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Planungshinweise Löschwassertechnik - Roth - Brandschutz- und ...

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<strong>Planungshinweise</strong> <strong>Löschwassertechnik</strong><br />

Die Steigleitungen der Löschwasseranlage werden üblicherweise in DN 80 dimensioniert. Bei Einsatz<br />

kleinerer Nennweiten sowie bei Leitungslängen > 100 m ist die ausreichende Dimensionierung<br />

rechnerisch nachzuweisen. Dabei muss - sofern keine abweichenden Vorgaben bestehen – nachgewiesen<br />

werden, dass an den Entnahmeeinrichtungen die Druckdifferenz zwischen Einspeisestelle<br />

<strong>und</strong> Entnahmestelle nicht mehr als 1 bar + geodätischem Druckunterschied bei einer<br />

Durchflussmenge von 300 l/min an der Entnahmestelle beträgt. Abzweigungen von der Steigleitung<br />

müssen mindestens die gleiche Nennweite wie die angeschlossenen Armaturen haben.<br />

Sind aufgr<strong>und</strong> objektspezifischer Gegebenheiten mit Ausnahme der Einspeise- <strong>und</strong> Entnahmeeinrichtungen<br />

sowie der Be- <strong>und</strong> Entlüfter weitere Armaturen zwingend erforderlich, so müssen diese<br />

so beschaffen sein, dass von ihnen keine Beeinträchtigung der Löschwasseranlage ausgehen kann.<br />

Sie sind ebenso wie die Löschwasserleitungen für die Druckstufe PN 16 auszulegen. Zusätzliche<br />

Absperreinrichtungen sind innerhalb von Löschwasseranlagen „trocken“ gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zulässig.<br />

Die Löschwasseranlage muss am tiefsten Punkt des Rohrleitungssystems über eine plombierbare<br />

Entleerungseinrichtung verfügen, die üblicherweise direkt an der Einspeisearmatur montiert ist. In<br />

unmittelbarer Nähe der Entleerung ist eine ausreichende Entwässerungsmöglichkeit vorzusehen. Im<br />

Einzelfall, zum Beispiel bei Rohrleitungsführungen unterhalb des Niveaus der Einspeisearmatur kann<br />

der Einbau einer automatischen Tiefenentleerung (siehe Abschnitt 5.8) in Kombination mit einer<br />

Entleerung an der Einspeisearmatur zur Druckentlastung sinnvoll sein, z.B. wenn diese Entleerung in<br />

einem im Brandfall nur schwer zugänglichen Bereich liegt.<br />

Für Wartungs- <strong>und</strong> Prüfungszwecke muss in der Nähe der obersten Entnahmestelle ein<br />

Entwässerungsanschluss nach DIN 1988-100 vorhanden sein, der für Prüfwassermenge von<br />

300 l/min ausreichend groß dimensioniert sein muss. Ebenso ist im Bereich der Be- <strong>und</strong> Entlüfter ein<br />

Ablauf über freie Atmosphäre für die Tropfwasserleitung vorzusehen. Hiervon kann allerdings<br />

abgesehen werden, wenn austretendes Wasser keine Schäden verursachen kann. Das<br />

Entwässerungssystem für die Löschwasseranlage muss innerhalb von Gebäuden nach DIN 1986-100<br />

bzw. nach den Normen der Reihe DIN EN 12056 gebaut <strong>und</strong> dimensioniert werden.<br />

2.5 Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen<br />

Zur Löschwassereinspeisung sind so genannte Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen nach<br />

DIN 14461-2 vorzusehen. Sie bestehen aus einem Schutzschrank nach gleicher Norm mit einer<br />

eingebauten Einspeisearmatur nach DIN 14461-4 <strong>und</strong> einem B/C-Kupplungsschlüssel.<br />

Abbildung 10 - GLORIA Einspeiseeinrichtung 7005 S<br />

Die Einspeiseeinrichtung ist gut zugänglich <strong>und</strong> in unmittelbarer Nähe zur vorgesehenen Fläche für<br />

die Feuerwehr gut sichtbar anzuordnen. Sie ist so zu installieren, dass die Kupplungen der<br />

Einspeisearmatur (800 ± 200) mm über der Fläche für die Feuerwehr liegen.<br />

Seite 24 Technische Änderungen vorbehalten 924 366-01

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