbst keine Leerverkäufe<br />
gemäß Artikel 52 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />
2010 durchgeführt.<br />
Die tatsächlichen Renditen und Risiken können<br />
diese Zielsetzung erreichen oder verfehlen. Das<br />
Ziel darf nicht als Garantie angesehen werden.<br />
Die Zielsetzung lautet, positive, vergleichbare<br />
Renditen zu erzielen, die in größtmöglichem Umfang<br />
moderat mit der durch den Aktienindex Morgan<br />
Stanley Capital International (MSCI) Emerging<br />
Markets Index abgebildeten Entwicklung der<br />
Aktienmärkte korrelieren.<br />
Diese Anlagestrategie beinhaltet Anlagen, in deren<br />
Rahmen positiv beurteilte Renditequellen, die die<br />
Aktienmärkte beeinflussen könnten, eingekauft<br />
(Longpositionen) und/oder negativ beurteilte Renditequellen<br />
verkauft werden (Shortpositionen).<br />
Der Teilfonds tätigt seine Anlagen in Einklang mit<br />
den Bestimmungen der Verordnung des Großherzogtums<br />
vom 8. Februar 2008 und der Richtlinie<br />
2007/16/EG vor allem in fest- und variabel verzinslichen<br />
Wertpapieren oder Aktien sowie in Derivaten.<br />
Die Derivate können auf einem einzigen Basiswert<br />
oder einem Referenzportfolio basieren.<br />
Der Teilfonds setzt insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Instrumente zur Erreichung des<br />
Anlageziels ein.<br />
Die Derivate werden bei der Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zur Erreichung des Anlageziels verwendet,<br />
wobei die Performance des Teilfonds von<br />
dem jeweiligen Anteil der Derivate (z. B. Futures,<br />
Swaps oder Differenzkontrakte) am Gesamtvermögen<br />
des Teilfonds abhängt.<br />
Der Teilfonds kann darüber hinaus in alle anderen<br />
zulässigen Vermögenswerte anlegen, die in Artikel<br />
2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil<br />
angegeben sind, einschließlich der in Artikel 2 A.<br />
Buchstabe j) genannten Vermögenswerte.<br />
Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />
die über ein Spitzenrating verfügen<br />
und auf derartige Transaktionen spezialisiert<br />
sind, Derivate, wie etwa Differenzkontrakte<br />
oder Swaps, abzuschließen. Bei diesen OTC-<br />
Vereinbarungen handelt es sich um standardisierte<br />
Verträge.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0VG LU0399356277<br />
FC <strong>DWS</strong>0VH LU0399356350<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC und FC: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC und FC: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge FC und LC: Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC: bis zu 2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)** erfolgsbezogener Vergütung***<br />
FC: bis zu 1% p.a. zzgl. erfolgsbezogener Vergütung***<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft LC und FC: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**<br />
Taxe d’abonnement LC und FC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
*** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen FC und LC aus dem Teilfondsvermögen<br />
pro Anteil eine erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von 20% des Betrags, um den der Anteilwert (gegebenenfalls<br />
unter Berücksichtigung etwaiger Ausschüttungen) am letzten Bewertungstag eines Halbjahres den<br />
höchsten Anteilwert (Highwater-Mark) aller vorangegangenen letzten Bewertungstage eines Halbjahres sowie<br />
den Anteilwert am Tag der Auflegung des Teilfonds übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet;<br />
eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung wird im Teilfonds täglich zurückgestellt und halbjährlich<br />
entnommen. Liegt der Anteilwert an einem Bewertungstag unter der Highwater-Mark, wird eine eventuell in dem<br />
betreffenden Halbjahr im Rahmen der täglichen Berechnung des Nettoanteilwerts gebildete Rückstellung für eine<br />
erfolgsbezogene Vergütung aufgelöst.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität, auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
85
Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren OTC-Transaktionen investiert sein,<br />
die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />
ausgehandelt wurden. Daher ist es<br />
möglich, dass der Teilfonds ganz oder teilweise in<br />
einer oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />
In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />
wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />
hingewiesen. Der Teilfonds kann das Kontrahentenrisiko<br />
durch die Verwendung von Sicherheiten<br />
senken.<br />
Darüber hinaus kann der Einsatz von Swaps bestimmte<br />
Risiken mit sich bringen, die in den allgemeinen<br />
Risikohinweisen erläutert werden.<br />
Nachstehend sind mögliche Risiko-/Renditequellen<br />
genannt, die in diesem internationalen Aktienportfolio<br />
in ihrer Gesamtheit sowie einzeln aktiv<br />
verwaltet werden:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
86<br />
Marktrisiko<br />
Einzeltitelrisiko<br />
Branchenrisiko<br />
Marktkapitalisierungsrisiko<br />
Bewertungsrisiko<br />
Währungsrisiko<br />
Zinsrisiko<br />
Kreditspreadrisiko<br />
Volatilität<br />
Die Derivate basieren hauptsächlich auf:<br />
Aktien von in Schwellenländern notierten Unternehmen<br />
oder von Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit<br />
hauptsächlich in Schwellenländern<br />
durchführen oder die als Holdinggesellschaften in<br />
erster Linie Anteile an auf Schwellenmärkten notierten<br />
Unternehmen besitzen, für die eine überdurchschnittliche<br />
Dividendenrendite zu erwarten<br />
ist. Als Schwellenländer werden alle diejenigen<br />
Länder angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage<br />
vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank<br />
oder der International Finance Corporation (IFC)<br />
nicht als entwickelte Industrieländer betrachtet<br />
werden.<br />
Das Referenzportfolio kann unter anderem folgende<br />
Positionen enthalten:<br />
–<br />
–<br />
Longpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />
Wert papieren;<br />
Shortpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />
Wertpapieren<br />
– auf dem Marktengagement, einzelnen Titeln,<br />
Branchen, der Marktkapitalisierung, Bewertung,<br />
Währung, den Zinsen, Kreditspreads<br />
oder der Volatilität basierende Derivate<br />
Der Teilfonds setzt Fremdkapital nicht als Anlageinstrument<br />
ein. Die Derivate werden ausschließlich<br />
durch Ausgleichszahlungen erfüllt, d. h. es<br />
gibt keine physische Andienung.<br />
Die Anlagestrategie ist im Rahmen des Referenzportfolios<br />
opportunistisch.<br />
Der Teilfonds sichert zu, dass das Gesamtrisiko in<br />
Zusammenhang mit derivativen Finanzinstru menten<br />
100% seines Nettovermögens nicht überschreitet,<br />
so dass das Risiko des Teilfonds nicht dauerhaft<br />
200% seines Nettovermögens über steigt.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei begrenzt<br />
auf 14,14% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro Bonds (Premium)<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Euro Bonds (Premium) gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />
enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro<br />
Bonds (Premium) ist es, für den Teilfonds eine<br />
überdurchschnittliche Rendite zu erzielen.<br />
Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 70%<br />
in verzinslichen Schuldtiteln angelegt, die von<br />
staatlichen Einrichtungen (Zentralbanken, Regierungsbehörden<br />
und supranationalen Institutionen)<br />
begeben oder garantiert werden, sowie in auf Euro<br />
lautenden Covered Bonds, die an Börsen oder an<br />
anderen geregelten Märkten, die anerkannt, für<br />
das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß<br />
sind, in einem Staat der Organisation<br />
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />
(OECD) gehandelt werden. Insbesondere<br />
kann der Teilfonds im Rahmen der Anlagegrenzen<br />
in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil die Möglichkeiten der internationalen Terminmärkte<br />
nutzen.<br />
Für den Teilfonds wird außerdem von der Möglichkeit<br />
Gebrauch gemacht, auf Zinsinstrumente (z. B.<br />
Anleihen, Renten-Futures, Swaps) im Fondsvermögen<br />
Call-Optionen zu schreiben („covered call<br />
writing”). Bei der Auswahl dieser Zinsinstrumente<br />
wird deshalb neben einer positiven Einschätzung<br />
auch darauf geachtet, dass attraktive Optionsprämien<br />
erzielt werden können. Der Verkauf<br />
von Call-Optionen führt dazu, dass der Teilfonds<br />
an Kurssteigerungen der zu Grunde liegenden<br />
Zinsinstrumente nicht oder nur in bestimmtem<br />
Umfang partizipiert. Dem steht gegenüber, dass<br />
die Partizipation an Kursverlusten um die vereinnahmten<br />
Optionsprämien gemindert ist.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />
in verzinslichen Schuldtiteln oder Wertpapieren<br />
anderer Länder angelegt werden, welche die vorstehend<br />
genannten Kriterien nicht erfüllen.<br />
Des Weiteren ist der Einsatz von Zins- und Währungsswaps<br />
vorgesehen. Höchstens 25% dürfen<br />
in Wandelschuldverschreibungen sowie Wandel-<br />
und Optionsanleihen und höchstens 10% in<br />
Partizipations- und Genussscheinen, Aktien sowie<br />
Optionsscheinen angelegt werden.<br />
Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Instrumente zur Erreichung des<br />
Anlageziels einsetzen.<br />
Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />
der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Euro Bonds (Premium) eingesetzt werden.<br />
Die Wertentwicklung des Teilfonds ist daher neben<br />
anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil der<br />
Derivate, z. B. Swaps, am Gesamtvermögen des<br />
Teilfonds abhängig.<br />
Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />
die über ein Spitzenrating verfügen<br />
und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />
Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />
diesen OTC-Vereinbarungen handelt es sich um<br />
standardisierte Verträge.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC A0JME8 LU0254489874<br />
LD A0JMFA LU0254491003<br />
NC A0JME7 LU0254489106<br />
FC A0JME9 LU0254490534<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 3.7.2006<br />
Auflegungsdatum<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, FC und LD: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft, bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC, aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsabhängige Vergütung, die höchstens 25% des Betrags entspricht,<br />
um den die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des iBoxx € Sovereigns (70%) und des iBoxx €<br />
Collateralized Covered (30%) übertrifft. Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich<br />
berechnet und jährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene<br />
erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung<br />
während des Geschäftsjahres unter der Wertentwicklung der vorgenannten Zielrendite, so wird eine im<br />
jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich<br />
wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann<br />
entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt<br />
werden.<br />
87
In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />
wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />
hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des<br />
Teilfonds, das sich aus dem Einsatz von Total-<br />
Return-Swaps für das Portfolio ergibt, wird in<br />
voller Höhe abgesichert. Darüber hinaus kann der<br />
Einsatz von Swaps bestimmte Risiken mit sich<br />
bringen, die in den allgemeinen Risikohinweisen<br />
erläutert werden.<br />
Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren OTC-Transaktionen investiert sein,<br />
die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />
ausgehandelt wurden. Daher ist es<br />
möglich, dass der Teilfonds ganz oder teilweise in<br />
einer oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen<br />
anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil angegeben sind, einschließlich<br />
der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten Vermögenswerte.<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />
durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />
Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Euro Bonds (Premium) besteht aus auf<br />
Euro lautenden, europäischen Anleihen sowie<br />
garantierten Anleihen (Covered Bonds) mit unterschiedlichen<br />
Laufzeiten.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
88<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0254489874 -2,8% 4,6% 8,2%<br />
Klasse LD LU0254491003 -2,8% 4,6% 8,2%<br />
Klasse NC LU0254489106 -3,2% 3,3% 6,0%<br />
Klasse FC LU0254490534 -2,4% 6,0% 10,4%<br />
70% iBoxx € Sovereigns und 30%<br />
iBoxx € Collateralized Covered<br />
(eingeführt am 1. September 2009) 1,2% – –<br />
1) Klassen LC, LD, NC und FC am 3.7.2006<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro Bonds (Short)<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Euro Bonds (Short) gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro<br />
Bonds (Short) ist es, für den Teilfonds eine überdurchschnittliche<br />
Rendite zu erzielen. Für das Teilfondsvermögen<br />
können verzinsliche Wertpapiere,<br />
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen,<br />
Partizipations- und Genussscheine<br />
sowie Optionsscheine auf Aktien erworben<br />
werden. Mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />
werden in auf Euro lautenden verzinslichen<br />
Wertpapieren angelegt, die an Börsen oder an<br />
anderen geregelten Märkten, die anerkannt, für<br />
das Publikum offen und dessen Funktionsweisen<br />
ordnungsgemäß sind, in einem Mitgliedstaat der<br />
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />
und Entwicklung (OECD) gehandelt werden und<br />
die dem Laufzeitsegment „Short Term“ angehören.<br />
„Short Term“ bezieht sich auf eine Duration<br />
bzw. Zinsbindungsdauer der Vermögensanlagen<br />
von null bis zu drei Jahren. Höchstens 25% des<br />
Teilfondsvermögens dürfen in Wandelschuldverschreibungen<br />
sowie Wandel- und Optionsanleihen<br />
und höchstens 10% in Partizipations- und<br />
Genussscheinen, Aktien sowie Optionsscheinen<br />
angelegt werden.<br />
Höchstens 30% des Gesamtvermögens des<br />
Teilfonds können in Schuldtiteln oder anderen<br />
Wertpapieren von anderen Ländern, welche die<br />
oben erwähnten Kriterien nicht erfüllen, angelegt<br />
werden.<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />
durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />
Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Euro Bonds (Short) besteht aus auf Euro<br />
lautende Staats- und Unternehmensanleihen aus<br />
der Eurozone mit Laufzeiten von einem Jahr bis<br />
zu drei Jahren.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC 551 872 LU0145655824<br />
LD 551 874 LU0145656475<br />
NC 551 875 LU0145656715<br />
FC 551 876 LU0145657366<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung (jährlich)<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC und LD: bis zu 0,6% p.a.<br />
FC: bis zu 0,45% p.a.<br />
Expense Cap max. 7,5% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD und FC: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d‘abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />
übernächsten Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />
Klasse LC LU0145655824 0,6% 9,1% 13,3%<br />
Klasse LD LU0145656475 0,6% 9,0% 13,2%<br />
Klasse NC LU0145656715 0,0% 7,5% 10,6%<br />
Klasse FC LU0145657366 0,8% 10,1% 15,2%<br />
iBoxx € Overall 1–3Y seit 1.9.2009<br />
(vorher: REXP 2Y) 1,7% 13,2% 19,4%<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
89
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro Corporate Bonds<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Euro Corporate Bonds gelten in Ergänzung zu<br />
den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro Corporate<br />
Bonds ist es, für den Teilfonds eine überdurchschnittliche<br />
Rendite zu erzielen.<br />
Für das Teilfondsvermögen können auf Euro lautende<br />
fest oder variabelverzinsliche Wertpapiere,<br />
Wandelschuldverschreibungen, Wandel und Optionsanleihen,<br />
Partizipations und Genussscheine,<br />
Aktien und Optionsscheine auf Aktien erworben<br />
werden. Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens<br />
70% in Unternehmensanleihen in Euro angelegt,<br />
die gegenüber vergleichbaren Staatsanleihen<br />
höhere Renditen aufweisen. Dabei werden<br />
gezielt fast ausschließlich Wertpapiere von Emittenten<br />
erworben, deren Bonität am Markt zwar<br />
noch als relativ gut, aber nicht als erstklassig eingeschätzt<br />
wird (sog. <strong>Invest</strong>ment Grade Bonds).<br />
Die Gesellschaft wird für den Teilfonds nur solche<br />
Wertpapiere erwerben, bei denen sie nach entsprechender<br />
Prüfung davon ausgeht, dass die<br />
Zins und Tilgungsverpflichtungen erfüllt werden.<br />
Dennoch kann die Gefahr eines vollständigen<br />
Wertverlusts einzelner für den Teilfonds erworbener<br />
Wertpapiere nicht gänzlich ausgeschlossen<br />
werden. Um die verbleibenden Restrisiken zu berücksichtigen,<br />
soll auf eine Streuung der Anlagen<br />
nach Emittenten geachtet werden.<br />
Bei erwartetem Wertsteigerungspotenzial vor<br />
dem Hintergrund von Ratingveränderungen können<br />
im Fondsvermögen in stark limitiertem Umfang<br />
auch hochverzinsliche Anleihen gehalten<br />
werden.<br />
Der Teilfonds kann auch Credit Default Swaps<br />
abschließen. Diese können nicht nur zur Absicherung<br />
genutzt werden, sondern können einen Teil<br />
der Anlagestrategie darstellen.<br />
Höchstens 25% des Teilfondsvermögens dürfen<br />
in Wandelschuldverschreibungen sowie Wandel<br />
und Optionsanleihen und höchstens 10% in Partizipations<br />
und Genussscheinen, Aktien sowie<br />
Optionsscheinen angelegt werden.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />
wird die Anlagepolitik auch durch die<br />
Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />
umgesetzt. Diese können unter anderem<br />
Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />
Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />
Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte<br />
OTCKontrakte auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,<br />
einschließlich Swaps, Forward Starting<br />
Swaps, InflationSwaps, Total Return Swaps, Excess<br />
Return Swaps, Swaptions, Constant Maturity<br />
Swaps und Credit Default Swaps, beinhalten.<br />
Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Instrumente zur Erreichung des<br />
Anlageziels einsetzen.<br />
Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />
der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Euro Corporate Bonds eingesetzt werden.<br />
90<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0M3 LU0300357554<br />
NC <strong>DWS</strong>0M4 LU0300357638<br />
FC <strong>DWS</strong>0M6 LU0300357802<br />
LD <strong>DWS</strong>0X4 LU0441433728<br />
LC (DH) <strong>DWS</strong>07G LU0616863477<br />
FC (DH) <strong>DWS</strong>07H LU0616863634<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der LC (DH) und FC (DH): Risiko der Anteilklasse,<br />
„Hedged“-Anteilklassen das sich aus Änderungen der<br />
erfolgt gegenüber Zinssätze für Staatsanleihen ergibt.<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Global<br />
urkunde verbriefte Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 21.5.2007<br />
Auflegungsdatum LD: 30.10.2009<br />
LC (DH) und FC (DH): Das Erstzeichnungs und<br />
Auflegungsdatum wird vom<br />
V erwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC, LD, LC (DH) und FC (DH): 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und LC (DH): bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom<br />
Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und FC (DH): 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, LC (DH) und FC (DH): Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC (DH): bis zu 1,2% p.a.<br />
LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,6% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
FC (DH): bis zu 0,6% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC und FC (DH): 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, FC, LD und LC (DH): 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d‘abonnement LC, FC, NC, LD, FC (DH) und LC (DH): 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die höchstens 25% des Betrags entspricht,<br />
um den die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des iBoxx € Corporates übertrifft. Die erfolgsbezogene<br />
Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend<br />
dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen<br />
je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs unter der<br />
vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene<br />
Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs<br />
bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine negative Performance<br />
muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
Die Wertentwicklung des Teilfonds ist daher neben<br />
anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil der<br />
Derivate, z. B. Swaps, am Gesamtvermögen des<br />
Teilfonds abhängig.<br />
Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />
die über ein Spitzenrating verfügen<br />
und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />
Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />
diesen OTC-Vereinbarungen handelt es sich um<br />
standardisierte Verträge.<br />
In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />
wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />
hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />
das sich aus dem Einsatz von Total-Return-<br />
Swaps für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe<br />
abgesichert. Darüber hinaus kann der Einsatz<br />
von Swaps bestimmte Risiken mit sich bringen,<br />
die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert<br />
werden.<br />
Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren OTC-Transaktionen investiert sein,<br />
die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />
ausgehandelt wurden. Daher ist es möglich,<br />
dass der Teilfonds ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, einschließlich<br />
der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten Vermögenswerte.<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />
durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />
Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />
Besondere Risiken:<br />
Der Teilfonds erwirbt gezielt Wertpapiere von<br />
Emittenten, deren Bonität am Markt zwar noch<br />
als relativ gut, aber nicht als erstklassig eingeschätzt<br />
wird (sog. <strong>Invest</strong>ment Grade Bonds).<br />
Den Chancen, die sich aus den im Vergleich zu<br />
Staatsanleihen höheren Zinsen ergeben, stehen<br />
somit entsprechende Risiken gegenüber. Trotz<br />
sorgfältiger Prüfung der Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage der Emittenten kann das Risiko eines<br />
Totalverlusts des Werts der einzelnen für den Teilfonds<br />
erworbenen Wertpapiere nicht völlig ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Daher stehen den mit einer Anlage dieser<br />
Art verbundenen Chancen erhebliche Risiken<br />
gegenüber.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Euro Corporate Bonds besteht aus auf<br />
Euro lautende Unternehmensanleihen aus unter-<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0300357554 3,8% 13,7% 12,2%<br />
Klasse LD LU0441433728 3,6% – 4,3%<br />
Klasse NC LU0300357638 3,4% 12,4% 10,6%<br />
Klasse FC LU0300357802 4,1% 14,9% 13,7%<br />
Klasse LS LU0300357711 21,8% 2) – 10,9% 3)<br />
iBoxx € Corporates<br />
seit 1.9.2009<br />
(vorher: ML EMU Corporate) 4,7% 16,5% 16,4%<br />
1) Klassen LC, NC, FC und LS am 21.5.2007/Klasse LD am 30.10.2009<br />
2) liquidiert am 12.3.2010/Wertentwicklung vom 12.3.2009 bis 12.3.2010 (Auflösungsstichtag)<br />
3) liquidiert am 12.3.2010/Wertentwicklung vom 21.5.2007 bis zum 12.3.2010 (Auflösungsstichtag)<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
schiedlichen Sektoren und mit unterschiedlichen<br />
Laufzeiten.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
91
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro-Gov Bonds<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Euro-Gov Bonds gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro-Gov<br />
Bonds ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite in Euro.<br />
Dabei wird das Teilfondsvermögen zu mindestens<br />
70% (nach Abzug der liquiden Mittel) in auf Euro<br />
lautenden verzinslichen Schuldtiteln an gelegt,<br />
die von Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums,<br />
staatlichen Einrichtungen innerhalb<br />
dieser Staaten sowie supranationalen öffentlichen<br />
Organisationen begeben wurden, in denen<br />
einer oder mehrere Staaten des Europäischen<br />
Wirtschaftsraums Mitglied sind.<br />
Höchstens 30% des Gesamtvermögens des<br />
Teilfonds (nach Abzug der liquiden Mittel) können<br />
in sonstigen verzinslichen Schuldtiteln, die<br />
von anderen Staaten, staatlichen Einrichtungen<br />
und supranationalen öffentlichen Organisationen<br />
begeben werden, die die vorstehenden Kriterien<br />
nicht erfüllen, angelegt werden.<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />
durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />
Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />
Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Instrumente zur Erreichung des<br />
Anlageziels einsetzen.<br />
Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />
der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Euro-Gov Bonds eingesetzt werden. Die<br />
Wertentwicklung des Teilfonds ist daher neben<br />
anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil der Derivate,<br />
z. B. Swaps, am Gesamtvermögen des<br />
Teilfonds abhängig.<br />
Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />
die über ein Spitzenrating verfügen<br />
und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />
Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />
diesen OTC-Vereinbarungen handelt es sich um<br />
standardisierte Verträge.<br />
In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />
wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />
hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />
das sich aus dem Einsatz von Total-Return-<br />
Swaps für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe<br />
abgesichert. Darüber hinaus kann der Einsatz<br />
von Swaps bestimmte Risiken mit sich bringen,<br />
die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert<br />
werden.<br />
Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren OTC-Transaktionen investiert sein,<br />
die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />
ausgehandelt wurden. Daher ist es möglich,<br />
dass der Teilfonds ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />
anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
92<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC 551 812 LU0145652052<br />
LD 551 813 LU0145652300<br />
NC 551 814 LU0145652649<br />
FC 551 815 LU0145654009<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC und LD: bis zu 0,6% p.a.<br />
FC: bis zu 0,35% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD und FC: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />
nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />
Klasse LC LU0145652052 -0,7% 10,1% 9,2%<br />
Klasse LD LU0145652300 -0,6% 10,3% 9,3%<br />
Klasse NC LU0145652649 -1,4% 8,4% 6,5%<br />
Klasse FC LU0145654009 -0,4% 11,4% 11,3%<br />
iBoxx Sovereign Eurozone Overall 1,1% 15,2% 16,8%<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Euro-Gov Bonds besteht aus auf Euro lautende<br />
Staatsanleihen aus der Eurozone mit unterschiedlichen<br />
Laufzeiten.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro High Yield Corporates<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Euro High Yield Corporates gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro High<br />
Yield Corporates ist es, für den Teilfonds eine<br />
überdurchschnittliche Rendite zu erzielen.<br />
Dabei werden mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />
weltweit in Unternehmensanleihen<br />
angelegt, die zum Zeitpunkt des Erwerbs kein<br />
<strong>Invest</strong>mentGradeRating aufweisen.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
Unternehmensanleihen angelegt werden, welche<br />
die vorstehend genannten Kriterien nicht<br />
erfüllen.<br />
Der Fondsmanager des Teilfonds ist bestrebt, etwaige<br />
Wechselkursrisiken gegenüber dem Euro<br />
im Portfolio abzusichern.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />
wird die Anlagepolitik auch durch<br />
die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />
umgesetzt. Diese können unter<br />
anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />
Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />
derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />
vereinbarte OTCKontrakte auf jegliche Art<br />
von Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps,<br />
Forward Starting Swaps, InflationSwaps, Total<br />
Return Swaps, Excess Return Swaps, Swaptions,<br />
Constant Maturity Swaps und Credit Default<br />
Swaps, beinhalten.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro High Yield Corporates besteht<br />
vorwiegend aus hochverzinslichen Anleihen von<br />
USEmittenten, die kein erstklassiges Kreditrating<br />
besitzen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>04E LU0616839501<br />
LD <strong>DWS</strong>04F LU0616839766<br />
LDQ <strong>DWS</strong>04G LU0616839923<br />
NC <strong>DWS</strong>04H LU0616840186<br />
ND <strong>DWS</strong>04J LU0616840426<br />
FC <strong>DWS</strong>04K LU0616840772<br />
A1MH <strong>DWS</strong>04L LU0616840939<br />
LC (DH) <strong>DWS</strong>04M LU0616841150<br />
FC (DH) <strong>DWS</strong>04N LU0616841317<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der A1MH: Währung des Teilfonds<br />
Klassen erfolgt gegenüber LC (DH) und FC (DH): Risiko der Anteilklasse, das sich<br />
aus Änderungen der Zinssätze für<br />
Staatsanleihen ergibt.<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- LC, LD, LDQ, NC,<br />
und Auflegungsdatum ND, FC, A1MH, LC<br />
(DH) und FC (DH): Das Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat<br />
der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, LDQ, LC (DH), FC,<br />
FC (DH), NC und ND: 100,– EUR<br />
A1MH: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, LDQ, A1MH<br />
(vom Anleger zu tragen) und LC (DH): bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
NC und ND: bis zu 1,5% vom<br />
Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und FC (DH): 0%<br />
Verwendung der Erträge LC, NC, FC, LC (DH) und FC (DH): Thesaurierung<br />
LD und ND: Ausschüttung (jährlich)<br />
LDQ: Ausschüttung<br />
(quartalsweise)<br />
A1MH: Ausschüttung (monatlich)<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC und ND: bis zu 1,4% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, LDQ, A1MH und LC (DH): bis zu 1,1% p.a.<br />
FC und FC (DH): bis zu 0,65% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC und ND: 0,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, LDQ, FC, A1MH,<br />
LC (DH) und FC (DH): 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, LDQ, NC, ND,<br />
FC, A1MH, LC (DH)<br />
und FC (DH): 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
93
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> European Bonds<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
European Bonds gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> European<br />
Bonds ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite für den Teilfonds.<br />
Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 70%<br />
in verzinslichen Schuldtiteln angelegt, die auf<br />
Euro oder Pfund Sterling lauten.<br />
Höchstens 25% des Teilfondsvermögens dürfen<br />
in Wandelschuldverschreibungen sowie Wandel-<br />
und Optionsanleihen und höchstens 10% in Partizipations-<br />
und Genussscheinen, Aktien sowie<br />
Optionsscheinen angelegt werden.<br />
Höchstens 30% des Gesamtvermögens des Teilfonds<br />
können in verzinslichen Schuldtiteln, die<br />
auf andere europäische Währungen als Euro und<br />
Pfund Sterling lauten, in Geldmarktinstrumenten<br />
und Barmitteln angelegt werden.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />
wird die Anlagepolitik auch durch<br />
die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />
umgesetzt. Diese können unter<br />
anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />
Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />
derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />
vereinbarte OTC-Kontrakte auf jegliche Art<br />
von Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps,<br />
Forward Starting Swaps, Inflation-Swaps, Total<br />
Return Swaps, Excess Return Swaps, Swaptions,<br />
Constant Maturity Swaps und Credit Default<br />
Swaps, beinhalten.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> European Bonds besteht aus fest verzinslichen<br />
Anleihen in verschiedenen Anlageklassen,<br />
Laufzeiten und europäischen Währungen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
94<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>04Z LU0616843958<br />
LD <strong>DWS</strong>040 LU0616844170<br />
NC <strong>DWS</strong>041 LU0616844337<br />
LDQ <strong>DWS</strong>042 LU0616844501<br />
FC <strong>DWS</strong>043 LU0616844766<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, LDQ, NC und FC: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der<br />
Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, LDQ, NC und FC: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und LDQ: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge LC, NC und FC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung (jährlich)<br />
LDQ: Ausschüttung (quartalsweise)<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC, LD und LDQ: bis zu 0,8% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, LDQ und FC: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, LDQ und FC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC, LDQ und FC aus<br />
dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von 25% des Betrags, um den<br />
die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des Barclays Capital Pan-European Aggregate Bond Index<br />
(„BarCap Pan-European Agg Index TR EUR“ (Bloomberg: LP06TREU) übertrifft. Die erfolgsbezogene Vergütung<br />
für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis<br />
des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse<br />
zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs unter der vorgenannten<br />
Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung<br />
entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte<br />
erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite<br />
aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene<br />
Vergütung berechnet werden darf (Highwater-Mark).
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> European Equities<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
European Equities gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> European<br />
Equities ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />
hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen in<br />
Euro. Für das Teilfondsvermögen können Aktien,<br />
verzinsliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Wandel- und Optionsanleihen, Partizipations-<br />
und Genussscheine, Optionsscheine auf<br />
Aktien und Indexzertifikate erworben werden.<br />
Dabei wird das Teilfondsvermögen mindestens<br />
zu 75% in Aktien von Emittenten mit Hauptniederlassung<br />
in einem Mitgliedstaat der EU,<br />
Norwegen und/oder Island angelegt.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />
des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />
auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />
in einzelnen Vertriebsländern folgende<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />
Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen.<br />
Höchstens 25% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) können in Aktien in-<br />
und ausländischer Aussteller, die die Anforderungen<br />
des vorstehenden Satzes nicht erfüllen,<br />
angelegt werden.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> European Equities besteht aus Aktien europäischer<br />
Unternehmen.<br />
Verwendbarkeit im Rahmen des PEA<br />
Der Teilfonds kann für den Aktiensparplan PEA<br />
(Plan d’Epargne en Actions) verwendet werden,<br />
der französischen Anlegern steuerliche Vorteile<br />
bietet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC 551 448 LU0145634076<br />
LD 551 449 LU0145634662<br />
NC 551 631 LU0145635123<br />
FC 552 496 LU0145635479<br />
A2 <strong>DWS</strong>0<strong>AG</strong> LU0273160340<br />
A2H <strong>DWS</strong>017 LU0544572943<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der „Hedged“- Währung des Teilfonds<br />
Anteilklassen erfolgt gegenüber<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />
und Auflegungsdatum A2: 20.11.2006<br />
A2H: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
A2 und A2H: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, A2 und A2H: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und A2H: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2 und A2H: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC, A2 und A2H: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d‘abonnement LC, LD, NC, FC, A2 und A2H: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
95
96<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0145634076 15,7% -24,1% 2,6% 24,5%<br />
Klasse LD LU0145634662 15,7% -24,1% 2,6% 24,8%<br />
Klasse NC LU0145635123 14,9% -25,7% -1,2% 16,8%<br />
Klasse FC LU0145635479 16,6% -22,2% 7,0% 34,5%<br />
Klasse A22) LU0273160340 7,5% -31,5% – -10,4%<br />
MSCI Europe 13,3% -15,6% 5,5% 27,8%<br />
1) Klassen LC, LD, NC und FC am 3.6.2002/Klasse A2 am 20.11.2006<br />
2) in USD<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> European Small/Mid Cap<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
European Small/Mid Cap gelten in Ergänzung zu<br />
den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
1. Das Anlageziel des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> European<br />
Small/Mid Cap besteht hauptsächlich<br />
darin, einen langfristigen Wertzuwachs durch<br />
Anlagen in ein Portfolio von kleinen und mittleren<br />
Unternehmen aus den europäischen<br />
Märkten zu erwirtschaften.<br />
2. Dazu werden mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />
angelegt in Aktien und anderen<br />
Beteiligungswertpapieren und Beteiligungswertrechten<br />
von kleinen und mittleren Gesellschaften,<br />
die ihren Sitz in einem europäischen<br />
Land haben oder die ihre Geschäftstätigkeit<br />
überwiegend in Europa ausüben oder die als<br />
Holdinggesellschaften überwiegend Beteiligungen<br />
an Gesellschaften mit Sitz in Europa<br />
halten.<br />
3. Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können<br />
investiert werden in:<br />
a) Aktien und andere Beteiligungswertpa<br />
piere und Beteiligungswertrechte (Partizipations,<br />
Genusscheine usw.) von weltweiten<br />
Gesellschaften jeder Größe, die<br />
die Anforderungen des vorstehenden Absatzes<br />
nicht erfüllen;<br />
b) verzinsliche Wertpapiere sowie Wan<br />
delschuldverschreibungen, Wandel und<br />
Options anleihen, die von Gesellschaften<br />
gemäß Ziff. 2) oder Buchstabe a) oben<br />
begeben wurden und die auf eine frei<br />
konvertierbare Währung lauten;<br />
c) kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstru<br />
mente und Bankguthaben.<br />
4. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne<br />
von Ziff. 2) oben sind solche, die in einem<br />
MarktIndex für kleine und mittlere Unternehmen<br />
(z. B. DJ STOXX Mid, DJ STOXX Small)<br />
enthalten sind oder eine vergleichbare Marktkapitalisierung<br />
aufweisen.<br />
5. Anstelle von Direktanlagen gemäß Ziff. 2) und<br />
3) oben kann das Teilfondsvermögen auch in<br />
Indexzertifikaten auf Aktienindizes angelegt<br />
werden, deren Basiswerte Anlagen gemäß<br />
Ziff. 2) bzw. 3) oben bilden. Die Aktienindizes<br />
müssen für den Markt, auf den sich beziehen,<br />
hinreichend diversifiziert und repräsentativ<br />
sein und publiziert werden. Bei den Indexzertifikaten<br />
handelt es sich um am Kapitalmarkt<br />
begebene Wertpapiere, deren Emissionsbedingungen<br />
zusichern, dass sich die Kurse des<br />
Indexzertifikats in der Regel nach der Kursentwicklung<br />
der im jeweiligen Index enthaltenen<br />
Aktien richten. Diese Indexzertifikate bilden<br />
den Index überwiegend oder sogar vollständig<br />
ab. Da Indexzertifikate keine Hebelwirkung<br />
aufweisen, stellen sie kein spekulatives<br />
Potenzial dar.<br />
6. Für das Teilfondsvermögen kann des Wei teren<br />
auf Techniken und Instrumente zurückgegriffen<br />
werden, die Wertpapiere zum Gegenstand<br />
haben, sofern die Verwendung solcher<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC A0HMB5 LU0236146774<br />
LD A0HMB6 LU0236146857<br />
NC A0HMB7 LU0236147079<br />
FC A0HMB8 LU0236150610<br />
ID <strong>DWS</strong>0XW LU0435837868<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Die Anteilklasse ID wird nur in Form von Namensanteilen<br />
und bei Erstzeichnung mit einem Anlagebetrag von mindestens<br />
25.000.000 EUR angeboten.<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 16.1.2006<br />
Auflegungsdatum ID: 30.12.2009<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC, LD und ID: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und ID: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />
LD und ID: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC und LD: bis zu 1,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,75% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
ID: bis zu 0,65% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC und ID: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />
ID: 0,01% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, LC, LD und FC aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung von bis zu 25% des Betrags, um den die<br />
Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung von 50% DJ STOXX Mid und 50% Small DJ STOXX Small<br />
übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und jährlich abgerechnet.<br />
Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene<br />
Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres<br />
unter der Wertentwicklung der vorgenannten Zielrendite, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr<br />
bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die<br />
am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden.<br />
Eine negative Performance muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Bezogen<br />
auf die Anteilklasse ID erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
97
98<br />
Techniken und Instrumente im Hinblick auf<br />
eine ordentliche Verwaltung des Teilfondsvermögens<br />
erfolgt.<br />
7. In Abweichung von der unter Artikel 2 B.<br />
Buchstabe n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />
des Einsatzes von Derivaten gelten<br />
im Hinblick auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />
in einzelnen Vertriebsländern<br />
folgende Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene<br />
Deckung aufweisen und dürfen ausschließlich<br />
zu Absicherungszwecken eingesetzt werden.<br />
Die Absicherung ist auf 100% des zur<br />
Deckung dienenden Underlyings begrenzt.<br />
Maximal 35% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
dürfen in Derivaten angelegt werden, die<br />
demgegenüber einer „long position“ entsprechen<br />
und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> European Small/Mid Cap besteht aus<br />
Aktien europäischer Unternehmen mit niedriger<br />
oder mittlerer Marktkapitalisierung.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0236146774 35,6% -13,4% 21,1%<br />
Klasse LD LU0236146857 35,3% -13,5% 25,0%<br />
Klasse NC LU0236147079 35,6% -15,3% 17,9%<br />
Klasse FC LU0236150610 36,3% -11,6% 26,1%<br />
Klasse ID LU0435837868 40,6% – 40,6%<br />
50% STOXX Europe Mid 200,<br />
50% STOXX Europe Small 200<br />
24,1% -3,1% 18,3%<br />
1) Klassen LC, LD, NC und FC am 16.1.2006/Klasse ID am 30.12.2009<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten.<br />
Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Agribusiness<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Agribusiness gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />
Agribusiness ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />
hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
angelegt in Aktien, Aktienzertifikaten, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Wandel und Optionsanleihen,<br />
deren Optionsscheine auf Wertpapiere<br />
lauten, Partizipations und Genussscheinen sowie<br />
Optionsscheinen auf Aktien in und ausländischer<br />
Aussteller, die ihren Geschäftsschwerpunkt<br />
in der Agrarindustrie haben oder von dieser<br />
profitieren. Die Unternehmen sind mit ihrem<br />
Geschäftsbereich innerhalb der vielschichtigen<br />
Lebensmittelwertschöpfungskette tätig. Dazu<br />
gehören Unternehmen, die sich mit dem Anbau<br />
und der Ernte, der Planung, Herstellung, Verarbeitung,<br />
Serviceleistungen und dem Vertrieb von<br />
landwirtschaftlichen Erzeugnissen beschäftigen<br />
(forst und landwirtschaftliche Unternehmen, Hersteller<br />
von Werkzeugen und landwirtschaftlichen<br />
Maschinen, Unternehmen aus der Nahrungsmittelindustrie,<br />
wie z. B. die Erzeuger und Verarbeiter<br />
von Wein, Schlachtvieh und Fleisch, Supermärkte<br />
und Chemieunternehmen).<br />
Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />
kann auch durch Global Depository<br />
Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />
Märkten notiert sind, sowie durch von internationalen<br />
Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />
American Depository Receipts (ADR)<br />
erfolgen.<br />
Höchstens 30% des Gesamtvermögens des Teilfonds<br />
können angelegt werden in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />
Wandelschuldverschreibungen, Wandel<br />
und Optionsanleihen, deren Optionsscheine<br />
auf Wertpapiere lauten, Partizipations und Genussscheinen<br />
in und ausländischer Aussteller,<br />
die die Anforderungen des vorstehenden Absatzes<br />
nicht erfüllen.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />
Bankguthaben investiert werden.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />
des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />
auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />
in einzelnen Vertriebsländern folgende<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto<br />
Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />
der Anlage in Anteilen anderer Organismen für<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0BU LU0273158872<br />
LD <strong>DWS</strong>0TM LU0363470070<br />
NC <strong>DWS</strong>0BV LU0273147594<br />
FC <strong>DWS</strong>0BW LU0273147834<br />
FD <strong>DWS</strong>07S LU0616865761<br />
A2 <strong>DWS</strong>0BX LU0273164847<br />
E2 <strong>DWS</strong>0BY LU0273177401<br />
J5 <strong>DWS</strong>0NB LU0300358362<br />
DS1 <strong>DWS</strong>0RC LU0329762636<br />
DS5 <strong>DWS</strong>0XX LU0435837942<br />
CH2H <strong>DWS</strong>07T LU0616865928<br />
CH4H <strong>DWS</strong>07U LU0616866140<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung USD<br />
Währungssicherung der Währung des Teilfonds<br />
klassen erfolgt gegenüber<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaber anteile (Dies gilt auch dann für die Anteilklasse DS5,<br />
wenn es sich um eine Anteilklasse für institutionelle Anleger<br />
handelt.<br />
Die Anteilklasse J5 wird nur in Form von Namensanteilen<br />
angeboten.<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, A2 und E2: 20.11.2006<br />
Auflegungsdatum J5: 14.5.2007<br />
DS1: 21.12.2007<br />
LD: 1.7.2008<br />
DS5: 1.9.2009<br />
FD: 16.8.2011<br />
CH2H und CH4H: Das Erstzeichnungs und<br />
Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC, FD und FC: 100,– EUR<br />
A2, E2 und J5: 100,– USD<br />
DS1 und DS5: 100,– GBP<br />
CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein<br />
Handelstag an der New York Stock Exchange (NYSE) ist<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, A2, DS1 und CH2H: bis zu 5% vom<br />
(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />
NC: bis zu 3% vom<br />
Bruttoanlagebetrag**<br />
FC, FD, E2, J5, DS5 und CH4H: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2, E2, CH2H und CH4H: Thesaurierung<br />
FD, LD, J5, DS1 und DS5: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2, DS1 und CH2H: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC, FD, E2, J5, DS5 und CH4H: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft FC, LC, LD, FD, A2, E2, J5,<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** DS5, DS1, CH2H und CH4H: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, FD, A2, E2,<br />
DS1, CH2H und CH4H: 0,05% p.a.<br />
J5 und DS5: 0,01% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
99
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/oder<br />
anderer Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
gemäß Absatz A Buchstabe e) gilt für diesen Teilfonds<br />
eine Anlagegrenze von 5%.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />
Vermögenswerte.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Global Agribusiness besteht aus Aktien<br />
globaler Unternehmen.<br />
Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />
Orientierung für die voraussichtliche britische<br />
Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />
Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />
im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />
geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />
können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />
ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />
berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />
eine eigene Beratung einholen.<br />
Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />
um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />
für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />
Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />
der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />
von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />
Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />
Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />
oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />
zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />
Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag<br />
und nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon<br />
ausgenommen sind Anteilklassen, die von der<br />
britischen Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte<br />
Zeit, in der die Anteile vom jeweiligen<br />
Anleger gehalten werden, als „ausschüttender<br />
Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds“ anerkannt<br />
sind.<br />
Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />
britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />
Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />
2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />
enthalten sind.<br />
Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />
ihrer Anlage in die Anteilklassen DS1 und<br />
DS5 im Hinblick auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern<br />
profitieren können, müssen diese<br />
Klassen in allen Abrechnungszeiträumen, in<br />
denen sich die Anteile im Besitz des britischen<br />
Steuerzahlers befanden, als „ausschüttender<br />
Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds" eingestuft<br />
worden sein.<br />
100<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in USD)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse A2 LU0273164847 15,5% -6,4% 28,4%<br />
Klasse E2 LU0273177401 16,4% -4,0% 32,7%<br />
Klasse J5 LU0300358362 16,4% -4,0% 10,2%<br />
Klasse LC2) LU0273158872 24,1% 3,1% 23,0%<br />
Klasse LD2) LU0363470070 23,6% – 16,0%<br />
Klasse NC2) LU0273147594 23,0% 0,8% 19,5%<br />
Klasse FC2) LU0273147834 25,0% 5,8% 29,0%<br />
Klasse DS13) LU0329762636 19,1% 20,2% 23,3%<br />
Klasse DS53) LU0435837942 20,1% – 38,9%<br />
1) Klassen A2, E2, LC, NC und FC am 20.11.2006/Klasse J5 am 14.5.2007 /<br />
Klasse DS1 am 21.12.2007/Klasse LD am 1.7.2008/Klasse DS5 am 1.9.2009<br />
2) in EUR<br />
3) in GBP<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten.<br />
Stand: 31.12.2010<br />
Der Status der Anteilklasse DS1 als ausschüttender<br />
Fonds vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember<br />
2009 und als Bericht erstattender Fonds ab<br />
dem 1. Januar 2010 wurde bestätigt. Der Status<br />
der Anteilklasse DS5 als ausschüttender Fonds<br />
vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 und<br />
als Bericht erstattender Fonds ab dem 1. Januar<br />
2010 wurde ebenfalls bestätigt. Um die Anforderungen<br />
des Status als Bericht erstattender<br />
Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein, sowohl<br />
den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />
darüber zu erstatten, welche Erträge den Anteilklassen<br />
DS1 und DS5 für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />
zuzurechnen sind. Insoweit der<br />
ausgewiesene Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />
Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />
als zusätzliche Ausschüttung an die<br />
Anleger angesehen und die Anleger werden entsprechend<br />
besteuert.<br />
Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />
Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />
Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />
als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />
anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />
steuerpflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />
ansässige Gesellschaft ausgeschüttet<br />
wurden (sowie etwaige einbehaltene Erträge, die<br />
gegenüber einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />
wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />
zu ihrer Verfügung angesehen und sind<br />
im Allgemeinen steuerbefreit.<br />
Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />
Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />
die unter bestimmten Umständen<br />
für britische Anleger in Offshore-Fonds gelten<br />
können. Es wird davon ausgegangen, dass Anleger<br />
normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />
unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen<br />
Anleger, die (zusammen mit ihren<br />
verbundenen Personen) mehr als 10% der Anteile<br />
von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />
beraten lassen.<br />
Die Anteilklassen DS1 und DS5 richten sich an<br />
private und institutionelle Anleger. Die Anteile<br />
werden allgemein erhältlich sein und breit vermarktet<br />
werden und einem genügend großen<br />
Kreis auf eine für diese Zielgruppen geeignete<br />
Weise zugänglich gemacht werden.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist Global Thematic<br />
Partners, LLC.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Bonds<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Bonds gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />
die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />
Bonds ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite für den Teilfonds.<br />
Das Teilfondsvermögen kann weltweit in den folgenden<br />
Instrumenten angelegt werden:<br />
– verzinslichen Wertpapieren, die von staatlichen<br />
Einrichtungen (Zentralbanken, staatlichen Stellen,<br />
Regierungsbehörden und supranationalen<br />
Institutionen) in Industrie- oder Schwellenländern<br />
begeben werden<br />
– Unternehmensanleihen, die von Unternehmen in<br />
Industrie- oder Schwellenländern emittiert werden,<br />
unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt<br />
des Erwerbs ein <strong>Invest</strong>ment-Grade-Rating aufweisen<br />
oder nicht<br />
– Covered Bonds<br />
– Wandelanleihen<br />
– nachrangige Anleihen<br />
– Asset Backed Securities<br />
Die Anlagen des Teilfonds in Asset Backed Securities<br />
und nachrangige Anleihen sind jeweils auf<br />
10% des Teilfondsvermögens begrenzt.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />
wird die Anlagepolitik auch durch die<br />
Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />
umgesetzt. Diese können unter anderem<br />
Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />
Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />
Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte<br />
OTC-Kontrakte auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,<br />
einschließlich Swaps, Forward Starting<br />
Swaps, Inflation-Swaps, Total Return Swaps, Excess<br />
Return Swaps, Swaptions, Constant Maturity<br />
Swaps und Credit Default Swaps, beinhalten.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Global Bonds besteht aus weltweiten Unternehmensanleihen<br />
mit unterschiedlichen Laufzeiten<br />
und in verschiedenen Währungen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>044 LU0616844923<br />
LD <strong>DWS</strong>045 LU0616845144<br />
NC <strong>DWS</strong>046 LU0616845490<br />
LDQ <strong>DWS</strong>047 LU0616845656<br />
LDF <strong>DWS</strong>048 LU0616845813<br />
FC <strong>DWS</strong>049 LU0616846035<br />
A1Q <strong>DWS</strong>05A LU0616846209<br />
A1F <strong>DWS</strong>05B LU0616846464<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, NC, LDQ,<br />
Auflegungsdatum LDF, FC, A1Q und A1F: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, LDQ, LDF, NC und FC: 100,– EUR<br />
A1Q und A1F: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, LDQ,<br />
(vom Anleger zu tragen) LDF, A1Q und A1F: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge LC, NC und FC: Thesaurierung<br />
LD, LDF und A1F: Ausschüttung (jährlich)<br />
LDQ und A1Q: Ausschüttung (quartalsweise)<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,3% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC, LD, LDQ und LDF: bis zu 0,9% p.a. zzgl.<br />
erfolgsbezogener Vergütung****<br />
A1Q und A1F: bis zu 1% p.a.<br />
FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, LDQ, LDF, FC, A1Q und A1F: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, LDQ, LDF, FC, A1Q und A1F: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC, LDQ und FC aus<br />
dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von 25% des Betrags, um den<br />
die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des JPM Global Gov Bonds Index übertrifft.<br />
Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet.<br />
Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im<br />
Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs<br />
unter der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte<br />
erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs<br />
bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine Underperformance<br />
gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder aufgeholt werden,<br />
bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (Highwater-Mark).<br />
Bezogen auf die Anteilklassen A1Q und A1F erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
101
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Emerging Markets<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Emerging Markets gelten in Ergänzung zu<br />
den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />
Emerging Markets ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
angelegt in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations<br />
und Genussscheinen, Wandelanleihen und<br />
Optionsscheinen auf Aktien von Unternehmen,<br />
die ihren Sitz in einem Schwellenland haben oder<br />
ihre Geschäftstätigkeit überwiegend in Schwellenländern<br />
ausüben oder die als Holdinggesellschaft<br />
überwiegend Beteiligungen von Unternehmen mit<br />
Sitz in einem Schwellenland halten.<br />
Als Schwellenländer werden alle diejenigen Länder<br />
angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage<br />
vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank<br />
oder der International Finance Corporation<br />
(IFC) nicht als entwickelte Industrieländer betrachtet<br />
werden.<br />
Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />
kann auch durch Global Depository<br />
Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />
Märkten notiert sind, sowie durch von internationalen<br />
Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />
American Depository Receipts (ADR)<br />
erfolgen.<br />
Zur Umsetzung der Anlagepolitik und Erreichung<br />
des Anlageziels kann der Teilfonds in Einklang mit<br />
Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil geeignete derivative Finanzinstrumente und<br />
Techniken einsetzen, insbesondere – ohne darauf<br />
beschränkt zu sein – Terminkontrakte, Futures, SingleStockFutures,<br />
Optionen oder EquitySwaps.<br />
Soweit liquide Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />
Finanzinstrumenten decken, werden sie den<br />
maßgeblichen 70% zugerechnet.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />
angelegt werden in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />
Partizipations und Genussscheinen, Wandelanleihen<br />
und Optionsscheinen auf Aktien von Ausstellern,<br />
die die Anforderungen des vorstehenden<br />
Absatzes nicht erfüllen.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />
Bankguthaben investiert werden.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />
Vermögenswerte.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
102<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>00W LU0544568321<br />
LD <strong>DWS</strong>00X LU0544568594<br />
NC <strong>DWS</strong>00Y LU0544568677<br />
FC <strong>DWS</strong>00Z LU0544568750<br />
A2 <strong>DWS</strong>000 LU0544568834<br />
E2 <strong>DWS</strong>006 LU0544568917<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, LD, A2 und E2: Das Erstzeichnungs und<br />
Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge LC, NC, FC, A2 und E2: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC, A2 und E2: 0%<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement NC, LC, LD, FC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Emerging Markets besteht aus Aktien<br />
aus 21 Schwellenländern.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Equities<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Equities gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />
Equities ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />
hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen in<br />
Euro. Für das Teilfondsvermögen können Aktien,<br />
verzinsliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Wandel- und Optionsanleihen, Partizipations-<br />
und Genussscheine, Optionsscheine auf<br />
Aktien und Indexzertifikate erworben werden.<br />
Dabei wird das Teilfondsvermögen mindestens<br />
zu 70% in Aktien internationaler Aussteller angelegt.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) können in anderen<br />
Wertpapieren als Aktien internationaler Aussteller<br />
angelegt werden.<br />
Aufgrund einer möglichen Registrierung in Korea<br />
gilt für den Teilfonds zudem die folgende<br />
Anlagegrenze:<br />
Mehr als 60% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
müssen in Vermögenswerten angelegt werden,<br />
die nicht auf den Koreanischen Won lauten.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Global Equities besteht aus Aktien globaler<br />
Unternehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC 551 444 LU0145633003<br />
LD 551 445 LU0145633268<br />
NC 551 446 LU0145633698<br />
FC 551 447 LU0145633938<br />
A2 <strong>DWS</strong>00E LU0507270253<br />
Z2 <strong>DWS</strong>079 LU0616869912<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Auflegungsdatum LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />
A2 und Z2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />
A2: 100,– USD<br />
Z2: 100,– PLN<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, A2, LD und Z2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, A2, LC und Z2: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, A2, LD und Z2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, FC, A2, LD und Z2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, A2, FC und Z2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />
nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen, sein.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />
Klasse LC LU0145633003 15,9% -15,4% 7,7%<br />
Klasse LD LU0145633268 15,9% -15,4% 8,1%<br />
Klasse NC LU0145633698 15,1% -17,3% 3,8%<br />
Klasse FC LU0145633938 16,8% -13,3% 12,1%<br />
MSCI World 21,1% -3,6% 3,5%<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten.<br />
Stand: 31.12.2010<br />
103
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global ex Japan (USD)<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global ex Japan (USD) gelten in Ergänzung zu den<br />
im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global ex<br />
Japan (USD) ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />
hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen<br />
in USD.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) werden global, allerdings<br />
ohne Japan, in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und<br />
Optionsanleihen sowie in Partizipations- und Genussscheinen<br />
angelegt. Japanische Aktien sind<br />
nach dieser Definition Wertpapiere, die emittiert<br />
wurden (i) von Unternehmen mit rechtlichem<br />
Sitz in Japan („japanische Unternehmen“) bzw.<br />
deren Haupthandelsmarkt in Japan ist, und (ii)<br />
von Tochtergesellschaften japanischer Unternehmen<br />
unabhängig davon, wo sie ihren rechtlichen<br />
Sitz oder Handelsmarkt haben. Anlagen in<br />
Optionsscheinen können ein höheres Risiko als<br />
Aktien bergen. Der Teilfonds wird hauptsächlich<br />
in Aktien etablierter Unternehmen investieren,<br />
die an internationalen Börsen gelistet sind. Darüber<br />
hinaus kann der Teilfonds an allen geregelten,<br />
anerkannten, für das Publikum offenen<br />
und ordnungsgemäß funktionierenden Märkten<br />
investieren.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) können in Aktien in-<br />
und ausländischer Aussteller, die die Anforderungen<br />
des vorstehenden Absatzes nicht erfüllen,<br />
angelegt werden.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />
des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />
auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />
in einzelnen Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />
Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
104<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
A2 <strong>DWS</strong>0BZ LU0273165141<br />
E2 <strong>DWS</strong>0B0 LU0273177666<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung USD (entspricht nicht unbedingt der Anlagewährung des<br />
Teilfonds)<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und A2 und E2: 20.11.2006<br />
Auflegungsdatum<br />
Anfänglicher Anteilwert A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein<br />
Handelstag an der New York Stock Exchange (NYSE) ist<br />
Ausgabeaufschlag A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge A2 und E2: Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft A2: bis zu 1,5% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)** E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft A2 und E2: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**<br />
Taxe d’abonnement A2 und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen, sein.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in USD)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse A2 LU0273165141 10,5% -18,5% -10,0%<br />
Klasse E2 LU0273177666 11,4% -16,4% -6,8%<br />
1) Klassen A2 und E2 am 20.11.2006<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
<strong>Invest</strong> Global ex Japan (USD) besteht aus Aktien<br />
aus 23 Ländern weltweit, ohne Japan und ohne<br />
Währungsabsicherung.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist Global Thematic<br />
Partners, LLC.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Inflation Strategy<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Inflation Strategy gelten in Ergänzung zu<br />
den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />
Inflation Strategy ist die Erwirtschaftung einer<br />
überdurchschnittlichen Rendite in Euro. Das Ziel<br />
soll durch die Kombination eines zugrunde liegenden<br />
Kernportfolios aus Anleihen mit einer „Alpha<br />
Overlay“Strategie erreicht werden. AlphaStrategien<br />
werden eingesetzt, um relative Preis und<br />
Kursschwankungen unter Währungen, Aktien,<br />
Rentenmärkten und Immobilien auszunutzen und<br />
so einen Mehrertrag über der Festzinsrendite zu<br />
erzielen.<br />
Das Teilfondsvermögen wird (nach Abzug der<br />
liquiden Mittel) zu mindestens 70% in inflationsgebundenen<br />
Wertpapieren mit kurzer oder<br />
mittlerer Restlaufzeit, festverzinslichen Wertpapieren<br />
und Geldmarktinstrumenten angelegt. Bis<br />
zu 30% des Teilfondsvermögens (nach Abzug der<br />
liquiden Mittel) können in Aktien, Anleihen oder<br />
ähnlichen Instrumenten ohne Inflationsbindung<br />
oder synthetischen Inflationsschutz, in Wandelanleihen,<br />
Optionsanleihen oder ähnlichen Instrumenten,<br />
die durch Emittenten weltweit begeben<br />
wurden, offenen Immobilienfonds, Exchange Traded<br />
Commodities (ETCs) sowie in allen anderen<br />
in Artikel 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />
Vermögenswerte, angelegt werden. Der<br />
Anteil der Wandelanleihen darf dabei 25%, derjenige<br />
der Aktien und Partizipationsscheine dabei<br />
10% des Teilfondsvermögens nicht überschreiten.<br />
Der Anteil an offenen Immobilienfonds ist auf<br />
maximal 10% des Teilfondsvermögens begrenzt.<br />
Darüber hinaus müssen diese Anlagen einer Aufsicht<br />
unterliegen, die der durch die Luxemburger<br />
Aufsichtsbehörde entspricht, und in Einklang mit<br />
den anderen, in Artikel 2 der Verordnung des<br />
Großherzogtums vom 8. Februar 2008 genannten<br />
Voraussetzungen stehen. Die Anlage in offenen<br />
Immobilienfonds ist der in Artikel 2 B. Buchstabe<br />
h) des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil<br />
angegebenen Anlagegrenze zuzurechnen.<br />
Ziel der „AlphaOverlay“Strategie ist die Erwirtschaftung<br />
einer Überrendite durch die Verwendung<br />
verschiedener Derivate und strukturierter<br />
Produkte sowie die Ausnutzung von Preisschwankungen<br />
und Preisineffizienzen. Daher werden<br />
positiv beurteilte Indizes, Instrumente und Vermögenswerte<br />
gekauft („Longposition“) und/<br />
oder negativ beurteilte Indizes, Instrumente und<br />
Vermögenswerte („Shortpositionen“) in demselben<br />
Zeitintervall verkauft. Zum Anlageuniversum<br />
der „AlphaStrategien“ gehören insbesondere<br />
Indizes, Instrumente und Vermögenswerte aus<br />
diversen Anlageklassen. Gemäß dem Verbot in<br />
Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil werden keine Leerverkäufe von Wertpapieren,<br />
Geldmarktinstrumenten und anderen Finanzinstrumenten<br />
getätigt.<br />
Diese Strategie wird vor allem durch den Einsatz<br />
von Optionen, Finanzfutures und SwapTransaktionen<br />
sowie andere derivative Instrumente<br />
umgesetzt, um das Anlageziel zu erreichen. Die<br />
Basiswerte dieser Transaktionen können die nachstehend<br />
genannten sein:<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC A0B5JR LU0193194403<br />
LD A0B5JS LU0193194825<br />
NC A0B5JT LU0193195129<br />
FC A0B5JU LU0193195558<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 30.8.2004<br />
Auflegungsdatum<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und FC: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />
die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag des EONIA (capitalized) Index zzgl. 200 Basispunkte (Zielrendite,<br />
keine Benchmark) übertrifft. Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet<br />
und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene<br />
erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung<br />
während eines Geschäftshalbjahrs unter der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum<br />
bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst.<br />
Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen<br />
werden.<br />
Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder<br />
aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (HighwaterMark).<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
105
1. Liquide Mittel, Geldmarktinstrumente und<br />
fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere<br />
(Anleihen, Notes usw.) mit einer durchschnittlichen<br />
Restlaufzeit von höchstens drei Jahren,<br />
die an Börsen oder an anderen geregelten,<br />
anerkannten, für das Publikum offenen und<br />
ordnungsgemäß funktionierenden Märkten<br />
gehandelt werden, von Schuldnern weltweit<br />
begeben wurden und die jeweils Verpflichtungen<br />
aus Anlagen in Termingeschäften oder<br />
derivativen Finanzinstrumenten gemäß folgendem<br />
Absatz decken, und<br />
2. Aktien, Anleihen, Rohstoffindizes oder Teilindizes,<br />
Immobilienindizes, Kredit-Ratings und<br />
Währungen.<br />
Hinsichtlich der Rohstoffindizes oder Teilindizes<br />
kann der Teilfonds anlegen in<br />
a) zulässige Indizes gemäß der Definition in<br />
Artikel 9 der Verordnung des Großherzogtums<br />
vom 8. Februar 2008.<br />
b) Indizes, die aus nicht zulässigen Vermö-<br />
genswerten („nicht zulässige Vermögenswerte“)<br />
bestehen und die Streuungsvorschriften<br />
gemäß Artikel 9 (1) a)<br />
der Verordnung des Großherzogtums<br />
vom 8. Februar 2008 nicht erfüllen (d. h.<br />
Teilindizes, die aus nicht zulässigen Vermögenswerten<br />
bestehen). In diesem Fall<br />
gelten folgende Anforderungen:<br />
106<br />
Der Index muss die Anforderungen<br />
gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b)<br />
(Benchmark) sowie c) (Veröffentlichung)<br />
der Verordnung des Großherzogtums<br />
vom 8. Februar 2008 erfüllen. Zudem ist<br />
die 5/10/40%-Grenze bezüglich des korrespondierenden<br />
Marktwerts der Vermögenswerte,<br />
auf die sich diese Indizes<br />
beziehen (z. B. Total-Return-Swaps, nicht<br />
deltakonstante Zertifikate), auf Portfolioebene<br />
einzuhalten. Die Bestandteile<br />
dieser Indizes brauchen nicht geprüft zu<br />
werden.<br />
Bei der Umsetzung der Strategie kann<br />
sich der Fondsmanager der Expertise<br />
und der Empfehlungen unterschiedlicher<br />
Einheiten der Asset Management Division<br />
der Deutschen Bank sowie externer<br />
Berater unter eigener Verantwortung und<br />
Kontrolle und auf eigene Kosten bedienen.<br />
Diese Einheiten verfolgen im Hinblick<br />
auf die Analyse der Anlageklassen<br />
eine Vielzahl von Ansätzen, die insbesondere<br />
quantitative, qualitative sowie fundamentale<br />
und taktische Faktoren berücksichtigen.<br />
Diese Ansätze werden genutzt,<br />
um für unterschiedliche Anlagen Prognosen<br />
und Empfehlungen zu entwickeln.<br />
Der Teilfondsmanager führt die einzelnen<br />
Empfehlungen regelmäßig zusammen.<br />
Die Entscheidungen, welche Derivate in<br />
welchem Umfang für das Teilfondsportfolio<br />
ge- oder verkauft werden, werden<br />
aus der Erwartung eines angestrebten<br />
Chance-Risiko-Verhältnisses umgesetzt.<br />
Der Teilfondsmanager entscheidet über<br />
die Diversifizierung der Anlageklassen<br />
Aktien, Renten, Kredit-Ratings, Währungen,<br />
Immobilien und Rohstoffe.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />
Klasse LC LU0193194403 -0,7% -7,9% -5.6%<br />
Klasse LD LU0193194825 -0,6% -7,8% -5,7%<br />
Klasse NC LU0193195129 -1,1% -9,1% -8,0%<br />
Klasse FC LU0193195558 -0,2% -6,4% -3,3%<br />
Eurostat Eurozone HICP ex Tobacco<br />
Unrevised +3% seit 1.2.2009 (vorher:<br />
Barclays Euro Overall Inflation Linked) 4,8% 11,8% 19,3%<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />
durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />
Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />
Besondere Risiken:<br />
Die inflationsgebundenen Wertpapiere entwickeln<br />
sich besser als nominale Anleihen, wenn<br />
die Inflation höher ausfällt als erwartet. Fällt die<br />
Inflation niedriger aus als erwartet, entwickeln<br />
sich nominale Anleihen besser als inflationsgebundene<br />
Wertpapiere.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />
begrenzt auf 14% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Infrastructure<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Infrastructure gelten in Ergänzung zu den<br />
im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Das Anlageziel des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />
Infrastructure besteht hauptsächlich darin, einen<br />
langfristigen nachhaltigen Wertzuwachs in Euro<br />
durch Anlagen in viel versprechende Unternehmen<br />
des Sektors „Global Infrastructure“ zu erwirtschaften.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) werden in Aktien, andere<br />
Beteiligungswertpapieren und Beteiligungswertrechte<br />
von Emittenten im Sektor „Global<br />
Infrastructure“ investiert.<br />
Infrastrukturunternehmen bieten einem Teil der<br />
Bevölkerung zu bestimmten Zeiten und Kosten<br />
lebensnotwendige Produkte oder Dienstleistungen<br />
an – ein Merkmal, das meist über einen<br />
längeren Zeitraum aufrecht erhalten wird.<br />
Der strategische Wettbewerbsvorteil von Infrastrukturanlagen<br />
wird häufig durch hohe Einstiegsbarrieren<br />
für andere Anbieter abgesichert.<br />
Diese Barrieren können unterschiedliche Formen<br />
annehmen, wie z. B.:<br />
–<br />
gesetzliche und/oder aufsichtsrechtliche<br />
Auflagen<br />
– natürliche Barrieren wie planerische und umweltbedingte<br />
Einschränkungen oder die Verfügbarkeit<br />
von Grund und Boden<br />
–<br />
–<br />
–<br />
hohe Erschließungskosten, wie z. B. die Kosten<br />
für den Bau von Straßen<br />
langfristige Exklusivgenehmigungen und<br />
Kundenverträge<br />
Größenvorteile wie geringerer Aufwand beim<br />
Marketing und in anderen Bereichen<br />
Diese hohen Einstiegsbarrieren führen zu einer<br />
Absicherung der von diesen Infrastruktureinrichtungen<br />
erzeugten Zahlungsströme. Hinzu<br />
kommt, dass Dienstleistungen wie die Bereitstellung<br />
von Parkplätzen, Straßen und Sendetürmen<br />
im Allgemeinen nur durch umfangreiche<br />
und teure materielle Sachanlagen in unmittelbarer<br />
Nähe zu den Kunden erbracht werden können.<br />
Darin liegt ein wesentlicher Unterschied<br />
zwischen dem Infrastruktursektor und anderen<br />
Industriezweigen.<br />
Der Teilfondsmanager unterscheidet zwischen<br />
sozialer Infrastruktur und wirtschaftlicher Infrastruktur.<br />
Der Teilfonds wird sich stärker auf<br />
letztere konzentrieren. Unter „wirtschaftlicher<br />
Infrastruktur“ sind die Dienstleistungen zu verstehen,<br />
für die der Nutzer zu zahlen bereit ist,<br />
wie Verkehr, Gas, Elektrizität, Wasser und Kommunikation.<br />
Aufgrund der Größe und Kosten<br />
und des häufigen Monopolcharakters dieser<br />
Vermögenswerte liegen Finanzierung, Bau, Eigentum<br />
und Betrieb von Infrastruktur traditionell<br />
in staatlicher Hand. Infrastruktur umfasst:<br />
–<br />
Verkehr (Straßen, Flughäfen, Seehäfen,<br />
Schienen)<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0Q2 LU0329760770<br />
LD <strong>DWS</strong>0TN LU0363470237<br />
NC <strong>DWS</strong>0Q3 LU0329760853<br />
FC <strong>DWS</strong>0Q4 LU0329760937<br />
A2 <strong>DWS</strong>0Q5 LU0329761661<br />
E2 <strong>DWS</strong>0Q6 LU0329761745<br />
CH2H <strong>DWS</strong>07Q LU0616865175<br />
CH4H <strong>DWS</strong>07R LU0616865415<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der Währung des Teilfonds<br />
klassen erfolgt gegenüber<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 14.1.2008<br />
Auflegungsdatum LD und A2: 1.7.2008<br />
E2, CH2H und CH4H: Das Erstzeichnungs und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, A2 und CH2H: bis zu 5% vom<br />
(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />
NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC, E2 und CH4H: 0%<br />
Verwendung der Erträge LC, NC, FC, A2, E2, CH2H und CH4H: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
A2 und CH2H: bis zu 1,7% p.a.<br />
LC und LD: bis zu 1,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
E2 und CH4H: bis zu 0,85% p.a.<br />
FC: bis zu 0,75% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, A2, E2, CH2H und CH4H: 0%<br />
Taxe d’abonnement NC, LC, LD, FC, A2, E2, CH2H und CH4H: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />
die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des UBS Developed Infrastructure & Utilities TR Index<br />
übertrifft. Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich<br />
abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene<br />
Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines<br />
Geschäftshalbjahres unter der vorgenannten Zielrendite, so wird eine in diesem Halbjahr bisher zurückgestellte<br />
erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs<br />
bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine negative Performance<br />
muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.<br />
Bezogen auf die Anteilklassen A2, E2, CH2H und CH4H erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene<br />
Vergütung.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
107
–<br />
–<br />
–<br />
Energie (Durchleitung, Verteilung und Erzeugung<br />
von Gas und Strom)<br />
Wasser (Bewässerung, Trinkwasser,<br />
Ab wasser aufbereitung)<br />
Kommunikation (Fernseh-/Funktürme,<br />
Satelliten, Glasfaser- und Kupferkabel)<br />
Das mögliche Anlageuniversum besteht aus<br />
über 400 Aktien, die im Wesentlichen alle vorstehenden<br />
Infrastruktureinrichtungen auf der Welt<br />
repräsentieren.<br />
Zur sozialen Infrastruktur gehören beispielsweise<br />
Unternehmen im Gesundheitssektor (Krankenhäuser,<br />
Pflegeheime).<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens (nach Abzug<br />
der liquiden Mittel) können angelegt werden in:<br />
a) Aktien, anderen Beteiligungswertpapieren<br />
und Beteiligungswertrechten internationaler<br />
Aussteller, die nicht überwiegend im Sektor<br />
Global Infrastructure tätig sind;<br />
b) verzinslichen Wertpapieren sowie Wandel-<br />
schuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen,<br />
die von Unternehmen im globalen<br />
Infrastruktursektor oder Emittenten gemäß<br />
Punkt (a) oben begeben wurden und die auf<br />
eine frei konvertierbare Währung lauten.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />
anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich des<br />
Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick auf die<br />
derzeit geltenden Anlagerestriktionen in einzelnen<br />
Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />
Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen.<br />
Besondere Risiken:<br />
Die Wertentwicklung des Teilfonds wird im Wesentlichen<br />
von folgenden Faktoren beeinflusst,<br />
aus denen sich Chancen und Risiken ergeben:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
Wertentwicklung der internationalen Aktienmärkte<br />
Unternehmens- und sektorspezifische Entwick<br />
lungen<br />
Wechselkursveränderungen von Nicht-Euro-<br />
Währungen gegenüber dem Euro<br />
Die Anlagen des Teilfonds können sich für einen<br />
bestimmten variablen Zeitraum auf verschiedene<br />
Untersektoren, Länder und Marktsegmente<br />
konzentrieren. Außerdem können Derivate eingesetzt<br />
werden. Diese Anlagen sind ebenfalls mit<br />
weiteren Chancen und Risiken verbunden.<br />
108<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr seit Auflegung1) Klasse LC LU0329760770 22,3% -2,7%<br />
Klasse LD LU0363470237 22,1% 12,2%<br />
Klasse NC LU0329760853 21,2% -5,0%<br />
Klasse FC LU0329760937 22,7% -0,3%<br />
Klasse A22) LU0329761661 16,9% 3,2%<br />
UBS Developed Infrastructure & Utilities 10,5% -9,6%<br />
1) Klassen LC, NC und FC am 14.1.2008/Klassen LD und A2 am 1.7.2008<br />
2) in USD<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Global Infrastructure besteht aus Aktien<br />
globaler Unternehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Thematic<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Thematic gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.*<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Thematic<br />
ist, über die Beteiligung an Unternehmen,<br />
die nach Einschätzung des Fondsmanagements<br />
von aktuellen oder künftigen geopolitischen, sozialen<br />
und wirtschaftlichen Trends und Themen<br />
profitieren, eine überdurchschnittliche Rendite zu<br />
erzielen.<br />
Hierzu werden mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />
in Aktien in- und ausländischer Aussteller<br />
angelegt werden, die ihren Geschäftsbereich<br />
in den je nach Marktlage favorisierten Themenschwerpunkten<br />
haben, von den ausgewählten<br />
Trends profitieren oder in einem diesen Themen<br />
oder Trends direkt oder indirekt zuzuordnenden<br />
Industriezweig tätig sind.<br />
Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />
kann auch durch Global Depository<br />
Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />
Märkten notiert sind, sowie durch von internationalen<br />
Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />
American Depository Receipts (ADR)<br />
erfolgen.<br />
Die im freien Ermessen des Fondsmanagers ausgewählten<br />
Trends oder Themen können sehr unterschiedlicher<br />
Art sein und das mögliche Spektrum<br />
an Trends oder Themen ist sehr weit.<br />
Die verfolgten Trends und Themen sind nicht<br />
notwendigerweise einzelnen Branchen, Ländern<br />
oder Regionen zuzuordnen und können z. B. Aspekte<br />
wie „Überalterung der Bevölkerung“, „Technologischer<br />
Fortschritt“, „Ressourcenknappheit“,<br />
Sektortrends, Globalisierung oder besondere<br />
Entwicklungen in den Emerging Markets usw.<br />
aufgreifen. Sie können entsprechend sehr vielfältig<br />
sein und werden im Zeitablauf an regionale<br />
oder globale politische, soziale, wirtschaftliche<br />
und technologische Entwicklungen angepasst,<br />
im Portfoliokontext ergänzt oder durch andere<br />
Themen ersetzt.<br />
Das Fondsmanagement kann nach alleinigen Ermessen<br />
entscheiden, wie viele Trends oder Themen<br />
jeweils beobachtet und berücksichtigt werden.<br />
Dementsprechend könnte die Zahl solcher<br />
Trends oder Themen zum Beispiel unter fünf aber<br />
auch über vierzig liegen. Aus der großen Flexibilität<br />
des Fondsmanagements bei der Definition,<br />
Beobachtung und Berücksichtigung von Themen<br />
und Trends folgt auch, dass die Intensität und<br />
Dauer der Berücksichtigung einzelner Themen<br />
und Trends sehr unterschiedlich sein kann. Themen<br />
und Trends können demgemäß nur über<br />
kurze Zeiträume oder über längere Zeiträume berücksichtigt<br />
werden. Ebenso können Themen und<br />
Trends mit einem kleineren oder mit einem größeren<br />
Anteil am Teilfondsvermögen berücksichtigt<br />
werden. Auf genauere Regeln über die Auswahl,<br />
Bestimmung und Verfolgung von Themen<br />
und Trends wird bewusst verzichtet. Vielmehr<br />
wird durch die Berücksichtigung von Aktien unterschiedlicher<br />
Themen und Trends, die in der Regel<br />
unterschiedliche Abhängigkeiten im Verhältnis zur<br />
* Weitere Informationen über das Portfolio sind der<br />
<strong>DWS</strong>-Website www.dws.com zu entnehmen.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0BQ LU0273158526<br />
FC <strong>DWS</strong>0BR LU0273147164<br />
A2 <strong>DWS</strong>0BS LU0273164680<br />
E2 <strong>DWS</strong>0BT LU0273177237<br />
NC <strong>DWS</strong>0FB LU0298697664<br />
P4 <strong>DWS</strong>0TQ LU0363470583<br />
DS1 <strong>DWS</strong>00F LU0507270337<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung USD<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, FC, A2 und E2: 20.11.2006<br />
Auflegungsdatum NC: 14.5.2007<br />
P4: 1.7.2008<br />
DS1: 1.7.2010<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC und FC: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
P4 und DS1: 100,– GBP<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein Handelstag<br />
an der New York Stock Exchange (NYSE) ist<br />
Ausgabeaufschlag LC, DS1 und A2: bis zu 5% vom Brutto-<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag**<br />
NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag***<br />
FC, E2 und P4: 0%<br />
Verwendung der Erträge LC, FC, NC, A2, E2 und P4: Thesaurierung<br />
DS1: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC, DS1 und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**** FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
NC: bis zu 2% p.a.<br />
P4: bis zu 0,65% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**** LC, FC, A2, E2, DS1 und P4: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, FC, NC, A2, E2, DS1 und P4: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
** 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
**** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
109
Gesamtaktienmarktentwicklung in steigenden,<br />
fallenden oder wenig veränderten Märkten aufweisen,<br />
eine Diversifizierung angestrebt.<br />
Bis zu insgesamt 30% des Teilfondsvermögens<br />
können in Aktien oder anderen Wertpapiere von<br />
Unternehmen angelegt werden, die nicht überwiegend<br />
dem jeweils aktuellen, strategischen<br />
globalen Themenansatz entsprechen.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />
Bankguthaben investiert werden.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />
Vermögenswerte.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich des<br />
Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick auf die<br />
derzeit geltenden Anlagerestriktionen in einzelnen<br />
Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />
Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />
der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen gemäß Absatz A Buchstabe e) gilt für<br />
diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Global Thematic besteht aus Aktien globaler<br />
Unternehmen.<br />
Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />
Orientierung für die voraussichtliche britische<br />
Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />
Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />
im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />
geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />
können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />
ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />
berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />
eine eigene Beratung einholen.<br />
110<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen vs. Vergleichsindex (in USD)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse A2 LU0273164680 11,1% -18,1% -11,3%<br />
Klasse E2 LU0273177237 11,9% -16,1% -8,2%<br />
Klasse LC2) LU0273158526 19,9% -7,9% -13,0%<br />
Klasse FC2) LU0273147164 20,5% -7,7% -11,3%<br />
Klasse NC2) LU0298697664 21,4% -8,5% -19,1%<br />
Klasse P43) LU0363470583 14,4% - 25,2%<br />
Klasse DS13) LU0507270337 - - 20,6%<br />
MSCI World 11,8% -12,9% -0,8%<br />
1) Klassen A2, E2, LC und FC am 20.11.2006/Klasse NC am 14.5.2007/Klasse P4 am 1.7.2008/Klasse D1 am 1.7.2010<br />
2) in EUR<br />
3) in GBP<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />
um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />
für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />
Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />
der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />
von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />
Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />
Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />
oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />
zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />
Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag und<br />
nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon sind jedoch<br />
Anteilklassen ausgenommen, die von der britischen<br />
Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte<br />
Zeit, in der die Anteile vom jeweiligen Anleger gehalten<br />
werden, als „ausschüttender Fonds“ oder<br />
„Bericht erstattender Fonds“ anerkannt sind.<br />
Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />
britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />
Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />
2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />
enthalten sind.<br />
Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />
ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick<br />
auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />
können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />
in denen sich die Anteile<br />
im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />
als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />
Fonds“ eingestuft worden sein. Der Status<br />
der Anteilklasse DS1 als Bericht erstattender<br />
Fonds ab dem 1. Juli 2010 wurde bestätigt. Um<br />
die Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />
Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />
sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />
darüber zu erstatten, welche Erträge der Anteilklasse<br />
DS1 für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />
zuzurechnen sind. Insoweit der ausgewie-<br />
sene Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />
Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />
als zusätzliche Ausschüttung an die Anleger angesehen<br />
und die Anleger werden entsprechend<br />
besteuert.<br />
Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />
Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />
Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />
als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />
anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />
steuerpflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />
ansässige Gesellschaft ausgeschüttet<br />
wurden (sowie etwaige einbehaltene Erträge, die<br />
gegenüber einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />
wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />
zu ihrer Verfügung angesehen und sind<br />
im Allgemeinen steuerbefreit.<br />
Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />
Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />
die unter bestimmten Umständen<br />
für britische Anleger in Offshore-Fonds gelten<br />
können. Es wird davon ausgegangen, dass Anleger<br />
normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />
unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen<br />
Anleger, die (zusammen mit ihren<br />
verbundenen Personen) mehr als 10% der Anteile<br />
von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />
beraten lassen.<br />
Die Anteilklasse DS1 richtet sich an private Anleger.<br />
Die Anteile werden allgemein erhältlich sein<br />
und breit vermarktet werden und einem genügend<br />
großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe<br />
geeignete Weise zugänglich gemacht werden.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist Global Thematic<br />
Partners, LLC.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Value<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Global Value gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />
Value ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />
hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) werden in Aktien,<br />
Aktienzertifikaten, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Wandel- und Optionsanleihen sowie in Partizipations-<br />
und Genussscheinen angelegt, die nach Einschätzung<br />
der Verwaltungsgesellschaft unterbewerteten<br />
Substanzwerten zuzurechnen sind. Dabei<br />
wird auf eine internationale Streuung geachtet.<br />
Unter Substanzwerten sind Titel zu verstehen,<br />
deren Börsenkurs durch entsprechende fundamentale<br />
Unternehmensdaten untermauert ist.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) können angelegt werden<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Wandel- und Optionsanleihen sowie<br />
in Partizipations- und Genussscheinen in- und ausländischer<br />
Aussteller, die die Anforderungen des<br />
vorstehenden Absatzes nicht erfüllen.<br />
Der Teilfonds kann in Einklang mit Artikel 2 B.<br />
des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil derivative<br />
Techniken einsetzen, um das Anlageziel zu<br />
er reichen, einschließlich insbesondere – ohne<br />
darauf beschränkt zu sein – Terminkontrakte,<br />
Futures, Single-Stock-Futures, Optionen oder<br />
Equity-Swaps.<br />
Vor diesem Hintergrund könnten Positionen<br />
eingerichtet werden, die sinkende Aktienkurse<br />
und Indexstände vorwegnehmen.<br />
Gemäß dem Verbot in Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe<br />
getätigt. Shortpositionen werden<br />
durch die Verwendung verbriefter und nicht verbriefter<br />
derivativer Instrumente eingerichtet.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j)<br />
genannten Vermögenswerte.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Referenzportfolio für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Global Value besteht aus Aktien globaler<br />
Unternehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0AB LU0273155423<br />
LD <strong>DWS</strong>0AA LU0273154459<br />
NC <strong>DWS</strong>0AC LU0273144229<br />
FC <strong>DWS</strong>0AD LU0273144575<br />
A2 <strong>DWS</strong>0AE LU0273160183<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, NC, FC und A2: 20.11.2006<br />
Auflegungsdatum<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />
A2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC und A2: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** FC, LD, LC und A2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC und A2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />
nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung 1)<br />
Klasse LC LU0273155423 14,8% -7,6% 1,7%<br />
Klasse LD LU0273154459 14,8% -7,6% 1,7%<br />
Klasse NC LU0273144229 14,0% -9,7% -1,4%<br />
Klasse FC LU0273144575 15,7% -5,2% 5,3%<br />
Klasse A2 2 ) LU0273160183 5,4% -17,6% 3,9%<br />
MSCI World Value 18,3% -7,3% -11,7%<br />
1) Klassen LC, LD, NC, FC und A2 am 20.11.2006<br />
2) in USD<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
111
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Gold and Precious Metals Equities<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Gold and Precious Metals Equities gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />
Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Gold and<br />
Precious Metals Equities ist die Erwirtschaftung<br />
eines möglichst hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen<br />
durch weltweite Anlage in als<br />
chancenreich eingeschätzte Unternehmen des<br />
Edelmetallsektors.<br />
Dabei werden mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />
(nach Abzug der liquiden Mittel) in<br />
Aktien in- und ausländischer Aussteller angelegt,<br />
deren Umsatzerlöse oder Gewinne überwiegend<br />
aus der Suche, der Gewinnung oder Aufbereitung<br />
von Gold, Silber, Platin oder anderer Edelmetalle<br />
resultieren. Diese Unternehmen können in der<br />
Erkundung, Gewinnung, Fertigung, Verarbeitung<br />
und dem Vertrieb tätig sein.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens (nach Abzug<br />
der liquiden Mittel) können in Aktien in- und ausländischer<br />
Aussteller, die die Anforderungen des vorstehenden<br />
Absatzes nicht erfüllen, sowie in allen<br />
in Artikel 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden. Das Fondsmanagement ist<br />
aber nicht dazu verpflichtet, verschiedene Arten<br />
von Derivaten einzusetzen, die auf verschiedene<br />
Indizes, Währungen oder Aktien lauten können.<br />
Darüber hinaus können Futures und Optionen<br />
eingesetzt werden.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />
des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />
auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />
in einzelnen Vertriebsländern folgende<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />
Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Gold and Precious Metals Equities besteht<br />
aus Aktien globaler Unternehmen aus dem Sektor<br />
für Gold- und Edelmetallminen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
112<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0B1 LU0273159177<br />
LD <strong>DWS</strong>0TP LU0363470401<br />
NC <strong>DWS</strong>0B2 LU0273148055<br />
FC <strong>DWS</strong>0B3 LU0273148212<br />
A2 <strong>DWS</strong>0B4 LU0273165570<br />
E2 <strong>DWS</strong>0B5 LU0273177823<br />
Z2 <strong>DWS</strong>076 LU0616869243<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung USD<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, A2 und E2: 20.11.2006<br />
Auflegungsdatum LD: 1.7.2008<br />
Z2: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
Z2: 100,– PLN<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein<br />
Handelstag an der New York Stock Exchange (NYSE) ist<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, A2 und Z2: bis zu 5% vom Brutto-<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />
NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2, E2 und Z2: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2 und Z2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** FC, LC, LD, A2, E2 und Z2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2, E2 und Z2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.
Wertentwicklung der Anteilklassen (in USD)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse A2 LU0273165570 40,6% 40,2% 76,6%<br />
Klasse E2 LU0273177823 41,8% 44,6% 83,9%<br />
Klasse LC2) LU0273159177 50,9% 55,5% 71,0%<br />
Klasse LD2) LU0363470401 51,4% – 56,4%<br />
Klasse NC2) LU0273148055 49,8% 51,5% 65,1%<br />
Klasse FC2) LU0273148212 53,4% 61,6% 79,5%<br />
1) Klassen A2, E2, LC, NC und FC am 20.11.2006/Klasse LD am 1.7.2008<br />
2) in EUR<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten.<br />
Stand: 31.12.2010<br />
113
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Government Liquidity Fund<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Government Liquidity Fund gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
(Geldmarktfonds mit kurzer Restlaufzeit)<br />
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist die Erwirtschaftung<br />
eines Ertrags in Euro.<br />
Der Teilfonds legt in Anleihen, fest oder variabel<br />
verzinslichen Schuldtiteln und Geldmarktinstrumenten<br />
in Euro an, die von einem Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union, von einem OECD<br />
Mitgliedstaat oder deren Gebietskörperschaften<br />
oder staatlichen Einrichtungen oder von internationalen<br />
Organismen öffentlichrechtlichen Charakters,<br />
denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der<br />
EU oder OECD angehören, begeben werden.<br />
Die vorstehenden Instrumente haben eine Restlaufzeit<br />
bis zum gesetzlichen Rückzahlungstermin<br />
von maximal 397 Tagen.<br />
Anlagen des Teilfonds in Wertpapieren mit einem<br />
LangfristRating sind grundsätzlich auf jene<br />
beschränkt, die von Moody’s <strong>Invest</strong>ors Service<br />
(„Moody’s“) mindestens ein Rating von A2, von<br />
der Standard & Poor’s Corporation („S&P“) mindestens<br />
ein Rating von A bzw. von Fitch mindestens<br />
ein Rating von A erhalten haben.<br />
Wertpapiere mit einem KurzfristRating müssen<br />
ein Rating von mindestens Prime1 (Moody’s), A1<br />
(S&P) bzw. F1 (Fitch) aufweisen.<br />
Die Weighted Average Life (WAL) des Teilfondsvermögens<br />
darf maximal 120 Tage betragen.<br />
Die Weighted Average Maturity (WAM) des Teilfondsvermögens<br />
darf maximal 60 Tage betragen.<br />
Der Teilfonds kann jederzeit Pensionsgeschäfte<br />
mit erstklassigen Finanzinstituten abschließen,<br />
die auf derartige Geschäfte spezialisiert sind.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Government Liquidity Fund besteht<br />
aus europäischen Staatsanleihen mit Laufzeiten<br />
von einem Jahr bis zu drei Jahren ohne<br />
Währungsabsicherung.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
114<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
NC <strong>DWS</strong>0WZ LU0416134160<br />
ND <strong>DWS</strong>0W0 LU0416134244<br />
FC <strong>DWS</strong>0W1 LU0416134327<br />
ID* <strong>DWS</strong>0W2 LU0416133949<br />
IC* <strong>DWS</strong>016 LU0544572869<br />
Anlegerprofil Sicherheitsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile Die Anteilklassen ID und IC werden nur in<br />
Form von Namensanteilen angeboten.<br />
Erstzeichnungs- und NC, ND und FC: 9.11.2009<br />
Auflegungsdatum ID und IC: Das Erstzeichnungs und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert NC, ND, FC, IC und ID: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag NC, ND, FC, IC und ID: 0%<br />
(vom Anleger zu tragen)<br />
Verwendung der Erträge NC, FC und IC: Thesaurierung<br />
ND und ID: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC und ND: bis zu 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)** FC, ID und IC: bis zu 0,15% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC, ND, FC, IC und ID: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**<br />
Taxe d’abonnement NC, ND, FC, IC und ID: 0,01% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta NC, ND und FC: Beim Kauf erfolgt die Belastung des<br />
Gegenwerts drei Bankarbeitstage nach<br />
Anteilausgabe. Die Gutschrift des Gegenwerts<br />
erfolgt drei Bankarbeitstage nach<br />
Rücknahme der Anteile.<br />
ID und IC: Beim Kauf erfolgt die Belastung des<br />
Gegenwerts einen Bankarbeitstag nach<br />
Anteilausgabe. Die Gutschrift des Gegenwerts<br />
erfolgt einen Bankarbeitstag nach<br />
der Rücknahme der Anteile.<br />
* Die Anteilklassen ID und IC sind von der in Artikel 8 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil genannten Option<br />
„Umtausch von Anteilen" insofern ausgenommen, als ein Umtausch nur zwischen den beiden Anteilklassen möglich<br />
ist.<br />
** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr seit Auflegung1) Klasse NC LU0416134160 0,1% 0,1%<br />
Klasse ND LU0416134244 0,2% 0,2%<br />
Klasse FC LU0416134327 0,2% 0,2%<br />
1) Klassen NC, ND and FC am 9.11.2009<br />
Wertentwicklung nach BVIMethode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Hyperion<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Hyperion gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />
die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Hyperion<br />
ist die Ausnutzung der relativen Outperformance/<br />
Underperformance einzelner Aktien, Sektoren<br />
und Volkswirtschaften der globalen Aktienmärkte<br />
durch die Verwendung von Long/Short-Strategien.<br />
So soll eine Gesamtrendite erzielt werden,<br />
die mittel- bis langfristig der Rendite auf internationale<br />
Aktien vergleichbar ist, obwohl die Schwankungen<br />
der Aktien im Teilfondsportfolio geringer<br />
ausfallen dürften.<br />
In Einklang mit dem Verbot gemäß Artikel 2 E.<br />
des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil werden<br />
im Teilfondsvermögen selbst keine Leerverkäufe<br />
gemäß Artikel 52 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />
2010 durchgeführt.<br />
Die tatsächlichen Renditen und Risiken können<br />
diese Zielsetzung erreichen oder verfehlen. Das<br />
Ziel darf nicht als Garantie angesehen werden. Die<br />
Zielsetzung lautet, positive, vergleichbare Renditen<br />
zu erzielen, die in größtmöglichem Umfang<br />
moderat mit der durch den Aktienindex Morgan<br />
Stanley Capital International (MSCI) World Index<br />
abgebildeten Entwicklung der Aktien märkte<br />
korrelieren.<br />
Diese Anlagestrategie beinhaltet Anlagen, in<br />
deren Rahmen positiv beurteilte Renditequellen,<br />
die die Aktienmärkte beeinflussen könnten,<br />
eingekauft (Longpositionen) und/oder negativ<br />
beurteilte Renditequellen verkauft werden<br />
(Shortpositionen).<br />
Im Rahmen der Anlagestrategie werden Modelle<br />
mit linearen und nonlinearen Faktoren verwendet,<br />
um Preisineffizienzen bei einzelnen Wertpapieren<br />
und Anlageklassen zu erkennen. Der Teilfonds<br />
baut dynamisch ein Risikoengagement auf,<br />
um von Preisineffizienzen einzelner Wertpapiere<br />
und Anlageklassen zu profitieren. Gewinne und<br />
mögliche Verluste sind abhängig von den Faktorenmodellen<br />
und ihrer Anwendung. Der Teilfonds<br />
bewegt sich jederzeit innerhalb der rechtlich zulässigen<br />
Risikogrenzen.<br />
Der Teilfonds tätigt seine Anlagen in Einklang mit<br />
den Bestimmungen der Verordnung des Großherzogtums<br />
vom 8. Februar 2008 und der Richtlinie<br />
2007/16/EG vor allem in fest- und variabel verzinslichen<br />
Wertpapieren oder Aktien sowie in Derivaten.<br />
Die Derivate können auf einem einzigen Basiswert<br />
oder einem Referenzportfolio basieren.<br />
Der Teilfonds setzt insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Instrumente zur Erreichung des<br />
Anlageziels ein.<br />
Die Derivate werden bei der Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zur Erreichung des Anlageziels verwendet,<br />
wobei die Performance des Teilfonds von<br />
dem jeweiligen Anteil der Derivate (z. B. Futures,<br />
Swaps oder Differenzkontrakte) am Gesamtvermögen<br />
des Teilfonds abhängt.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0VJ LU0399356517<br />
FC <strong>DWS</strong>0VK LU0399356608<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC und FC: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC und FC: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge FC und LC: Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC: bis zu 2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
(vom Teilfonds zu tragen)** Vergütung***<br />
FC: bis zu 1% p.a. zzgl. erfolgsbezogener Vergütung***<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft LC und FC: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**<br />
Taxe d’abonnement LC und FC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
*** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen FC und LC aus dem Teilfondsvermögen<br />
pro Anteil eine erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von 20% des Betrags, um den der Anteilwert (gegebenenfalls<br />
unter Berücksichtigung etwaiger Ausschüttungen) am letzten Bewertungstag eines Halbjahres den<br />
höchsten Anteilwert (Highwater-Mark) aller vorangegangenen letzten Bewertungstage eines Halbjahres sowie den<br />
Anteilwert am Tag der Auflegung des Sondervermögens übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet;<br />
eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung wird im Teilfonds täglich zurückgestellt und halbjährlich<br />
entnommen. Liegt der Anteilwert an einem Bewertungstag unter der Highwater-Mark, wird eine eventuell in dem<br />
betreffenden Halbjahr im Rahmen der täglichen Berechnung des Nettoanteilwerts gebildete Rückstellung für eine<br />
erfolgsbezogene Vergütung aufgelöst.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
115
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />
die über ein Spitzenrating verfügen und<br />
auf derartige Transaktionen spezialisiert sind, Derivate,<br />
wie etwa Differenzkontrakte oder Swaps,<br />
abzuschließen. Bei diesen OTC-Vereinbarungen<br />
handelt es sich um standardisierte Verträge.<br />
Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren OTC-Transaktionen investiert<br />
sein, die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen<br />
Bedingungen ausgehandelt wurden. Daher ist es<br />
möglich, dass der Teilfonds ganz oder teilweise in<br />
einer oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />
In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />
wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />
hingewiesen. Der Teilfonds kann das Kontrahentenrisiko<br />
durch die Verwendung von Sicherheiten<br />
senken.<br />
Darüber hinaus kann der Einsatz von Swaps bestimmte<br />
Risiken mit sich bringen, die in den allgemeinen<br />
Risikohinweisen erläutert werden.<br />
Nachstehend sind mögliche Risiko-/Renditequellen<br />
genannt, die in diesem internationalen Aktienportfolio<br />
in ihrer Gesamtheit sowie einzeln aktiv<br />
verwaltet werden:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
Einzeltitelrisiko<br />
Branchenrisiko<br />
Marktkapitalisierungsrisiko<br />
Bewertungsrisiko<br />
Währungsrisiko<br />
Zinsrisiko<br />
Kreditspreadrisiko<br />
Volatilität<br />
Ein Referenzportfolio kann unter anderem folgende<br />
Positionen enthalten:<br />
– Longpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />
Wertpapieren<br />
– Shortpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />
Wertpapieren<br />
– auf einzelnen Titeln, Branchen, der Marktkapitalisierung,<br />
Bewertung, Währung, den<br />
Zinsen, Kreditspreads oder der Volatilität basierende<br />
Derivate<br />
Der Teilfonds setzt Fremdkapital nicht als Anlageinstrument<br />
ein. Die Derivate werden ausschließlich<br />
durch Ausgleichszahlungen erfüllt, d. h. es<br />
gibt keine physische Andienung.<br />
Die Anlagestrategie ist im Rahmen des Referenzportfolios<br />
opportunistisch.<br />
Der Teilfonds sichert zu, dass das Gesamtrisiko in<br />
Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten<br />
100% seines Nettovermögens nicht überschreitet,<br />
so dass das Risiko des Teilfonds nicht dauerhaft<br />
200% seines Nettovermögens übersteigt.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei begrenzt<br />
auf 14,14% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
116<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Conservative<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Income Strategy Conservative gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />
Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />
Strategy Conservative ist die Erwirtschaftung<br />
eines möglichst hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen.<br />
Der Teilfonds strebt eine niedrige jährliche Volatilität<br />
an. Das Ereichen des Anlageziels kann jedoch<br />
nicht zugesichert werden.<br />
Das Teilfondsvermögen wird in Geldmarkt und<br />
Kassainstrumenten, verzinslichen Schuldtiteln,<br />
Indexzertifikaten auf zugrunde liegende Anleihenindizes<br />
sowie Derivate aus diesen angelegt.<br />
Darüber hinaus setzt der Teilfonds ein breites<br />
Spektrum von Techniken und Instrumenten<br />
ein, um von den Kursbewegungen an den Renten<br />
und Devisenmärkten zu profitieren (z. B.<br />
Devisen termingeschäfte, ZinsFutures, Kauf und<br />
Verkaufsoptionen auf Zinsen, ZinsSwaps und<br />
Forward Rate Agreements).<br />
Credit Default Swaps können in dem gesetzlich<br />
zulässigen Umfang für Anlage und Absicherungszwecke<br />
erworben werden.<br />
Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Instrumente zur Erreichung des<br />
Anlageziels einsetzen.<br />
Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />
der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Income Strategy Conservative eingesetzt<br />
werden. Die Wertentwicklung des Teilfonds ist<br />
daher neben anderen Faktoren vom jeweiligen<br />
Anteil der Derivate, z. B. Swaps, am Gesamtvermögen<br />
des Teilfonds abhängig.<br />
Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />
die über ein Spitzenrating verfügen<br />
und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />
Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />
diesen OTCVereinbarungen handelt es sich um<br />
standardisierte Verträge.<br />
In Zusammenhang mit den OTCTransaktionen<br />
wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />
hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />
das sich aus dem Einsatz von TotalReturn<br />
Swaps für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe<br />
abgesichert. Darüber hinaus kann der Einsatz<br />
von Swaps bestimmte Risiken mit sich bringen,<br />
die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert<br />
werden.<br />
Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren OTCTransaktionen investiert<br />
sein, die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen<br />
Bedingungen ausgehandelt wurden. Daher<br />
ist es möglich, dass der Teilfonds ganz oder<br />
teilweise in einer oder mehreren Transaktionen<br />
investiert ist.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
NC A0B56X LU0195291934<br />
LC <strong>DWS</strong>0Q7 LU0329762040<br />
FC <strong>DWS</strong>0Q8 LU0329762123<br />
IC <strong>DWS</strong>0Q9 LU0329762396<br />
LD <strong>DWS</strong>0Z6 LU0507269248<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile Die Anteilklasse IC wird nur in Form von<br />
Namensanteilen angeboten.<br />
Erstzeichnungs- und NC: 30.8.2004<br />
Auflegungsdatum LC, FC und IC: 21.12.2007<br />
LD: Das Erstzeichnungs und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert NC, LC, FC, LD und IC: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 2% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und IC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, LC, FC und IC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 0,8% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC und LD: bis zu 0,6% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,4% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
IC: bis zu 0,3% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, FC, LD und IC: 0%<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement NC, LC, LD und FC: 0,05% p.a.<br />
IC: 0,01% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 2% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 2,04% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, LC, FC, LD und IC aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den die<br />
Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Die Berechnungsbasis<br />
für die Anteilklassen NC, LC, FC, LD und IC ist die Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index<br />
zuzüglich 100 Basispunkte (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse<br />
wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs<br />
wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt<br />
die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs unter der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche<br />
im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen<br />
Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene<br />
Vergütung kann entnommen werden.<br />
Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder<br />
aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (HighwaterMark).<br />
117
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />
durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />
Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />
begrenzt auf 7,44% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
118<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung 1)<br />
Klasse LC LU0329762040 0,0% 4,4% – 4,5%<br />
Klasse NC LU0195291934 -0,3% 3,5% 9,2% 11,3%<br />
Klasse FC LU0329762123 0,4% 5,8% – 5,9%<br />
Klasse IC 2) LU0329762396 0,4% 5,7% – 5,7%<br />
1) Klasse NC am 30.8.2004/Klassen LC, FC und IC am 21.12.2007<br />
2) Ausgabe neuer Anteile seit 1.9.2009 eingestellt.<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Currency<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Income Strategy Currency gelten in Ergänzung zu<br />
den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy<br />
Currency ist die Erreichung eines möglichst<br />
hohen Wertzuwachses in Euro durch Anlagen in<br />
den globalen Devisenmärkten unter Ausnutzen<br />
von Devisenkursschwankungen insbesondere in<br />
den Währungen Euro, USDollar, Japanischer Yen,<br />
Britisches Pfund Sterling, Dänische Krone, Norwegische<br />
Krone, Schwedische Krone, Schweizer<br />
Franken, Kanadischer Dollar, Australischer Dollar,<br />
NeuseelandDollar, Tschechische Krone, Ungarischer<br />
Forint, Polnischer Zloty, Slowakische Krone,<br />
Argentinischer Peso, Brasilianischer Real, Mexikanischer<br />
Peso, Kolumbianischer Peso, Chilenischer<br />
Peso, Israelischer Schekel, Russischer Rubel, Türkische<br />
Lira, Indonesische Rupie, Indische Rupie,<br />
Koreanischer Won, Philippinischer Peso, Chinesischer<br />
Renminbi, HongkongDollar, Thailändischer<br />
Bahrt, TaiwanDollar, Malaysischer Ringgit, Südafrikanischer<br />
Rand, SingapurDollar.<br />
Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 70%<br />
in folgenden Anlageinstrumenten angelegt bzw.<br />
in folgende Transaktionen gebunden:<br />
1. Liquide Mittel, Geldmarktinstrumente und fest<br />
oder variabel verzinsliche Wertpapiere (Anleihen,<br />
Notes usw.) mit einer durchschnittlichen<br />
Duration von höchstens 13 Monaten, die an<br />
Börsen oder anderen geregelten, anerkannten,<br />
für das Publikum offenen und ordnungsgemäß<br />
funktionierenden Märkten gehandelt werden<br />
und von Schuldnern weltweit begeben wurden.<br />
Sie decken jeweils Verpflichtungen aus<br />
Devisen und Währungsgeschäften.<br />
2. Devisenguthaben bei Banken, Kauf und Verkauf<br />
von Devisen auf SpotBasis, Kauf und<br />
Verkauf von Devisen auf TerminBasis, Non<br />
Deliverable Forwards, FXLinkedNotes, Kauf<br />
und Verkauf von Call oder PutOptionen auf<br />
Devisen, Eingehen von DevisenSwaps und<br />
DevisenFutures sowie Kombinationen der<br />
oben genannten Anlagen.<br />
3.<br />
Derivate können sowohl Gegenstand des<br />
Börsenhandels oder Handels in organisierten<br />
Märkten sein als auch außerbörslich (auch als<br />
„overthecounter“ oder als „OTC“ bezeichnet)<br />
gehandelt werden.<br />
Derivative Finanzinstrumente<br />
Diese können unter anderem Optionen, Terminkontrakte,<br />
Futures, Futures auf Finanzinstrumente<br />
und Optionen auf derartige Kontrakte sowie<br />
durch private Übereinkunft vereinbarte OTCKontrakte<br />
auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,<br />
einschließlich Swaps, Forward Starting Swaps,<br />
InflationSwaps, Total Return Swaps, Excess Return<br />
Swaps, Swaptions, Constant Maturity Swaps<br />
und Credit Default Swaps, beinhalten.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
Anlagen gemäß Ziff. 1 angelegt werden, die nicht<br />
Verpflichtungen aus Anlagen in Termingeschäften<br />
oder derivativen Finanzinstrumenten decken,<br />
sowie in CreditLinkedNotes und allen anderen<br />
zulässigen Vermögenswerten, die in Artikel 2 des<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0CC LU0273151430<br />
NC <strong>DWS</strong>0CD LU0273149376<br />
FC <strong>DWS</strong>0CF LU0273149533<br />
FD <strong>DWS</strong>0FC LU0298697748<br />
LD <strong>DWS</strong>00D LU0507270170<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 20.11.2006<br />
Auflegungsdatum FD: 14.5.2007<br />
LD: Das Erstzeichnungs und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt. Der<br />
Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC, LD und FD: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und FD: 0%<br />
Verwendung der Erträge LC, NC und FC: Thesaurierung<br />
FD und LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
FC und FD: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, FC, LD und FD: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, NC, FC, LD und FD: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Die Verwaltungsgesellschaft erhält bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC, LD und FD darüber hinaus pro Anteilklasse<br />
eine erfolgsbezogene Vergütung von 25% des Betrags, um den die Wertentwicklung des Teilfonds die<br />
Wertentwicklung einer nachstehend genannten Geldmarktanlage übertrifft. Die Berechnungsbasis für die Anteilklassen<br />
NC, FC, LC, LD und FD ist die Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index zuzüglich 200 Basispunkten<br />
(Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet.<br />
Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung<br />
im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahres unter<br />
der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene<br />
Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs<br />
bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden.<br />
Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder<br />
aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (HighwaterMark).<br />
119
Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil angegeben<br />
sind, einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j)<br />
genannten Vermögenswerte. Der Anteil der Wandelanleihen<br />
darf 25% des Teilfondsvermögens<br />
nicht überschreiten. Durch Ausübung von Wandelrechten<br />
bezogene Aktien und andere Beteiligungspapiere<br />
sind innerhalb angemessener Frist<br />
zu veräußern.<br />
Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Instrumente zur Erreichung des<br />
Anlageziels einsetzen.<br />
Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />
der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Income Strategy Currency eingesetzt werden.<br />
Die Wertentwicklung des Teilfonds ist daher<br />
neben anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil<br />
der Derivate, z. B. Swaps, am Gesamtvermögen<br />
des Teilfonds abhängig.<br />
Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />
die über ein Spitzenrating verfügen<br />
und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />
Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />
diesen OTC-Vereinbarungen handelt es sich um<br />
standardisierte Verträge.<br />
In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />
wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />
hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />
das sich aus dem Einsatz von Total-Return-<br />
Swaps für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe<br />
abgesichert. Darüber hinaus kann der Einsatz<br />
von Swaps bestimmte Risiken mit sich bringen,<br />
die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert<br />
werden.<br />
Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren OTC-Transaktionen investiert<br />
sein, die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen<br />
Bedingungen ausgehandelt wurden. Daher ist es<br />
möglich, dass der Teilfonds ganz oder teilweise in<br />
einer oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />
Non-Deliverable Forwards (NDF) sind Devisentermingeschäfte,<br />
mit denen man den Wechselkurs<br />
zwischen einer frei konvertierbaren Währung (üblicherweise<br />
USD oder EUR) und einer nicht frei<br />
konvertierbaren Währung absichern kann.<br />
Besondere Risiken:<br />
Währungsrisiko<br />
Hält der Teilfonds Vermögenswerte, die auf<br />
Fremdwährungen lauten, so ist er (soweit<br />
Fremdwährungspositionen nicht abgesichert<br />
werden) einem Währungsrisiko ausgesetzt.<br />
Eine eventuelle Abwertung der Fremdwährung<br />
gegenüber der Basiswährung des Teilfonds<br />
führt dazu, dass der Wert der auf Fremdwährung<br />
lautenden Vermögenswerte sinkt.<br />
Soweit Anlagen den Risiken von Währungen ausgesetzt<br />
sind, die Transferbeschränkungen unterliegen,<br />
können derivative Finanzinstrumente, die<br />
solche Währungen zum Gegenstand haben und<br />
Lieferung und Zahlung in frei konvertierbaren Währungen<br />
vorsehen, verwendet werden (z. B. sog.<br />
Non-Deliverable Forward Agreements – NDF).<br />
Aufgrund der Anlagepolitik, die auch Anlagen in<br />
Nebenwährungen und in nicht frei konvertierba-<br />
120<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0273151430 0,6% 6,1% 8,0%<br />
Klasse NC LU0273149376 0,2% 4,8% 6,2%<br />
Klasse FC LU0273149533 1,0% 7,7% 10,3%<br />
Klasse FD LU0298697748 1,1% 8,0% 10,0%<br />
1) Klassen LC, NC und FC am 20.11.2006/Klasse FD am 14.5.2007<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
ren Währungen vorsieht, können beim Teilfonds<br />
Währungskursrisiken auftreten. Diese bestehen<br />
auf kurze Sicht in der teils unvorhersehbaren und<br />
sprunghaften Veränderung der Devisenkurse und<br />
auf längere Sicht darin, dass das Fondsmanagement<br />
die Trends der Devisenkursentwicklungen<br />
falsch prognostiziert. Dabei ist der Einsatz von<br />
nicht frei konvertierbaren Währungen mit einem<br />
höheren Kursrisiko als derjenige von frei konvertierbaren<br />
Währungen verbunden.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />
begrenzt auf 5% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Dynamic<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Income Strategy Dynamic gelten in Ergänzung zu<br />
den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />
Strategy Dynamic ist die Erwirtschaftung eines<br />
möglichst hohen Wertzuwachses des angelegten<br />
Kapitals.<br />
Der Teilfonds strebt eine höhere jährliche Volatilität<br />
an. Das Ereichen des Anlageziels kann jedoch<br />
nicht zugesichert werden.<br />
Das Teilfondsvermögen wird überwiegend in<br />
Geldmarkt und Kassainstrumenten, verzinslichen<br />
Schuldtiteln, Indexzertifikaten auf zugrunde<br />
liegende Anleihenindizes, Asset Backed Securities<br />
sowie Derivaten aus diesen angelegt. Die<br />
Anlagen des Teilfonds in Asset Backed Securities<br />
sind auf 20% des NettoTeilfondsvermögens<br />
begrenzt.<br />
Darüber hinaus kann der Teilfonds in Aktien, Aktienderivate<br />
und Zertifikate auf RohstoffFutures,<br />
Rohstoffindizes und Edelmetalle anlegen.<br />
Darüber hinaus setzt der Teilfonds ein breites<br />
Spektrum von Techniken und Instrumenten ein,<br />
um von den Kursbewegungen an den Renten und<br />
Devisenmärkten zu profitieren (z. B. Devisentermingeschäfte,<br />
ZinsFutures, Kauf und Verkaufsoptionen<br />
auf Zinsen, ZinsSwaps und Forward<br />
Rate Agreements). Credit Default Swaps können<br />
in dem gesetzlich zulässigen Umfang für Anlage<br />
und Absicherungszwecke erworben werden.<br />
Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Instrumente zur Erreichung des<br />
Anlageziels einsetzen.<br />
Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />
der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Income Strategy Dynamic eingesetzt werden.<br />
Die Wertentwicklung des Teilfonds ist daher<br />
neben anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil<br />
der Derivate, z. B. Swaps, am Gesamtvermögen<br />
des Teilfonds abhängig.<br />
Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />
die über ein Spitzenrating verfügen<br />
und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />
Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />
diesen OTCVereinbarungen handelt es sich um<br />
standardisierte Verträge.<br />
In Zusammenhang mit den OTCTransaktionen<br />
wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />
hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />
das sich aus dem Einsatz von TotalReturn<br />
Swaps für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe<br />
abgesichert. Darüber hinaus kann der Einsatz<br />
von Swaps bestimmte Risiken mit sich bringen,<br />
die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert<br />
werden.<br />
Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren OTCTransaktionen investiert<br />
sein, die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen<br />
Bedingungen ausgehandelt wurden.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0E8 LU0298697318<br />
FC <strong>DWS</strong>0FA LU0298697581<br />
NC <strong>DWS</strong>0E9 LU0298697409<br />
LD <strong>DWS</strong>0V5 LU0399358729<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, FC und NC: 14.5.2007<br />
Auflegungsdatum LD: Das Erstzeichnungs und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, FC, NC und LD: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge FC, LC und NC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft FC: bis zu 0,8% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC und LD: bis zu 1,3% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
NC: bis zu 1,7% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, FC und LD: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement FC, LC, NC und LD: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />
nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />
die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Als<br />
Berechnungsgröße der Anteilklassen NC, LC, FC und LD dient die Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index<br />
zuzüglich 300 Basispunkte (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse<br />
wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs<br />
wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt<br />
die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahres unter der vorgenannten Zielrendite, so wird eine in<br />
diesem Halbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder<br />
aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen<br />
werden.<br />
Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder<br />
aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (HighwaterMark).<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
121
Daher ist es möglich, dass der Teilfonds ganz<br />
oder teilweise in einer oder mehreren Transaktionen<br />
investiert ist.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />
anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch durch<br />
die Verwendung von Synthetic Dynamic Underlyings<br />
(SDU) umgesetzt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Income Strategy Dynamic besteht aus<br />
Anlagen in globale Unternehmen in Form von<br />
verzinslichen Schuldtitel und Aktien sowie von<br />
Anlagen in Rohstoffe.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
122<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0298697318 0,4% 1,8% 1,8%<br />
Klasse FC LU0298697581 0,1% 3,6% 6,0%<br />
Klasse NC LU0298697409 1,2% 0,6% 1,8%<br />
1) Klassen LC, NC und FC am 14.5.2007<br />
Wertentwicklung nach BVIMethode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Plus<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Income Strategy Plus gelten in Ergänzung zu<br />
den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy<br />
Plus ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />
hohen Wertzuwachses des angelegten Kapitals.<br />
Der Teilfonds strebt eine mittlere jährliche Volatilität<br />
an. Das Ereichen des Anlageziels kann jedoch<br />
nicht zugesichert werden.<br />
Das Teilfondsvermögen wird in Geldmarkt und<br />
Kassainstrumenten, verzinslichen Schuldtiteln,<br />
Indexzertifikaten auf zugrunde liegende Anleihenindizes,<br />
Asset Backed Securities sowie Derivate<br />
aus diesen angelegt. Die Anlagen des Teilfonds in<br />
Asset Backed Securities sind auf 20% des Netto<br />
Teilfondsvermögens begrenzt.<br />
Darüber hinaus setzt der Teilfonds ein breites<br />
Spektrum von Techniken und Instrumenten ein,<br />
um von den Kursbewegungen an den Renten<br />
und Devisenmärkten zu profitieren (z. B. Devisentermingeschäfte,<br />
ZinsFutures, Kauf und<br />
Verkaufsoptionen auf Zinsen, ZinsSwaps und<br />
Forward Rate Agreements).<br />
Credit Default Swaps können in dem gesetzlich<br />
zulässigen Umfang für Anlage und Absicherungszwecke<br />
erworben werden.<br />
Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Instrumente zur Erreichung des<br />
Anlageziels einsetzen.<br />
Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />
der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Income Strategy Plus eingesetzt werden.<br />
Die Wertentwicklung des Teilfonds ist daher neben<br />
anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil der<br />
Derivate, z. B. Swaps, am Gesamtvermögen des<br />
Teilfonds abhängig.<br />
Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />
die über ein Spitzenrating verfügen<br />
und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />
Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />
diesen OTCVereinbarungen handelt es sich um<br />
standardisierte Verträge.<br />
In Zusammenhang mit den OTCTransaktionen wird<br />
auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko hingewiesen.<br />
Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />
das sich aus dem Einsatz von TotalReturnSwaps<br />
für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe abgesichert.<br />
Darüber hinaus kann der Einsatz von Swaps<br />
bestimmte Risiken mit sich bringen, die in den allgemeinen<br />
Risikohinweisen erläutert werden.<br />
Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren OTCTransaktionen investiert<br />
sein, die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen<br />
Bedingungen ausgehandelt wurden. Daher ist es<br />
möglich, dass der Teilfonds ganz oder teilweise in<br />
einer oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC 727 289 LU0179217541<br />
LD 727 291 LU0179217897<br />
NC 727 450 LU0179218192<br />
FC 727 455 LU0179218275<br />
A2H <strong>DWS</strong>00G LU0507270410<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der „Hedged“- A2H: Währung des Teilfonds<br />
Anteilklassen erfolgt gegenüber<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 12.1.2005<br />
Auflegungsdatum A2H: Das Erstzeichnungs und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />
A2H: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, A2H und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, A2H und LC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
A2H: bis zu 1% p.a.<br />
LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2H und FC: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, A2H und FC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den die<br />
Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Die Berechnungsbasis<br />
für die Anteilklassen LC, LD, NC und FC ist die Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index zuzüglich<br />
200 Basispunkten (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse<br />
wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs<br />
wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt<br />
die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs unter der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche<br />
im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen<br />
Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene<br />
Vergütung kann entnommen werden.<br />
Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder<br />
aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (HighwaterMark). Bezogen auf<br />
die Anteilklasse A2H erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />
123
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />
durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />
Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />
begrenzt auf 8% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
124<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />
Klasse LC LU0179217541 0,7% 3,7% 8,5%<br />
Klasse LD LU0179217897 0,7% 3,7% 8,8%<br />
Klasse NC LU0179218192 0,3% 2,5% 6,3%<br />
Klasse FC LU0179218275 1,1% 5,1% 10,4%<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Systematic<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Income Strategy Systematic gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />
Strategy Systematic ist die Erwirtschaftung eines<br />
möglichst hohen Wertzuwachses des angelegten<br />
Kapitals.<br />
Der Teilfonds strebt eine mittlere jährliche Volatilität<br />
an. Das Ereichen des Anlageziels kann jedoch<br />
nicht zugesichert werden.<br />
Das Teilfondsvermögen wird vor allem in verzinsliche<br />
Wertpapiere investiert. Diese beinhalten unter<br />
anderem Geldmarkt und Kassainstrumente<br />
sowie Unternehmensanleihen.<br />
Der Fonds richtet, wenn auch nicht ausschließlich,<br />
Zinsstrategien, Inflationsstrategien, Kreditspreadstrategien<br />
und Währungsstrategien ein.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />
wird die Anlagepolitik auch durch die<br />
Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />
umgesetzt. Diese können unter anderem<br />
Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />
Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />
Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />
vereinbarte OTCKontrakte auf jegliche Art von<br />
Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps, Forward<br />
Starting Swaps, InflationSwaps, Total Return<br />
Swaps, Excess Return Swaps, Swaptions,<br />
Constant Maturity Swaps und Credit Default<br />
Swaps, beinhalten.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />
anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />
durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />
Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />
begrenzt auf 8% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0ZK LU0507266657<br />
FC <strong>DWS</strong>0ZL LU0507266731<br />
NC <strong>DWS</strong>0ZM LU0507266814<br />
LD <strong>DWS</strong>0ZN LU0507266905<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, FC, LD und NC: Das Erstzeichnungs und<br />
Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat<br />
der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, FC, NC und LD: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge FC, LC und NC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, FC und LD: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement FC, LC, NC und LD: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den die<br />
Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Die Berechnungsbasis<br />
für die Anteilklassen LC, LD, NC und FC ist die Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index zuzüglich<br />
200 Basispunkten (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse<br />
wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs<br />
wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt<br />
die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs unter der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche<br />
im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen<br />
Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene<br />
Vergütung kann entnommen werden.<br />
Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder<br />
aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (HighwaterMark).<br />
125
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Italian Equities<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Italian Equities gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Das Anlageziel des Teilfonds des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Italian Equities besteht hauptsächlich darin, langfristigen<br />
Wertzuwachs durch Anlagen in italienische<br />
Unternehmen zu erwirtschaften.<br />
1. Zur Erreichung des Anlageziels werden mindestens<br />
70% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) in Aktien und andere<br />
Beteiligungswertpapiere und Beteiligungswertrechte<br />
von Gesellschaften, die ihren Sitz<br />
in Italien haben oder die ihre Geschäftstätigkeit<br />
überwiegend in Italien ausüben oder<br />
die als Holdinggesellschaften überwiegend<br />
Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in<br />
Italien halten, investiert.<br />
2. Bis zu 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) können angelegt<br />
werden in:<br />
a) Aktien und anderen Beteiligungswert-<br />
papieren und Beteiligungswertrechten<br />
(Partizipations-, Genusscheinen usw.) von<br />
weltweiten Gesellschaften jeder Größe,<br />
die die Anforderungen des vorstehenden<br />
Absatzes nicht erfüllen;<br />
b) verzinslichen Wertpapieren sowie Wan-<br />
delschuldverschreibungen, Wandel- und<br />
Optionsanleihen, die von Gesellschaften<br />
gemäß Ziff. 1) oder Buchstabe a) oben<br />
begeben wurden und die auf eine frei<br />
konvertierbare Währung lauten.<br />
Anstelle von Direktanlagen gemäß Ziff. 1) und 2)<br />
oben kann das Teilfondsvermögen auch in Indexzertifikaten<br />
auf Aktienindizes angelegt werden,<br />
deren Basiswerte Anlagen gemäß Ziff. 1) bzw. 2)<br />
oben bilden. Die Aktienindizes müssen für den<br />
Markt, auf den sich beziehen, hinreichend diversifiziert<br />
und repräsentativ sein und publiziert werden.<br />
Bei den Indexzertifikaten handelt es sich um am<br />
Kapitalmarkt begebene Wertpapiere, deren Emissionsbedingungen<br />
zusichern, dass sich die Kurse<br />
des Indexzertifikats in der Regel nach der Kursentwicklung<br />
der im jeweiligen Index enthaltenen Aktien<br />
richten. Diese Indexzertifikate bilden den Index<br />
überwiegend oder sogar vollständig ab. Da Indexzertifikate<br />
keine Hebelwirkung aufweisen, stellen<br />
sie kein spekulatives Potenzial dar.<br />
Für das Teilfondsvermögen kann des Weiteren<br />
auf Techniken und Instrumente zurückgegriffen<br />
werden, die Wertpapiere zum Gegenstand haben,<br />
sofern die Verwendung solcher Techniken<br />
und Instrumente im Hinblick auf eine ordentliche<br />
Verwaltung des Teilfondsvermögens erfolgt.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisiko-<br />
126<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC A0JMLB LU0254493041<br />
NC A0JMLC LU0254494015<br />
FC A0JMLD LU0254494445<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 18.9.2006<br />
Auflegungsdatum<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC und FC: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge LC, NC und FC: Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC: bis zu 1,5% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** FC: bis zu 0,75% p.a.<br />
NC: bis zu 2% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC und FC: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement LC, NC und FC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0254493041 -2,9% -32,5% -29,6%<br />
Klasse NC LU0254494015 -3,6% -34,0% -31,9%<br />
Klasse FC LU0254494445 -2,2% -30,8% -27,1%<br />
MIB 30 -10,9% -46,0% -44,5%<br />
1) Klassen LC, NC und FC am 18.9.2006<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
potential des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Italian Equities besteht aus Aktien italienischer<br />
Unternehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Japanese Equities<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Japanese Equities gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Japanese<br />
Equities ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite für den Teilfonds.<br />
Dabei werden mindestens 70% das Teilfondsvermögens<br />
in Aktien angelegt, die von Emittenten<br />
in Japan oder von Emittenten mit Sitz außerhalb<br />
Japans, aber mit Geschäftsschwerpunkt in Japan<br />
begeben wurden.<br />
Die von diesen Emittenten begebenen Wertpapiere<br />
können an japanischen oder an anderen<br />
ausländischen Börsen notiert sein oder an<br />
anderen geregelten Märkten, die anerkannt, für<br />
das Publikum offen und deren Funktionsweisen<br />
ordnungsgemäß sind, in einem Staat der Organisation<br />
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />
Entwicklung (OECD) gehandelt werden.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) können angelegt werden<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Wandel und Optionsanleihen,<br />
deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten,<br />
Partizipations und Genussscheinen sowie Optionsscheinen<br />
auf Aktien in und ausländischer<br />
Aussteller, die die Anforderungen des vorstehenden<br />
Absatzes nicht erfüllen.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />
Guthaben bei Kreditinstituten investiert werden.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />
des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />
auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />
in einzelnen Vertriebsländern folgende<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto<br />
Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen.<br />
Besondere Risiken:<br />
Aufgrund seiner Spezialisierung auf einen bestimmten<br />
geographischen Bereich weist der<br />
Teilfonds erhöhte Chancen auf, denen jedoch<br />
entsprechende Risiken gegenüberstehen.<br />
Die Anlagechancen eines Länderfonds sind aufgrund<br />
seiner regionalen Ausrichtung in Phasen<br />
einer konjunkturellen Aufwärtsentwicklung überdurchschnittlich<br />
hoch. Umgekehrt muss beachtet<br />
werden, dass im Gegensatz zu den in verschiedenen<br />
Regionen anlegenden Aktienfonds durch<br />
die Konzentration des Fondsengagements auf<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC 552 538 LU0145651088<br />
LD 552 539 LU0145651591<br />
NC 552 541 LU0145651831<br />
FC 552 542 LU0145652219<br />
A2 <strong>DWS</strong>0AU LU0273161827<br />
NCH <strong>DWS</strong>0XZ LU0435838163<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der „Hedged“- Währungsrisiko der Vermögenswerte des Teilfonds,<br />
Anteilklassen erfolgt gegenüber die auf eine andere Währung als die der abgesicherten<br />
Anteilklasse lauten.<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />
Auflegungsdatum A2: 20.11.2006<br />
NCH: Das Erstzeichnungs und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC, LD und NCH: 100,– EUR<br />
A2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein<br />
Börsenhandelstag in Japan ist<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC und NCH: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und NCH: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC und NCH: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC und NCH: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC und A2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2 und NCH: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
127
spezielle Anlagesektoren besondere Risiken<br />
bestehen. Bei diesem Teilfonds liegt der Anlageschwerpunkt<br />
auf Aktien japanischer Aussteller.<br />
Die japanischen Börsen und Märkte unterliegen<br />
zum Teil deutlichen Schwankungen. Außerdem<br />
können Wechselkursschwankungen der lokalen<br />
Währungen gegenüber dem Euro das Anlageergebnis<br />
beeinflussen. Das mit einer Wertpapieranlage<br />
verbundene Bonitätsrisiko, d. h., das Risiko<br />
des Vermögensverfalls von Ausstellern kann auch<br />
bei einer besonders sorgfältigen Auswahl zu erwerbender<br />
Papiere nicht völlig ausgeschlossen<br />
werden. Politische Veränderungen, Begrenzungen<br />
des Währungsumtauschs, Börsenkontrolle,<br />
Steuern, Einschränkungen bezüglicher ausländischer<br />
Kapitalanlagen usw. können das Anlageergebnis<br />
ebenfalls beeinflussen.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Referenzportfolio für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Japanese Equities besteht aus Aktien der<br />
größten japanischen Unternehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
128<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0145651088 16,8% -27,6% -49,4% -31,9%<br />
Klasse LD LU0145651591 16,8% -27,6% -49,5% -31,9%<br />
Klasse NC LU0145651831 15,9% -29,2% -51,3% -35,9%<br />
Klasse FC LU0145652219 17,8% -25,8% -47,2% -26,2%<br />
Klasse A22) LU0273161827 8,7% -34,1% – -35,0%<br />
Klasse LCH LU0435838080<br />
TOPIX 100 seit 1.5.2009<br />
– – – -9,7%<br />
(vorher: TOPIX) 23,4% -0,7% -23,8% -1,4%<br />
1) Klassen LC, LD, NC und FC am 3.6.2002/Klasse A2 am 20.11.2006/Klasse LCH am 26.3.2010<br />
2) in USD<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Allocation<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Allocation gelten in Ergänzung zu<br />
den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Allocation ist es, unter Berücksichtigung<br />
der Chancen und Risiken der internationalen<br />
Aktien und Anleihemärkte langfristig ein<br />
positives Anlageergebnis zu erzielen.<br />
Bis zu 100% des Teilfondsvermögens können<br />
global in Aktien und Anleihen angelegt werden,<br />
wie etwa Aktienzertifikaten, Indexzertifikaten,<br />
Wandelanleihen, Optionsanleihen, deren zugrunde<br />
liegende Optionsscheine auf Wertpapiere<br />
lauten, Optionsscheinen auf Wertpapiere,<br />
Partizipations und Genussscheinen, Aktien,<br />
Renten und Geldmarktfonds, <strong>Invest</strong>mentfonds,<br />
die die Wertentwicklung eines Index abbilden,<br />
sowie verzinslichen Schuldtiteln und Barmitteln.<br />
Bis zu 10% des Teilfondsvermögens können in<br />
Zertifikate, die auf Rohstoffen, Rohstoffindizes,<br />
Edelmetallen und Edelmetallindizes basieren,<br />
sowie in strukturierte Finanzprodukte und Fonds<br />
investiert werden. Gemäß Artikel 2 A. Buchstabe<br />
j) ist eine Anlage in die hier genannten Zertifikate<br />
nur dann zulässig, wenn es sich um 1:1<br />
Zertifikate handelt.<br />
Der Anteil an offenen Immobilienfonds ist auf maximal<br />
10% des Teilfondsvermögens begrenzt.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />
wird die Anlagepolitik auch durch<br />
die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />
umgesetzt. Diese können unter<br />
anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />
Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />
derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />
vereinbarte OTCKontrakte auf jegliche Art<br />
von Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps,<br />
Forward Starting Swaps, InflationSwaps, Swaptions,<br />
Constant Maturity Swaps und Credit Default<br />
Swaps, beinhalten.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />
anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Multi Asset Allocation besteht aus Aktien<br />
globaler und europäischer Unternehmen.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der<br />
Anlagestrategie des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC 727 458 LU0179218606<br />
LD 727 459 LU0179218861<br />
NC 727 460 LU0179219240<br />
FC 727 461 LU0179219679<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und 12.1.2004<br />
Auflegungsdatum<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 4% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,6% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC und LD: bis zu 1,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,65% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD und FC: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 4% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 4,17% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den die<br />
Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Die Berechnungsbasis<br />
für die Anteilklassen LC, LD, NC und FC ist die Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index zuzüglich<br />
400 Basispunkten (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse<br />
wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs<br />
wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt<br />
die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs unter der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche<br />
im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen<br />
Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene<br />
Vergütung kann entnommen werden.<br />
Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder<br />
aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (HighwaterMark).<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
129
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
130<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />
Klasse LC LU0179218606 0,9% -22,7% -23,6%<br />
Klasse LD LU0179218861 1,5% -22,3% -22,8%<br />
Klasse NC LU0179219240 0,3% -23,9% -26,1%<br />
Klasse FC LU0179219679 1,7% -20,8% -22,6%<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Balance<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Balance gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Balance ist es, unter Berücksichtigung<br />
der Chancen und Risiken der internationalen<br />
Kapitalmärkte mittel bis langfristig ein<br />
positives Anlageergebnis zu erzielen.<br />
Der Fonds richtet sich an Anleger, die eine Mischung<br />
aus risikoärmeren Anlagen wie Anleihen<br />
und risikoreicheren Anlagen wie Aktien wünschen<br />
und bereit sind, bestimmte potenzielle Verluste<br />
des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Langfristiges<br />
Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung<br />
von Renditen eines ausgeglichenen Portfolios.<br />
Der Teilfonds besitzt größte Flexibilität in der<br />
Gestaltung seiner Fondsstruktur. Er kann bis zu<br />
100% seines Vermögens in börsengehandelte<br />
Fonds (ETF) anlegen, die im Sinne des Gesetzes<br />
vom 17. Dezember 2010 als OGAW oder OGA<br />
qualifiziert werden können, wenn sie die Entwicklung<br />
verschiedener Indizes für Aktien, Anleihen<br />
und Rohstoffe abbilden.<br />
Darüber hinaus kann der Teilfonds weltweit in<br />
Aktien und Anleihen investieren, etwa in Aktienzertifikate,<br />
Indexzertifikate, Wandelanleihen, Optionsanleihen,<br />
deren zugrunde liegende Optionsscheine<br />
auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine<br />
auf Wertpapiere, Partizipations und Genussscheine,<br />
oder in <strong>Invest</strong>mentfonds wie Aktien,<br />
Renten und Geldmarktfonds, sowie verzinsliche<br />
Schuldtitel und Barmittel anlegen.<br />
Bis zu 10% des Teilfondsvermögens können in Zertifikate,<br />
die auf Rohstoffen, Rohstoffindizes, Edelmetallen<br />
und Edelmetallindizes basieren, sowie in<br />
strukturierte Finanzprodukte und Fonds investiert<br />
werden. Gemäß Artikel 2 A. Buchstabe j) ist eine<br />
Anlage in die hier genannten Zertifikate nur dann<br />
zulässig, wenn es sich um 1:1Zertifikate handelt.<br />
Der Anteil an offenen Immobilienfonds ist auf<br />
maximal 10% des Teilfondsvermögens begrenzt.<br />
Die Anlage in offenen Immobilienfonds ist der in<br />
Artikel 2 B. Buchstabe h) des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenze zuzurechnen.<br />
In Abweichung von Artikel 2 B. Buchstabe i) gilt<br />
Folgendes:<br />
Das Teilfondsvermögen kann auch Anteile anderer<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen in<br />
Wertpapieren und/oder Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen im Sinne von Artikel 2 A. Buchstabe<br />
e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des<br />
Teilfondsvermögens in ein und denselben Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen<br />
angelegt werden.<br />
Dabei ist jeder Teilfonds eines UmbrellaFonds<br />
wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />
vorausgesetzt, das Prinzip der getrennten Haftung<br />
für Verbindlichkeiten der einzelnen Teilfonds<br />
gegenüber Dritten ist sichergestellt.<br />
Anlagen in Anteilen von anderen Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen als Organismen für<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>01V LU0544571549<br />
LD <strong>DWS</strong>01W LU0544571622<br />
FC <strong>DWS</strong>08G LU0632817515<br />
NC <strong>DWS</strong>08H LU0632818752<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, FC und NC: Das Erstzeichnungs und<br />
Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat<br />
der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, FC und NC: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC 0%<br />
Verwendung der Erträge LC, FC und NC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,7% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC und LD: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC: bis zu 0,55% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD und FC: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, FC und NC: 0,05% p.a.<br />
Maximale Verwaltungsvergütung 3,25%<br />
bezogen auf <strong>Invest</strong>mentanteile<br />
anderer Fonds<br />
(vom Fonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Ungeachtet Artikel 12 f) des Verkaufsprospekts findet die Differenzmethode bei Anlagen in Anteile des Zielfonds<br />
auf diesen Teilfonds keine Anwendung. Anlagen in Zielfonds können zu Kostendoppelbelastungen führen,<br />
insbesondere zu doppelten Fondsmanagementvergütungen, da sowohl auf der Ebene des Teilfonds als auch auf der<br />
Ebene eines Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Der Fonds wird nicht in Teilfonds anlegen, die einer Verwaltungsvergütung in bestimmter Höhe unterliegen. Weitere<br />
Informationen über die maximalen Verwaltungsgebühren für Teilfonds können der obigen Übersicht entnommen<br />
werden. Wird das Teilfondsvermögen in Anteile eines anderen Fonds angelegt, der unmittelbar oder mittelbar von<br />
der Gesellschaft selbst, derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet wird, mit der<br />
die Gesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden dem Teilfonds durch die Gesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft oder<br />
die andere Gesellschaft für die Zeichnung oder den Rückkauf von Anteilen dieses anderen Fonds keine Gebühren<br />
belastet.<br />
Soweit der Teilfonds in Anteile an Zielfonds anlegt, die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften aufgelegt<br />
oder verwaltet werden, ist zu berücksichtigen, dass dem Teilfondsvermögen gegebenenfalls zusätzliche Ausgabe<br />
bzw. Rücknahmegebühren berechnet werden.<br />
131
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />
insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
nicht übersteigen.<br />
Bei Anlagen in Anteilen eines anderen Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen in<br />
Wertpapieren oder sonstigen Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Artikel<br />
2 B. Buchstabe a), b), c), d), e) und f) genannten<br />
Obergrenzen nicht berücksichtigt.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />
wird die Anlagepolitik auch durch die<br />
Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />
umgesetzt. Diese können unter anderem<br />
Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />
Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />
Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte<br />
OTC-Kontrakte auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,<br />
einschließlich Swaps, Forward<br />
Starting Swaps, Inflation-Swaps, Swaptions, Constant<br />
Maturity Swaps und Credit Default Swaps,<br />
beinhalten.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />
anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Wie bereits oben erwähnt, richtet sich die<br />
Anlagestrategie besonders auf Anlagen in<br />
börsengehandelte Fonds (Exchange-Traded<br />
Funds, ETF). Unter Bezugnahme auf den<br />
Abschnitt „Potenzielle Interessenkonflikte“<br />
im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospekts<br />
muss hervorgehoben werden, dass ein<br />
überwiegender Teil dieser Anlagen (bis zu<br />
100%) aus den Fonds der Deutsche Bank<br />
Group oder ihrer Tochtergesellschaften<br />
stammen können.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Multi Asset Balance besteht aus Aktien<br />
globaler und europäischer Unternehmen.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
132
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Defensive<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Defensive gelten in Ergänzung zu den<br />
im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestim mungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Defensive ist es, unter Berücksichtigung<br />
der Chancen und Risiken der internationalen<br />
Kapitalmärkte mittel- bis langfristig ein positives<br />
Anlageergebnis zu erzielen.<br />
Der Teilfonds ist bestrebt, das Anlageziel unter<br />
Berücksichtigung und mit aktiver Steuerung<br />
des Portfoliorisikos zu erreichen. Hierzu werden<br />
bestimmte Risikokennzahlen verwendet. Die<br />
wichtigste Kennzahl ist der so genannte „Valueat-Risk“,<br />
der gemäß dem Rundschreiben der<br />
Commission de Surveillance du Secteur Financier<br />
(„CSSF“) 07/308 angewandt wird und angibt,<br />
welchen möglichen Höchstverlust ein bestimmtes<br />
Portfolio mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit<br />
über einen gegebenen Zeitraum verzeichnen<br />
kann. Beim <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Defensive<br />
werden eine Wahrscheinlichkeit von 99% und ein<br />
Zeitraum von 10 Tagen zugrunde gelegt.<br />
Der Teilfonds zielt auf einen Value-at-Risk von<br />
maximal 7,5% ab. Dies bedeutet, dass der innerhalb<br />
eines Zeitraums von 10 Tagen eingetretene<br />
Verlust mit einer Wahrscheinlichkeit von 99%<br />
nicht mehr als 7,5% betragen wird.<br />
Übersteigt der Value-at-Risk den vorstehenden<br />
Zielwert, ergreift das Portfolio-Management<br />
ge eignete Maßnahmen, um den VaR wieder in<br />
den vorgegebenen Bereich zurückzubringen.<br />
Langfristiges Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung<br />
konstanter Renditen.<br />
Um eine möglichst flexible Fondsstruktur zu erreichen,<br />
werden bis zu 100% des Teilfondsvermögens<br />
global in Aktien und Anleihen angelegt, wie<br />
Aktienzertifikaten, Indexzertifikaten, Wandelanleihen,<br />
Optionsanleihen, deren zugrunde liegende<br />
Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheinen<br />
auf Wertpapiere, Partizipations- und<br />
Genussscheine, <strong>Invest</strong>mentfonds wie Aktien-,<br />
Renten- und Geldmarktfonds, <strong>Invest</strong>mentfonds,<br />
die die Wertentwicklung eines Index abbilden,<br />
sowie verzinslichen Schuldtiteln und Barmitteln.<br />
Bis zu 10% des Teilfondsvermögens können in<br />
Zertifikate, die auf Rohstoffen, Rohstoffindizes,<br />
Edelmetallen und Edelmetallindizes basieren,<br />
sowie in strukturierte Finanzprodukte und Fonds<br />
investiert werden. Gemäß Artikel 2 A. Buchstabe<br />
j) ist eine Anlage in die hier genannten Zertifikate<br />
nur dann zulässig, wenn es sich um 1:1-Zertifikate<br />
handelt.<br />
Der Anteil an offenen Immobilienfonds ist auf<br />
maximal 10% des Teilfondsvermögens begrenzt.<br />
Die Anlage in offenen Immobilienfonds ist der in<br />
Artikel 2 B. Buchstabe h) des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenze<br />
zuzurechnen.<br />
In Abweichung von Artikel 2 B. Buchstabe i) gilt<br />
Folgendes:<br />
Das Teilfondsvermögen kann auch Anteile anderer<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder Organismen für gemeinsame<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>01T LU0544571200<br />
LD <strong>DWS</strong>01U LU0544571382<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC und LD: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC und LD: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 2% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen)<br />
Verwendung der Erträge LC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC und LD: bis zu 1,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft LC und LD: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**<br />
Taxe d’abonnement LC und LD: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 2% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 2,04% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Anlagen im Sinne von Artikel 2 A. Buchstabe e)<br />
erwerben, wenn nicht mehr als 20% des Teilfondsvermögens<br />
in ein und denselben Organismus für<br />
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/oder<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt<br />
werden.<br />
Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />
wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />
vorausgesetzt, das Prinzip der getrennten Haftung<br />
für Verbindlichkeiten der einzelnen Teilfonds<br />
gegenüber Dritten ist sichergestellt.<br />
Anlagen in Anteilen von anderen Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen als Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />
insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
nicht übersteigen.<br />
Bei Anlagen in Anteilen eines anderen Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen werden die Anlagewerte des<br />
betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen<br />
in Wertpapieren oder sonstigen Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die<br />
in Artikel 2 B. Buchstabe a), b), c), d), e) und f)<br />
genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen<br />
Anlagegrenzen wird die Anlagepolitik auch durch<br />
die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />
umgesetzt. Diese können unter<br />
anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />
Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />
derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />
vereinbarte OTC-Kontrakte auf jegliche Art<br />
von Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps,<br />
Forward Starting Swaps, Inflation-Swaps, Swaptions,<br />
Constant Maturity Swaps und Credit<br />
Default Swaps, beinhalten.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />
begrenzt auf 14,14% des Teilfondsvermögens<br />
bzgl. den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der<br />
Anlagestrategie des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
133
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Dynamic<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Dynamic gelten in Ergänzung zu den<br />
im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Dynamic ist es, unter Berücksichtigung<br />
der Chancen und Risiken der internationalen<br />
Kapitalmärkte langfristig ein positives Anlageergebnis<br />
zu erzielen und in erster Linie an<br />
der Entwicklung der globalen Aktienmärkte zu<br />
partizipieren.<br />
Der Fonds richtet sich an Anleger, die überdurchschnittliche<br />
Renditen überwiegend durch eine<br />
Anlage in Aktien erzielen möchten und bereit<br />
sind, potenzielle höhere Verluste des eingesetzten<br />
Kapitals hinzunehmen.<br />
Um eine möglichst flexible Fondsstruktur zu erreichen,<br />
werden bis zu 100% des Teilfondsvermögens<br />
global in Aktien und Anleihen angelegt,<br />
wie Aktienzertifikaten, Indexzertifikaten, Wandelanleihen,<br />
Optionsanleihen, deren zugrunde<br />
liegende Optionsscheine auf Wertpapiere lauten,<br />
Optionsscheinen auf Wertpapiere, Partizipations<br />
und Genussscheinen, <strong>Invest</strong>mentfonds<br />
wie Aktien, Renten und Geldmarktfonds, <strong>Invest</strong>mentfonds,<br />
die die Wertentwicklung eines<br />
Index abbilden, sowie verzinslichen Schuldtiteln<br />
und Barmitteln.<br />
Bis zu 10% des Teilfondsvermögens können in<br />
Zertifikate, die auf Rohstoffen, Rohstoffindizes,<br />
Edelmetallen und Edelmetallindizes basieren,<br />
sowie in strukturierte Finanzprodukte und Fonds<br />
investiert werden. Gemäß Artikel 2 A. Buchstabe<br />
j) ist eine Anlage in die hier genannten Zertifikate<br />
nur dann zulässig, wenn es sich um 1:1Zertifikate<br />
handelt.<br />
Der Anteil an offenen Immobilienfonds ist auf maximal<br />
10% des Teilfondsvermögens begrenzt. Die<br />
Anlage in offenen Immobilienfonds ist der in Artikel<br />
2 B. Buchstabe h) des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenze<br />
zuzurechnen.<br />
In Abweichung von Artikel 2 B. Buchstabe i) gilt<br />
Folgendes:<br />
Das Teilfondsvermögen kann auch Anteile anderer<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen in<br />
Wertpapieren und/oder Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen im Sinne von Artikel 2 A. Buchstabe<br />
e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des<br />
Teilfondsvermögens in ein und denselben Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen<br />
angelegt werden.<br />
Dabei ist jeder Teilfonds eines UmbrellaFonds<br />
wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />
vorausgesetzt, das Prinzip der getrennten Haftung<br />
für Verbindlichkeiten der einzelnen Teilfonds<br />
gegenüber Dritten ist sichergestellt.<br />
Anlagen in Anteilen von anderen Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt<br />
30% des NettoTeilfondsvermögens nicht<br />
übersteigen.<br />
134<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>01X LU0544571895<br />
LD <strong>DWS</strong>01Y LU0544571978<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC und LD: Das Erstzeichnungs und Auflegungsdatum<br />
Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC und LD: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 4% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen)<br />
Verwendung der Erträge LC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC und LD: bis zu 1,7% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft LC und LD: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**<br />
Taxe d’abonnement LC und LD: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 4% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 4,17% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Bei Anlagen in Anteilen eines anderen Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen in<br />
Wertpapieren oder sonstigen Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Artikel<br />
2 B. Buchstabe a), b), c), d), e) und f) genannten<br />
Obergrenzen nicht berücksichtigt.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />
wird die Anlagepolitik auch durch die<br />
Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />
umgesetzt. Diese können unter anderem<br />
Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />
Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />
Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte<br />
OTCKontrakte auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,<br />
einschließlich Swaps, Forward<br />
Starting Swaps, InflationSwaps, Swaptions, Constant<br />
Maturity Swaps und Credit Default Swaps,<br />
beinhalten.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei begrenzt<br />
auf 14,14% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Momentum<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Momentum gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />
enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Multi Asset Momentum ist es, unter Berücksichtigung<br />
der Chancen und Risiken der internationalen<br />
Aktien- und Anleihemärkte langfristig ein<br />
positives Anlageergebnis zu erzielen.<br />
In Abweichung von Artikel 2 B. Buchstabe i) gilt<br />
Folgendes:<br />
Das Teilfondsvermögen kann auch Anteile anderer<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen in<br />
Wertpapieren und/oder Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen im Sinne von Artikel 2 A. Buchstabe<br />
e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des<br />
Teilfondsvermögens in ein und denselben Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen<br />
angelegt werden.<br />
Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />
wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />
vorausgesetzt, das Prinzip der getrennten Haftung<br />
für Verbindlichkeiten der einzelnen Teilfonds<br />
gegenüber Dritten ist sichergestellt.<br />
Anlagen in Anteilen von anderen Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen als Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />
insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
nicht übersteigen.<br />
Bei Anlagen in Anteilen eines anderen Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen in<br />
Wertpapieren oder sonstigen Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Artikel<br />
2 B. Buchstabe a), b), c), d), e) und f) genannten<br />
Obergrenzen nicht berücksichtigt.<br />
Bis zu 100% des Teilfondsvermögens können global<br />
in <strong>Invest</strong>mentfonds angelegt werden. Hierzu<br />
gehören unter anderem (ohne darauf beschränkt<br />
zu sein) Aktien-, Renten-, Rohstoff- und Geldmarktfonds,<br />
<strong>Invest</strong>mentfonds, die die Wertentwicklung<br />
eines Index abbilden, und börsengehandelte<br />
Fonds (ETF).<br />
Der Anteil an offenen Immobilienfonds ist auf<br />
maximal 10% des Teilfondsvermögens begrenzt.<br />
Die Anlage in offenen Immobilienfonds ist der in<br />
Artikel 2 B. Buchstabe h) des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenze zuzurechnen.<br />
Je nach Marktlage kann das Teilfondsvermögen<br />
vollständig in einer einzigen <strong>Invest</strong>mentfondskategorie<br />
investiert werden. Dabei werden jedoch<br />
höchstens 70% des Teilfondsvermögens in<br />
Aktienfonds angelegt.<br />
Bis zu 49% des Teilfondsvermögens können in<br />
Kassainstrumente investiert werden.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />
wird die Anlagepolitik auch durch die<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0ZP LU0507267119<br />
FC <strong>DWS</strong>0ZQ LU0507267200<br />
NC <strong>DWS</strong>0ZR LU0507267382<br />
LD <strong>DWS</strong>0ZS LU0507267465<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC und NC: 2.8.2010<br />
Auflegungsdatum LD: 20.9.2010<br />
FC: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, FC, NC und LD: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 4% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge FC, LC und NC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,6% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC und LD: bis zu 1,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,65% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
Maximale Verwaltungsvergütung 3,25% p.a.<br />
bezogen auf <strong>Invest</strong>mentanteile<br />
anderer Fonds<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, FC und LD: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement FC, LC, NC und LD: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 4% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 4,17% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />
die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Die<br />
Berechnungsbasis für die Anteilklassen LC, LD, NC und FC ist die Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index<br />
zuzüglich 200 Basispunkten (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse<br />
wird täglich berechnet und jährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs<br />
wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt<br />
die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres unter der Wertentwicklung der vorgenannten Zielrendite,<br />
so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem<br />
täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene<br />
Vergütung kann entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht in einem nachfolgenden<br />
Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.<br />
135
Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />
umgesetzt. Diese können unter anderem<br />
Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />
Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />
Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte<br />
OTC-Kontrakte auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,<br />
einschließlich Swaps, Forward<br />
Starting Swaps, Inflation-Swaps, Swaptions, Constant<br />
Maturity Swaps und Credit Default Swaps,<br />
beinhalten.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Momentum besteht<br />
aus Aktien globaler Unternehmen.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A. hat unter eigener<br />
Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung und auf<br />
eigene Kosten einen Anlageberatungsvertrag<br />
mit Expert Timing Systems International, EAFI,<br />
Madrid, Spanien, geschlossen.<br />
136<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN seit Auflegung1) Klasse LC LU0507267119 3,4%<br />
Klasse LD LU0507267465 2,3%<br />
Klasse NC LU0507267382 3,2%<br />
1) Klassen LC und NC am 2.8.2010/Klasse LD am 20.9.2010<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> New Resources<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
New Resources gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Das Anlageziel des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> New<br />
Resources besteht hauptsächlich darin, einen<br />
langfristigen nachhaltigen Wertzuwachs in Euro<br />
durch Anlagen in aussichtsreichen Gesellschaften<br />
des Bereichs der „New Resources“ zu erzielen.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens (ohne<br />
Berücksichtigung der liquiden Mittel) werden in<br />
direkten und indirekten Anlagen in Aktien und<br />
anderen Beteiligungswertpapieren und Beteiligungswertrechten<br />
von Emittenten des Bereichs<br />
der „New Resources“ angelegt.<br />
Hierzu gehören insbesondere<br />
a) Unternehmen, die im Bereich der Zukunfts-<br />
technologien wie regenerativen Energiequellen<br />
(Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft,<br />
Bioenergie, Brennstoffzellen, Geothermie und<br />
Geoenergie usw.) tätig sind;<br />
b) Unternehmen, die in der Entwicklung, der<br />
Produktion, der Verteilung, der Vermarktung,<br />
dem Vertrieb oder dem Verkauf von Wasser,<br />
Roh- und Hilfsstoffen (einschließlich Agrochemie),<br />
Energie oder als Versorger (sog. Utilities)<br />
tätig sind und dabei überwiegend innovative,<br />
nachhaltige oder zukunftsträchtige Produkte<br />
einsetzen oder Technologien zur Anwendung<br />
bringen (z. B. Wassergewinnung durch Filtration,<br />
Umkehrosmose, Elektroionisation;<br />
Leitung und Pumpen mit Desinfektionsschutz<br />
und erhöhter Gleitfähigkeit; umweltschonende<br />
Pestizide und Düngemittel; transgenes<br />
oder hybrides Saatgut); sowie<br />
c) Gesellschaften, deren Haupttätigkeit darin<br />
besteht, Dienstleistungen an Unternehmen<br />
gemäß den Buchstaben a) und b) zu erbringen,<br />
Beteiligungen an solchen Gesellschaften<br />
zu halten oder solche Unternehmen zu<br />
finanzieren.<br />
Für das Teilfondsvermögen kann des Weiteren<br />
auf Techniken und Instrumente zurückgegriffen<br />
werden, die Wertpapiere zum Gegenstand haben,<br />
sofern die Verwendung solcher Techniken<br />
und Instrumente im Hinblick auf eine ordentliche<br />
Verwaltung des Teilfondsvermögens erfolgt.<br />
Bis insgesamt 30% des Teilfondsvermögens können<br />
angelegt werden in:<br />
a) Beteiligungswertpapieren und Beteiligungs-<br />
wertrechten von Emittenten weltweit, die nicht<br />
überwiegend im Bereich der Ressourcen tätig<br />
sind;<br />
b) verzinslichen Wertpapieren sowie Wandel-<br />
schuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen,<br />
die weltweit von Unternehmen<br />
im Bereich der Ressourcen oder von Emittenten<br />
gemäß Buchstabe a) oben begeben<br />
wurden und die auf eine frei konvertierbare<br />
Währung lauten.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich des<br />
Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick auf die<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC A0HNPN LU0237014641<br />
LD A0HNPM LU0237015291<br />
NC A0HNPL LU0237015457<br />
FC A0HNPK LU0237015887<br />
A2 <strong>DWS</strong>0A4 LU0273227941<br />
E2 <strong>DWS</strong>0A5 LU0273228162<br />
DS1 <strong>DWS</strong>0V2 LU0399358489<br />
Anlegerprofil risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 27.2.2006<br />
Auflegungsdatum A2 und E2: 20.11.2006<br />
DS1: 19.1.2009<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
DS1: 100,– GBP<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, A2 und DS1: bis zu 5% vom Brutto-<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />
NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />
LD und DS1: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2 und DS1: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, A2, DS1 und E2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2, DS1 und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
137
derzeit geltenden Anlagerestriktionen in einzelnen<br />
Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />
Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />
der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen gemäß Artikel 2 A. Buchstabe e) gilt für<br />
diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Ein Fonds, der in einzelnen Marktsektoren oder<br />
bestimmten Ländern anlegt, ist voraussichtlich<br />
volatiler als ein diversifizierter Fonds, der in unterschiedlichen<br />
Sektoren, Branchen und/oder<br />
Ländern investiert ist. Ein Fonds, der in spezielle<br />
Sektoren oder bestimmte Länder investiert, kann<br />
den mit diesen Sektoren und Ländern verbundenen<br />
Risiken unterliegen. Während die Zielsetzung<br />
einer solchen <strong>Invest</strong>mentstrategie die Erwirtschaftung<br />
höherer Erträge ist, limitiert sie ebenso<br />
die Diversifikation und kann in einem höheren<br />
Risiko resultieren.<br />
Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />
Orientierung für die voraussichtliche britische<br />
Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />
Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />
im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />
geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />
können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />
ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />
berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />
eine eigene Beratung einholen.<br />
Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es<br />
sich um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen<br />
Bestimmungen für Offshore-Fonds.<br />
Gemäß diesen Bestimmungen werden Erlöse<br />
aus dem Verkauf, der Rücknahme oder anderweitigen<br />
Veräußerung von Anteilen an einem<br />
Offshore-Fonds, die von Personen gehalten<br />
werden, die für steuerliche Zwecke im Vereinigten<br />
Königreich ansässig sind oder dort ihren<br />
gewöhnlichen Aufenthalt haben, zum Zeitpunkt<br />
eines solchen Verkaufs, einer solchen Veräußerung<br />
oder Rücknahme als Ertrag und nicht als<br />
Kapitalgewinn besteuert. Davon ausgenommen<br />
sind Anteilklassen, die von der britischen Finanzbehörde<br />
(„HMRC“) für die gesamte Zeit, in der<br />
die Anteile vom jeweiligen Anleger gehalten<br />
werden, als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht<br />
erstattender Fonds“ anerkannt sind.<br />
Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />
britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />
Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />
2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />
enthalten sind.<br />
Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />
ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick<br />
138<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0237014641 10,9% -24,1% 6,4%<br />
Klasse LD LU0237015291 10,9% -24,1% 6,3%<br />
Klasse NC LU0237015457 10,1% -25,8% 2,7%<br />
Klasse FC LU0237015887 11,7% -22,2% 10,7%<br />
Klasse A22) LU0273227941 3,5% -31,1% 7,0%<br />
Klasse E22) LU0273228162 3,5% -31,8% 6,6%<br />
Klasse DS13) LU0399358489 7,2% – 24,2%<br />
1) Klassen LC, LD, NC und FC am 27.2.2006/Klassen A2 und E2 am 20.11.2006/Klasse DS1 am 19.1.2009<br />
2) in USD<br />
3) in GBP<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />
können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />
in denen sich die Anteile<br />
im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />
als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />
Fonds“ eingestuft worden sein.<br />
Der Status der Anteilklasse DS1 als ausschüttender<br />
Fonds vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember<br />
2009 und als Bericht erstattender Fonds<br />
ab dem 1. Januar 2010 wurde bestätigt. Um die<br />
Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />
Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />
sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />
darüber zu erstatten, welche Erträge der Anteilklasse<br />
DS1 für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />
zuzurechnen sind. Insoweit der ausgewiesene<br />
Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />
Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />
als zusätzliche Ausschüttung an die Anleger angesehen<br />
und die Anleger werden entsprechend<br />
besteuert.<br />
Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />
Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />
Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />
als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />
anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />
steuerpflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />
ansässige Gesellschaft ausgeschüttet<br />
wurden (sowie etwaige einbehaltene Erträge, die<br />
gegenüber einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />
wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />
zu ihrer Verfügung angesehen und sind<br />
im Allgemeinen steuerbefreit.<br />
Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />
Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />
die unter bestimmten Umständen<br />
für britische Anleger in Offshore-Fonds gelten<br />
können. Es wird davon ausgegangen, dass Anleger<br />
normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />
unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen<br />
Anleger, die (zusammen mit ihren<br />
verbundenen Personen) mehr als 10% der Anteile<br />
von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />
beraten lassen.<br />
Die Anteilklasse DS1 richtet sich an private Anleger.<br />
Die Anteile werden allgemein erhältlich sein<br />
und breit vermarktet werden und einem genügend<br />
großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe<br />
geeignete Weise zugänglich gemacht werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> New Resources besteht aus Aktien<br />
europäischer Unternehmen aus dem Sektor der<br />
Grundressourcen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Real Assets<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Real Assets gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />
die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Real Assets<br />
ist es, durch einen auf mehreren Anlageklassen<br />
basierenden Anlageansatz einen langfristigen Kapitalzuwachs<br />
zu erzielen.<br />
Bis zu 100% des Teilfondsvermögens werden<br />
global in Aktien, Anleihen und Barmitteln angelegt.<br />
Dazu gehören unter anderem Aktienzertifikate,<br />
Indexzertifikate, Wandelanleihen, inflationsgebundene<br />
Anleihen, Optionsanleihen, deren<br />
zugrunde liegende Optionsscheine auf Wertpapiere<br />
lauten, Optionsscheine auf Wertpapiere,<br />
Partizipations- und Genussscheine, <strong>Invest</strong>mentfonds<br />
wie Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds,<br />
<strong>Invest</strong>mentfonds, die die Wertentwicklung eines<br />
Index abbilden, Exchange Traded Funds (ETFs) sowie<br />
verzinsliche Schuldtitel, kurzfristige Einlagen,<br />
ordentlich gehandelte Geldmarktinstrumente und<br />
liquide Mittel.<br />
Anlagen in Aktien umfassen auch Immobiliengesellschaften,<br />
Immobilien-<strong>Invest</strong>mentgesellschaften<br />
einschließlich geschlossener Real Estate <strong>Invest</strong>ment<br />
Trusts (REITs), gleich welcher Rechtsform.<br />
Bis zu 100% des Teilfondsvermögens könnten<br />
jeweils in die einzelnen vorstehend genannten<br />
Wertpapiere investiert werden.<br />
Der Teilfonds kann unter Einhaltung der aktuellen<br />
Verordnungen insgesamt bis zu 10% seines<br />
Nettoinventarwerts in offene Immobilienfonds<br />
und Hedgefonds anlegen. Diese Anlagen sind<br />
der in Artikel 2 B. Buchstabe h) des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenze<br />
zuzurechnen.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />
wird die Anlagepolitik auch durch die<br />
Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />
umgesetzt. Diese können unter anderem<br />
Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />
Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />
Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte<br />
Swap-Kontrakte auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,<br />
einschließlich Credit Default<br />
Swaps, beinhalten.<br />
Das gegenüber einem Kontrahenten eingegangene<br />
Risiko durch Credit Default Swaps und andere<br />
Derivate, einschließlich Equity-Swaps und Indexswaps,<br />
unterliegt den Vorschriften über Risikobegrenzung<br />
und -streuung. Der Teilfonds beabsichtigt<br />
außerdem, unter Einsatz von bis zu 100%<br />
des Teilfondsvermögens die Entwicklungen an<br />
den internationalen Rohstoff- und Warenmärkten<br />
zu nutzen. Zu diesem Zweck kann der Teilfonds<br />
in Übereinstimmung mit Artikel 2 A. Buchstabe<br />
j) derivative Finanzinstrumente, deren Basiswerte<br />
Rohstoffindizes und Teilindizes gemäß<br />
Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung<br />
des Großherzogtums vom 8. Februar 2008 sind<br />
und die Anforderungen von Ziffer 22 der „CESR’s<br />
guidelines concerning eligible assets for investment<br />
by UCITS“ (CESR/07-044) erfüllen, Aktien,<br />
verzinsliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Wandel- und Optionsanleihen, Indexzertifikate,<br />
Partizipations- und Genussscheine und<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>05K LU0616848247<br />
LD <strong>DWS</strong>05L LU0616848593<br />
NC <strong>DWS</strong>05M LU0616848759<br />
FC <strong>DWS</strong>05N LU0616848916<br />
A2 <strong>DWS</strong>05P LU0616849138<br />
E2 <strong>DWS</strong>05Q LU0616849302<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile.<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC, FC und LD: 16.8.2011<br />
Auflegungsdatum A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat<br />
der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, A2 und E2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />
nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
139
Optionsscheine auf Aktien sowie 1:1-Zertifikate<br />
(einschließlich Exchange Traded Commodities<br />
(ETCs)), deren Basiswerte einzelne Rohstoffe/<br />
Edelmetalle sind und die die Bestimmungen für<br />
übertragbare Wertpapiere gemäß Artikel 2 der<br />
EG-Richtlinie 2007/16/EG erfüllen, erwerben. Bei<br />
einer Konzentration der Anlagen auf Rohstoffe<br />
unter Einsatz der vorstehenden Instrumente ist<br />
der Teilfonds jederzeit in mindestens fünf verschiedenen<br />
Rohstoffen oder Rohstoffsektoren<br />
investiert. Dabei kann sich die Gewichtung eines<br />
Sektors auf bis zu 35% belaufen, dies jedoch<br />
nur, wenn kein anderer Sektor gleichzeitig 20%<br />
überschreitet.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />
durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />
Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />
In Abweichung von Artikel 2 B. Buchstabe i) gilt<br />
Folgendes:<br />
Für das Teilfondsvermögen können Anteile anderer<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen im Sinne von Artikel 2 dieses Verkaufsprospekts<br />
erworben werden, wenn abweichend<br />
von Artikel 9 der Satzung der Gesellschaft nicht<br />
mehr als 20% des Netto-Teilfondsvermögens in<br />
ein und denselben Organismus für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapieren und/oder Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen angelegt werden.<br />
Für die Zwecke des vorstehenden Absatzes ist<br />
dabei jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds wie<br />
ein eigenständiger Emittent zu betrachten, vorausgesetzt,<br />
das Prinzip der getrennten Haftung<br />
für Verbindlichkeiten der einzelnen Teilfonds gegenüber<br />
Dritten ist sichergestellt. Anlagen in Anteilen<br />
von anderen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des<br />
Netto-Teilfondsvermögens nicht übersteigen.<br />
Bei Anlagen in Anteilen eines anderen Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
und/oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen in<br />
Wertpapieren oder sonstigen Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Artikel<br />
2 B. Buchstabe a), b), c), d), e) und f) genannten<br />
Obergrenzen nicht berücksichtigt.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Real Assets besteht aus Aktien globaler<br />
Unternehmen.<br />
140<br />
Im Gegensatz zu den Bestimmungen im Allgemeinen<br />
Teil des Verkaufsprospekts wird aufgrund<br />
der Anlagestrategie des Teilfonds davon ausgegangen,<br />
dass die Hebelwirkung der eingesetzten<br />
Derivate nicht das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
übersteigt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Responsibility<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Responsibility gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Responsibility<br />
ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen<br />
Wertzuwachses in Euro. Für das Teilfondsvermögen<br />
können Aktien, verzinsliche Wertpapiere,<br />
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen,<br />
Partizipations- und Genussscheine,<br />
Optionsscheine auf Aktien und Indexzertifikate<br />
erworben werden. Dabei werden mindestens<br />
70% des Teilfondsvermögens (nach Abzug der<br />
liquiden Mittel) in Aktien internationaler Emittenten<br />
angelegt.<br />
Bei der Auswahl der Vermögensanlagen wird<br />
insbesondere das Prinzip der unternehmerischen<br />
Verantwortlichkeit verfolgt. Unternehmen, die verantwortlich<br />
handeln, zeichnen sich nicht nur durch<br />
wirtschaftliche Nachhaltigkeit aus, sondern auch<br />
durch die konsequente Berücksichtigung ökologischer,<br />
ethischer und sozialer Gesichtspunkte.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) können in Aktien oder<br />
anderen Wertpapieren in- und ausländischer Aussteller<br />
angelegt werden, die die Anforderungen<br />
des vorstehenden Absatzes nicht erfüllen.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />
des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />
auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />
in einzelnen Vertriebsländern folgende<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />
Teilfondsvermögens darf in Derivate angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Responsibility besteht aus Aktien globaler<br />
Unternehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC 552 512 LU0145638812<br />
LD 552 513 LU0145639620<br />
NC 552 514 LU0145643903<br />
FC 552 515 LU0145644547<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- LC, NC, FC und LD: 3.6.2002<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
LC und LD: bis zu 1,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,75% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und FC: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />
die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des MSCI World (RI) übertrifft. Die erfolgsbezogene Vergütung<br />
für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem<br />
Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen<br />
je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Wertentwicklung der Anteilklasse während eines Geschäftshalbjahrs unter<br />
der vorgenannten Zielrendite, so wird eine in diesem Halbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung<br />
entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte<br />
erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht in einem<br />
nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />
Klasse LC LU0145638812 11,6% -15,3% 4,0%<br />
Klasse LD LU0145639620 11,6% -15,5% 2,7%<br />
Klasse NC LU0145643903 11,0% -17,1% 0,0%<br />
Klasse FC LU0145644547 12,4% -13,7% 6,8%<br />
MSCI World seit 11.1.2008 (vorher:<br />
DJ Sustainability World Composite) 21,1% -3,6% 7,7%<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
141
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF Asia-Pacific Real Estate Securities<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
RREEF Asia-Pacific Real Estate Securities gelten<br />
in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />
Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF<br />
Asia-Pacific Real Estate Securities ist es, für den<br />
Teilfonds eine überdurchschnittliche Rendite zu<br />
erzielen.<br />
Der Teilfonds investiert hauptsächlich in Aktien<br />
von börsennotierten Gesellschaften, welche Immobilien<br />
in der asiatisch-pazifischen Region besitzen,<br />
entwickeln oder managen, sofern diese<br />
Aktien als übertragbare Wertpapiere im Sinne<br />
von Artikel 41 (1) des luxemburgischen Gesetzes<br />
vom 17. Dezember 2010 über Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen angesehen werden.<br />
Der Teilfonds wird versuchen die Volatilität aufgrund<br />
von Währungsschwankungen durch eine<br />
Absicherungsstrategie auf US-Dollar-Basis zu<br />
reduzieren.<br />
Für das Teilfondsvermögen können insbesondere<br />
Aktien, verzinsliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Optionsanleihen, deren<br />
Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine<br />
auf Aktien und Genussscheine erworben<br />
werden. Daneben kann das Teilfondsvermögen<br />
in Indexzertifikate auf anerkannte Aktienindizes<br />
angelegt werden.<br />
Das Teilfondsvermögen wird mindestens zu 70%<br />
in<br />
a) Aktien von Immobiliengesellschaften, Immo-<br />
bilien-<strong>Invest</strong>mentgesellschaften einschließlich<br />
geschlossener Real Estate <strong>Invest</strong>ment Trusts<br />
(REITs), gleich welcher Rechtsform, die ihren<br />
eingetragenen Sitz in einem Land im asiatisch-pazifischen<br />
Raum haben oder ihre Geschäftstätigkeit<br />
überwiegend in den Ländern<br />
im asiatisch-pazifischen Raum ausüben oder<br />
die als Holdinggesellschaften überwiegend<br />
Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in<br />
den Ländern des asiatisch-pazifischen Raums<br />
halten,<br />
b) aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Partizi-<br />
pations- und Genussscheine von Gesellschaften<br />
gemäß Buchstabe a), und<br />
c) derivative Finanzinstrumente, deren Basis-<br />
werte direkt oder indirekt (namentlich über<br />
Aktienindizes) Anlagen gemäß Buchstabe a)<br />
bilden, angelegt.<br />
Soweit flüssige Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />
Finanzinstrumenten gemäß Buchstabe c<br />
oben decken, werden sie den maßgeblichen 70%<br />
zugerechnet.<br />
Bei den Anlagen gemäß Buchstabe a und b dieses<br />
Abschnitts darf es sich nicht um offene Immobilienfonds<br />
handeln, die nach Luxemburger<br />
Recht als Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
angesehen werden.<br />
Die Anlagepolitik kann in Übereinstimmung<br />
mit Artikel 2 A. Buchstabe g) des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil auch durch den Einsatz<br />
geeigneter Derivate umgesetzt werden. Diese<br />
können unter anderem Optionen, Forwards,<br />
142<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LCH <strong>DWS</strong>0ZT LU0507267549<br />
LDH <strong>DWS</strong>0ZU LU0507267622<br />
NCH <strong>DWS</strong>0ZV LU0507267895<br />
FCH <strong>DWS</strong>0ZW LU0507267978<br />
A2 <strong>DWS</strong>0ZX LU0507268190<br />
E2 <strong>DWS</strong>0ZY LU0507268356<br />
Anlegerprofil risikoorientiert<br />
Teilfondswährung USD<br />
Währungssicherung der Währung des Teilfonds<br />
„Hedged“-Anteilklassen<br />
erfolgt gegenüber<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LCH und E2: 16.11.2010<br />
Auflegungsdatum LDH, NCH, FCH und A2: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LCH, NCH, FCH und LDH: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein<br />
Börsenhandelstag in Hongkong und Singapur ist<br />
Ausgabeaufschlag LCH, LDH und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NCH: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FCH und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NCH, FCH, LCH, A2 und E2: Thesaurierung<br />
LDH: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NCH: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, LDH und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FCH und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NCH: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, LDH, FCH, A2 und E2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LCH, LDH, NCH, FCH, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
Futures auf Finanzinstrumente und Optionen<br />
auf derartige Kontrakte sowie durch private<br />
Übereinkunft vereinbarte Swap-Kontrakte auf<br />
jegliche Art von Finanzinstrumenten beinhalten.<br />
Insbesondere können auch Derivate erworben<br />
werden, denen Aktien, Renten, Währungen oder<br />
anerkannte Finanzindizes zugrunde liegen. Insgesamt<br />
wird durch den Einsatz von Derivaten<br />
keine Hebelwirkung auf das Teilfondsvermögen<br />
ausgeübt.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
Aktien und/oder aktienähnliche Wertpapiere angelegt<br />
werden, die durch Gesellschaften weltweit<br />
ausgegeben werden, welche nicht die Voraussetzungen<br />
der Buchstaben a und b erfüllen.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> RREEF Asia-Pacific Real Estate Securities<br />
besteht aus börsennotierten Immobilienaktien<br />
aus dem asiatisch-pazifischen Raum (ohne Japan,<br />
Australien und Neuseeland) und wird in USD<br />
abgesichert.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die Gesellschaft<br />
RREEF America L.L.C., 875 N Michigan Avenue,<br />
41 st Floor, Chicago, Illinois 60611-1901, Vereinigte<br />
Staaten von Amerika.<br />
Die RREEF America LLC, Chicago, USA, hat unter<br />
eigener Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung<br />
und auf eigene Kosten einen Anlageberatungsvertrag<br />
mit der Deutsche Asset Management<br />
(Hong Kong) Limited, Hongkong, geschlossen.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen vs. Vergleichsindex (in USD)<br />
Anteilklasse ISIN seit Auflegung1) Klasse E2 LU0507268356 -0,9%<br />
Klasse LCH2) LU0507267549 -1,1%<br />
FTSE EPRA/NAREIT Asia Pacific (ex Japan, ex Australia, ex<br />
New Zealand) (Hong Kong capped at 30%) (Hedged, USD) -2,8%<br />
1) Klassen E2 und LCH am 16.11.2010<br />
2) in EUR<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
143
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF Global Real Estate Securities<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
RREEF Global Real Estate Securities gelten in<br />
Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />
Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF<br />
Global Real Estate Securities ist es, für den<br />
Teilfonds eine überdurchschnittliche Rendite zu<br />
erzielen.<br />
Der Teilfonds investiert hauptsächlich in Aktien<br />
von börsennotierten Gesellschaften, welche Immobilien<br />
besitzen, entwickeln oder managen, sofern<br />
diese Aktien als übertragbare Wertpapiere im<br />
Sinne von Artikel 41 (1) des luxemburgischen Gesetzes<br />
vom 17. Dezember 2010 über Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen angesehen werden.<br />
Der Teilfonds wird versuchen, die volatilitätsbedingte<br />
Fluktuation durch eine Absicherungsstrategie<br />
auf US-Dollar-Basis zu reduzieren.<br />
Für das Teilfondsvermögen können insbesondere<br />
Aktien, verzinsliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Optionsanleihen, deren<br />
Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine<br />
auf Aktien und Genussscheine erworben<br />
werden. Daneben kann das Teilfondsvermögen<br />
in Indexzertifikate auf anerkannte Aktienindizes<br />
angelegt werden.<br />
Das Teilfondsvermögen wird mindestens zu 70%<br />
in<br />
a) Aktien von Immobiliengesellschaften, Immo-<br />
bilien-<strong>Invest</strong>mentgesellschaften einschließlich<br />
geschlossener Real Estate <strong>Invest</strong>ment Trusts<br />
(REITs), gleich welcher Rechtsform,<br />
b) aktienähnlichen Wertpapieren, wie z. B. Par-<br />
tizipations- und Genussscheinen von Gesellschaften<br />
gemäß Buchstabe a, und<br />
c) derivativen Finanzinstrumenten, deren Basis-<br />
werte direkt oder indirekt (namentlich über<br />
Aktienindizes) Anlagen gemäß Buchstabe a)<br />
bilden, angelegt.<br />
Soweit flüssige Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />
Finanzinstrumenten gemäß Buchstabe c<br />
oben decken, werden sie den maßgeblichen 70%<br />
zugerechnet. Bei den Anlagen gemäß Buchstabe<br />
a und b dieses Abschnitts darf es sich nicht um offene<br />
Immobilienfonds handeln, die nach Luxemburger<br />
Recht als Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen angesehen werden. Die Anlagepolitik<br />
kann in Übereinstimmung mit Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil auch durch den<br />
Einsatz geeigneter Derivate umgesetzt werden.<br />
Diese können unter anderem Optionen, Terminkontrakte,<br />
Futures auf Finanzinstrumente und Optionen<br />
auf derartige Kontrakte sowie durch private<br />
Übereinkunft vereinbarte Swap-Kontrakte auf<br />
jegliche Art von Finanzinstrumenten beinhalten.<br />
Insbesondere können auch Derivate erworben<br />
werden, denen Aktien, Renten, Währungen oder<br />
anerkannte Finanzindizes zugrunde liegen. Insgesamt<br />
wird durch den Einsatz von Derivaten<br />
keine Hebelwirkung auf das Teilfondsvermögen<br />
ausgeübt.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
Aktien und/oder aktienähnliche Wertpapiere an-<br />
144<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LCH <strong>DWS</strong>0ZZ LU0507268430<br />
LDH <strong>DWS</strong>0Z0 LU0507268513<br />
NCH <strong>DWS</strong>0Z1 LU0507268604<br />
FCH <strong>DWS</strong>0Z2 LU0507268786<br />
A2 <strong>DWS</strong>0Z3 LU0507268869<br />
E2 <strong>DWS</strong>0Z4 LU0507268943<br />
E1Q <strong>DWS</strong>0Z5 LU0507269081<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung USD<br />
Währungssicherung der Währung des Teilfonds<br />
klassen erfolgt gegenüber<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LDH und E2: 15.11.2010<br />
Auflegungsdatum E1Q: 28.1.2011<br />
LCH, NCH, FCH und A2: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LCH, NCH, FCH und LDH: 100,– EUR<br />
A2, E2 und E1Q: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LCH, LDH und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NCH: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FCH, E2 und E1Q: 0%<br />
Verwendung der Erträge NCH, FCH, LCH, A2 und E2: Thesaurierung<br />
LDH und E1Q: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NCH: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, LDH und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FCH, E2 und E1Q: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NCH: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, LDH, FCH, A2, E2 und E1Q: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LCH, LDH, NCH, FCH, A2, E2 und E1Q: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität, auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
gelegt werden, die durch Gesellschaften weltweit<br />
ausgegeben werden, welche nicht die Voraussetzungen<br />
der Buchstaben a und b erfüllen.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />
anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> RREEF Global Real Estate Securities besteht<br />
aus weltweit börsennotierten Immobilienaktien<br />
in entwickelten Ländern (Industriestaaten)<br />
und wird in USD abgesichert.
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die Gesellschaft<br />
RREEF America L.L.C., Chicago, USA.<br />
RREEF America L.L.C. hat seine Fondsmanagementleistungen<br />
teilweise für diesen Teilfonds<br />
unter eigener Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung<br />
und auf eigene Kosten delegiert an die Sub-<br />
Fondsmanager<br />
–<br />
–<br />
RREEF Limited, London, Vereinigtes Königreich<br />
Deutsche Asset Management (Australia)<br />
Limited, Sydney, Australien<br />
Die Deutsche Asset Management (Australia)<br />
Limited, Sydney, Australien hat unter eigener<br />
Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung und auf<br />
eigene Kosten einen Anlageberatungsvertrag mit<br />
der Deutsche Asset Management (Hong Kong)<br />
Limited, Hongkong, geschlossen.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen vs. Vergleichsindex (in USD)<br />
Anteilklasse ISIN seit Auflegung1) Klasse E2 LU0507268943 1,5%<br />
Klasse LDH2) LU0507268513 1,3%<br />
FTSE EPRA/NAREIT Developed<br />
Global REIT (Hedged, USD) 3,6%<br />
1) Klassen E2 und LDH am 15.11.2010<br />
2) in EUR<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
145
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Russian Bonds<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Russian Bonds gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Russian<br />
Bonds ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite für den Teilfonds.<br />
Bis zu 100% des Teilfondsvermögens können in<br />
verzinslichen Wertpapieren folgender Aussteller<br />
angelegt werden:<br />
– der russische Staat,<br />
– russische staatliche Behörden,<br />
– russische Kommunalverwaltungen sowie<br />
– Unternehmen, die ihren eingetragenen Sitz in<br />
Russland haben oder ihre Geschäftstätigkeit<br />
überwiegend in Russland ausüben,<br />
– Wertpapiere in russischen Rubel von supranationalen<br />
Institutionen, wie der Weltbank (IBRD),<br />
der Europäischen <strong>Invest</strong>itionsbank (EIB) und<br />
der Europäischen Bank für Wiederaufbau und<br />
Entwicklung (EBRD) und<br />
– Wertpapiere in russischen Rubel von der<br />
deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau.<br />
Vermögenswerte, die nicht auf russische Rubel lauten,<br />
werden gegen russische Rubel abgesichert.<br />
Unter extremen Marktbedingungen kann der<br />
Fondsmanager von der vorstehenden Anlagestrategie<br />
abweichen, um einen Liquiditätsengpass zu<br />
vermeiden. Bis zu 100% des Teilfondsvermögens<br />
können vorübergehend in verzinslichen Wertpapieren<br />
der USA sowie in japanischen und europäischen<br />
(EU-Mitgliedstaaten) Staatsanleihen angelegt<br />
werden. In diesem Fall liegt es im Ermessen<br />
des Fondsmanagers, ob und in welchem Umfang<br />
der Teilfonds das Währungsrisiko in russische Rubel<br />
absichert.<br />
Der Teilfonds kann abweichend vom Grundsatz der<br />
Risikostreuung und im Einklang mit Artikel 45 des<br />
Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010<br />
bis zu 100% seines Vermögens in verzinslichen<br />
Wertpapieren anlegen, die vom russischen Staat<br />
begeben oder garantiert werden. Ferner kann der<br />
Fonds ebenfalls bis zu 100% seines Vermögens<br />
in verzinslichen Wertpapieren anlegen, die von einem<br />
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder<br />
seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-<br />
Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen<br />
öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein<br />
oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen<br />
Union angehören, begeben oder garantiert werden.<br />
Die vom Teilfonds gehaltenen Wertpapiere<br />
müssen im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen<br />
Emissionen begeben worden sein,<br />
wobei Wertpapiere aus ein und derselben Emission<br />
30% des Netto-Teilfondsvermögens nicht<br />
überschreiten dürfen.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />
Vermögenswerte.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
146<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>01Q LU0544570905<br />
LD <strong>DWS</strong>01P LU0544570814<br />
NC <strong>DWS</strong>01S LU0544571119<br />
FC <strong>DWS</strong>01R LU0544571036<br />
A1 <strong>DWS</strong>01L LU0544570574<br />
A2 <strong>DWS</strong>01M LU0544570657<br />
E2 <strong>DWS</strong>01N LU0544570731<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung USD<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, LD,<br />
Auflegungsdatum A1, A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, A1 und A2: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />
LD und A1: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,4% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** A1, A2, LD und LC: bis zu 1,1% p.a.<br />
E2 und FC: bis zu 0,6% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, E2, A1 und A2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A1, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Russian Bonds besteht aus russischen<br />
Staats- und Unternehmensanleihen mit unterschiedlichen<br />
Laufzeiten.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Russian Equities Select<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Russian Equities Select gelten in Ergänzung zu<br />
den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Russian<br />
Equities Select ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations und<br />
Genussscheinen, Wandelanleihen sowie Optionsscheinen<br />
auf Aktien, die von Emittenten mit Sitz<br />
in Russland oder von Emittenten mit Sitz außerhalb<br />
Russlands, aber mit Geschäftsschwerpunkt in<br />
Russland begeben worden sind, angelegt.<br />
Die von diesen Emittenten begebenen Wertpapiere<br />
können an russischen oder anderen ausländischen<br />
Börsen notiert sein oder an anderen<br />
geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum<br />
offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß<br />
sind, in einem Staat der Organisation für<br />
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />
(OECD) gehandelt werden.<br />
Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />
kann auch durch Global Depository<br />
Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />
Märkten notiert sind, durch von internationalen<br />
Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />
American Depository Receipts (ADR) oder durch<br />
Participatory Notes (PNotes) erfolgen.<br />
Zur Umsetzung der Anlagestrategie und Erreichung<br />
des Anlageziels kann der Teilfonds<br />
in Einklang mit Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil geeignete derivative<br />
Finanzinstrumente und Techniken einsetzen,<br />
insbesondere – ohne darauf beschränkt zu sein –<br />
Terminkontrakte, Futures, SingleStockFutures,<br />
Optionen oder EquitySwaps.<br />
Soweit liquide Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />
Finanzinstrumenten decken, werden sie den<br />
maßgeblichen 70% zugerechnet.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations und<br />
Genussscheinen, Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />
auf Aktien von Ausstellern, die die Anforderungen<br />
des vorstehenden Absatzes nicht<br />
erfüllen, angelegt werden.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />
Bankguthaben investiert werden.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />
Vermögenswerte.<br />
Besondere Risiken:<br />
Durch seine Spezialisierung auf in Russland<br />
tätige Unternehmen weist der Teilfonds erhöhte<br />
Chancen auf, denen jedoch entsprechende<br />
Risiken gegenüberstehen.<br />
Die russischen Börsen und Märkte unterliegen<br />
zum Teil deutlichen Schwankungen. Der Teilfonds<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>06V LU0616858394<br />
LD <strong>DWS</strong>06W LU0616858550<br />
NC <strong>DWS</strong>06X LU0616858717<br />
FC <strong>DWS</strong>06Y LU0616858980<br />
A2 <strong>DWS</strong>06Z LU0616859285<br />
E2 <strong>DWS</strong>060 LU0616859442<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, LD,<br />
Auflegungsdatum A2 und E2: Das Erstzeichnungs und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
A2: bis zu 1,8% p.a.<br />
LC und LD: bis zu 1,75% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
E2: bis zu 0,9% p.a.<br />
FC: bis zu 0,85% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, E2 und A2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LD und LC aus dem Teilfondsvermögen<br />
pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den die<br />
Wertentwicklung der jeweiligen Anteilklasse die Wertentwicklung des MSCI Russia 10/40 (RI) übertrifft. Die erfolgsbezogene<br />
Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und jährlich abgerechnet.<br />
Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im<br />
Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres<br />
unter der Wertentwicklung der vorgenannten Zielrendite, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte<br />
erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des<br />
Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine negative<br />
Performance muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.<br />
Bezogen auf die Anteilklassen A2 und E2 erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
147
eignet sich für den risikoorientierten Anleger, der<br />
mit den Chancen und Risiken volatiler Anlagen<br />
vertraut ist. Für diesen Teilfonds wird ein mittel-<br />
bis langfristiger Anlagehorizont empfohlen. Der<br />
Anleger sollte in der Lage sein, eventuell hohe<br />
Verluste hinzunehmen. Der Teilfonds verfolgt eine<br />
chancenorientierte Anlagepolitik und eignet sich<br />
insbesondere als Beimischung in einem stark diversifizierten<br />
Anlageportfolio.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Russian Equities Select besteht aus Aktien<br />
russischer Unternehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
148
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Short Duration Credit (vormals <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Credit)<br />
Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Credit<br />
wurde mit Wirkung vom 16. August 2011 in <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Short Duration Credit umbenannt.<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Short Duration Credit gelten in Ergänzung zu<br />
den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />
enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />
Short Duration Credit ist die Erwirtschaftung einer<br />
überdurchschnittlichen Rendite für den Teilfonds.<br />
Das Teilfondsvermögen kann weltweit in den folgenden<br />
Instrumenten angelegt werden:<br />
– Unternehmensanleihen, die von Unternehmen<br />
in Industrie- oder Schwellenländern<br />
emittiert werden, unabhängig davon, ob diese<br />
zum Zeitpunkt des Erwerbs ein <strong>Invest</strong>ment-<br />
Grade-Rating aufweisen oder nicht<br />
– Covered Bonds<br />
– Wandelanleihen<br />
– nachrangige Anleihen<br />
– Asset Backed Securities<br />
Die Anlagen des Teilfonds in Asset Backed Securities<br />
und nachrangigen Anleihen sind jeweils auf<br />
15% des Teilfondsvermögens begrenzt. Höchstens<br />
30% des Teilfondsvermögens werden in<br />
verzinslichen Schuldtiteln angelegt, die zum Zeitpunkt<br />
des Erwerbs kein <strong>Invest</strong>ment-Grade-Rating<br />
aufweisen.<br />
Die durchschnittliche Duration des Gesamtportfolios<br />
darf nicht mehr als drei Jahre betragen. Der<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist bestrebt, etwaige<br />
Wechselkursrisiken gegenüber dem Euro im<br />
Portfolio abzusichern.<br />
Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />
wird die Anlagepolitik auch durch die<br />
Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />
umgesetzt. Diese können unter anderem<br />
Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />
Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />
Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />
vereinbarte OTC-Kontrakte auf jegliche Art von<br />
Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps, Forward<br />
Starting Swaps, Inflation-Swaps, Total Return<br />
Swaps, Excess Return Swaps, Swaptions,<br />
Constant Maturity Swaps und Credit Default<br />
Swaps, beinhalten.<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />
durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />
Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />
Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Instrumente zur Erreichung des<br />
Anlageziels einsetzen.<br />
Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />
der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Short Duration Credit eingesetzt werden.<br />
Die Wertentwicklung des Teilfonds ist daher neben<br />
anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil der<br />
Derivate, z. B. Swaps, am Gesamtvermögen des<br />
Teilfonds abhängig.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC A0HMB1 LU0236145453<br />
NC A0HMB2 LU0236146006<br />
FC A0HMB3 LU0236146428<br />
LD <strong>DWS</strong>0Z7 LU0507269321<br />
CH2H <strong>DWS</strong>065 LU0616860887<br />
CH4H <strong>DWS</strong>066 LU0616861000<br />
A1H <strong>DWS</strong>067 LU0616861265<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der „Hedged“- CH2H, CH4H und A1H: Währung des Teilfondsklassen<br />
Anteilklassen erfolgt gegenüber<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 27.2.2006<br />
Auflegungsdatum LD, CH2H, CH4H und A1H: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, LD und FC: 100,– EUR<br />
CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />
A1H: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, CH2H und A1H: bis zu 3% vom<br />
(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />
NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und CH4H: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, CH2H und CH4H: Thesaurierung<br />
LD und A1H: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC und CH2H: bis zu 1,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, CH4H und A1H: bis zu 0,6% p.a.<br />
FC: bis zu 0,45% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft FC, LD, LC, CH2H,<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** CH4H und A1H: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, NC, LD, FC, CH2H, CH4H und A1H: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
149
Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />
die über ein Spitzenrating verfügen<br />
und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />
Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />
diesen OTC-Vereinbarungen handelt es sich um<br />
standardisierte Verträge.<br />
In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />
wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />
hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />
das sich aus dem Einsatz von Total-Return-<br />
Swaps für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe<br />
abgesichert. Darüber hinaus kann der Einsatz<br />
von Swaps bestimmte Risiken mit sich bringen,<br />
die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert<br />
werden.<br />
Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren OTC-Transaktionen investiert sein,<br />
die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />
ausgehandelt wurden. Daher ist es möglich,<br />
dass der Teilfonds ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />
Vermögenswerte.<br />
Besondere Risiken:<br />
Die Verwendung von Credit Default Swaps<br />
kann mit höheren Risiken verbunden sein als<br />
die direkte Anlage in Schuldtiteln. Der Markt für<br />
Credit Default Swaps kann gelegentlich weniger<br />
liquide sein als die Märkte für Schuldtitel. Der<br />
Einsatz von Swaps kann bestimmte Risiken mit<br />
sich bringen, die in den Risikohinweisen genauer<br />
erläutert werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />
begrenzt auf 5% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
150<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0236145453 1,4% 10,1% 12,9%<br />
Klasse NC LU0236146006 1,0% 8,5% 10,3%<br />
Klasse FC LU0236146428 1,9% 11,6% 15,7%<br />
iBoxx EUR Corp Index 1–3 years<br />
(eingeführt am 16.8.2011)<br />
– – –<br />
1) Klassen LC, NC und FC am 27.2.2006<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Small/Mid Cap Value<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Small/Mid Cap Value gelten in Ergänzung zu den<br />
im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Small/<br />
Mid Cap Value ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations<br />
und Genussscheinen, Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />
auf Aktien angelegt, die von kleinen<br />
und mittleren internationalen Unternehmen begeben<br />
wurden. Diese Emittenten werden voraussichtlich<br />
eine überdurchschnittliche Dividendenrendite<br />
erzielen und/oder es handelt sich um so<br />
genannte „Value Stocks“, die als unterbewertete<br />
erstklassige Wertpapiere eingeschätzt werden.<br />
Bei der Aktienauswahl sind insbesondere folgende<br />
Kriterien von entscheidender Bedeutung:<br />
höhere Dividendenrendite als der Marktdurchschnitt;<br />
Nachhaltigkeit von Dividendenrendite<br />
und Wachstum; historisches und prognostiziertes<br />
Gewinnwachstum; Kurs/GewinnVerhältnis;<br />
FreeCashFlowRendite. Neben diesen Kriterien<br />
wird der bewährte StockPickingProzess des<br />
Fondsmanagers angewandt. Das heißt, die Fundamentaldaten<br />
eines Unternehmens, wie z. B.<br />
Bilanzqualität, Kompetenz des Managements,<br />
Profitabilität, Wettbewerbsposition und Bewertung,<br />
werden analysiert. Diese Kriterien können<br />
unterschiedlich gewichtet werden und müssen<br />
nicht immer kumulativ vorliegen.<br />
Zur Umsetzung der Anlagepolitik und Erreichung<br />
des Anlageziels kann der Teilfonds in Einklang mit<br />
Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil geeignete derivative Finanzinstrumente und<br />
Techniken einsetzen, insbesondere – ohne darauf<br />
beschränkt zu sein – Terminkontrakte, Futures,<br />
SingleStockFutures, Optionen oder EquitySwaps.<br />
Vor diesem Hintergrund könnten Positionen eingerichtet<br />
werden, die sinkende Aktienkurse und<br />
Indexstände vorwegnehmen.<br />
Gemäß dem Verbot in Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe<br />
getätigt. Shortpositionen werden<br />
durch die Verwendung verbriefter und nicht verbriefter<br />
derivativer Instrumente eingerichtet.<br />
Soweit liquide Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />
Finanzinstrumenten decken, werden sie den<br />
maßgeblichen 70% zugerechnet.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />
in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations und<br />
Genussscheinen, Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />
auf Aktien, die die vorstehenden Anforderungen<br />
nicht erfüllen, angelegt werden.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />
Bankguthaben investiert werden.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j)<br />
genannten Vermögenswerte.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>05Y LU0616851118<br />
LD <strong>DWS</strong>05Z LU0616851464<br />
NC <strong>DWS</strong>050 LU0616851621<br />
FC <strong>DWS</strong>051 LU0616851977<br />
A2 <strong>DWS</strong>052 LU0616852272<br />
E2 <strong>DWS</strong>053 LU0616852439<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, FC und A2: 16.8.2011<br />
Auflegungsdatum NC und E2: Das Erstzeichnungs und<br />
Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat<br />
der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, E2 und A2: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, E2 und A2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, FC, LD, NC, E2 und A2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Small/Mid Cap Value besteht aus Aktien global<br />
agierender Unternehmen mit vergleichsweise<br />
mittlerer bzw. niedriger Marktkapitalisierung.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
151
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Sovereigns Plus<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Sovereigns Plus gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Sovereigns<br />
Plus ist es, eine überdurchschnittliche Rendite<br />
zu erzielen. Mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />
werden (nach Abzug der liquiden Mittel)<br />
in verzinslichen Wertpapieren angelegt, die von<br />
staatlichen Einrichtungen der Länder des Europäischen<br />
Wirtschaftsraums emittiert wurden.<br />
Zusätzlich verfolgt der Teilfonds diverse „Alpha“-<br />
Strategien, die das Ziel haben, von den relativen<br />
Kurs- und Zinsschwankungen zwischen frei konvertierbaren<br />
Währungen und Rentenmärkten zu<br />
profitieren. Mit dem Einsatz der Alpha-Strategien<br />
wird eine Überrendite im Vergleich zur Benchmark<br />
angestrebt.<br />
Basierend auf einer Anlage in fest und/oder variabel<br />
verzinslichen Wertpapieren in Euro erfolgt die<br />
Umsetzung der Alpha-Strategien in der gezielten<br />
Nutzung von Kursschwankungen und relativer<br />
Preisabweichungen zwischen den Finanzinstrumenten<br />
der globalen Devisen- und Rentenmärkte,<br />
indem positiv eingeschätzte Indizes/Devisen und<br />
Finanzinstrumente gekauft („Long Position“) und/<br />
oder gleichzeitig negativ eingeschätzte Indizes/<br />
Devisen und Instrumente verkauft werden („Short<br />
Position“).<br />
Alpha-Strategien werden auf vielfältige Weise<br />
realisiert, so dass sich die Allokation nicht nur auf<br />
eine Alpha-Quelle konzentriert.<br />
Diese Alpha-Anlagestrategie wird im Wesentlichen<br />
durch Derivate umgesetzt. Gemäß dem<br />
Verbot in Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe<br />
getätigt. Der Teilfonds kann insbesondere<br />
in Übereinstimmung mit den in Artikel 2 B.<br />
genannten Anlagegrenzen Optionen und Finanztermingeschäfte<br />
sowie weitere derivative Instrumente<br />
und Techniken zur Erreichung des<br />
Anlageziels einsetzen. Das Teilfondsvermögen<br />
wird hierbei in folgenden, auf frei konvertierbare<br />
Währungen lautenden Anlageinstrumenten angelegt<br />
oder in folgenden Transaktionen eingesetzt:<br />
1. Liquide Mittel, Geldmarktinstrumente und fest<br />
oder variabel verzinsliche, auf Euro lautende<br />
Wertpapiere (Anleihen, Notes usw.) mit einer<br />
durchschnittlichen Restlaufzeit von höchstens<br />
sechs Jahren von Mitgliedstaaten des Europäischen<br />
Wirtschaftsraums, Einrichtungen in<br />
diesen Staaten sowie supranationalen öffentlichen<br />
Organisationen, die an Börsen oder<br />
an anderen geregelten, anerkannten, für das<br />
Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden<br />
Märkten gehandelt werden, und<br />
die jeweils Verpflichtungen aus Anlagen in<br />
Termingeschäften oder derivativen Finanzinstrumenten<br />
gemäß folgendem Absatz decken,<br />
und<br />
2. Kauf und Verkauf von Termin- und Optionskontrakten<br />
auf Rentenindizes sowie Devisen,<br />
Call- und Put-Optionen auf Rentenindizes<br />
sowie Devisen, börsennotierten Futures<br />
auf Rentenindizes, Eingehen von Zins- und<br />
Devisen-Swaps, Kauf und Verkauf von Devisen<br />
auf Spot-Basis und Devisen-Futures<br />
und Zinsaustauschgeschäfte sowie Kombi-<br />
152<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC 551 883 LU0145658505<br />
LD 551 884 LU0145658687<br />
NC 551 885 LU0145658927<br />
FC 551 886 LU0145659065<br />
A1 <strong>DWS</strong>0C4 LU0273172196<br />
A2 <strong>DWS</strong>0C5 LU0273172279<br />
E2 <strong>DWS</strong>0C6 LU0273180884<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />
Auflegungsdatum A1, A2 und E2: 20.11.2006<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />
A1, A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, A1 und A2: bis zu 3% vom Brutto-<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />
NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />
LD und A1: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />
A1 und A2: bis zu 1% p.a.<br />
LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
FC: bis zu 0,4% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung****<br />
E2: bis zu 0,5% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, E2, A1 und A2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A1, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />
Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />
die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des nachstehend genannten Index übertrifft. Die Berechnungsbasis<br />
für die Anteilklassen NC, LC, FC und LD ist die Wertentwicklung des iBoxx €-Zone Sovereigns 3-5Yrs<br />
TR Index zuzüglich 100 Basispunkten (Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse<br />
wird täglich berechnet und jährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine<br />
etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung<br />
während des Geschäftsjahres unter der Wertentwicklung der vorgenannten Zielrendite, so wird<br />
eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen<br />
Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung<br />
kann entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum<br />
aufgeholt werden.<br />
Bezogen auf die Anteilklassen A1, A2 und E2 erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
nationen der oben genannten Anlagen. Der<br />
Teilfondsmanager und der Berater des Teilfonds<br />
verfolgen bei der Währungs- und Rentenanalyse<br />
unterschiedliche Ansätze (quantitativ<br />
und qualitativ), die insbesondere die<br />
Faktoren Bewertung, makroökonomisches<br />
Umfeld und Sentiment berücksichtigen.<br />
Diese Ansätze werden genutzt, um für unterschiedliche<br />
Devisen- und Rentenanlagen<br />
Prognosen und Empfehlungen zu entwickeln.<br />
Der Fondsmanager führt die einzelnen<br />
Empfehlungen regelmäßig zusammen. Die<br />
Entscheidungen, welche Währungen und<br />
Renten in welchem Umfang für das Teilfondsportfolio<br />
ge- oder verkauft werden, werden<br />
aus der Erwartung eines angestrebten<br />
Chance-Risiko-Verhältnisses umgesetzt. Die<br />
Vorgehensweise führt dazu, dass die Wertentwicklung<br />
des Teilfonds nicht unmittelbar<br />
aus der relativen Entwicklung einzelner<br />
Währungen und Renten zueinander abgeleitet<br />
werden kann. Der Fondsmanager behält<br />
sich vor, den vorstehend beschriebenen Prozess<br />
für Alpha-Strategien zu ändern, wenn<br />
dies nach seiner Auffassung im Interesse<br />
der Anleger liegt.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) können in Schuldtiteln<br />
oder anderen Wertpapieren von anderen Ländern<br />
angelegt werden, welche die oben erwähnten<br />
Kriterien nicht erfüllen, sowie in allen anderen<br />
zulässigen Vermögenswerten, die in Artikel 2<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil angegeben<br />
sind.<br />
Credit Default Swaps können in dem gesetzlich<br />
zulässigen Umfang für Anlage- und Absicherungszwecke<br />
erworben werden.<br />
Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Instrumente zur Erreichung des<br />
Anlageziels einsetzen.<br />
Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />
der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Sovereigns Plus eingesetzt werden. Die<br />
Wertentwicklung des Teilfonds ist daher neben<br />
anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil der Derivate,<br />
z. B. Swaps, am Gesamtvermögen des<br />
Teilfonds abhängig.<br />
Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />
die über ein Spitzenrating verfügen<br />
und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />
Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />
diesen OTC-Vereinbarungen handelt es sich um<br />
standardisierte Verträge.<br />
In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />
wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />
hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />
das sich aus dem Einsatz von Total-Return-<br />
Swaps für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe<br />
abgesichert. Darüber hinaus kann der Einsatz<br />
von Swaps bestimmte Risiken mit sich bringen,<br />
die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert<br />
werden.<br />
Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren OTC-Transaktionen investiert<br />
sein, die mit dem Kontrahenten zu marktübli-<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung 1)<br />
Klasse LC LU0145658505 0,4% 16,3% 9,0% 17,8%<br />
Klasse LD LU0145658687 0,4% 16,3% 8,9% 17,8%<br />
Klasse NC LU0145658927 -0,1% 14,7% 6,6% 13,6%<br />
Klasse FC LU0145659065 0,8% 17,8% 11,4% 22,4%<br />
Klasse A1 2) LU0273172196 -6,7% 6,6% – 19,7%<br />
Klasse A2 2) LU0273172279 -6,7% 5,4% – 18,4%<br />
Klasse E2 2) LU0273180884 -6,1% -1,3% – 11,7%<br />
iBoxx Eurozone Sovereigns 3-5Y<br />
seit 1.2.2009 (vorher:<br />
JPM Global Government Bond) 1,6% 30,7% 23,9% 31,7%<br />
1) Klassen LC, LD, NC und FC am 3.6.2002/Klassen A1, A2 und E2 am 20.11.2006<br />
2) in USD<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
chen Bedingungen ausgehandelt wurden. Daher<br />
ist es möglich, dass der Teilfonds ganz oder<br />
teilweise in einer oder mehreren Transaktionen<br />
investiert ist.<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />
durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />
Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />
begrenzt auf 6% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH. QS <strong>Invest</strong>ors, LLC, New York, USA,<br />
ist auf eigene Verantwortung und Kosten des<br />
Fondsmanagers dessen Anlageberater.<br />
153
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> StepIn Akkumula<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
StepIn Akkumula gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> StepIn<br />
Akkumula ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite für den Teilfonds.<br />
Der Teilfonds legt in verzinsliche Wertpapiere,<br />
Wandelanleihen, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Geldmarkinstrumente, Bankguthaben, sonstige<br />
mit geringen Risiken behaftete Vermögenswerte,<br />
<strong>Invest</strong>mentfonds, Aktien, aktienähnlichen Wertpapiere<br />
und Derivate an.<br />
Von der Auflegung bis zum Ende des nachfolgend<br />
angegebenen Umschichtungszeitraums gilt<br />
Folgendes:<br />
Bei der Auflegung ist das Teilfondsvermögen zu<br />
100% in Geldmarktfonds oder liquiden Mitteln<br />
angelegt.<br />
Ab dem Auflegungsdatum wird das Teilfondsvermögen<br />
monatlich schrittweise in Instrumente<br />
umgeschichtet, deren Renditen und Risiken<br />
höher sind, d. h. hauptsächlich aktienähnliche<br />
Wertpapiere und deren Derivate. Dabei werden<br />
die Geldmarktinstrumente in 50 Schritten um<br />
1,8% - 2,3% pro Monat abgebaut.<br />
Ungeachtet Artikel 2 B. Buchstabe i) des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil kann der Teilfonds bis<br />
zu 5 Jahre nach seiner Auflegung bis zu 100% des<br />
Teilfondsvermögens in andere Fonds investieren.<br />
Nach dem vorstehend erwähnten Umschichtungszeitraum<br />
gilt Folgendes:<br />
Mindestens 51% des Teilfondsvermögens werden<br />
in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren<br />
sowie deren Derivate angelegt. Diese Papiere<br />
stammen von Emittenten, für die aufgrund der<br />
Gewinnaussichten oder der Ausnutzung selbst<br />
kurzzeitiger technischer Marktgegebenheiten<br />
eine gute Wertentwicklung zu erwarten ist. Bis<br />
zu 49% des Teilfondsvermögens können in Geldmarktinstrumente<br />
und Bankguthaben investiert<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Referenzportfolio für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> StepIn Akkumula besteht aus Aktien<br />
globaler Unternehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
154<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0VP LU0399357085<br />
BC <strong>DWS</strong>0VN LU0399356947<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC und BC: 23.3.2009<br />
Auflegungsdatum<br />
Anfänglicher Anteilwert LC und BC: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) BC: 0%<br />
Bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr LC: 0%<br />
(„CDSC“): BC: bis zu 4% (vom Bruttorücknahmebetrag, abhängig von<br />
der Haltedauer der Anteile seit Zeichnung):<br />
0-365 Tage 2,5%<br />
1-2 Jahre 2%<br />
2-3 Jahre 1,5%<br />
3-4 Jahre 1%<br />
4 Jahre oder länger 0%<br />
Verwendung der Erträge LC und BC: Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft BC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)** LC: bis zu 1,65% p.a.<br />
Maximale Verwaltungsvergütung 3,25% p.a.<br />
bezogen auf <strong>Invest</strong>mentanteile<br />
anderer Fonds<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft BC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)** LC: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC und BC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr seit Auflegung1) Klasse BC LU0399356947 0,0% 0,9%<br />
Klasse LC LU0399357085 0,5% 1,9%<br />
1) Klassen LC und BC am 23.3.2009<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Tarvos<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Tarvos gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />
die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Tarvos ist<br />
die Ausnutzung der relativen Outperformance/<br />
Underperformance einzelner Aktien, Sektoren<br />
und Volkswirtschaften der europäischen Aktienmärkte<br />
durch die Verwendung von Long/Short-<br />
Strategien. So soll eine Gesamtrendite erzielt<br />
werden, die mittel- bis langfristig mit der Rendite<br />
europäischer Aktien vergleichbar ist, obwohl die<br />
Schwankungen der Aktien im Teilfondsportfolio<br />
geringer ausfallen dürften.<br />
In Einklang mit dem Verbot gemäß Artikel 2 E.<br />
des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil werden<br />
im Teilfondsvermögen selbst keine Leerverkäufe<br />
gemäß Artikel 52 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />
2010 durchgeführt.<br />
Die tatsächlichen Renditen und Risiken können<br />
diese Zielsetzung erreichen oder verfehlen. Das<br />
Ziel darf nicht als Garantie angesehen werden. Die<br />
Zielsetzung lautet, positive, vergleichbare Renditen<br />
zu erzielen, die in größtmöglichem Umfang moderat<br />
mit der durch den Aktienindex Morgan Stanley<br />
Capital International (MSCI) Europe Index abgebildeten<br />
Entwicklung der Aktienmärkte korrelieren.<br />
Diese Anlagestrategie beinhaltet Anlagen, in deren<br />
Rahmen positiv beurteilte Renditequellen, die die<br />
Aktienmärkte beeinflussen könnten, eingekauft<br />
(Longpositionen) und/oder negativ beur teilte Renditequellen<br />
verkauft werden (Shortpositionen).<br />
Der Teilfonds tätigt seine Anlagen in Einklang mit<br />
den Bestimmungen der Verordnung des Großherzogtums<br />
vom 8. Februar 2008 und der Richtlinie<br />
2007/16/EG vor allem in fest und variabel verzinslichen<br />
Wertpapieren oder Aktien sowie in Derivaten.<br />
Die Derivate können auf einem einzigen<br />
Basiswert oder einem Referenzportfolio basieren.<br />
Der Teilfonds setzt insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Instrumente zur Erreichung<br />
des Anlageziels ein.<br />
Die Derivate werden bei der Umsetzung der<br />
An lagepolitik und zur Erreichung des Anlageziels<br />
verwendet, wobei die Performance des Teilfonds<br />
von dem jeweiligen Anteil der Derivate (z. B.<br />
Futures, Swaps oder Differenzkontrakte) am Gesamtvermögen<br />
des Teilfonds abhängt.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />
die über ein Spitzenrating verfügen und<br />
auf derartige Transaktionen spezialisiert sind, Derivate,<br />
wie etwa Differenzkontrakte oder Swaps,<br />
abzuschließen. Bei diesen OTC-Vereinbarungen<br />
handelt es sich um standardisierte Verträge.<br />
Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren OTC-Transaktionen investiert<br />
sein, die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0VL LU0399356780<br />
FC <strong>DWS</strong>0VM LU0399356863<br />
LD <strong>DWS</strong>019 LU0544573164<br />
Anlegerprofil Risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs und LC, LD und FC: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat<br />
der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD und FC: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge FC und LC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC und LD: bis zu 2% p.a. zzgl.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)** erfolgsbezogener Vergütung***<br />
FC: bis zu 1% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
Vergütung***<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
ServiceFee der Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD und FC: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**<br />
Taxe d’abonnement LC, LD und FC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
*** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen FC, LD und LC aus dem Teilfondsvermögen<br />
pro Anteil eine erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von 20% des Betrags, um den der Anteilwert<br />
(gegebenenfalls unter Berücksichtigung etwaiger Ausschüttungen) am letzten Bewertungstag eines Halbjahres<br />
den höchsten Anteilwert (Highwater-Mark) aller vorangegangenen letzten Bewertungstage eines Halbjahres sowie<br />
den Anteilwert am Tag der Auflegung des Teilfonds übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet;<br />
eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung wird im Teilfonds täglich zurückgestellt und halbjährlich<br />
entnommen. Liegt der Anteilwert an einem Bewertungstag unter der Highwater-Mark, wird eine eventuell in dem<br />
betreffenden Halbjahr im Rahmen der täglichen Berechnung des Nettoanteilwerts gebildete Rückstellung für eine<br />
erfolgsbezogene Vergütung aufgelöst.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume unterworfen sein. Der Teilfonds eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der<br />
mit den Chancen und Risiken volatiler Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend<br />
hohe Verluste hinzunehmen.<br />
155
Bedingungen ausgehandelt wurden. Daher ist es<br />
möglich, dass der Teilfonds ganz oder teilweise in<br />
einer oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />
In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />
wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />
hingewiesen. Der Teilfonds kann das Kontrahentenrisiko<br />
durch die Verwendung von Sicherheiten<br />
senken.<br />
Darüber hinaus kann der Einsatz von Swaps bestimmte<br />
Risiken mit sich bringen, die in den allgemeinen<br />
Risikohinweisen erläutert werden.<br />
Nachstehend sind mögliche Risiko-/Renditequellen<br />
genannt, die in diesem internationalen Aktienportfolio<br />
in ihrer Gesamtheit sowie einzeln aktiv<br />
verwaltet werden:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
Marktrisiko<br />
Einzeltitelrisiko<br />
Branchenrisiko<br />
Marktkapitalisierungsrisiko<br />
Bewertungsrisiko<br />
Währungsrisiko<br />
Zinsrisiko<br />
Kreditspreadrisiko<br />
Volatilität<br />
Ein Großteil der Derivate basiert auf:<br />
Aktien/aktienähnlichen Wertpapieren von kleinen<br />
und mittelgroßen, in einem europäischen Land<br />
notierten Unternehmen oder von Unternehmen,<br />
die ihre Geschäftstätigkeit hauptsächlich in Europa<br />
durchführen, oder die als Holdinggesellschaft<br />
vor allem Beteiligungen an in Europa notierten<br />
Unternehmen besitzen. Diese sind als Basiswerte<br />
für Derivate oder als Anlage des Referenzportfolios<br />
zulässig.<br />
Das Referenzportfolio kann unter anderem folgende<br />
Positionen enthalten:<br />
– Longpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />
Wertpapieren<br />
– Shortpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />
Wertpapieren<br />
– auf dem Marktengagement, einzelnen Titeln,<br />
Branchen, der Marktkapitalisierung, Bewertung,<br />
Währung, den Zinsen, Kreditspreads<br />
oder der Volatilität basierende Derivate<br />
Der Teilfonds setzt Fremdkapital nicht als Anlageinstrument<br />
ein. Die Derivate werden ausschließlich<br />
durch Ausgleichszahlungen erfüllt, d. h. es gibt<br />
keine physische Andienung.<br />
Die Anlagestrategie ist im Rahmen des Referenzportfolios<br />
opportunistisch.<br />
Der Teilfonds sichert zu, dass das Gesamtrisiko<br />
in Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten<br />
100% seines Nettovermögens nicht<br />
überschreitet, so dass das Risiko des Teilfonds<br />
nicht dauerhaft 200% seines Nettovermögens<br />
übersteigt.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei begrenzt<br />
auf 14,14% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
156<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />
aus dem Einsatz von Derivaten nicht mehr<br />
als das Fünffache des Teilfondsvermögens beträgt.<br />
Unter bestimmten Umständen kann die Hebelwirkung<br />
jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Titan<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Titan gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />
die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Titan ist<br />
die Ausnutzung der relativen Outperformance/<br />
Underperformance einzelner Aktien, Sektoren<br />
und Volkswirtschaften der globalen Aktienmärkte<br />
durch die Verwendung von Long/ShortStrategien.<br />
So soll eine Gesamtrendite erzielt werden,<br />
die mittel bis langfristig mit der Rendite internationaler<br />
Aktien vergleichbar ist, obwohl die<br />
Schwankungen der Aktien im Teilfondsportfolio<br />
geringer ausfallen dürften.<br />
In Einklang mit dem Verbot gemäß Artikel 2 E.<br />
des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil werden<br />
im Teilfondsvermögen selbst keine Leerverkäufe<br />
gemäß Artikel 52 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />
2010 durchgeführt.<br />
Die tatsächlichen Renditen und Risiken können<br />
diese Zielsetzung erreichen oder verfehlen. Das<br />
Ziel darf nicht als Garantie angesehen werden. Die<br />
Zielsetzung lautet, positive, vergleichbare Renditen<br />
zu erzielen, die in größtmöglichem Umfang<br />
moderat mit der durch den Aktienindex Morgan<br />
Stanley Capital International (MSCI) World Index<br />
abgebildeten Entwicklung der Aktien märkte<br />
korrelieren.<br />
Diese Anlagestrategie beinhaltet Anlagen, in deren<br />
Rahmen positiv beurteilte Rendite quellen,<br />
die die Aktienmärkte beeinflussen könnten,<br />
eingekauft (Longpositionen) und/oder negativ<br />
beurteilte Renditequellen verkauft werden (Shortpositionen).<br />
Der Teilfonds tätigt seine Anlagen in Einklang mit<br />
den Bestimmungen der Verordnung des Großherzogtums<br />
vom 8. Februar 2008 und der Richtlinie<br />
2007/16/EG vor allem in fest und variabel verzinslichen<br />
Wertpapieren oder Aktien sowie in Derivaten.<br />
Die Derivate können auf einem einzigen<br />
Basiswert oder einem Referenzportfolio basieren.<br />
Der Teilfonds setzt insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Instrumente zur Erreichung des<br />
Anlageziels ein.<br />
Die Derivate werden bei der Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zur Erreichung des Anlageziels verwendet,<br />
wobei die Performance des Teilfonds von<br />
dem jeweiligen Anteil der Derivate (z. B. Futures,<br />
Swaps oder Differenzkontrakte) am Gesamtvermögen<br />
des Teilfonds abhängt.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />
anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />
die über ein Spitzenrating verfügen und<br />
auf derartige Transaktionen spezialisiert sind, Derivate,<br />
wie etwa Differenzkontrakte oder Swaps,<br />
abzuschließen. Bei diesen OTCVereinbarungen<br />
handelt es sich um standardisierte Verträge.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0VQ LU0399357168<br />
FC <strong>DWS</strong>0VR LU0399357242<br />
Anlegerprofil risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC und FC: Das Erstzeichnungs und Auflegungsdatum<br />
Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />
wird entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC und FC: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge FC und LC: Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC: bis zu 2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />
(vom Teilfonds zu tragen)** Vergütung***<br />
FC: bis zu 1% p.a. zzgl. erfolgsbezogener Vergütung***<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft LC und FC: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)**<br />
Taxe d’abonnement LC und FC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />
Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />
des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
*** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen FC und LC aus dem Teilfondsvermögen<br />
pro Anteil eine erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von 20% des Betrags, um den der Anteilwert (gegebenenfalls<br />
unter Berücksichtigung etwaiger Ausschüttungen) am letzten Bewertungstag eines Halbjahres den<br />
höchsten Anteilwert (HighwaterMark) aller vorangegangenen letzten Bewertungstage eines Halbjahres sowie<br />
den Anteilwert am Tag der Auflegung des Teilfonds übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet;<br />
eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung wird im Teilfonds täglich zurückgestellt und halbjährlich<br />
entnommen. Liegt der Anteilwert an einem Bewertungstag unter der HighwaterMark, wird eine eventuell in dem<br />
betreffenden Halbjahr im Rahmen der täglichen Berechnung des Nettoanteilwerts gebildete Rückstellung für eine<br />
erfolgsbezogene Vergütung aufgelöst.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />
157
Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren OTC-Transaktionen investiert sein,<br />
die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />
ausgehandelt wurden. Daher ist es möglich,<br />
dass der Teilfonds ganz oder teilweise in einer<br />
oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />
In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />
wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />
hingewiesen. Der Teilfonds kann das Kontrahentenrisiko<br />
durch die Verwendung von Sicherheiten<br />
senken.<br />
Darüber hinaus kann der Einsatz von Swaps bestimmte<br />
Risiken mit sich bringen, die in den allgemeinen<br />
Risikohinweisen erläutert werden.<br />
Nachstehend sind mögliche Risiko-/Renditequellen<br />
genannt, die in diesem internationalen Aktienportfolio<br />
in ihrer Gesamtheit sowie einzeln aktiv<br />
verwaltet werden:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
Marktrisiko<br />
Einzeltitelrisiko<br />
Branchenrisiko<br />
Marktkapitalisierungsrisiko<br />
Bewertungsrisiko<br />
Währungsrisiko<br />
Zinsrisiko<br />
Kreditspreadrisiko<br />
Volatilität<br />
Die Derivate basieren auf:<br />
Aktien/aktienähnlichen Wertpapieren von Unternehmen<br />
weltweit.<br />
Das Referenzportfolio kann unter anderem folgende<br />
Positionen enthalten:<br />
– Longpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />
Wert papieren<br />
– Shortpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />
Wert papieren<br />
– auf dem Marktengagement, einzelnen Titeln,<br />
Branchen, der Marktkapitalisierung, Bewertung,<br />
Währung, den Zinsen, Kreditspreads<br />
oder der Volatilität basierende Derivate<br />
Der Teilfonds setzt Fremdkapital nicht als Anlageinstrument<br />
ein. Die Derivate werden ausschließlich<br />
durch Ausgleichszahlungen erfüllt, d. h. es<br />
gibt keine physische Andienung.<br />
Die Anlagestrategie ist im Rahmen des Referenzportfolios<br />
opportunistisch.<br />
Der Teilfonds sichert zu, dass das Gesamtrisiko<br />
in Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten<br />
100% seines Nettovermögens nicht<br />
überschreitet, so dass das Risiko des Teilfonds<br />
nicht dauerhaft 200% seines Nettovermögens<br />
übersteigt.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei begrenzt<br />
auf 14,14% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
158<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die<br />
Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />
nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />
kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top 50 Asia<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Top 50 Asia gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top 50<br />
Asia ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen<br />
Wertzuwachses der Vermögensanlagen in<br />
Euro. Für das Teilfondsvermögen können Aktien,<br />
verzinsliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />
Wandel- und Optionsanleihen, Partizipations-<br />
und Genussscheine sowie Optionsscheine<br />
auf Aktien erworben werden. Dabei wird das<br />
Teilfondsvermögen mindestens zu 70% in Aktien<br />
von Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsschwerpunkt<br />
in Asien angelegt. Ein Geschäftsschwerpunkt<br />
in Asien besteht, wenn ein Unternehmen<br />
den überwiegenden Teil seiner Gewinne oder<br />
Umsatzerlöse dort erwirtschaftet. Als asiatische<br />
Aussteller kommen Unternehmen mit Sitz oder<br />
Geschäftsschwerpunkt in Hongkong, Indien, Indonesien,<br />
Japan, Korea, Malaysia, Philippinen,<br />
Singapur, Taiwan, Thailand und VR China in Betracht.<br />
Die Anzahl der Aussteller von im Teilfondsvermögen<br />
gehaltenen Aktien soll grundsätzlich<br />
50 betragen. Die Auswahl der 50 Aktienwerte soll<br />
folgende Aspekte berücksichtigen:<br />
–<br />
–<br />
starke Marktstellung des Ausstellers in dem<br />
jeweiligen Tätigkeitsbereich<br />
für die Gegebenheiten günstige Bilanzrelationen<br />
– überdurchschnittliche Qualität des Unternehmensmanagements<br />
mit Ausrichtung auf die<br />
Erwirtschaftung langfristig guter Erträge<br />
–<br />
–<br />
strategische Ausrichtung des Unternehmens<br />
aktionärsorientierte Informationspolitik<br />
Dementsprechend erwirbt die Gesellschaft Aktien<br />
solcher Unternehmen, bei denen sie erwartet,<br />
dass die Ertrags- und/oder Kursperspektiven relativ<br />
zum Marktdurchschnitt vorteilhaft sind.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />
Abzug der liquiden Mittel) können in Aktien in-<br />
und ausländischer Aussteller, die die Anforderungen<br />
des vorstehenden Satzes nicht erfüllen,<br />
angelegt werden.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />
der Anlage in Anteilen anderer Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/oder<br />
anderer Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
gemäß Artikel 2 A. Buchstabe e) gilt für diesen Teilfonds<br />
eine Anlagegrenze von 5%.<br />
Aufgrund einer möglichen Registrierung in<br />
Korea gilt für den Teilfonds zudem die folgende<br />
Anlagegrenze:<br />
Mehr als 60% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
müssen in Vermögenswerten angelegt werden,<br />
die nicht auf den Koreanischen Won lauten.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC 552 521 LU0145648290<br />
LD 552 522 LU0145648456<br />
NC 552 523 LU0145648886<br />
FC 552 524 LU0145649181<br />
A2 <strong>DWS</strong>0AQ LU0273161231<br />
E2 <strong>DWS</strong>0AR LU0273174648<br />
R2 <strong>DWS</strong>0TC LU0363468926<br />
DS1 <strong>DWS</strong>0V3 LU0399358562<br />
CH2H <strong>DWS</strong>07Y LU0616867387<br />
CH4H <strong>DWS</strong>07Z LU0616867544<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der „Hedged“- Währung des Teilfondsklassen<br />
Anteilklassen erfolgt gegenüber<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Die Anteilklasse R2 wird nur in Form von Namensanteilen<br />
angeboten.<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />
Auflegungsdatum A2 und E2: 20.11.2006<br />
DS1: 19.1.2009<br />
R2, CH2H und CH4H: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />
A2 and E2: 100,– USD<br />
R2: 1.000,– RUB<br />
DS1: 100,– GBP<br />
CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, A2, DS1, R2 und CH2H: bis zu 5% vom<br />
(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />
NC: bis zu 3% vom<br />
Bruttoanlagebetrag**<br />
FC, E2 und CH4H: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2, E2, R2,<br />
CH2H und CH4H: Thesaurierung<br />
LD und DS1: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2, R2, DS1 und CH2H: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC, E2 und CH4H: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, A2, E2, DS1, R2,<br />
CH2H und CH4H: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2, E2, DS1,<br />
R2, CH2H und CH4H: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />
nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
159
Besondere Risiken:<br />
Aufgrund seiner Spezialisierung auf einen bestimmten<br />
geographischen Bereich weist der<br />
Teilfonds erhöhte Chancen auf, denen jedoch<br />
entsprechende Risiken gegenüberstehen.<br />
Der Anlageschwerpunkt des Teilfonds liegt in<br />
Asien. Die asiatischen Börsen und Märkte unterliegen<br />
zum Teil deutlichen Schwankungen.<br />
Außerdem können Wechselkursschwankungen<br />
der lokalen Währungen gegenüber dem Euro<br />
das Anlageergebnis beeinflussen. Das mit einer<br />
Wertpapieranlage verbundene Bonitätsrisiko,<br />
d. h., das Risiko des Vermögensverfalls von Ausstellern<br />
kann auch bei einer besonders sorgfältigen<br />
Auswahl zu erwerbender Papiere nicht völlig<br />
ausgeschlossen werden. Politische Veränderungen,<br />
Begrenzungen des Währungsumtauschs,<br />
Börsenkontrolle, Steuern, Einschränkungen bezüglicher<br />
ausländischer Kapitalanlagen usw. können<br />
das Anlageergebnis ebenfalls beeinflussen.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Top 50 Asia besteht aus Aktien von Unternehmen<br />
des asiatisch-pazifischen Raums.<br />
Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />
Orientierung für die voraussichtliche britische<br />
Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />
Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />
im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />
geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />
können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />
ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />
berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />
eine eigene Beratung einholen.<br />
Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />
um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />
für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />
Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />
der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />
von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />
Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />
Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />
oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />
zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />
Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag<br />
und nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon<br />
ausgenommen sind Anteilklassen, die von der<br />
britischen Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte<br />
Zeit, in der die Anteile vom jeweiligen<br />
Anleger gehalten werden, als „ausschüttender<br />
Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds“ anerkannt<br />
sind.<br />
Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />
britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />
Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />
2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />
enthalten sind.<br />
160<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung 1)<br />
Klasse LC LU0145648290 19,8% -5,5% 29,2% 87,4%<br />
Klasse LD LU0145648456 19,8% -5,5% 29,2% 87,4%<br />
Klasse NC LU0145648886 19,0% -7,6% 24,5% 76,5%<br />
Klasse FC LU0145649181 20,7% -3,1% 34,5% 102,1%<br />
Klasse A 2) LU0273161231 11,8% -13,8% – 22,1%<br />
Klasse E2 2) LU0273174648 11,6% -13,0% – 23,8%<br />
Klasse DS1 3) LU0399358562 14,6% – – 62,1%<br />
50% MSCI AC Far East,<br />
50% MSCI AC Far East ex Japan<br />
Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />
ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick<br />
auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />
können, müsste diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />
in denen sich die Anteile<br />
im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />
als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />
Fonds“ eingestuft worden sein.<br />
Der Status der Anteilklasse DS1 als ausschüttender<br />
Fonds vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember<br />
2009 und als Bericht erstattender Fonds<br />
ab dem 1. Januar 2010 wurde bestätigt. Um die<br />
Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />
Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />
sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />
darüber zu erstatten, welche Erträge der Anteilklasse<br />
DS1 für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />
zuzurechnen sind. Insoweit der ausgewiesene<br />
Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />
Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />
als zusätzliche Ausschüttung an die Anleger angesehen<br />
und die Anleger werden entsprechend<br />
besteuert.<br />
Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />
Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />
Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />
als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />
anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />
steuerpflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />
ansässige Gesellschaft ausgeschüttet<br />
wurden (sowie etwaige einbehaltene Erträge, die<br />
gegenüber einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />
wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />
zu ihrer Verfügung angesehen und sind<br />
im Allgemeinen steuerbefreit.<br />
Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />
Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />
die unter bestimmten Umständen<br />
für britische Anleger in Offshore-Fonds gelten<br />
können. Es wird davon ausgegangen, dass Anleger<br />
normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />
unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich steu-<br />
29,1% 8,6% 31,0% 73,0%<br />
1) Klassen LC, LD, NC und FC am 3.6.2002/Klassen A2 und E2 am 20.11.2006/Klasse DS1 am 19.1.2009<br />
2) in USD<br />
3) in GBP<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
erpflichtigen Anleger, die (zusammen mit ihren<br />
verbundenen Personen) mehr als 10% der Anteile<br />
von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />
beraten lassen.<br />
Die Anteilklasse DS1 richtet sich an private Anleger.<br />
Die Anteile werden allgemein erhältlich sein<br />
und breit vermarktet werden und einem genügend<br />
großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe<br />
geeignete Weise zugänglich gemacht werden.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Top Dividend gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend<br />
ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
in Aktien von inländischen wie ausländischen<br />
Emittenten angelegt, bei denen eine überdurchschnittliche<br />
Dividendenrendite erwartet wird.<br />
Bei der Aktienauswahl sind folgende Kriterien von<br />
entscheidender Bedeutung: größere Dividendenrendite<br />
als der Marktdurchschnitt; Nachhaltigkeit<br />
von Dividendenrendite und Wachstum; historisches<br />
und prognostiziertes Gewinnwachstum;<br />
Kurs/Gewinn-Verhältnis. Neben diesen Kriterien<br />
wird der bewährte Stock-Picking-Prozess des<br />
Fondsmanagers angewandt. Das heißt, die Fundamentaldaten<br />
eines Unternehmens, wie z. B.<br />
Bilanzqualität, Kompetenz des Managements,<br />
Profitabilität, Wettbewerbsposition und Bewertung,<br />
werden analysiert. Diese Kriterien können<br />
unterschiedlich gewichtet werden und müssen<br />
nicht immer kumulativ vorliegen.<br />
Der Teilfonds kann in Einklang mit Artikel 2 B.<br />
des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil derivative<br />
Techniken einsetzen, um das Anlageziel zu<br />
erreichen, einschließlich insbesondere – ohne<br />
darauf beschränkt zu sein – Terminkontrakte,<br />
Futures, Single-Stock-Futures, Optionen oder<br />
Equity-Swaps.<br />
Vor diesem Hintergrund könnten Positionen eingerichtet<br />
werden, die sinkende Aktienkurse und<br />
Indexstände vorwegnehmen.<br />
Gemäß dem Verbot in Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe<br />
getätigt. Shortpositionen werden<br />
durch die Verwendung verbriefter und nicht<br />
verbriefter derivativer Instrumente eingerichtet.<br />
Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />
kann auch durch Global Depository<br />
Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />
Märkten notiert sind, sowie durch von internationalen<br />
Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />
American Depository Receipts (ADR)<br />
erfolgen.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
Wertpapieren angelegt werden, welche die vorstehend<br />
genannten Kriterien nicht erfüllen.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
Geldmarktinstrumente und Bankguthaben investiert<br />
werden.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />
Vermögenswerte.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>0ZD LU0507265923<br />
LD <strong>DWS</strong>0ZE LU0507266061<br />
NC <strong>DWS</strong>0ZF LU0507266145<br />
ND <strong>DWS</strong>015 LU0544572786<br />
FC <strong>DWS</strong>0ZG LU0507266228<br />
A2 <strong>DWS</strong>0ZH LU0507266491<br />
A2H <strong>DWS</strong>014 LU0544572604<br />
E2 <strong>DWS</strong>0ZJ LU0507266574<br />
DS1 <strong>DWS</strong>00H LU0511520347<br />
ID <strong>DWS</strong>07J LU0616863808<br />
CH2H <strong>DWS</strong>07K LU0616864012<br />
CH4H <strong>DWS</strong>07L LU0616864285<br />
S1Q <strong>DWS</strong>07M LU0616864442<br />
Z2 <strong>DWS</strong>07N LU0616864798<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der „Hedged“- A2H: Währung des Teilfonds<br />
Anteilklassen erfolgt gegenüber CH2H und CH4H: Währungsrisiko der Vermögenswerte<br />
des Teilfonds, die auf eine andere<br />
Währung als die der abgesicherten<br />
Anteilklassen lauten<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile. Die Anteilklasse ID wird nur in Form von<br />
Namensanteilen und bei Erstzeichnung mit einem Anlagebetrag<br />
von mindestens 25.000.000 EUR angeboten.<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC, LD, DS1 und FC: 1.7.2010<br />
Auflegungsdatum ND: 16.11.2010<br />
A2: 13.9.2010<br />
S1Q: 16.8.2011<br />
A2H, E2, ID, CH2H,<br />
CH4H und Z2: Das Erstzeichnungs- und<br />
Auflegungsdatum wird vom<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC, ND, FC und ID: 100,– EUR<br />
A2, A2H und E2: 100,– USD<br />
DS1: 100,– GBP<br />
CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />
S1Q: 10,– SGD<br />
Z2: 100,– PLN<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, DS1, A2, A2H,<br />
(vom Anleger zu tragen) CH2H, S1Q und Z2: bis zu 5% vom<br />
Bruttoanlagebetrag*<br />
NC und ND: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC, E2, CH4H und ID: 0%<br />
Verwendung der Erträge<br />
NC, FC, LC, A2, A2H, E2,<br />
CH2H, CH4H und Z2: Thesaurierung<br />
LD, ND, DS1 und ID: Ausschüttung (jährlich)<br />
S1Q: Ausschüttung (quartalsweise)<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC und ND: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, DS1, A2, A2H,<br />
CH2H, S1Q und Z2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC, E2 und CH4H: bis zu 0,75% p.a.<br />
ID: bis zu 0,5% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC und ND: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC, E2, DS1, A2, A2H,<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** CH2H, CH4H, ID, S1Q und Z2: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, ND, FC, A2, A2H, E2,<br />
DS1, CH2H, CH4H, S1Q und Z2: 0,05% p.a.<br />
ID 0,01% p.a.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
161
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend besteht aus Aktien globaler<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlichen<br />
Dividendenrenditen.<br />
Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />
Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />
Orientierung für die voraussichtliche britische<br />
Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />
Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />
im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />
geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />
können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />
ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />
berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />
eine eigene Beratung einholen.<br />
Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />
um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />
für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />
Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />
der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />
von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />
Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />
Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />
oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />
zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />
Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag und<br />
nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon ausgenommen<br />
sind Anteilklassen, die von der britischen<br />
Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte Zeit, in<br />
der die Anteile vom jeweiligen Anleger gehalten<br />
werden, als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht<br />
erstattender Fonds“ anerkannt sind.<br />
Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />
britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />
Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />
2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />
enthalten sind.<br />
Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />
ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick<br />
auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />
können, müsste diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />
in denen sich die Anteile<br />
im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />
als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />
Fonds“ eingestuft worden sein.<br />
Der Status der Anteilklasse DS1 als Bericht erstattender<br />
Fonds ab dem 1. Juli 2010 wurde<br />
bestätigt. Um die Anforderungen des Status als<br />
Bericht erstattender Fonds zu erfüllen, wird es<br />
notwendig sein, sowohl den Anlegern als auch<br />
der HMRC Bericht darüber zu erstatten, welche<br />
Erträge der Anteilklasse DS1 für den jeweiligen<br />
Abrechnungszeitraum zuzurechnen sind. Insoweit<br />
der ausgewiesene Ertrag die an die Anleger<br />
ausgeschüttete Summe übersteigt, wird dieser<br />
Überschussertrag als zusätzliche Ausschüttung<br />
an die Anleger angesehen und die Anleger werden<br />
entsprechend besteuert.<br />
Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />
Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />
Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />
162<br />
Orderannahme LC, LD, FC, E2, DS1, A2, A2H, ID, NC, ND, S1Q und Z2:<br />
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
CH2H und CH4H: Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten<br />
Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr<br />
Luxemburger Zeit an einem Bewertungstag bei der<br />
Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind,<br />
werden auf der Grundlage des Anteilwerts des darauf folgenden<br />
Bewertungstags abgerechnet. Aufträge, die nach<br />
16.00 Uhr Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der<br />
Grundlage des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN seit Auflegung1) Klasse LC LU0507265923 11,8%<br />
Klasse LD LU0507266061 11,8%<br />
Klasse NC LU0507266145 11,4%<br />
Klasse FC LU0507266228 12,3%<br />
Klasse ND LU0544572786 4,1%<br />
Klasse A22) LU0507266491 7,1%<br />
Klasse DS13) LU0511520347 16,4%<br />
MSCI World High Dividend Yield 12,8%<br />
1) Klassen LC, LD, NC, FC und DS1 am 1.7.2010 / Klasse A2 am 13.9.2010 / Klasse ND am 16.11.2010<br />
2) in USD<br />
3) in GBP<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />
anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />
steuerpflichtig.<br />
Dividenden, die an eine in Großbritannien ansässige<br />
Gesellschaft ausgeschüttet wurden (sowie<br />
etwaige einbehaltene Erträge, die gegenüber einer<br />
solchen Gesellschaft ausgewiesen wurden),<br />
werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte zu ihrer<br />
Verfügung angesehen und sind im Allgemeinen<br />
steuerbefreit.<br />
Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />
Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />
die unter bestimmten Umständen<br />
für britische Anleger in Offshore-Fonds gelten<br />
können. Es wird davon ausgegangen, dass Anle-<br />
ger normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />
unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen<br />
Anleger, die (zusammen mit ihren<br />
verbundenen Personen) mehr als 10% der Anteile<br />
von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />
beraten lassen.<br />
Die Anteilklasse DS1 richtet sich an private Anleger.<br />
Die Anteile werden allgemein erhältlich sein<br />
und breit vermarktet werden und einem genügend<br />
großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe<br />
geeignete Weise zugänglich gemacht werden.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend Europe<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top<br />
Dividend Europe gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend<br />
Europe ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />
hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen.<br />
Für das Teilfondsvermögen können Aktien, verzinsliche<br />
Wertpapiere, Wandelanleihen, Optionsanleihen,<br />
Optionsscheine, Genussscheine, Indexzertifikate<br />
sowie in Wertpapieren verbriefte<br />
Finanzinstrumente gut fundierter in und ausländischer<br />
Aussteller erworben werden.<br />
Dabei wird das Teilfondsvermögen mindestens zu<br />
75% in Aktien von Emittenten mit Hauptniederlassung<br />
in einem Mitgliedstaat der EU, Norwegen<br />
und/oder Island angelegt. Bei der Aktienauswahl<br />
sind folgende Kriterien von entscheidender Bedeutung:<br />
größere Dividendenrendite als der Marktdurchschnitt;<br />
Nachhaltigkeit von Dividendenrendite<br />
und Wachstum; historisches und prognostiziertes<br />
Gewinnwachstum; attraktives Kurs/GewinnVerhältnis.<br />
Neben diesen Kriterien wird der bewährte<br />
Titelselektionsprozess der Gesellschaft zugrunde<br />
gelegt. Das heißt, die Fundamentaldaten eines<br />
Unternehmens, wie z. B. Bilanzqualität, Managementfähigkeit,<br />
Profitabilität, Wettbewerbsposition<br />
und Bewertung werden analysiert und in Entscheidungen<br />
umgesetzt. Diese Kriterien und Fundamentaldaten<br />
können unterschiedlich gewichtet werden<br />
und müssen nicht immer kumulativ vorliegen.<br />
Höchstens 25% des Teilfondsvermögens können<br />
in Aktien oder anderen Wertpapieren von Ausstellern<br />
angelegt werden, die die Anforderungen des<br />
vorstehenden Absatzes nicht erfüllen.<br />
Bis zu 25% des Teilfondsvermögens können in<br />
kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />
Bankguthaben investiert werden.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich des<br />
Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick auf die<br />
derzeit geltenden Anlagerestriktionen in einzelnen<br />
Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto<br />
Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen.<br />
Verwendbarkeit im Rahmen des PEA<br />
Der Teilfonds kann für den Aktiensparplan PEA<br />
(Plan d'Epargne en Actions) verwendet werden,<br />
der französischen Anlegern steuerliche Vorteile<br />
bietet.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisiko<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC A0B56P LU0195137939<br />
LD A0B56Q LU0195138150<br />
NC A0B56R LU0195138317<br />
FC A0B56S LU0195139042<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Auflegungsdatum LC, LD, NC und FC: 30.8.2004<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC und LD: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und FC: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />
Klasse LC LU0195137939 6,8% 28,7% 10,6%<br />
Klasse LD LU0195138150 6,8% 28,7% 10,6%<br />
Klasse NC LU0195138317 6,1% 30,1% 14,0%<br />
Klasse FC LU0195139042 7,6% 26,9% 6,8%<br />
MSCI Europe High Dividend Yield (RI)<br />
–<br />
(eingeführt am 16.8.2011)<br />
– –<br />
Wertentwicklung nach BVIMethode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
potential des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Top Dividend Europe besteht aus Aktien<br />
großer Unternehmen aus der Eurozone.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
163
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend Premium<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top<br />
Dividend Premium gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend<br />
Premium ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />
hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
in Aktien von inländischen wie ausländischen<br />
Emittenten angelegt, bei denen eine überdurchschnittliche<br />
Dividendenrendite erwartet wird. Bei<br />
der Aktienauswahl sind folgende Kriterien von<br />
entscheidender Bedeutung: größere Dividendenrendite<br />
als der Marktdurchschnitt; Nachhaltigkeit<br />
von Dividendenrendite und Wachstum; historisches<br />
und prognostiziertes Gewinnwachstum;<br />
Kurs/Gewinn-Verhältnis. Neben diesen Kriterien<br />
wird der bewährte Stock-Picking-Prozess des<br />
Fondsmanagers angewandt. Das heißt, die Fundamentaldaten<br />
eines Unternehmens, wie z. B.<br />
Bilanzqualität, Kompetenz des Managements,<br />
Profitabilität, Wettbewerbsposition und Bewertung,<br />
werden analysiert. Diese Kriterien können<br />
unterschiedlich gewichtet werden und müssen<br />
nicht immer kumulativ vorliegen.<br />
Zur Umsetzung der Anlagepolitik und Erreichung<br />
des Anlageziels kann der Teilfonds in Einklang mit<br />
Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil geeignete derivative Finanzinstrumente<br />
und Techniken einsetzen, insbesondere – ohne<br />
darauf beschränkt zu sein – Terminkontrakte,<br />
Futures, Single-Stock-Futures, Optionen oder<br />
Equity-Swaps.<br />
Vor diesem Hintergrund könnten Positionen eingerichtet<br />
werden, die sinkende Aktienkurse und<br />
Indexstände vorwegnehmen. Gemäß dem Verbot<br />
in Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe<br />
getätigt. Shortpositionen werden durch die Verwendung<br />
verbriefter und nicht verbriefter derivativer<br />
Instrumente eingerichtet.<br />
Der Teilfonds ist insbesondere bestrebt, eine<br />
Covered-Option-Writing-Strategie umzusetzen,<br />
d. h. er verkauft kurzfristige Optionen mit einer<br />
durchschnittlichen Laufzeit von bis zu 6 Monaten<br />
auf einen Großteil der im Portfolio enthaltenen<br />
Aktien, Indizes und Indizes, die Aktien oder<br />
Sektoren abbilden. Die Aktienauswahl erfolgt<br />
außerdem unter dem Gesichtspunkt, zusätzlich<br />
zu den vorstehend genannten Kriterien attraktive<br />
Optionsprämien zu erzielen.<br />
Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />
kann auch durch Global Depository<br />
Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />
Märkten notiert sind, sowie durch von internationalen<br />
Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />
American Depository Receipts (ADR)<br />
erfolgen.<br />
Soweit liquide Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />
Finanzinstrumenten decken, werden sie den<br />
maßgeblichen 70% zugerechnet.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
Instrumenten angelegt werden, welche die vorstehend<br />
genannten Kriterien nicht erfüllen, z. B.<br />
in kurzfristigen Einlagen, Geldmarktinstrumenten<br />
und Bankguthaben.<br />
164<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC <strong>DWS</strong>05R LU0616849567<br />
LD <strong>DWS</strong>05S LU0616849724<br />
LDQ <strong>DWS</strong>05T LU0616850060<br />
NC <strong>DWS</strong>05U LU0616850227<br />
FC <strong>DWS</strong>05V LU0616850573<br />
A2 <strong>DWS</strong>05W LU0616850730<br />
E2 <strong>DWS</strong>05X LU0616850904<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, FC und A2: 16.8.2011<br />
Auflegungsdatum LDQ, NC und E2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, LD, LDQ, NC und FC: 100,– EUR<br />
A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD, LDQ und A2: bis zu 5% vom Brutto-<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />
NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge LC, NC, FC, A2 und E2: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung (jährlich)<br />
LDQ: Ausschüttung (quartalsweise)<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, LDQ und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, LDQ, FC, E2 und A2: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement LC, FC, LD, LDQ, NC, E2 und A2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />
Vermögenswerte.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisiko-<br />
potential des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Top Dividend Premium besteht aus Aktien<br />
globaler Unternehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Euroland<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
Top Euroland gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top<br />
Euroland ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite. Das Teilfondsvermögen wird zu<br />
mindestens 75% in Aktien von Emittenten mit<br />
Hauptniederlassung in einem Mitgliedstaat der<br />
Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion<br />
(EWU) angelegt.<br />
Der Teilfonds konzentriert sich auf Unternehmen<br />
mit einer höheren Marktkapitalisierung. Darüber<br />
hinaus ist der Fondsmanager bestrebt, ein konzentriertes<br />
Portfolio zu führen, das z. B. aus 40 bis<br />
60 verschiedenen Titeln besteht. Je nach Marktlage<br />
kann von dem vorstehend genannten Diversifizierungsziel<br />
abgewichen werden.<br />
Höchstens 25% des Teilfondsvermögens können<br />
in Aktien von Emittenten angelegt werden, welche<br />
die vorstehenden Kriterien nicht erfüllen.<br />
Bis zu 25% des Teilfondsvermögens können in<br />
kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />
Bankguthaben investiert werden.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />
des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />
auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />
in einzelnen Vertriebsländern folgende<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />
Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Verwendbarkeit im Rahmen des PEA<br />
Der Teilfonds kann für den Aktiensparplan PEA<br />
(Plan d'Epargne en Actions) verwendet werden,<br />
der französischen Anlegern steuerliche Vorteile<br />
bietet.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> Top Euroland besteht aus Aktien großer<br />
europäischer Unternehmen.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC 552 516 LU0145644893<br />
LD 552 517 LU0145647052<br />
NC 552 518 LU0145647300<br />
FC 552 519 LU0145647722<br />
A2H <strong>DWS</strong>018 LU0544573081<br />
IC <strong>DWS</strong>07P LU0616864954<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der „Hedged“- Währung des Teilfonds<br />
Anteilklassen erfolgt gegenüber<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile. Die Anteilklasse IC wird nur in Form von<br />
Namensanteilen und bei Erstzeichnung mit einem Anlagebetrag<br />
von mindestens 25.000.000 EUR angeboten.<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />
Auflegungsdatum A2H und IC: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC, LD und IC: 100,– EUR<br />
A2H: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag LC, LD und A2H: bis zu 5% vom Brutto-<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />
NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und IC: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2H und IC: Thesaurierung<br />
LD: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und A2H: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC: bis zu 0,75% p.a.<br />
IC: bis zu 0,5% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, A2H und IC: 0% p.a.<br />
Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC und A2H: 0,05% p.a.<br />
IC: 0,01% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />
nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
165
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
166<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />
Klasse LC LU0145644893 14,3% -16,8% 7,3%<br />
Klasse LD LU0145647052 14,3% -16,8% 7,2%<br />
Klasse NC LU0145647300 13,5% -18,6% 3,4%<br />
Klasse FC LU0145647722 15,2% -14,7% 11,8%<br />
Euro STOXX 50 seit 1.9.2009<br />
(vorher: DJ STOXX 50) -2,4% -26,7% -8,4%<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> US-Gov Bonds<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
US-Gov Bonds gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> US-Gov<br />
Bonds ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite für den Teilfonds.<br />
Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />
in verzinslichen Schuldtiteln angelegt, die<br />
von staatlichen Einrichtungen der USA (Zentralbanken<br />
und Regierungsbehörden) begeben oder<br />
garantiert werden.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />
in verzinslichen Schuldtiteln angelegt werden, die<br />
von staatlichen Einrichtungen anderer Länder begeben<br />
oder garantiert werden, welche die vorstehend<br />
genannten Kriterien nicht erfüllen.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />
in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />
einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j)<br />
genannten Vermögenswerte.<br />
Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />
durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />
Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Invest</strong> US-Gov Bonds besteht aus auf USD lautende<br />
Staatsanleihen und Anleihen staatsnaher<br />
Emittenten der USA mit unterschiedlichen Laufzeiten<br />
ohne Währungsabsicherung.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />
aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC 551 877 LU0145657523<br />
LD 551 879 LU0145657879<br />
NC 551 881 LU0145658174<br />
A1 <strong>DWS</strong>011 LU0544572356<br />
A2 <strong>DWS</strong>012 LU0544572430<br />
E2 <strong>DWS</strong>013 LU0544572513<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
Teilfondswährung USD<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, LD und NC: 3.6.2002<br />
Auflegungsdatum A1, A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />
wird vom Verwaltungsrat der<br />
Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC und LD: 100,– EUR<br />
A1, A2 und E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein Börsenhandelstag<br />
an der New York Stock (NYSE) ist<br />
Ausgabeaufschlag LC, A1, A2 und LD: bis zu 3% vom Brutto-<br />
(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />
NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, A2, E2 und LC: Thesaurierung<br />
LD und A1: Ausschüttung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, A1, A2 und LD: bis zu 0,6% p.a.<br />
E2: bis zu 0,35% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, A1, A2, E2 und LD: 0% p.a.<br />
Taxe d‘abonnement LD, NC, A1, A2, E2 und LC: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine erhöhte Volatilität, auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />
stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />
Klasse LC LU0145657523 9,1% 15,3% 2,1%<br />
Klasse LD LU0145657879 9,1% 15,4% 2,2%<br />
Klasse NC LU0145658174 8,7% 13,7% -0,2%<br />
BarCap US Aggregate Government<br />
seit 1.9.2009 (vorher:<br />
JPM USD Government Bonds) 13,7% 28,8% 16,9%<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
167
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> US Value Equities<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
US Value Equities gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> US Value<br />
Equities ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />
Rendite. Dabei wird das Teilfondsvermögen<br />
mindestens zu 70% in Aktien von<br />
US-amerikanischen Emittenten mit Sitz oder Geschäftsschwerpunkt<br />
in den Vereinigten Staaten<br />
angelegt. Bei diesen Aktien handelt es sich nach<br />
Einschätzung des Fondsmanagers um unterbewertete<br />
erstklassige Wertpapiere, so genannte<br />
„Value Stocks“. Der Marktwert von Value Stocks<br />
ist normalerweise durch entsprechende Fundamentaldaten<br />
des Unternehmens unterlegt.<br />
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />
in Aktien von Emittenten angelegt werden, welche<br />
die vorstehenden Kriterien nicht erfüllen.<br />
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />
kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />
Bankguthaben investiert werden.<br />
In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />
n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />
des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />
auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />
in einzelnen Vertriebsländern folgende<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />
müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />
aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />
eingesetzt werden. Die Absicherung<br />
ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />
Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />
Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />
werden, die demgegenüber einer „long position“<br />
entsprechen und über keine korrespondierende<br />
Deckung verfügen.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />
anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />
angelegt werden.<br />
Besondere Risiken:<br />
Aufgrund seiner Spezialisierung auf einen bestimmten<br />
geographischen Bereich weist der<br />
Teilfonds erhöhte Chancen auf, denen jedoch<br />
entsprechende Risiken gegenüberstehen.<br />
Die Anlagechancen eines Länderfonds sind aufgrund<br />
seiner regionalen Ausrichtung in Phasen<br />
einer konjunkturellen Aufwärtsentwicklung überdurchschnittlich<br />
hoch. Umgekehrt muss beachtet<br />
werden, dass im Gegensatz zu den in verschiedenen<br />
Regionen anlegenden Aktienfonds durch<br />
die Konzentration des Fondsengagements auf<br />
spezielle Anlagesektoren besondere Risiken<br />
bestehen.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
168<br />
Anteilklasse WKN ISIN<br />
LC 552 497 LU0145635552<br />
LCH <strong>DWS</strong>0AN LU0273155852<br />
NC 552 499 LU0145637178<br />
NCH <strong>DWS</strong>0AP LU0273144732<br />
FC 552 511 LU0145637848<br />
E2 <strong>DWS</strong>0AM LU0273174481<br />
Anlegerprofil risikoorientiert<br />
Teilfondswährung EUR<br />
Währungssicherung der „Hedged“- Währungsrisiko der Vermögenswerte des Teilfonds,<br />
Anteilklassen erfolgt gegenüber die auf eine andere Währung als die der abgesicherten<br />
Anteilklasse lauten.<br />
Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />
Inhaberanteile<br />
Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 3.6.2002<br />
Auflegungsdatum LCH, NCH und E2: 20.11.2006<br />
Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC, LCH und NCH: 100,– EUR<br />
E2: 100,– USD<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein Handelstag<br />
an der New York Stock Exchange (NYSE) ist<br />
Ausgabeaufschlag LC und LCH: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />
(vom Anleger zu tragen) NC und NCH: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />
FC und E2: 0%<br />
Verwendung der Erträge NC, NCH, FC, LC, LCH und E2: Thesaurierung<br />
Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NCH: bis zu 2% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)*** NC: bis zu 2% p.a.<br />
LC und LCH: bis zu 1,5% p.a.<br />
FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />
Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />
(vgl. Art. 12 b)<br />
Service-Fee der NC und NCH: 0,2% p.a.<br />
Hauptvertriebsgesellschaft LC, LCH, FC und E2: 0% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)***<br />
Taxe d’abonnement LC, LCH, NC, NCH, FC und E2: 0,05% p.a.<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />
darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />
Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />
Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />
der Anteile.<br />
* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />
** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />
*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />
Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />
Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />
eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />
Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> US<br />
Value Equities besteht aus Aktien der größten<br />
US-Unternehmen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />
GmbH.<br />
Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />
Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung 1)<br />
Klasse LC LU0145635552 18,6% -15,7% -16,6% -17,2%<br />
Klasse LCH LU0273155852 9,3% -25,3% – -18,1%<br />
Klasse NC LU0145637178 17,8% -17,7% -19,8% -22,4%<br />
Klasse NCH LU0273144732 8,7% -26,7% – -20,2%<br />
Klasse FC LU0145637848 19,6% -13,6% -13,0% -10,4%<br />
Klasse E2 2) LU0273174481 11,3% -23,4% – -12,7%<br />
S&P 500 23,4% 0,8% 0,2% 0,7%<br />
1) Klassen LC, NC und FC am 3.6.2002/Klassen LCH, NCH und E2 am 20.11.2006<br />
2) in USD<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />
lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />
169
<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />
2, Boulevard Konrad Adenauer<br />
L-1115 Luxemburg<br />
RC B 86.435<br />
Telefon: +352-42 101-1<br />
Telefax: +352-42 101-900<br />
016 30507 10