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DWS Invest - Skandia Lebensversicherung AG

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FWWP111073<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>Invest</strong>mentgesellschaft mit variablem Kapital<br />

nach Luxemburger Recht<br />

16. August 2011<br />

: Die <strong>DWS</strong>/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle: BVI. Stand: 31. Mai 2011<br />

Ausschließlich für den Vertrieb<br />

in und aus Deutschland


Inhaltsverzeichnis<br />

A. Verkaufsprospekt – 1<br />

Allgemeiner Teil<br />

Zusätzliche Informationen<br />

für Anleger in der Bundes-<br />

republik Deutschland 4<br />

B. Verkaufsprospekt 40<br />

Besonderer Teil<br />

Produktannex der Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Africa 40<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Alpha Opportunities 46<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha Strategy 49<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Arabia 52<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Asian Convertibles 54<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian High<br />

Income Bond Fund 55<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Asian Small/Mid Cap 56<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Asia Pacific ex-Japan 58<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Brazilian Bonds 59<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Brazilian Equities Select 60<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> BRIC Plus 62<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China Bonds 64<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

China Consumption 66<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Chinese Equities 67<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Clean Tech 69<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Commodity Optimizer 71<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Commodity Plus 73<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Convertibles 75<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Diversified<br />

Fixed Income Strategy 77<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging<br />

Markets Corporates 79<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging<br />

Markets Satellites 81<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging<br />

Markets Top Dividend Plus 83<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Enceladus 85<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Euro Bonds (Premium) 87<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Euro Bonds (Short) 89<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro<br />

Corporate Bonds 90<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Euro-Gov Bonds 92<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro High<br />

Yield Corporates 93<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

European Bonds 94<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

European Equities 95<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

European Small/Mid Cap 97<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Agribusiness 99<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Bonds 101<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Emerging Markets 102<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Equities 103<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global ex Japan (USD) 104<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Inflation Strategy 105<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Infrastructure 107<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Thematic 109<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Value 111<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Gold and<br />

Precious Metals Equities 112<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Government Liquidity Fund 114<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Hyperion 115<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />

Strategy Conservative 117<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />

Strategy Currency 119<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />

Strategy Dynamic 121<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />

Strategy Plus 123<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />

Strategy Systematic 125<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Italian Equities 126<br />

* Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Credit wurde mit Wirkung vom 16. August 2011 in <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Short Duration Credit umbenannt.<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Japanese Equities 127<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Allocation 129<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Balance 131<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Defensive 133<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Dynamic 134<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Momentum 135<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

New Resources 137<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Real Assets 139<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Responsibility 141<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF<br />

Asia-Pacific Real Estate<br />

Securities 142<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF Global<br />

Real Estate Securities 144<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Russian Bonds 146<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Russian Equities Select 147<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Short Duration<br />

Credit (vormals <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Income Strategy Credit)* 149<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Small/Mid<br />

Cap Value 151<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Sovereigns Plus 152<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

StepIn Akkumula 154<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Tarvos 155<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Titan 157<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top 50 Asia 159<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend 161<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Top Dividend Europe 163<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Top Dividend Premium 164<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Euroland 165<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

US-Gov Bonds 167<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

US Value Equities 168


A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />

Geschäftsführung und Verwaltung<br />

<strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

2, Boulevard Konrad Adenauer<br />

L -1115 Luxemburg<br />

Verwaltungsrat der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

Klaus-Michael Vogel<br />

Vorsitzender<br />

Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />

Mitglied des Verwaltungsrates der<br />

Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />

Manfred Bauer<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />

Dorothee Wetzel (bis 31.12.2010)<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH, Frankfurt am Main<br />

Silvia Wagner (ab 1.1.2011)<br />

<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH,<br />

Frankfurt am Main<br />

Michael Koschatzki<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH, Frankfurt am Main<br />

Promoter, Verwaltungsgesellschaft und<br />

Zentralverwaltung Transferstelle, Registerstelle<br />

und Hauptvertriebsstelle<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A.<br />

2, Boulevard Konrad Adenauer<br />

L-1115 Luxemburg<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

Klaus Kaldemorgen (bis 31.1.2011)<br />

Vorsitzender<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH<br />

Frankfurt am Main<br />

Wolfgang Matis (ab 1.2.2011)<br />

Vorsitzender<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH<br />

Frankfurt am Main<br />

Ernst Wilhelm Contzen<br />

Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />

Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />

Heinz-Wilhelm Fesser<br />

Mitglied des Verwaltungsrates der<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

(Fortsetzung)<br />

Frank Kuhnke<br />

Mitglied des Verwaltungsrates der<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />

Klaus-Michael Vogel<br />

Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />

Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />

Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />

Dorothee Wetzel (ab 1.1.2011)<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH<br />

Frankfurt am Main<br />

Jochen Wiesbach<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der<br />

<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH, Frankfurt am Main<br />

Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft<br />

Klaus-Michael Vogel<br />

Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />

Mitglied des Verwaltungsrates der<br />

Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />

Manfred Bauer<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />

Markus Kohlenbach (ab 1.3.2011)<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />

Doris Marx<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />

Ralf Rauch<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., Luxemburg<br />

1


2<br />

Fondsmanager<br />

Für die Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Chinese Equities und<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China Consumption:<br />

Harvest Global <strong>Invest</strong>ments Limited<br />

Suites 1301–1304, Two Exchange Square<br />

8 Connaught Place<br />

Hongkong<br />

Für die Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Thematic,<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Agribusiness und<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global ex Japan (USD):<br />

Global Thematic Partners, LLC<br />

681 Fifth Avenue<br />

12th Floor<br />

New York, NY 10022<br />

USA<br />

Für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Diversified Fixed Income Strategy:<br />

Deutsche Asset Management (UK) Limited<br />

1 Appold Street<br />

London EC2A 2UU<br />

Großbritannien<br />

Für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF<br />

Asia-Pacific Real Estate Securities:<br />

RREEF America L.L.C.<br />

875 N. Michigan Avenue, 41 st Floor<br />

Chicago, Illinois 60611-1901<br />

USA<br />

Als Teilfondsmanager für diesen Teilfonds:<br />

Deutsche Asset Management (Hong Kong) Limited<br />

Level 52<br />

International Commerce Centre<br />

1 Austin Road West<br />

Kowloon<br />

Hongkong, China<br />

Für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF<br />

Global Real Estate Securities:<br />

RREEF America L.L.C.<br />

875 N. Michigan Avenue, 41 st Floor<br />

Chicago, Illinois 60611-1901<br />

USA<br />

Als Teilfondsmanager für diesen Teilfonds:<br />

Für das Management des europäischen<br />

Teils des Portfolios:<br />

Deutsche Alternative Asset Management (UK) Limited<br />

1 Appold Street<br />

London EC2A 2UU<br />

Großbritannien<br />

Für das Management des australischen und<br />

neuseeländischen Teils des Portfolios:<br />

Deutsche Asset Management (Australia) Limited,<br />

Deutsche Bank Place<br />

Cnr. Hunter and Phillip Streets<br />

Sydney NSW 2000<br />

Australien<br />

Anlageberater<br />

Anlageberater<br />

der Harvest Global <strong>Invest</strong>ments Limited:<br />

Harvest Fund Management Co., Ltd<br />

Room 1702, AURORA Plaza<br />

99# Fucheng Road<br />

Schanghai, China<br />

Anlageberater<br />

der <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH für die Fondsverwaltung<br />

der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha Opportunities,<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha Strategy und<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Sovereigns Plus:<br />

QS <strong>Invest</strong>ors, LLC<br />

880 Third Avenue<br />

New York, NY 10022<br />

USA<br />

Fondsmanager (Fortsetzung)<br />

Für das Management des asiatischen<br />

Teils des Portfolios:<br />

Deutsche Asset Management (Hong Kong) Limited<br />

Level 52<br />

International Commerce Centre<br />

1 Austin Road West<br />

Kowloon<br />

Hongkong, China<br />

Für alle anderen Teilfonds:<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH<br />

Mainzer Landstr. 178 –190<br />

D-60327 Frankfurt am Main<br />

Anlageberater<br />

der <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A. für die Fondsverwaltung<br />

der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Momentum<br />

(vormals <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Flexible Asset Strategy):<br />

Expert Timing Systems International, EAFI<br />

Ronda de la Buganvilla del Rey, 131<br />

28023 Madrid<br />

Spanien<br />

Depotbank und Administrator<br />

State Street Bank Luxembourg S.A.<br />

49, Avenue J.F. Kennedy<br />

L -1855 Luxemburg<br />

KPMG Audit<br />

9, Allée Scheffer<br />

L -2520 Luxemburg<br />

Wirtschaftsprüfer


Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen<br />

Luxemburg<br />

Deutsche Bank Luxembourg S.A.<br />

2, Boulevard Konrad Adenauer<br />

L-1115 Luxemburg<br />

Deutschland<br />

Deutsche Bank <strong>AG</strong><br />

Taunusanlage 12<br />

D-60325 Frankfurt am Main<br />

und deren Filialen<br />

Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden <strong>AG</strong><br />

Theodor-Heuss-Allee 72<br />

D-60486 Frankfurt am Main<br />

und deren Filialen<br />

Belgien<br />

Deutsche Bank NV/S.A.<br />

13–15, Avenue Marnix<br />

B-1000 Bruxelles<br />

Frankreich<br />

Société Générale<br />

29, Boulevard Haussmann<br />

F-75009 Paris<br />

Spanien<br />

Deutsche Bank S.A.E.<br />

Ronda General Mitre 72–74<br />

E-08017 Barcelona<br />

Italien<br />

Deutsche Bank S.p.A.<br />

Piazza del Calendario 3<br />

I-20126 Mailand<br />

Finanza & Futuro Banca S.p.A.<br />

Piazza del Calendario 1<br />

I-20126 Mailand<br />

Deutsche Bank <strong>AG</strong> – Filiale Mailand<br />

Via Santa Margherita 4<br />

I-20121 Mailand<br />

Schweiz<br />

Deutsche Bank (Suisse) S.A.<br />

3, place des Bergues<br />

CH-1211 Genève<br />

Deutsche Bank (Schweiz) <strong>AG</strong><br />

Bahnhofquai 9/11<br />

CH-8001 Zürich<br />

Deutsche Bank (Svizzera) S.A.<br />

Via Ferruccio Pelli 1<br />

CH-6901 Lugano<br />

Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen<br />

(Fortsetzung)<br />

Portugal<br />

Deutsche Bank (Portugal) S.A.<br />

Rua Castilho, n. 20<br />

1250-069 Lissabon, Portugal<br />

Niederlande<br />

Deutsche Bank <strong>AG</strong><br />

Filiale Amsterdam<br />

Herengracht 450–454<br />

NL-1017 CA<br />

Amsterdam<br />

Österreich<br />

Deutsche Bank Österreich <strong>AG</strong><br />

Stock-im-Eisen-Platz 3<br />

A-1010 Wien<br />

Singapur<br />

Vertreter in Singapur<br />

Deutsche Asset Management (Asia) Limited<br />

One Raffles Quay<br />

#17-10<br />

Singapore 048583, Singapur<br />

Korea<br />

Korea <strong>Invest</strong>ment and Securities Company<br />

27-1 Youido-dong, Youngdungpo-gu<br />

Seoul, Korea 150–745<br />

Schweden<br />

SKANDINAVISKA ENSKILDA BANKEN AB (publ)<br />

über ihren Geschäftsbereich<br />

SEB Merchant Banking<br />

Rissneleden 110<br />

SE-106 40 Stockholm<br />

Hongkong<br />

Vertreter in Hongkong<br />

Deutsche Asset Management (Hong Kong) Limited<br />

48/F., Cheung Kong Centre, 2 Queen’s Road Central<br />

Hongkong<br />

Großbritannien<br />

Tilney <strong>Invest</strong>ment Management<br />

Royal Liver Building<br />

Pier Head<br />

Liverpool<br />

Merseyside<br />

L3 1NY<br />

3


Zusätzliche Informationen für Anleger<br />

in der Bundesrepublik Deutschland<br />

Die Satzung, der Verkaufsprospekt, die „Wesentlichen Anlegerinformationen“, Halbjahres- und Jahresberichte, die Ausgabe-<br />

und Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie den Zahl- und Informationsstellen<br />

erhältlich.<br />

Der Verwaltungsgesellschaftsvertrag, der Depotbankvertrag, der Fondsmanagementvertrag und Beratungsverträge<br />

können an jedem Bankarbeitstag in Frankfurt am Main während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle<br />

der nachfolgend angegebenen Zahl- und Informationsstellen eingesehen werden. Bei den Zahl- und Informationsstellen<br />

werden darüber hinaus die jeweils aktuellen Nettoinventarwerte je Anteil sowie die Ausgabe- und Rückgabepreise<br />

der Anteile zur Verfügung gestellt.<br />

Rücknahme- und Umtauschanträge können für die Anteile, die in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich vertrieben<br />

werden dürfen, bei den deutschen Zahlstellen eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen (Rücknahmeerlöse, etwaige<br />

Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden durch die deutschen Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt.<br />

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden im Internet unter www.dws.de veröffentlicht. Etwaige<br />

Mit teilungen an die Anteilinhaber werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen für Deutschland sind:<br />

Deutsche Bank <strong>AG</strong><br />

Tanusanlage 12<br />

D-60325 Frankfurt am Main<br />

und deren Filialen<br />

Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden <strong>AG</strong><br />

Theodor-Heuss-Allee 72<br />

D-60486 Frankfurt am Main<br />

und deren Filialen<br />

4<br />

Für die Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian Convertibles, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian High Income Bond Fund, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Brazilian<br />

Equities Select, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China Consumption, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging Markets Satellites, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro High Yield<br />

Corporates, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> European Bonds, <strong>DWS</strong> Global Bonds und <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Russian Equities Select der SICAV <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> ist keine Anzeige nach § 132 InvG bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erstattet worden,<br />

d. h. der Teilfonds darf in der Bundesrepublik Deutschland somit nicht öffentlich vertrieben werden.<br />

Widerrufsrecht gemäß § 126 InvG:<br />

Erfolgt der Kauf von <strong>Invest</strong>mentanteilen durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen,<br />

der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so kann der Käufer seine Erklärung über den Kauf binnen<br />

einer Frist von zwei Wochen der ausländischen <strong>Invest</strong>mentgesellschaft gegenüber schriftlich widerrufen (Wider rufsrecht);<br />

dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume<br />

hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i.S.d. § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so ist bei einem Erwerb<br />

von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB), ein<br />

Widerruf ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf<br />

ist gegenüber der <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxem burg, schriftlich unter Angabe der<br />

Person des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine Begründung nicht erforderlich ist. Die<br />

Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt<br />

oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Belehrung über das Widerrufsrecht wie die vorliegende<br />

enthalten ist. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer. Das Recht zum Widerruf besteht nicht,<br />

wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer die Anteile im Rahmen seines Gewerbebetriebes erworben<br />

hat oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der Anteile geführt haben, auf Grund vorhergehender<br />

Bestellung gemäß § 55 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits<br />

Zahlungen geleistet, so ist die ausländische <strong>Invest</strong>mentgesellschaft verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug<br />

gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, die bezahlten Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der<br />

bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung entspricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht<br />

verzichtet werden.<br />

Besonderheiten für den Vertrieb in Deutschland:<br />

Mit Ausnahme des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Government Liquidity Fund erfolgt kein öffentlicher Vertrieb der Anteilklasse ND.<br />

Es erfolgt kein öffentlicher Vertrieb der Anteilklasse NC und BC.<br />

Bezüglich der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Japanese Equities und <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> US Value Equities erfolgt kein öffentlicher Vertrieb<br />

der Anteilklasse NCH.


Kurzangaben über die für die Anleger<br />

bedeutsamen Steuervorschriften<br />

(ab dem 1.1.2009 geltendes Recht)<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögen nach Luxemburger Recht<br />

Allgemeines<br />

Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften<br />

gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpflichtig sind. Wir empfehlen<br />

steuer lich im Ausland ansässigen Anlegern, sich<br />

vor dem Erwerb von Anteilen des in diesem Verkaufsprospekt<br />

beschriebenen <strong>Invest</strong>mentfonds<br />

mit ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen<br />

und mögliche steuerliche Konsequenzen im Land<br />

ihres Wohnsitzes, die sich aus dem Erwerb der<br />

Anteile ergeben, individuell zu klären.<br />

Das ausländische <strong>Invest</strong>mentvermögen unterliegt<br />

in Deutschland keiner Körperschaft- und<br />

Gewerbesteuer. Die aus dem <strong>Invest</strong>mentfonds<br />

steuerpflichtigen Einkünfte gelten jedoch als<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen, die auf Ebene<br />

des Privatanlegers der Einkommensteuer unterworfen<br />

werden, soweit diese zusammen<br />

mit den sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-<br />

Freibetrag von jährlich 801 EUR (für Alleinstehende<br />

oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw.<br />

1.602 EUR (für zusammen veranlagte Ehegatten)<br />

übersteigen.<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich<br />

einem Steuerabzug von 25% (zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Zu<br />

den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören<br />

auch die vom <strong>Invest</strong>mentvermögen ausgeschütteten<br />

Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge,<br />

der Zwischengewinn sowie der Gewinn aus dem<br />

An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese<br />

nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden<br />

bzw. werden.<br />

Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich<br />

Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer),<br />

so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung<br />

anzugeben sind. Für den Privatanleger werden<br />

bei der Vornahme des Steuerabzugs durch<br />

die inländische depotführende Stelle grundsätzlich<br />

bereits Verlustrechnungen vorgenommen<br />

und anrechenbare ausländische Quellensteuern<br />

angerechnet.<br />

Der Steuerabzug hat u. a. aber dann keine Abgeltungswirkung,<br />

wenn der persönliche Steuersatz<br />

geringer ist als der Abgeltungsteuersatz von<br />

25%. In diesem Fall können die Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung<br />

angegeben werden. Das Finanzamt setzt<br />

dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz<br />

an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld<br />

den vorgenommenen Steuerabzug an (sog.<br />

Günstigerprüfung).<br />

Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem<br />

Steuerabzug unterlegen haben (wie im Falle von<br />

z. B. thesaurierten Erträgen eines ausländischen<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögens oder weil ein Gewinn aus<br />

der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen<br />

Depot erzielt wird), sind diese in der<br />

Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung<br />

unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

dann ebenfalls dem Abgeltungsteuersatz<br />

von 25% oder dem niedrigeren persönlichen<br />

Steuersatz.<br />

Trotz Steuerabzug und höherem persönlichen<br />

Steuersatz können Angaben zu den Einkünften<br />

aus Kapitalvermögen erforderlich sein, wenn im<br />

Rahmen der Einkommensteuererklärung außergewöhnliche<br />

Belastungen oder Sonderausgaben<br />

(z. B. Spenden) geltend gemacht werden.<br />

Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden,<br />

werden die Erträge als Betriebseinnahmen<br />

steuerlich erfasst. Der Steuerabzug hat in diesem<br />

Fall keine Abgeltungswirkung; eine Verlustverrechnung<br />

durch die depotführende Stelle findet nicht<br />

statt. Die steuerliche Gesetzgebung erfordert zur<br />

Ermittlung der steuerpflichtigen bzw. der kapitalertragsteuerpflichtigen<br />

Erträge eine differenzierte<br />

Betrachtung der Ertragsbestandteile.<br />

I<br />

Anteile im Privatvermögen<br />

(Steuerinländer)<br />

1. Gewinne aus der Veräußerung<br />

von Wertpapieren, Gewinne aus<br />

Termingeschäften und Erträge<br />

aus Stillhalterprämien<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen<br />

Genussrechten und <strong>Invest</strong>mentanteilen,<br />

Gewinne aus Termingeschäften<br />

sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf<br />

der Ebene des <strong>Invest</strong>mentvermögens erzielt<br />

werden, werden beim Anleger nicht erfasst,<br />

solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem<br />

werden die Gewinne aus der Veräußerung der in<br />

Artikel 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f)<br />

InvStG genannten Kapitalforderungen beim Anleger<br />

nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet<br />

werden.<br />

Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen:<br />

a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsren-<br />

dite haben,<br />

b) Kapitalforderungen mit fixem oder variablem<br />

Kupon, bei denen die Rückzahlung des Kapitals in<br />

derselben Höhe, in der es zur Verfügung gestellt<br />

wurde, zugesagt oder gewährt wird (z. B. „normale“<br />

Anleihen, Floater, Reverse Floater oder Down-<br />

Rating-Anleihen),<br />

c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie<br />

oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl<br />

von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden,<br />

d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wan -<br />

delanleihen,<br />

e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat)<br />

gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte<br />

und<br />

f) „cum“-erworbene Optionsanleihen.<br />

Werden Gewinne aus der Veräußerung der o. g.<br />

Wertpapiere/Kapitalforderungen, Gewinne aus<br />

Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien<br />

ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich steuerpflichtig<br />

und unterliegen i. d. R. dem Steuerabzug<br />

von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf.<br />

Kirchensteuer). Ausgeschüttete Gewinne aus der<br />

Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus<br />

Termingeschäften sind jedoch steuer frei, wenn<br />

die Wertpapiere auf Ebene des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />

vor dem 1.1.2009 erworben bzw. die<br />

Termingeschäfte vor dem 1.1.2009 eingegangen<br />

wurden. Für Anleger, die Anteile an einem <strong>Invest</strong>-<br />

mentvermögen nach dem 31.12.2008 erwerben,<br />

erfolgt eine fiktive Zurechnung dieser steuerfrei<br />

ausgeschütteten Gewinne bei der Ermittlung des<br />

Veräußerungsgewinns (siehe unten Punkt I 5.).<br />

Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen,<br />

die nicht in der o. g. Aufzählung enthalten<br />

sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln<br />

(siehe unten Punkt I 2.).<br />

2. Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie<br />

in- und ausländische Dividenden<br />

Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie in- und<br />

ausländische Dividenden sind beim Anleger<br />

grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig<br />

davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet<br />

werden.<br />

Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge<br />

sowie in- und ausländische Dividenden des<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögens unterliegen i. d. R. dem<br />

Steuerabzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. Kirchensteuer).<br />

Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögen, wird der Steuerabzug<br />

von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) nicht<br />

zum Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenommen.<br />

Die dem Steuerabzug unterliegenden Erträge<br />

werden aber kumuliert und zusammengefasst als<br />

sog. kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge bei<br />

Rückgabe / Verkauf der <strong>Invest</strong>mentanteile über<br />

eine inländische depotführende Stelle mit dem<br />

Steuerabzug belegt.<br />

3. Negative steuerliche Erträge<br />

Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit<br />

gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögens, werden diese auf Ebene<br />

des <strong>Invest</strong>mentvermögens steuerlich vorgetragen.<br />

Diese können auf Ebene des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />

mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen<br />

Erträgen der Folgejahre verrechnet<br />

werden. Eine direkte Zurechnung der negativen<br />

steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht<br />

möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge<br />

beim Anleger bei der Einkommensteuer erst<br />

in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in<br />

dem das Geschäftsjahr des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />

endet bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr<br />

des <strong>Invest</strong>mentvermögens erfolgt, für das die negativen<br />

steuerlichen Erträge auf Ebene des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />

verrechnet werden. Eine frühere<br />

Geltendmachung bei der Einkommensteuer des<br />

Anlegers ist nicht möglich.<br />

4. Substanzauskehrungen<br />

Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Substanzauskehrungen,<br />

die der Anleger während seiner<br />

Besitzzeit erhalten hat, sind allerdings dem<br />

steuerlichen Ergebnis aus der Veräußerung der<br />

Fondsanteile hinzuzurechnen, d. h. sie erhöhen<br />

den steuerlichen Gewinn.<br />

5. Veräußerungsgewinne<br />

auf Anlegerebene<br />

Werden Anteile an einem <strong>Invest</strong>mentvermögen,<br />

die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, von<br />

einem Privatanleger veräußert, unterliegt der<br />

5


Veräußerungsgewinn dem Abgeltungsteuersatz<br />

von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf.<br />

Kirchensteuer).<br />

Werden Anteile an einem <strong>Invest</strong>mentvermögen,<br />

die vor dem 1.1.2009 erworben wurden, von einem<br />

Privatanleger innerhalb eines Jahres nach<br />

Anschaffung (Spekulationsfrist) wieder veräußert,<br />

sind Veräußerungsgewinne als Einkünfte aus<br />

privaten Veräußerungsgeschäften grundsätzlich<br />

steuerpflichtig. Auf solche Veräußerungsgewinne<br />

ist der individuelle Steuersatz des Privatanlegers<br />

anzuwenden. Ein Steuerabzug auf solche<br />

Veräußerungsgewinne erfolgt nicht. Beträgt der<br />

aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte<br />

Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als<br />

600,– EUR, ist er steuerfrei (Freigrenze). Wird die<br />

Freigrenze überschritten, ist der gesamte private<br />

Veräußerungsgewinn steuerpflichtig.<br />

Bei einer Veräußerung der vor dem 1.1.2009 erworbenen<br />

Anteile außerhalb der Spekulationsfrist<br />

ist der Gewinn bei Privatanlegern steuerfrei.<br />

Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns<br />

für die Abgeltungsteuer sind die Anschaffungskosten<br />

um den Zwischengewinn im Zeitpunkt<br />

der Anschaffung und der Veräußerungserlös<br />

um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Veräußerung<br />

zu kürzen, damit es nicht zu einer<br />

doppelten einkommensteuerlichen Erfassung<br />

von Zwischengewinnen (siehe unten) kommen<br />

kann. Zudem ist der Veräußerungserlös um die<br />

thesaurierten Erträge zu kürzen, die der Anleger<br />

bereits versteuert hat, damit es auch insoweit<br />

nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Eine<br />

Hinzurechnung zum Veräußerungserlös erfolgt<br />

in Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge der<br />

vor der Besitzzeit liegenden Geschäftsjahre, die<br />

innerhalb der Besitzzeit ausgeschüttet wurden.<br />

Sofern der Anleger Anteile an einem <strong>Invest</strong>mentvermögen<br />

nach dem 31.12.2008 erworben hat,<br />

sind ab dem 1.1.2009 steuerfrei ausgeschüttete<br />

Termingeschäftsgewinne sowie Gewinne aus der<br />

Veräußerung von Wertpapieren dem Veräußerungsgewinn<br />

hinzuzurechnen.<br />

Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem<br />

31.12.2008 erworbener Fondanteile ist insoweit<br />

steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit<br />

im Fonds entstandenen, noch nicht auf der Anlegerebene<br />

erfassten, nach DBA-steuerfreien Erträge<br />

zurückzuführen ist (sog. besitzzeitanteiliger<br />

Immobiliengewinn).<br />

Sofern für die Beteiligung eine Mindestanlagesumme<br />

von 100.000 EUR oder mehr vorgeschrieben<br />

ist oder die Beteiligung natürlicher<br />

Personen von der Sachkunde der Anleger abhängig<br />

ist (bei Anteilsklassen bezogen auf eine<br />

Anteilsklasse), gilt für die Veräußerung oder<br />

Rückgabe von Anteilen, die nach dem 9.11.2007<br />

und vor dem 1.1.2009 erworben wurden, Folgendes:<br />

Der Gewinn aus der Veräußerung oder<br />

Rückgabe solcher Anteile unterliegt grundsätzlich<br />

dem Abgeltungsteuersatz von 25%.<br />

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn aus<br />

dem Verkauf oder der Rückgabe der Anteile ist<br />

in diesem Fall jedoch auf den Betrag der auf<br />

Fondsebene thesaurierten Gewinne aus der<br />

Veräußerung von nach dem 31. Dezember 2008<br />

erworbenen Wertpapiere und der auf Fondsebene<br />

thesaurierten Gewinne aus nach dem 31. Dezember<br />

2008 eingegangenen Termingeschäften<br />

begrenzt. Diese Begrenzung des steuerpflichti-<br />

6<br />

gen Veräußerungsgewinns erfordert den Nachweis<br />

des entsprechenden Betrags.<br />

Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums<br />

(BMF-Schreiben vom 22. Oktober 2008)<br />

kann für Anleger, deren Anlagesumme sich tatsächlich<br />

auf einen Betrag in Höhe von mindestens<br />

100.000 EUR beläuft, unterstellt werden,<br />

dass die Mindestanlagesumme in Höhe von<br />

100.000 EUR vorausgesetzt ist und von den<br />

Anlegern eine besondere Sachkunde gefordert<br />

wird, wenn das wesentliche Vermögen eines<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögens einer kleinen Anzahl von<br />

bis zu zehn Anlegern zuzuordnen ist.<br />

II<br />

Anteile im Betriebsvermögen<br />

(Steuerinländer)<br />

1. Gewinne aus der Veräußerung<br />

von Wertpapieren, Gewinne aus<br />

Termingeschäften und Erträge<br />

aus Stillhalterprämien<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen<br />

Genussrechten und <strong>Invest</strong>mentanteilen,<br />

Gewinne aus Termingeschäften sowie<br />

Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene<br />

des <strong>Invest</strong>mentvermögens erzielt werden, werden<br />

beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet<br />

werden. Zudem werden die Gewinne<br />

aus der Veräußerung der in Artikel 1 Abs. 3 Satz 3<br />

Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen<br />

beim Anleger nicht erfasst, wenn<br />

sie nicht ausgeschüttet werden.<br />

Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen:<br />

a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsren-<br />

dite haben,<br />

b) Kapitalforderungen mit fixem oder variab-<br />

lem Kupon, bei denen die Rückzahlung des Kapitals<br />

in derselben Höhe, in der es zur Verfügung<br />

gestellt wurde, zugesagt oder gewährt wird (z. B.<br />

„normale“ Anleihen, Floater, Reverse Floater<br />

oder Down-Rating-Anleihen),<br />

c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie<br />

oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl<br />

von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden,<br />

d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wan-<br />

delanleihen,<br />

e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat)<br />

gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte<br />

und<br />

f) „cum“-erworbene Optionsanleihen.<br />

Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind sie<br />

steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen.<br />

Dabei sind Veräußerungsgewinne aus Aktien bei<br />

Anlegern, die Körperschaften sind, grundsätzlich<br />

steuerfrei; 5% gelten jedoch als nichtabzugsfähige<br />

Betriebsausgaben. Bei sonstigen betrieblichen<br />

Anlegern (z. B. Einzelunternehmen) sind Veräußerungsgewinne<br />

aus Aktien zu 40% steuerfrei<br />

(Teileinkünfteverfahren). Ver äußerungsgewinne<br />

aus Renten/Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften<br />

und Erträge aus Stillhalterprämien<br />

sind hingegen in voller Höhe steuerpflichtig.<br />

Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen,<br />

die in der o. g. Aufzählung nicht enthalten<br />

sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln<br />

(siehe unten Punkt II 2.).<br />

2. Zinsen und zinsähnliche Erträge<br />

Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anleger<br />

grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig<br />

davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausge-<br />

schüttet werden. Die zu versteuernden Zinsen, die<br />

aus Zinserträgen i. S. d. Artikel 4h Abs. 3 Satz 3<br />

EStG stammen, sind gemäß Artikel 2 Abs. 2a<br />

InvStG im Rahmen der Zinsschranken regelung<br />

nach Artikel 4h EStG zu berücksichtigen.<br />

Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge<br />

unterliegen i. d. R. dem Steuerabzug von 25%<br />

(zuzüglich Solidaritätszuschlag).<br />

Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögen, wird der Steuerabzug<br />

von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) nicht<br />

zum Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenommen.<br />

Die dem Steuerabzug unterliegenden Erträge<br />

werden aber kumuliert und zusammengefasst<br />

als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge<br />

bei Rückgabe/Verkauf der <strong>Invest</strong>mentanteile über<br />

eine inländische depotführende Stelle mit dem<br />

Steuerabzug belegt.<br />

3. In- und ausländische Dividenden<br />

Dividenden in- und ausländischer Aktiengesellschaften,<br />

die auf Anteile im Betriebsvermögen<br />

ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind mit<br />

Ausnahme von Dividenden nach dem REITG bei<br />

Körperschaften grundsätzlich steuerfrei; 5% gelten<br />

jedoch als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben.<br />

Bei sonstigen betrieblichen Anlegern<br />

(z. B. Einzelunternehmen) sind diese Erträge zu<br />

40% steuerfrei (Teileinkünfteverfahren).<br />

Ausgeschüttete inländische und ausländische Dividenden<br />

unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug<br />

von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag.<br />

Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögen, wird der<br />

Steuerabzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag)<br />

nicht zum Zeitpunkt der Thesaurierung<br />

vorgenommen. Die dem Steuerabzug unterliegenden<br />

Erträge werden aber kumuliert und<br />

zusammengefasst als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche<br />

Erträge bei Rückgabe/Verkauf der<br />

<strong>Invest</strong>mentanteile über eine inländische depotführende<br />

Stelle mit dem Steuerabzug belegt.<br />

4. Negative steuerliche Erträge<br />

Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit<br />

gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögens, werden diese auf Ebene<br />

des <strong>Invest</strong>mentvermögens steuerlich vorgetragen.<br />

Diese können auf Ebene des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />

mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen<br />

Erträgen der Folgejahre verrechnet<br />

werden. Eine direkte Zurechnung der negativen<br />

steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich.<br />

Damit wirken sich diese negativen Beträge<br />

beim Anleger bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer<br />

erst in dem Veranlagungszeitraum<br />

(Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des<br />

<strong>Invest</strong>ment vermögens endet bzw. die Ausschüttung<br />

für das Geschäftsjahr des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />

erfolgt, für das die negativen steuerlichen<br />

Erträge auf Ebene des <strong>Invest</strong>mentvermögens verrechnet<br />

werden. Eine frühere Geltendmachung bei<br />

der Einkommensteuer bzw. Körperschaft steuer<br />

des Anlegers ist nicht möglich.<br />

5. Substanzauskehrungen<br />

Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Dies<br />

bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass<br />

die Substanzauskehrungen in der Handelsbilanz<br />

ertragswirksam zu vereinnahmen sind, in der<br />

Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver Aus-


gleichsposten zu bilden ist und damit technisch<br />

die historischen Anschaffungskosten steuerneutral<br />

gemindert werden.<br />

6. Veräußerungsgewinne<br />

auf Anlegerebene<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen in Betriebsvermögen<br />

sind für Körperschaften grundsätzlich<br />

steuerfrei, soweit die Gewinne aus noch nicht<br />

zugeflossenen oder noch nicht als zugeflossen geltenden<br />

Dividenden und aus realisierten und nicht<br />

realisierten Gewinnen des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />

aus in- und ausländischen Aktien herrühren (sogenannter<br />

Aktiengewinn). 5% des Aktiengewinns<br />

gelten jedoch als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.<br />

Bei sonstigen betrieblichen Anlegern (z. B.<br />

Einzelunternehmen) sind diese Erträge zu 40%<br />

steuerfrei (Teileinkünfteverfahren).<br />

Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile ist<br />

zudem insoweit steuerfrei, als er auf die während<br />

der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch<br />

nicht auf der Anlegerebene erfassten, nach DBAsteuer<br />

freien Erträge zurückzuführen ist (sog. besitzzeitanteiliger<br />

Immobiliengewinn).<br />

III Abstandnahme vom Steuerabzug<br />

bzw. Erstattung einbehaltener<br />

Kapitalertragsteuer<br />

1. Steuerinländer<br />

Verwahrt der inländische Privatanleger die Anteile<br />

eines <strong>Invest</strong>mentvermögens in einem inländischen<br />

Depot bei der Kapitalanlagegesellschaft<br />

oder einem anderen Kreditinstitut (Depotfall)<br />

und legt der Privatanleger rechtzeitig einen in<br />

aus reichender Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag<br />

nach amtlichem Muster oder eine NV-<br />

Bescheinigung vor, so gilt Folgendes:<br />

– Im Falle eines (teil-)ausschüttenden <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />

nimmt das depotführende Kreditinstitut<br />

als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand. In<br />

diesem Fall wird dem Anleger die gesamte Ausschüttung<br />

ungekürzt gutgeschrieben.<br />

– Die depotführende Stelle nimmt Abstand<br />

vom Steuerabzug auf den im Veräußerungs erlös/<br />

Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinn,<br />

die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge sowie<br />

Gewinne aus der Veräußerung der <strong>Invest</strong>mentanteile.<br />

Verwahrt der inländische Anleger Anteile an einem<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögen, welche er in seinem Betriebsvermögen<br />

hält, in einem inländischen Depot<br />

bei der Kapitalanlagegesellschaft oder einem anderen<br />

Kreditinstitut (Depotfall), nimmt das depotführende<br />

Kreditinstitut als Zahlstelle vom Steuerabzug<br />

Abstand<br />

– soweit der Anleger eine entsprechende NV-<br />

Bescheinigung rechtzeitig vorlegt (ob eine umfassende<br />

oder nur teilweise Abstandnahme/Erstattung<br />

erfolgt, richtet sich nach der Art der jeweiligen<br />

NV-Bescheinigung) bzw.<br />

– bei Gewinnen aus der Veräußerung von<br />

Wertpapieren, Gewinnen aus Termingeschäften,<br />

Erträgen aus Stillhalterprämien, ausländischen<br />

Dividenden sowie Gewinnen aus der Veräußerung<br />

der <strong>Invest</strong>mentanteile, auch ohne Vorlage<br />

einer NV-Bescheinigung, wenn der Anleger eine<br />

unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist<br />

oder die Kapitalerträge Betriebseinnahmen ei-<br />

nes inländischen Betriebs sind und der Gläubiger<br />

dies der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenen<br />

Vordruck erklärt.<br />

Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung<br />

nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt<br />

wird, erhält der Anleger auf Antrag von der depotführenden<br />

Stelle eine Steuerbescheinigung über<br />

den einbehaltenen und nicht erstatteten Steuerabzug<br />

und den Solidaritätszuschlag. Der Anleger<br />

hat dann die Möglichkeit, den Steuerabzug im<br />

Rahmen seiner Einkommensteuer-/Körperschaftsteuerveranlagung<br />

auf seine persönliche Steuerschuld<br />

anrechnen zu lassen.<br />

2. Steuerausländer<br />

Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an ausschüttenden<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögen im Depot bei<br />

einer inländischen depotführenden Stelle, wird<br />

vom Steuerabzug auf Zinsen, zinsähnliche Erträge,<br />

Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne<br />

und Dividenden sowie auf den im<br />

Veräußerungserlös/Rücknahmepreis enthaltenen<br />

Zwischengewinn und Gewinne aus der Veräußerung<br />

der <strong>Invest</strong>mentanteile Abstand genommen,<br />

sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft<br />

nachweist.<br />

Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an thesaurierenden<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögen im Depot bei<br />

einer inländischen depotführenden Stelle, wird<br />

vom Steuerabzug auf den im Veräußerungserlös/<br />

Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinn,<br />

die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge<br />

sowie Gewinne aus der Veräußerung der <strong>Invest</strong>mentanteile<br />

Abstand genommen, sofern er seine<br />

steuerliche Ausländereigenschaft nachweist.<br />

Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden<br />

Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig<br />

nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger<br />

gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs<br />

gemäß Artikel 37 Abs. 2 AO zu beantragen. Zuständig<br />

ist das Betriebsstättenfinanzamt der depotführenden<br />

Stelle.<br />

IV<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen<br />

abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag<br />

in Höhe von 5,5% zu erheben. Der<br />

Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer<br />

und Körperschaftsteuer anrechenbar.<br />

Fällt kein Steuerabzug an – beispielsweise bei<br />

ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer<br />

NV-Bescheinigung oder Nachweis der Steuerausländereigenschaft<br />

–, ist kein Solidaritätszuschlag<br />

abzuführen.<br />

V<br />

Kirchensteuer<br />

Soweit die Einkommensteuer bereits von einer<br />

inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter)<br />

durch den Steuerabzug erhoben<br />

wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer<br />

nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft,<br />

der der Kirchensteuerpflichtige angehört,<br />

als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben.<br />

Zu diesem Zweck kann der Kirchensteuerpflichtige<br />

dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen<br />

Antrag seine Religionsangehörigkeit benennen.<br />

Ehegatten haben in dem Antrag zudem<br />

zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden<br />

Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge<br />

zu den gesamten Kapitalerträgen der Ehegatten<br />

steht, damit die Kirchensteuer entsprechend<br />

diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und<br />

abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis<br />

angegeben, erfolgt eine Aufteilung<br />

nach Köpfen.<br />

Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe<br />

wird bereits beim Steuerabzug mindernd<br />

berücksichtigt.<br />

VI<br />

Ausländische Quellensteuer<br />

Auf die ausländischen Erträge des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />

wird teilweise in den Herkunftsländern<br />

Quellensteuer einbehalten.<br />

Die Kapitalanlagegesellschaft kann die anrechenbare<br />

Quellensteuer auf der Ebene des <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />

wie Werbungskosten abziehen.<br />

In diesem Fall ist die ausländische Quellen steuer<br />

auf Anlegerebene weder anrechenbar noch abzugs<br />

fähig.<br />

Übt die Kapitalanlagegesellschaft ihr Wahlrecht<br />

zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf<br />

Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare<br />

Quellensteuer bei ausschüttenden ausländischen<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögen bereits beim Steuerabzug<br />

durch die inländische depotführende Stelle<br />

mindernd berücksichtigt. In allen anderen Fällen<br />

erfolgt ein Ausweis der anrechenbaren Quellensteuer,<br />

so dass diese im Rahmen der Veranlagung<br />

berücksichtigt werden kann.<br />

VII<br />

Nachweis Besteuerungsgrundlagen<br />

Die ausländische <strong>Invest</strong>mentgesellschaft hat gegenüber<br />

dem Bundeszentralamt für Steuern – soweit<br />

das Bundeszentralamt für Steuern dies anfordern<br />

sollte – innerhalb von drei Monaten nach<br />

Zugang der Anforderung die Besteuerungsgrundlagen<br />

bei (Teil-)Ausschüttung oder Thesaurierung<br />

sowie die als zugeflossen geltenden, aber noch<br />

nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge<br />

nachzuweisen.<br />

Sollten hierdurch betragsmäßige Korrekturen in<br />

der Ertragsrechnung notwendig werden, ist der<br />

Korrekturbetrag in die Bekanntmachung für das<br />

bei Zugang des Verlangens laufende Geschäftsjahr<br />

aufzunehmen. Damit treffen die Bereinigungen von<br />

Fehlern wirtschaftlich die Anleger, die zum Zeitpunkt<br />

der Fehlerbereinigung an dem Sondervermögen<br />

beteiligt sind. Die steuerlichen Auswirkungen<br />

können entweder positiv oder negativ sein.<br />

VIII Zwischengewinnbesteuerung<br />

Zwischengewinne sind die im Verkaufs- oder<br />

Rücknahmepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte<br />

oder aufgelaufene Zinsen sowie Gewinne<br />

aus der Veräußerung von nicht in Artikel 1<br />

Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG<br />

genannten Kapitalforderungen, die vom Fonds<br />

noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und<br />

infolgedessen beim Anleger noch nicht steuerpflichtig<br />

wurden (etwa Stückzinsen aus festverzinslichen<br />

Wertpapieren vergleichbar). Der vom<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögen erwirtschaftete Zwischengewinn<br />

ist bei Rückgabe oder Verkauf der Anteile<br />

durch Steuerinländer einkommensteuerpflichtig.<br />

Der Steuerabzug auf den Zwischengewinn<br />

beträgt 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und<br />

ggf. Kirchensteuer).<br />

7


Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischengewinn<br />

kann für den Privatanleger im Jahr der<br />

Zahlung einkommensteuerlich als negative Einnahme<br />

abgesetzt werden. Er wird für den Privatanleger<br />

bereits beim Steuerabzug steuermindernd<br />

berücksichtigt. Wird der Zwischengewinn<br />

nicht veröffentlicht, sind jährlich 6% (pro rata<br />

temporis) des Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung<br />

des <strong>Invest</strong>mentanteils als Zwischengewinn<br />

anzusetzen.<br />

IX<br />

8<br />

Folgen der Verschmelzung<br />

von <strong>Invest</strong>mentvermögen<br />

Werden <strong>Invest</strong>mentvermögen im Rahmen einer<br />

steuerneutralen Übertragung i. S. d. § 17a i. V. m.<br />

§ 14 InvStG auf ein anderes <strong>Invest</strong>mentvermögen<br />

übertragen, ist ein ausschüttendes <strong>Invest</strong>mentvermögen<br />

in seinem letzten Geschäftsjahr vor der<br />

Zusammenlegung steuerlich wie ein thesaurierendes<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögen zu behandeln. Bei<br />

den Anlegern führt die Zusammenlegung nicht<br />

zur Aufdeckung und Besteuerung der in den Anteilen<br />

des übernommenen <strong>Invest</strong>mentvermögens<br />

ruhenden stillen Reserven. Grundsätzlich können<br />

sowohl Fonds des Vertragstyps (z. B. Luxemburger<br />

FCP) und – seit dem 23.7.2009 – Publikumsfonds<br />

in Rechtsform des Gesellschaftstyps (z. B.<br />

Luxemburger SICAV) steuerneutral verschmolzen<br />

werden. Grenzüberschreitende Verschmelzungen<br />

sind nicht mit steuerneutraler Wirkung möglich.<br />

X<br />

Transparente, semitransparente<br />

und intransparente Besteuerung<br />

Die oben genannten Besteuerungsgrundsätze<br />

(sog. transparente Besteuerung) gelten nur,<br />

wenn sämtliche Besteuerungsgrundlagen i. S. d.<br />

Artikel 5 Abs. 1 InvStG bekannt gemacht werden<br />

(sog. steuerliche Bekanntmachungspflicht). Dies<br />

gilt auch insoweit, als das <strong>Invest</strong>mentvermögen<br />

Anteil an anderen inländischen <strong>Invest</strong>mentvermögens,<br />

EG­<strong>Invest</strong>mentanteilen und ausländischen<br />

<strong>Invest</strong>mentanteilen, die keine EG­<strong>Invest</strong>mentanteile<br />

sind, erworben hat (Zielfonds i. S. d. Artikel<br />

10 InvStG) und diese ihren Bekanntmachungspflichten<br />

nachkommen.<br />

Sofern die Angaben gemäß Artikel 5 Abs. 1 Nr. 1<br />

Buchstabe 1 c) oder f) InvStG nicht vorliegen, sind<br />

die Erträge in vollem Umfang steuerpflichtig (sog.<br />

semitransparente Besteuerung).<br />

Wird die Bekanntmachungspflicht gemäß Artikel<br />

5 Abs. 1 InvStG verletzt und handelt es sich<br />

nicht um den Fall einer semitransparenten Be­<br />

steuerung, so sind die Ausschüttungen und der<br />

Zwischengewinn sowie 70% des Mehrbetrags<br />

beim Anleger anzusetzen, der sich zwischen dem<br />

ersten und letzten im Kalenderjahr festgesetzten<br />

Rücknahmepreis des <strong>Invest</strong>mentanteils ergibt,<br />

mindestens aber 6% des letzten im Kalenderjahr<br />

festgesetzten Rücknahmepreises (sog. intransparente<br />

Besteuerung). Erfüllt ein Zielfonds seine<br />

Bekanntmachungspflichten nach Artikel 5 Abs. 1<br />

InvStG nicht, ist für den jeweiligen Zielfonds ein<br />

nach den vorstehenden Grundsätzen zu ermittelnder<br />

steuerpflichtiger Ertrag auf Ebene des<br />

<strong>Invest</strong>mentvermögens anzusetzen.<br />

XI<br />

EU-Zinsrichtlinie/<br />

Zinsinformationsverordnung<br />

Die Zinsinformationsverordnung (kurz ZIV), mit<br />

der die Richtlinie 2003/48/EG vom 3. Juni 2003,<br />

ABL. EU Nr. L 157, S. 38 umgesetzt wird, soll<br />

grenzüberschreitend die effektive Besteuerung<br />

von Zinserträgen natürlicher Personen im Gebiet<br />

der EU sicherstellen. Mit einigen Drittstaaten<br />

(insbesondere mit der Schweiz, Liechtenstein,<br />

Channel Islands, Monaco und Andorra) hat die<br />

EU Abkommen abgeschlossen, die der EU­Zinsrichtlinie<br />

weitgehend entsprechen.<br />

Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine<br />

im europäischen Ausland oder bestimmten Drittstaaten<br />

ansässige natürliche Person von einem<br />

deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahlstelle<br />

handelt) gutgeschrieben erhält, von dem<br />

deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentralamt<br />

für Steuern und von dort aus letztlich an die<br />

ausländischen Wohnsitzfinanzämter gemeldet.<br />

Entsprechend werden grundsätzlich Zinserträge,<br />

die eine natürliche Person in Deutschland von einem<br />

ausländischen Kreditinstitut im europäischen<br />

Ausland oder in bestimmten Drittstaaten erhält,<br />

von der ausländischen Bank letztlich an das deutsche<br />

Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Alternativ behalten<br />

einige ausländische Staaten Quellensteuern<br />

ein, die in Deutschland anrechenbar sind.<br />

Konkret betroffen sind folglich die innerhalb der<br />

Europäischen Union bzw. in den beigetretenen<br />

Drittstaaten ansässigen Privatanleger, die<br />

grenzüberschreitend in einem anderen EU­Land<br />

ihr Depot oder Konto führen und Zinserträge<br />

erwirtschaften.<br />

U. a. Luxemburg und die Schweiz haben sich<br />

verpflichtet, eine Quellen steuer i. H. v. 20% (ab<br />

1.7.2011: 35%) einzubehalten. Der Anleger erhält<br />

im Rahmen der steuer lichen Dokumentation eine<br />

Bescheinigung, mit der er sich die abgezogenen<br />

Quellensteuern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung<br />

anrechnen lassen kann.<br />

Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit,<br />

sich vom Steuerabzug im Ausland befreien zu lassen,<br />

indem er eine Ermächtigung zur freiwilligen<br />

Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber der<br />

ausländischen Bank abgibt, die es dem Institut<br />

gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und<br />

stattdessen die Erträge an die gesetzlich vorgegebenen<br />

Finanzbehörden zu melden.<br />

Wenn das Vermögen eines Fonds aus höchstens<br />

15% Forderungen im Sinne der ZIV besteht, haben<br />

die Zahlstellen keine Meldungen an das Bundeszentralamt<br />

für Steuern zu versenden. Ansonsten<br />

löst die Überschreitung der 15%­Grenze eine<br />

Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszentralamt<br />

für Steuern über den in der Ausschüttung<br />

enthaltenen Zinsanteil aus.<br />

Bei Überschreiten der 40%­Grenze (ab 1. Januar<br />

2011: 25%­Grenze) ist bei der Rückgabe<br />

oder Veräußerung der Fondsanteile der Veräußerungserlös<br />

zu melden. Handelt es sich um einen<br />

ausschüttenden Fonds, so ist zusätzlich im Falle<br />

der Ausschüttung der darin enthaltene Zinsanteil<br />

an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.<br />

Handelt es sich um einen thesaurierenden<br />

Fonds, erfolgt eine Meldung konsequenterweise<br />

nur im Falle der Rückgabe oder Veräußerung des<br />

Fondsanteils.<br />

Hinweis:<br />

Die steuerlichen Ausführungen gehen von<br />

der derzeit bekannten Rechtslage aus.<br />

Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt<br />

einkommensteuerpflichtige oder<br />

unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige<br />

Personen. Es kann jedoch keine Gewähr<br />

dafür übernommen werden, dass sich die<br />

steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung,<br />

Rechtsprechung oder Erlasse der<br />

Finanzverwaltung nicht ändert.


Allgemeines<br />

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle<br />

unter der <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> SICAV errichteten Teilfonds.<br />

Die jeweiligen Besonderen Regelungen für die<br />

einzelnen Teilfonds sind im Besonderen Teil des<br />

Verkaufsprospekts enthalten.<br />

Hinweise:<br />

Rechtsgrundlage des Kaufs von Anteilen des Teilfonds<br />

ist der aktuell gültige Verkaufsprospekt.<br />

Es ist nicht gestattet, von dem Verkaufsprospekt<br />

abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben.<br />

Die Gesellschaft haftet nicht, wenn und<br />

soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben<br />

werden, die von vorliegendem Verkaufsprospekt<br />

abweichen.<br />

Der Verkaufsprospekt, das Key <strong>Invest</strong>or Information<br />

Document („KIID“) sowie die Halbjahres- und<br />

Jahresberichte sind bei der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft,<br />

der Verwaltungsgesellschaft oder den<br />

Zahlstellen kostenlos erhältlich. Sonstige wichtige<br />

Informationen werden den Anteilinhabern in<br />

geeigneter Form von der Verwaltungsgesellschaft<br />

mitgeteilt.<br />

Allgemeine Risikohinweise<br />

Eine Anlage in die Anteile der Gesellschaft ist mit<br />

Risiken verbunden. Die Risiken können u. a. Aktien-<br />

und Rentenmarktrisiken, Zins-, Kredit-, Adressenausfall-,<br />

Liquiditäts- und Kontrahenten risiken sowie<br />

Wechselkurs-, Volatilitätsrisiken oder politische Risiken<br />

umfassen bzw. damit verbunden sein. Jedes<br />

dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen<br />

Risiken auftreten. Auf einige dieser Risiken wird<br />

nachstehend kurz eingegangen. Potenzielle Anleger<br />

sollten über Erfahrung mit Anlagen in Instrumente,<br />

die im Rahmen der vorgesehenen Anlagepolitik<br />

eingesetzt werden, verfügen. Auch sollten<br />

sich Anleger über die mit einer Anlage in die Anteile<br />

verbundenen Risiken im Klaren sein und erst<br />

dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie<br />

sich von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern,<br />

Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Beratern umfassend<br />

über (i) die Eignung einer Anlage in die Anteile<br />

unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz-<br />

bzw. Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii)<br />

die im vorliegenden Verkaufsprospekt enthaltenen<br />

Informationen und (iii) die Anlagepolitik des betreffenden<br />

Teilfonds haben beraten lassen.<br />

Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Teilfonds<br />

neben den Chancen auf Kurssteigerungen auch<br />

Risiken enthalten. Die Anteile des Fonds sind<br />

Wertpapiere, deren Wert durch die Kursschwankungen<br />

der in dem jeweiligen Teilfonds enthaltenen<br />

Vermögenswerte bestimmt wird. Der<br />

Wert der Anteile kann dement sprechend gegenüber<br />

dem Einstandspreis steigen oder fallen.<br />

Es kann daher keine Zusicherung gegeben<br />

werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht<br />

werden.<br />

Marktrisiko<br />

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten<br />

hängt insbesondere von der Entwicklung<br />

der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der<br />

allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den<br />

wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingun-<br />

gen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf<br />

die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an<br />

einer Börse können auch irrationale Faktoren wie<br />

Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.<br />

Länder- oder Transferrisiko<br />

Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer<br />

Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund<br />

fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft<br />

seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht<br />

oder überhaupt nicht erbringen kann. So können<br />

beispielsweise Zahlungen, auf die der jeweilige<br />

Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer<br />

Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen<br />

nicht mehr konvertierbar ist.<br />

Abwicklungsrisiko<br />

Insbesondere bei der <strong>Invest</strong>ition in nicht notierte<br />

Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwicklung<br />

durch ein Transfersystem aufgrund einer<br />

verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen<br />

Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß<br />

ausgeführt wird.<br />

Rechtliches und steuerliches Risiko<br />

Die rechtliche und steuerliche Behandlung von<br />

Teilfonds kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer<br />

Weise ändern. Eine Änderung fehlerhaft<br />

festgestellter Besteuerungsgrundlagen des<br />

Teilfonds für vorangegangene Geschäftsjahre kann<br />

für den Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich<br />

nachteiligen Korrektur zur Folge haben,<br />

dass der Anleger die Steuerlast aus der Korrektur<br />

für vorangegangene Geschäftsjahre zu tragen hat,<br />

obwohl er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt<br />

nicht in dem Teilfonds investiert war. Umgekehrt<br />

kann für den Anleger der Fall eintreten, dass ihm<br />

eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur<br />

für das aktuelle oder vorangegangene Geschäftsjahre,<br />

in denen er an dem Teilfonds beteiligt war,<br />

durch die Rückgabe oder Veräußerung der Anteile<br />

vor Umsetzung der entsprechenden Korrektur<br />

nicht mehr zugute kommt.<br />

Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu<br />

führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche<br />

Vorteile in einem anderen als dem eigentlich<br />

zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich<br />

steuerlich veranlagt werden und sich dies beim<br />

einzelnen Anleger negativ auswirkt.<br />

Währungsrisiko<br />

Sofern Vermögenswerte der Gesellschaft in anderen<br />

Währungen als der Währung des jeweiligen<br />

Teilfonds angelegt sind, erhält der Teilfonds die<br />

Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen<br />

Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert<br />

dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so<br />

reduziert sich der Wert des Teilfondsvermögens.<br />

Teilfonds, in denen Anteilklassen in einer anderen<br />

Währung als der Basiswährung angeboten werden,<br />

können aufgrund der zeitlichen Verzögerung,<br />

die sich aus den notwendigen Auftragsverarbeitungs-<br />

und Buchungsschritten ergibt, positiven<br />

oder negativen Währungseinflüssen unterliegen.<br />

Verwahrrisiko<br />

Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen<br />

insbesondere im Ausland ist ein Verlustrisiko<br />

verbunden, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen<br />

oder missbräuchlichem Verhalten des<br />

Verwahrers oder eines Unterverwahrers resultieren<br />

kann.<br />

Konzentrationsrisiko<br />

Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass<br />

eine Konzentration der Anlagen in bestimmte Vermögensgegenstände<br />

oder Märkte erfolgt. Dann<br />

ist das Vermögen der Gesellschaft von der Entwicklung<br />

dieser Vermögenswerte oder Märkte<br />

besonders stark abhängig.<br />

Zinsänderungsrisiko<br />

Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass<br />

eine Anlage in solche Anteile Zinsrisiken bergen<br />

kann. Diese Risiken können im Falle von Schwankungen<br />

der Zinssätze in der jeweils für die Wertpapiere<br />

oder den jeweiligen Teilfonds maßgeblichen<br />

Währung auftreten.<br />

Politisches Risiko/regulatorisches Risiko<br />

Für das Vermögen der Gesellschaft dürfen Anlagen<br />

im Ausland getätigt werden. Damit geht<br />

das Risiko nachteiliger internationaler politischer<br />

Entwicklungen, Änderungen der Regierungspolitik,<br />

der Besteuerung und anderer rechtlicher Entwicklungen<br />

einher.<br />

Inflationsrisiko<br />

Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für<br />

alle Vermögensgegenstände.<br />

Schlüsselpersonenrisiko<br />

Ein Teilfonds, dessen Anlageergebnis in einem bestimmten<br />

Zeitraum sehr positiv ausfällt, hat diesen<br />

Erfolg auch der Eignung der im Interesse seiner<br />

Vermögenswerte handelnden Personen und damit<br />

den richtigen Entscheidungen seines Managements<br />

zu verdanken. Die personelle Zusammensetzung<br />

des Fondsmanagements kann sich jedoch<br />

verändern. Neue Entscheidungsträger können<br />

dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.<br />

Änderung der Anlagepolitik<br />

Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb<br />

des für das jeweilige Teilfondsvermögen zulässigen<br />

Anlagespektrums kann sich das mit dem Teilfonds<br />

verbundene Risiko inhaltlich verändern.<br />

Änderungen des Verkaufsprospekts;<br />

Auflösung oder Verschmelzung<br />

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den<br />

Verkaufsprospekt für den bzw. die jeweiligen<br />

Teilfonds zu ändern. Ferner ist es ihr gemäß den<br />

Bestimmungen ihrer Satzung und des Verkaufsprospekts<br />

möglich, den Teilfonds ganz aufzulösen<br />

oder ihn mit anderen Vermögenswerten des<br />

Fonds zu verschmelzen. Für den Anleger besteht<br />

daher das Risiko, dass er die von ihm geplante<br />

Haltedauer nicht realisieren kann.<br />

Kreditrisiko<br />

Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass<br />

eine solche Anlage Kreditrisiken bergen kann. Anleihen<br />

oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko in<br />

Bezug auf den Emittenten, für das das Bonitäts-<br />

9


ating des Emittenten als Messgröße dienen kann.<br />

Anleihen oder Schuldtitel, die von Emittenten<br />

mit einem schlechteren Rating begeben werden,<br />

werden in der Regel als Wertpapiere mit einem<br />

höheren Kreditrisiko und mit einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

des Emittenten angesehen<br />

als solche Papiere, die von Emittenten mit einem<br />

besseren Rating begeben werden. Gerät ein Emittent<br />

von Anleihen bzw. Schuldtiteln in finanzielle<br />

oder wirtschaftliche Schwierigkeiten, so kann sich<br />

dies auf den Wert der Anleihen bzw. Schuldtitel<br />

(dieser kann bis auf Null sinken) und die auf diese<br />

Anleihen bzw. Schuldtitel geleisteten Zahlungen<br />

auswirken (diese können bis auf Null sinken).<br />

Adressenausfallrisiko<br />

Neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte<br />

wirken sich auch die besonderen Entwicklungen<br />

der jeweiligen Emittenten auf den Kurs<br />

einer Anlage aus. Auch bei sorgfältigster Auswahl<br />

der Wertpapiere kann beispielsweise nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Verluste durch Vermögensverfall<br />

von Emittenten eintreten.<br />

Risiken im Zusammenhang<br />

mit Derivatgeschäften<br />

Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss<br />

von Terminkontrakten oder Swaps sind<br />

mit folgenden Risiken verbunden:<br />

– Kursänderungen des Basiswertes können<br />

den Wert eines Optionsrechtes oder Futures<br />

bis hin zur Wertlosigkeit vermindern. Durch<br />

Wertänderungen des einem Swap zugrunde<br />

liegenden Vermögenswerts kann das Vermögen<br />

des jeweiligen Teilfonds ebenfalls Verluste<br />

erleiden.<br />

– Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss<br />

eines Gegengeschäftes (Glattstellung) ist mit<br />

Kosten verbunden.<br />

– Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der<br />

Wert der Vermögenswerte eines Teilfonds stärker<br />

beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren<br />

Erwerb der Basiswerte der Fall wäre.<br />

– Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass<br />

die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die<br />

Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln,<br />

so dass die aus dem Vermögen der<br />

Teilfonds gezahlte Optionsprämie verfällt.<br />

Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr,<br />

dass das Teilfondsvermögen zur Abnahme von<br />

Vermögenswerten zu einem höheren als dem<br />

aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von<br />

Vermögenswerten zu einem niedrigeren als<br />

dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das Teilfondsvermögen<br />

erleidet dann einen Verlust in<br />

Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen<br />

Optionsprämie.<br />

– Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko,<br />

dass das Vermögen der Teilfonds infolge<br />

einer unerwarteten Entwicklung des Marktpreises<br />

bei Fälligkeit Verluste erleidet.<br />

Risiko im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb von <strong>Invest</strong>mentfondsanteilen<br />

Beim Erwerb von Anteilen der Teilfonds ist zu<br />

berücksichtigen, dass die Fondsmanager der<br />

einzelnen Teilfonds unabhängig voneinander han-<br />

10<br />

deln und daher mehrere Teilfonds gleiche oder<br />

einander entgegengesetzte Anlagestrategien<br />

verfolgen können. Hierdurch können bestehende<br />

Risiken kumulieren, eventuelle Chancen können<br />

sich gegeneinander aufheben.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />

Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätzlich<br />

sollen für einen Teilfonds nur solche Wertpapiere<br />

erworben werden, die jederzeit wieder veräußert<br />

werden können. Gleichwohl können sich bei einzelnen<br />

Wertpapieren in bestimmten Phasen oder<br />

in bestimmten Börsensegmenten Schwierigkeiten<br />

ergeben, diese zum gewünschten Zeitpunkt zu<br />

veräußern. Zudem besteht die Gefahr, dass Wertpapiere,<br />

die in einem eher engen Marktsegment<br />

gehandelt werden, einer erheblichen Preisvolatilität<br />

unterliegen.<br />

Vermögenswerte in Emerging Markets<br />

Eine Anlage in Vermögenswerte der Emerging<br />

Markets unterliegt in der Regel höheren Risiken<br />

(einschließlich von möglicherweise erheblichen<br />

rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Risiken)<br />

als eine Anlage in Vermögenswerte der<br />

Märkte in Industrieländern.<br />

Emerging Markets sind Märkte, die sich per definitionem<br />

„im Umbruch“ befinden und daher<br />

den Risiken rascher politischer Veränderungen<br />

und wirtschaftlicher Rückgänge ausgesetzt sind.<br />

In den letzten Jahren gab es in vielen Emerging<br />

Markets-Ländern bedeutende politische, wirtschaftliche<br />

und soziale Veränderungen. In vielen<br />

Fällen haben politische Erwägungen zu erheblichen<br />

wirtschaftlichen und sozialen Spannungen<br />

geführt, und in einigen Fällen kam es in diesen<br />

Ländern sowohl zu einer politischen wie auch zu<br />

einer wirtschaftlichen Instabilität. Politische oder<br />

wirtschaftliche Instabilität kann sich auf das Vertrauen<br />

des Anlegers auswirken, was wiederum<br />

einen negativen Effekt auf die Wechselkurse, die<br />

Preise der Wertpapiere oder andere Vermögenswerte<br />

von Emerging Markets haben kann.<br />

Die Wechselkurse sowie die Preise für Wertpapiere<br />

oder andere Vermögenswerte in Emerging<br />

Markets sind oft in höchstem Maße volatil. Veränderungen<br />

dieser Preise sind unter anderem zurückzuführen<br />

auf Zinssätze, ein sich veränderndes<br />

Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Kräfte,<br />

die von außen auf den Markt wirken (insbesondere<br />

im Hinblick auf wichtige Handelspartner),<br />

Handels-, Steuer- und geldpolitische Programme,<br />

die Politik von Regierungen sowie internationale<br />

politische und wirtschaftliche Ereignisse.<br />

In Emerging Markets befindet sich die Entwicklung<br />

von Wertpapiermärkten zumeist noch<br />

im Anfangsstadium. Dies kann zu Risiken und<br />

Praktiken (wie beispielsweise einer höheren Volatilität)<br />

führen, die in weiter entwickelten Wertpapiermärkten<br />

gewöhnlich nicht vorkommen und<br />

die den Wert der an den Börsen dieser Länder<br />

notierten Wertpapiere negativ beeinflussen können.<br />

Zusätzlich zeichnen sich Märkte in Emerging<br />

Markets-Ländern häufig durch Illiquidität in Form<br />

eines geringen Umsatzes einiger der notierten<br />

Wertpapiere aus.<br />

Es ist wichtig zu beachten, dass Wechselkurse,<br />

Wertpapiere und andere Vermögenswerte von<br />

Emerging Markets in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation<br />

mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als<br />

andere Arten von Anlagen, die ein geringes Risiko<br />

bergen, im Zuge einer „Flucht zur Qualität“ verkauft<br />

werden und dass sich deren Wert dementsprechend<br />

verschlechtern kann.<br />

<strong>Invest</strong>itionen in Russland<br />

Sofern im jeweiligen Produktannex eines Teilfonds<br />

vorgesehen, können Teilfonds im Rahmen<br />

der jeweiligen Anlagepolitik in Wertpapiere investieren,<br />

die an der Russian Trading System Stock<br />

Exchange (RTS) bzw. an der Moscow Interbank<br />

Currency Exchange (MICEX) gehandelt werden.<br />

Bei diesen beiden Börsen handelt es sich um anerkannte<br />

und geregelte Märkte im Sinne von Artikel<br />

41 Absatz 1 des Luxemburger Gesetzes vom<br />

17. Dezember 2010. Weitere Einzelheiten sind im<br />

jeweiligen Produktannex festgelegt.<br />

Depot- und Registrierungsrisiko in Russland<br />

– Obgleich das Engagement in den russischen<br />

Aktienmärkten gut durch den Einsatz von<br />

GDRs und ADRs abgedeckt ist, können einzelne<br />

Teilfonds gemäß deren Anlagepolitik<br />

in Wertpapiere investieren, die den Einsatz<br />

von örtlichen Hinterlegungs- und/oder Depotdienstleistungen<br />

erfordern könnten. Derzeit<br />

wird in Russland der Nachweis für den<br />

rechtlichen Anspruch auf Aktien in Form der<br />

buchmäßigen Lieferung geführt.<br />

– Die Bedeutung des Registers für das Depot-<br />

und Registrierungsverfahren ist entscheidend.<br />

Registerführer unterstehen keiner<br />

wirklichen staatlichen Aufsicht, und es<br />

besteht die Möglichkeit, dass der Teilfonds<br />

seine Registrierung durch Betrug, Nachlässigkeit<br />

oder schiere Unaufmerksamkeit verliert.<br />

Außerdem wurde und wird in der Praxis nicht<br />

streng für die Einhaltung der in Russland geltenden<br />

Bestimmung gesorgt, laut der Unternehmen<br />

mit mehr als 1.000 Anteilinhabern eigene,<br />

unabhängige Registerführer einsetzen<br />

müssen, die die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Kriterien erfüllen. Aufgrund dieser fehlenden<br />

Unabhängigkeit hat die Geschäftsführung eines<br />

Unternehmens einen potenziell großen<br />

Einfluss auf die Zusammenstellung der Anteilinhaber<br />

dieses Unternehmens.<br />

– Eine Verzerrung oder Zerstörung des Registers<br />

könnte dem Anteilsbestand des Teilfonds<br />

an den entsprechenden Aktien des<br />

Unternehmens wesentlich schaden oder<br />

diesen Anteilsbestand in bestimmten Fällen<br />

sogar zunichte machen. Weder der Teilfonds<br />

noch der Fondsmanager noch die Depotbank<br />

noch die Verwaltungsgesellschaft noch der<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

noch eine der Vertriebsstellen haben die<br />

Möglichkeit, Zusicherungen für oder Gewährleistungen<br />

über oder Garantien für die Handlungen<br />

oder Leistungen des Registerführers<br />

abzugeben. Dieses Risiko wird vom Teilfonds<br />

getragen.<br />

Derzeit bietet das russische Gesetz keine Vorkehrungen<br />

für das Konzept des „gutgläubigen<br />

Erwerbers“, wie es diese üblicherweise in westlicher<br />

Gesetzgebung gibt. Infolgedessen akzeptiert<br />

ein Erwerber von Wertpapieren (abgesehen<br />

von Kassapapieren und Inhaberinstrumenten)


nach russischem Recht solche Wertpapiere unter<br />

dem Vorbehalt möglicher Einschränkungen des<br />

Anspruchs und Eigentums, die in Hinsicht auf den<br />

Verkäufer oder Voreigentümer dieser Wertpapiere<br />

vielleicht bestanden haben. Die russische föderale<br />

Kommission für Wertpapiere und Kapitalmärkte<br />

arbeitet derzeitig an einem Gesetzentwurf für das<br />

Konzept eines gutgläubigen Erwerbers. Es gibt<br />

aber keine Garantie, dass ein solches Gesetz auch<br />

rückwirkend für früher getätigte Aktienkäufe durch<br />

den Teilfonds gilt. Dementsprechend ist es zum<br />

jetzigen Zeitpunkt möglich, dass das Eigentum<br />

an Aktien eines Teilfonds durch einen früheren Eigentümer,<br />

von dem die Aktien erworben wurden,<br />

angefochten werden könnte, was in diesem Falle<br />

dem Wert des Vermögens dieses Teilfonds schaden<br />

würde.<br />

Kontrahentenrisiko<br />

Bei Abschluss von außerbörslichen OTC-Geschäften<br />

(„Over-the-Counter“) kann der jeweilige<br />

Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität seiner<br />

Kontrahenten und deren Fähigkeit, die Bedingungen<br />

dieser Verträge zu erfüllen, ausgesetzt sein.<br />

So kann der jeweilige Teilfonds beispielsweise<br />

Futures-, Options- und Swap-Geschäfte tätigen<br />

oder andere derivative Techniken einsetzen, bei<br />

denen dieser Teilfonds jeweils dem Risiko unterliegt,<br />

dass der Kontrahent seine Verpflichtungen<br />

aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt.<br />

Anlagepolitik<br />

Das Vermögen des jeweiligen Teilfonds wird nach<br />

dem Grundsatz der Risikostreuung und im Rahmen<br />

der Richtlinien für die Anlagepolitik, die im<br />

betreffenden Sonderabschnitt des Verkaufsprospekts<br />

niedergelegt sind, sowie gemäß den in<br />

Artikel 2 des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil<br />

beschriebenen Anlagemöglichkeiten und -beschränkungen<br />

angelegt.<br />

Einsatz von Derivaten<br />

Der jeweilige Teilfonds kann – sofern ein angemessenes<br />

Risikomanagementsystem vorhanden<br />

ist – Derivate aller Art nutzen, die auf den für den<br />

Teilfonds erworbenen Vermögenswerten oder auf<br />

Finanzindizes, Zinssätzen, Wechselkursen oder<br />

Währungen basieren. Hierzu zählen insbesondere<br />

Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie<br />

Kombinationen hieraus. Diese können nicht<br />

nur zur Absicherung des Teilfondsvermögens<br />

genutzt werden, sondern können einen Teil der<br />

Anlage politik darstellen.<br />

Der Handel mit Derivaten wird im Rahmen der<br />

Anlagegrenzen eingesetzt und dient der effizienten<br />

Verwaltung des Teilfondsvermögens sowie<br />

dem Laufzeiten- und Risikomanagement der<br />

Anlagen.<br />

Swaps<br />

Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung<br />

des jeweiligen Teilfonds u. a. die nachstehend<br />

aufgeführten Swapgeschäfte im Rahmen der Anlagegrundsätze<br />

durchführen:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Zinsswaps<br />

Währungsswaps<br />

Equityswaps<br />

Credit Default Swaps<br />

Total Return Swaps<br />

Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen<br />

die dem Geschäft zugrunde liegenden Vermögensgegenstände<br />

oder Risiken zwischen den<br />

Vertragspartnern ausgetauscht werden.<br />

Swaptions<br />

Swaptions sind Optionen auf Swaps. Eine Swaption<br />

ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung,<br />

zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb<br />

einer bestimmten Frist in einen hinsichtlich der<br />

Konditionen genau spezifizierten Swap einzutreten.<br />

Credit Default Swaps<br />

Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die<br />

es ermöglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolumen<br />

auf andere zu übertragen. Im Gegenzug<br />

zur Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt der<br />

Verkäufer des Risikos eine Prämie an seinen Vertragspartner.<br />

Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps<br />

entsprechend.<br />

Synthetic Dynamic Underlying (SDU)<br />

Der jeweilige Teilfonds kann SDU, d. h. synthetische<br />

dynamische Basiswerte, verwenden,<br />

sofern (i) ein angemessenes Risikomanagementsystem<br />

vorhanden ist und (ii) diese Anlage<br />

im Einklang mit seiner jeweiligen Anlagepolitik<br />

und seinen Anlagebeschränkungen<br />

steht. In diesem Fall kann der jeweilige Teilfonds<br />

über spezifische Instrumente gemäß<br />

Artikel 41 (1) g) des Luxemburger Gesetzes<br />

vom 17. Dezember 2010, wie z. B. Swaps und<br />

Terminkontrakte, an der Wertentwicklung eines<br />

synthetischen Portfolios partizipieren, das<br />

nominell aus bestimmten Kassainstrumenten,<br />

Kreditderivatgeschäften und anderen Anlagen<br />

besteht. Falls das synthetische Portfolio derivative<br />

Komponenten beinhaltet, wird gewährleistet,<br />

dass deren jeweiliger Basiswert nur<br />

aus Vermögenswerten besteht, die für einen<br />

<strong>Invest</strong>mentfonds gemäß OGAW IV zulässig<br />

sind. Das synthetische Portfolio wird von einem<br />

erstklassigen Finanzinstitut verwaltet,<br />

das die Portfoliozusammensetzung bestimmt<br />

und an klar definierte Portfoliorichtlinien gebunden<br />

ist. Die Bewertung der synthetischen<br />

Vermögenswerte erfolgt zum Buchungsschnitt<br />

des jeweiligen Teilfonds oder danach<br />

und es werden Risikoberichte veröffentlicht.<br />

Darüber hinaus unterliegen diese Anlagen<br />

Artikel 43 (1) des Luxemburger Gesetzes vom<br />

17. Dezember 2010 sowie Artikel 8 der Verordnung<br />

des Großherzogtums Luxemburg vom<br />

8. Februar 2008.<br />

In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente<br />

Der jeweilige Teilfonds kann die vorstehend beschriebenen<br />

Finanzinstrumente auch erwerben,<br />

wenn diese in Wertpapieren verbrieft sind. Dabei<br />

können die Geschäfte, die Finanzinstrumente<br />

zum Gegenstand haben, auch nur teilweise<br />

in Wertpapieren enthalten sein (z. B. Optionsanleihen).<br />

Die Aussagen zu Chancen und Risiken<br />

gelten für solche verbrieften Finanzinstrumente<br />

entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass<br />

das Verlustrisiko bei verbrieften Finanzinstrumenten<br />

auf den Wert des Wertpapiers beschränkt<br />

ist.<br />

OTC-Derivatgeschäfte<br />

Der jeweilige Teilfonds darf sowohl Derivatgeschäfte,<br />

die an einer Börse zum Handel zugelassen<br />

oder in einen anderen geregelten Markt<br />

einbezogen sind, als auch so genannte OTC<br />

(over-the-counter)-Geschäfte tätigen. Es wird ein<br />

Verfahren eingesetzt, das eine präzise und unabhängige<br />

Bewertung des Wertes der OTC-Derivate<br />

erlaubt.<br />

Risikomanagement<br />

Im Rahmen der Teilfonds wird ein Risikomanagement-Verfahren<br />

eingesetzt, welches es der Verwaltungsgesellschaft<br />

ermöglicht, das mit den<br />

Anlagepositionen verbundene Risiko sowie deren<br />

jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des<br />

Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu<br />

messen.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft überwacht jeden<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Anforderungen<br />

der Verordnung 10-04 der Commission de<br />

Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) und<br />

den von Zeit zu Zeit erlassenen Luxemburger<br />

oder europäischen Richtlinien, insbesondere des<br />

CSSF Rundschreibens 11-512 vom 30. Mai 2011<br />

und der „Guidelines on Risk Measurement and<br />

the Calculation of Global Exposure and Counterparty<br />

Risk for UCITS“ des Committee of European<br />

Securities Regulators (CESR/10-788). Dabei<br />

stellt die Verwaltungsgesellschaft für jeden Teilfonds<br />

sicher, dass das mit derivativen Finanzinstrumenten<br />

verbundene Gesamtrisiko gemäß Artikel<br />

42 Absatz 3 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2010 100% des Netto-Teilfondsvermögens nicht<br />

überschreitet und dass somit das Marktrisiko jedes<br />

Teilfonds insgesamt 200% des Marktrisikos<br />

des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht<br />

übersteigt.<br />

Der für den jeweiligen Teilfonds angewandte<br />

Risiko management-Ansatz ist im Verkaufsprospekt<br />

– Besonderer Teil für den betreffenden Teilfonds<br />

angegeben.<br />

Grundsätzlich strebt die Verwaltungsgesellschaft<br />

an, dass der <strong>Invest</strong>itionsgrad des Teilfondsvermögens<br />

durch den Einsatz von Derivaten nicht<br />

um mehr als das Zweifache des Wertes des Teilfondsvermögens<br />

gesteigert wird (im Folgenden<br />

„Hebelwirkung“), sofern nicht im Besonderen<br />

Teil des Verkaufsprospektes etwas anderes geregelt<br />

ist. Allerdings schwankt diese Hebelwirkung<br />

abhängig von den Marktbedingungen und/<br />

oder Positionsveränderungen (u.a. zur Absicherung<br />

gegen unvorteilhafte Marktbewegungen),<br />

so dass es trotz der ständigen Überwachung<br />

durch die Verwaltungsgesellschaft zu Überschreitungen<br />

der angestrebten Marke kommen<br />

kann.<br />

Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit für den<br />

Fonds, 10% des Netto-Teilfondsvermögens zu<br />

entleihen, sofern es sich um temporäre Kreditaufnahmen<br />

handelt und diese Kreditaufnahmen<br />

nicht Anlagezwecken dienen.<br />

Ein entsprechend erhöhtes Gesamtengagement<br />

kann die Chancen wie auch die Risiken einer<br />

Anlage signifikant erhöhen (vgl. insbesondere<br />

Risikohinweise im Abschnitt „Risiken im Zusammenhang<br />

mit Derivatgeschäften“). Potenzielle<br />

Interessenkonflikte<br />

11


Die Verwaltungsratsmitglieder der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft,<br />

die Verwaltungsgesellschaft, der<br />

Fondsmanager, die benannten Vertriebsstellen<br />

und die mit der Durchführung des Vertriebs beauftragten<br />

Personen, die Depotbank, die Transferstelle,<br />

der Anlageberater, die Anteilinhaber sowie<br />

alle Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen,<br />

Vertreter oder Beauftragte der zuvor<br />

genannten juristischen und natürlichen Personen<br />

(„Verbundene Personen“) können<br />

– untereinander jedwede Art von Finanz-und<br />

Bankgeschäften oder sonstige Transaktionen<br />

tätigen oder entsprechende Verträge<br />

abschließen, unter anderem solche, die auf<br />

Wertpapieranlagen oder Anlagen einer Verbundenen<br />

Person in eine Gesellschaft oder<br />

einen Organismus gerichtet sind, deren bzw.<br />

dessen Anlagen Bestandteil des jeweiligen<br />

Teilfondsvermögens sind, oder an solchen<br />

Verträgen oder Transaktionen beteiligt sein;<br />

und/oder<br />

– auf eigene Rechnung oder auf Rechnung<br />

Dritter Anlagen in Anteile, Wertpapiere oder<br />

Vermögenswerte der gleichen Art wie die Bestandteile<br />

des jeweiligen Teilfondsvermögens<br />

tätigen und mit diesen handeln; und/oder<br />

– im eigenen oder fremden Namen am Kauf oder<br />

Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Anlagen<br />

an oder von der <strong>Invest</strong>ment gesellschaft<br />

teilnehmen, über die oder gemeinsam mit dem<br />

Fondsmanager, die benannten Vertriebsstellen<br />

und die mit der Durchführung des Vertriebs<br />

beauftragten Personen, der Depotbank, dem<br />

Anlageberater oder einer Tochtergesellschaft,<br />

einem verbundenen Unternehmen, Vertreter<br />

oder Beauftragten derselben.<br />

Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in<br />

Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren<br />

können bei einer Verbundenen Person im Einklang<br />

mit den rechtlichen Vorschriften, denen die<br />

Depotbank unterliegt, hinterlegt werden. Liquide<br />

Mittel des jeweiligen Teilfondsvermögens können<br />

in von einer Verbundenen Person ausgegebene<br />

Einlagenzertifikate oder angebotene Bankeinlagen<br />

angelegt werden. Auch Bank- oder vergleichbare<br />

Geschäfte können mit oder durch eine Verbundene<br />

Person getätigt werden. Gesellschaften<br />

der Deutsche Bank Gruppe und/oder Angestellte,<br />

Vertreter, verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften<br />

von Gesellschaften der Deutschen<br />

Bank Gruppe („DB-Konzernangehörige“)<br />

können Kontrahenten bei Derivatetransaktionen<br />

oder -kontrakten der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft sein<br />

(„Kontrahent“). Weiterhin kann in einigen Fällen<br />

ein Kontrahent zur Bewertung solcher Derivatetransaktionen<br />

oder -kontrakte erforderlich sein.<br />

Diese Bewertungen können als Grundlage für die<br />

Berechnung des Wertes bestimmter Vermögenswerte<br />

des jeweiligen Teilfondsvermögens dienen.<br />

Der Verwaltungsrat der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

ist sich bewusst, dass DB-Konzernangehörige<br />

möglicherweise in einen Interessenkonflikt geraten,<br />

wenn sie als Kontrahent auftreten und/oder<br />

solche Bewertungen erstellen. Die Bewertung<br />

wird angepasst und nachvollziehbar durchgeführt.<br />

Der Verwaltungsrat der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

ist indes der Ansicht, dass diese Konflikte<br />

angemessen gehandhabt werden können, und<br />

geht davon aus, dass der Kontrahent die Eignung<br />

und Kompetenz zur Erstellung solcher Bewertungen<br />

besitzt.<br />

12<br />

Nach Maßgabe der jeweils getroffenen Vereinbarungen<br />

können DB-Konzernangehörige auch als<br />

Verwaltungsratsmitglied, Vertriebsstelle, Untervertriebsstelle,<br />

Depotbank, Fondsmanager oder<br />

Anlageberater auftreten und der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

Unterverwahrungsdienste anbieten.<br />

Der Verwaltungsrat der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

ist sich bewusst, dass auf Grund der Funktionen,<br />

die DB-Konzernangehörige im Zusammenhang<br />

mit der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft erfüllen, Interessenkonflikte<br />

entstehen können. Für solche Fälle<br />

hat sich jeder DB-Konzernangehörige verpflichtet,<br />

sich in angemessenem Rahmen um die gerechte<br />

Lösung derartiger Interessenkonflikte (im Hinblick<br />

auf seine jeweiligen Pflichten und Aufgaben)<br />

sowie darum zu bemühen, dass die Interessen<br />

der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft und der Anteilinhaber<br />

nicht beeinträchtigt werden. Der Verwaltungsrat<br />

der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft ist der Ansicht, dass<br />

die DB-Konzernangehörigen über die nötige Eignung<br />

und Kompetenz zur Erfüllung dieser Aufgaben<br />

verfügen.<br />

Der Verwaltungsrat der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

ist der Meinung, dass die Interessen der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

und der o. g. Stellen kollidieren<br />

können. Die <strong>Invest</strong>mentgesellschaft hat angemessene<br />

Maßnahmen getroffen, um Interessenkonflikte<br />

zu vermeiden. Bei unvermeidbaren Interessenkonflikten<br />

wird der Verwaltungsrat der<br />

<strong>Invest</strong>mentgesellschaft sich darum bemühen,<br />

diese zu Gunsten des/der Teilfonds zu lösen.<br />

Für jeden Teilfonds können in Bezug auf das jeweilige<br />

Teilfondsvermögen Geschäfte mit oder<br />

zwischen Verbunden Personen getätigt werden,<br />

sofern solche Geschäfte im besten Interesse der<br />

Anleger erfolgen.<br />

Bekämpfung der Geldwäsche<br />

Die Transferstelle kann die Identitätsnachweise<br />

verlangen, die sie zur Einhaltung der in Luxemburg<br />

geltenden Gesetze zur Bekämpfung der<br />

Geldwäsche für notwendig hält. Bestehen hinsichtlich<br />

der Identität eines Anlegers Zweifel oder<br />

liegen der Transferstelle keine ausreichenden<br />

Angaben zur Identitätsfeststellung vor, so kann<br />

diese weitere Auskünfte und/oder Unterlagen<br />

verlangen, um die Identität des Anlegers zweifelsfrei<br />

feststellen zu können. Wenn der Anleger<br />

die Übermittlung der angeforderten Auskünfte<br />

und/oder Unterlagen verweigert bzw. versäumt,<br />

kann die Transferstelle die Eintragung der Daten<br />

des Anlegers in das Anteilinhaberregister der<br />

Gesellschaft verweigern oder verzögern. Die der<br />

Transferstelle übermittelten Auskünfte werden<br />

ausschließlich zur Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung<br />

der Geldwäsche eingeholt.<br />

Die Transferstelle ist außerdem verpflichtet, die<br />

Herkunft der von einem Finanzinstitut vereinnahmten<br />

Gelder zu überprüfen, es sei denn, das<br />

betreffende Finanzinstitut ist einem zwingend<br />

vorgeschriebenen Identitätsnachweisverfahren<br />

unterworfen, das dem Nachweisverfahren nach<br />

Luxemburger Recht gleichwertig ist. Die Bearbeitung<br />

von Zeichnungsanträgen kann ausgesetzt<br />

werden, bis die Transferstelle die Herkunft der<br />

Gelder ordnungsgemäß festgestellt hat.<br />

Erst- bzw. Folgezeichnungsanträge für Anteile<br />

können auch indirekt, d. h. über die Vertriebsstellen<br />

gestellt werden. In diesem Fall kann die Transferstelle<br />

unter folgenden Umständen bzw. unter<br />

den Umständen, die nach den in Luxemburg geltenden<br />

Geldwäschevorschriften als ausreichend<br />

gelten, auf die vorgenannten vorgeschriebenen<br />

Identitätsnachweise verzichten:<br />

– wenn ein Zeichnungsantrag über eine Vertriebsstelle<br />

abgewickelt wird, die unter der<br />

Aufsicht der zuständigen Behörden steht,<br />

deren Vorschriften ein Identitätsnachweisverfahren<br />

für Kunden vorsehen, das dem Nachweisverfahren<br />

nach Luxemburger Recht zur<br />

Bekämpfung der Geldwäsche gleichwertig<br />

ist, und denen die Vertriebsstelle unterliegt;<br />

– wenn ein Zeichnungsantrag über eine Vertriebsstelle<br />

abgewickelt wird, deren Muttergesellschaft<br />

unter der Aufsicht der zuständigen<br />

Behörden steht, deren Vorschriften ein Identitätsnachweisverfahren<br />

für Kunden vorsehen,<br />

das dem Nachweisverfahren nach Luxemburger<br />

Recht gleichwertig ist und der Bekämpfung<br />

der Geldwäsche dient, und wenn das für<br />

die Muttergesellschaft geltende Recht bzw. die<br />

Konzernrichtlinien ihren Tochtergesellschaften<br />

oder Niederlassungen gleichwertige Pflichten<br />

auferlegen.<br />

Bei Ländern, von denen die Empfehlungen der<br />

„ Financial Action Task Force“ (FATF) ratifiziert<br />

wurden, wird grundsätzlich davon ausgegangen,<br />

dass den auf dem Finanzsektor geschäftlich tätigen<br />

natürlichen bzw. juristischen Personen von<br />

den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden in<br />

diesen Ländern Vorschriften zur Durchführung<br />

von Identitätsnachweisverfahren für ihre Kunden<br />

auferlegt werden, die dem nach Luxemburger<br />

Recht vorgeschriebenen Nachweisverfahren<br />

gleich wertig sind.<br />

Die Vertriebsstellen können Anlegern, die Anteile<br />

über sie beziehen, einen Nominee-Service zur<br />

Verfügung stellen. Anleger können dabei nach<br />

eigenem Ermessen entscheiden, ob sie diesen<br />

Service in Anspruch nehmen, bei dem der Nominee<br />

die Anteile in seinem Namen für und im<br />

Auftrag der Anleger hält; Letztere sind jederzeit<br />

berechtigt, das unmittelbare Eigentum an den<br />

Anteilen zu fordern. Ungeachtet der vorstehenden<br />

Bestimmungen bleibt es den Anlegern unbenommen,<br />

Anlagen direkt bei der Gesellschaft zu<br />

tätigen, ohne den Nominee-Service in Anspruch<br />

zu nehmen.<br />

Datenschutz<br />

Die persönlichen Daten der Anleger in den Antragsformularen<br />

sowie die im Rahmen der Geschäftsbeziehung<br />

mit der Gesellschaft und/oder<br />

der Transferstelle erfassten anderen Informationen<br />

werden von der Gesellschaft, der Transferstelle,<br />

anderen Unternehmen von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ments,<br />

der Depotbank und den Finanzvermittlern<br />

der Anleger erfasst, gespeichert, abgeglichen,<br />

übertragen und anderweitig bearbeitet und verwendet<br />

(„bearbeitet“). Diese Daten werden für<br />

die Zwecke der Kontenführung, die Untersuchung<br />

von Geldwäscheaktivitäten, die Steuerfeststellung<br />

gemäß EU-Richtlinie 2003/48/EG über die<br />

Besteuerung von Zinserträgen und die Entwicklung<br />

der Geschäftsbeziehungen verwendet.<br />

Zu diesem Zweck können die Daten, um die Aktivitäten<br />

der Gesellschaft zu unterstützen (z. B.<br />

Kundenkommunikationsagenten und Zahlstellen),<br />

auch an von der Gesellschaft oder der Trans-


ferstelle beauftragte Unternehmen weitergeleitet<br />

werden.<br />

Orderannahmeregelung<br />

Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten<br />

Anteilwertes. Einzelheiten sind für den jeweiligen<br />

Teilfonds im Verkaufsprospekt – Besonderer Teil<br />

(s. u.) festgelegt.<br />

Market Timing und Short-term Trading<br />

Die <strong>Invest</strong>mentgesellschaft untersagt jegliche<br />

Methoden im Zusammenhang mit Market Timing<br />

und Short-term Trading und behält sich das Recht<br />

vor, Zeichnungs- und Umtauschanträge abzulehnen,<br />

wenn sie vermutet, dass dabei derartige<br />

Methoden angewandt werden. In diesem Fall<br />

unternimmt die <strong>Invest</strong>mentgesellschaft alle notwendigen<br />

Maßnahmen zum Schutz der anderen<br />

Anleger des jeweiligen Teilfonds.<br />

Late Trading<br />

Unter Late Trading ist die Annahme eines Auftrags<br />

nach Ablauf der entsprechenden Annahmefristen<br />

am jeweiligen Bewertungstag sowie die Ausführung<br />

eines solchen Auftrags zu dem an diesem<br />

Tag geltenden Preis auf Basis des Nettoinventarwerts<br />

zu verstehen. Late Trading ist strengstens<br />

verboten, da damit gegen die Bedingungen des<br />

Fondsverkaufsprospekts verstoßen wird, gemäß<br />

denen der Preis, zu dem ein nach Orderannahmeschluss<br />

platzierter Auftrag ausgeführt wird, auf<br />

dem nächsten gültigen Anteilwert basiert.<br />

Total Expense Ratio<br />

Total Expense Ratio (TER) ist definiert als das<br />

Verhältnis der Ausgaben des jeweiligen Teilfonds<br />

zum durchschnittlichen Teilfondsvermögen, mit<br />

Ausnahme der angefallenen Transaktionskosten.<br />

Die effektive TER wird jährlich berechnet und im<br />

Jahresbericht veröffentlicht.<br />

Rückzahlung von vereinnahmter<br />

Verwaltungsvergütung an bestimmte Anleger<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem<br />

freien Ermessen mit einzelnen Anlegern die teilweise<br />

Rückzahlung von vereinnahmter Verwaltungsvergütung<br />

an diese Anleger vereinbaren.<br />

Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn<br />

institutionelle Anleger direkt Großbeträge nachhaltig<br />

investieren. Ansprechpartner bei der <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong>ment S.A. für diese Fragen ist der Bereich<br />

„Institutional Sales“.<br />

Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere<br />

und Finanzinstrumente<br />

Die Verwaltungsgesellschaft wird Kauf- und<br />

Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstrumente<br />

für Rechnung des jeweiligen Teilfonds<br />

direkt bei Brokern und Händlern aufgeben. Sie<br />

schließt mit diesen Brokern und Händlern Vereinbarungen<br />

zu marktüblichen Konditionen ab, die im<br />

Einklang mit erstklassigen Ausführungsstandards<br />

stehen. Bei der Auswahl des Brokers oder Händlers<br />

berücksichtigt die Verwaltungsgesellschaft<br />

alle relevanten Faktoren, wie etwa die Bonität<br />

des Brokers oder Händlers und die Qualität der<br />

Marktinformationen, der Analysen sowie der zur<br />

Verfügung gestellten Ausführungskapazitäten.<br />

Zusätzlich werden von der Verwaltungsgesellschaft<br />

derzeit Vereinbarungen angenommen und<br />

abgeschlossen, in deren Rahmen sie von Brokern<br />

und Händlern angebotene geldwerte Vorteile in<br />

Anspruch nehmen und nutzen kann. Die Verwaltungsgesellschaft<br />

ist berechtigt, diese Dienstleistungen<br />

einzubehalten. Diese beinhalten von<br />

Brokern und Händlern direkt erbrachte Leistungen<br />

(siehe dazu Artikel 12 im Verkaufsprospekt,<br />

der die Erstattung der Vergütungen und Aufwendungen<br />

zum Gegenstand hat). Zu diesen direkten<br />

Dienstleistungen gehören spezielle Beratung<br />

hinsichtlich der Ratsamkeit des Handels mit einer<br />

Anlage oder hinsichtlich deren Bewertung, Analysen<br />

und Beratungsleistungen, wirtschaftliche und<br />

politische Analysen, Portfolioanalysen (einschließlich<br />

Bewertung und Performancemessung),<br />

Marktanalysen sowie indirekte Dienstleistungen,<br />

wie z. B. Markt- und Kursinformationssysteme,<br />

Informationsdienste, Computer-Hardware und<br />

-Software oder jegliche sonstigen Möglichkeiten<br />

zum Sammeln von Informationen in dem Umfang,<br />

in dem diese verwendet werden, um den<br />

Anlageentscheidungsprozess, die Beratung oder<br />

die Durchführung von Recherche oder Analyse zu<br />

unterstützen, sowie Depotdienstleistungen bezüglich<br />

der Vermögenswerte des Teilfonds. Dies<br />

bedeutet, dass Brokerleistungen unter Umständen<br />

nicht auf die allgemeine Analyse beschränkt<br />

sind, sondern auch spezielle Dienste wie Reuters<br />

und Bloomberg umfassen können. Die Vereinbarungen<br />

mit Brokern und Händlern können die Bestimmung<br />

enthalten, dass die Händler und Broker<br />

umgehend oder später Teile der für den Kauf oder<br />

Verkauf von Vermögenswerten gezahlten Provisionen<br />

an Dritte weiterleiten. Diese Provisionen<br />

werden von der Verwaltungsgesellschaft für die<br />

zuvor erwähnten Dienstleistungen geleistet.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft hält bei der Inanspruchnahme<br />

dieser Vorteile (allgemein als Soft-<br />

Dollars bezeichnet) alle geltenden aufsichtsrechtlichen<br />

und Branchenstandards ein. Insbesondere<br />

werden von der Verwaltungsgesellschaft keinerlei<br />

Vereinbarungen über den Erhalt derartiger Vorteile<br />

angenommen oder abgeschlossen, wenn diese<br />

Vereinbarungen sie nach vernünftigem Ermessen<br />

nicht bei ihrem Anlageentscheidungsprozess<br />

unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Verwaltungsgesellschaft<br />

jederzeit dafür sorgt, dass die<br />

Transaktionen unter Berücksichtigung des betreffenden<br />

Marktes zum betreffenden Zeitpunkt für<br />

Transaktionen der betreffenden Art und Größe<br />

zu den bestmöglichen Bedingungen ausgeführt<br />

werden und dass keine unnötigen Geschäfte abgeschlossen<br />

werden, um ein Recht auf derartige<br />

Vorteile zu erwerben.<br />

Güter und Dienstleistungen, die im Rahmen<br />

von Soft-Dollar-Vereinbarungen empfangen werden,<br />

dürfen keine Reisen, Unterbringung, Unterhaltung,<br />

allgemeinen Verwaltungsgüter und<br />

-dienstleistungen, allgemeine Büroausrüstung<br />

oder -räumlichkeiten, Mitgliedsbeiträge, Mitarbeitergehälter<br />

oder direkten Geldzahlungen<br />

sein.<br />

Provisionsteilung<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann Vereinbarungen<br />

mit ausgewählten Brokern abschließen, in<br />

deren Rahmen der jeweilige Broker Teile der von<br />

ihm gemäß der betreffenden Vereinbarung erhaltenen<br />

Zahlung, die die Verwaltungsgesellschaft<br />

für den Erwerb oder die Veräußerung von Ver-<br />

mögenswerten leistet, entweder direkt oder mit<br />

zeitlicher Verzögerung an Dritte weiterleitet, die<br />

anschließend Research- oder Analysedienstleistungen<br />

für die Verwaltungsgesellschaft erbringen.<br />

Diese Vereinbarungen (so genannte Provisionsteilungsvereinbarungen)<br />

werden von der Verwaltungsgesellschaft<br />

zum Zweck der Verwaltung der<br />

Teilfonds genutzt. Zur Klarstellung gilt, dass die<br />

Verwaltungsgesellschaft diese Dienstleistungen<br />

entsprechend und ausschließlich im Einklang mit<br />

den im Abschnitt „Kauf- und Verkaufsorders für<br />

Wertpapiere und Finanzinstrumente“ dargelegten<br />

Bedingungen nutzt.<br />

Regelmäßiger Sparplan oder Entnahmepläne<br />

Regelmäßige Sparpläne oder Entnahmepläne<br />

werden in bestimmten Ländern angeboten, in<br />

denen der jeweilige Teilfonds genehmigt wurde.<br />

Nähere Angaben zu diesen Plänen sind jederzeit<br />

von der Verwaltungsgesellschaft oder den jeweiligen<br />

Vertriebsstellen in den Vertriebsländern des<br />

jeweiligen Teilfonds erhältlich.<br />

Ermächtigung der lokalen Zahlstelle<br />

In einigen Vertriebsländern können Anleger auf<br />

dem Anteilzeichnungsformular die jeweilige lokale<br />

Zahlstelle als Stellvertreter benennen, so dass<br />

diese auf eigenen Namen, jedoch in ihrem Auftrag,<br />

Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeaufträge<br />

in Bezug auf die Anteile in zusammengefasster<br />

Form an die Gesellschaft übermitteln<br />

und alle damit verbundenen notwendigen administrativen<br />

Verfahren durchführen kann.<br />

Verkaufsbeschränkung<br />

Die ausgegebenen Anteile der Teilfonds dürfen<br />

nur in Ländern zum Kauf angeboten oder verkauft<br />

werden, in denen ein solches Angebot oder ein<br />

solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der<br />

Gesellschaft oder einem von ihr beauftragten<br />

Dritten eine Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb<br />

seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt<br />

wurde und der Gesellschaft vorliegt, handelt es<br />

sich bei diesem Verkaufsprospekt nicht um ein<br />

öffentliches Angebot zum Erwerb von Teilfondsanteilen<br />

und/oder darf dieser Prospekt nicht zum<br />

Zwecke eines solchen öffentlichen Angebots verwendet<br />

werden.<br />

Die hier genannten Informationen und Anteile<br />

der Teilfonds sind nicht für den Vertrieb in den<br />

Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-<br />

Personen bestimmt (dies betrifft Personen, die<br />

Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von<br />

Amerika sind oder dort ihr Domizil haben, oder<br />

Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften,<br />

die gemäß den Gesetzen der Vereinigten<br />

Staaten von Amerika bzw. eines Bundesstaates,<br />

Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten<br />

Staaten gegründet wurden). Dement sprechend<br />

werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten<br />

von Amerika noch an oder für Rechnung von<br />

US-Personen angeboten oder verkauft. Spätere<br />

Übertragungen von Anteilen in die Vereinigten<br />

Staaten von Amerika bzw. an US-Personen sind<br />

unzulässig.<br />

Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten<br />

Staaten von Amerika verbreitet werden. Die Verteilung<br />

dieses Prospekts und das Angebot der<br />

Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen<br />

Beschränkungen unterworfen sein.<br />

13


Anleger, die als „Restricted Persons“ im Sinne der<br />

US-Regelung Nr. 2790 der „National Association of<br />

Securities Dealers“ (NASD 2790) anzusehen sind,<br />

haben ihre Anteile an dem Teilfonds der Verwaltungsgesellschaft<br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

Für Vertriebszwecke darf dieser Prospekt nur<br />

von Personen verwendet werden, die dafür über<br />

eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Gesellschaft<br />

(direkt oder indirekt über entsprechend<br />

Anlegerprofile<br />

Sicherheitsorientiert<br />

Der Teilfonds ist für den sicherheitsorientierten<br />

Anleger mit geringer Risikoneigung konzipiert,<br />

der eine stetige Wertentwicklung, aber auf<br />

niedrigem Zinsniveau, zum Anlageziel hat. Kurzfristige<br />

moderate Schwankungen sind möglich,<br />

aber mittel- bis langfristig ist kein Kapitalverlust<br />

zu erwarten.<br />

Renditeorientiert<br />

Der Teilfonds ist für den renditeorientierten<br />

Anleger konzipiert, der Kapitalwachstum durch<br />

Zinserträge und mögliche Kursgewinne erzielen<br />

will. Den Ertragserwartungen stehen moderate<br />

Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen<br />

sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse<br />

des jeweiligen Teilfonds ableiten. Der<br />

14<br />

beauftragte Vertriebsstellen) verfügen. Erklärungen<br />

oder Zusicherungen Dritter, die nicht in diesem<br />

Verkaufsprospekt bzw. in den Unterlagen<br />

enthalten sind, sind von der Gesellschaft nicht<br />

autorisiert.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann im Hinblick auf<br />

Anteile des Fonds, die an Anleger in dem jeweiligen<br />

Land verkauft wurden, im eigenen Namen<br />

und im Namen der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft Über-<br />

sowie geringe Bonitätsrisiken gegenüber, sodass<br />

Kursverluste mittel- bis langfristig unwahrscheinlich<br />

sind.<br />

Wachstumsorientiert<br />

Der Teilfonds ist für den wachstumsorientierten<br />

Anleger konzipiert, dessen Ertragserwartung<br />

über dem Kapitalmarktzinsniveau liegt und der<br />

Kapitalzuwachs überwiegend aus Aktien- und<br />

Währungschancen erreichen will. Sicherheit und<br />

Liquidität werden den Ertragsaussichten untergeordnet.<br />

Damit verbunden sind höhere Risiken<br />

im Aktien-, Zins- und Währungsbereich sowie<br />

Bonitätsrisiken, die zu möglichen Kursverlusten<br />

führen können.<br />

Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden<br />

Erträge können sich nach oben und nach unten<br />

entwickeln, so dass der Anleger auch damit<br />

setzungen in Sprachen solcher Länder als verbindlich<br />

erklären, in welchen solche Anteile zum<br />

öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Eine solche<br />

Erklärung wird in den länderspezifischen Informationen<br />

für Anleger im Zusammenhang mit dem<br />

Vertrieb in bestimmten Ländern angegeben.<br />

Ansonsten ist bei Abweichungen zwischen der<br />

englischen Fassung des Verkaufsprospekts und<br />

einer Übersetzung davon die englische Sprache<br />

maßgebend.<br />

Risikoorientiert<br />

Der Teilfonds ist für den risikoorientierten Anleger<br />

konzipiert, der ertragsstarke Anlageformen<br />

sucht, um gezielt Ertragschancen zu verbessern<br />

und hierzu unvermeidbare, auch vorübergehend<br />

hohe Wertschwankungen spekulativer Anlagen<br />

in Kauf nimmt. Hohe Risiken aus Kursschwankungen<br />

sowie hohe Bonitätsrisiken machen<br />

zeitweise Kursverluste wahrscheinlich, ferner<br />

steht der hohen Ertragserwartung und Risikobereitschaft<br />

die Möglichkeit von hohen Verlusten<br />

des eingesetzten Kapitals gegenüber.<br />

rechnen muss, den angelegten Betrag nicht<br />

zurückzuerhalten.


1.<br />

Die Gesellschaft<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> ist eine <strong>Invest</strong>mentgesellschaft mit<br />

variablem Kapital, die nach Luxemburger Recht<br />

auf Grundlage des Gesetzes über Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen und des Gesetzes über Handelsgesellschaften<br />

vom 10. August 1915 als Société<br />

d’<strong>Invest</strong>issement à Capital Variable („SICAV“),<br />

nachfolgend „<strong>Invest</strong>mentgesellschaft“ oder „Gesellschaft“<br />

genannt, gegründet wurde. Die Gesellschaft<br />

wurde auf Initiative der <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

S.A., einer Verwaltungsgesellschaft nach Luxemburger<br />

Recht, die u. a. als Hauptvertriebsstelle der<br />

Gesellschaft fungiert, gegründet. Mit Wirkung zum<br />

29. März 2010 wurde die Satzung der Gesellschaft<br />

geändert.<br />

Die Gesellschaft ist nach Teil 1 des Gesetzes vom<br />

17. Dezember 2010 verfasst und entspricht den<br />

Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG sowie<br />

den Bestimmungen der Verordnung des Großherzogtums<br />

Luxemburg vom 8 Februar 2008<br />

über bestimmte Definitionen des Gesetzes vom<br />

20. Dezember 2002 (geänderte Fassung) 1 über<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

(„Verordnung des Großherzogtums vom<br />

8. Februar 2008“), anhand dessen die Richtlinie<br />

2007/16/EG 2 („Richtlinie 2007/16/EG“) in luxemburgisches<br />

Recht umgesetzt wurde.<br />

Hinsichtlich der Bestimmungen gemäß Richtlinie<br />

2007/16/EG und der Verordnung des Großherzogtums<br />

vom 8. Februar 2008 bieten die in dem Papier<br />

„CESR’s guidelines concerning eligible assets<br />

for investment by UCITS“ (geänderte Fassung)<br />

enthaltenen Richtlinien des Ausschusses der europäischen<br />

Wertpapieraufsichtsbehörden (CESR)<br />

eine Reihe zusätzlicher Erläuterungen, die in Bezug<br />

auf die Finanzinstrumente zu berücksichtigen<br />

sind, welche als OGAW in den Geltungsbereich<br />

der Richtlinie 2009/65/EG (in der jeweils gültigen<br />

Fassung) fallen. 3<br />

Die Satzung wurde beim Handelsregister Luxemburg<br />

unter der Nummer B 86.435 hinterlegt, letztmals<br />

am 9. April 2010, und kann dort eingesehen<br />

werden. Auf Anfrage sind Kopien kostenpflichtig<br />

erhältlich. Sitz der Gesellschaft ist Luxemburg.<br />

Das Gesellschaftskapital entspricht der Summe<br />

der jeweiligen Gesamtwerte der Nettoaktiva der<br />

einzelnen Teilfonds. Für Kapitalveränderungen<br />

sind die allgemeinen Vorschriften des Handelsrechts<br />

über die Veröffentlichung und Eintragung<br />

im Handelsregister hinsichtlich der Erhöhung<br />

und Herabsetzung von Aktienkapital nicht maßgebend.<br />

Das Gesellschaftsmindestkapital beträgt<br />

1.250.000,– EUR und wurde innerhalb von sechs<br />

Monaten nach Gründung der Gesellschaft erreicht.<br />

Das Gründungskapital der Gesellschaft be­<br />

1 ersetzt durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010<br />

2 Richtlinie 2007/16/EG wurde von der Kommission<br />

am 19. März 2007 zum Zweck der Durchführung der<br />

Richt linie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung<br />

der Rechts­ und Verwaltungsvorschriften betreffend<br />

bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Erläuterung<br />

gewisser Definitionen verabschiedet („Richtlinie<br />

2007/16/EG“).<br />

3 Siehe CSSF­Newsletter 08­339, geänderte Fassung:<br />

CESR’s guidelines concerning eligible assets for investment<br />

by UCITS – März 2007, Ref.: CESR/07­044; CESR’s<br />

guidelines concerning eligible assets for investment<br />

by UCITS – The classification of hedge fund indices as<br />

financial indices – Juli 2007, Ref.: CESR/07­434.<br />

trug 31.000,– EUR eingeteilt in 310 Anteile ohne<br />

Nennwert.<br />

Sinkt das Gesellschaftskapital unter zwei Drittel<br />

des Mindestkapitals, so muss der Verwaltungsrat<br />

in der Gesellschafterversammlung die Auflösung<br />

der Gesellschaft beantragen; die Gesellschafterversammlung<br />

tagt dabei ohne Anwesenheitspflicht<br />

und beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen der auf der Gesellschafterversammlung<br />

anwesenden und vertretenen Anteile.<br />

Gleiches gilt, wenn das Gesellschaftskapital unter<br />

25% des Mindestkapitals sinkt, wobei in diesem<br />

Fall die Auflösung der Gesellschaft durch 25% der<br />

in der Gesellschafterversammlung vertretenen Anteile<br />

ausgesprochen werden kann.<br />

Struktur der Gesellschaft und Anteilklassen<br />

Die Gesellschaft ist ein sogenannter Umbrellafonds,<br />

d. h. dem Anleger können nach freiem<br />

Ermessen der Gesellschaft ein oder mehrere<br />

Teilfonds angeboten werden. Die Gesamtheit der<br />

Teilfonds ergibt den Umbrellafonds. Bezüglich<br />

der Rechtsbeziehungen der Anteilinhaber untereinander<br />

wird jeder Teilfonds als gesonderte Einheit<br />

behandelt. Im Verhältnis zu Dritten haften die<br />

Vermögenswerte eines Teilfonds lediglich für die<br />

Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen,<br />

die diesen Teilfonds betreffen. Es können jederzeit<br />

weitere Teilfonds aufgelegt und/oder ein oder<br />

mehrere bestehende Teilfonds gem. Punkt 15<br />

aufgelöst oder zusammengelegt werden. Insofern<br />

wird eine entsprechende Anpassung der<br />

Verkaufsunterlagen erfolgen.<br />

Die Anteilklassen<br />

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann die<br />

Auflegung verschiedener Anteilklassen innerhalb<br />

eines Teilfonds beschließen.<br />

Alle Anteilklassen eines Teilfonds werden, im<br />

Einklang mit dem Anlageziel des betreffenden<br />

Teilfonds, zusammen angelegt, allerdings<br />

können sie sich insbesondere im Hinblick auf<br />

ihre Gebührenstruktur, die Vorschriften für den<br />

Mindestanlage betrag bei Erstzeichnung und bei<br />

Folgezeichnungen, die Währung, die Ausschüttungspolitik,<br />

die von den Anlegern zu erfüllenden<br />

Voraussetzungen oder sonstige besondere<br />

Merkmale, wie z. B. Währungsabsicherung oder<br />

Durationsabsicherung, unterscheiden, wie jeweils<br />

vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

bestimmt. Der Nettoinventarwert je Anteil wird<br />

für jede ausgegebene Anteilklasse eines jeden<br />

Teilfonds einzeln berechnet. Ein Teilfonds führt<br />

für die einzelnen Anteilklassen kein gesondertes<br />

Portfolio. Im Falle von währungsgesicherten Anteilklassen<br />

und Anteilklassen, die eine zusätzliche<br />

Währungsposition gegenüber einem Währungskorb<br />

aufbauen, können dem Teilfonds Verpflichtungen<br />

aus Währungsabsicherungsgeschäften<br />

oder aus Währungspositionen erwachsen, die<br />

zugunsten einer einzelnen Anteilklasse eingegangen<br />

wurden. Im Falle von durationsgesicherten<br />

Anteilklassen können dem Teilfonds Verpflichtungen<br />

aus Durationsabsicherungsgeschäften<br />

erwachsen, die zugunsten einer einzelnen Anteilklasse<br />

eingegangen wurden. Das Vermögen<br />

des Teilfonds haftet für derartige Verpflichtungen.<br />

Die unterschiedlichen Merkmale der einzelnen<br />

Anteilklassen, die in Bezug auf einen Teilfonds<br />

erhältlich sind, werden ausführlich im jeweiligen<br />

Produktannex beschrieben.<br />

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anlegern<br />

in bestimmten Rechtsordnungen nur eine<br />

bzw. nur bestimmte Anteilklassen zum Kauf anzubieten,<br />

um den dort jeweils geltenden gesetzlichen<br />

Bestimmungen, Usancen oder Geschäftspraktiken<br />

zu entsprechen. Die Gesellschaft behält<br />

sich weiterhin das Recht vor, Grundsätze zu beschließen,<br />

die für bestimmte Anlegerkategorien<br />

bzw. Transaktionen im Hinblick auf den Erwerb<br />

bestimmter Anteilklassen gelten.<br />

Für die Teilfonds werden Euro­Anteilklassen<br />

(derzeit: LD, LDF, LDH, LDQ, LC, LC (DH), LCH,<br />

LCH (DH), ND, NC, NCH, LS, FC, FC (DH), FCR,<br />

FCH, FCH (DH), IC, ID, IDH, IDQ, BC und FD),<br />

US­Dollar­Anteilklassen (A1, A1F, A1M, A1MH,<br />

A2, A2H, K2, E1Q, E2, E2H, U5H, J5 und U6),<br />

Singapur­Dollar­Anteilklassen (S2, S1Q), Pfund­<br />

Sterling­Anteilklassen (DS1, DS1H, DS5, DS5H,<br />

P4 und P6H), Schweizer­Franken­Anteilklassen<br />

(CH2H, CH3H, CH4H und CH5H), Neuseeland­<br />

Dollar­Anteilklassen (NZ5H), Australischer­Dollar­<br />

Anteilklassen (AU5H), Russischer­Rubel­Anteilklassen<br />

(R2) und Japanischer­Yen­Anteilklassen<br />

(Y5H) angeboten.<br />

Anteile der Anteilklassen mit dem Zusatz „I“, „5“<br />

oder „6“ sind ausschließlich institutionellen Anlegern<br />

entsprechend Artikel 174 (2) des Gesetzes<br />

vom 17. Dezember 2010 vorbehalten, während<br />

der Vertrieb von Anteilen der Anteilkasse J5<br />

ausschließlich an Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen erfolgt. Die Gesellschaft behält sich das<br />

Recht vor, Anteile von Anlegern zum Rücknahmepreis<br />

zurückzukaufen, sofern ein Anleger diese<br />

Voraussetzung nicht erfüllt.<br />

Die Anteilklassen für institutionelle Anleger<br />

(Anteilklassen mit dem Zusatz „I“, „5“ oder<br />

„6“) werden nur in Form von Namensanteilen<br />

angeboten, es sei denn im Besonderen Teil<br />

des Verkaufsprospekts für den betreffenden<br />

Teilfonds ist etwas anderes geregelt.<br />

Euro-Anteilklassen, US-Dollar-Anteilklassen,<br />

Singapur-Dollar-Anteilklassen, Pfund-Sterling-<br />

Anteilklassen, Schweizer-Franken-Anteilklassen,<br />

Neuseeland-Dollar-Anteilklassen, Aus tra-<br />

lischer-Dollar-Anteilklassen, Russi scher-Rubel-<br />

Anteilklassen, Japanischer-Yen-Anteilklassen<br />

und alle anderen Anteilklassen, die auf eine andere<br />

Währung als der jeweilige Teilfonds lauten<br />

Anleger in Anteile der EUR­Anteilklassen sollten<br />

für Teilfonds, die auf die Basiswährung US­<br />

Dollar lauten, beachten, dass der Anteilwert der<br />

einzelnen EUR­Klassen in der Teilfondswährung<br />

US­Dollar berechnet und dann zum Wechselkurs<br />

zwischen US­Dollar und Euro zum Zeitpunkt der<br />

Berechung des Anteilwertes in Euro ausgedrückt<br />

wird. Ebenso sollten Anleger in Anteile der US­Dollar<br />

Anteilklassen für Teilfonds, die auf Euro lauten,<br />

beachten, dass der Anteilwert der einzelnen US­<br />

Dollar Klassen in der Teilfondswährung Euro berechnet<br />

und dann zum Wechselkurs zwischen Euro<br />

und US­Dollar zum Zeitpunkt der Berechnung des<br />

Anteilwertes in US­Dollar ausgedrückt werden.<br />

Je nach Währung des jeweiligen Teilfonds gilt der<br />

vorstehende Hinweis auch für Anleger in Singapur­<br />

Dollar­Anteilklassen, Pfund­Sterling­Anteilklassen,<br />

Schweizer­Franken­Anteilklassen, Neuseeland­Dollar­Anteilklassen,<br />

Australischer­Dollar­Anteilklassen,<br />

Russischer­Rubel­Anteilklassen, Japanischer­Yen­<br />

Anteilklassen und alle anderen Anteilklassen, die<br />

15


auf eine andere Währung als der jeweilige Teilfonds<br />

lauten.<br />

Wechselkursschwankungen werden vom jeweiligen<br />

Teilfonds nicht systematisch abgesichert<br />

und können die Wertentwicklung der<br />

Anteile der Euro-/US-Dollar-/Singapur-Dollar-/<br />

Pfund-Sterling-/Australischer-Dollar-/Neuseeland-Dollar-/Schweizer-Franken-/Russischer-<br />

Rubel-/Japanischer-Yen-Anteilklassen unabhängig<br />

von der Wertentwicklung der Anlagen<br />

des Teilfonds beeinflussen.<br />

Teilfonds mit Anteilklassen in einer anderen<br />

Währung als der Basiswährung – mögliche<br />

Währungseinflüsse<br />

Anleger von Teilfonds, in denen Anteilklassen in einer<br />

anderen Währung als der Basiswährung angeboten<br />

werden (wie z. B. ein Teilfonds in Euro, der<br />

eine Anteilklasse in US-Dollar anbietet), werden<br />

darauf hingewiesen, dass mögliche Währungseinflusse<br />

auf den Anteilwert nicht systematisch abgesichert<br />

werden. Diese Währungseinflüsse entstehen<br />

aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei den<br />

notwendigen Verarbeitungs- und Buchungsschritten<br />

für Aufträge in einer Nicht-Basiswährung, die<br />

zu Wechselkursschwankungen führen kann. Dies<br />

gilt insbesondere für Rücknahmeaufträge. Die<br />

möglichen Einflüsse auf den Anteilwert können<br />

positiv oder negativ sein und sind nicht auf die betroffene<br />

Anteilklasse, die auf eine andere Währung<br />

als die Basiswährung lautet, beschränkt, d. h. sie<br />

können sich auf den jeweiligen Teilfonds und alle<br />

darin enthaltenen Anteilklassen auswirken.<br />

(i) Euro-Anteilklassen<br />

Die Gesellschaft bietet zurzeit innerhalb der Euro-<br />

Anteilklassen grundsätzlich Anteile in zwei Kategorien<br />

an, C = capitalisation (mit Wiederanlage<br />

der Erträge) und D = distribution (mit Ausschüttung<br />

der Erträge).<br />

Innerhalb dieser Kategorien wurden bisher wiederum<br />

nach dem Ermessen des Verwaltungsrats<br />

Anteilklassen begeben. Zurzeit sind folgende Anteilklassen<br />

begeben: NC, NCH, FC, FC (DH), FCR,<br />

FCH, FCH (DH), LC, LC (DH), LCH, LCH (DH), LS,<br />

BC und IC in der thesaurierenden Kategorie sowie<br />

ND, LD, LDF, LDH, LDQ, FD, ID, IDH und IDQ<br />

in der ausschüttenden Kategorie.<br />

Für Anteile der Anteilklassen ND, LC, LCH, LD,<br />

LDQ, LDH, LS, NC und NCH wird ein Ausgabeaufschlag<br />

berechnet. Die Anteilklassen FC, FCR,<br />

FCH, FD, ID, IDH, IDQ und IC werden zum Anteilwert<br />

ausgegeben. Auf Anteile der Klasse BC wird<br />

eine bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr<br />

(„CDSC“) erhoben. Die Höhe dieses Abschlags<br />

hängt von der Haltedauer der Anteile ab. Anteilklassen<br />

mit dem Zusatz „B“ werden nur von<br />

bevollmächtigten Vertriebsstellen angeboten. Darüber<br />

hinaus erhalten Anteilklassen, deren Ausschüttungen<br />

quartalsweise erfolgen, den Zusatz<br />

„Q“ (z. B. IDQ).<br />

Anteilklassen mit dem Zusatz „R“ sind Anlegern<br />

vorbehalten, die ihre Aufträge über eine spezielle<br />

Gruppe exklusiver Vertriebspartner platzieren.<br />

Derzeit bietet die Gesellschaft eine Euro-Anteilklasse<br />

(FCR) an, für die eine solche Beschränkung<br />

gilt.<br />

Darüber hinaus werden Anteilklassen angeboten,<br />

die sich vor allem in der Struktur ihrer Ausschüt-<br />

16<br />

tungen unterscheiden. Die Höhe des Ausgabeaufschlags<br />

ist im Verkaufsprospekt – Besonderer<br />

Teil im jeweiligen Produktannex festgelegt.<br />

Darüber hinaus können Anteilklassen die Absicherung<br />

von Währungsrisiken im Hinblick auf<br />

die Währung der Anteilklasse vorsehen (erkennbar<br />

durch den Buchstaben „H“ = hedged). (i)<br />

Weicht die Teilfondswährung von der Währung<br />

der jeweiligen abgesicherten Anteilklasse ab,<br />

dient das Sicherungsgeschäft entweder zur Reduzierung<br />

des Risikos der Anteilklasse, das sich<br />

aus Wechselkursschwankungen zwischen der<br />

Währung der abgesicherten Anteilklasse und der<br />

betreffenden Teilfondswährung ergibt (Absicherung<br />

von Anteilklassen), oder zur Reduzierung<br />

des Risikos der abgesicherten Anteilklasse, das<br />

sich aus Wechselkursschwankungen zwischen<br />

der Währung der abgesicherten Anteilklasse und<br />

den einzelnen zugrunde liegenden Währungen<br />

ergibt, denen die abgesicherte Klasse über das<br />

Teilfondsvermögen ausgesetzt ist (Absicherung<br />

des Portfolios). (ii) Stimmt die Währung der Anteilklasse<br />

mit der Teilfondswährung überein, dient das<br />

Sicherungsgeschäft zur Reduzierung des Risikos<br />

der abgesicherten Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />

zwischen der Währung der<br />

abgesicherten Anteilklasse und den einzelnen<br />

zugrunde liegenden Währungen ergibt, denen die<br />

abgesicherte Klasse über das Teilfondsvermögen<br />

ausgesetzt ist (Absicherung des Portfolios).<br />

Unter bestimmten Umständen kann die Absicherung<br />

von Währungsrisiken nicht oder nur teilweise<br />

erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit geringem<br />

Volumen oder kleinen restlichen Währungspositionen<br />

im Fonds) oder nicht vollständig wirksam sein<br />

(einige Währungen können z. B. nicht jederzeit gehandelt<br />

werden oder müssen als Näherungswerte<br />

unter Bezugnahme auf eine andere Währung<br />

bestimmt werden). Außerdem können aufgrund<br />

der zeitlichen Verzögerung bei den notwendigen<br />

Verarbeitungs- und Buchungsschritten im Rahmen<br />

der Absicherung oder der Anlage in anderen<br />

Anteilklassen desselben Teilfonds Wechselkursschwankungen<br />

entstehen, die nicht systematisch<br />

abgesichert werden.<br />

Anteilklassen ohne den Zusatz „H“ werden nicht<br />

gegen Währungsrisiken abgesichert. Die Referenzwährungen<br />

sind im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

im jeweiligen Produktannex aufgeführt.<br />

Darüber hinaus können Anteilklassen eine Absicherung<br />

von Durationsrisiken vorsehen (erkennbar<br />

am Zusatz „(DH)“). In diesen Fällen dient das<br />

Sicherungs geschäft zur Reduzierung des Risikos<br />

der Anteilklasse, das sich aus Änderungen der<br />

Zinssätze für Staatsanleihen ergibt. Hierzu werden<br />

Terminkontrakte auf Staatsanleihen und andere geeignete<br />

derivative Finanzinstrumente eingesetzt.<br />

Für die Anteilklassen der Teilfonds (Teilfonds in<br />

Euro) werden Derivate auf deutsche Bundesanleihen<br />

verwendet. Für die Anteilklassen der Teilfonds<br />

(Teilfonds in US-Dollar) werden Derivate auf US-<br />

Staatsanleihen verwendet.<br />

Für die Anteilklassen von Teilfonds, die Finanzinstrumente<br />

in anderen Währungen enthalten, können<br />

Derivate auf andere Staatsanleihen (z. B. japanische<br />

und britische Staatsanleihen) verwendet werden.<br />

Das Portfoliomanagement kann entscheiden,<br />

ob zur Absicherung von Vermögenswerten, die<br />

nicht auf EUR/USD lauten, die liquideren Euro-<br />

oder US-Dollar-Derivate oder andere Derivate abgeschlossen<br />

werden.<br />

Die verschiedenen durationsgesicherten Anteilklassen<br />

sollen Anlegern helfen, ihr Zinsänderungsrisiko<br />

durch das Angebot festverzinslicher Anlagen<br />

mit einer angestrebten durchschnittlichen Zinsbindungsdauer<br />

(Duration) von weniger als sechs Monaten<br />

zu verringern.<br />

Unter bestimmten Marktbedingungen kann sich<br />

die Durationsabsicherung negativ auf Wertentwicklung<br />

durationsgesicherter Anteilklassen gegenüber<br />

vergleichbaren Anteilklassen desselben<br />

Teilfonds ohne Durationsabsicherung auswirken<br />

(z. B. im Fall von sinkenden Renditen auf Staatsanleihen).<br />

Die Wertentwicklung der abgesicherten Anteilklasse<br />

kann durch Zinserhöhungen beeinträchtigt werden,<br />

ausgelöst durch die Ausweitung der Spreads<br />

zwischen den vom Fonds gehaltenen Anleihen<br />

und dem Basiswert der Derivate, die zur Durationsabsicherung<br />

eingesetzt werden.<br />

Unter bestimmten Umständen kann die Absicherung<br />

von Durationsrisiken nicht oder nur teilweise<br />

erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit geringem Volumen)<br />

oder nicht vollständig wirksam sein (z. B.<br />

bei einer Verzerrung der Renditekurve). In solchen<br />

Fällen kann das Sicherungsgeschäft keinen oder<br />

nur einen teilweisen Schutz gegen Änderungen<br />

der Rendite des Basiswerts bieten.<br />

Für Vermögenswerte, die nicht auf Euro oder US-<br />

Dollar lauten, legt das Portfoliomanagement bei<br />

der Auswahl eines geeigneten Derivats Liquidität<br />

und hohe Korrelation als Kriterien zugrunde, kann<br />

jedoch kein bestimmtes Korrelationsniveau garantieren.<br />

In einigen Fällen besteht eventuell keine<br />

Korrelation zwischen den Vermögenswerten und<br />

den Terminkontrakten, sodass das Sicherungsgeschäft<br />

das Risiko der Anteilklasse nicht vermindert.<br />

Anteilklassen ohne den Zusatz „(DH)“ werden<br />

nicht gegen Durationsrisiken abgesichert.<br />

Anteilklassen mit dem Zusatz „F“ sind bestrebt,<br />

einen stabilen jährlichen Ausschüttungsbetrag je<br />

Anteil für den Anleger zu erzielen. Dieser Ausschüttungsbetrag<br />

je Anteil wird nicht garantiert.<br />

Er wird unter normalen Marktbedingungen festgelegt<br />

und kann durch unerwartete Marktbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden. Die Gesellschaft<br />

kann den Ausschüttungsbetrag je Anteil<br />

nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung<br />

der Marktbewegungen jederzeit verringern.<br />

Der Ausschüttungsbetrag je Anteil wird in geeigneten<br />

Medien veröffentlicht.<br />

Derzeit bietet die Gesellschaft eine Euro-Anteilklasse<br />

(LDF) an, die einen stabilen jährlichen Ausschüttungsbetrag<br />

anstrebt.<br />

Bei Erstzeichnung von Anteilen der Anteilklassen<br />

FC, FCR, FCH, FC (DH) und FD ist im Allgemeinen<br />

ein Anlagebetrag von mindestens<br />

400.000,– EUR je Teilfonds/Anteilklasse erforderlich,<br />

es sei denn, im Besonderen Teil des<br />

Verkaufsprospekts des betreffenden Teilfonds<br />

ist etwas anderes geregelt. Für die Anteilklassen<br />

FC, FCR, FCH und FC (DH) gilt, sofern der<br />

Teilfonds ein Geldmarktfonds ist, bei Erstzeich-


nung ein Mindestanlagebetrag von 200.000,–<br />

Euro pro Teilfonds/Anteilklasse, es sei denn,<br />

im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts des<br />

betreffenden Teilfonds ist etwas anderes geregelt.<br />

Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten, nach<br />

eigenem Ermessen davon abzuweichen. Folgeeinzahlungen<br />

können in beliebiger Höhe erfolgen.<br />

Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklassen<br />

IC, ID, IDH und IDQ ist bei Erstzeichnungen ein<br />

Mindestanlagebetrag von 25.000.000,– EUR je<br />

Teilfonds erforderlich, es sei denn, im Besonderen<br />

Teil des Verkaufsprospekts ist etwas<br />

anderes geregelt. Es bleibt der Gesellschaft<br />

vorbehalten, nach eigenem Ermessen davon<br />

abzuweichen. Folgeeinzahlungen können in<br />

beliebiger Höhe erfolgen.<br />

(ii) US-Dollar-Anteilklassen<br />

Für die Anteilklassen mit dem Zusatz „A“ wird ein<br />

Ausgabeaufschlag berechnet. Anteile der Anteilklassen<br />

mit dem Zusatz „E“, „J“ und „U“ werden<br />

zum Anteilwert ausgegeben.<br />

Die Anteile der Kategorien A und E sind in die Anteilklassen<br />

A1, A1F, A1H, A1M, A1MH, A2, A2H,<br />

E1Q, E2 und E2H unterteilt, die sich in ausschüttende<br />

Anteile (erkennbar durch die Ziffer „1“) und<br />

thesaurierende Anteile (erkennbar durch die Ziffer<br />

„2“) untergliedern. Anteile der Klasse U6 sind<br />

thesaurierend. Die Anteile der Anteilklassen J5<br />

und U5H sind ausschüttend. („U“ steht für die<br />

Währung.)<br />

Die Anteilklasse K2 weist grundsätzlich die gleichen<br />

Merkmale wie die Anteilklasse A2 auf, hat<br />

jedoch einen anfänglichen Anteilwert von 10,–<br />

USD. Die abweichende Stückelung der Anteilklasse<br />

K2 ist auf die unterschiedlichen Marktanforderungen<br />

in den Vertriebsländern zurückzuführen.<br />

Darüber hinaus erhalten Anteilklassen, deren<br />

Ausschüttungen quartalsweise erfolgen, den<br />

Zusatz „Q“ (z. B. E1Q). Anteilklassen mit monatlichen<br />

Ausschüttungen haben den Zusatz „M“<br />

(z. B. A1M).<br />

Darüber hinaus können Anteilklassen die Absicherung<br />

von Währungsrisiken im Hinblick auf<br />

die Währung der Anteilklasse vorsehen (erkennbar<br />

durch den Buchstaben „H“ = hedged). (i)<br />

Weicht die Teilfondswährung von der Währung<br />

der jeweiligen abgesicherten Anteilklasse ab,<br />

dient das Sicherungsgeschäft zur Reduzierung<br />

des Risikos der Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />

zwischen der Währung der<br />

abgesicherten Anteilklasse und der betreffenden<br />

Teilfondswährung ergibt (Absicherung von Anteilklassen).<br />

(ii) Stimmt die Währung der Anteilklasse<br />

mit der Teilfondswährung überein, dient<br />

das Sicherungsgeschäft zur Reduzierung des<br />

Risikos der abgesicherten Anteilklasse, das sich<br />

aus Wechselkursschwankungen zwischen der<br />

Währung der abgesicherten Anteilklasse und den<br />

einzelnen zugrunde liegenden Währungen ergibt,<br />

denen die abgesicherte Klasse über das Teilfondsvermögen<br />

ausgesetzt ist. Anteilklassen ohne den<br />

Zusatz „H“ werden nicht gegen Währungsrisiken<br />

abgesichert. Die Referenzwährungen sind im Besonderen<br />

Teil des Verkaufsprospekts im jeweiligen<br />

Produktannex aufgeführt. Unter bestimmten<br />

Umständen kann die Absicherung von Währungsrisiken<br />

nicht oder nur teilweise erfolgen (z. B. bei<br />

Anteilklassen mit geringem Volumen oder kleinen<br />

restlichen Währungspositionen im Fonds) oder<br />

nicht vollständig wirksam sein (einige Währungen<br />

können z. B. nicht jederzeit gehandelt werden<br />

oder müssen als Näherungswerte unter Bezugnahme<br />

auf eine andere Währung bestimmt werden).<br />

Außerdem können aufgrund der zeitlichen<br />

Verzögerung bei den notwendigen Verarbeitungs­<br />

und Buchungsschritten im Rahmen der Absicherung<br />

oder der Anlage in anderen Anteilklassen<br />

desselben Teilfonds Wechselkursschwankungen<br />

entstehen, die nicht systematisch abgesichert<br />

werden.<br />

Bei Erstzeichnung von Anteilen der Anteilklassen<br />

E1Q, E2 und E2H ist im Allgemeinen ein<br />

Anlagebetrag von mindestens 400.000 USD je<br />

Teilfonds/Anteilklasse erforderlich, es sei denn,<br />

im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts für<br />

den betreffenden Teilfonds ist etwas anderes<br />

geregelt. Für die Anteilklassen E2 und E2H<br />

ist bei Erstzeichnung, sofern der Teilfonds ein<br />

Geldmarktfonds ist, ein Anlagebetrag von mindestens<br />

200.000 USD je Teilfonds/Anteilklasse<br />

erforderlich, es sei denn, im Besonderen Teil<br />

des Verkaufsprospekts des jeweiligen Teilfonds<br />

ist etwas anderes geregelt. Es bleibt der Gesellschaft<br />

vorbehalten, nach eigenem Ermessen<br />

davon abzuweichen. Folgeeinzahlungen können in<br />

beliebiger Höhe erfolgen.<br />

Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklassen<br />

J5, U5H und U6 ist bei Erstzeichnung ein Anlagebetrag<br />

von mindestens 25.000.000 USD<br />

pro Teilfonds erforderlich. Es bleibt der Gesellschaft<br />

vorbehalten, nach eigenem Ermessen<br />

davon abzuweichen. Folgeeinzahlungen können<br />

in beliebiger Höhe erfolgen.<br />

Anteilklassen mit dem Zusatz „F“ sind bestrebt,<br />

einen stabilen jährlichen Ausschüttungsbetrag je<br />

Anteil für den Anleger zu erzielen. Dieser Ausschüttungsbetrag<br />

je Anteil wird nicht garantiert.<br />

Er wird unter normalen Marktbedingungen festgelegt<br />

und kann durch unerwartete Marktbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden. Die Gesellschaft<br />

kann den Ausschüttungsbetrag je Anteil<br />

nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung<br />

der Marktbewegungen jederzeit verringern.<br />

Der Ausschüttungsbetrag je Anteil wird in geeigneten<br />

Medien veröffentlicht.<br />

Derzeit bietet die Gesellschaft eine US­Dollar­<br />

Anteilklasse (A1F) an, die einen stabilen jährlichen<br />

Ausschüttungsbetrag anstrebt.<br />

(iii) Singapur-Dollar-Anteilklassen<br />

Derzeit bietet die Gesellschaft zwei Singapur­<br />

Dollar­Anteilklassen (S2 und S1Q) an. Der Zusatz<br />

„S“ steht für die Währung der Anteilklasse. Die<br />

Ziffern kennzeichnen ausschüttende („1“) bzw.<br />

thesaurierende („2“) Anteile. Der Zusatz „Q“<br />

bedeutet, dass die Ausschüttung quartalsweise<br />

erfolgt. Außerdem fällt bei diesen Anteilklassen<br />

ein Ausgabeaufschlag an.<br />

(iv) Pfund-Sterling-Anteilklassen<br />

Derzeit bietet die Gesellschaft sechs Pfund­<br />

Sterling­Anteilklassen an, und zwar DS1, DS1H,<br />

DS5, DS5H, P4 und P6H.<br />

Der Zusatz „DS“ steht für „Distributor Status/<br />

Reporting Status“, d. h., die Merkmale dieser Anteilklasse<br />

sind Voraussetzung für die Gewährung<br />

des Status als ausschüttender/Bericht erstattender<br />

Fonds in Großbritannien (weitere Einzelheiten<br />

sind dem Allgemeinen Teil und dem Besonderen<br />

Teil im Verkaufsprospekt des jeweiligen Teilfonds<br />

zu entnehmen). Außerdem fällt bei dieser Anteilklasse<br />

ein Ausgabeaufschlag an. Die Ziffer „1“<br />

hat die gleiche Bedeutung wie bei den US­Dollar­<br />

Anteilklassen und kennzeichnet ausschüttende<br />

Anteile.<br />

Die Anteilklassen P4, P6H, DS5 und DS5H werden<br />

zum Anteilwert ausgegeben. Der Zusatz „P“<br />

bezeichnet die Währung der Anteilklasse. Darüber<br />

hinaus steht „4“ und „6“ für thesaurierende<br />

Anteile, während „5“ auf ausschüttende Anteilklassen<br />

hinweist.<br />

Darüber hinaus können Anteilklassen die Absicherung<br />

von Währungsrisiken im Hinblick auf die<br />

Währung der Anteilklasse vorsehen (erkennbar<br />

durch den Buchstaben „H“ = hedged). (i) Weicht<br />

die Teilfondswährung von der Währung der jeweiligen<br />

abgesicherten Anteilklasse ab, dient<br />

das Sicherungs geschäft zur Reduzierung des<br />

Risikos der Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />

zwischen der Währung der<br />

abgesicherten Anteilklasse und der betreffenden<br />

Teilfondswährung ergibt (Absicherung von Anteilklassen).<br />

(ii) Stimmt die Währung der Anteilklasse<br />

mit der Teilfondswährung überein, dient das<br />

Sicherungsgeschäft zur Reduzierung des Risikos<br />

der abgesicherten Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />

zwischen der Währung der<br />

abgesicherten Anteilklasse und den einzelnen<br />

zugrunde liegenden Währungen ergibt, denen die<br />

abgesicherte Klasse über das Teilfondsvermögen<br />

ausgesetzt ist. Anteilklassen ohne den Zusatz „H“<br />

werden nicht gegen Währungsrisiken abgesichert.<br />

Die Referenzwährungen sind im Besonderen Teil<br />

des Verkaufsprospekts im jeweiligen Produktannex<br />

aufgeführt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Absicherung von Währungsrisiken nicht<br />

oder nur teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen<br />

mit geringem Volumen oder kleinen restlichen<br />

Währungspositionen im Fonds) oder nicht vollständig<br />

wirksam sein (einige Währungen können z. B.<br />

nicht jederzeit gehandelt werden oder müssen<br />

als Näherungswerte unter Bezugnahme auf eine<br />

andere Währung bestimmt werden). Außerdem<br />

können aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei<br />

den notwendigen Verarbeitungs­ und Buchungsschritten<br />

im Rahmen der Absicherung oder der Anlage<br />

in anderen Anteilklassen desselben Teilfonds<br />

Wechselkursschwankungen entstehen, die nicht<br />

systematisch abgesichert werden.<br />

Bei Erstzeichnung von Anteilen der Anteilklasse<br />

P4 ist im Allgemeinen ein Anlagebetrag von<br />

mindestens von 400.000 GBP je Teilfonds/Anteilklasse<br />

erforderlich, es sei denn, im Besonderen<br />

Teil des Verkaufsprospekts für den jeweiligen<br />

Teilfonds ist etwas anderes geregelt.<br />

Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten, nach eigenem<br />

Ermessen davon abzuweichen. Folgeeinzahlungen<br />

können in beliebiger Höhe erfolgen.<br />

Für den Erwerb von Anteilen der Klassen P6H,<br />

DS5 und DS5H ist bei Erstzeichnung ein Anlagebetrag<br />

von mindestens 25.000.000 GBP<br />

je Teilfonds erforderlich. Es bleibt der Gesellschaft<br />

vorbehalten, nach eigenem Ermessen<br />

davon abzuweichen. Folgeeinzahlungen können<br />

in beliebiger Höhe erfolgen.<br />

(v) Schweizer-Franken-Anteilklassen<br />

Derzeit bietet die Gesellschaft vier Schweizer­<br />

Franken­Anteilklassen an (CH2H, CH3H, CH4H<br />

17


und CH5H), die zum Anteilwert ausgegeben<br />

werden. Das Kürzel „CH“ steht für die Währung<br />

der Anteilklasse; die Ziffern „2“ und „4“ stehen<br />

für thesaurierende Anteilklassen; die Ziffern „3“<br />

und „5“ haben die gleiche Bedeutung wie in den<br />

Pfund-Sterling-Anteilklassen und kennzeichnen<br />

ein ausschüttende Anteilklasse.<br />

Darüber hinaus können Anteilklassen die Absicherung<br />

von Währungsrisiken im Hinblick auf die<br />

Währung der Anteilklasse vorsehen (erkennbar<br />

durch den Buchstaben „H“ = hedged). (i) Weicht<br />

die Teilfondswährung von der Währung der jeweiligen<br />

abgesicherten Anteilklasse ab, dient das<br />

Sicherungsgeschäft entweder zur Reduzierung<br />

des Risikos der Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />

zwischen der Währung der<br />

abgesicherten Anteilklasse und der betreffenden<br />

Teilfondswährung ergibt (Absicherung von Anteilklassen)<br />

oder zur Reduzierung des Risikos der<br />

abgesicherten Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />

zwischen der Währung<br />

der abgesicherten Anteilklasse und den einzelnen<br />

zugrunde liegenden Währungen ergibt, denen die<br />

abgesicherte Klasse über das Teilfondsvermögen<br />

ausgesetzt ist (Absicherung des Portfolios).<br />

(ii) Stimmt die Währung der Anteilklasse mit der<br />

Teilfondswährung überein, dient das Sicherungsgeschäft<br />

zur Reduzierung des Risikos der abgesicherten<br />

Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />

zwischen der Währung der<br />

abgesicherten Anteilklasse und den einzelnen<br />

zugrunde liegenden Währungen ergibt, denen die<br />

abgesicherte Klasse über das Teilfondsvermögen<br />

ausgesetzt ist (Absicherung des Portfolios).<br />

Unter bestimmten Umständen kann die Absicherung<br />

von Währungsrisiken nicht oder nur<br />

teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit<br />

geringem Volumen oder kleinen restlichen Währungspositionen<br />

im Fonds) oder nicht vollständig<br />

wirksam sein (einige Währungen können z. B.<br />

nicht jederzeit gehandelt werden oder müssen<br />

als Näherungswerte unter Bezugnahme auf eine<br />

andere Währung bestimmt werden). Außerdem<br />

können aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei<br />

den notwendigen Verarbeitungs- und Buchungsschritten<br />

im Rahmen der Absicherung Wechselkursschwankungen<br />

entstehen, die nicht systematisch<br />

abgesichert werden.<br />

Anteilklassen ohne den Zusatz „H“ werden nicht<br />

gegen Währungsrisiken abgesichert. Die Referenzwährungen<br />

sind im Besonderen Teil des<br />

Verkaufsprospekts im jeweiligen Produktannex<br />

aufgeführt. Unter bestimmten Umständen kann<br />

die Absicherung von Währungsrisiken nicht oder<br />

nur teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit<br />

geringem Volumen oder kleinen restlichen Währungspositionen<br />

im Fonds) oder nicht vollständig<br />

wirksam sein (einige Währungen können z. B. nicht<br />

jederzeit gehandelt werden oder müssen als Näherungswerte<br />

unter Bezugnahme auf eine andere<br />

Währung bestimmt werden). Außerdem können<br />

aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei den notwendigen<br />

Verarbeitungs- und Buchungsschritten<br />

im Rahmen der Absicherung oder der Anlage in<br />

anderen Anteilklassen desselben Teilfonds Wechselkursschwankungen<br />

entstehen, die nicht systematisch<br />

abgesichert werden.<br />

Bei Erstzeichnung von Anteilen der Anteilklassen<br />

CH3H und CH4H ist im Allgemeinen ein Anlagebetrag<br />

von mindestens von 400.000 CHF<br />

18<br />

je Teilfonds/Anteilklasse erforderlich, es sei<br />

denn, im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

für den betreffenden Teilfonds ist etwas<br />

anderes geregelt. Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten,<br />

nach eigenem Ermessen davon abzuweichen.<br />

Folgeeinzahlungen können in beliebiger<br />

Höhe erfolgen.<br />

Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklasse<br />

CH5H ist bei Erstzeichnung ein Anlagebetrag<br />

von mindestens 25.000.000 CHF je Teilfonds<br />

erforderlich. Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten,<br />

nach eigenem Ermessen davon abzuweichen.<br />

Folgeeinzahlungen können in beliebiger<br />

Höhe erfolgen.<br />

(vi) Neuseeland-Dollar-Anteilklassen<br />

Derzeit bietet die Gesellschaft eine Neuseeland-<br />

Dollar-Anteilklasse „NZ5H“ an. Das Kürzel „NZ“<br />

steht für die Währung der Anteilklasse; die Ziffer<br />

„5“ hat die gleiche Bedeutung wie in den<br />

Pfund-Sterling-Anteilklassen und kennzeichnet<br />

ausschüttende Anteile. Die Anteilklasse „NZ5H“<br />

wird zum Anteilwert ausgegeben.<br />

Darüber hinaus können Anteilklassen die Absicherung<br />

von Währungsrisiken im Hinblick auf die<br />

Währung der Anteilklasse vorsehen (erkennbar<br />

durch den Buchstaben „H“ = hedged). (i) Weicht<br />

die Teilfondswährung von der Währung der jeweiligen<br />

abgesicherten Anteilklasse ab, dient<br />

das Sicherungsgeschäft zur Reduzierung des<br />

Risikos der Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />

zwischen der Währung der<br />

abgesicherten Anteilklasse und der betreffenden<br />

Teilfondswährung ergibt (Absicherung von Anteilklassen).<br />

(ii) Stimmt die Währung der Anteilklasse<br />

mit der Teilfondswährung überein, dient das<br />

Sicherungsgeschäft zur Reduzierung des Risikos<br />

der abgesicherten Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />

zwischen der Währung der<br />

abgesicherten Anteilklasse und den einzelnen<br />

zugrunde liegenden Währungen ergibt, denen die<br />

abgesicherte Klasse über das Teilfondsvermögen<br />

ausgesetzt ist. Anteilklassen ohne den Zusatz „H“<br />

werden nicht gegen Währungsrisiken abgesichert.<br />

Die Referenzwährungen sind im Besonderen Teil<br />

des Verkaufsprospekts im jeweiligen Produktannex<br />

aufgeführt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Absicherung von Währungsrisiken nicht<br />

oder nur teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen<br />

mit geringem Volumen oder kleinen restlichen<br />

Währungspositionen im Fonds) oder nicht vollständig<br />

wirksam sein (einige Währungen können z. B.<br />

nicht jederzeit gehandelt werden oder müssen<br />

als Näherungswerte unter Bezugnahme auf eine<br />

andere Währung bestimmt werden). Außerdem<br />

können aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei<br />

den notwendigen Verarbeitungs- und Buchungsschritten<br />

im Rahmen der Absicherung oder der Anlage<br />

in anderen Anteilklassen desselben Teilfonds<br />

Wechselkursschwankungen entstehen, die nicht<br />

systematisch abgesichert werden.<br />

Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklasse<br />

NZ5H ist bei Erstzeichnung ein Anlagebetrag<br />

von mindestens 25.000.000 NZD je Teilfonds<br />

erforderlich. Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten,<br />

nach eigenem Ermessen davon abzuweichen.<br />

Folgeeinzahlungen können in beliebiger<br />

Höhe erfolgen.<br />

(vii) Australischer-Dollar-Anteilklassen<br />

Derzeit bietet die Gesellschaft eine Australischer-<br />

Dollar-Anteilklasse „AU5H“ an. Das Kürzel „AU“<br />

steht für die Währung der Anteilklasse; die Ziffer<br />

„5“ hat die gleiche Bedeutung wie in den<br />

Pfund-Sterling-Anteilklassen und kennzeichnet<br />

ausschüttende Anteile. Die Anteilklasse „AU5H“<br />

wird zum Anteilwert ausgegeben.<br />

Darüber hinaus können Anteilklassen die Absicherung<br />

von Währungsrisiken im Hinblick auf<br />

die Währung der Anteilklasse vorsehen (erkennbar<br />

durch den Buchstaben „H“ = hedged). (i)<br />

Weicht die Teilfondswährung von der Währung<br />

der jeweiligen abgesicherten Anteilklasse ab,<br />

dient das Sicherungsgeschäft zur Reduzierung<br />

des Risikos der Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />

zwischen der Währung<br />

der abgesicherten Anteilklasse und der betreffenden<br />

Teilfondswährung ergibt (Absicherung<br />

von Anteilklassen). (ii) Stimmt die Währung der<br />

Anteilklasse mit der Teilfondswährung überein,<br />

dient das Sicherungsgeschäft zur Reduzierung<br />

des Risikos der abgesicherten Anteilklasse, das<br />

sich aus Wechselkursschwankungen zwischen<br />

der Währung der abgesicherten Anteilklasse<br />

und den einzelnen zugrunde liegenden Währungen<br />

ergibt, denen die abgesicherte Klasse<br />

über das Teilfondsvermögen ausgesetzt ist. Anteilklassen<br />

ohne den Zusatz „H“ werden nicht<br />

gegen Währungsrisiken abgesichert. Die Referenzwährungen<br />

sind im Besonderen Teil des<br />

Verkaufsprospekts im jeweiligen Produktannex<br />

aufgeführt. Unter bestimmten Umständen kann<br />

die Absicherung von Währungsrisiken nicht oder<br />

nur teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit<br />

geringem Volumen oder kleinen restlichen Währungspositionen<br />

im Fonds) oder nicht vollständig<br />

wirksam sein (einige Währungen können z. B.<br />

nicht jederzeit gehandelt werden oder müssen<br />

als Näherungswerte unter Bezugnahme auf eine<br />

andere Währung bestimmt werden). Außerdem<br />

können aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei<br />

den notwendigen Verarbeitungs- und Buchungsschritten<br />

im Rahmen der Absicherung oder der<br />

Anlage in anderen Anteilklassen desselben Teilfonds<br />

Wechselkursschwankungen entstehen,<br />

die nicht systematisch abgesichert werden.<br />

Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklasse<br />

AU5H ist bei Erstzeichnung ein Anlagebetrag<br />

von mindestens 25.000.000 AUD je Teilfonds<br />

erforderlich. Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten,<br />

nach eigenem Ermessen davon abzuweichen.<br />

Folgeeinzahlungen können in beliebiger<br />

Höhe erfolgen.<br />

(viii) Russischer-Rubel-Anteilklassen<br />

Die Gesellschaft bietet eine Russischer-Rubel-<br />

Anteilklasse „R2“ an. Der Buchstabe „R“ steht<br />

für die Währung der Anteilklasse; die Ziffer „2“<br />

hat die gleiche Bedeutung wie in den US-Dollar-<br />

Anteilklassen und kennzeichnet thesaurierende<br />

Anteile. Außerdem fällt bei dieser Anteilklasse<br />

ein Ausgabeaufschlag an. Die Anteilklasse „R2“<br />

wird in Form von Namensanteilen angeboten.<br />

(ix) Japanischer-Yen-Anteilklassen<br />

Derzeit bietet die Gesellschaft eine Japanischer-<br />

Yen-Anteilklasse „Y5H“ an. Das Kürzel „Y“ steht<br />

für die Währung der Anteilklasse; die Ziffer „5“<br />

hat die gleiche Bedeutung wie in den Pfund-Sterling-Anteilklassen<br />

und kennzeichnet ausschüttende<br />

Anteile. Die Anteilklasse „Y5H“ wird zum<br />

Anteilwert ausgegeben.<br />

Darüber hinaus können Anteilklassen die Absicherung<br />

von Währungsrisiken im Hinblick auf


die Währung der Anteilklasse vorsehen (erkennbar<br />

durch den Buchstaben „H“ = hedged). (i)<br />

Weicht die Teilfondswährung von der Währung<br />

der jeweiligen abgesicherten Anteilklasse ab,<br />

dient das Sicherungsgeschäft zur Reduzierung<br />

des Risikos der Anteilklasse, das sich aus Wechselkursschwankungen<br />

zwischen der Währung<br />

der abgesicherten Anteilklasse und der betreffenden<br />

Teilfondswährung ergibt (Absicherung<br />

von Anteilklassen). (ii) Stimmt die Währung der<br />

Anteilklasse mit der Teilfondswährung überein,<br />

dient das Sicherungsgeschäft zur Reduzierung<br />

des Risikos der abgesicherten Anteilklasse, das<br />

sich aus Wechselkursschwankungen zwischen der<br />

Währung der abgesicherten Anteilklasse und den<br />

einzelnen zugrunde liegenden Währungen ergibt,<br />

denen die abgesicherte Klasse über das Teilfondsvermögen<br />

ausgesetzt ist. Anteilklassen ohne den<br />

Zusatz „H“ werden nicht gegen Währungsrisiken<br />

abgesichert. Die Referenzwährungen sind im Besonderen<br />

Teil des Verkaufsprospekts im jeweiligen<br />

Produktannex aufgeführt. Unter bestimmten<br />

Umständen kann die Absicherung von Währungsrisiken<br />

nicht oder nur teilweise erfolgen (z. B. bei<br />

Anteilklassen mit geringem Volumen oder kleinen<br />

restlichen Währungspositionen im Fonds) oder<br />

nicht vollständig wirksam sein (einige Währungen<br />

können z. B. nicht jederzeit gehandelt werden oder<br />

müssen als Näherungswerte unter Bezugnahme<br />

auf eine andere Währung bestimmt werden).<br />

Außerdem können aufgrund der zeitlichen Verzögerung<br />

bei den notwendigen Verarbeitungs- und<br />

Buchungsschritten im Rahmen der Absicherung<br />

oder der Anlage in anderen Anteilklassen desselben<br />

Teilfonds Wechselkursschwankungen entstehen,<br />

die nicht systematisch abgesichert werden.<br />

Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklasse<br />

Y5H ist bei Erstzeichnung ein Anlagebetrag<br />

von mindestens 3.000.000.000 JPY je Teilfonds<br />

erforderlich. Es bleibt der Gesellschaft<br />

vorbehalten, nach eigenem Ermessen davon<br />

abzuweichen. Folgeeinzahlungen können in<br />

beliebiger Höhe erfolgen.<br />

Die in einer Anteilklasse bestehenden Verbindlichkeiten<br />

werden zwar nur dieser Anteilklasse<br />

zugerechnet, jedoch sind die Gläubiger eines Teilfonds<br />

im Allgemeinen nicht daran gebunden, ihre<br />

Ansprüche aus einer bestimmten Anteilklasse zu<br />

befriedigen. Ein Gläubiger könnte in dem Umfang,<br />

in dem die Verbindlichkeiten den Wert der ihnen<br />

zugerechneten Anteilklasse übersteigen, den gesamten<br />

Teilfonds zur Erfüllung seines Anspruchs<br />

heranziehen. Wenn also der Anspruch eines Gläubigers<br />

in Bezug auf eine bestimmte Anteilklasse<br />

höher ist als der Wert der dieser Anteilklasse zugeordneten<br />

Vermögensgegenstände, kann auch das<br />

restliche Vermögen des Teilfonds zur Befriedigung<br />

der Forderungen herangezogen werden.<br />

(x) Anteilklassen in Währungen<br />

asiatischer Länder<br />

Die Anteilklasse mit dem Zusatz „AC“ für asiatische<br />

Länder („Asian Countries“) zielt darauf ab,<br />

eine zusätzliche Währungsposition gegenüber<br />

einem Währungskorb aufzubauen. Dieser Korb<br />

enthält die folgenden Währungen: Chinesischer<br />

Renminbi (CNY), Indonesische Rupie (IDR), Indische<br />

Rupie (INR), Singapur-Dollar (SGD), Malaysische<br />

Ringgit (MYR), Taiwan-Dollar (TWD) und<br />

Südkoreanische Won (SKW).<br />

Die Verwaltungsgesellschaft strebt eine gleichmäßige<br />

Gewichtung der Währungen in diesem Korb<br />

an. Unter außergewöhnlichen Marktbedingungen<br />

kann die Gewichtung der einzelnen Währungen<br />

nach ihrem alleinigen Ermessen geändert werden.<br />

Unter bestimmten Umständen kann die Absicherung<br />

des Währungsrisikos nicht oder nur<br />

teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit<br />

geringem Volumen oder kleinen restlichen Währungspositionen<br />

im Fonds) oder nicht vollständig<br />

wirksam sein (einige Währungen können z. B.<br />

nicht jederzeit gehandelt werden oder müssen<br />

als Näherungswerte unter Bezugnahme auf eine<br />

andere Währung bestimmt werden). Außerdem<br />

kann bei diesen Anteilklassen aufgrund der zeitlichen<br />

Verzögerung bei den notwendigen Verarbeitungs-<br />

und Buchungsschritten im Rahmen des<br />

Positionsmanagements eine Verzögerung bei der<br />

Anpassung der Währungsposition an das neue<br />

Volumen der Anteilklasse entstehen. Im Falle von<br />

Wechselkursschwankungen kann dies den Nettoinventarwert<br />

der Anteilklasse beeinflussen.<br />

Die Gesellschaft bietet innerhalb der Wiederanlagekategorie<br />

zwei AC-Anteilklassen an: LC (AC)<br />

und A2 (AC). Die Anteilklasse LC (AC) lautet auf<br />

Euro. Die Anteilklasse A2 (AC) lautet auf USD.<br />

(xi) Anteilklassen in Währungen<br />

der BRIC-Länder<br />

Die Anteilklasse mit dem Zusatz „BRIC“ für Währungen<br />

der Länder Brasilien, Russland, Indien<br />

und China zielt darauf ab, eine zusätzliche Währungsposition<br />

gegenüber einem Währungskorb<br />

aufzubauen. Dieser Korb enthält die folgenden<br />

Währungen: Brasilianischer Real (BRL), Russischer<br />

Rubel (RUB), Indische Rupie (INR) und Chinesischer<br />

Renminbi (CNY).<br />

Die Verwaltungsgesellschaft strebt eine gleichmäßige<br />

Gewichtung der Währungen in diesem<br />

Korb an. Unter außergewöhnlichen Marktbedingungen<br />

kann die Gewichtung der einzelnen Währungen<br />

nach ihrem alleinigen Ermessen geändert<br />

werden.<br />

Unter bestimmten Umständen kann die Absicherung<br />

des Währungsrisikos nicht oder nur<br />

teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit<br />

geringem Volumen oder kleinen restlichen Währungspositionen<br />

im Fonds) oder nicht vollständig<br />

wirksam sein (einige Währungen können z. B.<br />

nicht jederzeit gehandelt werden oder müssen<br />

als Näherungswerte unter Bezugnahme auf eine<br />

andere Währung bestimmt werden). Außerdem<br />

kann bei diesen Anteilklassen aufgrund der zeitlichen<br />

Verzögerung bei den notwendigen Verarbeitungs-<br />

und Buchungsschritten im Rahmen des<br />

Positionsmanagements eine Verzögerung bei der<br />

Anpassung der Währungsposition an das neue<br />

Volumen der Anteilklasse entstehen. Im Falle von<br />

Wechselkursschwankungen kann dies den Nettoinventarwert<br />

der Anteilklasse beeinflussen.<br />

Die Gesellschaft bietet innerhalb der Anlagekategorie<br />

zwei BRIC-Anteilklassen an: LC (BRIC) und<br />

A2 (BRIC). Die Anteilklasse LC (BRIC) lautet auf<br />

Euro. Die Anteilklasse A2 (BRIC) lautet auf USD.<br />

(xii) Anteilklassen in Währungen<br />

von Rohstoffländern<br />

Die Anteilklasse mit dem Zusatz „CC“ für Rohstoffländer<br />

(„Commodity Countries“) zielt darauf<br />

ab, eine zusätzliche Währungsposition gegenüber<br />

einem Währungskorb aufzubauen. Dieser Korb<br />

enthält die folgenden Währungen: Australischer<br />

Dollar (AUD), Neuseeländischer Dollar (NZD),<br />

Kanadischer Dollar (CAD), Norwegische Krone<br />

(NOK), Russischer Rubel (RUB), Brasilianischer<br />

Real (BRL) und Südafrikanischer Rand (ZAR).<br />

Die Verwaltungsgesellschaft strebt eine gleichmäßige<br />

Gewichtung der Währungen in diesem<br />

Korb an. Unter außergewöhnlichen Marktbedingungen<br />

kann die Gewichtung der einzelnen Währungen<br />

nach ihrem alleinigen Ermessen geändert<br />

werden.<br />

Unter bestimmten Umständen kann die Absicherung<br />

des Währungsrisikos nicht oder nur<br />

teilweise erfolgen (z. B. bei Anteilklassen mit<br />

geringem Volumen oder kleinen restlichen Währungspositionen<br />

im Fonds) oder nicht vollständig<br />

wirksam sein (einige Währungen können z. B.<br />

nicht jederzeit gehandelt werden oder müssen<br />

als Näherungswerte unter Bezugnahme auf eine<br />

andere Währung bestimmt werden). Außerdem<br />

kann bei diesen Anteilklassen aufgrund der zeitlichen<br />

Verzögerung bei den notwendigen Verarbeitungs-<br />

und Buchungsschritten im Rahmen des<br />

Positionsmanagements eine Verzögerung bei der<br />

Anpassung der Währungsposition an das neue<br />

Volumen der Anteilklasse entstehen. Im Falle von<br />

Wechselkursschwankungen kann dies den Nettoinventarwert<br />

der Anteilklasse beeinflussen.<br />

Die Gesellschaft bietet innerhalb der Anlagekategorie<br />

zwei CC-Anteilklassen an: LC (CC) und A2<br />

(CC). Die Anteilklasse LC (CC) lautet auf Euro. Die<br />

Anteilklasse A2 (CC) lautet auf USD.<br />

(xiii) Polnischer-Zloty-Anteilklassen<br />

Die Gesellschaft bietet eine Polnischer-Zloty-<br />

Anteilklasse „Z2“ an. Der Buchstabe „Z“ steht<br />

für die Währung der Anteilklasse; die Ziffer „2“<br />

hat die gleiche Bedeutung wie in den US-Dollar-<br />

Anteilklassen und kennzeichnet thesaurierende<br />

Anteile. Außerdem fällt bei dieser Anteilklasse<br />

ein Ausgabeaufschlag an.<br />

Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklasse<br />

Z2 gilt ein Mindestinvestitionsniveau von<br />

10.000,– PLN pro Teilfonds. Es bleibt der Gesellschaft<br />

vorbehalten, nach eigenem Ermessen<br />

davon abzuweichen. Folgeeinzahlungen<br />

können in beliebiger Höhe erfolgen.<br />

19


Anteilklasse Währung der Stückelung Ausgabeaufschlag Rücknahme- Verwendung Mindesterstanlage-<br />

Anteilklasse „bis zu“* abschlag der Erträge summe<br />

20<br />

AU5H AUD 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

25.000.000 AUD<br />

CH2H CHF 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

CH3H CHF 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

400.000 CHF<br />

CH4H CHF 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

400.000 CHF<br />

CH5H CHF 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

25.000.000 CHF<br />

BC EUR 100 nein ja Thesaurierung nein<br />

FC EUR 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

400.000 EUR<br />

(Geldmarktfonds:<br />

200.000 EUR)<br />

FC (DH) EUR 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

400.000 EUR<br />

(Geldmarktfonds:<br />

200.000 EUR)<br />

FCH EUR 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

400.000 EUR<br />

FCR EUR 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

400.000 EUR<br />

FD EUR 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

400.000 EUR<br />

LC EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

LC (AC) EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

LC (BRIC) EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

LC (CC) EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

LC (DH) EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

LCH EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

LCH (DH) EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

LD EUR 100 ja nein Ausschüttung nein<br />

LDF EUR 100 ja nein Ausschüttung nein<br />

LDH EUR 100 ja nein Ausschüttung nein<br />

LDQ EUR 100 ja nein Ausschüttung nein<br />

LS EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

* Bei einigen Anteilklassen bestimmter Teilfonds wird abweichend von den Regeln für die Anteilklasse kein Ausgabeaufschlag berechnet.


Anteilklasse Währung der Stückelung Ausgabeaufschlag Rücknahme- Verwendung Mindesterstanlage-<br />

Anteilklasse „bis zu“* abschlag der Erträge summe<br />

NC EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

NCH EUR 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

ND EUR 100 ja nein Ausschüttung nein<br />

NDH EUR 100 ja nein Ausschüttung nein<br />

FCH (DH) EUR 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

400.000 EUR<br />

(Geldmarktfonds:<br />

200.000 EUR)<br />

IC EUR 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

25.000.000 EUR<br />

ID EUR 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

25.000.000 EUR<br />

IDH EUR 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

25.000.000 EUR<br />

IDQ EUR 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

25.000.000 EUR<br />

DS1 GBP 100 ja nein Ausschüttung nein<br />

DS1H GBP 100 ja nein Ausschüttung nein<br />

P4 GBP 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

400.000 GBP<br />

DS5 GBP 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

25.000.000 GBP<br />

DS5H GBP 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

25.000.000 GBP<br />

P6H GBP 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

25.000.000 GBP<br />

Y5H JPY 10,000 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

3.000.000.000 JPY<br />

NZ5H NZD 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

25.000.000 NZD<br />

Z2 PLN 100 ja nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

10.000 PLN<br />

R2 RUB 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

S1Q SGD 10 ja nein Ausschüttung nein<br />

S2 SGD 10 ja nein Thesaurierung nein<br />

A1 USD 100 ja nein Ausschüttung nein<br />

* Bei einigen Anteilklassen bestimmter Teilfonds wird abweichend von den Regeln für die Anteilklasse kein Ausgabeaufschlag berechnet.<br />

21


Anteilklasse Währung der Stückelung Ausgabeaufschlag Rücknahme- Verwendung Mindesterstanlage-<br />

Anteilklasse „bis zu“* abschlag der Erträge summe<br />

22<br />

A1F USD 100 ja nein Ausschüttung nein<br />

A1H USD 100 ja nein Ausschüttung nein<br />

A1M USD 100 ja nein Ausschüttung nein<br />

A1MH USD 100 ja nein Ausschüttung nein<br />

A2 USD 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

A2 (AC) USD 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

A2 (BRIC) USD 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

A2 (CC) USD 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

A2H USD 100 ja nein Thesaurierung nein<br />

E1Q USD 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

400.000 USD<br />

E2 USD 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

400.000 USD<br />

(Geldmarktfonds:<br />

200.000 USD)<br />

E2H USD 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

400.000 USD<br />

(Geldmarktfonds:<br />

200.000 USD)<br />

K2 USD 10 ja nein Thesaurierung nein<br />

J5 USD 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

25.000.000 USD<br />

U5H USD 100 nein nein Ausschüttung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

25.000.000 USD<br />

U6 USD 100 nein nein Thesaurierung Mindesterstanlage-<br />

summe<br />

25.000.000 USD<br />

* Bei einigen Anteilklassen bestimmter Teilfonds wird abweichend von den Regeln für die Anteilklasse kein Ausgabeaufschlag berechnet.


Anteilklasse Taxe Kategorie Gesicherte Weitere Merkmale Informationen zu den Zusätzen<br />

d’abonnement** Anteilklasse<br />

AU5H 0,01% p.a. Institutionell ja Nur Namensanteile „AU“ steht für Australischer Dollar, „5“ für<br />

verfügbar Ausschüttung und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

CH2H 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „CH“ steht für „Confederatia Helvetica“ (Schweiz),<br />

„2“ für Thesaurierung und<br />

„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

CH3H 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „CH“ steht für „Confederatia Helvetica“ (Schweiz),<br />

„3“ für Ausschüttung und<br />

„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

CH4H 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „CH“ steht für „Confederatia Helvetica“ (Schweiz),<br />

„4“ für Thesaurierung und<br />

„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

CH5H 0,01% p.a. Institutionell ja Nur Namensanteile „CH“ steht für „Confederatia Helvetica“ (Schweiz),<br />

verfügbar „5“ für Ausschüttung und<br />

„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

BC 0,05% p.a. Private Anleger nein Bedingt aufgeschobene „B“ steht für „Back-end load“ (Rücknahmeabschlag)<br />

Verkaufsgebühr**** und „C“ steht für „Capitalization“ (Thesaurierung)<br />

FC 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „C“ steht für „Capitalization“ (Thesaurierung)<br />

FC (DH) 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „C“ steht für „Capitalization“ (Thesaurierung) und<br />

„(DH)“ für „Duration Hedged“ (durationsgesichert)<br />

FCH 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „C“ steht für „Capitalization“ (Thesaurierung) und<br />

„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

FCR 0,05% p.a. Private Anleger nein wird nur bestimmten „C“ steht für „Capitalization “ (Thesaurierung) und<br />

Vertriebspartnern „R“ für „Restricted“ (beschränkt)<br />

angeboten<br />

FD 0,05% p.a. Private Anleger nein nein “D” steht für „Distribution“ (Ausschüttung)<br />

LC 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „L“ steht für „Load“ (Aufschlag) und<br />

„C“ für „Capitalization“ (Thesaurierung)<br />

LC (AC) 0,05% p.a. Private Anleger ja Anteilklasse in „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „C“ für<br />

Währungen asiatischer „Capitalization“ (Thesaurierung), „H“ für „Hedged“<br />

Länder (gesichert) und „(AC)“ für „Asian Countries<br />

Currencies“ (Währungen asiatischer Länder)<br />

LC (BRIC) 0,05% p.a. Private Anleger nein Anteilklasse in „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „C“ für<br />

Währungen „Capitalization“ (Thesaurierung) und<br />

der BRIC-Länder „(BRIC)“ für Währungen der BRIC-Länder<br />

LC (CC) 0,05% p.a. Private Anleger nein Anteilklasse in „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „C“ für<br />

Währungen von „Capitalization“ (Thesaurierung) und<br />

Rohstoffländern „(CC)“ für „Commodity Countries Currencies“<br />

(Währungen von Rohstoffländern)<br />

LC (DH) 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „C“ für<br />

„Capitalization“ (Thesaurierung) und „(DH)“ für<br />

„Duration Hedged“ (durationsgesichert)<br />

LCH 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „C“ für<br />

„Capitalization“ (Thesaurierung) und<br />

„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

LCH (DH) 0,05% p.a. Private Anleger ja Durationsgesicherte „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „C“ für<br />

Anteilklasse „Capitalization“ (Thesaurierung), „H“ für<br />

„Hedged“ (gesichert) und „(DH)“ für „Duration<br />

Hedged“ (durationsgesichert)<br />

** Bei den folgenden Teilfonds fällt für alle Anteilklassen eine Steuer („taxe d’abonnement“) in Höhe von 0,01% an: <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Government Liquidity Fund.<br />

*** bis zu 4% (vom Bruttorücknahmebetrag, abhängig von der Haltedauer der Anteile seit Zeichnung):<br />

0-365 Tage 2,5%<br />

1–2 Jahre 2%<br />

2–3 Jahre 1,5%<br />

3–4 Jahre 1%<br />

4 Jahre und länger 0%<br />

23


Anteilklasse Taxe Kategorie Gesicherte Weitere Merkmale Informationen zu den Zusätzen<br />

d’abonnement** Anteilklasse<br />

24<br />

LD 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „L“ steht für „Load“ (Aufschlag) und<br />

„D“ für „Distribution“ (Ausschüttung)<br />

LDF 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „D“ für „Distribution“<br />

(Ausschüttung) und „F“ für „Fixed Distribution“<br />

(feste Ausschüttung)<br />

LDH 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „D“ für „Distribution“<br />

(Ausschüttung) und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

LDQ 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „L“ steht für „Load“ (Aufschlag), „D“ für „Distribution“<br />

(Ausschüttung) und „Q“ für „Quarterly Distribution“<br />

(quartalsweise Ausschüttung)<br />

LS 0,05% p.a. Private Anleger nein Keine erfolgsbezogene „L“ steht für „Load“ (Aufschlag) und „S“ für eine<br />

Vergütung Anteilklasse, die im Vergleich zu LC ursprünglich<br />

für die Schweiz geschaffen wurde<br />

NC 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „C“ steht für „Capitalization“ (Thesaurierung)<br />

NCH 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „C“ steht für „Capitalization“ (Thesaurierung) und<br />

„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

ND 0,05% p.a. Private Anleger nein nein “D” steht für „Distribution“ (Ausschüttung)<br />

NDH 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „D“ steht für „Distribution“ (Ausschüttung) und<br />

„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

FCH (DH) 0,05% p.a. Private Anleger ja Durationsgesicherte „C“ steht für „Capitalization“ (Thesaurierung),<br />

Anteilklasse „H“ für „Hedged“ (gesichert) und<br />

„(DH)“ für „Duration Hedged“ (durationsgesichert)<br />

IC 0,01% p.a. Institutionell nein Nur Namensanteile „I“ steht für „Institutional“ (institutionell) und<br />

verfügbar „C“ für „Capitalization“ (Thesaurierung)<br />

ID 0,01% p.a. Institutionell nein Nur Namensanteile „I“ steht für „Institutional“ (institutionell) und<br />

verfügbar „D“ für „Distribution“ (Ausschüttung)<br />

IDH 0,01% p.a. Institutionell ja Nur Namensanteile „I“ steht für „Institutional“ (institutionell),<br />

verfügbar „D“ für „Distribution“ (Ausschüttung) und<br />

„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

IDQ 0,01% p.a. Institutionell nein Nur Namensanteile „I“ steht für „Institutional“ (institutionell), „D“ für<br />

verfügbar „Distribution“ (Ausschüttung) und „Q“ für<br />

„Quarterly Distribution“ (quartalsweise Ausschüttung)<br />

DS1 0,05% p.a. Private Anleger nein Ziel ist die Gewährung „DS“ steht für „Distributor Status“ (Status als<br />

des „Distributor Status“ ausschüttender Fonds) und<br />

in Großbritannien „1“ für Ausschüttung<br />

DS1H 0,05% p.a. Private Anleger ja Ziel ist die Gewährung „DS“ steht für „Distributor Status“ (Status als<br />

des „Distributor Status“ ausschüttender Fonds), „1“ für Ausschüttung und<br />

in Großbritannien „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

P4 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „P“ steht für „Pound Sterling“ (Pfund Sterling) und<br />

„4“ für Thesaurierung<br />

DS5 0,01% p.a. Institutionell nein Ziel ist die Gewährung „DS“ steht für „Distributor Status“ (Status als<br />

des „Distributor Status“ ausschüttender Fonds) und<br />

in Großbritannien „5“ für Ausschüttung<br />

DS5H 0,01% p.a. Institutionell ja Ziel ist die Gewährung „DS“ steht für „Distributor Status“ (Status als<br />

des „Distributor Status“ ausschüttender Fonds), „5“ für Ausschüttung<br />

in Großbritannien, nur und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

Namensanteile verfügbar<br />

P6H 0,01% p.a. Institutionell ja Nur Namensanteile „P“ steht für „Pound Sterling“ (Pfund Sterling),<br />

verfügbar „6“ für Thesaurierung und „H“ für „Hedged“<br />

(gesichert)<br />

** Bei den folgenden Teilfonds fällt für alle Anteilklassen eine Steuer („taxe d’abonnement“) in Höhe von 0,01% an: <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Government Liquidity Fund.


Anteilklasse Taxe Kategorie Gesicherte Weitere Merkmale Informationen zu den Zusätzen<br />

d’abonnement** Anteilklasse<br />

Y5H 0,01% p.a. Institutionell ja nein „Y“ steht für japanischer Yen, „5“ für Ausschüttung<br />

und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

NZ5H 0,01% p.a. Institutionell ja Nur Namensanteile „NZ“ steht für Neuseeländischer Dollar, „5“ für<br />

verfügbar Ausschüttung und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

Z2 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „Z“ steht für Polnischer Zloty und „2“ für Thesaurierung<br />

R2 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „R“ steht für Russischer Rubel und<br />

„2“ für Thesaurierung<br />

S1Q 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „S“ steht für Singapur-Dollar, „1“ für Ausschüttung<br />

und „Q“ für „Quarterly Distribution“<br />

(quartalsweise Ausschüttung)<br />

S2 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „S“ steht für Singapur-Dollar und „2“ für Thesaurierung<br />

A1 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „1“ steht für Ausschüttung<br />

A1F 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „1“ steht für Ausschüttung und<br />

„F“ für „Fixed Distribution“ (feste Ausschüttung)<br />

A1H 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „1“ steht für Ausschüttung und „H“ für „Hedged“<br />

(gesichert)<br />

A1M 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „1“ steht für Ausschüttung und „M“ für<br />

„Monthly Distribution“ (monatliche Ausschüttung)<br />

A1MH 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „1“ steht für Ausschüttung, „M“ für „Monthly<br />

Distribution“ (monatliche Ausschüttung)<br />

und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

A2 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „2“ steht für Thesaurierung<br />

A2 (AC) 0,05% p.a. Private Anleger nein Anteilklasse in „2“ steht für Thesaurierung und<br />

Währungen asiatischer „(AC)“ für „Asian Countries Currencies“<br />

Länder (Währungen asiatischer Länder)<br />

A2 (BRIC) 0,05% p.a. Private Anleger nein Anteilklasse in Währungen „2“ steht für Thesaurierung und<br />

der BRIC-Länder „(BRIC)“ für Währungen der BRIC-Länder<br />

A2 (CC) 0,05% p.a. Private Anleger nein Anteilklasse in „2“ steht für Thesaurierung und<br />

Währungen von „(CC)“ für „Commodity Countries Currencies“<br />

Rohstoffländern (Währungen von Rohstoffländern)<br />

A2H 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „2“ für Thesaurierung und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

E1Q 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „1“ steht für Ausschüttung und „Q“ für<br />

„Quarterly Distribution“ (quartalsweise Ausschüttung)<br />

E2 0,05% p.a. Private Anleger nein nein „2“ steht für Thesaurierung<br />

E2H 0,05% p.a. Private Anleger ja nein „2“ steht für Thesaurierung und<br />

„H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

K2 0,05% p.a. Private Anleger nein Wie A2 mit einer „K“ steht für „Hongkong“, einen der Zielmärkte, und<br />

anderen Stückelung „2“ für Thesaurierung<br />

J5 0,01% p.a. Institutionell nein Wird nur „J“ steht für „Japan“, einen der Zielmärkte, und<br />

Organismen für „5“ für Ausschüttung<br />

gemeinsame Anlagen angeboten<br />

U5H 0,01% p.a. Institutionell ja Nur Namensanteile „U“ steht für „US-Dollar“, „5“ für Ausschüttung<br />

verfügbar und „H“ für „Hedged“ (gesichert)<br />

U6 0,01% p.a. Institutionell nein Nur Namensanteile „U“ steht für „US-Dollar“ und „6“ für Thesaurierung<br />

verfügbar<br />

** Bei den folgenden Teilfonds fällt für alle Anteilklassen eine Steuer („taxe d‘abonnement“) in Höhe von 0,01% an: <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Government Liquidity Fund.<br />

25


2.<br />

26<br />

Risikostreuung<br />

Für die Anlage des Fondsvermögens der einzelnen<br />

Teilfonds gelten die nachfolgenden Anlagegrenzen<br />

und Anlagerichtlinien. Für einzelne<br />

Teilfonds können abweichende Anlagegrenzen<br />

festgelegt werden. Insofern wird auf die Angaben<br />

im nachfolgenden Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

verwiesen.<br />

A.<br />

Anlagen<br />

a) Der Teilfonds kann in Wertpapiere und<br />

Geldmarktinstrumente anlegen, die auf<br />

einem geregelten Markt notiert oder gehandelt<br />

werden.<br />

b) Der Teilfonds kann in Wertpapiere und<br />

Geldmarktinstrumente anlegen, die auf<br />

einem anderen Markt, der anerkannt,<br />

geregelt, für das Publikum offen und dessen<br />

Funktionsweise ordnungsgemäß ist,<br />

in einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union gehandelt werden.<br />

c) Der Teilfonds kann in Wertpapiere und<br />

Geldmarktinstrumente anlegen, die an<br />

einer Börse eines Staates, der kein Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union ist,<br />

zum amtlichen Handel zugelassen sind<br />

oder dort auf einem anderen geregelten<br />

Markt gehandelt werden, der anerkannt<br />

und für das Publikum offen ist und dessen<br />

Funktionsweise regelmäßig ist.<br />

d) Der Teilfonds kann in Wertpapiere und<br />

Geldmarktinstrumente aus Neuemissionen<br />

anlegen, sofern<br />

– die Emissionsbedingungen die Verpflichtung<br />

enthalten, die Zulassung zum<br />

Handel an einer Börse oder einem anderen<br />

geregelten Markt zu beantragen,<br />

der anerkannt und für das Publikum<br />

offen ist und dessen Funktionsweise<br />

regelmäßig ist, und<br />

– die Zulassung spätestens vor Ablauf eines<br />

Jahres nach Emission erlangt wird.<br />

e) Der Teilfonds kann in Anteile von Organis-<br />

men für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />

(OGAW) und/oder von anderen<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

(OGA) im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG<br />

(die OGAW-Richtlinie in der jeweils gültigen<br />

Fassung) mit oder ohne Sitz in einem<br />

Mitgliedstaat der Europäischen Union anlegen,<br />

sofern<br />

– diese anderen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen nach Rechtsvorschriften<br />

zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht<br />

unterstellen, welche nach Auffassung<br />

der Commission de Surveillance<br />

du Secteur Financier derjenigen nach<br />

dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig<br />

ist, und ausreichende Gewähr für die<br />

Zusammenarbeit zwischen den Behörden<br />

besteht;<br />

– das Schutzniveau der Anteilseigner<br />

der anderen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen dem Schutzniveau der<br />

Anteilseigner eines Organismus für<br />

gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

gleichwertig ist und insbesondere die<br />

Vorschriften für die getrennte Verwahrung<br />

des Fondsvermögens, die Kreditaufnahme,<br />

die Kreditgewährung und<br />

Leerverkäufe von Wertpapieren und<br />

Geldmarktinstrumenten den Anforderungen<br />

der OGAW-Richtlinie gleichwertig<br />

sind;<br />

– die Geschäftstätigkeit der anderen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen<br />

Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten<br />

ist, die es erlauben, sich<br />

ein Urteil über das Vermögen und die<br />

Verbindlichkeiten, die Erträge und die<br />

Transaktionen im Berichtszeitraum zu<br />

bilden;<br />

– der Organismus für gemeinsame Anlagen<br />

in Wertpapieren oder der andere<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen,<br />

dessen Anteile erworben werden sollen,<br />

nach seinen Vertragsbedingungen<br />

bzw. seiner Satzung höchstens 10%<br />

seines Vermögens in Anteilen anderer<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

in Wertpapieren oder andere Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen anlegen<br />

darf.<br />

f) Der Teilfonds kann in Sichteinlagen oder<br />

kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von<br />

höchstens zwölf Monaten bei Kreditinstituten,<br />

sofern das betreffende Kreditinstitut<br />

seinen Sitz in einem Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union hat oder – falls<br />

der Sitz des Kreditinstituts sich in einem<br />

Staat befindet, der nicht Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union ist, – es Aufsichtsbestimmungen<br />

unterliegt, die nach<br />

Auffassung der Commission de Surveillance<br />

du Secteur Financier denjenigen<br />

des Gemeinschaftsrechts gleichwertig<br />

sind, anlegen.<br />

g) Der Teilfonds kann in abgeleitete Finanz-<br />

instrumente („Derivate“) anlegen, einschließlich<br />

gleichwertiger bar abgerechneter<br />

Instrumente, die an einem der<br />

unter a), b) und c) bezeichneten Märkte<br />

gehandelt werden, und/oder abgeleitete<br />

Finanzinstrumente, die nicht an einer<br />

Börse gehandelt werden („OTC-Derivate“),<br />

sofern<br />

– es sich bei den Basiswerten um Instrumente<br />

im Sinne dieses Absatzes oder<br />

um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse<br />

oder Währungen handelt;<br />

– die Gegenpartei bei Geschäften mit<br />

OTC-Derivaten einer Aufsicht unterliegende<br />

Institute der Kategorien sind, die<br />

von der Commission de Surveillance du<br />

Secteur Financier zugelassen wurden;<br />

und<br />

– die OTC-Derivate einer zuverlässigen<br />

und überprüfbaren Bewertung auf<br />

Tages basis unterliegen und jederzeit<br />

auf Initiative des Fonds zum angemessenen<br />

Zeitwert veräußert, liquidiert<br />

oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt<br />

werden können.<br />

h) Der jeweilige Teilfonds kann in Geld-<br />

marktinstrumente, die nicht auf einem<br />

geregelten Markt gehandelt werden und<br />

die üblicherweise auf dem Geldmarkt<br />

gehandelt werden, liquide sind und deren<br />

Wert jederzeit genau bestimmt werden<br />

kann, anlegen, sofern die Emission oder<br />

der Emittent dieser Instrumente selbst<br />

Vorschriften über den Einlagen- und den<br />

Anlegerschutz unterliegt, und vorausgesetzt,<br />

diese Instrumente werden<br />

– von einer zentralstaatlichen, regionalen<br />

oder lokalen Körperschaft oder der<br />

Zentralbank eines Mitgliedstaates der<br />

Europäischen Union, der Europäischen<br />

Zentralbank, der Europäischen Union<br />

oder der Europäischen <strong>Invest</strong>itionsbank,<br />

einem Staat, der nicht Mitglied der<br />

Euro päischen Union ist oder, im Falle<br />

eines Bundesstaates, einem Gliedstaat<br />

der Föderation oder von einer internationalen<br />

Einrichtung öffentlich-rechtlichen<br />

Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union angehört,<br />

begeben oder garantiert; oder<br />

– von einem Unternehmen begeben,<br />

dessen Wertpapiere auf den unter vorstehenden<br />

Buchstaben a), b) und c)<br />

bezeichneten geregelten Märkten gehandelt<br />

werden; oder<br />

– von einem Institut, das gemäß den<br />

im Gemeinschaftsrecht festgelegten<br />

Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist,<br />

oder einem Institut, das Aufsichtsbestimmungen,<br />

die nach Auffassung der<br />

Commission de Surveillance du Secteur<br />

Financier mindestens so streng sind<br />

wie die des Gemeinschaftsrechts, unterliegt<br />

und diese einhält, begeben oder<br />

garantiert; oder<br />

– von anderen Emittenten begeben, die<br />

einer Kategorie angehören, die von der<br />

Commission de Surveillance du Secteur<br />

Financier zugelassen wurde, sofern für<br />

Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften<br />

für den Anlegerschutz gelten,<br />

die denen des ersten, des zweiten<br />

oder des dritten vorstehenden Gedankenstrichs<br />

gleichwertig sind und sofern<br />

es sich bei dem Emittenten entweder<br />

um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital<br />

von mindestens 10 Mio. EUR,<br />

das seinen Jahresabschluss nach den<br />

Vorschriften der 4. Richtlinie 78/660/<br />

EWG erstellt und veröffentlicht, oder<br />

um einen Rechtsträger, der innerhalb<br />

einer eine oder mehrere börsennotierte<br />

Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe<br />

für die Finanzierung<br />

dieser Gruppe zuständig ist, oder um<br />

einen Rechtsträger handelt, dessen<br />

Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist,<br />

wertpapiermäßig unterlegte Verbindlichkeiten<br />

im Markt zu platzieren, sofern<br />

der Rechtsträger über Kreditlinien<br />

zur Liquiditätssicherung verfügt.<br />

i) Der jeweilige Teilfonds kann abweichend<br />

vom Grundsatz der Risikostreuung bis zu<br />

100% seines Vermögens in Wertpapiere<br />

und Geldmarktinstrumente verschiedener


B.<br />

Emissionen anlegen, die von einem Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union oder<br />

seinen Gebietskörperschaften, von einem<br />

Staat außerhalb der Europäischen Union<br />

oder von internationalen Organismen<br />

öffentlich-rechtlichen Charakters, denen<br />

ein oder mehrere Mitgliedstaaten der<br />

Europäischen Union angehören, begeben<br />

oder garantiert werden, sofern das Teilfondsvermögen<br />

in Wertpapiere investiert,<br />

die im Rahmen von mindestens sechs<br />

verschiedenen Emissionen begeben<br />

wurden, wobei Wertpapiere aus ein und<br />

derselben Emission 30% des Teilfondsvermögens<br />

nicht überschreiten dürfen.<br />

j) Der Teilfonds darf nicht in Edelmetalle<br />

oder Zertifikate über diese anlegen; falls<br />

in der Anlagepolitik eines Teilfonds speziell<br />

auf diese Bestimmung Bezug genommen<br />

wird, gilt diese Einschränkung<br />

nicht für 1:1-Zertifikate, deren Basiswert<br />

ein einzelner Rohstoff oder ein einzelnes<br />

Edelmetall ist, und die den Anforderungen<br />

an Wertpapiere gemäß Artikel 1 (34)<br />

des Gesetzes vom 17. Dezember 2010<br />

gerecht werden.<br />

Anlagegrenzen<br />

a) Höchstens 10% des Netto-Teilfondsver-<br />

mögens dürfen in Wertpapieren oder<br />

Geldmarktinstrumenten ein und desselben<br />

Emittenten angelegt werden.<br />

b) Höchstens 20% des Netto-Teilfondsver-<br />

mögens dürfen in Einlagen ein und derselben<br />

Einrichtung angelegt werden.<br />

c) Das Ausfallrisiko der Gegenpartei bei<br />

Geschäften mit OTC-Derivaten darf 10%<br />

des Netto-Teilfondsvermögens nicht<br />

überschreiten, wenn die Gegenpartei ein<br />

Kreditinstitut im Sinne von Absatz A. f) ist.<br />

Für andere Fälle beträgt die Grenze maximal<br />

5% des Netto-Teilfondsvermögens.<br />

d) Der Gesamtwert der Wertpapiere und<br />

Geldmarktinstrumente von Emittenten, in<br />

denen der jeweilige Teilfonds jeweils mehr<br />

als 5% seines Netto-Teilfondsvermögens<br />

anlegt, darf 40% des Wertes des Netto-<br />

Teilfondsvermögens nicht überschreiten.<br />

Diese Begrenzung findet keine Anwendung<br />

auf Einlagen und auf Geschäfte mit<br />

OTC-Derivaten, die mit Finanzinstituten<br />

getätigt werden, welche einer Aufsicht<br />

unterliegen.<br />

Ungeachtet der Einzelobergrenzen der<br />

Absätze B. a), b) und c) darf der Teilfonds<br />

bei ein und derselben Einrichtung höchstens<br />

20% seines Netto-Fondsvermögens<br />

in einer Kombination aus<br />

– von dieser Einrichtung begebenen Wertpapieren<br />

oder Geldmarktinstrumenten<br />

und/oder<br />

– Einlagen bei dieser Einrichtung und/<br />

oder<br />

– von dieser Einrichtung erworbenen<br />

OTC-Derivaten anlegen.<br />

e) Die in Absatz B. a) genannte Obergrenze<br />

von 10% erhöht sich auf 35% und die in<br />

Absatz B. d) genannte Grenze entfällt,<br />

wenn die Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente<br />

emittiert oder garantiert<br />

werden<br />

– von einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union oder seinen Gebietskörperschaften<br />

oder<br />

– von einem Staat, der nicht Mitglied der<br />

Europäischen Union ist, oder<br />

– von internationalen Einrichtungen öffentlich-rechtlichen<br />

Charakters, denen<br />

mindestens ein Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union angehört.<br />

f) Die in Absatz B. a) genannte Obergrenze<br />

erhöht sich von 10% auf 25% und die in<br />

Absatz B. d) genannte Grenze entfällt,<br />

wenn Schuldverschreibungen<br />

– von einem Kreditinstitut mit Sitz in einem<br />

Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union begeben werden, das aufgrund<br />

gesetzlicher Vorschriften zum Schutz<br />

der Inhaber dieser Schuldverschreibungen<br />

einer besonderen öffentlichen Aufsicht<br />

unterliegt, und<br />

– die Erträge aus der Emission dieser<br />

Schuldverschreibungen gemäß den<br />

gesetzlichen Vorschriften in Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die während<br />

der gesamten Laufzeit der Schuldverschreibungen<br />

die sich daraus ergebenden<br />

Verbindlichkeiten ausreichend<br />

decken und<br />

– die erwähnten Vermögenswerte beim<br />

Ausfall des Emittenten vorrangig für die<br />

fällig werdende Rückzahlung des Kapitals<br />

und der Zinsen bestimmt sind.<br />

Wird der jeweilige Teilfonds zu mehr als<br />

5% in diese Art von Schuldverschreibungen<br />

angelegt, die von einem und demselben<br />

Emittenten begeben werden, so darf<br />

der Gesamtwert dieser Anlagen 80% des<br />

Wertes des Netto-Teilfondsvermögens<br />

nicht überschreiten.<br />

g) Die in den Absätzen B. a), b),c), d), e)<br />

und f) genannten Grenzen dürfen nicht<br />

kumuliert werden; hieraus ergibt sich,<br />

dass Anlagen in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten<br />

ein und derselben<br />

Einrichtung oder in Einlagen bei dieser<br />

Einrichtung oder in Derivaten derselben<br />

grundsätzlich 35% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

nicht überschreiten dürfen.<br />

Der jeweilige Teilfonds kann bis zu 20% in<br />

Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten<br />

ein und derselben Unternehmensgruppe<br />

anlegen.<br />

Gesellschaften, die im Hinblick auf die Erstellung<br />

des konsolidierten Abschlusses<br />

im Sinne der EG-Richtlinie 83/349/EWG<br />

oder nach den anerkannten internationalen<br />

Rechnungslegungsvorschriften derselben<br />

Unternehmensgruppe angehören,<br />

sind bei der Berechnung der in diesem<br />

Artikel vorgesehenen Anlagegrenzen als<br />

ein einziger Emittent anzusehen.<br />

h) Der jeweilige Teilfonds kann höchstens<br />

10% seines Netto-Teilfondsvermögens in<br />

anderen als den in Absatz A. genannten<br />

Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten<br />

anlegen.<br />

i) Der Teilfonds kann höchstens 10% seines<br />

Netto-Fondsvermögens in Anteile anderer<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen in<br />

Wertpapiere und/oder Organismen für<br />

gemeinsame Anlage im Sinne von Abschnitt<br />

A. e) anlegen.<br />

Bei Anlagen in Anteile eines anderen<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen in<br />

Wertpapieren und/oder sonstigen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen werden<br />

die Anlagewerte des betreffenden Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

oder sonstigen Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in<br />

Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten<br />

Obergrenzen nicht berücksichtigt.<br />

j) Sofern die Zulassung an einem der unter<br />

Absatz A. a), b) oder c) genannten Märkte<br />

nicht binnen Jahresfrist erfolgt, sind Neuemissionen<br />

als nicht notierte Wertpapiere<br />

und Geldmarktinstrumente anzusehen<br />

und in die dort erwähnte Anlagegrenze<br />

einzubeziehen.<br />

k) Die Gesellschaft oder Verwaltungsgesell-<br />

schaft darf für die Teilfonds keine Aktien<br />

mit Stimmrechten erwerben, mit Hilfe<br />

derer sie in der Lage wäre, einen wesentlichen<br />

Einfluss auf die Geschäftsführung<br />

des betreffenden Emittenten auszuüben.<br />

l)<br />

Der jeweilige Teilfonds kann höchstens<br />

– 10% der stimmrechtslosen Aktien ein<br />

und desselben Emittenten;<br />

– 10% der Schuldverschreibungen ein<br />

und desselben Emittenten,<br />

– 25% der Anteile ein und desselben<br />

Fonds;<br />

– 10% der Geldmarktinstrumente ein und<br />

desselben Emittenten erwerben.<br />

Die unter dem zweiten, dritten und<br />

vierten Gedankenstrich vorgesehenen<br />

Anlage grenzen brauchen beim Erwerb<br />

nicht eingehalten zu werden, wenn sich<br />

der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen<br />

oder der Geldmarktinstrumente<br />

oder der Nettobetrag der ausgegebenen<br />

Anteile zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht<br />

berechnen lässt.<br />

Die in Buchstabe k) genannten Anlage-<br />

grenzen werden nicht angewandt auf:<br />

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente,<br />

–<br />

die von einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union oder dessen öffentlichen<br />

Gebietskörperschaften begeben oder<br />

garantiert werden;<br />

27


28<br />

– von einem Staat außerhalb der Europäischen<br />

Union begebene oder garantierte<br />

Wertpapiere und Geldmarkt instrumente;<br />

– Wertpapiere und Geldmarktinstrumente,<br />

die von internationalen Organisationen<br />

öffentlich­rechtlichen Charakters<br />

begeben werden, denen ein oder mehrere<br />

Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Union angehören;<br />

– Aktien, die der Fonds in Wertpapieren<br />

an dem Kapital einer Gesellschaft eines<br />

Staates, der nicht Mitglied der Europäischen<br />

Union ist, hält, die ihr Vermögen<br />

im Wesentlichen in Wertpapieren von<br />

Emittenten anlegt, die in diesem Staat<br />

ansässig sind, wenn eine derartige Beteiligung<br />

für den Fonds aufgrund der<br />

Rechtsvorschriften dieses Staates die<br />

einzige Möglichkeit darstellt, Anlagen<br />

in Wertpapiere von Emittenten dieses<br />

Staates zu tätigen. Diese Ausnahmeregelung<br />

gilt jedoch nur unter der<br />

Voraussetzung, dass die Gesellschaft<br />

aus dem Staat, der nicht Mitglied der<br />

Europäischen Union ist, in ihrer Anlagepolitik<br />

die in Absatz B. unter a), b), c),<br />

d), e), f) und g), i) sowie k) festgelegten<br />

Grenzen beachtet. Bei Überschreitung<br />

dieser Grenzen findet Artikel 49 des Gesetzes<br />

vom 17. Dezember 2010 über die<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

Anwendung;<br />

– Aktien, die von einer <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

oder von mehreren <strong>Invest</strong>mentgesellschaften<br />

am Kapital von Tochtergesellschaften<br />

gehalten werden, die in<br />

deren Niederlassungsstaat lediglich und<br />

ausschließlich für diese <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

oder <strong>Invest</strong>mentgesellschaften<br />

bestimmte Verwaltungs­, Beratungsoder<br />

Vertriebstätigkeiten im Hinblick auf<br />

die Rücknahme von Anteilen auf Wunsch<br />

der Anteilinhaber ausüben.<br />

m) Unbeschadet der in Absatz B. k) und l)<br />

festgelegten Anlagegrenzen betragen die<br />

in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten<br />

Obergrenzen für Anlagen in Aktien<br />

und/oder Schuldtiteln ein und desselben<br />

Emittenten höchstens 20%, wenn es Ziel<br />

der Anlagepolitik ist, einen bestimmten<br />

Index nachzubilden. Voraussetzung hierfür<br />

ist, dass<br />

– die Zusammensetzung des Index hinreichend<br />

diversifiziert ist,<br />

– der Index eine adäquate Bezugsgrundlage<br />

für den Markt darstellt, auf den er<br />

sich bezieht,<br />

– der Index in angemessener Weise veröffentlicht<br />

wird.<br />

Die hier festgelegte Grenze beträgt 35%,<br />

sofern dies aufgrund außergewöhnlicher<br />

Marktbedingungen gerechtfertigt ist,<br />

und zwar insbesondere auf geregelten<br />

Märkten, auf denen bestimmte Wertpapiere<br />

oder Geldmarktinstrumente stark<br />

dominieren. Eine Anlage bis zu dieser<br />

C.<br />

D.<br />

Obergrenze ist nur bei einem einzigen<br />

Emittenten möglich.<br />

n) Das mit den Derivaten verbundene Ge­<br />

samtrisiko darf den Gesamtnettowert des<br />

jeweiligen Teilfonds nicht übersteigen. Bei<br />

der Berechnung des Risikos werden der<br />

Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko<br />

der Gegenpartei, künftige Marktfluktuationen<br />

und die Liquidationsfrist der<br />

Positionen berücksichtigt.<br />

Der Teilfonds kann als Teil der Anlagestrategie<br />

innerhalb der Grenzen des Absatzes<br />

B. g) in Derivate anlegen, sofern das<br />

Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen<br />

des Absatzes B. a), b), c), d), e)<br />

und f) nicht überschreitet.<br />

Legt der jeweilige Teilfonds in indexbasierte<br />

Derivate an, werden diese Anlagen<br />

nicht bei den Anlagegrenzen gemäß<br />

Absatz B. a), b), c), d), e) und f) berücksichtigt.<br />

Wenn ein Derivat in ein Wertpapier oder<br />

Geldmarktinstrument eingebettet ist,<br />

muss es hinsichtlich der Einhaltung der<br />

Anlagegrenzen mitberücksichtigt werden.<br />

o) Der jeweilige Teilfonds kann daneben<br />

bis zu 49% in flüssige Mittel anlegen. In<br />

besonderen Ausnahmefällen ist es gestattet,<br />

vorübergehend auch über 49%<br />

flüssige Mittel zu halten, wenn und soweit<br />

dies im Interesse der Anteilinhaber<br />

gerechtfertigt scheint.<br />

Ausnahme zu Anlagegrenzen<br />

a) Der Teilfonds muss die Anlagegrenzen bei<br />

der Ausübung von Bezugsrechten, die an<br />

Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente<br />

geknüpft sind, die im Teilfondsvermögen<br />

enthalten sind, nicht einhalten.<br />

b) Der Teilfonds kann von den festgeleg­<br />

ten Anlagegrenzen unter Beachtung der<br />

Einhaltung der Grundsätze der Risikostreuung<br />

innerhalb eines Zeitraumes<br />

von sechs Monaten seit Zulassung abweichen.<br />

Kredite<br />

Kredite dürfen durch die Gesellschaft für<br />

Rechnung des jeweiligen Teilfonds nicht aufgenommen<br />

werden. Der jeweilige Teilfonds<br />

darf jedoch Fremdwährungen durch ein<br />

„Back­to­back“­Darlehen erwerben.<br />

Abweichend vom vorstehenden Absatz kann<br />

der jeweilige Teilfonds Kredite aufnehmen<br />

– von bis zu 10% des jeweiligen Teilfondsvermögens,<br />

sofern es sich um kurzfristige<br />

Kredite handelt,<br />

– im Gegenwert von bis zu 10% des jeweiligen<br />

Teilfondsvermögens, sofern es sich um<br />

Kredite handelt, die den Erwerb von Immobilien<br />

ermöglichen, die für die unmittelbare<br />

Ausübung ihrer Tätigkeit unerlässlich sind,<br />

in keinem Fall dürfen diese Kredite sowie<br />

die Kredite nach vorstehendem Satz zu­<br />

E.<br />

F.<br />

sammen 15% des jeweiligen Netto­Teilfondsvermögens<br />

übersteigen.<br />

Die Gesellschaft darf für Rechnung des jeweiligen<br />

Teilfonds weder Kredite gewähren noch<br />

für Dritte als Bürge einstehen.<br />

Dies steht dem Erwerb von noch nicht voll<br />

eingezahlten Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten<br />

oder anderen noch nicht voll eingezahlten<br />

Finanzinstrumenten nicht entgegen.<br />

Leerverkäufe<br />

Leerverkäufe von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten<br />

oder anderen in Absatz A. e), g) und<br />

h) genannten Finanzinstrumenten dürfen von<br />

der Gesellschaft für Rechnung des jeweiligen<br />

Teilfonds nicht getätigt werden.<br />

Belastung<br />

Das jeweilige Teilfondsvermögen darf nur insoweit<br />

zur Sicherung verpfändet, übereignet<br />

bzw. abgetreten oder sonst belastet werden,<br />

als dies an einer Börse, an einem geregelten<br />

Markt oder aufgrund vertraglicher oder sonstiger<br />

Bedingungen oder Auflagen gefordert<br />

wird.<br />

G. Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte<br />

a)<br />

Wertpapierleih- und -verleihgeschäfte<br />

Soweit die Anlagerichtlinien eines bestimmten<br />

Teilfonds im nachfolgenden Besonderen<br />

Teil keine weiteren Einschränkungen<br />

enthalten, darf die Gesellschaft<br />

Wertpapierleih­ und ­verleihgeschäfte<br />

abschließen. Die jeweiligen Beschränkungen<br />

sind dem CSSF­Rundschreiben<br />

08/356 in der jeweils gültigen Fassung zu<br />

entnehmen.<br />

Diese Geschäfte können zu einem oder<br />

mehreren der folgenden Zwecke eingegangen<br />

werden: (i) Risikominderung,<br />

(ii) Kostensenkung und (iii) Erzielung eines<br />

Kapital­ oder Ertragszuwachses bei<br />

einem Risikograd, der dem Risikoprofil<br />

des jeweiligen Teilfonds sowie den für ihn<br />

geltenden Vorschriften zur Risikostreuung<br />

entspricht. Diese Geschäfte können<br />

in Bezug auf 100% des jeweiligen Teilfondsvermögens<br />

durchgeführt werden,<br />

vorausgesetzt (i) dass das Transaktionsvolumen<br />

stets bei einem angemessenen<br />

Wert gehalten wird oder die Gesellschaft<br />

bzw. der betreffende Teilfondsmanager<br />

die Rückgabe der verliehenen Wertpapiere<br />

derart verlangen kann, dass der<br />

Teilfonds jederzeit seine Rücknahmeverpflichtungen<br />

erfüllen kann, und (ii) dass<br />

diese Geschäfte nicht die Verwaltung<br />

des Teilfondsvermögens in Übereinstimmung<br />

mit der Anlage politik des jeweiligen<br />

Teilfonds gefährden. Die Risiken<br />

dieser Geschäfte werden im Rahmen<br />

des Risikomanagementprozesses der<br />

Gesellschaft gesteuert.<br />

Die Gesellschaft bzw. der jeweilige Teilfondsmanager<br />

darf Wertpapierleih­ und<br />

­verleihgeschäfte nur unter Einhaltung der<br />

folgenden Vorschriften abschließen:


(i)<br />

Die Gesellschaft darf Wertpapiere<br />

nur über ein von einer anerkannten<br />

Clearingstelle betriebenes standardisiertes<br />

System oder ein von einem<br />

erstklassigen Finanzinstitut betriebenes<br />

Wertpapierleiheprogramm verleihen,<br />

sofern dieses Finanzinstitut auf<br />

derartige Geschäfte spezialisiert ist<br />

und Aufsichtsbestimmungen unterliegt,<br />

die nach Auffassung der CSSF<br />

mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts<br />

vergleichbar sind.<br />

(ii) Der Entleiher muss Aufsichtsbestimmungen<br />

unterliegen, die nach Auffassung<br />

der CSSF mit den Bestimmungen<br />

des Gemeinschaftsrechts<br />

vergleichbar sind.<br />

(iii) Das Kontrahentenrisiko aus einem<br />

oder mehreren Wert papierleih<br />

geschäft(en) gegenüber einem<br />

einzelnen Kontrahenten (das zur<br />

Klarstellung durch die Verwendung<br />

von Sicherheiten gemindert werden<br />

kann) darf, wenn es sich um ein unter<br />

Artikel 41 Absatz (1) (f) des Gesetzes<br />

von 2010 fallendes Finanzinstitut<br />

handelt, 10% der Vermögenswerte<br />

des jeweiligen Teilfonds bzw. in allen<br />

anderen Fällen 5% seiner Vermögenswerte<br />

nicht übersteigen.<br />

(iv) Im Rahmen ihrer Wertpapierleihgeschäfte<br />

muss die Gesellschaft<br />

Sicher heiten erhalten, deren Wert für<br />

die Dauer der Leihvereinbarung mindestens<br />

90% des Gesamtwertes der<br />

verliehenen Wertpapiere entspricht<br />

(unter Berücksichtigung von Zinsen,<br />

Dividenden und sonstigen möglichen<br />

Rechten).<br />

(v) Diese Sicherheiten müssen vor oder<br />

zum Zeitpunkt der Übertragung der<br />

verliehenen Wertpapiere erhalten<br />

worden sein. Werden die Wertpapiere<br />

über vermittelnde Stellen verliehen,<br />

kann die Übertragung der Wertpapiere<br />

vor Erhalt der Sicherheiten erfolgen,<br />

sofern die jeweilige vermittelnde Stelle<br />

den ordnungsgemäßen Abschluss<br />

des Geschäfts gewährleistet. Besagte<br />

vermittelnde Stelle kann anstelle des<br />

Entleihers Sicherheiten stellen.<br />

(vi) Grundsätzlich ist diese Sicherheit in einer<br />

der folgenden Formen zu stellen:<br />

– liquide Mittel wie Barmittel, kurzfristige<br />

Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente<br />

(wie in der Richtlinie<br />

2007/16/EG vom 19. März 2007<br />

definiert), Akkreditive und Garantien<br />

auf erstes Anfordern, die von<br />

erstklassigen, nicht mit dem Kontrahenten<br />

verbundenen Kreditinstituten<br />

ausgegeben werden, und/<br />

oder<br />

– von einem OECD­Mitgliedstaat<br />

oder dessen Gebietskörperschaften<br />

oder von supranationalen<br />

Institutionen und Behörden auf<br />

kommunaler, regionaler oder in­<br />

ternationaler Ebene begebene<br />

oder garantierte Anleihen,<br />

– Anteile eines in Geldmarktinstrumente<br />

anlegenden OGA, der<br />

täglich einen Nettoinventarwert<br />

berechnet und der über ein Rating<br />

von AAA oder ein vergleichbares<br />

Rating verfügt,<br />

– Anteile eines OGAW, der vorwiegend<br />

in die unter den nächsten<br />

beiden Gedankenstrichen aufgeführten<br />

Anleihen/Aktien anlegt,<br />

– Anleihen, die von erstklassigen<br />

Emittenten mit angemessener<br />

Liquidität begeben oder garantiert<br />

werden, oder<br />

– Aktien, die an einem geregelten<br />

Markt eines Mitgliedstaats der<br />

Europäischen Union oder an einer<br />

Börse eines OECD­Mitgliedstaats<br />

zugelassen sind oder gehandelt<br />

werden, sofern diese Aktien in einem<br />

Hauptindex enthalten sind.<br />

(vii) Sicherheiten, die nicht in Form von<br />

Barmitteln oder OGA­/OGAW­Anteilen<br />

gestellt werden, müssen von einer<br />

juristischen Person begeben worden<br />

sein, die nicht mit dem Kontrahenten<br />

verbunden ist.<br />

(viii) Wird die Sicherheit in Form von Barmitteln<br />

zur Verfügung gestellt und<br />

besteht dadurch für die Gesellschaft<br />

gegenüber dem Verwalter dieser Sicherheit<br />

ein Kreditrisiko, unterliegt<br />

dieses der in Artikel 43 Absatz 1 des<br />

Gesetzes vom 17. Dezember 2010<br />

angegebenen 17%­Beschränkung.<br />

Außerdem darf die Verwahrung einer<br />

solchen Barsicherheit nicht durch den<br />

Kontrahenten erfolgen, es sei denn,<br />

sie ist rechtlich vor den Folgen eines<br />

Zahlungsausfalls des Kontrahenten<br />

geschützt.<br />

(ix) Die Verwahrung von unbaren Sicherheiten<br />

darf nicht durch den Kontrahenten<br />

erfolgen, es sei denn, sie werden<br />

in geeigneter Weise vom eigenen Vermögen<br />

des Kontrahenten getrennt.<br />

(x) Die Gesellschaft (oder ihre Vertreter)<br />

nimmt täglich eine Bewertung<br />

der erhaltenen Sicherheiten vor.<br />

Erscheint der Wert der bereits gewährten<br />

Sicher heiten angesichts des<br />

zu decken den Betrags nicht ausreichend,<br />

hat der Kontrahent sehr kurzfristig<br />

zusätzliche Sicherheiten zur<br />

Verfügung zu stellen. Soweit angemessen,<br />

wird den mit den als Sicherheiten<br />

akzeptierten Vermögenswerten<br />

verbundenen Wechselkurs­ oder<br />

Marktrisiken durch Sicherheitsmargen<br />

Rechnung getragen.<br />

(xi) Die Gesellschaft stellt sicher, dass sie<br />

ihre Rechte in Bezug auf die Sicherheiten<br />

geltend machen kann, wenn<br />

ein Ereignis eintritt, das die Ausübung<br />

b)<br />

der Rechte erforderlich macht; d. h.,<br />

die Sicherheit muss jederzeit entweder<br />

direkt oder über die vermittelnde<br />

Stelle eines erstklassigen Finanzinstituts<br />

oder eine 100­prozentige Tochtergesellschaft<br />

dieses Instituts in einer<br />

Form zur Verfügung stehen, die es<br />

der Gesellschaft ermöglicht, sich die<br />

als Sicherheit bereitgestellten Vermögenswerte<br />

anzueignen oder diese zu<br />

verwerten, falls der Kontrahent seiner<br />

Verpflichtung zur Rückgabe der geliehenen<br />

Wertpapiere nicht nachkommt.<br />

(xii) Während der Dauer der Vereinbarung<br />

kann die Sicherheit nicht veräußert,<br />

anderweitig als Sicherheit bereitgestellt<br />

oder verpfändet werden, es sei<br />

denn, die Gesellschaft verfügt über<br />

andere Deckungsmittel.<br />

(xiii) Die Gesellschaft legt den Gesamtwert<br />

der verliehenen Wertpapiere in<br />

ihren Jahres­ und Halbjahresberichten<br />

offen.<br />

Wertpapierleihgeschäfte können auch synthetisch<br />

durchgeführt werden („synthetische<br />

Wertpapierleihe“). Eine synthetische<br />

Wertpapierleihe liegt dann vor, wenn<br />

ein Wertpapier im jeweiligen Teilfonds zum<br />

aktuellen Marktpreis an einen Kontrahenten<br />

verkauft wird. Der Verkauf erfolgt dabei<br />

unter der Bedingung, dass der Teilfonds<br />

gleichzeitig von dem Kontrahenten eine<br />

verbriefte Option ohne Hebel erhält, die<br />

den Teilfonds dazu berechtigt, zu einem<br />

späteren Zeitpunkt die Lieferung von Wertpapieren<br />

gleicher Art, Güte und Menge wie<br />

die verkauften Wertpapiere zu verlangen.<br />

Der Preis für die Option („Optionspreis“)<br />

entspricht dem aktuellen Marktpreis aus<br />

dem Verkauf der Wertpapiere abzüglich<br />

(a) der Wertpapierdarlehensgebühr, (b) der<br />

Erträge (z. B. Dividenden, Zinszahlungen,<br />

Corporate Actions) aus den Wertpapieren,<br />

die bei Ausübung der Option zurückverlangt<br />

werden können und (c) des mit der<br />

Option verbundenen Ausübungspreises.<br />

Die Ausübung der Option wird während<br />

der Laufzeit zum Ausübungspreis erfolgen.<br />

Wird während der Laufzeit der Option aus<br />

Gründen der Umsetzung der Anlagestrategie<br />

das dem synthetischen Wertpapierdarlehen<br />

zugrundeliegende Wertpapier veräußert,<br />

kann dies auch durch Veräußerung<br />

der Option zu dem dann vorherrschenden<br />

Marktpreis abzüglich des Ausübungspreises<br />

erfolgen.<br />

Wertpapierleihgeschäfte können auch<br />

in Bezug auf einzelne Teilfonds bzw. Anteilklassen<br />

unter Berücksichtigung ihrer<br />

jeweiligen besonderen Merkmale und/<br />

oder Anlegerprofile abgeschlossen werden,<br />

wobei alle Ertragsansprüche und<br />

Sicherheiten im Rahmen solcher Wertpapierleihgeschäfte<br />

auf Ebene des betreffenden<br />

Teilfonds bzw. der betreffenden<br />

Anteilklasse anfallen.<br />

Pensionsgeschäfte<br />

Soweit im nachfolgenden Besonderen<br />

Teil für einen bestimmten Teilfonds nicht<br />

29


30<br />

etwas anderes bestimmt ist, kann die<br />

Gesellschaft (i) Pensionsgeschäfte tätigen,<br />

die aus dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren<br />

bestehen und das Recht oder die<br />

Verpflichtung des Verkäufers beinhalten,<br />

die verkauften Wertpapiere vom Käufer zu<br />

einem Preis und zu Bedingungen zurückzukaufen,<br />

die von den beiden Parteien vertraglich<br />

vereinbart wurden, und sie kann (ii)<br />

umgekehrte Pensionsgeschäfte eingehen,<br />

die aus Termingeschäften bestehen, bei<br />

deren Fälligkeit der Verkäufer (Kontrahent)<br />

zum Rückkauf der verkauften Wertpapiere<br />

und die Gesellschaft zur Rückgabe der im<br />

Rahmen der Transaktion erhaltenen Wertpapiere<br />

verpflichtet ist (zusammen die<br />

„Pensionsgeschäfte“).<br />

Die Gesellschaft kann bei einzelnen Pensionsgeschäften<br />

oder einer Serie fortlaufender<br />

Pensionsgeschäfte entweder als Käufer<br />

oder als Verkäufer auftreten. Ihre Beteiligung<br />

an diesen Transaktionen unterliegt<br />

jedoch den folgenden Bestimmungen:<br />

(i)<br />

Die Gesellschaft darf Wertpapiere im<br />

Rahmen eines Pensionsgeschäfts<br />

nur dann kaufen oder verkaufen,<br />

wenn der Kontrahent dieser Transaktion<br />

Aufsichtsbestimmungen unterliegt,<br />

die nach Auffassung der CSSF<br />

mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts<br />

vergleichbar sind.<br />

(ii) Das Kontrahentenrisiko aus einem<br />

oder mehreren Pensionsgeschäft(en)<br />

gegenüber einem einzelnen Kontrahenten<br />

(das zur Klarstellung durch<br />

die Verwendung von Sicherheiten<br />

gemindert werden kann) darf, wenn<br />

es sich um ein unter Artikel 41 Absatz<br />

(1) (f) des Gesetzes von 2010<br />

fallendes Finanzinstitut handelt, 10%<br />

der Vermögenswerte des jeweiligen<br />

Teilfonds bzw. in allen anderen Fällen<br />

5% seiner Vermögenswerte nicht<br />

überschreiten.<br />

(iii) Während der Laufzeit eines Pensionsgeschäfts,<br />

bei dem die Gesellschaft<br />

als Käufer auftritt, darf die<br />

Gesellschaft die den Vertragsgegenstand<br />

bildenden Wertpapiere erst<br />

verkaufen, nachdem der Kontrahent<br />

sein Recht auf Rückkauf dieser Wertpapiere<br />

ausgeübt hat oder die Frist<br />

für den Rückkauf abgelaufen ist, es<br />

sei denn, die Gesellschaft verfügt<br />

über andere Deckungsmittel.<br />

(iv) Die von der Gesellschaft im Rahmen<br />

eines Pensionsgeschäfts erworbenen<br />

Wertpapiere müssen mit der<br />

Anlagepolitik und den Anlagebeschränkungen<br />

des Teilfonds übereinstimmen<br />

und beschränkt sein auf:<br />

– kurzfristige Bankzertifikate oder<br />

Geldmarktinstrumente gemäß Definition<br />

in der Richtlinie 2007/16/EG<br />

vom 19. März 2007,<br />

– Anleihen nicht staatlicher Emittenten<br />

mit angemessener Liquidität<br />

und<br />

c)<br />

– die unter dem zweiten, dritten und<br />

vierten Gedankenstrich im vorstehenden<br />

Abschnitt „a) Wertpapierleihe“<br />

genannten Vermögenswerte.<br />

(v) Die Gesellschaft legt zum Stichtag<br />

ihrer Jahres- und Halbjahresberichte<br />

den Gesamtbetrag der offenen Pensionsgeschäfte<br />

offen.<br />

Pensionsgeschäfte können auch in Bezug<br />

auf einzelne Teilfonds bzw. Anteilklassen<br />

unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen<br />

besonderen Merkmale und/oder Anlegerprofile<br />

abgeschlossen werden, wobei alle<br />

Ertragsansprüche und Sicherheiten im<br />

Rahmen solcher Pensionsgeschäfte auf<br />

Ebene des betreffenden Teilfonds bzw. der<br />

betreffenden Anteilklasse anfallen.<br />

Wiederanlage der Barsicherheit<br />

Die Gesellschaft kann die im Rahmen von<br />

Wertpapierleih- und/oder Pensionsgeschäften<br />

in Form von Barmitteln erhaltenen<br />

Sicherheiten in folgende Vermögenswerte<br />

reinvestieren:<br />

(i)<br />

(ii)<br />

Anteile eines in Geldmarktinstrumente<br />

anlegenden OGA, der täglich einen<br />

Nettoinventarwert berechnet und<br />

der über ein Rating von AAA oder ein<br />

vergleichbares Rating verfügt,<br />

kurzfristige Bankeinlagen,<br />

(iii) Geldmarktinstrumente gemäß Definition<br />

in der Richtlinie 2007/16/EG vom<br />

19. März 2007,<br />

(iv) von einem EU-Mitgliedstaat, der<br />

Schweiz, Kanada, Japan oder den<br />

Vereinigten Staaten oder von den<br />

Gebietskörperschaften dieser Länder<br />

oder von supranationalen Institutionen<br />

und Behörden auf kommunaler,<br />

regionaler oder internationaler Ebene<br />

begebene oder garantierte kurzfristige<br />

Anleihen,<br />

(v) von erstklassigen Emittenten mit<br />

angemessener Liquidität begebene<br />

oder garantierte Anleihen und<br />

(vi)<br />

umgekehrte Pensionsgeschäfte.<br />

Des Weiteren gelten die vorstehend unter<br />

Absatz a) (vii), (viii), (ix) und (xii) aufgeführten<br />

Bedingungen mutatis mutandis<br />

in Bezug auf die Vermögenswerte, in die<br />

die Barsicherheit reinvestiert wird. Die<br />

Wiederanlage der Barsicherheit unterliegt<br />

nicht den allgemein für die Gesellschaft<br />

geltenden Diversifizierungsvorschriften,<br />

wobei die Gesellschaft eine übermäßige<br />

Konzentration ihrer reinvestierten Anlagen<br />

sowohl auf Emittenten- als auch auf<br />

Instrumentenebene zu vermeiden hat<br />

(Wiederanlagen in vorstehend unter (i)<br />

und (iv) genannte Vermögenswerte sind<br />

von dieser Auflage ausgenommen). Die<br />

Wiederanlage der Barsicherheit muss,<br />

insbesondere wenn sie eine Hebelwirkung<br />

hervorruft, bei der Berechnung des<br />

Gesamtexposure der Gesellschaft be-<br />

H.<br />

3.<br />

rücksichtigt werden. Diese Bestimmung<br />

gilt für jede Wiederanlage einer Garantie<br />

in Form von Barmitteln in Finanzanlagen,<br />

die eine über dem risikolosen Zinssatz liegende<br />

Rendite generiert.<br />

In den Jahres- und Halbjahresberichten der<br />

Gesellschaft wird einzeln offengelegt, in<br />

welche Vermögenswerte die Barsicherheiten<br />

reinvestiert wurden.<br />

Regelungen für die Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft wird stimmberechtigte<br />

Aktien insoweit nicht erwerben, als ein solcher<br />

Erwerb ihr einen wesentlichen Einfluss<br />

auf die Geschäftspolitik des Emittenten<br />

gestattet.<br />

Die Gesellschaft kann bewegliches und unbewegliches<br />

Vermögen erwerben, wenn dies<br />

für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeit<br />

unerlässlich ist.<br />

Gesellschaftsanteile<br />

A. Das Gesellschaftskapital entspricht zu jeder<br />

Zeit dem Gesamtnettowert der verschiedenen<br />

Teilfonds der Gesellschaft („Netto- Gesellschaftsvermögen“)<br />

und wird repräsentiert<br />

durch Gesellschaftsanteile ohne Nennwert, die<br />

als Namensanteile und/oder als Inhaberanteile<br />

ausgegeben werden können.<br />

B. Die Anteile können als Namensanteile oder<br />

als Inhaberanteile ausgegeben werden. Ein<br />

Anspruch auf Auslieferung effektiver Anteile<br />

besteht nicht.<br />

Anteile werden lediglich bei Annahme der<br />

Zeichnung und vorbehaltlich der Zahlung des<br />

Preises je Anteil ausgegeben. Der Zeichnende<br />

erhält unverzüglich nach Maßgabe der<br />

nachstehenden Bestimmungen eine Bestätigung<br />

über seinen Anteilbestand.<br />

(i) Namensanteile<br />

Sollten Anteile als Namensanteile ausgegeben<br />

werden, ist das Anteilinhaberregister<br />

schlüssiger Beweis für das Eigentum an diesen<br />

Anteilen. Das Anteilregister wird bei der<br />

Register- und Transferstelle geführt. Sofern<br />

für eine(n) Teilfonds/Anteilsart nicht anders<br />

vorgesehen, werden Anteilsbruchteile von<br />

Namensanteilen auf Zehntausendstel kaufmännisch<br />

gerundet ausgegeben. Eine Rundung<br />

kann für den jeweiligen Anteilinhaber<br />

oder den Teilfonds vorteilhaft sein.<br />

Die Ausgabe von Namensanteilen erfolgt<br />

ohne Anteilscheine. Anstelle eines Anteilscheines<br />

erhalten die Anteilinhaber eine Bestätigung<br />

ihres Anteilbestandes.<br />

Etwaige Zahlungen von Ausschüttungen an<br />

die Anteilinhaber erfolgen für Namensanteile<br />

auf Risiko der Anteilinhaber per Scheck,<br />

welcher an die im Anteilregister (das „Anteilregister“)<br />

angegebene Adresse bzw. an<br />

eine andere, der Register- und Transferstelle<br />

schriftlich mitgeteilte Adresse gesendet<br />

wird, oder durch Überweisung. Auf Antrag<br />

des Anteilinhabers kann auch eine regelmäßige<br />

Wiederanlage von Ausschüttungsbeträgen<br />

erfolgen.


Alle Namensanteile der Teilfonds sind im<br />

Anteilregister einzutragen, das von der Register-<br />

und Transferstelle oder von einer oder<br />

mehreren von der Register- und Transferstelle<br />

hiermit beauftragten Stellen geführt wird;<br />

das Anteilregister enthält den Namen eines<br />

jeden Inhabers von Namensanteilen, seinen<br />

Wohnort oder gewählten Wohnsitz (im Falle<br />

des Miteigentums an Namensanteilen nur<br />

die Adresse des erstgenannten Miteigentümers),<br />

soweit diese Angaben der Register-<br />

und Transferstelle mitgeteilt wurden, sowie<br />

die Anzahl der im Fonds gehaltenen Anteile.<br />

Jede Übertragung von Namensanteilen wird<br />

im Anteilregister eingetragen, und zwar jeweils<br />

gegen Zahlung einer Gebühr, die von<br />

der Verwaltungsgesellschaft für die Eintragung<br />

von Dokumenten, welche sich auf das<br />

Eigentum an den Anteilen beziehen oder sich<br />

darauf auswirken, genehmigt wurde.<br />

Eine Übertragung von Namensanteilen erfolgt<br />

durch Eintragung der Übertragung im Anteilregister<br />

durch die Register- und Transferstelle<br />

gegen Übergabe der erforderlichen Unterlagen<br />

und unter Erfüllung aller anderen Übertragungsvoraussetzungen,<br />

wie sie von der<br />

Register- und Transferstelle gefordert sind.<br />

Jeder Anteilinhaber, dessen Anteilbestand<br />

im Anteilregister eingetragen ist, muss der<br />

Register- und Transferstelle eine Anschrift mitteilen,<br />

an die alle Mitteilungen und Bekanntmachungen<br />

der Verwaltungsgesellschaft der<br />

Gesellschaft gesandt werden können. Diese<br />

Anschrift wird ebenfalls in das Anteilregister<br />

eingetragen. Bei Miteigentum an den Anteilen<br />

(das Miteigentum ist auf maximal vier<br />

Personen beschränkt) wird nur eine Adresse<br />

eingetragen, und alle Mitteilungen werden<br />

ausschließlich an diese Adresse gesandt.<br />

Wenn ein solcher Anteilinhaber keine Anschrift<br />

angibt, kann die Register- und Transferstelle<br />

eine diesbezügliche Anmerkung im<br />

Anteilregister eintragen; in diesem Fall gilt<br />

als Anschrift des Anteilinhabers die Adresse<br />

des eingetragenen Sitzes der Register- und<br />

Transferstelle bzw. eine andere von der Register-<br />

und Transferstelle jeweils eingetragene<br />

Anschrift, bis der Anteilinhaber der Register-<br />

und Transferstelle eine andere Anschrift<br />

mitteilt. Der Anteilinhaber kann zu jeder Zeit<br />

seine im Anteilregister eingetragene Anschrift<br />

durch schriftliche Mitteilung ändern,<br />

welche an die Register- und Transferstelle<br />

oder an eine andere von der Register- und<br />

Transferstelle jeweils angegebene Adresse<br />

zu senden ist.<br />

(ii) Durch Globalurkunden verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann die Ausgabe<br />

von Inhaberanteilen beschließen, die<br />

durch eine oder mehrere Globalurkunden verbrieft<br />

werden.<br />

Diese Globalurkunden werden auf den Namen<br />

der Verwaltungsgesellschaft ausgestellt<br />

und bei den Clearingstellen hinterlegt. Die<br />

Übertragbarkeit der durch eine Globalurkunde<br />

verbrieften Inhaberanteile unterliegt den jeweils<br />

geltenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

sowie den Vorschriften und Verfahren der mit<br />

der Übertragung befassten Clearingstelle. An-<br />

leger erhalten die durch eine Globalurkunde<br />

verbrieften Inhaberanteile durch Einbuchung<br />

in die Depots ihrer Finanzmittler, die direkt<br />

oder indirekt bei den Clearingstellen geführt<br />

werden. Solche durch eine Globalurkunde<br />

verbriefte Inhaberanteile sind gemäß und<br />

in Übereinstimmung mit den in diesem Verkaufsprospekt<br />

enthaltenen Bestimmungen,<br />

den an der jeweiligen Börse geltenden Regelungen<br />

und/oder den Regelungen der jeweiligen<br />

Clearingstelle frei übertragbar. Anteilinhaber,<br />

die nicht an einem solchen System<br />

teilnehmen, können durch eine Globalurkunde<br />

verbriefte Inhaberanteile nur über einen<br />

am Abwicklungssystem der entsprechenden<br />

Clearingstelle teilnehmenden Finanzmittler<br />

übertragen.<br />

Zahlungen von Ausschüttungen für Inhaberanteile,<br />

die durch Globalurkunden verbrieft<br />

sind, erfolgen im Wege der Gutschrift auf das<br />

bei der betreffenden Clearingstelle eröffnete<br />

Depot der Finanzmittler der Anteilinhaber.<br />

C. Alle Anteile innerhalb einer Anteilklasse haben<br />

gleiche Rechte. Die Rechte der Anteilinhaber<br />

in verschiedenen Anteilklassen innerhalb eines<br />

Teilfonds können voneinander abweichen,<br />

sofern dies in den Verkaufsunterlagen für die<br />

jeweiligen Anteile klargestellt wurde. Die unterschiedliche<br />

Ausgestaltung verschiedener<br />

Anteilklassen ergibt sich aus dem jeweiligen<br />

Besonderen Teil des Verkaufsprospekts. Anteile<br />

werden von der Gesellschaft nach Eingang<br />

des Anteilwerts zu Gunsten der Gesellschaft<br />

unverzüglich ausgegeben.<br />

Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgt<br />

über die Verwaltungsgesellschaft sowie<br />

über jede Zahlstelle.<br />

D. Jeder Anteilinhaber hat Stimmrecht auf der<br />

Gesellschafterversammlung. Das Stimmrecht<br />

kann in Person oder durch Stellvertreter ausgeübt<br />

werden. Jeder Anteil gibt Anrecht auf<br />

eine Stimme.<br />

4. Beschränkungen der Ausgabe<br />

von Anteilen und Zwangsrücknahme<br />

von Anteilen<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit nach<br />

alleinigem und absolutem Ermessen jeglichen<br />

direkten oder indirekten Zeichnungsantrag zurückweisen<br />

oder die Ausgabe von Anteilen an einen<br />

zeichnenden Anleger zeitweilig beschränken, aussetzen<br />

oder endgültig einstellen, wenn dies im<br />

Interesse der Anteilinhaber, im öffentlichen Interesse,<br />

zum Schutz der Gesellschaft oder der Anteilinhaber<br />

erforderlich erscheint.<br />

In diesem Fall wird die Gesellschaft auf nicht bereits<br />

ausgeführte Zeichnungsanträge eingehende<br />

Zahlungen unverzüglich zurückzahlen (ohne Zinsen).<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit nach<br />

alleinigem Ermessen den Besitz von Anteilen der<br />

Gesellschaft durch eine nicht zulässige Person einschränken<br />

oder verhindern.<br />

„Nicht zulässige Personen“ sind jede Person,<br />

Firma oder Rechtsperson, die nach alleinigem<br />

Ermessen der Gesellschaft als nicht berechtigt<br />

angesehen werden, Anteile an der Gesellschaft<br />

oder, je nach Sachlage, an bestimmten Teilfonds<br />

oder Anteilklassen zu zeichnen oder zu besitzen,<br />

(i) falls dieser Besitz nach Ansicht der Gesellschaft<br />

nachteilig für sie sein könnte oder (ii) zum Verstoß<br />

gegen ein luxemburgisches oder ausländisches<br />

Gesetz oder eine Bestimmung führen könnte,<br />

(iii) falls der Gesellschaft infolge dieses Besitzes<br />

Nachteile steuerlicher, rechtlicher oder finanzieller<br />

Art entstehen könnten, die ihr ansonsten nicht<br />

entstanden wären, oder (iv) falls diese Person,<br />

Firma oder Rechtsperson die Berechtigungskriterien<br />

einer der bestehenden Anteilklassen nicht<br />

erfüllt.<br />

Falls der Verwaltungsgesellschaft zu einem beliebigem<br />

Zeitpunkt bekannt werden sollte, dass<br />

Anteile sich in wirtschaftlichem Eigentum einer<br />

nicht zulässigen Person befinden, und zwar entweder<br />

ausschließlich oder gemeinsam mit einer<br />

anderen Person, und die nicht zulässige Person<br />

den Anweisungen der Verwaltungsgesellschaft,<br />

ihre Anteile zu verkaufen und der Verwaltungsgesellschaft<br />

Belege für diesen Verkauf vorzulegen,<br />

nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach<br />

dem Ergehen dieser Anweisung Folge leistet,<br />

darf die Verwaltungsgesellschaft diese Anteile<br />

nach alleinigem Ermessen unmittelbar nach dem<br />

in ihrem Informationsschreiben an die nicht zulässige<br />

Person über die Zwangsrücknahme genannten<br />

Geschäftsschluss zwangsweise zum Rücknahmebetrag<br />

zurücknehmen. Die Anteile werden<br />

in Einklang mit ihren jeweiligen Bedingungen<br />

zurückgenommen und der Anleger ist fortan nicht<br />

mehr Inhaber dieser Anteile.<br />

5. Ausgabe und Rücknahme<br />

von Gesellschaftsanteilen<br />

A. Gesellschaftsanteile des jeweiligen Teilfonds<br />

werden an jedem Bewertungstag ausgegeben<br />

und zurückgenommen. Sofern für einen Teilfonds<br />

Anteile in verschiedenen Anteilklassen<br />

angeboten werden, erfolgt diese Ausgabe und<br />

Rücknahme ebenfalls zu den vorgenannten<br />

Zeitpunkten. Die Gesellschaftsanteile können<br />

auch als Anteilsbruchteile mit bis zu vier Nachkommastellen<br />

ausgegeben werden.<br />

B. Die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen erfolgt<br />

aufgrund von Zeichnungsanträgen, die bei der<br />

Gesellschaft, bei einer von der Gesellschaft<br />

mit der Ausgabe und Rücknahme von Gesellschaftsanteilen<br />

betrauten Zahlstelle oder bei<br />

der Transferstelle eingehen.<br />

C. Die Anzahl der auszugebenden Anteile errechnet<br />

sich aus dem Bruttoanlagebetrag (vom<br />

Anleger investierten Gesamtbetrag), abzüglich<br />

des Ausgabeaufschlags, geteilt durch den<br />

maßgeblichen Anteilwert (Bruttomethode).<br />

Dies wird anhand der folgenden Beispielrechnung<br />

veranschaulicht4 :<br />

Bruttoanlage EUR 10.000,00<br />

- Ausgabeaufschlag<br />

(z. B. 5%) EUR 500,00<br />

= Nettoanlage EUR 9,500.00<br />

: Anteilwert EUR 100.00<br />

= Anzahl der Anteile 95<br />

4 Hinweis: Die Beispielrechnungen dienen lediglich zur<br />

Veranschaulichung und lassen keine Rückschlüsse auf<br />

die Anteilwertentwicklung des jeweiligen Teilfonds zu.<br />

31


32<br />

Die derzeitige Höhe des Ausgabeaufschlags<br />

ist für jede Anteilklasse im Produktannex des<br />

jeweiligen Teilfonds im Besonderen Teil des<br />

Verkaufsprospekts geregelt.<br />

Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei,<br />

einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen.<br />

Der Ausgabeaufschlag steht der<br />

Hauptvertriebsgesellschaft zu, welche berechtigt<br />

ist, daraus auch die Vertriebsleistung<br />

Dritter abzugelten. Sofern für einen Teilfonds<br />

Anteile in verschiedenen Anteilklassen angeboten<br />

werden, richtet sich der für den Kauf<br />

von Anteilen der jeweiligen Anteilklasse erforderliche<br />

Betrag sowohl nach dem Anteilwert<br />

der jeweiligen Anteilklasse als auch dem individuell<br />

für diese Anteilklasse im nachfolgenden<br />

Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

festgelegten Ausgabeaufschlag. Er ist zahlbar<br />

unverzüglich nach dem entsprechenden<br />

Bewertungstag. Für einzelne Teilfonds oder<br />

Anteilklassen können im Verkaufsprospekt<br />

Besonderer Teil nähere Regelungen über<br />

den Zeitpunkt der Zahlung des Ausgabepreises<br />

getroffen werden. In Bezug auf Anteile<br />

mit dem Zusatz „B“ kann auf den Rücknahmebetrag<br />

eine bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr<br />

(„CDSC“) festgelegt werden.<br />

Weitere Informationen sind Abschnitt „E“ zu<br />

entnehmen. Bei jeder Ausgabe oder jedem<br />

Verkauf derartiger Anteile darf eine Vertriebsstelle<br />

(einschließlich der Hauptvertriebsstelle)<br />

aus eigenen Mitteln oder aus den etwaigen<br />

Ausgabeaufschlagsgebühren eine Provision<br />

auf Anträge zahlen, die über Broker oder andere<br />

professionelle Vermittler eingehen, oder<br />

Nachlässe gewähren.<br />

Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren<br />

und andere Belastungen erhöhen, die in den<br />

jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Aufträge, die nach dem Orderannahmeschluss<br />

eingehen, werden als vor dem nächstfolgenden<br />

Orderannahmeschluss eingegangen behandelt.<br />

Im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

können für die einzelnen Teilfonds und<br />

für einzelne Anteilklassen im jeweiligen Produktannex<br />

unterschiedliche Orderannahmeschlusszeiten<br />

festgelegt sein.<br />

Neu gezeichnete Anteile werden erst bei Zahlungseingang<br />

bei der Depotbank bzw. bei den<br />

zugelassenen Korrespondenzbanken dem jeweiligen<br />

<strong>Invest</strong>or zugeteilt. Die entsprechenden<br />

Anteile werden jedoch bereits an dem<br />

der entsprechenden Wertpapierabrechnung<br />

folgenden Valutatag buchhalterisch bei der<br />

Berechnung des Nettoinventarwerts berücksichtigt<br />

und können bis zum Zahlungseingang<br />

storniert werden. Sofern Anteile eines<br />

<strong>Invest</strong>ors wegen Zahlungsausfall oder wegen<br />

nicht rechtzeitiger Zahlung dieser Anteile zu<br />

stornieren sind, ist es möglich, dass hierdurch<br />

dem jeweiligen Teilfonds Wertverluste<br />

entstehen.<br />

D. Die Verwaltungsgesellschaft kann in ihrer eigenen<br />

Verantwortung und in Übereinstimmung<br />

mit diesem Verkaufsprospekt Wertpapiere für<br />

eine Zeichnung in Zahlung nehmen („Sacheinlage“),<br />

soweit die Verwaltungsgesellschaft<br />

davon ausgeht, dass dies im Interesse der<br />

Anteilinhaber ist. Der Geschäftsgegenstand<br />

der Unternehmen, deren Wertpapiere für eine<br />

Zeichnung in Zahlung genommen werden,<br />

hat jedoch der Anlagepolitik und den Anlagebeschränkungen<br />

des jeweiligen Teilfonds zu<br />

entsprechen. Die Gesellschaft ist verpflichtet,<br />

durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft<br />

einen Bewertungsbericht erstellen zu lassen,<br />

aus dem insbesondere die Menge, die Bezeichnung,<br />

der Wert sowie die Bewertungsmethode<br />

für diese Wertpapiere hervorgehen.<br />

Die für eine Zeichnung in Zahlung genommenen<br />

Wertpapiere werden im Rahmen der Transaktion<br />

zu dem am Bewertungstag geltenden<br />

Börsenkurs bewertet, auf dessen Grundlage<br />

der Nettovermögenswert der auszugebenden<br />

Anteile ermittelt wird. Der Verwaltungsrat kann<br />

nach eigenem Ermessen alle oder einzelne<br />

Wertpapiere, die als Zahlung für eine Zeichnung<br />

angeboten werden, ohne Angabe von<br />

Gründen ablehnen. Sämtliche durch die Sacheinlage<br />

verursachten Kosten (einschließlich der<br />

Kosten für den Bewertungsbericht, Maklerkosten,<br />

Spesen, Provisionen, etc.) fallen in voller<br />

Höhe dem Zeichner zur Last.<br />

E. Die Anteilinhaber sind berechtigt, jederzeit<br />

über eine der Zahlstellen, die Transferstelle<br />

oder die Verwaltungsgesellschaft die Rücknahme<br />

ihrer Anteile zu verlangen. Die Rücknahme<br />

erfolgt nur an einem Bewertungstag<br />

und wird zum Rücknahmebetrag getätigt.<br />

Sofern der Besondere Teil des Verkaufsprospekts<br />

keinen Rücknahmeabschlag oder eine<br />

bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr<br />

(„CDSC“, siehe unten) für einzelne Teilfonds<br />

oder einzelne Anteilklassen eines Teilfonds<br />

vorsieht, entspricht der Rücknahmebetrag<br />

immer dem Anteilwert. Im Falle eines Rücknahmeabschlags<br />

oder einer bedingt aufgeschobenen<br />

Verkaufsgebühr ermäßigt sich<br />

der zahlbare Rücknahmebetrag um die Höhe<br />

des Rücknahmeabschlags oder der bedingt<br />

aufgeschobenen Verkaufsgebühr, so dass<br />

ein Nettorücknahmebetrag gezahlt wird. Der<br />

Rücknahmeabschlag steht der Hauptvertriebsgesellschaft<br />

zu, welche berechtigt ist,<br />

daraus auch die Vertriebsleistung Dritter abzugelten.<br />

Die Zahlung des Gegenwertes erfolgt<br />

unverzüglich nach dem entsprechenden<br />

Bewertungstag. Im Allgemeinen geschieht<br />

dies innerhalb von drei Bankarbeitstagen,<br />

keinesfalls jedoch später als innerhalb von<br />

fünf Bankarbeitstagen. Die Bewertungstage<br />

der einzelnen Teilfonds sind im Besonderen<br />

Teil des Verkaufsprospekts angegeben. Die<br />

Bewertungstage beziehen sich auf die Zahlung<br />

zwischen der Depotbank und der kontoführenden<br />

Bank des Anteilinhabers. Die<br />

abschließende Gutschrift auf dem Konto des<br />

Anlegers kann in vielen Distributionsländern<br />

aufgrund von unterschiedlichen Konventionen<br />

abweichend sein. Über die o. g. Stellen<br />

erfolgen auch alle sonstigen Zahlungen an<br />

die Anteilinhaber. Rücknahmeaufträge werden<br />

zum Rücknahmebetrag, der am Tag des<br />

Eingangs des Rücknahmeauftrags ermittelt<br />

wird, abgewickelt, sofern die genannten Orderannahmeschlusszeiten<br />

eingehalten wurden.<br />

Aufträge, die nach dem Orderannahmeschluss<br />

eingehen, werden als vor dem<br />

nächstfolgenden Orderannahmeschluss<br />

eingegangen behandelt. Im Verkaufsprospekt<br />

– Besonderer Teil können für einzelne<br />

Teilfonds und für einzelne Anteilklassen<br />

abweichende Orderannahmeschlusszeiten<br />

festgelegt sein.<br />

F.<br />

Bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr<br />

(„CDSC“):<br />

Anteile von Anteilklassen mit dem Zusatz „B“<br />

unterliegen einer bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr<br />

(„CDSC“). Die Höhe dieser Gebühr<br />

hängt von der Haltedauer der Anteile ab<br />

und ist im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

für jeden Teilfonds separat angegeben.<br />

Eine bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr<br />

wird auf der Grundlage des Bruttorücknahmebetrags<br />

berechnet. Daher könnte sie auf einen<br />

Anstieg des Nettovermögenswerts über den<br />

anfänglichen Angebotswert erhoben werden.<br />

Eine Anweisung für den Verkauf von Anteilen<br />

der Anteilklassen mit dem Zusatz „B“ wird so<br />

aufgefasst, als gelte sie für die Anteile mit der<br />

längsten Haltedauer.<br />

Rücknahmevolumen<br />

Anteilinhaber können alle oder einen Teil ihrer<br />

Anteile sämtlicher Anteilklassen zur Rücknahme<br />

einreichen.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft ist nicht zur Ausführung<br />

von Rücknahmeanträgen verpflichtet,<br />

wenn sich der betreffende Antrag auf Anteile<br />

im Wert von mehr als 10% des Nettoinventarwerts<br />

eines Teilfonds bezieht. Der Verwaltungsrat<br />

behält sich das Recht vor, unter Berücksichtigung<br />

des Grundsatzes der Gleichbehandlung<br />

aller Anteilinhaber auf Mindestrücknahmebeträge<br />

(falls vorgesehen) zu verzichten.<br />

Besonderes Verfahren bei Rücknahmen im<br />

Wert von 10% oder mehr des Nettoinventarwerts<br />

eines Teilfonds<br />

Gehen Rücknahmeanträge an einem Bewertungstag<br />

(dem „Ersten Bewertungstag“)<br />

ein, deren Wert einzeln oder zusammen mit<br />

anderen eingegangenen Anträgen 10% des<br />

Nettoinventarwerts eines Teilfonds übersteigt,<br />

so behält sich der Verwaltungsrat das Recht<br />

vor, nach seinem alleinigen Ermessen (und<br />

unter Berücksichtigung der Interessen der<br />

verbleibenden Anteilinhaber) die Anzahl der<br />

Anteile bei den einzelnen Rücknahmeanträgen<br />

für diesen Ersten Bewertungstag anteilig zu<br />

verringern, so dass der Wert der an diesem<br />

Ersten Bewertungstag zurückgenommenen<br />

bzw. umgetauschten Anteile 10% des Nettoinventarwerts<br />

des jeweiligen Teilfonds nicht<br />

überschreitet. Soweit ein Antrag aufgrund der<br />

Ausübung der Befugnis zur anteiligen Verringerung<br />

an diesem Ersten Bewertungstag nicht<br />

in vollem Umfang ausgeführt wird, muss er<br />

im Hinblick auf den nicht ausgeführten Teil so<br />

behandelt werden, als habe der Anteilinhaber<br />

für den nächsten Bewertungstag, und nötigenfalls<br />

auch für die maximal sieben darauf<br />

folgenden Bewertungstage, einen weiteren<br />

Antrag gestellt. Anträge, die für den Ersten<br />

Bewertungstag eingehen, werden gegenüber<br />

späteren Anträgen, soweit sie für die darauf<br />

folgenden Bewertungstage eingehen, vorrangig<br />

bearbeitet. Unter diesem Vorbehalt erfolgt<br />

die Bearbeitung dieser zu einem späteren Zeitpunkt<br />

eingegangenen Anträge jedoch wie im<br />

vorstehenden Satz festgelegt.<br />

„Umtauschanträge werden unter diesen<br />

Vor aussetzungen wie Rücknahmeanträge<br />

be handelt.“


G. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt,<br />

erhebliche Rücknahmen erst zu tätigen, nachdem<br />

entsprechende Vermögenswerte des jeweiligen<br />

Teilfonds ohne Verzögerung verkauft<br />

wurden.<br />

H. In Ausnahmefällen kann der Verwaltungsrat<br />

auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers Anträge<br />

auf Naturalrücknahme akzeptieren. Die<br />

Naturalrücknahme wird bewirkt, indem der<br />

Verwaltungsrat Wertpapiere auswählt und<br />

die Depotbank anweist, diese Wertpapiere<br />

dem Anleger gegen Rückgabe seiner Anteile<br />

in ein Depot zu übertragen. Die Gesellschaft<br />

ist verpflichtet, durch den Abschlussprüfer<br />

der Gesellschaft einen Bewertungsbericht erstellen<br />

zu lassen, aus dem insbesondere die<br />

Menge, die Bezeichnung, der Wert sowie die<br />

Bewertungsmethode für diese Wertpapiere<br />

hervorgehen. Außerdem ist der Gesamtwert<br />

der Wertpapiere in der Währung des von der<br />

Rücknahme betroffenen Teilfonds genau anzugeben.<br />

Die zahlungshalber für eine Rücknahme<br />

ausgehändigten Wertpapiere werden<br />

im Rahmen der Transaktion zum letzten Börsenkurs<br />

an dem Bewertungstag bewertet, auf<br />

dessen Grundlage der Nettovermögenswert<br />

der zurückzunehmenden Anteile ermittelt<br />

wird. Der Verwaltungsrat vergewissert sich,<br />

dass den übrigen Anteilinhabern durch eine<br />

derartige Naturalrücknahme keine Nachteile<br />

entstehen. Sämtliche durch die Naturalrücknahme<br />

verursachten Kosten (einschließlich<br />

der Kosten für den Bewertungsbericht, Maklerkosten,<br />

Spesen, Provisionen, etc.) fallen in<br />

voller Höhe dem zurückgebenden Anleger zur<br />

Last. Falls ein Rücknahmeabschlag oder eine<br />

bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr zur<br />

Anwendung kommt, wird die Naturalrücknahme<br />

um den Betrag des Rücknahmeabschlags<br />

oder der bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr<br />

verringert.<br />

I. Die Gesellschaft ist nur insoweit zur Zahlung<br />

verpflichtet, als keine gesetzlichen Bestimmungen,<br />

z. B. devisenrechtliche Vorschriften<br />

oder andere von der Gesellschaft nicht beeinflussbare<br />

Umstände, die Überweisung des<br />

Rücknahmepreises in das Land des Antragstellers<br />

verbieten.<br />

J. Die Gesellschaft kann mit Instituten, d. h.<br />

Professionellen des Finanzsektors und/oder<br />

nach ausländischem Recht vergleichbaren<br />

Unternehmen, die zur Identifizierung der<br />

An teilinhaber verpflichtet sind, Nominee­Vereinbarungen<br />

abschließen. Diese Nominee­<br />

Vereinbarungen berechtigen die Institute,<br />

Anteile zu vertreiben und selber als Nominee<br />

in das Anteilregister der Gesellschaft eingetragen<br />

zu werden. Die Namen der Nominees<br />

können jederzeit bei der Gesellschaft erfragt<br />

werden. Der Nominee nimmt Kauf­, Verkaufsund<br />

Umtauschaufträge der von ihm betreuten<br />

Anleger entgegen und veranlasst die erforderlichen<br />

Änderungen im Anteilregister. Insoweit<br />

ist der Nominee insbesondere verpflichtet,<br />

die für die Anteilklassen FC, FD, E1Q, E2,<br />

E2H, U6, IC, ID, IDH, DS5, DS5H, P4, P6H,<br />

U5H, NZ5H, AU5H, CH5H, CH3H, R2 und J5<br />

gesonderten Erwerbsvoraussetzungen zu beachten.<br />

Soweit nicht zwingende gesetz liche<br />

oder praktische Gründe entgegenstehen,<br />

kann ein Anleger, der durch einen Nominee<br />

Anteile erworben hat, jederzeit durch Erklä­<br />

6.<br />

rung gegenüber der Verwaltungsgesellschaft<br />

bzw. der Transferstelle verlangen, selber als<br />

Anteilinhaber im Register eingetragen zu<br />

werden, wenn sämtliche Legitimationserfordernisse<br />

erfüllt sind.<br />

Anteilwertberechnung<br />

A. Das Gesamt­Gesellschaftsvermögen wird in<br />

Euro ausgedrückt.<br />

Soweit in den Jahres­ und Halbjahresberichten<br />

sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund<br />

gesetzlicher Vorschriften oder gemäß den<br />

Regelungen des Verkaufsprospekts Auskunft<br />

über die Situation des Gesamt­Gesellschaftsvermögens<br />

gegeben werden muss, werden<br />

die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds<br />

in EUR umgerechnet. Der Wert eines Anteils<br />

des jeweiligen Teilfonds lautet auf die für den<br />

jeweiligen Teilfonds (sofern innerhalb eines<br />

Teilfonds mehrere Anteilklassen existieren, auf<br />

die für die jeweilige Anteilklasse) festgelegte<br />

Währung. Das Netto­Fondsvermögen wird für<br />

jeden Teilfonds an jedem Bankarbeitstag in<br />

Luxemburg berechnet, sofern keine anderslautende<br />

Regelung im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

besteht („Bewertungstag“).<br />

Die Verwaltungsgesellschaft hat State Street<br />

Bank Luxembourg S.A. mit der Anteilwertberechnung<br />

betraut. Der Anteilwert wird für<br />

jeden Teilfonds und soweit mehrere Anteilklassen<br />

begeben wurden für jede einzelne<br />

Anteilklasse wie folgt ermittelt: Sofern für<br />

einen Teilfonds nur eine Anteilklasse existiert,<br />

wird dieses Netto­Teilfondsvermögen durch<br />

die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf<br />

befindlichen Anteile des Teilfonds dividiert. Sofern<br />

für einen Teilfonds mehrere Anteilklassen<br />

begeben sind, wird der jeweils prozentual auf<br />

eine Anteilklasse entfallende Teil des Netto­<br />

Teilfondsvermögens durch die Zahl der am Bewertungstag<br />

in der jeweiligen Anteilklasse im<br />

Umlauf befindlichen Anteile dividiert.<br />

Gegenwärtig nimmt State Street Bank Luxembourg<br />

S.A. an Feiertagen in Luxemburg, selbst<br />

wenn diese in Luxemburg Bankarbeitstage<br />

oder in einem der Länder Börsenhandelstage<br />

sind, welche separat für jeden Teilfonds im<br />

Besonderen Teil des Verkaufsprospekts in Bezug<br />

auf den Bewertungstag genannt werden,<br />

sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres<br />

keine Anteilwertberechnung vor. Eine von<br />

dieser Bestimmung abweichende Ermittlung<br />

des Anteilwertes wird in geeigneten Zeitungen<br />

sowie im Internet unter www.dws.com<br />

veröffentlicht.<br />

B. Der Wert des Netto­Gesellschaftsvermögens<br />

des jeweiligen Teilfonds wird nach folgenden<br />

Grundsätzen ermittelt:<br />

a) Wertpapiere, die an einer Börse notiert<br />

sind, werden zum letzten verfügbaren<br />

Kurs bewertet.<br />

b) Wertpapiere, die nicht an einer Börse<br />

notiert sind, die aber an einem anderen<br />

geregelten Wertpapiermarkt gehandelt<br />

werden, werden zu einem Kurs bewertet,<br />

der nicht geringer als der Geldkurs und<br />

nicht höher als der Briefkurs zur Zeit der<br />

Bewertung sein darf und den die Verwal­<br />

C.<br />

tungsgesellschaft für den bestmöglichen<br />

Kurs hält, zu dem die Wertpapiere verkauft<br />

werden können.<br />

c) Falls solche Kurse nicht marktgerecht sind<br />

oder falls für andere als die unter a) und b)<br />

genannten Wertpapiere keine Kurse festgelegt<br />

werden, werden diese Wertpapiere<br />

ebenso wie alle anderen Vermögenswerte<br />

zum jeweiligen Verkehrswert bewertet,<br />

wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach<br />

Treu und Glauben und allgemein anerkannten,<br />

von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren<br />

Bewertungsregeln festlegt.<br />

d) Die flüssigen Mittel werden zu deren<br />

Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.<br />

e) Festgelder können zum Renditekurs be­<br />

wertet werden, sofern ein entsprechender<br />

Vertrag zwischen der Gesellschaft<br />

und dem Kreditinstitut geschlossen wurde,<br />

gemäß dem die Festgelder jederzeit<br />

kündbar sind und der Renditekurs dem<br />

Realisierungswert entspricht.<br />

f) Alle auf Devisen lautenden Vermögenswer­<br />

te werden zum letzten Devisenmittelkurs<br />

in die Teilfondswährung umgerechnet.<br />

Es wird ein Ertragsausgleichskonto geführt.<br />

D. Die Verwaltungsgesellschaft kann für umfangreiche<br />

Rücknahmeanträge, die nicht aus<br />

den liquiden Mitteln und zulässigen Kreditaufnahmen<br />

befriedigt werden können, den Anteilwert<br />

des jeweiligen Teilfonds bzw. wenn<br />

mehrere Anteilklassen begeben worden sind,<br />

die Anteilwerte der Anteilklassen des jeweiligen<br />

Teilfonds auf der Basis der Kurse des<br />

Bewertungstags bestimmen, an dem sie die<br />

erforderlichen Wertpapierverkäufe vornimmt;<br />

dies gilt dann auch für gleichzeitig eingereichte<br />

Zeichnungsanträge.<br />

E. Die Vermögenswerte werden wie folgt<br />

zugeteilt:<br />

a) das Entgelt aus der Ausgabe von An­<br />

teilen einer Anteilklasse innerhalb eines<br />

Teilfonds wird in den Büchern der<br />

Gesell schaft dem betreffenden Teilfonds<br />

zugeordnet, und der entsprechende Betrag<br />

wird den prozentualen Anteil dieser<br />

Anteilklasse am Nettovermögen des<br />

Teilfonds entsprechend erhöhen. Vermögenswerte<br />

und Verbindlichkeiten sowie<br />

Einkünfte und Aufwendungen werden<br />

dem jeweiligen Teilfonds nach den Bestimmungen<br />

der nachfolgenden Absätze<br />

zugeschrieben. Sofern solche Vermögenswerte,<br />

Verbindlichkeiten, Einkünfte oder<br />

Aufwendungen nach den Bestimmungen<br />

des Besonderen Teils des Verkaufsprospekts<br />

nur einzelnen Anteilklassen zustehen,<br />

erhöhen bzw. vermindern sie den<br />

prozentualen Anteil dieser Anteilklassen<br />

am Netto­Teilfondsvermögen;<br />

b) Vermögenswerte, welche auch von an­<br />

deren Vermögenswerten abgeleitet sind,<br />

werden in den Büchern der Gesellschaft<br />

demselben Teilfonds bzw. derselben<br />

Anteilklasse zugeordnet, wie die Vermögenswerte,<br />

von welchen sie abgeleitet<br />

33


34<br />

sind und zu jeder Neubewertung eines<br />

Vermögenswerts wird die Werterhöhung<br />

oder Wertminderung dem entsprechenden<br />

Teilfonds bzw. der entsprechenden<br />

Anteilklasse zugeordnet;<br />

c) sofern die Gesellschaft eine Verbindlich­<br />

keit eingeht, welche im Zusammenhang<br />

mit einem bestimmten Vermögenswert<br />

eines bestimmten Teilfonds bzw. einer<br />

bestimmten Anteilklasse oder im Zusammenhang<br />

mit einer Handlung bezüglich<br />

eines Vermögenswerts eines bestimmten<br />

Teilfonds bzw. einer bestimmten Anteilklasse<br />

steht, z. B. die mit einer Währungsabsicherung<br />

verbundene Verpflichtung<br />

bei währungsbesicherten Anteilklassen<br />

oder die mit einer Durationsabsicherung<br />

verbundene Verpflichtung bei durationsgesicherten<br />

Anteilklassen, so wird diese<br />

Verbindlichkeit dem entsprechenden Teilfonds<br />

bzw. der entsprechenden Anteilklasse<br />

zugeordnet;<br />

d) wenn ein Vermögenswert oder eine<br />

Verbindlichkeit der Gesellschaft nicht einem<br />

bestimmten Teilfonds zuzuordnen<br />

ist, so wird dieser Vermögenswert bzw.<br />

diese Verbindlichkeit allen Teilfonds im<br />

Verhältnis des Nettovermögens der entsprechenden<br />

Teilfonds oder in einer anderen<br />

Weise, wie sie der Verwaltungsrat<br />

nach Treu und Glauben festlegt, zugeteilt,<br />

wobei die Gesellschaft als Ganzes Dritten<br />

gegenüber nicht für Verbindlichkeiten einzelner<br />

Teilfonds haftet;<br />

e) im Falle einer Ausschüttung vermindert<br />

sich der Anteilwert der Anteile in der<br />

ausschüttungsberechtigten Anteilklasse<br />

um den Betrag der Ausschüttung.<br />

Damit vermindert sich zugleich der<br />

prozentuale Anteil der ausschüttungsberechtigten<br />

Anteilklasse am Netto­<br />

Teilfondsvermögen, während sich der<br />

prozentuale Anteil der nicht ausschüttungsberechtigten<br />

Anteilklassen am<br />

jeweiligen Netto­Teilfondsvermögen erhöht.<br />

Im Ergebnis führen die Reduktion<br />

des Netto­Teilfondsvermögens und die<br />

entsprechende Erhöhung des prozentualen<br />

Anteils am Netto­Teilfondsvermögen<br />

für die nicht ausschüttungsberechtigten<br />

Anteilklassen dazu, dass der Anteilwert<br />

der nicht ausschüttungsberechtigten Anteilklassen<br />

durch die Ausschüttung nicht<br />

beeinträchtigt wird.<br />

F. In Abweichung von den vorstehenden Absätzen<br />

kann für Teilfonds, die SDU verwenden,<br />

folgende Vorgehensweise gewählt werden:<br />

Die Bewertung der Derivate und ihrer Basiswerte<br />

kann zu einem abweichenden Zeitpunkt<br />

am entsprechenden Bewertungstag<br />

des betreffenden Teilfonds vorgenommen<br />

werden.<br />

7.<br />

Aussetzung der Rücknahme von Anteilen<br />

sowie der Berechnung des Anteilwerts<br />

Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, die<br />

Rücknahme von Anteilen eines oder mehrerer<br />

Teilfonds bzw. einer oder mehrerer Anteilklassen<br />

sowie die Berechnung des Anteilwerts vorübergehend<br />

einzustellen, wenn und solange Umstän­<br />

de vorliegen, die diese Einstellung erforderlich<br />

machen, und wenn die Einstellung unter Berücksichtigung<br />

der Interessen der Anteilinhaber gerechtfertigt<br />

ist, insbesondere:<br />

– während der Zeit, in welcher eine Börse oder<br />

ein anderer geregelter Markt, wo ein wesentlicher<br />

Teil der Wertpapiere des jeweiligen<br />

Teilfonds gehandelt wird, geschlossen ist<br />

(außer an gewöhnlichen Wochenenden oder<br />

Feiertagen) oder der Handel an dieser Börse<br />

ausgesetzt oder eingeschränkt wurde;<br />

– in Notlagen, wenn der jeweilige Teilfonds<br />

über Vermögensanlagen nicht verfügen kann<br />

oder es ihm unmöglich ist, den Gegenwert<br />

der Anlagekäufe oder ­verkäufe frei zu transferieren<br />

oder die Berechnung des Anteilwerts<br />

ordnungsgemäß durchzuführen.<br />

– wenn aufgrund des beschränkten Anlageuniversums<br />

des Teilfonds die Verfügbarkeit<br />

erwerbbarer Vermögenswerte am Markt oder<br />

die Veräußerungsmöglichkeit von Vermögenswerten<br />

des Teilfonds eingeschränkt ist.<br />

Anleger, die ihre Anteile zur Rücknahme angeboten<br />

haben, werden von einer Einstellung der<br />

Anteilwertberechnung umgehend benachrichtigt<br />

und nach Wiederaufnahme der Anteilwertberechnung<br />

unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.<br />

Den Anlegern wird nach der Wiederaufnahme der<br />

dann gültige Rücknahmepreis gezahlt.<br />

Die Einstellung der Rücknahme und des Umtauschs<br />

von Anteilen sowie der Berechnung des<br />

Anteilwerts eines Teilfonds hat keine Auswirkung<br />

auf einen anderen Teilfonds.<br />

Ferner werden die Luxemburger Aufsichtsbehörde<br />

und sämtliche ausländischen Aufsichtsbehörden,<br />

bei denen der jeweilige Teilfonds nach<br />

Maßgabe der jeweiligen Vorschriften registriert<br />

ist, vom Beginn und Ende eines Aussetzungszeitraums<br />

in Kenntnis gesetzt. Die Mitteilung über<br />

die Einstellung der Berechnung des Anteilwerts<br />

wird in einer Luxemburger Tageszeitung und, falls<br />

erforderlich, in den offiziellen Veröffentlichungsorganen<br />

der jeweiligen Rechtsordnungen, in denen<br />

die Anteile zum öffentlichen Vertrieb zur Verfügung<br />

stehen, veröffentlicht.<br />

8.<br />

Umtausch von Anteilen<br />

Folgende Abschnitte gelten für alle Teilfonds, sofern<br />

im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

nichts anderes angegeben ist.<br />

A. Die Anteilinhaber können innerhalb bestimmter<br />

Beschränkungen jederzeit gegen Zahlung<br />

einer Umtauschprovision, zuzüglich etwaig<br />

anfallender Ausgabesteuern und ­abgaben,<br />

einen Teil oder alle ihre Anteile in Anteile eines<br />

anderen Teilfonds oder in Anteile einer<br />

anderen Anteilklasse umtauschen. Diese<br />

Umtauschprovision wird auf den im neuen<br />

Teilfonds anzulegenden Betrag berechnet. Sie<br />

wird zu Gunsten der Hauptvertriebsgesellschaft<br />

erhoben, die diese in ihrem Ermessen<br />

weitergeben kann. Die Hauptvertriebsgesellschaft<br />

kann auf die Provision verzichten. Hat<br />

der Anleger seine Anteile bei einem Finanzinstitut<br />

verwahrt, kann dieses Institut zusätzlich<br />

zur Umtauschprovision weitere Gebühren<br />

und Kosten berechnen.<br />

B. Ein Umtausch zwischen Anteilklassen, die<br />

auf unterschiedliche Währungen lauten, ist<br />

unter der Voraussetzung möglich, dass die<br />

Depotbank des Anlegers einen solchen Umtauschantrag<br />

bearbeiten kann. Anleger sollten<br />

beachten, dass nicht alle Anbieter von<br />

Depotbankdienstleistungen in der Lage sind,<br />

einen Umtausch zwischen Anteilklassen, die<br />

auf unterschiedliche Währungen lauten, aus<br />

operativer Sicht zu bearbeiten.<br />

C. Ein Umtausch zwischen Namensanteilen und<br />

durch Globalurkunde verbrieften Inhaberanteilen<br />

ist nicht möglich.<br />

D. Ein Umtausch zwischen Anteilklassen mit<br />

dem Zusatz „B“ und anderen Anteilklassen,<br />

die auf dieselbe Währung lauten, ist in den<br />

ersten 4 Jahren nach der Erstzeichnung nicht<br />

möglich. Nach diesem Zeitraum gelten dieselben<br />

Regeln wie für andere Anteilklassen, die<br />

auf dieselbe Währung lauten.<br />

Der Umtausch von anderen Anteilklassen<br />

derselben Währung in Anteilklassen mit dem<br />

Zusatz „B“ wird so gehandhabt wie eine<br />

Erstzeichnung dieser Anteilklasse. Für einen<br />

derartigen Umtausch wird keine Umtauschprovision<br />

berechnet.<br />

E. Für den Umtausch innerhalb der Anteilklassen<br />

EUR/GBP/CHF/AUD/NZD/Russischer Rubel gilt<br />

(vorbehaltlich Abschnitt 8.B) Folgendes:<br />

Die Umtauschprovision entspricht dem<br />

Ausgabeaufschlag, abzüglich 0,5%, es sei<br />

denn, es handelt sich um einen Umtausch<br />

einer Anteilklasse bzw. eines Teilfonds ohne<br />

Ausgabeaufschlag in eine Anteilklasse bzw.<br />

einen Teilfonds mit Ausgabeaufschlag. In<br />

diesem Fall kann die Umtauschprovision<br />

dem vollständigen Ausgabeaufschlag entsprechen.<br />

F. Für den Umtausch innerhalb der USD­/SGD­<br />

Anteilklassen gilt Folgendes (vorbehaltlich<br />

Abschnitt 8 Buchstabe B):<br />

Die Umtauschprovision kann bis zu 1% des<br />

Werts der Zielanteile betragen, es sei denn,<br />

eine Anteilklasse oder ein Teilfonds ohne Ausgabeaufschlag<br />

wird gegen eine Anteilklasse<br />

oder einen Teilfonds mit Ausgabeaufschlag<br />

umgetauscht. In diesem Fall kann die Umtauschprovision<br />

dem vollständigen Ausgabeaufschlag<br />

entsprechen.<br />

G. Bei einem Umtausch müssen die Merk male<br />

des gewählten Teilfonds/der gewählten<br />

Anteilklasse (z. B. Mindestbetrag bei Erstzeichnung,<br />

institutioneller Anleger) gegeben<br />

sein. (Hinsichtlich des Mindestbetrags bei<br />

Erstzeichnung bleibt der Verwaltungsgesellschaft<br />

das Recht vorbehalten, nach eigenem<br />

Ermessen von dieser Vorschrift abzuweichen.)<br />

H. Die Anzahl der Anteile, die bei einem Umtausch<br />

ausgegeben werden, basiert auf dem<br />

jeweiligen Nettoinventarwert der Anteile der<br />

beiden betreffenden Teilfonds an dem Bewertungstag,<br />

an dem der Umtauschantrag<br />

ausgeführt wird, unter Berücksichtigung einschlägiger<br />

Umtauschgebühren und wird nach<br />

folgender Formel berechnet:


9.<br />

A =<br />

B × C × (1-D)<br />

E<br />

wobei<br />

A = Zahl der Anteile des neuen Teilfonds, auf<br />

die der Anteilinhaber Anspruch haben wird,<br />

B = Zahl der Anteile des ursprünglichen Teilfonds,<br />

deren Umtausch der Anteilinhaber<br />

beantragt hat,<br />

C = Anteilwert der umzutauschenden Anteile,<br />

D = zu entrichtende Umtauschprovision in%<br />

E = der Nettoinventarwert je Anteil der aufgrund<br />

des Umtauschs auszugebenden Anteile<br />

Verwendung der Erträge<br />

Bei den thesaurierenden Anteilklassen werden<br />

die Erträge laufend im Teilfondsvermögen zu<br />

Gunsten der jeweiligen Anteilklasse wieder angelegt.<br />

Bei den ausschüttenden Anteilklassen<br />

bestimmt der Verwaltungsrat jährlich, ob und<br />

in welcher Höhe eine Ausschüttung erfolgt. Der<br />

Verwaltungsrat kann Sonder- und Zwischenausschüttungen<br />

im Einklang mit den gesetzlichen<br />

Bestimmungen für jede Anteilklasse beschließen.<br />

Ausschüttungen dürfen nicht dazu führen,<br />

dass das Gesellschaftskapital unter das Mindestkapital<br />

sinkt.<br />

10. Verwaltungsgesellschaft,<br />

Anlageverwaltung, Administration,<br />

Transferstelle und Vertrieb<br />

Als Verwaltungsgesellschaft hat der Verwaltungsrat<br />

der Gesellschaft die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A.<br />

benannt.<br />

Die Gesellschaft hat einen Verwaltungsvertrag<br />

mit der <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A. geschlossen.<br />

Dabei unterliegt die Ausübung der Verwaltungsaufgaben<br />

dem Gesetz vom 17. Dezember 2010<br />

über Organismen für gemeinsame Anlagen.<br />

Die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A. ist eine Aktiengesellschaft<br />

nach Luxemburger Recht und Tochtergesellschaft<br />

der Deutsche Bank Luxembourg<br />

S.A. und der <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment GmbH, Frankfurt.<br />

Sie ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Der Vertrag<br />

kann von jeder der vertragsschließenden<br />

Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei<br />

Monaten gekündigt werden. Die Verwaltung<br />

umfasst sämtliche in Anhang II des Luxemburger<br />

Gesetzes vom 17. Dezember 2010 beschriebenen<br />

Aufgaben der gemeinsamen Anlageverwaltung<br />

(Anlageverwaltung, Administration,<br />

Vertrieb).<br />

Für die Anlage des Gesellschaftsvermögens des<br />

jeweiligen Teilfonds bleibt der Verwaltungsrat der<br />

Gesellschaft gesamtverantwortlich.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann in Übereinstimmung<br />

mit den Vorschriften des Luxemburger<br />

Gesetzes vom 17. Dezember 2010 eine oder mehrere<br />

Aufgaben unter ihrer Aufsicht und Kontrolle<br />

an Dritte delegieren.<br />

(i) Anlageverwaltung:<br />

Für die tägliche Umsetzung der Anlagepolitik<br />

kann die Verwaltungsgesellschaft unter eigener<br />

Verantwortung und Kontrolle einen oder mehrere<br />

Fondsmanager benennen. Das Fondsmanagement<br />

umfasst dabei die tägliche Umsetzung der<br />

Anlagepolitik und die unmittelbare Anlageentscheidung.<br />

Der Fondsmanager wird die Anlagepolitik<br />

ausführen, Anlageentscheidungen treffen<br />

und diese den Marktentwicklungen sachgemäß<br />

unter Beachtung der Interessen des jeweiligen<br />

Teilfonds kontinuierlich anpassen. Der jeweilige<br />

Vertrag kann von jeder der vertragsschließenden<br />

Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten<br />

gekündigt werden.<br />

Der jeweils für einen Teilfonds benannte Fondsmanager<br />

ist im jeweiligen Produktannex im Besonderen<br />

Teil des Verkaufsprospektes festgelegt. Der<br />

Fondsmanager kann seine Fondsmanagementleistungen<br />

unter seiner Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung<br />

und auf eigene Kosten vollständig oder<br />

teilweise delegieren.<br />

(ii) Administration, Transferund<br />

Registerstelle:<br />

Die Verwaltungsgesellschaft hat einen Administrationsvertrag<br />

mit der State Street Bank Luxembourg<br />

S.A. abgeschlossen. Im Rahmen dieses<br />

Administrationsvertrages übernimmt die State<br />

Street Bank Luxembourg S.A. wesentliche Funktionen<br />

der Zentralverwaltung, nämlich die Fondsbuchhaltung<br />

sowie die Anteilwertberechnung.<br />

State Street Bank Luxembourg S.A. ist seit ihrer<br />

Gründung 1990 als Bank in Luxemburg tätig. Der<br />

Vertrag kann von jeder der vertragsschließenden<br />

Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei<br />

Monaten gekündigt werden.<br />

Die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A. nimmt die weiteren<br />

Aufgaben der zentralen Verwaltung wahr, insbesondere<br />

die nachträgliche Überwachung von<br />

Anlagegrenzen und -restriktionen sowie die<br />

Funktion als Domiziliarstelle und als Register- und<br />

Transferstelle.<br />

Im Hinblick auf die Funktion als Register- und<br />

Transferstelle hat die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A. eine<br />

Sub-Transfer Agent Vereinbarung mit der RBC<br />

Dexia <strong>Invest</strong>or Services Bank S.A. in Luxemburg<br />

sowie eine weitere Vereinbarung mit der State<br />

Street Bank GmbH in München geschlossen.<br />

Im Rahmen der Vereinbarung mit der RBC Dexia<br />

<strong>Invest</strong>or Services Bank S.A. wird diese insbesondere<br />

bei Aufträgen von Anlegern, die über NSCC<br />

-Systeme ausgeführt werden, die Funktion der<br />

Register- und Transferstelle wahrnehmen. Außer<br />

für die vorstehend genannten Anleger übernimmt<br />

die State Street Bank GmbH die Aufgaben<br />

der Verwaltung der Globalurkunde, die bei der<br />

Clearstream Banking <strong>AG</strong> in Frankfurt am Main<br />

hinterlegt wird.<br />

(iii) Vertrieb:<br />

Die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A. fungiert als Hauptvertriebsgesellschaft.<br />

11. Die Depotbank<br />

A. Depotbank ist die State Street Bank Luxembourg<br />

S.A. Sie ist eine Aktiengesellschaft<br />

nach Luxemburger Recht und betreibt Bankgeschäfte.<br />

Die Rechte und Pflichten der<br />

Depotbank richten sich nach der Satzung,<br />

diesem Verkaufsprospekt und dem Depotbankvertrag.<br />

Sie ist insbesondere mit der<br />

Verwahrung der Vermögenswerte der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

beauftragt. Sie handelt im<br />

Interesse der Anteilinhaber.<br />

B. Die Depotbank verwahrt alle Wertpapiere und<br />

anderen Vermögenswerte der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

in separaten Konten und Depots,<br />

über die nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen<br />

der Satzung verfügt werden darf.<br />

Die Depotbank kann unter ihrer Verantwortung<br />

Wertpapiere und Vermögenswerte der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

bei anderen Banken oder<br />

bei Wertpapiersammelstellen in Verwahrung<br />

geben.<br />

C. Die Depotbank sowie die <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

sind berechtigt, die Depotbankbestellung<br />

jederzeit schriftlich mit einer Frist von<br />

drei Monaten zu kündigen. Eine solche Kündigung<br />

wird wirksam, wenn die <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

mit Genehmigung der zuständigen<br />

Aufsichtsbehörde eine andere Bank zur<br />

Depotbank bestellt und diese die Pflichten<br />

und Funktionen als Depotbank übernimmt;<br />

bis dahin wird die bisherige Depotbank zum<br />

Schutz der Interessen der Anteilinhaber ihren<br />

Pflichten und Funktionen als Depotbank vollumfänglich<br />

nachkommen.<br />

D. Die Depotbank ist an Weisungen der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

gebunden, sofern solche<br />

Weisungen nicht dem Gesetz, der Satzung<br />

oder dem Verkaufsprospekt widersprechen.<br />

12. Kosten und erhaltene Dienstleistungen<br />

a) Die <strong>Invest</strong>mentgesellschaft zahlt der Ver-<br />

waltungsgesellschaft, bezogen jeweils<br />

auf den auf die einzelne Anteilklasse<br />

entfallenden prozentualen Anteil des Teilfondsvermögens,<br />

aus dem Teilfondsvermögen<br />

eine Vergütung auf Basis des am<br />

Bewertungstag ermittelten Nettoinventarwerts<br />

des jeweiligen Teilfonds. Die<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

ist für Anteilklassen von Teilfonds, die<br />

vor dem 1. Juli 2008 aufgelegt wurden,<br />

nicht höher 2,1% p. a.; für Anteilklassen<br />

von Teilfonds, die ab einschließlich dem<br />

1. Juli 2008 aufgelegt wurden, kann sie<br />

bis zu 3% p.a. betragen. Die derzeitigen<br />

Vergütungssätze der Verwaltungsgesellschaft<br />

sind im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

im Produktannex für die<br />

jeweiligen Anteilklassen ausgewiesen.<br />

Aus dieser Vergütung werden insbesondere<br />

Verwaltungsgesellschaft, Fondsmanagement<br />

und Vertrieb des Teilfonds<br />

bezahlt.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft gibt im Regelfall<br />

Teile ihrer Verwaltungsvergütung an<br />

vermittelnde Stellen weiter. Dies erfolgt<br />

zur Abgeltung von Vertriebsleistungen<br />

auf der Grundlage vermittelter Bestände.<br />

Dabei kann es sich auch um wesentliche<br />

Teile handeln. Die Vergütung kann je Anteilklasse<br />

unterschiedlich sein. Der Jahresbericht<br />

enthält hierzu nähere Angaben. Die<br />

Verwaltungsgesellschaft erhält keinerlei<br />

Rückerstattung für die Gebühren und Kostenerstattungen,<br />

die aus den Mitteln eines<br />

Teilfonds an die Depotbank und Dritte<br />

zahlbar sind. Von Brokern und Händlern gebotene<br />

geldwerte Vorteile, die die Verwaltungsgesellschaft<br />

im Interesse der Anleger<br />

nutzt, bleiben unberührt (siehe Abschnitt<br />

„Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere<br />

und Finanzinstrumente“).<br />

35


36<br />

Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

aus dem jeweiligen Teilfondsvermögen<br />

eine erfolgsbezogene<br />

Vergütung für einzelne oder alle Anteilklassen<br />

erhalten, deren Höhe sich aus<br />

dem jeweiligen Produktannex im Besonderen<br />

Teil des Verkaufsprospekts ergibt.<br />

Sofern eine erfolgsbezogene Vergütung<br />

vorgesehen ist, erfolgt die Berechnung<br />

auf Ebene der jeweiligen Anteil-<br />

klassen.<br />

Die erfolgsbezogene Vergütung orientiert<br />

sich grundsätzlich an einer im jeweiligen<br />

Produktannex im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

genannten Benchmark/<br />

Vergleichsgröße. Für einzelne Teilfonds<br />

kann auch eine Hurdle Rate als Maßstab<br />

der erfolgsbezogenen Vergütung<br />

festgelegt werden. Sollte die genannte<br />

Benchmark/Vergleichsgröße während der<br />

Laufzeit des Teilfonds entfallen, so kann<br />

die Verwaltungsgesellschaft im Anlegerinteresse<br />

an Stelle der bisherigen Benchmark/Vergleichsgröße<br />

zur Ermittlung der<br />

erfolgsbezogenen Vergütung eine vergleichbare<br />

anerkannte Benchmark/Vergleichsgröße<br />

zu Grunde legen. Besteht<br />

eine vergleichbare Benchmark/Vergleichsgröße<br />

nicht, kann eine für diesen Teilfonds<br />

geeignete Benchmark/Vergleichsgröße<br />

durch die Verwaltungsgesellschaft orientiert<br />

an einer anerkannten Basis gebildet<br />

werden. Da es sich insoweit um eine<br />

interne Benchmark/Vergleichsgröße handelt,<br />

die von der Verwaltungsgesellschaft<br />

selbst gebildet wird, kann es zu Interessenkonflikten<br />

kommen. Die Verwaltungsgesellschaft<br />

wird die Benchmark/<br />

Vergleichsgröße jedoch nach bestem<br />

Wissen und Gewissen festlegen, um so<br />

Interessenkonflikte zu vermeiden. Sofern<br />

ein Anteilinhaber Informationen über die<br />

Zusammensetzung der Benchmark/Vergleichsgröße<br />

wünscht, kann er diese kostenlos<br />

von der Verwaltungsgesellschaft<br />

anfordern.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den<br />

Teilfonds ist die Verwaltungsgesellschaft<br />

zur Nutzung von geldwerten Vorteilen<br />

berechtigt, die von Brokern und Händlern<br />

angeboten und von der Gesellschaft für<br />

Anlageentscheidungen im Interesse der<br />

Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen<br />

Leistungen gehören direkte Dienstleistungen,<br />

die die Broker und Händler selbst<br />

anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen,<br />

sowie indirekte Dienstleistungen,<br />

wie beispielsweise die Markt- und<br />

Kursinformationssysteme.<br />

b) Neben der vorgenannten Vergütung der<br />

Verwaltungsgesellschaft können die folgenden<br />

Vergütungen und Kosten der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

belastet werden:<br />

– Administrationsvergütung, die grundsätzlich<br />

in Abhängigkeit vom Nettovermögen<br />

des jeweiligen Teilfonds<br />

berechnet wird. Die Verwaltungsgesellschaft<br />

und der Administrator legen<br />

die konkrete Höhe der Vergütung im<br />

Rahmen der Luxemburger Marktusancen<br />

im Administrationsvertrag fest. Die<br />

Vergütung kann je Anteilklasse unterschiedlich<br />

sein. Die genaue Höhe der<br />

berechneten Vergütung ist aus dem<br />

Rechenschaftsbericht der Gesellschaft<br />

ersichtlich. Neben der Administrationsvergütung<br />

werden dem Administrator<br />

auch Kosten und Auslagen, die ihm in<br />

Bezug auf die Administration entstehen<br />

und die nicht bereits durch die Vergütung<br />

abgegolten sind, ersetzt. Die<br />

Administration erfasst die Vornahme<br />

der Ausführung aller buchhalterischen<br />

und sonstiger Verwaltungsaufgaben,<br />

die für die Hauptverwaltung eines<br />

Fonds in Luxemburg nach dem Gesetz<br />

und den ergänzenden Verordnungen<br />

vorgesehen sind;<br />

– Vergütung der Register- und Transferstelle,<br />

sowie eventuell eingeschalteter<br />

Sub Transfer Agents, für die Führung<br />

des Anteilregisters und die Abwicklung<br />

der Ausgabe, Rücknahme und des Umtauschs<br />

von Anteilen. Diese Vergütung<br />

wird in Abhängigkeit von der Anzahl<br />

der geführten Anteilregister festgelegt.<br />

Die Vergütung kann je Anteilklasse unterschiedlich<br />

sein. Die genaue Höhe<br />

der berechneten Vergütung ist aus<br />

dem Rechenschaftsbericht der Gesellschaft<br />

ersichtlich. Neben der Vergütung<br />

werden der Register- und Transferstelle<br />

auch Kosten und Auslagen ersetzt,<br />

die ihr im Rahmen der Tätigkeit für die<br />

Register- und Transferstellendienstleistungen<br />

entstehen und die nicht bereits<br />

durch die Vergütung abgegolten<br />

sind;<br />

– Depotbankvergütung für die Verwahrung<br />

der Vermögenswerte, die<br />

grundsätzlich in Abhängigkeit von den<br />

verwahrten Vermögenswerten berechnet<br />

wird (exkl. Transaktionskosten<br />

der Depotbank). Die Gesellschaft und<br />

die Depotbank legen die konkrete<br />

Höhe der Vergütung im Rahmen der<br />

Luxemburger Marktusancen im Depotbankvertrag<br />

fest. Die genaue Höhe<br />

der berechneten Vergütung ist aus<br />

dem Rechenschaftsbericht des Fonds<br />

ersichtlich. Neben der Vergütung können/werden<br />

der Depotbank auch Kosten<br />

und Auslagen, die ihr im Rahmen<br />

ihrer Tätigkeit entstehen und die nicht<br />

bereits durch die Vergütung abgegolten<br />

sind, ersetzt;<br />

– Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats.<br />

Die Vergütung wird vom Verwaltungsrat<br />

festgelegt;<br />

– Kosten der Wirtschaftsprüfer, Repräsentanten<br />

und steuerlicher Vertreter;<br />

– Alle Kosten, die ggf. in Zusammenhang<br />

mit der Gewährung des „Distributor/<br />

Reporting Status“ in Großbritannien<br />

anfallen, werden von der jeweiligen Anteilklasse<br />

getragen.<br />

– Kosten für den Druck, den Versand und<br />

die Übersetzung aller gesetzlichen Verkaufsunterlagen<br />

sowie Druck- und Vertriebskosten<br />

von sämtlichen weiteren<br />

Berichten und Dokumenten, welche gemäß<br />

den anwendbaren Gesetzen oder<br />

Verordnungen der Behörden notwendig<br />

sind;<br />

– Kosten einer etwaigen Börsennotierung<br />

oder -registrierung im In- und Ausland;<br />

– Sonstige Kosten der Anlage und Verwaltung<br />

des Fondsvermögens des jeweiligen<br />

Teilfonds;<br />

– Gründungskosten und weitere Kosten,<br />

die in diesem Zusammenhang stehen,<br />

können dem Fondsvermögen des jeweiligen<br />

Teilfonds belastet werden. Sofern<br />

eine Belastung stattfindet, werden<br />

die Kosten über höchstens fünf Jahre<br />

abgeschrieben. Die Gründungskosten<br />

werden voraussichtlich 50.000,– EUR<br />

nicht übersteigen;<br />

– Kosten der Erstellung sowie der Hinterlegung<br />

und Veröffentlichung der Satzung<br />

sowie anderer Dokumente, die<br />

die Gesellschaft betreffen, einschließlich<br />

Anmeldungen zur Registrierung,<br />

Prospekte oder schriftliche Erläuterungen<br />

bei sämtlichen Registrierungsbehörden<br />

und Börsen (einschließlich<br />

örtlicher Wertpapierhändlervereinigungen),<br />

welche im Zusammenhang mit<br />

den Teilfonds oder dem Anbieten<br />

der Anteile vorgenommen werden<br />

müssen;<br />

– Kosten der für die Anteilinhaber bestimmten<br />

Veröffentlichungen;<br />

– Versicherungsprämien, Porto-, Telefonund<br />

Telefaxkosten;<br />

– Kosten für das Rating eines Teilfonds<br />

durch international anerkannte Ratingagenturen;<br />

– Kosten der Auflösung einer Anteilklasse<br />

oder eines Teilfonds;<br />

– Kosten von Interessensverbänden;<br />

– Kosten im Zusammenhang mit dem<br />

Erlangen und Aufrechterhalten eines<br />

Status, der dazu berechtigt, in einem<br />

Land direkt in Vermögensgegenstände<br />

investieren oder an Märkten in einem<br />

Land direkt als Vertragspartner auftreten<br />

zu können;<br />

– Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung<br />

von Indexnamen, insbesondere<br />

Lizenzgebühren.<br />

– Netzwerkkosten für die Nutzung von<br />

Clearing-Systemen. Die entstandenen<br />

Kosten werden der jeweiligen Anteilklasse<br />

in Rechnung gestellt.<br />

Die hier unter b) genannten Kosten werden<br />

kumuliert 30%, 15% bzw. 7,5% der<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

nicht übersteigen („Expense Cap“). Der<br />

für einen Teilfonds anwendbare Expense<br />

Cap geht aus der jeweiligen Teilfondsübersicht<br />

hervor.


c) Zusätzlich zu den vorgenannten Kosten<br />

und Abgeltungen können den Teilfonds folgende<br />

Aufwendungen belastet werden:<br />

– Service-Fee von bis zu 0,3% p.a. auf<br />

das jeweilige Teilfondsvermögen. Die<br />

Service-Fee kann je nach Teilfonds und<br />

Anteilklasse unterschiedlich sein. Die<br />

derzeit von der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft<br />

gewährten Service-Fees sind im Besonderen<br />

Teil des Verkaufsprospekts im<br />

Produktannex für die jeweiligen Anteilklassen<br />

ausgewiesen. Die Service-Fee<br />

kann vollständig oder teilweise an die<br />

Vertriebsstellen weitergegeben werden.<br />

– Die Servicefunktion der Hauptvertriebsgesellschaft<br />

umfasst über den Vertrieb<br />

der Anteile hinausgehend die Wahrnehmung<br />

sonstiger administrativer<br />

Auf gaben, die für die Hauptverwaltung<br />

eines Fonds in Luxemburg nach dem<br />

Gesetz und den ergänzenden Verordnungen<br />

vorgesehen sind.<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und den<br />

Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere<br />

die taxe d’abonnement), sowie<br />

im Zusammenhang mit den Kosten der<br />

Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende<br />

Steuern;<br />

– Kosten der Rechtsberatung, die der<br />

Verwaltungsgesellschaft, dem Administrator,<br />

dem Fondsmanager, der Depotbank,<br />

der Transferstelle entstehen oder<br />

einem von der Verwaltungsgesellschaft<br />

beauftragten Dritten, wenn sie im Interesse<br />

der Anteilinhaber handeln;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />

und der Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten<br />

(inkl. Transaktionskosten der Depotbank<br />

außerhalb der Depotbankvergütung für<br />

die Verwahrung);<br />

– im Zusammenhang mit der Währungsabsicherung<br />

von währungsgesicherten<br />

Anteilklassen oder der Durationsabsicherung<br />

von durationsgesicherten Anteilklassen<br />

entstehende Kosten, die der<br />

jeweiligen Anteilklasse belastet werden.<br />

Die Kosten können je nach Teilfonds und<br />

Anteilklasse unterschiedlich sein;<br />

– Außerdem kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge, die aus<br />

dem Abschluss von Wertpapierleihen<br />

(einschließlich synthetischer Wertpapierleihgeschäfte)<br />

entstehen, für Rechnung<br />

des jeweiligen Teilfondsvermögens<br />

vereinnahmen;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen<br />

der Anteilinhaber eines Teilfonds<br />

anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme<br />

trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat<br />

und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen.<br />

d) Kosten für Marketingaktivitäten werden<br />

der <strong>Invest</strong>mentgesellschaft nicht belastet.<br />

e) Die Auszahlung der Vergütungen erfolgt<br />

zum Monatsende. Sämtliche Kosten werden<br />

zunächst dem laufenden Einkommen,<br />

dann den Kapitalgewinnen und zuletzt<br />

dem Teilfondsvermögen angerechnet. Die<br />

genannten Kosten werden in den Jahresberichten<br />

aufgeführt.<br />

f) Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Anlagen in Zielfonds können zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere<br />

zu doppelten Fondsmanagementvergütungen,<br />

da sowohl auf der Ebene des<br />

Teilfonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

13. Steuern<br />

Wird das Teilfondsvermögen in Anteile<br />

eines anderen Fonds angelegt, der unmittelbar<br />

oder mittelbar von der Gesellschaft<br />

selbst, derselben Verwaltungsgesellschaft<br />

oder einer anderen Gesellschaft<br />

verwaltet wird, mit der die Gesellschaft<br />

durch eine gemeinsame Verwaltung oder<br />

Beherrschung oder durch eine wesentliche<br />

direkte oder indirekte Beteiligung<br />

verbunden ist, so werden dem Teilfonds<br />

durch die Gesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft<br />

oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen dieses anderen Fonds keine Gebühren<br />

belastet.<br />

Der Anteil der Verwaltungs- bzw. Pauschalvergütung,<br />

der den Anteilen verbundener<br />

Anlagevermögen zuzurechnen ist, wird von<br />

der für das gezeichnete Anlagevermögen<br />

berechneten Verwaltungs- bzw. Pauschalvergütung<br />

abgezogen, gegebenenfalls bis<br />

zur Höhe des vollen Betrags (Differenzmethode).<br />

Soweit der Teilfonds in Anteile an Zielfonds<br />

anlegt, die von anderen als den<br />

vorgenannten Gesellschaften aufgelegt<br />

oder verwaltet werden, ist zu berücksichtigen,<br />

dass dem Teilfondsvermögen gegebenenfalls<br />

zusätzliche Ausgabe- bzw.<br />

Rücknahme gebühren berechnet werden.<br />

Gemäß Art. 174 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2010 unterliegt das jeweilige Teilfondsvermögen<br />

im Großherzogtum Luxemburg grundsätzlich<br />

einer Steuer („taxe d‘abonnement“) von zurzeit<br />

0,05% bzw. 0,01% p.a., die vierteljährlich auf das<br />

jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-<br />

Teilfondsvermögen zahlbar ist. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen kann ein Teilfondsvermögen<br />

von der taxe d´abonnement auch vollständig befreit<br />

werden. Der für einen Teilfonds anwendbare<br />

Steuersatz geht aus der jeweiligen Teilfondsübersicht<br />

hervor.<br />

Die Einkünfte der Teilfonds können in Ländern,<br />

in denen das Teilfondsvermögen angelegt ist,<br />

der Quellenbesteuerung unterworfen sein. In<br />

solchen Fällen sind weder Depotbank noch Verwaltungsgesellschaft<br />

zur Einholung von Steuerbescheinigungen<br />

verpflichtet.<br />

Die steuerliche Behandlung der Fondserträge<br />

beim Anleger hängt von den für den Anleger im<br />

Einzelfall geltenden steuerlichen Vorschriften ab.<br />

Für Auskünfte über die individuelle Steuerbe-<br />

lastung des Anlegers (insbesondere Steuerausländer)<br />

sollte ein Steuerberater herangezogen<br />

werden.<br />

EU-Zinsbesteuerung<br />

(EU-Quellensteuer)<br />

Im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie<br />

2003/48/EG über die EU-Zinsbesteuerung<br />

(„Richtlinie“) welche am 1. Juli 2005 in Kraft getreten<br />

ist, kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass eine etwaig anfallende Quellenbesteuerung<br />

für bestimmte Ausschüttungen bzw. Rückkäufe<br />

von Fondsanteilen von der Luxemburger Zahlstelle<br />

einbehalten wird, wenn der Empfänger dieser<br />

Gelder eine Einzelperson ist, die in einem anderen<br />

EU-Staat ansässig ist. Der Quellensteuersatz<br />

dieser Ausschüttungen und Rückkäufe beträgt<br />

35% ab 1. Juli 2011.<br />

Stattdessen kann die betroffene Einzelperson die<br />

Luxemburger Zahlstelle ausdrücklich ermächtigen,<br />

die notwendigen steuerlichen Informationen der<br />

Steuerbehörde des jeweiligen Steuerwohnsitzes<br />

gemäß dem Informationsaustausch-System der<br />

Richtlinie offenzulegen.<br />

Alternativ besteht die Möglichkeit, der Luxemburger<br />

Zahlstelle eine Bescheinigung der Steuerbehörde<br />

des jeweiligen Steuerwohnsitzes über die<br />

Befreiung von der genannten Quellensteuer zu<br />

übermitteln.<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Der Verwaltungsrat beabsichtigt, für die britischen<br />

Anlegern angebotenen Anteilklassen,<br />

soweit zutreffend, einen Antrag auf Gewährung<br />

des „Reporting Fund Status“ zu stellen. Weitere<br />

Einzelheiten sind dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

im Produktannex des jeweiligen<br />

Teilfonds zu entnehmen.<br />

14. Einrichtungen und<br />

Informationsmöglichkeiten<br />

im Vereinigten Königreich<br />

Die Gesellschaft ist im Vereinigten Königreich<br />

als „Recognised Scheme“ im Sinne von § 264<br />

des Financial Services and Markets Act 2000<br />

(das „Gesetz“) zugelassen. Sie ist bei der britischen<br />

Finanzdienstaufsichtsbehörde (Financial<br />

Services Authority, „FSA“) unter der Nummer<br />

496751 registriert. Der Sitz der FSA befindet<br />

sich in 25 The North Colonnade, Canary Wharf,<br />

London E14 5HS.<br />

Anleger im Vereinigten Königreich werden darauf<br />

hingewiesen, dass die Regelungen, die die FSA<br />

im Rahmen des Gesetzes erlassen hat, auf die<br />

Anlagetätigkeit der Gesellschaft grundsätzlich<br />

keine Anwendung finden. Insbesondere sind die<br />

entsprechenden Schutzvorschriften für Privatanleger<br />

(z. B. diejenigen, die den Anlegern ein<br />

Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht von bestimmten<br />

Anlageverträgen einräumen) nicht anwendbar,<br />

und für Anlagen in die Gesellschaft kann keine<br />

Entschädigung nach dem Financial Services<br />

Compensation Scheme beansprucht werden.<br />

Ebenso fallen Anlagen in die Gesellschaft nicht in<br />

den Geltungsbereich der Schutzregelungen des<br />

Financial Ombudsman Service.<br />

Dieser Verkaufsprospekt und das Key <strong>Invest</strong>or<br />

Information Document dürfen im Vereinigten<br />

König reich ohne Einschränkung verbreitet wer-<br />

37


den. Exemplare des Verkaufsprospekts und des<br />

Key <strong>Invest</strong>or Information Document wurden der<br />

FSA nach Maßgabe des Gesetzes vorgelegt.<br />

Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften der FSA<br />

verpflichtet, im Interesse der Anleger des Teilfonds<br />

im Vereinigten Königreich bestimmte Einrichtungen<br />

unter einer britischen Adresse zu unterhalten. Die<br />

Gesellschaft hat Tilney <strong>Invest</strong>ment Management<br />

mit der Bereitstellung der entsprechenden Einrichtungen<br />

an ihrem Geschäftssitz im Vereinigten<br />

König reich beauftragt. Die Kontaktdaten lauten:<br />

Tilney <strong>Invest</strong>ment Management<br />

Royal Liver Building<br />

Pier Head<br />

Liverpool L3 1NY<br />

Tel.: +44 (0)151 255 3000<br />

Tilney <strong>Invest</strong>ment Management (eingetragen in<br />

England unter der Firmennummer 02010520) wurde<br />

im Vereinigten Königreich von der FSA zugelassen<br />

und unterliegt deren Aufsicht. Sie ist bei der<br />

FSA unter der Nummer 124255 registriert.<br />

Britische Personen können die Satzung der Gesellschaft,<br />

den aktuellen Verkaufsprospekt, das<br />

Key <strong>Invest</strong>or Information Document sowie die<br />

aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte der Gesellschaft<br />

in englischer Sprache an dieser Adresse<br />

zu den üblichen Geschäftszeiten einsehen und<br />

sich Exemplare davon aushändigen lassen. Die<br />

Einsichtnahme in die Dokumente und der Erhalt<br />

von Exemplaren der Dokumente ist kostenfrei.<br />

Unter dieser Adresse können mündlich oder<br />

schriftlich die aktuellen Ausgabe- und Rücknahmepreise<br />

von Anteilen erfragt werden, und<br />

Anteilinhaber können dort Anträge auf die Rücknahme<br />

von Anteilen und Auszahlung des Rücknahmepreises<br />

stellen. Beschwerden bezüglich<br />

der Tätigkeit der Gesellschaft sind ebenfalls an<br />

diese Stelle zu richten und werden von dort an<br />

die Gesellschaft weitergeleitet.<br />

Erläuterungen zur einzuhaltenden Vorgehensweise<br />

bei der Zeichnung und dem Kauf bzw. der<br />

Rücknahme und dem Verkauf von Anteilen sind<br />

dem Verkaufsprospekt zu entnehmen. Es wird<br />

außerdem auf den Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

verwiesen.<br />

15. Gesellschafterversammlungen<br />

Gesellschafterversammlungen finden jährlich<br />

am Sitz der Gesellschaft oder jedem anderen in<br />

der Einladung bezeichneten Ort statt. Sie werden<br />

grundsätzlich an jedem vierten Mittwoch im<br />

April eines Jahres um 11:00 Uhr MEZ abgehalten.<br />

Sollte dieser vierte Mittwoch im April eines<br />

Jahres ein Bankfeiertag sein, finden die Gesellschafterversammlungen<br />

am darauf folgenden<br />

Bankarbeits tag statt.<br />

Auch die Anteilinhaber eines Teilfonds können zu<br />

jeder Zeit eine Gesellschafterversammlung abhalten,<br />

um über Vorgänge zu entscheiden, welche<br />

ausschließlich diesen Teilfonds betreffen. Ebenso<br />

können Anteilinhaber einer Anteilklasse eines Teilfonds<br />

zu jeder Zeit eine Gesellschafterversammlung<br />

abhalten, um über Vorgänge zu entscheiden,<br />

welche ausschließlich diese Anteilklasse betreffen.<br />

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.<br />

Im Übrigen findet das Gesetz über Han-<br />

38<br />

delsgesellschaften vom 10. August 1915 Anwendung.<br />

Einladungen zu ordentlichen sowie außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlungen werden im<br />

Mémorial C, Receuil des Sociétés et Associations<br />

(„Mémorial“), im Luxemburger Wort sowie in<br />

Zeitungen, welche der Verwaltungsrat für zweckmäßig<br />

hält, in jedem Vertriebsland veröffentlicht.<br />

16. Gründung, Schließung und<br />

Verschmelzung von Teilfonds<br />

oder Anteilklassen<br />

A. Die Gründung von Teilfonds wird vom Verwaltungsrat<br />

beschlossen.<br />

B. Der Verwaltungsrat kann in den vom Gesetz<br />

vorgesehenen Fällen beschließen, das Gesellschaftsvermögen<br />

eines Teilfonds aufzulösen<br />

und den Anteilinhabern den Netto-Inventarwert<br />

ihrer Anteile an dem Bewertungstag,<br />

an welchem die Entscheidung wirksam wird,<br />

auszuzahlen. Wenn ein Tatbestand eintritt, der<br />

zur Auflösung des Teilfonds führt, werden die<br />

Ausgabe und der Rückkauf von Anteilen des<br />

jeweiligen Teilfonds eingestellt. Die Depotbank<br />

wird den Liquidationserlös, abzüglich der<br />

Liquidationskosten und Honorare, auf Anweisung<br />

der Gesellschaft oder gegebenenfalls<br />

der von den Gesellschafterversammlungen<br />

ernannten Liquidatoren unter die Anteilinhaber<br />

der entsprechenden Teilfonds nach deren<br />

Anspruch verteilen. Netto-Liquidationserlöse,<br />

die nicht zum Abschluss des Liquidationsverfahrens<br />

von Anteilinhabern eingezogen worden<br />

sind, werden von der Depotbank nach<br />

Abschluss des Liquidationsverfahrens für<br />

Rechnung der berechtigten Anteilinhaber bei<br />

der Caisse des Consignations in Luxemburg<br />

hinterlegt, wo diese Beträge verfallen, wenn<br />

sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist dort<br />

angefordert werden.<br />

Ferner kann der Verwaltungsrat die Annullierung<br />

der an einem solchen Teilfonds<br />

ausgegebenen Anteile und die Zuteilung<br />

von Anteilen an einem anderen Teilfonds,<br />

vorbehaltlich der Billigung durch die Gesellschafterversammlung<br />

der Anteilinhaber<br />

dieses anderen Teilfonds erklären, vorausgesetzt,<br />

dass während der Zeit von einem<br />

Monat nach Veröffentlichung gemäß nachfolgender<br />

Bestimmung die Anteilinhaber der<br />

ent sprechenden Teilfonds das Recht haben<br />

werden, die Rücknahme oder den Umtausch<br />

aller oder eines Teils ihrer Anteile zu<br />

dem anwendbaren Netto-Inventarwert ohne<br />

Kostenbelastung zu verlangen.<br />

C. Der Verwaltungsrat kann entscheiden, die<br />

Vermögenswerte eines Teilfonds auf einen<br />

anderen innerhalb der Gesellschaft bestehenden<br />

Teilfonds zu übertragen oder in einen<br />

anderen Organismus für gemeinsame<br />

Anlagen, welcher gemäß Teil 1 des Gesetzes<br />

vom 17. Dezember 2010 errichtet wurde, oder<br />

einen anderen Teilfonds innerhalb eines solchen<br />

anderen Organismus für gemeinschaftliche<br />

Anlagen („Neuer Teilfonds“) einzubringen<br />

und die Anteile neu bestimmen. Eine<br />

solche Entscheidung wird veröffentlicht, um<br />

den Anteilinhabern während der Dauer eines<br />

Monats zu ermöglichen, die kostenfreie Rücknahme<br />

oder den kostenfreien Umtausch ihrer<br />

Anteile zu beantragen. Im Falle der Fusion mit<br />

einem offenen Luxemburger Fonds mit Sondervermögenscharakter<br />

(fonds commun de<br />

placement) ist der Beschluss nur für diejenigen<br />

Anteilinhaber bindend, die zu der Fusion<br />

ihre Zustimmung erteilt haben.<br />

D. Das Fusionsverfahren entspricht der Auflösung<br />

des Teilfonds und einer gleichzeitigen<br />

Übernahme sämtlicher Vermögensgegenstände<br />

durch den aufnehmenden Fonds.<br />

Abweichend von einer Auflösung erhalten<br />

die Anleger des Teilfonds jedoch Anteile des<br />

aufnehmenden Fonds oder Teilfonds, deren<br />

Anzahl sich auf der Grundlage des Anteilwertverhältnisses<br />

des betroffenen Teilfonds zum<br />

Zeitpunkt der Einbringung errechnet, und ggf.<br />

einen Spitzenausgleich. Die Durchführung der<br />

Zusammenlegung wird vom Wirtschaftsprüfer<br />

der Gesellschaft kontrolliert.<br />

E. Die Gründung von Anteilklassen wird vom<br />

Verwaltungsrat beschlossen.<br />

F. Der Verwaltungsrat kann in den vom Gesetz<br />

vorgesehenen Fällen beschließen, eine Anteilklasse<br />

innerhalb eines Teilfonds aufzulösen<br />

und diesen Anteilinhabern den Netto-Inventarwert<br />

ihrer Anteile (unter Berücksichtigung<br />

der tatsächlichen Realisierungswerte und<br />

Realisierungskosten in Bezug auf die Vermögensanlagen<br />

im Zusammenhang mit dieser<br />

Annullierung) an dem Bewertungstag, an<br />

welchem die Entscheidung wirksam wird,<br />

auszuzahlen. Ferner kann der Verwaltungsrat<br />

die Annullierung der in einer Anteilklasse an einem<br />

solchen Teilfonds ausgegebenen Anteile<br />

und die Zuteilung von Anteilen einer anderen<br />

Anteilklasse desselben Teilfonds erklären, vorausgesetzt,<br />

dass während der Zeit von einem<br />

Monat nach Veröffentlichung gemäß nachfolgender<br />

Bestimmung die Anteilinhaber der zu<br />

annullierenden Anteilklasse des Teilfonds das<br />

Recht haben werden, die Rücknahme oder<br />

den Umtausch aller oder eines Teils ihrer Anteile<br />

zu dem anwendbaren Nettoinventarwert<br />

und gemäß dem in den Artikeln 14 und 15 der<br />

Satzung beschriebenen Verfahren ohne Kostenbelastung<br />

zu verlangen.<br />

G. Der Verwaltungsrat kann entscheiden, Anteilklassen<br />

innerhalb eines Teilfonds zusammenzulegen.<br />

Diese Zusammenlegung führt dazu,<br />

dass die Anteilinhaber in der auflösenden<br />

Anteilklasse Anteile der aufnehmenden Anteilklasse<br />

erhalten, deren Anzahl sich auf der<br />

Grundlage des Anteilwertverhältnisses der<br />

betroffenen Anteilklassen zum Zeitpunkt der<br />

Zusammenlegung errechnet und gegebenenfalls<br />

einen Spitzenausgleich. Die Durchführung<br />

der Zusammenlegung wird vom Wirtschaftsprüfer<br />

der Gesellschaft kontrolliert.<br />

17. Auflösung der Gesellschaft<br />

A. Die Gesellschaft kann jederzeit durch die Gesellschafterversammlung<br />

aufgelöst werden.<br />

Für die Gültigkeit der Beschlüsse ist die gesetzliche<br />

vorgeschriebene Beschlussfähigkeit<br />

notwendig.<br />

B. Eine Auflösung der Gesellschaft wird entsprechend<br />

den gesetzlichen Bestimmungen<br />

von der Gesellschaft im Mémorial und in mindestens<br />

drei überregionalen Tageszeitungen,


von denen eine eine Luxemburger Zeitung<br />

ist, veröffentlicht.<br />

C. Wenn ein Tatbestand eintritt, der zur Auflösung<br />

der Gesellschaft führt, werden die Ausgabe<br />

und die Rücknahme von Anteilen eingestellt.<br />

Die Depotbank wird den Liquidationserlös,<br />

abzüglich der Liquidationskosten und Honorare,<br />

auf Anweisung der Gesellschaft oder<br />

gegebenenfalls der von der Gesellschafterversammlung<br />

ernannten Liquidatoren unter die<br />

Anteilinhaber der entsprechenden Teilfonds<br />

nach deren Anspruch verteilen. Netto-Liquidationserlöse,<br />

die nicht zum Abschluss des Liquidationsverfahrens<br />

von Anteilinhabern eingezogen<br />

worden sind, werden von der Depotbank<br />

nach Abschluss des Liquidationsverfahrens für<br />

Rechnung der berechtigten Anteilinhaber bei<br />

der Caisse des Consignations in Luxemburg<br />

hinterlegt, wo diese Beträge verfallen, wenn<br />

sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist dort<br />

angefordert werden.<br />

18. Veröffentlichungen<br />

A. Der Nettoinventarwert je Anteil kann bei der<br />

Verwaltungsgesellschaft und jeder Zahlstelle<br />

erfragt und in jedem Vertriebsland in geeigneten<br />

Medien (z. B. Internet, elektronische<br />

Informationssysteme, Zeitungen usw.) veröffentlicht<br />

werden. Um Anlegern bessere Informationen<br />

zur Verfügung zu stellen und den<br />

unterschiedlichen Marktgepflogenheiten Rechnung<br />

zu tragen, kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

auch einen Ausgabe-/Rücknahmepreis<br />

veröffentlichen, der den Ausgabeaufschlag<br />

bzw. Rücknahmeabschlag berücksichtigt. Diese<br />

Informationen sind bei der Gesellschaft,<br />

der Verwaltungsgesellschaft, der Transferstelle<br />

oder der Zahlstelle an jedem Tag erhältlich, an<br />

dem Preise veröffentlicht werden.<br />

B. Die Gesellschaft erstellt einen geprüften Jahresbericht<br />

sowie einen Halbjahresbericht entsprechend<br />

den gesetzlichen Bestimmungen<br />

des Großherzogtums Luxemburg.<br />

C. Verkaufsprospekt, Key <strong>Invest</strong>or Information<br />

Document, Satzung, Jahres- und Halbjahresberichte<br />

sind für die Anteilinhaber am Sitz der<br />

Gesellschaft sowie bei jeder Vertriebs- und<br />

Zahlstelle kostenlos erhältlich. Exemplare<br />

der folgenden Dokumente können zudem an<br />

jedem Luxemburger Bankgeschäftstag während<br />

der üblichen Geschäftszeiten kostenlos<br />

am Sitz der Gesellschaft unter der Anschrift<br />

2, Boulevard Konrad Adenauer, L -1115 Luxemburg<br />

eingesehen werden:<br />

(i) der Verwaltungsgesellschaftsvertrag,<br />

(ii) der Depotbankvertrag,<br />

(iii) der Administrationsvertrag und<br />

(iv) der Fondsmanagementvertrag.<br />

19. Errichtung, Rechnungsjahr, Dauer<br />

Die Gesellschaft wurde am 15. März 2002 auf<br />

unbestimmte Dauer errichtet. Ihr Geschäftsjahr<br />

endet jeweils zum 31. Dezember.<br />

20. Börsen und Märkte<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann die Anteile der<br />

Teilfondsvermögen an einer Börse zur Notierung<br />

zulassen oder an organisierten Märkten handeln<br />

lassen; derzeit macht die Verwaltungsgesellschaft<br />

von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.<br />

Der Verwaltungsgesellschaft ist bekannt, dass –<br />

ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt der Erstellung<br />

dieses Verkaufsprospekts die Anteile der<br />

nachfolgend aufgeführten Teilfondsvermögen an<br />

folgenden Märkten gehandelt werden bzw. notiert<br />

sind:<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Africa, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha Strategy,<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Convertibles, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro<br />

Bonds (Premium), <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro Bonds<br />

(Short), <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro Corporate Bonds,<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro-Gov Bonds, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

European Small/Mid Cap, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />

Infrastructure, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Gold and Precious<br />

Metals Equities, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy<br />

Plus, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Allocation:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Börse Frankfurt<br />

Börse Hamburg<br />

Börse Düsseldorf<br />

Börse München<br />

Börse Berlin<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> BRIC Plus, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Chinese<br />

Equities, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Commodity Plus, <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> European Equities, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />

Agribusiness, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Equities,<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Japanese Equities, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Responsibility, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top 50 Asia, <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Top Dividend Europe, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top<br />

Euroland, <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> US Value Equities:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Börse Frankfurt<br />

Börse Hamburg<br />

Börse Düsseldorf<br />

Börse München<br />

Börse Stuttgart<br />

Börse Berlin<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> US-Gov Bonds:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Börse Frankfurt<br />

Börse Hamburg<br />

Börse München<br />

Börse Berlin<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Inflation Strategy, <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Income Strategy Conservative:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Börse Hamburg<br />

Börse Düsseldorf<br />

Börse München<br />

Börse Berlin<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Currency:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Börse Hamburg<br />

Börse Frankfurt<br />

Börse Düsseldorf<br />

Börse Berlin<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> New Resources:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Börse Frankfurt<br />

Börse München<br />

Börse Stuttgart<br />

Börse Berlin<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian Small/Mid Cap:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Börse Frankfurt<br />

Börse München<br />

Börse Berlin<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Government Liquidity Fund:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Börse Hamburg<br />

Börse Düsseldorf<br />

Börse Stuttgart<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging Markets Corporates:<br />

–<br />

–<br />

Börse Hamburg<br />

Börse München<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> StepIn Akkumula:<br />

–<br />

Börse Hamburg<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein<br />

solcher Handel kurzfristig eingestellt wird oder<br />

die Anteile der Teilfondsvermögen auch an anderen<br />

Märkten – ggf. auch kurzfristig – eingeführt<br />

oder auch schon gehandelt werden. Hierüber<br />

hat die Verwaltungsgesellschaft keine Kenntnis.<br />

Der dem Börsenhandel oder Handel an sonstigen<br />

Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird<br />

nicht ausschließlich durch den Wert der im Teilfondsvermögen<br />

gehaltenen Vermögensgegenstände,<br />

sondern auch durch Angebot und Nachfrage<br />

bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis<br />

von dem ermittelten Anteilwert abweichen.<br />

39


B. Verkaufsprospekt – Besonderer Teil<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Africa<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Africa gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />

die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Africa ist<br />

die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Wertzuwachses<br />

des angelegten Kapitals.<br />

Mindestens 70% des gesamten Teilfondsvermögen<br />

(nach Abzug der liquiden Mittel) werden in<br />

Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations­ und Genussscheinen<br />

sowie Optionsscheinen auf Aktien<br />

von Emittenten angelegt, die ihren eingetragenen<br />

Sitz in Afrika haben oder ihre Geschäftstätigkeit<br />

überwiegend in Afrika ausüben oder die als Holdinggesellschaft<br />

überwiegend Beteiligungen an<br />

Unternehmen mit Sitz in Afrika, insbesondere<br />

Südafrika, Ägypten, Mauritius, Nigeria, Marokko<br />

und Kenia, besitzen.<br />

Die von diesen Emittenten begebenen Wertpapiere<br />

können an afrikanischen oder anderen ausländischen<br />

Börsen notiert sein oder an anderen<br />

geregelten Märkten in einem Staat der Organisation<br />

für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />

Entwicklung (OECD) gehandelt werden, die anerkannt,<br />

für das Publikum offen und deren Funktionsweisen<br />

ordnungsgemäß sind. Die Börsen und<br />

anderen geregelten Märkte müssen die Anforderungen<br />

gemäß Artikel 41 des Luxemburger Gesetzes<br />

vom 17. Dezember 2010 über Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen erfüllen.<br />

Die Anlage in diesen Wertpapieren kann auch<br />

durch Global Depository Receipts (GDR), die an<br />

anerkannten Börsen und Märkten notiert sind,<br />

sowie durch von internationalen Finanzinstituten<br />

mit Spitzenrating ausgegebene American Depository<br />

Receipts (ADR) erfolgen.<br />

Maximal 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) können in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />

Wandelanleihen, Wandelschuldverschreibungen<br />

und Optionsanleihen, deren zugrunde<br />

liegende Optionsscheine auf Wertpapiere<br />

ausgestellt sind, Partizipations­ und Genussscheinen<br />

sowie Optionsscheinen auf Aktien in­ und<br />

ausländischer Aussteller, die die Anforderungen<br />

der vorstehenden Absätze nicht erfüllen, sowie in<br />

allen anderen in Artikel 2 Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />

Teil genannten zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />

der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen gemäß Absatz A Buchstabe e) gilt für<br />

diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />

Verwässerungsrichtlinie:<br />

Umfangreiche Zeichnungen und Rücknahmen<br />

der Teilfonds könnten zu einer Verwässerung des<br />

Teilfondsvermögens führen, was darauf zurückzuführen<br />

ist, dass der Nettoinventarwert möglicherweise<br />

nicht alle Handels­ und sonstigen Kosten<br />

vollständig reflektiert. Diese Kosten treten auf,<br />

wenn der Portfoliomanager Wertpapiere kaufen<br />

oder verkaufen muss, um hohe Zu­ oder Abflüsse<br />

des Fonds zu steuern. Neben diesen Kosten<br />

könnten sehr hohe Ordervolumen zu Marktkursen<br />

führen, die erheblich niedriger bzw. höher als<br />

40<br />

Anteilklasse* WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0QM LU0329759764<br />

LD <strong>DWS</strong>0SH LU0363465583<br />

NC <strong>DWS</strong>0QN LU0329759848<br />

FC <strong>DWS</strong>0QP LU0329759921<br />

A2 <strong>DWS</strong>0QQ LU0329761075<br />

S2 <strong>DWS</strong>0QS LU0329761828<br />

DS1 <strong>DWS</strong>0VU LU0399357671<br />

FD <strong>DWS</strong>08C LU0616870506<br />

Anlegerprofil risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- LC, LD, NC, FC und A2: 10.7.2008<br />

DS1: 20.1.2009<br />

S2 und FD: Das Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Erstzeichnungsdatum LC, LD, NC, FC und A2: Auflegungsdatum<br />

DS1: 19.1.2009<br />

S2 und FD: Das Erstzeichnungsdatum wird<br />

vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC, FC und FD: 100,– EUR<br />

A2: 100,– USD<br />

S2: 10,– SGD<br />

DS1: 100,– GBP<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, A2, DS1 und S2: bis zu 5% vom Brutto­<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag**<br />

NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag***<br />

FC und FD: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2, S2<br />

und FD: Thesaurierung<br />

LD und DS1: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC und LD: bis zu 1,75% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**** erfolgsbezogener Vergütung*****<br />

FC und FD: bis zu 0,85% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung*****<br />

NC: bis zu 2,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung*****<br />

A2 und DS1: bis zu 1,8% p.a.<br />

S2: bis zu 1,75% p.a.<br />

Expense Cap<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft<br />

(vom Teilfonds zu tragen)****<br />

LC, FC, FD, LD, A2, DS1 und S2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, FD, A2, DS1 und S2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts fünf<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt fünf Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Africa und seine Anteilklassen sind von der in Artikel 8 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil genannten Option „Umtausch von Anteilen“ ausgenommen.<br />

** 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

**** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

***** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, FD, LD und LC aus<br />

dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um<br />

den die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des Standard & Poor’s Africa 40 Index übertrifft. Die<br />

erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet.<br />

Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung<br />

im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs<br />

unter der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte<br />

erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des<br />

Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine negative<br />

Performance muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Bezogen auf<br />

die Anteilklassen A2, S2 und DS1 erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.


unter normalen Umständen sind. Um den Schutz<br />

der bereits vorhandenen Anleger zu verbessern,<br />

gestattet die nachstehende Option in außergewöhnlichen<br />

Marktsituationen die Anwendung der<br />

Verwässerungsrichtlinie zugunsten des Teilfondsvermögens,<br />

um Handels- und sonstige Kosten<br />

auszugleichen, die sich in wesentlichem Umfang<br />

auf den Teilfonds auswirken.<br />

Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

legt die Grenzwerte für die Anwendung der<br />

Verwässerungsrichtlinie fest, die unter anderem<br />

auf den aktuellen Marktbedingungen, der vorhandenen<br />

Marktliquidität und den geschätzten<br />

Verwässerungskosten basieren. Beim Auftreten<br />

von außergewöhnlichen Marktsituationen laut<br />

Definition des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft<br />

kann der Anteilwert des Teilfonds<br />

nach oben oder unten korrigiert werden, um die<br />

Transaktionskosten und andere mit der Handelstätigkeit<br />

verbundene Verwässerungseffekte zu<br />

berücksichtigen. Die Korrektur selbst wird unter<br />

Beachtung der Grenzwerte automatisch durchgeführt.<br />

Der korrigierte Anteilwert findet auf alle<br />

Zeichnungen und Rücknahmen am betreffenden<br />

Handelstag gleichermaßen Anwendung.<br />

Der Einfluss der Verwässerungsrichtlinie beläuft<br />

sich auf höchstens 2% des ursprünglichen<br />

Anteilwerts. Da die beschriebene Methode zur<br />

Anwendung einer Verwässerungsrichtlinie nur<br />

unter außerordentlichen Marktumständen und<br />

bei erheblichen Zu- und Abflüssen durchgeführt<br />

wird und nicht auf dem regulären Volumen beruht,<br />

wird angenommen, dass eine Korrektur<br />

des Anteilwerts nur gelegentlich erfolgt.<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />

Orientierung für die voraussichtliche britische<br />

Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />

Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />

im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />

geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />

können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />

ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />

berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />

eine eigene Beratung einholen.<br />

Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />

um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />

für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />

Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />

der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />

von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />

Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />

Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />

oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />

zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />

Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag und<br />

nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon ausgenommen<br />

sind Anteilklassen, die von der britischen<br />

Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte Zeit, in<br />

der die Anteile vom jeweiligen Anleger gehalten<br />

werden, als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht<br />

erstattender Fonds“ anerkannt sind.<br />

Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />

britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />

Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />

2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />

enthalten sind.<br />

Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />

ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick auf<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr seit Auflegung 1)<br />

Klasse LC LU0329759764 37,7% 42,8%<br />

Klasse LD LU0363465583 37,8% 43,5%<br />

Klasse NC LU0329759848 37,0% 41,7%<br />

Klasse FC LU0329759921 38,9% 47,0%<br />

Klasse A2 2) LU0329761075 28,7% 23,5%<br />

Klasse DS1 3) LU0399357671 33,0% 129,9%<br />

S&P Africa 40 40,8% 43,7%<br />

1) Klassen LC, LD, NC, FC und A2 am 10.7.2008/Klasse DS1 am 20.1.2009<br />

2) in USD<br />

3) in GBP<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />

können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />

in denen sich die Anteile im Besitz<br />

des britischen Steuerzahlers befanden, als „ausschüttender<br />

Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />

Fonds“ eingestuft worden sein. Der Status der<br />

Anteilklasse DS1 als ausschüttender Fonds vom<br />

1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 und als<br />

Bericht erstattender Fonds ab dem 1. Januar 2010<br />

wurde bestätigt. Um die Anforderungen des Status<br />

als Bericht erstattender Fonds zu erfüllen, wird<br />

es notwendig sein, sowohl den Anlegern als auch<br />

der HMRC Bericht darüber zu erstatten, welche<br />

Erträge der Anteilklasse DS1 für den jeweiligen<br />

Abrechnungszeitraum zuzurechnen sind. Insoweit<br />

der ausgewiesene Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />

Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />

als zusätzliche Ausschüttung an die<br />

Anleger angesehen und die Anleger werden entsprechend<br />

besteuert.<br />

Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />

Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />

Personen ausgeschüttet werden, gelten als<br />

Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />

anhaftet) und sind im Allgemeinen steuerpflichtig.<br />

Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />

ansässige Gesellschaft ausgeschüttet wurden<br />

(sowie etwaige einbehaltene Erträge, die gegenüber<br />

einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />

wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />

zu ihrer Verfügung angesehen und sind im<br />

Allgemeinen steuerbefreit. Die britischen Steuervorschriften<br />

enthalten zahlreiche Bestimmungen<br />

zur Bekämpfung von Steuervermeidung, die unter<br />

bestimmten Umständen für britische Anleger<br />

in Offshore-Fonds gelten können. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass Anleger normalerweise nicht<br />

diesen Bestimmungen unterliegen. Alle im Vereinigten<br />

Königreich steuerpflichtigen Anleger, die<br />

(zusammen mit ihren verbundenen Personen)<br />

mehr als 10% der Anteile von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten,<br />

sollten sich speziell beraten lassen. Die An-<br />

teilklasse DS1 richtet sich an private Anleger. Die<br />

Anteile werden allgemein erhältlich sein und breit<br />

vermarktet werden und einem genügend großen<br />

Kreis auf eine für diese Zielgruppe geeignete<br />

Weise zugänglich gemacht werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Africa besteht aus Aktien<br />

afrikanischer Unter nehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Africa gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

enthaltenen allgemeinen Risikohinweisen<br />

die nachfolgenden besonderen<br />

Risiko hinweise.<br />

Besondere RISIKOFAKTOREN im<br />

Zusammenhang mit Anlagen in<br />

Afrika oder mit Bezug zu Afrika<br />

Die Anlage in oder mit Bezug auf Afrika ist<br />

mit hohen Risiken verbunden. Im Falle des<br />

Eintretens eines der nachfolgenden Risiken<br />

könnte die Geschäfts­, Finanz­ oder Ertragslage<br />

des Teilfonds in wesentlichem Umfang<br />

nachteilig beeinflusst werden. Die nachstehend<br />

genannten Risiken sind nicht abschlie­<br />

41


ßend und in keiner bestimmten Reihenfolge<br />

aufgeführt. Die Anlagen des Teilfonds unterliegen<br />

bestimmten besonderen Risiken im<br />

Zusammenhang mit den Staaten, in denen<br />

die Anlagen der Gesellschaft erfolgen, sowie<br />

normalen Anlage risiken. Weitere Risiken und<br />

Unsicherheiten, die der Verwaltungsrat der<br />

Gesellschaft derzeit nicht kennt oder für unwesentlich<br />

hält, können sich ebenfalls nachteilig<br />

auf die Tätigkeit des Teilfonds auswirken.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass die<br />

Anlagen des Teilfonds erfolgreich sind oder<br />

dass seine Ziele ereicht werden. Entsprechend<br />

sollte die Anlage in den Teilfonds ihrem Wesen<br />

nach als spekulativ und nur für Anleger geeignet<br />

angesehen werden, denen die mit einer<br />

Anlage in den Teilfonds verbundenen Risiken<br />

bekannt sind und die in der Lage und willens<br />

sind, den voraussichtlichen Liquiditätsmangel<br />

der Anlagen des Teilfonds, die illiquide Natur<br />

einer Anlage in den Anteilen und das Risiko<br />

des vollständigen Kapitalverlusts durch die<br />

Anlage in dem Teilfonds hinzunehmen.<br />

Falls Sie unsicher sind, welche Maßnahmen<br />

Sie ergreifen sollen, empfehlen wir Ihnen ein<br />

Gespräch mit einem geeignet qualifizierten<br />

Anlageberater in Ihrem Land, der auf die Beratung<br />

zum Kauf von Anteilen und anderen<br />

Wertpapieren spezialisiert ist.<br />

Risiken im Zusammenhang mit von<br />

dem Teilfonds getätigten Anlagen<br />

Potenzielle Anleger sollten sich bestimmter besonderer<br />

Risikofaktoren im Zusammenhang mit<br />

Afrika, anderen Ländern, in die der Teilfonds investieren<br />

kann, und der Art der Teilfondsanlagen<br />

bewusst sein. Dazu gehören:<br />

1. Begrenzte Tätigkeitshistorie<br />

Der Teilfonds wurde kürzlich aufgelegt. Entsprechend<br />

besitzt die Gesellschaft nur begrenzte<br />

historische Betriebs­ und Handelsdaten in Bezug<br />

auf die Vermögenswerte von in Afrika ansässigen<br />

Emittenten. Es kann keine Zusicherung gegeben<br />

werden, dass die Gesellschaft ihre Anlageziele für<br />

den Teilfonds erreicht.<br />

2. Abhängigkeit von Fondsmanager<br />

und Anlagerberatern<br />

Die Fähigkeit der Gesellschaft, den Anlegern<br />

Renditen zu bieten und ihre Anlageziele zu erreichen,<br />

hängt vom Erfolg des Fondsmanagers<br />

des Teilfonds bei der Erkennung, dem Kauf und<br />

der Veräußerung von Anlagen ab sowie von<br />

der Fähigkeit des Fondsmanagers, Anlageberater<br />

zu ernennen, effektiv zu motivieren und<br />

einzusetzen.<br />

Da die Erfahrung des Fondsmanagers mit Anlagen<br />

in Zusammenhang mit dem afrikanischen Markt<br />

begrenzt ist, kann er Anlageberater ernennen,<br />

die ihm spezielle Anlageberatung erteilen. Der<br />

Fondsmanager hat formell keine Anlage berater<br />

ernannt. Es kann nicht zugesichert werden, dass<br />

der Fondsmanager in der Lage sein wird, Anlageberater<br />

mit entsprechenden Kenntnissen und<br />

Erfahrung zu ernennen.<br />

Misslingt dem Fondsmanager oder einem Anlageberater<br />

die effektive Erkennung und/oder<br />

Verwaltung der Anlagen, könnte sich dies in erheblichem<br />

Umfang nachteilig auf die Teilfondsanlagen<br />

und folglich die von dem Teilfonds erzielten<br />

Renditen auswirken.<br />

42<br />

Vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen, die<br />

im Verwaltungsvertrag festgelegt sind, hat der<br />

Fondsmanager unbegrenzte Anlagevollmacht für<br />

die Teilfondsanlagen. Dieser große Ermessenspielraum<br />

kann bedingen, dass der Teilfonds in Anlagen<br />

investiert, die sich nicht so gut wie erwartet entwickeln,<br />

was sich in der Folge in erheblichem Umfang<br />

negativ auf den Nettoinventarwert und den<br />

Anteilspreis auswirken könnte.<br />

Falls die Verwaltungsgesellschaft mit dem Erfolg<br />

des Fondsmanagers nicht zufrieden ist, kann sie<br />

den Verwaltungsvertrag mit oder ohne Angabe<br />

von Gründen nach schriftlicher Inkenntnissetzung<br />

mit einer dreimonatigen Frist zu jedem Halbjahresende<br />

beenden.<br />

3. Begrenzte Liquidität<br />

Es kann für den Teilfonds erheblich schwieriger<br />

sein, seine Anlagen in afrikanischen Ländern oder<br />

von Afrika abhängigen Produkten zu tätigen oder<br />

zu veräußern als dies für Anleger in weiter entwickelten<br />

Ländern der Fall wäre. Begrenzte Liquidität<br />

kann sich negativ auf den Nettoinventarwert<br />

und den Anteilspreis auswirken.<br />

Der Teilfonds kann auch in Unternehmen außerhalb<br />

Afrikas investieren, die an Börsen außerhalb<br />

von Afrika notiert sind. Auch die Liquidität dieser<br />

Anlagen kann begrenzt sein.<br />

Der Teilfonds kann versuchen, durch die Notierung<br />

an der jeweiligen afrikanischen Börse Anlagen in<br />

nicht notierten Unternehmen zu realisieren. Es<br />

kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese<br />

Börsen Liquidität für die Anlage des Teilfonds in<br />

nicht notierten Unternehmen bieten können. Die<br />

Gesellschaft könnte gezwungen sein, die Anlagen<br />

des Teilfonds im Rahmen von privat ausgehandelten<br />

Geschäften weiterzuverkaufen. Die bei<br />

diesen Verkäufen realisierten Preise könnten unter<br />

den ursprünglich von dem Teilfonds gezahlten<br />

oder unter dem als angemessener oder tatsächlicher<br />

Marktwert für diese Wertpapiere angesehenen<br />

Preis liegen.<br />

4. Beschränkungen für Anlagen in<br />

Afrika notierten Unternehmen<br />

Der Handel an afrikanischen Börsen könnte diversen<br />

Beschränkungen unterliegen. Es kann in<br />

bestimmten afrikanischen Ländern auch Höchstbeschränkungen<br />

für ausländische Beteiligungen<br />

an notierten Unternehmen geben.<br />

5. Anlagen in nicht notierten Unternehmen<br />

und in nicht notierten nicht-afrikanischen<br />

Unternehmen<br />

Im Allgemeinen gibt es keine Garantie dafür,<br />

dass der Teilfonds bei der Anlage in die Wertpapiere<br />

nicht notierter Unternehmen oder nicht<br />

notierter nicht­afrikanischer Unternehmen (am<br />

OTC­Markt gehandelt oder nicht) den angemessenen<br />

Marktwert realisieren kann, da diese Unternehmen<br />

tendenziell über begrenzte Liquidität<br />

verfügen und ihre Kurse vergleichsweise stark<br />

schwanken. Darüber hinaus stehen eventuell<br />

keine verlässlichen Preisquellen zur Verfügung.<br />

Schätzungen des Marktwerts dieser Anlagen<br />

sind ihrem Wesen nach schwer abzugeben und<br />

mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Zudem<br />

sind Unternehmen, deren Wertpapiere nicht<br />

öffentlich gehandelt werden, unter Umständen<br />

nicht zur Offenlegung und Einhaltung weiterer<br />

gesetzlicher Anforderungen verpflichtet,<br />

die für sie gelten würden, wenn ihre Wertpa­<br />

piere an einer öffentlichen Börse gehandelt<br />

würden.<br />

Spezifische Anlagerisiken auf dem<br />

afrikanischen OTC-Markt<br />

Viele nicht notierte Unternehmen in Afrika werden<br />

am afrikanischen OTC­Markt gehandelt, der eine<br />

Vermittlungsfunktion für den Handel mit Aktien<br />

von nicht notierten afrikanischen Unternehmen<br />

hat. OTC­Markttransaktionen werden, häufig mit<br />

Unterstützung von Brokern/Dealern oder anderen<br />

Mittlern, direkt zwischen Käufern und Verkäufern<br />

ausgehandelt. Das Clearing­ und Abrechnungsverfahren<br />

für Wertpapiere, die am OTC­Markt<br />

gehandelt werden, kann sehr zeitaufwändig sein<br />

und erfordert häufig die Unterstützung durch Mitarbeiter<br />

der betroffenen Unternehmen.<br />

Anlagen in nationalen, nicht notierten<br />

Gesellschaften<br />

Die Anlagen der Gesellschaft in nicht notierten<br />

Unternehmen könnten den Beschränkungen<br />

mancher afrikanischer Länder für ausländische<br />

Beteiligungen unterliegen.<br />

Anlagen in nicht notierten Unternehmen können<br />

zwar die Chance auf erhebliche Kapitalgewinne<br />

eröffnen, doch sind sie auch mit einem hohen<br />

finanziellen Risiko behaftet. Im Allgemeinen können<br />

die Anlagen des Teilfonds in nicht notierten Unternehmen<br />

illiquide und schwer zu bewerten sein<br />

und es gibt kaum oder keinen Schutz für den Wert<br />

dieser Anlagen. In vielen Fällen sind die Anlagen<br />

langfristiger Natur und müssen unter Umständen<br />

nach dem Zeitpunkt der ursprünglichen Anlage bis<br />

zur Veräußerung viele Jahre gehalten werden, insbesondere,<br />

wenn eine anschließende Notierung<br />

dieser Anlagen an einer afrikanischen Börse nicht<br />

möglich ist. Der Verkauf von Wertpapieren nicht<br />

notierter Unternehmen, welchen eine Notierung<br />

verwehrt wurde, kann unter Umständen nicht<br />

möglich sein und, wenn überhaupt, nur mit einem<br />

erheblichen Abschlag auf den vom Fondsmanager<br />

angenommenen Marktpreis oder den ursprünglich<br />

von dem Teilfonds für diese Wertpapiere gezahlten<br />

Preis erfolgen.<br />

Die Anlagen des Teilfonds in nicht notierten Unternehmen<br />

erfordern eventuell umfassende Sorgfaltsmaßnahmen.<br />

In einigen Kontexten kann die<br />

ordnungsgemäße Erfüllung der Sorgfaltspflicht<br />

jedoch schwierig sein, insbesondere, wenn Informationen<br />

nur begrenzt öffentlich zugänglich sind.<br />

Da der Teilfonds voraussichtlich Minderheitsaktionär<br />

der nicht notierten Unternehmen ist, in die<br />

er investiert, wird sich die Gesellschaft in den<br />

entsprechenden Situationen bemühen, durch<br />

eine Aktionärsvereinbarung und/oder Beobachterrechte<br />

in Gremien geeigneten Minderheitsaktionärsschutz<br />

zu erhalten. Es besteht jedoch<br />

die Möglichkeit, dass die Gesellschaft keinen<br />

Erfolg bei diesen Bemühungen um Schutz hat.<br />

Selbst wenn sie eine derartige Aktionärsvereinbarung<br />

oder Gremienvertretung erreicht, bieten<br />

diese unter Umständen nur begrenzten Schutz.<br />

6. Anlagen in staatliche Unternehmen<br />

Die Anlage in staatliche Unternehmen ist mit<br />

einer Reihe von speziellen Risiken behaftet. Die<br />

Gesellschaft hat eventuell nur sehr begrenzte<br />

Finanzinformationen zur Verfügung, um mögliche<br />

Anlagen in staatliche Unternehmen, die an<br />

die Börse gehen, zu beurteilen. Dies kann entweder<br />

darin begründet sein, dass sie Aktien im<br />

Rahmen eines Verfahrens erwirbt, das nur be­


grenzte Sorgfaltsmaßnahmen ermöglicht, oder<br />

darin, dass die Bücher der staatlichen Unternehmen<br />

unvollständig oder nicht zugänglich sind.<br />

Zudem kann es für die Geschäftsführer vormals<br />

staatlicher Unternehmen schwierig sein, sich<br />

nach dem Börsengang durch die Einhaltung guter<br />

Corporate-Governance-Verfahren, Transparenz<br />

und die Einstellung und Bindung talentierter und<br />

qualifizierter Mitarbeiter auf die Privatwirtschaft<br />

einzustellen. Nicht selten bleiben staatliche Unternehmen<br />

nach dem Börsengang mehrheitlich<br />

Eigentum des jeweiligen Staates und reagieren<br />

weiterhin eher auf die Anforderungen der jeweiligen<br />

Regierung, anstatt im besten Interesse ihrer<br />

Aktionäre zu handeln. In manchen Fällen übernehmen<br />

ehemalige staatliche Unternehmen wirtschaftliche<br />

Hinterlassenschaften ihres vorherigen<br />

Status, so etwa übermäßig großen Personalbestand<br />

oder anhaltende und ungelöste Verstöße<br />

gegen Umweltvorschriften.<br />

7. Anlagen in bestehenden<br />

geschlossenen Fonds<br />

Geschlossene Fonds, die auf dem afrikanischen<br />

Markt tätig sind, können denselben Anlagerisiken<br />

unterliegen wie bereits dargelegt. Dazu gehören<br />

unter anderem politische und wirtschaftliche Risiken<br />

sowie Mängel im derzeitigen Rechtssystem<br />

afrikanischer Staaten. Die Anlage des Teilfonds<br />

in nicht notierten geschlossenen Fonds ist mit<br />

zusätzlichen Risiken behaftet, da nicht notierte<br />

geschlossene Fonds nicht den Vorschriften einer<br />

Börsenaufsicht unterliegen. Der Teilfonds kann<br />

auch dem Risiko einer Kapitaleinforderung auf<br />

seine Anlagen unterliegen. Falls der Teilfonds<br />

etwaigen zukünftigen Kapitaleinforderungen<br />

nicht nachkommen kann, verfallen seine Anlagen<br />

eventuell.<br />

8. Sonstige Risiken in Bezug auf die<br />

Anlage in Unternehmen in Afrika<br />

Neben den vorstehend aufgeführten Risiken können<br />

die Anlageländer und insbesondere vormals<br />

staatliche Unternehmen (unabhängig davon, ob<br />

sie börsennotiert sind oder nicht) mit verschiedenen<br />

weiteren Risiken behaftet sein, was ihre<br />

Wertentwicklung erheblich verschlechtern oder<br />

sogar zu ihrem Konkurs führen könnte. Dazu gehören<br />

unter anderem:<br />

– die Gefahr unzureichender Finanzierung;<br />

– fehlende Kundendiversifizierung und mangelndes<br />

Verständnis des Produktmarkts;<br />

– interne Geschäftsführungsmängel;<br />

– falsche oder fehlende Strategie oder ausbleibende<br />

Früherkennung von Branchentrends<br />

aufgrund von Unerfahrenheit;<br />

– Überbesetzung mit Personal und<br />

– Änderungen der Wettbewerbsfähigkeit aufgrund<br />

von Wechselkursschwankungen.<br />

Diese und andere Risiken können besonders für<br />

kleine Unternehmen zum Tragen kommen. Die<br />

Gesellschaft kann in Unternehmen mit niedriger<br />

Kapitalisierung investieren.<br />

Risiken in Bezug auf das Marktumfeld<br />

9. Marktumfeld<br />

Die Anlageländer unterliegen dem Risiko einer<br />

Veränderung des Marktumfelds. Dies beinhaltet<br />

unter anderem eine Zunahme des Wettbewerbs<br />

auf den lokalen und den Exportmärkten in bestimmten<br />

Sektoren aufgrund einer weiteren Liberalisierung<br />

der afrikanischen Wirtschaft, die<br />

dadurch zustande kommt, dass manche afrikanischen<br />

Länder ihre Märkte für ausländische<br />

<strong>Invest</strong>oren öffnen. Aufgrund von weiteren Marktkräften<br />

könnte jede Anlage des Teilfonds jederzeit<br />

erheblich im Wert sinken.<br />

10. Begrenzte Anlagemöglichkeiten<br />

Es gibt noch weitere afrikanische und ausländische<br />

Unternehmen, Institutionen und Anleger,<br />

die aktiv Anlagemöglichkeiten in Afrika suchen<br />

und Anlagen tätigen. Viele dieser Mitbewerber<br />

dürften erhebliche Kapitalsummen beschaffen<br />

und können ähnliche Anlageziele verfolgen wie<br />

der Teilfonds. Dadurch entsteht unter Umständen<br />

stärkerer Wettbewerb um Anlagegelegenheiten.<br />

Die Gesellschaft erwartet daher deutlichen Wettbewerb<br />

um Anlagechancen. Der Wettbewerb um<br />

eine begrenzte Anzahl potenzieller Anlagemöglichkeiten<br />

kann Anlageentscheidungen verzögern<br />

und den Preis erhöhen, zu dem Anlagen durch<br />

den Teilfonds getätigt oder veräußert werden<br />

können, wodurch die potenzielle Rentabilität seiner<br />

Anlagen sinkt.<br />

Ausländische Rechtssubjekte können gewissen<br />

Einschränkungen im Hinblick auf Anlagen in bestimmten<br />

afrikanischen Ländern unterliegen.<br />

Manche Anlagen erfordern eventuell die vorherige<br />

Beurteilung oder Genehmigung der jeweiligen<br />

afrikanischen Regierung. Dadurch kann der Wettbewerb<br />

um eine begrenzte Anzahl von Anlagen,<br />

die der Gesellschaft attraktiv erscheinen, zunehmen<br />

und für den Teilfonds Anlageverzögerungen<br />

bringen.<br />

Darüber hinaus muss der Teilfonds unter Umständen<br />

bisher nicht bekannte lokale Anlagebeschränkungen<br />

berücksichtigen, um Anlagen in<br />

nicht-afrikanischen Unternehmen zu tätigen, die<br />

in bestimmten Ländern außerhalb Afrikas ansässig<br />

sind.<br />

Der Teilfonds könnte durch die Verzögerung oder<br />

Verweigerung der erforderlichen Genehmigungen<br />

für die Anlage in bestimmten Unternehmen<br />

sowie durch Anlageverzögerungen, welche durch<br />

den Wettbewerb verursacht werden, den das Unternehmen<br />

auf dem Markt erwartet, oder durch<br />

Anlagebeschränkungen in bestimmten Ländern<br />

nachteilig beeinflusst werden. Im Vorfeld der Anlage<br />

der Platzierungserlöse kann die Gesellschaft<br />

vorübergehende Anlagen tätigen, die länger als<br />

erwartet investiert bleiben könnten und Erträge<br />

erzielen dürften, die erheblich unter den Erträgen<br />

liegen, welche die Gesellschaft aus der Anlage in<br />

den Anlageländern erwartet.<br />

11. Rechtssysteme<br />

Die Gesetze und Vorschriften für bestimmte<br />

Märkte, auf denen der Teilfonds unter Umständen<br />

investiert, befinden sich noch in der Entwicklungsphase<br />

und sind noch nicht vollständig<br />

etabliert. Es kann nicht zugesichert werden, dass<br />

der Teilfonds in der Lage ist, seine Rechte durch<br />

Gerichtsverfahren wirksam durchzusetzen, auch<br />

gibt es keine Zusicherung dafür, dass Verbesserungen<br />

stattfinden werden. In diesen Rechtssystemen<br />

kann es Widersprüche und Lücken in Gesetzen<br />

und Vorschriften geben, die Handhabung<br />

der Gesetze und Vorschriften durch staatliche<br />

Behörden kann erheblichem Ermessensspielraum<br />

unterworfen sein und in vielen Bereichen<br />

ist der gesetzliche Rahmen vage, widersprüchlich<br />

und wird sehr unterschiedlich ausgelegt. Zudem<br />

ist das Gerichtssystem unter Umständen nicht<br />

verlässlich oder objektiv und die Möglichkeit zur<br />

Durchsetzung gesetzlicher Rechte ist häufig nicht<br />

gegeben. Es kann nicht zugesichert werden, dass<br />

der Teilfonds in der Lage ist, seine Rechte durch<br />

Gerichtsverfahren effektiv durchzusetzen.<br />

Auch durch Korruption, politische Instabilität o. Ä.<br />

können Rechtssysteme unzuverlässig sein.<br />

12. Politische und wirtschaftliche Risiken<br />

Die Anlagen des Teilfonds in afrikanischen und<br />

anderen Ländern können durch Änderungen der<br />

wirtschaftlichen Bedingungen in diesen Ländern<br />

oder der internationalen politischen Entwicklung<br />

in unbekanntem Umfang, Änderungen der Regierungsstrategie,<br />

die Auferlegung von Beschränkungen<br />

für die Kapitalübertragung oder Änderungen<br />

der aufsichtsrechtlichen, steuerlichen und<br />

gesetzlichen Anforderungen beeinflusst werden.<br />

Der Wert der Anlagen des Teilfonds und einer Anlage<br />

in den Teilfonds kann durch Regierungswechsel,<br />

neue Regierungsmitglieder oder geänderte<br />

Regierungsstrategien beeinträchtigt werden,<br />

und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um<br />

die eigene Regierung oder die Regierung eines<br />

ausländischen Markts handelt, in dem der Teilfonds<br />

investiert. Dies umfasst eine veränderte<br />

Strategie gegenüber Enteignung, Verstaatlichung<br />

und Beschlagnahme von Vermögenswerten und<br />

Änderungen der Gesetzgebung bezüglich ausländischer<br />

Beteiligungen, Wirtschaftspolitik, Besteuerung,<br />

Anlagevorschriften, Wertpapiergesetzen<br />

sowie Devisenumtausch und -rückführung.<br />

Gelegentlich herrscht in Afrika politische Unsicherheit<br />

und die politische Stimmung ist von<br />

Land zu Land unterschiedlich. Manche afrikanischen<br />

Staaten leiden unter Bürgerkrieg und<br />

Terrorismus. Das politische Umfeld in bestimmten<br />

Ländern ist instabil und Schwankungen<br />

unterworfen, was auch zukünftig der Fall sein<br />

kann. Die politische Unsicherheit in bestimmten<br />

afrikanischen Ländern kann andere Länder der<br />

Region oder sogar den gesamten afrikanischen<br />

Kontinent beeinflussen. All diese Ereignisse<br />

und Unsicherheiten können sich negativ auf die<br />

Anlagen des Teilfonds auswirken. Nicht nur der<br />

Wert der Anlagen des Teilfonds kann erheblich<br />

belastet werden, sondern der Teilfonds ist unter<br />

Umständen im Fall einer Marktschließung,<br />

Erklärung des Ausnahmezustands oder eines<br />

Moratoriums nicht in der Lage, den Wert seiner<br />

Anlagen rückzuführen. Ebenso könnte dieser<br />

Wert erheblich sinken.<br />

Betriebliche Risiken<br />

13.<br />

Der Teilfonds ist einem Kreditrisiko gegenüber<br />

Parteien ausgesetzt, mit denen er handelt. Ebenso<br />

geht er ein Abwicklungsrisiko ein. Der Marktusus<br />

auf den afrikanischen Märkten in Bezug auf<br />

die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen und<br />

die Verwahrung von Vermögenswerten ist mit<br />

erhöhtem Risiko verbunden. Die afrikanischen<br />

Märkten entwickeln sich zwar weiter, doch sind<br />

die Clearing-, Abrechnungs- und Registrierungssysteme,<br />

die für die Durchführung des Handels<br />

auf manchen dieser Märkte zur Verfügung stehen,<br />

erheblich weniger ausgereift als auf fortgeschritteneren<br />

Märkten der Welt. Dies kann zu Verzögerungen<br />

und anderen erheblichen Schwierigkeiten<br />

bei der Abwicklung von Handelsabschlüssen und<br />

der Registrierung von Wertpapierübertragungen<br />

führen. Abwicklungsprobleme auf diesen Märkten<br />

können den Nettoinventarwert und die Liquidität<br />

des Teilfonds beeinträchtigen.<br />

43


Geografische Risiken und Kriegsgefahr<br />

14.<br />

In manchen afrikanischen Ländern besteht die<br />

Gefahr von Militärputschen, Bürgerkriegen und<br />

politischer Instabilität. All dies kann ungünstige<br />

politische und/oder wirtschaftliche Folgen für<br />

Afrika im Allgemeinen haben. Diese politischen<br />

und/oder wirtschaftlichen Folgen können wiederum<br />

den Betrieb und die Rentabilität der Anlagen<br />

des Teilfonds in Afrika nachteilig beeinflussen.<br />

15. Korruptionsrisiko<br />

Viele afrikanische Länder erreichen auf dem<br />

von Transparency International veröffentlichten<br />

Corruption Perceptions Index eine sehr niedrige<br />

Punktzahl. Dies deutet darauf hin, dass das<br />

Korruptionsniveau in afrikanischen Ländern im<br />

Vergleich zu Industriestaaten sehr hoch ist. Ein<br />

hohes Korruptionsniveau kann negative Folgen<br />

für die politische und wirtschaftliche Stabilität afrikanischer<br />

Länder haben. Infolgedessen können<br />

die Anlagen des Teilfonds in diesen Ländern beeinträchtigt<br />

werden.<br />

16. Inflationsrisiko<br />

Alle Vermögenswerte der Teilfonds sind durch<br />

eine inflationsbedingte Abwertung gefährdet.<br />

Das Inflationsrisiko kann in bestimmten Ländern,<br />

in denen der Teilfonds investiert, aufgrund von politischer,<br />

wirtschaftlicher oder geografischer Instabilität<br />

oder aus anderen Gründen erhöht sein.<br />

17. Aufsichtsrechtliche Risiken und<br />

Rechnungslegungs-, Prüfungssowie<br />

Finanzberichtstandards<br />

Die Standards für Offenlegung und aufsichtsrechtliche<br />

Regulierung sind in afrikanischen Ländern<br />

und anderen Wertpapiermärkten, in welche die<br />

Gesellschaft unter Umständen investiert, eventuell<br />

weniger stringent als in den Industriestaaten,<br />

die zur OECD gehören. Möglicherweise gibt es<br />

weniger öffentlich verfügbare Informationen über<br />

potenzielle Anlageunternehmen als in OECD-Mitgliedstaaten<br />

von oder über Emittenten veröffentlicht<br />

werden würde. In manchen Ländern bieten<br />

die gesetzliche Infrastruktur und die Berichtsstandards<br />

nicht das gleiche Maß an Anlegerschutz<br />

oder Anlegerinformation wie dies allgemein in<br />

vielen entwickelten OECD-Mitgliedstaaten der<br />

Fall wäre. Insbesondere verlassen sich die Wirtschaftsprüfer<br />

eventuell stärker auf Zusicherungen<br />

der Geschäftsführung eines Unternehmens und<br />

Informationen werden unter Umständen nicht so<br />

unabhängig überprüft wie in fortgeschritteneren<br />

Ländern. Auch die Bewertung von Vermögenswerten,<br />

Wertminderungen, Wechselkursdifferenzen,<br />

latenten Steuern, Eventualverbindlichkeiten<br />

und Konsolidierungen kann anders gehandhabt<br />

werden als dies gemäß internationalen Rechnungslegungsstandards<br />

üblich wäre.<br />

18. Währungsumtausch und Kapitalkontrollen<br />

Der Teilfonds kann an bestimmten afrikanischen<br />

und nicht afrikanischen Märkten in Wertpapiere<br />

anlegen, die auf andere Währungen als EUR<br />

und USD lauten. Wechselkursschwankungen<br />

zwischen EUR/USD und der Währung dieser Vermögenswerte<br />

können zu einer Minderung des<br />

Werts des Teilfondsvermögens führen, da sie in<br />

EUR/USD unter anderem den Devisenwert von<br />

Dividenden und Kapitalausschüttungen und den<br />

Nettoinventarwert beeinflussen. Zudem sind<br />

manche Währungen nicht konvertierbar. Der<br />

Umtausch dieser Währungen kann eine Genehmigung<br />

der jeweiligen Regierung erfordern. Jede<br />

Verzögerung bei der Einholung von Genehmigun-<br />

44<br />

gen erhöht die Gefährdung des Teilfonds durch<br />

eine Abwertung dieser Währungen gegenüber<br />

anderen harten Währungen, wie EUR/USD. Kann<br />

der Umtausch nicht durchgeführt werden, lauten<br />

manche Vermögenswerte des Teilfonds unter<br />

Umständen auf eine nicht konvertierbare Währung,<br />

so dass der Teilfonds nicht in der Lage ist,<br />

Ausschüttungen an die Anteilinhaber dieser Vermögenswerte<br />

vorzunehmen.<br />

Die Gesellschaft kann versuchen, einen Wertverfall<br />

des Teilfondsvermögens durch Währungsabwertung<br />

abzusichern. Dies ist jedoch nur möglich,<br />

wenn geeignete Sicherungsinstrumente<br />

rechtzeitig und zu Bedingungen, die für den<br />

Fonds manager akzeptabel sind, zur Verfügung<br />

stehen. Es wird nicht zugesichert, dass von der<br />

Gesellschaft durchgeführte Sicherungsgeschäfte<br />

erfolgreich sind, um Schutz vor Währungsabwertung<br />

zu bieten, oder dass die Gesellschaft<br />

die Möglichkeit haben wird, Sicherungsgeschäfte<br />

zu akzeptablen Geschäftsbedingungen<br />

durchzuführen.<br />

19. Steuerliche Unsicherheit<br />

Die Steuervorschriften in vielen afrikanischen<br />

Ländern befinden sich noch in der Entwicklungsphase.<br />

Es gibt viele Bereiche, in denen<br />

aus reichend detaillierte Vorschriften derzeit nicht<br />

vorhanden sind und in denen mangelnde Klarheit<br />

herrscht. Die Einführung und Durchsetzung<br />

von Steuervorschriften in manchen afrikanischen<br />

Ländern kann in Abhängigkeit von zahlreichen<br />

Faktoren, darunter der Frage, welche Steuerbehörde<br />

beteiligt ist, schwanken. Darüber hinaus<br />

ist es auch möglich, dass die Steuervorschriften<br />

in anderen Ländern, in denen der Teilfonds<br />

eventuell investiert, ebenfalls nicht vollständig<br />

ent wickelt sind. Jede Änderung des steuerlichen<br />

Status der Gesellschaft und des Fondsmanagers,<br />

der Steuergesetze in afrikanischen<br />

Ländern, in denen der Teilfonds Anlagen hält,<br />

oder der steuerlichen Vorschriften in anderen<br />

Ländern außerhalb von Afrika, in denen der Teilfonds<br />

investiert hat, könnten die Performance<br />

des Teilfonds, den Wert seiner Anlagen, seine<br />

Fähigkeit zum Beschluss von Dividenden und<br />

Gewinnweitergaben sowie die ihm auferlegte<br />

Steuer belastung nachteilig beeinflussen.<br />

Darüber hinaus können die Gesellschaft, die Special<br />

Purpose Vehicles, welche ganz oder teilweise<br />

ihr Eigentum sind, und die Anlageunternehmen<br />

Kapitalertragssteuern, Körperschaftssteuern,<br />

Quellensteuern und sonstigen Steuern, Abgaben,<br />

Gebühren, Zöllen oder Erhebungen unterliegen,<br />

die sich nachteilig auf die Erträge des Teilfonds<br />

auswirken.<br />

20. Übertragungs- und Abrechnungsrisiko<br />

Durch den Einzug, die Übertragung und die Einlage<br />

von Wertpapieren und Barmitteln geht der<br />

Teilfonds eine Reihe von Risiken ein, darunter<br />

Diebstahls-, Verlust-, Betrugs-, Zerstörungs- und<br />

Verzögerungsrisiken. Die Registrierungsverfahren<br />

in Afrika sind unter Umständen nicht zuverlässig<br />

und können Gegenstand von Betrug sein.<br />

Viele nicht notierte Wertpapiere werden anstatt<br />

durch elektronische Eintragung noch durch Papierzertifikate<br />

belegt und das Übertragungsverfahren<br />

kann Verzögerungen unterliegen. Darüber<br />

hinaus ist die Infrastruktur- und Informationstechnologie<br />

professioneller Rechtssubjekte, die<br />

in afrikanischen und anderen Entwicklungsländern<br />

in der Wertpapierbranche agieren (darunter<br />

Depotbanken und Hinterlegungsstellen) weniger<br />

fortgeschritten als in weiter entwickelten<br />

Ländern.<br />

21. Ansteckende Krankheiten<br />

Eine AIDS-Epidemie oder andere ansteckende<br />

Krankheiten könnten zu einem bedeutenden<br />

Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität in Afrika<br />

führen. In der afrikanischen Region südlich der<br />

Sahara waren Ende 2007 Schätzungen zufolge<br />

22,5 Millionen Menschen HIV-infiziert und annähernd<br />

1,7 Millionen Personen hatten sich im Jahr<br />

2007 neu angesteckt. In vier südafrikanischen<br />

Ländern, nämlich Botswana, Lesotho, Swasiland<br />

und Simbabwe, ist die Quote der HIV-positiven<br />

Erwachsenen deutlich gestiegen und liegt jetzt<br />

über 20%. Zudem kann eine HIV-Epidemie oder<br />

eine Epidemie anderer ansteckender Erkrankungen,<br />

wie etwa SARS oder Vogelgrippe, in jedem<br />

Land auftreten, in dem der Teilfonds investiert.<br />

Dies ist unabhängig davon, ob es sich um einen<br />

Industrie- oder Entwicklungsstaat handelt, und<br />

könnte dazu führen, dass die Anlagen in diesen<br />

Ländern in ihrer Wertentwicklung hinter den erwarteten<br />

Ergebnissen zurückbleiben.<br />

22. Adressenausfallrisiko<br />

Der Ausfall eines Wertpapieremittenten oder eines<br />

Kontrahenten kann zu Verlusten für den Teilfonds<br />

führen. Das Ausfallrisiko (oder Emittentenrisiko)<br />

ist das Risiko, dass die andere Partei<br />

eines gegenseitigen Vertrags ihre Verpflichtung<br />

in Bezug auf eine Forderung ganz oder teilweise<br />

nicht erfüllt. Dies gilt für alle Verträge, die auf<br />

Rechnung des Teilfonds abgeschlossen werden.<br />

Ein Ausfall aufgrund des Konkurses oder der Insolvenz<br />

eines Kontrahenten kann dazu führen,<br />

dass der Teilfonds Verzögerungen und möglicherweise<br />

erhebliche Verluste bei der Liquidation<br />

seiner Position hinnehmen muss, einschließlich<br />

der Kosten für die Durchsetzung der Rechte<br />

der Gesellschaft gegenüber dem Kontrahenten.<br />

In dem Umfang, in dem die 100%igen und nicht<br />

100%igen Tochtergesellschaften der Gesellschaft<br />

Sicherheit für ihre Vermögenswerte gewähren<br />

und seitens dieser 100%igen oder nicht<br />

100%igen Tochtergesellschaften der Gesellschaft<br />

ein Ausfall stattfindet, können die Anlagen der<br />

Gesellschaft über diese Tochtergesellschaften<br />

vollständig verloren gehen.<br />

Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Konkursgesetze<br />

in afrikanischen Ländern und anderen<br />

Ländern, in denen der Teilfonds Anlagen besitzen<br />

kann, unzuverlässig sind. Infolgedessen hat der<br />

Teilfonds zur Realisierung seiner Anlage für den<br />

Fall, dass ein Anlageunternehmen insolvent wird,<br />

eventuell nur begrenzte Rückgriffsmöglichkeiten.<br />

23. Verwahrrisiko<br />

Der Teilfonds geht das Risiko ein, Vermögenswerte<br />

aufgrund der Insolvenz der Depotbank oder einer<br />

von dieser ernannten Unter-Depotbank, nachlässiger<br />

Wahrnehmung der Sorgfaltsaufgaben bei<br />

der Auswahl der Depotbank oder nicht ordnungsgemäßem<br />

Verhalten der Depotbank oder deren<br />

Führungskräften und Mitarbeitern bzw. einer von<br />

ihr ernannten Unter-Depotbank zu verlieren.<br />

Mangel an Diversifizierung<br />

24.<br />

Der Teilfonds unterliegt keinerlei Diversifizierungsanforderungen.<br />

Die Portfoliodiversifizierung<br />

liegt im alleinigen Ermessen des Fondsmanagers.<br />

Der Teilfonds kann in eine begrenzte Anzahl von


Unternehmen, Regionen oder Branchen investieren.<br />

In dem Umfang, in dem der Teilfonds seine<br />

Anlagen auf ein bestimmtes Unternehmen, eine<br />

Region oder einen Sektor konzentriert, wird er anfälliger<br />

für Wertschwankungen aufgrund von abträglichen<br />

Wirtschafts- oder Konjunkturbedingungen,<br />

die dieses Unternehmen, diese Region oder<br />

diesen Sektor beeinflussen. Folglich kann der<br />

Gesamtertrag der Anlagen durch eine ungünstige<br />

Wertentwicklung eines oder einer kleinen Zahl<br />

von Unternehmen oder Regionen, in denen der<br />

Teilfonds investiert ist, belastet werden.<br />

25. Beschränkungen für ausländische<br />

Beteiligungen<br />

Die afrikanischen und nicht-afrikanischen Regionen,<br />

in denen die Anlagen des Teilfonds erfolgen,<br />

können zukünftig die Bewegung von ausländischem<br />

Kapital einschränken. Der Teilfonds kann<br />

Gegenstand von Kontrollen für ausländische <strong>Invest</strong>itionen<br />

sein, darunter Kontrollen im Zusammenhang<br />

mit der Höhe der ausländischen Beteiligung.<br />

Dies beinhaltet das Risiko der Enteignung,<br />

Verstaatlichung und Beschlagnahme von Vermögenswerten<br />

sowie mögliche Einschränkungen<br />

für die Rückführung von investiertem Kapital.<br />

Die staatlichen Eingriffe in die Wirtschaft, auch<br />

in Branchen, die als sensibel für die jeweiligen<br />

nationalen Interessen angesehen werden, können<br />

erheblich sein. Zudem kann der Wert des<br />

Teilfondsvermögens durch Unsicherheiten beeinträchtigt<br />

werden, wie etwa Regierungswechsel<br />

oder Strategieänderungen hinsichtlich Auslandsinvestitionen<br />

im Land, Besteuerung und Einschränkung<br />

von Devisenrückführungen sowie<br />

weitere Entwicklungen bei den Gesetzen und<br />

Vorschriften, die Auslandsinvestitionen betreffen.<br />

Aufgrund der besonderen Merkmale dieser<br />

Märkte weisen die Gesellschaft und die<br />

Verwaltungsgesellschaft ausdrücklich auf<br />

das Recht der Gesellschaft hin, die Rücknahme<br />

von Anteilen des Teilfonds oder einer<br />

oder mehrerer Anteilklassen des Teilfonds<br />

sowie die Berechnung des Anteilwerts vorübergehend<br />

auszusetzen, falls und solange<br />

Umstände bestehen, die diese Aussetzung<br />

erfordern, und falls die Aussetzung unter<br />

Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber<br />

gerechtfertigt ist (genauere Informationen<br />

sind Artikel 5 F. und G. sowie Artikel 7<br />

des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil zu<br />

entnehmen).<br />

45


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha Opportunities<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Alpha Opportunities gelten in Ergänzung zu den<br />

im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha<br />

Opportunities ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />

hohen Wertzuwachses in Euro durch die<br />

Anlage in Wertpapieren und Umsetzung verschiedener<br />

„Alpha“-Strategien. Die Alpha-Strategien<br />

sollen durch Ausnutzen der relativen Schwankungen<br />

von Preisen und Kursen zwischen internationalen<br />

Währungen, Aktien- und Rentenmärkten<br />

einen Mehrertrag über der Geldmarktrendite erzielen<br />

(„Absolute Return“-Ansatz).<br />

Basierend auf einer Anlage in fest und/oder variabel<br />

verzinslichen Wertpapieren mit kürzerer<br />

Laufzeit oder auf Euro lautende bzw. gegen<br />

diese Währung abgesicherte Aktien, bei denen<br />

das Aktienkursrisiko durch den Einsatz geeigneter<br />

Derivate zum Großteil abgesichert wird, erfolgt<br />

die Umsetzung der Alpha-Strategien durch<br />

die gezielte Nutzung von Kursschwankungen<br />

und relativen Preisunterschieden zwischen den<br />

Finanz instrumenten an den globalen Devisen-,<br />

Aktien- und Rentenmärkten. Dabei werden positiv<br />

eingeschätzte Indizes/Devisen und Finanzinstrumente<br />

(Longposition) gekauft und/oder negativ<br />

beurteilte (Shortposition) verkauft. Diese Anlagestrategie<br />

wird im Wesentlichen durch Derivate<br />

umgesetzt. Gemäß dem Verbot in Artikel 2 Buchstabe<br />

e) des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil<br />

werden keine Wertpapierleerverkäufe getätigt.<br />

Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. Buchstabe n)<br />

genannten Anlagegrenzen Optionen und Finanztermingeschäfte<br />

sowie weitere derivative Instrumente<br />

zur Erreichung des Anlageziels einsetzen.<br />

Das Teilfondsvermögen wird hierbei in folgenden<br />

Anlageinstrumenten angelegt und/oder in folgende<br />

Transaktionen gebunden:<br />

1. Flüssige Mittel, Geldmarktinstrumente und<br />

fest und/oder variabel verzinsliche Wertpapiere<br />

(Anleihen, Notes usw.) mit einer durchschnittlichen<br />

Restlaufzeit von höchstens drei Jahren,<br />

die an Börsen oder an anderen geregelten, anerkannten,<br />

für das Publikum offenen und ordnungsgemäß<br />

funktionierenden Märkten gehandelt<br />

werden und von Schuldnern weltweit<br />

begeben wurden, die jeweils Verpflichtungen<br />

aus Anlagen in Termingeschäften oder derivativen<br />

Finanzinstrumenten gemäß folgendem<br />

Absatz decken, sowie in<br />

2. Kauf und Verkauf von Termin- und Optionskontrakten<br />

auf Aktien- und Rentenindizes<br />

sowie Devisen, Call- und Put-Optionen auf<br />

Aktien- und Rentenindizes sowie Devisen, Eingehen<br />

von Equity-, Zins- und Devisen-Swaps,<br />

Kauf und Verkauf von Devisen auf Spot-Basis,<br />

Non-Deliverable Forwards und Devisen-<br />

Futures und Zins-Swaps sowie Kombinationen<br />

der oben genannten Anlagen.<br />

Der Teilfondsmanager und dessen Berater verfolgen<br />

im Hinblick auf die Methode der Währungs-,<br />

Aktien- und Rentenanalyse unterschiedliche Ansätze,<br />

die insbesondere quantitative, qualitative<br />

sowie fundamentale und taktische Faktoren berücksichtigen.<br />

Diese Ansätze werden genutzt,<br />

46<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0E1 LU0298689307<br />

LD <strong>DWS</strong>0TF LU0363469494<br />

NC <strong>DWS</strong>0E2 LU0298696690<br />

FC <strong>DWS</strong>0E4 LU0298696856<br />

DS1H <strong>DWS</strong>0VV LU0399357754<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Angestrebte Währungssicherung Währung des Teilfonds<br />

der „Hedged“-Anteilklassen<br />

erfolgt gegenüber<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 18.6.2007<br />

Auflegungsdatum LD: 1.7.2008<br />

DS1H: 23.3.2009<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

DS1H: 100,– GBP<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und DS1H: bis zu 3% vom<br />

(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />

NC: bis zu 1,5% vom<br />

Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />

LD und DS1H: Ausschüttung<br />

Vergütung der NC: bis zu 1,4% p.a. zzgl.<br />

Verwaltungsgesellschaft erfolgsbezogener Vergütung****<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC und LD: bis zu 1,1% p.a. zzgl.<br />

erfolgsbezogener Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,6% p.a. zzgl.<br />

erfolgsbezogener Vergütung****<br />

DS1H: bis zu 1,2% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC und DS1H: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC und DS1H: 0,05% p.a.<br />

Orderannahmeregelung Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />

die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft.<br />

Als Berechnungsgröße der Anteilklassen NC, LC, FC und LD dient die Wertentwicklung des EONIA (capitalized)<br />

Index zuzüglich 600 Basispunkte (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige<br />

Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen<br />

Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt.<br />

Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahres unter der vorgenannten Zielrendite,<br />

so wird eine in diesem Halbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen<br />

Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene<br />

Vergütung kann entnommen werden. Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden<br />

Abrechnungszeiträumen muss wieder aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet<br />

werden darf (Highwater-Mark). Bezogen auf die Anteilklasse DS1H erhält die Verwaltungsgesellschaft keine<br />

erfolgsbezogene Vergütung.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.


um für unterschiedliche Währungsverhältnisse<br />

sowie Aktien- und Rentenanlagen Prognosen<br />

und Empfehlungen zu entwickeln. Der Fondsmanager<br />

führt die einzelnen Empfehlungen regelmäßig<br />

zusammen. Die Entscheidungen, welche<br />

Währungen, Aktien und Renten in welchem<br />

Umfang für das Fondsportfolio ge- oder verkauft<br />

werden, werden aus der Erwartung eines angestrebten<br />

Chance-Risiko-Verhältnisses umgesetzt.<br />

Die Vorgehensweise führt dazu, dass die<br />

Wertentwicklung des Fonds nicht unmittelbar<br />

aus der relativen Entwicklung einzelner Währungen<br />

zueinander abgeleitet werden kann. Der<br />

Fondsmanager entscheidet über die Diversifizierung<br />

in den Anlageklassen Aktien, Renten und<br />

Währungen.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />

der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen gemäß Artikel 2 A. Buchstabe e) gilt für<br />

diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />

Non-Deliverable Forwards (NDF) sind Devisentermingeschäfte,<br />

mit denen man den Wechselkurs<br />

zwischen einer frei konvertierbaren Währung<br />

(üblicherweise USD oder EUR) und einer nicht<br />

frei konvertierbaren Währung absichern kann.<br />

In einer NDF-Vereinbarung wird Folgendes festgelegt:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

ein bestimmter Betrag in einer der beiden<br />

Währungen<br />

der Terminkurs (NDF-Kurs)<br />

das Fälligkeitsdatum<br />

die Richtung (Kauf oder Verkauf)<br />

Im Unterschied zum normalen Termingeschäft<br />

wird am Fälligkeitstag nur eine Ausgleichszahlung<br />

in der frei konvertierbaren Währung vorgenommen.<br />

Die Höhe der Ausgleichszahlung<br />

errechnet sich aus der Differenz zwischen dem<br />

vereinbarten NDF-Kurs und dem Referenzkurs<br />

(Kurs am Fälligkeitstag). Die Ausgleichszahlung<br />

erfolgt je nach Kursentwicklung an den Käufer<br />

oder an den Verkäufer des NDF.<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />

Orientierung für die voraussichtliche britische<br />

Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />

Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />

im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />

geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />

können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />

ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />

berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />

eine eigene Beratung einholen.<br />

Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />

um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />

für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />

Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />

der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />

von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />

Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />

Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />

oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />

zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />

Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag<br />

und nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon<br />

ausgenommen sind Anteilklassen, die von der<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung 1)<br />

Klasse LC LU0298689307 -1,9% -1,3% 2,9%<br />

Klasse LD LU0363469494 -1,8% – -3,2%<br />

Klasse NC LU0298696690 -1,9% -2,2% 1,7%<br />

Klasse FC LU0298696856 -1,5% 0,2% 5,1%<br />

Klasse DS1H 2) LU0399357754 -2,2% – -1,3%<br />

1) Klassen LC, NC und FC am 18.6.2007/Klasse LD am 1.7.2008/Klasse DS1H am 23.3.2009<br />

2) in GBP<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

britischen Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte<br />

Zeit, in der die Anteile vom jeweiligen<br />

Anleger gehalten werden, als „ausschüttender<br />

Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds“ anerkannt<br />

sind.<br />

Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />

britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />

Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />

2009 (Statutory Instrument 2009/3001 oder<br />

„die Bestimmungen“) enthalten sind.<br />

Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />

ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1H im Hinblick<br />

auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />

können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />

in denen sich die Anteile<br />

im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />

als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />

Fonds“ eingestuft worden sein.<br />

Der Status der Anteilklasse DS1H als ausschüttender<br />

Fonds vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember<br />

2009 und als Bericht erstattender Fonds<br />

ab dem 1. Januar 2010 wurde bestätigt. Um die<br />

Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />

Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />

sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />

darüber zu erstatten, welche Erträge der Anteilklasse<br />

DS1H für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

zuzurechnen sind. Insoweit der ausgewiesene<br />

Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />

Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />

als zusätzliche Ausschüttung an die Anleger angesehen<br />

und die Anleger werden entsprechend<br />

besteuert.<br />

Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />

Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />

Personen ausgeschüttet werden, werden<br />

voraussichtlich als Zinserträge im Sinne des britischen<br />

Einkommensteuerrechts gelten und im<br />

Allgemeinen steuerpflichtig sein.<br />

Es ist ferner davon auszugehen, dass Anleger, die<br />

der britischen Körperschaftssteuer unterliegen,<br />

ihre Bestände als Gläubigerverhältnis ausweisen<br />

müssen, das für körperschaftssteuerliche Zwecke<br />

zum beizulegenden Zeitwert verbucht wird. Dies<br />

bedeutet im Regelfall, dass die in einer Rechnungslegungsperiode<br />

angefallenen Wertsteigerungen<br />

und Dividendenzahlungen körperschaftssteuerpflichtig<br />

und Wertminderungen steuerlich<br />

abzugsfähig sind.<br />

Die britischen Steuervorschriften enthalten<br />

zahlreiche Bestimmungen zur Bekämpfung von<br />

Steuervermeidung, die unter bestimmten Umständen<br />

für britische Anleger in Offshore-Fonds<br />

gelten können. Es wird davon ausgegangen, dass<br />

Anleger normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />

unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich<br />

steuer pflichtigen Anleger, die (zusammen mit<br />

ihren verbundenen Personen) mehr als 10% der<br />

Anteile von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />

beraten lassen. Die Anteilklasse DS1H richtet<br />

sich an private Anleger. Die Anteile werden allgemein<br />

erhältlich sein und breit vermarktet werden<br />

und einem genügend großen Kreis auf eine für<br />

diese Zielgruppe geeignete Weise zugänglich gemacht<br />

werden.<br />

Besondere Risiken:<br />

Währungsrisiko<br />

Hält der Teilfonds Vermögenswerte, die auf<br />

Fremdwährungen lauten, so ist er (soweit<br />

Fremdwährungspositionen nicht abgesichert<br />

werden) einem Währungsrisiko ausgesetzt.<br />

Eine eventuelle Abwertung der Fremdwährung<br />

gegenüber der Basiswährung des<br />

Teilfonds führt dazu, dass der Wert der auf<br />

Fremdwährung lautenden Vermögenswerte<br />

sinkt.<br />

Soweit Anlagen den Risiken von Währungen ausgesetzt<br />

sind, die Transferbeschränkungen unterliegen,<br />

können derivative Finanzinstrumente, die<br />

solche Währungen zum Gegenstand haben und<br />

Lieferung und Zahlung in frei konvertierbaren Währungen<br />

vorsehen, verwendet werden (z. B. sog.<br />

Non-Deliverable Forward Agreements – NDF).<br />

Aufgrund der Anlagepolitik, die auch Anlagen in<br />

Nebenwährungen und in nicht frei konvertierbaren<br />

Währungen vorsieht, können beim Teilfonds<br />

Währungskursrisiken auftreten. Diese bestehen<br />

auf kurze Sicht in der teils unvorhersehbaren und<br />

sprunghaften Veränderung der Devisenkurse und<br />

auf längere Sicht darin, dass das Fondsmanagement<br />

die Trends der Devisenkursentwicklungen<br />

falsch prognostiziert. Dabei ist der Einsatz von<br />

nicht frei konvertierbaren Währungen mit einem<br />

höheren Kursrisiko als derjenige von frei konvertierbaren<br />

Währungen verbunden.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

47


Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />

begrenzt auf 12% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH. QS <strong>Invest</strong>ors, LLC, New York, USA,<br />

ist seit dem 1. August 2010 auf eigene Verantwortung<br />

und Kosten des Fondsmanagers dessen<br />

Anlageberater.<br />

48


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha Strategy<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Alpha Strategy gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Alpha<br />

Strategy ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />

hohen Wertzuwachses in Euro durch die Anlage<br />

in Wertpapieren und Umsetzung verschiedener<br />

„Alpha“-Strategien. Die Alpha-Strategien sollen<br />

durch Ausnutzen der relativen Schwankungen von<br />

Preisen und Kursen zwischen internationalen Währungen,<br />

Aktien- und Rentenmärkten einen Mehrertrag<br />

über der Geldmarktrendite erzielen („Absolute<br />

Return“-Ansatz).<br />

Basierend auf einer Anlage in fest und/oder variabel<br />

verzinslichen Wertpapieren mit kürzerer<br />

Laufzeit oder auf Euro lautenden oder gegen diese<br />

Währung abgesicherten Wertpapieren, deren<br />

Aktienkursrisiko durch den Einsatz geeigneter<br />

Derivate weitgehend gemindert wird, erfolgt die<br />

Umsetzung der Alpha-Strategien in der gezielten<br />

Nutzung von Kursschwankungen und relativer<br />

Preisabweichungen zwischen den Finanzinstrumenten<br />

der globalen Devisen-, Aktien- und Rentenmärkte,<br />

indem positiv eingeschätzte Indizes/<br />

Devisen und Instrumente gekauft („Long Position“)<br />

und/oder gleichzeitig negativ eingeschätzte<br />

Indizes/Devisen und Instrumente verkauft werden<br />

(„Short Position“). Diese Anlagestrategie<br />

wird im Wesentlichen durch Derivate umgesetzt.<br />

Gemäß dem Verbot in Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe<br />

getätigt.<br />

Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. Buchstabe n)<br />

genannten Anlagegrenzen Optionen und Finanztermingeschäfte<br />

sowie weitere derivative Instrumente<br />

zur Erreichung des Anlageziels einsetzen.<br />

Das Teilfondsvermögen wird hierbei in folgenden<br />

Anlageinstrumenten angelegt oder in folgenden<br />

Transaktionen eingesetzt:<br />

1. Liquide Mittel, Geldmarktinstrumente und<br />

fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere<br />

(Anleihen, Notes usw.) mit einer durchschnittlichen<br />

Restlaufzeit von höchstens drei Jahren,<br />

die an Börsen oder an anderen geregelten,<br />

anerkannten, für das Publikum offenen und<br />

ordnungsgemäß funktionierenden Märkten<br />

gehandelt werden, von Schuldnern weltweit<br />

begeben wurden und die jeweils Verpflichtungen<br />

aus Anlagen in Termingeschäften oder<br />

derivativen Finanzinstrumenten gemäß folgendem<br />

Absatz decken, und<br />

2. Kauf und Verkauf von Termin- und Optionskontrakten<br />

auf Aktien- und Rentenindizes und<br />

Devisen, Call- und Put-Optionen auf Aktienund<br />

Rentenindizes und Devisen, Eingehen<br />

von Equity-, Zins- und Devisen-Swaps, Kauf<br />

und Verkauf von Devisen auf Spot-Basis, Non-<br />

Deliverable Forwards und Devisen-Futures<br />

und Zins-Swaps sowie Kombinationen der<br />

oben genannten Anlagen.<br />

Der Teilfondsmanager und dessen Berater verfolgen<br />

im Hinblick auf die Methode der Währungs-,<br />

Aktien- und Rentenanalyse unterschiedliche<br />

Ansätze, die insbesondere quantitative, qualitative<br />

sowie fundamentale und taktische Faktoren<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC A0B56T LU0195139711<br />

LD <strong>DWS</strong>0TG LU0363469577<br />

NC A0B56V LU0195140057<br />

FC A0B56W LU0195140214<br />

A2H <strong>DWS</strong>0CN LU0273170067<br />

E2H <strong>DWS</strong>0CP LU0273179282<br />

DS1H <strong>DWS</strong>0VX LU0399357911<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der Währung des Teilfonds<br />

klassen erfolgt gegenüber<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 30.8.2004<br />

Auflegungsdatum A2H und E2H: 20.11.2006<br />

LD: 1.7.2008<br />

DS1H: 23.3.2009<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

A2H und E2H: 100,– USD<br />

DS1H: 100,– GBP<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag A2H: bis zu 5% vom Brutto-<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />

LC, LD und DS1H: bis zu 3% vom Brutto-<br />

anlagebetrag**<br />

NC: bis zu 1,5% vom Brutto-<br />

anlagebetrag***<br />

FC und E2H: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2H und E2H: Thesaurierung<br />

LD und DS1H: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**** erfolgsbezogener Vergütung*****<br />

LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl.<br />

erfolgsbezogener Vergütung*****<br />

FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl.<br />

erfolgsbezogener Vergütung*****<br />

A2H und DS1H: bis zu 1% p.a.<br />

E2H: bis zu 0,6% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**** LC, LD, FC, E2H, DS1H und A2H: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2H, DS1H und E2H: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

**** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

***** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />

die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft.<br />

Als Berechnungsgröße der Anteilklassen NC, LC, FC und LD dient die Wertentwicklung des EONIA (capitalized)<br />

Index zuzüglich 200 Basispunkte (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige<br />

Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs<br />

wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt.<br />

Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs unter der vorgenannten Zielrendite, so<br />

wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend<br />

dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte<br />

erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus<br />

vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung<br />

berechnet werden darf (Highwater-Mark). Bezogen auf die Anteilklassen A2H, E2H und DS1H erhält die<br />

Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />

49


erücksichtigen. Diese Ansätze werden genutzt,<br />

um für unterschiedliche Währungsverhältnisse<br />

sowie Aktien- und Rentenanlagen Prognosen und<br />

Empfehlungen zu entwickeln. Der Fondsmanager<br />

führt die einzelnen Empfehlungen regelmäßig<br />

zusammen. Die Entscheidungen, welche Währungen,<br />

Aktien und Renten in welchem Umfang<br />

für das Fondsportfolio ge- oder verkauft werden,<br />

werden aus der Erwartung eines angestrebten<br />

Chance-Risiko-Verhältnisses umgesetzt. Die Vorgehensweise<br />

führt dazu, dass die Wertentwicklung<br />

des Fonds nicht unmittelbar aus der relativen<br />

Entwicklung einzelner Währungen, Aktien und<br />

Renten zueinander abgeleitet werden kann. Der<br />

Fondsmanager behält sich vor, den vorstehend<br />

beschriebenen <strong>Invest</strong>mentprozess zu ändern,<br />

wenn dies nach seiner Auffassung im Interesse<br />

der Anleger liegt. Der Fondsmanager entscheidet<br />

über die Diversifizierung in den Anlageklassen<br />

Aktien, Renten und Währungen.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />

der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen gemäß Artikel 2 A. Buchstabe e) gilt für<br />

diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />

Non-Deliverable Forwards (NDF) sind Devisentermingeschäfte,<br />

mit denen man den Wechselkurs<br />

zwischen einer frei konvertierbaren Währung (üblicherweise<br />

USD oder EUR) und einer nicht frei<br />

konvertierbaren Währung absichern kann.<br />

In einer NDF-Vereinbarung wird Folgendes festgelegt:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

50<br />

ein bestimmter Betrag in einer der beiden<br />

Währungen<br />

der Terminkurs (NDF-Kurs)<br />

das Fälligkeitsdatum<br />

die Richtung (Kauf oder Verkauf)<br />

Im Unterschied zum normalen Termingeschäft<br />

wird am Fälligkeitstag nur eine Ausgleichszahlung<br />

in der frei konvertierbaren Währung vorgenommen.<br />

Die Höhe der Ausgleichszahlung<br />

errechnet sich aus der Differenz zwischen dem<br />

vereinbarten NDF-Kurs und dem Referenzkurs<br />

(Kurs am Fälligkeitstag). Die Ausgleichszahlung<br />

erfolgt je nach Kursentwicklung an den Käufer<br />

oder an den Verkäufer des NDF.<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />

Orientierung für die voraussichtliche britische<br />

Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />

Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />

im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />

geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />

können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />

ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />

berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />

eine eigene Beratung einholen.<br />

Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />

um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />

für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />

Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />

der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />

von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />

Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />

Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />

oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0195139711 0,3% 2,3% 14,8% 16,8%<br />

Klasse LD LU0363469577 0,3% – – 1,8%<br />

Klasse NC LU0195140057 -0,2% 0,9% 12,4% 13,3%<br />

Klasse FC LU0195140214 0,6% 3,5% 17,2% 20,3%<br />

Klasse A2H2) LU0273170067 -4,9% -6,2% – 17,4%<br />

Klasse E2H2) LU0273179282 -4,1% -2,3% – 23,0%<br />

Klasse DS1H3) LU0399357911 0,3% – – 1,9%<br />

1) Klassen LC, NC und FC am 30.8.2004/Klassen A2H und E2H am 20.11.2006/Klasse LD am 1.7.2008/Klasse DS1H am<br />

23.3.2009<br />

2) in USD<br />

3) in GBP<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />

Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag<br />

und nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon<br />

ausgenommen sind Anteilklassen, die von der<br />

britischen Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte<br />

Zeit, in der die Anteile vom jeweiligen<br />

Anleger gehalten werden, als „ausschüttender<br />

Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds“ anerkannt<br />

sind.<br />

Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />

britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds<br />

in Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax)<br />

Regulations 2009 (Statutory Instrument 2009/3001<br />

oder „die Bestimmungen“) enthalten sind.<br />

Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />

ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1H im Hinblick<br />

auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />

können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />

in denen sich die Anteile<br />

im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />

als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />

Fonds“ eingestuft worden sein.<br />

Der Status der Anteilklasse DS1H als ausschüttender<br />

Fonds vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember<br />

2009 und als Bericht erstattender Fonds<br />

ab dem 1. Januar 2010 wurde bestätigt. Um die<br />

Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />

Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />

sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />

darüber zu erstatten, welche Erträge der Anteilklasse<br />

DS1H für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

zuzurechnen sind. Insoweit der ausgewiesene<br />

Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />

Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />

als zusätzliche Ausschüttung an die Anleger angesehen<br />

und die Anleger werden entsprechend<br />

besteuert.<br />

Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />

Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />

Personen ausgeschüttet werden, werden<br />

voraussichtlich als Zinserträge im Sinne des britischen<br />

Einkommensteuerrechts gelten und im<br />

Allgemeinen steuerpflichtig sein.<br />

Es ist ferner davon auszugehen, dass Anleger, die<br />

der britischen Körperschaftssteuer unterliegen,<br />

ihre Bestände als Gläubigerverhältnis ausweisen<br />

müssen, das für körperschaftssteuerliche Zwecke<br />

zum beizulegenden Zeitwert verbucht wird. Dies<br />

bedeutet im Regelfall, dass die in einer Rechnungslegungsperiode<br />

angefallenen Wertsteigerungen<br />

und Dividendenzahlungen körperschaftssteuerpflichtig<br />

und Wertminderungen steuerlich<br />

abzugsfähig sind.<br />

Die britischen Steuervorschriften enthalten<br />

zahlreiche Bestimmungen zur Bekämpfung von<br />

Steuervermeidung, die unter bestimmten Umständen<br />

für britische Anleger in Offshore-Fonds<br />

gelten können. Es wird davon ausgegangen, dass<br />

Anleger normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />

unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich<br />

steuer pflichtigen Anleger, die (zusammen mit<br />

ihren verbundenen Personen) mehr als 10% der<br />

Anteile von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />

beraten lassen. Die Anteilklasse DS1H richtet<br />

sich an private Anleger. Die Anteile werden allgemein<br />

erhältlich sein und breit vermarktet werden<br />

und einem genügend großen Kreis auf eine für<br />

diese Zielgruppe geeignete Weise zugänglich gemacht<br />

werden.<br />

Besondere Risiken:<br />

Währungsrisiko<br />

Hält der Teilfonds Vermögenswerte, die auf<br />

Fremdwährungen lauten, so ist er (soweit<br />

Fremdwährungspositionen nicht abgesichert<br />

werden) einem Währungsrisiko ausgesetzt.<br />

Eine eventuelle Abwertung der Fremdwährung<br />

gegenüber der Basiswährung des Teilfonds<br />

führt dazu, dass der Wert der auf Fremdwährung<br />

lautenden Vermögenswerte sinkt.<br />

Soweit Anlagen den Risiken von Währungen ausgesetzt<br />

sind, die Transferbeschränkungen unterliegen,<br />

können derivative Finanzinstrumente, die<br />

solche Währungen zum Gegenstand haben und<br />

Lieferung und Zahlung in frei konvertierbaren Währungen<br />

vorsehen, verwendet werden (z. B. sog.<br />

Non-Deliverable Forward Agreements – NDF).<br />

Aufgrund der Anlagepolitik, die auch Anlagen in<br />

Nebenwährungen und in nicht frei konvertierbaren<br />

Währungen vorsieht, können beim Teilfonds<br />

Währungskursrisiken auftreten. Diese bestehen<br />

auf kurze Sicht in der teils unvorhersehbaren und


sprunghaften Veränderung der Devisenkurse und<br />

auf längere Sicht darin, dass das Fondsmanagement<br />

die Trends der Devisenkursentwicklungen<br />

falsch prognostiziert. Dabei ist der Einsatz von<br />

nicht frei konvertierbaren Währungen mit einem<br />

höheren Kursrisiko als derjenige von frei konvertierbaren<br />

Währungen verbunden.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei begrenzt<br />

auf 10,24% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH. QS <strong>Invest</strong>ors, LLC, New York, USA,<br />

ist seit dem 1. August 2010 auf eigene Verantwortung<br />

und Kosten des Fondsmanagers dessen<br />

Anlageberater.<br />

51


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Arabia<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Arabia gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />

die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Arabia ist<br />

es, an den Chancen zu partizipieren, die sich in<br />

den Schwellenländern der arabischen Region<br />

bieten, und eine überdurchschnittliche Rendite<br />

zu erzielen. Mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />

(nach Abzug der liquiden Mittel) werden<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Wandelanleihen,<br />

Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen,<br />

deren zugrunde liegende Optionsscheine<br />

auf Wertpapiere ausgestellt sind, Partizipations-<br />

und Genussscheinen sowie Optionsscheinen<br />

auf Wertpapiere, deren Aussteller in Ländern der<br />

arabischen Region registriert sind oder außerhalb<br />

dieser Länder registriert sind, aber ihre Hauptgeschäftstätigkeit<br />

in diesen Ländern ausüben,<br />

angelegt.<br />

Die von diesen Emittenten begebenen Wertpapiere<br />

können an Börsen arabischer Länder oder<br />

anderen ausländischen Börsen notiert sein oder<br />

an anderen geregelten Märkten in einem Mitgliedstaat<br />

der Organisation für wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gehandelt<br />

werden, die anerkannt, für das Publikum<br />

offen und deren Funktionsweisen ordnungsgemäß<br />

sind. Die Wertpapierbörsen und anderen<br />

geregelten Märkte müssen die Anforderungen<br />

gemäß Artikel 41 des Luxemburger Gesetzes<br />

vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen erfüllen.<br />

Die Anlage in diesen Wertpapieren kann auch<br />

durch Global Depository Receipts (GDR), die an<br />

anerkannten Börsen und Märkten notiert sind,<br />

sowie durch von internationalen Finanzinstituten<br />

mit Spitzen-Rating ausgegebene American<br />

Depository Receipts (ADR) oder durch andere<br />

vergleichbare Zertifikate erfolgen, da es sich in<br />

all diesen Fällen um Wertpapiere handelt. Die<br />

von den oben genannten Emittenten begebenen<br />

Wertpapiere können auch direkt erworben werden,<br />

sofern sie an anderen ausländischen Börsen<br />

notiert sind oder an anderen geregelten Märkten<br />

in einem Mitgliedstaat der Organisation für wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

(OECD) gehandelt werden, die anerkannt, für das<br />

Publikum offen und deren Funktionsweisen ordnungsgemäß<br />

sind.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) können in Aktien in-<br />

und ausländischer Aussteller, die die Anforderungen<br />

des vorstehenden Absatzes nicht erfüllen,<br />

angelegt werden. Darüber hinaus kann das<br />

Teilfondsvermögen in allen anderen in Artikel 2<br />

des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil genannten<br />

und zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Besondere Risiken:<br />

Eine Anlage in Vermögenswerte der Schwellenmärkte<br />

in der arabischen Region unterliegt in der<br />

Regel höheren Risiken (einschließlich von möglicherweise<br />

erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen<br />

und politischen Risiken) als eine Anlage in<br />

Vermögenswerte der Märkte in Industrieländern.<br />

In den vergangenen Jahren hat es in manchen<br />

Ländern der arabischen Region bedeutende poli-<br />

52<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0U5 LU0399354736<br />

NC <strong>DWS</strong>0U6 LU0399354819<br />

FC <strong>DWS</strong>0U7 LU0399354900<br />

LD <strong>DWS</strong>0U8 LU0399355113<br />

A2 <strong>DWS</strong>0U9 LU0399355204<br />

E2 <strong>DWS</strong>0VA LU0399355386<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, LD, A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme<br />

von Freitagen<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, E2 und A2: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2,2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC und LD: bis zu 1,75% p.a. zzgl.<br />

erfolgsbezogener Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,85% p.a. zzgl.<br />

erfolgsbezogener Vergütung****<br />

A2: bis zu 1,8% p.a.<br />

E2: bis zu 0,9% p.a.<br />

Expense Cap<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, E2 und A2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, FC, LD, NC, E2 und A2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC aus dem<br />

Teilfondsvermögen eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den die Wertentwicklung<br />

der in Umlauf befindlichen Anteile die Performance des MSCI GCC ex Saudi Arabia Net in Euro übertrifft. Die<br />

erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des<br />

täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt.<br />

Liegt die Anteilwertentwicklung während des Halbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Halbjahr<br />

bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst.<br />

Die am Ende des Halbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung<br />

erhalten, sofern der Teilfonds die Benchmark übertrifft. Eine negative Performance muss nicht in einem nachfolgenden<br />

Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Bezogen auf die Anteilklassen A2 und E2 erhält die Verwaltungsgesellschaft<br />

keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.


tische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen<br />

gegeben. In vielen Fällen haben politische Erwägungen<br />

zu erheblichen wirtschaftlichen und<br />

sozialen Spannungen geführt, und in einigen<br />

Fällen kam es in diesen Ländern sowohl zu einer<br />

politischen wie auch zu einer wirtschaftlichen<br />

Instabilität. Politische oder wirtschaftliche Instabilität<br />

kann sich auf das Vertrauen der Anleger<br />

auswirken, was wiederum einen negativen Effekt<br />

auf die Wechselkurse, die Preise der Wertpapiere<br />

oder andere Vermögenswerte in der arabischen<br />

Region haben kann.<br />

Die Wechselkurse sowie die Preise für Wertpapiere<br />

und andere Vermögenswerte in der arabischen<br />

Region sind oft in höchstem Maße volatil.<br />

Veränderungen dieser Preise sind unter anderem<br />

zurückzuführen auf Zinssätze, ein sich veränderndes<br />

Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Kräfte,<br />

die von außen auf den Markt wirken (insbesondere<br />

im Hinblick auf wichtige Handelspartner), Handels-,<br />

Steuer- und geldpolitische Programme, die<br />

Politik von Regierungen, internationale politische<br />

und wirtschaftliche Ereignisse sowie diplomatische<br />

Entwicklungen.<br />

In manchen Ländern der arabischen Region befindet<br />

sich die Entwicklung der Wertpapiermärkte<br />

noch im Anfangsstadium. Dies kann zu Risiken<br />

und Praktiken (wie beispielsweise einer höheren<br />

Volatilität) führen, die in weiter entwickelten Wertpapiermärkten<br />

gewöhnlich nicht vorkommen und<br />

die den Wert der an den Börsen dieser Länder notierten<br />

Wertpapiere negativ beeinflussen können.<br />

Zusätzlich zeichnen sich die Märkte in Ländern<br />

der arabischen Region häufig durch Illiquidität in<br />

Form eines geringen Umsatzes einiger der notierten<br />

Wertpapiere aus.<br />

Es ist wichtig zu beachten, dass Wechselkurse,<br />

Wertpapiere und andere Vermögenswerte in Ländern<br />

der arabischen Region in Zeiten wirtschaftlicher<br />

Stagnation mit einer höheren Wahrscheinlichkeit<br />

als andere Arten von Anlagen, die ein<br />

geringes Risiko bergen, im Zuge einer „Flucht zur<br />

Qualität“ verkauft werden und dass sich deren<br />

Wert dementsprechend verschlechtern kann.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Arabia besteht aus Aktien aus<br />

21 Schwellenländern.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

53


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian Convertibles<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Asian Convertibles gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian<br />

Convertibles ist es, für den Teilfonds eine überdurchschnittliche<br />

Rendite zu erzielen. Das Ereichen<br />

des Anlageziels kann jedoch nicht zugesichert<br />

werden.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

in Wandelanleihen, Optionsanleihen und<br />

ähnlichen wandelbaren Instrumenten, die von<br />

Unternehmen mit eingetragenem Sitz oder<br />

Hauptgeschäftstätigkeit in Asien begeben werden,<br />

angelegt.<br />

Das Teilfondsvermögen kann bis zu 30% in fest<br />

und variabel verzinslichen Wertpapieren ohne<br />

Wandlungsrechte sowie in Aktien, Optionsscheinen<br />

auf Aktien und Genussscheinen angelegt<br />

werden. Dabei darf der Anteil der Aktien,<br />

Optionsscheine auf Aktien und Genussscheine<br />

insgesamt 10% nicht überschreiten. Im Zusammenhang<br />

mit der Steuerung seiner Kreditrisiken<br />

kann der Teilfonds auch Kreditderivate, wie etwa<br />

Credit Default Swaps (CDS), verwenden. Diese<br />

Instrumente können sowohl der Übertragung<br />

von Kreditrisiken auf einen Kontrahenten als<br />

auch dem Eingehen zusätzlicher Kreditrisiken<br />

dienen.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />

anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Wandelanleihen verbriefen neben einer festen<br />

Verzinsung in unterschiedlicher Ausgestaltung<br />

das Recht zum Umtausch in Aktien der betreffenden<br />

Gesellschaft. Bei Optionsanleihen können<br />

der Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung<br />

sowie das Recht zum Erwerb von Aktien nebeneinander<br />

bestehen, d. h., die Aktien können durch<br />

Ausübung der Option zusätzlich zu der Anleihe<br />

erworben werden. Wandelbare Vorzugsaktien<br />

umfassen regelmäßig das Recht oder die Verpflichtung,<br />

die Vorzugsaktien zu einem späteren<br />

Zeitpunkt in Stammaktien umzutauschen. Der<br />

jeweilige Kurs dieser Titel ist sowohl von der<br />

Einschätzung des Aktienkurses als auch von der<br />

Zinsentwicklung abhängig.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />

des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />

auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />

in einzelnen Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto­<br />

Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen. Der Portfoliomanager kann<br />

nach eigenem Ermessen Wechselkursrisiken<br />

gegenüber dem US­Dollar absichern. Die beschriebene<br />

Anlagepolitik könnte auch durch die<br />

54<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LCH <strong>DWS</strong>05C LU0616846621<br />

NCH <strong>DWS</strong>05D LU0616846977<br />

FCH <strong>DWS</strong>05E LU0616847272<br />

E2 <strong>DWS</strong>05F LU0616847439<br />

A1 <strong>DWS</strong>05G LU0616847603<br />

CH2H <strong>DWS</strong>05H LU0616847868<br />

CH4H <strong>DWS</strong>05J LU0616848080<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung USD<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und FCH, LCH, NCH, E2,<br />

Auflegungsdatum A1, CH2H und CH4H: Das Erstzeichnungs­ und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat<br />

der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LCH, NCH und FCH: 100,– EUR<br />

E2 und A1: 100,– USD<br />

CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein Börsenhandelstag<br />

in Schanghai, Hongkong und Singapur ist<br />

Ausgabeaufschlag LCH, A1 und CH2H: bis zu 3% vom Brutto­<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />

NCH: bis zu 1,5% vom Brutto­<br />

anlagebetrag**<br />

FCH, E2 und CH4H: 0%<br />

Verwendung der Erträge A1: Ausschüttung<br />

NCH, LCH, FCH,<br />

E2, CH2H und CH4H: Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LCH, A1 und CH2H: bis zu 1,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** NCH: bis zu 1,5% p.a.<br />

FCH, E2 und CH4H: bis zu 0,65% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NCH: 0,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, FCH, E2, A1, CH2H und CH4H: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LCH, NCH, FCH, E2, A1, CH2H und CH4H: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

Verwendung von Synthetic Dynamic Underlyings<br />

(SDU) umgesetzt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)­<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Asian Convertibles besteht aus breit gestreuten<br />

asiatischen Wandelanleihen (ohne Japan), die<br />

vorwiegend in USD denominiert sind.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian High Income Bond Fund<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Asian High Income Bond Fund gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />

Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian High<br />

Income Bond Fund ist es, für den Teilfonds eine<br />

überdurchschnittliche Rendite zu erzielen.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

in verzinslichen Schuldtiteln angelegt, die von<br />

Unter nehmen mit eingetragenem Sitz oder Hauptgeschäftstätigkeit<br />

in Asien begeben werden.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in verzinslichen<br />

Schuldtiteln angelegt werden, welche<br />

die vorstehend genannten Kriterien nicht erfüllen.<br />

Die Vermögenswerte des Teilfonds lauten überwiegend<br />

auf USD. Die Anlagen in lokalen asiatischen<br />

Währungen sind auf 20% des Teilfondsvermögens<br />

begrenzt.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen<br />

Anlage grenzen wird die Anlagepolitik auch durch<br />

die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />

umgesetzt. Diese können unter<br />

anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />

Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />

derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />

vereinbarte OTC­Kontrakte auf jegliche Art<br />

von Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps,<br />

Forward Starting Swaps, Inflation­Swaps, Total<br />

Return Swaps, Excess Return Swaps, Swaptions,<br />

Constant Maturity Swaps und Credit Default<br />

Swaps, beinhalten.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Das Marktrisiko im Teilfonds wird durch die Methode<br />

des relativen Value­at­Risk (VaR) begrenzt.<br />

Zusätzlich zu den Bestimmungen im allgemeinen<br />

Teil des Verkaufsprospekts wird das potenzielle<br />

Marktrisiko des Teilfonds an einem Referenzportfolio<br />

gemessen, das keine Derivate enthält.<br />

Das Referenzportfolio schließt daher jegliche Hebelwirkung<br />

von Derivaten aus. Das entsprechende<br />

Referenzportfolio für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Asian High Income Bond Fund besteht aus hochverzinslichen<br />

Anleihen asiatischer Unternehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

A1 <strong>DWS</strong>04P LU0616841580<br />

A1M <strong>DWS</strong>04Q LU0616841747<br />

A2 <strong>DWS</strong>04R LU0616842042<br />

A2 (AC) <strong>DWS</strong>04S LU0616842398<br />

E2 <strong>DWS</strong>04T LU0616842554<br />

NCH <strong>DWS</strong>04U LU0616842802<br />

LCH <strong>DWS</strong>04V LU0616843016<br />

LDH <strong>DWS</strong>04W LU0616843289<br />

FCH <strong>DWS</strong>04X LU0616843446<br />

LC (AC) <strong>DWS</strong>04Y LU0616843792<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung USD<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und A1, A1M, A2, A2 (AC),<br />

Auflegungsdatum E2, NCH, LCH, LDH,<br />

FCH und LC (AC): Das Erstzeichnungs­ und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert A1, A1M, A2, E2 und A2 (AC): 100,– USD<br />

NCH, LCH, LDH, FCH und LC (AC): 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag A1, A1M, A2, A2 (AC),<br />

(vom Anleger zu tragen) LCH, LDH und LC (AC): bis zu 3% vom Brutto­<br />

anlagebetrag*<br />

NCH: bis zu 1,5% vom Brutto­<br />

anlagebetrag**<br />

E2 und FCH: 0%<br />

Verwendung der Erträge A1 und LDH: jährliche Ausschüttung<br />

A1M: monatliche Ausschüttung<br />

A2, A2 (AC), E2, NCH,<br />

LCH, FCH und LC (AC): Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft A1, A1M, A2, A2 (AC),<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, LDH und LC (AC): bis zu 1,1% p.a.<br />

NCH: bis zu 1,4% p.a.<br />

E2 und FCH: bis zu 0,6% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NCH: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft A1, A1M, A2, A2 (AC), E2,<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, LDH, FCH und LC (AC): 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement A1, A1M, A2, A2 (AC), E2,<br />

NCH, LCH, LDH, FCH und LC (AC): 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

An lagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

55


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asian Small/Mid Cap<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Asian Small/Mid Cap gelten in Ergänzung zu den<br />

im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

1. Das Anlageziel des Teilfonds des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Asian Small/Mid Cap besteht hauptsächlich<br />

darin, langfristigen Wertzuwachs durch Anlagen<br />

in ein Portfolio von kleinen und mittleren<br />

Unternehmen aus den asiatischen Märkten<br />

zu erwirtschaften.<br />

2. Dazu werden mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />

in Aktien und anderen Beteiligungswertpapieren<br />

und Beteiligungswertrechten<br />

von kleinen und mittleren Unternehmen,<br />

die ihren Sitz in einem asiatischen Land haben<br />

oder die ihre Geschäftstätigkeit überwiegend<br />

in Asien ausüben oder die als Holdinggesellschaften<br />

überwiegend Beteiligungen an Unternehmen<br />

mit Sitz in Asien halten, angelegt.<br />

3. Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können<br />

investiert werden in:<br />

56<br />

a) Aktien und andere Beteiligungswertpapie-<br />

re und Beteiligungswertrechte (Partizipations-,<br />

Genusscheine etc.) von weltweiten<br />

Gesellschaften jeder Größe, die die Anforderungen<br />

des vorstehenden Absatzes<br />

nicht erfüllen;<br />

b) verzinslichen Wertpapieren sowie Wandel-<br />

schuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen,<br />

die von Unternehmen gemäß<br />

Ziff. 2) oder Buchstabe a) oben begeben<br />

wurden und die auf eine frei konvertierbare<br />

Währung lauten;<br />

c) kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumen-<br />

te und Bankguthaben.<br />

4. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne<br />

von Ziff. 2 oben sind solche, die in einem<br />

Markt-Index für kleine und mittlere Unternehmen<br />

(z. B. FTSE Asia Pacific Small Cap<br />

Index (excluding Japan)) enthalten sind oder<br />

eine vergleichbare Marktkapitalisierung aufweisen.<br />

5. Für das Teilfondsvermögen kann des Weiteren<br />

auf Techniken und Instrumente zurückgegriffen<br />

werden, die Wertpapiere zum Gegenstand<br />

haben, sofern die Verwendung solcher<br />

Techniken und Instrumente im Hinblick auf<br />

eine ordentliche Verwaltung des Teilfondsvermögens<br />

erfolgt.<br />

Besondere Risiken:<br />

Aufgrund seiner Spezialisierung auf einen bestimmten<br />

geographischen Bereich weist der<br />

Teilfonds erhöhte Chancen auf, denen jedoch<br />

entsprechende Risiken gegenüberstehen.<br />

Der Anlageschwerpunkt des Teilfonds liegt in Asien.<br />

Die asiatischen Börsen und Märkte unterliegen<br />

zum Teil deutlichen Schwankungen. Außerdem<br />

können Wechselkursschwankungen der lokalen<br />

Währungen gegenüber dem Euro das Anlageergebnis<br />

beeinflussen. Das mit einer Wertpapieranlage<br />

verbundene Bonitätsrisiko, d. h., das Risiko<br />

des Vermögensverfalls von Ausstellern kann auch<br />

bei einer besonders sorgfältigen Auswahl zu erwerbender<br />

Papiere nicht völlig ausgeschlossen<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC A0HMCD LU0236153390<br />

LS A0JMDL LU0254485450<br />

LD A0HMCE LU0236153556<br />

NC A0HMCF LU0236154448<br />

FC A0HMCG LU0236154950<br />

A2 <strong>DWS</strong>0AS LU0273161744<br />

E2 <strong>DWS</strong>0AT LU0273175025<br />

R2 <strong>DWS</strong>0S4 LU0363468173<br />

CH2H <strong>DWS</strong>07V LU0616866579<br />

CH4H <strong>DWS</strong>07W LU0616866736<br />

Z2 <strong>DWS</strong>07X LU0616867114<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der „Hedged“- Währung des Teilfonds<br />

Anteilklassen erfolgt gegenüber<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Die Anteilklasse R2 wird nur in Form von Namensanteilen<br />

angeboten.<br />

Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum LC, LD, NC und FC: 16.1.2006<br />

LS: 15.5.2006<br />

A2 und E2: 20.11.2006<br />

R2, CH2H,<br />

CH4H und Z2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC, LD und LS: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

R2: 1.000,– RUB<br />

CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />

Z2: 100,– PLN<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, LS, A2,<br />

(vom Anleger zu tragen) R2, CH2H und Z2: bis zu 5% vom Brutto-<br />

anlagebetrag*<br />

NC: bis zu 3% vom Brutto-<br />

anlagebetrag**<br />

FC, E2 und CH4H: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, LS, A2, E2,<br />

R2, CH2H, CH4H und Z2: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC und LD: bis zu 1,5% p.a. zzgl.<br />

erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LS, A2, R2,<br />

CH2H und Z2: bis zu 1,7% p.a.<br />

FC: bis zu 0,75% p.a. zzgl.<br />

erfolgsbezogener Vergütung****<br />

E2 und CH4H: bis zu 0,85% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, LS, A2, E2,<br />

R2, CH2H, CH4H und Z2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, LS, NC, FC, A2,<br />

E2, R2, CH2H, CH4H und Z2: 0,05% p.a.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die höchstens 25% des Betrags entspricht,<br />

um den die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des FTSE Asia Pacific Small Cap Index (excluding<br />

Japan) übertrifft. Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und jährlich<br />

abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene<br />

Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres<br />

unter der Wertentwicklung der vorgenannten Zielrendite, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr<br />

bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die<br />

am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden.<br />

Eine negative Performance muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Bezogen<br />

auf die Anteilklassen LS, A2, E2, Z2, CH2H, CH4H und R2 erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene<br />

Vergütung.


werden. Politische Veränderungen, Begrenzungen<br />

des Währungsumtauschs, Börsenkontrolle, Steuern,<br />

Einschränkungen bezüglicher ausländischer<br />

Kapitalanlagen usw. können das Anlageergebnis<br />

ebenfalls beeinflussen.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivate enthält. Das ent sprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Asian Small/Mid Cap besteht aus Aktien<br />

von Unternehmen aus dem asiatisch-pazifischen<br />

Raum mit proportional niedriger und mittlerer<br />

Marktkapitalisierung.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung 1)<br />

Klasse LC LU0236153390 41,6% 18,7% 68,5%<br />

Klasse LD LU0236153556 41,8% 19,4% 74,8%<br />

Klasse NC LU0236154448 41,0% 16,3% 62,9%<br />

Klasse FC LU0236154950 42,6% 20,8% 74,8%<br />

Klasse LS LU0254485450 45,8% 23,5% 74,3%<br />

Klasse A2 2) LU0273161744 34,2% 13,9% 68,7%<br />

Klasse E2 2) LU0273175025 34,5% 12,9% 70,0%<br />

FTSE Asia Pacific Smallcap<br />

ex Japan (Euro) 32,6% 3,8% 60,0%<br />

1) Klassen LC, LD, NC und FC am 16.1.2006/Klasse LS am 15.5.2006/ Klassen A2 und E2 am 20.11.2006<br />

2) in USD<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

57


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asia Pacific ex-Japan<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asia<br />

Pacific ex-Japan gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Asia Pacific<br />

ex-Japan ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations- und<br />

Genussscheinen, Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />

auf Aktien von Unternehmen angelegt,<br />

die ihren eingetragenen Sitz in einem Land im asiatisch-pazifischen<br />

Raum (ohne Japan) haben oder<br />

ihre Geschäftstätigkeit überwiegend in Ländern im<br />

asiatisch-pazifischen Raum (ohne Japan) ausüben<br />

oder die als Holdinggesellschaften überwiegend<br />

Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz im asiatisch-pazifischen<br />

Raum (ohne Japan) halten.<br />

Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />

kann auch durch Global Depository<br />

Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />

Märkten notiert sind, sowie durch von internationalen<br />

Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />

American Depository Receipts (ADR)<br />

erfolgen.<br />

Zur Umsetzung der Anlagepolitik und Erreichung<br />

des Anlageziels kann der Teilfonds in Einklang mit<br />

Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil geeignete derivative Finanzinstrumente<br />

und Techniken einsetzen, insbesondere – ohne<br />

darauf beschränkt zu sein – Terminkontrakte,<br />

Futures, Single- Stock-Futures, Optionen oder<br />

Equity-Swaps.<br />

Soweit liquide Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />

Finanzinstrumenten decken, werden sie den<br />

maßgeblichen 70% zugerechnet.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations- und<br />

Genussscheinen, Wandelschuldanleihen und Optionsscheinen<br />

auf Aktien von Ausstellern, die die<br />

Anforderungen der vorstehenden Absätze nicht<br />

erfüllen, angelegt werden.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />

Bankguthaben investiert werden.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />

Vermögenswerte.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

58<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>007 LU0544569055<br />

LD <strong>DWS</strong>008 LU0544569139<br />

NC <strong>DWS</strong>009 LU0544569212<br />

FC <strong>DWS</strong>01A LU0544569303<br />

A2 <strong>DWS</strong>01B LU0544569485<br />

E2 <strong>DWS</strong>01C LU0544569568<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, LD,<br />

Auflegungsdatum A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge LC, NC, FC, A2 und E2: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

LC, LD, FC, A2 und E2: 0%<br />

Taxe d‘abonnement NC, LC, LD, FC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Asia Pacific ex-Japan besteht aus Werten asiatischer<br />

Unternehmen mit Ausnahme japanischer.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Brazilian Bonds<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Brazilian Bonds gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Brazilian<br />

Bonds ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite für den Teilfonds.<br />

Bis zu 100% des Teilfondsvermögens können in<br />

verzinslichen Wertpapieren folgender Aussteller<br />

angelegt werden:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

der brasilianische Staat,<br />

brasilianische staatliche Behörden,<br />

brasilianische Kommunalverwaltungen sowie<br />

– Unternehmen, die ihren eingetragenen Sitz in<br />

Brasilien haben oder ihre Geschäftstätigkeit<br />

überwiegend in Brasilien ausüben,<br />

– Wertpapiere in brasilianischen Real von supranationalen<br />

Institutionen, wie der Weltbank<br />

(IBRD), der Europäischen <strong>Invest</strong>itionsbank<br />

(EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau<br />

und Entwicklung (EBRD) und<br />

–<br />

Wertpapiere in brasilianischen Real von der<br />

deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau.<br />

Vermögenswerte, die nicht auf brasilianische Real<br />

lauten, werden gegen brasilianische Real abgesichert.<br />

Unter extremen Marktbedingungen kann der<br />

Fondsmanager von der vorstehenden Anlagestrategie<br />

abweichen, um einen Liquiditätsengpass zu<br />

vermeiden. Bis zu 100% des Teilfondsvermögens<br />

können vorübergehend in verzinslichen Wertpapieren<br />

der USA sowie in japanischen und europäischen<br />

(EU­Mitgliedstaaten) Staatsanleihen angelegt<br />

werden. In diesem Fall liegt es im Ermessen<br />

des Fondsmanagers, ob und in welchem Umfang<br />

der Teilfonds das Währungsrisiko in brasilianische<br />

Real absichert.<br />

Der Teilfonds kann abweichend vom Grundsatz<br />

der Risikostreuung und im Einklang mit Artikel 45<br />

des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2010 bis zu 100% seines Vermögens in verzinslichen<br />

Wertpapieren anlegen, die vom brasilianischen<br />

Staat begeben oder garantiert werden.<br />

Ferner kann der Teilfonds ebenfalls bis zu 100%<br />

seines Vermögens in verzinslichen Wertpapieren<br />

anlegen, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union oder seinen Gebietskörperschaften,<br />

von einem OECD­Mitgliedstaat oder von<br />

internationalen Organismen öffentlich­rechtlichen<br />

Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union angehören, begeben<br />

oder garantiert werden. Die vom Teilfonds<br />

gehaltenen Wertpapiere müssen im Rahmen von<br />

mindestens sechs verschiedenen Emissionen<br />

begeben worden sein, wobei Wertpapiere aus<br />

ein und derselben Emission 30% des Netto­Teilfondsvermögens<br />

nicht überschreiten dürfen.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />

Vermögenswerte.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>01H LU0544570145<br />

LD <strong>DWS</strong>01G LU0544570061<br />

NC <strong>DWS</strong>01K LU0544570491<br />

FC <strong>DWS</strong>01J LU0544570228<br />

A1 <strong>DWS</strong>01D LU0544569642<br />

A2 <strong>DWS</strong>01E LU0544569725<br />

E2 <strong>DWS</strong>01F LU0544569998<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung USD<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, LD,<br />

Auflegungsdatum A1, A2 und E2: Das Erstzeichnungs­ und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt. Der<br />

Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, A1 und A2: bis zu 3% vom Brutto­<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />

NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />

LD und A1: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,4% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** A1, A2, LD und LC: bis zu 1,1% p.a.<br />

E2 und FC: bis zu 0,6% p.a.<br />

Expense Cap<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, E2, A1 und A2: 0% p.a.<br />

Taxe d‘abonnement LC, LD, NC, FC, A1, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

Haftungsausschluss:<br />

Ausländische Anleger, die Wertpapiere in<br />

brasilianischer Währung (Real) erwerben,<br />

können in Brasilien steuerpflichtig sein.<br />

Gegenwärtig wird auf ausländische Kapitalzuflüsse<br />

in den brasilianischen Markt<br />

eine Kapitalverkehrssteuer (IOF) erhoben.<br />

Die IOF wirkt sich zu dem Zeitpunkt, an<br />

dem das ausländische Kapital in Real umgewechselt<br />

wird, negativ auf den Anteilwert<br />

des Teilfonds aus.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)­<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Brazilian Bonds besteht aus brasilianischen<br />

Staats­ und Unternehmensanleihen mit unterschiedlichen<br />

Laufzeiten.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

59


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Brazilian Equities Select<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Brazilian Equities Select gelten in Ergänzung zu den<br />

im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Brazilian<br />

Equities Select ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations- und<br />

Genussscheinen, Wandelanleihen sowie Optionsscheinen<br />

auf Aktien, die von Emittenten mit Sitz<br />

in Brasilien oder von Emittenten mit Sitz außerhalb<br />

Brasiliens, aber mit Geschäftsschwerpunkt in Brasilien<br />

begeben worden sind, angelegt.<br />

Die von diesen Emittenten begebenen Wertpapiere<br />

können an brasilianischen oder anderen<br />

ausländischen Börsen notiert sein oder an anderen<br />

geregelten Märkten, die anerkannt, für<br />

das Publikum offen und deren Funktionsweise<br />

ordnungsgemäß sind, in einem Staat der Organisation<br />

für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />

Entwicklung (OECD) gehandelt werden.<br />

Die Anlage in den vorstehenden Wertpapieren kann<br />

auch durch Global Depository Receipts (GDR), die<br />

an anerkannten Börsen und Märkten notiert sind,<br />

durch von internationalen Finanzinstituten mit<br />

Spitzenrating ausgegebene American Depository<br />

Receipts (ADR) oder, soweit gemäß der Verordnung<br />

des Großherzogtums vom 8. Februar 2008<br />

über bestimmte Definitionen des Gesetzes von<br />

2002 (die „Verordnung von 2008“) und Artikel 41 (1)<br />

oder (2) des Gesetzes von 2002 zulässig, durch<br />

Participatory Notes (P-Notes) erfolgen.<br />

Zur Umsetzung der Anlagestrategie und Erreichung<br />

des Anlageziels kann der Teilfonds<br />

in Einklang mit Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil geeignete derivative<br />

Finanzinstrumente und Techniken einsetzen,<br />

insbesondere – ohne darauf beschränkt zu sein –<br />

Terminkontrakte, Futures, Single-Stock-Futures,<br />

Optionen oder Equity-Swaps.<br />

Soweit liquide Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />

Finanzinstrumenten decken, werden sie den<br />

maßgeblichen 70% zugerechnet.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations- und<br />

Genussscheinen, Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />

auf Aktien von Ausstellern, die die Anforderungen<br />

des vorstehenden Absatzes nicht<br />

erfüllen, angelegt werden.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />

Bankguthaben investiert werden.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j)<br />

genannten Vermögenswerte.<br />

Besondere Risiken:<br />

Durch seine Spezialisierung auf in Brasilien<br />

tätige Unternehmen weist der Teilfonds erhöhte<br />

Chancen auf, denen jedoch entsprechende<br />

Risiken gegenüberstehen.<br />

60<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>06P LU0616856935<br />

LD <strong>DWS</strong>06Q LU0616857156<br />

NC <strong>DWS</strong>06R LU0616857313<br />

FC <strong>DWS</strong>06S LU0616857586<br />

A2 <strong>DWS</strong>06T LU0616857743<br />

E2 <strong>DWS</strong>06U LU0616858048<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs­ und LC, NC, FC,<br />

Auflegungsdatum LD, A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2,2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

A2: bis zu 1,8% p.a.<br />

LC und LD: bis zu 1,75% p.a. zzgl.<br />

erfolgsbezogener Vergütung****<br />

E2: bis zu 0,9% p.a.<br />

FC: bis zu 0,85% p.a. zzgl.<br />

erfolgsbezogener Vergütung****<br />

Expense Cap<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

Service­Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, E2 und A2: 0% p.a.<br />

Taxe d‘abonnement LC, LD, NC, FC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LD und LC aus dem Teilfondsvermögen<br />

pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den die<br />

Wertentwicklung der jeweiligen Anteilklasse die Wertentwicklung des MSCI Brazil 10/40 (RI) übertrifft. Die erfolgsbezogene<br />

Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und jährlich abgerechnet.<br />

Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im<br />

Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres<br />

unter der Wertentwicklung der vorgenannten Zielrendite, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte<br />

erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des<br />

Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine negative<br />

Performance muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.<br />

Bezogen auf die Anteilklassen A2 und E2 erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb<br />

kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

Der Teilfonds eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und<br />

Risiken volatiler Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste<br />

hinzunehmen.


Die brasilianischen Börsen und Märkte unterliegen<br />

zum Teil deutlichen Schwankungen. Der<br />

Teilfonds eignet sich für den risikoorientierten Anleger,<br />

der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut ist. Für diesen Teilfonds wird ein<br />

mittel- bis langfristiger Anlagehorizont empfohlen.<br />

Der Anleger sollte in der Lage sein, eventuell<br />

hohe Verluste hinzunehmen. Der Teilfonds verfolgt<br />

eine chancenorientierte Anlagepolitik und<br />

eignet sich insbesondere als Beimischung in einem<br />

stark diversifizierten Anlageportfolio.<br />

Haftungsausschluss:<br />

Ausländische Anleger, die Wertpapiere in<br />

brasilianischer Währung (Real) erwerben,<br />

können in Brasilien steuerpflichtig sein.<br />

Gegenwärtig wird auf ausländische Kapitalzuflüsse<br />

in den brasilianischen Markt eine<br />

Kapitalverkehrssteuer (IOF) erhoben. Die IOF<br />

wirkt sich zu dem Zeitpunkt, an dem das<br />

ausländische Kapital in Real umgewechselt<br />

wird, negativ auf den Anteilwert des Teilfonds<br />

aus.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivate enthält. Das ent sprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Brazilian Equities Select besteht aus<br />

Aktien brasilianischer Unternehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

61


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> BRIC Plus<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

BRIC Plus gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> BRIC Plus<br />

ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen<br />

Wertzuwachses der Vermögensanlagen in Euro.<br />

Für das Teilfondsvermögen können Aktien, verzinsliche<br />

Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Wandel- und Optionsanleihen, Partizipations-<br />

und Genussscheine sowie Optionsscheine<br />

auf Aktien erworben werden. Dabei wird das<br />

Teilfondsvermögen mindestens zu 70% in Aktien<br />

von Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsschwerpunkt<br />

in Schwellenländern (Emerging Markets-<br />

Ländern), darunter vor allem in<br />

Brasilien,<br />

Russland,<br />

Indien und<br />

China angelegt.<br />

Unternehmen mit Sitz in Hongkong gelten als<br />

chinesische Unternehmen. Das Teilfondsvermögen<br />

kann bis zu 30% in Aktien von Unternehmen<br />

anderer Länder angelegt werden.<br />

Unternehmen mit Sitz in einem Schwellenland<br />

sind Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit<br />

überwiegend in einem solchen Land ausüben,<br />

sowie Unternehmen, die überwiegend Beteiligungen<br />

an Unternehmen mit Sitz in einem<br />

Schwellenland halten. Ein Geschäftsschwerpunkt<br />

in Schwellenländern besteht, wenn ein Unternehmen<br />

einen bedeutenden Teil der Gewinne oder<br />

Umsatzerlöse dort erwirtschaftet.<br />

Als Schwellenländer werden alle diejenigen Länder<br />

angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage<br />

vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank,<br />

der International Finance Corporation (IFC)<br />

oder einer der großen international tätigen <strong>Invest</strong>mentbanken<br />

als nicht entwickelte Industrieländer<br />

betrachtet werden.<br />

Zurzeit liegen die Schwellenländer mit den für<br />

den Teilfonds bedeutendsten Aktienmärkten v.a.<br />

in Asien, Osteuropa und Südamerika; dazu gehören<br />

– v.a. jedoch nicht abschließend – Argentinien,<br />

Brasilien, Chile, China, Indien, Indonesien,<br />

Israel, Korea, Malaysia, Mexiko, Polen, Russland,<br />

Südafrika, Taiwan, Thailand, Türkei und Ungarn.<br />

Soweit in Länder investiert wird, die noch keinen<br />

geregelten Markt besitzen, gelten diese Wertpapiere<br />

als nicht-notierte Finanzinstrumente.<br />

Die Auswahl der Aktienwerte soll folgende<br />

Aspekte berücksichtigen:<br />

– starke Marktstellung des Ausstellers in dem<br />

jeweiligen Tätigkeitsbereich<br />

– für die Gegebenheiten günstige<br />

Bilanzrelationen<br />

– überdurchschnittliche Qualität des Unternehmensmanagements<br />

mit Ausrichtung auf die<br />

Erwirtschaftung langfristig guter Erträge<br />

– strategische Ausrichtung des Unternehmens<br />

– aktionärsorientierte Informationspolitik<br />

62<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC A0DP7P LU0210301635<br />

LD A0DP7Q LU0210302013<br />

NC A0DP7R LU0210302286<br />

FC A0DP7S LU0210302369<br />

A2 <strong>DWS</strong>0A2 LU0273227784<br />

E2 <strong>DWS</strong>0A3 LU0273227354<br />

R2 <strong>DWS</strong>0S6 LU0363468330<br />

DS1 <strong>DWS</strong>0VZ LU0399358059<br />

Z2 <strong>DWS</strong>08A LU0616870175<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Die Anteilklasse R2 wird nur in Form von Namensanteilen<br />

angeboten.<br />

Auflegungsdatum LC, LD, NC und FC: 29.3.2005<br />

A2 und E2: 20.11.2006<br />

DS1: 19.1.2009<br />

R2 und Z2: Das Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend aktualisiert.<br />

Erstzeichnungsdatum LC, LD, NC und FC: 21.3.2005<br />

A2, E2, R2, DS1 und Z2: Auflegungsdatum<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

R2: 1.000,– RUB<br />

DS1: 100,– GBP<br />

Z2: 100,– PLN<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, A2, DS1, R2 und Z2: bis zu 5% vom<br />

(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />

NC: bis zu 3% vom Brutto-<br />

anlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2, E2, R2 und Z2: Thesaurierung<br />

LD und DS1: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2, DS1, R2 und Z2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC, A2, E2, DS1, R2 und Z2: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2, E2, DS1, R2 und Z2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.


Dementsprechend erwirbt die Gesellschaft Aktien<br />

solcher Unternehmen, bei denen sie erwartet,<br />

dass die Ertrags- und/oder Kursperspektiven relativ<br />

zum Marktdurchschnitt vorteilhaft sind.<br />

Der Fonds kann mehr als 10% des Teilfondsvermögens<br />

in Wertpapiere investieren, die an der<br />

Russian Trading System Stock Exchange (RTS)<br />

bzw. an der Moscow Interbank Currency Exchange<br />

(MICEX) notiert sind.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />

der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen gemäß Absatz A Buchstabe e) gilt für<br />

diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />

Aufgrund einer möglichen Registrierung in<br />

Korea gilt für den Teilfonds zudem die folgende<br />

Anlagegrenze:<br />

Mehr als 60% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

müssen in Vermögenswerten angelegt werden,<br />

die nicht auf den Koreanischen Won lauten.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Besondere Risiken:<br />

Die Börsen und Märkte der Schwellenländer unterliegen<br />

deutlichen Schwankungen. Daher stehen<br />

den mit einer Anlage verbundenen Chancen<br />

erhebliche Risiken gegenüber. Politische<br />

Veränderungen, Begrenzungen des Währungsumtauschs,<br />

Börsenkontrolle, Steuern, Einschränkungen<br />

bezüglicher ausländischer Kapitalanlagen<br />

usw. können das Anlageergebnis ebenfalls<br />

beeinflussen.<br />

Ausführliche Hinweise zu Depot- und Registrierungsrisiken<br />

in Russland sind im Allgemeinen Teil<br />

des Verkaufsprospekts beschrieben.<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />

Orientierung für die voraussichtliche britische<br />

Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />

Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />

im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />

geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />

können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />

ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />

berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />

eine eigene Beratung einholen.<br />

Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />

um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />

für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />

Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />

der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />

von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />

Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />

Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />

oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />

zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />

Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag und<br />

nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon ausgenommen<br />

sind Anteilklassen, die von der britischen<br />

Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte Zeit, in<br />

der die Anteile vom jeweiligen Anleger gehalten<br />

werden, als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht<br />

erstattender Fonds“ anerkannt sind.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung 1)<br />

Klasse LC LU0210301635 16,1% -16,9% 56,2% 125,2%<br />

Klasse LD LU0210302013 16,1% -16,9% 56,1% 125,1%<br />

Klasse NC LU0210302286 15,3% -18,7% 50,4% 115,8%<br />

Klasse FC LU0210302369 16,9% -14,8% 62,7% 136,3%<br />

Klasse A2 2) LU0273227784 8,0% -22,0% – 31,7%<br />

Klasse E2 2) LU0273227354 9,6% -22,6% – 31,1%<br />

Klasse DS1 3) LU0399358059 12,1% – – 90,6%<br />

MSCI BRIC 19,6% -4,9% 91,6% 203,3%<br />

1) Klassen LC, LD, NC und FC am 29.3.2005/Klassen A2 und E2 am 20.11.2006/Klasse DS1 am 19.1.2009<br />

2) in USD<br />

3) in GBP<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />

britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />

Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />

2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />

enthalten sind.<br />

Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />

ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick<br />

auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />

können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />

in denen sich die Anteile<br />

im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />

als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />

Fonds“ eingestuft worden sein.<br />

Der Status der Anteilklasse DS1 als ausschüttender<br />

Fonds vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember<br />

2009 und als Bericht erstattender Fonds<br />

ab dem 1. Januar 2010 wurde bestätigt. Um die<br />

Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />

Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />

sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />

darüber zu erstatten, welche Erträge der Anteilklasse<br />

DS1 für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

zuzurechnen sind. Insoweit der ausgewiesene<br />

Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />

Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />

als zusätzliche Ausschüttung an die Anleger angesehen<br />

und die Anleger werden entsprechend<br />

besteuert.<br />

Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />

Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />

Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />

als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />

anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />

steuerpflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />

ansässige Gesellschaft ausgeschüttet<br />

wurden (sowie etwaige einbehaltene Erträge, die<br />

gegenüber einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />

wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />

zu ihrer Verfügung angesehen und sind<br />

im Allgemeinen steuerbefreit.<br />

Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />

Bestimmungen zur Bekämpfung von<br />

Steuervermeidung, die unter bestimmten Umständen<br />

für britische Anleger in Offshore-Fonds<br />

gelten können. Es wird davon ausgegangen, dass<br />

Anleger normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />

unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich<br />

steuer pflichtigen Anleger, die (zusammen mit<br />

ihren verbundenen Personen) mehr als 10% der<br />

Anteile von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />

beraten lassen.<br />

Die Anteilklasse DS1 richtet sich an private Anleger.<br />

Die Anteile werden allgemein erhältlich<br />

sein und breit vermarktet werden und einem genügend<br />

großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe<br />

geeignete Weise zugänglich gemacht werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das ent sprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

BRIC Plus besteht zu jeweils einem Viertel aus<br />

Aktien brasilianischer, russischer, indischer und<br />

chinesischer Unternehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

63


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China Bonds<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

China Bonds gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China<br />

Bonds ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite für den Teilfonds. Das Teilfondsvermögen<br />

kann in verzinslichen Wertpapieren<br />

folgender Aussteller angelegt werden:<br />

– der chinesische Staat,<br />

– chinesische staatliche Behörden,<br />

– chinesische Kommunalverwaltungen,<br />

– Unternehmen, die ihren eingetragenen Sitz<br />

in China haben oder ihre Geschäftstätigkeit<br />

überwiegend in China ausüben.<br />

Vermögenswerte, die nicht auf Renminbi lauten,<br />

werden gegen Renminbi abgesichert. Das<br />

Teilfondsvermögen kann auch in auf Renminbi<br />

lautenden verzinslichen Schuldtiteln von Emittenten,<br />

welche die vorstehend genannten Kriterien<br />

nicht erfüllen, sowie in Bareinlagen in Renminbi<br />

angelegt werden. Auf Renminbi lautende Vermögenswerte<br />

dürfen nicht über den chinesischen<br />

Inlandsmarkt angelegt werden.<br />

Da die vom Teilfonds getätigten Anlagen und<br />

deren Erlös für den Teilfonds auf Renminbi<br />

lauten können, sollten die Fondsanleger sich<br />

darüber im Klaren sein, dass der Renminbi<br />

möglicherweise abgewertet werden könnte.<br />

Die oben genannten Wertpapiere können an<br />

asiatischen oder anderen ausländischen Börsen<br />

notiert sein oder an anderen geregelten Märkten,<br />

die ordnungsgemäß funktionieren, anerkannt<br />

und für die Öffentlichkeit zugänglich sind,<br />

gehandelt werden. Die Börsen und anderen<br />

geregelten Märkte müssen die Anforderungen<br />

gemäß Artikel 41 des Luxemburger Gesetzes<br />

vom 17. Dezember 2010 über Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen erfüllen.<br />

Unter extremen Marktbedingungen kann der<br />

Fondsmanager von der vorstehenden Anlagestrategie<br />

abweichen, um einen Liquiditätsengpass zu<br />

vermeiden. Bis zu 100% des Teilfondsvermögens<br />

können vorübergehend in verzinslichen Wertpapieren<br />

der USA sowie in japanischen und europäischen<br />

(EU-Mitgliedstaaten) Staatsanleihen angelegt<br />

werden. In diesem Fall liegt es im Ermessen<br />

des Fondsmanagers, ob und in welchem Umfang<br />

der Teilfonds das Währungsrisiko in Renminbi<br />

absichert.<br />

Der Teilfonds kann abweichend vom Grundsatz<br />

der Risikostreuung und im Einklang mit Artikel 45<br />

des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2010 bis zu 100% seines Vermögens in verzinslichen<br />

Wertpapieren anlegen, die vom chinesischen<br />

Staat begeben oder garantiert werden.<br />

Ferner kann der Teilfonds ebenfalls bis zu 100%<br />

seines Vermögens in verzinslichen Wertpapieren<br />

anlegen, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union oder seinen Gebietskörperschaften,<br />

von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen<br />

Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters,<br />

denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union angehören, begeben<br />

oder garantiert werden. Die vom Teilfonds gehaltenen<br />

Wertpapiere müssen im Rahmen von mindestens<br />

sechs verschiedenen Emissionen bege-<br />

64<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>06G LU0616855457<br />

LD <strong>DWS</strong>06H LU0616855614<br />

NC <strong>DWS</strong>06J LU0616855887<br />

FC <strong>DWS</strong>06K LU0616856000<br />

A1 <strong>DWS</strong>06L LU0616856265<br />

A2 <strong>DWS</strong>06M LU0616856422<br />

E2 <strong>DWS</strong>06N LU0616856778<br />

S2 <strong>DWS</strong>08D LU0632820147<br />

LCH <strong>DWS</strong>08E LU0632805262<br />

FCH <strong>DWS</strong>08F LU0632808951<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung USD<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und A2, E2, LCH und FCH: 16.8.2011<br />

Auflegungsdatum LC, LD, NC, FC, A1 und S2: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC, FC, LCH und FCH: 100,– EUR<br />

A1, A2 und E2: 100,– USD<br />

S2: 10,– SGD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, A1, A2, S2 und LCH: bis zu 3% vom<br />

(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />

NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC, E2 und FCH: 0%<br />

Verwendung der Erträge LD und A1: Ausschüttung<br />

LC, NC, FC, A2, E2, S2, LCH und FCH: Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,4% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A1, A2, S2 und LCH: bis zu 1,1% p.a.<br />

FC, E2 und FCH: bis zu 0,6% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC, A1, A2, E2, S2, LCH und FCH: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A1, A2, E2, S2, LCH und FCH: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

ben worden sein, wobei Wertpapiere aus ein und<br />

derselben Emission 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

nicht überschreiten dürfen. Der Fondsmanager<br />

kann sich auf eigene Verantwortung und<br />

eigene Kosten die Expertise und die Empfehlungen<br />

von Harvest Global <strong>Invest</strong>ments Limited,<br />

Hong Kong, und Harvest Fund Management Co.,<br />

Ltd, Shanghai bezüglich verzinslicher Schuldtitel<br />

chinesischer Emittenten zunutze machen.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen<br />

Anlage grenzen wird die Anlagepolitik auch durch<br />

die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />

umgesetzt. Diese können unter<br />

anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />

Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />

derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />

vereinbarte OTC-Kontrakte auf jegliche Art


von Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps,<br />

Forward Starting Swaps, Inflation-Swaps, Total<br />

Return Swaps, Excess Return Swaps, Swaptions,<br />

Constant Maturity Swaps und Credit Default<br />

Swaps, beinhalten.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind, einschließlich<br />

der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />

Vermögenswerte.<br />

Besondere Risiken:<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Der Teilfonds wird Teile seines Sondervermögens<br />

in auf RMB lautende, verzinsliche Schuldtitel<br />

anlegen, die über ausländische RMB-Märkte wie<br />

Hongkong und Singapur begeben oder vertrieben<br />

werden. Die Menge der auf RMB lautenden verzinslichen<br />

Schuldtitel, die über die ausländischen<br />

RMB-Märkte begeben oder vertrieben werden,<br />

ist derzeit begrenzt. Der Teilfonds kann daher<br />

gezwungen sein, unter bestimmten Marktbedingungen<br />

einen erheblichen Teil seiner Vermögenswerte<br />

in Bareinlagen in RMB anzulegen. Dies<br />

kann sich auf den Anteilwert (NAV) der Anteilklassen<br />

des Teilfonds auswirken.<br />

Handelskosten<br />

Aufgrund einer möglicherweise eingeschränkten<br />

Liquidität von verzinslichen Schuldtiteln in RMB,<br />

die über den ausländischen RMB-Markt begeben<br />

oder vertrieben werden, kann die Differenz<br />

(Spread) zwischen Geld- und Briefkurs im Vergleich<br />

zu anderen fest verzinslichen Wertpapieren<br />

größer sein.<br />

Kreditrisiko<br />

Ein Teil der verzinslichen Schuldtitel in RMB, in<br />

die der Teilfonds investiert, könnten kein Rating<br />

haben. Verzinsliche Schuldtitel ohne Rating sind<br />

im Allgemeinen abhängiger vom Kreditrisiko ihrer<br />

Emittenten. Zahlungsausfälle bei verzinslichen<br />

Schuldtiteln in RMB wirken sich auf den Wert<br />

(NAV) der jeweiligen Anteilklassen des Teilfonds<br />

aus. Darüber hinaus kann der Teilfonds Schwierigkeiten<br />

oder Verzögerungen hinzunehmen<br />

haben, wenn er seine Rechte gegenüber chinesischen<br />

Emittenten von verzinslichen Schuldtiteln<br />

durchsetzen muss. Das liegt daran, dass<br />

solche Emittenten ihren Firmensitz außerhalb<br />

des Rechtsraums haben könnten, in dem der Teilfonds<br />

zugelassen oder registriert ist, und somit<br />

fremdes Recht zur Anwendung kommt.<br />

Wechselkursrisiko<br />

Die Anleger sind dem Wechselkursrisiko des<br />

Renminbi gegenüber der Währung der jeweiligen<br />

Anteilklasse, z. B. dem US-Dollar, ausgesetzt. Es<br />

gibt keine Garantie dafür, dass der Renminbi<br />

gegenüber dem US-Dollar nicht abgewertet wird.<br />

Der Renminbi ist keine frei konvertierbare Währung<br />

und unterliegt der politischen Wechselkurssteuerung<br />

und den Beschränkungen bei der<br />

Kapitalrückführung, die von der chinesischen<br />

Regierung auferlegt werden. Da der Teilfonds<br />

seine Anlagen nicht über den inländischen RMB-<br />

Markt tätigt, ist er nicht direkt von den Bestimmungen<br />

der Wechselkurssteuerung und ihrer<br />

möglichen Veränderung betroffen. Dennoch kann<br />

der ausländische RMB-Markt indirekt von diesen<br />

Bestimmungen betroffen werden, was dann auch<br />

eine Auswirkung auf das Sondervermögen des<br />

Teilfonds haben würde.<br />

Marktrisiko in China<br />

Anlagen in China unterliegen rechtlichen, regulatorischen,<br />

geldmarktpolitischen und wirtschaftlichen<br />

Risiken. Das Land wird im Einparteiensystem<br />

von der Kommunistischen Partei beherrscht.<br />

Anlagen in China sind mit einer schärferen<br />

Wirtschaftskontrolle, politischen und rechtlichen<br />

Un sicherheiten verbunden, sowie mit fluktuierenden<br />

oder auch blockierten Währungen, dem<br />

Risiko, dass die chinesische Regierung beschließt,<br />

ihre Unterstützung der 1978 eingeführten wirtschaftlichen<br />

Reformprogramme aufzugeben und<br />

möglicherweise zur vollständig zentralisierten<br />

Planwirtschaft zurückkehrt, die vorher bestand,<br />

und mit dem Risiko einer konfiszierenden<br />

Besteuerung, einer Nationalisierung oder Enteignung<br />

von Vermögenswerten. Die chinesische<br />

Regierung übt eine erhebliche Kontrolle über das<br />

chinesische Wirtschaftswachstum aus, die sich in<br />

der Zuweisung von Ressourcen, der Steuerung<br />

der Zahlungsflüsse bei Obligationen in ausländischen<br />

Währungen, der Festlegung der Geldpolitik<br />

und der bevorzugten Behandlung bestimmter<br />

Branchen oder Unternehmen niederschlägt.<br />

Die Bereitschaft und Fähigkeit der chinesischen<br />

Regierung, die Wirtschaft in China und Hongkong<br />

zu unterstützen, ist ungewiss. Die wachsende<br />

Vernetzung der Weltwirtschaft und der Finanzmärkte<br />

hat die Möglichkeit vergrößert, dass die<br />

Bedingungen in einem Land oder in einer Region<br />

sich auf Emittenten von Wertpapieren in einem<br />

anderen Land oder in einer anderen Region negativ<br />

auswirken. Insbesondere kann die Aufnahme<br />

oder Fortsetzung einer protektionistischen Handelspolitik<br />

zu einem Rückgang der Nachfrage<br />

für chinesische Produkte und einem geringeren<br />

Zufluss privaten Kapitals in diese Wirtschaften<br />

führen. Die staatliche Aufsicht und Regulierung<br />

der chinesischen Wertpapierbörsen, Geldmärkte,<br />

Handelssysteme und Broker könnte weniger<br />

stringent als in den Industriestaaten sein.<br />

Die Unternehmen in China könnten nicht denselben<br />

Standards und Praktiken unterliegen, die<br />

in den Industriestaaten für Offenlegung, Buchführung,<br />

Wirtschaftsprüfung und Finanzberichterstattung<br />

gelten. Daher könnten weniger<br />

Informationen über chinesische Unternehmen<br />

öffentlich verfügbar sein als über andere Unternehmen.<br />

Politische, soziale oder wirtschaftliche<br />

Umbrüche in der Region mit Konflikten und<br />

Währungsabwertungen, können sich, selbst<br />

wenn dies in Ländern geschieht, in denen der<br />

Fonds gar nicht investiert ist, negativ auf die<br />

Wertpapierbewertungen in anderen Ländern der<br />

Region und damit auch auf die Fondsbestände<br />

auswirken.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt –<br />

Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential des<br />

Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien Vergleichsvermögens<br />

gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teil-<br />

fonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China Bonds besteht aus<br />

chinesischen Staats- und Unternehmensanleihen<br />

mit unterschiedlichen Laufzeiten.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

65


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China Consumption<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

China Consumption gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> China<br />

Consumption ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations- und Genussscheinen,<br />

Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />

auf Aktien, die von in- und ausländischen Emittenten<br />

mit Sitz in China (einschließlich Hongkong)<br />

oder von Emittenten mit Sitz außerhalb Chinas,<br />

aber mit Geschäftsschwerpunkt in China begeben<br />

worden sind, angelegt. Die von diesen Emittenten<br />

begebenen Wertpapiere können an chinesischen<br />

oder anderen ausländischen Börsen notiert sein<br />

oder an einem anderen geregelten Markt, der für<br />

das Publikum offen und dessen Funktionsweise<br />

ordnungsgemäß ist, in einem Staat der Organisation<br />

für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />

Entwicklung (OECD) gehandelt werden.<br />

Der Anlagefokus liegt auf dem chinesischen<br />

Konsumgütersektor.<br />

Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />

kann auch durch Global Depository<br />

Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />

Märkten notiert sind, durch von internationalen<br />

Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />

American Depository Receipts (ADR) oder durch<br />

Participatory Notes (P-Notes) erfolgen.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in Aktien,<br />

Aktienzertifikaten, Partizipations- und Genussscheinen,<br />

Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />

auf Aktien von Emittenten, die die vorstehenden<br />

Anforderungen nicht erfüllen, angelegt werden.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />

Bankguthaben investiert werden.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j)<br />

genannten Vermögenswerte.<br />

Besondere Risiken:<br />

Durch seine Spezialisierung auf in China tätige<br />

Unternehmen weist der Teilfonds erhöhte Chancen<br />

auf, denen jedoch entsprechende Risiken<br />

gegenüberstehen. Die chinesischen Börsen und<br />

Märkte unterliegen zum Teil deutlichen Schwankungen.<br />

Der Teilfonds eignet sich für den risikoorientierten<br />

Anleger, der mit den Chancen und<br />

Risiken volatiler Anlagen vertraut ist. Für diesen<br />

Teilfonds wird ein mittel- bis langfristiger Anlagehorizont<br />

empfohlen. Der Anleger sollte in der<br />

Lage sein, eventuell hohe Verluste hinzunehmen.<br />

Der Teilfonds verfolgt eine chancenorientierte<br />

Anlagepolitik und eignet sich insbesondere<br />

als Beimischung in einem stark diversifizierten<br />

Anlageportfolio.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

66<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>06A LU0616853916<br />

LD <strong>DWS</strong>06B LU0616854138<br />

NC <strong>DWS</strong>06C LU0616854484<br />

FC <strong>DWS</strong>06D LU0616854641<br />

A2 <strong>DWS</strong>06E LU0616854997<br />

E2 <strong>DWS</strong>06F LU0616855291<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, NC, FC, A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein Börsenhandelstag<br />

in Hongkong ist<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge LD: Ausschüttung<br />

LC, NC, FC, A2 und E2: Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** NC: bis zu 2% p.a.<br />

FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, A2 und E2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> China Consumption besteht aus Aktien<br />

chinesischer Unternehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die Harvest<br />

Global <strong>Invest</strong>ments Limited, Hongkong. Harvest<br />

Fund Management Co., Ltd, Schanghai, China, ist<br />

auf eigene Verantwortung und Kosten des Fondsmanagers<br />

dessen Anlageberater.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Chinese Equities<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Chinese Equities gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Chinese<br />

Equities ist es, an den Chancen des Schwellenlands<br />

China (einschließlich Hongkong) zu partizipieren<br />

und eine möglichst hohe Rendite zu<br />

erwirtschaften.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations-<br />

und Genussscheinen sowie Optionsscheinen auf<br />

Aktien, die von Emittenten mit Sitz in China oder<br />

von Emittenten mit Sitz außerhalb Chinas, aber mit<br />

Geschäftsschwerpunkt in China begeben worden<br />

sind, angelegt. Die von diesen Emittenten begebenen<br />

Wertpapiere können an chinesischen oder<br />

anderen ausländischen Börsen notiert sein oder<br />

an anderen geregelten Märkten, die anerkannt, für<br />

das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß<br />

sind, in einem Staat der Organisation<br />

für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

(OECD) gehandelt werden.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Wandel- und Optionsanleihen,<br />

deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten,<br />

Partizipations- und Genussscheinen sowie Optionsscheinen<br />

auf Wertpapiere in- und ausländischer<br />

Aussteller, die die Anforderungen des<br />

vorstehenden Absatzes nicht erfüllen, sowie in<br />

allen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />

der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen gemäß Artikel 2 A. Buchstabe e) gilt für<br />

diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />

Besondere Risiken:<br />

Durch seine Spezialisierung auf in China tätige Unternehmen<br />

weist der Teilfonds erhöhte Chancen<br />

auf, denen jedoch entsprechende Risiken gegenüberstehen.<br />

Die chinesischen Börsen und Märkte<br />

unterliegen zum Teil deutlichen Schwankungen.<br />

Der Teilfonds eignet sich für den risikoorientierten<br />

Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut ist. Für diesen Teilfonds wird ein<br />

mittel- bis langfristiger Anlagehorizont empfohlen.<br />

Der Anleger sollte in der Lage sein, eventuell hohe<br />

Verluste hinzunehmen. Der Teilfonds verfolgt eine<br />

chancenorientierte Anlagepolitik und eignet sich<br />

insbesondere als Beimischung in einem stark diversifizierten<br />

Anlageportfolio.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0BJ LU0273157635<br />

NC <strong>DWS</strong>0BK LU0273145622<br />

FC <strong>DWS</strong>0BM LU0273146190<br />

A2 <strong>DWS</strong>0BN LU0273164177<br />

E2 <strong>DWS</strong>0BP LU0273176932<br />

DS1 <strong>DWS</strong>0RD LU0333022746<br />

R2 <strong>DWS</strong>0S8 LU0363468504<br />

Z2 <strong>DWS</strong>077 LU0616869599<br />

FD <strong>DWS</strong>078 LU0616869755<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Die Anteilklasse R2 wird nur in Form von Namensanteilen<br />

angeboten.<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, A2 und E2: 15.12.2006<br />

Auflegungsdatum DS1: 21.12.2007<br />

FD: 16.8.2011<br />

R2 und Z2: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und FD: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

DS1: 100,– GBP<br />

R2: 1.000,– RUB<br />

Z2 100,– PLN<br />

Anteilwertberechnung An jedem Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein<br />

Börsenhandelstag in Hongkong ist.<br />

Ausgabeaufschlag LC, DS1, A2, R2 und Z2: bis zu 5% vom<br />

(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />

NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC, FD und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2, E2, R2 und Z2: Thesaurierung<br />

DS1 und FD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

A2, DS1 und R2: bis zu 1,7% p.a.<br />

LC: bis zu 1,5% p.a. zzgl. erfolgs-<br />

bezogener Vergütung****<br />

Z2 bis zu 1,5% p.a.<br />

FC: bis zu 0,75% p.a. zzgl. erfolgs-<br />

bezogener Vergütung****<br />

E2: bis zu 0,85% p.a.<br />

FD: bis zu 0,75% p.a. zzgl. erfolgs-<br />

bezogener Vergütung****<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft FC, FD, LC, A2, E2, DS1, R2 und Z2: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement LC, NC, FC, FD, A2, E2, DS1, R2 und Z2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, FD und LC pro Anteilklasse<br />

eine erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von 25% des Betrags, um den die Wertentwicklung der jeweiligen<br />

Anteilklasse den MSCI China 10/40 Index übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und<br />

jährlich abgerechnet. Bezogen auf die Anteilklassen A2, E2, DS1, R2 und Z2 erhält die Verwaltungsgesellschaft<br />

keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />

67


Einsatz von Derivaten enthält. Das ent sprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Chinese Equities besteht aus Aktien chinesischer<br />

Unternehmen.<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />

Orientierung für die voraussichtliche britische<br />

Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />

Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />

im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />

geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />

können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />

ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />

berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />

eine eigene Beratung einholen.<br />

Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />

um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />

für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />

Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />

der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />

von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />

Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />

Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />

oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />

zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />

Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag<br />

und nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon<br />

ausgenommen sind Anteilklassen, die von der<br />

britischen Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte<br />

Zeit, in der die Anteile vom jeweiligen<br />

Anleger gehalten werden, als „ausschüttender<br />

Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds“ anerkannt<br />

sind.<br />

Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />

britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />

Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />

2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />

enthalten sind.<br />

Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />

ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick<br />

auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />

können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />

in denen sich die Anteile<br />

im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />

als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />

Fonds“ eingestuft worden sein.<br />

Der Status der Anteilklasse DS1 als ausschüttender<br />

Fonds vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember<br />

2009 und als Bericht erstattender Fonds<br />

ab dem 1. Januar 2010 wurde bestätigt. Um die<br />

Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />

Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />

sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />

darüber zu erstatten, welche Erträge der Anteilklasse<br />

DS1 für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

zuzurechnen sind. Insoweit der ausgewiesene<br />

Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />

Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />

als zusätzliche Ausschüttung an die Anleger angesehen<br />

und die Anleger werden entsprechend<br />

besteuert.<br />

Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />

Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />

Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />

als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />

anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />

steuerpflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />

ansässige Gesellschaft ausgeschüttet<br />

wurden (sowie etwaige einbehaltene Erträge, die<br />

68<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0273157635 9,6% -3,2% 63,1%<br />

Klasse NC LU0273145622 8,8% -5,3% 58,4%<br />

Klasse FC LU0273146190 10,4% -0,8% 68,8%<br />

Klasse A22) LU0273164177 1,3% -11,4% 66,6%<br />

Klasse E22) LU0273176932 2,8% -9,1% 72,5%<br />

Klasse DS13) LU0333022746 4,1% 11,3% 12,3%<br />

MSCI China 10/40 (Euro) 14,2% -4,6% 53,2%<br />

1) Klassen LC, NC, FC, A2 und E2 am 15.12.2006/Klasse DS1 am 21.12.2007<br />

2) in USD<br />

3) in GBP<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

gegenüber einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />

wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />

zu ihrer Verfügung angesehen und sind<br />

im Allgemeinen steuerbefreit.<br />

Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />

Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />

die unter bestimmten Umständen für<br />

britische Anleger in Offshore-Fonds gelten können.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass Anleger normalerweise<br />

nicht diesen Bestimmungen unterliegen.<br />

Alle im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen<br />

Anleger, die (zusammen mit ihren verbundenen<br />

Personen) mehr als 10% der Anteile von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

halten, sollten sich speziell beraten lassen.<br />

Die Anteilklasse DS1 richtet sich an private Anleger.<br />

Die Anteile werden allgemein erhältlich<br />

sein und breit vermarktet werden und einem genügend<br />

großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe<br />

geeignete Weise zugänglich gemacht werden.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die Harvest<br />

Global <strong>Invest</strong>ments Limited, Hongkong. Harvest<br />

Fund Management Co., Ltd, Schanghai, China, ist<br />

auf eigene Verantwortung und Kosten des Fondsmanagers<br />

dessen Anlageberater.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Clean Tech<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Clean Tech gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Clean Tech<br />

ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />

werden angelegt in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />

Partizipations­ und Genussscheinen, Wandelanleihen<br />

und Optionsscheinen auf Aktien in­ und<br />

ausländischer Aussteller, die vorwiegend in Geschäftsbereichen<br />

tätig sind, die sich dazu eignen,<br />

den Klimawandel und dessen Auswirkungen zu<br />

begrenzen oder zu mildern, insbesondere im<br />

Sektor saubere Technologien, und mit den von<br />

ihnen angebotenen Produkten, Dienstleistungen<br />

und Lösungen zu einer Verringerung der Emissionen,<br />

einer effizienten Energieübertragung und<br />

einer Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.<br />

Hierzu gehören Unternehmen im Bereich<br />

saubere Technologien und Unternehmen, die in<br />

Geschäftsfeldern mit Bezug zur Energieeffizienz<br />

tätig sind, wie:<br />

– Energieerzeugung, z. B. erneuerbare und<br />

alternative Energien wie Solarenergie, Windenergie,<br />

Brennstoffzellen, Mikroturbinen,<br />

saubere Kohle, Wasser­ und Wellenkraft,<br />

Geothermie und Bioenergie<br />

– Energietransport, z. B. Technologien für die<br />

Übertragung und Verteilung von Energie, intelligente<br />

Stromnetze, Energiespeicher oder<br />

neue Werkstoffe<br />

– Energieverbrauch, z. B. Technologien für sparsame<br />

Beleuchtung, saubere Fahrzeugtechnologien<br />

oder umweltfreundliche Gebäude<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können<br />

angelegt werden in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />

Partizipations­ und Genussscheinen, Wandelanleihen<br />

und Optionsscheinen auf Aktien, die die<br />

Anforderungen des vorstehenden Absatzes nicht<br />

erfüllen.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />

Bankguthaben investiert werden.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />

Vermögenswerte.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich des<br />

Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick auf die<br />

derzeit geltenden Anlagerestriktionen in einzelnen<br />

Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto­<br />

Teilfondsvermögens darf in Derivate angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0EG LU0298649426<br />

NC <strong>DWS</strong>0EH LU0298650788<br />

FC <strong>DWS</strong>0EJ LU0298651596<br />

A2 <strong>DWS</strong>0EK LU0298696344<br />

DS1 <strong>DWS</strong>0RA LU0329762479<br />

K2 <strong>DWS</strong>0RB LU0329762719<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- LC, NC, FC und A2: 14.5.2007<br />

DS1: 21.12.2007<br />

K2: 30.4.2008<br />

Erstzeichnungsdatum LC, NC, FC, A2 und DS1: Auflegungsdatum<br />

K2: 7.4.2008<br />

Anfänglicher Anteilwert NC, FC und LC: 100,– EUR<br />

A2: 100,– USD<br />

K2: 10,– USD<br />

DS1: 100,– GBP<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, A2, K2 und DS1: bis zu 5% vom Brutto­<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />

NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, LC, FC, A2 und K2: Thesaurierung<br />

DS1: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC, A2, DS1 und K2: bis zu 1,5% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** NC: bis zu 2% p.a.<br />

FC: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, FC, A2, DS1 und K2: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d‘abonnement NC, FC, LC, A2, DS1 und K2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahmeregelung Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

69


In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />

der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen gemäß Absatz A Buchstabe e) gilt für<br />

diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />

Orientierung für die voraussichtliche britische<br />

Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />

Anlegern. Anleger sollten sich darüber im<br />

Klaren sein, dass das Steuerrecht und die geltende<br />

Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern können.<br />

Potenzielle Anleger müssen daher ihre spezifische<br />

Position zum Zeitpunkt der Anlage berücksichtigen<br />

und sollten gegebenenfalls eine eigene<br />

Beratung einholen.<br />

Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />

um „Offshore­Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />

für Offshore­Fonds. Gemäß diesen<br />

Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />

der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />

von Anteilen an einem Offshore­Fonds, die von<br />

Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />

Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />

oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />

zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />

Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag und<br />

nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon ausgenommen<br />

sind Anteilklassen, die von der britischen<br />

Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte Zeit, in<br />

der die Anteile vom jeweiligen Anleger gehalten<br />

werden, als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht<br />

erstattender Fonds“ anerkannt sind.<br />

Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />

britischen Bestimmungen für Offshore­Fonds in<br />

Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />

2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />

enthalten sind.<br />

Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />

ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick auf<br />

die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />

können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />

in denen sich die Anteile im Besitz des<br />

britischen Steuerzahlers befanden, als „ausschüttender<br />

Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds“<br />

eingestuft worden sein.<br />

Der Status der Anteilklasse DS1 als ausschüttender<br />

Fonds vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009<br />

und als Bericht erstattender Fonds ab dem 1. Januar<br />

2010 (jeweils unter dem früheren Namen des<br />

Teilfonds „<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Climate Change“) wurde<br />

bestätigt. Um die Anforderungen des Status als<br />

Bericht erstattender Fonds zu erfüllen, wird es<br />

notwendig sein, sowohl den Anlegern als auch<br />

der HMRC Bericht darüber zu erstatten, welche<br />

Erträge der Anteilklasse DS1 für den jeweiligen<br />

Abrechnungszeitraum zuzurechnen sind. Insoweit<br />

der ausgewiesene Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />

Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />

als zusätzliche Ausschüttung an die<br />

Anleger angesehen und die Anleger werden entsprechend<br />

besteuert.<br />

Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />

Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />

Personen ausgeschüttet werden, gelten als<br />

Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />

anhaftet) und sind im Allgemeinen steuer­<br />

70<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN seit 21.12.2010 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung 1)<br />

Klasse LC LU0298649426 ­0,6% 0,8% ­37,9% ­37,7%<br />

Klasse NC LU0298650788 ­0,6% 0,1% ­39,3% ­39,3%<br />

Klasse FC LU0298651596 ­0,6% 1,7% ­36,3% ­35,6%<br />

Klasse A2 2) LU0298696344 0,7% ­5,9% ­44,4% ­39,6%<br />

Klasse DS1 3) LU0329762479 1,0% ­3,2% ­28,1% ­27,6%<br />

Klasse K2 2) LU0329762719 0,8% ­6,1% – ­38,9%<br />

WilderHill New Energy<br />

Global Innovation (eingeführt<br />

am 21.12.2010) ­1,3% – – –<br />

1) Klassen LC, NC, FC und A2 am 14.5.2007/Klasse DS1 am 21.12.2007/Klasse K2 am 30.4.2009<br />

2) in USD<br />

3) in GBP<br />

Wertentwicklung nach BVI­Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

pflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />

ansässige Gesellschaft ausgeschüttet wurden (sowie<br />

etwaige einbehaltene Erträge, die gegenüber<br />

einer solchen Gesellschaft ausgewiesen wurden),<br />

werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte zu ihrer<br />

Verfügung angesehen und sind im Allgemeinen<br />

steuerbefreit.<br />

Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />

Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />

die unter bestimmten Umständen für<br />

britische Anleger in Offshore­Fonds gelten können.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass Anleger normalerweise<br />

nicht diesen Bestimmungen unterliegen.<br />

Alle im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen<br />

Anleger, die (zusammen mit ihren verbundenen<br />

Personen) mehr als 10% der Anteile von <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell beraten lassen.<br />

Die Anteilklasse DS1 richtet sich an private Anleger.<br />

Die Anteile werden allgemein erhältlich sein<br />

und breit vermarktet werden und einem genügend<br />

großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe geeignete<br />

Weise zugänglich gemacht werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)­<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das ent sprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Clean Tech besteht aus Aktien globaler Unternehmen<br />

in den Bereichen der sauberen Energie bzw.<br />

Energieeffizienz.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Commodity Optimizer<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Commodity Optimizer gelten in Ergänzung zu den<br />

im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Commodity<br />

Optimizer ist das Erreichen eines langfristigen<br />

Kapitalzuwachses, der direkt und indirekt von den<br />

Rohstoffmärkten abhängig ist.<br />

Zu diesem Zweck kann der Teilfonds insbesondere<br />

derivative Finanzinstrumente, deren Basiswerte<br />

Commodity-Indizes bilden, Aktien, verzinsliche<br />

Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Wandel- und Optionsanleihen, Indexzertifikate,<br />

Partizipations- und Genussscheine sowie Optionsscheine<br />

auf Aktien erwerben. Aktien bilden<br />

nicht den Hauptschwerpunkt der Anlagestrategie.<br />

Dabei wird das Teilfondsvermögen mindestens zu<br />

70% in die nachstehend genannten Wertpapiere<br />

und Derivate angelegt:<br />

a) Derivate und Zertifikate, deren Basisinstru-<br />

mente Commodity-Indizes und -Sub-Indizes<br />

sind.<br />

aa) zulässige Indizes gemäß der Definition in<br />

Artikel 9 der Verordnung des Großherzogtums<br />

vom 8. Februar 2008.<br />

bb) Indizes, die aus nicht zulässigen Vermö-<br />

genswerten („nicht zulässige Vermögenswerte“)<br />

bestehen und die Streuungsvorschriften<br />

gemäß Artikel 9 Absatz 1<br />

Buchstabe a) der Verordnung des Großherzogtums<br />

vom 8. Februar 2008 nicht erfüllen<br />

(d. h. Sub-Indizes, die aus nicht zulässigen<br />

Vermögenswerten bestehen). In diesem<br />

Fall gelten folgende Anforderungen:<br />

Der Index muss die Anforderungen gemäß<br />

Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b)<br />

(Benchmark) sowie c) (Veröffentlichung)<br />

der Verordnung des Großherzogtums vom<br />

8. Februar 2008 erfüllen. Zudem ist die<br />

5/10/40%-Grenze bezüglich des korrespondierenden<br />

Marktwerts der Vermögenswerte,<br />

auf die sich diese Indizes beziehen<br />

(z. B. Total-Return-Swaps, nicht deltakonstante<br />

Zertifikate), auf Portfolioebene einzuhalten.<br />

Die Bestandteile dieser Indizes<br />

brauchen nicht geprüft zu werden.<br />

b) liquide Mittel, die die Verpflichtungen aus An-<br />

lagen im Einklang mit vorstehendem Punkt a<br />

decken.<br />

Neben allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

gemäß Artikel 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil (einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe<br />

j) genannten Vermögenswerte) können bis zu<br />

30% des Teilfondsvermögens in folgenden Wertpapieren<br />

oder Derivaten angelegt werden: auf eine<br />

frei konvertierbare Währung lautende Aktien, Partizipations-<br />

und Genussscheine, Wandelanleihen,<br />

Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen,<br />

Optionsscheine auf Aktien internationaler<br />

Emittenten sowie Derivate auf Anlagen, die nicht<br />

von Rohstoffunternehmen emittiert wurden und<br />

nicht an Rohstoffindizes gebunden sind.<br />

Der Teilfonds darf hinsichtlich der Übertragung<br />

von physischen Rohstoffen keinerlei Verpflichtungen<br />

eingehen.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0VB LU0399355469<br />

NC <strong>DWS</strong>0VC LU0399355626<br />

FC <strong>DWS</strong>0VD LU0399355899<br />

A2 <strong>DWS</strong>0VE LU0399355972<br />

E2 <strong>DWS</strong>0VF LU0399356194<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC und FC: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) LC: bis zu 4% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag***<br />

Verwendung der Erträge<br />

FC und E2: 0%<br />

NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,6% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**** erfolgsbezogener Vergütung*****<br />

Expense Cap<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

LC: bis zu 1,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung*****<br />

A2: bis zu 1,3% p.a.<br />

FC: bis zu 0,65% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung*****<br />

E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft<br />

(vom Teilfonds zu tragen)****<br />

LC, FC, A2 und E2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, FC, NC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 4% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 4,17% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

**** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

***** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, NC und FC aus dem Teilfondsvermögen<br />

pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die höchstens 25% des Betrags entspricht,<br />

um den die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des DJ AIG Commodity Index Total Return Euro<br />

übertrifft. Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich<br />

abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene<br />

Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines<br />

Geschäftshalbjahres unter der vorgenannten Zielrendite, so wird eine in diesem Halbjahr bisher zurückgestellte<br />

erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahres<br />

bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine negative Performance<br />

muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Bezogen auf die Anteilklassen<br />

A2 und E2 erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

71


Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen<br />

Anlage grenzen wird die Anlagepolitik hauptsächlich<br />

durch die Verwendung geeigneter derivativer<br />

Finanzinstrumente umgesetzt. Diese können unter<br />

anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />

Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />

derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />

vereinbarte Swap­Kontrakte auf jegliche<br />

Art von Finanzinstrumenten, einschließlich Credit<br />

Default Swaps, beinhalten.<br />

Es werden Zertifikate und Derivate auf Anlagen<br />

erworben, denen Aktien, Renten oder<br />

Commodity­Indizes und Commodity­Teilindizes<br />

zugrunde liegen, sofern es sich hierbei um Wertpapiere<br />

im Sinne von Artikel 2 der Verordnung<br />

des Großherzogtums vom 8. Februar 2008 handelt.<br />

Insbesondere können auch Derivate wie<br />

Swap­Kontrakte, Futures und Zertifikate erworben<br />

werden, sofern der Teilfonds hinsichtlich der<br />

Zertifikate und Derivate auf Commodity­Indizes<br />

ausschließlich in börsennotierten Zertifikaten<br />

anlegt, welche von erstklassigen, auf diese Geschäfte<br />

spezialisierten Finanzinstituten ausgegeben<br />

werden, wobei eine ausreichende Liquidität<br />

bestehen muss.<br />

Bei der Bepreisung dieser Instrumente muss<br />

der Teilfonds eine ordnungsgemäße und überprüfbare<br />

Bewertung einholen. Diese basiert im<br />

Allgemeinen auf dem aktuellsten verfügbaren<br />

Marktkurs. Reflektiert dieser Kurs den tatsächlichen<br />

Marktwert nicht ausreichend, sind der Bewertung<br />

die Preise zugrunde zu legen, die der<br />

Teilfonds von unabhängigen Bewertungsstellen<br />

oder Market Makern erhält. Außerdem müssen<br />

die Kontrahenten des Teilfonds für ausreichende<br />

Liquidität der jeweiligen Instrumente sorgen.<br />

Die jeweiligen Indizes müssen anerkannt und<br />

aus reichend diversifiziert sein. Insbesondere<br />

kann der Teilfonds Equity­Swaps und Indexswaps,<br />

die mit einem Kontrahenten zu marktüblichen<br />

Bedingungen ausgehandelt wurden,<br />

eingehen. Bei einem Equity­Swap einigen sich<br />

der Teilfonds und die jeweilige Gegenpartei auf<br />

den teilweisen oder vollständigen Austausch<br />

von Zahlungen, die von der Kursentwicklung<br />

von Aktien oder Aktienindizes abhängig sind.<br />

Im Rahmen eines Indexswap vereinbaren der<br />

Teilfonds und die jeweilige Gegenpartei aus<br />

wirtschaftlicher Sicht den teilweisen oder vollständigen<br />

Austausch der Preisentwicklung oder<br />

der Rendite von fest und variabel verzinslichen<br />

Wertpapieren, Wandelanleihen und/oder Partizipationsscheinen<br />

gegen den Ertrag des Index.<br />

Das gegenüber einem Kontrahenten eingegangene<br />

Risiko durch Credit Default Swaps und andere<br />

Derivate, einschließlich Equity­Swaps und<br />

Indexswaps, unterliegt den Vorschriften über<br />

Risikobegrenzung und ­streuung. Darüber hinaus<br />

sorgt das Teilfondsmanagement für eine angemessene<br />

Risikodiversifizierung hinsichtlich der<br />

Rohstoffsektoren. Der Teilfonds ist jederzeit in<br />

mindestens fünf verschiedenen Rohstoffen oder<br />

Rohstoffsektoren investiert.<br />

Das Erreichen des Anlageziels kann nicht zugesichert<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)­<br />

Ansatz verwendet.<br />

72<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das ent sprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Commodity Optimizer besteht aus Anlagen in Rohstoffe<br />

aller Teilsektoren des Anlage universums für<br />

Rohstoffe.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Commodity Plus<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Commodity Plus gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Commodity<br />

Plus ist die Erwirtschaftung eines langfristigen<br />

Kapitalzuwachses. Es ist beabsichtigt, indirekt<br />

die Entwicklungen an den internationalen Rohstoff-<br />

und Warenterminmärkten zu nutzen und<br />

dabei mittel- bis langfristig eine Wertentwicklung<br />

zu erzielen, die an die Wertentwicklung mehrerer<br />

Indizes sowie deren Sub-Indizes angelehnt ist.<br />

Zu diesem Zweck kann der Teilfonds insbesondere<br />

derivative Finanzinstrumente, deren<br />

Basis werte Commodity-Indizes bilden, Aktien,<br />

verzinsliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Wandel- und Optionsanleihen, Indexzertifikate,<br />

Partizipations- und Genussscheine sowie<br />

Optionsscheine auf Aktien erwerben. Dabei wird<br />

das Teilfondsvermögen mindestens zu 70% in die<br />

nachstehend genannten Wertpapiere und Derivate<br />

angelegt:<br />

a) Derivate und Zertifikate, deren Basisinstru-<br />

mente Commodity-Indizes und -Sub-Indizes<br />

sind.<br />

aa) Zulässige Indizes:<br />

Zulässige Indizes gemäß Artikel 9 der<br />

Richtlinie 2007/16/EG bzw. laut Definition<br />

in Artikel 9 der Verordnung des<br />

Großherzogtums vom 8. Februar 2008<br />

betreffend gewisse Definitionen des<br />

Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

(geänderte Fassung) und zur Umsetzung<br />

der Richtlinie 2007/16/EG der Kommission<br />

vom 19. März 2007 zur Durchführung<br />

der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur<br />

Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />

betreffend bestimmte<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen in<br />

Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die<br />

Erläuterung gewisser Definitionen.<br />

Die vorstehend genannten Kriterien werden<br />

vom Dow Jones UBS Commodity<br />

Index TR erfüllt. Er besteht aus Finanzterminkontrakten<br />

für neunzehn Rohstoffe<br />

aus den Sektoren Energie, Landwirtschaft,<br />

Viehwirtschaft, Industriemetalle<br />

und Edelmetalle.<br />

bb) Individuelle Indizes:<br />

Individuelle Indizes sind solche, die aus nicht<br />

erwerbbaren Vermögenswerten („non-<br />

eligibles“) bestehen und nicht die Diversifikationsvorschriften<br />

des Artikels 9 der<br />

Richtlinie 2007/16/EG, jedoch die Index-<br />

Anforderungen im Hinblick auf „Ver öffentlichung“<br />

und „Benchmark“ erfüllen.<br />

Wird in einen Index aus „non-eligibles“ investiert,<br />

der den Diversifikationsvorschriften<br />

des Artikels 22a OGAW-Richtlinie nicht<br />

entspricht (beispielsweise Sub-Indizes,<br />

bestehend aus nicht erwerbbaren Vermögensgegenständen),<br />

ist damit ein Erwerb<br />

nicht in jedem Fall ausgeschlossen. Wird<br />

auf Portfolioebene die 5/10/40%-Grenze<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC A0DP7W LU0210303920<br />

NC A0DP7X LU0210304068<br />

FC A0DP7Y LU0210304142<br />

A2 <strong>DWS</strong>0CL LU0273166545<br />

E2 <strong>DWS</strong>0CM LU0273178987<br />

R2 <strong>DWS</strong>0TE LU0363469221<br />

LCH <strong>DWS</strong>0X5 LU0441365896<br />

Z2 <strong>DWS</strong>075 LU0616868948<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Die Anteilklasse R2 wird nur in Form von Namensanteilen<br />

angeboten.<br />

Währungssicherung der Währungsrisiko der Vermögenswerte des Teilfonds,<br />

„Hedged“-Anteilklassen die auf eine andere Währung als die der abgesicherten<br />

erfolgt gegenüber Anteilklasse lauten<br />

Auflegungsdatum LC, NC und FC: 29.3.2005<br />

A2 und E2: 20.11.2006<br />

R2, LCH und Z2: Das Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat<br />

der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Erstzeichnungsdatum LC, NC und FC: 21.3.2005<br />

Anfänglicher Anteilwert<br />

A2, E2, LCH R2 und Z2: Auflegungsdatum<br />

LC, NC, FC und LCH: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

R2: 1.000,– RUB<br />

Z2: 100,– PLN<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LCH, R2 und Z2: bis zu 4% vom Brutto-<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />

A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag***<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2, E2, LCH, R2 und Z2: Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,6% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**** LC, R2, A2, LCH und Z2: bis zu 1,2% p.a.<br />

FC und E2: bis zu 0,65% p.a.<br />

Expense Cap<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft<br />

(vom Teilfonds zu tragen)****<br />

LC, FC, E2, A2, LCH R2 und Z2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, NC, FC, A2, E2, LCH, R2 und Z2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 4% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 4,17% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

**** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

73


74<br />

in Bezug auf die Marktwertäquivalente<br />

der Vermögenswerte, in der solche Indizes<br />

zu finden sind (z. B. Total-Return-<br />

Swaps, Nicht-Delta-konstant-Zertifikate),<br />

eingehalten, ist der Erwerb möglich, solange<br />

zusätzlich die Index-Anforderungen<br />

der „Veröffentlichung“ und „Benchmark“<br />

erfüllt sind.<br />

b) Beteiligungswertpapiere von<br />

Rohstoffgesellschaften<br />

c) Derivate, deren Basiswerte Anlagen<br />

gemäß vorstehendem Punkt b sind<br />

d)<br />

verzinsliche Schuldtitel<br />

e) liquide Mittel, die die Verpflichtungen aus An-<br />

lagen gemäß der Punkte a und c decken<br />

f) 1:1-Zertifikate (Delta 1), einschließlich der in Ar-<br />

tikel 2 A. Buchstabe j) genannten Ver mögenswerte<br />

In Bezug auf Buchstabe f) legt der Teilfonds<br />

höchstens 20% seines Vermögens in einem<br />

Sektor an, um eine Risikostreuung zu gewährleisten.<br />

Die Gewichtung eines Sektors<br />

kann sich auch auf bis zu 35% belaufen, dies<br />

jedoch nur, wenn kein anderer Sektor gleichzeitig<br />

20% überschreitet.<br />

Neben allen in Artikel 2 Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />

Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

können bis zu 30% des Vermögens<br />

des Teilfonds in folgende Wertpapiere oder Derivate<br />

investiert werden: auf eine frei konvertierbare<br />

Währung lautende Aktien, Partizipations- und<br />

Genussscheine, Wandelanleihen, Wandelschuldverschreibungen<br />

und Optionsanleihen, Optionsscheine<br />

auf Aktien internationaler Emittenten sowie<br />

Derivate auf Anlagen, die die Anforderungen<br />

des vorstehenden Absatzes nicht erfüllen.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen<br />

Anlage grenzen wird die Anlagepolitik hauptsächlich<br />

durch die Verwendung geeigneter derivativer<br />

Finanzinstrumente umgesetzt. Diese können unter<br />

anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />

Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />

derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />

vereinbarte Swap-Kontrakte auf jegliche Art<br />

von Finanzinstrumenten, einschließlich Credit<br />

Default Swaps, beinhalten.<br />

Der Teilfonds darf hinsichtlich der Übertragung<br />

von physischen Rohstoffen keinerlei Verpflichtungen<br />

eingehen.<br />

Es werden Zertifikate und Derivate auf Anlagen<br />

erworben, denen Aktien, Renten oder Commodity-Indizes<br />

und Commodity-Teilindizes zugrunde<br />

liegen, sofern es sich hierbei um Wertpapiere im<br />

Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2010 handelt. Insbesondere können<br />

auch Derivate wie Swap-Kontrakte, Futures und<br />

Zertifikate erworben werden, sofern der Fonds<br />

hinsichtlich der Zertifikate und Derivate auf Commodity-Indizes<br />

ausschließlich in börsennotierten<br />

Zertifikaten anlegt, welche von erstklassigen,<br />

auf diese Geschäfte spezialisierte Finanzinstitute<br />

ausgegeben werden, wobei eine ausreichende<br />

Liquidität bestehen muss. Hinsichtlich der Preisfestlegung<br />

dieser Instrumente muss der Fonds<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0210303920 12,4% -9,0% 0,3% 2,2%<br />

Klasse NC LU0210304068 11,9% -10,5% -2,4% -0,9%<br />

Klasse FC LU0210304142 13,1% -7,2% 3,6% 6,1%<br />

Klasse A22) LU0273166545 4,8% -17,5% – -1,5%<br />

Klasse E22) LU0273178987 5,6% -11,4% – 6,4%<br />

1) Klassen LC, NC und FC am 29.3.2005/Klassen A2 und E2 am 20.11.2006<br />

2) in USD<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

eine regelmäßige und nachvollziehbare Bewertung<br />

erhalten. Diese basiert im Allgemeinen auf<br />

dem aktuellsten verfügbaren Marktkurs. Falls dieser<br />

Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen<br />

widerspiegelt, basiert die Bewertung auf<br />

den Preisen, die dem Fonds von unabhängigen<br />

Bewertungsstellen bzw. von Market Makern zur<br />

Verfügung gestellt werden. Die Kontrahenten des<br />

Fonds müssen ferner für eine ausreichende Liquidität<br />

der betreffenden Instrumente sorgen. Die<br />

jeweiligen Indizes müssen anerkannt und ausreichend<br />

diversifiziert sein. Insbesondere kann<br />

der Teilfonds Equity-Swaps und Indexswaps, die<br />

mit einem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />

ausgehandelt wurden, eingehen. Bei<br />

einem Equity-Swap einigen sich der Teilfonds und<br />

die jeweilige Gegenpartei auf den teilweisen oder<br />

vollständigen Austausch von Zahlungen, die von<br />

der Kursentwicklung von Aktien oder Aktienindizes<br />

abhängig sind. Im Rahmen eines Indexswap<br />

vereinbaren der Teilfonds und die jeweilige Gegenpartei<br />

aus wirtschaftlicher Sicht den teilweisen<br />

oder vollständigen Austausch der Preisentwicklung<br />

oder der Rendite von fest und variabel<br />

verzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen und/<br />

oder Partizipationsscheinen gegen den Ertrag des<br />

Index.<br />

Das gegenüber einem Kontrahenten eingegangene<br />

Risiko durch Credit Default Swaps und andere<br />

Derivate, einschließlich Equity-Swaps und Indexswaps,<br />

unterliegt den Vorschriften über Risikobegrenzung<br />

und -streuung. Darüber hinaus sorgt<br />

das Fondsmanagement für eine angemessene<br />

Risikodiversifizierung hinsichtlich der Rohstoffsektoren.<br />

Der Teilfonds ist jederzeit in mindestens fünf<br />

verschiedenen Rohstoffen oder Rohstoffsektoren<br />

investiert.<br />

Zu den liquiden Mitteln zählen Zeiteinlagen und<br />

ordentlich gehandelte Geldmarktinstrumente,<br />

Schatzwechsel und Anleihen von OECD-Mitgliedsstaaten<br />

oder deren lokalen Behörden oder<br />

von supranationalen Institutionen und Organisationen<br />

mit europäischem, regionalem oder<br />

weltweitem Wirkungsbereich sowie Anleihen,<br />

die an einer Börse notiert sind oder auf einem<br />

geregelten, ordnungsgemäß funktionierenden,<br />

anerkannten und für das Publikum offenen Markt<br />

gehandelt werden, von erstklassigen Emittenten<br />

oder mit erstklassigen Garanten, die eine Duration<br />

von unter zwölf Monaten aufweisen und hochgradig<br />

liquide sind. Bei Instrumenten mit variabler<br />

Laufzeit wird dabei für die Fälligkeit auf den Zeitpunkt<br />

der nächsten Zinsanpassung abgestellt.<br />

Das Erreichen des Anlageziels kann nicht zugesichert<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das ent sprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Commodity Plus besteht aus Anlagen in Rohstoffe<br />

aller Teilsektoren des Anlageuniversums für<br />

Rohstoffe.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Convertibles<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Convertibles gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />

die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Convertibles<br />

ist es, für den Teilfonds eine überdurchschnittliche<br />

Rendite in Euro zu erzielen. Das Erreichen des Anlageziels<br />

kann jedoch nicht zugesichert werden.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

in Wandelanleihen, Optionsanleihen und<br />

ähnlichen wandelbaren Instrumenten in- und ausländischer<br />

Aussteller angelegt.<br />

Das Teilfondsvermögen kann bis zu 30% in fest<br />

und variabel verzinslichen Wertpapieren ohne<br />

Wandlungsrechte sowie in Aktien, Optionsscheinen<br />

auf Aktien und Genussscheinen angelegt<br />

werden. Dabei darf der Anteil der Aktien,<br />

Optionsscheine auf Aktien und Genussscheine<br />

insgesamt 10% nicht überschreiten. Im Zusammenhang<br />

mit der Steuerung seiner Kreditrisiken<br />

kann der Teilfonds auch Kreditderivate, wie etwa<br />

Credit Default Swaps (CDS), verwenden. Diese<br />

Instrumente können sowohl der Übertragung<br />

von Kreditrisiken auf einen Kontrahenten als auch<br />

dem Eingehen zusätzlicher Kreditrisiken dienen.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Wandelanleihen verbriefen neben einer festen<br />

Verzinsung in unterschiedlicher Ausgestaltung das<br />

Recht zum Umtausch in Aktien der betreffenden<br />

Gesellschaft. Bei Optionsanleihen können der Anspruch<br />

auf Verzinsung und Rückzahlung sowie das<br />

Recht zum Erwerb von Aktien nebeneinander bestehen,<br />

d. h., die Aktien können durch Ausübung der<br />

Option zusätzlich zu der Anleihe erworben werden.<br />

Wandelbare Vorzugsaktien umfassen regel mäßig<br />

das Recht oder die Verpflichtung, die Vorzugs aktien<br />

zu einem späteren Zeitpunkt in Stammaktien umzutauschen.<br />

Der jeweilige Kurs dieser Titel ist sowohl<br />

von der Einschätzung des Aktienkurses als<br />

auch von der Zinsentwicklung abhängig.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich des<br />

Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick auf die<br />

derzeit geltenden Anlagerestriktionen in einzelnen<br />

Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />

Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen. Der Fondsmanager des Teilfonds<br />

ist bestrebt, etwaige Wechselkursrisiken<br />

gegenüber dem Euro im Portfolio abzusichern.<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />

durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />

Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />

Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufspros-<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC 727 462 LU0179219752<br />

LD 727 463 LU0179219919<br />

NC 727 466 LU0179220255<br />

FC 727 467 LU0179220412<br />

A2H <strong>DWS</strong>0CQ LU0273170141<br />

E2H <strong>DWS</strong>0CR LU0273179522<br />

DS1H <strong>DWS</strong>0V0 LU0399358133<br />

CH3H <strong>DWS</strong>0XT LU0435837785<br />

CH2H <strong>DWS</strong>070 LU0616867890<br />

CH4H <strong>DWS</strong>071 LU0616868195<br />

Z2 <strong>DWS</strong>072 LU0616868351<br />

FD <strong>DWS</strong>073 LU0616868518<br />

FCR <strong>DWS</strong>074 LU0616868781<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der<br />

Klassen erfolgt gegenüber<br />

Währung des Teilfonds<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 12.1.2004<br />

Auflegungsdatum A2H und E2H: 20.11.2006<br />

DS1H: 23.3.2009<br />

Anfänglicher Anteilwert<br />

FD, CH3H, CH2H,<br />

CH4H, FCR und Z2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

LC, NC, FC, FCR, LD und FD: 100,– EUR<br />

A2H und E2H: 100,– USD<br />

DS1H: 100,– GBP<br />

CH3H, CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />

Z2: 100,– PLN<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag A2H: bis zu 5% vom Brutto-<br />

(vom Anleger zu tragen)<br />

LC, LD, DS1H,<br />

anlagebetrag*<br />

CH2H und Z2: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

NC:<br />

FC, E2H, CH3H,<br />

bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag***<br />

Verwendung der Erträge<br />

CH4H, FCR und FD: 0%<br />

NC, FC, LC, A2H, E2H,<br />

CH2H, CH4H, FCR und Z2: Thesaurierung<br />

LD, FD, DS1H und CH3H: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,5% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**** LC, LD, A2H, DS1H,<br />

CH2H und Z2:<br />

FC, E2H, CH3H, CH4H,<br />

bis zu 1,2% p.a.<br />

FCR und FD: bis zu 0,65% p.a.<br />

Expense Cap<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft FC, LC, LD, E2H, A2H, Z2, DS1H,<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**** CH3H, CH2H, CH4H, FCR und FD: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2H, DS1H, E2H,<br />

CH2H, CH3H, CH4H, FCR, Z2 und FD: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

**** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

75


pekts – Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Instrumente zur Erreichung des Anlageziels<br />

einsetzen.<br />

Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />

der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Convertibles eingesetzt werden. Die Wertentwicklung<br />

des Teilfonds ist daher neben anderen<br />

Faktoren vom jeweiligen Anteil der Derivate,<br />

z. B. Swaps, am Gesamtvermögen des Teilfonds<br />

abhängig.<br />

Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />

die über ein Spitzenrating verfügen und auf<br />

derartige Transaktionen spezialisiert sind, Derivate,<br />

wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei diesen OTC-<br />

Vereinbarungen handelt es sich um standardisierte<br />

Verträge.<br />

In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen wird<br />

auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko hingewiesen.<br />

Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />

das sich aus dem Einsatz von Total-Return-Swaps<br />

für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe abgesichert.<br />

Darüber hinaus kann der Einsatz von Swaps<br />

bestimmte Risiken mit sich bringen, die in den allgemeinen<br />

Risikohinweisen erläutert werden.<br />

Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren OTC-Transaktionen investiert sein,<br />

die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />

ausgehandelt wurden. Daher ist es möglich,<br />

dass der Teilfonds ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />

der Anlage in Anteilen anderer Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/oder<br />

anderer Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

gemäß Artikel 2 A. Buchstabe e) gilt für diesen Teilfonds<br />

eine Anlagegrenze von 5%.<br />

Aufgrund einer möglichen Registrierung in Korea<br />

gilt für den Teilfonds zudem die folgende Anlagegrenze:<br />

Mehr als 90% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

müssen in Vermögenswerte angelegt werden,<br />

die nicht auf den Koreanischen Won lauten.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Convertibles besteht aus in Euro ausgegebenen<br />

Aktien der größten Unternehmen weltweit<br />

und Europas sowie erstklassigen Unternehmensanleihen<br />

mit dem <strong>Invest</strong>ment-Grade-Status und<br />

einem A-Rating.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsver-<br />

76<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung 1)<br />

Klasse LC LU0179219752 10,8% 5,2% 21,5% 35,8%<br />

Klasse LD LU0179219919 10,8% 5,3% 21,7% 35,9%<br />

Klasse NC LU0179220255 10,3% 3,9% 18,9% 31,8%<br />

Klasse FC LU0179220412 11,4% 7,2% 25,5% 42,0%<br />

Klasse A2H 2) LU0273170141 10,6% 2,1% – 31,2%<br />

Klasse E2H 2) LU0273179522 11,4% 2,9% – 33,2%<br />

Klasse DS1H 3) LU0399358133 10,7% – – 36,9%<br />

ML Global 300 Convertible<br />

(hedged in EUR) seit 1.9.2009<br />

(vorher: ML Global 300<br />

Convertible) 12,0% 13,3% 17,0% 31,9%<br />

1) Klassen LC, LD, NC und FC am 12.1.2004/Klassen A2H und E2H am 20.11.2006/Klasse DS1H am 23.3.2009<br />

2) in USD<br />

3) in GBP<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

mögens beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />

Orientierung für die voraussichtliche britische<br />

Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />

Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />

im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />

geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />

können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />

ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />

berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />

eine eigene Beratung einholen.<br />

Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es<br />

sich um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen<br />

Bestimmungen für Offshore-Fonds.<br />

Gemäß diesen Bestimmungen werden Erlöse<br />

aus dem Verkauf, der Rücknahme oder anderweitigen<br />

Veräußerung von Anteilen an einem<br />

Offshore-Fonds, die von Personen gehalten<br />

werden, die für steuerliche Zwecke im Vereinigten<br />

Königreich ansässig sind oder dort ihren<br />

gewöhnlichen Aufenthalt haben, zum Zeitpunkt<br />

eines solchen Verkaufs, einer solchen Veräußerung<br />

oder Rücknahme als Ertrag und nicht als<br />

Kapitalgewinn besteuert. Davon ausgenommen<br />

sind Anteilklassen, die von der britischen Finanzbehörde<br />

(„HMRC“) für die gesamte Zeit, in der<br />

die Anteile vom jeweiligen Anleger gehalten<br />

werden, als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht<br />

erstattender Fonds“ anerkannt sind.<br />

Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />

britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />

Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />

2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />

enthalten sind. Damit britische Steuerzahler bei<br />

der Veräußerung ihrer Anlage in die Anteilklasse<br />

DS1H im Hinblick auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern<br />

profitieren können, muss diese<br />

Klasse in allen Abrechnungszeiträumen, in denen<br />

sich die Anteile im Besitz des britischen Steuerzahlers<br />

befanden, als „ausschüttender Fonds“<br />

oder „Bericht erstattender Fonds“ eingestuft<br />

worden sein.<br />

Der Status der Anteilklasse DS1H als Bericht erstattender<br />

Fonds ab dem 1. Januar 2010 wurde<br />

bestätigt. Um die Anforderungen des Status als<br />

Bericht erstattender Fonds zu erfüllen, wird es<br />

notwendig sein, sowohl den Anlegern als auch<br />

der HMRC Bericht darüber zu erstatten, welche<br />

Erträge der Anteilklasse DS1H für den jeweiligen<br />

Abrechnungszeitraum zuzurechnen sind. Insoweit<br />

der ausgewiesene Ertrag die an die Anleger<br />

ausgeschüttete Summe übersteigt, wird dieser<br />

Überschussertrag als zusätzliche Ausschüttung<br />

an die Anleger angesehen und die Anleger werden<br />

entsprechend besteuert.<br />

Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />

Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />

Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />

als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />

anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />

steuerpflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />

ansässige Gesellschaft ausgeschüttet<br />

wurden (sowie etwaige einbehaltene Erträge, die<br />

gegenüber einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />

wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />

zu ihrer Verfügung angesehen und sind<br />

im Allgemeinen steuerbefreit.<br />

Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />

Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />

die unter bestimmten Umständen<br />

für britische Anleger in Offshore-Fonds gelten können.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass Anleger<br />

normalerweise nicht diesen Bestimmungen unterliegen.<br />

Alle im Vereinigten König reich steuerpflichtigen<br />

Anleger, die (zusammen mit ihren verbundenen<br />

Personen) mehr als 10% der Anteile von <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell beraten lassen.<br />

Die Anteilklasse DS1H richtet sich an private<br />

Anleger. Die Anteile werden allgemein erhältlich<br />

sein und breit vermarktet werden und einem genügend<br />

großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe<br />

geeignete Weise zugänglich gemacht werden.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Diversified Fixed Income Strategy<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Diversified Fixed Income Strategy gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />

Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Diversified Fixed Income Strategy ist eine positive<br />

langfristige Wertentwicklung der Anlagen<br />

und die Erzielung von absoluter Rendite durch die<br />

Verfolgung diverser „Alpha“-Strategien. Der Teilfonds<br />

strebt eine niedrige jährliche Volatilität an,<br />

die der eines Rentenportfolios mit mittlerer Laufzeit<br />

vergleichbar ist. Das Ereichen des Anlage ziels<br />

kann jedoch nicht zugesichert werden.<br />

Alpha-Strategien basieren auf der Anlage in fest<br />

oder variabel verzinslichen Wertpapieren und<br />

bestehen in der gezielten Nutzung von Fluktuationen<br />

und relativen Preisunterschieden, hauptsächlich<br />

zwischen Finanzinstrumenten auf den<br />

globalen Devisen- und Rentenmärkten. Positiv<br />

eingeschätzte Indizes/Devisen und Instrumente<br />

(Longposition) werden gekauft und/oder negativ<br />

beurteilte verkauft (Shortpositionen).<br />

Alpha-Strategien werden auf vielfältige Weise realisiert,<br />

so dass sich die Allokation nicht nur auf<br />

eine Alpha-Quelle konzentriert.<br />

Diese Anlagestrategie kann auch durch Derivate<br />

umgesetzt werden. Gemäß dem Verbot in Artikel<br />

2 E. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil<br />

werden keine Wertpapierleerverkäufe getätigt.<br />

Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. genannten Anlagegrenzen<br />

Optionen und Finanztermingeschäfte<br />

sowie weitere derivative Instrumente und Techniken<br />

zur Erreichung des Anlageziels einsetzen.<br />

Das Teilfondsvermögen wird hierbei in folgenden,<br />

auf frei konvertierbare Währungen lautenden<br />

Anlageinstrumenten angelegt bzw. in folgende<br />

Transaktionen gebunden:<br />

1. Liquide Mittel, Geldmarktinstrumente und fest<br />

oder variabel verzinsliche Wertpapiere (Anleihen,<br />

Notes usw.), die an Börsen oder anderen<br />

geregelten, anerkannten, für das Publikum offenen<br />

und ordnungsgemäß funktionierenden<br />

Märkten gehandelt werden und von Schuldnern<br />

weltweit begeben wurden. Sie decken jeweils<br />

Verpflichtungen aus Anlagen in Termingeschäften<br />

oder derivativen Finanzinstrumenten<br />

gemäß folgendem Absatz;<br />

2. Kauf und Verkauf von Termin- und Optionskontrakten<br />

auf Rentenindizes sowie Devisen,<br />

Call- und Put-Optionen auf Rentenindizes<br />

sowie Devisen, Eingehen von Zins- und Devisen-Swaps,<br />

Kauf und Verkauf von Devisen<br />

auf Spot-Basis und Devisen-Futures und Zinsaustauschgeschäfte<br />

sowie Kombinationen der<br />

oben genannten Anlagen.<br />

3. Maximal 25% des Teilfondsvermögens können<br />

in hochverzinsliche Anleihen investiert<br />

werden.<br />

Credit Default Swaps können in dem gesetzlich<br />

zulässigen Umfang für Anlage- und Absicherungszwecke<br />

erworben werden.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

NC <strong>DWS</strong>0SL LU0363465823<br />

LC <strong>DWS</strong>0SJ LU0363465666<br />

LD <strong>DWS</strong>0SK LU0363465740<br />

FC <strong>DWS</strong>0SM LU0363466045<br />

ID <strong>DWS</strong>0SN LU0363466128<br />

U5H <strong>DWS</strong>0SP LU0363466391<br />

DS5H <strong>DWS</strong>0SQ LU0363466474<br />

DS1H <strong>DWS</strong>0Z8 LU0507269594<br />

Y5H <strong>DWS</strong>0Z9 LU0507269677<br />

A2H <strong>DWS</strong>00A LU0507269750<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der Währung des Teilfonds<br />

Klassen erfolgt gegenüber<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Die Anteilklassen ID, DS5H, Y5H und U5H werden nur<br />

in Form von Namensanteilen angeboten.<br />

Erstzeichnungs- und NC, LD, ID, U5H und DS5H: 1.7.2008<br />

Auflegungsdatum FC: 18.8.2008<br />

LC, DS1H, Y5H und A2H: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert FC, LD, LC, NC und ID: 100,– EUR<br />

U5H und A2H: 100,– USD<br />

DS5H und DS1H: 100,– GBP<br />

Y5H: JPY 10.000,–<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, DS1H, A2H und LD: bis zu 3% vom Brutto-<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />

NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC, ID, U5H, Y5H und DS5H: 0%<br />

Verwendung der Erträge LD, ID, U5H, DS1H, Y5H, A2H und DS5H: Ausschüttung<br />

NC, LC und FC: Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC, DS1H und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl. erfolgs-<br />

bezogener Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgs-<br />

bezogener Vergütung****<br />

ID, U5H, Y5H<br />

und DS5H: bis zu 0,35% p.a. zzgl. erfolgs-<br />

bezogener Vergütung****<br />

A2H: bis zu 1% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC, ID, U5H,<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** Y5H, A2H, DS1H und DS5H: 0%<br />

Taxe d’abonnement NC, LC, LD, DS1H, A2H und FC: 0,05% p.a.<br />

ID, U5H, Y5H und DS5H: 0,01% p.a.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, LD, LC, FC, ID, U5H, Y5H,<br />

DS1H und DS5H aus dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags<br />

entspricht, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage<br />

übertrifft. Die Berechnungsbasis für die Anteilklassen NC, LD, LC, FC und ID ist die Wertentwicklung<br />

des EONIA (capitalized) Index zzgl. 100 Basispunkten (Zielrendite, keine Benchmark).<br />

Die Berechnungsbasis für die Anteilklasse U5H ist die Rendite einer dreimonatigen Geldmarktanlage in USD zum<br />

USD-LIBOR (London Inter Bank Offered Rate) am letzten Tag des Quartals für dreimonatige USD-Anlagen, zzgl.<br />

100 Basispunkten (Zielrendite, keine Benchmark).<br />

Die Berechnungsbasis für die Anteilklassen DS1H und DS5H ist die Wertentwicklung des SONIA zzgl. 100 Basispunkten<br />

(Zielrendite, keine Benchmark). Die Berechnungsbasis für die Anteilklasse Y5H ist die Rendite einer<br />

dreimonatigen Geldmarktanlage in JPY zum JPY-LIBOR (London Inter Bank Offered Rate) am letzten Tag des Quartals<br />

für dreimonatige JPY-Anlagen, zzgl. 100 Basispunkten (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene<br />

Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem<br />

Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen<br />

je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahres unter der vorgenannten<br />

Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene<br />

Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende<br />

zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine Underperformance gegenüber<br />

der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene<br />

Vergütung berechnet werden darf (Highwater-Mark).<br />

Bezogen auf die Anteilklasse A2H erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />

77


Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />

der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen gemäß Artikel 2 A. Buchstabe e) gilt für<br />

diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />

begrenzt auf 4% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />

Orientierung für die voraussichtliche britische<br />

Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />

Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />

im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />

geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />

können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />

ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />

berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />

eine eigene Beratung einholen.<br />

Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />

um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />

für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />

Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />

der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />

von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />

Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />

Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />

oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />

zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />

Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag<br />

und nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon<br />

ausgenommen sind Anteilklassen, die von der<br />

britischen Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte<br />

Zeit, in der die Anteile gehalten werden,<br />

als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />

Fonds“ anerkannt sind.<br />

Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />

britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />

Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />

2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />

enthalten sind.<br />

Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />

ihrer Anlage in die Anteilklassen DS1H und<br />

DS5H im Hinblick auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern<br />

profitieren können, müssen diese<br />

Klassen in allen Abrechnungszeiträumen, in<br />

denen sich die Anteile im Besitz des britischen<br />

Steuerzahlers befanden, als „ausschüttender<br />

Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds“ eingestuft<br />

worden sein. Der Status der Anteilklasse<br />

DS5H als ausschüttender Fonds vom 1. Janu-<br />

78<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr seit Auflegung1) Klasse NC LU0363465823 -1,8% 7,6%<br />

Klasse LD LU0363465740 -1,5% 9,4%<br />

Klasse FC LU0363466045 -1,0% 9,2%<br />

Klasse ID LU0363466128 -0,8% 10,2%<br />

Klasse U5H2) LU0363466391 -0,8% 10,8%<br />

Klasse DS5H3) LU0363466474 -1,3% 12,4%<br />

Klasse DS1H3) LU0507269594 – -0,3%<br />

Klasse Y5H4) LU0507269677 – 0,6%<br />

1) Klassen NC, LD, ID, DS5H und U5H am 1.7.2008/Klasse FC am 18.8.2008/Klasse Y5H am 1.7.2010/Klasse DS1H am<br />

15.9.2010<br />

2) in USD<br />

3) in GBP<br />

4) in JPY<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

ar 2009 bis 31. Dezember 2009 und als Bericht<br />

erstattender Fonds ab dem 1. Januar 2010 wurde<br />

bestätigt. Der Status der Anteilklasse DS1H<br />

als Bericht erstattender Fonds ab dem 15. September<br />

2010 wurde ebenfalls bestätigt. Um die<br />

Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />

Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />

sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />

darüber zu erstatten, welche Erträge den Anteilklassen<br />

DS1H und DS5H für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

zuzurechnen sind. Insoweit<br />

der ausgewiesene Ertrag die an die Anleger<br />

ausgeschüttete Summe übersteigt, wird dieser<br />

Überschussertrag als zusätzliche Ausschüttung<br />

an die Anleger angesehen und die Anleger werden<br />

entsprechend besteuert.<br />

Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />

Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />

Personen ausgeschüttet werden, werden<br />

voraussichtlich als Zinserträge im Sinne des britischen<br />

Einkommensteuerrechts gelten und im<br />

Allgemeinen steuerpflichtig sein.<br />

Es ist ferner davon auszugehen, dass Anleger, die<br />

der britischen Körperschaftssteuer unterliegen,<br />

ihre Bestände als Gläubigerverhältnis ausweisen<br />

müssen, das für körperschaftssteuerliche Zwecke<br />

zum beizulegenden Zeitwert verbucht wird. Dies<br />

bedeutet im Regelfall, dass die in einer Rechnungslegungsperiode<br />

angefallenen Wertsteigerungen<br />

und Dividendenzahlungen körperschaftssteuerpflichtig<br />

und Wertminderungen steuerlich<br />

abzugsfähig sind.<br />

Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />

Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />

die unter bestimmten Umständen für<br />

britische Anleger in Offshore-Fonds gelten können.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass Anleger normalerweise<br />

nicht diesen Bestimmungen unterliegen.<br />

Alle im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen<br />

Anleger, die (zusammen mit ihren verbundenen<br />

Personen) mehr als 10% der Anteile von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

halten, sollten sich speziell beraten lassen.<br />

Die Anteilklassen DS1H und DS5H richten sich<br />

an private und institutionelle Anleger. Die Anteile<br />

werden allgemein erhältlich sein und breit vermarktet<br />

werden und einem genügend großen<br />

Kreis auf eine für diese Zielgruppen geeignete<br />

Weise zugänglich gemacht werden.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die Deutsche<br />

Asset Management (UK) Limited.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging Markets Corporates<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Emerging Markets Corporates gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />

Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging<br />

Markets Corporates ist es, für den Teilfonds eine<br />

überdurchschnittliche Rendite zu erzielen.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

in verzinslichen Schuldtiteln angelegt, die von<br />

Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsschwerpunkt<br />

in einem Schwellenland begeben werden.<br />

Als Schwellenländer werden alle diejenigen Länder<br />

angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage<br />

vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank,<br />

der International Finance Corporation (IFC)<br />

oder einer der großen international tätigen <strong>Invest</strong>mentbanken<br />

als nicht entwickelte Industrieländer<br />

betrachtet werden.<br />

Kreditderivate, wie etwa Credit Default Swaps<br />

auf einzelne Emittenten und Indizes sowie CDS-<br />

Indextranchen, können in dem gesetzlich zulässigen<br />

Umfang zu Anlage- und Sicherungszwecken<br />

erworben werden.<br />

Die Vermögenswerte des Teilfonds lauten überwiegend<br />

auf USD.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />

in verzinslichen Wertpapieren, welche die vorstehend<br />

genannten Kriterien nicht erfüllen, Barmitteln<br />

und Geldmarktinstrumenten angelegt werden.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />

durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />

Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Emerging Markets Corporates besteht<br />

vornehmlich aus auf USD lautenden Unternehmensanleihen<br />

aus Schwellenländern.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

A1 <strong>DWS</strong>0CU LU0273170653<br />

A1M <strong>DWS</strong>010 LU0544572273<br />

A2 <strong>DWS</strong>0CV LU0273170737<br />

E2 <strong>DWS</strong>0CW LU0273179951<br />

NCH <strong>DWS</strong>0XV LU0436053051<br />

LCH <strong>DWS</strong>0XU LU0436052673<br />

LDH <strong>DWS</strong>00B LU0507269834<br />

FCH <strong>DWS</strong>00C LU0507270097<br />

NDH <strong>DWS</strong>01Z LU0544572190<br />

CH2H <strong>DWS</strong>068 LU0616861422<br />

CH4H <strong>DWS</strong>069 LU0616861778<br />

LC (BRIC) <strong>DWS</strong>07A LU0616861935<br />

LC (CC) <strong>DWS</strong>07B LU0616862156<br />

A2 (BRIC) <strong>DWS</strong>07C LU0616862313<br />

A2 (CC) <strong>DWS</strong>07D LU0616862669<br />

LCH (DH) <strong>DWS</strong>07E LU0616862826<br />

FCH (DH) <strong>DWS</strong>07F LU0616863121<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung USD (entspricht nicht unbedingt der Anlagewährung<br />

des Teilfonds)<br />

Währungssicherung der NCH, LCH, LDH, FCH, NDH,<br />

„Hedged“-Anteilklassen CH2H und CH4H: Währung des Teilfonds<br />

erfolgt gegenüber LCH (DH) und FCH (DH): Währung des Teilfonds und<br />

außerdem das Risiko der<br />

Anteilklasse, das sich aus<br />

Änderungen der Zinssätze<br />

für Staatsanleihen ergibt.<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und A1, A2 und E2: 20.11.2006<br />

Auflegungsdatum FCH, LCH, LDH, NCH und NDH: 16.11.2010<br />

LC (BRIC) und LC (CC): 16.8.2011<br />

A1M, CH2H, CH4H,<br />

A2 (BRIC), A2 (CC),<br />

LCH (DH) und FCH (DH): Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum wird<br />

vom Verwaltungsrat<br />

der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der<br />

Verkaufsprospekt wird<br />

ent sprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert A1, A1M, A2, E2, A2<br />

(BRIC) und A2 (CC): 100,– USD<br />

NCH, LDH, FCH, NDH, LDH,<br />

LC (BRIC), LC (CC), FCH (DH)<br />

und LCH (DH): 100,– EUR<br />

CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LCH, LDH, A1, A1M, A2,<br />

(vom Anleger zu tragen) CH2H, LC (BRIC), LC (CC),<br />

A2 (BRIC), A2 (CC) und LCH (DH): bis zu 3% vom<br />

Bruttoanlagebetrag*<br />

NCH und NDH: bis zu 1,5% vom<br />

Bruttoanlagebetrag**<br />

E2, FCH, CH4H und FCH (DH): 0%<br />

Verwendung der Erträge A1, LDH und NDH: Ausschüttung (jährlich)<br />

A1M: Ausschüttung (monatlich)<br />

NCH, LCH, FCH, A2, E2,<br />

CH2H, CH4H, LC (BRIC),<br />

LC (CC), A2 (BRIC), A2 (CC),<br />

LCH (DH) und FCH (DH): Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NCH und NDH: bis zu 1,4% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, A1, A1M, LDH, A2,<br />

CH2H, LC (BRIC), LC(CC),<br />

A2 (BRIC), A2 (CC) und<br />

LCH (DH): bis zu 1,1% p.a.<br />

E2, FCH, CH4H und FCH (DH): bis zu 0,6% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

79


80<br />

Service-Fee der NCH und NDH: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft A1, A1M, A2, LCH, LDH, FCH,<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** E2, CH2H, CH4H, LC (BRIC),<br />

LC (CC), A2 (BRIC), A2 (CC),<br />

LCH (DH) und FCH (DH): 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement A1, A1M, A2, NCH, LCH, LDH, FCH, NDH,<br />

E2, CH2H, CH4H, LC (BRIC), LC (CC),<br />

A2 (BRIC), A2 (CC), LCH (DH) und FCH (DH): 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeit räume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen vs. Vergleichsindex (in USD)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse A1 LU0273170653 -5,6% -2,0% 4,5%<br />

Klasse A2 LU0273170737 -5,8% -2,2% 4,3%<br />

Klasse E2 LU0273179951 -5,5% -0,7% 6,5%<br />

Klasse FCH2) LU0507270097 – – -0,6%<br />

Klasse LCH2) LU0436052673 – – -0,7%<br />

Klasse LDH2) LU0507269834 – – -0,7%<br />

Klasse NCH2) LU0436053051 – – -0,7%<br />

Klasse NDH2) LU0544572190 – – -0,7%<br />

JPM CEMBI seit 1.7.2010 (vorher:<br />

JPM Euro EMBI Global Diversified<br />

Comp. seit 1.9.2009 (vorher: JPM<br />

EMBI Global Diversified Comp.) -5,3% 6,9% 16,2%<br />

1) Klassen A1, A2 und E2 am 20.11.2006/Klassen FCH, LCH, LDH, NCH und NDH am 16.11.2010<br />

2) in EUR<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging Markets Satellites<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Emerging Markets Satellites gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />

Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging<br />

Markets Satellites ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations-<br />

und Genussscheinen, Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />

auf Aktien von Unternehmen, die<br />

ihren Sitz in einem Schwellenland haben oder ihre<br />

Geschäftstätigkeit überwiegend in Schwellenländern<br />

ausüben oder die als Holdinggesellschaft<br />

überwiegend Beteiligungen von Unternehmen<br />

mit Sitz in einem Schwellenland halten, angelegt.<br />

Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich,<br />

die folgenden Länder:<br />

Ägypten, Argentinien, Bangladesch, Chile, Indonesien,<br />

Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Marokko,<br />

Nigeria, Pakistan, Peru, Philippinen, Rumänien,<br />

Sri Lanka, Thailand, Türkei, Ukraine und Vietnam.<br />

Als Schwellenländer werden grundsätzlich alle<br />

diejenigen Länder angesehen, die zum Zeitpunkt<br />

der Anlage vom Internationalen Währungsfonds,<br />

der Weltbank oder der International Finance<br />

Corporation (IFC) nicht als entwickelte Industrieländer<br />

betrachtet werden.<br />

Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />

kann auch durch Global Depository<br />

Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />

Märkten notiert sind, durch von internationalen<br />

Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />

American Depository Receipts (ADR) oder durch<br />

Participatory Notes (P-Notes) erfolgen.<br />

Zur Umsetzung der Anlagestrategie und Erreichung<br />

des Anlageziels kann der Teilfonds<br />

in Einklang mit Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil geeignete derivative<br />

Finanzinstrumente und Techniken einsetzen, insbesondere<br />

– ohne darauf beschränkt zu sein –<br />

Terminkontrakte, Futures, Single-Stock-Futures,<br />

Optionen oder Equity-Swaps.<br />

Soweit liquide Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />

Finanzinstrumenten decken, werden sie den<br />

maßgeblichen 70% zugerechnet.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations- und<br />

Genussscheinen, Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />

auf Aktien von Ausstellern, die die Anforderungen<br />

des vorstehenden Absatzes nicht<br />

erfüllen, angelegt werden.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />

Bankguthaben investiert werden.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />

Vermögenswerte.<br />

Anteilklasse* WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>054 LU0616852603<br />

LD <strong>DWS</strong>055 LU0616852868<br />

NC <strong>DWS</strong>056 LU0616853080<br />

FC <strong>DWS</strong>057 LU0616853247<br />

A2 <strong>DWS</strong>058 LU0616853593<br />

E2 <strong>DWS</strong>059 LU0616853759<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, NC, FC,<br />

Auflegungsdatum A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt. Der<br />

Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag***<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge LC, NC, FC, A2 und E2: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**** LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, A2 und E2: 0%<br />

Taxe d’abonnement NC, LC, LD, FC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts fünf<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt fünf Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging Markets Satellites und seine Anteilklassen sind von der in Abschnitt 8 des<br />

Prospekts – Allgemeiner Teil genannten Option „Umtausch von Anteilen“ ausgenommen.<br />

** 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

**** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

81


Besondere Risiken:<br />

Die Börsen und Märkte der Schwellenländer unterliegen<br />

deutlichen Schwankungen. Daher stehen<br />

den mit einer Anlage verbundenen Chancen<br />

erhebliche Risiken gegenüber. Politische<br />

Veränderungen, Begrenzungen des Währungsumtauschs,<br />

Börsenkontrolle, Steuern, Einschränkungen<br />

bezüglicher ausländischer Kapitalanlagen<br />

und -rücknahmen usw. können das Anlageergebnis<br />

ebenfalls beeinflussen.<br />

Ergänzende Hinweise zu den Risiken von<br />

Schwellenländern sind dem Abschnitt „Allgemeine<br />

Risikohinweise“ im Allgemeinen Teil<br />

des Verkaufsprospekts zu entnehmen.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das ent sprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> Emerging<br />

Markets Satellites besteht aus Aktien aus 21<br />

Schwellenländern.<br />

Verwässerungsrichtlinie:<br />

Umfangreiche Zeichnungen und Rücknahmen<br />

des Teilfonds könnten zu einer Verwässerung des<br />

Teilfondsvermögens führen, was darauf zurückzuführen<br />

ist, dass der Nettoinventarwert möglicherweise<br />

nicht alle Handels- und sonstigen<br />

Kosten vollständig reflektiert. Diese Kosten treten<br />

auf, wenn der Portfoliomanager Wertpapiere<br />

kaufen oder verkaufen muss, um hohe Zu- oder<br />

Abflüsse des Fonds zu steuern. Neben diesen<br />

Kosten könnten sehr hohe Ordervolumen zu<br />

Markt kursen führen, die erheblich niedriger bzw.<br />

höher als unter normalen Umständen sind. Um<br />

den Schutz der bereits vorhandenen Anleger zu<br />

verbessern, gestattet die nachstehende Option in<br />

außergewöhnlichen Marktsituationen die Anwendung<br />

der Verwässerungsrichtlinie zugunsten des<br />

Teilfondsvermögens, um Handels- und sonstige<br />

Kosten auszugleichen, die sich in wesentlichem<br />

Umfang auf den Teilfonds auswirken.<br />

Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

legt die Grenzwerte für die Anwendung der<br />

Verwässerungsrichtlinie fest, die unter anderem<br />

auf den aktuellen Marktbedingungen, der vorhandenen<br />

Marktliquidität und den geschätzten<br />

Verwässerungskosten basieren. Beim Auftreten<br />

von außergewöhnlichen Marktsituationen laut<br />

Definition des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft<br />

kann der Anteilwert des Teilfonds<br />

nach oben oder unten korrigiert werden, um die<br />

Transaktionskosten und andere mit der Handelstätigkeit<br />

verbundene Verwässerungseffekte zu<br />

berücksichtigen. Die Korrektur selbst wird unter<br />

Beachtung der Grenzwerte automatisch durchgeführt.<br />

Der korrigierte Anteilwert findet auf alle<br />

Zeichnungen und Rücknahmen am betreffenden<br />

Handelstag gleichermaßen Anwendung.<br />

Der Einfluss der Verwässerungsrichtlinie beläuft<br />

sich auf höchstens 2% des ursprünglichen<br />

Anteilwerts. Da die beschriebene Methode zur<br />

82<br />

Anwendung einer Verwässerungsrichtlinie nur<br />

unter außerordentlichen Marktumständen und<br />

bei erheblichen Zu- und Abflüssen durchgeführt<br />

wird und nicht auf dem regulären Volumen beruht,<br />

wird angenommen, dass eine Korrektur des<br />

Anteilwerts nur gelegentlich erfolgt.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging Markets Top Dividend Plus<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Emerging Markets Top Dividend Plus gelten in<br />

Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />

Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging<br />

Markets Top Dividend Plus ist die Erwirtschaftung<br />

eines überdurchschnittlichen Wertzuwachses in<br />

Euro.<br />

Für das Teilfondsvermögen können Aktien, verzinsliche<br />

Wertpapiere, Wandelanleihen, Optionsanleihen,<br />

Optionsscheine, Genussscheine, Indexzertifikate<br />

und sowie in Wertpapieren verbriefte<br />

Finanzinstrumente gut fundierter Emittenten aus<br />

Schwellenländern (Emerging Markets) erworben<br />

werden.<br />

Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 70%<br />

(nach Abzug der liquiden Mittel) in Aktien von<br />

Unternehmen angelegt, die ihren Sitz in einem<br />

Schwellenland haben oder deren Geschäftstätigkeit<br />

vorwiegend in Schwellenländern erfolgt<br />

oder die als Holdinggesellschaft vorwiegend Beteiligungen<br />

von Unternehmen mit Sitz in einem<br />

Schwellenland halten und die voraussichtlich eine<br />

überdurchschnittliche Dividendenrendite erzielen<br />

können. Als Schwellenländer werden alle diejenigen<br />

Länder angesehen, die zum Zeitpunkt der<br />

Anlage vom Internationalen Währungsfonds, der<br />

Weltbank oder der International Finance Corporation<br />

(IFC) als nicht entwickelte Industrieländer<br />

betrachtet werden.<br />

Bei der Aktienauswahl sind folgende Kriterien von<br />

entscheidender Bedeutung: größere Dividendenrendite<br />

als der Marktdurchschnitt; Nachhaltigkeit<br />

von Dividendenrendite und Wachstum; historisches<br />

und prognostiziertes Gewinnwachstum;<br />

attraktives Kurs/Gewinn-Verhältnis. Neben diesen<br />

Kriterien wird der bewährte Stock-Pricing-Prozess<br />

des Fondsmanagers zugrunde gelegt. Das heißt,<br />

die Fundamentaldaten eines Unternehmens, wie<br />

z. B. Bilanzqualität, Managementfähigkeit, Profitabilität,<br />

Wettbewerbsposition und Bewertung,<br />

werden analysiert und in Entscheidungen umgesetzt.<br />

Diese Kriterien und Fundamentaldaten<br />

können unterschiedlich gewichtet werden und<br />

müssen nicht immer kumulativ vorliegen.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens (nach Abzug<br />

der liquiden Mittel) können in Aktien und anderen<br />

Beteiligungswertpapieren und Beteiligungswertrechten,<br />

die die Anforderungen des vorstehenden<br />

Absatzes nicht erfüllen, sowie in allen in<br />

Artikel 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil<br />

genannten und zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung<br />

durch den Einsatz von Derivaten enthält. Das<br />

ent sprechende Vergleichsvermögen für den<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0QT LU0329760002<br />

LD <strong>DWS</strong>0S9 LU0363468686<br />

NC <strong>DWS</strong>0QU LU0329760184<br />

FC <strong>DWS</strong>0QV LU0329760267<br />

A2 <strong>DWS</strong>0QW LU0329761232<br />

E2 <strong>DWS</strong>0QX LU0329761406<br />

R2 <strong>DWS</strong>0TA LU0363468769<br />

Z2 <strong>DWS</strong>08B LU0616870332<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Die Anteilklasse R2 wird nur in Form von Namensanteilen<br />

angeboten.<br />

Erstzeichnungs- und NC, FC und LC: 14.1.2008<br />

Auflegungsdatum A2, R2 und Z2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt. Der<br />

Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

LD: 1.7.2008<br />

E2: 15.9.2008<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

R2: 1.000,– RUB<br />

Z2: 100,– PLN<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, A2, R2 und Z2: bis zu 5% vom Brutto-<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />

NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge LC, NC, FC, A2, E2, R2 und Z2: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2, R2 und Z2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

LC, LD, FC; A2, E2, R2 und Z2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement NC, LC, LD, FC, A2, E2, R2 und Z2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität, auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds eignet<br />

sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler Anlagen<br />

vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

83


Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Emerging Markets Top<br />

Dividend Plus besteht aus auf Euro lautenden<br />

Aktien aus 21 Schwellenländern.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

84<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr seit Auflegung1) Klasse LC LU0329760002 27,5% 4,8%<br />

Klasse LD LU0363468686 27,5% 24,2%<br />

Klasse NC LU0329760184 26,6% 1,8%<br />

Klasse FC LU0329760267 28,5% 7,5%<br />

Klasse E22) LU0329761406 19,5% 40,3%<br />

MSCI Emerging Markets 29,7% 14,1%<br />

1) Klassen LC, NC und FC am 14.1.2008/Klasse LD am 1.7.2008/Klasse E2 am 15.9.2008<br />

2) in USD<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Enceladus<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Enceladus gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />

die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Enceladus<br />

ist die Ausnutzung der relativen Outperformance/Underperformance<br />

einzelner Aktien,<br />

Sektoren und Volkswirtschaften der Schwellenmärkte<br />

durch die Verwendung von Long/Short-<br />

Strategien. So soll eine Gesamtrendite erzielt<br />

werden, die mittel- bis langfristig der Rendite auf<br />

Schwellenmarktaktien vergleichbar ist, wobei die<br />

Schwankungen der Aktien im Teilfondsportfolio<br />

geringer ausfallen dürften.<br />

In Einklang mit dem Verbot gemäß Artikel 2 E.<br />

des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil werden<br />

im Teilfondsvermögen selbst keine Leerverkäufe<br />

gemäß Artikel 52 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2010 durchgeführt.<br />

Die tatsächlichen Renditen und Risiken können<br />

diese Zielsetzung erreichen oder verfehlen. Das<br />

Ziel darf nicht als Garantie angesehen werden.<br />

Die Zielsetzung lautet, positive, vergleichbare<br />

Renditen zu erzielen, die in größtmöglichem Umfang<br />

moderat mit der durch den Aktienindex Morgan<br />

Stanley Capital International (MSCI) Emerging<br />

Markets Index abgebildeten Entwicklung der<br />

Aktienmärkte korrelieren.<br />

Diese Anlagestrategie beinhaltet Anlagen, in deren<br />

Rahmen positiv beurteilte Renditequellen, die die<br />

Aktienmärkte beeinflussen könnten, eingekauft<br />

(Longpositionen) und/oder negativ beurteilte Renditequellen<br />

verkauft werden (Shortpositionen).<br />

Der Teilfonds tätigt seine Anlagen in Einklang mit<br />

den Bestimmungen der Verordnung des Großherzogtums<br />

vom 8. Februar 2008 und der Richtlinie<br />

2007/16/EG vor allem in fest- und variabel verzinslichen<br />

Wertpapieren oder Aktien sowie in Derivaten.<br />

Die Derivate können auf einem einzigen Basiswert<br />

oder einem Referenzportfolio basieren.<br />

Der Teilfonds setzt insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Instrumente zur Erreichung des<br />

Anlageziels ein.<br />

Die Derivate werden bei der Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zur Erreichung des Anlageziels verwendet,<br />

wobei die Performance des Teilfonds von<br />

dem jeweiligen Anteil der Derivate (z. B. Futures,<br />

Swaps oder Differenzkontrakte) am Gesamtvermögen<br />

des Teilfonds abhängt.<br />

Der Teilfonds kann darüber hinaus in alle anderen<br />

zulässigen Vermögenswerte anlegen, die in Artikel<br />

2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil<br />

angegeben sind, einschließlich der in Artikel 2 A.<br />

Buchstabe j) genannten Vermögenswerte.<br />

Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />

die über ein Spitzenrating verfügen<br />

und auf derartige Transaktionen spezialisiert<br />

sind, Derivate, wie etwa Differenzkontrakte<br />

oder Swaps, abzuschließen. Bei diesen OTC-<br />

Vereinbarungen handelt es sich um standardisierte<br />

Verträge.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0VG LU0399356277<br />

FC <strong>DWS</strong>0VH LU0399356350<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC und FC: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC und FC: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge FC und LC: Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC: bis zu 2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)** erfolgsbezogener Vergütung***<br />

FC: bis zu 1% p.a. zzgl. erfolgsbezogener Vergütung***<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft LC und FC: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**<br />

Taxe d’abonnement LC und FC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

*** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen FC und LC aus dem Teilfondsvermögen<br />

pro Anteil eine erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von 20% des Betrags, um den der Anteilwert (gegebenenfalls<br />

unter Berücksichtigung etwaiger Ausschüttungen) am letzten Bewertungstag eines Halbjahres den<br />

höchsten Anteilwert (Highwater-Mark) aller vorangegangenen letzten Bewertungstage eines Halbjahres sowie<br />

den Anteilwert am Tag der Auflegung des Teilfonds übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet;<br />

eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung wird im Teilfonds täglich zurückgestellt und halbjährlich<br />

entnommen. Liegt der Anteilwert an einem Bewertungstag unter der Highwater-Mark, wird eine eventuell in dem<br />

betreffenden Halbjahr im Rahmen der täglichen Berechnung des Nettoanteilwerts gebildete Rückstellung für eine<br />

erfolgsbezogene Vergütung aufgelöst.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität, auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

85


Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren OTC-Transaktionen investiert sein,<br />

die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />

ausgehandelt wurden. Daher ist es<br />

möglich, dass der Teilfonds ganz oder teilweise in<br />

einer oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />

In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />

wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />

hingewiesen. Der Teilfonds kann das Kontrahentenrisiko<br />

durch die Verwendung von Sicherheiten<br />

senken.<br />

Darüber hinaus kann der Einsatz von Swaps bestimmte<br />

Risiken mit sich bringen, die in den allgemeinen<br />

Risikohinweisen erläutert werden.<br />

Nachstehend sind mögliche Risiko-/Renditequellen<br />

genannt, die in diesem internationalen Aktienportfolio<br />

in ihrer Gesamtheit sowie einzeln aktiv<br />

verwaltet werden:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

86<br />

Marktrisiko<br />

Einzeltitelrisiko<br />

Branchenrisiko<br />

Marktkapitalisierungsrisiko<br />

Bewertungsrisiko<br />

Währungsrisiko<br />

Zinsrisiko<br />

Kreditspreadrisiko<br />

Volatilität<br />

Die Derivate basieren hauptsächlich auf:<br />

Aktien von in Schwellenländern notierten Unternehmen<br />

oder von Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit<br />

hauptsächlich in Schwellenländern<br />

durchführen oder die als Holdinggesellschaften in<br />

erster Linie Anteile an auf Schwellenmärkten notierten<br />

Unternehmen besitzen, für die eine überdurchschnittliche<br />

Dividendenrendite zu erwarten<br />

ist. Als Schwellenländer werden alle diejenigen<br />

Länder angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage<br />

vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank<br />

oder der International Finance Corporation (IFC)<br />

nicht als entwickelte Industrieländer betrachtet<br />

werden.<br />

Das Referenzportfolio kann unter anderem folgende<br />

Positionen enthalten:<br />

–<br />

–<br />

Longpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />

Wert papieren;<br />

Shortpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />

Wertpapieren<br />

– auf dem Marktengagement, einzelnen Titeln,<br />

Branchen, der Marktkapitalisierung, Bewertung,<br />

Währung, den Zinsen, Kreditspreads<br />

oder der Volatilität basierende Derivate<br />

Der Teilfonds setzt Fremdkapital nicht als Anlageinstrument<br />

ein. Die Derivate werden ausschließlich<br />

durch Ausgleichszahlungen erfüllt, d. h. es<br />

gibt keine physische Andienung.<br />

Die Anlagestrategie ist im Rahmen des Referenzportfolios<br />

opportunistisch.<br />

Der Teilfonds sichert zu, dass das Gesamtrisiko in<br />

Zusammenhang mit derivativen Finanzinstru menten<br />

100% seines Nettovermögens nicht überschreitet,<br />

so dass das Risiko des Teilfonds nicht dauerhaft<br />

200% seines Nettovermögens über steigt.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei begrenzt<br />

auf 14,14% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro Bonds (Premium)<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Euro Bonds (Premium) gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />

enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro<br />

Bonds (Premium) ist es, für den Teilfonds eine<br />

überdurchschnittliche Rendite zu erzielen.<br />

Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 70%<br />

in verzinslichen Schuldtiteln angelegt, die von<br />

staatlichen Einrichtungen (Zentralbanken, Regierungsbehörden<br />

und supranationalen Institutionen)<br />

begeben oder garantiert werden, sowie in auf Euro<br />

lautenden Covered Bonds, die an Börsen oder an<br />

anderen geregelten Märkten, die anerkannt, für<br />

das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß<br />

sind, in einem Staat der Organisation<br />

für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

(OECD) gehandelt werden. Insbesondere<br />

kann der Teilfonds im Rahmen der Anlagegrenzen<br />

in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil die Möglichkeiten der internationalen Terminmärkte<br />

nutzen.<br />

Für den Teilfonds wird außerdem von der Möglichkeit<br />

Gebrauch gemacht, auf Zinsinstrumente (z. B.<br />

Anleihen, Renten-Futures, Swaps) im Fondsvermögen<br />

Call-Optionen zu schreiben („covered call<br />

writing”). Bei der Auswahl dieser Zinsinstrumente<br />

wird deshalb neben einer positiven Einschätzung<br />

auch darauf geachtet, dass attraktive Optionsprämien<br />

erzielt werden können. Der Verkauf<br />

von Call-Optionen führt dazu, dass der Teilfonds<br />

an Kurssteigerungen der zu Grunde liegenden<br />

Zinsinstrumente nicht oder nur in bestimmtem<br />

Umfang partizipiert. Dem steht gegenüber, dass<br />

die Partizipation an Kursverlusten um die vereinnahmten<br />

Optionsprämien gemindert ist.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />

in verzinslichen Schuldtiteln oder Wertpapieren<br />

anderer Länder angelegt werden, welche die vorstehend<br />

genannten Kriterien nicht erfüllen.<br />

Des Weiteren ist der Einsatz von Zins- und Währungsswaps<br />

vorgesehen. Höchstens 25% dürfen<br />

in Wandelschuldverschreibungen sowie Wandel-<br />

und Optionsanleihen und höchstens 10% in<br />

Partizipations- und Genussscheinen, Aktien sowie<br />

Optionsscheinen angelegt werden.<br />

Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Instrumente zur Erreichung des<br />

Anlageziels einsetzen.<br />

Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />

der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Euro Bonds (Premium) eingesetzt werden.<br />

Die Wertentwicklung des Teilfonds ist daher neben<br />

anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil der<br />

Derivate, z. B. Swaps, am Gesamtvermögen des<br />

Teilfonds abhängig.<br />

Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />

die über ein Spitzenrating verfügen<br />

und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />

Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />

diesen OTC-Vereinbarungen handelt es sich um<br />

standardisierte Verträge.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC A0JME8 LU0254489874<br />

LD A0JMFA LU0254491003<br />

NC A0JME7 LU0254489106<br />

FC A0JME9 LU0254490534<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 3.7.2006<br />

Auflegungsdatum<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, FC und LD: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft, bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC, aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsabhängige Vergütung, die höchstens 25% des Betrags entspricht,<br />

um den die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des iBoxx € Sovereigns (70%) und des iBoxx €<br />

Collateralized Covered (30%) übertrifft. Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich<br />

berechnet und jährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene<br />

erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung<br />

während des Geschäftsjahres unter der Wertentwicklung der vorgenannten Zielrendite, so wird eine im<br />

jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich<br />

wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann<br />

entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt<br />

werden.<br />

87


In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />

wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />

hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des<br />

Teilfonds, das sich aus dem Einsatz von Total-<br />

Return-Swaps für das Portfolio ergibt, wird in<br />

voller Höhe abgesichert. Darüber hinaus kann der<br />

Einsatz von Swaps bestimmte Risiken mit sich<br />

bringen, die in den allgemeinen Risikohinweisen<br />

erläutert werden.<br />

Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren OTC-Transaktionen investiert sein,<br />

die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />

ausgehandelt wurden. Daher ist es<br />

möglich, dass der Teilfonds ganz oder teilweise in<br />

einer oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen<br />

anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil angegeben sind, einschließlich<br />

der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten Vermögenswerte.<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />

durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />

Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Euro Bonds (Premium) besteht aus auf<br />

Euro lautenden, europäischen Anleihen sowie<br />

garantierten Anleihen (Covered Bonds) mit unterschiedlichen<br />

Laufzeiten.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

88<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0254489874 -2,8% 4,6% 8,2%<br />

Klasse LD LU0254491003 -2,8% 4,6% 8,2%<br />

Klasse NC LU0254489106 -3,2% 3,3% 6,0%<br />

Klasse FC LU0254490534 -2,4% 6,0% 10,4%<br />

70% iBoxx € Sovereigns und 30%<br />

iBoxx € Collateralized Covered<br />

(eingeführt am 1. September 2009) 1,2% – –<br />

1) Klassen LC, LD, NC und FC am 3.7.2006<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro Bonds (Short)<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Euro Bonds (Short) gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro<br />

Bonds (Short) ist es, für den Teilfonds eine überdurchschnittliche<br />

Rendite zu erzielen. Für das Teilfondsvermögen<br />

können verzinsliche Wertpapiere,<br />

Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen,<br />

Partizipations- und Genussscheine<br />

sowie Optionsscheine auf Aktien erworben<br />

werden. Mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />

werden in auf Euro lautenden verzinslichen<br />

Wertpapieren angelegt, die an Börsen oder an<br />

anderen geregelten Märkten, die anerkannt, für<br />

das Publikum offen und dessen Funktionsweisen<br />

ordnungsgemäß sind, in einem Mitgliedstaat der<br />

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />

und Entwicklung (OECD) gehandelt werden und<br />

die dem Laufzeitsegment „Short Term“ angehören.<br />

„Short Term“ bezieht sich auf eine Duration<br />

bzw. Zinsbindungsdauer der Vermögensanlagen<br />

von null bis zu drei Jahren. Höchstens 25% des<br />

Teilfondsvermögens dürfen in Wandelschuldverschreibungen<br />

sowie Wandel- und Optionsanleihen<br />

und höchstens 10% in Partizipations- und<br />

Genussscheinen, Aktien sowie Optionsscheinen<br />

angelegt werden.<br />

Höchstens 30% des Gesamtvermögens des<br />

Teilfonds können in Schuldtiteln oder anderen<br />

Wertpapieren von anderen Ländern, welche die<br />

oben erwähnten Kriterien nicht erfüllen, angelegt<br />

werden.<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />

durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />

Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Euro Bonds (Short) besteht aus auf Euro<br />

lautende Staats- und Unternehmensanleihen aus<br />

der Eurozone mit Laufzeiten von einem Jahr bis<br />

zu drei Jahren.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC 551 872 LU0145655824<br />

LD 551 874 LU0145656475<br />

NC 551 875 LU0145656715<br />

FC 551 876 LU0145657366<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung (jährlich)<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC und LD: bis zu 0,6% p.a.<br />

FC: bis zu 0,45% p.a.<br />

Expense Cap max. 7,5% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD und FC: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d‘abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />

übernächsten Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />

Klasse LC LU0145655824 0,6% 9,1% 13,3%<br />

Klasse LD LU0145656475 0,6% 9,0% 13,2%<br />

Klasse NC LU0145656715 0,0% 7,5% 10,6%<br />

Klasse FC LU0145657366 0,8% 10,1% 15,2%<br />

iBoxx € Overall 1–3Y seit 1.9.2009<br />

(vorher: REXP 2Y) 1,7% 13,2% 19,4%<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

89


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro Corporate Bonds<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Euro Corporate Bonds gelten in Ergänzung zu<br />

den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro Corporate<br />

Bonds ist es, für den Teilfonds eine überdurchschnittliche<br />

Rendite zu erzielen.<br />

Für das Teilfondsvermögen können auf Euro lautende<br />

fest­ oder variabelverzinsliche Wertpapiere,<br />

Wandelschuldverschreibungen, Wandel­ und Optionsanleihen,<br />

Partizipations­ und Genussscheine,<br />

Aktien und Optionsscheine auf Aktien erworben<br />

werden. Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens<br />

70% in Unternehmensanleihen in Euro angelegt,<br />

die gegenüber vergleichbaren Staatsanleihen<br />

höhere Renditen aufweisen. Dabei werden<br />

gezielt fast ausschließlich Wertpapiere von Emittenten<br />

erworben, deren Bonität am Markt zwar<br />

noch als relativ gut, aber nicht als erstklassig eingeschätzt<br />

wird (sog. <strong>Invest</strong>ment Grade Bonds).<br />

Die Gesellschaft wird für den Teilfonds nur solche<br />

Wertpapiere erwerben, bei denen sie nach entsprechender<br />

Prüfung davon ausgeht, dass die<br />

Zins­ und Tilgungsverpflichtungen erfüllt werden.<br />

Dennoch kann die Gefahr eines vollständigen<br />

Wertverlusts einzelner für den Teilfonds erworbener<br />

Wertpapiere nicht gänzlich ausgeschlossen<br />

werden. Um die verbleibenden Restrisiken zu berücksichtigen,<br />

soll auf eine Streuung der Anlagen<br />

nach Emittenten geachtet werden.<br />

Bei erwartetem Wertsteigerungspotenzial vor<br />

dem Hintergrund von Ratingveränderungen können<br />

im Fondsvermögen in stark limitiertem Umfang<br />

auch hochverzinsliche Anleihen gehalten<br />

werden.<br />

Der Teilfonds kann auch Credit Default Swaps<br />

abschließen. Diese können nicht nur zur Absicherung<br />

genutzt werden, sondern können einen Teil<br />

der Anlagestrategie darstellen.<br />

Höchstens 25% des Teilfondsvermögens dürfen<br />

in Wandelschuldverschreibungen sowie Wandel­<br />

und Optionsanleihen und höchstens 10% in Partizipations­<br />

und Genussscheinen, Aktien sowie<br />

Optionsscheinen angelegt werden.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />

wird die Anlagepolitik auch durch die<br />

Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />

umgesetzt. Diese können unter anderem<br />

Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />

Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />

Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte<br />

OTC­Kontrakte auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,<br />

einschließlich Swaps, Forward Starting<br />

Swaps, Inflation­Swaps, Total Return Swaps, Excess<br />

Return Swaps, Swaptions, Constant Maturity<br />

Swaps und Credit Default Swaps, beinhalten.<br />

Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Instrumente zur Erreichung des<br />

Anlageziels einsetzen.<br />

Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />

der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Euro Corporate Bonds eingesetzt werden.<br />

90<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0M3 LU0300357554<br />

NC <strong>DWS</strong>0M4 LU0300357638<br />

FC <strong>DWS</strong>0M6 LU0300357802<br />

LD <strong>DWS</strong>0X4 LU0441433728<br />

LC (DH) <strong>DWS</strong>07G LU0616863477<br />

FC (DH) <strong>DWS</strong>07H LU0616863634<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der LC (DH) und FC (DH): Risiko der Anteilklasse,<br />

„Hedged“-Anteilklassen das sich aus Änderungen der<br />

erfolgt gegenüber Zinssätze für Staatsanleihen ergibt.<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Global­<br />

urkunde verbriefte Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 21.5.2007<br />

Auflegungsdatum LD: 30.10.2009<br />

LC (DH) und FC (DH): Das Erstzeichnungs­ und<br />

Auflegungsdatum wird vom<br />

V erwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC, LD, LC (DH) und FC (DH): 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und LC (DH): bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom<br />

Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und FC (DH): 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, LC (DH) und FC (DH): Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC (DH): bis zu 1,2% p.a.<br />

LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,6% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

FC (DH): bis zu 0,6% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC und FC (DH): 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, FC, LD und LC (DH): 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d‘abonnement LC, FC, NC, LD, FC (DH) und LC (DH): 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die höchstens 25% des Betrags entspricht,<br />

um den die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des iBoxx € Corporates übertrifft. Die erfolgsbezogene<br />

Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend<br />

dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen<br />

je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs unter der<br />

vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene<br />

Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs<br />

bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine negative Performance<br />

muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.


Die Wertentwicklung des Teilfonds ist daher neben<br />

anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil der<br />

Derivate, z. B. Swaps, am Gesamtvermögen des<br />

Teilfonds abhängig.<br />

Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />

die über ein Spitzenrating verfügen<br />

und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />

Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />

diesen OTC-Vereinbarungen handelt es sich um<br />

standardisierte Verträge.<br />

In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />

wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />

hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />

das sich aus dem Einsatz von Total-Return-<br />

Swaps für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe<br />

abgesichert. Darüber hinaus kann der Einsatz<br />

von Swaps bestimmte Risiken mit sich bringen,<br />

die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert<br />

werden.<br />

Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren OTC-Transaktionen investiert sein,<br />

die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />

ausgehandelt wurden. Daher ist es möglich,<br />

dass der Teilfonds ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, einschließlich<br />

der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten Vermögenswerte.<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />

durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />

Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />

Besondere Risiken:<br />

Der Teilfonds erwirbt gezielt Wertpapiere von<br />

Emittenten, deren Bonität am Markt zwar noch<br />

als relativ gut, aber nicht als erstklassig eingeschätzt<br />

wird (sog. <strong>Invest</strong>ment Grade Bonds).<br />

Den Chancen, die sich aus den im Vergleich zu<br />

Staatsanleihen höheren Zinsen ergeben, stehen<br />

somit entsprechende Risiken gegenüber. Trotz<br />

sorgfältiger Prüfung der Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der Emittenten kann das Risiko eines<br />

Totalverlusts des Werts der einzelnen für den Teilfonds<br />

erworbenen Wertpapiere nicht völlig ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Daher stehen den mit einer Anlage dieser<br />

Art verbundenen Chancen erhebliche Risiken<br />

gegenüber.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Euro Corporate Bonds besteht aus auf<br />

Euro lautende Unternehmensanleihen aus unter-<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0300357554 3,8% 13,7% 12,2%<br />

Klasse LD LU0441433728 3,6% – 4,3%<br />

Klasse NC LU0300357638 3,4% 12,4% 10,6%<br />

Klasse FC LU0300357802 4,1% 14,9% 13,7%<br />

Klasse LS LU0300357711 21,8% 2) – 10,9% 3)<br />

iBoxx € Corporates<br />

seit 1.9.2009<br />

(vorher: ML EMU Corporate) 4,7% 16,5% 16,4%<br />

1) Klassen LC, NC, FC und LS am 21.5.2007/Klasse LD am 30.10.2009<br />

2) liquidiert am 12.3.2010/Wertentwicklung vom 12.3.2009 bis 12.3.2010 (Auflösungsstichtag)<br />

3) liquidiert am 12.3.2010/Wertentwicklung vom 21.5.2007 bis zum 12.3.2010 (Auflösungsstichtag)<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

schiedlichen Sektoren und mit unterschiedlichen<br />

Laufzeiten.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

91


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro-Gov Bonds<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Euro-Gov Bonds gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro-Gov<br />

Bonds ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite in Euro.<br />

Dabei wird das Teilfondsvermögen zu mindestens<br />

70% (nach Abzug der liquiden Mittel) in auf Euro<br />

lautenden verzinslichen Schuldtiteln an gelegt,<br />

die von Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums,<br />

staatlichen Einrichtungen innerhalb<br />

dieser Staaten sowie supranationalen öffentlichen<br />

Organisationen begeben wurden, in denen<br />

einer oder mehrere Staaten des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums Mitglied sind.<br />

Höchstens 30% des Gesamtvermögens des<br />

Teilfonds (nach Abzug der liquiden Mittel) können<br />

in sonstigen verzinslichen Schuldtiteln, die<br />

von anderen Staaten, staatlichen Einrichtungen<br />

und supranationalen öffentlichen Organisationen<br />

begeben werden, die die vorstehenden Kriterien<br />

nicht erfüllen, angelegt werden.<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />

durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />

Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />

Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Instrumente zur Erreichung des<br />

Anlageziels einsetzen.<br />

Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />

der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Euro-Gov Bonds eingesetzt werden. Die<br />

Wertentwicklung des Teilfonds ist daher neben<br />

anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil der Derivate,<br />

z. B. Swaps, am Gesamtvermögen des<br />

Teilfonds abhängig.<br />

Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />

die über ein Spitzenrating verfügen<br />

und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />

Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />

diesen OTC-Vereinbarungen handelt es sich um<br />

standardisierte Verträge.<br />

In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />

wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />

hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />

das sich aus dem Einsatz von Total-Return-<br />

Swaps für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe<br />

abgesichert. Darüber hinaus kann der Einsatz<br />

von Swaps bestimmte Risiken mit sich bringen,<br />

die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert<br />

werden.<br />

Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren OTC-Transaktionen investiert sein,<br />

die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />

ausgehandelt wurden. Daher ist es möglich,<br />

dass der Teilfonds ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />

anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

92<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC 551 812 LU0145652052<br />

LD 551 813 LU0145652300<br />

NC 551 814 LU0145652649<br />

FC 551 815 LU0145654009<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC und LD: bis zu 0,6% p.a.<br />

FC: bis zu 0,35% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD und FC: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />

nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />

Klasse LC LU0145652052 -0,7% 10,1% 9,2%<br />

Klasse LD LU0145652300 -0,6% 10,3% 9,3%<br />

Klasse NC LU0145652649 -1,4% 8,4% 6,5%<br />

Klasse FC LU0145654009 -0,4% 11,4% 11,3%<br />

iBoxx Sovereign Eurozone Overall 1,1% 15,2% 16,8%<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Euro-Gov Bonds besteht aus auf Euro lautende<br />

Staatsanleihen aus der Eurozone mit unterschiedlichen<br />

Laufzeiten.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro High Yield Corporates<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Euro High Yield Corporates gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro High<br />

Yield Corporates ist es, für den Teilfonds eine<br />

überdurchschnittliche Rendite zu erzielen.<br />

Dabei werden mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />

weltweit in Unternehmensanleihen<br />

angelegt, die zum Zeitpunkt des Erwerbs kein<br />

<strong>Invest</strong>ment­Grade­Rating aufweisen.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

Unternehmensanleihen angelegt werden, welche<br />

die vorstehend genannten Kriterien nicht<br />

erfüllen.<br />

Der Fondsmanager des Teilfonds ist bestrebt, etwaige<br />

Wechselkursrisiken gegenüber dem Euro<br />

im Portfolio abzusichern.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />

wird die Anlagepolitik auch durch<br />

die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />

umgesetzt. Diese können unter<br />

anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />

Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />

derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />

vereinbarte OTC­Kontrakte auf jegliche Art<br />

von Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps,<br />

Forward Starting Swaps, Inflation­Swaps, Total<br />

Return Swaps, Excess Return Swaps, Swaptions,<br />

Constant Maturity Swaps und Credit Default<br />

Swaps, beinhalten.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)­<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Euro High Yield Corporates besteht<br />

vorwiegend aus hochverzinslichen Anleihen von<br />

US­Emittenten, die kein erstklassiges Kreditrating<br />

besitzen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>04E LU0616839501<br />

LD <strong>DWS</strong>04F LU0616839766<br />

LDQ <strong>DWS</strong>04G LU0616839923<br />

NC <strong>DWS</strong>04H LU0616840186<br />

ND <strong>DWS</strong>04J LU0616840426<br />

FC <strong>DWS</strong>04K LU0616840772<br />

A1MH <strong>DWS</strong>04L LU0616840939<br />

LC (DH) <strong>DWS</strong>04M LU0616841150<br />

FC (DH) <strong>DWS</strong>04N LU0616841317<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der A1MH: Währung des Teilfonds<br />

Klassen erfolgt gegenüber LC (DH) und FC (DH): Risiko der Anteilklasse, das sich<br />

aus Änderungen der Zinssätze für<br />

Staatsanleihen ergibt.<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- LC, LD, LDQ, NC,<br />

und Auflegungsdatum ND, FC, A1MH, LC<br />

(DH) und FC (DH): Das Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat<br />

der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, LDQ, LC (DH), FC,<br />

FC (DH), NC und ND: 100,– EUR<br />

A1MH: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, LDQ, A1MH<br />

(vom Anleger zu tragen) und LC (DH): bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

NC und ND: bis zu 1,5% vom<br />

Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und FC (DH): 0%<br />

Verwendung der Erträge LC, NC, FC, LC (DH) und FC (DH): Thesaurierung<br />

LD und ND: Ausschüttung (jährlich)<br />

LDQ: Ausschüttung<br />

(quartalsweise)<br />

A1MH: Ausschüttung (monatlich)<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC und ND: bis zu 1,4% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, LDQ, A1MH und LC (DH): bis zu 1,1% p.a.<br />

FC und FC (DH): bis zu 0,65% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC und ND: 0,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, LDQ, FC, A1MH,<br />

LC (DH) und FC (DH): 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, LDQ, NC, ND,<br />

FC, A1MH, LC (DH)<br />

und FC (DH): 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

93


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> European Bonds<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

European Bonds gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> European<br />

Bonds ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite für den Teilfonds.<br />

Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 70%<br />

in verzinslichen Schuldtiteln angelegt, die auf<br />

Euro oder Pfund Sterling lauten.<br />

Höchstens 25% des Teilfondsvermögens dürfen<br />

in Wandelschuldverschreibungen sowie Wandel-<br />

und Optionsanleihen und höchstens 10% in Partizipations-<br />

und Genussscheinen, Aktien sowie<br />

Optionsscheinen angelegt werden.<br />

Höchstens 30% des Gesamtvermögens des Teilfonds<br />

können in verzinslichen Schuldtiteln, die<br />

auf andere europäische Währungen als Euro und<br />

Pfund Sterling lauten, in Geldmarktinstrumenten<br />

und Barmitteln angelegt werden.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />

wird die Anlagepolitik auch durch<br />

die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />

umgesetzt. Diese können unter<br />

anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />

Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />

derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />

vereinbarte OTC-Kontrakte auf jegliche Art<br />

von Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps,<br />

Forward Starting Swaps, Inflation-Swaps, Total<br />

Return Swaps, Excess Return Swaps, Swaptions,<br />

Constant Maturity Swaps und Credit Default<br />

Swaps, beinhalten.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> European Bonds besteht aus fest verzinslichen<br />

Anleihen in verschiedenen Anlageklassen,<br />

Laufzeiten und europäischen Währungen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

94<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>04Z LU0616843958<br />

LD <strong>DWS</strong>040 LU0616844170<br />

NC <strong>DWS</strong>041 LU0616844337<br />

LDQ <strong>DWS</strong>042 LU0616844501<br />

FC <strong>DWS</strong>043 LU0616844766<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, LDQ, NC und FC: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der<br />

Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, LDQ, NC und FC: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und LDQ: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge LC, NC und FC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung (jährlich)<br />

LDQ: Ausschüttung (quartalsweise)<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC, LD und LDQ: bis zu 0,8% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, LDQ und FC: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, LDQ und FC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC, LDQ und FC aus<br />

dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von 25% des Betrags, um den<br />

die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des Barclays Capital Pan-European Aggregate Bond Index<br />

(„BarCap Pan-European Agg Index TR EUR“ (Bloomberg: LP06TREU) übertrifft. Die erfolgsbezogene Vergütung<br />

für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis<br />

des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse<br />

zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs unter der vorgenannten<br />

Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung<br />

entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte<br />

erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite<br />

aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene<br />

Vergütung berechnet werden darf (Highwater-Mark).


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> European Equities<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

European Equities gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> European<br />

Equities ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />

hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen in<br />

Euro. Für das Teilfondsvermögen können Aktien,<br />

verzinsliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Wandel- und Optionsanleihen, Partizipations-<br />

und Genussscheine, Optionsscheine auf<br />

Aktien und Indexzertifikate erworben werden.<br />

Dabei wird das Teilfondsvermögen mindestens<br />

zu 75% in Aktien von Emittenten mit Hauptniederlassung<br />

in einem Mitgliedstaat der EU,<br />

Norwegen und/oder Island angelegt.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />

des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />

auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />

in einzelnen Vertriebsländern folgende<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />

Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen.<br />

Höchstens 25% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) können in Aktien in-<br />

und ausländischer Aussteller, die die Anforderungen<br />

des vorstehenden Satzes nicht erfüllen,<br />

angelegt werden.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> European Equities besteht aus Aktien europäischer<br />

Unternehmen.<br />

Verwendbarkeit im Rahmen des PEA<br />

Der Teilfonds kann für den Aktiensparplan PEA<br />

(Plan d’Epargne en Actions) verwendet werden,<br />

der französischen Anlegern steuerliche Vorteile<br />

bietet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC 551 448 LU0145634076<br />

LD 551 449 LU0145634662<br />

NC 551 631 LU0145635123<br />

FC 552 496 LU0145635479<br />

A2 <strong>DWS</strong>0<strong>AG</strong> LU0273160340<br />

A2H <strong>DWS</strong>017 LU0544572943<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der „Hedged“- Währung des Teilfonds<br />

Anteilklassen erfolgt gegenüber<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />

und Auflegungsdatum A2: 20.11.2006<br />

A2H: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

A2 und A2H: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, A2 und A2H: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und A2H: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2 und A2H: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC, A2 und A2H: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d‘abonnement LC, LD, NC, FC, A2 und A2H: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

95


96<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0145634076 15,7% -24,1% 2,6% 24,5%<br />

Klasse LD LU0145634662 15,7% -24,1% 2,6% 24,8%<br />

Klasse NC LU0145635123 14,9% -25,7% -1,2% 16,8%<br />

Klasse FC LU0145635479 16,6% -22,2% 7,0% 34,5%<br />

Klasse A22) LU0273160340 7,5% -31,5% – -10,4%<br />

MSCI Europe 13,3% -15,6% 5,5% 27,8%<br />

1) Klassen LC, LD, NC und FC am 3.6.2002/Klasse A2 am 20.11.2006<br />

2) in USD<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> European Small/Mid Cap<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

European Small/Mid Cap gelten in Ergänzung zu<br />

den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

1. Das Anlageziel des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> European<br />

Small/Mid Cap besteht hauptsächlich<br />

darin, einen langfristigen Wertzuwachs durch<br />

Anlagen in ein Portfolio von kleinen und mittleren<br />

Unternehmen aus den europäischen<br />

Märkten zu erwirtschaften.<br />

2. Dazu werden mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />

angelegt in Aktien und anderen<br />

Beteiligungswertpapieren und Beteiligungswertrechten<br />

von kleinen und mittleren Gesellschaften,<br />

die ihren Sitz in einem europäischen<br />

Land haben oder die ihre Geschäftstätigkeit<br />

überwiegend in Europa ausüben oder die als<br />

Holdinggesellschaften überwiegend Beteiligungen<br />

an Gesellschaften mit Sitz in Europa<br />

halten.<br />

3. Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können<br />

investiert werden in:<br />

a) Aktien und andere Beteiligungswertpa­<br />

piere und Beteiligungswertrechte (Partizipations­,<br />

Genusscheine usw.) von weltweiten<br />

Gesellschaften jeder Größe, die<br />

die Anforderungen des vorstehenden Absatzes<br />

nicht erfüllen;<br />

b) verzinsliche Wertpapiere sowie Wan­<br />

delschuldverschreibungen, Wandel­ und<br />

Options anleihen, die von Gesellschaften<br />

gemäß Ziff. 2) oder Buchstabe a) oben<br />

begeben wurden und die auf eine frei<br />

konvertierbare Währung lauten;<br />

c) kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstru­<br />

mente und Bankguthaben.<br />

4. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne<br />

von Ziff. 2) oben sind solche, die in einem<br />

Markt­Index für kleine und mittlere Unternehmen<br />

(z. B. DJ STOXX Mid, DJ STOXX Small)<br />

enthalten sind oder eine vergleichbare Marktkapitalisierung<br />

aufweisen.<br />

5. Anstelle von Direktanlagen gemäß Ziff. 2) und<br />

3) oben kann das Teilfondsvermögen auch in<br />

Indexzertifikaten auf Aktienindizes angelegt<br />

werden, deren Basiswerte Anlagen gemäß<br />

Ziff. 2) bzw. 3) oben bilden. Die Aktienindizes<br />

müssen für den Markt, auf den sich beziehen,<br />

hinreichend diversifiziert und repräsentativ<br />

sein und publiziert werden. Bei den Indexzertifikaten<br />

handelt es sich um am Kapitalmarkt<br />

begebene Wertpapiere, deren Emissionsbedingungen<br />

zusichern, dass sich die Kurse des<br />

Indexzertifikats in der Regel nach der Kursentwicklung<br />

der im jeweiligen Index enthaltenen<br />

Aktien richten. Diese Indexzertifikate bilden<br />

den Index überwiegend oder sogar vollständig<br />

ab. Da Indexzertifikate keine Hebelwirkung<br />

aufweisen, stellen sie kein spekulatives<br />

Potenzial dar.<br />

6. Für das Teilfondsvermögen kann des Wei teren<br />

auf Techniken und Instrumente zurückgegriffen<br />

werden, die Wertpapiere zum Gegenstand<br />

haben, sofern die Verwendung solcher<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC A0HMB5 LU0236146774<br />

LD A0HMB6 LU0236146857<br />

NC A0HMB7 LU0236147079<br />

FC A0HMB8 LU0236150610<br />

ID <strong>DWS</strong>0XW LU0435837868<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Die Anteilklasse ID wird nur in Form von Namensanteilen<br />

und bei Erstzeichnung mit einem Anlagebetrag von mindestens<br />

25.000.000 EUR angeboten.<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 16.1.2006<br />

Auflegungsdatum ID: 30.12.2009<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC, LD und ID: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und ID: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />

LD und ID: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC und LD: bis zu 1,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,75% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

ID: bis zu 0,65% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC und ID: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />

ID: 0,01% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, LC, LD und FC aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung von bis zu 25% des Betrags, um den die<br />

Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung von 50% DJ STOXX Mid und 50% Small DJ STOXX Small<br />

übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und jährlich abgerechnet.<br />

Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene<br />

Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres<br />

unter der Wertentwicklung der vorgenannten Zielrendite, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr<br />

bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die<br />

am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden.<br />

Eine negative Performance muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Bezogen<br />

auf die Anteilklasse ID erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

97


98<br />

Techniken und Instrumente im Hinblick auf<br />

eine ordentliche Verwaltung des Teilfondsvermögens<br />

erfolgt.<br />

7. In Abweichung von der unter Artikel 2 B.<br />

Buchstabe n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />

des Einsatzes von Derivaten gelten<br />

im Hinblick auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />

in einzelnen Vertriebsländern<br />

folgende Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene<br />

Deckung aufweisen und dürfen ausschließlich<br />

zu Absicherungszwecken eingesetzt werden.<br />

Die Absicherung ist auf 100% des zur<br />

Deckung dienenden Underlyings begrenzt.<br />

Maximal 35% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

dürfen in Derivaten angelegt werden, die<br />

demgegenüber einer „long position“ entsprechen<br />

und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> European Small/Mid Cap besteht aus<br />

Aktien europäischer Unternehmen mit niedriger<br />

oder mittlerer Marktkapitalisierung.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0236146774 35,6% -13,4% 21,1%<br />

Klasse LD LU0236146857 35,3% -13,5% 25,0%<br />

Klasse NC LU0236147079 35,6% -15,3% 17,9%<br />

Klasse FC LU0236150610 36,3% -11,6% 26,1%<br />

Klasse ID LU0435837868 40,6% – 40,6%<br />

50% STOXX Europe Mid 200,<br />

50% STOXX Europe Small 200<br />

24,1% -3,1% 18,3%<br />

1) Klassen LC, LD, NC und FC am 16.1.2006/Klasse ID am 30.12.2009<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten.<br />

Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Agribusiness<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Agribusiness gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />

Agribusiness ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />

hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

angelegt in Aktien, Aktienzertifikaten, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Wandel­ und Optionsanleihen,<br />

deren Optionsscheine auf Wertpapiere<br />

lauten, Partizipations­ und Genussscheinen sowie<br />

Optionsscheinen auf Aktien in­ und ausländischer<br />

Aussteller, die ihren Geschäftsschwerpunkt<br />

in der Agrarindustrie haben oder von dieser<br />

profitieren. Die Unternehmen sind mit ihrem<br />

Geschäftsbereich innerhalb der vielschichtigen<br />

Lebensmittelwertschöpfungskette tätig. Dazu<br />

gehören Unternehmen, die sich mit dem Anbau<br />

und der Ernte, der Planung, Herstellung, Verarbeitung,<br />

Serviceleistungen und dem Vertrieb von<br />

landwirtschaftlichen Erzeugnissen beschäftigen<br />

(forst­ und landwirtschaftliche Unternehmen, Hersteller<br />

von Werkzeugen und landwirtschaftlichen<br />

Maschinen, Unternehmen aus der Nahrungsmittelindustrie,<br />

wie z. B. die Erzeuger und Verarbeiter<br />

von Wein, Schlachtvieh und Fleisch, Supermärkte<br />

und Chemieunternehmen).<br />

Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />

kann auch durch Global Depository<br />

Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />

Märkten notiert sind, sowie durch von internationalen<br />

Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />

American Depository Receipts (ADR)<br />

erfolgen.<br />

Höchstens 30% des Gesamtvermögens des Teilfonds<br />

können angelegt werden in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />

Wandelschuldverschreibungen, Wandel­<br />

und Optionsanleihen, deren Optionsscheine<br />

auf Wertpapiere lauten, Partizipations­ und Genussscheinen<br />

in­ und ausländischer Aussteller,<br />

die die Anforderungen des vorstehenden Absatzes<br />

nicht erfüllen.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />

Bankguthaben investiert werden.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />

des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />

auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />

in einzelnen Vertriebsländern folgende<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto­<br />

Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />

der Anlage in Anteilen anderer Organismen für<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0BU LU0273158872<br />

LD <strong>DWS</strong>0TM LU0363470070<br />

NC <strong>DWS</strong>0BV LU0273147594<br />

FC <strong>DWS</strong>0BW LU0273147834<br />

FD <strong>DWS</strong>07S LU0616865761<br />

A2 <strong>DWS</strong>0BX LU0273164847<br />

E2 <strong>DWS</strong>0BY LU0273177401<br />

J5 <strong>DWS</strong>0NB LU0300358362<br />

DS1 <strong>DWS</strong>0RC LU0329762636<br />

DS5 <strong>DWS</strong>0XX LU0435837942<br />

CH2H <strong>DWS</strong>07T LU0616865928<br />

CH4H <strong>DWS</strong>07U LU0616866140<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung USD<br />

Währungssicherung der Währung des Teilfonds<br />

klassen erfolgt gegenüber<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaber anteile (Dies gilt auch dann für die Anteilklasse DS5,<br />

wenn es sich um eine Anteilklasse für institutionelle Anleger<br />

handelt.<br />

Die Anteilklasse J5 wird nur in Form von Namensanteilen<br />

angeboten.<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, A2 und E2: 20.11.2006<br />

Auflegungsdatum J5: 14.5.2007<br />

DS1: 21.12.2007<br />

LD: 1.7.2008<br />

DS5: 1.9.2009<br />

FD: 16.8.2011<br />

CH2H und CH4H: Das Erstzeichnungs­ und<br />

Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC, FD und FC: 100,– EUR<br />

A2, E2 und J5: 100,– USD<br />

DS1 und DS5: 100,– GBP<br />

CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein<br />

Handelstag an der New York Stock Exchange (NYSE) ist<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, A2, DS1 und CH2H: bis zu 5% vom<br />

(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />

NC: bis zu 3% vom<br />

Bruttoanlagebetrag**<br />

FC, FD, E2, J5, DS5 und CH4H: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2, E2, CH2H und CH4H: Thesaurierung<br />

FD, LD, J5, DS1 und DS5: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2, DS1 und CH2H: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC, FD, E2, J5, DS5 und CH4H: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft FC, LC, LD, FD, A2, E2, J5,<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** DS5, DS1, CH2H und CH4H: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, FD, A2, E2,<br />

DS1, CH2H und CH4H: 0,05% p.a.<br />

J5 und DS5: 0,01% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

99


gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/oder<br />

anderer Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

gemäß Absatz A Buchstabe e) gilt für diesen Teilfonds<br />

eine Anlagegrenze von 5%.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />

Vermögenswerte.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Global Agribusiness besteht aus Aktien<br />

globaler Unternehmen.<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />

Orientierung für die voraussichtliche britische<br />

Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />

Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />

im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />

geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />

können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />

ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />

berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />

eine eigene Beratung einholen.<br />

Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />

um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />

für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />

Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />

der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />

von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />

Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />

Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />

oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />

zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />

Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag<br />

und nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon<br />

ausgenommen sind Anteilklassen, die von der<br />

britischen Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte<br />

Zeit, in der die Anteile vom jeweiligen<br />

Anleger gehalten werden, als „ausschüttender<br />

Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds“ anerkannt<br />

sind.<br />

Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />

britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />

Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />

2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />

enthalten sind.<br />

Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />

ihrer Anlage in die Anteilklassen DS1 und<br />

DS5 im Hinblick auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern<br />

profitieren können, müssen diese<br />

Klassen in allen Abrechnungszeiträumen, in<br />

denen sich die Anteile im Besitz des britischen<br />

Steuerzahlers befanden, als „ausschüttender<br />

Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds" eingestuft<br />

worden sein.<br />

100<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in USD)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse A2 LU0273164847 15,5% -6,4% 28,4%<br />

Klasse E2 LU0273177401 16,4% -4,0% 32,7%<br />

Klasse J5 LU0300358362 16,4% -4,0% 10,2%<br />

Klasse LC2) LU0273158872 24,1% 3,1% 23,0%<br />

Klasse LD2) LU0363470070 23,6% – 16,0%<br />

Klasse NC2) LU0273147594 23,0% 0,8% 19,5%<br />

Klasse FC2) LU0273147834 25,0% 5,8% 29,0%<br />

Klasse DS13) LU0329762636 19,1% 20,2% 23,3%<br />

Klasse DS53) LU0435837942 20,1% – 38,9%<br />

1) Klassen A2, E2, LC, NC und FC am 20.11.2006/Klasse J5 am 14.5.2007 /<br />

Klasse DS1 am 21.12.2007/Klasse LD am 1.7.2008/Klasse DS5 am 1.9.2009<br />

2) in EUR<br />

3) in GBP<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten.<br />

Stand: 31.12.2010<br />

Der Status der Anteilklasse DS1 als ausschüttender<br />

Fonds vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember<br />

2009 und als Bericht erstattender Fonds ab<br />

dem 1. Januar 2010 wurde bestätigt. Der Status<br />

der Anteilklasse DS5 als ausschüttender Fonds<br />

vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 und<br />

als Bericht erstattender Fonds ab dem 1. Januar<br />

2010 wurde ebenfalls bestätigt. Um die Anforderungen<br />

des Status als Bericht erstattender<br />

Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein, sowohl<br />

den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />

darüber zu erstatten, welche Erträge den Anteilklassen<br />

DS1 und DS5 für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

zuzurechnen sind. Insoweit der<br />

ausgewiesene Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />

Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />

als zusätzliche Ausschüttung an die<br />

Anleger angesehen und die Anleger werden entsprechend<br />

besteuert.<br />

Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />

Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />

Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />

als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />

anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />

steuerpflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />

ansässige Gesellschaft ausgeschüttet<br />

wurden (sowie etwaige einbehaltene Erträge, die<br />

gegenüber einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />

wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />

zu ihrer Verfügung angesehen und sind<br />

im Allgemeinen steuerbefreit.<br />

Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />

Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />

die unter bestimmten Umständen<br />

für britische Anleger in Offshore-Fonds gelten<br />

können. Es wird davon ausgegangen, dass Anleger<br />

normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />

unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen<br />

Anleger, die (zusammen mit ihren<br />

verbundenen Personen) mehr als 10% der Anteile<br />

von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />

beraten lassen.<br />

Die Anteilklassen DS1 und DS5 richten sich an<br />

private und institutionelle Anleger. Die Anteile<br />

werden allgemein erhältlich sein und breit vermarktet<br />

werden und einem genügend großen<br />

Kreis auf eine für diese Zielgruppen geeignete<br />

Weise zugänglich gemacht werden.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist Global Thematic<br />

Partners, LLC.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Bonds<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Bonds gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />

die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />

Bonds ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite für den Teilfonds.<br />

Das Teilfondsvermögen kann weltweit in den folgenden<br />

Instrumenten angelegt werden:<br />

– verzinslichen Wertpapieren, die von staatlichen<br />

Einrichtungen (Zentralbanken, staatlichen Stellen,<br />

Regierungsbehörden und supranationalen<br />

Institutionen) in Industrie- oder Schwellenländern<br />

begeben werden<br />

– Unternehmensanleihen, die von Unternehmen in<br />

Industrie- oder Schwellenländern emittiert werden,<br />

unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt<br />

des Erwerbs ein <strong>Invest</strong>ment-Grade-Rating aufweisen<br />

oder nicht<br />

– Covered Bonds<br />

– Wandelanleihen<br />

– nachrangige Anleihen<br />

– Asset Backed Securities<br />

Die Anlagen des Teilfonds in Asset Backed Securities<br />

und nachrangige Anleihen sind jeweils auf<br />

10% des Teilfondsvermögens begrenzt.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />

wird die Anlagepolitik auch durch die<br />

Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />

umgesetzt. Diese können unter anderem<br />

Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />

Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />

Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte<br />

OTC-Kontrakte auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,<br />

einschließlich Swaps, Forward Starting<br />

Swaps, Inflation-Swaps, Total Return Swaps, Excess<br />

Return Swaps, Swaptions, Constant Maturity<br />

Swaps und Credit Default Swaps, beinhalten.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Global Bonds besteht aus weltweiten Unternehmensanleihen<br />

mit unterschiedlichen Laufzeiten<br />

und in verschiedenen Währungen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>044 LU0616844923<br />

LD <strong>DWS</strong>045 LU0616845144<br />

NC <strong>DWS</strong>046 LU0616845490<br />

LDQ <strong>DWS</strong>047 LU0616845656<br />

LDF <strong>DWS</strong>048 LU0616845813<br />

FC <strong>DWS</strong>049 LU0616846035<br />

A1Q <strong>DWS</strong>05A LU0616846209<br />

A1F <strong>DWS</strong>05B LU0616846464<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, NC, LDQ,<br />

Auflegungsdatum LDF, FC, A1Q und A1F: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, LDQ, LDF, NC und FC: 100,– EUR<br />

A1Q und A1F: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, LDQ,<br />

(vom Anleger zu tragen) LDF, A1Q und A1F: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge LC, NC und FC: Thesaurierung<br />

LD, LDF und A1F: Ausschüttung (jährlich)<br />

LDQ und A1Q: Ausschüttung (quartalsweise)<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,3% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC, LD, LDQ und LDF: bis zu 0,9% p.a. zzgl.<br />

erfolgsbezogener Vergütung****<br />

A1Q und A1F: bis zu 1% p.a.<br />

FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, LDQ, LDF, FC, A1Q und A1F: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, LDQ, LDF, FC, A1Q und A1F: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC, LDQ und FC aus<br />

dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von 25% des Betrags, um den<br />

die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des JPM Global Gov Bonds Index übertrifft.<br />

Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet.<br />

Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im<br />

Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs<br />

unter der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte<br />

erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs<br />

bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine Underperformance<br />

gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder aufgeholt werden,<br />

bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (Highwater-Mark).<br />

Bezogen auf die Anteilklassen A1Q und A1F erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

101


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Emerging Markets<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Emerging Markets gelten in Ergänzung zu<br />

den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />

Emerging Markets ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

angelegt in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations­<br />

und Genussscheinen, Wandelanleihen und<br />

Optionsscheinen auf Aktien von Unternehmen,<br />

die ihren Sitz in einem Schwellenland haben oder<br />

ihre Geschäftstätigkeit überwiegend in Schwellenländern<br />

ausüben oder die als Holdinggesellschaft<br />

überwiegend Beteiligungen von Unternehmen mit<br />

Sitz in einem Schwellenland halten.<br />

Als Schwellenländer werden alle diejenigen Länder<br />

angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage<br />

vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank<br />

oder der International Finance Corporation<br />

(IFC) nicht als entwickelte Industrieländer betrachtet<br />

werden.<br />

Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />

kann auch durch Global Depository<br />

Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />

Märkten notiert sind, sowie durch von internationalen<br />

Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />

American Depository Receipts (ADR)<br />

erfolgen.<br />

Zur Umsetzung der Anlagepolitik und Erreichung<br />

des Anlageziels kann der Teilfonds in Einklang mit<br />

Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil geeignete derivative Finanzinstrumente und<br />

Techniken einsetzen, insbesondere – ohne darauf<br />

beschränkt zu sein – Terminkontrakte, Futures, Single­Stock­Futures,<br />

Optionen oder Equity­Swaps.<br />

Soweit liquide Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />

Finanzinstrumenten decken, werden sie den<br />

maßgeblichen 70% zugerechnet.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />

angelegt werden in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />

Partizipations­ und Genussscheinen, Wandelanleihen<br />

und Optionsscheinen auf Aktien von Ausstellern,<br />

die die Anforderungen des vorstehenden<br />

Absatzes nicht erfüllen.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />

Bankguthaben investiert werden.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />

Vermögenswerte.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)­<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

102<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>00W LU0544568321<br />

LD <strong>DWS</strong>00X LU0544568594<br />

NC <strong>DWS</strong>00Y LU0544568677<br />

FC <strong>DWS</strong>00Z LU0544568750<br />

A2 <strong>DWS</strong>000 LU0544568834<br />

E2 <strong>DWS</strong>006 LU0544568917<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, LD, A2 und E2: Das Erstzeichnungs­ und<br />

Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge LC, NC, FC, A2 und E2: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC, A2 und E2: 0%<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement NC, LC, LD, FC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Emerging Markets besteht aus Aktien<br />

aus 21 Schwellenländern.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Equities<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Equities gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />

Equities ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />

hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen in<br />

Euro. Für das Teilfondsvermögen können Aktien,<br />

verzinsliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Wandel- und Optionsanleihen, Partizipations-<br />

und Genussscheine, Optionsscheine auf<br />

Aktien und Indexzertifikate erworben werden.<br />

Dabei wird das Teilfondsvermögen mindestens<br />

zu 70% in Aktien internationaler Aussteller angelegt.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) können in anderen<br />

Wertpapieren als Aktien internationaler Aussteller<br />

angelegt werden.<br />

Aufgrund einer möglichen Registrierung in Korea<br />

gilt für den Teilfonds zudem die folgende<br />

Anlagegrenze:<br />

Mehr als 60% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

müssen in Vermögenswerten angelegt werden,<br />

die nicht auf den Koreanischen Won lauten.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Global Equities besteht aus Aktien globaler<br />

Unternehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC 551 444 LU0145633003<br />

LD 551 445 LU0145633268<br />

NC 551 446 LU0145633698<br />

FC 551 447 LU0145633938<br />

A2 <strong>DWS</strong>00E LU0507270253<br />

Z2 <strong>DWS</strong>079 LU0616869912<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Auflegungsdatum LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />

A2 und Z2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />

A2: 100,– USD<br />

Z2: 100,– PLN<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, A2, LD und Z2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, A2, LC und Z2: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, A2, LD und Z2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, FC, A2, LD und Z2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, A2, FC und Z2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />

nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen, sein.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />

Klasse LC LU0145633003 15,9% -15,4% 7,7%<br />

Klasse LD LU0145633268 15,9% -15,4% 8,1%<br />

Klasse NC LU0145633698 15,1% -17,3% 3,8%<br />

Klasse FC LU0145633938 16,8% -13,3% 12,1%<br />

MSCI World 21,1% -3,6% 3,5%<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten.<br />

Stand: 31.12.2010<br />

103


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global ex Japan (USD)<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global ex Japan (USD) gelten in Ergänzung zu den<br />

im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global ex<br />

Japan (USD) ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />

hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen<br />

in USD.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) werden global, allerdings<br />

ohne Japan, in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />

Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und<br />

Optionsanleihen sowie in Partizipations- und Genussscheinen<br />

angelegt. Japanische Aktien sind<br />

nach dieser Definition Wertpapiere, die emittiert<br />

wurden (i) von Unternehmen mit rechtlichem<br />

Sitz in Japan („japanische Unternehmen“) bzw.<br />

deren Haupthandelsmarkt in Japan ist, und (ii)<br />

von Tochtergesellschaften japanischer Unternehmen<br />

unabhängig davon, wo sie ihren rechtlichen<br />

Sitz oder Handelsmarkt haben. Anlagen in<br />

Optionsscheinen können ein höheres Risiko als<br />

Aktien bergen. Der Teilfonds wird hauptsächlich<br />

in Aktien etablierter Unternehmen investieren,<br />

die an internationalen Börsen gelistet sind. Darüber<br />

hinaus kann der Teilfonds an allen geregelten,<br />

anerkannten, für das Publikum offenen<br />

und ordnungsgemäß funktionierenden Märkten<br />

investieren.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) können in Aktien in-<br />

und ausländischer Aussteller, die die Anforderungen<br />

des vorstehenden Absatzes nicht erfüllen,<br />

angelegt werden.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />

des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />

auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />

in einzelnen Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />

Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

104<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

A2 <strong>DWS</strong>0BZ LU0273165141<br />

E2 <strong>DWS</strong>0B0 LU0273177666<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung USD (entspricht nicht unbedingt der Anlagewährung des<br />

Teilfonds)<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und A2 und E2: 20.11.2006<br />

Auflegungsdatum<br />

Anfänglicher Anteilwert A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein<br />

Handelstag an der New York Stock Exchange (NYSE) ist<br />

Ausgabeaufschlag A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge A2 und E2: Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft A2: bis zu 1,5% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)** E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft A2 und E2: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**<br />

Taxe d’abonnement A2 und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen, sein.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in USD)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse A2 LU0273165141 10,5% -18,5% -10,0%<br />

Klasse E2 LU0273177666 11,4% -16,4% -6,8%<br />

1) Klassen A2 und E2 am 20.11.2006<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

<strong>Invest</strong> Global ex Japan (USD) besteht aus Aktien<br />

aus 23 Ländern weltweit, ohne Japan und ohne<br />

Währungsabsicherung.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist Global Thematic<br />

Partners, LLC.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Inflation Strategy<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Inflation Strategy gelten in Ergänzung zu<br />

den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />

Inflation Strategy ist die Erwirtschaftung einer<br />

überdurchschnittlichen Rendite in Euro. Das Ziel<br />

soll durch die Kombination eines zugrunde liegenden<br />

Kernportfolios aus Anleihen mit einer „Alpha­<br />

Overlay“­Strategie erreicht werden. Alpha­Strategien<br />

werden eingesetzt, um relative Preis­ und<br />

Kursschwankungen unter Währungen, Aktien,<br />

Rentenmärkten und Immobilien auszunutzen und<br />

so einen Mehrertrag über der Festzinsrendite zu<br />

erzielen.<br />

Das Teilfondsvermögen wird (nach Abzug der<br />

liquiden Mittel) zu mindestens 70% in inflationsgebundenen<br />

Wertpapieren mit kurzer oder<br />

mittlerer Restlaufzeit, festverzinslichen Wertpapieren<br />

und Geldmarktinstrumenten angelegt. Bis<br />

zu 30% des Teilfondsvermögens (nach Abzug der<br />

liquiden Mittel) können in Aktien, Anleihen oder<br />

ähnlichen Instrumenten ohne Inflationsbindung<br />

oder synthetischen Inflationsschutz, in Wandelanleihen,<br />

Optionsanleihen oder ähnlichen Instrumenten,<br />

die durch Emittenten weltweit begeben<br />

wurden, offenen Immobilienfonds, Exchange Traded<br />

Commodities (ETCs) sowie in allen anderen<br />

in Artikel 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />

Vermögenswerte, angelegt werden. Der<br />

Anteil der Wandelanleihen darf dabei 25%, derjenige<br />

der Aktien und Partizipationsscheine dabei<br />

10% des Teilfondsvermögens nicht überschreiten.<br />

Der Anteil an offenen Immobilienfonds ist auf<br />

maximal 10% des Teilfondsvermögens begrenzt.<br />

Darüber hinaus müssen diese Anlagen einer Aufsicht<br />

unterliegen, die der durch die Luxemburger<br />

Aufsichtsbehörde entspricht, und in Einklang mit<br />

den anderen, in Artikel 2 der Verordnung des<br />

Großherzogtums vom 8. Februar 2008 genannten<br />

Voraussetzungen stehen. Die Anlage in offenen<br />

Immobilienfonds ist der in Artikel 2 B. Buchstabe<br />

h) des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil<br />

angegebenen Anlagegrenze zuzurechnen.<br />

Ziel der „Alpha­Overlay“­Strategie ist die Erwirtschaftung<br />

einer Überrendite durch die Verwendung<br />

verschiedener Derivate und strukturierter<br />

Produkte sowie die Ausnutzung von Preisschwankungen<br />

und Preisineffizienzen. Daher werden<br />

positiv beurteilte Indizes, Instrumente und Vermögenswerte<br />

gekauft („Longposition“) und/<br />

oder negativ beurteilte Indizes, Instrumente und<br />

Vermögenswerte („Shortpositionen“) in demselben<br />

Zeitintervall verkauft. Zum Anlageuniversum<br />

der „Alpha­Strategien“ gehören insbesondere<br />

Indizes, Instrumente und Vermögenswerte aus<br />

diversen Anlageklassen. Gemäß dem Verbot in<br />

Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil werden keine Leerverkäufe von Wertpapieren,<br />

Geldmarktinstrumenten und anderen Finanzinstrumenten<br />

getätigt.<br />

Diese Strategie wird vor allem durch den Einsatz<br />

von Optionen, Finanzfutures und Swap­Transaktionen<br />

sowie andere derivative Instrumente<br />

umgesetzt, um das Anlageziel zu erreichen. Die<br />

Basiswerte dieser Transaktionen können die nachstehend<br />

genannten sein:<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC A0B5JR LU0193194403<br />

LD A0B5JS LU0193194825<br />

NC A0B5JT LU0193195129<br />

FC A0B5JU LU0193195558<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 30.8.2004<br />

Auflegungsdatum<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und FC: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />

die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag des EONIA (capitalized) Index zzgl. 200 Basispunkte (Zielrendite,<br />

keine Benchmark) übertrifft. Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet<br />

und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene<br />

erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung<br />

während eines Geschäftshalbjahrs unter der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum<br />

bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst.<br />

Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen<br />

werden.<br />

Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder<br />

aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (Highwater­Mark).<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

105


1. Liquide Mittel, Geldmarktinstrumente und<br />

fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere<br />

(Anleihen, Notes usw.) mit einer durchschnittlichen<br />

Restlaufzeit von höchstens drei Jahren,<br />

die an Börsen oder an anderen geregelten,<br />

anerkannten, für das Publikum offenen und<br />

ordnungsgemäß funktionierenden Märkten<br />

gehandelt werden, von Schuldnern weltweit<br />

begeben wurden und die jeweils Verpflichtungen<br />

aus Anlagen in Termingeschäften oder<br />

derivativen Finanzinstrumenten gemäß folgendem<br />

Absatz decken, und<br />

2. Aktien, Anleihen, Rohstoffindizes oder Teilindizes,<br />

Immobilienindizes, Kredit-Ratings und<br />

Währungen.<br />

Hinsichtlich der Rohstoffindizes oder Teilindizes<br />

kann der Teilfonds anlegen in<br />

a) zulässige Indizes gemäß der Definition in<br />

Artikel 9 der Verordnung des Großherzogtums<br />

vom 8. Februar 2008.<br />

b) Indizes, die aus nicht zulässigen Vermö-<br />

genswerten („nicht zulässige Vermögenswerte“)<br />

bestehen und die Streuungsvorschriften<br />

gemäß Artikel 9 (1) a)<br />

der Verordnung des Großherzogtums<br />

vom 8. Februar 2008 nicht erfüllen (d. h.<br />

Teilindizes, die aus nicht zulässigen Vermögenswerten<br />

bestehen). In diesem Fall<br />

gelten folgende Anforderungen:<br />

106<br />

Der Index muss die Anforderungen<br />

gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b)<br />

(Benchmark) sowie c) (Veröffentlichung)<br />

der Verordnung des Großherzogtums<br />

vom 8. Februar 2008 erfüllen. Zudem ist<br />

die 5/10/40%-Grenze bezüglich des korrespondierenden<br />

Marktwerts der Vermögenswerte,<br />

auf die sich diese Indizes<br />

beziehen (z. B. Total-Return-Swaps, nicht<br />

deltakonstante Zertifikate), auf Portfolioebene<br />

einzuhalten. Die Bestandteile<br />

dieser Indizes brauchen nicht geprüft zu<br />

werden.<br />

Bei der Umsetzung der Strategie kann<br />

sich der Fondsmanager der Expertise<br />

und der Empfehlungen unterschiedlicher<br />

Einheiten der Asset Management Division<br />

der Deutschen Bank sowie externer<br />

Berater unter eigener Verantwortung und<br />

Kontrolle und auf eigene Kosten bedienen.<br />

Diese Einheiten verfolgen im Hinblick<br />

auf die Analyse der Anlageklassen<br />

eine Vielzahl von Ansätzen, die insbesondere<br />

quantitative, qualitative sowie fundamentale<br />

und taktische Faktoren berücksichtigen.<br />

Diese Ansätze werden genutzt,<br />

um für unterschiedliche Anlagen Prognosen<br />

und Empfehlungen zu entwickeln.<br />

Der Teilfondsmanager führt die einzelnen<br />

Empfehlungen regelmäßig zusammen.<br />

Die Entscheidungen, welche Derivate in<br />

welchem Umfang für das Teilfondsportfolio<br />

ge- oder verkauft werden, werden<br />

aus der Erwartung eines angestrebten<br />

Chance-Risiko-Verhältnisses umgesetzt.<br />

Der Teilfondsmanager entscheidet über<br />

die Diversifizierung der Anlageklassen<br />

Aktien, Renten, Kredit-Ratings, Währungen,<br />

Immobilien und Rohstoffe.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />

Klasse LC LU0193194403 -0,7% -7,9% -5.6%<br />

Klasse LD LU0193194825 -0,6% -7,8% -5,7%<br />

Klasse NC LU0193195129 -1,1% -9,1% -8,0%<br />

Klasse FC LU0193195558 -0,2% -6,4% -3,3%<br />

Eurostat Eurozone HICP ex Tobacco<br />

Unrevised +3% seit 1.2.2009 (vorher:<br />

Barclays Euro Overall Inflation Linked) 4,8% 11,8% 19,3%<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />

durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />

Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />

Besondere Risiken:<br />

Die inflationsgebundenen Wertpapiere entwickeln<br />

sich besser als nominale Anleihen, wenn<br />

die Inflation höher ausfällt als erwartet. Fällt die<br />

Inflation niedriger aus als erwartet, entwickeln<br />

sich nominale Anleihen besser als inflationsgebundene<br />

Wertpapiere.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />

begrenzt auf 14% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Infrastructure<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Infrastructure gelten in Ergänzung zu den<br />

im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Das Anlageziel des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />

Infrastructure besteht hauptsächlich darin, einen<br />

langfristigen nachhaltigen Wertzuwachs in Euro<br />

durch Anlagen in viel versprechende Unternehmen<br />

des Sektors „Global Infrastructure“ zu erwirtschaften.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) werden in Aktien, andere<br />

Beteiligungswertpapieren und Beteiligungswertrechte<br />

von Emittenten im Sektor „Global<br />

Infrastructure“ investiert.<br />

Infrastrukturunternehmen bieten einem Teil der<br />

Bevölkerung zu bestimmten Zeiten und Kosten<br />

lebensnotwendige Produkte oder Dienstleistungen<br />

an – ein Merkmal, das meist über einen<br />

längeren Zeitraum aufrecht erhalten wird.<br />

Der strategische Wettbewerbsvorteil von Infrastrukturanlagen<br />

wird häufig durch hohe Einstiegsbarrieren<br />

für andere Anbieter abgesichert.<br />

Diese Barrieren können unterschiedliche Formen<br />

annehmen, wie z. B.:<br />

–<br />

gesetzliche und/oder aufsichtsrechtliche<br />

Auflagen<br />

– natürliche Barrieren wie planerische und umweltbedingte<br />

Einschränkungen oder die Verfügbarkeit<br />

von Grund und Boden<br />

–<br />

–<br />

–<br />

hohe Erschließungskosten, wie z. B. die Kosten<br />

für den Bau von Straßen<br />

langfristige Exklusivgenehmigungen und<br />

Kundenverträge<br />

Größenvorteile wie geringerer Aufwand beim<br />

Marketing und in anderen Bereichen<br />

Diese hohen Einstiegsbarrieren führen zu einer<br />

Absicherung der von diesen Infrastruktureinrichtungen<br />

erzeugten Zahlungsströme. Hinzu<br />

kommt, dass Dienstleistungen wie die Bereitstellung<br />

von Parkplätzen, Straßen und Sendetürmen<br />

im Allgemeinen nur durch umfangreiche<br />

und teure materielle Sachanlagen in unmittelbarer<br />

Nähe zu den Kunden erbracht werden können.<br />

Darin liegt ein wesentlicher Unterschied<br />

zwischen dem Infrastruktursektor und anderen<br />

Industriezweigen.<br />

Der Teilfondsmanager unterscheidet zwischen<br />

sozialer Infrastruktur und wirtschaftlicher Infrastruktur.<br />

Der Teilfonds wird sich stärker auf<br />

letztere konzentrieren. Unter „wirtschaftlicher<br />

Infrastruktur“ sind die Dienstleistungen zu verstehen,<br />

für die der Nutzer zu zahlen bereit ist,<br />

wie Verkehr, Gas, Elektrizität, Wasser und Kommunikation.<br />

Aufgrund der Größe und Kosten<br />

und des häufigen Monopolcharakters dieser<br />

Vermögenswerte liegen Finanzierung, Bau, Eigentum<br />

und Betrieb von Infrastruktur traditionell<br />

in staatlicher Hand. Infrastruktur umfasst:<br />

–<br />

Verkehr (Straßen, Flughäfen, Seehäfen,<br />

Schienen)<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0Q2 LU0329760770<br />

LD <strong>DWS</strong>0TN LU0363470237<br />

NC <strong>DWS</strong>0Q3 LU0329760853<br />

FC <strong>DWS</strong>0Q4 LU0329760937<br />

A2 <strong>DWS</strong>0Q5 LU0329761661<br />

E2 <strong>DWS</strong>0Q6 LU0329761745<br />

CH2H <strong>DWS</strong>07Q LU0616865175<br />

CH4H <strong>DWS</strong>07R LU0616865415<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der Währung des Teilfonds<br />

klassen erfolgt gegenüber<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 14.1.2008<br />

Auflegungsdatum LD und A2: 1.7.2008<br />

E2, CH2H und CH4H: Das Erstzeichnungs­ und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, A2 und CH2H: bis zu 5% vom<br />

(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />

NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC, E2 und CH4H: 0%<br />

Verwendung der Erträge LC, NC, FC, A2, E2, CH2H und CH4H: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

A2 und CH2H: bis zu 1,7% p.a.<br />

LC und LD: bis zu 1,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

E2 und CH4H: bis zu 0,85% p.a.<br />

FC: bis zu 0,75% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, A2, E2, CH2H und CH4H: 0%<br />

Taxe d’abonnement NC, LC, LD, FC, A2, E2, CH2H und CH4H: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />

die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des UBS Developed Infrastructure & Utilities TR Index<br />

übertrifft. Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich<br />

abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene<br />

Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines<br />

Geschäftshalbjahres unter der vorgenannten Zielrendite, so wird eine in diesem Halbjahr bisher zurückgestellte<br />

erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs<br />

bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine negative Performance<br />

muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.<br />

Bezogen auf die Anteilklassen A2, E2, CH2H und CH4H erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene<br />

Vergütung.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

107


–<br />

–<br />

–<br />

Energie (Durchleitung, Verteilung und Erzeugung<br />

von Gas und Strom)<br />

Wasser (Bewässerung, Trinkwasser,<br />

Ab wasser aufbereitung)<br />

Kommunikation (Fernseh-/Funktürme,<br />

Satelliten, Glasfaser- und Kupferkabel)<br />

Das mögliche Anlageuniversum besteht aus<br />

über 400 Aktien, die im Wesentlichen alle vorstehenden<br />

Infrastruktureinrichtungen auf der Welt<br />

repräsentieren.<br />

Zur sozialen Infrastruktur gehören beispielsweise<br />

Unternehmen im Gesundheitssektor (Krankenhäuser,<br />

Pflegeheime).<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens (nach Abzug<br />

der liquiden Mittel) können angelegt werden in:<br />

a) Aktien, anderen Beteiligungswertpapieren<br />

und Beteiligungswertrechten internationaler<br />

Aussteller, die nicht überwiegend im Sektor<br />

Global Infrastructure tätig sind;<br />

b) verzinslichen Wertpapieren sowie Wandel-<br />

schuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen,<br />

die von Unternehmen im globalen<br />

Infrastruktursektor oder Emittenten gemäß<br />

Punkt (a) oben begeben wurden und die auf<br />

eine frei konvertierbare Währung lauten.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />

anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich des<br />

Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick auf die<br />

derzeit geltenden Anlagerestriktionen in einzelnen<br />

Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />

Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen.<br />

Besondere Risiken:<br />

Die Wertentwicklung des Teilfonds wird im Wesentlichen<br />

von folgenden Faktoren beeinflusst,<br />

aus denen sich Chancen und Risiken ergeben:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Wertentwicklung der internationalen Aktienmärkte<br />

Unternehmens- und sektorspezifische Entwick<br />

lungen<br />

Wechselkursveränderungen von Nicht-Euro-<br />

Währungen gegenüber dem Euro<br />

Die Anlagen des Teilfonds können sich für einen<br />

bestimmten variablen Zeitraum auf verschiedene<br />

Untersektoren, Länder und Marktsegmente<br />

konzentrieren. Außerdem können Derivate eingesetzt<br />

werden. Diese Anlagen sind ebenfalls mit<br />

weiteren Chancen und Risiken verbunden.<br />

108<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr seit Auflegung1) Klasse LC LU0329760770 22,3% -2,7%<br />

Klasse LD LU0363470237 22,1% 12,2%<br />

Klasse NC LU0329760853 21,2% -5,0%<br />

Klasse FC LU0329760937 22,7% -0,3%<br />

Klasse A22) LU0329761661 16,9% 3,2%<br />

UBS Developed Infrastructure & Utilities 10,5% -9,6%<br />

1) Klassen LC, NC und FC am 14.1.2008/Klassen LD und A2 am 1.7.2008<br />

2) in USD<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Global Infrastructure besteht aus Aktien<br />

globaler Unternehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Thematic<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Thematic gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.*<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Thematic<br />

ist, über die Beteiligung an Unternehmen,<br />

die nach Einschätzung des Fondsmanagements<br />

von aktuellen oder künftigen geopolitischen, sozialen<br />

und wirtschaftlichen Trends und Themen<br />

profitieren, eine überdurchschnittliche Rendite zu<br />

erzielen.<br />

Hierzu werden mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />

in Aktien in- und ausländischer Aussteller<br />

angelegt werden, die ihren Geschäftsbereich<br />

in den je nach Marktlage favorisierten Themenschwerpunkten<br />

haben, von den ausgewählten<br />

Trends profitieren oder in einem diesen Themen<br />

oder Trends direkt oder indirekt zuzuordnenden<br />

Industriezweig tätig sind.<br />

Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />

kann auch durch Global Depository<br />

Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />

Märkten notiert sind, sowie durch von internationalen<br />

Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />

American Depository Receipts (ADR)<br />

erfolgen.<br />

Die im freien Ermessen des Fondsmanagers ausgewählten<br />

Trends oder Themen können sehr unterschiedlicher<br />

Art sein und das mögliche Spektrum<br />

an Trends oder Themen ist sehr weit.<br />

Die verfolgten Trends und Themen sind nicht<br />

notwendigerweise einzelnen Branchen, Ländern<br />

oder Regionen zuzuordnen und können z. B. Aspekte<br />

wie „Überalterung der Bevölkerung“, „Technologischer<br />

Fortschritt“, „Ressourcenknappheit“,<br />

Sektortrends, Globalisierung oder besondere<br />

Entwicklungen in den Emerging Markets usw.<br />

aufgreifen. Sie können entsprechend sehr vielfältig<br />

sein und werden im Zeitablauf an regionale<br />

oder globale politische, soziale, wirtschaftliche<br />

und technologische Entwicklungen angepasst,<br />

im Portfoliokontext ergänzt oder durch andere<br />

Themen ersetzt.<br />

Das Fondsmanagement kann nach alleinigen Ermessen<br />

entscheiden, wie viele Trends oder Themen<br />

jeweils beobachtet und berücksichtigt werden.<br />

Dementsprechend könnte die Zahl solcher<br />

Trends oder Themen zum Beispiel unter fünf aber<br />

auch über vierzig liegen. Aus der großen Flexibilität<br />

des Fondsmanagements bei der Definition,<br />

Beobachtung und Berücksichtigung von Themen<br />

und Trends folgt auch, dass die Intensität und<br />

Dauer der Berücksichtigung einzelner Themen<br />

und Trends sehr unterschiedlich sein kann. Themen<br />

und Trends können demgemäß nur über<br />

kurze Zeiträume oder über längere Zeiträume berücksichtigt<br />

werden. Ebenso können Themen und<br />

Trends mit einem kleineren oder mit einem größeren<br />

Anteil am Teilfondsvermögen berücksichtigt<br />

werden. Auf genauere Regeln über die Auswahl,<br />

Bestimmung und Verfolgung von Themen<br />

und Trends wird bewusst verzichtet. Vielmehr<br />

wird durch die Berücksichtigung von Aktien unterschiedlicher<br />

Themen und Trends, die in der Regel<br />

unterschiedliche Abhängigkeiten im Verhältnis zur<br />

* Weitere Informationen über das Portfolio sind der<br />

<strong>DWS</strong>-Website www.dws.com zu entnehmen.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0BQ LU0273158526<br />

FC <strong>DWS</strong>0BR LU0273147164<br />

A2 <strong>DWS</strong>0BS LU0273164680<br />

E2 <strong>DWS</strong>0BT LU0273177237<br />

NC <strong>DWS</strong>0FB LU0298697664<br />

P4 <strong>DWS</strong>0TQ LU0363470583<br />

DS1 <strong>DWS</strong>00F LU0507270337<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung USD<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, FC, A2 und E2: 20.11.2006<br />

Auflegungsdatum NC: 14.5.2007<br />

P4: 1.7.2008<br />

DS1: 1.7.2010<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC und FC: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

P4 und DS1: 100,– GBP<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein Handelstag<br />

an der New York Stock Exchange (NYSE) ist<br />

Ausgabeaufschlag LC, DS1 und A2: bis zu 5% vom Brutto-<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag**<br />

NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag***<br />

FC, E2 und P4: 0%<br />

Verwendung der Erträge LC, FC, NC, A2, E2 und P4: Thesaurierung<br />

DS1: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC, DS1 und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**** FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

NC: bis zu 2% p.a.<br />

P4: bis zu 0,65% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**** LC, FC, A2, E2, DS1 und P4: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, FC, NC, A2, E2, DS1 und P4: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

** 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

**** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

109


Gesamtaktienmarktentwicklung in steigenden,<br />

fallenden oder wenig veränderten Märkten aufweisen,<br />

eine Diversifizierung angestrebt.<br />

Bis zu insgesamt 30% des Teilfondsvermögens<br />

können in Aktien oder anderen Wertpapiere von<br />

Unternehmen angelegt werden, die nicht überwiegend<br />

dem jeweils aktuellen, strategischen<br />

globalen Themenansatz entsprechen.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />

Bankguthaben investiert werden.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />

Vermögenswerte.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich des<br />

Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick auf die<br />

derzeit geltenden Anlagerestriktionen in einzelnen<br />

Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />

Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />

der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen gemäß Absatz A Buchstabe e) gilt für<br />

diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Global Thematic besteht aus Aktien globaler<br />

Unternehmen.<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />

Orientierung für die voraussichtliche britische<br />

Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />

Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />

im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />

geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />

können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />

ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />

berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />

eine eigene Beratung einholen.<br />

110<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen vs. Vergleichsindex (in USD)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse A2 LU0273164680 11,1% -18,1% -11,3%<br />

Klasse E2 LU0273177237 11,9% -16,1% -8,2%<br />

Klasse LC2) LU0273158526 19,9% -7,9% -13,0%<br />

Klasse FC2) LU0273147164 20,5% -7,7% -11,3%<br />

Klasse NC2) LU0298697664 21,4% -8,5% -19,1%<br />

Klasse P43) LU0363470583 14,4% - 25,2%<br />

Klasse DS13) LU0507270337 - - 20,6%<br />

MSCI World 11,8% -12,9% -0,8%<br />

1) Klassen A2, E2, LC und FC am 20.11.2006/Klasse NC am 14.5.2007/Klasse P4 am 1.7.2008/Klasse D1 am 1.7.2010<br />

2) in EUR<br />

3) in GBP<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />

um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />

für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />

Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />

der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />

von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />

Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />

Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />

oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />

zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />

Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag und<br />

nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon sind jedoch<br />

Anteilklassen ausgenommen, die von der britischen<br />

Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte<br />

Zeit, in der die Anteile vom jeweiligen Anleger gehalten<br />

werden, als „ausschüttender Fonds“ oder<br />

„Bericht erstattender Fonds“ anerkannt sind.<br />

Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />

britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />

Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />

2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />

enthalten sind.<br />

Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />

ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick<br />

auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />

können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />

in denen sich die Anteile<br />

im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />

als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />

Fonds“ eingestuft worden sein. Der Status<br />

der Anteilklasse DS1 als Bericht erstattender<br />

Fonds ab dem 1. Juli 2010 wurde bestätigt. Um<br />

die Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />

Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />

sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />

darüber zu erstatten, welche Erträge der Anteilklasse<br />

DS1 für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

zuzurechnen sind. Insoweit der ausgewie-<br />

sene Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />

Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />

als zusätzliche Ausschüttung an die Anleger angesehen<br />

und die Anleger werden entsprechend<br />

besteuert.<br />

Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />

Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />

Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />

als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />

anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />

steuerpflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />

ansässige Gesellschaft ausgeschüttet<br />

wurden (sowie etwaige einbehaltene Erträge, die<br />

gegenüber einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />

wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />

zu ihrer Verfügung angesehen und sind<br />

im Allgemeinen steuerbefreit.<br />

Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />

Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />

die unter bestimmten Umständen<br />

für britische Anleger in Offshore-Fonds gelten<br />

können. Es wird davon ausgegangen, dass Anleger<br />

normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />

unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen<br />

Anleger, die (zusammen mit ihren<br />

verbundenen Personen) mehr als 10% der Anteile<br />

von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />

beraten lassen.<br />

Die Anteilklasse DS1 richtet sich an private Anleger.<br />

Die Anteile werden allgemein erhältlich sein<br />

und breit vermarktet werden und einem genügend<br />

großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe<br />

geeignete Weise zugänglich gemacht werden.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist Global Thematic<br />

Partners, LLC.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global Value<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Global Value gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Global<br />

Value ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />

hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) werden in Aktien,<br />

Aktienzertifikaten, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Wandel- und Optionsanleihen sowie in Partizipations-<br />

und Genussscheinen angelegt, die nach Einschätzung<br />

der Verwaltungsgesellschaft unterbewerteten<br />

Substanzwerten zuzurechnen sind. Dabei<br />

wird auf eine internationale Streuung geachtet.<br />

Unter Substanzwerten sind Titel zu verstehen,<br />

deren Börsenkurs durch entsprechende fundamentale<br />

Unternehmensdaten untermauert ist.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) können angelegt werden<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Wandel- und Optionsanleihen sowie<br />

in Partizipations- und Genussscheinen in- und ausländischer<br />

Aussteller, die die Anforderungen des<br />

vorstehenden Absatzes nicht erfüllen.<br />

Der Teilfonds kann in Einklang mit Artikel 2 B.<br />

des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil derivative<br />

Techniken einsetzen, um das Anlageziel zu<br />

er reichen, einschließlich insbesondere – ohne<br />

darauf beschränkt zu sein – Terminkontrakte,<br />

Futures, Single-Stock-Futures, Optionen oder<br />

Equity-Swaps.<br />

Vor diesem Hintergrund könnten Positionen<br />

eingerichtet werden, die sinkende Aktienkurse<br />

und Indexstände vorwegnehmen.<br />

Gemäß dem Verbot in Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe<br />

getätigt. Shortpositionen werden<br />

durch die Verwendung verbriefter und nicht verbriefter<br />

derivativer Instrumente eingerichtet.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j)<br />

genannten Vermögenswerte.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Referenzportfolio für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Global Value besteht aus Aktien globaler<br />

Unternehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0AB LU0273155423<br />

LD <strong>DWS</strong>0AA LU0273154459<br />

NC <strong>DWS</strong>0AC LU0273144229<br />

FC <strong>DWS</strong>0AD LU0273144575<br />

A2 <strong>DWS</strong>0AE LU0273160183<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, NC, FC und A2: 20.11.2006<br />

Auflegungsdatum<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />

A2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC und A2: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** FC, LD, LC und A2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC und A2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />

nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung 1)<br />

Klasse LC LU0273155423 14,8% -7,6% 1,7%<br />

Klasse LD LU0273154459 14,8% -7,6% 1,7%<br />

Klasse NC LU0273144229 14,0% -9,7% -1,4%<br />

Klasse FC LU0273144575 15,7% -5,2% 5,3%<br />

Klasse A2 2 ) LU0273160183 5,4% -17,6% 3,9%<br />

MSCI World Value 18,3% -7,3% -11,7%<br />

1) Klassen LC, LD, NC, FC und A2 am 20.11.2006<br />

2) in USD<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

111


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Gold and Precious Metals Equities<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Gold and Precious Metals Equities gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />

Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Gold and<br />

Precious Metals Equities ist die Erwirtschaftung<br />

eines möglichst hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen<br />

durch weltweite Anlage in als<br />

chancenreich eingeschätzte Unternehmen des<br />

Edelmetallsektors.<br />

Dabei werden mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />

(nach Abzug der liquiden Mittel) in<br />

Aktien in- und ausländischer Aussteller angelegt,<br />

deren Umsatzerlöse oder Gewinne überwiegend<br />

aus der Suche, der Gewinnung oder Aufbereitung<br />

von Gold, Silber, Platin oder anderer Edelmetalle<br />

resultieren. Diese Unternehmen können in der<br />

Erkundung, Gewinnung, Fertigung, Verarbeitung<br />

und dem Vertrieb tätig sein.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens (nach Abzug<br />

der liquiden Mittel) können in Aktien in- und ausländischer<br />

Aussteller, die die Anforderungen des vorstehenden<br />

Absatzes nicht erfüllen, sowie in allen<br />

in Artikel 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden. Das Fondsmanagement ist<br />

aber nicht dazu verpflichtet, verschiedene Arten<br />

von Derivaten einzusetzen, die auf verschiedene<br />

Indizes, Währungen oder Aktien lauten können.<br />

Darüber hinaus können Futures und Optionen<br />

eingesetzt werden.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />

des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />

auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />

in einzelnen Vertriebsländern folgende<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />

Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Gold and Precious Metals Equities besteht<br />

aus Aktien globaler Unternehmen aus dem Sektor<br />

für Gold- und Edelmetallminen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

112<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0B1 LU0273159177<br />

LD <strong>DWS</strong>0TP LU0363470401<br />

NC <strong>DWS</strong>0B2 LU0273148055<br />

FC <strong>DWS</strong>0B3 LU0273148212<br />

A2 <strong>DWS</strong>0B4 LU0273165570<br />

E2 <strong>DWS</strong>0B5 LU0273177823<br />

Z2 <strong>DWS</strong>076 LU0616869243<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung USD<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, A2 und E2: 20.11.2006<br />

Auflegungsdatum LD: 1.7.2008<br />

Z2: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

Z2: 100,– PLN<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein<br />

Handelstag an der New York Stock Exchange (NYSE) ist<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, A2 und Z2: bis zu 5% vom Brutto-<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />

NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2, E2 und Z2: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2 und Z2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** FC, LC, LD, A2, E2 und Z2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2, E2 und Z2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.


Wertentwicklung der Anteilklassen (in USD)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse A2 LU0273165570 40,6% 40,2% 76,6%<br />

Klasse E2 LU0273177823 41,8% 44,6% 83,9%<br />

Klasse LC2) LU0273159177 50,9% 55,5% 71,0%<br />

Klasse LD2) LU0363470401 51,4% – 56,4%<br />

Klasse NC2) LU0273148055 49,8% 51,5% 65,1%<br />

Klasse FC2) LU0273148212 53,4% 61,6% 79,5%<br />

1) Klassen A2, E2, LC, NC und FC am 20.11.2006/Klasse LD am 1.7.2008<br />

2) in EUR<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten.<br />

Stand: 31.12.2010<br />

113


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Government Liquidity Fund<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Government Liquidity Fund gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

(Geldmarktfonds mit kurzer Restlaufzeit)<br />

Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist die Erwirtschaftung<br />

eines Ertrags in Euro.<br />

Der Teilfonds legt in Anleihen, fest oder variabel<br />

verzinslichen Schuldtiteln und Geldmarktinstrumenten<br />

in Euro an, die von einem Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union, von einem OECD­<br />

Mitgliedstaat oder deren Gebietskörperschaften<br />

oder staatlichen Einrichtungen oder von internationalen<br />

Organismen öffentlich­rechtlichen Charakters,<br />

denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der<br />

EU oder OECD angehören, begeben werden.<br />

Die vorstehenden Instrumente haben eine Restlaufzeit<br />

bis zum gesetzlichen Rückzahlungstermin<br />

von maximal 397 Tagen.<br />

Anlagen des Teilfonds in Wertpapieren mit einem<br />

Langfrist­Rating sind grundsätzlich auf jene<br />

beschränkt, die von Moody’s <strong>Invest</strong>ors Service<br />

(„Moody’s“) mindestens ein Rating von A2, von<br />

der Standard & Poor’s Corporation („S&P“) mindestens<br />

ein Rating von A bzw. von Fitch mindestens<br />

ein Rating von A erhalten haben.<br />

Wertpapiere mit einem Kurzfrist­Rating müssen<br />

ein Rating von mindestens Prime­1 (Moody’s), A1<br />

(S&P) bzw. F1 (Fitch) aufweisen.<br />

Die Weighted Average Life (WAL) des Teilfondsvermögens<br />

darf maximal 120 Tage betragen.<br />

Die Weighted Average Maturity (WAM) des Teilfondsvermögens<br />

darf maximal 60 Tage betragen.<br />

Der Teilfonds kann jederzeit Pensionsgeschäfte<br />

mit erstklassigen Finanzinstituten abschließen,<br />

die auf derartige Geschäfte spezialisiert sind.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)­<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Government Liquidity Fund besteht<br />

aus europäischen Staatsanleihen mit Laufzeiten<br />

von einem Jahr bis zu drei Jahren ohne<br />

Währungsabsicherung.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

114<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

NC <strong>DWS</strong>0WZ LU0416134160<br />

ND <strong>DWS</strong>0W0 LU0416134244<br />

FC <strong>DWS</strong>0W1 LU0416134327<br />

ID* <strong>DWS</strong>0W2 LU0416133949<br />

IC* <strong>DWS</strong>016 LU0544572869<br />

Anlegerprofil Sicherheitsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile Die Anteilklassen ID und IC werden nur in<br />

Form von Namensanteilen angeboten.<br />

Erstzeichnungs- und NC, ND und FC: 9.11.2009<br />

Auflegungsdatum ID und IC: Das Erstzeichnungs­ und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert NC, ND, FC, IC und ID: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag NC, ND, FC, IC und ID: 0%<br />

(vom Anleger zu tragen)<br />

Verwendung der Erträge NC, FC und IC: Thesaurierung<br />

ND und ID: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC und ND: bis zu 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)** FC, ID und IC: bis zu 0,15% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC, ND, FC, IC und ID: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**<br />

Taxe d’abonnement NC, ND, FC, IC und ID: 0,01% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta NC, ND und FC: Beim Kauf erfolgt die Belastung des<br />

Gegenwerts drei Bankarbeitstage nach<br />

Anteilausgabe. Die Gutschrift des Gegenwerts<br />

erfolgt drei Bankarbeitstage nach<br />

Rücknahme der Anteile.<br />

ID und IC: Beim Kauf erfolgt die Belastung des<br />

Gegenwerts einen Bankarbeitstag nach<br />

Anteilausgabe. Die Gutschrift des Gegenwerts<br />

erfolgt einen Bankarbeitstag nach<br />

der Rücknahme der Anteile.<br />

* Die Anteilklassen ID und IC sind von der in Artikel 8 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil genannten Option<br />

„Umtausch von Anteilen" insofern ausgenommen, als ein Umtausch nur zwischen den beiden Anteilklassen möglich<br />

ist.<br />

** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr seit Auflegung1) Klasse NC LU0416134160 0,1% 0,1%<br />

Klasse ND LU0416134244 0,2% 0,2%<br />

Klasse FC LU0416134327 0,2% 0,2%<br />

1) Klassen NC, ND and FC am 9.11.2009<br />

Wertentwicklung nach BVI­Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Hyperion<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Hyperion gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />

die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Hyperion<br />

ist die Ausnutzung der relativen Outperformance/<br />

Underperformance einzelner Aktien, Sektoren<br />

und Volkswirtschaften der globalen Aktienmärkte<br />

durch die Verwendung von Long/Short-Strategien.<br />

So soll eine Gesamtrendite erzielt werden,<br />

die mittel- bis langfristig der Rendite auf internationale<br />

Aktien vergleichbar ist, obwohl die Schwankungen<br />

der Aktien im Teilfondsportfolio geringer<br />

ausfallen dürften.<br />

In Einklang mit dem Verbot gemäß Artikel 2 E.<br />

des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil werden<br />

im Teilfondsvermögen selbst keine Leerverkäufe<br />

gemäß Artikel 52 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2010 durchgeführt.<br />

Die tatsächlichen Renditen und Risiken können<br />

diese Zielsetzung erreichen oder verfehlen. Das<br />

Ziel darf nicht als Garantie angesehen werden. Die<br />

Zielsetzung lautet, positive, vergleichbare Renditen<br />

zu erzielen, die in größtmöglichem Umfang<br />

moderat mit der durch den Aktienindex Morgan<br />

Stanley Capital International (MSCI) World Index<br />

abgebildeten Entwicklung der Aktien märkte<br />

korrelieren.<br />

Diese Anlagestrategie beinhaltet Anlagen, in<br />

deren Rahmen positiv beurteilte Renditequellen,<br />

die die Aktienmärkte beeinflussen könnten,<br />

eingekauft (Longpositionen) und/oder negativ<br />

beurteilte Renditequellen verkauft werden<br />

(Shortpositionen).<br />

Im Rahmen der Anlagestrategie werden Modelle<br />

mit linearen und nonlinearen Faktoren verwendet,<br />

um Preisineffizienzen bei einzelnen Wertpapieren<br />

und Anlageklassen zu erkennen. Der Teilfonds<br />

baut dynamisch ein Risikoengagement auf,<br />

um von Preisineffizienzen einzelner Wertpapiere<br />

und Anlageklassen zu profitieren. Gewinne und<br />

mögliche Verluste sind abhängig von den Faktorenmodellen<br />

und ihrer Anwendung. Der Teilfonds<br />

bewegt sich jederzeit innerhalb der rechtlich zulässigen<br />

Risikogrenzen.<br />

Der Teilfonds tätigt seine Anlagen in Einklang mit<br />

den Bestimmungen der Verordnung des Großherzogtums<br />

vom 8. Februar 2008 und der Richtlinie<br />

2007/16/EG vor allem in fest- und variabel verzinslichen<br />

Wertpapieren oder Aktien sowie in Derivaten.<br />

Die Derivate können auf einem einzigen Basiswert<br />

oder einem Referenzportfolio basieren.<br />

Der Teilfonds setzt insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Instrumente zur Erreichung des<br />

Anlageziels ein.<br />

Die Derivate werden bei der Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zur Erreichung des Anlageziels verwendet,<br />

wobei die Performance des Teilfonds von<br />

dem jeweiligen Anteil der Derivate (z. B. Futures,<br />

Swaps oder Differenzkontrakte) am Gesamtvermögen<br />

des Teilfonds abhängt.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0VJ LU0399356517<br />

FC <strong>DWS</strong>0VK LU0399356608<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC und FC: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC und FC: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge FC und LC: Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC: bis zu 2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

(vom Teilfonds zu tragen)** Vergütung***<br />

FC: bis zu 1% p.a. zzgl. erfolgsbezogener Vergütung***<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft LC und FC: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**<br />

Taxe d’abonnement LC und FC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

*** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen FC und LC aus dem Teilfondsvermögen<br />

pro Anteil eine erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von 20% des Betrags, um den der Anteilwert (gegebenenfalls<br />

unter Berücksichtigung etwaiger Ausschüttungen) am letzten Bewertungstag eines Halbjahres den<br />

höchsten Anteilwert (Highwater-Mark) aller vorangegangenen letzten Bewertungstage eines Halbjahres sowie den<br />

Anteilwert am Tag der Auflegung des Sondervermögens übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet;<br />

eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung wird im Teilfonds täglich zurückgestellt und halbjährlich<br />

entnommen. Liegt der Anteilwert an einem Bewertungstag unter der Highwater-Mark, wird eine eventuell in dem<br />

betreffenden Halbjahr im Rahmen der täglichen Berechnung des Nettoanteilwerts gebildete Rückstellung für eine<br />

erfolgsbezogene Vergütung aufgelöst.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

115


Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />

die über ein Spitzenrating verfügen und<br />

auf derartige Transaktionen spezialisiert sind, Derivate,<br />

wie etwa Differenzkontrakte oder Swaps,<br />

abzuschließen. Bei diesen OTC-Vereinbarungen<br />

handelt es sich um standardisierte Verträge.<br />

Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren OTC-Transaktionen investiert<br />

sein, die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen<br />

Bedingungen ausgehandelt wurden. Daher ist es<br />

möglich, dass der Teilfonds ganz oder teilweise in<br />

einer oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />

In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />

wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />

hingewiesen. Der Teilfonds kann das Kontrahentenrisiko<br />

durch die Verwendung von Sicherheiten<br />

senken.<br />

Darüber hinaus kann der Einsatz von Swaps bestimmte<br />

Risiken mit sich bringen, die in den allgemeinen<br />

Risikohinweisen erläutert werden.<br />

Nachstehend sind mögliche Risiko-/Renditequellen<br />

genannt, die in diesem internationalen Aktienportfolio<br />

in ihrer Gesamtheit sowie einzeln aktiv<br />

verwaltet werden:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Einzeltitelrisiko<br />

Branchenrisiko<br />

Marktkapitalisierungsrisiko<br />

Bewertungsrisiko<br />

Währungsrisiko<br />

Zinsrisiko<br />

Kreditspreadrisiko<br />

Volatilität<br />

Ein Referenzportfolio kann unter anderem folgende<br />

Positionen enthalten:<br />

– Longpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />

Wertpapieren<br />

– Shortpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />

Wertpapieren<br />

– auf einzelnen Titeln, Branchen, der Marktkapitalisierung,<br />

Bewertung, Währung, den<br />

Zinsen, Kreditspreads oder der Volatilität basierende<br />

Derivate<br />

Der Teilfonds setzt Fremdkapital nicht als Anlageinstrument<br />

ein. Die Derivate werden ausschließlich<br />

durch Ausgleichszahlungen erfüllt, d. h. es<br />

gibt keine physische Andienung.<br />

Die Anlagestrategie ist im Rahmen des Referenzportfolios<br />

opportunistisch.<br />

Der Teilfonds sichert zu, dass das Gesamtrisiko in<br />

Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten<br />

100% seines Nettovermögens nicht überschreitet,<br />

so dass das Risiko des Teilfonds nicht dauerhaft<br />

200% seines Nettovermögens übersteigt.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei begrenzt<br />

auf 14,14% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

116<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Conservative<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Income Strategy Conservative gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />

Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />

Strategy Conservative ist die Erwirtschaftung<br />

eines möglichst hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen.<br />

Der Teilfonds strebt eine niedrige jährliche Volatilität<br />

an. Das Ereichen des Anlageziels kann jedoch<br />

nicht zugesichert werden.<br />

Das Teilfondsvermögen wird in Geldmarkt­ und<br />

Kassainstrumenten, verzinslichen Schuldtiteln,<br />

Indexzertifikaten auf zugrunde liegende Anleihenindizes<br />

sowie Derivate aus diesen angelegt.<br />

Darüber hinaus setzt der Teilfonds ein breites<br />

Spektrum von Techniken und Instrumenten<br />

ein, um von den Kursbewegungen an den Renten­<br />

und Devisenmärkten zu profitieren (z. B.<br />

Devisen termingeschäfte, Zins­Futures, Kauf­ und<br />

Verkaufsoptionen auf Zinsen, Zins­Swaps und<br />

Forward Rate Agreements).<br />

Credit Default Swaps können in dem gesetzlich<br />

zulässigen Umfang für Anlage­ und Absicherungszwecke<br />

erworben werden.<br />

Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Instrumente zur Erreichung des<br />

Anlageziels einsetzen.<br />

Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />

der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Income Strategy Conservative eingesetzt<br />

werden. Die Wertentwicklung des Teilfonds ist<br />

daher neben anderen Faktoren vom jeweiligen<br />

Anteil der Derivate, z. B. Swaps, am Gesamtvermögen<br />

des Teilfonds abhängig.<br />

Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />

die über ein Spitzenrating verfügen<br />

und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />

Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />

diesen OTC­Vereinbarungen handelt es sich um<br />

standardisierte Verträge.<br />

In Zusammenhang mit den OTC­Transaktionen<br />

wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />

hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />

das sich aus dem Einsatz von Total­Return­<br />

Swaps für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe<br />

abgesichert. Darüber hinaus kann der Einsatz<br />

von Swaps bestimmte Risiken mit sich bringen,<br />

die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert<br />

werden.<br />

Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren OTC­Transaktionen investiert<br />

sein, die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen<br />

Bedingungen ausgehandelt wurden. Daher<br />

ist es möglich, dass der Teilfonds ganz oder<br />

teilweise in einer oder mehreren Transaktionen<br />

investiert ist.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

NC A0B56X LU0195291934<br />

LC <strong>DWS</strong>0Q7 LU0329762040<br />

FC <strong>DWS</strong>0Q8 LU0329762123<br />

IC <strong>DWS</strong>0Q9 LU0329762396<br />

LD <strong>DWS</strong>0Z6 LU0507269248<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile Die Anteilklasse IC wird nur in Form von<br />

Namensanteilen angeboten.<br />

Erstzeichnungs- und NC: 30.8.2004<br />

Auflegungsdatum LC, FC und IC: 21.12.2007<br />

LD: Das Erstzeichnungs­ und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert NC, LC, FC, LD und IC: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 2% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und IC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, LC, FC und IC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 0,8% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC und LD: bis zu 0,6% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,4% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

IC: bis zu 0,3% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, FC, LD und IC: 0%<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement NC, LC, LD und FC: 0,05% p.a.<br />

IC: 0,01% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 2% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 2,04% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, LC, FC, LD und IC aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den die<br />

Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Die Berechnungsbasis<br />

für die Anteilklassen NC, LC, FC, LD und IC ist die Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index<br />

zuzüglich 100 Basispunkte (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse<br />

wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs<br />

wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt<br />

die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs unter der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche<br />

im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen<br />

Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene<br />

Vergütung kann entnommen werden.<br />

Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder<br />

aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (Highwater­Mark).<br />

117


Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />

durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />

Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />

begrenzt auf 7,44% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

118<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung 1)<br />

Klasse LC LU0329762040 0,0% 4,4% – 4,5%<br />

Klasse NC LU0195291934 -0,3% 3,5% 9,2% 11,3%<br />

Klasse FC LU0329762123 0,4% 5,8% – 5,9%<br />

Klasse IC 2) LU0329762396 0,4% 5,7% – 5,7%<br />

1) Klasse NC am 30.8.2004/Klassen LC, FC und IC am 21.12.2007<br />

2) Ausgabe neuer Anteile seit 1.9.2009 eingestellt.<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Currency<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Income Strategy Currency gelten in Ergänzung zu<br />

den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy<br />

Currency ist die Erreichung eines möglichst<br />

hohen Wertzuwachses in Euro durch Anlagen in<br />

den globalen Devisenmärkten unter Ausnutzen<br />

von Devisenkursschwankungen insbesondere in<br />

den Währungen Euro, US­Dollar, Japanischer Yen,<br />

Britisches Pfund Sterling, Dänische Krone, Norwegische<br />

Krone, Schwedische Krone, Schweizer<br />

Franken, Kanadischer Dollar, Australischer Dollar,<br />

Neuseeland­Dollar, Tschechische Krone, Ungarischer<br />

Forint, Polnischer Zloty, Slowakische Krone,<br />

Argentinischer Peso, Brasilianischer Real, Mexikanischer<br />

Peso, Kolumbianischer Peso, Chilenischer<br />

Peso, Israelischer Schekel, Russischer Rubel, Türkische<br />

Lira, Indonesische Rupie, Indische Rupie,<br />

Koreanischer Won, Philippinischer Peso, Chinesischer<br />

Renminbi, Hongkong­Dollar, Thailändischer<br />

Bahrt, Taiwan­Dollar, Malaysischer Ringgit, Südafrikanischer<br />

Rand, Singapur­Dollar.<br />

Das Teilfondsvermögen wird zu mindestens 70%<br />

in folgenden Anlageinstrumenten angelegt bzw.<br />

in folgende Transaktionen gebunden:<br />

1. Liquide Mittel, Geldmarktinstrumente und fest<br />

oder variabel verzinsliche Wertpapiere (Anleihen,<br />

Notes usw.) mit einer durchschnittlichen<br />

Duration von höchstens 13 Monaten, die an<br />

Börsen oder anderen geregelten, anerkannten,<br />

für das Publikum offenen und ordnungsgemäß<br />

funktionierenden Märkten gehandelt werden<br />

und von Schuldnern weltweit begeben wurden.<br />

Sie decken jeweils Verpflichtungen aus<br />

Devisen­ und Währungsgeschäften.<br />

2. Devisenguthaben bei Banken, Kauf und Verkauf<br />

von Devisen auf Spot­Basis, Kauf und<br />

Verkauf von Devisen auf Termin­Basis, Non­<br />

Deliverable Forwards, FX­Linked­Notes, Kauf<br />

und Verkauf von Call­ oder Put­Optionen auf<br />

Devisen, Eingehen von Devisen­Swaps und<br />

Devisen­Futures sowie Kombinationen der<br />

oben genannten Anlagen.<br />

3.<br />

Derivate können sowohl Gegenstand des<br />

Börsenhandels oder Handels in organisierten<br />

Märkten sein als auch außerbörslich (auch als<br />

„over­the­counter“ oder als „OTC“ bezeichnet)<br />

gehandelt werden.<br />

Derivative Finanzinstrumente<br />

Diese können unter anderem Optionen, Terminkontrakte,<br />

Futures, Futures auf Finanzinstrumente<br />

und Optionen auf derartige Kontrakte sowie<br />

durch private Übereinkunft vereinbarte OTC­Kontrakte<br />

auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,<br />

einschließlich Swaps, Forward Starting Swaps,<br />

Inflation­Swaps, Total Return Swaps, Excess Return<br />

Swaps, Swaptions, Constant Maturity Swaps<br />

und Credit Default Swaps, beinhalten.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

Anlagen gemäß Ziff. 1 angelegt werden, die nicht<br />

Verpflichtungen aus Anlagen in Termingeschäften<br />

oder derivativen Finanzinstrumenten decken,<br />

sowie in Credit­Linked­Notes und allen anderen<br />

zulässigen Vermögenswerten, die in Artikel 2 des<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0CC LU0273151430<br />

NC <strong>DWS</strong>0CD LU0273149376<br />

FC <strong>DWS</strong>0CF LU0273149533<br />

FD <strong>DWS</strong>0FC LU0298697748<br />

LD <strong>DWS</strong>00D LU0507270170<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 20.11.2006<br />

Auflegungsdatum FD: 14.5.2007<br />

LD: Das Erstzeichnungs­ und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt. Der<br />

Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC, LD und FD: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und FD: 0%<br />

Verwendung der Erträge LC, NC und FC: Thesaurierung<br />

FD und LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

FC und FD: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, FC, LD und FD: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, NC, FC, LD und FD: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Die Verwaltungsgesellschaft erhält bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC, LD und FD darüber hinaus pro Anteilklasse<br />

eine erfolgsbezogene Vergütung von 25% des Betrags, um den die Wertentwicklung des Teilfonds die<br />

Wertentwicklung einer nachstehend genannten Geldmarktanlage übertrifft. Die Berechnungsbasis für die Anteilklassen<br />

NC, FC, LC, LD und FD ist die Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index zuzüglich 200 Basispunkten<br />

(Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet.<br />

Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung<br />

im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahres unter<br />

der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene<br />

Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs<br />

bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden.<br />

Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder<br />

aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (Highwater­Mark).<br />

119


Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil angegeben<br />

sind, einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j)<br />

genannten Vermögenswerte. Der Anteil der Wandelanleihen<br />

darf 25% des Teilfondsvermögens<br />

nicht überschreiten. Durch Ausübung von Wandelrechten<br />

bezogene Aktien und andere Beteiligungspapiere<br />

sind innerhalb angemessener Frist<br />

zu veräußern.<br />

Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Instrumente zur Erreichung des<br />

Anlageziels einsetzen.<br />

Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />

der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Income Strategy Currency eingesetzt werden.<br />

Die Wertentwicklung des Teilfonds ist daher<br />

neben anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil<br />

der Derivate, z. B. Swaps, am Gesamtvermögen<br />

des Teilfonds abhängig.<br />

Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />

die über ein Spitzenrating verfügen<br />

und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />

Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />

diesen OTC-Vereinbarungen handelt es sich um<br />

standardisierte Verträge.<br />

In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />

wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />

hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />

das sich aus dem Einsatz von Total-Return-<br />

Swaps für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe<br />

abgesichert. Darüber hinaus kann der Einsatz<br />

von Swaps bestimmte Risiken mit sich bringen,<br />

die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert<br />

werden.<br />

Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren OTC-Transaktionen investiert<br />

sein, die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen<br />

Bedingungen ausgehandelt wurden. Daher ist es<br />

möglich, dass der Teilfonds ganz oder teilweise in<br />

einer oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />

Non-Deliverable Forwards (NDF) sind Devisentermingeschäfte,<br />

mit denen man den Wechselkurs<br />

zwischen einer frei konvertierbaren Währung (üblicherweise<br />

USD oder EUR) und einer nicht frei<br />

konvertierbaren Währung absichern kann.<br />

Besondere Risiken:<br />

Währungsrisiko<br />

Hält der Teilfonds Vermögenswerte, die auf<br />

Fremdwährungen lauten, so ist er (soweit<br />

Fremdwährungspositionen nicht abgesichert<br />

werden) einem Währungsrisiko ausgesetzt.<br />

Eine eventuelle Abwertung der Fremdwährung<br />

gegenüber der Basiswährung des Teilfonds<br />

führt dazu, dass der Wert der auf Fremdwährung<br />

lautenden Vermögenswerte sinkt.<br />

Soweit Anlagen den Risiken von Währungen ausgesetzt<br />

sind, die Transferbeschränkungen unterliegen,<br />

können derivative Finanzinstrumente, die<br />

solche Währungen zum Gegenstand haben und<br />

Lieferung und Zahlung in frei konvertierbaren Währungen<br />

vorsehen, verwendet werden (z. B. sog.<br />

Non-Deliverable Forward Agreements – NDF).<br />

Aufgrund der Anlagepolitik, die auch Anlagen in<br />

Nebenwährungen und in nicht frei konvertierba-<br />

120<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0273151430 0,6% 6,1% 8,0%<br />

Klasse NC LU0273149376 0,2% 4,8% 6,2%<br />

Klasse FC LU0273149533 1,0% 7,7% 10,3%<br />

Klasse FD LU0298697748 1,1% 8,0% 10,0%<br />

1) Klassen LC, NC und FC am 20.11.2006/Klasse FD am 14.5.2007<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

ren Währungen vorsieht, können beim Teilfonds<br />

Währungskursrisiken auftreten. Diese bestehen<br />

auf kurze Sicht in der teils unvorhersehbaren und<br />

sprunghaften Veränderung der Devisenkurse und<br />

auf längere Sicht darin, dass das Fondsmanagement<br />

die Trends der Devisenkursentwicklungen<br />

falsch prognostiziert. Dabei ist der Einsatz von<br />

nicht frei konvertierbaren Währungen mit einem<br />

höheren Kursrisiko als derjenige von frei konvertierbaren<br />

Währungen verbunden.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />

begrenzt auf 5% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Dynamic<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Income Strategy Dynamic gelten in Ergänzung zu<br />

den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />

Strategy Dynamic ist die Erwirtschaftung eines<br />

möglichst hohen Wertzuwachses des angelegten<br />

Kapitals.<br />

Der Teilfonds strebt eine höhere jährliche Volatilität<br />

an. Das Ereichen des Anlageziels kann jedoch<br />

nicht zugesichert werden.<br />

Das Teilfondsvermögen wird überwiegend in<br />

Geldmarkt­ und Kassainstrumenten, verzinslichen<br />

Schuldtiteln, Indexzertifikaten auf zugrunde<br />

liegende Anleihenindizes, Asset Backed Securities<br />

sowie Derivaten aus diesen angelegt. Die<br />

Anlagen des Teilfonds in Asset Backed Securities<br />

sind auf 20% des Netto­Teilfondsvermögens<br />

begrenzt.<br />

Darüber hinaus kann der Teilfonds in Aktien, Aktienderivate<br />

und Zertifikate auf Rohstoff­Futures,<br />

Rohstoffindizes und Edelmetalle anlegen.<br />

Darüber hinaus setzt der Teilfonds ein breites<br />

Spektrum von Techniken und Instrumenten ein,<br />

um von den Kursbewegungen an den Renten­ und<br />

Devisenmärkten zu profitieren (z. B. Devisentermingeschäfte,<br />

Zins­Futures, Kauf­ und Verkaufsoptionen<br />

auf Zinsen, Zins­Swaps und Forward<br />

Rate Agreements). Credit Default Swaps können<br />

in dem gesetzlich zulässigen Umfang für Anlage­<br />

und Absicherungszwecke erworben werden.<br />

Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Instrumente zur Erreichung des<br />

Anlageziels einsetzen.<br />

Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />

der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Income Strategy Dynamic eingesetzt werden.<br />

Die Wertentwicklung des Teilfonds ist daher<br />

neben anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil<br />

der Derivate, z. B. Swaps, am Gesamtvermögen<br />

des Teilfonds abhängig.<br />

Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />

die über ein Spitzenrating verfügen<br />

und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />

Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />

diesen OTC­Vereinbarungen handelt es sich um<br />

standardisierte Verträge.<br />

In Zusammenhang mit den OTC­Transaktionen<br />

wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />

hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />

das sich aus dem Einsatz von Total­Return­<br />

Swaps für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe<br />

abgesichert. Darüber hinaus kann der Einsatz<br />

von Swaps bestimmte Risiken mit sich bringen,<br />

die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert<br />

werden.<br />

Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren OTC­Transaktionen investiert<br />

sein, die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen<br />

Bedingungen ausgehandelt wurden.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0E8 LU0298697318<br />

FC <strong>DWS</strong>0FA LU0298697581<br />

NC <strong>DWS</strong>0E9 LU0298697409<br />

LD <strong>DWS</strong>0V5 LU0399358729<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, FC und NC: 14.5.2007<br />

Auflegungsdatum LD: Das Erstzeichnungs­ und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, FC, NC und LD: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge FC, LC und NC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft FC: bis zu 0,8% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC und LD: bis zu 1,3% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

NC: bis zu 1,7% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, FC und LD: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement FC, LC, NC und LD: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />

nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />

die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Als<br />

Berechnungsgröße der Anteilklassen NC, LC, FC und LD dient die Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index<br />

zuzüglich 300 Basispunkte (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse<br />

wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs<br />

wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt<br />

die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahres unter der vorgenannten Zielrendite, so wird eine in<br />

diesem Halbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder<br />

aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen<br />

werden.<br />

Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder<br />

aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (Highwater­Mark).<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

121


Daher ist es möglich, dass der Teilfonds ganz<br />

oder teilweise in einer oder mehreren Transaktionen<br />

investiert ist.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />

anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch durch<br />

die Verwendung von Synthetic Dynamic Underlyings<br />

(SDU) umgesetzt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)­<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Income Strategy Dynamic besteht aus<br />

Anlagen in globale Unternehmen in Form von<br />

verzinslichen Schuldtitel und Aktien sowie von<br />

Anlagen in Rohstoffe.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

122<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0298697318 ­0,4% 1,8% 1,8%<br />

Klasse FC LU0298697581 ­0,1% 3,6% 6,0%<br />

Klasse NC LU0298697409 ­1,2% 0,6% 1,8%<br />

1) Klassen LC, NC und FC am 14.5.2007<br />

Wertentwicklung nach BVI­Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Plus<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Income Strategy Plus gelten in Ergänzung zu<br />

den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy<br />

Plus ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />

hohen Wertzuwachses des angelegten Kapitals.<br />

Der Teilfonds strebt eine mittlere jährliche Volatilität<br />

an. Das Ereichen des Anlageziels kann jedoch<br />

nicht zugesichert werden.<br />

Das Teilfondsvermögen wird in Geldmarkt­ und<br />

Kassainstrumenten, verzinslichen Schuldtiteln,<br />

Indexzertifikaten auf zugrunde liegende Anleihenindizes,<br />

Asset Backed Securities sowie Derivate<br />

aus diesen angelegt. Die Anlagen des Teilfonds in<br />

Asset Backed Securities sind auf 20% des Netto­<br />

Teilfondsvermögens begrenzt.<br />

Darüber hinaus setzt der Teilfonds ein breites<br />

Spektrum von Techniken und Instrumenten ein,<br />

um von den Kursbewegungen an den Renten­<br />

und Devisenmärkten zu profitieren (z. B. Devisentermingeschäfte,<br />

Zins­Futures, Kauf­ und<br />

Verkaufsoptionen auf Zinsen, Zins­Swaps und<br />

Forward Rate Agreements).<br />

Credit Default Swaps können in dem gesetzlich<br />

zulässigen Umfang für Anlage­ und Absicherungszwecke<br />

erworben werden.<br />

Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Instrumente zur Erreichung des<br />

Anlageziels einsetzen.<br />

Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />

der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Income Strategy Plus eingesetzt werden.<br />

Die Wertentwicklung des Teilfonds ist daher neben<br />

anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil der<br />

Derivate, z. B. Swaps, am Gesamtvermögen des<br />

Teilfonds abhängig.<br />

Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />

die über ein Spitzenrating verfügen<br />

und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />

Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />

diesen OTC­Vereinbarungen handelt es sich um<br />

standardisierte Verträge.<br />

In Zusammenhang mit den OTC­Transaktionen wird<br />

auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko hingewiesen.<br />

Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />

das sich aus dem Einsatz von Total­Return­Swaps<br />

für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe abgesichert.<br />

Darüber hinaus kann der Einsatz von Swaps<br />

bestimmte Risiken mit sich bringen, die in den allgemeinen<br />

Risikohinweisen erläutert werden.<br />

Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren OTC­Transaktionen investiert<br />

sein, die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen<br />

Bedingungen ausgehandelt wurden. Daher ist es<br />

möglich, dass der Teilfonds ganz oder teilweise in<br />

einer oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC 727 289 LU0179217541<br />

LD 727 291 LU0179217897<br />

NC 727 450 LU0179218192<br />

FC 727 455 LU0179218275<br />

A2H <strong>DWS</strong>00G LU0507270410<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der „Hedged“- A2H: Währung des Teilfonds<br />

Anteilklassen erfolgt gegenüber<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 12.1.2005<br />

Auflegungsdatum A2H: Das Erstzeichnungs­ und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />

A2H: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, A2H und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, A2H und LC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

A2H: bis zu 1% p.a.<br />

LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2H und FC: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, A2H und FC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den die<br />

Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Die Berechnungsbasis<br />

für die Anteilklassen LC, LD, NC und FC ist die Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index zuzüglich<br />

200 Basispunkten (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse<br />

wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs<br />

wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt<br />

die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs unter der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche<br />

im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen<br />

Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene<br />

Vergütung kann entnommen werden.<br />

Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder<br />

aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (Highwater­Mark). Bezogen auf<br />

die Anteilklasse A2H erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />

123


Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />

durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />

Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />

begrenzt auf 8% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

124<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />

Klasse LC LU0179217541 0,7% 3,7% 8,5%<br />

Klasse LD LU0179217897 0,7% 3,7% 8,8%<br />

Klasse NC LU0179218192 0,3% 2,5% 6,3%<br />

Klasse FC LU0179218275 1,1% 5,1% 10,4%<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Systematic<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Income Strategy Systematic gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />

Strategy Systematic ist die Erwirtschaftung eines<br />

möglichst hohen Wertzuwachses des angelegten<br />

Kapitals.<br />

Der Teilfonds strebt eine mittlere jährliche Volatilität<br />

an. Das Ereichen des Anlageziels kann jedoch<br />

nicht zugesichert werden.<br />

Das Teilfondsvermögen wird vor allem in verzinsliche<br />

Wertpapiere investiert. Diese beinhalten unter<br />

anderem Geldmarkt­ und Kassainstrumente<br />

sowie Unternehmensanleihen.<br />

Der Fonds richtet, wenn auch nicht ausschließlich,<br />

Zinsstrategien, Inflationsstrategien, Kreditspreadstrategien<br />

und Währungsstrategien ein.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />

wird die Anlagepolitik auch durch die<br />

Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />

umgesetzt. Diese können unter anderem<br />

Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />

Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />

Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />

vereinbarte OTC­Kontrakte auf jegliche Art von<br />

Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps, Forward<br />

Starting Swaps, Inflation­Swaps, Total Return<br />

Swaps, Excess Return Swaps, Swaptions,<br />

Constant Maturity Swaps und Credit Default<br />

Swaps, beinhalten.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />

anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />

durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />

Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)­Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />

begrenzt auf 8% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0ZK LU0507266657<br />

FC <strong>DWS</strong>0ZL LU0507266731<br />

NC <strong>DWS</strong>0ZM LU0507266814<br />

LD <strong>DWS</strong>0ZN LU0507266905<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, FC, LD und NC: Das Erstzeichnungs­ und<br />

Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat<br />

der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, FC, NC und LD: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge FC, LC und NC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, FC und LD: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement FC, LC, NC und LD: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den die<br />

Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Die Berechnungsbasis<br />

für die Anteilklassen LC, LD, NC und FC ist die Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index zuzüglich<br />

200 Basispunkten (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse<br />

wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs<br />

wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt<br />

die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs unter der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche<br />

im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen<br />

Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene<br />

Vergütung kann entnommen werden.<br />

Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder<br />

aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (Highwater­Mark).<br />

125


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Italian Equities<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Italian Equities gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Das Anlageziel des Teilfonds des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Italian Equities besteht hauptsächlich darin, langfristigen<br />

Wertzuwachs durch Anlagen in italienische<br />

Unternehmen zu erwirtschaften.<br />

1. Zur Erreichung des Anlageziels werden mindestens<br />

70% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) in Aktien und andere<br />

Beteiligungswertpapiere und Beteiligungswertrechte<br />

von Gesellschaften, die ihren Sitz<br />

in Italien haben oder die ihre Geschäftstätigkeit<br />

überwiegend in Italien ausüben oder<br />

die als Holdinggesellschaften überwiegend<br />

Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in<br />

Italien halten, investiert.<br />

2. Bis zu 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) können angelegt<br />

werden in:<br />

a) Aktien und anderen Beteiligungswert-<br />

papieren und Beteiligungswertrechten<br />

(Partizipations-, Genusscheinen usw.) von<br />

weltweiten Gesellschaften jeder Größe,<br />

die die Anforderungen des vorstehenden<br />

Absatzes nicht erfüllen;<br />

b) verzinslichen Wertpapieren sowie Wan-<br />

delschuldverschreibungen, Wandel- und<br />

Optionsanleihen, die von Gesellschaften<br />

gemäß Ziff. 1) oder Buchstabe a) oben<br />

begeben wurden und die auf eine frei<br />

konvertierbare Währung lauten.<br />

Anstelle von Direktanlagen gemäß Ziff. 1) und 2)<br />

oben kann das Teilfondsvermögen auch in Indexzertifikaten<br />

auf Aktienindizes angelegt werden,<br />

deren Basiswerte Anlagen gemäß Ziff. 1) bzw. 2)<br />

oben bilden. Die Aktienindizes müssen für den<br />

Markt, auf den sich beziehen, hinreichend diversifiziert<br />

und repräsentativ sein und publiziert werden.<br />

Bei den Indexzertifikaten handelt es sich um am<br />

Kapitalmarkt begebene Wertpapiere, deren Emissionsbedingungen<br />

zusichern, dass sich die Kurse<br />

des Indexzertifikats in der Regel nach der Kursentwicklung<br />

der im jeweiligen Index enthaltenen Aktien<br />

richten. Diese Indexzertifikate bilden den Index<br />

überwiegend oder sogar vollständig ab. Da Indexzertifikate<br />

keine Hebelwirkung aufweisen, stellen<br />

sie kein spekulatives Potenzial dar.<br />

Für das Teilfondsvermögen kann des Weiteren<br />

auf Techniken und Instrumente zurückgegriffen<br />

werden, die Wertpapiere zum Gegenstand haben,<br />

sofern die Verwendung solcher Techniken<br />

und Instrumente im Hinblick auf eine ordentliche<br />

Verwaltung des Teilfondsvermögens erfolgt.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisiko-<br />

126<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC A0JMLB LU0254493041<br />

NC A0JMLC LU0254494015<br />

FC A0JMLD LU0254494445<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 18.9.2006<br />

Auflegungsdatum<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC und FC: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge LC, NC und FC: Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC: bis zu 1,5% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** FC: bis zu 0,75% p.a.<br />

NC: bis zu 2% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC und FC: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement LC, NC und FC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0254493041 -2,9% -32,5% -29,6%<br />

Klasse NC LU0254494015 -3,6% -34,0% -31,9%<br />

Klasse FC LU0254494445 -2,2% -30,8% -27,1%<br />

MIB 30 -10,9% -46,0% -44,5%<br />

1) Klassen LC, NC und FC am 18.9.2006<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

potential des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Italian Equities besteht aus Aktien italienischer<br />

Unternehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Japanese Equities<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Japanese Equities gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Japanese<br />

Equities ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite für den Teilfonds.<br />

Dabei werden mindestens 70% das Teilfondsvermögens<br />

in Aktien angelegt, die von Emittenten<br />

in Japan oder von Emittenten mit Sitz außerhalb<br />

Japans, aber mit Geschäftsschwerpunkt in Japan<br />

begeben wurden.<br />

Die von diesen Emittenten begebenen Wertpapiere<br />

können an japanischen oder an anderen<br />

ausländischen Börsen notiert sein oder an<br />

anderen geregelten Märkten, die anerkannt, für<br />

das Publikum offen und deren Funktionsweisen<br />

ordnungsgemäß sind, in einem Staat der Organisation<br />

für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />

Entwicklung (OECD) gehandelt werden.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) können angelegt werden<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Wandel­ und Optionsanleihen,<br />

deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten,<br />

Partizipations­ und Genussscheinen sowie Optionsscheinen<br />

auf Aktien in­ und ausländischer<br />

Aussteller, die die Anforderungen des vorstehenden<br />

Absatzes nicht erfüllen.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />

Guthaben bei Kreditinstituten investiert werden.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />

des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />

auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />

in einzelnen Vertriebsländern folgende<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto­<br />

Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen.<br />

Besondere Risiken:<br />

Aufgrund seiner Spezialisierung auf einen bestimmten<br />

geographischen Bereich weist der<br />

Teilfonds erhöhte Chancen auf, denen jedoch<br />

entsprechende Risiken gegenüberstehen.<br />

Die Anlagechancen eines Länderfonds sind aufgrund<br />

seiner regionalen Ausrichtung in Phasen<br />

einer konjunkturellen Aufwärtsentwicklung überdurchschnittlich<br />

hoch. Umgekehrt muss beachtet<br />

werden, dass im Gegensatz zu den in verschiedenen<br />

Regionen anlegenden Aktienfonds durch<br />

die Konzentration des Fondsengagements auf<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC 552 538 LU0145651088<br />

LD 552 539 LU0145651591<br />

NC 552 541 LU0145651831<br />

FC 552 542 LU0145652219<br />

A2 <strong>DWS</strong>0AU LU0273161827<br />

NCH <strong>DWS</strong>0XZ LU0435838163<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der „Hedged“- Währungsrisiko der Vermögenswerte des Teilfonds,<br />

Anteilklassen erfolgt gegenüber die auf eine andere Währung als die der abgesicherten<br />

Anteilklasse lauten.<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />

Auflegungsdatum A2: 20.11.2006<br />

NCH: Das Erstzeichnungs­ und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC, LD und NCH: 100,– EUR<br />

A2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein<br />

Börsenhandelstag in Japan ist<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC und NCH: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und NCH: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC und NCH: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC und NCH: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC und A2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2 und NCH: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

127


spezielle Anlagesektoren besondere Risiken<br />

bestehen. Bei diesem Teilfonds liegt der Anlageschwerpunkt<br />

auf Aktien japanischer Aussteller.<br />

Die japanischen Börsen und Märkte unterliegen<br />

zum Teil deutlichen Schwankungen. Außerdem<br />

können Wechselkursschwankungen der lokalen<br />

Währungen gegenüber dem Euro das Anlageergebnis<br />

beeinflussen. Das mit einer Wertpapieranlage<br />

verbundene Bonitätsrisiko, d. h., das Risiko<br />

des Vermögensverfalls von Ausstellern kann auch<br />

bei einer besonders sorgfältigen Auswahl zu erwerbender<br />

Papiere nicht völlig ausgeschlossen<br />

werden. Politische Veränderungen, Begrenzungen<br />

des Währungsumtauschs, Börsenkontrolle,<br />

Steuern, Einschränkungen bezüglicher ausländischer<br />

Kapitalanlagen usw. können das Anlageergebnis<br />

ebenfalls beeinflussen.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Referenzportfolio für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Japanese Equities besteht aus Aktien der<br />

größten japanischen Unternehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

128<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0145651088 16,8% -27,6% -49,4% -31,9%<br />

Klasse LD LU0145651591 16,8% -27,6% -49,5% -31,9%<br />

Klasse NC LU0145651831 15,9% -29,2% -51,3% -35,9%<br />

Klasse FC LU0145652219 17,8% -25,8% -47,2% -26,2%<br />

Klasse A22) LU0273161827 8,7% -34,1% – -35,0%<br />

Klasse LCH LU0435838080<br />

TOPIX 100 seit 1.5.2009<br />

– – – -9,7%<br />

(vorher: TOPIX) 23,4% -0,7% -23,8% -1,4%<br />

1) Klassen LC, LD, NC und FC am 3.6.2002/Klasse A2 am 20.11.2006/Klasse LCH am 26.3.2010<br />

2) in USD<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Allocation<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Allocation gelten in Ergänzung zu<br />

den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Allocation ist es, unter Berücksichtigung<br />

der Chancen und Risiken der internationalen<br />

Aktien­ und Anleihemärkte langfristig ein<br />

positives Anlageergebnis zu erzielen.<br />

Bis zu 100% des Teilfondsvermögens können<br />

global in Aktien und Anleihen angelegt werden,<br />

wie etwa Aktienzertifikaten, Indexzertifikaten,<br />

Wandelanleihen, Optionsanleihen, deren zugrunde<br />

liegende Optionsscheine auf Wertpapiere<br />

lauten, Optionsscheinen auf Wertpapiere,<br />

Partizipations­ und Genussscheinen, Aktien­,<br />

Renten­ und Geldmarktfonds, <strong>Invest</strong>mentfonds,<br />

die die Wertentwicklung eines Index abbilden,<br />

sowie verzinslichen Schuldtiteln und Barmitteln.<br />

Bis zu 10% des Teilfondsvermögens können in<br />

Zertifikate, die auf Rohstoffen, Rohstoffindizes,<br />

Edelmetallen und Edelmetallindizes basieren,<br />

sowie in strukturierte Finanzprodukte und Fonds<br />

investiert werden. Gemäß Artikel 2 A. Buchstabe<br />

j) ist eine Anlage in die hier genannten Zertifikate<br />

nur dann zulässig, wenn es sich um 1:1­<br />

Zertifikate handelt.<br />

Der Anteil an offenen Immobilienfonds ist auf maximal<br />

10% des Teilfondsvermögens begrenzt.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />

wird die Anlagepolitik auch durch<br />

die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />

umgesetzt. Diese können unter<br />

anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />

Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />

derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />

vereinbarte OTC­Kontrakte auf jegliche Art<br />

von Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps,<br />

Forward Starting Swaps, Inflation­Swaps, Swaptions,<br />

Constant Maturity Swaps und Credit Default<br />

Swaps, beinhalten.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />

anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)­<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Multi Asset Allocation besteht aus Aktien<br />

globaler und europäischer Unternehmen.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der<br />

Anlagestrategie des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC 727 458 LU0179218606<br />

LD 727 459 LU0179218861<br />

NC 727 460 LU0179219240<br />

FC 727 461 LU0179219679<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und 12.1.2004<br />

Auflegungsdatum<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 4% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,6% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC und LD: bis zu 1,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,65% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD und FC: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 4% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 4,17% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den die<br />

Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Die Berechnungsbasis<br />

für die Anteilklassen LC, LD, NC und FC ist die Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index zuzüglich<br />

400 Basispunkten (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse<br />

wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs<br />

wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt<br />

die Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs unter der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche<br />

im jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen<br />

Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene<br />

Vergütung kann entnommen werden.<br />

Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder<br />

aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf (Highwater­Mark).<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

129


Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

130<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />

Klasse LC LU0179218606 0,9% -22,7% -23,6%<br />

Klasse LD LU0179218861 1,5% -22,3% -22,8%<br />

Klasse NC LU0179219240 0,3% -23,9% -26,1%<br />

Klasse FC LU0179219679 1,7% -20,8% -22,6%<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Balance<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Balance gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Balance ist es, unter Berücksichtigung<br />

der Chancen und Risiken der internationalen<br />

Kapitalmärkte mittel­ bis langfristig ein<br />

positives Anlageergebnis zu erzielen.<br />

Der Fonds richtet sich an Anleger, die eine Mischung<br />

aus risikoärmeren Anlagen wie Anleihen<br />

und risikoreicheren Anlagen wie Aktien wünschen<br />

und bereit sind, bestimmte potenzielle Verluste<br />

des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Langfristiges<br />

Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung<br />

von Renditen eines ausgeglichenen Portfolios.<br />

Der Teilfonds besitzt größte Flexibilität in der<br />

Gestaltung seiner Fondsstruktur. Er kann bis zu<br />

100% seines Vermögens in börsengehandelte<br />

Fonds (ETF) anlegen, die im Sinne des Gesetzes<br />

vom 17. Dezember 2010 als OGAW oder OGA<br />

qualifiziert werden können, wenn sie die Entwicklung<br />

verschiedener Indizes für Aktien, Anleihen<br />

und Rohstoffe abbilden.<br />

Darüber hinaus kann der Teilfonds weltweit in<br />

Aktien und Anleihen investieren, etwa in Aktienzertifikate,<br />

Indexzertifikate, Wandelanleihen, Optionsanleihen,<br />

deren zugrunde liegende Optionsscheine<br />

auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine<br />

auf Wertpapiere, Partizipations­ und Genussscheine,<br />

oder in <strong>Invest</strong>mentfonds wie Aktien­,<br />

Renten­ und Geldmarktfonds, sowie verzinsliche<br />

Schuldtitel und Barmittel anlegen.<br />

Bis zu 10% des Teilfondsvermögens können in Zertifikate,<br />

die auf Rohstoffen, Rohstoffindizes, Edelmetallen<br />

und Edelmetallindizes basieren, sowie in<br />

strukturierte Finanzprodukte und Fonds investiert<br />

werden. Gemäß Artikel 2 A. Buchstabe j) ist eine<br />

Anlage in die hier genannten Zertifikate nur dann<br />

zulässig, wenn es sich um 1:1­Zertifikate handelt.<br />

Der Anteil an offenen Immobilienfonds ist auf<br />

maximal 10% des Teilfondsvermögens begrenzt.<br />

Die Anlage in offenen Immobilienfonds ist der in<br />

Artikel 2 B. Buchstabe h) des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenze zuzurechnen.<br />

In Abweichung von Artikel 2 B. Buchstabe i) gilt<br />

Folgendes:<br />

Das Teilfondsvermögen kann auch Anteile anderer<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen in<br />

Wertpapieren und/oder Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen im Sinne von Artikel 2 A. Buchstabe<br />

e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des<br />

Teilfondsvermögens in ein und denselben Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen<br />

angelegt werden.<br />

Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella­Fonds<br />

wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />

vorausgesetzt, das Prinzip der getrennten Haftung<br />

für Verbindlichkeiten der einzelnen Teilfonds<br />

gegenüber Dritten ist sichergestellt.<br />

Anlagen in Anteilen von anderen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen als Organismen für<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>01V LU0544571549<br />

LD <strong>DWS</strong>01W LU0544571622<br />

FC <strong>DWS</strong>08G LU0632817515<br />

NC <strong>DWS</strong>08H LU0632818752<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, FC und NC: Das Erstzeichnungs­ und<br />

Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat<br />

der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, FC und NC: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC 0%<br />

Verwendung der Erträge LC, FC und NC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,7% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC und LD: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC: bis zu 0,55% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD und FC: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, FC und NC: 0,05% p.a.<br />

Maximale Verwaltungsvergütung 3,25%<br />

bezogen auf <strong>Invest</strong>mentanteile<br />

anderer Fonds<br />

(vom Fonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Ungeachtet Artikel 12 f) des Verkaufsprospekts findet die Differenzmethode bei Anlagen in Anteile des Zielfonds<br />

auf diesen Teilfonds keine Anwendung. Anlagen in Zielfonds können zu Kostendoppelbelastungen führen,<br />

insbesondere zu doppelten Fondsmanagementvergütungen, da sowohl auf der Ebene des Teilfonds als auch auf der<br />

Ebene eines Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Der Fonds wird nicht in Teilfonds anlegen, die einer Verwaltungsvergütung in bestimmter Höhe unterliegen. Weitere<br />

Informationen über die maximalen Verwaltungsgebühren für Teilfonds können der obigen Übersicht entnommen<br />

werden. Wird das Teilfondsvermögen in Anteile eines anderen Fonds angelegt, der unmittelbar oder mittelbar von<br />

der Gesellschaft selbst, derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet wird, mit der<br />

die Gesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden dem Teilfonds durch die Gesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft oder<br />

die andere Gesellschaft für die Zeichnung oder den Rückkauf von Anteilen dieses anderen Fonds keine Gebühren<br />

belastet.<br />

Soweit der Teilfonds in Anteile an Zielfonds anlegt, die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften aufgelegt<br />

oder verwaltet werden, ist zu berücksichtigen, dass dem Teilfondsvermögen gegebenenfalls zusätzliche Ausgabe­<br />

bzw. Rücknahmegebühren berechnet werden.<br />

131


gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />

insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

nicht übersteigen.<br />

Bei Anlagen in Anteilen eines anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen in<br />

Wertpapieren oder sonstigen Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Artikel<br />

2 B. Buchstabe a), b), c), d), e) und f) genannten<br />

Obergrenzen nicht berücksichtigt.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />

wird die Anlagepolitik auch durch die<br />

Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />

umgesetzt. Diese können unter anderem<br />

Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />

Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />

Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte<br />

OTC-Kontrakte auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,<br />

einschließlich Swaps, Forward<br />

Starting Swaps, Inflation-Swaps, Swaptions, Constant<br />

Maturity Swaps und Credit Default Swaps,<br />

beinhalten.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />

anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Wie bereits oben erwähnt, richtet sich die<br />

Anlagestrategie besonders auf Anlagen in<br />

börsengehandelte Fonds (Exchange-Traded<br />

Funds, ETF). Unter Bezugnahme auf den<br />

Abschnitt „Potenzielle Interessenkonflikte“<br />

im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospekts<br />

muss hervorgehoben werden, dass ein<br />

überwiegender Teil dieser Anlagen (bis zu<br />

100%) aus den Fonds der Deutsche Bank<br />

Group oder ihrer Tochtergesellschaften<br />

stammen können.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Multi Asset Balance besteht aus Aktien<br />

globaler und europäischer Unternehmen.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

132


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Defensive<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Defensive gelten in Ergänzung zu den<br />

im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestim mungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Defensive ist es, unter Berücksichtigung<br />

der Chancen und Risiken der internationalen<br />

Kapitalmärkte mittel- bis langfristig ein positives<br />

Anlageergebnis zu erzielen.<br />

Der Teilfonds ist bestrebt, das Anlageziel unter<br />

Berücksichtigung und mit aktiver Steuerung<br />

des Portfoliorisikos zu erreichen. Hierzu werden<br />

bestimmte Risikokennzahlen verwendet. Die<br />

wichtigste Kennzahl ist der so genannte „Valueat-Risk“,<br />

der gemäß dem Rundschreiben der<br />

Commission de Surveillance du Secteur Financier<br />

(„CSSF“) 07/308 angewandt wird und angibt,<br />

welchen möglichen Höchstverlust ein bestimmtes<br />

Portfolio mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit<br />

über einen gegebenen Zeitraum verzeichnen<br />

kann. Beim <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Defensive<br />

werden eine Wahrscheinlichkeit von 99% und ein<br />

Zeitraum von 10 Tagen zugrunde gelegt.<br />

Der Teilfonds zielt auf einen Value-at-Risk von<br />

maximal 7,5% ab. Dies bedeutet, dass der innerhalb<br />

eines Zeitraums von 10 Tagen eingetretene<br />

Verlust mit einer Wahrscheinlichkeit von 99%<br />

nicht mehr als 7,5% betragen wird.<br />

Übersteigt der Value-at-Risk den vorstehenden<br />

Zielwert, ergreift das Portfolio-Management<br />

ge eignete Maßnahmen, um den VaR wieder in<br />

den vorgegebenen Bereich zurückzubringen.<br />

Langfristiges Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung<br />

konstanter Renditen.<br />

Um eine möglichst flexible Fondsstruktur zu erreichen,<br />

werden bis zu 100% des Teilfondsvermögens<br />

global in Aktien und Anleihen angelegt, wie<br />

Aktienzertifikaten, Indexzertifikaten, Wandelanleihen,<br />

Optionsanleihen, deren zugrunde liegende<br />

Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheinen<br />

auf Wertpapiere, Partizipations- und<br />

Genussscheine, <strong>Invest</strong>mentfonds wie Aktien-,<br />

Renten- und Geldmarktfonds, <strong>Invest</strong>mentfonds,<br />

die die Wertentwicklung eines Index abbilden,<br />

sowie verzinslichen Schuldtiteln und Barmitteln.<br />

Bis zu 10% des Teilfondsvermögens können in<br />

Zertifikate, die auf Rohstoffen, Rohstoffindizes,<br />

Edelmetallen und Edelmetallindizes basieren,<br />

sowie in strukturierte Finanzprodukte und Fonds<br />

investiert werden. Gemäß Artikel 2 A. Buchstabe<br />

j) ist eine Anlage in die hier genannten Zertifikate<br />

nur dann zulässig, wenn es sich um 1:1-Zertifikate<br />

handelt.<br />

Der Anteil an offenen Immobilienfonds ist auf<br />

maximal 10% des Teilfondsvermögens begrenzt.<br />

Die Anlage in offenen Immobilienfonds ist der in<br />

Artikel 2 B. Buchstabe h) des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenze<br />

zuzurechnen.<br />

In Abweichung von Artikel 2 B. Buchstabe i) gilt<br />

Folgendes:<br />

Das Teilfondsvermögen kann auch Anteile anderer<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder Organismen für gemeinsame<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>01T LU0544571200<br />

LD <strong>DWS</strong>01U LU0544571382<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC und LD: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC und LD: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 2% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen)<br />

Verwendung der Erträge LC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC und LD: bis zu 1,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft LC und LD: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**<br />

Taxe d’abonnement LC und LD: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 2% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 2,04% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Anlagen im Sinne von Artikel 2 A. Buchstabe e)<br />

erwerben, wenn nicht mehr als 20% des Teilfondsvermögens<br />

in ein und denselben Organismus für<br />

gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/oder<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt<br />

werden.<br />

Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />

wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />

vorausgesetzt, das Prinzip der getrennten Haftung<br />

für Verbindlichkeiten der einzelnen Teilfonds<br />

gegenüber Dritten ist sichergestellt.<br />

Anlagen in Anteilen von anderen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen als Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />

insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

nicht übersteigen.<br />

Bei Anlagen in Anteilen eines anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen werden die Anlagewerte des<br />

betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen<br />

in Wertpapieren oder sonstigen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die<br />

in Artikel 2 B. Buchstabe a), b), c), d), e) und f)<br />

genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen<br />

Anlagegrenzen wird die Anlagepolitik auch durch<br />

die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />

umgesetzt. Diese können unter<br />

anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures,<br />

Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf<br />

derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />

vereinbarte OTC-Kontrakte auf jegliche Art<br />

von Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps,<br />

Forward Starting Swaps, Inflation-Swaps, Swaptions,<br />

Constant Maturity Swaps und Credit<br />

Default Swaps, beinhalten.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />

begrenzt auf 14,14% des Teilfondsvermögens<br />

bzgl. den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der<br />

Anlagestrategie des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

133


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Dynamic<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Dynamic gelten in Ergänzung zu den<br />

im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Dynamic ist es, unter Berücksichtigung<br />

der Chancen und Risiken der internationalen<br />

Kapitalmärkte langfristig ein positives Anlageergebnis<br />

zu erzielen und in erster Linie an<br />

der Entwicklung der globalen Aktienmärkte zu<br />

partizipieren.<br />

Der Fonds richtet sich an Anleger, die überdurchschnittliche<br />

Renditen überwiegend durch eine<br />

Anlage in Aktien erzielen möchten und bereit<br />

sind, potenzielle höhere Verluste des eingesetzten<br />

Kapitals hinzunehmen.<br />

Um eine möglichst flexible Fondsstruktur zu erreichen,<br />

werden bis zu 100% des Teilfondsvermögens<br />

global in Aktien und Anleihen angelegt,<br />

wie Aktienzertifikaten, Indexzertifikaten, Wandelanleihen,<br />

Optionsanleihen, deren zugrunde<br />

liegende Optionsscheine auf Wertpapiere lauten,<br />

Optionsscheinen auf Wertpapiere, Partizipations­<br />

und Genussscheinen, <strong>Invest</strong>mentfonds<br />

wie Aktien­, Renten­ und Geldmarktfonds, <strong>Invest</strong>mentfonds,<br />

die die Wertentwicklung eines<br />

Index abbilden, sowie verzinslichen Schuldtiteln<br />

und Barmitteln.<br />

Bis zu 10% des Teilfondsvermögens können in<br />

Zertifikate, die auf Rohstoffen, Rohstoffindizes,<br />

Edelmetallen und Edelmetallindizes basieren,<br />

sowie in strukturierte Finanzprodukte und Fonds<br />

investiert werden. Gemäß Artikel 2 A. Buchstabe<br />

j) ist eine Anlage in die hier genannten Zertifikate<br />

nur dann zulässig, wenn es sich um 1:1­Zertifikate<br />

handelt.<br />

Der Anteil an offenen Immobilienfonds ist auf maximal<br />

10% des Teilfondsvermögens begrenzt. Die<br />

Anlage in offenen Immobilienfonds ist der in Artikel<br />

2 B. Buchstabe h) des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenze<br />

zuzurechnen.<br />

In Abweichung von Artikel 2 B. Buchstabe i) gilt<br />

Folgendes:<br />

Das Teilfondsvermögen kann auch Anteile anderer<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen in<br />

Wertpapieren und/oder Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen im Sinne von Artikel 2 A. Buchstabe<br />

e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des<br />

Teilfondsvermögens in ein und denselben Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen<br />

angelegt werden.<br />

Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella­Fonds<br />

wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />

vorausgesetzt, das Prinzip der getrennten Haftung<br />

für Verbindlichkeiten der einzelnen Teilfonds<br />

gegenüber Dritten ist sichergestellt.<br />

Anlagen in Anteilen von anderen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt<br />

30% des Netto­Teilfondsvermögens nicht<br />

übersteigen.<br />

134<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>01X LU0544571895<br />

LD <strong>DWS</strong>01Y LU0544571978<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC und LD: Das Erstzeichnungs­ und Auflegungsdatum<br />

Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC und LD: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 4% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen)<br />

Verwendung der Erträge LC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC und LD: bis zu 1,7% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft LC und LD: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**<br />

Taxe d’abonnement LC und LD: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 4% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 4,17% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Bei Anlagen in Anteilen eines anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen in<br />

Wertpapieren oder sonstigen Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Artikel<br />

2 B. Buchstabe a), b), c), d), e) und f) genannten<br />

Obergrenzen nicht berücksichtigt.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />

wird die Anlagepolitik auch durch die<br />

Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />

umgesetzt. Diese können unter anderem<br />

Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />

Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />

Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte<br />

OTC­Kontrakte auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,<br />

einschließlich Swaps, Forward<br />

Starting Swaps, Inflation­Swaps, Swaptions, Constant<br />

Maturity Swaps und Credit Default Swaps,<br />

beinhalten.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)­Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei begrenzt<br />

auf 14,14% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Momentum<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Momentum gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />

enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Multi Asset Momentum ist es, unter Berücksichtigung<br />

der Chancen und Risiken der internationalen<br />

Aktien- und Anleihemärkte langfristig ein<br />

positives Anlageergebnis zu erzielen.<br />

In Abweichung von Artikel 2 B. Buchstabe i) gilt<br />

Folgendes:<br />

Das Teilfondsvermögen kann auch Anteile anderer<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen in<br />

Wertpapieren und/oder Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen im Sinne von Artikel 2 A. Buchstabe<br />

e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des<br />

Teilfondsvermögens in ein und denselben Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen<br />

angelegt werden.<br />

Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />

wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />

vorausgesetzt, das Prinzip der getrennten Haftung<br />

für Verbindlichkeiten der einzelnen Teilfonds<br />

gegenüber Dritten ist sichergestellt.<br />

Anlagen in Anteilen von anderen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen als Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />

insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

nicht übersteigen.<br />

Bei Anlagen in Anteilen eines anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen in<br />

Wertpapieren oder sonstigen Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Artikel<br />

2 B. Buchstabe a), b), c), d), e) und f) genannten<br />

Obergrenzen nicht berücksichtigt.<br />

Bis zu 100% des Teilfondsvermögens können global<br />

in <strong>Invest</strong>mentfonds angelegt werden. Hierzu<br />

gehören unter anderem (ohne darauf beschränkt<br />

zu sein) Aktien-, Renten-, Rohstoff- und Geldmarktfonds,<br />

<strong>Invest</strong>mentfonds, die die Wertentwicklung<br />

eines Index abbilden, und börsengehandelte<br />

Fonds (ETF).<br />

Der Anteil an offenen Immobilienfonds ist auf<br />

maximal 10% des Teilfondsvermögens begrenzt.<br />

Die Anlage in offenen Immobilienfonds ist der in<br />

Artikel 2 B. Buchstabe h) des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenze zuzurechnen.<br />

Je nach Marktlage kann das Teilfondsvermögen<br />

vollständig in einer einzigen <strong>Invest</strong>mentfondskategorie<br />

investiert werden. Dabei werden jedoch<br />

höchstens 70% des Teilfondsvermögens in<br />

Aktienfonds angelegt.<br />

Bis zu 49% des Teilfondsvermögens können in<br />

Kassainstrumente investiert werden.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />

wird die Anlagepolitik auch durch die<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0ZP LU0507267119<br />

FC <strong>DWS</strong>0ZQ LU0507267200<br />

NC <strong>DWS</strong>0ZR LU0507267382<br />

LD <strong>DWS</strong>0ZS LU0507267465<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC und NC: 2.8.2010<br />

Auflegungsdatum LD: 20.9.2010<br />

FC: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, FC, NC und LD: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 4% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge FC, LC und NC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,6% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC und LD: bis zu 1,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,65% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

Maximale Verwaltungsvergütung 3,25% p.a.<br />

bezogen auf <strong>Invest</strong>mentanteile<br />

anderer Fonds<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, FC und LD: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement FC, LC, NC und LD: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 4% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 4,17% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />

die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Die<br />

Berechnungsbasis für die Anteilklassen LC, LD, NC und FC ist die Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index<br />

zuzüglich 200 Basispunkten (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse<br />

wird täglich berechnet und jährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs<br />

wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt<br />

die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres unter der Wertentwicklung der vorgenannten Zielrendite,<br />

so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem<br />

täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene<br />

Vergütung kann entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht in einem nachfolgenden<br />

Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.<br />

135


Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />

umgesetzt. Diese können unter anderem<br />

Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />

Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />

Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte<br />

OTC-Kontrakte auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,<br />

einschließlich Swaps, Forward<br />

Starting Swaps, Inflation-Swaps, Swaptions, Constant<br />

Maturity Swaps und Credit Default Swaps,<br />

beinhalten.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Multi Asset Momentum besteht<br />

aus Aktien globaler Unternehmen.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment S.A. hat unter eigener<br />

Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung und auf<br />

eigene Kosten einen Anlageberatungsvertrag<br />

mit Expert Timing Systems International, EAFI,<br />

Madrid, Spanien, geschlossen.<br />

136<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN seit Auflegung1) Klasse LC LU0507267119 3,4%<br />

Klasse LD LU0507267465 2,3%<br />

Klasse NC LU0507267382 3,2%<br />

1) Klassen LC und NC am 2.8.2010/Klasse LD am 20.9.2010<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> New Resources<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

New Resources gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Das Anlageziel des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> New<br />

Resources besteht hauptsächlich darin, einen<br />

langfristigen nachhaltigen Wertzuwachs in Euro<br />

durch Anlagen in aussichtsreichen Gesellschaften<br />

des Bereichs der „New Resources“ zu erzielen.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens (ohne<br />

Berücksichtigung der liquiden Mittel) werden in<br />

direkten und indirekten Anlagen in Aktien und<br />

anderen Beteiligungswertpapieren und Beteiligungswertrechten<br />

von Emittenten des Bereichs<br />

der „New Resources“ angelegt.<br />

Hierzu gehören insbesondere<br />

a) Unternehmen, die im Bereich der Zukunfts-<br />

technologien wie regenerativen Energiequellen<br />

(Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft,<br />

Bioenergie, Brennstoffzellen, Geothermie und<br />

Geoenergie usw.) tätig sind;<br />

b) Unternehmen, die in der Entwicklung, der<br />

Produktion, der Verteilung, der Vermarktung,<br />

dem Vertrieb oder dem Verkauf von Wasser,<br />

Roh- und Hilfsstoffen (einschließlich Agrochemie),<br />

Energie oder als Versorger (sog. Utilities)<br />

tätig sind und dabei überwiegend innovative,<br />

nachhaltige oder zukunftsträchtige Produkte<br />

einsetzen oder Technologien zur Anwendung<br />

bringen (z. B. Wassergewinnung durch Filtration,<br />

Umkehrosmose, Elektroionisation;<br />

Leitung und Pumpen mit Desinfektionsschutz<br />

und erhöhter Gleitfähigkeit; umweltschonende<br />

Pestizide und Düngemittel; transgenes<br />

oder hybrides Saatgut); sowie<br />

c) Gesellschaften, deren Haupttätigkeit darin<br />

besteht, Dienstleistungen an Unternehmen<br />

gemäß den Buchstaben a) und b) zu erbringen,<br />

Beteiligungen an solchen Gesellschaften<br />

zu halten oder solche Unternehmen zu<br />

finanzieren.<br />

Für das Teilfondsvermögen kann des Weiteren<br />

auf Techniken und Instrumente zurückgegriffen<br />

werden, die Wertpapiere zum Gegenstand haben,<br />

sofern die Verwendung solcher Techniken<br />

und Instrumente im Hinblick auf eine ordentliche<br />

Verwaltung des Teilfondsvermögens erfolgt.<br />

Bis insgesamt 30% des Teilfondsvermögens können<br />

angelegt werden in:<br />

a) Beteiligungswertpapieren und Beteiligungs-<br />

wertrechten von Emittenten weltweit, die nicht<br />

überwiegend im Bereich der Ressourcen tätig<br />

sind;<br />

b) verzinslichen Wertpapieren sowie Wandel-<br />

schuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen,<br />

die weltweit von Unternehmen<br />

im Bereich der Ressourcen oder von Emittenten<br />

gemäß Buchstabe a) oben begeben<br />

wurden und die auf eine frei konvertierbare<br />

Währung lauten.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich des<br />

Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick auf die<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC A0HNPN LU0237014641<br />

LD A0HNPM LU0237015291<br />

NC A0HNPL LU0237015457<br />

FC A0HNPK LU0237015887<br />

A2 <strong>DWS</strong>0A4 LU0273227941<br />

E2 <strong>DWS</strong>0A5 LU0273228162<br />

DS1 <strong>DWS</strong>0V2 LU0399358489<br />

Anlegerprofil risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 27.2.2006<br />

Auflegungsdatum A2 und E2: 20.11.2006<br />

DS1: 19.1.2009<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

DS1: 100,– GBP<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, A2 und DS1: bis zu 5% vom Brutto-<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />

NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />

LD und DS1: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2 und DS1: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, A2, DS1 und E2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2, DS1 und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

137


derzeit geltenden Anlagerestriktionen in einzelnen<br />

Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />

Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />

der Anlage in Anteilen anderer Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder anderer Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen gemäß Artikel 2 A. Buchstabe e) gilt für<br />

diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Ein Fonds, der in einzelnen Marktsektoren oder<br />

bestimmten Ländern anlegt, ist voraussichtlich<br />

volatiler als ein diversifizierter Fonds, der in unterschiedlichen<br />

Sektoren, Branchen und/oder<br />

Ländern investiert ist. Ein Fonds, der in spezielle<br />

Sektoren oder bestimmte Länder investiert, kann<br />

den mit diesen Sektoren und Ländern verbundenen<br />

Risiken unterliegen. Während die Zielsetzung<br />

einer solchen <strong>Invest</strong>mentstrategie die Erwirtschaftung<br />

höherer Erträge ist, limitiert sie ebenso<br />

die Diversifikation und kann in einem höheren<br />

Risiko resultieren.<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />

Orientierung für die voraussichtliche britische<br />

Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />

Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />

im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />

geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />

können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />

ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />

berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />

eine eigene Beratung einholen.<br />

Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es<br />

sich um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen<br />

Bestimmungen für Offshore-Fonds.<br />

Gemäß diesen Bestimmungen werden Erlöse<br />

aus dem Verkauf, der Rücknahme oder anderweitigen<br />

Veräußerung von Anteilen an einem<br />

Offshore-Fonds, die von Personen gehalten<br />

werden, die für steuerliche Zwecke im Vereinigten<br />

Königreich ansässig sind oder dort ihren<br />

gewöhnlichen Aufenthalt haben, zum Zeitpunkt<br />

eines solchen Verkaufs, einer solchen Veräußerung<br />

oder Rücknahme als Ertrag und nicht als<br />

Kapitalgewinn besteuert. Davon ausgenommen<br />

sind Anteilklassen, die von der britischen Finanzbehörde<br />

(„HMRC“) für die gesamte Zeit, in der<br />

die Anteile vom jeweiligen Anleger gehalten<br />

werden, als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht<br />

erstattender Fonds“ anerkannt sind.<br />

Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />

britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />

Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />

2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />

enthalten sind.<br />

Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />

ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick<br />

138<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0237014641 10,9% -24,1% 6,4%<br />

Klasse LD LU0237015291 10,9% -24,1% 6,3%<br />

Klasse NC LU0237015457 10,1% -25,8% 2,7%<br />

Klasse FC LU0237015887 11,7% -22,2% 10,7%<br />

Klasse A22) LU0273227941 3,5% -31,1% 7,0%<br />

Klasse E22) LU0273228162 3,5% -31,8% 6,6%<br />

Klasse DS13) LU0399358489 7,2% – 24,2%<br />

1) Klassen LC, LD, NC und FC am 27.2.2006/Klassen A2 und E2 am 20.11.2006/Klasse DS1 am 19.1.2009<br />

2) in USD<br />

3) in GBP<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />

können, muss diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />

in denen sich die Anteile<br />

im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />

als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />

Fonds“ eingestuft worden sein.<br />

Der Status der Anteilklasse DS1 als ausschüttender<br />

Fonds vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember<br />

2009 und als Bericht erstattender Fonds<br />

ab dem 1. Januar 2010 wurde bestätigt. Um die<br />

Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />

Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />

sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />

darüber zu erstatten, welche Erträge der Anteilklasse<br />

DS1 für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

zuzurechnen sind. Insoweit der ausgewiesene<br />

Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />

Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />

als zusätzliche Ausschüttung an die Anleger angesehen<br />

und die Anleger werden entsprechend<br />

besteuert.<br />

Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />

Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />

Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />

als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />

anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />

steuerpflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />

ansässige Gesellschaft ausgeschüttet<br />

wurden (sowie etwaige einbehaltene Erträge, die<br />

gegenüber einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />

wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />

zu ihrer Verfügung angesehen und sind<br />

im Allgemeinen steuerbefreit.<br />

Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />

Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />

die unter bestimmten Umständen<br />

für britische Anleger in Offshore-Fonds gelten<br />

können. Es wird davon ausgegangen, dass Anleger<br />

normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />

unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen<br />

Anleger, die (zusammen mit ihren<br />

verbundenen Personen) mehr als 10% der Anteile<br />

von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />

beraten lassen.<br />

Die Anteilklasse DS1 richtet sich an private Anleger.<br />

Die Anteile werden allgemein erhältlich sein<br />

und breit vermarktet werden und einem genügend<br />

großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe<br />

geeignete Weise zugänglich gemacht werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> New Resources besteht aus Aktien<br />

europäischer Unternehmen aus dem Sektor der<br />

Grundressourcen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Real Assets<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Real Assets gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />

die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Real Assets<br />

ist es, durch einen auf mehreren Anlageklassen<br />

basierenden Anlageansatz einen langfristigen Kapitalzuwachs<br />

zu erzielen.<br />

Bis zu 100% des Teilfondsvermögens werden<br />

global in Aktien, Anleihen und Barmitteln angelegt.<br />

Dazu gehören unter anderem Aktienzertifikate,<br />

Indexzertifikate, Wandelanleihen, inflationsgebundene<br />

Anleihen, Optionsanleihen, deren<br />

zugrunde liegende Optionsscheine auf Wertpapiere<br />

lauten, Optionsscheine auf Wertpapiere,<br />

Partizipations- und Genussscheine, <strong>Invest</strong>mentfonds<br />

wie Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds,<br />

<strong>Invest</strong>mentfonds, die die Wertentwicklung eines<br />

Index abbilden, Exchange Traded Funds (ETFs) sowie<br />

verzinsliche Schuldtitel, kurzfristige Einlagen,<br />

ordentlich gehandelte Geldmarktinstrumente und<br />

liquide Mittel.<br />

Anlagen in Aktien umfassen auch Immobiliengesellschaften,<br />

Immobilien-<strong>Invest</strong>mentgesellschaften<br />

einschließlich geschlossener Real Estate <strong>Invest</strong>ment<br />

Trusts (REITs), gleich welcher Rechtsform.<br />

Bis zu 100% des Teilfondsvermögens könnten<br />

jeweils in die einzelnen vorstehend genannten<br />

Wertpapiere investiert werden.<br />

Der Teilfonds kann unter Einhaltung der aktuellen<br />

Verordnungen insgesamt bis zu 10% seines<br />

Nettoinventarwerts in offene Immobilienfonds<br />

und Hedgefonds anlegen. Diese Anlagen sind<br />

der in Artikel 2 B. Buchstabe h) des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenze<br />

zuzurechnen.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />

wird die Anlagepolitik auch durch die<br />

Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />

umgesetzt. Diese können unter anderem<br />

Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />

Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />

Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte<br />

Swap-Kontrakte auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,<br />

einschließlich Credit Default<br />

Swaps, beinhalten.<br />

Das gegenüber einem Kontrahenten eingegangene<br />

Risiko durch Credit Default Swaps und andere<br />

Derivate, einschließlich Equity-Swaps und Indexswaps,<br />

unterliegt den Vorschriften über Risikobegrenzung<br />

und -streuung. Der Teilfonds beabsichtigt<br />

außerdem, unter Einsatz von bis zu 100%<br />

des Teilfondsvermögens die Entwicklungen an<br />

den internationalen Rohstoff- und Warenmärkten<br />

zu nutzen. Zu diesem Zweck kann der Teilfonds<br />

in Übereinstimmung mit Artikel 2 A. Buchstabe<br />

j) derivative Finanzinstrumente, deren Basiswerte<br />

Rohstoffindizes und Teilindizes gemäß<br />

Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung<br />

des Großherzogtums vom 8. Februar 2008 sind<br />

und die Anforderungen von Ziffer 22 der „CESR’s<br />

guidelines concerning eligible assets for investment<br />

by UCITS“ (CESR/07-044) erfüllen, Aktien,<br />

verzinsliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Wandel- und Optionsanleihen, Indexzertifikate,<br />

Partizipations- und Genussscheine und<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>05K LU0616848247<br />

LD <strong>DWS</strong>05L LU0616848593<br />

NC <strong>DWS</strong>05M LU0616848759<br />

FC <strong>DWS</strong>05N LU0616848916<br />

A2 <strong>DWS</strong>05P LU0616849138<br />

E2 <strong>DWS</strong>05Q LU0616849302<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile.<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC, FC und LD: 16.8.2011<br />

Auflegungsdatum A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat<br />

der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, A2 und E2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />

nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

139


Optionsscheine auf Aktien sowie 1:1-Zertifikate<br />

(einschließlich Exchange Traded Commodities<br />

(ETCs)), deren Basiswerte einzelne Rohstoffe/<br />

Edelmetalle sind und die die Bestimmungen für<br />

übertragbare Wertpapiere gemäß Artikel 2 der<br />

EG-Richtlinie 2007/16/EG erfüllen, erwerben. Bei<br />

einer Konzentration der Anlagen auf Rohstoffe<br />

unter Einsatz der vorstehenden Instrumente ist<br />

der Teilfonds jederzeit in mindestens fünf verschiedenen<br />

Rohstoffen oder Rohstoffsektoren<br />

investiert. Dabei kann sich die Gewichtung eines<br />

Sektors auf bis zu 35% belaufen, dies jedoch<br />

nur, wenn kein anderer Sektor gleichzeitig 20%<br />

überschreitet.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />

durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />

Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />

In Abweichung von Artikel 2 B. Buchstabe i) gilt<br />

Folgendes:<br />

Für das Teilfondsvermögen können Anteile anderer<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen im Sinne von Artikel 2 dieses Verkaufsprospekts<br />

erworben werden, wenn abweichend<br />

von Artikel 9 der Satzung der Gesellschaft nicht<br />

mehr als 20% des Netto-Teilfondsvermögens in<br />

ein und denselben Organismus für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren und/oder Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen angelegt werden.<br />

Für die Zwecke des vorstehenden Absatzes ist<br />

dabei jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds wie<br />

ein eigenständiger Emittent zu betrachten, vorausgesetzt,<br />

das Prinzip der getrennten Haftung<br />

für Verbindlichkeiten der einzelnen Teilfonds gegenüber<br />

Dritten ist sichergestellt. Anlagen in Anteilen<br />

von anderen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des<br />

Netto-Teilfondsvermögens nicht übersteigen.<br />

Bei Anlagen in Anteilen eines anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

und/oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen in<br />

Wertpapieren oder sonstigen Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Artikel<br />

2 B. Buchstabe a), b), c), d), e) und f) genannten<br />

Obergrenzen nicht berücksichtigt.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Real Assets besteht aus Aktien globaler<br />

Unternehmen.<br />

140<br />

Im Gegensatz zu den Bestimmungen im Allgemeinen<br />

Teil des Verkaufsprospekts wird aufgrund<br />

der Anlagestrategie des Teilfonds davon ausgegangen,<br />

dass die Hebelwirkung der eingesetzten<br />

Derivate nicht das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

übersteigt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Responsibility<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Responsibility gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Responsibility<br />

ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen<br />

Wertzuwachses in Euro. Für das Teilfondsvermögen<br />

können Aktien, verzinsliche Wertpapiere,<br />

Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen,<br />

Partizipations- und Genussscheine,<br />

Optionsscheine auf Aktien und Indexzertifikate<br />

erworben werden. Dabei werden mindestens<br />

70% des Teilfondsvermögens (nach Abzug der<br />

liquiden Mittel) in Aktien internationaler Emittenten<br />

angelegt.<br />

Bei der Auswahl der Vermögensanlagen wird<br />

insbesondere das Prinzip der unternehmerischen<br />

Verantwortlichkeit verfolgt. Unternehmen, die verantwortlich<br />

handeln, zeichnen sich nicht nur durch<br />

wirtschaftliche Nachhaltigkeit aus, sondern auch<br />

durch die konsequente Berücksichtigung ökologischer,<br />

ethischer und sozialer Gesichtspunkte.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) können in Aktien oder<br />

anderen Wertpapieren in- und ausländischer Aussteller<br />

angelegt werden, die die Anforderungen<br />

des vorstehenden Absatzes nicht erfüllen.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />

des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />

auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />

in einzelnen Vertriebsländern folgende<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />

Teilfondsvermögens darf in Derivate angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Responsibility besteht aus Aktien globaler<br />

Unternehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC 552 512 LU0145638812<br />

LD 552 513 LU0145639620<br />

NC 552 514 LU0145643903<br />

FC 552 515 LU0145644547<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- LC, NC, FC und LD: 3.6.2002<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

LC und LD: bis zu 1,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,75% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und FC: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />

die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des MSCI World (RI) übertrifft. Die erfolgsbezogene Vergütung<br />

für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem<br />

Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen<br />

je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Wertentwicklung der Anteilklasse während eines Geschäftshalbjahrs unter<br />

der vorgenannten Zielrendite, so wird eine in diesem Halbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung<br />

entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte<br />

erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht in einem<br />

nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />

Klasse LC LU0145638812 11,6% -15,3% 4,0%<br />

Klasse LD LU0145639620 11,6% -15,5% 2,7%<br />

Klasse NC LU0145643903 11,0% -17,1% 0,0%<br />

Klasse FC LU0145644547 12,4% -13,7% 6,8%<br />

MSCI World seit 11.1.2008 (vorher:<br />

DJ Sustainability World Composite) 21,1% -3,6% 7,7%<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

141


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF Asia-Pacific Real Estate Securities<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

RREEF Asia-Pacific Real Estate Securities gelten<br />

in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />

Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF<br />

Asia-Pacific Real Estate Securities ist es, für den<br />

Teilfonds eine überdurchschnittliche Rendite zu<br />

erzielen.<br />

Der Teilfonds investiert hauptsächlich in Aktien<br />

von börsennotierten Gesellschaften, welche Immobilien<br />

in der asiatisch-pazifischen Region besitzen,<br />

entwickeln oder managen, sofern diese<br />

Aktien als übertragbare Wertpapiere im Sinne<br />

von Artikel 41 (1) des luxemburgischen Gesetzes<br />

vom 17. Dezember 2010 über Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen angesehen werden.<br />

Der Teilfonds wird versuchen die Volatilität aufgrund<br />

von Währungsschwankungen durch eine<br />

Absicherungsstrategie auf US-Dollar-Basis zu<br />

reduzieren.<br />

Für das Teilfondsvermögen können insbesondere<br />

Aktien, verzinsliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Optionsanleihen, deren<br />

Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine<br />

auf Aktien und Genussscheine erworben<br />

werden. Daneben kann das Teilfondsvermögen<br />

in Indexzertifikate auf anerkannte Aktienindizes<br />

angelegt werden.<br />

Das Teilfondsvermögen wird mindestens zu 70%<br />

in<br />

a) Aktien von Immobiliengesellschaften, Immo-<br />

bilien-<strong>Invest</strong>mentgesellschaften einschließlich<br />

geschlossener Real Estate <strong>Invest</strong>ment Trusts<br />

(REITs), gleich welcher Rechtsform, die ihren<br />

eingetragenen Sitz in einem Land im asiatisch-pazifischen<br />

Raum haben oder ihre Geschäftstätigkeit<br />

überwiegend in den Ländern<br />

im asiatisch-pazifischen Raum ausüben oder<br />

die als Holdinggesellschaften überwiegend<br />

Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in<br />

den Ländern des asiatisch-pazifischen Raums<br />

halten,<br />

b) aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Partizi-<br />

pations- und Genussscheine von Gesellschaften<br />

gemäß Buchstabe a), und<br />

c) derivative Finanzinstrumente, deren Basis-<br />

werte direkt oder indirekt (namentlich über<br />

Aktienindizes) Anlagen gemäß Buchstabe a)<br />

bilden, angelegt.<br />

Soweit flüssige Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />

Finanzinstrumenten gemäß Buchstabe c<br />

oben decken, werden sie den maßgeblichen 70%<br />

zugerechnet.<br />

Bei den Anlagen gemäß Buchstabe a und b dieses<br />

Abschnitts darf es sich nicht um offene Immobilienfonds<br />

handeln, die nach Luxemburger<br />

Recht als Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

angesehen werden.<br />

Die Anlagepolitik kann in Übereinstimmung<br />

mit Artikel 2 A. Buchstabe g) des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil auch durch den Einsatz<br />

geeigneter Derivate umgesetzt werden. Diese<br />

können unter anderem Optionen, Forwards,<br />

142<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LCH <strong>DWS</strong>0ZT LU0507267549<br />

LDH <strong>DWS</strong>0ZU LU0507267622<br />

NCH <strong>DWS</strong>0ZV LU0507267895<br />

FCH <strong>DWS</strong>0ZW LU0507267978<br />

A2 <strong>DWS</strong>0ZX LU0507268190<br />

E2 <strong>DWS</strong>0ZY LU0507268356<br />

Anlegerprofil risikoorientiert<br />

Teilfondswährung USD<br />

Währungssicherung der Währung des Teilfonds<br />

„Hedged“-Anteilklassen<br />

erfolgt gegenüber<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LCH und E2: 16.11.2010<br />

Auflegungsdatum LDH, NCH, FCH und A2: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LCH, NCH, FCH und LDH: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein<br />

Börsenhandelstag in Hongkong und Singapur ist<br />

Ausgabeaufschlag LCH, LDH und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NCH: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FCH und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NCH, FCH, LCH, A2 und E2: Thesaurierung<br />

LDH: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NCH: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, LDH und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FCH und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NCH: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, LDH, FCH, A2 und E2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LCH, LDH, NCH, FCH, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

Futures auf Finanzinstrumente und Optionen<br />

auf derartige Kontrakte sowie durch private<br />

Übereinkunft vereinbarte Swap-Kontrakte auf<br />

jegliche Art von Finanzinstrumenten beinhalten.<br />

Insbesondere können auch Derivate erworben<br />

werden, denen Aktien, Renten, Währungen oder<br />

anerkannte Finanzindizes zugrunde liegen. Insgesamt<br />

wird durch den Einsatz von Derivaten<br />

keine Hebelwirkung auf das Teilfondsvermögen<br />

ausgeübt.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

Aktien und/oder aktienähnliche Wertpapiere angelegt<br />

werden, die durch Gesellschaften weltweit<br />

ausgegeben werden, welche nicht die Voraussetzungen<br />

der Buchstaben a und b erfüllen.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.


Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> RREEF Asia-Pacific Real Estate Securities<br />

besteht aus börsennotierten Immobilienaktien<br />

aus dem asiatisch-pazifischen Raum (ohne Japan,<br />

Australien und Neuseeland) und wird in USD<br />

abgesichert.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die Gesellschaft<br />

RREEF America L.L.C., 875 N Michigan Avenue,<br />

41 st Floor, Chicago, Illinois 60611-1901, Vereinigte<br />

Staaten von Amerika.<br />

Die RREEF America LLC, Chicago, USA, hat unter<br />

eigener Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung<br />

und auf eigene Kosten einen Anlageberatungsvertrag<br />

mit der Deutsche Asset Management<br />

(Hong Kong) Limited, Hongkong, geschlossen.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen vs. Vergleichsindex (in USD)<br />

Anteilklasse ISIN seit Auflegung1) Klasse E2 LU0507268356 -0,9%<br />

Klasse LCH2) LU0507267549 -1,1%<br />

FTSE EPRA/NAREIT Asia Pacific (ex Japan, ex Australia, ex<br />

New Zealand) (Hong Kong capped at 30%) (Hedged, USD) -2,8%<br />

1) Klassen E2 und LCH am 16.11.2010<br />

2) in EUR<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

143


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF Global Real Estate Securities<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

RREEF Global Real Estate Securities gelten in<br />

Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />

Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> RREEF<br />

Global Real Estate Securities ist es, für den<br />

Teilfonds eine überdurchschnittliche Rendite zu<br />

erzielen.<br />

Der Teilfonds investiert hauptsächlich in Aktien<br />

von börsennotierten Gesellschaften, welche Immobilien<br />

besitzen, entwickeln oder managen, sofern<br />

diese Aktien als übertragbare Wertpapiere im<br />

Sinne von Artikel 41 (1) des luxemburgischen Gesetzes<br />

vom 17. Dezember 2010 über Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen angesehen werden.<br />

Der Teilfonds wird versuchen, die volatilitätsbedingte<br />

Fluktuation durch eine Absicherungsstrategie<br />

auf US-Dollar-Basis zu reduzieren.<br />

Für das Teilfondsvermögen können insbesondere<br />

Aktien, verzinsliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Optionsanleihen, deren<br />

Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine<br />

auf Aktien und Genussscheine erworben<br />

werden. Daneben kann das Teilfondsvermögen<br />

in Indexzertifikate auf anerkannte Aktienindizes<br />

angelegt werden.<br />

Das Teilfondsvermögen wird mindestens zu 70%<br />

in<br />

a) Aktien von Immobiliengesellschaften, Immo-<br />

bilien-<strong>Invest</strong>mentgesellschaften einschließlich<br />

geschlossener Real Estate <strong>Invest</strong>ment Trusts<br />

(REITs), gleich welcher Rechtsform,<br />

b) aktienähnlichen Wertpapieren, wie z. B. Par-<br />

tizipations- und Genussscheinen von Gesellschaften<br />

gemäß Buchstabe a, und<br />

c) derivativen Finanzinstrumenten, deren Basis-<br />

werte direkt oder indirekt (namentlich über<br />

Aktienindizes) Anlagen gemäß Buchstabe a)<br />

bilden, angelegt.<br />

Soweit flüssige Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />

Finanzinstrumenten gemäß Buchstabe c<br />

oben decken, werden sie den maßgeblichen 70%<br />

zugerechnet. Bei den Anlagen gemäß Buchstabe<br />

a und b dieses Abschnitts darf es sich nicht um offene<br />

Immobilienfonds handeln, die nach Luxemburger<br />

Recht als Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen angesehen werden. Die Anlagepolitik<br />

kann in Übereinstimmung mit Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil auch durch den<br />

Einsatz geeigneter Derivate umgesetzt werden.<br />

Diese können unter anderem Optionen, Terminkontrakte,<br />

Futures auf Finanzinstrumente und Optionen<br />

auf derartige Kontrakte sowie durch private<br />

Übereinkunft vereinbarte Swap-Kontrakte auf<br />

jegliche Art von Finanzinstrumenten beinhalten.<br />

Insbesondere können auch Derivate erworben<br />

werden, denen Aktien, Renten, Währungen oder<br />

anerkannte Finanzindizes zugrunde liegen. Insgesamt<br />

wird durch den Einsatz von Derivaten<br />

keine Hebelwirkung auf das Teilfondsvermögen<br />

ausgeübt.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

Aktien und/oder aktienähnliche Wertpapiere an-<br />

144<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LCH <strong>DWS</strong>0ZZ LU0507268430<br />

LDH <strong>DWS</strong>0Z0 LU0507268513<br />

NCH <strong>DWS</strong>0Z1 LU0507268604<br />

FCH <strong>DWS</strong>0Z2 LU0507268786<br />

A2 <strong>DWS</strong>0Z3 LU0507268869<br />

E2 <strong>DWS</strong>0Z4 LU0507268943<br />

E1Q <strong>DWS</strong>0Z5 LU0507269081<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung USD<br />

Währungssicherung der Währung des Teilfonds<br />

klassen erfolgt gegenüber<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LDH und E2: 15.11.2010<br />

Auflegungsdatum E1Q: 28.1.2011<br />

LCH, NCH, FCH und A2: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LCH, NCH, FCH und LDH: 100,– EUR<br />

A2, E2 und E1Q: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LCH, LDH und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NCH: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FCH, E2 und E1Q: 0%<br />

Verwendung der Erträge NCH, FCH, LCH, A2 und E2: Thesaurierung<br />

LDH und E1Q: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NCH: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, LDH und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FCH, E2 und E1Q: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NCH: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LCH, LDH, FCH, A2, E2 und E1Q: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LCH, LDH, NCH, FCH, A2, E2 und E1Q: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität, auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

gelegt werden, die durch Gesellschaften weltweit<br />

ausgegeben werden, welche nicht die Voraussetzungen<br />

der Buchstaben a und b erfüllen.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />

anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> RREEF Global Real Estate Securities besteht<br />

aus weltweit börsennotierten Immobilienaktien<br />

in entwickelten Ländern (Industriestaaten)<br />

und wird in USD abgesichert.


Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die Gesellschaft<br />

RREEF America L.L.C., Chicago, USA.<br />

RREEF America L.L.C. hat seine Fondsmanagementleistungen<br />

teilweise für diesen Teilfonds<br />

unter eigener Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung<br />

und auf eigene Kosten delegiert an die Sub-<br />

Fondsmanager<br />

–<br />

–<br />

RREEF Limited, London, Vereinigtes Königreich<br />

Deutsche Asset Management (Australia)<br />

Limited, Sydney, Australien<br />

Die Deutsche Asset Management (Australia)<br />

Limited, Sydney, Australien hat unter eigener<br />

Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung und auf<br />

eigene Kosten einen Anlageberatungsvertrag mit<br />

der Deutsche Asset Management (Hong Kong)<br />

Limited, Hongkong, geschlossen.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen vs. Vergleichsindex (in USD)<br />

Anteilklasse ISIN seit Auflegung1) Klasse E2 LU0507268943 1,5%<br />

Klasse LDH2) LU0507268513 1,3%<br />

FTSE EPRA/NAREIT Developed<br />

Global REIT (Hedged, USD) 3,6%<br />

1) Klassen E2 und LDH am 15.11.2010<br />

2) in EUR<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

145


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Russian Bonds<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Russian Bonds gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Russian<br />

Bonds ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite für den Teilfonds.<br />

Bis zu 100% des Teilfondsvermögens können in<br />

verzinslichen Wertpapieren folgender Aussteller<br />

angelegt werden:<br />

– der russische Staat,<br />

– russische staatliche Behörden,<br />

– russische Kommunalverwaltungen sowie<br />

– Unternehmen, die ihren eingetragenen Sitz in<br />

Russland haben oder ihre Geschäftstätigkeit<br />

überwiegend in Russland ausüben,<br />

– Wertpapiere in russischen Rubel von supranationalen<br />

Institutionen, wie der Weltbank (IBRD),<br />

der Europäischen <strong>Invest</strong>itionsbank (EIB) und<br />

der Europäischen Bank für Wiederaufbau und<br />

Entwicklung (EBRD) und<br />

– Wertpapiere in russischen Rubel von der<br />

deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau.<br />

Vermögenswerte, die nicht auf russische Rubel lauten,<br />

werden gegen russische Rubel abgesichert.<br />

Unter extremen Marktbedingungen kann der<br />

Fondsmanager von der vorstehenden Anlagestrategie<br />

abweichen, um einen Liquiditätsengpass zu<br />

vermeiden. Bis zu 100% des Teilfondsvermögens<br />

können vorübergehend in verzinslichen Wertpapieren<br />

der USA sowie in japanischen und europäischen<br />

(EU-Mitgliedstaaten) Staatsanleihen angelegt<br />

werden. In diesem Fall liegt es im Ermessen<br />

des Fondsmanagers, ob und in welchem Umfang<br />

der Teilfonds das Währungsrisiko in russische Rubel<br />

absichert.<br />

Der Teilfonds kann abweichend vom Grundsatz der<br />

Risikostreuung und im Einklang mit Artikel 45 des<br />

Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010<br />

bis zu 100% seines Vermögens in verzinslichen<br />

Wertpapieren anlegen, die vom russischen Staat<br />

begeben oder garantiert werden. Ferner kann der<br />

Fonds ebenfalls bis zu 100% seines Vermögens<br />

in verzinslichen Wertpapieren anlegen, die von einem<br />

Mitgliedstaat der Europäischen Union oder<br />

seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-<br />

Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen<br />

öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein<br />

oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Union angehören, begeben oder garantiert werden.<br />

Die vom Teilfonds gehaltenen Wertpapiere<br />

müssen im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen<br />

Emissionen begeben worden sein,<br />

wobei Wertpapiere aus ein und derselben Emission<br />

30% des Netto-Teilfondsvermögens nicht<br />

überschreiten dürfen.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />

Vermögenswerte.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

146<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>01Q LU0544570905<br />

LD <strong>DWS</strong>01P LU0544570814<br />

NC <strong>DWS</strong>01S LU0544571119<br />

FC <strong>DWS</strong>01R LU0544571036<br />

A1 <strong>DWS</strong>01L LU0544570574<br />

A2 <strong>DWS</strong>01M LU0544570657<br />

E2 <strong>DWS</strong>01N LU0544570731<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung USD<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, LD,<br />

Auflegungsdatum A1, A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, A1 und A2: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />

LD und A1: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,4% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** A1, A2, LD und LC: bis zu 1,1% p.a.<br />

E2 und FC: bis zu 0,6% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, E2, A1 und A2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A1, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Russian Bonds besteht aus russischen<br />

Staats- und Unternehmensanleihen mit unterschiedlichen<br />

Laufzeiten.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Russian Equities Select<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Russian Equities Select gelten in Ergänzung zu<br />

den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Russian<br />

Equities Select ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations­ und<br />

Genussscheinen, Wandelanleihen sowie Optionsscheinen<br />

auf Aktien, die von Emittenten mit Sitz<br />

in Russland oder von Emittenten mit Sitz außerhalb<br />

Russlands, aber mit Geschäftsschwerpunkt in<br />

Russland begeben worden sind, angelegt.<br />

Die von diesen Emittenten begebenen Wertpapiere<br />

können an russischen oder anderen ausländischen<br />

Börsen notiert sein oder an anderen<br />

geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum<br />

offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß<br />

sind, in einem Staat der Organisation für<br />

wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

(OECD) gehandelt werden.<br />

Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />

kann auch durch Global Depository<br />

Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />

Märkten notiert sind, durch von internationalen<br />

Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />

American Depository Receipts (ADR) oder durch<br />

Participatory Notes (P­Notes) erfolgen.<br />

Zur Umsetzung der Anlagestrategie und Erreichung<br />

des Anlageziels kann der Teilfonds<br />

in Einklang mit Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil geeignete derivative<br />

Finanzinstrumente und Techniken einsetzen,<br />

insbesondere – ohne darauf beschränkt zu sein –<br />

Terminkontrakte, Futures, Single­Stock­Futures,<br />

Optionen oder Equity­Swaps.<br />

Soweit liquide Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />

Finanzinstrumenten decken, werden sie den<br />

maßgeblichen 70% zugerechnet.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations­ und<br />

Genussscheinen, Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />

auf Aktien von Ausstellern, die die Anforderungen<br />

des vorstehenden Absatzes nicht<br />

erfüllen, angelegt werden.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />

Bankguthaben investiert werden.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />

Vermögenswerte.<br />

Besondere Risiken:<br />

Durch seine Spezialisierung auf in Russland<br />

tätige Unternehmen weist der Teilfonds erhöhte<br />

Chancen auf, denen jedoch entsprechende<br />

Risiken gegenüberstehen.<br />

Die russischen Börsen und Märkte unterliegen<br />

zum Teil deutlichen Schwankungen. Der Teilfonds<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>06V LU0616858394<br />

LD <strong>DWS</strong>06W LU0616858550<br />

NC <strong>DWS</strong>06X LU0616858717<br />

FC <strong>DWS</strong>06Y LU0616858980<br />

A2 <strong>DWS</strong>06Z LU0616859285<br />

E2 <strong>DWS</strong>060 LU0616859442<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC, FC, LD,<br />

Auflegungsdatum A2 und E2: Das Erstzeichnungs­ und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

A2: bis zu 1,8% p.a.<br />

LC und LD: bis zu 1,75% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

E2: bis zu 0,9% p.a.<br />

FC: bis zu 0,85% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, E2 und A2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LD und LC aus dem Teilfondsvermögen<br />

pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den die<br />

Wertentwicklung der jeweiligen Anteilklasse die Wertentwicklung des MSCI Russia 10/40 (RI) übertrifft. Die erfolgsbezogene<br />

Vergütung für die jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und jährlich abgerechnet.<br />

Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im<br />

Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres<br />

unter der Wertentwicklung der vorgenannten Zielrendite, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte<br />

erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des<br />

Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Eine negative<br />

Performance muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.<br />

Bezogen auf die Anteilklassen A2 und E2 erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

147


eignet sich für den risikoorientierten Anleger, der<br />

mit den Chancen und Risiken volatiler Anlagen<br />

vertraut ist. Für diesen Teilfonds wird ein mittel-<br />

bis langfristiger Anlagehorizont empfohlen. Der<br />

Anleger sollte in der Lage sein, eventuell hohe<br />

Verluste hinzunehmen. Der Teilfonds verfolgt eine<br />

chancenorientierte Anlagepolitik und eignet sich<br />

insbesondere als Beimischung in einem stark diversifizierten<br />

Anlageportfolio.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Russian Equities Select besteht aus Aktien<br />

russischer Unternehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

148


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Short Duration Credit (vormals <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Credit)<br />

Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income Strategy Credit<br />

wurde mit Wirkung vom 16. August 2011 in <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Short Duration Credit umbenannt.<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Short Duration Credit gelten in Ergänzung zu<br />

den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />

enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Income<br />

Short Duration Credit ist die Erwirtschaftung einer<br />

überdurchschnittlichen Rendite für den Teilfonds.<br />

Das Teilfondsvermögen kann weltweit in den folgenden<br />

Instrumenten angelegt werden:<br />

– Unternehmensanleihen, die von Unternehmen<br />

in Industrie- oder Schwellenländern<br />

emittiert werden, unabhängig davon, ob diese<br />

zum Zeitpunkt des Erwerbs ein <strong>Invest</strong>ment-<br />

Grade-Rating aufweisen oder nicht<br />

– Covered Bonds<br />

– Wandelanleihen<br />

– nachrangige Anleihen<br />

– Asset Backed Securities<br />

Die Anlagen des Teilfonds in Asset Backed Securities<br />

und nachrangigen Anleihen sind jeweils auf<br />

15% des Teilfondsvermögens begrenzt. Höchstens<br />

30% des Teilfondsvermögens werden in<br />

verzinslichen Schuldtiteln angelegt, die zum Zeitpunkt<br />

des Erwerbs kein <strong>Invest</strong>ment-Grade-Rating<br />

aufweisen.<br />

Die durchschnittliche Duration des Gesamtportfolios<br />

darf nicht mehr als drei Jahre betragen. Der<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist bestrebt, etwaige<br />

Wechselkursrisiken gegenüber dem Euro im<br />

Portfolio abzusichern.<br />

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen<br />

wird die Anlagepolitik auch durch die<br />

Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente<br />

umgesetzt. Diese können unter anderem<br />

Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf<br />

Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />

Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />

vereinbarte OTC-Kontrakte auf jegliche Art von<br />

Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps, Forward<br />

Starting Swaps, Inflation-Swaps, Total Return<br />

Swaps, Excess Return Swaps, Swaptions,<br />

Constant Maturity Swaps und Credit Default<br />

Swaps, beinhalten.<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />

durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />

Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />

Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Instrumente zur Erreichung des<br />

Anlageziels einsetzen.<br />

Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />

der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Short Duration Credit eingesetzt werden.<br />

Die Wertentwicklung des Teilfonds ist daher neben<br />

anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil der<br />

Derivate, z. B. Swaps, am Gesamtvermögen des<br />

Teilfonds abhängig.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC A0HMB1 LU0236145453<br />

NC A0HMB2 LU0236146006<br />

FC A0HMB3 LU0236146428<br />

LD <strong>DWS</strong>0Z7 LU0507269321<br />

CH2H <strong>DWS</strong>065 LU0616860887<br />

CH4H <strong>DWS</strong>066 LU0616861000<br />

A1H <strong>DWS</strong>067 LU0616861265<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der „Hedged“- CH2H, CH4H und A1H: Währung des Teilfondsklassen<br />

Anteilklassen erfolgt gegenüber<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 27.2.2006<br />

Auflegungsdatum LD, CH2H, CH4H und A1H: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, LD und FC: 100,– EUR<br />

CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />

A1H: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, CH2H und A1H: bis zu 3% vom<br />

(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />

NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und CH4H: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, CH2H und CH4H: Thesaurierung<br />

LD und A1H: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC und CH2H: bis zu 1,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, CH4H und A1H: bis zu 0,6% p.a.<br />

FC: bis zu 0,45% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,1% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft FC, LD, LC, CH2H,<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** CH4H und A1H: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, NC, LD, FC, CH2H, CH4H und A1H: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

149


Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />

die über ein Spitzenrating verfügen<br />

und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />

Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />

diesen OTC-Vereinbarungen handelt es sich um<br />

standardisierte Verträge.<br />

In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />

wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />

hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />

das sich aus dem Einsatz von Total-Return-<br />

Swaps für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe<br />

abgesichert. Darüber hinaus kann der Einsatz<br />

von Swaps bestimmte Risiken mit sich bringen,<br />

die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert<br />

werden.<br />

Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren OTC-Transaktionen investiert sein,<br />

die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />

ausgehandelt wurden. Daher ist es möglich,<br />

dass der Teilfonds ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />

Vermögenswerte.<br />

Besondere Risiken:<br />

Die Verwendung von Credit Default Swaps<br />

kann mit höheren Risiken verbunden sein als<br />

die direkte Anlage in Schuldtiteln. Der Markt für<br />

Credit Default Swaps kann gelegentlich weniger<br />

liquide sein als die Märkte für Schuldtitel. Der<br />

Einsatz von Swaps kann bestimmte Risiken mit<br />

sich bringen, die in den Risikohinweisen genauer<br />

erläutert werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />

begrenzt auf 5% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

150<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung1) Klasse LC LU0236145453 1,4% 10,1% 12,9%<br />

Klasse NC LU0236146006 1,0% 8,5% 10,3%<br />

Klasse FC LU0236146428 1,9% 11,6% 15,7%<br />

iBoxx EUR Corp Index 1–3 years<br />

(eingeführt am 16.8.2011)<br />

– – –<br />

1) Klassen LC, NC und FC am 27.2.2006<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Small/Mid Cap Value<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Small/Mid Cap Value gelten in Ergänzung zu den<br />

im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Small/<br />

Mid Cap Value ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations­<br />

und Genussscheinen, Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />

auf Aktien angelegt, die von kleinen<br />

und mittleren internationalen Unternehmen begeben<br />

wurden. Diese Emittenten werden voraussichtlich<br />

eine überdurchschnittliche Dividendenrendite<br />

erzielen und/oder es handelt sich um so<br />

genannte „Value Stocks“, die als unterbewertete<br />

erstklassige Wertpapiere eingeschätzt werden.<br />

Bei der Aktienauswahl sind insbesondere folgende<br />

Kriterien von entscheidender Bedeutung:<br />

höhere Dividendenrendite als der Marktdurchschnitt;<br />

Nachhaltigkeit von Dividendenrendite<br />

und Wachstum; historisches und prognostiziertes<br />

Gewinnwachstum; Kurs/Gewinn­Verhältnis;<br />

Free­Cash­Flow­Rendite. Neben diesen Kriterien<br />

wird der bewährte Stock­Picking­Prozess des<br />

Fondsmanagers angewandt. Das heißt, die Fundamentaldaten<br />

eines Unternehmens, wie z. B.<br />

Bilanzqualität, Kompetenz des Managements,<br />

Profitabilität, Wettbewerbsposition und Bewertung,<br />

werden analysiert. Diese Kriterien können<br />

unterschiedlich gewichtet werden und müssen<br />

nicht immer kumulativ vorliegen.<br />

Zur Umsetzung der Anlagepolitik und Erreichung<br />

des Anlageziels kann der Teilfonds in Einklang mit<br />

Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil geeignete derivative Finanzinstrumente und<br />

Techniken einsetzen, insbesondere – ohne darauf<br />

beschränkt zu sein – Terminkontrakte, Futures,<br />

Single­Stock­Futures, Optionen oder Equity­Swaps.<br />

Vor diesem Hintergrund könnten Positionen eingerichtet<br />

werden, die sinkende Aktienkurse und<br />

Indexstände vorwegnehmen.<br />

Gemäß dem Verbot in Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe<br />

getätigt. Shortpositionen werden<br />

durch die Verwendung verbriefter und nicht verbriefter<br />

derivativer Instrumente eingerichtet.<br />

Soweit liquide Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />

Finanzinstrumenten decken, werden sie den<br />

maßgeblichen 70% zugerechnet.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />

in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations­ und<br />

Genussscheinen, Wandelanleihen und Optionsscheinen<br />

auf Aktien, die die vorstehenden Anforderungen<br />

nicht erfüllen, angelegt werden.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />

Bankguthaben investiert werden.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j)<br />

genannten Vermögenswerte.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>05Y LU0616851118<br />

LD <strong>DWS</strong>05Z LU0616851464<br />

NC <strong>DWS</strong>050 LU0616851621<br />

FC <strong>DWS</strong>051 LU0616851977<br />

A2 <strong>DWS</strong>052 LU0616852272<br />

E2 <strong>DWS</strong>053 LU0616852439<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, FC und A2: 16.8.2011<br />

Auflegungsdatum NC und E2: Das Erstzeichnungs­ und<br />

Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat<br />

der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und A2: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, E2 und A2: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, E2 und A2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, FC, LD, NC, E2 und A2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)­<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Small/Mid Cap Value besteht aus Aktien global<br />

agierender Unternehmen mit vergleichsweise<br />

mittlerer bzw. niedriger Marktkapitalisierung.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

151


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Sovereigns Plus<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Sovereigns Plus gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Sovereigns<br />

Plus ist es, eine überdurchschnittliche Rendite<br />

zu erzielen. Mindestens 70% des Teilfondsvermögens<br />

werden (nach Abzug der liquiden Mittel)<br />

in verzinslichen Wertpapieren angelegt, die von<br />

staatlichen Einrichtungen der Länder des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums emittiert wurden.<br />

Zusätzlich verfolgt der Teilfonds diverse „Alpha“-<br />

Strategien, die das Ziel haben, von den relativen<br />

Kurs- und Zinsschwankungen zwischen frei konvertierbaren<br />

Währungen und Rentenmärkten zu<br />

profitieren. Mit dem Einsatz der Alpha-Strategien<br />

wird eine Überrendite im Vergleich zur Benchmark<br />

angestrebt.<br />

Basierend auf einer Anlage in fest und/oder variabel<br />

verzinslichen Wertpapieren in Euro erfolgt die<br />

Umsetzung der Alpha-Strategien in der gezielten<br />

Nutzung von Kursschwankungen und relativer<br />

Preisabweichungen zwischen den Finanzinstrumenten<br />

der globalen Devisen- und Rentenmärkte,<br />

indem positiv eingeschätzte Indizes/Devisen und<br />

Finanzinstrumente gekauft („Long Position“) und/<br />

oder gleichzeitig negativ eingeschätzte Indizes/<br />

Devisen und Instrumente verkauft werden („Short<br />

Position“).<br />

Alpha-Strategien werden auf vielfältige Weise<br />

realisiert, so dass sich die Allokation nicht nur auf<br />

eine Alpha-Quelle konzentriert.<br />

Diese Alpha-Anlagestrategie wird im Wesentlichen<br />

durch Derivate umgesetzt. Gemäß dem<br />

Verbot in Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe<br />

getätigt. Der Teilfonds kann insbesondere<br />

in Übereinstimmung mit den in Artikel 2 B.<br />

genannten Anlagegrenzen Optionen und Finanztermingeschäfte<br />

sowie weitere derivative Instrumente<br />

und Techniken zur Erreichung des<br />

Anlageziels einsetzen. Das Teilfondsvermögen<br />

wird hierbei in folgenden, auf frei konvertierbare<br />

Währungen lautenden Anlageinstrumenten angelegt<br />

oder in folgenden Transaktionen eingesetzt:<br />

1. Liquide Mittel, Geldmarktinstrumente und fest<br />

oder variabel verzinsliche, auf Euro lautende<br />

Wertpapiere (Anleihen, Notes usw.) mit einer<br />

durchschnittlichen Restlaufzeit von höchstens<br />

sechs Jahren von Mitgliedstaaten des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums, Einrichtungen in<br />

diesen Staaten sowie supranationalen öffentlichen<br />

Organisationen, die an Börsen oder<br />

an anderen geregelten, anerkannten, für das<br />

Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden<br />

Märkten gehandelt werden, und<br />

die jeweils Verpflichtungen aus Anlagen in<br />

Termingeschäften oder derivativen Finanzinstrumenten<br />

gemäß folgendem Absatz decken,<br />

und<br />

2. Kauf und Verkauf von Termin- und Optionskontrakten<br />

auf Rentenindizes sowie Devisen,<br />

Call- und Put-Optionen auf Rentenindizes<br />

sowie Devisen, börsennotierten Futures<br />

auf Rentenindizes, Eingehen von Zins- und<br />

Devisen-Swaps, Kauf und Verkauf von Devisen<br />

auf Spot-Basis und Devisen-Futures<br />

und Zinsaustauschgeschäfte sowie Kombi-<br />

152<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC 551 883 LU0145658505<br />

LD 551 884 LU0145658687<br />

NC 551 885 LU0145658927<br />

FC 551 886 LU0145659065<br />

A1 <strong>DWS</strong>0C4 LU0273172196<br />

A2 <strong>DWS</strong>0C5 LU0273172279<br />

E2 <strong>DWS</strong>0C6 LU0273180884<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />

Auflegungsdatum A1, A2 und E2: 20.11.2006<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />

A1, A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, A1 und A2: bis zu 3% vom Brutto-<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />

NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2 und E2: Thesaurierung<br />

LD und A1: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** erfolgsbezogener Vergütung****<br />

A1 und A2: bis zu 1% p.a.<br />

LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

FC: bis zu 0,4% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung****<br />

E2: bis zu 0,5% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, E2, A1 und A2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A1, A2 und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

**** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD aus dem<br />

Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags entspricht, um den<br />

die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des nachstehend genannten Index übertrifft. Die Berechnungsbasis<br />

für die Anteilklassen NC, LC, FC und LD ist die Wertentwicklung des iBoxx €-Zone Sovereigns 3-5Yrs<br />

TR Index zuzüglich 100 Basispunkten (Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige Anteilklasse<br />

wird täglich berechnet und jährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine<br />

etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung<br />

während des Geschäftsjahres unter der Wertentwicklung der vorgenannten Zielrendite, so wird<br />

eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen<br />

Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung<br />

kann entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht in einem nachfolgenden Abrechnungszeitraum<br />

aufgeholt werden.<br />

Bezogen auf die Anteilklassen A1, A2 und E2 erhält die Verwaltungsgesellschaft keine erfolgsbezogene Vergütung.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.


nationen der oben genannten Anlagen. Der<br />

Teilfondsmanager und der Berater des Teilfonds<br />

verfolgen bei der Währungs- und Rentenanalyse<br />

unterschiedliche Ansätze (quantitativ<br />

und qualitativ), die insbesondere die<br />

Faktoren Bewertung, makroökonomisches<br />

Umfeld und Sentiment berücksichtigen.<br />

Diese Ansätze werden genutzt, um für unterschiedliche<br />

Devisen- und Rentenanlagen<br />

Prognosen und Empfehlungen zu entwickeln.<br />

Der Fondsmanager führt die einzelnen<br />

Empfehlungen regelmäßig zusammen. Die<br />

Entscheidungen, welche Währungen und<br />

Renten in welchem Umfang für das Teilfondsportfolio<br />

ge- oder verkauft werden, werden<br />

aus der Erwartung eines angestrebten<br />

Chance-Risiko-Verhältnisses umgesetzt. Die<br />

Vorgehensweise führt dazu, dass die Wertentwicklung<br />

des Teilfonds nicht unmittelbar<br />

aus der relativen Entwicklung einzelner<br />

Währungen und Renten zueinander abgeleitet<br />

werden kann. Der Fondsmanager behält<br />

sich vor, den vorstehend beschriebenen Prozess<br />

für Alpha-Strategien zu ändern, wenn<br />

dies nach seiner Auffassung im Interesse<br />

der Anleger liegt.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) können in Schuldtiteln<br />

oder anderen Wertpapieren von anderen Ländern<br />

angelegt werden, welche die oben erwähnten<br />

Kriterien nicht erfüllen, sowie in allen anderen<br />

zulässigen Vermögenswerten, die in Artikel 2<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil angegeben<br />

sind.<br />

Credit Default Swaps können in dem gesetzlich<br />

zulässigen Umfang für Anlage- und Absicherungszwecke<br />

erworben werden.<br />

Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Instrumente zur Erreichung des<br />

Anlageziels einsetzen.<br />

Die Derivate dürfen nur in Übereinstimmung mit<br />

der Anlagepolitik und dem Anlageziel des <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Sovereigns Plus eingesetzt werden. Die<br />

Wertentwicklung des Teilfonds ist daher neben<br />

anderen Faktoren vom jeweiligen Anteil der Derivate,<br />

z. B. Swaps, am Gesamtvermögen des<br />

Teilfonds abhängig.<br />

Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />

die über ein Spitzenrating verfügen<br />

und auf derartige Transaktionen spezialisiert sind,<br />

Derivate, wie z. B. Swaps, abzuschließen. Bei<br />

diesen OTC-Vereinbarungen handelt es sich um<br />

standardisierte Verträge.<br />

In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />

wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />

hingewiesen. Das Kontrahentenrisiko des Teilfonds,<br />

das sich aus dem Einsatz von Total-Return-<br />

Swaps für das Portfolio ergibt, wird in voller Höhe<br />

abgesichert. Darüber hinaus kann der Einsatz<br />

von Swaps bestimmte Risiken mit sich bringen,<br />

die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert<br />

werden.<br />

Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren OTC-Transaktionen investiert<br />

sein, die mit dem Kontrahenten zu marktübli-<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung 1)<br />

Klasse LC LU0145658505 0,4% 16,3% 9,0% 17,8%<br />

Klasse LD LU0145658687 0,4% 16,3% 8,9% 17,8%<br />

Klasse NC LU0145658927 -0,1% 14,7% 6,6% 13,6%<br />

Klasse FC LU0145659065 0,8% 17,8% 11,4% 22,4%<br />

Klasse A1 2) LU0273172196 -6,7% 6,6% – 19,7%<br />

Klasse A2 2) LU0273172279 -6,7% 5,4% – 18,4%<br />

Klasse E2 2) LU0273180884 -6,1% -1,3% – 11,7%<br />

iBoxx Eurozone Sovereigns 3-5Y<br />

seit 1.2.2009 (vorher:<br />

JPM Global Government Bond) 1,6% 30,7% 23,9% 31,7%<br />

1) Klassen LC, LD, NC und FC am 3.6.2002/Klassen A1, A2 und E2 am 20.11.2006<br />

2) in USD<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

chen Bedingungen ausgehandelt wurden. Daher<br />

ist es möglich, dass der Teilfonds ganz oder<br />

teilweise in einer oder mehreren Transaktionen<br />

investiert ist.<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />

durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />

Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />

begrenzt auf 6% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH. QS <strong>Invest</strong>ors, LLC, New York, USA,<br />

ist auf eigene Verantwortung und Kosten des<br />

Fondsmanagers dessen Anlageberater.<br />

153


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> StepIn Akkumula<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

StepIn Akkumula gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> StepIn<br />

Akkumula ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite für den Teilfonds.<br />

Der Teilfonds legt in verzinsliche Wertpapiere,<br />

Wandelanleihen, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Geldmarkinstrumente, Bankguthaben, sonstige<br />

mit geringen Risiken behaftete Vermögenswerte,<br />

<strong>Invest</strong>mentfonds, Aktien, aktienähnlichen Wertpapiere<br />

und Derivate an.<br />

Von der Auflegung bis zum Ende des nachfolgend<br />

angegebenen Umschichtungszeitraums gilt<br />

Folgendes:<br />

Bei der Auflegung ist das Teilfondsvermögen zu<br />

100% in Geldmarktfonds oder liquiden Mitteln<br />

angelegt.<br />

Ab dem Auflegungsdatum wird das Teilfondsvermögen<br />

monatlich schrittweise in Instrumente<br />

umgeschichtet, deren Renditen und Risiken<br />

höher sind, d. h. hauptsächlich aktienähnliche<br />

Wertpapiere und deren Derivate. Dabei werden<br />

die Geldmarktinstrumente in 50 Schritten um<br />

1,8% - 2,3% pro Monat abgebaut.<br />

Ungeachtet Artikel 2 B. Buchstabe i) des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil kann der Teilfonds bis<br />

zu 5 Jahre nach seiner Auflegung bis zu 100% des<br />

Teilfondsvermögens in andere Fonds investieren.<br />

Nach dem vorstehend erwähnten Umschichtungszeitraum<br />

gilt Folgendes:<br />

Mindestens 51% des Teilfondsvermögens werden<br />

in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren<br />

sowie deren Derivate angelegt. Diese Papiere<br />

stammen von Emittenten, für die aufgrund der<br />

Gewinnaussichten oder der Ausnutzung selbst<br />

kurzzeitiger technischer Marktgegebenheiten<br />

eine gute Wertentwicklung zu erwarten ist. Bis<br />

zu 49% des Teilfondsvermögens können in Geldmarktinstrumente<br />

und Bankguthaben investiert<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Referenzportfolio für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> StepIn Akkumula besteht aus Aktien<br />

globaler Unternehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

154<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0VP LU0399357085<br />

BC <strong>DWS</strong>0VN LU0399356947<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC und BC: 23.3.2009<br />

Auflegungsdatum<br />

Anfänglicher Anteilwert LC und BC: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) BC: 0%<br />

Bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr LC: 0%<br />

(„CDSC“): BC: bis zu 4% (vom Bruttorücknahmebetrag, abhängig von<br />

der Haltedauer der Anteile seit Zeichnung):<br />

0-365 Tage 2,5%<br />

1-2 Jahre 2%<br />

2-3 Jahre 1,5%<br />

3-4 Jahre 1%<br />

4 Jahre oder länger 0%<br />

Verwendung der Erträge LC und BC: Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft BC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)** LC: bis zu 1,65% p.a.<br />

Maximale Verwaltungsvergütung 3,25% p.a.<br />

bezogen auf <strong>Invest</strong>mentanteile<br />

anderer Fonds<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft BC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)** LC: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC und BC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr seit Auflegung1) Klasse BC LU0399356947 0,0% 0,9%<br />

Klasse LC LU0399357085 0,5% 1,9%<br />

1) Klassen LC und BC am 23.3.2009<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Tarvos<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Tarvos gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />

die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Tarvos ist<br />

die Ausnutzung der relativen Outperformance/<br />

Underperformance einzelner Aktien, Sektoren<br />

und Volkswirtschaften der europäischen Aktienmärkte<br />

durch die Verwendung von Long/Short-<br />

Strategien. So soll eine Gesamtrendite erzielt<br />

werden, die mittel- bis langfristig mit der Rendite<br />

europäischer Aktien vergleichbar ist, obwohl die<br />

Schwankungen der Aktien im Teilfondsportfolio<br />

geringer ausfallen dürften.<br />

In Einklang mit dem Verbot gemäß Artikel 2 E.<br />

des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil werden<br />

im Teilfondsvermögen selbst keine Leerverkäufe<br />

gemäß Artikel 52 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2010 durchgeführt.<br />

Die tatsächlichen Renditen und Risiken können<br />

diese Zielsetzung erreichen oder verfehlen. Das<br />

Ziel darf nicht als Garantie angesehen werden. Die<br />

Zielsetzung lautet, positive, vergleichbare Renditen<br />

zu erzielen, die in größtmöglichem Umfang moderat<br />

mit der durch den Aktienindex Morgan Stanley<br />

Capital International (MSCI) Europe Index abgebildeten<br />

Entwicklung der Aktienmärkte korrelieren.<br />

Diese Anlagestrategie beinhaltet Anlagen, in deren<br />

Rahmen positiv beurteilte Renditequellen, die die<br />

Aktienmärkte beeinflussen könnten, eingekauft<br />

(Longpositionen) und/oder negativ beur teilte Renditequellen<br />

verkauft werden (Shortpositionen).<br />

Der Teilfonds tätigt seine Anlagen in Einklang mit<br />

den Bestimmungen der Verordnung des Großherzogtums<br />

vom 8. Februar 2008 und der Richtlinie<br />

2007/16/EG vor allem in fest und variabel verzinslichen<br />

Wertpapieren oder Aktien sowie in Derivaten.<br />

Die Derivate können auf einem einzigen<br />

Basiswert oder einem Referenzportfolio basieren.<br />

Der Teilfonds setzt insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Instrumente zur Erreichung<br />

des Anlageziels ein.<br />

Die Derivate werden bei der Umsetzung der<br />

An lagepolitik und zur Erreichung des Anlageziels<br />

verwendet, wobei die Performance des Teilfonds<br />

von dem jeweiligen Anteil der Derivate (z. B.<br />

Futures, Swaps oder Differenzkontrakte) am Gesamtvermögen<br />

des Teilfonds abhängt.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />

die über ein Spitzenrating verfügen und<br />

auf derartige Transaktionen spezialisiert sind, Derivate,<br />

wie etwa Differenzkontrakte oder Swaps,<br />

abzuschließen. Bei diesen OTC-Vereinbarungen<br />

handelt es sich um standardisierte Verträge.<br />

Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren OTC-Transaktionen investiert<br />

sein, die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0VL LU0399356780<br />

FC <strong>DWS</strong>0VM LU0399356863<br />

LD <strong>DWS</strong>019 LU0544573164<br />

Anlegerprofil Risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs­ und LC, LD und FC: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat<br />

der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD und FC: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge FC und LC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC und LD: bis zu 2% p.a. zzgl.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)** erfolgsbezogener Vergütung***<br />

FC: bis zu 1% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

Vergütung***<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service­Fee der Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD und FC: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**<br />

Taxe d’abonnement LC, LD und FC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

*** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen FC, LD und LC aus dem Teilfondsvermögen<br />

pro Anteil eine erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von 20% des Betrags, um den der Anteilwert<br />

(gegebenenfalls unter Berücksichtigung etwaiger Ausschüttungen) am letzten Bewertungstag eines Halbjahres<br />

den höchsten Anteilwert (Highwater-Mark) aller vorangegangenen letzten Bewertungstage eines Halbjahres sowie<br />

den Anteilwert am Tag der Auflegung des Teilfonds übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet;<br />

eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung wird im Teilfonds täglich zurückgestellt und halbjährlich<br />

entnommen. Liegt der Anteilwert an einem Bewertungstag unter der Highwater-Mark, wird eine eventuell in dem<br />

betreffenden Halbjahr im Rahmen der täglichen Berechnung des Nettoanteilwerts gebildete Rückstellung für eine<br />

erfolgsbezogene Vergütung aufgelöst.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume unterworfen sein. Der Teilfonds eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der<br />

mit den Chancen und Risiken volatiler Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend<br />

hohe Verluste hinzunehmen.<br />

155


Bedingungen ausgehandelt wurden. Daher ist es<br />

möglich, dass der Teilfonds ganz oder teilweise in<br />

einer oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />

In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />

wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />

hingewiesen. Der Teilfonds kann das Kontrahentenrisiko<br />

durch die Verwendung von Sicherheiten<br />

senken.<br />

Darüber hinaus kann der Einsatz von Swaps bestimmte<br />

Risiken mit sich bringen, die in den allgemeinen<br />

Risikohinweisen erläutert werden.<br />

Nachstehend sind mögliche Risiko-/Renditequellen<br />

genannt, die in diesem internationalen Aktienportfolio<br />

in ihrer Gesamtheit sowie einzeln aktiv<br />

verwaltet werden:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Marktrisiko<br />

Einzeltitelrisiko<br />

Branchenrisiko<br />

Marktkapitalisierungsrisiko<br />

Bewertungsrisiko<br />

Währungsrisiko<br />

Zinsrisiko<br />

Kreditspreadrisiko<br />

Volatilität<br />

Ein Großteil der Derivate basiert auf:<br />

Aktien/aktienähnlichen Wertpapieren von kleinen<br />

und mittelgroßen, in einem europäischen Land<br />

notierten Unternehmen oder von Unternehmen,<br />

die ihre Geschäftstätigkeit hauptsächlich in Europa<br />

durchführen, oder die als Holdinggesellschaft<br />

vor allem Beteiligungen an in Europa notierten<br />

Unternehmen besitzen. Diese sind als Basiswerte<br />

für Derivate oder als Anlage des Referenzportfolios<br />

zulässig.<br />

Das Referenzportfolio kann unter anderem folgende<br />

Positionen enthalten:<br />

– Longpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />

Wertpapieren<br />

– Shortpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />

Wertpapieren<br />

– auf dem Marktengagement, einzelnen Titeln,<br />

Branchen, der Marktkapitalisierung, Bewertung,<br />

Währung, den Zinsen, Kreditspreads<br />

oder der Volatilität basierende Derivate<br />

Der Teilfonds setzt Fremdkapital nicht als Anlageinstrument<br />

ein. Die Derivate werden ausschließlich<br />

durch Ausgleichszahlungen erfüllt, d. h. es gibt<br />

keine physische Andienung.<br />

Die Anlagestrategie ist im Rahmen des Referenzportfolios<br />

opportunistisch.<br />

Der Teilfonds sichert zu, dass das Gesamtrisiko<br />

in Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten<br />

100% seines Nettovermögens nicht<br />

überschreitet, so dass das Risiko des Teilfonds<br />

nicht dauerhaft 200% seines Nettovermögens<br />

übersteigt.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei begrenzt<br />

auf 14,14% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

156<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht mehr<br />

als das Fünffache des Teilfondsvermögens beträgt.<br />

Unter bestimmten Umständen kann die Hebelwirkung<br />

jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Titan<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Titan gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />

die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Titan ist<br />

die Ausnutzung der relativen Outperformance/<br />

Underperformance einzelner Aktien, Sektoren<br />

und Volkswirtschaften der globalen Aktienmärkte<br />

durch die Verwendung von Long/Short­Strategien.<br />

So soll eine Gesamtrendite erzielt werden,<br />

die mittel­ bis langfristig mit der Rendite internationaler<br />

Aktien vergleichbar ist, obwohl die<br />

Schwankungen der Aktien im Teilfondsportfolio<br />

geringer ausfallen dürften.<br />

In Einklang mit dem Verbot gemäß Artikel 2 E.<br />

des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil werden<br />

im Teilfondsvermögen selbst keine Leerverkäufe<br />

gemäß Artikel 52 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2010 durchgeführt.<br />

Die tatsächlichen Renditen und Risiken können<br />

diese Zielsetzung erreichen oder verfehlen. Das<br />

Ziel darf nicht als Garantie angesehen werden. Die<br />

Zielsetzung lautet, positive, vergleichbare Renditen<br />

zu erzielen, die in größtmöglichem Umfang<br />

moderat mit der durch den Aktienindex Morgan<br />

Stanley Capital International (MSCI) World Index<br />

abgebildeten Entwicklung der Aktien märkte<br />

korrelieren.<br />

Diese Anlagestrategie beinhaltet Anlagen, in deren<br />

Rahmen positiv beurteilte Rendite quellen,<br />

die die Aktienmärkte beeinflussen könnten,<br />

eingekauft (Longpositionen) und/oder negativ<br />

beurteilte Renditequellen verkauft werden (Shortpositionen).<br />

Der Teilfonds tätigt seine Anlagen in Einklang mit<br />

den Bestimmungen der Verordnung des Großherzogtums<br />

vom 8. Februar 2008 und der Richtlinie<br />

2007/16/EG vor allem in fest und variabel verzinslichen<br />

Wertpapieren oder Aktien sowie in Derivaten.<br />

Die Derivate können auf einem einzigen<br />

Basiswert oder einem Referenzportfolio basieren.<br />

Der Teilfonds setzt insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Instrumente zur Erreichung des<br />

Anlageziels ein.<br />

Die Derivate werden bei der Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zur Erreichung des Anlageziels verwendet,<br />

wobei die Performance des Teilfonds von<br />

dem jeweiligen Anteil der Derivate (z. B. Futures,<br />

Swaps oder Differenzkontrakte) am Gesamtvermögen<br />

des Teilfonds abhängt.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />

anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Es ist geplant, zur Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und zum Erreichen des Anlageziels mit Finanzinstituten,<br />

die über ein Spitzenrating verfügen und<br />

auf derartige Transaktionen spezialisiert sind, Derivate,<br />

wie etwa Differenzkontrakte oder Swaps,<br />

abzuschließen. Bei diesen OTC­Vereinbarungen<br />

handelt es sich um standardisierte Verträge.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0VQ LU0399357168<br />

FC <strong>DWS</strong>0VR LU0399357242<br />

Anlegerprofil risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC und FC: Das Erstzeichnungs­ und Auflegungsdatum<br />

Auflegungsdatum wird vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt<br />

wird entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC und FC: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge FC und LC: Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft LC: bis zu 2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener<br />

(vom Teilfonds zu tragen)** Vergütung***<br />

FC: bis zu 1% p.a. zzgl. erfolgsbezogener Vergütung***<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft LC und FC: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)**<br />

Taxe d’abonnement LC und FC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der<br />

Grund lage des Anteilwerts des darauf folgenden Bewertungstags<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grund lage<br />

des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

*** Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft bezogen auf die Anteilklassen FC und LC aus dem Teilfondsvermögen<br />

pro Anteil eine erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von 20% des Betrags, um den der Anteilwert (gegebenenfalls<br />

unter Berücksichtigung etwaiger Ausschüttungen) am letzten Bewertungstag eines Halbjahres den<br />

höchsten Anteilwert (Highwater­Mark) aller vorangegangenen letzten Bewertungstage eines Halbjahres sowie<br />

den Anteilwert am Tag der Auflegung des Teilfonds übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet;<br />

eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung wird im Teilfonds täglich zurückgestellt und halbjährlich<br />

entnommen. Liegt der Anteilwert an einem Bewertungstag unter der Highwater­Mark, wird eine eventuell in dem<br />

betreffenden Halbjahr im Rahmen der täglichen Berechnung des Nettoanteilwerts gebildete Rückstellung für eine<br />

erfolgsbezogene Vergütung aufgelöst.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.<br />

157


Der Teilfonds kann ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren OTC-Transaktionen investiert sein,<br />

die mit dem Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen<br />

ausgehandelt wurden. Daher ist es möglich,<br />

dass der Teilfonds ganz oder teilweise in einer<br />

oder mehreren Transaktionen investiert ist.<br />

In Zusammenhang mit den OTC-Transaktionen<br />

wird auf das damit verbundene Kontrahentenrisiko<br />

hingewiesen. Der Teilfonds kann das Kontrahentenrisiko<br />

durch die Verwendung von Sicherheiten<br />

senken.<br />

Darüber hinaus kann der Einsatz von Swaps bestimmte<br />

Risiken mit sich bringen, die in den allgemeinen<br />

Risikohinweisen erläutert werden.<br />

Nachstehend sind mögliche Risiko-/Renditequellen<br />

genannt, die in diesem internationalen Aktienportfolio<br />

in ihrer Gesamtheit sowie einzeln aktiv<br />

verwaltet werden:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Marktrisiko<br />

Einzeltitelrisiko<br />

Branchenrisiko<br />

Marktkapitalisierungsrisiko<br />

Bewertungsrisiko<br />

Währungsrisiko<br />

Zinsrisiko<br />

Kreditspreadrisiko<br />

Volatilität<br />

Die Derivate basieren auf:<br />

Aktien/aktienähnlichen Wertpapieren von Unternehmen<br />

weltweit.<br />

Das Referenzportfolio kann unter anderem folgende<br />

Positionen enthalten:<br />

– Longpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />

Wert papieren<br />

– Shortpositionen in Aktien/aktienähnlichen<br />

Wert papieren<br />

– auf dem Marktengagement, einzelnen Titeln,<br />

Branchen, der Marktkapitalisierung, Bewertung,<br />

Währung, den Zinsen, Kreditspreads<br />

oder der Volatilität basierende Derivate<br />

Der Teilfonds setzt Fremdkapital nicht als Anlageinstrument<br />

ein. Die Derivate werden ausschließlich<br />

durch Ausgleichszahlungen erfüllt, d. h. es<br />

gibt keine physische Andienung.<br />

Die Anlagestrategie ist im Rahmen des Referenzportfolios<br />

opportunistisch.<br />

Der Teilfonds sichert zu, dass das Gesamtrisiko<br />

in Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten<br />

100% seines Nettovermögens nicht<br />

überschreitet, so dass das Risiko des Teilfonds<br />

nicht dauerhaft 200% seines Nettovermögens<br />

übersteigt.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei begrenzt<br />

auf 14,14% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

158<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die<br />

Hebelwirkung aus dem Einsatz von Derivaten<br />

nicht mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen<br />

kann die Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top 50 Asia<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Top 50 Asia gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top 50<br />

Asia ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen<br />

Wertzuwachses der Vermögensanlagen in<br />

Euro. Für das Teilfondsvermögen können Aktien,<br />

verzinsliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen,<br />

Wandel- und Optionsanleihen, Partizipations-<br />

und Genussscheine sowie Optionsscheine<br />

auf Aktien erworben werden. Dabei wird das<br />

Teilfondsvermögen mindestens zu 70% in Aktien<br />

von Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsschwerpunkt<br />

in Asien angelegt. Ein Geschäftsschwerpunkt<br />

in Asien besteht, wenn ein Unternehmen<br />

den überwiegenden Teil seiner Gewinne oder<br />

Umsatzerlöse dort erwirtschaftet. Als asiatische<br />

Aussteller kommen Unternehmen mit Sitz oder<br />

Geschäftsschwerpunkt in Hongkong, Indien, Indonesien,<br />

Japan, Korea, Malaysia, Philippinen,<br />

Singapur, Taiwan, Thailand und VR China in Betracht.<br />

Die Anzahl der Aussteller von im Teilfondsvermögen<br />

gehaltenen Aktien soll grundsätzlich<br />

50 betragen. Die Auswahl der 50 Aktienwerte soll<br />

folgende Aspekte berücksichtigen:<br />

–<br />

–<br />

starke Marktstellung des Ausstellers in dem<br />

jeweiligen Tätigkeitsbereich<br />

für die Gegebenheiten günstige Bilanzrelationen<br />

– überdurchschnittliche Qualität des Unternehmensmanagements<br />

mit Ausrichtung auf die<br />

Erwirtschaftung langfristig guter Erträge<br />

–<br />

–<br />

strategische Ausrichtung des Unternehmens<br />

aktionärsorientierte Informationspolitik<br />

Dementsprechend erwirbt die Gesellschaft Aktien<br />

solcher Unternehmen, bei denen sie erwartet,<br />

dass die Ertrags- und/oder Kursperspektiven relativ<br />

zum Marktdurchschnitt vorteilhaft sind.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens (nach<br />

Abzug der liquiden Mittel) können in Aktien in-<br />

und ausländischer Aussteller, die die Anforderungen<br />

des vorstehenden Satzes nicht erfüllen,<br />

angelegt werden.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

i) festgelegten Anlagegrenze von 10% hinsichtlich<br />

der Anlage in Anteilen anderer Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/oder<br />

anderer Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

gemäß Artikel 2 A. Buchstabe e) gilt für diesen Teilfonds<br />

eine Anlagegrenze von 5%.<br />

Aufgrund einer möglichen Registrierung in<br />

Korea gilt für den Teilfonds zudem die folgende<br />

Anlagegrenze:<br />

Mehr als 60% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

müssen in Vermögenswerten angelegt werden,<br />

die nicht auf den Koreanischen Won lauten.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC 552 521 LU0145648290<br />

LD 552 522 LU0145648456<br />

NC 552 523 LU0145648886<br />

FC 552 524 LU0145649181<br />

A2 <strong>DWS</strong>0AQ LU0273161231<br />

E2 <strong>DWS</strong>0AR LU0273174648<br />

R2 <strong>DWS</strong>0TC LU0363468926<br />

DS1 <strong>DWS</strong>0V3 LU0399358562<br />

CH2H <strong>DWS</strong>07Y LU0616867387<br />

CH4H <strong>DWS</strong>07Z LU0616867544<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der „Hedged“- Währung des Teilfondsklassen<br />

Anteilklassen erfolgt gegenüber<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Die Anteilklasse R2 wird nur in Form von Namensanteilen<br />

angeboten.<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />

Auflegungsdatum A2 und E2: 20.11.2006<br />

DS1: 19.1.2009<br />

R2, CH2H und CH4H: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC und LD: 100,– EUR<br />

A2 and E2: 100,– USD<br />

R2: 1.000,– RUB<br />

DS1: 100,– GBP<br />

CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, A2, DS1, R2 und CH2H: bis zu 5% vom<br />

(vom Anleger zu tragen) Bruttoanlagebetrag*<br />

NC: bis zu 3% vom<br />

Bruttoanlagebetrag**<br />

FC, E2 und CH4H: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2, E2, R2,<br />

CH2H und CH4H: Thesaurierung<br />

LD und DS1: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, A2, R2, DS1 und CH2H: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC, E2 und CH4H: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, A2, E2, DS1, R2,<br />

CH2H und CH4H: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC, A2, E2, DS1,<br />

R2, CH2H und CH4H: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />

nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

159


Besondere Risiken:<br />

Aufgrund seiner Spezialisierung auf einen bestimmten<br />

geographischen Bereich weist der<br />

Teilfonds erhöhte Chancen auf, denen jedoch<br />

entsprechende Risiken gegenüberstehen.<br />

Der Anlageschwerpunkt des Teilfonds liegt in<br />

Asien. Die asiatischen Börsen und Märkte unterliegen<br />

zum Teil deutlichen Schwankungen.<br />

Außerdem können Wechselkursschwankungen<br />

der lokalen Währungen gegenüber dem Euro<br />

das Anlageergebnis beeinflussen. Das mit einer<br />

Wertpapieranlage verbundene Bonitätsrisiko,<br />

d. h., das Risiko des Vermögensverfalls von Ausstellern<br />

kann auch bei einer besonders sorgfältigen<br />

Auswahl zu erwerbender Papiere nicht völlig<br />

ausgeschlossen werden. Politische Veränderungen,<br />

Begrenzungen des Währungsumtauschs,<br />

Börsenkontrolle, Steuern, Einschränkungen bezüglicher<br />

ausländischer Kapitalanlagen usw. können<br />

das Anlageergebnis ebenfalls beeinflussen.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Top 50 Asia besteht aus Aktien von Unternehmen<br />

des asiatisch-pazifischen Raums.<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />

Orientierung für die voraussichtliche britische<br />

Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />

Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />

im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />

geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />

können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />

ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />

berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />

eine eigene Beratung einholen.<br />

Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />

um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />

für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />

Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />

der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />

von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />

Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />

Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />

oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />

zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />

Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag<br />

und nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon<br />

ausgenommen sind Anteilklassen, die von der<br />

britischen Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte<br />

Zeit, in der die Anteile vom jeweiligen<br />

Anleger gehalten werden, als „ausschüttender<br />

Fonds“ oder „Bericht erstattender Fonds“ anerkannt<br />

sind.<br />

Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />

britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />

Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />

2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />

enthalten sind.<br />

160<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung 1)<br />

Klasse LC LU0145648290 19,8% -5,5% 29,2% 87,4%<br />

Klasse LD LU0145648456 19,8% -5,5% 29,2% 87,4%<br />

Klasse NC LU0145648886 19,0% -7,6% 24,5% 76,5%<br />

Klasse FC LU0145649181 20,7% -3,1% 34,5% 102,1%<br />

Klasse A 2) LU0273161231 11,8% -13,8% – 22,1%<br />

Klasse E2 2) LU0273174648 11,6% -13,0% – 23,8%<br />

Klasse DS1 3) LU0399358562 14,6% – – 62,1%<br />

50% MSCI AC Far East,<br />

50% MSCI AC Far East ex Japan<br />

Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />

ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick<br />

auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />

können, müsste diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />

in denen sich die Anteile<br />

im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />

als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />

Fonds“ eingestuft worden sein.<br />

Der Status der Anteilklasse DS1 als ausschüttender<br />

Fonds vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember<br />

2009 und als Bericht erstattender Fonds<br />

ab dem 1. Januar 2010 wurde bestätigt. Um die<br />

Anforderungen des Status als Bericht erstattender<br />

Fonds zu erfüllen, wird es notwendig sein,<br />

sowohl den Anlegern als auch der HMRC Bericht<br />

darüber zu erstatten, welche Erträge der Anteilklasse<br />

DS1 für den jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

zuzurechnen sind. Insoweit der ausgewiesene<br />

Ertrag die an die Anleger ausgeschüttete<br />

Summe übersteigt, wird dieser Überschussertrag<br />

als zusätzliche Ausschüttung an die Anleger angesehen<br />

und die Anleger werden entsprechend<br />

besteuert.<br />

Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />

Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />

Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />

als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />

anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />

steuerpflichtig. Dividenden, die an eine in Großbritannien<br />

ansässige Gesellschaft ausgeschüttet<br />

wurden (sowie etwaige einbehaltene Erträge, die<br />

gegenüber einer solchen Gesellschaft ausgewiesen<br />

wurden), werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte<br />

zu ihrer Verfügung angesehen und sind<br />

im Allgemeinen steuerbefreit.<br />

Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />

Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />

die unter bestimmten Umständen<br />

für britische Anleger in Offshore-Fonds gelten<br />

können. Es wird davon ausgegangen, dass Anleger<br />

normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />

unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich steu-<br />

29,1% 8,6% 31,0% 73,0%<br />

1) Klassen LC, LD, NC und FC am 3.6.2002/Klassen A2 und E2 am 20.11.2006/Klasse DS1 am 19.1.2009<br />

2) in USD<br />

3) in GBP<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

erpflichtigen Anleger, die (zusammen mit ihren<br />

verbundenen Personen) mehr als 10% der Anteile<br />

von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />

beraten lassen.<br />

Die Anteilklasse DS1 richtet sich an private Anleger.<br />

Die Anteile werden allgemein erhältlich sein<br />

und breit vermarktet werden und einem genügend<br />

großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe<br />

geeignete Weise zugänglich gemacht werden.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Top Dividend gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend<br />

ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

in Aktien von inländischen wie ausländischen<br />

Emittenten angelegt, bei denen eine überdurchschnittliche<br />

Dividendenrendite erwartet wird.<br />

Bei der Aktienauswahl sind folgende Kriterien von<br />

entscheidender Bedeutung: größere Dividendenrendite<br />

als der Marktdurchschnitt; Nachhaltigkeit<br />

von Dividendenrendite und Wachstum; historisches<br />

und prognostiziertes Gewinnwachstum;<br />

Kurs/Gewinn-Verhältnis. Neben diesen Kriterien<br />

wird der bewährte Stock-Picking-Prozess des<br />

Fondsmanagers angewandt. Das heißt, die Fundamentaldaten<br />

eines Unternehmens, wie z. B.<br />

Bilanzqualität, Kompetenz des Managements,<br />

Profitabilität, Wettbewerbsposition und Bewertung,<br />

werden analysiert. Diese Kriterien können<br />

unterschiedlich gewichtet werden und müssen<br />

nicht immer kumulativ vorliegen.<br />

Der Teilfonds kann in Einklang mit Artikel 2 B.<br />

des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil derivative<br />

Techniken einsetzen, um das Anlageziel zu<br />

erreichen, einschließlich insbesondere – ohne<br />

darauf beschränkt zu sein – Terminkontrakte,<br />

Futures, Single-Stock-Futures, Optionen oder<br />

Equity-Swaps.<br />

Vor diesem Hintergrund könnten Positionen eingerichtet<br />

werden, die sinkende Aktienkurse und<br />

Indexstände vorwegnehmen.<br />

Gemäß dem Verbot in Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe<br />

getätigt. Shortpositionen werden<br />

durch die Verwendung verbriefter und nicht<br />

verbriefter derivativer Instrumente eingerichtet.<br />

Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />

kann auch durch Global Depository<br />

Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />

Märkten notiert sind, sowie durch von internationalen<br />

Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />

American Depository Receipts (ADR)<br />

erfolgen.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

Wertpapieren angelegt werden, welche die vorstehend<br />

genannten Kriterien nicht erfüllen.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

Geldmarktinstrumente und Bankguthaben investiert<br />

werden.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />

Vermögenswerte.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>0ZD LU0507265923<br />

LD <strong>DWS</strong>0ZE LU0507266061<br />

NC <strong>DWS</strong>0ZF LU0507266145<br />

ND <strong>DWS</strong>015 LU0544572786<br />

FC <strong>DWS</strong>0ZG LU0507266228<br />

A2 <strong>DWS</strong>0ZH LU0507266491<br />

A2H <strong>DWS</strong>014 LU0544572604<br />

E2 <strong>DWS</strong>0ZJ LU0507266574<br />

DS1 <strong>DWS</strong>00H LU0511520347<br />

ID <strong>DWS</strong>07J LU0616863808<br />

CH2H <strong>DWS</strong>07K LU0616864012<br />

CH4H <strong>DWS</strong>07L LU0616864285<br />

S1Q <strong>DWS</strong>07M LU0616864442<br />

Z2 <strong>DWS</strong>07N LU0616864798<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der „Hedged“- A2H: Währung des Teilfonds<br />

Anteilklassen erfolgt gegenüber CH2H und CH4H: Währungsrisiko der Vermögenswerte<br />

des Teilfonds, die auf eine andere<br />

Währung als die der abgesicherten<br />

Anteilklassen lauten<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile. Die Anteilklasse ID wird nur in Form von<br />

Namensanteilen und bei Erstzeichnung mit einem Anlagebetrag<br />

von mindestens 25.000.000 EUR angeboten.<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC, LD, DS1 und FC: 1.7.2010<br />

Auflegungsdatum ND: 16.11.2010<br />

A2: 13.9.2010<br />

S1Q: 16.8.2011<br />

A2H, E2, ID, CH2H,<br />

CH4H und Z2: Das Erstzeichnungs- und<br />

Auflegungsdatum wird vom<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC, ND, FC und ID: 100,– EUR<br />

A2, A2H und E2: 100,– USD<br />

DS1: 100,– GBP<br />

CH2H und CH4H: 100,– CHF<br />

S1Q: 10,– SGD<br />

Z2: 100,– PLN<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, DS1, A2, A2H,<br />

(vom Anleger zu tragen) CH2H, S1Q und Z2: bis zu 5% vom<br />

Bruttoanlagebetrag*<br />

NC und ND: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC, E2, CH4H und ID: 0%<br />

Verwendung der Erträge<br />

NC, FC, LC, A2, A2H, E2,<br />

CH2H, CH4H und Z2: Thesaurierung<br />

LD, ND, DS1 und ID: Ausschüttung (jährlich)<br />

S1Q: Ausschüttung (quartalsweise)<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC und ND: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, DS1, A2, A2H,<br />

CH2H, S1Q und Z2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC, E2 und CH4H: bis zu 0,75% p.a.<br />

ID: bis zu 0,5% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC und ND: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, FC, E2, DS1, A2, A2H,<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** CH2H, CH4H, ID, S1Q und Z2: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, ND, FC, A2, A2H, E2,<br />

DS1, CH2H, CH4H, S1Q und Z2: 0,05% p.a.<br />

ID 0,01% p.a.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

161


Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend besteht aus Aktien globaler<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlichen<br />

Dividendenrenditen.<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich<br />

Die folgenden Informationen dienen als allgemeine<br />

Orientierung für die voraussichtliche britische<br />

Besteuerung von im Vereinigten Königreich ansässigen<br />

Anlegern. Anleger sollten sich darüber<br />

im Klaren sein, dass das Steuerrecht und die<br />

geltende Praxis im Vereinigten Königreich sich ändern<br />

können. Potenzielle Anleger müssen daher<br />

ihre spezifische Position zum Zeitpunkt der Anlage<br />

berücksichtigen und sollten gegebenenfalls<br />

eine eigene Beratung einholen.<br />

Bei den gesonderten Anteilklassen handelt es sich<br />

um „Offshore-Fonds“ im Sinne der britischen Bestimmungen<br />

für Offshore-Fonds. Gemäß diesen<br />

Bestimmungen werden Erlöse aus dem Verkauf,<br />

der Rücknahme oder anderweitigen Veräußerung<br />

von Anteilen an einem Offshore-Fonds, die von<br />

Personen gehalten werden, die für steuerliche<br />

Zwecke im Vereinigten Königreich ansässig sind<br />

oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />

zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs, einer solchen<br />

Veräußerung oder Rücknahme als Ertrag und<br />

nicht als Kapitalgewinn besteuert. Davon ausgenommen<br />

sind Anteilklassen, die von der britischen<br />

Finanzbehörde („HMRC“) für die gesamte Zeit, in<br />

der die Anteile vom jeweiligen Anleger gehalten<br />

werden, als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht<br />

erstattender Fonds“ anerkannt sind.<br />

Am 1. Dezember 2009 traten Änderungen an den<br />

britischen Bestimmungen für Offshore-Fonds in<br />

Kraft, die jetzt in den Offshore Funds (Tax) Regulations<br />

2009 (Statutory Instrument 2009/3001)<br />

enthalten sind.<br />

Damit britische Steuerzahler bei der Veräußerung<br />

ihrer Anlage in die Anteilklasse DS1 im Hinblick<br />

auf die Zahlung von Kapitalertragssteuern profitieren<br />

können, müsste diese Klasse in allen Abrechnungszeiträumen,<br />

in denen sich die Anteile<br />

im Besitz des britischen Steuerzahlers befanden,<br />

als „ausschüttender Fonds“ oder „Bericht erstattender<br />

Fonds“ eingestuft worden sein.<br />

Der Status der Anteilklasse DS1 als Bericht erstattender<br />

Fonds ab dem 1. Juli 2010 wurde<br />

bestätigt. Um die Anforderungen des Status als<br />

Bericht erstattender Fonds zu erfüllen, wird es<br />

notwendig sein, sowohl den Anlegern als auch<br />

der HMRC Bericht darüber zu erstatten, welche<br />

Erträge der Anteilklasse DS1 für den jeweiligen<br />

Abrechnungszeitraum zuzurechnen sind. Insoweit<br />

der ausgewiesene Ertrag die an die Anleger<br />

ausgeschüttete Summe übersteigt, wird dieser<br />

Überschussertrag als zusätzliche Ausschüttung<br />

an die Anleger angesehen und die Anleger werden<br />

entsprechend besteuert.<br />

Dividenden (sowie ausgewiesene einbehaltene<br />

Erträge), die an im Vereinigten Königreich ansässige<br />

Personen ausgeschüttet werden, gelten<br />

162<br />

Orderannahme LC, LD, FC, E2, DS1, A2, A2H, ID, NC, ND, S1Q und Z2:<br />

Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

CH2H und CH4H: Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten<br />

Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr<br />

Luxemburger Zeit an einem Bewertungstag bei der<br />

Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind,<br />

werden auf der Grundlage des Anteilwerts des darauf folgenden<br />

Bewertungstags abgerechnet. Aufträge, die nach<br />

16.00 Uhr Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der<br />

Grundlage des Anteilwerts des übernächsten Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN seit Auflegung1) Klasse LC LU0507265923 11,8%<br />

Klasse LD LU0507266061 11,8%<br />

Klasse NC LU0507266145 11,4%<br />

Klasse FC LU0507266228 12,3%<br />

Klasse ND LU0544572786 4,1%<br />

Klasse A22) LU0507266491 7,1%<br />

Klasse DS13) LU0511520347 16,4%<br />

MSCI World High Dividend Yield 12,8%<br />

1) Klassen LC, LD, NC, FC und DS1 am 1.7.2010 / Klasse A2 am 13.9.2010 / Klasse ND am 16.11.2010<br />

2) in USD<br />

3) in GBP<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

als Dividenden (denen eine fiktive Dividendensteuerschuld<br />

anhaftet) und sind im Allgemeinen<br />

steuerpflichtig.<br />

Dividenden, die an eine in Großbritannien ansässige<br />

Gesellschaft ausgeschüttet wurden (sowie<br />

etwaige einbehaltene Erträge, die gegenüber einer<br />

solchen Gesellschaft ausgewiesen wurden),<br />

werden ebenfalls als Dividendeneinkünfte zu ihrer<br />

Verfügung angesehen und sind im Allgemeinen<br />

steuerbefreit.<br />

Die britischen Steuervorschriften enthalten zahlreiche<br />

Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung,<br />

die unter bestimmten Umständen<br />

für britische Anleger in Offshore-Fonds gelten<br />

können. Es wird davon ausgegangen, dass Anle-<br />

ger normalerweise nicht diesen Bestimmungen<br />

unterliegen. Alle im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen<br />

Anleger, die (zusammen mit ihren<br />

verbundenen Personen) mehr als 10% der Anteile<br />

von <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> halten, sollten sich speziell<br />

beraten lassen.<br />

Die Anteilklasse DS1 richtet sich an private Anleger.<br />

Die Anteile werden allgemein erhältlich sein<br />

und breit vermarktet werden und einem genügend<br />

großen Kreis auf eine für diese Zielgruppe<br />

geeignete Weise zugänglich gemacht werden.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend Europe<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top<br />

Dividend Europe gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend<br />

Europe ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />

hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen.<br />

Für das Teilfondsvermögen können Aktien, verzinsliche<br />

Wertpapiere, Wandelanleihen, Optionsanleihen,<br />

Optionsscheine, Genussscheine, Indexzertifikate<br />

sowie in Wertpapieren verbriefte<br />

Finanzinstrumente gut fundierter in­ und ausländischer<br />

Aussteller erworben werden.<br />

Dabei wird das Teilfondsvermögen mindestens zu<br />

75% in Aktien von Emittenten mit Hauptniederlassung<br />

in einem Mitgliedstaat der EU, Norwegen<br />

und/oder Island angelegt. Bei der Aktienauswahl<br />

sind folgende Kriterien von entscheidender Bedeutung:<br />

größere Dividendenrendite als der Marktdurchschnitt;<br />

Nachhaltigkeit von Dividendenrendite<br />

und Wachstum; historisches und prognostiziertes<br />

Gewinnwachstum; attraktives Kurs/Gewinn­Verhältnis.<br />

Neben diesen Kriterien wird der bewährte<br />

Titelselektionsprozess der Gesellschaft zugrunde<br />

gelegt. Das heißt, die Fundamentaldaten eines<br />

Unternehmens, wie z. B. Bilanzqualität, Managementfähigkeit,<br />

Profitabilität, Wettbewerbsposition<br />

und Bewertung werden analysiert und in Entscheidungen<br />

umgesetzt. Diese Kriterien und Fundamentaldaten<br />

können unterschiedlich gewichtet werden<br />

und müssen nicht immer kumulativ vorliegen.<br />

Höchstens 25% des Teilfondsvermögens können<br />

in Aktien oder anderen Wertpapieren von Ausstellern<br />

angelegt werden, die die Anforderungen des<br />

vorstehenden Absatzes nicht erfüllen.<br />

Bis zu 25% des Teilfondsvermögens können in<br />

kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />

Bankguthaben investiert werden.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich des<br />

Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick auf die<br />

derzeit geltenden Anlagerestriktionen in einzelnen<br />

Vertriebsländern folgende Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto­<br />

Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen.<br />

Verwendbarkeit im Rahmen des PEA<br />

Der Teilfonds kann für den Aktiensparplan PEA<br />

(Plan d'Epargne en Actions) verwendet werden,<br />

der französischen Anlegern steuerliche Vorteile<br />

bietet.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)­<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisiko­<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC A0B56P LU0195137939<br />

LD A0B56Q LU0195138150<br />

NC A0B56R LU0195138317<br />

FC A0B56S LU0195139042<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Auflegungsdatum LC, LD, NC und FC: 30.8.2004<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, NC und FC: 100,– EUR<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC und LC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC und LD: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und FC: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC und FC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />

Klasse LC LU0195137939 6,8% ­28,7% ­10,6%<br />

Klasse LD LU0195138150 6,8% ­28,7% ­10,6%<br />

Klasse NC LU0195138317 6,1% ­30,1% ­14,0%<br />

Klasse FC LU0195139042 7,6% ­26,9% ­6,8%<br />

MSCI Europe High Dividend Yield (RI)<br />

–<br />

(eingeführt am 16.8.2011)<br />

– –<br />

Wertentwicklung nach BVI­Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

potential des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Top Dividend Europe besteht aus Aktien<br />

großer Unternehmen aus der Eurozone.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

163


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend Premium<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top<br />

Dividend Premium gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Dividend<br />

Premium ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />

hohen Wertzuwachses der Vermögensanlagen.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

in Aktien von inländischen wie ausländischen<br />

Emittenten angelegt, bei denen eine überdurchschnittliche<br />

Dividendenrendite erwartet wird. Bei<br />

der Aktienauswahl sind folgende Kriterien von<br />

entscheidender Bedeutung: größere Dividendenrendite<br />

als der Marktdurchschnitt; Nachhaltigkeit<br />

von Dividendenrendite und Wachstum; historisches<br />

und prognostiziertes Gewinnwachstum;<br />

Kurs/Gewinn-Verhältnis. Neben diesen Kriterien<br />

wird der bewährte Stock-Picking-Prozess des<br />

Fondsmanagers angewandt. Das heißt, die Fundamentaldaten<br />

eines Unternehmens, wie z. B.<br />

Bilanzqualität, Kompetenz des Managements,<br />

Profitabilität, Wettbewerbsposition und Bewertung,<br />

werden analysiert. Diese Kriterien können<br />

unterschiedlich gewichtet werden und müssen<br />

nicht immer kumulativ vorliegen.<br />

Zur Umsetzung der Anlagepolitik und Erreichung<br />

des Anlageziels kann der Teilfonds in Einklang mit<br />

Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil geeignete derivative Finanzinstrumente<br />

und Techniken einsetzen, insbesondere – ohne<br />

darauf beschränkt zu sein – Terminkontrakte,<br />

Futures, Single-Stock-Futures, Optionen oder<br />

Equity-Swaps.<br />

Vor diesem Hintergrund könnten Positionen eingerichtet<br />

werden, die sinkende Aktienkurse und<br />

Indexstände vorwegnehmen. Gemäß dem Verbot<br />

in Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe<br />

getätigt. Shortpositionen werden durch die Verwendung<br />

verbriefter und nicht verbriefter derivativer<br />

Instrumente eingerichtet.<br />

Der Teilfonds ist insbesondere bestrebt, eine<br />

Covered-Option-Writing-Strategie umzusetzen,<br />

d. h. er verkauft kurzfristige Optionen mit einer<br />

durchschnittlichen Laufzeit von bis zu 6 Monaten<br />

auf einen Großteil der im Portfolio enthaltenen<br />

Aktien, Indizes und Indizes, die Aktien oder<br />

Sektoren abbilden. Die Aktienauswahl erfolgt<br />

außerdem unter dem Gesichtspunkt, zusätzlich<br />

zu den vorstehend genannten Kriterien attraktive<br />

Optionsprämien zu erzielen.<br />

Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren<br />

kann auch durch Global Depository<br />

Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen und<br />

Märkten notiert sind, sowie durch von internationalen<br />

Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene<br />

American Depository Receipts (ADR)<br />

erfolgen.<br />

Soweit liquide Mittel Verpflichtungen aus derivativen<br />

Finanzinstrumenten decken, werden sie den<br />

maßgeblichen 70% zugerechnet.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

Instrumenten angelegt werden, welche die vorstehend<br />

genannten Kriterien nicht erfüllen, z. B.<br />

in kurzfristigen Einlagen, Geldmarktinstrumenten<br />

und Bankguthaben.<br />

164<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC <strong>DWS</strong>05R LU0616849567<br />

LD <strong>DWS</strong>05S LU0616849724<br />

LDQ <strong>DWS</strong>05T LU0616850060<br />

NC <strong>DWS</strong>05U LU0616850227<br />

FC <strong>DWS</strong>05V LU0616850573<br />

A2 <strong>DWS</strong>05W LU0616850730<br />

E2 <strong>DWS</strong>05X LU0616850904<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, FC und A2: 16.8.2011<br />

Auflegungsdatum LDQ, NC und E2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, LD, LDQ, NC und FC: 100,– EUR<br />

A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD, LDQ und A2: bis zu 5% vom Brutto-<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />

NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge LC, NC, FC, A2 und E2: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung (jährlich)<br />

LDQ: Ausschüttung (quartalsweise)<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, LDQ und A2: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LD, LDQ, FC, E2 und A2: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement LC, FC, LD, LDQ, NC, E2 und A2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) genannten<br />

Vermögenswerte.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisiko-<br />

potential des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Top Dividend Premium besteht aus Aktien<br />

globaler Unternehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top Euroland<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

Top Euroland gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> Top<br />

Euroland ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite. Das Teilfondsvermögen wird zu<br />

mindestens 75% in Aktien von Emittenten mit<br />

Hauptniederlassung in einem Mitgliedstaat der<br />

Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion<br />

(EWU) angelegt.<br />

Der Teilfonds konzentriert sich auf Unternehmen<br />

mit einer höheren Marktkapitalisierung. Darüber<br />

hinaus ist der Fondsmanager bestrebt, ein konzentriertes<br />

Portfolio zu führen, das z. B. aus 40 bis<br />

60 verschiedenen Titeln besteht. Je nach Marktlage<br />

kann von dem vorstehend genannten Diversifizierungsziel<br />

abgewichen werden.<br />

Höchstens 25% des Teilfondsvermögens können<br />

in Aktien von Emittenten angelegt werden, welche<br />

die vorstehenden Kriterien nicht erfüllen.<br />

Bis zu 25% des Teilfondsvermögens können in<br />

kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />

Bankguthaben investiert werden.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />

des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />

auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />

in einzelnen Vertriebsländern folgende<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />

Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

allen anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Verwendbarkeit im Rahmen des PEA<br />

Der Teilfonds kann für den Aktiensparplan PEA<br />

(Plan d'Epargne en Actions) verwendet werden,<br />

der französischen Anlegern steuerliche Vorteile<br />

bietet.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> Top Euroland besteht aus Aktien großer<br />

europäischer Unternehmen.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC 552 516 LU0145644893<br />

LD 552 517 LU0145647052<br />

NC 552 518 LU0145647300<br />

FC 552 519 LU0145647722<br />

A2H <strong>DWS</strong>018 LU0544573081<br />

IC <strong>DWS</strong>07P LU0616864954<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der „Hedged“- Währung des Teilfonds<br />

Anteilklassen erfolgt gegenüber<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile. Die Anteilklasse IC wird nur in Form von<br />

Namensanteilen und bei Erstzeichnung mit einem Anlagebetrag<br />

von mindestens 25.000.000 EUR angeboten.<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD, NC und FC: 3.6.2002<br />

Auflegungsdatum A2H und IC: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC, LD und IC: 100,– EUR<br />

A2H: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag LC, LD und A2H: bis zu 5% vom Brutto-<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />

NC: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und IC: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, FC, LC, A2H und IC: Thesaurierung<br />

LD: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD und A2H: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC: bis zu 0,75% p.a.<br />

IC: bis zu 0,5% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, LD, FC, A2H und IC: 0% p.a.<br />

Taxe d’abonnement LC, LD, NC, FC und A2H: 0,05% p.a.<br />

IC: 0,01% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />

nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

165


Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

166<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />

Klasse LC LU0145644893 14,3% -16,8% 7,3%<br />

Klasse LD LU0145647052 14,3% -16,8% 7,2%<br />

Klasse NC LU0145647300 13,5% -18,6% 3,4%<br />

Klasse FC LU0145647722 15,2% -14,7% 11,8%<br />

Euro STOXX 50 seit 1.9.2009<br />

(vorher: DJ STOXX 50) -2,4% -26,7% -8,4%<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> US-Gov Bonds<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

US-Gov Bonds gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> US-Gov<br />

Bonds ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite für den Teilfonds.<br />

Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden<br />

in verzinslichen Schuldtiteln angelegt, die<br />

von staatlichen Einrichtungen der USA (Zentralbanken<br />

und Regierungsbehörden) begeben oder<br />

garantiert werden.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />

in verzinslichen Schuldtiteln angelegt werden, die<br />

von staatlichen Einrichtungen anderer Länder begeben<br />

oder garantiert werden, welche die vorstehend<br />

genannten Kriterien nicht erfüllen.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus<br />

in allen anderen zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die in Artikel 2 des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil angegeben sind,<br />

einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j)<br />

genannten Vermögenswerte.<br />

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch<br />

durch die Verwendung von Synthetic Dynamic<br />

Underlyings (SDU) umgesetzt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Invest</strong> US-Gov Bonds besteht aus auf USD lautende<br />

Staatsanleihen und Anleihen staatsnaher<br />

Emittenten der USA mit unterschiedlichen Laufzeiten<br />

ohne Währungsabsicherung.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC 551 877 LU0145657523<br />

LD 551 879 LU0145657879<br />

NC 551 881 LU0145658174<br />

A1 <strong>DWS</strong>011 LU0544572356<br />

A2 <strong>DWS</strong>012 LU0544572430<br />

E2 <strong>DWS</strong>013 LU0544572513<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

Teilfondswährung USD<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, LD und NC: 3.6.2002<br />

Auflegungsdatum A1, A2 und E2: Das Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum<br />

wird vom Verwaltungsrat der<br />

Verwaltungsgesellschaft festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt wird entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC und LD: 100,– EUR<br />

A1, A2 und E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein Börsenhandelstag<br />

an der New York Stock (NYSE) ist<br />

Ausgabeaufschlag LC, A1, A2 und LD: bis zu 3% vom Brutto-<br />

(vom Anleger zu tragen) anlagebetrag*<br />

NC: bis zu 1,5% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, A2, E2 und LC: Thesaurierung<br />

LD und A1: Ausschüttung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NC: bis zu 1,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, A1, A2 und LD: bis zu 0,6% p.a.<br />

E2: bis zu 0,35% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der Hauptvertriebsgesellschaft NC: 0,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** LC, A1, A2, E2 und LD: 0% p.a.<br />

Taxe d‘abonnement LD, NC, A1, A2, E2 und LC: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grund lage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 1,5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 1,52% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine erhöhte Volatilität, auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume<br />

stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />

Klasse LC LU0145657523 9,1% 15,3% 2,1%<br />

Klasse LD LU0145657879 9,1% 15,4% 2,2%<br />

Klasse NC LU0145658174 8,7% 13,7% -0,2%<br />

BarCap US Aggregate Government<br />

seit 1.9.2009 (vorher:<br />

JPM USD Government Bonds) 13,7% 28,8% 16,9%<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

167


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> US Value Equities<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

US Value Equities gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong> US Value<br />

Equities ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen<br />

Rendite. Dabei wird das Teilfondsvermögen<br />

mindestens zu 70% in Aktien von<br />

US-amerikanischen Emittenten mit Sitz oder Geschäftsschwerpunkt<br />

in den Vereinigten Staaten<br />

angelegt. Bei diesen Aktien handelt es sich nach<br />

Einschätzung des Fondsmanagers um unterbewertete<br />

erstklassige Wertpapiere, so genannte<br />

„Value Stocks“. Der Marktwert von Value Stocks<br />

ist normalerweise durch entsprechende Fundamentaldaten<br />

des Unternehmens unterlegt.<br />

Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können<br />

in Aktien von Emittenten angelegt werden, welche<br />

die vorstehenden Kriterien nicht erfüllen.<br />

Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in<br />

kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumente und<br />

Bankguthaben investiert werden.<br />

In Abweichung von der unter Artikel 2 B. Buchstabe<br />

n) festgelegten Anlagegrenze hinsichtlich<br />

des Einsatzes von Derivaten gelten im Hinblick<br />

auf die derzeit geltenden Anlagerestriktionen<br />

in einzelnen Vertriebsländern folgende<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Derivate, die einer „short position“ entsprechen,<br />

müssen fortlaufend eine angemessene Deckung<br />

aufweisen und dürfen ausschließlich zu Absicherungszwecken<br />

eingesetzt werden. Die Absicherung<br />

ist auf 100% des zur Deckung dienenden<br />

Underlyings begrenzt. Maximal 35% des Netto-<br />

Teilfondsvermögens dürfen in Derivaten angelegt<br />

werden, die demgegenüber einer „long position“<br />

entsprechen und über keine korrespondierende<br />

Deckung verfügen.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen<br />

anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten<br />

angelegt werden.<br />

Besondere Risiken:<br />

Aufgrund seiner Spezialisierung auf einen bestimmten<br />

geographischen Bereich weist der<br />

Teilfonds erhöhte Chancen auf, denen jedoch<br />

entsprechende Risiken gegenüberstehen.<br />

Die Anlagechancen eines Länderfonds sind aufgrund<br />

seiner regionalen Ausrichtung in Phasen<br />

einer konjunkturellen Aufwärtsentwicklung überdurchschnittlich<br />

hoch. Umgekehrt muss beachtet<br />

werden, dass im Gegensatz zu den in verschiedenen<br />

Regionen anlegenden Aktienfonds durch<br />

die Konzentration des Fondsengagements auf<br />

spezielle Anlagesektoren besondere Risiken<br />

bestehen.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

168<br />

Anteilklasse WKN ISIN<br />

LC 552 497 LU0145635552<br />

LCH <strong>DWS</strong>0AN LU0273155852<br />

NC 552 499 LU0145637178<br />

NCH <strong>DWS</strong>0AP LU0273144732<br />

FC 552 511 LU0145637848<br />

E2 <strong>DWS</strong>0AM LU0273174481<br />

Anlegerprofil risikoorientiert<br />

Teilfondswährung EUR<br />

Währungssicherung der „Hedged“- Währungsrisiko der Vermögenswerte des Teilfonds,<br />

Anteilklassen erfolgt gegenüber die auf eine andere Währung als die der abgesicherten<br />

Anteilklasse lauten.<br />

Anteilsart Namensanteile oder durch Globalurkunde verbriefte<br />

Inhaberanteile<br />

Erstzeichnungs- und LC, NC und FC: 3.6.2002<br />

Auflegungsdatum LCH, NCH und E2: 20.11.2006<br />

Anfänglicher Anteilwert LC, NC, FC, LCH und NCH: 100,– EUR<br />

E2: 100,– USD<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, der auch ein Handelstag<br />

an der New York Stock Exchange (NYSE) ist<br />

Ausgabeaufschlag LC und LCH: bis zu 5% vom Bruttoanlagebetrag*<br />

(vom Anleger zu tragen) NC und NCH: bis zu 3% vom Bruttoanlagebetrag**<br />

FC und E2: 0%<br />

Verwendung der Erträge NC, NCH, FC, LC, LCH und E2: Thesaurierung<br />

Vergütung der Verwaltungsgesellschaft NCH: bis zu 2% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)*** NC: bis zu 2% p.a.<br />

LC und LCH: bis zu 1,5% p.a.<br />

FC und E2: bis zu 0,75% p.a.<br />

Expense Cap max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft<br />

(vgl. Art. 12 b)<br />

Service-Fee der NC und NCH: 0,2% p.a.<br />

Hauptvertriebsgesellschaft LC, LCH, FC und E2: 0% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)***<br />

Taxe d’abonnement LC, LCH, NC, NCH, FC und E2: 0,05% p.a.<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwerts.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwerts dieses Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr Luxemburger Zeit<br />

eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwerts des<br />

darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwerts drei<br />

Bankarbeitstage nach Anteilausgabe. Die Gutschrift des<br />

Gegenwerts erfolgt drei Bankarbeitstage nach Rücknahme<br />

der Anteile.<br />

* 5% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 5,26% vom Nettoanlagebetrag.<br />

** 3% vom Bruttoanlagebetrag; entspricht ca. 3,09% vom Nettoanlagebetrag.<br />

*** Weitere Kosten vgl. Art. 12 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil.<br />

Der Teilfonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten<br />

Techniken eine deutlich erhöhte Volatilität auf, d. h., die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume erheblichen Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Der Teilfonds<br />

eignet sich daher nur für den erfahrenen Anleger, der mit den Chancen und Risiken volatiler<br />

Anlagen vertraut und zudem in der Lage ist, vorübergehend hohe Verluste hinzunehmen.


Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivate enthält. Das entsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong> US<br />

Value Equities besteht aus Aktien der größten<br />

US-Unternehmen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong>ment<br />

GmbH.<br />

Wertentwicklung der Anteilklassen gegenüber dem Vergleichsindex (in Euro)<br />

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung 1)<br />

Klasse LC LU0145635552 18,6% -15,7% -16,6% -17,2%<br />

Klasse LCH LU0273155852 9,3% -25,3% – -18,1%<br />

Klasse NC LU0145637178 17,8% -17,7% -19,8% -22,4%<br />

Klasse NCH LU0273144732 8,7% -26,7% – -20,2%<br />

Klasse FC LU0145637848 19,6% -13,6% -13,0% -10,4%<br />

Klasse E2 2) LU0273174481 11,3% -23,4% – -12,7%<br />

S&P 500 23,4% 0,8% 0,2% 0,7%<br />

1) Klassen LC, NC und FC am 3.6.2002/Klassen LCH, NCH und E2 am 20.11.2006<br />

2) in USD<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags. Aus der bisherigen Wertentwicklung<br />

lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse ableiten. Stand: 31.12.2010<br />

169


<strong>DWS</strong> <strong>Invest</strong><br />

2, Boulevard Konrad Adenauer<br />

L-1115 Luxemburg<br />

RC B 86.435<br />

Telefon: +352-42 101-1<br />

Telefax: +352-42 101-900<br />

016 30507 10

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