Planungshinweise Löschwassertechnik - Roth - Brandschutz- und ...
Planungshinweise Löschwassertechnik - Roth - Brandschutz- und ...
Planungshinweise Löschwassertechnik - Roth - Brandschutz- und ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Planungshinweise</strong> <strong>Löschwassertechnik</strong><br />
Die Steigleitungen der Löschwasseranlage werden üblicherweise in DN 80 dimensioniert. Bei Einsatz<br />
kleinerer Nennweiten sowie bei Leitungslängen > 100 m ist die ausreichende Dimensionierung<br />
rechnerisch nachzuweisen. Dabei muss - sofern keine abweichenden Vorgaben bestehen – nachgewiesen<br />
werden, dass an den Entnahmeeinrichtungen die Druckdifferenz zwischen Einspeisestelle<br />
<strong>und</strong> Entnahmestelle nicht mehr als 1 bar + geodätischem Druckunterschied bei einer<br />
Durchflussmenge von 300 l/min an der Entnahmestelle beträgt. Abzweigungen von der Steigleitung<br />
müssen mindestens die gleiche Nennweite wie die angeschlossenen Armaturen haben.<br />
Sind aufgr<strong>und</strong> objektspezifischer Gegebenheiten mit Ausnahme der Einspeise- <strong>und</strong> Entnahmeeinrichtungen<br />
sowie der Be- <strong>und</strong> Entlüfter weitere Armaturen zwingend erforderlich, so müssen diese<br />
so beschaffen sein, dass von ihnen keine Beeinträchtigung der Löschwasseranlage ausgehen kann.<br />
Sie sind ebenso wie die Löschwasserleitungen für die Druckstufe PN 16 auszulegen. Zusätzliche<br />
Absperreinrichtungen sind innerhalb von Löschwasseranlagen „trocken“ gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zulässig.<br />
Die Löschwasseranlage muss am tiefsten Punkt des Rohrleitungssystems über eine plombierbare<br />
Entleerungseinrichtung verfügen, die üblicherweise direkt an der Einspeisearmatur montiert ist. In<br />
unmittelbarer Nähe der Entleerung ist eine ausreichende Entwässerungsmöglichkeit vorzusehen. Im<br />
Einzelfall, zum Beispiel bei Rohrleitungsführungen unterhalb des Niveaus der Einspeisearmatur kann<br />
der Einbau einer automatischen Tiefenentleerung (siehe Abschnitt 5.8) in Kombination mit einer<br />
Entleerung an der Einspeisearmatur zur Druckentlastung sinnvoll sein, z.B. wenn diese Entleerung in<br />
einem im Brandfall nur schwer zugänglichen Bereich liegt.<br />
Für Wartungs- <strong>und</strong> Prüfungszwecke muss in der Nähe der obersten Entnahmestelle ein<br />
Entwässerungsanschluss nach DIN 1988-100 vorhanden sein, der für Prüfwassermenge von<br />
300 l/min ausreichend groß dimensioniert sein muss. Ebenso ist im Bereich der Be- <strong>und</strong> Entlüfter ein<br />
Ablauf über freie Atmosphäre für die Tropfwasserleitung vorzusehen. Hiervon kann allerdings<br />
abgesehen werden, wenn austretendes Wasser keine Schäden verursachen kann. Das<br />
Entwässerungssystem für die Löschwasseranlage muss innerhalb von Gebäuden nach DIN 1986-100<br />
bzw. nach den Normen der Reihe DIN EN 12056 gebaut <strong>und</strong> dimensioniert werden.<br />
2.5 Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen<br />
Zur Löschwassereinspeisung sind so genannte Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen nach<br />
DIN 14461-2 vorzusehen. Sie bestehen aus einem Schutzschrank nach gleicher Norm mit einer<br />
eingebauten Einspeisearmatur nach DIN 14461-4 <strong>und</strong> einem B/C-Kupplungsschlüssel.<br />
Abbildung 10 - GLORIA Einspeiseeinrichtung 7005 S<br />
Die Einspeiseeinrichtung ist gut zugänglich <strong>und</strong> in unmittelbarer Nähe zur vorgesehenen Fläche für<br />
die Feuerwehr gut sichtbar anzuordnen. Sie ist so zu installieren, dass die Kupplungen der<br />
Einspeisearmatur (800 ± 200) mm über der Fläche für die Feuerwehr liegen.<br />
Seite 24 Technische Änderungen vorbehalten 924 366-01