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Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, <strong>den</strong> Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.<br />

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012<br />

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.<br />

6. Nachwahl für <strong>den</strong> Aufsichtsrat<br />

Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Niko Roth, ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschie<strong>den</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Bestellung von Herrn Niko Roth als Mitglied des Aufsichtsrates erfolgte in der Hauptversammlung vom 8. Juli 2008. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft<br />

erfolgte die Bestellung dabei bis zur Beendigung der or<strong>den</strong>tlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt,<br />

wobei das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.<br />

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1 des Aktiengesetzes nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.<br />

Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />

Herrn Hans Jörg Millies, Finanzdirektor, wohnhaft: Eltville-Rauenthal,<br />

gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für <strong>den</strong> Rest der Amtszeit des ausgeschie<strong>den</strong>en Mitglieds des Aufsichtsrates, Herrn Niko Roth, in <strong>den</strong> Aufsichtsrat der<br />

Gesellschaft zu wählen.<br />

<strong>Die</strong> Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebun<strong>den</strong>.<br />

B. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung<br />

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zur Zeit der Einberufung<br />

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 36.400.000,00 und ist in 700.000 Stammaktien in Form von Stückaktien<br />

eingeteilt, die sämtlich in der Hauptversammlung stimmberechtigt wären. Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie eine Stimme.<br />

Voraussetzung für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung<br />

Anmeldung<br />

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen und rechtzeitig zur Hauptversammlung<br />

angemeldeten Aktionäre berechtigt.<br />

<strong>Die</strong> angemeldeten Aktionäre können zudem Vertreter bevollmächtigen, die dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind.<br />

<strong>Die</strong> Anmeldung zur Hauptversammlung ist an die nachfolgend bezeichnete Stelle zu richten:<br />

– Seite 3 von 6 –<br />

Für Bank für Sozialwirtschaft Aktiengesellschaft veröffentlicht am 07. Mai 2012.<br />

Auftragsnummer: 120512002119<br />

Quelle: Bundesanzeiger

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