Planungshinweise Löschwassertechnik - Roth - Brandschutz- und ...
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<strong>Planungshinweise</strong> <strong>Löschwassertechnik</strong><br />
In Einzelfällen können aber auch Wandhydranten nach DIN 14461-6 mit einem Flachschlauch<br />
(Feuerwehr-Druckschlauch) zum Einsatz kommen, die zur Anwendung durch speziell geschultes<br />
Personal ausgelegt sind. Der Betreiber muss hierfür ständig eine ausreichende Anzahl entsprechend<br />
unterwiesener Personen vorhalten, so dass diese Wandhydranten in der Praxis eigentlich nur noch in<br />
Industrieben mit eigener Werkfeuerwehr installiert werden.<br />
Anders als bei Löschwasseranlagen „nass“ ist der Anschluss von Wandhydranten mit Schaummittel-<br />
Zumischung, so genannten Schaum-Wasser-Wandhydranten, gemäß DIN 1988-6 nicht zulässig<br />
sofern eine unmittelbare Verbindung zum Trinkwassernetz besteht, da die Füll- <strong>und</strong><br />
Entleerungsstation während der Anlagennutzung im Brandfall alleine keine ausreichende Absicherung<br />
für das Trinkwassernetz darstellt.<br />
Auch bei dieser Anlagenform dürfen selbstverständlich gr<strong>und</strong>sätzlich nur Bauteile installiert werden,<br />
die den geltenden Normen <strong>und</strong> sonstigen Bestimmungen entsprechen. Sollen Sonderkonstruktionen<br />
vorgesehen werden, so ist deren Einsatz mit den zuständigen Stellen abzustimmen <strong>und</strong> im Prüfbuch<br />
zu dokumentieren.<br />
Bei unmittelbar mit dem Trinkwassernetz verb<strong>und</strong>enen Löschwasseranlagen ist zudem auch auf die<br />
Einhaltung der Regelungen nach DIN 1988-6 <strong>und</strong> DIN EN 1717 zu achten, so wie darauf, dass die<br />
Füll- <strong>und</strong> Entleerungsstation ein DVGW-Prüfzeichen tragen muss <strong>und</strong> mit einem integriertem<br />
Rückflussverhinderer ausgestattet sein muss.<br />
5.4 Besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem <strong>und</strong> Armaturen<br />
Üblicherweise werden Löschwasseranlagen „nass/trocken“ unmittelbar an das Trinkwassernetz<br />
angeschlossen, um den dort vorhandenen Vordruck ausnutzen zu können. Ein mittelbarer Anschluss<br />
mit Vorlagebehälter <strong>und</strong> Druckerhöhungsanlage ist aber ebenso möglich, wie der Betrieb der Anlage<br />
mit Betriebswasser (Nicht-Trinkwasser). Über die allgemeinen Anforderungen nach Kapitel 1.4.5 ist zu<br />
beachten:<br />
Anders als bei Löschwasseranlagen „nass“ oder Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten<br />
können bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ Löschwasserleitungen hinter der Füll- <strong>und</strong><br />
Entleerungsstation auch problemlos durch frostgefährdete Bereiche geführt werden, ohne dass in der<br />
Regel besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Fremdeinspeisungen sind allerdings nur<br />
dann zulässig, wenn die Anlage mittelbar über Vorbehälter mit freiem Auslauf mit Trinkwassernetz<br />
verb<strong>und</strong>en ist.<br />
Die Rohrleitungsdimensionierung ist nicht direkt vorgegeben <strong>und</strong> wird in der Regel durch die<br />
Kombination einer Druckverlustberechnung <strong>und</strong> einer Füllzeitberechnung ermittelt. Ein mögliches<br />
Berechnungsverfahren für die Druckverlustberechnung ist in DIN 1988-3 angegeben, wobei zusätzlich<br />
zu beachten ist. Dabei ist je nach Löschwasserbedarf der Feuerwehr bei gleichzeitiger Nutzung von<br />
drei Wandhydranten entweder ein Fließdruck von mindestens 3,0 bar bei einer Durchflussmenge von<br />
jeweils 100 l/min (= insgesamt 300 l/min bzw. 18 m³/h) oder aber 4,5 bar bei einer Durchflussmenge<br />
von 200 l/min (= insgesamt 600 l/min bzw. 36 m³/h) sicherzustellen.<br />
Bei Löschwasseranlagen „nass/trocken“ ist immer auch eine Füllzeitberechnung durchzuführen, da im<br />
Alarmfall gemäß DIN 14462 <strong>und</strong> DIN 1988-6 nach maximal 60 Sek<strong>und</strong>en das Leitungsnetz vollständig<br />
geflutet <strong>und</strong> der erforderliche Mindestfließdruck sichergestellt sein muss.<br />
Die für diese Flutungsphase erforderlichen Wassermengen <strong>und</strong> Volumenströme überschreiten dabei<br />
oftmals den späteren Löschwasserbedarf, so dass diese Berechnung nicht nur für Rohrleitungsdimensionierung<br />
sondern auch für die Auswahl vorgeschalteter Armaturen wie insbesondere dem<br />
Wasserzähler sowie die Abstimmung der vom Wasserversorger bereitgestellten Wassermengen<br />
unabdingbar ist.<br />
Überschlägig kann die Füllzeit allgemein nach folgender Formel berechnet werden:<br />
Rohrleitungslänge ab FES [m] x Rohrvolumen [l/m]<br />
Füllzeit [min] = -----------------------------------------------------------------------<br />
garantierter Volumenstrom [l/min]<br />
Die nachfolgende Beispielrechnung veranschaulicht die Anwendung dieser Formel.<br />
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