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Planungshinweise Löschwassertechnik - Roth - Brandschutz- und ...

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<strong>Planungshinweise</strong> <strong>Löschwassertechnik</strong><br />

In Einzelfällen können aber auch Wandhydranten nach DIN 14461-6 mit einem Flachschlauch<br />

(Feuerwehr-Druckschlauch) zum Einsatz kommen, die zur Anwendung durch speziell geschultes<br />

Personal ausgelegt sind. Der Betreiber muss hierfür ständig eine ausreichende Anzahl entsprechend<br />

unterwiesener Personen vorhalten, so dass diese Wandhydranten in der Praxis eigentlich nur noch in<br />

Industrieben mit eigener Werkfeuerwehr installiert werden.<br />

Anders als bei Löschwasseranlagen „nass“ ist der Anschluss von Wandhydranten mit Schaummittel-<br />

Zumischung, so genannten Schaum-Wasser-Wandhydranten, gemäß DIN 1988-6 nicht zulässig<br />

sofern eine unmittelbare Verbindung zum Trinkwassernetz besteht, da die Füll- <strong>und</strong><br />

Entleerungsstation während der Anlagennutzung im Brandfall alleine keine ausreichende Absicherung<br />

für das Trinkwassernetz darstellt.<br />

Auch bei dieser Anlagenform dürfen selbstverständlich gr<strong>und</strong>sätzlich nur Bauteile installiert werden,<br />

die den geltenden Normen <strong>und</strong> sonstigen Bestimmungen entsprechen. Sollen Sonderkonstruktionen<br />

vorgesehen werden, so ist deren Einsatz mit den zuständigen Stellen abzustimmen <strong>und</strong> im Prüfbuch<br />

zu dokumentieren.<br />

Bei unmittelbar mit dem Trinkwassernetz verb<strong>und</strong>enen Löschwasseranlagen ist zudem auch auf die<br />

Einhaltung der Regelungen nach DIN 1988-6 <strong>und</strong> DIN EN 1717 zu achten, so wie darauf, dass die<br />

Füll- <strong>und</strong> Entleerungsstation ein DVGW-Prüfzeichen tragen muss <strong>und</strong> mit einem integriertem<br />

Rückflussverhinderer ausgestattet sein muss.<br />

5.4 Besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem <strong>und</strong> Armaturen<br />

Üblicherweise werden Löschwasseranlagen „nass/trocken“ unmittelbar an das Trinkwassernetz<br />

angeschlossen, um den dort vorhandenen Vordruck ausnutzen zu können. Ein mittelbarer Anschluss<br />

mit Vorlagebehälter <strong>und</strong> Druckerhöhungsanlage ist aber ebenso möglich, wie der Betrieb der Anlage<br />

mit Betriebswasser (Nicht-Trinkwasser). Über die allgemeinen Anforderungen nach Kapitel 1.4.5 ist zu<br />

beachten:<br />

Anders als bei Löschwasseranlagen „nass“ oder Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten<br />

können bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ Löschwasserleitungen hinter der Füll- <strong>und</strong><br />

Entleerungsstation auch problemlos durch frostgefährdete Bereiche geführt werden, ohne dass in der<br />

Regel besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Fremdeinspeisungen sind allerdings nur<br />

dann zulässig, wenn die Anlage mittelbar über Vorbehälter mit freiem Auslauf mit Trinkwassernetz<br />

verb<strong>und</strong>en ist.<br />

Die Rohrleitungsdimensionierung ist nicht direkt vorgegeben <strong>und</strong> wird in der Regel durch die<br />

Kombination einer Druckverlustberechnung <strong>und</strong> einer Füllzeitberechnung ermittelt. Ein mögliches<br />

Berechnungsverfahren für die Druckverlustberechnung ist in DIN 1988-3 angegeben, wobei zusätzlich<br />

zu beachten ist. Dabei ist je nach Löschwasserbedarf der Feuerwehr bei gleichzeitiger Nutzung von<br />

drei Wandhydranten entweder ein Fließdruck von mindestens 3,0 bar bei einer Durchflussmenge von<br />

jeweils 100 l/min (= insgesamt 300 l/min bzw. 18 m³/h) oder aber 4,5 bar bei einer Durchflussmenge<br />

von 200 l/min (= insgesamt 600 l/min bzw. 36 m³/h) sicherzustellen.<br />

Bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ ist immer auch eine Füllzeitberechnung durchzuführen, da im<br />

Alarmfall gemäß DIN 14462 <strong>und</strong> DIN 1988-6 nach maximal 60 Sek<strong>und</strong>en das Leitungsnetz vollständig<br />

geflutet <strong>und</strong> der erforderliche Mindestfließdruck sichergestellt sein muss.<br />

Die für diese Flutungsphase erforderlichen Wassermengen <strong>und</strong> Volumenströme überschreiten dabei<br />

oftmals den späteren Löschwasserbedarf, so dass diese Berechnung nicht nur für Rohrleitungsdimensionierung<br />

sondern auch für die Auswahl vorgeschalteter Armaturen wie insbesondere dem<br />

Wasserzähler sowie die Abstimmung der vom Wasserversorger bereitgestellten Wassermengen<br />

unabdingbar ist.<br />

Überschlägig kann die Füllzeit allgemein nach folgender Formel berechnet werden:<br />

Rohrleitungslänge ab FES [m] x Rohrvolumen [l/m]<br />

Füllzeit [min] = -----------------------------------------------------------------------<br />

garantierter Volumenstrom [l/min]<br />

Die nachfolgende Beispielrechnung veranschaulicht die Anwendung dieser Formel.<br />

Seite 40 Technische Änderungen vorbehalten 924 366-01

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