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Arbeitshilfen Abwasser

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Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und<br />

Stadtentwicklung<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong><br />

Planung, Bau und Betrieb<br />

von abwassertechnischen Anlagen<br />

in Liegenschaften des Bundes<br />

Bundesministerium<br />

der Verteidigung


Impressum<br />

Die Verpflichtung aus der Richtlinie 98/34EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren<br />

auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften<br />

für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl EG. NR. L 204<br />

S.37) geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18) ist<br />

beachtet worden.<br />

Herausgeber der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> sind:<br />

Bundesministerium für Verkehr,<br />

Bau und Stadtentwicklung<br />

Referat B 13<br />

Krausenstr. 17-20<br />

10117 Berlin<br />

Die <strong>Arbeitshilfen</strong> werden in der aktuellen Fassung im Internet unter<br />

durch die<br />

> www.arbeitshilfen-abwasser.de<br />

> Oberfinanzdirektion Niedersachsen, Referat BL 25<br />

Postfach 2 40, 30002 Hannover<br />

im HTML- und PDF-Format zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner in der<br />

OFD Niedersachsen ist der zuständige Sachbearbeiter Dipl.-Ing. Jochem<br />

Lehne (jochem.lehne@ofd-bl.niedersachsen.de).<br />

Die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> sind urheberrechtlich geschützt, alle Rechte<br />

sind vorbehalten. Vervielfältigungen innerhalb der Bauverwaltungen der<br />

Länder und der Wehrverwaltungen sind gestattet. Vervielfältigung und<br />

Verbreitung, im Auszug oder gesamt, außerhalb des Zuständigkeitsbereiches<br />

der Bauverwaltungen der Länder und der Wehrverwaltungen bedürfen<br />

der schriftlichen Genehmigung des Herausgebers.<br />

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird keine Haftung für die Inhalte<br />

verlinkter Internetangebote übernommen. Für den Inhalt der verlinkten<br />

Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.<br />

Die Erstellung der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> wurde koordiniert durch:<br />

Dipl.-Ing. Cremer, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

frank.cremer@bmvbs.bund.de<br />

Dipl.-Ing. Sieber, Bundesministerium der Verteidigung<br />

michaelasieber@bmvg.bund.de<br />

Dipl.-Ing. van Deel, Bundesamt für Wehrverwaltung<br />

hansguentervandeel@bundeswehr.org<br />

Dipl.-Ing. Lehne, Oberfinanzdirektion Niedersachsen<br />

jochem.lehne@ofd-bl.niedersachsen.de<br />

Bundesministerium der<br />

Verteidigung<br />

Referat WV III 6<br />

Fontainengraben 150<br />

53123 Bonn<br />

Dr.-Ing. Scholz, Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie, Hannover<br />

k.scholz@itwh.de<br />

Vertrieb im Internet<br />

(§6 Teledienstgesetz)<br />

Urheberschutz<br />

Verlinkte Internetangebote<br />

i


Impressum<br />

An der Erstellung, Fortschreibung und Aktualisierung wirkte der Arbeitskreis<br />

<strong>Abwasser</strong> mit:<br />

Dipl.-Ing. Lehne, Leitung des Arbeitskreises, Oberfinanzdirektion Niedersachsen<br />

jochem.lehne@ofd-bl.niedersachsen.de<br />

Dipl.-Ing. Bock, Oberfinanzdirektion Münster<br />

peter.bock@ofdms-bau.nrw.de<br />

Herr Bögl, Wehrbereichsverwaltung Süd, ASt. München<br />

rolandboegl@bundeswehr.org<br />

Dr. rer. nat. Fischer, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im<br />

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Bonn<br />

bernhard.fischer@bbr.bund.de<br />

E. Gilbert, Hessisches Baumanagement<br />

eckhard.gilbert@hbm.hessen.de<br />

Dipl.-Ing. Kneuer, Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern<br />

bernhard.kneuer@lbd.bayern.de<br />

Dipl.-Ing. Liening, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Berlin<br />

christian.liening@bbr.bund.de<br />

Dipl.-Ing. Löffler, Bundesministerium der Verteidigung<br />

Reinhardtloeffler@bmvg.bund.de<br />

Dipl.-Ing. Nagel, Wehrbereichsverwaltung Nord, ASt. Kiel<br />

snagel@bundeswehr.org<br />

Dipl.-Ing. Schmitz, Oberfinanzdirektion Niedersachsen<br />

sebastian.schmitz@ofd-bl.niedersachsen.de<br />

Dipl.-Ing. Siggelkow, Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und<br />

Medien<br />

thomas.siggelkow@tmblm.thueringen.de<br />

Dipl.-Ing. Späth, Oberfinanzdirektion Karlsruhe<br />

alexander.spaeth.bundesbau@vbv.bwl.de<br />

Dipl.-Ing. Staubach, Oberfinanzdirektion Koblenz<br />

josef.staubauch@gbbnet.de<br />

Dipl.-Ing. Thoma, Staatliches Bauamt Würzburg<br />

robert.thoma@stbawue.bayern.de<br />

Im Jahr 2002 schieden aus dem Arbeitskreis <strong>Abwasser</strong> aus:<br />

Dipl.-Ing. Grobleben, Staatsbauamt/ LBB - Niederlassung Landau<br />

Dipl.-Ing. Naber, Staatliches Hochbauamt Baden-Baden<br />

Dipl.-Ing. Zinn-Naß, Vertreter des ATV-DVWK im AK-<strong>Abwasser</strong><br />

Im Jahr 2005 schieden aus dem Arbeitskreis <strong>Abwasser</strong> aus:<br />

A. Lehmann, Wehrbereichsverwaltung Nord<br />

Dipl.-Ing. Löffler, Bundesministerium der Verteidigung<br />

Dr.-Ing. Messerschmidt, Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr<br />

Im Jahr 2006 schieden aus dem Arbeitskreis <strong>Abwasser</strong> aus:<br />

Dipl.-Ing. Walter, Oberfinanzdirektion Koblenz<br />

Im Jahr 2007 schieden aus dem Arbeitskreis <strong>Abwasser</strong> aus:<br />

Dipl.-Ing. Winkler, Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern<br />

Im Jahr 2008 schieden aus dem Arbeitskreis <strong>Abwasser</strong> aus:<br />

Arbeitskreis<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

ii


Impressum<br />

Dipl.-Ing. Sieber, Bundesministerium der Verteidigung<br />

Im Jahr 2009 schieden aus dem Arbeitskreis <strong>Abwasser</strong> aus:<br />

Dipl.-Ing. Poidinger, Staatliches Bauamt Nürnberg<br />

An der Erstellung der 2. Auflage (Stand Juni 2001) wirkte die Arbeitsgruppe<br />

"Betrieb von abwassertechnischen Anlagen" mit. Mitglieder der<br />

Arbeitsgruppe waren:<br />

Dipl.-Ing. Behrendt, Wehrbereichsverwaltung I, Kiel, Leitung der Arbeitsgruppe<br />

Dipl.-Ing. Bublat, Wehrbereichsverwaltung V, Stuttgart<br />

Dipl.-Ing. Eilmus, Standortverwaltung Faßberg<br />

Dipl.-Ing. Mass, Standortverwaltung Rendsburg<br />

Dipl.-Ing. Sauer, Wehrbereichsverwaltung VII, Strausberg<br />

Dipl.-Ing. Weber, Bundesamt für Wehrverwaltung, Bonn<br />

Dipl.-Ing. Zanker, Wehrbereichsverwaltung VI, München<br />

Die inhaltliche und redaktionelle Bearbeitung sowie die Gestaltung und<br />

dv-technische Realisierung erfolgte durch:<br />

Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie, Hannover<br />

itwh@itwh.de<br />

Die inhaltliche Bearbeitung des Anhang A-6 - Sanierungsverfahren<br />

erfolgte durch:<br />

Dipl.-Ing. Heinrichs-Stalitza<br />

Ingenieurbüro H. Berg & Partner<br />

p.heinrichs@bueroberg.de<br />

Die Bearbeitung der Themen Planung, Bau und Betrieb von Abscheideranlagen<br />

(Anhänge A-6.6 und A-10.3/10.4), mit fachlicher Begleitung der<br />

WBV Nord, IUW 2 (arnoldlehmann@bundeswehr.org) sowie des Themas<br />

Dichtheitsprüfung (Anhang A2-5) erfolgte durch:<br />

Consultingbüro Jurthe, Briske Ost<br />

jurthe@t-online.de<br />

Arbeitsgruppe Betrieb<br />

Bearbeitung<br />

Bearbeitung Anhang<br />

A-6<br />

Bearbeitung Anhänge<br />

A-2.5, A-6.6, A-6.7, A-<br />

10.3 und A-10.4<br />

iii


Vorwort<br />

Vorwort zur 2. Auflage<br />

Für den Schutz des Bodens und des Grundwassers sowie der Erhaltung<br />

des Wasserkreislaufes kommt der Bewirtschaftung von Siedlungsabwässern<br />

eine besondere Bedeutung zu. Der nachhaltige Umgang mit der<br />

Ressource Wasser soll dafür Sorge tragen, dass für künftige Generationen<br />

ausreichend Wasser in hinreichender Güte erhalten bleibt. Dafür sind<br />

nicht nur die Siedlungsabwässer, sondern auch die abwassertechnischen<br />

Anlagen zu bewirtschaften und betriebliche Belange zu berücksichtigen.<br />

Zugleich sind finanzielle Mittel wirtschaftlich und zielgerichtet einzusetzen.<br />

Die "<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>" bieten eine umfassende Hilfe bei der Planung,<br />

dem Bau und dem Betrieb von abwassertechnischen Anlagen auf<br />

Liegenschaften des Bundes. Sie wurden im Auftrag des Bundesministeriums<br />

für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und des Bundesministeriums<br />

der Verteidigung durch die Oberfinanzdirektion Niedersachsen unter Mitwirkung<br />

vieler Fachkollegen erarbeitet.<br />

Die Ursprünge der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> gehen auf das im Juli 1991 für<br />

den Bereich der Liegenschaften des Bundes und der Länder eingeführte<br />

"ISYBAU-orientierte Handlungskonzept" zurück. Mit diesem Handlungskonzept<br />

wurde die systematische Erfassung, Bewertung und Sanierung<br />

abwassertechnischer Anlagen in zivilen Bundes- und Bundeswehrliegenschaften<br />

begonnen. Im Januar 1996 wurde dieses Handlungskonzept<br />

durch die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> abgelöst. Um die <strong>Arbeitshilfen</strong> kontinuierlich<br />

anpassen zu können, wurden sie als Loseblattsammlung konzipiert.<br />

Für die nun vorliegende 2. Auflage der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> wurde die<br />

ursprüngliche Struktur grundlegend überarbeitet und im Hinblick auf die<br />

Fortentwicklung der systematischen Erfassung zur digitalen Bestandsdokumentation<br />

ergänzt. Die <strong>Arbeitshilfen</strong> werden im HTML- und PDF-Format<br />

im Internet sowie im PDF-Format in der Fachinformationsbörse Bau und<br />

Betrieb des BMVg digital vorgehalten und fortgeschrieben. Mit den Möglichkeiten<br />

der modernen Kommunikationstechnologie können zusätzlich<br />

direkt aus den digitalen <strong>Arbeitshilfen</strong> heraus Anwendungen zur Sachbearbeitung<br />

genutzt werden. Damit wird eine Synthese aus Richtlinien,<br />

Anwendungshinweisen und Anwendungen erreicht.<br />

Den Aufstellern der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> sei an dieser Stelle für ihre<br />

Arbeit gedankt. Den Anwendern in der Bauverwaltung und den freischaffenden<br />

Planern werden sie zur Standardisierung der Planung und zur<br />

Arbeitserleichterung übergeben.<br />

Aktualisierung Mai 2004<br />

Die fortschreitende Entwicklung der Fach- und DV-Technik machten eine<br />

Aktualisierung der zweiten Auflage erforderlich.<br />

Wesentliche Änderungen sind:<br />

> Anpassung der Verfahrensregelungen zum LAK an die<br />

aktuelle RBBau (09/2003)<br />

iv


Vorwort<br />

> Anpassung der rechtlichen und fachtechnischen Grundlagen<br />

an den Stand vom April 2004<br />

> Ergänzung planerischer Hinweise zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen<br />

> Einführung des ISYBAU-Austauschformates Typ ZF (Synchronisation<br />

von Inspektionsdaten und digitalen Zustandsfilmen)<br />

inkl. der zugehörigen Ausschreibungstexte<br />

> Erweiterung bzw. Überarbeitung des Leistungskatalogs<br />

zum LAK (insbes. Bestands- und Zustandserfassung von<br />

Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung)<br />

> Ergänzung und Aktualisierung der ISYBAU-Beispieldatensätze<br />

> Kommentiertes Beispiel-LAK (Teile A und B) inkl. Bericht,<br />

Daten, Plänen und Kurzfassung<br />

Zusätzlich sind inhaltliche und redaktionelle Hinweise der zahlreichen<br />

Nutzer eingearbeitet. Die Oberfläche der Onlinefassung wurde geringfügig<br />

modifiziert und den <strong>Arbeitshilfen</strong> Boden- und Grundwasserschutz<br />

sowie den Baufachlichen Richtlinien Vermessung angeglichen. Auch die<br />

CD-Rom-Version enthält jetzt eine Suchmaschine.<br />

Die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> sollen auch zukünftig Planungen abwassertechnischer<br />

Anlagen für Liegenschaften des Bundes standardisieren und<br />

somit transparent machen.<br />

Aktualisierung Februar 2005<br />

Im Februar 2005 wurde die 2. Auflage um weitere Inhalte ergänzt:<br />

> Einführung des ISYBAU-Austauschformates Typ V (Vermessung)<br />

und Ergänzungen um Hinweise zur Verwendung<br />

dieses Formates in den im direkten Zusammenhang<br />

stehenden Kapiteln.<br />

> Im Rahmen von Liegenschaftsbezogenen <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzepten<br />

sind Sanierungsvarianten aufzustellen<br />

und vergleichend zu bewerten. Der sachgerechte<br />

Vergleich von Sanierungsvarianten ist Grundlage für alle<br />

weiteren Planungsschritte und Baumaßnahmen. Hierzu<br />

wird im neuen Anhang 8.7 "Kostenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung"<br />

eine Vorgehensweise festgelegt<br />

und erläutert, die auf den "Leitlinien zur<br />

Kostenvergleichsrechnung" der Länderarbeitsgemeinschaft<br />

Wasser (LAWA) basiert.<br />

Diese Aktualiserung ist nur in der Internetfassung vorhanden. Eine Aktualisierung<br />

der CD-ROM im Februar 2005 erfolgte nicht.<br />

v


Vorwort<br />

Aktualisierung Juli 2005<br />

Die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, 2. Auflage mit Stand Mai 2004 wurden notifiziert.<br />

Hierzu wurden im Kapitel "Allgemeines" (vgl. Kap. 1, Abs.(2)) und im<br />

Impressum Erläuterungen eingeführt. Auf dieser Grundlage sind die<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> durch Erlass des Bundesministeriums für Verkehr,<br />

Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) vom 06.Juni 2005 eingeführt und<br />

ab sofort bei Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des BMVBW<br />

anzuwenden. Zusätzlich wurden der Anhang 5 "Regenwasserbewirtschaftung"<br />

inhaltlich überarbeitet sowie, bedingt durch die Überarbeitung des<br />

Anhangs 5, einige Erläuterungen in den Anhang 7 "ISYBAU-Austauschformate"<br />

übernommen.<br />

Diese Aktualiserung ist nur in der Internetfassung vorhanden. Eine Aktualisierung<br />

der CD-ROM im Juli 2005 erfolgte nicht.<br />

Aktualisierung März 2006<br />

Im März 2006 wurden die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> wie folgt aktualisiert:<br />

> Ergänzung und Erweiterung des Leistungskataloges zur<br />

Honoraranfrage LAK Teil A mit den Zielen:<br />

Einführung eines neuen Leistungsbereiches zur differenzierteren<br />

Prüfung und Erfassung der Kanalstammdaten<br />

Harmonisierung mit der zukünftigen Honoraranfrage<br />

Vermessung<br />

> Erweiterung des Anhangs 10 "Bewirtschaftung und<br />

Betrieb", im Wesentlichen:<br />

Muster zum Betriebstagebuch Abscheideranlagen für<br />

Fette<br />

Aufgaben und Befugnisse des Gewässerschutzbeauftragten<br />

> Einzelne redaktionelle Änderungen u.a. in den Kapiteln 3<br />

"Planung und Ausführung von Baumaßnahmen" und 4<br />

"Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen"<br />

> Fortschreibung und Aktualisierung des Kapitels "Gesetze<br />

und Regelwerke" auf den Stand März 2006.<br />

Aktualisierung Oktober 2006<br />

Im Oktober 2006 wurden die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> wie folgt aktualisiert:<br />

> Aktualisierung des Anhangs 8.1 "Liste zur LAK Abwicklung"<br />

> Aktualisierung der Anhänge, die im Rahmen der Anpassung<br />

an die DIN EN 13508-2 "Zustandserfassung von Entwässerungssystemen<br />

außerhalb von Gebäuden - Teil 2:<br />

Kodiersystem für die optische Inspektion" und an die ISY-<br />

vi


Vorwort<br />

BAU-Austauschformate (XML) von besonderer Relevanz<br />

sind, im Wesentlichen:<br />

Anhang 1 "Definitionen" mit vereinfachten Festlegungen<br />

zur Bezeichnung von abwassertechnischen Anlagen,<br />

Anhang 2 "Reinigung und Inspektion" (Auszug) mit<br />

Anforderungen an die Dokumentation der optischen<br />

Inspektion sowie den zulässigen Kodes und Hinweisen<br />

zur Anwendung,<br />

Anhang 3 "Zustandsklassifizierung und -bewertung"<br />

Anhang 4 "Hydraulische Berechnungen" mit Anpassungen<br />

an die überarbeitete hydraulische Zustandsklassifizierung,<br />

Anhang 7 "ISYBAU-Austauschformate" auf Grundlage<br />

des XML-Formates, mit Berücksichtigung der Zustandserfassung<br />

gem. DIN EN 13508-2 und angepassten<br />

Festlegungen zum Datenaustausch,<br />

Anhang 8 "LAK" mit überarbeiteten Honoraranfragen<br />

LAK Teil A und LAK Teil B sowie aktualisierten Technischen<br />

Spezifikationen.<br />

Die Veröffentlichung dieser Anhänge erfolgte bis zur vollständigen Anpassung<br />

der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> im März 2007 simultan zu den bestehenden<br />

Inhalten.<br />

Aktualisierung März 2007<br />

Im März 2007 wurden die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> wie folgt aktualisiert.<br />

> Anpassung des Kapitels 2 "Rechtliche und Fachtechnische<br />

Grundlagen" an den Stand vom März 2007<br />

> Aktualisierung und Ergänzung des Anhangs 2 "Reinigung<br />

und Inspektion", im Wesentlichen:<br />

Verfahren und Maßnahmen zur Reinigung und zur<br />

Erfassung des baulichen Zustandes von abwassertechnischen<br />

Anlagen,<br />

vollständige Überarbeitung des Unterkapitels Dichtheitsprüfung.<br />

> Anpassung und Ergänzung des Anhangs 9 "Pläne", im<br />

Wesentlichen:<br />

Aktualisierung der Pläne im Rahmen der Anpassung<br />

an die DIN EN 13508-2,<br />

Anpassungen an die überarbeitete hydraulische<br />

Zustandsklassifizierung,<br />

Ergänzung der Pläne um den Lageplan "Hydraulische<br />

Auslastung",<br />

vii


Vorwort<br />

> Anpassung des Anhangs 10.1 "Fristen für Instandhaltungsarbeiten<br />

an abwassertechnischen Anlagen" an den<br />

Stand vom März 2007,<br />

> Anpassung des Anhangs 11 "Gesetze und Regelwerke"<br />

an den Stand vom März 2007.<br />

Aktualisierung Oktober 2008<br />

Im Oktober 2008 wurden die <strong>Arbeitshilfen</strong> wie folgt aktualisiert:<br />

> Erweiterung des Anhangs 1 "Definitionen" um Festlegungen<br />

zur Dokumentation der Objektgeometrien abwassertechnischer<br />

Anlagen mit den ISYBAU-Austauschformaten.<br />

> Ergänzung und Erweiterung des Anhangs A-2.3.2 "Hinweise<br />

zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die<br />

Optische Inspektion", im Wesentlichen:<br />

Beispiel einer Haltungsgrafik<br />

Beispiel einer Haltungsgrafik mit einer Inspektion von<br />

der Gegenseite<br />

Beispiel einer Schachtgrafik.<br />

> Vollständige Überarbeitung des Anhangs A-10.3 "Betrieb<br />

und Wartung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten",<br />

im Wesentlichen:<br />

Aktualisierung des Betriebstagebuchs (Muster) zur<br />

Dokumentation von Maßnahmen zur Eigenkontrolle,<br />

Wartung, Überprüfung und Überwachung von<br />

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten<br />

Ergänzung um Hinweise zum Betriebstagebuch.<br />

> Vollständige Überarbeitung des Anhangs A-10.4 "Betrieb<br />

und Wartung von Abscheideranlagen für Fette", im<br />

Wesentlichen:<br />

Aktualisierung des Betriebstagebuchs (Muster) zur<br />

Dokumentation von Maßnahmen zur Eigenkontrolle,<br />

Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen für<br />

Fette<br />

Ergänzung um Hinweise zum Betriebstagebuch.<br />

> Vollständige Überarbeitung des Arbeitsblatts "Betriebsdaten<br />

zum LAK" im Anhang A-10.8 im Rahmen der Anpassung<br />

an die ISYBAU-Austauschformate (XML-2006).<br />

> Ergänzung und Erweiterung der Honoraranfrage und des<br />

Leistungskatalogs zum LAK Teil A im Zusammenhang mit<br />

der Begehung und Inaugenscheinnahme von Behandlungsanlagen<br />

(u.a. Abscheideranlagen) und Berücksichtigung<br />

der zuletzt durchgeführten Generalinspektion.<br />

viii


Vorwort<br />

> Anpassung und Ergänzung des Anhangs A-9 "Pläne", im<br />

Wesentlichen:<br />

Integration des Lageplans "Bestand Sanierung"<br />

Anpassung des Lageplans "Ablagerungsgefährdete<br />

Kanäle"<br />

Redaktionelle Fortschreibung.<br />

> Anpassung des Anhangs A-11 "Gesetze und Regelwerke<br />

an den Stand vom September 2008.<br />

Aktualisierung Dezember 2009<br />

Im Dezember 2009 wurden die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> wie folgt aktualisiert:<br />

> Ergänzung der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> um Hinweise zur<br />

Berücksichtigung der Belange der Gebäudeentwässerung<br />

insbesondere im Bereich von Grundleitungen<br />

> Ergänzung des Anhangs A-2 "Reinigung und Inspektion"<br />

um Hinweise zur Schachtinspektion<br />

> Erweiterung des Anhangs A-6 "Sanierungsverfahren" um<br />

Abschnitte zur Sanierung von Abscheideranlagen für<br />

Leichtflüssigkeiten und für Fette<br />

> Strukturelle Überarbeitung der Honoraranfrage LAK Teil B<br />

(Muster) und des Leistungskataloges LAK Teil B (Muster)<br />

> Ergänzung des Anhangs A-10.3.8 zum Thema Generalinspektion<br />

von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten<br />

Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion<br />

Bewertungshilfe "Zustandsbeschreibung, Klassifizierung<br />

und Fristen zur Behebung von Mängeln"<br />

Exceltabelle zum Nachweis der Bemessung<br />

Maßnahmenliste zur Behebung von Mängeln<br />

Leistungstexte für die Generalinspektion (Muster)<br />

> Ergänzung des Anhangs 10.4.8 zum Thema Generalinspektion<br />

von Abscheideranlagen für Fette<br />

Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion<br />

Bewertungshilfe "Zustandsbeschreibung, Klassifizierung<br />

und Fristen zur Behebung von Mängeln"<br />

Exceltabelle zum Nachweis der Bemessung<br />

Maßnahmenliste zur Behebung von Mängeln<br />

Leistungstexte für die Generalinspektion (Muster)<br />

> Anpassung des Anhangs A-11 "Gesetze und Regelwerke"<br />

an den Stand Oktober 2009<br />

ix


Vorwort<br />

> Redaktionelle Anpassung im Rahmen der Umbenennung<br />

der OFD Hannover in OFD Niedersachsen<br />

x


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1<br />

2 Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

2.1 EU-Richtlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

2.2 Rechtsvorschriften des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

2.3 Rechtsvorschriften der Bundesländer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

2.4 Öffentlich-rechtliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

2.5 Erlasse des BMVBS, BMVg und BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

2.6 Richtlinien und <strong>Arbeitshilfen</strong> des BMVBS und BMVg . . . . . . . . . . . . . 6<br />

2.7 Normen und technische Regelwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

3 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

3.1 Generelle Planung - Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept . . . 9<br />

3.2 Objektbezogene Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

3.3 Bauausführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

3.4 Vermögensbewertung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

4 Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen . . . . . . . . . . 38<br />

4.1 Betriebliche Hinweise zur Planung und Ausführung . . . . . . . . . . . . 38<br />

4.2 Planerische Hinweise für den Betrieb. . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />

4.3 Betriebsdurchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />

5 Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />

Anhänge<br />

5.1 Datenarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />

5.2 Ablage der Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

A-1 Definitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47<br />

A-1.1 Ordnungssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47<br />

A-1.2 Dokumentation der Geometrien abwassertechnischer Anlagen mit den<br />

ISYBAU-Austauschformaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />

A-2 Reinigung und Inspektion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />

A-2.1 Kanalreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66<br />

A-2.2 Zustandserfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72<br />

A-2.3 Optische Inspektion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />

A-2.4 Methoden der quantitativen Zustandserfassung . . . . . . . . . . . . . 146<br />

A-2.5 Dichtheitsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147<br />

A-2.6 Bauüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176<br />

A-3 Zustandsklassifizierung und -bewertung . . . . . . . . . . . . . . . 179<br />

A-3.1 Bautechnische Zustandsklassifizierung und<br />

-bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179<br />

A-3.2 Tabellen zur bautechnischen Zustandsklassifizierung . . . . . . . . . . . 191<br />

A-3.3 Hydraulische Zustandsklassifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . 236<br />

xi


Inhaltsverzeichnis<br />

A-4 Hydraulische Berechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242<br />

A-4.1 Kanalnetzdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242<br />

A-4.2 Belastungsdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242<br />

A-4.3 Berechnung von Regen- und Mischwassernetzen . . . . . . . . . . . . 245<br />

A-4.4 Berechnung von Schmutzwassernetzen . . . . . . . . . . . . . . . . 254<br />

A-4.5 DV-Werkzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254<br />

A-4.6 Durchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260<br />

A-4.7 Checkliste zur Vorbereitung und Überprüfung hydraulischer Berechnungen . . 261<br />

A-5 Regenwasserbewirtschaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264<br />

A-5.1 Regenwasserversickerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265<br />

A-5.2 Regenwassernutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285<br />

A-5.3 Entsiegelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293<br />

A-5.4 Verzögerte Ableitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295<br />

A-5.5 Regenwasserbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296<br />

A-5.6 Open-End-Test als Feldmethode zur kf-Wert-Bestimmung . . . . . . . . . 297<br />

A-6 Sanierungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305<br />

A-6.1 Hinweise zur Sanierung von Kanälen, Leitungen und Schächten . . . . . . . 305<br />

A-6.2 Sanierungsverfahren für Kanäle / Haltungen im nicht begehbaren Bereich . . . 310<br />

A-6.3 Sanierungsverfahren für Kanäle / Haltungen im begehbaren Bereich . . . . . 467<br />

A-6.4 Sanierungsverfahren für Leitungen (Hausanschlüsse/Grundleitungen) . . . . 502<br />

A-6.5 Sanierungsverfahren für Schächte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 564<br />

A-6.6 Sanierung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten . . . . . . . . . 619<br />

A-6.7 Sanierung von Abscheideranlagen für Fette . . . . . . . . . . . . . . . 623<br />

A-7 ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong> (XML) . . . . . . . . . . . . . 627<br />

A-7.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 627<br />

A-7.2 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 627<br />

A-7.3 Metadaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 630<br />

A-7.4 Stammdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 635<br />

A-7.5 Zustandsdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 666<br />

A-7.6 Hydraulikdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 685<br />

A-7.7 Betriebsdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 711<br />

A-7.8 Referenzlisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 715<br />

A-8 LAK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 764<br />

A-8.1 Liste zur LAK Abwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 764<br />

A-8.2 Hinweise für den AG zur Projektabwicklung . . . . . . . . . . . . . . . 769<br />

A-8.3 Honoraranfragen (Muster), Leistungskataloge (Muster) und<br />

Technische Spezifikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 773<br />

A-8.4 Vertragsmuster LAK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 781<br />

A-8.5 Formblätter zum Teil II der Entscheidungsunterlage - Bau . . . . . . . . . 786<br />

A-8.6 Aufstellung einer Entscheidungsunterlage-Bau auf Grundlage des LAKs . . . . 788<br />

A-8.7 Kostenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung . . . . . . . . . . . 791<br />

xii


Inhaltsverzeichnis<br />

A-9 Pläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 803<br />

A-9.1 Inhalte von Plänen und deren Darstellungsart . . . . . . . . . . . . . . 803<br />

A-9.2 Übersichtsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 806<br />

A-9.3 Übersichtslageplan "Bestand" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 808<br />

A-9.4 Übersichtslageplan "Sanierungsabschnitte" . . . . . . . . . . . . . . . 810<br />

A-9.5 Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong> (auch vorläufiger) . . . . . . . . . . . . . 812<br />

A-9.6 Lageplan "Bestand Sanierung" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 815<br />

A-9.7 Lageplan "Einzugsgebiet Regenwasserabfluss" . . . . . . . . . . . . . 818<br />

A-9.8 Lageplan "Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss" . . . . . . . . . . . . . 820<br />

A-9.9 Lageplan "Bautechnische Zustandsbewertung" . . . . . . . . . . . . . 822<br />

A-9.10 Lageplan "Hydraulische Zustandsklassifizierung (Bestand)" . . . . . . . . . 824<br />

A-9.11 Lageplan "Hydraulische Auslastung (Bestand)" . . . . . . . . . . . . . 826<br />

A-9.12 Lageplan "Sanierungskonzept" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 828<br />

A-9.13 Netzplan "Kanalschäden" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 831<br />

A-9.14 Netzplan "Schachtschäden" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 834<br />

A-9.15 Fließschema . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 836<br />

A-9.16 Lageplan "Ablagerungsgefährdete Kanäle" . . . . . . . . . . . . . . . 840<br />

A-10 Bewirtschaftung und Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 842<br />

A-10.1 Fristen für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen . . . . 842<br />

A-10.2 Muster Betriebsanweisung für abwassertechnische Anlagen . . . . . . . . 850<br />

A-10.3 Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten . . . . . 851<br />

A-10.4 Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für Fette . . . . . . . . . . . 895<br />

A-10.5 Muster Checkliste für durchzuführende Maßnahmen bei Eintrag von<br />

wassergefährdenden Stoffen in das <strong>Abwasser</strong>system . . . . . . . . . . . 930<br />

A-10.6 Muster Meldung bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen . . . . . . . 931<br />

A-10.7 Anlage zur Niederschrift von Übergabeverhandlungen gemäß RBBau . . . . 934<br />

A-10.8 Betriebsdaten zum LAK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 935<br />

A-10.9 Aufgaben und Befugnisse des Gewässerschutzbeauftragten (GSB) . . . . . 938<br />

A-11 Gesetze und Regelwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 944<br />

A-11.1 Gesetze und Verordnungen des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . 944<br />

A-11.2 Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Länder . . . . . . 947<br />

A-11.3 DIN-EN und DIN-Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1023<br />

A-11.4 Auszug aus dem Regelwerk der Deutschen Vereinigung für<br />

Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.V. (DWA) . . . . . . . . . . . 1029<br />

A-11.5 Weitere Technische Regelwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1032<br />

A-11.6 Berufsgenossenschaftliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . 1036<br />

A-11.7 Berufsgenossenschaftliche Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . 1037<br />

A-12 Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1039<br />

A-12.1 Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1043<br />

A-13 Verzeichnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1046<br />

A-13.1 Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1046<br />

A-13.2 Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1066<br />

A-13.3 Adressenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1069<br />

xiii


Inhaltsverzeichnis<br />

Änderungsverfolgung<br />

Vorgehensweise bei der Änderungsverfolgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1073<br />

Aktualisierung Mai 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1075<br />

Aktualisierung Februar 2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1145<br />

Aktualisierung Juli 2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1163<br />

Aktualisierung März 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1176<br />

Aktualisierung Oktober 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1224<br />

Anpassungen an die DIN EN 13508-2 und Fortschreibung der<br />

Spezifikationen zum Datenaustausch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1224<br />

Aktualisierung März 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1226<br />

Aktualisierung Oktober 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1242<br />

Aktualisierung Januar 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1281<br />

xiv


Allgemeines Kapitel 1<br />

1 Allgemeines<br />

(1) Diese <strong>Arbeitshilfen</strong> gelten für die Planung, den Bau und den<br />

Betrieb von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften<br />

des Bundes gemäß den Richtlinien für die Durchführung von<br />

Bauaufgaben des Bundes (RBBau).<br />

(2) Bezüglich der in dieser Spezifikation genannten Normen, anderen<br />

Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf<br />

Erzeugnisse/Prüfverfahren beziehen, gilt, dass auch Erzeugnisse/Prüfverfahren<br />

angewendet werden dürfen, die Normen<br />

oder sonstigen Bestimmungen und/oder technischen Vorschriften<br />

anderer Mitgliedstaaten der EU oder anderer Vertragsstaaten<br />

des EWR oder der Türkei entsprechen, sofern das geforderte<br />

Schutzniveau auf Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit<br />

gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.<br />

(3) Die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> dienen vorrangig der Einhaltung<br />

des § 7 BHO, Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

(vgl. RBBau A, Ziff. 1 in Verbindung mit K 5, Ziff. 1 ff.),<br />

unter Beachtung wasserbehördlicher Auflagen sowie der<br />

Grundsätze der Nachhaltigkeit.<br />

(4) Die Regelungen der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> sind grundsätzlich<br />

zu beachten. Sie stellen Anforderungen zur Sicherung der<br />

Qualität von planerischen, baulichen und betrieblichen Leistungen<br />

dar, die vor, während und nach dem Erbringen von Leistungen<br />

zu erfüllen sind. Sie dienen zugleich der Gewährleistung<br />

einer bundesweit einheitlichen und somit vergleichbaren<br />

Vorgehensweise. In begründeten Einzelfällen kann jedoch aufgrund<br />

> länderspezifischer oder kommunaler, rechtlicher Vorgaben<br />

oder<br />

> außergewöhnlicher örtlicher Verhältnisse<br />

von den Regelungen abgewichen werden.<br />

(5) Die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> dienen im Zuständigkeitsbereich<br />

des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) als baufachliche<br />

Richtlinien für den Bereich <strong>Abwasser</strong>. Daneben ist hier<br />

die Baufachliche Richtlinie 0 (BFR 0, Allgemeiner Umdruck<br />

151), Abschnitte 000 "Grundsätze und Zielsetzung" sowie 002<br />

"Planungsgrundsätze" zu beachten.<br />

(6) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

(BMVBS) und das BMVg haben die Oberfinanzdirektion (OFD)<br />

Niedersachsen als Leitstelle des Bundes für <strong>Abwasser</strong>technik<br />

benannt. In diesem Zusammenhang hat die<br />

> OFD Niedersachsen, Bau und Liegenschaften, Waterloostraße<br />

4, 30169 Hannover<br />

Geltungsbereich<br />

Ziele<br />

BMVg-spezifische<br />

Regelungen<br />

Bearbeitung<br />

1


Allgemeines Kapitel 1<br />

den Auftrag, die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu erarbeiten und fortzuschreiben<br />

sowie DV-gestützte Informationssysteme zu entwickeln.<br />

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird sie vom<br />

Arbeitskreis <strong>Abwasser</strong> und zuarbeitenden Arbeitsgruppen<br />

sowie von freiberuflich Tätigen unterstützt. Die Mitwirkenden<br />

sind im Impressum aufgeführt.<br />

(7) Die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> werden in der aktuellen Fassung im<br />

Internet unter der Adresse<br />

> www.arbeitshilfen-abwasser.de<br />

im HTML- und PDF-Format ohne Zugangsbeschränkung vorgehalten.<br />

Im Internet erfolgt eine kontinuierliche Aktualisierung<br />

der <strong>Arbeitshilfen</strong>. Die letzte Aktualisierung wird durch das<br />

Datum kenntlich gemacht und in der Änderungsverfolgung<br />

dokumentiert.<br />

Vertrieb<br />

2


Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen Kapitel 2<br />

2 Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen<br />

(1) Im Rahmen der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen<br />

sowie der Wahrnehmung betrieblicher Aufgaben sind<br />

rechtliche und fachtechnische Grundlagen zu beachten. Dies<br />

sind vom Rang her die EU-Richtlinien, die Gesetze des Bundes,<br />

die Gesetze der Länder und die untergesetzlichen Verordnungen<br />

und Verwaltungsvorschriften. Darüber hinaus existieren<br />

zahlreiche technische Regelwerke.<br />

(2) Da die Gesetze und technischen Regeln ständigen Änderungen<br />

unterworfen sind, ist vor einer Anwendung die jeweilige<br />

Gültigkeit zu überprüfen.<br />

2.1 EU-Richtlinien<br />

(1) Wichtige Richtlinien auf europäischer Ebene sind:<br />

> Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für<br />

Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik<br />

(Wasserrahmenrichtlinie – WRRL) vom 23. Oktober<br />

2000 (ABl. Nr. L 327 vom 22. Dezember 2000, S. 1),<br />

zuletzt geändert am 23. April 2009 durch Artikel 32 der<br />

Richtlinie 2009/31/EG (ABl. EU vom 05.06.2009 Nr. L 140<br />

S. 114).<br />

> Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung<br />

und Verschlechterung vom 12. Dezember 2006 (ABl.<br />

Nr. L 372 vom 27.12.2006, S. 19 ff.), zuletzt geändert am<br />

31. Mai 2007 durch Berichtigung der Richtlinie 2006/118/<br />

EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.<br />

Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung<br />

und Verschlechterung (ABl. EU vom<br />

31.05.2007 Nr. L 139 S. 39)<br />

> Richtlinie 2006/11/EG des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung<br />

bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der<br />

Gemeinschaft vom 15. Februar 2006 (ABl. Nr. L 64 vom<br />

04. März 2006, s. 52).<br />

> Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung<br />

von kommunalem <strong>Abwasser</strong> vom 21. Mai 1991 (ABl. L 135<br />

vom 30. Mai 1991, S. 40), zuletzt geändert am 22. Oktober<br />

2008 durch Artikel 1 i.V.m. Anhang Nr. 4.2. der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1137/2008 (ABl. EU vom 21.11.2008 Nr. L 311 S.<br />

1 (14))<br />

(2) Weitere europäische Richtlinien und sonstiges geltendes<br />

Gemeinschaftsrecht können im Internet unter<br />

> http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm<br />

3


Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen Kapitel 2.2<br />

abgefragt werden.<br />

2.2 Rechtsvorschriften des Bundes<br />

(1) Wichtige Gesetze auf Bundesebene sind:<br />

> Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG), in der Fassung vom 19. August 2002<br />

(BGBI. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes<br />

vom 10. Mai 2007 (BGBl. I vom 14. Mai 2007, S. 666),<br />

aufgehoben durch Art. 24 Abs. 2 Satz 2 G v. 31.7.2009 I<br />

2585 mWv 01. März 2010.<br />

Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31.<br />

Juli 2009 tritt am 1.März 2010 vollständig in Kraft<br />

> Gesetz über Abgaben für das Einleiten von <strong>Abwasser</strong> in<br />

Gewässer (<strong>Abwasser</strong>abgabengesetz – AbwAG) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005<br />

(BGBl. I S. 114)<br />

> Gesetz zum Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen<br />

und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-<br />

Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998,<br />

(BGBI. I S. 502), in Kraft getreten am 01. März 1999,<br />

zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9.<br />

Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214). Das BBodSchG ist<br />

rechtlich im Bereich <strong>Abwasser</strong> relevant, da es Aussagen<br />

zur Entsiegelung enthält (§ 5).<br />

(2) Durch die 6. Novelle zum WHG wurden die wasserrechtlichen<br />

Anforderungen an <strong>Abwasser</strong>einleitungen grundlegend geändert.<br />

Generelles Anforderungsniveau für das Einleiten (Direkt- und<br />

Indirekteinleitung) von <strong>Abwasser</strong> ist gemäß § 7a Abs. 1 der<br />

Stand der Technik (St.d.T.).<br />

Die Anforderungen nach dem St.d.T. werden durch Rechtsverordnungen,<br />

Anhänge zur <strong>Abwasser</strong>verordnung (bisher Verwaltungsvorschriften<br />

(VwV)) und als Anhänge zur Rahmen-<br />

<strong>Abwasser</strong>verwaltungsvorschrift konkretisiert. Die <strong>Abwasser</strong>herkunftsverordnung<br />

wurde damit hinfällig und außer Kraft<br />

gesetzt.<br />

> Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von<br />

<strong>Abwasser</strong> in Gewässer (<strong>Abwasser</strong>verordnung - AbwV), in<br />

der Fassung vom 17. Juni 2004, berichtigt am 14. Oktober<br />

2004, zuletzt geändert am 19. Oktober 2007 durch Artikel<br />

1 der Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur<br />

Anpassung an das Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsrecht<br />

(BGBl. I Nr. 52 vom 25.10.2007 S. 2461)<br />

Gesetze<br />

Verordnungen und<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

4


Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen Kapitel 2.3<br />

In den Anhängen zu dieser Verordnung sind die Anforderungen<br />

für kommunales <strong>Abwasser</strong> und für industrielle, gewerbliche<br />

Bereiche geregelt. Die Aufzählung der Anhänge im Einzelnen,<br />

sowie Hinweise auf diejenigen Anhänge, die im Zuständigkeitsbereich<br />

des BMVg dabei von Bedeutung sind, sind dem Anh.<br />

A-11.1.2 zu entnehmen.<br />

Bei den einzelnen Rechtsverordnungen, d. h. Anhängen zur<br />

<strong>Abwasser</strong>verordnung, wurde die Bezeichnung und Nummerierung<br />

der bisherigen Anhänge und Herkunftsbereiche beibehalten.<br />

(3) Der in § 7a Abs. 1 des WHG enthaltene Grundsatz der Verhältnismäßigkeit<br />

ist bei Anpassungsmaßnahmen für vorhandene<br />

Einleitungen zu beachten.<br />

(4) Grundsätzlich ist bei allen Baumaßnahmen die folgende Verordnung<br />

des Bundes zu beachten:<br />

> Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf<br />

Baustellen (Baustellenverordnung-BaustellV),<br />

zzt. gültige Fassung: 10.06.98, BGBl. I S. 1283, geändert<br />

durch Art. 15 V v. 23.12.2004 I 3758<br />

2.3 Rechtsvorschriften der Bundesländer<br />

(1) Eine ausführliche Übersicht über die Gesetze, Verordnungen<br />

und Verwaltungsvorschriften der Länder ist im Anhang A-11.2<br />

aufgeführt, jeweils mit Angabe der im Oktober 2009 gültigen<br />

Fassung.<br />

2.4 Öffentlich-rechtliche Vorschriften<br />

(1) An öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind zu nennen:<br />

> Kommunale <strong>Abwasser</strong>satzungen<br />

> Satzungen der <strong>Abwasser</strong>verbände<br />

2.5 Erlasse des BMVBS, BMVg und BMF<br />

(1) Die im Rahmen der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen<br />

an abwassertechnischen Anlagen zu beachtenden<br />

Verfahrenserlasse des<br />

> BMVBS (vormals BMVBW, BMBau)<br />

> BMVg und des<br />

> BMF<br />

sind in den <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> an anderer Stelle aufgeführt<br />

(vgl. Anh. A-13.1.1).<br />

5


Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen Kapitel 2.6<br />

2.6 Richtlinien und <strong>Arbeitshilfen</strong> des BMVBS und BMVg<br />

(1) Bei der Planung und Durchführung von Bauaufgaben an<br />

abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes<br />

sind die folgenden Richtlinien und <strong>Arbeitshilfen</strong> zu beachten:<br />

> Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des<br />

Bundes (RBBau)<br />

> Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben<br />

des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen<br />

(VHB)<br />

> Baufachliche Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen<br />

der Bundeswehr (BFR) - Allgemeiner<br />

Umdruck Nr. 151<br />

> Baufachliche Richtlinien Vermessung (BFR Verm)<br />

> Anpassungs-/Sanierungskonzepte für Anlagen zum<br />

Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten in Liegenschaften<br />

der Bundeswehr<br />

> <strong>Arbeitshilfen</strong> Boden- und Grundwasserschutz<br />

> <strong>Arbeitshilfen</strong> Recycling<br />

> Leitfaden Nachhaltiges Bauen<br />

2.7 Normen und technische Regelwerke<br />

(1) Neben den Richtlinien und <strong>Arbeitshilfen</strong> sind Normen und technische<br />

Regelwerke zu beachten. Die Herausgeber abwassertechnischer<br />

Normen und Regelwerke sind nachfolgend aufgeführt:<br />

> DIN-EN und DIN-Normen des Deutschen Instituts für Normung<br />

e.V.<br />

> Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft,<br />

<strong>Abwasser</strong> und Abfall (DWA)<br />

> Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs<br />

e.V. (DVGW)<br />

> VDE-Bestimmungen (VDE-Verlag)<br />

> RSV-Merkblätter des Rohrleitungssanierungsverbands<br />

e.V<br />

> DVS-Richtlinien des Deutschen Verband für Schweisstechnik<br />

e.V<br />

> Regelwerk des Bundes der Ingenieure für Wasserwirtschaft,<br />

Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V. (BWK)<br />

> Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) und<br />

Regeln (BGR)<br />

> GSTT Informationen der German Society for Trenchless<br />

Technology e.V.<br />

6


Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen Kapitel 2.7<br />

(2) Eine detaillierte Auflistung der für Planung, Bau und Betrieb<br />

von abwassertechnischen Anlagen wesentlichen Normen und<br />

technischen Regelwerke enthält Anhang A-11.3.<br />

(3) Die Übersicht der wichtigsten beim Bau und Betrieb abwassertechnischer<br />

Anlagen zu beachtenden berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften und Regeln ist im Anh. A-11.6 sowie im Anh.<br />

A-11.7 zu finden.<br />

7


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3<br />

3 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />

(1) Bei der Planung und der Ausführung von Baumaßnahmen an<br />

abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes<br />

ist die Projektabwicklung wie folgt gegliedert:<br />

> Generelle Planung (LAK)<br />

> Objektbezogene Planung<br />

> Bauausführung<br />

> Dokumentation<br />

(2) <strong>Abwasser</strong>technische Anlagen sind nach den Grundsätzen der<br />

Nachhaltigkeit zu planen, auszuführen, zu betreiben und rückzubauen.<br />

Nachhaltiges Bauen strebt eine Minimierung des<br />

Verbrauchs von Energie und Ressourcen sowie eine möglichst<br />

geringe Belastung des Naturhaushaltes an und bezieht ökologische,<br />

ökonomische und soziale Gesichtspunkte ein. Zur<br />

Erfüllung dieser Anforderungen sind für abwassertechnische<br />

Anlagen nachfolgende Aspekte zu berücksichtigen:<br />

> Der Wasserverbrauch ist zu minimieren.<br />

> Niederschlagsabfluss ist zu minimieren und nach Möglichkeit<br />

dezentral zu bewirtschaften.<br />

> Der Eintrag von Schadstoffen in den Boden und in Gewässer<br />

ist zu vermeiden.<br />

> Schmutzwasser- und Niederschlagsabfluss sind bevorzugt<br />

getrennt zu bewirtschaften.<br />

> Schmutzwasser ist zu behandeln oder zur Behandlung<br />

abzuleiten.<br />

> Betriebliche Belange sind zu berücksichtigen.<br />

> Städtebauliche und landespflegerische Belange sind zu<br />

berücksichtigen.<br />

(3) Es ist wirtschaftlich zu planen. Um das Gebot der Wirtschaftlichkeit<br />

zu erfüllen,<br />

> sind neben den Baukosten alle übrigen Kostenarten, insbesondere<br />

Betriebskosten, zu berücksichtigen.<br />

> ist der Entscheidungsspielraum, den Normen und technische<br />

Regelwerke bieten, zu nutzen.<br />

Auf die Merkblätter [ATV-DVWK-M 101, 1996] und [ATV-<br />

DVWK-M 601, 1996] wird hingewiesen.<br />

Innovative Lösungen sind ausdrücklich erwünscht.<br />

(4) Hinweise des Betreibers und die Belange des Nutzers sind in<br />

alle Planungs- und Ausführungsphasen mit einzubeziehen (vgl.<br />

Kap. 4).<br />

Nachhaltigkeit<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Betreiber und Nutzer<br />

8


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1<br />

(5) Nach dem Liegenschaftsbezogenen <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept<br />

Teil A und nach der Bauausführung sind dem Betreiber<br />

> die aktuelle Bestandsdokumentation ([BFR Vermessung,<br />

1999], [RBBau, 2003]) und<br />

> Unterlagen zum Betrieb neuer bzw. sanierter abwassertechnischer<br />

Anlagen ([RBBau, 2003] Abschnitt H)<br />

zu übergeben. Die spätere Übergabe der Unterlagen ist bereits<br />

bei der Durchführung bzw. Ausschreibung/Vergabe von Planungs-<br />

und Bauleistungen zu beachten (vgl. Anh. A-10.7).<br />

3.1 Generelle Planung - Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept<br />

(1) Die generelle Planung wird für Bundesliegenschaften in Form<br />

des "Liegenschaftsbezogenen <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzeptes<br />

(LAK)" durchgeführt. Hierbei wird die Liegenschaft als Ganzes<br />

betrachtet und ein entwässerungstechnisches Gesamtkonzept<br />

entwickelt.<br />

Damit wird erreicht, dass sowohl die Auswirkungen von Einzelmaßnahmen<br />

auf das Gesamtsystem als auch übergeordnete,<br />

strukturelle Anforderungen als Vorgabe für die einzelnen Baumaßnahmen<br />

Berücksichtigung finden. Hinzu kommt, dass sich<br />

häufig<br />

> Ursachen (z.B. Anschluss versiegelter Flächen),<br />

> Auswirkungen (z.B. Überstau) und<br />

> Lösungsmöglichkeiten (z.B. Bau von Speicherbecken)<br />

nicht auf ein Objekt im Entwässerungssystem fokussieren,<br />

sondern objektübergreifende Betrachtungen erforderlich sind.<br />

Mit einer generellen Planung können kostenoptimale Sanierungsvorschläge<br />

erarbeitet werden. Die Auswirkungen auf die<br />

Wirtschaftlichkeit zeigt die folgende Grafik.<br />

Vorbemerkungen<br />

9


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.1<br />

Einsparpotenzial<br />

Generelle<br />

Planung<br />

Abb. 3 - 1 Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung<br />

3.1.1 Wahl / Festlegung des Entwässerungsverfahrens<br />

(1) Es wird zwischen<br />

> Trennsystem,<br />

> Mischsystem und<br />

> qualifizierten Systemen<br />

unterschieden.<br />

Bauausführung<br />

Projektphase<br />

(2) Im Trennsystem erfolgt eine getrennte Ableitung von Schmutzund<br />

Regenwasser. Einleitungen in Oberflächengewässer finden<br />

nur aus dem Regenwasserkanal statt. Eine Regenwasserbehandlung<br />

kann im Einzelfall erforderlich sein. Wesentliche<br />

Einflussgrößen dabei sind die Verschmutzung der Abflussflächen,<br />

der Einfluss von Fehlanschlüssen sowie die Empfindlichkeit<br />

des Gewässers. Weitere Hinweise zur Regenwasserbehandlung<br />

sind im Anh. A-5 zu finden.<br />

(3) Im Mischsystem vermischen sich die Regenabflüsse mit<br />

Schmutzwasser häuslicher und ggf. auch industrieller/gewerblicher<br />

Herkunft. Aus wirtschaftlichen Erwägungen werden<br />

Mischwasserkanäle nicht für die maximale Niederschlagsbelastung<br />

dimensioniert, so dass i.d.R. 25% bis 75% des Jahresniederschlags<br />

als Mischwasser in Gewässer entlastet werden.<br />

Hierbei ist neben hydraulischen Gesichtspunkten die stoffliche<br />

Beschaffenheit des Mischwassers von besonderer Bedeutung.<br />

Als Speicher- und Entlastungsbauwerke werden in Mischsystemen<br />

Regenüberläufe und Regenüberlaufbecken angeordnet,<br />

Trennsystem<br />

Mischsystem<br />

10


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.1<br />

oder Kanäle als Stauraum genutzt. Hinweise zur Bemessung<br />

und Gestaltung von Speicherbauwerken in Mischsystemen<br />

sind in [ATV-DVWK-A 128, 1992] enthalten.<br />

(4) Darüber hinaus können in Misch- und Trennsystemen in<br />

Abhängigkeit der stofflichen und hydraulischen Leistungsfähigkeit<br />

des als Vorflut genutzten Gewässers weitergehende<br />

Behandlungsmaßnahmen erforderlich sein. Hinweise hierzu<br />

sind z.B. in [ATV-DVWK-M 177, 2001] und [Handbuch Wasser<br />

4, 1998] zu finden.<br />

(5) In qualifizierten Systemen wird der nicht behandlungsbedürftige<br />

Niederschlagsanteil vom behandlungsbedürftigen Anteil<br />

getrennt und einer Versickerung, einer direkten Ableitung in<br />

das als Vorflut genutzte Gewässer, einer Retention oder einer<br />

Nutzung als Brauchwasser zugeführt [ATV-DVWK-A 105,<br />

1997]. Mit der Trennung des Niederschlags in einen behandlungsbedürftigen<br />

und einen nicht behandlungsbedürftigen<br />

Anteil erfolgt ein gezielter Umgang mit dem Regenwasser.<br />

Damit wird die Niederschlagsentwässerung von einer reinen<br />

Entsorgungsaufgabe zu einer Bewirtschaftungsaufgabe. Es<br />

wird daher der Begriff Regenwasserbewirtschaftung verwendet.<br />

Als Komponenten der Regenwasserbewirtschaftung kommen<br />

folgende Maßnahmen in Betracht:<br />

> Entsiegelung<br />

> Nutzung<br />

> Versickerung<br />

> Verzögerte Ableitung mit Retention<br />

> Behandlung<br />

Detaillierte Ausführungen zur Regenwasserbewirtschaftung<br />

enthält der gleichnamige Anh. A-5.<br />

(6) "Konventionellen" Misch- und Trennsystemen liegt das Prinzip<br />

der schnellen Ableitung ("Entsorgung") und ggf. einer zentralen<br />

Behandlung am Ende des Systems ("end of pipe") zugrunde.<br />

Mit dem Ableitungsprinzip und einer zunehmenden Bodenversiegelung<br />

gehen wasserwirtschaftliche Nachteile einher. Dazu<br />

gehört die Beeinträchtigung des Wasserkreislaufs durch verminderte<br />

Grundwasserneubildung und verstärkten Abfluss.<br />

Dadurch werden Fließgewässer sowohl im Jahresmittel als<br />

auch durch Extremereignisse hydraulisch stärker belastet (z.B.<br />

Hochwasser). Gleiches gilt für die stoffliche Belastung.<br />

In qualifizierten <strong>Abwasser</strong>systemen werden nach Möglichkeit<br />

dezentrale Bewirtschaftungsmaßnahmen am Entstehungsort<br />

("begin of pipe") ergriffen. Hierdurch wird der natürliche Wasserkreislauf<br />

so weit wie möglich erhalten, Belastungen für die<br />

Fließgewässer werden vermieden bzw. vermindert. Hinzu<br />

kommen Vorteile bei der hydraulischen Auslastung des Kanal-<br />

Weitergehende<br />

Behandlungsmaßnahmen<br />

Qualifizierte Systeme<br />

Bewertung<br />

11


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.2<br />

netzes, bei der Beanspruchung der jeweiligen Behandlungsanlagen,<br />

bei den <strong>Abwasser</strong>gebühren sowie für die Grundwasserneubildung<br />

(vgl. [ATV-DVWK-A 105, 1997] und BFR 0 Nr. 231).<br />

Eine wirtschaftliche Bewertung der Entwässerungsverfahren<br />

kann nicht pauschal erfolgen. Die Wirtschaftlichkeit der Umstellung<br />

des Entwässerungsverfahrens ist im Einzelfall nachzuweisen.<br />

3.1.2 Grundsätze der generellen Planung<br />

(1) Bei Neuplanungen sollte eine Liegenschaft mit einem einheitlichen<br />

Entwässerungsverfahren geplant werden. Bei Planungen<br />

im Bestand kann aufgrund<br />

> einer berechtigten Forderung der Wasserbehörde bzw.<br />

des <strong>Abwasser</strong>entsorgungspflichtigen,<br />

> gesetzlicher Anforderungen,<br />

> oder aus Gründen der Wirtschaftlichkeit<br />

eine vollständige oder teilweise Umstellung des Entwässerungsverfahrens<br />

erforderlich sein. Dabei ergeben sich i.d.R.<br />

Mischformen aus verschiedenen Entwässerungsverfahren als<br />

optimale Lösung.<br />

(2) Zur Berücksichtigung der Belange der Gebäudeentwässerung<br />

sind insbesondere im Bereich von Grundleitungen die planerischen<br />

Festlegungen für die Außenanlagen mit dem für die<br />

technische Gebäude-Ausrüstung verantwortlichen Planer (Planer<br />

TGA) abzustimmen. Für den Bereich der Sanitärtechnik<br />

sind die vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher<br />

und kommunaler Verwaltungen (AMEV) erarbeiteten<br />

Empfehlungen zu berücksichtigen (vgl. [AMEV-Sanitärbau]).<br />

(3) Die Zuständigkeit für die planerischen Festlegungen liegt bei<br />

der Landesbauverwaltung. Hinweise<br />

> der Genehmigungsbehörde,<br />

> der hausverwaltenden Dienststelle,<br />

> der nutzenden Dienststelle und<br />

> des <strong>Abwasser</strong>entsorgungspflichtigen<br />

sind einzubeziehen und die Festlegungen sind mit den Beteiligten<br />

abzustimmen.<br />

(4) Im Rahmen der generellen Planung sind neben der Entwicklung<br />

der Liegenschaft auch zukünftige Randbedingungen, die<br />

durch den <strong>Abwasser</strong>entsorgungspflichtigen vorgegeben werden,<br />

zu berücksichtigen. Dazu gehören z.B. geplante Änderungen<br />

von Gebührenordnungen.<br />

Entwässerungsverfahren<br />

Gebäudeentwässerung<br />

Zuständigkeit<br />

Zukünftige Entwicklungen<br />

12


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.2<br />

(5) Der Niederschlagsabfluss von<br />

> Straßen, Wegen, Plätzen im Unterkunftsbereich sowie von<br />

> Abstellflächen und Vorfeldern im Technischen Bereich<br />

der Bundeswehrliegenschaften (vgl. [BFR 9110]) bedarf vor der<br />

Einleitung in ein Mischwasserkanalnetz keiner Vorbehandlung.<br />

Wird der Niederschlagsabfluss direkt in ein Gewässer geleitet<br />

oder einer Versickerung zugeführt, können erforderliche<br />

Erlaubnisse mit wasserbehördlichen Auflagen verbunden sein<br />

(s.a. Anh. A-5).<br />

(6) Wassergefährdende Flüssigkeiten (z.B. brennbare als Kraftstoffe,<br />

Schmiermittel oder nicht brennbare als Chemikalien<br />

etc.) dürfen nicht<br />

> in nicht dafür geeignete <strong>Abwasser</strong>anlagen,<br />

> in den Boden,<br />

> in das Grundwasser oder<br />

> in Oberflächengewässer<br />

gelangen.<br />

(7) Durch geeignete Maßnahmen organisatorischer, betrieblicher<br />

oder baulicher Art ist bereits beim Umgang mit diesen Stoffen<br />

zu gewährleisten, dass keine wassergefährdenden Stoffe austreten<br />

bzw. abfließen können.<br />

> Bei Luftfahrzeugbetankungen der Bundeswehr wird dies<br />

durch gesicherte Betankungsvorgänge (z.B. mit Trockenkupplung<br />

und durch geschultes Personal) gewährleistet.<br />

Mögliche Tropfmengen werden durch Auffangen bzw. Aufnehmen<br />

gefasst, so dass im Regelfall kein belastetes<br />

Regenwasser anfallen kann. Im Bedarfsfall kann z.B.<br />

durch Absperrvorrichtungen in Bodenabläufen, die im<br />

Störfall betätigt werden, der Abfluss von wassergefährdenden<br />

Flüssigkeiten verhindert werden.<br />

> Bei Schad-KFZ, aus denen wassergefährdende Stoffe<br />

abfließen können, kann durch den Nutzer mit dem Unterstellen<br />

von Wannen der Abfluss von wassergefährdenden<br />

Stoffen ausgeschlossen werden.<br />

(8) Sofern Regenwasser anfällt, das mit wassergefährdenden<br />

Flüssigkeiten belastet ist, so ist eine den wasserrechtlichen<br />

Forderungen entsprechende Minimierung der Schadstoffe<br />

durch geeignete Behandlungsanlagen vor einer Direkt- oder<br />

Indirekteinleitung vorzunehmen.<br />

(9) Freiflächen, die zum<br />

> Lagern, Abfüllen, Umschlagen (LAU-Anlagen) sowie für<br />

das<br />

Nicht vorbehandlungsbedürftige<br />

Abflüsse<br />

Wassergefährdende<br />

Flüssigkeiten<br />

Organisatorische,<br />

betriebliche, bauliche<br />

Maßnahmen<br />

13


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.2<br />

> Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen)<br />

genutzt werden und auf denen Niederschlagsabfluss anfällt,<br />

sind um die Kosten für erforderliche Maßnahmen gem. Abs. (7)<br />

oder Abs. (8) zu minimieren, nach Möglichkeit zu vermeiden.<br />

(10) Für jede gem. Abs. (9) vorhandene Teilfläche ist im Rahmen<br />

der Planung zu prüfen, ob durch<br />

> betriebliche bzw. organisatorische Maßnahmen,<br />

> Nutzungsänderungen bzw. Nutzungseinschränkungen<br />

oder<br />

> bautechnische bzw. bauliche Anlagen<br />

Abflüsse wassergefährdender Flüssigkeiten<br />

> vermieden bzw. zurückgehalten<br />

werden können. Auf Leichtflüssigkeitsabscheider soll wegen<br />

der hohen Folgekosten möglichst verzichtet werden.<br />

(11) Sollen Leichtflüssigkeitsabscheider, außer bei stationären<br />

Tankstellen für Kfz, zum Einsatz kommen, ist für jeden Einzelfall<br />

die Notwendigkeit bzw. die Wirtschaftlichkeit (vgl. Kap.3<br />

Abs (3)) gegenüber möglichen Alternativen nachzuweisen.<br />

(12) Relevante wasserrechtliche und fachtechnische Regelwerke<br />

zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind z.B.:<br />

> [DIN EN 12056, 2001], [DIN 1986-100, 2008],<br />

> [DIN EN 858-1, 2005], [DIN EN 858-2, 2003],<br />

> [DIN 1999-100, 2003]<br />

> Anh. 49, Abs. A1 der <strong>Abwasser</strong>verordnung [AbwV, 2002],<br />

> [ATV-DVWK-A 781, 2004]<br />

> [DWA-A 784, 2006]<br />

> den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe<br />

[DVWK-131, 1996] und [DVWK-132, 1997] und den<br />

> "Anpassungs- und Sanierungskonzepte für Anlagen zum<br />

Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten in Liegenschaften<br />

der Bundeswehr" [Konzept POL, BMVg (Hrsg.),<br />

2002]<br />

(13) Alle Festlegungen zum Umgang mit <strong>Abwasser</strong> von Flächen,<br />

die für LAU- oder HBV-Anlagen genutzt werden, sind in<br />

Abstimmung mit<br />

> der Wasserbehörde und<br />

im Zuständigkeitsbereich des BMVg mit<br />

> der öffentlich-rechtlichen Aufsicht (Wehrbereichsverwaltung)<br />

sowie<br />

> dem zuständigen POL-Leitbauamt<br />

14


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.2<br />

zu treffen.<br />

(14) Auf Grundlage des festgelegten Entwässerungskonzeptes sind<br />

neben den<br />

> technischen Maßnahmen an den Geräten<br />

> betriebliche bzw. organisatorische Maßnahmen<br />

> bautechnische bzw. bauliche Maßnahmen (z.B. Absperreinrichtungen,<br />

Überdachungen)<br />

im Regelfall zusätzlich<br />

> die Erstellung bzw. Fortschreibung von Havarie- bzw.<br />

Alarmplänen,<br />

> die Ergänzung bzw. Erweiterung von Betriebsanweisungen<br />

sowie<br />

> die Konsequenzen für den Nutzer (z.B. Einhaltung der<br />

Betriebsanweisungen)<br />

mit den Beteiligten abzustimmen und festzulegen.<br />

(15) Leichtflüssigkeitsabscheider sind dezentral mit kurzen Fließwegen<br />

bis zum Abscheider anzuordnen.<br />

(16) Notwendigkeit und Lage von Probenahmeschächten sind in<br />

Abstimmung mit dem Betreiber und der Genehmigungsbehörde<br />

festzulegen.<br />

(17) Hydraulische Berechnungen sind gem. Anh. A-4 durchzuführen<br />

und gem. Anh. A-3.3 zu bewerten. Bestehende Regenoder<br />

Mischwasserkanäle, die<br />

> gem. Anh. A-4 hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert<br />

sind und zugleich<br />

> keiner Sanierung bautechnischer Schäden bedürfen,<br />

müssen nicht saniert werden, wenn nachweislich<br />

> Häufigkeit und Schadenspotenzial möglicher Überflutungen<br />

in keinem sachgerechten Verhältnis zu den Kosten<br />

der Sanierung stehen und<br />

> Dritte durch bemessungsrelevante Niederschlagsabflussereignisse<br />

nicht geschädigt werden können.<br />

(18) Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen sind gemäß Anh.<br />

A-5 zu planen. Eine Vermischung von Abflüssen unterschiedlich<br />

verschmutzter Teilflächen zur Verdünnung mit anschließender<br />

Versickerung ist nicht zulässig.<br />

(19) Transportkanäle außerhalb von Bundesliegenschaften sind<br />

möglichst dem <strong>Abwasser</strong>entsorgungspflichtigen zum Unterhalt<br />

zu übergeben. Für die vertraglichen Regelungen hierzu ist die<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

Probenahmeschächte<br />

Hydraulik<br />

Regenwasserbewirtschaftung<br />

Transportkanäle<br />

außerhalb von Bundesliegenschaften<br />

15


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.3<br />

jeweilige Liegenschaftsverwaltung (Bundesvermögensverwaltung<br />

bzw. Bundeswehrverwaltung) zuständig. Auf die BFR 0,<br />

Teil 221 des BMVg wird hingewiesen.<br />

(20) Gemäß BFR 0, Nr. 220 sind Kläranlagen aus Kostengründen<br />

im Unterhalt der Bundeswehr zu vermeiden. Für Kläranlagen<br />

im Zuständigkeitsbereich des BMVBS ist sinngemäß zu verfahren.<br />

(21) Im Bereich der Gebäudeentwässerung vorgesehene Planungen,<br />

wie beispielsweise Sanierungs- und Umbaumaßnahmen<br />

an Grundleitungen, die Einfluss auf das Entwässerungssystem<br />

an Außenanlagen haben, sind im Rahmen der generellen Planung<br />

im LAK zu berücksichtigen.<br />

(22) Alle Festlegungen im Zusammenhang mit Grundleitungen, die<br />

auch den Bereich des Gebäudebestands betreffen, sind grundsätzlich<br />

in Abstimmung mit dem verantwortlichen Planer TGA<br />

zu treffen.<br />

(23) Im Zusammenhang mit der Sanierung von Grundleitungen sind<br />

in Abstimmung mit dem Planer TGA auch Alternativen zur<br />

Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen zu prüfen, wie z. B.<br />

die Möglichkeit der Stilllegung der Grundleitungen durch Neuordnung<br />

der Gebäudeentwässerung (vgl. Kapitel 3.2.1, Abs.<br />

(12)). Dies gilt insbesondere für Grundleitungen, für die gemäß<br />

Zustandsbewertung Erneuerungs- oder Neubaubedarf besteht<br />

oder für die keine Zustandserfassung durchgeführt werden<br />

konnte.<br />

3.1.3 Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept<br />

(LAK)<br />

Veranlassung, Einordnung und Zielsetzung<br />

(1) Gemäß § 18b WHG sind abwassertechnische Anlagen unter<br />

Berücksichtigung der Auflagen für das Einleiten von <strong>Abwasser</strong><br />

nach den hierfür jeweils in Betracht kommenden Regeln der<br />

Technik zu errichten und zu betreiben. Das Liegenschaftsbezogene<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept (LAK) ist in erster Linie<br />

dieser gesetzlichen Anforderung verpflichtet.<br />

(2) In einem LAK sind u. A. die Ergebnisse der Bestands- und<br />

Zustandserfassung der abwassertechnischen Anlagen einer<br />

Liegenschaft zu beschreiben und auszuwerten sowie unter<br />

Berücksichtigung betrieblicher Hinweise ganzheitlich zu bewerten.<br />

Darüber hinaus ist im LAK ein Handlungsbedarf zu formulieren,<br />

der die Beseitigung von Missständen oder die Anpassung<br />

entwässerungstechnischer Anlagen an aktuelle<br />

technische und rechtliche Anforderungen unter Berücksichtigung<br />

betrieblicher Gegebenheiten beinhaltet. Befindet sich die<br />

Liegenschaft (bzw. Teile der Liegenschaft) innerhalb eines<br />

Kläranlagen<br />

Grundleitungen<br />

16


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.3<br />

Wassergewinnungsgebiets, sind die in Abhängigkeit von der<br />

Wasserschutzzone geltenden Anforderungen zu beachten.<br />

Damit umfasst das LAK die Inhalte eines baufachlichen Gutachtens<br />

gem. RBBau K1. Darüber hinaus entspricht das LAK<br />

einem kommunalen Generalentwässerungsplan (GEP).<br />

(3) Veranlassungen für die Aufstellung bzw. Fortschreibung eines<br />

LAK können sein:<br />

> Ersterfassung der <strong>Abwasser</strong>kanäle und Feststellung des<br />

Sanierungsbedarfs<br />

> Veränderungen in der Nutzung, Vergrößerung oder Reduzierung<br />

der Nutzungsbereiche bzw. der befestigten Flächen<br />

> Anpassung an das gültige Wasserrecht<br />

> Umstellung des Entwässerungsverfahrens<br />

> Wegfall eigener Kläranlagen durch Anschluss an das<br />

öffentliche Kanalnetz<br />

> Veränderung der Vorflut und der Einleitungsbedingungen<br />

> Betriebliche Belange<br />

(4) Im Bereich der Bundeswehr ist das LAK unabhängig von einer<br />

Baumaßnahme auf Veranlassung der Wehrbereichsverwaltung<br />

in Abstimmung mit der Fachaufsicht führenden Ebene der Bauverwaltung<br />

durch die Baudurchführende Ebene der Bauverwaltung<br />

aufzustellen. Die WBV unterstützt die Aufstellung des LAK<br />

durch Bereitstellung aller vorhandenen Unterlagen. Auf diesbezügliche<br />

Erlasse des BMVg wird hingewiesen (vgl. Anh. A-<br />

13.1.1).<br />

17


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.3<br />

nein<br />

Feststellung der<br />

Veranlassung<br />

Auftrag zur Erstellung/<br />

Fortschreibung des LAK<br />

Bestand/<br />

Zustand<br />

aktuell?<br />

Generelle Planung<br />

Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept - LAK<br />

Bestands-/<br />

Zustandserfassung<br />

und -fortschreibung<br />

Sofortmaßnahme/<br />

Bauunterhaltungsmaßnahme<br />

geringen Umfangs<br />

Objektbezogene Planung<br />

LAK Teil A: LAK Teil B:<br />

Zustandsbewertung,<br />

Generelle planerische<br />

Festlegungen<br />

LAK sieht<br />

Baumaßnahme(n)<br />

vor<br />

Verfahren nach<br />

RBBau<br />

Grundlagenermittlung* Vorplanung*<br />

Abb. 3 - 2 Flussdiagramm zur Einordnung des LAK<br />

Ja<br />

Festlegung des Bedarfs<br />

an Baumaßnahmen<br />

Nein<br />

Entwurfsplanung Genehmigungsplanung<br />

Ausführungsplanung<br />

Bauausführung<br />

Ausschreibung Vergabe Durchführung Abnahme Abrechnung Gewährleistung<br />

Dokumentation<br />

ja<br />

Große/Kleine Baumaßnahme / Bauunterhaltung<br />

*vgl. Kap. 3.2.2<br />

Fortschreibung der Bestandsdaten<br />

Primäre Bestandsund<br />

Zustandsdaten<br />

18


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.3<br />

(5) Für zivile Bundesliegenschaften wird das LAK auf Veranlassung<br />

der nutzenden Verwaltung durch die Baudurchführende<br />

Ebene der Bauverwaltung in Abstimmung mit der Fachaufsicht<br />

führenden Ebene der Bauverwaltung aufgestellt und der nutzenden<br />

Verwaltung vorgelegt.<br />

(6) Die Fachaufsicht führende Ebene der Bauverwaltung erteilt<br />

den Prüfvermerk.<br />

(7) Das LAK endet mit der Definition von Bauaufgaben, sofern<br />

Baumaßnahmen erforderlich sind, und ist damit Voraussetzung<br />

für die weiteren Arbeitsschritte.<br />

Inhalt und Umfang<br />

(8) Das LAK besteht aus den Teilen A und B mit folgender Gliederung:<br />

> Teil A<br />

Bestands- und Zustandserfassung<br />

Zustandsbewertung<br />

Generelle planerische Festlegungen<br />

> Teil B<br />

Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen.<br />

Teil A des LAK<br />

(9) Die Aufstellung des LAK setzt aktuelle und vollständige<br />

Bestands- und Zustandsdaten der abwassertechnischen Anlagen<br />

voraus.<br />

(10) Wird ein LAK erstmalig aufgestellt, muss i.d.R. von einem veralteten<br />

Bestand der Kanalstammdaten ausgegangen werden.<br />

Für die Beurteilung vorhandener Bestandsunterlagen sind die<br />

Kriterien und Anforderungen der Baufachlichen Richtlinien Vermessung<br />

(BFR Verm) heranzuziehen. Entsprechen die Daten<br />

diesen Anforderungen nicht, so ist eine Überführung in richtlinienkonforme<br />

Bestandsunterlagen bzw. eine Neuvermessung<br />

erforderlich.<br />

(11) Liegt die letzte optische Inspektion mehr als 10 Jahre zurück,<br />

ist i.d.R. auch von veralteten Zustandsdaten auszugehen und<br />

eine erneute Inspektion durchzuführen. Zur Erfüllung der rechtlichen<br />

Anforderungen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers<br />

sind auch Grundleitungen [DIN 1986-100, 2008] zu<br />

berücksichtigen (vgl. Anh. A-2.2). Regelungen, die sich aus<br />

den Eigenkontrollverordnungen der Bundesländer ergeben,<br />

bleiben unberührt.<br />

Zur Durchführung der optischen Inspektion sind dem Inspekteur<br />

Unterlagen gem. Anh. A-2 zu übergeben.<br />

Bestands- und<br />

Zustandserfassung<br />

19


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.3<br />

(12) Bezeichnungen sind liegenschaftsbezogen eindeutig zu vergeben.<br />

Das im Anh. A-1.1 beschriebene Ordnungssystem ist zu<br />

verwenden.<br />

(13) Sämtliche im Zusammenhang mit der Aufstellung des LAK<br />

erhobenen Daten sind im Fachinformationssystem <strong>Abwasser</strong><br />

des Liegenschaftsinformationssystems Außenanlagen LISA ®<br />

zu dokumentieren bzw. fortzuschreiben, auch dann, wenn sich<br />

keine unmittelbaren Baumaßnahmen daraus ergeben.<br />

(14) Anhand der erfassten Zustandsdaten ist eine bauliche<br />

Zustandsklassifizierung und -bewertung gemäß Anh. A-3.1 für<br />

Haltungen und Leitungen sowie Schächte und Inspektionsöffnungen<br />

durchzuführen. Eine bauliche Zustandsklassifizierung<br />

und -bewertung der Sonderbauwerke erfolgt auf Grundlage<br />

einer individuellen Inspektion. Für eine hydraulische Zustandsklassifizierung<br />

gemäß Anh. A-3.3 muss zunächst durch Nachrechnung<br />

des <strong>Abwasser</strong>netzes die hydraulische Leistungsfähigkeit<br />

festgestellt werden.<br />

(15) Dem Betrieb sind - basierend auf der Bestands- und Zustandserfassung<br />

- Bereiche darzustellen, in denen eine Ablagerungsgefährdung<br />

besteht (vgl. Anh. A-9.16).<br />

(16) Die generellen planerischen Festlegungen sind auf der Grundlage<br />

der Bestands- und Zustandserfassung sowie der<br />

Zustandsklassifizierung und -bewertung in Abstimmung mit<br />

dem Betreiber und dem Nutzer zu entwickeln und in einem<br />

Bericht zusammenzufassen. Hierbei sind rechtliche, technische<br />

und betriebliche Anforderungen sowie die künftige Entwicklung<br />

der Liegenschaft zu berücksichtigen. Sämtliche Vorschläge<br />

sind nachvollziehbar zu begründen.<br />

Genehmigungsbehörden sind frühzeitig zu beteiligen. Es ist<br />

ausdrücklich erwünscht, hierbei naturnahe Maßnahmen mit<br />

einzubeziehen (z.B. Regenwasserversickerung, Regenwassernutzung).<br />

Die generellen planerischen Festlegungen basieren auf<br />

> einer Sichtung wasserrechtlicher Vorgaben und Prüfung<br />

auf Aktualität,<br />

> einer Prüfung der Art des <strong>Abwasser</strong>systems unter Berücksichtigung<br />

der Planungsgrundsätze des Kap. 3.1.2,<br />

speziell der <strong>Abwasser</strong>vermeidung und Regenwasserbewirtschaftung,<br />

> einer Prüfung erforderlicher Stilllegungen, Rückbaumaßnahmen,<br />

Entsiegelung von befestigten Flächen oder von<br />

zusätzlichen Sonderbauwerken,<br />

> einer Abwägung genereller Planungsalternativen unter<br />

Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte.<br />

Zustandsbewertung<br />

Generelle planerische<br />

Festlegungen<br />

20


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.3<br />

(17) Mit den generellen planerischen Festlegungen werden die im<br />

Teil B des LAK zu untersuchenden Konzepte vorgeschlagen.<br />

Teil B des LAK<br />

(18) Auf Grundlage der generellen planerischen Festlegungen ist<br />

ein Sanierungskonzept zu erstellen. Vorhandene bauliche,<br />

umweltrelevante, hydraulische und betriebliche Mängel sollen<br />

beseitigt und unwirtschaftliche Systeme vermieden werden.<br />

Die Liegenschaft ist hierbei als Ganzes zu betrachten. Rechtliche,<br />

technische und betriebliche Anforderungen sowie die<br />

künftige Entwicklung der Liegenschaft sind zu berücksichtigen.<br />

Es sind die Planungsgrundsätze gemäß Kap. 3.1.2 und Anh.<br />

A-5 bei der Konzeption zu beachten.<br />

(19) Werden verschiedene Sanierungsvarianten untersucht, sind<br />

diese vergleichend zu bewerten. Dabei sind insbesondere<br />

Aspekte der Wirtschaftlichkeit zu beachten (vgl. Anh. A-8.7<br />

Kostenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung).<br />

(20) Aus der vergleichenden Bewertung heraus ist der Bedarf an<br />

Baumaßnahmen zu ermitteln, wobei i.d.R. eine Einteilung in<br />

mehrere Sanierungsabschnitte erfolgt.<br />

Zur Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen gehören:<br />

> Festlegung erforderlicher Neu- und Umbaumaßnahmen<br />

am Kanalnetz<br />

> Objektbezogene Festlegung der Sanierungsart nach [DIN<br />

EN 752, 2008] sowie Darstellung gemäß Lageplan "Sanierungskonzept"<br />

(vgl. Anh. A-9.12)<br />

> Vordimensionierung geplanter Bauwerke<br />

> Erforderliche hydraulische Berechnungen im Rahmen der<br />

Konzepterstellung<br />

> Hydraulischer Nachweis für das ausgearbeitete Sanierungskonzept<br />

> Bildung von Sanierungsabschnitten (Priorisierung für die<br />

zeitliche Umsetzung) und Darstellung gemäß Übersichtslageplan<br />

"Sanierungsabschnitte" (vgl. Anh. A-9.4)<br />

> Kostenschätzung für die Sanierungsabschnitte unter<br />

Berücksichtigung der in Anh. A-8.3.5, TS 3 genannten Einflussgrößen<br />

Die Ergebnisse werden im Bericht "Festlegung des Bedarfs an<br />

Baumaßnahmen" zusammengeführt.<br />

(21) Änderungen gegenüber den im LAK Teil A formulierten betrieblichen<br />

Hinweisen sind zu dokumentieren.<br />

Untersuchung von<br />

Sanierungsvarianten<br />

Festlegung des<br />

Bedarfs an Baumaßnahmen<br />

21


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.3<br />

(22) Im Bedarfsfall sind auf Grundlage einer ingenieurtechnischen<br />

Abschätzung des Langzeitverhaltens von Schäden Zeitpunkte<br />

für Inspektionen, die noch vor dem nächsten Termin gemäß<br />

Eigenkontrollverordnung durchgeführt werden sollten, zu empfehlen.<br />

(23) Die erforderlichen Baumaßnahmen sind gemäß RBBau als<br />

Bauunterhaltungs-, Kleine oder Große Baumaßnahmen einzuordnen.<br />

Auf diesbezügliche Erlasse des BMVg sowie Regelungen<br />

der RBBau wird hingewiesen.<br />

(24) Das für die Grundleitungen in Abstimmung mit dem Planer<br />

TGA aufgestellte Sanierungskonzept ist diesem für seine weiteren<br />

Planungen zur Verfügung zu stellen.<br />

Erläuterungsbericht zum LAK<br />

(25) Die vorhandene und die geplante <strong>Abwasser</strong>entsorgung der<br />

Liegenschaft sind ausreichend zu beschreiben. Untersuchungsergebnisse<br />

sind zusammengefasst in Zustandsberichten<br />

darzulegen. Folgende Gliederung ist zu berücksichtigen:<br />

1. Veranlassung, Angaben zur Liegenschaft, Aufgabenstellung<br />

2. Bestandsdaten des <strong>Abwasser</strong>systems<br />

3. Inspektion<br />

4. Zustandsberichte<br />

5. Generelle planerische Festlegungen<br />

6. Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen<br />

Die detaillierte Gliederung ist den technischen Spezifikationen<br />

(TS 2) des Anh. A-8 zu entnehmen.<br />

Kurzfassung des LAK<br />

(26) Die Kernaussagen des gesamten LAK sind zu einer Kurzfassung<br />

mit folgenden Unterlagen zusammenzufassen:<br />

1. Administrative Daten gem. Anh. 1 (mit DV-Programm<br />

"INKA-Berichtswesen" ab Version 2.0 zu erzeugen)<br />

2. Zusammenfassung der Erläuterungsberichte (Teile A<br />

und B)<br />

3. Tabellarische Übersicht der:<br />

- geplanten Sanierungsabschnitte<br />

- Sanierungszeiträume<br />

- Kostenschätzung<br />

4. Übersichtslageplan "Sanierungsabschnitte" gemäß<br />

Anh. A-9.4<br />

5. Fließschema gemäß Anh. A-9.15<br />

22


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.4<br />

3.1.4 Verfahrensregelungen<br />

Teil A des LAK<br />

(1) Im Rahmen der generellen Planung finden Projektbesprechungen<br />

statt. Die Vorbesprechung zum LAK findet am Projektbeginn<br />

statt und dient<br />

> der Datensichtung und<br />

> der Festlegung von Terminen für die weiteren Arbeitsschritte.<br />

(2) Die Besprechung zum Teil A des LAK findet nach der<br />

Zustandserfassung und -bewertung statt. Es werden<br />

> die Ergebnisse der Zustandserfassung und -bewertung<br />

durch den Planer,<br />

> die erhobenen Betriebsdaten (vgl. Kap. 4.1) durch die<br />

hausverwaltende Dienststelle und<br />

> die Zielplanung (Nutzungskonzept) durch die Baudurchführende<br />

Ebene der Bauverwaltung<br />

präsentiert und generelle planerische Festlegungen erörtert.<br />

Teil B des LAK<br />

(3) Der Umfang der im Teil B des LAK zu vergleichenden Konzepte<br />

ist erst nach Abschluss des LAK Teil A ersichtlich. Erst<br />

auf Grundlage der<br />

> Bestands- und Zustandserfassung sowie der<br />

> Zustandsbewertung<br />

kann mit den generellen planerischen Festlegungen der<br />

Umfang der Bearbeitung abgeschätzt werden. Der Teil B des<br />

LAK kann somit grundsätzlich erst nach Abschluss des Teil A<br />

festgelegt, abgefragt und beauftragt werden.<br />

(4) Bei Bedarf findet während der Bearbeitung des Teil B eine weitere<br />

Besprechung statt. In der Besprechung zum Teil B des<br />

LAK stellt der Planer den Bedarf der Baumaßnahmen vor.<br />

Besprechungsteilnehmer<br />

(5) Zu den Besprechungen zum LAK Teil A und zum LAK Teil B<br />

lädt die Baudurchführende Ebene der Bauverwaltung (z.B.<br />

Bauamt)<br />

> die Fachaufsicht führende Ebene der Bauverwaltung (z.B.<br />

Oberfinanzdirektion),<br />

> die verwaltenden Dienststellen (z.B. Wehrbereichsverwaltung),<br />

> die hausverwaltenden Dienststellen (z.B. Bundeswehr-<br />

Dienstleistungszentrum),<br />

Vorbesprechung zum<br />

LAK<br />

Besprechung zum<br />

LAK Teil A<br />

Besprechung zum<br />

LAK Teil B<br />

23


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.4<br />

> den Infrastrukturstab (außer zur Vorbesprechung) und<br />

> den Planer<br />

ein.<br />

Zusätzlich ist für Liegenschaften der Bundeswehr mit Anlagen<br />

zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) oder<br />

mit Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-<br />

Anlagen) von wassergefährdenden Stoffen<br />

> das POL-Leitbauamt<br />

einzuladen. Auf diesbezügliche Erlasse des BMVg wird hingewiesen<br />

(vgl. Anh. A-13.1.1).<br />

Sofern Sanierungsbedarf an Grundleitungen besteht, der Auswirkungen<br />

auf das Gebäudeinnere hat, ist auch die Teilnahme<br />

> des Planers TGA<br />

erforderlich.<br />

24


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.1.4<br />

Hinweise zum Verfahren<br />

In Abb. 3 - 3 ist das Verwaltungsverfahren zum LAK dargestellt:<br />

Wehrverwaltung /<br />

Nutzende Verwaltung<br />

Dienststelle der Mittelinstanz<br />

(z.B. Wehrbereichsverwaltung,<br />

Landesamt für Straßenbau, etc.)<br />

Veranlassung zur<br />

Aufstellung eines<br />

LAKs<br />

Verwaltungsseitige und<br />

Betriebstechnische<br />

Prüfung LAK A<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK A<br />

Abb. 3 - 3 Verfahrensschema zur Aufstellung eines LAKs im Geschäftsbereich des<br />

BMVg und des BMVBS<br />

(6) Ergänzend zur RBBau ist zu beachten:<br />

Baufachliche Prüfung<br />

LAK A<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK A<br />

In einem LAK wird der Bedarf an Baumaßnahmen für das<br />

Fachgebiet <strong>Abwasser</strong> bezogen auf eine gesamte Liegenschaft<br />

festgelegt. Ein LAK ist somit die baufachliche Grundlage für<br />

den Teil <strong>Abwasser</strong> einer oder mehrerer Entscheidungsunterlagen-Bau<br />

(Große Baumaßnahmen) bzw. Bauunterlagen (Kleine<br />

Baumaßnahmen). Hinweise zur Aufstellung einer ES-Bau sind<br />

im Anh. A-8.6 enthalten.<br />

Aufstellung LAK A<br />

Festlegung der im LAK Teil B zu untersuchenden Variante(n) in Abstimmung mit<br />

allen Beteiligten (vgl. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> Kap. 3.1.4 und Anh. A-8.1)<br />

Verwaltungsseitige und<br />

Betriebstechnische<br />

Prüfung LAK B und<br />

Kurz-LAK<br />

Bei der Erstellung einer<br />

Entscheidungsunterlage-Bau<br />

(ES-Bau) bildet das LAK die<br />

Grundlage der baufachlichen<br />

Unterlagen.<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK B<br />

Fachaufsicht führende<br />

Ebene<br />

(z.B. OFD)<br />

Baufachliche Prüfung<br />

LAK B und Kurz-LAK<br />

Bauverwaltung<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK B<br />

Baudurchführende<br />

Ebene<br />

(z.B. Bauamt)<br />

Besprechungen zum<br />

LAK A<br />

Aufstellung LAK B<br />

und Kurz-LAK<br />

Besprechungen zum<br />

LAK B<br />

LAK-Verfahren<br />

LAK und ES-Bau<br />

25


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.2<br />

(7) Die Objektplanung (vgl. Kap. 3.2) ist Grundlage zur Aufstellung<br />

der EW - Bau.<br />

(8) LAK Teil A, LAK Teil B und die planerischen Inhalte der ES-Bau<br />

können an denselben freiberuflich Tätigen vergeben werden.<br />

Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik<br />

Deutschland stationierten Gaststreitkräfte und NATO-Einheiten<br />

(9) Die Durchführung von Baumaßnahmen für und durch die Gaststreitkräfte<br />

auf Liegenschaften, die ihnen in der Bundesrepublik<br />

Deutschland zur Nutzung überlassen sind, erfolgt nach dem<br />

Auftragsbauverfahren oder dem Truppenbauverfahren auf der<br />

Grundlage des Artikels 49 des Zusatzabkommens zum NATO-<br />

Truppenstatutes (ZA NTS). Die für Bundesbaumaßnahmen<br />

geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind anzuwenden.<br />

Im Auftragsbauverfahren (ABG 1975) führen die zuständigen<br />

deutschen Behörden die Baumaßnahmen im eigenen Namen<br />

und in eigener Verantwortung durch (s. RBBau L 4).<br />

Im Truppenbauverfahren werden Baumaßnahmen von den<br />

Gaststreitkräften durch truppeneigene Kräfte oder durch unmittelbare<br />

Vergabe an Unternehmer in Zusammenarbeit mit den<br />

zuständigen deutschen Behörden durchgeführt.<br />

(10) Baumaßnahmen auf den von NATO-Einheiten genutzten Liegenschaften<br />

sind im Sinne der RBBau als Baumaßnahmen<br />

Dritter zu betrachten, für die gem. ZA NTS im Regelfall die<br />

Bauverwaltungen der Länder zuständig sind.<br />

(11) Die wichtigsten rechtlichen und verwaltungsrelevanten Grundlagen<br />

für alle an Planung und Ausführung Mitwirkenden sind in<br />

einem Online-Handbuch zusammengefasst. Dieses Informations-<br />

und Bibliotheksforum für das Bauen für die in Deutschland<br />

stationierten Gaststreitkräfte ist unter www.ABG-plus.de abrufbar.<br />

3.2 Objektbezogene Planung<br />

(1) Die objektbezogene Planung bezieht sich auf die Bauaufgabe(n),<br />

die im Rahmen der generellen Planung (LAK Teil B)<br />

definiert wurde(n). Sie wird in den Planungsphasen der HOAI<br />

vollzogen. Die objektbezogene Planung endet mit der Ausführungsplanung.<br />

3.2.1 Grundsätze der objektbezogenen Planung<br />

(1) Die Zuständigkeit für die planerischen Festlegungen liegt bei<br />

den Bauverwaltungen der Länder. Hinweise<br />

> der Genehmigungsbehörde,<br />

EW - Bau<br />

Vergabe freiberuflicher<br />

Leistungen<br />

Zuständigkeit<br />

26


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.2.1<br />

> der hausverwaltenden Dienststelle,<br />

> der nutzenden Dienststelle und<br />

> des <strong>Abwasser</strong>entsorgungspflichtigen<br />

sind einzubeziehen und die Festlegungen sind mit den Beteiligten<br />

abzustimmen.<br />

(2) Es sind kontrollierbare Anlagen zu planen. Es ist sicherzustellen,<br />

dass sie im Nutzungszeitraum für erforderliche Arbeiten<br />

und vorgeschriebene Kontrollarbeitsgänge zugänglich sind.<br />

> Bedien- und Betriebseinrichtungen (Schaltkästen, Kompressoren<br />

usw.) sind nach Möglichkeit in oberirdischer<br />

Bauweise leicht zugänglich zu planen.<br />

> Die Zugänglichkeit und Anfahrbarkeit von Schächten und<br />

Sonderbauwerken mit schwerem Gerät ist grundsätzlich<br />

sicherzustellen.<br />

(3) Anlagenteile, insbesondere Verschlüsse, Verschraubungen<br />

etc., sind wartungsarm und korrosionsgeschützt auszuführen.<br />

(4) Kanäle und Leitungen unter Gebäuden sind zu vermeiden.<br />

(5) Bemessungsgrundlagen zur Dimensionierung von Kanälen<br />

und Leitungen enthalten [ATV-DVWK-A 118, 1999], [DIN EN<br />

752, 2008] und [DIN EN 12056, 2001]. Der Anh. A-4 ist zu<br />

beachten.<br />

Aus betrieblichen Gründen sind die folgenden Mindestdurchmesser<br />

bei Kanälen und Leitungen einzuhalten:<br />

> DN 200 für Kanäle für Schmutzwasser<br />

> DN 250 für Kanäle für Regen- und Mischwasser<br />

> DN 150 Leitungen für Schmutz-, Misch- und Regenwasser<br />

(6) Die statische Berechnung von Kanälen erfolgt nach [ATV-<br />

DVWK-A 127, 2000]. Die statische Berechnung für erdverlegte<br />

Rohrleitungen richtet sich nach [DIN EN 1295-1, 1997]. In Bundesliegenschaften,<br />

die aufgrund ihrer besonderen Nutzung<br />

starken Verkehrlasten ausgesetzt sind (z.B. militärische Nutzung<br />

in Bundeswehrliegenschaften), sind die besonderen statischen<br />

und dynamischen Belastungen, zu berücksichtigen.<br />

(7) Schützenswerter Baumbestand darf nicht durch den Kanalbau<br />

beeinträchtigt werden. Die Kanäle sind je nach örtlichen Gegebenheiten<br />

durch Schutzrohre gegen Wurzeleinwuchs zu<br />

sichern. [ATV-DVWK-H 162, 1989] ist zu beachten.<br />

(8) Stillgelegte Kanäle bzw. Leitungen sind auszubauen und unter<br />

Beachtung von [<strong>Arbeitshilfen</strong> Boden- und Grundwasserschutz,<br />

BMVBS, BMVg, 2009] und [<strong>Arbeitshilfen</strong> Recycling, BMBau,<br />

BMVg, 2008] nach Möglichkeit dem Recycling zuzuführen. Ist<br />

Zugänglichkeit<br />

Wartung<br />

Kanäle und Leitungen<br />

27


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.2.1<br />

dies zu kostenaufwendig, ist eine vollständige Verfüllung mit<br />

einem zugelassenen Material vorzunehmen, wobei vorhandene<br />

Hohlräume im Boden mit zu verfüllen sind.<br />

(9) Kanäle und Leitungen, die der Entwässerung von Flächen mit<br />

LAU- oder HBV-Anlagen bis zu Abscheideranlagen oder der<br />

Rückhaltung von wassergefährdenden Stoffen dienen, müssen<br />

den Festlegungen in "Anpassungs- und Sanierungskonzepte<br />

für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten<br />

in Liegenschaften der Bundeswehr" [Konzept POL, BMVg<br />

(Hrsg.), 2002] genügen.<br />

(10) Grundleitungen gem. [DIN 1986-100, 2008] sind im Erdreich<br />

oder in der Grundplatte unzugänglich verlegte Leitungen, die<br />

das <strong>Abwasser</strong> in der Regel dem Anschlusskanal zuführen.<br />

(11) Sammelleitungen gem. [DIN 1986-100, 2008] sind liegende<br />

Leitungen zur Aufnahme des <strong>Abwasser</strong>s von Fall- und<br />

Anschlussleitungen, die nicht im Erdreich oder in der Grundplatte<br />

verlegt sind.<br />

(12) Grundleitungen sind zu vermeiden. Sammelleitungen sind<br />

nach [DIN EN 12056, 2001] zu bemessen. Sie können unverkleidet<br />

an Kellerwänden oder -decken der Gebäude befestigt<br />

werden. Revisionsöffnungen sind vorzusehen.<br />

(13) Leitungen außerhalb von Gebäuden sind so zu planen, dass<br />

sie einfach gereinigt und inspiziert werden können. Dies ist<br />

besonders zu beachten, wenn in Leitungen Bögen verwendet<br />

werden müssen.<br />

Leitungen sind i.d.R. an Schächte anzuschließen.<br />

Bei Neubaumaßnahmen oder im Rahmen erforderlicher Baumaßnahmen<br />

an bestehenden Leitungen sind an Knoten oder<br />

bei Richtungsänderungen Schächte vorzusehen. Ausnahmen<br />

und die Erfordernis von Hausanschlussschächten sind mit dem<br />

Betreiber abzustimmen.<br />

(14) Der Mindestdurchmesser von Schächten beträgt, um die<br />

Durchführbarkeit betrieblicher Tätigkeiten zu gewährleisten,<br />

grundsätzlich 1,0 m. Kleinere Durchmesser, die trotzdem die<br />

Durchführung betrieblicher Tätigkeiten ermöglichen, sind mit<br />

dem Betreiber abzustimmen.<br />

(15) Einrichtungen zum Einstieg in Schächte und Sonderbauwerke<br />

sind unter Beachtung von BGV C5, GUVV 16 u. 17, und DIN<br />

4034 zu planen.<br />

(16) Beim Neubau von Schächten und Sonderbauwerken sind die<br />

Vorgaben der BGV C5 § 5<br />

> Absatz 13 "Die lichte Weite von Einstiegsöffnungen muss<br />

mindestens 0,8 m betragen." und<br />

Grundleitungen<br />

Schächte und Sonderbauwerke<br />

28


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.2.1<br />

> Absatz 14 "Abweichend von Absatz 13 ist bei Einstiegsöffnungen,<br />

die in Verkehrswegen von Fahrzeugen liegen,<br />

eine lichte Weite von mindestens 0,6 m zulässig."<br />

einzuhalten. Von der Ausnahme gem. Absatz 14 ist im Zuständigkeitsbereich<br />

des BMVg grundsätzlich Gebrauch zu machen,<br />

da Schächte in Liegenschaften der Bundeswehr überwiegend<br />

in Verkehrswegen angeordnet sind und von Fahrzeugen (z.B.<br />

auch Pflegefahrzeuge) überfahren werden. Die ausreichende<br />

Zugänglichkeit zur Einstiegsöffnung für Bergungsmaßnahmen<br />

muss in diesen Fällen gegeben sein. In unbefestigen Bereichen<br />

ist hierzu die Oberfläche in der Umgebung von Schächten<br />

zu befestigen (z.B. durch Umpflasterung oder mit Betonfertigteilen).<br />

(17) Stillgelegte Schächte sind auszubauen und unter Beachtung<br />

von [<strong>Arbeitshilfen</strong> Boden- und Grundwasserschutz, BMVBS,<br />

BMVg, 2009] und [<strong>Arbeitshilfen</strong> Recycling, BMBau, BMVg,<br />

2008] nach Möglichkeit dem Recycling zuzuführen. Ist dies zu<br />

kostenaufwendig, ist der stillgelegte Schacht bis zu einer Tiefe<br />

von 1,0 m auszubauen und anschließend mit einem geeigneten<br />

Material zu verfüllen.<br />

Bei einer Verfüllung mit wasserdurchlässigem Material ist die<br />

Schachtsohle vor der Verfüllung auf einer Fläche von mindestens<br />

200 cm 2 zu öffnen.<br />

(18) Aus Kostengründen sind i.d.R. Muldenrinnen statt Kastenoder<br />

Schlitzrinnen vorzusehen, wenn keine nutzungsbedingten<br />

Anforderungen vorliegen.<br />

(19) Die Bemessung von Leichtflüssigkeitsabscheidern (vgl. Anh.<br />

A-10.3.8) erfolgt gem. [DIN EN 858-2, 2003] in Verbindung mit<br />

[DIN 1999-100, 2003] bzw. [DIN 1999-101, 2009].<br />

Die DWA-Merkblätter [DWA-M 167-1, 2007] und [DWA-M 167-<br />

2, 2007] sind zu beachten.<br />

Es ist i. d. R. ein Dichtefaktor f d = 1 entsprechend Diesel mit<br />

der Dichte von i. M. 0,85 g/cm 3 und ein FAME-Faktor f x = 1 entsprechend<br />

einem FAME-Anteil von 6,5 % zugrunde zu legen.<br />

In militärischen Liegenschaften ist die Zuordnung der maßgeblichen<br />

Leichtflüssigkeit zum Bereich f d > 1 und f x > 1 besonders<br />

zu begründen.<br />

(20) Zur Durchführung von Wartungsarbeiten ist im Zulauf von<br />

Leichtflüssigkeitsabscheidern eine stationäre oder mobile<br />

Absperrmöglichkeit vorzusehen.<br />

Es ist der wirtschaftlichste Abscheidertyp insbesondere mit<br />

Berücksichtigung betrieblicher Kosten zu wählen. Wartungsintensive<br />

Abscheidertypen sind zu vermeiden. Aufgrund von Vor-<br />

Rinnen<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

29


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.2.2<br />

teilen bei der Ersatzteilbevorratung, Wartung und der Bedienung<br />

ist Typengleichheit anzustreben. Die Wahl des<br />

Abscheidertypen ist im Einzelfall zu begründen.<br />

Es ist im Bedarfsfall anhand einer Kostenvergleichsbetrachtung<br />

zu prüfen und mit dem Betreiber abzustimmen, ob bauliche<br />

Anlagen (z. B. Hydranten) zur Wiederbefüllung von Leichtflüssigkeitsabscheidern<br />

erforderlich sind.<br />

Weitere Einzelheiten sind in [Konzept POL, BMVg (Hrsg.),<br />

2002] beschrieben und mit dem zuständigen POL-Leitbauamt<br />

abzustimmen.<br />

(21) Bei der Nachrüstung von abwassertechnischen Anlagen sind<br />

zur Bemessung neben den technischen Regelwerken auch die<br />

Erfahrungen aus dem Betrieb zu berücksichtigen.<br />

Zusätzlich können bei bestehenden <strong>Abwasser</strong>anlagen im<br />

Bedarfsfall Mengen und Inhaltsstoffe gemessen und mit Grenzwerten<br />

abgeglichen werden. Damit kann der Anlagenbedarf<br />

zur Einhaltung von Grenzwerten überprüft werden und ggf. auf<br />

eine Nachrüstung verzichtet werden.<br />

3.2.2 Leistungsbilder der objektbezogenen Planung<br />

(1) Das HOAI-Leistungsbild der Grundlagenermittlung entspricht<br />

den für die Leistungsphase 1 definierten Inhalten bei den<br />

Grundleistungen.<br />

Die Grundlagenermittlung wird i.d.R. von der Baudurchführenden<br />

Ebene der Bauverwaltung durchgeführt. Sie dient zur Vorbereitung<br />

aller weiteren Planungsschritte. Liegt ein aktuelles<br />

LAK vor, ist die Grundlagenermittlung i.d.R. bereits erfolgt.<br />

Wenn für nachfolgende Planungsschritte ein freiberuflich Tätiger<br />

eingeschaltet werden soll, ist zur Aufstellung eines Ingenieurvertrags<br />

eine Kostenannahme zu treffen.<br />

(2) Das HOAI-Leistungsbild der Vorplanung entspricht den in der<br />

für die Leistungsphase 2 definierten Inhalten bei den Grundleistungen<br />

der HOAI.<br />

Die Vorplanung wird auf der Grundlage der Grundlagenermittlung<br />

erstellt. Liegt ein aktuelles LAK vor, ist i.d.R. die Vorplanung<br />

bereits erfolgt und wird nicht gesondert vergütet. In Einzelfällen<br />

muss die Vorplanung ergänzt werden.<br />

(3) Die Entwurfsplanung gem. HOAI ist auf der Grundlage des<br />

LAK und einer ggf. vorliegenden Vorplanung zu erstellen. Das<br />

Leistungsbild der Entwurfsplanung entspricht den in der HOAI<br />

für die Leistungsphase 3 definierten Inhalten bei den Grundleistungen.<br />

Es ist eine Kostenberechnung durchzuführen.<br />

Nachrüstung bestehender<br />

Anlagen<br />

Grundlagenermittlung<br />

Vorplanung<br />

Entwurfsplanung<br />

30


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.3<br />

(4) Um eine doppelte Vergabe und somit auch doppelte Vergütung<br />

von Leistungen zu vermeiden, ist zu prüfen, ob Leistungen, die<br />

bereits im Rahmen der generellen Planung (LAK) erbracht wurden,<br />

zur Entwurfsplanung verwendet werden können. Voraussetzung<br />

ist, dass die Datengrundlage für das LAK und die Entwurfsplanung<br />

identisch sind und die erforderliche Leistung mit<br />

dem LAK bereits hinreichend erbracht ist.<br />

(5) Soweit erforderlich, ist die Genehmigungsplanung gem. HOAI<br />

auf der Grundlage der Entwurfsplanung (HOAI) zu erstellen.<br />

Das Leistungsbild der Genehmigungsplanung entspricht den in<br />

der HOAI für die Leistungsphase 4 definierten Inhalten bei den<br />

Grundleistungen.<br />

(6) Die Ausführungsplanung gem. HOAI ist auf Grundlage der Entwurfsplanung<br />

(HOAI) und des Wasserrechtsbescheids zu<br />

erstellen. Das Leistungsbild der Ausführungsplanung entspricht<br />

den in der HOAI für die Leistungsphase 5 definierten<br />

Inhalten bei den Grundleistungen.<br />

3.3 Bauausführung<br />

(1) Wie bei der Planung sind auch bei der Bauausführung die Vorgaben<br />

der "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben<br />

des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen"<br />

[RBBau, 2003] zu beachten.<br />

(2) Die gemäß RBBau Abschnitt H erforderlichen, an den Betreiber<br />

nach der Bauausführung zu übergebenden Unterlagen<br />

sind zwischen der Bauverwaltung und der hausverwaltenden<br />

Dienststelle abzustimmen und bereits bei der Ausschreibung<br />

zu berücksichtigen (vgl. Kap 4.2 und Anh. A-10.7).<br />

3.3.1 Ausschreibung<br />

(1) Das Ausschreibungsverfahren ist geregelt im "Vergabehandbuch<br />

für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im<br />

Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen" [VHB,<br />

Ausgabe 2002, Stand 2006].<br />

(2) Die Bauverwaltungen haben bei der Vergabe von Bauleistungen<br />

die VOB/A [VOB, 2002] und die im Vergabehandbuch enthaltenen<br />

Richtlinien sowie die Vergabeverordnung [VgV, 2001]<br />

zu beachten.<br />

(3) Baumaßnahmen sind i.d.R. öffentlich auszuschreiben. Abweichungen<br />

hiervon sind nur im Rahmen der Vorgaben der VOB/A<br />

möglich (Beschränkte Ausschreibung oder Freihändige Vergabe).<br />

(4) Bei Maßnahmen, die aufgrund ihrer Eigenart nur von einem<br />

beschränkten Kreis von Fachfirmen mit entsprechenden Gerätschaften<br />

oder speziell ausgebildetem Fachpersonal ausgeführt<br />

Genehmigungsplanung<br />

Ausführungsplanung<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Beschränkte Ausschreibung<br />

31


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.3.2<br />

werden können, kann eine "Beschränkte Ausschreibung nach<br />

öffentlichem Teilnahmewettbewerb" in Betracht gezogen werden<br />

(§ 3 Nr. 3 (2) VOB/A).<br />

(5) Die Freihändige Vergabe reduziert sich i.d.R. auf Maßnahmen,<br />

die keinen zeitlichen Aufschub erlauben (z.B. Maßnahmen zur<br />

Gefahrenabwehr).<br />

(6) Die Vergabeunterlagen umfassen<br />

> die Leistungsbeschreibung,<br />

> die besonderen Vertragsbedingungen,<br />

> etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,<br />

> etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,<br />

> die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für<br />

Bauleistungen und<br />

> die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung<br />

von Bauleistungen.<br />

(7) Die Leistungsbeschreibung ist so aufzustellen, dass sie den<br />

Anforderungen des § 9 VOB/A genügt. Der Leistungsbeschreibung<br />

ist in der Regel das Standardleistungsbuch STLB-Bau<br />

bzw. StLB (Z) des gemeinsamen Ausschusses Elektronik im<br />

Bauwesen (GAEB) zu Grunde zu legen (vgl. Nr. 2.2.3 VHB).<br />

Leistungen, die nicht enthalten sind, müssen frei formuliert<br />

werden.<br />

(8) Die "Einheitlichen Verdingungsmuster - EVM" und die "Einheitlichen<br />

Formblätter - EFB" sind der Leistungsbeschreibung beizufügen.<br />

(9) Die Festlegungen des Arbeitsschutzes, insbesondere erforderliche<br />

Mindestgrabenbreiten nach DIN 4124, sind in der Leistungsbeschreibung<br />

zu beachten.<br />

(10) Zum Nachweis der Eignung des Bieters kann neben den Nachweisen<br />

VOB/A § 8 Nr. 3 gefordert werden, dass die Qualitätsanforderungen<br />

der entsprechenden Fachvereinigungen erfüllt<br />

werden. (vgl. Anh. A-13.3). Im Bedarfsfall können weitere<br />

Nachweise zur Qualitätssicherung, wie z. B. Gutachten über<br />

die einzubauenden Materialien, gefordert werden.<br />

3.3.2 Vergabe<br />

(1) Die Vergabe ist ebenfalls im "Vergabehandbuch für die Durchführung<br />

von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich<br />

der Finanzbauverwaltungen" (VHB) geregelt [VHB, Ausgabe<br />

2002, Stand 2006]. Die Vergabeverordnung [VgV, 2001]<br />

ist zu beachten.<br />

Freihändige Vergabe<br />

Vergabeunterlagen<br />

Leistungsbeschreibung<br />

32


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.3.3<br />

(2) Nebenangebote sind zu werten, falls sie im Ausschreibungsverfahren<br />

zugelassen waren (§25 Nr. 5 VOB/A). Die Wertung<br />

erfolgt nach den Grundsätzen, die für das Hauptangebot gelten.<br />

Die angebotene Alternative muss somit auch den ausgeschriebenen<br />

Qualitätsanforderungen entsprechen. Können die<br />

Qualitätsanforderungen nicht nachgewiesen werden oder ist<br />

der Nachweis nicht eindeutig, kann das Nebenangebot aus der<br />

Wertung ausgeschlossen werden.<br />

(3) Die Abgabe von Nebenangeboten darf bei der Bekanntmachung<br />

des Ausschreibungsverfahrens ausgeschlossen werden<br />

(§17 Nr. 1,2 VOB/A). Sollten trotzdem Nebenangebote oder<br />

Alternativen mit dem Hauptangebot abgegeben werden, sind<br />

diese nicht zu werten.<br />

(4) Die Bauleistung ist an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige<br />

Unternehmen zu angemessenen Preisen zu vergeben<br />

(§ 2 Nr. 1 VOB/A).<br />

(5) Bei der Vergabe sind nur die Unternehmen zu berücksichtigen,<br />

die erforderliche Qualitätsanforderungen erfüllen können.<br />

Zusätzlich ist zu prüfen, ob das Angebot in einem angemessenen<br />

Verhältnis zur zu erbringenden Leistung steht.<br />

(6) Für die Güteüberwachung kann eine geeignete und unabhängige<br />

Institution eingeschaltet werden. Weitere Hinweise sind<br />

dem Anh. A-2 (Reinigung und Inspektion) und dem Anh. A-6<br />

(Sanierungsverfahren) zu entnehmen.<br />

3.3.3 Durchführung<br />

(1) Die Durchführung der Baumaßnahme ist in der RBBau<br />

Abschnitt G "Bauausführung" geregelt.<br />

(2) Durch eine angemessene Bauüberwachung seitens des Auftraggebers<br />

ist zu gewährleisten, dass die vom Auftragnehmer<br />

erbrachte Leistung den geforderten Qualitätsansprüchen<br />

genügt.<br />

3.3.4 Abnahme und Übergabe<br />

(1) Die Abnahme der Baumaßnahme und die Übergabe an den<br />

Betreiber sind grundsätzlich zeitgleich durchzuführen.<br />

(2) Die Abnahme erfolgt durch die Bauverwaltung und richtet sich<br />

nach § 12 VOB/B [VOB, 2002].<br />

(3) Die Abnahme von Kanälen und Sonderbauwerken (z.B.<br />

Abscheider) erfordert eine optische Inspektion und eine Dichtheitsprüfung<br />

(vgl. Anh. A-2). Diese Leistungen sind nicht vom<br />

Durchführenden der Baumaßnahme zu erbringen oder zu vergeben<br />

und daher gesondert auszuschreiben.<br />

Nebenangebote<br />

Qualitätsanforderungen<br />

Abnahme<br />

33


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.3.5<br />

Verfügt der Betreiber über eigene Kanalinspektionsfahrzeuge,<br />

nimmt dieser die optische Inspektion i.d.R. selbst vor.<br />

Zur Durchführung der optischen Inspektion sind dem Inspekteur<br />

Unterlagen gem. Anh. A-2 zu übergeben.<br />

(4) Sofern die Baudurchführende Ebene der Bauverwaltung nicht<br />

selbst feststellen kann, ob das abzunehmende Bauwerk die<br />

geforderten Eigenschaften aufweist, ist die Einschaltung von<br />

Gutachtern erforderlich (z.B. bei Sanierungsmaßnahmen von<br />

<strong>Abwasser</strong>kanälen der E-Modul, die Zusammensetzung des<br />

Harzes oder die Art der Glasfaser bei Inlinern).<br />

(5) Die Bauübergabe der abgenommenen Maßnahmen an den<br />

Bedarfsträger richtet sich nach Abschnitt H der [RBBau, 2003].<br />

(6) Die Beseitigung von Mängeln, die erst nach erfolgter Abnahme<br />

festgestellt werden, ist unmittelbar nach deren Feststellung<br />

innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche zu fordern.<br />

(7) Werden bei neu hergestellten Kanälen wesentliche Mängel wie<br />

z.B. Undichtigkeiten oder Risse festgestellt, sind diese Kanäle<br />

grundsätzlich zu erneuern. Sind die Kosten einer Erneuerung<br />

unverhältnismäßig hoch, so können auch Reparaturverfahren<br />

und Renovierungen in Verbindung mit Preisabschlägen vereinbart<br />

werden. Nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung<br />

beginnt gem. § 13 der VOB/B [VOB, 2002] für diese Leistung<br />

eine Verjährungsfrist von mindestens 2 Jahren neu.<br />

(8) Mängel an sanierten Kanälen sind in geeigneter Weise zu<br />

beheben. Es ist sicherzustellen, dass nach der Nachbesserung<br />

keine Verschlechterung der geforderten Haltbarkeit eingetreten<br />

ist.<br />

3.3.5 Abrechnung<br />

(1) Für die Abrechnung sind § 14 der VOB/B [VOB, 2002] und<br />

etwaige Sondervereinbarungen (z.B. geänderte Zahlungsfristen<br />

bei US-Baumaßnahmen) maßgebend.<br />

(2) Der Auftragnehmer hat prüfbare Abrechnungsunterlagen vorzulegen.<br />

Hierzu sind die Aufmaße zeitnah und gemeinsam vorzunehmen.<br />

(3) Die Abrechnung der Grabenbreiten erfolgt aufgrund der Festlegungen<br />

in der Leistungsbeschreibung.<br />

(4) Mit der Kostenfeststellung im Rahmen der Abrechnung wird die<br />

Kostenermittlung abgeschlossen.<br />

(5) Die mit der Kostenfeststellung gewonnenen Kostendaten sind<br />

nach Bereinigung von Besonderheiten (Konjunktur, Art der<br />

Maßnahme, Region usw.) in die entsprechenden Preisbibliotheken<br />

aufzunehmen.<br />

Übergabe<br />

Mängel<br />

Abrechnungsunterlagen<br />

Kostenfeststellung<br />

34


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.3.6<br />

3.3.6 Mängelansprüche<br />

(1) Mängelansprüche sind im § 13 der VOB/B [VOB, 2002] geregelt.<br />

(2) Gem. § 13 Nr. 4 VOB/B ist es zulässig, von der in der VOB enthaltenen<br />

Verjährungsfrist für Mängelansprüche für Bauwerke<br />

von 4 Jahren abzuweichen. Nach § 13 VOB/A sollen andere<br />

Verjährungsfristen nur vorgesehen werden, wenn dies aufgrund<br />

der Eigenart der Leistung erforderlich ist. Mit der Eigenart<br />

der Bauleistung wird die Art der zu verwendenden Stoffe<br />

und Bauteile sowie Art der Ausführung erfasst. Bei Sanierungsmaßnahmen,<br />

insbesondere beim Einsatz<br />

> unerprobter Stoffe oder<br />

> neuartiger Verfahren,<br />

wird empfohlen, die Verlängerung der Verjährungsfrist zu prüfen.<br />

In solchen Fällen sind alle Umstände (z.B. Erkennbarkeit<br />

und Nachweisbarkeit von Mängeln) gegeneinander abzuwägen.<br />

(3) Vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche ist erneut<br />

eine optische Inspektion mit einer vorhergehenden Reinigung<br />

durchzuführen. Diese Leistungen sind nicht vom Durchführenden<br />

der Baumaßnahme zu erbringen oder zu vergeben und<br />

daher gesondert auszuschreiben.<br />

Verfügt der Betreiber über eigene Reinigungs- bzw. Kanalinspektionsfahrzeuge,<br />

nimmt dieser die Leistungen i.d.R. selbst<br />

vor. Bei Vergabe der Leistung erfolgt die Finanzierung aus Mitteln<br />

des Bauunterhalts.<br />

(4) Festgestellte Mängel sind in geeigneter Weise durch den Auftragnehmer<br />

zu beseitigen.<br />

3.4 Vermögensbewertung<br />

(1) In Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des BMVg und<br />

BMVBS ist das Vermögen abwassertechnischer Anlagen zu<br />

bewerten. Sollten Dritte die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> für ihren<br />

Zuständigkeitsbereich anwenden, ist eine Vermögensbewertung<br />

mit den jeweiligen Auftraggebern/Nutzern abzustimmen<br />

und bei Bedarf zu vereinbaren.<br />

(2) Die Bewertung wird durch die Bauverwaltung durchgeführt.<br />

(3) Grundlage der Bewertung ist die WertR91 und der Leitfaden<br />

zur Ermittlung der Neubauwerte 1936.<br />

(4) Es sind<br />

> Haltungen,<br />

> Leitungen,<br />

> Schächte und<br />

35


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.4<br />

> Sonderbauwerke<br />

zu bewerten.<br />

(5) Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Anschaffungswertes,<br />

der entweder über die tatsächlichen ermittelten Kosten oder<br />

über Teilmassen und Preisindizes geschätzt wird.<br />

(6) Haltungen, Leitungen und Schächte werden schematisiert<br />

bewertet. Es sind den örtlichen Verhältnissen entsprechende<br />

Regelausführungen und zugehörige Einheitspreise zu ermitteln.<br />

Die Einflussgrößen für die Einheitspreise von Haltungen<br />

und Leitungen sind:<br />

> Material<br />

> Durchmesser<br />

> Verlegetiefe (Wasserhaltung, Verbau, Bettung und Verfüllung<br />

sind als Funktion der Verlegetiefe zu berücksichtigen)<br />

> Oberflächenbefestigung<br />

(7) Die Einflussgrößen für die Einheitspreise von Schächten sind:<br />

> Durchmesser<br />

> Schachttiefe<br />

(8) Sonderbauwerke sind wegen ihrer großen Unterschiedlichkeit<br />

bauwerksweise zu bewerten.<br />

(9) Die Einheitspreise können in Preisbibliotheken vorgegeben<br />

werden. Alle mit den Regelausführungen nicht erfassten<br />

Eigenschaften können durch Zuschläge im Einzelfall berücksichtigt<br />

werden.<br />

(10) Die Restnutzungsdauer abwassertechnischer Anlagen ist<br />

> auf Grundlage der technischen Lebensdauer (vgl. Tab. 3 -<br />

1) sowie<br />

> bekannter Zustandsinformationen und sonstiger örtlicher<br />

Randbedingungen<br />

festzulegen.<br />

Tab. 3 - 1 Technische Lebensdauern von abwassertechnischen<br />

Anlagen nach [WertR 02 - Wertermittlungsrichtlinien 2002]<br />

Bezeichnung Bauart / Baustoff Jahre<br />

Haltungen /<br />

Leitungen<br />

Schächte /<br />

Bauwerke<br />

Steinzeug 80-100<br />

Beton / Stahlbeton (Schmutzwasser) 30-50<br />

Beton / Stahlbeton (Regenwasser) 40-60<br />

Ortbeton mit Innenauskleidung 100<br />

Kunststoff 40-50<br />

Beton 60-80<br />

Kanalklinker 80-100<br />

Haltungen und Leitungen<br />

Schächte<br />

Sonderbauwerke<br />

Einheitspreise<br />

Nutzungsdauer<br />

36


Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Kapitel 3.4<br />

(11) Nach Beendigung der Baumaßnahmen erfolgen die Wertermittlung<br />

und die Fortschreibung der Vermögensbewertung.<br />

Dabei ist zu beachten:<br />

> Rückbauten oder Ersatz von Anlagen bewirken Abgänge.<br />

> Neubauten bewirken Zugänge, die aufzunehmen sind.<br />

> Sanierungsmaßnahmen können Werterhöhungen oder<br />

Änderungen der Nutzungsdauer bewirken.<br />

Fortschreibung<br />

37


Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen Kapitel 4<br />

4 Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen<br />

(1) <strong>Abwasser</strong>technische Anlagen sind durch den Betreiber wirtschaftlich<br />

zu bedienen und instand zu halten. Im Zuständigkeitsbereich<br />

des BMVg wird i.d.R. die Betreiberfunktion durch<br />

die hausverwaltende Dienststelle wahrgenommen.<br />

(2) Der Betrieb erfolgt nach fachtechnischen und gesetzlichen<br />

Grundlagen (vgl. Kap. 2 und Anh. A-11) und ist nachweisbar zu<br />

dokumentieren. Dabei sind die abwassertechnischen Anlagen<br />

so zu bewirtschaften, dass die Funktionsfähigkeit dauerhaft<br />

aufrecht erhalten bleibt und zugleich Kosten und Auswirkungen<br />

auf die Umwelt minimiert werden. Das Personal und die<br />

abwassertechnischen Anlagen sind hierfür mit den erforderlichen<br />

Einrichtungen und Geräten auszurüsten.<br />

4.1 Betriebliche Hinweise zur Planung und Ausführung<br />

(1) Planung und Ausführung abwassertechnischer Anlagen bilden<br />

die Grundlage für den Betrieb. Betriebliche Hinweise sind<br />

daher in allen Planungsabschnitten zu berücksichtigen.<br />

(2) Vom Betreiber sind vor der Aufstellung eines LAK (vgl. Kap.<br />

3.1.3)<br />

> administrative,<br />

> liegenschaftsbezogene und<br />

> bauwerksbezogene<br />

Betriebsdaten zur Planung, soweit vorhanden, zusammenzustellen<br />

und betrieblich zu bewerten. Für Anlagen, die aus<br />

betrieblicher Sicht Probleme bereiten, sind bauliche Verbesserungsvorschläge<br />

erwünscht (vgl. Anh. A-10.8).<br />

(3) Mit den Betriebsdaten zur Planung werden Grundlagen für das<br />

LAK und die weiteren Planungsabschnitte zur Verfügung<br />

gestellt. Sie werden vom Betreiber in den Besprechungen zum<br />

LAK vorgestellt (vgl. Kap. 3.1.4). Der Betreiber nimmt an den<br />

Besprechungen zum LAK teil, um seine detaillierten Kenntnisse<br />

über die Liegenschaft und die abwassertechnischen<br />

Anlagen einzubringen sowie die planerischen Festlegungen<br />

aus betrieblicher Sicht zu begleiten.<br />

4.2 Planerische Hinweise für den Betrieb<br />

(1) Mit dem LAK werden u.a. der Bestand und der Zustand des<br />

<strong>Abwasser</strong>systems erfasst und bewertet sowie der Bedarf an<br />

erforderlichen Baumaßnahmen festgelegt (vgl. Anh. A-8.3).<br />

Aus den<br />

> aktuellen Bestands- und Zustandsdaten,<br />

> geplanten Sanierungsabschnitten,<br />

> Hinweisen zu ablagerungsgefährdeten Kanälen sowie<br />

Betriebsdaten zur Planung<br />

LAK<br />

38


Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen Kapitel 4.3<br />

> Inspektionsterminen<br />

können wertvolle Informationen für den zukünftigen Betrieb<br />

abgeleitet werden, die der hausverwaltenden Dienststelle nach<br />

der Aufstellung des LAK zu übergeben sind.<br />

(2) Nach der Bauausführung sind die<br />

> aktualisierten Bestands- und Zustandsdaten des <strong>Abwasser</strong>systems<br />

sowie<br />

> die für den Betrieb der neuen Anlage erforderlichen,<br />

betrieblichen Grunddaten (Checklisten und Betriebsanleitungen<br />

des Herstellers)<br />

der hausverwaltenden Dienststelle frühzeitig, spätestens zur<br />

Feststellung der Übergabereife, zu überlassen (vgl. RBBau<br />

Abschnitt H). Ein Muster für eine Aufstellung der erforderlichen<br />

Unterlagen für abwassertechnische Anlagen ist dem Anh. A-<br />

10.7 zu entnehmen.<br />

(3) Nach der Bauausführung erfolgt für Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich<br />

des BMVg durch die Bauverwaltung die Aktualisierung<br />

der Vermögensbewertung (vgl. Kap. 3.4). Die Daten<br />

der Vermögensbewertung sind ebenfalls der hausverwaltenden<br />

Dienststelle zur Verfügung zu stellen.<br />

4.3 Betriebsdurchführung<br />

(1) Zum Schutz von Leben und Gesundheit des eingesetzten Personals<br />

sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die<br />

Betriebsanweisungen sowie die örtlichen Bedingungen zu<br />

beachten (vgl. Anh. A-11.6). Das Betriebspersonal ist regelmäßig<br />

zu unterweisen. (vgl. Anh. A-10.2)<br />

(2) Firmen sind bei der Durchführung ihrer Arbeiten für die Einhaltung<br />

der UVV selbst verantwortlich. Der Betreiber / die Bauverwaltung<br />

hat diese jedoch auf besondere Gefahren im Bereich<br />

der <strong>Abwasser</strong>anlagen aufmerksam zu machen.<br />

(3) Die Pflicht zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten<br />

und dessen Aufgaben sind im Wasserhaushaltsgesetz WHG<br />

§21a bzw. §21b geregelt. Im Zuständigkeitsbereich des BMVg<br />

wird der Gewässerschutzbeauftragte durch die hausverwaltende<br />

Dienststelle bestellt sowie aus- und weitergebildet. Auf<br />

die Erlasslage des BMVg wird hingewiesen.<br />

4.3.1 Betriebsorganisation<br />

(1) Zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen sollen die<br />

Betriebsabläufe DV-gestützt koordiniert werden.<br />

(2) Im Rahmen der Bedarfsermittlung sind für alle Anlagen die<br />

Notwendigkeit und der Umfang betrieblicher Arbeiten auf<br />

Grundlage<br />

Bauausführung<br />

Arbeitssicherheit<br />

Gewässerschutzbeauftragter<br />

Bedarfsermittlung<br />

39


Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen Kapitel 4.3.2<br />

> gesetzlicher Anforderungen,<br />

> aktueller Bestandsdaten,<br />

> betrieblicher Grunddaten,<br />

> betrieblicher Erfahrungen und<br />

> von Hinweisen aus dem LAK<br />

festzustellen. Die Instandhaltungsarbeiten sind zyklisch und in<br />

Form von Wartungs- und Inspektionsplänen festzulegen. (vgl.<br />

Anh. A-10.1) Hinzu kommen Instandsetzungsarbeiten, die<br />

unmittelbar beim Vorliegen von Schäden oder Störungen erforderlich<br />

werden.<br />

(3) Im Rahmen der Arbeitsplanung sind auf Grundlage<br />

> der Bedarfsermittlung und<br />

> örtlicher, logistischer sowie personeller Gegebenheiten<br />

Arbeitsaufträge zu erteilen und zu erledigen.<br />

(4) Die Durchführung der Arbeiten erfolgt auf Grundlage von<br />

Betriebsanweisungen (vgl. Anh. A-10.2). Vorgaben für Alarmpläne<br />

> für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (vgl. Anh. A-<br />

10.6) und<br />

> zum Hochwasserschutz<br />

sind zu beachten.<br />

(5) Zur Reinigung und Inspektion von Kanälen und Leitungen ist<br />

der Anhang A-2 zu berücksichtigen.<br />

(6) Die durchgeführten Arbeiten sowie die festgestellten Schäden,<br />

Störungen oder sonstigen Besonderheiten sind als Betriebsdaten<br />

unter Einsatz von DV-Technik zu dokumentieren. Sie sind<br />

Bestandteil der Eigenkontrolle und können als Grundlage zur<br />

betrieblichen Optimierung verwendet werden.<br />

4.3.2 Betriebliche Optimierung<br />

(1) Der Betrieb abwassertechnischer Anlagen erfolgt nach wirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten. Ziel der betrieblichen Optimierung<br />

ist, einen Prozess (z.B. die Reinigung von Kanälen) so zu<br />

gestalten, dass die Zielgröße "Kosten" minimal wird. Dabei<br />

sind als Einschränkungen die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit<br />

der Anlagen und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen<br />

zwingend zu beachten.<br />

Zur betrieblichen Optimierung ist die Bedarfsermittlung (z.B.<br />

Reinigungsintervalle von Kanälen) auf Grundlage der Betriebsdaten<br />

(vgl. z.B. Ergebnisse der im Bereich des BMVg eingesetzten<br />

DV-Anwendung "Auswertetabellen Kanalreinigung-<br />

Arbeitsplanung<br />

Arbeitsdurchführung<br />

Betriebsdatendokumentation<br />

40


Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen Kapitel 4.3.2<br />

Kanalinspektion") mit dem Ziel der Kostenminimierung fortzuschreiben.<br />

Damit wird die Bedarfsermittlung und somit auch die<br />

Arbeitsplanung zu einem dynamischen Prozess.<br />

Bestandsdaten<br />

Gesetzl. Anforderungen<br />

LAK<br />

Abb. 4 - 1 Betriebliche Optimierung<br />

Betriebliche<br />

Grunddaten<br />

Bedarfsermittlung<br />

Orientierung<br />

Arbeitsplanung<br />

Auswertung<br />

Auftrag<br />

Die betriebliche Optimierung geht über die Sicherstellung der<br />

Funktionsfähigkeit des <strong>Abwasser</strong>systems hinaus. Die betriebliche<br />

Unterhaltungsaufgabe wird zu einer Gestaltungsaufgabe.<br />

Daher sind betriebliche Aufgaben auch als Bewirtschaftungsaufgaben<br />

zu verstehen. Die betriebliche Optimierung erfordert<br />

ein kontinuierliches, liegenschaftsbezogenes Management der<br />

betrieblichen Arbeiten.<br />

Eigenkontrolle<br />

Betriebsdaten<br />

Rückmeldung<br />

Betriebsdurchführung<br />

41


Dokumentation Kapitel 5<br />

5 Dokumentation<br />

(1) Die Planung, der Bau und der Betrieb von abwassertechnischen<br />

Anlagen erfolgen auf Grundlage digitaler Daten. Um auf<br />

die mit großem Aufwand erhobenen bzw. erarbeiteten Massendaten<br />

widerspruchsfrei zurückgreifen zu können und zukünftige<br />

Nutzungen zu ermöglichen, ist es erforderlich die Daten<br />

> einheitlich,<br />

> konsistent und<br />

> dauerhaft<br />

abzulegen. Hierfür ist das LISA zu verwenden.<br />

(2) Damit sollen<br />

> Mehrfacherfassungen und -bearbeitungen vermieden,<br />

> die Qualität auf einem einheitlichen Standard gesichert<br />

und<br />

> die Auskunftsfähigkeit z.B. zur Steuerung und Lenkung<br />

verbessert<br />

werden.<br />

5.1 Datenarten<br />

(1) Es ist zwischen<br />

> Geometriedaten und<br />

> abwassertechnischen Fachdaten<br />

zu unterscheiden.<br />

(2) Die vermessungstechnisch ermittelten Geometriedaten bilden<br />

die räumliche Bezugsgrundlage zur lage- und höhengetreuen<br />

Abbildung des Liegenschaftsbestandes. Die Erhebung und<br />

Dokumentation dieser Daten ist in den Baufachlichen Richtlinien<br />

Vermessung (BFR Verm) geregelt. Für abwassertechnische<br />

Anlagen ist besonders die Folie 850 der BFR Verm von<br />

Relevanz.<br />

(3) Die abwassertechnischen Fachdaten beinhalten die fachtechnische<br />

Basis zur Planung und zum Bau von abwassertechnischen<br />

Anlagen. Zugleich sind sie die Grundlage für den<br />

Betrieb. Inhalt und Umfang der abwassertechnischen Fachdaten<br />

werden mit den <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> festgelegt und in<br />

> abwassertechnische Stammdaten,<br />

> bautechnische Zustandsdaten und<br />

> hydraulische Zustandsdaten<br />

gruppiert. Der Austausch der Fachdaten erfolgt über die ISY-<br />

BAU-Austauschformate (XML) (vgl. Anh. A-7).<br />

Geometriedaten<br />

Fachdaten<br />

42


Dokumentation Kapitel 5.2<br />

(4) Die Stammdaten beschreiben den bautechnischen Bestand<br />

abwassertechnischer Anlagen. Die Zustandsdaten beschreiben<br />

die bautechnische Beschaffenheit bzw. die hydraulische<br />

Belastbarkeit abwassertechnischer Anlagen. Da die Zustandsdaten<br />

auf den Stammdaten basieren, sind mit den Zustandsdaten<br />

immer die zugehörigen Stammdaten abzulegen. Alle<br />

Datengruppen sind grundsätzlich vollständig abzulegen.<br />

5.2 Ablage der Daten<br />

(1) Zur Ablage der Daten wird zwischen<br />

> Bestandsdaten,<br />

> Projektdaten des LAK (Teil B) und<br />

> Projektdaten der objektbezogenen Planung<br />

unterschieden. Bestandsdaten sind als Daueraufgabe fortzuschreiben.<br />

Projektdaten sind einmalig als historische Daten<br />

nach Abschluss des Projektes abzulegen und werden nicht<br />

fortgeschrieben.<br />

(2) Die Bestandsdaten bilden den aktuellen Bestand der Liegenschaft<br />

ab und sind baubegleitend zu erfassen. Die Ablage der<br />

Bestandsdaten erfolgt im primären Bestandsnachweis. Die<br />

Aktualisierung der geometrischen Daten ist in der BFR Verm<br />

geregelt.<br />

(3) Die Aktualisierung der Fachdaten erfolgt nach<br />

> der abwassertechnischen Bestandserfassung bzw. -fortschreibung<br />

im LAK Teil A,<br />

> der Ausführung von Baumaßnahmen und<br />

> sonstigen bestanderfassenden Aktivitäten (z.B. turnusmäßige<br />

optische Inspektion).<br />

(4) Vor der Aktualisierung der Bestandsdaten sind die Bestandsdaten<br />

als Historie Bestand abzulegen.<br />

(5) Auf Grundlage der Bestandsdaten wird im LAK Teil B das<br />

zukünftige <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept festgelegt. Es werden<br />

Bauaufgaben definiert, die zu einem späteren Zeitpunkt im<br />

Rahmen der objektbezogenen Planung weitergeführt werden.<br />

Die Dokumentation erfolgt mit den Projektdaten des LAK Teil B.<br />

Hierfür ist ein vollständiges Fachdatenkollektiv der betrachteten<br />

Liegenschaft in Form von historischen Daten abzulegen.<br />

(6) Zur Dokumentation der objektbezogenen Planung können die<br />

anlagenbezogenen Fachdaten der Planung als temporäre<br />

Daten bis zur Ausführung abgelegt werden. Nach der Bauausführung<br />

können die Daten als Sollwerte für die Abnahme verwendet<br />

werden. Zugleich bilden sie die fachliche Grundlage für<br />

Bestandsdaten<br />

Projektdaten des LAK<br />

Teil B<br />

Projektdaten der<br />

objektbezogenen Planung<br />

43


Dokumentation Kapitel 5.2<br />

die Fortschreibung der Bestandsdaten. Die direkte Übernahme<br />

von Planungsdaten in die primären Bestandsdaten ist nicht<br />

zulässig.<br />

Tab. 5 - 1 Aufgabenbezogene Datenkollektive<br />

Projektdaten<br />

zur generellen<br />

Planung<br />

Projektdaten zur<br />

objektbezogen<br />

Planung<br />

Primäre<br />

Bestandsdaten<br />

Historie<br />

Bestandsdaten<br />

LAK Teil A X X<br />

LAK Teil B X<br />

Objektbezogene<br />

Planung<br />

Ausführung und<br />

Abnahme<br />

Sonstige (z.B. turnusmäßigeoptische<br />

Inspektion<br />

X<br />

X X<br />

X X<br />

44


Dokumentation Kapitel 5.2<br />

nein<br />

Feststellung der<br />

Veranlassung<br />

Auftrag zur Erstellung/<br />

Fortschreibung des LAK<br />

Bestand/<br />

Zustand<br />

aktuell?<br />

Generelle Planung<br />

Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept - LAK<br />

Bestands-/<br />

Zustandserfassung<br />

und -fortschreibung<br />

Historie<br />

Objektbezogene<br />

Planung<br />

Historie<br />

Bestandsdaten<br />

LAK Teil A: LAK Teil B:<br />

Zustandsbewertung,<br />

Generelle planerische<br />

Festlegungen<br />

Objektbezogene Planung<br />

Bauausführung<br />

Dokumentation<br />

Festlegung des Bedarfs<br />

an Baumaßnahmen<br />

Historie<br />

Projektdaten<br />

Nein<br />

LAK Teil B<br />

Primäre<br />

Bestandsdaten<br />

Abb. 5 - 1 Datenablage und -aktualisierung in Abhängigkeit vom Verfahrensablauf<br />

ja<br />

45


Anhänge<br />

46


Definitionen Anhang A-1<br />

A-1 Definitionen<br />

Die im Folgenden beschriebenen Festlegungen sind konsequent anzuwenden,<br />

damit eine einwandfreie Verarbeitung der erhobenen Daten mit<br />

dem der Bauverwaltung zur Verfügung stehenden Liegenschaftsinformationssytem<br />

Außenanlagen LISA ® gewährleistet ist.<br />

<strong>Abwasser</strong>technische Anlagen werden in folgende Objektarten klassifiziert:<br />

> Schächte, Bauwerke und Anschlusspunkte, die unter dem<br />

Sammelbegriff "Knoten" zusammengefasst werden (vgl.<br />

Anh. A-7.4)<br />

> Haltungen, Leitungen, Rinnen und Gerinne, die unter dem<br />

Sammelbegriff "Kanten" zusammengefasst werden (vgl.<br />

Anh. A-7.4)<br />

Die Einordnung abwassertechnischer Anlagen in die Objektarten erfolgt<br />

grundsätzlich nach DIN (vgl. Anh. A-12).<br />

A-1.1 Ordnungssystem<br />

Die Objekte eines <strong>Abwasser</strong>systems sind eindeutig zu bezeichnen.<br />

A-1.1.1 Bezeichnungsschema für Schächte, Bauwerke und<br />

Anschlusspunkte<br />

Die Bezeichnung von Schächten setzt sich wie folgt zusammen:<br />

> 1. Stelle:<br />

Kennziffer zur Identifizierung des Entwässerungssystems<br />

aus der Bezeichnung:<br />

1 = Regenwassersystem<br />

2 = Schmutzwassersystem<br />

3 = Mischwassersystem<br />

4 = Sondersystem (Fließgewässer)<br />

> 2. und 3. Stelle:<br />

Laufende Nummer der Teilnetze oder Hauptsammler<br />

innerhalb des gesamten Projektgebietes; ggf. bietet sich<br />

auch eine Nummerierung in Anlehnung an bereits definierte<br />

"Systeme“ an<br />

> 4. bis 6. Stelle<br />

Laufende Nummer der Schächte, die zu einem Teilnetz,<br />

System oder Hauptsammler gehören. Bei seitlichen Zuläufen<br />

setzt sich die Nummerierung beginnend mit der<br />

Anfangshaltung fort.<br />

> 7. bis 10. Stelle<br />

frei für ggf. erforderliche weitere Spezifikationen (einzuführende<br />

Schächte, Planungsvarianten, o.ä.)<br />

Objektarten<br />

Schächte<br />

47


Definitionen Anhang A-1.1.1<br />

Mischwassersystem<br />

Teilnetz 05<br />

305 212 0301<br />

Abb. A-1 - 1 Beispiel für den Aufbau einer Schachtbezeichnung<br />

Die Bezeichnung der Schächte erfolgt grundsätzlich fortlaufend in Entwässerungsrichtung.<br />

Bei besonderen projektspezifischen Randbedingungen<br />

oder einem bestehenden Ordnungsschema mit ISYBAU-Bezeichnung<br />

kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.<br />

Wenn davon ausgegangen werden kann, dass die vorhandenen<br />

Bestandsunterlagen bzw. Bestandsdaten nicht mehr aktuell sind, sollte die<br />

Vergabe der laufenden Nummer der Schächte in Fünferschritten oder<br />

sogar in Zehnerschritten erfolgen. Somit besteht die Möglichkeit, z.B. erst<br />

bei der optischen Inspektion erkannte verdeckte Schächte nachträglich<br />

einfach in das Ordnungssystem einzupassen.<br />

Die Bezeichnung der Bauwerke setzt sich wie folgt zusammen:<br />

> 1. Stelle:<br />

Kennziffer zur Identifizierung des Entwässerungssystems<br />

aus der Bezeichnung:<br />

1 = Regenwassersystem<br />

2 = Schmutzwassersystem<br />

3 = Mischwassersystem<br />

4 = Sondersystem (Fließgewässer)<br />

> 2. und 3. Stelle<br />

Nummer des Teilnetzes oder Hauptsammlers, in dem sich<br />

das Bauwerk befindet<br />

> 4. bis max. 7. Stelle<br />

Kürzel des Bauwerktyps gem. Tab. A-1 - 1<br />

> Laufende Nummer eines Bauwerktyps innerhalb des Teilnetzes<br />

oder Hauptsammlers ( von "01" bis "99")<br />

Tab. A-1 - 1 Kürzel der Bauwerktypen<br />

Schacht Nr. 12<br />

im Sammler 200<br />

Planungsvariante 3 für<br />

Sanierungsabschnitt 1<br />

Kürzel Bauwerktyp Bauwerkgruppe<br />

PW Pumpwerk<br />

RUEB Regenüberlaufbecken Becken<br />

RKB Regenklärbecken Becken<br />

RRB Regenrückhaltebecken Becken<br />

Bauwerke<br />

48


Definitionen Anhang A-1.1.1<br />

Tab. A-1 - 1 Kürzel der Bauwerktypen<br />

Kürzel Bauwerktyp Bauwerkgruppe<br />

RRSB Regenrückstaubecken Becken<br />

RRG Regenrückhaltegraben Becken<br />

RBF Retentionsbodenfilter Becken<br />

MRF Mechanischer Retentionsfilter Becken<br />

KBA Kombianlage Behandlungsanlagen<br />

B Benzin-/Ölabscheider Behandlungsanlagen<br />

K Koaleszenzabscheider Behandlungsanlagen<br />

F Fettabscheider Behandlungsanlagen<br />

S Stärkeabscheider Behandlungsanlagen<br />

ESP Emulsionsspaltanlage Behandlungsanlagen<br />

SF Schlammfang Behandlungsanlagen<br />

SB Stapelbecken Behandlungsanlagen<br />

NA Neutralisationsanlage Behandlungsanlagen<br />

DIV sonstige Anlagenteile Behandlungsanlagen<br />

KLA Kläranlage<br />

AUS Auslaufbauwerk<br />

PU Pumpe<br />

WE Wehr Wehre und Überläufe<br />

RUE Regenüberlauf Wehre und Überläufe<br />

UE sonstiger Überlauf Wehre und Überläufe<br />

DR Drossel<br />

SCH Schieber<br />

REC Rechen<br />

SIE Sieb<br />

VA Versickerungsanlage<br />

ZIS Zisterne<br />

Schmutzwassersystem<br />

Teilnetz 05<br />

Benzinabscheider<br />

Lfd. Nr. 01 im<br />

Teilnetz 05<br />

205B 01<br />

Abb. A-1 - 2 Beispiel für den Aufbau einer Bauwerksbezeichnung<br />

49


Definitionen Anhang A-1.1.1<br />

Anschlusspunkte sind grundsätzlich als Zulaufknoten (Von-Punkt) oder<br />

Ablaufknoten (Bis-Punkt) von Haltungen, Leitungen, Rinnen und Gerinnen<br />

definierbar. Einschränkungen sind den Bemerkungen in Tab. A-1 - 2 zu<br />

entnehmen.<br />

Tab. A-1 - 2 Zulässige Punktkennungen für Anschlusspunkte<br />

Punktkennung<br />

Bedeutung Bemerkung<br />

AP Anschlusspunkt Punkt, an dem eine Haltung, oder Leitung mit<br />

einer anderen Haltung oder Leitung zusammengefügt<br />

ist (Stutzen) oder über ein vorgefertigtes<br />

Formteil (Abzweig) verbunden ist<br />

(Bis-Punkt).<br />

ER Zu-/Ablauf Entwässerungsrinne<br />

Punkt, an dem das aufgenomme <strong>Abwasser</strong><br />

dem Entwässerungssystem zugeführt wird<br />

(Von-Punkt einer Leitung).<br />

Punkt, der den Anfang (Von-Punkt) oder das<br />

Ende (Bis-Punkt) einer Rinne definiert.<br />

GA Gebäudeanschluss Punkt, an dem eine Leitung aus einem<br />

Gebäude austritt (Von-Punkt).<br />

RR Regenfallrohr Punkt, an dem Niederschlagswasser aus<br />

einer innen oder außenliegenden lotrechten<br />

Leitung dem Entwässerungssystem zugeführt<br />

wird (Von-Punkt einer Leitung).<br />

SE Straßenablauf Punkt, an dem Oberflächenwasser dem Entwässerungssystem<br />

zugeführt wird (Von-<br />

Punkt einer Leitung).<br />

NN nicht bekannt, weiterer Verlauf<br />

unbekannt<br />

AV Zu-/Ablauf Versickerungs-/<br />

Regenwassernutzungsanlage<br />

Punkt, an dem eine Leitung endet und der<br />

weitere Verlauf nicht bekannt ist (Von-Punkt).<br />

Punkt, an dem Niederschlagswasser einer<br />

Versickerungs- oder Regenwassernutzungsanlage<br />

zugeführt wird (Zulauf), oder diese<br />

zur Ableitung in eine andere abwassertechnische<br />

Anlage verlässt (Ablauf).<br />

RV Rohrende verschlossen Punkt, an dem eine Leitung z.B. durch<br />

Deckel oder Stopfen verschlossen wurde<br />

und der weitere Verlauf unbekannt ist (Von-<br />

Punkt einer Leitung).<br />

EG Entwässerungspunkt im<br />

Gebäude<br />

Hilfspunkt innerhalb eines Gebäudes (Von-<br />

Punkt einer Leitung).<br />

BA Bodenablauf Ablauf in einer begangenen oder befahrenen<br />

Fläche (Von-Punkt einer Leitung).<br />

ZG Zulauf Gerinne Punkt an dem <strong>Abwasser</strong> einem Gerinne<br />

zugeführt wird (Bis-Punkt einer Leitung oder<br />

Entwässerungsrinne).<br />

DR Drainage, Anfang Punkt, der den Anfang einer Drainageleitung<br />

definiert (Von-Punkt).<br />

GP Gerinnepunkt Punkt, der den Anfang (Von-Punkt) oder das<br />

Ende (Bis-Punkt) eines Gerinnes oder einer<br />

Gerinnestrecke definiert.<br />

Anschlusspunkte<br />

50


Definitionen Anhang A-1.1.1<br />

Die Bezeichnung für Anschlusspunkte, mit Ausnahme von Gerinnepunkten,<br />

setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Objektbezeichnung<br />

(z.B. Haltung)<br />

> Bezeichnung der Objektes (Haltung, Gerinne, Schacht<br />

oder Bauwerk) des Hauptentwässerungssystems, mit dem<br />

die zugehörige Anschlussleitung oder Rinne entwässerungstechnisch<br />

verknüpft ist<br />

> Punktkennung gem. Tab. A-1 - 2<br />

> Laufende Nummer (von "01" bis "99")<br />

Straßenablauf<br />

305 212 SE<br />

lfd.<br />

Nr. 01<br />

01<br />

Abb. A-1 - 3 Beispiel für den Aufbau einer Anschlusspunktbezeichnung<br />

Der Gerinnepunkt (GP) ist nur als Von-Punkt oder Bis-Punkt eines Gerinnes<br />

zu verwenden, wenn das Gerinne nicht mit einer anderen abwassertechnischen<br />

Anlage verknüpft ist. Die Bezeichnung des Gerinnepunktes<br />

setzt sich zusammen aus<br />

> der Kennziffer zur Identifizierung des Entwässerungssystems<br />

aus der Bezeichnung:<br />

1 = Regenwassersystem<br />

2 = Schmutzwassersystem<br />

3 = Mischwassersystem<br />

4 = Sondersystem (Fließgewässer)<br />

> der Punktkennung "GP"<br />

> einer zweistelligen laufenden Nummer ( von "01" bis "99")<br />

Fließgewässer Punktkennung Lfd. Nr. 01<br />

4GP01<br />

Abb. A-1 - 4 Beispiel für den Aufbau einer Gerinnepunktbezeichnung<br />

Gerinnepunkte (GP)<br />

51


Definitionen Anhang A-1.1.2<br />

A-1.1.2 Bezeichnungsschema für Haltungen, Leitungen,<br />

Gerinne und Rinnen<br />

Eine Haltung erhält die selbe Bezeichnung wie der, in Fließrichtung<br />

betrachtet, oberhalb liegende Knoten (vgl. Anh. A-1.1). Besonderheiten<br />

ergeben sich im Fall von Aufzweigungen oder Vermaschungen. Hier sind<br />

sinnvolle, dem jeweiligen System angepasste Bezeichnungen zu wählen.<br />

Zulaufknoten<br />

305012<br />

Haltung<br />

305012<br />

Abb. A-1 - 5 Beispiel für eine Haltungsbezeichnung<br />

105203<br />

105201 105202 105204<br />

105201 105202<br />

105203<br />

105105<br />

105010<br />

105011<br />

105204<br />

105010 105105<br />

106020<br />

105104<br />

Ablaufknoten<br />

305013<br />

105101<br />

105009<br />

105009<br />

105002<br />

105003<br />

105004<br />

105005<br />

Abb. A-1 - 6 Beispiel für das Ordnungssystem eines Teilnetzes<br />

(Teilnetz 105, schematische Darstellung)<br />

105101<br />

105102<br />

105104<br />

105100<br />

105102<br />

105103<br />

105001<br />

105008 105006<br />

105007<br />

Rinnen und Gerinne erhalten ebenso wie Haltungen die selbe Bezeichnung<br />

wie der, in Fließrichtung betrachtet, oberhalb liegende Knoten.<br />

In Analogie zu Haltungen erhält eine Leitung die selbe Bezeichnung wie<br />

der, in Fließrichtung betrachtet, oberhalb liegende Knoten (Von-Punkt).<br />

Der Von-Punkt einer Leitung ist i.d.R. ein Anschlusspunkt. Handelt es sich<br />

aber um einen Schacht, erhält die Leitung die Bezeichnung des Schachtes<br />

(vgl. Abb. A-1 - 7).<br />

105103<br />

105008<br />

105002<br />

105003<br />

105004<br />

105005<br />

105007<br />

105001<br />

105006<br />

Haltungen<br />

Rinnen und Gerinne<br />

Leitungen<br />

52


Definitionen Anhang A-1.1.2<br />

Die laufende Nummer ist für unterschiedliche Leitungen im Bereich eines<br />

Objektes des Hauptentwässerungssystems (z.B. einer Haltung) jeweils<br />

fortlaufend zu vergeben (z.B. RR01 - RR99, SE01 - SE99).<br />

Abb. A-1 - 7 Beispiel für einen Schacht in einem Leitungssystem<br />

Bei einem Kanalstrang, der mindestens eine Haltung beinhaltet und über<br />

einen Stutzen oder einen Abzweig mit einer Haltung verbunden ist (vgl.<br />

Haltungen 312001 und 312002 in Abb. A-1 - 8), ist gesondert vorzugehen.<br />

Derartige Abschnitte gehören aus bautechnischer und hydraulischer Sicht<br />

zum Hauptentwässerungssystem und sind daher nicht als Leitungen, sondern<br />

durchgehend als Haltungen zu definieren.<br />

Abb. A-1 - 8 Beispiel für den Anschluss einer Haltung mit einem Abzweig<br />

Zur Bestandsdokumentation ist für Haltungen, die über einen Abzweig<br />

oder Stutzen an eine weitere Haltung angeschlossen sind, als Ablaufknoten<br />

ein Anschlusspunkt vorzusehen. Im Beispiel in Abb. A-1 - 8 erhält die<br />

Haltung (312002) den Anschlusspunkt (310002AP06) als Ablaufknoten.<br />

Abgrenzung<br />

zwischen Haltungen<br />

und Leitungen<br />

53


Definitionen Anhang A-1.1.2<br />

Zur Durchführung von hydraulischen Berechnungen ist eine Verknüpfung<br />

der Haltungen über Schächte erforderlich. Für das Beispiel in Abb. A-1 - 8<br />

ist dementsprechend ein fiktiver Schacht anstelle des Anschlusspunktes<br />

(310002AP06) zu setzen, wobei die weiterführende Haltung (310002)<br />

durch den fiktiven Schacht in zwei Haltungen aufzuteilen ist.<br />

Abb. A-1 - 9 Beispiel eines Ordnungssystems mit Haltungen und Leitungen<br />

(Haltungs- und Leitungsbezeichnungen - hier nicht dargestellt - entsprechen den<br />

jeweiligen Von-Schacht- und Von-Punkt-Bezeichnungen)<br />

54


Definitionen Anhang A-1.2<br />

A-1.2 Dokumentation der Geometrien abwassertechnischer<br />

Anlagen mit den ISYBAU-Austauschformaten<br />

Grundlage für Art und Umfang der vermessungstechnisch zu erfassenden<br />

Geometrie abwassertechnischer Anlagen ist die Folie 850 der Baufachlichen<br />

Richtlinien Vermessung (BFR Verm) in der aktuellen Version.<br />

Die gemäß den Vorgaben der aktuellen BFR Verm erfassten Objektgeometrien<br />

sind mit den ISYBAU-Austauschformaten (vgl. Anhang A-7) vollständig<br />

austauschbar.<br />

Die in diesem Abschnitt getroffenen Festlegungen zur Dokumentation der<br />

Objektgeometrien mit den ISYBAU-Austauschformaten dienen der Qualitätssicherung<br />

beim Datenaustausch. Sie dienen der konkreten Umsetzung<br />

der Anforderungen an eine einheitliche Bestandsdokumentation von<br />

<strong>Abwasser</strong>technischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes.<br />

Für die Umsetzung dieser Definitionen werden entsprechende Beispieldaten<br />

auf der Internetseite der Leitstelle des Bundes für <strong>Abwasser</strong>technik<br />

zum Download bereit gestellt (www.leitstelle-des-bundes.de).<br />

A-1.2.1 Allgemeine Geometrieinformationen<br />

Neben der Objektgeometrie sind für jedes Objekt weitere allgemeine Geometrieinformationen<br />

(vgl. Tab. A-7-59) erforderlich:<br />

> GeoObjektArt<br />

> GeoObjektTyp<br />

> Lage- und Höhengenauigkeitsklasse<br />

> Datenherkunft<br />

> Vorläufige Bezeichnung (falls verwendet)<br />

Für den Fall, dass ausschließlich Geometriedaten ohne Substanzdaten<br />

(vgl. Anhang A-7.4) ausgetauscht werden, sind weitere Daten zur Erfüllung<br />

der Struktur eines ISYBAU-Austauschformates (XML-2006) erforderlich.<br />

Hierzu gehören die Datenfelder<br />

> Objektbezeichnung und<br />

> Objektart<br />

sowie weitere Statuseinträge für die jeweilige Objektart. Die erforderliche<br />

Struktur eines ISYBAU-Austauschformates, das nur Geometriedaten enthält,<br />

ist in der XML-Datei "Dateiname" der Beispieldaten dokumentiert.<br />

Jeder dokumentierte Geometriepunkt (Lagekoordinaten oder Höhenpunkt)<br />

ist mit den Attributen<br />

zu versehen.<br />

> Punktattribut <strong>Abwasser</strong> (vgl. Referenzliste V106, Tab. A-7<br />

- 261)<br />

> Lage- und Höhengenauigkeitsstufe (vgl. Referenzlisten<br />

V107 und V108), Tab. A-7 - 262 und Tab. A-7 - 263)<br />

Objektgeometrie<br />

Punktgeometrie<br />

55


Definitionen Anhang A-1.2.2<br />

A-1.2.2 Knotenobjekte<br />

A-1.2.2.1 Schächte<br />

Schächte können sowohl eine punktförmige als auch eine flächenförmige<br />

Objektgeometrie besitzen.<br />

Punktförmige Schachtgeometrie und der Versickerungsschacht sind<br />

gemäß Tab. A-1 - 3 zu dokumentieren.<br />

Tab. A-1 - 3 Punktförmige Objektgeometrie von Schächten<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinaten<br />

- Höhe<br />

Schacht, punktförmig<br />

Versickerungsschacht<br />

Schachtmittelpunkt<br />

Sohlhöhe<br />

Deckelmittelpunkt<br />

Deckelhöhe<br />

Abb. A-1 - 10 Beispiel Schachtgeometrie - punktförmig<br />

Flächenförmige Schachtgeometrie wird als geschlossenes Polygon mit<br />

mehreren Kanten im ISYBAU-Austauschformat dokumentiert. Für die<br />

Polygonart ist obligatorisch der Wert "1" einzutragen (vgl. Referenzliste<br />

V105, Tab. A-7 - 260).<br />

Tab. A-1 - 4 Flächenförmige Objektgeometrie von Schächten<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinaten<br />

- Höhe<br />

Schacht, flächenförmig Anfangsknoten (1)<br />

Endknoten (1)<br />

Kreisursprung (2)<br />

Deckelmittelpunkt (3)<br />

Deckelhöhe<br />

Punktförmige<br />

Schächte<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

SMP<br />

Versickerungsschacht alternativ<br />

auch KOP<br />

DMP<br />

Flächenförmige<br />

Schächte<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

SBW<br />

SBW<br />

(1) Der Anfangsknoten und der Endknoten definieren den Anfang und das Ende einer Kante. Die<br />

Kanten eines geschlossenen Polygons sind so zu dokumentieren, dass der Endknoten einer<br />

Kante dem Anfangsknoten der nächsten Kante entspricht.<br />

KMP<br />

DMP<br />

56


Definitionen Anhang A-1.2.2<br />

(2)<br />

Zur Beschreibung der Geometrie von gekrümmten Kanten ist zusätzlich der Kreisursprung zu<br />

dokumentieren.<br />

(3) Deckelmittelpunkte und Deckelhöhen sind für alle Deckel zu dokumentieren.<br />

Abb. A-1 - 11 Beispiel Schachtgeometrie - flächenförmig<br />

Bei flächenförmigen Bauwerken ist ein weiterer Punktdatensatz zulässig.<br />

Hierbei handelt es sich um einen Koordinatenbezugspunkt "KOP", der von<br />

den eingeführten DV-Werkzeugen des Bundes zur Platzierung von<br />

Textattributen auf der grafischen Benutzeroberfläche generiert wird.<br />

Rohranschlusspunkte an Sonderschächten, die im Rahmen der<br />

Bestandsvermessung erfasst wurden, werden als separate Punktdatensätze<br />

beim Schacht dokumentiert, wenn noch keine Netzverknüpfung<br />

erfolgt ist. Für Rohranschlusspunkte ist das Punktattribut <strong>Abwasser</strong> "RAP"<br />

zu vergeben.<br />

Mit der Bildung von Kanten werden die Rohranschlusspunkte als<br />

Anfangs- bzw. Endknoten den Kanten zugeordnet.<br />

Bei "Altdaten" aus dem ISYBAU-Austauschformat Typ K ist die Deckelhöhe<br />

der Deckelkoordinate zuzuordnen. Für die Sohlhöhe wird ein eigener<br />

Punktdatensatz angelegt (siehe Tab. A-1 - 5).<br />

Tab. A-1 - 5 Migration von Altdaten - Schacht<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinaten<br />

- Höhe<br />

Schacht, punktförmig aus Typ K Deckelkoordinaten<br />

Deckelhöhe<br />

Systembedingte Geometrie<br />

Rohranschlusspunkte<br />

Altdaten aus Typ K<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

DMP<br />

Sohlhöhe HP<br />

57


Definitionen Anhang A-1.2.2<br />

A-1.2.2.2 Anschlusspunkte<br />

Anschlusspunkte sind gemäß Tabelle Tab. A-1 - 6 zu dokumentieren. Die<br />

Sohlhöhe ist den Lagekoordinaten zuzuordnen. Für die "Höhe, Geländeoberkante"<br />

ist ein eigener Punktdatensatz anzulegen.<br />

Tab. A-1 - 6 Objektgeometrie von Anschlusspunkten<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinaten<br />

- Höhe<br />

Anschlusspunkte - Punktkoordinaten<br />

- Sohlhöhe<br />

- Anschlusspunkt (AP) AP<br />

- Rohrende verschlossen (RV) RV<br />

- Entwässerungspunkt im Gebäude (EG) EG<br />

- Bodenablauf (BA) BA<br />

- Zulauf Gerinne (ZG) ZG<br />

- Drainage, Anfang (DR) DR<br />

- Gerinnepunkt (GP) GP<br />

Anschlusspunkte - Punktkoordinaten<br />

- Sohlhöhe<br />

- Zu-/ Ablauf Entwässerungsrinne (ER) ER<br />

- Gebäudeanschluss (GA) GA<br />

- Regenfallrohr (RR) RR<br />

- Straßenablauf (SE) SE<br />

- nicht bekannt (NN) NN<br />

- Zu-/ Ablauf Versickerungsanlage (AV) AV<br />

Bei "Altdaten" aus dem ISYBAU-Austauschformat Typ LK sind die Koordinaten<br />

des Punktes und die "Höhe, Geländeoberkante" in separaten<br />

Punktdatensätzen abzulegen. Sohlhöhen sind im Typ LK nicht dokumentiert.<br />

Tab. A-1 - 7 Migration von Altdaten - Anschlusspunkte<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinaten<br />

- Höhe<br />

- Geländehöhe GOK<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

Altdaten aus Typ LK<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

Anschlusspunkte aus Typ LK Punktkoordinaten Punktattribute<br />

gem. Tab. A-1 - 2<br />

Geländehöhe GOK<br />

58


Definitionen Anhang A-1.2.2<br />

A-1.2.2.3 Bauwerke<br />

Bauwerke können sowohl punktförmige als auch flächenförmige Objektgeometrie<br />

besitzen.<br />

Punktförmige Bauwerksgeometrie ist gemäß Tab. A-1 - 8 zu dokumentieren.<br />

Einen Sonderfall stellen Kläranlagen dar, die nur über ihren Zulauf<br />

erfasst sind.<br />

Tab. A-1 - 8 Punktförmige Objektgeometrie von Bauwerken<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinaten<br />

- Höhe<br />

Bauwerke, punktförmig Bauwerksmittelpunkt<br />

Sohlhöhe<br />

Mittelpunkt Deckel/Einstieg<br />

Deckelhöhe<br />

Kläranlage, punktförmig Zulauf Kläranlage<br />

Sohlhöhe<br />

Mittelpunkt Deckel/Einstieg<br />

Deckelhöhe<br />

Flächenförmige Bauwerksgeometrie wird als geschlossenes Polygon mit<br />

mehreren Kanten im ISYBAU-Austauschformat dokumentiert. Für die<br />

Polygonart sind in Abhägigkeit von der erfassten Geometrie die Werte "1"<br />

oder "2" einzutragen (vgl. Referenzliste V105, Tab. A-7 - 260)<br />

Tab. A-1 - 9 Flächenförmige Objektgeometrie von Bauwerken<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinate<br />

- Höhe<br />

Bauwerke, flächenförmig Anfangsknoten (1)<br />

Endknoten (1)<br />

Kreisursprung (2)<br />

Mittelpunkt Deckel/Einstieg (3)<br />

Deckelhöhe<br />

Punktförmige Bauwerke<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

KOP<br />

SBD<br />

ZLK oder KOP<br />

SBD<br />

Flächenförmige Bauwerke<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

SBW<br />

SBW<br />

(1) Der Anfangsknoten und der Endknoten definieren den Anfang und das Ende einer Kante. Die<br />

Kanten eines geschlossenen Polygons sind so zu dokumentieren, dass der Endknoten einer<br />

Kante dem Anfangsknoten der nächsten Kante entspricht.<br />

(2)<br />

KMP<br />

Zur Beschreibung der Geometrie von gekrümmten Kanten ist zusätzlich der Kreisursprung zu<br />

dokumentieren.<br />

SBD<br />

(3) Deckelmittelpunkte und Deckelhöhen sind für alle Deckel zu dokumentieren<br />

59


Definitionen Anhang A-1.2.2<br />

Abb. A-1 - 12 Beispiel Bauwerksgeometrie - flächenförmig<br />

Bei flächenförmigen Bauwerken ist ein weiterer Punktdatensatz zulässig.<br />

Hierbei handelt es sich um einen Koordinatenbezugspunkt "KOP", der von<br />

den eingeführten DV-Werkzeugen des Bundes zur Platzierung von<br />

Textattributen auf der grafischen Benutzeroberfläche generiert wird.<br />

Flächenförmige Geometrie von Versickerungsanlagen wird als geschlossenes<br />

Polygon mit mehreren Kanten im ISYBAU-Austauschformat dokumentiert.<br />

Für die Polygonart sind in Abhägigkeit von der erfassten Geometrie<br />

die Werte "1" oder "2" einzutragen (vgl. Referenzliste V105, Tab. A-<br />

7 - 260).<br />

Tab. A-1 - 10 Flächenförmige Objektgeometrie von Versickerungsanlagen<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinaten<br />

Versickerungsanlagen, flächenförmig<br />

- Flächenversickerung<br />

- Muldenversickerung<br />

- Beckenversickerung<br />

- Teich<br />

- Rigolenversickerung<br />

- Rohr-Rigolen-Versickerung<br />

Anfangsknoten (1)<br />

Endknoten (1)<br />

Kreisursprung (2)<br />

Bei flächenförmigen Versickerungsanlagen ist ein weiterer Punktdatensatz<br />

zulässig. Hierbei handelt es sich um einen Koordinatenbezugspunkt<br />

"KOP", der von den eingeführten DV-Werkzeugen des Bundes zur Platzierung<br />

von Textattributen auf der grafischen Benutzeroberfläche generiert<br />

wird.<br />

Rohranschlusspunkte an flächenförmigen Bauwerken und Versickerungsanlagen,<br />

die im Rahmen der Bestandsvermessung erfasst wurden, werden<br />

als separate Punktdatensätze beim Bauwerk bzw. bei der Versicke-<br />

Systembedingte Geometrie<br />

Flächenförmige Versickerungsanlagen<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

SBW<br />

SBW<br />

(1) Der Anfangsknoten und der Endknoten definieren den Anfang und das Ende einer Kante. Die<br />

Kanten eines geschlossenen Polygons sind zu dokumentieren, so dass der Endknoten einer<br />

Kante dem Anfangsknoten der nächsten Kante entspricht.<br />

(2)<br />

KMP<br />

Zur Beschreibung der Geometrie von gekrümmten Kanten ist zusätzlich der Kreisursprung zu<br />

dokumentieren.<br />

Systembedingte Geometrie<br />

Rohranschlusspunkte<br />

60


Definitionen Anhang A-1.2.2<br />

rungsanlage dokumentiert, wenn noch keine Netzverknüpfung erfolgt ist.<br />

Für Rohranschlusspunkte ist das Punktattribut <strong>Abwasser</strong> "RAP" zu vergeben.<br />

Mit der Bildung von Kanten werden die Rohranschlusspunkte als<br />

Anfangs- bzw. Endknoten den Kanten zugeordnet.<br />

Linienförmige Versickerungsanlagen und Bauwerke stellen Sonderfälle<br />

dar. Die Geometrie von linienförmigen Versickerungsanlagen und Bauwerken<br />

wird als offenenes Polygon im ISYBAU-Austauschformat dokumentiert.<br />

Für die Polygonart ist der Wert "3" (vgl. Referenzliste V105, Tab.<br />

A-7 - 260)<br />

Tab. A-1 - 11 Linienförmige Objektgeometrien von Versickerungsanlagen<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinaten<br />

- Höhe<br />

Versickerungsanlage, linienförmig<br />

- Rohrversickerung<br />

(1)<br />

Begrenzungspunkt<br />

Sohlhöhe<br />

Begrenzungspunkt<br />

Sohlhöhe<br />

Kreisursprung (1)<br />

Bei "Altdaten" aus dem ISYBAU-Austauschformat Typ ST ist der Koordinatenbezugspunkt<br />

zu dokumentieren. Sohlhöhen sind im Typ ST nicht<br />

dokumentiert.<br />

Linienförmige Versickerungsanlagen<br />

und<br />

Bauwerke<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

SBW<br />

SBW<br />

KMP<br />

Zur Beschreibung der Geometrie bei gekrümmten Kanten ist zusätzlich der Kreisursprung zu<br />

dokumentieren.<br />

Tab. A-1 - 12 Linienförmige Objektgeometrie von Zu-/ Überläufen<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinaten<br />

Breitflächiger Zu-/ Überlauf<br />

- Wehr/ Überlauf<br />

(1)<br />

Begrenzungspunkt SBW<br />

Begrenzungspunkt SBW<br />

Kreisursprung (1)<br />

KMP<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

Zur Beschreibung der Geometrie bei gekrümmten Kanten ist zusätzlich der Kreisursprung zu<br />

dokumentieren<br />

Tab. A-1 - 13 Migration von Altdaten - Bauwerke<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinaten<br />

Bauwerke aus Typ ST Koordinatenbezugspunkt KOP<br />

Altdaten aus Typ ST<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

61


Definitionen Anhang A-1.2.3<br />

Bei "Altdaten" aus dem ISYBAU-Austauschformat Typ VA und Typ RN ist<br />

der Koordinatenbezugspunkt zu dokumentieren. Die Sohlhöhe ist den<br />

Lagekoordinaten zuzuordnen.<br />

Tab. A-1 - 14 Migration von Altdaten - Versickerungsanlagen<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinaten<br />

- Höhe<br />

Versickerungsanlagen aus Typ VA<br />

Regenwassernutzungsanlagen aus<br />

Typ RN (Zisterne)<br />

A-1.2.3 Kantenobjekte<br />

Koordinatenbezugspunkt<br />

Sohlhöhe<br />

Kanten sind gemäß Tab. A-1 - 16 zu dokumentieren. Kantenobjekte mit<br />

Knickpunkten werden als offenes Polygon dokumentiert. Für die Polygonart<br />

ist obligatorisch der Wert "3 - Polylinie eines Objektes (offen)" einzutragen<br />

(vgl. auch Referenzliste V105, Tab. A-7 - 260). Die Kanten sind immer<br />

in der durch die Topolgie festgelegte Fließrichtung zu dokumentieren.<br />

Die Punktattribute für den Start- bzw. Endknoten von Kanten sind abhängig<br />

von der Objektart des Knotenobjektes. Die jeweiligen Punktattribute<br />

sind gemäß Tab. A-1 - 15 zu vergeben.<br />

Altdaten aus Typ VA,<br />

RN<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

KOP oder FLP<br />

Tab. A-1 - 15 Punktattribute der Anfangs- und Endknoten der Kanten in Abhängigkeit von der Objektart der<br />

zugehörigen Knotenobjekte<br />

Objektart des Knotenobjekts Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

Bemerkung<br />

Schacht SMP Koordinate des Anfangs- bzw. Endknotens der<br />

Kante entspricht der Koordinate des Schachtmittelpunktes<br />

Anschlusspunkt Tab. A-1 - 2 Koordinate des Anfangs- bzw. Endknotens der<br />

Kante entspricht der Koordinate des jeweiligen<br />

Anschlusspunktes<br />

Bauwerk KOP, ZLK Koordinate des Anfangs- bzw. Endknotens der<br />

Kante entspricht der Koordinate des Sonderbauwerkes<br />

Rohranschlusspunkt RAP Koordinate des Anfangs- bzw. Endknotens der<br />

Kante entspricht einem Rohranschlusspunkt<br />

Tab. A-1 - 16 Objektgeometrie von Kanten<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinate<br />

- Höhe<br />

Kantenobjekte geradlinig Anfangsknoten<br />

Sohlhöhe, Rohranfang<br />

Endknoten<br />

Sohlhöhe, Rohrende<br />

Kreisursprung (1)<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

gem. Tab. A-1 - 15<br />

gem. Tab. A-1 - 15<br />

KMP<br />

62


Definitionen Anhang A-1.2.3<br />

Tab. A-1 - 16 Objektgeometrie von Kanten<br />

Kantenobjekte mit Knickpunkten Anfangsknoten (2)<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinate<br />

- Höhe<br />

Sohlhöhe, Rohranfang<br />

(1)<br />

Endknoten (2)<br />

Sohlhöhe, Rohrende<br />

Kreisursprung (1)<br />

Bei "Altdaten" aus dem ISYBAU-Austauschformat Typ K sind für die<br />

Anfangs- bzw. Endknoten die Koordinaten der Deckelmittelpunkte zu<br />

dokumentieren. Die Rohrsohlhöhen sind den jeweiligen Lagekoordinaten<br />

zuzuordnen.<br />

gem. Tab. A-1 - 15, LHP (3)<br />

gem. Tab. A-1 - 15, LHP (3)<br />

KMP<br />

Zur Beschreibung der Geometrie bei gekrümmten Kanten ist zusätzlich der Kreisursprung zu<br />

dokumentieren.<br />

(2) Der Anfangsknoten und der Endknoten definieren den Anfang und das Ende einer Kante. Die<br />

Kanten eines offenen Polygons sind so zu dokumentieren, dass der Endknoten einer Kante dem<br />

Anfangsknoten der nächsten Kante entspricht.<br />

(3) Knickpunkte von Kanten sind mit dem Punktattribut "LHP" zu belegen.<br />

Abb. A-1 - 13 Beispiel Kantengeometrie mit Knickpunkten<br />

Tab. A-1 - 17 Migration von Altdaten - Haltungen<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinaten<br />

- Höhe<br />

Haltungen aus Typ K Anfangsknoten<br />

Sohlhöhe, Rohranfang<br />

Endknoten<br />

Sohlhöhe, Rohrende<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

Altdaten aus Typ K<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

DMP, KOP<br />

DMP, KOP<br />

63


Definitionen Anhang A-1.2.3<br />

Bei "Altdaten" aus dem ISYBAU-Austauschformat Typ LK sind die Leitungen<br />

gemäß Tab. A-1 - 18 zu dokumentieren. Die Sohlhöhe ist den jeweiligen<br />

Lagekoordinaten der Von- bzw. Bis Punkte zuzuordnen.<br />

Tab. A-1 - 18 Migration von Altdaten - Leitungen<br />

Objekt Punktgeometrie<br />

- Koordinaten<br />

- Höhe<br />

Leitungen aus Typ LK Anfangsknoten<br />

Sohlhöhe, Rohranfang<br />

Endknoten<br />

Sohlhöhe, Rohrende<br />

Altdaten aus Typ LK<br />

Punktattribut<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

Von-Punkt gem. Tab. A-1 -<br />

15, KOP, DMP<br />

Bis-Punkt gem. Tab. A-1 -<br />

15, KOP, DMP<br />

64


Reinigung und Inspektion Anhang A-2<br />

A-2 Reinigung und Inspektion<br />

Die Reinigung und die Inspektion von <strong>Abwasser</strong>anlagen gehören zu den<br />

wesentlichen Aufgaben eines Kanalnetzbetreibers. Dabei ist die Reinigung<br />

entweder Bestandteil der Wartung und somit eine Maßnahme zur<br />

Bewahrung des Sollzustandes oder eine vorbereitende Maßnahme zur<br />

Inspektion. Die Inspektion selbst hingegen dient zur Feststellung und<br />

Beurteilung des Istzustandes.<br />

Bei der Reinigung und der Inspektion ist ein Einstieg in die abwassertechnischen<br />

Anlagen i.d.R. erforderlich. Insbesondere trifft dies für Schächte<br />

und Sonderbauwerke zu. Um Beschäftigte vor berufsbedingten Gefahren<br />

zu schützen, gibt es eine Vielzahl von Arbeitsschutzvorschriften. Bei<br />

Arbeiten innerhalb von Anlagen des <strong>Abwasser</strong>systems sind die folgenden<br />

Gefahren hervorzuheben:<br />

> Vergiftungs- und Erstickungsgefahr z.B. durch Schwefelwasserstoff<br />

und Kohlendioxid, Benzin- oder Lösungsmitteldämpfe<br />

sowie durch andere toxische Stoffe<br />

> Explosions- bzw. Brandgefahr durch brennbare Stoffe (Ex-<br />

Zone 1)<br />

> Ertrinkungsgefahr durch plötzlichen Anstieg des Wasserstands<br />

> Absturzgefahr durch feuchte / verschmutzte Anlagenteile<br />

bzw. durch unzureichende Sicherung<br />

> Infektionsgefahr<br />

> Gefahr durch besonders hohe Temperaturen des <strong>Abwasser</strong>s<br />

Für die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Unternehmer<br />

verantwortlich. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht,<br />

bei festgestellten Sicherheitsmängeln deren umgehende Beseitigung zu<br />

veranlassen.<br />

Bei der Reinigung und Inspektion ist, wie auch bei allen Baumaßnahmen,<br />

grundsätzlich die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf<br />

Baustellen zu beachten (Baustellenverordnung - BaustellV in der aktuellen<br />

Fassung).<br />

Zur Durchführung von Reinigungen und Inspektionen müssen Lagepläne<br />

des <strong>Abwasser</strong>systems vorliegen. I.d.R. wird es sich selbst dann um den<br />

"vorläufigen Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong>" handeln, wenn zuvor eine Liegenschaftsvermessung<br />

durchgeführt wurde, weil sich vielfach erst nach<br />

einer Inspektion der vollständige "Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong>" erstellen<br />

lässt (vgl. Anh. A-9.5).<br />

Der "vorläufige Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong>" muss mindestens folgende<br />

Angaben enthalten:<br />

> Darstellung der Kanäle/Leitungen, Schächte und Sonderbauwerke<br />

Arbeitssicherheit und<br />

Gesundheitsschutz<br />

Erforderliche Unterlagen<br />

für die Zustandserfassung<br />

gem. LAK<br />

65


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.1<br />

> Lage der Straßenabläufe, Entwässerungsrinnen, Regenfallrohre<br />

etc., sofern die zugehörigen Leitungen gereinigt<br />

bzw. untersucht werden sollen<br />

> Bezeichnungen und Nummerierungen der v.g. Bauwerke<br />

mit Angaben zur Fließrichtung, Haltungs- bzw. Leitungslängen,<br />

Durchmesser, Kanalart und Material.<br />

Die Baudurchführende Ebene der Bauverwaltung prüft, ob die vorhandene<br />

Bestandsdokumentation diesen Anforderungen genügt. Reicht die<br />

Qualität nicht aus, ist der "vorläufige Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong>" zu<br />

überarbeiten oder durch eine Vermessung gemäß BFR Verm neu zu<br />

erstellen. Bei der Reinigung durch eigenes Personal des Bundeswehr-<br />

Dienstleistungszentrums (BwDLZ) ist grundsätzlich analog zu verfahren.<br />

Für eine sachgerechte Durchführung der optischen Inspektion im Rahmen<br />

der Abnahme- oder Gewährleistungsbefahrung eines sanierten oder neu<br />

gebauten Abschnittes ist grundsätzlich der Lageplan "Bestand Sanierung"<br />

erforderlich (vgl. Anh. A-9.6). Liegt dieser nicht vor, sind der Lageplan<br />

"Bestand <strong>Abwasser</strong>" oder entsprechende Auszüge (vgl. Anh. A-9.5) mit<br />

ggf. händisch eingetragenen, ergänzenden Angaben zu versehen:<br />

> Kennzeichnung jeder Sanierungsmaßnahme einer Haltung/Leitung.<br />

> Stationierung der Maßnahme i.d.R. in Fließrichtung, bei<br />

Bereichsmaßnahmen am Anfang und am Ende.<br />

> Bezeichnung der Maßnahme gem. Definition ISYBAU-<br />

Austauschformat (vgl. Tab. A-7 - 63).<br />

Außerdem sind dem Inspekteur Informationen über zu inspizierende<br />

sanierte oder neu gebaute Anlagen, die im Rahmen einer Abnahme- oder<br />

Gewährleistungsbefahrung von Belang sind, zur Verfügung zu stellen.<br />

Dazu gehören z.B.<br />

> Ausprägungen, die durch vertraglich vereinbarte Sanierungsverfahren<br />

bedingt sind (z.B. Verzicht auf die Verwendung<br />

von Hutprofilen zur Wiederherstellung der<br />

Anschlüsse nach der Sanierung mit einem Schlauchliner),<br />

> besonders zu beachtende Zustände (z.B. formschlüssige<br />

Verbindung im Übergangsbereich von Kurzschläuchen<br />

und Altrohr),<br />

> weitere Besonderheiten.<br />

Vor der Abnahme- oder Gewährleistungsinspektion ist der Inspekteur<br />

durch einen Fachingenieur einzuweisen. Dabei ist der Inspekteur auf<br />

besondere Erfordernisse aufmerksam zu machen.<br />

A-2.1 Kanalreinigung<br />

Im vorliegenden Kapitel wird das Thema Kanalreinigung ausschließlich im<br />

Zusammenhang mit der optischen Inspektion und nicht als Bestandteil der<br />

Wartung behandelt.<br />

Erforderliche Unterlagen<br />

für die Abnahme-<br />

oder Gewährleistungsbefahrung<br />

Einweisung des<br />

Inspekteurs für die<br />

Abnahme- oder<br />

Gewährleistungsinspektion<br />

66


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.1<br />

Bei allen Maßnahmen zur Kanalreinigung werden vorhandene nicht verfestigte<br />

Sedimentationen zunächst gelöst und zu einem Übergabepunkt<br />

(z.B. Schachtbauwerk) transportiert, dort aufgenommen und ggf. entwässert<br />

und entsorgt. Bei der Kanalreinigung anfallende Rückstände bestehen<br />

aus<br />

> mineralischen Bestandteilen (z.B. Sand, Steine),<br />

> organischen Bestandteilen (z.B. Nahrungsmittelreste,<br />

Papier) und<br />

> sonstigen Stoffen (z.B. Dosen, Scherben).<br />

Nichtbindige, gleichkörnige Sedimentationen, die ausschließlich aus<br />

mineralischen Bestandteilen bestehen, lassen sich i. A. leicht lösen und<br />

aus dem Netz entfernen. Auch rein organische Sedimentationen sind<br />

leicht lösbar, da ihnen aufgrund der fehlenden Kornfraktion die Stabilität<br />

fehlt.<br />

Im Bedarfsfall kann eine Entfernung der Sielhaut erforderlich sein. Die<br />

Leistung sollte ausdrücklich gefordert werden. Die Entfernung der Sielhaut<br />

erfolgt in einem zweiten Reinigungsdurchgang mit Hilfe einer Spezialdüse<br />

(z.B. Rotationsdüse).<br />

Schwer lösbare Sedimentationen und Hindernisse werden entweder<br />

bereits als feste Massen in das Kanalnetz eingetragen oder entstehen<br />

durch Verfestigungsprozesse im Kanalnetz durch die Verbindung von<br />

organischen und mineralischen Bestandteilen. Das Anhaften an der Rohrwandung<br />

kann dann zu Inkrustationen führen. Wurzeln, die durch Muffen,<br />

undichte Hausanschlussstutzen oder schadhafte Rohrabschnitte in die<br />

Kanalisation eindringen, fangen genauso wie einragende Bauteile oder<br />

sonstige Hindernisse im <strong>Abwasser</strong> enthaltene Feststoffe auf und führen<br />

schließlich zu Verstopfungen. In ständig oder zeitweise vollgefüllten Leitungen<br />

oder Haltungen können sich auch Ablagerungen im Scheitelbereich<br />

wie beispielsweise Verzopfungen oder Fettablagerungen bilden.<br />

Kanalreinigungsrückstände sind überwachungsbedürftige Abfälle (Abfallschlüssel-Nr.<br />

190802) und müssen nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz<br />

behandelt und nach Möglichkeit einer Verwertung zugeführt werden.<br />

Bisher existieren keine allgemeingültigen Richtlinien für die Durchführung<br />

von Kanalreinigungen. Hinweise zu Reinigungsintervallen sind dem Anh.<br />

A-10.1 zu entnehmen. Weitere Hinweise enthält DIN EN 14654-1 [DIN EN<br />

14654-1, 2005] sowie das DWA-Regelwerk zur Ermittlung des<br />

Betriebsaufwandes und der Betriebskosten, bestehend aus Arbeitsblatt<br />

DWA-A 147 und Merkblatt DWA-M 174 [DWA-A 147, 2005], [DWA-M 174,<br />

2005].<br />

Vor Beginn der Kanalreinigung sind Informationen zum baulichen Zustand<br />

der zu reinigenden Haltungen einzuholen, um bei vorgeschädigten Kanälen<br />

eine Schadensausweitung bis hin zum Einsturz des Kanals zu verhindern.<br />

67


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.1.1<br />

Während der Kanalreinigung muss der anfallende Abfall (Reinigungsrückstände)<br />

ständig kontrolliert werden, um auf Anzeichen für stärkere Schäden<br />

am Kanal (z.B. Bruchstücke des Kanals oder größere Mengen<br />

Bodenmaterial) rechtzeitig reagieren zu können.<br />

Das Hochdruckspülverfahren wird in 90 % aller Fälle für die Reinigung als<br />

vorbereitende Maßnahme einer Kanalinspektion oder Sanierung sowie<br />

zur Beseitigung von Ablagerungen im Rahmen einer regelmäßigen Wartung<br />

eingesetzt [STEIN, D., 1999]. Hierauf wird im Anh. A-2.1.1 näher eingegangen.<br />

Spülverfahren wie die Schwallspülung oder Stauspülung kommen für<br />

kleine Durchmesser kaum in Betracht. Sie sind zudem nur zur Entfernung<br />

loser, nicht verfestigter Sedimentationen einsetzbar und werden daher<br />

eher für die Reinhaltung von Kanälen größer DN 500 eingesetzt. Beide<br />

Verfahren setzen einen freien <strong>Abwasser</strong>fluss und eine hohe Fließgeschwindigkeit<br />

des <strong>Abwasser</strong>s voraus.<br />

Im Zusammenhang mit der Reinigung sind auch alle mechanischen Verfahren<br />

zur Hindernisbeseitigung zu nennen. Eine manuelle Reinigung ist<br />

nur in begehbaren Kanälen möglich (z.B. wie mit einem Spülschild). Für<br />

die nicht begehbaren Kanäle werden für die Beseitigung verfestigter Ablagerungen<br />

Spezialreinigungsgeräte eingesetzt. Bei einragenden Leitungen<br />

oder künstlichen Hindernissen und Wurzeln kommen Spezialgeräte (z.B.<br />

Bohr- bzw. Fräsgeräte, Schneid- und Sandstrahlgeräte) zum Einsatz.<br />

Chemische Verfahren, z.B. bei Inkrustationen und Wurzeleinwuchs, oder<br />

biologische Reinigungsverfahren, z.B. zur Lösung von Fetten und Faserstoffen<br />

sowie zur Beseitigung bzw. Reduzierung von Geruchsbelästigungen,<br />

sind einer besonderen Anwendung und Entscheidung im Einzelfall<br />

vorbehalten und bedürfen eines Nachweises der Umweltverträglichkeit.<br />

In besonderen Fällen können zur Reinigung auch spezielle Reinigungsverfahren<br />

wie z.B. das Ultraschallverfahren, die Vibrationsdüse oder Verfahren<br />

zur Erhöhung der Fließgeschwindigkeit durch Zugabe von Luft<br />

oder Polymeren in das <strong>Abwasser</strong> eingesetzt werden.<br />

A-2.1.1 Hochdruckspülverfahren<br />

Bei dem Hochdruckspülverfahren (HD-Verfahren) wird Spülwasser mit<br />

hohem Druck in einen Schlauch gepumpt, an dessen Ende sich ein Spülkopf<br />

befindet. Dieser Spülkopf enthält Düseneinsätze, die so gerichtet<br />

sind, dass durch die mit hoher Geschwindigkeit austretenden Wasserstrahlen<br />

zum einen die Reinigung der Rohrwandung erfolgt und zum<br />

anderen eine Reaktionskraft entsteht, die Spülkopf und Schlauch vom<br />

Startschacht aus - entgegen dem Haltungsgefälle - zum Zielschacht befördert.<br />

Von dort wird der Spülschlauch in Fließrichtung langsam zurückgezogen.<br />

Die austretenden Wasserstrahlen erhöhen dabei die Fließgeschindigkeit<br />

des <strong>Abwasser</strong>s, lösen Ablagerungen, wirbeln diese auf und<br />

transportieren sie zum Startschacht. Dort werden die Reinigungsrückstände<br />

abgesaugt. In Abb. A-2 - 1 ist der Arbeitsablauf beim HD-Verfahren<br />

dargestellt.<br />

Hochdruckspülverfahren<br />

Schwallspülung/Stauspülung<br />

Mechanische Reinigung<br />

Chemische / biologischeReinigungsverfahren<br />

Sonstige Reinigungsverfahren<br />

68


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.1.1<br />

Abb. A-2 - 1 Arbeitsablauf beim Hochdruckspülverfahren [STEIN, D., 1999]<br />

Die gesamte bei der Hochdruckreinigung eingesetzte Gerätetechnik ist in<br />

einem Fahrzeug untergebracht. Man unterscheidet folgende Aufbauarten<br />

[STEIN, D., 1999]:<br />

> Hochdruck-Spülfahrzeug<br />

> Saugfahrzeug mit und ohne Wasserabscheidung<br />

> kombiniertes Hochdruck-Spül- und Saugfahrzeug mit und<br />

ohne Wasserrückgewinnung.<br />

Es sollten ausschließlich kombinierte Hochdruck-Spül- und Saugfahrzeuge<br />

mit Wasserrückgewinnung eingesetzt werden. Dadurch wird die<br />

Anzahl der Reinigungsunterbrechungen zur Wasseraufnahme reduziert,<br />

der Wasserverbrauch minimiert und die effektive Reinigungszeit erheblich<br />

vergrößert. Das erforderliche Wasser sollte nur dann dem Trinkwasserleitungsnetz<br />

entnommen werden, sofern nicht auf andere, kostengünstigere<br />

Quellen zurückgegriffen werden kann. Ein direkter Anschluss an den<br />

Hydranten ist gemäß DIN 1988 unzulässig [DIN 1988, 1988]. Die Wasserentnahme<br />

aus Gewässern bedarf einer gesonderten Genehmigung/<br />

Erlaubnis.<br />

Für unterschiedliche Verschmutzungen und Kanalquerschnittsformen stehen<br />

verschiedene Reinigungsdüsen zur Verfügung. Ggf. sind Versuche<br />

durchzuführen, mit welcher Düse die optimale Reinigungsleistung erreicht<br />

wird. Man unterscheidet:<br />

> Radialdüsen (Wasseraustritt radial auf den Düsenumfang<br />

verteilt, bis ca. DN 600)<br />

> Sohlendüsen (Wasseraustritt in Richtung Rohrsohle, ab<br />

ca. DN 500)<br />

> Rotationsdüsen (Wasseraustritt radial, Düse drehbar gelagert,<br />

alle Nennweiten)<br />

Fahrzeuge<br />

Reinigungsdüsen<br />

69


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.1.2<br />

> Düsen zur Beseitigung von Verstopfungen (Wasserstrahlen<br />

nach hinten und vorne gerichtet)<br />

Der Strahlwinkel der Düsen, gemessen zwischen Wasserstrahl und Rohrachse,<br />

hat entscheidenden Einfluss auf die Reinigungs- und Vortriebsleistung.<br />

Bei einem großen Strahlwinkel von z.B. 30° ist die Reinigungsleistung<br />

hoch aber die Vortriebsleistung gering. Bei einem kleinen<br />

Strahlwinkel von z.B. 15° ist die Reinigungsleistung niedrig aber die Vortriebsleistung<br />

größer.<br />

Für Rohrdurchmesser von DN 300 bis DN 800 werden etwa 320 l/min<br />

Spülwasser benötigt. Bei Rohrdurchmessern bis DN 250 sind es maximal<br />

240 l/min.<br />

Die mit dem HD-Verfahren (maximal) erreichbare Reinigungsleistung ist<br />

stark von den ortsspezifischen Randbedingungen abhängig. Als grober<br />

Richtwert kann für eine mittlere Reinigungsleistung bei Fahrzeugen mit<br />

Wasseraufbereitung und geringem Personaleinsatz (2 Personen) im Rahmen<br />

der periodischen Unterhaltungsreinigung bis DN 300 und einem Verschmutzungsgrad<br />

bis max. 15 % von etwa 1000 m pro Tag ausgegangen<br />

werden.<br />

Beim Einsatz des HD-Verfahrens können Rohrschäden in Form von Riefen,<br />

Abplatzungen, Rissen oder Löchern in Rohrwandungen und Rohrauskleidungen<br />

auftreten. Aussagekräftige systematische Untersuchungen<br />

hierzu liegen bislang noch nicht vor. Solange keine allgemeingültigen<br />

Richtlinien und Kriterien für die Prüfung von Rohren bezüglich ihres Verhaltens<br />

gegenüber dem HD-Verfahren existieren, ist die Anwendung dieses<br />

Verfahrens stets kritisch zu überwachen.<br />

A-2.1.2 Hindernisbeseitigung<br />

Für die Beseitigung verfestigter Sedimentationen, einragender<br />

Anschlüsse oder künstlicher Hindernisse und Wurzeln sowie zur Erzielung<br />

eines besonders hohen Reinigungsgrades wurden insbesondere für den<br />

nicht begehbaren Bereich Spezialgeräte (Roboter) entwickelt. Entsprechend<br />

ihrem Arbeitsprinzip werden sie unterteilt in:<br />

> Schlagende Geräte (ab DN 200)<br />

> Drehende Bohr- bzw. Fräsgeräte (DN 80 bis 600)<br />

> Drehend-schlagende Bohr- bzw. Fräsgeräte (DN 100 bis<br />

1000)<br />

> Mechanisch arbeitende Schneidgeräte (DN 100 bis 600)<br />

> Hochdruckwasserstrahl-Schneidgeräte (DN 100 bis 900)<br />

> Sandstrahlgeräte (DN 60 bis 1600)<br />

Vom Einsatz von Schleuderketten ist abzusehen, da insbesondere bei<br />

Steinzeugrohren eine Beschädigung des Rohres nicht ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

Spülwasser<br />

Reinigungsleistung<br />

Schäden<br />

70


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.1.3<br />

A-2.1.3 Hinweise zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses<br />

für die Reinigung<br />

In Bundeswehrliegenschaften wird die Reinigung von dem BwDLZ veranlasst<br />

(zugehöriger Erlass des BMVg: siehe Anh. A-13.1.1). Hierbei kann<br />

es sich sowohl um Eigenreinigung durch das BwDLZ als auch um Reinigung<br />

durch Dritte handeln. In begründeten Ausnahmefällen können die<br />

Reinigungsarbeiten von der Bauverwaltung im Rahmen der Kostenerstattung<br />

nach RBBau K 8 an Firmen vergeben werden. In diesem Fall ist ein<br />

Leistungsverzeichnis (LV) zu erstellen, welches gemäß Vergabehandbuch<br />

(VHB) [VHB, Ausgabe 2002, Stand 2006] mit dem Standardleistungsbuch<br />

für das Bauwesen [STLB-Bau LB 009] aufzustellen ist.<br />

Bei der Erstellung des LV ist für die Ausführung der Reinigungsleistungen<br />

die Gültigkeit der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> vertraglich zu vereinbaren.<br />

Folgende Leistungen sind bei Bedarf zu berücksichtigen:<br />

> Reinigen von Sickerschächten<br />

> Reinigung von Schlammfängen in Schächten<br />

> Öffnen und Schließen von Hausanschlüssen<br />

> Stundenlohnarbeiten<br />

> Stillstandzeiten (Personal, Geräte)<br />

> Zusätzliche An- und Abfahrten<br />

> Zusätzliches Umsetzen bei Reinigung von der Gegenseite<br />

> Reinigung nicht direkt anfahrbarer Schächte<br />

> Besondere Leistungen entsprechend VOB/C, DIN 18299<br />

Die folgenden Aspekte sind in der Leistungsbeschreibung zu beachten:<br />

> Bei der Reinigung sollten grundsätzlich nur Verfahren mit<br />

Wasseraufbereitung zugelassen werden. Ausnahmen können<br />

vom AG in begründeten Fällen zugelassen werden,<br />

z.B. wenn statt Trinkwasser Brauchwasser zur Verfügung<br />

steht.<br />

> Anschlussmöglichkeiten für Strom und Frischwasser müssen<br />

vorab geklärt werden. Die Druckverhältnisse am Zapfpunkt<br />

müssen geprüft werden (mind. 3 bar Vordruck für<br />

Reinigung erforderlich). Abweichungen hiervon sind in der<br />

Leistungsbeschreibung anzugeben.<br />

> Auf Bereiche mit besonderen Arbeitsbedingungen ist der<br />

AN hinzuweisen (z.B. Einschränkungen bezüglich Lärm,<br />

Arbeitszeiten, Wassermengen, Zugänglichkeit).<br />

> Für das Betreten der Liegenschaft bestehen ggf. besondere<br />

Auflagen (z.B. das Anmelden von Personen bzw.<br />

Fahrzeugen). Dies ist mit dem zuständigen Betreiber zu<br />

klären und dem AN mit Zugang der Ausschreibungsunterlagen<br />

mitzuteilen.<br />

71


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.2<br />

> Die Abrechnungsgrundlage für Reinigungsleistungen ist<br />

die Haltungslänge (Schachtmitte bis Schachtmitte). Das<br />

Öffnen und Schließen von nicht verschraubten und gängigen<br />

Schachtabdeckungen, vorhandenen Reinigungsstücken,<br />

Rostverschraubungen etc. wird nicht gesondert<br />

vergütet und ist in den EP einzurechnen.<br />

> Besondere Randbedingungen müssen angegeben werden,<br />

z.B. Bereiche mit Gefährdungen, Anfahrbarkeit der<br />

Schächte, verschraubte und nichtgängige Schachtabdeckungen,<br />

geschlossene Rohrdurchführungen.<br />

> Die Reinigungsrückstände sind kontinuierlich am Schacht<br />

abzusaugen. Es ist darauf zu achten, dass nach Beendigung<br />

der Reinigung weder in den Haltungen noch in den<br />

Leitungen Ansammlungen von Reinigungsrückständen<br />

verbleiben.<br />

Bewerber für die Reinigung von Kanälen müssen die erforderliche Fachkunde,<br />

Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung -<br />

bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen. Der Nachweis<br />

gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden<br />

RAL-Gütezeichens "R" der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau"<br />

oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist. Ersatzweise kann ein<br />

Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt<br />

werden, bei der die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen<br />

GZ 961 zu erfüllen sind [RAL-GZ 961, 2006].<br />

Der Abstand der im Vorlauf zur optischen Inspektion durchzuführenden<br />

Reinigungsmaßnahmen darf für Schmutz- und Mischwasserkanäle max.<br />

24 Stunden betragen. Regenwasserkanäle sind möglichst in trockenem<br />

Zustand zu untersuchen. Da die Inspektion i.d.R. mehr Zeit beansprucht<br />

als die Reinigung, ist eine Koordinierung der Arbeitsabläufe durch die örtliche<br />

Bauüberwachung erforderlich.<br />

A-2.2 Zustandserfassung<br />

Die Zustandserfassung hat für die Instandhaltung eines Kanalnetzes eine<br />

zentrale Bedeutung. Ihre Aufgabe ist die Bereitstellung von Daten und<br />

Informationen über den Istzustand, um eine Zustandsbewertung durchführen<br />

zu können (vgl. Anh. A-3).<br />

Alle abwassertechnischen Anlagen sind im Rahmen der technischen und<br />

wirtschaftlichen Möglichkeiten zu erfassen. Dazu gehören auch Grundleitungen<br />

[DIN 1986-100, 2008].<br />

Die Einteilung der verschiedenen Verfahren und Maßnahmen zur Erfassung<br />

des baulichen Zustandes von <strong>Abwasser</strong>anlagen ist in Abb. A-2 - 2 im<br />

Überblick dargestellt.<br />

Bei der Zustandserfassung wird generell unterschieden zwischen<br />

> Außeninspektion,<br />

> Inneninspektion und<br />

72


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.2<br />

Bauliche<br />

Untersuchungen<br />

> Dichtheitsprüfung.<br />

Außeninspektion<br />

Inneninspektion<br />

Qualitative<br />

Zustandserfassung<br />

Quantitative<br />

Zustandserfassung<br />

Abb. A-2 - 2 Verfahren zur Erfassung des baulichen Zustandes von<br />

<strong>Abwasser</strong>anlagen modifiziert nach [STEIN, D., 1999]<br />

Direkte optische<br />

Inspektion<br />

Indirekte optische<br />

Inspektion<br />

Ablagerungen<br />

Lageabweichungen<br />

Profilmessung<br />

(Verformung,<br />

Deformation,<br />

Innenkorrosion und<br />

Verschleiß<br />

Bauwerks-/Baugrunderkundungen<br />

Die Außeninspektion beinhaltet alle Maßnahmen, die von der Geländeoberfläche<br />

aus durchgeführt werden. Nachfolgende Erläuterungen<br />

beschränken sich auf die Inneninspektion. Eine ausführliche Darstellung<br />

zum Thema Außeninspektion ist in [STEIN, D., 1999] enthalten.<br />

Begehung der<br />

Leitungstrasse<br />

Geophysikalische<br />

Baugrunderkennung<br />

Bauwerks- und<br />

Baugrunderkundung<br />

durch Aufschlüsse<br />

Begehen/Befahren<br />

TV-Inspektion<br />

Inklinometer<br />

Druckmessende<br />

Schlauchwaage<br />

Laser<br />

Kalibermessgeräte<br />

Optisch-elektrische<br />

Verfahren<br />

Lasermessgeräte<br />

Echolot-Scanner<br />

Geophysikalische<br />

Verfahren<br />

Belastungsversuch<br />

Prüfung an begehbaren<br />

Beton- und<br />

Stahlbetonteilen<br />

73


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3<br />

Im Rahmen einer Inneninspektion erfolgt die Erfassung des baulichen<br />

Zustands von <strong>Abwasser</strong>anlagen qualitativ durch die optische Inspektion<br />

(vgl. Anh. A-2.3) und quantitativ durch den Einsatz geeigneter Mess- und<br />

Prüfverfahren (vgl. Anh. A-2.4).<br />

Eine wesentliche umweltrelevante Untersuchung zur Feststellung des<br />

baulichen Zustandes von <strong>Abwasser</strong>anlagen ist die Dichtheitsprüfung (vgl.<br />

Anh. A-2.5).<br />

A-2.3 Optische Inspektion<br />

Stand der Technik bei der Inneninspektion ist die optische Zustandserfassung.<br />

Bei der qualitativen Zustandserfassung wird generell unterschieden<br />

zwischen der<br />

> direkten optischen Inspektion und<br />

> der indirekten optischen Inspektion.<br />

Von einer direkten, optischen Inspektion spricht man bei der Inaugenscheinnahme<br />

von Schächten und begehbaren Kanälen, während die TV-<br />

Inspektion eine indirekte, optische Inspektion darstellt.<br />

In Abhängigkeit der eingesetzten Verfahren können mit Hilfe der optischen<br />

Inspektion im Wesentlichen die deutlich sichtbaren Schäden wie<br />

Risse, Scherbenbildung, Rohrbruch und Einsturz erfasst und qualitativ<br />

beurteilt werden. Undichtigkeiten ohne sichtbare Beschädigungen können<br />

nur anhand von Infiltrationen, verstärkter Wasserführung zu Zeiten mit<br />

normalerweise geringem <strong>Abwasser</strong>anfall oder durch erhöhten Sedimentanfall<br />

erkannt werden. In allen anderen Fällen können Undichtigkeiten nur<br />

mit Hilfe von Dichtheitsprüfungen festgestellt werden (vgl. Anh. A-2.5).<br />

A-2.3.1 Technische Ausrüstung<br />

Bei der direkten optischen Inspektion werden festgestellte Schäden mit<br />

Hilfe von Foto- und Filmaufnahmetechniken dokumentiert. Für diesen<br />

Anwendungsfall kommen in der Regel spezielle Kanalinspektionssysteme<br />

zum Einsatz, da handelsübliche Blitzlichtgeräte bei Blitzauslösung einen<br />

funkenbildenden Kontakt haben. Zur genauen optischen Untersuchung<br />

von Rohrverbindungen oder festgestellten Hohlräumen hinter der Kanalwand<br />

im Rahmen der Begehung hat sich der Einsatz von Endoskopen<br />

bewährt. Hierfür muss ein Zugang vorhanden sein oder gebohrt werden.<br />

Für die indirekte, optische Inspektion von nicht begehbaren Kanälen und<br />

Leitungen kommen heute ausschließlich Kanal-TV-Kameras zum Einsatz.<br />

Hinsichtlich der Bauarten und Einsatzbereiche gibt es eine große Vielfalt<br />

von Anlagen, die modular aufgebaut sind. TV-Inspektionsanlagen bestehen<br />

im Wesentlichen aus folgenden Grundeinheiten:<br />

> Inspektionsfahrzeug/-einheit<br />

> Kamerasystem (Kamera, Beleuchtung)<br />

> Transport- und Führungseinheiten sowie Kabel mit Umlenkrollen<br />

und Längenmesseinrichtungen<br />

Kanäle und Leitungen<br />

74


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.1<br />

> Beobachtungs- und Steuerstand<br />

> Bedienungselemente für das Kamerasystem<br />

> mindestens ein Monitor zur Bildwiedergabe<br />

Abb. A-2 - 3 Prinzipskizze einer TV-Inspektion mit selbstfahrender Kamera und<br />

Inspektionsfahrzeug [ATV-DVWK-M 143]<br />

Heute werden fast ausschließlich selbstfahrende Farb-TV-Kameras eingesetzt.<br />

Die modernen Kreis- und Schwenkkopfkameras erlauben ein<br />

Schwenken der Kamera von bis zu 320° und ein Kreisen der Kamera von<br />

360°.<br />

Bei neueren Inspektionssystemen mit Panorama-Scantechnik kommen<br />

Digitalkameras mit Weitwinkelobjektiven zum Einsatz, die in kurzen Zeitintervallen<br />

digitale Bilddaten erzeugen, welche anschließend mit Hilfe von<br />

Softwareprogrammen zu einem halbsphärischen 180°-Bild, vollsphärischen<br />

360°-Bild, oder Zylinderpanorama zusammengesetzt werden. Der<br />

Anwender kann bei der Begutachtung die Blickrichtung und den Zoomfaktor<br />

selbst festlegen und sich gleichzeitig Abwicklungen der Rohrwand<br />

anzeigen lassen. Dynamische Prozesse im Kanal, wie z.B. Fließvorgänge,<br />

lassen sich mit dieser Technik nur eingeschränkt nachvollziehen.<br />

Die Einblendung von Informationen zur Inspektion und der Schadensansprache<br />

direkt im Bild, wie bei der Aufnahme von Filmen üblich, ist nicht<br />

vorgesehen. Die eigentliche Schadensdokumentation erfolgt nicht mehr<br />

direkt bei der Aufnahme, sondern an Hand der Videoaufzeichnung im<br />

Anschluss an die vollständige Befahrung.<br />

Zur optischen Inspektion von Hausanschlüssen werden auch fahrbare<br />

Kameras mit gelenkig montierter Kameraeinheit eingesetzt. Sie lassen<br />

sich z.B. durch Reinigungsöffnungen, einen auf dem Grundstück gelegenen<br />

Schacht oder von einem begehbaren Kanal aus einbringen.<br />

75


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.1<br />

Kamerasysteme mit Satelliteneinheit bieten die Möglichkeit, von einem<br />

nicht begehbaren Kanal aus die Inspektion von angeschlossenen Leitungen<br />

durchzuführen. In einem durch Fernsteuerung drehbaren und mit<br />

einer seitlichen Öffnung versehenen, zylindrischen Gehäuse ist eine an<br />

einer biegsamen Schubstange befestigte, spezielle Satelliten-TV-Kamera<br />

installiert. Sie kann bei geradem Verlauf zzt. bis zu 35 m in die Leitung hineingefahren<br />

werden. In Leitungen mit nacheinander folgenden Bögen wird<br />

dieser Wert nicht erreicht.<br />

Weiterhin existieren Anlagen zur Inspektion von verzweigten Leitungssystemen.<br />

Sie sind vorwiegend mit einem hydraulischen Antrieb ausgestattet,<br />

der auch eine gleichzeitige Reinigung ermöglicht. Die Steuerung erfolgt<br />

beim Einsatz in Schächten und Inspektionsöffnungen manuell, wobei<br />

einige Anlagen über mechanische Zusatzausstattungen verfügen, die das<br />

Einschwenken in einen Abzweig unterstützen. Für die meisten Inspektionssysteme<br />

besteht bei der Montage auf entsprechende Fahrwagen die<br />

Möglichkeit des Einsatzes vom Hauptkanal aus.<br />

Als Kameratechnik kommen sowohl Axialkameras als auch Dreh-/<br />

Schwenkkopfkameras zum Einsatz. Peilsender, die eine Ortung des<br />

Kamerasystems im Kanal ermöglichen, gehören ebenfalls zur Ausstattung<br />

der meisten Systeme, so dass eine anschließende Einmessung der markierten<br />

Punkte durchgeführt werden kann.<br />

Bei der indirekten, optischen Inspektion ist jedes Fahrzeug mit mindestens<br />

2 Personen zu besetzen. Ist eine Begehung von Anlagenteilen notwendig,<br />

so ist die erforderliche Anzahl von Personen in den Unfallverhütungsvorschriften<br />

geregelt.<br />

Für die indirekte optische Inspektion von Schächten existieren Kamerasysteme<br />

die mittels Teleskopstange, einer geführten Halterung oder durch<br />

Aufhängung in den Schacht eingebracht werden.<br />

Die Kamerasysteme sind entweder an ein mobiles Anzeigegerät angeschlossen<br />

oder direkt mit dem Inspektionsfahrzeug verbunden. Analog<br />

zur Leitungsinspektion ist eine Video- und Datendokumentation im Fahrzeug<br />

möglich. Die Inspektion wird entweder von der Schachtsohle oder<br />

von der Schachtabdeckung begonnen. Durch Abschwenken oder Aufzeichnung<br />

als Abwicklung wird das gesamte Schachtbauwerk genau<br />

inspiziert. Die Systeme ermöglichen die Aufzeichnung der Lage am<br />

Umfang und der vertikalen Lage für jede Feststellung.<br />

Bei einer Schachtinspektion mit einem Vermessungsroboter wird eine<br />

hochauflösende Kamera mit Lasermesssystem direkt im Schacht positioniert.<br />

Über eine Steuerungseinheit im Inspektionsfahrzeug erfolgt zusätzlich<br />

zu der oben beschriebenen Zustandserfassung die exakte digitale<br />

Erfassung der Schachtgeometrie.<br />

Schächte<br />

76


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.2<br />

A-2.3.2 Hinweise zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses<br />

für die optische Inspektion<br />

Für die Durchführung der optischen Inspektion ist ein Leistungsverzeichnis<br />

(LV) zu erstellen. Dazu ist gemäß Vergabehandbuch (VHB) das Standardleistungsbuch<br />

für das Bauwesen zu verwenden [VHB, Ausgabe 2002,<br />

Stand 2006], [STLB-Bau LB 009].<br />

Sofern die optische Inspektion durch das BwDLZ mit Bw-eigenem Gerät<br />

erfolgt, kann auf ein LV verzichtet werden.<br />

Bei der Erstellung des LV ist für die Ausführung der Inspektionsleistungen<br />

die Gültigkeit der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> vertraglich zu vereinbaren.<br />

Folgende Leistungen sind bei Bedarf zu berücksichtigen:<br />

> Öffnen und Schließen von Hausanschlüssen<br />

> Stundenlohnarbeiten<br />

> Stillstandzeiten (Personal, Geräte)<br />

> Zusätzliche An- und Abfahrten<br />

> Zusätzliches Umsetzen bei Inspektion von der Gegenseite<br />

> Besondere Leistungen entsprechend VOB/C, DIN 18299<br />

> Herstellen der Zugänglichkeit von Schächten/Inspektionsöffnungen<br />

Die folgenden Aspekte sind in der Leistungsbeschreibung zu beachten:<br />

> Für das Betreten der Liegenschaft bestehen ggf. besondere<br />

Auflagen (z.B. das Anmelden von Personen bzw.<br />

Fahrzeugen). Dies ist mit dem zuständigen Betreiber zu<br />

klären und dem AN mit Zugang der Ausschreibungsunterlagen<br />

mitzuteilen.<br />

> Bekannte Bereiche mit besonderen Gefährdungen müssen<br />

angegeben werden.<br />

> Die Abrechnungsgrundlage für Inspektionsleistungen ist<br />

die tatsächlich untersuchte Rohrlänge. Das Öffnen und<br />

Schließen von Schachtabdeckungen, Rostverschraubungen<br />

etc. wird nicht gesondert vergütet und ist in den EP<br />

einzurechnen.<br />

> Die Überprüfung der Inspektionsanlage anhand von standardisierten<br />

Testbildern ist vom AN auf Verlangen des AG<br />

vorzunehmen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet.<br />

> Das Inspektionspersonal darf nur in Abstimmung mit dem<br />

AG gewechselt werden. Der AG behält sich das Recht vor,<br />

einen Wechsel des Untersuchungspersonals zu verlangen.<br />

> Während der optischen Inspektion ist der zu untersuchende<br />

Teil des Systems von <strong>Abwasser</strong> freizuhalten.<br />

Hierzu sind vom AN geeignete Maßnahmen zu treffen. Im<br />

77


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.2<br />

Ausnahmefall darf der zu untersuchende Kanal mit nicht<br />

mehr als 10 % des Querschnitts mit Wasser gefüllt sein.<br />

Durch den ggf. entstehenden Rückstau dürfen keine Schäden<br />

entstehen. Sind bei dem zu untersuchenden Kanal<br />

mehr als 10% des Querschnitts durch Wasser gefüllt, hat<br />

sich der AN in Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung<br />

über das weitere Vorgehen abzustimmen. Ggf.<br />

kann die örtliche Bauüberwachung in Absprache mit dem<br />

Betreiber/Nutzer die Reduzierung von Zuflüssen aus Leitungen<br />

veranlassen (z.B. Küchen, Toiletten, Waschplätze).<br />

> Die Geschwindigkeit der Kamera muss dem Objektzustand<br />

angepasst werden. Eine Kamerageschwindigkeit<br />

von 10 cm/s ist nicht zu überschreiten. Hierdurch soll die<br />

ingenieurtechnische Auswertung der Videoaufzeichnungen<br />

optimiert werden.<br />

Beim Einsatz der Panorama-Scantechnik ist die Fahrgeschwindigkeit<br />

dem gewählten Bildaufnahmeintervall anzupassen.<br />

> In verschwenkter Kameraposition ist - außer zur Aufzeichnung<br />

eines Längsrisses - keine Axialfahrt zulässig. Eine<br />

ruhige Kameralage in der Rohrachse ist während der optischen<br />

Inspektion zu gewährleisten.<br />

Für die Schachtinspektion gelten grundsätzlich die selben Anforderungen<br />

an die Durchführung und Dokumentation wie bei der Inspektion von Kanälen<br />

und Leitungen.<br />

Bei der Ausschreibung von Leistungen für eine Schachtinspektion ist in<br />

Abhängigkeit von der Wirtschaftlichkeit (Kosten) und den projektspezifischen<br />

Randbedingungen zu prüfen,<br />

> ob eine indirekte Inspektion mit einer der beschriebenen<br />

Kameratechniken in Kombination mit einer Videodokumentation<br />

oder<br />

> ob eine direkte Inspektion durch Begehung und Fotodokumentation<br />

durchgeführt werden soll.<br />

Vom Grundsatz her wird empfohlen, eine indirekte Schachtinspektion in<br />

Kombination mit einer Videodokumentation durchzuführen.<br />

Bewerber für die Inspektion von <strong>Abwasser</strong>systemen müssen die erforderliche<br />

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung<br />

- bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen.<br />

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden<br />

RAL-Gütezeichens "I" der Gütegemeinschaft "Güteschutz<br />

Kanalbau" oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist. Ersatzweise kann<br />

ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt<br />

werden, bei der die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen<br />

GZ 961 zu erfüllen sind [RAL-GZ 961, 2006].<br />

Schachtinspektion<br />

Qualifikation<br />

78


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.2<br />

Es sind nachfolgende Anforderungen an die Ausrüstung der Inspektionseinrichtungen<br />

zu erfüllen:<br />

> Die TV-Anlage muss für analoge Videosignale der PAL-<br />

Norm für Farbfernsehen entsprechen.<br />

> Die Kamera muss ab DN 200 neben der axialen Sicht eine<br />

stufenlose Veränderung der Blickrichtung zulassen, z.B.<br />

durch einen Dreh-Schwenkkopf.<br />

> Zusätzlich wird stets ein seitenrichtiges aufrechtes Bild<br />

während der Bewegung in der Rohrachse gefordert, so<br />

dass die permanente Orientierung gewährleistet ist.<br />

> Das Beleuchtungssystem ist so auszulegen, dass eine<br />

Strecke von mindestens einem Meter hinreichend ausgeleuchtet<br />

wird und die Helligkeit dem jeweiligen Objektzustand<br />

angepasst werden kann.<br />

> Die Kameraoptik muss in der Lage sein, einen Bereich von<br />

0,1 m bis mindestens 1,5 m vor der Kamera scharf abzubilden<br />

(Tiefenschärfebereich).<br />

> Für Inspektionen kleiner Nennweiten bis einschließlich DN<br />

100 sind Satelliten- bzw. Schiebekameras mit Dreh-<br />

Schwenkkopf mit einer Untersuchungslänge bis mindestens<br />

35 m einzusetzen.<br />

> Die Kameraanlage muss eine technische Vorrichtung<br />

besitzen, die eine zentrische Positionierung der Linse<br />

ermöglicht.<br />

Für jedes inspizierte Objekt sind nachfolgende Anforderungen an den<br />

Umfang der Informationen in einem Untersuchungsbericht in tabellarischer<br />

oder grafisch aufbereiteter Form zu erfüllen.<br />

In einem Untersuchungsbericht für Kanäle oder Leitungen müssen mindestens<br />

enthalten sein:<br />

> Grundlageninformationen (vgl. Anh. A-2.3.4) im Kopf des<br />

Untersuchungsberichtes:<br />

Bezeichnung des inspizierten Objektes (Haltung, Leitung)<br />

Bezeichnung des Zu- und Ablaufknotens<br />

Inspektionsrichtung<br />

Inspektionsdatum<br />

> weitere Grundlageninformationen (vgl. Anh. A-2.3.4):<br />

Ort und Straße<br />

Liegenschaftsbezeichnung<br />

Firma und Inspekteur<br />

Inspektionsverfahren und Kamerasystem<br />

Art des Datenträgers (Speichermedium)<br />

Ausrüstung<br />

Untersuchungsbericht<br />

Kanäle und Leitungen<br />

79


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.2<br />

Fortlaufende Nummerierung des Datenträgers<br />

Inspektionslänge<br />

Wetterverhältnisse<br />

Profilart, Höhe, Breite, Material, Innenschutz, Kanalart<br />

Anschlussinformationen (bei Abzweigen und Stutzen)<br />

> Informationen für jede Feststellung:<br />

Stationierung<br />

Videoreferenz (Time-Code, Framenummer)<br />

Kodierung gem. festgelegtem Kodiersystem einschließlich<br />

Quantifizierungen und Streckenfeststellungen<br />

Langtext der Kodierung<br />

Die Informationen müssen übersichtlich und nachvollziehbar im Untersuchungsbericht<br />

angeordnet sein. Die Darstellung der Feststellungen kann<br />

in tabellarischer oder grafisch aufbereiteter Form (z.B. als Haltungsgrafik)<br />

erfolgen.<br />

80


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.2<br />

Abb. 2 - 4 Beispiel einer Haltungsgrafik<br />

81


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.2<br />

Abb. 2 - 5 Beispiel einer Haltungsgrafik mit einer Inspektion von der Gegenseite<br />

82


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.2<br />

In einem Untersuchungsbericht für Schächte oder Inspektionsöffnungen<br />

müssen mindestens enthalten sein:<br />

> Grundlageninformationen (vgl. Anh. A-2.3.5) im Kopf des<br />

Untersuchungsberichtes:<br />

Bezeichnung des inspizierten Objektes (Schacht,<br />

Inspektionsöffnung)<br />

Inspektionsdatum<br />

> weitere Grundlageninformationen (vgl. Anh. A-2.3.5):<br />

Ort und Straße<br />

Liegenschaftsbezeichnung<br />

Firma und Inspekteur<br />

Inspektionsverfahren<br />

Art des Datenträgers (Speichermedium)<br />

Fortlaufende Nummerierung des Datenträgers<br />

Vertikaler Bezugspunkt und Bezugspunkt für die Lage<br />

am Umfang<br />

Schachtskizze (Draufsicht) mit Lage der Anschlüsse<br />

Anschlussinformationen (Umfang gemäß festgelegtem<br />

Kodiersystem)<br />

> Informationen für jede Feststellung:<br />

Vertikale Lage<br />

Videoreferenz (Time-Code, Framenummer)<br />

Kodierung gem. festgelegtem Kodiersystem einschließlich<br />

Quantifizierungen und Streckenfeststellungen<br />

Langtext der Kodierung<br />

Die Informationen müssen übersichtlich und nachvolllziehbar im Untersuchungsbericht<br />

angeordnet sein. Die Darstellung der Feststellungen kann<br />

in tabellarischer und zusätzlich in grafisch aufbereiteter Form (z.B. als<br />

Schachtskizze) erfolgen.<br />

Schächte und Inspektionsöffnungen<br />

83


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.2<br />

Abb. 2 - 6 Beispiel einer Schachtgrafik<br />

84


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.3<br />

A-2.3.3 Anforderungen an die Dokumentation<br />

Die Inspektionsergebnisse müssen den Zustand eines Entwässerungssystems<br />

in übersichtlicher und inhaltlich vergleichbarer Form dokumentieren.<br />

Für die optische Inneninspektion, d.h. für die<br />

> qualitative Zustandserfassung des Istzustandes<br />

> Abnahme von Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen und<br />

> Abnahme vor Ablauf der Gewährleistungsfrist<br />

von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes sind die<br />

verbindlichen Regelungen der DIN EN 13508-2 maßgebend. Der Gültigkeitsbereich<br />

ist die Zustandserfassung von <strong>Abwasser</strong>kanälen und -leitungen,<br />

Schächten und Inspektionsöffnungen außerhalb von Gebäuden. Für<br />

die Inspektion von Bauwerken der Ortsentwässerung ist die DIN EN<br />

13508-2 nicht anzuwenden.<br />

Die DIN EN 13508-2 enthält eine Vielzahl von Freiheitsgraden, die durch<br />

den Auftraggeber zu konkretisieren sind. Das Merkblatt DWA-M 149-2<br />

enthält Konkretisierungen und Empfehlungen zur Anwendung der DIN EN<br />

13508-2. Im Sinne einer einheitlichen Handhabung der DIN EN 13508-2<br />

und Vorgehensweise bei der Dokumentation entsprechen die in diesem<br />

Kapitel getroffenen Konventionen weitestgehend den Empfehlungen des<br />

DWA-M 149-2. Auf verfahrensbedingte Unterschiede zum DWA-M 149-2<br />

wird an den entsprechenden Stellen hingewiesen.<br />

Die verbindlichen Regelungen der DIN EN 13508-2 beschreiben die Aufzeichnungen<br />

von Grundlageninformationen und das zu verwendende<br />

Kodiersystem.<br />

Grundlageninformationen beziehen sich auf Zustandsmerkmale, die das<br />

Objekt der Inspektion als Ganzes betreffen und dienen der eindeutigen<br />

Kennzeichnung des untersuchten Objektes und somit der Zuordnung zum<br />

Kanalbestand. Sie beschreiben außerdem die Bedingungen während der<br />

Inspektion. Der Umfang der verbindlich aufzuzeichnenden Grundlageninformation<br />

ist in den Anhängen A-2.3.4, und A-2.3.5 beschrieben.<br />

Die DIN EN 13508-2 enthält einen definierten Umfang an zulässigen<br />

Inspektionskodes. Ein Inspektionskode besteht aus einem Hauptkode zur<br />

allgemeinen Beschreibung und bis zu maximal 2 Kodes zur Charakterisierung.<br />

Diese Kodes stellen ein sprachlich unabhängiges rein alphabetisch<br />

aufgebautes System dar.<br />

In Analogie zu DWA-M 149-2 werden bei der Beschreibung der zulässigen<br />

Inspektionskodes in den Anhängen A-2.3.7.1 und A-2.3.7.2 Konkretisierungen<br />

der EN-Kodes vorgenommen, für die z.B. Freiheitsgrade oder<br />

Wahlmöglichkeiten bestehen.<br />

Bei den Inspektionskodes der DIN EN 13508-2 wird nicht zwischen<br />

Steuer- und Zustandskodes unterschieden. Die Einteilung erfolgt anhand<br />

der Hauptkodes und ist ausschließlich redaktionell begründet:<br />

[DIN EN 13508-2,<br />

2003]<br />

[DWA-M 149-2, 2006]<br />

Grundlageninformationen<br />

Kodiersystem<br />

85


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.3<br />

> Hauptkodes zur Struktur<br />

> Hauptkodes zum Betrieb<br />

> Hauptkodes zur Bestandsaufnahme<br />

> weitere Kodes<br />

Sind mehrere Feststellungen an derselben Station zu erfassen, ist zuerst<br />

die Bestandsinformation und danach die Zustandsinformation abzulegen.<br />

Dichtheitsangaben sind nicht als Charakterisierungen eines Hauptkodes<br />

definiert, sondern als eigenständige Hauptkodes. Wenn bei einer Feststellung<br />

eines der folgenden Merkmale festgestellt wird, ist dies immer mit<br />

dem entsprechenden Hauptkode zusätzlich aufzuzeichnen:<br />

> Boden sichtbar<br />

> Hohlraum sichtbar<br />

> Eindringen von Bodenmaterial<br />

> Infiltration<br />

> Exfiltration<br />

Steuerkodes sind als eigenständige Kodes in der DIN EN 13508-2 nicht<br />

explizit vorgesehen. Die DIN EN 13508-2 lässt aber Zusätze zu, die sinngemäß<br />

verwandt werden können. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit<br />

werden Kodes, die<br />

> den Ablauf der Inspektion beschreiben,<br />

> der Bestandsaufnahme dienen (z.B. Sanierungsmaßnahmen)<br />

oder<br />

> Stammdatenänderungen dokumentieren<br />

weiterhin als Steuerkodes bezeichnet. Die Anwendung wird in den Anhängen<br />

A-2.3.4.1 und A-2.3.5.1 beschrieben.<br />

Die Kodierung zur Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen bzw. von<br />

Feststellungen im Bereich von Sanierungsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich<br />

mit direktem Bezug zu den Stammdaten der Sanierungsmaßnahmen<br />

(vgl. Anh. A-7.4.2.6).<br />

Kodes, mit denen Änderungen von Grundlageninformationen innerhalb<br />

eines Objektes beschrieben werden, gehören nicht zu den verbindlichen<br />

Kodes der DIN EN 13508-2. Daher werden hierzu Kodes aus dem nicht<br />

normativen Anhang der DIN EN 13508-2 verwendet.<br />

Für jede Inspektion ist ein Auftragsdatensatz gem. Tab. A-7 - 70 des<br />

Anhangs A-7 mit den dort beschriebenen Informationen anzulegen.<br />

Inspektionsaufträge beziehen sich immer auf einen bestimmten Auftragnehmer<br />

und ein konkretes Kodiersystem. Aufträge sind nicht an eine<br />

bestimmte Objektart gebunden. Die eindeutige Auftragsbezeichnung (vgl.<br />

Anh. A-7.5.1) für einen Auftrag wird durch den AG vorgegeben.<br />

Steuerkodes<br />

Inspektionsaufträge<br />

86


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.4<br />

A-2.3.4 Haltungen und Leitungen<br />

Für jedes inspizierte Objekt sind die in Tabelle Tab. A-2 - 1 aufgeführten<br />

Grundlageninformationen verbindlich aufzuzeichnen.<br />

Tab. A-2 - 1 verbindlich aufzuzeichnende Grundlageninformationen<br />

Grundlageninformationen<br />

Grundlageninformation Bemerkung Datenfeld im Bereich<br />

"OptischeInspektion" der<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

Objektbezeichnung Eindeutige Bezeichnung der inspizierten<br />

abwassertechnischen Anlage<br />

Tab. A-7 - 71, Objektbezeichnung<br />

Anlagentyp Haltung oder Anschlussleitung Tab. A-7 - 71, Anlagentyp<br />

Bereichsname Nur erforderlich, wenn in einer Liegenschaft<br />

unterschiedliche Bereiche existieren<br />

(z.B. Unterkunftsbereich und<br />

technischer Bereich)<br />

Straßenname Nur erforderlich, wenn in einer Liegenschaft<br />

Straßennamen existieren.<br />

Auftragskennung zur Verknüpfung der inspizierten<br />

abwassertechnischen Anlage mit den<br />

Auftragsdaten.<br />

Tab. A-7 - 72, Ortsteilname<br />

Tab. A-7 - 72, Strassenname<br />

Tab. A-7 - 73, Auftragskennung<br />

Inspektionsdatum Tab. A-7 - 73, Inspektionsdatum<br />

Inspektionsverfahren Tab. A-7 - 73, Inspektionsverfahren<br />

Name Name des verantwortlichen Inspekteurs<br />

auf dem Inspektionsfahrzeug<br />

Tab. A-7 - 73, NameUntersucher<br />

Uhrzeit Tab. A-7 - 73, Uhrzeit<br />

Reinigung Angabe, ob eine Vorreinigung durchgeführt<br />

wurde<br />

Wasserhaltung Angabe, ob und wenn ja, welche Maßnahme<br />

zur Wasserhaltung durchgeführt<br />

wurde<br />

Videospeichermedium Art des Datenträgers, auf dem das<br />

Inspektionsvideo abgelegt ist<br />

Videoablagereferenz Name des Datenträgers, auf dem das<br />

Inspektionsvideo abgelegt ist<br />

Tab. A-7 - 73, Reinigung<br />

Tab. A-7 - 73, Wasserhaltung<br />

Tab. A-7 - 73, VideoSpeichermedium<br />

Tab. A-7 - 73, Videoablagereferenz<br />

Rohrleitungstyp Haltung oder Anschlussleitung Tab. A-7 - 74, Rohrleitungstyp<br />

Inspektionsrichtung Tab. A-7 - 74, Inspektionsrichtung<br />

Bezugspunkt der Lage in Längsrichtung Startpunkt der Inspektion Tab. A-7 - 74, BezugspunktLage<br />

Inspektionslänge Netto-Inspektionslänge Tab. A-7 - 74, Inspektionslaenge<br />

Inspektionsart Eingesetztes Kamerasystem Tab. A-7 - 74, Inspektionsart<br />

ArtVideoreferenz Timecode bei Videobandaufnahmen<br />

oder digitalisierten Videobändern. Framenummer<br />

bei direkter digitaler Aufzeichnung<br />

Bezeichnung ZulaufKnoten Eindeutige Bezeichnung des Zulaufknotens<br />

Typ Zulaufknoten Schacht, Bauwerk oder Anschlusspunkt<br />

Bezeichnung AblaufKnoten Eindeutige Bezeichnung des Ablaufknotens.<br />

Typ Ablaufknoten Schacht, Bauwerk oder Anschlusspunkt<br />

Tab. A-7 - 74, ArtVideoreferenz<br />

Tab. A-7 - 75, KnotenZulauf<br />

Tab. A-7 - 75, KnotenZulaufTyp<br />

Tab. A-7 - 75, KnotenAblauf<br />

Tab. A-7 - 75, KnotenAblaufTyp<br />

87


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.4<br />

Tab. A-2 - 1 verbindlich aufzuzeichnende Grundlageninformationen<br />

Grundlageninformation Bemerkung Datenfeld im Bereich<br />

"OptischeInspektion" der<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

Herkunft Profilmaße Angabe der Datenherkunft Tab. A-7 - 75, HerkunftProfilmasse<br />

Profilhöhe Tab. A-7 - 75, Profilhoehe<br />

Profilbreite Tab. A-7 - 75, Profilbreite<br />

Profilart Tab. A-7 - 75, Profilart<br />

Herkunft Rohrwerkstoff Angabe der Datenherkunft Tab. A-7 - 75, HerkunftMaterial<br />

Rohrwerkstoff Tab. A-7 - 75, Material<br />

Rohrinnenschutz Tab. A-7 - 75, Innenschutz<br />

Regeleinzelrohrlaenge Tab. A-7 - 75, Regeleinzelrohrlaenge<br />

Art der Auskleidung Einzelheiten zu einer Auskleidung,<br />

wenn vorhanden<br />

Ist ein inspiziertes Objekt über einen Stutzen oder Abzweig an eine weitere<br />

Haltung oder Anschlussleitung angeschlossen, so ist zusätzlich ein<br />

Datensatz mit den Anschlussdaten gem. Tab. A-7 - 76 des Anhangs A-7<br />

mit den dort beschriebenen Informationen anzulegen.<br />

Jeder festgestellte Zustand ist unter Verwendung eines Hauptkodes, den<br />

zugehörigen Charakterisierungen und erforderlichen Quantifizierungen<br />

sowie weiteren ergänzenden Informationen zu dokumentieren:<br />

> Hauptkode: Hauptkodes, mit denen Feststellungen<br />

beschrieben werden, sind zusammen mit einer Beschreibung<br />

der Feststellung und Hinweisen zur Anwendung im<br />

Anhang A-2.3.7.1 dargestellt. Die Verwendung zusätzlicher<br />

Hauptkodes ist nicht zulässig.<br />

> Charakterisierungen: Charakterisierungen bestehen aus<br />

maximal zwei Kodes, welche die Feststellung näher<br />

beschreiben.<br />

Abweichend zum DWA-M 149-2 ist der Kode (Y) für<br />

eine Charakterisierung nur zu verwenden, wenn er bei<br />

einem Hauptkode ausdrücklich zugelassen ist.<br />

> Quantifizierungen: Quantifizierungen beschreiben das<br />

Ausmaß einer Feststellung. Es sind bis zu zwei Einzelwerte<br />

(Maximalwerte) anzugeben. Die Angabe von Bandbreiten<br />

ist nicht zulässig.<br />

Für die vorgegebenen Maßeinheiten sind ganzzahlige<br />

Werte zu erfassen. Ausnahme sind Risse kleiner 1 mm mit<br />

einer Nachkommastelle.<br />

> Lage am Umfang: Die Lage am Umfang ist immer aufzuzeichnen.<br />

Hierzu wird die Zifferblattreferenz verwendet.<br />

Tab. A-7 - 75, ArtAuskleidung<br />

Kanalart Kanalart/Entwässerungssystem Tab. A-7 - 75, Kanalart<br />

Kodiersystem<br />

88


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.4<br />

Sie ist durch die Winkelangabe ausgehend vom Scheitel<br />

der Rohrleitung definiert:<br />

Winkel (Grad) Zifferblattreferenz<br />

Toleranz<br />

Zifferblattreferenz<br />

(h)<br />

0 ± 15 12 12 ± 0,5<br />

30 ± 15 01 01 ± 0,5<br />

60 ± 15 02 02 ± 0,5<br />

90 ± 15 03 03 ± 0,5<br />

120 ± 15 04 04 ± 0,5<br />

150 ± 15 05 05 ± 0,5<br />

180 ± 15 06 06 ± 0,5<br />

210 ± 15 07 07 ± 0,5<br />

240 ± 15 08 08 ± 0,5<br />

270 ± 15 09 09 ± 0,5<br />

300 ± 15 10 10 ± 0,5<br />

330 ± 15 11 11 ± 0,5<br />

360 ± 15 12 12 ± 0,5<br />

Bei Lage am Gesamtumfang ist die Ziffernblattreferenz<br />

von 12 bis 12 anzugeben. Leere Ziffernblattreferenzen bei<br />

punktuellen Schäden sind mit 00 zu belegen.<br />

> Feststellung an einer Rohrverbindung: Tritt eine Feststellung<br />

an einer Rohrverbindung auf, ist dies durch die<br />

Verwendung des Kodes (A) aufzuzeichnen.<br />

> Lage in Längsrichtung: Die Lage ist als Abstand zum<br />

Bezugspunkt in Metern mit einer Dezimalstelle aufzuzeichnen.<br />

Als Bezugspunkt wird die Innenwand des Anfangsknotens<br />

(in der Regel der Rohranfang) festgelegt. Er<br />

hat die Stationierung 0,0 m.<br />

Die Stationierung hat in der Mitte der Feststellung bezogen<br />

auf die Längsrichtung zu erfolgen. Feststellungen, deren<br />

Länge 0,30 m überschreitet, sind als Streckenfeststellung<br />

zu kodieren.<br />

Wenn sich Feststellungen über mehr als 0,30 Meter<br />

erstrecken, sind Anfang und Ende unter Verwendung der<br />

Kodes A (Beginn) und B (Ende) getrennt aufzuzeichnen.<br />

Die numerische Kennzeichnung bei mehreren Streckenfeststellungen<br />

erfolgt unabhängig vom Kode fortlaufend<br />

innerhalb eines Objektes.<br />

89


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.4<br />

> Fotoreferenz: Werden von Feststellungen Einzelaufnahmen<br />

angefertigt, sind diese als digitale Bilddateien mit eindeutigen<br />

Dateinamen abzulegen. Der Dateiname der<br />

Bilddatei setzt sich aus der Bezeichnung des inspizierten<br />

Objektes und einer dreistelligen laufenden Nummer<br />

getrennt durch einen Bindestrich (z.B. 101001-005) sowie<br />

der dreistelligen Endung, die das verwendete Bildformat<br />

(z.B. JPG) beschreibt, zusammen. Bezeichnung und<br />

Endung sind durch einen Dezimalpunkt getrennt.<br />

Für Fotos, die unabhängig von einer Feststellung aufgenommen<br />

wurden, erfolgt die Kennzeichnung mit dem allgemeinen<br />

Hauptkode (BDA).<br />

> Videoreferenz: Den Feststellungen sind eindeutige Videoreferenzen<br />

zuzuordnen, damit auf diese Stellen gezielt<br />

zugegriffen werden kann. In Abhängigkeit vom Aufzeichnungsverfahren<br />

sind unterschiedliche Videoreferenzen zu<br />

dokumentieren:<br />

Time-Code (LTC nach EBU-Standard) inkl. vorhandenen<br />

Voll- und Halbbildern bei analogen Videoaufzeichnungen<br />

und Digitalisierung von analogen<br />

Videobändern.<br />

Framenummer bei direkten digitalen Filmaufnahmen.<br />

> Anmerkungen: Anmerkungen sind als weitere Informationen<br />

zum Kode aufzuzeichnen, sofern eine vollständige<br />

Beschreibung einer Feststellung durch Kodes nicht ausreichend<br />

ist. Eine Anmerkung sollte so kurz und prägnant wie<br />

möglich sein.<br />

Tab. A-2 - 2 enthält die Zuordnung der für eine Feststellung aufzuzeichnenden<br />

Informationen zu den Datenfeldern im XML-ISYBAU-Austauschformat.<br />

Tab. A-2 - 2 aufzuzeichnende Informationen für eine Feststellung<br />

Information Datenfelder im Bereich<br />

"OptischeInspektion" der<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

Lage in Längsrichtung Tab. A-7 - 77, Station<br />

Videoreferenz Tab. A-7 - 77, Auswahlelement<br />

Hauptkode Tab. A-7 - 77, InspektionsKode<br />

1. Charakterisierung Tab. A-7 - 77, Charakterisierung1<br />

2. Charakterisierung Tab. A-7 - 77, Charakterisierung2<br />

Lage an einer Verbindung Tab. A-7 - 77, Verbindung<br />

1. Quantifizierung Tab. A-7 - 77, Auswahlelement<br />

2. Quantifizierung Tab. A-7 - 77, Auswahlelement<br />

Lage in Längsrichtung, Streckenfeststellung Tab. A-7 - 77, Streckenschaden, StreckenschadenLfdNr<br />

90


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.4<br />

Tab. A-2 - 2 aufzuzeichnende Informationen für eine Feststellung<br />

Information Datenfelder im Bereich<br />

"OptischeInspektion" der<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

Lage am Umfang Tab. A-7 - 77, PositionVon, PositionBis<br />

Fotoreferenz Tab. A-7 - 77, Fotodatei<br />

Anmerkungen Tab. A-7 - 77, Kommentar<br />

A-2.3.4.1 Anwendung der Steuerkodes<br />

Folgende Steuerkodes sind zur Dokumentation des Ablaufs einer optischen<br />

Inspektion definiert. Außerdem ist das Datenfeld "GrundAbbruch"<br />

im Bereich "OptischeInspektion/Rohrleitung/Inspektionsdaten" (vgl. Tab.<br />

A-7 - 77) entsprechend zu belegen.<br />

Tab. A-2 - 3 Steuerkodes<br />

SteuerKode Hauptkode Charakterisierung Datenfeld<br />

"GrundAbbruch"<br />

Rohranfang BCD XP<br />

Rohrende BCE XP<br />

Abbruch der Inspektion BDC Y<br />

Gegenseite erreicht BDC Z GE<br />

Gegenseite nicht erreicht BDC Z GN<br />

Inspektion von der Gegenseite<br />

aus nicht möglich<br />

Auftraggeber verzichtet auf<br />

weitere Inspektion<br />

BDC Z IN<br />

BDC Z AV<br />

Inspektionsziel erreicht BDC Z ZE<br />

Die folgenden Beispiele geben eine Hilfestellung bei der Anwendung der<br />

Steuerkodes zur Dokumentation des Ablaufs der Inspektion in einer Haltung<br />

oder Leitung.<br />

Alle erforderlichen Steuerkodes sind in fett/schwarz dargestellt. Grau dargestellte<br />

Zustandskodes stellen Beispiele (ohne Quantifizierung) dar.<br />

91


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.4<br />

1. Fall: Durchgängige optische Inspektion.<br />

Inspektionsrichtung<br />

1 Datensatz: BCDXP.....BBAA.....BCEXP<br />

2. Fall: Abbruch der optischen Inspektion, Inspektion<br />

erfolgt von der Gegenseite, die Gegenseite (Hindernis)<br />

wird erreicht.<br />

Inspektionsrichtung<br />

BCD XP<br />

BCD XP<br />

BBA A<br />

BDC Y<br />

BDC Z (GE)<br />

1. Datensatz: BCDXP.....BBAA.....BDCY<br />

2. Datensatz: BCDXP.....BBAA.....BDCZ(GE)<br />

BBAA<br />

BBA A<br />

Inspektion von der<br />

Gegenseite<br />

92


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.4<br />

3. Fall: Abbruch der optischen Inspektion, Inspektion<br />

erfolgt von der Gegenseite, die Gegenseite (Hindernis)<br />

wird nicht erreicht.<br />

Inspektionsrichtung<br />

1. Datensatz: BCDXP.....BBAA.....BDCY<br />

2. Datensatz: BCDXP.....BBAA.....BDCZ(GN)<br />

4. Fall: Abbruch der optischen Inspektion aus anderen<br />

Gründen (ohne Abbildung).<br />

1 Datensatz: BCD....BDCZ (AV oder ZE)<br />

5. Fall: Abbruch der optischen Inspektion, Inspektion<br />

von der Gegenseite nicht möglich.<br />

Inspektionsrichtung<br />

BCD XP<br />

BBA A<br />

BDC Y<br />

BCD XP<br />

BBA A<br />

BDC Y<br />

BDC Z (IN)<br />

BDC Z (GN)<br />

BBA A<br />

Inspektion von der<br />

Gegenseite<br />

Inspektion von<br />

der Gegenseite<br />

nicht möglich<br />

1 Datensatz: BCDXP.....BBAA.....BDCY.....BDCZ(IN)<br />

Im Gegensatz zu Fall 2 und Fall 3 wird nur ein Datensatz<br />

angelegt.<br />

93


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.4<br />

A-2.3.4.2 Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen<br />

Die Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen einer optischen<br />

Inspektion erfolgt in direkter Abhängigkeit zu den Stammdaten.<br />

Hierzu dient das Datenfeld "BezeichnungSanierung" "OptischeInspektion/<br />

Rohrleitung/Inspektionsdaten" (vgl. Tab. A-7 - 77). Es sind grundsätzlich<br />

zwei Fälle zu unterscheiden:<br />

1. Die Dokumentation von durchgeführten Sanierungsmaßnahmen<br />

z.B. im Rahmen der Abnahme- oder Gewährleistungsbefahrung.<br />

Hierbei hat der AG dem AN die<br />

erforderlichen Informationen (vgl. Anh. A-2 "Erforderliche<br />

Unterlagen für die Abnahme- oder Gewährleistungsbefahrung")<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

2. Die Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen, für die<br />

noch keine Stammdaten vorliegen, z.B. im Rahmen einer<br />

turnusmäßigen optischen Inspektion. Hier hat der AG dem<br />

AN Vorgaben für die Bezeichnungssystematik von Sanierungsmaßnahmen<br />

(vgl. Tab. A-7 - 63) zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Bei der Kodierung im Rahmen der Dokumentation ist zwischen Reparaturmaßnahmen<br />

innerhalb des Objektes und Renovierungsmaßnahmen das<br />

gesamte Objekt betreffend zu unterscheiden.<br />

1. Fall: Punktuelle Reparatur<br />

Eine festgestellte punktuelle Reparatur ist mit dem Hauptkode<br />

BCB und der Charakterisierung Z (vgl. Tab. A-2 - 11)<br />

zu kodieren. Der Wert "San1" steht beispielhaft für die<br />

Bezeichnung einer Maßnahme zur Sanierung einer Rohrverbindung.<br />

Die Stationierung hat in der Mitte der Maßnahme bezogen<br />

auf die Längsrichtung zu erfolgen. Maßnahmen, deren<br />

Länge 0,30 m überschreitet, sind als Streckenfeststellung<br />

zu kodieren.<br />

94


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.4<br />

Die standardisierte Anmerkung gem. DWA-M 149-2 ist<br />

nicht zu verwenden.<br />

Inspektionsrichtung<br />

1 Datensatz: BCDXP.....BCBZ (San1).....BCEXP<br />

2. Fall: Renovierung<br />

Die DIN EN 13508-2 stellt keinen Kode zur Dokumentation<br />

von Renovierungen zur Verfügung. Daher ist eine festgestellte<br />

Renovierung mit den Hauptkodes Rohranfang BCD<br />

und Rohrende BCE sowie der Charakterisierung XP und<br />

der Bezeichnung der Maßnahme (San1) bei beiden Kodes<br />

zu dokumentieren. Eine Streckenfeststellung ist nicht<br />

erforderlich.<br />

Inspektionsrichtung<br />

BCD XP<br />

BCD XP<br />

(San1)<br />

1 Datensatz: BCDXP (San1).....BCEXP (San1)<br />

BCB Z (San1) *<br />

95


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.5<br />

A-2.3.4.3 Dokumentation von Stammdatenänderungen<br />

Änderungen von Stammdaten innerhalb eines Objektes sind vom Inspekteur<br />

zu dokumentieren. Die DIN EN 13508-2 stellt hierfür keine verbindlichen<br />

Kodes zur Verfügung. Daher sind die in Tab. A-2 - 4 dargestellten<br />

Kodes nach Anhang C der DIN EN 13508-2 zu verwenden.<br />

Tab. A-2 - 4 Kodes zur Beschreibung von innerhalb eines Objektes veränderlichen<br />

Stammdaten<br />

zu verwendender Kode (nach DIN<br />

EN 13508-2)<br />

AEC + Charakterisierung (vgl. Tab.<br />

A-2 - 21)<br />

AEC + Quantifizierung (vgl. Tab. A-2<br />

- 21)<br />

AEC + Charakterisierung + Quantifizierung<br />

(vgl. Tab. A-2 - 21)<br />

AED + Charakterisierung (vgl. Tab.<br />

A-2 - 24). Charakterisierung gemäß<br />

Referenzliste G102 im Anhang A-<br />

7.8.2<br />

Langtext nach DIN EN 13508-2<br />

Anhang C<br />

A-2.3.5 Schächte und Inspektionsöffnungen<br />

Veränderte Grundlageninformation -<br />

Form des Rohrleitungsquerschnittes<br />

Veränderte Grundlageninformation -<br />

Höhe/Breite des Querschnittes in mm<br />

Veränderte Grundlageninformation -<br />

Form des Rohrleitungsquerschnittes<br />

und - Höhe/Breite des Querschnittes in<br />

mm<br />

Veränderte Grundlageninformation -<br />

Werkstoff<br />

Die Inspektion der Schächte und Inspektionsöffnungen erfolgt unabhängig<br />

von der Inspektion der Kanäle und Leitungen in einem eigenen Arbeitsgang.<br />

Für jedes inspizierte Objekt sind die in Tabelle Tab. A-2 - 5 aufgeführten<br />

Grundlageninformationen verbindlich aufzuzeichnen.<br />

Tab. A-2 - 5 verbindlich aufzuzeichnende Grundlageninformationen<br />

Grundlageninformationen<br />

Grundlageninformation Bemerkung Datenfeld im Bereich<br />

"OptischeInspektion" der<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

Objektbezeichnung Eindeutige Bezeichnung der inspizierten<br />

abwassertechnischen Anlage<br />

Tab. A-7 - 71, Objektbezeichnung<br />

Anlagentyp Schacht oder Inspektionsöffnung Tab. A-7 - 71, Anlagentyp<br />

Bereichsname Nur erforderlich, wenn in einer Liegenschaft<br />

unterschiedliche Bereiche existieren<br />

(z.B. Unterkunftsbereich und<br />

technischer Bereich)<br />

Straßenname Nur erforderlich, wenn in einer Liegenschaft<br />

Straßennamen existieren<br />

Auftragskennung Zur Verknüpfung der inspizierten<br />

abwassertechnischen Anlage mit den<br />

Auftragsdaten<br />

Tab. A-7 - 72, Ortsteilname<br />

Tab. A-7 - 72, Strassenname<br />

Tab. A-7 - 73, Auftragskennung<br />

Inspektionsdatum Tab. A-7 - 73, Inspektionsdatum<br />

Inspektionsverfahren Tab. A-7 - 73, Inspektionsverfahren<br />

96


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.5<br />

Tab. A-2 - 5 verbindlich aufzuzeichnende Grundlageninformationen<br />

Grundlageninformation Bemerkung Datenfeld im Bereich<br />

"OptischeInspektion" der<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

Name Name des verantwortlichen Inspekteurs<br />

auf dem Inspektionsfahrzeug<br />

Jeder festgestellte Zustand ist unter Verwendung eines Hauptkodes, den<br />

zugehörigen Charakterisierungen und erforderlichen Quantifizierungen<br />

sowie weiteren ergänzenden Informationen zu dokumentieren:<br />

> Hauptkode: Hauptkodes, mit denen Feststellungen<br />

beschrieben werden, sind zusammen mit einer Beschreibung<br />

der Feststellung und Hinweisen zur Anwendung im<br />

Anhang A-2.3.7.2 dargestellt. Die Verwendung zusätzlicher<br />

Hauptkodes ist nicht zulässig.<br />

> Charakterisierungen: Charakterisierungen bestehen aus<br />

maximal zwei Kodes, welche das Merkmal näher<br />

beschreiben.<br />

Abweichend zum DWA-M 149-2 ist der Kode (Y) für<br />

eine Charakterisierung nur zu verwenden, wenn er bei<br />

einem Hauptkode ausdrücklich zugelassen ist.<br />

> Quantifizierungen: Quantifizierungen beschreiben das<br />

Ausmaß einer Feststellung. Es sind bis zu zwei Einzelwerte<br />

(Maximalwerte) anzugeben. Die Angabe von Bandbreiten<br />

ist nicht zulässig.<br />

Für die vorgegebenen Maßeinheiten sind ganzzahlige<br />

Werte zu erfassen. Ausnahme sind Risse kleiner 1 mm mit<br />

einer Nachkommastelle.<br />

Tab. A-7 - 73, NameUntersucher<br />

Uhrzeit Tab. A-7 - 73, Uhrzeit<br />

Reinigung Angabe, ob eine Vorreinigung durchgeführt<br />

wurde<br />

Wasserhaltung Angabe, ob und wenn ja, welche Maßnahme<br />

zur Wasserhaltung durchgeführt<br />

wurde<br />

Videospeichermedium Art des Datenträgers, auf dem das<br />

Inspektionsvideo abgelegt ist (1)<br />

Videoablagereferenz Name des Datenträgers, auf dem das<br />

Inspektionsvideo abgelegt ist (1)<br />

Tab. A-7 - 73, Reinigung<br />

Tab. A-7 - 73, Wasserhaltung<br />

Tab. A-7 - 73, VideoSpeichermedium<br />

Tab. A-7 - 73, Videoablagereferenz<br />

Vertikaler Bezugspunkt Vertikale Lage Tab. A-7 - 83, BezugspunktVertikal<br />

Horizontaler Bezugspunkt Bezugspunkt für die Lage am Umfang Tab. A-7 - 83, BezugspunktHorizontal<br />

ArtVideoreferenz Timecode bei Videobandaufnahmen<br />

oder digitalisierten Videobändern. Framenummer<br />

bei direkter digitaler Aufzeichnung<br />

(1)<br />

Tab. A-7 - 83, ArtVideoreferenz<br />

Schachtinnenschutz Tab. A-7 - 84, Innenschutz<br />

Art der Auskleidung Einzelheiten zu einer Auskleidung,<br />

wenn vorhanden<br />

1 Nur erforderlich, wenn eine Videodokumentation durchgeführt wurde<br />

Tab. A-7 - 84, ArtAuskleidung<br />

Kodiersystem<br />

97


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.5<br />

> Lage am Umfang: Angaben zur Lage am Umfang sind<br />

immer auf den Schacht in der Draufsicht zu beziehen.<br />

Hierzu wird die Zifferblattreferenz verwendet. Die tiefste<br />

abgehende Rohrleitung entspricht der Zifferblattreferenz<br />

12 Uhr. Mehr als zwei gleiche Feststellungen in der gleichen<br />

vertikalen Lage sind als Gesamtumfang zu bezeichnen.<br />

> Feststellung an einer Verbindung: Tritt eine Feststellung<br />

an einer Verbindung von zwei aneinandergrenzenden<br />

Schachtelementen auf, ist dies durch die Verwendung des<br />

Kodes (A) aufzuzeichnen.<br />

> Schachtbereich: Der Schachtbereich ist immer zu dokumentieren:<br />

Folgende Schachtbereiche sind gem. DIN EN<br />

13508-2 festgelegt:<br />

Wert Schachtbereich<br />

A Abdeckung und Rahmen<br />

B Auflageringe<br />

C Schachtaufbau<br />

D Konus<br />

E Übergangsplatte<br />

F untere Schachtzone<br />

G Podest<br />

H Auftritt<br />

I Gerinne<br />

J Sohle<br />

Zur Beschreibung der Schachtwand ist der Kode für den<br />

Schachtaufbau (C) zu verwenden. Der Kode für die untere<br />

Schachtzone (F) beschreibt bei tiefen Schächten die<br />

Schachtwand unterhalb eines Podestes oder Übergangsplatte.<br />

> Vertikale Lage: Die vertikale Lage ist als Abstand zum<br />

vertikalen Bezugspunkt in Metern mit einer Dezimalstelle<br />

aufzuzeichnen.<br />

Als Bezugspunkt für die vertikale Lage wird die Sohle<br />

der tiefsten abgehenden Rohrleitung festgelegt. Er hat<br />

die Station 0,0.<br />

Wenn sich Feststellungen über mehr als 0,50 Meter<br />

erstrecken, sind Anfang und Ende unter Verwendung der<br />

Kodes A (Beginn) und B (Ende) getrennt aufzuzeichnen.<br />

Die numerische Kennzeichnung bei mehreren Streckenfeststellungen<br />

erfolgt unabhängig vom Kode fortlaufend<br />

innerhalb eines Objektes.<br />

98


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.5<br />

> Fotoreferenz: Werden von Feststellungen Einzelaufnahmen<br />

angefertigt, sind diese als digitale Bilddateien mit eindeutigen<br />

Dateinamen abzulegen. Der Dateiname der<br />

Bilddatei setzt sich aus der Bezeichnung des inspizierten<br />

Objektes und einer dreistelligen laufenden Nummer<br />

getrennt durch einen Bindestrich (z.B. 101001-005) sowie<br />

der dreistelligen Endung, die das verwendete Bildformat<br />

beschreibt (z.B. JPG), zusammen. Bezeichnung und<br />

Endung sind durch einen Dezimalpunkt getrennt.<br />

Für Fotos, die unabhängig von einer Feststellung aufgenommen<br />

wurden, erfolgt die Kennzeichnung mit dem allgemeinen<br />

Hauptkode (DDA).<br />

> Videoreferenz: Im Falle einer Videodokumentation sind<br />

den Feststellungen eindeutige Videoreferenzen zuzuordnen,<br />

damit auf diese Stellen gezielt zugegriffen werden<br />

kann. In Abhängigkeit vom Aufzeichnungsverfahren sind<br />

unterschiedliche Videoreferenzen zu dokumentieren:<br />

Time-Code (LTC nach EBU-Standard) inkl. vorhandenen<br />

Voll- und Halbbildern bei analogen Videoaufzeichnungen<br />

und Digitalisierung von analogen<br />

Videobändern.<br />

Framenummer bei direkten digitalen Filmaufnahmen.<br />

> Anmerkungen: Anmerkungen sind als weitere Informationen<br />

zum Kode aufzuzeichnen, sofern eine vollständige<br />

Beschreibung einer Feststellung durch Kodes nicht ausreichend<br />

ist. Eine Anmerkung sollte so kurz und prägnant wie<br />

möglich sein.<br />

Tab. A-2 - 6 enthält die Zuordnung der für eine Feststellung aufzuzeichnenden<br />

Informationen zu den Datenfeldern im XML-ISYBAU-Austauschformat.<br />

Tab. A-2 - 6 aufzuzeichnende Informationen für eine Feststellung<br />

Information Datenfeld im Bereich<br />

"OptischeInspektion" der<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

Lage in vertikaler Richtung Tab. A-7 - 85, VertikaleLage<br />

Videoreferenz Tab. A-7 - 85, Auswahlelement<br />

Hauptkode Tab. A-7 - 85, InspektionsKode<br />

1. Charakterisierung Tab. A-7 - 85, Charakterisierung1<br />

2. Charakterisierung Tab. A-7 - 85, Charakterisierung2<br />

Lage an einer Verbindung Tab. A-7 - 85, Verbindung<br />

1. Quantifizierung Tab. A-7 - 85, Auswahlelement<br />

2. Quantifizierung Tab. A-7 - 85, Auswahlelement<br />

Lage in vertikaler Richtung, Streckenfeststellung<br />

Tab. A-7 - 85, Streckenschaden<br />

99


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.5<br />

Tab. A-2 - 6 aufzuzeichnende Informationen für eine Feststellung<br />

Information Datenfeld im Bereich<br />

"OptischeInspektion" der<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

Schachtbereich Tab. A-7 - 85, Schachtbereich<br />

Lage am Umfang Tab. A-7 - 85, PositionVon, PositionBis<br />

Fotoreferenz Tab. A-7 - 85, Fotodatei<br />

Anmerkungen Tab. A-7 - 85, Kommentar<br />

A-2.3.5.1 Anwendung der Steuerkodes<br />

Zur Dokumentation des Ablaufs einer optischen Inspektion bei Schächten<br />

und Inspektionsöffnungen sind die Steuerkodes (DDB) und (DDC) definiert.<br />

Der Steuerkode DDB kennzeichnet in Verbindung mit der Streckenfeststellung<br />

(A) den Inspektionsanfang (Sohle). Das Inspektionsende<br />

(Oberkante) wird durch die Streckenfeststellung (B) kennzeichnet.<br />

Der Steuerkode (DDC) ist zur Dokumentation des Abbruchs der optischen<br />

Inspektion definiert. Der Grund für den Abbruch (z.B. Hindernis) ist immer<br />

durch einen entsprechenden Kode zu beschreiben. Gründe für einen<br />

Abbruch, die nicht auf den baulichen oder betrieblichen Zustand zurückzuführen<br />

sind, sind immer als Anmerkung zum Kode (DDC) zu dokumentieren.<br />

Weitere Anmerkungen sind als allgemeine Anmerkungen aufzuzeichnen.<br />

Das folgende Beispiel gibt eine Hilfestellung bei der Anwendung der Steuerkodes<br />

zur Dokumentation des Ablaufs der Inspektion in einem Schacht<br />

oder einer Inspektionsöffnung. Alle erforderlichen Steuerkodes sind in fett/<br />

schwarz dargestellt. Grau dargestellte Zustandskodes stellen Beispiele<br />

(ohne Quantifizierung) dar.<br />

> Beispiel: Durchgängige optische Inspektion.<br />

Inspektionsrichtung<br />

1 Datensatz: DDBA.....DAQA.....DDBB<br />

100


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.6<br />

A-2.3.5.2 Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen<br />

Die Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen einer optischen<br />

Inspektion erfolgt in direkter Abhängigkeit zu den Stammdaten.<br />

Hierzu dient das Datenfeld "BezeichnungSanierung" "OptischeInspektion/<br />

Knoten/Inspektionsdaten" (vgl. Tab. A-7 - 85). Es sind grundsätzlich zwei<br />

Fälle zu unterscheiden:<br />

1. Die Dokumentation von durchgeführten Sanierungsmaßnahmen<br />

z.B. im Rahmen der Abnahme- oder Gewährleistung.<br />

Hierbei hat der AG dem AN die erforderlichen<br />

Informationen (vgl. Anh. A-2 "Erforderliche Unterlagen für<br />

die Abnahme- oder Gewährleistungsbefahrung") zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

2. Die Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen, für die<br />

noch keine Stammdaten vorliegen, z.B. im Rahmen einer<br />

turnusmäßigen optischen Inspektion. Hier hat der AG dem<br />

AN Vorgaben für die Bezeichnungssystematik von Sanierungsmaßnahmen<br />

(vgl. Tab. A-7 - 63) zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Sämtliche an einem Schacht oder einer Inspektionsöffnung durchgeführten<br />

Sanierungsmaßnahmen sind mit dem Hauptkode (DCB) und der Charakterisierung<br />

Z (vgl. Tab. A-2 - 53) zu dokumentieren. Die standardisierte<br />

Anmerkung gem. DWA-M 149-2 ist nicht zu verwenden.<br />

Maßnahmen, deren Länge 0,50 m überschreitet, sind als Streckenfeststellung<br />

zu kodieren.<br />

A-2.3.5.3 Dokumentation von Stammdatenänderungen<br />

Änderungen von Stammdaten innerhalb eines Objektes sind vom Inspekteur<br />

zu dokumentieren. Die DIN EN 13508-2 stellt hierfür keine verbindlichen<br />

Kodes zur Verfügung. Daher sind die in Tab. A-2 - 7 dargestellten<br />

Kodes nach Anhang D der DIN EN 13508-2 zu verwenden.<br />

Tab. A-2 - 7 Kodes zur Beschreibung von innerhalb eines Objektes veränderlichen<br />

Stammdaten<br />

zu verwendender Kode (nach DIN<br />

EN 13508-2)<br />

CED + Charakterisierung (vgl. Tab.<br />

A-2 - 63). Charakterisierung gemäß<br />

Referenzliste G102 im Anhang A-<br />

7.8.2<br />

A-2.3.6 Bauwerke der Ortsentwässerung<br />

Langtext nach DIN EN 13508-2<br />

Anhang C<br />

Veränderte Grundlageninformation -<br />

Werkstoff<br />

I.d.R. stellt die Inspektion von Bauwerken der Ortsentwässerung (Sonderbauwerke)<br />

eine Ingenieurleistung dar. Die Zuständigkeit (Ingenieur oder<br />

Inspekteur) für die Zustandserfassung von Bauwerken in Liegenschaften<br />

des Bundes wird vertraglich geregelt.<br />

101


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.6<br />

Die Vielzahl unterschiedlicher Bauwerkstypen in Verbindung mit der Komplexibilität<br />

möglicher Zustandsmerkmale lassen aus fachlicher Sicht keine<br />

eindeutige Beschreibung mit einem starren Kodiersystem zu. Das Kodiersystem<br />

der DIN EN 13508-2 kommt daher für Bauwerke der Ortsentwässerung<br />

nicht zum Einsatz. Die Zustandsbeschreibungen erfolgen in textlicher<br />

Form. Sie sind für jeden Zustand separat zu dokumentieren und -<br />

wenn beauftragt - mit Bild- oder Videomaterial zu ergänzen.<br />

Für jede Inspektion ist ein Auftragsdatensatz gem. Tab. A-7 - 70 des<br />

Anhangs A-7 mit den dort beschriebenen Informationen anzulegen.<br />

Inspektionsaufträge beziehen sich immer auf einen bestimmten Auftragnehmer<br />

und ein konkretes Kodiersystem. (Für das Kodiersystem ist der<br />

Eintrag "anderes Kodiersystem" der Referenzliste U102 des Anhangs A-<br />

7.8.3 zu verwenden). Aufträge sind nicht an eine bestimmte Bauwerksart<br />

gebunden. Die eindeutige Auftragsbezeichnung (vgl. Anh. A-7.5.1) für<br />

einen Auftrag wird durch den AG vorgegeben.<br />

Für jedes inspizierte Objekt sind die in Tab. A-2 - 8 aufgeführten Grundlageninformationen<br />

verbindlich aufzuzeichnen.<br />

Tab. A-2 - 8 verbindlich aufzuzeichnende Grundlageninformationen<br />

Inspektionsaufträge<br />

Grundlageninformationen<br />

Grundlageninformation Bemerkung Datenfeld im Bereich<br />

"OptischeInspektion" der<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

Objektbezeichnung Eindeutige Bezeichnung der inspizierten<br />

abwassertechnischen Anlage<br />

Tab. A-7 - 71, Objektbezeichnung<br />

Anlagentyp Bauwerk Tab. A-7 - 71, Anlagentyp<br />

Bereichsname Nur erforderlich, wenn in einer Liegenschaft<br />

unterschiedliche Bereiche existieren<br />

(z.B. Unterkunftsbereich und<br />

technischer Bereich)<br />

Straßenname Nur erforderlich, wenn in einer Liegenschaft<br />

Straßennamen existieren<br />

Auftragskennung Zur Verknüpfung der inspizierten<br />

abwassertechnischen Anlage mit den<br />

Auftragsdaten<br />

Tab. A-7 - 72, Ortsteilname<br />

Tab. A-7 - 72, Strassenname<br />

Tab. A-7 - 73, Auftragskennung<br />

Inspektionsdatum Tab. A-7 - 73, Inspektionsdatum<br />

Name Name des verantwortlichen Untersuchenden<br />

Videospeichermedium Art des Datenträgers, auf dem das<br />

Inspektionsvideo abgelegt ist (1)<br />

Videoablagereferenz Name des Datenträgers, auf dem das<br />

Inspektionsvideo abgelegt ist (1)<br />

Tab. A-7 - 73, NameUntersucher<br />

Tab. A-7 - 73, VideoSpeichermedium<br />

Tab. A-7 - 73, Videoablagereferenz<br />

Bauwerktyp Tab. A-7 - 91, Bauwerktyp<br />

1 Nur erforderlich, wenn eine Videodokumentation durchgeführt wurde<br />

102


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.6<br />

Tab. A-2 - 6 enthält die Zuordnung der für einen Zustand aufzuzeichnenden<br />

Informationen zu den Datenfeldern im XML-ISYBAU-Austauschformat.<br />

Tab. A-2 - 9 aufzuzeichnende Informationen für eine Feststellung<br />

Information Datenfeld im Bereich<br />

"OptischeInspektion" der<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

Zustandsbeschreibung Tab. A-7 - 92, Zustandsbeschreibung<br />

Bezeichnung einer Sanierungsmaßnahme Tab. A-7 - 92, BezeichnungSanierung<br />

Fotoreferenz Tab. A-7 - 92, Fotodatei<br />

Fotospeichermedium Tab. A-7 - 92, FotoSpeichermedium<br />

103


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

A-2.3.7 Kodiersystem<br />

A-2.3.7.1 Zulässige Kodes für Haltungen und Leitungen<br />

Steuerkodes zur Bestandsaufnahme<br />

Tab. A-2 - 10 Anschluss<br />

BCA - Anschluss (1)<br />

Charakterisierung 1 (2)<br />

Anschluss einer Rohrleitung an die zu inspizierende Rohrleitung.<br />

Die Anschlussstelle ist grundsätzlich als Anschlusspunkt anzusehen. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass die meisten unter Verwendung dieses Kodes registrierten<br />

Anschlüsse einen kreisförmigen Querschnitt haben.<br />

Charakterisierung 2 (3)<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

A Abzweig - Rohr mit einem<br />

vorgefertigtem Verbindungsstück<br />

B Sattelanschluss (6) -<br />

gebohrt - Anschluss mit<br />

Sattelstück - Loch gebohrt<br />

C Sattelanschluss (6) -<br />

gemeißelt - Anschluss mit<br />

Sattelstück - Loch gemeißelt<br />

D einfacher Anschluss -<br />

gebohrt - Anschluss ohne<br />

Formstück - Loch gebohrt<br />

E (7)<br />

einfacher Anschluss -<br />

gemeißelt - Anschluss<br />

ohne Formstück - Loch<br />

gemeißelt<br />

F anderer Anschluss als ein<br />

Abzweig (anzuwenden,<br />

wenn die notwendigen<br />

Informationen zur Eingruppierung<br />

nach B, C, D<br />

oder E nicht zur Verfügung<br />

stehen)<br />

G unbekannter Anschluss<br />

Z andere Art des Anschlusses<br />

- weitere Angaben<br />

sollten als Anmerkungen<br />

aufgezeichnet werden<br />

A Anschluss offen<br />

B Anschluss geschlossen<br />

Lage am Umfang Die Anschlussmitte ist aufzuzeichnen<br />

Anmerkungen Form bei nicht kreisförmigen Querschnitten<br />

Quantifizierung<br />

1<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

mm (4) mm (5)<br />

1 Anschluss im Sinne der DIN EN 13508-2 ist die Stelle, an der eine Rohrleitung mit einer anderen Rohrleitung<br />

bzw. einem Schacht oder einer Inspektionsöffnung zusammengeführt wird (s. Definitionen), d. h. die Verbindung<br />

zwischen 2 getrennten Inspektionsobjekten. Der Kode bezieht sich auf den Anschluss einer Rohrleitung<br />

an eine andere, nicht aber an einen Schacht. Die Ausführung des Anschlusses kann unterschiedlich sein und<br />

wird durch Charakterisierung 1 beschrieben. Der bei der Inspektion der Hauptleitung zu erfassende<br />

Anschlussbereich ergibt sich aus der Ausführung des Anschlusses. Er umfasst bei Anschlüssen ohne Formstück<br />

lediglich die Rohrwandung der Hauptleitung und bei Anschlüssen mit Formstück dieses als Ganzes bis<br />

zur ersten Verbindung. Evtl. im weiteren Verlauf erkennbare Schäden haben nur informativen Charakter und<br />

können über den Kode BDB (Allgemeine Anmerkung) beschrieben werden. Sie sollten durch eine getrennte<br />

Inspektion der Anschlussleitung umfassend beschrieben werden.<br />

2 Die Art des Anschlusses ist auch nach Auskleidung entsprechend der ursprünglichen Art (historische Information)<br />

zu charakterisieren. Sofern nach Auskleidung des Kanals/ der Leitung die Art des Anschlusses nicht<br />

mehr erkennbar ist, und die ursprüngliche Art nicht dokumentiert ist, ist die Charakterisierung 1 (G) zu verwenden.<br />

Die Öffnung bzw. Anbindung eines Anschlusses an eine (partielle) Auskleidung, ist neben der Bestandsinformation<br />

BCA mit BCBZ und einer entsprechenden Anmerkung zu beschreiben.<br />

104


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

3 Dieser Kode gibt an, ob der Anschluss verschlossen wurde. Dies kann darauf hinweisen, dass beim Bau ein<br />

Anschluss für zukünftige Zwecke vorgesehen wurde oder dass der Anschluss stillgelegt wurde.<br />

4 Höhe des Anschlussrohres in mm<br />

5 Breite des Anschlussrohres in mm, wenn sie von der Höhe abweicht<br />

6 Der Begriff Sattelanschluss beinhaltet alle Anschlüsse mit werksseitig hergestellten Anschlussstücken, die<br />

nicht Abzweige sind, also neben Sattelstücken auch entsprechende Stutzen oder sonstige Anschlusssysteme.<br />

Nach Herstellervorgaben eingebaute werksseitig hergestellte Anschlussbauteile gelten als fachgerecht<br />

und sind nicht als schadhaft (Kode BAH) oder einragend (Kode BAG) zu beschreiben.<br />

7 Einfache Anschlüsse sind solche ohne werksseitig hergestellte Anschlussstücke. Das Material/ die Bezeichnung<br />

des Anschlussstückes ist als Anmerkung zum Kode anzugeben.<br />

Tab. A-2 - 11 Punktuelle Reparatur<br />

BCB - Punktuelle Reparatur<br />

(1)<br />

Ein kurzer Abschnitt der <strong>Abwasser</strong>leitung oder des <strong>Abwasser</strong>kanals wurde repariert.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Z anderes grabenloses<br />

Reparaturverfahren - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkung aufgezeichnet<br />

werden<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen (2)<br />

Die Auswahltabelle standardisierter Anmerkungen gem. DWA-M 149-<br />

2 ist nicht zu verwenden (vgl. Anh. A-2.3.4.2).<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur für sanierte Kanalstrecken mit Reparaturverfahren und ggf. als Mehrfachbeschreibung<br />

nach BCA angewendet werden Bei Reparaturstellen darf ein vorliegender Werkstoffwechsel nur bei Rohraustausch<br />

vermerkt werden.<br />

2 Sofern Reparaturen an Zulaufeinbindungen zu beschreiben sind, ist die BCB-bezogene "Lage am Umfang"<br />

identisch mit der Zulauflage des Anschlusses (BCA) zu beschreiben.<br />

Tab. A-2 - 12 Krümmung der Leitung<br />

BCC - Krümmung der Lei-<br />

(1) (2)<br />

tung<br />

Der Verlauf der <strong>Abwasser</strong>leitung oder des <strong>Abwasser</strong>kanals ändert sich durch einen<br />

vorgefertigten Bogen oder eine Richtungsänderung, die nicht an einer Verbindung<br />

erfolgt (gekrümmte Rohrleitung)<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A nach links A nach oben Grad (3)<br />

B nach rechts B nach unten<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Wenn eine Charakterisierung nicht zutrifft (z. B. bei nur horizontaler Richtungsänderung, ist sie mit (Y) zu<br />

besetzen.<br />

2 Der Kode muss verwendet werden, wenn die Richtungsänderung sich nicht aus Abwinkelungen in den Rohrverbindungen<br />

ergibt.<br />

3 Winkel der Richtungsänderung in Grad.<br />

105


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Steuerkodes zum Ablauf der Inspektion und weitere Steuerkodes<br />

Tab. A-2 - 13 Anfangsknoten<br />

BCD - Anfangsknoten (1)<br />

Information zum Anfangsknoten der Inspektion.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

XP Rohranfang<br />

Tab. A-2 - 14 Endknoten<br />

BCE - Endknoten (1)<br />

1 Der Kode wird zur Beschreibung des Inspektionsanfanges verwendet (Rohranfang Station 0,0 m).<br />

Informationen zum Endknoten der Inspektion<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

XP Rohrende<br />

1 Der Kode wird zur Beschreibung des Inspektionsendes verwendet (Rohrende).<br />

Tab. A-2 - 15 Allgemeines Foto<br />

BDA - Allgemeines Foto (1)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Eine Standaufnahme/Stehbild wurde gemacht, um den Allgemeinzustand des <strong>Abwasser</strong>kanals<br />

oder der -leitung aufzuzeichnen, ohne ein Merkmal speziell zu erfassen (vgl.<br />

A-2.3.4).<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Lage am Umfang Richtung der Kamera, sofern diese nicht nach vorne gerichtet ist<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur verwendet werden, wenn das Foto sich nicht auf einen einzelnen Kode bezieht und dort<br />

abgelegt werden kann. Die Erläuterung zum Foto muss als Anmerkung zum Kode abgelegt werden.<br />

Tab. A-2 - 16 Allgemeine Anmerkung<br />

BDB - Allgemeine Anmerkung<br />

(1)<br />

Eine Anmerkung, die nicht auf andere Weise aufgenommen werden kann.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Anmerkung Text der Anmerkung<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur verwendet werden, wenn die Anmerkung sich nicht auf einen einzelnen Kode bezieht und<br />

dort abgelegt werden kann.<br />

106


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 17 Inspektion abgebrochen<br />

BDC - Inspektion abgebrochen<br />

Die Inspektion wurde vor Erreichen des Endknotens abgebrochen.<br />

Wird der Abbruch durch ein Hindernis verursacht, ist das Hindernis mit dem entsprechenden<br />

Hauptkode separat aufzuzeichnen.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Y Abbruch der Inspektion<br />

Z anderer Grund - weitere<br />

Angaben sind als Anmerkungen<br />

aufzuzeichnen<br />

Der Grund für den Abbruch ist gem. Referenzliste U134 (Tab. A-7 - 306)<br />

im Datenfeld "GrundAbbruch" zu dokumentieren (vgl. A-2.3.4.1).<br />

Weitere Anmerkungen sind als allgemeine Anmerkungen (Kode BDB)<br />

abzulegen. Ebenso sind Gründe für Abbrüche bzw. nicht ausgeführte Inspektionen<br />

von der Gegenseite, die nicht auf dem baulichen/betrieblichen<br />

Zustand beruhen immer zu benennen und zu dokumentieren.<br />

Tab. A-2 - 18 Wasserspiegel<br />

BDD - Wasserspiegel (1)<br />

Die Höhe des Wasserspiegels in der <strong>Abwasser</strong>leitung oder im -kanal<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A klar (Sohle sichtbar) % (2)<br />

B trüb oder verfärbt<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur verwendet werden, wenn dies in anderen Hauptkodes gefordert wird (z.B. BAJ und BAK)<br />

oder Rückstau festgestellt ist.<br />

2 Wasserstand über der Kanalsohle als Prozentwert der lichten Höhe<br />

Tab. A-2 - 19 Atmosphäre in der Leitung<br />

BDF - Atmosphäre in der Leitung<br />

Eine potenziell gefährliche Atmosphäre wurde festgestellt.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Sauerstoffmangel % (1)<br />

B Schwefelwasserstoff<br />

C Methan<br />

Z andere Gefährdung - weitere<br />

Angaben sind als<br />

Anmerkung aufzuzeichnen.<br />

1 Prozentanteil des Gases in der Atmosphäre, soweit hierzu Angaben vorhanden sind.<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

ppm (2)<br />

2 Sind diese Informationen nicht vorhanden, ersatzweise die Gaskonzentration in ppm in der Atmosphäre.<br />

107


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 20 Keine Sicht<br />

BDG - Keine Sicht<br />

Steuerkodes für Stammdatenänderungen<br />

Sicht in der Rohrleitung behindert<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Kamera unter Wasser<br />

B Verschlammung<br />

C Dämpfe<br />

Z anderer Grund - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkung aufgezeichnet<br />

werden<br />

Tab. A-2 - 21 Veränderte Grundlageninformation - Form<br />

AEC - Veränderte Grundlageninformation<br />

- Form<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A kreisförmig<br />

B rechteckig<br />

C eiförmig<br />

D U-förmig<br />

E bogenförmig<br />

F oval<br />

Z andere Form<br />

Tab. 2 - 22 Veränderte Grundlageninformationen - Querschnitt<br />

AEC - Veränderte Grundlageninformationen<br />

- Querschnitt<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

mm (1)<br />

1 Höhe des Querschnittes (Nennweitenveränderung) in mm<br />

2 Breite des Querschnittes (Nennweitenveränderung) in mm<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

mm (2)<br />

108


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. 2 - 23 Veränderte Grundlageninformation - Form und Querschnitt<br />

AEC - Veränderte Grundlageninformation<br />

- Form und<br />

Querschnitt<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A kreisförmig mm (1)<br />

B rechteckig<br />

C eiförmig<br />

D U-förmig<br />

E bogenförmig<br />

F oval<br />

Z andere Form<br />

Inspektionskodes<br />

1 Höhe des Querschnittes (Nennweitenveränderung) in mm<br />

2 Breite des Querschnittes (Nennweitenveränderung) in mm<br />

Tab. A-2 - 24 Veränderte Grundlageninformation - Werkstoff<br />

AED - Veränderte Grundlageninformation<br />

- Werkstoff<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Werte gem. Referenzliste G102<br />

im Anhang A-7.8.2<br />

Tab. A-2 - 25 Verformung<br />

BAA - Verformung (1)<br />

Der Rohrquerschnitt hat sich gegenüber der Ursprungsform verformt.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A vertikal - die Höhe des<br />

Rohres hat sich verringert<br />

B horizontal - die Rohrweite<br />

hat sich verringert<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen, wenn die Verformung lokalisiert ist.<br />

% (2)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

mm (2)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode BAA gilt für Rohre aller Werkstoffe. Bei biegesteifen Rohren mit Deformation aufgrund von Rissbildung<br />

oder Rohrbruch sind zuerst die Risse zu beschreiben und zusätzlich die Deformation.<br />

2 Die prozentuale Reduzierung der Abmessung.<br />

Die Ermittlung des Wertes zur Quantifizierung der prozentualen Reduzierung der Abmessung kann für Kreisprofile<br />

am Bildschirm maßstabsunabhängig wie folgt vorgenommen werden:<br />

Erfassung der Werte dmax und dmin an gleicher Station (etwa rechtwinklig zueinander), Berechnung (softwareintern):<br />

dm = (dmax + dmin) / 2, Verformung = (dmax - dm) / dm x 100 in % Abmessung.<br />

109


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 26 Rissbildung<br />

BAB - Rissbildung (1)<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Oberflächenriss (Haarriss)<br />

- ein Riss, der nur an<br />

der Oberfläche auftritt<br />

B Riss - Risslinien an der<br />

Rohrwand erkennbar,<br />

Segmente noch am Platz<br />

C Klaffender Riss - offener<br />

Spalt in der Rohrwand<br />

erkennbar, Segmente<br />

noch am Platz<br />

A in Längsrichtung - ein Riss oder Bruch, der im<br />

Wesentlichen parallel zur Rohrachse verläuft mm (2)<br />

B (3)<br />

C (4)<br />

am Rohrumfang - ein Riss oder Bruch, der im<br />

Wesentlichen am Rohrumfang verläuft<br />

komplexe Rissbildung - eine Gruppe von Rissen,<br />

die nicht als Längs- oder Querriss beschrieben<br />

werden können<br />

D gewundene oder spiralförmige Rissbildung<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur für alle Risse ohne Verschiebung der Rohrsegmente untereinander verwendet werden.<br />

Deformation muss ggf. zusätzlich beschrieben werden.<br />

2 Breite des Risses in mm.<br />

Die Quantifizierung erfolgt für Werte kleiner 1 mm mit einer Nachkommastelle.<br />

3 An Querrissen ggf. vorhandener Versatz muss als Anmerkung zum Kode dokumentiert werden.<br />

4 Scherbenförmige oder von einem Punkt ausgehende Rissbildung muss mit Charakterisierung 2 (C) beschrieben<br />

werden.<br />

Tab. A-2 - 27 Rohrbruch/Einsturz<br />

BAC - Rohrbruch/Einsturz (1)<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Bruch - Segmente des<br />

Rohrs sichtbar verschoben,<br />

aber nicht fehlend<br />

B Fehlen von Teilen - Segmente<br />

der Rohrwand fehlen<br />

C Einsturz - Konstruktionsgefüge<br />

vollständig zerstört<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

1 Deformationen sind falls vorhanden zusätzlich zu beschreiben.<br />

mm (2)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

2 Länge des Rohrbruchs/Einsturzes in mm, wenn kleiner als 1000 mm.<br />

Ergänzend zur Regelung der DIN EN 13508-2 müssen Schäden ab einer Ausdehnung in Längsrichtung über<br />

0,30 m als Streckenfeststellung kodiert werden. Ansonsten muss die Länge quantifiziert werden.<br />

110


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 28 Defektes Mauerwerk<br />

BAD - Defektes Mauerwerk (1)<br />

Einzelne Steine oder Ziegel haben sich aus dem Verband gegenüber ihrer ursprünglichen<br />

Lage verschoben.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A verschoben - Mauersteine/Ziegel<br />

sind noch<br />

vorhanden, jedoch aus<br />

ihrer ursprünglichen Lage<br />

verschoben<br />

C (2)<br />

Sohle abgesackt - ein<br />

Abschnitt der Rohrsohle<br />

einer gemauerten Leitung<br />

ist von den Wandungen<br />

abgesackt und<br />

hinterlässt eine Spalte<br />

von mehr als 20 mm<br />

D (2) Einsturz - Konstruktionsgefüge<br />

vollständig zerstört<br />

B fehlend - Mauersteine/<br />

Ziegel fehlen<br />

A (4)<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

weitere Mauerwerksschicht sichtbar - durch das<br />

Loch, das durch das fehlende Mauerwerk hinterlassen<br />

wurde (5)<br />

B es ist nichts zu sehen - es ist nicht erkennbar,<br />

was durch fehlende Mauersteine/Ziegel freigelegt<br />

wurde<br />

mm (3)<br />

1 Die Kodierung von Dichtheitsangaben erfolgt immer über den jeweiligen Hauptkode (vgl. A-2.3.3)<br />

2 Charakterisierungen 1 (C) und (D) gelten nicht für einzelne Steine, sondern für den Verband<br />

3 Maß der Absackung in mm<br />

4 Sofern Charakterisierung 2 (A) nicht zutrifft muss Charakterisierung 2 (B) verwendet werden.<br />

5 Falls Boden oder ein Hohlraum sichtbar ist, sind zusätzlich die Kodes BAO oder BAP zu verwenden.<br />

Tab. A-2 - 29 Fehlender Mörtel<br />

BAE - Fehlender Mörtel (1)<br />

Mörtel aus Mauerwerk oder Ziegelverbänden fehlt ganz oder teilweise.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

mm (2)<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

1 Ist das Schadensbild auf Korrosion zurückzuführen, ist diese zusätzlich zu beschreiben (Kode BAFZ)<br />

2 Tiefe zwischen der Mauerwerksoberfläche und Mörteloberfläche in mm<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

111


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 30 Oberflächenschaden<br />

BAF - Oberflächenschaden (1)<br />

Die Innenfläche einer Rohrleitung wurde durch mechanische oder durch chemische<br />

Einwirkung (einschließlich Korrosion bei Metallrohren) beschädigt.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A erhöhte Rauheit A mechanische Beschädigung<br />

C Zuschlagstoffe sichtbar C chemischer Angriff - biochemischer Angriff durch<br />

Schwefelsäure - Schaden oberhalb des Wasserspiegels<br />

D Zuschlagstoffe einragend D chemischer Angriff - Angriff durch <strong>Abwasser</strong> -<br />

Schaden unterhalb des Wasserspiegels<br />

E Zuschlagstoffe fehlen E nicht eindeutig feststellbar<br />

I fehlende Wand<br />

B Abplatzung (Ausbruch A mechanische Beschädigung<br />

kleiner Teile aus der<br />

Oberflächenstruktur)<br />

E nicht eindeutig feststellbar<br />

F Bewehrung sichtbar A mechanische Beschädigung<br />

G Bewehrung einragend B chemischer Angriff - allgemein (z. B. Korrosion<br />

der Bewehrung)<br />

H (2)<br />

Bewehrung korrodiert C chemischer Angriff - biochemischer Angriff durch<br />

Schwefelsäure - Schaden oberhalb des Wasserspiegels<br />

Z andere Oberflächenschäden<br />

- weitere Angaben<br />

sollten als Anmerkungen<br />

aufgezeichnet werden.<br />

J (3)<br />

Korrosionserscheinungen<br />

an der Oberfläche<br />

D chemischer Angriff - Angriff durch <strong>Abwasser</strong> -<br />

Schaden unterhalb des Wasserspiegels<br />

E nicht eindeutig feststellbar<br />

C chemischer Angriff - biochemischer Angriff durch<br />

Schwefelsäure - Schaden oberhalb des Wasserspiegels<br />

D chemischer Angriff - Angriff durch <strong>Abwasser</strong> -<br />

Schaden unterhalb des Wasserspiegels<br />

E nicht eindeutig feststellbar<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur bei chemischen oder von innen ausgehenden mechanischen Angriffen auf die Rohrwandung<br />

nicht ausgekleideter Rohre verwendet werden. Ggf. können Mehrfachbeschreibungen erforderlich sein.<br />

Korrosion von außen ist mit BAFZB zu beschreiben und über das Anmerkungsfeld zusätzlich zu benennen.<br />

2 Die Charakterisierung 1 (H) darf nur bei korrosionsbedingtem Substanzverlust der Bewehrung verwendet<br />

werden.<br />

3 Die Charakterisierung 1 "Korrosionserscheinungen an der Oberfläche" (J) ist nur bei metallischen Werkstoffen<br />

zu verwenden.<br />

Tab. A-2 - 31 Einragender Anschluss<br />

BAG - Einragender<br />

Anschluss (1)<br />

Ein in die Rohrleitung hineinragendes Anschlussrohr, welches den Querschnitt einengt.<br />

In diesem Fall ist auch der Kode für einen Anschluss (BCA) zu verwenden.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

% (2) (3)<br />

Lage am Umfang Die Mitte des Anschlusses ist aufzuzeichnen.<br />

1 Zur Abgrenzung des Anschlusspunktes wird auf die Erläuterung zu Kode BCA verwiesen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

2 Länge des einragenden Anschlusses als Prozentanteil des Durchmessers oder der Höhe der Rohrleitung<br />

112


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

3 Die Quantifizierung bezieht sich auf die Nennweite/Höhe der Leitung, an die angeschlossen wird.<br />

Tab. A-2 - 32 Schadhafter Anschluss<br />

BAH - Schadhafter<br />

Anschluss (1)<br />

Ein Anschluss ist schadhaft. In diesem Fall ist auch der Kode für einen Anschluss<br />

(BCA) zu verwenden.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A (2)<br />

Lage des Anschlusses<br />

um das Rohr ist falsch<br />

B (3)<br />

Spalt zwischen dem Ende<br />

des Anschlusses und der<br />

Rohrleitung (zurückliegender<br />

Anschluss)<br />

C am Umfang des<br />

Anschlusses ist teilweise<br />

ein Spalt (Anschluss unvollständig<br />

eingebunden)<br />

D (4)<br />

Anschluss beschädigt<br />

E (4)(5)<br />

Anschluss verstopft<br />

Z (4) anderer Schaden - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden.<br />

Lage am Umfang Die Mitte des Anschlusses ist aufzuzeichnen.<br />

1 Zur Abgrenzung des Anschlusspunktes wird auf die Erläuterungen zu Kode BCA verwiesen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

2 Charakterisierung (A) beinhaltet z. B. zu tiefe oder tangentiale Anschlüsse sowie Anschlüsse gegen die Fließrichtung.<br />

3 Charakterisierung (B) bezieht sich auf den Abstand zur Außenseite der Hauptleitung.<br />

4 Schäden im Anschluss sind mit den Charakterisierungen (D) (z. B. Riss), (E) oder (Z) (z. B. Versatz) soweit<br />

erkennbar, maximal bis zur ersten Rohrverbindung zu beschreiben. Bei Verwendung der Charakterisierungen<br />

(D), (E) und (Z) ist eine weitere Inspektion der Anschlussleitung zur vollständigen Erfassung des Zustandes<br />

sinnvoll.<br />

5 Charakterisierung (E) beinhaltet auch Wurzeleinwuchs durch den Anschluss. Bei Wurzeleinwuchs durch den<br />

Anschluss ist zusätzlich der Kode BBA zu verwenden.<br />

Tab. A-2 - 33 Einragendes Dichtungsmaterial<br />

BAI - Einragendes Dichtungsmaterial<br />

Das für die Abdichtung einer Rohrverbindung von zwei aneinandergrenzenden Rohren<br />

verwendete Dichtungsmaterial ragt ganz oder teilweise in die Rohrleitung ein.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A (1)<br />

Dichtring A sichtbar verschoben, jedoch nicht in die Rohrleitung<br />

hineinragend<br />

B hängend, aber nicht gebrochen - tiefster Punkt<br />

liegt oberhalb der horizontalen Mittellinie<br />

C hängend, aber nicht gebrochen - tiefster Punkt<br />

liegt unterhalb der horizontalen Mittellinie<br />

D gebrochen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

113


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 33 Einragendes Dichtungsmaterial<br />

BAI - Einragendes Dichtungsmaterial<br />

Z (2)<br />

andere Dichtungsart -<br />

weitere Angaben sollten<br />

als Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden.<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

1 Zur eindeutigen Verwendung bei der Beurteilung des Zustandes ist Charakterisierung 1 (A) bei allen Dichtungsarten<br />

zu verwenden, wenn durch die Feststellung die Dichtheit der Verbindung in Frage stehen kann.<br />

2 Charakterisierung 1 (Z) bezieht sich auf alle anderen Zustände, z. B. einragende Dichtungsmassen. Die<br />

Quantifizierung ist im Hinblick auf die Behinderung des Abflusses vorzunehmen.<br />

3 Querschnittsminderung in Prozent, wenn es sich bei der Dichtung nicht um einen Dichtring handelt.<br />

Tab. A-2 - 34 Verschobene Verbindung<br />

BAJ - Verschobene Verbindung<br />

(1)<br />

Miteinander zu verbindende Rohre sind gegenüber ihrer beabsichtigten Lage verschoben.<br />

Verschiebungen in Längsrichtung kleiner als 10 mm sind nicht aufzuzeichnen.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A in Längsrichtung - die<br />

Rohre sind parallel zur<br />

Rohrleitungsachse verschoben<br />

B radial - die Rohre sind<br />

rechtwinklig zur Rohrleitungsachse<br />

verschoben<br />

C im Winkel - die Rohrachsen<br />

sind nicht parallel zur<br />

Rohrleitungsachse<br />

% (3)<br />

mm (2)<br />

mm (3)<br />

(4) (5)<br />

Grad<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Lage am Umfang Richtung der radialen oder winkligen Verschiebung.<br />

z. B. ist eine radiale Verschiebung, welche als Stufe nach oben in der Rohrsohle in<br />

Inspektionsrichtung auftritt, 12 Uhr - und eine Stufe nach unten ist 6 Uhr.<br />

Ergänzend zum Beispiel zur Lage am Umfang der DIN EN 13508 2 ist eine radiale<br />

Verschiebung horizontal nach rechts mit 3 Uhr, nach links mit 9 Uhr zu beschreiben.<br />

Vertikale Abwinklungen sind sinngemäß zu beschreiben.<br />

Ähnlich ist eine Verschiebung im Winkel in vertikaler Richtung, die zu einer Erhöhung<br />

der Steigung oder zu einer Verminderung des Gefälles führt, 12 Uhr.<br />

1 Der Kode betrifft die Verschiebung an einer Verbindung. Unterbögen bestehen aus der Abfolge mehrerer Verschiebungen<br />

im Winkel und sind soweit erkennbar einzeln anzugeben. Die erste Beschreibung (Beginn<br />

Unterbogen) wird mit Streckenanfang, die letzte Beschreibung (Ende Unterbogen) wird mit Streckenende als<br />

Kode für Streckenfeststellungen gekennzeichnet. Das maximale Vertikalmaß des Unterbogens (Wassertiefe)<br />

ist zusätzlich mit BDD (Wasserspiegel) zu beschreiben.<br />

2 Abstand zwischen dem Spitzende und der Innenseite der Muffe des angrenzenden Rohres in mm<br />

3 Distanz der Verschiebung in mm<br />

Das für die Abdichtung einer Rohrverbindung von zwei aneinandergrenzenden Rohren<br />

verwendete Dichtungsmaterial ragt ganz oder teilweise in die Rohrleitung ein.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

4 Winkel zwischen den beiden Rohrachsen in Grad<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

5 Zur Ermittlung des Winkels zwischen den beiden Rohrachsen sollte der Inspekteur den maximalen und minimalen<br />

Spalt zwischen den Rohren in Längsrichtung erfassen. Durch Bezug der Differenz zwischen beiden<br />

Werten auf die bekannte Nennweite kann der Winkel dann EDV-gestützt ermittelt und aufgezeichnet werden.<br />

Alternativ kann bei geeigneter Ausrüstung zur Ermittlung des Winkels auch die Änderung der axialen Ausrichtung<br />

des Kamerakopfes herangezogen werden.<br />

114


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 35 Schadhafte Innenauskleidung<br />

BAK - Schadhafte Innenauskleidung<br />

(1)<br />

Die Innenauskleidung der Rohrleitung ist schadhaft.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Z anderer Auskleidungsschaden<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Zur Optimierung der Beschreibungen wird eine Referenzliste (U128) standardisierter<br />

Feststellungen eingeführt (vgl. Tab. A-7 - 300). Diese sind in<br />

Abhängigkeit der zugewiesenen Auskleidungsverfahren zugelassen.<br />

Die jeweils zutreffende Beschreibung muss ausgewählt und über die Charakterisierung<br />

1 (Z) im Datenfeld "BAKZustandSanierung" (vgl. Tab. A-7 -<br />

77) eingetragen werden.<br />

Teilweise ist eine Quantifizierung gefordert. In diesen Fällen ist der ganzzahlige<br />

bis zu vierstellige Zahlenwert im Datenfeld "QZustandSanierung"<br />

(vgl. Tab. A-7 - 77) einzutragen.<br />

Die Notation als Streckenfeststellung, die Verwendung ggf. zusätzlich<br />

erforderlicher Hauptkodes (z. B. BBF, BDD bei schadensverursachtem<br />

Rückstau) sowie die Angaben zur Lage am Umfang sind unabhängig<br />

davon vorzunehmen.<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur für bei der Herstellung ausgekleidete oder renovierte Kanalstrecken angewendet werden.<br />

Der Auftraggeber muss die entsprechenden Stammdaten zur Verfügung stellen.<br />

Tab. A-2 - 36 Referenzliste für standardisierte Feststellungen (BAKZ)<br />

Auswahltabelle für BAKZ() Quantifizierung Relevant bei<br />

A Ablösung Auskleidung cm² (Fläche) X X<br />

B Randablösung Auskleidung % (Fläche Reduz.) X X X X X<br />

C Ablösung Innenfolie/-beschichtung X X<br />

D Ablösung Nahtabdeckung X X<br />

E Auskleidung verfärbt (kein Schmutz) X X X<br />

F Mechanisch herbeigeführt Kerbe/<br />

Abplatzung/Beschädigung Auskleidung<br />

Beschichtung werkseitig<br />

Auskleidung werkseitig<br />

mm (Tiefe) X X X X X X X X<br />

G Beule nach außen mm (Tiefe) X X X<br />

H Beule nach innen % (Fläche Reduz.) X X X X X<br />

Schlauchliner<br />

Close-fit-Liner<br />

Liner mit Ringraumverfüllung<br />

Teil-/Vollauskleidung vor Ort<br />

Teil-/Vollbeschichtung vor Ort<br />

Andere Auskleidung<br />

115


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 36 Referenzliste für standardisierte Feststellungen (BAKZ)<br />

Auswahltabelle für BAKZ() Quantifizierung Relevant bei<br />

I Falte in Auskleidung, längs % (Höhe) X X<br />

J Falte in Auskleidung, radial % (Höhe) X X<br />

K Falte in Auskleidung, komplex % (Höhe) X X<br />

L Schadhafte Schweißnaht X X X<br />

M Verbindung defekt (Auskleidung) X X X X X<br />

N Überbogen Auskleidung X X<br />

O Auskleidung endet im Kanal/Leitung<br />

(vor Schacht)<br />

Der Wert (Z) darf nur verwendet werden, sofern die Beschreibung nicht<br />

mit einer anderen Feststellung möglich ist. In diesem Fall ist die Art der<br />

Feststellung in einer zusätzlichen Bemerkung (BDB) weiter zu beschreiben.<br />

Zur Optimierung der Beschreibungen wird eine Referenzliste (U129) standardisierter<br />

Feststellungen eingeführt (vgl. Tab. A-7 - 301). Diese sind in<br />

Abhängigkeit der zugewiesenen Reparaturverfahren zugelassen.<br />

Die jeweils zutreffende Beschreibung muss ausgewählt und über die Charakterisierung<br />

(Z) im Datenfeld "BALZustandSanierung" (vgl. Tab. A-7 -<br />

77) eingetragen werden.<br />

X X X<br />

P Auflösung Auskleidungswerkstoff X X X X X X X X<br />

Q Loch in Auskleidung cm² (Fläche) X X X X X X X X<br />

R Riss in Auskleidung mm (Breite) X X X X X X X X<br />

Z Renovierung nicht fachgerecht X X X X X X X X<br />

Tab. A-2 - 37 Schadhafte Reparatur<br />

BAL - Schadhafte Reparatur<br />

(1)<br />

Beschichtung werkseitig<br />

Eine Reparatur wurde an einer <strong>Abwasser</strong>leitung oder einem <strong>Abwasser</strong>kanal, die/der<br />

nun schadhaft ist, durchgeführt. In diesem Fall ist auch der Kode für eine punktuelle<br />

Reparatur (BCB) zu verwenden.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Z andere<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Auskleidung werkseitig<br />

Schlauchliner<br />

Close-fit-Liner<br />

Liner mit Ringraumverfüllung<br />

Teil-/Vollauskleidung vor Ort<br />

Teil-/Vollbeschichtung vor Ort<br />

Andere Auskleidung<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur für in sanierten Kanalstrecken eingesetzte Reparaturverfahren und nur als Mehrfachbeschreibung<br />

(nach BCB und zuvor ggf. BCA) angewendet werden. Er gilt nicht für ausgetauschte Rohre.<br />

116


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Teilweise ist eine Quantifizierung gefordert. In diesen Fällen ist der ganzzahlige,<br />

bis zu vierstellige Zahlenwert im Datenfeld "QZustandSanierung"<br />

(vgl. Tab. A-7 - 77) einzutragen.<br />

Die Bezeichnung der Sanierungsmaßnahme ist im Datenfeld "BezeichnungSanierung"<br />

(vgl. Tab. A-7 - 77) einzutragen.<br />

Die Notation als Streckenfeststellung, die Verwendung ggf. zusätzlich<br />

erforderlicher Hauptkodes (z. B. BBF, BDD bei schadensverursachtem<br />

Rückstau) sowie die Angaben zur Lage am Umfang und Verbindung sind<br />

unabhängig davon vorzunehmen.<br />

Tab. A-2 - 38 Auswahltabelle standardisierter Feststellungen für BALZ<br />

Auswahltabelle für BALZ() Quantifizierung<br />

A Ablösung Sanierungswerkstoff<br />

vom Altrohr<br />

B Fehlender Sanierungswerkstoff<br />

an Kontaktfläche<br />

C Folien-/Beschichtungsablösung<br />

D Auskleidung verfärbt (kein<br />

Schmutz)<br />

E Beule in Auskleidung<br />

nach außen<br />

F Beule in Auskleidung<br />

nach innen<br />

G Falte in Auskleidung,<br />

längs<br />

H Falte in Auskleidung,<br />

radial<br />

I Falte in Auskleidung,<br />

komplex<br />

J Hindernis Werkstoffüberschuss/-übergang<br />

K Fehlendes Harz im Laminat<br />

L Anbindung Auskleidung<br />

an Schacht/Inspektionsöffnung<br />

fehlt oder nicht<br />

fachgerecht<br />

% (Fläche<br />

Reduz.)<br />

Gel-Injektion<br />

Relevant bei<br />

Harz-Injektion<br />

Mörtel-Injektion<br />

Robotertechnik<br />

Kurzliner aus Laminat<br />

Innenmanschetten<br />

Zulauföffnung ohne Einb.<br />

Zulaufeinbindung Verpresstechnik<br />

X X X X X X X X X X X X<br />

X X X X X X X<br />

Zulaufeinbindung Injektionstechnik<br />

Zulaufeinbindung Hutprofil<br />

Manuelle Technik (z.B. Spachtelung)<br />

Manuelle Laminattechnik<br />

Injektionstechnik Bohrpacker<br />

Verbindungsabdichtung dauerelastisch<br />

Andere Reparaturtechnik<br />

X X X<br />

X X X X<br />

mm X X X X<br />

% (Fläche<br />

Reduz.)<br />

X X X X<br />

mm (Höhe) X X X X<br />

mm (Höhe) X X X X<br />

mm (Höhe) X X X X<br />

% (Fläche) X X X X X X X X X X X X X<br />

X X X X<br />

X X X X<br />

117


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 38 Auswahltabelle standardisierter Feststellungen für BALZ<br />

Auswahltabelle für BALZ() Quantifizierung<br />

M Auflösung Sanierungswerkstoff<br />

N Loch im Sanierungswerkstoff<br />

O Riss im Sanierungswerkstoff<br />

P Zulauföffnung/-einbindung<br />

(Auskleidung) fehlt<br />

Q Zulauföffnung Auskleidung<br />

(ohne Anschlusseinbindung)<br />

nicht fachgerecht<br />

Z Reparatur nicht fachgerecht<br />

cm² (Fläche)<br />

X X X X X X X X X X X X<br />

X X X X X X X X X X X<br />

X X X X X X X X X X<br />

mm (Breite) X X X X X X X<br />

Die Verwendung der Feststellung (L) soll im Rahmen der Inspektion von<br />

Knoten erfolgen. In Ausnahmefällen kann dies aber auch im Rahmen der<br />

Kanal/Leitungsinspektion erfolgen.<br />

Der Wert (Z) ist nur zu verwenden, sofern die Beschreibung nicht mit einer<br />

anderen Feststellung möglich ist. In diesem Fall ist die Art der Feststellung<br />

in einer zusätzlichen Bemerkung (BDB) weiter zu beschreiben.<br />

Tab. A-2 - 39 Schadhafte Schweißnaht<br />

BAM - Schadhafte Schweißnaht<br />

(1)<br />

Gel-Injektion<br />

Relevant bei<br />

Harz-Injektion<br />

Mörtel-Injektion<br />

Robotertechnik<br />

Kurzliner aus Laminat<br />

Innenmanschetten<br />

Zulauföffnung ohne Einb.<br />

Zulaufeinbindung Verpresstechnik<br />

X X X<br />

X X X X X X X X X X X X X X X<br />

Eine schadhafte Schweißnaht in der Rohrleitung.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A in Längsrichtung - Schaden,<br />

welcher im Wesentlichen<br />

parallel zur<br />

Rohrachse verläuft<br />

B am Umfang - Schaden,<br />

welcher im Wesentlichen<br />

am Umfang verläuft<br />

Zulaufeinbindung Injektionstechnik<br />

Zulaufeinbindung Hutprofil<br />

Manuelle Technik (z.B. Spachtelung)<br />

Manuelle Laminattechnik<br />

Injektionstechnik Bohrpacker<br />

Verbindungsabdichtung dauerelastisch<br />

Andere Reparaturtechnik<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

118


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 39 Schadhafte Schweißnaht<br />

BAM - Schadhafte Schweißnaht<br />

(1)<br />

C spiralförmiger Verlauf<br />

Lage am Umfang Bei Schäden in Längsrichtung ist die Lage festzustellen, bei Schäden am Umfang oder<br />

mit spiralförmigem Verlauf sind Anfangs- und Endpunkt anzugeben.<br />

1 Schadhafte Schweißnähte in Verbundwerkstoffen oder nach Renovierung werden mit BAK beschrieben<br />

Tab. A-2 - 40 Poröses Rohr<br />

BAN - Poröses Rohr<br />

Der Rohrwerkstoff erscheint porös (z. B. auf Grund eines Fertigungsfehlers).<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Tab. A-2 - 41 Boden sichtbar<br />

BAO - Boden sichtbar (1)<br />

Der anstehende Boden ist durch eine Schadstelle der Rohrleitung sichtbar.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur in Verbindung mit einem Primärschaden verwendet werden. Die weitere Charakterisierung<br />

und Quantifizierung erfolgt dort.<br />

Tab. A-2 - 42 Hohlraum sichtbar<br />

BAP - Hohlraum sichtbar (1)<br />

Ein Hohlraum außerhalb der Rohrleitung ist durch die Schadstelle sichtbar.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Tab. A-2 - 43 Wurzeln<br />

BBA - Wurzeln (1)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur in Verbindung mit einem Primärschaden verwendet werden. Die weitere Charakterisierung<br />

und Quantifizierung erfolgt dort.<br />

Wurzeln von Bäumen oder anderen Pflanzen wachsen durch Anschlüsse, Schadstellen<br />

oder Rohrverbindungen in die Leitung ein.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Pfahlwurzeln % (2)<br />

B einzelne feine Wurzeln<br />

C komplexes Wurzelwerk<br />

Eine schadhafte Schweißnaht in der Rohrleitung.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

119


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

1 Der Kode umfasst auch Wurzeleinwuchs durch bzw. am Anschluss. Die Anschlüsse selbst sind hierbei<br />

zunächst mit dem Kode BCA zu beschreiben. Überdies ist bei Einwuchs durch Anschlüsse die Beschreibung<br />

BAHE erforderlich.<br />

2 Querschnittsminderung in Prozent<br />

Die Quantifizierung bezieht sich auf den Hauptkanal<br />

Tab. A-2 - 44 Anhaftende Stoffe<br />

BBB - Anhaftende Stoffe<br />

An der Rohrwand anhaftende Stoffe.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A (1)<br />

Inkrustation % (2)<br />

B Fett<br />

C Fäulnis (z. B. an der<br />

Rohrwand haften Organismen)<br />

Z anderer Stoff - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden.<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Auf Undichtigkeit zurückzuführende anhaftende Stoffe (Sinterungen) sind mit Charakterisierung (A) zu<br />

beschreiben. Die Undichtigkeit selbst ist zusätzlich gemäß A-2.3.3 zu kodieren.<br />

2 Querschnittsminderung in %<br />

Tab. A-2 - 45 Ablagerungen<br />

BBC - Ablagerungen<br />

Ablagerungen an der Rohrsohle.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A feines Material (z. B.<br />

Sand, Schluff)<br />

B grobes Material (z. B.<br />

Kies, Schutt)<br />

C hartes oder verdichtetes<br />

Material (z. B. Beton)<br />

Z anderes Material - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden.<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

1 Die Höhe der Ablagerungen, ausgedrückt in Prozent der vertikalen Abmessung der Rohrleitung<br />

% (1)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

120


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 46 Eindringen von Bodenmaterial<br />

BBD - Eindringen von Bodenmaterial<br />

(1)<br />

Anstehendes Bodenmaterial dringt in die Rohrleitung ein.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Sand % (2)<br />

B Torf<br />

C Feinmaterial (z.B. Ton/<br />

Schluff)<br />

D Grobmaterial<br />

Z anderes Material - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkung aufgezeichnet<br />

werden<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Lage am Umfang Die Lage des Bodenmaterials um die Wand des <strong>Abwasser</strong>kanals ist aufzuzeichnen<br />

1 Der Kode kann selbstständig oder in Verbindung mit einem Primärschaden verwendet werden.<br />

2 Querschnittsminderung in Prozent<br />

Tab. A-2 - 47 Andere Hindernisse<br />

BBE - Andere Hindernisse<br />

Gegenstände in der Rohrleitung, welche den Rohrquerschnitt einengen. Dieses Kode<br />

darf nur verwendet werden, wenn kein anderer Kode (BBA bis BBD) anwendbar ist.<br />

Charakterisierung 1 (1)<br />

Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A herausgefallene(s) Ziegel<br />

oder Mauerwerk liegen/<br />

liegt in der Rohrsohle<br />

B herausgebrochene Rohrstücke<br />

liegen in der Rohrsohle<br />

C anderer Gegenstand liegt<br />

in der Rohrsohle<br />

D Gegenstand ragt durch<br />

die Wand ein<br />

E Gegenstand in Rohrverbindung<br />

eingekeilt<br />

F Gegenstand dringt durch<br />

einen Anschluss/Abzweig<br />

ein<br />

G fremde Leitungen oder<br />

Kabel durchqueren die<br />

Rohrleitung<br />

H Gegenstand/Objekt in<br />

den Rohrkörper eingebaut<br />

Z Anderes Material - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkung aufgezeichnet<br />

werden.<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

% (2)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

121


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 48 Infiltration<br />

BBF - Infiltration (1)<br />

1 Charakterisierungen (A), (B) und (C) gelten nur für die Lage in der Rohrsohle. Sofern andere Gegenstände an<br />

anderer Stelle der Rohrleitung vorhanden sind und nicht durch (D) bis (H) beschrieben werden können, müssen<br />

diese durch die Charakterisierung (Z) beschrieben werden. Bei allen Charakterisierungen ist die Angabe<br />

der Lage erforderlich. Bei den Charakterisierungen (C) bis (Z) ist der Gegenstand in der Anmerkung zum<br />

Kode zu beschreiben.<br />

2 Querschnittsminderung in Prozent<br />

Eindringen von Wasser durch die Rohrwand oder durch Rohrverbindungen oder<br />

Schadstellen.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A (2)<br />

Schwitzen - langsames<br />

Eindringen von Wasser -<br />

keine sichtbaren Tropfen<br />

B Tropfen - Eintropfen - kein<br />

kontinuierliches Fließen<br />

C Fließen - kontinuierliches<br />

Fließen<br />

D Spritzen - Eindringen<br />

unter Druck<br />

Lage am Umfang Die Lage des Eintrittspunktes/ Eintrittsbereiches ist aufzuzeichnen.<br />

Tab. A-2 - 49 Exfiltration<br />

BBG - Exfiltration (1)<br />

1 Der Kode kann selbstständig oder in Verbindung mit einem Primärschaden verwendet werden.<br />

2 Charakterisierung (A) muss verwendet werden, wenn Feuchtigkeit sichtbar ist.<br />

Sichtbarer Wasseraustritt<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Lage am Umfang Falls sichtbar, Lage am Umfang.<br />

Tab. A-2 - 50 Ungeziefer<br />

BBH - Ungeziefer<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur verwendet werden, wenn nach der Schadstelle sichtbar weniger oder gar kein Wasser weiterfließt.<br />

Der Kode kann selbstständig oder in Verbindung mit einem Primärschaden verwendet werden.<br />

Tatsächlich beobachtetes Ungeziefer<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Ratte A in der Rohrleitung Anzahl (1)<br />

B Küchenschabe/Kakerlake B in einem Anschluss<br />

Z andere Tierart - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkung aufgezeichnet<br />

werden<br />

C in einer offenen Rohrverbindung<br />

Z andere Lage - weitere Angaben sollten als<br />

Anmerkung aufgezeichnet werden<br />

1 Anzahl der Tiere, die an einer einzelnen Stelle beobachtet wurden<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

122


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 51 Zufluss aus einem Anschluss<br />

BDE - Zufluss aus einem<br />

Anschluss (1)<br />

A-2.3.7.2 Zulässige Kodes für Schächte und Inspektionsöffnungen<br />

Steuerkodes zur Bestandsaufnahme<br />

Information über den Zufluss aus einem Anschluss.<br />

In diesem Fall ist auch der Kode für den Anschluss (BCA) zu verwenden.<br />

Charakterisierung 1 (2)<br />

Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A klar (Sohle sichtbar) A falsch angeschlossen, da Schmutzwasser in<br />

Regenwasserleitung/-kanal abfließt<br />

B trüb oder verfärbt B falsch angeschlossen, da Regenwasser in<br />

Schmutzwasserleitung/-kanal abfließt<br />

C kein Fehlanschluss erkennbar<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Tab. A-2 - 52 Anschluss<br />

DCA - Anschluss (1)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode muss bei Fehlanschlüssen verwendet werden. Der Auftraggeber kann zusätzliche Verwendung<br />

(z.B. Betriebliche Prüfungen) zulassen.<br />

2 Ist der Zufluss aufgrund eines zu hohen Wasserspiegels in der Hauptleitung nicht erkennbar, ist der Kode YY<br />

zu verwenden (vgl. A-2.3.4).<br />

Eine Rohrleitung ist an den Schacht oder die Inspektionsöffnung angeschlossen. Dieser<br />

Kode erfasst hauptsächlich die Art des Anschlusses.<br />

Zur Detailbeschreibung der Anschlussleitung ist zusätzlich der Kode DCG zu verwenden.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A (2)<br />

Anschluss im Auftritt<br />

B (3)<br />

freier Zulauf ins Gerinne<br />

C (4)<br />

außenliegender Untersturz<br />

D (4)<br />

innenliegender Untersturz<br />

E Absturz mit Schussgerinne<br />

F Belüftungsrohr<br />

Z (5)<br />

anderer Anschluss - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkung aufgezeichnet<br />

werden<br />

Lage am Umfang Die Lage der Anschlussmitte ist aufzuzeichnen.<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Anschluss im Sinne der DIN EN 13508-2 ist die Stelle, an der eine Rohrleitung mit einer anderen Rohrleitung<br />

bzw. einem Schacht oder einer Inspektionsöffnung zusammengeführt wird (s. Definitionen), d. h. die Verbindung<br />

zwischen 2 getrennten Inspektionsobjekten. Der Kode bezieht sich auf den Anschluss einer Rohrleitung<br />

an einen Schacht oder eine Inspektionsöffnung. Die Ausführung des Anschlusses kann unterschiedlich sein<br />

und wird durch Charakterisierung 1 beschrieben.<br />

Evtl. im weiteren Verlauf der Leitung erkennbare Schäden haben nur informativen Charakter und können über<br />

den Kode DDB (Allgemeine Anmerkung) beschrieben werden. Sie sind durch eine getrennte Inspektion der<br />

Leitung umfassend zu beschreiben.<br />

2 Untergeordnete Zuläufe, deren Sohle innerhalb des Auftrittes läuft und einen Versprung zur Sohle des Hauptkanals<br />

aufweist, sind mit Charakterisierung A zu beschreiben.<br />

3 Sohlgleiche Anschlüsse (Zu-/ Abläufe) sind mit der Charakterisierung (B) zu beschreiben.<br />

123


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Die Auswahltabelle standardisierter Feststellungen bzw. Anmerkungen<br />

gem. DWA-M 149-2 ist nicht zu verwenden. (vgl. Anh. A-2.3.5.2<br />

)<br />

4 Bei Unterstürzen ist der obere Zulauf zusätzlich mit Charakterisierung (C) bzw. (D) zu beschreiben.<br />

5 Anschlüsse oberhalb Gerinne/Auftritt sind mit Charakterisierung (Z) zu beschreiben<br />

Tab. A-2 - 53 Punktuelle Reparatur<br />

DCB - Punktuelle Reparatur<br />

(1)<br />

Ein Schacht oder eine Inspektionsöffnung wurde repariert.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Z andere<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen (2)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur für sanierte Schächte/Inspektionsöffnungen mit Reparaturverfahren und ggf. als Mehrfachbeschreibung<br />

nach DCA angewendet werden.<br />

Bei Reparaturstellen darf ein vorliegender Werkstoffwechsel nur bei Schachtbauteilaustausch vermerkt werden.<br />

2 Sofern Reparaturen an Rohranschlüssen zu beschreiben sind, ist die DCB-bezogene "Lage am Umfang"<br />

identisch mit der Zulauflage des Anschlusses (DCA) zu beschreiben.<br />

Tab. A-2 - 54 Anschlussleitung<br />

DCG - Anschlussleitung<br />

Einzelheiten zu Anschlussleitungen an Schächte und Inspektionsöffnungen<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A kreisförmig A Anschluss entwässert in den Schacht oder in die<br />

Inspektionsöffnung<br />

B rechteckig B Anschluss entwässert aus dem Schacht oder der<br />

Inspektionsöffnung<br />

C eiförmig C Anschluss verschlossen<br />

D U-förmig - kreisförmige<br />

Sohle und flaches oberes<br />

Teil mit parallelen Seitenwänden<br />

E bogenförmig - kreisförmiger<br />

Scheitel und flache<br />

Sohle mit parallelen Seitenwänden<br />

F oval - kreisförmige Sohle<br />

und Scheitel (mit gleichem<br />

Durchmesser) mit<br />

parallelen Seitenwänden<br />

Z andere Form - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden.<br />

Lage am Umfang Die Lage der Anschlussmitte ist aufzuzeichnen.<br />

1 Höhe der angeschlossenen Rohrleitung in mm<br />

mm (1)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

mm (2)<br />

2 Breite der angeschlossenen Rohrleitung in mm. Sind beide Durchmesser identisch (z. B. kreisförmig), ist hier<br />

kein Eintrag vorzunehmen.<br />

124


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 55 Abflussregulierung<br />

DCK - Abflussregulierung<br />

Ein Überlaufwehr oder eine andere Abflussregulierungseinrichtung ist vorhanden.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Wehr A Durchflussregulierung<br />

B Heber B Abschlagsregulierung<br />

C Öffnungsklappe<br />

D Wirbeldrossel<br />

E Absperrschieber<br />

F abflussabhängiger<br />

Absperrschieber<br />

G Messgerinne (z.B. Venturi)<br />

H Rückschlagklappe<br />

I Rechen/Sieb<br />

Z andere Art der Regulierung<br />

- weitere Angaben<br />

sollten als Anmerkungen<br />

aufgezeichnet werden.<br />

Lage am Umfang Die übliche Fließrichtung durch die Abflussregulierungseinrichtung.<br />

Tab. A-2 - 56 Querschnitt<br />

DCO - Querschnitt<br />

Steuerkodes zum Ablauf der Inspektion und weitere Steuerkodes<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 QuantifiQuantifi- Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1 zierung 2<br />

A kreisförmig mm (1) mm (2)<br />

B rechteckig<br />

Z andere Form - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden.<br />

1 Höhe des Querschnitts in mm<br />

2 Breite des Querschnitts in mm (nicht erforderlich, wenn beide Durchmesser gleich sind, z.B. kreisförmig)<br />

Tab. A-2 - 57 Allgemeines Foto<br />

DDA - Allgemeines Foto (1)<br />

Eine Standaufnahme/Stehbild wurde gemacht, um den Allgemeinzustand des Schachtes<br />

oder der Inspektionsöffnung aufzuzeichnen, ohne ein Merkmal speziell zu erfassen.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Lage am Umfang Die Richtung der Kamera<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur verwendet werden, wenn das Foto sich nicht auf einen einzelnen Kode bezieht und dort<br />

abgelegt werden kann. Die Erläuterung zum Foto muss als Anmerkung zum Kode abgelegt werden.<br />

125


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 58 Allgemeine Anmerkung<br />

DDB - Allgemeine Anmerkung<br />

(1)<br />

Eine Anmerkung die nicht auf andere Weise aufgenommen werden kann<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Anmerkung Text der Anmerkung<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode ist darf nur verwendet werden, wenn die Anmerkung sich nicht auf einen einzelnen Kode bezieht<br />

und dort abgelegt werden kann.<br />

In Verbindung mit der Streckenfeststellung (A) für Inspektionsanfang und (B) für Inspektionsende dient der<br />

Kode als Steuertext (vgl. Anh. A-2.3.5.1). Inspektionsanfang und -ende müssen immer angegeben werden.<br />

Tab. A-2 - 59 Inspektion abgebrochen<br />

DDC - Inspektion abgebrochen<br />

(1)<br />

Die Inspektion wurde nicht vollständig durchgeführt<br />

Wird der Abbruch durch ein Hindernis verursacht, ist das Hindernis mit dem entsprechendem<br />

Hauptkode separat aufzuzeichnen.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der für den Abbruch ursächliche Zustand, z. B. Hindernis, ist immer durch einen entsprechenden Kode zu<br />

beschreiben.<br />

Weitere Anmerkungen sind als allgemeine Anmerkungen (Kode DDB) abzulegen. Ebenso sind Gründe für<br />

Abbrüche, die nicht auf dem baulichen/ betrieblichen Zustand beruhen, immer zu benennen und zu dokumentieren.<br />

Tab. A-2 - 60 Wasserspiegel<br />

DDD - Wasserspiegel (1)<br />

Die Höhe des Wasserspiegels im Schacht oder in der Inspektionsöffnung.<br />

ANMERKUNG: Die vertikale Lage gibt den Wasserspiegel an.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Die Quantifizierung der Höhe des Wasserspiegels erfolgt über die Stationierung. Der Kode darf nur verwendet<br />

werden, wenn der Wasserspiegel durch einen Rückstau aus dem/ der unterhalb liegenden Kanal/ Leitung verursacht<br />

ist.<br />

Tab. A-2 - 61 Atmosphäre im Schacht oder der Inspektionsöffnung<br />

DDF - Atmosphäre im<br />

Schacht oder der Inspektionsöffnung<br />

Eine potenziell gefährliche Atmosphäre wurde festgestellt.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Sauerstoffmangel % (1)<br />

B Schwefelwasserstoff<br />

C Methan<br />

Z andere Gefährdung - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden.<br />

1 Prozentanteil des Gases in der Atmosphäre, soweit hierzu Angaben vorhanden sind.<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

ppm (2)<br />

2 Sind diese Informationen nicht vorhanden, ersatzweise die Gaskonzentration in ppm in der Atmosphäre.<br />

126


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 62 Keine Sicht<br />

DDG - Keine Sicht<br />

Steuerkodes zur Stammdatenänderungen<br />

Inspektionskodes<br />

Sicht im Schacht oder in der Inspektionsöffnung behindert<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Kamera unter Wasser<br />

B Verschlammung<br />

C Dämpfe<br />

Z anderer Grund - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden.<br />

Tab. A-2 - 63 Veränderte Grundlageninformationen - Werkstoff<br />

CED - Veränderte Grundlageninformationen<br />

- Werkstoff<br />

Kodes zur Beschreibung veränderlicher Stammdaten<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Wert gem. Referenzliste G102 im<br />

Anhang A-7.8.2<br />

Tab. A-2 - 64 Verformung<br />

DAA - Verformung (1)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Der Schachtquerschnitt oder der Querschnitt der Inspektionsöffnung hat sich gegenüber<br />

der Ursprungsform verformt. Dies kann einhergehen mit anderen Schäden, wie<br />

Rissbildung, oder bei biegeweichen Werkstoffen darauf begrenzt sein.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Allgemein - betrifft einen<br />

großen Teil der Wand des<br />

Schachtes oder der<br />

Inspektionsöffnung<br />

B Punktuell - betrifft einen<br />

relativ kleinen Teil der<br />

Wand des Schachtes<br />

oder der Inspektionsöffnung<br />

Lage am Umfang Falls die Verformung lokalisiert wurde, ist die Lage aufzuzeichnen.<br />

% (2)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Bei biegesteifen Bauwerken mit Deformation aufgrund von Rissbildung oder Bruch sind diese zuerst zu<br />

beschreiben und zusätzlich die Deformation.<br />

2 Maximale Abmessungsminderung der Bezugsgröße in Prozent.<br />

Die Quantifizierung erfolgt durch Messung mittels Maßstab mit mm-Teilung oder mindestens gleichwertige<br />

Messverfahren sowie entsprechende Umrechnung (vgl. BAA).<br />

127


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 65 Rissbildung<br />

DAB - Rissbildung (1)<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Oberflächenriss (Haarriss)<br />

- ein Riss, der nur an<br />

der Oberfläche auftritt<br />

B Riss - Risslinien an der<br />

Wandung erkennbar,<br />

Segmente noch am Platz<br />

C klaffender Riss - offener<br />

Spalt in der Wandung<br />

erkennbar, Segmente<br />

noch am Platz<br />

A vertikal mm (2)<br />

B (3)<br />

C (4)<br />

horizontal<br />

komplex<br />

D geneigt<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf für alle Risse ohne Verschiebung der Bauteilsegmente untereinander verwendet werden.<br />

Deformation ist ggf. zusätzlich zu beschreiben.<br />

2 Breite des Risses in mm.<br />

Die Quantifizierung erfolgt für Werte kleiner 1 mm mit einer Nachkommastelle.<br />

3 An Querrissen ggf. vorhandener Versatz muss als Anmerkung zum Kode dokumentiert werden.<br />

4 Scherbenförmige oder von einem Punkt ausgehende Rissbildung muss mit Charakterisierung 2 (C) beschrieben<br />

werden.<br />

Tab. A-2 - 66 Bruch/Einsturz<br />

DAC - Bruch/Einsturz (1)<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Bruch - Wandsegmente<br />

sichtbar verschoben, aber<br />

nicht fehlend<br />

B Fehlen von Teilen - Wandsegmente<br />

fehlen<br />

C Einsturz - Konstruktionsgefüge<br />

vollständig zerstört<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

1 Deformationen sind falls vorhanden zusätzlich zu beschreiben.<br />

mm (2)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

2 Länge des festgestellten Bruches oder Einsturzes in mm, falls kleiner als 1000 mm.<br />

Ergänzend zur Regelung in der DIN EN 13508-2 müssen Schäden ab einer Ausdehnung in Längsrichtung<br />

über 0,50 m als Streckenfeststellungen kodiert werden. Ansonsten muss die Länge quantifiziert werden.<br />

128


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 67 Defektes Mauerwerk<br />

DAD - Defektes Mauerwerk (1)<br />

Einzelne Steine oder Ziegel haben sich aus dem Verband gegenüber ihrer ursprünglichen<br />

Lage verschoben.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A verschoben - Mauersteine/Ziegel<br />

sind noch<br />

vorhanden, jedoch aus<br />

ihrer ursprünglichen Lage<br />

verschoben<br />

C (2)<br />

Einsturz - Konstruktionsgefüge<br />

vollständig zerstört<br />

B fehlend - Mauersteine/<br />

Ziegel fehlen<br />

A (3)<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

weitere Mauerwerksschicht sichtbar<br />

B es ist nichts zu sehen - es ist nicht erkennbar,<br />

was durch fehlende Mauersteine/Ziegel freigelegt<br />

wurde<br />

1 Die Kodierung von Dichtheitsangaben erfolgt immer über den jeweiligen Hauptkode (vgl. A-2.3.3).<br />

2 Charakterisierungen 1 (C) gilt nicht für einzelne Steine, sondern für den Verband.<br />

3 Sofern Charakterisierung 2 (A) nicht zutrifft muss Charakterisierung 2 (B) verwendet werden.<br />

Falls Boden oder ein Hohlraum sichtbar ist, sind zusätzlich die Kodes DAO oder DAP zu verwenden.<br />

Tab. A-2 - 68 Fehlender Mörtel<br />

DAE - Fehlender Mörtel (1)<br />

Mörtel aus Mauerwerk oder Ziegelverbänden fehlt ganz oder teilweise<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

mm (2)<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Falls das Schadensbild auf Korrosion zurückzuführen ist, ist diese zusätzlich zu beschreiben (Kode DAFZ).<br />

2 Tiefe zwischen der Mauerwerksoberfläche und Mörteloberfläche in mm.<br />

Tab. A-2 - 69 Oberflächenschaden<br />

DAF - Oberflächenschaden (1)<br />

Die Innenfläche eines Schachtes oder einer Inspektionsöffnung wurde durch mechanische<br />

oder chemische Einwirkung (einschließlich Korrosion von Metall) beschädigt.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A erhöhte Rauheit A mechanische Beschädigung<br />

C Zuschlagstoffe sichtbar C chemischer Angriff - biochemischer Angriff durch<br />

Schwefelsäure - Schaden oberhalb des Wasserspiegels<br />

D Zuschlagstoffe einragend D chemischer Angriff - Angriff durch <strong>Abwasser</strong> -<br />

Schaden unterhalb des Wasserspiegels<br />

E Zuschlagstoffe fehlen E Schadensursache nicht feststellbar<br />

I fehlende Wand<br />

B Abplatzung (Ausbruch<br />

kleiner Teile aus der<br />

Oberflächenstruktur)<br />

A mechanische Beschädigung<br />

E Schadensursache nicht feststellbar<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

129


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 69 Oberflächenschaden<br />

DAF - Oberflächenschaden (1)<br />

F Bewehrung sichtbar A mechanische Beschädigung<br />

G Bewehrung einragend B chemischer Angriff - allgemein (z. B. Korrosion<br />

der Bewehrung)<br />

H (2)<br />

Bewehrung korrodiert C chemischer Angriff - biochemischer Angriff durch<br />

Schwefelsäure - Schaden oberhalb des Wasserspiegels<br />

Z andere Oberflächenschäden<br />

- weitere Angaben<br />

sollten als Anmerkungen<br />

aufgezeichnet werden.<br />

D chemischer Angriff - Angriff durch <strong>Abwasser</strong> -<br />

Schaden unterhalb des Wasserspiegels<br />

E Schadensursache nicht feststellbar<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

1 Der Kode darf nur bei chemischen oder von innen ausgehenden mechanischen Angriffen auf die Wandung<br />

nicht ausgekleideter Bauteile verwendet werden.<br />

Korrosion von außen ist mit DAFZB zu beschreiben und über das Anmerkungsfeld zusätzlich zu benennen.<br />

2 Die Charakterisierung 1 (H) darf nur bei korrosionsbedingtem Substanzverlust der Bewehrung verwendet<br />

werden.<br />

Tab. A-2 - 70 Einragender Anschluss<br />

DAG - Einragender<br />

Anschluss (1)<br />

Ein in den Schacht oder die Inspektionsöffnung hineinragendes Anschlussrohr. In diesem<br />

Fall sind auch die Kodes für einen Anschluss oder eine Anschlussleitung (DCA<br />

und DCG) zu verwenden.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

mm (2)<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

1 Die vertikale Stationierung bezieht sich auf die Sohle des Anschlusses<br />

2 Länge des einragenden Anschlusses<br />

Tab. A-2 - 71 Schadhafter Anschluss<br />

DAH - Schadhafter<br />

Anschluss (1)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Ein Anschluss ist schadhaft. In diesem Fall sind auch die Kodes für einen Anschluss<br />

oder eine Anschlussleitung (DCA und DCG) zu verwenden.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A falsche Position des<br />

Anschlusses<br />

B Spalt zwischen dem Ende<br />

des Anschlusses und der<br />

Wand des Schachtes<br />

oder der Inspektionsöffnung<br />

C am Umfang des<br />

Anschlusses ist teilweise<br />

ein Spalt (Anschluss<br />

unvollständig eingebunden)<br />

Die Innenfläche eines Schachtes oder einer Inspektionsöffnung wurde durch mechanische<br />

oder chemische Einwirkung (einschließlich Korrosion von Metall) beschädigt.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

130


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 71 Schadhafter Anschluss<br />

DAH - Schadhafter<br />

Anschluss (1)<br />

D Anschluss beschädigt<br />

E (2)<br />

Anschluss verstopft<br />

Z anderer Schaden - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden.<br />

Lage am Umfang Die Lage der Anschlussmitte ist aufzuzeichnen<br />

1 Der Kode bezieht sich auf den Einbindebereich sowohl angeschlossener Kanäle wie auch Leitungen. Evtl. im<br />

weiteren Verlauf der Leitung erkennbare Schäden haben nur informativen Charakter und können über den<br />

Kode DDB (Allgemeine Anmerkung) beschrieben werden. Sie sind durch eine getrennte Inspektion der Leitung<br />

umfassend zu beschreiben.<br />

2 Charakterisierung (E) beinhaltet auch Wurzeleinwuchs durch den Anschluss. Bei Wurzeleinwuchs durch den<br />

Anschluss ist zusätzlich der Kode DBA zu verwenden.<br />

Tab. A-2 - 72 Einragendes Dichtungsmaterial<br />

DAI - Einragendes Dichtungsmaterial<br />

Das für die Abdichtung einer Verbindung von zwei aneinandergrenzenden Schachtelementen<br />

verwendete Dichtungsmaterial ragt ganz oder teilweise in den Schacht oder<br />

die Inspektionsöffnung ein.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A (1)<br />

Dichtring A sichtbar verschoben, jedoch nicht in den Schacht<br />

hineinragend<br />

Z (2)<br />

andere Dichtungsart -<br />

weitere Angaben sollten<br />

als Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden<br />

B hängend aber nicht gebrochen<br />

C gebrochen<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Zur eindeutigen Verwendung bei der Beurteilung des Zustandes ist Charakterisierung 1 (A) bei allen Dichtungsarten<br />

zu verwenden, wenn durch die Feststellung die Dichtheit der Verbindung in Frage stehen kann.<br />

2 Charakterisierung 1 (Z) bezieht sich auf alle anderen Zustände, z. B. einragende Dichtungsmassen.<br />

Tab. A-2 - 73 Verschobene Verbindung<br />

DAJ - Verschobene Verbindung<br />

Aneinandergrenzende Elemente von Schächten oder Inspektionsöffnungen sind<br />

gegenüber ihrer beabsichtigten Lage gegeneinander verschoben.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A (1) vertikal - die Elemente<br />

sind vertikal verschoben<br />

B horizontal - die Elemente<br />

sind horizontal verschoben<br />

Ein Anschluss ist schadhaft. In diesem Fall sind auch die Kodes für einen Anschluss<br />

oder eine Anschlussleitung (DCA und DCG) zu verwenden.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

mm (2) (3)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

131


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 73 Verschobene Verbindung<br />

DAJ - Verschobene Verbindung<br />

C im Winkel - die Achsen<br />

der Elemente sind nicht<br />

parallel<br />

Lage am Umfang Richtung der horizontalen oder winkligen Verschiebung an der Wand des Schachtes<br />

oder der Inspektionsöffnung. Bei einer horizontalen Verschiebung wird die Lage aus<br />

der Betrachtung von oben bestimmt.<br />

Zur Optimierung der Beschreibungen wird eine Referenzliste (U131) standardisierter<br />

Feststellungen eingeführt (vgl. Tab. A-7 - 303). Diese sind in<br />

Abhängigkeit der zugewiesenen Auskleidungsverfahren zugelassen.<br />

Die jeweils zutreffende Beschreibung muss ausgewählt und über die Charakterisierung<br />

1 (Z) im Datenfeld "DAKZustandSanierung" (vgl. Tab. A-7 -<br />

85) eingetragen werden.<br />

Teilweise ist eine Quantifizierung gefordert. In diesen Fällen ist der ganzzahlige<br />

bis zu vierstellige Zahlenwert im Datenfeld "QZustandSanierung"<br />

(vgl. Tab. A-7 - 85) einzutragen.<br />

mm (4)<br />

1 Auf Charakterisierung (A) kann bis auf Ausnahmefälle (z. B. Verschiebung mit Boden sichtbar) verzichtet werden.<br />

2 Länge der Verschiebung in mm.<br />

3 Die Quantifizierung bei vertikalem/ horizontalem Versatz erfolgt durch Messung mittels Maßstab mit mm-Teilung<br />

oder mindestens gleichwertige Messverfahren.<br />

4 maximale Verschiebung zwischen den Elementen in mm.<br />

Tab. A-2 - 74 Schadhafte Innenauskleidung<br />

DAK - Schadhafte Innenauskleidung<br />

(1)<br />

Die Innenauskleidung des Schachtes oder der Inspektionsöffnung ist schadhaft.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Z andere<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Aneinandergrenzende Elemente von Schächten oder Inspektionsöffnungen sind<br />

gegenüber ihrer beabsichtigten Lage gegeneinander verschoben.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur für bei der Herstellung ausgekleidete oder renovierte Schächte/ Inspektionsöffnungen<br />

angewendet werden. Der Auftraggeber muss die entsprechenden Stammdaten zur Verfügung stellen.<br />

132


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Die Notation als Streckenfeststellung, die Verwendung ggf. zusätzlich<br />

erforderlicher Hauptkodes (z. B. DBF) sowie die Angaben zur Lage am<br />

Umfang sind unabhängig davon vorzunehmen.<br />

Tab. A-2 - 75 Auswahltabelle für standardisierte Feststellungen für DAKZ<br />

Auswahltabelle für DAKZ() Quantifizierung Relevant bei<br />

A Ablösung Auskleidung cm² (Fläche) X X<br />

B Randablösung Auskleidung % (Fläche<br />

Reduz.)<br />

C Auskleidung verfärbt (kein<br />

Schmutz)<br />

D Mechanisch herbeigeführt<br />

Kerbe/Abplatzung/Beschädigung<br />

Auskleidung<br />

Der Wert (Z) darf nur verwendet werden, sofern die Beschreibung nicht<br />

mit einer anderen Feststellung möglich ist. In diesem Fall ist die Art der<br />

Feststellung in einer zusätzlichen Bemerkung (DDB) weiter zu beschreiben.<br />

Beschichtung werkseitig<br />

Auskleidung werkseitig<br />

Teil-/Vollauskleidung Laminattechnik<br />

Beschichtung vor Ort<br />

Teil-/Vollauskleidung vor Ort montiert<br />

Andere Auskleidung<br />

X X X X<br />

X X X X<br />

% (Tiefe) X X X X X X<br />

E Beule nach außen mm X X X<br />

F Beule nach innen % (Fläche<br />

Reduz.)<br />

X X X X X X<br />

G Falte in Auskleidung, längs mm (Höhe) X X<br />

H Falte in Auskleidung, radial mm (Höhe) X X<br />

I Falte in Auskleidung, komplex mm (Höhe) X X<br />

J Schadhafter Befestigungspunkt<br />

X X<br />

K Schadhafte Schweißnaht X X X<br />

L Verbindung defekt (Auskleidung)<br />

M Auskleidung endet im Schacht<br />

(z.B. unterhalb Konus)<br />

N Auflösung Auskleidungswerkstoff<br />

X X X<br />

X X X X X X<br />

X X X X X X<br />

O Loch in Auskleidung cm² (Fläche) X X X X X X<br />

P Riss in Auskleidung mm (Breite) X X X X X X<br />

Z Renovierung nicht fachgerecht X X X X X X<br />

133


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 76 Schadhafte Reparatur<br />

DAL - Schadhafte Reparatur<br />

(1)<br />

Eine Reparatur wurde an einem Schacht oder einer Inspektionsöffnung ausgeführt,<br />

der/ die nun schadhaft ist. In diesem Fall ist auch der Kode für die punktuelle Reparatur<br />

DCB zu verwenden.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Z andere<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Zur Optimierung der Beschreibungen wird eine Referenzliste (U132) standardisierter<br />

Festellungen eingeführt (vgl. Tab. A-7 - 304). Diese sind in<br />

Abhängigkeit der zugewiesenen Reparaturverfahren zugelassen.<br />

Die jeweils zutreffenden Beschreibung muss ausgewählt und über die<br />

Charakterisierung (Z) im Datenfeld "DALZustandSanierung" (vgl. Tab. A-7<br />

- 85) eingetragen werden.<br />

Teilweise ist eine Quantifizierung gefordert. In diesen Fällen ist der ganzzahlige,<br />

bis zu vierstellige Zahlenwert im Datenfeld "QZustandSanierung"<br />

(vgl. Tab. A-7 - 85) einzutragen.<br />

Die Bezeichnung der Sanierungsmaßnahme ist im Datenfeld "BezeichnungSanierung"(vgl.<br />

Tab. A-7 - 85) einzutragen.<br />

Die Notation als Streckenfeststellung, die Verwendung ggf. zusätzlich<br />

erforderlicher Hauptkodes (z. B. DBF) sowie die Angaben zur Lage am<br />

Umfang und Verbindung sind unabhängig davon vorzunehmen.<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur für in sanierten Schächten/Inspektionsöffnungen eingesetzte Reparaturverfahren und nur<br />

als Mehrfachbeschreibung (nach DCB und zuvor ggf. DCA) angewendet werden.<br />

Tab. 2 - 77 Referenzliste für standardisierte Feststellungen (DALZ)<br />

Auswahltabelle DALZ() Quantifizierung<br />

A Ablösung Sanierungswerkstoff vom<br />

Schacht/ Inspektionsöffung<br />

B Anbindung Auskleidung an Schacht/<br />

Inspektionsöffnung fehlt oder nicht fachgerecht<br />

C Hindernis Sanierungswerkstoffüberschuss/<br />

-übergang<br />

Manuelle Techniken (z.B. Spachtelung)<br />

Manuelle Laminattechnik<br />

% (Fläche Reduz.) X X X X X<br />

Injektionstechnik mit Bohrpacker<br />

Innenmanschetten verklebt/ verspannt<br />

Verbindungsabdichtung dauerelastisch<br />

Andere Reparaturtechnik<br />

X X X X<br />

% (Fläche Reduz.) X X X X X<br />

134


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. 2 - 77 Referenzliste für standardisierte Feststellungen (DALZ)<br />

Auswahltabelle DALZ() Quantifizierung<br />

D Auflösung Sanierungswerkstoff X X X X X<br />

E Loch im Sanierungswerkstoff cm² (Fläche) X X X X<br />

F Riss im Sanierungswerkstoff mm (Breite) X X X<br />

G Anschlussöffnung/ -einbindung (Auskleidung)<br />

fehlt<br />

H Anschlussöffnung Auskleidung (ohne<br />

Anschlusseinbindung) nicht fachgerecht<br />

Die Verwendung des Wertes (B) soll im Rahmen der Inspektion von Knoten<br />

erfolgen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann dies aber auch im Rahmen<br />

der Kanal/ Leitungsinspektion erfolgen.<br />

Der Wert (Z) darf nur verwendet werden, sofern die Beschreibung nicht<br />

mit einer anderen Feststellung möglich ist. In diesem Fall ist die Art der<br />

Feststellung in einer zusätzlichen Bemerkung (DDB) weiter zu beschreiben.<br />

X X X<br />

X X X<br />

Z Reparatur nicht fachgerecht X X X X X X<br />

Tab. A-2 - 78 Schadhafte Schweißnaht<br />

DAM - Schadhafte Schweißnaht<br />

(1)<br />

Eine schadhafte Schweißnaht im Schacht oder in der Inspektionsöffnung.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A vertikal<br />

B horizontal<br />

C geneigt<br />

Manuelle Techniken (z.B. Spachtelung)<br />

Manuelle Laminattechnik<br />

Injektionstechnik mit Bohrpacker<br />

Innenmanschetten verklebt/ verspannt<br />

Verbindungsabdichtung dauerelastisch<br />

Andere Reparaturtechnik<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Lage am Umfang Bei vertikalen Schäden ist die Richtung festzustellen. Bei horizontalen, geneigten und<br />

spiralförmigen Schäden sind die Anfangs- und Endpunkte anzugeben.<br />

1 Schadhafte Schweißnähte in Verbundwerkstoffen oder nach Renovation werden mit DAK beschrieben.<br />

135


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 79 Poröse Wand<br />

DAN - Poröse Wand<br />

Der Wandwerkstoff erscheint porös (z. B. aufgrund eines Fertigungsfehlers).<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Tab. A-2 - 80 Boden sichtbar<br />

DAO - Boden sichtbar (1)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Der anstehende Boden ist durch eine Schadstelle des Schachtes oder der Inspektionsöffnung<br />

sichtbar.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur in Verbindung mit einem Primärschaden verwendet werden. Die weitere Charakterisierung<br />

und Quantifizierung erfolgt dort.<br />

Tab. A-2 - 81 Hohlraum sichtbar<br />

DAP - Hohlraum sichtbar (1)<br />

Ein Hohlraum außerhalb des Schachtes oder der Inspektionsöffnung ist durch die<br />

Schadstelle sichtbar.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur in Verbindung mit einem Primärschaden verwendet werden. Die weitere Charakterisierung<br />

und Quantifizierung erfolgt dort.<br />

Tab. A-2 - 82 Schadhafte Steighilfen<br />

DAQ - Schadhafte Steighilfen<br />

(1)<br />

Ein Schaden am Steigeisengang, an einer Steigleiter oder an einem Steigkasten.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A lockeres Steigeisen Anzahl (2)<br />

B fehlendes Steigeisen<br />

C korrodiertes Steigeisen<br />

D verbogenes Steigeisen<br />

E Kunststoffverkleidung des<br />

Steigeisens gebrochen<br />

F Handlauf der Steigleiter<br />

korrodiert<br />

G lockere Absturzsicherung<br />

der Leiter<br />

H fehlende Absturzsicherung<br />

der Leiter<br />

I korrodierte Absturzsicherung<br />

der Leiter<br />

J korrodierte Leitersprossen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

136


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 82 Schadhafte Steighilfen<br />

DAQ - Schadhafte Steighilfen<br />

(1)<br />

K schadhafter Steigkasten<br />

Z anderer Schaden - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden<br />

1 Mehrere schadhafte/ fehlende Steigeisen sind als Streckenfeststellung zu beschreiben.<br />

2 Anzahl der schadhaften Steigeisen oder Steigkästen.<br />

Tab. A-2 - 83 Schäden an Abdeckung und Rahmen<br />

DAR - Schäden an Abdekkung<br />

und Rahmen<br />

Ein Schaden an Abdeckung und Rahmen.<br />

Tritt mehr als ein Schaden an der Abdeckung oder am Rahmen auf, ist der Kode zu<br />

wiederholen.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Abdeckung gebrochen<br />

B Abdeckung wackelt<br />

C Abdeckung nicht vorhanden<br />

D Rahmen gebrochen<br />

E Rahmen locker<br />

F Rahmen fehlt<br />

G Abdeckung unterhalb der<br />

Geländeoberfläche<br />

H Abdeckung oberhalb der<br />

Geländeoberfläche<br />

Z anderer Schaden - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden<br />

Tab. A-2 - 84 Wurzeln<br />

DBA - Wurzeln (1)<br />

mm (1)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Bei oberhalb oder unterhalb der Geländeoberfläche liegender Abdeckung Höhenunterschied zur Geländeoberfläche<br />

in mm.<br />

Wurzeln von Bäumen oder anderen Pflanzen wachsen durch Anschlüsse, Schadstellen<br />

oder Verbindungen in den Schacht oder die Inspektionsöffnung ein.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Pfahlwurzeln<br />

B einzelne feine Wurzeln<br />

C komplexes Wurzelwerk<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Ein Schaden am Steigeisengang, an einer Steigleiter oder an einem Steigkasten.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

137


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

1 Der Kode umfasst auch Wurzeleinwuchs durch bzw. am Anschluss. Die Anschlüsse selbst sind hierbei<br />

zunächst mit dem Kode DCA zu beschreiben. Überdies ist bei Einwuchs durch Anschlüsse die Beschreibung<br />

DAHE erforderlich.<br />

Tab. A-2 - 85 Anhaftende Stoffe<br />

DBB - Anhaftende Stoffe<br />

An der Wand des Schachtes oder der Inspektionsöffnung anhaftende Stoffe.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A (1)<br />

Inkrustation mm (2)<br />

B Fett<br />

C Fäulnis (z. B. an der<br />

Wand des Schachtes<br />

oder der Inspektionsöffnung<br />

anhaftende Organismen)<br />

Z (3)<br />

anderer Stoff - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Auf Undichtigkeit zurückzuführende anhaftende Stoffe (Sinterungen) sind mit Charakterisierung (A) zu<br />

beschreiben. Die Undichtigkeit selbst ist ggf. mit dem entsprechenden Hauptkode zubeschreiben (vgl. Anh. A-<br />

2.3.3).<br />

2 Stärke der anhaftenden Stoffe in mm<br />

3 Für andere anhaftende Stoffe neben Fett/ Fäulnis ist die Charakterisierung (Z) zu verwenden.<br />

Tab. A-2 - 86 Ablagerungen<br />

DBC - Ablagerungen<br />

Ablagerungen an Schachtsohle oder an Auftritten.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A feines Material (z. B.<br />

Sand, Schluff)<br />

B grobes Material (z. B.<br />

Kies, Schutt)<br />

C hartes oder verdichtetes<br />

Material (z. B. Beton)<br />

Z anderes Material - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

1 Ablagerungshöhe in mm<br />

mm (1)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

138


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 87 Eindringen von Bodenmaterial<br />

DBD - Eindringen von Bodenmaterial<br />

(1)<br />

Anstehendes Bodenmaterial dringt in den Schacht oder in die Inspektionsöffnung ein.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

1 Der Kode kann selbstständig oder in Verbindung mit einem Primärschaden verwendet werden.<br />

Tab. A-2 - 88 Andere Hindernisse<br />

DBE - Andere Hindernisse<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Gegenstände im Schacht oder in der Inspektionsöffnung. Dieser Kode darf nur verwendet<br />

werden, wenn kein anderer Kode (DBA bis DBD) anwendbar ist.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode<br />

(1)<br />

Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A herausgefallene(s) Ziegel/<br />

Mauerwerk liegen/liegt im<br />

Gerinne<br />

B ausgebrochenes Teil der<br />

Rohrwandung liegt im<br />

Gerinne<br />

C anderer Gegenstand liegt<br />

im Gerinne<br />

D Gegenstand ragt durch<br />

die Wand ein<br />

E Gegenstand in Verbindung<br />

eingekeilt<br />

F Gegenstand dringt durch<br />

einen Anschluss/Abzweig<br />

ein<br />

G fremde Leitungen oder<br />

Kabel durchqueren das<br />

Bauwerk<br />

H Gegenstand/Objekt in das<br />

Bauwerk eingebaut<br />

Z Anderes Material - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkung aufgezeichnet<br />

werden<br />

Lage am Umfang Die Lage ist aufzuzeichnen<br />

mm (2)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Charakterisierungen (A), (B) und (C) gelten nur für die Lage im Gerinne. Sofern andere Gegenstände an<br />

anderer Stelle vorhanden sind und nicht durch (D) bis (H) beschrieben werden können, müssen diese durch<br />

die Charakterisierung (Z) beschrieben werden. Bei allen Charakterisierungen ist die Angabe der Lage erforderlich.<br />

Bei den Charakterisierungen (C) bis (Z) ist der Gegenstand in der Anmerkung zum Kode zu beschreiben. Bei<br />

allen Charakterisierungen ist der Schachtbereich anzugeben (vgl. A-2.3.5).<br />

2 Maximale Abmessung des Hindernisses in mm<br />

139


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 89 Infiltration<br />

DBF - Infiltration (1)<br />

Eindringen von Wasser durch die Wand des Schachtes oder der Inspektionsöffnung<br />

oder durch Verbindungen oder Schadstellen in der Wand, dem Auftritt oder dem<br />

Gerinne des Schachtes oder der Inspektionsöffnung.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Schwitzen - langsames<br />

Eindringen von Wasser -<br />

keine sichtbaren Tropfen<br />

B Tropfen - Eintropfen - kein<br />

kontinuierliches Fließen<br />

C Fließen - kontinuierliches<br />

Fließen<br />

D Spritzen - Eindringen<br />

unter Druck<br />

A durch die Wand des Schachtes oder der Inspektionsöffnung<br />

B durch einen Spalt der Wand des Schachtes oder<br />

der Inspektionsöffnung und einem Anschluss im<br />

Sohlbereich<br />

C durch einen Spalt zwischen der Wand des<br />

Schachtes oder der Inspektionsöffnung und<br />

einem Anschluss oberhalb des Auftritts<br />

Lage am Umfang Die Lage des Eintrittspunktes/-bereiches ist aufzuzeichnen<br />

Tab. A-2 - 90 Exfiltration<br />

DBG - Exfiltration (1)<br />

1 Der Kode kann selbstständig oder in Verbindung mit einem Primärschaden verwendet werden.<br />

Sichtbarer Wasseraustritt aus dem Schacht oder der Inspektionsöffnung.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Tab. A-2 - 91 Ungeziefer<br />

DBH - Ungeziefer<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Kode darf nur verwendet werden, wenn nach der Schadstelle sichtbar weniger oder gar kein Wasser weiterfließt.<br />

Der Kode kann selbstständig oder in Verbindung mit einem Primärschaden verwendet werden.<br />

Tatsächlich beobachtetes Ungeziefer.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Ratte A im Schacht oder in der Inspektionsöffnung Anzahl (1)<br />

B Küchenschabe/ Kakerlake<br />

Z andere Tierart - weitere<br />

Angaben sollten als<br />

Anmerkungen aufgezeichnet<br />

werden<br />

B in einem Anschluss<br />

C in einer offenen Verbindung<br />

Z andere Lage - weitere Angaben sollten als<br />

Anmerkungen aufgezeichnet werden<br />

1 Die Anzahl der Tiere, die an einer einzelnen Stelle beobachtet wurden.<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

140


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 92 Auftritt<br />

DCH - Auftritt (1)<br />

Beschreibung der Lage und des Zustands des Auftritts.<br />

ANMERKUNG: Die vertikale Lage gibt die Position an.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Auftritt schadhaft<br />

B Auftritt nicht schadhaft<br />

Tab. A-2 - 93 Gerinne<br />

DCI - Gerinne (1)<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

1 Der Auftritt selbst ist eine Grundlageninformation. Ein möglicher Schaden ist genauer mit einem Primärschaden<br />

in Verbindung mit dem Bauwerksgegenstand zu beschreiben.<br />

Beschreibung der Lage, der Abmessungen und des Zustands des Gerinnes.<br />

ANMERKUNG: Die vertikale Lage gibt die Position an.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Gerinne schadhaft mm (2)<br />

B Gerinne nicht schadhaft<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

mm (3)<br />

1 Das Gerinne selbst eine Grundlageninformation. Ein möglicher Schaden ist genauer mit einem Primärschaden<br />

in Verbindung mit dem Bauwerksgegenstand zu beschreiben.<br />

2 Breite des Gerinnes<br />

3 Höhe des Gerinnes<br />

Tab. A-2 - 94 Sicherheitsketten/-balken<br />

DCJ - Sicherheitsketten/-balken<br />

Beschreibung der Lage und des Zustands von Sicherheitsketten/ -balken an den<br />

abgehenden Anschlüssen.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Sicherheitskette vorhanden<br />

ohne Schäden<br />

B Sicherheitskette fehlend<br />

(unter der Annahme, dass<br />

eine Kette vorhanden<br />

war)<br />

C Sicherheitskette schadhaft<br />

D Sicherheitskette mit Ablagerungen<br />

belegt<br />

E Sicherheitsbalken vorhanden<br />

ohne Schäden<br />

F Sicherheitsbalken fehlend<br />

(unter der Annahme,<br />

dass ein Balken vorhanden<br />

war)<br />

G Sicherheitsbalken schadhaft<br />

H Sicherheitsbalken mit<br />

Ablagerungen belegt<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

141


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.7<br />

Tab. A-2 - 95 Geschlossene Rohrdurchführung<br />

DCL - Geschlossene Rohrdurchführung<br />

Im Schacht oder der Inspektionsöffnung ist eine geschlossene Rohrdurchführung vorhanden.<br />

In diesem Fall sollten auch die Kodes für die Anschlüsse und Anschlussleitungen der<br />

Schächte bzw. der Inspektionsöffnungen (DCA und DCG) verwendet werden.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A keine Öffnungsmöglichkeit<br />

an der Rohrdurchführung<br />

vorhanden<br />

B Öffnungsmöglichkeit vorhanden<br />

- Abdeckung am<br />

Platz<br />

C Öffnungsmöglichkeit vorhanden<br />

- Abdeckung fehlt<br />

A schadhaft<br />

B nicht schadhaft<br />

Tab. A-2 - 96 Schmutzfänger unter der Abdeckung<br />

DCM - Schmutzfänger unter<br />

der Abdeckung<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Zur Aufzeichnung des Vorhandenseins eines Schmutzfängers (Eimers) unter der<br />

Abdeckung.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Schmutzfänger vorhanden<br />

ohne Schäden<br />

B Schmutzfänger fehlend<br />

(unter der Maßgabe, dass<br />

ein Schmutzfänger vorhanden<br />

war)<br />

C Schmutzfänger schadhaft<br />

Tab. A-2 - 97 Schlammfang in der Sohle<br />

DCN - Schlammfang in der<br />

Sohle<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

In der Sohle des Schachtes oder der Inspektionsöffnung ist ein Schlammfang vorhanden.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A Schlammfang nicht<br />

schadhaft<br />

B Schlammfang schadhaft<br />

Tab. A-2 - 98 Zufluss aus einem Anschluss<br />

DDE - Zufluss aus einem<br />

Anschluss<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Information über den Zufluss aus einem Anschluss.<br />

In diesem Fall sind auch die Kodes für den Anschluss und die Anschlussleitung (DCA<br />

und DCG) zu verwenden.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

A klar A falsch angeschlossen, da Schmutzwasser in<br />

Regenwasserleitung/ -kanal abfließt<br />

B trüb oder verfärbt B falsch angeschlossen, da Regenwasser in<br />

Schmutzwasserleitung/ -kanal abfließt<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

142


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.8<br />

Tab. A-2 - 98 Zufluss aus einem Anschluss<br />

DDE - Zufluss aus einem<br />

Anschluss<br />

A-2.3.8 Bild- und Videodokumentation<br />

C kein Fehlanschluss erkennbar<br />

Lage am Umfang Die Anschlussmitte ist aufzuzeichnen<br />

Information über den Zufluss aus einem Anschluss.<br />

In diesem Fall sind auch die Kodes für den Anschluss und die Anschlussleitung (DCA<br />

und DCG) zu verwenden.<br />

Charakterisierung 1 Charakterisierung 2 Quantifi-<br />

Kode Langtext Kode Langtext<br />

zierung 1<br />

Im Rahmen der direkten optischen Inspektion begehbarer Haltungen und<br />

Schächte bzw. Inspektionsöffnungen sind neben der Protokollierung des<br />

Istzustandes die festgestellten Schäden anhand von Fotos oder Filmaufnahmen<br />

zu dokumentieren.<br />

Der Istzustand von nicht begehbaren Haltungen und Leitungen ist durch<br />

Videoaufzeichnungen bei der TV-Inspektion zu dokumentieren. Die<br />

Kamera ist so zu führen, dass ein vollständiger Eindruck vom Zustand des<br />

Rohres entsteht. Hierzu ist z.B. bei erkennbaren oder vermuteten Abweichungen<br />

einer Muffe oder eines Übergangsbereichs vom regulären<br />

Zustand an diesen Stellen der volle Umfang des Rohres abzuschwenken.<br />

Neben den o.a. Anforderungen an die technische Ausrüstung müssen die<br />

Videos mit Einblendungen versehen sein, damit eine geordnete Identifikation<br />

der Informationen möglich ist. Die Einblendungen auf den analogen<br />

bzw. digitalen Videos werden wie folgt unterschieden:<br />

> Dauereinblendungen (permanent sichtbare Einblendungen):<br />

Time-Code, Stationierung, Untersuchungsrichtung,<br />

Bezeichnung Zulaufknoten, Bezeichnung Ablaufknoten,<br />

Datum, Uhrzeit und Videoband-Nr. bzw. Datenträger-Nr.<br />

> Einmalige Einblendungen am Beginn einer Haltungs- bzw.<br />

Leitungsinspektion:<br />

Name der Inspektionsfirma, Liegenschaftsbezeichnung,<br />

Straßenname, Material und Durchmesser<br />

> Einblendungen zur Zustandsbeschreibung:<br />

Zustandsbeschreibung im Langtext, numerischer Zusatz<br />

gemäß Anh. A-2.3.7, die Lage im Querschnitt nach Zifferblatt-Notation,<br />

Kommentar als Freitext und bei Bedarf die<br />

Foto-Nr.<br />

Jede Einblendung muss mindestens für 5 Sekunden sichtbar bleiben. Die<br />

Farbe der Einblendung muss sich vom jeweiligen Hintergrund abheben.<br />

Die in der Bauverwaltung des Bundes und der Länder eingeführte Erfassungssoftware<br />

BaSYS (vormals KanDATA-Windows) unterstützt die Ausgabe<br />

von Zustandsgrafiken für Haltungen und Leitungen sowie die direkte<br />

Ansteuerung von Videobändern und digitalen Zustandsfilmen. Vorausset-<br />

Direkte optische<br />

Inspektion<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

Indirekte optische<br />

Inspektion<br />

143


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.8<br />

zung hierfür ist eine fehlerfreie gemäß den Anforderungen (vgl. Anh. A-<br />

2.3.3) durchgeführte Dokumentation der Zustandsdaten sowie deren Synchronisation<br />

mit digitalen Zustandsfilmen.<br />

Bei der Beauftragung von digitalen Bilddateien sollte folgende Mindestqualität<br />

vereinbart werden:<br />

> Abmessung: 768 x 568 Bildpunkte<br />

> Auflösung: 200 dpi (Bildschirmauflösung)<br />

> Farbtiefe: 24 bit (RGB-Echtfarben)<br />

> empfohlenes Bildformat: JPEG-Format der Joint<br />

Photographic Experts Group.<br />

Bei der Ausschreibung von digitalen Zustandsfilmen ist zu vereinbaren:<br />

> Für jedes inspizierte Objekt ist jeweils eine eigene Filmdatei<br />

zu erstellen.<br />

> Bei Aufzeichnung eines Time-Code sind die digitalen<br />

Zustandsfilme vollständig mit den Zustandsdaten unter<br />

Verwendung des Datenbereiches "Filme" in einem<br />

Zustandsdatenkollektiv (vgl. Anh. A-7.5) zu synchronisieren.<br />

> Die Wiederholrate der Bilddarstellung (fps) muss unabhängig<br />

vom digitalen Videoformat konstant 25 Bilder pro<br />

Sekunde betragen.<br />

Aufgrund der Vielzahl technischer Möglichkeiten bei digitalen Videoaufzeichnungen<br />

ergeben sich nicht unerhebliche Unterschiede bei der Qualität<br />

der Aufzeichnungen. Auf Basis der für analoge Videobänder geforderten<br />

Mindestqualität "SVHS" sollte diese auch für digitale Zustandsfilme<br />

gelten.<br />

SVHS-Qualität wird mit digitalen Aufzeichnungen im MPEG2-Format mit<br />

einer Bildübertragungsrate von 4 Mbit/s oder im MPEG4-Format mit variabler<br />

Bildübertragungsrate unter Vorgabe der Bildgröße und der Bildkomprimierung<br />

erzielt. Zur Betrachtung von digitalen Zustandsfilmen im<br />

MPEG2- oder MPEG4-Format werden software- und hardwareseitig<br />

besondere Anforderungen an das Computersystem gestellt. Für die Qualität<br />

ist nicht nur das Dateiformat sondern auch eine bestimmte Videodatenrate<br />

erforderlich. In Abhängigkeit vom jeweiligen Format und der Qualität<br />

ergibt sich der zu verwendende Datenträger (CD-ROM oder DVD).<br />

Tab. 2 - 99 Spezifikationen digitaler Videoformate<br />

Video-Format Video-Format<br />

nach Spezifikation<br />

Auflösung<br />

[Bildpunkte]<br />

vgl. PAL-<br />

Auflösung<br />

erf. Videodatenrate<br />

[mbit/s]<br />

MPEG1 MPEG1-VCD 352 x 288 1/4 PAL 1,15<br />

(konstant)<br />

MPEG2 MPEG2-SVCD 480 x 576 2/3 PAL 2,52 (konstant<br />

oder variabel)<br />

Anforderungen an<br />

digitale Bilddateien<br />

Anforderungen an<br />

digitale Zustandsfilme<br />

erf. Datenträger<br />

CD-ROM<br />

CD-ROM<br />

144


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.3.8<br />

Tab. 2 - 99 Spezifikationen digitaler Videoformate<br />

Video-Format Video-Format<br />

nach Spezifikation<br />

Auflösung<br />

[Bildpunkte]<br />

vgl. PAL-<br />

Auflösung<br />

* Die Datenrate ist abhängig vom verwendeten Videocodec.<br />

erf. Videodatenrate<br />

[mbit/s]<br />

MPEG2 MPEG2-DVD 720 x 576 1/1 PAL 4-5 (konstant<br />

oder variabel)<br />

Das MPEG1-Format ist nur für Aufzeichnungen in VHS-Qualität geeignet.<br />

Die MPEG1-VCD Spezifikation sollte daher nur in Ausnahmefällen gefordert<br />

werden, wenn die Hardwarevoraussetzungen oder andere Randbedingungen<br />

keine bessere Qualität zulassen.<br />

Unter den o.g. Voraussetzungen wird empfohlen, von Anbietern das<br />

MPEG2-SVCD, besser noch das MPEG2-DVD Format, zu fordern. Diese<br />

Formate können mit der Standard-Schnittstelle Video for Windows (MCI),<br />

die standardmäßig in jedem Windowssystem ab der Version 95A integriert<br />

ist, auf einem Computersystem mit leistungsfähigem Prozessor und<br />

einem handelsüblichen Softwarevideoplayer mit MPEG2-Decoder (z.B.:<br />

WinDVD) abgespielt werden.<br />

Beim MPEG4-Format können keine eindeutigen Richtlinien festgelegt und<br />

Empfehlungen abgegeben werden. Die Auflösung sollte aber nicht unter<br />

640 x 480 Bildpunkten liegen. Die Datenrate ist abhängig von dem verwendeten<br />

Videocodec, der sowohl für das Erzeugen als auch das<br />

Betrachten von MPEG4-Videodateien erforderlich ist. Somit lässt sich die<br />

Qualität nur anhand eines Referenzvideos beurteilen.<br />

Ein weiteres Entscheidungskriterium ist auch, in welchem Format (z.B.:<br />

*.avi *.mov, *.wmv) das MPEG4-Video erstellt wird und auf welchen Playern<br />

es abgespielt werden soll. Hier bietet sich das AVI-Format an, da es<br />

auf Windowssystemen von einer großen Anzahl von Softwarevideoplayern<br />

abgespielt werden kann. Dazu ist eine Einschränkung der zu verwendenden<br />

Videocodecs auf diejenigen, die innerhalb des AVI-Formates<br />

umgesetzt werden können, notwendig.<br />

Außerdem muss der Anbieter nachweisen, dass er den verwendeten<br />

Videocodec lizenziert hat und dem Auftraggeber keine weiteren Kosten<br />

durch die Verwendung des Videocodecs entstehen. Die Weitergabe eines<br />

Videocodecs an Dritte muss ausdrücklich zulässig sein.<br />

Zusätzlich sind für das Abspielen von MPEG4-Videos hardware- als auch<br />

softwareseitig besondere Anforderungen zu beachten. Die Grafikkarte<br />

muss über genügend Geschwindigkeit und Speicher verfügen, der Prozessor<br />

muss ausreichend leistungsfähig sein. Direct-X ab der Version 8.1<br />

und der Mediaplayer ab Version 8.0 müssen auf dem System installiert<br />

sein.<br />

DVD<br />

MPEG4 - 352 x 288 1/4 PAL * CD-ROM<br />

MPEG4 - 640 x 480 - * DVD<br />

MPEG4 - 720 x 576 1/1 PAL * DVD<br />

erf. Datenträger<br />

MPEG1<br />

MPEG2<br />

MPEG4<br />

145


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.4<br />

Generell ist anzuraten, vom Bewerber ein Referenzvideo bei der<br />

Angebotsabgabe anzufordern. Gleiches gilt insbesondere auch, wenn<br />

der Datenträger eine DVD ist. Aufgrund unterschiedlicher Aufzeichnungsverfahren<br />

(z.B.: DVD+R, DVD-R, DVD+RW, DVD-RW) und Qualitäten der<br />

DVD-Medien kann im Zweifelsfall nur durch ein Muster sichergestellt werden,<br />

dass der Datenträger mit dem DVD-Laufwerk des Auftraggebers<br />

kompatibel ist. Als weitergehende Maßnahme zur Qualitätssicherung<br />

sollte der Anbieter vertraglich dazu verpflichtet werden, nur qualitativ<br />

hochwertige DVD-Rohlinge anerkannter Markenhersteller zu verwenden<br />

und diese nicht mit einfachen Labeln zu bekleben, da der verwendete<br />

Klebstoff sich in einem DVD-Laufwerk erhitzen kann und der Datenträger<br />

dadurch unter Umständen unlesbar wird.<br />

Wegen der immer günstiger werdenden Preise für Speicherplatz stellen<br />

mobile Festplattenlaufwerke eine wirtschaftliche Alternative zu nur ein Mal<br />

beschreibbaren Medien dar und sollten bei der Ausschreibung in Betracht<br />

gezogen werden. Die erforderliche Speicherkapazität ist wegen der Erfahrungswerte<br />

besser durch den Anbieter ermittelbar. Für eine schnelle<br />

Datenübertragung sollte das Gerät über einen Anschluss gemäß der<br />

USB-2.0-Spezifikation verfügen.<br />

A-2.4 Methoden der quantitativen Zustandserfassung<br />

Sofern die Ergebnisse der optischen Inspektion nicht ausreichen, um den<br />

Zustand der Kanäle umfassend zu beschreiben und befriedigende Aussagen<br />

über Schäden sowie Art und Umfang von Sanierungsmaßnahmen<br />

abzuleiten, können nachfolgend beispielhaft aufgeführte Verfahren in<br />

begründeten Fällen angewendet werden. Sie ermöglichen die quantitative<br />

Feststellung von<br />

> Ablagerungen,<br />

> Lageabweichungen,<br />

> Rissbreiten,<br />

> Verformungen und Deformationen, Innenkorrosion und<br />

mechanischem Verschleiß (Querschnittsabmessung),<br />

> Bettungsbedingungen (Bauwerk/Baugrund) [STEIN, D.,<br />

1999].<br />

Der Zeitpunkt derartiger weitergehender Prüfungen kann mit der optischen<br />

Inspektion zusammenfallen oder später, vor der Entscheidung für<br />

ein bestimmtes Sanierungsverfahren, liegen. Im Rahmen von Abnahmeprüfungen<br />

von nicht begehbaren Kanälen können spezielle Nachweise<br />

über Maße (Rissbreiten, Stoßfugen, Versätze etc.) gefordert werden [ATV-<br />

DVWK-A 139, 2001].<br />

Detektionsverfahren dienen der Schadensdiagnose bzw. Detektion von<br />

Leckagen und Hohlräumen in der Leitungszone sowie der Beurteilung von<br />

nicht sichtbaren Bereichen. Man unterscheidet akustische und elektrische<br />

DVD<br />

Festplatten<br />

Detektionsverfahren<br />

146


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5<br />

Verfahren sowie die Infrarotthermografie. Die Anwendung für den Bereich<br />

<strong>Abwasser</strong> ist heute aber noch nicht praxisreif und eher dem Bereich der<br />

Forschung zuzuordnen.<br />

Die Ortung von Leckagen mit elektrischen Verfahren ist i.d.R. sehr aufwendig,<br />

da eine Vollfüllung des Kanals erforderlich ist. Wird dieses Verfahren<br />

im Anschluss an eine Dichtheitsprüfung mit Wasser durchgeführt,<br />

verringert sich der Aufwand. Es können, zusätzlich zu den Informationen<br />

aus der optischen Inspektion, Aussagen zum Ausmaß des Schadens<br />

getroffen werden. Gegenwärtig existieren jedoch keine Wertungskriterien<br />

dafür.<br />

Unter Umständen kann es erforderlich werden, zusätzliche Material- und<br />

Werkstoffuntersuchungen durchzuführen, um Aussagen über die verbliebene<br />

Restdicke einer Bauteilwandung und/oder über die Materialeigenschaften<br />

zu treffen. Hiermit verbunden sind Erkenntnisse zur Statik und<br />

zur prognostizierten Restlebensdauer eines Bauteils. Die Ergebnisse derartiger<br />

Untersuchungen können die Wahl des Sanierungsverfahrens<br />

beeinflussen.<br />

Im Rahmen einer Profilkalibrierung können nicht begehbare Profile mit<br />

Messkalibern auf Maßhaltigkeit geprüft werden (vgl. Standardleistungsbuch<br />

für das Bauwesen) [STLB-Bau LB 009]. Deformationen des Profils<br />

können Hinweise auf statische Probleme geben. Darüber hinaus können<br />

diese Angaben für die Sanierung erforderlich sein. Begehbare Profile werden<br />

mit den üblichen Instrumenten der Vermessung überprüft.<br />

Für die vertikale Lagevermessung kommen Inklinometer, druckmessende<br />

Schlauchwaage oder Laser in Betracht. Laser werden auch für die horizontale<br />

Vermessung eingesetzt.<br />

Zur Ortung von Fehlanschlüssen hat sich das Signalnebelverfahren<br />

bewährt. Darüber hinaus geben auch Einfärbungen des <strong>Abwasser</strong>s Aufschluss<br />

über Fehlanschlüsse.<br />

Sind quantitative Aussagen über die Höhe einer Infiltration erforderlich,<br />

werden Infiltrationsmessungen mittels spezieller Muffen- oder Rohrprüfgeräte<br />

oder Durchflussmessungen durchgeführt.<br />

A-2.5 Dichtheitsprüfung<br />

Im Rahmen der bautechnischen Zustandserfassung ist die Dichtheit von<br />

Kanälen und Leitungen sowie Schächten und Inspektionsöffnungen nachzuweisen.<br />

Die Prüfung auf Dichtheit zählt nach [DIN EN 752, 2008] zu den<br />

umweltrelevanten Untersuchungen. Eine besondere Bedeutung hat die<br />

Dichtheit beim Umgang mit Schmutzwasser, wassergefährdenden Stoffen<br />

und in Wasserschutzgebieten.<br />

Zur Dichtheitsprüfung gibt es eine Vielzahl von Normen und Regelwerken.<br />

Die in Tab. A-2 - 100 aufgeführten Regelwerke enthalten Prüfbestimmungen<br />

zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen für bestehende sowie<br />

neue und sanierte abwassertechnische Anlagen.<br />

Material- und Werkstoffuntersuchung<br />

Profilkalibrierung<br />

Lagevermessung<br />

Ortung von Fehlanschlüssen<br />

Infiltrationsmessung/<br />

Durchflussmessung<br />

147


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5<br />

Tab. A-2 - 100 Bestehende Normen und Regelwerke zur Dichtheitsprüfung<br />

Regelwerk Titel Datum Neubau,<br />

Sanierung<br />

DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen 10/97 X<br />

DIN EN 12889 Grabenlose Verlegung und Prüfung von <strong>Abwasser</strong>leitungen<br />

und -kanälen<br />

Darüber hinaus sind länderspezifische Wassergesetze und die in einigen<br />

Bundesländern bestehenden Eigenkontrollverordnungen sowie örtlichen<br />

Regelungen zu beachten. Außerdem bestimmen auch der Prüfanlass<br />

sowie Lage und Art der abwassertechnischen Anlage die Anwendung der<br />

Regelwerke (vgl. Tab. A-2 - 101).<br />

Anlässe und Fristen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen sind in<br />

DIN 1986-30 [DIN 1986-30, 2003] enthalten. Demzufolge gilt z. B. für<br />

Anlagen zur Ableitung von häuslichem <strong>Abwasser</strong> außerhalb von Wassergewinnungsgebieten<br />

im Zuge der optischen Inspektion der Nachweis der<br />

Dichtheit als erbracht, wenn keine dichtheitsrelevanten Schäden und<br />

Fremdwassereintritte festgestellt wurden. Ist die optische Inspektion nicht<br />

durchführbar bzw. das Ergebnis nicht ausreichend aussagekräftig, muss<br />

eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.<br />

Dichtheitsprüfungen im Zusammenhang mit Schächten beinhalten auch<br />

die Prüfung von Inspektionsöffnungen. Vereinfachend werden Inspektionsöffnungen<br />

in den nachfolgenden Überschriften, Textabschnitten und<br />

Tabellen nicht immer explizit mit aufgeführt.<br />

Es werden zur Zeit folgende Prüfverfahren eingesetzt:<br />

> Wasserdruckprüfung<br />

> Luftüberdruckprüfung<br />

> Luftunterdruckprüfung<br />

> Infiltrationsprüfung<br />

Als ein weiteres Prüfverfahren, das jedoch noch nicht praxisreif ist, wird<br />

auf die von der Universität der Bundeswehr München als Forschungsprojekt<br />

entwickelte "Zerstörungsfreie Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen"<br />

hingewiesen.<br />

03/00 X<br />

ATV-DVWK-A 139 Einbau und Prüfung von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen 06/01 X<br />

ATV-DVWK-A 142 <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten<br />

Merkblatt Nr. 4.3/6<br />

LFW - Teil 2<br />

Prüfung alter und neuer <strong>Abwasser</strong>kanäle, Teil 2: Prüfverfahren,<br />

Bayrisches Landesamt für Wasserwirtschaft<br />

DIN 1986-30 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil<br />

30: Instandhaltung<br />

ATV-M 143-6 Inspektion, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung von<br />

<strong>Abwasser</strong>kanälen und -leitungen, Teil 6: Dichtheitsprüfung<br />

bestehender, erdüberschütteter <strong>Abwasser</strong>leitungen und -<br />

kanäle und Schächte mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck<br />

Prüfverfahren<br />

Bestand<br />

11/02 X X<br />

07/99 X X<br />

02/03 X<br />

06/98 X<br />

148


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5<br />

Für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen gelten in Abhängigkeit von<br />

Art und Lage der <strong>Abwasser</strong>technischen Anlage unterschiedliche Prüfungsanforderungen:<br />

> Art der <strong>Abwasser</strong>technischen Anlage<br />

neue <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen sowie Schächte,<br />

bestehende <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen sowie<br />

Schächte,<br />

sanierte <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen und Schächte,<br />

bestehende, nur abschnittsweise sanierte <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

-leitungen und Schächte<br />

neue Rohrverbindungen,<br />

bestehende Rohrverbindungen,<br />

Pumpenschächte,<br />

<strong>Abwasser</strong>sammelgruben,<br />

Kleinkläranlagen<br />

> Lage der <strong>Abwasser</strong>technischen Anlage<br />

Grundleitungen unterhalb von Gebäuden<br />

vor und nach Behandlungsanlagen<br />

ober- und unterhalb des Grundwasserspiegels<br />

<strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen sowie Schächte<br />

außerhalb und innerhalb von Wassergewinnungsgebieten<br />

Dichtheitsprüfungen von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten sind<br />

vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von<br />

höchstens fünf Jahren im Rahmen der Generalinspektion durchzuführen<br />

[DIN EN 858-2, 2003]. Die in den einschlägigen Normen und Regelwerken<br />

enthaltenen Dichtheitsanforderungen an <strong>Abwasser</strong>anlagen (vgl. Tab.<br />

A-2 - 100) sind dabei nur bedingt anwendbar, da sie von anderen technischen<br />

Voraussetzungen ausgehen und die in Abscheideranlagen zurückgehaltenen<br />

wassergefährdenden Leichtflüssigkeiten ein höheres Gefährdungspotential<br />

aufweisen als <strong>Abwasser</strong> [DIN 1999-100, 2003].<br />

Dichtheitsprüfungen von Abscheideranlagen sind daher nicht Gegenstand<br />

des Anh. A-2.5. Grundsätze der objektbezogenen Planung für Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

sind im Kapitel 3.2.1 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> dokumentiert.<br />

Hinweise zu Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für<br />

Leichtflüssigkeiten und Fette enthält Anhang A-10.<br />

Es sind neben Art und Lage der <strong>Abwasser</strong>technischen Anlage auch unterschiedliche<br />

Prüfungsanforderungen in Abhängigkeit des Prüfanlasses<br />

> erstmalige Prüfung im Rahmen einer Neubauabnahme,<br />

> Prüfung im Rahmen einer Gewährleistungsabnahme,<br />

> Prüfung im Rahmen einer Sanierungsabnahme oder<br />

Art und Lage der<br />

<strong>Abwasser</strong>technischen<br />

Anlage<br />

Prüfanlass<br />

149


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.1<br />

zu beachten.<br />

> Wiederholungsprüfung im Bestand (z.B. im Rahmen der<br />

optischen Inspektion)<br />

Der Prüfanlass sowie Lage und Art der <strong>Abwasser</strong>technischen Anlage<br />

bestimmen die Anwendung der Regelwerke (vgl. Tab. A-2 - 101).<br />

Tab. A-2 - 101 Anwendungsfälle für bestehende Regelwerke<br />

Regelwerke<br />

Neubauabnahme<br />

Sanierung (Reparatur)<br />

Für Dichtheitsprüfungen im Rahmen der Sanierungsabnahme werden<br />

> bei der Prüfung von sanierten Kanälen, Leitungen und<br />

Schächten die Prüfungsanforderungen der Neubauabnahme<br />

und<br />

> bei der Prüfung von bestehenden, nur abschnittsweise<br />

sanierten Kanälen, Leitungen und Schächten und unter<br />

Einbeziehung schadensfreier, nicht sanierter Abschnitte<br />

die Prüfungsanforderungen der Wiederholungsprüfung<br />

empfohlen.<br />

A-2.5.1 Wahl des Prüfverfahrens<br />

Prüfanlass Lage<br />

DIN EN 1610 X X X X X X X<br />

DIN EN 12889 X X X X<br />

ATV-DVWK-A 139 X X X X X<br />

ATV-DVWK-A 142 X X X X X X X<br />

Sanierung (Renovierung)<br />

Merkblatt Nr. 4.3/6 LFW X X X X X X X X X<br />

DIN 1986-30 X X X<br />

ATV-M 143-6 X X X X<br />

Die Wahl des Prüfverfahrens ist abhängig von den jeweils zu untersuchenden<br />

Prüfobjekten bzw. -abschnitten, der Art und Lage der <strong>Abwasser</strong>technischen<br />

Anlage sowie vom Prüfanlass (vgl. Anh. A-2.5). Darüber hinaus<br />

beeinflussen Faktoren wie z.B. der Grundwasserstand, die<br />

Verfügbarkeit von Wasser als Prüfmedium und die Wirtschaftlichkeit die<br />

Wahl des Prüfverfahrens.<br />

Sanierung (Erneuerung)<br />

Gewährleistungsabnahme<br />

Wiederkehrende Prüfung<br />

Wassergewinnungsgebiete<br />

Grundleitungen [DIN 1986-100, 2008]<br />

Vor Behandlungsanlagen<br />

Nach Behandlungsanlagen<br />

Anwendung der<br />

Regelwerke<br />

150


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.2<br />

Bei Dichtheitsprüfungen soll der Prüfabschnitt maximal den Bereich eines<br />

Kanals oder einer Leitung zwischen zwei benachbarten Schächten umfassen.<br />

Bei der Wasserdruckprüfung ist es darüber hinaus zulässig, die<br />

Schächte und Anschlussleitungen in die Prüfung mit einzuschließen.<br />

Die Luftüberdruck- und die Luftunterdruckprüfung weisen gegenüber der<br />

Wasserdruckprüfung folgende Vorteile auf:<br />

> schnellere Durchführbarkeit<br />

> keine Wasserbeschaffung erforderlich<br />

> geringere Prüfkosten<br />

> Einsatz auch bei großem Gefälle mit Höhendifferenzen<br />

zwischen zwei Schächten von mehr als vier Metern<br />

Bei der Wasserdruckprüfung oder der Luftüberdruckprüfung kann durch<br />

anstehendes Grundwasser das Prüfergebnis verfälscht werden. Es ist<br />

deshalb vor Durchführung einer Wasserdruckprüfung oder einer Luftüberdruckprüfung<br />

zu prüfen, ob sich der Prüfabschnitt zum Zeitpunkt der<br />

Dichtheitsprüfung im Grundwasser befindet. In diesem Fall wird die<br />

Durchführung einer Luftunterdruckprüfung oder einer Infiltrationsprüfung<br />

empfohlen. Ist die Lage des Grundwasserspiegels nicht bekannt, sollte<br />

eine Unterdruckprüfung durchgeführt werden.<br />

Die Luftunterdruckprüfung weist gegenüber der Luftüberdruckprüfung insbesondere<br />

bei der Prüfung von Kanälen mit großen Nennweiten den Vorteil<br />

einer höheren Arbeitssicherheit auf.<br />

A-2.5.2 Prüfungsanforderungen für neue und sanierte<br />

Kanäle, Leitungen und Schächte außerhalb von Wassergewinnungsgebieten<br />

A-2.5.2.1 Luftüberdruck- und Luftunterdruckprüfung für<br />

Kanäle und Leitungen<br />

Für die Luftüberdruck- und die Luftunterdruckprüfung müssen die Öffnungen<br />

des zu prüfenden Abschnitts verschlossen werden. Nach dem<br />

Abdichten der Prüfstrecke mit geeigneten Absperrelementen ist zunächst<br />

ein Anfangsdruck einzustellen, der geringfügig über dem gewählten Prüfdruck<br />

P 0 (vgl. Tab. A-2 - 103 und Tab. A-2 - 104) liegt und zu halten ist.<br />

Diese Beruhigungszeit dient zur Stabilisierung der Temperatur innerhalb<br />

der Prüfstrecke, die sich durch den Druckwechsel ändert und somit das<br />

Prüfergebnis beeinflussen könnte. Danach wird der Prüfdruck P 0 eingestellt<br />

und innerhalb der Prüfzeit (vgl. Tab. A-2 - 103 und Tab. A-2 - 104) die<br />

Druckdifferenz gemessen. Die Prüfungsanforderung gilt als erfüllt, wenn<br />

die Druckdifferenz nicht größer ist als die zulässige Druckdifferenz (Druckabfall<br />

bei der Luftüberdruckprüfung bzw. Druckanstieg bei der Luftunterdruckprüfung).<br />

Die Dauer der Beruhigungszeit t B ist nach Ermessen des Sachkundigen<br />

im Einzelfall festzulegen. Die Beruhigungszeit ist beendet, wenn sich ein<br />

konstanter Drucklinienverlauf einstellt, d. h. der Temperaturausgleich zwischen<br />

komprimierter Luft und Rohrwand bereits beendet ist.<br />

Hinweise<br />

Verfahrensablauf<br />

Beruhigungszeit<br />

151


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.2<br />

Die Höhe des Prüfdrucks und des zulässigen Druckabfalls bzw. Druckanstiegs<br />

ist vom Auftraggeber gemäß den Vorgaben der DIN EN 1610 festzulegen<br />

(vgl. Tab. A-2 - 102). Die zulässige Abweichung vom festgelegten<br />

Prüfdruck bei Beginn der Prüfung beträgt ± 3 mbar.<br />

Tab. A-2 - 102 Vorgaben gemäß DIN EN 1610<br />

Bezeichnung<br />

der Verfahren<br />

(1) LA (2)<br />

Prüfdruck<br />

p0<br />

10 mbar 2,5 mbar<br />

LB 50 mbar 10 mbar<br />

LC 100 mbar 15 mbar<br />

LD 200 mbar 15 mbar<br />

Zul. Druckabfall<br />

∆p<br />

1 Verfahren "L" für Prüfung mit Luft<br />

2 Nummerierung der Verfahren mit "A" bis "D"<br />

Aus sicherheitstechnischen Gründen wird bei Nennweiten bis DN 800 das<br />

Verfahren LD empfohlen. Für Nennweiten größer DN 800 sollte das Verfahren<br />

LC angewendet werden.<br />

Bei den Verfahren LA und LB kann die hohe Messempfindlichkeit bei Störungen<br />

von außen zu Messungenauigkeiten führen. Es wird deshalb empfohlen,<br />

bei der Prüfung mit Luft ausschließlich die Verfahren LC oder LD<br />

anzuwenden.<br />

Die Prüfung von Schächten und Inspektionsöffnungen mit Luftüber- und<br />

Luftunterdruck ist nicht empfehlenswert, weil hierzu keine verbindlichen<br />

Prüfbestimmungen in den Regelwerken existieren.<br />

Die erforderlichen Prüfzeiten sind anhand der Vorgaben in Tab. A-2 - 103<br />

und Tab. A-2 - 104 zu ermitteln. Sie sind vom Kanal- bzw. Leitungsdurchmesser<br />

abhängig. Für nicht kreisförmige Profile ist ein Ersatzdurchmesser<br />

gemäß folgender Formel zu verwenden:<br />

dE 4 Querschnittsfläche<br />

=<br />

× ------------------------------------------------<br />

Umfang<br />

In DIN EN 1610 werden keine Einschränkungen hinsichtlich einer maximal<br />

zulässigen Länge des Prüfabschnitts festgelegt. Aus messtechnischen<br />

Gründen sollten sich in Anlehnung an die Empfehlung des ATV-<br />

DVWK-A 139 die Prüfungen auch bei neuen und sanierten <strong>Abwasser</strong>technischen<br />

Anlagen nur über maximal eine Haltung erstrecken.<br />

Prüfdruck<br />

Prüfzeit<br />

Hinweise<br />

152


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.2<br />

Tab. A-2 - 103 Regelwerke und Prüfungsanforderungen für die Luftüberdruckprüfung<br />

Regelwerke Prüfdruck<br />

p 0<br />

Prüfungsanforderungen "Luftüberdruckprüfung"<br />

- neu verlegte und sanierte <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen -<br />

- außerhalb von Wassergewinnungsgebieten -<br />

Prüfzeit<br />

t<br />

DIN EN 1610<br />

Entsprechend DN nach Formel<br />

DIN EN 12889<br />

DIN 1986-30<br />

t =<br />

1 p0 ----- × ln------------------<br />

kp p0 – ∆p<br />

ATV-DVWK-A 139<br />

LC = 100 mbar<br />

Kp = 12/DN mit einem Höchstwert von 0,058<br />

LD = 200 mbar<br />

Bei t < 5 min ist auf die nähere halbe Minute, bei<br />

t > 5 min auf die nähere Minute zu runden<br />

LfW Merkblatt 4.3-6 LC: t = 23 x d [min]<br />

LD: t = 16 x d [min]<br />

mit: d in Metern [m]<br />

Tab. A-2 - 104 Regelwerke und Prüfungsanforderungen für die Luftunterdruckprüfung<br />

Regelwerke Prüfdruck<br />

p 0<br />

Prüfungsanforderungen "Luftunterdruckprüfung"<br />

- neu verlegte und sanierte <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen -<br />

- außerhalb von Wassergewinnungsgebieten -<br />

DIN EN 1610 Ist in dieser Norm nicht geregelt!<br />

DIN EN 12889 Ist in dieser Norm nicht geregelt!<br />

DIN 1986-30 Ist mit der zuständigen Behörde abzustimmen!<br />

ATV-DVWK-A 139<br />

Prüfzeit<br />

t<br />

Entsprechend DN nach Formel<br />

1 p0 t =<br />

----- × lg------------------<br />

kp p0 – ∆p<br />

LC = -100 mbar Kp = 12/DN mit einem Höchstwert von 0,058<br />

LD = -200 mbar Bei t < 5 min ist auf die nähere halbe Minute, bei<br />

t > 5 min auf die nähere Minute zu runden<br />

LfW Merkblatt 4.3-6 LC: t = 23 x d [min]<br />

LD: t = 16 x d [min]<br />

mit: d in Metern [m]<br />

A-2.5.2.2 Wasserdruckprüfung für Kanäle, Leitungen und<br />

Schächte<br />

Die Wasserdruckprüfung von Kanälen und Leitungen einschließlich dazugehöriger<br />

Schächte sowie von Schächten und Inspektionsöffnungen<br />

beginnt durch Befüllung des Prüfabschnitts bis zur maximal möglichen<br />

Wasserspiegellage (z.B. Oberkante Konus bzw. Abdeckplatte eines<br />

Schachtes). Im Anschluss daran ist der sich aus der Füllhöhe ergebende<br />

Prüfungsanforderungen<br />

Zul. Druckabfall<br />

∆p<br />

LC = 15 mbar<br />

LD = 15 mbar<br />

Zul. Druckanstieg<br />

∆p<br />

LC = 11 mbar<br />

LD = 11 mbar<br />

Verfahrensablauf<br />

153


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.2<br />

Prüfdruck durch weiteres Befüllen des Prüfabschnitts über die gesamte<br />

Prüfzeit aufrecht zu erhalten. Am Ende der Prüfzeit wird das gesamte<br />

Wasservolumen, welches zum Erhalten des Prüfdrucks zugefügt wurde,<br />

gemessen. Die Prüfungsanforderung gilt als erfüllt, wenn das Volumen<br />

des zugefügten Wassers nicht größer ist als die zulässige Wasserzugabe.<br />

Der sich aus der Füllung des Prüfabschnittes ergebende Prüfdruck muss<br />

gemessen am Rohrscheitel mindestens 10 kPa (1,0 m Wassersäule über<br />

Rohrscheitel) betragen und darf an keinem Punkt des Prüfobjektes während<br />

der Prüfung den maximal zulässigen Prüfdruck von 50 kPa überschreiten<br />

(vgl. Tab. A-2 - 105).<br />

Die erforderliche Prüfzeit beträgt 30 Minuten (vgl. Tab. A-2 - 105).<br />

Die zulässige Wasserzugabe ist gemäß Tab. A-2 - 105 zu ermitteln.<br />

Für die Wasserdruckprüfung ist ausschließlich Wasser zu verwenden,<br />

welches im Falle einer Undichtigkeit des Prüfobjektes nicht zu Umweltverschmutzungen<br />

(z.B. von Boden und Gewässer) führt.<br />

Tab. A-2 - 105 Regelwerke und Prüfungsanforderungen für die Wasserdruckprüfung<br />

Eine Beispielberechnung zur Ermittlung der zulässigen Wasserzugabe für<br />

eine Wasserdruckprüfung an einem Schacht ist im Anh. A-2.5.13 aufgeführt.<br />

A-2.5.2.3 Infiltrationsprüfung für Kanäle, Leitungen und<br />

Schächte<br />

Bei der Infiltrationsprüfung wird innerhalb einer Prüfstrecke entweder eine<br />

> einfache Sichtprüfung durch Begehung oder TV-Inspektion<br />

auf infiltrierendes Grundwasser oder<br />

Prüfdruck<br />

Prüfzeit<br />

Zulässige Wasserzugabe<br />

Hinweise<br />

Prüfungsanforderungen "Wasserdruckprüfung"<br />

- neu verlegte und sanierte <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen und Schächte -<br />

- außerhalb von Wassergewinnungsgebieten -<br />

Regelwerke Prüfdruck<br />

p 0<br />

DIN EN 1610<br />

DIN EN 12889<br />

DIN 1986-30 (1)<br />

ATV-DVWK-A 139<br />

LfW Merkblatt 4.3-6<br />

mindestens<br />

10 kPa (= 1,0 mWS)<br />

maximal<br />

50 kPa (= 5,0 mWs)<br />

Prüfzeit<br />

t<br />

30 Minuten<br />

Prüfungsanforderungen<br />

Zul. Wasserzugabe<br />

Kanäle und Leitungen:<br />

0,15 Liter pro m² benetzter Fläche in 30 Minuten<br />

Kanäle und Leitungen einschließlich dazugehöriger<br />

Schächte (2) :<br />

0,20 Liter pro m² benetzter Fläche in 30 Minuten<br />

Schächte:<br />

0,40 Liter pro m² benetzter Fläche in 30 Minuten<br />

1 Bei Grundleitungen unterhalb von Gebäuden ergibt sich der Prüfdruck aus der Höhe der Oberkante am tiefsten<br />

Punkt des Prüfabschnitts oder aus der Höhe der Rückstauebene.<br />

2 Werden Kanäle oder Leitungen einschließlich Schacht geprüft, muss der Prüfdruck am höchsten Punkt des<br />

Prüfabschnitts mindestens 1,0 m WS über Rohrscheitel betragen.<br />

∆V<br />

Beispiel<br />

Verfahrensablauf<br />

154


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.2<br />

> eine Infiltrationsmessung<br />

durchgeführt. In beiden Fällen ist ein sichtbarer Wassereintritt unzulässig.<br />

Der Ablauf einer Infiltrationsmessung wird beispielhaft anhand der Abb. A-<br />

2 - 7 aufgeführt. Für die Infiltrationsmessung muss zunächst der Ablauf im<br />

Schacht A verschlossen werden. Nach etwa 10 Minuten erfolgt die<br />

Absprerrung des Ablaufs im Schacht B. Im Anschluss daran beginnt die<br />

Prüfzeit. Bei der Infiltrationsmessung wird nach Ablauf der Prüfzeit die<br />

angefallene Wassermenge im Schacht B mit Hilfe eines Sauggerätes aufgenommen<br />

und gemessen. Die Prüfungsanforderung bei der Infiltationsmessung<br />

gilt als erfüllt, wenn die angefallene Wassermenge nicht größer<br />

ist als die zulässige Wassermenge.<br />

Die Prüfungsanforderung bei der einfachen Sichtprüfung gilt als erfüllt,<br />

wenn an keinem Punkt des Prüfobjektes ein sichtbarer Wassereintritt feststellbar<br />

ist.<br />

Abb. A-2 - 7 Prinzipskizze einer Infiltrationsprüfung<br />

Die zulässige Wassermenge bei der Infiltrationsmessung entspricht der<br />

zulässigen Wasserzugabe bei der Wasserdruckprüfung nach DIN EN<br />

1610 gemäß Tab. A-2 - 105. Für das Beispiel in Abb. A-2 - 7 beträgt die<br />

zulässige Wassermenge 0,2 l/m 2 für die Prüfung von Kanälen und Leitungen<br />

einschließlich dazugehöriger Schächte.<br />

Die Prüfzeit bei der Infiltrationsprüfung ist nicht näher spezifiziert. Es wird<br />

aber empfohlen, entsprechend der Wasserdruckprüfung nach DIN EN<br />

1610 eine erforderliche Prüfzeit von 30 Minuten einzuhalten (vgl. Tab. A-2<br />

- 105).<br />

Dichtheitsprüfungen mit Luft oder Wasser liefern im Falle eines oberhalb<br />

des Rohrscheitels liegenden Grundwasserspiegels keine verlässlichen<br />

Ergebnisse, da der auf den Prüfabschnitt wirkende Außendruck der für die<br />

Prüfung erforderlichen Druckdifferenz entgegen wirkt. Anhand der Prüfergebnisse<br />

von Dichtheitsprüfungen mit Luft oder Wasser könnten Undichtigkeiten<br />

somit nicht immer erkannt bzw. bewertet werden (vgl. Beispiel in<br />

Anh. A-2.5.13.2).<br />

Nach DIN EN 1610 ist die Voraussetzung für die Durchführung einer Infiltrationsprüfung<br />

mit fallbezogenen Vorgaben ein Grundwasserstand, der<br />

zum Zeitpunkt der Prüfung oberhalb des Rohrscheitels liegt. Die Durch-<br />

Zulässige Wassermenge<br />

Prüfzeit<br />

Hinweise<br />

Prüfungsanforderungen<br />

155


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.3<br />

führung einer Infiltrationsprüfung ist dann zu empfehlen, wenn der durch<br />

den Grundwasserstand erzeugte Außendruck ca. 50 % über dem bei der<br />

Wasserdruckprüfung einzustellenden Prüfdruck liegt.<br />

Bei einer erstmaligen Prüfung im Rahmen einer Neubauabnahme (d.h.<br />

vor der Inbetriebnahme) müssen Kanäle, Leitungen und Schächte trocken<br />

sein bzw. es darf kein Wasser fließen.<br />

Eine Beispielberechnung für eine Dichtheitsprüfung bei anstehendem<br />

Grundwasser ist im Anh. A-2.5.13.2 aufgeführt.<br />

A-2.5.3 Prüfungsanforderungen für neue und sanierte Rohrverbindungen<br />

außerhalb von Wassergewinnungsgebieten<br />

Für Dichtheitsprüfungen einzelner Rohrverbindungen sind folgende Hinweise<br />

zu beachten:<br />

> Im Zusammenhang mit der Prüfung von Rohrverbindungen<br />

im nichtbegehbarem Bereich ist die Luftüberdruckund<br />

Luftunterdruckprüfung wegen ihrer deutlich kürzeren<br />

Prüfzeiten der Wasserdruckprüfung vorzuziehen.<br />

> Im begehbaren Bereich können die oft sehr hohen Rauhigkeiten<br />

der Rohrwandung bei der Prüfung mit Luft zu einem<br />

verfälschten Ergebnis führen. In diesem Fall ist eine Nachprüfung<br />

mit Wasser zu empfehlen.<br />

> Bei der Wasserdruckprüfung ist die Entlüftung des Rohres<br />

aufgrund der im Bereich des Rohrscheitels angesammelten<br />

Luft nicht immer vollständig möglich. Das kann bei der<br />

Prüfung von Rohrverbindungen mit Wasser zu Fehlmessungen<br />

führen. Es wird deshalb die Prüfung von Rohrverbindungen<br />

mit Luftüberdruck empfohlen. Bei anstehendem<br />

Grundwasser sollte eine Luftunterdruckprüfung angewendet<br />

werden.<br />

A-2.5.3.1 Luftüberdruck- und Luftunterdruckprüfung für Rohrverbindungen<br />

Für die Prüfung von einzelnen Rohrverbindungen mit Luft gelten folgende<br />

Anforderungen:<br />

> Während der Prüfung muss der Prüfabschnitt wasserfrei<br />

sein. Wegen des geringen Prüfvolumens ist insbesondere<br />

bei der Muffenprüfung sicherzustellen, dass keine Luft zwischen<br />

den Absperrelementen des Prüfgerätes und der<br />

Rohrwand oder durch Undichtigkeiten des Prüfgerätes<br />

entweichen kann (z.B. mit Hilfe von Referenzmessungen).<br />

> Grundsätzlich sind mit dem bei der Prüfung eingesetzten<br />

Prüfgerät zur Luftüber- oder Luftunterdruckprüfung drei<br />

Referenzmessungen mittig in dem zu prüfenden Rohr<br />

durchzuführen und zu dokumentieren. Anhand der gegen<br />

die Rohrwandung gemessenen Druckdifferenzen kann die<br />

Beispiel<br />

Hinweise<br />

156


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.3<br />

Zuverlässigkeit des Prüfgerätes bewertet werden. Ggf. ist<br />

die Dichtheit des Prüfgerätes zu überprüfen.<br />

> Beruhigungszeit: Die Beruhigungszeit ist nicht vorgeschrieben,<br />

sondern kann nach Ermessen des Sachkundigen<br />

gewählt werden. Als Richtwert kann eine<br />

Beruhigungszeit von mindestens 30 Sekunden angenommen<br />

werden.<br />

> Bei der Prüfung von Rohrverbindungen sind im Rahmen<br />

der Prüfzeitberechnung auch die Prüfungsanforderungen<br />

für die Geräte gemäß Herstellerangaben zu beachten, da<br />

für die verschiedenen Geräte keine einheitlichen Anforderungen<br />

gelten.<br />

> Für die Luftüber- und Luftunterdruckprüfung von Rohrverbindungen<br />

ist ausschließlich das Verfahren LD (vgl. Tab.<br />

A-2 - 103) anzuwenden.<br />

Darüber hinaus sind bei der Muffenprüfung mit Prüfpackern folgende Hinweise<br />

zu beachten (vgl. Abb. A-2 - 8):<br />

> Der Prüfraum eines Prüfpackers muss eine fest definierte<br />

Größe aufweisen, welche sich während eines Druckabfalls<br />

im Prüfraum nicht verändern darf.<br />

> Die Positionierung eines Prüfpackers muss unter Kamerakontrolle<br />

erfolgen.<br />

> Abweichungen vom festgelegten Prüfdruck dürfen nicht<br />

größer als ± 10 mbar sein.<br />

> Für die Prüfung können Prüfpacker mit und ohne Kern verwendet<br />

werden.<br />

> Bei der Muffenprüfung mit Prüfpackern ohne Kern gelten<br />

die Prüfanforderungen für die Prüfung von neuen Kanälen<br />

und -leitungen (vgl. A-2.5.2.1). Eine Prüfzeitverkürzung ist<br />

nicht möglich.<br />

> Bei der Muffenprüfung mit Prüfpackern mit Kern ist bei der<br />

Ermittlung der Prüfzeit das gegenüber einer Prüfung mit<br />

Prüfpackern ohne Kern deutlich geringere Prüfraumvolumen<br />

zu berücksichtigen (vgl. Abb. A-2 - 8). Die Prüfzeit für<br />

kreisförmige Profile errechnet sich nach folgender Formel:<br />

tMuffenprüfung 1 d2 ⎛ ⎞<br />

=<br />

⎜ – ------ ⎟ × tDIN EN 1610 [sec]<br />

⎝ ⎠<br />

D 2<br />

mit D = Nenndurchmesser der Haltung in mm<br />

d = Nenndurchmesser des Packerkerns in mm<br />

Muffenprüfung mit<br />

Prüfpackern<br />

157


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.3<br />

Für nicht kreisförmige Profile berechnet sich die Prüfzeit<br />

wie folgt:<br />

t Muffenprüfung<br />

mit V mit Kern = Prüfraumvolumen des Prüfpackers mit Kern<br />

V ohne Kern<br />

Vmit Kern<br />

---------------------- × t<br />

Vohne Kern DIN EN 1610<br />

[sec]<br />

= Prüfraumvolumen des Prüfpackers ohne<br />

Kern (= Volumen des Rohrabschnitts)<br />

Im Anh. A-2.5.13.3 ist beispielhaft eine Gegenüberstellung einer Prüfzeitberechnung<br />

für eine Muffenprüfung mit einem Prüfpacker mit Kern und<br />

einem Prüfpacker ohne Kern enthalten.<br />

A-2.5.3.2 Wasserdruckprüfung für Rohrverbindungen<br />

=<br />

Abb. A-2 - 8 Prinzipskizze für Muffenprüfgeräte [Merkblatt Nr. 4.3/6, Bayrisches Landesamt für Wasserwirtschaft]<br />

Für die Wasserdruckprüfung von einzelnen Rohrverbindungen gelten folgende<br />

Prüfungsanforderungen:<br />

Tab. A-2 - 106 Regelwerke und Prüfungsanforderungen für die Wasserdruckprüfung<br />

Regelwerke Prüfdruck<br />

p 0<br />

Prüfungsanforderungen "Wasserdruckprüfung"<br />

- neue und sanierte Rohrverbindungen -<br />

- außerhalb von Wassergewinnungsgebieten -<br />

Prüfzeit<br />

t<br />

Beispiel<br />

Zul. Wasserzugabe<br />

DIN EN 1610<br />

DIN EN 12889<br />

DIN 1986-30<br />

30 Minuten 0,15 Liter pro m² benetzter Fläche in 30 Minuten<br />

LfW Merkblatt 4.3-6 50 kPa<br />

(= 5,0 mWs)<br />

(1)<br />

ATV-DVWK-A 139 10 Minuten Ausnahme<br />

Verkürzung der Prüfzeit im begehbaren Bereich (> DN 1000)<br />

auf 10 Minuten (2) :<br />

0,05 Liter pro m² benetzter Fläche in 10 Minuten<br />

1 Die Größe der benetzten Fläche muss der eines ein Meter langen Rohrabschnitts entsprechen<br />

2 Wird bei dieser Prüfung kein aussagekräftiges Ergebnis erzielt, ist die Prüfung gegebenenfalls mit einer Prüfzeit<br />

von 30 Minuten und einer zulässigen Wasserzugabe von 0,15 l/m 2 zu wiederholen.<br />

∆V<br />

158


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.4<br />

A-2.5.4 Prüfungsanforderungen für bestehende Kanäle, Leitungen<br />

und Schächte außerhalb von Wassergewinnungsgebieten<br />

Wiederkehrende Dichtheitsprüfungen sollen zeigen, ob bestehende<br />

<strong>Abwasser</strong>technische Anlagen unter Betriebsbedingungen dicht sind. Die<br />

Anforderungen an die Dichtheit sind daher niedriger als bei der Neubauabnahme<br />

(vgl. Anh. A-2.5.2). Außerdem besteht die Gefahr, mit zu hohen<br />

Prüfdrücken Undichtigkeiten erst herbeizuführen. Bei wiederkehrenden<br />

Dichtheitsprüfungen müssen also geringere Prüfungsanforderungen als<br />

bei der Neubauabnahme eingehalten werden.<br />

Erhöhte Anforderungen an die Dichtheitsprüfung von <strong>Abwasser</strong>technischen<br />

Anlagen ergeben sich in Wassergewinnungsgebieten.<br />

A-2.5.4.1 Luftüberdruck- und Luftunterprüfung für Kanäle und<br />

Leitungen<br />

Für die Luftüberdruck- und Luftunterdruckprüfung gelten nachfolgende<br />

Prüfungsanforderungen:<br />

Tab. A-2 - 107 Regelwerke und Prüfungsanforderungen für die Luftüberdruckprüfung<br />

Regelwerke Prüfdruck<br />

p 0<br />

ATV-M 143-6<br />

LfW Merkblatt 4.3-6<br />

100 mbar<br />

Prüfungsanforderungen "Luftüberdruckprüfung"<br />

- bestehende <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen -<br />

- außerhalb von Wassergewinnungsgebieten -<br />

Prüfzeit<br />

t<br />

Kanäle, Leitungen ≤ DN 1200 nach Formel:<br />

t = 10 x di [min], mit di = Durchmesser in [m]<br />

Kanäle, Leitungen > DN 1200 nach Formel:<br />

t 5, 61 2 d3 2<br />

= × × i + di [min]<br />

Kanäle, Leitungen ≤ DN 1200 nach Formel:<br />

t = 10 x di [min], mit di = Durchmesser in [m]<br />

Kanäle, Leitungen > DN 1200 nach Formel:<br />

t =<br />

7, 93 × d+ 0, 5 [min]<br />

Zul. Druckdifferenz<br />

∆p<br />

15 mbar<br />

159


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.4<br />

:<br />

Tab. A-2 - 108 Regelwerke und Prüfungsanforderungen für die Luftunterdruckprüfung<br />

Regelwerke Prüfdruck<br />

p 0<br />

ATV-M 143-6<br />

LfW Merkblatt 4.3-6<br />

- 100 mbar<br />

Prüfungsanforderungen "Luftunterdruckprüfung"<br />

- bestehende <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen -<br />

- außerhalb von Wassergewinnungsgebieten -<br />

Prüfzeit<br />

t<br />

Kanäle, Leitungen ≤ DN 1200 nach Formel:<br />

t = 10 x di [min], mit di = Durchmesser in [m]<br />

Kanäle, Leitungen > DN 1200 nach Formel:<br />

t 5, 61 2 d3 2<br />

= × × i + di [min]<br />

Kanäle, Leitungen ≤ DN 1200 nach Formel:<br />

t = 10 x di [min], mit di = Durchmesser in [m]<br />

Kanäle, Leitungen > DN 1200 nach Formel:<br />

t =<br />

7, 93×<br />

d + 0, 5 [min]<br />

> Die Dauer der Beruhigungszeit tB ist nach Ermessen des<br />

Sachkundigen im Einzelfall festzulegen. Die Beruhigungszeit<br />

ist beendet, wenn sich ein konstanter Drucklinienverlauf<br />

einstellt, d. h. der Temperaturausgleich zwischen<br />

komprimierter Luft und Rohrwand bereits beendet ist.<br />

> Luftüberdruck- und Luftunterdruckprüfungen bei Nennweiten<br />

größer DN 1200 sind wegen technisch schwieriger<br />

Randbedingungen und aus wirtschaftlichen Gründen oft<br />

nicht empfehlenswert. In solchen Fällen sollte die Dichtheit<br />

mit Hilfe einer Infiltrationsprüfung durch eine einfache<br />

Sichtprüfung nachgewiesen werden.<br />

A-2.5.4.2 Wasserdruckprüfung für Kanäle, Leitungen und<br />

Schächte<br />

Für die Dichtheitsprüfung von bestehenden <strong>Abwasser</strong>kanälen und -leitungen<br />

ergeben sich nach [ATV-M 143-6, 1998] für die Wasserdruckprüfung<br />

folgende Prüfungsanforderungen:<br />

> Prüfdruck: 50 mbar (50 cm) über dem Rohrscheitel am<br />

höchstgelegenen Punkt des Prüfobjektes<br />

> Wasserzugabe: pauschal 0,2 l/m² benetzter Fläche<br />

> Prüfzeit: 15 Minuten.<br />

Bei regelmäßigem Betriebswasserstand von mehr als 50 cm oberhalb des<br />

Rohrscheitels ist dieser Wasserstand maßgebend. Der maximal zulässige<br />

Prüfdruck am tiefsten Punkt des zu prüfenden Objektes beträgt 500 mbar<br />

(5,0 m Wassersäule).<br />

Zul. Druckdifferenz<br />

∆p<br />

12 mbar<br />

Hinweise<br />

Kanäle und Leitungen<br />

160


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.5<br />

Für Grundleitungen unterhalb von Gebäuden ergibt sich der bei der Dichtheitsprüfung<br />

mit Wasser maximal mögliche Prüfdruck durch Füllung des<br />

Prüfabschnittes bis zur Oberkante des am tiefsten gelegenen abwassertechnischen<br />

Objektes bzw. Unterkante der Reinigungsöffnung in der Fallleitung.<br />

Für die Dichtheitsprüfung von bestehenden Schächten ergeben sich nach<br />

ATV-M 143-6 für die Wasserdruckprüfung folgende Prüfungsanforderungen:<br />

> Prüfdruck: 50 mbar (50 cm) über dem Rohrscheitel der Zuund<br />

Ablaufkanäle und -leitungen.<br />

> Wasserzugabe: pauschal 0,4 l/m² benetzter Fläche<br />

(Schachtwandung inkl. Schachtboden)<br />

> Prüfzeit: 15 Minuten.<br />

A-2.5.4.3 Infiltrationsprüfung für Kanäle, Leitungen und<br />

Schächte<br />

Bei der Infiltrationsprüfung für bestehende Kanäle, Leitungen und<br />

Schächte sind abweichend von der Prüfung im Rahmen der Neubau- und<br />

Sanierungsabnahme (vgl. Anh. A-2.5.2.3), Kanäle, Leitungen und<br />

Schächte getrennt zu prüfen. Die zulässige Wassermenge und die Prüfzeit<br />

bei der Infiltrationsprüfung entsprechen den Anforderungen der Wasserdruckprüfung<br />

nach ATV-M 143-6 (vgl. Anh.- A-2.5.4.2).<br />

A-2.5.5 Prüfungsanforderungen für bestehende einzelne<br />

Rohrverbindungen außerhalb von Wassergewinnungsgebieten<br />

Zur Prüfung bestehender einzelner Rohrverbindungen ist gemäß ATV-M<br />

143-6 die Luftüberdruckprüfung anzuwenden. Folgende Anforderungen<br />

sind dabei zu beachten:<br />

> Bei der Prüfung bleibt das Volumen der Luftzuführungsschläuche<br />

und das Rohrverbindungsvolumen unberücksichtigt.<br />

> Prüfdruck: 100 mbar<br />

> Zulässige Druckdifferenz: 15 mbar<br />

> Erforderliche Prüfzeit:<br />

t =<br />

1800 ×<br />

VPrüfvolumen di + 0, 5×<br />

------------------------------------ [s]<br />

ARohrwandung > Beruhigungszeit: Die Beruhigungszeit ist nicht vorgeschrieben,<br />

sondern kann nach Ermessen des Sachkundigen<br />

gewählt werden. Als Richtwert kann eine<br />

Beruhigungszeit von mindestens 30 Sekunden angenommen<br />

werden.<br />

Schächte<br />

Luftüberdruckprüfung<br />

161


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.6<br />

A-2.5.6 Prüfungsanforderungen für Kanäle, Leitungen und<br />

Schächte innerhalb von Wassergewinnungsgebieten<br />

Für Dichtheitsprüfungen von <strong>Abwasser</strong>technischen Anlagen innerhalb von<br />

Wassergewinnungsgebieten gelten unabhängig vom Prüfanlass sowie<br />

von Art und Lage der <strong>Abwasser</strong>technischen Anlage folgende Abweichungen<br />

bzw. Ergänzungen gegenüber Prüfungen außerhalb von Wassergewinnungsgebieten<br />

(vgl. Anh. A-2.5.2, A-2.5.3, A-2.5.4 und Anh. A-2.5.5):<br />

> Die Prüfung darf nur von einem unabhängigen, qualifizierten<br />

Fachbetrieb durchgeführt werden.<br />

> Für Schächte ist eine Dichtheitsprüfung mit Wasser erforderlich<br />

(vgl. Anh. A-2.5.1).<br />

> Dichtheitsprüfungen von Rohrverbindungen (Muffenprüfungen)<br />

bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.<br />

> Für Freispiegelleitungen mit einer Verlegetiefe von mehr<br />

als fünf Metern sind Dichtheitsprüfungen mit Luft unzulässig.<br />

In diesem Fall ist eine Wasserdruckprüfung durchzuführen.<br />

Es ist dann mit einem Prüfdruck entsprechend<br />

einer Wasserauffüllung bis zur Schachtoberkante bzw. bis<br />

zur maximal möglichen Wasserspiegellage (Rückstauebene)<br />

zu prüfen. Prüfdrücke über 50 kPa (= 5 mWS) sind<br />

zulässig.<br />

> Gemäß ATV-M 142 dürfen Dichtheitsprüfungen sowohl mit<br />

Wasser als auch mit Luft sich nur über maximal eine Haltung<br />

und maximal 100 m Länge erstrecken. Im Falle von<br />

Haltungen oder Leitungen mit mehr als 100 Metern Prüfstrecke<br />

ist eine Prüfzeitverlängerung nach folgender Formel<br />

zu berücksichtigen:<br />

LPrüfabschnitt tverlängert =<br />

t ------------------------------<br />

( < 100 m)<br />

×<br />

100<br />

> Bei der Prüfung nach LfW Merkblatt 4.3-6 Teil 2 werden<br />

die Prüfzeiten gegenüber der Prüfung außerhalb von Wassergewinnungsgebieten<br />

pauschal um 50 % verlängert.<br />

162


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.6<br />

A-2.5.6.1 Wasserdruckprüfung für Kanäle, Leitungen und<br />

Schächte<br />

Für die Durchführung einer Wasserdruckprüfung in Wassergewinnungsgebieten<br />

gelten die Prüfbedingungen gemäß Tab. A-2 - 109 [ATV-DVWK-<br />

A 142, 2002].<br />

Tab. A-2 - 109 Prüfungsanforderungen für die Wasserdruckprüfung in Wassergewinnungsgebieten<br />

Prüfbedingungen Kanäle und<br />

Leitungen<br />

Prüfbedingungen "Wasserdruckprüfung"<br />

- <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen und Schächte -<br />

- innerhalb von Wassergewinnungsgebieten -<br />

Kanäle und Leitungen einschließlich<br />

Schächten<br />

A-2.5.6.2 Luftüberdruckprüfung für Kanäle und Leitungen<br />

Für die Durchführung einer Luftüberdruckprüfung in Wassergewinnungsgebieten<br />

sind die Prüfbedingungen gemäß Tab. A-2 - 110 zugrunde zu<br />

legen [ATV-DVWK-A 142, 2002].<br />

Schächte<br />

Prüfdruck Hydrostatischer Druck durch Schachtfüllung bis Oberkante oder maximal möglicher Wasserspiegellage,<br />

bezogen auf den Rohrscheitel:<br />

mindestens 10 kPa (= 100 mbar)<br />

Vorfüllzeit Nicht vorgeschrieben, üblicherweise: 1 h<br />

Prüfdauer 45 min<br />

Zulässige Wasserzugabe 0,15 l/m² 0,2 l/m² 0,4 l/m²<br />

Tab. A-2 - 110 Prüfungsanforderungen für die Luftüberdruckprüfung in Wassergewinnungsgebieten<br />

Prüfdruck<br />

p 0<br />

Prüfbedingungen "Luftüberdruckprüfung"<br />

- <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen -<br />

- innerhalb von Wassergewinnungsgebieten -<br />

Zul. Druckverlust Prüfzeit t [min]<br />

∆p<br />

DN 100 DN 200 DN 300 DN 400 DN 600 DN 800 DN 1000<br />

20 kPa (200 mbar) 1,5 kPa (15 mbar) 2,5 5 7 10 14 19 24<br />

10 kPa (100 mbar) 1,5 kPa (15 mbar) 3,5 7 10 14 21 28 35<br />

Zwischenwerte und Prüfzeiten für größere Nennweiten können mit folgenden Formeln berechnet werden:<br />

für p 0 = 20 kPa: t = 24 x d in min (mit Innendurchmesser d in m)<br />

für p 0 = 10 kPa: t = 34,5 x d in min (mit Innendurchmesser d in m)<br />

Bei t < 5 min ist auf die nähere halbe Minute und bei t > 5 min auf die nähere ganze Minute zu runden.<br />

163


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.7<br />

A-2.5.6.3 Luftunterdruckprüfung für Kanäle und Leitungen<br />

Für die Durchführung einer Luftunterdruckprüfung in Wassergewinnungsgebieten<br />

sind die Prüfbedingungen gemäß Tab. A-2 - 111 zugrunde zu<br />

legen [ATV-DVWK-A 142, 2002].<br />

Tab. A-2 - 111 Prüfungsanforderungen für die Luftunterdruckprüfung in Wassergewinnungsgebieten<br />

Prüfdruck<br />

p 0<br />

Prüfbedingungen "Luftunterdruckprüfung"<br />

- <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen -<br />

- innerhalb von Wassergewinnungsgebieten -<br />

Zul. Druckverlust Prüfzeit t [min]<br />

∆p<br />

DN 100 DN 200 DN 300 DN 400 DN 600 DN 800 DN 1000<br />

-20 kPa (-200 mbar) 1,1 kPa (11 mbar) 2,5 5 7 10 14 19 24<br />

-10 kPa (-100 mbar) 1,1 kPa (11 mbar) 3,5 7 10 14 21 28 35<br />

Zwischenwerte und Prüfzeiten für größere Nennweiten können mit folgenden Formeln berechnet werden:<br />

für p 0 = 20 kPa: t = 24 x d in min (mit Innendurchmesser d in m)<br />

für p 0 = 10 kPa: t = 34,5 x d in min (mit Innendurchmesser d in m)<br />

Bei t < 5 min ist auf die nähere halbe Minute und bei t > 5 min auf die nähere ganze Minute zu runden.<br />

A-2.5.6.4 Infiltrationsprüfung für Kanäle, Leitungen und<br />

Schächte<br />

Für die Durchführung einer Infiltrationsprüfung in Wassergewinnungsgebieten<br />

müssen folgende Prüfanforderungen erfüllt sein [ATV-DVWK-A<br />

142, 2002]:<br />

> Die Höhe des Grundwasserspiegels muss über dem Rohrscheitel<br />

liegen und mindestens der maximal möglichen<br />

Wasserspiegellage (Rückstauebene) im Kanalnetz entsprechen.<br />

> Bei nicht ausreichend hohem Grundwasserspiegel, kann<br />

der durch das Grundwasser auf das Prüfobjekt wirkende<br />

Druck durch das Anlegen eines Unterdruckes im Prüfraum<br />

erhöht werden.<br />

Die Höhe des erforderlichen Unterdruckes ergibt sich aus der Differenz<br />

der maximal möglichen Wasserspiegellage (Rückstauebene) und dem<br />

Grundwasserstand. Nachdem der Unterdruck 45 min angelegt wurde,<br />

wird der Prüfabschnitt mittels einfacher Sichtprüfung auf infiltrierendes<br />

Grundwasser untersucht oder eine Infiltrationsmessung durchgeführt. Ein<br />

sichtbarer Wassereintritt ist unzulässig. Zur zweifelsfreien Beurteilung, ob<br />

ein sichtbarer Wassereintritt erfolgte, ist der beaufschlagte Unterdruck<br />

sowie der eventuell eingetretene Druckanstieg über die gesamte Prüfzeit<br />

aufzuzeichnen und für die Beurteilung heranzuziehen.<br />

A-2.5.7 Prüfungsanforderungen für Pumpenschächte,<br />

<strong>Abwasser</strong>sammelgruben und Kleinkläranlagen<br />

Die im Folgenden aufgeführten Prüfungsanforderungen für Pumpenschächte,<br />

<strong>Abwasser</strong>sammelgruben und Kleinkläranlagen gelten für bestehende,<br />

neue und sanierte Anlagen.<br />

164


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.8<br />

Werden Pumpenschächte aus Beton und/oder Bauteilen nach DIN 4034-1<br />

hergestellt, so sind diese wie Betonrohre mit einem maximalen Wasserzugabewert<br />

von 0,15 l/m 2 benetzter Innenfläche, einschließlich des<br />

Schachtbodens, bis Oberkante Schachthals (Konus) bzw. Abdeckplatte<br />

und einer Prüfzeit von 30 min zu prüfen.<br />

Bei Pumpenschächten in monolithischer Bauweise aus dem Werkstoff<br />

Polyethylen und GFK ist analog den Anforderungen in DIN EN 12566-1<br />

keine Wasserzugabe (Wasserzugabewert 0) zugelassen.<br />

Werden Pumpenschächte aus anderen Werkstoffen hergestellt, gilt analog<br />

zur werkstoffneutralen Wasserdichtheitsprüfung von DIN EN 1610<br />

auch hier der maximale Wasserzugabewert von 0,15 l/m 2 .<br />

Schächte nach DIN EN 476 einschließlich Pumpenschächte, über die<br />

ausschließlich Regenwasser abgeleitet wird, sind von der wiederkehrenden<br />

Dichtheitsprüfung ausgenommen [DIN 1986-30, 2003].<br />

<strong>Abwasser</strong>sammelgruben sind bis Oberkante Schachthals (Konus) bzw.<br />

Abdeckplatte auf Dichtheit durch Befüllung mit Wasser zu prüfen. Der<br />

Wasserzugabewert darf bei Gruben, die aus Mauerwerk oder Beton hergestellt<br />

sind, analog zu DIN EN 12566-1 0,10 l/m 2 benetzter Innenfläche<br />

der Außenwände und Sohle der <strong>Abwasser</strong>sammelgrube während der<br />

Prüfzeit von 30 min nicht überschreiten.<br />

Bei <strong>Abwasser</strong>sammelgruben aus anderen Werkstoffen (z.B. Polyethylen,<br />

GFK) ist analog den Anforderungen zu Kleinkläranlagen keine Wasserzugabe<br />

zugelassen [DIN 1986-30, 2003].<br />

Bei in Betrieb befindlichen Kleinkläranlagen hat die Dichtheitsprüfung bis<br />

100 mm über die Höhe des Zulaufes auf Wasserdichtheit nach dem in von<br />

DIN EN 12566-1, Anhang A festgelegten Verfahren zu erfolgen. Auf eine<br />

Vorprüfzeit, zur Sättigung des Betons, kann verzichtet werden [DIN 1986-<br />

30, 2003].<br />

Gemäß DIN EN 12566-1 sollte die Prüfzeit 30 Minuten betragen. Die<br />

zulässige Wasserzugabe ist bezogen auf die benetzter Fläche einschließlich<br />

der Sohle anzugeben. Bei Kläranlagen aus Beton darf das gesamte<br />

Wasservolumen, welches zum Erhalten des Prüfdrucks zugefügt wird,<br />

0,10 Liter pro benetzter Fläche bezogen auf die gesamte Prüfzeit nicht<br />

überschreiten. Bei Kläranlagen aus GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff)<br />

oder Polyethylen ist keine Wasserzugabe zugelassen.<br />

Werden Kleinkläranlagen saniert oder entsprechend dem Stand der Technik<br />

nachgerüstet, ist eine Dichtheitsprüfung der gesamten Anlage wie bei<br />

einer Neuanlage nach DIN EN 12566-1 bzw. DIN EN 12566-3 durchzuführen<br />

[DIN 1986-30, 2003].<br />

A-2.5.8 Technische Ausrüstung<br />

Sämtliche Ausrüstungsgegenstände müssen den Vorschriften gemäß<br />

VDE und DIN, sowie den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen<br />

und auch zweckentsprechend eingesetzt werden.<br />

Pumpenschächte<br />

<strong>Abwasser</strong>sammelgruben<br />

Kleinkläranlagen<br />

165


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.9<br />

Die Messgenauigkeit von Messsystemen nimmt mit zunehmender Einsatzdauer<br />

ab. Daher ist die Gültigkeit von Kalibrierscheinen über die<br />

Messgenauigkeit in der Regel auf ein Jahr begrenzt.<br />

Prüfgeräte für die Dichtheitsprüfung mit Luftüber- und Luftunterdruck müssen<br />

eine Messgenauigkeit von 1,5 mbar besitzen. Ein entsprechend gültiger<br />

Kalibrierschein für dieses Gerät ist ständig mitzuführen und auf Verlangen<br />

vorzuweisen.<br />

Für die Wasserdruckprüfung von Kanälen und Leitungen ist sicherzustellen,<br />

dass der Wasserverlust auf 150 ml genau erfasst werden kann.<br />

Bei der Prüfung von Schächten und Inspektionsöffnungen, auch unter<br />

Einbeziehung von Kanälen und Leitungen, sind für die Ermittlung der<br />

Wasserverluste Pegelmesssysteme zu verwenden, deren Messgenauigkeit<br />

1,0 mm beträgt. Ein entsprechend gültiger Kalibrierschein über die<br />

Messgenauigkeit ist bei den Prüfungen mitzuführen und auf Verlangen<br />

vorzulegen.<br />

A-2.5.9 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />

Die mit Arbeiten innerhalb von Anlagen des <strong>Abwasser</strong>systems verbundenen<br />

Gefahren und daraus resultierenden Vorschriften sind in Anh. 2,<br />

Abschnitt "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" aufgeführt. Darüber<br />

hinaus gelten bei Durchführung von Dichtheitsprüfungen die einschlägigen<br />

Sicherheitsbestimmungen der Berufsgenossenschaften und des Bundesverbandes<br />

der Unfallkassen (BUK). Die in der aktuellen Fassung der<br />

Berufsgenossenschaftlichen Information BGI 802 (bisherige ZH 1/233)<br />

enthaltenen "Sicherheitshinweise für die Arbeit mit provisorischen Rohrabsperrgeräten"<br />

sind einzuhalten. Demnach sind Dichtheitsprüfungen mit<br />

Luft als gefährliche Arbeit einzustufen. Folgende Mindestanforderungen<br />

sind gemäß ATV-DVWK-A 139 einzuhalten:<br />

> Die Dichtheitsprüfung darf nicht von einer einzelnen Person<br />

durchgeführt werden.<br />

> Mit der Durchführung von Dichtheitsprüfungen sind ausschließlich<br />

Personen zu beauftragen, denen die damit verbundenen<br />

Gefahren bekannt sind.<br />

> Es ist ein Aufsichtsführender zu bestellen.<br />

Das zur Dichtheitsprüfung eingesetzte Personal muss<br />

> bau-, betriebs- und materialtechnisches Fachwissen über<br />

<strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanäle besitzen,<br />

> eine mindestens einjährige Praxis und<br />

> einen aktuellen Sachkundenachweis für das verwendete<br />

Verfahren (z.B. DWA-Sachkunde für Dichtheitsprüfung<br />

von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden)<br />

aufweisen.<br />

Prüfung mit Luft<br />

Prüfung mit Wasser<br />

166


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.10<br />

A-2.5.10 Erforderliche Unterlagen für die Dichtheitsprüfung<br />

Als Grundlage zur sachgerechten Durchführung von Dichtheitsprüfungen<br />

ist der Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>" ausreichend (vgl. Anh. A-9.5.2).<br />

A-2.5.11 Hinweise zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses<br />

für die Dichtheitsprüfung<br />

Die Leistungen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen sind gesondert<br />

auszuschreiben, da diese nicht vom Durchführenden der Baumaßnahme<br />

zu erbringen sind (vgl. Kap. 3.3.4).<br />

Es ist ein Leistungsverzeichnis (LV) zu erstellen, welches gemäß Vergabehandbuch<br />

(VHB) [VHB, Ausgabe 2002, Stand 2006] mit dem Standardleistungsbuch<br />

für das Bauwesen (STLB-Bau) aufzustellen ist.<br />

Bei der Erstellung des LV ist für die Ausführung der Dichtheitsprüfungen<br />

die Gültigkeit der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> vertraglich zu vereinbaren.<br />

Folgende Leistungen sind bei Bedarf zu berücksichtigen:<br />

> Verschließen von Kanälen, Leitungen und Schächten zum<br />

Zwecke der Prüfung<br />

> Herstellen der Zugänglichkeit von Anschlüssen auf Leitungen<br />

und Schächten<br />

> Prüfung von Bereichen mit Tangentialschächten, da hier<br />

ein erhöhter Aufwand zum Absperren und Sichern der<br />

Prüforgane besteht.<br />

> Öffnen und Schließen von Schächten mit verschraubbaren<br />

Schachtabdeckungen und geschlossener Rohrdurchführung<br />

> Bei der Prüfung von Kanälen mit Sonderprofil (z.B. Stauraumkanal<br />

mit Trockenwetterrinne) ist im Vorfeld der Ausschreibung<br />

die Prüfbarkeit zu klären.<br />

> Besondere Leistungen entsprechend VOB/C, DIN 18299<br />

Die folgenden Aspekte sind in der Leistungsbeschreibung zu beachten:<br />

> Kanäle müssen vor der Durchführung von Dichtheitsprüfungen<br />

gereinigt werden<br />

> Anschlussmöglichkeiten für Strom und Frischwasser müssen<br />

vorab dem Ausführenden bekannt gegeben werden.<br />

Die Druckverhältnisse am Zapfpunkt müssen geprüft werden<br />

(mind. 3 bar Vordruck erforderlich). Abweichungen<br />

hiervon sind in der Leistungsbeschreibung anzugeben.<br />

> Auf Bereiche mit besonderen Arbeitsbedingungen ist der<br />

AN hinzuweisen (z.B. Einschränkungen bezüglich Lärm,<br />

Arbeitszeiten, Wassermengen, Zugänglichkeit).<br />

> Für das Betreten der Liegenschaft bestehen ggf. besondere<br />

Auflagen (z.B. das Anmelden von Personen bzw.<br />

Fahrzeugen). Dies ist mit dem zuständigen Betreiber zu<br />

167


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.12<br />

klären und dem AN mit Zugang der Ausschreibungsunterlagen<br />

mitzuteilen.<br />

> Besondere Randbedingungen müssen angegeben werden,<br />

z.B. Bereiche mit Gefährdungen.<br />

> Die Abrechnungsgrundlage für die Prüfleistung ist die Haltungslänge<br />

(Schachtmitte bis Schachtmitte). Das Öffnen<br />

und Schließen von Schachtabdeckungen, vorhandenen<br />

Reinigungsstücken, etc. wird nicht gesondert vergütet und<br />

ist in den EP einzurechnen.<br />

Bewerber für die Dichtheitsprüfung von Kanälen müssen die erforderliche<br />

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung<br />

-bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen. Der<br />

Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden<br />

RAL-Gütezeichens "D" der Gütegemeinschaft "Güteschutz<br />

Kanalbau" oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist. Ersatzweise kann<br />

ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt<br />

werden, bei der die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen<br />

GZ 961 zu erfüllen sind [RAL-GZ 961, 2006].<br />

Der Abstand der im Vorlauf der Dichtheitsprüfung zu erfolgenden Reinigungsmaßnahmen<br />

darf für Schmutz- und Mischwasserkanäle max. 24<br />

Stunden betragen. Da die Dichtheitsprüfung i.d.R. mehr Zeit beansprucht<br />

als die Reinigung, ist eine Koordinierung der Arbeitsabläufe durch die örtliche<br />

Bauüberwachung erforderlich.<br />

A-2.5.12 Anforderungen an die Dokumentation<br />

Für Dichtheitsprüfungen ist ein Auftragsdatensatz gem. Tab. A-7 - 70 des<br />

Anhangs A-7 mit den dort beschriebenen Informationen anzulegen. Aufträge<br />

zu Dichtheitsprüfungen beziehen sich immer auf einen bestimmten<br />

Auftragnehmer. Aufträge sind nicht an eine bestimmte Objektart gebunden.<br />

Die eindeutige Auftragsbezeichnung (vgl. Anh. A-7.5.1) für einen<br />

Auftrag wird durch den AG vorgegeben.<br />

Die allgemeinen Informationen zu jeder Dichtheitsprüfung sind objektweise<br />

im Bereich "Dichtheitsprüfung" in den Zustandsdaten des XML-<br />

ISYBAU-Austauschformates zu dokumentieren. Der erforderliche Datenumfang<br />

ergibt sich aus Tab. A-7 - 93 im Anhang A-7.5.2.3.<br />

Die Ergebnisse der Dichtheitsprüfung sind anhand eines Prüfprotokolls<br />

vor Ort zu dokumentieren. Für jede Prüfung ist jeweils ein separates Prüfprotokoll<br />

unmittelbar nach der Prüfung zu erstellen und ausschließlich von<br />

dem Sachkundigen, der die Prüfung durchgeführt hat, zu unterzeichnen.<br />

Bei der Prüfung von verzweigten Grundleitungen unterhalb von Gebäuden<br />

ist dem Prüfprotokoll ein Entwässerungsplan beizufügen, aus welchem<br />

sich eine eindeutige Zuordnung der geprüften Bereiche ergibt.<br />

Aufträge<br />

Allgemeine Informationen<br />

Prüfprotokolle<br />

168


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.12<br />

Prüfprotokolle sind als Ausdrucke und als digitale Dokumente (PDF-<br />

Dateien) zu liefern und über die Daten der Tab. A-7 - 94 im Anhang A-<br />

7.5.2.3 mit den allgemeinen Informationen zu verknüpfen. Die Prüfprotokolle<br />

sind fortlaufend zu nummerieren. Die Prüfprotokoll-Nr. hat dabei dem<br />

Dokumentnamen (vgl. Tab. A-7 - 94) zu entsprechen.<br />

Zur Dokumentation von Wasserdruckprüfungen sowie von Luftüberdruckund<br />

-Luftunterdruckprüfungen stehen Prüfprotokolle zur Verfügung:<br />

> unter Download und Mailinglisten der AH <strong>Abwasser</strong> als<br />

Tab. A-2 - 112, Tab. A-2 - 113 und Tab. A-2 - 114 und<br />

> in der Internet Version (HTML) als PDF- und Worddatei<br />

zum Download zur Verwendung als Musterprüfprotokoll<br />

Erläuterungen zu den in den Prüfprotokollen enthaltenen Fußnoten sind in<br />

einer separaten Anlage zum Prüfprotokoll zusammengestellt.<br />

Tab. A-2 - 112 Prüfprotokoll für die Wasserdruckprüfung<br />

Prüfprotokoll über die Durchführung einer Wasserdruckprüfung<br />

Prüfprotokoll-Nr. = Dokumentname: ___________________________________________________________________________________<br />

Auftraggeber: Auftragnehmer:<br />

Auftragsbezeichnung: Bei der Prüfung anwesend:<br />

Auftragsdatum:<br />

Auftragskennung: Datum der Prüfung: Auftragsnummer:<br />

Ort der Prüfung:<br />

Straßenname:<br />

Prüfanlass (Prüfgrund): Prüfumfang:<br />

Prüfung bestehender Anlagen<br />

Abnahme nach Neubau oder Sanierung<br />

Objekt<br />

abschnittsweise (z.B. zw. zwei Anschlüssen)<br />

punktuell: __________________________________<br />

169


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.12<br />

Tab. A-2 - 112 Prüfprotokoll für die Wasserdruckprüfung<br />

Prüfvorschrift: (Mehrfachankreuzung möglich) Geprüfte Anlage(n): (Mehrfachankreuzung möglich)<br />

ATV-DVWK-M 143-6<br />

DIN EN 1610, ATV-DVWK-A 139<br />

Merkblatt 4.3/6 - 2 (LfW Bayern)<br />

Anzahl geprüfte Anschlussleitungen:<br />

Bezeichnung der Objekte:<br />

DIN EN 1610<br />

DIN EN 12889<br />

ATV-DVWK-A<br />

142<br />

Kanal<br />

Leitung<br />

Kanal/Leitung: __________________________________________________________________<br />

Schacht/Inspektionsöffnung (Anfangsknoten):<br />

____________________________________________________<br />

Schacht/Inspektionsöffnung (Endknoten):<br />

_________________________________________________________<br />

Anschlussleitung 1: _____________________________________________________________<br />

Anschlussleitung 2: _____________________________________________________________<br />

Anschlussleitung 3: _____________________________________________________________<br />

Bauwerk: _______________________________________________________________________<br />

Anschlussleitung(en)<br />

Schacht/Schächte<br />

Bauwerk<br />

geprüft <br />

geprüft <br />

geprüft <br />

geprüft <br />

geprüft <br />

geprüft <br />

geprüft <br />

Kanal/Leitung: Schacht/Inspektionsöffung (Anfangsknoten):<br />

Länge: _____________ m Profilart: (1) __________ Tiefe: ____________ m<br />

Kanalart: (2) ________________________________ Material: (3) __________ Schacht/Inspektionsöffung (Endknoten):<br />

Nennweite: ________ mm bzw. Höhe: _________ mm, Breite: ________<br />

mm<br />

Bemerkungen:<br />

Ergebnis der Prüfung<br />

Tiefe: ____________ m<br />

Beginn der Prüfung: _________________ Uhr Ende der Prüfung: ______________________ Uhr Prüfzeit: ____ Minuten<br />

Lage der Prüfstrecke in Längsrichtung: (bei abschnittsweiser oder punktueller Prüfung)<br />

Bezugspunkt = Innenwand des Anfangsknotens (Stationierung 0,0 m)<br />

Dokumentation in Fließrichtung<br />

Dokumentation gegen die Fließrichtung<br />

Prüfprotokoll über die Durchführung einer Wasserdruckprüfung<br />

Prüfprotokoll-Nr. = Dokumentname: ___________________________________________________________________________________<br />

von: _____________________ m<br />

bis: _____________________ m<br />

Länge Prüfstrecke: ______________ m Zul. Wasserzugabe gesamt: ______________ l<br />

Benetzte Fläche: Gemessene Wasserzugabe: ______________ l<br />

170


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.12<br />

Tab. A-2 - 112 Prüfprotokoll für die Wasserdruckprüfung<br />

Anfangsknoten: ________________________________________________ m 2<br />

Endknoten: ____________________________________________________ m 2<br />

Kanal/Leitung: _________________________________________________ m 2<br />

Anschlussleitung 1: ____________________________________________ m 2<br />

Anschlussleitung 2: ____________________________________________ m 2<br />

Anschlussleitung 3: ____________________________________________ m 2<br />

Bauwerk: ______________________________________________________ m 2<br />

Benetzte Fläche gesamt: _______________________________________ m 2<br />

Bemerkungen:<br />

Prüfprotokoll über die Durchführung einer Wasserdruckprüfung<br />

Prüfprotokoll-Nr. = Dokumentname: ___________________________________________________________________________________<br />

Prüfdruck gemessen am Rohrscheitel:<br />

Tiefe des maßgebenden Schachtes: _________ m<br />

P0 = Höhe Wassersäule - DN Kanal/Leitung<br />

= ___________ - ___________ = ___________ mWS<br />

Vorfüllzeit:<br />

Beginn am: ____________<br />

Ende am: ______________<br />

um: _____________ Uhr<br />

um: _____________ Uhr<br />

Ergebnis der Prüfung Datum, Unterschrift des Sachkundigen<br />

171


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.12<br />

Tab. A-2 - 113 Prüfprotokoll für die Luftüberdruck- und Luftunterdruckprüfung<br />

Prüfprotokoll über die Durchführung einer Luftüberdruckprüfung<br />

Luftunterdruckprüfung<br />

Prüfprotokoll-Nr. = Dokumentname: ___________________________________________________________________________________<br />

Auftraggeber: Auftragnehmer:<br />

Auftragsbezeichnung: Bei der Prüfung anwesend:<br />

Auftragsdatum:<br />

Auftragskennung: Datum der Prüfung: Auftragsnummer:<br />

Ort der Prüfung:<br />

Straßenname:<br />

Prüfanlass (Prüfgrund): Prüfumfang:<br />

Prüfung bestehender Anlagen<br />

Abnahme nach Neubau oder Sanierung<br />

Objekt<br />

Prüfvorschrift: (Mehrfachankreuzung möglich) Geprüfte Anlage(n):<br />

ATV-DVWK-M 143 - 6<br />

DIN EN 1610, ATV-DVWK-A 139<br />

Merkblatt 4.3/6 - 2 (LfW Bayern)<br />

DIN EN 1610<br />

DIN EN 12889<br />

ATV-DVWK-A 142<br />

abschnittsweise (z.B. zw. zwei Anschlüssen)<br />

punktuell: __________________________________<br />

Kanal<br />

Leitung<br />

Bezeichnung geprüftes Objekt: Kanal/Leitung:<br />

Kanal/Leitung: Länge: ____________ m Profilart: (1) ___________<br />

Bezeichnung Anfangs- und Endknoten (z.B. Schacht, Inspektions- Kanalart:<br />

öffnung):<br />

(2)<br />

Material:<br />

_____________________<br />

(3)<br />

____________________<br />

Anfangsknoten:<br />

Endknoten:<br />

Bemerkungen:<br />

Nennweite: _____________ mm bzw.<br />

Höhe: _____________ mm, Breite: _____________ mm<br />

172


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.12<br />

Tab. A-2 - 113 Prüfprotokoll für die Luftüberdruck- und Luftunterdruckprüfung<br />

Ergebnis der Prüfung<br />

Beginn der Prüfung: _________________ Uhr Ende der Prüfung: _____________________ Uhr Prüfzeit: ____ Minuten<br />

Lage der Prüfstrecke in Längsrichtung: (bei abschnittsweiser oder punktueller Prüfung)<br />

Bezugspunkt = Innenwand des Anfangsknotens (Stationierung 0,0 m)<br />

Dokumentation in Fließrichtung<br />

Dokumentation gegen die Fließrichtung<br />

von: _____________________ m<br />

bis: _____________________ m<br />

Länge Prüfstrecke: __________________ m Prüfdruck:<br />

_______________ mbar<br />

Zulässige Druckdifferenz: _____________ mbar<br />

Beruhigungszeit: ____________________ min Gemessene Druckdifferenz: ___________ mbar<br />

Messdiagramm:<br />

Bemerkungen:<br />

Prüfprotokoll über die Durchführung einer Luftüberdruckprüfung<br />

Luftunterdruckprüfung<br />

Prüfprotokoll-Nr. = Dokumentname: ___________________________________________________________________________________<br />

Ergebnis der Prüfung Datum, Unterschrift des Sachkundigen<br />

173


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.12<br />

Tab. A-2 - 114 Anlage zum Prüfprotokoll<br />

Anlage zum Prüfprotokoll<br />

Fußnoten<br />

(1) Profilart 0 Kreisprofil 7 Maulprofil (H/B ungleich 1,66/2)<br />

1 Eiprofil (H/B=3/2) 8 Trapezprofil<br />

2 Maulprofil (H/B = 1,66/2) 9 Doppeltrapezprofil<br />

3 Rechteckprofil (geschlossen) 10 U-förmig (kreisförmige Sohle und Decke<br />

mit parallelen Wänden)<br />

4 Kreisprofil (doppelwandig) 11 Bogenförmig (kreisförmiger Scheitel und<br />

flache Sohle mit parallelen Wänden)<br />

5 Rechteckprofil (offen) 12 oval (Sohle und Scheitel kreisförmig mit<br />

gleichem Durchmesser, parallele Wände)<br />

6 Eiprofil (H/B ungleich 3/2) 13 andere Profilart<br />

(2) Kanalart KR Freispiegelabfluss im geschlossenen Profil,<br />

Regenwassersystem<br />

KS Freispiegelabfluss im geschlossenen Profil,<br />

Schmutzwassersystem<br />

KM Freispiegelabfluss im geschlossenen Profil,<br />

Mischwassersystem<br />

KW Freispiegelabfluss im geschlossenen Profil,<br />

Fließgewässer<br />

DR Druckabfluss, Regenwassersystem<br />

DS Druckabfluss, Schmutzwassersystem<br />

DM Druckabfluss, Mischwassersystem<br />

(3) Material AZ Asbestzement PEHD Polyethylen hoher Dichte<br />

B Beton PH Polyesterharz<br />

BS Betonsegmente PHB Polyesterharzbeton<br />

CNS Edelstahl PP Polypropylen<br />

EIS Nichtidentifiziertes Eisen und Stahl PVC Polyvinylchlorid<br />

FZ Faserzement PVCU Polyvinylchlorid hart<br />

GFK Glasfaserverstärkter Kunststoff SFB Stahlfaserbeton<br />

GG Grauguss SPB Spannbeton<br />

GGG Duktiles Gusseisen SB Stahlbeton<br />

KST Nichtidenfizierter Kunststoff ST Stahl<br />

MA Mauerwerk STZ Steinzeug<br />

OB Ortbeton SZB Spritzbeton<br />

P Porosit W Nichtidentifizierter Werkstoff<br />

PC Polymerbeton ZG Ziegelwerk<br />

PCC Polymermodifizierter Zementbeton MIX unterschiedliche Werkstoffe<br />

PE Polyethylen<br />

174


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.5.13<br />

A-2.5.13 Beispielberechnungen<br />

A-2.5.13.1 Wasserdruckprüfung an einem Schacht<br />

Randbedingungen<br />

Berechnung<br />

> Durchmesser der oberen Konusöffnung d 1 : 625 mm<br />

> Höhe des Konus h 1 : 500 mm<br />

> Nenndurchmesser des Einstiegsschachts: DN 1000<br />

(Durchmesser Schachthals d2 : 1000 mm)<br />

> Höhe des Schachthalses (bis Sohle Gerinne) h2 : 2,75 m<br />

1. Benetzte Fläche "Konus" mit Näherungsformel:<br />

Aben π d1 d + 2<br />

0, 625 1 0<br />

× ----------------- × h<br />

2 1 π , +<br />

=<br />

= × ------------------------------- × 0, 5 = 1,276 m<br />

2<br />

2. Benetzte Fläche "Schachthals":<br />

Aben = π × d2 × h2 = π × 1, 0×<br />

2, 75 = 8,635 m²<br />

3. Benetzte Fläche "Schachtboden" (Gerinne und Berme<br />

bleiben unberücksichtigt):<br />

π 2 π<br />

A -- ben × d --<br />

4 2 1, 0<br />

4<br />

2<br />

= = × = 0,785 m²<br />

4. Zulässige Wasserzugabe:<br />

Wasserzugabezul =<br />

Ages × 0,4 l/s = 4,278 l<br />

Die zulässige Wasserzugabe bei der Prüfung des Schachtes beträgt 4,28<br />

Liter in 30 Minuten Prüfzeit. Diese Wasserzugabe entspricht einem Pegelabfall<br />

im Konus des Schachtes von 13,9 mm.<br />

A-2.5.13.2 Dichtheitsprüfung bei anstehendem Grundwasser<br />

Gemäß dem in Abb. A-2 - 9 dargestellten Beispiel ist der anstehende<br />

Druck des Grundwassers genauso groß wie der bei einer Wasserdruckprüfung<br />

maximal erreichbare Prüfdruck, so dass sich Innen- und Außendruck<br />

aufheben. Eine vorhandene Undichtigkeit könnte mit Hilfe einer<br />

Wasserdruckprüfung nicht erkannt werden. Bei einer Dichtheitsprüfung<br />

mit Luft hingegen käme es zu einem Druckanstieg während der Prüfung.<br />

Ermittlung der zulässigen<br />

Wasserzugabe<br />

Wahl des geeigneten<br />

Prüfverfahrens<br />

175


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.6<br />

In Fällen mit einem Außendruck, der genauso hoch oder höher ist als der<br />

im Rahmen einer Innendruckprüfung erzielbare Prüfdruck, ist eine Infiltrationsprüfung<br />

zu empfehlen.<br />

Abb. A-2 - 9 Dichtheitsprüfung bei anstehendem Grundwasser<br />

A-2.5.13.3 Muffenprüfung<br />

Ermittlung der Prüfzeit bei einer Muffenprüfung mit einem Prüfpacker mit<br />

Kern im Vergleich zur Prüfzeit ohne Verwendung eines Prüfpackers:<br />

Prüf- und Randbedingungen:<br />

> Nenndurchmesser der Haltung D: DN 500<br />

> Außendurchmesser des Prüfpackerkerns d: 400 mm<br />

> Prüfverfahren gem. Tab. A-2 - 103: LD = 200 mbar<br />

> Zul. Druckabfall gem. Tab. A-2 - 103: 15 mbar<br />

Berechnung der Prüfzeit für Prüfpacker ohne Kern:<br />

1 p0 1 200<br />

t ----- DIN EN 1610 = × ln------------------<br />

= ------------------- × ln---------------------<br />

= 3,25 min = 195 s<br />

kp p0 – ∆p 12 ⁄ 500 200 – 15<br />

Berechnung der Prüfzeit für Prüfpacker mit Kern:<br />

tMuffenpr. 1 d2 ⎛ ⎞<br />

⎜ – ------ ⎟ × tDIN EN 1610 1<br />

⎝ ⎠<br />

4002 ⎛ ⎞<br />

=<br />

= ⎜ – ----------- ⎟ ×<br />

⎝ ⎠<br />

D 2<br />

Die erforderliche Prüfzeit für einen Prüfpacker ohne Kern errechnet sich<br />

zu etwa 195 Sekunden. Daraus berechnet sich die Prüfzeit für einen Prüfpacker<br />

mit Kern zu etwa 70 Sekunden.<br />

A-2.6 Bauüberwachung<br />

500 2<br />

3,25 = 1,2 min = 70 s<br />

Die Reinigung und Inspektion wird von der örtlichen Bauüberwachung<br />

begleitet und koordiniert. Nach Auftragsvergabe findet die Bauvorbesprechung<br />

unter Teilnahme des AG (Bauverwaltung), des AN (Reiniger/<br />

Ermittlung der Prüfzeit<br />

176


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.6<br />

Inspekteur), der örtl. Bauüberwachung (Baudurchführende Ebene der<br />

Bauverwaltung, freiberuflich Tätiger), des Betreibers (BwDLZ) sowie des<br />

militärischen/zivilen Nutzers statt.<br />

In der Bauvorbesprechung sind insbesondere nachfolgende Punkte zu<br />

beachten:<br />

> Aufstellung eines Inspektionsplans unter Berücksichtigung<br />

der Belange des Betreibers und des Nutzers<br />

> Koordination von Reinigung und Inspektion<br />

> Ggf. Reinigung durch den Betreiber veranlassen<br />

> Hinweis auf Gefährdungen, befahrbare Abschnitte oder<br />

Abflusshindernisse<br />

> Zugänglichkeit aller Schächte und Inspektionsöffnungen<br />

sicherstellen<br />

> Abstimmung der Vorgehensweise, insbesondere bei<br />

unvollständigem Planmaterial (z.B. bei verdeckten<br />

Schächten)<br />

> Verhalten beim Auftreten von Scherben des Kanalmaterials<br />

in den Reinigungsrückständen<br />

Für die an der Durchführung der Reinigungs- und Inspektionsmaßnahmen<br />

Beteiligten (AN und örtliche Bauüberwachung) gelten folgende Hinweise:<br />

Reinigung und optische Inspektion sind i.d.R. gemäß Leistungskatalog<br />

(Muster) zu überwachen (vgl. Anh. A-8.3.2). Demnach wird an den ersten<br />

beiden Tagen der optischen Inspektion eine ständige Begleitung gefordert.<br />

Darüber hinaus findet eine kontinuierliche Kontrolle aller Leistungen<br />

aus Reinigung und optischer Inspektion statt. Diese wird von der örtlichen<br />

Bauüberwachung durchgeführt und umfasst insbesondere Kontrollen zur<br />

Einhaltung des Inspektionsplanes, der dem Objektzustand angepassten<br />

Untersuchungsgeschwindigkeit und zur Qualität der Dokumentation.<br />

Der AN hat der Bauüberwachung bereits innerhalb der ersten beiden Tage<br />

der Inspektion Videobänder oder digitale Zustandsfilme, Zustandsgrafiken<br />

und Dateien in den geforderten Formaten zu Prüfungszwecken zu übergeben.<br />

Im Zusammenhang mit der anschließenden Prüfung der Daten auf Vollständigkeit<br />

und Plausibilität gemäß Anh. A-7 werden auch die DV-Schnittstellen<br />

des AN, der Bauüberwachung und des AG geprüft. Dies kann auch<br />

vorab unter Zuhilfenahme der Beispieldatensätze (vgl. Anhang A-7.6)<br />

erfolgen. Spätestens am 3. Tag nach Beginn der Inspektion sind die<br />

Ergebnisse der Überprüfung dem Inspekteur und dem AG mitzuteilen. Im<br />

weiteren Projektverlauf sind Ergebnisse der Kontrollen jeweils nach spätestens<br />

5 Arbeitstagen vorzulegen.<br />

Bei der Überprüfung analoger Videobänder ist besonders auf die richtige<br />

Aufzeichnung des Time-Code zu achten (Ausschlag des rechten Videokanals).<br />

Bei der Überprüfung digitaler Zustandsfilme ist besonders auf die<br />

vereinbarte Videoqualität zu achten (vgl. Anh. A-2.3.8).<br />

177


Reinigung und Inspektion Anhang A-2.6<br />

Werden Abweichungen zwischen den Planunterlagen (vorläufiger Lageplan<br />

"Bestand <strong>Abwasser</strong>") und der Örtlichkeit (Ist-Zustand) festgestellt,<br />

sind diese zwischen AN und der örtlichen Bauüberwachung zeitnah zu<br />

klären. Der AN hat alle Abweichungen in die ihm vorliegenden Bestandspläne<br />

einzutragen.<br />

178


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3<br />

A-3 Zustandsklassifizierung und -bewertung<br />

Die Mindestanforderungen an ein regelkonformes Entwässerungssystem<br />

werden in der DIN EN 752-5 beschrieben. Hierbei sind bauliche, betriebliche,<br />

umweltrelevante und hydraulische Gefährdungsaspekte zu berücksichtigen.<br />

Die hier beschriebene Vorgehensweise unterscheidet grundsätzlich<br />

zwischen bautechnischer Zustandsklassifizierung und -bewertung<br />

- unter Berücksichtigung baulicher, betrieblicher und umweltrelevanter<br />

Gefährdungsaspekte - und hydraulischer Zustandsklassifizierung.<br />

Ziel der bautechnischen Zustandsklassifizierung/-bewertung ist es, die<br />

umfangreichen Daten aus einer optischen Inspektion dahingehend auszuwerten,<br />

dass mit wenigen Zahlen oder Angaben ein Überblick über den<br />

Zustand des Kanalnetzes gewonnen werden kann und ein Hilfsmittel zur<br />

Ermittlung von Prioritäten für erforderliche Maßnahmen vorliegt.<br />

Eine grundlegende Anforderung des Bundes ist die automatisiert durchführbare<br />

Klassifizierung und Bewertung mit entsprechenden DV-Werkzeugen<br />

mit der Zielsetzung, liegenschaftsübergreifend vergleichbare Ergebnisse<br />

zu erhalten.<br />

Ziel der hydraulischen Zustandsklassifizierung ist es, die Ergebnisse<br />

hydraulischer Berechnungen zielgerichtet derart auszuwerten, dass mit<br />

wenigen Kenngrößen ein Überblick über die hydraulische Leistungsfähigkeit<br />

des Kanalnetzes gewonnen werden kann.<br />

A-3.1 Bautechnische Zustandsklassifizierung und<br />

-bewertung<br />

Grundlage für die Zustandsklassifizierung und -bewertung sind die<br />

Zustandsbeschreibungen für Kanäle und Leitungen gem. Anh. A-2.3.7.1<br />

und für Schächte und Inspektionsöffnungen gem. Anh. A-2.3.7.2 auf<br />

Grundlage des Kodiersystems der DIN EN 13508-2, die im Rahmen der<br />

optischen Inspektion erfasst werden (vgl. Anh. A-2.3).<br />

Die Zustandsklassifizierung und -bewertung wird in den Schritten<br />

1. Zustandsklassifizierung (Klassifizierung des Einzelzustandes)<br />

2. Zustandsbewertung (Bewertung der Randbedingungen<br />

des Einzelzustandes)<br />

3. Zustandsbeurteilung (Beurteilung des Objektes (1) )<br />

durchgeführt. In Abb. A-3 - 1 ist die Vorgehensweise mit den erforderlichen<br />

Schritten im Einzelnen dargestellt.<br />

(1) Das Objekt ist die jeweilige betrachtete abwassertechnische<br />

Anlage, z.B. eine Haltung oder eine Leitung<br />

Bautechnik<br />

Hydraulik<br />

179


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.1.1<br />

Zustandserfassung (DIN EN 13508-2)<br />

(Kodes, Charakterisierung, Quantifizierung)<br />

Vorläufige<br />

Schadensklasse<br />

SKD V<br />

Vorläufige<br />

Schadenszahl<br />

SZD V<br />

Engültige<br />

Schadenszahl<br />

SZD E<br />

Abb. A-3 - 1 Vorgehensweise bei der Zustandsklassifizierung und -bewertung<br />

A-3.1.1 Zustandsklassifizierung<br />

Die Zustandsklassifizierung erfolgt für jede Zustandsbeschreibung jeweils<br />

für die Schutzziele<br />

> Dichtheit,<br />

> Standsicherheit<br />

> und Betriebssicherheit<br />

Vorläufige<br />

Schadensklasse<br />

SKS V<br />

Vorläufige<br />

Schadenszahl<br />

SZS V<br />

Endgültige<br />

Schadenszahl<br />

SZS E<br />

Vorläufige<br />

Schadensklasse<br />

SKB V<br />

Vorläufige<br />

Schadenszahl<br />

SZB V<br />

Endgültige<br />

Schadenszahl<br />

SZB E<br />

Schutzziele<br />

• Dichtheit (D)<br />

• Standsicherheit<br />

• Betriebssicherheit<br />

b<br />

(S)<br />

Randbedingungen für<br />

• Dichtheit (D)<br />

• Standsicherheit<br />

• Betriebssicherheit<br />

b<br />

(S)<br />

Maximale endgültige<br />

Einzelschadensklasse<br />

MaxSK E<br />

(B)<br />

(B)<br />

180


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.1.1<br />

in Abhängigkeit von<br />

> der Schadensart und<br />

> dem Schadensausmaß.<br />

Die Schadensart wird durch den Hauptkode und die möglichen Charakterisierungen,<br />

das Schadensausmaß wird durch die Quantifizierungen<br />

beschrieben. Das Ergebnis der Klassifizierung sind ganzzahlige, vorläufige<br />

Einzelschadensklassen von 1 bis 5. Der Einzelschadensklasse 1 werden<br />

die Schäden zugeordnet, deren Ausmaß am geringfügigsten ist. In<br />

die Einzelschadensklasse 5 werden diejenigen Schäden eingeordnet,<br />

deren Ausmaß am größten ist. Die Einordnungen in die Einzelschadensklasse<br />

sind<br />

> für Kanäle und Leitungen in den Tabellen Tab. A-3 - 11 bis<br />

Tab. A-3 - 35 (vgl. Anhang A-3.2.1),<br />

> für Schächte und Inspektionsöffnungen in den Tabellen<br />

Tab. A-3 - 36 bis Tab. A-3 - 68 (vgl. Anhang A-3.2.2)<br />

dokumentiert. Grundsätzlich sind die Klassifizierungskriterien des Entwurfes<br />

des DWA-M 149-3 "Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen<br />

außerhalb von Gebäuden, Teil 3: Zustandsklassifizierung<br />

und -bewertung" in die Klassifizierung eingeflossen, so dass<br />

Parallelen nicht zufällig, sondern gewollt sind.<br />

Zur Klassifizierung von Schächten ist der Bereich eines Schachtes, in<br />

dem der Zustand auftritt, ein weiteres Klassifizierungskriterium. Die Dokumentation<br />

des Schachtbereiches erfolgt gem. Referenzliste U117 der ISY-<br />

BAU-Austauschformate auf Grundlage der DIN EN 13508-2 (vgl. Anh. A-<br />

2.3.5).<br />

Tab. A-3 - 1 Definition der Schachtbereiche gem. Referenzliste U117<br />

Wert Schachtbereich<br />

A Abdeckung und Rahmen<br />

B Auflageringe<br />

C Schachtaufbau<br />

D Konus<br />

E Übergangsplatte<br />

F untere Schachtzone<br />

G Podest<br />

H Auftritt<br />

I Gerinne<br />

J Sohle<br />

Kodes, deren Informationsgehalt nicht ausreicht, um eine sichere Einordnung<br />

in vorläufige Einzelschadensklassen vorzunehmen, werden zwar<br />

pauschal einer Klasse zugeordnet. Im Nachgang zur automatisierten<br />

181


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.1.2<br />

Zustandsklassifizierung und -bewertung sind jedoch diese pauschalen<br />

Einordnungen durch einen Fachingenieur sorgfältig zu prüfen und im<br />

Bedarfsfall zu korrigieren.<br />

Das Ergebnis der bautechnischen Zustandsklassifizierung sind je Einzelschaden<br />

bis zu drei vorläufige, Schutzziel bezogene Einzelschadensklassen:<br />

> SKDV (Dichtheit)<br />

> SKSV (Standsicherheit)<br />

> SKBV (Betriebssicherheit)<br />

A-3.1.2 Zustandsbewertung<br />

Das für das Schutzziel vorliegende Gefährdungspotenzial ist neben der<br />

Art und dem Ausmaß eines Einzelschadens auch von den lokalen Randbedingungen<br />

abhängig. Mit der Zustandsbewertung werden zusätzlich zur<br />

Schadensart und dem Schadensausmaß aus der Zustandsklassifizierung<br />

die Randbedingungen des Einzelschadens berücksichtigt.<br />

Zur Verknüpfung der Ergebnisse der Zustandsklassifizierung mit den<br />

Randbedingungen werden die vorläufigen Einzelschadensklassen gem.<br />

Tab. A-3 - 2 in vorläufige Einzelschadenszahlen<br />

transformiert.<br />

> SZDV (Dichtheit),<br />

> SZSV (Statik) und<br />

> SZBV (Betrieb)<br />

Tab. A-3 - 2 Ermittlung der vorläufigen Einzelschadenszahl<br />

vorläufige Schadensklasse vorläufige Schadenszahl<br />

Die Randbedingungen<br />

1 10<br />

2 100<br />

3 200<br />

4 300<br />

5 400<br />

> für Kanäle und Leitungen (Tab. A-3 - 3),<br />

> für Schächte (Tab. A-3 - 4)<br />

führen jeweils zu Schutzziel bezogenen Zusatzpunkten.<br />

Vorläufige Einzelschadensklassen<br />

Vorläufige Einzelschadenszahlen<br />

182


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.1.2<br />

Tab. A-3 - 3 Zusatzpunkte für Randbedingungen bei Kanälen und Leitungen<br />

Randbedingung Kriterium Zusatzpunkte<br />

Entwässerungssystem Fließgewässer kanalisiert<br />

<strong>Abwasser</strong>art Wassergefährdende<br />

Stoffe<br />

Wasserschutzzone außerhalb einer Wasserschutzzone<br />

Dichtheit Standsicherheit Betriebssicherheit<br />

-50 Nicht von<br />

Relevanz<br />

Regenwasser -30 0<br />

Schmutzwasser 30 40<br />

Mischwasser 30 40<br />

Schutzzone IIIb 20<br />

Schutzzone IIIa 40<br />

Schutzzone II 250<br />

Schutzzone I 400<br />

Grundwasserabstand Gerinne oberhalb des<br />

Grundwasserleiters<br />

Gerinne in der Wechselzone<br />

Gerinne im Grundwasserleiter<br />

150 Nicht von<br />

Relevanz<br />

0 Nicht von<br />

Relevanz<br />

0<br />

Nicht von<br />

Relevanz<br />

Nicht von<br />

Relevanz<br />

0 0 Nicht von<br />

Relevanz<br />

10 10<br />

10 10<br />

Bodenart Lehm, Ton 0 40 Nicht von<br />

Sandiger Lehm, Löss,<br />

Lehmiger Sand, Feinsand<br />

15 20<br />

Relevanz<br />

Mittel-, Grobsand, Kies 30 0<br />

Lage am Umfang 03 bis 09 Uhr 10 0 20<br />

Lage an einer Verbindung<br />

09 bis 03 Uhr 0 10 0<br />

Gesamter Umfang 10 20 20<br />

Ja 10 Nicht von<br />

Nein 0<br />

Relevanz<br />

Nicht von<br />

Relevanz<br />

183


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.1.2<br />

Tab. A-3 - 4 Zusatzpunkte für Randbedingungen bei Schächten und Inspektionsöffnungen<br />

Randbedingung Kriterium Zusatzpunkte<br />

Entwässerungssystem Fließgewässer kanalisiert<br />

<strong>Abwasser</strong>art Wassergefährdende<br />

Stoffe<br />

Wasserschutzzone außerhalb einer Wasserschutzzone<br />

Die vorläufigen Schadenszahlen werden Schutzziel bezogen in Abhängigkeit<br />

von den lokalen Randbedingungen mit der Summe der Zusatzpunkte<br />

gem. Tab. A-3 - 3 (Kanäle und Leitungen) bzw. Tab. A-3 - 4 (Schächte und<br />

Inspektionsöffnungen) zur endgültigen Einzelschadenszahl addiert. Das<br />

Ergebnis sind je Einzelschaden bis zu drei endgültige Schutzziel bezogene<br />

Einzelschadenszahlen:<br />

> SZDE (Dichtheit)<br />

> SZSE (Standsicherheit)<br />

> SZBE (Betriebssicherheit)<br />

Die Ermittlung der auf ein Schutzziel bezogenen endgültigen Einzelschadensklassen<br />

> SKD E (Dichtheit)<br />

Dichtheit Standsicherheit Betriebssicherheit<br />

-50 Nicht von<br />

Relevanz<br />

Regenwasser -30 0<br />

Schmutzwasser 30 40<br />

Mischwasser 30 40<br />

Schutzzone IIIb 20<br />

Schutzzone IIIa 40<br />

Schutzzone II 250<br />

Schutzzone I 400<br />

Grundwasserabstand Gerinne oberhalb des<br />

Grundwasserleiters<br />

Gerinne in der Wechselzone<br />

Gerinne im Grundwasserleiter<br />

150 Nicht von<br />

Relevanz<br />

0 Nicht von<br />

Relevanz<br />

0<br />

Nicht von<br />

Relevanz<br />

Nicht von<br />

Relevanz<br />

0 0 Nicht von<br />

Relevanz<br />

10 10<br />

10 10<br />

Bodenart Lehm, Ton 0 40 Nicht von<br />

Sandiger Lehm, Löss,<br />

Lehmiger Sand, Feinsand<br />

15 20<br />

Relevanz<br />

Lage an einer Bauteilverbindung<br />

Mittel-, Grobsand, Kies 30 0<br />

Ja 10 Nicht von<br />

Nein 0<br />

Relevanz<br />

Nicht von<br />

Relevanz<br />

Endgültige Einzelschadenszahlen<br />

Endgültige Einzelschadensklassen<br />

184


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.1.3<br />

> SKS E (Standsicherheit)<br />

> SKB E (Betriebssicherheit)<br />

erfolgt in Abhängigkeit von der endgültigen Einzelschadenszahl gem. Tab.<br />

A-3 - 5.<br />

Tab. A-3 - 5 Ermittlung der endgültigen Einzelschadensklasse<br />

endgültige Einzelschadenszahl<br />

10 - 99 (1)<br />

Die auf ein Schutzziel bezogenen Einzelschadensklassen stellen Zwischenergebnisse<br />

dar, die keinen Einfluss auf die weitere Vorgehensweise<br />

haben. Sie können mit den ISYBAU-Austauschformaten ausgetauscht<br />

werden.<br />

Die größte auf ein Schutzziel bezogene Einzelschadenszahl (SZD E,<br />

SZS E , oder SZB E ) ist zugleich die maximale, endgültige Einzelschadenszahl<br />

MaxSZ E .<br />

Die maximale, endgültige Einzelschadensklasse MaxSK E wird aus der<br />

maximalen, endgültigen Einzelschadenszahl und den Festlegungen gem.<br />

Tab. A-3 - 5 festgelegt.<br />

Die maximale, endgültige Einzelschadenszahl und die maximale, endgültige<br />

Einzelschadensklasse zeigen Schutzziel übergreifend in Abhängigkeit<br />

> von der Schadensart,<br />

> vom Schadensumfang sowie<br />

> von den örtlichen Randbedingungen<br />

das größte Gefährdungspotenzial eines Einzelschadens auf.<br />

A-3.1.3 Zustandsbeurteilung<br />

Mit der Zustandsbeurteilung erfolgt die Verdichtung der Klassifizierungsund<br />

Bewertungsergebnisse auf das Objekt. Objekte sind die im Rahmen<br />

der generellen Planung (Liegenschaftsbezogene <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzepte)<br />

auf Grundlage von Zustandsbeschreibungen gem. DIN EN<br />

13508-2 zu beurteilenden abwassertechnischen Anlagen<br />

> Haltungen,<br />

> Leitungen und<br />

endgültige Einzelschadensklasse<br />

100 -199 2<br />

200 - 299 3<br />

300 - 399 4<br />

≥ 400 5<br />

(1) Es gilt die Bedingung:<br />

SZ(D,S,B) E = 10 wenn SZ(D,S,B) E < 10<br />

1<br />

Maximale endgültige<br />

Einzelschadenszahl<br />

Maximale endgültige<br />

Einzelschadensklasse<br />

185


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.1.3<br />

> Schächte.<br />

Die Beurteilung des Objektes erfolgt Schutzziel übergreifend zur Aufstellung<br />

einer Prioritätenliste der Sanierungsbedürftigkeit. Hierzu werden<br />

> der größte Einzelschaden aus Zustandsklassifizierung und<br />

-bewertung,<br />

> die Dichte, das Ausmaß sowie die Längenausdehnung<br />

aller Einzelschäden<br />

eines Objektes berücksichtigt.<br />

Zur Ermittlung des größten Einzelschadens eines Objektes wird für jeden<br />

Einzelschaden die maximale, endgültige Einzelschadenszahl MaxSZ E<br />

herangezogen. Die vorläufige Objektzahl OZ V entspricht der größten<br />

maximalen, endgültigen Einzelschadenszahl eines Objektes.<br />

Zur Berücksichtigung der Schadenssituation des gesamten Objektes wird<br />

für jeden Einzelschaden das Produkt der maximalen, endgültigen Einzelschadenszahl<br />

MaxSZ E mit der zugehörigen Längenausdehnung dL in<br />

Metern berechnet. Für Kanäle und Leitungen ist die horizontale und für<br />

Schächte die vertikale Längenausdehnung zu verwenden. Punktuelle<br />

Schäden von Haltungen und Leitungen werden mit einer Schadenslänge<br />

von 0,3 m, punktuelle Schäden von Schächten mit einer Schädenslänge<br />

von 0,5 m (jeweils Grenze zwischen Punkt- und Streckenschaden)<br />

berücksichtigt. Die Summe der Produkte über n Einzelschäden ergibt die<br />

objektbezogene Schadenslängenzahl SLZ.<br />

∑<br />

n<br />

SLZ =<br />

MaxSZE ∗dl i i<br />

i= 1<br />

Mit der Schadenslänge SL werden in Abhängigkeit von<br />

> der Schadenslängenzahl SLZ<br />

> der vorläufigen Objektzahl OZ V sowie<br />

> der Länge HL in [m] (Untersuchungslänge bei Haltungen<br />

und Leitungen, Schachttiefe bei Schächten)<br />

Vorläufige Objektzahl<br />

Schadenslängenzahl<br />

Schadenslänge SL<br />

186


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.1.3<br />

Zusatzpunkte gem. Abb. A-3 - 2 und Tab. A-3 - 6 zur Berücksichtigung der<br />

Schadensdichte bestimmt.<br />

Abb. A-3 - 2 Funktion zur Ermittlung der Zusatzpunkte SL (Schadenslänge)<br />

Tab. A-3 - 6 Gleichungen zur Ermittlung der Zusatzpunkte SL (Schadenslänge)<br />

0, 1<br />

⎛ SLZ<br />

------------------------- ⎞ ≤ 0, 1<br />

⎝OZV × HL⎠<br />

SL = 0<br />

⎛ SLZ<br />

------------------------- ⎞<br />

SLZ<br />

< ≤ 0, 5 SL=<br />

⎛------------------------- ⎞ × 100 – 10<br />

⎝OZV × HL⎠<br />

⎝OZV × HL⎠<br />

⎛------------------------- SLZ ⎞ > 0, 5<br />

⎝OZV × HL⎠<br />

SL = 40<br />

Die endgültige Objektzahl OZ E ergibt sich zu<br />

OZE =<br />

OZv + SL<br />

Die Ermittlung der Objektklasse OK erfolgt anhand der in Tab. A-3 - 7 definierten<br />

Klassengrenzen.<br />

Endgültige Objektzahl<br />

Objektklasse<br />

187


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.1.4<br />

Tab. A-3 - 7 Ermittlung der Objektklasse<br />

Endgültige Objektzahl Objektklasse<br />

0 0 (1)<br />

10 - 99 1<br />

100 -199 2<br />

200 - 299 3<br />

300 - 399 4<br />

≥ 400 5<br />

(1) Objekte, die inspiziert wurden, aber keinerlei<br />

Schäden aufweisen, erhalten die<br />

Objektklasse 0!<br />

Die Objektklasse gibt in genereller Form Auskunft über die Sanierungsdringlichkeit<br />

abwassertechnischer Anlagen. Hinweise zur Interpretation<br />

der Objektklasse sind im Anh. A-3.1.6 enthalten.<br />

A-3.1.4 Automatisierte und manuelle Zustandsklassifizierung<br />

und -bewertung<br />

Das Bewertungs- und Klassifizierungsmodell ist mit Gleichungen und logischen<br />

Verknüpfungen vollständig beschrieben, so dass der Vorgang automatisiert<br />

erfolgen kann. Neben der automatisierten Zustandsklassifizierung<br />

und -bewertung ist parallel auch eine manuelle<br />

Zustandsklassifizierung und -bewertung vorgesehen, wobei die automatisierte<br />

Klassifizierung und Bewertung nicht von der manuellen Klassifizierung<br />

und Bewertung beeinflusst werden darf.<br />

Im Rahmen der manuellen Klassifizierung und Bewertung können die<br />

pauschalen Klassifizierungen, die generell nicht mit einer ausreichenden<br />

Sicherheit festgelegt werden können, durch eine Korrektur dem tatsächlichen,<br />

einzelfallbezogenen Gefährdungspotenzial angepasst werden (vgl.<br />

Anh. A-3.1.1). Hierfür sind die vorläufigen, auf ein Schutzziel bezogenen<br />

Einzelschadensklassen SKDv, SKSv und SKBv manuell festzulegen (vgl.<br />

Tab. A-3 - 11 bis Tab. A-3 - 35 im Anhang A-3.2.1 sowie Tab. A-3 - 36 bis<br />

Tab. A-3 - 68 im Anhang A-3.2.2). Im Rahmen der dv-technischen Umsetzung<br />

der manuellen Klassifizierung sind daher die Datenfelder der auf ein<br />

Schutzziel bezogenen Einzelschadensklassen SKDv, SKSv und SKBv<br />

getrennt von der automatisierten Bewertung vorzuhalten.<br />

Darüber hinaus können durch den Fachingenieur manuelle Objektklassen<br />

OK vergeben werden. Im Rahmen der dv-technischen Umsetzung sind<br />

daher die Datenfelder der Objektklassen ebenfalls getrennt von der automatisierten<br />

Bewertung vorzuhalten.<br />

Zum Austausch der Ergebnisse aus der automatischen und manuellen<br />

Klassifizierung und Bewertung stehen in den ISYBAU-Austauschformaten<br />

für die Zustandsdaten (vgl. Anh. A-7.5) in den Bereichen "Klassifizierung"<br />

und "Bewertung" die erforderlichen Datenfelder zur Verfügung.<br />

188


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.1.5<br />

A-3.1.5 Systembeurteilung<br />

Zum überregionalen und auch bundesweiten Vergleich des Zustands der<br />

Kanalnetze in Liegenschaften des Bundes sind Kennzahlen erforderlich.<br />

Die Systemzahl SYH beschreibt längengewichtet den bautechnischen<br />

Zustand von Haltungen.<br />

SYH<br />

mit SYH = Systemzahl Haltungen<br />

OZ E,i<br />

L i<br />

L ges<br />

n<br />

L ges<br />

n<br />

----------<br />

1<br />

= ⋅ ( OZEi , ⋅ Li) ∑<br />

i = 1<br />

= endgültige Objektzahlen der Haltungen i<br />

= Länge der Haltung i in m<br />

= Gesamtlänge der berücksichtigten Haltungen in m<br />

= Anzahl der berücksichtigten Haltungen<br />

Die Systemzahl SYH kann für Teilsysteme, Teilnetze oder um eine übergreifende<br />

Bewertung eines Schmutz-, Regen- und Mischwassernetzes<br />

einer Liegenschaft bestimmt werden.<br />

Die Systemzahl SYL beschreibt längengewichtet den bautechnischen<br />

Zustand von Leitungen. Die Ermittlung der Systemzahl für Leitungen<br />

erfolgt in Analogie zu den Haltungen.<br />

1<br />

SYL =<br />

---------- ⋅ ( OZEi , ⋅ Li) mit SYL = Systemzahl Leitungen<br />

OZ E,i<br />

L i<br />

L ges<br />

n<br />

L ges<br />

∑<br />

n<br />

i = 1<br />

= endgültige Objektzahlen der Leitungen i<br />

= Länge der Leitung i in m<br />

= Gesamtlänge der berücksichtigten Leitungen in m<br />

= Anzahl der berücksichtigten Leitungen<br />

Für die Systemzahl SYL ist anzugeben, welcher Bereich bei der Bewertung<br />

berücksichtigt wurde (z.B. Anschlussleitungen im Unterkunftsbereich).<br />

Da nur selten alle Leitungen des untersuchten Bereichs wegen z.B.<br />

fehlender Revisionsöffnungen inspiziert werden, sollte darüber hinaus<br />

eine prozentuale Abschätzung der erfassten Leitungslänge erfolgen. Die<br />

Zusatzangabe "80%" sagt somit aus, dass schätzungsweise 80% der Leitungen<br />

im berücksichtigten Bereich bei der optischen Inspektion erfasst<br />

wurden.<br />

Systemzahl SYH<br />

Systemzahl SYL<br />

189


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.1.6<br />

Die Systemzahl SYS ist das Ergebnis einer arithmetischen Mittelung des<br />

bautechnischen Zustandes von Schächten. Die Ermittlung der Systemzahl<br />

für Schächte erfolgt in Analogie zu den Haltungen.<br />

mit SYS = Systemzahl Schächte<br />

OZ E,i<br />

n<br />

SYS<br />

Die Systemklassen können gem. Tab. A-3 - 8 aus der Systemzahl<br />

bestimmt werden.<br />

Tab. A-3 - 8 Bestimmung der Systemklassen<br />

n<br />

1<br />

= -- OZEi ,<br />

n<br />

∑<br />

i = 1<br />

Systemzahl Systemklasse<br />

0 0<br />

>0 - 99 1<br />

100 - 199 2<br />

200 - 299 3<br />

300 - 399 4<br />

≥ 400 5<br />

= endgültige Objektzahlen der Schächte i<br />

= Anzahl der berücksichtigten Schächte<br />

A-3.1.6 Hinweise zur Interpretation der Ergebnisse<br />

Die Bedeutung der Objektklassen (vgl. A-3.1.3) gibt gem. Tab. A-3 - 9<br />

grob Auskunft über die Sanierungsbedürftigkeit.<br />

Tab. A-3 - 9 Bedeutung der Objektklassen<br />

Objektklasse Bedeutung<br />

Klasse 0 schadensfrei, kein Handlungsbedarf<br />

Klasse 1 geringfügige Schäden, ohne unmittelbar festzulegenden<br />

Handlungsbedarf<br />

Klasse 2 langfristiger Handlungsbedarf<br />

Klasse 3 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

Klasse 4 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

Klasse 5 umgehender Handlungsbedarf (i.d.R. Sofortmaßnahme)<br />

Aus den Objektklassen kann eine Prioritätenliste abgeleitet werden, die<br />

> einen grob abgestuften Überblick über den Zustand des<br />

Entwässerungssystems und<br />

> eine Rangfolge über die Sanierungsbedürftigkeit der<br />

abwassertechnischen Anlagen<br />

Systemzahl SYS<br />

Systemklassen<br />

Prioritätenliste<br />

190


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2<br />

beinhaltet. Aus der Prioritätenliste ist aber weder die zeitliche Abfolge von<br />

Sanierungsmaßnahmen noch ein konkretes Bauprogramm oder eine konkrete<br />

Sanierungsplanung ableitbar. Für ein konkretes Bauprogramm sind<br />

weitere Randbedingungen, wie z.B.:<br />

zu berücksichtigen.<br />

> Baumaßnahmen anderer Leitungsträger,<br />

> hydraulische Missstände,<br />

> Zusammenfassung mehrerer sanierungsbedürftiger<br />

abwassertechnischer Anlagen zu einer Maßnahme,<br />

> verkehrstechnische Belange,<br />

> Strukturverbesserungen im Kanalnetz und<br />

> Erschließungsmaßnahmen<br />

Unabhängig von der ermittelten Priorität sind Sofortmaßnahmen für diejenigen<br />

Zustände einzuleiten, die nach dem Grundsatz der Besorgnis<br />

unverzügliches Handeln erfordern. Dies sind z.B.:<br />

> Beeinträchtigungen, die die betriebliche Funktion aufheben,<br />

> Schäden in Wasserschutzzone II oder im nahen Einzugsbereich<br />

von Heil- und Mineralquellen, die die Dichtheit des<br />

Kanals auch nur annähernd in Frage stellen,<br />

> Grundwasserbeeinträchtigungen durch austretendes<br />

<strong>Abwasser</strong>,<br />

> Aufhebung der statischen Funktion des Rohrkörpers, die<br />

zu Situationen mit Einsturzgefahr führen, hierzu gehören:<br />

Grundwassereinbruch mit Bodeneintrag<br />

Hohlraumbildung im Kanalbereich<br />

Straßeneinbruch im Kanalbereich<br />

A-3.2 Tabellen zur bautechnischen Zustandsklassifizierung<br />

Für alle Einzelschäden ist zu beachten, dass hydraulisch relevante Hindernisse<br />

in Abhängigkeit vom Überflutungsrisiko zu beseitigen sind.<br />

Eine Legende zu Tab. A-3 - 11 bis Tab. A-3 - 68 (vgl. Anhang A-3.1.2 und<br />

Anhang A-3.2.2) enthält Tab. A-3 - 10.<br />

Tab. A-3 - 10 Legende zu den Klassifizierungstabellen<br />

CH1 Charakterisierung 1 gem. DIN EN 13508-2<br />

CH2 Charakterisierung 2 gem. DIN EN 13508-2<br />

D Schutzziel Dichtheit<br />

S Schutzziel Statik<br />

B Schutzziel Betrieb<br />

Hydraulisch relevante<br />

Hindernisse<br />

Legende der Klassifizierungstabellen<br />

191


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.1<br />

Tab. A-3 - 10 Legende zu den Klassifizierungstabellen<br />

+ Zeile gilt für das jeweilige Schutzziel<br />

"pauschal" nachträglich zu prüfende pauschale Einordnungen (vgl. Anh.<br />

A-3.1.1)<br />

A-3.2.1 Tabellen zur Zustandsklassifizierung von <strong>Abwasser</strong>kanälen<br />

und Leitungen<br />

Tab. A-3 - 11 BAA – Verformung (biegeweiche Rohre) (1)<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAA A,B + % (2)<br />

x < 2 2 ≤ x < 6 6 ≤ x < 10 10 ≤ x < 15 x ≥ 15<br />

BAA A,B + % (2) x < 10 10 ≤ x < 25 25 ≤ x < 40 40 ≤ x < 50 x ≥ 50<br />

(1) Differenzierung biegeweicher und biegesteifer Materialien gem. Referenzliste G102 in Anh. A-7.8<br />

(2)<br />

Die prozentuale Reduzierung der Abmessung<br />

Tab. A-3 - 12 BAA – Verformung (biegesteife Rohre) (1)<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAA A,B + % (2) x < 6 6 ≤ x < 15 x ≥ 15<br />

BAA A,B + % (2)<br />

x < 10 10 ≤ x < 25 25 ≤ x < 40 40 ≤ x < 50 x ≥ 50<br />

(1) Differenzierung biegeweicher und biegesteifer Materialien gem. Referenzliste G102 in Anh. A-7.8<br />

(2)<br />

Tab. A-3 - 13 BAB – Rissbildung<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Die prozentuale Reduzierung des Durchmessers<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAB A A,B,<br />

C,D<br />

BAB A A,B,<br />

C,D<br />

BAB B A,B,<br />

C,D<br />

BAB B,C A,C,<br />

D<br />

+ mm (1)<br />

+ mm (1)<br />

+ mm (1)<br />

+ mm (1)<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

BAB B,C B + mm (1) pauschal<br />

BAB C A,B,<br />

C,D<br />

(1)<br />

+ mm (1)<br />

Breite des Risses in mm<br />

pauschal<br />

x < 0,5 0,5 ≤ x


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.1<br />

Tab. A-3 - 14 BAC – Rohrbruch/Einsturz<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAC A + mm (1)<br />

BAC A,B + mm (1)<br />

BAC A,B + mm (1)<br />

BAC C + mm (1)<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

BAC C + mm (1) pauschal<br />

BAC C + mm (1)<br />

pauschal<br />

(1)<br />

Länge des Rohrbruches/Einsturzes in mm<br />

Tab. A-3 - 15 BAD – Defektes Mauerwerk<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAD A + pauschal<br />

BAD A + pauschal<br />

BAD A + pauschal<br />

BAD B A,B + pauschal<br />

BAD B A,B + pauschal<br />

BAD C + mm (1)<br />

BAD C + mm (1)<br />

BAD C + mm (1)<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

BAD D + pauschal<br />

BAD D + pauschal<br />

BAD D + pauschal<br />

(1) Maß der Absackung in mm<br />

Tab. A-3 - 16 BAE – Fehlender Mörtel<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAE + mm (1)<br />

x < 100 x ≥ 100<br />

BAE + mm x < 10 10 ≤ x < 100 x ≥ 100<br />

(1)<br />

Tiefe zwischen der Mauerwerksoberfläche und Mörteloberfläche in mm<br />

193


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.1<br />

Tab. A-3 - 17 BAF – Oberflächenschaden<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAF A A,C,<br />

D,E<br />

BAF A A,C,<br />

D,E<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

BAF B A,E + pauschal<br />

BAF B A,E + pauschal<br />

BAF C A,C,<br />

D,E<br />

BAF C,D,<br />

E,I<br />

A,C,<br />

D,E<br />

BAF D A,C,<br />

D,E<br />

BAF E A,C,<br />

D,E<br />

BAF F A,B,<br />

C,D,<br />

E<br />

BAF F,G,<br />

H<br />

A,B,<br />

C,D,<br />

E<br />

BAF G A,B,<br />

C,D,<br />

E<br />

BAF H A,B,<br />

C,D,<br />

E<br />

BAF I A,C,<br />

D,E<br />

BAF I A,C,<br />

D,E<br />

BAF J C,D,<br />

E<br />

BAF J C,D,<br />

E<br />

BAF Z A,B,<br />

C,D,<br />

E<br />

BAF Z A,B,<br />

C,D,<br />

E<br />

BAF Z A,B,<br />

C,D,<br />

E<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

194


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.1<br />

Tab. A-3 - 18 BAG – Einragender Anschluss<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAG + % (1)<br />

(1)<br />

x < 15 15 ≤ x < 40 40 ≤ x < 60 60 ≤ x < 75 x ≥ 75<br />

Länge des einragenden Anschlusses als Prozentanteil des Durchmessers oder der Höhe der Rohrleitung<br />

Tab. A-3 - 19 BAH – Schadhafter Anschluss<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAH A,E keine Klassifizierung, nur informativ<br />

BAH B,C,<br />

D<br />

+ pauschal<br />

BAH Z + pauschal<br />

Tab. A-3 - 20 BAI – Einragendes Dichtungsmaterial<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAI A A + pauschal<br />

BAI A A + pauschal<br />

BAI A B,C,<br />

D<br />

BAI A B,C,<br />

D<br />

BAI Z + % (1)<br />

+ pauschal<br />

(1) Querschnittsminderung in %<br />

Tab. A-3 - 21 BAJ – Verschobene Verbindung<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

+ pauschal<br />

Einheit<br />

x < 5 5 ≤ x < 20 20 ≤ x < 35 35 ≤ x < 50 x ≥ 50<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAJ A + mm (1)<br />

BAJ A + mm (1)<br />

BAJ A + mm (1)<br />

BAJ A + mm (1)<br />

BAJ B + mm (2)<br />

BAJ B + mm (2)<br />

für Nennweiten: DN ≤ 400 mm<br />

x < 20 20 ≤ x < 30 30 ≤ x < 50 50 ≤ x < 70 x ≥ 70<br />

für Nennweiten: 400 mm < DN ≤ 800 mm<br />

x < 20 20 ≤ x < 40 40 ≤ x < 60 60 ≤ x < 80 x ≥ 80<br />

für Nennweiten: DN > 800 mm<br />

x < 20 20 ≤ x < 40 40 ≤ x < 65 65 ≤ x < 90 x ≥ 90<br />

pauschal<br />

x < 10 10 ≤ x < 15 15 ≤ x < 20 20 ≤ x < 30 x ≥ 30<br />

pauschal<br />

195


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.1<br />

Tab. A-3 - 21 BAJ – Verschobene Verbindung<br />

Hauptkode<br />

BAJ B + mm (2)<br />

x < 10 x ≥ 10<br />

BAJ C + ° (3) für Nennweiten: DN ≤ 200 mm<br />

x < 5 5 ≤ x < 7 7 ≤ x < 9 9 ≤ x < 12 x ≥ 12<br />

BAJ C + ° (3) für Nennweiten: 200 mm < DN ≤ 500 mm<br />

BAJ C + ° (3) für Nennweiten: DN > 500 mm<br />

BAJ C + ° (3) pauschal<br />

(1)<br />

(2)<br />

x < 2 2 ≤ x < 3 3 ≤ x < 4 4 ≤ x < 6 x ≥ 6<br />

x < 1 1 ≤ x < 3 3 ≤ x < 4 4 ≤ x < 6 x ≥ 6<br />

Abstand zwischen dem Spitzende und der Innenseite der Muffe des angrenzenden Rohres in mm<br />

Distanz der Verschiebung in mm<br />

(3) Winkel zwischen den beiden Rohrachsen in Grad<br />

Tab. A-3 - 22 BAK – Schadhafte Innenauskleidung<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Charakterisierungen<br />

Ch1 A (1)<br />

Schutzziele<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAK Z A + cm² pauschal<br />

BAK Z B + % x < 5 5 ≤ x < 20 20 ≤ x < 35 35 ≤ x < 50 x ≥ 50<br />

BAK Z C + pauschal<br />

BAK Z D + pauschal<br />

BAK Z E + pauschal<br />

BAK Z F + mm pauschal<br />

BAK Z G + mm pauschal<br />

BAK Z H + % pauschal<br />

BAK Z H + % x < 5 5 ≤ x < 20 20 ≤ x < 35 35 ≤ x < 50 x ≥ 50<br />

BAK Z I + mm pauschal<br />

BAK Z J + mm pauschal<br />

BAK Z K + mm pauschal<br />

BAK Z K + mm pauschal<br />

BAK Z L + pauschal<br />

BAK Z M + pauschal<br />

BAK Z N + pauschal<br />

BAK Z O + pauschal<br />

BAK Z P + pauschal<br />

BAK Z P + pauschal<br />

BAK Z Q + cm² pauschal<br />

BAK Z R + mm pauschal<br />

BAK Z Z + pauschal<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

196


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.1<br />

Tab. A-3 - 22 BAK – Schadhafte Innenauskleidung<br />

Hauptkode<br />

BAK Z Z + pauschal<br />

BAK Z Z + pauschal<br />

(1)<br />

Standardisierte Anmerkung gemäß Referenzliste U128 (vgl. Tab. A-7 - 300)<br />

Tab. A-3 - 23 BAL – Schadhafte Reparatur<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Ch1 A (1)<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAL Z A + % pauschal<br />

BAL Z B + pauschal<br />

BAL Z C + pauschal<br />

BAL Z D + pauschal<br />

BAL Z E + mm pauschal<br />

BAL Z F + % x < 5 5 ≤ x < 20 20 ≤ x < 35 35 ≤ x < 50 x ≥ 50<br />

BAL Z G + mm pauschal<br />

BAL Z H + mm pauschal<br />

BAL Z I + mm pauschal<br />

BAL Z J + % x < 5 5 ≤ x < 20 20 ≤ x < 35 35 ≤ x < 50 x ≥ 50<br />

BAL Z K + pauschal<br />

BAL Z L + pauschal<br />

BAL Z M + pauschal<br />

BAL Z N + cm² pauschal<br />

BAL Z O + mm pauschal<br />

BAL Z P + pauschal<br />

BAL Z Q + pauschal<br />

BAL Z Z + pauschal<br />

BAL Z Z + pauschal<br />

(1)<br />

Standardisierte Anmerkung gemäß Referenzliste U129 (vgl. Tab. A-7 - 301)<br />

Tab. A-3 - 24 BAM – Schadhafte Schweißnaht<br />

Hauptkode<br />

BAM A,B,<br />

C<br />

Charakterisierungen<br />

Ch1 A (1)<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

+ pauschal<br />

BAM A,C + pauschal<br />

Einheit<br />

BAM B + pauschal<br />

Einzelschadensklassen<br />

D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

197


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.1<br />

Tab. A-3 - 25 BAN – Poröses Rohr<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAN + pauschal<br />

BAN + pauschal<br />

Tab. A-3 - 26 BAO – Boden sichtbar<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAO + pauschal<br />

BAO + pauschal<br />

Tab. A-3 - 27 BAP – Hohlraum sichtbar<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BAP + pauschal<br />

BAP + pauschal<br />

Tab. A-3 - 28 BBA – Wurzeln<br />

Hauptkode<br />

BBA A,B,<br />

C<br />

BBA A,B,<br />

C<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

+ % (1) pauschal<br />

+ % (1)<br />

(1) Querschnittsminderung in Prozent.<br />

Tab. A-3 - 29 BBB – Anhaftende Stoffe<br />

Hauptkode<br />

BBB A,B,<br />

C,Z<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

x < 10 10 ≤ x < 20 20 ≤ x < 30 x ≥ 30<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

+ % (1)<br />

(1) Querschnittsminderung in Prozent<br />

x < 10 10 ≤ x < 20 20 ≤ x < 30 x ≥ 30<br />

198


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.1<br />

Tab. A-3 - 30 BBC – Ablagerungen<br />

Hauptkode<br />

BBC A,B,<br />

C,Z<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

(1)<br />

+ % (1)<br />

x < 10 10 ≤ x < 25 25 ≤ x < 40 40 ≤ x < 50 x ≥ 50<br />

Die Höhe der Ablagerung, ausgedrückt in Prozent der vertikalen Abmessung der Rohrleitung.<br />

Tab. A-3 - 31 BBD – Eindringender Boden<br />

Hauptkode<br />

BBD A,B,<br />

C,D,<br />

Z<br />

BBD A,B,<br />

C,D,<br />

Z<br />

BBD A,B,<br />

C,D,<br />

Z<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

+ % (1)<br />

+ % (1)<br />

+ % (1)<br />

(1) Querschnittsminderung in Prozent<br />

Tab. A-3 - 32 BBE – Andere Hindernisse<br />

Hauptkode<br />

BBE A,B,<br />

C,D,<br />

E,F,<br />

G,H,<br />

Z<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

x < 10 10 ≤ x < 20 20 ≤ x < 30 x ≥ 30<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

+ % (1)<br />

BBE D,G + % (1)<br />

(1) Querschnittsminderung in Prozent<br />

Tab. A-3 - 33 BBF – Infiltration<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

x < 5 5 ≤ x < 20 20 ≤ x < 35 35 ≤ x < 50 x ≥ 50<br />

Einzelschadensklassen<br />

pauschal<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BBF A,B + pauschal<br />

BBF A,B + pauschal<br />

BBF A,B + pauschal<br />

BBF C + pauschal<br />

BBF C,D + pauschal<br />

199


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.2<br />

Tab. A-3 - 33 BBF – Infiltration<br />

Hauptkode<br />

BBF C,D + pauschal<br />

BBF D + pauschal<br />

Tab. A-3 - 34 BBG – Exfiltration<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BBG + pauschal<br />

BBG + pauschal<br />

Tab. A-3 - 35 BDE – Zufluss aus einem Anschluss<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierungen<br />

Charakterisierungen<br />

Schutzziele<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

BDE A,B A + pauschal<br />

BDE A,B B + pauschal<br />

A-3.2.2 Tabellen zur Zustandsklassifizierung von Schächten<br />

Tab. A-3 - 36 DAA – Verformung (biegeweiche Werkstoffe) (1)<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DAA A,B B,C,D<br />

,F<br />

DAA A,B B,C,D<br />

,F<br />

+ % (2)<br />

+ % (2)<br />

pauschal<br />

x < 10 10 ≤ x < 20 20 ≤ x < 30 30 ≤ x < 40 x ≥ 40<br />

(1) Differenzierung biegeweicher und biegesteifer Materialien gem. Referenzliste G102 in Anh. A-7.8<br />

(2) Maximale Abminderung der Bezugsgröße in Prozent<br />

200


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.2<br />

Tab. A-3 - 37 DAA – Verformung (biegesteife Werkstoffe) (1)<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DAA A,B B,C,D<br />

,F<br />

DAA A,B B,C,D<br />

,F<br />

+ % (2)<br />

+ % (2)<br />

pauschal<br />

x < 10 10 ≤ x < 20 20 ≤ x < 30 30 ≤ x < 40 x ≥ 40<br />

(1) Differenzierung biegeweicher und biegesteifer Materialien gem. Referenzliste G102 in Anh. A-7.8<br />

(2) Maximale Abminderung der Bezugsgröße in Prozent<br />

Tab. A-3 - 38 DAB – Rissbildung<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DAB A A,B,<br />

C,D<br />

DAB B A,B,<br />

C,D<br />

DAB B A,B,<br />

C,D<br />

DAB C A,B,<br />

C,D<br />

DAB C A,B,<br />

C,D<br />

DAB A,B,<br />

C<br />

DAB A,B,<br />

C<br />

DAB A,B,<br />

C<br />

(1)<br />

C,D,E<br />

,F,H,I,<br />

J<br />

C,D,E<br />

,F,H<br />

+ mm (1)<br />

+ mm (1)<br />

I,J + mm (1)<br />

C,D,E<br />

,F,H<br />

A B,C,D<br />

,F<br />

B B,C,D<br />

,F<br />

C,D B,C,D<br />

,F<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

+ mm (1) pauschal<br />

I,J + mm (1)<br />

Breite des Risses in mm<br />

Tab. A-3 - 39 DAC – Bruch/ Einsturz<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

+ mm (1)<br />

+ mm (1)<br />

+ mm (1)<br />

Einheit<br />

pauschal<br />

x < 1 1 ≤ x < 3 3 ≤ x < 5 5 ≤ x < 8 x ≥ 8<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DAC A B,C,D<br />

,F<br />

DAC A,B C,D,E<br />

,F,H<br />

+ mm (1)<br />

+ mm (1)<br />

DAC A,B I,J + mm (1)<br />

DAC A,B B,C,D<br />

,F<br />

+ mm (1)<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

201


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.2<br />

Tab. A-3 - 39 DAC – Bruch/ Einsturz<br />

Hauptkode<br />

DAC C C,D,E<br />

,F,H<br />

+ mm (1)<br />

DAC C I,J + mm (1)<br />

DAC C B,C,D<br />

,F<br />

DAC C B,C,D<br />

,F<br />

(1)<br />

+ mm (1)<br />

+ mm (1)<br />

Länge des festgestellten Bruches oder Einsturzes in mm<br />

Tab. A-3 - 40 DAD – Defektes Mauerwerk<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DAD A C,D,E<br />

,F,H<br />

+ pauschal<br />

DAD A I,J + pauschal<br />

DAD A C,D,F + pauschal<br />

DAD A C,D,F + pauschal<br />

DAD B A C,D,E<br />

,F,H<br />

+ pauschal<br />

DAD B A I,J + pauschal<br />

DAD B A C,D,F + pauschal<br />

DAD B A,B H,I,J + pauschal<br />

DAD B B C,D,E<br />

,F,H<br />

+ pauschal<br />

DAD B B I,J + pauschal<br />

DAD C C,D,E<br />

,F,H<br />

+ pauschal<br />

DAD C I,J + pauschal<br />

DAD C C,D,F + pauschal<br />

DAD C C,D,F<br />

,H,I,J<br />

Tab. A-3 - 41 DAE – Fehlender Mörtel<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

+ pauschal<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DAE C,D,E<br />

,F,H<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

+ mm (1)<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

x < 100 x ≥ 100<br />

202


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.2<br />

Tab. A-3 - 41 DAE – Fehlender Mörtel<br />

Hauptkode<br />

DAE I,J + mm x < 100 x ≥ 100<br />

DAE C,D,F + mm x ≤ 10 10 < x ≤<br />

100<br />

(1)<br />

Tiefe zwischen Mauerwerksoberfläche und Mörteloberfläche in mm<br />

Tab. A-3 - 42 DAF – Oberflächenschaden<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

x > 100<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DAF A A,C,<br />

D,E<br />

B,C,D<br />

,E,F<br />

DAF B A,E B,C,D<br />

,E,F<br />

DAF C A,C,<br />

D,E<br />

DAF D A,C,<br />

D,E<br />

DAF E A,C,<br />

D,E<br />

DAF F A,B,<br />

C,D<br />

,E<br />

DAF G A,B,<br />

C,D<br />

,E<br />

DAF H A,B,<br />

C,D<br />

,E<br />

DAF I A,C,<br />

D,E<br />

DAF I A,C,<br />

D,E<br />

DAF I A,C,<br />

D,E<br />

DAF Z A,B,<br />

C,D<br />

,E<br />

DAF Z A,B,<br />

C,D<br />

,E<br />

Bereich<br />

B,C,D<br />

,E,F<br />

B,C,D<br />

,E,F<br />

B,C,D<br />

,E,F<br />

B,C,D<br />

,E,F<br />

B,C,D<br />

,E,F<br />

B,C,D<br />

,E,F<br />

C,D,E<br />

,F,H<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

I,J + pauschal<br />

B,C,D<br />

,E,F<br />

C,D,E<br />

,F,H,I,<br />

J<br />

B,C,D<br />

,E,F<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

203


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.2<br />

Tab. A-3 - 43 DAG – Einragender Anschluss<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DAG C,D,E<br />

,F<br />

+ mm (1)<br />

DAG I,J + mm (1)<br />

(1)<br />

Länge des einragenden Anschlusses in mm<br />

Tab. A-3 - 44 DAH – Schadhafter Anschluss<br />

Hauptkode<br />

DAH B,C,<br />

D<br />

DAH B,C,<br />

D<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

x < 100 100 ≤ x <<br />

200<br />

pauschal<br />

Einzelschadensklassen<br />

200 ≤ x <<br />

300<br />

300 ≤ x <<br />

400<br />

x ≥ 400<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

C,D,E<br />

,F,H<br />

DAH Z C,D,E<br />

,F,H,I,<br />

J<br />

+ pauschal<br />

I,J + pauschal<br />

Tab. A-3 - 45 DAI – Einragendes Dichtungsmaterial<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

+ pauschal<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DAI A A,B,<br />

C<br />

DAI A A,B,<br />

C<br />

C,D,E<br />

,F,H<br />

DAI Z B,C,D<br />

,E,F<br />

Tab. A-3 - 46 DAJ – Verschobene Verbindung<br />

Hauptkode<br />

DAJ A,B,<br />

C<br />

DAJ A,B,<br />

C<br />

Charakterisierung<br />

+ pauschal<br />

I,J + pauschal<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

+ pauschal<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

C,D,E<br />

,F,H<br />

B,C,D<br />

,F<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

204


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.2<br />

Tab. A-3 - 47 DAK – Schadhafte Innenauskleidung<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Ch1 A (1)<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

DAK Z A I,J + cm² pauschal<br />

DAK Z B C,D,E<br />

,F,H<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

+ % x < 10 10 ≤ x


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.2<br />

Tab. A-3 - 47 DAK – Schadhafte Innenauskleidung<br />

Hauptkode<br />

DAK Z N C,D,E<br />

,F,H,I,<br />

J<br />

DAK Z O C,D,E<br />

,F,H<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

DAK Z O I,J + pauschal<br />

DAK Z P C,D,E<br />

,F,H<br />

+ pauschal<br />

DAK Z P I,J + pauschal<br />

DAK Z Z C,D,E<br />

,F,H,I,<br />

J<br />

DAK Z Z C,D,E<br />

,F,H,I,<br />

J<br />

DAK Z Z C,D,E<br />

,F,H,I,<br />

J<br />

(1)<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

Standardisierte Anmerkung gemäß Referenzliste U131 (vgl. Tab. A-7 - 303)<br />

Tab. A-3 - 48 DAL – Schadhafte Reparatur<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Ch1 A (1)<br />

Charakterisierung<br />

Ch1 A (1)<br />

Bereich<br />

Bereich<br />

DAL Z A C,D,E<br />

,F,H<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

+ % pauschal<br />

DAL Z A I,J + % pauschal<br />

DAL Z B C,D,F<br />

,H,I,J<br />

DAL Z C A,B,C<br />

,D,E,<br />

F,G,H<br />

+ pauschal<br />

+ % x < 10 10 ≤ x < 20 20 ≤ x < 30 30 ≤ x < 40 x ≥ 40<br />

DAL Z C I,J + % x < 5 5 ≤ x < 20 20 ≤ x < 35 35 ≤ x < 50 x ≥ 50<br />

DAL Z D C,D,E<br />

,F,H<br />

+ cm² pauschal<br />

DAL Z D I,J + cm² pauschal<br />

DAL Z E C,D,E<br />

,F,H<br />

+ cm² pauschal<br />

DAL Z E I,J + cm² pauschal<br />

DAL Z F C,D,E<br />

,F,H<br />

+ mm pauschal<br />

DAL Z F I,J + mm pauschal<br />

DAL Z G C,D,E<br />

,F,H,I,<br />

J<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

+ pauschal<br />

206


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.2<br />

Tab. A-3 - 48 DAL – Schadhafte Reparatur<br />

Hauptkode<br />

DAL Z H C,D,F<br />

,H,I,J<br />

DAL Z Z A,B,C<br />

,D,E,<br />

F,G,H,<br />

I,J<br />

DAL Z Z A,B,C<br />

,D,E,<br />

F,G,H,<br />

I,J<br />

(1)<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

Standardisierte Anmerkung gemäß Referenzliste U132 (vgl. Tab. A-7 - 304)<br />

Tab. A-3 - 49 DAM – Schadhafte Schweißnaht<br />

Hauptkode<br />

DAM A,B,<br />

C<br />

DAM A,B,<br />

C<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

C,D,E<br />

,F,H<br />

DAM A,C B,C,D<br />

,F<br />

DAM B B,C,D<br />

,F<br />

Tab. A-3 - 50 DAN – Poröse Wand<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

+ pauschal<br />

I,J + pauschal<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DAN C,D,E<br />

,F,H<br />

+ pauschal<br />

DAN I,J + pauschal<br />

DAN B,C,D<br />

,E,F<br />

Tab. A-3 - 51 DAO – Boden sichtbar<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Ch1 A (1)<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

+ pauschal<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DAO C,D,E<br />

,F,H<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

+ pauschal<br />

207


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.2<br />

Tab. A-3 - 51 DAO – Boden sichtbar<br />

Hauptkode<br />

DAO I,J + pauschal<br />

DAO B,C,D<br />

,E,F<br />

Tab. A-3 - 52 DAP – Hohlraum sichtbar<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

+ pauschal<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DAP C,D,E<br />

,F,H<br />

+ pauschal<br />

DAP I,J + pauschal<br />

DAP B,C,D<br />

,E,F<br />

Tab. A-3 - 53 DAQ – Schadhafte Steighilfen<br />

Hauptkode<br />

DAQ A,C,<br />

D,F,<br />

G,H,<br />

I,J,<br />

K<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

+ pauschal<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

C,D,F + Anz (1)<br />

DAQ B C,D,F + Anz (1)<br />

DAQ E C,D,F + Anz (1)<br />

DAQ Z C,D,F + Anz (1)<br />

(1)<br />

Anzahl der schadhaften Steigeisen oder Steigkästen<br />

Tab. A-3 - 54 DAR – Schäden an Abdeckung und Rahmen<br />

Hauptkode<br />

DAR A,C,<br />

F<br />

Charakterisierung<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

Einzelschadensklassen<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

A + pauschal<br />

DAR B,E A + pauschal<br />

DAR D A + pauschal<br />

DAR G,H A + mm (1)<br />

pauschal<br />

DAR Z + pauschal<br />

(1)<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Höhenunterschied zur Geländeoberfläche in mm<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

208


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.2<br />

Tab. A-3 - 55 DBA – Wurzeln<br />

Hauptkode<br />

DBA A,B,<br />

C<br />

DBA A,B,<br />

C<br />

DBA A,B,<br />

C<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

C,D,E<br />

,F,H<br />

+ pauschal<br />

I,J + pauschal<br />

A,B,C<br />

,D,E,<br />

F,G,H,<br />

I,J<br />

Tab. A-3 - 56 DBB – Anhaftende Stoffe<br />

Hauptkode<br />

DBB A,B,<br />

C,Z<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

+ pauschal<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

(1)<br />

A,B,C<br />

,D,E,<br />

F,G,H,<br />

I,J<br />

+ mm (1)<br />

Stärke der anhaftenden Stoffe in mm<br />

Tab. A-3 - 57 DBC – Ablagerungen<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

pauschal<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DBC C,Z H + mm (1)<br />

DBC C,Z J + mm (1)<br />

(1)<br />

Ablagerungshöhe in mm<br />

Tab. A-3 - 58 DBD – Eindringen von Bodenmaterial<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

pauschal<br />

x < 50 50 ≤ x <<br />

100<br />

Einzelschadensklassen<br />

100 ≤ x <<br />

300<br />

x ≥ 300<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DBD C,D,E<br />

,F,H<br />

+ pauschal<br />

DBD I,J + pauschal<br />

DBD B,C,D<br />

,E,F<br />

DBD B,C,D<br />

,E,F<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

209


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.2<br />

Tab. A-3 - 59 DBE – Andere Hindernisse<br />

Hauptkode<br />

DBE A,B,<br />

C<br />

DBE D,E,<br />

F,G,<br />

H,Z<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

I,J + mm (1)<br />

A,B,C<br />

,D,E,<br />

F,G,H,<br />

I,J<br />

DBE D,G C,D,E<br />

,F,H<br />

+ mm (1)<br />

+ % (2)<br />

DBE D,G I,J + % (2)<br />

(1) Maximale Abmessung des Hindernnisses in mm<br />

(2) Querschnittsminderung in Prozent<br />

Tab. A-3 - 60 DBF – Infiltration<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

Einzelschadensklassen<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DBF A,B A,B,<br />

C<br />

DBF A,B A,B,<br />

C<br />

DBF A,B A,B,<br />

C<br />

DBF A,B A,B,<br />

C<br />

DBF C A,B,<br />

C<br />

DBF C,D A,B,<br />

C<br />

DBF C,D A,B,<br />

C<br />

DBF C,D A,B,<br />

C<br />

DBF D A,B,<br />

C<br />

C,D,E<br />

,F,H<br />

+ pauschal<br />

I,J + pauschal<br />

B,C,D<br />

,E,F<br />

A,B,C<br />

,D,E,<br />

F,G,H,<br />

I,J<br />

B,C,D<br />

,E,F<br />

C,D,E<br />

,F,H<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

I,J + pauschal<br />

I,J + pauschal<br />

B,C,D<br />

,E,F<br />

Tab. A-3 - 61 DBG – Exfiltration<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

+ pauschal<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DBG I,J + pauschal<br />

DBG I,J + pauschal<br />

210


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.2<br />

Tab. A-3 - 62 DCH – Auftritt<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DCH A H + pauschal<br />

Tab. A-3 - 63 DCI – Gerinne<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DCI A I + pauschal<br />

Tab. A-3 - 64 DCJ – Sicherheitsketten/ -balken<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DCJ B,F F + pauschal<br />

DCJ C,D<br />

,G,H<br />

F + pauschal<br />

Tab. A-3 - 65 DCL – Geschlossene Rohrdurchführung<br />

Hauptkode<br />

DCL A,B,<br />

C<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

A F + pauschal<br />

Tab. A-3 - 66 DCM – Schmutzfänger unter der Abdeckung<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DCM B,C A + pauschal<br />

Tab. A-3 - 67 DCN – Schlammfang in der Sohle<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DCN B J + pauschal<br />

211


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.2<br />

Tab. A-3 - 68 DDE – Zufluss aus einem Anschluss<br />

Hauptkode<br />

Charakterisierung<br />

Bereich<br />

Schutzziele<br />

Einheit<br />

Einzelschadensklassen<br />

Ch1 Ch2 D S B Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

DDE A,B A A,B,C<br />

,D,E,<br />

F,G,H,<br />

I,J<br />

DDE A,B B A,B,C<br />

,D,E,<br />

F,G,H,<br />

I,J<br />

+ pauschal<br />

+ pauschal<br />

212


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

A-3.2.3 Anwendungsbeispiele<br />

A-3.2.3.1 Anwendungsbeispiele zur Zustandsklassifizierung<br />

und -bewertung von <strong>Abwasser</strong>kanälen und Leitungen<br />

Beispiel Nr. 1<br />

301002<br />

1<br />

2<br />

3<br />

301001<br />

Station Lage Kode Langtext Quantifizierung<br />

1<br />

0,0<br />

3,5<br />

4,5<br />

12,5<br />

14,0<br />

17,0<br />

22,5<br />

23,0<br />

26,6<br />

1200<br />

1200<br />

1200<br />

1200<br />

0300<br />

0600<br />

0600<br />

BCD XP<br />

BAB BA A1<br />

BAB BA B1<br />

BAB BA A2<br />

BAB BA B2<br />

BCA AA<br />

BAB BA A3<br />

BAB BA B3<br />

BCE XP<br />

Anfangsknoten, Rohranfang<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Anfang)<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Ende)<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Anfang)<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Ende)<br />

Anschluss - Abzweig - Anschluss offen<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Anfang)<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Ende)<br />

Endknoten, Rohrende<br />

2 [mm]<br />

1 [mm]<br />

100<br />

[mm]<br />

2 [mm]<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

213


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 69 Zustandsklassifizierung<br />

Nr. Kode Dichtheit Standsicherheit Betriebssicherheit<br />

1 BAB BA SK V 3 3 -<br />

Randbedingungen:<br />

SZ V 200 200 -<br />

2 BAB BA SK V 3 2 -<br />

SZ V 200 100 -<br />

3 BAB BA SK V 3 3 -<br />

Medium: Mischwasser<br />

Wasserschutzzone: III a<br />

Bodenart: sL, lS, Feinsand<br />

Grundwasserabstand: oberhalb des GW-Leiters<br />

Tab. A-3 - 70 Zustandsbewertung<br />

Schutzziele<br />

Nr. 1 (BAB BA)<br />

SZ V 200 200 -<br />

Vorläufige Schadenszahl (SZ V )<br />

Entwässerungssystem<br />

<strong>Abwasser</strong>art<br />

Randbedingungen<br />

Dichtheit 200 30 40 15 0 285 (1)<br />

Wasserschutzzone<br />

Standsicherheit 200 20 10 230 3<br />

Nr. 2 (BAB BA)<br />

Dichtheit 200 30 40 15 0 285 (1)<br />

Standsicherheit 100 20 10 130 2<br />

Nr. 3 (BAB BA)<br />

Dichtheit 200 30 40 15 10 295 (1)<br />

Standsicherheit 200 20 0 220 3<br />

Grundwasserabstand<br />

Bodenart<br />

Lage am Umfang<br />

(1) Maximale endg. Einzelschadenszahl (maxSZE)<br />

(2) Maximale endg. Einzelschadensklasse (maxSKE )<br />

Lage an einer Verbindung<br />

endg. Einzelschadenszahl (SZ E )<br />

endg. Einzelschadensklasse (SK E)<br />

3 (2)<br />

3 (2)<br />

3 (2)<br />

Zustandsklassifizierung<br />

Zustandsbewertung<br />

214


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 71 Zustandsbeurteilung<br />

Schaden maxSZ E dl n [m] maxSZ E *dl n<br />

Nr. 1 (BAB BA) 285 1,0 285<br />

Nr. 2 (BAB BA) 285 1,5 427,5<br />

Nr. 3 (BAB BA) 295 0,5 147,5<br />

Schadenslängenzahl SLZ<br />

(Summe (maxSZ E * dl n))<br />

860<br />

Vorläufige Objektzahl OZV 295<br />

Untersuchungslänge UL [m] 26,6<br />

SLZ / (OZ V * UL) 0,11<br />

Zusatzpunkte SL 1<br />

endgültige Objektzahl OZE 296<br />

Objektklasse OK 3<br />

Zustandsbeurteilung<br />

215


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Beispiel Nr. 2<br />

202000<br />

202001<br />

Station Lage Kode Langtext Quantifizierung<br />

1<br />

0,0<br />

3,9<br />

4,5<br />

12,3<br />

19,9<br />

33,0<br />

36,6<br />

0900<br />

0900<br />

1212<br />

0300<br />

0600<br />

BCD XP<br />

BCA AA<br />

BAH B<br />

BAB BB<br />

BCA AA<br />

BBA B<br />

BCE XP<br />

Anfangsknoten, Rohranfang<br />

Anschluss - Abzweig - Anschluss offen<br />

Schadhafter Anschluss - Spalt zwischen dem Ende<br />

des Anschlusses und der Rohrleitung<br />

Rissbildung - Riss - am Rohrumfang<br />

Anschluss - Abzweig - Anschluss offen<br />

Wurzeln - einzelne feine Wurzeln<br />

Endknoten, Rohrende<br />

100[mm]<br />

10 [mm]<br />

1 [mm]<br />

100<br />

[mm]<br />

10 [%]<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

216


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 72 Zustandsklassifizierung<br />

Nr. Kode Dichtheit Standsicherheit Betriebssicherheit<br />

1 BAH B SK V 3 - -<br />

Randbedingungen:<br />

SZ V 200 - -<br />

2 BAB BB SK V 3 1 -<br />

SZ V 200 10 -<br />

3 BBA B SK V 3 - 3<br />

SZ V 200 - 200<br />

Medium: Mischwasser<br />

Wasserschutzzone: IIIb<br />

Bodenart: sL, lS, Feinsand<br />

Grundwasserabstand: oberhalb GW-Leiter<br />

Tab. A-3 - 73 Zustandsklassifizierung<br />

Schutzziele<br />

Nr. 1 (BAH B)<br />

Vorläufige Schadenszahl (SZ V)<br />

Entwässerungssystem<br />

<strong>Abwasser</strong>art<br />

Randbedingungen<br />

Dichtheit 200 30 20 0 15 10 275 (1)<br />

Nr. 2 (BAB BB)<br />

Dichtheit 200 30 20 0 15 10 0 275 (1)<br />

Wasserschutzzone<br />

Standsicherheit 10 0 20 20 50 1<br />

Nr. 3 (BBA B)<br />

Dichtheit 200 30 20 0 15 10 10 285 (1)<br />

Betriebssicherheit 200 40 20 260 3<br />

Grundwasserabstand<br />

Bodenart<br />

Lage am Umfang<br />

(1) Maximale endg. Einzelschadenszahl (maxSZE )<br />

(2) Maximale endg. Einzelschadensklasse (maxSKE)<br />

Lage an einer Verbindung<br />

endg. Einzelschadenszahl (SZ E)<br />

endg. Einzelschadensklasse (SK E)<br />

3 (2)<br />

3 (2)<br />

3 (2)<br />

Zustandsklassifizierung<br />

Zustandsbewertung<br />

217


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 74 Zustandsbeurteilung<br />

Schaden maxSZ E dl n [m] maxSZ E *dl n<br />

Nr. 1 (BAH B ) 275 0,3 82,5<br />

Nr. 2 (BAB BB) 275 0,3 82,5<br />

Nr. 3 (BAB B) 285 0,3 85,5<br />

Schadenslängenzahl SLZ<br />

(Summe (maxSZ E * dln))<br />

250,5<br />

Vorläufige Objektzahl OZV 285<br />

Untersuchungslänge UL [m] 36,6<br />

SLZ / (OZ V * UL) 0,02<br />

Zusatzpunkte SL 0<br />

endgültige Objektzahl OZE 285<br />

Objektklasse OK 3<br />

Zustandsbeurteilung<br />

218


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Beispiel Nr. 3<br />

101001<br />

1<br />

2<br />

3 4<br />

5<br />

6<br />

101000<br />

Station Lage Kode Langtext Quantifizierung<br />

1<br />

0,0<br />

4,8<br />

5,8<br />

6,0<br />

7,9<br />

11,9<br />

22,2<br />

25,5<br />

29,5<br />

31,5<br />

36,1<br />

37,1<br />

44,6<br />

0300<br />

0300<br />

0600<br />

0600<br />

0300<br />

1200<br />

0300<br />

0900<br />

1200<br />

1200<br />

1200<br />

BCD XP<br />

BAB BA A1<br />

BAB BA B1<br />

BAB BA A2<br />

BAB BA B2<br />

BCA AB<br />

BAB BA A3<br />

BBF A A4<br />

BCA AB<br />

BCA AB<br />

BAB BA B3<br />

BBF A B4<br />

BAB BA A5<br />

BBF C A6<br />

BAB BA B5<br />

BBF C B6<br />

BCE XP<br />

Anfangsknoten, Rohranfang<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Anfang)<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Ende)<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Anfang)<br />

Rissbildung - Riss in Längsrichtung (Ende)<br />

Anschluss - Abzweig - Anschluss geschlossen<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Anfang)<br />

Infiltration - Schwitzen (Anfang)<br />

Anschluss - Abzweig - Anschluss geschlossen<br />

Anschluss - Abzweig - Anschluss geschlossen<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Ende)<br />

Infiltration - Schwitzen (Ende)<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Anfang)<br />

Infiltration - Fließen (Anfang)<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Anfang)<br />

Infiltration - Fließen (Anfang)<br />

Endknoten, Rohrende<br />

1 [mm]<br />

1 [mm]<br />

100<br />

[mm]<br />

1 [mm]<br />

100<br />

[mm]<br />

3 [mm]<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

219


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 75 Zustandsklassifizierung<br />

Nr. Kode Dichtheit Standsicherheit Betriebssicherheit<br />

1 BAB BA SK V 3 2 -<br />

Randbedingungen:<br />

SZ V 200 100 -<br />

2 BAB BA SK V 3 2 -<br />

SZ V 200 100 -<br />

3 BAB BA SK V 3 2 -<br />

SZ V 200 100 -<br />

4 BBF A SK V 3 2 1<br />

SZ V 200 100 10<br />

5 BAB BA SK V 3 3 -<br />

SZ V 200 200 -<br />

6 BBF C SK V 4 3 2<br />

SZ V 300 200 100<br />

Medium: Regenwasser<br />

Wasserschutzzone: IIIa<br />

Bodenart: sL, lS, Feinsand<br />

Grundwasserabstand: Gerinne im Grundwasserleiter<br />

Tab. A-3 - 76 Zustandsklassifizierung<br />

Schutzziele<br />

Nr. 1 (BAB BA)<br />

Vorläufige Schadenszahl (SZ V)<br />

Entwässerungssystem<br />

<strong>Abwasser</strong>art<br />

Randbedingungen<br />

Dichtheit 200 -30 40 10 15 10 0 245 (1)<br />

Wasserschutzzone<br />

Standsicherheit 100 10 20 0 130 2<br />

Nr. 2 (BAB BA)<br />

Dichtheit 200 -30 40 10 15 10 0 245 (1)<br />

Standsicherheit 100 10 20 0 130 2<br />

Nr. 3 (BAB BA)<br />

Dichtheit 200 -30 40 10 15 0 0 235 (1)<br />

Standsicherheit 100 10 20 10 140 2<br />

Grundwasserabstand<br />

Bodenart<br />

Lage am Umfang<br />

Lage an einer Verbindung<br />

endg. Einzelschadenszahl (SZ E)<br />

endg. Einzelschadensklasse (SK E)<br />

3 (2)<br />

3 (2)<br />

3 (2)<br />

Zustandsklassifizierung<br />

Zustandsbewertung<br />

220


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 76 Zustandsklassifizierung<br />

Schutzziele<br />

Nr. 4 (BBF A)<br />

Dichtheit 200 -30 40 10 15 0 0 235 (1) 3 (2)<br />

Standsicherheit 100 10 20 10 140 2<br />

Betriebssicherheit 10 0 0 10 1<br />

Nr. 5 (BAB BA)<br />

Dichtheit 200 -30 40 10 15 0 0 235 3<br />

Standsicherheit 200 10 20 10 240 (1)<br />

3 (2)<br />

Nr. 6 (BBF C)<br />

Vorläufige Schadenszahl (SZ V)<br />

Entwässerungssystem<br />

Randbedingungen<br />

Dichtheit 300 -30 40 10 15 0 0 335 (1)<br />

Standsicherheit 200 10 20 10 240 3<br />

Betriebssicherheit 100 0 0 100 2<br />

(1) Maximale endg. Einzelschadenszahl (maxSZE )<br />

(2) Maximale endg. Einzelschadensklasse (maxSKE )<br />

Tab. A-3 - 77 Zustandsbeurteilung<br />

<strong>Abwasser</strong>art<br />

Wasserschutzzone<br />

Grundwasserabstand<br />

Bodenart<br />

Schaden maxSZ E dl n [m] maxSZ E *dl n<br />

Nr. 1 (BAB BA) 245 1,00 245,0<br />

Nr. 2 (BAB BA) 245 1,90 465,5<br />

Nr. 3 (BAB BA) 235 9,30 2185,5<br />

Nr. 4 (BBF A) 235 9,30 2185,5<br />

Nr. 5 (BAB BA) 240 1,00 240,0<br />

Nr. 6 (BBF C) 335 1,00 335<br />

Schadenslängenzahl SLZ<br />

(Summe (maxSZ E * dl n))<br />

5656,5<br />

Vorläufige Objektzahl OZV 335<br />

Untersuchungslänge UL [m] 44,6<br />

SLZ / (OZ V * UL) 0,38<br />

Zusatzpunkte SL 28<br />

endgültige Objektzahl OZE 363<br />

Objektklasse OK 4<br />

Lage am Umfang<br />

Lage an einer Verbindung<br />

endg. Einzelschadenszahl (SZ E)<br />

endg. Einzelschadensklasse (SK E)<br />

4 (2)<br />

Zustandsbeurteilung<br />

221


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Beispiel Nr. 4<br />

302002<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

302001<br />

Station Lage Kode Langtext Quantifizierung<br />

1<br />

0,0<br />

5,0<br />

7,0<br />

8,0<br />

12,0<br />

15,0<br />

17,5<br />

27,5<br />

31,7<br />

0600<br />

0600<br />

0600<br />

0600<br />

0900<br />

1212<br />

0300<br />

BCD XP<br />

BBA B<br />

BBA B<br />

BBA B<br />

BBA B<br />

BCA AA<br />

BBA C<br />

BCA AA<br />

BCE XP<br />

Anfangsknoten, Rohranfang<br />

Wurzeln - einzelne feine Wurzeln<br />

Wurzeln - einzelne feine Wurzeln<br />

Wurzeln - einzelne feine Wurzeln<br />

Wurzeln - einzelne feine Wurzeln<br />

Anschluss - Abzweig - Anschluss offen<br />

Wurzeln - komplexes Wurzelwerk<br />

Anschluss - Abzweig - Anschluss offen<br />

Endknoten, Rohrende<br />

5,0 [%]<br />

5,0 [%]<br />

5,0 [%]<br />

5,0 [%]<br />

100<br />

[mm]<br />

30,0 [%]<br />

100<br />

[mm]<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

222


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 78 Zustandsklassifizierung<br />

Nr. Kode Dichtheit Standsicherheit Betriebssicherheit<br />

1 BBA B SK V 3 - 2<br />

Randbedingungen:<br />

SZ V 200 - 100<br />

2 BBA B SK V 3 - 2<br />

SZ V 200 - 100<br />

3 BBA B SK V 3 - 2<br />

SZ V 200 - 100<br />

4 BBA B SK V 3 - 2<br />

SZ V 200 - 100<br />

5 BBA C SK V 3 - 5<br />

Medium: Mischwasser<br />

Wasserschutzzone: IIIb<br />

Bodenart: sL, lS, Feinsand<br />

Grundwasserabstand: oberhalb des GW-Leiters<br />

Tab. A-3 - 79 Zustandsbewertung<br />

Schutzziele<br />

Nr. 1 (BBA B)<br />

SZ V 200 - 400<br />

Vorläufige Schadenszahl (SZ V)<br />

Entwässerungssystem<br />

<strong>Abwasser</strong>art<br />

Randbedingungen<br />

Dichtheit 200 30 20 0 15 10 10 285 (1)<br />

Wasserschutzzone<br />

Betriebssicherheit 100 40 20 160 2<br />

Nr. 2 (BBA B)<br />

Dichtheit 200 30 20 0 15 10 10 285 (1)<br />

Betriebssicherheit 100 40 20 160 2<br />

Nr. 3 (BBA B)<br />

Dichtheit 200 30 20 0 15 10 10 285 (1)<br />

Betriebssicherheit 100 40 20 160 2<br />

Nr. 4 (BBA B)<br />

Dichtheit 200 30 20 0 15 10 10 285 (1)<br />

Betriebssicherheit 100 40 20 160 2<br />

Grundwasserabstand<br />

Bodenart<br />

Lage am Umfang<br />

Lage an einer Verbindung<br />

endg. Einzelschadenszahl (SZ E)<br />

endg. Einzelschadensklasse (SK E)<br />

3 (2)<br />

3 (2)<br />

3 (2)<br />

3 (2)<br />

Zustandsklassifizierung<br />

Zustandsbewertung<br />

223


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 79 Zustandsbewertung<br />

Schutzziele<br />

Nr. 5 (BBA C)<br />

Vorläufige Schadenszahl (SZ V)<br />

Entwässerungssystem<br />

<strong>Abwasser</strong>art<br />

Randbedingungen<br />

Wasserschutzzone<br />

Dichtheit 200 30 20 0 15 10 10 285 3<br />

Betriebssicherheit 400 40 20 460 (1)<br />

5 (2)<br />

(1)<br />

Maximale endg. Einzelschadenszahl (maxSZE)<br />

Grundwasserabstand<br />

Bodenart<br />

Lage am Umfang<br />

(2) Maximale endg. Einzelschadensklasse (maxSKE )<br />

Tab. A-3 - 80 Zustandsbeurteilung<br />

Schaden maxSZ E dl n [m] maxSZ E*dl n<br />

Nr. 1 (BBA B) 285 0,30 85,5<br />

Nr. 2 (BBA B) 285 0,30 85,5<br />

Nr. 3 (BBA B) 285 0,30 85,5<br />

Nr. 4 (BBA B) 285 0,30 85,5<br />

Nr. 5 (BBA C) 460 0,30 138,0<br />

Schadenslängenzahl SLZ<br />

(Summe (maxSZ E * dl n))<br />

480,0<br />

Vorläufige Objektzahl OZV 460<br />

Untersuchungslänge UL 31,7<br />

SLZ / (OZ V * UL) 0,03<br />

Zusatzpunkte SL 0<br />

endgültige Objektzahl OZE 460<br />

Objektklasse OK 5<br />

Lage an einer Verbindung<br />

endg. Einzelschadenszahl (SZ E)<br />

endg. Einzelschadensklasse (SK E)<br />

Zustandsbeurteilung<br />

224


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Beispiel Nr. 5<br />

211081<br />

1<br />

2<br />

211080<br />

Station Lage Kode Langtext Quantifizierung<br />

1<br />

0,0<br />

3,1<br />

9,5<br />

16,5<br />

21,4<br />

22,4<br />

22,4<br />

0600<br />

0600<br />

0300<br />

0600<br />

0600<br />

BCD XP<br />

BAB BA A1<br />

BAB BA B1<br />

BCA AA<br />

BAB CA A2<br />

BAB CA B2<br />

BCE XP<br />

Anfangsknoten, Rohranfang<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Anfang)<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Ende)<br />

Anschluss - Abzweig - Anschluss offen<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Anfang)<br />

Rissbildung - Riss - in Längsrichtung (Ende)<br />

Endknoten, Rohrende<br />

2 [mm]<br />

4 [mm]<br />

100<br />

[mm]<br />

1 [mm]<br />

4 [mm]<br />

Quantifizierung<br />

2<br />

225


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 81 Zustandsklassifizierung<br />

Nr. Kode Dichtheit Standsicherheit Betriebssicherheit<br />

1 BAB BA SK V 3 3 -<br />

Randbedingungen:<br />

SZ V 200 200 -<br />

2 BAB CA SK V 4 3 -<br />

Medium: Schmutzwasser, Wassergefährdende Stoffe<br />

Wasserschutzzone: keine<br />

Bodenart: sL, lS, Feinsand<br />

Grundwasserabstand: oberhalb des GW-Leiters<br />

Tab. A-3 - 82 Zustandsbewertung<br />

Schutzziele<br />

Nr. 1 (BAB BA)<br />

SZ V 300 200 -<br />

Vorläufige Schadenszahl (SZ V )<br />

Entwässerungssystem<br />

<strong>Abwasser</strong>art<br />

Randbedingungen<br />

Dichtheit 200 30 150 0 0 15 10 0 405 (1)<br />

Wasserschutzzone<br />

Standsicherheit 200 0 20 0 220 3<br />

Nr. 2 (BAB CA)<br />

Dichtheit 300 30 150 0 0 15 10 0 505 (1) 5 (2)<br />

Standsicherheit 200 0 20 0 220 3<br />

Grundwasserabstand<br />

Bodenart<br />

Lage am Umfang<br />

(1) Maximale endg. Einzelschadenszahl (maxSZE)<br />

(2) maximale endg. Einzelschadensklasse (maxSKE )<br />

Lage an einer Verbindung<br />

endg. Einzelschadenszahl (SZ E)<br />

endg. Einzelschadensklasse (SK E)<br />

5 (2)<br />

Zustandsklassifizierung<br />

Zustandsbewertung<br />

226


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 83 Zustandsbeurteilung<br />

Schaden MaxSZ E dl n [m] maxSZ E *dl n<br />

Nr. 1 (BAB BA) 405 6,40 2592<br />

Nr. 2 (BAB CA) 505 1,00 505<br />

Schadenslängenzahl SLZ<br />

(Summe (maxSZ E * dl n ))<br />

3097<br />

orläufige Objektzahl OZV 505<br />

Untersuchungslänge UL 22,4<br />

SLZ / (OZ V * UL) 0,27<br />

Zusatzpunkte SL 17<br />

endgültige Objektzahl OZE 522<br />

Objektklasse OK 5<br />

Zustandsbeurteilung<br />

227


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

A-3.2.3.2 Anwendungsbeispiele zur Zustandsklassifizierung<br />

und -bewertung von Schächten<br />

Tab. A-3 - 84 Beispiel Nr. 1<br />

Beispiel Nr. 1<br />

Schaden Kürzel Bereich Q 1 Q 2 Lage Langtext<br />

1 DAH D F 0300 Schadhafter Anschluss - Anschluss beschädigt<br />

2 DAQ D C 1 0700 Schadhafte Steighilfen - verbogenes Steigeisen<br />

3 DAQ A C 1 0700 Schadhafte Steighilfen - lockeres Steigeisen<br />

Tab. A-3 - 85 Zustandsklassifizierung<br />

Nr. Kode Dichtheit Standsicherheit Betriebssicherheit<br />

1 DAH D SK V 2 - -<br />

Randbedingungen:<br />

SZ V 100 - -<br />

2 DAQ D SK V - - 4<br />

SZ V - - 300<br />

3 DAQ A SK V - - 4<br />

Medium: Mischwasser<br />

Wasserschutzzone: IIIa<br />

Bodenart: sL, lS, Feinsand<br />

Grundwasserabstand: oberhalb des GW-Leiters<br />

Tab. A-3 - 86 Zustandsbewertung<br />

Schutzziele<br />

Nr. 1 (DAH D)<br />

SZ V - - 300<br />

Vorläufige Schadenszahl (SZ V)<br />

Entwässerungssystem<br />

<strong>Abwasser</strong>art<br />

Randbedingungen<br />

Dichtheit 100 30 40 15 185 (1)<br />

Nr. 2 (DAQ D)<br />

Betriebssicherheit 300 40 340 (1)<br />

Wasserschutzzone<br />

Grundwasserabstand<br />

Bodenart<br />

Lage an einer Bauteilverbindung<br />

endg. Einzelschadenszahl (SZ E)<br />

endg. Einzelschadensklasse (SK E )<br />

2 (2)<br />

4 (2)<br />

Zustandsklassifizierung<br />

Zustandsbewertung<br />

228


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 86 Zustandsbewertung<br />

Schutzziele<br />

Nr. 3 (DAQ A)<br />

Vorläufige Schadenszahl (SZ V)<br />

Entwässerungssystem<br />

Randbedingungen<br />

Betriebssicherheit 300 40 340 (1)<br />

(1)<br />

Maximale endg. Einzelschadenszahl (maxSZE)<br />

(2) Maximale endg. Einzelschadensklasse (maxSKE)<br />

Tab. A-3 - 87 Zustandsbeurteilung<br />

<strong>Abwasser</strong>art<br />

Wasserschutzzone<br />

Grundwasserabstand<br />

Schaden maxSZ E dl n [m] maxSZ E*dl n<br />

Nr. 1 (DAH D) 185 0,5 92,5<br />

Nr. 2 (DAQ D) 340 0,5 170<br />

Nr. 3 (DAQ A) 340 0,5 170<br />

Schadenslängenzahl SLZ<br />

(Summe (maxSZ E * dl n ))<br />

432,5<br />

Vorläufige Objektzahl OZV 340<br />

Schachttiefe [m] 2,80<br />

SLZ / (OZ V * SH) 0,45<br />

Zusatzpunke SL 35<br />

endgültige Objektzahl OZE 375<br />

Objektklasse OK 4<br />

Bodenart<br />

Lage an einer Bauteilverbindung<br />

endg. Einzelschadenszahl (SZ E)<br />

endg. Einzelschadensklasse (SK E )<br />

4 (2)<br />

Zustandsbeurteilung<br />

229


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 88 Beispiel Nr. 2<br />

Beispiel Nr. 2<br />

Schaden Kürzel Bereich Q 1 Q 2 Lage Langtext<br />

1 DAQ D C 1 0700 Schadhafte Steighilfen - verbogenes Steigeisen<br />

2 DAF CA C 0500 Oberflächenschaden - Zuschlagstoffe sichtbar<br />

- mechanische Beschädigung<br />

3 DBF AA F 0500 Infiltration - Schwitzen - durch die Wand des<br />

Schachtes oder der Inspektionsöffnung<br />

4 DBB B F 2 [mm] 0300 Anhaftende Stoffe - Fett<br />

Tab. A-3 - 89 Zustandsklassifizierung<br />

Nr. Kode Dichtheit Standsicherheit Betriebssicherheit<br />

1 DAQ D SK V - - 4<br />

Randbedingungen:<br />

SZ V - - 300<br />

2 DAF CA SK V - 2 -<br />

SZ V - 100 -<br />

3 DBF AA SK V 2 2 1<br />

SZ V 100 100 10<br />

4 DBB B SK V - - 2<br />

SZ V - - 100<br />

Medium: Mischwasser<br />

Wasserschutzzone: IIIa<br />

Bodenart: sL, lS, Feinsand<br />

Grundwasserabstand: oberhalb des GW-Leiters<br />

Zustandsklassifizierung<br />

Zustandsbewertung<br />

230


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 90 Zustandsbewertung<br />

Schutzziele<br />

Nr. 1 (DAQ D)<br />

Vorläufige Schadenszahl (SZ V )<br />

Entwässerungssystem<br />

<strong>Abwasser</strong>art<br />

Randbedingungen<br />

Betriebssicherheit 300 40 340 (1)<br />

Nr. 2 (DAF CA)<br />

Standsicherheit 100 0 20 120 (1)<br />

Nr. 3 (DBF AA)<br />

Dichtheit 100 30 40 0 15 185 (1)<br />

Standsicherheit 100 0 20 120 2<br />

Betriebssicherheit 10 40 50 1<br />

Nr. 4 (DBB B)<br />

Betriebssicherheit 100 40 140 (1)<br />

Wasserschutzzone<br />

Grundwasserabstand<br />

Bodenart<br />

(1) Maximale endg. Einzelschadenszahl (maxSZE)<br />

(2) Maximale endg. Einzelschadensklasse (maxSKE )<br />

Tab. A-3 - 91 Zustandsbeurteilung<br />

Schaden maxSZ E dl n [m] maxSZ E *dl n<br />

Nr. 1 (DAQ D) 340 0,5 170<br />

Nr. 2 (DAF CA) 120 0,5 60<br />

Nr. 3 (DBF AA) 185 0,5 92,5<br />

Nr. 4 (DBB B) 140 0,5 70<br />

Schadenslängenzahl SLZ<br />

(Summe (maxSZ E * dl n ))<br />

392,5<br />

Vorläufige Objektzahl OZV 340<br />

Schachttiefe [m] 2,70<br />

SLZ / (OZ V * SH) 0,43<br />

Zusatzpunkte SL 33<br />

endgültige Objektzahl OZE 373<br />

Objektklasse OK 4<br />

Lage an einer Bauteilverbindung<br />

endg. Einzelschadenszahl (SZ E )<br />

endg. Einzelschadensklasse (SK E )<br />

4 (2)<br />

2 (2)<br />

2 (2)<br />

2 (2)<br />

Zustandsbeurteilung<br />

231


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 92 Beispiel Nr. 3<br />

Beispiel Nr. 3<br />

Schaden Kürzel Bereich Q 1 Q 2 Lage Langtext<br />

1 DAH B I 0600 Schadhafter Anschluss - Spalt zwischen dem<br />

Ende des Anschlusses und der Wand des<br />

Schachtes oder der Inspektionsöffnung<br />

2 DAH D I 1200 Schadhafter Anschluss - Anschluss beschädigt<br />

3 DCI A I 200<br />

[mm]<br />

Tab. A-3 - 93 Zustandsklassifizierung<br />

Randbedingungen:<br />

150<br />

[mm]<br />

Nr. Kode Dichtheit Standsicherheit Betriebssicherheit<br />

1 DAH B SK V 3 - -<br />

SZ V 200 - -<br />

2 DAH D SK V 3 - -<br />

SZ V 200 - -<br />

3 DCI A SK V - - 2<br />

Medium: Mischwasser<br />

Wasserschutzzone: IIIa<br />

Bodenart: sL, lS, Feinsand<br />

Grundwasserabstand: oberhalb des GW-Leiters<br />

Tab. A-3 - 94 Zustandsbewertung<br />

Schutzziele<br />

Nr. 1 (DAH B)<br />

SZ V - - 100<br />

Vorläufige Schadenszahl (SZ V )<br />

Entwässerungssystem<br />

<strong>Abwasser</strong>art<br />

Randbedingungen<br />

Dichtheit 200 30 40 0 15 285 (1)<br />

Nr. 2 (DAH D)<br />

Dichtheit 200 30 40 0 15 285 (1)<br />

Wasserschutzzone<br />

Grundwasserabstand<br />

Bodenart<br />

Lage an einer Bauteilverbindung<br />

endg. Einzelschadenszahl (SZ E )<br />

Gerinne - Gerinne schadhaft<br />

endg. Einzelschadensklasse (SK E )<br />

3 (2)<br />

3 (2)<br />

Zustandsklassifizierung<br />

Zustandsbewertung<br />

232


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 94 Zustandsbewertung<br />

Schutzziele<br />

Nr. 3 (DCI A)<br />

Vorläufige Schadenszahl (SZ V )<br />

Entwässerungssystem<br />

Randbedingungen<br />

Betriebssicherheit 100 40 140 (1)<br />

(1)<br />

Maximale endg. Einzelschadenszahl (maxSZE)<br />

(2) Maximale endg. Einzelschadensklasse (maxSKE)<br />

Tab. A-3 - 95 Zustandsbeurteilung<br />

<strong>Abwasser</strong>art<br />

Wasserschutzzone<br />

Grundwasserabstand<br />

Schaden maxSZ E dl n [m] maxSZ E*dl n<br />

Nr. 1 (DAH B) 285 0,5 142,5<br />

Nr. 2 (DAH D) 285 0,5 142,5<br />

Nr. 3 (DCI A) 140 0,5 70<br />

Schadenslängenzahl SLZ<br />

(Summe (maxSZ E * dl n ))<br />

355<br />

Vorläufige Objektzahl OZV 285<br />

Schachttiefe [m] 3,50<br />

SLZ / (OZ V * SH) 0,36<br />

Zusatzpunkte SL 26<br />

endgültige Objektzahl OZE 381<br />

Objektklasse OK 4<br />

Bodenart<br />

Lage an einer Bauteilverbindung<br />

endg. Einzelschadenszahl (SZ E )<br />

endg. Einzelschadensklasse (SK E )<br />

2 (2)<br />

Zustandsbeurteilung<br />

233


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 96 Beispiel Nr. 4<br />

Beispiel Nr. 4<br />

Schaden Kürzel Bereich Q 1 Q 2 Lage Langtext<br />

1 DCM B A Schmutzfänger unter der Abdeckung -<br />

Schmutzfänger fehlend (unter der Maßgabe,<br />

dass ein Schmutzfänger vorhanden war<br />

2 DAF BA F 0600 Oberflächenschaden - Abplatzung (Ausbruch<br />

kleiner Teile aus der Oberflächenstruktur) -<br />

mechanische Beschädigung<br />

3 DBF AA F 0600 Infiltration - Schwitzen - durch die Wand des<br />

Schachtes oder der Inspektionsöffnung<br />

Tab. A-3 - 97 Zustandsklassifizierung<br />

Nr. Kode Dichtheit Standsicherheit Betriebssicherheit<br />

1 DCM B SK V - - 2<br />

Randbedingungen:<br />

SZ V - - 100<br />

2 DAF BA SK V - 2 -<br />

SZ V - 100 -<br />

3 DBF AA SK V 2 2 1<br />

Medium: Mischwasser<br />

Wasserschutzzone: IIIa<br />

Bodenart: sL, lS, Feinsand<br />

Grundwasserabstand: oberhalb des GW-Leiters<br />

Tab. A-3 - 98 Zustandsbewertung<br />

Schutzziele<br />

Nr. 1 (DCM B)<br />

SZ V 100 100 10<br />

Vorläufige Schadenszahl (SZ V )<br />

Entwässerungssystem<br />

<strong>Abwasser</strong>art<br />

Randbedingungen<br />

Betriebssicherheit 100 40 140 (1)<br />

Nr. 2 (DAF BA)<br />

Wasserschutzzone<br />

Grundwasserabstand<br />

Bodenart<br />

Lage an einer Bauteilverbindung<br />

endg. Einzelschadenszahl (SZ E )<br />

endg. Einzelschadensklasse (SK E )<br />

2 (2)<br />

Zustandsklassifizierung<br />

Zustandsbewertung<br />

234


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.2.3<br />

Tab. A-3 - 98 Zustandsbewertung<br />

Schutzziele<br />

Standsicherheit 100 0 20 120 (1)<br />

Nr. 3 (DBF AA)<br />

Vorläufige Schadenszahl (SZ V )<br />

Entwässerungssystem<br />

Randbedingungen<br />

Dichtheit 100 30 40 0 15 185 (1)<br />

Standsicherheit 100 0 20 120 2<br />

Betriebssicherheit 10 40 50 1<br />

(1) Maximale endg. Einzelschadenszahl (maxSZE)<br />

(2) Maximale endg. Einzelschadensklasse (maxSKE)<br />

Tab. A-3 - 99 Zustandsbeurteilung<br />

<strong>Abwasser</strong>art<br />

Wasserschutzzone<br />

Grundwasserabstand<br />

Schaden maxSZ E dl n [m] maxSZ E*dl n<br />

Nr. 1 (DCM B) 140 0,5 70<br />

Nr. 2 (DAF BA) 120 0,5 60<br />

Nr. 3 (DBF AA) 185 0,5 92,5<br />

Schadenslängenzahl SLZ<br />

(Summe (maxSZ E * dl n ))<br />

222,5<br />

Vorläufige Objektzahl OZV 185<br />

Schachttiefe [m] 3,10<br />

SLZ / (OZ V * SH) 0,39<br />

Zusatzpunkte SL 29<br />

endgültige Objektzahl OZE 214<br />

Objektklasse OK 3<br />

Bodenart<br />

Lage an einer Bauteilverbindung<br />

endg. Einzelschadenszahl (SZ E )<br />

endg. Einzelschadensklasse (SK E )<br />

2 (2)<br />

2 (2)<br />

Zustandsbeurteilung<br />

235


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.3<br />

A-3.3 Hydraulische Zustandsklassifizierung<br />

Die hydraulische Zustandsklassifizierung basiert auf einem Vergleich der<br />

erforderlichen und der vorhandenen Leistungsfähigkeit eines Kanalnetzes.<br />

Konkret erfolgt die Berechnung durch eine statistische Betrachtung des<br />

Unterschiedes zwischen der erforderlichen Häufigkeit n erf (gem. Tab. A-4 -<br />

3, Tab. A-4 - 4, Tab. A-4 - 5) und der vorhandenen Häufigkeit n vorh eines<br />

maßgebenden hydraulischen Zustandes wie z.B. Überstau oder Überflutung<br />

und dessen Auswirkung auf die Sanierungsdringlichkeit. Leitgedanke<br />

der Klassifizierung ist, bei nicht ausreichender hydraulischer Leistungsfähigkeit<br />

den Sanierungsbedarf als besonders dringlich zu klassifizieren,<br />

wenn die vorhandene Häufigkeit deutlich größer als die erforderliche Häufigkeit<br />

ist. Die Klassifizierung erfolgt auf Grundlage einer Risikoabschätzung<br />

zum Auftreten eines hydraulisch relevanten Niederschlagsereignisses<br />

für den Zeitraum der Zustandserfassung bis zur Durchführung der<br />

Sanierung. Einzelheiten zur Herleitung des Klassifizierungsverfahrens<br />

sind in den Internetseiten der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> im Bereich Downloads<br />

enthalten.<br />

Die Klassifizierung erfolgt unabhängig von der Art des Berechnungsverfahrens<br />

durch eine schacht- und haltungsweise Einordnung in sechs<br />

Zustandsklassen.<br />

Tab. A-3 - 100 Zustandsklassen Hydraulik<br />

Klasse Sanierungspriorität<br />

0 Kein Sanierungsbedarf<br />

1 Sehr langfristiger Sanierungsbedarf<br />

2 Langfristiger Sanierungsbedarf<br />

3 Mittelfristiger Sanierungsbedarf<br />

4 Kurzfristiger Sanierungsbedarf<br />

5 Sofortiger Sanierungsbedarf<br />

Durch haltungslängenbezogene Mittelung der hydraulischen Zustandsklassen<br />

ergibt sich die Systemzahl Hydraulik als Maß für die hydraulische<br />

Leistungsfähigkeit des gesamten Kanalnetzes. Mit der hydraulischen<br />

Zustandsklassifizierung können somit Aussagen über die hydraulische<br />

Leistungsfähigkeit bestehender Kanalnetze getroffen werden. Zugleich<br />

wird die Dringlichkeit von hydraulisch bedingtem Sanierungsbedarf quantifiziert.<br />

Die hydraulische Zustandsklassifizierung kann jedoch nur sehr eingeschränkt<br />

zur Erkundung zu sanierender Haltungen verwendet werden.<br />

Hierfür ist eine Analyse des hydraulischen Systemverhaltens auf Grundlage<br />

maßgebender Belastungszustände erforderlich. Die hydraulische<br />

Zustandsklassifizierung dient somit auch nicht der Dimensionierung einzelner<br />

Haltungen. Hierfür sind die einschlägigen Normen (DIN EN 752)<br />

Grundsätze<br />

Zustandsklassen<br />

Hydraulik<br />

Systemzahl Hydraulik<br />

236


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.3.1<br />

und Regelwerke (DWA-A 118) zu beachten. Weitere Hinweise, insbesondere<br />

auch zur Festlegung der hydraulischen Berechnungsart, sind dem<br />

Anh. A-4 zu entnehmen.<br />

A-3.3.1 Zustandsklassifizierung auf Basis hydrodynamischer<br />

Kanalnetzberechnungen<br />

Die Bestimmung der Zustandsklasse auf Basis hydrodynamischer Kanalnetzberechnungen<br />

erfolgt gem. Tab. A-3 - 101.<br />

Tab. A-3 - 101 Klassenbelegungen vorhandener Häufigkeiten n vorh auf Grundlage der erforderlichen Häufigkeit n erf zur<br />

Klassifizierung auf Basis hydrodynamischer Kanalnetzberechnungen<br />

n erf<br />

[1/a]<br />

1,00 (1)<br />

n vorh ≤ n erf<br />

Zustandsklassen Hydraulik<br />

0 1 2 3 4 5<br />

1,000 < n vorh ≤ 1,013 1,013 < n vorh ≤ 1,026 1,026 < n vorh ≤ 1,081 1,081 < n vorh ≤ 1,273 n vorh > 1,273<br />

0,500 0,500 < n vorh ≤ 0,513 0,513 < n vorh ≤ 0,526 0,526 < n vorh ≤ 0,581 0,581 < n vorh ≤ 0,773 n vorh > 0,773<br />

0,333 0,333 < n vorh ≤ 0,346 0,346 < n vorh ≤ 0,359 0,359 < n vorh ≤ 0,414 0,414 < n vorh ≤ 0,607 n vorh > 0,607<br />

0,200 0,200 < n vorh ≤ 0,213 0,213 < n vorh ≤ 0,226 0,226 < n vorh ≤ 0,281 0,281 < n vorh ≤ 0,473 n vorh > 0,473<br />

0,100 0,100 < n vorh ≤ 0,113 0,113 < n vorh ≤ 0,126 0,126 < n vorh ≤ 0,181 0,181 < n vorh ≤ 0,373 n vorh > 0,373<br />

0,050 0,050 < n vorh ≤ 0,063 0,063 < n vorh ≤ 0,076 0,076 < n vorh ≤ 0,131 0,131 < n vorh ≤ 0,323 n vorh > 0,323<br />

0,033 0,033 < n vorh ≤ 0,046 0,046 < n vorh ≤ 0,059 0,059 < n vorh ≤ 0,114 0,114 < n vorh ≤ 0,307 n vorh > 0,307<br />

0,020 0,020 < n vorh ≤ 0,033 0,033 < n vorh ≤ 0,046 0,046 < n vorh ≤ 0,101 0,101 < n vorh ≤ 0,293 n vorh > 0,293<br />

(1)<br />

Keine empfohlene Ziel- und Nachweisgröße gem. DWA-A 118 (vgl. Anh. A-4.3)<br />

Die erforderliche Häufigkeit n erf für einen Überflutungs- oder Überstaunachweis<br />

wird schachtweise gem. Tab. A-4 - 5 festgelegt. Unterschiedliche<br />

Gebietsnutzungen können zu verschiedenen erforderlichen Häufigkeiten<br />

n erf und somit zu mehrfachen Berechnungen führen. Die<br />

Berechnung der vorhandenen Häufigkeit n vorh erfolgt mit Hilfe einer Einzelsimulation<br />

oder Seriensimulation (s. Anh. A-4.3.6 und A-4.3.7).<br />

Mit den berechneten Häufigkeiten n vorh kann mit Berücksichtigung der<br />

erforderlichen Häufigkeiten n erf schachtweise die Zustandsklasse festgelegt<br />

werden. Die Zustandsklasse der Schächte wird auch der in Fließrichtung<br />

nachfolgenden Haltung zugeordnet.<br />

Bei einem Überstaunachweis wird lediglich das Kanalnetz selbst als Entwässerungssystem<br />

betrachtet. Wasserstände, die vorher festgelegte<br />

Bezugsniveaus (z.B. Schachtoberkante) erreichen, führen zu einem Überstau.<br />

Mögliche Reserven auf der Oberfläche, die ein schadloses Speichern<br />

oder Abfließen außerhalb des Kanalnetzes auf der Oberfläche<br />

ermöglichen, bleiben betrachtungsbedingt unberücksichtigt. Als Bewer-<br />

Festlegung der Häufigkeiten<br />

Klassifizierung<br />

Interpretation der<br />

Ergebnisse<br />

237


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.3.1<br />

tungsverfahren kann daher der Überstaunachweis ggf. zu große<br />

Zustandsklassen liefern und somit einen Sanierungsbedarf zu hoch priorisieren<br />

oder im Einzelfall einen Sanierungsbedarf anzeigen, der nicht notwendig<br />

ist.<br />

Bei einem Überflutungsnachweis hingegen werden zusätzlich die Auswirkungen<br />

von überstauenden Wassermengen, die nicht in einen Schacht<br />

abfließen können oder aus einem Schacht auf die Oberfläche gelangen,<br />

berücksichtigt. Daher kann mit einer auf einem Überflutungsnachweis<br />

basierenden Zustandsbewertung das tatsächliche Überflutungsrisiko für<br />

den Zeitraum zwischen der hydraulischen Zustandserfassung und der<br />

durchgeführten Sanierung und auch die Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen<br />

sachgerecht eingeschätzt werden.<br />

A-3.3.1.1 Hydrodynamische Einzelsimulation<br />

Die Hinweise zur Durchführung von Einzelsimulationen gem. Anh. A-4.3.6<br />

sind zu beachten. Dem Verfahren der Einzelsimulation liegt die Annahme<br />

zugrunde, dass die Abflusshäufigkeit der Niederschlagshäufigkeit entspricht.<br />

Demnach entspricht die Häufigkeit eines berechneten, maßgebenden<br />

hydraulischen Zustands (z.B. Überstau oder Überflutung) der<br />

Häufigkeit des verwendeten Niederschlagsereignisses. Für die Zustandsbewertung<br />

ist es hinreichend, Einzelsimulationen mit Niederschlagsereignissen<br />

durchzuführen, deren Häufigkeit dem Übergang zweier Zustandsklassen<br />

(Tab. A-3 - 101) entspricht. Zur Minimierung der Simulationen<br />

werden die Klassenübergänge in "aufsteigender" Reihenfolge abgearbeitet.<br />

Die Auswertung erfolgt jeweils für die zu betrachtenden Schächte.<br />

> Die erste Simulation erfolgt mit einem Niederschlagsereignis,<br />

dessen Häufigkeit der erforderlichen Häufigkeit nerf entspricht.<br />

Für die überstau- bzw. überflutungsfreien Schächte<br />

wird die Zustandsklasse "0" vergeben.<br />

Wenn mindestens an einem Schacht ein Überstau<br />

bzw. eine Überflutung vorliegt, sind weitere Simulationen<br />

erforderlich, andernfalls ist das Verfahren beendet.<br />

> Die weiteren Simulationen erfolgen im Bedarfsfall mit Niederschlagsereignissen,<br />

deren Häufigkeit mit den Übergängen<br />

der nächst höheren Zustandsklasse (z.B. 0,213 in der<br />

Zustandsklasse "1" und bei nerf = 0,200) korrespondiert.<br />

Für die überstau- bzw. überflutungsfreien Schächte<br />

wird die jeweilige Zustandsklasse (z.B. Zustandsklasse<br />

"1") vergeben und das Verfahren beendet.<br />

Wenn mindestens an einem Schacht ein Überstau<br />

bzw. eine Überflutung vorliegt, sind weitere Simulationen<br />

mit Niederschlagsereignissen, deren Häufigkeit<br />

dem nächsten Übergang (z.B. 0,226 in der Zustandsklasse<br />

"2" bei nerf = 0,200) entspricht, erforderlich,<br />

andernfalls ist das Verfahren beendet.<br />

238


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.3.2<br />

Das Verfahren ist auch beendet, wenn bei einer Simulation<br />

mit Niederschlagsereignissen, deren Häufigkeiten<br />

dem Übergang zwischen der Zustandsklasse "4"<br />

und "5" (z.B. 0,473 bei n erf = 0,200) entsprechen, an<br />

mindestens einem der Schächte ein Überstau bzw.<br />

eine Überflutung vorliegt. In diesem Fall wird für diese<br />

Schächte die Zustandsklasse "5" vergeben.<br />

Zur Zustandsklassifizierung sind somit maximal fünf Simulationen erforderlich.<br />

A-3.3.1.2 Hydrodynamische Seriensimulation<br />

Die Hinweise zur Durchführung der Seriensimulation gem. Anh. A-4.3.7<br />

sind zu beachten. Bei der hydrodynamischen Seriensimulation errechnet<br />

sich die vorhandene Häufigkeit n vorh aus dem Quotienten der Anzahl von<br />

Überstau- bzw. Überflutungsereignissen und der Simulationsdauer in Jahren<br />

(s. Gleichung Anh. A-4.3.7). Die Einordnung der vorhandenen Häufigkeit<br />

n vorh in eine Zustandsklasse gemäß Tab. A-3 - 101 erfolgt direkt.<br />

A-3.3.2 Zustandsklassifizierung auf Basis des Zeitbeiwertverfahrens<br />

Die Bestimmung der Zustandsklasse auf Grundlage des Zeitbeiwertverfahrens<br />

erfolgt gem. Tab. A-3 - 102.<br />

Tab. A-3 - 102 Klassenbelegungen vorhandener Häufigkeiten n vorh auf Grundlage der erforderlichen Häufigkeit n erf zur<br />

Klassifizierung auf Basis des Zeitbeiwertverfahrens<br />

n erf<br />

[1/a]<br />

1,000<br />

n vorh ≤n erf<br />

Zustandsklassen Hydraulik<br />

0 1 2 3 4 5<br />

1,000 < n vorh ≤ 1,026 1,026 < n vorh ≤ 1,052 1,052 < n vorh ≤ 1,162 1,162 < n vorh ≤ 1,547 n vorh > 1,547<br />

0,500 0,500 < n vorh ≤ 0,520 0,520 < n vorh ≤ 0,539 0,539 < n vorh ≤ 0,621 0,621 < n vorh ≤ 0,910 n vorh > 0,910<br />

0,200 0,200 < n vorh ≤ 0,213 0,213 < n vorh ≤ 0,226 0,226 < n vorh ≤ 0,281 0,281 < n vorh ≤ 0,473 n vorh > 0,473<br />

0,100 0,100 < n vorh ≤ 0,113 0,113 < n vorh ≤ 0,126 0,126 < n vorh ≤ 0,181 0,181 < n vorh ≤ 0,373 n vorh > 0,373<br />

0,050 0,050 < n vorh ≤ 0,063 0,063 < n vorh ≤ 0,076 0,076 < n vorh ≤ 0,131 0,131 < n vorh ≤ 0,323 n vorh > 0,323<br />

0,033 0,033 < n vorh ≤ 0,046 0,046 < n vorh ≤ 0,059 0,059 < n vorh ≤ 0,114 0,114 < n vorh ≤ 0,307 n vorh > 0,307<br />

0,020 0,020 < n vorh ≤ 0,033 0,033 < n vorh ≤ 0,046 0,046 < n vorh ≤ 0,101 0,101 < n vorh ≤ 0,293 n vorh > 0,293<br />

Die erforderliche Häufigkeit n erf wird haltungsweise gem. Tab. A-4 - 3 festgelegt.<br />

Unterschiedliche Gebietsnutzungen können zu verschiedenen<br />

Häufigkeiten n erf und somit zu mehrfachen Berechnungen führen.<br />

Die Zustandsklassifizierung erfolgt auf Grundlage des Zeitbeiwertverfahrens.<br />

Hierzu sind die Hinweise zur Durchführung des Zeitbeiwertverfahrens<br />

gem. Anh. A-4.3.5 zu beachten. Im Gegensatz zur Bemessung<br />

erfolgt bei der Klassifizierung nach dem Zeitbeiwertverfahren keine Reduzierung<br />

der stationären Vollfüllleistung um 10%.<br />

erforderliche Häufigkeit<br />

Klassifizierung<br />

239


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.3.2<br />

Für die Zustandsbewertung ist es hinreichend, Berechnungen mit Niederschlagsereignissen<br />

durchzuführen, deren Häufigkeit dem Übergang<br />

zweier Zustandsklassen (Tab. A-3 - 102) entspricht. Zur Minimierung des<br />

Berechnungsaufwands werden die Klassenübergänge in "aufsteigender"<br />

Reihenfolge abgearbeitet. Die Auswertung erfolgt jeweils für die zu<br />

betrachtenden Haltungen. Die Zustandsklasse wird auch dem oberhalb<br />

liegenden Schacht zugeordnet. Im Falle von Verzweigungen ist dabei die<br />

ungünstigere Zustandsklasse auszuwählen.<br />

> Die erste Berechnung erfolgt mit einem Niederschlagsereignis,<br />

dessen Häufigkeit der erforderlichen Häufigkeit<br />

nerf entspricht.<br />

Wenn der berechnete Maximalabfluss Qmax kleiner<br />

oder gleich der stationären Vollfüllleistung Qvoll ist,<br />

wird die Zustandsklasse "0" vergeben und das Verfahren<br />

beendet.<br />

Wenn Qmax größer als Qvoll ist, sind weitere Berechnungen<br />

erforderlich.<br />

> Die weiteren Berechnungen erfolgen im Bedarfsfall mit<br />

Niederschlagsereignissen, deren Häufigkeit mit den Übergängen<br />

zwischen den Zustandsklassen (z.B. 0,520 in der<br />

Zustandsklasse "1" und bei nerf = 0,500) korrespondiert.<br />

Wenn der berechnete Maximalabfluss Qmax kleiner<br />

oder gleich der stationären Vollfüllleistung Qvoll ist,<br />

wird die jeweilige Zustandsklasse (z.B. Zustandsklasse<br />

"1") vergeben und das Verfahren beendet.<br />

Wenn Qmax größer als Qvoll ist, sind weitere Berechnungen<br />

mit Niederschlagsereignissen, deren Häufigkeiten<br />

den Übergängen der nächsten Zustandsklasse<br />

(z.B. 0,539 in der Zustandsklasse "2" bei nerf = 0,500)<br />

entsprechen, erforderlich.<br />

Das Verfahren ist auch beendet, wenn bei einer<br />

Berechnung mit Niederschlagsereignissen, deren<br />

Häufigkeiten dem Übergang zwischen der Zustandsklasse<br />

"4" und "5" (z.B. 0,910 bei nerf = 0,500) entsprechen,<br />

Qmax größer als Qvoll ist. In diesem Fall wird die<br />

Zustandsklasse "5" vergeben.<br />

Zur Zustandsklassifizierung sind somit maximal fünf Berechnungen erforderlich.<br />

Das Zeitbeiwertverfahren liefert als Bemessungsverfahren insbesondere<br />

bei flachen Gefällesituationen häufig deutlich zu große Fließquerschnitte.<br />

Als Bewertungsverfahren liefert das Zeitbeiwertverfahren daher eher zu<br />

große Zustandsklassen. Wenn mit einer Bewertung auf Grundlage des<br />

Zeitbeiwertverfahrens ein Sanierungsbedarf festgestellt wird, ist zur Festlegung<br />

des tatsächlichen Sanierungsbedarfs und der Priorität eine simula-<br />

Interpretation der<br />

Ergebnisse<br />

240


Zustandsklassifizierung und -bewertung Anhang A-3.3.3<br />

tionsbasierte Zustandsbewertung erforderlich und zur Vermeidung unnötiger<br />

Baumaßnahmen im Rahmen des LAK Teil B eine simulationsbasierte<br />

hydraulische Berechnung notwendig.<br />

A-3.3.3 Systemzahl Hydraulik<br />

Die Systemzahl Hydraulik für das Kanalnetz, die als Maß für die hydraulische<br />

Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes herangezogen werden kann,<br />

ergibt sich unabhängig von der hydraulischen Berechnungsart zu:<br />

1<br />

SYY =<br />

---------- ⋅ ( KYi ⋅ Li) L ges<br />

∑<br />

n<br />

i = 1<br />

mit SYY = Systemzahl Hydraulik<br />

L i = Länge der Haltung i in m<br />

KY i = hydraulische Haltungsklasse für die Haltung i<br />

L ges = Gesamtlänge der berücksichtigten Haltungen in m<br />

n = Anzahl der berücksichtigten Haltungen<br />

241


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4<br />

A-4 Hydraulische Berechnungen<br />

Hydraulische Berechnungen bestehender oder geplanter Kanalnetze werden<br />

zunächst mit dem Ziel durchgeführt, die hydraulischen Kenngrößen<br />

> Wasserstand: h<br />

> Durchfluss: Q<br />

> Fließgeschwindigkeit: v<br />

des Kanalnetzes in Abhängigkeit von Niederschlags- und Trockenwetterbelastungen<br />

zahlenmäßig zu ermitteln (zu quantifizieren).<br />

Je nach Aufgabenstellung können die hydraulischen Kenngrößen zur<br />

> hydraulischen Zustandsbewertung,<br />

> Bemessung oder zum<br />

> Nachweis der Funktionsfähigkeit<br />

von Kanalnetzen verwendet werden.<br />

A-4.1 Kanalnetzdaten<br />

Mit den Kanalnetzdaten werden die hydraulisch relevanten, geometrischen<br />

Daten des Entwässerungssystems und die den Abfluss im System<br />

beeinflussenden Bedingungen wie z.B. Wandrauhigkeit, Flächengrößen,<br />

befestigte Flächenanteile usw., beschrieben.<br />

Eine sorgfältige Erhebung der undurchlässigen und durchlässigen Flächenanteile<br />

ist unerlässlich, da hierdurch die Berechnungsergebnisse<br />

maßgeblich beeinflusst werden.<br />

Näheres ist von den benutzten DV-Werkzeugen abhängig und Anh. A-4.5<br />

bzw. der Literatur [FUCHS, L. et al. 1998] zu entnehmen.<br />

A-4.2 Belastungsdaten<br />

A-4.2.1 Trockenwetterabfluss<br />

Die Größe des Trockenwetterabflusses berechnet sich in Anlehnung an<br />

das DWA-A 118 [DWA-A 118, 2006] aus der Summe von<br />

> häuslichem Schmutzwasser,<br />

> betrieblichem Schmutzwasser und<br />

> Fremdwasser,<br />

deren Abflussgrößen getrennt zu ermitteln sind. Die Größe des Trockenwetterabflusses<br />

bestehender Entwässerungssysteme kann anhand des<br />

tatsächlichen Wasserverbrauchs geschätzt werden und im Bedarfsfall<br />

über Abflussmessungen abgesichert werden. Bei der Dimensionierung<br />

von Schmutzwasserkanälen ist zur Berücksichtigung von Tagesschwankungen<br />

der spezifische Spitzenabfluss anzusetzen.<br />

In Liegenschaften mit besonderer Nutzung, wie Liegenschaften<br />

> der Bundeswehr,<br />

Ziele hydraulischer<br />

Berechnungen<br />

Datenaufnahme<br />

Schmutzwasser<br />

242


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.2.2<br />

> der Bundespolizei,<br />

> der Landespolizeien oder<br />

> in Aus- und Weiterbildungsstätten,<br />

sind im Bedarfsfall gesonderte Berechnungsansätze zur Ermittlung des<br />

Schmutzwasserabflusses zu berücksichtigen. Dazu gehören z.B.<br />

> Kasernen,<br />

> Krankenhäuser,<br />

> Dienstgebäude,<br />

> Flugplätze und<br />

> Übungsplätze.<br />

Während das in Kasernen in den Unterkunftsgebäuden anfallende<br />

Schmutzwasser überwiegend aus häuslichem Schmutzwasser besteht,<br />

fällt in Küchen- und Kantinenbereichen sowie auf Waschplätzen auch<br />

betriebliches Schmutzwasser an. Von Übungsplätzen gelangt überwiegend<br />

betriebliches Schmutzwasser im Bereich der Fahrzeugwaschanlagen<br />

in das Kanalnetz. Bei Fahrzeugwaschanlagen handelt es sich um<br />

Kreislaufanlagen ohne planmäßigen Schmutzwasseranfall.<br />

Der häusliche Schmutzwasseranfall errechnet sich über den spezifischen<br />

Schmutzwasseranfall und über die Anzahl<br />

> Beschäftiger in zivilen Liegenschaften und<br />

> von Soldaten und Zivilisten in Liegenschaften der Bundeswehr.<br />

Die erforderlichen Werte zur Ermittlung des häuslichen Schmutzwasseranfalls<br />

sowie die Größe des betrieblichen Schmutzwasserabflusses sind<br />

beim Betreiber zu erfragen.<br />

Obwohl gemäß gesetzlichen Anforderungen Kanäle dicht sein müssen,<br />

führen Alterung, unsachgemäße Herstellung oder Nutzung sowie Fehler<br />

bei der Planung dazu, dass derzeit von einer Vielzahl von Undichtigkeiten<br />

in vorhandenen Kanälen auszugehen ist. Sofern diese Undichtigkeiten zu<br />

einem erhöhten Fremdwasserzufluss führen, ist dieser zu berücksichtigen.<br />

Bei der Bemessung von Schmutzwasserkanälen ist im Bedarfsfall als<br />

zusätzlicher Fremdwasseranteil auch das über Schachtabdeckungen oder<br />

Fehleinleitungen in Schmutzwasserkanäle zufließende Niederschlagswasser<br />

über eine Regenabflussspende anzusetzen [DWA-A 118, 2006].<br />

A-4.2.2 Niederschlag<br />

Die Wahl der Niederschlagbelastung hat einen entscheidenden Einfluss<br />

auf sämtliche Berechnungsergebnisse. Es dürfen daher nur die regional<br />

bzw. örtlich zutreffenden Niederschlagsdaten verwendet werden. Als<br />

Grundlage zur Niederschlagabflussberechnung können<br />

> Regenspende,<br />

Fremdwasser<br />

243


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.2.2<br />

> Modellregen und<br />

> Starkregenserien<br />

verwendet werden. Mit den statistischen Kenngrößen<br />

> Häufigkeit und<br />

> Dauer<br />

können Regenspenden und Modellregen hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit<br />

des Auftretens eingeordnet werden.<br />

Ortsgültige Regenspenden in Abhängigkeit von Häufigkeit und Dauer können<br />

dem KOSTRA-Atlas des Deutschen Wetterdienstes (DWD)<br />

[Deutscher Wetterdienst, KOSTRA-DWD-2000, 2005] entnommen oder<br />

oder aus KOSTRA-Daten berechnet werden.<br />

Modellregen sind auf Grundlage ortsgültiger Regenspenden des KOS-<br />

TRA-Atlas des DWD [Deutscher Wetterdienst, KOSTRA-DWD-2000,<br />

2005] zu entwickeln. Die Aufstellung von Modellregen erfolgt gemäß<br />

EULER, Typ II. Grundlage hierfür sind gegebene Regenspenden<br />

bestimmter Häufigkeit und Dauer. Als Mindestdauer ist das Zweifache der<br />

längsten Fließzeit im Kanalnetz zu wählen. Bei der längsten Fließzeit ist<br />

die maximale Entleerungszeit von Speicherbauwerken zu berücksichtigen.<br />

Das Verfahren ist im Anhang A des DWA-A 118 [DWA-A 118, 2006]<br />

beschrieben.<br />

Starkregenserien werden aus kontinuierlichen, langjährigen Niederschlagsaufzeichnungen,<br />

sog. Zeitreihen zusammengestellt. Aus der Zeitreihe<br />

werden relevante Niederschlagsereignisse entnommen und zu einer<br />

Starkregenserie zusammengestellt. Ein Niederschlagsereignis ist relevant,<br />

wenn es an mindestens einem Schacht im Kanalnetz zu einem<br />

Überstau bzw. zu einer Überflutung führen könnte.<br />

Mit den Ereignissen der Starkregenserie wird das zu berechnende Kanalnetz<br />

belastet. Überstauungen bzw. Überflutungen werden hierdurch<br />

berechnet wobei anschließend durch eine statistische Auswertung der<br />

Ergebnisse die Überstau- bzw. Überflutungshäufigkeiten ausgerechnet<br />

werden. In Abhängigkeit der nachzuweisenden Überstauhäufigkeit n erf ist<br />

gem. nachfolgender Tabelle eine Mindestdauer der Registrierungen erforderlich.<br />

Tab. A-4 - 1 Empfohlene Richtwerte zur Mindestdauer von Niederschlagsregistrierungen<br />

Überstauhäufigkeit n erf [1/a] Mindestdauer der Registrierungen [a]<br />

1 bis 0,5 10<br />

0,33 15<br />

0,2 20<br />

0,1 30<br />

0,05 50<br />

Regenspende<br />

Modellregen<br />

Starkregenserien<br />

244


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.3<br />

Tab. A-4 - 1 Empfohlene Richtwerte zur Mindestdauer von Niederschlagsregistrierungen<br />

Überstauhäufigkeit n erf [1/a] Mindestdauer der Registrierungen [a]<br />

Der Deutsche Wetterdienst stellt auf Anfrage örtlich zutreffende Registrierungen<br />

in ausreichendem Umfang gegen Gebühren zur Verfügung. Die<br />

Erstellung der für die Berechnung erforderlichen Starkregenserie aus dem<br />

Niederschlagskontinuum ist in der Literatur beschrieben, z.B. in [ITWH,<br />

2003], bzw. im Anhang C des DWA-A 118 [DWA-A 118, 2006].<br />

A-4.3 Berechnung von Regen- und Mischwassernetzen<br />

A-4.3.1 Wahl des Berechnungsverfahrens<br />

Das geeignete Berechnungsverfahren für Regen- und Mischwassernetze<br />

ist in Abhängigkeit von<br />

festzulegen.<br />

> der Art des vorliegenden Kanalnetzes sowie<br />

> der Aufgabenstellung<br />

Hierfür werden Kanalnetze in<br />

0,033 70<br />

0,02 100<br />

> Einzelstränge<br />

> Einfache Kanalnetze<br />

> Komplexe Kanalnetze<br />

klassifiziert. Die Klassifizierung des Kanalnetzes erfolgt immer als Ganzes.<br />

Eine Aufteilung in einzelne Teilsysteme ist nicht zulässig.<br />

Kanalnetzarten<br />

245


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.3.1<br />

Abb. A-4 - 1 Wahl des Berechnungsverfahrens<br />

Als Einzelstrang werden einzelne Haltungsstränge ohne seitliche Zuläufe<br />

von Haltungen bezeichnet. Einzelstränge, die z.B. bei sehr kleinen Liegenschaften<br />

vorkommen können, müssen folgende Kriterien erfüllen:<br />

> Längste Fliesszeit kleiner als 5 Minuten<br />

> Rückstaufreie Vorflut<br />

Die Bemessung von Einzelsträngen erfolgt durch eine tabellarische<br />

Berechnung. Ein Nachweis der Überstau- oder Überflutungshäufigkeit ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Einfache Kanalnetze müssen alle folgenden Kriterien erfüllen:<br />

> Einzugsgebietsgröße des Kanalnetzes kleiner als 50 ha<br />

> Längste Fließzeit im Kanalnetz kleiner als 15 min<br />

> Keine Verzweigungen (Maschen)<br />

> Keine Sonderbauwerke (Becken, Pumpen, Wehre, etc.)<br />

> Rückstaufreier Abfluss, rückstaufreie Vorflut<br />

> Gefälle aller Haltungen in Entwässerungsrichtung größer<br />

als Null<br />

> Überdimensionierungen durch das Zeitbeiwertverfahren<br />

infolge zu geringen Gefälles sind auszuschließen.<br />

Einfache Kanalnetze werden entweder automatisiert mit dem Zeitbeiwertverfahren<br />

oder iterativ mit hydrodynamischen Einzelsimulationen bemessen.<br />

Ein Nachweis der Überstau- oder Überflutungshäufigkeit erfolgt i.d.R.<br />

nicht.<br />

Einzelstrang<br />

Einfache Kanalnetze<br />

246


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.3.2<br />

Wird mindestens eins der genannten Kriterien für einfache Kanalnetze<br />

nicht erfüllt, ist das Kanalnetz als "komplexes Kanalnetz" einzustufen.<br />

Die Bemessung komplexer Netze erfolgt iterativ mit hydrodynamischen<br />

Einzelsimulationen.<br />

Der Nachweis der Funktionsfähigkeit komplexer Netze wird als<br />

> Überstaunachweis oder<br />

> Überflutungsnachweis<br />

mit Hilfe einer hydrodynamischen Einzel- oder Seriensimulation geführt.<br />

Auf Grundlage von haltungsweise ermittelten Auslastungsgraden (vgl.<br />

Anh. A-4.3.3) kann die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes<br />

beurteilt werden.<br />

A-4.3.2 Nachweisverfahren<br />

Zielgröße der Nachweisführung ist die Einhaltung eines ausreichenden<br />

Entwässerungskomforts. Der Nachweis wird als Überstau- oder Überflutungsnachweis<br />

geführt.<br />

Der Überstau- und Überflutungsnachweis auf Grundlage einer hydrodynamischen<br />

Einzelsimulation ist unter Belastung von Modellregen zu führen.<br />

Die Auswahl des Modellregens für die Untersuchung der Überstau- und<br />

Überflutungswahrscheinlichkeiten sowie der Überstauvolumina richtet<br />

sich nach Tab. A-4 - 4, auf Grundlage der [DIN EN 752, 2008] beziehungsweise<br />

des [DWA-A 118, 2006].<br />

Ein Überstau liegt vor, wenn der berechnete Wasserstand ein vorgegebenes<br />

Bezugsniveau überschreitet. Dieses Bezugsniveau kann die Geländeoberkante<br />

(GOK), aber auch ein darunter liegendes Niveau sein.<br />

Der Überstaunachweis mit einer hydrodynamischen Seriensimulation wird<br />

geführt, indem durch statistische Auswertung der Simulationsergebnisse<br />

gezeigt wird, dass die vorgegebenen Überstauhäufigkeiten gem. Tab. A-4<br />

- 5 rechnerisch an keinem Schacht des Kanalnetzes überschritten werden.<br />

Der Überstaunachweis mit Modellregen wird geführt, indem gezeigt wird,<br />

dass der Modellregen ohne Überstau abgeleitet wird.<br />

Eine Überflutung liegt vor, wenn Schmutzwasser und/oder Regenwasser<br />

aus einem Entwässerungssystem entweichen oder nicht in dieses eintreten<br />

können und entweder auf der Oberfläche verbleiben oder in Gebäude<br />

eindringen.<br />

Nach [ATV-DVWK-Kommentar zum A 118, 2000] wird der Zustand der<br />

Überflutung auf die "Nichterfüllung ... der Vermeidung von Schäden durch<br />

Überflutungen und Vernässungen sowie der Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit<br />

der Siedlungs- und Verkehrflächen bezogen". Demnach ist eine<br />

Überflutung gegeben, wenn<br />

> Schädigungen oder<br />

Komplexe Kanalnetze<br />

Überstaunachweis<br />

Überflutungsnachweis<br />

247


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.3.3<br />

> nicht hinnehmbare Funktionsbeeinträchtigungen<br />

auftreten. Der Austritt von Wasser aus dem Kanalnetz z.B. auf eine Straße<br />

erfüllt demnach den Tatbestand der Überflutung nicht, wenn keine Schädigungen<br />

oder keine nicht hinnehmbaren Funktionsbeeinträchtigungen<br />

davon ausgehen.<br />

Für den Überflutungsnachweis ist daher vorab auf Grundlage örtlicher<br />

Gegebenheit die Wassermenge festzulegen, die rechnerisch an einem<br />

Schacht austreten kann, ohne dass davon eine Gefährdung ausgeht. Die<br />

Entwässerung überfluteter Flächen muss dabei gewährleistet sein.<br />

Ein Überflutungsnachweis kann also nur mit genauer Kenntnis der Flächen,<br />

die überflutet werden können, geführt werden. Dazu gehören z.B.<br />

detaillierte Informationen über die Topographie, die Flächennutzung und<br />

das Schadenspotenzial. Der Überflutungsnachweis ist mit erheblichem<br />

Bearbeitungsaufwand verbunden. In Einzelfällen ist jedoch auch aus ökonomischen<br />

Gründen zu prüfen, ob der rechnerisch ermittelte Austritt einer<br />

bestimmten Wassermenge an einem bestimmten Schacht zugelassen<br />

werden kann.<br />

Der Überflutungsnachweis mit einer hydrodynamischen Seriensimulation<br />

wird geführt, indem durch statistische Auswertung der Simulationsergebnisse<br />

gezeigt wird, dass die vorgegebenen Überflutungshäufigkeiten gem.<br />

Tab. A-4 - 5 rechnerisch an keinem Schacht überschritten werden.<br />

Der Überflutungsnachweis mit Modellregen wird geführt, indem gezeigt<br />

wird, dass der Modellregen entweder ohne Überstau abgeleitet wird, oder<br />

die berechneten Überstauereignisse in keinem Fall zu Überflutungen führen.<br />

Zur quantitativen Bewertung eines Überstauereignisses wird anhand der<br />

hydrodynamischen Kanalnetzberechung das Überstauvolumen an den<br />

Schachtbauwerken ermittelt. In einem weiteren Schritt kann unter Beachtung<br />

> des Überstauvolumens,<br />

> der Oberflächentopografie,<br />

> der Speicher- und Ableitungsmöglichkeiten an der Oberfläche<br />

das Schadenspotential eines Überstauereignisses qualitativ beurteilt werden.<br />

Überstauwassermengen von weniger als 1,5 m³ können im Rahmen<br />

eines Überflutungsnachweises i.d.R. vernachlässigt werden.<br />

A-4.3.3 Hydraulische Auslastung<br />

Mit der hydraulischen Auslastung können Aussagen über die hydraulische<br />

Leistungsfähigkeit von Kanalnetzen getroffen werden. Die Berechnungen<br />

werden auf Grundlage<br />

> der hydrodynamischen Einzelsimulation oder<br />

> des Zeitbeiwertverfahrens<br />

248


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.3.4<br />

unter Verwendung von Modellregen durchgeführt. Aus dem Verhältnis von<br />

berechnetem Maximalabfluss zur stationären Vollfüllleistung wird für jede<br />

Haltung der hydraulische Auslastungsgrad wie folgt berechnet:<br />

Qmax ⁄ Qvoll ⋅ 100 =<br />

Auslastungsgrad [ % ]<br />

Entsprechend der hydraulischen Auslastung erfolgt - unabhängig vom<br />

Berechnungsverfahren - eine haltungsbezogene Zuordnung in festgelegte<br />

Auslastungsgradbereiche (vgl. Tab. A-4 - 2).<br />

Tab. A-4 - 2 Einteilung hydraulischer Auslastungsgrade in festgelegte Bereiche<br />

Auslastungsgrad Q max /Q voll [%]<br />

X ≤ 90<br />

90 < X ≤ 100<br />

100 < X ≤ 125<br />

125 < X ≤ 175<br />

175 < X ≤ 250<br />

250 < X<br />

Ist der berechnete Maximalabfluss kleiner als der Vollfüllungsabfluss, wird<br />

das <strong>Abwasser</strong> i.d.R. im Freispiegelabfluss abgeleitet (Auslastungsgrad <<br />

100 %). Ist der berechnete Maximalabfluss größer als der Vollfüllungsabfluss,<br />

fließt das Wasser i.d.R. im Druckabfluss ab.<br />

Druckabfluss in einer Haltung kann zu Einstau oder Überstau in den oberhalb<br />

liegenden Schächten führen. Allein daraus ist nicht zwangläufig eine<br />

Überlastung des Kanalnetzes abzuleiten. Das Kanalnetz gilt als hydraulisch<br />

funktionsfähig, wenn als Folge von Druckabfluss keine unzulässigen<br />

Überstauungen an den Schächten auftreten.<br />

A-4.3.4 Tabellarische Berechnung<br />

Die tabellarische Berechnung dient der Bemessung von Einzelsträngen.<br />

Als Niederschlagsbelastung ist die ortsgültige Regenspende der Dauer 5<br />

Minuten zu verwenden (vgl. Anh. A-4.2.2). Die Häufigkeit ist gem. Tab. A-<br />

4 - 3 zu wählen. Als abflusswirksame Flächen sind sämtliche an den Einzelstrang<br />

angeschlossene befestigte Flächen ohne Abminderung zu<br />

berücksichtigen. Zu diesen Flächen zählen z.B. neben Dach- und Straßenflächen<br />

auch teilbefestigte Flächen, wassergebundene Wege, alle<br />

Arten von gepflasterten Flächen etc.<br />

Die Berechnung des Durchflusses Q erfolgt nach der Formel des Zeitbeiwertverfahrens<br />

unter Annahme eines Abflussbeiwertes von 1,0. Eine<br />

Abminderung wird nicht durchgeführt. Die haltungsbezogen berechneten<br />

Werte sind den in der Literatur angegebenen Vollfüllwerten der vorhandenen<br />

bzw. geplanten Kanäle tabellarisch gegenüber zu stellen.<br />

Niederschlagsbelastung<br />

Berechnung<br />

249


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.3.5<br />

Sind die Vollfüllwerte größer oder gleich den berechneten Werten, gilt der<br />

Einzelstrang als ausreichend dimensioniert.<br />

Die tabellarische Berechnung ist nur für sehr einfache Anwendungen zu<br />

benutzen. Sind bei der Berechnung die erforderlichen Mindestdurchmesser<br />

gemäß Kap. 3.2.1 deutlich überschritten, ist zu prüfen, ob eine<br />

Bemessung mit dem Zeitbeiwertverfahren zu einer wirtschaftlicheren<br />

Lösung führt.<br />

A-4.3.5 Zeitbeiwertverfahren<br />

Das Zeitbeiwertverfahren wird zur Berechnung "einfacher" Kanalnetze<br />

angewendet.<br />

Als Belastung ist die Regenspende zu verwenden (vgl. Anh. A-4.2.2). Die<br />

erforderliche Häufigkeit n erf der Regenspenden ist in Anlehnung an die<br />

zulässigen Häufigkeiten gemäß DWA-A 118 in Absprache mit den Genehmigungsbehörden<br />

gemäß nachfolgender Tabelle zu wählen.<br />

Tab. A-4 - 3 Häufigkeiten der Regenspenden für das Zeitbeiwertverfahren<br />

Ort (1)<br />

Häufigkeit der Regenspende n erf<br />

[1/a]<br />

Außengebiete, aufgelockerte Bebauung 1<br />

Unterkunftsbereich, normale Bebauung 0,5<br />

normale Betriebs- und<br />

Werkstättenbereiche<br />

Betriebsbereiche mit erhöhtem<br />

Schutzbedürfnis<br />

0,5 (mit Überflutungsprüfung)<br />

0,2 (ohne Überflutungsprüfung)<br />

(1) Angepasst an die örtlichen Gegebenheiten in Bundesliegenschaften<br />

Die Beschreibung des Zeitbeiwertverfahrens ist der Literatur, z.B. [ATV-<br />

DVWK-A 118, 1999], [DWA-A 110, 2006] zu entnehmen.<br />

Die für die Bemessung zu verwendende, maßgebende, kürzeste Regendauer<br />

ergibt sich gemäß DWA-A 118, Tabelle 4 in Abhängigkeit der mittleren<br />

Geländeneigung und des Befestigungsgrades des Kanalnetzes. Empfohlene<br />

Spitzenabflussbeiwerte ergeben sich gemäß Tabelle 6, DWA-A<br />

118. Gebiete mit Befestigungsgraden unter 10 % bedürfen demnach i.d.R.<br />

einer gesonderten Betrachtung, die z.B. in Form der Verwendung eines<br />

Fluss- bzw. Außengebietsmodells oder durch Verwendung von Messoder<br />

Literaturdaten erfolgen kann.<br />

Als Ergebnis des Verfahrens erhält man den Auslastungsgrad als Quotient<br />

aus Q voll und Q max für jede Haltung.<br />

Ist das Verhältnis von berechnetem Maximalabfluss zur stationären Vollfüllleistung<br />

kleiner oder gleich 0,9, gilt die Haltung als ausreichend dimensioniert.<br />

0,1<br />

Zielgrößen<br />

Bewertung<br />

Niederschlagsbelastung<br />

Berechnung<br />

Zielgrößen<br />

250


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.3.6<br />

Das Zeitbeiwertverfahren ist ein Bemessungsverfahren. Die Funktionsfähigkeit<br />

des Kanalnetzes wird nicht nachgewiesen, es sind keine Aussagen<br />

über das tatsächliche Fließverhalten möglich. Aufgrund größerer Sicherheiten<br />

führt das Zeitbeiwertverfahren häufig, insbesondere bei flachen<br />

Kanalnetzen, zu größeren Kanalabmessungen, als die hydrodynamischen<br />

Verfahren. Es wird daher zur Sicherstellung wirtschaftlicher Kanalabmessungen<br />

empfohlen, einfache Kanalnetze, die mit dem Zeitbeiwertverfahren<br />

bemessen wurden, hydrodynamisch nachzurechnen.<br />

A-4.3.6 Hydrodynamische Einzelsimulation<br />

Mit Hilfe der hydrodynamischen Einzelsimulation erfolgt die Berechnung<br />

einfacher und komplexer Netze.<br />

Die hydrodynamische Einzelsimulation dient der Nachweisführung gem.<br />

Anh. A-4.3.2 und der Berechnung des hydraulischen Auslastungsgrades<br />

gem. Anh. A-4.3.3.<br />

Die erforderliche Häufigkeit n erf der zu verwendenden Modellregen ist in<br />

Anlehnung an die zulässigen Überstau- und Überflutungshäufigkeiten<br />

gemäß DWA-A 118 der Tab. A-4 - 4 zu entnehmen (vgl. Anh. A-4.2.2).<br />

Tab. A-4 - 4 Häufigkeiten für Modellregen der hydrodynamischen Einzelsimulation<br />

Ort (1)<br />

Außengebiete, aufgelockerte<br />

Bebauung<br />

Unterkunftsbereich, normale<br />

Bebauung<br />

normale Betriebs- und<br />

Werkstättenbereiche<br />

Betriebsbereiche mit<br />

erhöhtem<br />

Schutzbedürfnis<br />

Überstauhäufigkeit<br />

n erf [1/a]<br />

Überflutungshäufigkeit<br />

n erf [1/a]<br />

0,5 0,1<br />

0,33 0,05<br />

0,2 0,033<br />

0,1 0,02<br />

(1) Angepasst an die örtlichen Gegebenheiten in Bundesliegenschaften<br />

Die Beschreibung der hydrodynamischen Einzelsimulation ist der Literatur<br />

zu entnehmen, z.B. [FUCHS, L. et al. 1998]. Man erhält als Ergebnis an<br />

jedem Schacht den zeitlichen Verlauf der hydraulischen Kenngrößen h, Q<br />

und v in Form von Ganglinien.<br />

Die Bemessung des Kanalnetzes erfolgt iterativ. Zunächst ist ein z.B. mit<br />

dem Zeitbeiwertverfahren vorbemessenes Kanalnetz vorzugeben. In weiteren<br />

Schritten ist das Kanalnetz solange zu verändern, bis unter Einhaltung<br />

der Zielgrößen ein nach wirtschaftlichen und ökologischen Erwägungen<br />

optimales Ergebnis erzielt wird.<br />

Das Verfahren zum Nachweis der geforderten Überstau- bzw. Überflutungshäufigkeit<br />

ist im Anh. A-4.3.2 beschrieben.<br />

Bewertung<br />

Niederschlagsbelastung<br />

Berechnung<br />

Zielgrößen<br />

251


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.3.7<br />

Das Abflussverhalten wird mit der hydrodynamischen Simulation sehr<br />

genau, z.B. mit Berücksichtigung von Rückstaueffekten, nachvollzogen.<br />

Von einer hydrodynamischen Einzelsimulation kann jedoch nicht auf die<br />

tatsächlich vorhandene Überstau- bzw. Überflutungshäufigkeit geschlossen<br />

werden. Zum Nachweis der tatsächlichen Funktionsfähigkeit des<br />

Kanalnetzes ist eine hydrodynamische Seriensimulation erforderlich (vgl.<br />

Kap. A-4.3.7).<br />

A-4.3.7 Hydrodynamische Seriensimulation<br />

Mit Hilfe der hydrodynamischen Seriensimulation kann die Funktionsfähigkeit<br />

von Kanalnetzen durch die Berechnung von<br />

> Überstau- oder<br />

> Überflutungshäufigkeiten<br />

nachgewiesen werden.<br />

Die zu verwendende Starkregenserie (vgl. Anh. A-4.2.2) muss einen hinreichend<br />

langen Aufzeichnungszeitraum gem. Tab. A-4 - 1 aufweisen.<br />

Die Berechnung besteht aus einer Vielzahl hydrodynamischer Einzelsimulationen<br />

(vgl. Anh. A-4.3.6). Die Beschreibung des Simulationsverfahrens<br />

ist der Literatur zu entnehmen, z.B. [FUCHS, L. et al. 1998]. Man erhält<br />

zunächst als Ergebnis jeder Einzelsimulation den zeitlichen Verlauf der<br />

hydraulischen Kenngrößen h, Q und v in Form von Ganglinien an jedem<br />

Schacht.<br />

Anschließend werden die berechneten hydraulischen Kenngrößen statistisch<br />

ausgewertet. Die Auswertung des Wasserstands führt zur Überstauhäufigkeit,<br />

die Auswertung berechneter Überstauvolumina führt zur Überflutungshäufigkeit.<br />

Das Vorgehen erfolgt gemäß DWA-A 118 durch Auszählen der Überstauereignisse<br />

bzw. Überflutungsereignisse nach der Formel:<br />

n ü = x : M<br />

mit: n ü = Überstau- bzw. Überflutungshäufigkeit an einem Schacht<br />

x = Anzahl der berechneten Überstauungen (x sollte größer als 2 sein)<br />

M = Anzahl der Jahre der Niederschlagaufzeichnungen<br />

Das Verfahren zum Nachweis der geforderten Überstau- bzw. Überflutungshäufigkeit<br />

ist im Anh. A-4.3.2 beschrieben.<br />

Bewertung<br />

Niederschlagsbelastung<br />

Berechnung<br />

Zielgrößen<br />

252


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.3.8<br />

Als Grenzwerte werden in Analogie zu den maximal zulässigen Überstauund<br />

Überflutungshäufigkeiten gemäß DWA-A 118 die erforderlichen Überstau-<br />

und Überflutungshäufigkeiten gemäß Tab. A-4 - 5 empfohlen, die zu<br />

benutzen sind, sofern die Genehmigungsbehörden keine oder geringere<br />

Anforderungen vorgeben:<br />

Tab. A-4 - 5 Überstau- und Überflutungshäufigkeiten (Bezugsniveau = GOK) für den<br />

Nachweis bei Neu- und Sanierungsplanungen<br />

Ort (1)<br />

Außengebiete, aufgelockerte<br />

Bebauung<br />

Unterkunftsbereich, normale<br />

Bebauung<br />

normale Betriebs- und<br />

Werkstättenbereiche<br />

Betriebsbereiche mit<br />

erhöhtem Schutzbedürfnis<br />

Überstauhäufigkeit<br />

n erf [1/a]<br />

Überflutungshäufigkeit<br />

n erf [1/a]<br />

0,5 0,1<br />

0,33 0,05<br />

0,2 0,033<br />

0,1 0,02<br />

(1) Angepasst an die örtlichen Gegebenheiten in Bundesliegenschaften<br />

Vorteil der hydrodynamischen Seriensimulation gegenüber einer hydrodynamischen<br />

Einzelsimulation ist die Kenntnis der Überstau- bzw. Überflutungshäufigkeit<br />

an jedem Punkt des Kanalnetzes. Während eine Einzelsimulation<br />

immer nur Rückschlüsse auf das Verhalten des Kanalnetzes bei<br />

dem verwendeten Einzelregen zulässt, ergibt die Seriensimulation eine<br />

umfassende Beschreibung des hydraulischen Verhaltens des Kanalnetzes<br />

in seinen einzelnen Abstufungen. Der Schritt von der hydrodynamischen<br />

Einzelsimulation zur Seriensimulation besteht i.W. im Aufwand der<br />

Beschaffung der Niederschlagsregistrierungen. Liegen diese vor, oder ist<br />

der Aufwand für die Beschaffung gering, so sollte eine Seriensimulation<br />

durchgeführt werden. Der zusätzliche planerische Aufwand ist gering.<br />

A-4.3.8 Verwendung der Berechnungsergebnisse<br />

Eine Gesamtbetrachtung des Zustandes und der Funktion bestehender<br />

Entwässerungssysteme sollte generell Bestandteil einer hydraulischen<br />

Nachrechnung sein.<br />

Mit Hilfe der hydraulischen Zustandsklassifizierung wird durch die Berechnung<br />

von Überstau- und Überflutungshäufigkeiten das Abflussgeschehen<br />

außerhalb der Kanalnetzes beschrieben und so die hydraulische Leistungsfähigkeit<br />

eines Kanalnetzes nach der Dringlichkeit eingestuft. Es<br />

können aber nur bedingt Rückschlüsse auf die Ursache von Überstauoder<br />

Überflutungsereignissen gezogen werden.<br />

Mit Hilfe des Auslastungsgrades kann neben der Bemessung von Kanalnetzen<br />

bedingt auch das Abflussgeschehen in bestehenden Kanalnetzen<br />

beschrieben werden. Über den Auslastungsgrad kann beispielsweise fest-<br />

Bewertung<br />

Hydraulische<br />

Zustandsklassifizierung<br />

Dimensionierung<br />

253


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.4<br />

gestellt werden, ob der Überstau an einem Schacht auf eine nicht ausreichende<br />

Leistungsfähigkeit einer unterhalb liegenden Haltung oder z.B.<br />

auch auf Rückstau zurückzuführen ist.<br />

Um das tatsächliche Abflussverhalten von Entwässerungssystemen erfassen<br />

zu können, sollte die hydraulische Nachrechnung durch systematische<br />

Beobachtungen des Systemverhaltens bei tatsächlich aufgetretenen<br />

Starkregenereignissen und durch eventuell vorliegende Messungen<br />

ergänzt werden. Nur so kann das Abflussverhalten auch im Hinblick auf<br />

die Häufigkeit und die Auswirkungen aufgetretener Überlastungen und<br />

somit der gegebene Überflutungsschutz beurteilt werden. Schwachstellen<br />

und Reserven im Kanalnetz können so besser identifiziert werden.<br />

A-4.4 Berechnung von Schmutzwassernetzen<br />

Die Trockenwetterberechnung kann als<br />

> vereinfachte Berechnung in Tabellenform oder<br />

> als detaillierte Berechnung<br />

erfolgen. Die vereinfachte Berechnung ist der Regelfall. Entscheidungskriterium<br />

für die detaillierte Berechnung kann die Größe, die Komplexität des<br />

Schmutzwassernetzes oder vorliegende Erfahrungen über in der Vergangenheit<br />

aufgetretene Probleme (z.B. Ablagerungen, kleine Reinigungsintervalle<br />

oder hydraulische Überlastungen) sein. Quantitative Kriterien können<br />

hierfür jedoch nicht genannt werden.<br />

Mit der Tabellenrechnung ist nachzuweisen, dass der maximale Trockenwetterabfluss<br />

kleiner ist als die hydraulische Leistungsfähigkeit des<br />

Kanals. Detaillierte Ergebnisse wie z.B. über die tatsächlich auftretenden<br />

Fließgeschwindigkeiten sind mit diesem Verfahren nicht berechenbar.<br />

Der detaillierte Nachweis wird mit dem Zeitbeiwertverfahren oder durch<br />

hydrodynamische Einzelsimulation durchgeführt. Die Berechnungen erfolgen<br />

ohne zusätzlichen Aufwand im Zusammenhang mit der Berechnung<br />

des Niederschlagabflusses. Je nach Verfahren ist entweder ein Auslastungsgrad<br />

kleiner oder gleich 0,9 (vgl. auch A-4.3.5) oder das Unterschreiten<br />

eines vorgegebenen Grenzwasserstandes für alle Haltungen im Trockenwetterzustand<br />

nachzuweisen.<br />

A-4.5 DV-Werkzeuge<br />

In der Bauverwaltung werden zwei DV-Programme für die hydraulische<br />

Berechnung von Kanalnetzen benutzt:<br />

> ZEBEV, für das Zeitbeiwertverfahren<br />

> HYSTEM-EXTRAN, bei hydrodynamischer Berechnung.<br />

Zusätzlich kann das DV-Programm<br />

> LANGZEIT<br />

Tabellenrechnung<br />

Detaillierte Berechnung<br />

254


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.5.1<br />

zur statistischen Auswertung der Überstauhäufigkeiten im Zusammenhang<br />

mit einer Seriensimulation benutzt werden.<br />

Für die hydraulischen Berechnungen mit den Programmen ZEBEV und<br />

HYSTEM-EXTRAN werden identische Kanalnetzdaten benutzt.<br />

Neben den Kanalnetzdaten, die aus den bautechnisch orientierten ISY-<br />

BAU-Austauschformaten generiert werden können, besteht die Möglichkeit,<br />

zusätzliche Daten in den benötigten Kanalnetzdateien abzulegen<br />

(z.B. für die Rohrrauhigkeit oder die Lage des haltungsbezogenen Flächenschwerpunkts).<br />

Die Programme sind jedoch so aufgebaut, dass beim<br />

Fehlen dieser zusätzlichen Daten Standardwerte angesetzt werden. Diese<br />

Vorgehensweise führt zu richtigen Ergebnissen, sofern die jeweiligen Verhältnisse<br />

nicht deutlich vom Standardfall "städtischer Einzugsgebiete"<br />

abweichen.<br />

Die bautechnischen Bestandsdaten sind ggf. in ein hydraulisches Ersatzsystem<br />

zu überführen. Das hydraulische Ersatzsystem liegt mit den ISY-<br />

BAU-Austauschformaten weitestgehend vor. Eine Überarbeitung ist z.B.<br />

bei der Definition zusätzlicher Knoten und Elemente zur modelltechnische<br />

Nachbildung von Sonderbauwerken (z.B. fiktive Schächte und Haltungen)<br />

erforderlich.<br />

A-4.5.1 ZEBEV<br />

Das Programm ZEBEV umfasst den Berechnungsgang nach dem Zeitbeiwertverfahren.<br />

Die Parametereingabe für ZEBEV erfolgt gemäß folgender<br />

Tabelle:<br />

Tab. A-4 - 6 Parameter für eine Berechnung mit ZEBEV<br />

Parameter Bezug/ Erläuterung<br />

Regenspende r 15,1<br />

gem. Starkregenatlas des DWD<br />

(KOSTRA-DWD-2000)<br />

Bemessungshäufigkeit n gem. Tab. A-4 - 3 bzw. DWA-A 118,<br />

Tab. 2 und 3<br />

minimaler Spitzenabflussbeiwert gem. DWA-A 118, Tab. 6<br />

max. Bebauungsanteil für Transportsammler<br />

gem. ATV-A 118, alt (1977), in der<br />

Regel 1 %<br />

Berechnung mit Abminderung gem. ATV-A 118, alt (1977), i.d.R. wird<br />

mit Abminderung gerechnet<br />

Anwendung von Gleichung 18 gem. ATV-A 118, alt (1977), Gleichung<br />

18 wird i.d.R. angewendet<br />

Neubemessung des Kanalnetzes Wahl zwischen Neubemessung und<br />

Nachrechnung<br />

Mindestdurchmesser bei Neubemessung<br />

gem. Kap. 3.2.1<br />

Kanalnetzdaten<br />

255


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.5.2<br />

Bei der Nachrechnung bestehender Kanalnetze wird der Spitzenabfluss<br />

für jede Haltung nach dem Zeitbeiwertverfahren berechnet. Liegt dieser<br />

Wert höher als 90% des tabellarischen Vollfüllabflusses, gilt die Haltung<br />

als überlastet. Das Verhältnis aus Spitzenabfluss und Vollfüllleistung wird<br />

als Auslastungsgrad bezeichnet.<br />

Aus dem berechneten Spitzenabfluss wird die Wasserspiegellage für<br />

Haltungen mit einem Auslastungsgrad kleiner 1,0 (Teilfüllung) unter der<br />

Annahme eines stationären, gleichförmigen Abflusses bestimmt. Demzufolge<br />

können sich an den Schächten Sprünge im Wasserspiegelverlauf<br />

ergeben.<br />

Bei der Neudimensionierung von Kanalnetzen mit dem Programm ZEBEV<br />

wird, aufbauend auf den Ergebnissen der Nachrechnung, die Dimension<br />

der einzelnen Haltung solange schrittweise erhöht, bis der Auslastungsgrad<br />

kleiner oder gleich 0,9 ist. Das Programm erzeugt auf diese Weise<br />

ein neu dimensioniertes Kanalnetz.<br />

Generell ist zu überprüfen, ob die Anwendung des Zeitbeiwertverfahrens<br />

für das Kanalnetz überhaupt zulässig ist (vgl. A-4.3.5). Des Weiteren ist<br />

zu prüfen, ob durch die Anwendung der hydrodynamischen Berechnung<br />

ggf. bei einer Neubemessung geringere Dimensionen gewählt werden<br />

können, und somit Kosten eingespart werden können.<br />

Die Berechnungsergebnisse von ZEBEV sind vor weiteren Auswertungen<br />

hinsichtlich ihrer prinzipiellen Richtigkeit gemäß Checkliste (vgl. A-4.7) zu<br />

überprüfen.<br />

A-4.5.2 HYSTEM-EXTRAN<br />

Das Programmpaket HYSTEM-EXTRAN besteht aus dem Programmteil<br />

HYSTEM zur hydrologischen Oberflächenabflussberechnung und dem<br />

Programmteil EXTRAN zur daran anschließenden, hydrodynamischen<br />

Abflusstransportberechnung.<br />

Neben den Kanalnetz- und Niederschlagsdaten werden für die Berechnung<br />

mit HYSTEM-EXTRAN die zwei Parameterdatensätze "hyspar" und<br />

"extpar" benötigt.<br />

Für Berechnungen städtischer Einzugsgebiete sind i.d.R. die im Programm<br />

implementierten Standardparameter bzw. "default"-Einstellungen<br />

anzusetzen. Diese wurden aus einer Vielzahl von Untersuchungen an<br />

städtischen Einzugsgebieten hergeleitet und können auf Gebiete ähnlicher<br />

Struktur übertragen werden.<br />

Ist das Einzugsgebiet nicht typisch städtisch (z.B. Flugplätze), oder ist ein<br />

entscheidender Anteil der Abflüsse von durchlässigen Flächen zu erwarten<br />

(z.B. bei Außengebieten), so müssen die Standardparameter i.d.R.<br />

verändert werden. Um hierbei zu zutreffenden Ergebnissen zu gelangen,<br />

können Niederschlagabflussmessungen mit einer anschließenden Modellkalibrierung<br />

erforderlich sein. Folgende Einstellungen sind jedoch immer<br />

zu überprüfen, und im Bedarfsfall anzupassen.<br />

Nachrechnung mit<br />

ZEBEV<br />

Neudimensionierung<br />

mit ZEBEV<br />

Überprüfung des<br />

Berechnungsverfahrens<br />

und der Ergebnisse<br />

HYSTEM-Parameter<br />

256


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.5.2<br />

Für undurchlässige Flächen ist in HYSTEM der folgende Standardparametersatz<br />

zu verwenden.<br />

> Benetzungsverlust 0.7 mm<br />

> Muldenverlust 1.8 mm<br />

> Abflussbeiwert zu Beginn 0.25<br />

und am Ende<br />

der Muldenauffüllphase<br />

0.85<br />

> Fließzeitparameter 11 min<br />

Der Abflussbeiwert am Ende der Muldenauffüllphase ist grundsätzlich zu<br />

prüfen. Für den Fall, dass die Datengrundlage nur diejenigen Flächen als<br />

befestigte Flächen enthält, die mit Sicherheit vollständig abflusswirksam<br />

sind (also an das Kanalnetz angeschlossen sind), ist der Abflussbeiwert<br />

am Ende der Muldenauffüllphase gegenüber dem Standardwert von 0.85<br />

auf 1.0 zu erhöhen.<br />

Für durchlässige Flächen ist in HYSTEM der folgende Standardparametersatz<br />

zu verwenden.<br />

Die Parameter<br />

> Anfangsverlust 5 mm<br />

> Anteil der abflusswirksamen Fläche 50%<br />

> Fließzeitparameter 2,3 min<br />

> Bodenart<br />

> Anfangswassergehalt im Boden<br />

> Anteil der abflusswirksamen, durchlässigen Fläche.<br />

sind im Einzelfall zu prüfen.<br />

Weitere Hinweise zu den Parametern enthält neben den Anwenderhandbüchern<br />

zum Programm auch das ATV-Merkblatt M 165 (1994).<br />

Eine Modellkalibrierung, d.h. eine Variation der HYSTEM-Parameter bis<br />

zur bestmöglichen Übereinstimmung von Berechnungsergebnissen mit<br />

Messergebnissen, ist nur dann sinnvoll, wenn das Einzugsgebiet hinsichtlich<br />

der Abflussbildung und der Abflusskonzentration von städtischen Einzugsgebieten<br />

deutlich abweicht. Ziel ist es, pro Teilgebiet einen HYSTEM-<br />

Parametersatz zu gewinnen, mit dem für alle Ereignisse gleichermaßen<br />

gute Übereinstimmungen erzielt werden. Bei dem Vergleich der Berechnungsergebnisse<br />

mit den Messungen sollten die mittleren Abweichungen<br />

des Abflussvolumens und des Abflussscheitels unter 15% liegen.<br />

Zur Modellkalibrierung werden Niederschlagabflussmessungen verwendet.<br />

Dabei ist sicherzustellen, dass nur Messungen von sorgfältig gewarteten<br />

Messgeräten mit ausreichender Genauigkeit herangezogen werden.<br />

Niederschlagsmessungen von Messgeräten außerhalb des Einzugsgebiets<br />

des Kanalnetzes sollten für eine Kalibrierung nicht berücksichtigt<br />

werden. Bei größeren oder komplexen Einzugsgebieten empfiehlt sich die<br />

Standardparameter in<br />

HYSTEM<br />

Modellkalibrierung<br />

Niederschlagabflussmessungen<br />

257


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.5.3<br />

Kalibrierung anhand mehrerer Messstellen, um die unterschiedliche Niederschlagsverteilung<br />

und das unterschiedliche Abflussverhalten einzelner<br />

Teilgebiete zu erfassen.<br />

Die Eingaben beziehen sich neben den Steueranweisungen der Berechnung<br />

auf die Form und einzelne Inhalte der Ausgabeliste sowie die Erstellung<br />

zusätzlicher Ergebnisdateien. Es sind i.d.R. die "default"-Einstellungen<br />

zu übernehmen.<br />

Bevor Ergebnisse im Detail überprüft, interpretiert und weiter verwendet<br />

werden können, ist zunächst der berechnete Volumenfehler zu kontrollieren.<br />

Hierfür gelten folgenden Empfehlungen:<br />

> V < 1% : gute Berechnungsgenauigkeit<br />

> V < 3 % : bei komplexen Netzen noch ausreichend<br />

> V > 3 % : Berechnung solange wiederholen, bis 3 % unterschritten<br />

werden.<br />

Der Volumenfehler gibt die auf den Zufluss bezogene Differenz zwischen<br />

Zuflüssen und Abflüssen des Kanalnetzes an, und ist damit ein Maß für<br />

die Berechnungsgenauigkeit.<br />

Ist die Volumenkontrolle in Ordnung, sind die Berechnungsergebnisse von<br />

HYSTEM und EXTRAN vor weiteren Auswertungen hinsichtlich ihrer prinzipiellen<br />

Richtigkeit gemäß Checkliste (vgl. A-4.4) zu überprüfen.<br />

A-4.5.3 LANGZEIT<br />

Das DV-Programm LANGZEIT umfasst mehrere Anwendungen:<br />

Einerseits können vorliegende, mehrjährige Regendaten statistisch ausgewertet<br />

werden. Es findet eine Ereignistrennung und eine Einordnung<br />

einzelner Ereignisse in die Gesamtstatistik statt.<br />

Zum zweiten werden die einzelnen, automatisierten Berechnungen einer<br />

Seriensimulation mit HYSTEM-EXTRAN vorbereitet.<br />

Dritter Bereich ist die statistische Auswertung der Überstauhäufigkeiten<br />

und weiterer statistischer Kenngrößen gemäß DWA-A 118, wobei die Voraussetzung<br />

hierfür eine vorab durchgeführte Seriensimulation mit HYS-<br />

TEM-EXTRAN ist.<br />

Näheres ist der Programmdokumentation bzw. dem Arbeitsblatt 118 zu<br />

entnehmen.<br />

A-4.5.4 Schnittstellen<br />

Ein Datenaustausch der DV-Programme ZEBEV und HYSTEM-EXTRAN<br />

für die Kanalnetzberechnung einerseits und des für die Erfassung eingesetzten<br />

DV-Programms "BASYS" andererseits erfolgt über die ISYBAU-<br />

Austauschformate. Zusätzlich werden<br />

> Kanalnetzdaten über das HYSTEM-EXTRAN-Format Typ<br />

"net" und<br />

> Ergebnisdaten einer Berechnung über das HYSTEM-<br />

EXTRAN-Format Typ "lau"<br />

EXTRAN-Parameter<br />

Überprüfung der<br />

Berechnungsergebnisse<br />

Volumenkontrolle<br />

258


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.5.4<br />

übergeben.<br />

Im Programmpaket ZEBEV-HYSTEM-EXTRAN sind Schnittstellen zur<br />

Generierung aller genannten Formate enthalten. Zusätzlich enthält HYS-<br />

TEM-EXTRAN folgende Schnittstellen:<br />

> ASCII-Schnittstelle für Ergebnisdaten:<br />

Die Dateiformate der Typen "zeb", "hys" und "ext" können<br />

z.B. genutzt werden, um Ergebnisdaten in DV-Programme<br />

wie "MS-WORD" einzulesen.<br />

> CSV-Schnittstelle für Ergebnisdaten:<br />

Das Dateiformat "CSV" kann genutzt werden, um Ergebnisdaten<br />

in DV-Programme wie z.B. "MS-EXCEL" einzulesen.<br />

259


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.6<br />

A-4.6 Durchführung<br />

A-4.6.1 Bearbeitungsablauf<br />

Die folgende Grafik zeigt den Ablauf bei der Durchführung hydraulischer<br />

Berechnungen mit den genannten DV-Werkzeugen:<br />

Zeitbeiwert verfahren<br />

Regenspende<br />

ermitteln<br />

Parametereingabe<br />

zebpar<br />

Berechnung mit<br />

ZEBEV<br />

Hydrodynamische<br />

Einzelsimulation<br />

Modellregen<br />

erstellen<br />

ggf.<br />

Modellkalibrierung<br />

anhand von<br />

Messdaten<br />

Parametereingabe<br />

hyspar, extpar<br />

Berechnung mit<br />

HYSTEM -EXTRAN<br />

Auslastungsgrad Abflusskontinuum<br />

Ergebniskontrolle / Auswertung der Ergebnisse /<br />

Ggf. hydraulische Zustandsbewertung<br />

Dokumentation der Ergebnisdaten<br />

Abb. A-4 - 2 Vorgehensweise bei der Durchführung hydraulischer<br />

Berechnungen<br />

A-4.6.2 Hinweise zur Vergabe der Leistungen<br />

Hydrodynamische<br />

Seriensimulation<br />

Starkregenserie<br />

erstellen<br />

ggf.<br />

Modellkalibrierung<br />

anhand von<br />

Messdaten<br />

Parameterserie<br />

erstellen mit<br />

LANGZEIT<br />

Berechnungen mit<br />

HYSTEM-EXTRAN<br />

stat. Auswertungen<br />

mit LANGZEIT<br />

Abflusskontinua +<br />

Überstauhäufigkeiten<br />

Leistungen einer hydraulischen Berechnung können im Zusammenhang<br />

mit der Durchführung bzw. Vergabe eines Liegenschaftsbezogenen<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzepts (LAK) vergeben werden. Die erforderliche<br />

260


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.7<br />

Leistungsbeschreibung ist den Anhängen zur generellen Planung zu entnehmen<br />

(Honoraranfrage (Muster) und Leistungskatalog (Muster) zum<br />

LAK, Teil A). Durch eine entsprechende Bearbeitung des Musters der<br />

Honoraranfrage legt der AG vorab fest, in welchem Umfang die Hydraulik<br />

durchgeführt werden soll. Welche Optionen hierbei zu wählen sind, ist den<br />

Abschnitten A-4.3 bzw. A-4.4 dieses Kapitels zu entnehmen.<br />

A-4.7 Checkliste zur Vorbereitung und Überprüfung<br />

hydraulischer Berechnungen<br />

Arbeitsschritt/ Fragestellung Abschnitt Kapitel / Quelle<br />

Datenbeschaffung/ Erhebung von:<br />

> Kanalnetzdaten (Längen, Höhen, Durchmesser, Koordinaten)<br />

> Einzugsgebietsdaten (Flächen, Zuflüsse RW/ SW)<br />

> Sonderbauwerksdaten<br />

> Berechnungsergebnisse alter hydraulischer Berechnungen<br />

> Hydraulische Randbedingungen (Außenwasserstände<br />

an Einleitungspunkten, Erlaubnisse)<br />

> Belastungsdaten (Regenspenden, Modellregen, Naturregen)<br />

> Niederschlagabflussmessungen<br />

> Zielplanung der Liegenschaft<br />

Festlegung des Bearbeitungsumfangs<br />

> Zeitbeiwertverfahren oder hydrodynamische Berechnung<br />

?<br />

> Modellregen oder Langzeitsimulation ?<br />

> Modellkalibrierung erforderlich ?<br />

> Ist-Zustands und/ oder Prognosezustand ?<br />

> Nachrechnung/ Neubemessung (Sanierungsplanung)<br />

> Umfang der Dokumentation<br />

Datenüberprüfung Eingabedaten<br />

> Länge des Kanalnetzes<br />

> Anzahl Haltungen und Schächte<br />

> Auslässe (Anzahl, Rückstaueinflüsse)<br />

> Einzugsgebietsflächen (gesamte Flächen, Befestigungsgrad,<br />

Nutzungen)<br />

> Sonderbauwerksdaten<br />

> Zuflüsse<br />

> Niederschlagbelastung (Modellregen, Häufigkeit,<br />

Dauer, Regensumme Naturregen, Umfang der Serie)<br />

> ggf. Modellkalibrierung (Abweichungen von Betrag und<br />

Form)<br />

> Modellparameter (Rauhigkeitsansatz, HYSTEM-Parameter)<br />

A-4.1<br />

A-4.2<br />

A-4.5.1<br />

A-4.5.2<br />

A-4.3<br />

A-4.5.2<br />

A-4.5.1<br />

A-4.5.2<br />

> Kap. Dokumentation<br />

> Anh. ISYBAU-Austauschformate<br />

XML<br />

> LISA<br />

> KOSTRA-DWD-2000<br />

> Anh. LAK<br />

> Anh. LAK<br />

> DWA-A 118<br />

> DIN EN 752<br />

> LISA<br />

> Anh. ISYBAU-Austauschformate<br />

XML<br />

> Anh. LAK, Honoraranfrage<br />

> Kap. Dokumentation<br />

> Modellbeschreibung,<br />

Anwenderhandbuch und<br />

DV-Werkzeug HYSTEM-<br />

EXTRAN<br />

> DV-Werkzeug BASYS<br />

> DWA-A 118<br />

261


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.7<br />

Arbeitsschritt/ Fragestellung Abschnitt Kapitel / Quelle<br />

Datenüberprüfung Ergebnisdaten Allgemein<br />

> Fehlermeldungen, Warnungen, Informationen > Anwenderhandbuch HYS-<br />

TEM-EXTRAN<br />

Datenüberprüfung Ergebnisdaten ZEBEV<br />

> Bei Neudimensionierung, Einhaltung der Mindestdurchmesser<br />

gem. Kap. 3.2.1<br />

> Dimensionen der neu gewählten Durchmesser<br />

Datenüberprüfung Ergebnisdaten HYSTEM<br />

> Modellparameter (Standard oder Kalibrierung)<br />

> Datum und Uhrzeit des Niederschlagereignisses<br />

> Niederschlagssumme<br />

> Abfluss von undurchlässigen/ durchlässigen Flächen<br />

(Verhältnis, absolute Größe)<br />

> Abflussbeiwert, Effektivniederschlag<br />

Datenüberprüfung Ergebnisdaten EXTRAN<br />

> Volumenfehler < 3 % ?<br />

> Datum und Uhrzeit des Niederschlagereignisses<br />

> Zeitschritt und Simulationsdauer<br />

> Zu- und Ablaufvolumen<br />

> Volumen im Kanalnetz zu Beginn und Ende der Simulation<br />

> Einstau und Überstau, zeitliche Dauer<br />

> Trockenwetterabfluss<br />

> Maximalwerte (Durchfluss, Wasserstand)<br />

> Minimalwerte (Fließgeschwindigkeit)<br />

> Entlastungen und Abläufe, Volumen und zeitliche<br />

Dauer<br />

Überprüfung des Berechnungsverfahrens<br />

> Zulässigkeit einer Berechnung mit ZEBEV<br />

> Überdimensionierung durch Neubemessung mit<br />

ZEBEV ?<br />

A-4.5.1 > Anh. Hydraulische<br />

Zustandklassifizierung<br />

> Anwenderhandbuch und<br />

DV-Werkzeug HYSTEM-<br />

EXTRAN<br />

A-4.5.2 > Anh. Hydraulische<br />

Zustandsklassifizierung<br />

> Modellbeschreibung,<br />

Anwenderhandbuch und<br />

DV-Werkzeug HYSTEM-<br />

EXTRAN<br />

A-4.5.2 > Anh. Hydraulische<br />

Zustandklassifizierung<br />

> Modellbeschreibung,<br />

Anwenderhandbuch und<br />

DV-Werkzeug HYSTEM-<br />

EXTRAN<br />

A-4.3<br />

A-4.5.2<br />

> DWA-A 118<br />

> DIN EN 752<br />

262


Hydraulische Berechnungen Anhang A-4.7<br />

Arbeitsschritt/ Fragestellung Abschnitt Kapitel / Quelle<br />

Dokumentation<br />

> Beschreibung der Aufgabenstellung<br />

> Begründung der gewählten Vorgehensweise<br />

> Beschreibung des Einzugsgebiets und der Datengrundlage<br />

> Modelltechnische Umsetzung der Daten<br />

> Niederschlagsdaten<br />

> Modellkalibrierung und Modellparameter<br />

> Kanalnetzdaten und Berechnungsergebnisse (ISY-<br />

BAU-Austauschformate sowie EXTRAN-Ergebnisdateien)<br />

> Beschreibung der untersuchten Systemzustände (Ist,<br />

Prognose, Planung)<br />

> Lagepläne "Regenwasser- und Trockenwetterabfluss“<br />

> Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>“<br />

> Lageplan "Hydraulische Zustandsklassifizierung“<br />

> Lageplan "Hydraulische Auslastung"<br />

> Lageplan "Sanierungskonzept“<br />

> Liste/ Plan von Stellen mit berechneten Überflutungen<br />

und Maßnahmen zur Abhilfe<br />

> Längsschnitte mit Wasserspiegellagen für neue/ geänderte<br />

Abschnitte<br />

> je Variante Zusammenstellung der neu geplanten Haltungen/<br />

Sonderbauwerke<br />

> Kap. Dokumentation<br />

> Anh. ISYBAU-Austauschformate<br />

XML<br />

> Anh. LAK<br />

> LISA<br />

263


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5<br />

A-5 Regenwasserbewirtschaftung<br />

Bis vor wenigen Jahren wurde dem Ableitungsprinzip in der Kanalisationstechnik<br />

noch eine fast ausschließliche Priorität eingeräumt, indem<br />

man die schnellstmögliche Ableitung des anfallenden Niederschlages<br />

zum Gewässer hin vorsah. Dabei blieb unberücksichtigt, welche wasserwirtschaftlichen<br />

Nachteile mit der konventionellen Niederschlagsentwässerung<br />

einhergehen:<br />

> verminderte Grundwasserneubildung<br />

> quantitative Belastung der Fließgewässer (Hochwasserverstärkung)<br />

> Schmutzbelastung der Fließgewässer durch Trennsysteme<br />

und/oder Überlaufereignisse der Mischsysteme<br />

> bei Mischsystemen: Kosten der Regenwasserbehandlung<br />

für Speicherbecken und Kläranlagenausbau<br />

Vor diesem Hintergrund hat sich mittlerweile die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung<br />

etabliert und wird nach Möglichkeit umgesetzt. Vorrangige<br />

Aufgabe der Regenwasserbewirtschaftung ist die Vermeidung des<br />

Niederschlagsabflusses über Kanäle wo immer dies möglich und wirtschaftlich<br />

sinnvoll ist. Damit ist vielfach die Planung der Niederschlagsentwässerung<br />

in bebauten Gebieten von einer reinen Entsorgungsaufgabe<br />

zu einer Bewirtschaftungsaufgabe geworden.<br />

Für die Realisierung einer naturnahen Regenwasserbewirtschaftung kommen<br />

folgende Maßnahmen in Betracht:<br />

> Versickerung der Regenabflüsse in den Untergrund mittels<br />

typisierter Versickerungsanlagen (Flächen, Mulden,<br />

Schächte, Rohre, Rigolen, Mulden-Rigolen-Elemente bzw.<br />

–Systeme, Sickergräben).<br />

> Speicherung der Regenabflüsse in Zisternen und anschließende<br />

Nutzung z.B. für Bewässerung von Grünflächen.<br />

> Flächensparende Bebauungs- und Erschließungsformen;<br />

Vermeidung von befestigten Flächen bei Neuerschließung,<br />

Neubau und Sanierung; Verwendung von wasserdurchlässigen<br />

Befestigungsmaterialien;<br />

Flächenentsiegelung im Rahmen erforderlicher Sanierungsmaßnahmen.<br />

> Verzögernde, möglichst oberirdische Ableitung der Regenabflüsse<br />

in nahe liegende Oberflächengewässer mit hoher<br />

Speicherwirkung (Fleete, Teiche, Feuchtbiotope, Retentionsflächen).<br />

> Behandlung stärker verschmutzter Regenabflüsse nahe<br />

des Entstehungsortes (Absetz- und Abscheideanlagen,<br />

Bodenfilter).<br />

Regenwasserversickerung<br />

Regenwassernutzung<br />

Minimierung versiegelter<br />

Flächen<br />

Verzögerte Ableitung<br />

Dezentrale Behandlung<br />

264


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1<br />

Die Planung von Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung unterscheidet<br />

sich deutlich von den üblichen, nahezu ausschließlich konventionell ausgerichteten<br />

Entwässerungsplanungen. Zur Realisierung naturnaher Entwässerungskonzepte<br />

ist es notwendig, die Planungsstrukturen und<br />

-schwerpunkte entsprechend anzupassen.<br />

Der Regenwasserversickerung kommt aufgrund ihrer weitreichenden Wirkung<br />

und meist kostengünstigen Anwendbarkeit eine wichtige Rolle zu,<br />

wobei die anderen Maßnahmen flankierend sinnvoll sind. Darüber hinaus<br />

sind ggf. Kosteneinsparungen bei der <strong>Abwasser</strong>gebühr möglich.<br />

Der Austausch von Stammdaten von Regenwasserbewirtschaftungsanlagen<br />

erfolgt gem. Anhang A-7.4.<br />

A-5.1 Regenwasserversickerung<br />

A-5.1.1 Versickerungsanlagen<br />

Die Versickerung von Niederschlägen in den Boden und Untergrund ist<br />

ein natürlicher Vorgang. Durch Versickerungsanlagen wird dieser natürliche<br />

Vorgang gezielt beeinflusst. Deshalb wird häufig auch von einer<br />

"gezielten Versickerung" oder "entwässerungstechnischen Versickerung"<br />

des Niederschlagsabflusses gesprochen.<br />

Nach der technischen Ausführung lassen sich unterscheiden:<br />

> Flächenversickerung<br />

> Muldenversickerung<br />

> Rohr- und Rigolenversickerung<br />

> Schachtversickerung<br />

> Mulden-Rigolen-System<br />

> Beckenversickerung<br />

Die Kombination einzelner Arten ist möglich und ggf. sinnvoll. Die einzelnen<br />

Anlagen werden auch nach folgenden Kriterien charakterisiert:<br />

> zentrale, semizentrale, dezentrale Versickerung<br />

> Grad der Speicherfähigkeit<br />

> hydraulische Belastung<br />

> ober- und unterirdische Versickerung.<br />

Bei der Beschäftigung mit dem Thema Versickerung sollten folgende<br />

Publikationen beachtet werden:<br />

> Arbeitsblatt DWA-A 138: Planung, Bau und Betrieb von<br />

Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser. DWA<br />

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und<br />

Abfall e.V., Apr. 2005<br />

> Merkblatt DWA-M 153: Handlungsempfehlungen zum<br />

Umgang mit Regenwasser. DWA Deutsche Vereinigung<br />

für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.V., Aug. 2007<br />

Datenaustausch<br />

265


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.1<br />

Darüber hinaus gibt es diverse länderspezifische Merkblätter oder Ausführungsverordnungen.<br />

Die Flächenversickerung erfolgt i. d. R. durch bewachsenen Boden auf<br />

Rasenflächen oder unbefestigten Randstreifen von undurchlässigen oder<br />

teildurchlässigen Terrassen-, Hof- und Verkehrsflächen. Die Flächenversickerung<br />

kommt der natürlichen Versickerung am nächsten.<br />

Im Gegensatz zu bisher üblichen Konventionen werden durchlässig<br />

befestigte Oberflächen, z. B. Pflasterungen mit aufgeweiteten Fugen,<br />

grundsätzlich nicht mehr als Anlagen der Flächenversickerung angesehen.<br />

Hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit unterliegen wasserdurchlässige<br />

Pflaster und Plattenbeläge, wasserdurchlässiger Asphalt, wasserdurchlässiger<br />

Beton oder Deckschichten ohne Bindemittel<br />

(wassergebundene Decken) einem Alterungsprozess. Im Laufe der Zeit<br />

nimmt die Durchlässigkeit aufgrund des Eintrages von mineralischen und<br />

organischen Feinanteilen ab. Deshalb können auch von durchlässigen<br />

Flächenbefestigungen selbst Abflüsse auftreten, die jedoch im Vergleich<br />

mit undurchlässig befestigten Flächen deutlich geringer sind.<br />

Bei der Muldenversickerung wird das Niederschlagswasser vor der Versickerung<br />

zwischengespeichert. Die Zuleitungen der angeschlossenen Flächen<br />

sollten möglichst oberirdisch über offenen Rinnen geschehen, damit<br />

die Mulden flach angelegt werden können. Die maximale Einstauhöhe<br />

(Bemessungskriterium) sollte 30 cm nicht überschreiten. Eine Oberbodenandeckung<br />

und Raseneinsaat sorgen für eine belebte Versickerungszone<br />

und somit für einen effektiven Grundwasserschutz und eine hohe<br />

Betriebssicherheit. Je nach Durchlässigkeit des Untergrundes beträgt der<br />

Flächenbedarf für eine Versickerungsmulde i.M. 10% der angeschlossenen<br />

Fläche. Die Anwendungsgrenze liegt bei einem k f -Wert von 5 · 10 -6<br />

m/s (schluffiger Sand/sandiger Schluff).<br />

Bei der Rigolen- und Rohrversickerung wird das Niederschlagswasser<br />

oberirdisch in einen mit Kies oder anderem Material (z. B. Schotter) gefüllten<br />

Graben (Rigolenversickerung) oder unterirdisch in einen in Kies oder<br />

anderem Material gebetteten perforierten Rohrstrang (Rohrversickerung)<br />

geleitet. Es handelt sich somit um unterirdische Anlagen, bei denen das<br />

Niederschlagswasser keine belebte Bodenschicht durchsickert und somit<br />

der Grundwasserschutz geringer ist als bei oberirdischen Anlagen. Da die<br />

Versickerungsebene im Vergleich zu den v.g. Versickerungsarten tiefer<br />

liegt, muss der Grundwasserflurabstand entsprechend groß sein.<br />

Zunehmend werden von der Kunststoffindustrie Hohlkörperelemente<br />

angeboten. Herausragendes Merkmal dieser Elemente ist das große verfügbare<br />

Speichervolumen von rd. 95%, so dass nur ein geringes Aushubvolumen<br />

und somit eine geringe Flächenverfügbarkeit erforderlich ist. Es<br />

werden Elemente angeboten, die auch unterhalb von Verkehrsflächen<br />

eingebaut werden können.<br />

Ein Versickerungsschacht wird i. d. R. aus Betonringen aufgebaut. Ein<br />

Mindestdurchmesser von DN 1000 darf nicht unterschritten werden. Vorteilhaft<br />

ist der geringe Flächenbedarf. Als unterirdische Anlage ist das<br />

Flächenversickerung<br />

Muldenversickerung<br />

Rigolen- und Rohrversickerung<br />

Schachtversickerung<br />

266


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.1<br />

Rückhalte- und Umsetzungsvermögen von Inhaltsstoffen des Niederschlagswassers<br />

gering. Schächte kommen somit nur für gering verschmutzte<br />

Abflüsse in Frage. Die Bautiefe erfordert einen großen Grundwasserflurabstand.<br />

Grundsätzlich sind zwei Bauarten zu unterscheiden: Beim Schacht Typ A<br />

haben die Schachtringe, die oberhalb der Filterschicht des Sohlbereichs<br />

liegen, seitliche Durchtrittsöffnungen. Zum Schutz des Grundwassers und<br />

zur Erhaltung der Versickerungsfähigkeit ist es erforderlich, einen Filtersack<br />

in den Sickerschacht einzuhängen. In dem Sack werden absetzbare<br />

und abfiltrierbare Stoffe aus dem Niederschlagswasser vor der Versickerung<br />

zurückgehalten.<br />

Beim Schacht Typ B, der mit dem Sickerschacht nach DIN 4261-1 identisch<br />

ist, liegen demgegenüber die seitlichen Durchtrittsöffnungen ausschließlich<br />

unterhalb der Filterschicht des Sohlbereichs. Die Durchsickerung<br />

verläuft nur durch die Filterschicht. Die absetzbaren und<br />

abflitrierbaren Stoffe werden auf der Oberfläche der Filterschicht zurückgehalten.<br />

Da Versickerungsschächte ein verhältnismäßig geringes Speichervolumen<br />

aufweisen, muss die Durchlässigkeit des Untergrundes entsprechend<br />

groß sein (k f -Werte ≥ 10 -5 m/s).<br />

Das Mulden-Rigolen-System besteht aus dezentralen Versickerungsanlagen<br />

in Form von Rigolen mit darüber liegenden begrünten Versickerungsmulden.<br />

Einzelne Mulden-Rigolen-Elemente (d. h. ohne Verknüpfung zu<br />

einem System) haben ihren Einsatzbereich bei schluffigen Boden- und<br />

Untergrundverhältnissen (k f -Werte von 5 · 10 -6 bis 5 · 10 -7 m/s).<br />

Die Rigolen können durch Transportrigolen, Drän- und Rohrleitungen,<br />

offene Wasserflächen und andere Elemente sowie Kontrollschächte zu<br />

einem Versickerungs- und Ableitungssystem besonderer Art verknüpft<br />

werden. Bei k f -Werten < 5 · 10 -7 m/s ist die Versickerungsrate aus den<br />

Rigolen in den Untergrund so gering, so dass eine Ableitungsmöglichkeit<br />

in einem vernetzten System unabdingbar ist. Dabei werden jedoch die<br />

Vorteile einer effizienten Regenwasserbehandlung bei der Versickerung in<br />

begrünten Mulden und die dezentrale Rückhaltung genutzt.<br />

Beim Versickerungsbecken handelt es sich um eine zentrale Versickerungsanlage,<br />

weil die Niederschlagsabflüsse von größeren Einzugsbereichen<br />

über ein Regenwassernetz an einem Punkt zusammengeführt und<br />

dort versickert werden.<br />

Versickerungsbecken haben i. d. R. eine hohe hydraulische Belastung. D.<br />

h. das Verhältnis der angeschlossenen befestigten Fläche (A u) zur versickerungswirksamen<br />

Fläche (A S) ist größer als 15:1 und es können auch<br />

Einstauhöhen über 1 Meter auftreten. Damit jedoch eine angemessene<br />

Entleerungszeit nicht überschritten wird, wird eine Durchlässigkeit von k f ≥<br />

1 · 10 -5 m/s (Fein- bis Mittelsand) als Standortvoraussetzung erforderlich.<br />

Mulden-Rigolen-System<br />

Mulden-Rigolen-System<br />

mit Ableitung<br />

Versickerungsbecken<br />

267


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.2<br />

Versickerungsbecken sollten mit vorgeschaltetem Absetzraum ausgestattet<br />

sein. Grundsätzlich kommen in Frage:<br />

> Absetzzone<br />

> trockenfallendes Absetzbecken<br />

> gedichtetes Absetzbecken (Nassbecken)<br />

> gedichtetes Absetzbecken mit Dränage als Trockenbecken<br />

Allgemeine Hinweise zu Sedimentationsanlagen enthält das DWA-Merkblatt<br />

M 153 und konstruktive Hinweise sind im ATV-Arbeitsblatt A 166 zu<br />

finden.<br />

A-5.1.2 Rechtliche Aspekte<br />

Die Versickerung von Niederschlagswasser berührt verschiedene planungs-<br />

und wasserrechtliche Regelungen und Verfahren. Hier sind insbesondere<br />

die Begriffe <strong>Abwasser</strong>, Gewässerbenutzung und Schutz des<br />

Bodens und des Grundwassers sowie Wohl der Allgemeinheit maßgeblich,<br />

welche geregelt sind in:<br />

> EU-Recht<br />

EG-Richtlinie 76/464 vom 4. Mai 1976 "betreffend die<br />

Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter<br />

Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft",<br />

EG-Richtlinie 90/68 vom 17. Dezember 1979 "über<br />

den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung<br />

durch bestimmte gefährliche Stoffe".<br />

> Bundesrecht<br />

Wasserhaushaltsgesetz ( WHG: §§ 2, 3, 6, 7, 7a, 18a,<br />

34; Grundwasserverordnung; <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz<br />

(AbwAG),<br />

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Bundes-<br />

Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV),<br />

Baugesetzbuch (BauGB),<br />

> Landesrecht<br />

Wassergesetze der einzelnen Länder,<br />

Bauordnungen der einzelnen Länder,<br />

Wasserschutzgebiets- und Heilquellenschutzgebietsverordnungen,<br />

Trinkwasserschutzzonenbeschlüsse.<br />

> Kommunales Satzungsrecht<br />

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Landesgesetzgebung<br />

und der örtlichen Verhältnisse wird der<br />

Umgang mit der Niederschlagswasserversickerung<br />

auch maßgeblich durch das kommunale Satzungsrecht<br />

geprägt<br />

268


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.2<br />

Die Landeswassergesetze verlangen in zunehmendem Maß die Niederschlagswasserversickerung<br />

bzw. lassen diese zu.<br />

Nach Sinn und Zweck des § 7a WHG kann das von Niederschlägen aus<br />

dem Bereich bebauter oder befestigter Flächen (z.B. Straßen, Plätze,<br />

Haus- und Industriegrundstücke) abfließende und zum Fortleiten gesammelte<br />

(d. h. nicht das an Ort und Stelle in den Untergrund einsickernde)<br />

Niederschlagswasser als <strong>Abwasser</strong> bezeichnet werden. Von Bedeutung<br />

ist diese Definition hinsichtlich einer wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis<br />

sowie der <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht.<br />

Zur Versickerung von Niederschlagswasser sind in den meisten Bundesländern<br />

Ausführungsverordnungen oder Richtlinien erlassen worden. Darüber<br />

hinaus liegen für zahlreiche Kommunen Leitlinien zum naturnahen<br />

Umgang mit Regenwasser vor.<br />

Wenn die Versickerung eine Benutzung des Grundwassers darstellt, dann<br />

erfordert diese gem. Wasserhaushaltsgesetz eine Erlaubnis. Das flächenhafte<br />

Versickern von Niederschlagswasser ist jedoch als natürlicher Vorgang<br />

anzusehen und nach herrschender Meinung nicht erlaubnispflichtig.<br />

Hierzu werden i. a. auch die Flächen- und Muldenversickerung gezählt.<br />

Sofern allerdings technische Anlagen zur Versickerung erforderlich sind,<br />

werden diese erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis durch die Wasserbehörden<br />

ist u. a. davon abhängig, dass das einzuleitende Wasser nicht erheblich<br />

mit Schadstoffen belastet ist.<br />

Seit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 11.11.1996 sind<br />

nach § 33 Abs. 2 Satz 3 die Länder ermächtigt, die Einleitung von Niederschlagswasser<br />

in das Grundwasser erlaubnisfrei zu stellen. Diese Möglichkeit<br />

ist in einigen Bundesländern umgesetzt worden.<br />

Frühzeitig bei Projektbeginn sollte man sich über die örtliche Erlaubnisund<br />

Genehmigungspraxis informieren. In der Regel ist die Untere Wasserbehörde<br />

anzusprechen.<br />

Zur <strong>Abwasser</strong>beseitigung sind in allen Ländern in erster Linie die zuständigen<br />

Gebietskörperschaften verpflichtet. Dies gilt auch für die Beseitigung<br />

von Niederschlagswasser. In den Landeswassergesetzen sind für<br />

Niederschlagswasser, das ohne Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit<br />

versickert wird, z. B. Regelungen folgender Art zu finden:<br />

> Die Pflicht der Gemeinde zur <strong>Abwasser</strong>beseitigung entfällt<br />

für Niederschlagswasser, das verwertet oder versickert<br />

wird.<br />

> Die <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht kann für zu versickerndes<br />

Niederschlagswasser durch Entscheidung der höheren<br />

Wasserbehörde entfallen.<br />

> Zur Beseitigung von Niederschlagswasser sind anstelle<br />

der Gemeinde die Grundstückseigentümer verpflichtet,<br />

soweit nicht die Gemeinde Anschluss- und Benutzungszwang<br />

vorschreibt oder ein gesammeltes Fortleiten erfor-<br />

Wasserrechtliche<br />

Erlaubnis- und<br />

Genehmigungspflicht<br />

<strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht<br />

269


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.3<br />

derlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohles der<br />

Allgemeinheit zu verhüten.<br />

Aufgrund der einschlägigen Ländergesetze kann es erforderlich werden,<br />

dass eine Übertragung der <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht auf die Bundesrepublik<br />

Deutschland beantragt werden muss. Auch in dieser Hinsicht ist<br />

eine Rücksprache mit der zuständigen Wasserrechtsbehörde und der<br />

abwasserbeseitigungspflichtigen Gebietskörperschaft erforderlich.<br />

A-5.1.3 Grundsätze der Regenwasserversickerung<br />

Die Realisierung der Maßnahmen hängt im Einzelnen ab von<br />

> der Sanierungs-/Erschließungsaufgabe<br />

> den Standortvoraussetzungen (z.B. Geländegefälle,<br />

Untergrund, Grundwasser, Bebauungs-, Freiraum- und<br />

Geländestruktur, Gewässernähe)<br />

> den Umweltanforderungen (Boden- und Grundwasserschutz)<br />

> der Organisation von Betrieb und Kontrolle der Anlagen<br />

> der Wirtschaftlichkeit<br />

Der naturnahe Umgang mit Regenwasser wird von den Bauverwaltungen<br />

des Bundes und der Länder unterstützt. Auf die diesbezügliche Erlasslage<br />

des BMVg wird hingewiesen (vgl. Anh. A-13.1.1). Es ergibt sich folgende<br />

Verfahrensvorgabe:<br />

1. Das Potenzial eines naturnahen Umgangs mit Regenwasser<br />

auf den Liegenschaften wird durch eine Ersteinschätzung<br />

(s. S. 277) bewertet.<br />

2. Bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen sind die Möglichkeiten<br />

der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung durch<br />

eine Konzeptentwicklung (s. S. 278) zu konkretisieren.<br />

3. Das entwickelte Konzept ist einer Verträglichkeitsuntersuchung<br />

(s. S. 279) zu unterziehen.<br />

Bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb von Versickerungsanlagen<br />

ist dem Grundwasserschutz die höchste Priorität einzuräumen. Deshalb<br />

ist besonders zu berücksichtigen:<br />

> Vorbehandlung der Niederschlagsabflüsse vor der Versickerung<br />

> Einschränkung der Versickerung von verschmutzten<br />

Abflüssen<br />

Die Verschmutzung der Abflussflächen bzw. des abfließenden Niederschlagswassers<br />

bestimmt, welches Versickerungsverfahren in Frage<br />

kommt. In verschiedenen Arbeitsblättern und Regelwerken findet man<br />

meist drei Verschmutzungskategorien, die sich daran orientieren, von welcher<br />

Fläche das Wasser stammt. In der Tab. A-5 - 1 sind für die drei<br />

Verfahrensvorgabe<br />

Grundwasserschutz<br />

270


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.3<br />

Belastungskategorien die möglichen Verfahren aufgeführt. Priorität sollten<br />

oberirdische, möglichst naturnahe landschaftsgerechte Anlagen erhalten.<br />

Planung und Ausführung solcher Anlagen erfordern ein besonderes Maß<br />

an Sorgfalt, Sachverstand und frühzeitiger interdisziplinärer Zusammenarbeit.<br />

Bei der Auswahl eines möglichen Versickerungsverfahrens ist es unzulässig,<br />

Abflüsse von stark unterschiedlich verschmutzten Flächen zusammenzuführen,<br />

um durch eine Verdünnung oder Vermischung der Niederschlagsabflüsse<br />

die Behandlungsbedürftigkeit bzw. die Anforderungen an<br />

das Versickerungsverfahren herabzusetzen.<br />

Bei k f – Werten > 5 · 10 -3 m/s ist eine Versickerung i.d.R. nicht zulässig,<br />

weil die Reinigungswirkung des Bodens nicht ausreichend ist.<br />

Tab. A-5 - 1 Mögliche Versickerungsanlagen für die qualitativen Anforderungen<br />

Belastungskategorie Fläche/Gebietsdefinition mögliches Versickerungsverfahren<br />

gering<br />

verschmutzt<br />

normal<br />

verschmutzt<br />

stark<br />

verschmutzt<br />

Dachflächen in Wohn-, Unterkunfts- und<br />

vergleichbaren Werkstattbereichen<br />

Geh- und Radwege in Wohn- und Unterkunftsbereichen<br />

Hofflächen in Wohn- und Unterkunftsbereichen<br />

ohne Kfz-Verkehr<br />

Hofflächen in Wohn-, Unterkunfts- und<br />

vergleichbaren Werkstattbereichen<br />

Dachflächen von Liegenschaften in<br />

Industriegebieten<br />

Erschließungs- und Durchgangsstraßen<br />

bis DTV 5000<br />

Pkw-Stellplätze im Unterkunftsbereich<br />

Lkw- und vergleichbare Fahrzeugstellplätze<br />

Lagerplätze im Werkstattbereich<br />

nicht überdachte Waschplätze für Fahrzeuge<br />

nicht überdachte Tankstellen<br />

Flächenversickerung;<br />

Muldenversickerung;<br />

Beckenversickerung;<br />

Die Versickerung von Niederschlagswasser setzt zum einen eine ausreichende<br />

Durchlässigkeit des Untergrundes und zum anderen eine gewisse<br />

Freiflächenverfügbarkeit voraus. Je geringer die Durchlässigkeit des<br />

Untergrundes ist, desto mehr muss die eingeschränkte Versickerungsrate<br />

kompensiert werden, entweder durch eine größere Versickerungsfläche<br />

oder durch eine verstärkte Zwischenspeicherung des Regenabflusses.<br />

Mulden-Rigolen-Versickerung;<br />

Rohr- und Rigolenversickerung;<br />

Schachtversickerung<br />

Flächenversickerung;<br />

Muldenversickerung mit belebter Bodenzone<br />

> 20 cm;<br />

Mulden-Rigolen-Versickerung mit belebter<br />

Bodenzone > 20 cm; Versickerungsbecken<br />

mit Absetzraum hydraulisch hoch<br />

belastet<br />

Muldenversickerung mit belebter Bodenzone<br />

> 30 cm;<br />

Mulden-Rigolen-Versickerung mit belebter<br />

Bodenzone > 30 cm;<br />

Versickerungsbecken mit Absetzraum<br />

hydraulisch gering belastet<br />

keine Versickerung zulässig<br />

Quantitative Randbedingungen<br />

271


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.4<br />

Unterschreitet die Durchlässigkeit k f -Werte von 1 ·10 -6 m/s, wird die Versickerung<br />

in den Untergrund so gering, dass eine zusätzliche Ableitung<br />

erforderlich ist.<br />

Die Zusammenhänge zwischen Flächenverfügbarkeit und Durchlässigkeit<br />

einerseits sowie den in Frage kommenden Versickerungsanlagen andererseits<br />

sind in Abb. A-5 - 1 dargestellt. Aus qualitativen Gründen ist eine<br />

Schachtversickerung nach Möglichkeit zu vermeiden.<br />

Freiflächenverfügbarkeit<br />

niedrig hoch<br />

Versickerung<br />

Flächenversickerung<br />

Muldenversickerung<br />

Mulden-Rigolen-System<br />

Abb. A-5 - 1 Quantitative Randbedingungen für Versickerungsanlagen<br />

A-5.1.4 Grundlagenermittlung<br />

Speicherung<br />

Mulden-Rigolen-System mit gedrosselter Ableitung<br />

Rohr-/Rigolenversickerung<br />

Schachtversickerung<br />

Beckenversickerung<br />

Systemkomponenten<br />

Versickerungsfähigkeit des Untergrundes<br />

Für die Berücksichtigung einer Regenwasserversickerung, sowohl bei<br />

einer neuen Baumaßnahme als auch bei Sanierung eines Entwässerungsnetzes,<br />

sind Informationen und Daten zu erheben und Erkenntnisse<br />

zu gewinnen, die im Zuge einer konventionellen Erschließung bzw. Sanierung<br />

von untergeordneter Bedeutung wären. Zurückzuführen ist dies insbesondere<br />

darauf, dass der Untergrund nicht nur als Baugrund zu verstehen<br />

ist, sondern selbst Bestandteil der Entwässerungseinrichtung wird.<br />

Hieraus ergeben sich u. a. besondere Anforderungen an die Standortverhältnisse<br />

für Versickerungsanlagen.<br />

Für die Bemessung von Versickerungsanlagen muss die hydraulische<br />

Leitfähigkeit k f in m/s für die gesättigte Zone bekannt sein. Der k f -Wert ist<br />

abhängig von der Korngrößenverteilung, der Lagerungsdichte und von<br />

der Bodenart; bei bindigen Böden zusätzlich vom Gefüge, bei Moorböden<br />

von Torfart und Zersetzungsgrad.<br />

Für die Bestimmung des k f -Wertes kommen verschiedene Möglichkeiten<br />

in Betracht:<br />

> Abschätzung nach Bodenart:<br />

Ableitung<br />

hoch niedrig<br />

Bestimmung der<br />

hydraulischen Leitfähigkeit<br />

272


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.4<br />

Ein Anhaltswert für die hydraulische Leitfähigkeit ergibt<br />

sich durch die Ansprache der Bodenart. Der nachfolgend<br />

angegebene Wertebereich ergibt sich i. W. durch die<br />

Unterschiede in der Lagerungsdichte.<br />

Bodenart k f -Werte in m/s<br />

von bis<br />

Grobkies 1 · 10 -1<br />

5 · 10 -3<br />

Fein-/Mittelkies 5 · 10 -2<br />

Sandiger Kies 1 · 10 -2<br />

Grobsand 1 · 10 -2<br />

Mittelsand 1 · 10 -3<br />

Feinsand 5 · 10 -4<br />

schluffiger Sand, sandiger Schluff 1 · 10 -4<br />

Schluff 5 · 10 -5<br />

toniger Schluff 5 · 10 -6<br />

schluffiger Ton, Ton 1 · 10 -8<br />

> Ermittlung im Labor:<br />

Im Labor lässt sich die hydraulische Leitfähigkeit durch<br />

Permeameteruntersuchungen ermitteln. Hierfür werden<br />

ungestörte Bodenproben benötigt. Bei der Entnahme ist<br />

DIN 4021 zu beachten.<br />

In der Praxis ist die Durchführung von Korngrößenanalysen<br />

die schnellste und billigste Labormethode, Werte für<br />

die hydraulische Leitfähigkeit anhand von empirischen<br />

Beziehungen zu bestimmen. Die bekannteste stammt von<br />

HAZEN. Sie ist jedoch nur für rollige Böden geeignet.<br />

k f<br />

=<br />

0, 0116 ⋅ d10 mit k f = hydraulische Leitfähigkeit in m/s<br />

> Durchführung von Feldversuchen:<br />

2<br />

5 · 10 -4<br />

1 · 10 -4<br />

1 · 10 -4<br />

5 · 10 -5<br />

5 · 10 -6<br />

5 · 10 -8<br />

1 · 10 -9<br />

1 · 10 -10<br />

1 · 10 -11<br />

d 10 = Korndurchmesser bei 10% Siebdurchgang<br />

in mm<br />

Verlässliche Daten lassen sich vor allem durch Feldversuche<br />

gewinnen. Insbesondere gilt dies für Versuche, die<br />

speziell auf die Ermittlung der Versickerungsraten eines<br />

Standorts ausgerichtet sind. Als robust hat sich der sog.<br />

Open-End-Test herausgestellt. Dieser ist im Anh. A-5.6<br />

detailliert beschrieben.<br />

273


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.4<br />

> Festlegung des Bemessungs-k f -Wertes:<br />

Durch umfangreiche Vergleichsuntersuchungen wurde<br />

festgestellt, dass sich die nach unterschiedlichen Methoden<br />

ermittelten Durchlässigkeitsbeiwerte systembedingt<br />

unterscheiden, weil die Methoden von unterschiedlichen<br />

Randbedingungen ausgehen.<br />

Die nachfolgende Tabelle [DWA-A 138, 2005] enthält Korrekturfaktoren,<br />

die eine Normierung der Bestimmungsmethoden<br />

vornimmt. Den bei der Bemessung von<br />

Versickerungsanlagen zugrunde zu legenden k f -Wert<br />

(Bemessungs-k f -Wert) erhält man, indem man den aus<br />

der jeweiligen Methode erhaltenen k f -Wert bzw. k-Wert<br />

mit dem angegebenen Korrekturfaktor multipliziert.<br />

Bestimmungsmethode Korrekturfaktor<br />

Abschätzung aufgrund der Bodenart 1<br />

Permeameterversuch an ungestörter<br />

Bodenprobe<br />

Sieblinienauswertung 0,2<br />

Feldversuch 2<br />

Um das Grundwasser vor qualitativen Beeinträchtigungen durch die Versickerung<br />

von Niederschlagsabflüssen zu schützen, sollte die Mächtigkeit<br />

des Sickerraumes, bezogen auf den mittleren höchsten Grundwasserstand,<br />

grundsätzlich mindestens 1 m betragen, um eine ausreichende<br />

Sickerstrecke für eingeleitete Niederschlagsabflüsse zu gewährleisten.<br />

Bei unbedenklichen Niederschlagsabflüssen und geringer stofflicher<br />

Belastung der Niederschlagsabflüsse kann bei Flächen- und Muldenversickerung<br />

im begründeten Ausnahmefall eine Mächtigkeit des Sickerraums<br />

von weniger als 1 m vertreten werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass<br />

bei einer Mächtigkeit des Sickerraums von weniger als 1 m nur noch partikuläre<br />

Stoffe und an ihne sorbierte Substanzen nennenswert zurückgehalten<br />

werden. Bei weniger als 0,5 m können bei höchstem Grundwasserstand<br />

die Niederschlagsabflüsse direkt in das Grundwasser gelangen.<br />

Sofern keine auswertbaren Grundwassermessstellen verfügbar sind,<br />

muss hier in erster Linie auf örtliche Beobachtungen zurückgegriffen werden.<br />

Diese können unterschiedlicher Art sein: Wasserstände in offenen<br />

Wasserflächen (Teiche, Gräben), Beobachtungen bei Tiefbaumaßnahmen<br />

auf der Liegenschaft, feuchte Keller und ggf. das Anspringen von Kellerdränagen,<br />

Rückschlüsse aus Bodenschichtungen. Die höchsten Grundwasserstände<br />

sind regelmäßig in den Frühjahrsmonaten zu erwarten.<br />

Aussagen zum Grundwasserhorizont und zur Grundwasserfließrichtung<br />

können auch hydrogeologischen Karten entnommen werden.<br />

1<br />

Untersuchung der<br />

Grundwasserstände<br />

274


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.4<br />

In Wasserschutzgebieten gelten für das Versickern von gesammeltem<br />

Niederschlagswasser Sonderregelungen, die hier nur grundsätzlich angesprochen<br />

werden. Wird eine Versickerungsanlage in einem Trinkwasseroder<br />

Heilquellenschutzgebiet geplant, sind die Anforderungen der jeweiligen<br />

Schutzgebietsverordnung maßgebend, die sich auf die DVGW-Richtlinien<br />

für Trinkwasserschutzgebiete, die Arbeitsblätter W 101 (1995) und<br />

W 102 (2002) sowie auf die LAWA-Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete<br />

(1998) stützen. In den Neuen Bundesländern sind durch den Fortbestand<br />

der Trinkwasserschutzzonenbeschlüsse aus der Zeit der DDR die<br />

Technischen Güte- und Lieferbedingungen (TGL) 24348/01-03 (1979) und<br />

seit 1989 die TGL 43850/01-06 von Bedeutung.<br />

Gegebenenfalls sind andere Schutzgebiete zu berücksichtigen, für die<br />

eine Versickerung von Niederschlagsabflüssen auszuschließen ist. In erster<br />

Linie ist an schützenswerte Biotope zu denken. Es ist im Einzelfall zu<br />

entscheiden, wie hiermit umzugehen ist. Insbesondere ist zu prüfen, welche<br />

Auswirkungen eine Baumaßnahme auf die Entwicklung des Biotops<br />

haben kann. Unter Umständen ist sogar eine zusätzliche Vernässung<br />

gewünscht.<br />

Im Rahmen der Grundlagenermittlung ist die Gewässersituation aufzunehmen.<br />

Insbesondere ist zu dokumentieren, ob, in welcher Entfernung<br />

und mit welcher Zugängigkeit eine oberirdische Vorflut vorhanden ist. Zu<br />

berücksichtigen sind auch stehende Gewässer wie Teiche.<br />

Im Bereich von Altlastenverdachtsflächen ist die Versickerung von Niederschlagsabflüssen<br />

i.d.R. auszuschließen. Eine ggf. durchzuführende Altlastenerkundung<br />

erfolgt auf Grundlage der [<strong>Arbeitshilfen</strong> Boden- und<br />

Grundwasserschutz, BMVBS, BMVg, 2009].<br />

In einem topographisch bewegten Gelände ist die Versickerung von Niederschlagsabflüssen<br />

dann eingeschränkt, wenn dadurch die Gefahr einer<br />

Vernässung von unterhalb liegenden Gebäuden oder Einrichtungen nicht<br />

auszuschließen ist. Besonderes Augenmerk ist auf eine Schichtung des<br />

Untergrundes zu richten, weil sich durch die Versickerung unter Umständen<br />

eine Verstärkung von Schichtenwasseranfall ergeben kann.<br />

Ebenso ist zu prüfen, ob infolge der Versickerung von Niederschlagsabflüssen<br />

die Gefahr von Hangrutschungen besteht.<br />

Die vorhandene oder geplante Nutzung des Einzugsgebietes ist für die<br />

Versickerung von Niederschlagsabflüssen und deren Umsetzung von entscheidender<br />

Bedeutung. Insbesondere sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:<br />

> Prüfung der Flächenverfügbarkeit:<br />

Im Gegensatz zu einem konventionellen unterirdischen<br />

Ableitungsnetz benötigen Versickerungsanlagen freie Flächen.<br />

Der Flächenbedarf für die Muldenversickerung<br />

beträgt i. M. etwa 10% der angeschlossenen befestigten<br />

Fläche. Über unterirdischen Bauten dürfen keine Versickerungsanlagen<br />

angeordnet werden.<br />

Beachtung von<br />

Grundwasserschutzzonen<br />

Beachtung sonstiger<br />

Schutzgebiete<br />

Feststellung der Vorflutverhältnisse<br />

Prüfung auf Altlastenverdachtsflächen<br />

Berücksichtigung der<br />

Topographie<br />

Untersuchung der<br />

Gebietsnutzung<br />

275


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.4<br />

> Beachtung des Abstands von Gebäuden:<br />

Versickerungsanlagen sollten stets im gewachsenen<br />

Boden, d.h. außerhalb von gestörten Bodenbereichen wie<br />

sie sich z.B. durch die Auffüllung von Baugruben für<br />

Gebäude oder Ver- und Entsorgungsleitungen ergeben,<br />

angeordnet werden. Ein Abstand zu Gebäuden von mehr<br />

als 6 m ist i.d.R. für dezentrale Versickerungsanlagen<br />

ohne weiteren Nachweis ausreichend. Wird dieses Maß<br />

unterschritten, so ist nachzuweisen, dass insbesondere<br />

bei unterkellerten Gebäuden der Abstand der Versickerungsanlage<br />

von der Außenkante des Fundaments das<br />

1,5-fache der Baugrubentiefe, beträgt. Bei nicht unterkellerten<br />

Gebäuden ist die Tiefe des Fundamentes anstelle<br />

der Baugrubentiefe zur Ermittlung des Abstandes heranzuziehen.<br />

> Prüfung der Dachmaterialien:<br />

Abflüsse von Dächern mit Metalleindeckung (Zinkblech,<br />

Kupfer) erfordern eine erhöhte Behandlung, wenn sie versickert<br />

werden sollen. Jede andere Dacheindeckung, auch<br />

mit bituminösen Materialien, wird als unbedenklich im Hinblick<br />

auf eine Versickerung der Abflüsse angesehen.<br />

> Untersuchung der Nutzung der Hof- und Verkehrsflächen:<br />

Die Art und Intensität der Nutzung von Hofflächen und<br />

Fahrwegen ist entscheidend für die potenzielle Verschmutzung<br />

des abfließenden Niederschlagswassers.<br />

Für eine abschließende Beurteilung der Versickerungsfähigkeit<br />

der Abflüsse von den o.g. Herkunftsflächen ist die<br />

Art der Versickerungsanlage bzw. eine Vorbehandlung<br />

276


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.5<br />

stets zu berücksichtigen. Das Verschmutzungspotenzial<br />

von Boden, Untergrund und Grundwasser durch Löschwasser<br />

im Brandfalle ist zu bedenken.<br />

Wenn die Versickerung eine Benutzung des Grundwassers darstellt, dann<br />

erfordert diese gemäß Wasserhaushaltsgesetz eine Erlaubnis. Die<br />

Genehmigungspraxis wird jedoch nicht nur in den einzelnen Bundesländern,<br />

sondern sogar bei den zuständigen Behörden unterschiedlich<br />

gehandhabt. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Wasserbehörde<br />

ist deshalb stets angebracht, damit etwaige spezifische Anforderungen<br />

zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden können (vgl.<br />

Anh. A-5.1.2).<br />

A-5.1.5 Umsetzung der Verfahrensvorgabe<br />

Die Intensität der im Anhang A-5.1.4 aufgeführten Grundlagenermittlung<br />

richtet sich nach der Zielsetzung von beabsichtigten Untersuchungen<br />

oder erforderlichen Planungsphasen. Nachfolgende Hinweise gelten für<br />

die Ersteinschätzung, die Konzeptentwicklung und die Verträglichkeitsuntersuchung<br />

gemäß Verfahrensvorgabe (vgl. Anh. A-5.1.3).<br />

Bei einer Ersteinschätzung sind anhand der spezifischen Gegebenheiten<br />

in der Liegenschaft grundsätzliche Aussagen zu der Möglichkeit und den<br />

Grenzen einer Regenwasserversickerung herzuleiten.<br />

Tab. 5 - 2 Kriterien zur Ersteinschätzung<br />

Aufstellung von<br />

Erlaubnisanträgen<br />

Ersteinschätzung<br />

Kriterium Anforderung/Quelle erforderliche Aussagen im Rahmen<br />

der Ersteinschätzung<br />

Aufgabe, Veranlassung z.B.<br />

Hydraulische Leitfähigkeit Abschätzung anhand von Bodenansprache<br />

ist i.d.R. für die Ersteinschätzung<br />

ausreichend;<br />

Bodenkarten; Baugrunduntersuchungen<br />

Grundwasserstände maximale/mittlere Flurabstände;<br />

Ortskenntnisse, Planunterlagen<br />

Grundwasserschutzzonen Dokumentation;<br />

Wasser- und Umweltbehörden<br />

Sonstige Schutzgebiete Dokumentation, Wasser- und<br />

Umweltbehörden<br />

- Regenwasserbehandlung<br />

- Neubaumaßnahme<br />

- Sanierungsmaßnahme<br />

Anforderungen an erforderliche<br />

Versickerungsanlage<br />

- ohne Speicherung<br />

- mit Speicherung<br />

- mit Speicherung und Ableitung<br />

Hinweise auf kritische Bereiche<br />

räumliche Zuordnung<br />

Ausschluss oder Berücksichtigung<br />

Vorflut Dokumentation, Lageplan ggf. Einleitungsmöglichkeit; Leistungsfähigkeit<br />

Altlasten Dokumentation, Nutzungen Ausgrenzung für Versickerung<br />

Topographie Höhenplan, Grundkarte kritische Bereiche feststellen<br />

277


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.5<br />

Tab. 5 - 2 Kriterien zur Ersteinschätzung<br />

Kriterium Anforderung/Quelle erforderliche Aussagen im Rahmen<br />

der Ersteinschätzung<br />

Gebietsnutzung Typisierung von gleichartigen Nutzungsbereichen<br />

(Dach, Hof,<br />

Straße); Lageplan<br />

Erlaubnisantrag Besprechung mit der zuständigen<br />

Wasserbehörde<br />

Die Grenzen der Regenwasserversickerung werden durch das nachfolgende<br />

Bild aufgezeigt.<br />

Abb. A-5 - 2 Grenzen der Regenwasserversickerung<br />

Die Konzeptentwicklung ist Bestandteil der Vorplanung im Sinne des Liegenschaftsbezogenen<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzepts (LAK) (vgl. Kap.<br />

3.1). Für eine Konzeptentwicklung ist somit auf Erkenntnisse der Zustand-<br />

Freiflächenverfügbarkeit; Abkopplungspotenzial<br />

Genehmigungspraxis und besondere<br />

Anforderungen an Versickerungsanlagen<br />

(Art, Berechnungsmethoden)<br />

Konzeptentwicklung<br />

278


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.5<br />

serfassung und –bewertung gemäß LAK aufzubauen. Eine weitergehende<br />

Datenerfassung ist i. d. R. nicht erforderlich. Auf der Grundlage der vorhandenen<br />

Informationen ist das Entwässerungskonzept und ggf. –system<br />

zu entwickeln und darzulegen. Gegenüber einer Ersteinschätzung ist nunmehr<br />

eine Lösung der Aufgabe zu entwickeln und deren Machbarkeit<br />

nachzuweisen. Dies bedeutet, dass die qualitativen und quantitativen Voraussetzungen<br />

für die Regenwasserversickerung erfüllt und das entwickelte<br />

Konzept umsetzbar sein muss. Bei der Kostenschätzung ist das<br />

entwickelte Konzept zu berücksichtigen.<br />

Sofern im Hinblick auf die Voraussetzungen und Randbedingungen keine<br />

klaren Aussagen gemacht werden können, ist die Datenbasis so zu verbessern,<br />

dass dies möglich ist. Beispielsweise ist eine dezentrale Muldenversickerung<br />

nur möglich, wenn gilt: k f ≥ 5 ·10 -6 m/s. Eine abschließende<br />

und verlässliche Festlegung der Durchlässigkeit ist jedoch nicht nur<br />

anhand der Bodenart möglich. Deshalb wäre in einem solchen Fall eine<br />

zusätzliche Datenerhebung (z.B. Versickerungsversuche) erforderlich.<br />

Für eine Konzeptentwicklung kann es entscheidend sein, nach welchen<br />

Bemessungsansätzen die konzipierten Maßnahmen zu dimensionieren<br />

sind. Vor diesem Hintergrund sind auch hydrologisch-hydraulische<br />

Aspekte frühzeitig mit den Planungsbeteiligten, insbesondere den Aufsichtsbehörden,<br />

abzustimmen.<br />

Im DWA-Merkblatt M 153 "Handlungsempfehlung zum Umgang mit<br />

Regenwasser" (August 2007) wird auch die Regenwasserversickerung<br />

berücksichtigt. Für die spezifischen Gegebenheiten auf Bundeswehrliegenschaften<br />

sind die Tabellen und Festlegungen innerhalb des Schemas<br />

entsprechend angepasst worden.<br />

Das Schema der Handlungsempfehlung im o .g. Merkblatt stellt den Emissionswert<br />

E eines Entwässerungsgebietes einer zugrunde gelegten<br />

Gewässerbelastbarkeit G (gem. DWA-Merkblatt M 153: Gewässerpunktezahl<br />

G) gegenüber:<br />

Emissionswert E ≤ Gewässerbelastbarkeit G<br />

Der Emissionswert von abflussliefernden Flächen ergibt sich aus der Verschmutzung<br />

des Abflusses (Abflussbelastung B) und dem verbleibenden<br />

Anteil der Verschmutzung nach einer Regenwasserbehandlung (Durchgangswert<br />

D):<br />

Emissionswert E = Abflussbelastung B · Durchgangswert D<br />

Die Abflussbelastung ihrerseits berücksichtigt die unterschiedliche Herkunft<br />

der zu versickernden Abflüsse und wichtet die Verschmutzung über<br />

die Flächenanteile f i :<br />

B = Σ f i (L i + F i)<br />

Verträglichkeitsuntersuchung<br />

279


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.5<br />

Für die Gewässerbelastbarkeit G, die Durchgangswerte bei Versickerungsanlagen<br />

D, die Einflüsse aus der Luft L und die Flächenbelastung F<br />

sind den nachfolgenden Tabellen Bewertungspunkte zu entnehmen.<br />

Gewässerbelastbarkeit G Punkte<br />

Grundwasser außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten 10<br />

Karstgebiete ohne Verbindung zu Trinkwassergewinnungsgebieten<br />

Wasserschutzzone III B ≤8 (1)<br />

Wasserschutzzone III A ≤5 (1)<br />

Wasserschutzzone II oder Karstgebiete ≤3 (1)<br />

Wasserschutzzone I 0<br />

(1) Einzelfallregelung erforderlich<br />

Einfluss aus der Luft L Punkte<br />

Abgelegenes Depot 1<br />

Liegenschaften im ländlichen Bereich 2<br />

Liegenschaften im städtischen Bereich, im Nahbereich von<br />

Gewerbe- und Industriegebieten mit Abluft- und Staubemission<br />

Liegenschaften im Nahbereich von Gewerbe und Industrie mit<br />

besonders starken Emissionen<br />

Flächenbelastung F Punkte<br />

Gründächer 5<br />

Dachflächen (außer metallgedeckte Dächer) 8<br />

Rad- und Gehwege 12<br />

Hofflächen, Exerzier- und Antreteplätze ohne starke<br />

Verschmutzung<br />

Parkplätze im Unterkunftsbereich 19<br />

Parkplätze und Verkehrsflächen für Kleinfahrzeuge im<br />

techn. Bereich<br />

Hofflächen, Exerzier- und Antreteplätze mit erhöhter<br />

Verschmutzung<br />

Metallgedeckte Dächer 35<br />

Lkw- und Panzerstellplätze 45<br />

Lkw- und Panzerzufahrten im technischen Bereich 45<br />

Lagerplätze im Werkstattbereich;<br />

nicht überdachte Waschplätze für Fahrzeuge;<br />

nicht überdachte Tankstellen<br />

8<br />

4<br />

8<br />

12<br />

27<br />

27<br />

45<br />

280


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.5<br />

Durchgangswerte D Flächenbelastung<br />

Au : As Eigenschaften der Versickerungsanlagen a b c d<br />

Versickerung durch 30 cm bewachsenen Boden 0,10 0,20 0,45<br />

(1)<br />

Versickerung durch 20 cm bewachsenen Boden 0,20 0,35 0,60<br />

(1)<br />

Versickerung durch 10 cm bewachsenen Boden 0,45 0,60 0,80<br />

(1)<br />

Bodenpassage unter Mulden, Rigolen, Schächten o.ä. durch<br />

flächenhaft durchgehende Deckschichten von mindestens<br />

> 3 m Mächtigkeit bei einer Durchlässigkeit k f von 10 -4 bis<br />

10 -6 m/s (Feinsand, schluffiger Sand, sandiger Schluff)<br />

> 5 m Mächtigkeit bei einer Durchlässigkeit k f von 10 -3 bis<br />

10 -4 m/s (sandiger Kies, Grobsand, Mittelsand)<br />

Flächenversickerung über durchlässige Beläge auf einem<br />

mindestens 30 cm dicken frostsicheren Oberbau wie z.B.<br />

> Pflaster mit nicht bewachsenen, durchlässigen Fugen<br />

> poröse Deckbeläge (z.B. Dränbetonsteine)<br />

> mit Brechsand gefüllte Gittersteine oder -waben<br />

Flächenversickerung ohne Berücksichtigung weiterer<br />

Bodenpassagen durch<br />

> geringere Deckschichten als oben genannt<br />

> Rigolen, Versickerungsschächte, Schotterpackungen o.ä.<br />

(1)<br />

Im Zuge des Neubaus einer Kantine sollen die Niederschlagsabflüsse versickert<br />

werden. Anhand der durchgeführten Ersteinschätzung und Konzeptentwicklung<br />

ist eine semizentrale Muldenversickerung vorgesehen<br />

und möglich (Annahme: A u : A s < 15). Die Mulde wird mit einer 20 cm starken<br />

bewachsenen Oberbodenauflage hergestellt. Bei den angeschlossenen<br />

Flächen handelt es sich um 300 m 2 Dachfläche (Ziegeleindeckung),<br />

einen Fußwegbereich von 150 m 2 und eine Pkw-Stellfläche von ebenfalls<br />

150 m 2 , insgesamt somit 600 m 2 . Die Liegenschaft befindet sich in ländlicher<br />

Umgebung außerhalb einer Wasserschutzzone.<br />

Punkteermittlung anhand der Tabellen:<br />

0,35 0,45 0,60 0,80<br />

0,80 1,00<br />

1,00<br />

bewachsener Oberboden dieser Mächtigkeit ist ohne unzulässig hohe Sandbeimischungen<br />

für die hydraulische Belastung nicht ausreichend durchlässig<br />

Erläuterungen zur Flächenbelastung A u : A s<br />

(Verhältnis der angeschlossenen undurchlässigen Flächen A u zur Sickerfläche A s )<br />

a: ≤ 5 in der Regel breitflächige Versickerung<br />

b: > 5 bis ≤ 15 in der Regel dezentrale Flächen- und Muldenversickerung<br />

c: > 15 bis ≤ 50 in der Regel zentrale Mulden- und Beckenversickerung<br />

d: > 50 in der Regel dezentrale und zentrale Schachtversickerung<br />

Gewässerbelastbarkeit G = 10<br />

Einfluss aus der Luft L = 2<br />

Flächenbelastung Dach F = 8<br />

Gehweg F = 12<br />

Parkplatz F = 19<br />

Durchgangswert (für A u : A s < 15) D = 0,35<br />

Beispiel: Verträglichkeitsuntersuchung<br />

281


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.6<br />

Berechnung:<br />

Abflussbelastung B = Σ f i (L i + F i )<br />

Dach 300/600 · (2 + 8) = 5<br />

Gehweg 150/600 · (2 + 12) = 3,5<br />

Parkplatz 150/600 · (2 + 19) = 5,25 B = 13,75<br />

Emissionswert E = B · D E = 13,75 · 0,35 = 4,81<br />

Mit E = 4,81 < G = 10 ist die Verträglichkeit der konzipierten Lösung mit<br />

den Anforderungen an den Gewässerschutz nachgewiesen.<br />

Unter den gegebenen Umständen würde auch dann noch eine ausreichende<br />

Verträglichkeit gegeben sein, wenn die Oberbodenauflage in der<br />

Mulde nur eine Dicke von 10 cm (statt 20 cm) aufweist (D = 0,6; E = 13,75<br />

· 0,6 = 8,25 < G = 10).<br />

Allerdings sollten die Abflüsse vom Parkplatz separat in einer Mulde versickert<br />

werden. Hierfür wäre eine 10 cm starke bewachsene Oberbodenauflage<br />

nicht mehr ausreichend:<br />

(B = 2 + 19 = 21; D = 0,6; E = 21 · 0,6 = 12,6 > G = 10).<br />

A-5.1.6 Hinweise zum Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen<br />

Beim Bau von Versickerungsanlagen sind neben Materialwahl und -eigenschaften,<br />

Bauabläufen, örtlichen Verhältnissen, den spezifischen technischen<br />

Merkmalen der verschiedenen Anlagen usw. i.d.R. weitere Kriterien<br />

zu berücksichtigen. Diese können sich aus der Jahreszeit der Umsetzung,<br />

der Inbetriebnahme usw. ergeben. Vor diesem Hintergrund sind die Hinweise<br />

nur beispielhaft und nicht vollständig.<br />

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Wasserdurchlässigkeit des<br />

Untergrundes sind im Zusammenhang mit dem Bau von Versickerungsanlagen<br />

besondere Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versickerungsfähigkeit<br />

des Untergrundes und der Betriebssicherheit der Anlage<br />

erforderlich.<br />

Nicht nur vor dem Bau einer Versickerungsanlage sondern auch während<br />

der Bauausführung ist darauf zu achten, dass der Untergrund im Versickerungsbereich<br />

nicht durch dynamische Belastungen oder schwere Auflasten<br />

(Überfahrungen oder Nutzung als Lagerfläche) verdichtet wird.<br />

Werden neue Gebäude errichtet, deren Dachabflüsse versickert werden<br />

sollen, so sind die oberirdischen Versickerungsanlagen möglichst frühzeitig<br />

herzustellen, ohne sie gleich mit Niederschlagsabflüssen zu beaufschlagen.<br />

Damit wird der Bepflanzung und Begrünung genügend Zeit für<br />

ein ungestörtes Anwachsen gegeben.<br />

Um zu verhindern, dass die i. a. stark schlammigen Baustellenabflüsse in<br />

die Anlage gelangen und die Versickerungsoberfläche kolmatieren, ist<br />

eine anderweitige Bauzeitentwässerung vorzusehen.<br />

282


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.6<br />

Alle in den Sickerraum einzubauenden Materialien dürfen durch Auswaschungen<br />

und Auslaugung keine nachteiligen Veränderungen des Sickerund<br />

Grundwassers hervorrufen. Es ist darauf zu achten, dass es zu keinem<br />

unzulässigen Einbau von Fremdmaterialien (Bauschutt, Abfall)<br />

kommt. Durch das Füllmaterial darf kein Stauhorizont entstehen.<br />

Bei Mulden-Rigolen-Elementen muss für eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit<br />

der Bodenschicht zwischen Mulde und Rigole gesorgt<br />

werden. Durch Sandbeimengungen kann anstehender gering durchlässiger<br />

Boden dazu aufbereitet werden. Eine Durchlässigkeit von kf = 1 · 10-5<br />

m/s kann dann erreicht werden, wenn der Schluff- und Tonanteil < 10%,<br />

die Ungleichförmigkeit U < 3 und der Gehalt an organischer Substanz 1<br />

bis 3% beträgt. Weitere Hinweise enthält die DIN 18035-4 (Sportplätze -<br />

Rasenflächen).<br />

Die Begrünung erfolgt i.d.R. durch eine Rasenansaat. Eine sofort wirkende<br />

Erosionssicherung kann durch das Aufbringen von Fertigrasen<br />

(Rollrasen) erreicht werden. Zu beachten ist, dass ein Fertigrasen, der auf<br />

einem lehmigen Oberboden gezogen wurde, nur eine eingeschränkte<br />

Wasserdurchlässigkeit aufweisen kann.<br />

Bei Versickerungsmulden bestehen keine grundsätzlichen Bedenken<br />

gegen eine Bepflanzung der Muldenfläche mit Bodendeckern oder Hochstauden.<br />

Sofern sich unter der Mulde allerdings eine Rigole befindet, kommen<br />

nur flachwurzelnde Pflanzen hierfür in Frage. Bäume sollten mindestens<br />

einen Abstand aufweisen, der der Hälfte des möglichen<br />

Kronendurchmessers entspricht.<br />

Eine vollständige Ummantelung eines Rigolenkörpers mit einem geotextilen<br />

Filter ist nicht ratsam. Durch Fein- und Feinstanteile im Füllmaterial für<br />

die Rigole kann es an der Sohle der Rigole zu einer Selbstdichtung kommen.<br />

Deshalb ist die Rigole nur oben und seitlich durch ein Geotextil<br />

abzudecken, um eine ausreichende Filterstabilität gegenüber dem anstehenden<br />

Bodenmaterial herzustellen. Der geotextile Filter sollte die<br />

Robustheitsklasse 3 oder 4 aufweisen.<br />

Bei der Verwendung von Hohlkörperelementen aus Kunststoff hingegen,<br />

ist eine vollständige Ummantelung mit Filtervlies incl. der Sohle vorzusehen.<br />

Bei Mulden-Rigolen-Elementen ist zwischen der Mulde und der Rigole<br />

eine Sandschicht von mindestens 10 cm Mächtigkeit vorzusehen.<br />

Dadurch wird vor allem einer Selbstdichtung des Geotextils über der<br />

Rigole vorgebeugt.<br />

Werden beim Bau von Versickerungsanlagen Verhältnisse angetroffen,<br />

die den Grundsätzen der Versickerung, insbesondere dem Schutz des<br />

Grundwassers, entgegenstehen (z. B. Tonlinsen, Altlasten), darf die<br />

geplante Anlage nicht gebaut werden und es muss entweder ein neuer<br />

Standort vorgesehen oder eine angepasste technische Lösung entwickelt<br />

werden.<br />

283


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.1.6<br />

Der Betrieb einer Versickerungsanlage nach der Fertigstellung erfordert<br />

regelmäßige Funktions- und Zustandskontrollen, Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten.<br />

Der Umfang der betrieblichen Maßnahmen ist abhängig<br />

von der Art der Versickerungsanlage. Die Angaben in Tab. A-5 - 3 stellen<br />

eine Orientierung für Maßnahmen und Wartungsintervalle dar.<br />

Tab. A-5 - 3 Betriebliche Maßnahmen für Versickerungsanlagen<br />

Anlage Maßnahme Intervalle Bemerkungen<br />

für alle Versickerungsanlagen<br />

bei Baumaßnahmen im<br />

Einzugsgebiet<br />

befestigte Versickerungsfläche<br />

unbefestigte Versickerungsfläche<br />

Verringerung von Selbstdichtung<br />

Entfernen von Laub und<br />

Störstoffen<br />

Mahd, ggf. Entfernen von<br />

Bewuchs<br />

Vorschalten einer Vorreinigung<br />

Inbetriebnahme erst<br />

nach Befestigung/<br />

Begrünung des Einzugsgebietes,<br />

Vorläufige Entwässerung<br />

über<br />

provisorische Mulde<br />

im Herbst und bei Bedarf keine Hochdruckreiniger,<br />

keine saugenden<br />

Reiniger<br />

Mahd in Abhängigkeit von Nutzung<br />

und Bewuchs, mindestens<br />

jährlich<br />

Entfernen von Laub und<br />

Störstoffen<br />

mindestens jährlich<br />

Verbot wassergefährdender<br />

Stoffe/Herbizide<br />

Mähgut entfernen<br />

Gärtnerische Pflege bei Bedarf Verbot wassergefährdender<br />

Stoffe/Herbizide<br />

Wiederherstellen der<br />

Durchlässigkeit<br />

Entfernen von Wulstbildung<br />

(Zulaufbereich)<br />

bei Bedarf Vertikutieren<br />

bei Bedarf<br />

Mulde Mahd bei Bedarf; mindestens<br />

jährlich<br />

Entfernen von Laub und<br />

Störstoffen<br />

Wiederherstellen der<br />

Durchlässigkeit<br />

Verhindern von Auskolkung<br />

im Herbst und bei Bedarf<br />

Mähgut entfernen<br />

bei Bedarf Vertikutieren, Schälen,<br />

Boden austauschen<br />

beim Bau und bei Bedarf Steinschüttung, Pflasterung,<br />

widerstandsfähige<br />

Vegetation im Zulaufbereich<br />

Rigole Entfernen von Bewuchs bei Bedarf Verbot wassergefährdender<br />

Stoffe<br />

284


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.2<br />

Tab. A-5 - 3 Betriebliche Maßnahmen für Versickerungsanlagen<br />

Anlage Maßnahme Intervalle Bemerkungen<br />

Rohrrigole Inspektion der Kontrollschächte<br />

A-5.2 Regenwassernutzung<br />

Inspektion der Rohrstranganfänge<br />

Vermeidung von Durchwurzelung<br />

Gemäß Leitfaden Nachhaltiges Bauen des BMVBS [Leitfaden Nachhaltiges<br />

Bauen, BMVBW (Hrsg.), 2001] soll "nicht behandlungsbedürftiges<br />

Niederschlagswasser ... wenn möglich als Brauchwasser ... genutzt und/<br />

oder vor Ort versickert werden".<br />

Die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise gehen lediglich auf<br />

grundsätzliche Aspekte und Zusammenhänge ein. Die Errichtung einer<br />

Regenwassernutzung macht die weitergehende Beschäftigung mit dem<br />

Thema und ggf. eine fachliche Beratung erforderlich.<br />

Im Zusammenhang mit der Regenwassernutzung wird auch von Brauchwassernutzung<br />

gesprochen. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es<br />

sich dabei nicht um Wasser handelt, das der Qualität von Trinkwasser entspricht,<br />

dessen Beschaffenheit dennoch so gut ist, dass es gebraucht<br />

werden kann.<br />

halbjährlich ggf. Entfernen von Laub<br />

und Ablagerungen<br />

halbjährlich ggf. Hochdruckspülung<br />

der Sickerrohre nach<br />

Herstellerangaben<br />

bei nachträglicher<br />

Bepflanzung<br />

Flachwurzler, KronendurchmesserMindestabstand<br />

Schächte Inspektion halbjährlich ggf. Störstoffe entfernen,<br />

Dokumentation der<br />

höchsten Wasserstände<br />

Wiederherstellen der<br />

Durchlässigkeit<br />

Becken Inspektion halbjährlich und ggf.<br />

nach Starkregen/Unfällen<br />

bei Bedarf Austausch der Filterschicht<br />

Sicht- und Funktionsprüfung,<br />

ggf. Entfernen von<br />

Störstoffen<br />

Trockenbecken Mahd mindestens jährlich Mähgut entfernen<br />

Beproben von Ablagerungen<br />

Entfernen von Ablagerungen<br />

alle 10 Jahre und nach<br />

Unfällen<br />

auf Schadstoffe in<br />

Abhängigkeit von Flächennutzunguntersuchen<br />

bei Bedarf wenn Versickerungsleistung<br />

zu gering<br />

gärtnerische Pflege kein Einsatz von wassergefährdenden<br />

Stoffen/<br />

Herbiziden<br />

Mäuse-/Maulwurfsschäden<br />

beseitigen<br />

bei Bedarf<br />

285


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.2.1<br />

A-5.2.1 Einsatzbereiche<br />

Auf Liegenschaften des Bundes kommen als Einsatzbereiche vornehmlich<br />

die Toilettenspülung im Unterkunftsbereich, die Fahrzeugwäsche und<br />

die Bewässerung von Sport- und Grünanlagen in Betracht. Aus Gründen<br />

der Wirtschaftlichkeit wird eine nachträgliche Einrichtung der Regenwassernutzung<br />

allenfalls für die Fahrzeugwäsche oder Bewässerung von<br />

Sport- und Grünanlagen in Frage kommen, weil i. d. R. ein aufwendiges<br />

Verteilungsnetz entfällt und nur wenige Zapfstellen zu bedienen sind. Die<br />

Nutzung des Regenwasser zur Toilettenspülung wird sich nur bei Neubauten<br />

oder entsprechender Sanierung der Haustechnik anbieten. In jedem<br />

Fall sollte eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit durchgeführt werden.<br />

A-5.2.2 Qualitative Anforderungen<br />

Unabhängig von der Art der Nutzung müssen folgende Anforderungen an<br />

das Regenwasser erfüllt sein.<br />

> Die Verwendung des Regenwassers muss hygienisch und<br />

gesundheitlich vertretbar sein.<br />

> Das an den Verbrauchsstellen genutzte Regenwasser soll<br />

keine Feststoffe wie z.B. Sand enthalten, damit kein vorzeitiger<br />

Verschleiß von Pumpen und Armaturen eintritt.<br />

> Die chemische Zusammensetzung des Regenwassers<br />

darf die Funktion der Anlagenteile nicht gefährden.<br />

Dachflächen sind die bevorzugten Auffangflächen für das Regenwasser.<br />

Sie erfüllen i. d. R. die o.g. qualitativen Anforderungen. Grundsätzlich sind<br />

alle Dachmaterialien geeignet. Glatte Materialien wie z. B. Tonziegel,<br />

Betondachsteine, Schiefer und Kunststoffe haben einen positiven Effekt<br />

auf die Gesamtzusammensetzung des Dachablaufwassers. Metalldächer<br />

stellen keine nennenswerte Einschränkung dar, auch wenn insbesondere<br />

bei Neubauten am Anfang der Nutzung ein erhöhter Metallgehalt festzustellen<br />

ist. Da Gründächer zum einen nur eine geringe Abflussbereitschaft<br />

aufweisen und zum anderen eine bräunliche Färbung sowie ein erdiger<br />

Geruch des Wassers nicht auszuschließen ist, sind sie nicht geeignet. Bei<br />

älteren Bedachungen ist wegen der Rauheit mit erhöhten Staubablagerungen<br />

sowie mit Moos- und Flechtenbewuchs zu rechnen. Niedrige<br />

Dächer, insbesondere in der Nähe von Bäumen, können einen erhöhten<br />

Anfall von Feststoffen aufweisen. Grundsätzlich sollte deshalb geprüft<br />

werden, ob besondere Immissionsquellen vorliegen (z.B. auch Taubenkot)<br />

und ob durch Filter (vgl. Anh. A-5.2.4) ein ausreichender Feststoffrückhalt<br />

gewährleistet ist.<br />

Die Qualität auch von langfristig gespeichertem Regenwasser kann<br />

gehalten werden, wenn das Wasser kühl (bei unterirdischer Aufstellung<br />

des Speichers i. d. R. gewährleistet) und lichtgeschützt gespeichert wird.<br />

Ein Zusatz von Chemikalien ist überflüssig und sollte unterbleiben.<br />

286


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.2.3<br />

A-5.2.3 Bedarfsermittlung und Bemessung<br />

Die Wasserbedarfsermittlung kann nur unter Berücksichtigung der örtlichen<br />

Verhältnisse durchgeführt werden. Hierbei ist zu ermitteln, welche<br />

Art von Regenwassernutzung vorgesehen ist und welche Anforderungen<br />

hinsichtlich Qualität und Verfügbarkeit (Bedarfsdeckung, Betriebsweise)<br />

erfüllt werden sollen. Die in der Tab. 5 - 4 enthaltenen Bedarfszahlen für<br />

unterschiedliche Nutzungsarten, für die eine Regenwassernutzung in<br />

Betracht kommt, geben Hinweise zur Größenordnung der Wasserverbrauchszahlen.<br />

Für die Bemessung von Regenwassernutzungsanlagen sind zwei<br />

Aspekte von entscheidender Bedeutung:<br />

> Die optimale Speichergröße für die Regenwassernutzung<br />

wird allgemein so gewählt, dass eine Trockenperiode von<br />

etwa 3 Wochen überbrückt werden kann. Damit wird<br />

gleichzeitig ein sinnvolles Maß für den Deckungsgrad der<br />

Regenwassernutzungsanlage erzielt. Größere Speicher<br />

sind zwar jederzeit wünschenswert, allerdings wird deren<br />

Wirtschaftlichkeit deutlich beeinträchtigt. Kleinere Speicher<br />

werden deutlich öfter vollständig ausgenutzt und sind<br />

dadurch sehr effizient, jedoch mit der Folge, dass eine<br />

wesentlich stärkere Zuspeisung erforderlich ist.<br />

> Das Verhältnis des jährlichen Betriebswasserbedarfs zum<br />

Regenertrag (Auffangfläche x Jahresniederschlagshöhe x<br />

Abflussbeiwert) sollte zwischen 0,8 und 1,2 liegen. Bei<br />

einem Verhältnis deutlich unter 1 wird eine Zuspeisung<br />

von Trinkwasser nur selten erforderlich, was auf einen<br />

unwirtschaftlich großen Speicher hinweist. Ist hingegen<br />

das Verhältnis deutlich größer als 1, ist eine regelmäßige<br />

Zuspeisung erforderlich (Speicher zu klein).<br />

Aus den genannten Zusammenhängen ergibt sich folgende Abschätzung<br />

für eine sinnvolle Speichergröße [Wilhelm, Alois et al. 1998]:<br />

Regenertrag ∼ Bedarf: Speichergröße ∼ 5% des Ertrages<br />

Regenertrag ∼ 0,8 · Bedarf: Speichergröße ∼ 3% des Ertrages<br />

Regenertrag ∼ 1,2 · Bedarf: Speichergröße ∼ 3% des Ertrages<br />

Fundierte Aussagen zur Wirkung und zum Deckungsgrad einer Regenwassernutzungsanlage<br />

lassen sich nur mit Hilfe von EDV-Programmen<br />

gewinnen. Insbesondere bei großen Anlagen mit Speichergrößen über 10<br />

m 3 sollten detaillierte Überlegungen und Untersuchungen angestellt wer-<br />

Speichergröße<br />

287


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.2.3<br />

den. Die größte Unsicherheit wird jedoch stets von der Bedarfsprognose<br />

ausgehen. Deshalb sind entsprechende Falluntersuchungen durchzuführen.<br />

Tab. 5 - 4 Literaturangaben zum Wasserbedarf für unterschiedliche Nutzungsarten<br />

Art der Nutzung Wasserbedarf Lit.-Quelle<br />

Toilettenspülung<br />

Unterkünfte 20 - 45 l/Person und Tag [König, K. W., 1993]<br />

Bürogebäude 11 - 30 l/Person und Arbeitstag<br />

Bewässerung Sportanlagen 200 l/m 2 (April - Sept.) [Leitfaden Nachhaltiges Bauen,<br />

BMVBW (Hrsg.), 2001]<br />

Grünanlagen<br />

Bundeswehr-Fahrzeugwaschanlagen<br />

zur Vermeidung einer Verschmutzung<br />

von öffentlichen Straßen<br />

durch Rad- und Kettenfahrzeuge, die<br />

durch den Übungsbetrieb im<br />

Gelände verschmutzt sind.<br />

Fahrzeugwäsche<br />

leichte Böden 100 - 200 l/m 2 (April - Sept.)<br />

schwere Böden 80 - 150 l/m 2 (April - Sept.)<br />

6 - 36 m 3 je Waschgang<br />

(Die Standardanlagen arbeiten<br />

mit einer Wasserkreislaufführung.<br />

Die Verluste werden i.d.R.<br />

durch angeschlossene befestigte<br />

Flächen ausgeglichen.)<br />

Der Betriebswasserbedarf errechnet sich aus dem prognostizierten Verbrauch<br />

(Anhaltswerte gemäß Tab. 5 - 4). Der Regenwasserertrag wird aus<br />

der durchschnittlichen Jahresniederschlagsmenge und der angeschlossenen<br />

Dachfläche unter Berücksichtigung der Abflussbeiwerte berechnet:<br />

[ATV-DVWK-M 771, 1997]<br />

730 l/Fahrzeug [STHBA Hannover II, EcoTec<br />

Verfahrenstechnik GmbH, 1997]<br />

Handwäsche 600 - 1000 l/Fahrzeug [ATV-DVWK-M 771, 1997]<br />

Maschinenwäsche 100 - 300 l/Fahrzeug [ATV-DVWK-M 771, 1997]<br />

Flugzeugwäsche (Phantom) 0,8 - 3 m 3 /Flugzeug [ATV-DVWK-M 771, 1997]<br />

HD-Gerät (durchschnittl. Verbrauch) 300 l/h [ATV-DVWK-M 771, 1997]<br />

Abflussfläche Abflussbeiwert<br />

[König, K. W., 1993]<br />

Steildach (glatte Oberfläche) 0,9<br />

Steildach (raue Oberfläche) 0,8<br />

Flachdach (Bitumen, Metall) 0,7<br />

Flachdach (Kiesschüttung) 0,6<br />

288


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.2.4<br />

A-5.2.4 Anlagentechnik<br />

Die technischen Details einer Regenwassernutzungsanlage ergeben sich<br />

aus Filterung, Speicherung und Verteilung des Regenwassers. In Abb. A-<br />

5 - 3 ist der Aufbau einer Regenwassernutzungsanlage dargestellt.<br />

Abb. A-5 - 3 Prinzipieller Aufbau einer Regenwassernutzungsanlage mit<br />

Außenaufstellung des Speichers [Arbeitsgemeinschaft der<br />

Verbraucherverbände e.V. (Hrsg.), 1995], modifiziert<br />

Bevor das Regenwasser in den Wasserspeicher gelangt, sollte es möglichst<br />

gut gefiltert werden. Es gilt der Grundsatz: Eine Filterreinigung ist<br />

einfacher als die Tankreinigung.<br />

Kiesfilter und Filtertopf stammen aus der Anfangszeit der Regenwassernutzung<br />

und werden heute nicht mehr empfohlen.<br />

Gute Erfahrungen hat man mit Filtersammlern, Rohrfiltern oder Wirbelfeinfiltern<br />

gesammelt. Gemeinsames Merkmal dieser Filterarten ist der<br />

direkte Einbau in das Fallrohr oder Zuleitungsrohr zum Speicher und dass<br />

Filter<br />

289


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.2.4<br />

gleichzeitig eine Separierung von gefiltertem Wasser und Restwasser<br />

bzw. Schmutz stattfindet. Durch die besondere Konstruktion wird zwar ein<br />

Selbstreinigungseffekt erzielt, wobei jedoch ein Regenwasserverlust von<br />

durchschnittlich 10 % entsteht.<br />

Ohne entsprechende Filtereinsätze ist ein handelsüblicher Regensammler,<br />

der jedoch wegen der fehlenden Filterfunktion nur eingeschränkt in<br />

Frage kommt. Eine Filterung könnte eine Kombination aus Vorfilter mit<br />

Siebkorb oder ein Feinfilter mit Kartusche übernehmen, die jedoch nur<br />

eine geringe Leistung aufweisen und somit zu großen Wasserverlusten<br />

führen.<br />

Für erdverlegte Betonzisternen wurde die Filterplatte entwickelt, bei der<br />

kaum Wasserverluste entstehen. Der Nachteil ist die etwas umständliche<br />

Reinigung, die durch die Konusabdeckung mit einem Nassstaubsauger<br />

oder einem Wasserschlauch erfolgen muss.<br />

Eine weitergehende hinter der Pumpe und meist in der Versorgungsleitung<br />

angeordnete druckseitige Filterung durch Tassenfilter oder Rückspülfilter<br />

ist für die Nutzung des Regenwassers in der Toilettenspülung und<br />

erst recht für Wasch- und Bewässerungszwecke nicht erforderlich, weil<br />

Vorfilter und Sedimentation im Speicher i.d.R. eine gute Wasserqualität<br />

gewährleisten.<br />

Bei den Regenwasserspeichern ist grundsätzlich eine Aufstellung außen<br />

oder innen zu unterscheiden. Einer Außenaufstellung als erdverlegte<br />

Betonzisterne oder ebenfalls erdverlegte Kunststofftanks ist gegenüber<br />

einer Innenaufstellung der Vorzug zu geben, weil auch im Sommer das<br />

Wasser immer kühl und dunkel gelagert wird und eine Keimvermehrung<br />

und möglichen Algenwuchs verhindert. Außerdem entfällt der zusätzliche<br />

Platzbedarf für die Tanks im Keller. Betonspeicher sind i.d.R. billiger als<br />

ein Kunststoffspeicher aus Polyethylen und puffern den pH-Wert des sauren<br />

Regen. Durch die höheren Einbaukosten hebt sich der Preisvorteil<br />

meist jedoch wieder auf.<br />

Gegebenenfalls lassen sich auch Anlagen und Becken aus einer früheren<br />

anderweitigen Nutzung als Speicher für die Regenwassernutzung herrichten.<br />

Nach entsprechender Reinigung bieten sich z.B. die Dreikammergruben<br />

an, die früher als Hauskläranlagen eingesetzt wurden.<br />

Innerhalb des Speichers befinden sich Vorrichtungen des Zulaufs, der<br />

Entnahme und des Überlaufs. Die Anordnung sollte so erfolgen, dass sich<br />

eine möglichst geringe Strömung und Turbulenz im Speicher ergibt. Das<br />

Zulaufrohr sollte im Tank nach unten bis 10 cm über den Speicherboden<br />

geführt und eine nach oben gerichtete Ausmündung mit möglichst großer<br />

Austrittsöffnung haben (vgl. Abb. A-5 - 3). Dadurch werden Aufwirbelungen<br />

von Ablagerungen an der Sohle vermieden. Für die Entnahme haben<br />

sich schwimmende Entnahmeleitungen bewährt. Sie bestehen aus einem<br />

Gummispiralschlauch, an dessen Spitze sich ein Schwimmkörper befindet,<br />

so dass sich die Entnahmetiefe etwa 15 cm unter der Wasseroberfläche<br />

befindet.<br />

Anordnung der Speicher<br />

Zulauf<br />

290


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.2.5<br />

Der Überlauf eines Speichers sorgt für das kontrollierte Ablaufen von<br />

überschüssigem Wasser in eine Versickerungsanlage oder in ein Ableitungssystem.<br />

Der Überlauf muss mit Geruchsverschluss als Siphon ausgebildet<br />

werden und mindestens den Durchmesser der Zulaufleitung<br />

haben. Üblicherweise besteht der Überlauf aus einem U-förmigen Rohrstück.<br />

Dieses Rohrstück sollte angeschrägt sein, weil dadurch ggf. auf der<br />

Oberfläche schwimmende Partikel (z.B. Blütenpollen) besser ablaufen.<br />

Bei Anschluss des Überlaufs an eine Kanalisation ist eine Rückstausicherung<br />

unabdingbar. Es wird inzwischen ein Überlaufsiphon mit integriertem<br />

elektronischen Rückstauwächter und automatischer Schließung der Rückstauklappe<br />

angeboten.<br />

Der Transport des Wassers aus dem Speicher zur einzelnen Zapfstelle<br />

erfolgt durch eine Hauswasserstation, die aus Pumpe, Druckregler mit<br />

Druckschalter und Manometer besteht.<br />

Als Pumpe stehen zur Auswahl die selbstansaugende Jetpumpe (geringer<br />

Anschaffungspreis, hohe elektrische Anschlussleistung, relativ geringer<br />

Wirkungsgrad, laut), die mehrstufige Kreiselpumpe mit Luftabscheideventil<br />

(Saugleitung muss gefüllt sein, niedrige Anschlussleistung, leise) oder<br />

die Tauchpumpe (sehr leise, hoher Installations- und Kostenaufwand). Für<br />

die Steuerung der Pumpe sorgt ein elektromechanischer oder elektronischer<br />

Druckschalter, der bei Druckabfall in der Entnahmeleitung die<br />

Pumpe in Gang setzt. Druckstöße, die beim Ein- und Ausschalten entstehen,<br />

werden durch Druckregelautomaten aufgefangen. Trockenlaufschutz<br />

und Motorschutzschalter verhindern die Zerstörung der Pumpe bzw. des<br />

Motors bei entsprechenden Störungen.<br />

Wenn die Zapfstelle auch in langen Trockenperioden betrieben werden<br />

soll, ist eine Trinkwassernachspeisung der Nutzungsanlage unumgänglich.<br />

Da es eine unmittelbare Verbindung zwischen Regenwasser- und<br />

Trinkwasserleitungsnetz nicht geben darf (DIN 1988), ist über einen freien<br />

Auslauf des Trinkwassernetzes Wasser in den Regenwasserspeicher zu<br />

geben. Üblicherweise wird über einen Trichter über den Zulauf zum Speicher<br />

das Trinkwasser nachgespeist. Gesteuert wird der Trinkwasserzulauf<br />

entweder über ein Handventil oder von einem Magnetventil, das durch<br />

Schwimmerschalter im Tank je nach Wasserstand geöffnet oder geschlossen<br />

wird.<br />

A-5.2.5 Unterhaltung und Betrieb<br />

Um den dauerhaften Betrieb sicherzustellen, muss eine regelmäßige Kontrolle<br />

und Wartung durchgeführt werden. Folgende Arbeiten sind mindestens<br />

jährlich erforderlich [Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie und<br />

Bundesangelegenheiten (Hrsg.), 1994]:<br />

> Funktionskontrolle und eventuell Reinigung des Filtersammlers.<br />

Ist ein Kiesfilter oder Filtertopf installiert, ist dieser<br />

in Abhängigkeit der Jahreszeit öfter zu reinigen.<br />

> Kontrolle der Dichtigkeit des Speichers.<br />

Überlauf<br />

Pumpen<br />

Nachspeisung<br />

291


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.2.6<br />

> Überprüfung der einwandfreien Funktion der Trinkwassernachspeisung.<br />

> Überprüfung der Funktion der Hauswasserstation und des<br />

Trockenlaufschutzes.<br />

> Ohne konkrete Veranlassung sollte die Reinigung des<br />

Speichers nur in großen Zeitabständen erfolgen (etwa 1mal<br />

in 5 Jahren), weil biologische Prozesse im Sediment<br />

eine reinigende Wirkung auf das Wasser haben.<br />

Bei regelmäßiger Durchführung der erwähnten Wartungsarbeiten ist über<br />

einen Zeitraum von Jahrzehnten ein sicherer Betrieb zu erwarten. Verschleißteile<br />

und Armaturen, wie Pumpen und Magnetventil, erfordern<br />

i.d.R. einen früheren Austausch.<br />

Grundsätzlich sollten weder im Betrieb noch für Reinigungsarbeiten Chemikalien<br />

verwendet werden.<br />

A-5.2.6 Kosten/Wirtschaftlichkeit<br />

Ein wesentlicher Kostenfaktor ist der Speicher. Er sollte nicht zu groß<br />

gewählt werden, da ab einer bestimmten Speichergröße durch eine weitere<br />

Vergrößerung nur unwesentlich mehr Regenwasser genutzt und<br />

somit Geld für Trinkwasser eingespart werden kann. Im privaten Bereich<br />

ist aus wirtschaftlichen Gründen ein Speicher zu wählen, der pro Quadratmeter<br />

Dachfläche etwa 20 bis 30 l Inhalt aufweist [Hessisches Ministerium<br />

für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten (Hrsg.), 1994]. In der<br />

Regel ist eine individuelle und projektbezogene Entscheidung für eine<br />

sinnvolle Speichergröße unumgänglich. Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit<br />

stehen den Kosten regelmäßig Einsparungen bei der Trinkwassergebühr<br />

entgegen.<br />

In einer Studie zur Beurteilung unterschiedlicher Wasseraufbereitungssysteme<br />

für Wascheinrichtungen der Bundeswehr [STHBA Hannover II,<br />

EcoTec Verfahrenstechnik GmbH, 1997] wurde auch untersucht, ob zur<br />

Deckung des Klarspülwassers die Regenwassernutzung in Betracht<br />

kommt. Dabei stellte sich heraus, dass für den erforderlichen Wasserbedarf<br />

die Dachflächen des Waschbereiches zu gering sind und nur ein<br />

Deckungsgrad von 25 % erzielbar wäre. Unabhängig hiervon sollte grundsätzlich<br />

auch für Großanlagen die Wirtschaftlichkeit der Regenwassernutzung<br />

untersucht werden.<br />

Im Zusammenhang mit der Regenwassernutzung sind auch wasserwirtschaftliche<br />

und entwässerungstechnische Aspekte zu betrachten. Regenwassernutzungsanlagen<br />

stellen dezentrale Speicher dar, die zur Abflussdämpfung<br />

beitragen können oder sich auch positiv im Hinblick auf die<br />

Regenwasserbehandlung in Mischsystemen auswirken.<br />

292


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.2.7<br />

A-5.2.7 Rechtliche und technische Anforderungen<br />

Der Bau und Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage wird durch verschiedene<br />

rechtliche Rahmenbedingungen geregelt, die z.T. nicht bundeseinheitlich<br />

sind, sondern auf kommunaler Ebene festgelegt werden.<br />

Soll der Überlauf eines Regenwasserspeichers versickert werden, ist ggf.<br />

eine Wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.<br />

"Vor der Errichtung einer Eigenwassergewinnungsanlage hat der Kunde<br />

dem Wasserversorgungsunternehmen Mitteilung zu machen. Der Kunde<br />

hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage<br />

keine Rückwirkungen in das öffentliche Wassernetz möglich sind."<br />

(Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser,<br />

Bundesgesetzblatt Nr. 31, S. 750, vom 20.06.1980)<br />

Bei der Errichtung einer Regenwasseranlage in einem Neubau muss auf<br />

den Teil der Anlage im Bauantrag hingewiesen werden, der die Grundstücksentwässerung<br />

betrifft (Zulauf, Speicher, Überlauf). Im Entwässerungsgesuch<br />

zum Bauantrag sind entsprechende Angaben zu machen.<br />

Folgende technischen Vorschriften sind zu beachten:<br />

DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und<br />

Grundstücke<br />

DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb<br />

von Gebäuden<br />

DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen<br />

(TRWI)<br />

DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem<br />

Durchflussstoff<br />

DIN 4844 Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und<br />

Sicherheitszeichen<br />

DIN 2001 Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und<br />

nicht ortsfesten Anlagen<br />

DWA Arbeitsblatt<br />

138<br />

A-5.3 Entsiegelung<br />

Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur<br />

Versickerung von Niederschlagswasser<br />

Unter einer Entsiegelung versteht man die Verringerung der Bodenversiegelung,<br />

indem eine bestehende Versiegelung durch Abriss oder Rückbau<br />

der vorhandenen Bebauung beseitigt wird. Die natürliche Bodenfunktion<br />

kann zumindest partiell wiederhergestellt werden, wenn undurchlässige<br />

Flächenbefestigungen entweder ganz entfernt oder durch teildurchlässige<br />

Flächenbefestigungen ersetzt werden. Die Entsiegelung soll dabei nicht<br />

nur eine ökologische Funktion haben, sondern insbesondere auch eine<br />

Verbesserung des Wohnumfeldes bewirken [Arthen, M., 1996]. Oberflächenversiegelungen<br />

sind deshalb nach Möglichkeit zu vermeiden. Auf<br />

Wasserhaushaltsgesetz/Landeswassergesetz<br />

AVBWasserV<br />

Bauordnung (länderspezifisch)<br />

Rückstausicherheit, Frostsicherheit, keine<br />

Querschnittsverengungen, Entlüftung<br />

Trinkwassernachspeisung muss über<br />

einen "freien Auslauf“ erfolgen<br />

Kennzeichnung der Rohrleitungen<br />

Kennzeichnung der Entnahmestellen<br />

Werkstoffwahl in Abhängigkeit der Wasserzusammensetzung<br />

Versickerung des Überlaufwassers<br />

293


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.3<br />

Flächen mit notwendigen Befestigungen, z.B. bei Verkehrsflächen, sind,<br />

falls dies nutzungsbedingt möglich ist, Teilversiegelungen vorzusehen<br />

(wasserdurchlässiger Oberbau).<br />

Zur Minimierung der Versiegelung durch befestigte Flächen ist die Vorgehensweise<br />

im nachfolgenden Ablaufschema dargestellt:<br />

Erfassen der vorhandenen oder<br />

geplanten Flächenbefestigung<br />

Ist diese<br />

Flächenbefestigung<br />

nötig?<br />

ja<br />

Ist eine<br />

durchlässige<br />

Bauweise<br />

denkbar?<br />

ja<br />

Planung einer durchlässigen<br />

Flächenbefestigung unter<br />

Berücksichtigung von<br />

Anforderungen und geeigneten<br />

Bauweisen<br />

nein<br />

nein<br />

Abb. A-5 - 4 Vorgehensweise bei der Minimierung der Versiegelung<br />

Vorhandene Flächenbefestigung<br />

beseitigen bzw. Nutzung ohne<br />

Befestigung<br />

Versickerung der Abflüsse<br />

prüfen; Ersteinschätzung gemäß<br />

Kap. 5.2.5.1<br />

Eine Entsiegelung, d.h. die Beseitigung von versiegelten Flächen wird<br />

kaum jemals wirtschaftlich sein, wenn keine besondere Nachnutzung<br />

erfolgt. Dennoch ist der Rückbau von nicht mehr benötigten Flächenbefestigungen<br />

eine sinnvolle Maßnahme im Zuge der Sanierung und Umgestaltung<br />

einer Liegenschaft.<br />

Als durchlässige Flächenbefestigungen kommen in erster Linie entsprechende<br />

Pflastersysteme in Betracht. Es wurde festgestellt, dass im Laufe<br />

der Standzeit aufgrund des Eintrages von mineralischen und organischen<br />

Feinanteilen das Infiltrationsvermögen von Pflasterflächen deutlich<br />

abnimmt [Borgwardt, S., 1996], [Borgwardt, S. et al. 1994]. Deshalb können<br />

auch Pflastersysteme mit aufgeweiteten Fugen, Sickeröffnungen oder<br />

294


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.4<br />

diejenigen aus haufwerksporigem Beton nicht als abflusslos angesehen<br />

werden. Nach DIN 1986 (DIN EN 12056) ist von folgenden Abflussbeiwerten<br />

auszugehen:<br />

Betonsteinpflaster, in Sand oder Schlacke verlegt;<br />

Flächen mit Platten<br />

A-5.4 Verzögerte Ableitung<br />

Ψ = 0,7<br />

Pflaster mit Fugenanteil > 15 % Ψ = 0,6<br />

wassergebundene Flächen Ψ = 0,5<br />

Die zeitgemäße Regenwasserbewirtschaftung zeichnet sich dadurch aus,<br />

dass alle Möglichkeiten genutzt werden, auch in einem bebauten Bereich<br />

die Entwässerung der Regenabflüsse so zu regeln, dass der Wasserhaushalt<br />

des bebauten Gebietes dem des natürlichen unbebauten möglichst<br />

nahe kommt [ATV Arbeitsbericht der AG 1.2.6, 1999]. Sofern wirkungsvolle<br />

dezentrale Maßnahmen wie z. B. die Muldenversickerung nicht realisiert<br />

werden können und somit auf zentrale Konzepte (durchaus auch in<br />

Form von Versickerungsbecken) zurückgegriffen werden muss, sollte<br />

geprüft werden, ob nicht anstelle des üblichen unterirdischen kanalisierten<br />

Ableitungssystems ein oberirdisches Ableitungssystem in Betracht<br />

kommt. I. d. R. wird es sich hierbei um offene Rinnen oder Gräben handeln,<br />

die wegen ihrer großen Rauheit eine deutliche Abflussverzögerung<br />

bewirken können. Weisen solche Gräben darüber hinaus abschnittsweise<br />

auch noch ein sehr geringes Gefälle auf - die hydraulischen Anforderungen<br />

müssen allerdings erfüllt bleiben -, entsteht innerhalb des Entwässerungsgebietes<br />

durch die Gräben ein signifikanter Speicherraum, der durch<br />

seine Retentionswirkung zu einer deutlichen Abflussverzögerung beiträgt.<br />

Ggf. lassen sich auch offene Wasserflächen wie Teiche, Fleete oder temporäre<br />

Flutmulden und Feuchtbiotope in das oberirdische Ableitungssystem<br />

einbinden und als Retentionsräume nutzen.<br />

Sämann [Sämann, U., 1993] berichtet über ein Mulden-Rinnen-System,<br />

bei dem der seltene Überlauf aus dezentralen Versickerungsmulden<br />

(Häufigkeit n < 0,2/a) in offenen Rinnen abgeführt werden kann, so dass<br />

sich insgesamt für das Entwässerungssystem sogar eine sichere Ableitung<br />

für ein hundertjähriges Niederschlagsereignis ergibt.<br />

Die klassische Art einer Abflussverzögerung erreicht man durch Regenrückhaltebecken,<br />

die selbstverständlich nach wie vor ihre Berechtigung<br />

haben. Die Bemessung für Regenrückhalteräume ist im DWA-Arbeitsblatt<br />

A 117 geregelt. [DWA-A 117, 2005]. Zur Ermittlung des erforderlichen<br />

Regenrückhaltevolumens stehen grundsätzlich zwei Verfahren zur Verfügung:<br />

1. Bemessung des Rückhalteraums mittels statistischer Niederschlagsdaten<br />

und dem einfachen Verfahren<br />

2. Nachweis der Leistungsfähigkeit des Regenrückhalteraums<br />

mittels Niederschlag-Abfluss-Langzeitsimulation<br />

Mulden-Rinnen-System<br />

Regenrückhaltebecken<br />

295


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.5<br />

Das einfache Verfahren kommt nach DWA-A 117 nur für Einzugsgebiete<br />

mit einer Fläche von weniger als 200 ha oder bei Fließzeiten bis 15 min in<br />

Betracht. Die Anwendung des einfachen Verfahrens zur Dimensionierung<br />

hintereinander geschalteter Regenrückhalteräume ist unzulässig.<br />

A-5.5 Regenwasserbehandlung<br />

Unter Regenwasserbehandlung wird jeder natürliche oder künstlich herbeigeführte<br />

Vorgang verstanden, der eine Verminderung der stofflichen<br />

Belastung bewirkt [DWA-M 153, 2007].<br />

A-5.5.1 Bodenpassagen<br />

Bei der Passage von Bodenschichten werden durch physikalische, chemische<br />

und ggf. auch biologische Vorgänge Schmutzstoffe aus dem durchströmenden<br />

Regenwasser zurückgehalten und gespeichert oder abgebaut.<br />

Somit stellen alle Versickerungsanlagen gleichzeitig auch Anlagen<br />

zur Regenwasserbehandlung dar (vgl. Anh. A-5.1 Regenwasserversickerung).<br />

Die Wirksamkeit der Regenwasserbehandlung in Versickerungsanlagen<br />

ist jedoch je nach Art der Versickerungsanlage sehr unterschiedlich.<br />

Eine Passage durch bewachsenen Oberboden ist wesentlich wirksamer<br />

als durch eine unbewachsene Bodenzone. Deshalb ist die Versickerung<br />

über belebten Oberboden stets die bevorzugte Lösung.<br />

A-5.5.2 Filteranlagen<br />

Filteranlagen werden in Kombination mit einem Rückhalteraum für die<br />

Behandlung von Regenwasser und Mischwasser eingesetzt. Durch das<br />

Filtermaterial, die Filterstärke und durch Beeinflussung der Durchflusszeit<br />

können neben den partikulären Stoffen zusätzlich auch gelöste Stoffe<br />

durch biologische Prozesse und Adsorption entfernt werden. In dieser<br />

Hinsicht sind besonders die Bodenfilter sehr wirksam [Handbuch Wasser<br />

4, 1998]. Die Art und der Aufbau der vertikal durchsickerten Filterschichten<br />

in einem Bodenfilter richten sich nach der Art des <strong>Abwasser</strong>s.<br />

Ein Handbuch für Planung, Bau und Betrieb von Retentionsbodenfiltern ist<br />

im April 2003 auch vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben<br />

worden und kann dort bezogen werden.<br />

Absetzbare Stoffe sowie Leichtstoffe sollten stets in vorgeschalteten<br />

Trennanlagen entfernt werden [DWA-M 153, 2007].<br />

A-5.5.3 Sedimentationsanlagen<br />

In Sedimentationsanlagen sind die Strömungsverhältnisse so günstig,<br />

dass spezifisch schwerere Stoffe als Wasser nach unten sinken. Durch<br />

Tauchwände werden auch Stoffe zurückgehalten, die spezifisch leichter<br />

sind als Wasser und deshalb aufschwimmen. Die Regenwasserbehandlung<br />

erfolgt somit für Stoffe mit Absetzwirkung und Auftrieb.<br />

296


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.6<br />

Bei Regenklärbecken ohne Dauerstau sollten die Tauchwände aufschwimmbar<br />

sein. Diese Becken werden wie Regenüberlaufbecken beim<br />

Mischverfahren ausgebildet und betrieben [ATV-DVWK-A 128, 1992]. Sie<br />

werden nach jeder Betriebsphase gereinigt.<br />

Regenklärbecken mit Dauerstau sind ständig gefüllt und werden nur in<br />

großen Zeitabständen für Reinigung und Inspektion entleert. Beispielsweise<br />

können das Räumgut entwässert und klassiert und die Feststoffe<br />

anschließend abgelagert oder verwertet werden.<br />

Regenklärteiche [Geiger, W., H. Dreiseitl, 1995] sind, bezogen auf die<br />

Regenwasserbehandlung, eine naturnah gestaltete Kombination aus<br />

Regenklärbecken mit Dauerstau und ggf. zusätzlichem Rückhalteraum.<br />

Sie bewirken eine biologische Reinigung. Ein vorgeschalteter Schlammfang<br />

ist für den Betrieb zweckmäßig [DWA-M 153, 2007].<br />

Hydrodynamische Abscheider [Brombach, H., G. Weiß, 1997], Oberbegriff<br />

für Wirbelabscheider, Regenüberlaufzyklone und Zyklonabscheider, können<br />

als trockenfallende Regenklärbecken genutzt und so wie diese betrieben<br />

werden. Durch die tangentiale Einleitung des Zulaufs wird eine stabile<br />

Drehströmung erzeugt. Dadurch wird gegenüber konventionellen Regenbecken<br />

eine höhere Absetzwirkung erzeugt und ein geringeres Speichervolumen<br />

erforderlich. Hydrodynamische Abscheider sind besonders gut<br />

für kleine Einzugsgebiete geeignet [DWA-M 153, 2007].<br />

Absetzanlagen gemäß RAS-Ew [RAS-Ew, 1987] werden zweckmäßigerweise<br />

vor Versickerungsbecken errichtet. Es lassen sich absetzbare<br />

Stoffe über etwa 0,1 mm Korndurchmesser zurückhalten.<br />

Leichtstoffe lassen sich durch Leichtflüssigkeitsabscheider gemäß RiSt-<br />

Wag [RiStWag, 2002] oder DIN EN 858 [DIN EN 858-1, 2005] zurückhalten.<br />

Sie können in der Regenwasserbehandlung in Kombination mit<br />

Regenklärbecken oder Regenrückhaltebecken eingesetzt werden [DWA-<br />

M 153, 2007].<br />

Auch Regenrückhaltebecken können bei günstiger Gestaltung der Zuund<br />

Abläufe bei meist großem spezifischen Volumen eine gute Reinigungsleistung<br />

erbringen [DWA-M 153, 2007].<br />

A-5.6 Open-End-Test als Feldmethode zur k f-Wert-Bestimmung<br />

Verlässliche Daten über die Durchlässigkeit eines Bodens lassen sich vor<br />

allem durch Feldversuche gewinnen. Insbesondere gilt dies für Versuche,<br />

die speziell auf die Ermittlung der Versickerungsraten eines Standorts<br />

ausgerichtet sind. Als robust hat sich der sog. Open-End-Test herausgestellt.<br />

Der Open-End-Test wird mit einer einfachen Versuchsanordnung durchgeführt.<br />

Wie in Abb. A-5 - 5 dargestellt ist, handelt es sich um eine Einfachrohranordnung.<br />

Bei dem Versuch geht die infiltrierte Wassermenge<br />

Regenklärbecken<br />

ohne Dauerstau<br />

Regenklärbecken mit<br />

Dauerstau<br />

Regenklärteiche<br />

Hydrodynamische<br />

Abscheider<br />

Absetzanlagen<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

Regenrückhaltebecken<br />

297


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.6<br />

bei konstanter Druckhöhe direkt in die Gleichung zur Bestimmung der<br />

Sickerrate ein. Die Bestimmungsgleichung hat einen eindeutigen empirischen<br />

Charakter und ist am elektrischen Analogon entwickelt worden.<br />

mit k = Infiltrationsrate [m/s]<br />

Q = Wasserzugabe [m 3 /s]<br />

r = Radius [m]<br />

H = konstante Druckhöhe [m]<br />

2r<br />

Q<br />

Abb. A-5 - 5 Versuchsanordnung des Open-End-<br />

Tests (schematisch)<br />

k<br />

H<br />

Q<br />

= ------------------------<br />

5, 5 ⋅ r⋅ H<br />

298


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.6<br />

Abb. A-5 - 6 Prinzipieller Versuchsaufbau des Open-End-Tests<br />

Abb. A-5 - 6 zeigt den prinzipiellen Versuchsaufbau. Alle erforderlichen<br />

Einzelheiten sind dargestellt und die Maßangaben ermöglichen einen problemlosen<br />

Nachbau.<br />

Die erforderlichen Schritte zur Anordnung der Versuchsgeräte und zur<br />

Versuchsdurchführung werden im Folgenden beschrieben:<br />

1. Nach Möglichkeit sollten die Versickerungsversuche in<br />

einer Tiefe durchgeführt werden, die der späteren Sohlenlage<br />

der Versickerungsanlage entspricht. Dies bedeutet,<br />

dass bei Tiefen größer als 90 cm zunächst eine Grube<br />

auszuheben ist, in deren Sohle das Messrohr eingebaut<br />

werden kann.<br />

2. Mit dem Büchsenbohrer (Außen Ø Bohrer = Außen Ø<br />

Messrohr) ist bis in die gewünschte Tiefe ein Bohrloch vorzubereiten.<br />

Bei leicht bindigen Böden ist die Bohrlochsohle<br />

anschließend mit einer Stange ein wenig<br />

aufzurauen, da durch die Drehbewegung des Erdbohrers<br />

die Bohrlochsohle verschmiert sein könnte.<br />

Durchführung<br />

299


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.6<br />

3. Nun wird das Messrohr in das Bohrloch eingebracht und<br />

durch leichtes Nachklopfen etwa 0,5 – 1 cm in die Bohrlochsohle<br />

eingedrückt. Es empfiehlt sich, daraufhin einige<br />

Handvoll Kies in das Messrohr zu geben. Dadurch wird ein<br />

Verschlämmen der Bohrlochsohle bei Befüllung des Messrohres<br />

mit Wasser verhindert.<br />

4. Da für die spätere Messung eine weitestgehende Sättigung<br />

des Bodens unterhalb des Messrohres anzustreben<br />

ist, kann nun bereits eine Befüllung des Messrohres mit<br />

Wasser erfolgen. Man wird feststellen, dass zunächst, entsprechend<br />

der Bodenart, ein hoher Wasserverbrauch vorhanden<br />

ist. Deshalb ist meistens ein mehrfaches<br />

Nachfüllen erforderlich. Ist zwischen Bohrlochwand und<br />

Messrohr ein Wasseraustritt zu beobachten, lässt dies auf<br />

einen Grundbruch an der Messrohrsohle schließen, und<br />

der Versuch muss abgebrochen werden. Dies kann natürlich<br />

nur festgestellt werden, wenn der Wasserspiegel im<br />

Messrohr über GOK liegt. Ein solcher Wasserstand sollte<br />

deshalb beim Befüllen angestrebt werden. Die Ursache für<br />

einen Grundbruch ist die unsachgemäße Vorbereitung des<br />

Bohrloches, vornehmlich im Sohlenbereich, so dass kein<br />

bindiger Schluss zwischen Messrohr und Bohrlochwandung<br />

vorhanden ist.<br />

In der Regel wird man spätestens nach einer Stunde feststellen,<br />

dass sich eine etwa konstante Versickerungsleistung<br />

eingestellt hat. Nun können die eigentlichen<br />

Messungen vorbereitet werden.<br />

5. Der Schwimmerführungsdeckel mit dem Schwimmer wird<br />

auf das Messrohr gesetzt und die Zufluss-Feinregulierung<br />

durch eine Schelle in der erforderlichen Höhe am Messrohr<br />

befestigt, so dass der Hebelarm der Feinregulierung<br />

auf der Schwimmerstange aufliegt. Am Feinregulierungsventil<br />

sollte das Gegengewicht so eingestellt werden, dass<br />

vom Schwimmer nur eine geringe Auftriebskraft zur<br />

Schließung des Ventils aufgebracht werden muss. Der<br />

Ventil-Ablaufschlauch ist zum Schwimmerdeckel zu führen<br />

und der Zulaufschlauch zum Ventil ist mit dem Wasserbehälter<br />

zu verbinden. Bei weniger stark durchlässigen<br />

Böden empfiehlt es sich, als Wasserbehälter ein kleines<br />

Gefäß, z. B. gefertigt aus einem Plexiglasrohr Ø 10 cm mit<br />

etwa 5 l Inhalt, zu verwenden, das auf ein Stativ für Vermessungsgeräte<br />

aufgesetzt wird. Böden mit großer Durchlässigkeit<br />

erfordern einen größeren Wasserbehälter.<br />

Geeignet ist ein (gereinigtes) 50 l-Ölfass, das entsprechend<br />

mit 2 Absperrventilen und einem Schauglas oder<br />

außen angebrachten Plexiglasröhrchen bestückt wird. Die<br />

Wasserbehälter sind so aufzustellen, dass ein Wasserdruck<br />

von mindestens 1 m WS gewährleistet ist. Die<br />

300


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.6<br />

Durchflussleistung der schwimmerabhängigen Feinregulierung<br />

beträgt maximal etwa 1 l/Min. Ggf. ist durch eine<br />

Schlauchverbindung zwischen dem Wasserbehälter und<br />

dem Messrohr ein zusätzlicher Zufluss herzustellen. Das<br />

Absperrventil ist dabei so einzustellen, dass der Zufluss<br />

etwas geringer ist als die Versickerungsleistung. Der<br />

zusätzliche Wasserbedarf wird durch die Schwimmer-Ventil-Anordnung<br />

geregelt. Insgesamt wird damit ein konstanter<br />

Wasserstand im Messrohr erreicht.<br />

6. In zeitlichen Abständen von etwa 15 – 30 min wird nun der<br />

gesamte Wasserverbrauch in Abhängigkeit der Zeit festgestellt<br />

und protokolliert. Die Messdauer soll so gewählt<br />

werden, dass mögliche Fehler beim Ablesen des Wasserstandes<br />

im Wasserbehälter keine signifikanten Auswirkungen<br />

auf das Ergebnis haben. Es muss streng darauf<br />

geachtet werden, dass alle Zuleitungsschläuche jederzeit<br />

blasenfrei mit Wasser gefüllt sind. Eine sinnvolle Messdauer<br />

liegt im Bereich von 5 – 15 Minuten. Diese Messungen<br />

werden so oft wiederholt, wobei ggf. die<br />

Wasserbehälter zwischenzeitlich wieder aufzufüllen sind,<br />

bis drei aufeinanderfolgende Messungen etwa den gleichen<br />

Wasserverbrauch zeigen. Erst dann gilt der Versickerungsversuch<br />

als abgeschlossen.<br />

7. Sofern die Wasserbeschaffung nicht durch eine nahegelegene<br />

Zapfstelle einer zentralen Wasserversorgung erfolgen<br />

kann, ist es sinnvoll, einen größeren zusätzlichen<br />

Wasserbehälter (500 – 1000 l) vorzuhalten, um die kalibrierten<br />

Behälter nachfüllen zu können. Der Wasserverbrauch<br />

beträgt in Abhängigkeit der Versickerungsleistung<br />

je Versuch etwa 15 – 100 l.<br />

8. Auch für kleine Versickerungsanlagen (z. B. Versickerungsmulden)<br />

sollten im Bereich des zukünftigen Standorts<br />

mindestens 2 – 3 Einzelversuche durchgeführt<br />

werden. Im Hinblick auf eine verbesserte Güte und Sicherheit<br />

der Versuchsergebnisse ist es in jedem Falle sinnvoll,<br />

bei stark unterschiedlichen Messergebnissen einen oder<br />

mehrere zusätzliche Versuche durchzuführen, um den<br />

Messungen die notwendige Plausibilität zu verleihen. Die<br />

Unterschiede der Ergebnisse sind vornehmlich auf die<br />

Inhomogenität des Bodens zurückzuführen, weniger auf<br />

die gewählte Feldmethode.<br />

9. Zur Beschleunigung der Versuchsdurchführung ist es sinnvoll,<br />

mehrere Messrohre bereitzuhalten. Während an<br />

einem Messpunkt die Messungen durchgeführt werden,<br />

kann an weiteren Messpunkten schon die Vorsättigung<br />

erfolgen. Auf diese Weise können mit 2 Personen bis zu<br />

10 Einzelversuche pro Tag abgeschlossen werden.<br />

301


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.6<br />

Auswertung<br />

Open-End-Test<br />

Allgemeine Angaben Datum:<br />

Standort:<br />

Bodenart:<br />

Flächennutzung:<br />

Sonstige Beobachtungen:<br />

Versuchs-Nr.: Messtiefe: Beginn: Uhr<br />

Gerätekonstanten<br />

Radius des Messrohres: r = 5 cm<br />

Ende: Uhr<br />

Länge des Messrohres: HR = 100 cm<br />

Grundfläche des Wasserbehälters: A = 1104,5 cm 2<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Uhrzeit Messdauer<br />

Wasserstand h im<br />

Wasserbehälter<br />

∆t Beginn Ende ∆h<br />

Messprotokoll und Auswertung<br />

Mittl. Schwimmerhöhe<br />

H S<br />

H=H R-H S<br />

Q=A*∆h/t<br />

Q<br />

k =<br />

------------------------<br />

5, 5 ⋅ r ⋅ H<br />

min cm cm cm cm cm cm 3 /min m/s<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

1 09.00 10 34,0 32,0 2,0 13,0 87,0 220,9 15,3*10 -6<br />

2 09.15 10 31,0 29,7 1,3 12,4 87,6 143,6 9,9*10 -6<br />

3 09.30 10 29,1 28,2 0,9 12,0 88,0 99,4 6,8*10 -6<br />

4 10.00 10 26,4 25,6 0,8 11,8 88,2 88,4 6,1*10 -6<br />

5 10.30 10 24,0 23,4 0,6 11,5 88,5 66,3 4,5*10 -6<br />

6 10.45 10 23,1 22,5 0,6 11,5 88,5 66,3 4,5*10 -6<br />

7 11.00 10 22,2 21,7 0,5 11,5 88,5 55,2 3,8*10 -6<br />

8 11.30 10 20,7 20,1 0,6 11,5 88,5 66,3 4,5*10 -6<br />

Bemerkungen:<br />

302


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.6<br />

Die Berechnung der Versickerungsrate k erfolgt mit der empirischen Formel<br />

mit k = Infiltrationsrate [m/s]<br />

Q = Wasserzugabe [m 3 /s]<br />

r = Radius [m]<br />

Q<br />

k =<br />

------------------------<br />

5, 5 ⋅ r⋅ H<br />

H = konstante Druckhöhe [m]<br />

Der Radius des Messrohres r ist eine Gerätekonstante. Der Zufluss Q<br />

jedoch, der erforderlich ist, um einen konstanten Wasserstand im Rohr zu<br />

halten, ist zeitabhängig. Die Druckhöhe H sollte eigentlich konstant sein.<br />

Sie kann sich jedoch von einer Messung zur anderen aufgrund der<br />

schwimmerabhängigen Zuflussregelung geringfügig verändern. Die Messwertaufnahme<br />

und –auswertung werden anhand des nachfolgenden Beispiels<br />

erläutert:<br />

Hierzu gehören Angaben zum Standort, den Untergrundverhältnissen, der<br />

Flächennutzung, zu Wetterverhältnissen, Geländeneigung. Ebenso sind<br />

Beobachtungen von Anwohnern bezüglich der GW-Stände, stauende<br />

Nässe o.ä. aufzuführen. Wichtige Angaben sind natürlich auch die Versuchsnummer<br />

und die Messtiefe unter GOK.<br />

Nach Versuchsende und Ziehen des Messrohres ist es ratsam, mit dem<br />

Erdbohrer das Bohrloch um weitere 30 – 50 cm zu vertiefen, um entsprechende<br />

Aufschlüsse der Bodenverhältnisse zu bekommen. Besonders<br />

wichtig ist es, festzustellen, dass man auf keinen stauenden Horizont<br />

stößt. Stellt man einen Stauer im Bereich der geplanten Sohlenlage der<br />

Versickerungsanlage fest, so ist die Eignung des Standorts zu überdenken<br />

bzw. der Versickerungsversuch in entsprechender Tiefe zu wiederholen<br />

und ggf. die Versickerungsanlage neu zu konzipieren.<br />

Eine noch bessere und ohne großen zusätzlichen Geräteaufwand durchzuführende<br />

Methode zur Erkundung der Bodenverhältnisse im Bereich<br />

des Bohrloches ist die Schlitzsondierung bis in mindestens 2 m Tiefe. Das<br />

im seitlichen Schlitz des Sondierstabes verbleibende Bodenmaterial zeigt<br />

die horizontale Schlichtung des Untergrundes und damit eventuelle Stauhorizonte.<br />

Weiterhin liefert die Schlitzsondierung wertvolle Aussagen hinsichtlich<br />

Bodennässe, Wasserstandsschwankungen (Oxidationshorizonte),<br />

Lagerungsdichte, usw. Natürlich sind bei einem solchen Eingriff in<br />

den Untergrund die üblichen Sicherheitsvorsorgemaßnahmen (Versorgungsleitungen,<br />

Kampfmittel) zu treffen. Sämtliche Beobachtungen und<br />

Messergebnisse sind anhand von Bodenkarten abzugleichen.<br />

Allgemeine Angaben<br />

303


Regenwasserbewirtschaftung Anhang A-5.6<br />

Als Messrohr wird ein Stahlrohr der Länge H R und dem Innenradius r verwendet.<br />

Desweiteren muss die Grundfläche (innen) des verwendeten<br />

Wasserbehälters bekannt sein. Es ist sinnvoll, in jedem Fall einen zylindrischen<br />

Wasserbehälter zu verwenden, so dass das Volumen proportional<br />

dem Wasserstand ist. Bezüglich der Messanordnung ist Abb. A-5 - 6 als<br />

Vorschlag zu verstehen, mit der gute Erfahrungen gemacht wurden.<br />

Denkbar ist natürlich auch, dass ein Messrohr mit einem eingebauten<br />

Überlauf verwendet wird. Die Differenz zwischen Zu- und Überlauf stellt<br />

dann die Versickerungsrate dar. Der Nachteil ist jedoch, dass ein kalibriertes<br />

Auffanggefäß vorhanden sein muss und zwei zeitgleiche Ablesungen<br />

notwendig sind.<br />

Es ist sinnvoll, die Uhrzeit der Einzelmessungen zu notieren, weil damit<br />

eine spätere Plausibilitätskontrolle erfolgen kann. In den Spalten 4 und 5<br />

ist der Wasserstand im Wasserbehälter zu Beginn und am Ende der<br />

jeweiligen Messdauer ∆t (Spalte 3) einzutragen und die Differenz zu ermitteln.<br />

Der Wasserstand im Messrohr ergibt sich aus der Länge des Messrohres<br />

H R und der Schwimmerstellung H S. Die Schwimmerstellung H S ist<br />

abhängig vom Eigengewicht und Auftrieb des Schwimmers, der Auflast<br />

der Feinregulierungsanordnung und des Zuflusses. Deshalb ist es sinnvoll,<br />

für jede Messung das mittlere H S festzustellen (Spalte 7). Die Differenz<br />

H R -H S ergibt dann den Wasserstand H im Messrohr (Spalte 8). Der<br />

Zufluss Q und danach die Versickerungsrate k können dann mit bekannten<br />

Werten berechnet werden.<br />

Die Einzelmessungen sind solange zu wiederholen, bis sich eine etwa<br />

konstante Versickerungsleistung einstellt.<br />

Trägt man die ermittelten Versickerungsleistungen in Abhängigkeit der<br />

Zeit auf, so muss sich ein exponentieller Verlauf ergeben, es sei denn, es<br />

hat eine sehr lange Vorsättigung stattgefunden.<br />

Gerätekonstanten<br />

Messprotokoll und<br />

Auswertung<br />

304


Sanierungsverfahren Anhang A-6<br />

A-6 Sanierungsverfahren<br />

A-6.1 Hinweise zur Sanierung von Kanälen, Leitungen und<br />

Schächten<br />

Die in den Anhängen A-6.2, A-6.3, A-6.4 und A-6.5 beschriebenen Sanierungsverfahren<br />

für Kanäle, Leitungen und Schächte wurden auf der<br />

Grundlage der Planungshilfe Kanalsanierung (Kapitel 4 und 5) des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Beauftragung der Planungshilfe<br />

Kanalsanierung erfolgte durch<br />

Vertreten durch:<br />

> das ehemalige Ministerium für Umwelt und Naturschutz,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

und<br />

> das ehemalige Ministerium für Städtebau und Wohnen,<br />

Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

> Das Landesinstitut für Bauwesen (LB Aachen) des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Der Betreiber von <strong>Abwasser</strong>anlagen ist gesetzlich verpflichtet, diese<br />

regelmäßig zu überwachen. Werden hierbei Schäden festgestellt, die den<br />

Kanalbetrieb und/oder die Umwelt negativ beeinflussen, ist der Betreiber<br />

weiterhin verpflichtet, die Schäden zu sanieren.<br />

Die Anforderungen an ein saniertes <strong>Abwasser</strong>system sollten denen an ein<br />

neues System entsprechen.<br />

Dies gilt insbesondere für die hydraulische Leistungsfähigkeit, den Betrieb<br />

und die Unterhaltung, für Materialien und Baustoffe sowie die Werterhaltung.<br />

Dementsprechend gelten die generellen Anforderungen und Normen bei<br />

der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen (s. Kapitel 3).<br />

Es werden die zurzeit gebräuchlichen Verfahren für die Sanierung von<br />

Kanälen, Leitungen und Schächte beschrieben.<br />

Weniger bekannte Produkte oder noch nicht erprobte Verfahren wurden<br />

nicht aufgeführt. Zur Vertiefung von Einzelfragen wird auf die einschlägige<br />

Fachliteratur bzw. auf Fachzeitschriften hingewiesen (s. Literaturverzeichnis<br />

A-13.1).<br />

Bei patentierten Verfahren oder Namen bzw. eingetragenen Warenzeichen<br />

sind die jeweiligen Hersteller im Literaturverzeichnis zu finden.<br />

Da es für die meisten grabenlosen Sanierungsverfahren noch keine allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik gibt (z. B. Normen des DIN, ATV-<br />

Arbeitsblätter), wird in nachfolgenden Verfahrens-Datenblättern auf die<br />

jeweiligen Einsatzbereiche, die zu fordernde Qualitätssicherung sowie die<br />

erforderlichen Qualitätsnachweise verwiesen.<br />

Planungsgrundsätze<br />

305


Sanierungsverfahren Anhang A-6.1<br />

In Ermangelung allgemein anerkannter Regeln der Technik kann der<br />

Nachweis der Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit eines Verfahrens oder<br />

Produktes im Hinblick auf bauaufsichtliche Anforderungen auch über eine<br />

Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik erbracht werden<br />

(DIBT-Zulassung). Zurzeit haben nur wenige Sanierungsverfahren eine<br />

DIBT-Zulassung. Der aktuelle Stand der Zulassungen sowie die Zulassung<br />

selbst kann im Internet unter www.dibt.de abgerufen werden.<br />

Bei der Sanierung von <strong>Abwasser</strong>kanälen und -leitungen wird zwischen<br />

drei generellen Sanierungsarten unterschieden:<br />

> Reparatur<br />

> Renovierung<br />

> Erneuerung<br />

Nachfolgende Tabelle enthält die Definitionen der Sanierungsarten sowie<br />

die jeweils zugeordneten Sanierungsverfahren.<br />

Sanierungsarten<br />

Sanierungsart Sanierungsverfahren Verfahrensbeschreibung<br />

Reparatur<br />

Maßnahmen zur Behebung örtlich<br />

begrenzter Schäden<br />

Renovierung<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der<br />

aktuellen Funktionsfähigkeit von<br />

<strong>Abwasser</strong>kanälen und -leitungen<br />

unter vollständiger oder teilweiser<br />

Einbeziehung ihrer ursprünglichen<br />

Substanz.<br />

Injektionsverfahren > Injektion von Muffen/Schadstellen<br />

> Injektion von Anschlussstutzen<br />

> Injektion von Außen mittels<br />

Lanzen<br />

> Flutungsverfahren<br />

Roboterverfahren > Reparatur mittels Roboter<br />

Partielle Inliner > Part-Liner<br />

> Innenmanschetten<br />

> Hutprofile<br />

Rückverformung > Rückverformung<br />

Manuelle Reparatur von außen<br />

und von innen (bei begehbaren<br />

Kanälen)<br />

> Ausbessern von Schadstellen<br />

> Auswechseln einzelner<br />

Rohre in offener Bauweise<br />

> Verfugung von Klinkermauerwerk<br />

Abdichtungsverfahren > Innenmanschetten<br />

> Außenmanschetten<br />

> Oberflächenbehandlung<br />

Reliningverfahren > Rohrrelining<br />

> Auskleidung mit Bahnen,<br />

Platten, Einzelelemente<br />

> = Montageverfahren<br />

Beschichtungsverfahren > Auspressverfahren<br />

> Verdrängungsverfahren<br />

> Aufspritzverfahren<br />

> Anschleuderverfahren<br />

306


Sanierungsverfahren Anhang A-6.1<br />

Sanierungsart Sanierungsverfahren Verfahrensbeschreibung<br />

Erneuerung<br />

Herstellung neuer <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

und -leitungen in der bisherigen<br />

oder einer anderen Linienführung,<br />

wobei die neuen Anlagen die<br />

Funktion der ursprünglichen<br />

<strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen<br />

einbeziehen.<br />

Bei der Wahl des Sanierungsverfahrens sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:<br />

> Art und Ausmaß des Schadens<br />

> Hydraulische Leistungsfähigkeit<br />

> Wirtschaftlichkeit<br />

> Örtliche Besonderheiten<br />

> Koordination mit anderen Baumaßnahmen<br />

Offene Bauweise > Neubau<br />

> Teilerneuerung<br />

Geschlossene Bauweise > Überfahren<br />

> Berstlining<br />

> Vortriebsverfahren<br />

Der Umfang des Schadens bzw. die Schadensart wird im Rahmen der<br />

optischen Inspektion und Zustandserfassung ermittelt.<br />

Liegt die optische Inspektion bereits einige Zeit zurück, kann das Schadensausmaß<br />

sich unter Umständen zwischenzeitlich verändert haben.<br />

Vor der Wahl der Sanierungsverfahren ist deshalb im Bedarfsfall eine<br />

erneute Inspektion durchzuführen.<br />

Die hydraulische Leistungsfähigkeit ist aus betrieblicher Hinsicht und insbesondere<br />

bei der Wahl von Renovierungsverfahren mit Querschnittsreduzierung,<br />

mit Hilfe einer hydraulischen Berechnung nachzuweisen (s.<br />

Anhang A-4).<br />

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind folgende Aspekte zu<br />

berücksichtigen:<br />

> Tiefenlage des Kanals<br />

> Oberflächenbefestigung<br />

> Verkehrsbelastung<br />

> Beschränkung der verschiedenen Sanierungsverfahren<br />

innerhalb eines Sanierungsabschnittes oder einer Liegenschaft<br />

auf ein Minimum, d. h. neben der Einzelschadensbetrachtung<br />

auch Gesamtbetrachtung<br />

Bei Sanierungen in Trinkwasserschutzzonen, Landschafts- oder Naturschutzgebieten,<br />

Sicherheitsbereichen oder bei sonstigen örtlichen Besonderheiten<br />

sind besondere Auflagen und Randbedingungen zu beachten,<br />

die ggf. nur von bestimmten Sanierungsverfahren erfüllt werden können.<br />

Einflussfaktoren bei<br />

der Verfahrensauswahl<br />

Art und Ausmaß des<br />

Schadens<br />

Hydraulik<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Örtliche Besonderheiten<br />

307


Sanierungsverfahren Anhang A-6.1<br />

In der Planungsphase sind weitere geplante Baumaßnahmen zu berücksichtigen<br />

und zu koordinieren.<br />

Die Einteilung der Sanierungsverfahren wurde folgendermaßen vorgenommen:<br />

> Sanierungsverfahren für Kanäle/Haltungen im nicht<br />

begehbaren Bereich (A-6.2)<br />

> Sanierungsverfahren für Kanäle/Haltungen im begehbaren<br />

Bereich (A-6.3)<br />

> Sanierungsverfahren für Leitungen (A-6.4)<br />

> Sanierungsverfahren für Schächte (A-6.5)<br />

Eine Einteilung erfolgt außerdem nach den Sanierungsarten:<br />

> Reparaturverfahren<br />

> Renovierungsverfahren<br />

> Erneuerungsverfahren<br />

Die Sanierungsverfahren werden in technischer, ökologischer und ökonomischer<br />

Hinsicht bewertet. Ihre Einsatzmöglichkeiten, die Bauausführung<br />

und die Qualitätsrichtlinien werden dargestellt.<br />

Die verfahrensspezifischen Datenblätter sind folgendermaßen aufgebaut:<br />

1. Verfahrensbeschreibung<br />

Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Zugehörige Verfahren und Varianten<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Abbildung<br />

Für nicht begehbare Kanäle, Leitungen und Schächte enthalten die<br />

Datenblätter außerdem wichtige Punkte zur Bauausführung:<br />

2. Bauausführung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zur<br />

Qualitätssicherung<br />

Angaben zur Bauzeit<br />

Angaben zur Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

Koordination mit<br />

anderen Baumaßnahmen<br />

Gliederung der Sanierungsverfahren<br />

Datenblätter<br />

308


Sanierungsverfahren Anhang A-6.1<br />

Neben den Verfahrensbeschreibungen in den Datenblättern enthalten die<br />

nachfolgenden Kapitel auch übersichtliche Verfahrenstabellen.<br />

Mit Hilfe der beigefügten DV-Anwendung erhält man bei Eingabe des Altrohres,<br />

der Schäden sowie sonstiger wesentlicher Randbedingungen eine<br />

Auflistung der geeigneten Sanierungsverfahren.<br />

Tabellen/DV-Anwendung<br />

309


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2<br />

A-6.2 Sanierungsverfahren für Kanäle / Haltungen im nicht<br />

begehbaren Bereich<br />

Reparatur<br />

Injektion<br />

Partielle Inliner<br />

von außen<br />

Muffen/Schadstellen<br />

Anschlußstutzen<br />

Außen<br />

Flutung<br />

Roboter<br />

Part-Liner<br />

Innenmanschette<br />

Hutprofil<br />

Ausbessern<br />

Auswechseln<br />

Schrumpfschlauch<br />

Außenmanschette<br />

310


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.1<br />

Renovierung Relining Lang-/Kurzrohre<br />

Erneuerung<br />

A-6.2.1 Reparaturverfahren<br />

Beschichtungsverfahren<br />

Vorverformte Rohre<br />

Spiralrohre<br />

Rohrstrang<br />

Wickelrohre<br />

Noppenbahnen<br />

Schlauch<br />

Auspressen<br />

Verdrängung<br />

Anschleudern<br />

offen Neuverlegung<br />

geschlossen<br />

Überfahren<br />

Berstlining<br />

Bergmännisch<br />

Die Reparatur von örtlich begrenzten Schadstellen im Kanal wird konventionell<br />

in offener Bauweise durchgeführt (Austausch des defekten Rohres).<br />

Angaben zu diesem Verfahren finden sich in DIN EN 1610 sowie<br />

STLB-Bau Dynamische Baudaten: Leistungsbereiche 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

und 010 Dränarbeiten. Es gelten die allgemeinen anerkannten<br />

Regeln der Technik im Kanal- und Leitungsbau.<br />

Desweiteren besteht die Möglichkeit, örtlich begrenzte Schäden von<br />

außen mit Schrumpfschläuchen oder Außenmanschetten zu reparieren.<br />

Diese Verfahren sind jedoch im <strong>Abwasser</strong>bereich kaum gebräuchlich, da<br />

sie hier nur selten wirtschaftlich eingesetzt werden können.<br />

Reparatur von außen<br />

311


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.2<br />

A-6.2.2 Renovierungsverfahren<br />

Durch die Renovierung wird die aktuelle Funktionsfähigkeit von <strong>Abwasser</strong>kanälen<br />

verbessert, wobei das Altrohr technisch verändert wird, jedoch<br />

komplett oder teilweise erhalten bleibt. Hierbei wird der Abflussquerschnitt<br />

mehr oder weniger vermindert, was die hydraulische Leistungsfähigkeit<br />

beeinflusst. Man unterscheidet zwischen Relining- und Beschichtungsverfahren.<br />

Bei den Reliningverfahren wird das Widerstandsvermögen gegen physikalische,<br />

chemische, biologische und/oder biochemische Angriffe wieder<br />

hergestellt oder erhöht. Der vorhandene Kanal wird komplett mit einer<br />

neuen Innenschale (Inliner) ausgekleidet. Der Inliner kann dabei auch<br />

eine tragende Funktion übernehmen.<br />

Vor der Sanierung mit einem Reliningverfahren ist in jedem Fall eine prüffähige<br />

statische Berechnung aufzustellen [ATV-DVWK-M 143].<br />

Dabei wird zwischen dem<br />

"Lastfall 1: Der Kanal ist standsicher" und dem<br />

"Lastfall 2: Der Kanal ist nicht standsicher" unterschieden.<br />

Im Lastfall 2 wird der Inliner von allen äußeren und inneren Belastungen<br />

beansprucht und muss dementsprechend ausgelegt werden.<br />

Die unterschiedlichen Rohrreliningverfahren sind in Abb. A-6 - 1 dargestellt.<br />

Voraussetzungen für den Einsatz eines Reliningverfahrens sind:<br />

- eine Querschnittsreduzierung ist aus hydraulischer Sicht<br />

zulässig;<br />

- das Altrohr ist noch standfest;<br />

- Schäden wie Einsturz, Lageabweichung, Querschnittsverformungen<br />

müssen vorab ganz oder teilweise behoben werden;<br />

- unmittelbar vor der Sanierung ist eine gründliche Reinigung,<br />

eine Inspektion mit der TV-Kamera sowie teilweise auch ein<br />

Kalibrieren des Kanals erforderlich;<br />

- unmittelbar vor der Sanierung sind die angeschlossenen Leitungen<br />

und Hausanschlüsse einzumessen;<br />

- der Kanal muss i.d.R. während der Sanierung außer Betrieb<br />

genommen werden.<br />

Reliningverfahren<br />

(Auskleidungsverfahren)<br />

312


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.2<br />

Abb. A-6 - 1 Einteilung der Reliningverfahren<br />

Diese Reliningverfahren werden u. a. durch die Art der Einbringung in den<br />

zu sanierenden Kanal unterschieden:<br />

- Langrohr über Baugruben<br />

- Kurzrohr über vorhandene Schächte<br />

- Rohrstrang über Einziehbaugruben<br />

Relining mit vorgefertigten<br />

Rohren<br />

313


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.2<br />

Es werden bei diesen Verfahren in der Regel Standardrohre und auch<br />

speziell vorgefertigte Rohre für den Einsatz in Kanalisationen verwendet.<br />

Die geeigneten Werkstoffe sind: Polyethylen (PE-HD), Polypropylen (PP),<br />

weichmacherfreie Polyvinylchloride (PVC-U), glasfaserverstärktem Polyesterharz<br />

(GFK), Steinzeug (Stz) und Faserzement (FZ).<br />

Mit dem Rohrstrangverfahren ist das Einziehen eines Rohres aus PE-HD<br />

oder PP in einem Arbeitsgang möglich. Dieses ist mindestens eine Haltung<br />

lang, flexibel und in den Stößen verschweißt. Der bei vielen Verfahren<br />

zwischen Rohrstrang und Kanalinnenwand entstandene Ringraum<br />

wird in der Regel anschließend verfüllt.<br />

Bei diesem Reliningverfahren wird der selbsttragende Inliner vor Ort<br />

unmittelbar vor Einbringung in den zu sanierenden Kanal oder innerhalb<br />

der Haltung hergestellt. Eine Nachbehandlung des Inliners ist nicht erforderlich,<br />

er ist sofort trag- und funktionsfähig.<br />

Beim Schlauchrelining wird ein konfektionierter kunstharzgetränkter<br />

Gewebeschlauch in den Kanal eingebracht und durch Wärme oder UV-<br />

Licht ausgehärtet. Die Länge des Schlauches entspricht dabei einer kompletten<br />

Haltungslänge.<br />

Bei dem Beschichtungsverfahren wird eine geschlossene Zementmörtelschicht<br />

auf die Kanalinnenwandung aufgebracht, um das Widerstandsvermögen<br />

gegen mechanische und biologische, chemische und/oder biochemische<br />

Angriffe zu erhöhen oder wiederherzustellen.<br />

Die meisten Beschichtungsverfahren stammen aus dem Gas- und Trinkwassersektor<br />

und werden im <strong>Abwasser</strong>bereich, insbesondere seit der<br />

Entwicklung der Reliningverfahren, nur noch sehr selten eingesetzt.<br />

Bei den für den <strong>Abwasser</strong>sektor modifizierten Verfahren kommen dabei<br />

ausschließlich Schichtdicken > 5 mm aus sulfatbeständigem bzw. reaktionsharzmodifiziertem<br />

Zementmörtel zur Anwendung. Reine Kunststoffbeschichtungen<br />

und dünnere Schichtdicken haben sich nicht bewährt.<br />

Zementmörtelauskleidung:<br />

Die Rohrinnenwand wird mit Hilfe des Beschichtungs-, Verdrängungsoder<br />

Anschleuderverfahrens mit Zementmörtel beschichtet und abgedichtet.<br />

Zementmörtelauskleidungen werden zurzeit kaum im <strong>Abwasser</strong>bereich<br />

eingesetzt, da an die Oberflächenbeschaffenheit des zu sanierenden<br />

Bauteils Anforderungen gestellt werden, die in <strong>Abwasser</strong>kanälen sehr<br />

selten gegeben sind oder nur mit hohem Aufwand erreicht werden können.<br />

Außerdem besteht die Gefahr, dass die Zementmörtelbeschichtung<br />

bei Rohrinnenwänden, die nicht ständig benetzt sind, spröde wird.<br />

Das Verfahren wird jedoch mit Erfolg z. B. im Trinkwasserbereich eingesetzt.<br />

Nach einem Einsatz der Sanierungsgeräte in <strong>Abwasser</strong>kanälen dürfen<br />

diese erst wieder nach aufwendigen und kostenintensiven Desinfektionsmaßnahmen<br />

im Trinkwasserbereich eingesetzt werden.<br />

[Information Uponor Anger GmbH], [Information Cleanpipe], [Information<br />

Brochier]<br />

Relining mit örtlich<br />

hergestellten Rohren<br />

Relining mit örtlich<br />

hergestellten und örtlich<br />

erhärtenden Rohren<br />

(Schlauchrelining)<br />

Beschichtungsverfahren<br />

314


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.2<br />

Da Zementmörtelauskleidungen bei der Sanierung von nicht begehbaren<br />

<strong>Abwasser</strong>kanälen zurzeit keine gängigen Verfahren sind, und es bezüglich<br />

der Bauausführung nur wenig Erfahrung gibt, wird an dieser Stelle auf<br />

die Zementmörtelauskleidungen nicht näher eingegangen. Es folgt lediglich<br />

eine Verfahrensbeschreibung.<br />

Nach dem eigentlichen Auskleiden des Kanals sind bei allen Renovierungsverfahren<br />

folgende Abschlussarbeiten sorgfältig auszuführen:<br />

- falls ein Ringraum verbleiben sollte, verfüllen desselben mit<br />

Dämmer;<br />

- Wiederherstellung der Einbindungen der Leitungen und Hausanschlüsse<br />

von innen oder außen;<br />

- Verbindung der Rohrstränge in der Einziehbaugrube bei beidseitiger<br />

Inlinerverlegung;<br />

- Gestaltung der Übergänge an den Endpunkten der Sanierungsstrecke<br />

bzw. in den Einsteigschächten;<br />

- Inspektion der sanierten Strecke sowie Dichtheitsprüfung.<br />

Verfüllen des Ringraumes<br />

Die Verfüllung eines verbleibenden Ringraumes ist aus folgenden Gründen<br />

durchzuführen:<br />

Fixierung des Inliners;<br />

Vermeidung des Eindringens von Boden und Wasser;<br />

Schaffung einer definierten Bettung;<br />

gleichmäßiges Übertragen äußerer Lasten;<br />

Vermeidung gefährlicher Gasblasen.<br />

Hierfür haben sich im Wesentlichen zwei Verfüllstoffe bewährt. Diese sind<br />

Suspensionen auf der Basis hydraulischer Bindemittel oder Lösungen auf<br />

der Basis von Kunststoffen. In der Praxis häufiger eingesetzt wird ein zur<br />

ersten Gruppe gehörender, speziell entwickelter, patentierter Dämmer.<br />

Die Stoffe müssen umweltverträglich, dauerhaft und beständig sein.<br />

Das Einbringen des Verfüllmaterials kann unter Ausnutzung des natürlichen<br />

Gefälles und bei ausreichender Entlüftung an der höchsten Stelle<br />

des sanierten Kanals oder mit Druck vom tiefsten Kanalpunkt aus erfolgen.<br />

In den meisten Fällen muss der Kanalinliner gegen Auftrieb durch<br />

Füllen mit Wasser gesichert werden.<br />

In den Zwischenschächten wird der Inliner getrennt und gegen den vorhandenen<br />

Kanal abgemauert, damit der Verfülldruck aufgenommen werden<br />

kann und die Kontrolle des Verfüllvorganges ermöglicht wird. Hierbei<br />

werden Befüllstutzen an der einen und Entlüftungsstutzen an der anderen<br />

Seite eingebaut.<br />

Der Verfüllvorgang ist beendet, wenn der Dämmer an der Austrittsöffnung<br />

blasenfrei, nicht entmischt und nicht mit Grundwasser vermischt austritt.<br />

Der ordnungsgemäße Einbau muss durch eine Probenahme des Dämmers<br />

auf der Baustelle kontrolliert werden.<br />

Erforderliche Nacharbeiten<br />

bei der Renovierung<br />

315


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.3<br />

Bei großen Ringräumen bietet sich eine Mehrphasenverfüllung an, bei der<br />

der Hohlraum in zeitlichen Abständen lagenweise oder mit Verfüllstoffen<br />

unterschiedlicher Viskosität verfüllt werden kann. Bei letztaufgeführter<br />

Variante wird zunächst eine Vollfüllung durchgeführt und in der zweiten<br />

Phase, der durch das Schwinden entstandene Ringraum mit einem niedrig<br />

viskosen Verfüllmaterial verpresst.<br />

Eine weitere Möglichkeit des Verdämmens von Ringräumen ab 6 - 10 cm<br />

bieten Colcrete- oder Prepakt- Verfahren. Dabei wird der Ringraum<br />

zunächst mit Kies (30 - 60 mm) verfüllt und anschließend der verbleibende<br />

Porenraum mit Zementmörtel verpresst.<br />

Eine Ringraumverfüllung ist grundsätzlich, auch bei noch standfesten Altrohren<br />

vorzunehmen.<br />

Wiederherstellung der Einbindungen von Anschlusskanälen<br />

Die Einbindung der Anschlusskanäle kann von innen oder außen erfolgen.<br />

Da der Anschluss bei allen Reliningverfahren in gleicher Weise erfolgen<br />

muss, werden hier die unterschiedlichen Möglichkeiten genauer<br />

beschrieben.<br />

Von innen geschieht das Anschließen fast ausschließlich nach der erfolgten<br />

Ringraumverfüllung. Beschädigungen des neuen Anschlusses durch<br />

Bewegen des Inliners beim Verfüllvorgang werden dadurch verhindert.<br />

In begehbaren Bereichen wird der vorher eingemessene Anschluss von<br />

Hand, in nicht begehbaren Bereichen mittels ferngesteuerten Roboters<br />

geöffnet. Eingesetzt werden für diese Fälle geeignete Bohr-, Schneidoder<br />

Fräsgeräte. Die Übergangsbereiche werden vorbereitet und der<br />

Anschluss z. B. mit einem Hutprofil oder Partliner hergestellt.<br />

Beim Wiederherstellen der Hausanschlussleitungen von außen wird vor<br />

der Sanierung in einem Kopfloch die Leitung abgetrennt und für den Reliningvorgang<br />

abgedichtet. Nachdem der Inliner eingezogen und der Ringraum<br />

verfüllt ist, wird das Altrohr fensterartig freigelegt und die Ringraumverfüllung<br />

entfernt. Nach dem Freilegen und Reinigen des Inliners<br />

wird dieser ausgeschnitten. Anschl. werden Übergangsstücke mit angeformter<br />

Steckmuffe oder Rohrstücke aus PE-HD angeschweißt. Eine<br />

andere Möglichkeit bieten Sattelstücke, die mit nicht rostenden Stahlbändern<br />

fixiert und dann angeschweißt werden. Dies setzt allerdings die komplette<br />

Freilegung des Inliners voraus.<br />

Zum Abschluss der Sanierungsarbeiten wird der Inliner an den Schächten<br />

eingearbeitet und angeschlossen bzw. mit dem nächsten Inliner verbunden.<br />

Die Einziehbaugrube (falls vorhanden) wird wieder verschlossen, der<br />

Kanal gegebenenfalls gereinigt und vor Inbetriebnahme einer Inspektion<br />

und Dichtheitsprüfung unterzogen.<br />

A-6.2.3 Erneuerung<br />

Mit Erneuerung wird das Herstellen neuer <strong>Abwasser</strong>kanäle in bisheriger<br />

oder anderer Linienführung verstanden. Der neue Kanal übernimmt die<br />

Funktion des alten <strong>Abwasser</strong>kanals.<br />

316


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.3<br />

Wenn das Schadensbild oder hydraulische Überlastungen keine Renovierung<br />

des Altkanals zulassen, muss eine Erneuerung des Kanals in offener<br />

oder geschlossener Bauweise erfolgen. Bei der Ausführung gelten die allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik im Kanal- und Leitungsbau.<br />

Stillgelegte Kanäle und Leitungen stellen einen gefahrenträchtigen Hohlraum<br />

im Untergrund dar. Deshalb sind diese nach Möglichkeit auszubauen.<br />

Ist ein Abbruch und Ausbau nicht geplant oder zu kostenaufwendig,<br />

sind die stillgelegten Kanäle und Leitungen zu verfüllen. Dies<br />

geschieht entweder durch Einfüllen von Dämmer oder Fließbeton, durch<br />

Zuspülen mit Sand oder Kiessand oder das Verblasen von Kies. Die Art<br />

des Verschlusses bzw. der Verfüllung sollte in der Kanaldatenbank vermerkt<br />

werden.<br />

Bei der grabenlosen Bauweise werden unterirdisch Kanäle in (nahezu)<br />

beliebiger Tiefenlage gebaut bzw. saniert. Zur Ausführung der Arbeiten<br />

sind i. Allg. Start- und Zielbaugruben erforderlich.<br />

Für die Kanalerneuerung an gleicher Stelle in geschlossener Bauweise<br />

kommen auch heute noch für die begehbaren Bereiche der Bergmännische<br />

Stollen- oder Tunnelvortrieb mit Getriebezimmerung und Schildvortrieb<br />

zum Einsatz. Allerdings sind das Rohrvortriebsverfahren mit Spülförderung<br />

und das Microtunneling-System eine immer größer werdende<br />

Alternative für alle Rohrdurchmesser. Das Microtunneling-Verfahren, das<br />

auch als bemannt arbeitendes Rohrvortriebsverfahren [Information Bohrtec]<br />

bezeichnet wird, wird an dieser Stelle nicht näher erläutert, da es fast<br />

ausschließlich im Kanalneubau und nur selten bei der Sanierung eingesetzt<br />

wird.<br />

Geschlossene Bauweise<br />

317


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4 Datenblätter<br />

Renovierung<br />

Erneuerung<br />

Verfahren Beschichtungsverfahren<br />

offene Bauweise<br />

geschlossene Bauweise<br />

Einsatzkriterien<br />

Verdrängung Anschleudern Neuverlegung<br />

Überfahren<br />

Berstlining<br />

von... - bis DN<br />

75 - 600<br />

80 - 3000<br />

beliebig<br />

250 - 1200<br />

100 - 600<br />

Undichte Rohrverbindungen,<br />

x<br />

x<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

-Undichtigkeiten allgemein<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

Abflusshindernisse<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-Stutzen einragend<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-Wurzeleinwuchs<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-Ablagerungen<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Lageabweichungen<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

xx<br />

o<br />

Mechanischer Verschleiß<br />

-<br />

-<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Korrosion<br />

xx<br />

xx<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Verformung<br />

-<br />

-<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Längs- u. Querrisse<br />

xx<br />

xx<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Rohrbruch<br />

x<br />

-<br />

xx<br />

xx<br />

x<br />

Einsturz<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

xx<br />

o<br />

Hohlräume<br />

o<br />

-<br />

x<br />

o<br />

o<br />

Scherbenbildung<br />

x<br />

x<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

Fehlerhafte Anschlüsse<br />

-<br />

- Anschlusserneuerung Anschlusserneuerung Anschlusserneuerung<br />

Kanalwerkstoff<br />

Guss, Stahl, oder Beton alle außer PVC/PE beliebig Stzg., Faserzement, unbew. Beton FZ,Stzg.,GG, unbew. Beton<br />

Querschnitt<br />

Kreis<br />

Kreis<br />

alle<br />

Kreis<br />

Kreis<br />

Besondere Vorbehandlung<br />

TV<br />

TV<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Reinigen<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Stat. Tragfähigkeit erforderlich<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

bedingt(Bettung)<br />

bedingt (Bettung)<br />

Grundwasserabsenkung erforderlich<br />

nein**<br />

nein**<br />

ja<br />

ja<br />

bedingt<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung notwendig<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

- Umpumpen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

- Rückstau (zeitweise)<br />

-<br />

-<br />

/<br />

/<br />

/<br />

Hindernisentfernung notwendig<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

je n. Art und Größe<br />

Baugrube erforderlich<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

bedingt<br />

Einsteigschacht ausreichend<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

bedingt<br />

Platzbedarf an der Baustelle<br />

gering<br />

gering<br />

groß<br />

gering<br />

gering<br />

Max. Arbeitsabschnitt<br />

25 - 90 m 120m - 450 m beliebig<br />

bis 70 m<br />

bis 70 m<br />

verbleibender Ringraum<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

abschließende Prüfung<br />

Inspekt./Dichth. Inspekt./Dichth. Inspekt./Dichth.<br />

Inspekt./Dichth.<br />

Inspekt./Dichth.<br />

Anschlüsse herstellen<br />

offen<br />

offen<br />

offen<br />

offen<br />

offen<br />

Eignung bei aggressivem <strong>Abwasser</strong> weniger gut<br />

gut<br />

je nach Material<br />

je nach Material<br />

sehr gut<br />

mit Erschütterungen verbunden<br />

nein<br />

nein<br />

eventuell<br />

ja<br />

ja<br />

im Bergsenkungsgebiet<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

-Verbessern d. statischen Tragfähigkeit<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

-Einfluss auf Hydraulik<br />

ja<br />

ja<br />

möglich<br />

möglich<br />

möglich<br />

-Querschnittsänderung<br />

Reduzierung Reduzierung Erhöhung möglich Erhöhung möglich<br />

Erhöhung möglich<br />

-Material<br />

Zementmörtel Spezialmörtel beliebig<br />

Beton, Stzg<br />

PVC, PE-HD<br />

-Geschätzte Lebensdauer<br />

/<br />

> 40 Jahre<br />

50 Jahre<br />

wie Neuverlegung<br />

wie Neuverlegung<br />

-Erfahrung<br />

/<br />

20 Jahre<br />

>100 Jahre<br />

25 Jahre<br />

20 Jahre<br />

-Baum-, Boden- u. Gewässerschutz<br />

gut<br />

gut<br />

schlecht<br />

gut<br />

gut<br />

-Beeinträchtigung durch Lärm u. Staub gering<br />

gering<br />

groß<br />

gering<br />

gering<br />

Rechtliche Randbedingungen<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

Schadensarten Einsatzbedingungen Randbedingungen<br />

318


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Auspressen<br />

100 - 300<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

-<br />

xx<br />

x<br />

-<br />

o<br />

x<br />

-<br />

unabhängig<br />

Kreis<br />

TV<br />

ja<br />

ja<br />

nein**<br />

ja<br />

ja<br />

-<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

50 m<br />

/<br />

Inspekt./Dichth.<br />

offen<br />

weniger gut<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

Reduzierung<br />

Zementmörtel<br />

> 40 Jahre<br />

20 Jahre<br />

gut<br />

gering<br />

/<br />

Schlauch<br />

100 - >2400<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

o<br />

x<br />

x<br />

-<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

o<br />

-<br />

beliebig<br />

Kreis / Ei<br />

TV<br />

HD und trocken<br />

ja<br />

nein**<br />

ja<br />

ja<br />

-<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

bis 600 m<br />

/<br />

Inspekt./Dichth.<br />

von innen<br />

gut<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

gering<br />

geringe Reduzierung<br />

kunstharzgetr. Gewebe<br />

50 Jahre<br />

20 Jahre<br />

indirekt<br />

gering<br />

/<br />

Renovierung<br />

Reliningverfahren<br />

Wickelrohre Noppenbahnen<br />

200 - 1200 200 - 3500<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

o<br />

o<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

xx<br />

o<br />

o<br />

-<br />

-<br />

o<br />

o<br />

x<br />

x<br />

-<br />

-<br />

beliebig beliebig<br />

vorzugsweise Kreis alle<br />

TV u. Kalibrieren TV u. Kalibrieren<br />

HD<br />

HD<br />

ja<br />

ja<br />

nein**<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

-<br />

-<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

gering<br />

gering<br />

200 m<br />

120 m<br />

verfüllt oder ohne verfüllt<br />

Inspekt./Dichth. Inspekt./Dichth.<br />

von innen von innen<br />

sehr gut sehr gut<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

gering<br />

ja<br />

ger. Reduzierung Reduzierung<br />

PVC<br />

PE-HD<br />

bis 50 Jahre bis 50 Jahre<br />

5 Jahre 3 Jahre<br />

gut<br />

gut<br />

gering<br />

gering<br />

/<br />

/<br />

Verfahren<br />

Rohrstrang<br />

80 - 2000<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

x<br />

x<br />

-<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

o<br />

x<br />

-<br />

beliebig<br />

alle<br />

TV u. Kalibrieren<br />

HD<br />

ja<br />

nein**<br />

ja<br />

ja<br />

-<br />

ja<br />

Einziehbaugrube<br />

nein<br />

höher<br />

bis 700 m<br />

verfüllt<br />

Inspekt./Dichth.<br />

von innen<br />

sehr gut<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

Reduzierung<br />

PE-HD, PP<br />

bis 50 Jahre<br />

18 Jahre<br />

gut<br />

gering<br />

/<br />

Einsatzkriterien<br />

von... - bis DN<br />

Undichte Rohrverbindungen,<br />

-Undichtigkeiten allgemein<br />

Abflusshindernisse<br />

-Stutzen einragend<br />

-Wurzeleinwuchs<br />

-Ablagerungen<br />

Lageabweichungen<br />

Mechanischer Verschleiß<br />

Korrosion<br />

Verformung<br />

Längs- u. Querrisse<br />

Rohrbruch<br />

Einsturz<br />

Hohlräume<br />

Scherbenbildung<br />

Fehlerhafte Anschlüsse<br />

Kanalwerkstoff<br />

Querschnitt<br />

Besondere Vorbehandlung<br />

Reinigen<br />

Stat. Tragfähigkeit erforderlich<br />

Grundwasserabsenkung erforderlich<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung notwendig<br />

- Umpumpen<br />

- Rückstau (zeitweise)<br />

Hindernisentfernung notwendig<br />

Baugrube erforderlich<br />

Einsteigschacht ausreichend<br />

Platzbedarf an der Baustelle<br />

Max. Arbeitsabschnitt<br />

verbleibender Ringraum<br />

abschließende Prüfung<br />

Anschlüsse herstellen<br />

Eignung bei aggressivem <strong>Abwasser</strong><br />

mit Erschütterungen verbunden<br />

im Bergsenkungsgebiet<br />

-Verbessern d. statischen Tragfähigkeit<br />

-Einfluss auf Hydraulik<br />

-Querschnittsänderung<br />

-Material<br />

-Geschätzte Lebensdauer<br />

-Erfahrung<br />

-Baum-, Boden- u. Gewässerschutz<br />

-Beeinträchtigung durch Lärm u. Staub<br />

Rechtliche Randbedingungen<br />

Schadensarten Einsatzbedingungen Randbedingungen<br />

319


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Spiral-Rohre<br />

125 - 300<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

o<br />

x<br />

x<br />

-<br />

xx<br />

o<br />

-<br />

o<br />

x<br />

xx<br />

beliebig<br />

Kreis<br />

TV u. Kalibrieren<br />

HD<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

-<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

bis 100 m<br />

verfüllt<br />

Inspekt./Dichth.<br />

von innen<br />

sehr gut<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

Reduzierung<br />

PE-HD<br />

bis 50 Jahre<br />

~ 5 Jahre<br />

gut<br />

gering<br />

/<br />

Renovierung<br />

Reliningverfahren<br />

Langrohre Vorverformte Rohre<br />

ab 300<br />

100-450<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

o<br />

-<br />

x<br />

o<br />

x<br />

x<br />

o<br />

-<br />

xx<br />

xx<br />

o<br />

o<br />

-<br />

-<br />

o<br />

-<br />

xx<br />

x<br />

-<br />

-<br />

beliebig alle außer Guss, MW u. B<br />

Kreis/Ei<br />

Kreis/Ei<br />

TV u. Kalibrieren TV u. Kalibrieren<br />

HD<br />

HD<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein **<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

-<br />

-<br />

ja<br />

ja<br />

Einziehbaugrube<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

hoch<br />

gering<br />

300 m<br />

bis 600 m<br />

verfüllt<br />

/<br />

Inspekt./Dichth. Inspekt./Dichth.<br />

offen<br />

offen<br />

gut<br />

sehr gut<br />

eventuell<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

gering<br />

Reduzierung geringe Reduzierung<br />

PE-HD<br />

PE-HD/PVC<br />

bis 50 Jahre bis 50 Jahre<br />

30 Jahre<br />

~ 10 Jahre<br />

gut<br />

gut<br />

gering<br />

gering<br />

/<br />

/<br />

Kurzrohre<br />

ab 300<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

o<br />

x<br />

x<br />

o<br />

xx<br />

o<br />

-<br />

o<br />

xx<br />

-<br />

beliebig<br />

Kreis/Ei<br />

TV u. Kalibrieren<br />

HD<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

-<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

1 Haltung<br />

verfüllt<br />

Inspekt./Dichth.<br />

offen<br />

gut<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

Reduzierung<br />

PE-HD/Stz.<br />

bis 50 Jahre<br />

15 Jahre<br />

gut<br />

gering<br />

/<br />

Reparatur<br />

Reparatur von außen<br />

Schrumpfschlauch Manschette<br />

bis 350<br />

bis 1150<br />

xx<br />

x<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

o<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

x<br />

xx<br />

-<br />

x<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

beliebig beliebig, PE nicht dauerhaft<br />

Kreis, Ei<br />

Kreis<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

größer<br />

größer<br />

beliebig<br />

beliebig<br />

/<br />

/<br />

Inspekt./Dichth. Inspekt./Dichth.<br />

/<br />

/<br />

gut<br />

gut<br />

eventuell<br />

eventuell<br />

ja<br />

bedingt<br />

nein<br />

bedingt<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Polyethylen<br />

Edelstahl<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

bedingt<br />

bedingt<br />

groß<br />

groß<br />

/<br />

/<br />

Verfahren<br />

Rohraustausch<br />

beliebig<br />

xx<br />

x<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

xx<br />

x<br />

x<br />

x<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

/<br />

x<br />

xx<br />

beliebig<br />

alle<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

evtl.<br />

ausreichend<br />

nicht generell<br />

ja<br />

nein<br />

größer<br />

beliebig<br />

/<br />

Inspekt./Dichth.<br />

offen<br />

gut<br />

eventuell<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

wie vorhanden<br />

wie Neuverlegung<br />

wie Neuverlegung<br />

bedingt<br />

groß<br />

/<br />

Einsatzkriterien<br />

von... - bis DN<br />

Undichte Rohrverbindungen,<br />

-Undichtigkeiten allgemein<br />

Abflusshindernisse<br />

-Stutzen einragend<br />

-Wurzeleinwuchs<br />

-Ablagerungen<br />

Lageabweichungen<br />

Mechanischer Verschleiß<br />

Korrosion<br />

Verformung<br />

Längs- u. Querrisse<br />

Rohrbruch<br />

Einsturz<br />

Hohlräume<br />

Scherbenbildung<br />

Fehlerhafte Anschlüsse<br />

Kanalwerkstoff<br />

Querschnitt<br />

Besondere Vorbehandlung<br />

Reinigen<br />

Stat. Tragfähigkeit erforderlich<br />

Grundwasserabsenkung erforderlich<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung notwendig<br />

- Umpumpen<br />

- Rückstau (zeitweise)<br />

Hindernisentfernung notwendig<br />

Baugrube erforderlich<br />

Einsteigschacht ausreichend<br />

Platzbedarf an der Baustelle<br />

Max. Arbeitsabschnitt<br />

verbleibender Ringraum<br />

abschließende Prüfung<br />

Anschlüsse herstellen<br />

Eignung bei aggressivem <strong>Abwasser</strong><br />

mit Erschütterungen verbunden<br />

im Bergsenkungsgebiet<br />

-Verbessern d. statischen Tragfähigkeit<br />

-Einfluss auf Hydraulik<br />

-Querschnittsänderung<br />

-Material<br />

-Geschätzte Lebensdauer<br />

-Erfahrung<br />

-Baum-, Boden- u. Gewässerschutz<br />

-Beeinträchtigung durch Lärm u. Staub<br />

Rechtliche Randbedingungen<br />

Schadensarten Einsatzbedingungen Randbedingungen<br />

320


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Reparatur<br />

Partielle Inliner<br />

Hutprofil<br />

200-600<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

xx<br />

Part-, Inliner, Beton/Mauerwerk<br />

alle<br />

eventuell<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

Teilbetrieb<br />

-<br />

ausreichend<br />

ja<br />

nein<br />

im Hauptkanal<br />

gering<br />

/<br />

/<br />

Inspektion<br />

/<br />

gut<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Epoxidharz<br />

/<br />

3-5 Jahre<br />

indirekt<br />

nein<br />

w (z.T.)<br />

Part-Liner<br />

100 - 1000<br />

o<br />

o<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

o<br />

x<br />

o<br />

-<br />

xx<br />

x<br />

-<br />

-<br />

x<br />

-<br />

alle außer PVC/PE<br />

Kreis<br />

ja<br />

HD<br />

bedingt<br />

nein<br />

Teilbetrieb<br />

-<br />

ausreichend<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

70 m<br />

/<br />

Inspekt./Dichth.<br />

/<br />

gut<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

gering<br />

nein<br />

Epoxidharz<br />

10 Jahre<br />

2 - 5 Jahre<br />

indirekt<br />

nein<br />

w (z.T.)<br />

Reparatur<br />

Roboter<br />

Roboter<br />

150 - 800<br />

x<br />

x<br />

x<br />

xx<br />

xx<br />

x<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

o<br />

x<br />

xx<br />

alle außer Guss, PVC<br />

alle<br />

evtl.<br />

HD<br />

bedingt<br />

nein<br />

meistens<br />

-<br />

ausreichend<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

70 m<br />

/<br />

Inspekt./Dichth.<br />

/<br />

gut<br />

nein<br />

ja<br />

bedingt<br />

nein<br />

nein<br />

versch. Injektm.<br />

40-50 Jahre<br />

20 Jahre<br />

indirekt<br />

nein<br />

w (z.T.)<br />

Verfahren<br />

Einsatzkriterien<br />

von... - bis DN<br />

Undichte Rohrverbindungen,<br />

-Undichtigkeiten allgemein<br />

Abflusshindernisse<br />

-Stutzen einragend<br />

-Wurzeleinwuchs<br />

-Ablagerungen<br />

Lageabweichungen<br />

Mechanischer Verschleiß<br />

Korrosion<br />

Verformung<br />

Längs- u. Querrisse<br />

Rohrbruch<br />

Einsturz<br />

Hohlräume<br />

Scherbenbildung<br />

Fehlerhafte Anschlüsse<br />

Kanalwerkstoff<br />

Querschnitt<br />

Besondere Vorbehandlung<br />

Reinigen<br />

Stat. Tragfähigkeit erforderlich<br />

Grundwasserabsenkung erforderlich<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung notwendig<br />

- Umpumpen<br />

- Rückstau (zeitweise)<br />

Hindernisentfernung notwendig<br />

Baugrube erforderlich<br />

Einsteigschacht ausreichend<br />

Platzbedarf an der Baustelle<br />

Max. Arbeitsabschnitt<br />

verbleibender Ringraum<br />

abschließende Prüfung<br />

Anschlüsse herstellen<br />

Eignung bei aggressivem <strong>Abwasser</strong><br />

mit Erschütterungen verbunden<br />

im Bergsenkungsgebiet<br />

-Verbessern d. statischen Tragfähigkeit<br />

-Einfluss auf Hydraulik<br />

-Querschnittsänderung<br />

-Material<br />

-Geschätzte Lebensdauer<br />

-Erfahrung<br />

-Baum-, Boden- u. Gewässerschutz<br />

-Beeinträchtigung durch Lärm u. Staub<br />

Rechtliche Randbedingungen<br />

Schadensarten Einsatzbedingungen Randbedingungen<br />

321


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Lanzen Flutung<br />

bis 800 100 - 1000<br />

-<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

- wird verhindert<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

o<br />

/<br />

-<br />

beliebig alle außer PVC/PE<br />

alle<br />

alle<br />

Ortung nein<br />

/<br />

HD<br />

ja<br />

ja<br />

nein bedingt<br />

nein<br />

ja<br />

/<br />

ja<br />

/<br />

evtl.<br />

nein<br />

ja<br />

nein nein<br />

/<br />

ja<br />

gering gering<br />

/ 50 - 60 m<br />

/<br />

/<br />

Inspektion Inspekt./Dichth.<br />

/<br />

/<br />

/<br />

gut<br />

nein nein<br />

bedingt nein<br />

ja<br />

ja<br />

nein nein<br />

nein nein<br />

Z u. K Wasserglasbasis<br />

/<br />

/<br />

/ 10 Jahre<br />

indirekt indirekt<br />

nein gering<br />

w<br />

w<br />

Reparatur<br />

Injektion<br />

Anschlussstutzen<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

xx<br />

Stz, Beton, FZ, (GFK)<br />

alle<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

-<br />

ausreichend<br />

ja<br />

nein<br />

im Hauptkanal<br />

gering<br />

/<br />

/<br />

Inspekt./Dichtheit<br />

/<br />

gut<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Mörtel², PU, Acr.<br />

feuchtigkeitsabh.<br />

25 Jahre<br />

indirekt<br />

nein<br />

w<br />

Verfahren<br />

Muffen / Schadstellen<br />

100 - 800<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

o<br />

-<br />

Querrisse<br />

-<br />

-<br />

o<br />

o<br />

-<br />

Stzg,. Beton, Asbestzement<br />

Kreis, Ei<br />

nein<br />

HD<br />

ja<br />

nein<br />

Teilbetrieb<br />

/<br />

/<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

120<br />

/<br />

Inspekt./Dichth.<br />

/<br />

gut<br />

nein<br />

ja<br />

bedingt<br />

nein<br />

nein<br />

Acrylharz/PU-Harz<br />

feuchtigkeitsabhängig<br />

30 Jahre<br />

indirekt<br />

nein<br />

w<br />

Einsatzkriterien<br />

von... - bis DN<br />

Undichte Rohrverbindungen,<br />

-Undichtigkeiten allgemein<br />

Abflusshindernisse<br />

-Stutzen einragend<br />

-Wurzeleinwuchs<br />

-Ablagerungen<br />

Lageabweichungen<br />

Mechanischer Verschleiß<br />

Korrosion<br />

Verformung<br />

Längs- u. Querrisse<br />

Rohrbruch<br />

Einsturz<br />

Hohlräume<br />

Scherbenbildung<br />

Fehlerhafte Anschlüsse<br />

Kanalwerkstoff<br />

Querschnitt<br />

Besondere Vorbehandlung<br />

Reinigen<br />

Stat. Tragfähigkeit erforderlich<br />

Grundwasserabsenkung erforderlich<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung notwendig<br />

- Umpumpen<br />

- Rückstau (zeitweise)<br />

Hindernisentfernung notwendig<br />

Baugrube erforderlich<br />

Einsteigschacht ausreichend<br />

Platzbedarf an der Baustelle<br />

Max. Arbeitsabschnitt<br />

verbleibender Ringraum<br />

abschließende Prüfung<br />

Anschlüsse herstellen<br />

Eignung bei aggressivem <strong>Abwasser</strong><br />

mit Erschütterungen verbunden<br />

im Bergsenkungsgebiet<br />

-Verbessern d. statischen Tragfähigkeit<br />

-Einfluss auf Hydraulik<br />

-Querschnittsänderung<br />

-Material<br />

-Geschätzte Lebensdauer<br />

-Erfahrung<br />

-Baum-, Boden- u. Gewässerschutz<br />

-Beeinträchtigung durch Lärm u. Staub<br />

Rechtliche Randbedingungen<br />

Schadensarten Einsatzbedingungen Randbedingungen<br />

xx besonders empfehlenswert Mörtel² Zementmörtel oder kunststoffmodifizierter Zementmörtel sowie Reaktionsharzmörtel<br />

x anwendbar HD Hochdruckreinigung<br />

o bedingt anwendbar * abhängig von der Nennweite<br />

- nicht empfehlenswert ** Stellen mit Grundwasserinfiltration sind vorher abzudichten<br />

/ Parameter hier nicht vorhanden<br />

322


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.1 Muffen / Schadstellen<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Bei der Reparatur von Muffen und Schadstellen durch Injektion<br />

werden die erforderlichen Geräte, wie ein zweiteiliger Packer und<br />

eine Kanalfernsehkamera, über den Schacht in die Haltung eingeführt,<br />

mittels einer Winde ferngesteuert zur Schadstelle gezogen<br />

und dort positioniert. Nachdem die aufblasbaren Gummibälle<br />

(Packermanschetten) die Rohrstelle hermetisch<br />

abgedichtet haben, und der Drucklufttest durchgeführt ist, wird<br />

über Schläuche z. B. ein Zweikomponenten-Acrylharz eingepresst.<br />

Die Erhärtung zu einem transparenten, elastischen<br />

Weichgel erfolgt in einer Reaktionszeit zwischen 15 und 30<br />

Sekunden. Eine dauerhafte Verbindung mit dem umgebenden<br />

Erdreich dichtet die Schadstelle ab [Information SÜBAKS].<br />

Anschließend wird eine erneute Dichtheitsprüfung mittels Druckluft<br />

durchgeführt.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Penetryn/Posatryn-Verfahren (Abb. A-6 - 2). Hier wird i.A. ein<br />

Zweikomponenten-Acrylharz eingesetzt [Information KMG];<br />

- Seal-i-Tryn-Verfahren: Für dieses Verfahren, das im Prinzip<br />

dem Penetryn-Verfahren entspricht, wurde ein durchgehender<br />

Aluminiumzylinder mit einteiliger, hochelastischer und abriebfester<br />

Manschette mit zwei integrierten aufblasbaren Kammern<br />

entwickelt. Im Mittelbereich dieses Packers befindet sich<br />

im Gegensatz zum Penetryn-Verfahren nur noch eine Austrittsöffnung<br />

für das Injektionsmittel. Die beiden Injektionsmittelkomponenten<br />

passieren vor dem Austritt ein Mischventil,<br />

323


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

wodurch eine intensivere Vermischung erzielt wird<br />

[Information Brochier];<br />

- Cherne-Verfahren oder MUSA-Verfahren: Der Unterschied bei<br />

diesen Verfahren zum Penetryn-Verfahren besteht in der Verwendung<br />

eines Injektionsmittels auf Polyurethanharzbasis (z.<br />

B. Scotch-Seal 5610). Hierfür wird ein dreiteiliger Packer<br />

benötigt, der eine hohe Trennfähigkeit zum ausgehärteten gelartigen<br />

Polyurethanharz besitzt, und das Injektionsmittel vollständig<br />

aus dem Injektionsraum verdrängen kann [Information<br />

Scheiff Kanalsanierung GmbH];<br />

- AMK-Verfahren: Bei diesem Verfahren wird als Injektionsmittel<br />

ein Zweikomponenten-Epoxidharz eingesetzt. Hierbei wird<br />

eine längere Reaktionszeit benötigt (z. B. Amkrete-Verfahren<br />

[Information Kanaltechnik Kunz GmbH & Co. KG]).<br />

- Janßen-<strong>Abwasser</strong>kanal-Sanierungssystem: Bei diesem Verfahren<br />

kommt ein dreiteiliger, aufblasbarer Schlauchpacker mit<br />

einer Länge von 1,40 m zur Anwendung. Nach der Positionierung<br />

wird er mit Druckluft beaufschlagt und ein 2-Komponenten-Polyurethansystem<br />

bei einem Druck von 2 bar injiziert.<br />

Das Material erhärtet nach 15 - 30 Minuten. Deformierte Rohrbereiche<br />

können hierbei in den Ursprungszustand rückverformt<br />

werden, außerdem werden Risse, Löcher und<br />

Hohlräume verfüllt [Information Umwelttechnik Franz Janßen<br />

GmbH].<br />

Anwendungsbereich<br />

- für Abdichtungen von Rohrverbindungen (Muffen) und Querrissen<br />

in der Wandung (Rissbreite ∅ 3 mm), bei Epoxidharz ∅<br />

0,1 mm, bei Polyurethanharz ∅ 0,3 mm;<br />

- vorzugsweise bei im Grundwasser liegenden Kanälen, da sich<br />

die Feuchtigkeit positiv auf das bei der Injektion entstehende<br />

Gel auswirkt;<br />

- für örtlich begrenzte Undichtigkeiten in der Rohrleitung;<br />

- Nennweitenbereich für Kreisprofile ab DN 100, Eiprofile ab DN<br />

200/350.<br />

Vorteil<br />

- Keine Bauarbeiten oder Aufgrabungen erforderlich;<br />

- Vorflut kann bis auf 50 % der Vollfüllungsleistung bestehen<br />

bleiben (durch Spezialpacker);<br />

- bis zu 150 m Kanallänge können von einem Standort aus<br />

repariert werden;<br />

- hohe Leistung pro Tag (bei DN 100: Prüfung von ca. 150 und<br />

Injizierung von ca. 60 Rohrverbindungen möglich);<br />

324


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Erfolg durch Dichtheitsprüfung sofort kontrollierbar;<br />

- keine Querschnittsreduzierung;<br />

- hohe und schnelle Leistung bei geringem Personal- und Geräteaufwand;<br />

- kostengünstig;<br />

- einsetzbar bei allen Rohrwerkstoffen und bei Kreis-, Ei- und<br />

Sonderquerschnitten;<br />

- bei Wurzeleinwuchs wirkt ein spezielles Abdichtungsmittel<br />

wachstumshemmend.<br />

Nachteil<br />

- Verfahren nur bedingt anwendbar und unwirtschaftlich bei größeren<br />

Hohlräumen in der Leitungszone und größeren Lageabweichungen;<br />

bei Temperaturen < 0° C nicht anwendbar;<br />

- Acrylharz ist nur in ständig feuchten Bereichen sinnvoll einsetzbar<br />

(s. Anwendungsbereich);<br />

- Erfolg nicht immer garantiert z. B.: bei starken Grundwasserströmungen<br />

und gleichzeitig großen Undichtigkeiten, starken<br />

Verschmutzungen im Bereich der Undichtigkeiten, u. a.;<br />

- nicht anwendbar bei sehr rauer oder poröser Rohrinnenwand,<br />

z. B. in gemauerten Kanälen.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Indirekte Auswirkungen: Vitalitätsverluste bei Bäumen und<br />

Sträuchern durch Stoffeintrag, evtl. langfristig durch Überschussharz,<br />

im Wurzelbereich möglich;<br />

- Durch die Abgabe von Injektionsmittel in den Boden ist eine<br />

Verfestigung des Bodens möglich;<br />

- Gel bindet Bodenfeuchtigkeit --> ggf. Austrocknung des<br />

Umgebungsbereichs (Bodenfunktion Wasserspeicherung<br />

gestört);<br />

- im Austrittsbereich des Gels ist die Beeinträchtigung aller<br />

Bodenfunktionen möglich [GSTT, 1997];<br />

- Injektionsmittel können gesundheitsschädlich sein, daher sind<br />

wasserdichte Kleidung, Gummihandschuhe und Augenschutz<br />

notwendig;<br />

- Material kann bei starken Grundwasserströmen abgeschwemmt<br />

werden, bevor es abgebunden hat, daher muss<br />

das Injektionsmittel auf Umweltverträglichkeit im Rahmen des<br />

bauaufsichtlichen Prüfbescheides geprüft worden sein.<br />

325


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gelreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen;<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit des Injektionsmittels<br />

beachten).<br />

326


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Abb. A-6 - 2 Arbeitsablauf beim Penetryn- / Posatryn - Verfahren [Information KMG]<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

327


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Schadstelle im Injektionsverfahren dichten:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparatur - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reparaturen Kanäle / -leitungen -Injektionsverfahren<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Es ist ein Umweltverträglichkeitsnachweis zum Injektionsmittel<br />

zu liefern, in dem bescheinigt wird, dass keine negativen<br />

grundwasser- oder bodenhygienischen Auswirkungen feststellbar<br />

sind.<br />

- Bei besonderen <strong>Abwasser</strong>verhältnissen ist die Tauglichkeit<br />

des Injektionsmittels gegenüber bestimmten <strong>Abwasser</strong>inhaltsstoffen<br />

nachzuweisen.<br />

328


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Für das Sanierungssystem<br />

-<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Die Aushärtungszeiten der Injektionsmittel sind relativ kurz.<br />

Beim Penetryn/Posatryn-Verfahren, unter Verwendung von 2-<br />

Komponenten-Acrylharz liegt sie bei 15 bis 30 Sekunden. Mit<br />

dem Posatryn-Verfahren können folgende Tagesleistungen<br />

erreicht werden (Angaben in Stück):<br />

Dimension DN 150 DN 200/250 DN 300/400 DN 500/600<br />

Prüfen ca. 100 ca. 130 ca. 120 ca. 100<br />

Prüfen und<br />

Abdichten<br />

- Beim Cherne-Verfahren werden unter Zugabe eines<br />

Beschleunigers zum Polyurethan-Harz-Gemisch Aushärtungszeiten<br />

von 25 bis 60 Sekunden erreicht. Die Reaktionszeit<br />

kann jedoch auch bis auf ca. 8 Minuten verlängert werden.<br />

Aufgrund der Verstopfungsgefahr der in der mittleren Manschette<br />

installierten Düsen ist bei diesem Verfahren mit hohen<br />

Reinigungszeiten zu rechnen.<br />

Bauüberwachung<br />

ca. 80 ca. 60 ca. 60<br />

- Der Verbrauch an Injektionsmitteln liegt bei einem Kanal DN<br />

200 im Mittel bei ca. 5 bis 7 Liter je Muffe.<br />

- Bei der Injektion mit Hilfe eines Doppelpackers kann der Injektionserfolg<br />

mittels Wasserdruck an jeder Stelle überprüft werden.<br />

Es besteht die Möglichkeit der nachträglichen Schließung<br />

festgestellter Injektionslücken.<br />

- Bei Injektionsmittel auf Epoxidharzbasis führen schon geringe<br />

Dosierungsfehler und nicht ausreichende Homogenisierung zu<br />

einem Versagen der Erhärtungsreaktion.<br />

- Materialeingangskontrolle mit Angabe über die eingesetzten<br />

Harze, Tropfzeiten und Mengenverhältnisse.<br />

329


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Nachweis der Eigenschaften: für Werkstoffe durch Werkszeugnis;<br />

für Reaktionsharzmassen und -mittel durch Lieferdaten,<br />

Lagerstabilität sowie Härtungsverhalten.<br />

- Die Prüfung gem. Spezifikation erfolgt für: Viskosität, Festkörper<br />

und Gelierzeit.<br />

- Von jeder Lieferung der Werkstoffe sind im Rahmen der<br />

Eigenüberwachung Rückstellproben zu nehmen. Diese sind<br />

bei Bedarf zu analysieren und mit den Anforderungen abzugleichen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

- Bei verschiedenen Injektionsverfahren wird der Erfolg der<br />

Injektion direkt mit Luft oder Wasser kontrolliert.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Zu jedem Injektionsvorgang ist ein Prüfbericht zu erstellen,<br />

aus dem die genaue Lage der sanierten Muffe, Verpressdruck,<br />

Zeit, Injektionsmittelmenge, Prüfdruck und Prüfzeit hervorgehen.<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[Information HANIEL]<br />

330


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.2 Anschlussstutzen<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Sanierung mittels Schalung:<br />

Zunächst werden eventuell einragende Stutzenteile mit einem<br />

Roboter abgefräst. Danach wird, ebenfalls ferngesteuert, ein<br />

Stahlschild mit einem Loch in der Mitte in die Leitung (Anschlusskanal)<br />

eingeschoben. Zusammen mit einer im Stahlschild sitzenden<br />

Absperrblase bildet dies die Schalung für Zementmörtel oder<br />

Epoxidharz.<br />

Sanierung mittels Spezialpacker ("LSS"-System):<br />

Hierbei werden der Stutzen und der Einbindungsbereich im<br />

Kanal gleichzeitig saniert und abgedichtet.<br />

Ein Spezialpacker riegelt den Raum im Kanal vor dem<br />

Anschlussstutzen ab. Vom Packer aus wird ein Kunststoffgewebeschlauch<br />

bis 2,50 m in Leitung eingefahren.<br />

Der Schlauch kommt aus einem Zwischenteil des Packers und<br />

dient aufgeblasen als Schalung. Eine Verdickung am Ende<br />

schließt den Anschlusskanal in einer Tiefe von bis zu 2,50 m hermetisch<br />

ab. Anschließend wird ein Injektionsgel zwischen Schalung<br />

und Rohrwandung eingepresst, härtet aus und kurze Zeit<br />

später kann die Einheit wieder entfernt werden. Überschüssiges<br />

Gel wird durch die Blase in den Kanal mitgezogen, sodass es bei<br />

der Endreinigung entfernt werden kann [W. Bopp, 1996].<br />

Die für die Injektion verwendeten Materialien sind entweder auf<br />

der Basis von Polyurethan oder Methacrylat aufgebaut (z. B.<br />

"Plex 6803-0" von Röhm auf Acrylatbasis oder "Scotch-Seal<br />

5610" von 3M auf Polyurethanbasis).<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

331


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- kantec-System der Firma Betowa [Information BETOWA], bei<br />

dem ein Einkomponenten-Injektionsmörtel auf Zementbasis<br />

verwendet wird;<br />

- Sidefit-System der Kanal-Müller-Gruppe [Information KMG],<br />

Verpressung mit einem kunststoffvergüteten Injektionsmörtel.<br />

Anwendungsbereich<br />

- Sanierung von undichten, vorstehenden und auch zurückliegenden<br />

Stutzen;<br />

- je nach Verfahren gleichzeitige Sanierung des Einbindungsbereiches<br />

im Kanal;<br />

- Sanierung von Ausbrüchen mit Wasserinfiltration;<br />

- Kanalwerkstoffe wie Normal- und Spezialbeton, Steinzeug,<br />

Faserzement und auch glasfaserverstärkter Kunststoff;<br />

- Querschnitte DN 100-180 sowie DN 200-600.<br />

Vorteil<br />

- minimale Baustelleneinrichtung;<br />

- keine Aufgrabungen notwendig;<br />

- kostengünstiges und schnelles Verfahren.<br />

Nachteil<br />

- Acrylharz ist nur in ständig feuchten Bereichen sinnvoll einsetzbar;<br />

- nicht anwendbar bei sehr rauer oder poröser Wandung.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Indirekte Auswirkungen: Vitalitätsverluste bei Bäumen und<br />

Sträuchern durch Stoffeintrag, evtl. langfristig durch Überschussharz,<br />

im Wurzelbereich möglich;<br />

- Durch die Abgabe von Injektionsmittel in den Boden ist eine<br />

Verfestigung des Bodens möglich;<br />

- Gel bindet Bodenfeuchtigkeit --> ggf. Austrocknung des<br />

Umgebungsbereichs (Bodenfunktion Wasserspeicherung<br />

gestört);<br />

- im Austrittsbereich des Gels ist die Beeinträchtigung aller<br />

Bodenfunktionen möglich [GSTT, 1997];<br />

- Injektionsmittel können gesundheitsschädlich sein, daher sind<br />

wasserdichte Kleidung, Gummihandschuhe und Augenschutz<br />

notwendig;<br />

332


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Material kann bei starken Grundwasserströmen abgeschwemmt<br />

werden, bevor es abgebunden hat, daher muss<br />

das Injektionsmittel auf Umweltverträglichkeit im Rahmen des<br />

bauaufsichtlichen Prüfbescheides geprüft worden sein.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gelreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit des Injektionsmittels<br />

beachten).<br />

Abb. A-6 - 3 Injektion von Anschlussstutzen (Sidefit-Verfahren) [Information KMG]<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

333


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Hauptposition<br />

Anschlussstutzen im Injektionsverfahren dichten:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparatur - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reparaturen Kanäle / -leitungen -Roboterverfahren<br />

Beschreibungsmerkmal: einragenden Anschluss dichten<br />

Beschreibungsmerkmal: zurückstehenden Anschluss dichten<br />

Beschreibungsmerkmal: Injektionsmittel<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Es ist ein Umweltverträglichkeitsnachweis zum Injektionsmittel<br />

zu liefern, in dem bescheinigt wird, dass keine negativen<br />

grundwasser- oder bodenhygienischen Auswirkungen feststellbar<br />

sind.<br />

- Bei besonderen <strong>Abwasser</strong>verhältnissen ist die Tauglichkeit<br />

des Injektionsmittels gegenüber bestimmten <strong>Abwasser</strong>inhaltsstoffen<br />

nachzuweisen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

-<br />

334


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Videobeobachtung und -aufzeichnung der Roboterarbeiten<br />

und eventuell Fotodokumentation der aufgefrästen Schadensstelle<br />

sind vorzulegen.<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Für die Injektion im Bereich eines Anschlussstutzens kann<br />

eine Arbeitszeit von 1 bis 2 Stunden je Stutzen angesetzt werden.<br />

- Die Aushärtung des Injektionsmaterials bei der Sanierung von<br />

Anschlussstutzen dauert je nach Verfahren und Verpressmaterial<br />

ca. 20 bis 45 Minuten.<br />

Bauüberwachung<br />

- In allen Reparaturfällen sind lose Bestandteile durch Fräsen<br />

oder Hochdruckspülung zu entfernen.<br />

- Materialeingangskontrolle mit Angaben über die eingesetzten<br />

Harze, Topfzeiten und Mengenverhältnisse.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Nachweis der Eigenschaften: für Werkstoffe durch Werkszeugnis,<br />

für Reaktionsharzmassen und -mittel durch Lieferdaten,<br />

Lagerstabilität sowie Härtungsverhalten.<br />

- Die Prüfung gem. Spezifikation erfolgt für: Viskosität, Festkörper<br />

und Gelierzeit.<br />

- Von jeder Lieferung der Werkstoffe sind im Rahmen der<br />

Eigenüberwachung Rückstellproben zu nehmen. Diese sind<br />

bei Bedarf zu analysieren und mit den Anforderungen abzugleichen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

335


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Zu jedem Injektionsvorgang ist ein Prüfbericht zu erstellen,<br />

aus dem die genaue Lage des Anschlussstutzens, Verpressdruck,<br />

Zeit, Injektionsmittelmenge, Prüfdruck und Prüfzeit hervorgehen.<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

336


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.3 Injektion von außen<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Ziele der Injektion von außen sind das den defekten Kanalbereich<br />

umgebende Lockergestein zu verfestigen und/oder abzudichten.<br />

Bei der Injektion von außen wird das Injektionsmittel über Bohrungen<br />

oder Rammlanzen in den zu injizierenden Bereich eingebracht<br />

und verpresst. Die Injektionsmittel sind in Abhängigkeit<br />

von der Hohlraumstruktur Zementsuspensionen bzw. Tonzementsuspensionen<br />

(bei Sand und Kiesböden). Bei feinkörnigeren<br />

Böden muss mit Kunststofflösungen oder Silikatgelen gearbeitet<br />

werden. Injektionen in Ton, Lehm- oder Schluffböden sind<br />

nicht möglich. Das Eindringen des Injektionsmittels in den Kanal<br />

wird durch Packer verhindert. Dieser wird an der Schadstelle per<br />

Roboter und Kameraüberwachung positioniert.<br />

Anwendungsbereich<br />

- Verfestigung der Leitungszone und Verfüllung von Hohlräumen<br />

im Bereich der Leitungszone;<br />

- zur Stabilisierung des beschädigten Kanals vor der Durchführung<br />

von weiteren Sanierungsmaßnahmen im Kanal.<br />

Vorteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

- keine Querschnittsreduzierung;<br />

- Stabilisierung der Lage des Kanals ohne Aufgraben möglich;<br />

337


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Kanalteilbetrieb während der Sanierung möglich.<br />

Nachteil<br />

- die Hohlräume müssen vorher genauestens geortet werden<br />

--> zeitaufwendig;<br />

- Abdichtungserfolg ist nicht immer gegeben, da das Injektionsmittel<br />

in weitere nicht bekannte oder nicht geortete Hohlräume<br />

abfließen kann, was zu einer Unwirtschaftlichkeit des Verfahrens<br />

führt;<br />

- das Injektionsmittel kann bei unsachgemäßer Injektion bzw.<br />

Zugabe zu Verformungen der Geländeoberfläche oder zu Zerstörung<br />

des betreffenden Kanalabschnittes führen.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Indirekte Auswirkungen: Vitalitätsverluste bei Bäumen und<br />

Sträuchern durch Stoffeintrag, evtl. langfristig durch Überschussharz,<br />

im Wurzelbereich möglich;<br />

- Injektionsmittel kann bei unsachgemäßer Anwendung durch<br />

die Kanalisation zur Kläranlage und zum Vorfluter gelangen;<br />

- Problematisch können Kunststoffe immer dann werden, wenn<br />

sie im flüssigen Zustand in die Schadstelle injiziert werden und<br />

mit dem umliegenden Boden in Berührung kommen. Nicht<br />

ausreagierte Moleküle können dabei ins Grundwasser gelangen.<br />

Die Materialien werden dahingehend von Prüfinstituten<br />

untersucht [Stein, D., et. al., 1991];<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gelreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit des Injektionsmittels<br />

beachten).<br />

338


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Abb. A-6 - 4 Schematische Darstellung des Injektionsverfahrens von außen<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

- Pos. 1: Einmessen des zu sanierenden Bereichs nach Lage<br />

sowie Absteckung der erforderlichen Profiltraversen zur<br />

abschließenden Festlegung der Injektionspunkte<br />

[pschl.]<br />

- Event.-Pos.: Durchführung von Testinjektionen zur Optimierung<br />

der Festigkeit/Lagerungsdichte etc. sowie zur Anpassung<br />

der Injektionsrezeptur an die örtlichen Gegebenheiten einschl.<br />

Gestellung und Vorhaltung aller für die Testinjektion notwendigen<br />

Gerätschaften, wie z. B. Mischanlage mit Vorlagebehälter,<br />

Hochdruckpumpe, Bohrgerät, Einpresslanzen oder Manschettenrohre<br />

sowie Protokollierung und Dokumentation der injektionsspezifischen<br />

Daten wie z. B. Bohrtiefe, Bohrdurchmesser,<br />

Rezeptur und Einpressdruck. Die Erfüllung der Anforderungen<br />

hinsichtlich Druckfestigkeit und Durchlässigkeit ist nachzuweisen.<br />

[pschl.]<br />

Hauptposition<br />

- Pos. 1: Bodenbereiche in Teufen von ___ bis ___ m mittels<br />

Injizierung von Einpressgut verfestigen (einaxiale Druckfestig-<br />

339


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

keit > ___ MN/m²) einschl. Herstellen der Bohrlöcher, Liefern<br />

des Einpressgutes, Gestellung aller erforderlichen Materialien<br />

und Geräte, wie z. B. Mischanlage mit Vorlagebehälter, Hochdruckpumpe,<br />

Bohrgerät, Einpresslanzen oder Manschettenrohre<br />

sowie Umsetzen der Geräte zwischen den<br />

Injektionspunkten einschl. Dokumentation der injektionsspezifischen<br />

Daten wie z. B. Bohrtiefe, Bohrdurchmesser, Rezeptur<br />

und Einpressdruck. Die Abrechnung erfolgt über m² Grundfläche.<br />

[m²]<br />

- Pos. 2: Vorhaltung des Bohrgerätes einschl. aller zugehörigen<br />

Gerätschaften zur Durchführung der Injektionsbohrungen<br />

[Tag]<br />

- Pos. 3: Vorhaltung einer Mischanlage einschl. Vorlagebehälter<br />

zur Herstellung des Injektionsmittels gem. Leistungsbeschreibung<br />

oder glw.<br />

[Tag]<br />

- Pos. 4: Vorhaltung einer Hochdruckpumpe zur Injizierung des<br />

Injektionsmittels einschl. aller erforderlichen Schlauchverbindungen.<br />

[Tag]<br />

- Pos. 5: Lieferung und Lagerung auf der Baustelle von Injektionsmittel<br />

gem. Leistungsbeschreibung oder glw.<br />

[Tag]<br />

Nacharbeiten<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Es ist ein Umweltverträglichkeitsnachweis zum Injektionsmittel<br />

zu liefern, in dem bescheinigt wird, dass keine negativen<br />

grundwasser- oder bodenhygienischen Auswirkungen feststellbar<br />

sind.<br />

340


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Injektionen in das Erdreich sind stark von den geologischen<br />

und hydrogeologischen Verhältnissen abhängig. Aus diesem<br />

Grund ist der Baugrund detailliert zu beschreiben. Das Baugrundgutachten<br />

(in Auszügen) ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.<br />

Vor Baubeginn ist eine genaue Ortung der<br />

Hohlräume durchzuführen.<br />

- Eine verrohrte Bohrung ist einer Spülbohrung vorzuziehen, um<br />

unkontrollierte Hohlraumbildungen während des Bohrvorgangs<br />

ausschließen zu können.<br />

- Während der Injektionsarbeiten ist der Kanal von innen mit<br />

einer Kanalfernsehkamera zu beobachten und gegen eindringendes<br />

Injektionsmittel zu schützen, z. B. durch einen Packer.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Baustelleneinrichtung: ca. 1 Tag<br />

- Bohrungen: bei guten Untergrundverhältnissen ohne größere<br />

Hindernisse können beispielsweise täglich ca. 10 Bohrungen<br />

à 10 m Bohrtiefe abgeteuft werden.<br />

- Injektionen: Pro Tag können an ca. 10 Bohrstellen Injektionen<br />

vorgenommen werden.<br />

- Räumung der Baustelle: ca. 1 Tag<br />

Bauüberwachung<br />

- Zur Kontrolle und Steuerung des Injektionsvorgangs sind das<br />

Volumen und der Druck bzw. Druckverlauf des Injektionsmittels<br />

je Einpressstelle zu erfassen. Damit werden unkontrolliertes<br />

Abfließen des Injektionsmittels, Beschädigungen am<br />

betroffenen Kanalabschnitt und Hebungen der Geländeoberfläche<br />

verhindert. Zur Festlegung des maximalen Drucks sollte<br />

auf Aussagen des Bodengutachters oder Erfahrungswerte der<br />

Ausführungsfirma zurückgegriffen werden.<br />

- Bei verkehrsungünstiger Lage des Kanals können auch<br />

schräge Bohrungen von einem günstigeren Standpunkt aus<br />

vorgenommen werden. Während senkrechte Bohrungen praktisch<br />

ohne Abweichungen hergestellt werden können, ist bei<br />

341


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Schrägbohrungen mit geringen Ungenauigkeiten von 1 % bis<br />

3 % zu rechnen.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Nachweis der Eigenschaften: für Werkstoffe durch Werkszeugnis,<br />

für Reaktionsharzmassen und -mittel durch Lieferdaten,<br />

Lagerstabilität sowie Härtungsverhalten.<br />

- Die Prüfung gem. Spezifikation erfolgt für: Viskosität, Festkörper<br />

und Gelierzeit.<br />

- Von jeder Lieferung der Werkstoffe sind im Rahmen der<br />

Eigenüberwachung Rückstellproben zu nehmen. Diese sind<br />

bei Bedarf zu analysieren und mit den Anforderungen abzugleichen.<br />

- Verdichtungsprüfungen mit leichter Rammsonde (Künzelung)<br />

im Bereich der Leitungszone.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Über einen Messschreiber an jeder einzelnen Injektionsstelle<br />

werden die Injektionsmengen exakt erfasst.<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[STEIN, D., 1999], [Information Stump Spezialtiefbau]<br />

342


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.4 Flutungsverfahren<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Bei diesen Verfahren werden die Undichtigkeiten im Kanal zur<br />

Ableitung des aus zwei Komponenten bestehenden Injektionsmittels<br />

in den angrenzenden Boden genutzt. Die Injektionsmittel<br />

werden zur Abdichtung und/oder Verfestigung eingebracht. Der<br />

Ablauf des auch unter dem Namen Sanipor oder Rathosan<br />

[Information Radmer] bekannten Verfahrens sieht wie folgt aus:<br />

- Reinigung und optischen Inspektion sowie Dichtheitsprüfung<br />

- Absperrung der Sanierungshaltung bzw. des Teilstückes<br />

- Auffüllen der Haltung vom Tiefpunkt aus mit Komponente A<br />

- Abpumpen der Komponente A<br />

- Spülung der Haltung<br />

- Auffüllen der Haltung mit Komponente B<br />

- Abpumpen der Komponente B und Endspülung<br />

Es hat sich ein sandsteinartiges Konglomerat gebildet.<br />

Eine Zwischenabnahme kann bereits nach 4-5 Stunden erfolgen,<br />

die Dichtheitsprüfung sowie die Schlussabnahme mit Kamerabefahrung<br />

erfolgt nach ca. 7 Tagen.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Sanipor-Verfahren [Information Allgemeine Industrie Vertriebsund<br />

Beratungs GmbH];<br />

- Rathosan-Verfahren, Radmer Umwelttechnik [Information<br />

Radmer];<br />

343


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- TUBOGEL - 2-Komponenten-Flutsystem, es bildet sich ein<br />

festes, sandsteinartiges Silikat [Information FINK Umwelttechnik].<br />

Anwendungsbereich<br />

- alle Undichtigkeiten wie Risse, undichte Muffen und Seitenzuläufe;<br />

- besonders geeignet für Haltungen, die über die gesamte<br />

Länge kleinere Schäden und Undichtigkeiten aufweisen,<br />

wobei auch nicht sichtbare Schadstellen saniert werden;<br />

- anwendbar für die Rohrwerkstoffe Steinzeug, Beton, Asbestzement<br />

und Guss, auch für gemauerte Kanäle, jedoch nur<br />

bedingt für PVC/PE<br />

- Einsatzbereiche ab DN 25 - DN 1000.<br />

Vorteil<br />

- keine Aufgrabung erforderlich;<br />

- zusätzlicher Schutz von Betonrohren durch neutralisierende<br />

Versiegelung gegen biogene Schwefelsäurekorrosion;<br />

- Verbesserung der Rohreinbettung und Stabilisierung der Leitungszone;<br />

- das Verfahren kann auch bei unzugänglichen Hausanschlüssen<br />

ohne Revisionsöffnungen sowie bei Haltungen mit Bögen<br />

und Abzweigen angewendet werden;<br />

- das Verfahren kann bei Exfiltration und eindringendem Grundwasser<br />

angewendet werden.<br />

Nachteil<br />

- für die Dauer der Sanierungsmaßnahme muss die Haltung<br />

außer Betrieb benommen werden;<br />

- Probleme können bei starkem Grundwasserstrom u. -eintritt<br />

sowie grobkörnigem Boden in der Leitungszone auftreten;<br />

- viel Platz für Tankfahrzeuge erforderlich, ansonsten geringe<br />

Baustelleneinrichtung;<br />

- die entstandene Beschichtung der Kanalwand ist spröde und<br />

daher anfällig gegen Erschütterungen und Setzungen (nicht<br />

empfehlenswert in Bergsenkungsgebieten sowie bei starken<br />

dynamischen Verkehrslasten);<br />

- nicht geeignet bei gefährdeter Standsicherheit des Kanals,<br />

Scherbenbildung, Rohrbrüchen sowie bei Betonummantelungen<br />

und Betonauflager.<br />

344


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Durch die Abgabe von Injektionsmittel in den Boden ist eine<br />

Verfestigung des Bodens möglich;<br />

- Umgebungseinflüsse können auch nach sorgfältiger Zusammenstellung<br />

der Lösungen in den Reaktionsprozess mit eingreifen<br />

und verhindern, dass dieser optimal abläuft;<br />

- Grundwasserbelastung durch nicht abgebundene Substanz;<br />

- wasserfeste Kleidung, Schutzhandschuhe, Schutzbrille sowie<br />

Atem- und Mundschutz beim Umgang mit den Chemikalien<br />

unbedingt notwendig.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit der Materialien<br />

beachten).<br />

- Materialreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen;<br />

a) Flutung der Haltung mit Komponente A<br />

b) Nach Abpumpen der Komponente A: Spülung der Haltung<br />

c) Flutung der Haltung mit Komponente B<br />

d) Nach Abpumpen der Komponente B: Spülung der Haltung<br />

Abb. A-6 - 5 Arbeitsablauf beim Flutungsverfahren (Sanipor) [Information Allgemeine<br />

Industrie Vertriebs- und Beratungs GmbH]<br />

345


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

<strong>Abwasser</strong>kanal im Flutungsverfahren dichten:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparatur - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reparaturen Kanäle / -leitungen -Flutungsverfahren<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Nachweis eines anerkannten Prüfinstitutes zur Umweltverträglichkeit<br />

des Verfahrens.<br />

- Vorlage der Sicherheitsdatenblätter.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Vor der Sanierung ist eine Wasserdichtheitsprüfung des zu<br />

sanierenden Leitungsabschnitts durchzuführen und die Was-<br />

346


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

serverlustmenge festzustellen. Dadurch sollen eventuelle<br />

Hohlräume im Erdreich festgestellt werden.<br />

- Nach dem Einfüllen von Lösung 1 ist das Absinken des Flüssigkeitsspiegels<br />

zu dokumentieren. Nach Abpumpen dieser<br />

Lösung ist der Kanal gründlich zu spülen. Die zweite Lösung<br />

verbleibt bis zum Stillstand des Absinkens des Flüssigkeitsspiegels<br />

im Kanalabschnitt, maximal jedoch ca. 45 Minuten.<br />

Nach dem Abpumpen dieser zweiten Lösung ist der Kanal<br />

wiederum gründlich zu spülen. Das Spülwasser der beiden<br />

Reinigungsvorgänge ist separat aufzufangen und zu entsorgen.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Eine Haltung bis DN 400/500 mit einer Länge von ca. 50 m<br />

wird einschließlich der Vorarbeiten, wie Reinigung und<br />

Absperrung in 8 bis 10 Stunden saniert.<br />

Bauüberwachung<br />

- Es muss kontrolliert werden, dass alle seitlichen Anschlüsse<br />

unterhalb der Einstauhöhe im Schacht, z. B. Kellerabläufe<br />

oder Dränagen abgesperrt sind.<br />

- In Sonderfällen, z. B. bei stark durchlässigem Boden in der<br />

Leitungszone und partiell starkem Wassereintritt können spezielle<br />

Maßnahmen erforderlich sein, z. B. Vorabdichtung mit<br />

einer Zementsuspension, Grundwasserabsenkung oder Mehrfachanwendung<br />

des Verfahrens.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Nachweis der Umweltverträglichkeit des Materials.<br />

- Von jeder Lieferung der Werkstoffe sind im Rahmen der<br />

Eigenüberwachung Rückstellproben zu nehmen. Diese sind<br />

bei Bedarf zu analysieren und mit den Anforderungen abzugleichen.<br />

347


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Im Rahmen der Eigenüberwachung sind die materialrelevanten<br />

Soll/Ist-Werte zu dokumentieren.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6, frühestens<br />

nach 7 Tagen<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[Information FINK Umwelttechnik], [Information Allgemeine Industrie Vertriebs-<br />

und Beratungs GmbH], [Information Jackels Umweltdienste]<br />

348


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.5 Roboterverfahren<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Schäden in nicht begehbaren Kanälen können von innen mit<br />

ferngesteuerten Robotern repariert werden.<br />

Diese von verschiedenen Firmen entwickelten selbstfahrenden<br />

Trägergeräte sind mit einer Fräs-, Bohr-, Injektions- und Spachteleinrichtung<br />

aufgerüstet und arbeiten ferngesteuert mit TV-Überwachung.<br />

Fräs- und Bohrarbeiten können je nach Schadensart<br />

unter teilweise Aufrechterhaltung der Vorflut ausgeführt werden.<br />

Verwendete Dichtstoffe sind:<br />

- Zementmörtel,<br />

- reaktionsharzmodifizierter Zementmörtel, Reaktionsharzmörtel<br />

(Basis = Epoxid-, Polyurethan- und Polyesterharze)<br />

Letztere Stoffe eignen sich vor allem für die Abdichtung von<br />

Fugen und Rissen, da sie sich geringfügig ausdehnen können<br />

und so die Dichtwirkung vergrößern. Sie müssen auf Umweltverträglichkeit<br />

und Hochdruckspülfestigkeit geprüft sein. Sickerwasserströme<br />

vermindern die Haftung der Dichtstoffe trotz ihres<br />

schnellen Abbindens merklich, deshalb sind bei stärkerem Wasserandrang<br />

andere Verfahren bzw. Vorabdichtungen notwendig.<br />

Alle oben aufgeführten Dichtstoffe können nur in Bereichen<br />

angewendet werden, in denen keine Bewegungen bzw. Verformungen<br />

auftreten. Über die Haltbarkeit der einzelnen Stoffe<br />

bestehen keine Langzeiterfahrungen.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

349


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- KA-TE-System [Information KA-TE System AG] (Abb. A-6 - 6);<br />

- SikaRobot-System: basierend auf dem gleichen Prinzip wie<br />

das KA-TE-System, jedoch kommt bei diesem System eine<br />

dreigelenkig miteinander verbundene Roboterkombination<br />

zum Einsatz.<br />

Es können Kanäle, unabhängig vom Werkstoff, mit DN 150 - 250,<br />

DN 200 - 350 und DN 400 - 800 saniert werden [Information<br />

Scheiff Kanalsanierung GmbH];<br />

- Cosmic 2000, Betowa Kanalsanierung [Information BETOWA];<br />

- Primo-Kanal-Sanierungs-System [Information PMO Engineering<br />

AG];<br />

- PEKA-Tech Robot-System, KRT [Information KRT Kanalsanierungs-Technik<br />

AG].<br />

Anwendungsbereich<br />

- Abdichten von Rohrverbindungen, kleineren Undichtigkeiten<br />

und fehlerhaften Anschlüssen;<br />

- Fräsen von Wurzeleinwuchs, Ablagerungen;<br />

- Angleichen einragender Stutzen; Ausbessern von Fehlstellen<br />

wie Risse usw.;<br />

- anwendbar in kreisförmigen Rohrquerschnitten mit Nennweiten<br />

DN 150 bis DN 800;<br />

Vorteil<br />

- keine Querschnittsreduzierung;<br />

- Arbeiten ohne Baugrube, bei tief liegenden sowie überbauten<br />

bzw. überwachsenen Kanälen von Vorteil;<br />

- Roboter kann auch bei eindringendem Grundwasser eingesetzt<br />

werden;<br />

Nachteil<br />

- Haltung muss bis auf wenige Ausnahmen außer Betrieb<br />

genommen werden;<br />

- Handling der Geräte schwierig und es erfordert vom Geräteführer<br />

sehr viel Fertigkeit und Erfahrung [W. Bopp, 1996];<br />

- Spachtelmasse aus Epoxidharz ist anfällig gegen witterungsbedingte<br />

Temperaturschwankungen;<br />

- eine Vorabdichtung undichter Stellen ist erforderlich;<br />

- Schäden, die durch statische Überbeanspruchung entstanden<br />

sind, können nicht behoben werden;<br />

350


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Indirekte Auswirkungen durch Injektionsmittel: Vitalitätsverluste<br />

bei Bäumen und Sträuchern durch Stoffeintrag. evtl.<br />

langfristig durch Überschussharz, im Wurzelbereich möglich;<br />

- Direkte Beeinträchtigungen: Gefährdung von Bäumen und<br />

Sträuchern durch Kappung von eingewachsenen Wurzeln im<br />

Schadensbereich bedingt möglich;<br />

- Aus der Spachtelmasse können gesundheitsschädliche<br />

Dämpfe freigesetzt werden (Atemschutzgeräte sollten getragen<br />

werden);<br />

- Umweltverträglichkeit der Materialien erforderlich (Prüfzeugnis<br />

vom Dt. Institut f. Bautechnik in Berlin oder von anderen Prüfinstituten);<br />

- Durch die Abgabe von Injektionsmittel in den Boden ist eine<br />

Verfestigung des Bodens möglich [GSTT, 1997].<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gelreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen;<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit der Materialien<br />

beachten).<br />

351


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

1) Injektionen<br />

2) Auffräsen von Rissen, Muffen o. ä.<br />

3) Verspachtelung<br />

4) Fräsen von Wurzeleinwüchsen<br />

5) Fräsen von Ablagerungen<br />

6) Fräsen von einragenden Stutzen<br />

7) Anschluss zurückversetzter Einläufe<br />

8) Sanierung von Wandungslöchern<br />

Abb. A-6 - 6 Einsatzmöglichkeiten des KA-TE Systems [Information KA-TE System AG]<br />

352


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Eventuell: Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Reparatur der Schadstelle im Roboterverfahren:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparatur - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reparaturen Kanäle / -leitungen - Roboterverfahren<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Es ist ein Umweltverträglichkeitsnachweis zum Injektionsmittel<br />

zu liefern, in dem bescheinigt wird, dass keine negativen<br />

grundwasser- oder bodenhygienischen Auswirkungen feststellbar<br />

sind.<br />

353


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Videobeobachtung und -aufzeichnung der Roboterarbeiten<br />

und eventuell Fotodokumentation sind vorzulegen.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Bei Grundwasserinfiltration sind die undichten Stellen vorab<br />

durch Injektion abzudichten.<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Die Durchführungszeit von Fräsarbeiten von Sedimenten<br />

hängt nicht nur von der Größe der Sedimentation, sondern<br />

hauptsächlich von dem Härtegrad der Ablagerung ab. Hier<br />

können Arbeitszeiten von 15 Minuten bis 2 Stunden anfallen.<br />

- Für das Angleichen eines Muffenversatzes durch Fräsen fallen<br />

ca. 30 bis 60 Minuten Arbeitszeit an.<br />

Bauüberwachung<br />

- In allen Reparaturfällen sind lose Bestandteile durch Fräsen<br />

oder Hochdruckspülung zu entfernen.<br />

- Materialeingangskontrolle mit Angaben über die eingesetzten<br />

Harze, Topfzeiten und Mengenverhältnisse.<br />

- Temperaturmessung der Außenluft und des Harzes während<br />

der Erwärmung und Verarbeitung.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Nachweis der Eigenschaften: für Werkstoffe durch Werkszeugnis,<br />

für Reaktionsharzmassen und -mittel durch Lieferdaten,<br />

Lagerstabilität sowie Härtungsverhalten.<br />

- Die Prüfung gem. Spezifikation erfolgt für: Viskosität, Festkörper<br />

und Gelierzeit.<br />

- Von jeder Lieferung der Werkstoffe sind im Rahmen der<br />

Eigenüberwachung Rückstellproben zu nehmen. Diese sind<br />

bei Bedarf zu analysieren und mit den Anforderungen abzugleichen.<br />

354


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[STEIN, D., 1999], [Information KMG], [Information PMO Engineering AG]<br />

355


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.6 Part-Liner<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Part- oder Point-Liner bestehen im Allg. aus einer epoxidharzgetränkten<br />

Gewebemanschette. Sie werden zusammen mit einem<br />

Packer von einem Roboter im Kanal positioniert und durch<br />

Druckluftfüllung des Packers an die innere Rohrwandung<br />

gedrückt. Nach einer Aushärtungszeit mit Heißdampf von ca. 1 -<br />

3 Stunden hat sich ein Kurzrohr gebildet, das fest mit der Rohrwand<br />

verbunden ist, und trotz der relativ geringen Wandungsstärke<br />

von 2 - 5 mm die statische Tragfähigkeit des Altrohres vergrößert<br />

bzw. übernimmt. Nach Entfernen des Packers kann der<br />

Kanal wieder in Betrieb gesetzt werden. Die Länge der Part-Liner<br />

kann dabei flexibel, passend für die jeweilige Schadenslänge,<br />

gefertigt werden (ab ca. 0,4 m).<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Partliner bzw. Midliner [Information KMG], Basismaterial aus<br />

ECR-Glasfaser-Laminat;<br />

- Renoline-Verfahren u. Veltrup-Pria-Verfahren: Herstellung des<br />

Partliners mit hohlem Packer, sodass während der Arbeiten<br />

ein <strong>Abwasser</strong>abfluss zugelassen werden kann [STEIN, D.,<br />

1999];<br />

- KRT-Flex, anwendbar ab DN 100 [Information KRT Kanalsanierungs-Technik<br />

AG];<br />

- Point-Liner-Verfahren, [Information Scheiff Kanalsanierung<br />

GmbH], [Information INSITUFORM];<br />

- Konudur LM-Liner [Information MC-Bauchemie].<br />

356


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Anwendungsbereich<br />

- Kanäle mit Kreisquerschnitt, deren statische Tragfähigkeit<br />

nicht mehr gesichert ist;<br />

- nach Herstellerangaben sollen gleichzeitig auch Undichtigkeiten<br />

behoben werden können;<br />

- örtlich begrenzte und kurze Längsrisse, Querrisse;<br />

- Scherbenbildung u. Rohrbruch;<br />

- undichte Rohrverbindungen mit angebrochenen Muffen;<br />

- anwendbar in kreisförmigen Querschnitten im Nennweitenbereich<br />

DN 100 bis DN 1000;<br />

- nur außerhalb von Anschlüssen anwendbar;<br />

- hauptsächlich günstig für Rohre aus mineralischen Werkstoffen<br />

mit guter Wandhaftung (Beton, Mauerwerk).<br />

Vorteil<br />

- Arbeiten ohne Erdaufbruch, Geräteaufwand gering;<br />

- keine Stoßkanten;<br />

- geringer Materialbedarf und flexible Auskleidungslängen;<br />

- unabhängig vom Grundwasserstand.<br />

Nachteil<br />

- dauerhafte Abdichtung von Undichtigkeiten nicht möglich;<br />

- der Kanal muss für die Arbeiten teilweise abwasserfrei sein;<br />

- Inkrustationen auf der Rohrwandung und Abflusshindernisse<br />

müssen vorher beseitigt werden, da sonst verminderte Haftung;<br />

- Langzeitverhalten ist problematisch, Lebensdauer ist schwer<br />

einschätzbar [W. Bopp, 1996];<br />

- Übergänge zur Rohrwandung müssen sauber verarbeitet werden,<br />

evtl. sind Nacharbeiten (Entfernen von Überschussharz)<br />

erforderlich, da später Probleme bei der Reinigung (HD-Spülung)<br />

auftreten können;<br />

- nicht geeignet für Haltungen mit starken Bögen und Abwinkelungen;<br />

- stark verzögerte Aushärtung bei Temperaturen unter 5°C.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Indirekte Auswirkungen: Vitalitätsverluste bei Bäumen und<br />

Sträuchern durch Stoffeintrag, evtl. langfristig durch Überschussharz,<br />

im Wurzelbereich möglich.<br />

357


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Träger und Harzreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen;<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit der Materialien<br />

beachten).<br />

Abb. A-6 - 7 Verfahren mit Partliner [Information KMG]<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

358


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Reparatur mit partiellem Inliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparatur - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reparaturen Kanäle / -leitungen - Partielle<br />

Inliner<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 1, Febr. 2000: Renovierung von drucklosen <strong>Abwasser</strong>kanälen<br />

und Rohrleitungen mit vor Ort härtendem Schlauchlining<br />

Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

359


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Harzmassen: Die eingesetzten Harze müssen abwasserbeständig<br />

und feuchtigkeitsunempfindlich sein sowie die Formstoffeigenschaften<br />

nach DIN 16946-2, mindestens Typ 1130<br />

für UP-Harze und mindestens Typ 1020-0 für Epoxidharze<br />

erfüllen. Die eingesetzten Harzmassen müssen mindestens<br />

die Spezifikationen erfüllen, wie sie beispielhaft für UP-Harze<br />

in DIN 18820-1, Gruppe 3 definiert werden.<br />

- Träger-/Verstärkungsmaterial: Es dürfen nur industriell hergestellte<br />

korrosionsbeständige Träger- und/oder Verstärkungsmaterialien<br />

verwendet werden. Glasfasern dürfen gemäß<br />

Wasserhaushaltsgesetz nicht an der Oberfläche freiliegen,<br />

sondern müssen grundsätzlich mit Harzmassen überdeckt<br />

sein. Der Schlauch wird luftblasenarm gemäß DIN 18820-3<br />

hergestellt.<br />

- Im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung sind alle<br />

Nachweise gemäß RSV 1, Tabelle 4 für die Bereiche: Herstellung,<br />

Eignungsprüfung und Baustellenbeprobung zu erbringen.<br />

- Die Rohrwandung ist vor dem Einbau zu reinigen. Der Einbau<br />

erfolgt ferngesteuert unter ständiger Kamerabeobachtung.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Während des Mischens der Harzkomponenten und Tränkung<br />

des Gewebes ist sorgfältig darauf zu achten, dass keine Luft<br />

eingeschlossen wird.<br />

- Das Altrohr ist in den Endbereichen des Partliners anzufräsen,<br />

damit eine bessere Haftung und ein möglichst glatter Übergang<br />

erreicht werden.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Ab DN 200 sind die Packer hohl, so dass ein (reduzierter)<br />

<strong>Abwasser</strong>abfluss während der Sanierung gewährleistet ist.<br />

Somit kann in den meisten Fällen auf eine <strong>Abwasser</strong>haltung<br />

verzichtet werden.<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Weitere Voraussetzungen sind die Zertifizierung des Unternehmens<br />

nach DIN EN ISO 9000 ff und die Anerkennung als<br />

Fachbetrieb nach §19 I WHG<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

360


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Bauzeit<br />

- Der Einbau eines Partliners dauert einschließlich der vorbereitenden<br />

Arbeiten ca. 2 - 4 Stunden.<br />

- Die Aushärtungszeit beträgt 0,5 bis 2 Stunden.<br />

Bauüberwachung<br />

- Falls im Bereich von seitlichen Zuläufen ein Part-Liner gesetzt<br />

werden soll, empfiehlt sich ein spezielles Formstück (siehe<br />

Hutprofil-Technik) zur gleichzeitigen Sanierung des<br />

Anschlussbereichs der Leitung.<br />

- Die Gewebematte sollte mit mehr Harz als eigentlich erforderlich<br />

ist, getränkt werden. Das überschüssige Harz wird in<br />

Risse oder Fehlstellen in der Rohrwandung eingedrückt.<br />

Damit entsteht eine gute Haftung zwischen Part-Liner und Altrohr.<br />

- Der Part-Liner muss kürzer als der Packer sein, um einen sauberen<br />

Übergang zum Altrohr an den Enden des Part-Liners zu<br />

erreichen.<br />

- Die 2 mm starke Gewebematte ist so zu konfektionieren, dass<br />

sie sich beim Umwickeln um den Packer um mindestens 100<br />

mm überlappt. Größere Wanddicken (bis 6 mm) werden durch<br />

mehrere Vlieslagen mit gegeneinander versetzten Überlappungsbereichen<br />

realisiert.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Nachweis der Eigenschaften: für Werkstoffe durch Werkszeugnis,<br />

für Reaktionsharzmassen und -mittel durch Lieferdaten,<br />

Lagerstabilität sowie Härtungsverhalten.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2). Hierbei ist insbesondere auf saubere und<br />

glatte Übergänge zum Altrohr zu achten (ggf. muss nachgearbeitet<br />

werden).<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6. Es<br />

muss im Einzelfall entschieden werden, ob die gesamte Haltung<br />

geprüft werden kann oder eine abschnittsweise Prüfung<br />

des sanierten Bereichs vorgezogen wird.<br />

361


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage des<br />

Merkblattes RSV 1 enthaltenen Protokolle zum Einbau, zur<br />

Begutachtung sowie den Probenbegleitschein für die Materialprobe<br />

umfassen.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[Stein, D., et. al., 1991], [Information KMG], [Information KRT Kanalsanierungs-Technik<br />

AG], [Müller Umwelttechnik]<br />

362


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.7 Innenmanschetten aus PVC oder Stahl<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Diese Art der Manschetten (auch Schalen genannt) werden<br />

ganzflächig mit Epoxidharz auf der Außenseite eingestrichen, je<br />

nach Art für den Transport gefaltet, längs geschlitzt oder überlappt<br />

und anschließend an der zu reparierenden Schadstelle im<br />

Kanal rückverformt und verspannt. Das Einbringen der Manschetten<br />

geschieht bei den Verfahren mit Spezialgeräten, die<br />

Rückverformung und Verspannung erfolgt hydraulisch.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Stuttgarter Hülse: Hier werden Schalen verwendet, die durch<br />

eine spezielle Verschlusstechnik in ihrer Position gehalten<br />

werden;<br />

- Link-Pipe-Verfahren: Prinzipiell wird wie bei Stuttgarter Hülse<br />

gearbeitet, jedoch statt Epoxidharz wird Mörtel eingesetzt;<br />

- Quick-Lock-System: Hierbei besteht die Manschette aus stufenlos<br />

verspannbarem V4A-Stahl und einer Gummimembran<br />

zur Abdichtung, Kleber oder Kunstharze sind hier nicht erforderlich<br />

[Information Rausch GmbH & Co];<br />

- Snap-Lock-Verfahren: Die bei diesem Verfahren verwendete<br />

Innenrohrmanschette besteht aus einem in Längsrichtung aufgeschnittenen<br />

dünnwandigen Rohr aus rostfreiem Stahl, dessen<br />

Schnittkanten sich zur Durchmesserreduzierung<br />

überlappen;<br />

- Magnaline-Verfahren: Hier wird ein längs aufgeschnittenes<br />

PVC-Rohr analog der Vorgehensweise des Snap-Lock-Verfahrens<br />

verwendet.<br />

363


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Anwendungsbereich<br />

- Abdichtung von Leckagen in verschiedenen Nennweitenbereichen;<br />

- Reparatur von größeren Ausbrüchen im Sohl-, Kämpfer- oder<br />

Scheitelbereich;<br />

- Deformationen, Muffenversätze, Längsverschiebungen und<br />

defekte Anschlüsse;<br />

- Abdichtung von Wurzeleinwüchsen und teilweise Verhinderung<br />

eines weiteren Wachstums;<br />

- anwendbar je nach Verfahren für Nennweiten ab DN 150<br />

Vorteil<br />

- einfache Technik;<br />

- der Verbund Metall-Harz bietet doppelten Schutz und Stabilität.<br />

Nachteil<br />

- minimale Querschnittsreduzierung;<br />

- bei schlecht fixierten Manschetten können mit der Zeit Probleme<br />

bei der Rohrreinigung durch HD-Spülgeräte auftauchen<br />

(Schale kann wegreißen).<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Epoxidharze sollten lösemittelfrei sein.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit der Materialien<br />

beachten).<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

364


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Reparatur mit partiellem Inliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparatur - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reparaturen Kanäle / -leitungen - Partielle<br />

Inliner<br />

Beschreibungsmerkmal: Stahl, nichtrostend<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

-<br />

Für das Sanierungssystem<br />

-<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

365


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Bauzeit<br />

- Mit dem Snap-Lock-System können im Rahmen eines 8-Stunden-Arbeitstages<br />

ca. 10 Schadensstellen in einer Haltung bei<br />

einer maximalen Manschettenbreite von 1,20 m repariert werden.<br />

- Bei Einsatz des Quick-Lock-Systems können Arbeitstakte von<br />

10 Minuten pro Manschette erreicht werden. Die Manschette<br />

wird auf dem Roboter befestigt und mit Hilfe einer fahrbaren<br />

Kamera an der Schadstelle positioniert. Auf Knopfdruck erledigt<br />

der Roboter den Sanierungsvorgang innerhalb von 50<br />

Sekunden.<br />

Bauüberwachung<br />

- Beim Einbau von Edelstahlmanschetten rastet ein spezieller<br />

Schnellverschluss bei der Aufweitung automatisch ein, sodass<br />

der Packer sofort wieder entfernt werden kann. Zur besseren<br />

Haftung und Abdichtung ist die Schale mit einer Gummimembran<br />

oder mit einem 2-Komponenten-Kleber zu beschichten.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6. Es<br />

muss im Einzelfall entschieden werden, ob die gesamte Haltung<br />

geprüft werden kann oder eine abschnittsweise Prüfung<br />

des sanierten Bereichs vorgezogen wird.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[STEIN, D., 1999], [Information Rausch GmbH & Co], [Information Rico],<br />

[Uhrig, T.]<br />

366


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.8 Hutprofil-Technik für Anschlussstutzen<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Die Part-Liner-Technik gemäß Kapitel A-6.2.4.6 wird mit diesem<br />

Verfahren bei der Reparatur von Anschlussstutzen eingesetzt.<br />

Dabei wird eine Manschette - zylinderförmiger, epoxidharzgetränkter<br />

Filzschlauch mit Kragen im Anschlussbereich - mittels<br />

Packer positioniert und mit Wasserdruck in die Leitung eingestülpt.<br />

Nach dem Andrücken und der thermischen Aushärtung ist<br />

eine Abdichtung und eine Stabilisierung erreicht worden, wobei<br />

der Filzschlauch die Leitung abdichtet und der Kragen die<br />

Anschlussöffnung schützt.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Insituform-Hutprofil-Technik (HPT) [Information INSITU-<br />

FORM];<br />

- Sideliner Kanal-Müller-Gruppe [Information KMG]: Arbeitet<br />

nach dem gleichen System wie oben beschrieben;<br />

- System AKE und Lacon: Hutmanschette und Inliner aus PE-<br />

HD [Information Stehmeyer + Bischoff], geeignet bei PE-HD-<br />

Inlinern im Hauptkanal.<br />

Anwendungsgebiet<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

- nicht fachgerecht angebundene Anschlüsse mit Rissen und<br />

Spalten;<br />

- für Anschlüsse: DN 100 - DN 200 und Sammler DN 200 - DN<br />

600.<br />

367


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Vorteil<br />

- Bedingt durch die Baulänge von 30-40 cm wird meistens auch<br />

der Bereich der ersten Muffe überdeckt, die häufig ebenfalls<br />

eine potentielle Schadstelle ist.<br />

Nachteil<br />

- dauerhafte Abdichtung von Undichtigkeiten nicht möglich;<br />

- der Kanal muss für die Arbeiten teilweise abwasserfrei sein;<br />

- Inkrustationen auf der Rohrwandung und Abflusshindernisse<br />

müssen vorher beseitigt werden, da sonst verminderte Haftung;<br />

- Langzeitverhalten ist problematisch [W. Bopp, 1996];<br />

- Bei nicht sauberer Verarbeitung bzw. größeren Übergängen<br />

zur Rohrwandung im Hauptkanal können Probleme bei der<br />

HD-Spülung auftreten (ggf. Umstellung auf Schwallspülung).<br />

- hauptsächlich günstig für Rohre aus mineralischen Werkstoffen;<br />

- stark verzögerte Aushärtung bei Temperaturen unter 5°C.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Indirekte Auswirkungen: Vitalitätsverluste bei Bäumen und<br />

Sträuchern durch Stoffeintrag, evtl. langfristig durch Überschussharz,<br />

im Wurzelbereich möglich.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Träger und Harzreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen;<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit der Materialien<br />

beachten).<br />

368


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Abb. A-6 - 8 Systemskizze Insituform-Hutprofil [Information INSITUFORM]<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

369


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Anschlussstutzen in Hutprofil-Technik einbinden:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Anschlussleitungen/Inliner einbinden<br />

Beschreibungsmerkmal: vorhandene Anschlussleitung aus .....<br />

Die verschiedenen Textteile stehen jeweils im Zusammenhang<br />

mit dem Werkstoff der Anschlussleitung und einem bestimmten<br />

Reliningverfahren für den Hauptkanal.<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 1, Febr. 2000: Renovierung von drucklosen <strong>Abwasser</strong>kanälen<br />

und Rohrleitungen mit vor Ort härtendem Schlauchlining<br />

Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

370


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Harzmassen: Die eingesetzten Harze müssen abwasserbeständig<br />

und feuchtigkeitsunempfindlich sein sowie die Formstoffeigenschaften<br />

nach DIN 16946-2, mindestens Typ 1130<br />

für UP-Harze und mindestens Typ 1020-0 für Epoxidharze<br />

erfüllen. Die eingesetzten Harzmassen müssen mindestens<br />

die Spezifikationen erfüllen, wie sie beispielhaft für UP-Harze<br />

in DIN 18820-1, Gruppe 3 definiert werden.<br />

- Träger-/Verstärkungsmaterial: Es dürfen nur industriell hergestellte<br />

korrosionsbeständige Träger- und/oder Verstärkungsmaterialien<br />

verwendet werden. Glasfasern dürfen gemäß<br />

Wasserhaushaltsgesetz nicht an der Oberfläche freiliegen,<br />

sondern müssen grundsätzlich mit Harzmassen überdeckt<br />

sein. Der Schlauch wird luftblasenarm gemäß DIN 18820-3<br />

hergestellt.<br />

- Im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung sind alle<br />

Nachweise gemäß RSV 1, Tabelle 4 für die Bereiche: Herstellung,<br />

Eignungsprüfung und Baustellenbeprobung zu erbringen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Die Rohrwandungen sind vor dem Einbau zu reinigen. Der<br />

Einbau erfolgt ferngesteuert unter ständiger Kamerabeobachtung.<br />

- Während des Mischens der Harzkomponenten und Tränkung<br />

des Gewebes ist sorgfältig darauf zu achten, dass keine Luft<br />

eingeschlossen wird.<br />

- Vor dem Einbau des Hutprofils sind einragende oder zurückstehende<br />

Stutzen zu bearbeiten.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Weitere Voraussetzungen sind die Zertifizierung des Unternehmens<br />

nach DIN EN ISO 9000 ff und die Anerkennung als<br />

Fachbetrieb nach §19 I WHG<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Pro Tag können bei guten Baustellenbedingungen ca. 4 bis 5<br />

Hutprofile eingebaut werden.<br />

371


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Bauüberwachung<br />

- Der Anschluss eines PE-HD-Hutprofils an einen materialgleichen<br />

Inliner kann nur durch eine Schweißung erfolgen, da<br />

Bauteile auf Polyethylen-Basis nicht verklebt werden können.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes, Werkszeugnis, Lieferscheine.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Videobeobachtung und -aufzeichnung der Roboterarbeiten<br />

und eventuell Fotodokumentation der aufgefrästen Schadensstelle<br />

sind vorzulegen.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage des<br />

Merkblattes RSV 1 enthaltenen Protokolle zum Einbau, zur<br />

Begutachtung sowie den Probenbegleitschein für die Materialprobe<br />

umfassen.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[Information INSITUFORM]<br />

372


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.9 Ausbessern von Schadstellen<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Eine Ausbesserung von außen kann insbesondere an Betonoder<br />

Stahlbetonrohren erfolgen. Die Ausbesserung von Fehlstellen<br />

erfolgt dabei durch Vermörtelung mit Zementmörtel. Hierunter<br />

wird das Schließen von Betonoberflächen sowie das Füllen<br />

von Hohlräumen verstanden.<br />

Anwendungsbereich<br />

- Schadstellen, wie Risse, kleinere Ausbrüche usw. in Betonbzw.<br />

Stahlbetonrohren;<br />

- anwendbar für alle Nennweiten;<br />

- nur wirtschaftlich und empfehlenswert bei geringen Rohrtiefen<br />

und unbefestigten Oberflächen ohne Verkehrsbelastung.<br />

Vorteil<br />

- keine Querschnittsreduzierung;<br />

- sehr sichere und haltbare Form der Schadensbehebung.<br />

Nachteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- das Anlegen einer offenen Baugrube, vor allem bei großen<br />

Tiefen ist aufwendig und oft unwirtschaftlich;<br />

- eine eventuelle Wasserhaltung sowie die Neben- und Folgearbeiten<br />

(z. B. Straßendecke schließen, Straßensperrungen)<br />

sind kostenintensiv und können die Reparatur unwirtschaftlich<br />

werden lassen.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Bodenaufbruch/ -eingriff erforderlich.<br />

373


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Bei der Bauausführung gelten die allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik im Kanal- und Leitungsbau.<br />

Der Qualitätsnachweis für den Zementmörtel erfolgt über Materialnachweise,<br />

die den Prüfkriterien des Sachstandsberichtes der Deutschen Bauchemie<br />

entsprechen sollten [Deutsche Bauchemie e.V., 1997].<br />

374


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.10Auswechseln einzelner Rohre in offener Bauweise<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Bei dem zu sanierenden Kanal wird der defekte Rohrbereich<br />

nach Außerbetriebsetzung der Haltung abgetrennt, ein Rohrpassstück<br />

mit glatten Enden eingesetzt und die Rohrverbindung<br />

mittels Manschettendichtung hergestellt.<br />

Anwendungsbereich<br />

- beschädigte Rohre und Abzweige;<br />

- unsachgemäß hergestellte Anschlüsse;<br />

- Einstürze/Rohrbruch, große Undichtigkeiten;<br />

- anwendbar bei allen Nennweiten und Materialien;<br />

- aufgrund des hohen Aufwandes nur bei akuten Einstürzen<br />

(Sofortmaßnahme) oder bei geringen Rohrtiefen und unbefestigten<br />

Oberflächen ohne Verkehrsbelastung empfehlenswert.<br />

Vorteil<br />

- sichere Form der Schadensbehebung;<br />

- keine Querschnittsreduzierung;<br />

- die hohe Flexibilität der Manschettendichtung lässt unterschiedliche<br />

Setzungen zwischen dem gestörten und ungestörten<br />

Baugrundbereich zu.<br />

Nachteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Außerbetriebsetzen der Haltung erforderlich;<br />

- das Anlegen der offenen Baugrube, vor allem bei großen Tiefen;<br />

- eine eventuelle Wasserhaltung und die Neben- und Folgearbeiten<br />

(z. B. Straßendecke schließen, Straßensperrung) sind<br />

375


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

kostenintensiv und können die Reparatur unwirtschaftlich werden<br />

lassen.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Bodenaufbruch/-eingriff<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Bei der Bauausführung gelten die allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik im Kanal- und Leitungsbau.<br />

376


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.11Abdichtung mit Schrumpfschläuchen<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Das Verfahren wird nur selten im <strong>Abwasser</strong>bereich eingesetzt.<br />

Der Anwendungsbereich liegt überwiegend bei der Reparatur<br />

von Versorgungsleitungen und Kabel.<br />

Für eine Abdichtung von außen muss die Standsicherheit der<br />

Rohre während der Reparatur gewährleistet sein.<br />

Die Schrumpfmuffen bestehen aus Polyethylen mit einer Innenbeschichtung<br />

aus thermoplastischem Dichtungskleber. Diese<br />

werden um die abzudichtenden Stellen gelegt und durch Erwärmen<br />

zusammengeschrumpft. Durch diese Erwärmung treten<br />

Schrumpfkräfte auf, die den dauerelastischen Dichtungskleber in<br />

mögliche Hohlräume und Unebenheiten pressen, sodass eine<br />

feste und wasserdichte Rohrverbindung entsteht. Der Arbeitsablauf<br />

sieht wie folgt aus:<br />

- Erwärmung der zu umhüllenden Fläche auf ca. 60 °C<br />

- Anlegen des Schrumpfschlauches<br />

- Aufschrumpfen des Schrumpfschlauches mit einer weich eingestellten,<br />

gelben Propangasflamme<br />

- Der Arbeitsablauf ist einwandfrei durchgeführt, wenn:<br />

- der Schrumpfschlauch vollständig auf die Rohrverbindung aufgeschrumpft<br />

ist;<br />

- er glatt, ohne Kaltstellen und Luftblasen anliegt und der Dichtungskleber<br />

an beiden Enden herausgepresst wurde.<br />

Anwendungsbereich<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Abdichtung von Rohrverbindungen bis DN 350;<br />

- nur wirtschaftlich und empfehlenswert bei geringen Rohrtiefen<br />

und unbefestigten Oberflächen sowie geringer Verkehrsbelastung.<br />

377


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Vorteil<br />

- wasserdichte, gegen Öle, Säuren und Laugen beständige Verbindung;<br />

- beständig gegen Ozon u. ultraviolette Strahlung;<br />

- das Material ist unter mechanischer Belastung weitestgehend<br />

kriechbeständig;<br />

- Alterungsbeständigkeit ist erhöht;<br />

- Versprödung wird reduziert;<br />

- die Bewegungsmöglichkeiten des Rohres bleiben erhalten;<br />

- die Vorflut bleibt unberührt, keine <strong>Abwasser</strong>haltung erforderlich.<br />

Nachteil<br />

- das Anlegen der offenen Baugrube, vor allem bei großen Tiefen;<br />

- eine eventuelle Wasserhaltung und die Neben- und Folgearbeiten<br />

(z. B. Straßendecke schließen, Straßensperrung ) sind<br />

sehr kostenintensiv.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Bodenaufbruch/-eingriff erforderlich<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

a) Erwärmung der zu umhüllenden Fläche auf ca. 60 °C<br />

b) Anlegen des Schrumpfschlauches<br />

c) Aufschrumpfen des Schrumpfschlauches mit einer weich eingestellten, gelben<br />

Propangasflamme<br />

Abb. A-6 - 9 Arbeitsablauf beim Abdichten mit Schrumpfschläuchen [Information<br />

Raychem GmbH]<br />

378


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Bei der Bauausführung gelten die allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik im Kanal- und Leitungsbau.<br />

379


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.12Abdichtung mit Außenmanschetten<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Für eine Abdichtung von außen muss die Standsicherheit der<br />

Rohre während der Reparatur gewährleistet sein.<br />

Für die Abdichtung von außen können mehrteilige Manschetten<br />

aus rostfreiem Stahl mit einer elastomeren Innenbeschichtung<br />

verwendet werden. Nach dem Reinigen des Rohres im Bereich<br />

der Undichtigkeit wird ein Gleitmittel (z. B. Seifenlauge) auf das<br />

Rohr und die Manschetteninnenseite aufgetragen. Nachdem die<br />

Manschette montiert und befestigt wurde, erfolgt die abschließende<br />

Dichtheitsprüfung.<br />

Anwendungsbereich<br />

- örtlich begrenzte Undichtigkeiten wie Längs- und Querrisse;<br />

- Rohrbrüche;<br />

- undichte Rohrverbindungen (Falzverbindungen);<br />

- geringe Lageabweichungen in Horizontal- und Vertikalrichtung;<br />

- einsetzbar bei Rohren mit kreisförmigen Querschnitten und<br />

Nennweiten bis DN 1150 aus fast allen Werkstoffen;<br />

- nur wirtschaftlich und empfehlenswert bei geringen Rohrtiefen<br />

und unbefestigten Oberflächen ohne Verkehrsbelastung.<br />

Vorteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- einfache Handhabung;<br />

- bei Abweichungen des Außendurchmessers bis 30 mm einsetzbar;<br />

- die Vorflut bleibt unberührt, keine <strong>Abwasser</strong>haltung erforderlich.<br />

380


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Nachteil<br />

- das Anlegen der offenen Baugrube, vor allem bei großen Tiefen;<br />

- eine eventuelle Wasserhaltung und die Neben- und Folgearbeiten<br />

(z. B. Straßendecke schließen, Straßensperrung) sind<br />

sehr kostenintensiv.<br />

- für PE-Rohre weniger geeignet, da keine dauerhafte Abdichtung<br />

erreichbar.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Bodenaufbruch/-eingriff erforderlich<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Abb. A-6 - 10 2-teilige Außenmanschette zur Abdichtung von außen [Information<br />

Städtler + Beck]<br />

381


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.13Langrohr- und Kurzrohrrelining<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Beim Einbringen dieser Inliner werden mehrere Varianten angeboten:<br />

- Einziehverfahren<br />

- Einziehen einer Rohrleitung aus Rohren mit zugkraftschlüssiger<br />

Verbindung (vergleichbar mit Rohrstrangverfahren)<br />

- Einziehen einer Rohrleitung aus Rohren mit nicht zugkraftschlüssiger<br />

Verbindung (ziehend/schiebend) (Zugkraft wird<br />

über Druckplatte des jeweils am Ende befindlichen Rohres<br />

geleitet)<br />

- Einziehen einzelner Rohre (erstes Rohr muss im Zielschacht<br />

festgesetzt werden)<br />

- Einschubverfahren (Rohre werden im Startschacht verbunden<br />

wie beim Rohrvortrieb mittels Presseinrichtung durch den<br />

Kanal geschoben)<br />

- Einfahrverfahren (Krafteinleitung erfolgt über Transportgeräte;<br />

Anwendung ausschließlich im begehbaren Bereich)<br />

Die Rohre bestehen in der Regel aus PE-HD. Beim Kurzrohrverfahren<br />

werden auch Steinzeugrohre eingesetzt.<br />

Die unterschiedlich langen, selbsttragenden Einzelrohre werden<br />

über eine Einziehbaugrube bzw. über Einsteigschächte diskontinuierlich<br />

(1) nach o.g. Verfahrensweisen in den Kanal eingebracht.<br />

(1) diskontinuierlich: taktweise<br />

382


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Die Verbindung der Einzelrohre untereinander kann in der Haltung<br />

oder im Startschacht bzw. in der Einziehbaugrube durch<br />

Schweißen oder Stecken erfolgen. Die Anbindung der Hausanschlussleitungen<br />

kann je nach Querschnittsgröße von innen oder<br />

außen erfolgen. Der entstandene Ringraum wird i. Allg. verfüllt.<br />

Erforderliche Nacharbeiten: s. Abschn. "Erforderliche Nacharbeiten<br />

bei der Renovierung"<br />

Anwendungsbereich<br />

- Bei Schadensbildern wie Undichtigkeiten mit und ohne Grundwasserinfiltration,<br />

Abrieb, Korrosion, Scherbenbildung, Querund<br />

Längsrissen;<br />

- Lageabweichungen und Verformungen lassen sich nur<br />

bedingt sanieren;<br />

- günstig bei der Sanierung von langen Sammlern mit wenigen<br />

Anschlüssen;<br />

- hauptsächlich Kreisquerschnitt ab DN 300, aber auch Eiprofile<br />

und sonstige Profile möglich.<br />

Vorteil<br />

- Inliner übernimmt die statische Tragfähigkeit;<br />

- es kann mit hell eingefärbten Materialien gearbeitet werden,<br />

die die Sichtkontrolle bei der optischen Inspektion verbessern;<br />

- keine Baugruben beim Kurzrohrverfahren erforderlich;<br />

- beim Kurzrohrverfahren können entsprechend präparierte<br />

Rohre für die Einbindung der Anschlusskanäle hergestellt und<br />

eingefahren werden;<br />

- PE-HD gilt als gut chemikalienbeständig und besitzt ein hervorragendes<br />

Zeitstandverhalten, ausreichende Langzeitbeständigkeit<br />

gegen chemischen und biologischen Angriff und ist<br />

unlöslich in allen organischen Lösungsmitteln.<br />

Nachteil<br />

- erhebliche Querschnittsreduzierung bei beiden Verfahren;<br />

- beim Langrohrverfahren erhöhter Platzbedarf durch Einziehbaugrube;<br />

- die Einbindung der Seitenzuläufe ist bei beiden Verfahren aufwendig,<br />

sie ist in offener und geschlossener Bauweise möglich;<br />

- große Anzahl von Rohrverbindungen beim Kurzrohrverfahren.<br />

383


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Für die Ringraumverfüllung werden meist Porenleichtbetone<br />

verwendet, von denen nach heutigem Erkenntnisstand keine<br />

Umweltgefährdung ausgeht.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Abb. A-6 - 11 Einschiebverfahren von Kurzrohren<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, -rinnen<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Kalibrieren:<br />

Unterverzeichnis: Sonstige Leistungen - <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Teilleistungsgruppe: Kalibrieren <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

384


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Eventuell: Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Kurzrohrverfahren:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Renovierung - Reliningverfahren<br />

Beschreibungsmerkmal: Kurzrohr - Inliner<br />

Langrohrverfahren:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Renovierung - Reliningverfahren<br />

Beschreibungsmerkmal: Langrohr - Inliner<br />

Nacharbeiten<br />

Einbindung Anschlussleitungen / Inliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Anschlussleitungen / Inliner einbinden<br />

Ringraumverfüllung:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Sanierung Kanäle/Leitungen - sonstige<br />

Leistungen<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

385


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

RSV 3, Sept. 2000: Renovierung von drucklosen <strong>Abwasser</strong>leitungen<br />

und -kanälen durch Liningverfahren mit Ringraum.<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Siehe RSV 3 Teil 2.3 ff.<br />

- Die Dichtringe der Kurzliner sind aus Kautschuk hergestellt.<br />

Kautschukarten mit den Kürzeln SBR, NBR und EPDM erfüllen<br />

den Einsatz im <strong>Abwasser</strong>kanal. Alle Dichtringe müssen der<br />

DIN 4060 " Rohrverbindungen von <strong>Abwasser</strong>kanälen und -leitungen<br />

mit Elastomerdichtungen - Anforderungen und Prüfungen<br />

an Rohrverbindungen, die Elastomerdichtungen enthalten<br />

" entsprechen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Bei den gesteckten Verbindungen ist ein Zeugnis eines anerkannten<br />

staatlichen Materialprüfungsamt (MPA) erforderlich.<br />

- Mit den je nach System eventuell anfallenden Schweißarbeiten<br />

dürfen nur solche Unternehmen beauftragt werden, die<br />

über ausgebildete und geprüfte Rohrschweißer verfügen. Es<br />

sind die gültigen Schweißzeugnisse vorzulegen.<br />

- Der Ringraum ist fachgerecht und durchgängig gemäß ATV<br />

Merkblatt M143-3 [ATV-DVWK-M 143] zu verfüllen. Eine Auftriebssicherung<br />

ist vorzusehen.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden<br />

Bauzeit<br />

- Beim Kurzrohrrelining kann bei guten Baustellenbedingungen<br />

innerhalb eines Tages eine Haltung mit einer Länge bis zu 50<br />

m saniert werden.<br />

Bauüberwachung<br />

- Eine werkseitig montierte Profillippendichtung ist O-Ringen<br />

aufgrund der wesentlich besseren Dichtfunktion vorzuziehen.<br />

386


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Die Außendruckfestigkeit der Steckverbindung ist wegen der<br />

hohen Belastung bei der Ringraumverfüllung und bei Lage der<br />

Rohre unter dem Grundwasserspiegel nach DIN 4060 gesondert<br />

zu prüfen und nachzuweisen. Eine Alternative zur Steckverbindung<br />

stellt das Verschweißen der Kurzrohre dar. Beim<br />

Verschweißen in der Baugrube ist eine ausreichende Auskühlzeit<br />

einzuhalten, bevor das Rohr in die Haltung eingeschoben<br />

werden kann.<br />

- Während des Transportes und der Lagerung auf der Baustelle<br />

müssen die Kurzrohre stehen und dürfen nicht intensiver Sonnenbestrahlung<br />

ausgesetzt sein. Beim Einbau ist auf den einwandfreien<br />

Zustand der Steckverbindung vor Einzug in die<br />

Haltung zu achten. Dies ist z.B. mit einer Stopperplatte<br />

[Information egeplast] möglich, die bei Montage im Schacht in<br />

eine ins Rohr eingefräste umlaufende Nut eingesteckt wird,<br />

um beim Zusammenfügen von Muffe und Spitzende das vorhergehende<br />

Rohr zu fixieren und ein Durchrutschen zu vermeiden.<br />

Jede Steckverbindung kann so vor dem<br />

Weiterschieben optisch kontrolliert werden.<br />

- Durch die gelenkig zusammengefügten Kurzrohre, kann es zu<br />

dem Problem kommen, dass insgesamt keine gradlinige Haltung<br />

entsteht (schlangenförmiger Verlauf). Dies kann durch<br />

den Einbau von Abstandhaltern vermieden werden, was bei<br />

sehr geringem Leitungsgefälle zu empfehlen ist. Allerdings ist<br />

damit eine erhöhte Querschnittsreduzierung verbunden.<br />

- Seitliche Zuläufe, die in geschlossener Bauweise wieder eingebunden<br />

werden sollen, sind vor der Sanierung mittels einer<br />

optischen Inspektion exakt einzumessen. Vor dem Einbau des<br />

entsprechenden Rohres ist die Öffnung für den Abzweiger mit<br />

einer Bohrung herzustellen. Sollte die Öffnung nicht in der<br />

Mitte des Kurzrohres liegen, ist ein Passrohr als Vorläufer zum<br />

angebohrten Rohr einzusetzen. Eine vorgefertigte Dichtmanschette<br />

wird um die eingeschnittene Abzweigöffnung gelegt<br />

und gegen Verrutschen gesichert. Das Füllventil der Dichtmanschette<br />

wird durch eine separate Bohrung eingesteckt.<br />

Das vorbereitete Kurzrohr wird in die Haltung eingefahren,<br />

unter Kamerabeobachtung in die richtige Position gedreht und<br />

in das bereits eingebaute Kurzrohr eingeschoben. Anschließend<br />

wird die Dichtmanschette mit einem 2-Komponenten-<br />

Kunststoff verfüllt. Die Manschette weitet sich auf und<br />

umschließt den Abzweig. Dieses sehr aufwendige Verfahren<br />

ist mit großer Sorgfalt durchzuführen, da es ein großes Fehlerpotential<br />

beinhaltet. Der ordnungsgemäße Einbau ist anhand<br />

der Videobänder unbedingt zu kontrollieren. Während des<br />

Rohreinschubs ist insbesondere auf eventuelle Beschädigungen<br />

der Dichtmanschetten an den Anschlussöffnungen zu<br />

achten. Diese sind wegen ihrer Dünnwandigkeit sehr empfindlich.<br />

Auch kann es zum Platzen bzw. Aufreißen der Manschetten<br />

beim Verpressvorgang kommen.<br />

387


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Die einzubauenden Materialien sind nach Anlieferung einer<br />

Sichtprüfung zu unterziehen und materialgerecht zu lagern.<br />

- Gemäß Merkblatt RSV3 sind die Parameter für Abmessung,<br />

Unversehrtheit der Verpackung, Formgenauigkeit, Produktionsdatum<br />

und Menge anhand des Lieferscheins oder der<br />

Materialbeschriftung zu überprüfen und festzuhalten.<br />

- Liefernachweise des Rohrherstellers.<br />

- Der Rohrhersteller sollte Mitglied der Gütegemeinschaft<br />

Kunststoffrohre e.V. Bonn sein (Güteüberwachung).<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Falls die einzelnen Rohre miteinander verschweißt werden,<br />

können die Schweißnähte visuell und mit dem Ultraschalloder<br />

Röntgenverfahren zerstörungsfrei geprüft werden. Bei<br />

der visuellen Prüfung der Schweißnähte sind folgende Punkte<br />

zu beachten:<br />

- Die Schweißwülste müssen gleichmäßig rund und überall<br />

sichtbar sein.<br />

- Alle Wülste müssen annähernd gleich groß sein.<br />

- Die Wulstoberfläche soll glatt sein.<br />

- Die Schweißwülste müssen kerbfrei sein.<br />

- Der Rohrversatz darf 10 % der Rohrwandung an keiner Stelle<br />

überschreiten.<br />

- Mit Ultraschall- oder Röntgenverfahren werden Fehlstellen<br />

erkannt. Die Schweißnahtgüte kann damit nicht nachgewiesen<br />

werden. Die Ankündigung einer neutralen Schweißnahtüberprüfung<br />

erhöht mit Sicherheit die Sorgfalt bei der Arbeitsausführung.<br />

Grundsätzlich sind nach DVS 2207<br />

Schweißprotokolle über jede Schweißnaht zu führen.<br />

- Zerstörende Prüfungen der Schweißnähte sind Biege- oder<br />

Zugversuche nach DVS 2203.<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage 1 des<br />

Merkblattes RSV 3 enthaltenen Protokolle umfassen.<br />

388


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[STEIN, D., 1999], [John, H.-J., et al.], [Information Condor Rohrsysteme],<br />

[Holzhausen, V., 1994], [Information egeplast]<br />

389


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.14Inliner aus vorgefertigten, vorverformten Rohren<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Bei den Verformungsverfahren werden die eingebrachten Kunststoffrohrstränge<br />

bereits werkseitig unter Wärmezufuhr im Querschnitt<br />

U-förmig oder C-förmig vorverformt. Der verformte Querschnitt<br />

härtet nach der Abkühlung aus. Durch die Verformung<br />

ergibt sich eine erhöhte Flexibilität, die bis DN 450 das Einziehen<br />

über den Einsteigeschacht erlaubt. Separate Einziehgruben sind<br />

nicht erforderlich.<br />

Der Rohrstrang wird über den Schacht in die Haltung eingebracht,<br />

und dabei auf den ursprünglichen Kreisquerschnitt bis<br />

zum Anliegen an der Kanalinnenwand unter Erwärmung und/<br />

oder Innendruck rückverformt.<br />

Eine ausreichende Bettung des Kanals ist Voraussetzung für die<br />

Anwendung des Verfahrens.<br />

Erforderliche Nacharbeiten: s. Abschn.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- U-Liner oder Compact Pipe, Rohrstrang aus PE-HD-Rohren,<br />

DN 100 - DN 400 [Information REHAU], [Information Stehmeyer<br />

+ Bischoff];<br />

- NuPipe, Rohrstrang aus PVC-Rohren, DN 100 - 300<br />

[Information INSITUFORM];<br />

- Omega-Liner, Rohrstrang aus PVC/PE-Gemisch, DN 100 -<br />

500 [Information Uponor Anger GmbH];<br />

390


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Rolldown und Swagelining: Bei diesen so genannten Reduktionsverfahren<br />

wird der Kreisquerschnitt der Rohrstränge aus<br />

PE-HD unmittelbar vor dem Einziehen in die zu sanierende<br />

Haltung um ca. 10% reduziert (mechanisch bei Rolldown,<br />

Warmumformung bei Swagelining) und nach dem Einziehvorgang,<br />

unter Ausnutzung des werkstoffeigenen "Memory-<br />

Effekts" bis zum Anliegen an der Kanalinnenwand wieder aufgeweitet<br />

[STEIN, D., 1999].<br />

Anwendungsbereich<br />

- bei Undichtigkeiten, Außen- und Innenkorrosion, Längs- und<br />

Querrissen;<br />

- Kreisquerschnitt DN 100 - DN 450 (Reduktionsverfahren DN<br />

100 - 1200)<br />

- bei größeren Lageabweichungen und Versätzen nicht empfehlenswert.<br />

- bedingt einsetzbar bei mechanischem Verschleiß;<br />

Vorteil<br />

- Statische Tragfähigkeit des Kanals wird erhöht;<br />

- es kann mit hell eingefärbten Materialien gearbeitet werden,<br />

die die Sichtkontrolle bei der optischen Inspektion verbessern;<br />

- keine Einziehgruben bis DN 450 erforderlich;<br />

- unabhängig vom Kanalwerkstoff einsetzbar;<br />

- kein verbleibender Ringraum, der verfüllt werden muss;<br />

- PE-HD gilt als gut chemikalienbeständig und besitzt ein hervorragendes<br />

Zeitstandverhalten, ausreichende Langzeitbeständigkeit<br />

gegen chemischen und biologischen Angriff und ist<br />

unlöslich in allen organischen Lösungsmitteln.<br />

Nachteil<br />

- schwieriges Wiedereinbinden der Anschlussleitungen, offene<br />

Bauweise in der Regel erforderlich;<br />

- Stellen mit stärkerer Grundwasserinfiltration müssen vorab<br />

abgedichtet werden;<br />

- Gefahr der nicht vollständigen Rückverformung beim Einbringen<br />

in den Kanal (Faltenwurf), insbesondere bei Versätzen,<br />

Lageabweichungen und Nennweitentoleranzen im Altrohr --><br />

eine Kalibrierung ist unbedingt erforderlich.<br />

391


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

392


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

a) Einziehen des Vorverformten Rohrs<br />

b) Rohrreversion durch Druckluft und Wärme (Wasserdampf)<br />

Abb. A-6 - 12 Prinzipsskizze und Darstellung des Omega-Liners [Information Uponor<br />

Anger GmbH]<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

393


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Kalibrieren:<br />

Unterverzeichnis: Sonstige Leistungen - <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Teilleistungsgruppe: Kalibrieren <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

Eventuell: Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Renovierungsverfahren:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Renovierung - Reliningverfahren<br />

Beschreibungsmerkmal: Inliner aus vorverformten Rohren<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Einbindung Anschlussleitungen / Inliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Anschlussleitungen / Inliner einbinden<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

394


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 2, Febr. 2000: Renovierung von drucklosen <strong>Abwasser</strong>leitungen<br />

und -kanälen mit Rohren aus thermoplastischen Kunststoffen<br />

durch Reliningverfahren ohne Ringraum<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Siehe RSV 2 Tabelle 1a und 1b<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Vor dem Einbau ist der minimale Rohrdurchmesser durch Kalibrieren<br />

zu bestimmen. (Schadensbilder, wie Rohrverformungen<br />

und Muffenversätze können ein Hindernis für die<br />

vollständige Aufweitung des Inliners sein, wenn der Querschnitt<br />

damit kleiner als der Außendurchmesser des Inliners<br />

ist.).<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Vorarbeiten, wie Aufbau der Apparatur, Befestigung des Zugkopfs<br />

und Vorerwärmung des Inliners, aber ohne Reinigung<br />

und Inspektion: ca. 2 Stunden<br />

- Einzug des Inliners: ca. 2 m/min<br />

- Bedampfung, Abkühlung und Abtrennen der Endstücke: ca. 4<br />

bis 9 Stunden. Bei Verwendung von Inlinern auf PVC-Basis ist<br />

mit einer Heizphase von ca. 2 Stunden zu rechnen, bei Verwendung<br />

von PE-Materialien ca. 5 bis 7 Stunden.<br />

395


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Bauüberwachung<br />

- Die vorverformten Rohre werden auf Rohrtrommeln zur Baustelle<br />

geliefert. Es ist darauf zu achten, dass der minimale Biegeradius<br />

von r = 900 mm für DN 150 - 200 und r = 1050 mm<br />

für DN 250 - 350 nicht unterschritten wird. Die Trommel muss<br />

über eine Bremsvorrichtung und Anpressrollen verfügen, die<br />

ein Aufspringen der Rohre verhindern.<br />

- Eine mechanische Beschädigung der Materialien ist auszuschließen.<br />

- Die Materialien müssen sachgerecht transportiert und gelagert<br />

werden.<br />

- Es darf keine punktuelle Druckbelastung auf das Material einwirken.<br />

- Zum Schutz vor UV-Bestrahlung muss das Material abgedeckt<br />

gelagert werden.<br />

- Vor Einbringen des Inliners ist das Altrohr gründlich zu reinigen<br />

und sämtliche Abflusshindernisse zu beseitigen. Hervorstehende<br />

scharfkantige Gegenstände können<br />

Beschädigungen an den gegen Punktbelastungen sehr empfindlichen<br />

PE-HD-Rohren hervorrufen.<br />

- Der Inliner ist vor dem Einzug in die Haltung vorzuwärmen, da<br />

er sonst nicht über die ausreichende Flexibilität verfügt. Außer<br />

im Sommer bei hohen Außentemperaturen (ab 20 °C) ist der<br />

Trommelwagen mit dem aufgerollten Inliner bei der Aufwärmung<br />

einzuhausen.<br />

- Beim Abwickeln und Einbringen der Rohre über die vorhandenen<br />

Schächte dürfen der vorgegebene Biegeradius und die<br />

maximale Zugkraft nicht überschritten werden (siehe RSV 2<br />

Tabelle 3a und 3b).<br />

- Das Einziehen soll auf den ersten 8 bis 10 m langsam und<br />

gleichmäßig mit Ziehgeschwindigkeiten von ca. 0,6 m/min und<br />

danach mit nicht mehr als 8 m/min erfolgen. Während dieser<br />

Phase kann ein begrenzter <strong>Abwasser</strong>abfluss zugelassen werden.<br />

- Die Reversion des vorverformten Rohres ist sorgfältig zu überwachen<br />

und zu dokumentieren. Der Inliner wird mit Dampf auf<br />

105 bis 115, maximal 130 °C aufgewärmt. Das dabei anfallende<br />

Kondenswasser muss aus dem Rohr mit ausreichendem<br />

Dampfdurchsatz ausgeblasen werden, da es ein<br />

gleichmäßiges Aufwärmen des Inliners verhindert. Kondensate<br />

können sich im Bereich von Unterbögen und im Bereich<br />

des Grundwasserspiegels bilden. Nach ausreichender Durchwärmung<br />

wird die Temperatur bei gleichzeitiger Erhöhung des<br />

Innendrucks langsam reduziert.<br />

- Das während der Reversion exakt zu führende Protokoll muss<br />

alle Arbeitsschritte und Kenndaten, wie Temperaturen, Drücke<br />

396


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

und Zeiten enthalten. Die Rohrwandtemperatur ist an allen<br />

zugänglichen Stellen (Schächten) zu messen.<br />

- Die vorverformten PE-HD Rohre können nicht verschweißt<br />

werden.<br />

- Der Inliner weitet sich bis zum kleinsten Innendurchmesser<br />

des Altrohres auf. Bei Muffenversätzen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten<br />

verbleibt ein Hohlraum. Ein solcher kann im<br />

Anschlussbereich der Schächte oder der seitlichen Zuläufe<br />

entstehen. Diese Hohlräume sind zu verfüllen oder abzudichten.<br />

- Es besteht die Möglichkeit, die Seitenzuläufe mit einer materialgleichen<br />

Hutmanschette, die mit dem Inliner verschweißt<br />

wird, anzuschließen.<br />

- Die seitlichen Zuläufe können erst geöffnet werden, wenn der<br />

Inliner auf die Umgebungstemperatur abgekühlt ist. PE-HD<br />

hat einen thermischen Längenausdehnungs-Koeffizienten von<br />

1,8*10-4 1 /° K, was bei einem Temperaturunterschied von 50<br />

°C und einer Kanallänge von 50 m eine Längendifferenz von<br />

45 cm ergibt.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Die vorverformten Rohre sind nach Anlieferung einer Sichtprüfung<br />

zu unterziehen. Kerben oder Riefen in der Rohrwandung<br />

dürfen nicht über 10% der Wanddicke betragen.<br />

- Gemäß Baustellenprotokoll (Merkblatt RSV 2 Anlage1) sind<br />

die Parameter für Abmessung, Medium, Produktionsdatum<br />

und Metrierung anhand des Lieferscheins oder der Rohrbeschriftung<br />

zu überprüfen und festzuhalten.<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Der Rohrhersteller sollte Mitglied der Gütegemeinschaft<br />

Kunststoffrohre e.V. Bonn sein (Güteüberwachung).<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

397


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage 1 des<br />

Merkblattes RSV 2 enthaltenen Protokolle umfassen.<br />

[STEIN, D., 1999], [Information Stehmeyer + Bischoff],<br />

[Rohrleitungssanierungsverband e.V.]<br />

398


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.15Spiralrohrrelining<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Dieses Relining-Verfahren wird mit Rohren ausgeführt, die aus<br />

einer gerippten Außenwand aus PE-HD und einer glatten Innenwand<br />

ebenfalls aus PE-HD bestehen [Information Uponor Anger<br />

GmbH].<br />

Das Profil gibt dem Rohr in radialer Richtung genügend Festigkeit,<br />

in Längsrichtung eine hohe Flexibilität. Die Rohre werden<br />

aus 10 m langen Stücken an der Baustelle (bis zu 100 m) im<br />

Elektroschweißverfahren zusammengeschweißt und in den<br />

Kanal über den Einsteigeschacht mittels einer Seilwinde eingezogen.<br />

Der Ringraum zwischen dem alten und dem neuen Rohr<br />

wird mit Dämmer (Porenleichtbeton) verfüllt.<br />

Erforderliche Nacharbeiten: s. Abschn.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Flexoren - Relining System [Information Uponor Anger GmbH]<br />

Anwendungsbereich<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

- Einsetzbar bei Schäden wie Undichtigkeiten, kleinere Lageabweichungen,<br />

Schäden an Rohrverbindungen, Rissbildungen<br />

und Innenkorrosion;<br />

- Kreisquerschnitt DN 125 - DN 300;<br />

- auch für die gleichzeitige Sanierung von Hausanschlüssen<br />

geeignet.<br />

399


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Vorteil<br />

- Innenbeschichtung ist korrosionsbeständig gegen Lösungsmittel,<br />

Basen, Säuren und Öle;<br />

- es entstehen keine Wülste beim Schweißen bei Anwendung<br />

des Elektroschweißverfahrens, daher weniger Schwachstellen;<br />

- es kann mit hell eingefärbten Materialien gearbeitet werden,<br />

die die Sichtkontrolle bei der optischen Inspektion verbessern;<br />

- PE-HD gilt als gut chemikalienbeständig und besitzt ein hervorragendes<br />

Zeitstandverhalten, ausreichende Langzeitbeständigkeit<br />

in allen organischen Lösungsmitteln;<br />

- einfache Handhabung des Verfahrens, schnelles Verlegen;<br />

- durch das Verfüllen des Ringraumes mit Dämmer wird eine<br />

Erhöhung der Tragfähigkeit erzeugt;<br />

- Rohrstrang kann durch Bögen (bis 90°) gezogen werden.<br />

Nachteil<br />

- Querschnittsreduzierung<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Für die Ringraumverfüllung werden meist Porenleichtbetone<br />

verwendet, von denen nach heutigem Erkenntnisstand keine<br />

Umweltgefährdung ausgeht.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

400


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Abb. A-6 - 13 Prinzipsskizze Spiralrohrrelining (Flexoren) [Information Uponor Anger<br />

GmbH]<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Kalibrieren:<br />

Unterverzeichnis: Sonstige Leistungen - <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Teilleistungsgruppe: Kalibrieren <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

Eventuell: Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

- Spiralrohr-Inliner aus geschweißten PE-HD-Rohren liefern und<br />

bündig bis an die Schachtwand einbauen. Der Einbau der<br />

Rohre erfolgt über die vorhandenen Schächte. Die Verschwei-<br />

401


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

ßung der Rohrenden ist mit einem Elektroschweißring automatisch<br />

durchzuführen. Dabei sind die beiden Rohrstücke fest<br />

in eine Halte- und Spannvorrichtung zu fixieren, um Schweißwülste<br />

und Unebenheiten zu vermeiden. Die Innenfarbe des<br />

Inliners ist aus Inspektionsgründen hell zu gestalten. Kanal /<br />

Haltung wie folgt: ......................................<br />

Nacharbeiten<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Ringraumverfüllung:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Sanierung Kanäle/Leitungen - sonstige<br />

Leistungen<br />

Einbindung Anschlussleitungen / Inliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Anschlussleitungen / Inliner einbinden<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Das Spiralrohrreling ist vom Arbeitsablauf mit dem Rohrstrangrelining<br />

vergleichbar. Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen<br />

ist folgendes Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes<br />

e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 3, Sept. 2000: Renovierung von drucklosen <strong>Abwasser</strong>leitungen<br />

und -kanälen durch Liningverfahren mit Ringraum<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Siehe RSV 3 Teil 2.3 ff.<br />

402


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Der Ringraum muss nicht unbedingt verfüllt werden, wenn das<br />

Altrohr über eine ausreichende statische Tragfähigkeit verfügt.<br />

Eine Verfüllung ist allerdings zu empfehlen und gemäß ATV<br />

M143-3 [ATV-DVWK-M 143] auszuführen.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Mit den Schweißarbeiten dürfen nur solche Unternehmen<br />

beauftragt werden, die über ausgebildete und geprüfte Rohrschweißer<br />

verfügen. Es sind die gültigen Schweißzeugnisse<br />

vorzulegen.<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Bei einem reibungslosen Bauablauf kann der Inliner in folgender<br />

Zeit eingebaut werden:<br />

Verschweißen der Rohrstücke: ca. 2 bis 3 Minuten plus 10<br />

Minuten Abkühlzeit je Schweißmuffe. Parallel dazu kann der<br />

Kanal kalibriert und die Seilverbindung hergestellt werden.<br />

Befestigung des Zugkopfs: ca. 15 Minuten<br />

Einziehgeschwindigkeit des Inliners: ca. 10 m/min.<br />

Abmauerung des Ringraums: 0,5 Stunden je Schacht<br />

Setzen von Absperrblasen, Flutung des Inliners: ca. 1 Stunde<br />

Verdämmung mit Porenleichtbeton: ca. 2 Stunden<br />

Bauüberwachung<br />

- Die Rohre werden in Einzellängen von 6 oder 10 m auf die<br />

Baustelle geliefert und dort zusammengeschweißt. Zum fachgerechten<br />

Schweißen werden die Enden der Rohre mit dem<br />

Rohrschneider so zugeschnitten, dass die Schweißringe problemlos<br />

in die Zwischenräume der Rohre eingepasst werden<br />

können. Die beiden Enden sind dann in einer Halte- und<br />

Spannvorrichtung exakt aneinander zu pressen, wobei Deformationen<br />

der Rohre beim Schweißen durch den Einsatz einer<br />

Blase verhindert werden muss. Somit entstehen auf der Rohrinnenseite<br />

keine Schweißwülste, die die hydraulische Leistungsfähigkeit<br />

des Rohres reduzieren würden.<br />

- Die geschweißten Rohrenden müssen während der Abkühlphase<br />

von ca. 10 Minuten in der Halteeinrichtung fixiert bleiben.<br />

403


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Der in der folgenden Tabelle aufgeführte minimale Biegeradius<br />

darf nicht unterschritten werden. (Angaben in [mm]).<br />

DN 125 bis 150 ab 150 200 225 250 300<br />

∅ außen [mm] 117 140 175 200 235 270<br />

∅ innen [mm] 102 123 153 175 205 240<br />

minimaler Biegeradius 300 300 500 600 700 800<br />

Min. ∅Schacht 500 500 600 600 800 800<br />

- Zur Verhinderung von Beschädigungen und zur Arbeitserleichterung<br />

sollte das Inlinerrohr durch einen speziellen Einziehtrichter<br />

im Anfangsschacht in den Kanal eingezogen werden.<br />

- Auffräsen der seitlichen Zuläufe per Roboter erst nach der<br />

Verfüllung des Ringraums und Abbindung des Dämmmaterials.<br />

- Gleichzeitige Sanierung der Leitung durch Einzug eines Spiralschlauch-Inliners<br />

durch den Hauptkanal. Die Anschlussstelle<br />

wird mit einer vorgefertigten Endplatte, die mit dem<br />

Spiralrohr verschweißt wird, abgedichtet.<br />

- Hinweise zur Ringraumverfüllung siehe A-6.2.4.15<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Der Rohrhersteller sollte Mitglied der Gütegemeinschaft<br />

Kunststoffrohre e.V. Bonn sein (Güteüberwachung).<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die Schweißnähte können visuell und mit dem Ultraschalloder<br />

Röntgenverfahren zerstörungsfrei geprüft werden. Bei<br />

der visuellen Prüfung der Schweißnähte (von außen vor dem<br />

Einbau und im Rahmen der optischen Inspektion) ist auf folgende<br />

Punkte zu achten:<br />

- Die Schweißwülste müssen gleichmäßig rund und überall<br />

sichtbar sein.<br />

- Alle Wülste müssen annähernd gleich groß sein.<br />

404


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Die Wulstoberfläche soll glatt sein.<br />

- Die Schweißwülste müssen kerbfrei sein.<br />

- Der Rohrversatz darf 10 % der Rohrwandung an keiner Stelle<br />

überschreiten.<br />

- Mit Ultraschall- oder Röntgenverfahren werden Fehlstellen<br />

erkannt, die Schweißnahtgüte kann nicht nachgewiesen werden.<br />

Die Ankündigung einer neutralen Schweißnahtüberprüfung<br />

erhöht mit Sicherheit die Sorgfalt bei der<br />

Arbeitsausführung. Grundsätzlich sind nach DVS 2207<br />

Schweißprotokolle über jede Schweißnaht zu führen.<br />

- Zerstörende Prüfungen der Schweißnähte sind Biege- oder<br />

Zugversuche nach DVS 2203.<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage 1 des<br />

Merkblattes RSV 3 enthaltenen Protokolle umfassen.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[STEIN, D., 1999], [Information Uponor Anger GmbH], [Ephan, J.]<br />

405


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.16Rohrstrangrelining<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Dieses Verfahren wurde bereits in den 60er Jahren in Kanada<br />

entwickelt, dabei werden PE-HD-Rohre (oder PP-Rohre) außerhalb<br />

der Baugrube mit dem Heizelemente-Stumpfschweißverfahren<br />

druckdicht und längskraftschlüssig zur entsprechenden Einziehlänge<br />

miteinander verbunden.<br />

Die Innenschweißwülste werden mittels Roboter entfernt. Der<br />

Rohrstrang, mit einem Führungszugkopf und Zugseil versehen,<br />

wird auf Rollen oder Abstandshaltern gelagert und über eine<br />

Motorwinde in den gereinigten, außer Betrieb genommenen<br />

Kanal eingezogen. Der entstandene Ringraum wird anschließend<br />

mit Dämmer (Porenleichtbeton) verfüllt.<br />

Eine glatte Altrohrsohle ist wegen der Gefahr des Verkantens<br />

ebenso eine Voraussetzung für das Verfahren wie eine ausreichende<br />

Bettung des Kanals.<br />

Erforderliche Nacharbeiten: s. Abschn. "Erforderliche Nacharbeiten<br />

bei der Renovierung"<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Thermoline-Verfahren: Bei diesen Verfahren wird der PE-HD-<br />

Rohrstrang auf ca. 70 °C erwärmt, zusammengedrückt und<br />

über eine 90° Umlenkung über den Einsteigschacht in die Haltung<br />

eingeführt, so dass die Einziehbaugrube entfällt [STEIN,<br />

D., 1999].<br />

406


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Anwendungsbereich<br />

- geeignet für Freispiegel- und Druckleitungen;<br />

- anwendbar bei vielen Schadensarten, z. B. Undichtigkeiten<br />

mit und ohne Grundwasserinfiltration, Abrieb, Korrosion, Risse<br />

und Scherbenbildung;<br />

- besondere Anwendung findet dieses Verfahren bei Kreisquerschnitten<br />

im Nennweitenbereich DN 80 bis DN 2000 und Längen<br />

bis 700 m.<br />

Vorteil<br />

- unabhängig von Rohrwerkstoff und Querschnittsform des zu<br />

sanierenden Kanals;<br />

- kurze Bauzeit;<br />

- keine Rohrverbindungen;<br />

- der Inliner ist hydraulisch sehr glatt und widerstandsfähig<br />

gegen aggressives <strong>Abwasser</strong> und mechanische Beanspruchung;<br />

- PE-HD gilt als gut chemikalienbeständig und besitzt ein hervorragendes<br />

Zeitstandverhalten, ausreichende Langzeitbeständigkeit<br />

gegen chemischen und biologischen Angriff und ist<br />

unlöslich in allen organischen Lösungsmitteln;<br />

- durch das Verfüllen des Ringraumes mit Dämmer wird eine<br />

Erhöhung der Tragfähigkeit erzeugt.<br />

Nachteil<br />

- erhöhter Aufwand durch Erdarbeiten für Einziehbaugrube;<br />

- nicht geeignet für Schäden wie Lageabweichungen und Rohrbruch;<br />

- Anschlussleitungen müssen vorab verschlossen oder in offener<br />

Bauweise abgetrennt werden, Wiederanbindung ist in offener<br />

wie in geschlossener Bauweise aufwendig.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Für die Ringraumverfüllung werden meist Porenleichtbetone<br />

verwendet, von denen nach heutigem Erkenntnisstand keine<br />

Umweltgefährdung ausgeht.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

407


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Abb. A-6 - 14 Darstellung des Rohrstrangverfahrens [Information R+S Rohrtechnik]<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Kalibrieren:<br />

Unterverzeichnis: Sonstige Leistungen - <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Teilleistungsgruppe: Kalibrieren <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

Eventuell: Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

- Pos. 1: Inlinerrohre, ________ (z. B. PE-HD Da 280, PN 6)<br />

nach DIN 8074/75 liefern und abladen sowie Transport innerhalb<br />

der Baustelle. Eventuell anfallender Verschnitt ist in den<br />

Einheitspreis mit einzurechnen.<br />

- Pos. 2: Inlinerrohr _________ durch Heizelement-Stumpfschweißen<br />

verbinden und in die gereinigte Kanalhaltung einziehen.<br />

Einschließlich Gestellung aller zum Relining<br />

benötigten Maschinen, Geräte und Personal. Kanal wie folgt:<br />

408


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Nacharbeiten<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Ringraumverfüllung:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Sanierung Kanäle/Leitungen - sonstige<br />

Leistungen<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Einbindung Anschlussleitungen / Inliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Anschlussleitungen / Inliner einbinden<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 3, Sept. 2000: Renovierung von drucklosen <strong>Abwasser</strong>leitungen<br />

und -kanälen durch Liningverfahren mit Ringraum<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

-<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Vor dem Einbau ist der minimale Rohrdurchmesser durch Kalibrieren<br />

zu bestimmen. (Schadensbilder, wie Rohrverformungen<br />

und Muffenversätze können ein Hindernis für die<br />

vollständige Aufweitung des Inliners sein, wenn der Quer-<br />

409


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

schnitt damit kleiner als der Außendurchmesser des Inliners<br />

ist.).<br />

- Der Ringraum ist fachgerecht und durchgängig gemäß ATV<br />

Merkblatt M143-3 [ATV-DVWK-M 143] zu verfüllen. Eine Auftriebssicherung<br />

ist vorzusehen.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

- Die Schweißarbeiten dürfen nur von Unternehmen durchgeführt<br />

werden, die über ausgebildete und geprüfte Rohrschweißer<br />

verfügen. Die gültigen Schweißzeugnisse müssen dem<br />

Auftraggeber vorgelegt werden.<br />

- Das Einbringen darf nur mit Maschinen erfolgen, die über eine<br />

einstellbare Lastbegrenzung verfügen.<br />

- Die Maschinen sollten über eine Einrichtung zur kontinuierlichen<br />

Erfassung und Dokumentation der Last verfügen.<br />

- Einzug muss mit Einführungsschutz erfolgen.<br />

- Die zul. Biegeradien des Inliners dürfen auch beim Einbauvorgang<br />

nicht unterschritten werden.<br />

Bauzeit<br />

-<br />

Bauüberwachung<br />

- Bei der Anlieferung der Inliner ist besonders bei dünnwandigen<br />

Rohren darauf zu achten, ob diese sich oval verformt<br />

haben oder ob sich überstehende Hindernisse auf der Ladefläche<br />

in die Rohrwandung eingedrückt haben. PE-HD-Rohre<br />

mit einem Außendurchmesser bis zu 160 mm können als<br />

Bund oder als Trommelware transportiert werden. Auch hier<br />

kann es durch den Wickelvorgang zu ovalen Querschnittsdeformationen<br />

kommen. Eine besondere Abwickelvorrichtung<br />

verhindert, dass das aufgetrommelte Rohr nach dem Abwickeln<br />

eine spiralige Form einnimmt. Bei Anlieferung in Stangen<br />

sollten diese mit Endkappen verschlossen sein.<br />

- Während der Lagerung auf der Baustelle sind die schwarzen<br />

PE-HD-Rohre besonders im Sommer vor intensiver Sonnenbestrahlung<br />

zu schützen. Die Temperaturdifferenz zur Schattenseite<br />

bewirkt eine unterschiedliche Dehnung, und die<br />

Rohre nehmen eine leicht gekrümmte Form ein. Diese Rohr-<br />

410


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

krümmung ist beim Verschweißen der Rohre zu berücksichtigen.<br />

Die Rohre sind auf planem Untergrund oder auf glatten<br />

Kanthölzern mit einem Abstand von nicht mehr als 2 m zu<br />

lagern.<br />

- Die einzelnen PE-HD-Rohre werden im Stumpfschweißverfahren<br />

miteinander verschweißt. Vor dem Verschweißen sind die<br />

Hydraulik der Schweißmaschine und die Temperaturgenauigkeit<br />

der Schweißspiegel zu überprüfen. Die Schweißmaschine<br />

sollte grundsätzlich unter einem Zelt stehen. Die beiden freistehenden<br />

Rohrenden sollten verschlossen sein, um ein zu<br />

schnelles Abkühlen durch den sonst wirkenden "Kamineffekt"<br />

zu verhindern.<br />

- Zunächst werden die Rohre eingespannt und die beiden Rohrenden<br />

mit einem Doppelhobel plan gehobelt. Nach einer<br />

sorgfältigen Reinigung wird ein PTFE-beschichteter Schweißspiegel<br />

zwischen die Rohrenden gesetzt. Unter kontrolliertem<br />

Anpressdruck wird dann der Schweißspiegel auf Schweißtemperatur<br />

aufgeheizt. Nach allseitiger Schweißwulstbildung und<br />

ausreichender Durchwärmung werden die Rohrenden auseinander<br />

gefahren, der Schweißspiegel schnell und ohne die<br />

Schweißflächen zu beschädigen entfernt und die Rohrenden<br />

direkt wieder unter dem erforderlichen Anpressdruck zusammengefügt.<br />

- Beim Einzugsvorgang der Inliner-Rohre ist auf die Einhaltung<br />

der max. Zugspannung, die korrekte Befestigung des Zugseils<br />

und auf die Einhaltung des zulässigen Biegeradius zu achten.<br />

- Für die Bestimmung der maximalen Zugkraft wird von einer<br />

Zugspannung von 8 N/mm² Rohrwandfläche ausgegangen.<br />

Zugkraft Z K<br />

σ<br />

Z = ≤ σ<br />

Rohrquerschnitt<br />

A<br />

- Der zulässige Biegeradius darf nicht unterschritten werden.<br />

- Hinweise zur Ringraumverfüllung: siehe Punkt A-6.2.4.15<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Der Rohrhersteller sollte Mitglied der Gütegemeinschaft<br />

Kunststoffrohre e.V. Bonn sein (Güteüberwachung).<br />

Für das Sanierungssystem<br />

Z , zulässig<br />

= 8 N / mm<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

R<br />

2<br />

411


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die Schweißnähte können visuell und mit dem Ultraschalloder<br />

Röntgenverfahren zerstörungsfrei geprüft werden. Bei<br />

der visuellen Prüfung der Schweißnähte ist auf folgende<br />

Punkte zu achten:<br />

- Die Schweißwülste müssen gleichmäßig rund und überall<br />

sichtbar sein.<br />

- Alle Wülste müssen annähernd gleich groß sein.<br />

- Die Wulstoberfläche soll glatt sein.<br />

- Die Schweißwülste müssen kerbfrei sein.<br />

- Der Rohrversatz darf 10 % der Rohrwandung an keiner Stelle<br />

überschreiten.<br />

- Mit Ultraschall- oder Röntgenverfahren werden Fehlstellen<br />

erkannt, die Schweißnahtgüte kann nicht nachgewiesen werden.<br />

Bei Ankündigung einer neutralen Schweißnahtüberprüfung<br />

kann davon ausgegangen werden, dass die Sorgfalt bei<br />

der Arbeitsausführung erhöht wird. Grundsätzlich sind nach<br />

DVS 2207 Schweißprotokolle über jede Schweißnaht zu führen.<br />

Zerstörende Prüfungen der Schweißnähte sind Biegeoder<br />

Zugversuche nach DVS 2203.<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage 1 des<br />

Merkblattes RSV 3 enthaltenen Protokolle umfassen.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[Information R+S Rohrtechnik]<br />

412


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.17Wickelrohrrelining mit und ohne Ringraum<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Bei diesem Verfahren wird der Inliner vor Ort beim Einbringen in<br />

den zu sanierenden Kanal hergestellt. Ein Spezial-Steg-Profil<br />

aus PVC wird durch eine spiralförmige Wickelung kontinuierlich<br />

in die zu sanierende Haltung eingebracht. Die 'Nut und Federverbindung'<br />

ist ein im Profil integrierter Schnappverschluss. Sie<br />

durchläuft die gesamte Berührungsfläche und stellt somit die<br />

Verbindung der einzelnen Rohrwindungen dar (siehe Abb. A-6 -<br />

15). Eine zusätzliche Sicherheit für die Wasserdichtheit wird<br />

durch das Einbringen eines Klebers in die Profilverbindung während<br />

der Rohrherstellung oder bei entsprechendem Kunststoff<br />

durch Verschweißen der Profilverbindung erzielt.<br />

Die Wickelmaschine, die im Startschacht fest verankert wird,<br />

erzeugt die Drehung, durch die das Rohr bis zum nächsten<br />

Schacht bewegt wird.<br />

Die Ringraumverfüllung erfolgt analog zum Rohrstrangrelining<br />

mit einem relativ dünnflüssigen Dämmer, wobei die Verteilung<br />

des Materials durch die 'Gewindegänge' des Wickelrohres unterstützt<br />

wird.<br />

Die Einbindung der Hausanschlüsse erfolgt in offener Bauweise<br />

oder ferngesteuert mit einem Manipulator, der den Anschluss<br />

unter Kamerabeobachtung auffräst und mit einer Hutmanschette<br />

abdichtet.<br />

Erforderliche Nacharbeiten: s. Abschn.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

413


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- RIB-LOC-Verfahren [Information PRS Rohrsanierung GmbH];<br />

- ERSAG-SR-Verfahren: entspricht weitestgehend dem RIB-<br />

LOC-Verfahren. Das System besteht aus Stegprofilen aus<br />

PVC-U sowie PVC-HI [STEIN, D., 1999];<br />

- Das RIB-LOC-Expanda-Pipe-Verfahren ist ein weiterentwickeltes<br />

Wickelrohrverfahren, bei dem der Inliner in einem<br />

zweiten Arbeitsgang bis zum Anliegen an der Rohrinnenwand<br />

aufgeweitet wird (close-fit). Es entsteht kein Ringraum mehr<br />

[Information PRS Rohrsanierung GmbH].<br />

Anwendungsbereich<br />

- Kreisprofile mit Nennweiten von DN 200 bis DN 1200;<br />

- nahezu bei allen Schäden, ausgenommen sind Einbrüche und<br />

große Lageabweichungen.<br />

- Minimale Sohltiefe: 1,80 m besser 2,00 m<br />

Vorteil<br />

- geringer Personalbedarf;<br />

- Je nach Verfahren geringer Ringraum bzw. kein Ringraum<br />

(close fit);<br />

- keine Einziehgruben erforderlich;<br />

- geringer Zeitaufwand;<br />

- Erhöhung der statischen Tragfähigkeit.<br />

Nachteil<br />

- Querschnittsreduzierung (mindestens 20 mm);<br />

- Verfahren bei geringen Temperaturen nicht anwendbar, da das<br />

Profil spröde wird und dann leicht bricht;<br />

- Schachtsohle muss für Wickelmaschine ab DN 350 entfernt<br />

werden.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Langzeitverhalten des Hart-PVC-Materials und seine Resistenz<br />

gegenüber verschiedenen chemischen und mechanischen<br />

Beanspruchungen sind bekannt. Die verklebte<br />

Verbindung stellt eine chemische Verbindung dar, die eine<br />

gewisse Langzeitstabilität aufweist. Eine Kontrolle darüber, ob<br />

diese Verbindung auch überall stattgefunden hat, gibt es<br />

jedoch nicht;<br />

414


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Für die Ringraumverfüllung werden meist Porenleichtbetone<br />

verwendet, von denen nach heutigem Erkenntnisstand keine<br />

Umweltgefährdung ausgeht.<br />

- Die Umweltverträglichkeit von PVC im <strong>Abwasser</strong>bereich ist<br />

getestet und liegt vor [W. Bopp, 1996]. Es kann allerdings<br />

keine Aussage darüber getroffen werden, welchen Einfluss<br />

der verwendete Kleber und das darin enthaltene Lösungsmittel<br />

auf das Grundwasser hat;<br />

- Aufgrund der vom Kleber ausgehenden Dämpfe sind bei der<br />

Verarbeitung Atemschutzgeräte zu tragen.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Abb. A-6 - 15 Prinzipskizze Wickelrohr - Verfahren RIB - LOC [Information PRS<br />

Rohrsanierung GmbH]<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

415


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Kalibrieren:<br />

Unterverzeichnis: Sonstige Leistungen - <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Teilleistungsgruppe: Kalibrieren <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

Eventuell: Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Wickelrohrverfahren:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Renovierung - Reliningverfahren<br />

Beschreibungsmerkmal: Inliner als Wickelrohr<br />

Nacharbeiten<br />

Einbindung Anschlussleitungen / Inliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Anschlussleitungen / Inliner einbinden<br />

Wiederherstellung der Schachtsohlen:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Renovierungen Schachtsohlen<br />

Eventuell: Ringraumverfüllung:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Sanierung Kanäle/Leitungen - sonstige<br />

Leistungen<br />

416


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 3, Sept. 2000: Renovierung von drucklosen <strong>Abwasser</strong>leitungen<br />

und -kanälen durch Liningverfahren mit Ringraum<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Siehe RSV 3<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Siehe RSV 3<br />

- Hinweis: Innerhalb Deutschlands gibt es für das RIB-LOC- und<br />

Expanda-Pipe Verfahren nur einen Lizenznehmer.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Während des Einbaus ist das gleichmäßige Einbringen des<br />

Klebers ohne Luftporen und die Sauberkeit des Untergrundes<br />

zu beobachten. Nur mittels einer gleichmäßigen Vorspannkraft<br />

der Verbindungsklammer auf die Seitenflächen der Profilenden<br />

und dem zwischenliegenden Dichtelement kann eine hundertprozentige<br />

Schlossverbindung erreicht werden.<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Einschließlich der Vorarbeiten, wie Einmessen der seitlichen<br />

Zuläufe, Aufstemmen des Gerinnes und Aufbau der Wickel-<br />

417


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

einrichtung kann für das Einbringen des Inliners ca. 1 Tag pro<br />

Haltung angesetzt werden.<br />

- Die Arbeitsgeschwindigkeit der Wickelmaschine ist abhängig<br />

vom Durchmesser der Wickelrohre. Im Mittel beträgt sie 1 m<br />

Rohr pro Minute.<br />

Bauüberwachung<br />

- Vor dem Einzug des Inliners sind im Altrohr Hindernisse aller<br />

Art sowie Muffenversätze ab ca. 2 cm gründlich zu entfernen<br />

bzw. wegzufräsen. Bleibt beim Wickelvorgang die Spitze des<br />

Strangs an einem Hindernis hängen, wird die Fortbewegung<br />

des Inliners verhindert, während aber gleichzeitig der Wickelvorgang<br />

von hinten fortgesetzt wird. Dadurch kommt es zu<br />

Scherspannungen in den Schlössern, was zu Verformungen<br />

des Rohrquerschnittes führen kann.<br />

- Vor bzw. während des Einbaus sind die Schlosselemente auf<br />

Unversehrtheit (Knicke, Druckstellen, Verformungen) zu überprüfen.<br />

Die Lagerung und Behandlung des Materials erfordert<br />

eine hohe Sorgfalt, damit Beschädigungen der Schlossbestandteile<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

- Bei Temperaturen unter 5 bis 10 °C sollten die Wickelrohre<br />

nicht mehr eingebaut werden.<br />

- Beim RIB-LOC-Verfahren verbleibt im Gegensatz zum<br />

Expanda-Pipe-Verfahren ein Ringraum, der verfüllt werden<br />

muss. Beim Expanda-Pipe-Verfahren kann der durch die Rippenform<br />

vorhandene Hohlraum durch die Zugabe von Dämmer<br />

während des Wickelvorgangs verfüllt werden.<br />

- Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist bei der Verarbeitung des<br />

Klebers Atemschutz erforderlich [Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />

und Arbeitsmedizin, 2000].<br />

- Hinweise zur Ringraumverfüllung: siehe Punkt A-6.2.4.15<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Der Rohrhersteller sollte Mitglied der Gütegemeinschaft<br />

Kunststoffrohre e.V. Bonn sein (Güteüberwachung).<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6.<br />

418


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Beim RIB-LOC-Verfahren sollte die Druckprobe vor der Ringraumverfüllung<br />

vorgenommen werden. Sollte diese versagen<br />

und die Undichtigkeit nicht eindeutig lokalisierbar sein, muss<br />

das undichte Wickelrohr ausgebaut und durch einen neuen<br />

Liner ersetzt werden. Bei eindeutiger Lokalisierung der<br />

Undichtigkeit kann die entsprechende Stelle nachträglich verklebt<br />

werden.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage 1 des<br />

Merkblattes RSV 3 enthaltenen Protokolle umfassen.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[Information PRS Rohrsanierung GmbH]<br />

419


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.18Noppenbahnrelining<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Für dieses Verfahren wird der PE-HD-Inliner aus schlauchförmigen<br />

mit Noppen bestückten Dichtungsbahnen im Werk zusammengeschweißt<br />

und in einer Sandwichbauweise zusammengefügt.<br />

Der Inliner wird für den Einziehvorgang mechanisch<br />

gefaltet, durch Einleiten von Wasser oder Luft in das Schlauchinnere<br />

in seine Form zurückgestellt und durch den Wasser- bzw.<br />

Luftdruck an die Rohrwand gepresst. Mit einem speziellen Injektionsbeton<br />

wird der Ringraum verfüllt. Der mechanische Verbund<br />

beruht hier auf der Verzahnung zwischen Mörtel und den auf das<br />

Schadensbild abstimmbaren Noppen [W. Bopp, 1996].<br />

Erforderliche Nacharbeiten: s. Abschn.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Trolining-System [Information Trolining GmbH] mit unterschiedlichen<br />

Systemvarianten für verschiedene Einsatzbereiche:<br />

Grundsystem: wie oben beschrieben<br />

Preliner-System: mit zusätzlicher Dichtungsbahn zwischen Altrohr<br />

und Ringraum, insbesondere bei anstehendem Grundwasser<br />

geeignet<br />

CKW-System: mit zusätzlicher Sperrbahn zwischen Altrohr und<br />

Ringraum, für den industriellen Bereich mit CKW-sicherer<br />

Beschichtung<br />

420


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Kontroll-System (Doppel-System): mit Kontrollraum, für eine permanente<br />

Kontrollmöglichkeit der Dichtheit (z. B. bei Wasserschutzzonen<br />

II)<br />

- ST+B-SureGrip-Lining: Variante des Noppenbahnrelining mit 3<br />

mm dicken Platten aus PEHD oder PP [Information BRAUN].<br />

Anwendungsbereich<br />

- Schadensarten wie Risse aller Art, Scherbenbildung, Abrieb,<br />

Korrosion, Muffenversatz und Muffenundichtigkeiten;<br />

- Kreis-, Ei-, Maul- oder Kastenprofile mit Durchmesser DN 200<br />

bis DN 3500.<br />

Vorteil<br />

- Einbau von Sperrbahnen oder zusätzlichen Dichtungsbahnen<br />

möglich, geeignet bei drückendem Grundwasser sowie für<br />

hoch aggressive Medien;<br />

- durch den Einbau der zusätzlichen Dichtungsbahnen werden<br />

die Seitenzuläufe verschlossen, sodass der Injektionsbeton<br />

bei der Ringraumverfüllung nicht in diese hineinlaufen kann;<br />

- Herstellen der Anschlüsse von innen mit speziellen Hutprofilen,<br />

die am Inliner verschweißt werden;<br />

- sauberes Herstellen der Schachtanschlüsse mit speziellen<br />

Schachtanschlussringen (Schachtsanierung mit dem gleichen<br />

Material, das für die Rohrsanierung genutzt wurde, möglich).<br />

- PE-HD gilt als gut chemikalienbeständig und besitzt ein hervorragendes<br />

Zeitstandverhalten, ausreichende Langzeitbeständigkeit<br />

gegen chemischen und biologischen Angriff und ist<br />

unlöslich in allen organischen Lösungsmitteln;<br />

- Ein transparentes PE-HD-Material ermöglicht eine visuelle<br />

Qualitätskontrolle der Ringraumverfüllung bei der optischen<br />

Inspektion.<br />

- Trinkwasserempfehlung vorhanden<br />

- Kontrollmöglichkeit der Dichtigkeit während des Betriebs bei<br />

Einbau einer zusätzlichen Kontrollbahn.<br />

Nachteil<br />

- Haltung muss während des Einbaus außer Betrieb genommen<br />

werden;<br />

- Querschnittsreduzierung, die jedoch keine Verringerung der<br />

hydraulischen Leistungsfähigkeit bedeuten muss.<br />

421


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Für die Ringraumverfüllung werden meist Porenleichtbetone<br />

verwendet, von denen nach heutigem Erkenntnisstand keine<br />

Umweltgefährdung ausgeht.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

a) Grundsystem, b) Preliner-System, c) CKW-System, d) Kontroll-System (Doppel-<br />

System)<br />

Abb. A-6 - 16 Noppenbahnrelining [Information Trolining GmbH]<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

422


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Kalibrieren:<br />

Unterverzeichnis: Sonstige Leistungen - <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Teilleistungsgruppe: Kalibrieren <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

Eventuell: Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Inliner als Noppenbahn:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Renovierung - Reliningverfahren<br />

Beschreibungsmerkmal: Inliner als Noppenbahn<br />

Systemvarianten sind detailliert zu beschreiben.<br />

Nacharbeiten<br />

Einbindung Anschlussleitungen / Inliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Anschlussleitungen / Inliner einbinden<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

423


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 3, Sept. 2000: Renovierung von drucklosen <strong>Abwasser</strong>leitungen<br />

und -kanälen durch Liningverfahren mit Ringraum<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Siehe RSV 3<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Das Einbringen darf nur mit Maschinen erfolgen, die über eine<br />

einstellbare Lastbegrenzung verfügen.<br />

- Die Maschinen müssen über eine Einrichtung zur kontinuierlichen<br />

Erfassung und Dokumentation der Last verfügen.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Lieferzeit für die speziell auf die Baumaßnahme konfektionierten<br />

Noppenbahnen beachten.<br />

- Pro Haltung muss je nach Aufwand mit einer Bauzeit von ca. 2<br />

Tagen gerechnet werden. Darin enthalten sind ca. 10 bis 12<br />

Stunden Aushärtungszeit für den Injektionsmörtel. Der Bauablauf<br />

sollte so geplant werden, dass die Injektion nachmittags<br />

vorgenommen wird und somit die Nacht für die Aushärtung<br />

genutzt werden kann. Am nächsten Tag können dann Restarbeiten,<br />

die Wiederherstellung der seitlichen Zuläufe und die<br />

Schachtanschlüsse geleistet werden.<br />

- Für das Auffräsen der seitlichen Zuläufe kann mit einer Bauzeit<br />

von ca. 1 Stunde ohne Anbindung und ca. 2 Stunden mit<br />

Anbindung gerechnet werden.<br />

424


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Bauüberwachung<br />

- Zur Anpassung des zum Einziehen mechanisch verformten<br />

Schlauchs an die Kanalwand wird der Inliner mit Wasser oder<br />

Luft unter einem Druck von mindestens 5 m Wassersäule<br />

befüllt. Dieser Innendruck ist bis zum Erreichen der Frühfestigkeit<br />

des Injektionsmörtels (ca. 8-12 h) zu halten. Der Innendruck<br />

im Inliner muss immer ca. 0,1 bar größer sein, als der<br />

Injektionsdruck.<br />

- Hinweise zur Ringraumverfüllung: siehe A-6.2.4.15<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Zur Herstellung der Inliner werden PE-HD- Bahnen werkseitig<br />

zu Schläuchen geschweißt. Die Dichtheit der Schweißnähte<br />

wird durch einen Druckbelastungstest von 6 bar überprüft, zu<br />

jedem Inliner ist ein Prüfzeugnis zu erstellen.<br />

- Die Qualität des Injektionsmörtels zur Ringraumverfüllung ist<br />

während der Verarbeitung kontinuierlich auf Viskosität und<br />

Wasser-Feststoffanteil zu überprüfen, zu protokollieren und<br />

durch Rückstellproben zu kontrollieren. Zur Vermeidung von<br />

Lufteinschlüssen erfolgt der Verfüllvorgang vom Tiefpunkt zum<br />

Hochpunkt.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage 1 des<br />

Merkblattes RSV 3 enthaltenen Protokolle umfassen.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[Information Scheiff Kanalsanierung GmbH], [Information Trolining GmbH]<br />

425


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.19Schlauchrelining<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Bei den Schlauchrelining-Verfahren wird ein konfektionierter<br />

kunstharzgetränkter Gewebeschlauch, z. B. aus Filz oder GFK,<br />

in die Haltung eingezogen, bündig an die Rohrwandung des Altrohres<br />

gepresst und anschließend ausgehärtet. Die Dicke des<br />

Inliners richtet sich nach den jeweiligen statischen Erfordernissen.<br />

Die verschiedenen Verfahren unterscheiden sich in der Art<br />

des Einbringens sowie bei der Aushärtung (z. B. durch Umgebungswärme,<br />

Wärmezufuhr oder UV - Licht).<br />

Erforderliche Nacharbeiten: s. Abschnitt "Erforderliche Nacharbeiten<br />

bei der Renovierung"<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Beim Insituform-Verfahren, dem ältesten Schlauchrelining-<br />

Verfahren (Entwicklung 1971 in Großbritannien), wird ein<br />

Nadelfilzschlauch, bestehend aus 85% Luftvolumen, 15%<br />

Fasern und einer auf die Filzaußenseite 0,4 mm dicken Folienbeschichtung<br />

aus PU oder Nylon im Werk manuell konfektioniert<br />

und mit Harz getränkt. Der gekühlte Schlauch wird im<br />

Umstülp- bzw. Umkrempelprozess mittels einer freitragenden<br />

Wassersäule formschlüssig mit einem Druck von ca. 0,5 - 0,7<br />

bar in die Haltung eingebracht und an das Altrohr gepresst<br />

[Information INSITUFORM].<br />

Um bei schadhaften Rohren eine Berührung des noch flüssigen<br />

Harzes mit dem Erdreich zu vermeiden und aus Gründen einer<br />

besseren Endqualität wird vor dem Einbringen des Schlauches<br />

426


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

ein dünner Folienschlauch, der so genannte Preliner in die Haltung<br />

eingebaut. Der Preliner liegt dann zwischen dem Altrohr<br />

und dem Inliner.<br />

Die PU - Folie befindet sich nach dem Umstülpvorgang auf der<br />

Innenseite des neuen Rohres und schützt so vor erstem mechanischen<br />

Abrieb und chemischer Korrosion.<br />

Der im Umfang 5 - 8% kleinere Inliner wird gekühlt zur Baustelle<br />

transportiert und dort über die Einsteigschächte mittels eines<br />

Inversionsrohres eingestülpt. Das Inversionsrohr wird mit kaltem<br />

Leitungswasser gefüllt, wodurch der Schlauch sich mit einer<br />

Geschwindigkeit zwischen 2 und 4 m/min im Rohr fortbewegt<br />

und an die Rohrinnenwand gepresst wird.<br />

Anschließend erfolgt die Erhärtung des Harzes durch Aufheizen<br />

des Wassers auf 80 °C und wieder Abkühlen auf 30 °C. Der Inliner<br />

wird nach Ablassen des Wassers an beiden Enden der<br />

Sanierungsstrecke abgeschnitten, und der Anschluss im Schacht<br />

über korrosionsfeste Stahlwinkel oder eine Kragen aus GFK an<br />

der Stirnseite mit nichtrostenden Schrauben oder Dübeln wiederhergestellt.<br />

Der Sohlbereich von Zwischenschächten kann in die<br />

Sanierung integriert werden, indem der Schlauch durch die<br />

Schächte hindurchgezogen und nach Aushärtung aufgeschnitten<br />

wird.<br />

Für die Anbindung der Hausanschlussleitungen wird der Inliner<br />

im Anschlussbereich von innen nachträglich aufgebohrt.<br />

- KM-Inliner-Verfahren: Hierbei wird der Gewebeschlauch aus<br />

Nadelfilz oder Glasfasergewebe nicht im Umstülpvorgang in<br />

den Kanal eingebracht, sondern der Schlauch wird in die Haltung<br />

eingezogen [Information KMG].<br />

- Phoenix-Verfahren: Der Nylon- und Polyestergarnschlauch<br />

wird bei diesem Verfahren erst auf der Baustelle mit dem Harz<br />

versehen. Der Schlauch wird ebenfalls im Umstülpverfahren in<br />

den zu sanierenden Kanal eingebracht und mit einem Druckluft-Dampfgemisch<br />

zum Erhärten gebracht [Information PRS<br />

Rohrsanierung GmbH].<br />

- Paltem-Verfahren: Hier wird ein nahtlos gewebter Trägerschlauch<br />

aus Polyesterfasern mit elastomerem Schutzüberzug<br />

und einer verfilzten Außenschicht aus Polyesterfasern<br />

und/oder Glasfasern verwendet. Der mit Epoxid- oder Polyurethanharz<br />

getränkte Schlauch wird mit Druckluft in den Kanal<br />

eingebracht und entweder langsam unter Umgebungstemperatur<br />

oder durch Dampfzufuhr gehärtet [STEIN, D., 1999].<br />

- Softliningverfahren: Die Aushärtung des Trägermaterials aus<br />

Filz, Vlies, Glasfasern oder einer Mischung aus diesen Materialien<br />

geschieht hierbei durch Reaktion mit UV-Licht<br />

[Information Rothenberger Rohrsanierung GmbH].<br />

427


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Inpipe-Inliner: Ein Glasfasergewebestrumpf wird mittels Luftdruck<br />

im Umstülpverfahren in den Kanal eingebracht und mit<br />

UV-Licht ausgehärtet. Die Innen- und Außenseite des aus E-<br />

Glas oder ECR-Glas bestehenden Inliners sind durch styrolbeständige<br />

Verbundfolien abgeschlossen. Der Glaskomplex wird<br />

werkseitig in einem Tauchbad mit einem lichthärtenden Polyesterharz<br />

getränkt [Information R+S Rohrtechnik].<br />

- T-Liner-System: Der T-Liner besteht aus verschiedenen Glasfasergewebeschichten<br />

bzw. -matten und wird mit einem lichthärtenden<br />

Polyesterharz getränkt. Er wird mit einer Winde in<br />

den Kanal eingezogen, mit Druckluft kalibriert und anschl. mit<br />

UV-Licht ausgehärtet [Information R+S Rohrtechnik].<br />

- Copeflex-Verfahren oder KRT Flex Schlauchrelining<br />

[Information KRT Kanalsanierungs-Technik AG]: Dieses Verfahren<br />

arbeitet mit einem Trägermaterial, das aus miteinander<br />

vernähten Filz- oder Glasfasergewebelagen, zwischen denen<br />

auch Glasfasern eingebettet sein können, besteht. Der<br />

Schlauch kann sowohl auf der Baustelle als auch werkseitig<br />

mit Epoxidharz getränkt werden. Er wird mittels Winde durch<br />

den Kanal gezogen, und durch das anschließende Einleiten<br />

von Druckluft oder Wasser aufgeweitet. Die Reaktionszeit des<br />

Harzes kann entweder durch Erwärmen des Wassers oder<br />

durch elektrische Beheizung gesteuert werden.<br />

- Brandenburg-Liner: Der Liner besteht aus zu einem nahtlosen<br />

Schlauch gewickelten Bahnen von harzimprägnierten reinen<br />

Glasfaserkomplexen (GFK), die durch innere und äußere Spezialfolien<br />

geschützt sind. Der Brandenburger Liner wird mit<br />

Druckluft aufgestellt bis er sich aufgrund seiner hohen Dehnfähigkeit<br />

an die Altrohrwand anpresst (Close Fit). Mit Hilfe einer<br />

fahrbaren UVA-Lichteinheit kann der Liner in kürzester Zeit<br />

ausgehärtet werden.<br />

Anwendungsbereich<br />

- Unabhängig von Rohrwerkstoff und Querschnittsform, vorzugsweise<br />

Kreisquerschnitt;<br />

- im Nennweitenbereich von DN 100 bis DN 2400 je nach Verfahren<br />

möglich;<br />

- auch günstig für die Sanierung von kleineren Durchmessern,<br />

da kaum Querschnittsreduzierung;<br />

- Schadensbilder wie Abrieb, Korrosion, Undichtigkeiten mit und<br />

ohne Grundwasserinfiltration, Risse sowie Scherbenbildung.<br />

Vorteil<br />

- keine Rohrverbindungen;<br />

- Arbeiten von den Einsteigschächten möglich;<br />

428


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Anwendbar in Haltungs- bzw. Inversionslängen bis 600 m;<br />

- schneller Sanierungsfortschritt (1 bis 2 Tage pro Abschnitt) bei<br />

3 bis 4 Personen;<br />

- nur geringe Querschnittsreduzierung, da keine Ringraumverfüllung<br />

erforderlich;<br />

- Tragfähigkeit der sanierten Haltung kann erhöht bzw. wiederhergestellt<br />

werden;<br />

- Liner ist anpassbar an unterschiedliche chemische Beanspruchungen<br />

durch gezielte Auswahl des Kunstharzes;<br />

- bei Verwendung eines Preliners bzw. einer Außenbeschichtung<br />

verhindert diese das Austreten von Harz in Anschlusskanäle,<br />

Hohlräume oder in das Grundwasser;<br />

- mit einem Spezialverfahren können gleichzeitig Kabelleerrohre<br />

eingezogen werden (SOFTliner 2000 Telecom<br />

[Information Rothenberger Rohrsanierung GmbH]).<br />

Nachteil<br />

- Außerbetriebsetzung des Kanals einschließlich der<br />

Anschlusskanäle erforderlich;<br />

- Faltenbildung bei Krümmungen u. Abwinkelungen u. zu<br />

schnellem Einziehen möglich;<br />

- bei unsachgemäßer Tränkung des Filzschlauches mit Kunstharz<br />

werden die Dichtheitsanforderungen nicht erfüllt (gleichmäßige<br />

Tränkung sollte bereits im Werk erfolgen);<br />

- Gefahr der Blasenbildung bei punktuellem Ansammeln von<br />

überschüssigem Harz (nicht bei Preliner);<br />

- Stellen mit größerer Grundwasserinfiltration sind vorab abzudichten;<br />

- bei Verformungen und größeren Versätzen ist das Verfahren<br />

nicht empfehlenswert.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Es sind hohe Energiemengen für die Aushärtung des Gewebeschlauches<br />

notwendig.<br />

- Die Umweltverträglichkeit der ausgehärteten Materialien ist<br />

gegeben. Diese Werkstoffe werden auch in der Lebensmittelindustrie<br />

und im Trinkwasserbereich eingesetzt. Dies gilt aber<br />

nicht für den flüssigen Zustand.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Träger und Harzreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

429


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Abb. A-6 - 17 Arbeitsschritte beim Schlauchrelining<br />

[Information R+S Rohrtechnik]<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Kalibrieren:<br />

Unterverzeichnis: Sonstige Leistungen - <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Teilleistungsgruppe: Kalibrieren <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

Eventuell: Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Schlauchinliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Renovierung - Reliningverfahren<br />

Beschreibungsmerkmal: Schlauchinliner<br />

430


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Nacharbeiten<br />

Einbindung Anschlussleitungen / Inliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Anschlussleitungen / Inliner einbinden<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 1, Febr. 2000: Renovierung von drucklosen <strong>Abwasser</strong>kanälen<br />

und Rohrleitungen mit vor Ort härtendem Schlauchlining<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Harzmassen: Die eingesetzten Harze müssen abwasserbeständig<br />

und feuchtigkeitsunempfindlich sein sowie die Formstoffeigenschaften<br />

nach DIN 16946-2, mindestens Typ 1130<br />

für UP-Harze und mindestens Typ 1020-0 für Epoxidharze<br />

erfüllen. Die eingesetzten Harzmassen müssen mindestens<br />

die Spezifikationen erfüllen, wie sie beispielhaft für UP-Harze<br />

in DIN 18820-1, Gruppe 3 definiert werden.<br />

- Träger-/Verstärkungsmaterial: Es dürfen nur industriell hergestellte<br />

korrosionsbeständige Träger- und/oder Verstärkungsmaterialien<br />

verwendet werden. Glasfasern dürfen gemäß<br />

Wasserhaushaltsgesetz nicht an der Oberfläche freiliegen,<br />

sondern müssen grundsätzlich mit Harzmassen überdeckt<br />

sein. Der Schlauch wird luftblasenarm gemäß DIN 18820-3<br />

hergestellt.<br />

- Im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung sind alle<br />

Nachweise gemäß RSV 1, Tabelle 4 für die Bereiche: Herstel-<br />

431


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

lung, Eignungsprüfung und Baustellenbeprobung zu erbringen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Für den Liner ist eine Statik gemäß ATV M127-2 zu erstellen.<br />

Hier sind die Bestimmung der Wandstärke, der Nachweis der<br />

Beulsicherheit gegenüber einer Ersatzlast (Grundwasseraußendruck)<br />

mit einer Sicherheit von 2,5 und die nachgewiesenen<br />

Langzeitfestigkeitswerte ( EL- Modul, (L-<br />

Biegezugfestigkeit ) zu erbringen.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Weitere Voraussetzungen sind die Zertifizierung des Unternehmens<br />

nach DIN EN ISO 9000 ff und die Anerkennung als<br />

Fachbetrieb nach §19 I WHG<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Die Schläuche werden im Werk speziell für die zu sanierende<br />

Haltung gefertigt. Aus diesem Grund ist eine Lieferfrist von ca.<br />

3 bis 6 Wochen einzukalkulieren.<br />

- Bei wasseraushärtenden Verfahren beträgt die Bauzeit je<br />

nach Harzsorte und Grundwasserstand für das Aufheizen ca.<br />

eine Stunde, für die Aushärtung ca. 4 bis 8 Stunden und für<br />

das Abkühlen ca. 1 bis 2 Stunden. Da diese Verfahrensschritte<br />

meist nachts durchgeführt werden, kann für den Einbau eines<br />

Schlauchliners ca. 1 Arbeitstag pro Haltung angesetzt werden.<br />

Darin enthalten ist auch das Auffräsen der seitlichen Zuläufe<br />

mit je ca. 3/4 Stunde je Stück.<br />

- Bei lichtaushärtenden Verfahren läuft die Aushärtung schneller<br />

ab, sodass innerhalb eines Arbeitstages mit 10 bis 12 Stunden<br />

zwei kürzere Haltungen oder ein längerer Kanalabschnitt<br />

saniert werden kann. Der UV-Lampenzug zur Aushärtung wird<br />

je nach Dimension und Verfahren mit einer Geschwindigkeit<br />

von 15 bis 50 m/h durch den Kanal gezogen.<br />

- Beim Schlauchrelining können in einem Verfahrensschritt<br />

mehrere Haltungen saniert werden. Dabei erhöht sich die<br />

Bauzeit nur gering.<br />

432


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Bauüberwachung<br />

- Zur Konfektionierung der Schläuche ist der zu sanierende<br />

Kanal exakt zu vermessen (Haltungslänge und Durchmesser).<br />

- Die Konfektionierung und Harzimprägnierung der Schläuche<br />

sollte auf keinen Fall auf der Baustelle, sondern im Werk erfolgen,<br />

um eine gleichbleibende Qualität sicherstellen und zu<br />

können.<br />

- Kurz vor dem Einbau ist der Kanal zu reinigen und von sämtlichen<br />

Abflusshindernissen zu befreien. Im Zuge einer optischen<br />

Inspektion sind sämtliche seitlichen Zuläufe exakt<br />

einzumessen.<br />

- Bei stark eindringendem Grundwasser sind bei Einsatz eines<br />

Einzugverfahrens grundsätzlich Abdichtungsmaßnahmen vor<br />

Einbau des Inliners zu leisten. Andernfalls besteht die Gefahr<br />

eines partiellem Wassereinschlusses und damit einer Beulenbildung.<br />

Beim Inversionsverfahren brauchen diese Maßnahmen<br />

nicht durchgeführt zu werden, da der Inliner hier durch<br />

einen entsprechend hohen Gegendruck (Wassersäule) das<br />

eindringende Wasser beim Einstülpvorgang aus dem Altrohr<br />

herausdrückt.<br />

- Bei der Lieferung und Lagerung der Schläuche dürfen diese<br />

bei den lichtaushärtenden Verfahren nicht dem Tageslicht ausgesetzt<br />

werden. Schläuche, die mit Hilfe von Wärme erhärten,<br />

müssen in einem Kühlfahrzeug bei ca. 0 bis 5 °C angeliefert<br />

werden.<br />

- Unmittelbar vor dem Einbau des Inliners sind die Begleitpapiere<br />

zu prüfen und die Prüfung zu dokumentieren.<br />

- Während des Einbringens und Aushärtens des Schlauchs mit<br />

Wasser muss ein Innendruck von mindestens 5 m Wassersäule<br />

gewährleistet sein. Andernfalls besteht die Gefahr der<br />

Faltenbildung durch ungenügenden Aufstelldruck.<br />

- Während des Einbaus ist auf einen ausreichenden Innendruck<br />

und auf eine vollständige Aushärtung des Harzes zu achten.<br />

Bei einer Aushärtung durch Wärme ist die Temperatur während<br />

der gesamten Aushärtungszeit zu dokumentieren. Bei<br />

den lichtaushärtenden Verfahren ist der UV-Lampenzug mit<br />

einer von der Linerwandstärke abhängigen Geschwindigkeit<br />

gleichmäßig durch den Inliner zu ziehen.<br />

- In einem Arbeitsprotokoll wird der Härtungsverlauf durch Temperatur-Zeit-Kurven<br />

bzw. Bestrahlungsdauer-/Intensitäts-Kurven<br />

dokumentiert.<br />

- Falls ein kurzfristiger Rückstau in den Anschlussleitungen<br />

möglich ist, brauchen keine Wasserhaltungen für die seitlichen<br />

Zuläufe eingerichtet zu werden. Die Anlieger sollten zu einem<br />

sparsamen Wasserverbrauch während der Einbau- und Aushärtungsphase<br />

angehalten werden.<br />

433


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Zunächst können sämtliche seitlichen Zuläufe durch ein kurzes<br />

Anbohren (Durchmesser ca. 2-3 cm) wieder an den<br />

Hauptkanal angeschlossen werden. Anschließend werden die<br />

Öffnungen sauber ausgefräst. Es besteht die Möglichkeit mit<br />

einem Hutprofil den Übergang zwischen Leitung und Kanal<br />

abzudichten.<br />

- Atemschutz gegen Styroldämpfe bzw. gegen Staubentwicklung<br />

beim Aufschneiden des erhärteten Liners erforderlich<br />

[Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2000].<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Vor der Sanierung ist eine Eignungs- und Erstprüfung des einzubauenden<br />

Produktes zu erbringen. Hier sind die mechanische<br />

Beständigkeit gegenüber Hochdruckreinigungsgeräten,<br />

das Bestehen des Kurz- und Langzeitscheiteldruckversuchs<br />

sowie der Kurzzeit-E-Modul und die Kurzzeit-Biegefestigkeit<br />

aus dem 3-Punkt-Biegeversuch nachzuweisen.<br />

- Im Gegensatz zu anderen Reliningverfahren sind Proben des<br />

eingebauten Inliners zu entnehmen, da es sich bei Schlauchlinern<br />

um "örtlich hergestellte, gehärtete Rohre" und somit um<br />

kein industriell gefertigtes Produkt handelt. Qualitätsminderungen<br />

können durch Außen- und Medientemperaturschwankungen,<br />

Feuchtigkeit oder Staub in der Sanierungshaltung,<br />

Temperaturableitung durch Grundwasser oder durch Einbaufehler<br />

entstehen. Im fertigen Produkt können Materialfehler<br />

auftreten, die nicht mit einer optischen Inspektion oder Dichtheitsprüfung<br />

zu erfassen sind, wie z. B. zu niedriger E-Modul<br />

und Biegefestigkeit oder zu geringe Wandstärke.<br />

- Die Proben (ca. 30 x 20 cm) können z. B. im Bereich der<br />

Schächte entnommen werden. Frei expandierende Linerabschnitte<br />

sind für eine Probenahme jedoch ungeeignet. Daher<br />

ist der Schlauch im Bereich des Schachtes durch ein Rohrstück<br />

mit dem gleichen Innendurchmesser des Kanals zu ziehen<br />

und wie in der Haltung auszuhärten. Die Probestücke, die<br />

im Beisein des AG entnommen werden sollten, werden nummeriert<br />

und mit den haltungsspezifischen Daten (Haltungs-Nr.,<br />

Entnahmeort, Nennweite, Einbaudatum) versehen. Die Prüfung<br />

erfolgt in einem anerkannten Prüflabor.<br />

- Die Proben sind auf Wandstärke, Biegefestigkeit und E-Modul<br />

im Zuge einer Fremdüberwachung zu überprüfen sowie einer<br />

Wasserdichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 an Laminaten bei<br />

-0,5 bar Unterdruck zu unterziehen. Die ermittelten Werte werden<br />

mit den erforderlichen Werten gemäß der Statik verglichen.<br />

434


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage des<br />

Merkblattes RSV 1 enthaltenen Protokolle zum Einbau, zur<br />

Begutachtung sowie den Probenbegleitschein für die Materialprobe<br />

umfassen.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[Information KMG], [Information INSITUFORM], [Information egeplast],<br />

[Information Uponor Anger GmbH], [Siebert, S., 1998], [Wagner, V. et al.,<br />

1993], [Dilg, R., 1998], [Siebert, S., 1998]<br />

435


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.20Auspressverfahren<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Die Beschichtung erfolgt durch die Auspressung eines Ringraumes<br />

mit einem geeigneten Mörtel oder Beton auf Zement- oder<br />

Reaktionsharzbasis. Der Ringraum entsteht durch eine in den<br />

Kanal eingebrachte Schalung, die nach Erreichen der geforderten<br />

Mindestfestigkeit wieder entfernt wird.<br />

Erforderliche Nacharbeiten: s. Abschn. "Erforderliche Nacharbeiten<br />

bei der Renovierung"<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Das Zementmörtelauspressverfahren wurde für Wasserleitungen<br />

konzipiert und arbeitet mit einer pneumatisch oder durch<br />

Wasserfüllung aufgeweiteten Schlauchschalung. Der dabei<br />

entstehende Ringraum wird mit Zementmörtel verfüllt. Nach<br />

der Erhärtung des Mörtels (frühestens 13-30 h nach der Verfüllung)<br />

kann der Schalschlauch entfernt werden. Das auf dem<br />

Schlauch zur Zentrierung und Fixierung befindliche Abstandshalternetz<br />

verbleibt innerhalb der Beschichtung.<br />

Anschlüsse von angrenzenden Kanälen sowie von Hausanschlussleitungen<br />

sind vorab zu verschließen und müssen in offener<br />

Bauweise wieder angebunden werden.<br />

- Gleitschalungsverfahren: Bei diesem Verfahren wird ein Gleitschalungsgerät<br />

eingesetzt, das vergleichbar mit einem Packer<br />

ist. Beim Gleiten des Gerätes durch den Kanal dient der Ringraum<br />

zwischen dem Gerätekopf und der Innenwand des<br />

Kanals als Schalung für den eingepressten Zementmörtel. Ein<br />

im Umstülpverfahren eingebrachter und fixierter Stützschlauch<br />

bleibt bis zur vollständigen Aushärtung des Mörtels im Kanal<br />

[W. Bopp, 1996].<br />

436


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Anwendungsbereich<br />

- Bei Undichtigkeiten, Längs- und Querrissen, fehlenden Wandungsteilen,<br />

Korrosion;<br />

- einsetzbar in Nennweitenbereichen von DN 100 bis DN 300<br />

bei Längen bis 50 m, die Dicke der Zementmörtelschicht<br />

beträgt je nach Nennweite 7-10 mm.<br />

Vorteil<br />

- Rohrstabilität wird erhöht.<br />

Nachteil<br />

- Querschnittsreduzierung;<br />

- nicht ohne weiteres auf den <strong>Abwasser</strong>sektor übertragbar, da<br />

durch die in jedem Fall erforderlichen Abstandshalter Fehlstellen<br />

und somit Ansatzpunkte für Undichtigkeiten und Korrosion<br />

verursacht werden können (Vermeidung durch zusätzliche<br />

Beschichtung möglich);<br />

- Stellen mit Grundwasserinfiltration sind vorab abzudichten;<br />

- weitere Einschränkungen ergeben sich z. B. bei vorhandenen<br />

Abwinkelungen, Rohrversatz, Deformationen und zu großen<br />

Toleranzen der Abmessungen und der Querschnittsform im<br />

Einsatzbereich;<br />

- Einbindung der Hausanschlusskanäle kann nur in offener<br />

Bauweise erfolgen.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

437


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.21Verdrängungsverfahren<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Ein Verdrängungskörper, dessen Außendurchmesser kleiner als<br />

die aufzubringende Schichtdicke ist, wird durch die Haltung<br />

gezogen oder gedrückt. Der Beschichtungsstoff befindet sich in<br />

Arbeitsrichtung zwischen Verdrängungskörper und Presskolben.<br />

Erforderliche Nachbehandlung: s. Abschn. "Erforderliche Nacharbeiten<br />

bei der Renovierung"<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

Beim modifizierten Tate - Verfahren gelangt der Zementmörtel<br />

kontinuierlich unter Druck in den gleichbleibenden Raum zwischen<br />

einem Verdrängungskörper und Presskolben, wird beim<br />

Durchziehen an die Rohrwandung gepresst und geglättet. Verdrängungskörper<br />

und Presskolben bilden hierbei eine Gerätekombination,<br />

die aufgetragene Schichtdicke beträgt etwa 5 mm.<br />

Anwendungsbereich<br />

- bei Undichtigkeiten, klaffenden Längsrissen, Querrissen, Korrosion<br />

und großflächiger Scherbenbildung;<br />

- Einsetzbar bei Guss-, Stahl- oder Betonleitungen mit Kreisquerschnitt<br />

im Nennweitenbereich DN 75-DN 600 in Abschnitten<br />

von 25-90 m.<br />

Vorteil<br />

- Verbesserung der Rohrstabilität;<br />

- Großer Arbeitsfortschritt.<br />

Nachteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Stellen mit Grundwasserinfiltration sind vorab abzudichten;<br />

438


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- nicht einsetzbar bei beweglichen bzw. in Bewegung befindlichen<br />

Rissufern, Infiltration sowie stärkeren Verformungen<br />

(mehr als 10 bis 20 mm);<br />

- Querschnittsreduzierung;<br />

- Mörtelinhomogenitäten besonders an Einmündungen von<br />

Hausanschlüssen können zu Haftungsproblemen führen;<br />

- Kanal muss abwasserfrei sein;<br />

- Herstellung der Hausanschlussleitungen in offener Bauweise<br />

erforderlich;<br />

- Zentrierung des Gerätes ist schwierig, daher kann es zu<br />

ungleichmäßigem Auftrag der Schichtdicke kommen.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Abb. A-6 - 18 Prinzipskizze Tate-Verfahren [Landesinstitut für Bauwesen und<br />

angewandte Bauschadensforschung NRW, 1993]<br />

439


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.22Anschleuderverfahren<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Diese Verfahren arbeiten mit schnell rotierenden Schleuderköpfen,<br />

die den Beschichtungsstoff gegen die Rohrinnenwand werfen.<br />

Ein anschl. Glätten der Oberfläche ist nur möglich, wenn<br />

keine Rohrversätze vorhanden sind. Da diese Anforderung im<br />

<strong>Abwasser</strong>sektor nur sehr selten erfüllt ist, wird die Oberfläche<br />

hierbei i.d.R. unbearbeitet gelassen.<br />

Erforderliche Nacharbeiten: s. Abschn. "Erforderliche Nacharbeiten<br />

bei der Renovierung"<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Zu dem am weitesten verbreiteten Verfahren gehört das Centriline-Verfahren<br />

[STEIN, D., 1999]. Durch den schnell rotierenden<br />

Schleuderkopf wird ein Spezialmörtel mit hoher<br />

Geschwindigkeit angeschleudert und anschließend mit dem<br />

Glättrichter geglättet.<br />

- Anschleudern von Reaktionsharzmörtel: Bei diesem Verfahren<br />

wird als Beschichtungsstoff ein zweikomponentiges Polyurethanharz<br />

mit Hilfe von Spezialschleuderköpfen auf die Rohrinnenwand<br />

geschleudert und nicht nachgeglättet. Die Arbeiten<br />

erfolgen vom Einsteigschacht aus.<br />

- Twin-Line-Verfahren [STEIN, D., 1999]: Bei diesem Verfahren<br />

werden zwei Schläuche gleichen Durchmessers mit Harz und<br />

Härter im Werk gefüllt und in den <strong>Abwasser</strong>kanal eingezogen.<br />

Mit einer durch den Kanal gezogenen Auskleidemaschine<br />

werden die se Schläuche aufgeschnitten und der Inhalt vermischt.<br />

Das Material wird an die Rohrwand geschleudert und<br />

hat nach einer Minute bereits 90 % seiner Endfestigkeit<br />

erreicht. Der Kanal ist innerhalb weniger Stunden wieder<br />

benutzbar und dauerhaft mit Polyurethan ausgekleidet.<br />

Anwendungsbereich<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- bei Undichtigkeiten, Längs- und Querrissen sowie Korrosion;<br />

440


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Kreisquerschnitte von Guss-, Stahl-, Asbestzement, Steinzeug<br />

und Betonkanälen in allen Nennweiten ab DN 80;<br />

- die Auskleidung kann ein- oder mehrschichtig erfolgen und bei<br />

Bedarf können dem Mörtel Fasern zugegeben werden;<br />

- Arbeitslängen je nach Nennweite ca.120 bis 450 m;<br />

- Schichtdicken von 3 - 30 mm sind möglich.<br />

Vorteil<br />

- die Rohrstabilität wird erhöht;<br />

- nahezu einsetzbar für alle Nennweiten und Haltungslängen;<br />

- es kann mit großem Arbeitsfortschritt pro Tag saniert werden;<br />

- Schichtdicke auch innerhalb der Haltung variierbar;<br />

- Bei Verwendung des Spezialmörtels "Hydrokoll" lassen sich<br />

hoch sulfatbeständige und hoch säurebeständige Schichten<br />

erzeugen.<br />

Nachteil<br />

- Querschnittsreduzierung;<br />

- Nennweitenänderungen, Abwinkelungen, Krümmungen und<br />

Rohrversätze stellen Zwangspunkte dar;<br />

- zu sanierende Haltung u. Anschlusskanäle sind außer Betrieb<br />

zu setzen;<br />

- Untergrund muss sorgfältig vorbereitet werden;<br />

- Glättung nur bei kreisrunden Leitungen ohne Rohrversatz<br />

möglich.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

441


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Abb. A-6 - 19 Beschichtung mittels Anschleuder-Verfahren [Information R+S<br />

Rohrtechnik]<br />

442


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.23Offene Bauweise<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Die Sanierung in offener Bauweise ist charakterisiert durch Ausheben<br />

eines Grabens, Verlegen der Leitung im Schutze einer<br />

Böschung oder eines Verbaus und anschließende Verfüllung des<br />

Grabens. Damit verbunden sind hohe direkte Kosten bei der<br />

Ausführung sowie indirekte Kosten, deren Werte teilweise sehr<br />

schwierig zu erfassen sind. Sie fallen vor allem im sozialen<br />

Bereich an und sind u. a. Lärm- und Emissionsbelastungen, Verkehrsbeeinträchtigungen,<br />

Unfallgefahren.<br />

Die Erneuerung schadhafter Kanäle an gleicher Stelle, ist abgesehen<br />

von einigen zusätzlichen Arbeitsschritten, gleichzusetzen<br />

mit einer Neuverlegung eines Kanals an anderer Stelle. Nachfolgend<br />

werden die Arbeitsschritte beschrieben.<br />

Verkehrsführung umleiten,<br />

Grundwasserhaltung herstellen,<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung herstellen,<br />

Straßenaufbruch,<br />

Grabenaushub und Wiederverfüllung (inkl. Verbau herstellen vorhalten<br />

und wieder beseitigen),<br />

Bettung für Rohre herstellen,<br />

neue Kanalrohre verlegen,<br />

Einbindung an Schächte und Hausanschlussleitungen herstellen,<br />

Leitungszone herstellen,<br />

Wasserdichtheitsprüfung und Verdichtungsprüfung,<br />

Anwendungsbereich<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- bei geringen Kanaltiefen;<br />

- bei starken Schäden, Einstürzen;<br />

- bei veränderten hydraulischen Verhältnissen;<br />

- bei geringer Nutzung des oberirdischen Raumes (Überbauung);<br />

443


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- bei hoher Anzahl von Leitungen bzw. Hausanschlüssen;<br />

- bei kontaminiertem Boden.<br />

Vorteil<br />

- Vergrößerung und Veränderung des Querschnittes und des<br />

Rohrmaterials möglich;<br />

- hohe Lebensdauer.<br />

Nachteil<br />

- hoher manueller Aufwand;<br />

- hohe Beeinträchtigung des gesamten Umfeldes (s. ökologische<br />

Beurteilung).<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Direkte Beeinträchtigungen/Gefährdung von Bäumen und<br />

Sträuchern durch Kappung von eingewachsenen Wurzeln im<br />

Schadensbereich bedingt möglich;<br />

- Verdichtung des Bodens im Baugrubenbereich möglich, der<br />

zusätzliche Einsatz von Böden anderer Herkunft oft notwendig;<br />

- Eine Veränderung der Bodenfunktionen durch den Austausch<br />

des Bodenmaterials im Baugrubenbereich ist möglich;<br />

- Einschränkungen des Verkehrsraumes;<br />

- Emissions- und Schwingungsbelastungen aus Baustellenbetrieb<br />

sind hoch;<br />

- ggf. Verkehrsumleitungen erforderlich;<br />

- evtl. Beeinträchtigungen durch Grundwasserabsenkung.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- wasserrechtliche Erlaubnis bei einer Grundwasserabsenkung<br />

erforderlich;<br />

- ordnungsgemäße Entsorgung von Bodenaushub und Straßenaufbruch<br />

erforderlich (Deponieklassen beachten).<br />

Bei der Bauausführung gelten die allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik im Kanal- und Leitungsbau.<br />

444


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.24Unbemannt arbeitender Rohrvortrieb/Überfahren<br />

(Pipe-Eating)<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Eine Modifizierung des unbemannten Rohrvortriebes stellt das<br />

Überfahren von Leitungen dar, dass im englischen Sprachgebrauch<br />

"pipe eating" genannt wird. Der schadhafte Kanal wird<br />

überbohrt, zerstört und abgefördert sowie gleichzeitig der neue<br />

Kanal mit gleicher oder größerer Nennweite erstellt. Die intakte<br />

Bettung des Kanals ist Voraussetzung.<br />

Besonders wichtig ist bei diesem Verfahren die Abtrennung der<br />

zu erhaltenden Anschlusskanäle vor dem Überfahren, die<br />

anschließende wasserdichte Verbindung mit dem Pumpensumpf<br />

und das Verschließen der kanalseitigen Anschlussstücke. Diese<br />

Anforderungen sind besonders zu beachten, da sonst Boden-<br />

Wasser-Gemische aus dem Einflussbereich der Vortriebsmaschine<br />

in den <strong>Abwasser</strong>kreislauf gelangen.<br />

Vor dem Überbohren sollte das Altrohr verdämmert werden.<br />

Beim Rohrvortrieb wird zwischen dem ein- und dem zweiphasigen<br />

Vortrieb (mit Mantelrohr) unterschieden.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

Spülbohrverfahren: Einbringen einer neuen Leitung in eine Bohrung,<br />

die durch Stützflüssigkeit stabilisiert wird. Es wird die bestehende<br />

Leitung mit einem Pilotbohrkopf an einem Gestänge von<br />

einer Startgrube her durchfahren. Am Zielschacht wird der Pilotbohrkopf<br />

durch einen Aufweitkopf ersetzt, die neue Leitung<br />

angekoppelt und das Gestänge mitsamt der neuen Leitung dre-<br />

445


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

hend zurückgezogen. Beim Zurückziehen wird das alte Rohr zerstört.<br />

Im Gegensatz zum Vortrieb wird zur Bohrlochstabilisierung<br />

eine Spülung als Stützflüssigkeit eingesetzt. Diese wirkt gleichzeitig<br />

minimierend auf die Reibung beim Einbringen der Leitung.<br />

Anwendungsbereich<br />

- unabhängig von der Schadensart;<br />

- Beton-, Steinzeug- und Asbestzementrohre, keine Stahlbetonrohre;<br />

- je nach Maschinentyp DN 250-1200.<br />

Vorteil<br />

- es können Haltungslängen von 50 - 70 m, Rohrsohlentiefen<br />

von 3-7 m bearbeitet werden;<br />

- Querschnittsvergrößerung möglich;<br />

- hohe Lebensdauer des neuen Kanals und der neuen<br />

Anschlüsse.<br />

Nachteil<br />

- Start- und Zielbaugruben sowie Baugruben in Anschlussbereichen<br />

notwendig;<br />

- Grundwasserabsenkung erforderlich.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Erdaushub für Start- und Zielbaugruben mit allen Beeinträchtigungen<br />

notwendig;<br />

- Verdichtung bzw. Veränderungen in den Baugrubenbereichen<br />

durch Austausch des Bodenmaterials möglich;<br />

- Verdichtung auf der Trasse durch Überfahren mit größerem<br />

Querschnitt möglich;<br />

- direkte Beeinträchtigung/Gefährdung von Bäumen und Sträuchern<br />

beim Überfahren der alten Leitung durch Kappung der<br />

Wurzeln, Wurzelquetschungen oder -abriss sowie durch Wurzelverdrängung<br />

möglich.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- wasserrechtliche Erlaubnis bei Grundwasserabsenkung<br />

446


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Abb. A-6 - 20 Erneuerung nicht begehbarer <strong>Abwasser</strong>kanäle durch Überfahren<br />

[Information Soltau GmbH]<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 085 Rohrvortrieb<br />

Vorarbeiten<br />

Baustelleneinrichtung:<br />

Teilleistungsgruppe: Baustelleneinrichtungen für Rohrvortrieb<br />

Start-, Ziel- und Zwischenbaugrube:<br />

Teilleistungsgruppe: Baugruben - allg. Beschreibung<br />

Teilleistungsgruppe: Baugruben für Rohrvortrieb<br />

Herrichten vorhandener Baugruben:<br />

Teilleistungsgruppe: vorhandene Baugruben herrichten<br />

Beweissicherung:<br />

Teilleistungsgruppe: Beweissicherung - allg. Beschreibung<br />

Teilleistungsgruppe: Beweissicherung<br />

Setzungs-, Wasserstandsmessungen, Messpunkte:<br />

Teilleistungsgruppe: Setzungs-/Wasserstandsmessungen - allg.<br />

Beschreib.<br />

Teilleistungsgruppe: Setzungs-, Wasserstandsmessungen, Messpunkte<br />

Hauptposition<br />

Pos. 1: Überfahren von bestehenden Steinzeug- / Beton - Kanälen<br />

DN ____ im Pipe-Eating-Verfahren. Liefern und höhen- und<br />

fluchtgerechter Einbau von Steinzeug-Vortriebsrohren DN ____<br />

mit Edelstahlmanschette V4A, Dichtringen und Fugenzwischenlage<br />

/ VT-Kupplung. Einschließlich aller Nebenarbeiten, wie Einbringen<br />

eines Schmierzusatzes als Gleitmittel (Bentonit o. Ä.)<br />

usw. Es ist ein Vortriebsprotokoll zu führen.<br />

Lageabweichung in der Richtung: +/- 10 mm<br />

Höhenabweichung: +/- 5 mm<br />

Die Verwertung/Entsorgung des geförderten Materials und des<br />

447


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

verdrängten Bodens sind fachgerecht zu entsorgen.<br />

Bodenklasse ___ bis ___, Haltungslänge bis ___ m<br />

Das Ab- und Anbinden der Seitenzuläufe wird gesondert vergütet.<br />

[m]<br />

Pos. 2: Den durch Pipe-Eating-Verfahren eingebrachten neuen<br />

Kanal DN ___ in die Schachtwand des bestehenden überfahrenen<br />

Revisionsschachtes fachgerecht einbinden und abdichten.<br />

Einschließlich aller Nebenarbeiten.<br />

[Stück]<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 085 Rohrvortrieb<br />

Sicherung der Ortsbrust bei Stillstand:<br />

Teilleistungsgruppe: Sicherung der Ortsbrust bei Stillstand<br />

Vortriebsrohre in Baugrube verlegen:<br />

Teilleistungsgruppe: Vortriebsrohre in Baugrube verlegen<br />

Vortriebsstrecken aufgeben bzw. rückbauen:<br />

Teilleistungsgruppe: Vortriebsstrecken aufgeben/rückbauen<br />

Rohrvortrieb in Sonderbereichen, allgemeine Beschreibung:<br />

Teilleistungsgruppe: Rohrvortrieb in Sonderbereichen - allg.<br />

Beschreib.<br />

Rohrvortrieb in Sonderbereichen<br />

Teilleistungsgruppe: Rohrvortrieb in Sonderbereichen<br />

Sonstige Zulagen zum Rohrvortrieb:<br />

Teilleistungsgruppe: Rohrvortrieb - sonstige Zulagen<br />

Bauliche und betriebliche Schutzmaßnahmen:<br />

Teilleistungsgruppe: Rohrvortrieb - bauliche, betriebliche Schutzmaßnahmen<br />

Entsorgung des Bodens:<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 002 Erdarbeiten<br />

Teilleistungsgruppe: Entsorgung - Boden<br />

Nacharbeiten<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Dokumentation:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Dokumentationen - Rohrvortrieb<br />

448


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Es gelten die Rohrnormen für Vortriebsrohre (z.B. Vortriebsrohre<br />

aus Steinzeug: RAL-RG 534 VT und DIN EN 295)<br />

- Vor dem Herunterlassen der Schächte werden Steinzeug-Vortriebsrohre<br />

an beiden Enden mittels Spitzendenprüfgerät mit<br />

einem Prüfdruck von 15 bar geprüft. Das Prüfgerät kann bei<br />

der Steinzeug GmbH, Köln bezogen werden.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Vortriebsprotokoll gemäß ATV Arbeitsblatt A125 [ATV-DVWK-<br />

A 125] in Intervallen von 20 cm oder maximal 90 Sekunden.<br />

Dauer mittels EDV-Anlage aufzeichnen. Die Protokolle werden<br />

dem Auftraggeber ausgehändigt.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Zur sachgerechten Durchführung des Rohrvortriebes ist ein<br />

Baugrundgutachten zu erstellen, das alle in der DIN 18319<br />

geforderten Angaben enthält. Dieses ist (in Auszügen) dem<br />

Leistungsverzeichnis beizulegen<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Bei Einbau eines Vortriebsrohres DN 250 kann mit einer<br />

Tagesleistung von ca. 10 m gerechnet werden.<br />

- Beim Spülbohrverfahren kann eine Tagesleistung von 16 m-18<br />

m erreicht werden.<br />

449


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Bauüberwachung<br />

- Falls an dem zu sanierenden Kanal seitliche Zuläufe angeschlossen<br />

sind, müssen diese vorher abgesperrt werden.<br />

Andernfalls kann es zu unkontrollierten Schäden an den<br />

Anschlussleitungen, zu Bodenkontaminationen und Ausspülungen<br />

im Bereich der Kanaltrasse kommen.<br />

- Für das Pipe-Eating können herkömmliche Micro-Tunneling-<br />

Maschinen ohne Umbaumaßnahmen genutzt werden.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes für die Vortriebsrohre.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[Möhring, K.], [Information Berliner Wasserbetriebe]<br />

450


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.25Berstliningverfahren<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Mit dem Berstliningverfahren ist eine weitere Möglichkeit gegeben,<br />

die alte Leitung zu zerstören und gleichzeitig ein neues<br />

Rohr einzuziehen. Im schadhaften Kanal werden zuerst die<br />

Anschlusskanäle abgetrennt. Anschl. wird ein Verdrängungskörper<br />

durch das Altrohr hindurchgezogen, wobei es zerstört wird,<br />

und die Scherben in den anstehenden Boden verdrängt werden.<br />

Direkt hinter dem Verdrängungskörper erfolgt das Einziehen des<br />

neuen Kanals. Die Arbeiten können vom Einsteigschacht oder<br />

über eine Startbaugrube ausgeführt werden.<br />

Der Berstvorgang kann mit dynamischer oder statischer Krafteinleitung<br />

erfolgen.<br />

Die dynamisch wirkenden Schlagimpulse können verbunden<br />

sein mit:<br />

- Erschütterungen und hohem Geräuschpegel<br />

- unkontrollierten vorauseilenden Zerstörungen oder Einstürzen<br />

des zu erneuernden Kanals<br />

- ungewollte Verdichtung des Bodens im Bereich der Leitungszone<br />

in Verbindung mit Setzungen der Straßenoberfläche usw.<br />

Für sensible Bodenbereiche mit unmittelbar benachbarten<br />

Fremdleitungen oder Bauwerken empfiehlt sich das statisch<br />

arbeitende Berstverfahren, bei dem o.g. Nachteile ausgeschaltet<br />

werden.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

451


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Man unterscheidet folgende Einbauweisen:<br />

- Einziehen eines Rohrstranges aus PVC oder PE-HD<br />

- Einziehen von Kurzrohren mit glatter Außenkontur aus PVC<br />

oder PE-HD<br />

- Einschieben von Kurzrohren mit glatter Außenkontur<br />

Anwendungsbereich<br />

- Sämtliche Schadensarten, z. Teil auch bei Einsturz;<br />

- kreisförmige Rohrquerschnitte;<br />

- vorzugsweise DN 100 bis DN 600;<br />

- möglichst spröde Rohrwerkstoffe (z. B. Grauguss, Steinzeug<br />

oder unbewehrter Beton), das statische Berstlining schneidet<br />

zusätzlich duktiles Grauguss und Stahl<br />

- verdrängungsfähige Leitungszone und ausreichende Bettung<br />

müssen vorhanden sein.<br />

Vorteil<br />

- Querschnittsvergrößerung möglich;<br />

- hohe Lebensdauer des neuen Kanals und der neuen<br />

Anschlüsse;<br />

- schnelle Verfügbarkeit, kurze Bauzeiten, geringer Personalaufwand;<br />

- Vorbehandlungen am Altrohr, wie evtl. Reinigung, Beseitigung<br />

von Ablagerungen und Wurzeln sowie Abfräsen von Hindernissen<br />

sind nicht erforderlich.<br />

Nachteil<br />

- Leitungstrasse muss in vertikaler und horizontaler Richtung<br />

geradlinig und ohne größere Abwinkelungen sein (max. Ausbiegung<br />

5 cm);<br />

- Erstellen einer Startbaugrube sowie Baugruben in Anschlussbereichen<br />

notwendig (nur beim Einziehen eines Rohrstranges<br />

bzw. bei Kurzrohren ab DN 300);<br />

- Einsatz bei im Grundwasser liegenden Kanälen nicht oder nur<br />

bedingt mit Hilfsmitteln möglich;<br />

- Hausanschlüsse müssen vorher abgebunden und anschl. in<br />

offener Bauweise an den neuen Kanal angeschlossen werden;<br />

- hohe Anzahl an Rohrverbindungen beim Einbringen von Kurzrohren.<br />

452


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- direkte Beeinträchtigung/Gefährdung von Bäumen und Sträuchern<br />

beim Bersten der alten Leitung durch Kappung der Wurzeln,<br />

Wurzelquetschungen, -abriss oder -verdrängung<br />

möglich;<br />

- Veränderung/Verdichtung des Bettungsbereiches durch Eindringen<br />

der Bruchstücke möglich.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Schäden an Rechtsgütern (Eigentumsrecht) möglich durch<br />

Vibrationen und Bodenverdichtung;<br />

- In der Vergangenheit wurde die Ansicht vertreten, dass die im<br />

Untergrund verbleibenden Altrohrscherben eine Kontamination<br />

des Untergrundes verursachen bzw. im Sinne des Abfallgesetzes<br />

unerlaubten Abfall darstellen. Diese juristischen<br />

Argumente wurden zumindest für den <strong>Abwasser</strong>bereich zwischenzeitlich<br />

widerlegt, d. h. es bestehen keine wasser- und<br />

abfallrechtlichen Bedenken gegen den Einsatz des Berstverfahrens.<br />

Abb. A-6 - 21 Schematische Darstellung des Berstlining-Verfahrens [Information<br />

Tracto-Technik]<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Vorarbeiten<br />

- Fall a: Herstellung Start- und Zielbaugrube (bei Rohrsträngen<br />

oder Kurzrohren ab DN 300):<br />

Pos. 1: Aushub von Start-, Zwischen- und Zielgruben, Bodenklasse<br />

_______. Das Aushubmaterial ist seitlich zu lagern /<br />

abzufahren. Der Verbau ist entsprechend den statischen<br />

Erfordernissen und anerkannten Regeln der Technik herzustellen,<br />

ggf. dicht gegen Grundwasser. Grubenmaße:<br />

453


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

LxBxT=____x____x____m. Die Baugrube ist mit dem seitlich<br />

lagernden Bodenmaterial / Ersatzboden zu verfüllen. Die Lieferung<br />

des Ersatzbodens wird gesondert vergütet.<br />

[Stück]<br />

- Fall b: Berstlining aus bestehendem Schacht (bei Kurzrohren<br />

bis DN 300):<br />

Pos. 1: Schachtgerinne aus _________ auf eine Tiefe von 20<br />

cm ausbrechen und Rohreinbindung auf das für die Sanierung<br />

nötige Maß aufstemmen. Bei dem Schacht handelt es sich um<br />

einen Beton-/Mauerwerksschacht DN _____ mit einer Sohlentiefe<br />

von ____m.<br />

Altrohr: Werkstoff:_________, DN:______<br />

Neurohr: Werkstoff: :_________, DN:______<br />

[Stück]<br />

Hauptposition<br />

- Pos. 2: Erneuerung eines Altrohrs im Berstliningverfahren<br />

durch Zertrümmerung des vorhandenen Rohrs und Verdrängung<br />

in das umgebende Erdreich mit Aufweitung des Bohrprofils<br />

zum Einziehen des neuen Rohrs. Abrechnung von<br />

Innenkante Schacht bis Innenkante Schacht.<br />

Altrohr: Werkstoff:_________, DN:______, Gefälle:____o/oo<br />

Neurohr: Werkstoff: :_________, DN:______<br />

Aufzeichnung der Aufweit- und Vorschubdrücke sowie permanente<br />

TV-Überwachung während der Durchführung.<br />

[m]<br />

Nacharbeiten<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Wiederherstellung der Schachtsohlen:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Renovierungen Schachtsohlen<br />

Einbindung Anschlussleitungen / Inliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Anschlussleitungen / Inliner einbinden<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

454


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Die Dimensionierung des Neurohres richtet sich nach den statischen<br />

Erfordernissen. Es ist eine Rohrstatik gemäß ATV<br />

M127, Teil2 vorzulegen.<br />

- Die Dichtringe der Kurzrohre müssen der DIN 4060 "Rohrverbindungen<br />

von <strong>Abwasser</strong>kanälen und -leitungen mit Elastomerdichtungen"<br />

entsprechen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

-<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Es muss ein Bodengutachten vorliegen. Dieses ist (in Auszügen)<br />

dem Leistungsverzeichnis beizulegen.<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Der eigentliche Berstvorgang läuft mit einer Vorschubleistung<br />

von ca. 6 bis 15 m pro Stunde ab.<br />

Bauüberwachung<br />

- Das Bodengutachten sollte Aussagen über die Lagerungsdichte,<br />

Grundwasserverhältnisse und den anstehenden Baugrund<br />

enthalten. Mit der Lagerungsdichte von<br />

Geländeoberkante bis ca. 1 m unter Rohrsohle können Aussagen<br />

über die Verdrängbarkeit getroffen werden und die Richtung<br />

der Hauptverdrängung abgeschätzt werden. Oftmals sind<br />

zu weiche Bodenschichten Ursache für Schäden an der Altleitung.<br />

In diesem Fall kann eine Bodenverfestigung erforderlich<br />

sein.<br />

- Seitliche Zuläufe sind vor dem Berstvorgang abzutrennen, um<br />

Lageveränderungen oder Beeinträchtigungen in der Bausubstanz<br />

der Anschlussleitungen zu vermeiden.<br />

455


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

- Die Überdeckungshöhe sollte mindestens das drei- bis sechsfache<br />

des Nenndurchmessers betragen, um Aufwölbungen in<br />

der Oberfläche zu verhindern.<br />

- Durch das Einziehen von PE-HD-Rohren entstehen Riefen in<br />

der Außenwand bis zu 1 mm Tiefe, die auf die Scherbeneinwirkungen<br />

zurückzuführen sind. Dieser Verlust an Wandstärke<br />

ist bei der Planung zu berücksichtigen.<br />

- Fremdleitungen in einem Abstand von weniger als 2 m zum<br />

Kanal sollten bei der Bauausführung beobachtet werden. Um<br />

Schäden an diesen benachbarten Leitungen infolge des dynamischen<br />

Berstlinings zu vermeiden, sollten die Abstände so<br />

groß sein, dass die diesbezüglichen Anforderungen nach DIN<br />

4150 "Erschütterungen im Bauwesen" eingehalten werden.<br />

- Es besteht die Möglichkeit, vor dem Aufweitkörper eine<br />

Kamera mitfahren zu lassen und so jeden Berstvorgang zu<br />

beobachten und sofort einzugreifen, wenn Rohrscherbe oder<br />

Boden vor den Berstkörper in das Altrohr fallen, die ein Abweichen<br />

des Expanders von der Ideallinie verursachen könnten.<br />

Der Berstvorgang ist zu unterbrechen und die Hindernisse z.<br />

B. mit einem Spülgerät zu entfernen.<br />

- Der Aufweit- und Vorpressdruck wird über Manometer am<br />

Steuerstand kontrolliert.<br />

- Der Berstvorgang kann weiterhin über einen Messschreiber,<br />

der den Druckverlauf dokumentiert, kontrolliert werden.<br />

- Um zu vermeiden, dass beim Einschub von Kurzrohren diese<br />

durch die Vorschubkräfte überlastet werden, kann die dem<br />

jeweiligen Inlinerrohr entsprechende Schubkraft an einem<br />

Überdruckventil eingestellt werden, das automatisch öffnet,<br />

wenn der zulässige Vorschubdruck erreicht ist.<br />

- Um eine zu starke Stauchung der Muffen zu vermeiden, sollten<br />

bei Haltungslängen >50 m nur Rohrstränge eingezogen<br />

werden<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Der Rohrhersteller sollte Mitglied der Gütegemeinschaft<br />

Kunststoffrohre e.V. Bonn sein (Güteüberwachung).<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

456


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[STEIN, D., 1999], [Miegel, W., 1990], [Information Brochier], [Information<br />

Retec]<br />

457


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

A-6.2.4.26Bergmännischer Stollen- oder Tunnelvortrieb mit<br />

Getriebezimmerung<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Zunächst werden bei diesem Verfahren aus der Startbaugrube<br />

heraus während des Vortriebes Ausbaubögen aus Rundstahl<br />

oder speziellen Stahlprofilen in den Stollenquerschnitt gestellt,<br />

und der Zwischenraum durch einen aufgelegten Verzug aus<br />

Holzdielen gesichert.<br />

Im Schutze dieser Getriebezimmerung wird der Boden an der<br />

Ortsbrust von Hand unter Verwendung von Hilfswerkzeugen<br />

abgebaut. Bei diesen Verfahren kann die Startbaugrube auch<br />

außerhalb der eigentlichen Kanaltrasse liegen, man arbeitet mit<br />

Querstollen, wodurch sich Verkehrsprobleme vermeiden lassen.<br />

Nach dem Freilegen des defekten Kanals kann die Erneuerung<br />

nach 2 Varianten erfolgen:<br />

Bei der ersten Variante wird zunächst eine provisorische Vorflutleitung<br />

verlegt, der alte Kanal entfernt, und nach dem Verlegen<br />

des neuen Kanals die Anschlusskanäle von der Vorflutleitung<br />

abgetrennt und an den neuen Kanal angeschlossen.<br />

Die zweite Variante sieht die Verlegung des neuen Kanals parallel<br />

zum alten vor. Nach dem Umschließen der Anschlusskanäle<br />

wird der alte Kanal entfernt.<br />

Bei beiden Varianten ist nach Verlegen des neuen Kanals und<br />

anschl. Umklemmen der Hausanschlussleitungen der durch den<br />

Tunnelbau entstandene Hohlraum zu verfüllen.<br />

458


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Anwendungsbereich<br />

- bevorzugte Anwendung in nicht begehbaren Bereichen bei<br />

sehr großen Tiefenlagen und hoher Verkehrsbeeinträchtigung;<br />

- auch bei begehbaren Kanälen (> DN 800) anwendbar.<br />

Vorteil<br />

- hohe Lebensdauer des neuen Kanals und der neuen<br />

Anschlüsse;<br />

- Querschnittsvergrößerung möglich;<br />

- Verkehrsbeeinträchtigung gering, insbesondere bei entsprechender<br />

Standortwahl der Startbaugrube;<br />

- Lärm- und Emissionsbelastungen nur bei der Herstellung der<br />

Startbaugrube;<br />

- Vorflutsicherung und Umschließen der Anschlusskanäle nicht<br />

problematisch;<br />

- eventuell anstehende kontaminierte Bodenbereiche sowie der<br />

Altkanal werden entfernt.<br />

Nachteil<br />

- großer Bodenaushub notwendig;<br />

- sehr arbeits- und zeitaufwendig;<br />

- bei anstehendem Grundwasser ist eine Grundwasserabsenkung<br />

erforderlich;<br />

- Stollensicherungen verbleiben im Baugrund und können bei<br />

Verrottung zu Setzungen führen;<br />

- bei unsachgemäßem Abbau der Ortsbrust und beim Einbau<br />

des Verzuges besteht erhöhte Setzungsgefahr.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Erdaushub für Start- und Zielbaugruben mit allen Beeinträchtigungen<br />

notwendig;<br />

- Verdichtung bzw. Veränderungen in den Baugrubenbereichen<br />

durch Austausch des Bodenmaterials möglich;<br />

- direkte Beeinträchtigung/Gefährdung von Bäumen und Sträuchern<br />

beim Abbau der alten Leitung durch Kappung der Wurzeln,<br />

Wurzelquetschungen oder -abriss sowie durch<br />

Wurzelverdrängung möglich.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

459


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Vorarbeiten<br />

Pos. 1: Aushub von Start-, Zwischen- und Zielgruben, Bodenklasse<br />

_______. Das Aushubmaterial ist seitlich zu lagern /<br />

abzufahren. Der Verbau ist entsprechend den statischen Erfordernissen<br />

und anerkannten Regeln der Technik herzustellen,<br />

ggf. dicht gegen Grundwasser. Grubenmaße:<br />

LxBxT=____x____x____m. Die Baugrube ist mit dem seitlich<br />

lagernden Bodenmaterial / Ersatzboden zu verfüllen. Die Lieferung<br />

des Ersatzbodens wird gesondert vergütet.<br />

[Stück]<br />

Pos. 2: <strong>Abwasser</strong>schacht aus Mauerwerk / Beton / Betonfertigteilen,<br />

Innendurchmesser DN ______, Sohltiefe _____m, abbrechen<br />

und aufnehmen, laden und zu einer zugelassenen Deponie<br />

transportieren. Die Gebühren der Entsorgung sind vom AN zu<br />

übernehmen. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung<br />

ist unmittelbar zu erbringen.<br />

[Stück]<br />

Hauptposition<br />

Herstellung eines Stollens, Nenngröße ca. _____m², für die Verlegung<br />

von Kanälen und Rohrleitungen in Böden der Bodenklasse<br />

__ bis __ nach DIN 18300, einschließlich Stollenverbau.<br />

Der beim Stollenvortrieb abzubauende und verdrängte Boden ist<br />

unabhängig von der Tiefe und Länge der Vortriebsstrecke zum<br />

Stollenförderschacht zu fördern, dort auszuheben und ordnungsgemäß<br />

zu beseitigen. Der nach der Rohrverlegung im Stollenausbruchquerschnitt<br />

verbleibende Lichtraum ist mit Dämmer<br />

oder gleichwertigem Material zu verfüllen.<br />

Die Vergütung der Rohrverlegung und Rohrlieferung sowie der<br />

Lieferung und des Einbaus des Dämmmaterials erfolgt gesondert.<br />

In den Einheitspreis sind nachstehende Lieferungen und Leistungen<br />

einzurechnen:<br />

Das Herstellen der erforderlichen Ausmündungsöffnungen im<br />

Baugrubenverbau der Stollenförderschächte einschließlich dem<br />

verlorenen Verbaumaterial<br />

der statisch erforderliche Verbau der Ortsbrust<br />

die Erschwernisse beim Stollenvortrieb durch <strong>Abwasser</strong>haltungsmaßnahmen<br />

das Herstellen einer mindestens 10 cm dicken Arbeitssohle/<br />

Sauberkeitsschicht aus Beton B 25 mit Seitenschalung<br />

die Erschwernisse beim Rohrtransport und bei der Rohrverlegung<br />

460


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

die auftriebssichere Verankerung der Rohre im Stollenbau<br />

Die Lieferung und Verlegung der Rohre wird gesondert vergütet.<br />

[m]<br />

Evtl.-Pos.: Grundwasserabsenkung:<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 008 Wasserhaltungsarbeiten<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Es gelten die Rohrnormen für Vortriebsrohre (z.B. Vortriebsrohre<br />

aus Steinzeug: RAL-RG 534 VT und DIN EN 295)<br />

Für das Sanierungssystem<br />

-<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Es muss eine statische Berechnung des Stollenverbaus vorgelegt<br />

werden. Diese ist auf die Boden- und Verkehrslast<br />

abzustimmen.<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Der Baufortschritt für die Herstellung eines Stollens mit einer<br />

Höhe von 1,60 m in einem Boden der Bodenklasse 2 bis 5 einschließlich<br />

Aushub, Verbau und Verdämmung beträgt ca. 1,5<br />

m pro Tag. Einschließlich der Verlegung der Rohre wird eine<br />

Tagesleistung von ca. 1,2 m geleistet. Der Stollen mit einer<br />

461


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.4<br />

Höhe von 1,60 m kann für die Verlegung von Rohren bis DN<br />

500 genutzt werden.<br />

Bauüberwachung<br />

- In der Regel erfolgt der Ausbau des Stollens durch Bögen aus<br />

Betonstahl mit 28 mm Durchmesser bei einem Bogenabstand<br />

von 0,65 m.<br />

- Die Stollenfirste sollten aus statischen Gründen und zur Unterfahrung<br />

kreuzender Versorgungsleitungen mindestens 1,50 m<br />

unterhalb der Straßenoberfläche liegen.<br />

- Anschlussleitungen werden bis zur ersten Muffenverbindung<br />

hinter dem Stollenverbau erneuert.<br />

- Ist die Hausanschlussleitung auch darüber hinaus defekt, können<br />

zu ihrer Erneuerung Querstollen vorgetrieben werden.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise der Rohre.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[Information Hamelmann], [Information Steinzeug GmbH]<br />

462


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.5<br />

A-6.2.5 Kosten<br />

Anmerkung: Die angegebenen Einheitspreise sind Mittelwerte, die aufgrund<br />

verschiedener Rahmenbedingungen starken Schwankungen unterliegen.<br />

Tab. A-6 - 1 Netto-Kosten Sanierungsverfahren für Kanäle/Haltungen/Leitungen im nicht begehbaren Bereich<br />

Erneuerung<br />

geschlossene Bauweise<br />

Berg-män- Berstlining Vortrieb<br />

nisch<br />

Herstellung Verdrängungs- Abbau des vor-<br />

eines Stollens körper zerstört handenen<br />

in bergmänni- die alte Lei- Bodens im<br />

scherBautung,ver- Bohr- oder<br />

weise und drängt Material Spülverfahren<br />

Erneuerung in den Boden und Einpres-<br />

der Rohre und zieht sen von Vor-<br />

gleichzeitig triebsrohren<br />

neues Rohr ein<br />

Überfahren<br />

offene Bauweise<br />

Neuverlegung<br />

Verfahren<br />

der gesamten Haltung einschl. Verbau ab vorgeschriebener die defekte Lei-<br />

Tiefe. Die Preise beinhalten sämtliche Erdarbeiten, Wiederhertung wird überstellung<br />

der Oberfläche, aber nicht die Errichtung der Schächte bohrt, zerstört<br />

und abgefördert,gleichzeitig<br />

wird eine<br />

neue Leitung<br />

erstellt<br />

Start- und Zielgrube<br />

ca.<br />

3.750 €/St;<br />

Schachtanschluss<br />

ca. 220<br />

€/St (DN 150),<br />

keine seitliche.<br />

Zuläufe<br />

Stollenhöhe =<br />

1,60 m, Bodenklasse<br />

2-5,<br />

Material: Steinzeug<br />

einschl. Rohr,<br />

ohne Start- und<br />

Zielgrube<br />

Material:<br />

Beton, befestigteOberfläche,<br />

Tiefe= 3 m<br />

Material:<br />

Beton, Oberfläche=Grünfläche,<br />

Tiefe= 3 m<br />

Material: Steinzeug,befestigte<br />

Oberfläche,<br />

Tiefe= 3 m<br />

Material: Steinzeug,Oberfläche=<br />

Grünfläche,<br />

Tiefe= 3 m<br />

Randbedingun<br />

gen<br />

Hersteller<br />

€/m<br />

_<br />

_<br />

_<br />

300 - 450<br />

400 - 525<br />

500 - 600<br />

575 - 700<br />

650 - 800<br />

Herst./Subm.<br />

€/m<br />

_<br />

150 - 295<br />

200 - 300<br />

250 - 375<br />

300 - 450<br />

400 - 600<br />

500 - 750<br />

600 - 900<br />

Hersteller<br />

€/m<br />

_<br />

_<br />

_<br />

925<br />

950<br />

975<br />

1015<br />

1075<br />

Herst./Subm.<br />

€/m<br />

_<br />

_<br />

_<br />

600 - 800<br />

700 - 1000<br />

1000 - 1200<br />

1150 - 1400<br />

1350 - 1650<br />

Submission<br />

€/m<br />

_<br />

_<br />

_<br />

_<br />

Submission<br />

€/m<br />

_<br />

_<br />

_<br />

_<br />

Submission<br />

€/m<br />

185<br />

205<br />

Submission<br />

€/m<br />

125<br />

140<br />

Quelle<br />

Nennweite<br />

225 - 280<br />

235 - 290<br />

270 - 335<br />

300 - 365<br />

175 - 220<br />

190 - 230<br />

215 - 265<br />

240 - 295<br />

220 - 235<br />

240 - 320<br />

325<br />

345<br />

390<br />

445<br />

165 - 175<br />

190 - 250<br />

255<br />

275<br />

315<br />

365<br />

DN 100<br />

DN 150<br />

DN 200<br />

DN 250<br />

DN 300<br />

DN 400<br />

DN 500<br />

DN 600<br />

463


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.5<br />

Tab. A-6 - 1 Netto-Kosten Sanierungsverfahren für Kanäle/Haltungen/Leitungen im nicht begehbaren Bereich<br />

Schlauch<br />

Noppenbahnen<br />

Renovierung<br />

Reliningverfahren<br />

Wickelrohre<br />

Verfahren<br />

Rohrstrang<br />

Spiral-Rohre<br />

vorkonfektionierterFilzschlauch<br />

wird<br />

in die Haltung<br />

eingebracht<br />

und erhärtet<br />

Rohre mit durchgehen- PVC - Stegpro- PVC - Stegpro- PE-HD Inliner (mit Noppen<br />

gerippter derKunststofffil wird an der fil wird an der bestückte verschweißte Dich-<br />

Außenwand rohr-strang Schachtsohle Schachtsohle tungsbahnen) wird eingezogen<br />

und glatter wird in die Hal- zu einem Rohr zu einem Rohr und an die Rohrwand gepresst<br />

Innenschicht tungeingezo- geformt, geformt,<br />

aus PolyethygenExpander-VerRibloc-Verfahlen werden einfahrenrengezogen<br />

Vorverformte<br />

Rohre<br />

werkseitig<br />

bereits zum UförmigenQuerschnittvorverformte<br />

Rohre<br />

werden im<br />

Kanal rückverformt<br />

Kurz- /Langrohre<br />

selbsttragende<br />

Einzelrohre<br />

werden taktweise<br />

in den<br />

Kanal eingezogen<br />

oder eingeschoben<br />

einschl. Wasserhaltung,<br />

Auffräsen der<br />

seitlichen.<br />

Zuläufe ca. 135<br />

€/Stk.,<br />

Schachtanschluss<br />

95-200<br />

€/Stk.<br />

Länge = 100m,<br />

Doppelsystem,<br />

10 mm-<br />

Noppe,<br />

s=24mm, ohne<br />

Wasserhaltung<br />

Länge = 100m,<br />

Grundsystem,<br />

10 mm-Noppe,<br />

s=10mm, ohne<br />

Wasserhaltung<br />

Länge = 300m,<br />

incl. Hohlraumverdichtung<br />

Länge = 300m,<br />

ohne Hohlraum-verdichtung<br />

einschl. Wasser-haltung<br />

und Ringraumverfüllung,<br />

aber ohne Baugrube<br />

und Öffnen<br />

der<br />

Zuläufe,<br />

Schachtanschluss<br />

175-<br />

230 €, Länge<br />

200m, Liefer-<br />

ohne Wasserhaltung<br />

einschl. Wasser-haltung,<br />

und Ringraumverfüllung,<br />

aber ohne Öffnen<br />

der<br />

Zuläufe,<br />

Schachtanschluss<br />

175-<br />

230 €/St. Langrohre<br />

ohne<br />

Erdarbeiten.<br />

Randbedingun<br />

gen<br />

Submission<br />

€/m<br />

95 - 115<br />

125 - 140<br />

95 - 110<br />

100 - 170<br />

105 - 150<br />

130 - 170<br />

165 - 275<br />

265 - 305<br />

Hersteller<br />

€/m<br />

_<br />

_<br />

270<br />

285<br />

315<br />

360<br />

395<br />

445<br />

Hersteller<br />

€/m<br />

_<br />

_<br />

110<br />

120<br />

130<br />

170<br />

205<br />

245<br />

Hersteller<br />

€/m<br />

_<br />

_<br />

_<br />

120<br />

145<br />

190<br />

240<br />

285<br />

Hersteller<br />

€/m<br />

_<br />

_<br />

_<br />

115<br />

135<br />

180<br />

225<br />

270<br />

Hersteller<br />

€/m<br />

_<br />

_<br />

60<br />

75<br />

90<br />

125<br />

160<br />

195<br />

Hersteller<br />

€/m<br />

_<br />

55<br />

60<br />

95<br />

105<br />

_<br />

_<br />

_<br />

Hersteller<br />

€/m<br />

_<br />

75<br />

90<br />

100<br />

110<br />

135<br />

_<br />

_<br />

Herst./Subm.<br />

€/m<br />

_<br />

_<br />

140 - 160<br />

165 - 190<br />

185 - 225<br />

260 - 295<br />

325 - 360<br />

385 - 425<br />

Quelle<br />

Nennweite<br />

DN 100<br />

DN 150<br />

DN 200<br />

DN 250<br />

DN 300<br />

DN 400<br />

DN 500<br />

DN 600<br />

464


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.5<br />

Tab. A-6 - 1 Netto-Kosten Sanierungsverfahren für Kanäle/Haltungen/Leitungen im nicht begehbaren Bereich<br />

Reparatur von außen<br />

RohrSchrumpf- Manschette<br />

austauschschlauch man. Behe- Abdichtung mit Abdichtung mit<br />

bung örtlich Hilfe eines Manschette<br />

begrenzter unter Erwär- aus rostfreiem<br />

Schäden mung Stahl mit elaschrumpfenstomererdenSchlauInnenbechesschichtung<br />

Reparatur<br />

Partielle Inliner<br />

Verfahren<br />

Hutprofil<br />

Part-Liner<br />

aus Edelstahl- Einbau eines<br />

manschetten,epoxidharzge- einschl. AustränktenFilzfräsen der schlauches mit<br />

alten Rohrwan- Kragen am<br />

dungAnschlussstutzen aus Gewebemanschetten<br />

aus Gewebemanschetten<br />

je nach Material<br />

(Stzg. /<br />

Beton), befestigteOberfläche,<br />

Tiefe =<br />

3m, Länge bis<br />

5m<br />

je nach Material<br />

(Stzg. /<br />

Beton), befestigteOberfläche,<br />

Tiefe =<br />

3m, Länge bis<br />

5m<br />

je nach Material<br />

(Stzg. /<br />

Beton), befestigteOberfläche,<br />

Tiefe =<br />

3m, Länge bis<br />

5m<br />

ohne Auffräsen<br />

des Inliners<br />

einschl. Wasser-haltung,<br />

Länge=0,5 m<br />

einschl. Wasser-haltung,<br />

Länge=1,5 m<br />

einschl. Wasser-haltung,<br />

Länge=0,5 m<br />

Randbedingun<br />

gen<br />

€/Stk.<br />

200 - 325<br />

255 - 375<br />

305 - 445<br />

350 - 610<br />

325 - 625<br />

350 - 665<br />

405 - 750<br />

455 - 825<br />

€/Stk.<br />

200 - 325<br />

255 - 375<br />

305 - 445<br />

350 - 610<br />

325 - 625<br />

_<br />

_<br />

_<br />

€/m<br />

225 - 350<br />

280 - 400<br />

330 - 470<br />

375 - 635<br />

350 - 650<br />

375 - 690<br />

430 - 775<br />

480 - 850<br />

Submission<br />

€/Stk.<br />

_<br />

Submission<br />

€/Stk.<br />

_<br />

Submission<br />

€/Stk.<br />

Submission<br />

€/Stk.<br />

Quelle<br />

Nennweite<br />

350 - 535<br />

350 - 535<br />

350 - 535<br />

350 - 535<br />

350 - 535<br />

350 - 535<br />

350 - 535<br />

245 - 435<br />

245 - 435<br />

245 - 435<br />

245 - 435<br />

310 - 415<br />

310 - 415<br />

345 - 450<br />

275 - 425<br />

275 - 450<br />

275 - 450<br />

275 - 480<br />

315 - 535<br />

325 - 535<br />

325 - 535<br />

450 - 635<br />

240 - 285<br />

270 - 305<br />

270 - 325<br />

250 - 345<br />

290 - 375<br />

305 - 375<br />

360 - 465<br />

415 - 565<br />

DN 100<br />

DN 150<br />

DN 200<br />

DN 250<br />

DN 300<br />

DN 400<br />

DN 500<br />

DN 600<br />

465


Sanierungsverfahren Anhang A-6.2.5<br />

Tab. A-6 - 1 Netto-Kosten Sanierungsverfahren für Kanäle/Haltungen/Leitungen im nicht begehbaren Bereich<br />

Reparatur<br />

Roboter<br />

Roboter<br />

Flutung<br />

Risse (L


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3<br />

A-6.3 Sanierungsverfahren für Kanäle / Haltungen im<br />

begehbaren Bereich<br />

Reparatur<br />

Renovierung<br />

Erneuerung<br />

Nachfolgend werden Verfahren zur Sanierung von begehbaren Kanälen<br />

(> DN 800) mit ihren Vor- und Nachteilen beschrieben.<br />

Bei der Ausführung sollte das RSV Merkblatt RSV6 - Sanierung von<br />

begehbaren Entwässerungsleitungen und -kanälen sowie Schachtbauwerken,<br />

Montageverfahren beachtet werden.<br />

A-6.3.1 Reparaturverfahren<br />

Injektion<br />

Abdichtung von innen<br />

Aufspritzverfahren<br />

offen<br />

geschlossen<br />

Im begehbaren Kanalbereich werden alle Injektionsarbeiten vor Ort von<br />

Hand unter direkter Kontrolle ausgeführt.<br />

Es werden folgende Injektionsarten unterschieden<br />

Ausbessern<br />

Verfugung<br />

Boden / Hohlraum<br />

Risse<br />

Rohrverbindung<br />

Abdichtungsstoffen<br />

Innenmanschette<br />

Oberflächenbehandl.<br />

Auspressverfahren<br />

Faserrückverankertes<br />

Beschichtungssystem<br />

Ruswroe<br />

Mechanisches<br />

Auskleidung<br />

Teilerneuerung<br />

Schildvortrieb<br />

- Boden- und Hohlrauminjektionen im Bereich der Leitungszone<br />

Injektionsverfahren<br />

467


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.2<br />

- Rissinjektionen<br />

Injektionen der Rohrverbindungen<br />

A-6.3.2 Renovierungsverfahren<br />

Bei den Aufspritzverfahren wird Spritzbeton im Trocken- bzw. Nassspritzverfahren<br />

(siehe Abbildung 4) unter hoher Abwurfenergie aufgetragen,<br />

was neben der Verdichtung auch einen guten Haftverbund zum Untergrund<br />

bewirkt. Das Beschichtungsmittel Beton unterscheidet sich in der<br />

Zusammensetzung prinzipiell nicht vom üblichen Ortbeton, lediglich die<br />

Förderung, die Einbringung und die Verdichtung sind im Arbeitsgang<br />

Spritzen zusammengefasst. Die Schalung und das Rütteln entfallen. Für<br />

dünnere Beschichtungen, die mit üblichem Betonstahl nicht mehr zu<br />

bewehren sind, ist der Stahlfaserspritzbeton geeignet.<br />

Bereitstellungsgemisch<br />

Förderart<br />

Zugabe in der<br />

Düse<br />

A-6.3.3 Erneuerung<br />

Trockenspritzverfahren Nassspritzverfahren<br />

flüssige<br />

Zusätze<br />

Wasser<br />

Trockengemisch<br />

Spritzmaschine<br />

Dünnstrom<br />

Spritzdüse<br />

Abb. A-6 - 22 Abläufe bei den Spritzbetonverfahren<br />

pulverförmige Zusätze<br />

Druckluft<br />

Nassgemisch<br />

Spritzmaschine Pumpe<br />

Dünnstrom<br />

Stahlrohr Spritzdüse Spritzdüse<br />

Mit Erneuerung wird das Herstellen neuer <strong>Abwasser</strong>kanäle in bisheriger<br />

oder anderer Linienführung verstanden. Die neuen Anlagen übernehmen<br />

die Funktion der ursprünglichen <strong>Abwasser</strong>kanäle.<br />

Machen wiederholt auftretende Schäden sowie hydraulische Überlastungen<br />

eine Renovierung nicht möglich, muss die Erneuerung des Kanals in<br />

offener oder geschlossener Bauweise erfolgen.<br />

Stillgelegte Kanäle und Leitungen stellen einen gefahrenträchtigen Hohlraum<br />

im Untergrund dar. Deshalb sind diese nach Möglichkeit auszubauen.<br />

Ist ein Abbruch und Ausbau nicht geplant oder zu kostenaufwen-<br />

flüssige<br />

Zusätze<br />

Aufspritzverfahren<br />

Dichtstrom<br />

Wasser<br />

flüssige<br />

Zusätze<br />

Druckluft<br />

pulverförmige<br />

Zusätze<br />

468


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.3<br />

dig, sind die stillgelegten Kanäle und Leitungen zu verfüllen. Dies<br />

geschieht entweder durch Einfüllen von Dämmer oder Fließbeton, durch<br />

Zuspülen mit Sand oder Kiessand oder das Verblasen von Kies. Die Art<br />

des Verschlusses bzw. der Verfüllung sollte in der Kanaldatenbank vermerkt<br />

werden.<br />

Bei der grabenlosen Bauweise werden unterirdisch Kanäle in (nahezu)<br />

beliebiger Tiefenlage gebaut bzw. saniert. Zur Ausführung der Arbeiten<br />

sind i. Allg. Start- und Zielbaugruben erforderlich.<br />

Für die Kanalerneuerung an gleicher Stelle in geschlossener Bauweise<br />

kommen auch heute noch für die begehbaren Bereiche der Bergmännische<br />

Stollen- oder Tunnelvortrieb mit Getriebezimmerung und Schildvortrieb<br />

zum Einsatz. Allerdings sind Rohrvortriebsverfahren mit Spülförderung<br />

und Microtunneling-Systeme für alle Querschnitte eine immer größer<br />

werdende Alternative.<br />

Geschlossene Bauweise<br />

469


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4 Datenblätter<br />

Erneuerung<br />

offene Bauweise<br />

Teilerneuerung<br />

ab 800<br />

-<br />

Scheitel-/Kämpfer<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Scheitel-/Kämpfer<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Scheitel-/Kämpfer<br />

Scheitel-/Kämpfer<br />

-<br />

Scheitel-/Kämpfer<br />

Scheitel-/Kämpfer<br />

-<br />

B, MW<br />

alle<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

bedingt<br />

ja<br />

ja<br />

/<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

groß<br />

haltungsweise<br />

/<br />

Inspekt./Dichth.<br />

offen<br />

je nach Material<br />

eventuell<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

bedingt<br />

GFK, Beton<br />

/<br />

/<br />

bedingt<br />

größer<br />

/<br />

Renovierung<br />

Auskleidung mit<br />

Halbschalen<br />

ab 800<br />

x<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

xx<br />

x<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

-<br />

beliebig<br />

alle<br />

nein<br />

HD<br />

ja<br />

nein**<br />

ja<br />

ja<br />

-<br />

ja<br />

*<br />

*<br />

*<br />

lokal, haltungsw.<br />

je nach Verfahren<br />

Inspekt./Dichth.<br />

von innen<br />

gut<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

gering<br />

Reduzierung<br />

Stz, Betonlaminat, Kunststoffe<br />

/<br />

/<br />

gut<br />

nein<br />

/<br />

Beschichtung<br />

Aufspritzen<br />

ab 1200<br />

x<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

xx<br />

x<br />

-<br />

-<br />

x<br />

-<br />

B, StB, MW<br />

alle<br />

ja<br />

HD<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

-<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

beliebig<br />

/<br />

Inspekt./Dichth.<br />

von innen<br />

gut<br />

nein<br />

ja<br />

bedingt<br />

gering<br />

Reduzierung<br />

Spritzbeton<br />

/<br />

/<br />

gut<br />

nein<br />

/<br />

Verfahren<br />

Einsatrzkriterien<br />

von... - bis DN<br />

Undichte Rohrverbindungen,<br />

-Undichtigkeiten allgemein<br />

Abflusshindernisse<br />

-Stutzen einragend<br />

-Wurzeleinwuchs<br />

-Ablagerungen<br />

Lageabweichungen<br />

Mechanischer Verschleiß<br />

Korrosion<br />

Verformung<br />

Längs- u. Querrisse<br />

Rohrbruch<br />

Einsturz<br />

Hohlräume<br />

Scherbenbildung<br />

Fehlerhafte Anschlüsse<br />

Werkstoff<br />

Profil<br />

Besondere Vorbehandlung<br />

Reinigen<br />

Stat. Tragfähigkeit<br />

Grundwasserabsenkung erforderlich<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung notwendig<br />

- Umpumpen<br />

- Rückstau (zeitweise)<br />

Hindernisentfernung notwendig<br />

Baugrube erforderlich<br />

Einsteigschacht ausreichend<br />

Platzbedarf an der Baustelle<br />

Max. Arbeitsabschnitt<br />

verbleibender Ringraum<br />

abschließende Prüfung<br />

Anschlüsse herstellen<br />

Eignung bei aggressivem <strong>Abwasser</strong><br />

mit Erschütterungen verbunden<br />

im Bergsenkungsgebiet<br />

-Verbessern d. statischen Tragfähigkeit<br />

-Einfluss auf Hydraulik<br />

-Querschnittsänderung<br />

-Material<br />

-Geschätzte Lebensdauer<br />

-Erfahrung<br />

-Baum-, Boden- u. Gewässerschutz<br />

-Beeinträchtigung durch Lärm u. Staub<br />

Rechtliche Randbedingungen<br />

Schadensarten Einsatzbedingungen Randbedingungen<br />

470


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

Abdichtung<br />

Oberflächenbehandlung<br />

ab 800<br />

-<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

o<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

nur Beton + Stahlbeton<br />

alle<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

bedingt<br />

ja<br />

evtl.<br />

ja<br />

/<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

beliebig<br />

/<br />

Inspekt./Dichth.<br />

/<br />

weniger gut<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

gering<br />

nein<br />

V<br />

/<br />

/<br />

gut<br />

nein<br />

/<br />

Manschette<br />

800 - 3000<br />

xx<br />

x<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

x<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

beliebig<br />

alle<br />

nein<br />

HD<br />

ja<br />

bedingt<br />

ja<br />

evtl.<br />

ja<br />

/<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

beliebig<br />

/<br />

Inspekt./Dichth.<br />

/<br />

weniger gut<br />

nein<br />

bedingt<br />

ja<br />

gering<br />

Reduzierung<br />

Elastomer<br />

10 Jahre<br />

5 Jahre<br />

gut<br />

nein<br />

/<br />

Reparatur<br />

Verfahren Vermörtelung<br />

Injektion<br />

Einsatrzkriterien<br />

Vermörtelung Verfugung Füllen von Rissen<br />

von... - bis DN<br />

ab 800 ab 800<br />

ab 800<br />

Undichte Rohrverbindungen,<br />

x<br />

/<br />

xx<br />

-Undichtigkeiten allgemein<br />

x<br />

xx<br />

xx<br />

Abflusshindernisse<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-Stutzen einragend<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-Wurzeleinwuchs<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-Ablagerungen<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Lageabweichungen<br />

-<br />

/<br />

-<br />

Mechanischer Verschleiß<br />

x<br />

xx<br />

-<br />

Korrosion<br />

xx<br />

x<br />

o<br />

Verformung<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Längs- u. Querrisse<br />

x<br />

xx<br />

xx<br />

Rohrbruch<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Einsturz<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Hohlräume<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

Scherbenbildung<br />

-<br />

/<br />

-<br />

Fehlerhafte Anschlüsse<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Werkstoff<br />

Beton, Stb Mauerwerk nur Beton, Stahlbeton, Mauerwerk<br />

Profil<br />

alle alle<br />

alle<br />

Besondere Vorbehandlung<br />

Grundierung ja<br />

ja<br />

Reinigen<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

Stat. Tragfähigkeit<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

Grundwasserabsenkung erforderlich nein nein<br />

nein<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung notwendig<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

- Umpumpen<br />

evtl. evtl.<br />

evtl.<br />

- Rückstau (zeitweise)<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

Hindernisentfernung notwendig<br />

/<br />

/<br />

/<br />

Baugrube erforderlich<br />

nein nein<br />

nein<br />

Einsteigschacht ausreichend<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

Platzbedarf an der Baustelle<br />

gering gering<br />

gering<br />

Max. Arbeitsabschnitt<br />

beliebig beliebig<br />

beliebig<br />

verbleibender Ringraum<br />

/<br />

/<br />

/<br />

abschließende Prüfung<br />

Inspektion Inspektion<br />

Inspektion<br />

Anschlüsse herstellen<br />

/<br />

/<br />

/<br />

Eignung bei aggressivem <strong>Abwasser</strong> weniger gut weniger gut<br />

gut<br />

mit Erschütterungen verbunden<br />

nein nein<br />

nein<br />

im Bergsenkungsgebiet<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

-Verbessern d. statischen Tragfähigkeit bedingt bedingt<br />

nein<br />

-Einfluss auf Hydraulik<br />

nein nein<br />

nein<br />

-Querschnittsänderung<br />

nein nein<br />

nein<br />

-Material<br />

Mörtel² Mörtel²<br />

versch. Injektm.<br />

-Geschätzte Lebensdauer<br />

/<br />

/<br />

/<br />

-Erfahrung<br />

/<br />

/<br />

/<br />

-Baum-, Boden- u. Gewässerschutz gut gut<br />

indirekt<br />

-Beeinträchtigung durch Lärm u. Staub nein nein<br />

nein<br />

Rechtliche Randbedingungen<br />

/<br />

/<br />

w<br />

Schadensarten Einsatzbedingungen Randbedingungen<br />

xx besonders empfehlenswert Mörtel² Zementmörtel oder kunststoffmodifizierter Zementmörtel sowie<br />

Reaktionsharzmörtel<br />

x anwendbar HD Hochdruckreinigung<br />

o bedingt anwendbar * abhängig von der Nennweite<br />

- nicht empfehlenswert ** Stellen mit Grundwasserinfiltration sind vorher abzudichten<br />

/ Parameter hier nicht vorhanden Z Zementsuspensionen in Sand- und Kiesböden<br />

K Kunststofflösungen in feinkörnigen Böden<br />

w Schädliche Verunreinigung des GW durch Injektionsmittel darf<br />

nicht zu besorgen sein ( § 34 Abs. 1 WHG beachten )<br />

V Verkieselung mit Kieselsäureestern<br />

471


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.1 Ausbessern von Schadstellen von innen<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Im Beton- und Stahlbetonkanälen werden die durch Korrosion<br />

und mechanischen Verschleiß bedingten Fehlstellen von innen<br />

durch manuelle Vermörtelungen ausgebessert. Die Reparaturmaßnahmen<br />

beinhalten eine gründliche Reinigung, eine geeignete<br />

Grundierung (Korrosionsschutz) und das Herstellen einer<br />

guten Haftbrücke (Harzlösungen oder Dispersion). Anschließend<br />

werden die undichten Stellen bzw. Fehlstellen mit Dichtstoffen<br />

wie:<br />

- Zementmörtel,<br />

- Beton und Spritzbeton,<br />

- kunststoffmodifiziertem Zementmörtel sowie Reaktionsharzmörtel<br />

(Basis = Epoxidharz) usw.<br />

verschlossen bzw. ausgeglichen. Dies muss erfolgt sein, bevor<br />

die Haftbrücke völlig angetrocknet ist, andernfalls besteht die<br />

Gefahr, dass die Haftbrücke zur Trennschicht wird.<br />

Eine Abdichtung gegen drückendes Wasser ist nur durch eine<br />

zusätzliche Injektion (s. Kapitel 1.1.3) mit z. B. Epoxidharz möglich.<br />

Die Standfestigkeit der Kanäle und Schächte muss bei der<br />

Durchführung der Sanierungsmaßnahme jederzeit gewährleistet<br />

sein.<br />

Die Ausführung sowie die Auswahl des geeigneten Zementmörtels<br />

sollten gemäß Sachstandsbericht der Deutschen Bauchemie<br />

e.V. "Anwendung von mineralischen Systemen in abwassertechnischen<br />

Anlagen" [Deutsche Bauchemie e.V., 1997] erfolgen.<br />

Anwendungsgebiet<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- die Erhaltung und Wiederherstellung des Korrosionsschutzes<br />

der Bewehrung;<br />

472


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

- Wiederherstellung/Ergänzung des Betonquerschnitts mit oder<br />

ohne Anforderungen an die Standsicherheit;<br />

- bereichsweise Wiederherstellung oder Erhöhung des Widerstandes<br />

der Betonoberfläche gegen mechanische und chemische<br />

Angriffe;<br />

- Abdichten von Rohrverbindungen und von fehlerhaften<br />

Anschlüssen sowie kleineren Undichtigkeiten;<br />

- Ausbessern von Fehlstellen, z. B. Risse.<br />

Vorteil<br />

- keine Querschnittsreduzierung;<br />

- Anlegen einer Baugrube nicht erforderlich, vor allem ein Vorteil<br />

bei tief liegenden sowie überbauten bzw. überwachsenen<br />

Kanälen.<br />

Nachteil<br />

- Haltung muss außer Betrieb genommen werden;<br />

- Schäden, die durch statische Überanspruchung entstanden<br />

sind, können nicht behoben werden;<br />

- hoher manueller Aufwand erforderlich.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- die Umweltverträglichkeit der Dichtstoffe ist zu überprüfen; es<br />

dürfen nur lösemittelfreie Epoxidharze eingesetzt werden.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

473


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.2 Verfugung von Klinkermauerwerk von innen<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Die Ausbesserung von Klinkermauerwerk ist ein wichtiger<br />

Bereich bei der Wiederherstellung der Tragfähigkeit des Kanals.<br />

Die Kanalklinker selbst sind i. Allg. gegen angreifende Säuren<br />

(Abwässer) resistent, dagegen werden die zementgebundenen<br />

Mörtelfugen zersetzt. Die Folgen können Undichtigkeiten, Herausfallen<br />

einzelner oder mehrerer Kanalklinker aus dem Verband<br />

bis hin zum Einsturz des Gewölbes sein.<br />

Arbeiten im wasserbenetzten Bereich des Kanalquerschnittes<br />

können nur nach einer Außerbetriebsetzung des Kanals erfolgen.<br />

Arbeiten an nicht benetzten Bereichen sind ggf. auch während<br />

des Betriebes möglich. Nach erfolgter Reinigung wird der Fugenmörtel<br />

des Kanals mittels Hochdruckwasserstrahlung oder Sandstrahlung<br />

bis in einer Tiefe von ca. 25 mm entfernt. Fehlende<br />

Klinkersteine werden ersetzt bzw. hervorstehende neu platziert<br />

sowie Stellen mit sichtbarem Wassereintritt abgedichtet. Das<br />

anschließende Verfugen wird bei kleinen örtlich begrenzten<br />

Schäden per Hand mit einer Fugenkelle vorgenommen. Bei<br />

großflächigen Schäden findet die maschinelle Form des Spritzverfugens<br />

Anwendung.<br />

Die statische Tragfähigkeit muss in allen Fällen insgesamt noch<br />

erhalten sein.<br />

Anwendungsbereich<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Undichtigkeiten sowie Korrosionsschäden;<br />

- beim Ersetzen herausgefallener Klinker;<br />

- anwendbar für alle begehbaren Nennweiten.<br />

474


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

Vorteil<br />

- sichere Form der Schadensbehebung;<br />

- unabhängig von der Querschnittsform.<br />

Nachteil<br />

- das Arbeiten von Hand ist sehr zeit- und kostenintensiv, deshalb<br />

Anwendung nur bei partiellen Schäden.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

475


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.3 Boden- und Hohlrauminjektionen<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Im Bereich der Undichtigkeiten oder der vermuteten Hohlräume<br />

werden durch die Kanal- oder Bauwerkswandungen Bohrungen<br />

hergestellt. In diese Bohrungen werden anschl. Injektionslanzen<br />

oder -stutzen eingesetzt, über die das Injektionsmittel eingebracht<br />

wird. Bei typischen Längsrissen wird das Injektionsmittel i.<br />

Allg. durch in den Kämpfern eingesetzte Injektionspacker eingepresst.<br />

Der Injektionsvorgang wird abgebrochen, wenn das Injektionsmittel<br />

aus den Rissen wieder austritt. Nach dem Aushärten<br />

werden die Risse und Bohrungen nachbehandelt. Dies kann bei<br />

gemauerten Kanälen auch in Form einer vollständig neuen<br />

Innenbeschichtung, z. B. auf der Basis eines kunststoffmodifizierten<br />

Zementmörtels erfolgen (Abbildung 1). Falls möglich,<br />

sollte aus Kosten- und Umweltschutzgründen ein Injektionsmittel<br />

auf der Basis von Zement eingesetzt werden.<br />

Anwendungsbereich<br />

- Verfestigung des den Kanal umgebenden Lockergesteins bzw.<br />

Füllen der ihn umgebenden Hohlräume;<br />

- kleinere Längsrisse und Undichtigkeiten werden gleichzeitig<br />

saniert.<br />

Vorteil<br />

- unabhängig von Querschnittsform;<br />

- vorzugsweise Betonkanäle und gemauerte Kanäle;<br />

- keine Querschnittsreduzierung;<br />

- Teilbetrieb ist bei großen Querschnitten möglich.<br />

Nachteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Überlastungsgefahr für den Kanal bei großen Hohlräumen;<br />

476


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

- Injektionsmittel kann bei unsachgemäßer Zugabe und falschem<br />

Injektionsdruck zu Verformungen der Geländeoberfläche<br />

führen [Landesinstitut für Bauwesen und angewandte<br />

Bauschadensforschung NRW, 1993].<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Indirekte Auswirkungen: Vitalitätsverluste bei Bäumen und<br />

Sträuchern durch Stoffeintrag, evtl. langfristig durch Überschussharz,<br />

im Wurzelbereich möglich;<br />

- Gel bindet Bodenfeuchtigkeit --> ggf. Austrocknung des<br />

Umgebungsbereichs (Bodenfunktion Wasserspeicherung<br />

gestört);<br />

- im Austrittsbereich des Gels ist die Beeinträchtigung aller<br />

Bodenfunktionen möglich [GSTT, 1997];<br />

- Injektionsmittel können gesundheitsschädlich sein, daher sind<br />

wasserdichte Kleidung, Gummihandschuhe und Augenschutz<br />

notwendig;<br />

- Material kann bei starken Grundwasserströmen abgeschwemmt<br />

werden, bevor es abgebunden hat, daher muss<br />

das Injektionsmittel auf Umweltverträglichkeit im Rahmen des<br />

bauaufsichtlichen Prüfbescheides geprüft worden sein.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gelreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen;<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit des Injektionsmittels<br />

beachten).<br />

Am Beispiel Mauerwerk wird der Arbeitsablauf der Sanierung begehbarer<br />

Kanäle mit Hilfe der Injektion und Abdichtung dargestellt.<br />

477


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

a) Ausgangszustand<br />

b) Fugenvermörtelung und Herstellung der Injektionsöffnungen<br />

c) Injektion der Leitungszone von unten nach oben<br />

d) Innenbeschichtung nach Abschluss der Injektionsarbeiten<br />

Abb. A-6 - 23 Arbeitsschritte bei der Injektion gemauerter begehbarer Kanäle<br />

478


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.4 Füllen von Rissen in der Kanalwandung<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Die Rissinjektion beinhaltet das Einbringen von Harzen unter<br />

Druck in die Schadstelle mit Hilfe von Injektionspackern. Der<br />

Injektionsdruck ist abhängig von der Art und Porosität des Werkstoffs<br />

in den das Injektionsmittel eingebracht werden soll. Ferner<br />

hängt er von der Breite und der Verzweigung der Risse ab. Beispielsweise<br />

wird bei wenig verzweigten Rissen und gering porösem<br />

Beton das Hochdruckverfahren angewendet.<br />

Man unterscheidet zwischen Injektionen unter hohem Druck mit<br />

gegeneinander versetzten Rissflanken (Bohrpacker) und Injektionen<br />

unter geringen Drücken mit glatt aufeinander liegenden<br />

Rissflanken (Klebepacker). In letzterem Fall ist ein trockener<br />

Untergrund erforderlich [STEIN, D., 1999].<br />

Für die Anwendung gibt es keine speziellen technischen Vorschriften.<br />

Sinngemäß übertragbar sind die Merkblätter des deutschen<br />

Betonvereins sowie die "Zusätzlichen Technischen Vorschriften<br />

und Richtlinien für das Füllen von Rissen in<br />

Betonbauteilen - ZTV RISS 93" des Bundesministers für Verkehr,<br />

Abt. Straßenbau.<br />

Nach der Injektion wird die Schadstelle mit Zementmörtel<br />

beschichtet.<br />

Anwendungsbereich<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Verhinderung oder Hemmung des Eintritts von korrosionsfördernden<br />

Wirkstoffen in Bauteile durch Risse (Schließen der<br />

Risse);<br />

- Beseitigung von Undichtigkeiten,<br />

- Risse > 0,10 mm: Injektion mit Epoxidharz oder Polyurethan<br />

- Risse > 3 mm: Injektion mit Epoxidharz, Polyurethan oder<br />

Zementleim;<br />

479


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

- erstreckt sich aufgrund der großen Nennweiten ausschließlich<br />

auf die Werkstoffe Beton, Stahlbeton und Mauerwerk.<br />

Vorteil<br />

- Keine Querschnittsreduzierung<br />

- Wasserdichte Sanierung<br />

Nachteil<br />

- sehr arbeitsaufwendig und teuer.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Injektionsmittel kann bei unsachgemäßer Anwendung zur<br />

Kläranlage oder zum Vorfluter gelangen;<br />

- Injektionsmittel können gesundheitsschädlich sein, daher sind<br />

wasserdichte Kleidung, Gummihandschuhe und Augenschutz<br />

erforderlich;<br />

- Die Umweltverträglichkeit des Injektionsmittels muss beachtet<br />

werden;<br />

- Indirekte Auswirkungen: Vitalitätsverluste bei Bäumen und<br />

Sträuchern durch Stoffeintrag, evtl. langfristig durch Überschussharz,<br />

im Wurzelbereich möglich;<br />

- Durch die Abgabe von Injektionsmittel in den Boden ist eine<br />

Verfestigung des Bodens möglich;<br />

- Gel bindet Bodenfeuchtigkeit --> ggf. Austrocknung des<br />

Umgebungsbereichs (Bodenfunktion Wasserspeicherung<br />

gestört).<br />

- Im Austrittsbereich des Gels ist die Beeinträchtigung aller<br />

Bodenfunktionen möglich. [GSTT, 1997]<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gelreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen;<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit des Injektionsmittels<br />

beachten).<br />

480


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.5 Injektion an Rohrverbindungen<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Bei diesem Verfahren werden zunächst Spezialpacker von Hand<br />

oder maschinell an der undichten Rohrverbindung platziert, die<br />

Injektionslanze eingelegt und durch Aufblasen der beiden äußeren<br />

Packermanschetten abgedichtet. Wie in Abbildung 2 dargestellt,<br />

erfolgt im Weiteren die Injektion und die Verdrängung des<br />

Injektionsmittels (i. Allg. eine Kunststofflösung) durch Aufblasen<br />

der inneren Packermanschette. Das Injektionsmittel wird so in<br />

die Rohrverbindung und in das umgebende Lockergestein verdrängt.<br />

Anwendungsbereich<br />

- mit zerlegbaren Packern können Kreisprofile mit Querschnitten<br />

> DN 800 und Eiprofile mit Querschnitten ab DN 1200/800<br />

bearbeitet werden.<br />

Vorteil<br />

- geringer Personal- und Materialbedarf;<br />

- Anwendung bei allen Rohrwerkstoffen und mit entsprechenden<br />

Packern auch bei allen Profilarten möglich;<br />

- keine Erdarbeiten notwendig;<br />

- zielgerichtetes und relativ kostengünstiges Verfahren.<br />

Nachteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- bei statischen Rohrschäden nicht anwendbar.<br />

481


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Indirekte Auswirkungen: Vitalitätsverluste bei Bäumen und<br />

Sträuchern durch Stoffeintrag, evtl. langfristig durch Überschussharz,<br />

im Wurzelbereich möglich;<br />

- Injektionsmittel kann bei unsachgemäßer Anwendung zur<br />

Kläranlage oder zur Vorfluter gelangen;<br />

- Durch die Abgabe von Injektionsmittel in den Boden ist eine<br />

Verfestigung des Bodens möglich;<br />

- Gel bindet Bodenfeuchtigkeit --> ggf. Austrocknung des<br />

Umgebungsbereichs (Bodenfunktion Wasserspeicherung<br />

gestört).<br />

- Im Austrittsbereich des Gels ist die Beeinträchtigung aller<br />

Bodenfunktionen möglich. [GSTT, 1997]<br />

- Injektionsmittel können gesundheitsschädlich sein, daher sind<br />

wasserdichte Kleidung, Gummihandschuhe und Augenschutz<br />

erforderlich;<br />

- Die Umweltverträglichkeit des Injektionsmittels muss beachtet<br />

werden.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gelreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen. Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche<br />

Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige<br />

Veränderung seiner Eigenschaft durch die Einleitung von<br />

Stoffen nicht zu besorgen sein(unbedingt Umweltverträglichkeit<br />

des Injektionsmittels beachten).<br />

a)Fixieren des Packers durch Aufblasen der beiden äußeren Packermanschetten<br />

nach vorherigem Einlegen der Injektionslanze<br />

b)Injektion<br />

c)Verdrängen des Injektionsmittels durch Aufblasen der inneren Packermanschette.<br />

Abb. A-6 - 24 Injektion von Rohrverbindungen mit Hilfe eines Spezialpackers<br />

[Landesinstitut für Bauwesen und angewandte Bauschadensforschung NRW,<br />

1993]<br />

482


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.6 Abdichtung von Fugen u. Rohrverbindungen mit<br />

Abdichtungsstoffen<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Hierbei werden elastische und plastische Dichtmittel sowie<br />

Fugendichtungsmassen eingebaut.<br />

Die Abdichtungsstoffe müssen Anforderungen bezüglich<br />

- Wasserdichtheit<br />

- Dichtheit bei mechanischen Beanspruchungen<br />

- thermischen Beanspruchungen<br />

- Alterung<br />

- Wurzelfestigkeit<br />

erfüllen. Sie müssen so hergestellt und geschützt werden, dass<br />

sie bei Angriffen aus Wässern, Böden oder Gasen ohne Beeinträchtigung<br />

ihrer Funktionsfähigkeit standhalten.<br />

Elastische Dichtmittel sind aus Elastomeren, die durch elastische<br />

Verformung in die zu dichtenden Fugen eingebracht werden. Die<br />

Dichtwirkung beruht auf den Anpresskräften durch die angrenzenden<br />

Bauteile (Kompressionsdichtung) infolge der Rückstellkräfte,<br />

die durch die Verformung des Dichtungsprofiles beim Einbringen<br />

in die Fuge erzeugt werden.<br />

Plastische Dichtmittel sind dauernd plastisch bleibende Stoffe,<br />

die als Bindemittel Bitumen, Kunststoff oder Mischungen aus diesen<br />

enthalten, und bei Temperaturen um 20 °C ohne Verwendung<br />

einer Wärmequelle verarbeitet werden. Sie bestehen aus<br />

unvernetzten Stoffen, die durch einen Fließvorgang in die zu<br />

dichtenden Fugen eingeformt werden. Für den Einsatz in <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

eignen sich auch Fugendichtungsmassen aus Zwei-<br />

Komponenten auf der Basis von Polyurethan. Die Dichtung ist in<br />

der Stoßfuge an der Innenseite der Kanäle anzuordnen. Die Hinterfüllung<br />

(Rundprofil aus Kunststoffschaum) muss ausreichend<br />

Widerstand leisten, um die Fugendichtungsmasse ordnungsgemäß<br />

einbringen und abglätten zu können.<br />

483


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

elastische Dichtmittel: Hydrotite-Dichtung: quellfähige extrudierte<br />

Cloropren-Gummimischung, die mit einem Wasser aufnehmenden<br />

Harz kombiniert ist.<br />

Anwendungsbereich<br />

- nachträgliches Abdichten von Fugen und Rohrverbindungen<br />

in allen begehbaren Querschnitten<br />

Vorteil<br />

- Erdarbeiten entfallen<br />

Nachteil<br />

-<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- sinngemäß zu berücksichtigen sind die "Bau- und Prüfgrundsätze<br />

für Rohrverbindungen mit fest eingebauten Dichtmitteln<br />

aus Elastomeren......."[Institut für Bautechnik, Berlin 1984];<br />

- für Zweikomponenten-Fugendichtungsmassen: Prüfzeichen<br />

gemäß den Bau- und Prüfgrundsätzen für Zweikomponenten-<br />

Dichtstoffe für <strong>Abwasser</strong>anlagen, Institut f. Bautechnik,Berlin;<br />

- die Umweltverträglichkeit der einzelnen Komponenten ist zu<br />

beachten<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

484


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.7 Innenmanschetten<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Eine Elastomer-Dichtungsmanschette wird beiderseits der<br />

undichten Stelle von Hand über den abzudichtenden Bereich<br />

gelegt und mittels Spannbändern gegen die sorgfältig gereinigten<br />

Rohrwandungsflächen gepresst. Die unterschiedlichen Verfahren<br />

unterscheiden sich lediglich in der Ausbildung der Dichtungsmanschetten.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

Weco-Seal-Verfahren und Amex-10-System [STEIN, D., 1999]<br />

Anwendungsbereich<br />

- Abdichtung undichter Rohrverbindungen;<br />

- Abdichtung von Querrissen und Längsrissen.<br />

- Nennweite: DN 800 bis DN 3000;<br />

- anwendbar für alle Rohrwerkstoffe mit Kreis-, Ei- oder Maulquerschnitt,<br />

außer bei gemauerten Kanälen und Kanälen mit<br />

sehr unebener Innenfläche, z. B. infolge von Korrosion oder<br />

Abrieb.<br />

Vorteil<br />

- Erdarbeiten entfallen;<br />

- geringfügige Lageabweichungen bilden kein Problem, da die<br />

Dichtungsmanschette elastisch ist.<br />

Nachteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Nur anwendbar in begehbaren Kanälen mit glatter Innenfläche;<br />

485


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

- Abflussquerschnitt wird durch die Dichtungsmanschette reduziert,<br />

die Bildung von Ablagerungen wird begünstigt;<br />

- Haltung muss außer Betrieb genommen werden;<br />

- zeitaufwendig, insbesondere bei Guss- oder Stahlleitungen,<br />

da Rohroberfläche vor dem Aufbringen abgeschliffen werden<br />

muss.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Abb. A-6 - 25 Innenmanschetten [Information Amex GmbH]<br />

486


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.8 Abdichtung von Betonoberflächen durch Oberflächenbehandlung<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Das Verfahren basiert auf einer Verkieselung des Betons, wobei<br />

mineralische Baustoffe durch Tränkung mit Kieselsäureestern,<br />

die mit Feuchtigkeit reagieren, verfestigt werden. Hierzu wird in<br />

einer Art Verkieselungsfolge das Verkieselungspräparat auf den<br />

feuchten, saugfähigen Untergrund aufgeprüht, mit einer Dichtungsschlämme<br />

frisch in frisch nachgeschlämmt und anschließend<br />

die Flächen nochmals mit dem Präparat besprüht. Das<br />

Betondichtungsmittel XYPEX besteht aus Portlandzement, sehr<br />

feinem, bearbeitetem Silikatsand und verschiedenen patentrechtlich<br />

geschützten Chemikalien. Die pulverförmige Masse<br />

wird in Wasser vermischt und aufgesprüht oder aufgestrichen.<br />

Xypex kann bei drückendem Grundwasser eingesetzt werden<br />

[STEIN, D., 1999].<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Abdichtung bei nicht drückendem Wasser mit zementgebundenen<br />

Oberflächendichtungsmitteln, den so genannten Dichtungs-<br />

oder Sperrschlämmen. Sie enthalten neben Zement<br />

und Quarzsanden i. Allg. zementreaktive Kunststoff- u. Mineralzusätze<br />

(z. B. PCI - Kanaldicht) [Information PCI Augsburg<br />

GmbH].<br />

Anwendungsbereich<br />

- bei flächenhaften Durchfeuchtungen in Kanälen aus Beton<br />

oder Stahlbeton<br />

Vorteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Material ist resistent gegenüber alkalischen und sauren<br />

Medien;<br />

487


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

- behandelte Baukörper erhalten zusätzlich eine größere Druckfestigkeit.<br />

Nachteil<br />

- aufwendiges Verfahren, da mehrere Arbeitsgänge erforderlich<br />

sind.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Xypex-Produkte sind von europäischen amtlichen Gesundheitsbehörden<br />

für die Verwendung an Betonbauten, die Trinkwasser<br />

oder Nahrungsmittel enthalten, zugelassen worden.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

488


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.9 Auspressverfahren<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Hier wird ähnlich wie bei der Sicherung oder Auskleidung im Stollen-<br />

oder Tunnelbau mit Hilfe von verfahrbaren Schalungen der<br />

geeignete Zementmörtel in einen erzeugten Ringraum gepresst<br />

und verdichtet. Das Einbringen geschieht entweder durch Schalungsfenster,<br />

wobei das Verdichten mit Innenrüttlern erfolgt oder<br />

über die Stirnschalungen und Außenrüttlern. Falls erforderlich,<br />

kann eine zusätzliche Abdichtung zwischen alter und neuer<br />

Schale eingebaut werden. Die neue Schale kann bei großen<br />

Querschnitten sowie ausreichender Dicke mit einer Bewehrung<br />

versehen werden.<br />

Die Ausführung sowie die Auswahl des geeigneten Zementmörtels<br />

sollten gemäß Sachstandsbericht der Deutschen Bauchemie<br />

[Deutsche Bauchemie e.V., 1997] erfolgen.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

System-Sonderpumpbeton: Der Nachteil der o.g. Art der Sanierung,<br />

die Reduzierung des Abflussquerschnitts, wird hierbei<br />

durch eine Querschnittserweiterung, die der geplanten Beschichtungsdicke<br />

entspricht, vermieden. Diese Erweiterung erfolgt<br />

durch Reduzierung der vorhandenen Wanddicke, entweder<br />

manuell mit Presslufthämmern bzw. maschinell mit einem Hochdruckwasserstrahlschneidegerät<br />

oder einer Diamantfräse<br />

[STEIN, D., 1999].<br />

Anwendungsbereich<br />

- Undichtigkeiten, Risse, Korrosion in Beton- bzw. Stahlbetonkanälen<br />

mit Kreis- bzw. Eiquerschnitt;<br />

Vorteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Verbesserung der Rohrstabilität;<br />

489


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

- große Arbeitsfortschritte.<br />

Nachteil<br />

- problematisch im Firstbereich;<br />

- teilweise erhebliche Querschnittsreduzierungen;<br />

- Herstellung der Hausanschlüsse in offener Bauweise erforderlich.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

490


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.10Faserrückverankertes Beschichtungssystem<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Dieses spezielle Zwei-Schichten Spritzverfahren wurde von der<br />

Fa. Hoch-Tief [Information Rothenberger Rohrsanierung GmbH]<br />

entwickelt, wobei die erste Schicht als Rückverankerung für die<br />

zweite gilt. Die Rückverankerung geschieht durch einen kunststoffmodifizierten<br />

Spritzbeton (SPCC) verbunden mit Polyacrylnitrilfasern.<br />

Der Arbeitsablauf gliedert sich wie folgt [Stein, D., et.<br />

al., 1991]:<br />

- Porentiefes Reinigen der zu beschichtenden Betonoberfläche<br />

mit Hochdruckwasserstrahlen bis 1200 bar,<br />

- Auffüllen tieferer Fehlstellen mit SPCC ohne Faserzugabe,<br />

- Aufbringen des SPCC mit Polyacrylnitrilfasern in einer Dicke<br />

bis zu 2 cm,<br />

- Glätten der Spritzbetonoberfläche und Auftragen eines Abbindeverzögerers<br />

im Sprühverfahren,<br />

- Auswaschen der Zementhaut, sodass die Polyacrylnitrilfasern<br />

wie ein Haarfilz aus der Oberfläche herausragen,<br />

- Aufbringen einer Polyesterbeschichtung in drei Arbeitsschritten<br />

(Grundierung, Glasbewehrung, Topcoat).<br />

Anwendungsbereich<br />

- Kanäle aus Beton mit beliebiger geometrischer Form ab DN<br />

1200;<br />

- Undichtigkeiten, Korrosion, Risse, mechan. Verschleiß.<br />

Vorteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- hoher Widerstand gegen chemische Angriffe;<br />

- Ausgleichsschicht bleibt rissefrei;<br />

- schützende Reaktionsharzbeschichtung ist fest mit dem<br />

Untergrund verbunden.<br />

491


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

Nachteil<br />

- hoher manueller Aufwand, nur rentabel bei großer Tiefenlage,<br />

befestigter Oberfläche und hoher Verkehrsbelastung.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

492


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.11Ruswroe-Verfahren<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Für begehbare Mauerwerkskanäle wird das Ruswroe-Nassspritzverfahren<br />

angewendet. Hierbei wird wie folgt gearbeitet:<br />

Reinigung des Kanals mit HD - Spülung,<br />

Aufbringen einer Abdichtungsschicht,<br />

Einbau der Bewehrung in Form von verzinktem Maschendraht,<br />

Aufspritzen von Mörtel oder Beton,<br />

Glätten der Oberfläche.<br />

Anwendungsbereich<br />

- ab DN 1200, bevorzugt für die Sanierung von Mauerwerksund<br />

Betonkanälen;<br />

- Fugenauswaschungen, Korrosion, Längs- und Querrisse,<br />

nach Vorarbeiten können auch herausgebrochene Scherben<br />

oder Klinker sowie Abplatzungen am Beton saniert werden.<br />

Vorteil<br />

- sehr gute Anpassungsfähigkeit;<br />

- minimale Querschnittsreduzierung;<br />

- durch die Armierung mit dem Maschendraht wird der aufgetragenen<br />

Schicht eine höhere Zugfestigkeit gegeben;<br />

- der Mörtel kann bei Bedarf nachträglich mit einer Korrosionsschutzschicht<br />

aus z. B. Epoxidharz versehen werden.<br />

Nachteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- eine <strong>Abwasser</strong>umleitung ist für dieses System unumgänglich;<br />

- hoher manueller Aufwand;<br />

- geringer Arbeitsfortschritt pro Tag.<br />

493


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Arbeitsabläufe: Reinigung der Wandung, Aufbringen einer Abdichtungsschicht,<br />

Einbau der Bewehrung in Form von verzinktem Maschendraht,<br />

Aufspritzen von Mörtel oder Beton, Glätten der Oberfläche<br />

Abb. A-6 - 26 Arbeitsablauf beim Ruswroe - System<br />

494


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.12Mechanisierte Aufspritzverfahren<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Für begehbare Bereiche wurde ein selbstfahrendes Trägerfahrzeug<br />

mit aufmontierter 360° schwenkbarer Spritzdüse konzipiert,<br />

die von einem Maschinenführer überwacht wird. Der Mörtel wird<br />

im Trockenspritzverfahren aufgetragen. Zur Verfüllung fehlender<br />

Rohrwandbereiche kann die Maschine gestoppt werden.<br />

Anwendungsbereich<br />

- Herstellung glatter Beschichtungen ohne zusätzliche Glätteinrichtung<br />

in Kreis-, Ei- und Rechteckquerschnitten;<br />

- bei Undichtigkeiten, Risse, Korrosion, mech. Verschleiß.<br />

Vorteil<br />

- minimale Querschnittsreduzierung<br />

Nachteil<br />

- hoher Aufwand, nur rentabel bei großer Tiefenlage, befestigter<br />

Oberfläche und hoher Verkehrsbelastung.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

495


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.13Auskleidung mit Platten, Bahnen und Einzelelementen<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Auskleidungsverfahren werden als selbsttragend und nicht<br />

selbsttragend angeboten [Deutsches Institut für Bautechnik,<br />

1982]. Selbsttragende Auskleidungen bedürfen keiner Verankerung<br />

im Tragquerschnitt. Der statische Nachweis erfolgt über den<br />

Tragfähigkeitsnachweis der Auskleidung. Nicht selbsttragende<br />

Auskleidungen müssen mit dem Tragquerschnitt mechanisch<br />

verankert oder haftverbunden sein und dürfen nicht ausreißen.<br />

Der statische Nachweis erfolgt über die Verankerung im Tragquerschnitt.<br />

Die Auskleidungselemente werden in die zu sanierende Haltung<br />

eingebracht und haltungs- oder abschnittsweise von Hand und/<br />

oder unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel zu Teil- oder Vollauskleidungen<br />

montiert. Eine ausreichende Bettung des Altkanals<br />

ist dabei Voraussetzung.<br />

Die Elemente können aus UP-GF-Segmenten, PE-HD-Platten<br />

oder auch aus keramischen Werkstoffen bestehen.<br />

Anwendungsbereich<br />

- ab DN 800;<br />

- Bei Schäden wie Korrosion, mechanischem Verschleiß, partielle<br />

Undichtigkeiten, Längs- und Querrisse, Scherbenbildung<br />

und fehlenden Wandungen.<br />

Vorteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Wiederherstellung der Dichtigkeit;<br />

- Erhöhung der statischen Tragfähigkeit möglich;<br />

- Erhöhung der Fließgeschwindigkeit durch Profil- bzw. Gefälleänderung<br />

möglich;<br />

496


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

- unabhängig von Kanalwerkstoff<br />

- relativ schnelle Montage bei Verwendung großflächiger exakt<br />

angepasster Elemente;<br />

- Erhöhung des Widerstandsvermögens gegen mechanischen<br />

oder chemischen Angriff;<br />

Nachteil<br />

- hoher manuelle Aufwand besonders bei Steinzeugplatten;<br />

- Querschnittsreduzierung.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Es sind die Richtlinien für die Auswahl und Anwendung von<br />

Innenauskleidungen mit Kunststoffbauteilen für Misch- und<br />

Schmutzwasserkanäle; Anforderungen und Prüfungen zu<br />

beachten [Deutsches Institut für Bautechnik, 1982];<br />

- Bei keramischen Werkstoffen sind die Richtlinien der Deutschen<br />

Bauchemie e.V. "Anwendung von mineralischen Systemen<br />

in abwassertechnischen Anlagen" zu beachten<br />

[Deutsche Bauchemie e.V., 1997].<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Abb. A-6 - 27 Sohlenauskleidung mit Steinzeug - Halbschalen<br />

497


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.14Teilerneuerung in offener Bauweise für begehbare<br />

Kanäle<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Die Hauben- bzw. Gewölbeverfahren sehen den Abtrag des<br />

geschädigten oberen Teils des Kanals in offener Bauweise im<br />

Schutze eines Verbaus vor. Anschließend wird eine vorgefertigte<br />

Stahlbetonhaube aufgesetzt.<br />

Eine weitere Variante ist das Verlegen eines GFK-Rohres auf der<br />

Sohle des zu erneuernden Kanals. Nachdem der verbleibende<br />

Ringraum zwischen dem Inliner und dem Sohlenbereich mit<br />

Zementmörtel oder Beton verfüllt wurde, wird die Baugrubensicherung<br />

zurückgebaut und eine Schutzschicht aus Beton hergestellt.<br />

Der Inliner wirkt dabei als verlorene Schalung und bildet im Endzustand<br />

eine Korrosionsschutzauskleidung des teilerneuerten<br />

Kanals.<br />

Anwendungsbereich<br />

- Kanäle ab DN 800 mit Schäden ausschließlich im oberen<br />

Rohrbereich (Scheitel/Kämpfer)<br />

Vorteil<br />

- geringerer Erdaushub und Straßenaufbruch erforderlich als<br />

bei kompletter Neuverlegung<br />

Nachteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- hoher manueller Aufwand<br />

498


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Direkte Beeinträchtigungen/Gefährdung von Bäumen und<br />

Sträuchern durch Kappung von eingewachsenen Wurzeln im<br />

Schadensbereich bedingt möglich;<br />

- Eine Veränderung der Bodenfunktionen durch den Austausch<br />

des Bodenmaterials im Baugrubenbereich ist möglich;<br />

- ggf. Verkehrsumleitungen erforderlich;<br />

- evtl. Beeinträchtigungen durch Grundwasserabsenkung.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- wasserrechtliche Erlaubnis bei einer Grundwasserabsenkung<br />

erforderlich;<br />

- ordnungsgemäße Entsorgung von Bodenaushub und Straßenaufbruch<br />

erforderlich (Deponieklassen beachten).<br />

Abb. A-6 - 28 Teilerneuerung von Kanälen in offener Bauweise [Landesinstitut für<br />

Bauwesen und angewandte Bauschadensforschung NRW, 1993]<br />

499


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

A-6.3.4.15Schildvortrieb<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Der Schildvortrieb arbeitet mit einem wandernden Stahlverzug,<br />

der in den Boden eingeschoben wird. Je nach Verfahren bildet<br />

sich dieser Verzug als Tunnel oder als Röhre mit offener Sohle.<br />

In jedem Fall wird im Schutze des Mantels (des Schildes) im vorderen<br />

Bereich der Boden maschinell abgebaut. Die endgültige<br />

Sicherung des Stollens kann je nach Verfahren mit einer Tübbingauskleidung<br />

(gebogenes, plattenförmiges Ringsegment aus<br />

Gusseisen, Walzstahl oder Stahlbeton) oder Liner-Plates (Verbindungsplatten)<br />

ausgeführt werden. Nach Fertigstellung des<br />

gesicherten Stollens erfolgt die Verlegung des neuen Kanals und<br />

der verbleibende Ringraum zwischen Sicherungsausbau und<br />

Kanal wird verfüllt.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

Mini-Tunnel-System: Das in England entwickelte Mini-Tunnel-<br />

System ist ein Miniatur-Schildvortriebsverfahren mit kontinuierlichem<br />

Tübbingausbau. Der Ausbau besteht aus je drei vorgefertigten,<br />

unbewehrten 120°-Betontübbings. Nach Fertigstellung<br />

des durch die Tübbings gesicherten Stollens erfolgt die Verlegung<br />

des neuen Kanals, wobei der verbleibende Ringraum zwischen<br />

den Tübbingen und dem Kanal verfüllt wird (Anwendung<br />

ab DN 1200).<br />

Anwendungsbereich<br />

- begehbare Kanäle mit ausreichender Überdeckungshöhe<br />

Vorteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Mechanisierungsgrad ist gegenüber dem bergmännischen<br />

Vortrieb höher, das Sicherheitsrisiko jedoch geringer;<br />

- Querschnittsvergrößerung möglich;<br />

500


Sanierungsverfahren Anhang A-6.3.4<br />

- hohe Lebensdauer des neuen Kanals und der neuen<br />

Anschlüsse;<br />

- Lärm- und Emissionsbelastungen nur bei der Herstellung der<br />

Startbaugrube;<br />

- eventuell anstehende kontaminierte Bodenbereiche sowie der<br />

Altkanal werden entfernt;<br />

- Abbau des defekten Kanals erfolgt unmittelbar mit dem Schildvortrieb.<br />

Nachteil<br />

- erhöhter Bodenaushub erforderlich;<br />

- arbeits- und zeitaufwendig;<br />

- bei anstehendem Grundwasser ist eine Grundwasserabsenkung<br />

notwendig;<br />

- hoher Fugenanteil, durch nur 60 cm lange Elemente.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Erdaushub für Start- und Zielbaugruben mit allen Beeinträchtigungen<br />

erforderlich;<br />

- Verdichtung bzw. Veränderungen in den Baugrubenbereichen<br />

durch Austausch des Bodenmaterials möglich;<br />

- direkte Beeinträchtigung/Gefährdung von Bäumen und Sträuchern<br />

beim Abbau der alten Leitung durch Kappung der Wurzeln,<br />

Wurzelquetschungen oder -abriss sowie durch<br />

Wurzelverdrängung möglich.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

501


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4<br />

A-6.4 Sanierungsverfahren für Leitungen (Hausanschlüsse/Grundleitungen)<br />

Reparatur<br />

Renovierung<br />

Erneuerung<br />

Injektion<br />

Relining<br />

offen<br />

geschlossen<br />

von innen<br />

von außen<br />

Flutung<br />

Roboter<br />

Partielle Inliner<br />

Innenmanschetten<br />

von außen<br />

Schlauch<br />

Spiralrohre<br />

Neuverlegung<br />

Berstlining<br />

Die Sanierungsverfahren für nicht begehbare Kanäle sind zum größten<br />

Teil grundsätzlich auch für die Sanierung von Leitungen geeignet. Bei der<br />

Auswahl der Verfahren sind allerdings folgende Randbedingungen zu<br />

beachten:<br />

> kleiner Rohrdurchmesser (Anschlusskanal: DN 150-DN<br />

250, Grundleitung: DN 100-DN 200)<br />

> schlechte Zugänglichkeit bei Hausanschlüssen und insbesondere<br />

bei Grundleitungen.<br />

In den meisten Fällen sind Leitungen über Abzweiger oder Stutzen am<br />

Hauptkanal angebunden. Es besteht bei nicht begehbaren <strong>Abwasser</strong>kanälen<br />

somit keine Möglichkeit, die Leitung ohne Einsatz von Robotertechnik<br />

vom Hauptkanal aus zu erreichen.<br />

Auch am Anfang der Grundleitung im Gebäude sind meistens nur Reinigungsöffnungen<br />

vorhanden, an die sich in der Regel mehrere Bögen<br />

anschließen, und somit ein gute Zugänglichkeit der Leitung verhindern.<br />

Richtungsänderungen innerhalb der Grundleitung sind i.d.R. ebenfalls mit<br />

Rohrbögen ausgeführt. Auf die Anordnung von Einsteigschächten oder<br />

nicht begehbaren Kontrollschächten wurde in der Vergangenheit meistens<br />

verzichtet.<br />

502


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.1<br />

Bei neuen Kanalisationsnetzen bzw. bei der Sanierung von Kanalsystemen<br />

sollte diese wichtige Kontroll- und Wartungsmöglichkeit für die Hausanschlüsse<br />

und Leitungen hergestellt werden.<br />

Für die Sanierung von Leitungen wurden besondere Verfahren entwickelt,<br />

die nachfolgend beschrieben werden.<br />

Hausanschlüsse, die über Kontrollschächte erreichbar sind, können i.d.R.<br />

auch mit den im Kapitel A-6.2 beschriebenen Verfahren für nicht begehbare<br />

Kanäle, unter Berücksichtigung ihrer speziellen Randbedingungen,<br />

saniert werden.<br />

Vor der Sanierung von Hausanschlussleitungen ist eine Reinigung sowie<br />

eine Inspektion durchzuführen.<br />

Bei starken Inkrustationen ist eine Hochdruckreinigung erforderlich. Aufgrund<br />

der kleinen Rohrdurchmesser und vielen Bögen sollte jedoch möglichst<br />

eine "sanfte" Reinigung vorgenommen werden (z.B. Schwallreinigung).<br />

Die Inspektion kann über eine fahrbare Satellitenkamera durchgeführt<br />

werden. Diese wird vom Hauptkanal aus (mind. DN 200, besser DN 250)<br />

nach dem Einschwenken des Kamerakopfes in die Leitung mittels Hochdruck<br />

im Rückstoßverfahren bis zu 30 m in Richtung Gebäude vorangetrieben.<br />

Eine Inspektion ist auch über die Hausanschlussschachtöffnung oder die<br />

Reinigungsöffnung im Keller des Gebäudes möglich. Die Kamera wird<br />

hier von Hand in den Hausanschlusskanal eingeschoben (Schiebekamera).<br />

Bögen in der Leitung stellen ein Hindernis sowohl für die Satellitenkamera<br />

als auch für die Schiebekamera dar. Zudem ist die Bildqualität<br />

meistens nicht befriedigend. Neuerdings werden Minikameras mit flexiblem<br />

Gestänge angeboten, die auch die Inspektion von nicht geradlinigen<br />

Leitungen ermöglichen und eine bessere Bildqualität liefern sollen.<br />

A-6.4.1 Reparaturverfahren<br />

Ähnlich wie bei der Reparatur der Kanälen können Reparaturen von innen<br />

und bei den nicht überbauten Leitungen auch Reparaturen von außen vorgenommen<br />

werden.<br />

A-6.4.2 Renovierungsverfahren<br />

Bei der Renovierung von Leitungen können aus verfahrenstechnischen<br />

Gründen nur folgende Verfahren sinnvoll eingesetzt werden:<br />

> Schlauchrelining<br />

> Spiralrohrrelining<br />

Beim Spiralrohrrelining ist eine erhöhte Querschnittsreduzierung zu<br />

beachten.<br />

A-6.4.3 Erneuerung<br />

Vorbereitende Maßnahmen<br />

Kanalreinigung<br />

Kanalinspektion<br />

503


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

A-6.4.4 Datenblätter<br />

Erneuerung<br />

geschlossen<br />

Berstlining<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

o<br />

x<br />

x<br />

x<br />

xx<br />

x<br />

o<br />

o<br />

xx<br />

/<br />

Stz,FZ, GG, unbew. Beton<br />

nein<br />

nein<br />

bedingt(Bettung)<br />

bedingt<br />

ja<br />

ja<br />

/<br />

je nach Art u. Größe<br />

bedingt<br />

bedingt<br />

gering<br />

bis 70 m<br />

Inspek./Dichth.<br />

/<br />

sehr gut<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

möglich<br />

Erhöhung möglich<br />

PVC,PE-HD<br />

wie Neuverlegung<br />

20 Jahre<br />

gut<br />

gering<br />

/<br />

offen<br />

Neuverlegung<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

x<br />

x<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

x<br />

xx<br />

/<br />

beliebig<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

/<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

groß<br />

beliebig<br />

Inspek./Dichth.<br />

/<br />

je nach Material<br />

eventuell<br />

ja<br />

ja<br />

möglich<br />

Erhöhung möglich<br />

beliebig<br />

50 Jahre<br />

>100 Jahre<br />

schlecht<br />

groß<br />

/<br />

Renovierung<br />

Verfahren<br />

Reliningverfahren<br />

Einsatzkriterien<br />

Schlauch Spiral-Rohre<br />

Undichte Rohrverbindungen,<br />

xx<br />

xx<br />

-Undichtigkeiten allgemein<br />

xx<br />

xx<br />

AbflussAbflusshindernisse<br />

-<br />

-<br />

-Wurzeleinwuchs<br />

-<br />

-<br />

-Ablagerungen<br />

-<br />

-<br />

Lageabweichungen<br />

o<br />

o<br />

Mechanischer Verschleiß<br />

x<br />

x<br />

Korrosion<br />

x<br />

x<br />

Verformung<br />

-<br />

-<br />

Längs- u. Querrisse<br />

xx<br />

xx<br />

Rohrbruch<br />

-<br />

o<br />

Einsturz<br />

-<br />

-<br />

Hohlräume<br />

-<br />

o<br />

Scherbenbildung<br />

o<br />

x<br />

Undichter u. schadhafter Anschluss<br />

x<br />

xx<br />

Werkstoff<br />

beliebig<br />

beliebig<br />

Besondere Vorbehandlung<br />

TV TV u. Kalibrieren<br />

Reinigen<br />

HD u. trocken<br />

ja<br />

Stat. Tragfähigkeit erforderlich<br />

ja<br />

ja<br />

Grundwasserabsenkung erforderlich nein**<br />

nein<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung notwendig<br />

ja<br />

ja<br />

- Umpumpen<br />

ja<br />

ja<br />

- Rückstau (zeitweise)<br />

-<br />

-<br />

Hindernisentfernung notwendig<br />

ja<br />

ja<br />

Baugrube erforderlich<br />

nein<br />

nein<br />

Einsteigschacht erforderlich<br />

ja<br />

ja<br />

Platzbedarf an der Baustelle<br />

gering<br />

gering<br />

Max. Arbeitsabschnitt<br />

bis 600 m bis 100 m<br />

abschließende Prüfung<br />

Inspek./Dichth. Inspek./Dichth.<br />

verbleibender Ringraum<br />

/<br />

verfüllt<br />

Eignung bei aggressiven <strong>Abwasser</strong><br />

gut<br />

sehr gut<br />

mit Erschütterungen verbunden<br />

nein<br />

nein<br />

im Bergsenkungsgebiet<br />

ja<br />

nein<br />

-Verbessern der stat. Tragfähigkeit<br />

ja<br />

ja<br />

-Einfluss auf Hydraulik<br />

gering<br />

ja<br />

-Querschnittsänderung<br />

geringe Reduzierung Reduzierung<br />

-Material<br />

kunstharzgetr. Gewebe PE-HD<br />

-Geschätzte Lebensdauer<br />

50 Jahre bis 50 Jahre<br />

-Erfahrung<br />

20 Jahre<br />

5 Jahre<br />

-Baum-, Boden- u. Gewässerschutz indirekt<br />

gut<br />

-Beeinträcht. durch Lärm+Staub<br />

gering<br />

gering<br />

Rechtliche Randbedingungen<br />

/<br />

/<br />

Schadensarten Einsatzbedingungen Randbedingungen<br />

504


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Reparatur<br />

Abdichtung<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

x<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

/<br />

beliebig<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

/<br />

/<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

größer<br />

beliebig<br />

Inspekt./Dichth.<br />

/<br />

gut<br />

eventuell<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

PE bzw. Stahl<br />

/<br />

/<br />

bedingt<br />

groß<br />

/<br />

Auswechseln<br />

xx<br />

x<br />

o<br />

o<br />

o<br />

xx<br />

x<br />

x<br />

x<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

/<br />

x<br />

xx<br />

beliebig<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

evtl.<br />

ausreichende<br />

bedingt<br />

ja<br />

nein<br />

größer<br />

beliebig<br />

Inspek./Dichth.<br />

/<br />

gut<br />

eventuell<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

wie vorhanden<br />

wie Neuverlegung<br />

wie Neuverlegung<br />

bedingt<br />

groß<br />

/<br />

Partielle Inliner<br />

o<br />

o<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

o<br />

o<br />

-<br />

xx<br />

x<br />

-<br />

-<br />

x<br />

x<br />

alle außer PVC<br />

ja<br />

HD<br />

bedingt<br />

nein<br />

Teilbetrieb<br />

-<br />

ausreichend<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

70 m<br />

Inspek./Dichth.<br />

/<br />

gut<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

gering<br />

nein<br />

Epoxidharz<br />

10 Jahre<br />

2-5 Jahre<br />

indirekt<br />

nein<br />

w(z.T.)<br />

Roboter<br />

x<br />

x<br />

x<br />

xx<br />

x<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

o<br />

-<br />

o<br />

x<br />

xx<br />

alle außer PVC, Guß<br />

evtl.<br />

HD<br />

bedingt<br />

nein<br />

meistens<br />

-<br />

ausreichend<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

70 m<br />

Inspek./Dichth.<br />

/<br />

gut<br />

nein<br />

ja<br />

bedingt<br />

nein<br />

nein<br />

ggf. Epoxidharz<br />

40-50 Jahre<br />

14 Jahre<br />

indirekt<br />

nein<br />

w (z.T.)<br />

Flutung<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

wird verhindert<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

o<br />

x<br />

beliebig<br />

nein<br />

HD<br />

ja<br />

bedingt<br />

ja<br />

ja<br />

evtl.<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

gering<br />

50-60 m<br />

Inspek./Dichth.<br />

/<br />

gut<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

Wasserglasbasis<br />

/<br />

/<br />

indirekt<br />

gering<br />

w<br />

von außen<br />

-<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

-<br />

/<br />

beliebig<br />

Ortung<br />

/<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

/<br />

/<br />

nein<br />

nein<br />

/<br />

gering<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

nein<br />

bedingt<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

Z u. K<br />

/<br />

/<br />

indirekt<br />

nein<br />

w<br />

Injektion<br />

von innen<br />

xx<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

o<br />

-<br />

Querrisse<br />

-<br />

-<br />

o<br />

o<br />

x<br />

alle außer PVC<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

-<br />

ausreichend<br />

ja<br />

nein<br />

im Hauptkanal<br />

gering<br />

70 m<br />

Inspek./Dichth.<br />

/<br />

gut<br />

nein<br />

ja<br />

bedingt<br />

nein<br />

nein<br />

versch. Injektionsm.<br />

feuchtigkeitsabh.<br />

25 Jahre<br />

indirekt<br />

nein<br />

w<br />

Verfahren<br />

Einsatzkriterien<br />

Undichte Rohrverbindungen,<br />

-Undichtigkeiten allgemein<br />

AbflussAbflusshindernisse<br />

-Wurzeleinwuchs<br />

-Ablagerungen<br />

Lageabweichungen<br />

Mechanischer Verschleiß<br />

Korrosion<br />

Verformung<br />

Längs- u. Querrisse<br />

Rohrbruch<br />

Einsturz<br />

Hohlräume<br />

Scherbenbildung<br />

Undichter u. schadhafter Anschluss<br />

Werkstoff<br />

Besondere Vorbehandlung<br />

Reinigen<br />

Stat. Tragfähigkeit erforderlich<br />

Grundwasserabsenkung erforderlich<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung notwendig<br />

- Umpumpen<br />

- Rückstau (zeitweise)<br />

Hindernisentfernung notwendig<br />

Baugrube erforderlich<br />

Einsteigschacht erforderlich<br />

Platzbedarf an der Baustelle<br />

Max. Arbeitsabschnitt<br />

abschließende Prüfung<br />

verbleibender Ringraum<br />

Eignung bei aggressiven <strong>Abwasser</strong><br />

mit Erschütterungen verbunden<br />

im Bergsenkungsgebiet<br />

-Verbessern der stat. Tragfähigkeit<br />

-Einfluss auf Hydraulik<br />

-Querschnittsänderung<br />

-Material<br />

-Geschätzte Lebensdauer<br />

-Erfahrung<br />

-Baum-, Boden- u. Gewässerschutz<br />

-Beeinträcht. durch Lärm+Staub<br />

Rechtliche Randbedingungen<br />

Schadensarten Einsatzbedingungen Randbedingungen<br />

xx besonders empfehlenswert Mörtel² Zementmörtel oder kunststoffmodifizierter Zementmörtel sowie Reaktionsharzmörtel<br />

x anwendbar HD Hochdruckreinigung<br />

o bedingt anwendbar * abhängig von der Nennweite<br />

- nicht empfehlenswert ** Stellen mit Grundwasserinfiltration sind vorher abzudichten<br />

Z Zementsuspensionen in Sand- und Kiesböden<br />

/ Parameter nicht vorhanden K Kunststofflösungen in feinkörnigen Böden<br />

w Schädliche Verunreinigung des GW durch Injektionsmittel darf nicht zu besorgen<br />

sein (§ 34 Abs.1 WHG beachten)<br />

V Verkieselung mit Kieselsäureestern<br />

505


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

A-6.4.4.1 Injektion von innen<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Bei der Reparatur von Muffen und Schadstellen durch Injektion<br />

werden die erforderlichen Geräte, wie ein zweiteiliger Packer und<br />

eine Kanalfernsehkamera, über den Schacht in die Haltung eingeführt,<br />

mittels einer Winde ferngesteuert zur Schadstelle gezogen<br />

und dort positioniert. Nachdem die aufblasbaren Gummibälle<br />

(Packermanschetten) die Rohrstelle hermetisch<br />

abgedichtet haben, und der Drucklufttest durchgeführt ist, wird<br />

über Schläuche z. B. ein Zweikomponenten-Acrylharz eingepresst.<br />

Die Erhärtung zu einem transparenten, elastischen<br />

Weichgel erfolgt in einer Reaktionszeit zwischen 15 und 30<br />

Sekunden. Eine dauerhafte Verbindung mit dem umgebenden<br />

Erdreich dichtet die Schadstelle ab [Information SÜBAKS].<br />

Anschließend wird eine erneute Dichtheitsprüfung mittels Druckluft<br />

durchgeführt.<br />

Bei Leitungen kommen Spezial-Verfahren zum Einsatz, mit<br />

denen das Positionieren der Packer schon im Bereich DN 100 -<br />

DN 150 möglich ist. Bezüglich der verwendeten Packer unterscheidet<br />

man in Abhängigkeit vom Einsatzort zwischen [STEIN,<br />

D., 1999]<br />

- Packer für die ausschließliche Injektion von Leitungen,<br />

- Packer für die gleichzeitige Injektion eines begrenzten Bereiches<br />

der Leitung sowie der Einbindung in den Sammler,<br />

506


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Für den ersten Fall kommen Langpacker mit zwei aufblasbaren<br />

Packermanschetten, die durch ein flexibles Zwischenstück miteinander<br />

verbunden sind, zur Anwendung. Dabei wird das Einziehen<br />

des Packers mittels Winde oder mit pneumatisch angetriebener,<br />

selbstschreitender Zugeinrichtung vorgenommen.<br />

Eine einfachere Lösung, mit der auch gleichzeitig der Anschluss<br />

saniert wird, ist in Abbildung 1 dargestellt. Hierbei wird ein Normal-<br />

oder Langpacker unmittelbar im Bereich der Einmündung<br />

und eine Absperrblase im Anschlusskanal positioniert.<br />

Das Injektionsmittel wird im gesamten abgesperrten Bereich (im<br />

Anschlusskanal in einer Länge bis 2,50 m) injiziert und gelangt<br />

somit in alle Undichtigkeiten.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Penetryn/Posatryn-Verfahren: Die Injektion erfolgt mit einem<br />

Zweikomponenten-Acrylharz (S. auch Kapitel A-6.2)<br />

[Information KMG]<br />

- AMK-Verfahren: Hier wird durch einen Packer ein Ringraum<br />

zur Kanalinnenwand erzeugt, der mit einem speziellen Zweikomponenten-Epoxydharz<br />

ausgefüllt wird (z. B. Amkrete-Verfahren<br />

[Information Kunz GmbH & Co. KG]).<br />

- Press-Lining-Verfahren: Dieses Verfahren eignet sich für<br />

deformierte Kanalbereiche in den Querschnitten DN 100 bis<br />

DN 300. Der ursprüngliche Kreisquerschnitt wird mit einem<br />

hydraulisch arbeitendem Kalibrierkopf wiederhergestellt und<br />

mit einem angekoppelten Injektionspacker werden Risse,<br />

Fugen und andere Öffnungen abgedichtet und verfestigt. Die<br />

komplette Leitung kann dabei abschnittsweise saniert werden<br />

[Information KMG].<br />

- Squeeze-Box: Dieses australische Verfahren injiziert einen<br />

Zementmörtel oder ein anderes Injektionsmittel auf der Basis<br />

von Zement in Risse und undichte Rohrverbindungen in Querschnitten<br />

DN 100 bis DN 300 und Haltungslängen bis 50 m<br />

[STEIN, D., 1999].<br />

Anwendungsgebiet<br />

- für örtlich begrenzte Undichtigkeiten;<br />

- für Abdichtungen von Rohrverbindungen (Muffen) und Querrissen<br />

in der Wandung (Rissbreite ( 3 mm), bei Epoxidharz (<br />

0,1 mm, bei Polyurethanharz ( 0,3 mm;<br />

- vorzugsweise bei im Grundwasser liegenden Kanälen, da sich<br />

die Feuchtigkeit positiv auf das bei der Injektion entstehende<br />

Gel auswirkt.<br />

507


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Vorteil<br />

- Keine Bauarbeiten oder Aufgrabungen erforderlich;<br />

- hohe Leistung pro Tag (bei DN 100: Prüfung von ca. 150 und<br />

Injizierung von ca. 60 Rohrverbindungen möglich);<br />

- Erfolg durch Dichtheitsprüfung sofort kontrollierbar;<br />

- keine Querschnittsreduzierung;<br />

- hohe und schnelle Leistung bei geringem Personal- und Geräteaufwand;<br />

- kostengünstig;<br />

- einsetzbar bei allen Rohrwerkstoffen;<br />

- bei Wurzeleinwuchs wirkt ein spezielles Abdichtungsmittel<br />

wachstumshemmend.<br />

Nachteil<br />

- Verfahren nur bedingt anwendbar und unwirtschaftlich bei größeren<br />

Hohlräumen in der Leitungszone und größeren Lageabweichungen;<br />

bei Temperaturen < 0° C nicht anwendbar;<br />

- Acrylharz ist nur in ständig feuchten Bereichen sinnvoll einsetzbar<br />

(s. Anwendungsgebiet);<br />

- Erfolg nicht immer garantiert z. B.: bei starken Grundwasserströmungen<br />

und gleichzeitig großen Undichtigkeiten, starken<br />

Verschmutzungen im Bereich der Undichtigkeiten, u. a.;<br />

- nicht anwendbar bei sehr rauer oder poröser Rohrinnenwand;<br />

- das Entfernen eines Langpackers kann bei großem Ringraum<br />

und stark verfestigtem Injektionsmittel Schwierigkeiten bereiten.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Indirekte Auswirkungen: Vitalitätsverluste bei Bäumen und<br />

Sträuchern durch Stoffeintrag, evtl. langfristig durch Überschussharz,<br />

im Wurzelbereich möglich;<br />

- Durch die Abgabe von Injektionsmittel in den Boden ist eine<br />

Verfestigung des Bodens möglich;<br />

- Gel bindet Bodenfeuchtigkeit --> ggf. Austrocknung des<br />

Umgebungsbereichs (Bodenfunktion Wasserspeicherung<br />

gestört);<br />

- im Austrittsbereich des Gels ist die Beeinträchtigung aller<br />

Bodenfunktionen möglich;<br />

- Injektionsmittel können gesundheitsschädlich sein, daher sind<br />

wasserdichte Kleidung, Gummihandschuhe und Augenschutz<br />

notwendig;<br />

508


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

- Material kann bei starken Grundwasserströmen abgeschwemmt<br />

werden, bevor es abgebunden hat, daher muss<br />

das Injektionsmittel auf Umweltverträglichkeit im Rahmen des<br />

bauaufsichtlichen Prüfbescheides geprüft worden sein.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gelreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen;<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit des Injektionsmittels<br />

beachten).<br />

Abb. A-6 - 29 Injektionsverfahren in Leitungen [Information KMG]<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

509


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Schadstelle im Injektionsverfahren dichten:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparatur - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reparaturen Kanäle / -leitungen -Injektionsverfahren<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zum Injektionsmittel<br />

zu liefern, in der bescheinigt ist, dass keine negativen grundwasser-<br />

oder bodenhygienischen Auswirkungen feststellbar<br />

sind.<br />

- Bei besonderen <strong>Abwasser</strong>verhältnissen ist die Tauglichkeit<br />

des Injektionsmittels gegenüber bestimmten <strong>Abwasser</strong>inhaltsstoffen<br />

nachzuweisen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

-<br />

510


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Die Aushärtungszeiten der Injektionsmittel bei der Muffensanierung<br />

sind relativ kurz. Beim Penetryn/Posatryn-Verfahren,<br />

unter Verwendung von 2-Komponenten-Acrylharz liegt sie bei<br />

15 bis 30 Sekunden.<br />

- Beim Cherne-Verfahren (ebenfalls Muffensanierung) werden<br />

unter Zugabe eines Beschleunigers zum Polyurethan-Harz-<br />

Gemisch Aushärtungszeiten von 25 bis 60 Sekunden erreicht.<br />

Die Reaktionszeit kann aber auch bis ca. 8 Minuten verlängert<br />

werden. Aufgrund der Verstopfungsgefahr der in der mittleren<br />

Manschette installierten Düsen ist bei diesem Verfahren mit<br />

hohen Reinigungszeiten zu rechnen.<br />

Bauüberwachung<br />

- Die Arbeiten werden unter Kamerabeobachtung durchgeführt.<br />

Die entsprechenden Videobänder sind zur besseren Kontrollierbarkeit<br />

dem AG zu übergeben.<br />

- Bei Injektionen im Bereich vom Anschlussstutzen kann der<br />

Injektionserfolg mit Hilfe des Sanierungspackers durch eine<br />

Wasserdichtheitsprüfung direkt kontrolliert werden.<br />

- Bei Verwendung eines Packers mit einem mittig angeordneten<br />

Durchlass kann der Kanalbetrieb zum Teil aufrecht erhalten<br />

werden.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Nachweis der Eigenschaften: für Werkstoffe durch Werkszeugnis;<br />

für Reaktionsharzmassen und -mittel durch Lieferdaten,<br />

Lagerstabilität sowie Härtungsverhalten.<br />

- Die Prüfung gem. Spezifikation erfolgt für: Viskosität, Festkörper<br />

und Gelierzeit.<br />

- Von jeder Lieferung der Werkstoffe sind im Rahmen der<br />

Eigenüberwachung Rückstellproben zu nehmen. Diese sind<br />

511


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

bei Bedarf zu analysieren und mit den Anforderungen abzugleichen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

- Bei verschiedenen Injektionsverfahren wird der Erfolg der<br />

Injektion direkt mit Luft oder Wasser kontrolliert.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

512


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

A-6.4.4.2 Injektion von außen<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Das Verfahren ist wirtschaftlich und sinnvoll nur einsetzbar bei<br />

sehr tief liegenden und langen Leitungen.<br />

Ziele der Injektion von außen sind das den defekten Leitungsbereich<br />

umgebende Lockergestein zu verfestigen und/oder abzudichten.<br />

Bei der Injektion von außen wird das Injektionsmittel über Bohrungen<br />

oder Rammlanzen in den zu injizierenden Bereich eingebracht<br />

und verpresst. Die Injektionsmittel sind in Abhängigkeit<br />

von der Hohlraumstruktur Zementsuspensionen bzw. Tonzementsuspensionen<br />

(bei Sand und Kiesböden). Bei feinkörnigeren<br />

Böden muss mit Kunststofflösungen oder Silikatgelen gearbeitet<br />

werden. Injektionen in Ton, Lehm- oder Schluffböden sind<br />

nicht möglich. Das Eindringen des Injektionsmittels in die Leitung<br />

wird durch Packer verhindert. Dieser wird an der Schadstelle per<br />

Roboter und Kameraüberwachung positioniert.<br />

Anwendungsbereich<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

- Verfestigung der Leitungszone und Verfüllung von Hohlräumen<br />

im Bereich der Leitungszone;<br />

- zur Stabilisierung der beschädigten Leitung vor der Durchführung<br />

von weiteren Sanierungsmaßnahmen.<br />

513


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Vorteil<br />

- keine Querschnittsreduzierung;<br />

- Stabilisierung der Lage der Leitung ohne Aufgraben möglich;<br />

- Teilbetrieb während der Sanierung möglich.<br />

Nachteil<br />

- die Hohlräume müssen vorher genauestens geortet werden<br />

--> zeitaufwendig;<br />

- Abdichtungserfolg ist nicht immer gegeben, da das Injektionsmittel<br />

in weitere nicht bekannte oder nicht geortete Hohlräume<br />

abfließen kann, was zu einer Unwirtschaftlichkeit des Verfahrens<br />

führt;<br />

- das Injektionsmittel kann bei unsachgemäßer Injektion bzw.<br />

Zugabe zu Verformungen der Geländeoberfläche oder zu Zerstörung<br />

des betreffenden Leitungsabschnittes führen.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Indirekte Auswirkungen: Vitalitätsverluste bei Bäumen und<br />

Sträuchern durch Stoffeintrag, evtl. langfristig durch Überschussharz,<br />

im Wurzelbereich möglich;<br />

- Injektionsmittel kann bei unsachgemäßer Anwendung durch<br />

die Kanalisation zur Kläranlage und zur Vorflut gelangen;<br />

- Problematisch können Kunststoffe immer dann werden, wenn<br />

sie im flüssigen Zustand in die Schadstelle injiziert werden und<br />

mit dem umliegenden Boden in Berührung kommen. Nicht<br />

ausreagierte Moleküle können dabei ins Grundwasser gelangen.<br />

Die Materialien werden dahingehend von Prüfinstituten<br />

untersucht [Stein, D., et. al., 1991];<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gelreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit des Injektionsmittels<br />

beachten).<br />

514


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Abb. A-6 - 30 Schematische Darstellung des Injektionsverfahrens von außen<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

- Pos. 1: Einmessen des zu sanierenden Bereichs nach Lage<br />

sowie Absteckung der erforderlichen Profiltraversen zur<br />

abschließenden Festlegung der Injektionspunkte<br />

[psch.]<br />

Hauptposition<br />

- Event.-Pos.: Durchführung von Testinjektionen zur Optimierung<br />

der Festigkeit/Lagerungsdichte etc. sowie zur Anpassung<br />

der Injektionsrezeptur an die örtlichen Gegebenheiten einschl.<br />

Gestellung und Vorhaltung aller für die Testinjektion notwendigen<br />

Gerätschaften, wie z. B. Mischanlage mit Vorlagebehälter,<br />

Hochdruckpumpe, Bohrgerät, Einpresslanzen oder Manschettenrohre<br />

sowie Protokollierung und Dokumentation der injektionsspezifischen<br />

Daten wie z. B. Bohrtiefe, Bohrdurchmesser,<br />

Rezeptur und Einpressdruck. Die Erfüllung der Anforderungen<br />

hinsichtlich Druckfestigkeit und Durchlässigkeit ist nachzuwei-<br />

515


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

sen.<br />

[psch.]<br />

- Pos. 1: Bodenbereiche in Teufen von ___ bis ___ m mittels<br />

Injizierung von Einpressgut verfestigen (einaxiale Druckfestigkeit<br />

> ___ MN/m²) einschl. Herstellen der Bohrlöcher, Liefern<br />

des Einpressgutes, Gestellung aller erforderlichen Materialien<br />

und Geräte, wie z. B. Mischanlage mit Vorlagebehälter, Hochdruckpumpe,<br />

Bohrgerät, Einpresslanzen oder Manschettenrohre<br />

sowie Umsetzen der Geräte zwischen den<br />

Injektionspunkten einschl. Dokumentation der injektionsspezifischen<br />

Daten wie z. B. Bohrtiefe, Bohrdurchmesser, Rezeptur<br />

und Einpressdruck. Die Abrechnung erfolgt über m² Grundfläche.<br />

[m²]<br />

- Pos. 2: Vorhaltung des Bohrgerätes einschl. aller zugehörigen<br />

Gerätschaften zur Durchführung der Injektionsbohrungen<br />

[Tag]<br />

- Pos. 3: Vorhaltung einer Mischanlage einschl. Vorlagebehälter<br />

zur Herstellung des Injektionsmittels gem. Leistungsbeschreibung<br />

oder glw.<br />

[Tag]<br />

- Pos. 4: Vorhaltung einer Hochdruckpumpe zur Injizierung des<br />

Injektionsmittels einschl. aller erforderlichen Schlauchverbindungen.<br />

[Tag]<br />

- Pos. 5: Lieferung und Lagerung auf der Baustelle von Injektionsmittel<br />

gem. Leistungsbeschreibung oder glw.<br />

[Tag]<br />

Nacharbeiten<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Es ist ein Umweltverträglichkeitsnachweis zum Injektionsmittel<br />

zu liefern, in dem bescheinigt wird, dass keine negativen<br />

516


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

grundwasser- oder bodenhygienischen Auswirkungen feststellbar<br />

sind.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Injektionen in das Erdreich sind stark von den geologischen<br />

und hydrogeologischen Verhältnissen abhängig. Aus diesem<br />

Grund ist der Baugrund detailliert zu beschreiben. Das Baugrundgutachten<br />

(in Auszügen) ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.<br />

Vor Baubeginn ist eine genaue Ortung der<br />

Hohlräume durchzuführen.<br />

- Eine verrohrte Bohrung ist einer Spülbohrung vorzuziehen, um<br />

unkontrollierte Hohlraumbildungen während des Bohrvorgangs<br />

ausschließen zu können.<br />

- Während der Injektionsarbeiten ist die Leitung von innen mit<br />

einer Kanalfernsehkamera zu beobachten und gegen eindringendes<br />

Injektionsmittel zu schützen, z. B. durch einen Packer.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Baustelleneinrichtung: ca. 1 Tag<br />

- Bohrungen: bei guten Untergrundverhältnissen ohne größere<br />

Hindernisse können beispielsweise täglich ca. 10 Bohrungen<br />

à 10 m Bohrtiefe abgeteuft werden.<br />

- Injektionen: Pro Tag können an ca. 10 Bohrstellen Injektionen<br />

vorgenommen werden.<br />

- Räumung der Baustelle: ca. 1 Tag<br />

Bauüberwachung<br />

- Zur Kontrolle und Steuerung des Injektionsvorgangs sind das<br />

Volumen und der Druck bzw. Druckverlauf des Injektionsmittels<br />

je Einpressstelle zu erfassen. Damit werden unkontrolliertes<br />

Abfließen des Injektionsmittels, Beschädigungen am<br />

betroffenen Leitungsabschnitt und Hebungen der Geländeoberfläche<br />

verhindert. Zur Festlegung des maximalen Drucks<br />

sollte auf Aussagen des Bodengutachters oder Erfahrungswerte<br />

der Ausführungsfirma zurückgegriffen werden.<br />

- Bei ungünstiger Lage der Leitung können auch schräge Bohrungen<br />

von einem günstigeren Standpunkt aus vorgenommen<br />

517


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

werden. Während senkrechte Bohrungen praktisch ohne<br />

Abweichungen hergestellt werden können, ist bei Schrägbohrungen<br />

mit geringen Ungenauigkeiten von 1 - 3 % zu rechnen.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Nachweis der Eigenschaften: für Werkstoffe durch Werkszeugnis,<br />

für Reaktionsharzmassen und -mittel durch Lieferdaten,<br />

Lagerstabilität sowie Härtungsverhalten.<br />

- Die Prüfung gem. Spezifikation erfolgt für: Viskosität, Festkörper<br />

und Gelierzeit.<br />

- Von den Injektionsmitteln sind täglich Rückstellproben zu nehmen.<br />

Diese sind bei Bedarf zu analysieren und mit den Anforderungen<br />

abzugleichen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

- Verdichtungsprüfungen mit leichter Rammsonde (Künzelung)<br />

im Bereich der Leitzungszone<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Über einen Messschreiber an jeder einzelnen Injektionsstelle<br />

werden die Injektionsmengen exakt erfasst.<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

518


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

A-6.4.4.3 Flutungsverfahren<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Bei diesen Verfahren werden die Undichtigkeiten in der Leitung<br />

zur Ableitung des aus zwei Komponenten bestehenden Injektionsmittels<br />

in den angrenzenden Boden genutzt. Die Injektionsmittel<br />

werden zur Abdichtung und/oder Verfestigung eingebracht.<br />

Der Ablauf des auch unter dem Namen Sanipor oder Rathosan<br />

[Information Radmer] bekannten Verfahrens sieht wie folgt aus:<br />

- Reinigung und optischen Inspektion sowie Dichtheitsprüfung<br />

- Absperrung der Sanierungshaltung bzw. des Teilstückes<br />

- Auffüllen der Haltung vom Tiefpunkt aus mit Komponente A<br />

- Abpumpen der Komponente A<br />

- Spülung der Haltung<br />

- Auffüllen der Haltung mit Komponente B<br />

- Abpumpen der Komponente B und Endspülung<br />

Es hat sich ein sandsteinartiges Konglomerat gebildet.<br />

Eine Zwischenabnahme kann bereits nach 4-5 Stunden erfolgen,<br />

die Dichtheitsprüfung sowie die Schlussabnahme mit Kamerabefahrung<br />

erfolgt nach ca. 7 Tagen.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Sanipor-Verfahren [Information Allgemeine Industrie Vertriebsund<br />

Beratungs GmbH];<br />

- Rathosan-Verfahren, Radmer Umwelttechnik [Information<br />

Radmer];<br />

519


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

- TUBOGEL - 2-Komponenten-Flutsystem, es bildet sich ein<br />

festes, sandsteinartiges Silikat [Information FINK Umwelttechnik].<br />

Anwendungsbereich<br />

- alle Undichtigkeiten wie Risse, undichte Muffen und Seitenzuläufe;<br />

- besonders geeignet für Haltungen, die über die gesamte<br />

Länge kleinere Schäden und Undichtigkeiten aufweisen,<br />

wobei auch nicht sichtbare Schadstellen saniert werden;<br />

- anwendbar für die Rohrwerkstoffe Steinzeug, Beton, Asbestzement<br />

und Guss, auch für gemauerte Kanäle, jedoch nur<br />

bedingt für PVC/PE;<br />

- Einsatzbereiche ab DN 25.<br />

Vorteil<br />

- keine Aufgrabung erforderlich;<br />

- zusätzlicher Schutz von Betonrohren durch neutralisierende<br />

Versiegelung gegen biogene Schwefelsäurekorrosion;<br />

- Verbesserung der Rohreinbettung und Stabilisierung der Leitungszone;<br />

- das Verfahren kann auch bei unzugänglichen Hausanschlüssen<br />

ohne Revisionsöffnungen sowie bei Haltungen mit Bögen<br />

und Abzweigen angewendet werden;<br />

- das Verfahren kann bei Exfiltration und eindringendem Grundwasser<br />

angewendet werden.<br />

Nachteil<br />

- für die Dauer der Sanierungsmaßnahme muss die Haltung<br />

außer Betrieb benommen werden;<br />

- Probleme können bei starkem Grundwasserstrom u. -eintritt<br />

sowie grobkörnigem Boden in der Leitungszone auftreten;<br />

- viel Platz für Tankfahrzeuge erforderlich, ansonsten geringe<br />

Baustelleneinrichtung;<br />

- die entstandene Innenbeschichtung der Rohrwandung ist<br />

spröde und daher anfällig gegen Erschütterungen und Setzungen<br />

(nicht empfehlenswert in Bergsenkungsgebieten sowie<br />

bei starken dynamischen Verkehrslasten);<br />

- nicht geeignet bei gefährdeter Standsicherheit der Leitung,<br />

Scherbenbildung, Rohrbrüchen sowie bei Betonummantelungen<br />

und Betonauflager.<br />

520


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Durch die Abgabe von Injektionsmittel in den Boden ist eine<br />

Verfestigung des Bodens möglich;<br />

- Umgebungseinflüsse können auch nach sorgfältiger Zusammenstellung<br />

der Lösungen in den Reaktionsprozess mit eingreifen<br />

und verhindern, dass dieser optimal abläuft;<br />

- Grundwasserbelastung durch nicht abgebundene Substanz;<br />

- wasserfeste Kleidung, Schutzhandschuhe, Schutzbrille sowie<br />

Atem- und Mundschutz beim Umgang mit den Chemikalien<br />

unbedingt notwendig.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit der Materialien<br />

beachten).<br />

- Materialreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen;<br />

a) Flutung der Haltung mit Komponente A<br />

b) Nach Abpumpen der Komponente A: Spülung der Haltung<br />

c) Flutung der Haltung mit Komponente B<br />

d) Nach Abpumpen der Komponente B: Spülung der Haltung<br />

Abb. A-6 - 31 Arbeitsablauf beim Flutungsverfahren (Sanipor) [Information Allgemeine<br />

Industrie Vertriebs- und Beratungs GmbH]<br />

521


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

<strong>Abwasser</strong>kanal im Flutungsverfahren dichten:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparatur - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reparaturen Kanäle / -leitungen -Flutungsverfahren<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Nachweis eines anerkannten Prüfinstitutes zur Umweltverträglichkeit<br />

des Verfahrens.<br />

- Vorlage der Sicherheitsdatenblätter.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Nach dem Einfüllen von Lösung 1 ist das Absinken des Flüssigkeitsspiegels<br />

zu dokumentieren. Nach Abpumpen dieser<br />

Lösung ist die Leitung gründlich zu spülen. Die zweite Lösung<br />

522


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

verbleibt bis zum Stillstand des Absinkens des Flüssigkeitsspiegels<br />

im Leitungsabschnitt, maximal jedoch ca. 45 Minuten.<br />

Nach dem Abpumpen dieser zweiten Lösung ist die Leitung<br />

wiederum gründlich zu spülen. Das Spülwasser der beiden<br />

Reinigungsvorgänge ist separat aufzufangen und zu entsorgen.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Eine Haltung mit einer Länge von ca. 50 m wird einschließlich<br />

der Vorarbeiten in 8 bis 10 Stunden saniert.<br />

Bauüberwachung<br />

- Es muss kontrolliert werden, dass alle seitlichen Anschlüsse,<br />

z. B. Kellerabläufe oder Dränagen abgesperrt sind.<br />

- Vor der Sanierung ist eine Wasserdichtheitsprüfung des zu<br />

sanierenden Leitungsabschnitts durchzuführen und die Wasserverlustmenge<br />

festzustellen. Dadurch sollen eventuelle<br />

Hohlräume im Erdreich festgestellt werden.<br />

- In Sonderfällen, z. B. bei stark durchlässigem Boden in der<br />

Leitungszone und partiell starkem Wassereintritt können spezielle<br />

Maßnahmen erforderlich sein, z. B. Vorabdichtung mit<br />

einer Zementsuspension, Grundwasserabsenkung oder Mehrfachanwendung<br />

des Verfahrens.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Nachweis der Umweltverträglichkeit des Materials.<br />

- Von jeder Lieferung der Werkstoffe sind im Rahmen der<br />

Eigenüberwachung Rückstellproben zu nehmen. Diese sind<br />

bei Bedarf zu analysieren und mit den Anforderungen abzugleichen.<br />

- Im Rahmen der Eigenüberwachung sind die Materialrelevanten<br />

Soll/Ist-Werte zu dokumentieren.<br />

523


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6, frühestens<br />

nach 7 Tagen<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

524


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

A-6.4.4.4 Roboterverfahren<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Auch Leitungen können von innen mit ferngesteuerten Robotern<br />

repariert werden. Hierbei werden gelenkige Geräte eingesetzt,<br />

die auch bogengängig sind.<br />

Diese von verschiedenen Firmen entwickelten selbstfahrenden<br />

Trägergeräte sind mit einer Fräs-, Bohr-, Injektions- und Spachteleinrichtung<br />

aufgerüstet und arbeiten ferngesteuert mit TV-Überwachung.<br />

Fräs- und Bohrarbeiten können je nach Schadensart<br />

unter teilweise Aufrechterhaltung der Vorflut ausgeführt werden.<br />

Verwendete Dichtstoffe sind:<br />

- Zementmörtel,<br />

- reaktionsharzmodifizierter Zementmörtel, Reaktionsharzmörtel<br />

(Basis = Epoxid-, Polyurethan- und Polyesterharze)<br />

Letztere Stoffe eignen sich vor allem für die Abdichtung von<br />

Fugen und Rissen, da sie sich geringfügig ausdehnen können<br />

und so die Dichtwirkung vergrößern. Sie müssen auf Umweltverträglichkeit<br />

und Hochdruckspülfestigkeit geprüft sein. Sickerwasserströme<br />

vermindern die Haftung der Dichtstoffe trotz ihres<br />

schnellen Abbindens merklich, deshalb sind bei stärkerem Wasserandrang<br />

andere Verfahren bzw. Vorabdichtungen notwendig.<br />

Alle oben aufgeführten Dichtstoffe können nur in Bereichen<br />

angewendet werden, in denen keine Bewegungen bzw. Verformungen<br />

auftreten. Über die Haltbarkeit der einzelnen Stoffe<br />

bestehen keine Langzeiterfahrungen.<br />

525


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- KA-TE Super Robo 100 [Information KA-TE System AG]:<br />

selbstfahrende Fräsrobotereinheit, für jegliche Fräsarbeiten in<br />

den Nennweiten DN 100 bis 180 einsetzbar, Bogengängigkeit<br />

bis 90°.<br />

Einsatz über Schachtsysteme, Putz- oder anderweitige Revisionsöffnungen,<br />

Bearbeitung folgender Schäden:<br />

> Risse<br />

> Ablagerungen<br />

> Hindernisse<br />

> Zurückliegende Einläufe<br />

> Vorstehende Einläufe<br />

> Muffen<br />

> Öffnen von mit Inliner- oder Partlinertechnik überfahrenen<br />

seitlichen Anschlüssen<br />

- SikaRobot-System: dreigelenkig miteinander verbundene<br />

Roboterkombination [Information Scheiff Kanalsanierung<br />

GmbH].<br />

Anwendungsbereich<br />

- Abdichten von Rohrverbindungen, kleineren Undichtigkeiten<br />

und fehlerhaften Anschlüssen;<br />

- Fräsen von Wurzeleinwuchs, Ablagerungen;<br />

- Ausbessern von Fehlstellen wie Risse usw.;<br />

- anwendbar in kreisförmigen Rohrquerschnitten ab Nennweiten<br />

DN 100<br />

Vorteil<br />

- keine Querschnittsreduzierung;<br />

- Arbeiten ohne Baugrube, bei tief liegenden sowie überbauten<br />

bzw. überwachsenen Leitungen von Vorteil;<br />

- Roboter kann auch bei eindringendem Grundwasser eingesetzt<br />

werden;<br />

Nachteil<br />

- Leitung muss bis auf wenige Ausnahmen außer Betrieb<br />

genommen werden;<br />

- Handling der Geräte schwierig und es erfordert vom Geräteführer<br />

sehr viel Fertigkeit und Erfahrung [W. Bopp, 1996];<br />

526


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

- Spachtelmasse aus Epoxidharz ist anfällig gegen witterungsbedingte<br />

Temperaturschwankungen;<br />

- eine Vorabdichtung undichter Stellen ist erforderlich;<br />

- Schäden, die durch statische Überbeanspruchung entstanden<br />

sind, können nicht behoben werden;<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Indirekte Auswirkungen durch Injektionsmittel: Vitalitätsverluste<br />

bei Bäumen und Sträuchern durch Stoffeintrag. evtl.<br />

langfristig durch Überschussharz, im Wurzelbereich möglich;<br />

- Direkte Beeinträchtigungen: Gefährdung von Bäumen und<br />

Sträuchern durch Kappung von eingewachsenen Wurzeln im<br />

Schadensbereich bedingt möglich;<br />

- Aus der Spachtelmasse können gesundheitsschädliche<br />

Dämpfe freigesetzt werden (Atemschutzgeräte sollten getragen<br />

werden);<br />

- Umweltverträglichkeit der Materialien erforderlich (Prüfzeugnis<br />

vom Dt. Institut f. Bautechnik in Berlin oder von anderen Prüfinstituten);<br />

- Durch die Abgabe von Injektionsmittel in den Boden ist eine<br />

Verfestigung des Bodens möglich [GSTT, 1997].<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gelreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen;<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit der Materialien<br />

beachten).<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

527


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Eventuell: Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Reparatur der Schadstelle im Roboterverfahren:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparatur - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reparaturen Kanäle / -leitungen - Roboterverfahren<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zum Dichtmittel zu<br />

liefern, in der bescheinigt ist, dass keine negativen grundwasser-<br />

oder bodenhygienischen Auswirkungen feststellbar sind.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Videobeobachtung und -aufzeichnung der Roboterarbeiten<br />

und eventuell Fotodokumentation sind vorzulegen.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Bei Grundwasserinfiltration sind die undichten Stellen vorab<br />

durch Injektion abzudichten.<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

528


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden<br />

Bauzeit<br />

- Die Durchführungszeit von Fräsarbeiten von Sedimenten<br />

hängt nicht nur von der Größe der Sedimentation, sondern<br />

hauptsächlich von dem Härtegrad der Ablagerung ab. Hier<br />

können Arbeitszeiten von 15 Minuten bis 2 Stunden anfallen.<br />

- Für das Angleichen eines Muffenversatzes durch Fräsen fallen<br />

ca. 30 bis 60 Minuten Arbeitszeit an.<br />

Bauüberwachung<br />

- In allen Reparaturfällen sind lose Bestandteile durch Fräsen<br />

oder Hochdruckspülung zu entfernen.<br />

- Materialeingangskontrolle mit Angaben über die eingesetzten<br />

Harze, Topfzeiten und Mengenverhältnisse.<br />

- Temperaturmessung der Außenluft und des Harzes während<br />

der Erwärmung und Verarbeitung.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Nachweis der Eigenschaften: für Werkstoffe durch Werkszeugnis,<br />

für Reaktionsharzmassen und -mittel durch Lieferdaten,<br />

Lagerstabilität sowie Härtungsverhalten.<br />

- Die Prüfung gem. Spezifikation erfolgt für: Viskosität, Festkörper<br />

und Gelierzeit.<br />

- Von jeder Lieferung der Werkstoffe sind im Rahmen der<br />

Eigenüberwachung Rückstellproben zu nehmen. Diese sind<br />

bei Bedarf zu analysieren und mit den Anforderungen abzugleichen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

529


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

A-6.4.4.5 Partielle Inliner<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Part- oder Point-Liner bestehen im Allg. aus einer epoxidharzgetränkten<br />

Gewebemanschette. Sie werden zusammen mit einem<br />

Packer von einem Roboter in der Leitung positioniert und durch<br />

Druckluftfüllung des Packers an die innere Rohrwandung<br />

gedrückt. Nach einer Aushärtungszeit mit Heißdampf von ca. 1 -<br />

3 Stunden hat sich ein Kurzrohr gebildet, das fest mit der Rohrwand<br />

verbunden ist, und trotz der relativ geringen Wandungsstärke<br />

von 2 - 5 mm die statische Tragfähigkeit des Altrohres vergrößert<br />

bzw. übernimmt. Nach Entfernen des Packers kann die<br />

Leitung wieder in Betrieb genommen werden. Die Länge der<br />

Part-Liner kann dabei flexibel, passend für die jeweilige Schadenslänge,<br />

gefertigt werden (ab ca. 0,4 m).<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Partliner bzw. Midliner [Information KMG], Basismaterial aus<br />

ECR-Glasfaser-Laminat;<br />

- Renoline-Verfahren u. Veltrup-Pria-Verfahren: Herstellung des<br />

Partliners mit hohlem Packer, sodass während der Arbeiten<br />

ein <strong>Abwasser</strong>abfluss zugelassen werden kann [STEIN, D.,<br />

1999];<br />

- KRT-Flex, anwendbar ab DN 100 [Information KRT Kanalsanierungs-Technik<br />

AG];<br />

- Point-Liner-Verfahren, [Information Scheiff Kanalsanierung<br />

GmbH], [Information INSITUFORM];<br />

- Konudur LM-Liner [Information MC-Bauchemie].<br />

530


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Anwendungsbereich<br />

- Leitungen mit Kreisquerschnitt, deren statische Tragfähigkeit<br />

nicht mehr gesichert ist;<br />

- nach Herstellerangaben sollen gleichzeitig auch Undichtigkeiten<br />

behoben werden können;<br />

- örtlich begrenzte und kurze Längsrisse, Querrisse;<br />

- Scherbenbildung u. Rohrbruch;<br />

- undichte Rohrverbindungen mit angebrochenen Muffen;<br />

- anwendbar in kreisförmigen Querschnitten für Nennweiten ab<br />

DN 100;<br />

- hauptsächlich günstig für Rohre aus mineralischen Werkstoffen<br />

mit guter Wandhaftung (Beton, Mauerwerk).<br />

Vorteil<br />

- Arbeiten ohne Erdaufbruch, Geräteaufwand gering;<br />

- keine Stoßkanten;<br />

- geringer Materialbedarf und flexible Auskleidungslängen;<br />

- unabhängig vom Grundwasserstand.<br />

Nachteil<br />

- dauerhafte Abdichtung von Undichtigkeiten nicht möglich;<br />

- die Leitung muss für die Arbeiten teilweise abwasserfrei sein;<br />

- Inkrustationen auf der Rohrwandung und Abflusshindernisse<br />

müssen vorher beseitigt werden, da sonst verminderte Haftung;<br />

- Langzeitverhalten ist problematisch, Lebensdauer ist schwer<br />

einschätzbar [W. Bopp, 1996];<br />

- Übergänge zur Rohrwandung müssen sauber verarbeitet werden,<br />

evtl. sind Nacharbeiten (Entfernen von Überschussharz)<br />

erforderlich;<br />

- nicht geeignet für Haltungen mit starken Bögen und Abwinkelungen;<br />

- stark verzögerte Aushärtung bei Temperaturen unter 5°C.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Indirekte Auswirkungen: Vitalitätsverluste bei Bäumen und<br />

Sträuchern durch Stoffeintrag, evtl. langfristig durch Überschussharz,<br />

im Wurzelbereich möglich.<br />

531


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Träger und Harzreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen;<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit der Materialien<br />

beachten).<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Reparatur mit partiellem Inliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparatur - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reparaturen Kanäle / -leitungen - Partielle<br />

Inliner<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

532


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 1, Febr. 2000: Renovierung von drucklosen <strong>Abwasser</strong>kanälen<br />

und Rohrleitungen mit vor Ort härtendem Schlauchlining<br />

Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Harzmassen: Die eingesetzten Harze müssen abwasserbeständig<br />

und feuchtigkeitsunempfindlich sein sowie die Formstoffeigenschaften<br />

nach DIN 16946-2, mindestens Typ 1130<br />

für UP-Harze und mindestens Typ 1020-0 für Epoxidharze<br />

erfüllen. Die eingesetzten Harzmassen müssen mindestens<br />

die Spezifikationen erfüllen, wie sie beispielhaft für UP-Harze<br />

in DIN 18820-1, Gruppe 3 definiert werden.<br />

- Träger-/Verstärkungsmaterial: Es dürfen nur industriell hergestellte<br />

korrosionsbeständige Träger- und/oder Verstärkungsmaterialien<br />

verwendet werden. Glasfasern dürfen gemäß<br />

Wasserhaushaltsgesetz nicht an der Oberfläche freiliegen,<br />

sondern müssen grundsätzlich mit Harzmassen überdeckt<br />

sein. Der Schlauch wird luftblasenarm gemäß DIN 18820-3<br />

hergestellt.<br />

- Im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung sind alle<br />

Nachweise gemäß RSV 1, Tabelle 4 für die Bereiche: Herstellung,<br />

Eignungsprüfung und Baustellenbeprobung zu erbringen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Während des Mischens der Harzkomponenten und Tränkung<br />

des Gewebes ist sorgfältig darauf zu achten, dass keine Luft<br />

eingeschlossen wird.<br />

- Das Altrohr ist in den Endbereichen des Partliners anzufräsen,<br />

damit eine bessere Haftung und ein möglichst glatter Übergang<br />

erreicht wird.<br />

- Die Rohrwandung ist vor dem Einbau zu reinigen. Der Einbau<br />

erfolgt ferngesteuert unter ständiger Kamerabeobachtung.<br />

533


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Weitere Voraussetzungen sind die Zertifizierung des Unternehmens<br />

nach DIN EN ISO 9000 ff und die Anerkennung als<br />

Fachbetrieb nach §19 I WHG<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Der Einbau eines Partliners dauert einschließlich der vorbereitenden<br />

Arbeiten ca. 2 bis 4 Stunden.<br />

- Die Aushärtungszeit beträgt 0,5 bis 2 Stunden.<br />

Bauüberwachung<br />

- Die Gewebematte sollte mit mehr Harz als eigentlich erforderlich<br />

ist, getränkt werden. Das überschüssige Harz wird in<br />

Risse oder Fehlstellen in der Rohrwandung eingedrückt.<br />

Somit entsteht ein gute Haftung zwischen Part-Liner und Altrohr.<br />

- Der Part-Liner muss kürzer als der Packer sein, um einen sauberen<br />

Übergang zum Altrohr an den Enden des Part-Liners zu<br />

erreichen.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Nachweis der Eigenschaften: Werkszeugnis oder Lieferdaten.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2). Hierbei ist insbesondere auf saubere und<br />

glatte Übergänge zum Altrohr zu achten (ggf. muss nachgearbeitet<br />

werden).<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6. Es<br />

muss im Einzelfall entschieden werden, ob die gesamte Leitung<br />

geprüft werden kann oder eine abschnittsweise Prüfung<br />

des sanierten Bereichs vorgezogen wird.<br />

534


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage des<br />

Merkblattes RSV 1 enthaltenen Protokolle zum Einbau, zur<br />

Begutachtung sowie den Probenbegleitschein für die Materialprobe<br />

umfassen.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

535


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

A-6.4.4.6 Innenmanschetten aus PVC oder Stahl<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Diese Art der Manschetten (auch Schalen genannt) werden<br />

ganzflächig mit Epoxidharz auf der Außenseite eingestrichen, je<br />

nach Art für den Transport gefaltet, längs geschlitzt oder überlappt<br />

und anschließend an der zu reparierenden Schadstelle in<br />

der Leitung rückverformt und verspannt. Das Einbringen der<br />

Manschetten geschieht bei den Verfahren mit Spezialgeräten,<br />

die Rückverformung und Verspannung erfolgt hydraulisch.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Stuttgarter Hülse: Hier werden Schalen verwendet, die durch<br />

eine spezielle Verschlusstechnik in ihrer Position gehalten<br />

werden;<br />

- Link-Pipe-Verfahren: Prinzipiell wird wie bei Stuttgarter Hülse<br />

gearbeitet, jedoch statt Epoxidharz wird Mörtel eingesetzt;<br />

- Quick-Lock-System: Hierbei besteht die Manschette aus stufenlos<br />

verspannbarem V4A-Stahl und einer Gummimembran<br />

zur Abdichtung, Kleber oder Kunstharze sind hier nicht erforderlich<br />

[Information Rausch GmbH & Co];<br />

- Snap-Lock-Verfahren: Die bei diesem Verfahren verwendete<br />

Innenrohrmanschette besteht aus einem in Längsrichtung aufgeschnittenen<br />

dünnwandigen Rohr aus rostfreiem Stahl, dessen<br />

Schnittkanten sich zur Durchmesserreduzierung<br />

überlappen;<br />

- Magnaline-Verfahren: Hier wird ein längs aufgeschnittenes<br />

PVC-Rohr analog der Vorgehensweise des Snap-Lock-Verfahrens<br />

verwendet.<br />

536


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Anwendungsbereich<br />

- Abdichtung von Leckagen in verschiedenen Nennweitenbereichen;<br />

- Reparatur von größeren Ausbrüchen im Sohl-, Kämpfer- oder<br />

Scheitelbereich;<br />

- Deformationen, Muffenversätze, Längsverschiebungen und<br />

defekte Anschlüsse;<br />

- Abdichtung von Wurzeleinwüchsen und teilweise Verhinderung<br />

eines weiteren Wachstums;<br />

- anwendbar je nach Verfahren für Nennweiten ab DN 150.<br />

Vorteil<br />

- einfache Technik;<br />

- der Verbund Metall-Harz bietet doppelten Schutz und Stabilität.<br />

Nachteil<br />

- minimale Querschnittsreduzierung;<br />

- bei schlecht fixierten Manschetten können mit der Zeit Probleme<br />

bei der Rohrreinigung durch HD-Spülgeräte auftauchen<br />

(Schale kann wegreißen).<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Epoxidharze sollten lösemittelfrei sein.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit der Materialien<br />

beachten).<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

537


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Reparatur mit partiellem Inliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparatur - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reparaturen Kanäle / -leitungen - Partielle<br />

Inliner<br />

Beschreibungsmerkmal: Stahl, nichtrostend<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

-<br />

Für das Sanierungssystem<br />

-<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

538


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Bauzeit<br />

- Mit dem Snap-Lock-System können im Rahmen eines 8-Stunden-Arbeitstages<br />

ca. 10 Schadensstellen in einer Haltung bei<br />

einer maximalen Manschettenbreite von 1,20 m repariert werden.<br />

- Bei Einsatz des Quick-Lock-Systems können Arbeitstakte von<br />

10 Minuten pro Manschette erreicht werden. Die Manschette<br />

wird auf dem Roboter befestigt und mit Hilfe einer fahrbaren<br />

Kamera an der Schadstelle positioniert. Auf Knopfdruck erledigt<br />

der Roboter den Sanierungsvorgang innerhalb von 50<br />

Sekunden.<br />

Bauüberwachung<br />

- Beim Einbau von Edelstahlmanschetten rastet ein spezieller<br />

Schnellverschluss bei der Aufweitung automatisch ein, sodass<br />

der Packer sofort wieder entfernt werden kann. Zur besseren<br />

Haftung und Abdichtung ist die Schale mit einer Gummimembran<br />

oder mit einem 2-Komponenten-Kleber zu beschichten.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6. Es<br />

muss im Einzelfall entschieden werden, ob die gesamte Haltung<br />

geprüft werden kann oder eine abschnittsweise Prüfung<br />

des sanierten Bereichs vorgezogen wird.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

539


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

A-6.4.4.7 Reparatur von außen<br />

In einer offenen Baugrube werden Schadstellen durch Vermörtelung<br />

ausgebessert oder einzelne beschädigte Rohre durch neue<br />

Rohre ersetzt.<br />

Desweiteren besteht die Möglichkeit, örtlich begrenzte Schäden<br />

durch Abdichtung von außen mit Hilfe von Schrumpfschläuchen<br />

oder Außenmanschetten zu beheben. Die Beschreibung der Verfahren<br />

erfolgt unter Kapitel A-6.2 - Reparatur von außen.<br />

540


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

A-6.4.4.8 Schlauchrelining<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Für den Einsatz des Schlauchreliningverfahrens ist mindestens<br />

ein Kontrollschacht im Bereich der Leitung erforderlich. Bei einigen<br />

Spezialverfahren kann auch ein begrenzter Abschnitt in der<br />

Leitung vom Kanal aus renoviert werden.<br />

Der Schlauch besteht z. B. aus einer Innenfolie aus PVC, einem<br />

Trägermaterial aus Glasfasermaterial und einer Außenfolie aus<br />

PVC mit einer Tränkung aus Epoxid-Harz. Dieser Schlauch wird<br />

mittels Druckluft oder Wasser an das bestehende Rohr angepresst<br />

und mit einem Heizsystem ausgehärtet (Verfahrensbeschreibung<br />

s. auch Kapitel A-6.2).<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Flex-Schlauchrelining-Verfahren der Firma Haniel [Information<br />

HANIEL], Verfahren wie oben beschrieben;<br />

- Insituform FAS [Information INSITUFORM]; Sanierung erfolgt<br />

vom Hauptkanal aus<br />

- KMG Houseliner Hydro [Information KMG]; Sanierung erfolgt<br />

vom Hauptkanal aus<br />

- KMG Houseliner [Information KMG]: Hier wird eine Möglichkeit<br />

zur Sanierung von Bögen in Hausanschlussleitungen bis zu<br />

45° mit Hilfe eines epoxidharzgetränkten Glasstrickschlauches<br />

geboten. Dieser Inliner wird mit Luftdruck von einem innenliegenden<br />

Kalibrierschlauch formschlüssig an die Rohrwandung<br />

gepresst und härtet kalt aus;<br />

541


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

- Midliner [Information KMG]: Bei dieser Methode lassen sich<br />

bis zu 5 m lange defekte Leitungsabschnitte mit einem E-C-R-<br />

Glasfaserlaminat instandsetzen. Dieser mit Epoxidharz<br />

getränkte Schlauch wird auf eine Langrohrblase aufgezogen,<br />

mit hohem Luftdruck an die Rohrwandung gedrückt und härtet<br />

dort ebenfalls kalt aus;<br />

- ST+B-Anschlusskanal-Liner [Information Stehmeyer +<br />

Bischoff]: Schlauchrelining - Verfahren für Nennweiten DN 100<br />

- DN 200 und Längen bis 50 m, Liner aus Polyesternadelfilz,<br />

der wahlweise mit einer PE- oder PUR-Beschichtung lieferbar<br />

ist. Der Inliner wird mit dem Schlauchende auf einen Umkehrflansch<br />

gestülpt und unter Druck (Luft oder Wasser) in den zu<br />

sanierenden Anschlusskanal eingefahren und bis zur Aushärtung<br />

des Epoxidharz-Klebers mit Druck beaufschlagt.<br />

- AKS-Anschlusskanalsanierung [Information Stehmeyer +<br />

Bischoff]: ähnlich dem System ST+B-Anschlusskanal-Liner,<br />

jedoch Sanierung vom Kanal aus möglich bis 10 m Länge in<br />

die Leitung hinein, insbesondere in Kombination mit einem<br />

PE-HD-Inliner im Hauptkanal anwendbar.<br />

- Brawoliner [Information Karl Otto Braun]: ähnlich dem System<br />

ST+B-Anschlusskanal-Liner, der nahtlose Textilschlauch aus<br />

Polyester ermöglicht den faltenfreien Einbau in Bögen bis 90 °<br />

- System INFlex [Information UV Reline.tec GmbH & Co.]: ähnlich<br />

dem System Brawoliner, jedoch besteht die Möglichkeit<br />

die Sanierung sowohl mit Kalt- als auch mit Warmhärtung<br />

durchzuführen. Bei der Warmhärtung mittels Warmwasser<br />

wird eine Harzaushärtung in 2 bis 3 Stunden erreicht. Faltenfreier<br />

Einbau in Bögen bis 90 ° und Nennweiten DN 50 - DN<br />

300<br />

Anwendungsbereich<br />

- Anwendbar für alle Querschnittsformen ab DN 50;<br />

- Erhöhung der Dichtigkeit, statischen Festigkeit sowie Schutz<br />

gegen Korrosion;<br />

- besonders geeignet bei unzugänglichen Hausanschlüssen<br />

bzw. Überbauungen;<br />

- Schadensbilder wie Abrieb, Korrosion, Undichtigkeiten mit und<br />

ohne Grundwasserinfiltration, Risse sowie Scherbenbildung.<br />

Vorteil<br />

- keine Erdarbeiten;<br />

- geringe Querschnittsverluste;<br />

- Verbesserung der Rohrstatik;<br />

- einfache Installation, schneller Fortschritt;<br />

542


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

- mobil, auch im Gebäudeinneren und im Gelände möglich;<br />

- Liner ist anpassbar an unterschiedliche chemische Beanspruchungen<br />

durch gezielte Auswahl des Kunstharzes;<br />

- keine Rohrverbindungen;<br />

- bei Verwendung eines Preliners bzw. einer Außenbeschichtung<br />

verhindert diese das Austreten von Harz in Hohlräume<br />

oder in das Grundwasser.<br />

Nachteil<br />

- starke Fugenversätze müssen in einem separaten Arbeitsgang<br />

saniert werden;<br />

- Faltenbildung bei Krümmungen u. Abwinkelungen u. zu<br />

schnellem Einziehen möglich;<br />

- bei unsachgemäßer Tränkung des Filzschlauches mit Kunstharz<br />

werden die Dichtheitsanforderungen nicht erfüllt;<br />

- Gefahr der Blasenbildung bei punktuellem Ansammeln von<br />

überschüssigem Harz (nicht bei Preliner);<br />

- bei Verformungen und größeren Versätzen ist das Verfahren<br />

nicht empfehlenswert.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- minimalste Verkehrsbehinderung und Anwohnerbelästigung;<br />

- es sind hohe Energiemengen für die Aushärtung des Gewebeschlauches<br />

notwendig;<br />

- Die Umweltverträglichkeit der ausgehärteten Materialien ist<br />

gegeben. Diese Werkstoffe werden auch in der Lebensmittelindustrie<br />

und im Trinkwasserbereich eingesetzt. Dies gilt aber<br />

nicht für den flüssigen Zustand.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Träger und Harzreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

543


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Abb. A-6 - 32 Schlauchrelining in Anschlussleitungen [Information INSITUFORM]<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Kalibrieren:<br />

Unterverzeichnis: Sonstige Leistungen - <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Teilleistungsgruppe: Kalibrieren <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

544


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Eventuell: Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

Schlauchinliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Renovierung - Reliningverfahren<br />

Beschreibungsmerkmal: Schlauchinliner<br />

Nacharbeiten<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 7.1, Juli 2000: Renovierung von Anschlussleitungen mit vor<br />

Ort aushärtendem Schlauchlining<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Harzmassen: Die eingesetzten Harze müssen abwasserbeständig<br />

und feuchtigkeitsunempfindlich sein sowie die Formstoffeigenschaften<br />

nach DIN 16946-2, mindestens Typ 1130<br />

für UP-Harze und mindestens Typ 1020-0 für Epoxidharze<br />

erfüllen. Die eingesetzten Harzmassen müssen mindestens<br />

die Spezifikationen erfüllen, wie sie beispielhaft für UP-Harze<br />

in DIN 18820-1, Gruppe 3 definiert werden.<br />

- Träger-/Verstärkungsmaterial: Es dürfen nur industriell hergestellte<br />

korrosionsbeständige Träger- und/oder Verstärkungsmaterialien<br />

verwendet werden. Glasfasern dürfen gemäß<br />

545


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Wasserhaushaltsgesetz nicht an der Oberfläche freiliegen,<br />

sondern müssen grundsätzlich mit Harzmassen überdeckt<br />

sein. Der Schlauch wird luftblasenarm gemäß DIN 18820-3<br />

hergestellt.<br />

- Im Rahmen der Eignen- und Fremdüberwachung sind alle<br />

Nachweise gemäß RSV 7.1, Tabelle 3 für die Bereiche: Herstellung,<br />

Eignungsprüfung und Baustellenbeprobung zu<br />

erbringen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Die Länge der Leitung ist genau zu ermitteln. Der Inliner ist<br />

dem entsprechend vor Ort zu konfektionieren.<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Weitere Voraussetzungen sind die Zertifizierung des Unternehmens<br />

nach DIN EN ISO 9000 ff und die Anerkennung als<br />

Fachbetrieb nach §19 I WHG<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Pro Arbeitstag können von einer erfahrenen Drei-Mann-<br />

Kolonne zwei Inliner mit einer mittleren Länge von 10 bis 13 m<br />

eingebaut werden. Der erforderliche Einsatz von Fräsrobotern<br />

verringert die Tagesleistung.<br />

- Die Aushärtungszeit des Harzes beträgt bei 15 °C Außentemperatur<br />

je nach Harztyp ca. 4 bis 9 Stunden.<br />

Bauüberwachung<br />

- Harz- und Härterkomponente werden mengenmäßig aufeinander<br />

abgestimmt geliefert und auf der Baustelle vermischt. Eine<br />

vollständige Entleerung der beiden Behälter ist zur Einhaltung<br />

des Mischungsverhältnisses erforderlich und aus ökologischen<br />

Gründen wünschenswert.<br />

- Die Tränkung des Schlauchs mit Harz sollte mit einer mobilen<br />

Tränkungs- und Walkanlage erfolgen. Die zu tränkenden<br />

Gewebe müssen trocken sein, da sonst eine vollständige<br />

Benetzung der Gewebefasern nicht möglich ist. Dies kann zu<br />

Festigkeitsverlusten des Liners bzw. zu Aushärtestörungen<br />

führen.<br />

546


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

- Atemschutz gegen Styroldämpfe bzw. gegen Staubentwicklung<br />

beim Aufschneiden des erhärteten Liners erforderlich<br />

[Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2000].<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Vor der Sanierung ist eine Eignungs- und Erstprüfung des einzubauenden<br />

Produktes zu erbringen. Hier ist die mechanische<br />

Beständigkeit gegenüber Hochdruck- Reinigungsgeräten, das<br />

Bestehen des Kurz- und Langzeitscheiteldruckversuchs sowie<br />

der Kurzzeit-E-Modul und die Kurzzeit-Biegefestigkeit aus<br />

dem 3-Punkt-Biegeversuch nachzuweisen.<br />

- Im Gegensatz zu anderen Reliningverfahren sind Proben des<br />

eingebauten Inliners zu entnehmen, da es sich bei Schlauchlinern<br />

um "örtlich hergestellte, gehärtete Rohre" und somit um<br />

kein industriell gefertigtes Produkt handelt. Qualitätsminderungen<br />

können durch Außen- und Medientemperaturschwankungen,<br />

Feuchtigkeit oder Staub in der Sanierungshaltung,<br />

Temperaturableitung durch Grundwasser oder durch Einbaufehler<br />

entstehen. Im fertigen Produkt können Materialfehler<br />

auftreten, die nicht mit einer TV-Befahrung oder Dichtheitsprüfung<br />

zu erfassen sind, wie z. B. zu niedriger E-Modul und Biegefestigkeit<br />

oder zu geringe Wandstärke.<br />

- Nach dem Einbau sind Proben (ca. 30 x 20 cm) zu nehmen.<br />

Die Proben können z. B. im Bereich der Schächte entnommen<br />

werden. Frei expandierende Linerabschnitte sind für eine Probenahme<br />

jedoch ungeeignet. Daher ist der Schlauch im<br />

Bereich des Schachtes durch ein Rohrstück mit dem gleichen<br />

Innendurchmesser des Kanals zu ziehen und wie in der Haltung<br />

auszuhärten. Die Probestücke, die im Beisein des AG<br />

entnommen werden sollten, werden nummeriert und mit den<br />

haltungsspezifischen Daten (Haltungs-Nr., Entnahmeort,<br />

Nennweite, Einbaudatum) versehen. Die Prüfung erfolgt in<br />

einem anerkannten Prüflabor.<br />

- Die Proben sind auf Wandstärke, Biegefestigkeit und E-Modul<br />

im Zuge einer Fremdüberwachung zu überprüfen sowie einer<br />

Wasserdichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 an Laminaten bei<br />

-0,5 bar Unterdruck zu unterziehen. Die ermittelten Werte werden<br />

mit den erforderlichen Werte gemäß der Statik verglichen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

547


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage des<br />

Merkblattes RSV 7.1 enthaltenen Protokolle zum Einbau<br />

sowie den Probenbegleitschein für die Materialprobe umfassen.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[STEIN, D., 1999], [Information INSITUFORM], [Information MC-Bauchemie],<br />

[Information Karl Otto Braun]<br />

548


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

A-6.4.4.9 Spiralrohrrelining<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Dieses Relining-Verfahren wird mit Rohren ausgeführt, die aus<br />

einer gerippten Außenwand aus PE-HD und einer glatten Innenwand<br />

ebenfalls aus PE-HD bestehen [Information Uponor Anger<br />

GmbH].<br />

Die Flexibilität der Rohre erlaubt das Durchziehen des Inliners<br />

durch Bögen bis zu 90°, so dass die Leitung vom Hauptkanal bis<br />

zur Revisionsöffnung im Keller saniert werden kann. Die<br />

Anschlusseinbindung im Hauptkanal kann z. B. mit einem Hutprofil<br />

(siehe Kapitel A-6.2) oder einer vorgefertigten Endplatte,<br />

die mit dem Spiralrohr verschweißt wird, hergestellt werden<br />

[Information KMG], [Information Stehmeyer + Bischoff],<br />

[Information INSITUFORM].<br />

Das Profil gibt dem Rohr in radialer Richtung genügend Festigkeit,<br />

in Längsrichtung eine hohe Flexibilität. Die Rohre werden<br />

aus 10 m langen Stücken an der Baustelle (bis zu 100 m) im<br />

Elektroschweißverfahren zusammengeschweißt und in den<br />

Kanal über den Einsteigeschacht mittels einer Seilwinde eingezogen.<br />

Der Ringraum zwischen dem alten und dem neuen Rohr<br />

wird mit Dämmer (Porenleichtbeton) verfüllt.<br />

Erforderliche Nacharbeiten: s. Kapitel A-6.2<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Flexoren - Relining System [Information Uponor Anger GmbH]<br />

549


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Anwendungsbereich<br />

- Einsetzbar bei Schäden wie Undichtigkeiten, kleinere Lageabweichungen,<br />

Schäden an Rohrverbindungen, Rissbildungen<br />

und Innenkorrosion;<br />

- Kreisquerschnitt ab DN 125<br />

Vorteil<br />

- Innenbeschichtung ist korrosionsbeständig gegen Lösungsmittel,<br />

Basen, Säuren und Öle;<br />

- es entstehen keine Wülste beim Schweißen, daher weniger<br />

Schwachstellen;<br />

- PE-HD gilt als gut chemikalienbeständig und besitzt ein hervorragendes<br />

Zeitstandverhalten, ausreichende Langzeitbeständigkeit<br />

in allen organischen Lösungsmitteln;<br />

- einfache Handhabung des Verfahrens, schnelles Verlegen;<br />

- durch das Verfüllen des Ringraumes mit Dämmer wird eine<br />

Erhöhung der Tragfähigkeit erzeugt;<br />

- Rohrstrang kann durch Bögen (bis 90°) gezogen werden.<br />

Nachteil<br />

- Querschnittsreduzierung<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Für die Ringraumverfüllung werden meist Porenleichtbetone<br />

verwendet, von denen nach heutigem Kenntnisstand keine<br />

Umweltgefährdung ausgeht.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

550


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen, rinnen<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Kalibrieren:<br />

Unterverzeichnis: Sonstige Leistungen - <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Teilleistungsgruppe: Kalibrieren <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

Eventuell: Abflusshindernisse beseitigen:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Abflusshindernisse beseitigen<br />

Hauptposition<br />

- Für Anschlüsse an einen unausgekleideten oder mit<br />

Schlauchrelining sanierten Kanal:<br />

Pos. 1: Relining für Leitungen DN _____ im Spiralrohrverfahren.<br />

Inliner aus geschweißten PE-HD-Rohren DN _____ liefern<br />

und einbauen. Das Relining ist vom Hauptschacht über<br />

den Einbindebereich der Leitung im Kanal bis zum Revisionsschacht<br />

durchzuführen. Die Anbindung des Anschlussreliningrohrs<br />

erfolgt mittels angeschweißter PE-HD-Endplatten am<br />

Kanal DN _____. Diese mit einem Filz versehenen Endplatten<br />

werden mit Kunstharz getränkt und bis zur Aushärtung des<br />

Harzes mit einer Rohrblase an die Kanalwandung gepresst.<br />

Die Erstellung von Start- oder Zielbaugruben ist nicht vorgesehen.<br />

Die Verschweißung der Rohre ist mit einem Elektroschweißring<br />

automatisch durchzuführen, um Schweißwulste<br />

und Unebenheiten zu vermeiden.<br />

[m]<br />

- Für Anschlüsse an einen mit Spiralrohrrelining sanierten<br />

Kanal:<br />

Pos. 1: Relining für Leitungen DN _____ im Spiralrohrverfahren.<br />

Inliner aus geschweißten PE-HD-Rohren DN _____ liefern<br />

und einbauen. Das Relining ist vom Hauptschacht über<br />

den Einbindebereich der Leitung im Kanal bis zum Revisionsschacht<br />

durchzuführen. Die Anbindung des Anschlussreliningrohrs<br />

erfolgt mittels angeschweißter PE-HD-Endplatten am<br />

Kanal DN _____. Der Übergang zwischen dieser Endplatte<br />

und dem Spiralrohr der Haltung wird mittels Elektroschweißen<br />

551


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

verbunden. Die Erstellung von Start- oder Zielbauguben ist<br />

nicht vorgesehen. Die Verschweißung der Rohre ist mit einem<br />

Elektroschweißring automatisch durchzuführen, um Schweißwulste<br />

und Unebenheiten zu vermeiden.<br />

[m]<br />

Nacharbeiten<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Eventuell: Ringraumverfüllung:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Sanierung Kanäle/Leitungen - sonstige<br />

Leistungen<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Das Spiralrohrreling ist vom Arbeitsablauf mit dem Rohrstrangrelining vergleichbar.<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 3, Sept. 2000: Renovierung von drucklosen <strong>Abwasser</strong>leitungen und -<br />

kanälen durch Liningverfahren mit Ringraum<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem und die<br />

Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Siehe RSV 3 Teil 2.3 ff.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Der Ringraum muss nicht unbedingt verfüllt werden, wenn das<br />

Altrohr über eine ausreichende statische Tragfähigkeit verfügt.<br />

552


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das Relining kann nur bei Vorhandensein eines Revisionsschachts<br />

oder Reinigungsöffnung erfolgen. Es können auch<br />

Straßenablaufleitungen durch den Straßenablaufkörper<br />

saniert werden.<br />

- Mit den Schweißarbeiten dürfen nur solche Unternehmen<br />

beauftragt werden, die über ausgebildete und geprüfte Rohrschweißer<br />

verfügen. Es sind die gültigen Schweißzeugnisse<br />

vorzulegen.<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Bei optimalen Verhältnissen kann in eine 3 bis 5 m lange Leitung<br />

(z. B. Straßenablauf) der Inliner in ca. 2 Stunden eingebaut<br />

werden.<br />

Bauüberwachung<br />

- Der Übergang zu einem Inliner aus Polyethylen im Kanal wird<br />

durch Verschweißen abgedichtet.<br />

- Zum Anschluss an Schlauchinliner oder an einer Kanalwandung,<br />

die nicht mit einem Inliner ausgekleidet ist, ist die Anbindung<br />

mit einem kunstharzgetränkten Filz herzustellen<br />

(Hutprofil).<br />

- Folgende Tabelle enthält den minimalen Biegeradius, den<br />

minimalen Schachtdurchmesser, sowie die Innen- und Außendurchmesser<br />

der Inliner für den vorgegebenen Leitungsquerschnitt.<br />

DN Leitung<br />

[mm]<br />

Qualitätsnachweise<br />

∅ außen<br />

[mm]<br />

∅ innen<br />

[mm]<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

minimaler<br />

Biegeradius<br />

minimaler<br />

Schacht-∅<br />

125 - 150 117 102 300 mm 500 mm<br />

150 140 123 300 mm 500 mm<br />

200 175 153 500 mm 600 mm<br />

553


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

- Der Rohrhersteller sollte Mitglied der Gütegemeinschaft<br />

Kunststoffrohre e.V. Bonn sein (Güteüberwachung).<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die Schweißnähte können visuell und mit dem Ultraschalloder<br />

Röntgenverfahren zerstörungsfrei geprüft werden. Bei<br />

der visuellen Prüfung der Schweißnähte (von außen vor dem<br />

Einbau und im Rahmen der optischen Inspektion) ist auf folgende<br />

Punkte zu achten:<br />

- Die Schweißwülste müssen gleichmäßig rund und überall<br />

sichtbar sein.<br />

- Alle Wülste müssen annähernd gleich groß sein.<br />

- Die Wulstoberfläche soll glatt sein.<br />

- Die Schweißwülste müssen kerbfrei sein.<br />

- Der Rohrversatz darf 10 % der Rohrwandung an keiner Stelle<br />

überschreiten.<br />

- Mit Ultraschall- oder Röntgenverfahren werden Fehlstellen<br />

erkannt, die Schweißnahtgüte kann nicht nachgewiesen werden.<br />

Die Ankündigung einer neutralen Schweißnahtüberprüfung<br />

erhöht mit Sicherheit die Sorgfalt bei der<br />

Arbeitsausführung. Grundsätzlich sind nach DVS 2207<br />

Schweißprotokolle über jede Schweißnaht zu führen.<br />

- Zerstörende Prüfungen der Schweißnähte sind Biege- oder<br />

Zugversuche nach DVS 2203.<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage 1 des<br />

Merkblattes RSV 3 enthaltenen Protokolle umfassen.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[Brunecker, J., 1998], [Information Uponor Anger GmbH]<br />

554


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

A-6.4.4.10Offene Bauweise<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Die Sanierung in offener Bauweise ist charakterisiert durch Ausheben<br />

eines Grabens, Verlegen der Leitung im Schutze einer<br />

Böschung oder eines Verbaus und anschließende Verfüllung des<br />

Grabens. Damit verbunden sind hohe direkte Kosten bei der<br />

Ausführung sowie indirekte Kosten, deren Werte teilweise sehr<br />

schwierig zu erfassen sind. Sie fallen vor allem im sozialen<br />

Bereich an und sind u. a. Lärm- und Emissionsbelastungen, Verkehrsbeeinträchtigungen,<br />

Unfallgefahren.<br />

Die Erneuerung schadhafter Leitungen an gleicher Stelle ist,<br />

abgesehen von einigen zusätzlichen Arbeitsschritten, gleichzusetzen<br />

mit einer Neuverlegung eines Kanals an anderer Stelle.<br />

Nachfolgend werden die Arbeitsschritte beschrieben:<br />

Grundwasserhaltung herstellen,<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung herstellen,<br />

ggf. Straßenaufbruch,<br />

Grabenaushub und Wiederverfüllung (inkl. Verbau herstellen,<br />

vorhalten und wieder beseitigen),<br />

Bettung für Rohre herstellen,<br />

neue Kanalrohre verlegen,<br />

Leitungszone herstellen,<br />

Einbindung an Schächte und Leitungen,<br />

Wasserdichtheitsprüfung,<br />

Verdichtungsprüfung.<br />

Anwendungsbereich<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- bei geringen Leitungstiefen;<br />

- bei starken Schäden, Einstürzen;<br />

- bei veränderten hydraulischen Verhältnissen;<br />

- bei geringer Nutzung des oberirdischen Raumes (Überbauung);<br />

- bei kontaminiertem Boden.<br />

555


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Vorteil<br />

- Vergrößerung und Veränderung des Querschnittes und des<br />

Rohrmaterials möglich;<br />

- hohe Lebensdauer.<br />

Nachteil<br />

- hoher manueller Aufwand;<br />

- hohe Beeinträchtigung des gesamten Umfeldes (s. ökologische<br />

Beurteilung).<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Direkte Beeinträchtigungen/Gefährdung von Bäumen und<br />

Sträuchern durch Kappung von eingewachsenen Wurzeln im<br />

Schadensbereich bedingt möglich;<br />

- Verdichtung des Bodens im Baugrubenbereich möglich, der<br />

zusätzliche Einsatz von Böden anderer Herkunft oft notwendig;<br />

- Eine Veränderung der Bodenfunktionen durch den Austausch<br />

des Bodenmaterials im Baugrubenbereich ist möglich;<br />

- Einschränkungen des Verkehrsraumes;<br />

- Emissions- und Schwingungsbelastungen aus Baustellenbetrieb<br />

sind hoch;<br />

- ggf. Verkehrsumleitungen erforderlich;<br />

- evtl. Beeinträchtigungen durch Grundwasserabsenkung.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- wasserrechtliche Erlaubnis bei einer Grundwasserabsenkung<br />

erforderlich;<br />

- ordnungsgemäße Entsorgung von Bodenaushub und Straßenaufbruch<br />

erforderlich (Deponieklassen beachten);<br />

Bei der Bauausführung gelten die allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik im Kanal- und Leitungsbau.<br />

556


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

A-6.4.4.11Berstlining<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Für die Erneuerung von Leitungen in geschlossener Bauweise,<br />

vor allem bei langen und sehr tiefen Leitungen, ist das Berstliningverfahren<br />

geeignet, da hiermit insbesondere Querschnitte<br />

zwischen DN 100 und DN 400 unterirdisch hergestellt werden<br />

können. Eine offene Start- und Zielgrube (falls keine Schächte<br />

vorhanden sind) sowie ggf. Zwischengruben bei Abzweigungen<br />

und Bögen sind allerdings erforderlich.<br />

Das Verfahren ist sinnvoll einsetzbar bei langen geraden Leitungen.<br />

Die Altleitung muss aus Steinzeug, unbewehrtem Beton,<br />

GG oder FZ bestehen. Kunststoffleitungen können mit diesem<br />

Verfahren nicht saniert werden.<br />

Mit dem Berstliningverfahren ist eine Möglichkeit gegeben, die<br />

alte Leitung zu zerstören und gleichzeitig ein neues Rohr einzuziehen.<br />

Im zu bearbeitenden Kanal werden zuerst die Anschlusskanäle<br />

abgetrennt. Anschl. wird ein Verdrängungskörper durch<br />

das Altrohr hindurchgezogen, wobei es zerstört wird, und die<br />

Scherben in den anstehenden Boden verdrängt werden. Direkt<br />

hinter dem Verdrängungskörper erfolgt das Einziehen des neuen<br />

Kanals. Die Arbeiten können vom Einsteigschacht oder über eine<br />

Startbaugrube ausgeführt werden.<br />

Der Berstvorgang kann mit dynamischer oder statischer Krafteinleitung<br />

erfolgen.<br />

Die dynamisch wirkenden Schlagimpulse können verbunden<br />

sein mit:<br />

557


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

- Erschütterungen und hohem Geräuschpegel<br />

- unkontrollierten vorauseilenden Zerstörungen oder Einstürzen<br />

des zu erneuernden Kanals<br />

- ungewollte Verdichtung des Bodens im Bereich der Leitungszone<br />

in Verbindung mit Setzungen der Straßenoberfläche usw.<br />

Für sensible Bodenbereiche mit unmittelbar benachbarten<br />

Fremdleitungen oder Bauwerken empfiehlt sich das statisch<br />

arbeitende Berstverfahren, bei dem o.g. Nachteile ausgeschaltet<br />

werden.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

Man unterscheidet folgende Einbauweisen:<br />

- Einziehen eines Rohrstranges aus PVC oder PE-HD<br />

- Einziehen von Kurzrohren mit glatter Außenkontur aus PVC<br />

oder PE-HD<br />

- Einschieben von Kurzrohren mit glatter Außenkontur<br />

Anwendungsbereich<br />

- Sämtliche Schadensarten, z. Teil auch bei Einsturz;<br />

- kreisförmige Rohrquerschnitte, ab DN 80;<br />

- möglichst spröde Rohrwerkstoffe (z. B. Grauguss, Steinzeug<br />

oder unbewehrter Beton);<br />

- das statisch Berstlining schneidet zusätzlich duktiles Grauguss<br />

und Stahl<br />

- verdrängungsfähige Leitungszone und ausreichende Bettung<br />

müssen vorhanden sein.<br />

Vorteil<br />

- Querschnittsvergrößerung möglich;<br />

- hohe Lebensdauer des neuen Kanals und der neuen<br />

Anschlüsse;<br />

- schnelle Verfügbarkeit, kurze Bauzeiten, geringer Personalaufwand;<br />

- Vorbehandlungen am Altrohr, wie evtl. Reinigung, Beseitigung<br />

von Ablagerungen und Wurzeln sowie Abfräsen von Hindernissen<br />

sind nicht erforderlich.<br />

Nachteil<br />

- Leitungstrasse muss in vertikaler und horizontaler Richtung<br />

geradlinig und ohne größere Abwinkelungen sein (max. Ausbiegung<br />

5 cm);<br />

558


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

- Erstellen einer Startbaugrube sowie Baugruben in Anschlussbereichen<br />

notwendig (nur bei Einziehen eines Rohrstranges);<br />

- Einsatz bei im Grundwasser liegenden Kanälen nicht oder nur<br />

bedingt mit Hilfsmitteln möglich;<br />

- Hausanschlüsse müssen vorher abgebunden und anschl. in<br />

offener Bauweise an den neuen Kanal angeschlossen werden;<br />

- hohe Anzahl an Rohrverbindungen beim Einbringen von Kurzrohren.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- direkte Beeinträchtigung/Gefährdung von Bäumen und Sträuchern<br />

beim Bersten der alten Leitung durch Kappung der Wurzeln,<br />

Wurzelquetschungen, -abriss oder -verdrängung<br />

möglich;<br />

- Veränderung/Verdichtung des Bettungsbereiches durch Eindringen<br />

der Bruchstücke möglich.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Schäden an Rechtsgütern (Eigentumsrecht) möglich durch<br />

Vibrationen und Bodenverdichtung;<br />

- In der Vergangenheit wurde die Ansicht vertreten, dass die im<br />

Untergrund verbleibenden Altrohrscherben eine Kontamination<br />

des Untergrundes verursachen bzw. im Sinne des Abfallgesetzes<br />

unerlaubten Abfall darstellen. Diese juristischen<br />

Argumente wurden zumindest für den <strong>Abwasser</strong>bereich zwischenzeitlich<br />

widerlegt, d. h. es bestehen keine wasser- und<br />

abfallrechtlichen Bedenken gegen den Einsatz des Berstverfahrens.<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Vorarbeiten<br />

- Fall a: Herstellung Start- und Zielbaugrube (bei Rohrsträngen):<br />

- Pos. 1: Aushub von Start-, Zwischen- und Zielgruben, Bodenklasse<br />

_______. Das Aushubmaterial ist seitlich zu lagern /<br />

abzufahren. Der Verbau ist entsprechend den statischen<br />

Erfordernissen und anerkannten Regeln der Technik herzustellen,<br />

ggf. dicht gegen Grundwasser. Grubenmaße:<br />

LxBxT=____x____x____m. Die Baugrube ist mit dem seitlich<br />

lagernden Bodenmaterial / Ersatzboden zu verfüllen. Die Lieferung<br />

des Ersatzbodens wird gesondert vergütet.<br />

[Stück]<br />

559


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

- Fall b: Berstlining aus bestehendem Schacht (bei Kurzrohren):<br />

- Pos. 1: Schachtgerinne aus _________ auf eine Tiefe von 20<br />

cm ausbrechen und Rohreinbindung auf das für die Sanierung<br />

nötige Maß aufstemmen. Bei dem Schacht handelt es sich um<br />

einen Beton-/Mauerwerksschacht DN _____. mit einer Sohlentiefe<br />

von ____m.<br />

Altrohr: Werkstoff:_________, DN:______<br />

Neurohr: Werkstoff: :_________, DN:______<br />

[Stück]<br />

Hauptposition<br />

- Pos. 2: Erneuerung eines Altrohrs im Berstliningverfahren<br />

durch Zertrümmerung des vorhandenen Rohrs und Verdrängung<br />

in das umgebende Erdreich mit Aufweitung des Bohrprofils<br />

zum Einziehen des neuen Rohrs. Abrechnung von<br />

Innenkante Schacht bis Innenkante Schacht.<br />

Altrohr: Werkstoff:_________, DN:______, Gefälle:____ο/οο<br />

Neurohr: Werkstoff: :_________, DN:______<br />

Aufzeichnung der Aufweit- und Vorschubdrücke sowie permanente<br />

TV-Überwachung während der Durchführung.<br />

[m]<br />

Nacharbeiten<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Wiederherstellung der Schachtsohlen:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Renovierungen Schachtsohlen<br />

Einbindung Anschlussleitungen / Inliner:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Anschlussleitungen / Inliner einbinden<br />

Inspektion:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

560


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Die Dimensionierung des Neurohres richtet sich nach den statischen<br />

Erfordernissen. Es ist eine Rohrstatik gemäß ATV M<br />

127-2 vorzulegen.<br />

- Die Dichtringe der Kurzrohre müssen der DIN 4060 "Rohrverbindungen<br />

von <strong>Abwasser</strong>kanälen und -leitungen mit Elastomerdichtungen"<br />

entsprechen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

-<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Es muss ein Bodengutachten vorliegen. Dieses ist (in Auszügen)<br />

dem Leistungsverzeichnis beizulegen.<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- Der eigentliche Berstvorgang läuft mit einer Vorschubleistung<br />

von ca. 6 bis 15 m pro Stunde ab.<br />

Bauüberwachung<br />

- Das Bodengutachten sollte Aussagen über die Lagerungsdichte,<br />

Grundwasserverhältnisse und den anstehenden Baugrund<br />

enthalten. Mit der Lagerungsdichte von<br />

Geländeoberkante bis ca. 1 m unter Rohrsohle können Aussagen<br />

über die Verdrängbarkeit getroffen werden und die Richtung<br />

der Hauptverdrängung abgeschätzt werden. Oftmals sind<br />

zu weiche Bodenschichten Ursache für Schäden an der Altleitung.<br />

In diesem Fall kann eine Bodenverfestigung erforderlich<br />

sein.<br />

- Um eine zu starke Stauchung der Muffen zu vermeiden, sollten<br />

bei Haltungslängen > 50 m nur Rohrstränge eingezogen<br />

werden.<br />

- Die Überdeckungshöhe sollte mindestens das drei- bis sechsfache<br />

des Nenndurchmessers betragen, um Aufwölbungen in<br />

der Oberfläche zu verhindern.<br />

561


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.4<br />

- Durch das Einziehen von PE-HD-Rohren entstehen Riefen in<br />

der Außenwand bis zu 1 mm Tiefe, die auf die Scherbeneinwirkungen<br />

zurückzuführen sind. Dieser Verlust an Wandstärke<br />

ist bei der Planung zu berücksichtigen.<br />

- Fremdleitungen in einem Abstand von weniger als 2 m zur Leitung<br />

sollten bei der Bauausführung beobachtet werden. Um<br />

Schäden an diesen benachbarten Leitungen infolge des dynamischen<br />

Berstlinings zu vermeiden, sollten die Abstände so<br />

groß sein, dass die diesbezüglichen Anforderungen nach DIN<br />

4150 "Erschütterungen im Bauwesen" eingehalten werden.<br />

- Der Aufweit- und Vorpressdruck wird über Manometer am<br />

Steuerstand kontrolliert.<br />

- Der Berstvorgang kann weiterhin über einen Messschreiber,<br />

der den Druckverlauf dokumentiert, kontrolliert werden.<br />

- Um zu vermeiden, dass beim Einschub von Kurzrohren diese<br />

durch die Vorschubkräfte überlastet werden, kann die dem<br />

jeweiligen Inlinerrohr entsprechende Schubkraft an einem<br />

Überdruckventil eingestellt werden, das automatisch öffnet,<br />

wenn der zulässige Vorschubdruck erreicht ist.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Der Rohrhersteller sollte Mitglied der Gütegemeinschaft<br />

Kunststoffrohre e.V. Bonn sein (Güteüberwachung).<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung und Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

562


Sanierungsverfahren Anhang A-6.4.5<br />

A-6.4.5 Kosten<br />

Angaben zu Kosten für Leitungen finden Sie im Kap. A-6.2.5 in der Tab. A-<br />

6 - 1.<br />

563


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5<br />

A-6.5 Sanierungsverfahren für Schächte<br />

Reparatur<br />

Renovierung<br />

Erneuerung<br />

Vorbereitende Maßnahmen<br />

Schächte und Bauwerke werden bereits bei der Bestandsaufnahme separat<br />

erfasst.<br />

Wie die Kanäle müssen auch die Schächte einer Reinigung und Inspektion<br />

unterzogen werden. Das Reinigen geschieht mit Hochdruck-Spülung,<br />

die Inspektion wird von innen durch Inaugenscheinnahme des Schachtes<br />

durchgeführt.<br />

A-6.5.1 Reparaturverfahren<br />

Außen<br />

Innen<br />

Auswechseln<br />

Auskleidung<br />

Beschichtung<br />

Offene Bauweise<br />

Abdichtung<br />

Ausbessern<br />

Injektion<br />

Verfugung<br />

Flutung<br />

Abdichtung<br />

Schachtteile<br />

Segment<br />

Wickelrohr<br />

Aufspritzen<br />

Fertigteil<br />

Gemauerte Schächte sowie Schächte aus Beton sind oft von ihrer Bedeutung<br />

ein unterschätzter Bestandteil der <strong>Abwasser</strong>infrastruktur. Durch<br />

undichte bzw. schadhafte Schächte werden ebenso wie durch schadhafte<br />

Haltungen <strong>Abwasser</strong>exfiltrationen in den Untergrund bzw. Grundwasserinfiltrationen<br />

in das Kanalsystem verursacht.<br />

Schächte in einem baulich schlechten Zustand stellen zudem ein Sicherheitsrisiko<br />

für das Betriebspersonal dar (z. B. durch korrodierte Steigeisen).<br />

Durch ihre in Verkehrsflächen eingebundenen Abdeckungen können<br />

sie außerdem eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer werden.<br />

Die Schadensbehebung kann prinzipiell von außen oder von innen erfolgen.<br />

564


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.2<br />

A-6.5.2 Renovierungsverfahren<br />

Bei einer Vielzahl von Schäden und Undichtigkeiten im Schachtbereich<br />

kann eine komplette Renovierung des Schachtes sinnvoll sein. Insbesondere<br />

bei sehr tiefen Schächten sowie Schächten innerhalb von Verkehrsflächen<br />

scheidet ein Austausch des alten gegen einen neuen Schacht aufgrund<br />

des hohen Aufwandes aus.<br />

Durch die Renovierung wird der Schacht technisch verändert sowie dessen<br />

Funktionsfähigkeit unter Beibehaltung der Substanz wiederhergestellt.<br />

Man unterscheidet hauptsächlich zwischen Beschichtungs- und<br />

Auskleidungsverfahren.<br />

A-6.5.3 Erneuerung<br />

565


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

A-6.5.4 Datenblätter<br />

Erneuerung<br />

offene Bauweise<br />

Fertigteil<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

beliebig<br />

alle<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

/<br />

ja<br />

groß<br />

Insp./Dichth.<br />

/<br />

je nach Material<br />

erhöht<br />

besser<br />

möglich<br />

beliebig<br />

50 Jahre<br />

50 Jahre<br />

schlechter<br />

groß<br />

/<br />

Renovierung<br />

Auskleidung Beschichtung<br />

Wickelrohr Aufspritzen<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

x<br />

o<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

-<br />

beliebig Beton, Mauerwerk<br />

rund<br />

alle<br />

nein<br />

nein<br />

HD<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

evtl.<br />

evtl.<br />

nein<br />

nein<br />

gering gering<br />

Insp./Dichth. Insp./Dichth.<br />

verdämmen /<br />

sehr gut je nach Material<br />

ja<br />

bedingt<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

bedingt<br />

PE-HD Mörtel/Epoxidharz<br />

bis 50 Jahre /<br />

5 Jahre<br />

/<br />

gut<br />

gut<br />

gering nein<br />

/<br />

/<br />

Auskleidung<br />

Segmenten<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

x<br />

o<br />

beliebig<br />

alle<br />

ja<br />

HD<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

evtl.<br />

nein<br />

gering<br />

Insp./Dichth.<br />

/<br />

sehr gut<br />

ja<br />

besser<br />

ja<br />

PE-HD, GFK<br />

bis 50 Jahre<br />

/<br />

gut<br />

gering<br />

/<br />

Verfahren<br />

Einsatzkriterien<br />

Schachtabdeckung/Schmutzfänger defekt<br />

Steigeisen korrod., falsch eingesetzt, fehlend<br />

Schachtwände korrodiert, defekt, inkrustiert<br />

Schacht undicht (Wand od. Fuge)<br />

Schachtsohle defekt<br />

Rohreinbindung/-anschluß undicht<br />

Rohreinbindung/-anschluß nicht fachgerecht<br />

Werkstoff<br />

Querschnitt<br />

Besondere Vorbehandlung<br />

Reinigen<br />

Statische Tragfähigkeit erforderlich<br />

Grundwasserabsenkung erforderlich<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung notwendig<br />

- Umpumpen<br />

- Rückstau (zeitweise)<br />

Baugrube erforderlich<br />

Platzbedarf an der Baustelle<br />

abschließende Prüfung<br />

verbleibender Ringraum<br />

Eignung bei agressivem <strong>Abwasser</strong><br />

-Verbesserung der stat. Tragfähigkeit<br />

-Einfluss auf Hydraulik<br />

-Querschnittsänderung<br />

-Material<br />

-Geschätzte Lebensdauer<br />

-Erfahrung<br />

-Baum-, Boden- u. Gewässerschutz<br />

-Beeinträchtigung durch Lärm+Staub<br />

Rechtliche Randbedingungen<br />

Schadensarten Einsatzbedingungen Randbedingungen<br />

566


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Reparatur<br />

Innen<br />

Auswechseln<br />

Verfugung Flutung Abdichtung Schachtteile<br />

-<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

-<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

x<br />

x<br />

xx<br />

x<br />

xx<br />

xx<br />

xx<br />

o<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

-<br />

-<br />

x<br />

o<br />

-<br />

-<br />

Mauerwerk beliebig Beton, Stahlbeton beliebig<br />

alle<br />

alle<br />

alle<br />

alle<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

HD<br />

HD<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein nein<br />

nein<br />

nein<br />

Teilbetrieb ja<br />

ja<br />

ggf.<br />

/<br />

ja<br />

ja<br />

/<br />

ausreichend evtl.<br />

evtl. ausreichend<br />

nein nein<br />

nein<br />

evtl.<br />

gering größer<br />

gering größer<br />

Insp./Dichth. Insp./Dichth. Insp./Dichth. Inspektion<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

weniger gut gut weniger gut je nach Material<br />

bedingt bedingt<br />

ja<br />

bedingt<br />

nein nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein nein<br />

nein<br />

nein<br />

Mörtel² Wasserglasbasis V<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/<br />

/ wie Erneuerung<br />

gut indirekt<br />

gut<br />

/<br />

nein nein<br />

gering<br />

groß<br />

/<br />

w<br />

/<br />

/<br />

Injektion<br />

-<br />

-<br />

o<br />

xx<br />

o<br />

x<br />

-<br />

beliebig<br />

alle<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

Teilbetrieb<br />

/<br />

ausreichend<br />

nein<br />

gering<br />

Insp./Dichth.<br />

/<br />

gut<br />

bedingt<br />

nein<br />

nein<br />

Epoxidharz<br />

/<br />

/<br />

indirekt<br />

nein<br />

w<br />

Ausbessern<br />

-<br />

-<br />

xx<br />

o<br />

xx<br />

o<br />

x<br />

beliebig<br />

alle<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

Teilbetrieb<br />

/<br />

ausreichend<br />

nein<br />

gering<br />

Insp./Dichth.<br />

/<br />

weniger gut<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Mörtel²<br />

/<br />

/<br />

gut<br />

nein<br />

/<br />

Außen<br />

Abdichtung<br />

-<br />

-<br />

-<br />

x<br />

-<br />

-<br />

o<br />

Beton<br />

alle<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

/<br />

/<br />

ja<br />

größer<br />

Insp./Dichth.<br />

/<br />

weniger gut<br />

bedingt<br />

nein<br />

nein<br />

Mörtel2<br />

/<br />

/<br />

schlechter<br />

groß<br />

/<br />

Verfahren<br />

Einsatzkriterien<br />

Schachtabdeckung/Schmutzfänger defekt<br />

Steigeisen korrod., falsch eingesetzt, fehlend<br />

Schachtwände korrodiert, defekt, inkrustiert<br />

Schacht undicht (Wand od. Fuge)<br />

Schachtsohle defekt<br />

Rohreinbindung/-anschluß undicht<br />

Rohreinbindung/-anschluß nicht fachgerecht<br />

Werkstoff<br />

Querschnitt<br />

Besondere Vorbehandlung<br />

Reinigen<br />

Statische Tragfähigkeit erforderlich<br />

Grundwasserabsenkung erforderlich<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung notwendig<br />

- Umpumpen<br />

- Rückstau (zeitweise)<br />

Baugrube erforderlich<br />

Platzbedarf an der Baustelle<br />

abschließende Prüfung<br />

verbleibender Ringraum<br />

Eignung bei agressivem <strong>Abwasser</strong><br />

-Verbesserung der stat. Tragfähigkeit<br />

-Einfluss auf Hydraulik<br />

-Querschnittsänderung<br />

-Material<br />

-Geschätzte Lebensdauer<br />

-Erfahrung<br />

-Baum-, Boden- u. Gewässerschutz<br />

-Beeinträchtigung durch Lärm+Staub<br />

Rechtliche Randbedingungen<br />

Schadensarten Einsatzbedingungen Randbedingungen<br />

xx besonders empfehlenswert Mörtel² Zementmörtel oder kunststoffmodifizierter Zementmörtel sowie Reaktionsharzmörtel<br />

x anwendbar HD Hochdruckreinigung<br />

o bedingt anwendbar * abhängig von der Nennweite<br />

- nicht empfehlenswert ** Stellen mit Grundwasserinfiltration sind vorher abzudichten<br />

/ Parameter nicht vorhanden Z Zementsuspensionen in Sand- und Kiesböden<br />

K Kunststofflösungen in feinkörnigen Böden<br />

w Schädliche Verunreinigung des GW durch Injektionsmittel darf nicht zu besorgen sein (§<br />

34 Abs. 1 WHG beachten)<br />

V Verkieselung mit Kieselsäureestern<br />

567


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

A-6.5.4.1 Ausbessern/Abdichten von Fehlstellen von außen<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Schächte und Bauwerke werden je nach Tiefe mit Hilfe einer<br />

geböschten oder verbauten rechteckigen Baugrube bis zur<br />

schadhaften Stelle freigelegt. In der Regel ist hierbei eine<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung sowie ggf. ein Straßenaufbruch und eine Straßenwiederherstellung<br />

erforderlich. Undichte Stellen in der<br />

Schachtwandung von außen werden mit Zementmörtel oder<br />

reaktionsharzmodifiziertem Zementmörtel abgedichtet.<br />

Die Baugrube ist anschließend mit verdichtungsfähigem, steinfreien<br />

Boden sorgfältig zu verfüllen und lagenweise zu verdichten.<br />

Anwendungsbereich<br />

- undichte Stellen/Fehlstellen in der Schachtwandung<br />

Vorteil<br />

- sichere und haltbare Form der Abdichtung<br />

Nachteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

- das Anlegen einer offenen Baugrube, vor allem bei großen<br />

Tiefen ist aufwendig und oft unwirtschaftlich;<br />

568


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

- eine eventuelle Wasserhaltung sowie die Neben- und Folgearbeiten<br />

(z. B. Straßendecke schließen, Straßensperrungen)<br />

sind kostenintensiv und können die Reparatur unwirtschaftlich<br />

werden lassen.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Bodenaufbruch/-eingriff erforderlich<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Vorarbeiten<br />

- Pos. 1: Bodenaushub / Schachtfreilegung<br />

Boden der Gräben für Entwässerungskanäle, Schächte und Bauwerke<br />

Profilgerecht ausheben,<br />

Verbau wird gesondert vergütet,<br />

mit / ohne Behinderung durch Ver- und Entsorgungsleitungen,<br />

Aushub fördern und lagern,<br />

Aushubtiefe über ....... m bis ........ m,<br />

Breite der Gräben über ....... m bis ........ m,<br />

Bodenklasse ..........<br />

- Pos. 2: Handarbeit, Zulage<br />

Handarbeit<br />

Ausheben von Hand<br />

Als Zulage zu Bodenaushub / Schachtfreilegung<br />

- Pos. 3: Schachtverbau<br />

Verbau für Gräben und Schächte<br />

nach Wahl des AN,<br />

Art des Verbaues : ........................................................<br />

(vom Bieter einzutragen),<br />

Verbautiefe von ......... bis ......... m,<br />

Sohlenbreite zwischen den Bekleidungen über ........ bis ........ m,<br />

Zu erwartende Bodenarten Klasse ............ DIN 18 300.<br />

Verbau wieder beseitigen.<br />

Abgerechnet wird von der vorgeschriebenen Oberkante<br />

des Verbaues bis Baugrubensohle.<br />

569


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Hauptposition<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Schadstelle der Schachtwand ausbessern:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Schadstellen ausbessern,<br />

abdichten<br />

Ausprägung: Schadstelle der Schachtwand ausbessern<br />

Nacharbeiten<br />

- Pos. 4: Verfüllen, Graben / Schacht<br />

Verfüllen,<br />

profilgerecht,<br />

von Gräben, Schächten und Bauwerken<br />

mit vom AN zu lieferndem, verdichtungsfähigem, nicht bindigem<br />

Füllmaterial<br />

verdichten.<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Optische Inspektion Schächte:<br />

Unterverzeichnis: Reinigung, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion Schächte<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 6, Juli 2000: Sanierung von begehbaren Entwässerungsleitungen<br />

und -kanälen sowie Schachtbauwerken -Montageverfahren-<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- RSV 6, Teil 2.3 ff.<br />

570


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Die Ausführung ist gemäß Sachstandsbericht der Deutschen<br />

Bauchemie e.V. "Anwendung von mineralischen Systemen in<br />

abwassertechnischen Anlagen" vorzunehmen [Deutsche Bauchemie<br />

e.V., 1997]<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die Unfallverhütungsvorschriften der Gemeindeunfallversicherungsverbände<br />

sind unbedingt zu beachten.<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht (z.B.<br />

RAL-Gütezeichen) und nach DIN EN ISO 9000 ff zertifiziert<br />

sein sowie über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen. Ferner ist der Nachweis als Fachbetrieb nach WHG<br />

§19,l vorzulegen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- I.d. Regel 1-2 Arbeitstage pro Schacht<br />

Bauüberwachung<br />

-<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes<br />

- Erstprüfung gemäß den Prüfkriterien des Sachstandsberichtes<br />

der Deutschen Bauchemie e. V. [Deutsche Bauchemie<br />

e.V., 1997]<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion / Abnahmebegehung<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

571


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

572


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

A-6.5.4.2 Ausbessern von Schachtwand und Schachtsohle<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Fehlstellen in der Schachtwand bzw. im Sohlbereich werden von<br />

innen mit Zementmörtel oder reaktionsharzmodifiziertem<br />

Zementmörtel ausgebessert.<br />

Anwendungsbereich<br />

- korrodierte und beschädigte Schachtwände u. -sohlen<br />

Vorteil<br />

- schnelle und kostengünstige Maßnahme<br />

Nachteil<br />

- wasserdichte Sanierung nur mit zusätzlicher Injektion möglich<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

573


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung Schächte<br />

Hauptposition<br />

Schadstelle der Schachtwand ausbessern:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Schadstellen ausbessern,<br />

abdichten<br />

Ausprägung: Schadstelle der Schachtwand ausbessern<br />

Schadstelle im Gerinne/Auftritt ausbessern:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Schadstellen ausbessern,<br />

abdichten<br />

Ausprägung: Schadstelle im Gerinne/Auftritt ausbessern<br />

Nacharbeiten<br />

Optische Inspektion Schächte:<br />

Unterverzeichnis: Reinigung, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion Schächte<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

- Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

- RSV 6, Juli 2000: Sanierung von begehbaren Entwässerungsleitungen<br />

und -kanälen sowie Schachtbauwerken -Montageverfahren-<br />

- Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

574


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- RSV 6, Teil 2.3 ff.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Die Ausführung ist gemäß Sachstandsbericht der Deutschen<br />

Bauchemie e.V. "Anwendung von mineralischen Systemen in<br />

abwassertechnischen Anlagen" vorzunehmen [Deutsche Bauchemie<br />

e.V., 1997]<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Arbeiten im Schacht müssen aus Sicherheitsgründen von mindestens<br />

zwei Personen durchgeführt werden. Davon ist eine<br />

Person mit der Absicherung des im Schacht Arbeitenden zu<br />

beauftragen.<br />

- Die Unfallverhütungsvorschriften zu Arbeiten im Schacht der<br />

Gemeindeunfallversicherungsverbände sind unbedingt zu<br />

beachten. (GUV 7.4)<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht (z.B.<br />

RAL-Gütezeichen) und nach DIN EN ISO 9000 ff zertifiziert<br />

sein sowie über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen. Ferner ist der Nachweis als Fachbetrieb nach WHG<br />

§19,l vorzulegen.<br />

Bauzeit<br />

- Für die Erneuerung einer kompletten Schachtsohle (Ausstemmen<br />

der vorhandenen Sohle und Herstellung der neuen<br />

Sohle) ist ein Arbeitstag anzusetzen.<br />

Bauüberwachung<br />

- Sämtliche lose oder schadhafte Teile sind zu entfernen.<br />

Anschließend sind die zu sanierenden Fehlstellen gründlich zu<br />

reinigen.<br />

- Die Fehlstellen sind mit Haftgrund vorzubehandeln.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes<br />

575


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

- Erstprüfung gemäß den Prüfkriterien des Sachstandsberichtes<br />

der Deutschen Bauchemie [Deutsche Bauchemie e.V.,<br />

1997]<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion / Abnahmebegehung<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

576


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

A-6.5.4.3 Injektionsverfahren<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Mittels Injektionspackern können kleinere Schadstellen und<br />

Risse abgedichtet werden. Das Injektionsmittel besteht aus Epoxidharz,<br />

Polyurethanharz oder Zementleim/-suspension.<br />

Der Injektionsdruck ist abhängig von der Art und Porosität des<br />

Werkstoffs in den das Injektionsmittel eingebracht werden soll.<br />

Ferner hängt er von der Breite und der Verzweigung der Risse<br />

ab. Beispielsweise wird bei wenig verzweigten Rissen und gering<br />

porösem Beton das Hochdruckverfahren angewendet.<br />

Man unterscheidet zwischen Injektionen unter hohem Druck mit<br />

gegeneinander versetzten Rissflanken (Bohrpacker) und Injektionen<br />

unter geringen Drücken mit glatt aufeinander liegenden<br />

Rissflanken (Klebepacker). In letzterem Fall ist ein trockener<br />

Untergrund erforderlich [STEIN, D., 1999].<br />

Anschließend wird die Schadstelle durch Beschichtung mit<br />

Zementmörtel aufgearbeitet.<br />

Anwendungsbereich<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

- Abdichtung von Schadstellen und Rissen an der Schachtinnenwand<br />

sowie im Bereich der Sohle und des Auftritts;<br />

- Abdichtung von Fugen und Leckagen;<br />

- Erforderliches Angleichen von Schachtwand, Anschlussbereichen,<br />

Auftritt und Gerinne (z. B. nach dem Einziehen eines<br />

Inliners).<br />

577


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Vorteil<br />

- wasserdichte Sanierung<br />

Nachteil<br />

- arbeitsaufwendig und teuer<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Injektionsmittel kann bei unsachgemäßer Anwendung zur<br />

Kläranlage oder zum Vorfluter gelangen;<br />

- Injektionsmittel können gesundheitsschädlich sein, daher sind<br />

wasserdichte Kleidung, Gummihandschuhe und Augenschutz<br />

erforderlich;<br />

- Die Umweltverträglichkeit des Injektionsmittels muss beachtet<br />

werden.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gelreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen.<br />

- Gemäß WHG §34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit des Injektionsmittels<br />

beachten).<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten:<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung Schächte<br />

Hauptposition:<br />

Riss in Schachtsohle dichten:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

578


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Schadstellen ausbessern,<br />

abdichten<br />

Ausprägung: Riss in Schachtsohle dichten<br />

Riss in Schachtwand dichten:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Schadstellen ausbessern,<br />

abdichten<br />

Ausprägung: Riss in Schachtwand dichten<br />

Rohreinbindung im Schacht dichten:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Schadstellen ausbessern,<br />

abdichten<br />

Ausprägung: Rohreinbindung im Schacht dichten<br />

Schachtringfuge dichten:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Schadstellen ausbessern,<br />

abdichten<br />

Ausprägung: Schachtringfuge dichten<br />

Nacharbeiten<br />

Optische Inspektion Schächte:<br />

Unterverzeichnis: Reinigung, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion Schächte<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die Anwendung gibt es keine speziellen technischen Vorschriften.<br />

Sinngemäß übertragbar sind die Merkblätter des deutschen<br />

Betonvereins sowie die "Zusätzlichen Technischen Vorschriften<br />

und Richtlinien für das Füllen von Rissen in Betonbauteilen<br />

- ZTV RISS 93" des Bundesministers für Verkehr, Abt.<br />

Straßenbau.<br />

Als weitere zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu<br />

vereinbaren:<br />

RSV 6, Juli 2000: Sanierung von begehbaren Entwässerungsleitungen<br />

und -kanälen sowie Schachtbauwerken -Montageverfah-<br />

579


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

ren-<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zum Injektionsmittel<br />

zu liefern, in der bescheinigt ist, dass keine negativen grundwasser-<br />

oder bodenhygienischen Auswirkungen feststellbar<br />

sind.<br />

- Bei besonderen <strong>Abwasser</strong>verhältnissen ist die Tauglichkeit<br />

des Injektionsmittels gegenüber bestimmten <strong>Abwasser</strong>inhaltsstoffen<br />

nachzuweisen.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Bei Anwendung von mineralischen Baustoffen ist die Ausführung<br />

ist gemäß Sachstandsbericht der Deutschen Bauchemie<br />

e.V. "Anwendung von mineralischen Systemen in abwassertechnischen<br />

Anlagen" vorzunehmen [Deutsche Bauchemie<br />

e.V., 1997]<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Arbeiten im Schacht müssen aus Sicherheitsgründen von mindestens<br />

zwei Personen durchgeführt werden. Davon ist eine<br />

Person mit der Absicherung des im Schacht Arbeitenden zu<br />

beauftragen.<br />

- Die Unfallverhütungsvorschriften zu Arbeiten im Schacht der<br />

Gemeindeunfallversicherungsverbände sind unbedingt zu<br />

beachten. (GUV 7.4)<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht (z.B.<br />

RAL-Gütezeichen) und nach DIN EN ISO 9000 ff zertifiziert<br />

sein sowie über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen. Ferner ist der Nachweis als Fachbetrieb nach WHG<br />

§19,l vorzulegen.<br />

Bauzeit<br />

- Je nach Anzahl der Schadstellen 1-2 Arbeitstage pro Schacht<br />

Bauüberwachung<br />

-<br />

580


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Von den Injektionsmitteln sind täglich Rückstellproben zu nehmen.<br />

Diese sind bei Bedarf zu analysieren und mit den Anforderungen<br />

abzugleichen.<br />

- Erstprüfung gemäß den Prüfkriterien des Sachstandsberichtes<br />

der Deutschen Bauchemie e. V. [Deutsche Bauchemie<br />

e.V., 1997]<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion / Abnahmebegehung<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Zu jedem Injektionsvorgang ist ein Prüfbericht zu erstellen,<br />

aus dem genaue Lage der sanierten Injektionsstelle, Verpressdruck,<br />

Zeit, Injektionsmittelmenge in Litern, Prüfdruck<br />

und Prüfzeit hervorgehen.<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

581


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

A-6.5.4.4 Verfugung von Schachtmauerwerk<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Bei gemauerten Schächten sind i.d.R. nur die Mörtelfugen sanierungsbedürftig<br />

bzw. undicht.<br />

Die Kanalklinker selbst sind i. Allg. gegen angreifende Säuren<br />

(Abwässer) resistent, dagegen werden die zementgebundenen<br />

Mörtelfugen zersetzt. Die Folgen können Undichtigkeiten, Herausfallen<br />

einzelner oder mehrerer Kanalklinker aus dem Verband<br />

bis hin zum Einsturz des Schachtes sein. Nach der Reinigung<br />

werden der Fugenmörtel des Schachtes mittels Hochdruckwasserstrahlen<br />

oder Sandstrahlen bis in einer Tiefe von ca. 25 mm<br />

entfernt, fehlende Klinkersteine ersetzt bzw. hervorstehende neu<br />

plaziert sowie Stellen mit sichtbarem Wassereintritt abgedichtet.<br />

Das anschließende Verfugen wird bei kleinen örtlich begrenzten<br />

Schäden per Hand mit einer Fugenkelle vorgenommen. Bei<br />

großflächigen Schäden findet die maschinelle Form des Spritzverfugens<br />

Anwendung.<br />

Die statische Tragfähigkeit muss in allen Fällen insgesamt noch<br />

erhalten sein.<br />

Anwendungsbereich<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

- einzelne Fugen ersetzen durch Verfugen von Hand;<br />

- großflächig Fugen ersetzen durch Verfugen mit Maschinen;<br />

- herausgefallene Steine austauschen.<br />

582


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Vorteil<br />

- sichere Form der Schadensbehebung;<br />

- unabhängig von der Abmessung des Schachtes.<br />

Nachteil<br />

- das Arbeiten von Hand ist sehr zeit- und kostenintensiv, deshalb<br />

Anwendung nur bei partiellen Schäden<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung Schächte<br />

Hauptposition<br />

Fuge des Schachtmauerwerks dichten:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Schadstellen ausbessern,<br />

abdichten<br />

Ausprägung: Fuge des Schachtmauerwerks dichten<br />

Nacharbeiten<br />

Optische Inspektion Schächte:<br />

Unterverzeichnis: Reinigung, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion Schächte<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

583


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 6, Juli 2000: Sanierung von begehbaren Entwässerungsleitungen<br />

und -kanälen sowie Schachtbauwerken -Montageverfahren-<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- RSV 6, Teil 2.3 ff.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Die Ausführung ist gemäß Sachstandsbericht der Deutschen<br />

Bauchemie e.V. "Anwendung von mineralischen Systemen in<br />

abwassertechnischen Anlagen" vorzunehmen [Deutsche Bauchemie<br />

e.V., 1997]<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Arbeiten im Schacht müssen aus Sicherheitsgründen von mindestens<br />

zwei Personen durchgeführt werden. Davon ist eine<br />

Person mit der Absicherung des im Schacht Arbeitenden zu<br />

beauftragen.<br />

- Die Unfallverhütungsvorschriften zu Arbeiten im Schacht der<br />

Gemeindeunfallversicherungsverbände sind unbedingt zu<br />

beachten. (GUV 7.4)<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht (z.B.<br />

RAL-Gütezeichen) und nach DIN EN ISO 9000 ff zertifiziert<br />

sein sowie über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen. Ferner ist der Nachweis als Fachbetrieb nach WHG<br />

§19,l vorzulegen.<br />

Bauzeit<br />

- je nach Umfang der undichten Fugen 1-2 Tage pro Schacht<br />

Bauüberwachung<br />

- Die schadhaften Fugen sind gründlich zu reinigen und von<br />

losen Bestandteilen zu befreien.<br />

584


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes<br />

- Erstprüfung gemäß den Prüfkriterien des Sachstandsberichtes<br />

der Deutschen Bauchemie e.V. [Deutsche Bauchemie e.V.,<br />

1997]<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion / Abnahmebegehung<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

585


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

A-6.5.4.5 Flutungsverfahren<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Bei diesem Verfahren werden die Undichtigkeiten zur Ableitung<br />

des aus zwei Komponenten bestehenden Injektionsmittels in den<br />

angrenzenden Boden genutzt. Die Injektionsmittel werden zur<br />

Abdichtung und/oder Verfestigung eingebracht. Die Abdichtung<br />

von Fehlstellen im Schachtbereich kann bei diesem Verfahren<br />

gleichzeitig mit der Kanalsanierung bzw. auch separat erfolgen.<br />

Der Ablauf des auch unter dem Namen Sanipor oder Rathosan<br />

[Information Radmer] bekannten Verfahrens sieht wie folgt aus:<br />

- Reinigung der Haltung und der Schächte mittels Hochdruckverfahren<br />

- Absperrung der Sanierungshaltung bzw. des Teilstückes<br />

- Auffüllen der Haltung und der Schächte vom Tiefpunkt aus mit<br />

Komponente A<br />

- Abpumpen der Komponente A<br />

- Auffüllen der Haltung und der Schächte mit Komponente B.<br />

- Abpumpen der Komponente B und Endspülung<br />

- Es hat sich ein sandsteinartiges Konglomerat gebildet<br />

- Eine Zwischenabnahme kann bereits nach 4-5 Stunden erfolgen,<br />

die Dichtheitsprüfung erfolgt nach ca. 7 Tagen.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Sanipor-Verfahren [Information Allgemeine Industrie Vertriebsund<br />

Beratungs GmbH];<br />

- Rathosan-Verfahren [Information Radmer];<br />

586


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

- TUBOGEL - 2-Komponenten-Flutsystem, es bildet sich ein<br />

festes, sandsteinartiges Silikat [Information FINK Umwelttechnik].<br />

Anwendungsbereich<br />

- Undichtigkeiten in der Schachtwand;<br />

- für alle Schachtwerkstoffe, auch für gemauerte Schächte.<br />

Vorteil<br />

- zusätzlicher Schutz von Beton durch neutralisierende Versiegelung<br />

gegen biogene Schwefelsäurekorrosion;<br />

- das Verfahren kann bei Exfiltration und eindringendem Grundwasser<br />

angewendet werden.<br />

Nachteil<br />

- Die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens ist vom Verbrauch des<br />

kostenintensiven Flutungsmaterials abhängt. Gemauerte alte<br />

Schächte, die in trockener Umgebung liegen, saugen wesentlich<br />

mehr Flüssigkeit auf als beispielsweise Betonschächte.<br />

Zur Einsparung von Injektionsmittel ist deshalb eine Vorbehandlung<br />

grober Risse mit einem Blitzzement zu empfehlen.<br />

- Probleme können bei starkem Grundwasserstrom u. -eintritt<br />

sowie grobkörnigem Boden in der Leitungszone auftreten;<br />

- viel Platz für Tankfahrzeuge erforderlich, ansonsten geringe<br />

Baustelleneinrichtung;<br />

- die entstandene Beschichtung der Schachtwand ist spröde<br />

und daher anfällig gegen Erschütterungen und Setzungen<br />

(nicht empfehlenswert in Bergsenkungsgebieten sowie bei<br />

starken dynamischen Verkehrslasten).<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Durch die Abgabe von Injektionsmittel in den Boden ist eine<br />

Verfestigung des Bodens möglich;<br />

- Umgebungseinflüsse können auch nach sorgfältiger Zusammenstellung<br />

der Lösungen in den Reaktionsprozess mit eingreifen<br />

und verhindern, dass dieser optimal abläuft;<br />

- Belastung des Grundwassers durch nicht abgebundene Substanz;<br />

- wasserfeste Kleidung, Schutzhandschuhe, Schutzbrille sowie<br />

Atem- und Mundschutz beim Umgang mit den Chemikalien<br />

unbedingt notwendig.<br />

587


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gemäß WHG §34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit der Materialien<br />

beachten).<br />

- Materialreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen;<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung Schächte<br />

Hauptposition<br />

Schacht im Flutungsverfahren dichten:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Schadstellen ausbessern,<br />

abdichten<br />

Ausprägung: Schacht im Flutungsverfahren dichten<br />

Nacharbeiten<br />

Optische Inspektion Schächte:<br />

Unterverzeichnis: Reinigung, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion Schächte<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Nachweis eines anerkannten Prüfinstitutes zur Umweltverträglichkeit<br />

des Verfahrens.<br />

- Vorlage von Sicherheitsdatenblätter.<br />

588


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Für das Sanierungssystem<br />

-<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- In Sonderfällen, z. B. bei stark durchlässigem Boden in der<br />

Leitungszone und partiell starkem Wassereintritt können spezielle<br />

Maßnahmen erforderlich sein, z. B. Vorabdichtung mit<br />

einer Zementsuspension, Grundwasserabsenkung oder Mehrfachanwendung<br />

des Verfahrens.<br />

- Arbeiten im Schacht müssen aus Sicherheitsgründen von mindestens<br />

zwei Personen durchgeführt werden. Davon ist eine<br />

Person mit der Absicherung des im Schacht Arbeitenden zu<br />

beauftragen.<br />

- Die Unfallverhütungsvorschriften zu Arbeiten im Schacht der<br />

Gemeindeunfallversicherungsverbände sind unbedingt zu<br />

beachten. (GUV 7.4)<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht (z.B.<br />

RAL-Gütezeichen) sein und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen<br />

Bauzeit<br />

- ca. 1 Arbeitstag<br />

Bauüberwachung<br />

- Falls der Kanal und die Leitungen gleichzeitig saniert werden,<br />

ist sicherzustellen, dass alle unterhalb der Einstauhöhe im<br />

Schacht befindlichen seitlichen Anschlüsse, wie z. B. Kellerabläufe<br />

oder Dränagen abgesperrt sind.<br />

- Nach dem Einfüllen von Lösung 1 ist das Absinken des Flüssigkeitsspiegels<br />

zu dokumentieren. Nach Abpumpen dieser<br />

Lösung wird der Kanal gründlich gespült. Die zweite Lösung<br />

verbleibt bis zum Stillstand des Absinkens des Flüssigkeitsspiegels<br />

im Kanalabschnitt, maximal jedoch ca. 45 Minuten.<br />

- Verbliebene Rückstände der zweiten eingefüllten Lösung werden<br />

mit einer verdünnten Lösung A (S1) neutralisiert.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes<br />

- Rückstellproben des Flutungsmaterials ziehen<br />

589


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion / Abnahmebegehung<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

590


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

A-6.5.4.6 Abdichtung von Betonoberflächen durch Oberflächenbehandlung<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Das Verfahren basiert auf einer Verkieselung des Betons, wobei<br />

mineralische Baustoffe durch Tränkung mit Kieselsäure-estern,<br />

die mit Feuchtigkeit reagieren, verfestigt werden. Hierzu wird in<br />

einer Art Verkieselungsfolge das Verkieselungspräparat auf den<br />

feuchten, saugfähigen Untergrund aufgesprüht, mit Dichtungsschlämme<br />

frisch in frisch nachgeschlämmt und anschließend die<br />

Flächen nochmals mit dem Präparat besprüht. Das Betondichtungsmittel<br />

XYPEX besteht aus Portlandzement, sehr feinem,<br />

bearbeitetem Silikatsand und verschiedenen patentrechtlich<br />

geschützten Chemikalien. Die pulverförmige Masse wird in Wasser<br />

vermischt und aufgesprüht oder aufgestrichen. Xypex kann<br />

bei drückendem Grundwasser eingesetzt werden [STEIN, D.,<br />

1999].<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Abdichtung bei nicht drückendem Wasser mit zementgebundenen<br />

Oberflächendichtungsmitteln, den so genannten Dichtungs-<br />

oder Sperrschlämmen. Sie enthalten neben Zement<br />

und Quarzsanden i. Allg. zementreaktive Kunststoff- u. Mineralzusätze<br />

(z. B. PCI - Kanaldicht) [Information PCI Augsburg<br />

GmbH].<br />

591


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Anwendungsbereich<br />

- bei flächenhaften Durchfeuchtungen in Schächten aus Beton<br />

oder Stahlbeton<br />

Vorteil<br />

- Material ist resistent gegenüber alkalischen und sauren<br />

Medien;<br />

- behandelte Baukörper erhalten zusätzlich eine größere Druckfestigkeit.<br />

Nachteil<br />

- aufwendiges Verfahren, da mehrere Arbeitsgänge erforderlich<br />

sind.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Xypex-Produkte sind von europäischen amtlichen Gesundheitsbehörden<br />

für die Verwendung an Betonbauten, die Trinkwasser<br />

oder Nahrungsmittel enthalten, zugelassen worden.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung Schächte<br />

Hauptposition<br />

- Pos. 1: Verkieselungspräparat gemäß Angabe des Herstellers<br />

in mehreren Arbeitsgängen auf die vorbehandelten feuchten<br />

Schadstellen aufsprühen oder aufbringen,<br />

mit zementgebundener Schlämme einschlämmen und<br />

anschließend Präparat nochmals aufbringen.<br />

Verkieselungspräparat XYPEX oder gleichwertig<br />

...........................................................<br />

592


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

(vom Bieter einzutragen)<br />

komplett herstellen.<br />

[m²]<br />

Nacharbeiten<br />

Optische Inspektion Schächte:<br />

Unterverzeichnis: Reinigung, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion Schächte<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Anforderungen an die Materialien gemäß Sachstandsbericht<br />

der Deutschen Bauchemie e.V. "Anwendung von mineralischen<br />

Systemen in abwassertechnischen Anlagen" [Deutsche<br />

Bauchemie e.V., 1997]<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- - Die Ausführung ist gemäß Sachstandsbericht der Deutschen<br />

Bauchemie e.V. "Anwendung von mineralischen Systemen in<br />

abwassertechnischen Anlagen" durchzuführen [Deutsche<br />

Bauchemie e.V., 1997].<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- je nach Schadstellen 1-2 Arbeitstage<br />

Bauüberwachung<br />

-<br />

593


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes<br />

- Erstprüfung gemäß den Prüfkriterien des Sachstandsberichtes<br />

der Deutschen Bauchemie e.V. [Deutsche Bauchemie e.V.,<br />

1997]<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion / Abnahmebegehung<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

594


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

A-6.5.4.7 Auswechseln von Steigeinrichtungen und sonstigen<br />

Schachtteilen<br />

Beschreibung<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Schächte und Bauwerke werden je nach Tiefe von außen freigelegt<br />

bzw. die Steigeisen werden von innen abgeschlagen.<br />

Dabei können die schadhaften Einzelteile komplett gegen neue<br />

ausgetauscht werden (insbesondere Abdeckungen und obere<br />

Schachtringe).<br />

Anwendungsgebiet<br />

- Regulierung der Schachtabdeckung durch Unterfüttern der<br />

Rahmen mit Mörtel<br />

- Auswechseln des oberen Schachtringes<br />

- Auswechseln von gebrochenen Ausgleichsringen<br />

- Auswechseln von schadhaften Schachtabdeckungen<br />

- Schachtabdeckung auf Straßenniveau heben oder senken<br />

- Auswechseln von Steigeisen bei Korrosion<br />

- Erneuerung der Berme mit Steinzeugklinker und des Fließgerinnes<br />

mit Steinzeughalbschalen<br />

Vorteil<br />

Beschreibung<br />

Anwendungsgebiet<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

- sehr sichere und haltbare Form der Schadensbehebung<br />

595


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Nachteil<br />

- Anlegen der offenen Baugrube, vor allem bei großen Tiefen<br />

- eine eventuelle Wasserhaltung und die Neben- und Folgearbeiten<br />

(z. B. Straßenaufbruch und -wiederherstellung)<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung Schächte<br />

Hauptposition<br />

Schachtregulierung:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Schachtregulierungen<br />

Steigeinrichtungen auswechseln:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Steigeinrichtungen<br />

Schachtabdeckung aufnehmen:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Schachtregulierungen<br />

Schachtabdeckung liefern und einbauen:<br />

Unterverzeichnis: Schachtabdeckungen, Einbauteile für Kanäle,<br />

Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Schachtabdeckungen Einstiegschächte<br />

596


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Schmutzfänger liefern:<br />

Unterverzeichnis: Schachtabdeckungen, Einbauteile für Kanäle,<br />

Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Schmutzfänger Schachtabdeckungen<br />

Nacharbeiten<br />

Optische Inspektion Schächte:<br />

Unterverzeichnis: Reinigung, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion Schächte<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Einbau von Steigeisen nach DIN 1211, 1212 und 1264 bzw.<br />

Steigbügel nach DIN 19555.<br />

- Schachtteile sind wie folgt genormt:<br />

Schachtabdeckungen in DIN 4271, 19584, 19596<br />

Schmutzfänger in DIN 1221<br />

Auflage- und Schachtringe, Schachthals in DIN 4034<br />

Für das Sanierungssystem<br />

-<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die Sicherheitsregeln der Gemeindeunfallversicherungsverbände<br />

für Steigeisen und Steigeisengänge (GUV 16.11) sind<br />

beim Austausch alter Steigeisen gegen neue Steigeisen zu<br />

beachten.<br />

- Arbeiten im Schacht müssen aus Sicherheitsgründen von mindestens<br />

zwei Personen durchgeführt werden. Davon ist eine<br />

Person mit der Absicherung des im Schacht Arbeitenden zu<br />

beauftragen.<br />

- Die Unfallverhütungsvorschriften zu Arbeiten im Schacht der<br />

Gemeindeunfallversicherungsverbände sind unbedingt zu<br />

beachten. (GUV 7.4)<br />

Bauzeit<br />

- Für das Bohren der Löcher, das Einsetzen der Dübel und Verschraubung<br />

des Steigeisens wird ein Zeitaufwand von etwa 10<br />

bis 15 Minuten je Steigeisen benötigt.<br />

- Das Ausstemmen der Vertiefung, das Einsetzen des Steigeisens<br />

und Vermörtelung erfordert einen Zeitaufwand von etwa<br />

30 Minuten je Steigeisen.<br />

597


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Bauüberwachung<br />

- Die neuen Steigeisen sollten nicht eingemörtelt, sondern in die<br />

Schachtwand eingedübelt werden. Somit wird eine höhere<br />

Sicherheit durch einen besseren Verbund zwischen dem neu<br />

einzubauenden Steigeisen und der vorhandenen Schachtwand<br />

erreicht, da ein mit Dübeln eingesetztes Steigeisen<br />

höhere Kräfte aufnehmen kann, als ein eingemörteltes Steigeisen.<br />

Der Verbund zwischen dem alten und dem frischen Beton<br />

stellt oft eine Schwachstelle dar. Es sind Dübel aus nicht rostendem<br />

Stahl, Stahlgruppe A4 nach DIN 267-11, Anhang A zu<br />

verwenden. Die entsprechende Verschraubung ist in DIN<br />

1211-3 und 1212-3 beschrieben. Zur Gewährleistung der<br />

Dichtheit der Schachtwand darf diese entweder nicht durchbohrt<br />

werden, oder es sind die Dübel in kunststoffmodifizierten<br />

Mörtel einzusetzen.<br />

- Bei Einmörtelung von Steigeisen ist kunststoffmodifizierter<br />

Mörtel zu verwenden. Der Untergrund ist gründlich zu säubern<br />

und mit einem Haftgrund zu versehen.<br />

- Es ist darauf zu achten, dass Material, Form und Tritthöhe pro<br />

Schacht einheitlich sind und dass der Zustand der Schachtwand<br />

den Austausch aus statischer Sicht zulässt.<br />

- Es sind sämtliche Steigeisen genauestens auf Beschädigungen,<br />

Lockerungen u.ä. zu untersuchen.<br />

- Beim Auswechseln von Schachtabdeckungen ist auf den Einbau<br />

der richtigen Belastungsklasse zu achten.<br />

- Bei schlechtem Zustand der Steigeisen oder beim Fehlen einiger<br />

Steigeisen ist in den Schacht nur mit einer Sicherheitsleiter<br />

einzusteigen.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion / Abnahmebegehung<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen<br />

598


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

A-6.5.4.8 Auskleidung mit Platten, Bahnen und Einzelelementen<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsgebiet<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Neben der Möglichkeit Spezial-Dichtmörtel zur Abdichtung auf<br />

die Schachtwand aufzuspritzen, kann bei anstehendem Grundwasser<br />

eine Sanierung mit UP-GF-Segmenten vorgenommen<br />

werden.<br />

Diese Segmente haben eine Standardwanddicke von ca. 5 mm.<br />

Größere Dicken sind möglich. Die hierfür verwendeten Materialien<br />

sind korrosionsbeständige Glasfasern (z. B. ECR) und ungesättigte<br />

Polyesterharze. Diese Auskleidungen lassen hohe chemische<br />

und mechanische Belastbarkeiten zu.<br />

Die Trockenlegung der Schächte erfolgt von innen mittels gezielten<br />

Lanzeninjektionen mit umweltverträglichem Injektionsgel.<br />

Nach der Reinigung der Schachtwandung und der -sohle werden<br />

zunächst die meist stark korrodierten Steigeisen ausgebaut und<br />

danach das Gerinne und die Bermen aufgebaut. Dies kann mit<br />

Halbschalen aus GFK oder Steinzeug geschehen.<br />

Anschl. wird die Schachtwandung mit den GFK-Segmenten auf<br />

Spezialdübeln ausgekleidet, eine Steigleiter aus Nirosta eingebaut<br />

und die Dübel und Stoßkanten überlaminiert.<br />

Die aufwendigen Schachtsanierungsarbeiten sollten möglichst<br />

zusammenhängend mit der Kanalsanierung abgewickelt werden.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

599


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Schachtauskleidung mit PE-HD-Plattenmaterial: Verankerung<br />

mit Dübeln und Überschweißung der Ankerpunkte, Verbindung<br />

der Elemente mit Extrusionsschweißnähten [Information Uponor<br />

Anger GmbH] oder [Information Trolining GmbH].<br />

Anwendungsgebiet<br />

- alle Schäden an der Schachtwand und Schachtsohle, insbesondere<br />

bei extremen Korrosionsschäden<br />

Vorteil<br />

- Ganz- oder Teil-Sanierung möglich<br />

Nachteil<br />

- kosten- u. zeitintensiv, deshalb nur im Zusammenhang mit der<br />

Kanalsanierung empfehlenswert<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung Schächte<br />

Entfernung der Steigeisen:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Steigeinrichtungen<br />

Ausprägungen: Steigeisen<br />

600


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Hauptposition<br />

Schachtsohlen:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Renovierungen Schachtsohlen<br />

Schachtunterteile:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Renovierungen Schachtunterteile<br />

Schachtwände:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Renovierungen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Renovierungen Schachtwände<br />

Nacharbeiten<br />

Optische Inspektion Schächte:<br />

Unterverzeichnis: Reinigung, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion Schächte<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes<br />

Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 6, Juli 2000: Sanierung von begehbaren Entwässerungsleitungen<br />

und -kanälen sowie Schachtbauwerken -Montageverfahren-<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Kanalklinker gemäß DIN 4051<br />

- RSV 6, Teil 2.3 ff<br />

Für das Sanierungssystem<br />

-<br />

601


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Arbeiten im Schacht müssen aus Sicherheitsgründen von mindestens<br />

zwei Personen durchgeführt werden. Davon ist eine<br />

Person mit der Absicherung des im Schacht Arbeitenden zu<br />

beauftragen.<br />

- Die Unfallverhütungsvorschriften zu Arbeiten im Schacht der<br />

Gemeindeunfallversicherungsverbände sind unbedingt zu<br />

beachten (GUV 7.4).<br />

- Mit Schweißarbeiten dürfen nur solche Unternehmen beauftragt<br />

werden, die über ausgebildete und geprüfte Rohrschweißer<br />

verfügen. Es sind die gültigen Schweißzeugnisse<br />

vorzulegen.<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- 1-2 Arbeitstage pro Schacht<br />

Bauüberwachung<br />

- Bei Auskleidung der Schachtwände sind die alten Steigeisen<br />

zu entfernen und durch den Einbau einer Steigleiter zu ersetzen.<br />

- Auf die Abdichtung der Fuge bzw. Stöße zwischen den Einzelelementen<br />

ist besonders zu achten. Bei der Schachtauskleidung<br />

mit GFK-Segmenten ist die zwischen den Platten<br />

verbleibende Fuge entweder mit vorgefertigten GFK-Segmenten<br />

oder mit mehrschichtigem Handlaminat in einer Breite von<br />

6 bis 8 cm zu verschließen. Bei Einsatz von PE-HD-Formteilen<br />

müssen die Stöße verschweißt werden.<br />

- Übergänge zum Gerinne, die Einbindungen der Kanäle,<br />

Dübelflächen und alle sonstigen Schnittkanten sind im Handlaminatverfahren<br />

auszukleiden.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweis des Herstellerwerkes<br />

602


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion / Abnahmebegehung<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

603


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

A-6.5.4.9 Auskleidungen mit örtlich hergestellter Beschichtung<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Beim Wickelrohrverfahren wird ein Wickelrohr in den Schacht<br />

eingewickelt, und der dabei entstandene Ringraum anschließend<br />

zur schadhaften Schachtinnenwand hin verdämmt.<br />

Das mit einem umlaufenden T-Profil versehene PE-Profil wird als<br />

Trommelware auf der Baustelle angeliefert und durch die<br />

Schachtöffnung in den Schacht eingebracht. Die Schachtzuläufe<br />

werden nach dem Einwickeln ausgeschnitten und vor dem Verdämmen<br />

des Ringraumes mit einer Blase verschlossen.<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Flap-Loc-Verfahren [Information PRS Rohrsanierung GmbH];<br />

- Rib-Loc-Verfahren [Information PRS Rohrsanierung GmbH].<br />

Anwendungsgebiet<br />

- Schächte aus sämtlichen Materialien;<br />

- Schäden an der Schachtwand, insbesondere bei extremen<br />

Korrosionsschäden.<br />

Vorteil<br />

Verfahren<br />

Anwendungsgebiet<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

- geringer Arbeitsaufwand<br />

604


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Nachteil<br />

- Querschnittsreduzierung von mindestens 20 mm;<br />

- Verfahren bei geringen Temperaturen nicht anwendbar, da das<br />

Profil spröde wird und dann leicht bricht;<br />

- Schachtsohle muss entfernt werden bei gleichzeitiger Anwendung<br />

in der Haltung;<br />

- Sohle und Auftritt müssen mit anderen Materialien saniert werden<br />

(z. B. Steinzeug- oder GFK-Schalen).<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung Schächte<br />

Entfernung der Steigeisen:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Steigeinrichtungen<br />

Ausprägungen: Steigeisen<br />

Hauptposition<br />

- Pos. 1: Schachtsanierung im Wickelverfahren. Für das Wickelmaterial<br />

sind die Wasserdichtheit und Wanddicke durch Prüfzeugnisse<br />

eines anerkannten Prüfinstitutes nachzuweisen.<br />

Wickelprofil aus PE, resistent gegen _____________, einbauen<br />

und an der Schachtwand fixieren. Die Verfüllung des<br />

entstandenen Ringraums wird gesondert vergütet. Auskleidungshöhe:<br />

über ___m bis ___m. Schacht wie folgt:________<br />

[m²]<br />

605


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

- Pos. 2: Zu- und Ablauf in Auskleidung einbinden als Zulage<br />

zur Wandauskleidung mit örtlich hergestellter Beschichtung.<br />

Dimension der Zu- bzw. Abläufe: DN ____.<br />

[Stück]<br />

- Pos. 3: Übergang von Auskleidung im Wickelverfahren zum<br />

Schachtbauteil wasserdicht ausbilden. Schacht wie<br />

folgt:_________<br />

[m]<br />

- Pos. 4: Ringraumverfüllung zwischen Schachtwand und<br />

Wickelrohr mit Porenleichtbeton<br />

[l]<br />

Nacharbeiten<br />

Optische Inspektion Schächte:<br />

Unterverzeichnis: Reinigung, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion Schächte<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Das Wickelrohrverfahren für Schächte ist vom Arbeitsablauf mit<br />

dem Wickelrohrverfahren für Kanäle vergleichbar. Als zusätzliche<br />

technische Vertragsbedingungen ist folgendes Merkblatt des<br />

Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 3, Sept. 2000: Renovierung von drucklosen <strong>Abwasser</strong>leitungen<br />

und -kanälen durch Liningverfahren mit Ringraum<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem<br />

und die Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Siehe RSV 3, Teil 2.3 ff.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

-<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Arbeiten im Schacht müssen aus Sicherheitsgründen von mindestens<br />

zwei Personen durchgeführt werden. Davon ist eine<br />

Person mit der Absicherung des im Schacht Arbeitenden zu<br />

beauftragen.<br />

606


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

- Die Unfallverhütungsvorschriften zu Arbeiten im Schacht der<br />

Gemeindeunfallversicherungsverbände sind unbedingt zu<br />

beachten (GUV 7.4).<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

Bauzeit<br />

- 1 Arbeitstag/Schacht<br />

Bauüberwachung<br />

- Bereits bei der ersten Wicklung ist darauf zu achten, dass das<br />

Profil eng an der Schachtwand anliegt, um den entstehenden<br />

Ringraum möglichst klein zu halten.<br />

- Beim Erreichen der Fuge des Schachthalses wird das schräg<br />

laufende Profil bündig mit der Bauteilfuge abgeschnitten,<br />

sodass eine waagerechte Abschlussfuge entsteht.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes<br />

- Der Rohrhersteller sollte Mitglied der Gütegemeinschaft<br />

Kunststoffrohre e.V. Bonn sein (Güteüberwachung)<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion / Abnahmebegehung<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage 1 des<br />

Merkblattes RSV 3 enthaltenen Protokolle umfassen.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

607


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

A-6.5.4.10Beschichtungsverfahren<br />

Verfahren<br />

Verfahren<br />

Anwendungsgebiet<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Bei den Beschichtungsverfahren wird eine geschlossene Schicht<br />

aus Zementmörtel oder Beton und ggf. Epoxidharz auf die<br />

Schachtinnenwand aufgebracht, um das Widerstandsvermögen<br />

gegen mechanische, biologische, chemische und/oder biochemische<br />

Angriffe zu erhöhen bzw. wiederherzustellen. Zum Einsatz<br />

kommen folgende Verfahren:<br />

b) zugehörige Verfahren und Varianten<br />

- Aufspritzverfahren: Der Zementmörtel wird im Trockenspritzverfahren<br />

aufgetragen. Es wird die Herstellung glatter<br />

Beschichtungen ohne zusätzliche Glätteinrichtung in Kreis-,<br />

Ei- und Rechteckquerschnitten erzielt.<br />

- Polyurethan - Spritzsystem: Polyurethane von Bayer werden<br />

mittels Zwei-Komponenten-Niederdruckanlagen aufgetragen.<br />

Mit dem hochreaktiven System ist auch eine Beschichtung der<br />

Bauwerke über Kopf möglich. Ein Glätten der Oberfläche ist<br />

nicht erforderlich.<br />

- Ruswroe-Verfahren, hierbei wird wie folgt gearbeitet:<br />

Reinigung mit HD - Spülung,<br />

Aufbringen einer Abdichtungsschicht,<br />

Einbau der Bewehrung in Form von verzinktem Maschendraht,<br />

Aufspritzen von Zementmörtel oder Beton,<br />

Glätten der Oberfläche.<br />

- Permacast Schachtsanierung [Information ECOCANAL<br />

GmbH]: Bei diesem Verfahren wird mit einem rotierenden Mör-<br />

608


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

telapplikator ein hoch fester, faserbewehrter Mörtel auf die<br />

Schachtinnenwand geschleudert. Durch dieses "Zentrifugalgießen"<br />

des Mörtels ergibt sich eine strukturierte Oberfläche,<br />

die kein zusätzliches Glätten mit der Kelle oder Nacharbeiten<br />

erfordert. Bei starken Korrosionsproblemen kann anschl. eine<br />

Deckschicht aus Epoxidharz aufgebracht werden, der zusammen<br />

mit dem Mörtel aushärten soll.<br />

Anwendungsgebiet<br />

- Schächte aus Beton oder Mauerwerk;<br />

- Schäden an der Schachtwand und der Schachtsohle.<br />

Vorteil<br />

- geringe Querschnittsreduzierung<br />

Nachteil<br />

- je nach Verfahren hoher manueller Aufwand und damit kostenintensiv;<br />

- Sohle und Auftritt müssen mit anderen Materialien saniert werden<br />

(z. B. Steinzeug- oder GFK-Schalen).<br />

Ökologische Beurteilung<br />

-<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Reinigung:<br />

Unterverzeichnis: Reinigungen, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Reinigung Schächte<br />

Entfernung der Steigeisen:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

609


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Steigeinrichtungen<br />

Ausprägungen: Steigeisen<br />

Hauptposition<br />

- Pos. 1: Schachtauskleidung mit dem Zementausschleuderverfahren.<br />

Abdeckung der Schachtsohle und Verschließen sämtlicher<br />

Zu- und Abläufe. Lose Bestandteile in der Schachtwand<br />

sind zu entfernen. Die Schachtinnenwand ist mit einer ca. ___mm<br />

starken Zementschicht im Ausschleuderverfahren zu<br />

beschichten. Als Auskleidungsmaterial ist ein hoch fester,<br />

schnell abbindender Zementmörtel zu verwenden.<br />

Schachttiefe: Von ___ bis ___ m. Die Schächte sind bis zur<br />

Unterkante Schachthals, einschließlich der entsprechenden<br />

Fuge, zu sanieren.<br />

[m²]<br />

- Pos. 2: - Bedarfsposition (bei starken Korrosionsproblemen)<br />

Beschichtung der unter Pos. 1 beschriebenen Zementmörtelauskleidung<br />

mit einem zu 100 % aus Festsubstanzen bestehenden,<br />

hochwertigen weißen Epoxid. Das Epoxid ist<br />

unmittelbar auf den frischen Mörtel aufzutragen, so dass Mörtel<br />

und Epoxid zusammen aushärten und sich verbinden.<br />

[m²]<br />

Einbau der Steigeisen/Steigbügel:<br />

Unterverzeichnis: Sanierung - <strong>Abwasser</strong>kanäle, Leitungen,<br />

Schächte<br />

Unterverzeichnis: Reparaturen - Schächte<br />

Teilleistungsgruppe: Reparatur Schächte - Steigeinrichtungen<br />

Nacharbeiten<br />

Optische Inspektion Schächte:<br />

Unterverzeichnis: Reinigung, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion Schächte<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes Merkblatt<br />

des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:<br />

RSV 6, Juli 2000: Sanierung von begehbaren Entwässerungsleitungen<br />

und -kanälen sowie Schachtbauwerken -Montageverfahren-<br />

610


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen<br />

für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem und die<br />

Arbeitsabläufe.<br />

Die wesentlichen Aspekte sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- RSV 6, Teil 2.3 ff.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Die Ausführung ist gemäß Sachstandsbericht der Deutschen<br />

Bauchemie e.V. "Anwendung von mineralischen Systemen in<br />

abwassertechnischen Anlagen" vorzunehmen [Deutsche Bauchemie<br />

e.V., 1997]<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Bei starkem Grundwassereintritt müssen die entsprechenden<br />

Stellen vor dem Ausschleudern, z. B. mit schnell abbindendem<br />

Zement, abgedichtet werden.<br />

- Arbeiten im Schacht müssen aus Sicherheitsgründen von mindestens<br />

zwei Personen durchgeführt werden. Davon ist eine<br />

Person mit der Absicherung des im Schacht Arbeitenden zu<br />

beauftragen.<br />

- Die Unfallverhütungsvorschriften zu Arbeiten im Schacht der<br />

Gemeindeunfallversicherungsverbände sind unbedingt zu<br />

beachten. (GUV 7.4)<br />

Bauzeit<br />

- Der reine Ausschleudervorgang erfordert einen Zeitaufwand<br />

von etwa 20 Minuten je Schacht. Insgesamt können ca. 4<br />

Schächte pro Tag mit diesem Verfahren saniert werden.<br />

Bauüberwachung<br />

- Die Beschichtung hat eine Stärke von etwa 2 bis 2,5 cm. Es<br />

darf im Bereich der Einstiegsöffnung keine Zementbeschichtung<br />

aufgebracht werden, da das Mindestmaß für die Einstiegsöffnung<br />

andernfalls unterschritten würde.<br />

- Es müssen sämtliche Steigeisen ausgebaut werden. Erstens<br />

verringert sich die Tritttiefe nach der Erhöhung der Wandstärke<br />

um ca. 2 bis 2,5 cm, und zweitens ist davon auszugehen,<br />

dass bei schadhafter Schachtwand die Steigeisen korrodiert<br />

sind.<br />

611


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes<br />

- Erstprüfung gemäß den Prüfkriterien des Sachstandsberichtes<br />

der Deutschen Bauchemie [Deutsche Bauchemie e.V.,<br />

1997]<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion / Abnahmebegehung<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die Stärke der Beschichtung kann mit einer Nass-Messlehre<br />

an jeder beliebigen Stelle geprüft werden. Bereiche, deren<br />

Stärke die Mindesttoleranz unterschreitet, müssen zusätzliches<br />

Material erhalten.<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

612


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

A-6.5.4.11Erneuerung<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Im freien Gelände, ohne Verkehrseinschränkungen sowie bei<br />

geringen Tiefen kann eine komplette Erneuerung des Schachtbauwerkes<br />

sinnvoll sein.<br />

Der alte Schacht wird in einer offenen Baugrube abgebrochen,<br />

wobei zuvor die Abbindung der Zu- und Abläufe erforderlich ist.<br />

Das Schachtunterteil kann als Fertigteil angeliefert oder örtlich<br />

gemauert werden. Im erstgenannten Fall sind die vorhandenen<br />

Abwinklungen im Gerinne vorher genau aufzumessen. Nach<br />

Herstellung des neuen Unterteils sind die Zu- und Ablaufkanäle<br />

mit Gelenkstücken an die Öffnungen anzuschließen. Anschließend<br />

erfolgt der weitere Schachtaufbau mit Schachtringen,<br />

Konus und Ausgleichsringen aus Betonfertigteilen. Die<br />

Schachtabdeckung, inkl. Schmutzfänger ist in der Regel ebenfalls<br />

zu erneuern.<br />

Stillgelegte Schächte sind nach Möglichkeit auszubauen. Ist dies<br />

zu kostenaufwendig, ist der stillgelegte Schacht bis zu einer Tiefe<br />

von 1,0 m auszubauen und anschließend mit einem geeigneten<br />

Material (z. B. Dämmer oder Fließbeton) zu verfüllen. Bei einer<br />

Verfüllung mit wasserdurchlässigem Material (z. B. Sand oder<br />

Kies) ist die Schachtsohle vor der Verfüllung auf einer Fläche von<br />

mindestens 200 cm² zu öffnen.<br />

Anwendungsbereich<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Bauzeit<br />

Bauüberwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

- baufällige Schächte<br />

613


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Vorteil<br />

- hohe Lebensdauer des neuen Bauwerkes<br />

Nachteil<br />

- hoher manueller Aufwand;<br />

- meistens teurer als Renovierung;<br />

- hohe Beeinträchtigung des gesamten Umfeldes (s. ökologische<br />

Beurteilung).<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Direkte Beeinträchtigungen/Gefährdung von Bäumen und<br />

Sträuchern durch Kappung von eingewachsenen Wurzeln im<br />

Schadensbereich bedingt möglich;<br />

- Verdichtung des Bodens im Baugrubenbereich möglich, der<br />

zusätzliche Einsatz von Boden anderer Herkunft oft notwendig;<br />

- Eine Veränderung der Bodenfunktionen durch den Austausch<br />

des Bodenmaterials im Baugrubenbereich ist möglich;<br />

- Einschränkungen des Verkehrsraumes;<br />

- Emissions- und Schwingungsbelastungen aus Baustellenbetrieb<br />

sind hoch;<br />

- ggf. Verkehrsumleitungen erforderlich;<br />

- evtl. Beeinträchtigungen durch Grundwasserabsenkung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- wasserrechtliche Erlaubnis bei einer Grundwasserabsenkung<br />

erforderlich;<br />

- ordnungsgemäße Entsorgung von Bodenaushub und Straßenaufbruch<br />

erforderlich (Deponieklassen beachten).<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Vorarbeiten<br />

Umleitung für <strong>Abwasser</strong>kanal<br />

Unterverzeichnis: Sonstige Leistungen - <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Teilleistungsgruppe: Umleitungen, Überbrückungen - <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

614


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 012 Mauerarbeiten<br />

Vorhandenen Schacht abbrechen<br />

Teilleistungsgruppe: Abbrechen Mauerwerk, Beton, Stahlbeton<br />

Hauptposition<br />

Gemäß: STLB-Bau Dynamische Baudaten<br />

Leistungsbereich 009 <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Unterverzeichnis: Sonstige Leistungen - <strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten<br />

Teilleistungsgruppe: Schachteinbau in vorhandene Kanäle<br />

Nacharbeiten<br />

Optische Inspektion Schächte:<br />

Unterverzeichnis: Reinigung, Inspektionen - <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

Leitungen<br />

Teilleistungsgruppe: Optische Inspektion Schächte<br />

Dichtheitsprüfung:<br />

Teilleistungsgruppe: Dichtheitsprüfungen - Entwässerungsbauteil<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Einbau von Steigeisen nach DIN 1211, 1212 und 1264 bzw.<br />

Steigbügel nach DIN 19555.<br />

- Schachtteile sind wie folgt genormt:<br />

Schachtabdeckungen in DIN 4271, 19584, 19596<br />

Schmutzfänger in DIN 1221<br />

Dichtmittel aus Elastomeren in DIN 4060<br />

Auflage- und Schachtringe, Schachthals in DIN 4034<br />

Für das Sanierungssystem<br />

-<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

-<br />

Bauzeit<br />

-<br />

Bauüberwachung<br />

-<br />

615


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.4<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion / Abnahmebegehung<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143-6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Sämtliche Protokolle und Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den Bauablauf und das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen und dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

616


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.5<br />

A-6.5.5 Kosten<br />

Anmerkung: Die angegebenen Einheitspreise sind Mittelwerte, die aufgrund<br />

verschiedener Rahmenbedingungen starken Schwankungen unterliegen.<br />

Tab. 6 - 2 Netto-Kosten Sanierungsverfahren für Schächte<br />

Erneuerung<br />

Beschichtung<br />

offene<br />

Bauweise<br />

Aufspritzen<br />

Fertigteil<br />

manuelle oder maschi- aus Beton, ggf. mit örtnelle<br />

Applikation des lich gemauertem<br />

Beschichtungsmateri- Unterteil<br />

als<br />

Renovierung<br />

Auskleidung<br />

Wickelrohr<br />

Wickelrohrverfahren,<br />

örtlich hergestellt<br />

Segmenten<br />

UP-GF- oder PE-HD-<br />

Segmenten, Platten,<br />

Bahnen, Einzelelemente<br />

Verfahren<br />

Abbruch des alten<br />

Schachtes, Anschluss<br />

der Zu- und Abläufe mit<br />

Gelenkstücken, komplett<br />

incl. Erd-, VerbauundWiederherstellungsarbeiten<br />

sowie<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung<br />

ohne besondere Vor- u.<br />

Nachleistungen, keine<br />

erschwerten Bedingungen,<br />

5mm Schichtdicke<br />

bei PU-<br />

Beschichtung<br />

Für Schacht DN 1000,<br />

Tiefe 3,50 m, incl.<br />

Ringraumverfüllung,<br />

ohne Sohle<br />

Für Schacht DN1000,<br />

Tiefe 3,50m incl. aller<br />

Vor- und Nacharbeiten,<br />

incl. Sohle<br />

Randbedingungen für<br />

Standardschacht<br />

DN 1000<br />

Submission<br />

€/Stück<br />

Herst./Subm.<br />

€/m²<br />

Hersteller<br />

€/Schacht<br />

Herst./Subm.<br />

€/Schacht<br />

Quelle<br />

Einzelpreis / Einheit<br />

2000-3000<br />

65-150<br />

1600-1800<br />

1700-1900<br />

617


Sanierungsverfahren Anhang A-6.5.5<br />

Tab. 6 - 2 Netto-Kosten Sanierungsverfahren für Schächte<br />

Auswechseln<br />

Abdichtung Auswechseln<br />

von Betonoberflächen von schadhaften<br />

durch Oberflächen- Schachtteilen, einbehandlung<br />

mit Verkieschließlich Liefern und<br />

selung<br />

Entsorgen<br />

Flutung<br />

Behebung von Undichtigkeiten<br />

und Verfestigung<br />

des Bodens<br />

durch 2 miteinander<br />

reagierenden Lösungen<br />

Reparatur<br />

Ausbessern / Abdichten von Fehlstellen<br />

Innen<br />

Injektion<br />

Verfugung<br />

Abdichtung kleiner Ausbessern/Verfugen<br />

Schadstellen und von Klinkermauerwerk<br />

Risse mittels Injektion<br />

von Epoxidharz, Polyuretanharz<br />

oder<br />

Zementleim /-suspension<br />

Ausbessern<br />

von Schachtwand und<br />

Schachtsohle<br />

Außen<br />

Abdichtung<br />

mit Zementmörtel oder<br />

reaktionsharzmodifiziertem<br />

Zementmörtel<br />

Verfahren<br />

ohne besondere Vor- u.<br />

Nachleistungen, keine<br />

erschwerten Bedingungen;<br />

incl. Straßenaufbruch<br />

und<br />

Wiederherstellungsarbeiten<br />

ohne besondere Vor- u. Wasserhaltung nicht<br />

Nachleistungen, keine zwingend erforderlich;<br />

erschwerten Bedingun- für Schacht DN1000,<br />

gen. Preis stark vom Tiefe 3,50m<br />

einzelnen Projekt<br />

abhängig.<br />

ohne besondere Vor- u.<br />

Nachleistungen, keine<br />

erschwerten Bedingungen,<br />

<strong>Abwasser</strong>haltung<br />

erforderlich<br />

ohne besondere Vor- u.<br />

Nachleistungen,<br />

Für die Reparatur/<br />

Erneuerung der<br />

Schachtsohle <strong>Abwasser</strong>haltung<br />

erforderlich<br />

ohne Wasserhaltung,<br />

ohne Baugrube, ohne<br />

Wiederherstellungsarbeiten<br />

Randbedingungen für<br />

Standardschacht<br />

DN 1000<br />

Submission<br />

Herst./Subm.<br />

€/Schacht<br />

Hersteller<br />

€/m Schachttiefe<br />

Submission<br />

€/m²<br />

Herst./Subm.<br />

Submission<br />

Submission<br />

€/m²<br />

Quelle<br />

Einzelpreis / Einheit<br />

Schachtabdeckung auf<br />

Straßenniveau heben<br />

oder senken 130 -180<br />

€/Stück<br />

Schmutzfänger 18-30<br />

€/Stück Schachthals<br />

175-350 €/Stück Ausgleichsring<br />

25-50 €/<br />

Stück Steigeisen 25-50<br />

€/Stück Erneuerung<br />

der Berme mit Kanalklinker<br />

und der Fließrinne<br />

mit Steinzeug-<br />

Halbschalen 600-1000<br />

€/Stück<br />

640-1300<br />

420-580<br />

200-400<br />

Ringfuge 80-140 €/<br />

Stück; Anbohren und<br />

Setzen der Lanzen 30-<br />

85 €/Stück; Injektionsmittel<br />

4-7,5 €/l<br />

Schachtsohle<br />

600-1000 €/Stück<br />

Schachtwand 200-400<br />

€/m²<br />

200-400<br />

618


Sanierungsverfahren Anhang A-6.6<br />

A-6.6 Sanierung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten<br />

Im Zusammenhang mit der Sanierung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten<br />

werden hohe Anforderungen an die Planung und Ausführung<br />

sowie an die eingesetzten Materialien und Baustoffe gestellt. Es gelten die<br />

Anforderungen gemäß DIN EN 858-1 [DIN EN 858-1, 2005] und DIN EN<br />

858-2 [DIN EN 858-2, 2003] sowie DIN 1999-100 [DIN 1999-100, 2003]<br />

und DIN 1999-101 [DIN 1999-101, 2009].<br />

Nach der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist die nächste<br />

Generalinspektion grundsätzlich noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist<br />

durchzuführen (vgl. Anh. A-10.3.8.5 Musterleistungstexte für die Generalinspektion).<br />

Hinweise zu Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten<br />

enthält Anh. A-10.3.<br />

Während der Sanierung ist der Betrieb der Abscheideranlage einzustellen.<br />

Für die Entwässerung oberhalb liegender abscheiderpflichtiger Flächen<br />

sind im Bedarfsfall erforderliche Maßnahmen zu treffen.<br />

A-6.6.1 Hinweise für den AG zur Erstellung der Leistungsbeschreibung<br />

Bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung ist für die Ausführung der<br />

Sanierungsmaßnahmen die Gültigkeit der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> in der<br />

aktuellen Fassung vertraglich zu vereinbaren.<br />

Die Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Sanierung einer<br />

Abscheideranlage erfolgt auf Grundlage der im Prüfbericht dokumentierten<br />

Ergebnisse der Generalinspektion (vgl. Anh. A-10.3.8.1). Für die<br />

Beseitigung der im Rahmen der Generalinspektion festgestellten Mängel<br />

sind die in Abstimmung mit der zuständigen Behörde festgelegten Fristen<br />

einzuhalten (vgl. Anh. A-10.3.8). Dies gilt auch für Mängel, die im Rahmen<br />

der Eigenkontrolle oder Wartung festgestellt werden.<br />

Der AG stellt dem mit den jeweiligen Leistungen befassten Sanierungsunternehmen,<br />

im Folgenden als Auftragnehmer (AN) bezeichnet, den Prüfbericht<br />

zur Verfügung.<br />

Muster Leistungstexte zur Sanierung stehen im Anh. A-6.6.3 zur Verfügung.<br />

Hinweise zu Sanierungsmaßnahmen sind in der Maßnahmenliste<br />

zur Behebung von Mängeln (vgl. Anh. A-10.3.8.4) aufgeführt. Darüber hinaus<br />

enthält die Maßnahmenliste Verweise auf die in Anh. A-6.6.3 enthaltenen<br />

Leistungstexte bzw. auf das Standardleistungsbuch Bau [STLB-Bau].<br />

Hinweise zu ZTV sind im Anh. A-6.6.2 aufgeführt. Die Inhalte sind nicht<br />

dafür vorgesehen, unmittelbar in die Leistungsbeschreibung übernommen<br />

zu werden. Sie sind als Hinweis für den AG zur Formulierung allgemeiner<br />

Anforderungen und ZTV gedacht.<br />

Zur Neudimensionierung von Abscheideranlagen im Rahmen einer Neubaumaßnahme<br />

vgl. Anh. A-10.3.8.3.<br />

Prüfbericht Generalinspektion<br />

Leistungstexte zur<br />

Sanierung<br />

Zusätzliche TechnischeVertragsbedingungen<br />

für die Qualitätssicherung<br />

(ZTV)<br />

Neudimensionierung<br />

619


Sanierungsverfahren Anhang A-6.6.2<br />

A-6.6.2 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur<br />

Qualitätssicherung (ZTV)<br />

Mit Abgabe des Angebots ist nachzuweisen, dass es sich bei dem AN um<br />

einen Fachbetrieb gemäß § 19l WHG handelt, welcher über die notwendigen<br />

Voraussetzungen zur Durchführung und Überwachung der ausgeschriebenen<br />

Leistungen verfügt.<br />

Der Bauleiter oder der Geräteführer (vor Ort verantwortliche Person) des<br />

AN muss über die erforderliche Fachkunde zur Durchführung der Sanierung<br />

verfügen. Dem Angebot sind Nachweise<br />

beizufügen.<br />

> zur Fachkenntnis/-kunde über die Ausführung sachgerechter<br />

Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an<br />

Beton- und Mauerwerksoberflächen (SIVV-Schein),<br />

> über eine umfassende technikbezogene Einweisung bzw.<br />

Produktschulung des jeweiligen Systemherstellers,<br />

> zur Fachkenntnis/-kunde über die einzusetzenden Baustoffe/Materialien<br />

und die technische Ausrüstung/Arbeitsmittel,<br />

> zur Fachkenntnis/-kunde über Funktion und Arbeitsweise<br />

von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten<br />

> zur Fachkenntnis/-kunde über Verfahren zur Schadenserkennung<br />

und Instandsetzung sowie<br />

> der Anerkennung als Fachbetrieb gemäß WHG § 19i Abs.<br />

1 für Einbau, Aufstellung, Instandhaltung, Instandsetzung<br />

oder Reinigung von LAU- und HBV- Anlagen<br />

Die Materialkomponenten des einzusetzenden Sanierungssystems müssen<br />

den Herstellerangaben entsprechend aufeinander abgestimmt sein<br />

und verarbeitet werden. Es sind die Anforderungen der geltenden Regelwerke<br />

und Verarbeitungsvorschriften für die eingesetzten Materialien und<br />

Baustoffe einzuhalten.<br />

Der AN hat bei Angebotsabgabe nachzuweisen, dass der Lieferant der<br />

eingesetzten Materialien und Baustoffe ein Zertifikat gemäß DIN EN ISO<br />

9001 für das jeweilige Lieferwerk besitzt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe sind folgende Dokumente<br />

nachzuweisen:<br />

> Liefernachweise des Herstellerwerks<br />

> Stoffnachweise durch z. B. vom DIBt zugelassene Prüfinstitute<br />

oder Materialprüfanstalten für die eingesetzten<br />

Materialen und Baustoffe bzw. das eingesetzte Sanierungssystem.<br />

Zudem muss bei Abweichungen des vorgesehenen<br />

Sanierungssystems von den<br />

Standardempfehlungen des Herstellers eine Zulassungsbestätigung<br />

für das Sanierungssystem vorgelegt werden.<br />

Anforderungen an die<br />

Qualifikation des AN<br />

Materialien und Baustoffe<br />

620


Sanierungsverfahren Anhang A-6.6.2<br />

> Verarbeitungsvorschriften der Produkthersteller<br />

Für den Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufbringung des Beschichtungssystems<br />

hat der AN eine Verarbeitungsanleitung zu erstellen. Diese<br />

muss zusätzlich zu den Bestimmungen der DIBt-Zulassung eine detaillierte<br />

Beschreibung insbesondere zu folgenden Punkten enthalten:<br />

> Oberflächenbeschaffenheit und -vorbehandlung<br />

> Luftfeuchtigkeit und -temperatur (Einhaltung der Taupunktgrenzen)<br />

> Material- und Oberflächentemperaturen<br />

> Verpackung, Transport und Lagerung der Beschichtungskomponenten<br />

> Vorsichtsmaßnahmen bei der Verarbeitung<br />

> Mischung der Komponenten<br />

> Applikationstechnik<br />

> Materialverbrauch pro Schicht und Arbeitsgang<br />

> Maßnahmen zur Ableitung von elektrostatischen Aufladungen<br />

einschließlich der Erdung<br />

> Verarbeitungszeitraum nach Anmischung der Beschichtungsmassen<br />

> Erforderlicher Zeitraum nach Aufbringung der (ersten)<br />

Beschichtung bis zur Begehbarkeit der Abscheideranlage<br />

bzw. bis zur Aufbringung einer weiteren Beschichtung<br />

oder bis zum nächsten Arbeitsgang<br />

> Ausführung von Ausbesserungsarbeiten<br />

> Zeitpunkt, an dem die volle mechanische und chemische<br />

Belastbarkeit der Oberflächenbeschichtung erreicht ist.<br />

Anhand der vom AN erstellten Verarbeitungsanleitung prüft der AG im<br />

Rahmen der Bauüberwachung die einzelnen Arbeitsschritte zur Aufbringung<br />

des Beschichtungssystems.<br />

Der AN ist während des gesamten Sanierungszeitraums zur Durchführung<br />

einer lückenlosen Eigenüberwachung verpflichtet. Hierfür muss sich<br />

der AN während der Ausführung vergewissern und dem AG auf Verlangen<br />

nachweisen, dass die Materialien und Baustoffe sowie das Sanierungsverfahren<br />

den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Zudem sind<br />

während der Ausführung der Zustand des Untergrunds und die Witterungsbedingungen<br />

zu kontrollieren. Die Ergebnisse der Eigenüberwachungen<br />

sind in einem Sanierungsbericht festzuhalten.<br />

Die ausgeführten Sanierungsarbeiten sind in Form eines Berichts sowie<br />

einer Fotodokumentation mit Abbildungen von der Abscheideranlage vor<br />

und nach Ausführung der Sanierungsarbeiten zu dokumentieren. Zulässigkeitsnachweise<br />

für die verwendeten Materialien (z. B. Prüfzeugnisse,<br />

Zulassungen) sind beizufügen.<br />

Arbeitsablauf für die<br />

Aufbringung einer<br />

Oberflächenbeschichtung<br />

Eigenüberwachung<br />

621


Sanierungsverfahren Anhang A-6.6.3<br />

Über die Durchführung von Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauüberwachung<br />

entscheidet der AG im Einzelfall.<br />

Durch die Bauüberwachung durch den AG wird die Verpflichtung des AN<br />

zur Durchführung der Eigenüberwachung nicht eingeschränkt.<br />

A-6.6.3 Leistungstexte für die Sanierung (Muster)<br />

Die Muster Leistungstexte können vom AG zur Erstellung der Leistungsbeschreibung<br />

für die Sanierung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten<br />

verwendet werden. Sie stehen in der html-Fassung der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> als PDF- und als Word-Datei zur Verfügung.<br />

Bauüberwachung<br />

622


Sanierungsverfahren Anhang A-6.7<br />

A-6.7 Sanierung von Abscheideranlagen für Fette<br />

Im Zusammenhang mit der Sanierung von Abscheideranlagen für Fette<br />

werden hohe Anforderungen an die Planung und Ausführung sowie an die<br />

eingesetzten Materialien und Baustoffe gestellt. Es gelten die Anforderungen<br />

gemäß DIN EN 858-1 [DIN EN 1825-1, 2004] und DIN EN 858-2 [DIN<br />

EN 1825-2, 2002] sowie DIN 1999-100 [DIN 4040-100, 2004].<br />

Nach der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist die nächste<br />

Generalinspektion grundsätzlich noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist<br />

durchzuführen (vgl. Anh. A-10.4.8.5 Musterleistungstexte für die Generalinspektion).<br />

Hinweise zu Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für Fette enthält<br />

Anh. A-10.4.<br />

Während der Sanierung ist der Betrieb der Abscheideranlage einzustellen.<br />

Für den Betrieb des oberhalb liegenden Entwässerungssystems sind<br />

im Bedarfsfall erforderliche Maßnahmen zu treffen.<br />

A-6.7.1 Hinweise für den AG zur Erstellung der Leistungsbeschreibung<br />

Bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung ist für die Ausführung der<br />

Sanierungsmaßnahmen die Gültigkeit der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> in der<br />

aktuellen Fassung vertraglich zu vereinbaren.<br />

Die Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Sanierung einer<br />

Abscheideranlage erfolgt auf Grundlage der im Prüfbericht dokumentierten<br />

Ergebnisse der Generalinspektion (vgl. Anh. A-10.4.8.1). Für die<br />

Beseitigung der im Rahmen der Generalinspektion festgestellten Mängel<br />

sind die in Abstimmung mit der zuständigen Behörde festgelegten Fristen<br />

einzuhalten (vgl. Anh. A-10.4.8). Dies gilt auch für Mängel, die im Rahmen<br />

der Eigenkontrolle oder Wartung festgestellt werden.<br />

Der AG stellt dem mit den jeweiligen Leistungen befassten Sanierungsunternehmen,<br />

im Folgenden als Auftragnehmer (AN) bezeichnet, den Prüfbericht<br />

zur Verfügung.<br />

Muster Leistungstexte zur Sanierung stehen im Anh. A-6.7.3 zur Verfügung.<br />

Hinweise zu Sanierungsmaßnahmen sind in der Maßnahmenliste<br />

zur Behebung von Mängeln (vgl. Anh. A-10.4.8.4) aufgeführt. Darüber hinaus<br />

enthält die Maßnahmenliste Verweise auf die in Anh. A-6.7.3 enthaltenen<br />

Leistungstexte bzw. auf das Standardleistungsbuch Bau [STLB-Bau].<br />

Hinweise zu ZTV sind im Anh. A-6.7.2 aufgeführt. Die Inhalte sind nicht<br />

dafür vorgesehen, unmittelbar in die Leistungsbeschreibung übernommen<br />

zu werden. Sie sind als Hinweis für den AG zur Formulierung allgemeiner<br />

Anforderungen und ZTV gedacht.<br />

Zur Neudimensionierung von Abscheideranlagen im Rahmen einer Neubaumaßnahme<br />

vgl. Anh. A-10.4.8.3.<br />

Prüfbericht Generalinspektion<br />

Leistungstexte zur<br />

Sanierung<br />

Zusätzliche TechnischeVertragsbedingungen<br />

für die Qualitätssicherung<br />

(ZTV)<br />

Neudimensionierung<br />

623


Sanierungsverfahren Anhang A-6.7.2<br />

A-6.7.2 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur<br />

Qualitätssicherung (ZTV)<br />

Mit Abgabe des Angebots ist nachzuweisen, dass es sich bei dem AN um<br />

einen Fachbetrieb handelt, welcher über die notwendigen Voraussetzungen<br />

zur Durchführung und Überwachung der ausgeschriebenen Leistungen<br />

verfügt.<br />

Der Bauleiter oder der Geräteführer (vor Ort verantwortliche Person) des<br />

AN muss über die erforderliche Fachkunde zur Durchführung der Sanierung<br />

verfügen. Dem Angebot sind Nachweise<br />

beizufügen.<br />

> zur Fachkenntnis/-kunde über die Ausführung sachgerechter<br />

Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an<br />

Beton- und Mauerwerksoberflächen (SIVV-Schein),<br />

> über eine umfassende technikbezogene Einweisung bzw.<br />

Produktschulung des jeweiligen Systemherstellers,<br />

> zur Fachkenntnis/-kunde über die einzusetzenden Baustoffe/Materialien<br />

und die technische Ausrüstung/Arbeitsmittel,<br />

> zur Fachkenntnis/-kunde über Funktion und Arbeitsweise<br />

von Abscheideranlagen für Fette<br />

> zur Fachkenntnis/-kunde über Verfahren zur Schadenserkennung<br />

und Instandsetzung<br />

Die Materialkomponenten des einzusetzenden Sanierungssystems müssen<br />

den Herstellerangaben entsprechend aufeinander abgestimmt sein<br />

und verarbeitet werden. Es sind die Anforderungen der geltenden Regelwerke<br />

und Verarbeitungsvorschriften für die eingesetzten Materialien und<br />

Baustoffe einzuhalten.<br />

Der AN hat bei Angebotsabgabe nachzuweisen, dass der Lieferant der<br />

eingesetzten Materialien und Baustoffe ein Zertifikat gemäß DIN EN ISO<br />

9001 für das jeweilige Lieferwerk besitzt.<br />

Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe sind folgende Dokumente<br />

nachzuweisen:<br />

> Liefernachweise des Herstellerwerks<br />

> Stoffnachweise durch z. B. vom DIBt zugelassene Prüfinstitute<br />

oder Materialprüfanstalten für die eingesetzten<br />

Materialen und Baustoffe bzw. das eingesetzte Sanierungssystem.<br />

Zudem muss bei Abweichungen des vorgesehenen<br />

Sanierungssystems von den<br />

Standardempfehlungen des Herstellers eine Zulassungsbestätigung<br />

für das Sanierungssystem vorgelegt werden.<br />

> Verarbeitungsvorschriften der Produkthersteller<br />

Anforderungen an die<br />

Qualifikation des AN<br />

Materialien und Baustoffe<br />

624


Sanierungsverfahren Anhang A-6.7.2<br />

Für den Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufbringung des Beschichtungssystems<br />

hat der AN eine Verarbeitungsanleitung zu erstellen. Diese<br />

muss zusätzlich zu den Bestimmungen der DIBt-Zulassung eine detaillierte<br />

Beschreibung insbesondere zu folgenden Punkten enthalten:<br />

> Oberflächenbeschaffenheit und -vorbehandlung<br />

> Luftfeuchtigkeit und -temperatur (Einhaltung der Taupunktgrenzen)<br />

> Material- und Oberflächentemperaturen<br />

> Verpackung, Transport und Lagerung der Beschichtungskomponenten<br />

> Vorsichtsmaßnahmen bei der Verarbeitung<br />

> Mischung der Komponenten<br />

> Applikationstechnik<br />

> Materialverbrauch pro Schicht und Arbeitsgang<br />

> Maßnahmen zur Ableitung von elektrostatischen Aufladungen<br />

einschließlich der Erdung<br />

> Verarbeitungszeitraum nach Anmischung der Beschichtungsmassen<br />

> Erforderlicher Zeitraum nach Aufbringung der (ersten)<br />

Beschichtung bis zur Begehbarkeit der Abscheideranlage<br />

bzw. bis zur Aufbringung einer weiteren Beschichtung<br />

oder bis zum nächsten Arbeitsgang<br />

> Ausführung von Ausbesserungsarbeiten<br />

> Zeitpunkt, an dem die volle mechanische und chemische<br />

Belastbarkeit der Oberflächenbeschichtung erreicht ist.<br />

Anhand der vom AN erstellten Verarbeitungsanleitung prüft der AG im<br />

Rahmen der Bauüberwachung die einzelnen Arbeitsschritte zur Aufbringung<br />

des Beschichtungssystems.<br />

Der AN ist während des gesamten Sanierungszeitraums zur Durchführung<br />

einer lückenlosen Eigenüberwachung verpflichtet. Hierfür muss sich<br />

der AN während der Ausführung vergewissern und dem AG auf Verlangen<br />

nachweisen, dass die Materialien und Baustoffe sowie das Sanierungsverfahren<br />

den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Zudem sind<br />

während der Ausführung der Zustand des Untergrunds und die Witterungsbedingungen<br />

zu kontrollieren. Die Ergebnisse der Eigenüberwachungen<br />

sind in einem Sanierungsbericht festzuhalten.<br />

Die ausgeführten Sanierungsarbeiten sind in Form eines Berichts sowie<br />

einer Fotodokumentation mit Abbildungen von der Abscheideranlage vor<br />

und nach Ausführung der Sanierungsarbeiten zu dokumentieren. Zulässigkeitsnachweise<br />

für die verwendeten Materialien (z. B. Prüfzeugnisse,<br />

Zulassungen) sind beizufügen.<br />

Über die Durchführung von Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauüberwachung<br />

entscheidet der AG im Einzelfall.<br />

Arbeitsablauf für die<br />

Aufbringung einer<br />

Oberflächenbeschichtung<br />

Eigenüberwachung<br />

Bauüberwachung<br />

625


Sanierungsverfahren Anhang A-6.7.3<br />

Durch die Bauüberwachung durch den AG wird die Verpflichtung des AN<br />

zur Durchführung der Eigenüberwachung nicht eingeschränkt.<br />

A-6.7.3 Leistungstexte für die Sanierung (Muster)<br />

Die Muster Leistungstexte können vom AG zur Erstellung der Leistungsbeschreibung<br />

für die Sanierung von Abscheideranlagen für Fette verwendet<br />

werden. Sie stehen in der html-Fassung der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

als PDF- und als Word-Datei zur Verfügung.<br />

626


ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong> (XML) Grundlagen<br />

A-7 ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong> (XML)<br />

A-7.1 Allgemeines<br />

Die ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong> dienen dem standardisierten,<br />

DV-orientierten Datenaustausch zwischen Auftraggeber (z.B. Staatliches<br />

Baumanagement) und Auftragnehmer (z.B. Ingenieurbüro) oder anderen<br />

Projektbeteiligten (z.B. Ingenieurbüro für Vermessung oder Inspektionsfirma).<br />

Der Anwendungsbereich der ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong> in der<br />

Bauverwaltung ist der Austausch zwischen der eingeführten Erfassungsund<br />

Prüfsoftware, den zugehörigen hydraulischen Fachprogrammen und<br />

der Bestandsdokumentation mit dem Liegenschaftsinformationssystem<br />

Außenanlagen LISA ® oder anderen Werkzeugen, die über eine nachweislich<br />

funktionsfähige ISYBAU-XML-Schnittstelle verfügen.<br />

Mit den ISYBAU-Austauschformaten im XML-Format wird den erhöhten<br />

fachlichen und gesetzlichen Anforderungen zur Erfassung und zum Austausch<br />

von abwassertechnischen Daten auch im Hinblick an eine einheitliche<br />

Bestandsdokumentation Rechnung getragen.<br />

Die ISYBAU-Austauschformate im XML-Format wurden am 20.10.2006<br />

eingeführt. Die bis 2006 gültigen ISYBAU-Austauschformate im ASCII-<br />

Format stehen weiterhin auf der Internetseite der OFD Niedersachsen im<br />

Bereich Downloads der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> (Stand Oktober 2006) zur<br />

Verfügung.<br />

A-7.2 Grundlagen<br />

Alle Inhalte sind im XML (EXtensible Markup Language)-Format der Version<br />

1.0 beschrieben. Das XML-Format in der Version 1.0 wurde durch<br />

das W3C (World Wide Web Consortium) standardisiert.<br />

XML ermöglicht die Trennung von Struktur und Daten:<br />

> Mit "XML-Schema" werden eindeutige Datenstrukturen<br />

einschließlich aller Restriktionen bis auf Datenfeldebene<br />

beschrieben.<br />

> "XML-Daten" gehorchen der mit "XML-Schema" definierten<br />

Struktur.<br />

> "XML-Daten" können mit "XML-Schema" auf ihre Gültigkeit<br />

geprüft werden.<br />

Struktur und Inhalte der einzelnen Datenbereiche sind jeweils in einem<br />

unabhängigen XML-Schema eindeutig definiert.<br />

Die Festlegung der Struktur in den XML-Schema erfolgt mit einem "Baumorientierten<br />

Modell". Zum Aufbau der Struktur der XML-Schema werden<br />

Elemente mit einfachen und komplexen Datentypen verwendet.<br />

> Einfache Datentypen entsprechen einem Datenfeld mit<br />

einfachem Inhalt. Sie können zusätzlich inhaltliche Einschränkungen<br />

(z.B. Wertebereiche) enthalten. Diese ein-<br />

Vorbemerkungen<br />

Geltungsbereich<br />

Einführung<br />

Datenformat XML<br />

627


Allgemeines Grundlagen<br />

fachen Datentypen mit inhaltlichen Restriktionen<br />

(SimpleTypes) werden zur Festlegung der Referenzlisten<br />

verwendet.<br />

> Komplexe Datentypen (ComplexTypes) sind Datenbereiche,<br />

die wiederum eine Anzahl von Elementen mit einfachen<br />

oder komplexen Datentypen enthalten.<br />

Außerdem enthalten die XML-Schemata Eindeutigkeitsfestlegungen<br />

(Schlüssel) und Schlüsselverweise für bestimmte Elemente.<br />

Die XML-Schemata werden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Sie stellen<br />

die Grundlage für die Validierung (Gültigkeitsprüfung) von XML-Daten und<br />

für die Anwendungsentwicklung dar.<br />

Folgende Datenfeldformate werden für die ISYBAU-Austauschformate<br />

genutzt. Sie entsprechen den XML 1.0-Spezifikationen des W3C:<br />

> Integer<br />

Numerisches Datenfeld, das eine mathematische ganze<br />

Zahl enthält. Plus- und Minuszeichen sind als Vorzeichen<br />

erlaubt. Werte ohne Vorzeichen werden als positive Werte<br />

interpretiert. Nicht signifikante führende Nullen sind ebenfalls<br />

zulässig.<br />

> Decimal<br />

Numerisches Datenfeld, das eine Dezimalzahl mit einer<br />

beliebigen endlichen Zahl der Ziffern 0 bis 9 vor und hinter<br />

dem Dezimaltrennzeichen zulässt. Als Dezimaltrennzeichen<br />

ist nur der Punkt zulässig. Die Vorzeichen Plus und<br />

Minus sind erlaubt. Exponentialschreibweisen werden<br />

nicht unterstützt.<br />

Werden Feldgrößenrestriktionen (n.m) gemacht, hat das<br />

Feld eine maximale Anzahl von n Stellen vor und nach<br />

dem Dezimalpunkt ohne den Dezimalpunkt selbst, wovon<br />

m Stellen Dezimalstellen sind.<br />

> Double<br />

Numerisches Datenfeld, dass eine Gleitkommazahl in<br />

Dezimal- oder Exponentialschreibweise zulässt. Als Dezimaltrennzeichen<br />

ist nur der Punkt zulässig. Leerzeichen<br />

sind nicht zulässig.<br />

> String<br />

Alphanumerisches Datenfeld, das eine beliebige Folge<br />

von Zeichen einschließlich Leerzeichen, die in einem XML<br />

1.0-Dokument erlaubt sind, enthalten kann.<br />

> Token<br />

Alphanumerisches Datenfeld beliebiger Länge, das eine<br />

beliebige Folge von Zeichen einschließlich Leerzeichen,<br />

die in einem XML 1.0-Dokument erlaubt sind, enthalten<br />

kann.<br />

Ein String in einem Datenfeld des Typs Token wird bei der<br />

Übergabe an eine Anwendung normalisiert, d.h. Zeilenvor-<br />

Feldformate<br />

628


Allgemeines Grundlagen<br />

schübe, Tabulatoren sowie führende, abschließende und<br />

mehrere aufeinanderfolgende Leerzeichen werden entfernt.<br />

> Boolean<br />

Datenfeld, das einen logischen Booleschen Ausdruck enthält.<br />

Zulässig sind die Werte 1 (wahr) und 0 (falsch).<br />

> Date<br />

Datenfeld, das eine Kalenderdatumsangabe enthält, die<br />

von ISO 8601 definiert wird. Zulässig ist die Angabe des<br />

Datums im Format JJJJ-MM-DD.<br />

> gYearMonth<br />

Datenfeld, das eine Jahres- und Monatsangabe enthält,<br />

die von ISO 8601 definiert wird. Zulässig ist die Angabe im<br />

Format JJJJ-MM.<br />

> gYear<br />

Datenfeld, das eine Jahresangabe enthält, die von ISO<br />

8601 definiert wird. Zulässig ist die Angabe des Jahres im<br />

Format JJJJ.<br />

> Time<br />

Datenfeld, das eine Zeitangabe enthält, die von ISO 8601<br />

definiert wird. Zulässig ist die Angabe der Uhrzeit im Format<br />

hh:mm:ss.<br />

Sofern sich die Datenfelder nicht selbst erklären, wird auf Erläuterungen<br />

und Festlegungen hingewiesen, die unbedingt zu beachten sind. Werden<br />

Einheiten und Restriktionen für die Feldgröße angegeben, sind diese<br />

zwingend einzuhalten.<br />

Datenfelder, die aus DV-technischer Sicht Pflichtfelder darstellen, z.B.<br />

eine Objektbezeichnung, sind in den XML-Schemata entsprechend festgelegt.<br />

Die Fortschreibung berücksichtigt die inhaltliche Migrierbarkeit der alten<br />

ISYBAU-Austauschformate vollständig. Dies betrifft sowohl den Datenumfang<br />

als auch die Inhalte von Referenzlisten.<br />

In einem XML-ISYBAU-Austauschformat wird grundsätzlich zwischen fünf<br />

Datenbereichen unterschieden:<br />

> Metadaten<br />

> Stammdaten<br />

> Zustandsdaten<br />

> Hydraulische Daten<br />

> Betriebsdaten<br />

Referenzlisten werden zentral geführt. Dadurch werden Redundanzen<br />

weitestgehend ausgeschlossen. Jeder Referenzliste ist eine eindeutige<br />

Nummer zugeordnet. Die Referenzlisten sind als SimpleTypes in einem<br />

zentralen XML-Schema zusammengefasst und werden an den erforderlichen<br />

Stellen eingebunden.<br />

Datenbereiche<br />

Referenzlisten<br />

629


Allgemeines Metadaten<br />

Struktur und Inhalte der Datenbereiche werden in den folgenden Kapiteln<br />

beschrieben.<br />

A-7.3 Metadaten<br />

Die Metadaten enthalten administrative Daten und Informationen zu einer<br />

Liegenschaft. Sie stellen gleichzeitig den Kopf eines ISYBAU-Austauschformates<br />

dar, in dem die nachfolgenden Fachdatenkollektive inhaltlich<br />

beschrieben und zusammengefasst werden.<br />

Abb. A-7 - 1 Grobstruktur Metadaten<br />

Der Metadatenbereich ist in einem Hauptschema definiert. Die jeweiligen<br />

XML-Schema der Fachdatenkollektive sind in das Hautschema eingebunden.<br />

Mit den Metadaten werden die Daten in den Fachdatenkollektiven thematisch<br />

zusammengefasst. Das sind z.B.<br />

> ein Bestandsdatenkollektiv, bestehend aus Stammdaten<br />

und Zustandsdaten<br />

> ein Hydraulikdatenkollektiv, bestehend aus den hydraulischen<br />

Daten und den Stammdaten (Hydraulisches Modell)<br />

> ein Zustandsdatenkollektiv, bestehend aus den Zustandsdaten<br />

einer Inspektion sowie Dichtheitsprüfungen.<br />

630


Allgemeines Metadaten<br />

Tab. A-7 - 1 Hauptebene<br />

Identifikation<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Version gYear-<br />

Month<br />

A-7.3.1 Administrative Daten<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Version des ISYBAU-Austauschformates als<br />

Kombination aus Jahr und Monat (JJJJ-MM)<br />

gemäß ISO 8601<br />

Admindaten AdmindatenType Administrative Daten zu der Liegenschaft<br />

Datenkollektive DatenkollektiveType Datenbereich der abwassertechnischen Anlagen<br />

Tab. A-7 - 2 Administrative Daten<br />

AdmindatenType Identifikation/Admindaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Liegenschaft LiegenschaftType Liegenschaftsbezogene Daten<br />

Verwaltung VerwaltungType Zuständige Dienststellen<br />

Tab. A-7 - 3 Liegenschaftsbezogene Daten<br />

LiegenschaftType Identifikation/Admindaten/Liegenschaft<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Liegenschaftsnummer String 20 Liegenschaftsnummer<br />

Für Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des<br />

BMVG ist die 6-stellige LNR gem. BW-Schlüssel<br />

einzutragen<br />

Für Liegenschaften in anderen Zuständigkeitsbereichen<br />

ist eine Kennnummer gem. Vorgaben zu<br />

verwenden.<br />

Objektnummer String 4 Objektnummer gem. BW-Schlüssel (4-stellig)<br />

Liegenschaftsbezeichnung<br />

String 40 Liegenschaftsbezeichnung<br />

Liegenschaftsstrasse String 40 Straße und Hausnummer der Liegenschaft<br />

LiegenschaftsPLZ String 5 Postleitzahl der Liegenschaft<br />

Liegenschaftsort String 40 Ort der Liegenschaft<br />

Liegenschaftsnutzung Token Freie Bemerkung zur Nutzung der Liegenschaft<br />

z.B.: Flugplatz, Krankenhaus<br />

631


Allgemeines Metadaten<br />

Tab. A-7 - 4 Zuständige Dienststellen<br />

VerwaltungType Identifikation/Admindaten/Verwaltung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

A-7.3.2 Datenkollektive - Datenbereich der abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

A-7.3.2.1 Beschreibung der im Austauschformat enthaltenen<br />

Datenkollektive<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Zustaendigkeit Integer 1 Zuständigkeit für die Liegenschaft M103<br />

DienststelleVerwaltend String 40 verwaltende Dienststelle der Mittelinstanz (z.B.<br />

WBV oder Landesamt für Straßenbau)<br />

DienststelleHausverwaltend<br />

String 40 Hauverwaltende Dienststelle (z.B. BwDLZ)<br />

DienststelleBauaufsicht String 40 Bauaufsichtführende Ebene (z.B. OFD)<br />

DienststelleBaudurchfuehrung<br />

NummerDienststelleBaudurchfuehrung<br />

String 40 Baudurchführende Ebene (z.B. Bauamt)<br />

String 5 Nummer der Dienststelle der Baudurchführenden<br />

Ebene gem. RBBau<br />

Zustaendigkeitsbereich String 10 Der Zuständigkeitsbereich versteht sich als<br />

Angabe des Sachgebiets bzw. des Sachbearbeiters,<br />

z.B. 60.3.<br />

Aktenzeichen String 15 Aktenzeichen<br />

<strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht<br />

Integer 1 Zuständigkeit für die <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht<br />

Wasserbehoerde String 40 zuständige Wasserbehörde<br />

AblaufEinleitungsgenehmigung<br />

Date 10 Ablauf der Einleitungsgenehmigung. Datum im<br />

Format JJJJ-MM-TT<br />

Kommentar Token freie Bemerkung zu den administrativen Daten<br />

Tab. A-7 - 5 Datenkollektive<br />

DatenkollektiveType Identifikation/Datenkollektive<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

M105<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Datenstatus Integer 2 Status des gesamten Datenbestandes im Austauschformat<br />

Erstellungsdatum Date Erstellungsdatum der Datei. Datum im Format<br />

JJJJ-MM-TT gemäß ISO 8601<br />

Kommentar Token Freie Bemerkung zum Austauschformat<br />

Kennungen/Kollektiv KollektivType Bereich zur Beschreibung der im Austauschformat enthaltenen<br />

Datenkollektive<br />

Stammdatenkollektiv StammdatenType Bereich der Stammdaten abwassertechnischer Anlagen<br />

Zustandsdatenkollektiv ZustandsdatenType Bereich der bautechnischen Zustandsdaten<br />

Hydraulikdatenkollektiv HydraulikdatenType Bereich der Daten aus hydraulischen Berechnungen<br />

Betriebsdatenkollektiv BetriebsdatenType Bereich der Betriebsdaten<br />

M100<br />

632


Allgemeines Metadaten<br />

Tab. A-7 - 6 Kollektiv<br />

KollektivType Identifikation/Datenkollektive/Kennungen/Kollektiv<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Kennung String 5 Kennung des Datenkollektives wie in einem<br />

zugehörigen Datenkollektiv definiert.<br />

Jede an dieser Stelle eingetragene Kennung<br />

muss eine Entsprechung in einem Datenkollektiv<br />

haben!<br />

Kollektivart Integer 1 Art des Datenkollektives M101<br />

Auswahlelement<br />

Stammdaten<br />

Zustandsdaten<br />

Hydraulikdaten<br />

Betriebsdaten<br />

Kollektiveigenschaft<br />

StammType<br />

ZustandType<br />

HydraulikType<br />

BetriebType<br />

Regelwerk Integer 1 Regelwerk, das den Datenumfang festlegt M104<br />

Bearbeitungsstand Date Datum der letzten Bearbeitung (JJJJ-MM-TT)<br />

Kommentar Token Freie Anmerkungen zu dem enthaltenen Datenumfang<br />

Tab. A-7 - 7 Eigenschaften Stammdatenkollektiv<br />

StammType Identifikation/Datenkollektive/Kennungen/Kollektiv/Kollektiveigenschaft/<br />

Stammdaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Stammdatentyp Integer 1 Bautechnischer Bestand oder hydraulisches<br />

Ersatzsystem<br />

Bautechnik Boolean 1 Objektbezogene Fachdaten und Topologie<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Geometrie Boolean 1 Geometriedaten<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Sanierung Boolean 1 Sanierungsdaten<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Umfeld Boolean 1 Umfelddaten zu Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Tab. A-7 - 8 Eigenschaften Zustandsdatenkollektiv<br />

ZustandType Identifikation/Datenkollektive/Kennungen/Kollektiv/Kollektiveigenschaft/<br />

Zustandsdaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

M102<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Inspektion Boolean 1 Inspektionsdaten<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Dichtheit Boolean 1 Daten zu Dichtheitsprüfungen<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Film Boolean 1 Daten zu digitalen Zustandsfilmen<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

633


Allgemeines Metadaten<br />

Tab. A-7 - 9 Eigenschaften Hydraulikdatenkollektiv<br />

HydraulikType Identifikation/Datenkollektive/Kennungen/Kollektiv/Kollektiveigenschaft/<br />

Hydraulikdaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Verfahren Boolean 1 Daten zu Verfahrensvorgaben/Zielgrößen<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Rechennetz Boolean 1 Daten zu Hydraulischen Kenngrößen der Objekte<br />

Dichtheitsprüfungen<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Gebiet Boolean 1 Gebietsdaten<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Flaechen Boolean 1 Einzugsflächendaten<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Belastung Boolean 1 Belastungsdaten<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Berechnung Boolean 1 Berechnungsergebnisse<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Tab. A-7 - 10 Eigenschaften Betriebsdatenkollektiv<br />

BetriebType Identifikation/Datenkollektive/Kennungen/Kollektiv/Kollektiveigenschaft/<br />

Betriebsdaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Beobachtung Boolean 1 Daten zu Feldbeobachtungen (Boden/Grundwasser)<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

634


Allgemeines Stammdaten<br />

A-7.4 Stammdaten<br />

Der Stammdatenbereich fasst die bisherigen Typen K, LK, ST, V, KS, VA,<br />

RN und UF zusammen. Damit wird der uniforme, konsistente Austausch<br />

aller abwassertechnischen Anlagen ermöglicht.<br />

<strong>Abwasser</strong>technische Anlagen werden in die Objektarten:<br />

> Haltung ("H"),<br />

> Leitung ("L"),<br />

> Rinne ("RI"),<br />

> Gerinne ("GE"),<br />

> Schächte ("S"),<br />

> Anschlusspunkte ("AP") und<br />

> Bauwerke ("BW")<br />

differenziert. Der Umfang der möglichen Bauwerke ist gegenüber den<br />

alten ISYBAU-Austauschformaten erweitert. Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

und die zugehörigen Umfelddaten sind ebenfalls integriert.<br />

Bauwerke werden weiter differenziert in:<br />

Pumpwerke ("PW")<br />

Becken ("BE")<br />

Kombianlagen ("KBA")<br />

Schlammfänge ("SF")<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider ("LF")<br />

Stärkeabscheider ("SA")<br />

Fettabscheider ("FA")<br />

Emulsionsspaltanlage ("ESP")<br />

Stapelbecken ("SB")<br />

Neutralisationsanlagen ("NA")<br />

Kläranlagen ("KLA")<br />

Auslaufbauwerke ("AB")<br />

Pumpen ("PU")<br />

Wehre/Überläufe ("WÜ")<br />

Drosseln ("DR")<br />

Schieber ("SB")<br />

Rechen ("REC")<br />

Siebe ("SIE")<br />

Zisternen ("ZIS")<br />

Versickerungsmulden/Teiche ("VT")<br />

Rohr-/Rigolenversickerungen ("RR")<br />

Versickerungsschächte ("VS")<br />

Versickerungsflächen ("VF")<br />

Für alle definierten Objektarten ist der Austausch von<br />

Historie<br />

Objektarten<br />

Dateninhalte<br />

635


Allgemeines Stammdaten<br />

> Geometriedaten ("V") sowie<br />

> Substanzdaten ("SD")<br />

möglich. Substanzdaten dokumentieren die Bausubstanz (z.B. Material).<br />

Durch die Integration des Typ V kann für jedes Objekt die vollständige<br />

Bestandsgeometrie abgelegt werden. Entwässerungssystemspezifische<br />

Informationen (z.B. die Information über die Entwässerungsart) können<br />

ebenfalls allen Objektarten zugeordnet werden.<br />

Jedem Objekt können beliebig viele<br />

zugeordnet werden.<br />

> Dokumente ("DOK")<br />

Für Haltungen, Leitungen und Schächte können zusätzlich<br />

> Sanierungsdaten ("KS")<br />

auftragsbezogen ausgetauscht werden.<br />

Zur inhaltlichen Beschreibung können die Kurzbezeichnungen (z.B. "H"<br />

für Haltungen) mit den Dateninhalten (z.B. "V" für Geometriedaten) kombiniert<br />

werden (z.B. "H-V" für die Geometriedaten von Haltungen oder "H-V-<br />

SD" für Geometrie- und Substanzdaten von Haltungen).<br />

Die Struktur der Stammdaten basiert auf einem objektbezogenen Kanten-<br />

Knoten-Modell. Kantenobjekte (z.B. Haltungen oder Leitungen) und<br />

Knotenobjekte (z.B. Schächte oder Bauwerke) werden gleichrangig<br />

behandelt. Die Herstellung der Verknüpfung (Topologie) ist zwischen<br />

beliebigen Objektarten möglich. Die Zuordnung von Anschlussleitungen<br />

zu einer Haltung ist direkt möglich und erfolgt nicht über den Umweg der<br />

Objektbezeichnung.<br />

Die Struktur des Bereiches Bauwerke mit gleichrangigen Objekten auf<br />

einer Ebene ohne eine Vorabklassifizierung in Haupt- und Unterbauwerke<br />

ermöglicht beliebige Konstellationen bei der Bauwerkskonfiguration.<br />

Kurzbeschreibung<br />

Grobstruktur<br />

636


Allgemeines Stammdaten<br />

Stammdatenkollektiv<br />

Kennung<br />

<strong>Abwasser</strong>technische<br />

Anlagen<br />

1..∞<br />

Aufträge<br />

0..∞<br />

Umfelder<br />

0..∞<br />

Abb. A-7 - 2 Grobstruktur Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 11 Stammdatenkollektiv<br />

Name Objekt<br />

Objektart<br />

Lage<br />

Umweltparameter<br />

Geometrie<br />

Sanierung<br />

Dokumente<br />

0..∞<br />

StammdatenType Stammdatenkollektiv<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Kante<br />

Knoten<br />

Geometriedaten<br />

Maßnahmen<br />

1..∞<br />

Haltung<br />

Leitung<br />

Rinne<br />

Schacht<br />

Anschlusspunkt<br />

Bauwerk<br />

Pumpwerk<br />

Becken<br />

Behandlungsanlage<br />

Gerinne Kläranlage<br />

Auslaufbauwerk<br />

Pumpe<br />

Wehr/Überlauf<br />

Schieber<br />

Rechen<br />

Sieb<br />

Versickerungsanlage<br />

Zisterne<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Kennung String 5 Kennung des Stammdatenkollektivs. Die Kennung<br />

setzt sich zusammen aus den Buchstaben<br />

"STA" und einer lfd. Nummer mit 2 Ziffern. Beispiel:<br />

STA01.<br />

Die Kennung eines Stammdatenkollektivs<br />

muss eindeutig sein und das Kollektiv muss<br />

im Bereich Metadaten definiert und beschrieben<br />

sein.<br />

Beschreibung String 100 Freie Bemerkung zum Stammdatenkollektiv<br />

Kurzbeschreibung der enthaltenen Daten<br />

637


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 11 Stammdatenkollektiv<br />

StammdatenType Stammdatenkollektiv<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Auftraege/Auftrag StammAuftragType<br />

<strong>Abwasser</strong>technische-<br />

Anlage<br />

Umfelder/Umfeld UmfeldType<br />

<strong>Abwasser</strong>technischeAnlageType<br />

A-7.4.1 Auftragsdaten von Sanierungsmaßnahmen<br />

Der Bereich Auftragsdaten ist nur im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen<br />

im Bereich "<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage" zu nutzen. Sanierungsmaßnahmen<br />

sind immer einem Auftrag zuzuordnen.<br />

Tab. A-7 - 12 Auftrag<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

StammAuftragType Stammdatenkollektiv/Auftraege/Auftrag<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Auftragsbezeichnung String 60 Bezeichnung der übergeordneten Maßnahme<br />

Als übergeordnete Maßnahme wird die Bezeichnung<br />

der Sanierungsmaßnahme eines ganzen<br />

<strong>Abwasser</strong>systems bzw. eines Teils eines <strong>Abwasser</strong>systems<br />

verstanden. Sie kann auch mit der<br />

Bezeichnung eines Bauloses identisch sein.<br />

Die Auftragsbezeichnung muss sowohl innerhalb<br />

eines Austauschformates (Stamm- und<br />

Zustandsdatenkollektiv) als auch innerhalb<br />

einer Liegenschaft eindeutig sein. Die Auftragsbezeichnung<br />

wird durch den Auftraggeber<br />

vorgegeben.<br />

Auftragsnummer String 40 Auftragsnummer gemäß den Vertragsunterlagen.<br />

Auftragskennung Integer 6 Die Auftragskennung ist eine laufende Nummer,<br />

die die Zuordnung der inspizierten Objekte zu<br />

einem Auftrag sicherstellt. Die Auftragskennung<br />

muss innerhalb eines Stammdatenkollektives<br />

eindeutig sein.<br />

Auftragsdatum Date 10 Datum, an dem die Beauftragung rechtsgültig<br />

wurde<br />

Auftragsart Integer 1 Auftragsart S100<br />

Auftragnehmer String 60 Name der ausführenden Firma<br />

Bauueberwachung String 60 Dienststelle / Ingenieurbüro, das die Bauüberwachung<br />

übernommen hat<br />

Qualitaetsueberwachung String 60 Sonderfachmann / Ingenieurbüro, das die Qualitätsüberwachung<br />

übernommen hat.<br />

Objektbetreuung String 60 Dienststelle / Ingenieurbüro, das die Objektbetreuung<br />

übernommen hat.<br />

638


Allgemeines Stammdaten<br />

A-7.4.2 <strong>Abwasser</strong>technische Anlagen<br />

In diesem Bereich werden die Stammdaten aller abwassertechnischen<br />

Anlagen abgelegt. Es wird grundsätzlich zwischen Kanten und Knoten differenziert.<br />

Tab. A-7 - 13 <strong>Abwasser</strong>technische Anlage<br />

<strong>Abwasser</strong>technische-<br />

AnlageType<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.4.2.1 Stammdaten Kanten<br />

Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Objektbezeichnung String 30 Objektbezeichnung der abwassertechnischen<br />

Anlage<br />

Objektart Integer 1 Objektdifferenzierung nach Kante oder Knoten.<br />

Objektbezeichnung und Objektart stellen einengemeinsamen<br />

Schlüssel dar.<br />

AlteObjektbezeichnung String 30 Alte Objektbezeichnung<br />

LISA-GUID String 32 Mit dem Liegenschaftsinformationssystem<br />

Außenanlagen (LISA) des Bundes erstellter global<br />

eindeutiger 32-stelliger Objektschlüssel<br />

ReihenfolgeID Integer 6 Zähler zur Festlegung einer Datensatzreihenfolge<br />

beim Import in ein Datenbanksystem<br />

Status Integer 1 Funktionsstatus G105<br />

Baujahr gYear 4 Baujahr im Format (JJJJ)<br />

Entwaesserungsart String 2 Entwässerungssystem/Kanalart G101<br />

Kommentar Token Freier Text zum Objekt<br />

Auswahlelement<br />

Kante<br />

Knoten<br />

Objektdifferenzierung<br />

StammKanteType<br />

StammKnotenType<br />

Lage StammLageType<br />

Umweltparameter UmweltparameterType<br />

Geometrie GeometrieType<br />

Sanierung/ArtMassnahme Integer 1 Festlegung der Art der Sanierungsmaßnahme für<br />

eine abwassertechnische Anlage. Einordnung<br />

gemäß Sanierungsart nach DIN EN 752-5.<br />

Ergebnis aus LAK Teil B<br />

Sanierung/Massnahme SanierungType<br />

Dokumente/Dokument DokumentType<br />

Tab. A-7 - 14 Kante<br />

StammKanteType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Kante<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

G100<br />

S200<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

KantenTyp Integer 1 Kantentyp G200<br />

KnotenZulauf String 30 Knotenbezeichnung in Abflussrichtung oben<br />

KnotenZulaufTyp Integer 1 Knotentyp G300<br />

639


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 14 Kante<br />

StammKanteType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Kante<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

KnotenAblauf String 30 Knotenbezeichnung in Abflussrichtung unten<br />

KnotenAblaufTyp Integer 1 Knotentyp G300<br />

SohlhoeheZulauf Decimal 7.3 mNN Sohlhöhe am Zulaufknoten der Kante. Die<br />

Angabe dieses Wertes ist immer erforderlich,<br />

unabhängig von der Dokumentation im Bereich<br />

der Geometriedaten.<br />

SohlhoeheAblauf Decimal 7.3 mNN Sohlhöhe am Ablaufknoten der Kante. Die<br />

Angabe dieses Wertes ist immer erforderlich,<br />

unabhängig von der Dokumentation im Bereich<br />

der Geometriedaten.<br />

Strang String 30 Zuordnung eines Kantenobjektes zu einem Entwässerungsstrang<br />

Laenge Decimal 6.2 m wahre Länge unter Berücksichtigung des Gefälles<br />

(3D-Länge):<br />

Haltungslängen bezogen auf Schachtmittelpunkte,<br />

Leitungslängen, Rinnenlängen<br />

Material String 4 Material-Kurzbezeichnung G102<br />

Profil ProfilType<br />

Auswahlelement<br />

Haltung<br />

Leitung<br />

Rinne<br />

Gerinne<br />

Tab. A-7 - 15 Profildaten<br />

Kantendifferenzierung<br />

HaltungType<br />

LeitungType<br />

RinneType<br />

GerinneType<br />

ProfilType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Kante/Profil<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

SonderprofilVorhanden Boolean 1 Es ist immer anzugeben, ob es sich um ein Sonderprofil<br />

handelt (1=Ja/ 0=Nein).<br />

Sonderprofile sind alle Profile die nicht den Profilarten<br />

0 bis 5 zuzuordnen sind.<br />

Profilart Integer 2 Profilart G205<br />

ProfilID Integer 10 Eintrag aus Systemen, die Profiltypen mit allen<br />

zugehörigen Informationen in eigenen Profilbibliotheken<br />

vorhalten<br />

Profilbreite Integer 4 mm Profilbreite - Bei Kreisprofilen ist keine Angabe<br />

erforderlich<br />

Profilhoehe Integer 4 mm Profilhöhe - Bei Kreisprofilen entspricht die<br />

Angabe dem Nenndurchmesser<br />

Sonderprofil/Koordinaten<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

KoordinatenType Sonderprofile werden durch ein lokales Koordinatensystem<br />

beschrieben. Die Koordinatenpaare sind gegen den Uhrzeigersinn<br />

abzulegen und haben immer ein positives Vorzeichen (I.<br />

Quadrant). Bei geschlossenen Profilen muss die letzte angegebene<br />

Koordinate der ersten entsprechen.<br />

640


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 16 Koordinaten<br />

KoordinatenType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Kante/Profil/Sonderprofil/<br />

Koordinaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.4.2.1.1 Haltungen<br />

A-7.4.2.1.2 Anschlussleitungen<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

X-Wert Decimal 6.3 m Wert auf der X-Achse<br />

Y-Wert Decimal 6.3 m Wert auf der Y-Achse<br />

Tab. A-7 - 17 Haltung<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

HaltungType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Kante/Haltung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

HaltungsFunktion Integer 1 Funktion der Haltung G201<br />

DMPLaenge Decimal 6.2 m Haltungslänge bezogen auf Deckelmittelpunkte<br />

Kompatibel zu ISYBAU-Austauschformat Typ K<br />

(01/96)<br />

RohrLaenge Decimal 6.2 m Haltungslänge bezogen auf Rohranfang und<br />

Rohrende<br />

Innenschutz String 7 Innenschutz G103<br />

Auskleidung Integer 1 Auskleidung<br />

Angabe nur wenn keine Angaben im Bereich<br />

Sanierung vorhanden sind<br />

MaterialAuskleidung String 4 Werkstoff der Auskleidung<br />

Angabe nur wenn keine differenzierten Angaben<br />

zum Material der Auskleidung im Bereich Sanierung<br />

vorhanden sind<br />

Nenndruck Integer 3 bar Nenndruck bei Druckentwässerung, Bei Vakuumentwässerung<br />

sind negative Werte anzugeben<br />

Druckverfahren Integer 1 Druckverfahren G207<br />

Anschlussdaten StammAnschlussType<br />

Tab. A-7 - 18 Leitung<br />

LeitungType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Kante/Leitung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

G104<br />

G102<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

LeitungsFunktion Integer 1 Funktion der Leitung G202<br />

Innenschutz String 7 Innenschutz G103<br />

Auskleidung Integer 1 Auskleidung G104<br />

MaterialAuskleidung String 4 Werkstoff der Auskleidung G102<br />

Nenndruck Integer 3 bar Nenndruck bei Druckentwässerung, Bei Vakuumentwässerung<br />

sind negative Werte anzugeben<br />

Druckverfahren Integer 1 Druckverfahren G207<br />

Anschlussdaten StammAnschlussType<br />

641


Allgemeines Stammdaten<br />

A-7.4.2.1.3 Entwässerungsrinnen<br />

Tab. A-7 - 19 Rinne<br />

RinneType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Kante/Rinne<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.4.2.1.4 Gerinne/Fließgewässer<br />

Anschlussdaten<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

In diesem Bereich werden Anschlussinformationen dokumentiert, wenn<br />

eine Haltung oder Leitung über einen Stutzen oder Abzweig an eine<br />

andere Haltung oder Leitung anschließt. Der Ablaufknoten ist in diesem<br />

Fall immer ein Anschlusspunkt.<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

RinnenFunktion Integer 1 Rinnentyp G203<br />

Tab. A-7 - 20 Gerinne<br />

GerinneType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Kante/Gerinne<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

GerinneFunktion Integer 1 Gerinnetyp G204<br />

Tab. A-7 - 21 Anschluss (Haltung/Leitung)<br />

StammAnschluss-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Kante/...<br />

...Haltung/StammAnschluss<br />

...Leitung/StammAnschluss<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Objektbezeichnung String 30 Kantenobjekt, an dass die hier dokumentierte<br />

Kante angeschlossen ist<br />

KantenTyp Integer 1 Kantentyp G200<br />

Entfernung Decimal 6.2 m Entfernung des Anschlusses vom Ablaufknoten<br />

der Kante, an die die hier dokumentierte Kante<br />

angeschlossen ist.<br />

AnschlussArt String 1 Bautechnische Ausbildung des Anschlusses G206<br />

Fixierung String 2 Anschlussfixierung als Ziffernblattreferenz in<br />

Fließrichtung des weiterführenden Kantenobjektes.<br />

Kommentar Token Freie Bemerkung zum Anschlussdatensatz<br />

642


Allgemeines Stammdaten<br />

A-7.4.2.2 Stammdaten Knoten<br />

Tab. A-7 - 22 Knoten<br />

StammKnotenType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.4.2.2.1 Schächte<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Knotentyp Integer 1 Knotentyp G300<br />

Auswahlelement<br />

Schacht<br />

Anschlusspunkt<br />

Bauwerk<br />

Tab. A-7 - 23 Schacht<br />

Objektdifferenzierung<br />

SchachtType<br />

AnschlusspunktType<br />

BauwerkType<br />

SchachtType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Schacht<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Schachtfunktion Integer 2 Schachtfunktion G301<br />

Schachttiefe Decimal 5.2 m Schachttiefe aus Vermessung<br />

Einstieghilfe Boolean 1 Existenz Einstieghilfe (1=JA / 0=Nein)<br />

ArtEinstieghilfe Integer 1 Art der Steighilfen G306<br />

MaterialSteighilfen Integer 1 Werkstoff der Steighilfen G307<br />

Innenschutz String 7 Innenschutz G103<br />

AnzahlAnschluesse Integer 2 Anzahl der Anschlüsse<br />

Uebergabeschacht Boolean 1 Übergabeschacht an anderen Betreiber<br />

(1=JA / 0=Nein)<br />

AnzahlDeckel Integer 1 Anzahl der Abdeckungen. Bei mehreren<br />

Schachtabdeckunge, z.B. bei Sonderschächten,<br />

ist die Abdeckung nur ein Mal im Bereich Abdeckung<br />

zu dokumentieren.<br />

Abdeckung AbdeckungType Mit diesen 4 Datenbereichen wird der Schachtaufbau doku-<br />

Aufbau AufbauType<br />

mentiert. Die Art der Dokmentationen entspricht den Definitionen<br />

der DIN EN 13508-2<br />

UntereSchachtzone UntereSchachtzoneType Hinweis: Für einen Regel- oder Standardschacht wird der<br />

Unterteil UnterteilType<br />

Datenbereich "UntereSchachtzone" nicht benötigt<br />

Tab. A-7 - 24 Abdeckung (Schacht)<br />

AbdeckungType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Schacht/Abdeckung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Deckelform String 2 Deckelform G302<br />

Deckeltyp Integer 1 Deckeltyp G303<br />

LaengeDeckel Decimal 4.2 m DN bzw. Deckellänge<br />

BreiteDeckel Decimal 4.2 m Deckelbreite<br />

Abdeckungsklasse String 1 Abdeckungs-/ Deckelklasse gem. DIN 1229 G304<br />

643


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 24 Abdeckung (Schacht)<br />

AbdeckungType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Schacht/Abdeckung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

MaterialAbdeckung String 4 Baustoff Abdeckung G102<br />

AnzahlAuflageringe Integer 2 Anzahl Auflageringe<br />

HoeheAuflageringe Integer 2 cm Höhe aller vorhandenen Auflageringe<br />

Schmutzfaenger Boolean 1 Existenz Schmutzfänger (1=JA / 0=Nein)<br />

Tab. A-7 - 25 Aufbau (Schacht)<br />

AufbauType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Schacht/Aufbau<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Aufbauform String 1 Form Schachtaufbau G305<br />

Abdeckplatte Boolean 1 Existenz Abdeckplatte (1=JA / 0=Nein)<br />

Konus Boolean 1 Existenz Konus bei Schachtaufbau<br />

(1=JA / 0=Nein)<br />

LaengeAufbau Decimal 4.2 m DN bzw. Länge Schachtaufbau / Oberkante<br />

Konus<br />

BreiteAufbau Decimal 4.2 m Breite Schachtelement Schachtaufbau / Oberkante<br />

Konus (nur bei rechteckigem Schacht<br />

erforderlich)<br />

HoeheAufbau Decimal 4.2 m Höhe Schachtaufbau (einschließlich Konus)<br />

MaterialAufbau String 4 Baustoff Schachtaufbau G102<br />

Tab. A-7 - 26 Untere Schachtzone (Schacht)<br />

UntereSchachtzone-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Schacht/Untere-<br />

Schachtzone<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

UntereSchachtzoneform String 1 Form untere Schachtzone G308<br />

Uebergangsplatte Boolean 1 Existenz einer Schachtübergangsplatte<br />

(1=JA / 0=Nein)<br />

Konus Boolean 1 Existenz weiterer Konus in unterer Schachtzone<br />

(1=JA / 0=Nein)<br />

LaengeUnten Decimal 4.2 m DN bzw. Länge Oberkante untere Schachtzone<br />

BreiteUnten Decimal 4.2 m Breite Oberkante untere Schachtzone (nur bei<br />

rechteckigem Schacht erforderlich)<br />

HoeheUnten Decimal 4.2 m Höhe untere Schachtzone (ohne Unterteil)<br />

MaterialUnten String 4 Baustoff untere Schachtzone G102<br />

Podest Boolean 1 Existenz einer Podestplatte (1=JA / 0=Nein)<br />

644


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 27 Unterteil (Schacht)<br />

UnterteilType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Schacht/Unterteil<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.4.2.2.2 Anschlusspunkte<br />

A-7.4.2.2.3 Bauwerke<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Unterteilform String 1 Schachtunterteilform G308<br />

LaengeUnterteil Decimal 4.2 m DN bzw. Länge Schachtunterteil<br />

BreiteUnterteil Decimal 4.2 m Breite Schachtunterteil<br />

HoeheUnterteil Decimal 4.2 m Höhe Schachtunterteil<br />

MaterialUnterteil String 4 Baustoff Schachtunterteil G102<br />

Gerinneform Integer 1 Gerinneform Schachtunterteil G309<br />

MaterialGerinne String 4 Baustoff Gerinne G102<br />

Tab. A-7 - 28 Anschlusspunkt<br />

AnschlusspunktType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Anschlusspunkt<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Punktkennung String 2 Punktkennung G310<br />

Tab. A-7 - 29 Bauwerk<br />

BauwerkType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Bauwerkstyp Integer 2 Bauwerkstyp gem. Objektdifferenzierung G400<br />

Hersteller_Typ String 60 Hersteller/Typ<br />

AdresseHersteller String 60 Verweis auf Adresse des Herstellers oder<br />

Adresse selbst<br />

UFIS_Baunummer Integer 10 Hinweis<br />

Uebergabebauwerk Boolean 1 Übergabebauwerk an anderen Betreiber<br />

(1=JA / 0=Nein)<br />

645


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 29 Bauwerk<br />

BauwerkType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Kommentar Token freie Bemerkung zum Bauwerk<br />

Auswahlelement<br />

Pumpwerk<br />

Becken<br />

Behandlungsanlage<br />

Klaeranlage<br />

Auslaufbauwerk<br />

Pumpe<br />

Wehr_Ueberlauf<br />

Drossel<br />

Schieber<br />

Rechen<br />

Sieb<br />

Versickerungsanlage<br />

Zisterne<br />

Pumpwerke<br />

Tab. A-7 - 30 Pumpwerk<br />

Becken<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Objektdifferenzierung<br />

PumpwerkType<br />

BeckenType<br />

BehandlungsanlageType<br />

KlaeranlageType<br />

AuslaufbauwerkType<br />

PumpeType<br />

WehrUeberlaufType<br />

DrosselType<br />

SchieberType<br />

RechenType<br />

SiebType<br />

VersickerungsanlageType<br />

ZisterneType<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

PumpwerkType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/<br />

Pumpwerk<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Grundflaeche Decimal 6.3 m2 Grundfläche<br />

MaxLaenge Decimal 6.3 m max. Länge<br />

MaxBreite Decimal 6.3 m max. Breite<br />

MaxHoehe Decimal 6.3 m max. Höhe<br />

RaumHochbau Decimal 9.3 m3 umbauter Raum Hochbau<br />

RaumTiefbau Decimal 9.3 m3 umbauter Raum Tiefbau<br />

AnzahlDeckel Integer 1 Anzahl der Deckel<br />

Deckel DeckelType<br />

Tab. A-7 - 31 Becken<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

BeckenType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Becken<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

BeckenFunktion String 5 Beckenfunktion G401<br />

Beckenart Integer 1 Beckenart G402<br />

646


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 31 Becken<br />

BeckenType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Becken<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Anordnung Integer 1 Anordnung der Becken im Entwässerungssystem G403<br />

BeckenBauart Integer 1 Bauart des Beckens G404a<br />

BeckenForm Integer 1 Form des Beckens G404b<br />

BeckenAusfuehrung Integer 1 Art der Ausführung G404c<br />

Grundflaeche Decimal 6.3 m2 Grundfläche<br />

MaxLaenge Decimal 6.3 m max. Länge<br />

MaxBreite Decimal 6.3 m max. Breite<br />

MaxHoehe Decimal 6.3 m max. Höhe<br />

Boeschungsneigung Decimal 4.2 1:m Böschungsneigung<br />

NutzVolumen Decimal 9.3 m3 nutzbares Volumen<br />

RaumHochbau Decimal 9.3 m3 umbauter Raum Hochbau<br />

RaumTiefbau Decimal 9.3 m3 umbauter Raum Tiefbau<br />

AnzahlZulaeufe Integer 1 Anzahl Zuläufe<br />

AnzahlAblaeufe Integer 1 Anzahl Abläufe<br />

AnzahlKammern Integer 1 Anzahl der Kammern<br />

AnzahlDeckel Integer 1 Anzahl der Deckel<br />

Deckel DeckelType<br />

Filterschicht Decimal 7.3 m Stärke Filterschicht (Bodenfilter und Mechanische<br />

Filter)<br />

Filtermaterial Integer 1 Kornzusammensetzung (Filtermaterial Bodenfilter<br />

und Mechanische Filter)<br />

Bepflanzung Integer 1 Art der Bepflanzung (Bodenfilter und Mechanische<br />

Filter)<br />

Behandlungsanlagen<br />

In diesem Bereich können sowohl Behandlungsanlagen mit einer Behandlungsart<br />

(z.B. der Fettabscheider) als auch Kombinationsanlagen mit<br />

mehreren Behandlungsarten dokumentiert werden. Kombinationslagen<br />

werden bautechnisch als ein Objekt behandelt.<br />

Tab. A-7 - 32 Behandlungsanlage<br />

Behandlungsanlage-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

G440<br />

G441<br />

Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Behandlungsanlage<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Kombinationsanlage Boolean 1 Handelt es sich bautechnisch um eine kombinierte<br />

Anlage mit mehreren Behandlungsarten?<br />

(1=JA / 0=Nein)<br />

Kombinationsart String 3 Art der Kombination G407<br />

Bypass Boolean 1 Existenz Bypass (1=JA / 0=Nein)<br />

Anlagen/Anlage AnlageType<br />

647


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 33 Anlagen (Behandlungsanlage)<br />

AnlageType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Behandlungsart Integer 1 Art der Behandlungsanlage G406<br />

Aufstellungsart Integer 1 Art der Aufstellung G408<br />

Breite Decimal 5.2 m Breite/Durchmesser<br />

Laenge Decimal 5.2 m Länge außen<br />

Hoehe Decimal 5.2 m Außenhöhe ohne Schachtaufbau<br />

HoeheZulauf Decimal 5.2 m Außenhöhe bis Unterkante Rohr<br />

HoeheAblauf Decimal 5.2 m Außenhöhe bis Unterkante Rohr<br />

MaterialAnlage String 4 Baustoff des Baukörpers G102<br />

AnzahlDeckel Integer 1 Anzahl der Deckel<br />

Deckel DeckelType<br />

Auswahlelement<br />

Schlammfang<br />

LfAbscheider<br />

Staerkeabscheider<br />

Fettabscheider<br />

Emulsionsspaltanlage<br />

Stapelbecken<br />

Neutralisationsanlage<br />

Objektdifferenzierung<br />

SchlammfangType<br />

LfAbscheiderType<br />

StaerkeabscheiderType<br />

FettabscheiderType<br />

EmulsionsspaltanlageType<br />

StapelbeckenType<br />

NeutralisationsanlageType<br />

Tab. A-7 - 34 Schlammfang (Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage)<br />

SchlammfangType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage/Schlammfang<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Gesamtspeicher Integer 5 l Schlammfanggesamtinhalt/Schlammraum<br />

(Beckeninhalt)<br />

Tab. A-7 - 35 Leichtflüssigkeitsabscheider (Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage)<br />

LfAbscheiderType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage/LfAbscheider<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

AbscheiderKlasse Integer 1 Abscheiderklasse EN 858-1 G409<br />

Nenngroesse Decimal 4.1 Nenngröße NG Abscheider<br />

Schichtdicke Integer 5 mm Schichtdicke der max. Speichermenge<br />

Gesamtspeicher Integer 5 l Abscheidergesamtinhalt (Beckeninhalt)<br />

LfSpeicher Integer 5 l Speichermenge an Leichtflüssigkeit<br />

Schwimmerabschluss Boolean 1 Existenz Schwimmerabschluss (1=JA / 0=Nein)<br />

648


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 35 Leichtflüssigkeitsabscheider (Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage)<br />

LfAbscheiderType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage/LfAbscheider<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Warnanlage Integer 1 Warnanlage G410<br />

KommentarWarnanlage Token Langtext Warnanlage<br />

Tab. A-7 - 36 Fettabscheider(Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage)<br />

FettabscheiderType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage/Fettabscheider<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Nenngroesse Decimal 4.1 Nenngröße NG Abscheider<br />

GesamtSpeicher Integer 5 l Gesamtspeichermenge<br />

Tab. A-7 - 37 Stärkeabscheider(Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage)<br />

Staerkeabscheider-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage/Staerkeabscheider<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Nenngroesse Decimal 4.1 Nenngröße NG Abscheider<br />

GesamtSpeicher Integer 5 l Gesamtspeichermenge<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Frischwasser Integer 1 Art der Frischwasserversorung G411<br />

Tab. A-7 - 38 Stapelbecken (Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage)<br />

StapelbeckenType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage/Stapelbecken<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

GesamtSpeicher Integer 5 l Gesamtspeichermenge Stapelraum<br />

LfSpeicher Integer 5 l Speichermenge an Leichtflüssigkeit<br />

DurchflussLeistung Decimal 5.1 l/s hydraulische Durchflussleistung<br />

ExistenzPumpe Boolean 1 Existenz einer Pumpe (1=JA / 0=Nein)<br />

Tab. A-7 - 39 Emulsionsspaltanlage (Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage)<br />

EmulsionsspaltanlageType<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage/Emulsionsspaltanlage<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Einheit<br />

Leistung Decimal 5.1 l/h Leistung Emulsionsspaltanlage<br />

Einwohnerwerte Integer 7 Einwohnerwerte (EW)<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Flockungsmittel String 60 Bezeichnung des Flockungsmittels<br />

649


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 40 Neutralisationsanlage (Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage)<br />

NeutralisationsanlageType<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Kläranlagen<br />

Auslaufbauwerke<br />

Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage/Neutralisationsanlage<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Neutralisationsart Integer 1 Art der Neutralisation G412<br />

GesamtVolumen Integer 5 l Gesamtvolumen der/des Neutralisationsbecken/s<br />

Neutralisationsmittel Integer 2 Art des Neutralisationsmittels G413<br />

pHWert Decimal 5.1 pH-Werte des <strong>Abwasser</strong>s am Zulauf<br />

Ablaufleistung Decimal 5.1 l/s max. Ablaufleistung<br />

Tab. A-7 - 41 Kläranlage<br />

KlaeranlageType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Klaeranlage<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

KlaeranlageFunktion Integer 1 Art der Kläranlage G414<br />

Einwohnerwerte Integer 7 Einwohnerwerte<br />

Tab. A-7 - 42 Auslaufbauwerk<br />

AuslaufbauwerkType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Auslaufbauwerk<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

ArtAuslaufbauwerk Integer 1 Art des Auslaufbauwerkes G415<br />

Einleitungsart Integer 1 Art der Einleitung G416<br />

Schutzgitter Integer 1 Existenz Schutzgitter G417<br />

Sohlsicherung Integer 1 Art der Sohlsicherung zwischen Auslaufbauwerk<br />

und Vorfluter<br />

Boeschungssicherung Integer 1 Art der Böschungssicherung am Auslaufbauwerk G418<br />

Material String 4 Material G102<br />

Neigung Decimal 5.2 1:m Böschungsneigung<br />

Laenge Decimal 5.2 m Länge<br />

Breite Decimal 5.2 m Breite<br />

Hoehe Decimal 5.2 m Höhe<br />

G418<br />

650


Allgemeines Stammdaten<br />

Pumpen<br />

Tab. A-7 - 43 Pumpe<br />

PumpeType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Pumpe<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Wehre und Überläufe<br />

Drosseln<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Pumpenart Integer 1 Art der Pumpe G419<br />

FoerderhoeheGesamt Decimal 6.2 m gesamte Förderhöhe<br />

FoerderhoeheManometrisch<br />

Decimal 6.2 m manometrische Förderhöhe<br />

Leistungsaufnahme Decimal 7.2 kW Leistungsaufnahme<br />

Leistung Decimal 7.3 l/s Leistung<br />

UebergeordnetesBauwerk<br />

Tab. A-7 - 44 Wehr oder Überlauf<br />

UeberBauwerkType<br />

WehrUeberlaufType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/WehrUeberlauf<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

WehrFunktion Integer 1 Funktion des Wehrs/Überlaufs G420<br />

Wehrtyp Integer 1 Wehrtyp G421<br />

Oeffnungsweite Decimal 4.2 m Öffnungsweite<br />

SchwellenhoeheMin Decimal 6.2 mNN min. Schwellenhöhe<br />

SchwellenhoeheMax Decimal 6.2 mNN max. Schwellenhöhe<br />

LaengeWehrschwelle Decimal 6.2 m Länge der Wehrschwelle<br />

ArtWehrkrone Integer 1 Art der Wehrkrone G422<br />

Verfahrgeschwindigkeit Decimal 4.2 m/s Verfahrgeschwindigkeit Wehr<br />

UebergeordnetesBauwerk<br />

Tab. A-7 - 45 Drossel<br />

UeberBauwerkType<br />

DrosselType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Drossel<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Ablaufart Integer 2 Art des Ablaufs G405<br />

Nennleistung Decimal 6.2 l/s Nennleistung bzw. Drosselleistung<br />

UebergeordnetesBauwerk<br />

UeberBauwerkType<br />

651


Allgemeines Stammdaten<br />

Schieber<br />

Tab. A-7 - 46 Schieber<br />

SchieberType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Schieber<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Rechen<br />

Siebe<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

SchieberFunktion Integer 1 Schieberfunktion G423<br />

Schieberart Integer 1 Schieberart G424<br />

Schieberbreite Decimal 5.2 m Schieberbreite<br />

SchieberNulllage Decimal 6.2 mNN Nulllage<br />

HubhoeheMax Decimal 6.2 mNN max. Hubhöhe<br />

Verfahrgeschwindigkeit Decimal 4.2 m/s Verfahrgeschwindigkeit Schieber<br />

UebergeordnetesBauwerk<br />

Tab. A-7 - 47 Rechen<br />

UeberBauwerkType<br />

RechenType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Rechen<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Rechentyp Integer 1 Rechentyp nach Spaltenweite<br />

DIN 19569, T2<br />

Rechenrost Integer 1 Art des Rechenrostes<br />

DIN 19554, T1, 2 und 3<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Aufstellungsart Integer 1 Art der Aufstellung G408<br />

Breite Decimal 5.2 m Breite/Durchmesser<br />

Laenge Decimal 5.2 m Länge außen<br />

Hoehe Decimal 5.2 m Höhe des Rechens<br />

Reinigereingriff Integer 1 Art des Reinigereingriffes<br />

DIN 19554, T1 und 3<br />

Material String 4 Baustoff Rechen G102<br />

UebergeordnetesBauwerk<br />

Tab. A-7 - 48 Sieb<br />

UeberBauwerkType<br />

SiebType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Sieb<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

G425<br />

G426<br />

G427<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Siebtyp Integer 1 Art des Siebes G428<br />

Siebkoerper Integer 1 Art des Siebkörpers G429<br />

Aufstellungsart Integer 1 Art der Aufstellung G408<br />

Einbauart Integer 1 Art des Einbaus G430<br />

652


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 48 Sieb<br />

SiebType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Sieb<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Siebflaeche Integer 1 Art der Siebfläche G431<br />

Material String 4 Baustoff Sieb G102<br />

UebergeordnetesBauwerk<br />

Übergeordnetes Bauwerk<br />

Die Bauwerkstypen Pumpe, Wehr_Ueberlauf, Drossel, Schieber, Rechenund<br />

Sieb, Rechen können einem beliebigen Objekt zugeordnet werden.<br />

Versickerungsanlagen<br />

Feldlänge<br />

UeberBauwerkType<br />

Tab. A-7 - 49 Übergeordnetes Bauwerk<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

UeberBauwerkType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/..../Ueber-<br />

Bauwerk<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Objektbezeichnung String 30 Objektbezeichnung übergeordnetes Bauwerk<br />

AnlagenTyp Integer 1 Typzuordnung abwassertechnische Anlage G100<br />

Tab. A-7 - 50 Verisckerungsanlage<br />

VersickerungsanlageType<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Versickerungsanlage<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Versickerungsanlagetyp Integer 2 Typ der Versickerungsanlage G432<br />

DatumInbetriebnahme Date 10 Datum der Inbetriebnahme<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Baujahr<br />

auf Hauptebene<br />

ArtFlaechenanschluss Integer 1 Art des Flächenanschlusses G433<br />

Bemessungshaeufigkeit Decimal 4.2 1/a Bemessungshäufigkeit<br />

MaxVersickerungsleistung Decimal 9.2 l/s max. Versickerungsleistung<br />

Umfeld String 30 Objektbezeichnung zugeordnetes Umfeld<br />

Auswahlelement<br />

Mulde_Teich<br />

Rohr_Rigole<br />

Versickerungsschacht<br />

Versickerungsflaeche<br />

Objektdifferenzierung<br />

MuldeTeichType<br />

RohrRigoleType<br />

VersickerungsschachtType<br />

VersickerungsflaecheType<br />

653


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 51 Mulde/Teich (Versickerungsanlage)<br />

MuldeTeichType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Versickerungsanlage/MuldeTeich<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Laenge Decimal 4.2 m Länge, Oberkante<br />

Breite Decimal 4.2 m Breite, Oberkante<br />

Tiefe Decimal 4.2 m Tiefe<br />

GrundflaecheVa Decimal 9.2 m2 Grundfläche<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

FlaecheDauerstau Decimal 10.2 m2 Wasserspiegeloberfläche des Dauerstaubereiches<br />

HoeheDauerstau Integer 5 cm Einstauhöhe für den Dauerstaubereich bezogen<br />

auf den tiefsten Sohlpunkt<br />

BoeschungVa Decimal 4.2 1:m Böschungsneigung<br />

StaerkeBodenschicht Integer 5 cm Stärke der belebten Bodenschicht<br />

MaxEinstauhoehe Integer 5 cm max. Einstauhöhe<br />

Speichervolumen Decimal 9.3 m3 Speichervolumen<br />

ExistenzUeberlauf Boolean 1 Existenz Überlauf (1=Ja / 0=Nein)<br />

Ueberlauf String 30 Objektbezeichnung Überlauf<br />

Tab. A-7 - 52 Rohrrigole (Versickerungsanlage)<br />

RohrRigoleType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Versickerungsanlage/RohrRigole<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Laenge Decimal 4.2 m Länge<br />

Breite Decimal 4.2 m Breite<br />

Tiefe Decimal 4.2 m Höhe, Rigolenkörper<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

RohrVa Integer 5 mm Rohr-Durchmesser Versickerungsrohr<br />

AnzahlRohre Integer 2 Anzahl der Versickerungsrohre im Rigolenquerschnitt<br />

Rohrmaterial String 4 Material des Versickerungsrohres G102<br />

Fuellmaterial Integer 1 Füllmaterial G434<br />

Speichervolumen Decimal 9.3 m3 Speichervolumen<br />

Speicherkoeffizient Decimal 4.2 Speicherkoeffizient<br />

Drosselabfluss Decimal 9.2 l/s maximaler Drosselabfluss<br />

ExistenzDrosselschacht Integer 1 Existenz Drosselschacht G435<br />

Drosselschacht String 30 Objektbezeichnung Drosselschacht<br />

ExistenzUeberlauf Boolean 1 Existenz Überlauf (1=Ja / 0=Nein)<br />

Ueberlauf String 30 Objektbezeichnung Überlauf<br />

654


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 51 Mulde/Teich (Versickerungsanlage)<br />

MuldeTeichType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Versickerungsanlage/MuldeTeich<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Laenge Decimal 4.2 m Länge, Oberkante<br />

Breite Decimal 4.2 m Breite, Oberkante<br />

Tiefe Decimal 4.2 m Tiefe<br />

GrundflaecheVa Decimal 9.2 m2 Grundfläche<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

FlaecheDauerstau Decimal 10.2 m2 Wasserspiegeloberfläche des Dauerstaubereiches<br />

HoeheDauerstau Integer 5 cm Einstauhöhe für den Dauerstaubereich bezogen<br />

auf den tiefsten Sohlpunkt<br />

BoeschungVa Decimal 4.2 1:m Böschungsneigung<br />

StaerkeBodenschicht Integer 5 cm Stärke der belebten Bodenschicht<br />

MaxEinstauhoehe Integer 5 cm max. Einstauhöhe<br />

Speichervolumen Decimal 9.3 m3 Speichervolumen<br />

ExistenzUeberlauf Boolean 1 Existenz Überlauf (1=Ja / 0=Nein)<br />

Ueberlauf String 30 Objektbezeichnung Überlauf<br />

Tab. A-7 - 52 Rohrrigole (Versickerungsanlage)<br />

RohrRigoleType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Versickerungsanlage/RohrRigole<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Laenge Decimal 4.2 m Länge<br />

Breite Decimal 4.2 m Breite<br />

Tiefe Decimal 4.2 m Höhe, Rigolenkörper<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

RohrVa Integer 5 mm Rohr-Durchmesser Versickerungsrohr<br />

AnzahlRohre Integer 2 Anzahl der Versickerungsrohre im Rigolenquerschnitt<br />

Rohrmaterial String 4 Material des Versickerungsrohres G102<br />

Fuellmaterial Integer 1 Füllmaterial G434<br />

Speichervolumen Decimal 9.3 m3 Speichervolumen<br />

Speicherkoeffizient Decimal 4.2 Speicherkoeffizient<br />

Drosselabfluss Decimal 9.2 l/s maximaler Drosselabfluss<br />

ExistenzDrosselschacht Integer 1 Existenz Drosselschacht G435<br />

Drosselschacht String 30 Objektbezeichnung Drosselschacht<br />

ExistenzUeberlauf Boolean 1 Existenz Überlauf (1=Ja / 0=Nein)<br />

Ueberlauf String 30 Objektbezeichnung Überlauf<br />

655


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 53 Versickerungsschacht (Versickerungsanlage)<br />

VersickerungsschachtType<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Versickerungsanlage/Versickerungsschacht<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

VSchachtTyp String 1 Typ des Versickerungsschachtes G436<br />

Laenge Decimal 4.2 m Durchmesser bzw Länge<br />

Breite Decimal 4.2 m Breite<br />

Tiefe Decimal 4.2 m Tiefe<br />

GrundflaecheVa Decimal 9.2 m2 Grundfläche<br />

Fuellmaterial Integer 1 Füllmaterial G434<br />

ExistenzFiltersack Boolean 1 Existenz Filtersack (1=Ja / 0=Nein)<br />

MaxEinstauhoehe Integer 5 cm max. Einstauhöhe<br />

Speichervolumen Decimal 9.3 m3 Speichervolumen<br />

Drosselabfluss Decimal 9.2 l/s maximaler Drosselabfluss<br />

ExistenzUeberlauf Boolean 1 Existenz Überlauf (1=Ja / 0=Nein)<br />

Ueberlauf String 30 Objektbezeichnung Überlauf<br />

Abdeckung DeckelType<br />

Tab. A-7 - 54 Versickerungsfläche (Versickerungsanlage)<br />

VersickerungsflaecheType<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Versickerungsanlage/Versicherungsflaeche<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Laenge Decimal 4.2 m Länge<br />

Breite Decimal 4.2 m Breite<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

ExistenzUeberlauf Boolean 1 Existenz Überlauf (1=Ja / 0=Nein)<br />

Ueberlauf String 30 Objektbezeichnung Überlauf<br />

Tab. A-7 - 55 Zisterne<br />

ZisterneType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Zisterne<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Regenwassernutzung-<br />

Funktion<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Integer 1 Nutzungsart G437<br />

Laenge Decimal 4.2 m Länge<br />

Breite Decimal 4.2 m Breite<br />

Tiefe Decimal 4.2 m Tiefe<br />

Hoehe Decimal 4.2 m Höhe<br />

Durchmesser Decimal 4.2 m Durchmesser<br />

GrundflaecheRn Decimal 5.2 m2 Grundfläche<br />

Bauart Integer 1 Bauart der Anlage G408<br />

MaterialRn Integer 1 Material G438<br />

656


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 55 Zisterne<br />

ZisterneType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Zisterne<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Filterart Integer 1 Art der Filterung G439<br />

ArtFlaechenanschluss Integer 1 Art des Flächenanschlusses G433<br />

AngeschlosseneFlaeche Integer 5 m2 angeschlossene Flächengröße<br />

Volumennutzbar Decimal 5.2 m3 nutzbares Speichervolumen<br />

Rueckhaltevolumen Decimal 5.2 m3 zusätzliches Rückhaltevolumen<br />

Drosselabfluss Decimal 9.2 l/s maximaler Drosselabfluss<br />

AnzahlDeckel Integer 1 Anzahl der Deckel<br />

Deckel DeckelType<br />

Für die Bauwerkstypen Pumpwerk, Becken, Behandlungsanlage und Zisterne<br />

können jeweils n Deckel, für den Bauwerkstyp Versickerungsschacht<br />

kann ein Deckel dokumentiert werden.<br />

Tab. A-7 - 56 Deckel<br />

A-7.4.2.3 Lage<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

DeckelType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/...<br />

...Pumpwerk/Deckel<br />

...Becken/Deckel<br />

...Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage/Deckel<br />

...Versickerungsanlage/Versickerungsschacht/Abdeckung<br />

...Zisterne/Deckel<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Deckelform String 2 Deckelform G302<br />

Deckeltyp Integer 1 Deckeltyp G303<br />

LaengeDeckel Decimal 4.2 m DN bzw. Deckellänge<br />

BreiteDeckel Decimal 4.2 Deckelbreite<br />

Abdeckungsklasse String 1 Abdeckungs-/ Deckelklasse gem. DIN 1229 G304<br />

MaterialAbdeckung String 4 Baustoff Abdeckung G102<br />

Schmutzfaenger Boolean 1 Existenz Schmutzfänger (1=JA / 0=Nein)<br />

Tab. A-7 - 57 Lage<br />

StammLageType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Lage<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Strassenschluessel Integer 5 Straßenschluessel<br />

Strassenname String 40 Straßenname<br />

Ortsteilschluessel Integer 4 Ortsteilschlüssel<br />

Ortsteilname String 40 Ortsteilname<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

657


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 57 Lage<br />

StammLageType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Lage<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

LageOberflaeche Integer 2 Art der Oberfläche und Zugänglichkeit (Lage im<br />

Verkehrsraum)<br />

KommentarLage Token freie Bemerkung zur Lage (Lage z.B. techn.<br />

Bereich)<br />

Ueberschwemmungsgebiet<br />

A-7.4.2.4 Umweltparameter<br />

Tab. A-7 - 58 Umweltparameter<br />

Umweltparameter-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.4.2.5 Geometrie<br />

Im Bereich Geometrie wird die vollständige geometrische Ausprägung<br />

einer abwassertechnischen Anlage dokumentiert.<br />

Grundlage für den Umfang der Objektgeometrie ist die Folie 850 der Baufachlichen<br />

Richtlinien Vermessung in der aktuellen Fassung (vgl. Anhang<br />

A-1.2)<br />

Der Datenbereich "Geometrie" enthält einige allgemeine Angaben zu den<br />

geometrischen Daten.<br />

Der Datenbereich "Geometriedaten" enthält die 3 Elemente:<br />

> Knoten<br />

> Kanten<br />

> Polygone<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Boolean 1 Objekt liegt in einem Überschwemmungsgebiet<br />

(1=JA/ 0=Nein)<br />

Hier können jeweils zu einem Objekt beliebig viele Knoten, Kanten und<br />

Polygone abgelegt werden.<br />

> Knoten werden durch einen sogenannten "PunktType"<br />

beschrieben.<br />

> Kanten werden durch einen "KanteType" beschrieben.<br />

Dieser enthält jeweils einen PunktType für den Anfangsund<br />

den Endknoten einer Kante sowie einen optionalen<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Umweltparameter<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

G106<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

<strong>Abwasser</strong>art Integer 2 <strong>Abwasser</strong>art/Transportiertes Medium G107<br />

<strong>Abwasser</strong>artWGS Integer 1 <strong>Abwasser</strong>art/ Wassergefährdende Stoffe G108<br />

GWabstand Integer 1 Grundwasserabstand G109<br />

Wasserschutzzone Integer 1 Wasserschutzzone G110<br />

Bodenart Integer 1 anstehender Boden G111<br />

658


Allgemeines Stammdaten<br />

PunktType "Mitte" für die Ablage des Kreismittelpunktes<br />

zur Beschreibung eines Kreisbogenelementes.<br />

> Polygone werden durch eine beliebige Anzahl von Kanten<br />

("KanteType") beschrieben.<br />

Kanten und Polygone (Kanten mit Knickpunkten) sind immer in der durch<br />

die Topologie festgelegte Fließrichtung zu dokumentieren.<br />

Tab. A-7 - 59 Geometrie<br />

GeometrieType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Geometrie<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

VorlaeufigeBezeichnung String 30 Vorläufige Objektbezeichnung (wird bei der vermessungstechnischen<br />

Aufnahme vergeben)<br />

GeoObjektart Integer 2 Geometrische Objekart gem. Objektartenkatalog<br />

BFR Verm/Folie 850 bis Version 2.4<br />

GeoObjekttyp String 1 Geometrischer Objekttyp (Fläche, Linie, Punkt) V102<br />

Lagegenauigkeitsklasse String 4 Geforderte Lagegenauigkeitsklasse bei der<br />

Objektvermessung gem. BFR Vermessung<br />

Hoehengenauigkeitsklasse<br />

String 4 Geforderte Höhengenauigkeitsklasse bei der<br />

Objektvermessung gem. BFR Vermessung<br />

Datenherkunft String 40 System oder Software mit dem die Geometriedaten<br />

erzeugt wurden<br />

Kommentar Token Freie Bemerkung zur Objektgeometrie<br />

Geometriedaten Geometriedaten<br />

Tab. A-7 - 60 Geometriedaten<br />

Geometriedaten Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Geometrie/Geometriedaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Knoten/Punkt PunktType<br />

Kanten/Kante KanteType<br />

Polygone/Polygon/PolygonArt<br />

Polygone/Polygon/<br />

Kante<br />

Tab. A-7 - 61 Kante<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

V101<br />

V103<br />

V104<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Integer 1 Art des Polygons V105<br />

KanteType Die Reihenfolge der Kanten, die einPolygon beschreiben, ist<br />

zwingend einzuhalten.<br />

KanteType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Geometrie/<br />

Geometriedaten...<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Start PunktType Startkoordinate einer Kante<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

659


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 61 Kante<br />

KanteType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Geometrie/<br />

Geometriedaten...<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Ende PunktType Endkoordinate einer Kante<br />

Mitte PunktType Mittelpunkt des Kreises, wenn die Kante als Kreisbogen<br />

beschrieben wird. Der Mittelpunkt ist so zu wählen, dass z.B.<br />

bei bei einer Leitung das Kreissegment in Fließrichtung von<br />

der Start- zur Endkoordinate konstruiert werden kann.<br />

Tab. A-7 - 62 Punkt<br />

PunktType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Geometrie/<br />

Geometriedaten...<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Einheit<br />

Rechtswert decimal 11.3 Rechtswert<br />

Hochwert decimal 10.3 Hochwert<br />

Punkthoehe decimal 7.3 mNN Punkthöhe<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Puntattribut<strong>Abwasser</strong> String 3 Das Punktattribut <strong>Abwasser</strong> definiert die Punktart.<br />

Die Angabe ist zwingend erforderlich<br />

Lagegenauigkeitsstufe Integer 1 Art der Erfassung der Lagekoordinaten V107<br />

Hoehengenauigkeitsstufe Integer 1 Art der Erfassung der Höhe V108<br />

V106<br />

660


Allgemeines Stammdaten<br />

A-7.4.2.6 Sanierungsmaßnahmen<br />

Sanierungsmaßnahmen sind immer auftragsbezogen zu dokumentieren,<br />

d.h mit einem Auftrag im Bereich "Stammdatenkollektiv/Aufträge/Auftrag"<br />

zu verküpfen.<br />

Tab. A-7 - 63 Sanierung<br />

SanierungType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Sanierung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

BezeichnungMassnahme String 5 Bezeichnung der Einzelsanierung<br />

Die Bezeichnung der Einzelsanierung wird wie<br />

folgt gebildet:<br />

Jede einzelne Maßnahme innerhalb eines Objektes<br />

erhält die Bezeichnung "SAN" gefolgt von<br />

einer lfd. Nummer (1 bis max. 99).<br />

Haltungen und Leitungen: Vom Haltungsanfang<br />

aus beginnend mit SAN1, SAN2,..., SAN(n).<br />

Schächte: Von der Schachtsohle aus beginnend<br />

mit SAN1, SAN2,..., SAN(n).<br />

Die Eindeutigkeit jeder Einzelmaßnahme ergibt<br />

sich aus der Kombination der Bezeichnung des<br />

Objektes mit der Bezeichnung SAN1, SAN2, etc.<br />

und dem Sanierungsauftrag<br />

Objektübergreifende Maßnahmen sind immer<br />

objektbezogen abzulegen, d.h. bei jeder(m)<br />

neuen Haltung, Leitung oder Schacht neu beginnend<br />

mit SAN1.<br />

Auftragskennung Integer 6 Eindeutige Zuordnung zu einem Auftrag<br />

Jede an dieser Stelle eingetragene Kennung<br />

muss eine Entsprechung im Bereich Aufträge<br />

haben!<br />

Ausfuehrungsbeginn Date 10 Ausführungsbeginn<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Ausfuehrungsende Date 10 Ausführungsende<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Abnahmedatum Date 10 Abnahmedatum<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Gewaehrleistungsende Date 10 Gewährleistungsende<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Verfahrensbezeichnung String 3 Sanierungsverfahren S101<br />

Sanierungsumfang Integer 1 Umfang der Einzelsanierung S102<br />

Bauerksteil String 1 Saniertes Bauwerksteil (Angabe nur für Schächte<br />

erforderlich)<br />

LichteWeite1 Integer 5 mm Nach der Sanierung verbleibender Querschnitt.<br />

Eine Angabe ist nur erforderlich, wenn der bisherige<br />

Querschnitt durch die Maßnahme reduziert<br />

wurde.<br />

Anzugeben sind:<br />

DN bzw. Höhe (bei Haltungen und Leitungen),<br />

Durchmesser bzw. Breite in x-Richtung (bei<br />

Schächten)<br />

S103<br />

661


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 63 Sanierung<br />

SanierungType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Sanierung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

LichteWeite2 Integer 5 mm Nach der Sanierung verbleibender Querschnitt.<br />

Eine Angabe ist nur erforderlich, wenn der bisherige<br />

Querschnitt durch die Maßnahme reduziert<br />

wurde.<br />

Anzugeben sind:<br />

DN bzw. Breite (bei Haltungen und Leitungen),<br />

Durchmesser bzw. Breite in y-Richtung (bei<br />

Schächten)<br />

Profilkennziffer_Bauteilfor<br />

m<br />

A-7.4.2.6.1 Lagedaten<br />

Feldlänge<br />

String 2 Profilkennkennziffer bei Haltungen/Leitungen.<br />

Bauteilform bei Schächten<br />

Dichtheitspruefung Boolean 1 Dichtheitsprüfung durchgeführt<br />

(1=Ja / 0=Nein)<br />

Abschreibungszeitraum Integer 3 [a] Abschreibungszeitraum in Jahren<br />

Kommentar Token Angaben zu besonderen Verfahrensmerkmalen<br />

des Sanierungsverfahrens<br />

Lagedaten LagedatenType<br />

Einheit<br />

MaterialKennwerte MaterialKennwerteType<br />

Tab. A-7 - 64 Lagedaten (Sanierung)<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

LagedatenType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Sanierung/Lagedaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

S104<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

StationierungAnfang Decimal 5.2 m Anfang Einzelsanierung bzw. Stationierung punktuelle<br />

Sanierung.<br />

Die Lage in Richtung der Hauptachse des jeweiligen<br />

Bauwerks wird als Stationierung bezeichnet.<br />

Die Hauptachse bei Haltungen und Leitungen ist<br />

die x-Richtung, bei Schächten die z-Richtung<br />

(nach oben).<br />

Die Stationierung bezieht sich bei Haltungen und<br />

Leitungen auf den Rohranfang, nicht auf<br />

Schachtmitte o. dgl. Der Rohranfang ist mit -0,00<br />

zu stationieren. Die Stationierung (Dokumentationsrichtung)<br />

hat einheitlich in Fließrichtung zu<br />

erfolgen. Nur in begründeten Ausnahmefällen<br />

sollte von dieser Vorgabe abgewichen werden.<br />

Bei Schächten wird die Stationierung als Entfernung<br />

zwischen der Sohle (Gerinne) und dem<br />

betrachteten Punkt angegeben. Nur in begründeten<br />

Ausnahmefällen sollte von dieser Vorgabe<br />

abgewichen werden.<br />

StationierungEnde Decimal 5.2 m Ende Einzelsanierung<br />

Dokumentationsrichtung String 1 Die Dokumentationsrichtung ist immer zu anzugeben.<br />

S105<br />

662


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 64 Lagedaten (Sanierung)<br />

LagedatenType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Sanierung/Lagedaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

PositionVon Integer 2 Lage am Umfang als Ziffernblattreferenz<br />

Anfang und Ende des sanierten Bereichs werden,<br />

bezogen auf den Querschnitt bei Haltungen<br />

und Leitungen, in Zifferblattnotation (12 Uhr =<br />

oben) angegeben. Bei punktuellen Maßnahmen<br />

bezogen auf den Querschnitt ist lediglich eine<br />

Angabe (z.B. Scheitel 12 Uhr) erforderlich.<br />

Bei Schächten analog, bezogen auf den horizontalen<br />

Schachtquerschnitt, ebenfalls in Zifferblattnotation<br />

(12 Uhr = Hauptabflussrichtung, falls<br />

diese nicht eindeutig bestimmbar ist: 06 Uhr =<br />

Hauptzuflussrichtung).<br />

PositionBis Integer 2 Lage am Umfang als Ziffernblattreferenz<br />

Bei punktuellen Maßnahmen bezogen auf den<br />

Querschnitt ist hier keine Angabe erforderlich.<br />

Bei Maßnahmen über den gesamten Querschnitt<br />

ist der gleiche Wert wie bei "PositionVon" einzutragen<br />

(i.d.R. 12 Uh").<br />

Kommentar Token ergänzende Angaben zur Lage<br />

A-7.4.2.6.2 Materialkennwerte<br />

Feldlänge<br />

Tab. A-7 - 65 Materialkennwerte (Sanierung)<br />

MaterialKennwerte-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Sanierung/Materialkennwerte<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

MaterialPrimaer String 4 Materialkurzbezeichnung<br />

Material Altbestand oder Material Neubestand<br />

bei Erneuerung oder Trägermaterial bei Renovierung<br />

MaterialVerbund1 String 4 Materialkurzbezeichnung für Verbundstoffe<br />

z.B. Injektionsmittel oder Harze<br />

Für die Beschreibung von Verbundstoffen bzw.<br />

die Beschreibung eines geschichteten Wandaufbaus<br />

sind zusätzliche Werkstoffe zu dokumentieren.<br />

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass einige<br />

der Begriffe gleichzeitig als Oberbegriffe für weitere<br />

in der Tabelle enthaltene Werkstoffe verwendet<br />

werden, z.B. der Begriff "Kunstharz". Wenn<br />

Detailkenntnisse über die Werkstoffe vorliegen,<br />

dann sind nicht die Oberbegriffe, sondern die<br />

genauen Bezeichnungen zu verwenden.<br />

MaterialVerbund2 String 4 Materialkurzbezeichnung für Zuschlagstoffe S106<br />

Materialstaerke Integer 4 mm Wanddicke gem. Herstellerangaben<br />

Belastung String 6 zul. statische Belastung (Lastfall)<br />

Angaben für Haltungen und Leitungen in Anlehnung<br />

an ATV A-127<br />

Für Schächte die Klassifizierung der Aufsätze<br />

und Abdeckungen nach DIN EN 124<br />

G102<br />

S106<br />

S107<br />

663


Allgemeines Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 65 Materialkennwerte (Sanierung)<br />

MaterialKennwerte-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

ChemBestaendigkeit String 60 chem. Beständigkeit<br />

Ringsteifigkeit Decimal 5.3 N/mm² Ist eine Sanierung mit einem Schlauchliner<br />

BiegeEModul Decimal 7.1 N/mm²<br />

durchgeführt worden, sind hier die Ergebnisse<br />

der Materialprüfung aus dem Dreipunkt-Biege-<br />

Biegefestigkeit Decimal 6.1 N/mm² versuch anzugeben. Hierbei handelt es sich um<br />

eine baustellenbegleitende Prüfung des Werkstoffes.<br />

Wanddicke Decimal 5.2 mm ausgehärtete Wanddicke<br />

Ergebnis der Berechnung aus obigen Kennwerten<br />

Wasserdurchlaessigkeit Integer 1 Prüfung der Wasserdurchlaessigkeit S108<br />

A-7.4.2.7 Dokumente<br />

Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Sanierung/Materialkennwerte<br />

Jedem Objekt können beliebig viele Dokumente zugeordnet werden (z.B.<br />

Bauwerkszeichnungen)..<br />

Tab. A-7 - 66 Dokument<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

DokumentType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Dokumente/Dokument<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Dokumentname String 40 Bezeichnung des Dokumentes (Schlüssel)<br />

Dateiname String 255 Dateiname des Dokumentes (z.B. für eine Dokumentenverwaltung)<br />

Dokumentquelle String 40 Herkunft (Programm, Software mit dem das<br />

Dokument erstellt wurde)<br />

Kommentar Token Kurzbeschreibung des Inhaltes eines Dokumentes<br />

664


Allgemeines Stammdaten<br />

A-7.4.3 Umfelder<br />

Informationen zu Umfeldern von Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

sind abzulegen, wenn entsprecheden Objekte im Bereich "<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Versickerungsanlage"dokumentiert<br />

werden.<br />

Tab. A-7 - 67 Umfeld<br />

UmfeldType Stammdatenkollektiv/Umfelder/Umfeld<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.4.3.1 Koordinate<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Bezeichnung String 30 Bezeichnung des Umfeld-Datensatzes<br />

Die Bezeichnung des Umfeldes setzt sich wie<br />

folgt zusammen:<br />

1. - 2. Stelle "UF"<br />

3. - 6. Stelle laufende Nummer für das Umfeld<br />

Erlaeuterung Token Weitergehende Erläuterung zum Umfeld-Datensatz<br />

Koordinate KoordinateType Koordinatenbezugspunkt für das Umfeld<br />

Nutzung Integer 1 vorherrschende Nutzung G115<br />

Neigungsklasse Integer 1 Neigungsklasse H106<br />

GWSchutzgebiet Integer 2 Grundwasserschutzgebiet G110<br />

maxGWStand Decimal 6.2 m u<br />

GOK<br />

höchster Grundwasserstand<br />

DatumHHGW Date 10 Datum des höchsten Grundwasserstands<br />

massgBodenart String 4 maßgebende Bodenart<br />

massgKfWert Double 7 m/s maßgebender kf - Wert<br />

Kommentar Token besondere Hinweise<br />

Tab. A-7 - 68 Koordinate (Umfeld)<br />

KoordinateType Stammdatenkollektiv/Umfelder/Umfeld/Koordinate<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Rechtswert Decimal 11.3 Rechtswert<br />

Hochwert Decimal 10.3 Hochwert<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Punktattribut String 3 Punkattrtibut<br />

Es ist der Eintrag KOP = Koordinatenbezugspunkt<br />

zu verwenden.<br />

V106<br />

665


Allgemeines Zustandsdaten<br />

A-7.5 Zustandsdaten<br />

Der Bereich Zustandsdaten ist eine Zusammenfassung der bisherigen<br />

Typen H, LH, S, Z, ZF.<br />

Das Datenmodell ermöglicht die Übergabe von Inspektionsdaten gem.<br />

DIN EN 13508-2 bzw. DWA-M 149-2 (2006), aber auch weiterhin ISYBAU<br />

1996 und ISYBAU 2001.<br />

Es können Zustandsdaten von<br />

> Haltungen ("H"),<br />

> Leitungen ("L"),<br />

> Schächten ("S") und<br />

> Bauwerken ("BW")<br />

ausgetauscht werden.<br />

Zu den Zustandsdaten gehören Daten über<br />

> optische Inspektionen ("OI"),<br />

> Dichtheitsprüfungen ("DP") und<br />

> Zustandsfilmen ("ZF").<br />

Zur inhaltlichen Beschreibung können die Kurzbezeichnungen (z.B. "H"<br />

für Haltungen) mit den Dateninhalten (z.B. "OI" für optische Inspektion)<br />

kombiniert werden (z.B. "H-OI für Daten zur Optischen Inspektion von<br />

Haltungen oder "H-OI-ZF" für Daten zur optischen Inspektion von Haltungen<br />

mit Zustandsfilmen).<br />

Die Struktur der Zustandsdaten ist objektbezogen, mit der Restriktion,<br />

dass jedes inspizierte Objekt einem Auftrag im Bereich "Aufträge" zugeordnet<br />

werden muss. Sind digitale Zustandsfilme vorhanden, so wird die<br />

Synchronisation mit den Zustandsdaten im Bereich Filme abgelegt.<br />

Auf Objektebene wird zwischen Rohrleitungen (Haltungen und Leitungen),<br />

Knoten und Bauwerken unterschieden. Diese Differenzierung ist<br />

erforderlich, um den unterschiedlichen Inspektionsverfahren und Inspektionstechniken<br />

gerecht zu werden. Gleichzeitig ergeben sich unterschiedliche<br />

Anforderungen an Umfang und Struktur der nachfolgenden Zustandsdaten:<br />

> Rohrleitungen: Kodiersystem, horizontale Dokumentation<br />

> Knoten: Kodiersystem, vertikale Dokumentation<br />

> Bauwerke: Textliche Beschreibung (n-fach pro Objekt)<br />

Historie<br />

Definitionen<br />

Objektarten<br />

Dateninhalte<br />

Kurzbeschreibung<br />

Grobstruktur<br />

666


Allgemeines Zustandsdaten<br />

.<br />

Zustandsdatenkollektiv<br />

Kennung<br />

Auftraege<br />

1..∞<br />

Inspizierte<br />

<strong>Abwasser</strong>technische<br />

Anlagen<br />

1..∞<br />

Filme<br />

0..∞<br />

Abb. A-7 - 3 Grobstruktur Zustandsdaten<br />

Name Objekt<br />

Lagedaten<br />

Optische<br />

Inspektion<br />

Dichtheits<br />

prüfungen<br />

0..∞<br />

Die Struktur der Inspektionsdaten für die jeweiligen Objekte ist grundsätzlich<br />

ähnlich. Es wird unterschieden zwischen:<br />

> Allgemeinen Daten, die Inspektion betreffend<br />

> Grunddaten<br />

> Inspektionsdaten (n Feststellungen)<br />

> Bewertungsdaten<br />

> Dokumenten<br />

Objektart<br />

Rohrleitung<br />

(Haltung, Leitung)<br />

Knoten<br />

(Schacht, Inspektionsöffnung)<br />

Bauwerk<br />

Dokumente<br />

0..∞<br />

667


Allgemeines Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 69 Zustandsdatenkollektiv<br />

ZustandsdatenType Zustandsdatenkollektiv<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

A-7.5.1 Auftragsdaten von Inspektionen oder Dichtheitsprüfungen<br />

Für jede Inspektion oder Dichtheitsprüfung ist ein Auftragsdatensatz anzulegen.<br />

Inspektionsaufträge beziehen sich immer auf ein Kodiersystem.<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Kennung String 5 Kennung des Zustandsdatenkollektivs. Die Kennung<br />

setzt sich zusammen aus den Buchstaben<br />

"ZUS" und einer lfd. Nummer mit mit 2 Zahlen.<br />

Beispiel: ZUS01.<br />

Die Kennung eines Zustandsdatenkollektivs<br />

muss eindeutig sein und das Kollektiv muss<br />

im Bereich Metadaten definiert und beschrieben<br />

sein.<br />

Beschreibung String 100 Kurzbeschreibung der enthaltenen Daten<br />

Auftraege/Auftrag AuftragType<br />

Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage<br />

Filme/Film FilmType<br />

Tab. A-7 - 70 Auftrag<br />

Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlageType<br />

AuftragType Zustandsdatenkollektiv/Auftraege/Auftrag<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Auftragsbezeichnung String 60 Die Auftragsbezeichnung muss sowohl innerhalb<br />

eines Austauschformates (Stamm- und<br />

Zustandsdatenkollektiv) als auch innerhalb<br />

einer Liegenschaft eindeutig sein. Die Auftragsbezeichnung<br />

wird durch den Auftraggeber<br />

vorgegeben.<br />

Auftragsnummer String 40 Auftragsnummer gemäß den Vertragsunterlagen.<br />

Auftragskennung Integer 6 Die Auftragskennung ist eine laufende Nummer,<br />

die die Zuordnung der inspizierten Objekte zu<br />

einem Auftrag sicherstellt. Die Auftragskennung<br />

muss innerhalb eines Zustandsdatenkollektives<br />

eindeutig sein.<br />

Auftragsdatum Date 10 Datum, an dem die Beauftragung rechtsgültig<br />

wurde<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Auftragsart Integer 1 Auftragsart U119<br />

Inspektionsort String 40 Ort der Untersuchung/Prüfung<br />

Inspektionszweck Integer 1 Grund der Untersuchung<br />

(ist nur für Inspektionsaufträge anzugeben)<br />

Kodiersystem Integer 1 verwendetes Kodiersystem für diesen Auftrag<br />

(ist nur für Inspektionsaufträge anzugeben)<br />

Auftragnehmer String 60 Name des Auftragnehmers<br />

U101<br />

U102<br />

668


Allgemeines Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 70 Auftrag<br />

AuftragType Zustandsdatenkollektiv/Auftraege/Auftrag<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Systemname String 40 Name der Erfassungssoftware<br />

(ist nur für Inspektionsaufträge anzugeben)<br />

Version String 10 Versionsnummer der Erfassungssoftware<br />

(ist nur für Inspektionsaufträge anzugeben)<br />

InspektionsdatumEnde Date 10 Datum, an dem der Auftrag abgeschlossen<br />

wurde<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

A-7.5.2 Inspizierte <strong>Abwasser</strong>technische Anlage<br />

A-7.5.2.1 Ortslage<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Tab. A-7 - 71 Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage<br />

Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Objektbezeichnung String 30 Objektbezeichnung<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Anlagentyp Integer 1 Anlagentyp U103<br />

Lage OrtLageType<br />

OptischeInspektion OptischeInspektionType<br />

Dichtheitspruefungen/<br />

Pruefung<br />

Tab. A-7 - 72 Ortslage<br />

DichtheitType<br />

OrtLageType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OrtLage<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Strassenschluessel Integer 5 Straßenschlüssel<br />

Strassenname String 40 Straßenname<br />

Ortsteilschluessel Integer 5 Ortsteilschlüssel<br />

Ortsteilname String 40 Ortsteilname<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

669


Allgemeines Zustandsdaten<br />

A-7.5.2.2 Optische Inspektion<br />

Tab. A-7 - 73 OptischeInspektion<br />

OptischeInspektionType<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

A-7.5.2.2.1 Inspektionsdaten von Rohrleitungen<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Auftragskennung Integer 6 Eindeutige Zuordnung zu einem Auftrag<br />

Jede an dieser Stelle eingetragene Kennung<br />

muss eine Entsprechung im Bereich Aufträge<br />

haben<br />

Inspektionsdatum Date 10 Datum der Untersuchung<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Inspektionsverfahren Integer 1 Technisches Verfahren der Inspektion U108<br />

NameUntersucher String 40 Name des Inspekteurs<br />

Uhrzeit Time 8 Uhrzeit der Untersuchung<br />

Format: hh:mm:ss<br />

Wetter Integer 1 Wetterbedingungen U106<br />

Temperatur Integer 2 °C Außentemperatur<br />

Reinigung Boolean 1 Reinigung vor Inspektion durchgeführt<br />

(1=JA/ 0=Nein)<br />

Wasserhaltung Integer 1 Maßnahmen zur Wasserhaltung U107<br />

VideoSpeichermedium Integer 1 Speichermedium U110<br />

Videoablagereferenz String 30 Bezeichnung des Datenträgers (z.B. Nummer der<br />

Videokassete oder der DVD)<br />

Bemerkung Token Bemerkung zur Inspektion des Objektes<br />

Auswahlelement<br />

Rohrleitung<br />

Knoten<br />

Bauwerk<br />

Objektdifferenzierung<br />

RohrType<br />

KnotenType<br />

BauwerkeType<br />

Dokumente/Dokument DokumentenType<br />

Tab. A-7 - 74 Rohrleitung<br />

RohrType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Rohrleitung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Rohrleitungstyp Integer 1 Rohrleitungstyp U100<br />

Inspektionsrichtung String 1 Untersuchungsrichtung U104<br />

BezugspunktLage Integer 1 Bezugspunkt für die Lagebestimmung in Längsrichtung<br />

Inspektionslaenge Decimal 5.2 m Netto-Untersuchungslänge für die angegebene<br />

Inspektionsrichtung<br />

Inspektionsart Integer 1 Verwendete Kameratechnik U109<br />

ArtVideoreferenz Integer 1 Art der Videoreferenz U127<br />

RGrunddaten RGrunddatenType<br />

U105<br />

670


Allgemeines Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 74 Rohrleitung<br />

RohrType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Rohrleitung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Inpektionsdaten/RZustand<br />

Grunddaten<br />

RZustandType<br />

Bewertung BewertungType<br />

Tab. A-7 - 75 Grunddaten (Rohrleitung)<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

RGrunddatenType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Rohrleitung/RGrunddaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

KnotenZulauf String 30 Bezeichnung des Zulaufknotens. Es ist immer<br />

der in Fließberichtung betrachtet oben liegende<br />

Knoten der Rohrleitung anzugeben<br />

KnotenZulaufTyp Integer 1 Knotentyp G300<br />

KnotenAblauf String 30 Bezeichnung des Ablaufknotens. Es ist immer<br />

der in Fließberichtung betrachtet unten liegende<br />

Knoten der Rohrleitung anzugeben<br />

KnotenAblaufTyp Integer 1 Knotentyp G300<br />

HerkunftProfilmasse Integer 1 Herkunft der Profilmaße(Bei sanierten Kanälen<br />

bezogen auf Maße des Altrohres)<br />

Profilhoehe Integer 4 mm Profilhöhe<br />

Profilbreite Integer 4 mm Profilbreite<br />

Profilart Integer 2 Profilart G205<br />

HerkunftMaterial Integer 1 Herkunft der Materialanganben (Bei sanierten<br />

Kanälen bezogen auf das Altrohr)<br />

Material String 4 Materialkurzbezeichnung G102<br />

Innenschutz String 7 Innenschutz G103<br />

Regeleinzelrohrlaenge Decimal 4.2 Regeleinzelrohrlänge<br />

ArtAuskleidung Integer 1 Einzelheiten zur Auskleidung U114<br />

Kanalart String 2 Kanalart/Entwässerungssystem G101<br />

Anschlussdaten AnschlussType Ist nur anzugeben, wenn die inspizierte Haltung oder Leitung<br />

über einen Stutzen oder Abzweig an eine Rohrleitung angeschlossen<br />

ist.<br />

U124<br />

U125<br />

671


Allgemeines Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 76 Anschlussdaten (Rohrleitung/RGrunddaten)<br />

AnschlussType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Rohrleitung/RGrunddaten/Anschlussdaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Inspektionsdaten<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Objektbezeichnung String 30 Bezeichnung der Rohrleitung, an die die inspizierte<br />

Haltung oder Leitung angeschlossen ist.<br />

Kantentyp Integer 1 Kantentyp zur<br />

Objektdifferenzierung<br />

Entfernung Decimal 6.2 m Entfernung des Anschlusses vom Ablaufknoten<br />

der Rohrleitung, an die die inspizierte Haltung/<br />

Leitung angeschlossen ist.<br />

Ist nur anzugeben, wenn die Entfernung z.B. aus<br />

der Inspektion der Rohrleitung, an die die inspizierte<br />

Haltung/ Leitung angeschlossen ist<br />

bekannt und eindeutig zuzuordnen ist.<br />

AnschlussArt String 1 Bautechnische Ausbildung des Anschlusses G206<br />

Fixierung String 2 Anschlussfixierung in Ziffernblattreferenz<br />

Die Dokumentation erfolgt in Fließrichtung der<br />

Rohrleitung, an die die inspizierte Haltung/Leitung<br />

angeschlossen ist.<br />

Kommentar Token Freie Bemerkung zum Anschlussdatensatz<br />

Tab. A-7 - 77 RZustand (Rohrleitung/Inspektionsdaten)<br />

RZustandType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Rohrleitung/Inspektionsdaten/RZustand<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Station Decimal 5.2 m Stationierung<br />

Auswahlelement<br />

Timecode<br />

Frame<br />

Videozaehler<br />

G200<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Videoreferenz in Abhängigkeit vom Aufzeichnungsverfahren. Siehe Datenfeld<br />

"ArtVideoreferenz"<br />

Integer 8 Timecode<br />

Integer 10 Framenummer<br />

Integer 5 Videozählerstand<br />

InspektionsKode String 10 Inspektionstext (Steuer- oder Zustandskürzel)<br />

gem. dem im Auftrag festgelegten Kodiersystem.<br />

Bei Kodiersystem gem DIN EN 13508-2 ist hier<br />

nur der dreistellige Hauptkode anzugeben.<br />

Charakterisierung1 String 10 Ist nur für Charakterisierung 1 gem. Kodiersystem<br />

der DIN EN 13508-2 erforderlich<br />

Charakterisierung2 String 10 Ist nur für Charakterisierung 2 gem. Kodiersystem<br />

der DIN EN 13508-2 erforderlich<br />

Verbindung Boolean 1 Tritt der Zustand an einer Rohrverbindung auf?<br />

(1=JA/ 0=Nein). Der Eintrag ist nur für Kodiersystem<br />

gem. DIN EN 13508-2 erforderlich<br />

672


Allgemeines Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 77 RZustand (Rohrleitung/Inspektionsdaten)<br />

RZustandType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Rohrleitung/Inspektionsdaten/RZustand<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Auswahlelement<br />

Quantifizierung1Numerisch<br />

Quantifizierung1Text<br />

Auswahlelement<br />

Quantifizierung2Numerisch<br />

Quantifizierung2Text<br />

1. Quantifizierung für den InspektionsKode gem. festgelegtem Kodiersystem<br />

Decimal 6.2 Anzugeben ist z.B. die Quantifizierung 1 gem.<br />

DIN EN 13508-2 oder der 1. num. Zusatz gem.<br />

ISYBAU 1996/2001<br />

String 30 Alphanumerische Quantifizierung 1 (nur bei<br />

Inspektionskodes gem. DIN EN 13508-2)<br />

2. Quantifizierung für den Inspektionskode gem. festgelegtem Kodiersystem<br />

Decimal 6.2 Anzugeben ist z.B. die Quantifizierung 2 gem.<br />

DIN-EN 13508-2 oder der 2. num. Zusatz gem.<br />

ISYBAU 1996/2001<br />

String 30 Alphanumerische Quantifizierung 2 (nur bei<br />

Inspektionskodes gem. DIN-EN 13508-2)<br />

Streckenschaden String 1 Kode für einen Streckenschaden gem. festgelegtem<br />

Kodiersystem<br />

StreckenschadenLfdNr Integer 3 lfd. Nummer eines Streckenschadens gem. festgelegtem<br />

Kodiersystem (max. 99)<br />

PositionVon Integer 2 Lage am Umfang als Ziffernblattreferenz (Uhrzeit)<br />

PositionBis Integer 2 Lage am Umfang als Ziffernblattreferenz (Uhrzeit)<br />

Bei punktuellen Schäden z.B. Scheitel 12<br />

(Uhr) oder Sohle 06 (Uhr) ist dieses Datenfeld<br />

mit "0" zu belegen<br />

GrundAbbruch String 2 Grund für einen Inspektionsabbruch und Dokumentation<br />

einer "Gegenseitebefahrung". Dieses<br />

Datenfeld ist nur in Verbindung mit dem Inspektionskode<br />

BDCZ des Kodiersystems der DIN EN<br />

13508-2 und den weitergehenden Festlegungen<br />

der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu verwenden.<br />

BezeichnungSanierung String 5 Bezeichnung einer Sanierungsmaßnahme. Die<br />

Bezeichnung (SAN1, etc.) ist gem. Bezeichnungskonvention<br />

(siehe Bereich Sanierungsmaßnahme<br />

eines Stammdatenkollektives)<br />

einzutragen.<br />

Diese Angabe ist zwingend erforderlich, wenn<br />

eine Sanierungsmaßnahme oder ein Zustand im<br />

Bereich einer Sanierungsmaßnahme dokumentiert<br />

wird.<br />

Auswahlelement<br />

BAKZustandSanierung<br />

BALZustandSanierung<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Dokumentation von Zuständen in sanierten Bereichen<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

String 2 Zustände im Bereich von Sanierungsmaßnahmen.<br />

Dieses Datenfeld ist nur in Verbindung mit<br />

dem Inspektionskode BAKZ des Kodiersystems<br />

der DIN-EN 13508-2 und den weitergehenden<br />

Festlegungen der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu verwenden.<br />

String 2 Zustände im Bereich von Sanierungsmaßnahmen.<br />

Dieses Datenfeld ist nur in Verbindung mit<br />

dem Inspektionskode BALZ des Kodiersystems<br />

der DIN-EN 13508-2 und den weitergehenden<br />

Festlegungen der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu verwenden.<br />

U126<br />

U134<br />

U128<br />

U129<br />

673


Allgemeines Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 77 RZustand (Rohrleitung/Inspektionsdaten)<br />

RZustandType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Rohrleitung/Inspektionsdaten/RZustand<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

QZustandSanierung Integer 4 Zusätzliche Quantifizierung für Zustände im<br />

Bereich von Sanierungsmaßnahmen. Dieses<br />

Datenfeld ist nur in Verbindung mit den Inspektionskodes<br />

BAKZ oder BALZ des Kodiersystems<br />

der DIN-EN 13508-2, und den weitergehenden<br />

Festlegungen der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu nutzen.<br />

RVerfahrenSanierung String 2 Dokumentation des Verfahrens an einer Reparaturstelle.<br />

Dieses Datenfeld ist nur in Verbindung<br />

mit dem Inspektionskode BCBZ des Kodiersystems<br />

der DIN-EN 13508-2 und den Festlegungen<br />

des DWA M-149-2 zu verwenden. Im Rahmen<br />

der Zustandserfassung gem. <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> wird diese Information nicht erhoben.<br />

Fotodatei String 255 Dateiname eines Digitalen Fotos<br />

FotoSpeichermedium String 5 Speichermedium U111<br />

Fotonummer String 20 Nummer eines Fotoprints<br />

Kommentar Token Freie Bemerkung zum Inspektionsdatensatz<br />

Klassifizierung KlassifizierungType<br />

Klassifizierungsdaten<br />

Tab. A-7 - 78 Klassifizierung (Rohrleitung)<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

KlassifizierungType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Rohrleitung/Inspektionsdaten/RZustand/Klassifizierung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

U130<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Dichtheit KDichtheitType Klassifizierungsergebnisse für das Schutzziel Dichtheit gem.<br />

ISYBAU-Zustandsbewertung 2006<br />

Standsicherheit KStandsicherheitType Klassifizierungsergebnisse für das Schutzziel Standsicherheit<br />

gem. ISYBAU-Zustandsbewertung 2006<br />

Betriebssicherheit KBetriebssicherheitType Klassifizierungsergebnisse für das Schutzziel Betriebssicherheit<br />

gem. ISYBAU-Zustandsbewertung 2006<br />

MaxSZeAuto Integer 3 Maximale Einzelschadenszahl automatisch<br />

unabhängig von einem Schutzziel gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

MaxSKeAuto Integer 1 Maximale Einzelschadensklasse automatisch<br />

aus Klassifizierungstabellen gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertungen 1996, 2001 oder aus<br />

maximaler Einzelschadeszahl gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

674


Allgemeines Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 79 Klassifizierung (Rohrleitung/Dichtheit)<br />

KDichtheitType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Rohrleitung/Inspektionsdaten/RZustand/Klassifizierung/Dichtheit<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

SKDvAuto Integer 1 vorläufige Schadensklasse automatisch für<br />

das Schutzziel Dichtheit aus Klassifizierungstabelle<br />

Dichtheit gem. ISYBAU-Zustandsbewertung<br />

2006<br />

SKDvManu Integer 1 vorläufige Schadensklasse manuell für das<br />

Schutzziel Dichtheit für entsprechend festgelegte<br />

Kodes gem. ISYBAU-Zustandsbewertung 2006<br />

SZDvAuto Integer 3 vorläufige Schadenszahl automatisch für das<br />

Schutzziel Dichtheit gem. ISYBAU-Zustandsbewertung<br />

2006<br />

SZDeAuto Integer 3 endgültige Schadenszahl automatisch für das<br />

Schutzziel Dichtheit nach Adition von Zustazpunkten<br />

gem. ISYBAU-Zustandsbewertung 2006<br />

SKDeAuto Integer 1 endgültige Schadensklasse automatisch für<br />

das Schutzziel Dichtheit gem. ISYBAU-Zustandsbewertung<br />

2006<br />

Tab. A-7 - 80 Klassifizierung (Rohrleitung/Standsicherheit)<br />

KStandsicherheit-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Rohrleitung/Inspektionsdaten/RZustand/Klassifizierung/Standsicherheit<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

SKSvAuto Integer 1 vorläufige Schadensklasse automatisch für<br />

das Schutzziel Standsicherheit aus Klassifizierungstabelle<br />

Standsicherheit gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

SKSvManu Integer 1 vorläufige Schadensklasse manuell für das<br />

Schutzziel Standsicherheit für entsprechend festgelegte<br />

Kodes gem. ISYBAU-Zustandsbewertung<br />

2006<br />

SZSvAuto Integer 3 vorläufige Schadenszahl automatisch für das<br />

Schutzziel Standsicherheit gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

SZSeAuto Integer 3 endgültige Schadenszahl automatisch für das<br />

Schutzziel Standsicherheit nach Adition von<br />

Zustazpunkten gem. ISYBAU-Zustandsbewertung<br />

2006<br />

SKSeAuto Integer 1 endgültige Schadensklasse automatisch für<br />

das Schutzziel Standsicherheit gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

675


Allgemeines Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 81 Klassifizierung (Rohrleitung/Betriebssicherheit)<br />

KBetriebssicherheit-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Bewertungsdaten<br />

Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Rohrleitung/Inspektionsdaten/RZustand/Klassifizierung/Betriebssicherheit<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

SKBvAuto Integer 1 vorläufige Schadensklasse automatisch für<br />

das Schutzziel Betriebssicherheit aus Klassifizierungstabelle<br />

Betriebssicherheit gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

SKBvManu Integer 1 vorläufige Schadensklasse manuell für das<br />

Schutzziel Betriebssicherheit für entsprechend<br />

festgelegte Kodes gem. ISYBAU-Zustandsbewertung<br />

2006<br />

SZBvAuto Integer 3 vorläufige Schadenszahl automatisch für das<br />

Schutzziel Betriebssicherheit gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

SZBeAuto Integer 3 endgültige Schadenszahl automatisch für das<br />

Schutzziel Betriebssicherheit nach Adition von<br />

Zustazpunkten gem. ISYBAU-Zustandsbewertung<br />

2006<br />

SKBeAuto Integer 1 endgültige Schadensklasse automatisch für<br />

das Schutzziel Betriebssicherheit gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

Tab. A-7 - 82 Rohrleitung (Bewertung)<br />

BewertungType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Rohrleitung/Bewertung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Bewertungsverfahren Integer 1 Verfahren der Zustandsbewertung U112<br />

Bewertungsdatum Date 10 Datum der Bewertung<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

MassgebenderSchaden String 10 Maßgebender Schaden<br />

MassgebendeQuantifizierung<br />

Decimal 6.2 Maßgebende Quantifizierung o. numerischer<br />

Zusatz für den maßgebenden Schaden<br />

ZahlVorlaeufig Integer 3 Vorläufige Haltungs-/Leitungszahl aus maßgebendem<br />

Schaden gem. ISYBAU-Zustandsbewertungen<br />

1996, 2001 oder 2006<br />

Zusatzpunkte Integer 3 Summe Zusatzpunkte gem. ISYBAU-Zustandsbewertungen<br />

1996 oder 2001. Schadenslängenzahl<br />

gem. ISYBAU-Zustandsbewertung 2006<br />

ZahlEndgueltig Integer 3 Endgültige Haltungs-/Leitungszahl gem. ISY-<br />

BAU-Zustandsbewertungen 1996, 2001 oder<br />

2006<br />

KlasseAutomatisch Integer 1 Bautechnische Zustandsklasse der Haltungs/Leitung<br />

automatisch<br />

KlasseManuell Integer 1 Bautechnische Zustandsklasse der Haltungs/Leitung<br />

manuell<br />

676


Allgemeines Zustandsdaten<br />

A-7.5.2.2.2 Inspektionsdaten von Schächten und Inspektionsöffnungen<br />

Tab. A-7 - 83 Knoten<br />

KnotenType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Knoten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Grunddaten<br />

Inspektionsdaten<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

BezugspunktVertikal Integer 1 Vertikaler Bezugspunkt U115<br />

BezugspunktHorizontal Integer 1 Bezugspunkt für die Lage am Umfang U116<br />

ArtVideoreferenz Integer 1 Art der Videoreferenz U127<br />

KGrunddaten KGrunddatenType<br />

Inspektionsdaten/KZustand<br />

KZustandType<br />

Bewertung BewertungType<br />

Tab. A-7 - 84 Grunddaten (Knoten)<br />

KGrunddatenType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Knoten/KGrunddaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Innenschutz String 7 Innenschutz G103<br />

ArtAuskleidung Integer 1 Einzelheiten zur Auskleidung U114<br />

Tab. A-7 - 85 KZustand (Knoten/Inspektionsdaten)<br />

KZustandType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Knoten/Inspektionsdaten/KZustand<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

VertikaleLage Decimal 6.2 m Entfernung vom vertikalen Bezugspunkt<br />

Auswahlelement<br />

Timecode<br />

Frame<br />

Videozaehler<br />

Videoreferenz in Abhängigkeit vom Aufzeichnungsverfahren. Siehe Datenfeld<br />

"ArtVideoreferenz"<br />

Integer 8 Timecode<br />

Integer 10 Framenummer<br />

Integer 5 Videozählerstand<br />

InspektionsKode String 10 Inspektionstext (Steuer- oder Zustandskürzel)<br />

gem. dem im Auftrag festgelegten Kodiersystem.<br />

Bei Kodiersystem gem DIN EN 13508-2 ist hier<br />

nur der dreistellige Hauptkode anzugeben.<br />

Charakterisierung1 String 10 Ist nur für Charakterisierung 1 gem. Kodiersystem<br />

der DIN EN 13508-2 erforderlich<br />

Charakterisierung2 String 10 Ist nur für Charakterisierung 2 gem. Kodiersystem<br />

der DIN EN 13508-2 erforderlich<br />

677


Allgemeines Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 85 KZustand (Knoten/Inspektionsdaten)<br />

KZustandType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Knoten/Inspektionsdaten/KZustand<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Verbindung Boolean 1 Tritt der Zustand an einer Rohrverbindung auf?<br />

(1=JA/ 0=Nein). Der Eintrag ist nur für Kodiersystem<br />

gem. DIN EN 13508-2 erforderlich<br />

Auswahlelement<br />

Quantifizierung1Numerisch<br />

Quantifizierung1Text<br />

Auswahlelement<br />

Quantifizierung2Numerisch<br />

Quantifizierung2Text<br />

1. Quantifizierung für den InspektionsKode gem. festgelegtem Kodiersystem<br />

Decimal 6.2 Anzugeben ist z.B. die Quantifizierung 1 gem.<br />

DIN EN 13508-2 oder der numerische Zusatz<br />

gem. ISYBAU 1996/2001<br />

String 30 Alphanumerische Quantifizierung 1 (nur bei<br />

Inspektionskodes gem. DIN EN 13508-2)<br />

2. Quantifizierung für den Inspektionskode gem. festgelegtem Kodiersystem<br />

Decimal 6.2 Anzugeben ist z.B. die Quantifizierung 2 gem.<br />

DIN-EN 13508-2 oder der Textzusatz gem. ISY-<br />

BAU 1996/2001<br />

String 30 Alphanumerische Quantifizierung 2 (nur bei<br />

Inspektionskodes gem. DIN-EN 13508-2)<br />

Streckenschaden String 1 Kode für einen Streckenschaden gem. festegelegtem<br />

Kodiersystem<br />

StreckenschadenLfdNr Integer 3 lfd. Nummer eines Streckenschadens gem. festegelegtem<br />

Kodiersystem (max. 99)<br />

Schachtbereich String 1 Schachtbereich U117<br />

PositionVon Integer 2 Lage am Umfang als Ziffernblattreferenz<br />

PositionBis Integer 2 Lage am Umfang als Ziffernblattreferenz<br />

BezeichnungSanierung String 5 Bezeichnung einer Sanierungsmaßnahme. Die<br />

Bezeichnung (SAN1, etc.) ist gem. Bezeichnungskonvention<br />

(siehe Bereich Sanierungsmaßnahme<br />

eines Stammdatenkollektives)<br />

anzugeben.<br />

Diese Angabe ist zwingend erforderlich, wenn<br />

eine Sanierungsmaßnahme oder ein Zustand im<br />

Bereich einer Sanierungsmaßnahme dokumentiert<br />

wird.<br />

Auswahlelement<br />

DAKZustandSanierung<br />

DALZustandSanierung<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Dokumentation von Zuständen in sanierten Bereichen<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

String 2 Zustände im Bereich von Sanierungsmaßnahmen.<br />

Dieses Datenfeld ist nur in Verbindung mit<br />

dem Inspektionskode DAKZ des Kodiersystems<br />

der DIN-EN 13508-2 und den weitergehenden<br />

Festlegungen der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu verwenden.<br />

String 2 Zustände im Bereich von Sanierungsmaßnahmen.<br />

Dieses Datenfeld ist nur in Verbindung mit<br />

dem Inspektionskode DALZ des Kodiersystems<br />

der DIN-EN 13508-2 und den weitergehenden<br />

Festlegungen der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu verwenden.<br />

U126<br />

U131<br />

U132<br />

678


Allgemeines Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 85 KZustand (Knoten/Inspektionsdaten)<br />

KZustandType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Knoten/Inspektionsdaten/KZustand<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

QZustandSanierung Integer 4 Zusätzliche Quantifizierung für Zustände im<br />

Bereich von Sanierungsmaßnahmen. Dieses<br />

Datenfeld ist nur in Verbindung mit den Inspektionskodes<br />

DAKZ oder DALZ des Kodiersystems<br />

der DIN-EN 13508-2, und den weitergehenden<br />

Festlegungen der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu nutzen.<br />

KVerfahrenSanierung String 2 Dokumentation des Verfahrens an einer Reparaturstelle.<br />

Dieses Datenfeld ist nur in Verbindung<br />

mit dem Inspektionskode DCBZ des Kodiersystems<br />

der DIN-EN 13508-2 und den Festlegungen<br />

des DWA M-149-2 zu verwenden. Im Rahmen<br />

der Zustandserfassung gem. <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> wird diese Information nicht erhoben.<br />

Fotodatei String 255 Dateiname eines Digitalen Fotos<br />

FotoSpeichermedium String 5 Speichermedium U111<br />

Fotonummer String 20 Nummer eines Fotoprints<br />

Kommentar Token Freie Bemerkung zum Inspektionsdatensatz<br />

Klassifizierung KlassifizierungType<br />

Klassifizierungsdaten<br />

Tab. A-7 - 86 Klassifizierung (Knoten)<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

KlassifizierungType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Knoten/Inspektionsdaten/KZustand/Klassifizierung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

U133<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Dichtheit KDichtheitType Klassifizierungsergebnisse für das Schutzziel Dichtheit gem.<br />

ISYBAU-Zustandsbewertung 2006<br />

Standsicherheit KStandsicherheitType Klassifizierungsergebnisse für das Schutzziel Standsicherheit<br />

gem. ISYBAU-Zustandsbewertung 2006<br />

Betriebssicherheit KBetriebssicherheitType Klassifizierungsergebnisse für das Schutzziel Betriebssicherheit<br />

gem. ISYBAU-Zustandsbewertung 2006<br />

MaxSZeAuto Integer 3 Maximale Einzelschadenszahl automatisch<br />

unabhängig von einem Schutzziel gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

MaxSKeAuto Integer 1 Maximale Einzelschadensklasse automatisch<br />

aus Klassifizierungstabellen gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertungen 1996, 2001 oder aus<br />

maximaler Einzelschadeszahl gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

679


Allgemeines Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 87 Klassifizierung (Knoten/Dichtheit)<br />

KDichtheitType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Knoten/Inspektionsdaten/KZustand/Klassifizierung/Dichtheit<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

SKDvAuto Integer 1 vorläufige Schadensklasse automatisch für<br />

das Schutzziel Dichtheit aus Klassifizierungstabelle<br />

Dichtheit gem. ISYBAU-Zustandsbewertung<br />

2006<br />

SKDvManu Integer 1 vorläufige Schadensklasse manuell für das<br />

Schutzziel Dichtheit für entsprechend festgelegte<br />

Kodes gem. ISYBAU-Zustandsbewertung 2006<br />

SZDvAuto Integer 3 vorläufige Schadenszahl automatisch für das<br />

Schutzziel Dichtheit gem. ISYBAU-Zustandsbewertung<br />

2006<br />

SZDeAuto Integer 3 endgültige Schadenszahl automatisch für das<br />

Schutzziel Dichtheit nach Adition von Zustazpunkten<br />

gem. ISYBAU-Zustandsbewertung 2006<br />

SKDeAuto Integer 1 endgültige Schadensklasse automatisch für<br />

das Schutzziel Dichtheit gem. ISYBAU-Zustandsbewertung<br />

2006<br />

Tab. A-7 - 88 Klassifizierung (Knoten/Standsicherheit)<br />

KStandsicherheit-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Knoten/Inspektionsdaten/KZustand/Klassifizierung/Standsicherheit<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

SKSvAuto Integer 1 vorläufige Schadensklasse automatisch für<br />

das Schutzziel Standsicherheit aus Klassifizierungstabelle<br />

Standsicherheit gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

SKSvManu Integer 1 vorläufige Schadensklasse manuell für das<br />

Schutzziel Standsicherheit für entsprechend festgelegte<br />

Kodes gem. ISYBAU-Zustandsbewertung<br />

2006<br />

SZSvAuto Integer 3 vorläufige Schadenszahl automatisch für das<br />

Schutzziel Standsicherheit gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

SZSeAuto Integer 3 endgültige Schadenszahl automatisch für das<br />

Schutzziel Standsicherheit nach Adition von<br />

Zustazpunkten gem. ISYBAU-Zustandsbewertung<br />

2006<br />

SKSeAuto Integer 1 endgültige Schadensklasse automatisch für<br />

das Schutzziel Standsicherheit gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

680


Allgemeines Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 89 Klassifizierung (Knoten/Betriebssicherheit)<br />

KBetriebssicherheit-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Bewertungsdaten<br />

Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Knoten/Inspektionsdaten/KZustand/Klassifizierung/Betriebssicherheit<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

SKBvAuto Integer 1 vorläufige Schadensklasse automatisch für<br />

das Schutzziel Betriebssicherheit aus Klassifizierungstabelle<br />

Betriebssicherheit gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

SKBvManu Integer 1 vorläufige Schadensklasse manuell für das<br />

Schutzziel Betriebssicherheit für entsprechend<br />

festgelegte Kodes gem. ISYBAU-Zustandsbewertung<br />

2006<br />

SZBvAuto Integer 3 vorläufige Schadenszahl automatisch für das<br />

Schutzziel Betriebssicherheit gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

SZBeAuto Integer 3 endgültige Schadenszahl automatisch für das<br />

Schutzziel Betriebssicherheit nach Adition von<br />

Zustazpunkten gem. ISYBAU-Zustandsbewertung<br />

2006<br />

SKBeAuto Integer 1 endgültige Schadensklasse automatisch für<br />

das Schutzziel Betriebssicherheit gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertung 2006<br />

Tab. A-7 - 90 Bewertung (Knoten)<br />

BewertungType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Knoten/Bewertung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Bewertungsverfahren String 1 Verfahren der Zustandsbewertung U112<br />

Bewertungsdatum Date 10 Datum der Bewertung<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

MassgebenderSchaden String 10 Maßgebender Schaden<br />

MassgebendeQuantifizierung<br />

Decimal 6.2 Maßgebende Quantifizierung o. numerischer<br />

Zusatz für den maßgebenden Schaden<br />

ZahlVorlaeufig Integer 3 Vorläufige Schachtzahl aus maßgebendem<br />

Schaden gem. ISYBAU-Zustandsbewertungen<br />

1996, 2001 oder 2006<br />

Zusatzpunkte Integer 3 Summe Zusatzpunkte gem. ISYBAU-Zustandsbewertungen<br />

1996 oder 2001. Schadensdichtezahl<br />

gem. ISYBAU-Zustandsbewertung 2006<br />

ZahlEndgueltig Integer 3 Endgueltige Schachtzahl gem. ISYBAU-<br />

Zustandsbewertungen 1996, 2001 oder 2006<br />

KlasseAutomatisch Integer 1 Bautechnische Zustandsklasse des Schachtes<br />

automatisch<br />

KlasseManuell Integer 1 Bautechnische Zustandsklasse des Schachtes<br />

manuell<br />

681


Allgemeines Zustandsdaten<br />

A-7.5.2.2.3 Inspektionsdaten von Bauwerken<br />

Tab. A-7 - 91 Bauwerk<br />

BauwerkeType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Bauwerk<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Inspektionsdaten<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

A-7.5.2.3 Daten zu Dichtheitsprüfungen<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Bauwerktyp Integer 2 Bauwerkstyp G400<br />

Inspektionsdaten/BZustand<br />

BZustandType<br />

Tab. A-7 - 92 BZustand (Bauwerk/Inspektionsdaten)<br />

BZustandType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Bauwerk/Inspektionsdaten/BZustand<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Zustandsbeschreibung Token Zustandsbeschreibung in Textform<br />

BezeichnungSanierung String 5 Bezeichnung einer Sanierungsmaßnahme<br />

Diese Angabe ist erforderlich, wenn Sanierungsmaßnahmen<br />

dokumentiert werden.<br />

Fotodatei String 255 Dateiname eines digitalen Fotos<br />

FotoSpeichermedium String 5 Speichermedium U111<br />

Fotonummer String 20 Nummer eines Fotoprints<br />

Tab. A-7 - 93 Pruefung (Dichtheitspruefungen)<br />

DichtheitType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Dichtheitspruefungen/Pruefung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Auftragskennung Integer 6 Eindeutige Zuordnung zu einem Auftrag<br />

Jede an dieser Stelle eingetragene Kennung<br />

muss eine Entsprechung im Bereich Aufträge<br />

haben<br />

Pruefgrund Integer 1 Anlass der Prüfung U120<br />

Pruefvorschrift Integer 1 Prüfvorschrift U121<br />

Pruefdatum Date 10 Datum der Pruefung<br />

Geraetefuehrer String 40 Name des Sachkundigen für Dichtheitsprüfungen<br />

Pruefverfahren Integer 1 Prüfverfahren<br />

Angabe nur bei Rohrleitungen erforderlich<br />

Pruefumfang Integer 1 Prüfumfang<br />

Angabe nur bei Rohrleitungen erforderlich<br />

Pruefergebnis Boolean 1 Prüfung bestanden (1=Ja / 0=Nein)<br />

PruefProtokolle/<br />

Dokument<br />

DokumentenType<br />

U122<br />

U123<br />

682


Allgemeines Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 94 Dokument (Pruefung/Pruefprotokolle)<br />

DokumentenType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Dichtheitspruefungen/Pruefung/Pruefprotokolle/Dokument<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.5.3 Digitale Zustandsfilme (Daten zur Synchronisation<br />

mit Inspektionsdaten)<br />

In diesem Bereich werden<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

> Daten zur standardisierten Ansteuerung von digitalen<br />

Zustandsfilmen abgelegt und<br />

> Verknüpfungen zu den mit den digitalen Zustandsfilmen<br />

aufgenommenen inspizierten abwassertechnischen Anlagen<br />

hergestellt.<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Dokumentname String 40 Bezeichnung des Dokumentes (Schlüssel)<br />

Dateiname String 255 Dateiname des Dokumentes (z.B. für eine Dokumentenverwaltung)<br />

Dokumentquelle String 40 Herkunft (Programm, Software mit dem das<br />

Dokument erstellt wurde)<br />

Kommentar Token Kurzbeschreibung des Inhaltes eines Dokumentes<br />

Tab. A-7 - 95 Film (Filme)<br />

FilmType Zustandsdatenkollektiv/Filme/Film<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Filmname String 255 Dateiname des digitalen Zustandsfilms<br />

Auftragskennung Integer 6 Eindeutige Zuordnung zu einem Auftrag<br />

Jede an dieser Stelle eingetragene Kennung<br />

muss eine Entsprechung im Bereich Aufträge<br />

haben<br />

Filmpfad String 255 Verzeichnispfad des Films auf einem Datenträger<br />

FilmpfadIstAbsolut Boolean 1 (Pfadangabe ist absolut = 1, Pfadangabe ist relativ<br />

= 0)<br />

Videoablagereferenz String 10 Name des Datenträgers, auf dem der Film<br />

gespeichert ist<br />

Frame FrameType Datenbereich für die Framedaten eines Films<br />

Offsets/Offset OffsetType Datenbereich für die Ablage von Offsets. Pro Film ist mindestens<br />

ein Start-Offset erforderlich<br />

Datendateien/Datendatei String 255 Dateiname von zugehörigen Datenaustauschdateien<br />

mit den zughörigen Inspektionsdaten.<br />

Diese Information ist Nutzung der XML-ISYBAU-<br />

Austauschformate nicht erforderlich.<br />

FilmObjekte/FilmObjekt FilmObjektType Datenbereich für die Zuordnung von abwassertechnischen<br />

Anlagen zu einem Film<br />

683


Allgemeines Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 96 Frame<br />

FrameType Zustandsdatenkollektiv/Filme/Film/Frame<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

fps Integer 3 Framerate des Films<br />

Start Integer 10 Erster Frame des Films<br />

Ende Integer 10 Letzter Frame des Films<br />

Tab. A-7 - 97 Offset<br />

OffsetType Zustandsdatenkollektiv/Filme/Film/Offsets/Offset<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

TcFrameNr Integer 10 Ermittelte Framenummer aus dem Timecode der<br />

Inspektionsdaten oder die Framenummer aus<br />

den Inspektionsdaten<br />

MPEGFrameNr Integer 10 Zugehörige Framenummer im Film<br />

Tab. A-7 - 98 Filmobjekt<br />

FilmObjektType Zustandsdatenkollektiv/Filme/Film/FilmObjekte/FilmObjekt<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Objektbezeichnung String 30 Objektbezeichnung der <strong>Abwasser</strong>technischen<br />

Anlage, die in dem Film dokumentiert ist.<br />

Typ Integer 1 Anlagentyp U103<br />

Inspektionsrichtung String 1 Untersuchungsrichtung U104<br />

684


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

A-7.6 Hydraulikdaten<br />

Der Bereich Hydraulikdaten ist eine Zusammenfassung der bisherigen<br />

Typen EY, SY sowie Teilen der Typen K und VA.<br />

Das Datenmodell ermöglicht die vollständige Ablage hydrologischer/<br />

hydraulischer Zustandsdaten unter Berücksichtigung der Anforderungen<br />

der DIN-EN 752. Folgende Datenbereiche sind in den Hydraulikdaten enthalten:<br />

> Zielgrößen<br />

> objektbezogene hydraulische Stammdaten<br />

> Einzugsgebiete<br />

> Einzugsflächen<br />

> Belastungsdaten (Niederschläge, Trockenwetter, Einzeleinleiter)<br />

> Berechnungsergebnisse<br />

Historie<br />

Definitionen<br />

685


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Hydraulikdaten<br />

kollektiv<br />

Kennung<br />

Verfahrensvorgaben<br />

0..∞<br />

Rechennetz<br />

Gebiete<br />

0..∞<br />

Flächen<br />

0..∞<br />

Systembelastungen<br />

0..∞<br />

Berechnungen<br />

0..∞<br />

Abb. A-7 - 4 Grobstruktur Hydraulikdaten<br />

Zielgroessen<br />

0..∞<br />

Rechennetzkennung<br />

Referenz<br />

Stammdatenkennung<br />

Hydraulikobjekt<br />

Gebietskennung<br />

Referenz<br />

Trockenwetterkennung<br />

Flächennummer<br />

Referenz<br />

Gebietskennung<br />

Niederschläge<br />

0..∞<br />

Trockenwetterabflussspenden<br />

0..∞<br />

Einzeleinleiter<br />

0..∞<br />

Berechnungsinfo<br />

Hydraulikobjekt<br />

Verfahrenskennung<br />

Name Objekt<br />

Objektart<br />

Niederschlagskennung<br />

Trockenwetterkennung<br />

Einleiterkollektivkennung<br />

Referenz<br />

Niederschlags-<br />

kennung<br />

Referenz<br />

Einleiterkollektiv-<br />

kennung<br />

Name Objekt<br />

Objektart<br />

Dokumente<br />

0..∞<br />

Haltung<br />

Leitung<br />

Gerinne<br />

Pumpe<br />

Wehr<br />

Schieber<br />

Schacht<br />

Speicherbauwerk<br />

Grund- / Seitenauslass<br />

Freier Auslass<br />

objektbezogene<br />

Ergebnisse<br />

686


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Tab. A-7 - 99 Hydraulikdatenkollektiv<br />

HydraulikdatenType Hydraulikdatenkollektiv<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.6.1 Verfahrensvorgaben<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Kennung String 5 Kennung des Hydraulikdatenkollektivs. Die Kennung<br />

setzt sich zusammen aus den Buchstaben<br />

"HYD" und einer lfd. Nummer mit 2 Ziffern. Beispiel:<br />

HYD01.<br />

Die Kennung eines Hydraulikdatenkollektivs<br />

muss eindeutig sein und das Kollektiv muss<br />

im Bereich Metadaten definiert und beschrieben<br />

sein.<br />

Beschreibung String 100 Textliche Beschreibung des Hydraulikdatenkollektives,<br />

z.B. Kurzbeschreibung der enthaltenen<br />

Daten<br />

Verfahrensvorgaben/<br />

Verfahren<br />

VerfahrenType Datenbereich, in dem die Zielgrößen für hydraulische Berechnungen<br />

abgelegt werden.<br />

Rechennetz RechennetzType Datenbereich, der die hydraulischen Grunddaten der abwassertechnischen<br />

Anagen eines zugehörigen Stammdatenkolektives<br />

enthält.<br />

Gebiete/Gebiet GebietType Datenbereich der die Gebietskenngrößen für Einzugsgebiete<br />

enthält.<br />

Flaechen/Flaeche FlaecheType Datenbereich in dem die Einzugsflächen für eine hydraulische<br />

Berechnung abgelegt werden.<br />

Systembelastungen Systembelastungen Datenbereich in dem die Belastungsgrößen für hydraulische<br />

Berechnungen abgelegt werden.<br />

Berechnungen/Berechnung<br />

Tab. A-7 - 100 Verfahrensvorgaben/Verfahren<br />

BerechnungType Datenbereich in dem die Ergebnisse einer hydraulischen<br />

Berechnung abgelegt werden.<br />

VerfahrenType Hydraulikdatenkollektiv/Verfahrensvorgaben/Verfahren<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Verfahrenskennung String 5 Kennung der Verfahrensvorgabe. Die Kennung<br />

setzt sich zusammen aus den Buchstaben "VF"<br />

und einer lfd. Nummer mit 3 Ziffern. Beispiel:<br />

VF001.<br />

Die Kennung einer Verfahrensvorgabe muss<br />

eindeutig sein<br />

Verfahrensbezeichnung Integer 1 Berechnungsverfahren H600<br />

Verfahrensbeschreibung Token Bemerkung zur Verfahrensvorgabe<br />

Zielgroessen/Zielgroesse<br />

ZielgroesseType<br />

687


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

A-7.6.1.1 Zielgrößen<br />

Die Zielgrößen sind Objektart bezogen und abhängig vom gewählten<br />

Berechnungsverfahren. Für eine Objektart können mehrere unterschiedliche<br />

Zielgrößen festgelegt werden.<br />

Tab. A-7 - 101 Zielgroesse<br />

ZielgroesseType Hydraulikdatenkollektiv/Verfahrensvorgaben/Verfahren/Zielgroessen/Zielgroesse<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.6.2 Rechennetz<br />

A-7.6.2.1 Hydraulikobjekt<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Zielgroessenkennung String 5 Kennung der Zielgröße. Die Kennung setzt sich<br />

zusammen aus den Buchstaben "ZG" und einer<br />

lfd. Nummer mit 3 Ziffern. Beispiel: ZG001.<br />

HydObjektTyp Integer 2 Objektdifferenzierung<br />

Erforderlich zur Schlüsseldefinition<br />

ArtZielgroesse Integer 1 Objektabhängige Zielgröße H601<br />

EinheitZielgroesse Integer 1 Einheit der Zielgröße H602<br />

WertZielgroesse Decimal 9.3 Wert der Zielgröße<br />

Tab. A-7 - 102 Rechennetz<br />

RechennetzType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

H200<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Stammdatenkennung String 5 Kennung des zugehörigen Stammdatenkollektives.<br />

Über diese Kennung erfolgt die Verknüpfung<br />

mit den bautechnischen Stammdaten der Objekte<br />

in einem Stammdatenkollektiv<br />

HydraulikObjekte/<br />

HydraulikObjekt<br />

Tab. A-7 - 103 HydraulikObjekt<br />

HydraulikObjektType<br />

HydraulikObjektType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Objektbezeichnung String 30 Objektbezeichnung<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

HydObjektTyp Integer 2 Objektdifferenzierung H200<br />

688


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Tab. A-7 - 103 HydraulikObjekt<br />

HydraulikObjektType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Kommentar Token freie Bemerkung zum Objekt<br />

Auswahlelement<br />

Haltung<br />

Leitung<br />

Gerinne<br />

Pumpe<br />

Wehr<br />

Schieber<br />

Schacht<br />

Speicherbauwerk<br />

GrundSeitenAuslass<br />

FreierAuslass<br />

Feldlänge<br />

Objektdifferenzierung<br />

HydHaltungLeitungType<br />

HydHaltungLeitungType<br />

HydGerinneType<br />

HydPumpeType<br />

HydWehrType<br />

HydSchieberType<br />

HydSchachtType<br />

HydBauwerkType<br />

HydGSAuslassType<br />

HydFreiAuslassType<br />

A-7.6.2.1.1 Haltungen und Leitungen<br />

Tab. A-7 - 104 HaltungLeitung (HydraulikObjekt)<br />

HydHaltungLeitung-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Haltung und<br />

Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Leitung<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Rauigkeitsansatz Integer 1 Rauigkeitsansatz<br />

k st oder k b -Wert<br />

Auswahlelement<br />

RauigkeitsbeiwertKb<br />

RauigkeitsbeiwertKst<br />

Rauigkeitsbeiwert gem. angegebenem Ansatz<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Decimal 7.4 mm Rauigkeitsbeiwert nach Prandtl-Colebrook<br />

Decimal 4.1 m 1/3 /s Rauigkeitsbeiwert nach Manning-Strickler<br />

Berechnungslaenge Decimal 6.2 m Modelllänge des Objektes in hydraulischen<br />

Berechnungsprogrammen<br />

VerlustansatzA110 Boolean 1 Berücksichtigung des Ansatzes nach DWA-A110<br />

(1=JA/0=Nein)<br />

Berechnung von Einzelverlusten (nur für kb-<br />

Wert)<br />

VerlustmethodeA110 Integer 1 Pauschal- oder Individualkonzept nach DWA-<br />

A110<br />

Ermittlung der Einzelverluste pauschal oder<br />

detailliert (nur für kb-Wert)<br />

H201<br />

H202<br />

689


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

A-7.6.2.1.2 Gerinne<br />

Tab. A-7 - 105 Gerinne<br />

HydGerinneType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Gerinne<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.6.2.1.3 Pumpen<br />

Pumpenkennlinie<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Rauigkeitsbeiwert1 Decimal 4.1 m 1/3 /s Rauigkeitsbeiwert 1 nach Manning-Strickler<br />

Rauigkeitsbeiwert2 Decimal 4.1 m 1/3 /s Rauigkeitsbeiwert 2 M-St (bei Doppeltrapez-Profilen)<br />

Tab. A-7 - 106 Pumpe<br />

HydPumpeType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Pumpe<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

PumpenTyp Integer 1 Pumpentyp H203<br />

Steuerschacht String 30 Bezeichnung der Steuerschacht der Pumpe<br />

Nur bei On-Line-Pumpen.<br />

ArtModellierung Integer 1 Art der Modellierung im Hydraulischen Netz H210<br />

SchachtZulauf String 30 Zulaufschacht im Hydraulischen Modell<br />

SchachtAblauf String 30 Ablaufschacht im Hydraulischen Modell<br />

Anfangsvolumen Decimal 9.3 m 3<br />

Anfangsvolumen Pumpensumpf<br />

Gesamtvolumen Decimal 9.3 m 3<br />

Gesamtvolumen Pumpensumpf<br />

Sohlhoehe Decimal 7.3 mNN Sohlhöhe Pumpensumpf<br />

Auswahlelement<br />

MitKennlinie/Werte<br />

OhneKennlinie<br />

PumpenkennlinieType<br />

PumpenstufenType<br />

Tab. A-7 - 107 Werte (Pumpe/MitKennlinie)<br />

Pumpenkennlinie-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Pumpe/MitKennlinie/<br />

Werte<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Leistungsstufe Decimal 5.3 m 3 /s Leistungsstufe<br />

Schaltstufe Decimal 9.3 mNN Schaltstufe<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

690


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Leistungsstufen und Schaltpunkte<br />

Tab. A-7 - 108 Leistungsstufen (Pumpe/OhneKennlinie)<br />

PumpenstufenType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Pumpe/OhneKennlinie/<br />

Leistungsstufen<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.6.2.1.4 Wehre<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Leistungsstufe1 Decimal 5.3 m 3 /s Leistungsstufe 1<br />

Leistungsstufe2 Decimal 5.3 m 3 /s Leistungsstufe 2<br />

Leistungsstufe3 Decimal 5.3 m 3 /s Leistungsstufe 3<br />

Leistungsstufe4 Decimal 5.3 m 3 /s Leistungsstufe 4<br />

Leistungsstufe5 Decimal 5.3 m 3 /s Leistungsstufe 5<br />

Tab. 7 - 109 Schaltpunkte (Pumpe/OhneKennlinie)<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

PumpenstufenType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Pumpe/OhneKennlinie/<br />

Schaltpunkte<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Schaltpunkt1-2 Decimal 9.3 m 3 /<br />

mNN<br />

Schaltpunkt2-3 Decimal 9.3 m 3 /<br />

mNN<br />

Schaltpunkt3-4 Decimal 9.3 m 3 /<br />

mNN<br />

Schaltpunkt4-5 Decimal 9.3 m 3 /<br />

mNN<br />

Schaltpunkt5-4 Decimal 9.3 m 3 /<br />

mNN<br />

Schaltpunkt4-3 Decimal 9.3 m 3 /<br />

mNN<br />

Schaltpunkt3-2 Decimal 9.3 m 3 /<br />

mNN<br />

Schaltpunkt2-1 Decimal 9.3 m 3 /<br />

mNN<br />

Tab. A-7 - 110 Wehr<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Schaltpunkt von Leistungsstufe 1 nach 2<br />

Schaltpunkt von Leistungsstufe 2 nach 3<br />

Schaltpunkt von Leistungsstufe 3 nach 4<br />

Schaltpunkt von Leistungsstufe 4 nach 5<br />

Schaltpunkt von Leistungsstufe 5 nach 4<br />

Schaltpunkt von Leistungsstufe 4 nach 3<br />

Schaltpunkt von Leistungsstufe 3 nach 2<br />

Schaltpunkt von Leistungsstufe 2 nach 1<br />

HydWehrType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Wehr<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Wehrtyp Integer 1 Wehrtyp H204<br />

ArtModellierung Integer 1 Art der Modellierung im Hydraulischen Netz H210<br />

SchachtZulauf String 30 Zulaufschacht im Hydraulischen Modell<br />

SchachtAblauf String 30 Ablaufschacht im Hydraulischen Modell<br />

LaengeWehrschwelle Decimal 6.2 m Länge der Wehrschwelle<br />

Schwellenhoehe Decimal 7.3 mNN Höhe der Schwelle<br />

691


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Tab. A-7 - 110 Wehr<br />

HydWehrType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Wehr<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Kammerhoehe Decimal 7.3 mNN lichte Höhe der Wehrkammer<br />

Ueberfallbeiwert Decimal 4.3 Überfallbeiwert der Wehr Kante (abhängig von<br />

Form der Kante)<br />

Randbedingung Integer 3 Randbedingung Auslasswehr H205<br />

konstanterWasserstand Decimal 7.3 mNN konstanter Wasserspiegel beim Auslasswehr<br />

A-7.6.2.1.5 Schieber<br />

Tab. A-7 - 111 Schieber<br />

A-7.6.2.1.6 Schächte<br />

A-7.6.2.1.7 Speicherbauwerke<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

HydSchieberType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Schieber<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Schiebertyp Integer 1 Schiebertyp H206<br />

ArtModellierung Integer 1 Art der Modellierung im Hydraulischen Netz H210<br />

SchachtZulauf String 30 Zulaufschacht im Hydraulischen Modell<br />

SchachtAblauf String 30 Ablaufschacht im Hydraulischen Modell<br />

Schieberbreite Decimal 4.2 m Schieberbreite<br />

Schiebernulllage Decimal 7.3 mNN Schiebernulllage<br />

maximaleHubhoehe Decimal 7.3 mNN maximale Hubhöhe<br />

Verlustbeiwert Decimal 4.3 Verlustbeiwert der Abflussöffnung des Schiebers<br />

Schieberanfang Decimal 7.3 mNN Schieberanfang<br />

Schieberverfahrgeschwindigkeit<br />

Tab. A-7 - 112 Schacht<br />

Decimal 3.2 m/s Schieberfahrgeschwindigkeit<br />

HydSchachtType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Schacht<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

DruckdichterDeckel Boolean 1 Druckdichter Deckel vorhanden (1=JA/0=Nein)<br />

Tab. A-7 - 113 Speicherbauwerk<br />

HydBauwerkType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Speicherbauwerk<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

SpeicherbauwerkTyp Integer 1 Speicherbauwerktyp H209<br />

Anfangsvolumen Decimal 10.3 m 3<br />

Anfangsvolumen<br />

692


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Tab. A-7 - 113 Speicherbauwerk<br />

HydBauwerkType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Speicherbauwerk<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Volumenkennlinie/Werte VolumenkennlinieType<br />

Drosselkennlinie/Werte DrosselkennlinieType<br />

Drosselabfluss DrosselabflussType<br />

Versickerungskennlinie/<br />

Werte<br />

Volumenkennlinie<br />

Drosselkennlinie<br />

Drosselabfluss<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

VersickerungskennlinieType<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

KfWertBoeschung Double 7 m/s kf-Wert Böschung für Versickerungsbauwerke<br />

Exponentialschreibweise<br />

KfWertSohle Double 7 m/s kf-Wert Sohle für Versickerungsbauwerke<br />

Exponentialschreibweise<br />

Tab. A-7 - 114 Werte (Speicherbauwerk/Volumenkennlinie<br />

Volumenkennlinie-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Speicherbauwerk/Volumenkennlinie/Werte<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Wasserstand Decimal 7.3 mNN Beliebig viele Werte, 1. Höhe: Sohlhöhe des<br />

Speichers<br />

Volumen Decimal 9.2 m 3<br />

Speichervolumen bei zugehöriger Höhe<br />

Tab. A-7 - 115 Werte (Speicherbauwerk/Drosselkennlinie)<br />

DrosselkennlinieType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Speicherbauwerk/Drosselkennlinie/Werte<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Wasserstand Decimal 7.3 mNN Beliebig viele Werte<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

DrosselAbfluss Decimal 4.1 l/s Drosselabfluss bei zugehörigem Wasserstand<br />

Tab. A-7 - 116 Drosselabfluss (Speicherbauwerk)<br />

DrosselabflussType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Speicherbauwerk/Drosselabfluss<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

HoeheRohrsohle Decimal 4.2 m Rohrsohle über Beckensohle<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

693


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Tab. A-7 - 116 Drosselabfluss (Speicherbauwerk)<br />

DrosselabflussType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Speicherbauwerk/Drosselabfluss<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Auswahlelement<br />

Abflusskonstant<br />

Abflussvariabel/<br />

Drosseldurchmesser<br />

Abflussvariabel/<br />

Drosselbeiwert<br />

Versickerungskennlinie<br />

A-7.6.2.1.8 Grund- und Seitenauslässe<br />

A-7.6.2.1.9 Freie Auslässe<br />

Art des Abflusses (konstant oder variabel)<br />

Decimal<br />

Decimal<br />

Decimal<br />

Feldlänge<br />

4.1<br />

4.1<br />

4.3<br />

Einheit<br />

l/s<br />

mm<br />

Tab. A-7 - 117 Werte (Speicherbauwerk/Versickerungskennlinie)<br />

VersickerungskennlinieType<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Konstanter Drosselabfluss<br />

Drosseldurchmesser<br />

Drosselbeiwert<br />

Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/Speicherbauwerk/Versickerungskennlinie/Werte<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Wasserstand Decimal 7.3 mNN Beliebig viele Werte<br />

Oberflaeche Decimal 9.2 m 2<br />

Benetzte Oberfläche bei zugehörigem Wasserstand<br />

Tab. A-7 - 118 Grundseitenauslass<br />

HydGSAuslassType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/GrundSeitenAuslass<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

GSAuslassTyp Integer 1 Typ Grund-/Seitenauslass H207<br />

ArtModellierung Integer 1 Art der Modellierung im Hydraulischen Netz H210<br />

SchachtZulauf String 30 Zulaufschacht im Hydraulischen Modell<br />

SchachtAblauf String 30 Ablaufschacht im Hydraulischen Modell<br />

Querschnittsflaeche Decimal 4.2 m 2<br />

Querschnittsfläche des Auslasses<br />

Auslassbeiwert Decimal 4.3 Auslassbeiwert des Auslasses zur Erfassung örtlicher<br />

Verluste<br />

AbstandSohle Decimal 4.2 m Abstand Schachtsohle zur Auslassunterkante<br />

Tab. A-7 - 119 FreierAuslass<br />

HydFreiAuslassType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/FreierAuslass<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

FreiAuslasstyp Integer 1 Typ freier Auslass H208<br />

694


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Tab. A-7 - 119 FreierAuslass<br />

HydFreiAuslassType Hydraulikdatenkollektiv/Rechennetz/HydraulikObjekt/FreierAuslass<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Randbedingung Integer 3 Randbedingung freier Auslass H205<br />

konstanterWasserstand Decimal 7.3 mNN konstanter Wasserspiegel beim freien Auslass<br />

A-7.6.3 Einzugsgebiete<br />

Tab. A-7 - 120 Gebiet<br />

A-7.6.4 Flächen<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

GebietType Hydraulikdatenkollektiv/Gebiete/Gebiet<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Gebietskennung String 3 Kennung des Gebietsdatensatzes. Die Kennung<br />

setzt sich zusammen aus den Buchstaben "G"<br />

und einer lfd. Nummer mit 2 Ziffern. Beispiel:<br />

G01.<br />

Gebietsbezeichnung String 30 Name des Gebietes<br />

Die Kennung eines Gebietes muss eindeutig<br />

sein<br />

Kommentar Token freie Bemerkung zum Gebiet<br />

Auswahlelement<br />

Einwohnerwerte<br />

Einwohnerdichte<br />

Decimal 6.2 E Einwohnerwerte<br />

Decimal 5.2 E/<br />

ha ges<br />

Einwohnerdichte<br />

Trockenwetterkennung String 4 Referenz auf die zugehörige Trockenwetterkennung.<br />

Die Trockenwetterkennung muss im<br />

Bereich "Systembelastung" des Hydraulikdatenkollektives<br />

vorhanden sein.<br />

Tab. A-7 - 121 Flaeche<br />

FlaecheType Hydraulikdatenkollektiv/Flaechen/Flaeche<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Flaechennummer Integer 10 laufende Flächennummer<br />

Flaechenbezeichnung String 30 Bezeichnung einer Fläche<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Flaechenart Integer 1 Flächenart H100<br />

Flaecheneigenschaft Integer 1 Hydrologische Eigenschaft der Fläche H101<br />

Flaechenfunktion Integer 1 Flächenfunktion H102<br />

Flaechennutzung Integer 2 Flächennutzung H103<br />

Materialzusatz Integer 1 Materialzusatz H104<br />

Verschmutzungsklasse Integer 1 Verschmutzungsklasse H105<br />

Flächengroesse Decimal 6.4 ha Flächengröße<br />

Neigungsklasse Integer 1 Neigungsklasse H106<br />

695


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Tab. A-7 - 121 Flaeche<br />

FlaecheType Hydraulikdatenkollektiv/Flaechen/Flaeche<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Abflussbeiwert Decimal 4.2 mittlerer Abflussbeiwert zur Ermittlung der<br />

undurchlässigen Flächen<br />

Kommentar Token freie Bemerkung zu der Fläche<br />

Gebietskennung String 3 Referenz auf eine Gebietskennung. Die Gebietskennung<br />

muss im Bereich "Gebiete" des Hydraulikdatenkollektives<br />

vorhanden sein.<br />

Flaechengeometrie FlaechengeometrieType<br />

Auswahlelement<br />

Hydraulikobjekt<br />

Flaechenobjekt<br />

A-7.6.4.1 Flächengeometrie<br />

Tab. A-7 - 122 Flaechengeometrie<br />

Flaechengeometrie-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Zuordnung zu einem Objekt oder einer Fläche<br />

Hydraulikobjekt<br />

Flaechenobjekt<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Hydraulikdatenkollektiv/Flaechen/Flaeche/Flaechengeometrie<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Polygon/Kante FIKanteType Polygon der äußeren Flächenbegrenzung. Die Reihenfolge<br />

der Kanten, die ein Polygon beschreiben, ist zwingend einzuhalten.<br />

Polygone können nur für Einzelflächen abgelegt werden<br />

Knoten FIPunktType Flächenschwerpunkt. Flächenschwerpunkte sind für Einzel<br />

und Sammelflächen definierbar.<br />

Tab. A-7 - 123 Kante<br />

FIKanteType Hydraulikdatenkollektiv/Flaechen/Flaeche/Flaechengeometrie/Polygon/Kante<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Start FIPunktType Startkoordinate einer Kante<br />

Ende FIPunktType Endkoordinate einer Kante<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Mitte FIPunktType Ursprung des Kreissegmentes, wenn die Kante als Kreisbogen<br />

beschrieben wird. Für die Konstruktion ist immer die Verbindung<br />

vom Start- zum Endpunkt gegen den Uhrzeigersinn zu<br />

wählen.<br />

696


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Tab. A-7 - 124 Knoten<br />

FIPunktType Hydraulikdatenkollektiv/Flaechen/Flaeche/Flaechengeometrie/...<br />

...Polygon/Kante/Start<br />

...Polygon/Kante/Ende<br />

...Polygon/Kante/Mitte<br />

...Knoten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.6.4.2 Einer Fläche zugeordnetes Hydraulikobjekt<br />

A-7.6.4.3 Einer Fläche nachgeordnete Fläche<br />

A-7.6.5 Systembelastungen<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Rechtswert decimal 11.3 Rechtswert<br />

Hochwert decimal 10.3 Hochwert<br />

Punkthoehe decimal 7.3 mNN Punkthöhe<br />

Tab. A-7 - 125 Hydraulikobjekt (Flaeche)<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Hydraulikobjekt Hydraulikdatenkollektiv/Flaechen/Flaeche/HydraulikObjekt<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Objektbezeichnung String 30 Objekt, dem die Fläche zugeordnet wird<br />

HydObjektTyp Integer 2 Hydraulischer Objekttyp H200<br />

Tab. A-7 - 126 Flaechenobjekt (Flaeche)<br />

Flaechenobjekt Hydraulikdatenkollektiv/Flaechen/Flaeche/FlaechenObjekt<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Flaechennummer Integer 10 Nummer der nachgeordneten Fläche<br />

Tab. A-7 - 127 Systembelastungen<br />

Systembelastungen Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Niederschlaege/<br />

Niederschlag<br />

Trockenwetterabflussspenden/Trockenwetterabflussspende<br />

Einleiterkollektive/<br />

Einleiterkollektiv<br />

Feldlänge<br />

NiederschlagType<br />

TrockenwetterType<br />

EinleiterkollektivType<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

697


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

A-7.6.5.1 Niederschläge<br />

Tab. A-7 - 128 Niederschlag<br />

NiederschlagType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Niederschlaege/Niederschlag<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.6.5.1.1 Blockregen<br />

A-7.6.5.1.2 Modellregen<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Niederschlagkennung String 4 Kennung des Niederschlages. Die Kennung setzt<br />

sich zusammen aus den Buchstaben "N" und<br />

einer lfd. Nummer mit 3 Ziffern. Beispiel: N001.<br />

Die Kennung eines Niederschlages muss eindeutig<br />

sein<br />

Kommentar Token freie Bemerkung zum Niederschlagsdatensatz<br />

ArtBelastung Integer 1 Art der Bemessungsregens / der Belastung H400<br />

Auswahlelement<br />

Blockregen<br />

Modellregen<br />

Naturregen<br />

Kontinuum<br />

Tab. A-7 - 129 Blockregen<br />

Niederschlagsdifferenzierung<br />

BlockregenType<br />

ModellregenType<br />

NaturregenType<br />

KontinuumType<br />

BlockregenType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Niederschlaege/Niederschlag/<br />

Blockregen<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

SummeBlockregen Decimal 5.2 mm Niederschlagssumme<br />

DauerBlockregen Decimal 5.2 min Dauer des Blockregens<br />

Haeufigkeit Decimal 6.3 1/a Regenhäufigkeit<br />

Tab. A-7 - 130 Modellregen<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

ModellregenType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Niederschlaege/Niederschlag/<br />

Modellregen<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

ArtModellregen Integer 1 Modellansatz, Intensitätsverlauf des Modellregens<br />

SummeModellregen Decimal 5.2 mm Niederschlagssumme<br />

DauerModellregen Decimal 5.2 min Dauer des Modellregens<br />

Haeufigkeit Decimal 6.3 1/a Regenhäufigkeit<br />

H401<br />

698


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

A-7.6.5.1.3 Naturregen<br />

Tab. A-7 - 131 Naturregen<br />

NaturregenType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Niederschlaege/Niederschlag/<br />

Naturregen<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

A-7.6.5.1.4 Niederschlagskontinuum<br />

Einheit<br />

SummeNaturregen Decimal 5.2 mm Niederschlagssumme<br />

A-7.6.5.2 Trockenwetterabflussspenden<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Stationsnummer Integer 5 Stationsnummer des Regenschreibers<br />

Stationsbezeichnung Token 100 Stationsbezeichnung des Regenschreibers<br />

Beginn Date 10 Beginn des Niederschlages<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Ende Date 10 Ende des Niederschlages<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Tab. A-7 - 132 Niederschlagskontinuum<br />

KontinuumType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Niederschlaege/Niederschlag/NiederschlagsKontinuum<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

ArtKontinuum Integer 1 Art der Niederschlagsdaten H402<br />

Niederschlagssumme Decimal 5.1 mm/a Mittlere Jahreniederschlagssumme<br />

Stationsnummer Integer 5 Stationsnummer des Regenschreibers<br />

Stationsbezeichnung Token 100 Stationsbezeichnung des Regenschreibers<br />

Beginn Date 10 Beginn des Niederschlages<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Ende Date 10 Ende des Niederschlages<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Tab. A-7 - 133 Trockenwetterabflussspende<br />

TrockenwetterType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Trockenwetterabflussspenden/<br />

Trockenwetterabflussspende<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Trockenwetterkennung String 3 Kennung des Trockenwetterdatensatzes. Die<br />

Kennung setzt sich zusammen aus den Buchstaben<br />

"T" und einer lfd. Nummer mit 2 Ziffern. Beispiel:<br />

T01.<br />

Die Kennung eines Trockenwetterdatensatzes<br />

muss eindeutig sein<br />

Kommentar Token freie Bemerkung zum Trockenwetterdatensatz<br />

Wasserverbrauch Decimal 5.2 l/E*d Wasserverbrauch<br />

TagesspitzeX Decimal 4.2 h/d Stundenmittel, entspricht der "Trockenwettertagesspitze"<br />

bezogen auf den Tagesmittelwert<br />

699


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Tab. A-7 - 133 Trockenwetterabflussspende<br />

TrockenwetterType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Trockenwetterabflussspenden/<br />

Trockenwetterabflussspende<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

qrt24 Decimal 5.3 l/s*ha Niederschlagsbedingtes Fremdwasser<br />

Auswahlelement<br />

SpezFremdwasseranfall<br />

Fremdwasseranteil<br />

A-7.6.5.3 Einzeleinleiter<br />

Tab. A-7 - 134 Einleiterkollektiv<br />

Decimal<br />

Decimal<br />

Feldlänge<br />

5.3<br />

6.2<br />

Einheit<br />

l/s*ha<br />

%<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

EinleiterkollektivType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Einleiterkollektive/Einleiterkollektiv<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Einleiterkollektivkennung String 4 Kennung des Einleiterkollektives. Die Kennung<br />

setzt sich zusammen aus den Buchstaben "E"<br />

und einer lfd. Nummer mit 3 Ziffern. Beispiel:<br />

E001.<br />

ListeEinleiter/Einzeleinleiter<br />

Tab. A-7 - 135 Einzeleinleiter<br />

EinleiterkollektivType<br />

Die Kennung eines Einleiterkollektives muss<br />

eindeutig sein<br />

EinzeleinleiterType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Einleiterkollektive/Einleiterkollektiv/ListeEinleiter/Einzeleinleiter<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Kommentar Token freie Bemerkung zum Einzeleinleiterdatensatz<br />

HydraulikObjekt/<br />

Objektbezeichnung<br />

HydraulikObjekt/<br />

HydObjektTyp<br />

String 30 Bezeichnung des zugeordneten Objektes<br />

Integer 2 Hydraulischer Objekttyp<br />

Erforderlich zur Schlüsseldefinition<br />

RegenwasserZufluss Decimal 4.1 l/s konst. Regenwasserzufluss<br />

Trockenwetter TrwEinleiterType<br />

H200<br />

700


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

A-7.6.5.3.1 Trockenwetter<br />

Tab. A-7 - 136 Trockenwetter (Einzeleinleiter)<br />

TrwEinleiterType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Einleiterkollektive/Einleiterkollektiv/ListeEinleiter/Einzeleinleiter/Trockenwetter<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Auswahlelement<br />

TrwPauschalwert<br />

TrwEinzelwerte<br />

Trockenwetter pauschal<br />

Trockenwetter Einzelwerte<br />

Schmutzwasser<br />

Feldlänge<br />

TrwPauschalType<br />

TrwEinzelwerteType<br />

Tab. A-7 - 137 TrwPauschal (Einzeleinleiter)<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

TrwPauschalType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Einleiterkollektive/Einleiterkollektiv/ListeEinleiter/Einzeleinleiter/Trockenwetter/TrwPauschal<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

TrockenwetterZufluss Decimal 4.1 l/s konst. Trockenwetterzufluss<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

TwzTagesspitzeX Decimal 3.1 nach angeschl. Einwohnerzahl gemäß DWA<br />

Tab. A-7 - 138 TrwEinzelwerte (Trockenwetter)<br />

TrwEinzelwerteType Hydraulikdatenkollektiv/Belastungen/Systembelastungen/Einleiterkollektive/<br />

Einleiterkollektiv/ListeEinleiter/Einzeleinleiter/Trockenwetter/TrwEinzelwerte<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

FremdwasserZufluss Decimal 4.1 l/s konst. Fremdwasserzufluss<br />

Qrt24Fremdwasser<br />

Zufluss<br />

Schmutzwasser SwEinleiterType<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Decimal 4.1 l/s Niederschlagsbedingtes Fremdwasser<br />

Tab. A-7 - 139 Schmutzwasser (Trockenwetter/TrwEinzelwerte)<br />

SwEinleiterType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Einleiterkollektive/Einleiterkollektiv/ListeEinleiter/Einzeleinleiter/Trockenwetter/TrwEinzelwerte/Schmutzwasser<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Auswahlelement<br />

SwPauschal<br />

SwEinzelwerte<br />

Feldlänge<br />

SwPauschalType<br />

SwEinzelwerteType<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

701


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Schmutzwasser pauschal<br />

Tab. A-7 - 140 SwPauschal (Trockenwetter/TrwEinzelwerte/Schmutzwasser)<br />

SwPauschalType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Einleiterkollektive/Einleiterkollektiv/ListeEinleiter/Einzeleinleiter/Trockenwetter/TrwEinzelwerte/Schmutzwasser/<br />

SwPauschal<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Schmutzwasser Einzelwerte<br />

Feldlänge<br />

A-7.6.6 Hydraulische Berechnungen<br />

Einheit<br />

SchmutzwasserZufluss Decimal 4.1 l/s konst. Schmutzwasserzufluss<br />

A-7.6.6.1 Informationen zur hydraulischen Berechnung<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

SwzTagesspitzeX Decimal 3.1 nach angeschl. Einwohnerzahl gemäß DWA<br />

Tab. A-7 - 141 SwEinzelwerte (Trockenwetter/TrwEinzelwerte/Schmutzwasser)<br />

SwEinzelwerteType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Einleiterkollektive/Einleiterkollektiv/ListeEinleiter/Einzeleinleiter/Trockenwetter/TrwEinzelwerte/Schmutzwasser/<br />

SwEinzelwerte<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

HaeuslicherZufluss Decimal 4.1 l/s konst. häuslicher Zufluss<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

HzTagesspitzeX Decimal 3.1 nach angeschl. Einwohnerzahl gemäß DWA<br />

GewerblicherZufluss Decimal 4.1 l/s konst. gewerblicher Zufluss<br />

GzTagesspitzeX Decimal 3.1 nach angeschl. Einwohnerzahl gemäß DWA<br />

IndustriellerZufluss Decimal 4.1 l/s konst. industrieller Zufluss<br />

IzTagesspitzeX Decimal 3.1 nach angeschl. Einwohnerzahl gemäß DWA<br />

Tab. 7 - 142 Berechnung<br />

BerechnungType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

BerechnungInfo BerechnungInfoType Informationen zu einer hydraulischen Berechnung<br />

HydraulikObjekt BerechnungObjektType Ergenisse einer hydraulischen Berechnung<br />

Tab. A-7 - 143 BerechnungInfo<br />

BerechnungInfoType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/BerechnungInfo<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Rechenlaufkennung String 30 Rechenlaufkennung<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Die Kennung eines Rechenlaufes muss eindeutig<br />

sein<br />

ArtErgebnisse Integer 1 Art der Ergebniswerte für eine Berechnung H504<br />

702


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Tab. A-7 - 143 BerechnungInfo<br />

BerechnungInfoType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/BerechnungInfo<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Sachbearbeiter String 30 Ing.-Büro, Firma, Sachbearbeiter<br />

DatumBerechnung Date 10 Datum der Berechnung<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Berechnungsmodell String 30 Berechnungsmodell mit Versionsnummer<br />

Berechnungsverfahrenallgemein<br />

A-7.6.6.1.1 Niederschlagsbelastung<br />

Integer 1 Berechnungsverfahren H500<br />

Berechnungsverfahren Integer 1 Berechnungsverfahren H501<br />

ArtHaeufigkeit Integer 1 Art der Regen-/Überstauhäufigkeit H502<br />

Verfahrenskennung String 5 Referenz auf die zugehörige Verfahrenskennung.<br />

Die Verfahrenskennung muss im Bereich "Verfahrensvorgaben"<br />

des Hydraulikdatenkollektives<br />

vorhanden sein.<br />

Einleiterkollektivkennung String 4 Referenz auf die zugehörige Einleiterkollektivkennung.<br />

Die Einleiterkollektivkennung muss im<br />

Bereich "Systembelastung" des Hydraulikdatenkollektives<br />

vorhanden sein.<br />

Niederschlagsbelastung<br />

GleichmaessigeUeberregnung/Niederschlagkennung<br />

UngleichmaessigeUeberregnung/Flaechenniederschlag<br />

Auswahlelement<br />

String 4 Referenz auf die zugehörige Niederschlagkennung.<br />

Die Niederschlagkennung muss im Bereich<br />

"Systembelastung" des Hydraulikdatenkollektives<br />

vorhanden sein.<br />

UeberregnungType<br />

Simulationsdauer SimulationType<br />

Kommentar Token freie Bemerkung zu der Berechnung<br />

Tab. A-7 - 144 Flaechenniederschlag<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

UeberregnungType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/BerechnungInfo/Niederschlagsbelastung/UngleichmaessigeUeberregnung/Flaechenniederschlag<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Flaechennummer Integer 10 Referenz auf eine Flächennummer. Die Flächennummer<br />

muss im Bereich "Flächen" des Hydraulikdatenkollektives<br />

vorhanden sein.<br />

Niederschlagkennung String 4 Referenz auf die zugehörige Niederschlagkennung.<br />

Die Niederschlagkennung muss im Bereich<br />

"Systembelastung" des Hydraulikdatenkollektives<br />

vorhanden sein.<br />

703


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

A-7.6.6.1.2 Simulationsdauer<br />

Tab. A-7 - 145 Simulationsdauer<br />

SimulationType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/BerechnungInfo/Simulationsdauer<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

A-7.6.6.2 Ergebnisse aus einer hydraulischen Berechnung<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Jahre Integer 3 Simulationsdauer in Jahren für Langzeitsimulationen<br />

Tage Integer 3 Simulationsdauer in Tagen für Einzelregensimulationen.<br />

Ist in Kombination mit Stunden und<br />

Minuten zu verwenden<br />

Stunden Integer 2 Simulationsdauer in Stunden für Einzelregensimulationen.<br />

Ist in Kombination mit Tagen und<br />

Minuten zu verwenden<br />

Minuten Integer 2 Simulationsdauer in Minuten für Einzelregensimulationen.<br />

Ist in Kombination mit Tagen und<br />

Stunden zu verwenden<br />

Tab. A-7 - 146 HydraulikObjekt<br />

BerechnungObjekt-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Objektbezeichnung String 30 Objektbezeichnung<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

HydObjektTyp Integer 2 Objektdifferenzierung H200<br />

Zielgroessenkennung String 5 Referenz auf die zugehörige Zielgrößenkennung.<br />

Die Zielgrößenkennung muss im Bereich "Verfahrensvorgaben/Zielgroessen"<br />

des Hydraulikdatenkollektives<br />

vorhanden sein.<br />

Kommentar Token freie Bemerkung zum Objekt<br />

Auswahlelement<br />

Haltung<br />

Leitung<br />

Gerinne<br />

Pumpe<br />

Wehr<br />

Schieber<br />

Schacht<br />

Speicherbauwerk<br />

GrundSeitenAuslass<br />

FreierAuslass<br />

Objektdifferenzierung<br />

ErgHaltungType<br />

ErgLeitungType<br />

ErgGerinneType<br />

ErgPumpeType<br />

ErgWehrType<br />

ErgSchieberType<br />

ErgSchachtType<br />

ErgSpeicherbauwerkType<br />

ErgGSAuslassType<br />

ErgFreiAuslassType<br />

Dokumente/Dokument HDokumenteType<br />

704


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

A-7.6.6.2.1 Ergebnisse Haltungen<br />

Tab. A-7 - 147 Haltung<br />

ErgHaltungType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Haltung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.6.6.2.2 Ergebnisse Leitungen<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Vollfuellleistung Decimal 6.3 m 3 /s stationäre Vollfüllleistung<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Vollfuellgeschw Decimal 4.2 m/s stationäre Vollfüllgeschwindigkeit<br />

Trockenwetterabfluss Decimal 6.3 m 3 /s Trockenwetterabfluss<br />

Trockenwettergeschw Decimal 4.2 m/s Trockenwettergeschw.<br />

TwWasserstandOben Decimal 7.3 mNN Wasserstand Trockenwetter oben<br />

TwWasserstandUnten Decimal 7.3 mNN Wasserstand Trockenwetter unten<br />

maxAbfluss Decimal 6.3 m 3 /s berechneter max. Abfluss<br />

maxGeschw Decimal 4.2 m/s berechnete max. Geschw.<br />

maxWasserstandOben Decimal 7.3 mNN max. Wasserstand im Schacht in Abflussrichtung<br />

oben<br />

maxWasserstandUnten Decimal 7.3 mNN max. Wasserstand im Schacht in Abflussrichtung<br />

unten<br />

Auslastungsgrad Decimal 4.1 % Auslastungsgrad<br />

Auslastungskennziffer Integer 1 Auslastungskennziffer Haltung H503<br />

HaltungsklasseAuto Integer 1 Haltungsklasse automatisch<br />

HaltungsklasseManuell Integer 1 Haltungsklasse manuell<br />

Tab. A-7 - 148 Leitung<br />

ErgLeitungType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Leitung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Vollfuellleistung Decimal 6.3 m 3 /s stationäre Vollfüllleistung<br />

Vollfuellgeschw Decimal 4.2 m/s stationäre Vollfüllgeschw.<br />

Trockenwetterabfluss Decimal 6.3 m 3 /s Trockenwetterabfluss<br />

Trockenwettergeschw Decimal 4.2 m/s Trockenwettergeschwindigkeit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

TwWasserstandOben Decimal 7.3 mNN Wasserstand Trockenwetter oben<br />

TwWasserstandUnten Decimal 7.3 mNN Wasserstand Trockenwetter unten<br />

maxAbfluss Decimal 6.3 m 3 /s berechneter max. Abfluss<br />

maxGeschw Decimal 4.2 m/s berechnete max. Geschw.<br />

maxWasserstandOben Decimal 7.3 mNN max. Wasserstand oben<br />

maxWasserstandUnten Decimal 7.3 mNN max. Wasserstand unten<br />

Auslastungsgrad Decimal 4.1 % Auslastungsgrad<br />

705


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

A-7.6.6.2.3 Ergebnisse Gerinne<br />

Tab. A-7 - 149 Gerinne<br />

ErgGerinneType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Gerinne<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.6.6.2.4 Ergebnisse Pumpen<br />

A-7.6.6.2.5 Ergebnisse Wehre<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Vollfuellleistung Decimal 7.3 m 3 /s stationäre Vollfüllleistung<br />

Vollfuellgeschw Decimal 4.2 m/s stationäre Vollfüllgeschw.<br />

Trockenwetterabfluss Decimal 6.3 m 3 /s Trockenwetterabfluss<br />

Trockenwettergeschw Decimal 4.2 m/s Trockenwettergeschw.<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

TwWasserstandOben Decimal 7.3 mNN Wasserstand Trockenwetter oben<br />

TwWasserstandUnten Decimal 7.3 mNN Wasserstand Trockenwetter unten<br />

maxAbfluss Decimal 7.3 m 3 /s berechneter max. Abfluss<br />

maxGeschw Decimal 4.2 m/s berechnete max. Geschw.<br />

maxWasserstandOben Decimal 7.3 mNN max. Wasserstand oben<br />

maxWasserstandUnten Decimal 7.3 mNN max. Wasserstand unten<br />

Auslastungsgrad Decimal 4.1 % Auslastungsgrad<br />

Tab. A-7 - 150 Pumpe<br />

ErgPumpeType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Pumpe<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Qtrocken Decimal 6.3 m 3 /s Pumpleistung bei TRW<br />

Qmax Decimal 6.3 m 3 /s Pumpleistung max.<br />

Pumpvolumen Decimal 5.1 m 3 o.<br />

m 3 /a<br />

PumpenLaufzeit Decimal 6.2 h o.<br />

h/a<br />

Tab. A-7 - 151 Wehr<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Pumpvolumen (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

Pumpenlaufzeit (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

ErgWehrType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Wehr<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

maxUeberlauf Decimal 6.3 m 3 /s berechneter, max. Überlauf<br />

Ueberlaufvolumen Decimal 6.1 m 3 o.<br />

m 3 /a<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Überlaufvolumen (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

706


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

A-7.6.6.2.6 Ergebnisse Schieber<br />

Tab. A-7 - 152 Schieber<br />

ErgSchieberType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Schieber<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.6.6.2.7 Ergebnisse Schacht<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Qmax Decimal 6.3 m 3 /s Qmax. Schieber<br />

VolumenSchieber Decimal 6.1 m 3 o.<br />

m 3 /a<br />

Tab. A-7 - 153 Schacht<br />

A-7.6.6.2.8 Ergebnisse Speicherbauwerke<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Volumen, Durchfluss (Einheit in Abhängigkeit<br />

vom Berechnungsverfahren)<br />

ErgSchachtType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Schacht<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

maxWasserstand Decimal 7.3 mNN maximaler Wasserstand im Schacht<br />

Auslastungskennziffer Integer 1 Auslastungskennziffer Schacht H503<br />

Ueberstauhaeufigkeit Decimal 6.3 1/a Überstauhäufigkeit<br />

Ueberstaumenge Decimal 8.3 m 3 o.<br />

m 3 /a<br />

Ueberstaudauer Decimal 8.2 min o.<br />

min/a<br />

Überstaumenge (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

Überstaudauer (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

Ueberflutungshaeufigkeit Decimal 6.3 1/a Überflutungshäufigkeit gem. EN 752<br />

Ueberflutungsmenge Decimal 8.3 m 3 o.<br />

m 3 /a<br />

Überflutungsmenge gem. EN 752 (Einheit in<br />

Abhängigkeit vom Berechnungsverfahren)<br />

SchachtklasseAuto Integer 1 Schachtklasse automatisch<br />

SchachtklasseManuell Integer 1 Schachtklasse manuell<br />

Tab. A-7 - 154 Speicherbauwerk<br />

ErgSpeicherbauwerk-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Speicherbauwerk<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Speicherbauwerktyp Integer 1 Speicherbauwerktyp H209<br />

Auswahlelement<br />

Regenrueckhaltebecken<br />

Regenueberlaufbecken<br />

Bodenfilterbecken<br />

Versickerungsanlage<br />

Objektdifferenzierung<br />

ErgRRBType<br />

ErgRUEBType<br />

ErgBFBType<br />

ErgVAType<br />

707


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Ergebnisse Regenrückhaltebecken<br />

Tab. A-7 - 155 Regenrueckhaltebecken<br />

ErgRRBType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Speicherbauwerk/Regenueckhaltebecken<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Ergebnisse Regenüberlaufbecken<br />

Ergebnisse Bodenfilterbecken<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

maxUeberlauf Decimal 8.3 l/s max. Überlauf im Simulationszeitraum<br />

AnzahlUeberlaeufe Integer 3 Anzahl der Entlastungen<br />

KalendertageUeberlauf Decimal 4.1 d/a Anzahl Kalendertage mit Überlauf<br />

Ueberlaufdauer Decimal 6.2 h o.<br />

h/a<br />

Ueberlaufvolumen Decimal 8.3 m 3 o.<br />

m 3 /a<br />

Überlaufdauer (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

Überlaufmenge pro Jahr (Einheit in Abhängigkeit<br />

vom Berechnungsverfahren)<br />

Ueberlaufhaeufigkeit Decimal 6.3 1/a vorhandene/berechnete Überlaufhäufigkeit<br />

Tab. A-7 - 156 Regenueberlaufbecken<br />

ErgRUEBType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Speicherbauwerk/Regenueberlaufbecken<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

maxUeberlauf Decimal 8.3 l/s max. Überlauf im Simulationszeitraum<br />

AnzahlUeberlaeufe Integer 3 Anzahl der Entlastungen<br />

KalendertageUeberlauf Decimal 4.1 d/a Anzahl Kalendertage mit Entlastung<br />

Ueberlaufdauer Decimal 6.2 h o.<br />

h/a<br />

Ueberlaufvolumen Decimal 8.3 m 3 o.<br />

m 3 /a<br />

Entlastungsrate Decimal 5.2 % o.<br />

%/a<br />

Tab. A-7 - 157 Bodenfilterbecken (hydraulische Berechnungen)<br />

Überlaufdauer (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

Überlaufmenge pro Jahr (Einheit in Abhängigkeit<br />

vom Berechnungsverfahren)<br />

vorhandene Entlastungsrate (Einheit in Abhängigkeit<br />

vom Berechnungsverfahren)<br />

ErgBFBType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Speicherbauwerk/Bodenfilterbecken<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

maxUeberlauf Decimal 8.3 l/s max. Überlauf im Simulationszeitraum<br />

AnzahlUeberlaeufe Integer 3 Anzahl der Entlastungen<br />

KalendertageUeberlauf Decimal 4.1 d/a Anzahl Kalendertage mit Überlauf<br />

Ueberlaufdauer Decimal 6.2 h o.<br />

h/a<br />

Ueberlaufvolumen Decimal 8.3 m 3 o.<br />

m 3 /a<br />

Überlaufdauer (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

Überlaufmenge pro Jahr (Einheit in Abhängigkeit<br />

vom Berechnungsverfahren)<br />

708


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

Tab. A-7 - 157 Bodenfilterbecken (hydraulische Berechnungen)<br />

ErgBFBType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Speicherbauwerk/Bodenfilterbecken<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Stapelhoehe Decimal 5.2 m/a Stapelhöhe<br />

hydraulWikungsgrad Decimal 5.2 % o.<br />

%/a<br />

Ergebnisse Versickerungsanlage<br />

Tab. A-7 - 158 Versickerungsanlage<br />

Feldlänge<br />

A-7.6.6.2.9 Ergebnisse Grund- und Seitenauslässe<br />

A-7.6.6.2.10Ergebnisse Freie Auslässe<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

hydraulischer Wirkungsgrad (Einheit in Abhängigkeit<br />

vom Berechnungsverfahren)<br />

ErgVAType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/BerechnungObjekt/<br />

Speicherbauwerk/Versickerungsanlage<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

maxUeberlauf Decimal 8.3 l/s max. Überlauf im Simulationszeitraum<br />

Ueberlaufhaeufigkeit Decimal 6.3 1/a vorhandene/berechnete Überlaufhäufigkeit<br />

Ueberlaufvolumen Decimal 8.3 m 3 o.<br />

m 3 /a<br />

maxEinstaudauer Decimal 6.2 h o.<br />

h/a<br />

Tab. A-7 - 159 GrundseitenAuslass<br />

Überlaufmenge pro Jahr (Einheit in Abhängigkeit<br />

vom Berechnungsverfahren)<br />

Einstaudauer (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

ErgGSAuslassType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/GrundseitenAuslass<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

maxQAuslass Decimal 7.3 m 3 /s Qmax am Auslass<br />

VolumenAuslass Decimal 8.2 m 3 o.<br />

m 3 /a<br />

Tab. A-7 - 160 FreierAuslass<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Abflussvolumen (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

ErgFreiAuslassType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Freier-<br />

Auslass<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

maxQAuslass Decimal 7.3 m 3 /s Qmax am Auslass<br />

VolumenAuslass Decimal 8.2 m 3 o.<br />

m³/a<br />

HaeufigkeitAuslass Decimal 6.3 1/a Auslasshäufigkeit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Abflussvolumen (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

709


Allgemeines Hydraulikdaten<br />

A-7.6.6.3 Dokumente<br />

Jedem berechneten Objekt können beliebige Dokumente zugeordnet werden<br />

(z.B. Abflussganglinien)<br />

Tab. A-7 - 161 Dokument<br />

HDokumenteType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Dokumente/Dokument<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Dokumentname String 40 Bezeichnung des Dokumentes (Schlüssel)<br />

Dateiname String 255 Dateiname des Dokumentes (z.B. für eine Dokumentenverwaltung)<br />

Dokumentquelle String 40 Herkunft (Programm, Software mit dem das<br />

Dokument erstellt wurde)<br />

Kommentar Token Kurzbeschreibung des Inhaltes eines Dokumentes<br />

710


Allgemeines Betriebsdaten<br />

A-7.7 Betriebsdaten<br />

Der Bereich Betriebsdaten enthält zunächst die Daten der bisherigen<br />

Typen BO und GW. Weitere Betriebsdaten werden zu einem späteren<br />

Zeitpunkt ergänzt.<br />

Die Struktur der Betriebsdaten umfasst den Bereich Beobachtungen, in<br />

dem Informationen zu Grundwassermessstellen und Bodenkennwerten<br />

enthalten sind. Jede Mess bzw. Erkundungsstelle kann dem Umfeld von<br />

Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung zugeordnet werden.<br />

Betriebsdaten<br />

kollektiv<br />

Kennung<br />

Beobachtungen<br />

Abb. A-7 - 5 Grobstruktur Betriebsdaten<br />

Tab. A-7 - 162 Betriebsdatenkollektiv<br />

BetriebsdatenType Betriebsdatenkollektiv<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Grundwasser<br />

Boden<br />

Grundwasser<br />

Messstellen<br />

1..∞<br />

Bodenkennwerte<br />

1..∞<br />

Historie<br />

Definitionen<br />

Bezeichnung<br />

Standort<br />

Messungen<br />

1..∞<br />

Dokumente<br />

0..∞<br />

Bezeichnung<br />

Standort<br />

Bodenschichten<br />

1..∞<br />

Dokumente<br />

0..∞<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Kennung String 5 Kennung des Betriebsdatenkollektivs. Die Kennung<br />

setzt sich zusammen aus den Buchstaben<br />

"BET" und einer lfd. Nummer mit 2 Ziffern. Beispiel:<br />

BET01.<br />

Beschreibung String 100<br />

Beobachtungen/Grundwasser/GWMessstelle<br />

Beobachtungen/Boden/<br />

Bodenkennwerte<br />

GWMessstelleType<br />

BodenkennwerteType<br />

Die Kennung eines Betriebsdatenkollektivs<br />

muss eindeutig sein und das Kollektiv muss<br />

im Bereich Metadaten definiert und beschrieben<br />

sein.<br />

711


Allgemeines Betriebsdaten<br />

A-7.7.1 Grundwassermessstellen<br />

Tab. A-7 - 163 Messstelle<br />

GWMessstelleType Betriebsdatenkollektiv/Beobachtungen/Grundwasser/GWMessstelle<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.7.1.1 Standort<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bezeichnung String 30 Bezeichnung der Messstelle<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Erlaeuterung Token Weitergehende Erläuterung zum Datensatz<br />

Erstellungsdatum Date 10 Erstellungsdatum der Messstelle<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Umfeld String 30 Bezeichnung des zugehörigen Umfeldes<br />

in einem Stammdatenkollektiv<br />

Bodenkennwerte String 30 Bezeichnung der zugehörigen Bodenkennwerte<br />

Hier dürfen nur Bezeichnungen stehen, die<br />

Bereich "Boden/Bodenkennwerte" des betreibsdatenkollektivs<br />

enthalten sind<br />

Standort StandortType<br />

NwPeilrohr Integer 3 mm Nennweite Peilrohr/Filterrohr<br />

HoeheROK Decimal 6.2 m NN Höhe Rohroberkante<br />

Filterbeginn Decimal 4.2 m u<br />

GOK<br />

Filterende Decimal 4.2 m u<br />

GOK<br />

Endteufe Decimal 4.2 m u<br />

GOK<br />

Zyklus Integer 2 Woch<br />

en<br />

Messungen/<br />

Messung<br />

MessungType<br />

Dokumente/Dokument DokumenteType<br />

Tab. A-7 - 164 Standort<br />

Filterbeginn<br />

Filterende<br />

Endteufe<br />

Beobachtungszyklus G114<br />

StandortType Betriebsdatenkollektiv/Beobachtungen/Grundwasser/GWMessstelle/Standort<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Rechtswert Decimal 11.3 Rechtswert<br />

Hochwert Decimal 10.3 Hochwert<br />

HoeheGOK Decimal 7.3 mNN Höhe Geländeoberkante<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Lagegenauigkeitsstufe Integer 1 V107<br />

712


Allgemeines Betriebsdaten<br />

A-7.7.1.2 Messungen<br />

Tab. A-7 - 165 Messung<br />

MessungType Betriebsdatenkollektiv/Beobachtungen/Grundwasser/GWMessstelle/Messungen/Messung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.7.1.3 Dokumente<br />

Jeder Grundwassermessstelle können beliebig viele Dokumente zugeordnet<br />

werden.<br />

A-7.7.2 Bodenkennwerte<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Ablesedatum Date 10 Ablesedatum<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Messwert Decimal 4.2 m u<br />

ROK<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Messwert<br />

Kommentar Token freie Bemerkung zu einer Messung<br />

Tab. A-7 - 166 Dokument<br />

DokumenteType Betriebsdatenkollektiv/Beobachtungen/Grundwasser/GWMessstelle/Dokumente/Dokument<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Dokumentname String 40 Bezeichnung des Dokumentes (Schlüssel)<br />

Dateiname String 255 Dateiname des Dokumentes (z.B. für eine Dokumentenverwaltung)<br />

Dokumentquelle String 40 Herkunft (Programm, Software mit dem das<br />

Dokument erstellt wurde)<br />

Kommentar Token Kurzbeschreibung des Inhaltes eines Dokumentes<br />

Tab. A-7 - 167 Bodenkennwerte<br />

BodenkennwerteType Betriebsdatenkollektiv/Beobachtungen/Boden/Bodenkennwerte<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Bezeichnung String 30 Bezeichnung der Untersuchung<br />

Erlaeuterung Token Weitergehende Erläuterung zum Datensatz<br />

Umfeld String 30 Bezeichnung des zugehörigen Umfeldes<br />

in einem Stammdatenkollektiv<br />

Standort StandortType<br />

ArtUntersuchung Integer 2 Art der Untersuchung/Quelle G112<br />

GWFlurabstand Decimal 5.2 m u<br />

GOK<br />

Grundwasserflurabstand<br />

massgBodenart String 4 maßgebende Bodenart<br />

massgKfWert Double 7 m/s maßgebender kf - Wert<br />

713


Allgemeines Betriebsdaten<br />

Tab. A-7 - 167 Bodenkennwerte<br />

BodenkennwerteType Betriebsdatenkollektiv/Beobachtungen/Boden/Bodenkennwerte<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Bodenschichten/<br />

Bodenschicht<br />

A-7.7.2.1 Standort<br />

A-7.7.2.2 Bodenschichten<br />

BodenschichtType<br />

Dokumente/Dokument DokumenteType<br />

Tab. A-7 - 168 Standort<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

StandortType Betriebsdatenkollektiv/Beobachtungen/Boden/Bodenkennwerte/Standort<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Rechtswert Decimal 11.3 Rechtswert<br />

Hochwert Decimal 10.3 Hochwert<br />

HoeheGOK Decimal 7.3 mNN Höhe Geländeoberkante<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Lagegenauigkeitsstufe Integer 1 V107<br />

Tab. A-7 - 169 Bodenschicht<br />

BodenschichtType Betriebsdatenkollektiv/Beobachtungen/Boden/Bodenkennwerte/Bodenschichten/Bodenschicht<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

obereSchichtgrenze Decimal 4.2 m obere Schichtgrenze<br />

untereSchichtgrenze Decimal 4.2 m untere Schichtgrenze<br />

Bodenart String 4 Bodenart<br />

KfWert Double 7 m/s kf -Wert<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Bestimmungsmethode Interger 2 Bestimmungsmethode für kf - Wert G113<br />

Kommentar Token Bemerkungen<br />

714


Allgemeines Referenzlisten<br />

A-7.7.2.3 Dokumente<br />

Jedem Erkundungsstandort können beliebig viele Dokumente zugeordnet<br />

werden.<br />

Tab. A-7 - 170 Dokument<br />

DokumenteType Betriebsdatenkollektiv/Beobachtungen/Boden/Bodenkennwerte/Dokumente/<br />

Dokument<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.8 Referenzlisten<br />

Feldlänge<br />

A-7.8.1 Referenzlisten Metadaten<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Dokumentname String 40 Bezeichnung des Dokumentes (Schlüssel)<br />

Dateiname String 255 Dateiname des Dokumentes (z.B. für eine Dokumentenverwaltung)<br />

Dokumentquelle String 40 Herkunft (Programm, Software mit dem das<br />

Dokument erstellt wurde)<br />

Kommentar Token Kurzbeschreibung des Inhaltes eines Dokumentes<br />

Tab. A-7 - 171 M100 Datenstatus<br />

M100 Datenstatus<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Bestandsdaten Daten der Betandsdokumentation<br />

2 Erfassungsdaten Daten, die im Rahmen der Erfassung ausgetauscht<br />

werden, aber noch nicht der Bestandsdokumentation<br />

dienen<br />

3 Planungsdaten - Generelle Planung z.B. LAK Teil B<br />

4 Planungsdaten - Entwurfsplanung<br />

5 Planungsdaten - Genehmigungsplanung<br />

6 Planungsdaten - Ausführungsplanung<br />

7 Planungsdaten - Objektplanung<br />

8 sonstiger Datenbestand Bemerkung erforderlich<br />

Tab. A-7 - 172 M101 Kollektivart<br />

M101 Kollektivart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Stammdaten<br />

2 Zustandsdaten<br />

3 Hydraulikdaten<br />

4 Betriebsdaten<br />

5 Kostendaten<br />

715


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 173 M102 Stammdatentyp<br />

M102 Stammdatentyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Bautechnischer Bestand<br />

2 Hydraulisches oder hydrologisches Ersatzsystem<br />

Tab. A-7 - 174 M103 Zustaendigkeit<br />

M103 Zuständigkeit<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Bund, militärisch (BMVg)<br />

2 Bund, zivil (BMVBW)<br />

3 Bund, sonstige<br />

4 Land<br />

5 Fremdstreitkräfte<br />

Tab. A-7 - 175 M104 Regelwerk<br />

M104 Regelwerk<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> (ISYBAU 1996/2001)<br />

2 <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> (ISYBAU 2006)<br />

3 Sonstige Festlegungen Bemerkung erforderlich<br />

4 keine Angaben<br />

Tab. A-7 - 176 M105 <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht<br />

M105 <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Betreiber<br />

2 Kommune<br />

A-7.8.2 Referenzlisten Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 177 G100 Objektart<br />

G100 Objektart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Kante<br />

2 Knoten<br />

716


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 178 G101 Entwaesserungsart<br />

G101 Entwässerungssystem/Kanalart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

KR Freispiegelabfluss im geschlossenen Profil, Regenwassersystem<br />

KS Freispiegelabfluss im geschlossenen Profil, Schmutzwassersystem<br />

KM Freispiegelabfluss im geschlossenen Profil, Mischwassersystem<br />

KW Freispiegelabfluss im geschlossenen Profil, Fließgewässer<br />

DR Druckabfluss, Regenwassersystem<br />

DS Druckabfluss, Schmutzwassersystem<br />

DM Druckabfluss, Mischwassersystem<br />

Kanalisierte Bereiche von Gerinnen<br />

GR Abfluss im offenen Profil, Regenwassersystem Rinnen, Gerinne (z.B. Entwässerungsgräben)<br />

GS Abfluss im offenen Profil, Schmutzwassersystem Rinnen, Gerinne (z.B. Entwässerungsgräben)<br />

GM Abfluss im offenen Profil Mischwassersystem Rinnen, Gerinne (z.B. Entwässerungsgräben)<br />

GW Abfluss im offenen Profil, Fließgewässer Gerinne<br />

Tab. A-7 - 179 G102 Material<br />

G102 Material<br />

Wert Bedeutung biegesteif<br />

AZ Asbestzement X<br />

B Beton X<br />

BS Betonsegmente X<br />

CNS Edelstahl X<br />

EIS Nichtidentifiziertes Eisen und Stahl X<br />

FZ Faserzement X<br />

GFK Glasfaserverstärkter Kunststoff X<br />

GG Grauguss X<br />

GGG Duktiles Gusseisen X<br />

KST Nichtidenfizierter Kunststoff X<br />

MA Mauerwerk X<br />

OB Ortbeton X<br />

P Porosit X<br />

PC Polymerbeton X<br />

PCC Polymermodifizierter Zementbeton X<br />

PE Polyethylen X<br />

PEHD Polyethylen hoher Dichte X<br />

PH Polyesterharz X<br />

PHB Polyesterharzbeton X<br />

PP Polypropylen X<br />

biegeweich<br />

Bemerkung<br />

717


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 179 G102 Material<br />

G102 Material<br />

Wert Bedeutung biegesteif<br />

PVC Polyvinylchlorid X<br />

PVCU Polyvinylchlorid hart X<br />

SFB Stahlfaserbeton X<br />

SPB Spannbeton X<br />

SB Stahlbeton X<br />

ST Stahl X<br />

STZ Steinzeug X<br />

SZB Spritzbeton X<br />

W Nichtidentifizierter Werkstoff keine Zuordnung<br />

möglich<br />

ZG Ziegelwerk X<br />

MIX unterschiedliche Werkstoffe keine Zuordnung<br />

möglich<br />

BOD unbefestigt, anstehender Boden nur für Rinnen und Gerinne<br />

RAS Rasen nur für Rinnen und Gerinne<br />

PFL Pflaster nur für Rinnen und Gerinne<br />

Tab. A-7 - 180 G103 Innenschutz<br />

G103 Innenschutz<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

AIR Anstrich oder Beschichtung im gesamten Innenraum<br />

AIS Anstrich oder Beschichtung im Bereich der Sohle<br />

AIW Anstrich oder Beschichtung im Bereich der Wandung<br />

AIBITR Bitumenanstrich im gesamten Innenraum<br />

AIBITS Bitumenanstrich im Bereich der Sohle<br />

AIBITW Bitumenanstrich im Bereich der Wandung<br />

AIKHR Kunstharzbeschichtung im gesamten Innenraum<br />

AIKHS Kunstharzbeschichtung im Bereich der Sohle<br />

AIKHW Kunstharzbeschichtung im Bereich der Wandung<br />

KKIR Auskleidung mit Kanalklinkern im gesamten Innenraum<br />

KKIS Auskleidung mit Kanalklinkern im Bereich der Sohle<br />

KKIW Auskleidung mit Kanalklinkern im Bereich der Wandung<br />

ZMR Zementmörtelauskleidung im gesamten Innenraum<br />

ZMS Zementmörtelauskleidung im Bereich der Sohle<br />

ZMW Zementmörtelauskleidung im Bereich der Wandung<br />

biegeweich<br />

Bemerkung<br />

718


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 181 G104 Auskleidung<br />

G104 Auskleidung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Auskleidung werkseitig eingebracht<br />

2 Spritzwasserauskleidung<br />

3 Vor-Ort-Auskleidung<br />

4 Abschnittsweise Auskleidung<br />

5 Auskleidung mittels einzelner Rohre<br />

6 Schlauchrelining<br />

7 Auskleidung mittels Endlosrohren<br />

8 Close-Fit Auskleidung<br />

9 Wickelrohrrelining<br />

Tab. A-7 - 182 G 105 Status<br />

G105 Status<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 vorhanden (in Betrieb)<br />

1 geplant<br />

2 fiktiv (modelltechnische Gründe)<br />

3 außer Betrieb<br />

4 verdämmt / verfüllt, Stilllegung<br />

5 Sonstige<br />

Tab. A-7 - 183 G106 Lage<br />

G106 Lage<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 unbekannt<br />

1 schwere Zugänglichkeit (Autobahn, Gleisanlage, etc.)<br />

2 Fahrbahn/Hoffläche fließender Verkehr<br />

3 Parkstreifen/Hoffläche ruhender Verkehr/Abstellbereich<br />

4 Geh-/Rad-/Wirtschaftsweg befestigt<br />

5 Geh-/Rad-/Wirtschaftsweg unbefestigt<br />

6 Straßenseitenraum, unbefestigt<br />

7 unter einem Gebäude<br />

8 Wald/Forstbereich<br />

9 Garten-/Grünfläche<br />

10 Brachfläche/Wiese<br />

11 unter Gewässer/Wasserstraße<br />

719


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 184 G107 <strong>Abwasser</strong>art/Transportiertes Medium<br />

G107 <strong>Abwasser</strong>art/Transportiertes Medium<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 häuslich enthält häusliches Schmutzwasser als wesentliche<br />

Verschmutzung<br />

1 gewerblich enthält gewerbliches Schmutzwasser als wesentliche<br />

Verschmutzung ohne weitere Spezifizerung<br />

2 industriell (hier Sonderabwässer) enthält industrielles Schmutzwasser als wesentliche<br />

Verschmutzung ohne weitere Spezifizerung<br />

3 <strong>Abwasser</strong> mit wassergefährdenden Stoffen enthält <strong>Abwasser</strong> mit wassergefährdenden Stoffen<br />

als wesentliche Verschmutzung (nur in Kombination<br />

mit Referenzliste G108 gültig)<br />

4 Drainagewasser enthält ausschließlich Drainagewasser<br />

5 Regenwasser enthält ausschließlich Regenwasser<br />

6 Thermisch belastetes Wasser enthält <strong>Abwasser</strong> mit thermischer Belastung als<br />

wesentliche Verschmutzung<br />

8 Sonstiges<br />

9 keine Angaben<br />

Tab. A-7 - 185 G108 <strong>Abwasser</strong>art/Wassergefaehrdende Stoffe<br />

G108 <strong>Abwasser</strong>art/Wassergefährdende Stoffe<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 POL (Öl, Benzin, Schmierstoffe)<br />

2 Biologisch (Fette, Stärke, biologische Abfälle)<br />

3 Chemisch (außer POL, z.B.: Quecksilber)<br />

4 Strahlen belastet<br />

Tab. A-7 - 186 G109 GWabstand<br />

G109 Grundwasserabstand<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 Gerinne oberhalb des Grundwasserleiters<br />

1 Gerinne in der Wechselzone<br />

2 Gerinne im Grundwasserleiter<br />

3 Sonstige<br />

Tab. A-7 - 187 G110 Wasserschutzzone<br />

G110 Wasserschutzzone<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 außerhalb einer Wasserschutzzone<br />

1 Schutzzone IIIb<br />

2 Schutzzone IIIa<br />

3 Schutzzone II<br />

720


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 187 G110 Wasserschutzzone<br />

G110 Wasserschutzzone<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

4 Trinkwasserschutzgebiet<br />

5 Thermal-/Heilquellenschutzgebiet<br />

6 Schutzzone I<br />

7 Sonstige<br />

Tab. A-7 - 188 G111 Bodenart<br />

G111 Art des anstehenden Bodens<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 Sand, Kies<br />

1 Feinsand, lehmiger Sand<br />

2 sandiger Lehm, Löss<br />

3 Lehm, Ton<br />

4 Sonstige<br />

Tab. A-7 - 189 G112 UntersuchungBoden<br />

G112 Art der Untersuchung/Quelle<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Geologische Karte<br />

2 Bodenkarte<br />

3 Baugrundkarte<br />

4 Baugrunduntersuchung<br />

5 Baumaßnahme (Baugrube, Schachtung)<br />

6 Bohrung<br />

7 Sondierung<br />

8 Altlastenerkundung<br />

99 Wenn keine der genannten Möglichkeiten zutrifft<br />

Tab. A-7 - 190 G113 Bestimmungkf<br />

G113 Bestimmung kf-Wert<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Bodenansprache<br />

2 Korngrößenanalyse (Sieblinie)<br />

3 Permeameteruntersuchung im Labor<br />

4 Feldmethode (Open-End-Test oder dgl.)<br />

9 sonstige (ggf. spezifizieren in nachfolgendem Bemerkungsfeld)<br />

721


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 191 G114 BeochbachtungszyklusGW<br />

G114 Beobachtungszyklus Grundwasser<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 kein regelmäßiger Zyklus<br />

1 wöchentlich<br />

4 monatlich<br />

13 vierteljährlich<br />

52 jährlich<br />

99 kontinuierliche Registrierung (Schreibpegel, Datenlogger)<br />

Tab. A-7 - 192 G115 Gebietsnutzung<br />

G115 Gebietsnutzung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Unterkünfte<br />

2 Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze)<br />

3 Betriebs- und Werkstätten<br />

4 Sport- und Grünflächen<br />

5 sonstige<br />

Tab. A-7 - 193 G200 Kantentyp<br />

G200 Kantentyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 Haltung<br />

1 Leitung<br />

2 Rinne<br />

3 Gerinne<br />

Tab. A-7 - 194 G201 HaltungsFunktion<br />

G201 Haltungsfunktion<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Haltung ,Transportkanal<br />

2 Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung SKO<br />

3 Stauraumkanal mit mittig liegender Entlastung SKM<br />

4 Stauraumkanal mit unten liegender Entlastung SKU<br />

5 Stauraumkanal als Kaskade SKK<br />

6 Entlastungskanal EK<br />

7 Düker Düker mit mehreren Rohren sind jeweils als separate<br />

Kanten zu dokumentieren<br />

722


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 195 G202 LeitungsFunktion<br />

G202 Leitungsfunktion<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Anschlussleitung<br />

2 Drainageleitung<br />

Tab. A-7 - 196 G203 RinnenFunktion<br />

G203 Rinnenfunktion<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 offen<br />

2 abgedeckt<br />

Tab. A-7 - 197 G204 GerinneFunktion<br />

G204 Gerinnefunktion<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Gewässergerinne<br />

2 Messgerinne<br />

3 Entwässerungsgraben<br />

Tab. A-7 - 198 G205 Profilart<br />

G205 Profilart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 Kreisprofil<br />

1 Eiprofil (H/B=3/2)<br />

2 Maulprofil (H/B = 1,66/2)<br />

3 Rechteckprofil (geschlossen)<br />

4 Kreisprofil (doppelwandig)<br />

5 Rechteckprofil (offen)<br />

6 Eiprofil (H/B ungleich 3/2)<br />

7 Maulprofil (H/B ungleich 1,66/2)<br />

8 Trapezprofil<br />

9 Doppeltrapezprofil<br />

10 U-förmig (kreisförmige Sohle und Decke mit parallelen<br />

Wänden)<br />

11 Bogenförmig (kreisförmiger Scheitel und flache Sohle<br />

mit parallelen Wänden)<br />

12 oval (Sohle und Scheitel kreisförmig mit gleichem<br />

Durchmesser und parallelen Wänden)<br />

13 andere Profilart<br />

723


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. 7 - 199 G206 Anschlussart<br />

G206 Anschlussart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

A Abzweig<br />

S Stutzen<br />

Tab. 7 - 200 G207 Druckverfahren<br />

G207 Druckverfahren<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Überdruckentwässerung<br />

2 Vakuumentwässerung<br />

Tab. A-7 - 201 G300 Knotentyp<br />

G300 Knotentyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 Schacht<br />

1 Anschlusspunkt<br />

2 Bauwerk<br />

Tab. A-7 - 202 G301 SchachtFunktion<br />

G301 Schachtfunktion<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Schacht z.B. der Regelschacht mit Einstiegsmöglichkeit<br />

2 Sonderschacht (z.B. Trennbauwerk) Schächte, die in Bezug auf ihre Geometrie keine<br />

Regelschächte sind<br />

3 Kontrollschacht Einem Sonderbauwerk (z.B. einem Abscheider)<br />

nachgeordnet<br />

4 Drosselschacht<br />

5 Lampenschacht<br />

6 Probenahmeschacht<br />

7 Hausrevisionschacht HR-Schacht ehemals Anschlusspunkt<br />

8 Verbindungschacht SV-Schacht ehemals Anschlusspunkt<br />

9 Schacht mit Notüberlauf SN-Schacht ehemals Anschlusspunkt<br />

10 Inspektionsöffnung<br />

11 Reinigungsöffnung<br />

12 Probenahmeöffnung<br />

724


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 203 G302 Deckelform<br />

G302 Deckelform<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

R rund<br />

RV rund, verschraubt<br />

E rechteckig<br />

EV rechteckig, verschraubt<br />

Z andere Form<br />

Tab. A-7 - 204 G303 Deckeltyp<br />

G303 Deckeltyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 mit Belüftungsöffnung<br />

2 ohne Belüftungsöffnung (geschlossen)<br />

Tab. A-7 - 205 G304 Abdeckungsklasse<br />

G304 Abdeckungsklasse<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

A Klasse A gem. DIN 1229<br />

B Klasse B<br />

C Klasse C<br />

D Klasse D<br />

E Klasse E<br />

F Klasse F<br />

Z sonstige/unbekannt<br />

Tab. A-7 - 206 G305 Aufbauform<br />

G305 Aufbauform<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

R rund<br />

E eckig<br />

Z andere Form<br />

Tab. A-7 - 207 G306 ArtSteighilfen<br />

G306 Art der Steighilfen<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 einläufiger Steigeisengang<br />

2 zweiläufiger Steigeisengang<br />

3 Leiter<br />

725


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 207 G306 ArtSteighilfen<br />

G306 Art der Steighilfen<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

4 Steigkästen<br />

5 nicht vorhanden<br />

Tab. A-7 - 208 G307 MaterialSteighilfen<br />

G307 Material der Steighilfen<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Eisen<br />

2 Galvanisiertes Eisen<br />

3 Nichtrostender Stahl<br />

4 Aluminium<br />

5 Kunststoffummanteltes Metall<br />

6 Kunststoff<br />

Tab. A-7 - 209 G308 Unterteilform<br />

G308 Unterteilform<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

R rund<br />

E eckig<br />

O ohne Schachtunterteil z.B. Tangentialschach<br />

Z andere Form<br />

Tab. A-7 - 210 G309 Gerinneform<br />

G309 Gerinneform<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 Kreis bis Kämpfer<br />

1 Kreis bis Scheitel<br />

2 Rechteck bis Kämpfer<br />

3 Rechteck bis Scheitel<br />

4 geschlossenes Gerinne<br />

5 Schussrinne<br />

6 Kaskade<br />

9 wenn keine der aufgeführten Quellen zutrifft<br />

726


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 211 G310 Punktkennung<br />

G310 Punktkennung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

AP Anschlusspunkt allgemein Punkt, an dem eine Haltung, oder Leitung mit einer<br />

anderen Haltung oder Leitung zusammengefügt ist<br />

(Stutzen) oder über ein vorgefertigtes Formteil<br />

(Abzweig) verbunden ist (Bis-Punkt).<br />

ER Zu-/Ablauf Entwässerungsrinne Punkt, der den Anfang (Von-Punkt) oder das Ende<br />

(Bis-Punkt) einer Entwässerungsrinne definiert.<br />

oder Punkt, an dem das aufgenomme <strong>Abwasser</strong><br />

dem Entwässerungssystem zugeführt wird (Von-<br />

Punkt einer Leitung).<br />

GA Gebäudeanschluss Punkt, an dem eine Leitung aus dem Gebäude austritt<br />

(Von-Punkt).<br />

RR Regenfallrohr Punkt, an dem Niederschlagswasser aus einer<br />

innen oder außenliegenden lotrechten Leitung dem<br />

Entwässerungssystem zugeführt wird (Von-Punkt<br />

einer Leitung).<br />

SE Straßenablauf Punkt, an dem Oberflächenwasser dem Entwässerungssystem<br />

zugeführt wird (Von-Punkt einer Leitung).<br />

NN nicht bekannt, weiterer Verlauf unbekannt Punkt, an dem eine Leitung endet und der weitere<br />

Verlauf nicht bekannt ist (Von-Punkt).<br />

AV Zu-/Ablauf Versickerungs-/ Regenwassernutzungsanlage<br />

Punkt, an dem Niederschlagswasser einer Versickerungs-<br />

oder Regenwassernutzungsanlage zugeführt<br />

wird (Zulauf), oder diese zur Ableitung in eine<br />

andere abwassertechnische Anlage verlässt<br />

(Ablauf).<br />

RV Rohrende verschlossen Punkt, an dem eine Leitung z.B. durch Deckel oder<br />

Stopfen verschlossen wurde und der weitere Verlauf<br />

unbekannt ist (Von-Punkt einer Leitung).<br />

EG Entwässerungspunkt im Gebäude Hilfspunkt innerhalb eines Gebäudes (Von-Punkt<br />

einer Leitung).<br />

BA Bodenablauf Ablauf in einer begangenen oder befahrenen Fläche<br />

(Von-Punkt einer Leitung).<br />

ZG Zulauf Gerinne Punkt an dem <strong>Abwasser</strong> einem Gerinne zugeführt<br />

wird (Bis-Punkt einer Leitung oder Entwässerungsrinne).<br />

DR Drainage, Anfang Punkt, der den Anfang einer Drainageleitung definiert<br />

(Von-Punkt).<br />

GP Gerinnepunkt Punkt, der den Anfang (Von-Punkt) oder das Ende<br />

(Bis-Punkt) eines Gerinnes oder einer Gerinnestrecke<br />

definiert.<br />

Tab. A-7 - 212 G400 Bauwerkstyp<br />

G400 Bauwerkstyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Pumpwerk<br />

2 Becken<br />

3 Behandlungsanlage<br />

4 Klaeranlage<br />

5 Auslaufbauwerk<br />

727


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 212 G400 Bauwerkstyp<br />

G400 Bauwerkstyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

6 Pumpe<br />

7 Wehr/Überlauf<br />

8 Drossel<br />

9 Schieber<br />

10 Rechen<br />

11 Sieb<br />

12 Versickerungsanlage<br />

13 Regenwassernutzungsanlage<br />

Tab. A-7 - 213 G401 BeckenFunktion<br />

G401 Beckenfunktion<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

RUEB Regenüberlaufbecken gem. A166<br />

RKBOD Regenklärbecken ohne Dauerstau gem. A166<br />

RKBMD Regenklärbecken mit Dauerstau gem. A166<br />

RRB Regenrückhaltebecken gem. A166<br />

RRSB Regenrückstaubecken gem. A166<br />

RRG Regenrückhaltegraben gem. A166<br />

MFVR Mechanischer Retentionsfilter mit vorgeschalteter<br />

Retention<br />

gem. A166<br />

MRF Mechanischer Retentionsfilter gem. A166<br />

BFVR Bodenfilter mit vorgeschalteter Retention gem. A166<br />

RBF Retentionsbodenfilter gem. A166<br />

Tab. A-7 - 214 G402 Beckenart<br />

G402 Beckenart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Fangbecken gem. A166<br />

2 Durchlaufbecken gem. A166<br />

3 Verbundbecken gem. A166<br />

Tab. A-7 - 215 G403 Anordnung<br />

G403 Anordnung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Hauptschluss gem. A166<br />

2 Nebenschluss gem. A166<br />

728


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 216 G404a BeckenBauart<br />

G404a Beckenbauart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 offen<br />

2 geschlossen<br />

Tab. A-7 - 217 G404b Beckenform<br />

G404b Beckenform<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 rund<br />

2 rechteckig<br />

3 unregelmäßig<br />

Tab. A-7 - 218 G404c BeckenAusfuehrung<br />

G404c Beckenausführung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Betonbecken<br />

2 Erdbecken<br />

Tab. A-7 - 219 G405 Ablaufart<br />

G405 Ablaufart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 freier Ablauf<br />

2 Rohrdrossel<br />

3 Druckleitung<br />

4 Hydroslide<br />

5 Wirbeldrossel<br />

6 automatische Klappe<br />

7 Drosselwaage<br />

8 gesteuerter Schieber<br />

9 Ablauf über Pumpen<br />

10 Lochblende<br />

11 Heber<br />

12 sonstige<br />

Tab. A-7 - 220 G406 Behandlungsart<br />

G406 Behandlungsart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Benzinabscheider/Ölabscheider<br />

2 Koaleszenzabscheider<br />

729


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 220 G406 Behandlungsart<br />

G406 Behandlungsart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

3 Fettabscheider<br />

4 Stärkeabscheider<br />

5 Emulsionsspaltanlage<br />

6 Schlammfang<br />

7 Stapelbecken<br />

9 sonstige Bauwerksteile<br />

10 Neutralisationsanlagen<br />

Tab. A-7 - 221 G407 Kombinationsart<br />

G407 Kombinationsart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

SB Schlammfang mit Benzin-/Ölabscheider (Klasse II)<br />

SAK Schlammfang mit Adsorptions-Koaleszezabscheider<br />

(Klasse I)<br />

SK Schlammfang mit Koaleszenzabscheider (Klasse I)<br />

VS Vorabscheider mit Schlammfang<br />

VAK Vorabscheider mit Adsorptions-Koaleszenzabscheider<br />

VK Vorabscheider mit Koaleszenzabscheider<br />

SF Schlammfang und Fettabscheider<br />

SSB Schlammfang mit Stapelbecken<br />

SSE Schlammfang mit Stapelbecken mit Emulsionsspaltanlage<br />

SON sonstige hier nicht aufgeführte Kombination<br />

Tab. A-7 - 222 G408 Aufstellungsart<br />

G408 Aufstellungsart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Innenaufstellung<br />

2 Außenaufstellung, Erdeinbau<br />

3 Nachnutzung eines vorhandenen Speicheraumes<br />

Tab. A-7 - 223 G409 Abscheiderklasse<br />

G409 Abscheiderklasse<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Klasse I, höchstzulässiger Gehalt an Restöl 5,0 mg/l EN 858-1<br />

2 Klasse II, höchstzulässiger Gehalt an Restöl 100 mg/l<br />

730


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 224 G410 Warnanlage<br />

G410 Warnanlage<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Füllstandsanzeige<br />

2 optische Warnanlage<br />

3 optisch-akustische Warnanlage<br />

Tab. A-7 - 225 G411 Frischwasserversorgung<br />

G411 Frischwasserversorgung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Frischwasseranschluss<br />

2 Spülpumpe<br />

Tab. A-7 - 226 G412 Neutralisationsart<br />

G412 Neutralisationsart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 diskontinuierlich/Chargenbehandlung<br />

2 kontinuierlich/Durchlaufbehandlung<br />

Tab. A-7 - 227 G413 Neutralisationsmittel<br />

G413 Neutralisationsmittel<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Kalkstein<br />

2 Kalksteinaufschlämmung<br />

3 Kalkmilch<br />

4 Natronlauge<br />

5 Soda<br />

6 Ionenaustauscher (kationisch)<br />

7 Rauchgas<br />

8 Gas aus Fermentation<br />

9 Schwefelsäure<br />

10 Salzsäure<br />

11 Ionenaustauscher (anionisch)<br />

12 sonstige<br />

Tab. A-7 - 228 G414 KlaeranlageFunktion<br />

G414 Kläranlagenfunktion<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Kläranlage mit mech. Stufe<br />

2 Kläranlage mit bio. Stufe<br />

731


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 228 G414 KlaeranlageFunktion<br />

G414 Kläranlagenfunktion<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

3 Kläranlage mit chem. Stufe<br />

4 Teichklärung<br />

5 Kleinkläranlagen<br />

6 abflusslose Sammelgrube<br />

7 Zulauf Kläranlage<br />

Tab. A-7 - 229 G415 ArtAuslaufbauwerk<br />

G415 Art des Auslaufbauwerks<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Auslass Rohrleitung mit Böschungssicherung<br />

2 Auslass Rohrleitung mit Böschungssicherung und<br />

Rückstauklappe<br />

3 Böschungsstück (Fertigteil)<br />

4 Auslass ohne Böschungssicherung<br />

Tab. A-7 - 230 G416 Einleitungsart<br />

G416 Einleitungsart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 öffentl. Kanalisation<br />

2 Oberflächengewässer<br />

3 Boden (Versickerung)<br />

Tab. A-7 - 231 G417 Schutzgitter<br />

G417 Schutzgitter<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 kein Schutzgitter<br />

1 Schutzgitter nicht klappbar<br />

2 Schutzgitter klappbar<br />

Tab. A-7 - 232 G418 Sicherung<br />

G418 Sicherung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 keine<br />

1 Steinschüttung<br />

2 Steinsatz<br />

3 Pflaster<br />

4 Beton<br />

732


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 232 G418 Sicherung<br />

G418 Sicherung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

5 Holzpfähle<br />

6 sonstige<br />

Tab. A-7 - 233 G419 Pumpenart<br />

G419 Pumpenart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Kreiselpumpe<br />

2 Schneckenpumpe<br />

3 sonstige<br />

Tab. A-7 - 234 G420 Wehrfunktion<br />

G420 Wehrfunktion<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Regenüberlauf<br />

2 Beckenüberlauf<br />

3 Klärüberlauf<br />

4 Notüberlauf<br />

5 Muldenüberlauf<br />

6 Rigolenüberlauf<br />

7 Dreiecksmesswehr<br />

8 Rechtecksmesswehr<br />

Tab. A-7 - 235 G421 Wehrtyp<br />

G421 Wehrtyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Querwehr<br />

2 Seitenwehr<br />

3 Querwehr mit Rückstauklappe<br />

4 Seitenwehr mit Rückstauklappe<br />

5 Querwehr mit beweglicher Schwelle<br />

6 Seitenwehr mit beweglicher Schwelle<br />

7 Wehr in Fließrichtung<br />

8 Wehr in Fließrichtung mit beweglicher Schwelle<br />

733


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 236 G422 Wehrkrone<br />

G422 Wehrkrone<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 abgerundet<br />

2 scharfkantig<br />

3 sonstige<br />

Tab. A-7 - 237 G423 SchieberFunktion<br />

G423 Schieberfunktion<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Absperrung<br />

2 Durchflussregulierung<br />

3 Abschlagsregulierung<br />

Tab. A-7 - 238 G424 Schieberart<br />

G424 Schieberart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 hydraulisch getrieben<br />

2 elektrisch getrieben<br />

3 handbetrieben<br />

4 abflussreguliert<br />

5 wasserstandsreguliert<br />

Tab. A-7 - 239 G425 Rechentyp<br />

G425 Rechentyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Schutzrechen, Spaltweite = 200-60mm DIN 19569, T2<br />

2 Grobrechen, Spaltweite = 100-20mm DIN 19569, T2<br />

3 Feinrechen, Spaltweite < 20 bis 8mm DIN 19569, T2<br />

4 Feinstrechen, Spaltweite < 8mm DIN 19569, T2<br />

Tab. A-7 - 240 G426 Rechenrost<br />

G426 Rechenrost<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Stabrechen DIN 19554, T1, 2 und 3<br />

2 Bogenrechen DIN 19554, T1, 2 und 3<br />

3 Radialrechen DIN 19554, T1, 2 und 3<br />

4 Trommelrechen DIN 19554, T1, 2 und 3<br />

5 Rechen mit beweglichen Rechenrostteilen DIN 19554, T1, 2 und 3<br />

734


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 241 G427 Reinigereingriff<br />

G427 Reinigereingriff<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Mitstromrechen/vorwärtsgeräumter Rechen DIN 19554, T1 und 3<br />

2 Gegenstromrechen/rückwärtsgeräumter Rechen,<br />

mechanischer Antrieb<br />

3 Gegenstromrechen/rückwärtsgeräumter Rechen,<br />

hydraulischer Antrieb<br />

4 ohne separate Räumvorrichtung<br />

Tab. A-7 - 242 G428 Siebtyp<br />

G428 Siebtyp<br />

DIN 19554, T1 und 3<br />

DIN 19554, T1 und 3<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Grobsieb (Sieböffnung >= 1mm) DIN 19569, T2<br />

2 Feinsieb (Sieböffnung < 1mm)<br />

3 Mikrosieb (Sieböffnung


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 246 G432 Versickerungsanlagetyp<br />

G432 Versickerungsanlagentyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Flächenversickerung FLVA<br />

2 Muldenversickerung MUVA<br />

3 Rohrversickerung ROVA<br />

4 Rigolenversickerung RIVA<br />

5 Rohr-Rigolen-Versickerung RRVA<br />

7 Schachtversickerung SVA<br />

8 Beckenversickerung BVA<br />

10 Teich TVA<br />

Tab. A-7 - 247 G433 ArtFlaechenanschluss<br />

G433 Art des Flächenanschlusses<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 oberirdisch (z.B. Rinne)<br />

2 unterirdisch (z.B. Rohrleitung)<br />

Tab. A-7 - 248 G434 Fuellmaterial<br />

G434 Füllmaterial<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 gewaschener Sand (z. B. 0,2 - 2 mm)<br />

2 Feinkies (z. B. 2 - 8 mm)<br />

3 Mittelkies (z. B. 8 - 16 mm)<br />

4 Grobkies (z. B. 16 - 32 mm)<br />

5 Kunststoff-Wabenblöcke<br />

6 sonstiges<br />

Tab. A-7 - 249 G435 ExistenzDrosselschacht<br />

G435 Existenz eines Drosselschachts<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 vorhanden (ohne nähere Spezifikation)<br />

2 als Kunststoffschacht<br />

3 als Betonschacht<br />

0 nicht vorhanden<br />

736


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 250 G436 VSchachtTyp<br />

G436 Typ des Versickerungsschachts<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

A Versickerungsschacht Typ A, Versickerung über die<br />

Seitenfläche<br />

B Versickerungsschacht Typ B, Versickerung über die<br />

Sohlfläche<br />

Tab. A-7 - 251 G437 RegenwassernutzungFunktion<br />

G437 Funktion der Regenwassernutzungsanlage<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Fahrzeugwäsche<br />

2 Bewässerung (z.B. Grün- und Sportflächen)<br />

3 Toilettenspülung<br />

Tab. A-7 - 252 G438 MaterialRn<br />

G438 Material der Regenwassernutzungsanlage<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Beton<br />

2 gemauert<br />

3 Kunststoff (z.B. Polyethylen)<br />

Tab. A-7 - 253 G439 Filterart<br />

G439 Filterart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Kiesfilter oder Filtertopf<br />

2 Filtersammler<br />

3 Rohrfilter<br />

4 Wirbelfeinfilter<br />

5 Vorfilter mit Siebkorb<br />

6 Feinfilter mit Kartusche<br />

7 Filterplatte<br />

8 Tassenfilter oder Rückspülfilter<br />

Tab. A-7 - 254 G440 Filtermaterial<br />

G440 Filtermaterial<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Kies<br />

2 Kiessand<br />

3 Sand<br />

737


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 254 G440 Filtermaterial<br />

G440 Filtermaterial<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

4 Lehmboden<br />

5 kein Filtermaterial<br />

Tab. A-7 - 255 G441 Bepflanzung<br />

G441 Bepflanzung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Rollrasen<br />

2 Gras<br />

3 Schwertlilien<br />

4 Rohrkolben<br />

5 Wasserschwaden<br />

6 Binsen<br />

7 Schilf<br />

8 keine<br />

Tab. A-7 - 256 V101 GeoObjektart<br />

V101 Geoobjektart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Schacht rund<br />

2 Schacht eckig<br />

3 Sonderschacht<br />

4 Haltung<br />

5 Leitung<br />

6 Drainageleitung<br />

7 Druckleitung<br />

8 Anschlusspunkt (Abzweig/Stutzen)<br />

9 Anschlusspunkt allgemein (NN)<br />

10 Gebäudeanschluss (GA)<br />

11 Regenfallrohr (RR)<br />

12 Anschlusspunkt Straßenablauf (SE)<br />

13 Zu-/ Ablauf Entwässerungsrinne (ER)<br />

14 Sonderbauwerk Speichereinrichtung<br />

15 Sonderbauwerk Trenn- und Aufbereitungsanlage<br />

16 Sonderbauwerk Kläranlage<br />

17 Sonderbauwerk Auslaufbauwerk<br />

18 Sonderbauwerk Pumpe<br />

738


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 256 V101 GeoObjektart<br />

V101 Geoobjektart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

19 Sonderbauwerk Wehr und Überlauf<br />

20 Sonderbauwerk Drossel<br />

21 Sonderbauwerk Schieber<br />

22 Absperrschieber Druckleitung<br />

23 Versickerungsfläche<br />

24 Versickerungsanlage mit oberirdischer Speicherung<br />

25 Versickerungsteich<br />

26 Versickerungsanlage mit unterirdischer Speicherung<br />

27 Versickerungsrohr<br />

28 Versickerungsschacht<br />

29 Zisterne z.B. Regenwassernutzungsanlage<br />

30 Entwässerungsrinne<br />

31 Breitflächiger Zu- oder Überlauf Regenwasser<br />

32 Gerinne<br />

33 Zu-/Ablauf Versickerungsanlage (AV)<br />

34 Rohrende Verschlossen (RV)<br />

35 Entwässerungspunkt im Gebäude (EG)<br />

36 Bodenabblauf (BA)<br />

37 Zulauf Gerinne (ZG)<br />

38 Dränage, Anfang (DR)<br />

39 Gerinnepunkt (GP)<br />

40 Sonderbauwerk Pumpwerk<br />

41 Sonderbauwerk Rechen<br />

42 Sonderbauwerk Sieb<br />

Tab. A-7 - 257 V102 GeoObjektTyp<br />

V102 Geoobjekttyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

P Punktobjekt<br />

L Linienobjekt<br />

F Flächenobjekt<br />

Tab. A-7 - 258 V103 Lagegenauigkeitsklasse<br />

V103 Lagegenauigkeitsklasse<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

OGL1 Standardabweichung der Lage<br />

0.050m < sL


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 258 V103 Lagegenauigkeitsklasse<br />

V103 Lagegenauigkeitsklasse<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

OGL2 Standardabweichung der Lage<br />

0.015m < sL


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 261 V106 Punktattribut<strong>Abwasser</strong><br />

V106 Punktattribut <strong>Abwasser</strong><br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

ZLK Zulauf Kläranlage<br />

KP Knotenpunkt allgemein<br />

HP Höhenpunkt allgemein<br />

GOK Höhenpunkt Geländeoberkante<br />

KMP Kreismittelpunkt Ursprung des Kreises, der ein Kreissegment<br />

beschreibt<br />

PAU Punktattribut unbekannt<br />

AV Zu-/Ablauf Versickerungsanlage<br />

RV Rohrende verschlossen<br />

EG Entwässerungspunkt im Gebäude<br />

BA Bodenablauf<br />

ZG Zulauf Gerinne<br />

DR Drainage, Anfang<br />

GP Gerinnepunkt<br />

Tab. A-7 - 262 V107 Lagegenauigkeitsstufe<br />

V107 Lagegenauigkeitsstufe der Koordinaten<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 terrestrische Vermessung nach "Baufachliche Richtlinien<br />

Vermessung"<br />

1 Lage grafisch durch Digitalisierung aus Plänen im<br />

Maßstab größer 1:2000 bestimmt<br />

2 Lage grafisch durch Digitalisierung aus Plänen im<br />

Maßstab kleiner 1:2000 bis 1:5000 bestimmt<br />

3 topografischer Bildflug<br />

4 Kataster-Bildflug<br />

5 terrestrische Vermessung ohne "Baufachliche Richtlinien<br />

Vermessung"<br />

6 Digitalisierung nach "Baufachliche Richtlinien Vermessung"<br />

7 Lage mit Ortungstechnik bestimmt (z.B. georefezenzierte<br />

3D-Ortung)<br />

8 Lage rechnerisch bestimmt<br />

9 Wenn keine der aufgeführten Quellen zutrifft<br />

Tab. A-7 - 263 V108 Hoehengenauigkeitsstufe<br />

V108 Höhengenauigkeitsstufe der Höhenangabe<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 Höhe durch Nivellement bestimmt nach "Baufachliche<br />

Richtlinien Vermessung"<br />

1 Höhe trigonometrisch bestimmt<br />

741


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 263 V108 Hoehengenauigkeitsstufe<br />

V108 Höhengenauigkeitsstufe der Höhenangabe<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

2 Höhe aus Bestandsunterlagen entnommen<br />

3 Höhe mit Messlatte von nivellitisch bestimmter<br />

Deckelhöhe abgeleitet (nur bei Sohlhöhe)<br />

4 Höhe mit Messlatte von trigonometrisch bestimmter<br />

Deckelhöhe abgeleitet (nur bei Sohlhöhe)<br />

5 Höhe grafisch aus Höhenplan bestimmt (nur bei<br />

Deckelhöhe)<br />

6 Höhe durch Nivellement bestimmt ohne "Baufachliche<br />

Richtlinien Vermessung"<br />

7 Höhe mit Ortungstechnik bestimmt (z.B. georefezenzierte<br />

3D-Ortung)<br />

9 Wenn keine der aufgeführten Quellen zutrifft<br />

Tab. A-7 - 264 S100 AuftragsartSanierung<br />

S100 Auftragsart der Sanierung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Planungsauftrag Sanierung<br />

2 Bauauftrag<br />

3 Instandsetzungsauftrag<br />

Tab. A-7 - 265 S101 Verfahrensbezeichnung<br />

S101 Verfahrensbezeichnung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

ANS Anschleuderverfahren<br />

AUF Aufspritzverfahren<br />

AVR Auskleidung mit vorgefertigten Rohren / Bauteilen<br />

APR Auspressverfahren<br />

ATB Austausch von Bauteilen<br />

AUM Außenmanschetten<br />

BER Berstverfahren / Berstlining<br />

EVA Einbau von Abdichtungsstoffen<br />

FLU Flutungsverfahren<br />

INU Injektion von Undichtigkeiten<br />

INL Injektionen der Leitungszone (Hohlraum, Bodenstruktur)<br />

INM Innenmanschetten<br />

KUR Kurzrohrverfahren<br />

LRS Lageregulierung Schachtabdeckung<br />

LAR Langrohrverfahren<br />

742


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 265 S101 Verfahrensbezeichnung<br />

S101 Verfahrensbezeichnung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

MON Montageverfahren<br />

NOP Noppenbahnverfahren<br />

OBB Oberflächenbehandlung<br />

OLA Ortlaminate (Kurzschläuche, Hutprofile)<br />

RED Reduktionsverfahren<br />

ROB Roboterverfahren<br />

RAU Rohraustausch<br />

RST Rohrstrangverfahren<br />

RZV Rohrziehverfahren<br />

RUV Rückverformung<br />

SCH Schlauchverfahren<br />

SSL Schrumpfschläuche<br />

TEI Teilerneuerung<br />

VDR Verdrängungsverfahren<br />

VFU Verfugung<br />

VMO Vermörtelung<br />

NEU Vollständige Erneuerung<br />

WIK Wickelrohrverfahren<br />

UEB Überfahren (unbemannter Vortrieb)<br />

ZNN neue, z.Zt. nicht bekannte Verfahren<br />

Tab. A-7 - 266 S102 Sanierungsumfang<br />

S102 Sanierungsumfang<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 gesamte(r) Haltung / Leitung / Schacht<br />

2 partiell<br />

3 punktuell<br />

4 punktuell, Muffe<br />

5 punktuell, Abzweig / Stutzen<br />

Tab. A-7 - 267 S103 Bauwerksteil<br />

S103 Bauwerksteil<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

A Ablaufseite (Rohranschluss Haltungen)<br />

B Bankett (Auftritt)<br />

C Auflagerring<br />

D Schachtdeckel, Schachtabdeckung<br />

E Zulaufseite (Rohranschluss Haltungen)<br />

743


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 267 S103 Bauwerksteil<br />

S103 Bauwerksteil<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

F Schmutzfänger<br />

G Gerinne, Sohle<br />

H Schachthals, Konus<br />

I Schachtring<br />

K Decke (Abdeckplatte)<br />

L Leiter<br />

M Hochbauteil<br />

N Geländer<br />

P Sohlplatte<br />

Q Formstück (Armaturen, Schieber, etc.)<br />

S Steigeisen<br />

T Treppe<br />

V Einstiegshilfe (Haltegriff)<br />

W Wand<br />

Z Zulauf (Rohranschluss Leitungen)<br />

- wenn keines der aufgeführten Kürzel zutrifft (In diesem<br />

Fall sind Angaben im Bemerkungsfeld "ergänzende<br />

Angaben zur Lage" zu machen.)<br />

Tab. A-7 - 268 S104 Profiltyp<br />

S104 Profiltyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 Kreisprofil<br />

1 Eiprofil (H/B=3/2)<br />

2 Maulprofil (H/B = 1,66/2)<br />

3 Rechteckprofil (geschlossen)<br />

4 Kreisprofil (doppelwandig)<br />

5 Rechteckprofil (offen)<br />

6 Eiprofil (H/B ungleich 3/2)<br />

7 Maulprofil (H/B ungleich 1,66/2)<br />

8 Trapezprofil<br />

9 Doppeltrapezprofil<br />

10 U-förmig (kreisförmige Sohle und Decke mit parallelen<br />

Wänden)<br />

11 Bogenförmig (kreisförmiger Scheitel und flache Sohle<br />

mit parallelen Wänden)<br />

12 oval (Sohle und Scheitel kreisförmig mit gleichem<br />

Durchmesser und parallele Wände)<br />

13 andere Profilart<br />

R rund nur für Schächte<br />

744


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 268 S104 Profiltyp<br />

S104 Profiltyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

E eckig nur für Schächte<br />

Z andere Form nur für Schächte<br />

Tab. A-7 - 269 S105 Dokumentationsrichtung<br />

S105 Dokumentationsrichtung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

O von oben, in Fließrichtung<br />

U von unten, gegen Fließrichtung<br />

Tab. A-7 - 270 S106 MaterialVerbund<br />

S106 Verbundmaterial (1 und 2)<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

AH Aluminiumhydroxid<br />

AS Aluminiumsilikat<br />

BIT Bitumen<br />

EP Epoxidharz<br />

GF Glasfaser<br />

GFE Glasfaser, E-Glas<br />

GFCR Glasfaser, CR-Glas<br />

KH Kunstharz<br />

KKL Kanalklinker<br />

MAC Methylacrylat<br />

MD Mineralischer Dämmer<br />

PA Polyamid<br />

PB Polybuten<br />

PHA Bisphenolharz<br />

PUR Polyurethan-Reaktionsharz<br />

QS Quarzsand<br />

SF Synthesefaser<br />

SG Silikatgel<br />

TS Tonsuspension<br />

TSG Tonzement/Silikatgel Susp.<br />

TZS Ton-Zementsuspension<br />

UP Ungesättigtes Polyesterharz<br />

VE Vinylester<br />

ZM Zementmörtel<br />

ZS Zementsuspension<br />

ZU Ultrafeinzement<br />

745


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 271 S107 Belastung<br />

S107 Belastung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

SLW60 Regelfahrzeuge 60 Haltungen / Leitungen<br />

SLW30 Regelfahrzeuge 30 Haltungen / Leitungen<br />

LKW12 Regelfahrzeuge 12 Haltungen / Leitungen<br />

UIC71m Eisenbahnverkehrslasten mehrgleisig Haltungen / Leitungen<br />

UIC71e Eisenbahnverkehrslasten eingleisig Haltungen / Leitungen<br />

BFZ90 Bemessungsflugzeug 90 Haltungen / Leitungen<br />

BFZ180 Bemessungsflugzeug 180 Haltungen / Leitungen<br />

BFZ350 Bemessungsflugzeug 350 Haltungen / Leitungen<br />

BFZ550 Bemessungsflugzeug 550 Haltungen / Leitungen<br />

BFZ750 Bemessungsflugzeug 750 Haltungen / Leitungen<br />

NN keine Verkehrslast Haltungen / Leitungen<br />

SONST sonstige Verkehrslasten Haltungen / Leitungen<br />

A15 Prüfkraft 15 kN Schächte<br />

B125 Prüfkraft 125 kN Schächte<br />

C250 Prüfkraft 250 kN Schächte<br />

D400 Prüfkraft 400 kN Schächte<br />

E600 Prüfkraft 600 kN Schächte<br />

F900 Prüfkraft 900 kN Schächte<br />

Tab. A-7 - 272 S108 Wasserdurchlaessigkeit<br />

S108 Wasserdurchlässigkeit<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 nicht durchgeführt<br />

2 durchgeführt und bestanden<br />

3 durchgeführt und nicht bestanden<br />

Tab. A-7 - 273 S200 ArtMassnahme<br />

S200 Art der Maßnahme<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Neubau<br />

2 Erneuerung<br />

3 Renovierung<br />

4 Reparatur<br />

5 Rückbau<br />

6 Stilllegung<br />

7 keine Maßnahme<br />

8 Zustand unbekannt<br />

746


Allgemeines Referenzlisten<br />

A-7.8.3 Referenzlisten Zustandsdaten<br />

Tab. A-7 - 274 U100 Rohrleitungstyp<br />

U100 Rohrleitungstyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 Haltung<br />

1 Leitung<br />

Tab. A-7 - 275 U101 Inspektionszweck<br />

U101 Inspektionszweck<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Ersterfassung<br />

2 Turnusmäßige Inspektion<br />

3 Abnahme<br />

4 Ende der Gewährleistung<br />

5 Nachuntersuchung<br />

6 Vor Sanierung<br />

7 Nach Sanierung<br />

8 TV-Überwachung bei Dichtheitsprüfung<br />

Tab. A-7 - 276 U102 Kodiersystem<br />

U102 Kodiersystem<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 DIN-EN 13508-2:2003 / ohne nationale Festlegungen<br />

2 DIN-EN 13508-2:2003 / Nationale Festlegung DWA M<br />

149-2<br />

3 DIN-EN 13508-2:2003 / andere nationale Festlegungen<br />

(Bemerkung erforderlich)<br />

4 ISYBAU 2001<br />

5 ISYBAU 1996<br />

6 anderes Kodiersystem (Bemerkung erforderlich) Dieser Eintrag ist auch zu verwenden, wenn es sich<br />

bei einem Auftrag um eine Dichtheitsprüfung (Referenzliste<br />

U119 "Auftragsart" = 2) oder eine Bauwerksinspektion<br />

handelt.<br />

Tab. A-7 - 277 U103 Anlagentyp<br />

U103 Anlagentyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Haltung<br />

2 Anschlussleitung<br />

3 Schacht<br />

4 Bauwerk<br />

747


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 278 U104 Inspektionsrichtung<br />

U104 Inspektionsrichtung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

O von oben, in Fließrichtung<br />

U von unten, gegen Fließrichtung<br />

Tab. A-7 - 279 U105 BezugspunktLage<br />

U105 Bezugspunkt der Lage<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Mittelpunkt des Startschachtes oder der Inspektionsöffnung<br />

2 Innenseite der Wand am Anfangsknoten (Schacht,<br />

Bauwerk, Inspektionsöffnung, Auslass, etc.)<br />

3 Scheitel des Haltungssendes innerhalb des Anfangsknotens<br />

4 Mittelpunkt zwischen der ankommenden und abgehenden<br />

Leitung, gemessen entlang des Gerinnes<br />

Tab. A-7 - 280 U106 Wetter<br />

U106 Wetter<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 kein Niederschlag<br />

2 Regen<br />

3 Schnee- oder Eisschmelzwasser<br />

Tab. A-7 - 281 U107 Wasserhaltung<br />

U107 Wasserhaltung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 keine Maßnahme getroffen<br />

2 Zufluss von oberhalb abgesperrt<br />

3 Zufluss von oberhalb teilweise abgesperrt<br />

4 Seitenzuläufe abgesperrt<br />

5 Zufluss von unterhalb (Rückstau) abgesperrt<br />

6 andere Maßnahme getroffen<br />

Tab. A-7 - 282 U108 Inspektionsverfahren<br />

U108 Inspektionsverfahren<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 TV-Untersuchung<br />

1 Begehung<br />

748


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 282 U108 Inspektionsverfahren<br />

U108 Inspektionsverfahren<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

2 Ausschließlich vom Schacht / von der Inspektionsöffnung<br />

aus<br />

3 anderes Verfahren<br />

Tab. A-7 - 283 U109 Inspektionsart<br />

U109 Inspektionsart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 Satellitenkamera<br />

1 Schiebekamera<br />

2 selbstfahrende Kamera<br />

3 andere Kameratechnik die vewendete Kameratechnik ist im Datenfeld<br />

"Bemerkung" im Bereich "Optische Inspektion" zu<br />

beschreiben<br />

Tab. A-7 - 284 U110 VideoSpeichermedium<br />

U110 Video-Speichermedium<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 VHS-Videoband<br />

2 SVHS-Videoband<br />

3 CD-ROM<br />

4 Digital Versatile Disk (DVD)<br />

5 Magneto Optical Disk (MOD)<br />

6 sonst. Wechseldatenträger<br />

Tab. A-7 - 285 U111 FotoSpeichermedium<br />

U111 Foto-Speichermedium<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

DIS Diskette<br />

DAT Digital Audio Tape<br />

MOD Magneto Optical Disk<br />

CDR CD-ROM<br />

DVD Digital Versatile Disk<br />

WDT sonst. Wechseldatenträger<br />

749


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 286 U112 Bewertungsverfahren<br />

U112 Bewertungsverfahren<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 ISYBAU 2006<br />

2 ISYBAU 2001<br />

3 ISYBAU 1996<br />

4 Anderes Verfahren<br />

Tab. A-7 - 287 U114 ArtAuskleidung<br />

U114 Art der Auskleidung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Auskleidung werksmäßig eingebracht<br />

2 Spritzauskleidung<br />

3 Vor-Ort-Auskleidung<br />

4 abschnittsweise Auskleidung<br />

5 Auskleidung mittels einzelner Rohre<br />

6 Schlauchrelining<br />

7 Auskleidung mittels Endlosrohren<br />

8 Close-Fit Auskleidung<br />

9 Wickelrohrrelining<br />

Tab. A-7 - 288 U115 VertikalerBezugspunkt<br />

U115 Vertikaler Bezugspunkt<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Sohllage der tiefsten angeschlossenen Rohrleitung<br />

2 Oberkante der Abdeckung<br />

3 Nationaler Bezugspunkt<br />

4 Lokaler Bezugspunkt<br />

Tab. A-7 - 289 U116 HorizontalerBezugspunkt<br />

U116 Horizontaler Bezugspunkt<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 niedrigstes abgehendes Rohr bei 12 Uhr<br />

2 niedrigstes abgehendes Rohr bei 6 Uhr<br />

Tab. A-7 - 290 U117 Schachtbereich<br />

U117 Schachtbereich<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

A Abdeckung und Rahmen<br />

B Auflageringe<br />

750


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 290 U117 Schachtbereich<br />

U117 Schachtbereich<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

C Schachtaufbau<br />

D Konus<br />

E Übergangsplatte<br />

F untere Schachtzone<br />

G Podest<br />

H Auftritt<br />

I Gerinne<br />

J Sohle<br />

Tab. A-7 - 291 U119 Auftragsart<br />

U119 Auftragsart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Inspektionsauftrag<br />

2 Dichtheitsprüfung<br />

3 Dichtheitsprüfung mit TV-Überwachung<br />

Tab. A-7 - 292 U120 Pruefgrund<br />

U120 Prüfgrund<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Prüfung bestehender Anlagen<br />

2 Abnahme nach Neubau oder Sanierung<br />

Tab. A-7 - 293 U121 Pruefvorschrift<br />

U121 Prüfvorschrift<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 ATV-DVWK-M 143 Teil 6<br />

2 DIN EN 1610<br />

3 DIN EN 1610, ATV-DVWK-A 139<br />

4 Merkblatt 4.3/6 Teil 2 (LfW Bayern)<br />

5 DIN EN 12889<br />

6 ATV-DVWK-A 142<br />

Tab. A-7 - 294 U122 Pruefverfahren<br />

U122 Prüfverfahren<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Prüfung mit Luft / Überdruck<br />

751


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 294 U122 Pruefverfahren<br />

U122 Prüfverfahren<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

2 Prüfung mit Luft / Unterdruck<br />

3 Prüfung mit Wasser<br />

Tab. A-7 - 295 U123 Pruefumfang<br />

U123 Prüfumfang<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Objekt (Rohrleitung oder Schacht)<br />

2 abschnittsweise (z.B. zwischen zwei Anschlüssen)<br />

3 punktuell (z.B. an einer Rohrver- oder einer Rohreinbindung)<br />

Tab. A-7 - 296 U124 HerkunftProfil<br />

U124 Herkunft des Profils<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 aus Plänen<br />

2 aus Stammdaten<br />

3 Gemessen am Knoten (z.B. mit Bandmaß)<br />

4 Querschnittsvermessung<br />

Tab. A-7 - 297 U125 Herkunft<br />

U125 Herkunft<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 aus Plänen<br />

2 aus Stammdaten<br />

3 Feststellung vor Ort<br />

Tab. A-7 - 298 U126 Streckenschaden<br />

U126 Streckenschaden<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

A Beginn Streckenschaden Gültig für alle Kodiersysteme<br />

B Ende Streckenschaden Nur bei Kodierung gem. DIN-EN zu verwenden<br />

E Ende Streckenschaden Nicht bei Kodierung gem. DIN-EN zu verwenden<br />

G Schaden über die gesamte Länge eines Objektes Nicht bei Kodierung gem. DIN-EN zu verwenden<br />

R Schaden über die Baulänge eines Rohres Nicht bei Kodierung gem. DIN-EN zu verwenden<br />

752


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 299 U127 ArtVideoreferenz<br />

U127 Art der Videoreferenz<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Timecode Der Timecode ist erforderlich bei Aufzeichnungen<br />

auf Videobändern. Wird bei Aufnahme von dgitalen<br />

Zustandsfilmen der Timecode in den Inspektionsdaten<br />

abgelegt, ist eine Synchronoisation von<br />

Zustandsfilmen und Inspektionsdaten im Bereich<br />

Filme vorzunehmen.<br />

Der Time-Code (LTC nach EBU-Standard) ist vollständig<br />

(inkl. vorhandenen Voll- und Halbbildern)<br />

abzulegen.<br />

2 Framenummern Framenummern können bei direkten digitalen Aufnahmen<br />

verwendet werden, wenn das Zielsystem<br />

die direkt Ansteuerung von digitalen Zustandsfilmen<br />

über Framenummern unterstützt.<br />

3 Videozählerstand nur bei Altdatenbeständen zulässig<br />

4 Keine Videoreferenz vorhanden<br />

Tab. A-7 - 300 U128 BAKZustandSanierung<br />

U128 Zustand in sanierten Bereichen von Rohrleitungen (Kode BAKZ)<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

A Ablösung der Auskleidung nur für Kode BAKZ<br />

B Randablösung der Auskleidung nur für Kode BAKZ<br />

C Ablösung der Innenfolie nur für Kode BAKZ<br />

D Ablösung der Nahtabdeckung nur für Kode BAKZ<br />

E Auskleidung verfärbt (kein Schmutz) nur für Kode BAKZ<br />

F Mechanisch herbeigeführte Kerbe/Abplatzung in der<br />

Auskleidung/Beschichtung<br />

nur für Kode BAKZ<br />

G Beule nach außen nur für Kode BAKZ<br />

H Beule nach innen nur für Kode BAKZ<br />

I Falte in Auskleidung, längs nur für Kode BAKZ<br />

J Falte in Auskleidung, radial nur für Kode BAKZ<br />

K Falte in Auskleidung, komplex nur für Kode BAKZ<br />

L Schadhafte Schweißnaht nur für Kode BAKZ<br />

M Verbindung defekt (Auskleidung) nur für Kode BAKZ<br />

N Überbogen Auskleidung nur für Kode BAKZ<br />

O Auskleidung endet im Kanal/Leitung (vor Schacht) nur für Kode BAKZ<br />

P Auflösung Auskleidungswerkstoff nur für Kode BAKZ<br />

Q Loch in Auskleidung nur für Kode BAKZ<br />

R Riss in der Auskleidung nur für Kode BAKZ<br />

Z Renovierung nicht fachgerecht nur für Kode BAKZ<br />

753


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 301 U129 BALZustandSanierung<br />

U129 Zustand in sanierten Bereichen von Rohrleitungen (Kode BALZ)<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

A Ablösung Sanierungswerkstoff vom Altrohr nur für Kode BALZ<br />

B Fehlender Sanierungswerkstoff an der Kontaktfläche nur für Kode BALZ<br />

C Folien-/Beschichtungsablösung nur für Kode BALZ<br />

D Auskleidung verfärbt (kein Schmutz) nur für Kode BALZ<br />

E Beule in Auskleidung nach außen nur für Kode BALZ<br />

F Beule in Auskleidung nach innen nur für Kode BALZ<br />

G Falte in Auskleidung, längs nur für Kode BALZ<br />

H Falte in Auskleidung, radial nur für Kode BALZ<br />

I Falte in Auskleidung, komplex nur für Kode BALZ<br />

J Hindernis Werkstoffüberschuss/-übergang nur für Kode BALZ<br />

K Fehlendes Harz im Laminat nur für Kode BALZ<br />

L Anbindung Auskleidung an Schacht/Inspektionsöffnung<br />

fehlt oder nicht fachgerecht<br />

nur für Kode BALZ<br />

M Auflösung Sanierungswerkstoff nur für Kode BALZ<br />

N Loch im Sanierungswerkstoff nur für Kode BALZ<br />

O Riss im Sanierungswerkstoff nur für Kode BALZ<br />

P Zulauföffnung (Auskleidung) fehlt nur für Kode BALZ<br />

Q Zulauföffnung Auskleidung (ohne Anschlusseinbindung)<br />

nicht fachgerecht<br />

nur für Kode BALZ<br />

Z Reparatur nicht fachgerecht nur für Kode BALZ<br />

Tab. A-7 - 302 U130 RVerfahrenSanierung<br />

U130 Sanierungsverfahren bei punkteller Reparatur einer Rohrleitung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

A Reparatur mit Injektionstechnik nur für Kode BCBZ<br />

B Reparatur mit Roboter nur für Kode BCBZ<br />

C Reparatur mit partiellerAuskleidungs-/Manschettentechnik<br />

nur für Kode BCBZ<br />

D Zulaufeinbindung nur für Kode BCBZ<br />

E Reparatur Rohrwand manuell nur für Kode BCBZ<br />

F Reparatur Rohrverbindung manuell nur für Kode BCBZ<br />

G Ringspalt-/-raumabdichtung (der Auskleidung) zum<br />

Anschluss an Schacht/Inspektionsöffnung<br />

nur für Kode BCBZ<br />

H Zulauföffnung ohne Einbindung nur für Kode BCBZ<br />

I Rohr ausgetauscht nur für Kode BCBZ<br />

Z Reparatur, sonstige Technik nur für Kode BCBZ<br />

754


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 303 U131 DAKZustandSanierung<br />

U131 Zustand in sanierten Bereichen von Schächten und Inspektionsöffnungen (Kode DAKZ)<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

A Ablösung der Auskleidung nur für Kode DAKZ<br />

B Randablösung der Auskleidung nur für Kode DAKZ<br />

C Auskleidung verfärbt (kein Schmutz) nur für Kode DAKZ<br />

D Mechanisch herbeigeführte Kerbe/Abplatzung/<br />

Beschädigung der Auskleidung<br />

nur für Kode DAKZ<br />

E Beule nach außen nur für Kode DAKZ<br />

F Beule nach innen nur für Kode DAKZ<br />

G Falte in Auskleidung, längs nur für Kode DAKZ<br />

H Falte in Auskleidung, radial nur für Kode DAKZ<br />

I Falte in Auskleidung, komplex nur für Kode DAKZ<br />

J Schadhafter Befestigungspunkt nur für Kode DAKZ<br />

K Schadhafte Schweißnaht nur für Kode DAKZ<br />

L Verbindung defekt (Auskleidung) nur für Kode DAKZ<br />

M Auskleidung endet im Schacht (z.B. unterhalb Konus) nur für Kode DAKZ<br />

N Auflösung Auskleidungswerkstoff nur für Kode DAKZ<br />

O Loch in Auskleidung nur für Kode DAKZ<br />

P Riss in der Auskleidung nur für Kode DAKZ<br />

Z Renovierung nicht fachgerecht nur für Kode DAKZ<br />

Tab. A-7 - 304 U132 DALZustandSanierung<br />

U132 Zustand in sanierten Bereichen von Schächten und Inspektionsöffnungen (Kode DALZ)<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

A Ablösung Sanierungswerkstoff vom Schacht/Inspektionsöffnung<br />

B Anbindung Auskleidung an Schacht/Inspektionsöffnung<br />

fehlt oder nicht fachgerecht<br />

nur für Kode DALZ<br />

nur für Kode DALZ<br />

C Hindernis Sanierungswerkstoffüberschuss/-übergang nur für Kode DALZ<br />

D Auflösung Sanierungswerkstoff nur für Kode DALZ<br />

E Loch im Sanierungswerkstoff nur für Kode DALZ<br />

F Riss im Sanierungswerkstoff nur für Kode DALZ<br />

G Anschlussöffnung-/einbindung (Auskleidung) fehlt nur für Kode DALZ<br />

H Anschlussöffnung Auskleidung (ohne Anschlusseinbindung)<br />

nicht fachgerecht<br />

nur für Kode DALZ<br />

Z Reparatur nicht fachgerecht nur für Kode DALZ<br />

755


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 305 U133 KVerfahrenSanierung<br />

U133 Sanierungsverfahren bei punktueller Reparatur von Schächten/Inspektionsöffnungen<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

A Reparatur mit Injektionstechnik nur für Kode DCBZ<br />

B Reparatur an Bauteilwandung nur für Kode DCBZ<br />

C Reparatur Bauteilverbindung nur für Kode DCBZ<br />

D Ringspalt-/-raumabdichtung (Auskleidung in Kanälen/<br />

Leitungen) zum Anschluss an Schacht/Inspektionsöffnung<br />

A-7.8.4 Referenzlisten Hydraulikdaten<br />

nur für Kode DCBZ<br />

E Anschlusseinbindung manuell nur für Kode DCBZ<br />

F Anschlussöffnung ohne Einbindung (Auskleidung) nur für Kode DCBZ<br />

G Schachtbauteil ausgetauscht nur für Kode DCBZ<br />

Z Reparatur sonstige Technik nur für Kode DCBZ<br />

Tab. A-7 - 306 U134 GrundAbbruch<br />

U134 Grund für einen Inspektionsabruch bei Kanälen und Leitungen<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

GE Gegenseite erreicht Nur für Kode BDCZ<br />

GN Gegenseite nicht erreicht Nur für Kode BDCZ<br />

IN Inspektion von der Gegenseite nicht möglich Nur für Kode BDCZ<br />

AV Auftraggeber verzichtet auf weitere Untersuchung Nur für Kode BDCZ<br />

ZE Inspektionsziel erreicht Nur für Kode BDCZ<br />

Tab. A-7 - 307 H100 Flaechenart<br />

H100 Flächenart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Einzel-/ Elementarfläche z.B. Dachfläche<br />

2 Sammelfläche z.B. gesamte oder befestigte Haltungsfläche<br />

Tab. A-7 - 308 H101 Flaecheneigenschaft<br />

H101 Flächeneigenschaft<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 befestigt<br />

2 teilbefestigt<br />

3 unbefestigt<br />

4 natürlich<br />

5 keine Information ist z.B. für gesamte Haltungsfläche zu verwenden<br />

756


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 309 H102 Flaechenfunktion<br />

H102 Flächenfunktion<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Dachfläche<br />

2 Grünfläche<br />

3 Verkehrsfläche<br />

4 sonstige Funktion<br />

5 Funktion nicht bekannt ist z.B. für Sammelflächen zu verwenden<br />

Tab. A-7 - 310 H103 Flaechennutzung<br />

H103 Flächennutzung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 intensive landwirtschaftliche Nutzung<br />

2 extensive landwirtschaftliche Nutzung z.B. Brachland<br />

3 fließender motorisierter Verkehr z.B. Straßen, Fahrwege<br />

4 fließender nicht motorisierter Verkehr z.B. Geh- und Radwege, Hofflächen, Exerzier- und<br />

Antreteplätze<br />

5 ruhender Verkehr, PKW z.B. Parkplätze<br />

6 ruhender Verkehr, LKW z.B. LKW- und Panzerstellplätze<br />

7 technischer Bereich, PKW Parkplatz oder Verkehrsfläche für Kleinfahrzeuge im<br />

techn. Bereich<br />

8 technischer Bereich, LKW Lkw- und Panzerzufahrt im technischen Bereich<br />

9 keine Nutzung<br />

10 sonstige Nutzung<br />

Tab. A-7 - 311 H104 Materialzusatz<br />

H104 Materialzusatz<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Nichtmetallisch<br />

2 Metallisch<br />

Tab. A-7 - 312 H105 Verschmutzungsklasse<br />

H105 Verschmutzungsklasse<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 F1, geringe Verschmutzung Gründächer, Gärten, Wiesen, Kulturland<br />

2 F2, geringe Verschmutzung Dachflächen in Wohngebieten und Unterkunftsbereichen<br />

3 F3, geringe Verschmutzung Rad- und Gehwege, Hof- und Parkflächen und<br />

wenig befahrene Verkehrsflächen (< 300 KFZ/Tag)<br />

in Wohn- und Unterkunftsbereichen, Exerzier- und<br />

Antreteplatz mit geringer Verschmutzung<br />

757


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 312 H105 Verschmutzungsklasse<br />

H105 Verschmutzungsklasse<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

4 F4, mittlere Verschmutzung Straßen mit 300 - 5000 KFZ/Tag, z.B. Anlieger-<br />

Erschließungs- und Kreisstraßen und vergleichbare<br />

Bereiche<br />

5 F5, mittlere Verschmutzung Straßen mit 5000 - 15000 KFZ/Tag, Hof- und Parkflächen<br />

in Misch- und Gewerbegebieten und im<br />

technischen Bereich<br />

6 F6, starke Verschmutzung Straßen über 15000 KFZ/Tag, Hof- und Parkflächen<br />

mit häufigem Fahrzeugwechsel, Verkehrsflächen<br />

mit starker Verschmutzung<br />

7 F7, starke Verschmutzung stark befahrene LKW-Zufahrten (Gewerbe, Industrie,<br />

Deponie) oder Vergleichbares.<br />

LKW- und Panzer- Park- und Stellplätze,<br />

Lkw- und Panzerzufahrt im technischen Bereich<br />

Tab. A-7 - 313 H106 Neigungsklasse<br />

H106 Neigungsklasse<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1<br />

≤ 1%<br />

2 < 1% bis 4%<br />

3 < 4 % bis 10 %<br />

4 < 10 % bis 14 %<br />

5 > 14 %<br />

Tab. A-7 - 314 H200 HydraulikObjektTyp<br />

H200 Hydraulikobjekttyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Haltung<br />

2 Leitung<br />

3 Gerinne<br />

4 Pumpe<br />

5 Wehr<br />

6 Schieber<br />

7 Schacht<br />

8 Speicherbauwerk<br />

9 Grund-/Seitenauslass<br />

10 Freier Auslass<br />

758


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 315 H201 Rauigkeitsansatz<br />

H201 Rauigkeitsansatz<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Prandtl-Colebrook<br />

2 Manning-Strickler<br />

Tab. A-7 - 316 H202 VerlustmethodeA110<br />

H202 Verlustmethode A 110<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Pauschalkonzept A110<br />

2 Individualkonzept A110<br />

Tab. A-7 - 317 H203 Pumpentyp<br />

H203 Pumpentyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 OFF-LINE mit Pumpensumpf und Schaltstufen<br />

2 ON-LINE mit Schaltstufen<br />

3 ON-LINE mit Kennlinie<br />

Tab. A-7 - 318 H204 HydWehrtyp<br />

H204 hydraulischer Wehrtyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Querwehr<br />

2 Querwehr mit Rückstauklappe<br />

3 Seitenwehr<br />

4 Seitenwehr mit Rückstauklappe<br />

5 Verfahrbares Querwehr<br />

6 Verfahrbares Seitenwehr<br />

Tab. A-7 - 319 H205 Randbedingung<br />

H205 Randebedingung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 kein Wasserstand<br />

1 konstanter Wasserstand<br />

2 Tidennummer<br />

759


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 320 H206 Schiebertyp<br />

H206 Schiebertyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Schieber am Ende<br />

2 Schieber am Anfang<br />

3 Schieber in der Mitte der Haltung<br />

4 Schieber ohne druckdichten Deckel<br />

5 Schieber (von unten) am Ende<br />

6 Schieber (von unten) am Anfang<br />

Tab. A-7 - 321 H207 GSAuslassTyp<br />

H207 Grundwasserauslasstyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Seitenauslass<br />

2 Grundauslass<br />

Tab. A-7 - 322 H208 FreiAuslassTyp<br />

H208 Freier Auslass Typ<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 freier Auslass<br />

2 Auslass mit Rückstauklappe<br />

Tab. A-7 - 323 H209 SpeicherbauwerkTyp<br />

H209 Speicherbauwerktyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Regenrückhaltebecken (RRB)<br />

2 Regenüberlaufbauwerk (RÜB)<br />

3 Regenklärbecken (RKB)<br />

4 Versickerungsanlage<br />

5 Bodenfilter<br />

Tab. A-7 - 324 H210 ArtModellierung<br />

H210 Art der Modellierung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Modellierung als Knoten (Bauwerk) Art der Modellierung im zugehörigen Hydraulischen<br />

Netz (Stammdatenkollektiv)<br />

2 Modellierung als Kante (Haltung)<br />

760


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 325 H400 ArtBelastung<br />

H400 Art der Belastung<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Modellregen<br />

2 Blockregen<br />

3 Naturregen<br />

4 Niederschlagskontinuum<br />

5 Naturregen einer Niederschlagsserie<br />

Tab. A-7 - 326 H401 Modellregentyp<br />

H401 Modellregentyp<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 EULER Typ 1<br />

2 EULER Typ 2<br />

3 EULER Typ 3<br />

4 DVWK für natürliche EZG<br />

5 sonstige<br />

Tab. A-7 - 327 H402 ArtKontinuum<br />

H402 Art des Kontinuums<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 gemessenes Niederschlagskontinuum<br />

2 synthetisches Niederschlagskontinuum<br />

3 örtliche Niederschlagsstatistik<br />

4 KOSTRA-Atlas DWD<br />

Tab. A-7 - 328 H500 Berechnungsverfahrenallgemein<br />

H500 Berechnungsverfahren allgemein<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 vereinfachte Kanalnetzberechnung<br />

2 hydrodynamische Kanalnetzberechnung<br />

Tab. A-7 - 329 H501 Berechnungsverfahren<br />

H501 Berechnungsverfahren<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 vereinfachte Kanalnetzberechnung (Einzelstrang)<br />

2 vereinfachte Kanalnetzberechnung mit Zeitbeiwertverfahren<br />

3 hydrodynamische Kanalnetzberechnung mit Einzelregen<br />

A 118, EN 752<br />

A 118, EN 752<br />

761


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 329 H501 Berechnungsverfahren<br />

H501 Berechnungsverfahren<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

4 hydrodynamische Kanalnetzberechnung mit Regenserie<br />

5 hydrologische Speicherberechnung mit Kontinuumssimulation<br />

6 hydrologische Speicherberechnung mit vereinfachtem<br />

Verfahren<br />

7 sonstige Verfahren<br />

Tab. A-7 - 330 H502 RegenUeberstauhaeufigkeit<br />

H502 Regen-/Überstauhäufigkeit<br />

A 118, EN 752<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Mindestregen-/überstauhäufigkeit<br />

2 maßgebende Regen-/Überstauhäufigkeit<br />

Tab. A-7 - 331 H503 Auslastungskennziffer<br />

H503 Auslastungskennziffer<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Freispiegel<br />

2 Einstau<br />

3 Überstau<br />

4 Überflutung<br />

Tab. A-7 - 332 H504 ArtErgebnisse<br />

H504 Art der Berechnungsergebnisse<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

A 128 (Mischwasserbauwerke<br />

A 117 (Regenrückhaltebecken, Vers.-Anlagen)<br />

A 128 (Mischwasserbauwerke<br />

A 117 (Regenrückhaltebecken, Vers.-Anlagen<br />

1 Kenngrößen einer hydraul. Berechnung Die Hydraulischen Kenngrößen stammen aus einer<br />

hydraulischen Berechnung<br />

2 Hydraul. Kenngrößen des Systems Die Kenngrößen beschreiben objektweise den<br />

hydraulischen Zustand eines Entwässerungssystems<br />

und dienen z.B. der Bestandsdokumentation.<br />

Die Kenngrößen können aus beliebig vielen hydraulischen<br />

Berechnungen stammen.<br />

Tab. A-7 - 333 H600 Verfahrensart<br />

H600 Verfahrensart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Dimensionierung von Regenrückhalteräumen -<br />

Nachweisverfahren<br />

2 Dimensionierung von Regenrückhalteräumen -<br />

Bemessungsverfahren<br />

762


Allgemeines Referenzlisten<br />

Tab. A-7 - 333 H600 Verfahrensart<br />

H600 Verfahrensart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

3 Bemessung von Kanalnetzen -Zeitbeiwertverfahren<br />

4 Dimensionierung von Kanalnetzen -Überstaunachweis<br />

mit Einzelregen<br />

5 Dimensionierung von Kanalnetzen -Überflutungsnachweis<br />

mit Einzelregen<br />

6 Dimensionierung von Kanalnetzen -Überstaunachweis<br />

mit Seriensimulation<br />

7 Dimensionierung von Kanalnetzen -Überflutungsnachweis<br />

mit Seriensimulation<br />

Tab. A-7 - 334 H601 ArtZielgroesse<br />

H601 Art der Zielgröße<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Mindestdurchmesser<br />

2 Auslastungsgrad<br />

3 Regenhäufigkeit<br />

4 zulässige Überstauhäufigkeit<br />

5 zulässige Überflutungshäufigkeit<br />

6 zulässige Überstaumenge<br />

Tab. A-7 - 335 H602 EinheitZielgroesse<br />

H602 Einheit der Zielgröße<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 mm<br />

2 l/s<br />

3 m³<br />

4 1/a<br />

5 %<br />

763


LAK Anhang A-8<br />

A-8 LAK<br />

A-8.1 Liste zur LAK Abwicklung<br />

Die nachfolgend tabellarisch aufgeführten Tätigkeiten stellen eine Orientierungshilfe<br />

für die Projektbearbeitung und -abwicklung eines LAK (Teil A<br />

und B) aus Sicht der Baudurchführenden Ebene der Bauverwaltung dar.<br />

Bei Verwendung der Tabelle ist zu beachten:<br />

> Die Liste ist im Einzelfall den projektspezifischen Anforderungen<br />

anzupassen.<br />

> In der rechten Spalte der Tabelle werden Bezüge zwischen<br />

den einzelnen Bearbeitungspunkten und Kapiteln der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> oder zu sonstigen Quellen hergestellt.<br />

Die Zuständigkeit zur Durchführung der aufgeführten Tätigkeiten obliegt<br />

unterschiedlichen Beteiligten. In der Tabelle bedeuten:<br />

> AG: Auftraggeber (Baudurchführende Ebene der Bauverwaltung)<br />

> Nutzer: z.B. Streitkräfte in militärischen Liegenschaften<br />

und Krankenhäuser in zivilen Liegenschaften<br />

> Betreiber: Der Betreiber wird durch die hausverwaltende<br />

Dienststelle benannt.<br />

> AN-I: Ing.-Büro <strong>Abwasser</strong>technik<br />

> AN-V: Ing.-Büro Vermessung<br />

> AN-U: Untersucher / Inspekteur (Eigen- / Fremdpersonal)<br />

zur Durchführung von Reinigungsleistungen / TV-Inspektionsleistungen<br />

Das Verwaltungsverfahren zur Aufstellung eines LAK im Geschäftsbereich<br />

des BMVg und des BMVBS ist in Abb. 3 - 3 des Kapitels 3 dargestellt.<br />

Tab. A-8 - 1 Projektvorbereitung, -bearbeitung und -abwicklung - LAK / Teil A<br />

Tätigkeiten Querverweise<br />

1 Beauftragung zur Erstellung des LAK A durch die Wehrbereichsverwaltung<br />

bzw. Nutzende Verwaltung<br />

Vorbereitende Tätigkeiten<br />

2 Beschaffung vorhandener Bestandsunterlagen (Lagepläne, Netzpläne<br />

usw.)<br />

> Planung und Ausführung<br />

von Baumaßnahmen<br />

> Planung und Ausführung<br />

von Baumaßnahmen<br />

764


LAK Anhang A-8.1<br />

Tab. A-8 - 1 Projektvorbereitung, -bearbeitung und -abwicklung - LAK / Teil A<br />

3 Prüfung der digitalen Datengrundlage auf Aktualität. Der Transfer<br />

von "Altdaten" (nicht ISYBAU-konform) kann ggf. über entsprechende<br />

Schnittstellen der Erfassungssoftware vorgenommen werden<br />

(ggf. Unterstützung durch Leitstelle <strong>Abwasser</strong> und Leitstelle<br />

Vermessung).<br />

Bei Ersterfassung Prüfung der Datengrundlage auf Aktualität und<br />

Genauigkeit (ggf. Unterstützung durch Leitstelle Vermessung)<br />

Entscheidung:<br />

> Überführung in eine richtlinienkonforme Bestandsdokumentation<br />

bei hinreichender Genauigkeit der Datengrundlage.<br />

> Neuvermessung des betreffenden (Teil-) Entwässerungsnetzes<br />

in Abstimmung mit der Fachaufsicht führenden Ebene<br />

der Bauverwaltung (unter Beachtung der BFR Vermessung)<br />

bei ungeeigneter Datengrundlage.<br />

4 Prüfung, ob Leistungen (Reinigung und Inspektion) vom Betreiber<br />

(Eigenpersonal) erbracht oder organisiert werden können (Bezug:<br />

Erlass BMVg U II 4 / U III 2 vom 3.3.1993) oder durch Fremdpersonal<br />

durchgeführt werden müssen<br />

5 Bei Entwässerungsflächen, die für LAU- oder HBV-Anlagen<br />

genutzt werden, ist das zuständige POL-Leitbauamt zu beteiligen<br />

(Bezug: Erlass BMVg WV II 7 Az 68-20-55/00 vom 10.10.2000).<br />

6 Ermittlung des Umfangs erforderlicher Leistungen<br />

> Entscheidung über die Einschaltung eines Ingenieurbüros<br />

> Ortsbegehung<br />

> Honoraranfrage LAK Teil A mit den Anlagen Leistungskatalog,<br />

Technische Spezifikationen und Vergabe an den AN-I<br />

7 Information an den Nutzer und Betreiber über den AN-I und den<br />

Arbeitsbeginn<br />

> Aktuelle Sachstände zu Sicherheitsbestimmungen der Liegenschaft<br />

einholen und ggf. Sicherheitsüberprüfung des<br />

Personals veranlassen<br />

> Anmeldung Personal, Fahrzeuge<br />

Vorbesprechung zum LAK<br />

8 Vorbesprechung zum LAK und Ortsbegehung AG, AN-I, Nutzer<br />

und Betreiber<br />

> Festlegung von Terminen und weiteren Arbeitsschritten für<br />

die Kanalreinigung und optische Inspektion<br />

> Verdacht auf Schadstoffe klären<br />

Planung und Überwachung von Kanalreinigung und optischer Inspektion<br />

9 Bereitstellung, ggf. Erstellung des vorläufigen Lageplans "Bestand<br />

<strong>Abwasser</strong>" (AN-I)<br />

> Vergabe von Objektbezeichnungen, im Bedarfsfall Erstellung<br />

eines neuen Ordnungssystems<br />

10 Gewerbliche Leistungen (für Reinigung und Inspektion)<br />

> Erstellen eines Leistungsverzeichnisses (AN-I),<br />

> Berücksichtigung der Entsorgung von Reinigungsrückständen<br />

gemäß Abfallschlüssel (AG/AN-I)<br />

> BFR Vermessung<br />

> Dokumentation<br />

> ISYBAU-Austauschformate<br />

<strong>Abwasser</strong> (XML)<br />

> Liegenschaftsinformationssystem<br />

Außenanlagen LISA ®<br />

> Musterleistungsbeschreibung<br />

für technische Vermessung<br />

> Erlasse<br />

> Erlasse<br />

> Honoraranfrage LAK, Teil A<br />

> LAK-DATA<br />

> Reinigung und Inspektion<br />

> Definitionen<br />

> Pläne<br />

> Standardleistungsbereich für<br />

das Bauwesen, LB 009<br />

> Standardleistungsbereich für<br />

das Bauwesen, LB 087<br />

> Reinigung und Inspektion<br />

765


LAK Anhang A-8.1<br />

Tab. A-8 - 1 Projektvorbereitung, -bearbeitung und -abwicklung - LAK / Teil A<br />

11 Information und Abstimmung mit dem Nutzer und Betreiber über<br />

Beginn TV-Inspektion (AG)<br />

> Ggf. Sicherheitsüberprüfung des Personals veranlassen<br />

> Anmeldung Personal, Fahrzeuge<br />

12 Einweisung TV-Inspektionsfirma vor Ort (AN-I)<br />

> Abstimmung Inspektionsablauf<br />

> Übergabe vorläufiger Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>", ggf.<br />

Kanalbestandsdaten<br />

> Hinweise auf Besonderheiten<br />

13 Reinigung der zu inspizierenden Kanäle<br />

> Überwachung der Ausführung<br />

14 Optische Inspektion nach vorheriger Reinigung<br />

> Detaillierte Überwachung der Ausführung und Prüfung der<br />

Inspektionsdaten der ersten zwei Tage<br />

> Projektbegleitende Kontrolle der Inspektion:<br />

Korrekte Anwendung der Steuer- und Zustandskodes,<br />

Überprüfung der Inspektionsdaten,<br />

Videoüberprüfung (Qualität, Format, Ansteuerung)<br />

Prüfung und Abgleich erhobener Daten<br />

15 Abstimmung zwischen AN-I und AG bzw. AN-V<br />

> Hinweis auf fehlende Vermessungspunkte<br />

> Hinweis auf verdeckte Schächte<br />

> Hinweise zur Vervollständigung des Ordnungssystems<br />

> Datenübergabe aus ergänzender Vermessung<br />

16 Abgleich und Ergänzung der Daten<br />

> Abgleich zwischen Stammdaten und bautechnischen<br />

Zustandsdaten aus der optischen Inspektion<br />

> Ergänzung, Bearbeitung und Vervollständigung der erforderlichen<br />

Daten<br />

Hydraulische Berechnungen<br />

> Reinigung und Inspektion<br />

> Reinigung und Inspektion<br />

> Reinigung und Inspektion<br />

> Kreislaufwirtschafts- Abfall-<br />

Gesetz<br />

> Leistungskatalog zum LAK<br />

> Reinigung und Inspektion<br />

> Leistungskatalog zum LAK<br />

> Kodiersystem<br />

> ISYBAU-Austauschformate<br />

<strong>Abwasser</strong> (XML)<br />

> Technische Spezifikationen<br />

zum LAK<br />

> BFR Vermessung<br />

> Technische Spezifikationen<br />

zum LAK<br />

> ISYBAU-Austauschformate<br />

<strong>Abwasser</strong> (XML)<br />

> Leistungskatalog zum LAK<br />

> Technische Spezifikationen<br />

zum LAK<br />

17 Durchführung hydraulischer Berechnungen > Hydraulische Berechnungen<br />

> Leistungskatalog zum LAK<br />

Zustandsbewertung und Dokumentation<br />

18 Auswertung der bautechnischen Zustandserfassung<br />

> Bautechnische Zustandsklassifizierung und -bewertung<br />

> Dokumentation (Listen, Themenpläne, Bericht)<br />

19 Auswertung der hydraulischen Berechnungsergebnisse<br />

> Hydraulische Zustandsklassifizierung<br />

> Dokumentation (Listen, Themenpläne, Bericht)<br />

Betriebliche Hinweise<br />

20 Auswertung der betrieblichen Hinweise<br />

> Berücksichtigung von Hinweisen aus den vom Betreiber<br />

erhobenen Betriebsdaten und -informationen<br />

> ggf. Abstimmung mit zuständigem POL-Leitbauamt (bei Flächen,<br />

die für LAU- oder HBV-Anlagen genutzt werden)<br />

> Zustandsklassifizierung und<br />

-bewertung<br />

> Leistungskatalog zum LAK<br />

> Pläne<br />

> Zustandsklassifizierung und<br />

-bewertung<br />

> Leistungskatalog zum LAK<br />

> Pläne<br />

> Bewirtschaftung von abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

> Leistungskatalog zum LAK<br />

766


LAK Anhang A-8.1<br />

Tab. A-8 - 1 Projektvorbereitung, -bearbeitung und -abwicklung - LAK / Teil A<br />

Datenübernahme und Kontrolle (AG)<br />

21 Übernahme und Kontrolle der<br />

> abwassertechnischen Stammdaten<br />

> bautechnischen Zustandsdaten<br />

> hydraulischen Zustandsdaten<br />

auf Vollständigkeit und Einhaltung der Konventionen in den ISY-<br />

BAU-Austauschformaten <strong>Abwasser</strong><br />

DV-technische Überprüfung der Daten<br />

Datenübernahme zum Primärnachweis<br />

22 Übergabe der aktuellen Geometrie- und Fachdaten an die jeweilige<br />

Primärnachweis führende Stelle<br />

Besprechung zum LAK Teil A<br />

23 Präsentation der Ergebnisse<br />

> der bautechnischen und hydraulischen Zustandserfassung<br />

sowie deren Klassifizierung und Bewertung<br />

> aus den betrieblichen Hinweisen<br />

> der Zielplanung (Nutzungskonzept) durch die Baudurchführende<br />

Ebene der Bauverwaltung mit Berücksichtigung der<br />

künftigen Entwicklung der Liegenschaft<br />

Erörterung der generellen planerischen Festlegungen und<br />

Abstimmung der im Teil B des LAK zu untersuchenden Sanierungsvariante(n).<br />

24 Zusammenstellung und Übergabe des LAK Teil A einschließlich<br />

aller beauftragter Unterlagen und Daten<br />

Tab. A-8 - 2 Projektvorbereitung, -bearbeitung und -abwicklung - LAK / Teil B<br />

Tätigkeiten Querverweise<br />

1 Beauftragung zur Erstellung des LAK B durch die Wehrbereichsverwaltung<br />

bzw. Nutzende Verwaltung<br />

Vorbereitende Tätigkeiten<br />

2 Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Daten<br />

> Ermittlung des Umfangs erforderlicher Leistungen auf der<br />

Basis der generellen planerischen Festlegungen (LAK, Teil<br />

A), Festlegung der zu untersuchenden Sanierungsvariante(n)<br />

> Entscheidung über die Einschaltung eines Ingenieurbüros<br />

> Honoraranfrage LAK Teil B<br />

> ISYBAU-Austauschformate<br />

<strong>Abwasser</strong> (XML)<br />

> Leistungskatalog zum LAK<br />

> Dokumentation<br />

> ISYBAU-Austauschformate<br />

<strong>Abwasser</strong> (XML)<br />

> Liegenschaftsinformationssystem<br />

Außenanlagen LISA ®<br />

> Planung und Ausführung<br />

von Baumaßnahmen<br />

> Planung und Ausführung<br />

von Baumaßnahmen<br />

> Planung und Ausführung<br />

von Baumaßnahmen<br />

> Planung und Ausführung<br />

von Baumaßnahmen<br />

> Liegenschaftsinformationssystem<br />

Außenanlagen LISA ®<br />

> Honoraranfrage LAK, Teil B<br />

767


LAK Anhang A-8.1<br />

Tab. A-8 - 2 Projektvorbereitung, -bearbeitung und -abwicklung - LAK / Teil B<br />

Generelle Planung<br />

3 Aufstellung der fachtechnisch geeigneten und wirtschaftlichen<br />

Sanierungsvariante und Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen<br />

> Festlegung der Sanierungsart für die abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

> Ggf. Neubaumaßnahmen<br />

4 Festlegung von Sanierungsabschnitten unter Berücksichtigung<br />

> der Dringlichkeit (Prioritätenliste gemäß zeitlicher Umsetzung)<br />

> technischer Randbedingungen<br />

> betrieblicher Randbedingungen<br />

> von Randbedingungen zur Nachhaltigkeit<br />

> wirtschaftlicher Randbedingungen (Kosten und Abstimmung<br />

mit z.B. geplanter Straßenbaumaßnahmen o.Ä.)<br />

5 Einordnung erforderlicher Baumaßnahmen gemäß RBBau > RBBau<br />

Besprechung zum LAK Teil B<br />

6 Im Bedarfsfall erfolgt eine Präsentation<br />

> der Vorzugsvariante<br />

> des Bedarfs an Baumaßnahmen<br />

und Abstimmung mit dem Betreiber zur weiteren Aufstellung der<br />

ES Bau<br />

7 Zusammenstellung und Übergabe des LAK Teil B mit Kurz-LAK<br />

einschließlich aller beauftragter Unterlagen und Daten<br />

> Planung und Ausführung<br />

von Baumaßnahmen<br />

> Sanierungsverfahren<br />

> Hydraulische Berechnungen<br />

> Regenwasserbewirtschaftung<br />

> Technische Spezifikationen<br />

zum LAK<br />

> Kostenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

> Bewirtschaftung von abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

> Planung und Ausführung<br />

von Baumaßnahmen<br />

> LAK, Abb. A-8 - 2 Verfahrensschema<br />

zur Aufstellung<br />

einer ES-Bau<br />

> Planung und Ausführung<br />

von Baumaßnahmen<br />

768


LAK Anhang A-8.2<br />

A-8.2 Hinweise für den AG zur Projektabwicklung<br />

A-8.2.1 Hinweise für den AG zur Verwendung der Honoraranfragen<br />

LAK, Teile A und B<br />

Bei der Veranlassung, den Zielen und den Inhalten des LAK sowie bei<br />

dessen Einordnung in die Infrastrukturmaßnahmen der Bundeswehr<br />

haben sich gegenüber der bisherigen Fassung des LAK (vom 01.06.2001)<br />

Änderungen ergeben. Auf diesbezügliche Erlasse des BMVg wird hingewiesen<br />

(vgl. Anh. A-13.1.1).<br />

Es ist zunächst zu prüfen, ob die Größe des betrachteten <strong>Abwasser</strong>systems<br />

(Länge des Kanalnetzes, Einzugsgebietsgröße) die Beauftragung<br />

des gesamten Umfangs der Honoraranfragen zum LAK rechtfertigt.<br />

Dem Auftragnehmer (AN) sind Angaben des Nutzers über die künftige<br />

geplante Nutzung bzw. Nutzungsänderungen, die sich auf die <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

auswirken, zugänglich zu machen (Zielplanung).<br />

Die Bestandsdokumentation muss den Anforderungen der Baufachlichen<br />

Richtlinien Vermessung (BFR Verm) entsprechen. Ist dies nicht der Fall,<br />

so ist eine Überführung der nicht richtlinienkonformen Bestandsunterlagen<br />

bzw. eine Neuvermessung erforderlich. Die hierfür erforderlichen<br />

Schritte werden vom Auftraggeber (AG) veranlasst und sind nicht Inhalt<br />

der Honoraranfragen zum LAK. Hierzu steht unter www.bfrvermessung.de<br />

ein Muster für die Leistungsanfrage Vermessung zur Verfügung. Es enthält<br />

die besonderen Anforderungen, die bei der Aufnahme von Entwässerungsanlagen<br />

und bei der Verwendung der ISYBAU-Austauschformate zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

Soll die Aufstellung des LAK von freiberuflich Tätigen übernommen werden,<br />

sind die "Honoraranfragen LAK, Teile A und B" zu verwenden.<br />

Den Honoraranfragen sind hinzuzufügen:<br />

> Anlage 1: der jeweilige Leistungskatalog (zum Teil A bzw.<br />

Teil B des LAK)<br />

> Anlage 2: die Technischen Spezifikationen zum LAK (TS 1<br />

- TS 3)<br />

> Anlage 3: Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, der als<br />

Technische Spezifikation für Pläne gilt<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass einige der Positionen zur Erstellung von<br />

Plänen dann entfallen können, wenn die DV-Werkzeuge des Liegenschaftsinformationssystems<br />

Außenanlagen LISA ® (vormals LGMS/DLM)<br />

vorhanden sind und die Liegenschaft bereits gemäß BFR Verm erfasst ist.<br />

Die Honoraranfragen und die Technischen Spezifikationen liegen den<br />

Benutzern der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> in Form einer Textdatei im WORD-<br />

Format vor.<br />

Veranlassung<br />

Festlegung des<br />

Umfangs<br />

Bestandsdokumentation<br />

769


LAK Anhang A-8.2.1<br />

Bei den Honoraranfragen und den zugehörigen Leistungskatalogen handelt<br />

es sich um Muster, die i.d.R. an die jeweilige Maßnahme angepasst<br />

werden müssen. Sie sind so aufgebaut, dass sie möglichst universell einsetzbar<br />

sind. Dazu sind in den Honoraranfragen im jeweiligen Abschnitt 2<br />

"Allgemeine Anforderungen" und 3.1 "Verzeichnis der Leistungen" Einträge<br />

vom Auftraggeber (AG) vorzunehmen.<br />

Nicht benötigte Positionen sind vom AG zu streichen. Streichungen sind<br />

als solche kenntlich zu machen, und Zusätze sind - z.B. durch kursive<br />

Schrift - hervorzuheben.<br />

Von mehreren Wahlmöglichkeiten sind jeweils eine oder mehrere vom AG<br />

anzukreuzen. Hierzu sind die Wahlmöglichkeiten mit einem Kreis "O"<br />

gekennzeichnet. Darüber hinaus werden in den mit Punkten "........"<br />

gekennzeichneten Bereichen nähere Erläuterungen des AG erwartet.<br />

Um eine Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen, hat der AG bei sämtlichen<br />

Positionen die (ggf. nur geschätzten) Mengen einzutragen. Dies gilt<br />

auch für die Pos. A.17 und Pos. A.18. In den Positionen Pos. A125 bis<br />

Pos. A. 128 sowie Pos. B.13 bis Pos. B.16 (nach Aufwand vergütete Leistungen)<br />

ist der geschätzte Umfang der zu erwartenden Stundenleistungen<br />

vom AG einzutragen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu ermöglichen.<br />

Die optische Inspektion und i.d.R. auch die Reinigung sind gesondert auszuschreiben.<br />

Erforderliche Leistungen des AN zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse<br />

"Kanalreinigung" bzw. "Optische Inspektion" sind im<br />

Leistungskatalog zum LAK, Teil A, durch die Positionen Pos. A.15 und<br />

Pos. A.16 beschrieben. Hierbei ist im Zuständigkeitsbereich des BMVg zu<br />

beachten, dass die Kanalreinigung nur dann auszuschreiben ist, wenn der<br />

Betreiber diese nicht selbst durchführen kann. Auf diesbezügliche Erlasse<br />

des BMVg wird hingewiesen (vgl. Anh. A-13.1.1 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>).<br />

Die Vergütung der Begleitung der Reinigung und der optischen Inspektion<br />

erfolgt entweder nach Stunden (auf Nachweis) oder pauschal. Der AG hat<br />

dies im Vorfeld festzulegen und in der Honoraranfrage zu kennzeichnen.<br />

Hierbei wird folgende Vorgehensweise empfohlen:<br />

Bei kleinen Liegenschaften oder bei einer voraussichtlich zügigen Durchführung<br />

der optischen Inspektion ist eine pauschale Vergütung vertretbar.<br />

Bei größeren Liegenschaften oder bei einer voraussichtlich länger dauernden<br />

optischen Inspektion ist die Vergütung auf Stundenbasis empfehlenswert.<br />

Soll eine Inspektion von Sonderbauwerken stattfinden, ist vom AG vorab<br />

zu klären, ob hierfür eine Begehung unterirdischer Anlagen erforderlich<br />

ist.<br />

Aus Gründen der Kostenersparnis sollte der AG vorab mit dem Betreiber<br />

der Anlage klären, ob eine erforderliche Begehung durch eigenes Personal<br />

durchgeführt werden kann oder ersatzweise Unterlagen einer turnusgemäß<br />

stattfindenden Wartung/ Inspektion genutzt werden können.<br />

Projektspezifische<br />

Anpassungen<br />

Streichungen und<br />

Zusätze<br />

Wahlmöglichkeiten<br />

Mengen<br />

Reinigung und<br />

Inspektion von Kanälen<br />

und Leitungen<br />

Inspektion von Sonderbauwerken<br />

770


LAK Anhang A-8.2.2<br />

Ist eine Inspektion durch Begehung erforderlich, kann der AG diese Leistung<br />

entweder unabhängig von der Honoraranfrage Teil A an Dritte vergeben<br />

oder an den AN übertragen. Dieser kann seinerseits Dritte mit der<br />

Inspektion beauftragen, und hat dies dem AG bei Abgabe des Angebots<br />

mitzuteilen.<br />

Die hieraus resultierenden Anforderungen an den AN hat der AG durch<br />

entsprechendes Ankreuzen im Abschnitt 3.1 der Honoraranfrage Teil A<br />

kenntlich zu machen.<br />

Der erforderliche Datenumfang, den ein Auftragnehmer als Leistung im<br />

Rahmen der Erstellung eines LAK, Teil A zu erbringen hat, ist mit der DV-<br />

Anwendung LAK-DATA festzulegen. Grundlage für "LAK-DATA" ist der mit<br />

den ISYBAU-Austauschformaten (XML-2006) beschriebene Datenumfang<br />

im Anhang A-7 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>.<br />

LAK-DATA steht in den <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> im Bereich "Anwendungen"<br />

als ZIP-Archiv zum Download zur Verfügung.<br />

Die ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong> (XML-2006) können ab der<br />

Version 8.0 der Erfassungssoftware "BaSYS" DV-technisch verarbeitet<br />

werden. Informationen zu Inhalten und Verwendung der ISYBAU-Austauschformate<br />

sind der Formatbeschreibung im Anhang A-7 zu entnehmen.<br />

A-8.2.2 Hinweise für den AG zur Verwendung des Vertragsmusters<br />

LAK<br />

Soll ein Vertrag mit einem freiberuflich Tätigen geschlossen werden, ist<br />

das "Vertragsmuster LAK" zu verwenden.<br />

Folgende Anlagen sind dem Vertrag beizufügen:<br />

> Anlage 1: Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -<br />

(siehe Anlage 19 der RBBau)<br />

> Anlage 2: Angebot des AN<br />

> Anlage 3: Leistungskatalog zum LAK (jeweils zutreffender<br />

Teil A oder B)<br />

> Anlage 4: Technische Spezifikationen zum LAK (TS 1 - TS<br />

3) und Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, der als Technische<br />

Spezifikation für Pläne gilt<br />

Die Festlegung des Auftragsumfangs im Vertragsmuster LAK ist zunächst<br />

nur auf die Leistungen der Honoraranfrage Teil A zu beschränken, da der<br />

erforderliche Leistungsumfang für den Teil B erst nach Abschluss des<br />

Teils A festgelegt werden kann. Hieraus ergibt sich eine klare Zweiteilung<br />

der Bearbeitung des LAK mit zwei unabhängigen Honoraranfragen und<br />

zwei unabhängigen Verträgen. Für beide Verträge ist das "Vertragsmuster<br />

LAK" zu verwenden.<br />

Soll abweichend davon ein Vertrag über beide Teile des LAK geschlossen<br />

werden ist dies in den Punkten 1 und 9 des Vertrags entsprechend einzutragen.<br />

Dies kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn die Größe der Liegen-<br />

Festlegung des erforderlichenDatenumfangs<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

771


LAK Anhang A-8.2.2<br />

schaft eine formale Zweiteilung wie oben beschrieben nicht rechtfertigt<br />

oder wenn die Aufgabenstellung für den Teil B des LAK bereits vor der<br />

Datenerfassung vom AG festgelegt werden kann.<br />

772


LAK Anhang A-8.3<br />

A-8.3 Honoraranfragen (Muster),<br />

Leistungskataloge (Muster) und<br />

Technische Spezifikationen<br />

A-8.3.1 Honoraranfrage LAK, Teil A (Muster)<br />

für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzeptes (LAK)<br />

Die Muster Honoraranfrage LAK, Teil A steht in der html-Fassung der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> als Word-Datei und als pdf zum Download zur Verfügung.<br />

A-8.3.2 Leistungskatalog zum LAK, Teil A (Muster)<br />

Der Muster Leistungskatalog LAK, Teil A steht in der html-Fassung der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> als Word-Datei und als pdf zum Download zur Verfügung.<br />

A-8.3.3 Honoraranfrage LAK, Teil B (Muster)<br />

für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzeptes (LAK)<br />

Die Muster Honoraranfrage LAK, Teil B steht in der html-Fassung der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> als Word-Datei und als pdf zum Download zur Verfügung.<br />

A-8.3.4 Leistungskatalog zum LAK, Teil B (Muster)<br />

Der Muster Leistungskatalog LAK, Teil A steht in der html-Fassung der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> als Word-Datei und als pdf zum Download zur Verfügung.<br />

773


LAK Anhang A-8.3.5<br />

A-8.3.5 Technische Spezifikationen zum LAK<br />

Die Technischen Spezifikationen (TS) dienen der Konkretisierung der<br />

Leistungsbeschreibungen in den Leistungskatalogen und sollen dem Bieter<br />

zur Verfügung gestellt werden. Dadurch ergeben sich zum Teil Wiederholungen<br />

zum Kapitel 3.1.3 im Hauptteil der <strong>Arbeitshilfen</strong>.<br />

Die im Kap. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> angeführten Pläne zählen<br />

ebenfalls zu den Technischen Spezifikationen.<br />

TS 1 Datenerfassung im LAK<br />

Das <strong>Abwasser</strong>system ist vollständig zu erfassen. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass bei der Erfassung von Leitungen alle Arten von Leitungen (z.B.<br />

Grundleitungen, Hausanschlussleitungen) zu erfassen sind.<br />

Die Datenerfassung im LAK erfordert i.d.R. einen Einstieg in die Schachtbauwerke.<br />

Hierbei sind besondere Anforderungen an die Arbeitssicherheit<br />

bzw. die Unfallverhütung gestellt.<br />

Für die Datenbereiche<br />

> Stammdaten<br />

> bautechnische Zustandsdaten<br />

> hydraulische Zustandsdaten<br />

sind jeweils separate ISYBAU-Austauschdateien anzulegen. Werden<br />

Stammdaten für Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung erfasst, sind<br />

die Daten von Grundwassermessstellen und Bodenerkundungen (insofern<br />

beauftragt) zusätzlich in einem Bereich Betriebsdaten mit in der Austauschdatei<br />

für die Stammdaten abzulegen.<br />

In der ISYBAU-Austauschdatei für die hydraulischen Zustandsdaten ist<br />

immer ein Datenbereich Stammdaten anzulegen, der Daten des zugrunde<br />

liegenden Netzes enthält.<br />

Der erforderliche Datenumfang richtet sich nach den in der Honoraranfrage<br />

zum LAK festgelegten Leistungspositionen, sowie den hierauf aufbauenden<br />

Datenfeldtabellen, die der Honoraranfrage als Anlage beigefügt<br />

werden.<br />

Die Vollständigkeit der Daten ist gem. Vertrag vom AN zu kontrollieren.<br />

Das folgende Beispiel gilt für die Datenerfassung bei einer Zusammenarbeit<br />

zwischen einem Vermessungsingenieur, einem Inspekteur und einem<br />

Ingenieur, der das LAK aufstellt.<br />

Die Grafik zeigt beispielhaft den erforderlichen Arbeitsablauf. Abweichungen<br />

sind in den jeweiligen Projekten möglich, wobei die beschriebenen<br />

Zuständigkeiten bzw. Leistungen prinzipielle Gültigkeit besitzen. Fallweise<br />

ist auch ein zweigeteilter Arbeitsablauf denkbar, bei dem zunächst die<br />

Datenerfassung nur für Haltungen, Gerinne, Rinnen, Schächte, Bauwerke<br />

und Anschlusspunkte durchgeführt wird und anschließend nach gleichem<br />

Schema die Anschlussleitungen mit den zugehörigen Anschlusspunkten<br />

erfasst werden.<br />

Datenerfassung<br />

Datenumfang<br />

Beispiel<br />

774


LAK Anhang A-8.3.5<br />

Die topographischen Daten erhält der AN in digitaler Form entweder vom<br />

AG, oder ebenfalls aus der Vermessung.<br />

Digitale<br />

Bestandsdokumentation<br />

Verwaltung des abwassertechnischen<br />

Bestandes im<br />

FIS <strong>Abwasser</strong> des LISA<br />

Analoge<br />

Unterlagen,<br />

Rohdaten<br />

digitaler<br />

Bestand<br />

Abb. A-8 - 1 Beispiel zur Veranschaulichung der Zusammenarbeit von<br />

Vermessungsingenieur, Fachingenieur für <strong>Abwasser</strong>technik (AN) und<br />

TV-Inspekteur bei der Datenerfassung<br />

TS 2 Berichte im LAK<br />

Vermessungstechnische<br />

Erfassung<br />

Vermessung nicht<br />

erfasster abwassertechnischer<br />

Anlagen<br />

Erzeugung/Aktualisierung<br />

des Primärnachweises<br />

(ALK-Verfahren) vollständiger digitaler Bestand<br />

Vermessungsdaten<br />

digitaler<br />

Bestand<br />

Ggf. Nachvermessung<br />

<strong>Abwasser</strong>technische<br />

Sachbearbeitung<br />

Vorbereitung der<br />

abwassertechnischen<br />

Felderfassung<br />

Aufbereitung der<br />

abwassertechnischen<br />

Felderfassung<br />

Das Liegenschaftsbezogene <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept ist ausreichend<br />

zu beschreiben, sämtliche Vorschläge sind nachvollziehbar zu<br />

begründen (s.a. RBBau, Abschnitt F, Ziff. 2.1.2 Abs. 2). Zustandsberichte<br />

sind zusammenzufassen. Rechtliche, technische und betriebliche Anforderungen<br />

sowie die künftige Entwicklung der Liegenschaft sind zu berücksichtigen<br />

(vgl. Kap. 3.1.3, Absatz (2)). Dem Betrieb sind - basierend auf<br />

der Bestands- und Zustandserfassung - Bereiche darzustellen, in denen<br />

eine Ablagerungsgefährdung besteht (vgl. Anh. A-9.16).<br />

fortgeschriebener<br />

Bestand<br />

<strong>Abwasser</strong>technische<br />

Felderfassung<br />

Zustandserfassung<br />

durch den Inspekteur<br />

Felderfassung durch<br />

den Fachingenieur<br />

Stammdaten,<br />

Zustandsdaten, Zustandsfilme<br />

Erläuterungsbericht<br />

775


LAK Anhang A-8.3.5<br />

Folgende Inhalte sind in den Teilen A und B des Erläuterungsberichtes zu<br />

berücksichtigen:<br />

1 Veranlassung, Angaben zur Liegenschaft, Aufgabenstellung<br />

1.1 Veranlassung<br />

1.2 Hausverwaltende Dienststelle<br />

1.3 Liegenschaft (Größe, Bebauung und Nutzung, künftige Entwicklung, u.a. Struktursicherheit,<br />

Zielausbau)<br />

1.4 Örtliche Verhältnisse (Topographie, Geologie, Hydrologie), Öffentlich-rechtliche Anforderungen<br />

und Vereinbarungen (Ergebnis der Verhandlungen mit Behörden), besondere wasserrechtliche<br />

/ -wirtschaftliche Gegebenheiten (z.B. Wasserschutzzonen)<br />

1.5 Übergreifende Sanierungsgesichtspunkte<br />

2 Stammdaten des <strong>Abwasser</strong>systems<br />

3 Inspektion<br />

4 Berichte<br />

2.1 <strong>Abwasser</strong>systeme (Länge des <strong>Abwasser</strong>netzes, Größe der befestigten/ unbefestigten Flächen)<br />

2.2 Art des <strong>Abwasser</strong>systems<br />

2.3 Sonderbauwerke<br />

3.1 Optische Inspektion des <strong>Abwasser</strong>systems<br />

3.2 Dichtheitsprüfung<br />

4.1 Zustandsbericht RW<br />

4.2 Zustandsbericht SW<br />

4.3 Zustandsbericht MW<br />

4.4 Zustandsbericht Sonderbauwerke<br />

4.5 Zustandsbericht Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

4.6 Betriebsdaten zur Planung<br />

5 Generelle planerische Festlegungen<br />

5.1 Wasserrechtliche Vorgaben<br />

5.2 Art des <strong>Abwasser</strong>systems<br />

5.3 Generelle Konzepte<br />

5.4 Abwägung genereller Alternativen zur weiteren Bearbeitung im Teil B<br />

5.5 Betriebliche Hinweise<br />

6 Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen<br />

6.1 Vorbemessung von Sonderbauwerken<br />

6.2 Festlegung neuer Abschnitte (Neubau)<br />

6.3 Festlegung der haltungsbezogenen Sanierungsart<br />

6.4 Hydraulische Überprüfung der Sanierungsplanung<br />

6.5 Bildung von Sanierungsabschnitten<br />

6.6 Kostenschätzung<br />

6.7 Fortschreibung betrieblicher Hinweise<br />

6.8 Einordnung erforderlicher Baumaßnahmen gemäß RBBau<br />

Erläuterungsbericht zum LAK, Teil A<br />

Erläuterungsbericht zum LAK, Teil B<br />

776


LAK Anhang A-8.3.5<br />

Die generellen planerischen Festlegungen sind auf der Grundlage der<br />

Bestands- und Zustandserfassung sowie der Zustandsbewertung in<br />

Abstimmung mit dem Betreiber und dem Nutzer zu entwickeln und in<br />

einem Bericht zusammenzufassen. Hierbei sind rechtliche, technische<br />

und betriebliche Anforderungen sowie die künftige Entwicklung der Liegenschaft<br />

zu berücksichtigen (vgl. Kap. 3.1.3, Absatz (2)). Sämtliche Vorschläge<br />

sind nachvollziehbar zu begründen.<br />

Die generellen planerischen Festlegungen sind in einem Bericht zusammenzufassen.<br />

Mit den generellen planerischen Festlegungen werden die im Teil B des<br />

LAK zu untersuchenden Konzepte vorgeschlagen.<br />

Auf Grundlage der generellen planerischen Festlegungen ist ein Sanierungskonzept<br />

zu erstellen. Vorhandene bauliche, umweltrelevante,<br />

hydraulische und betriebliche Mängel sollen beseitigt und unwirtschaftliche<br />

Systeme vermieden werden. Die Liegenschaft ist hierbei als Ganzes<br />

zu betrachten. Werden verschiedene Sanierungsvarianten untersucht,<br />

sind diese vergleichend zu bewerten. Aus der Bewertung heraus ist der<br />

Bedarf an Baumaßnahmen zu ermitteln, wobei i.d.R. eine Einteilung in<br />

mehrere Sanierungsabschnitte erfolgt.<br />

Zur Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen gehören:<br />

> Festlegung erforderlicher Neu- und Umbaumaßnahmen<br />

am Kanalnetz<br />

> Objektbezogene Festlegung der Sanierungsart nach [DIN<br />

EN 752, 2008] sowie Darstellung gemäß Lageplan "Sanierungskonzept"<br />

(vgl. Anh. A-9.12)<br />

> Vordimensionierung geplanter Bauwerke<br />

> Erforderliche hydraulische Berechnungen im Rahmen der<br />

Konzepterstellung<br />

> Hydraulischer Nachweis für das ausgearbeitete Sanierungskonzept<br />

> Bildung von Sanierungsabschnitten (Priorisierung für die<br />

zeitliche Umsetzung) und Darstellung gemäß Übersichtslageplan<br />

"Sanierungsabschnitte" (vgl. Anh. A-9.4)<br />

> Kostenschätzung für die Sanierungsabschnitte unter<br />

Berücksichtigung der in Anh. A-8.3.5, TS 3 genannten Einflussgrößen<br />

Die Ergebnisse werden im Bericht "Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen"<br />

zusammengeführt.<br />

Änderungen gegenüber den im LAK Teil A formulierten betrieblichen Hinweisen<br />

sind zu dokumentieren.<br />

Im Bedarfsfall sind auf Grundlage einer ingenieurtechnischen Abschätzung<br />

des Langzeitverhaltens von Schäden Zeitpunkte für Inspektionen,<br />

die noch vor dem nächsten Termin gemäß Eigenkontrollverordnung<br />

Generelle planerische<br />

Festlegungen (LAK,<br />

Teil A)<br />

LAK Teil B<br />

Festlegung des<br />

Bedarfs an Baumaßnahmen<br />

777


LAK Anhang A-8.3.5<br />

durchgeführt werden sollten, zu empfehlen und haltungs- bzw. abschnittsbezogen<br />

in einer Tabelle zusammenzustellen. Für zu sanierende Haltungen<br />

oder Abschnitte gelten die Empfehlungen bis zur Umsetzung der<br />

geplanten Sanierungsmaßnahmen.<br />

Die erforderlichen Baumaßnahmen sind gemäß RBBau als Bauunterhaltungs-,<br />

Kleine oder Große Baumaßnahme einzuordnen.<br />

Die Kernaussagen des gesamten LAK sind zu einer Kurzfassung mit folgenden<br />

Unterlagen zusammenzufassen:<br />

1. Administrative Daten gem. Anh. A-8.5 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong><br />

2. Zusammenfassung der Erläuterungsberichte (Teile A<br />

und B)<br />

3. Tabellarische Übersicht der:<br />

- geplanten Sanierungsabschnitte<br />

- Sanierungszeiträume<br />

- Kostenschätzung<br />

4. Übersichtslageplan "Sanierungsabschnitte" gemäß<br />

Anh. A-9.4 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

5. Fließschema gemäß Anh. A-9.15 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong>.<br />

Zu den baufachlichen Unterlagen gemäß [RBBau, 2003] gehören folgende<br />

Inhalte:<br />

1. Administrative Daten gem. RBBau: Muster 6 (Kostenermittlung),<br />

Muster 7 (Erläuterungsbericht)<br />

2. Zusammenfassung der Erläuterungsberichte des LAK<br />

(Teile A und B)<br />

3. Tabellarische Übersicht der:<br />

- geplanten Sanierungsabschnitte<br />

- Sanierungszeiträume<br />

- Kostenschätzung<br />

4. Übersichtsplan gemäß Anh. A-9.2 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong><br />

5. Übersichtslageplan „Bestand" gemäß Anh. A-9.3 der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

6. Übersichtslageplan „Sanierungsabschnitte" gemäß<br />

Anh. A-9.4 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

7. Lageplan „Sanierungskonzept“ gemäß Anh. A-9.12<br />

der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>.<br />

Kurzfassung des LAK<br />

(ES - Bau Teil II)<br />

Baufachliche Unterlagen<br />

(ES - Bau Teil V)<br />

778


LAK Anhang A-8.3.5<br />

TS 3 Einflussgrößen bei der Kostenschätzung<br />

Die Kostenschätzung für die Sanierungsabschnitte im Bericht "Festlegung<br />

des Bedarfs an Baumaßnahmen" ist unter Berücksichtigung der folgenden<br />

Einflussgrößen aufzustellen:<br />

Einflussgrößen Erneuerung<br />

Neubau<br />

Spezifische Kosten in: € / m € / m € / Schaden<br />

In den Tabellen bedeuten:<br />

Renovierung Reparatur Stilllegung Rückbau<br />

€ / m € / m<br />

Durchmesser, Material x x (x) x (x)<br />

Verlegetiefe, Verbauart x - (x) - x<br />

Boden- und Felsklassen (x) - (x) - (x)<br />

Wasserhaltung (x) (x) (x) (x) (x)<br />

Oberfläche x - (x) - x<br />

Anzahl Seitenzuläufe (x) x - - -<br />

Schadensdichte - (x) - - -<br />

Schadensart - (x) x - -<br />

kreuzende Leitungen (x) - - - (x)<br />

kontaminierte Böden (x) - (x) - (x)<br />

Bauwerke, Rampen, Treppen<br />

Einflussgrößen Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen<br />

Spezifische Kosten in: € / m 2<br />

(x) - - - (x)<br />

Becken weitere Sonderbauwerke<br />

€ / m 3<br />

€ / Stück<br />

Bauwerksart x x x<br />

Material (x) (x) (x)<br />

Sohltiefe - (x) (x)<br />

Verbauart (x) (x) (x)<br />

Boden- und Felsklassen - (x) (x)<br />

Wasserhaltung (x) (x) (x)<br />

Oberfläche - x (x)<br />

Topographie x - -<br />

kreuzende Leitungen (x) (x) (x)<br />

kontaminierte Böden (x) (x) (x)<br />

Bauwerke, Rampen, Treppen (x) (x) (x)<br />

779


LAK Anhang A-8.3.5<br />

x im Rahmen der Kostenschätzung immer zu berücksichtigen<br />

(x) ggf. zu berücksichtigen, sofern Einflussgröße bekannt ist oder erheblichen Einfluss besitzt<br />

- nicht zu berücksichtigen<br />

780


LAK Anhang A-8.4<br />

A-8.4 Vertragsmuster LAK<br />

Zwischen der<br />

vertreten durch<br />

B u n d e s r e p u b l i k D e u t s c h l a n d<br />

.............................................................................................................<br />

(Fachaufsicht führende Ebene der Bauverwaltung)<br />

.............................................................................................................<br />

(Straße) (Ort)<br />

diese vertreten durch<br />

.............................................................................................................<br />

(Baudurchführende Ebene der Bauverwaltung)<br />

.............................................................................................................<br />

(Straße) (Ort)<br />

und dem/ den<br />

- nachstehend A u f t r a g g e b e r (AG) genannt -<br />

.............................................................................................................<br />

.............................................................................................................<br />

.............................................................................................................<br />

vertreten durch<br />

.............................................................................................................<br />

.............................................................................................................<br />

- nachstehend A u f t r a g n e h m e r (AN) genannt -<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

781


LAK Anhang A-8.4<br />

1 Gegenstand des Vertrags<br />

Gegenstand dieses Vertrags sind die Leistungen zur Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzepts (LAK),<br />

Teil .............................................................................. für:<br />

(vom AG auszufüllen)<br />

Liegenschaft:........................................................................................<br />

<strong>Abwasser</strong>anlagen:................................................................................<br />

2 Grundlagen des Vertrags<br />

2.1 Allgemeine Vertragsbestimmungen - Anlage 1<br />

Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (siehe Anlage 1) sind<br />

Bestandteil dieses Vertrags.<br />

2.2 Angebot auf der Grundlage der Honoraranfrage LAK -<br />

Anlage 2<br />

Das Angebot vom ..............................ist Bestandteil dieses Vertrags.<br />

(Datum)<br />

2.3 Leistungskatalog zum LAK - Anlage 3<br />

Der Leistungskatalog zum LAK, Teil ..............(Anlage 3) ist Bestand dieses<br />

Vertrags.<br />

2.4 Technische Spezifikationen zum LAK - Anlage 4<br />

Die Technischen Spezifikationen zum LAK und der Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong>, der als Technische Spezifikation für Pläne gilt, sind<br />

Bestandteile dieses Vertrags.<br />

2.5 Weitere Grundlagen des Vertrags<br />

2.5.1 <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />

gültigen Fassung, insbesondere das Kapitel 3.1.3 "LAK".<br />

2.5.2 Vom Auftraggeber (AG) dem Auftragnehmer (AN) zur Verfügung<br />

gestellte Unterlagen:<br />

2.5.2.1 Pläne M 1 : ............<br />

> ...........................................................................................<br />

> ...........................................................................................<br />

2.5.2.2 Lagefestpunkte (Lage, Bezeichnung, Jahrgang)<br />

> ...........................................................................................<br />

> ...........................................................................................<br />

2.5.2.3 Höhenfestpunkte (Lage, Bezeichnung, Höhenangabe, Jahrgang)<br />

782


LAK Anhang A-8.4<br />

> ...........................................................................................<br />

> ...........................................................................................<br />

2.5.2.4 Forderungen, Bedingungen und Angaben<br />

> des Nutzers:.......................................................................<br />

> des Entsorgungsverbandes:.............................................<br />

> der Genehmigungsbehörden:...........................................<br />

3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

3.1 Auftragsumfang<br />

Der AN führt seine Leistungen auf der Grundlage der ihm vom AG zur<br />

Verfügung gestellten Unterlagen aus.<br />

Die vom AN vorzulegenden Unterlagen haben bezüglich der Anzahl der<br />

Ausfertigungen und dem Format der Dateien den Vereinbarungen gemäß<br />

Angebot zu entsprechen.<br />

Der AG überträgt dem AN die Leistungen nach dem folgenden Abschnitt<br />

3.2.<br />

3.2 Leistungsumfang<br />

Der AN hat die Leistungen gemäß Angebot vom.............zu erbringen<br />

(Datum)<br />

Das Angebot ist diesem Vertrag als Anlage 2 beigefügt.<br />

4. Fachlich Beteiligte<br />

Die Leistungen sind zu erbringen in Zusammenarbeit mit:<br />

> dem Bundeswehr-Dienstleistungszentrum<br />

> der Firma für Spül- und Reinigungsarbeiten (NN)<br />

> der Firma für optische Inspektionen (NN)<br />

> dem Vermessungsingenieur<br />

> ....................................................................................<br />

> ....................................................................................<br />

783


LAK Anhang A-8.4<br />

5. Termine und Fristen<br />

Mit der Ausführung der Leistungen ist unverzüglich nach Vertragsabschluss<br />

zu beginnen. Der örtliche Einsatz ist jeweils vorher mit der Baudurchführenden<br />

Ebene der Bauverwaltung im Einvernehmen mit dem<br />

Betreiber und dem Nutzer abzustimmen. Hierfür ist vom AN ein Zeitplan<br />

aufzustellen.<br />

Für die Leistungen gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

LAK, Teil A:<br />

vorläufige Datenerhebung:..........................................................................<br />

Planung von Kanalreinigung und optischer Inspektion:...............................<br />

Datenprüfung und Datenabgleich:...............................................................<br />

Zustandsbewertung:....................................................................................<br />

Generelle planerische Festlegungen:..........................................................<br />

LAK, Teil B:<br />

Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen:.............................................<br />

sonstige Termine/ Fristen: ...........................................................................<br />

Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen durch das Verschulden Dritter<br />

können die Vertragsparteien hieraus keine gegenseitigen Schadenersatzansprüche<br />

geltend machen.<br />

6. Vergütung<br />

Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot vom ...................... (Anlage 2).<br />

(Datum)<br />

7. Haftpflichtversicherung des AN<br />

Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB<br />

muss mindestens betragen:<br />

für Personenschäden 511 T€<br />

sonstige Schäden 153 T€<br />

8. Ergänzende Vereinbarungen<br />

............................................................................................................<br />

............................................................................................................<br />

............................................................................................................<br />

784


LAK Anhang A-8.4<br />

Auftraggeber Auftragnehmer<br />

Ort / Datum: Ort / Datum:<br />

......................................................... .......................................................<br />

Rechtsverbindliche Unterschriften:<br />

......................................................... .......................................................<br />

9. Anlagen:<br />

Anlage 1: Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB<br />

Anlage 2: Angebot vom .......................................................,<br />

auf Grundlage der Honoraranfrage, Teil : ..............<br />

Anlage 3: Leistungskatalog zum LAK, Teil : .......................<br />

Anlage 4: Technische Spezifikationen zum LAK, TS 1 - TS 3,<br />

Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, der als<br />

Technische Spezifikation für Pläne gilt<br />

785


LAK Anhang A-8.5<br />

A-8.5 Formblätter zum Teil II der Entscheidungsunterlage -<br />

Bau<br />

A-8.5.1 Formblatt zum Teil II der ES - Bau (BMVg)<br />

Liegenschaft_______________________________________________________________<br />

LNr.:_______________________________<br />

Objekt-Nr:___________________________<br />

Fachaufsicht:__________________________________________ WBV:____________________________________________________<br />

Baudurchführung:______________________________________ BwDLZ:__________________________________________________<br />

Nutzung der Liegenschaft:____________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht durch: Betreiber Kommune<br />

Inspektion durch:___________________________________________________________________________________________________<br />

zuständige Wasserbehörde:______________________________ Ablauf der Einleitungsgenehmigung:____________________________<br />

Aufstellung des LAK durch:_______________________________ Datum des LAK:____________________________________________<br />

Funktionszeichen:______________________________________<br />

Gesamtlänge [m]<br />

Untersuchte Länge [m]<br />

Einteilung der<br />

Haltungen und<br />

Leitungen in<br />

Zustandsklassen<br />

[%]<br />

Systemzahlen SYH / SYL<br />

Sanierungsbedürftige<br />

Länge [m]<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Schmutzwasser Regenwasser Mischwasser Summen<br />

Haltung Leitung Haltung Leitung Haltung Leitung Haltung Leitung Gesamt<br />

Sanierungskosten [T€] abgeschlossen<br />

Bemerkungen:<br />

Erläuterungen zu den<br />

Zustandsklassen/ Systemklassen: [m]<br />

beauftragt<br />

geplant<br />

5: sofortiger Handlungsbedarf<br />

4: kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

3: mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

2: langfristiger Handlungsbedarf<br />

1: ohne unmittelbar festzulegenden Handlungsbedarf<br />

0: schadensfrei, kein Handlungsbedarf<br />

786


LAK Anhang A-8.5.2<br />

A-8.5.2 Formblatt zum Teil II der ES - Bau (BMVBS)<br />

Liegenschaft_______________________________________________________________ LNr.:________________________________<br />

Fachaufsicht:__________________________________________<br />

Baudurchführung:______________________________________<br />

Nutzung der Liegenschaft:____________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht durch: Betreiber Kommune<br />

Inspektion durch:___________________________________________________________________________________________________<br />

zuständige Wasserbehörde:______________________________ Ablauf der Einleitungsgenehmigung:____________________________<br />

Aufstellung des LAK durch:_______________________________ Datum des LAK:____________________________________________<br />

Funktionszeichen:______________________________________<br />

Gesamtlänge [m]<br />

Untersuchte Länge [m]<br />

Einteilung der 5<br />

Haltungen und<br />

4<br />

Leitungen in<br />

Zustandsklassen 3<br />

[%]<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Systemzahlen SYH / SYL<br />

Sanierungsbedürftige<br />

Länge [m]<br />

Schmutzwasser Regenwasser Mischwasser Summen<br />

Haltung Leitung Haltung Leitung Haltung Leitung Haltung Leitung Gesamt<br />

Sanierungskosten [T€] abgeschlossen<br />

beauftragt<br />

geplant<br />

Bemerkungen:<br />

Erläuterungen zu den<br />

Zustandsklassen/ Systemklassen: [m]<br />

5: sofortiger Handlungsbedarf<br />

4: kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

3: mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

2: langfristiger Handlungsbedarf<br />

1: ohne unmittelbar festzulegenden Handlungsbedarf<br />

0: schadensfrei, kein Handlungsbedarf<br />

787


LAK Anhang A-8.6<br />

A-8.6 Aufstellung einer Entscheidungsunterlage-Bau auf<br />

Grundlage des LAKs<br />

(1) Mit der Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen im LAK<br />

Teil B ist im Regelfall die zeitnahe Erstellung einer Entscheidungsunterlage-Bau<br />

(ES-Bau) erforderlich. Eine ES-Bau<br />

bezieht sich immer auf eine einzelne große Baumaßnahme,<br />

die in mehrere Sanierungsabschnitte unterteilt werden kann.<br />

Werden in einem LAK mehrere Baumaßnahmen vorgeschlagen,<br />

ist das LAK die Grundlage für mehrere Entscheidungsunterlagen-Bau.<br />

Auf Basis eines LAKs erfolgt die Erstellung einer<br />

ES-Bau entsprechend [RBBau, 2003] (Abschnitt E bzw. L1).<br />

Auf diesbezügliche Erlasse des BMVg/BMVBS wird hingewiesen<br />

(vgl. Anh. A-13.1).<br />

(2) Die verwaltende Dienststelle (z.B. die WBV im Geschäftsbereich<br />

des BMVg) prüft vor Aufstellung einer ES-Bau die Vereinbarkeit<br />

des LAKs mit dem aktuellen Nutzungskonzept der Liegenschaft.<br />

Bei einer Veränderung des Nutzungskonzeptes ist<br />

die Festlegung der Baumaßnahmen im Bedarfsfall durch die<br />

Bauverwaltung zu aktualisieren. In Abhängigkeit von Art und<br />

Umfang der Auswirkungen der Veränderung auf die abwassertechnischen<br />

Anlagen ist die Objektplanung (z.B. Reparatur<br />

statt Neubau bei verkürzter Nutzungsdauer) oder in außergewöhnlichen<br />

Fällen die Generelle Planung (z.B. bei Aufgabe<br />

eines Teils der Liegenschaft) zu aktualisieren.<br />

(3) Vor der Aufstellung der ES-Bau prüft die verwaltende Dienststelle<br />

auf Grundlage des Sanierungsbedarfs der Außenanlagen<br />

die Kombinierbarkeit mehrerer Bauvorhaben.<br />

> Bei ausschließlicher Sanierung von abwassertechnischen<br />

Anlagen ist das LAK die alleinige baufachliche Grundlage<br />

zur Erstellung der ES-Bau.<br />

> Bei der Sanierung von abwassertechnischen Anlagen und<br />

der Sanierung weiterer Außenanlagen wird mit der Aufstellung<br />

der ES-Bau die Bauaufgabe auf Grundlage des<br />

LAKs sowie der Festlegung weiterer Baumaßnahmen an<br />

anderen Außenanlagen (z.B. weitere Versorgungsanlagen,<br />

Straßen) fachübergreifend definiert. Kosteneinsparpotenziale<br />

sind zu nutzen.<br />

Die Bauverwaltung ist im Bedarfsfall beratend hinzuzuziehen.<br />

(4) Zur Aufstellung der ES-Bau aktualisiert im Bedarfsfall die Baudurchführende<br />

Ebene der Bauverwaltung die Kostenermittlung<br />

für die durchzuführenden Baumaßnahmen. Eine Aktualisierung<br />

ist immer erforderlich, wenn<br />

> von den Festlegungen des LAKs abweichende Baumaßnahmen<br />

definiert werden,<br />

LAK und ES-Bau<br />

Infrastrukturelle Gültigkeit<br />

des LAKs<br />

Sanierung weiterer<br />

Außenanlagen<br />

Monetäre Gültigkeit<br />

des LAKs<br />

788


LAK Anhang A-8.6<br />

> die der Kostenermittlung im LAK zugrunde liegenden<br />

Preise nicht mehr aktuell sind.<br />

(5) Im Geschäftsbereich des BMVg ist das LAK die Grundlage zur<br />

Erstellung der Teile II und V einer ES-Bau.<br />

Der Teil II der ES-Bau enthält die Infrastrukturforderung, die<br />

sich für den Teil <strong>Abwasser</strong> aus dem LAK (Generelle Betrachtung)<br />

direkt ableitet.<br />

Der Teil II besteht aus<br />

> dem Kurz-LAK<br />

und im Bedarfsfall (vgl. Abs. (2) und (3)) aus Angaben über<br />

> den Sanierungsbedarf weiterer Außenanlagen,<br />

> fachübergreifende Optimierungsmöglichkeiten und/oder<br />

> eine Veränderung des Nutzungskonzeptes.<br />

Der Teil V der ES-Bau enthält die Erläuterung (Muster 7) und<br />

Darstellung der Baumaßnahme (Objektbezogene Betrachtung)<br />

mit<br />

> den Anforderungen weiterer Fachgebiete,<br />

> dem aktuellen Nutzungskonzept und<br />

> der aktuellen Kostenermittlung (Muster 6).<br />

ES-Bau im Geschäftsbereich<br />

des BMVg<br />

789


LAK Anhang A-8.6<br />

(6) Das Verfahrensschema zur Aufstellung einer ES-Bau im<br />

Geschäftsbereich des BMVg ist in Abb. A-8 - 2 dargestellt:<br />

Ministerium Wehrverwaltung<br />

Bauverwaltung<br />

Oberste technische<br />

Instanz (OTI)<br />

BMVg<br />

Überprüfung,<br />

Genehmigung und<br />

Festsetzung der<br />

Kosten der ES-Bau<br />

Erwirkung der haushaltsmäßigenAnerkennung<br />

beim BMF<br />

Nachrichtliche<br />

Vorlage ES-Bau<br />

Teil I - IV (2-fach)<br />

Vorlage ES-Bau<br />

(3-fach)<br />

Verwaltende Dienststelle<br />

der Mittelinstanz<br />

WBV<br />

Aufstellung der<br />

ES-Bau, Teil I - IV<br />

(Teil II = Kurz-LAK)<br />

Prüfung, ob Sanierung<br />

weiterer Außenanlagen<br />

mit geplant werden soll.<br />

Verwaltungsseitige<br />

Prüfung ES-Bau Teil V<br />

Beteiligung des<br />

Bedarfsträgers<br />

Stellungnahme der<br />

Aufsichtsbehörde für<br />

Arbeitssicherheit und<br />

techn. Umweltschutz<br />

ES-Bau Teil I - V<br />

Aufstellungsvermerk in<br />

Muster 7 der ES-Bau<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung<br />

ES-Bau Teil V<br />

Auftrag zur weiteren<br />

Durchführung der Baumaßnahme;<br />

nachrichtlich WBV<br />

Fachaufsicht führende<br />

Ebene<br />

(z.B. OFD)<br />

Baufachliche Prüfung<br />

ES-Bau Teil V<br />

Abb. A-8 - 2 Verfahrensschema zur Aufstellung einer ES-Bau auf der Grundlage<br />

eines LAKs bis zur Beauftragung der EW-Bau im Geschäftsbereich des<br />

BMVg entsprechend RBBau, Abschnitt L1<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung<br />

ES-Bau Teil V<br />

Auftrag zur weiteren<br />

Durchführung der<br />

Baumaßnahme<br />

Baudurchführende<br />

Ebene<br />

(z.B. Bauamt)<br />

Aufstellung ES-Bau<br />

Teil V (Baufachl. Unterlagen<br />

auf der Grundlage<br />

LAK / ES-Bau Teil I - IV)<br />

Aufstellung der EW-Bau<br />

790


A-8.7 Kostenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

Bei der Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen ist Aspekten der<br />

Wirtschaftlichkeit grundsätzlich Rechnung zu tragen (vgl. [RBBau, 2003],<br />

Abschnitt K 5).<br />

Darüber hinaus ist bei der Betrachtung mehrerer gleichwertiger Sanierungsvarianten,<br />

die aufgrund<br />

> unterschiedlicher Investitionskosten und Zeitpunkte,<br />

> unterschiedlicher Nutzungsdauern oder<br />

> unterschiedlicher laufender Kosten<br />

nicht direkt vergleichbar sind, auf Grundlage der Kostenschätzung (TS 3)<br />

eine Kostenvergleichsbetrachtung anzustellen (vgl. [RBBau, 2003],<br />

Abschnitt F).<br />

Im Bedarfsfall ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. § 7 BHO mit<br />

Berücksichtigung weitergehender Aspekte (z. B. Nachhaltigkeit) durchzuführen,<br />

wenn die Planungsvarianten aus betriebswirtschaftlicher Sicht<br />

ähnlich zu bewerten sind.<br />

Grundsätzlich sind Überlegungen anzustellen, ob es gewichtige Gründe<br />

für einen Projektvorschlag gibt, der von der kostengünstigsten Lösung<br />

abweicht (vgl. [LAWA, 2005]).<br />

Abweichend von den Regelungen der RBBau obliegt die Kostenvergleichsbetrachtung<br />

bzw. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung innerhalb der<br />

LAK-Bearbeitung der Baudurchführenden Ebene der Bauverwaltung. Bei<br />

der Vergabe der LAK-Bearbeitung (Teil B) an freiberuflich Tätige ist sie<br />

gesondert zu beauftragen.<br />

A-8.7.1 Kostenvergleichsbetrachtung<br />

Die Kostenvergleichsbetrachtung ist nach den von der Länderarbeitsgemeinschaft<br />

Wasser aufgestellten "Leitlinien zur Durchführung dynamischer<br />

Kostenvergleichsrechnungen" [LAWA, 2005] als<br />

auszuführen.<br />

> Barwert- und Annuitätenberechnung<br />

Die Anwendung dieser Methode setzt eine Nutzensgleichheit der Varianten<br />

voraus. Bezogen auf die Definition von Baumaßnahmen (z.B. Sanierung<br />

von Kanälen oder naturnahe Regenwasserbewirtschaftung) bedeutet<br />

dies eine gleiche Eignung der Varianten, die Entwässerung über gleichlange<br />

Zeiträume mit den gleichen funktionalen Eigenschaften sicherzustellen.<br />

Falls die Varianten unterschiedliche Investitionszeitpunkte und/oder Nutzungsdauern<br />

aufweisen, sind sie für den Vergleich mit Berücksichtigung<br />

der Zinseffekte auf einen Zeitpunkt und Betrachtungszeitraum zu normieren.<br />

Veranlassung<br />

Zuständigkeit<br />

Methode<br />

Anhang A-8.7<br />

Voraussetzungen<br />

791


Nicht monetär bewertbare Wirkungen der einzelnen Maßnahmen (z.B.<br />

Aspekte der Nachhaltigkeit) werden im Rahmen eines Kostenvergleichs<br />

nicht berücksichtigt. Sie dürfen demnach keine Bedeutung für die Entscheidung<br />

haben bzw. müssen bei den Varianten in gleicher Größenordnung<br />

auftreten. Ansonsten wird eine über den Kostenvergleich hinausgehende<br />

Bewertung erforderlich.<br />

Bei der Planung und Ausführung sind Kosteneinsparpotenziale, z. B.<br />

durch die gemeinsame Sanierung von <strong>Abwasser</strong>anlagen und Verkehrsflächen,<br />

zu nutzen. Mögliche Einsparungen sind beim Kostenvergleich zu<br />

berücksichtigen.<br />

Berechnungsgrundlagen<br />

Für den Kostenvergleich werden folgende Kostenarten unterschieden:<br />

> direkte Projektkosten<br />

Investitionskosten<br />

laufende Kosten<br />

> indirekte Kosten<br />

Die Investitionskosten für die Baumaßnahmen werden gemäß den Technischen<br />

Spezifikationen TS 3 abgeschätzt.<br />

Für ein langfristiges Konzept zur Instandhaltung von <strong>Abwasser</strong>anlagen ist<br />

es wichtig, die zukünftige Entwicklung des Zustands und ggf. den zukünftigen<br />

Bedarf einer Funktionsanpassung zu prognostizieren. Das bedeutet,<br />

dass in einem Kostenvergleich auch die Folgeinvestitionen berücksichtigt<br />

werden müssen. Für einen Überblick empfiehlt es sich, die zeitliche Entwicklung<br />

der Kosten für die einzelnen Varianten grafisch darzustellen.<br />

Werden der Berechnung Kostendaten bereits abgewickelter Projekte<br />

zugrunde gelegt, können diese anhand der Preisindizes des Statistischen<br />

Bundesamtes für die Kalkulation aktualisiert werden.<br />

Die laufenden Kosten für den Betrieb (Reinigung, Wartung und Inspektion)<br />

sind ebenfalls zu berücksichtigen. Im Regelfall wird die durchschnittliche<br />

jährliche Belastung an laufenden Kosten veranschlagt.<br />

Beim Vergleich von aus betrieblicher Sicht gleichwertigen Sanierungsvarianten<br />

(z.B. Reparatur gegenüber Renovierung) können die laufenden<br />

Kosten vernachlässigt werden. Ist hingegen eine strukturelle Änderung<br />

des Entwässerungssystems vorgesehen, können die laufenden Kosten<br />

einzelner Varianten (z.B. Regenwasserbewirtschaftung gegenüber Querschnittsvergrößerung)<br />

große Unterschiede aufweisen und sind unbedingt<br />

zu berücksichtigen.<br />

Kosten, die nicht den Träger einer Maßnahme wirtschaftlich belasten,<br />

sondern durch die Beeinträchtigung der Umgebung (z.B. Auswirkungen<br />

auf den Bewuchs; Verkehrsbehinderungen) entstehen, werden als indirekte<br />

Kosten bezeichnet. Weisen Sanierungsvarianten unterschiedliche<br />

Kostenarten<br />

Anhang A-8.7.1<br />

Investitionskosten<br />

Laufende Kosten<br />

Indirekte Kosten<br />

792


Anteile indirekter Kosten auf, so sind diese vom Grundsatz her zu berücksichtigen.<br />

Ansätze zur Berechnung indirekter Kosten finden sich in [GSTT,<br />

1999] und [STEIN, D., 1999].<br />

Finanzmathematische Aufbereitung<br />

Zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallende Kosten besitzen eine unterschiedliche<br />

Wertschätzung. Zum Zwecke des Vergleichs müssen alle<br />

Kosten (Investitions- und laufende Kosten) auf einen Bezugszeitpunkt<br />

(i.d.R. Zeitpunkt der Kalkulation bzw. Erstinvestition) umgerechnet werden.<br />

Vor dem Bezugszeitpunkt anfallende Kosten sind auf-, nach dem<br />

Bezugszeitpunkt anfallende Kosten abzuzinsen (Barwertberechnung).<br />

Der Projektkostenbarwert, also die Summe aller Barwerte einer Projektvariante,<br />

entspricht dem Betrag, der im Bezugszeitpunkt für die Finanzierung<br />

der Projektvariante bereit gestellt werden müsste.<br />

Die Jahreskosten (Annuitäten) geben die äquivalente jährliche Belastung<br />

zur Finanzierung der Projektvariante innerhalb des Untersuchungszeitraumes<br />

an.<br />

Für die finanzmathematische Umrechnung sind Angaben zu<br />

> Nutzungsdauer,<br />

> Kalkulationszinssatz und ggf. zum<br />

> Untersuchungszeitraum (Betrachtungshorizont)<br />

erforderlich. Diese sind für die LAK-Bearbeitung mit dem AG abzustimmen<br />

bzw. durch diesen vorzugeben.<br />

Die Vorteilhaftigkeit einer Variante ist von der Nutzungsdauer der sanierten<br />

bzw. neu gebauten Objekte abhängig. Die technisch mögliche Nutzungsdauer<br />

wird von der<br />

> örtlichen Situation,<br />

> Planungsqualität,<br />

> Ausführungsqualität und<br />

> Materialqualität<br />

beeinflusst und ist daher schwer zu verallgemeinern.<br />

Statt der technisch möglichen Nutzungsdauer werden für Kostenvergleiche<br />

Erfahrungswerte der durchschnittlichen Nutzungsdauer verwendet.<br />

Diese entspricht der im Anhang A-6 für die einzelnen Sanierungsverfahren<br />

genannten Lebensdauer. In der 7. Auflage der LAWA-Leitlinien<br />

[LAWA, 2005] werden für die Nutzungsdauern abwassertechnischer Anlagen<br />

und Sanierungsmaßnahmen folgende Wertebereiche genannt:<br />

Anhang A-8.7.1<br />

Barwert- und Annuitätenberechnung<br />

Kalkulationsparameter<br />

Nutzungsdauer<br />

793


Tab. A-8 - 3 Durchschnittliche Nutzungsdauer abwassertechnischer Anlagen gem.<br />

[LAWA, 2005]<br />

Art der Anlagen Durchschnittliche Nutzungsdauer<br />

in Jahren<br />

Kanäle (Neubau/Erneuerung) 50 - 80<br />

Kanäle (Reparatur) 2 - 15<br />

Kanäle (Renovierung) 25 - 40<br />

Schächte (Neubau/Erneuerung) 50 - 80<br />

Regenüberlaufbauwerke<br />

- baulicher Teil<br />

- maschineller Teil<br />

Pumpwerke<br />

- baulicher Teil<br />

- Pumpen (abh. von Pumpenart)<br />

Für Liegenschaften des Bundes wird der Kalkulationszinssatz durch das<br />

Bundesministerium der Finanzen jährlich neu vorgegeben (Erlass des<br />

BMF vom 19.01.2005, Kalkulationszinssätze für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

(vgl. Anh. A-13.1.1)). Bei rein betriebswirtschaftlichen Berechnungen<br />

orientiert sich der zu verwendende Zinssatz an den Kapitalmarktverhältnissen.<br />

Die Berücksichtigung zukünftiger Preissteigerungen wird nicht empfohlen,<br />

da die Preisentwicklung bei Kanalbau und Sanierung langfristig nicht<br />

abzuschätzen ist.<br />

Ein Kostenvergleich bezieht sich immer auf einen Untersuchungszeitraum,<br />

innerhalb dessen die Varianten auszuführen sind. Dieser ist in<br />

Abstimmung mit dem Auftraggeber zu wählen, wobei<br />

> die jeweilige Planungsaufgabe,<br />

> die maßgeblichen Nutzungsdauern der Maßnahmen,<br />

> die voraussichtlichen Investitionszeitpunkte der einzelnen<br />

Maßnahmen und<br />

> die Infrastruktursicherheit des Standortes<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

50 - 70<br />

5 - 20<br />

25 - 40<br />

8 - 40<br />

Versickerungssysteme für Regenwasser 20 - 30<br />

In einigen Fällen ist die Festlegung eines Untersuchungszeitraumes nicht<br />

zielführend, z.B. wenn<br />

> Varianten unterschiedlich gestaffelte Investitionen beinhalten,<br />

> Varianten ungleiche Nutzungsdauern aufweisen, deren<br />

kleinstes gemeinsames Vielfaches einen unrealistisch langen<br />

Untersuchungszeitraum mit sich brächte oder wenn<br />

> die der Planung zugrunde liegenden Randbedingungen<br />

nicht sicher sind.<br />

Zinssatz<br />

Anhang A-8.7.1<br />

Preisentwicklung<br />

Untersuchungszeitraum<br />

794


In diesen Fällen ist es sinnvoll, den Kostenvergleich in Abhängigkeit eines<br />

variablen Untersuchungszeitraumes aufzustellen (vgl. Tab. A-8 - 4: Vergleich<br />

der zeitlichen Entwicklung der Kostenbarwerte).<br />

Kostengegenüberstellung und Gesamtbeurteilung<br />

Nach der finanzmathematischen Aufbereitung der Kosten wird die Kostenvorteilhaftigkeit<br />

einer Variante durch Kostengegenüberstellung<br />

bestimmt. Abhängig von den Nutzungsdauern und der zeitlichen Abfolge<br />

von Investitionen für die einzelnen Varianten bestehen unterschiedliche<br />

Vergleichsmöglichkeiten:<br />

Tab. A-8 - 4 Möglichkeiten der Kostengegenüberstellung<br />

Ausgangslage Art der Kostengegenüberstellung<br />

gleich lange Nutzungsdauern der<br />

Varianten<br />

Summe der Nutzungsdauern für die<br />

einzelnen Konzepte identisch<br />

unregelmäßige Abfolge von Investitionen;<br />

kein eindeutiger Untersuchungszeitraum<br />

festzulegen<br />

Die geschätzten Kosten und die gewählten Kalkulationsparameter sind<br />

mit einer Unsicherheit behaftet. Durch Variation von Kosten, Nutzungsdauern,<br />

Zinssatz und Untersuchungszeitraum kann die Empfindlichkeit<br />

der ökonomischen Entscheidung überprüft werden.<br />

Die Stabilität der Ergebnisse kann auch durch die Ermittlung kritischer<br />

Werte überprüft werden. Diese geben an, wo sich die Vorteilhaftigkeit der<br />

Varianten umkehrt. So kann z.B. für die Vorteilhaftigkeit einer grabenlosen<br />

Kanalsanierung gegenüber einer offenen Neuverlegung eine kritische<br />

Tiefe angegeben werden.<br />

Für die Entscheidungsfindung sind<br />

> die Berechnungsgrundlagen (Kosten),<br />

> die Kalkulationsparameter (Zinssatz, Nutzungsdauern),<br />

> die Rechenergebnisse (Barwerte bzw. Barwertverlauf),<br />

> die Ergebnisse der Empfindlichkeitsprüfung sowie<br />

> die ggf. ermittelten kritischen Werte<br />

Einfacher Vergleich von Kostenbarwerten<br />

/ Jahreskosten<br />

Vergleich äquivalenter Kostenbarwerte<br />

Vergleich der zeitlichen Entwicklung der<br />

Kostenbarwerte<br />

in übersichtlicher Form zusammen zu stellen und zu dokumentieren.<br />

Anhang A-8.7.1<br />

Kostengegenüberstellung<br />

Empfindlichkeitsprüfungen<br />

Ermittlung kritischer<br />

Werte<br />

Gesamtbeurteilung<br />

795


A-8.7.2 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

Sind die Varianten von den Kosten her gleich zu beurteilen, verlagern sich<br />

die Entscheidungskriterien auf etwaige Leistungsunterschiede oder sonstige<br />

unterschiedlich zu bewertende Gegebenheiten.<br />

Wenn auf Grundlage des Kostenvergleichs keine begründbare Entscheidung<br />

gefällt werden kann bzw. wenn eine weitergehende Betrachtung der<br />

Sanierungsvarianten von Seiten des AG erforderlich ist, werden nichtmonetäre<br />

Aspekte wie z.B.<br />

> Belange des Umwelt-, Natur- und Denkmalschutzes,<br />

> die Betriebssicherheit während der Bauausführung,<br />

> Belange der Freiraumgestaltung und Nutzung oder<br />

> die soziale Akzeptanz<br />

als zusätzliche Entscheidungskriterien herangezogen.<br />

Die Bewertung nicht monetärer Aspekte erfolgt im Regelfall argumentativ<br />

in Textform.<br />

Es ist insbesondere Aspekten der Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen,<br />

d.h. eine Minimierung des Verbrauchs von Energie und Ressourcen und<br />

eine möglichst geringe Belastung des Naturhaushaltes sind anzustreben.<br />

Zur ökologischen Beurteilung von Sanierungsverfahren liefern die Verfahrensbeschreibungen<br />

im Anh. A-6 erste Hinweise. Darüber hinaus sind<br />

Hinweise zur Verbesserung der Nachhaltigkeit im [Leitfaden Nachhaltiges<br />

Bauen, BMVBW (Hrsg.), 2001] enthalten.<br />

Anhang A-8.7.2<br />

796


Problemanalyse, Variantenfindung<br />

und Variantendarstellung<br />

Kostenvergleich<br />

erforderlich ?<br />

Kostenschätzung für die<br />

dargestellten Varianten<br />

Abb. A-8 - 3 Ablauf der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im LAK Teil B<br />

ja<br />

Wahl der Kalkulationsparameter:<br />

Zinssatz, Nutzungsdauern, ggf.<br />

Untersuchungszeitraum<br />

Kostengegenüberstellung: Barwerte<br />

bzw. Jahreskosten, ggf. zeitliche<br />

Entwicklung der Barwerte<br />

Empfindlichkeitsprüfung<br />

Ermittlung kritischer Werte<br />

Nicht monetäre Aspekte<br />

berücksichtigen ?<br />

ja<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

Generelle techn. und<br />

wirtschaftl. Erwägungen<br />

nein<br />

Kostenschätzung für die<br />

gewählte Variante<br />

nein<br />

Fertigstellung LAK Teil B<br />

Anhang A-8.7.2<br />

797


A-8.7.3 Berechnungsbeispiele<br />

Das Vorgehen beim Kostenvergleich gem. [LAWA, 2005] soll im Folgenden<br />

anhand von zwei Beispielen verdeutlicht werden.<br />

Beispiel A: Kanalsanierung (Bautechnik)<br />

Es soll ein 50 Jahre altes Mischwassernetz saniert werden, das über<br />

weite Strecken Risse bzw. allgemeine Undichtigkeiten aufweist.<br />

Auf Grundlage der Zustandserfassung (LAK Teil A) und der generellen<br />

Planung (LAK Teil B) ergeben sich zwei Sanierungsvarianten:<br />

> V1: Reparatur und anschließende Erneuerung und Reparatur<br />

> V2: Renovierung und anschließende Erneuerung<br />

Für die Varianten besteht funktionale Nutzensgleichheit. Laufende Kosten<br />

fallen jeweils in gleicher Höhe an, weshalb sie beim Vergleich nicht<br />

berücksichtigt werden müssen. Gleiches gilt für die indirekten Kosten.<br />

Folgende Kosten und Nutzungsdauern wurden ermittelt:<br />

Tab. A-8 - 5 Kosten und Nutzungsdauern<br />

Sanierungsverfahren Investitionskosten [€] Nutzungsdauer [a]<br />

Erneuerung 600.000 70<br />

Renovierung 400.000 30<br />

Reparatur 200.000 15<br />

Anhang A-8.7.3<br />

Aufgabenstellung<br />

798


Die Abfolge der Investitionen für die beiden Varianten ist in Abb. A-8 - 4<br />

über der Zeit dargestellt.<br />

Variante V1:<br />

Reparatur +<br />

Erneuerung +<br />

Reparatur<br />

Variante V2:<br />

Renovierung +<br />

Erneuerung<br />

200 T€ 200 T€<br />

Rep.<br />

600 T€<br />

0 15 85<br />

400 T€<br />

Renovierung<br />

Erneuerung<br />

600 T€<br />

0 30<br />

Erneuerung<br />

Abb. A-8 - 4 Darstellung der Investitionszeitpunkte für die Varianten V1 und V2<br />

Die Varianten mit ihren zeitlich gestaffelten Investitionen können anhand<br />

der Entwicklung der Projektkostenbarwerte verglichen werden.<br />

Für die finanzmathematische Umrechnung wird ein Zinssatz von 3 %<br />

zugrunde gelegt.<br />

Für jede Investition wird anhand der Kosten und des Zeitpunktes der Barwert<br />

berechnet.<br />

Beispiel: Die Investition von 600 T€ in 15 Jahren wird<br />

heute mit einem Barwert von 385 T€ verbucht<br />

(BW = 600 T€ * 1/1,03 15 = 385 T€).<br />

Die Summe der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angefallenen Barwerte<br />

ergibt den Projektkostenbarwert.<br />

Tab. A-8 - 6 Beispiel: Barwertermittlung der Variante V 1<br />

Investitionszeitpunkt<br />

Investitionskosten<br />

[T€]<br />

Rep.<br />

100 a<br />

100 a<br />

Barwert [T€] Projektkostenbarwert<br />

[T€]<br />

0 200 200 200<br />

15 600 385 585<br />

85 200 16 601<br />

Anhang A-8.7.3<br />

Kostenvergleich<br />

799


Die Entwicklung der Projektkostenbarwerte für die Varianten V1 (Reparatur<br />

+ Erneuerung) und V2 (Renovierung + Erneuerung) ist in Abb. A-8 - 5<br />

dargestellt.<br />

Projektkostenbarwert [T€]<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

Renovierung 2<br />

Erneuerung 1<br />

Reparatur 1<br />

Erneuerung 2<br />

0 15 30 85 100<br />

Untersuchungszeitraum [a]<br />

Reparatur 1<br />

Variante 1<br />

Variante 2<br />

Abb. A-8 - 5 Entwicklung der Projektkostenbarwerte in Abhängigkeit vom gewählten<br />

Untersuchungszeitraum<br />

Langfristig ist Variante 1 mit der Kombination von Reparatur und Erneuerung<br />

kostengünstiger.<br />

Beispiel B: Hydraulische Sanierung oder naturnahe Regenwasserbewirtschaftung<br />

Zu sanieren ist ein Trennsystem, dessen Regenwasserkanäle z.T. hydraulisch<br />

überlastet sind.<br />

Auf Grundlage der Zustandserfassung und Bewertung (LAK Teil A) sowie<br />

der generellen Planung (LAK Teil B) ergeben sich für die Sanierung 2 Varianten:<br />

> V1: vollständige Erneuerung der Kanäle in offener Bauweise;<br />

Querschnittsvergrößerung in Bereichen hydraulischer<br />

Überlastung<br />

> V2: teilweise Erneuerung der Kanäle in offener Bauweise<br />

kombiniert mit der Abkopplung befestigter Flächen und<br />

Versickerung des Regenwassers zur Reduzierung der<br />

hydraulischen Belastung<br />

Der Entwässerungskomfort ist für den Nutzer bei beiden Varianten gleichwertig.<br />

Bezogen auf die Freiflächennutzung bestehen für die Variante 2<br />

(mit Versickerung) gewisse Einschränkungen. Diese können für das vorliegende<br />

Beispiel jedoch vernachlässigt werden, da auf dem Gelände ausreichend<br />

Freiflächen vorhanden sind.<br />

Anhang A-8.7.3<br />

Aufgabenstellung<br />

800


Folgende Kosten wurden für die Varianten ermittelt:<br />

Tab. A-8 - 7 Investitionskosten und laufende Kosten<br />

Maßnahmen Kosten V1 Kosten V2<br />

Erneuerung wg. bautechnischer Schäden<br />

(Nutzungsdauer 75 Jahre)<br />

Erneuerung wg. hydraulischer Mängel<br />

(Nutzungsdauer 75 Jahre)<br />

Abkopplung und Versickerung: Rigolensystem<br />

(Nutzungsdauer 25 Jahre)<br />

61.310 € 61.310 €<br />

127.880 €<br />

33.305 €<br />

Unterhaltung der Entwässerungsanlagen 450 €/a 900 €/a<br />

Niederschlagswassergebühr (bef. Fläche) 4.160 €/a 1.500 €/a<br />

Es wird ein Zinssatz von 3 % angesetzt. Die Versickerungsanlagen werden<br />

jeweils nach 25 Jahren vollständig ersetzt. Für die Kanalerneuerung<br />

nach 75 Jahren wird für beide Varianten der gleiche Betrag angesetzt, da<br />

auch bei Variante 2 bautechnische Schäden in den Regenwasserkanälen<br />

zu beheben sein werden.<br />

Die Varianten mit ihren zeitlich gestaffelten Investitionen [€] und unterschiedlichen<br />

laufenden Kosten [€/a] werden jeweils auf den Zeitpunkt der<br />

ersten Investition wertmäßig umgerechnet. Der Verlauf der Projektkostenbarwerte<br />

über der Zeit ist in Abb. A-8 - 6 für die Varianten 1 und 2 sowie<br />

für die Variante 2a (ohne Berücksichtigung der Einsparungen bei den<br />

Regenwassergebühren) dargestellt. Gegenüber dem stufenförmigen Ver-<br />

Anhang A-8.7.3<br />

Kostenvergleich<br />

801


lauf des ersten Beispiels (vgl. Abb. A-8 - 5) sind die Übergänge zwischen<br />

den Investitionen kurvenförmig. Grund hierfür ist die Berücksichtigung der<br />

laufenden Kosten pro Jahr, die ebenfalls abgezinst werden.<br />

Projektkostenbarwert [T€]<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

150<br />

100<br />

100<br />

50<br />

50<br />

0<br />

10<br />

10<br />

20<br />

20<br />

30<br />

30<br />

40<br />

40<br />

50<br />

50<br />

60<br />

60<br />

70<br />

70<br />

80<br />

80<br />

90<br />

90<br />

100<br />

100<br />

Untersuchungszeitraum [a]<br />

Untersuchungszeitraum [a]<br />

Abb. A-8 - 6 Entwicklung der Projektkostenbarwerte<br />

Gemäß den berechneten Projektkostenbarwerten ist die Variante 2 mit<br />

der Kombination aus der teilweisen Erneuerung von Kanälen und der Versickerung<br />

von Niederschlagswasser das wirtschaftlichere Sanierungskonzept.<br />

Diese Vorteilhaftigkeit besteht auch dann, wenn die Einsparungen<br />

bei der Niederschlagswassergebühr nicht berücksichtigt werden.<br />

Über die betriebswirtschaftlichen Aspekte hinaus sprechen monetär nicht<br />

bewertbare Aspekte für die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung.<br />

Sie bewirkt unter Anderem<br />

Variante 1 (Erneuerung; Querschnittsvergrößerung)<br />

Variante 2 (Erneuerung; (Erneuerung; Versickerung)<br />

Variante 2a (wie 2, 2, ohne Einsparung RW-Gebühr)<br />

> eine erhöhte Grundwasserneubildung,<br />

> eine hydraulische Entlastung der Einleitungsgewässer bei<br />

durchschnittlichen Niederschlagsverhältnissen und<br />

> den dezentralen Rückhalt von Starkregenereignissen.<br />

Nicht monetäre<br />

Aspekte<br />

Anhang A-8.7.3<br />

802


Pläne Anhang A-9<br />

A-9 Pläne<br />

A-9.1 Inhalte von Plänen und deren Darstellungsart<br />

Darzustellen sind grundsätzlich alle Teilsysteme (SW, RW, MW) in einem<br />

Plan. Falls die Netzpläne mit Darstellung aller Teilsysteme in einem Plan<br />

zu unübersichtlich sind, können Netzpläne mit jeweils einem Teilsystem<br />

(SW, RW, MW) erstellt werden.<br />

Von den Regelmaßstäben kann in begründeten Fällen abgewichen werden,<br />

gleiche Planarten sollten aber innerhalb eines LAK gleiche Maßstäbe<br />

besitzen.<br />

Grundsätzlich sind auf jedem Plan Stempelfeld, Legende und Nordpfeil<br />

darzustellen, eine Ausnahme bildet das Fließschema.<br />

Grundsätzlich sind die Festlegungen zur Darstellung (u.a. Schriftstärke/größe<br />

sowie Strichfarbe, -stärke, und -typ für die Schacht- und Haltungsdarstellung,<br />

Freistellung der Beschriftung) der BFRVerm in der aktuellen<br />

Fassung zu berücksichtigen. Für abwassertechnische Anlagen ist besonders<br />

die Folie 850 der BFR Verm von Relevanz. Weitere Folien sind ebenfalls<br />

zu beachten.<br />

Tab. A-9 - 1 Pläne und deren Regelmaßstäbe<br />

Darstellungsgrundsätze<br />

Nr. Planart Name Maßstab<br />

Regelfall Ausnahmen<br />

Abb. A-9 - 2 Übersichtsplan Übersichtsplan 1: 10.000 bis 1: 50.000<br />

Abb. A-9 - 3 Übersichtsla- Bestand<br />

geplan<br />

(1)<br />

1: 2.500 1: 1.000, 1: 5.000<br />

Abb. A-9 - 4 Sanierungsabschnitte (1)<br />

Abb. A-9 - 5 Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong> (auch vorläufiger) (1)<br />

Abb. A-9 - 6 Bestand Sanierung (2)<br />

Abb. A-9 - 7 Einzugsgebiet Regenwasserabfluss (1)<br />

Abb. A-9 - 8 Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss (1)<br />

Abb. A-9 - 9<br />

(2) (3)<br />

Bautechnische Zustandsbewertung<br />

(2) (3)<br />

Abb. A-9 - 10 Hydraulische Zustandsklassifizierung<br />

Abb. A-9 - 11 Hydraulische Auslastung (2)<br />

Abb. A-9 - 12 Sanierungskonzept (1)<br />

Abb. A-9 - 13 Netzplan Kanalschäden, Variante 1 (2)<br />

Abb. A-9 - 14 Kanalschäden, Variante 2 (2)<br />

Abb. A-9 - 15 Schachtschäden (2)<br />

1: 500 1: 250, 1: 1.000<br />

1: 500 1: 250, 1: 1.000<br />

Abb. A-9 - 16 Fließschema Fließschema keiner<br />

Abb. A-9 - 17 Lageplan Ablagerungsgefährdete Kanäle (1)<br />

1: 500 1: 250, 1: 1.000<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

Farbzuordnung gem. Tab. A-9 - 3<br />

Farbzuordnung gem. Tab. A-9 - 4<br />

Lageplan kann zur Verbesserung der Übersichtlichkeit in Abstimmung mit dem AG auch als Netzplan<br />

erzeugt werden.<br />

803


Pläne Anhang A-9.1<br />

Bei der Anfertigung von Plänen sind folgende Normen bzw. Richtlinien zu<br />

beachten:<br />

Tab. A-9 - 2 Normen und Richtlinien bei der Anfertigung von Plänen<br />

Sollen Bauwerkszeichnungen angefertigt werden, so sind i.d.R. ein<br />

Grundriss sowie zwei Vertikalschnitte in einem dem Bauwerk angepassten<br />

Maßstab anzufertigen.<br />

Die in den Plänen zu berücksichtigenden Inhalte und deren Darstellung<br />

sind im Folgenden definiert. Bei Bedarf sind darüber hinausgehende,<br />

bedeutsame Inhalte ebenfalls darzustellen. Die Legenden der Pläne müssen<br />

den jeweiligen Angaben zur Darstellung entsprechen und zusätzlich<br />

die Darstellung des Blattschnitts gem. Abb. A-9 - 1 beinhalten.<br />

Normen und Richtlinien<br />

BFR Verm - Darstellung/ Signaturen für Objekte der <strong>Abwasser</strong>ableitung und -<br />

behandlung<br />

DIN 823 - Blattgröße, Maßstäbe<br />

DIN 824 - Faltung<br />

DIN 1356 - Bauzeichnungen<br />

DIN 6776 - Beschriftung, Schriftzeichen<br />

DIN 2425-4 - Darstellungsgrundsätze der Planwerke für Freileitungen und Kanalnetzpläne<br />

öffentlicher <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

DIN 19525 - Entwurfsgrundsätze<br />

DIN 1986, DIN EN 12056 - Instandhaltung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke<br />

Abb. A-9 - 1 Beispiel für die Darstellung des Blattschnitts in der Legende<br />

Bauwerke<br />

Definition der Planinhalte<br />

804


Pläne Anhang A-9.1<br />

Für die Farbgebung der Pläne wird die Verwendung der Farbdefinitionen<br />

gemäß den RAL-Farbvorlagen (www.ral.de) empfohlen. Die Farben der in<br />

Tab. A-9 - 1 mit 1) gekennzeichneten Pläne sind den Farbdefinitionen der<br />

BFR Vermessung in der jeweils gültigen Version (Signaturenkatalog -<br />

Farbtabelle) gem. Tab. A-9 - 3 zugeordnet. Den in Tab. A-9 - 1 mit 2)<br />

gekennzeichneten Plänen liegen die Farbdefinitionen der Tab. A-9 - 4<br />

zugrunde.<br />

Tab. A-9 - 3 Farbzuordnungen für den Farbumfang der BFR Vermessung<br />

Farbe in<br />

den Beispielen<br />

Tab. A-9 - 4 Weitere Farbzuordnungen<br />

RAL-Farbe RGB-Farbwerte<br />

Bezeichnung Nr. Rot-Wert Grün-Wert Blau-Wert<br />

Schwarz Schwarz 0 0 0<br />

Blau Blau 0 0 255<br />

Rot Rot 255 0 0<br />

Magenta Magenta 255 0 255<br />

Cyan Cyan 0 255 255<br />

Grün Moosgrün 6005 15 67 54<br />

Braun Nussbraun 8011 90 58 41<br />

Hellgrün Gelbgrün 6018 72 164 63<br />

Hellrot Reinorgange 2004 231 91 18<br />

Violett Bordeauxviolett 4004 105 22 57<br />

Rotorange Rotorange 2001 190 78 36<br />

Gelb Honiggelb 1005 200 159 4<br />

Hellgrau Lichtgrau 7035 212 217 219<br />

Farbe in<br />

den Beispielen<br />

RAL-Farbe RGB-Farbwerte<br />

Bezeichnung Nr. Rot-Wert Grün-Wert Blau-Wert<br />

Schwarz Schwarz 0 0 0<br />

Rot Rot 255 0 0<br />

Blau Verkehrsblau 5017 14 81 141<br />

Hellgrün Gelbgrün 6018 72 164 63<br />

Mittelgrün Smaragdgrün 6001 40 113 62<br />

Dunkelgrün Moosgrün 6005 15 67 54<br />

Gelb Verkehrsgelb 1032 240 202 0<br />

Orange Pastellorange 2003 250 132 43<br />

Grau Platingrau 7036 204 204 204<br />

Um die Art der Darstellung zu verdeutlichen, befindet sich auf den folgenden<br />

Seiten zu jeder Definition eines Plans ein Beispiel. Es ist jeweils ein<br />

Ausschnitt aus dem Gesamtplan im vorgesehenen Regelmaßstab wiedergegeben.<br />

Auf die Darstellung der Legende und die Darstellung des Blattschnitts<br />

wurde verzichtet.<br />

Eine vollständige Darstellung aller Planbeispiele befindet sich unter dem<br />

Menüpunkt Materialien/Pläne.<br />

Farben<br />

Beispielpläne<br />

805


Pläne Anhang A-9.2<br />

A-9.2 Übersichtsplan<br />

Maßstab: M 1:10.000 bis M 1:50.000<br />

Inhalte: > Lage der Liegenschaft zur Umgebung<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

Darstellung: beliebig, siehe Abb. A-9 - 2<br />

Anmerkungen: Zu erstellen z.B. als Kopie aus einer topographischen Karte oder als Ausschnitt aus sonstigen<br />

Karten.<br />

806


Pläne Anhang A-9.2<br />

Abb. A-9 - 2 Beispielplan: "Übersichtsplan“<br />

807


Pläne Anhang A-9.3<br />

A-9.3 Übersichtslageplan "Bestand"<br />

Maßstab: (M 1:1.000), M 1:2.500, (M 1:5.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Bewuchs<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Bauwerke<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne<br />

> Druckleitungen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Einleitungsstellen in Gewässer<br />

> Übergabestellen in das öffentliche Entwässerungsnetz<br />

Darstellung: Kanalart: RW SW MW stillgelegt, außer Betrieb sonstige<br />

Farben gem. Tab. A-9 - 3: blau braun magenta schwarz<br />

Farben gem. Tab. A-9 - 4: grau<br />

siehe Abb. A-9 - 3<br />

Anmerkungen: Auf dem Übersichtslageplan muss die gesamte Liegenschaft dargestellt sein.<br />

808


Pläne Anhang A-9.3<br />

Abb. A-9 - 3 Beispielplan: Übersichtslageplan "Bestand“<br />

809


Pläne Anhang A-9.4<br />

A-9.4 Übersichtslageplan "Sanierungsabschnitte"<br />

Maßstab: (M 1:1.000), M 1:2.500, (M 1:5.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen,<br />

Wege, Plätze<br />

> Bewuchs<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Druckleitungen<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische<br />

Anlagen<br />

> Einleitungsstellen in Gewässer<br />

> Übergabestellen in das öffentliche Entwässerungsnetz<br />

Darstellung der Einteilung in zeitliche bzw. räumliche<br />

Sanierungsabschnitte.<br />

Darstellung: Sanierungsabschnitt: Farben gem. Tab. A-9 - 3 Farben gem. Tab. A-9 - 4 Signatur<br />

Abschnitt 1 rot 1<br />

Abschnitt 2 hellrot 2<br />

Abschnitt 3 hellgrün 3<br />

etc. Farbe nach Wahl x<br />

keine Maßnahme schwarz keine<br />

stillgelegt, außer Betrieb grau keine<br />

Darstellung: Symbolik für Signatur an Haltungen: Quadrat<br />

siehe Abb. A-9 - 4<br />

Anmerkungen: Auf dem Übersichtslageplan muss die gesamte Liegenschaft dargestellt sein.<br />

810


Pläne Anhang A-9.4<br />

Abb. A-9 - 4 Beispielplan: Übersichtslageplan "Sanierungsabschnitte“<br />

811


Pläne Anhang A-9.5<br />

A-9.5 Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong> (auch vorläufiger)<br />

A-9.5.1 Vorläufiger Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>" (ohne Beispielplan)<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Schächte<br />

> Bauwerke (z.B. Abscheider, Pumpwerke, Rückhaltebecken und Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

wie z.B. Versickerungsmulden, Rigolen, Zisternen) mit Angabe<br />

der Funktion, wenn nicht aus der Bezeichnung ersichtlich<br />

> Anschlusspunkte (z.B. von Entwässerungsrinnen, Straßenabläufen und Regenfallrohren)<br />

> Haltungen mit Angabe von Länge, Fließrichtungspfeil, Kanalart, Profilbreite/ -höhe,<br />

Material<br />

> Leitungen mit Angabe von: Nennweite und Länge, Kanalart, Fließrichtungspfeil nur bei<br />

Verzweigungen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke, Haltungen und Leitungen gem. Anh. A-1.1<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

A-9.5.2 Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Bewuchs<br />

> Fließgewässer mit Name und Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte mit Angabe von: Sohl- und Deckelhöhen, Zu- und Ablaufhöhen nur dann,<br />

wenn diese von Sohlhöhe des Schachtes abweichen.<br />

> Bauwerke (z.B. Abscheider, Pumpwerke, Rückhaltebecken und Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

wie z.B. Versickerungsmulden, Rigolen, Zisternen) mit Angabe<br />

von Funktion, sofern nicht aus der Bezeichnung ersichtlich, maßgebenden Abmessungen<br />

und Höhenwerten, hydraulischen Kenngrößen<br />

> Anschlusspunkte (z.B. von Entwässerungsrinnen, Straßenabläufen und Regenfallrohren)<br />

> Haltungen mit Angabe von: Länge, Fließrichtungspfeil, Profiltyp, Profilbreite/ -höhe,<br />

Material, Gefälle<br />

> Druckleitungen: wie Haltungen, Nenndruck zusätzlich<br />

> Leitungen mit Angabe von: Nennweite und Länge (soweit feststellbar, ansonsten nur<br />

Kennzeichnung von Stutzen/ Abzweigen gem. Inspektion), Fließrichtungspfeil nur bei<br />

Verzweigungen<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen: Länge, Fließrichtungspfeil<br />

> stillgelegte Entwässerungssysteme<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke, Anschlusspunkte, Haltungen, Leitungen<br />

(sofern die Lage des Anschlusspunktes unbekannt ist), Gerinne und Rinnen gem.<br />

Anh. A-1.1<br />

> Einleitungsstellen in Gewässer mit Angabe der maximal zulässigen Einleitungswassermenge<br />

812


Pläne Anhang A-9.5.2<br />

Darstellung: Kanalart: RW SW MW stillgelegt, außer Betrieb sonstige<br />

Farben gem. Tab. A-9 - 3: blau braun magenta schwarz<br />

Farben gem. Tab. A-9 - 4 grau<br />

siehe Abb. A-9 - 5<br />

Anmerkungen: Fehlanschlüsse sind besonders zu kennzeichnen!<br />

Für die Kennzeichnung des Profiltyps in der Haltungsbeschriftung sind folgende textliche<br />

Abkürzungen zu verwenden:<br />

> DN (Kreisprofil)<br />

> DND (Kreisprofil doppelwandig)<br />

> Ei (Eiprofil)<br />

> M (Maulprofil)<br />

> RG (Rechteckprofil geschlossen)<br />

> RO (Rechteckprofil offen)<br />

> T (Trapezprofil)<br />

> DT (Doppeltrapezprofil)<br />

> U (U-Profil: Sohle halbkreisförmig, Scheitel flach, Seitenwände parallel verlaufend)<br />

> BG (Bogenprofil: Scheitel halbkreisförmig, Sohle flach, Seitenwände parallel verlaufend)<br />

> O (Ovalprofil: Sohle und Scheitel mit gleichem Durchmesser, Seitenwände parallel<br />

verlaufend)<br />

> aP (andere Profilart)<br />

Die Bezeichnung von Anschlusspunkten kann aus Gründen der Übersichtlichkeit in<br />

Absprache mit dem AG auf die Darstellung von Kürzel und lfd. Nr. (z.B. RR01)<br />

beschränkt werden (vgl. Anh. A-1.1).<br />

Die Bezeichnung von Leitungen kann aus Gründen der Übersichtlichkeit in Absprache<br />

mit dem AG entfallen, wenn die Bezeichnung der Anschlusspunkte vorhanden ist .<br />

813


Pläne Anhang A-9.5.2<br />

Abb. A-9 - 5 Beispielplan: Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>“<br />

814


Pläne Anhang A-9.6<br />

A-9.6 Lageplan "Bestand Sanierung"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Bewuchs<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke (z.B. Abscheider, Pumpwerke, Rückhaltebecken und Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

wie z.B. Versickerungsmulden, Rigolen, Zisternen) mit Angabe<br />

von Funktion, sofern nicht aus der Bezeichnung ersichtlich, maßgebenden Abmessungen<br />

und Höhenwerten, hydraulischen Kenngrößen<br />

> Anschlusspunkte (z.B. von Entwässerungsrinnen, Straßenabläufen und Regenfallrohren)<br />

> Haltungen mit Angabe von: Länge, Fließrichtungspfeil<br />

> Druckleitungen: wie Haltungen<br />

> Leitungen mit Angabe von: Länge (soweit feststellbar, ansonsten nur Kennzeichnung<br />

von Stutzen/ Abzweigen gem. Inspektion), Fließrichtungspfeil nur bei Verzweigungen<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen: Länge, Fließrichtungspfeil<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke, Anschlusspunkte, Haltungen, Leitungen<br />

(sofern die Lage des Anschlusspunktes unbekannt ist), Gerinne und Rinnen gem.<br />

Anh. A-1.1<br />

> Einleitungsstellen in Gewässer mit Angabe der maximal zulässigen Einleitungswassermenge<br />

> Kennzeichnung der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen: Bezeichnung der Maßnahme<br />

(z.B. San1), Baujahr, Stationierung sowie Darstellung der Maßnahmen gemäß<br />

nachfolgende Tabelle.<br />

Darstellung: Verfahrensgruppe: Farben gem.<br />

Tab. A-9 - 3:<br />

Verfahrensbezeichnung Kürzel<br />

Erneuerung blau Berstverfahren / Berstlining BER<br />

Überfahren (unbemannter Vortrieb) UEB<br />

Austausch von Bauteilen ATB<br />

Vollständige Erneuerung NEU<br />

Rohraustausch RAU<br />

Teilerneuerung TEI<br />

Beschichtung braun Anschleuderverfahren ANS<br />

Aufspritzverfahren AUF<br />

Auspressverfahren APR<br />

Verdrängungsverfahren VDR<br />

815


Pläne Anhang A-9.6<br />

Darstellung: Verfahrensgruppe: Farben gem.<br />

Tab. A-9 - 3:<br />

Verfahrensbezeichnung Kürzel<br />

Relining rot Auskleidung mit vorgefertigten Rohren/<br />

Bauteilen<br />

AVR<br />

Kurzrohrverfahren KUR<br />

Langrohrverfahren LAR<br />

Montageverfahren MON<br />

Noppenbahnverfahren NOP<br />

Reduktionsverfahren RED<br />

Rohrstrangverfahren RST<br />

Rohrziehverfahren RZV<br />

Rückverformung RUV<br />

Schlauchverfahren SCH<br />

Wickelrohrverfahren WIK<br />

Injektion hellgrün Flutungsverfahren FLU<br />

Injektion von Undichtigkeiten INU<br />

Injektionen der Leitungszone (Hohlraum,<br />

Bodenstruktur)<br />

Partielle Inliner rot Innenmanschetten INM<br />

INL<br />

Ortlaminate (Kurzschläuche, Hutprofile) OLA<br />

Reparatur magenta Oberflächenbehandlung OBB<br />

Reparatur Lageregulierung<br />

Schachtabdeckung<br />

siehe Abb. A-9 - 6<br />

Verfugung VFU<br />

Vermörtelung VMO<br />

Außenmanschetten AUM<br />

Schrumpfschläuche SSL<br />

Einbau von Abdichtungsstoffen EVA<br />

cyan Lageregulierung Schachtabdeckung LRS<br />

Anmerkungen: Der Lageplan "Bestand Sanierung" ist kein im LAK Teil A geforderter Lageplan. Er wird im<br />

Rahmen der Bestandsfortschreibung nach Baumaßnahmen benötigt und ist Grundlage<br />

für die Abnahme von Sanierungsmaßnahmen (vgl. Anh. A-2).<br />

Die Bezeichnung von Anschlusspunkten kann aus Gründen der Übersichtlichkeit in<br />

Absprache mit dem AG auf die Darstellung von Kürzel und lfd. Nr. (z.B. RR01)<br />

beschränkt werden (vgl. Anh. A-1.1).<br />

Die Bezeichnung von Leitungen kann aus Gründen der Übersichtlichkeit in Absprache<br />

mit dem AG entfallen, wenn die Bezeichnung der Anschlusspunkte vorhanden ist .<br />

816


Pläne Anhang A-9.6<br />

Abb. A-9 - 6 Beispielplan: Lageplan "Bestand Sanierung“<br />

817


Pläne Anhang A-9.7<br />

A-9.7 Lageplan "Einzugsgebiet Regenwasserabfluss"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Geländeform (Topographie) und besondere Geländegegebenheiten<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte, Bauwerke, Anschlusspunkte, Haltungen und Leitungen des Misch- und<br />

Regenwassernetzes<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Druckleitungen<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke und Haltungen gemäß Anh. A-1.1<br />

> Befestige Flächen (z.B. Dach- und Verkehrsflächen)<br />

> Haltungsflächen und hydraulisch relevante Kennwerte bei Regen- und Mischwasserableitung:<br />

Teileinzugsgebietsnummer, Haltungsflächengröße, undurchlässiger Flächenanteil<br />

oder Versiegelungsgrad<br />

> Sonderbauwerke (z.B. Regenückhaltebecken, Regenüberlaufbecken): Funktion,<br />

maßgebende Abmessungen und Höhenwerte, hydraulische Kenngrößen<br />

> Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung (RWB): hydraulisch relevante Grenzen<br />

und Kennwerte wie angeschlossene Fläche mit Angabe der Flächengröße, Bohrprofile<br />

mit Bezeichnung und Grundwasserflurabstand, Verlauf von hydrogeologischen<br />

Schnitten<br />

Darstellung: Inhalt: Farben gem. Tab. A-9 - 3 Strichart / Darstellung:<br />

RW-Grenzen cyan durchgezogen<br />

RW-Symbole blau durchgezogen<br />

Gebäudeflächen rot<br />

sonstige befestigte Flächen hellgrau<br />

erläuternde Texte schwarz<br />

siehe Abb. A-9 - 7<br />

Anmerkungen: Haltungen mit Gegengefälle sind besonders zu kennzeichnen.<br />

818


Pläne Anhang A-9.7<br />

Abb. A-9 - 7 Beispielplan: Lageplan "Einzugsgebiet Regenwasserabfluss“<br />

819


Pläne Anhang A-9.8<br />

A-9.8 Lageplan "Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege,<br />

Plätze<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte, Bauwerke, Anschlusspunkte, Haltungen und Leitungen<br />

des Misch- und Schmutzwassernetzes<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Druckleitungen<br />

> Sonderbauwerke (z.B. Regenüberläufe, Regenüberlaufbecken):<br />

Funktion, maßgebende Abmessungen und Höhenwerte,<br />

hydraulische Kenngrößen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Sonderbauwerke und Haltungen<br />

gemäß Anh. A-1.1<br />

> Teileinzugsgebietsflächen und hydraulisch relevante Kennwerte<br />

bei Misch- und Schmutzwasserableitung: Teileinzugsgebietsnummer,<br />

Anzahl Einwohner oder gewerblicher<br />

Schmutzwasserabfluss, Fremdwasseranteil, Trockenwetterabfluss<br />

(Tagespitze)<br />

Darstellung: Inhalt: Farben gem. Tab. A-9 - 3 Strichart:<br />

SW-Grenzen rot durchgezogen<br />

SW-Symbole braun durchgezogen<br />

erläuternde Texte schwarz<br />

siehe Abb. A-9 - 8<br />

Anmerkungen: Die oben aufgeführten Planinhalte können in begründeten Fällen nach Absprache mit<br />

dem AG reduziert werden. In begründeten Fällen kann in Absprache mit dem AG auch<br />

auf den Lageplan "Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss" verzichtet werden (z.B. beim<br />

vereinfachtem Nachweisverfahren).<br />

Haltungen mit Gegengefälle sind besonders zu kennzeichnen.<br />

820


Pläne Anhang A-9.8<br />

Abb. A-9 - 8 Beispielplan: Lageplan "Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss“<br />

821


Pläne Anhang A-9.9<br />

A-9.9 Lageplan "Bautechnische Zustandsbewertung"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Bewuchs<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke<br />

> Anschlusspunkte<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Leitungen<br />

> Druckleitungen<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke, Haltungen und Leitungen gemäß Anh. A-1.1<br />

> Bautechnische Objektklassen gemäß Anh. A-3.1.3 für Schächte, Haltungen und Leitungen<br />

Darstellung: Objektklasse: 0 1 2 3 4 5 sonstige<br />

Farben gem. Tab. A-9 - 4 blau hellgrün dunkelgrün gelb orange rot schwarz<br />

Darstellung: Signatur für Objektklasse Haltungen/Leitungen: Quadrat<br />

Signatur für Objektklasse Schächte: Kreis<br />

siehe Abb. A-9 - 9<br />

Anmerkungen: Sollten keine Angaben zur bautechnischen Zustandsbewertung von Leitungen vorliegen, so<br />

sind diese mit Angabe von Nennweite und Länge schwarz darzustellen.<br />

Die Bezeichnung von Leitungen kann aus Gründen der Übersichtlichkeit in Absprache mit<br />

dem AG auf die Darstellung von Kürzel und lfd. Nr. des Anschlusspunktes (Von-Punkt)<br />

beschränkt werden (z.B. RR01)<br />

822


Pläne Anhang A-9.9<br />

Abb. A-9 - 9 Beispielplan: Lageplan "Bautechnische Zustandsbewertung“<br />

823


Pläne Anhang A-9.10<br />

A-9.10 Lageplan "Hydraulische Zustandsklassifizierung<br />

(Bestand)"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Haltungen und Bauwerke gem. Anh. A-1.1<br />

> Hydraulische Zustandsklassen gem. Anh. A-3.3 für Schächte und Haltungen<br />

Darstellung: Zustandsklasse: 0 1 2 3 4 5 sonstige<br />

Farben gem. Tab. A-9 - 4 blau hellgrün dunkelgrün gelb orange rot schwarz<br />

Darstellung Gemeinsame Einfärbung und Signatur für die hydraulische<br />

Zustandsklasse eines Schachtes und der in Fließrichtung unterhalb<br />

liegenden Haltung<br />

siehe Abb. A-9 - 10<br />

Quadrat*<br />

Anmerkungen: Für Leitungen wird keine hydraulische Zustandsbewertung durchgeführt.<br />

* Die Signatur ist am Schacht auszurichten<br />

824


Pläne Anhang A-9.10<br />

Abb. A-9 - 10 Beispielplan: Lageplan "Hydraulische Zustandsklassifizierung“<br />

825


Pläne Anhang A-9.11<br />

A-9.11 Lageplan "Hydraulische Auslastung (Bestand)"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke und Haltungen gem. Anh. A-1.1<br />

> Farbige Darstellung der Haltungen entsprechend hydraulischer Auslastung gem.<br />

Anh. A-4.3.3 für das gesamte <strong>Abwasser</strong>system<br />

> Im Fall der Berechnung mit hydrodynamischer Einzel- oder Seriensimulation<br />

Beschriftung der Schächte mit Überstau- und Überflutungsereignissen durch Angabe<br />

der maximalen Überstau- und Überflutungswassermenge<br />

Darstellung: Auslastungsgrad [%] Farben gem. Tab. A-9 - 4<br />

X ≤ 90 blau<br />

90 < X ≤ 100 hellgrün<br />

100 < X ≤ 125 dunkelgrün<br />

125 < X ≤ 175 gelb<br />

175 < X ≤ 250 orange<br />

250 < X rot<br />

sonstiges schwarz<br />

siehe Abb. A-9 - 11<br />

Anmerkungen: Für Leitungen erfolgt keine Ermittlung der hydraulischen Auslastung.<br />

Die Beschriftung der Haltungen erfolgt gem. Auslastungsgrad in Prozent.<br />

Die Beschriftung der Schächte enthält die maximale Überstau- und Überflutungswassermenge<br />

in m 3 .<br />

826


Pläne Anhang A-9.11<br />

Abb. A-9 - 11 Beispielplan: Lageplan "Hydraulische Auslastung“<br />

827


Pläne Anhang A-9.12<br />

A-9.12 Lageplan "Sanierungskonzept"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Bewuchs<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte, sofern vom Bestand abweichend, auch Angabe von Sohl- und Deckelhöhen.<br />

Höhenangabe der Zu- und Abläufe nur dann, wenn von Sohlhöhe des Schachts<br />

abweichend.<br />

> Bauwerke: sofern vom Bestand abweichend auch Angabe von Funktion, der maßgebenden<br />

Abmessungen und Höhenwerte und Leistungsangaben.<br />

> Anschlusspunkte<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil. Sofern vom Bestand abweichend auch Angabe von<br />

Länge, Profilart, Profilbreite/ -höhe, Material, Gefälle.<br />

> Druckleitungen: Angaben wie bei Haltungen, sofern vom Bestand abweichend auch<br />

Angabe von Nenndruck.<br />

> Leitungen mit Nennweite und Länge (soweit feststellbar)<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen. Sofern vom Bestand abweichend<br />

auch Angabe von Länge und Fließrichtungspfeil.<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke, Haltungen und Leitungen gem. Anh. A-1.1<br />

> Objektbezogene Einordnung gemäß Sanierungsart nach DIN EN 752-5 sowie Darstellung<br />

der Art der Maßnahme gemäß nachfolgender Tabelle.<br />

Darstellung: Art der Maßnahme Kürzel Farben gem. Tab. A-9 - 3<br />

Neubau N rotorange<br />

Erneuerung E rot<br />

Renovierung R blau<br />

Reparatur P Braun<br />

Rückbau B magenta<br />

Stilllegung S Violett<br />

keine Maßnahme K schwarz<br />

Zustand unbekannt U Grün<br />

Darstellung: Symbolik für Kürzel bei Haltungen/Leitungen: Quadrat<br />

Symbolik für Kürzel bei Schächten: Kreis<br />

828


Pläne Anhang A-9.12<br />

siehe Abb. A-9 - 12<br />

Anmerkungen: Neu geplante Objekte des <strong>Abwasser</strong>systems, z.B. auch Baumaßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung,<br />

sind in der Farbe rotorange entsprechend Neubau darzustellen.<br />

Die Bezeichnung von Leitungen kann aus Gründen der Übersichtlichkeit in Absprache<br />

mit dem AG auf die Darstellung von Kürzel und lfd. Nr. des Anschlusspunktes (Von-<br />

Punkt) beschränkt werden (z.B. RR01)<br />

829


Pläne Anhang A-9.12<br />

Abb. A-9 - 12 Beispielplan: Lageplan "Sanierungskonzept“<br />

830


Pläne Anhang A-9.13<br />

A-9.13 Netzplan "Kanalschäden"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke<br />

> Anschlusspunkte<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Druckleitungen<br />

> Leitungen<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke, Haltungen und Leitungen gem. Anh. A-1.1<br />

> farbige Darstellung der Schäden in Haltungen und Leitungen mit Angabe der Kodes.<br />

Darstellung: Einzelschadensklasse (maxSKE): 1 2 3 4 5<br />

Farbe Inspektionskodes gem. Tab. A-9 - 4: hellgrün dunkelgrün gelb orange rot<br />

Farbe Steuerkodes: schwarz<br />

siehe Abb. A-9 - 13 und Abb. A-9 - 14<br />

Anmerkungen: Mögliche Varianten der Darstellung werden in den folgenden Beispielplänen gezeigt.<br />

Variante 1: Vollständige Darstellung des maßgebenden Schadens mit:<br />

> Hauptkode,<br />

> Charakterisierung1,<br />

> Charakterisierung2,<br />

> maximale endgültige Einzelschadensklasse MaxSKE,<br />

> Streckenschaden,<br />

> Streckenschaden lfd.Nr.<br />

Darstellung aller weiteren Schäden nur mit dem Hauptkode<br />

Variante 2: Vollständige Darstellung aller Schäden mit:<br />

> Hauptkode,<br />

> Charakterisierung1,<br />

> Charakterisierung2,<br />

> maximale endgültige Einzelschadensklasse MaxSKE,<br />

> Streckenschaden,<br />

> Streckenschaden lfd.Nr.<br />

Die Bezeichnung von Leitungen kann aus Gründen der Übersichtlichkeit in Absprache mit<br />

dem AG auf die Darstellung von Kürzel und lfd. Nr. des Anschlusspunktes (Von-Punkt)<br />

beschränkt werden (z.B. RR01)<br />

831


Pläne Anhang A-9.13<br />

Abb. A-9 - 13 Beispielplan: Netzplan "Kanalschäden“, Variante 1<br />

832


Pläne Anhang A-9.13<br />

Abb. A-9 - 14 Beispielplan: Netzplan "Kanalschäden“ Variante 2<br />

833


Pläne Anhang A-9.14<br />

A-9.14 Netzplan "Schachtschäden"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke<br />

> Anschlusspunkte<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Druckleitungen<br />

> Leitungen<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke und Haltungen gem. Anh. A-1.1<br />

> farbige Darstellung der Schäden in Schächten mit Angabe der Kodes<br />

Darstellung: Einzelschadensklasse (maxSKE): 1 2 3 4 5<br />

Farbe Inspektionskodes gem. Tab. A-9 - 4: hellgrün dunkelgrün gelb orange rot<br />

Farbe Steuerkodes: schwarz<br />

siehe Abb. A-9 - 15<br />

Anmerkungen: Vollständige Darstellung aller Schäden mit:<br />

> Hauptkode,<br />

> Charakterisierung1,<br />

> Charakterisierung2,<br />

> maximale endgültige Einzelschadensklasse MaxSKE,<br />

834


Pläne Anhang A-9.14<br />

Abb. A-9 - 15 Beispielplan: Netzplan "Schachtschäden“<br />

835


Pläne Anhang A-9.15<br />

A-9.15 Fließschema<br />

Maßstab: unmaßstäblich<br />

Inhalte: > Liegenschaftsgrenze<br />

> Flächenelemente (festgelegte Teileinzugsflächen/-gebiete), Sammlergrobnetz<br />

(Hauptsammler, Transportstrecken) und Bauwerke<br />

> Alle abwassertechnischen Elemente in stark vereinfachter, schematischer Form<br />

> Flächenelemente mit Angabe der Flächengröße und zugehöriger Abflussmenge (ha,<br />

l/s)<br />

> Sammler mit Fließrichtungspfeil<br />

> Bauwerke mit Angabe von Funktion und maßgebenden Kenngrößen (Volumen in m³,<br />

Drosselabfluss in l/s)<br />

> Kläranlagen mit Angabe der Einwohnergleichwerte<br />

> Einleitungsstellen in Gewässer mit maximal zulässiger Einleitungswassermenge (l/s)<br />

und vorhandener (berechneter) Einleitungswassermenge (l/s)<br />

> etc.<br />

Darstellung: Schwarz-weiß, Blattgröße DIN A4 oder DIN A3<br />

Siehe Abb. A-9 - 16 mit zugehörigem Signaturenkatalog.<br />

Anmerkungen: Das Fließschema wird aus dem Übersichtslageplan "Bestand", dem Lageplan "Bestand<br />

<strong>Abwasser</strong>" sowie den Lageplänen "Regenwasser- und Trockenwetterabfluss" entwickelt.<br />

Das Fließschema ist für die gesamte Liegenschaft zu erstellen.<br />

836


Pläne Anhang A-9.15<br />

Abb. A-9 - 16 Beispielplan: Fließschema<br />

837


Pläne Anhang A-9.15<br />

Auszug aus dem Signaturenkatalog des Fließschemas<br />

Signatur Objekt Erläuterung Quelle<br />

Bezeichnung<br />

Bezeichnung<br />

Bezeichnung<br />

B<br />

K<br />

F<br />

Gebiet, Bereich<br />

Regenrückhaltebecken<br />

Regenüberlauf<br />

Versickerungsanlage mit<br />

oberirdischer Speicherung<br />

Kläranlage<br />

Pumpwerk<br />

Ages: Gesamte an das Kanalnetz angeschlossene<br />

Fläche [ha]<br />

A u: Undurchlässige Fläche [ha]<br />

Q r : Abfluss Regenwasser [l/s]<br />

Q s : Abfluss Schmutzwasser [l/s]<br />

Bezeichnung<br />

V: Volumen [m 3 ]<br />

Q dr: max. Drosselabfluss [l/s]<br />

Q r: Abfluss Regenwasser [l/s]<br />

Q s: Abfluss Schmutzwasser [l/s]<br />

Typ: Regenrückhaltebecken<br />

Bezeichnung<br />

Q dr : Drosselabfluss beim Anspringen des<br />

Überlaufs [l/s]<br />

Q s: Zufluss Schmutzwasser [l/s]<br />

Q r: Zufluss Regenwasser [l/s]<br />

Bezeichnung<br />

A s,M : Versickerungsfläche Mulde [m 2 ]<br />

V: Volumen [m 3 ]<br />

Q r: Zufluss Regenwasser [l/s]<br />

Typ: Mulde<br />

Bezeichnung<br />

EW: Einwohnerwerte<br />

Typ: Mit biologischer Stufe<br />

Bezeichnung<br />

Q: max. Pumpenleistung [l/s]<br />

Benzinabscheider NG: Nenngröße<br />

Koaleszenzabscheider NG: Nenngröße<br />

Fettabscheider NG: Nenngröße<br />

Stärkeabscheider NG: Nenngröße<br />

ATV Arbeitsblatt<br />

A 128<br />

BFR Vermessung<br />

Folie 850<br />

BFR Vermessung<br />

Folie 850<br />

BFR Vermessung<br />

Folie 801<br />

Folie 850<br />

BFR Vermessung<br />

Folie 850<br />

BFR Vermessung<br />

Folie 850<br />

BFR Vermessung<br />

Folie 850<br />

BFR Vermessung<br />

Folie 850<br />

BFR Vermessung<br />

Folie 850<br />

BFR Vermessung<br />

Folie 850<br />

838


Pläne Anhang A-9.15<br />

Auszug aus dem Signaturenkatalog des Fließschemas<br />

Signatur Objekt Erläuterung Quelle<br />

ESP<br />

S K V<br />

NG<br />

Name<br />

Emulsionsspaltanlage P: Leistung [l/Std.]<br />

Schlammfang V: Volumen [m 3 ]<br />

Kombinationsanlage<br />

V: Volumen [m 3 ]<br />

NG: Nenngröße<br />

Typ: Schlammfang/Koaleszenzabscheider<br />

BFR Vermessung<br />

Folie 850<br />

BFR Vermessung<br />

Folie 850<br />

BFR Vermessung<br />

Folie 850<br />

Mischwasserkanal DIN 2425<br />

Schmutzwasserkanal DIN 2425<br />

Regenwasserkanal DIN 2425<br />

Vorfluter Name<br />

839


Pläne Anhang A-9.16<br />

A-9.16 Lageplan "Ablagerungsgefährdete Kanäle"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Fließgewässer mit Name und Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke (z.B. Abscheider, Pumpwerke, Rückhaltebecken und Anlagen der<br />

Regewasserbewirtschaftung wie z.B. Versickerungsmulden, Rigolen, Zisternen)<br />

mit Angabe von Funktion, maßgebenden Abmessungen und Höhenwerten,<br />

hydraulischen Kenngrößen<br />

> Anschlusspunkte (z.B. von Entwässerungsrinnen, Straßenabläufen und Regenfallrohren)<br />

> Haltungen mit Angabe von: Länge, Fließrichtungspfeil, Profiltyp, Profilbreite/ -<br />

höhe, Material, Gefälle<br />

> Druckleitungen: wie Haltungen, Nenndruck zusätzlich<br />

> Leitungen mit Angabe von: Nennweite und Länge (soweit feststellbar, ansonsten<br />

nur Kennzeichnung von Stutzen/ Abzweigen gem. Inspektion), Fließrichtungspfeil<br />

nur bei Verzweigungen<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen: Länge, Fließrichtungspfeil<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke und Haltungen gem. Anh. A-1.1<br />

> farbige Darstellung der ablagerungsgefährdeten Kanäle (Annahme: Ablagerungsgefährdung,<br />

wenn das vorhandene Gefälle geringer, als 1/DN ist.)<br />

> farbige Darstellung der nicht ablagerungsgefährdeten Kanäle (Annahme: keine<br />

Ablagerungsgefährdung, wenn das vorhandene Gefälle größer oder gleich 1/DN<br />

ist.)<br />

Darstellung: Attribut: ablagerungsgefährdete<br />

Kanäle<br />

Farben gem.<br />

Tab. A-9 - 3:<br />

siehe Abb. A-9 - 17<br />

nicht ablagerungsgefährdete<br />

Kanäle<br />

rot hellgrün schwarz<br />

nicht berechenbare Kanäle,<br />

alle weiteren abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

Anmerkungen: Leitungen mit Nenndurchmessern kleiner DN 100 bleiben bei der Berechnung der Ablagerungsgefährdung<br />

unberücksichtigt.<br />

Die Darstellung von ablagerungsgefährdeten Leitungen erfolgt in Absprache mit dem<br />

AG..<br />

840


Pläne Anhang A-9.16<br />

Abb. A-9 - 17 Beispielplan: Lageplan "Ablagerungsgefährdete Kanäle“<br />

841


LAK Anhang A-10<br />

A-10 Bewirtschaftung und Betrieb<br />

Der Gültigkeitsbereich der in den folgenden Abschnitten aufgeführten<br />

Fristen und Muster umfasst die abwassertechnischen Anlagen einschließlich<br />

der Einleitstellen in das öffentliche Kanalnetz oder ein Gewässer. Kläranlagen<br />

und deren Einleitstellen sind nicht berücksichtigt.<br />

Die folgenden Fristen sind einzuhalten.<br />

Die Muster (Anh. A-10.2 - Anh. A-10.9) sind für Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich<br />

des BMVg anzuwenden.<br />

A-10.1 Fristen für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

In der folgenden Tab. A-10 - 1 sind empfohlene Richtwerte der DWA aus<br />

den Arbeitsblättern ATV-A 116, DWA-A 138, ATV-DVWK-A 142 sowie<br />

DWA-A 147 und DWA-Merkblatt 174 für Instandhaltungsarbeiten an<br />

abwassertechnischen Anlagen außerhalb von Gebäuden zusammengestellt.<br />

Verpflichtungen, die sich aus dem kommunalen Satzungsrecht oder Wasserrechtsbescheiden<br />

(Genehmigungen, Erlaubnisse) ergeben sowie<br />

Anforderungen der Hersteller von Teilen der abwassertechnischen Anlagen,<br />

bleiben von den nachfolgenden Empfehlungen unberührt.<br />

Die Werte gelten für häusliches <strong>Abwasser</strong>. Gewerbliches bzw. industrielles<br />

<strong>Abwasser</strong> kann abweichende Fristen erfordern. Abweichende Fristen<br />

können sich auch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der betrieblichen<br />

Erfahrungen ergeben.<br />

Tab. A-10 - 1 Fristen für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen<br />

Allgemein<br />

Kanäle<br />

Fristen gem. DWA<br />

Anlage Tätigkeiten und Fristen (Intervalle)<br />

nicht begehbar<br />

begehbar<br />

Schutzgebiete / Kreuzungen mit Eisenbahn<br />

in Wassergewinnungsgebieten<br />

Inspektion Wartung Reinigung Prüfung<br />

10 Jahre<br />

5 - 20Jahre<br />

2 Jahre<br />

(1)<br />

3 Jahre<br />

3 Jahre<br />

3 Jahre<br />

offene Gräben einschließlich Einfriedung monatlich ½-jährlich<br />

Schächte<br />

mit Einstieg<br />

ohne Einstieg<br />

Schutzgebiete / Kreuzungen mit Eisenbahn<br />

5 - 20 Jahre<br />

1 - 2 (3) Jahre<br />

2 Jahre<br />

3 Jahre 5 - 10<br />

Jahre (2)<br />

3 Jahre<br />

3 Jahre<br />

3 Jahre<br />

842


LAK Anhang A-10.1<br />

Tab. A-10 - 1 Fristen für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen<br />

Sonderbauwerke (Düker, Wirbelfallschacht)<br />

betrieblich<br />

Absperrorgane, Schütze, Schieber, Spültüren u.<br />

Rückstauklappen ohne motorischen Antrieb<br />

Absperrorgane, Schütze, Schieber, Spültüren u.<br />

Rückstauklappen mit motorischem Antrieb<br />

baulich<br />

Auslaufbauwerke und Einleitungsstellen in den Vorfluter<br />

betrieblich<br />

baulich<br />

Bauwerke für Hebeanlagen und sonst. Außenanlagen<br />

Regenwasser<br />

monatlich<br />

5 Jahre<br />

1 Jahr 1 Jahr<br />

1 Jahr (4)<br />

¼-jährlich<br />

1 Jahr<br />

1 Jahr<br />

1 Jahr (4)<br />

bis zu täglich<br />

bis zu täglich<br />

1 Jahr<br />

1 Jahr<br />

Straßenabläufe mit Eimer ½-jährlich<br />

Schlammräume<br />

mit Winterdienst<br />

ohne Winterdienst<br />

1 Jahr<br />

1,5 Jahre<br />

Entwässerungsrinnen ½-jährlich<br />

Regenrückhaltebecken mit betriebl. Einbauten<br />

betrieblich<br />

baulich<br />

Versickerungsanlagen (Rigole, Rohrrigole, Schacht,<br />

Versickerungsbecken)<br />

Schmutz- und Mischwasser<br />

Regenüberläufe<br />

Drosseleinrichtungen<br />

betrieblich<br />

baulich<br />

betrieblich<br />

monatlich (6)<br />

1 Jahr<br />

1 Jahr<br />

1 Jahr<br />

(6) (6) (6)<br />

½-jährlich<br />

monatlich<br />

1 Jahr<br />

monatlich<br />

monatlich<br />

1 Jahr<br />

monatlich<br />

1 Jahr<br />

baulich 1 Jahr 1 Jahr<br />

Fett- und Stärkeabscheider 1 Jahr monatlich 5 Jahre (5)<br />

Schlammfang ½-jährlich<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider ½-jährlich<br />

Sonstige<br />

Anlage Tätigkeiten und Fristen (Intervalle)<br />

Inspektion Wartung Reinigung Prüfung<br />

(6)<br />

(6)<br />

5 Jahre (5)<br />

5 Jahre (5)<br />

843


LAK Anhang A-10.1<br />

Tab. A-10 - 1 Fristen für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen<br />

Über- und Unterdruckentwässerung<br />

Pumpenschacht<br />

Gesetzliche Vorgaben für Maßnahmen der Eigenkontrolle ergeben sich in<br />

mehreren Bundesländern aus den jeweiligen Eigenkontrollverordnungen<br />

(EKVO) bzw. Selbstüberwachungsverordnungen (SÜV).<br />

In den folgenden Tab. A-10 - 2 bis Tab. A-10 - 4 sind die Fristen für<br />

Inspektionsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen mit zugehörigen<br />

Sonderbauwerken aus den genannten Verordnungen der Länder zusammengestellt.<br />

Darüber hinausgehende Informationen, insbesondere zum<br />

Bereich der Eigenkontrolle von <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlagen, sind den<br />

jeweiligen EKVO bzw. SÜV folgender Bundesländer zu entnehmen:<br />

> Bayern<br />

> Baden-Württemberg<br />

> Hessen<br />

> Mecklenburg-Vorpommern<br />

> Nordrhein-Westfalen<br />

> Rheinland-Pfalz<br />

> Saarland<br />

> Sachsen<br />

> Thüringen<br />

> Schleswig-Holstein<br />

Armaturen<br />

Druckleitungen<br />

1 Jahr<br />

½-jährlich<br />

(6)<br />

Hinweis: Die nachfolgenden Tabellen erheben keinen Anspruch auf vollständige<br />

Wiedergabe der Landesverordnungen.<br />

(6) (6)<br />

1 Jahr<br />

Ionentauscher, Ultrafiltration, Neutralisationsanlage<br />

(7) (7) (7) (7)<br />

(1)<br />

Inspektion mit Genehmigungsbehörde abzustimmen;<br />

Druckprüfung abhängig von Wasserschutzzone<br />

(2) Prüfung auf Wasserdichtheit<br />

(3)<br />

(4)<br />

alle zwei Jahre in Anliegerstraßen<br />

ggf. häufiger nach Wartungsvorschrift<br />

(5) Generalinspektion<br />

(6)<br />

(7)<br />

nach Bedarf<br />

Anlage Tätigkeiten und Fristen (Intervalle)<br />

gemäß Wasserrechtsbescheid und Herstellerangaben<br />

Inspektion Wartung Reinigung Prüfung<br />

(6)<br />

Gesetzliche Fristen<br />

gemäß landesrechtlicher<br />

Vorschriften (z.B.<br />

EKVO bzw. SÜV)<br />

844


LAK Anhang A-10.1<br />

Tab. A-10 - 2 Inspektionsfristen für <strong>Abwasser</strong>ableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 1)<br />

Nr. Art der Überprüfung Gegenstand der Überprüfung Bayern Baden-Württemberg<br />

1 Einfache Sichtprüfung<br />

2 Eingehende Sichtprüfung,<br />

TV-Inspektion,<br />

Begehung<br />

3 Dichtheitsprüfung<br />

(Druckprüfung)<br />

Kanalnetz, bauliche Teile und<br />

zug. Bauwerke<br />

Kanal einschl. Schächte u.<br />

Bauwerke<br />

EÜV EigenkontrollVO<br />

Hessen<br />

EKVO<br />

1 Jahr - -<br />

5 - 10<br />

Jahre (1)<br />

<strong>Abwasser</strong>system 20 Jahre<br />

(1) (2)<br />

4 Leckagedetektion <strong>Abwasser</strong>system 10 Jahre<br />

(optional)<br />

5 Einfache Sichtprüfung,Inaugenscheinnahme<br />

6 Einfache Sichtprüfung<br />

7 Einfache Sichtprüfung<br />

(Bauzustand,<br />

Funktion)<br />

8 Eingehende Prüfung,<br />

Begehung<br />

9 Inspektion bzw. Inaugenscheinnahme<br />

Einleitungsstelle in die Sammelkanalisation<br />

10 - 15 (20)<br />

Jahre<br />

(1) (2)<br />

10 - 20<br />

Jahre (1)<br />

- 5 - 10 Jahre<br />

(2)<br />

- -<br />

1 Jahr - -<br />

Einleitungsgewässer 1 Jahr ¼-jährlich -<br />

Entlastungs- und Rückhalteanlagen<br />

Entlastungs- und Rückhalteanlagen<br />

10 Dichtigkeitsprüfung Becken, Behälter, Zu- und<br />

Ablaufeinrichtungen<br />

1 Jahr (3)<br />

¼-jährlich<br />

(3) (4)<br />

1 Jahr<br />

5 Jahre (1) - 5 Jahre (3)<br />

Düker - - -<br />

- - -<br />

11 Funktionskontrolle Messeinrichtungen monatlich monatlich 5 Jahre<br />

12 Überprüfung der<br />

Messgenauigkeit<br />

13 Funktionskontrolle maschinelle Einrichtungen<br />

(Pumpen, Schieber, etc.)<br />

14 Inspektion (Schlammspiegel)<br />

Messeinrichtungen 1 Jahr 1 Jahr 5 Jahre<br />

monatlich<br />

(3)<br />

- ¼-jährlich (4)<br />

Schlammfang monatlich monatlich -<br />

15 Chem. Analyse Emulsionsspaltanlagen, Zulauf täglich/pro<br />

Charge<br />

16 Optische Kontrolle<br />

(Behandlungserfolg)<br />

17 Inspektion (Schichtdicke)<br />

Emulsionsspaltanlagen, Ablauf monatlich<br />

bis zu täglich<br />

(4)<br />

täglich/<br />

pro Charge<br />

½-täglich -<br />

täglich pro<br />

Charge<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider monatlich monatlich -<br />

18 Chem. Analyse Neutralisationsanlage, Zulauf täglich/pro<br />

Charge<br />

19 pH-Messung Neutralisationsanlage, Ablauf kontinuierlich<br />

täglich/<br />

pro Charge<br />

kontinuierlich -<br />

-<br />

-<br />

-<br />

845


LAK Anhang A-10.1<br />

Tab. A-10 - 2 Inspektionsfristen für <strong>Abwasser</strong>ableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 1)<br />

Nr. Art der Überprüfung Gegenstand der Überprüfung Bayern Baden-Württemberg<br />

20 Probe, Messung,<br />

Sicht-, Funktionskontrolle<br />

physikal./chem. <strong>Abwasser</strong>behandlung<br />

2-6 pro Jahr<br />

(5)<br />

Bayern: (1) : nicht für RW, (2) : erstmalig nach 40 Jahren, (3) : ggf. nach jedem Ereignis, (4): abh. v. <strong>Abwasser</strong>anfall<br />

Baden-Württemberg: (1) : nicht für RW, (2) : Erstprüfung nach 10 Jahren, (3) : RÜB 2-monatlich, (4) : ggf. nach<br />

jedem Ereignis<br />

Hessen: (1) : Erstprüfung nach 15 Jahren (i.d.R. 10 Jahre, RW 20 Jahre), (2) : Nur bei Druckleitungen und<br />

bestimmten Abwässern, (3) : hydraulische Prüfung, (4) : Sichtprüfung monatlich, (5) : abh. v. <strong>Abwasser</strong>anfall<br />

Tab. A-10 - 3 Inspektionsfristen für <strong>Abwasser</strong>ableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 2)<br />

Nr. Art der Überprüfung Gegenstand der Überprüfung Mecklenburg-Vorp.<br />

1 Einfache Sichtprüfung<br />

2 Eingehende Sichtprüfung,<br />

TV-Inspektion,<br />

Begehung<br />

3 Dichtheitsprüfung<br />

(Druckprüfung)<br />

Kanalnetz, bauliche Teile und<br />

zug. Bauwerke<br />

Kanal einschl. Schächte u.<br />

Bauwerke<br />

<strong>Abwasser</strong>system 10 Jahre (1)<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

SÜVO SüwVKan EÜVOA<br />

- 2 Jahre -<br />

- 10 - 15 Jahre<br />

(1)<br />

10 Jahre (1)<br />

- -<br />

4 Leckagedetektion <strong>Abwasser</strong>system - - -<br />

5 Einfache Sichtprüfung,Inaugenscheinnahme<br />

6 Einfache Sichtprüfung<br />

7 Einfache Sichtprüfung<br />

(Bauzustand,<br />

Funktion)<br />

8 Eingehende Prüfung,<br />

Begehung<br />

9 Inspektion bzw. Inaugenscheinnahme<br />

Einleitungsstelle in die Sammelkanalisation<br />

- siehe Nr. 1<br />

und Nr. 2<br />

Einleitungsgewässer - ½-jährlich<br />

bzw. (3)<br />

Entlastungs- und Rückhalteanlagen<br />

Entlastungs- und Rückhalteanlagen<br />

10 Dichtigkeitsprüfung Becken, Behälter, Zu- und<br />

Ablaufeinrichtungen<br />

-<br />

monatlich<br />

(RÜ ½-jährlich)<br />

oder (2)<br />

-<br />

monatlich<br />

(3) (2)<br />

oder<br />

- 5 Jahre -<br />

Düker - ½-jährlich -<br />

- - -<br />

11 Funktionskontrolle Messeinrichtungen - 1 Jahr bzw. (3) -<br />

12 Überprüfung der<br />

Messgenauigkeit<br />

13 Funktionskontrolle maschinelle Einrichtungen<br />

(Pumpen, Schieber, etc.)<br />

EÜV EigenkontrollVO<br />

Messeinrichtungen - - -<br />

- täglich bis<br />

1 Jahr (2)<br />

Hessen<br />

EKVO<br />

monatlich<br />

(2)<br />

846


LAK Anhang A-10.1<br />

Tab. A-10 - 3 Inspektionsfristen für <strong>Abwasser</strong>ableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 2)<br />

Nr. Art der Überprüfung Gegenstand der Überprüfung Mecklenburg-Vorp.<br />

14 Inspektion (Schlammspiegel)<br />

Schlammfang monatlich<br />

15 Chem. Analyse Emulsionsspaltanlagen, Zulauf täglich täglich/<br />

pro Charge<br />

16 Kontrolle (Behandlungserfolg)<br />

17 Inspektion (Schichtstärke)<br />

Emulsionsspaltanlagen, Ablauf monatlich<br />

bis täglich<br />

(2)<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider - ¼-jährlich -<br />

18 Chem. Analyse Neutralisationsanlage, Zulauf täglich - täglich/<br />

pro Charge<br />

19 pH-Messung Neutralisationsanlage, Ablauf - - -<br />

20 Probe, Messung,<br />

Sicht-, Funktionskontrolle<br />

physikal./chem. <strong>Abwasser</strong>behandlung<br />

- -<br />

Mecklenburg-Vorpommern: (1) : Überprüfung der Dichtigkeit, (2) : abh. v. <strong>Abwasser</strong>anfall<br />

Nordrhein-Westfalen: (1) : Erstprüfung. nach 10 Jahren, dann 15 Jahre, (2) : Details in SüwVKan, (3) : gem. Herstellerangabe<br />

Rheinland-Pfalz: (1) : außer RW, (2) : nur MW, (3) : ggf. nach Ereignissen, (4) : Details siehe EÜVOA<br />

Tab. A-10 - 4 Inspektionsfristen für <strong>Abwasser</strong>ableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 3)<br />

Nr. Art der Überprüfung Gegenstand der Überprüfung Saarland Sachsen Thüringen<br />

1 Einfache Sichtprüfung<br />

2 Eingehende Sichtprüfung,<br />

TV-Inspektion,<br />

Begehung<br />

3 Dichtheitsprüfung<br />

(Druckprüfung)<br />

Kanalnetz, bauliche Teile und<br />

zug. Bauwerke<br />

Kanal einschl. Schächte u.<br />

Bauwerke<br />

EigenkontrollVO<br />

(4)<br />

(4)<br />

EKVO AbwEKVO<br />

(a)<br />

- - -<br />

- 20 Jahre (1)<br />

15 Jahre<br />

<strong>Abwasser</strong>system - - 5 Jahre<br />

4 Leckagedetektion <strong>Abwasser</strong>system - - -<br />

5 Einfache Sichtprüfung,Inaugenscheinnahme<br />

6 Einfache Sichtprüfung<br />

7 Einfache Sichtprüfung<br />

(Bauzustand,<br />

Funktion)<br />

8 Eingehende Prüfung,<br />

Begehung<br />

Einleitungsstelle in die Sammelkanalisation<br />

- - monatlich<br />

Einleitungsgewässer - SW: ¼-jährlich<br />

RW: ½-jährlich<br />

Entlastungs- und Rückhalteanlagen<br />

Entlastungs- und Rückhalteanlagen<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

monatlich<br />

- ¼-jährlich monatlich<br />

- - )<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

SÜVO SüwVKan EÜVOA<br />

jährlich<br />

847


LAK Anhang A-10.1<br />

Tab. A-10 - 4 Inspektionsfristen für <strong>Abwasser</strong>ableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 3)<br />

Nr. Art der Überprüfung Gegenstand der Überprüfung Saarland Sachsen Thüringen<br />

9 Inspektion bzw. Inaugenscheinnahme<br />

10 Dichtigkeitsprüfung Becken, Behälter, Zu- und<br />

Ablaufeinrichtungen<br />

Düker - - -<br />

- - -<br />

11 Funktionskontrolle Messeinrichtungen - - 5 Jahre<br />

12 Überprüfung der<br />

Messgenauigkeit<br />

13 Funktionskontrolle maschinelle Einrichtungen<br />

(Pumpen, Schieber, etc.)<br />

14 Inspektion (Schlammspiegel)<br />

Messeinrichtungen - - 5 Jahre<br />

- - ¼-jährlich<br />

Schlammfang monatlich - -<br />

15 Chem. Analyse Emulsionsspaltanlagen, Zulauf täglich - -<br />

16 Kontrolle (Behandlungserfolg)<br />

Emulsionsspaltanlagen, Ablauf monatlich<br />

bis zu täglich<br />

(1)<br />

- -<br />

17 Inspektion Leichtflüssigkeitsabscheider monatlich - -<br />

18 Chem. Analyse Neutralisationsanlage, Zulauf täglich - -<br />

19 pH-Messung Neutralisationsanlage, Ablauf kontinuierlich<br />

20 Probe, Messung,<br />

Sicht-, Funktionskontrolle<br />

physikal./chem. <strong>Abwasser</strong>behandlung<br />

- -<br />

- - -<br />

Saarland: (1) : Gewerbliches <strong>Abwasser</strong> vor/nach einer <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlage: 5/10 Jahre<br />

Sachsen: (1) : Erstprüfung nach 15 Jahren<br />

Tab. A-10 - 5 Inspektionsfristen für <strong>Abwasser</strong>ableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 4)<br />

Nr. Art der Überprüfung Gegenstand der Überprüfung Schleswig-Holstein<br />

1 Einfache Sichtprüfung<br />

2 Eingehende Sichtprüfung,<br />

TV-Inspektion,<br />

Begehung<br />

3 Dichtheitsprüfung<br />

(Druckprüfung)<br />

Kanalnetz, bauliche Teile und<br />

zug. Bauwerke<br />

Kanal einschl. Schächte u.<br />

Bauwerke<br />

- -<br />

SüVO - -<br />

- - -<br />

5-10<br />

(1) (2)<br />

Jahre<br />

(3)<br />

<strong>Abwasser</strong>system 5-10<br />

Jahre<br />

(1) (2)<br />

(3)<br />

- -<br />

- -<br />

4 Leckagedetektion <strong>Abwasser</strong>system - - -<br />

5 Einfache Sichtprüfung,Inaugenscheinnahme<br />

Einleitungsstelle in die Sammelkanalisation<br />

EigenkontrollVO<br />

EKVO AbwEKVO<br />

(a)<br />

monatlich - -<br />

848


LAK Anhang A-10.1<br />

Tab. A-10 - 5 Inspektionsfristen für <strong>Abwasser</strong>ableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 4)<br />

Nr. Art der Überprüfung Gegenstand der Überprüfung Schleswig-Holstein<br />

6 Einfache Sichtprüfung<br />

7 Einfache Sichtprüfung<br />

(Bauzustand,<br />

Funktion)<br />

8 Eingehende Prüfung,<br />

Begehung<br />

9 Inspektion bzw. Inaugenscheinnahme<br />

Einleitungsgewässer monatlich<br />

(4)<br />

Entlastungs- und Rückhalteanlagen<br />

Entlastungs- und Rückhalteanlagen<br />

10 Dichtigkeitsprüfung Becken, Behälter, Zu- und<br />

Ablaufeinrichtungen<br />

monatlich<br />

(4)<br />

- -<br />

- -<br />

½-jährlich - -<br />

Düker - - -<br />

- - -<br />

11 Funktionskontrolle Messeinrichtungen monatlich - -<br />

12 Überprüfung der<br />

Messgenauigkeit<br />

13 Funktionskontrolle maschinelle Einrichtungen<br />

(Pumpen, Schieber, etc.)<br />

14 Inspektion (Schlammspiegel)<br />

Messeinrichtungen - - -<br />

SW/MW<br />

mon.<br />

RW<br />

½-jährlich<br />

- -<br />

Schlammfang - - -<br />

15 Chem. Analyse Emulsionsspaltanlagen, Zulauf - - -<br />

16 Optische Kontrolle<br />

(Behandlungserfolg)<br />

17 Inspektion (Schichtdicke)<br />

Emulsionsspaltanlagen, Ablauf - - -<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider - - -<br />

18 Chem. Analyse Neutralisationsanlage, Zulauf - - -<br />

19 pH-Messung Neutralisationsanlage, Ablauf - - -<br />

20 Probe, Messung,<br />

Sicht-, Funktionskontrolle<br />

physikal./chem. <strong>Abwasser</strong>behandlung<br />

- -<br />

SüVO - -<br />

- - -<br />

Schleswig-Holstein: (1) : nicht für RW, (2) : Erstprüfung nach 5 Jahren, dann 10 Jahre, (3) : ausgenommen Grundstücksanschlusskanäle,<br />

(4) : Generelle Sichtkontrolle nach jedem starken Regenereignis<br />

849


LAK Anhang A-10.2<br />

A-10.2 Muster Betriebsanweisung für abwassertechnische<br />

Anlagen<br />

Als Betreiber von <strong>Abwasser</strong>anlagen unterhält die hausverwaltende<br />

Dienststelle in den von ihr zu betreuenden Liegenschaften Kanalnetze mit<br />

den dazugehörenden Bauwerken. Um die Anlagen jederzeit betriebsbereit<br />

zu halten, ist eine regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandsetzung<br />

notwendig.<br />

Bei der Durchführung der anfallenden Arbeiten sind die geltenden<br />

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien und sonstige Anweisungen<br />

zu beachten.<br />

Eine Vernachlässigung der Aufgaben kann zu erheblichen Umweltbeeinträchtigungen<br />

führen und ordnungs-, straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen<br />

nach sich ziehen.<br />

Bei allen Arbeiten in und an den <strong>Abwasser</strong>anlagen sind die Belange der<br />

Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.<br />

Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb der <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

sind:<br />

> die Zuordnung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche<br />

> aktuelle Bestandspläne und betriebliche Grunddaten<br />

> die genaue Ortskenntnis der <strong>Abwasser</strong>anlagen und deren<br />

betriebliche Einrichtungen<br />

> die Kenntnis der betrieblichen Zusammenhänge<br />

> die Kenntnis möglicher Störungsquellen und deren Beseitigung<br />

Die Muster Betriebsanweisung wird in der html Version der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> alsWord-Dokument zum Download bereitgestellt.<br />

Vorbemerkungen<br />

850


LAK Anhang A-10.3<br />

A-10.3 Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für<br />

Leichtflüssigkeiten<br />

Der Betrieb und die Wartung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten<br />

sind gemäß DIN EN 858-2 [DIN EN 858-2, 2003] und DIN 1999-100<br />

[DIN 1999-100, 2003] sowie unter Beachtung des DWA-M 167 Teil 1<br />

[DWA-M 167-1, 2007] und DWA-M 167 Teil 2 [DWA-M 167-2, 2007]<br />

durchzuführen. Es sind die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers<br />

zu beachten. Betriebsstörungen sind unverzüglich zu beheben.<br />

Der Betrieb von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten ist vom Betreiber<br />

eigenverantwortlich gemäß den Vorgaben der Aufsichtsbehörde, der<br />

Eigenkontrollverordnung und im bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis<br />

zu überwachen. Er kann sich dazu Dritter bedienen. Der Betrieb hat<br />

durch sachkundiges und eingewiesenes Personal zu erfolgen (vgl. Anh.<br />

A-10.3.5).<br />

Es dürfen keine Stoffe in die Anlage eingeleitet werden, die die bauliche<br />

Beschaffenheit und die verfahrenstechnische Funktion der Anlage beeinträchtigen<br />

können (z.B. stabile Emulsionen, Batteriesäure, Kühlerschutzmittel).<br />

<strong>Abwasser</strong>, welches in der Abscheideranlage nicht oder unzureichend<br />

behandelt wurde, darf nicht abgeleitet werden. Dies gilt auch für den Zeitraum<br />

der Anlagenentleerung/-reinigung.<br />

Der Betreiber hat Störungen und besondere Vorkommnisse, die eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit der Abscheideranlage,<br />

eine Beeinträchtigung der Kläranlage oder eine nachteilige Veränderung<br />

des Gewässers zur Folge haben, der Wasserbehörde unverzüglich<br />

anzuzeigen und zu dokumentieren. Bei Indirekteinleitungen ist zusätzlich<br />

der Kanalnetzbetreiber zu benachrichtigen.<br />

Sofern im bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis bzw. gemäß wasserrechtlicher<br />

Genehmigung zusätzliche Eigenkontrollen, Wartungsarbeiten,<br />

Überprüfungen oder kürzere Fristen vorgesehen sind, gelten diese<br />

unabhängig von den nachfolgend aufgeführten Anforderungen.<br />

A-10.3.1 Hinweise zum Betriebstagebuch<br />

Gemäß DIN 1999-100 [DIN 1999-100, 2003] ist im Rahmen der Eigenkontrolle<br />

ein Betriebstagebuch zu führen. Je Abscheideranlage ist ein separates<br />

Betriebstagebuch anzulegen.<br />

Im Betriebstagebuch sind Zeitpunkt und Ergebnis der durchgeführten<br />

Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen sowie die Entsorgung<br />

entnommener Inhaltsstoffe und die Behebung festgestellter Mängel zu<br />

dokumentieren. Es sind weiterhin Nachweise zu ggf. eingesetzten Waschund<br />

Reinigungsmitteln sowie Betriebs- und Hilfsstoffen zu führen. Im<br />

Betriebstagebuch müssen mindestens folgende Angaben und Unterlagen<br />

enthalten sein:<br />

1. Stammdatenblätter der Abscheideranlage<br />

Allgemeines<br />

851


LAK Anhang A-10.3.1<br />

2. Erforderliche Unterlagen<br />

> Wasserrechtliche Genehmigungen/Anzeigen (Entwässerungs-,<br />

Indirekt- und Direkteinleitergenehmigung)<br />

> Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (z.B. Baurechtlicher<br />

Prüfbescheid vom DIBT)<br />

> Einbau-, Wartungs- und Bedienungsanleitung<br />

> Sachkundenachweis Eigenkontrolle und Wartung<br />

> Planunterlagen<br />

Auszug aus (vorläufigem) Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

Fließschema<br />

Bauwerkszeichnungen (1)<br />

3. Dokumentation von Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung,<br />

Überprüfung und Überwachung<br />

> Nachweis monatliche Eigenkontrolle, Wartung und Generalinspektion<br />

> Bericht monatliche Eigenkontrolle<br />

> Wartungsbericht<br />

Wartungsvertrag (2)<br />

> Bericht festgestellte Mängel und Nachweis der Mängelbeseitigung<br />

> Entnahmenachweis<br />

Entsorgungsbelege<br />

Entsorgungsvertrag (2)<br />

> Prüfbericht Generalinspektion<br />

> Überwachungsnachweis<br />

Bericht und Nachweis Laboranalysen (2)<br />

> Nachweis Reinigungsmittel und Hilfsstoffe (2)<br />

Stoffdatenblätter für verwendete Reinigungsmittel und<br />

Hilfsstoffe<br />

Das Betriebstagebuch ist<br />

> vom Betreiber zu führen,<br />

> am Anlagenstandort vorzuhalten,<br />

> mindestens vierteljährlich vom Betreiber oder dem Gewässerschutzbeauftragten<br />

(3) gegenzuzeichnen (vgl. Kap. 4.3),<br />

> der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen und<br />

> mindestens 5 Jahre nach der letzten Aufzeichnung vom<br />

Betreiber aufzubewahren.<br />

(1) Sofern vorhanden.<br />

(2) Sofern erforderlich.<br />

(3) Sofern die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragen gemäß<br />

den Anforderungen des Landeswassergesetzes vorgeschrieben<br />

ist.<br />

852


LAK Anhang A-10.3.2<br />

A-10.3.2 Betriebstagebuch (Muster) zur Dokumentation von<br />

Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung, Überprüfung<br />

und Überwachung von Abscheideranlagen für<br />

Leichtflüssigkeiten<br />

853


LAK Anhang A-10.3.2<br />

1 Stammdatenblätter<br />

Die Stammdatenblätter in Abschnitt 1.2 bis 1.6 sind entsprechend der Anordnung<br />

der Abscheideranlage (vgl. Stammdatenblatt 1.1) auszuwählen.<br />

1.1 Stammdatenblatt der Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten<br />

(Gesamtanlage)<br />

Liegenschaft:<br />

Anschrift:<br />

Standort der Abscheideranlage:<br />

Objektbezeichnung:<br />

Anordnung der Abscheideranlage:<br />

(1)<br />

S - I - P<br />

S - II - P<br />

S - II - I - P<br />

S - ESP<br />

Entleerungsintervall: nach Bedarf (2)<br />

Anfallstelle bzw. Herkunft des<br />

<strong>Abwasser</strong>s:<br />

Ablauf der Abscheideranlage<br />

angeschlossen an<br />

Abstellfläche für Schad-Kfz<br />

Waschplatz<br />

WHG-Lagerfläche<br />

Entwässerungssystem/Kanalart: (4)<br />

KR DR GR<br />

KS DS GS<br />

KM DM GM<br />

KW GW<br />

Einzelbehälter<br />

Kompaktanlage<br />

Stapelbehälter<br />

<br />

monatlich (3)<br />

Betankungsfläche<br />

Waschhalle<br />

<br />

Objektbezeichnung abwassertechnische<br />

Anlage:<br />

Gewässerbezeichnung:<br />

Betriebstagebuch Begonnen am: Abgeschlossen am: (5)<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

mit Anschrift:<br />

Betreiber der Anlage:<br />

Betriebsbeauftragter für<br />

Gewässerschutz (nur sofern<br />

nach §21a WHG bestellt):<br />

Namen des verantwortlichen<br />

Betriebspersonals<br />

Sachkundiger:<br />

Leiter TGM:<br />

(1) S Schlammfang, I Koaleszenzabscheider, II Schwerkraftabscheider (Benzinabscheider),<br />

P Probenahmeschacht, ESP Emulsionsspaltanlage<br />

(2) Bei monatlicher Eigenkontrolle<br />

(3) Bei fehlender Eigenkontrolle<br />

(4) KR Freispiegelabfluss im geschlossenen Profil - Regenwassersystem, KS Freispiegelabfluss im<br />

geschlossenen Profil - Schmutzwassersystem, KM Freispiegelabfluss im geschlossenen Profil -<br />

Mischwassersystem, KW Freispiegelabfluss im geschlossenen Profil - Fließgewässer, DR Druckabfluss<br />

- Regenwassersystem, DS Druckabfluss - Schmutzwassersystem, DM Druckabfluss -<br />

Mischwassersystem, GW Abfluss im offenen Profil - Fließgewässer, GR Abfluss im offenen Profil<br />

- Regenwassersystem, GS Abfluss im offenen Profil - Schmutzwassersystem, GM Abfluss im<br />

offenen Profil - Mischwassersystem<br />

(5) Aufbewahrungspflicht bis zur nächsten Generalinspektion (nach dem letzten Eintrag)<br />

854


LAK Anhang A-10.3.2<br />

1.2 Stammdatenblatt Kompaktanlage S-I-P<br />

Hersteller:<br />

Typ/Baumuster:<br />

Prüfzeichen/Bauartzulassung:<br />

Nenngröße (NS): -<br />

Innenabmessungen<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Höhe (einschl. Schachtaufbau):<br />

Ruhewasserspiegel (Rws): cm<br />

Gesamtentsorgungsvolumen:<br />

V G =(Breite x Länge x Rws) bzw.<br />

(Durchmesser x 3,14 x Rws)<br />

Schlammfangvolumen:<br />

V SF =(Breite x Länge x Rws) bzw.<br />

(Durchmesser x 3,14 x Rws)<br />

zul. Schlammschichtdicke:<br />

(50 % von Rws)<br />

Speichertank für Leichtflüssigkeit vorhanden<br />

Vorh. Speichervolumen für<br />

Leichtflüssigkeit:<br />

Max. zul. Speichervolumen für<br />

Leichtflüssigkeit: (2)<br />

entspricht max. zul. Schichtdicke:<br />

Abdeckung<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Verkehrsklasse Abdeckung:<br />

Warnanlage<br />

Hersteller:<br />

Typ:<br />

Probenahmevorrichtung (3)<br />

nicht vorhanden<br />

vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

cm<br />

cm<br />

l<br />

l<br />

cm<br />

l Material (1)<br />

l<br />

mm<br />

cm<br />

-<br />

Baukörper:<br />

Beschichtung:<br />

Gebäudeleittechnik aufgeschaltet<br />

ja nein<br />

Selbsttätiger Abschluss<br />

vorhanden nicht vorhanden<br />

Überhöhung<br />

vorhanden nicht vorhanden<br />

Einbaudatum:<br />

(1) AZ Asbestzement, B Beton, BS Betonsegmente, CNS Edelstahl, EIS Nichtidentifiziertes Eisen<br />

und Stahl, FZ Faserzement, GFK Glasfaserverstärkter Kunststoff, GG Grauguss, GGG Duktiles<br />

Gusseisen, KST Nichtidenfizierter Kunststoff, MA Mauerwerk, OB Ortbeton, P Porosit, PC Polymerbeton,<br />

PCC Polymermodifizierter Zementbeton, PE Polyethylen, PEHD Polyethylen hoher<br />

Dichte, PH Polyesterharz, PHB Polyesterharzbeton, PP Polypropylen, PVC Polyvinylchlorid,<br />

PVCU Polyvinylchlorid hart, SFB Stahlfaserbeton, SPB Spannbeton, SB Stahlbeton, ST Stahl,<br />

STZ Steinzeug, SZB Spritzbeton, W Nichtidentifizierter Werkstoff, ZG Ziegelwerk, MIX unterschiedliche<br />

Werkstoffe<br />

(2) Erreicht bei 80 % des vorh. Speichervolumens für Leichtflüssigkeit.<br />

(3) Erforderlich, wenn kein separater Probenahmeschacht vorhanden.<br />

Breite bzw.<br />

Durchmesser<br />

Rws<br />

Höhe<br />

855


LAK Anhang A-10.3.2<br />

1.3 Stammdatenblatt Schlammfang<br />

Hersteller:<br />

Typ/Baumuster:<br />

Prüfzeichen/Bauartzulassung:<br />

Innenabmessungen<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Höhe (einschl. Schachtaufbau):<br />

Ruhewasserspiegel (Rws): cm<br />

Schlammfangvolumen:<br />

V SF =(Breite x Länge x Rws) bzw.<br />

(Durchmesser x 3,14 x Rws)<br />

zul. Schlammschichtdicke:<br />

(50 % von Rws)<br />

Abdeckung<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Verkehrsklasse:<br />

Material (1)<br />

Baukörper:<br />

Beschichtung:<br />

cm<br />

cm<br />

l<br />

cm<br />

cm<br />

-<br />

Einbaudatum:<br />

(1) AZ Asbestzement, B Beton, BS Betonsegmente, CNS Edelstahl, EIS Nichtidentifiziertes Eisen<br />

und Stahl, FZ Faserzement, GFK Glasfaserverstärkter Kunststoff, GG Grauguss, GGG Duktiles<br />

Gusseisen, KST Nichtidenfizierter Kunststoff, MA Mauerwerk, OB Ortbeton, P Porosit, PC Polymerbeton,<br />

PCC Polymermodifizierter Zementbeton, PE Polyethylen, PEHD Polyethylen hoher<br />

Dichte, PH Polyesterharz, PHB Polyesterharzbeton, PP Polypropylen, PVC Polyvinylchlorid,<br />

PVCU Polyvinylchlorid hart, SFB Stahlfaserbeton, SPB Spannbeton, SB Stahlbeton, ST Stahl,<br />

STZ Steinzeug, SZB Spritzbeton, W Nichtidentifizierter Werkstoff, ZG Ziegelwerk, MIX unterschiedliche<br />

Werkstoffe<br />

856


LAK Anhang A-10.3.2<br />

1.4 Stammdatenblatt Leichtflüssigkeitsabscheider Klasse II<br />

(Schwerkraftabscheider)<br />

Hersteller:<br />

Typ/Baumuster:<br />

Prüfzeichen/Bauartzulassung:<br />

Nenngröße (NS):<br />

Innenabmessungen<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Höhe (einschl. Schachtaufbau):<br />

Ruhewasserspiegel (Rws): cm<br />

Gesamtentsorgungsvolumen:<br />

V G = (Breite x Länge x Rws) bzw.<br />

(Durchmesser x 3,14 x Rws)<br />

Vorh. Speichervolumen für<br />

Leichtflüssigkeit: l<br />

Max. zul. Speichervolumen für<br />

Leichtflüssigkeit: (1)<br />

entspricht max. zul. Schichtdicke:<br />

Abdeckung<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Verkehrsklasse:<br />

Warnanlage mit Schichtdickenmessung<br />

und Aufstaumeldung<br />

Hersteller:<br />

Typ:<br />

cm<br />

cm<br />

l<br />

l<br />

mm<br />

cm<br />

vorhanden nicht vorhanden<br />

Überhöhung vorhanden nicht vorhanden<br />

-<br />

Gebäudeleittechnik aufgeschaltet<br />

ja nein<br />

Material (2)<br />

Baukörper:<br />

Beschichtung:<br />

Probenahmevorrichtung (3)<br />

vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

Selbsttätiger Abschluss<br />

vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

Einbaudatum:<br />

(1) Erreicht bei 80 % des vorh. Speichervolumens für Leichtflüssigkeit.<br />

(2) AZ Asbestzement, B Beton, BS Betonsegmente, CNS Edelstahl, EIS Nichtidentifiziertes Eisen und<br />

Stahl, FZ Faserzement, GFK Glasfaserverstärkter Kunststoff, GG Grauguss, GGG Duktiles Gusseisen,<br />

KST Nichtidenfizierter Kunststoff, MA Mauerwerk, OB Ortbeton, P Porosit, PC Polymerbeton,<br />

PCC Polymermodifizierter Zementbeton, PE Polyethylen, PEHD Polyethylen hoher Dichte,<br />

PH Polyesterharz, PHB Polyesterharzbeton, PP Polypropylen, PVC Polyvinylchlorid, PVCU Polyvinylchlorid<br />

hart, SFB Stahlfaserbeton, SPB Spannbeton, SB Stahlbeton, ST Stahl, STZ Steinzeug,<br />

SZB Spritzbeton, W Nichtidentifizierter Werkstoff, ZG Ziegelwerk, MIX unterschiedliche Werkstoffe<br />

(3) Erforderlich, wenn kein separater Probenahmeschacht vorhanden.<br />

Breite bzw.<br />

Durchmesser<br />

Rws<br />

Höhe<br />

857


LAK Anhang A-10.3.2<br />

1.5 Stammdatenblatt Leichtflüssigkeitsabscheider Klasse I (Koaleszenzabscheider)<br />

Hersteller:<br />

Typ/Baumuster:<br />

Prüfzeichen/Bauartzulassung:<br />

Nenngröße (NS): l/sec<br />

Innenabmessungen<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Höhe (einschl. Schachtaufbau):<br />

Ruhewasserspiegel (Rws): cm<br />

Gesamtentsorgungsvolumen:<br />

VG= (Breite x Länge x Rws) bzw.<br />

(Durchmesser x 3,14 x Rws)<br />

Vorh. Speichervolumen für Leichtflüssigkeit:<br />

l<br />

Max. zul. Speichervolumen für<br />

Leichtflüssigkeit: (1)<br />

entspricht max. zul. Schichtdicke:<br />

Abdeckung<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Verkehrsklasse:<br />

Warnanlage mit Schichtdickenmessung<br />

und Aufstaumeldung<br />

Hersteller:<br />

Typ:<br />

Probenahmevorrichtung (3)<br />

1.6 Stammdatenblatt Probenahmeschacht<br />

cm<br />

cm<br />

l<br />

l<br />

mm<br />

cm<br />

vorhanden nicht vorhanden<br />

vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

Überhöhung vorhanden nicht vorhanden<br />

-<br />

Gebäudeleittechnik aufgeschaltet<br />

ja<br />

nein<br />

Material (2)<br />

Baukörper:<br />

(1) Erreicht bei 80 % des vorh. Speichervolumens für Leichtflüssigkeit.<br />

Beschichtung:<br />

Selbsttätiger Abschluss<br />

vorhanden nicht vorhanden<br />

Einbaudatum:<br />

(2) AZ Asbestzement, B Beton, BS Betonsegmente, CNS Edelstahl, EIS Nichtidentifiziertes Eisen<br />

und Stahl, FZ Faserzement, GFK Glasfaserverstärkter Kunststoff, GG Grauguss, GGG Duktiles<br />

Gusseisen, KST Nichtidenfizierter Kunststoff, MA Mauerwerk, OB Ortbeton, P Porosit, PC Polymerbeton,<br />

PCC Polymermodifizierter Zementbeton, PE Polyethylen, PEHD Polyethylen hoher<br />

Dichte, PH Polyesterharz, PHB Polyesterharzbeton, PP Polypropylen, PVC Polyvinylchlorid,<br />

PVCU Polyvinylchlorid hart, SFB Stahlfaserbeton, SPB Spannbeton, SB Stahlbeton, ST Stahl,<br />

STZ Steinzeug, SZB Spritzbeton, W Nichtidentifizierter Werkstoff, ZG Ziegelwerk, MIX unterschiedliche<br />

Werkstoffe<br />

(3) Erforderlich, wenn kein separater Probenahmeschacht vorhanden.<br />

Breite bzw.<br />

Durchmesser<br />

Rws<br />

Höhe<br />

858


LAK Anhang A-10.3.2<br />

Objektbezeichnung:<br />

Hersteller:<br />

Typ/Baumuster:<br />

Prüfzeichen/Bauartzulassung:<br />

Innenabmessungen<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser: cm<br />

Zulässige Grenzwerte gemäß<br />

Einleitungsgenehmigung vom:<br />

Abdeckung<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Verkehrsklasse:<br />

Einbaudatum:<br />

Parameter zul. Wert<br />

cm<br />

-<br />

Breite bzw.<br />

Durchmesser<br />

Material Baukörper (1) :<br />

(1) AZ Asbestzement, B Beton, BS Betonsegmente, CNS Edelstahl, EIS Nichtidentifiziertes Eisen<br />

und Stahl, FZ Faserzement, GFK Glasfaserverstärkter Kunststoff, GG Grauguss, GGG Duktiles<br />

Gusseisen, KST Nichtidenfizierter Kunststoff, MA Mauerwerk, OB Ortbeton, P Porosit, PC Polymerbeton,<br />

PCC Polymermodifizierter Zementbeton, PE Polyethylen, PEHD Polyethylen hoher<br />

Dichte, PH Polyesterharz, PHB Polyesterharzbeton, PP Polypropylen, PVC Polyvinylchlorid,<br />

PVCU Polyvinylchlorid hart, SFB Stahlfaserbeton, SPB Spannbeton, SB Stahlbeton, ST Stahl,<br />

STZ Steinzeug, SZB Spritzbeton, W Nichtidentifizierter Werkstoff, ZG Ziegelwerk, MIX unterschiedliche<br />

Werkstoffe<br />

859


LAK Anhang A-10.3.2<br />

2 Erforderliche Unterlagen<br />

Die erforderlichen Unterlagen in Abschnitt 2.1 bis 2.5 sind in dieser Reihenfolge<br />

dem Betriebstagebuch beizufügen.<br />

2.1 Wasserrechtliche Genehmigungen/Anzeigen (Entwässerungs-,<br />

Indirekt- und Direkteinleitergenehmigungen)<br />

2.2 Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (z.B. Baurechtlicher<br />

Prüfbescheid vom DIBT)<br />

2.3 Einbau-, Wartungs- und Betriebsanleitung<br />

2.4 Sachkundenachweis Eigenkontrolle und Wartung<br />

2.5 Planunterlagen<br />

> Auszug aus (vorläufigem) Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

> Fließschema<br />

> Bauwerkszeichnungen (sofern vorhanden)<br />

860


LAK Anhang A-10.3.2<br />

3 Dokumentation von Maßnahmen zur Eigenkontrolle,<br />

Wartung, Überprüfung und Überwachung<br />

Die Dokumentation von Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung, Überprüfung<br />

und Überwachung erfolgt gemäß Abschnitt 3.1 bis 3.8.<br />

861


LAK Anhang A-10.3.2<br />

3.1 Nachweis monatliche Eigenkontrolle, Wartung und Generalinspektion<br />

Datum EK (1)<br />

WA (2)<br />

(1) EK: monatliche Eigenkontrolle<br />

(2) WA: Wartung<br />

(3) GI: Generalinspektion<br />

GI (3)<br />

Unterschrift<br />

862


LAK Anhang A-10.3.2<br />

3.2 Bericht monatliche Eigenkontrolle<br />

Unterschrift Sachkundiger/<br />

Kontrollvermerk des<br />

Gewässerschutzbeauftragten<br />

Bemerkungen<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

Schlammfang<br />

Klasse II (Schwerkraftabsch.) Klasse I (Koaleszenzabscheider)<br />

SchichtSelbstSchichtSchlammschichtWarnWarn-<br />

Aufstau<br />

dicketätigerdickedickeanlageanlage<br />

höhe<br />

Leichtfl.<br />

Abschluss Leichtfl.<br />

(1)<br />

SelbstWarntätigeranlage<br />

Abschluss<br />

OK OK OK OK OK<br />

cm<br />

cm<br />

cm cm<br />

J N<br />

J N J N<br />

J N J N J N J N J N<br />

Durchführung<br />

von Arbeiten (3)<br />

Feststellungen<br />

/Störungen (3)<br />

Entnahme (2)<br />

Datum<br />

Max.:<br />

(1)<br />

Höhendifferenz vor und nach Koaleszenzeinsatz bei laufendem Betrieb.<br />

(2)<br />

lautet der Eintrag "ja", muss ein Eintrag in das Formblatt „Entnahmenachweis“ erfolgen.<br />

(3)<br />

lautet der Eintrag "ja", muss ein Eintrag in das Formblatt „Festgestellte Mängel und Nachweis der Mängelbeseitigung" erfolgen.<br />

863


LAK Anhang A-10.3.2<br />

3.3 Wartungsbericht<br />

Wartungsintervall <br />

Probenahmeeinrichtung<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider Klasse I<br />

(Koaleszenzabscheider)<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

Klasse II<br />

Schlammfang<br />

Koaleszenzeinsatz<br />

Wartungsvertrag<br />

Unterschrift Sachkundiger<br />

Durchführung von Arbeiten (3)<br />

Feststellungen/Störungen (3)<br />

Funktionsprüfung von Rückstausicherung,<br />

Hebeanlage, Absperreinrichtung Zulauf<br />

Kontrolle von Chemikalieneinsatz und<br />

Wasserverbrauch (2)<br />

Angabe des Wartungsintervalls, wenn<br />

ungleich 6 Monate<br />

6 Monate<br />

Reinigung der Ablaufrinne<br />

Sichtkontrolle<br />

Austausch<br />

Reinigung<br />

Prüfung auf Durchlässigkeit<br />

Reinigung<br />

Entleerung (1)<br />

Sichtkontrolle<br />

Reinigung<br />

Entleerung (1)<br />

Sichtkontrolle<br />

Reinigung<br />

Entleerung (1)<br />

Sichtkontrolle Zu- und Ablauf<br />

Prüfung der Entwässerungsrinne zum<br />

Schlammfang auf Ablagerungen<br />

Maßnahmen der Eigenkontrolle<br />

Datum<br />

Der Wartungsvertrag ist an dieser Stelle im Betriebstagebuch abzulegen<br />

(sofern erforderlich).<br />

Durchgeführt J N J N J N J N J N J N J N J N J N J N J N J N J N J N J N J N J N Monate J N J N J N J N<br />

(1)<br />

lautet der Eintrag "ja", muss ein Eintrag in das Formblatt „Entnahmenachweis“ erfolgen.<br />

(2)<br />

Bei Kreislaufanlagen<br />

(3)<br />

lautet der Eintrag "ja", muss ein Eintrag in das Formblatt „Festgestellte Mängel und Nachweis der Mängelbeseitigung" erfolgen.<br />

864


LAK Anhang A-10.3.2<br />

3.4 Bericht festgestellte Mängel und Nachweis der Mängelbeseitigung<br />

Datum Festgestellte Mängel (1)<br />

(1)<br />

Technische Mängel, Betriebsstörungen, besondere Vorfälle<br />

(2) Einschließlich durchgeführter Nachkontrollen<br />

Datum Mängelbeseitigung<br />

(2)<br />

865


LAK Anhang A-10.3.2<br />

3.5 Entnahmenachweis<br />

Datum Menge [t] Begleitschein-Nr. Bemerkungen<br />

Entsorgungsbelege<br />

Die Entsorgungsbelege sind an dieser Stelle im Betriebstagebuch abzulegen<br />

(sofern erforderlich).<br />

Entsorgungsvertrag<br />

Der Entsorgungsvertrag ist an dieser Stelle im Betriebstagebuch abzulegen<br />

(sofern erforderlich).<br />

866


LAK Anhang A-10.3.2<br />

3.6 Prüfbericht Generalinspektion<br />

Der Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion ist an dieser<br />

Stelle im Betriebstagebuch abzulegen.<br />

867


LAK Anhang A-10.3.2<br />

3.7 Überwachungsnachweis<br />

Datum der<br />

Probenahme<br />

pH-Wert (1)<br />

Bericht und Nachweis Laboranalysen<br />

Messwerte Laboranalyse<br />

Temperatur<br />

[°C] (1)<br />

Leitfähi-<br />

(2) (3)<br />

keit<br />

Analysen-<br />

Nr.<br />

Kohlenwasser-<br />

(2) (3)<br />

stoff [ mg/l]<br />

(1) Messwert ist durch den Betreiber gemäß den behördlichen Auflagen (Art und Häufigkeit der<br />

Untersuchung) mit den entsprechenden Messgeräten vor Ort zu bestimmen.<br />

(2) Entnahme der <strong>Abwasser</strong>probe erfolgt durch einen zugelassenen Probenehmer gemäß den<br />

behördlichen Auflagen (Art und Häufigkeit der Untersuchung). Geräte zur Probenahme sind am<br />

Anlagenstandort bereitzuhalten. Die Ergebnisse sind an den Betreiber zu übermitteln.<br />

(3) Die Ergebnisse sind vom Betreiber in vorliegende Tabelle zu übertragen.<br />

Berichte und Nachweise zu durchgeführten Laboranalysen sind an dieser<br />

Stelle im Betriebstagebuch abzulegen (sofern erforderlich).<br />

868


LAK Anhang A-10.3.2<br />

3.8 Nachweis Reinigungsmittel und Hilfstoffe (1)<br />

Bemerkungen Unterschrift<br />

Datum Produkt Hersteller Verwendung Max. zul. Dosierung<br />

(Herstellerangaben)<br />

Stoffdatenblätter für verwendete Reinigungsmittel und Hilfsstoffe<br />

Die Stoffdatenblätter für verwendete Reinigungmittel und Hilfsstoffe sind<br />

an dieser Stelle im Betriebstagebuch abzulegen (sofern erforderlich).<br />

(1) Sofern erforderlich.<br />

869


LAK Anhang A-10.3.3<br />

A-10.3.3 Baurechtliche und wasserrechtliche Systematik<br />

Eine Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten kann nur<br />

> in den Verkehr gebracht werden, sofern ihre Produkteigenschaften<br />

den europäischen und nationalen technischen<br />

Produktregelungen entsprechen.<br />

> betrieben werden, sofern sie den nationalen Anwendungsregelungen<br />

für die Verwendung entspricht.<br />

Mit der CE-Kennzeichnung einer Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten<br />

ist die Konformität hinsichtlich der harmonisierten Produkteigenschaften<br />

nach EN 858 Teil 1 [DIN EN 858-1, 2005] nachgewiesen. Diese Produkteigenschaften<br />

werden im Zulassungsverfahren nicht mehr betrachtet. In<br />

dieser Norm nicht enthalten sind bestimmte nationale Produkteigenschaften<br />

und Regelungen für die Anwendung (Verwendung). Für diese nicht<br />

abgedeckten Produkteigenschaften und die Verwendung der Anlage<br />

bedarf es zusätzlich einer allgemein bauaufsichtlichen Zulassung (z.B. allgemeine<br />

bauaufsichtliche Zulassung des DIBt). Gegenstand der allgemeinen<br />

bauaufsichtlichen Zulassung sind in der Regel<br />

> Anwendungsbestimmungen,<br />

> der Nachweis nicht harmonisierter Produkteigenschaften<br />

und<br />

> der Nachweis besonderer Produkteigenschaften.<br />

Die technischen Produktregelungen sind in den Bauregellisten A und B<br />

definiert. Die Anwendungsregelungen für die Verwendung sind in der Liste<br />

der Technischen Baubestimmungen definiert. Abscheideranlagen, die beiden<br />

technischen Regeln entsprechen, dürfen mit dem erforderlichen<br />

Übereinstimmungsnachweis (Ü- oder PA-Kennzeichnung) in Verkehr<br />

gebracht und verwendet werden.<br />

Einleitungen aus Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten unterliegen<br />

der behördlichen Überwachung.<br />

Bei Direkteinleitung in ein Gewässer ist immer eine wasserrechtliche<br />

Genehmigung erforderlich.<br />

Bei Indirekteinleitung entfällt die wasserrechtliche Genehmigungspflicht,<br />

wenn die bauaufsichtliche Zulassung zusätzliche Festlegungen zu den<br />

Anwendungsbereichen, Bemessung, Einbau, Betrieb, Wartung, Kontrolle<br />

und Überprüfung beinhaltet. In der Regel muss eine Einleitung dann der<br />

Wasserbehörde nur angezeigt werden. Ein Nachweis über die bauaufsichtliche<br />

Zulassung ist immer erforderlich.<br />

Bauprodukte bzw. Bauarten, für die es keinen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis<br />

gibt oder die wesentlich von diesem abweichen, bedürfen<br />

einer Zustimmung im Einzelfall. Dies betrifft vor allem ältere bestehende<br />

Anlagen wie beispielsweise Abscheideranlagen ohne<br />

Koaleszenzstufe. Deren Abscheideleistung für Kohlenwasserstoffe<br />

beträgt weniger als 100 mg/l und erfüllt somit nicht die Anforderungen des<br />

Europäische Brauchbarkeitsnachweise<br />

und nationale Verwendungsbestimmungen<br />

870


LAK Anhang A-10.3.4<br />

Anhangs 49 der <strong>Abwasser</strong>verordnung. Für den weiteren Betrieb einer<br />

Abscheideranlage ohne Koaleszenzstufe bedarf es einer Zustimmung der<br />

jeweiligen Aufsichtsbehörde.<br />

Wesentliche Änderungen an einer genehmigungspflichtigen Abscheideranlage<br />

wie<br />

> Erweiterungen der Zulaufleitungen zur Abscheideranlage<br />

sowie<br />

> Erweiterungen der Wasserzapfstellen, welche den Entwässerungsbereich<br />

der Abscheideranlage betreffen,<br />

sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ein Nachweis der ausreichenden<br />

Dimensionierung ist der Anzeige beizufügen.<br />

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und die wasserrechtliche<br />

Genehmigung bzw. Anzeige sind dem Betriebstagebuch (vgl. Anhänge A-<br />

10.3.1 und A-10.3.2) beizufügen.<br />

A-10.3.4 Planunterlagen<br />

Für jede Abscheideranlage und den Teil des Entwässerungssystems<br />

oberhalb der Anlage, der mit Rohabwasser bzw. Leichtflüssigkeit beaufschlagt<br />

wird, sind folgende Planunterlagen dem Betriebstagebuch (vgl.<br />

Anhänge A-10.3.1 und A-10.3.2) beizufügen:<br />

> Auszug aus dem (vorläufigen) Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong><br />

> Auszug aus Fließschema (1)<br />

> Bauwerkszeichnungen (2)<br />

A-10.3.5 Sach- und Fachkunde<br />

Als sachkundig nach DIN 1999-100 [DIN 1999-100, 2003] werden Personen<br />

des Betreibers oder beauftragter Dritter angesehen, die auf Grund<br />

ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit<br />

gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewertungen oder Prüfungen<br />

im jeweiligen Sachgebiet sachgerecht durchführen. Folgende<br />

Anforderungen an den Sachkundigen sind im Zusammenhang mit dem<br />

Betrieb und der Wartung von Abscheideranlagen erforderlich:<br />

> Grundlegende Kenntnisse über die Technik und den<br />

Betrieb der Anlage<br />

> theoretische und praktische Kenntnisse über die durchzuführenden<br />

Eigenkontroll- und Wartungstätigkeiten<br />

> Führung der Betriebsdokumentation<br />

> Beurteilung der erhaltenen Messergebnisse<br />

(1) Sofern ein LAK erstellt wurde. Ansonsten ist ein Fließschema<br />

(Skizze) für den oben beschriebenen Bereich anzufertigen.<br />

(2) Sofern vorhanden.<br />

Sachkunde<br />

871


LAK Anhang A-10.3.6<br />

> Störungen der Anlage müssen erkannt, beurteilt und<br />

beseitigt werden können.<br />

Die sachkundige Person kann die Sachkunde für den Betrieb und die<br />

Wartung von Abscheideranlagen auf einem Lehrgang mit nachfolgender<br />

Vororteinweisung erwerben, den z.B. die einschlägigen Hersteller, Berufsverbände,<br />

Handwerkskammern sowie die auf dem Gebiet der Abscheidetechnik<br />

tätigen Sachverständigenorganisationen anbieten.<br />

Ein Sachkundenachweis ist in Kopie dem Betriebstagebuch (vgl. Anhänge<br />

A-10.3.1 und A-10.3.2) beizufügen und der Wasserbehörde auf Verlangen<br />

vorzulegen.<br />

Gemäß DIN 1999-100 [DIN 1999-100, 2003] sind fachkundige Personen<br />

Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe, einer zugelassenen Sachverständigenstelle<br />

(z.B. in den Ländern Berlin und Hessen) oder sonstiger<br />

Institutionen, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für<br />

Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen sowie die<br />

gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung von Abscheideranlagen verfügen.<br />

A-10.3.6 Eigenkontrolle<br />

Im Rahmen der Eigenkontrolle ist die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage<br />

durch einen Sachkundigen monatlich zu kontrollieren. Zeitpunkt<br />

und Ergebnis der monatlichen Eigenkontrolle sind in einem Bericht zu<br />

dokumentieren. Eine detaillierte Auflistung der durchzuführenden Maßnahmen<br />

kann direkt dem Bericht zur monatlichen Eigenkontrolle (vgl.<br />

Betriebstagebuch, Abschnitt 3.2) entnommen werden. Im Wesentlichen<br />

sind gemäß DIN 1999-100 [DIN 1999-100, 2003] folgende Arbeiten durchzuführen:<br />

> Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der im<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider abgeschiedenen Leichtflüssigkeit,<br />

> Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang<br />

bzw. Schlammsammelraum,<br />

> Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbsttätigen<br />

Abschlusses im Leichflüssigkeitsabscheider und evtl. vorhandener<br />

Warnanlagen (nach Durchführung einer Generalinspektion<br />

erstmalig wieder nach 6 Monaten),<br />

> Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem<br />

Koaleszenzeinsatz (falls vorhanden) bei Wasserdurchfluss,<br />

um eine Verstopfung des Einsatzes zu erkennen.<br />

Sonderkonstruktionen sind nach der Betriebs und Wartungsanleitung<br />

des Herstellers zu kontrollieren,<br />

> Entfernung grober Schwimmstoffe.<br />

Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.<br />

Fachkunde<br />

872


LAK Anhang A-10.3.7<br />

Geräte, die zur Durchführung der monatlichen Eigenkontrolltätigkeiten<br />

erforderlich sind, sind vom Betreiber vorzuhalten oder müssen vom beauftragten<br />

Dritten zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Berichte zur monatlichen Eigenkontrolle sind dem Betriebstagebuch<br />

(vgl. Anhänge A-10.3.1 und A-10.3.2) beizufügen.<br />

A-10.3.7 Wartung<br />

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist mindestens<br />

alle sechs Monate eine Wartung durch einen Sachkundigen<br />

durchzuführen. Die Maßnahmen der Wartung ersetzen jeweils die im Rahmen<br />

der Eigenkontrolle durchzuführenden Maßnahmen. Eine detaillierte<br />

Auflistung der durchzuführenden Maßnahmen kann direkt dem Wartungsbericht<br />

(vgl. Betriebstagebuch, Abschnitt 3.3) entnommen werden.<br />

Gemäß DIN 1999-100 [DIN 1999-100, 2003] sind dabei neben den Maßnahmen<br />

der Eigenkontrolle (vgl. Anh. A-10.3.6) im Wesentlichen folgende<br />

Arbeiten durchzuführen:<br />

> Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes, falls vorhanden,<br />

auf Durchlässigkeit, wenn der Wasserstand vor und<br />

hinter dem Koaleszenzeinsatz deutliche Unterschiede<br />

aufweist, und<br />

auf Beschädigung.<br />

> Reinigung oder Austausch des Koaleszenzeinsatzes,<br />

soweit erforderlich, nach Angaben des Herstellers.<br />

> Entleerung und Reinigung des Abscheiders, soweit erforderlich<br />

(z.B. bei starker Verschlammung),<br />

> Reinigung der Ablaufrinne im Probenahmeschacht, falls<br />

vorhanden.<br />

Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.<br />

Neben den durchgeführten Arbeiten sind im Wartungsbericht (vgl.<br />

Betriebstagebuch, Abschnitt 3.3) die Messergebnisse zu erfassen und zu<br />

bewerten. Es sind außerdem der Anlagenzustand und Hinweise zur Mängelbeseitigung<br />

oder zur Verbesserung des Wirkungsgrades aufzuzeigen.<br />

Für die Wartung sind die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers<br />

sowie Maßgaben des bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises zu<br />

beachten. Soweit die Abscheideranlage ausschließlich zur<br />

> Behandlung von mit Leichtflüssigkeit verunreinigtem<br />

Regenwasser oder<br />

> Absicherung von Anlagen und Flächen im Zusammenhang<br />

mit dem Umgang mit Leichtflüssigkeiten (z.B. Tankstellen)<br />

eingesetzt wird, können die Wartungsintervalle in Abhängigkeit des tatsächlichen<br />

Anfalls an Schlamm und Leichtflüssigkeit in Eigenverantwortung<br />

des Betreibers und mit Zustimmung der Wasserbehörde auf maximal<br />

873


LAK Anhang A-10.3.8<br />

12 Monate verlängert werden. Kürzere Wartungsintervalle können, z.B.<br />

bei wartungsintensiven Anlagensystemen, im Einzelfall oder durch den<br />

bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis festgelegt werden.<br />

Die Wartungsberichte sind dem Betriebstagebuch (vgl. Anhänge A-10.3.1<br />

und A-10.3.2) beizufügen. Bei Wartung durch eine Fremdfirma ist der<br />

Wartungsvertrag dem Betriebstagebuch in Kopie beizufügen.<br />

A-10.3.8 Überprüfung (Generalinspektion)<br />

Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von<br />

höchstens 5 Jahren ist eine Abscheideranlage, nach vorheriger Komplettentleerung<br />

und Reinigung, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und<br />

sachgemäßen Betrieb zu prüfen. Die Überprüfung erfolgt in Form einer<br />

Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung durch einen Fachkundigen<br />

gemäß DIN 1999-100 [DIN 1999-100, 2003]. Weitergehende Anforderungen<br />

(z. B. wasserbehördliche Auflagen) sind zu berücksichtigen.<br />

Die Überprüfung ist eine Nebenbestimmung der Indirekteinleitergenehmigung<br />

für die Einleitung von mineralölhaltigem <strong>Abwasser</strong> (nach Anhang 49<br />

der <strong>Abwasser</strong>verordnung).<br />

Über die Generalinspektion ist ein Prüfbericht unter Angabe der<br />

Bestandsdaten und eventuell vorhandener Mängel zu erstellen. Eine<br />

detaillierte Auflistung der im Rahmen der Generalinspektion durchzuführenden<br />

Maßnahmen kann direkt dem Prüfbericht (vgl. Anh. A-10.3.8.1)<br />

entnommen werden. Mit der Generalinspektion soll der Nachweis<br />

erbracht werden, dass die Anlage bis zur nächsten Generalinspektion<br />

> ordnungsgemäß betrieben werden kann,<br />

> durch regelmäßige Wartung voll funktionsfähig ist,<br />

> ausreichend bemessen ist,<br />

> den wasserwirtschaftlichen Anforderungen genügt und<br />

> dem Stand der Technik entspricht.<br />

Festgestellte Mängel sind unverzüglich beseitigen zu lassen. Insbesondere<br />

Reparaturen von Beschichtungen sind gemäß § 19i WHG durch<br />

Fachbetriebe nach § 19l WHG, die über die notwendige Qualifikation für<br />

die erforderlichen Arbeiten verfügen, entsprechend den Herstellerangaben<br />

durchzuführen. Ein Nachweis über die Beseitigung der Mängel ist<br />

dem Prüfbericht beizulegen.<br />

Für die Generalinspektion hat der Betreiber dem Fachkundigen das vollständige<br />

Betriebstagebuch zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Prüfbericht ist dem Betriebstagebuch (vgl. Anhänge A-10.3.1 und A-<br />

10.3.2) beizufügen und den Aufsichtsbehörden auf Verlangen zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

874


LAK Anhang A-10.3.8<br />

A-10.3.8.1Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion<br />

Für jede Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten ist ein separater Prüfbericht<br />

zu erstellen. Der Prüfbericht gliedert sich in folgende Hauptabschnitte:<br />

> Administrative und liegenschaftsbezogene Daten im Kopf<br />

des Prüfberichts<br />

> Dokumentation und Ergebnis der Generalinspektion<br />

1. Zusammenfassung<br />

2. Ordnungsprüfung<br />

3. Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten<br />

4. Nachweis der Bemessung<br />

5. Eigenkontrolle, Wartung<br />

6. Entnahme und Entsorgung<br />

7. Bau- und anlagentechnischer Zustand<br />

8. Dichtheit der Abscheideranlage<br />

9. Dichtheit der Zu- und Ablaufleitungen<br />

> Anlagen zum Prüfbericht<br />

Anlage 1: Fußnoten<br />

Anlage 2: Anlagenschema<br />

Anlage 3: Nachweis der Bemessung<br />

Anlage 4: Prüfprotokoll über die Durchführung der<br />

Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage<br />

Anlage 5: Kalibrierschein des eingesetzten Messsystems<br />

Anlage 6: Fotodokumentation der Abscheideranlage<br />

Anlage 7: Fachkundenachweis des Prüfers<br />

Ein Muster Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion<br />

steht in der html-Fassung der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> als Word-Datei zur<br />

Verfügung (vgl. Anh. A-10.3.8.1).<br />

Bei festgestellten Mängeln sind im Prüfbericht Angaben zur Klassifizierung<br />

des Mangels und eine Frist für die Mängelbehebung vorzuschlagen. Entsprechende<br />

Vorschläge sind in der Bewertungshilfe "Zustandsbeschreibung,<br />

Klassifizierung und Fristen zur Behebung von Mängeln" (vgl. Anh. A-<br />

10.3.8.2) aufgeführt.<br />

Im Rahmen der Generalinspektion ist auch ein Nachweis der Bemessung<br />

der Abscheideranlage durchzuführen und das Ergebnis im Prüfbericht zu<br />

dokumentieren. Der Nachweis der Bemessung kann mit Hilfe einer<br />

Berechnungstabelle (vgl. Anh. A-10.3.8.3) durchgeführt werden. Die ausgedruckte<br />

Tabelle ist in den Prüfbericht, Anlage 3b, einzufügen.<br />

Zustandsbeschreibung,<br />

Klassifizierung<br />

und Fristen zur Behebung<br />

von Mängeln<br />

Nachweis der Bemessung<br />

875


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Die im Rahmen der Generalinspektion festgestellten Mängel sind in<br />

Abstimmung mit der zuständigen Behörde innerhalb der festgelegten Fristen<br />

zu beseitigen. Hinweise zur Mängelbehebung liefert die Maßnahmenliste<br />

zur Behebung von Mängeln (vgl. Anh. A-10.3.8.4).<br />

Hinweise zur Sanierung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten<br />

sowie Musterleistungstexte zur Sanierung enthält Anh. A-6.6.<br />

Musterleistungstexte zur Generalinspektion stehen im Anhang A-10.3.8.5<br />

zur Verfügung.<br />

A-10.3.8.2Bewertungshilfe "Zustandsbeschreibung, Klassifizierung<br />

und Fristen zur Behebung von Mängeln"<br />

Die Bewertungshilfe enthält eine auf Grundlage der Struktur des Prüfberichts<br />

gegliederte Auflistung von Mängeln (Zustandsbeschreibung) jeweils<br />

mit Angaben zur Klassifizierung eines Mangels und Frist für die Mängelbehebung.<br />

Darüber hinaus gibt die Tabelle Auskunft, ob im Anschluss an<br />

die Mängelbehebung eine Nachprüfung erforderlich ist und liefert Hinweise<br />

zum weiteren Vorgehen.<br />

Die Bewertungshilfe steht in der html-Fassung der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

als PDF-Datei zur Verfügung.<br />

Behebung von Mängeln<br />

876


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Zustandsbeschreibung, Klassifizierung und Fristen zur Behebung von Mängeln<br />

- Bewertungshilfe für die Generalinspektion von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten -<br />

Klassifizierung: GM - geringfügiger Mangel, EM - erheblicher Mangel, GFM - gefährlicher Mangel<br />

Hinweis: Die Fristen zur Mängelbehebung sind grundsätzliche Empfehlungen für die Festlegungen der zuständigen<br />

Behörde. Anlagenspezifische Gegebenheiten und besondere örtliche Randbedingungen können abweichende<br />

Festlegungen erfordern.<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Nachprüfung<br />

erforderlich<br />

ja / nein<br />

Frist für<br />

Mängelbehebung<br />

[Monate]<br />

Klassifizierung<br />

Zustandsbeschreibung<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

GM EM GFM<br />

2 Ordnungsprüfung<br />

Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

Betriebstagebuch unvollständig bzw. fehlerhaft X 3 nein<br />

2.1<br />

Betriebstagebuch fehlt X 3 nein<br />

2.2 Wasserrechtliche Genehmigung/Anzeige fehlt X 3 nein<br />

X 1 nein Die zuständige Behörde ist über die Mängelbehebung<br />

zu informieren.<br />

2.3 Zustimmung des Kanalnetzbetreibers bei Einleitung in ein angrenzendes<br />

Entwässerungsnetz fehlt<br />

Allgemein bauaufsichtliche Zulassung fehlt X 3 nein Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

2.4<br />

Keine bauaufsichtliche Zulassung vorhanden X X nein Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise<br />

ist eine Einzelfallklärung mit der zuständigen<br />

Behörde erforderlich.<br />

Die zuständige Behörde ist über die Mängelbehebung<br />

zu informieren.<br />

Wartungs- und Betriebsanleitung fehlt X 3 nein<br />

2.5<br />

Wartungs- und Bedienungsanleitung unvollständig bzw. fehlerhaft X 3 nein<br />

Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

X 3 nein<br />

Nachweise zur Verwendung abscheidefreundlicher Reinigungsmittel und Hilfsstoffe<br />

sowie zulässiger Wasch- und Reinigungsmittel oder sonstiger Betriebs- und<br />

Hilfsstoffe fehlen<br />

2.6<br />

X 3 nein<br />

Nachweise zur Verwendung abscheidefreundlicher Reinigungsmittel und Hilfsstoffe<br />

sowie zulässiger Wasch- und Reinigungsmittel oder sonstiger Betriebs- und<br />

Hilfsstoffe sind unvollständig<br />

2.7 Sachkundenachweis zur Durchführung der Eigenkontrolle und Wartung fehlt X 3 nein<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Entwässerungsplan (Entwässerungssystem oberhalb und unterhalb der Anlage) fehlt X 3 ja<br />

2.8<br />

X 3 ja<br />

Entwässerungsplan (Entwässerungssystem oberhalb und unterhalb der Anlage)<br />

unvollständig bzw. fehlerhaft<br />

877


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Nachprüfung<br />

erforderlich<br />

ja / nein<br />

Frist für<br />

Mängelbehebung<br />

[Monate]<br />

Klassifizierung<br />

Zustandsbeschreibung<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

GM EM GFM<br />

3 Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

X 3 ja<br />

3.1 Keine Übereinstimmung Haltungs- und Leitungsverlauf im Entwässerungsplan mit<br />

Bestand bzw. nicht prüfbar<br />

X 3 ja<br />

Entwässerungssystem/Kanalart des Entwässerungsnetzes unterhalb der<br />

Abscheideranlage nicht feststellbar<br />

3.3<br />

Die Einleitung entspricht nicht der wasserrechtlichen Genehmigung/Anzeige X X 3 ja<br />

X 3 ja<br />

3.4 An die Abscheideranlage angeschlossene Flächen (<strong>Abwasser</strong>anfallstellen) nicht<br />

feststellbar<br />

Wasserkreislaufführung bei maschineller Fahrzeugreinigung fehlt X 6 ja Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise<br />

ist eine Einzelfallklärung mit der zuständigen<br />

Behörde erforderlich.<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

3.5<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Wasserkreislaufführung bei maschineller Fahrzeugreinigung nicht in Betrieb X 3 ja<br />

Wasserkreislaufführung nicht korrekt angebunden (Entnahme/Rückführung) X 3 ja<br />

Zusätzliche Belastung durch fehlende Entkeimung X Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise<br />

ist eine Einzelfallklärung mit der zuständigen<br />

Behörde erforderlich.<br />

X 1 ja Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

3.6 Hochdruckreinigungsgeräte werden mit zu hoher Temperatur / zu hohem Druck<br />

betrieben<br />

4 Nachweis der Bemessung<br />

Im Zusammenhang mit Flächen, die für LAUund<br />

HBV-Anlagen genutzt werden (z. B.<br />

Betankungsflächen), ist zur Festlegung der<br />

weiteren Vorgehensweise die POL-Leitstelle<br />

einzuschalten.<br />

X 6 ja<br />

Die Nenngröße des Abscheiders ist nicht ausreichend (ohne Berücksichtigung des<br />

FAME-Anteils)<br />

4<br />

X 6 ja<br />

Die Nenngröße des Abscheiders ist nicht ausreichend (mit Berücksichtigung des<br />

FAME-Anteils)<br />

Ggf. ist die Einschaltung eines Ingenieurbüros<br />

erforderlich.<br />

Kein ausreichendes Schlammfangvolumen X 6 ja<br />

Schlammfang fehlt X 6 ja<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Abscheideranlage für zu behandelnde <strong>Abwasser</strong>art nicht geeignet X X 3 ja<br />

Fehleinleitungen vorhanden X 6 ja Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

878


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Nachprüfung<br />

erforderlich<br />

ja / nein<br />

Frist für<br />

Mängelbehebung<br />

[Monate]<br />

Klassifizierung<br />

Zustandsbeschreibung<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

GM EM GFM<br />

5 Eigenkontrolle, Wartung<br />

Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

Keine frist- und fachgerechte Durchführung der Eigenkontrolle X 3 nein<br />

5<br />

Dokumentation der Eigenkontrolle im Betriebstagebuch unvollständig bzw. fehlerhaft X 3 nein<br />

Sachkundenachweis zur Durchführung der Eigenkontrolle fehlt X 3 nein<br />

Keine frist- und fachgerechte Durchführung der Wartung X 3 nein<br />

Dokumentation der Wartung im Betriebstagebuch unvollständig bzw. fehlerhaft X 3 nein<br />

Sachkundenachweis zur Durchführung der Wartung fehlt X 3 nein<br />

6 Entnahme und Entsorgung<br />

Abfallerzeuger-Nr. ist nicht bekannt und/oder nicht im Nachweisverfahren eingesetzt X 3 nein Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

6<br />

X 1 ja Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Begleit- bzw. Übernahmescheine liegen nicht vor bzw. sind nicht im<br />

Betriebstagebuch abgelegt.<br />

Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

X 1 nein<br />

Begleit- bzw. Übernahmescheine sind nicht vollständig im Betriebstagebuch<br />

abgelegt bzw. fehlerhaft.<br />

X 1 nein<br />

Maximal zulässige Entsorgungsmenge je Abfallart und Jahr (bei Sammelentsorgung)<br />

nicht eingehalten bzw. nicht prüfbar<br />

7 Bau- und anlagentechnischer Zustand<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Beschichtung fehlt, Dichtheit ist nicht nachgewiesen. X 6 ja<br />

Beschichtung schadhaft, Dichtheit ist nicht nachgewiesen. X 6 ja<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

7.4<br />

Beschichtung fehlt, Dichtheit ist nachgewiesen. X max. 5 Jahre ja<br />

Beschichtung schadhaft, Dichtheit ist nachgewiesen. X max. 5 Jahre ja<br />

Rissbildungen an den Innenwandflächen X 6 ja<br />

Undichte Fugenausbildungen X 6 ja<br />

Undichte Rohreinbindungen X 6 ja<br />

Prallblech fehlt X 6 ja<br />

879


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Nachprüfung<br />

erforderlich<br />

ja / nein<br />

Frist für<br />

Mängelbehebung<br />

[Monate]<br />

Klassifizierung<br />

Zustandsbeschreibung<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

GM EM GFM<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Selbsttätige Verschlusseinrichtung fehlt X max. 5 Jahre ja<br />

Selbsttätige Verschlusseinrichtung schadhaft X 6 ja<br />

7.1<br />

7.3<br />

7.4<br />

Schwimmerführung schadhaft X 6 ja<br />

Teller des Schwimmers defekt X 6 ja<br />

Warnanlage fehlt, zulaufseitige Überhöhung nicht ausreichend X 6 ja<br />

Warnanlage fehlt, ablaufseitige Überhöhung nicht ausreichend X 6 ja<br />

Warnanlage fehlt, zu- und ablaufseitige Überhöhung nicht ausreichend X 1 ja<br />

Optische/akustische Anzeige der Warnanlage defekt X 6 ja<br />

Warnanlagensensor defekt oder falsch montiert X 6 ja<br />

Koaleszenzmaterial fehlt X 1 nein Die Mängelbehebung erfolgt im Rahmen der<br />

Wartung.<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Mängelbehebung vorzulegen<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Koaleszenzmaterial defekt X 3 Ja<br />

Koaleszenzmaterial verschmutzt X 3 Ja<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Zu- und/oder Ablaufeinrichtungen korrodiert X 3 ja<br />

Typenschild fehlt/nicht lesbar X 1 ja<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

7.4<br />

Bauwerksabdeckung defekt (Unfallgefahr) X 1 ja<br />

Bauwerksabdeckung weist Lüftungsöffnungen auf. X 1 ja<br />

Probenahmemöglichkeit fehlt X 6 ja<br />

Probenahmemöglichkeit defekt X 1 ja<br />

7.1<br />

7.3<br />

7.4<br />

Verwendung eines Probenahmeschlauchs X Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise<br />

ist eine Einzelfallklärung mit der zuständigen<br />

Behörde erforderlich.<br />

880


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Nachprüfung<br />

erforderlich<br />

ja / nein<br />

Frist für<br />

Mängelbehebung<br />

[Monate]<br />

Klassifizierung<br />

Zustandsbeschreibung<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

GM EM GFM<br />

8 Dichtheit der Abscheideranlage<br />

In Abhängigkeit des Gefährdungspotentials<br />

(z. B. Lage und Größe der Undichtigkeit) ist ggf.<br />

eine kürzere Frist zur Mängelbehebung<br />

erforderlich.<br />

Kompaktanlage undicht X X 6 ja<br />

8<br />

Schlammfang undicht X X 6 ja<br />

Ggf. ist eine Stilllegung der Abscheideranlage<br />

erforderlich.<br />

Im Zusammenhang mit Flächen, die für LAUund<br />

HBV-Anlagen genutzt werden (z. B.<br />

Betankungsflächen), ist zur Festlegung der<br />

weiteren Vorgehensweise die POL-Leitstelle<br />

einzuschalten.<br />

Die zuständige Leitstelle BoGwS ist über die<br />

Undichtigkeit der betroffenen Abscheiderkomponente(n)<br />

bzw. Zu- und Ablaufleitungen einschließlich<br />

der Lage des undichten Bereichs<br />

(z. B. Bereich Monolith/Abdeckplatte, Übergangsbereich<br />

Wand/Sohle) zu informieren.<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Schwerkraftabscheider undicht X X 6 ja<br />

Koaleszenzabscheider undicht X X 6 ja<br />

Zulaufleitungen zum Abscheider undicht X X 6 ja<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Ablaufleitungen vom Abscheider undicht X 6 ja<br />

Probenahmeschacht undicht X 6 ja<br />

9 Dichtheit der Zu- und Ablaufleitungen<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Prüfprotokolle über die Durchführung der Dichtheitsprüfungen fehlen/unvollständig X 6 Ja<br />

9<br />

Dichtheitsprüfungen nicht frist- und fachgerecht durchgeführt X 6 Ja<br />

Zulaufleitungen nicht geprüft X 6 Ja<br />

Ablaufleitungen nicht geprüft X 6 Ja<br />

Probenahmeschacht nicht geprüft X 6 Ja<br />

881


LAK Anhang A-10.3.8<br />

A-10.3.8.3Exceltabelle zum Nachweis der Bemessung<br />

Die in der html-Fassung der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zur Verfügung stehende<br />

Berechnungstabelle kann<br />

verwendet werden.<br />

> zur Neudimensionierung,<br />

> zum Nachweis der Bemessung im Rahmen der Generalinspektion,<br />

> zur Anpassung betrieblicher Randbedingungen (z. B.<br />

Anpassung von Waschwasserdruck-/temperatur bei der<br />

Hochdruckreinigung) und<br />

> zur Planung baulicher Maßnahmen (z. B. Reduzierung der<br />

angeschlossenen Fläche, bereichsweise Überdachung<br />

der angeschlossenen Fläche)<br />

A-10.3.8.4Maßnahmenliste zur Behebung von Mängeln<br />

Bei der Maßnahmenliste zur Behebung von Mängeln handelt es sich um<br />

eine auf Grundlage der Struktur des Prüfberichts gegliederte Liste von<br />

Mängeln (Zustandsbeschreibung), jeweils mit Angabe von Möglichkeiten<br />

zur Mängelbehebung.<br />

Die Liste kann als Grundlage zur Erstellung der Leistungsbeschreibung<br />

für die Sanierung verwendet werden (vgl. Anh. A-6.6). Hierzu sind in der<br />

Liste entsprechende Verweise auf die jeweils zu verwendenden Leistungstexte<br />

gemäß Anh. A-6.6.3 bzw. auf das Standardleistungsbuch Bau<br />

STLB-Bau aufgeführt. Weitere Hinweise zur Mängelbehebung sind in der<br />

Spalte "Anmerkungen und Querverweise" enthalten.<br />

Die Maßnahmenliste steht in der html-Fassung der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

als PDF-Datei zur Verfügung.<br />

882


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Maßnahmen zur Behebung von Mängeln an Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten<br />

- Hinweise zur Mängelbehebung und Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Sanierung -<br />

(1) Verweis auf die Muster Leistungstexte für die Sanierung in Anh. A-6.6.3 bzw. auf das Standardleistungsbuch Bau [STLB-Bau]<br />

Fußnoten:<br />

und die Muster Leistungstexte für die Generalinspektion in Anh. A-10.3.8.5 (Kürzel: GI)<br />

(2)<br />

Seitens der Genehmigungsbehörde können abweichende Festlegungen getroffen werden.<br />

(3)<br />

Anlagenspezifische Gegebenheiten bedingen ggf. abweichende Festlegungen.<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

2 Ordnungsprüfung<br />

Betriebstagebuch vervollständigen bzw. erstellen. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-10.3<br />

Betriebstagebuch unvollständig bzw. fehlerhaft<br />

2.1<br />

Betriebstagebuch fehlt<br />

2.2 Wasserrechtliche Genehmigung/Anzeige fehlt Wasserrechtliche Genehmigung/Anzeige nachholen. Mit dem Antrag auf Genehmigung/Anzeige<br />

muss in der Regel gleichzeitig der aktuelle<br />

Generalinspektionsbericht eingereicht werden.<br />

Zustimmung des Kanalnetzbetreibers einholen und bei der<br />

zuständigen Behörde nachreichen.<br />

2.3 Zustimmung des Kanalnetzbetreibers bei Einleitung in ein<br />

angrenzendes Entwässerungsnetz fehlt<br />

Allgemein bauaufsichtliche Zulassung fehlt Allgemein bauaufsichtliche Zulassung anfordern. Anforderung direkt beim Hersteller oder<br />

Fraunhofer Verlag.<br />

2.4<br />

Sofern der Nachweis erbracht werden kann, ist<br />

der Weiterbetrieb zeitlich befristet und im<br />

Allgemeinen ohne Einschränkung möglich.<br />

Keine bauaufsichtliche Zulassung vorhanden Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung, der Einhaltung<br />

der vorgegebenen Ablaufwerte und Dichtheit der Anlage<br />

erbringen.<br />

Angaben zum Anlagentyp, Baujahr und<br />

technischer Ausstattung immer erforderlich.<br />

Wartungs- und Betriebsanleitung anfordern bzw. erstellen<br />

lassen.<br />

Wartungs- und Betriebsanleitung fehlt<br />

2.5<br />

Wartungs- und Bedienungsanleitung unvollständig bzw. fehlerhaft<br />

I. d. R. sind die Stoffdatenblätter an den<br />

angelieferten Behältern befestigt. Diese sind im<br />

Betriebstagebuch abzulegen.<br />

Stoffdatenblätter beim Lieferanten anfordern.<br />

Nachweise zur Verwendung abscheidefreundlicher Reinigungs-mittel<br />

und Hilfsstoffe sowie zulässiger Wasch- und Reinigungsmittel oder<br />

sonstiger Betriebs- und Hilfsstoffe fehlen<br />

2.6<br />

Nachweise zur Verwendung abscheidefreundlicher Reinigungsmittel<br />

Vollständige Stoffdatenblätter beim Lieferanten anfordern.<br />

und Hilfsstoffe sowie zulässiger Wasch- und Reinigungsmittel oder<br />

sonstiger Betriebs- und Hilfsstoffe sind unvollständig<br />

2.7 Sachkundenachweis zur Durchführung der Eigenkontrolle fehlt Die erforderliche Sachkunde ist zu erwerben. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-10.3.5<br />

883


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

STLB-Bau Aktuellen Entwässerungsplan nachreichen bzw. erstellen. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-10.3.4<br />

Entwässerungsplan (Entwässerungssystem oberhalb und unterhalb<br />

der Anlage) fehlt<br />

2.8<br />

Darzustellen ist der Bereich der <strong>Abwasser</strong>anfallstellen<br />

bis zum Punkt der Einleitung der Abscheideranlage<br />

(Grundlage für den Nachweis<br />

der Bemessung).<br />

Entwässerungsplan (Entwässerungssystem oberhalb und unterhalb<br />

der Anlage) unvollständig bzw. fehlerhaft<br />

3 Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten<br />

Aktuellen Entwässerungsplan erstellen. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-10.3.4<br />

3.1 Keine Übereinstimmung Haltungs- und Leitungsverlauf im<br />

Entwässerungsplan mit Bestand bzw. nicht prüfbar<br />

Darzustellen ist der Bereich der <strong>Abwasser</strong>anfallstellen<br />

bis zum Punkt der Einleitung der Abscheideranlage<br />

(Grundlage für den Nachweis<br />

der Bemessung).<br />

3.3 Entwässerungssystem/Kanalart des Entwässerungsnetzes unterhalb<br />

der Abscheideranlage nicht feststellbar<br />

3.4 An die Abscheideranlage angeschlossene Flächen<br />

(<strong>Abwasser</strong>anfallstellen) nicht feststellbar<br />

Wasserkreislaufführung bei maschineller Fahrzeugreinigung fehlt Ggf. Nachrüstung veranlassen. Über die Erfordernis einer Nachrüstung<br />

entscheidet die zuständige Behörde im<br />

Einzelfall.<br />

3.6<br />

Inbetriebnahme veranlassen.<br />

Wasserkreislaufführung bei maschineller Fahrzeugreinigung nicht in<br />

Betrieb<br />

Instandsetzung veranlassen.<br />

Wasserkreislaufführung nicht korrekt angebunden<br />

(Entnahme/Rückführung)<br />

Zusätzliche Belastung durch fehlende Entkeimung Ggf. Nachrüstung veranlassen. Über die Erfordernis einer Nachrüstung<br />

entscheidet die zuständige Behörde im<br />

Einzelfall.<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-10.3.10<br />

Geeignete Änderungen an der Regelung der<br />

Hochdruckreiniger veranlassen.<br />

3.7 Hochdruckreinigungsgeräte werden mit zu hoher Temperatur / zu<br />

hohem Druck betrieben<br />

Ein Betrieb mit erhöhtem Waschwasserdruck /<br />

erhöhter Waschwassertemperaturen ist nur<br />

zulässig, sofern dies gemäß Produktbeschreibung<br />

des Reinigungsmittelherstellers möglich<br />

ist und von der zuständigen Behörde<br />

zugelassen ist.<br />

884


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

4 Nachweis der Bemessung<br />

Es ist ein Sanierungskonzept unter Berücksichtigung<br />

der betrieblichen Randbedingungen und<br />

nutzungsbedingten Anforderungen<br />

aufzustellen.<br />

Ggf. kann allein durch Anpassung betrieblicher<br />

Randbedingungen und/oder bauliche Maßnahmen<br />

der Neubau der Abscheideranlage vermieden<br />

werden. Ist dies nicht möglich, und können<br />

die abwassererzeugenden Tätigkeiten bzw. der<br />

Anfall von Leichtflüssigkeit grundsätzlich nicht<br />

vermieden werden, ist eine Sanierung durch<br />

Einbau einer neuen Anlage erforderlich.<br />

Bauliche Maßnahmen und Sanierungsmaßnahmen<br />

im Zusammenhang mit Flächen, die für<br />

LAU- und HBV-Anlagen genutzt werden (z. B.<br />

Betankungsflächen), sind mit der POL-Leitstelle<br />

abzustimmen. Darüber hinaus ist grundsätzlich<br />

auch die Notwendigkeit der Abscheideranlage<br />

zu eruieren.<br />

Ggf. ist für die Erstellung eines Sanierungskonzepts<br />

die Einschaltung eines Ingenieurbüros<br />

erforderlich.<br />

STLB-Bau Betriebliche Maßnahmen:<br />

Die Nenngröße des Abscheiders ist nicht ausreichend (ohne<br />

Berücksichtigung des FAME-Anteils)<br />

4<br />

- Anpassung von Waschwasserdruck-/temperatur bei der<br />

Hochdruckreinigung<br />

Die Nenngröße des Abscheiders ist nicht ausreichend (mit<br />

Berücksichtigung des FAME-Anteils)<br />

- Wechsel des bisher bei der Hochdruckreinigung<br />

verwendeten Reinigungsmittels<br />

Kein ausreichendes Schlammfangvolumen<br />

- Reduzierung der Anzahl vorhandener Zapfstellen<br />

- Vermeidung bestimmter abwassererzeugender<br />

Tätigkeiten (z. B. Motorwäsche)<br />

Bauliche Maßnahmen:<br />

- Reduzierung der angeschlossenen Fläche<br />

- (Bereichsweise) Überdachung der angeschlossenen<br />

Fläche<br />

- Drosselung des Zulaufs, sofern Rückhaltevolumen<br />

vorhanden<br />

Sanierungsmaßnahme:<br />

- Neubau<br />

Schlammfang fehlt STLB-Bau Nachrüstung veranlassen.<br />

Handelt es sich bei den angeschlossenen<br />

Flächen ausschließlich um Betankungsflächen,<br />

ist in Abhängigkeit des jeweiligen Landeswassergesetzes<br />

ggf. ein Abscheider der<br />

Klasse II (Schwerkraftabscheider) ausreichend.<br />

Abscheideranlage für zu behandelnde <strong>Abwasser</strong>art nicht geeignet. STLB-Bau Betriebliche Maßnahmen:<br />

- Anpassung von Waschwasserdruck-/temperatur bei der<br />

Hochdruckreinigung<br />

- Wechsel des bisher bei der Hochdruckreinigung<br />

verwendeten Reinigungsmittels<br />

- Vermeidung bestimmter abwassererzeugender<br />

Tätigkeiten<br />

Sanierungsvarianten:<br />

- Nach-/Umrüstung<br />

- Neubau<br />

885


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

Es darf kein häusliches <strong>Abwasser</strong>, unbelastetes<br />

Niederschlagswasser oder <strong>Abwasser</strong>, das<br />

die bauliche Beschaffenheit/verfahrenstechnische<br />

Funktion der Abscheideranlage beeinträchtigen<br />

kann, eingeleitet werden.<br />

STLB-Bau Fehleinleitungen im Entwässerungssystem oberhalb der<br />

Abscheideranlage unterbinden und Anschlüsse entfernen.<br />

4 Fehleinleitungen vorhanden (Entwässerungssystem oberhalb der<br />

Abscheideranlage)<br />

5 Eigenkontrolle, Wartung<br />

Betriebsorganisatorische Maßnahmen veranlassen.<br />

Keine frist- und fachgerechte Durchführung der Eigenkontrolle<br />

5<br />

Dokumentation der Eigenkontrolle im Betriebstagebuch unvollständig<br />

bzw. fehlerhaft<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-10.3.5<br />

In Abhängigkeit des jeweiligen<br />

Landeswassergesetzes besteht nicht immer die<br />

Verpflichtung die Sachkunde einschließlich des<br />

Sachkundenachweises im Rahmen eines<br />

Lehrgangs zu erwerben. Der Betreiber hat in<br />

diesem Fall eine Einweisung durch einen<br />

Fachkundigen vornehmen zu lassen.<br />

Sachkundenachweis zur Durchführung der Eigenkontrolle fehlt Fall 1: Erforderliche Sachkunde erwerben und bescheinigen<br />

lassen.<br />

Fall 2: Vorhandene Sachkunde bescheinigen lassen.<br />

Betriebsorganisatorische Maßnahmen veranlassen.<br />

Keine frist- und fachgerechte Durchführung der Wartung<br />

Dokumentation der Wartung im Betriebstagebuch unvollständig bzw.<br />

fehlerhaft<br />

Sachkundenachweis zur Durchführung der Wartung fehlt Die erforderliche Sachkunde ist zu erwerben. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-10.3.5<br />

In Abhängigkeit des jeweiligen<br />

Landeswassergesetzes besteht nicht immer die<br />

Verpflichtung, die Sachkunde einschließlich<br />

des Sachkundenachweises im Rahmen eines<br />

Lehrgangs zu erwerben. Der Betreiber hat in<br />

diesem Fall eine Einweisung durch einen<br />

Fachkundigen vornehmen zu lassen.<br />

Bei Eigenkontrolle/Wartung durch eine Fremdfirma<br />

muss diese eine Qualifikation nach WHG<br />

§ 19 aufweisen.<br />

886


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

6 Entnahme und Entsorgung<br />

Abfallerzeuger-Nr. beantragen. Ggf. Rücksprache mit dem<br />

Entsorgungsfachbetrieb.<br />

Abfallerzeuger-Nr. ist nicht bekannt und/oder nicht im<br />

Nachweisverfahren eingesetzt<br />

6<br />

Begleit-/ Übernahmescheine werden i. d. R. mit<br />

der Rechnung des Entsorgungsfachbetriebs<br />

versandt.<br />

- Betriebsorganisatorische Maßnahmen veranlassen<br />

Begleit- bzw. Übernahmescheine liegen nicht vor bzw. sind nicht im<br />

Betriebstagebuch abgelegt.<br />

- ggf. Rücksprache mit dem Entsorgungsfachbetrieb halten<br />

Begleit- bzw. Übernahmescheine sind nicht vollständig im<br />

Betriebstagebuch abgelegt bzw. fehlerhaft.<br />

Bei der Sammelentsorgung beträgt die maximal<br />

zulässige Entsorgungsmenge 20 t im Jahr.<br />

Bei künftiger Überschreitung der zulässigen<br />

Entsorgungsmenge ist ein Einzelentsorgungsnachweis<br />

erforderlich.<br />

Maximal zulässige Entsorgungsmenge je Abfallart und Jahr (bei<br />

Sammelentsorgung) nicht eingehalten<br />

Betriebsorganisatorische Maßnahmen veranlassen. Es muss für jede Abscheideranlage ein<br />

separater Entsorgungsnachweis durchgeführt<br />

werden.<br />

Ursache ist häufig das Entleeren mehrerer<br />

Abscheideranlagen gleichzeitig.<br />

Maximal zulässige Entsorgungsmenge je Abfallart und Jahr (bei<br />

Sammelentsorgung) nicht prüfbar<br />

7 Bau- und anlagentechnischer Zustand<br />

Ist der Nachweis der Dichtheit nicht erbracht,<br />

sind durch eine fehlende oder schadhafte<br />

Beschichtung nachteilige Auswirkungen auf die<br />

Umwelt und/oder den bau- und anlagentechnischen<br />

Zustand zu erwarten. Es besteht<br />

dringender Handlungsbedarf zur Erneuerung<br />

oder Reparatur der Beschichtung.<br />

Beschichtung fehlt, Dichtheit ist nicht nachgewiesen. 1 – 10.1 Beschichtungssystem aufbringen.<br />

Beschichtung schadhaft, Dichtheit ist nicht nachgewiesen.<br />

11.1 – 13.2<br />

Beschichtungssystem erneuern oder punktuelle Reparatur<br />

15 – 19.1 des Beschichtungssystems.<br />

29<br />

31<br />

GI: 1 - 3<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

7.4<br />

Sind mehr als 30 % der beschichteten Fläche<br />

schadhaft, ist das gesamte Beschichtungssystem<br />

zu erneuern.<br />

Ist der Nachweis der Dichtheit erbracht, und<br />

wird die Abscheideranlage ordnungsgemäß<br />

gewartet, besteht kein dringender Handlungsbedarf<br />

zur Erneuerung oder Reparatur der<br />

Beschichtung (Einzelfallentscheidung der<br />

zuständigen Behörde).<br />

Beschichtung fehlt, Dichtheit ist nachgewiesen. Ggf. Beschichtung aufbringen.<br />

Ggf. Beschichtungssystem erneuern oder punktuelle<br />

Reparatur des Beschichtungssystems.<br />

Beschichtung schadhaft, Dichtheit ist nachgewiesen.<br />

887


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

Sofern weitere Schäden an den Innenwandflächen<br />

vorhanden sind, ist ggf. ein<br />

Beschichtungssystem aufzubringen.<br />

Sanierungsvarianten:<br />

- Reparatur der Innenwandflächen<br />

Rissbildungen an den Innenwandflächen 10.2<br />

GI: 1 - 3<br />

Im Rahmen einer Neubeschichtung ist bei<br />

Rissen < 1 mm keine spezielle Vorbehandlung<br />

erforderlich.<br />

- ggf. Beschichtungssystem aufbringen<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

7.4<br />

Oberhalb des Behälterbereichs kann eine<br />

Sanierung der Fugen durchgeführt werden. Im<br />

Behälterbereich ist zusätzlich das<br />

Beschichtungssystem zu reparieren/erneuern.<br />

Undichte Fugenausbildungen 10.1 Sanierungsvarianten:<br />

19.3 – 19.4 - Reparatur der Fugen<br />

GI: 1 - 3 - ggf. Beschichtungssystem aufbringen<br />

Bei Einzelbehälteranlagen ist zusätzlich zur<br />

Rohreinbindung auch der Zustand der Verbindungsleitung<br />

zwischen den Behältern zu<br />

berücksichtigen.<br />

Ggf. Sanierung der gesamten Verbindungsleitung.<br />

Rohreinbindungen eindichten.<br />

Undichte Rohreinbindungen 14<br />

GI: 1 - 3<br />

Prallblech fehlt 23 Prallblech bestellen und einbauen. Das Prallblech ist vom Hersteller zu beziehen,<br />

da dieses Bestandteil der DIBt- Zulassung ist.<br />

Ist der Abscheider mit einer Warnanlage ausgerüstet,<br />

die den Anforderungen gemäß DIN<br />

1999-100 genügt, ist eine Sanierung der selbsttätigen<br />

Verschlusseinrichtung spätestens bis<br />

zum Zeitpunkt der nächsten Generalinspektion<br />

erforderlich, sofern keine nachteiligen Auswirkungen<br />

auf die Umwelt und/oder den bau- und<br />

anlagentechnischen Zustand zu erwarten sind<br />

(Einzelfallentscheidung der zust. Behörde).<br />

Selbsttätige Verschlusseinrichtung fehlt STLB-Bau Sanierungsvarianten:<br />

- ggf. Warnanlage nachrüsten<br />

7.1<br />

7.3<br />

7.4<br />

- Sofern möglich, Nachrüstung einer selbsttätigen<br />

Verschlusseinrichtung<br />

- Erneuerung des Abscheiders<br />

Im Falle einer Einzelbehälteranlage S-II-I–P<br />

muss die selbsttätige Verschlusseinrichtung in<br />

einem der beiden Abscheider vorhanden sein.<br />

Sind ausschließlich Betankungsflächen an die<br />

Abscheideranlage angeschlossen, ist in<br />

Abhängigkeit des jeweiligen Landeswassergesetzes<br />

eine selbsttätige Verschlusseinrichtung<br />

nicht immer zwingend vorgeschrieben (Einzelfallentscheidung<br />

der zuständigen Behörde).<br />

Für bestimmte Abscheideranlagensysteme ist<br />

gemäß DIBt-Zulassung keine selbsttätige<br />

Verschlusseinrichtung erforderlich.<br />

Eine Nachrüstung des Abscheiders ist häufig<br />

nicht möglich.<br />

888


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

Instandhaltung veranlassen.<br />

Selbsttätige Verschlusseinrichtung schadhaft<br />

Schwimmerführung schadhaft<br />

7.1<br />

7.3<br />

7.4<br />

Teller des Schwimmers defekt<br />

Abscheideranlagen mit Überhöhung dürfen sich<br />

nicht in Verkehrsflächen befinden.<br />

20.1 – 20.2 Sanierungsvarianten:<br />

Warnanlage fehlt, zulaufseitige Überhöhung nicht ausreichend<br />

- Überhöhung schaffen<br />

Warnanlage fehlt, ablaufseitige Überhöhung nicht ausreichend<br />

7.1<br />

7.3<br />

7.4<br />

Die Ausschreibung zur Verlegung der Signalleitungen<br />

in Kabelschutzrohren erfolgt gemäß<br />

StLB- Bau – Dynamische Baudaten. Ein Verlauf<br />

der Trasse durch VaWS- Flächen ist nach<br />

Möglichkeit zu vermeiden. Ist eine Vermeidung<br />

nicht möglich, ist die VaWS- Fläche nach Abschluss<br />

der Arbeiten durch einen Sachverständigen<br />

zu überprüfen.<br />

- Alarmanlage nachrüsten<br />

Warnanlage fehlt, zu- und ablaufseitige Überhöhung nicht<br />

ausreichend<br />

Nach Abschluss der Arbeiten und vor der<br />

Bauabnahme ist eine Dichtheitsprüfung<br />

durchzuführen.<br />

Optische/akustische Anzeige der Warnanlage defekt Instandhaltung veranlassen.<br />

Warnanlagensensor defekt oder falsch montiert Instandhaltung veranlassen.<br />

Das Koaleszenzmaterial muss eine DIBt-<br />

Zulassung für die Abscheideranlage aufweisen.<br />

Durch Verwendung nicht zugelassenen<br />

Koaleszenzmaterials wird ggf. die erforderliche<br />

Abscheideleistung nicht erreicht.<br />

Koaleszenzmaterial fehlt Ersatzmaterial bestellen.<br />

Koaleszenzmaterial defekt Austausch des Koaleszenzmaterials veranlassen.<br />

Koaleszenzmaterial verschmutzt Reinigung des Koaleszenzmaterials veranlassen. Die Reinigung des Koaleszenzmaterials ist eine<br />

Maßnahme, die vor Durchführung der Generalinspektion<br />

im Rahmen der Komplettentleerung<br />

und Reinigung der Abscheideranlage durchzuführen<br />

ist.<br />

Fehleinleitungen vorhanden (in die Abscheideranlage) 22 Fehleinleitungen unterbinden und -anschlüsse entfernen. Neben dem Zulauf sind keine weiteren<br />

Anschlüsse an die Abscheideranlage zulässig.<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

7.4 Zu- und/oder Ablaufeinrichtungen korrodiert 27 Erneuerung der Zu- und/oder Ablaufeinrichtungen. Bei Erneuerung der Zu- und/oder<br />

Ablaufeinrichtungen ist zu beachten, dass<br />

diese für künftige Überprüfungen das Setzen<br />

von Absperrung zulassen (Zugänglichkeit).<br />

889


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

Typenschild fehlt/nicht lesbar Neuanfertigung veranlassen. Ein Foto vom Typenschild sollte im<br />

Betriebstagebuch (Anlage 6 „Fotodokumentation<br />

der Abscheideranlage“) enthalten sein.<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

7.4<br />

25 Schachtabdeckung austauschen. Schachtabdeckungen von Abscheideranlagen<br />

mit Lüftungsöffnungen oder verschraubbare<br />

Abdeckungen sind unzulässig.<br />

Die Abdeckung ist mit der Beschriftung<br />

„Abscheideranlage“ und der Angabe zur Klasse<br />

nach DIN EN 124 zu kennzeichnen.<br />

Schachtabdeckung defekt (Unfallgefahr)<br />

Schachtabdeckung weist Lüftungsöffnungen auf<br />

Probenahmemöglichkeit fehlt 21 Sanierungsvarianten:<br />

- Einbau Probenahmeschacht<br />

- Nachrüstung Probenahmeeinrichtung<br />

7.1<br />

7.3<br />

7.4<br />

Probenahmemöglichkeit defekt Instandsetzung veranlassen<br />

Die Verwendung eines Probenahmeschlauchs<br />

entspricht nicht den Anforderungen gemäß DIN<br />

1999-100 und führt in der Regel zu einem<br />

verfälschten Ergebnis im Rahmen der<br />

Überwachung.<br />

Verwendung eines Probenahmeschlauchs 21 Sanierungsvarianten:<br />

- ggf. Einbau Probenahmeschacht<br />

- ggf. Nachrüstung Probenahmeeinrichtung<br />

Über den Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. den<br />

Neubau entscheidet die zuständige Behörde.<br />

Schachtabdeckung defekt (Unfallgefahr) 25 Schachtabdeckung austauschen.<br />

890


LAK Anhang A-10.3.8<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

8 Dichtheit der Abscheideranlage<br />

Im Rahmen der Dichtheitsprüfung ist der<br />

undichte Bereich einzugrenzen.<br />

STLB-Bau Sanierungsvarianten:<br />

Kompaktanlage undicht<br />

8<br />

- Reparatur<br />

Schlammfang undicht<br />

Unter Berücksichtigung des Schadensausmaßes<br />

und der Sanierungskosten ist auch ein<br />

Neubau der Abscheideranlage in Betracht zu<br />

ziehen.<br />

- Neubau<br />

Schwerkraftabscheider undicht<br />

- Stilllegung<br />

Koaleszenzabscheider undicht<br />

- Rückbau<br />

Im Zusammenhang mit Flächen, die für LAUund<br />

HBV-Anlagen genutzt werden (z. B.<br />

Betankungsflächen) sind Sanierungsmaßnahmen<br />

mit der POL-Leitstelle abzustimmen.<br />

Darüber hinaus ist grundsätzlich auch die<br />

Notwendigkeit der Abscheideranlage zu<br />

eruieren.<br />

Probenahmeschacht undicht<br />

Im Rahmen von Um- oder Rückbaumaßnahmen<br />

ist in Abstimmung mit der zuständigen<br />

Leitstelle BoGwS eine Überprüfung des Kontaminationsverdachts<br />

für den benachbarten<br />

Boden und ggf. das Grundwasser zu veranlassen<br />

und nach den AH BoGwS zu verfahren.<br />

Ggf. ist für die Erstellung eines Sanierungskonzepts<br />

die Einschaltung eines Ingenieurbüros<br />

erforderlich.<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-2<br />

STLB-Bau Optische Inspektion im Rahmen der Zustandserfassung<br />

durchführen, Festlegung Sanierungsmaßnahmen.<br />

Zulaufleitungen zum Abscheider undicht<br />

Ablaufleitungen vom Abscheider undicht<br />

9 Dichtheit der Zu- und Ablaufleitungen<br />

STLB-Bau Dichtheitsprüfungen durchführen. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-2<br />

Prüfprotokolle über die Durchführung der Dichtheitsprüfungen<br />

fehlen/unvollständig<br />

9<br />

Zu- und Ablaufleitungen sind vor Durchführung<br />

der Generalinspektion auf Dichtheit zu<br />

überprüfen. Der Abstand zwischen dem<br />

Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung und der<br />

Generalinspektion sollte möglichst gering sein.<br />

Dichtheitsprüfungen nicht frist- und fachgerecht durchgeführt<br />

Zulaufleitungen nicht geprüft<br />

Ablaufleitungen nicht geprüft<br />

Probenahmeschacht nicht geprüft<br />

891


LAK Anhang A-10.3.9<br />

A-10.3.8.5Leistungstexte für die Generalinspektion (Muster)<br />

Die Muster Leistungstexte stehen dem AG zur Erstellung der Leistungsbeschreibung<br />

für die Generalinspektion von Abscheideranlagen für<br />

Leichtflüssigkeiten zur Verfügung.<br />

Hinweise zur Generalinspektion sind im Anh. A-10.3.8 enthalten. Alle im<br />

Rahmen der Generalinspektion erforderlichen Maßnahmen sind im Muster<br />

Prüfbericht (vgl. Anh. A-10.3.8.1) aufgeführt.<br />

Die Muster Leistungstexte zur Generalinspektion stehen in der html-Fassung<br />

der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> als PDF- und als Word-Datei zur Verfügung.<br />

A-10.3.9 Entnahme und Entsorgung<br />

Die Entnahme und Entsorgung von abgeschiedenen Stoffen darf, wenn<br />

entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten und bestehende länderspezifische<br />

Regelungen dem nicht entgegen stehen, vom Betreiber selbst<br />

durchgeführt werden.<br />

Erfolgt die Entnahme und Entsorgung durch einen Fachbetrieb, ist der<br />

Entsorgungsvertrag in Kopie dem Betriebstagebuch (vgl. Anhänge A-<br />

10.3.1 und A-10.3.2) beizufügen.<br />

Eine Entleerung des Schlammfangs bzw. des Abscheiders muss spätestens<br />

erfolgen, wenn die abgeschiedene Schlammmenge die Hälfte des<br />

Schlammfangvolumens gefüllt hat bzw. die Menge der abgeschiedenen<br />

Leichtflüssigkeit 80 % der maximalen Speichermenge des Abscheiders<br />

erreicht hat.<br />

Bei Abscheidern, die gleichzeitig oder ausschließlich zur Absicherung von<br />

Anlagen oder Flächen dienen in bzw. auf denen mit Leichtflüssigkeiten<br />

umgegangen wird (z.B. VAwS-Anlagen/Betankungsflächen), ist ergänzend<br />

das nach den landesrechtlichen Bestimmungen erforderliche Rückhaltevolumen<br />

vorzuhalten. Die abgeschiedene Leichtflüssigkeit ist daher<br />

bei einer Unterschreitung dieses Rückhaltevolumens auch dann zu entnehmen,<br />

wenn die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit 80 % der<br />

Speichermenge noch nicht erreicht hat [DIN 1999-100, 2003].<br />

Bei der Entleerung der Abscheideranlage sind die Phasen Schlamm, Öl<br />

und Wasser getrennt zu entnehmen und getrennt zu halten.<br />

Abfälle aus Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten sind gemäß Abfallverzeichnisverordnung<br />

(AVV) gefährliche Abfälle im Sinne von § 3 Abs. 8<br />

KrW/AbfG (vgl. Tab. A-10 - 6). Die Zulässigkeit der vorgesehenen Abfallentsorgung<br />

ist vom Abfallerzeuger durch einen Entsorgungsnachweis<br />

(vgl. Betriebstagebuch, Abschnitt 3.5) zu bescheinigen. Besteht die Möglichkeit,<br />

die Zulässigkeit auch über einen Sammelentsorgungsnachweis<br />

zu bestätigen, ist dieser nicht durch den Abfallerzeuger sondern durch<br />

den Einsammler zu führen.<br />

892


LAK Anhang A-10.3.10<br />

Zur Dokumentation des Verbleibs der Abfälle, ist ein Begleitscheinverfahren<br />

für jeden Transport erforderlich. Bei der Sammelentsorgung oder bei<br />

Kleinmengen (≤ 2 t Abfallmenge) wird der Nachweis durch Übernahmescheine<br />

geführt. Die Entsorgungsnachweise sowie die Begleit- bzw. Übernahmescheine<br />

sind in das Betriebstagebuch aufzunehmen. Die Begleitscheine<br />

sind dem jeweiligen Entsorgungsnachweis in zeitlicher<br />

Reihenfolge zuzuordnen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre.<br />

Tab. A-10 - 6 Gefährliche Abfälle aus Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten gemäß AVV<br />

Anfallstelle Abfallschlüssel Abfallbezeichnung<br />

Schlamm aus Schlammfängen 1305 01 Feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/<br />

Wasserabscheidern<br />

Feinschlamm aus Abscheidern (II und I) 1305 02 Schlämme aus Öl-/Wasserabscheider<br />

Feststoffe aus den Fangkörben in Einlaufrinnen<br />

und -schächten<br />

Leichtflüssigkeitsphase aus Abscheidern<br />

(II und I)<br />

A-10.3.10Reinigungsmittel und Hilfsstoffe<br />

13 05 03 Schlämme aus Einlaufschächten<br />

13 05 06 Öle aus Öl-/Wasserabscheidern<br />

Wasserphase aus Abscheidern (II und I) 130507 Öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern<br />

Gemisch aus Schlammfang- und<br />

Abscheiderinhalt<br />

13 05 08 Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/<br />

Wasserabscheidern<br />

Schlämme aus Emulsionsspaltung 13 0801 Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern<br />

Ölhaltige Konzentrate aus Emulsionstrennanlagen<br />

1308 02 Andere Emulsionen<br />

Der Einsatz von Reinigungsmitteln und Hilfsstoffen ist auf ein Mindestmaß<br />

zu beschränken. Bestimmte Reinigungsvorgänge (z.B. Unterbodenwäsche,<br />

Motorwäsche) sind auch ohne den Einsatz von Reinigungsmitteln<br />

und Hilfsstoffen möglich. Sofern auf Reinigungsmittel und Hilfsstoffe nicht<br />

verzichtet werden kann, sollten diese in möglichst geringen Ansatzkonzentrationen<br />

verwendet werden. Durch die Nachschärfung von Reinigungslösungen<br />

anstelle eines Neuansatzes lässt sich ebenfalls eine sparsame<br />

Verwendung dieser Stoffe erzielen.<br />

In Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten darf nur <strong>Abwasser</strong> eingeleitet<br />

werden, das abscheidefreundliche Wasch- und Reinigungsmittel oder<br />

instabile Emulsionen enthält, es sei denn, die Abscheideranlage ist zur<br />

Behandlung von Emulsionen geeignet und zugelassen.<br />

Der Eintrag von Leichtflüssigkeiten und Chemikalien in das <strong>Abwasser</strong> ist<br />

z.B. durch folgende Maßnahmen zu vermeiden:<br />

> vollständige Altölerfassung beim Ölwechsel,<br />

> soweit möglich, abwasserfreie Reinigung von Werkstattböden<br />

und Gruben,<br />

> Auffangen von Tropfverlusten bei Reparaturen und bei<br />

Unfallfahrzeugen,<br />

893


LAK Anhang A-10.3.10<br />

> Verzicht auf den Einsatz von mineralölhaltigen Reinigungsmitteln<br />

und Hilfsstoffen; dies gilt auch für Lösemittelreiniger,<br />

> abwasserfreie Kleinteilereinigung,<br />

> hilfsstofffreie oder hilfsstoffarme Verfahren zur <strong>Abwasser</strong>kreislaufführung/<strong>Abwasser</strong>behandlung.<br />

Regenerate und Konzentrate aus der Frischwasseraufbereitung (z.B. Enthärtungsanlage,<br />

Osmoseanlage) dürfen nicht über Abscheideranlagen für<br />

Leichtflüssigkeiten abgeleitet werden.<br />

Bei der Beachtung folgender Bedingungen entstehen i. d. R. keine stabilen<br />

Emulsionen:<br />

> Waschwasserdruck maximal 60 bar (1) ,<br />

> Waschwassertemperatur maximal 60 °C (1) ,<br />

> Verwendung von pH-neutralen und aufeinander abgestimmten<br />

Reinigungsmitteln.<br />

Unzulässig ist gemäß Anhang 49 der <strong>Abwasser</strong>verordnung (Teil B, Absatz<br />

3) der Einsatz von Betriebs- oder Hilfs- und Reinigungsmitteln, die<br />

> organisch gebundene Halogene enthalten,<br />

> organische Komplexbildner enthalten, die einen DOC-Eliminierungsgrad<br />

nach 28 Tagen von mindestens 80 % nicht<br />

erreichen.<br />

Der Betreiber hat den Nachweis zu erbringen, dass ausschließlich<br />

> abscheidefreundliche Reinigungsmittel und Hilfsstoffe<br />

sowie<br />

> zulässige Wasch- und Reinigungsmittel oder sonstige<br />

Betriebs- und Hilfsstoffe<br />

eingesetzt werden. Die nach eindeutigen Kriterien festgelegte Produkteigenschaft<br />

"abscheidefreundlich" ist dem Anwender/Betreiber durch den<br />

Hersteller zu garantieren. Der Nachweis der Zulässigkeit der verwendeten<br />

Produkte erfolgt durch die Herstellerangaben, einschließlich des Hinweises,<br />

dass o.g. unzulässige Stoffe nicht enthalten sind.<br />

Die erforderlichen Nachweise für die verwendeten Reinigungs- und Hilfsstoffe<br />

sowie die dazugehörigen Stoffdatenblätter (vgl. Betriebstagebuch,<br />

Abschnitt 3.8) sind dem Betriebstagebuch (vgl. Anhänge A-10.3.1 und A-<br />

10.3.2) beizufügen.<br />

(1) Abweichung sind gemäß Produktbeschreibungen der Reinigungsmittelhersteller<br />

möglich.<br />

894


LAK Anhang A-10.4<br />

A-10.4 Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für<br />

Fette<br />

Der Betrieb und die Wartung von Abscheideranlagen für Fette sind gemäß<br />

DIN EN 1825-2 [DIN EN 1825-2, 2002] und DIN 4040-100 [DIN 4040-100,<br />

2004] sowie unter Beachtung des DWA-M 167 Teil 1 [DWA-M 167-1,<br />

2007] und DWA-M 167 Teil 3 [DWA-M 167-3, 2007] durchzuführen. Es<br />

sind die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu beachten.<br />

Betriebsstörungen sind unverzüglich zu beheben.<br />

Der Betrieb von Abscheideranlagen für Fette ist vom Betreiber eigenverantwortlich<br />

gemäß den Vorgaben der Landes- und satzungsrechtlichen<br />

Bestimmungen (Indirekteinleiterverordnung, <strong>Abwasser</strong>satzung und Eigenkontrollverordnung)<br />

und im bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis<br />

zu überwachen. Er kann sich dazu Dritter bedienen. Der Betrieb hat durch<br />

sachkundiges und eingewiesenes Personal zu erfolgen (vgl. Anh. A-<br />

10.4.5).<br />

Es dürfen keine Stoffe in die Anlage eingeleitet werden, die die bauliche<br />

Beschaffenheit und die verfahrenstechnische Funktion der Anlage beeinträchtigen<br />

können wie z.B. stabile Emulsionen, biologische Mittel (Enzyme<br />

und Bakterien) zur sogenannten Selbstreinigung der Anlagen sowie<br />

> fäkalienhaltiges <strong>Abwasser</strong>,<br />

> Regenwasser,<br />

> mineralische Öle und Fette enthaltendes <strong>Abwasser</strong>,<br />

> <strong>Abwasser</strong> aus Nassentsorgungs-/Zerkleinerungsanlagen,<br />

> <strong>Abwasser</strong> aus dem Schlachtbereich und<br />

> Erstarrende Fette in konzentrierter Form (z.B. Frittierfett).<br />

<strong>Abwasser</strong>, welches in der Abscheideranlage nicht oder unzureichend<br />

behandelt wurde, darf nicht abgeleitet werden. Dies gilt auch für den Zeitraum<br />

der Anlagenentleerung/-reinigung.<br />

Der Betreiber hat Störungen und besondere Vorkommnisse, die eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit der Abscheideranlage<br />

bzw. des Kanalnetzes oder eine Beeinträchtigung der Kläranlage zur<br />

Folge haben, zu dokumentieren und den Kanalnetzbetreiber zu benachrichtigen.<br />

Sofern im bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis bzw. gemäß Landes-<br />

und satzungsrechtlicher Bestimmungen zusätzliche Eigenkontrollen,<br />

Wartungsarbeiten, Überprüfungen oder kürzere Fristen vorgesehen sind,<br />

gelten diese unabhängig von den nachfolgend aufgeführten Anforderungen.<br />

A-10.4.1 Hinweise zum Betriebstagebuch<br />

Gemäß DIN 4040-100 [DIN 4040-100, 2004] ist im Rahmen der Eigenkontrolle<br />

ein Betriebstagebuch zu führen. Je Abscheideranlage ist ein separates<br />

Betriebstagebuch anzulegen.<br />

Allgemeines<br />

895


LAK Anhang A-10.4.1<br />

Im Betriebstagebuch sind Zeitpunkt und Ergebnis der durchgeführten<br />

Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen sowie die Entsorgung<br />

entnommener Inhaltsstoffe und die Beseitigung eventuell festgestellter<br />

Mängel zu dokumentieren. Es sind weiterhin Nachweise zu ggf. eingesetzten<br />

Wasch-, Spül-, Reinigungs-, Desinfektions- und Hilfsmitteln zu<br />

führen. Im Betriebstagebuch müssen mindestens folgende Angaben und<br />

Unterlagen enthalten sein:<br />

1. Stammdatenblätter der Abscheideranlage<br />

2. Erforderliche Unterlagen<br />

> Genehmigungen nach Satzungsrecht/Anzeigen (Entwässerungs-<br />

und Indirekteinleitergenehmigung)<br />

> Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (z.B. Baurechtlicher<br />

Prüfbescheid vom DIBT)<br />

> Einbau-, Wartungs- und Betriebsanleitung<br />

> Sachkundenachweis Eigenkontrolle und Wartung<br />

> Planunterlagen<br />

Auszug aus (vorläufigem) Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

Fließschema<br />

Bauwerkszeichnungen (1)<br />

3. Dokumentation von Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung<br />

und Überprüfung<br />

> Nachweis Entsorgung, Eigenkontrolle, Wartung und Generalinspektion<br />

> Bericht Entsorgung und Eigenkontrolle<br />

> Wartungsbericht<br />

Wartungsvertrag (2)<br />

> Bericht festgestellte Mängel und Nachweis der Mängelbeseitigung<br />

> Entnahmenachweis<br />

Entsorgungsbelege<br />

Entsorgungsvertrag (2)<br />

> Prüfbericht Generalinspektion<br />

> Nachweis Spül- und Reinigungsmittel<br />

Das Betriebstagebuch ist<br />

> vom Betreiber zu führen,<br />

> am Anlagenstandort vorzuhalten,<br />

> der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen,<br />

> mindestens vierteljährlich vom Betreiber gegenzuzeichnen<br />

(vgl. Kap. 4.3) und<br />

(1) Sofern vorhanden.<br />

(2) Sofern erforderlich.<br />

896


LAK Anhang A-10.4.2<br />

> mindestens 5 Jahre nach der letzten Aufzeichnung vom<br />

Betreiber aufzubewahren.<br />

A-10.4.2 Betriebstagebuch (Muster) zur Dokumentation von<br />

Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung<br />

von Abscheideranlagen Fette<br />

897


LAK Anhang A-10.4.2<br />

1 Stammdatenblätter<br />

Die Stammdatenblätter in Abschnitt 1.2 bis 1.4 sind entsprechend der Anordnung<br />

der Abscheideranlage (vgl. Stammdatenblatt 1.1) auszuwählen.<br />

1.1 Stammdatenblatt der Abscheideranlage für Fette (Gesamtanlage)<br />

Liegenschaft:<br />

Anschrift:<br />

Standort der Abscheideranlage:<br />

Objektbezeichnung:<br />

Anordnung der Abscheideranlage<br />

(1)<br />

S - FA - P<br />

S/FA- P<br />

S/FA/P<br />

Freiaufstellung<br />

Erdeingebaut<br />

Entleerungsintervall (2) : nach Bedarf monatlich 2-wöchentl.<br />

Anfallstelle bzw. Herkunft des<br />

<strong>Abwasser</strong>s<br />

Ablauf der Abscheideranlage<br />

angeschlossen an<br />

Wirtschaftsgebäude<br />

Betreuungsgebäude<br />

Mannschaftsheim<br />

Entwässerungssystem/Kanalart (3) :<br />

KR DR GR<br />

KS DS GS<br />

KM DM GM<br />

KW GW<br />

Oberoffiziersheimgebäude<br />

Unteroffiziersheimgebäude<br />

<br />

Objektbezeichnung abwassertechnische<br />

Anlage:<br />

Gewässerbezeichnung:<br />

Betriebstagebuch Begonnen am: Abgeschlossen am (4) :<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

mit Anschrift:<br />

Betreiber der Anlage:<br />

Betriebsbeauftragter für<br />

Gewässerschutz (nur sofern<br />

nach §21a WHG bestellt):<br />

Namen des verantwortlichen<br />

Betriebspersonals<br />

Sachkundiger:<br />

Leiter TGM:<br />

(1) S Schlammfang, FA Fettabscheider, P Probenahmevorrichtung<br />

(2) Mindestens monatlich, jedoch nach Bedarf häufiger; möglichst 2-wöchentlich.<br />

(3) KR Freispiegelabfluss im geschlossenen Profil - Regenwassersystem, KS Freispiegelabfluss im<br />

geschlossenen Profil - Schmutzwassersystem, KM Freispiegelabfluss im geschlossenen Profil -<br />

Mischwassersystem, KW Freispiegelabfluss im geschlossenen Profil - Fließgewässer, DR Druckabfluss<br />

- Regenwassersystem, DS Druckabfluss - Schmutzwassersystem, DM Druckabfluss -<br />

Mischwassersystem, GW Abfluss im offenen Profil - Fließgewässer, GR Abfluss im offenen Profil<br />

- Regenwassersystem, GS Abfluss im offenen Profil - Schmutzwassersystem, GM Abfluss im<br />

offenen Profil - Mischwassersystem<br />

(4) Aufbewahrungspflicht bis zur nächsten Generalinspektion (nach dem letzten Eintrag)<br />

898


LAK Anhang A-10.4.2<br />

1.2 Stammdatenblatt Kompaktanlage S/FA/P<br />

Hersteller:<br />

Typ/Baumuster:<br />

Prüfzeichen/Bauartzulassung:<br />

Nenngröße (NS): -<br />

Innenabmessungen<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Höhe (einschl. Schachtaufbau):<br />

Ruhewasserspiegel (Rws): cm<br />

Gesamtentsorgungsvolumen:<br />

V G =(Breite x 3,14 x Rws) bzw.<br />

(Durchmesser x 3,14 x Rws)<br />

Schlammfangvolumen:<br />

V SF = (Breite x Länge x Rws) bzw.<br />

(Durchmesser x 3,14 x Rws)<br />

zul. Schlammschicktdicke (50 % von Rws): cm<br />

Vorh. Fettspeichervolumen: l<br />

Max. zul. Fettspeichervolumen: (1)<br />

l<br />

entspricht max. zul. Schichtdicke:<br />

Abdeckung<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Verkehrsklasse:<br />

Probenahmevorrichtung<br />

Material:<br />

vorhanden nicht vorhanden<br />

(2)<br />

Einbaudatum:<br />

(1) Erreicht bei 50 % des vorh. Fettspeichervolumens.<br />

(2) AZ Asbestzement, B Beton, BS Betonsegmente, CNS Edelstahl, EIS Nichtidentifiziertes Eisen<br />

und Stahl, FZ Faserzement, GFK Glasfaserverstärkter Kunststoff, GG Grauguss, GGG Duktiles<br />

Gusseisen, KST Nichtidenfizierter Kunststoff, MA Mauerwerk, OB Ortbeton, P Porosit, PC Polymerbeton,<br />

PCC Polymermodifizierter Zementbeton, PE Polyethylen, PEHD Polyethylen hoher<br />

Dichte, PH Polyesterharz, PHB Polyesterharzbeton, PP Polypropylen, PVC Polyvinylchlorid,<br />

PVCU Polyvinylchlorid hart, SFB Stahlfaserbeton, SPB Spannbeton, SB Stahlbeton, ST Stahl,<br />

STZ Steinzeug, SZB Spritzbeton, W Nichtidentifizierter Werkstoff, ZG Ziegelwerk, MIX unterschiedliche<br />

Werkstoffe<br />

cm<br />

cm<br />

l<br />

l<br />

mm<br />

cm<br />

-<br />

899


LAK Anhang A-10.4.2<br />

1.3 Stammdatenblatt Schlammfang<br />

Hersteller:<br />

Typ/Baumuster:<br />

Prüfzeichen/Bauartzulassung:<br />

Innenabmessungen<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Höhe (einschl. Schachtaufbau):<br />

Ruhewasserspiegel (Rws): cm<br />

Schlammfangvolumen:<br />

V SF = (Breite x Länge x Rws) bzw.<br />

(Durchmesser x 3,14 x Rws)<br />

zul. Schlammschichtdicke (50 % von Rws): cm<br />

Abdeckung<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Verkehrsklasse:<br />

Material: (1)<br />

Einbaudatum:<br />

(1) AZ Asbestzement, B Beton, BS Betonsegmente, CNS Edelstahl, EIS Nichtidentifiziertes Eisen und<br />

Stahl, FZ Faserzement, GFK Glasfaserverstärkter Kunststoff, GG Grauguss, GGG Duktiles Gusseisen,<br />

KST Nichtidenfizierter Kunststoff, MA Mauerwerk, OB Ortbeton, P Porosit, PC Polymerbeton,<br />

PCC Polymermodifizierter Zementbeton, PE Polyethylen, PEHD Polyethylen hoher Dichte, PH<br />

Polyesterharz, PHB Polyesterharzbeton, PP Polypropylen, PVC Polyvinylchlorid, PVCU Polyvinylchlorid<br />

hart, SFB Stahlfaserbeton, SPB Spannbeton, SB Stahlbeton, ST Stahl, STZ Steinzeug, SZB<br />

Spritzbeton, W Nichtidentifizierter Werkstoff, ZG Ziegelwerk, MIX unterschiedliche Werkstoffe<br />

cm<br />

cm<br />

l<br />

cm<br />

-<br />

900


LAK Anhang A-10.4.2<br />

1.4 Stammdatenblatt Fettabscheider<br />

Hersteller:<br />

Typ/Baumuster:<br />

Prüfzeichen/Bauartzulassung:<br />

Nenngröße (NS): -<br />

Innenabmessungen<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Höhe (einschl. Schachtaufbau):<br />

Ruhewasserspiegel (Rws): cm<br />

Gesamtentsorgungsvolumen:<br />

V G =(Breite x 3,14 x Rws) bzw.<br />

(Durchmesser x 3,14 x Rws)<br />

Vorh. Fettspeichervolumen: l<br />

Max. zul. Fettspeichervolumen: (1)<br />

l<br />

entspricht max. zul. Schichtdicke:<br />

Abdeckung<br />

Breite/Länge bzw. Durchmesser:<br />

Verkehrsklasse:<br />

Probenahmevorrichtung vorhanden nicht vorhanden<br />

Material (2) :<br />

Einbaudatum:<br />

(1) Erreicht bei 50 % des vorh. Fettspeichervolumens.<br />

(2) AZ Asbestzement, B Beton, BS Betonsegmente, CNS Edelstahl, EIS Nichtidentifiziertes Eisen<br />

und Stahl, FZ Faserzement, GFK Glasfaserverstärkter Kunststoff, GG Grauguss, GGG Duktiles<br />

Gusseisen, KST Nichtidenfizierter Kunststoff, MA Mauerwerk, OB Ortbeton, P Porosit, PC Polymerbeton,<br />

PCC Polymermodifizierter Zementbeton, PE Polyethylen, PEHD Polyethylen hoher<br />

Dichte, PH Polyesterharz, PHB Polyesterharzbeton, PP Polypropylen, PVC Polyvinylchlorid,<br />

PVCU Polyvinylchlorid hart, SFB Stahlfaserbeton, SPB Spannbeton, SB Stahlbeton, ST Stahl,<br />

STZ Steinzeug, SZB Spritzbeton, W Nichtidentifizierter Werkstoff, ZG Ziegelwerk, MIX unterschiedliche<br />

Werkstoffe<br />

cm<br />

l<br />

mm<br />

cm<br />

-<br />

901


LAK Anhang A-10.4.2<br />

2 Erforderliche Unterlagen<br />

Die erforderlichen Unterlagen in Abschnitt 2.1 bis 2.5 sind in dieser Reihenfolge<br />

dem Betriebstagebuch beizufügen.<br />

2.1 Genehmigungen nach Satzungsrecht/Anzeigen (Entwässerungs-<br />

und Indirekteinleitergenehmigung)<br />

2.2 Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (z.B. Baurechtlicher<br />

Prüfbescheid vom DIBT)<br />

2.3 Einbau-, Wartungs- und Betriebsanleitung<br />

2.4 Sachkundenachweis Eigenkontrolle und Wartung<br />

2.5 Planunterlagen<br />

> Auszug aus (vorläufigem) Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

> Fließschema<br />

> Bauwerkszeichnungen (sofern vorhanden)<br />

902


LAK Anhang A-10.4.2<br />

3 Dokumentation von Maßnahmen zur Eigenkontrolle,<br />

Wartung, Überprüfung und Überwachung<br />

Die Dokumentation von Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung, Überprüfung<br />

und Überwachung erfolgt gemäß Abschnitt 3.1 bis 3.7.<br />

903


LAK Anhang A-10.4.2<br />

3.1 Nachweis Entsorgung, Wartung und Generalinspektion<br />

Datum ES (1)<br />

WA (2)<br />

GI (3)<br />

Unterschrift<br />

(1) EK: Entsorgung nach Bedarf (mindestens monatlich, vorzugsweise zweiwöchentlich) einschließlich<br />

Durchführung der Maßnahmen zur Eigenkontrolle<br />

(2) WA: Wartung<br />

(3) GI: Generalinspektion<br />

904


LAK Anhang A-10.4.2<br />

3.2 Bericht Entsorgung und Eigenkontrolle (1)<br />

Geruchsdichte<br />

Abdeckung<br />

Schlamm-/Fettabsaugeinrichtung<br />

bzw. Entsorgungs-/Spüleinrichtung<br />

Schlammfang Fettabscheider<br />

Unterschrift Sachkundiger<br />

Durchführung von Arbeiten (4)<br />

Feststellungen/Störungen (4)<br />

Erforderliches Entleerungs- und<br />

Reinigungsintervall<br />

Füllen der Abscheideranlage bis<br />

zum Ruhewasserspiegel<br />

Reinigung der<br />

Probenahmeeinrichtung<br />

Kontrolle der Dichtung auf<br />

Zustand und Dichtfähigkeit<br />

Reinigung<br />

Entfernung von Verkrustungen u.<br />

Ablagerungen<br />

Kontrolle des freien Auslaufs<br />

der Befülleinrichtung<br />

gemäß DIN EN 1717 (3)<br />

Funktionskontrolle<br />

Reinigung<br />

Reinigung<br />

Entleerung (2)<br />

Fettschichtdicke<br />

Reinigung<br />

Entleerung (2)<br />

Schlammschichtdicke<br />

Datum<br />

cm J N J N cm J N J N J N J N J N J N J N J N J N J N Monate J N J N<br />

Max.:<br />

Durchgeführt<br />

(1)<br />

Gemäß Herstellerangaben (Bedienungsanleitung) insbesondere bei frei aufgestellten Anlagen<br />

(2)<br />

lautet der Eintrag "ja", muss ein Eintrag in das Formblatt „Entnahmenachweis“ erfolgen.<br />

(3)<br />

Bei freiaufgestellten Abscheideranlagen<br />

(4)<br />

lautet der Eintrag "ja", muss ein Eintrag in das Formblatt „Festgestellte Mängel und Nachweis der Mängelbeseitigung" erfolgen.<br />

905


LAK Anhang A-10.4.2<br />

3.3 Wartungsbericht (1)<br />

Wartungsvertrag<br />

Schlammfang Fettabscheider<br />

Bemerkungen Unterschrift Sachkundiger<br />

Durchführung von Arbeiten (4)<br />

Feststellungen/Störungen (4)<br />

Funktionskontrolle elektrische<br />

Einrichtungen und Installationen<br />

Kontrolle des Zustands der<br />

Innenbeschichtung<br />

Kontrolle der Innenwandflächen<br />

(1)<br />

Kontrolle des Zustands der<br />

Innenbeschichtung<br />

Kontrolle der Innenwandflächen<br />

(3)<br />

Maßnahmen der Entsorgung (2)<br />

Datum<br />

Der Wartungsvertrag ist an dieser Stelle im Betriebstagebuch abzulegen<br />

(sofern erforderlich).<br />

Durchgeführt J N J N J N J N J N J N J N J N<br />

(1) Gemäß Herstellerangaben (Bedienungsanleitung) insbesondere bei frei aufgestellten Anlagen<br />

(2) lautet der Eintrag "ja", muss ein Eintrag in das Formblatt „Entnahmenachweis“ erfolgen.<br />

(3) Bei Beton insbesondere auf Rissbildung, bei metallenen Werkstoffen auf Korrosion im Bereich der Dreiphasengrenze (Wasser, Fett-, Luftschicht)<br />

(4) lautet der Eintrag "ja", muss ein Eintrag in das Formblatt „Festgestellte Mängel und Nachweis der Mängelbeseitigung" erfolgen.<br />

906


LAK Anhang A-10.4.2<br />

3.4 Bericht festgestellte Mängel und Nachweis der Mängelbeseitigung<br />

Datum Festgestellte Mängel (1)<br />

(1)<br />

Technische Mängel, Betriebsstörungen, besondere Vorfälle<br />

(2) Einschließlich durchgeführter Nachkontrollen<br />

Datum Mängelbeseitigung<br />

(2)<br />

907


LAK Anhang A-10.4.2<br />

3.5 Entnahmenachweis<br />

Datum Menge [t] Übernahmeschein-Nr. Bemerkungen<br />

Entsorgungsbelege<br />

Die Entsorgungsbelege sind an dieser Stelle im Betriebstagebuch abzulegen<br />

(sofern erforderlich).<br />

Entsorgungsvertrag<br />

Der Entsorgungsvertrag ist an dieser Stelle im Betriebstagebuch abzulegen<br />

(sofern erforderlich).<br />

908


LAK Anhang A-10.4.2<br />

3.6 Prüfbericht Generalinspektion<br />

Der Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion ist an dieser<br />

Stelle im Betriebstagebuch abzulegen.<br />

909


LAK Anhang A-10.4.2<br />

3.7 Nachweis Spül- und Reinigungsmittel<br />

Bemerkungen Unterschrift<br />

Datum Produkt Hersteller Verwendung Max. zul. Dosierung<br />

(Herstellerangaben)<br />

910


LAK Anhang A-10.4.3<br />

A-10.4.3 Baurechtliche und wasserrechtliche Systematik<br />

Grundsätzlich dürfen nur Abscheideranlagen mit bauaufsichtlicher Zulassung<br />

eingebaut werden. Es sollten nur Bauteile eingebaut werden, die<br />

den Güteanforderungen der Güteüberwachung anerkannter Prüfinstitute<br />

entsprechen. Dies gilt gleichermaßen für Schlammfänge und Probenahmeeinrichtungen.<br />

Bei Indirekteinleitung erfolgt die Überwachung in der Regel im Rahmen<br />

der kommunalen Indirekteinleiterkontrolle. Die Genehmigungspflicht nach<br />

Satzungsrecht entfällt, wenn die bauaufsichtliche Zulassung zusätzliche<br />

Festlegungen zu den Anwendungsbereichen, Bemessung, Einbau,<br />

Betrieb, Wartung, Kontrolle und Überprüfung beinhaltet. In der Regel<br />

muss eine Einleitung dann der zuständigen Stelle (z.B. Tiefbau-, Stadtentwässerungsamt,<br />

<strong>Abwasser</strong>verband) nur angezeigt werden. Ein Nachweis<br />

über die bauaufsichtliche Zulassung ist immer erforderlich.<br />

Wesentliche Änderungen einer genehmigungspflichtigen <strong>Abwasser</strong>anlage<br />

wie<br />

> Erweiterungen der Zulaufleitungen zur Abscheideranlage<br />

sowie<br />

> Erhöhung der der Abscheideranlage zugeführten <strong>Abwasser</strong>menge,<br />

sind der örtlichen Behörde anzuzeigen. Ein Nachweis der ausreichenden<br />

Dimensionierung ist der Anzeige beizufügen.<br />

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und die satzungsrechtlichen<br />

Genehmigungen bzw. Anzeigen sind dem Betriebstagebuch (vgl.<br />

Anhänge A-10.4.1 und A-10.4.2) beizufügen.<br />

A-10.4.4 Planunterlagen<br />

Für jede Abscheideranlage und für den Teil des Entwässerungssystems<br />

oberhalb der Anlage, der mit Rohabwasser bzw. Fetten beaufschlagt wird,<br />

sind folgende Planunterlagen dem Betriebstagebuch (vgl. Anh. A-10.4.1<br />

und A-10.4.2) beizufügen:<br />

> Auszug aus dem (vorläufigen) Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong><br />

> Auszug aus Fließschema (1)<br />

> Bauwerkszeichnungen (2)<br />

A-10.4.5 Sach- und Fachkunde<br />

Als sachkundig nach DIN 4040-100 [DIN 4040-100, 2004] werden Personen<br />

des Betreibers oder beauftragter Dritter angesehen, die auf Grund<br />

ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit<br />

gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewertungen oder Prü-<br />

(1) Sofern ein LAK erstellt wurde. Ansonsten ist ein Fließschema<br />

(Skizze) für den oben beschriebenen Bereich anzufertigen.<br />

(2) Sofern vorhanden.<br />

Sachkunde<br />

911


LAK Anhang A-10.4.6<br />

fungen im jeweiligen Sachgebiet sachgerecht durchführen. Folgende<br />

Anforderungen an den Sachkundigen sind im Zusammenhang mit dem<br />

Betrieb und der Wartung von Abscheideranlagen erforderlich:<br />

> Grundlegende Kenntnisse über die Technik und den<br />

Betrieb der Anlage<br />

> theoretische und praktische Kenntnisse über die durchzuführenden<br />

Eigenkontroll- und Wartungstätigkeiten<br />

> Führung der Betriebsdokumentation<br />

> Störungen der Anlage müssen erkannt, beurteilt und<br />

beseitigt werden können.<br />

Die sachkundige Person kann die Sachkunde für den Betrieb und die<br />

Wartung von Abscheideranlagen auf einem Lehrgang mit nachfolgender<br />

Vororteinweisung erwerben, den z.B. die einschlägigen Hersteller, Berufsverbände,<br />

Handwerkskammern sowie die auf dem Gebiet der Abscheidetechnik<br />

tätigen Sachverständigenorganisationen anbieten.<br />

Ein Sachkundenachweis ist in Kopie dem Betriebstagebuch (vgl. Anh. A-<br />

10.4.1 und A-10.4.2) beizufügen und der Wasserbehörde auf Verlangen<br />

vorzulegen.<br />

Gemäß DIN 4040-100 [DIN 4040-100, 2004] sind fachkundige Personen<br />

Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe, einer zugelassenen Sachverständigenstelle<br />

oder sonstiger Institutionen, die nachweislich über die<br />

erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von<br />

Abscheideranlagen sowie die gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung<br />

von Abscheideranlagen verfügen.<br />

A-10.4.6 Eigenkontrolle<br />

Im Rahmen der Eigenkontrolle ist die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage<br />

durch einen Sachkundigen zu kontrollieren. Maßnahmen der<br />

Eigenkontrolle sind in Verbindung mit der Entsorgung (vgl. Anh. A-10.4.9<br />

"Entnahme und Entsorgung") mindestens monatlich, vorzugsweise zweiwöchentlich<br />

oder nach Bedarf auch in kürzeren Intervallen durchzuführen.<br />

Die Entleerung muss spätestens erfolgen, wenn die Hälfte des Schlammfangvolumens<br />

oder das maximale Fettspeichervolumen der Abscheideranlage<br />

erreicht wird. Die Entsorgungsintervalle sind entsprechend festzulegen.<br />

Zeitpunkt und Ergebnis der durchgeführten Maßnahmen zur<br />

Entsorgung und Eigenkontrolle sind in einem Bericht zu dokumentieren.<br />

Eine detaillierte Auflistung der durchzuführenden Maßnahmen kann direkt<br />

dem Bericht zur Eigenkontrolle (vgl. Betriebstagebuch, Abschnitt 3.2) entnommen<br />

werden. Im Wesentlichen sind gemäß DIN 4040-100 [DIN 4040-<br />

100, 2004] folgende Arbeiten durchzuführen:<br />

> Feststellung des Schlammvolumens im Schlammfang,<br />

> Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens des im<br />

Fettabscheider abgeschiedenen Fetts,<br />

> Entfernung grober Schwimmstoffe an der Schlammfangoberfläche,<br />

Fachkunde<br />

912


LAK Anhang A-10.4.7<br />

> vollständige Entleerung und Reinigung des Schlammfangs<br />

und Abscheiders,<br />

> Reinigung und Funktionskontrolle von Schlamm- und<br />

Absaugeinrichtungen oder Entsorgungs- und Spüleinrichtungen<br />

sowie ggf. des freien Auslaufs der Befülleinrichtung,<br />

> Reinigung der geruchsdichten Abdeckung und ggf. Kontrolle<br />

der Dichtung auf Zustand und Dichtfähigkeit,<br />

> Wiederbefüllung der Abscheideranlage bis zum Ruhewasserspiegel.<br />

Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.<br />

Geräte zur Durchführung der Eigenkontroll- und Entsorgungstätigkeiten<br />

sind vom Betreiber vorzuhalten oder müssen kurzfristig vom beauftragten<br />

Dritten zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Berichte zur Entsorgung und Eigenkontrolle sind dem Betriebstagebuch<br />

(vgl. Anh. A-10.4.1 und A-10.4.2) beizufügen.<br />

A-10.4.7 Wartung<br />

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist mindestens<br />

jährlich eine Wartung durch einen Sachkundigen durchzuführen.<br />

Die Maßnahmen der Wartung ersetzen jeweils die im Rahmen der Entsorgung<br />

und Eigenkontrolle durchzuführenden Maßnahmen. Eine detaillierte<br />

Auflistung der durchzuführenden Maßnahmen kann direkt dem Wartungsbericht<br />

(vgl. Betriebstagebuch, Abschnitt 3.3) entnommen werden.<br />

Gemäß DIN 4040-100 sind dabei neben den Maßnahmen der Entsorgung<br />

im Wesentlichen folgende Arbeiten durchzuführen:<br />

> Kontrolle der Innenwandflächen des Schlammfangs und<br />

des Fettabscheiders<br />

bei Beton insbesondere auf Rissbildung,<br />

bei metallenen Werkstoffen auf Korrosion im Bereich<br />

der Dreiphasengrenze (Wasser, Fett-, Luftschicht)<br />

> Kontrolle des Zustands der Innenbeschichtung<br />

> Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und<br />

Installationen, sofern vorhanden.<br />

Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.<br />

Neben den durchgeführten Arbeiten sind im Wartungsbericht (vgl.<br />

Betriebstagebuch, Abschnitt 3.3) die Messergebnisse zu erfassen und zu<br />

bewerten. Es sind außerdem der Anlagenzustand und Hinweise zur Mängelbeseitigung<br />

oder zur Verbesserung des Wirkungsgrades aufzuzeigen.<br />

Für die Wartung ist die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers<br />

zu beachten.<br />

913


LAK Anhang A-10.4.8<br />

Kürzere Wartungsintervalle können, z.B. bei wartungsintensiven Anlagensystemen,<br />

im Einzelfall oder durch den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis<br />

festgelegt werden.<br />

Die Wartungsberichte sind dem Betriebstagebuch (vgl. Anh. A-10.4.1 und<br />

A-10.4.2) beizufügen. Bei Wartung durch eine Fremdfirma ist ein Wartungsvertrag<br />

dem Betriebstagebuch in Kopie beizufügen.<br />

A-10.4.8 Überprüfung (Generalinspektion)<br />

Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von<br />

höchstens 5 Jahren ist eine Abscheideranlage, nach vorheriger Komplettentleerung<br />

und Reinigung, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und<br />

sachgemäßen Betrieb zu prüfen. Die Überprüfung erfolgt in Form einer<br />

Generalinspektion mit Nachweis der Dichtheit durch einen Fachkundigen<br />

gemäß DIN 4040-100 [DIN 4040-100, 2004]. Weitergehende Anforderungen<br />

(z.B. nach landes- und satzungsrechtlichen Auflagen) sind zu berücksichtigen.<br />

Eine Dichtheitsprüfung ist ausschließlich für im Erdreich eingebaute<br />

Abscheideranlagen erforderlich. Für frei aufgestellte<br />

Abscheideranlagen ist eine Sichtkontrolle ausreichend.<br />

Über die Generalinspektion ist ein Prüfbericht unter Angabe der<br />

Bestandsdaten und eventuell vorhandener Mängel zu erstellen. Eine<br />

detaillierte Auflistung der im Rahmen der Generalinspektion durchzuführenden<br />

Maßnahmen kann direkt dem Prüfbericht (vgl. Anh. A-10.4.8.1)<br />

entnommen werden. Mit der Generalinspektion soll der Nachweis<br />

erbracht werden, dass die Anlage bis zur nächsten Generalinspektion<br />

> ordnungsgemäß betrieben werden wird,<br />

> durch regelmäßige Wartung voll funktionsfähig ist,<br />

> ausreichend bemessen ist,<br />

> den wasserwirtschaftlichen Anforderungen genügt und<br />

> dem Stand der Technik entspricht.<br />

Festgestellte Mängel sind unverzüglich beseitigen zu lassen. Die Beseitigung<br />

von Mängeln sind durch Fachbetriebe, die über die notwendige<br />

Qualifikation für die jeweils erforderlichen Arbeiten verfügen, entsprechend<br />

den Herstellerangaben durchzuführen. Ein Nachweis über die<br />

Beseitigung der Mängel ist dem Prüfbericht beizulegen.<br />

Für die Generalinspektion hat der Betreiber dem Fachkundigen das vollständige<br />

Betriebstagebuch zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Prüfbericht ist dem Betriebstagebuch (vgl. Anh. A-10.4.1 und A-<br />

10.4.2) beizufügen und den örtlichen Behörden auf Verlangen zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

914


LAK Anhang A-10.4.8<br />

A-10.4.8.1Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion<br />

Für jede Abscheideranlage für Fette ist separater Prüfbericht zu erstellen.<br />

Der Prüfbericht gliedert sich in folgende Hauptabschnitte:<br />

> Administrative und liegenschaftsbezogene Daten im Kopf<br />

des Prüfberichts<br />

> Dokumentation und Ergebnis der Generalinspektion<br />

1. Zusammenfassung<br />

2. Ordnungsprüfung<br />

3. Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten<br />

4. Nachweis der Bemessung<br />

5. Eigenkontrolle, Wartung<br />

6. Entnahme und Entsorgung<br />

7. Bau- und anlagentechnischer Zustand<br />

8. Dichtheit der Abscheideranlage<br />

9. Dichtheit der Zu- und Ablaufleitungen<br />

> Anlagen zum Prüfbericht<br />

Anlage 1: Fußnoten<br />

Anlage 2: Anlagenschema<br />

Anlage 3: Nachweis der Bemessung<br />

Anlage 4: Prüfprotokoll über die Durchführung der<br />

Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage<br />

Anlage 5: Kalibrierschein des eingesetzten Messsystems<br />

Anlage 6: Fotodokumentation der Abscheideranlage<br />

Anlage 7: Fachkundenachweis des Prüfers<br />

Ein Muster Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion<br />

steht in der html-Fassung der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> als Word-Datei zur<br />

Verfügung (vgl. Anh. A-10.4.8.1).<br />

Bei festgestellten Mängeln sind im Prüfbericht Angaben zur Klassifizierung<br />

des Mangels und eine Frist für die Mängelbehebung vorzuschlagen.<br />

Entsprechende Vorschläge sind in der Bewertungshilfe "Zustandsbeschreibung,<br />

Klassifizierung und Fristen zur Behebung von Mängeln" (vgl.<br />

Anh. A-10.4.8.2) aufgeführt.<br />

Im Rahmen der Generalinspektion ist auch ein Nachweis der Bemessung<br />

der Abscheideranlage durchzuführen und das Ergebnis im Prüfbericht zu<br />

dokumentieren. Der Nachweis der Bemessung kann mit Hilfe einer<br />

Berechnungstabelle (vgl. Anh. A-10.4.8.3) durchgeführt werden. Die ausgedruckte<br />

Tabelle ist in den Prüfbericht, Anlage 3b einzufügen.<br />

Zustandsbeschreibung,<br />

Klassifizierung<br />

und Fristen zur Behebung<br />

von Mängeln<br />

Nachweis der Bemessung<br />

915


LAK Anhang A-10.4.8<br />

Die im Rahmen der Generalinspektion festgestellten Mängel sind in<br />

Abstimmung mit der zuständigen Behörde innerhalb der festgelegten Fristen<br />

zu beseitigen. Hinweise zur Mängelbehebung liefert die Maßnahmenliste<br />

zur Behebung von Mängeln (vgl. Anh. A-10.4.8.4).<br />

Hinweise zur Sanierung von Abscheideranlagen für Fette sowie Musterleistungstexte<br />

zur Sanierung enthält Anh. A-6.7.<br />

Musterleistungstexte zur Generalinspektion stehen im Anhang A-10.4.8.5<br />

zur Verfügung.<br />

A-10.4.8.2Bewertungshilfe "Zustandsbeschreibung, Klassifizierung<br />

und Fristen zur Behebung von Mängeln"<br />

Die Bewertungshilfe enthält eine auf Grundlage der Struktur des Prüfberichts<br />

gegliederte Auflistung von Mängeln (Zustandsbeschreibung) jeweils<br />

mit Angaben zur Klassifizierung eines Mangels und Frist für die Mängelbehebung.<br />

Darüber hinaus gibt die Tabelle Auskunft, ob im Anschluss an<br />

die Mängelbehebung eine Nachprüfung erforderlich ist und liefert Hinweise<br />

zum weiteren Vorgehen.<br />

Die Bewertungshilfe steht in der html-Fassung der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

als PDF-Datei zur Verfügung.<br />

Behebung von Mängeln<br />

916


LAK Anhang A-10.4.8<br />

Zustandsbeschreibung, Klassifizierung und Fristen zur Behebung von Mängeln<br />

- Bewertungshilfe für die Generalinspektion von Abscheideranlagen für Fette -<br />

Klassifizierung: GM - geringfügiger Mangel, EM - erheblicher Mangel, GFM - gefährlicher Mangel<br />

Hinweis: Die Fristen zur Mängelbehebung sind grundsätzliche Empfehlungen für die Festlegungen der zuständigen<br />

Behörde. Anlagenspezifische Gegebenheiten und besondere örtliche Randbedingungen können abweichende<br />

Festlegungen erfordern.<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Nachprüfung<br />

erforderlich<br />

ja / nein (1)<br />

Frist für<br />

Mängelbehebung<br />

[Monate] (1)<br />

Klassifizierung<br />

Zustandsbeschreibung<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

GM EM GFM<br />

2 Ordnungsprüfung<br />

Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

Betriebstagebuch unvollständig bzw. fehlerhaft X 3 nein<br />

2.1<br />

Betriebstagebuch fehlt X 3 nein<br />

2.2 Wasserrechtliche Genehmigung/Anzeige fehlt X 3 nein<br />

X 1 nein Die zuständige Behörde ist über die Mängelbehebung<br />

zu informieren.<br />

2.3 Zustimmung des Kanalnetzbetreibers bei Einleitung in ein angrenzendes<br />

Entwässerungsnetz fehlt<br />

Allgemein bauaufsichtliche Zulassung fehlt X 3 nein Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

2.4<br />

Keine bauaufsichtliche Zulassung vorhanden X X nein Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise<br />

ist eine Einzelfallklärung mit der zuständigen<br />

Behörde erforderlich.<br />

Die zuständige Behörde ist über die Mängelbehebung<br />

zu informieren.<br />

Wartungs- und Betriebsanleitung fehlt X 3 nein<br />

2.5<br />

Wartungs- und Bedienungsanleitung unvollständig bzw. fehlerhaft X 3 nein<br />

Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

X 3 nein<br />

Nachweise zur Verwendung zulässiger Wasch- und Reinigungsmittel oder sonstiger<br />

Betriebs- und Hilfsstoffe fehlen<br />

2.6<br />

X 3 nein<br />

Nachweise zur Verwendung zulässiger Wasch- und Reinigungsmittel oder sonstiger<br />

Betriebs- und Hilfsstoffe sind unvollständig<br />

X 1 ja Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise<br />

ist eine Einzelfallklärung mit der zuständigen<br />

Behörde erforderlich.<br />

Verwendung biologisch aktiver Mittel (z. B. Enzyme zur Umsetzung von<br />

Feststoffen/Selbstreinigung)<br />

2.7 Sachkundenachweis zur Durchführung der Eigenkontrolle und Wartung fehlt X 3 nein Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

917


LAK Anhang A-10.4.8<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Nachprüfung<br />

erforderlich<br />

ja / nein (1)<br />

Frist für<br />

Mängelbehebung<br />

[Monate] (1)<br />

Klassifizierung<br />

Zustandsbeschreibung<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

GM EM GFM<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Entwässerungsplan (Entwässerungssystem oberhalb und unterhalb der Anlage) fehlt X 3 ja<br />

2.8<br />

X 3 ja<br />

Entwässerungsplan (Entwässerungssystem oberhalb und unterhalb der Anlage)<br />

unvollständig bzw. fehlerhaft<br />

3 Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

X 3 ja<br />

3.1 Keine Übereinstimmung Haltungs- und Leitungsverlauf im Entwässerungsplan mit<br />

Bestand bzw. nicht prüfbar<br />

Einleitung von zerkleinerten Grob-/Feststoffen (z. B. aus Nassentsorgungsanlagen) X 3 ja<br />

3.3<br />

X 1 nein Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

Einleitung von Speiseölen und –fetten (z. B. Fritieröle und andere Fett-<br />

/Ölkonzentrate)<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

X 3 ja<br />

Entwässerungssystem/Kanalart des Entwässerungsnetzes unterhalb der<br />

Abscheideranlage nicht feststellbar<br />

3.4<br />

Die Einleitung entspricht nicht der Genehmigung/Anzeige X X 3 ja<br />

X 3 ja<br />

3.5 Anschlusspflichtige Einrichtungen und Auslaufventile entwässern nicht in die<br />

Abscheideranlage<br />

Ruhewasserspiegel befindet sich unterhalb der Rückstauebene X X max. 5 Jahre Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise<br />

ist eine Einzelfallklärung mit der zuständigen<br />

Behörde erforderlich.<br />

3.6.1<br />

3.6.3<br />

4 Nachweis der Bemessung<br />

Ggf. ist die Einschaltung eines Ingenieurbüros<br />

erforderlich.<br />

X 6 ja<br />

Nachweisverfahren auf Grundlage von Durchflussmessungen:<br />

Die Nenngröße des Abscheiders ist nicht ausreichend<br />

4<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

X 6 ja<br />

Nachweisverfahren auf Grundlage der angeschlossenen Einrichtungsanlagen<br />

(detailliertes Verfahren):<br />

Die Nenngröße des Abscheiders ist nicht ausreichend<br />

X 6 ja<br />

Nachweisverfahren auf Grundlage der Art des einleitenden Betriebs (vereinfachtes<br />

Verfahren):<br />

Die Nenngröße des Abscheiders ist nicht ausreichend<br />

Kein ausreichendes Schlammfangvolumen X 6 ja<br />

Schlammfang fehlt X 6 ja<br />

Abscheideranlage für zu behandelnde <strong>Abwasser</strong>art nicht geeignet X X 3 ja<br />

Fehleinleitungen vorhanden X 3 ja<br />

5 Eigenkontrolle, Wartung<br />

918


LAK Anhang A-10.4.8<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Nachprüfung<br />

erforderlich<br />

ja / nein (1)<br />

Frist für<br />

Mängelbehebung<br />

[Monate] (1)<br />

Klassifizierung<br />

Zustandsbeschreibung<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

GM EM GFM<br />

Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

Keine frist- und fachgerechte Durchführung der Eigenkontrolle und Wartung X 3 nein<br />

5<br />

X 3 nein<br />

Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung im Betriebstagebuch unvollständig<br />

bzw. fehlerhaft<br />

Sachkundenachweis zur Durchführung der Eigenkontrolle und Wartung fehlt X 3 nein<br />

6 Entnahme und Entsorgung<br />

Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

X 1 nein<br />

Die Abfallverwertung erfolgt nicht durch einen nach Abfallrecht zugelassenen<br />

Entsorger<br />

6<br />

Keine frist- und fachgerechte Durchführung der Entnahme/Entsorgung X 1 nein<br />

Abfallerzeuger-Nr. ist nicht bekannt und/oder nicht im Nachweisverfahren eingesetzt. X 3 nein<br />

X 1 nein<br />

Die Entsorgungsnachweise liegen nicht vor bzw. sind nicht im Betriebstagebuch<br />

abgelegt.<br />

7 Bau- und anlagentechnischer Zustand<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Beschichtung fehlt, Dichtheit ist nicht nachgewiesen. X 6 ja<br />

7.1<br />

7.2<br />

Beschichtung schadhaft, Dichtheit ist nicht nachgewiesen. X 6 ja<br />

Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

Beschichtung fehlt, Dichtheit ist nachgewiesen. X max. 5 Jahre nein<br />

Beschichtung schadhaft, Dichtheit ist nachgewiesen. X max. 5 Jahre nein<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Rissbildungen an den Innenwandflächen X 6 ja<br />

Undichte Fugenausbildungen X 6 ja<br />

Undichte Rohreinbindungen X 6 ja<br />

Prallblech fehlt X 6 ja<br />

Selbsttätige Verschlusseinrichtung schadhaft X 6 ja<br />

Innenwände und Einbauteile mit Fettablagerungen inkrustiert X 6 ja<br />

Korrosionsbildung an den Innenwandflächen X 6 ja<br />

Optische/akustische Anzeige der Warnanlage defekt X 1 ja<br />

Warnanlagensensor defekt oder falsch montiert X 1 ja<br />

Lüftungsleitung über das Dach fehlt X 6 ja Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

7.1<br />

7.2<br />

919


LAK Anhang A-10.4.8<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Nachprüfung<br />

erforderlich<br />

ja / nein (1)<br />

Frist für<br />

Mängelbehebung<br />

[Monate] (1)<br />

Klassifizierung<br />

Zustandsbeschreibung<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

GM EM GFM<br />

Lüftungsleitung über das Dach ist defekt X 6 nein Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Zu- und/oder Ablaufeinrichtungen korrodiert X 3 ja<br />

Typenschild fehlt/nicht lesbar X 6 ja<br />

Schachtabdeckung defekt (Unfallgefahr) X 1 ja<br />

Schachtabdeckung mit Lüftung X 1 ja<br />

Probenahmemöglichkeit fehlt X 6 ja<br />

7.3<br />

Probenahmemöglichkeit defekt X 6 nein Nach der Mängelbehebung sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

Schachtabdeckung defekt (Unfallgefahr) X 1 ja Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

8 Dichtheit der Abscheideranlage<br />

Ggf. ist eine Stilllegung der Abscheideranlage<br />

erforderlich.<br />

Kompaktanlage undicht X X 6 ja<br />

8<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Schlammfang undicht X X 6 ja<br />

Fettabscheider undicht X X 6 ja<br />

Zulaufleitungen zum Abscheider undicht X X 6 ja<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Ablaufleitungen vom Abscheider undicht X 6 ja<br />

Probenahmeschacht undicht X 6 ja<br />

9 Dichtheit der Zu- und Ablaufleitungen<br />

Der zuständigen Behörde ist der Bericht über<br />

die erfolgte Nachprüfung vorzulegen.<br />

Prüfprotokolle über die Durchführung der Dichtheitsprüfungen fehlen/unvollständig X 6 Ja<br />

9<br />

Dichtheitsprüfungen nicht frist- und fachgerecht durchgeführt X 6 Ja<br />

Zulaufleitungen nicht geprüft X 6 Ja<br />

Ablaufleitungen nicht geprüft X 6 Ja<br />

Probenahmeschacht nicht geprüft X 6 Ja<br />

920


LAK Anhang A-10.4.8<br />

A-10.4.8.3Exceltabelle zum Nachweis der Bemessung<br />

Die in der html-Fassung der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zur Verfügung stehende<br />

Berechnungstabelle kann<br />

verwendet werden.<br />

> zur Neudimensionierung und<br />

> zum Nachweis der Bemessung im Rahmen der Generalinspektion<br />

A-10.4.8.4Maßnahmenliste zur Behebung von Mängeln<br />

Bei der Maßnahmenliste zur Behebung von Mängeln handelt es sich um<br />

eine auf Grundlage der Struktur des Prüfberichts gegliederte Liste von<br />

Mängeln (Zustandsbeschreibung), jeweils mit Angabe von Möglichkeiten<br />

zur Mängelbehebung.<br />

Die Liste kann als Grundlage zur Erstellung der Leistungsbeschreibung<br />

für die Sanierung verwendet werden (vgl. Anh. A-6.7). Hierzu sind in der<br />

Liste entsprechende Verweise auf die jeweils zu verwendenden Leistungstexte<br />

gemäß Anh. A-6.7.3 bzw. auf das Standardleistungsbuch Bau<br />

STLB-Bau aufgeführt. Weitere Hinweise zur Mängelbehebung sind in der<br />

Spalte "Anmerkungen und Querverweise" enthalten.<br />

Die Maßnahmenliste steht in der html-Fassung der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

als PDF-Datei zur Verfügung.<br />

921


LAK Anhang A-10.4.8<br />

Maßnahmen zur Behebung von Mängeln an Abscheideranlagen für Fette<br />

- Hinweise zur Mängelbehebung und Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Sanierung -<br />

(1) Verweis auf die Muster Leistungstexte für die Sanierung in Anh. A-6.7.3 bzw. auf das Standardleistungsbuch Bau [STLB-Bau]<br />

Fußnoten:<br />

und die Muster Leistungstexte für die Generalinspektion in Anh. A-10.4.8.5 (Kürzel: GI)<br />

(2)<br />

Seitens der Genehmigungsbehörde können abweichende Festlegungen getroffen werden.<br />

(3)<br />

Anlagenspezifische Gegebenheiten bedingen ggf. abweichende Festlegungen.<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

2 Ordnungsprüfung<br />

Betriebstagebuch vervollständigen bzw. erstellen. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-10.4<br />

Betriebstagebuch unvollständig bzw. fehlerhaft<br />

2.1<br />

Betriebstagebuch fehlt<br />

2.2 Genehmigung/Anzeige fehlt Genehmigung/Anzeige nachholen. Mit dem Antrag auf Genehmigung/Anzeige<br />

muss in der Regel gleichzeitig der aktuelle<br />

Generalinspektionsbericht eingereicht werden.<br />

Zustimmung des Kanalnetzbetreibers einholen und bei der<br />

zuständigen Behörde nachreichen.<br />

2.3 Zustimmung des Kanalnetzbetreibers bei Einleitung in ein<br />

angrenzendes Entwässerungsnetz fehlt<br />

Allgemein bauaufsichtliche Zulassung fehlt Allgemein bauaufsichtliche Zulassung anfordern. Anforderung direkt beim Hersteller oder<br />

Fraunhofer Verlag.<br />

2.4<br />

Sofern der Nachweis erbracht werden kann, ist<br />

der Weiterbetrieb zeitlich befristet und im<br />

Allgemeinen ohne Einschränkung möglich.<br />

Keine bauaufsichtliche Zulassung vorhanden Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung, der Einhaltung<br />

der vorgegebenen Ablaufwerte und Dichtheit der Anlage<br />

erbringen.<br />

Angaben zum Anlagentyp, Baujahr und<br />

technischer Ausstattung immer erforderlich.<br />

Wartungs- und Betriebsanleitung anfordern bzw. erstellen<br />

lassen.<br />

Wartungs- und Betriebsanleitung fehlt<br />

2.5<br />

Wartungs- und Bedienungsanleitung unvollständig bzw. fehlerhaft<br />

Für erdeingebaute Fettabscheider ist im<br />

allgemeinen keine Wartungs- und<br />

Bedienungsanleitung erforderlich.<br />

I. d. R. sind die Stoffdatenblätter an den<br />

angelieferten Behältern befestigt. Diese sind im<br />

Betriebstagebuch abzulegen.<br />

Stoffdatenblätter beim Lieferanten anfordern.<br />

Nachweise zur Verwendung zulässiger Wasch- und Reinigungsmittel<br />

oder sonstiger Betriebs- und Hilfsstoffe fehlen<br />

2.6<br />

Vollständige Stoffdatenblätter beim Lieferanten anfordern.<br />

Es dürfen keine chlorhaltigen Reinigungsmittel<br />

verwendet werden.<br />

Nachweise zur Verwendung zulässiger Wasch- und Reinigungsmittel<br />

oder sonstiger Betriebs- und Hilfsstoffe sind unvollständig<br />

Das Reinigungsverfahren ist mit der Behörde<br />

abzustimmen<br />

Es ist eine Komplettreinigung des gesamten Entwässerungssystems<br />

(Anfall- bis Einleitstelle) vorzunehmen.<br />

Verwendung biologisch aktiver Mittel (z. B. Enzyme zur Umsetzung<br />

von Feststoffen/Selbstreinigung)<br />

922


LAK Anhang A-10.4.8<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

Die erforderliche Sachkunde ist zu erwerben. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-10.4.5<br />

2.7 Sachkundenachweis zur Durchführung der Eigenkontrolle und<br />

Wartung fehlt<br />

I. d. R. ist es sinnvoll, Eigenkontrolle und<br />

Wartung im Rahmen der monatlichen<br />

Entsorgung durch den Entsorgungsfachbetrieb<br />

durchführen zu lassen.<br />

Aktuellen Entwässerungsplan nachreichen bzw. erstellen. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-10.4.4<br />

Entwässerungsplan (Entwässerungssystem oberhalb und unterhalb<br />

der Anlage) fehlt<br />

2.8<br />

Darzustellen ist der Bereich der <strong>Abwasser</strong>anfallstellen<br />

bis zum Punkt der Einleitung der Abscheideranlage<br />

(Grundlage für den Nachweis<br />

der Bemessung).<br />

Entwässerungsplan (Entwässerungssystem oberhalb und unterhalb<br />

der Anlage) unvollständig bzw. fehlerhaft<br />

3 Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten<br />

Aktuellen Entwässerungsplan erstellen. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-10.4.4<br />

3.1 Keine Übereinstimmung Haltungs- und Leitungsverlauf im<br />

Entwässerungsplan mit Bestand bzw. nicht prüfbar<br />

Darzustellen ist der Bereich der <strong>Abwasser</strong>anfallstellen<br />

bis zum Punkt der Einleitung der Abscheideranlage<br />

(Grundlage für den Nachweis<br />

der Bemessung).<br />

Es dürfen ausschließlich Prozessabwässer in<br />

die Anlage eingeleitet werden.<br />

Sanierungsvarianten:<br />

- Sofern vorhanden, Abfallzerkleinerer still legen.<br />

Einleitung von zerkleinerten Grob-/Feststoffen (z. B. aus<br />

Nassentsorgungsanlagen)<br />

3.3<br />

- Bodeneinläufe mit Fangkörben ausstatten.<br />

Betriebsorganisatorische Maßnahmen veranlassen.<br />

Fritieröle und andere Fett-/Ölkonzentrate sind<br />

zu sammeln und der Verwertung zuzuführen.<br />

Betriebsorganisatorische Maßnahmen gemäß<br />

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz veranlassen.<br />

Einleitung von Speiseölen und –fetten (z. B. Fritieröle und andere<br />

Fett-/Ölkonzentrate)<br />

Aktuellen Entwässerungsplan erstellen. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-10.4.4<br />

Entwässerungssystem/Kanalart des Entwässerungsnetzes unterhalb<br />

der Abscheideranlage nicht feststellbar<br />

3.4<br />

Darzustellen ist der Bereich der <strong>Abwasser</strong>anfallstellen<br />

bis zum Punkt der Einleitung der Abscheideranlage<br />

(Grundlage für den Nachweis<br />

der Bemessung).<br />

Die Einleitung entspricht nicht der Genehmigung/Anzeige Zustimmung des Kanalnetzbetreibers einholen und bei der<br />

zuständigen Behörde nachreichen.<br />

Anschluss veranlassen. Ggf. ist für den Anschluss im Gebäudebereich<br />

die Einschaltung eines Ingenieurbüros<br />

erforderlich.<br />

3.5 Anschlusspflichtige Einrichtungen und Auslaufventile entwässern nicht<br />

in die Abscheideranlage<br />

923


LAK Anhang A-10.4.8<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

I. d. R. sind keine baulichen Maßnahmen<br />

erforderlich, wenn die<br />

Ruhewasserspiegel befindet sich unterhalb der Rückstaueben STLB-Bau Sanierungsvarianten:<br />

- Ggf. Nachrüstung einer Hebeanlage veranlassen.<br />

- Ggf. Nachrüstung einer Rückstausicherung veranlassen.<br />

3.6.1<br />

3.6.3<br />

- Dichtheit der Anlage und<br />

- Sicherheit gegen Austritt von Abscheiderinhalten<br />

im Falle eines Rückstaus<br />

nachgewiesen sind.<br />

Über die Erfordernis von baulichen Maßnahmen<br />

entscheidet die zuständige Behörde im<br />

Einzelfall.<br />

4 Nachweis der Bemessung<br />

Es ist ein Sanierungskonzept unter Berücksichtigung<br />

der betrieblichen und nutzungsbedingten<br />

Randbedingungen aufzustellen.<br />

STLB-Bau Betriebliche Maßnahmen:<br />

Nachweisverfahren auf Grundlage von Durchflussmessungen:<br />

Die Nenngröße des Abscheiders ist nicht ausreichend<br />

4<br />

- Stillegung vorhandener anschlusspflichtiger<br />

Einrichtungen.<br />

Ggf. kann allein durch Anpassung betrieblicher<br />

Randbedingungen (z. B. Veränderung der<br />

Zulauftemperatur) der Neubau der Abscheideranlage<br />

vermieden werden. Ist dies nicht möglich,<br />

und können die abwassererzeugenden<br />

Tätigkeiten grundsätzlich nicht vermieden<br />

werden, ist eine Sanierung durch den Einbau<br />

einer neuen Anlage erforderlich.<br />

Sanierungsmaßnahme:<br />

Nachweisverfahren auf Grundlage der angeschlossenen<br />

Einrichtungsanlagen (detailliertes Verfahren):<br />

Die Nenngröße des Abscheiders ist nicht ausreichend<br />

- Neubau<br />

Nachweisverfahren auf Grundlage der Art des einleitenden Betriebes<br />

(vereinfachtes Verfahren):<br />

Die Nenngröße des Abscheiders ist nicht ausreichend<br />

Kein ausreichendes Schlammfangvolumen<br />

Ggf. ist für die Erstellung eines<br />

Sanierungskonzepts die Einschaltung eines<br />

Ingenieurbüros erforderlich.<br />

Schlammfang fehlt STLB-Bau Nachrüstung veranlassen.<br />

Dies trifft z.B. auf <strong>Abwasser</strong> aus der Reinigung<br />

von Milchtankfahrzeugen oder Einleitung von<br />

stärkehaltigem <strong>Abwasser</strong> aus<br />

Kartoffelverarbeitungsbetrieben zu.<br />

Abscheideranlage für zu behandelnde <strong>Abwasser</strong>art nicht geeignet. STLB-Bau Sanierungsvarianten:<br />

- Neubau<br />

- Nach-/Umrüstung<br />

Es darf kein häusliches <strong>Abwasser</strong>, unbelastetes<br />

Niederschlagswasser oder <strong>Abwasser</strong>, das<br />

die bauliche Beschaffenheit/verfahrenstechnische<br />

Funktion der Abscheideranlage beeinträchtigen<br />

kann, eingeleitet werden.<br />

Fehleinleitungen vorhanden STLB-Bau Fehleinleitungen im Entwässerungssystem oberhalb der<br />

Abscheideranlage unterbinden und Anschlüsse entfernen.<br />

924


LAK Anhang A-10.4.8<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

5 Eigenkontrolle, Wartung<br />

Betriebsorganisatorische Maßnahmen veranlassen. Bei saisonaler Nutzung der Anlage können<br />

Eigenkontrolle und Wartung während der<br />

betriebsbedingten Ruhezeiten ausgesetzt<br />

werden. Die Ruhezeiten sind im<br />

Betriebstagebuch zu dokumentieren.<br />

Keine frist- und fachgerechte Durchführung der Eigenkontrolle und<br />

Wartung<br />

5<br />

Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung im Betriebstagebuch<br />

unvollständig bzw. fehlerhaft<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-10.4.5<br />

Erforderliche Sachkunde erwerben und bescheinigen lassen<br />

bzw. Eigenkontrolle und Wartung durch einen<br />

Entsorgungsfachbetrieb durchführen lassen.<br />

Sachkundenachweis zur Durchführung der Eigenkontrolle und<br />

Wartung fehlt<br />

Bei Eigenkontrolle und Wartung durch eine<br />

Fremdfirma muss diese eine Qualifikation nach<br />

WHG § 19 aufweisen.<br />

6 Entnahme und Entsorgung<br />

Der zuständigen Behörde ist der nach Abfallrecht<br />

zugelassene zukünftige Entsorger mitzuteilen.<br />

Die Abfallverwertung erfolgt nicht durch einen nach Abfallrecht<br />

zurgelassenen Entsorger<br />

6<br />

Bei saisonaler Nutzung der Anlage können<br />

Eigenkontrolle, Wartung und Entsorgung<br />

während der betriebsbedingten Ruhezeiten<br />

ausgesetzt werden. Die Ruhezeiten sind im<br />

Betriebstagebuch zu dokumentieren.<br />

Keine frist- und fachgerechte Durchführung der Entnahme/Entsorgung - Betriebsorganisatorische Maßnahmen veranlassen.<br />

- ggf. Rücksprache mit dem Entsorgungsfachbetrieb<br />

halten.<br />

Abfallerzeuger-Nr. beantragen. Ggf. Rücksprache mit dem<br />

Entsorgungsfachbetrieb.<br />

Abfallerzeuger-Nr. ist nicht bekannt und/oder nicht im<br />

Nachweisverfahren eingesetzt.<br />

Betriebsorganisatorische Maßnahmen veranlassen. Begleit-/ Übernahmescheine werden i. d. R. mit<br />

der Rechnung des Entsorgungsfachbetriebs<br />

versandt.<br />

Es muss für jede Abscheideranlage ein separater<br />

Entsorgungsnachweis geführt werden. Dies<br />

gilt auch, wenn mehrere Abscheideranlagen<br />

gleichzeitig entleert werden.<br />

Die Entsorgungsnachweise liegen nicht vor bzw. sind nicht im<br />

Betriebstagebuch abgelegt.<br />

925


LAK Anhang A-10.4.8<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

7 Bau- und anlagentechnischer Zustand<br />

Ist der Nachweis der Dichtheit nicht erbracht,<br />

sind durch eine fehlende oder schadhafte<br />

Beschichtung nachteilige Auswirkungen auf die<br />

Umwelt und/oder den bau- und anlagentechnischen<br />

Zustand zu erwarten. Es besteht<br />

dringender Handlungsbedarf zur Erneuerung<br />

oder Reparatur der Beschichtung.<br />

Beschichtung fehlt, Dichtheit ist nicht nachgewiesen. 1 - 12 Beschichtungssystem aufbringen.<br />

Beschichtung schadhaft, Dichtheit ist nicht nachgewiesen.<br />

16 - 19.2<br />

Beschichtungssystem erneuern oder punktuelle Reparatur<br />

26 des Beschichtungssystems.<br />

28<br />

7.1<br />

7.2<br />

GI: 1 - 3<br />

Sind mehr als 30 % der beschichteten Fläche<br />

schadhaft, ist das gesamte Beschichtungssystem<br />

zu erneuern.<br />

Ist der Nachweis der Dichtheit erbracht, und<br />

wird die Abscheideranlage ordnungsgemäß<br />

gewartet, besteht kein dringender Handlungsbedarf<br />

zur Erneuerung oder Reparatur der<br />

Beschichtung. Im Falle von Korrosionsbildung<br />

sollte saniert werden.<br />

Beschichtung fehlt, Dichtheit ist nachgewiesen. Ggf. Beschichtung aufbringen.<br />

Ggf. Beschichtungssystem erneuern oder punktuelle<br />

Reparatur des Beschichtungssystems.<br />

Beschichtung schadhaft, Dichtheit ist nachgewiesen.<br />

Über die Erfordernis von Sanierungsmaßnahmen<br />

entscheidet die zuständige Behörde im<br />

Einzelfall.<br />

Sofern weitere Schäden an den Innenwandflächen<br />

vorhanden sind, ist ggf. ein<br />

Beschichtungssystem aufzubringen.<br />

Sanierungsvarianten:<br />

- Reparatur der Innenwandflächen<br />

Rissbildungen an den Innenwandflächen 10.2<br />

GI: 1 - 3<br />

Im Rahmen einer Neubeschichtung ist bei<br />

Rissen < 1 mm keine spezielle Vorbehandlung<br />

erforderlich.<br />

- ggf. Beschichtungssystem aufbringen.<br />

Oberhalb des Behälterbereichs kann eine<br />

Sanierung der Fugen durchgeführt werden. Im<br />

Behälterbereich ist zusätzlich das<br />

Beschichtungssystem zu reparieren/erneuern.<br />

Sanierungsvarianten:<br />

- Reparatur der Fugen<br />

- ggf. Beschichtungssystem aufbringen.<br />

Undichte Fugenausbildungen 10.1<br />

19.3 - 19.4<br />

GI: 1 - 3<br />

Bei Einzelbehälteranlagen ist zusätzlich zur<br />

Rohreinbindung auch der Zustand der<br />

Verbindungsleitung zwischen den Behältern zu<br />

berücksichtigen.<br />

Ggf. Sanierung der gesamten Verbindungsleitung.<br />

Rohreinbindungen eindichten.<br />

Undichte Rohreinbindungen 14<br />

GI: 1 - 3<br />

Prallblech fehlt 22 Prallblech bestellen und einbauen. Das Prallblech ist vom Hersteller zu beziehen,<br />

da dieses Bestandteil der DIBt- Zulassung ist.<br />

Selbsttätige Verschlusseinrichtung schadhaft Instandhaltung veranlassen.<br />

926


LAK Anhang A-10.4.8<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

Innenwände und Einbauteile mit Fettablagerungen inkrustiert 3 Grundreinigung der kompletten Anlage im Rahmen der<br />

nächsten Entsorgung veranlassen.<br />

7.1<br />

7.2<br />

Sind mehr als 30 % der beschichteten Fläche<br />

schadhaft, ist das gesamte Beschichtungssystem<br />

zu erneuern.<br />

Sanierungsvarianten:<br />

- Reparatur der Innenwandflächen<br />

- Beschichtungssystem aufbringen.<br />

- Neubau<br />

Korrosionsbildung an den Innenwandflächen 1 – 12<br />

16 - 19.2<br />

26<br />

GI: 1 - 3<br />

Instandhaltung veranlassen.<br />

Optische/akustische Anzeige der Warnanlage defekt<br />

7.1<br />

7.2<br />

Warnanlagensensor defekt oder falsch montiert<br />

Lüftungsleitung über das Dach fehlt Nachrüstung der Strangentlüftung veranlassen. Die Nachrüstung hat gemäß DIN 4040-100 zu<br />

erfolgen.<br />

Ggf. ist für die Nachrüstung im Gebäudebereich<br />

die Einschaltung eines Ingenieurbüros<br />

erforderlich.<br />

Lüftungsleitung über das Dach ist defekt Instandhaltung veranlassen.<br />

Zu- und/oder Ablaufeinrichtungen korrodiert 24 Erneuerung der Zu- und/oder Ablaufeinrichtungen. Bei Erneuerung der Zu- und/oder Ablaufeinrichtungen<br />

ist zu beachten, dass diese für<br />

künftige Überprüfungen das Setzen von<br />

Absperrung zulassen (Zugänglichkeit).<br />

Typenschild fehlt/nicht lesbar Neuanfertigung veranlassen. Ein Foto vom Typenschild sollte im Betriebstagebuch<br />

(Anlage 6 „Fotodokumentation der<br />

Abscheideranlage“) enthalten sein.<br />

Schachtabdeckung austauschen. Schachtabdeckungen von Abscheideranlagen<br />

mit Lüftungsöffnungen oder verschraubbare<br />

Abdeckungen sind unzulässig.<br />

Die Abdeckung ist mit der Beschriftung<br />

„Abscheideranlage“ und der Angabe zur Klasse<br />

nach DIN EN 124 zu kennzeichnen.<br />

23<br />

Schachtabdeckung defekt (Unfallgefahr)<br />

31<br />

Schachtabdeckung weist Lüftungsöffnungen auf<br />

Fehleinleitungen vorhanden (in die Abscheideranlage) 21 Fehleinleitungen unterbinden und -anschlüsse entfernen. Neben dem Zulauf sind keine weiteren<br />

Anschlüsse an die Abscheideranlage zulässig.<br />

Es darf kein häusliches <strong>Abwasser</strong>, Niederschlagswasser<br />

oder <strong>Abwasser</strong>, das die<br />

bauliche Beschaffenheit/verfahrenstechnische<br />

Funktion der Abscheideranlage beeinträchtigen<br />

kann, eingeleitet werden.<br />

927


LAK Anhang A-10.4.8<br />

Maßnahmen zur Mängelbehebung (2), (3) Anmerkungen / Querverweise<br />

Zustandsbeschreibung Leistungstext<br />

(1)<br />

Punkt-Nr.<br />

Prüfbericht<br />

Prüfen, ob gemäß Indirkteinleitersatzung eine<br />

Probenahme vorgeschrieben ist.<br />

Probenahmemöglichkeit fehlt 20 Sanierungsvarianten:<br />

- ggf. Einbau Probenahmeschacht.<br />

- ggf. Nachrüstung Probenahmeeinrichtung<br />

7.3<br />

Probenahmemöglichkeit defekt Instandsetzung veranlassen.<br />

Schachtabdeckung austauschen.<br />

Schachtabdeckung defekt (Unfallgefahr) 23<br />

GI: 3<br />

8 Dichtheit der Abscheideranlage<br />

Im Rahmen der Dichtheitsprüfung ist der<br />

undichte Bereich einzugrenzen.<br />

STLB-Bau Sanierungsvarianten:<br />

Kompaktanlage undicht<br />

8<br />

- Reparatur.<br />

Schlammfang undicht<br />

Unter Berücksichtigung des Schadensausmaßes<br />

und der Sanierungskosten ist auch ein<br />

Neubau der Abscheideranlage in Betracht zu<br />

ziehen.<br />

- Neubau<br />

Fettabscheider undicht<br />

- Stilllegung<br />

Zulaufleitungen zum Abscheider undicht<br />

Ablaufleitungen vom Abscheider undicht<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-2<br />

Probenahmeschacht undicht STLB-Bau Optische Inspektion im Rahmen der Zustandserfassung<br />

durchführen, Festlegung Sanierungsmaßnahmen.<br />

9 Dichtheit der Zu- und Ablaufleitungen<br />

STLB-Bau Dichtheitsprüfungen durchführen. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Anh. A-2<br />

Prüfprotokolle über die Durchführung der Dichtheitsprüfungen<br />

fehlen/unvollständig<br />

9<br />

Zu- und Ablaufleitungen sind vor Durchführung<br />

der Generalinspektion auf Dichtheit zu<br />

überprüfen. Der Abstand zwischen dem<br />

Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung und der<br />

Generalinspektion sollte möglichst gering sein.<br />

Dichtheitsprüfungen nicht frist- und fachgerecht durchgeführt<br />

Zulaufleitungen nicht geprüft<br />

Ablaufleitungen nicht geprüft<br />

Probenahmeschacht nicht geprüft<br />

928


LAK Anhang A-10.4.9<br />

A-10.4.8.5Leistungstexte für die Generalinspektion (Muster)<br />

Die Muster Leistungstexte stehen dem AG zur Erstellung der Leistungsbeschreibung<br />

für die Generalinspektion von Abscheideranlagen für Fette<br />

zur Verfügung.<br />

Hinweise zur Generalinspektion sind im Anh. A-10.4.8 enthalten. Alle im<br />

Rahmen der Generalinspektion erforderlichen Maßnahmen sind im Muster<br />

Prüfbericht (vgl. Anh. A-10.4.8.1) aufgeführt.<br />

Die Muster Leistungstexte zur Generalinspektion stehen in der html-Fassung<br />

der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> als PDF- und als Word-Datei zur Verfügung.<br />

A-10.4.9 Entnahme und Entsorgung<br />

Die Entnahme und Entsorgung (vgl. Anh. A-10.4.6 "Eigenkontrolle") von<br />

abgeschiedenen Stoffen darf vom Betreiber auch selbst durchgeführt werden.<br />

Bei einigen frei aufgestellten Abscheideranlagen sind die Entnahme<br />

und Entsorgung gemäß Betriebsanleitung des Herstellers nur durch einen<br />

Sachkundigen durchzuführen.<br />

Erfolgen Entnahme und Entsorgung durch einen Fachbetrieb, ist der Entsorgungsvertrag<br />

in Kopie dem Betriebstagebuch (vgl. Anh. A-10.4.1 und<br />

A-10.4.2) beizufügen.<br />

Die Zulässigkeit der Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen für<br />

Fette (vgl. Tab. A-10 - 7) ist durch einen Sammelentsorgungsnachweis zu<br />

bescheinigen. Dieser ist nicht durch den Abfallerzeuger sondern durch<br />

den Einsammler zu führen.<br />

Der Nachweis über den Verbleib der Abfälle wird bei der Sammelentsorgung<br />

oder bei Kleinmengen (≤ 2 t Abfallmenge) durch Übernahmescheine<br />

geführt.<br />

Die Übernahmescheine sind in das Betriebstagebuch (vgl. Anh. A-10.4.1<br />

und A-10.4.2) aufzunehmen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre.<br />

Tab. A-10 - 7 Abfälle aus Abscheideranlagen für Fette gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV)<br />

Anfallstelle Abfallschlüssel Abfallbezeichnung<br />

Schlamm aus Schlammfängen 0202 04 Schlämme aus der betriebseigenen <strong>Abwasser</strong>behandlung<br />

zum Teil auch<br />

190809<br />

A-10.4.10Reinigungsmittel und Hilfsstoffe<br />

Der Einsatz von Spül- und Reinigungsmitteln ist auf ein Mindestmaß zu<br />

beschränken. Zur Reduzierung der Gesamtabwasserbelastung werden<br />

folgende Maßnahmen bei der Geschirrreinigung empfohlen:<br />

Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern,<br />

die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten<br />

929


LAK Anhang A-10.5<br />

> Konsequentes Trockenvorabräumen der Speisereste vom<br />

Spülgeschirr,<br />

> weitgehendes Vorabspülen des Geschirrs ohne Reinigungsmittel<br />

und erst dann Einsetzen in die Geschirrspülmaschine.<br />

Es dürfen nur Wasch-, Spül-, Reinigungs-, Desinfektions- und Hilfsmittel<br />

in <strong>Abwasser</strong>anlagen eingeleitet werden, die kein elementares oder freies<br />

Chlor enthalten bzw. freisetzen, abscheidefreundlich sind und keine stabilen<br />

Emulsionen bilden.<br />

Der Betreiber hat den Nachweis zu erbringen, dass ausschließlich<br />

eingesetzt werden.<br />

> abscheidefreundliche Reinigungsmittel und Hilfsstoffe<br />

sowie<br />

> zulässige Wasch- und Reinigungsmittel oder sonstige<br />

Betriebs- und Hilfsstoffe<br />

Die erforderlichen Nachweise für die verwendeten Spül- und Reinigungsmittel<br />

sind dem Betriebstagebuch (vgl. Anh. A-10.4.1 und A-10.4.2) beizufügen.<br />

A-10.5 Muster Checkliste für durchzuführende Maßnahmen<br />

bei Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in das<br />

<strong>Abwasser</strong>system<br />

SOFORTMAßNAHMEN<br />

Kanal im Übergabeschacht zur öffentlichen Kanalisation bzw. Vorfluter oder<br />

Versickerungsanlage absperren.<br />

Eingrenzung des kontaminierten Bereiches<br />

Verständigung der unteren Wasserbehörde<br />

Die Anweisungen der unteren Wasserbehörde sind zu befolgen und zu dokumentieren.<br />

Probeentnahmen des kontaminierten <strong>Abwasser</strong>s<br />

Reinigung der betroffenen Kanalabschnitte bis keine erkennbaren Rückstände<br />

mehr vorhanden sind<br />

Die Dokumentation des Unfalls hat unter Verwendung des Meldeformulars<br />

A-10.6 zu erfolgen.<br />

Bei Unfällen mit abwassergefährdenden Stoffen ist entsprechend des<br />

Erlasses BMVg WV IV 2 vom 16. Juli 2004 Az 63-25-50/16 und des im<br />

Bedarfsfall BwDLZ-intern erstellten Notfallplanes zu verfahren.<br />

930


LAK Anhang A-10.6<br />

A-10.6 Muster Meldung bei Unfällen mit wassergefährdenden<br />

Stoffen<br />

Meldende Stelle: Datum:<br />

Erstmeldung erfolgte durch:<br />

Name: Dienststelle:<br />

Unfallmeldung aufgenommen am:<br />

Name: Dienststelle:<br />

Unfallstelle:<br />

Liegenschaft:<br />

Bereich:<br />

Gebäude:<br />

Tag: Uhrzeit: Wetter:<br />

Unfallart:<br />

Öl Benzin Chemikalien Gas unbekannt:<br />

Nähere Bezeichnung des wassergefährdenden Stoffes (ggf. Gefahrgutschlüssel<br />

und Angabe der Wassergefährdungsklasse):<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

Menge: _________________<br />

931


LAK Anhang A-10.6<br />

Bereiche, die von der Verunreinigung betroffen sind:<br />

Straße Kanal Speicherbecken<br />

Gewässer Erdreich Sonstige<br />

Unfallverursacher:<br />

Unfallausmaß:<br />

Eingeleitete Sofortmaßnahme:<br />

Weitere Untersuchung und Entsorgung:<br />

Weitere Bearbeitung durch:<br />

Weitergabe der Meldung<br />

erfolgte an:<br />

Feuerwehr<br />

Polizei<br />

Wasserschutzpolizei<br />

Kläranlage<br />

Gesprächspartner<br />

Datum Uhrzeit Bemerkung<br />

932


LAK Anhang A-10.6<br />

Weitergabe der Meldung<br />

erfolgte an:<br />

Untere Wasserbehörde<br />

Umweltschutzamt<br />

Sachverständige<br />

Vorgesetzter<br />

Sonstige<br />

WBV Dezernat II 7<br />

WBV Dezernat II 2<br />

WBV Dezernat II 3<br />

WBV ASt Dezernat II 7<br />

WBV ASt Dezernat II 1<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

ggf./falls bereits bekannt:<br />

Gesprächspartner<br />

Datum Uhrzeit Bemerkung<br />

Ein Ermittlungsverfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft ____________________aufgenommen<br />

933


LAK Anhang A-10.7<br />

A-10.7 Anlage zur Niederschrift von Übergabeverhandlungen<br />

gemäß RBBau<br />

Die Festlegung und Beschreibung des erforderlichen Umfangs an Unterlagen,<br />

die gemäß RBBau, Abschnitt H und L zu H nach der Bauausführung<br />

dem Betreiber für den Betrieb neuer bzw. sanierter abwassertechnischer<br />

Anlagen zu übergeben sind, erfolgt mit Hilfe der<br />

kostengruppenbasierten DV-Anwendung "ChecklistenMaster".<br />

Der ChecklistenMaster wurde im Bereich der Bundeswehr mit Erlass WV<br />

III 4 Az 68-03-03 vom 30.03.09 eingeführt und steht in der Fachinfobörse<br />

"Bau und Betrieb" des BMVg unter www.fachinfoboerse.de als ZIP-Archiv<br />

zum Download zur Verfügung. Hinweise zur Bedienung können dem Nutzerhandbuch<br />

entnommen werden.<br />

934


LAK Anhang A-10.8<br />

A-10.8 Betriebsdaten zum LAK<br />

Mit den Betriebsdaten zum LAK (vgl. Kap 4.1) soll<br />

> der Planer bauliche und betriebliche Informationen vom<br />

Betreiber erhalten.<br />

> dem Betreiber die Möglichkeit gegeben werden, auf bauliche<br />

und betriebliche Besonderheiten hinzuweisen.<br />

Es wird zwischen<br />

> administrativen Daten,<br />

> liegenschaftsbezogenen Daten und<br />

> sonderbauwerksbezogenen Daten<br />

sowie einem<br />

> Fragenkatalog<br />

unterschieden.<br />

Die administrativen und liegenschaftsbezogenen Daten beinhalten allgemeine,<br />

abwassertechnische Angaben. Hinzu kommt eine Liste aller Sonderbauwerke.<br />

Dem Betreiber bekannte Kosten über die Sonderbauwerke<br />

sind mit anzugeben.<br />

Zusätzlich können abwassertechnische Daten von Sonderbauwerken weitergegeben<br />

werden. Die Erfassung von abwassertechnischen Daten der<br />

Sonderbauwerke obliegt dem Planer. Der Umfang ist durch die ISYBAU-<br />

Austauschformate definiert. Wenn nur der Betreiber über Daten der Sonderbauwerke<br />

verfügt, sind diese Daten dem Planer zur Verfügung zustellen.<br />

Hierfür ist ein Austausch über die ISYBAU-Austauschformate anzustreben.<br />

Im Bedarfsfall, auch zur Übergabe einzelner Werte, können die<br />

Daten in einem EXCEL-Arbeitsblatt weitergegeben werden.<br />

Zum Austausch der Informationen kann ein EXCEL-Arbeitsblatt, das in<br />

der digitalen Fassung der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> enthalten ist, als Muster<br />

verwendet werden.<br />

Im EXCEL-Arbeitsblatt sind folgende Daten vorgesehen:<br />

> Administrative Daten<br />

Wehrbereichsverwaltung<br />

Liegenschaftsbezeichnung<br />

Liegenschafts(kenn)nummer<br />

Gebührenbescheide (Schmutzwasser)<br />

Gebührenbescheide (Regenwasser)<br />

Abgabenbescheide (Schmutzwasser)<br />

Abgabenbescheide (Regenwasser)<br />

Einleitungsgenehmigung<br />

<strong>Abwasser</strong>beseitigungspflichtiger<br />

Daten<br />

935


LAK Anhang A-10.8<br />

<strong>Abwasser</strong>satzung<br />

zuständige Wasserbehörde<br />

> Liegenschaftsbezogene Daten<br />

Durchschnittliche Belegungsstärke<br />

Frischwassermenge [m³/a]<br />

Frischwasserkosten [€/a] oder [€/mon]<br />

<strong>Abwasser</strong>menge Schmutzwasser [m³/a]<br />

<strong>Abwasser</strong>kosten Schmutzwasser [€/a]<br />

<strong>Abwasser</strong>menge Mischwasser[m³/a]<br />

<strong>Abwasser</strong>kosten Mischwasser[€/a]<br />

<strong>Abwasser</strong>menge Regenwasser[m³/a]<br />

<strong>Abwasser</strong>kosten Regenwasser[€/a]<br />

Entsorgungsmengen[m³/a]<br />

<strong>Abwasser</strong>relevante Objekte, die in besonderem Maß<br />

zur <strong>Abwasser</strong>menge beitragen (Je Objekt ein Datensatz)<br />

> Sonderbauwerksbezogene Daten<br />

Liste aller Sonderbauwerke mit Kosten<br />

Mit dem Fragenkatalog sollen betriebliche Erfahrungen dem Planer zur<br />

Verfügung gestellt werden. Damit sollen Informationen in die Planung einfließen,<br />

die über die Bestands- und Zustandsdaten hinaus einen planerischen<br />

Handlungsbedarf erkennen lassen und betriebliche Optimierungen<br />

ermöglichen. Es werden folgende Fragen vorgeschlagen:<br />

> Besonderheiten<br />

1. Welche betrieblichen Besonderheiten sind zu nennen,<br />

die in den Datenblättern nicht erfasst wurden?<br />

> Gefahren / Unfälle<br />

1. Welchen besonderen Gefahren sind die Angestellten<br />

des Betriebs ausgesetzt? Lassen sich diese durch planerische<br />

Maßnahmen reduzieren?<br />

2. Kommt das Betriebspersonal mit gesundheitsgefährdenden<br />

Stoffen in Kontakt? Wenn ja, mit welchen?<br />

Lassen sich diese Kontakte durch planerische Maßnahmen<br />

reduzieren?<br />

3. Hat es in der jüngsten Vergangenheit Unfälle des<br />

Betriebspersonals gegeben? Lassen sich diese durch<br />

planerische Maßnahmen reduzieren?<br />

4. Gibt es betriebliche Vorgänge, bei denen eine Gefährdung<br />

der Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann,<br />

oder bei denen in der Vergangenheit eine Beeinträchtigung<br />

der Umwelt zu beklagen war? Lassen sich diese<br />

durch planerische Maßnahmen reduzieren?<br />

Fragenkatalog<br />

936


LAK Anhang A-10.8<br />

> Betriebsoptimierung<br />

1. Gibt es betriebliche Vorgänge, die auffallend häufig<br />

anfallen oder unverhältnismäßig viel Zeit erfordern?<br />

Welche Anlagen betreffen diese Vorgänge?<br />

2. Gibt es anlagenspezifische Unregelmäßigkeiten (z.B.<br />

starke Schwankungen der Ablaufwerte) im Betriebsablauf?<br />

Welche Anlagen betreffen diese Vorgänge?<br />

3. Treten bei der Reinigung bzw. Wartung von Sonderbauwerken<br />

Probleme auf? Welche? Lassen sich die<br />

genannten Probleme auf bestimmte Hersteller oder<br />

bestimmte weitere Randbedingungen einschränken?<br />

> Hinweise auf bauliche Mängel<br />

1. Wie häufig muss i. d. R. die Reinigung eines Kanalabschnittes<br />

wiederholt werden, bis keine Ablagerungen<br />

mehr im Spülgut auftauchen?<br />

2. In welchen Bereichen treten bereits Scherben im Spülgut<br />

auf?<br />

3. In welchen Bereichen des Kanals sind Hindernisse<br />

vorhanden oder zu vermuten?<br />

4. Sind sonstige Erfahrungen aus der Reinigung vorhanden,<br />

die auf Schäden im Kanal schließen lassen?<br />

> Betriebliche Verbesserungsvorschläge<br />

1. Welche planerischen Maßnahmen könnten ergriffen<br />

werden, um die Mängel zu beheben?<br />

> Nutzerbezogene Hinweise<br />

1. Gibt es infrastrukturelle Einrichtungen des Nutzers, die<br />

konkrete Einflüsse auf den Betrieb der abwassertechnischen<br />

Anlage und die Planung zur Folge haben?<br />

Wenn ja, um welche Einrichtungen handelt es sich?<br />

2. Gibt es nutzerbezogene Besonderheiten (Kasernenkommandant),<br />

die bei der Planung zu berücksichtigen<br />

sind?<br />

937


LAK Anhang A-10.9<br />

A-10.9 Aufgaben und Befugnisse des Gewässerschutzbeauftragten<br />

(GSB)<br />

GSB sind gemäß § 21 a WHG zu bestellen. Sie haben folgende Aufgaben<br />

entsprechend des § 21 b WHG wahrzunehmen:<br />

> Der GSB berät den Dienststellenleiter und die Betriebsangehörigen<br />

(BwDLZ und Nutzer) in Fragen und Angelegenheiten<br />

des Gewässerschutzes.<br />

> Der GSB ist berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung von<br />

Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des<br />

Gewässerschutzes zu überwachen, insbesondere durch<br />

regelmäßige Kontrollen der <strong>Abwasser</strong>anlagen im Hinblick<br />

auf die Funktionsfähigkeit, den ordnungsgemäßen Betrieb<br />

sowie die Wartung, durch Messungen des <strong>Abwasser</strong>s<br />

nach Menge und Eigenschaften, durch Aufzeichnungen<br />

der Kontroll- und Meßergebnisse; er hat dem Dienststellenleiter<br />

festgestellte Mängel mitzuteilen und Maßnahmen<br />

zu ihrer Beseitigung vorzuschlagen.<br />

> Der GSB ist berechtigt und verpflichtet, auf die Anwendung<br />

geeigneter <strong>Abwasser</strong>behandlungsverfahren einschließlich<br />

der Verfahren zur ordungsgemäßen<br />

Verwertung oder Beseitigung der bei der <strong>Abwasser</strong>behandlung<br />

entstehenden Reststoffe mitzuwirken.<br />

> Der GSB ist berechtigt und verpflichtet, auf die Entwicklung<br />

und Einführung von innerbetrieblichen Verfahren zur<br />

Vermeidung oder Verminderung des <strong>Abwasser</strong>anfalls<br />

nach Art und Menge und auf umweltfreundliche Produktionen<br />

hinzuwirken.<br />

> Der GSB ist berechtigt und verpflichtet, die Betriebsangehörigen<br />

(BwDLZ und Nutzer) über die in dem Betrieb verursachten<br />

Gewässerbelastungen sowie über die<br />

Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung<br />

unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften<br />

aufzuklären.<br />

> Der GSB erstattet dem Dst.-Ltr. jährlich einen Bericht über<br />

die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen zur Weiterleitung<br />

an den mil. Nutzer der Liegenschaften<br />

> Der GSB unterstützt die zuständigen Stellen (BwDLZ und<br />

Nutzer) bei einschlägigen Rechtsfragen und Genehmigungsverfahren.<br />

> Der GSB wirkt bei Invesitionsentscheidungen, die für den<br />

Gewässerschutz bedeutsam sein können, nach § 21 d<br />

WHG mit.<br />

938


LAK Anhang A-10.9<br />

Ist eine Bestellung eines GSB nach § 21 a WHG im BwDLZ-Bereich<br />

nicht erforderlich, hat die hausverwaltende Dienststelle trotzdem dafür<br />

Sorge zu tragen, dass der LTBD oder ein LTBG den Lehrgang Betriebsbeauftragter<br />

für den Gewässerschutz absolviert. Er soll den Dienststellenleiter<br />

in Angelegenheiten des Gewässerschutzes beraten.<br />

939


LAK Anhang A-10.9.1<br />

A-10.9.1 Muster zur Bestellung zum Betriebsbeauftragten für<br />

Gewässerschutz<br />

MUSTER ZUR BESTELLUNG<br />

ZUM<br />

BETRIEBSBEAUFTRAGTEN FÜR GEWÄSSERSCHUTZ<br />

für die Liegenschaft<br />

Durch den Leiter der Standortverwaltung<br />

wird Herr / Frau<br />

mit Wirkung vom<br />

zum / zur Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz gemäß §§ 21a – f Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bestellt.<br />

Als Vertreter des Gewässerschutzbeauftragten im Falle seiner Abwesenheit wird Herr / Frau<br />

bestellt.<br />

Er / Sie ist berechtigt und verpflichtet:<br />

- die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen, Auflagen und bw-interne Vorgaben im Interesse des<br />

Gewässerschutzes zu überwachen sowie dem Betreiber (StOV) festgestellte Mängel mitzuteilen und<br />

Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorzuschlagen<br />

- auf die Anwendung geeigneter <strong>Abwasser</strong>behandlungsverfahren einschließlich der Verfahren zur<br />

ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung der bei der <strong>Abwasser</strong>behandlung entstehenden Reststoffe<br />

hinzuwirken<br />

- auf die Einführung von innerbetrieblichen Verfahren zur Vermeidung und Verminderung des <strong>Abwasser</strong>anfalls<br />

nach Art und Menge hinzuwirken<br />

- den Nutzer und den Betreiber (StOV) in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können<br />

zu beraten und einmal jährlich im Rahmen einer Betriebsversammlung zu unterweisen<br />

- dem Betreiber (StOV) jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen zu erstatten<br />

Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz berichtet dem Leiter der Standortverwaltung als Verantwortlichem für den<br />

Umweltschutz gemäß ZDv 70/1. Der Fachaufsicht bei der Wehrbereichsverwaltung ist eine Ausfertigung des<br />

Jahresberichtes vorzulegen.<br />

Je eine Kopie dieser Bestellungsurkunde erhalten:<br />

- die zuständige Untere Wasserbehörde<br />

- die WBV– Dezernat III 2<br />

- der örtliche Personalrat<br />

- der Bezirkspersonalrat<br />

- die personalbearbeitende Dienststelle zur Aufnahme in die Personalakte<br />

Datum, Ort Gewässerschutzbeauftragter<br />

Leiter Standortverwaltung Vertreter des Gewässerschutzbeauftragten<br />

Örtlicher Personalrat<br />

940


LAK Anhang A-10.9.2<br />

A-10.9.2 Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten<br />

(Muster)<br />

1. Formales<br />

> Berichtszeitraum<br />

> Abgrenzung in Bezug auf die im Bericht erwähnten Anlagen,<br />

Betriebsteile und/oder Betriebe<br />

> Bezugnahme auf die Bestellung als Gewässerschutzbeauftragter<br />

(Versäumnisse können darin genannt werden,<br />

z. B. kein Hilfspersonal)<br />

> Organisatorische Änderungen im Berichtsjahr (Betreff<br />

Gewässerschutzbeauftragter/<strong>Abwasser</strong>entsorgung, usw.)<br />

> Persönliche Fortbildung<br />

2. Kontroll- und Überwachungspflichten<br />

> Art der Überwachung<br />

Betriebsbegehungen (<strong>Abwasser</strong>behandlung, Läger, usw.)<br />

und Betriebstagebuch der <strong>Abwasser</strong>anlage<br />

> Häufigkeit der Überwachung<br />

Betriebstagebuch (monatlich bzw. nach Maßgabe der<br />

Eigenüberwachungsverordnung EÜV) und Betriebsbegehungen<br />

(täglich bzw. nach Relevanz)<br />

> Kontrollbereiche<br />

<strong>Abwasser</strong>anfallstellen, Lagerung, Umschlag und Verwendung<br />

wassergefährdender Stoffe, Kanalnetz<br />

> Probleme bei der Regenwasserableitung<br />

Mengenmäßig und belastungsseitig<br />

3. Informationspflicht<br />

> Meldungen und Maßnahmenvorschläge bei festgestellten<br />

Mängeln<br />

Kritische Entwicklung der Reinigungsleistung bei <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlage,<br />

fehlende Sicherheitseinrichtungen<br />

(z. B. Wannen), Störungen im Lecksicherungssystem,<br />

Ausfall der <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlage, usw.<br />

> Information der Belegschaft über Auswirkungen des<br />

<strong>Abwasser</strong>s<br />

Meisterunterweisung durch den Gewässerschutzbeauftragten,<br />

arbeitsplatzbezogene Mitarbeiterunterweisung,<br />

Globalunterweisung (Personalversammlung)<br />

4. Hinwirkungspflichten<br />

> Vermeidung von Gewässerbelastungen<br />

Einbindung des Beauftragten in Investitionsplanung, Einführung<br />

neuer Gefahrstoffe<br />

941


LAK Anhang A-10.9.2<br />

5. <strong>Abwasser</strong>bilanz<br />

> Entwicklungstendenzen beim Wasserverbrauch/<strong>Abwasser</strong>anfall<br />

im Berichtsjahr bzw. mittelfristig absehbar<br />

Prozessschritt<br />

Belastungsart<br />

Menge<br />

<strong>Abwasser</strong>kosten<br />

6. Soll-Ist-Vergleich<br />

> Summarische Darstellung der zu erledigenden Aufgaben<br />

innerhalb der Liegenschaft unter Einbeziehung verfügbarer<br />

Hilfskräfte<br />

Geplante Maßnahme<br />

Realisationsstand<br />

Abweichungsgründe<br />

7. Planungen für das kommende Jahr<br />

> Bewertung der nicht realisierten Aufgaben hinsichtlich<br />

ihrer zukünftigen Bedeutung<br />

> Arbeitsplan mit Zeitgerüst für das folgende Jahr<br />

> Pflichten gemäß Gliederungspunkt 2.<br />

> Persönliche Fortbildung<br />

942


LAK Anhang A-10.9.3<br />

A-10.9.3 Arbeitsprogramm des Gewässerschutzbeauftragten<br />

Überwachung der Einhaltung<br />

von Verordnungen,<br />

Bedingungen und<br />

Auflagen durch regelmäßige<br />

Kontrollen und<br />

Messungen<br />

Information des Betreibers<br />

über festgestellte<br />

Mängel und deren<br />

Behebung<br />

Hinwirkung auf Anwendung<br />

geeigneter <strong>Abwasser</strong>behandlungsverfahre<br />

n<br />

Hinwirkung auf die Entwicklung<br />

und Einführung<br />

einer umweltfreundlichen<br />

Produktion<br />

Hinwirkung auf die Entwicklung/Einführung<br />

innerbetrieblicher Maßnahmen<br />

zur Reduktion<br />

d. <strong>Abwasser</strong>anfalls<br />

Information der Betriebsangehörigen<br />

über verursachte<br />

Gewässerbelastungen<br />

und deren Vermeidung<br />

Instrumente Auslöser Häufigkeit Dokumentation<br />

Kontrolle der<br />

Anlage, Einrichtungen<br />

und Abläufe<br />

Regelmäßige Kontrolle<br />

und Anlaufstellen<br />

für<br />

Mitarbeiter<br />

Jahresbericht u.<br />

Beratung des<br />

Betreibers<br />

Jahresbericht u.<br />

Beratung des<br />

Betreibers<br />

Jahresbericht u.<br />

Beratung des<br />

Betreibers<br />

Unterweisung/globale<br />

Information<br />

Routineüberwachung<br />

mit<br />

zufälliger Zeitpunktwahl<br />

Wahrnehmung<br />

oder Mitteilung<br />

neue Technik,<br />

Investitionsplanung,Gesetzesänderungen<br />

neue Technik,<br />

Investitionsplanung,Gesetzesänderungen<br />

neue Technik,<br />

Investitionsplanung,Gesetzesänderungen<br />

Arbeitsplatzspezifische<br />

Unterweisung/<br />

Betriebsversammlung<br />

Täglich Tagebuch<br />

Messbericht<br />

bei Bedarf Schriftliche<br />

Mitteilung<br />

Jährlich/bei<br />

Bedarf<br />

Jährlich/bei<br />

Bedarf<br />

Jährlich/bei<br />

Bedarf<br />

1-3 x pro Jahr/<br />

1x pro Jahr<br />

Jahresbericht/<br />

schriftliche<br />

Stellungnahme<br />

Jahresbericht/<br />

schriftliche<br />

Stellungnahme<br />

Jahresbericht/<br />

schriftliche<br />

Stellungnahme<br />

Unterschrift<br />

(TRGS 555)/<br />

Jahresbericht<br />

943


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11<br />

A-11 Gesetze und Regelwerke<br />

In den folgenden Abschnitten sind die Gesetze und Regelwerke des Bundes,<br />

der Länder, technischer Vereinigungen und der Berufsgenossenschaften<br />

für abwassertechnische Anlagen aufgeführt (Stand: 01.10.2009).<br />

Hinweise auf zuständigen Institutionen, die Auskunft über den jeweils<br />

aktuellen Bearbeitungsstand von gesetzlichen Regelungen geben, sind z.<br />

B. über die DWA-Infostelle zu beziehen.<br />

A-11.1 Gesetze und Verordnungen des Bundes<br />

Im Folgenden werden Gesetze und Verordnungen des Bundes genannt,<br />

die nicht bereits im Kap. 2 aufgeführt wurden.<br />

Kürzel Titel Datum<br />

WHG Wasserhaushaltsgesetz: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts,<br />

aufgehoben mWv 01. März 2010.<br />

Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli<br />

2009 tritt am 1.März 2010 vollständig in Kraft<br />

AbwAG <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz: Gesetz über Abgaben für das Einleiten von<br />

<strong>Abwasser</strong> in Gewässer<br />

KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz: Gesetz zur Förderung der<br />

Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung<br />

von Abfällen<br />

BBodSchG BundesBodenschutzgesetz: Gesetz zum Schutz vor schädlichen<br />

Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten<br />

AbwV <strong>Abwasser</strong>verordnung: Verordnung über Anforderungen an das Einleiten<br />

von <strong>Abwasser</strong> in Gewässer<br />

TA Abfall, Teil 1 Technische Anleitung Abfall: Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />

zum Abfallgesetz<br />

BestbüAbfV Bestimmungsverordnung über besonders überwachungsbedürftige<br />

Abfälle<br />

A-11.1.1 Betriebliche Gesetze und Verordnungen<br />

> Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07.08.1996, BGBl. I<br />

1996, S. 1246, zuletzt geändert durch Art.15 Absatz 89 G<br />

vom 05.02.2009 (BGBl. I S. 160)<br />

> Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom<br />

27.09.2002, BGBl. 2002, I S.3777, zuletzt geändert durch<br />

Art. 8 V v. 18.12.2008 I 2768<br />

> Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte<br />

(Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSGV)<br />

vom 06.01.2004, BGBl I, S. 2 (ber. BGBl. I, S. 219), zuletzt<br />

geändert durch Art. 3 Abs. 33 G v. 7. 7.2005 I 1970<br />

19.08.02<br />

18.01.05<br />

27.09.94<br />

zul. geändert<br />

am 22.12.08<br />

17.03.98<br />

zul. geändert<br />

am 09.12.04<br />

17.06.04<br />

zul. geändert<br />

am 19.10.07<br />

12.03.91<br />

zul. geändert<br />

am 27.4.09<br />

10.09.96<br />

zul. geändert<br />

am 10.12.01<br />

944


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.1.2<br />

> Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten<br />

Räumen (ElexV) vom 13.12.1996, BGBl. I S. 1931<br />

(seit 1.Januar 2003 ersetzt durch die BetrSichV und die<br />

11.GPSGV)<br />

> Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom 12.08.2004,<br />

BGBl. I 2004, S. 2179, zuletzt geändert durch Art. 9 V v.<br />

18.12.2008 I 2768<br />

> Biostoffverordnung (BioStoffV) vom 27.01.1999, BGBl. I<br />

1999, S. 50, zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 18.12.2008 I<br />

2768<br />

> Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 23.09.2004, BGBl.<br />

I 2004, S. 3758, 3759, zuletzt geändert durch Art. 2 V v.<br />

18.12.2008 I 2768<br />

> Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende<br />

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und<br />

mit Eisenbahnen (GGVSE) vom 11.12.2001, BGBl, I 2001,<br />

S. 3529, neugefasst durch Bek. vom 24.11.2006 I, S.<br />

2683, zuletzt geändert durch § 39 Nr. 1 VO vom 17. 6.<br />

2009 (BGBl. I S. 1389)<br />

> Straßenverkehrsordnung, vom (StVO) vom 16.11.1970,<br />

BGBl. I 1970, S. 1565; BGBl. I 1971 S. 38, zuletzt geändert<br />

durch Art. 1 V v. 26.3.2009 I 734<br />

A-11.1.2 Anhänge zur AbwV<br />

Die folgende Aufzählung bietet eine Übersicht über die derzeit existierenden<br />

Anhänge zur "Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von<br />

<strong>Abwasser</strong> in Gewässer" (<strong>Abwasser</strong>verordnung - AbwV), in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 17. Juni 2004, berichtigt am 14. Oktober 2004.<br />

Tab. A-11 - 1 Anhänge zur <strong>Abwasser</strong>verordnung<br />

Nr. Titel Bereich<br />

1 Häusliches und kommunales <strong>Abwasser</strong> Unterkünfte<br />

2 Braunkohle-Brikettfabrikation Fabrikation<br />

3 Milchverarbeitung Milchwerke<br />

4 Ölsaatenaufbereitung, Speisefett- und Speiseölraffination Lebensmittelindustrie<br />

5 Herstellung von Obst- und Gemüseprodukten Obst- u. Gemüseverarbeitung<br />

6 Herstellung von Erfrischungsgetränken und Getränkeabfüllung Getränkeindustrie<br />

7 Fischverarbeitung Fischverarbeitungsindustrie<br />

8 Kartoffelverarbeitung Kartoffeln für menschliche<br />

Ernährung<br />

9 Herstellung von Beschichtungsstoffen und Lackharzen Farbindustrie<br />

10 Fleischwirtschaft Fleischbe- und -verarbeitung<br />

11 Brauereien Brauereien und Mälzereien<br />

12 Herstellung von Alkohol und alkoholischen Getränken Alkoholindustrie<br />

945


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.1.2<br />

Tab. A-11 - 1 Anhänge zur <strong>Abwasser</strong>verordnung<br />

Nr. Titel Bereich<br />

13 Holzfaserplatten Holzindustrie<br />

14 Trocknung pflanzlicher Produkte für die Futtermittelherstellung Futtermittelindustrie<br />

15 Herstellung von Hautleim, Gelatine und Knochenleim Reststoffverarbeitung<br />

16 Steinkohleaufbereitung Steinkohlewerke<br />

17 Herstellung keramischer Erzeugnisse Keramikindustrie<br />

18 Zuckerherstellung Zuckergewinnung<br />

19 Zellstofferzeugung Zellstoffherstellung<br />

20 Verarbeitung tierischer Nebenprodukte Tierkörperverarbeitung<br />

21 Mälzereien Herst. v. Malz aus Getreide<br />

22 Chemische Industrie Chemie<br />

23 Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen Siedlungsabfälle<br />

24 Eisen-, Stahl- und Tempergießereien Gießereibetriebe<br />

25 Lederherstellung, Pelzveredelung, Lederfaserstoffherstellung Leder- u. Pelzverarbeitung<br />

26 Steine und Erden produktionsspezifisch verunreinigtesNiederschlagswasser<br />

27 Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren<br />

(CP-Anlagen) sowie Altölaufbereitung<br />

Sonderabfälle<br />

28 Herstellung von Papier und Pappe Papierindustrie<br />

29 Eisen- und Stahlerzeugung Stahlproduktion<br />

31 Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung Kreislaufwasser<br />

32 Verarbeitung von Kautschuk und Latizes, Herstellung und Verarbeitung<br />

von Gummi<br />

Gummiindustrie<br />

33 Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen Abfallbeseitigung<br />

36 Herstellung von Kohlenwasserstoffen Kohlenwasserstoffherstellung<br />

37 Herstellung anorganischer Pigmente Herstellung anorganischer<br />

Pigmente<br />

38 Textilherstellung, Textilveredelung Textilfabriken<br />

39 Nichteisenmetallherstellung Metallindustrie<br />

40 Metallbearbeitung, Metallverarbeitung Galvanik, Marinearsenal, Luftwaffenwerft<br />

41 Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern Glasverarbeitung<br />

42 Alkalichloridelektrolyse Chemische Industrie<br />

43 Herstellung von Chemiefasern, Folien und Schwammtuch nach dem<br />

Viskoseverfahren sowie von Celluloseacetatfasern<br />

Textilindustrie<br />

45 Erdölverarbeitung Raffinerien<br />

46 Steinkohleverkokung Verkokungsbetriebe<br />

47 Wäsche von Rauchgasen aus Feuerungsanlagen Kraftwerke und Energieversorgungsunternehmen<br />

48 Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe Techn. Bereiche, Wehrwissenschaftliche<br />

Dienststellen, etc.<br />

946


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2<br />

Tab. A-11 - 1 Anhänge zur <strong>Abwasser</strong>verordnung<br />

Nr. Titel Bereich<br />

49 Mineralölhaltiges <strong>Abwasser</strong> Techn. Bereiche<br />

50 Zahnbehandlung Zahnarztzentrum<br />

51 Oberirdische Ablagerung von Abfällen Mülldeponien<br />

52 Chemischreinigung Reinigungen<br />

53 Fotografische Prozesse, (Silberhalogenid-Fotografie) Medienzentrale<br />

54 Herstellung von Halbleiterbauelementen Herstellung von Halbleiterbauelementen<br />

55 Wäschereien Teppichreinigung<br />

56 Herstellung von Druckformen, Druckerzeugnissen und grafischen<br />

Erzeugnissen<br />

A-11.2 Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften<br />

der Länder<br />

Im Folgenden sind die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften<br />

der Länder, nach Bundesländern alphabetisch geordnet, aufgeführt.<br />

Ebenfalls zu beachten sind die Eigenkontroll- bzw. Selbstüberwachungsverordnungen,<br />

die zzt. in elf Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern,<br />

Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,<br />

Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und<br />

Thüringen) existieren.<br />

A-11.2.1 Baden-Württemberg<br />

Gesetze<br />

> Wassergesetz für Baden-Württemberg (BWWG)<br />

In der Fassung der Bek. vom 20. Januar 2005 (GBI. S.<br />

219, Berichtigung GBL. S. 404), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Oktober 2008 (GBl.<br />

Baden-Württemberg Nr. 14 vom 21.10.2008, S. 367, 338,<br />

668)<br />

> Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz<br />

(AGWVG)<br />

vom 18.Dezember 1995 (GBl. S. 872),<br />

zuletzt geändert durch Art. 35 der Verordnung vom 25.<br />

April 2007 (GBl. S. 252)<br />

Verordnungen<br />

> Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten für<br />

Überwachungsmaßnahmen nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz<br />

vom 18. Oktober 1982 (GBl. S. 482), zuletzt geändert<br />

Druckindustrie<br />

57 Wollwäschereien Rohwollreinigung<br />

947


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.1<br />

durch· Art. 161 des Gesetzes vom 1. Juli 2004 (GBl. S.<br />

469)<br />

> Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über<br />

Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen<br />

in Wasser- und Quellenschutzgebieten<br />

(Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung - SchaALVO)<br />

vom 20. Februar 2001 (GBl. S. 145), zuletzt geändert<br />

durch Art. 1 der Verordnung vom 21. April 2009 (GBl. S.<br />

205)<br />

> Verordnung des Ministeriums für Umwelt über die Erfassung<br />

der Wasserentnahmen (WMessVO)<br />

vom 17. Dezember 1987 (GVBl. S.754), zuletzt geändert<br />

durch Art. 130 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBl. S.<br />

252)<br />

> Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über<br />

die Eigenkontrolle von <strong>Abwasser</strong>anlagen (Eigenkontrollverordnung<br />

- EigenkontrollVO)<br />

vom 20. Februar 2001 (GBl. S. 309), zuletzt geändert<br />

durch Art. 132 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBl. S.<br />

252)<br />

> Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über<br />

die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern<br />

zum Zweck der Trinkwasserversorgung (Oberflächenwasserqualitätsverordnung<br />

vom 26. März 1997 (GBl. S. 146), zuletzt geändert durch<br />

Art. 129 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBl. S. 252)<br />

> Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur<br />

Umsetzung der IVU-Richtlinie im Wasserrecht (IVU-VO<br />

Wasser)<br />

vom 10. September 2002 (GBl. S. 371), zuletzt geändert<br />

durch· Art. 1 der Verordnung vom 20. August 2007 (GBl.<br />

S. 393)<br />

> Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur<br />

Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21.<br />

Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem <strong>Abwasser</strong><br />

(Reinhalteordnung kommunales <strong>Abwasser</strong> - ROkA -)<br />

vom 10. Dezember 1993 (GVBl. S. 746), zuletzt geändert<br />

durch Art. 134 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBl.S.<br />

252)<br />

> Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur<br />

Umsetzung der Anhänge II und V der Richtlinie 2000/60/<br />

EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen<br />

der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik<br />

(Gewässerbeurteilungsverordnung)<br />

vom 30. August 2004 (GBl. S. 713), zuletzt geändert durch<br />

Art. 124 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBl. S. 252)<br />

948


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.1<br />

> Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über<br />

die Qualität von Fischgewässern (Fischgewässerverordnung)<br />

vom 28. Juli 1997 (GBl. S. 340), zuletzt geändert durch<br />

Art. 128 der Verordnung v om 25. April 2007 (GBl. S. 252)<br />

> Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über<br />

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung wassergefährdende<br />

Stoffe- VawS)<br />

vom 11. Februar 1994 (GBl. S.182), zuletzt geändert durch<br />

die Verordnung vom 30. November 2005 (GBl. 2005, S.<br />

740)<br />

> Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über<br />

das Einleiten von <strong>Abwasser</strong> in öffentliche <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

(Indirekteinleiterverordnung - IndVO)<br />

vom 19. April 1999 (GBI. S. 181), zuletzt geändert durch<br />

Art. 133 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBl. S. 252)<br />

> Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über<br />

die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser<br />

vom 22. März 1999 (GBI. S. 157), zuletzt geändert durch<br />

Art. 127 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBl. S. 252)<br />

> Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über<br />

Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und über<br />

Programme zur Verringerung der Gewässerverschmutzung<br />

(Gewässerqualitätszielverordnung)<br />

vom 10. April 2001 (GBl. S. 382), zuletzt geändert durch<br />

Art. 126 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBl. S. 252)<br />

> Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über<br />

sachverständige Stellen in der Wasserwirtschaft<br />

vom 02. Mai 2001 (GBl. S. 399), zuletzt geändert durch<br />

Art. 131 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBl. S. 252)<br />

> Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Feststellung<br />

der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und<br />

Bauarten durch Nachweise nach der Landesbauordnung<br />

für Baden-Württemberg (WasBauPVO)<br />

vom 21. Dezember 1998 (GBl. 1999 S. 57)<br />

> Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher<br />

Raum über Zuständigkeiten nach der Trinkwasserverordnung<br />

(ZuständigkeitsVO TrinkwV 2001)<br />

vom 31. März 2005 (GBl. 2005 S. 300)<br />

> Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über<br />

abwasserrechtliche Anforderungen an <strong>Abwasser</strong> aus der<br />

Abgasreinigung bei der Abfallverbrennung (<strong>Abwasser</strong>verordnung<br />

Abfallverbrennung)<br />

vom 20. Mai 2003 (GBl. S. 290)<br />

949


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.1<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt über<br />

den Vollzug der §§ 17a bis 17f des Wassergesetzes (VwV-<br />

WEntgelt)<br />

vom 17. November 1987 (GABl. S. 1069), zuletzt geändert<br />

durch VwV vom 1. Dezember 1997 (GABI. 1998 S. 35)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und<br />

Verkehr über Anforderungen an Abfüllanlagen für Tankstellen<br />

(VwVTankstellen)<br />

Vom 4. Februar 1998 (GABl. S. 266)<br />

> Verwaltungsvorschrift über einen Vordruck für die nach §<br />

17b des Wassergesetzes abzugebende Erklärung<br />

vom 22. September 1997 (GABl. S. 572), zuletzt geändert<br />

am 12. November 2001 (GABl. S. 1294)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und<br />

Verkehr über Schutzmaßnahmen an bestehenden Straßen<br />

in Wasserschutzgebieten<br />

vom 25. März 1997 (GABl. S. 316)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum<br />

über die Zulassung von Untersuchungsstellen nach der<br />

Trinkwasserverordnung<br />

vom 04. Dezember 1998 (GABl. S. 75)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über die<br />

Festsetzung von Wasserschutzgebieten (VwV-WSG)<br />

vom 14. November 1994 (GABl. S. 881),<br />

geändert durch VwV vom 6. Mai 1996 (GABl. S. 460)<br />

> Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen<br />

beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL)<br />

Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums vom 10.<br />

Februar 1993 (GABl. S. 207), zuletzt geändert durch die<br />

Bekanntmachung vom 22. November 2005, GABl. S. 824<br />

> Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über den<br />

Vollzug der Indirekteinleiterverordnung (VwV-IndVO)<br />

vom 23. Mai 1991 (GABl. S. 764)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums zur Durchführung<br />

des § 7a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und des<br />

<strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes (AbwAG)<br />

vom 16. August 1991 (GABl. S. 946)<br />

> Richtlinie des Umweltministeriums über die Gewährung<br />

von Ausgleichsleistungen für Bewirtschaftungsbeschränkungen<br />

vor der Festsetzung von Wasser- und Quellenschutzgebieten<br />

vom 17. März 1992 (GABl. S. 356)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums zur Einführung<br />

des DVGW-Merkblatts W 106 "Militärische Übungen<br />

und Liegenschaften der Streitkräfte in Wasserschutzgebie-<br />

950


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.1<br />

ten"<br />

vom 7. März 1994 (GABl. S. 267)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung,<br />

Landwirtschaft, Umwelt und Forsten über polizeiliche<br />

Maßnahmen bei Gewässerverunreinigungen und Fischsterben<br />

(VwV-Gewässerverunreinigungen)<br />

vom 23. November 1993 (GABl. S. 1294)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums zur Durchführung<br />

der Eigenkontrolle von <strong>Abwasser</strong>anlagen (VwV-<br />

Eigenkontrolle)<br />

vom 11. Mai 1990 (GABI. S. 492) ergänzt und neu erlassen<br />

durch VwV vom 05. Dezember 1997 (GABl. 1998<br />

Seite 344)<br />

> Zuwendungsrichtlinien des Ministeriums für Umwelt und<br />

Verkehr für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben<br />

(Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2009 - FrWw<br />

2009)<br />

vom 23. Juni 2008 (GABl. Baden-Württemberg Nr. 6 vom<br />

30.07.2008, S. 254)<br />

> Maßnahmen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen<br />

(VwV - wassergefährdende Stoffe)<br />

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums,<br />

des Innenministeriums, des Wirtschaftsministeriums<br />

und des Verkehrsministeriums<br />

vom 19. Februar 1992 (GABl. S. 137)<br />

> Merkblatt über Maßnahmen nach Unfällen mit wassergefährdenden<br />

Stoffen der Regierungspräsidien Baden-<br />

Württemberg<br />

von Oktober 2006<br />

> Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem<br />

Rauminhalt bis zu 1000 Liter (VwV-Stahlauffangwannen)<br />

Verwaltungsvorschrift des Umweltministers vom 22. Juni<br />

1992 (GABl. S. 583)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und des<br />

Ministeriums Ländlicher Raum zum Vollzug der Klärschlammverordnung<br />

(VwV-Klärschlamm)<br />

vom 13. März 1995 (GABl. 1995, S. 260), zuletzt geändert<br />

am 16. März 1999 (GABl. 1999, S. 296)<br />

> Erlass des Umweltministeriums über die Genehmigungserfordernisse<br />

für mobile <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlagen<br />

vom 18. April 1995 (GABl. S. 443)<br />

> Verwaltungsvorschrift über die <strong>Abwasser</strong>beseitigung im<br />

ländlichen Raum<br />

vom 18. August 2005 (GABl. S. 711)<br />

> Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für<br />

Umwelt und Verkehr, des Ministeriums Ländlicher Raum<br />

und des Wirtschaftsministeriums zur gesamtökologischen<br />

951


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.2<br />

A-11.2.2 Bayern<br />

Beurteilung der Wasserkraftnutzung; Kriterien für die<br />

Zulassung von Wasserkraftanlagen bis 1000 kW<br />

vom 14. Dezember 2000 (GABl. S. 232)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und<br />

Verkehr zum Vollzug der Verordnung des Ministeriums für<br />

Umwelt und Verkehr über die Qualität von Fischgewässern<br />

(VwV-Fischgewässerverordnung)<br />

vom 30. Mai 2001 (GABl. S. 742)<br />

> Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für<br />

Arbeit und Soziales und des Umweltministeriums zur Ausführung<br />

der Badegewässerverordnung<br />

vom 01. Dezember 2006 (GABl. S. 139)<br />

> Formulare für <strong>Abwasser</strong>abgaben in Baden-Württemberg<br />

Broschüre „Arbeitshilfe/Grundsätze zum Vollzug der<br />

Novelle zum Landesabwasserabgabengesetz (LAbwAG)“<br />

vom Dezember 1993<br />

> Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums zur<br />

Beschleunigung von Zulassungsverfahren im Umweltbereich(VwV-Verfahrensbeschleunigung<br />

Umwelt)<br />

vom 01. Dezember 1992 (GABl. 1993, S. 15, berichtigt<br />

GABl. vom 25.02.1994, S. 83)<br />

Gesetze<br />

> Bayerisches Wassergesetz (BayWG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994<br />

(GVBl. S. 822),<br />

zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 27. Juli<br />

2009, GVBl. S. 376<br />

> Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes<br />

(BayAGWVG)<br />

vom 10. August 1994 (GVBl. S. 760)<br />

> Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes<br />

und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des<br />

<strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes<br />

Vom 24. Juli 2003 (GVBl. S. 482)<br />

> Bayerisches Gesetz zur Ausführung des <strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes<br />

(BayAbwAG)<br />

in der Fassung und Bekanntmachung vom 9. September<br />

2003 (GVBl. S. 730), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

08. Dezember 2006 (GVBl. S. 1007)<br />

Verordnungen<br />

> Verordnung über die Gewässer zweiter Ordnung<br />

(GewZweiV)<br />

952


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.2<br />

Vom 27. Oktober 2002 (GVBl. S. 592, ber. S. 926, 2003 S.<br />

60, S. 322)<br />

> Bayerische Gewässerbestandsaufnahme- und -zustandseinstufungsverordnung<br />

(BayGewZustVO)<br />

Vom 1. März 2004 (GVBl S. 42)<br />

> Verordnung über den Hochwassernachrichtendienst<br />

(HNDV)<br />

Vom 10. Januar 2005 (GVBl. S. 11), zuletzt geändert durch<br />

Verordnung vom 2. August 2005 (GVBl. S. 330)<br />

> Verordnung für <strong>Abwasser</strong> aus der Verbrennung und Mitverbrennung<br />

von Abfällen (AbwAbfVerbrV)<br />

Vom 20. Mai 2003 (GVBl. S. 357)<br />

> Verordnung über Zuweisungen zur Deckung des Verwaltungsaufwands<br />

im Vollzug des <strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes<br />

(ZuwVAbwAG)<br />

Vom 13. September 1982 (BayRS 753-7-1-U), zuletzt<br />

geändert durch Verordnung vom 8. März 2001 (GVBl. S.<br />

172)<br />

> Verordnung über die Genehmigungspflicht f.d. Einleiten<br />

wassergefährlicher Stoffe in Sammelkanalisationen (VGS)<br />

vom 9. Dezember 1990 (GVBl. S. 586)<br />

> Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs-<br />

und <strong>Abwasser</strong>anlagen (Eigenüberwachungsverordnung<br />

- EÜV)<br />

vom 20. September 1995 (GVBl. S. 769), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 5. Juni 2008 (GVBl. Bayern Nr. 12<br />

vom 16.06.2008, S. 336)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG<br />

über die Behandlung von kommunalem <strong>Abwasser</strong><br />

(Reinhalteordnung kommunales <strong>Abwasser</strong> - ROkAbw)<br />

vom 23. August 1992 (GVBl. S. 402)<br />

> Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft<br />

(VPSW)<br />

vom 10. August 1994 (GVBl. S.885), zuletzt geändert<br />

durch durch Druckfehlerberichtigung der Verordnung vom<br />

16. April 2007 (GVBl. S. 285)<br />

> Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen<br />

Verfahren (WPBV)<br />

vom 13. März 2000 (GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch<br />

Verordnung vom 23. Juni 2008 (GVBl. Bayern Nr. 14 vom<br />

15.07.2008, S. 397)<br />

> Verordnung über die Qualität von schutz- oder verbesserungsbedürftigem<br />

Süßwasser zur Erhaltung des Lebens<br />

der Fische (Bayerische Fischgewässerqualitätsverordnung<br />

- BayFischGewV)<br />

vom 30. April 1997 (GVBI. S. 101)<br />

953


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.2<br />

> Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung<br />

- VAwS)<br />

vom 18. Januar 2006 (GVBl. S. 63), zuletzt geändert durch<br />

Verordnung vom 30. September 2008 (GVBl. Bayern Nr.<br />

22 vom 15.10.2008, S. 830)<br />

> Verordnung über die Gebühren für die Nutzung staatseigener<br />

Gewässer (WNGebO)<br />

vom 07. November 1995 (GVBI. S. 766), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 30. August 2005 (GVBl. S. 468)<br />

> Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen<br />

Gewässern zum Zweck der Trinkwasserversorgung<br />

vom 30. Januar 1996 (GVBl. S. 34)<br />

> Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für<br />

Bauprodukte und Bauarten (Bauprodukte-und Bauartenverordnung<br />

– BauPAV) (GVBl S. 424)<br />

vom 20. September 1999, zuletzt geändert durch Verordnung<br />

vom 19. 2. 2008 (GVBl S. 69)<br />

> Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung<br />

von gesammeltem Niederschlagswasser<br />

(Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV)<br />

vom 01. Januar 2000 (GVBI. S. 30), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 11. September 2008 (GVBl. Bayern<br />

Nr. 21 vom 30.09.2008, S. 777)<br />

> Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der<br />

Badegewässer (Bayerische Badegewässerverordnung -<br />

BayBadeGewV)<br />

vom 15. Februar 2008 (GVBl. Bayern Nr. 4 vom<br />

29.02.2008, S. 54)<br />

> Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche<br />

Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung<br />

durch Programme - Bayerische Gewässerqualitätsverordnung<br />

(BayGewQV)<br />

vom 04. April 2001 (GVBl. S. 179), geändert durch § 15<br />

der Verordnung vom 1. März 2004 (GVBl. S. 42)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der IVU-Richtlinie bei <strong>Abwasser</strong><br />

(Bayerische IVU-<strong>Abwasser</strong>-Verordnung) und zur<br />

Änderung der Verordnung über Pläne und Beilagen in<br />

wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)<br />

vom 12. Dezember 2001 (GVBl. S. 1066), zuletzt geänder<br />

durch Verordnung vom 23. Mai 2008 (GVBl. Bayern Nr. 12<br />

vom 16.06.2008, S. 333)<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wasserrechts -<br />

VwVBayWG<br />

Bekanntmachung des Bayr. Staatsministeriums für Lan-<br />

954


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.2<br />

desentwicklung und Umweltfragen vom 1. November 1999<br />

(AIIMBI. S. 870), geändert durch Bek. vom 12. April 2002<br />

(AllMBl. S. 234)<br />

> Liste der Trinkwasseruntersuchungsstellen, die die Anforderungen<br />

nach § 15 Abs. 4 Satz 1 der Trinkwasserverordnung<br />

erfüllen (Stand: 23.07.2009)<br />

> Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen<br />

Vorhaben (RZWas 2005)<br />

vom 7. Januar 2009 (AllMBl. Bayern Nr. 2 vom<br />

10.02.2009, S. 21)<br />

> Arbeitshilfe: Musterverordnung Wasserschutzgebiete<br />

Rd. Schr. des StMLU vom 12. Juni 2003 (unveröffentlicht)<br />

> Ausgleich für Landwirte und Waldbesitzer in Wasser- und<br />

Heilquellenschutzgebieten<br />

Gem. Bekanntmachung der Bayr. Staatsministerien für<br />

Landesentwicklung und Umweltfragen und für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten<br />

vom 9. Juni 1997 (AllMBl S. 474), geändert durch Bek.<br />

vom 12. April 2002 (AllMBl. S. 234)<br />

> Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen<br />

beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL)<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums<br />

des Innern vom 31. März 1993 (AllMBl. Nr. 20 S. 660),<br />

zuletzt geändert am 15. November 2002 (AllMBl. Nr. 15 S.<br />

1009)<br />

> Neufassung des Kriterienkatalogs der Wasserwirtschaftsverwaltung<br />

für die Erledigung von Planungsleistungen<br />

Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung<br />

und Umweltfragen vom 3. November 1994<br />

(AllMBl S. 978)<br />

> Vollzug der Verordnung über den Hochwassernachrichtendienst<br />

(VBHNDV)<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 3.<br />

Dezember 2004 (AllMBl. 2005 S. 19)<br />

> Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des<br />

<strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes durch die Staatsoberkassen<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der<br />

Finanzen vom 4. November 1981 (FMBl. S. 372), zuletzt<br />

geändert d. Bek. vom 04. August 2005 (FMBl. S. 171)<br />

> Erlaubnis-Muster für <strong>Abwasser</strong>einleitungen (mit Festsetzung<br />

der <strong>Abwasser</strong>abgabe)<br />

Durch Rundschreiben vom 12. September 1997 (11/45A –<br />

4514 – 1997/1)<br />

> Einrichtung von Leitstellen zur Analytischen Qualitätssicherung<br />

(AQS) für Wasser- und <strong>Abwasser</strong>untersuchungen<br />

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staats-<br />

955


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.2<br />

ministerien für Landesentwicklung und Umweltfragen<br />

sowie für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und<br />

Gesundheit vom 23. November 1994 (AllMBl S. 1035)<br />

> Verwaltungsvorschrift zum <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz und<br />

zum Bayerischen Gesetz zur Ausführung des <strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes<br />

(VwVBayAbwAG)<br />

Bekanntmachung des Bayr. Staatsministeriums für Landesentwicklung<br />

und Umweltfragen vom 17. September<br />

2003 (AllMBl. S. 529), zuletzt geändert durch Bekanntmachung<br />

vom 5. März 2008 (AllMBl. Bayern Nr. 4 vom<br />

31.03.2008, S. 173)<br />

> Mustersatzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe<br />

zur Abwälzung der <strong>Abwasser</strong>abgabe für Kleineinleiter<br />

Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des<br />

Innern vom 9. September 1981 (MABl. S. 493, ber. S.<br />

752), zuletzt geändert durch Bek. vom 13. Dezember 1990<br />

(AllMBl. 1991 S. 6)<br />

> Änderung der Mustersatzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe<br />

zur Abwälzung der <strong>Abwasser</strong>abgabe für<br />

Kleineinleiter – AbwKlEinl –<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums<br />

des Innern vom 5. Dezember 2001 (AllMBl. S. 848)<br />

> Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen<br />

(RZKKA)<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 18.<br />

Oktober 2006 (AllMBl. S. 399)<br />

> Hinweise zum Vollzug der VGS<br />

Bekanntmachung des Bayr. Staatsministeriums für Landesentwicklung<br />

und Umweltfragen vom 6. Mai 1991 (All-<br />

MBl S. 335)<br />

> Muster für eine gemeindliche Entwässerungssatzung<br />

Bekanntmachung des Bayr. Staatsministeriums des Innern<br />

vom 31. Mai 1988<br />

(AllMBl S. 562, ber. S. 591),<br />

zuletzt geändert durch Bek. vom 14. Januar 1991 (AllMBl.<br />

S.60)<br />

> Muster einer gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung<br />

(BGS-EWS)<br />

Bekanntmachung des Bayr. Staatsministeriums des Innern<br />

vom 3. Juni 1988 (AllMBl S. 577, ber. 1989 S. 591),<br />

zuletzt geändert durch Bek. vom 29. Oktober 1996 (All-<br />

MBl. S.703)<br />

> Muster für eine gemeindliche Fäkalschlammentsorgungssatzung<br />

Bekanntmachung des Bayr. Staatsministeriums des Innern<br />

956


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.2<br />

vom 30. Mai 1988 (AllMBl S. 571),<br />

zuletzt geändert durch Bek. vom 7. Februar 1997 (AllMBl.<br />

S.187)<br />

> Einführungserlass zur Grundwasserverordnung<br />

Rundschreiben des Bayr. Staatsministeriums für Landesentwicklung<br />

und Umweltfragen vom 9. Juli 1997 11/42A-<br />

4504.36-001/90<br />

> Richtlinie für Anforderungen an Anlagen zum Umschlag<br />

gefährdender flüssiger Stoffe im Bereich von Wasserstraßen<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums<br />

des Innern vom 15. Dezember 1975 (MABl. 1976, S.21)<br />

> Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Verordnung über<br />

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

und über Fachbetriebe (VVAwS), vom 13. Oktober 2008<br />

(AllMBl. Bayern Nr. 13 vom 30.10.2008, S. 656)<br />

> Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Anlagenverordnung-VVAwS<br />

(aufgehoben)<br />

Bekanntmachung des Staatsministeriums für Landesentwicklung<br />

und Umweltfragen vom 22. Januar 1997 (AllMBl.<br />

1997, S. 149, ber. S. 191), zuletzt geändert durch<br />

Bekanntmachung vom 20. November 2006 (AllMBl. Bayern<br />

Nr. 13 vom 15.12.2006, S. 589)<br />

> Richtlinien für Anlagen zur Gewinnung von Kies, Sand,<br />

Steinen und Erden<br />

Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung<br />

und Umweltfragen vom 9. Juni 1995 (All-<br />

MBl S. 589)<br />

> Analysen- und Messverfahren für <strong>Abwasser</strong><br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für<br />

Landesentwicklung und Umweltfragen vom 18. Dezember<br />

2002 (AIIMBl. 2003 S. 17)<br />

> Vollzug der Verordnung über private Sachverständige in<br />

der Wasserwirtschaft (VPSW)<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft<br />

vom 8. September 1998 (Bayr. Staatsanzeiger<br />

Nr. 39 vom 25. September 1998, S. 3), zuletzt<br />

geändert mit Bek. vom 2. Juni 1999 (Bayr. Staatsanzeiger<br />

Nr. 31 vom 6. August 1999)<br />

> Technische Regel zur Entsorgung von Abscheideanlageninhalten<br />

im Bereich von Kfz-Betrieben und Tankstellen<br />

(TREAb)<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für<br />

Landesentwicklung und Umweltfragen vom 13. Oktober<br />

2000 Nr. 52d-4510-1999/19 (AIIMBl. S. 758), aufgehoben<br />

am 30. Oktober 2007 durch Bekanntmachung vom 15.<br />

957


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.3<br />

A-11.2.3 Berlin<br />

Oktober 2007 (AllMBl. Bayern Nr. 11 vom 30.10.2007, S.<br />

566)<br />

> Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem<br />

Niederschlagswasser in das Grundwasser<br />

(TRENGW)<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Gesundheit, vom vom 17. Dezember 2008<br />

(AllMBl. Bayern Nr. 1 vom 30.01.2009, S. 4)<br />

> Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem<br />

Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer<br />

(TRENOG)<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Gesundheit, vom 17. Dezember 2008 (AllMBl.<br />

Bayern Nr. 1 vom 30.01.2009, S. 7)<br />

> Technische Regeln für den Bau und den Betrieb von Kleinkläranlagen<br />

- TRKleinkläranlagen -<br />

vom 04. Februar 2002 Nr. 52e-4502-2000/16 (AIIMBl. S.<br />

123)<br />

> Bußgeldkatalog "Umweltschutz"<br />

Gem. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien<br />

des Innern, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />

sowie für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

vom 14. Februar 2005 (AIIMBl. Nr. 2, S.50)<br />

Gesetze<br />

> Berliner Wassergesetz (BWG)<br />

in der Fassung vom 17. Juni 2005 (GVBl. S. 357), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 6. Juni 2008 (GVBl. Berlin Nr.<br />

13 vom 17.06.2008, S. 139)<br />

> Berliner Gesetz zur Ausführung des <strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes<br />

(Berliner <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz - AbwAGBln)<br />

In der Verfassung vom 12. Januar 1989 (GVBl. S. 214),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juni 2008 (GVBl.<br />

Berlin Nr. 13 vom 17.06.2008, S. 142)<br />

> Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei<br />

bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land<br />

Berlin) (Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

- UVPG-Bln) vom 7. Juni 2007 (GVBl. Berlin Nr.<br />

15 vom 16.06.2007, S. 222)<br />

> Berliner Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes<br />

(BlnAGVWG)<br />

vom 5. März 1999 (GVBI. S. 89)<br />

958


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.3<br />

Verordnungen<br />

> Verordnung über das Einleiten von <strong>Abwasser</strong> in öffentliche<br />

<strong>Abwasser</strong>anlagen (Indirekteinleiterverordnung - IndV)<br />

Vom 1. April 2005 (GVBl. S. 224), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 22. Oktober 2008 (GVBl. Berlin Nr. 27 vom<br />

01.11.2008, S. 294)<br />

> Verordnung über die Reinhaltung oberirdischer Gewässer<br />

(Reinhalteordnung - RhO) vom 13. Januar 1995 (GVBl. S.<br />

22)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der<br />

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens<br />

für Maßnahmen der Gemeinschaft im<br />

Bereich der Wasserpolitik (WRRL-Umsetzungs-Verordnung<br />

– WRRLUmV)<br />

Vom 16. September 2004 (GVBl. S. 400)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG<br />

des Rates über die Behandlung von kommunalem <strong>Abwasser</strong><br />

(KomAbwVO Bln)<br />

vom 19. Mai 1996 (GVBl. S. 226)<br />

> Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der<br />

Badegewässer (Badegewässerverordnung)<br />

vom 7. Juli 2008 (GVBl. Berlin Nr. 17 vom 22.07.2008, S.<br />

182)<br />

> Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose<br />

Versickern von Niederschlagswasser (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung<br />

– NWFreiV)<br />

Vom 24. August 2001 (GVBl. S. 502)<br />

> Verordnung über die Steuerung der Grundwassergüte und<br />

des Grundwasserstandes (Grundwassersteuerungsverordnung<br />

- GruWaSteuV)<br />

vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 546)<br />

> Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen<br />

Gewässern zum Zwecke der Trinkwasserversorgung<br />

vom 4. Februar 1997 (GVBl. S. 40), geändert am 9. April<br />

2003 (GVBl. S. 170)<br />

> Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung<br />

- VAwS)<br />

vom 23. November 2006 (GVBl. Nr. 41, S. 1102)<br />

> Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern<br />

und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften<br />

vom 11. Dezember 1997 (GVBl. S. 705)<br />

> Verordnung über die Umsetzung der Richtlinie 78/659<br />

EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von<br />

959


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.3<br />

Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist,<br />

um das Leben von Fischen zu erhalten (Süßwasserqualitätsverordnung<br />

- SüWaQuaV)<br />

vom 20. September 1997 (GVBl. I S. 471)<br />

> Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche<br />

Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung<br />

durch Programme (QuaZProgV) vom 23. Mai 2001 (GVBl.<br />

S. 156)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie<br />

2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen an die<br />

ordnungsgemäße <strong>Abwasser</strong>beseitigung (Landes-<strong>Abwasser</strong>beseitigungsverordnung<br />

- LAbwV -) vom 24. Januar<br />

2003 (GVBl. S. 58)<br />

> Verordnung zur Erhebung von Daten über <strong>Abwasser</strong>emissionen<br />

(Emissionserklärungsverordnung - <strong>Abwasser</strong>) vom<br />

17. April 2002 (GVBl. S. 135)<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Bewertungskriterien für die Beurteilung stofflicher Belastungen<br />

von Böden und Grundwasser in Berlin (Berliner<br />

Liste 1996)<br />

Bek. vom 17. Januar 1996 (ABl. S. 957)<br />

> Rundschreiben über Grundwasserförderungen bei Baumaßnahmen<br />

im Land Berlin<br />

vom 27. November 1992 (ABl. S. 13)<br />

> Ausführungsvorschriften über Bauvorlagen im wasserbehördlichen<br />

Verfahren (AV WassVer)<br />

Vom 16. Oktober 1998 (ABl. S. 4273)<br />

> Neufassung der Liste der für Untersuchungen von <strong>Abwasser</strong>einleitungen<br />

in oberirdische Gewässer akkreditierten<br />

Laboratorien (Direkteinleiter)<br />

vom 15. April 2009 (ABl. Berlin Nr. 18 vom 24.04.2009, S.<br />

1035)<br />

> Ausführungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung über<br />

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

und über Fachbetriebe (AV-VAwS) vvom 28. April 2008<br />

(ABl. Berlin Nr. 22 vom 16.05.2008, S. 1213)<br />

> Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen<br />

beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL);<br />

Ausführungsvorschriften – Liste der Technischen Baubestimmungen<br />

(AV LTB) vom 16. Dezember 2005 (ABl. S.<br />

139)<br />

> Akkreditierte Laboratorien nach der Indirekteinleiterverordnung<br />

Vom 3. Mai 2007, ABl. S. 1232, zuletzt geändert am 14.<br />

August 2009, ABl. S. 2134<br />

960


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.4<br />

A-11.2.4 Brandenburg<br />

Gesetze<br />

> Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember<br />

2004 (GVBL. I 2005 S. 50), zuletzt geändert durch Art. 1<br />

des Gesetzes vom 23. April 2008 (GVBl. Brandenburg I<br />

Nr. 5 vom 29.04.2008, S. 62)<br />

> Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden<br />

(GUVG)<br />

vom 13. März 1995 (GVBl. I S.14), zuletzt geändert durch<br />

Art. 30 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl.<br />

Brandenburg I Nr. 12 vom 25.09.2008. S. 202)<br />

> Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände<br />

für Wasserversorgung und <strong>Abwasser</strong>beseitigung<br />

vom 06. Juli 1998 (GVBl. I, S. 162), zuletzt geändert durch<br />

Art. 3 Nr. 6 des Gesetzes vom 20. April 2006 (GVBl. I<br />

2006, S. 46)<br />

> Gesetz zur Ausführung des <strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes<br />

im Land Brandenburg<br />

(Brandenburgisches <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz - BbgAbwAG)<br />

vom 08. Februar 1996 (GVBl. I S. 14)<br />

Verordnungen<br />

> Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde in<br />

den Fällen der §§ 14 und 19f des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

(WHGZV)<br />

vom 19. Mai 1993 (GVBl. II S. 240)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II, III und V der<br />

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 23. Oktober 2000 über die Bestandsaufnahme<br />

und Einstufung der Gewässer (Brandenburgische<br />

Gewässereinstufungsverordnung – BbgGewEV)<br />

Vom 24. August 2004 (GVBl. II S. 698)<br />

> Verordnung zur Erhebung von Daten über <strong>Abwasser</strong>emissionen<br />

(<strong>Abwasser</strong>emissionserklärungsverordnung – AbwEEV)<br />

(außer Kraft)<br />

vom 27. Dezember 2002 (GVBl. II S. 13)<br />

> Verordnung über die Wasser- und Bodenverbände zur<br />

Unterhaltung, zum Ausbau und zur Renaturierung der<br />

Gewässer II. Ordnung (außer Kraft)<br />

vom 26. Mai 1993 (GVBl. S.262)<br />

> Verordnung über Qualitätsanforderungen an oberirdische<br />

Gewässer, um das Leben von Fischen zu erhalten<br />

(Brandenburgische Fischgewässerqualitätsverordnung -<br />

961


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.4<br />

BbgFGQV)<br />

vom 28. Mai 1997 (GVBl. II S. 457)<br />

> Verordnung zur wasserrechtlichen Umsetzung der Richtlinie<br />

2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen<br />

(Abfallverbrennungsabwasserverordnung – AbfVAbwV)<br />

Vom 12. Dezember 2003 (GVBl. II S. 707)<br />

> Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der<br />

Badegewässer im Land Brandenburg (Brandenburgische<br />

Badegewässerverordnung - BbgBadV), vom 6. Februar<br />

2008 (GVBl. Brandenburg II Nr. 5 vom 13.03.2008, S. 78)<br />

> Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)<br />

vom 19. Oktober 1995 (GVBl. II S. 633), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 12. März 2008 (GVBl. II S. 102)<br />

> Verordnung über die Qualitätsanforderungen an oberirdische<br />

Gewässer für die Entnahme von Wasser zum Zwecke<br />

der Trinkwasserversorgung; (Brandenb.<br />

Oberflächenwasserqualitätsverordnung für Trinkwasserentnahmezwecke<br />

- BbgOwTwV)<br />

vom 15. April 1997 (GVBl. II S. 218)<br />

> Verordnung über die Zulassung von Untersuchungsstellen<br />

für bestimmte <strong>Abwasser</strong>- und Gewässeruntersuchungen<br />

sowie Probenahmen im Land Brandenburg (Untersuchungsstellen-Zulassungsverordnung<br />

- UstZulV)<br />

vom 17. Dezember 1997 (GVBI. II 1998 S. 38), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 23. April 2008 (GVBl, S. 62)<br />

> Verordnung über die Behandlung von kommunalem<br />

<strong>Abwasser</strong> im Land Brandenburg (Brandenburgische Kommunalabwasserverordnung<br />

- BbgKAbwV)<br />

vom 18. Februar 1998 (GVBI. II S. 182), geändert durch<br />

Verordnung vom 05. April 2000 (GVBl. II S. 112)<br />

> Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung<br />

von Bauprodukten durch Nachweise nach der Brandenburgischen<br />

Bauordnung (Brandenburgische<br />

Wasserbauprüfverordnung - BbgWBauPV)<br />

vom 21. Juli 1998 (GVBI. II S. 532)<br />

> Verordnung über das Einleiten von <strong>Abwasser</strong> in öffentliche<br />

<strong>Abwasser</strong>anlagen (Indirekteinleiterverordnung - IndV)<br />

vom 19. Oktober 1998 (GVBI. II S. 610)<br />

> Verordnung zur Bestimmung der unabhängigen Stelle<br />

nach § 15 Abs. 5 der Trinkwasserverordnung<br />

vom 23. Januar 2008 (GVBl. II S. 10)<br />

> Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche<br />

Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung<br />

durch Programme für Brandenburg (Brandenburgische<br />

Qualitätszielverordnung - BbgQV)<br />

962


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.4<br />

vom 19. März 2001 (GVBl. II S. 78), geändert durch Art. 2<br />

der Verordnung vom 24. August 2004 (GVBl. II S. 698)<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Runderlass des Ministers für Umwelt, Naturschutz und<br />

Raumordnung zur Errichtung von Wasserver- und <strong>Abwasser</strong>entsorgungsanlagen<br />

unter Berücksichtigung von kostensparenden<br />

technischen Lösungen (W 3-54 303)<br />

vom 21. August 1994 (ABl. S. 1370)<br />

> Ausweisung von Badegewässern und Badestellen im<br />

Land Brandenburg<br />

vom 8. April 2009 (ABl. Brandenburg Nr. 17 vom<br />

06.05.2009, S. 913)<br />

> Richtlinie der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit<br />

und Frauen zur Regelung des Verfahrens zur staatlichen<br />

Anerkennung von Heilquellen<br />

vom 30. April 1997 (ABl. S. 438)<br />

> Liste der gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 der Trinkwasserverordnung<br />

gelisteten Trinkwasseruntersuchungsstellen<br />

vom 29. Januar 2008 (ABl., S. 318)<br />

> Zulassung von Untersuchungsstellen für bestimmte<br />

<strong>Abwasser</strong>- und Gewässeruntersuchungen sowie Probenahmen<br />

Vom 29. Januar 1998 (ABl. S. 163)<br />

> Technische Baubestimmungen - Fassung Februar 2008<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und<br />

Raumordnung vom 13. November 2008 (ABl. Nr. 50/2008<br />

S. 2753)<br />

> Wartung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern<br />

nach DIN 1999 (AbscheiderVwV)<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg<br />

Vom 14. März 2005 (ABl. S. 510)<br />

> Wasserrechtliche Anforderungen an Altölsammelstellen<br />

einfacher oder herkömmlicher Art<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung<br />

Vom 4. Mai 2000 (ABl. S. 262)<br />

> Wasserrechtliche Anforderungen an Betankungsstellen für<br />

Wasserfahrzeuge<br />

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländliche Entwicklung,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz des Landes<br />

Brandenburg vom 14. Oktober 2006 (ABl., S. 710)<br />

> Hinweise über den Einsatz von Pflanzenbeeten für die biologische<br />

Reinigung häuslichen <strong>Abwasser</strong>s in kommunalen<br />

Kläranlagen<br />

963


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.4<br />

Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und<br />

Raumordnung<br />

vom 9. Februar 1993 (ABl. S.475)<br />

> Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz über die Unterstützung<br />

von Aufgabenträgern der <strong>Abwasser</strong>entsorgung bei der<br />

wirtschaftlichen Stabilisierung und der Zusammenarbeit<br />

von Aufgabenträgern (Schuldenmanagementfonds -<br />

SchMF), Vom 03. August 2009 (ABl. Nr. 34/2009, S. 1699)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz<br />

und Raumordnung zum Vollzug der Verordnung<br />

über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

und über Fachbetriebe (VVAwS)<br />

Vom 27. Juli 1999 (ABl. Nr. 37 S. 751)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung zur Einleitung<br />

gereinigter Abwässer in das Grundwasser<br />

vom 29. Januar 2001 (ABl., S. 193)<br />

> Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg<br />

über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung<br />

von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und öffentlichen<br />

<strong>Abwasser</strong>ableitungs- und <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlagen<br />

vom 20. März 2008<br />

> Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg<br />

über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der<br />

Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes und der<br />

Bewirtschaftung der Wasserressourcen im ländlichen<br />

Raum<br />

vom 22. November 2007<br />

> Richtlinie über den Einsatz von Kleinkläranlagen<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung<br />

vom 28. März 2003 (ABl. S. 467)<br />

> Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg<br />

über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der<br />

Sanierung und naturnahen Entwicklung von Gewässern<br />

vom 06. Mai 2008<br />

> Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen<br />

beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie<br />

- LöRüRL)<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung,<br />

Wohnen und Verkehr<br />

vom 28. Juli 1993 (ABl. S. 1554)<br />

964


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.5<br />

A-11.2.5 Bremen<br />

> Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzepte<br />

der Gemeinden und die Form<br />

ihrer Darstellung<br />

Runderlass des Ministers für Umwelt, Naturschutz und<br />

Raumordnung<br />

vom 7. Dezember 1995 (ABl. S. 34)<br />

> Wasserrechtliche Anforderungen an Tankstellen für Kraftfahrzeuge<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz<br />

vom 8. November 2004 (ABl. S. 916)<br />

> Anwendung der Richtlinie des Rates der Europäischen<br />

Gemeinschaften vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang<br />

zu Informationen über die Umwelt (90/313/EWG)<br />

Gemeins. Runderlass des Ministers für Umwelt, Naturschutz<br />

und Raumordnung und anderer Ministerien vom<br />

14. Januar 1993 (ABl. S. 462)<br />

Gesetze<br />

> Bremisches Wassergesetz (BrWG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar<br />

2004 (Brem. GBl. S. 45), zuletzt geändert durch Bekanntmachung<br />

vom 31. März 2009 (Brem.GBl. Nr. 22 vom<br />

23.04.2009, S. 129 (132)<br />

> Entwässerungsortsgesetz (EOG) (Stadtgemeinde Bremen)<br />

vom 3. Juli 2002 (Brem.GBl. S. 289 ber. S. 509), zuletzt<br />

geändert durch Bekanntmachung vom 31. März 2009<br />

(Brem.GBl. Nr. 22 vom 23.04.2009, S. 129 (131)<br />

> Bremisches <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz (BrAbwAG)<br />

vom 1. Mai 1989 (GBl. S. 267),<br />

zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 31. März<br />

2009 (Brem.GBl. Nr. 22 vom 23.04.2009, S. 129 (130)<br />

> Gesetz über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr<br />

(BrWEGG)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 2004<br />

(Brem. GBl. S. 189)<br />

> Bremisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes<br />

(BremAGWVG)<br />

vom 2. Februar 1993 (GBl. S. 43), zuletzt geändert durch<br />

Bekanntmachung vom 31. März 2009 (Brem.GBl. Nr. 22<br />

vom 23.04.2009, S. 129 (133<br />

> Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven<br />

(EWOG)<br />

vom 3. Juli 1997 (Brem. GBl. S. 273, berichtigt S. 345),<br />

965


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.5<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Februar 2003<br />

(Brem. GBl. S. 101)<br />

> Ortsgesetz über Grenzwerte für Schadstoffe bei Einleitung<br />

nichthäuslichen Schmutzwassers in öffentliche <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

(Grenzwertortsgesetz - GWOG)<br />

vom 3. Juli 1997 (Brem.GBl. S. 289, berichtigt S. 576)<br />

(LBW: Kap. 07/2.2.4.2.2), aufgehoben mWv 22. 3. 2003<br />

durch Art. 2 OG v. 13. 2. 2003 (Brem.GBl. S. 101)<br />

Verordnungen<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie<br />

2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen an die<br />

ordnungsgemäße <strong>Abwasser</strong>beseitigung in Bremen (Brem-<br />

AbwAbfVerbrV)<br />

Vom 11. April 2003 (Brem.GBl. S. 183)<br />

> Verordnung über die Festlegung des Musters eines amtlichen<br />

Vordruckes für Erklärungen zur Erhebung einer Wasserentnahmegebühr<br />

vom 06. Mai 2004 (Brem. GBl. s. 197)<br />

> Verordnung über die Qualität von schutz- oder verbesserungsbedürftigem<br />

Süßwasser zur Erhaltung des Lebens<br />

der Fische<br />

vom 23. April 1997 (Brem. GBl. S. 159)<br />

> Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der<br />

bremischen Badegewässer (Bremische Badegewässerverordnung<br />

- BremBadV)<br />

vom 11. Dezember 2007 (Brem.GBl. Nr. 53 vom<br />

27.12.2007, S. 517)<br />

> Verordnung zur Erhebung von Hochwasserschutzbeiträgen<br />

in Bremerhaven<br />

vom 23. Dezember 2004 (Brem. GBl. S. 622)<br />

> Verordnung zum Schutz der Binnenoberflächengewässer,<br />

der Übergangsgewässer und des Grundwassers (Gewässerschutzverordnung<br />

– BremGSV)<br />

Vom 6. Februar 2004 (Brem. GVBl. S. 92)<br />

> Verordnung über die Ausweisung von Muschelgewässern<br />

vom 23. April 1997 (Brem.GBl. S. 166)<br />

> Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen<br />

Gewässern zum Zweck der Trinkwasserversorgung<br />

und über die Messmethoden sowie die Häufigkeit der Probenahmen<br />

und Analysen des Oberflächenwassers für die<br />

Trinkwassergewinnung<br />

vom 11. April 1997 (Brem.GBl. S. 133, berichtigt Seite<br />

179)<br />

> Verordnung über die Behandlung von kommunalem<br />

<strong>Abwasser</strong> (KomAbwV)<br />

966


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.5<br />

vom 23. April 1997 (Brem.GBl. Nr. 20 vom 09.05.1997, S.<br />

172)<br />

> Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS)<br />

vom 23. Dezember 2005 (Brem. GBl. 2006, S. 1)<br />

> Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern<br />

und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften<br />

vom 23. April 1997 (Brem. GBl. S. 170), geändert durch<br />

Art. 2 der Verordnung vom 02. Dezember 2005 (Brem.<br />

GBl. S. 607)<br />

> Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche<br />

Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung<br />

durch Programme (Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung)<br />

vom 15. Mai 2001 (Brem.GBl. S. 163)<br />

> Verordnung zur Erhebung von Daten über <strong>Abwasser</strong>emissionen<br />

(Emissionserklärungsverordnung - <strong>Abwasser</strong>))<br />

vom 3. Juli 2002 (Brem.GBl. S. 300), zuletzt geändert<br />

durch Berichtigung am 08. Oktober 2002 (Brem.GBl S.<br />

509)<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Bekanntmachung der Anforderungen an die dezentrale<br />

Beseitigung von Niederschlagswasser<br />

Vom 4. März 2004 (Brem. ABl. S. 213)<br />

> Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach<br />

dem Wassersicherstellungsgesetz und der Ersten Wassersicherstellungsverordnung<br />

vom 24. Januar 1977 (Brem. ABl. S. 29), zuletzt geändert<br />

durch Bek. vom 31. März 2009 (Brem.GBl. Nr. 22 vom<br />

23.04.2009, S. 129 (133))<br />

> Bekanntmachung über die nach der Trinkwasserverordnung<br />

zuständigen Behörden<br />

vom 26. November 2002 (Brem. ABl. S. 827)<br />

> Erlass des Senators für Bau und Umwelt (Obere Wasserbehörde)<br />

zur Neuplanung und Sanierung der Entwässerungssysteme<br />

der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt<br />

Bremerhaven<br />

Vom 16. April 2002 (Brem.ABl. S. 339)<br />

> Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei<br />

der Gebäudeausstattung mit Regenwassernutzungsanlagen<br />

in Bremen<br />

vom 02. Januar 2003 (Brem. ABl. S. 68)<br />

> Liste der Untersuchungsstellen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV<br />

sowie Angaben zur Bestellung nach § 19 Abs. 2 TrinkwV<br />

2001<br />

967


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.6<br />

vom 28. Oktober 2008 (Brem.ABl. Nr. 117 vom<br />

05.11.2008, S. 888)<br />

> Bekanntmachung der Hinweise zum Vollzug der Verordnung<br />

über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen (VAwS)<br />

vom 01. September 1995 (Brem. ABl. S. 788)<br />

> Bekanntmachung der oberen Wasserbehörde über die<br />

Einführung allgemein anerkannter Regeln der Technik für<br />

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

vom 1. September 1995 (Brem. ABl. S. 779)<br />

> Gemeinsamer Erlass des Senators für Umweltschutz und<br />

Stadtentwicklung, des Senators für das Bauwesen, des<br />

Senators für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie und<br />

des Senators für Häfen, Schifffahrt und Außenhandel über<br />

die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der<br />

Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />

vom 19. August 1992 (ABl. 1993 S. 103)<br />

> Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen<br />

beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL)<br />

vom 03. Dezember 2001 (Brem. ABl. S. 901)<br />

> Bekanntmachung über die federführende Behörde nach<br />

dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

vom 17. Oktober 1995 (ABl. S. 831), zuletzt geändert<br />

durch Bek. vom 31. März 2009 (Brem.GBl. Nr. 22 vom<br />

23.04.2009, S. 129 (131))<br />

A-11.2.6 Hamburg<br />

Gesetze<br />

> Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)<br />

In der Fassung vom 29. März 2005 (HmbGVBl. S. 97),<br />

zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 14. Dezember<br />

2007 (Hamb.GVBl. Nr. 47 vom 28.12.2007, S. 501)<br />

> Hamburgisches <strong>Abwasser</strong>gesetz (HmbAbwG)<br />

In der Fassung vom 24. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 258),<br />

berichtigt 15. August 2001 (HmbGVBl. S. 280), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. September<br />

2007 (Hamb.GVBl. Nr. 34 vom 18.09.2007, S. 284)<br />

> Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes<br />

(HmbAGWVG)<br />

vom 20. Juli 1994 (HmbGVBl. S. 213), geändert durch Art.<br />

11 des Gesetzes vom 1. September 2005 (HmbGVBl. S.<br />

377)<br />

> Gesetz über die Erhebung einer Gebühr der Grundwasserentnahmen<br />

(Grundwassergebührengesetz - GruwaG)<br />

vom 26. Juni 1989 (GVBl. S.115), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 519)<br />

968


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.6<br />

> Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg<br />

(HmbUVPG)<br />

vom 10. Dezember 1996 (HmbGVBl. S. 310), zuletzt<br />

geändert durch· Artikel 5 des Gesetzes vom 03. April 2007<br />

(Hamb.GVBl. Nr. 16 vom 24.04.2007, S. 119)<br />

> Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des <strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes<br />

(HmbAbwAG)<br />

vom 21. Dezember 1988 (GVBl. S. 316), zuletzt geändert<br />

durch Art. 13 des Gesetzes vom 1. September 2005<br />

(HmbGVBl. S. 377)<br />

Verordnungen<br />

> Verordnung über Nachweise im Bereich der <strong>Abwasser</strong>beseitigung<br />

(NachweisVO)<br />

vom 7. September 1993 (GVBl. S. 259), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. September 2007<br />

(Hamb.GVBl. Nr. 34 vom 18.09.2007, S. 284)<br />

> Verordnung über die Qualität von Fisch- und Muschelgewässern<br />

(Fisch- und Muschelgewässerqualitätsverordnung)<br />

vom 9. September 1997 (HmbGVBl. S. 468)<br />

> Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der<br />

Badegewässer (Badegewässerverordnung),<br />

vom 26. Februar 2008 (Hamb.GVBl. Nr. 15 vom<br />

07.03.2008, S. 117)<br />

> Verordnung über Anforderungen an Wasser- und <strong>Abwasser</strong>untersuchungsstellen<br />

und deren Zulassung<br />

Vom 14. August 2001 (HmbGVBl. S. 310), geändert am ·<br />

5. Juli 2005 (HmbGVBl. S. 275)<br />

> EG-Wasserrahmenrichtlinien-Umsetzungsverordnung<br />

Vom 29. Juni 2004 (HmbGVBl. S. 277)<br />

> Verordnung über die erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser<br />

auf Wohngrundstücken (Niederschlagswasserversickerungsverordnung)<br />

Vom 23. Dezember 2003 (HmbGVBl. S. 6)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG<br />

des Rates über die Behandlung von kommunalem <strong>Abwasser</strong><br />

(KomAbwVO)<br />

vom 24. Juni 1997 (GVBl. 297), geändert durch Verordnung<br />

vom 11. April 2000 (GVBl. S. 82)<br />

> Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen<br />

Gewässern zum Zweck der Trinkwasserversorgung<br />

vom 4. März 1997 (GVBl. S. 42)<br />

> Verordnung über anerkannte Fachbetriebe und Zertifizierungsorganisationen<br />

auf dem Gebiet der Grundstücksentwässerung<br />

vom 5. August 1997 (HmbGVBl. S. 399)<br />

969


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.6<br />

> Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern<br />

und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften<br />

(JGS-Anlagenverordnung – JGS -VO)<br />

vom 8. Juni 1999 (GVBl. S. 107), geändert durch Verordnung<br />

vom 29. November 2005 (HmbGVBl. s. 455)<br />

> Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung<br />

von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise<br />

nach der Hamburgischen Bauordnung (WasBauPVO)<br />

vom 30. Juli 2002 (HmbGVBl. S. 223)<br />

> Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen und über Fachbetrieb (Anlagenverordnung<br />

- VAwS)<br />

vom 19. Mai 1998 (GVBl. S. 71), zuletzt geändert durch<br />

Art. 41 des Gesetzes vom 1. September 2005 (HmbGVBl.<br />

S. 377)<br />

> Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche<br />

Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung<br />

durch Programme<br />

vom 20. März 2001 (HmbGVBl. S. 40), geändert durch<br />

Artikel 2 der Verordnung vom 29. Juni 2004 (Hamb.GVBl.<br />

Nr. 32 vom 09.07.2004, S. 277)<br />

> Verordnung über die Einleitung von <strong>Abwasser</strong> aus der Verbrennung<br />

von Abfällen<br />

vom 17. Juni 2003 (HmbGVBl. S. 172)<br />

> Verordnung über die Erklärung von Daten über <strong>Abwasser</strong>emissionen<br />

(Emissionserklärungsverordnung - <strong>Abwasser</strong>)<br />

vom 11. Dezember 2001 (HmbGVBl. S. 588)<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Allgemeine Einleitungsbedingungen für das Einleiten von<br />

<strong>Abwasser</strong> in öffentliche <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

Bek. vom 20. August 1986 (Amtl. Anz. S. 1621)<br />

> Anordnung über die Zuständigkeiten für die <strong>Abwasser</strong>beseitigung<br />

vom 22. Mai 1984 (Amtl. Anz. S. 869),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 34 der Anordnung vom 21.<br />

November 2006 (Amtl. Anz. S. 2813)<br />

> Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des<br />

Wasserrechts und der Wasserwirtschaft<br />

vom 7. April 1987 (Amtl. Anz. S. 1249, ber. am 22. Juni<br />

1987), zuletzt geändert durch Anordnung vom 16. Deyember<br />

2008 (Amtl.Anz. Hamburg Nr. 101 vom 30.12.2008, S.<br />

2667)<br />

> Fachfirmen für die Entnahme von Proben aus Grundwassermessstellen<br />

vom 31. März 2009 (Amtl.Anz. Hamburg Nr. 31 vom<br />

21.04.2009, S. 677)<br />

970


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.7<br />

A-11.2.7 Hessen<br />

> Ersatz des Extraktionsmittels 1,1,2-Trichlortrifluorethan<br />

durch Petroläther bei der Bestimmung der schwerflüchtigen,<br />

lipophilen Stoffe im Wasser/<strong>Abwasser</strong><br />

Bekanntmachung der Umweltbehörde vom 27. Dezember<br />

2001 (Amtl.Anz. S. 169)<br />

> Hinweise zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum<br />

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe<br />

– Vollzugshinweise VAwS – (Fassung Juli 2002)<br />

Vom 7. August 2002 (Amtl. Anz. S. 3073)<br />

> Anforderungen an Abfüllanlagen von Tankstellen<br />

Vom 31. Juli 1998 (Amtl. Anz. S. 2725)<br />

> Bekanntmachung der Anerkennungen als Sachverständigenorganisation<br />

gemäß § 22 der Verordnung über Anlagen<br />

zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und<br />

über Fachbetriebe (Anlagenverordnung – VAwS) (Fassung<br />

Februar 1999)<br />

Vom 15. März 1999 (Amtl. Anz. S. 659)<br />

> Einführung Technischer Regeln wassergefährdender<br />

Stoffe (TRwS)<br />

Vom 31. Juli 1998 (Amtl. Anz. S. 2725)<br />

> Einführung einer Technischen Regel wassergefährdende<br />

Stoffe<br />

Vom 28. April 1999 (Amtl. Anz. S. 1307)<br />

> Technische Baubestimmungen – Liste der Technischen<br />

Baubestimmungen<br />

Bekanntmachung der Behörde für Stadtentwicklung und<br />

Umwelt vom 01. August 2005 (Amtl. Anz. S. 1889)<br />

> Anordnung zur Durchführung des <strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes<br />

vom 13. Januar 1989 (Amtl. Anz. S. 125), zuletzt geändert<br />

durch Anordnung vom 12. Februar 2002 (Amtl. Anz. S.<br />

817)<br />

Gesetze<br />

> Hessisches Wassergesetz (HWG)<br />

vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 1 des Gesetzes vom 19. November 2007 (GVBl.<br />

Hessen I Nr. 25 vom 28.11.2007, S. 792)<br />

> Hessisches Grundwasserabgabengesetz (HGruwAG)<br />

vom 17. Juni 1992 (GVBl. I S. 209),<br />

geändert durch Gesetze vom 16. Dezember 1996 (GVBl. I<br />

S. 534) und vom 22. Dezember 2000 (GVBl. I S. 623)<br />

(außer Kraft mit Ablauf des 31.12.2004).<br />

> Hessisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz<br />

(HWVG)<br />

971


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.7<br />

vom 16. November 1995 (GVBl. S. 503), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 18. Juni 2009 GVBl. Hessen I Nr. 8 vom<br />

29.06.2009, S. 227)<br />

> Hessisches Ausführungsgesetz zum <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz<br />

(HAbwAG)<br />

vom 29. September 2005 (GVBl. I S. 664)<br />

Verordnungen<br />

> Verordnung über die Eigenkontrolle von <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

(<strong>Abwasser</strong>eigenkontrollverordnung - EKVO)<br />

vom 21. Januar 2000 (GVBl. I S. 59), zuletzt geändert<br />

durch Art. 1 der Verordnung 22. August 2007 (GVBl. Hessen<br />

I Nr. 19 vom 20.09.2007, S. 577)<br />

> Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von<br />

<strong>Abwasser</strong> mit gefährlichen Stoffen in öffentliche <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

(Indirekteinleiterverordnung - VGS)<br />

vom 13. Dezember 2006 (GVBl. Hessen I Nr. 23 vom<br />

21.12.2006, S. 684), zuletzt geändert durch Berichtigung<br />

der Verordnung vom 3. August 2007 (GVBl. I S. 684)<br />

(GVBl. Hessen I Nr. 16 vom 03.08.2007, S. 527)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />

(VO-WRRL)<br />

Vom 17. Mai 2005 (GVBl. I Nr. 13 vom 27.05.2005 S. 382)<br />

> Verordnung zur Regelung von Anforderungen an wasserrechtliche<br />

Erlaubnisse nach der IVU-Richtlinie<br />

(IVU-VO <strong>Abwasser</strong>), vom 4. September 2003 (GVBl. I S.<br />

262), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom<br />

3. August 2007 (GVBl. Hessen I Nr. 17 vom 17.08.2007, S.<br />

532)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2000/76/EG<br />

über die Verbrennung von Abfällen (AbwV-Abfallverbrennung)<br />

Vom 20. Oktober 2003 (GVBl. I S. 288)<br />

> Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden<br />

vom 13. Mai 2005 (GVBl. I S. 419), zuletzt geändert durch<br />

Verordnung vom 6. Oktober 2008 (GVBl. Hessen I Nr. 19<br />

vom 23.10.2008, S. 894)<br />

> Fischgewässerverordnung<br />

vom 24. April 1997 (GVBl. I S. 87), geändert durch Verordnung<br />

vom 13. Mai 1998 (GVBl. I S. 209)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG<br />

des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von<br />

kommunalem <strong>Abwasser</strong> (KomAbw-VO)<br />

vom 25. Oktober 1996 (GVBl. I S. 470), geändert durch<br />

Verordnung vom 24. März 2000 (GVBl. I S. 159)<br />

> Verordnung über die Untersuchung des Rohwassers von<br />

Wasserversorgungsanlagen (Rohwasseruntersuchungs-<br />

972


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.7<br />

verordnung - RUV)<br />

vom 19. Mai 1991 (GVBI. I S. 200), geändert durch Art. 34<br />

des Gesetzes vom 15. Juli 1997 (GVBI. I S. 232)<br />

> Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen<br />

Gewässern zum Zweck der Trinkwasserversorgung<br />

vom 30. April 1997 (GVBl. I S. 112)<br />

> Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen und über Fachbetriebe<br />

(Anlagenverordnung - VAwS)<br />

vom 16. September 1993 (GVBl. I S. 409),<br />

zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 25. Februar<br />

2008 (GVBl. Hessen I Nr. 5 vom 17.03.2008, S. 648)<br />

> Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der<br />

Badegewässer (VO-BGW)<br />

vom 21. Juli 2008 (GVBl. Hessen I Nr. 14 vom 24.07.2008,<br />

S. 796)<br />

> Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung<br />

von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise<br />

nach der Hessischen Bauordnung (WasBauPVO)<br />

vom 20. Mai 1998 (GVBl. I S. 228)<br />

> Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche<br />

Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung<br />

durch Programme (Qualitätszielverordnung)<br />

vom 02. Oktober 2006 (GVBl. S. 526)<br />

> Verordnung zur Erhebung von Daten über <strong>Abwasser</strong>emissionen<br />

(Emissionserklärungsverordnung - <strong>Abwasser</strong>)<br />

vom 15. November 2006 (GVBl. I S. 610),<br />

aufgehoben durch § 3 der Verordnung vom 22. September<br />

2008 (GVBl. Hessen I Nr. 18 vom 06.10.2008, S. 882)<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Verwaltungsvorschrift zur Eigenkontrolle von <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

vom 17. November 2000 (StAnz. S. 3975)<br />

> Verwaltungsvorschrift über die Wasseraufsicht bei Planung,<br />

Bau, Betrieb und Unterhaltung von Talsperren<br />

vom 15. August 2005 (StAnz. S. 3520)<br />

> Regelung über den in einem Fließgewässer zu belassenden<br />

Mindestabfluss bei der Entnahme und Wiedereinleitung<br />

von Wasser<br />

Vom 9. Dezember 2002 (StAnz. 2003 S. 158)<br />

> Verwaltungsvorschrift über die Feststellung von Überschwemmungsgebieten<br />

Vom 11. Januar 2005 (StAnz. S. 537)<br />

> Verwaltungsvorschrift „Betrieb und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern<br />

nach DIN 1999 (AbscheiderVwV)“<br />

Vom 21. Juli 2005 (StAnz. S. 3523)<br />

973


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.7<br />

> Verwaltungsvorschrift zur Durchführung wasserrechtlicher<br />

Zulassungsverfahren für kommunale <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

und <strong>Abwasser</strong>einleitungen<br />

vom 1. Juli 2005 (StAnz. S. 2808)<br />

> Verwaltungsvorschrift für die Genehmigung von Wasserversorgungsanlagen<br />

und <strong>Abwasser</strong>anlagen; hier: <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

im Trinkwassergewinnungsgebiet (Schutzzone<br />

II)<br />

vom 15. Juli 1996 (StAnz. S. 2588)<br />

> Verwaltungsvorschrift für die Überwachung von <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

und <strong>Abwasser</strong>einleitungen<br />

vom 10. September 2001 (StAnz. S. 3511)<br />

> Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des<br />

<strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes und des Hessischen Ausführungsgesetzes<br />

zum <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz<br />

(VwV-AbwAG/HAbwAG)<br />

vom 31. Mai 2007 (StAnz. Hessen Nr 25 vom 18.06.2007,<br />

S. 1225)<br />

> Einsatz von Pflanzenbeeten für die biologische Reinigung<br />

von häuslichem <strong>Abwasser</strong><br />

Erl. d. Hess. Ministeriums für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten<br />

vom 18. Oktober 1999, StAnz. S. 3360<br />

> Verwaltungsvorschrift für die Verwendung des Aufkommens<br />

aus der <strong>Abwasser</strong>abgabe<br />

vom 18. Dezember 1992 (StAnz. 3/1993 S. 175)<br />

> Verwaltungsvorschrift zur Befreiung von der <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht<br />

vom 14. Juli 2005 (StAnz. S. 3525)<br />

> Entwässerung der in <strong>Abwasser</strong>anlagen anfallenden Rückstände<br />

Erlass des Hess. Ministeriums für Umwelt, Energie,<br />

Jugend, Familie und Gesundheit<br />

vom 17. März 1995 (StAnz. 20/1995 S. 1464)<br />

> Merkblatt zur wasserrechtlichen Einstufung flüssiger<br />

Rückstände<br />

Bek. des Hess. Ministeriums für Umwelt, Energie, Jugend,<br />

Familie und Gesundheit<br />

vom 17. Mai 1995 (StAnz. 24/1995 S. 1808)<br />

> Durchführungserlass zur Grundwasserverordnung<br />

Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie,<br />

Jugend, Familie und Gesundheit vom 11. März 1999<br />

(StAnz. S. 925)<br />

> Wasserschutzgebiete<br />

Erlaß des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie,<br />

Jugend, Familie und Gesundheit vom 2. Februar 1996<br />

(StAnz. S. 985)<br />

974


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.7<br />

> Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung<br />

der Rohwasseruntersuchungsverordnung – VV-RUV<br />

vom 07. November 1995 (StAnz. s. 3833)<br />

> Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen<br />

beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL)<br />

Erlass des Ministeriums für Landesentwicklung, Wohnen,<br />

Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz<br />

vom 22. Juni 1993 (StAnz. S. 1809), zuletzt geändert<br />

durch Anlage 3.5/1 der Liste und Übersicht der im Land<br />

Hessen bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen(StAnz.<br />

Hessen Nr. 30 vom 28.07.2003, S.<br />

3019 (3043))<br />

> Vorläufiger Anforderungskatalog für Regenwassernutzungsanlagen<br />

Bek. des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie,<br />

Jugend, Familie und Gesundheit vom 4. Februar 1999<br />

(StAnz. S. 706)<br />

> Projektsteuerung beim Bau/Ausbau kommunaler Kläranlagen<br />

Bek. des Hess. Ministeriums für Umwelt, Energie, Familie,<br />

Jugend und Gesundheit vom 29. August 1995 (StAnz. 38/<br />

1995 S. 3062)<br />

> Verwaltungsvorschrift zu § 44 des Hessischen Wassergesetzes<br />

(HWG) und zur Indirekteinleiterverordnung (IndirekteinleiterVwV)<br />

vom 24. August 2006 (StAnz. Hessen Nr. 37 vom<br />

11.09.2006, S. 2102), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift<br />

vom 9. Dezember 2008 (StAnz. Hessen Nr. 1-2<br />

vom 05.01.2009, S. 69)<br />

> Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über Anlagen zum<br />

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe<br />

(VAwS)<br />

vom 10. August 2004 (StAnz. S. 3233)<br />

> Einleitungen von mineralölhaltigem <strong>Abwasser</strong> in öffentliche<br />

<strong>Abwasser</strong>anlagen (MineralölVwV)<br />

vom 21. August 2001 (StAnz. S. 3440),<br />

> Einleitungen von <strong>Abwasser</strong> aus fotografischen Prozessen<br />

(Silberhalogenid-Fotografie) in öffentliche <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

(FotoVwV)<br />

vom 15. Oktober 1996 (StAnz. S. 4138), geändert durch<br />

Verwaltungsvorschrift vom 28. August 2001 (StAnz. S.<br />

3447), aufgehoben zum 1. Januar 2007<br />

> Anforderungen an die Verminderung der <strong>Abwasser</strong>belastung<br />

nach § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)<br />

Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft<br />

und Forsten vom 2. Oktober 2000 (StAnz. S. 3975)<br />

975


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.8<br />

> Umweltallianz Hessen – Katalog verwaltungsrechtlicher<br />

Erleichterungen zugunsten EMAS-auditierter oder nach<br />

ISO 14001 zertifizierter Organisationen<br />

vom 06. Dezember 2001 (StAnz. 2002, s. 116)<br />

A-11.2.8 Mecklenburg-Vorpommern<br />

Gesetze<br />

> Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

(LWaG)<br />

vom 30. November 1992 (GVOBl. MV S. 669), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Februar<br />

2009 (GVOBl.M-V Nr. 4 vom 25.02.2009, S. 238)<br />

> Gesetz über die Nutzung der Gewässer im Land Mecklenburg-Vorpommern<br />

für den Verkehr - Wasserverkehrsgesetz<br />

(WVG)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar<br />

1993 (GVOBl. M-V S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 10.07.2008 (GVOBl. M-V S. 296), aufgehoben mWv<br />

31. 7. 2008 durch Art. 3 Satz 2 G v. 10. 7. 2008 (GVOBl.<br />

M-V S. 296)<br />

> Gesetz über wasserrechtliche und wasserverbandsrechtliche<br />

Regelungen (Wasserrechts- und Wasserverbandsrechtsregelungsgesetz<br />

- WWVRG)<br />

vom 4. August 1992 GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 753-I<br />

(GVOBl. S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.<br />

November 2001 (GVOBl. M-V S. 448)<br />

> Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden<br />

(GUVG)<br />

Art. 1 des Wasserrechts- und Wasserverbandsrechtsregelungsgesetzes<br />

vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458),<br />

zuletzt geändert Artikel 1 des Zweiten Gesetzes vom 17.<br />

Dezember 2008 (GVOBl. M-V Nr. 17 vom 30.12.2008, S.<br />

499)<br />

> Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und<br />

Bodenverbände (Wasserverbandsausführungsgesetz –<br />

AGWVG)<br />

Art. 2 des Wasserrechts- und Wasserverbandsrechtsregelungsgesetzes<br />

vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.<br />

November 2001 (GVOBl. M-V S. 448)<br />

> Ausführungsgesetz zum <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz des<br />

Landes Mecklenburg-Vorpommern (AbwAG M-V)<br />

vom 19. Dezember 2005 (GVOBl. M-V S. 637)<br />

Verordnungen<br />

> Verordnung über die Selbstüberwachung von <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

und <strong>Abwasser</strong>einleitungen (Selbstüberwachungs-<br />

976


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.8<br />

verordnung-SÜVO)<br />

vom 20. Dezember 2006 (GVOBl.M-V Nr. 1 vom<br />

12.01.2007, S. 5)<br />

> Verordnung über die Genehmigungspflicht für das Einleiten<br />

oder Einbringen gefährlicher Stoffe oder Stoffgruppen<br />

in <strong>Abwasser</strong>anlagen (Indirekteinleiterverordnung-Indir.VO)<br />

vom 9. Juli 1993 (GVOBl. M-V. S. 783), geändert durch<br />

Verordnung vom 18. Oktober 1999 (GVOBl. M-V S. 601),<br />

aufgehoben mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 durch Artikel<br />

29 Abs. 3 des Gesetzes vom 23. Mai 2006 (GVOBl.M-<br />

V Nr. 8 vom 31.05.2006, S. 194)<br />

> Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Wasserrecht<br />

(Wasserrechtszuständigkeitsverordnung – WasZustVO M-<br />

V)<br />

vom 9. September 2002 (GVOBl. M-V 1995 S. 630),<br />

zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. April 2008<br />

(GVOBl.M-V Nr. 7 vom 13.06.2008, S. 143)<br />

> Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche<br />

Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung<br />

durch Programme (Gewässerqualitätszielverordnung -<br />

GQZVO M-V)<br />

vom 11. Juni 2001 (GVOBl. M-V S. 167), geändert durch·<br />

Art. 2 der Verordnung vom 22. Dezember 2003 (GVOBl.<br />

M-V 2004 S. 14), aufgehoben mit Wirkung zum 23.<br />

Dezember 2013 durch Artikel 3 Abs. 3 der Verordnung<br />

vom 22. Dezember 2003 (GVOBl.M-V Nr. 1 vom<br />

16.01.2004, S. 14)<br />

> Verordnung über das Entgelt für Wasserentnahmen<br />

(Wasserentnahmeentgeltverordnung - WaEntgVO M-V)<br />

vom 13. Dezember 1996 (GVOBl. M-V S. 672), zuletzt<br />

geändert durch Verordnung vom 27. Januar 2003 (GVOBl.<br />

M-V S. 133)<br />

> Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen<br />

Gewässern zum Zwecke der Trinkwasserversorgung<br />

(Oberflächenwasserverordnung - OWassVO M-V)<br />

vom 24. April 1997 (GVOBl. M-V S. 195), geändert durch<br />

Verordnung vom 22. Dezember 2003 (GVOBl. M-V 2004<br />

S. 14)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRLUVO M-V)<br />

Vom 22. Dezember 2003 (GVOBl. M-V 2004 S. 14)<br />

> Verordnung zur wasserrechtlichen Umsetzung der Richtlinie<br />

2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen<br />

(AbwAbfverbrVO M-V)<br />

vom 11. Dezember 2002 (GVOBl. M-V S. 780)<br />

> Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverord-<br />

977


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.8<br />

nung - VAwS)<br />

vom 5. Oktober 1993 (GVOBl. M-V S. 887), zuletzt geändert<br />

durch Art. 1 der Verordnung vom 14. Dezember 2005<br />

(GVOBl. M-V S. 666)<br />

> Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde<br />

nach dem Düngemittelgesetz (Düngemittelzuständigkeitsverordnung<br />

– DüngemZustVO M-V)<br />

vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V Nr. 1 vom<br />

21.01.2009, S. 52)<br />

> Verordnung zur Aufgabenregelung des Alarmdienstes für<br />

den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigungen<br />

(Alarmdienstverordnung - ADVO)<br />

vom 7. November 1995 (GVOBl. MV. S. 632), geändert<br />

durch Art. 9 der Verordnung vom 11. Februar 2002<br />

(GVOBl. M-V S. 114)<br />

> Landesverordnung über die Bestimmung der zuständigen<br />

Behörde für den Erlass von Veränderungssperren zur<br />

Sicherung wasserwirtschaftlicher Planungen<br />

(Wasserwirtschafts-Veränderungssperren-Zuständigkeitsverordnung<br />

- WVerändspZustLVO)<br />

vom 14. August 1997 (GVOBl. S. 474)<br />

> Verordnung über die Qualität von Süßwasser, das schutzoder<br />

verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von<br />

Fischen zu erhalten (Fischgewässerverordnung - FGVO)<br />

vom 23. Oktober 1997 (GVOBl. M-V S. 672, berichtigt S.<br />

747), geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2003<br />

(GVOBl. M-V 2004 S. 14)<br />

> Verordnung über die Qualitätsanforderungen an Muschelgewässer<br />

(Muschelgewässerverordnung - MuGVO)<br />

vom 23. Oktober 1997 (GVOBl. M-V S. 680, berichtigt S.<br />

747), aufgehoben mit Wirkung zum 23. Dezember 2013<br />

durch Artikel 3 Abs. 3 Nr. 2 der Verordnung vom 22.<br />

Dezember 2003 (GVOBl. M-V 2004 S. 14)<br />

> Verordnung über die Errichtung eines Warn- und Alarmdienstes<br />

zum Schutz vor Wassergefahren (Hochwassermeldedienstverordnung<br />

- HwMDVO -)<br />

vom 29. August 2005 (GVOBl. M-V S. 453)<br />

> Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen<br />

der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern<br />

(Wasserverbandshaushaltsverordnung – WHVO M-V)<br />

vom 06. Juni 2000 (GVOBl. M-V S. 290)<br />

> Verordnung für die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern<br />

(Hafenverordnung - HafVO M-V)<br />

vom 17. Mai 2006 (GVOBl. M-V 2006, S. 355), zuletzt<br />

geändert durch Erste ÄndVO1 vom 11. 12. 2007 (GVOBl.<br />

M-V 2008 S. 3)<br />

978


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.8<br />

> Verordnung über die Anerkennung als sachverständige<br />

Stelle für <strong>Abwasser</strong>untersuchungen (AsSAVO M-V)<br />

vom 14. Dezember 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 667)<br />

> Zum Wasserverkehrsgesetz<br />

Verordnung über die Erhebung von Abgaben für die<br />

Benutzung der dem öffentlichen Verkehr zugänglichen Privathäfen<br />

in Mecklenburg-Vorpommern<br />

(HafAbgVO M-V)<br />

vom 27. Februar 1995 (GVOBI. M-V. S. 118)<br />

> Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserwirtschaftsverwaltung<br />

(Wasserwirtschaftskostenverordnung - WaKostVO M-V)<br />

vom 20. Dezember 2006 (GVOBl. M-V. 2007, S. 13)<br />

> Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Wasserrecht<br />

(Wasserrechtszuständigkeitsverordnung - WaZustVO M-<br />

V)<br />

vom 9. September 2002 (GVOBl.M-V Nr. 17 vom<br />

20.09.2002, S. 630), zuletzt geändert durch Verordnung<br />

vom 19. April 2008 (GVOBl.M-V Nr. 7 vom 13.06.2008, S.<br />

143)<br />

> Verordnung über die Behandlung von kommunalem<br />

<strong>Abwasser</strong> (Kommunalabwasserverordnung - KAbwVO M-<br />

V)<br />

vom 15. Dezember 1997 (GVOBI. M-V 1998 S. 25), geändert<br />

durch Verordnung vom 8. Mai 2001 (GVOBl. M-V<br />

2001 S. 148)<br />

> Verordnung zur Erhebung von Daten über <strong>Abwasser</strong>emissionen<br />

(<strong>Abwasser</strong>emissionserklärungs-Verordnung - AbwEEVO<br />

M-V)<br />

vom 9. September 2003 (GVOBl. M-V S. 451)<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Neuorganisation der staatlichen Umweltverwaltung<br />

Bek. der Umweltministerin vom 29. Mai 1991 (Amtsblatt<br />

M-V S. 509)<br />

> Aufforderung des Umweltministers (Oberste Wasserbehörde)<br />

zur Anmeldung alter Wasserrechte und alter Wasserbefugnisse<br />

Bek. des Umweltministers vom 20. September 1993<br />

(AmtsBl. M-V. S. 1758)<br />

> Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem<br />

Länderfinanzierungsprogramm Wasser und Boden (FöRi –<br />

WaBo)<br />

Bekanntmachung des Umweltministeriums vom 31. Juli<br />

2001 – X 120 – (Amtsbl. M-V S. 975)<br />

979


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.8<br />

> <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht und Befreiung von der<br />

<strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht – Vollzugshinweise zu § 40<br />

LWaG – Erlass des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung<br />

und Umwelt<br />

vom 23. September 1998 (AmtsBl. M-V S. 1291), geändert<br />

am 11. Januar 1999 (AmtsBl. M-V S. 89)<br />

> Anforderungen an Abfüllanlagen von Tankstellen – VAAT –<br />

gemäß § 4 Abs. 2 der Anlagenverordnung<br />

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung<br />

und Umwelt<br />

Vom 1. August 1995 (AmtsBl. M-V S. 799)<br />

> Zu § 19 LWaG Wasserschutzgebiete<br />

Einführungserlass zum DVGW Arbeitsblatt W 101 "Richtlinie<br />

für Trinkwasserschutzgebiete, I. Teil: Schutzgebiete für<br />

Grundwasser"<br />

Erlass des Umweltministers vom 26. November 1993<br />

(AmtsBI. M-V S. 1831)<br />

> Aktualisierung von amtlichen Vordrucken nach § 17 Abs. 5<br />

des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

über die Erklärung zum Wasserentnahmeentgelt<br />

Bekanntmachung des Umweltministeriums vom 10. September<br />

2002 (Amtsbl. M-V S. 1230)<br />

> Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen<br />

beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL)<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Bau und<br />

Landesentwicklung, vom 09. August 2005 (AmtsBl. M-V S.<br />

969)<br />

> Richtlinien zur Förderung von wasserwirtschaftlicher Vorhaben<br />

(FöRiWas) - korrigierte Fassung<br />

Erlass des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und<br />

Umwelt<br />

vom 8. Oktober 1997 (AmtsBl. M-V S. 1280)<br />

> Verwaltungsvorschrift über das Führen sowie Inhalt und<br />

Form des Wasserbuches (VV Wasserbuch)<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung<br />

und Umwelt vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. M-V. S.<br />

734)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

für den Vollzug der Düngeverordnung (Verwaltungsvorschrift<br />

Düngeverordnung M-V – VV DüVO M-V –)<br />

Vom 7. April 1997 (AmtsBl. S. 429)<br />

> Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit<br />

wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe<br />

(Anlagenverordnung - Verwaltungsvorschrift - VVAwS)<br />

Verwaltungsvorschrift des Umweltministers vom 5. Oktober<br />

1993 (AmtsBl. M-V S. 1697)<br />

980


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.8<br />

> Verwaltungsvorschrift gemäß § 4 Abs. 2 der Anlagenverordnung<br />

- Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Anlagen<br />

zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist<br />

und Silagesickersäften<br />

(Verwaltungsvorschrift JGS-Anlagen - VVJGSA)<br />

Verwaltungsvorschrift des Umweltministers vom 5. Oktober<br />

1993 (AmtsBl. M-V S. 1731)<br />

> Verwaltungsvorschrift über allgemein anerkannte Regeln<br />

der Technik für die <strong>Abwasser</strong>behandlung mittels Kleinkläranlagen<br />

(Kleinkläranlagen - Verwaltungsvorschrift - KKA-<br />

VV-)<br />

Erlass des Umweltministers vom 25. November 2002<br />

(AmtsBl. M-V S. 1496, ber. AmtsBl. M-V S. 1569), zuletzt<br />

geändert durch Berichtigung der Verwaltungsvorschrift am<br />

5. Dezember 2002 (AmtsBl.M-V Nr. 57 vom 23.12.2002, S.<br />

1569)<br />

> Zu § 7a WHG <strong>Abwasser</strong> VwV Anhang 50 - Zahnbehandlung<br />

Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern<br />

und der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern<br />

über <strong>Abwasser</strong>einleitungen aus Zahnarztpraxen und<br />

Zahnkliniken<br />

Bekanntmachung des Umweltministers vom 30. März<br />

1994 (AmtsBl. M-V S. 520)<br />

> Zu § 324 ff. StGB Umweltstraftaten<br />

Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden<br />

bei der Bekämpfung von Verstößen<br />

gegen die Umwelt<br />

Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 18. April 1994<br />

(AmtsBl. M-V. S. 541)<br />

> Verwaltungsvorschrift zu Durchführung der Klärschlammverordnung<br />

(VwV-AbfKlärV)<br />

Erlass des Umweltministers und des Landwirtschaftsministers<br />

vom 26. Oktober 1994 (AmtsBl. M-V S. 1133)<br />

> Richtlinien zur Förderung von Kleinkläranlagen (FöRi-<br />

KKA)<br />

Bekanntmachung des Umweltministeriums<br />

Vom 25. November 2003 (AmtsBl. M-V S. 1164)<br />

> Amtliche Vordrucke zum Vollzug des <strong>Abwasser</strong>abgabenrechts<br />

vom 21. April 2006 (AmtsBl. M-V S. 376)<br />

> Kommunalabwasserverordnung Mecklenburg-Vorpommern<br />

- Erläuterungen und Hinweise zu ihrem Vollzug -<br />

Erlass des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und<br />

Umwelt vom 2. März 1998 (AmtsBl. M-V. S. 391)<br />

981


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.9<br />

> Förderrichtlinie zur wirtschaftlichen Stabilisierung abwasserbeseitigungspflichtiger<br />

Körperschaften in Mecklenburg-<br />

Vorpommern (FöRi-StabAW)<br />

Erlass des Innenministeriums vom 31. März 1999 (Amtsbl.<br />

M-V. S. 352)<br />

A-11.2.9 Niedersachsen<br />

Gesetze<br />

> Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)<br />

in der Fassung vom 25. Juli 2007 (Nds.GVBl. Nr. 17 vom<br />

17.06.2004, S. 171)<br />

> Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz<br />

(Nds. AGWVG)<br />

vom 6. Juni 1994 (Nds. GVBl. S. 238), zuletzt geändert<br />

durch Art. 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2009 (Nds.GVBl.<br />

Nr. 11 vom 19.05.2009, S. 191)<br />

> Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(NUVPG)<br />

in der Fassung vom 30. April 2007 (Nds.GVBl. Nr. 13 vom<br />

22.05.2007, S. 179 (180))<br />

> Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz<br />

(Nds. Ag AbwAG)<br />

in der Fassung vom 24. März 1989 (Nds. GVBl. S. 69),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2001<br />

(Nds. GVBl. S. 701)<br />

Verordnungen<br />

> Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des<br />

Wasserrechts (ZustVO-Wasser)<br />

Vom 29. November 2004 (Nds. GVBl. S. 550), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 16.<br />

November 2007 (Nds. GVBl. S. 639)<br />

> Verordnung über Qualitätsanforderungen an Fischgewässer<br />

und Muschelgewässer<br />

vom 15. Mai 2007 (Nds. GVBl. 2007, S. 189), zuletzt geändert<br />

durch Berichtigung am 28. August 2007 (Nds. GVBl.<br />

S. 434)<br />

> Niedersächsische Verordnung zum wasserrechtlichen<br />

Ordnungsrahmen<br />

Vom 27. Juli 2004 (Nds. GVBl. S. 268)<br />

> Verordnung über das Einleiten von <strong>Abwasser</strong> aus Abfallverbrennungsanlagen<br />

(AbwAbfVerbrennVO)<br />

vom 29. April 2003 (Nds. GVBl. S. 190), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 12.12.2006 (Nds.GVBl. Nr. 32, S.<br />

590)<br />

982


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.9<br />

> Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen<br />

Gewässern zum Zweck der Trinkwasserversorgung<br />

vom 12. Mai 1997 (Nds. GVBl. Nr. 8 S. 127)<br />

> Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften<br />

aus der <strong>Abwasser</strong>abgabe<br />

vom 12. April 1984 (Nds. GVBl. S. 113), geändert durch<br />

Art. 1 der Verordnung vom 31. Mai 2002 (Nds. GVBl. S.<br />

171)<br />

> Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen<br />

der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung<br />

vom 24. Februar 1995 (GVBl. S.43), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 1 der Verordnung vom 02. August 2007 (Nds.<br />

GVBl. S. 414)<br />

> Verordnung über die Behandlung von kommunalem<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

vom 28. September 2000 (Nds. GVBl. S. 248)<br />

> Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten<br />

(SchuVO (NI))<br />

vom 24. Mai 1995 (Nds. GVBl. S. 133)<br />

> Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen und über Fachbetriebe<br />

(Anlagenverordnung - VAwS)<br />

vom 17. Dezember 1997 (Nds. GVBl. S.549), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 24. Januar 2006 (Nds. GVBl.<br />

2006 S. 41)<br />

> Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung<br />

von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise<br />

nach der Niedersächsischen Bauordnung (WasBauPVO)<br />

vom 25. Februar 1999 (Nds. GVBl. S. 69)<br />

> Verordnung über Ausgleichsleistungen in Wasserschutzgebieten<br />

vom 27. Februar 1996 (Nds. GVBl. S. 42), aufgehoben<br />

mWv 1. 6. 2007 durch Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 G v. 26. 4. 2007<br />

(Nds. GVBl. S. 144).<br />

> Verordnung zur Verringerung der Gewässerverschmutzung<br />

durch bestimmte gefährliche Stoffe<br />

vom 23. Februar 2001 (Nds. GVBl. S. 79), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 29. November 2004 (Nds. GVBl. S.<br />

558)<br />

> Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen<br />

der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung<br />

Vom 24. Februar 1995, zuletzt geändert durch Artikel 1 der<br />

Verordnung vom 02.08.2007 (Nds. GVBl. S. 414)<br />

983


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.9<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Erfassung von Wasserentnahmemengen gemäß § 47 e<br />

NWG<br />

RdErl. d. MU vom 02. Oktober 2000 (Nds. MBl. S. 640),<br />

aufgehoben mWv 1. 1. 2008 durch Bek. d. StK v. 12. 12.<br />

2007 (MBl. S. 1712)<br />

> Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen<br />

an das Einleiten von <strong>Abwasser</strong> in<br />

Gewässer - Rahmen-<strong>Abwasser</strong>VwV -<br />

RdErl. d. MU v. 1. Juni 1993 (Nds. MBl S. 653), v. 28. April<br />

1994 (Nds. MBl. S. 544) und vom 15. November 1995<br />

(Nds. MBl. 1996 S. 64)<br />

> Katalog der an Anlagen zum Herstellen, Behandeln und<br />

Verwenden wassergefährdender Stoffe zu stellenden<br />

Anforderungen (Anforderungskatalog für HBV-Anlagen)<br />

Vom 15. Januar 1992 (MBl. 8/92 S. 303)<br />

> Aufstellung von Dringlichkeitslisten für die Mittelvergabe<br />

aus dem Aufkommen der <strong>Abwasser</strong>abgabe - hier: Anmeldung<br />

RdErl. des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten vom 9. März 1983 (Nds. MBl. S.254)<br />

> Erklärung der Gebührenpflichtigen über Wasserentnahmen<br />

nach § 47b Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes<br />

Bek. des MU vom 11. November 1999 (Nds. MBI. S. 807),<br />

zuletzt geändert durch Bek. vom 19. Dezember 2001<br />

(Nds. MBl. S. 61)<br />

> Bekanntmachung von Vordrucken für die nach § 47b Abs.<br />

3 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) abzugebende<br />

Erklärung der Gebührenpflichtigen über Wasserentnahmen<br />

Bek. des MU vom 11. November 1999 (Nds. MBl. S. 807)),<br />

zuletzt geändert durch Bek. vom 19. Dezember 2001<br />

(Nds. MBl. S. 61)<br />

> Ausgleichszahlungen gemäß § 51a NWG für das Jahr<br />

1992; Verbote und Beschränkungen für Pflanzenschutzmittel<br />

in Wasserschutzgebieten; Erstattung von Ausgleichszahlungen<br />

in Wasserschutzgebieten gemäß Artikel<br />

II Abs. 4 des Achten Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen<br />

Wassergesetzes<br />

Rd-Erl. d. MU v. 7. Juni 1993 (Nds. MBl. S. 654)<br />

Ausgleichszahlungen ab 1993: RdErl. d. MU v. 26. April<br />

1994 (Nds. MBl. S. 980)<br />

> Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen<br />

beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL)<br />

Bekanntmachung vom 31. März 1993 (Nds. MBl. S. 440),<br />

984


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.9<br />

geändert durch Bek. d. MI vom 28. Februar 2001 (Nds.<br />

MBl. S. 360)<br />

> 12. Ausführungsbestimmung zum Niedersächsischen<br />

Wassergesetz; Rohwasseruntersuchungen und Untersuchungen<br />

an Vorfeldmessstellen<br />

RdErl. d. MU vom 9. September 2004 (Nds. MBl. S. 592)<br />

> Anforderungen zur technischen Ausführung und den<br />

Betrieb von Abfüllplätzen an Tank- und Eigenverbrauchstankstellen<br />

vom 30. April 2001 (Nds. MBl. S. 423)<br />

> Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Gülle und Jauche;<br />

Wasserwirtschaftliche Anforderungen<br />

Gemeinsamer Runderlass d. MU, d. ML u. d. MS vom 28.<br />

April 1995 (Nds. MBl. S. 903)<br />

> Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; DAfStB-Richtlinie<br />

"Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen"<br />

Gemeinsamer Runderlass vom 12. März 1997 (Nds. MBl.<br />

S. 469)<br />

> Durchführung der Verordnung über staatlich anerkannte<br />

Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen<br />

Überwachung<br />

Erl. d. MU vom 6. Juli 1995 (Nds. MBl. S. 1086), geändert<br />

durch Erl. vom 20.05.1999 (Nds. MBl. S. 319)<br />

> Vollzug der §§ 47 bis 47h des Niedersächsischen Wassergesetzes,<br />

des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes<br />

zum <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz und Anwendung der Abgabenordnung<br />

vom 29. März 2007 (Nds.MBl. Nr. 15 vom 18.04.2007, S.<br />

282)<br />

> Behördliche Untersuchungen von <strong>Abwasser</strong>einleitungen<br />

und Wasseruntersuchungen der abfallrechtlichen Überwachung<br />

RdErl. d. MU v. 15. September 1995 (Nds. MBl. S. 1233,<br />

berichtigt in Nds. MBl. 2/1996, S. 65)<br />

> Behandlung von Grundwasserschäden<br />

RdErl. d. MU v. 31. August 1994 (Nds. MBI S. 1312)<br />

> Runderlass über die Auswirkungen der Verwaltungsvorschrift<br />

wassergefährdender Stoffe auf die Anlagenverordnung<br />

vom 12. Januar 2000 (Nds. MBl. S. 123)<br />

> Runderlass über die Bekanntmachung eines Merkblatts<br />

und eines Formulars zur VAwS<br />

Vom 6. Dezember 1999 (Nds. MBl. 2000 S. 62)<br />

985


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.10<br />

A-11.2.10Nordrhein-Westfalen<br />

Gesetze<br />

> Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz<br />

- LWG)<br />

vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007<br />

(GV.NW. Nr. 34 vom 28.12.2007, S. 708)<br />

> Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und<br />

Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12.<br />

Februar 1991 (BGBl. I S. 405) im Lande Nordrhein-Westfalen<br />

(NRW AGWVG)<br />

Art 11 des Gesetzes vom 7. März 1995 (GV. NW. S. 248),<br />

geändert durch Art. 149 des Gesetzes vom 5. April 2005<br />

(GV. NRW. S. 306)<br />

> Gesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme<br />

von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen – WasEG)<br />

Art 7 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 27. Januar 2004<br />

(GV. NRW. S. 30) zuletzt geändert durch Artikel 3 des<br />

Gesetzes vom 12. Dezember 2006 GV.NW. Nr. 38 vom<br />

29.12.2006, S. 622)<br />

> Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande<br />

Nordrhein-Westfalen (UVPG NW)<br />

vom 29. April 1992 (GV.NW. S. 175), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2008 (GV.NW.<br />

Nr. 18 vom 12.06.2008, S. 460)<br />

Verordnungen<br />

> Ordnungsbehördliche Verordnung über die Genehmigungspflicht<br />

für die Einleitung von <strong>Abwasser</strong> mit gefährlichen<br />

Stoffen in öffentliche <strong>Abwasser</strong>anlagen (VGS)<br />

vom 25. September 1989 (GV.NW. S. 564), aufgehoben<br />

mWv 12. 5. 2005 durch G v. 3. 5. 2005 (GV. NRW. S. 463<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 96/61/EG über<br />

die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung<br />

– IVU-Richtlinie – im Wasserrecht (IVU-<br />

VO Wasser)<br />

Vom 19. Februar 2004 (GV. NW. S. 2129)<br />

> Verordnung über zuständige Aufsichtsbehörden nach dem<br />

Gesetz über Wasser- und Bodenverbände<br />

Vom 14. Juli 1992 (GV. NRW. S. 321), zuletzt geändert<br />

durch Art. 144 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW.<br />

S. 306)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II, III und V der<br />

Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 über die<br />

Bestandsaufnahme und Einstufung der Gewässer<br />

(Gewässerbestandsaufnahme-, Einstufungs- und Überwa-<br />

986


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.10<br />

chungsverordnung – GewBEÜV)<br />

vom 10. Februar 2006 (GV. NRW. S. 52)<br />

> Verordnung über Art und Häufigkeit der Selbstüberwachung<br />

von kommunalen <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlagen<br />

und -einleitungen (Selbstüberwachungsverordnung kommunal<br />

- SüwV-kom)<br />

vom 25. Mai 2004 (GV. NRW. S. 322), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 31 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007<br />

(GV.NW. Nr. 33 vom 19.12.2007, S. 662)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2000/76/EG<br />

über die Verbrennung von Abfällen (AbwAbfverbrVO)<br />

Vom 31. Juli 2003 (GV.NW. Nr. 42 vom 12.09.2003, S.<br />

517), zuletzt geändert durch Berichtigung am 20. Oktober<br />

2003 (GV.NW. Nr. 47 vom 31.10.2003, S. 616)<br />

> Zweite Verordnung über die Bestimmung besonderer Vollzugsbehörden<br />

Vom 11. März 1997 (GV.NW. S. 51), geändert durch· Verordnung<br />

vom 1. Mai 2003 (GV.NW. S. 260)<br />

> Verordnung zur Umsetzung von Artikel 4 und 5 der Richtlinie<br />

91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum<br />

Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat<br />

aus landwirtschaftlichen Quellen – ABl. EG Nr. L 375 S. 1<br />

– (JGS-AnlagenV)<br />

Vom 13. November 1998 (GV. NW. S. 647), zuletzt geändert<br />

durch· Art. 1 der Verordnung vom 10. Februar 2006<br />

(GV. NRW. S. 74<br />

> Rechtsverordnung über die Freistellung von <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlagen<br />

von der Genehmigungspflicht (FreistVO)<br />

vom 20. Februar 1992 (GV. NW. S. 100), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 27. März 2006 (GV. NRW. S. 145)<br />

> Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen<br />

im Mischsystem und im Trennsystem (Selbstüberwachungsverordnung<br />

Kanal - SüwV Kan)<br />

vom 16. Januar 1995 (GV. NW. S. 64), geändert durch Art.<br />

148 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306)<br />

> Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem<br />

Gebiet des technischen Umweltschutzes (ZustVOtU)<br />

vom 14. Juni 1994 (GV. NRW. S. 360, ber. S. 546a),<br />

zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 12. Mai 2006<br />

(GV. NRW S. 212) aufgehoben mit Wirkung vom 1. Januar<br />

2008 durch § 8 der Verordnung vom 11. Dezember 2007<br />

(GV.NW. Nr. 33 vom 19.12.2007, S. 662)<br />

> Fischgewässerverordnung<br />

vom 27. August 1997 (GV. NW. S. 286), zuletzt geändert<br />

durch Art. 4 der Verordnung vom 10. Februar 2006 (GV.<br />

NRW. S. 52)<br />

987


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.10<br />

> Rechtsverordnung über technische Anforderungen für die<br />

Verminderung der <strong>Abwasser</strong>abgabe bei Einleitung von<br />

Niederschlagswasser aus Mischkanalisationen<br />

vom 17. Dezember 1981 (GV. NW. 1982 S. 12)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG<br />

des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von<br />

kommunalem <strong>Abwasser</strong> (Kommunalabwasserverordnung<br />

-KomAbwV)<br />

vom 30. September 1997 (GV. NW. S. 372), zuletzt geändert<br />

durch Art. 140 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV.<br />

NRW. S. 332)<br />

> Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die<br />

Trinkwassergewinnung<br />

vom 29. April 1997 (GV. NW. S. 92), zuletzt geändert<br />

durch Art. 3 der Verordnung vom 10. Februar 2006 (GV.<br />

NRW. S. 52)<br />

> Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)<br />

vom 20. März 2004 (GV. NRW. S. 274), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 32 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007<br />

GV.NW. Nr. 33 vom 19.12.2007, S. 662)<br />

> Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung<br />

von Bauprodukten und Bauarten nach der Landesbauordnung<br />

(WasBauPVO)<br />

vom 6. März 2000 (GV. NW. S. 251)<br />

> Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der<br />

Badegewässer (Badegewässerverordnung)<br />

vom 11. Dezember 2007 (GV.NW Nr. 7 vom 15.02.2008,<br />

S. 138)<br />

> Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche<br />

Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung<br />

durch Programme - Gewässerqualitätsverordnung<br />

(GewQV)<br />

vom 01. Juni 2001 (GV. NRW. S. 227), geändert durch Art.<br />

2 der Verordnung vom 10. Februar 2006 (GV. NRW. S.<br />

351)<br />

> Verordnung zur Erhebung von Daten über <strong>Abwasser</strong>emissionen<br />

(Emissionserklärungsverordnung - <strong>Abwasser</strong>)<br />

vom 24. Januar 2002 (GV. NRW. S. 68), geändert durch<br />

Art. 105 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S.<br />

351)<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Grundsätze für die Planung und die Bauausführung von<br />

<strong>Abwasser</strong>anlagen im ländlichen Raum<br />

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung<br />

988


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.10<br />

und Landwirtschaft<br />

vom 7. August 1996 (MBl. NW S. 1551)<br />

> Allgemeine Güteanforderungen für Fließgewässer (AGA) -<br />

Entscheidungshilfe für die Wasserrechtsbehörden in wasserrechtlichen<br />

Erlaubnisverfahren<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft<br />

vom 14. Mai 1991 (MBl. NW S. 863), berichtigt durch<br />

RdErl. vom 12.11.1991 (MBl. NW S. 1821)<br />

> Verwaltungsvorschrift über die Genehmigung von <strong>Abwasser</strong>einleitungen<br />

aus Betriebsstätten zur Instandhaltung,<br />

Entkonservierung und Reinigung von Fahrzeugen in<br />

öffentliche <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft<br />

vom 29. August 1990 (MBl. NW. S.1300)<br />

> Verwaltungsvorschrift über die öffentliche <strong>Abwasser</strong>beseitigung<br />

durch <strong>Abwasser</strong>einleitung mittels Druckentwässerung<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft<br />

vom 18. April 1994 (MBl. NW S. 602)<br />

> Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im<br />

Trennverfahren<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz vom 26. Mai 2004 (MBl.<br />

NRW. S. 583)<br />

> Anforderungen an die öffentliche Niederschlagsentwässerung<br />

im Mischverfahren<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft<br />

vom 3. Januar 1995 (MBI. NW. S. 254)<br />

> Fachbetriebsbescheinigung gem. § 23 Abs. 1 VAwS über<br />

den ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage zum<br />

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft vom 3. Februar 2000 (MBl. NW. S. 285)<br />

> Zu den §§ 58 und 59 LWG<br />

Verwaltungsvorschrift über die Genehmigung der Einleitung<br />

von <strong>Abwasser</strong> aus Chemischreinigungen in öffentliche<br />

<strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft<br />

vom 8. Februar 1991 (MBl. NW S. 273)<br />

> Zulassung von Stellen zur Untersuchung von <strong>Abwasser</strong><br />

bei genehmigungspflichtigen Indirekteinleitungen nach §<br />

60 a Landeswassergesetz (LWG)<br />

989


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.10<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft vom 17. März 1992 (SMBl. NW. S. 770),<br />

geändert am 10. Juni 1992 (MBl. NW S. 998)<br />

> Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus<br />

dem Aufkommen der <strong>Abwasser</strong>abgabe für Maßnahmen<br />

zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte<br />

(RichtlVerwAbwAbG)<br />

Rd.Erl. des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten des Landes NW vom 13. Mai 1983 (MBl. NW<br />

S.854), zuletzt geändert durch RdErl. vom 12. November<br />

2001 (MBl. NRW. S. 1626)<br />

> Zuordnung von Klärschlammentwässerung und Verbrennungsanlagen<br />

zum Wasser-, Immissionsschutz- und<br />

Abfallrecht<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft vom 17. Juli 1992 (MBI. S. 1152)<br />

> Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Klärschlammverordnung<br />

(AbfKlärV)<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft vom 27. April 1995 (Mbl. NRW S. 674)<br />

> Hinweise zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung<br />

der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 07. Juni 1990<br />

über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt<br />

RdErl. d. MURL vom 02. Juni 1998 MBl. NW. S. 892)<br />

> Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für<br />

Maßnahmen der Gewässerunterhaltung<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft<br />

vom 1. August 1992 (MBl. NW 1993 S. 1192), zuletzt<br />

geändert durch RdErl. vom 12. November 2001 (MBl.<br />

NRW. S. 1624)<br />

> Kleinkläranlagen als Dauerlösung für die <strong>Abwasser</strong>beseitigung<br />

für Grundstücke außerhalb im Zusammenhang<br />

bebauter Ortsteile<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft vom 6. Dezember 1994 (MBl. NW 1995 S.<br />

92)<br />

> Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Anlagen zum<br />

Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft<br />

vom 27. Januar 1995 (MBI. NW.S 365), ergänzt durch<br />

RdErl. vom 8. August 1996 (MBl. NW. S. 1578)<br />

> Merkblatt JGS (Jauche, Gülle, Silagesickersäfte)<br />

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung<br />

990


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.10<br />

und Landwirtschaft<br />

vom 8. August 1996 (MBl. NW. S. 1578)<br />

> Richtlinie für die Rohwasserüberwachung von Grundwasser,<br />

Quellwasser, Uferfiltrat und angereichertem Grundwasser<br />

nach § 50 des Landeswassergesetzes NRW<br />

(Rohwasserüberwachungsrichtlinie)<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft von 12. März 1991 (SMBL. NW. S. 770) in<br />

der Fassung von 8. Dezember 1992 (MBL.NW. S. 315)<br />

> Zulassung als Untersuchungsstelle nach der Trinkwasserverordnung<br />

RdErl. des MURL vom 22. April 1991 (MBl. NW. S. 748)<br />

> Ausgleichszahlungen in Wasserschutzgebieten<br />

RdErl. des MURL vom 29. Januar 1990 (MBl. NW. S. 271)<br />

> Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen<br />

beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL)<br />

RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur<br />

und Sport vom 14. Januar 2005 (MBl. NRW S. 120)<br />

> Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von<br />

Kanalisationsnetzen<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft vom 3. Januar 1995 (MBI. NW. S. 250)<br />

> Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge<br />

bei Einleitung von mit Niederschlagswasser<br />

vermischten Schmutzwasser<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft vom 4. Februar 1991 (MBI. NW. S. 281),<br />

geändert am 12. November 2001 (MBl. NRW. S. 1627)<br />

> Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen<br />

der "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft<br />

in NRW"<br />

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung<br />

und Landwirtschaft vom 20. September 1999 (MBl. NRW<br />

S. 1175 - SMBl. NRW Nr. 772), zuletzt geändert durch<br />

RdErl. vom 4. Oktober 2004 (MBl. NRW. S.969)<br />

> Richtlinien zur Förderung der Anlage von Uferrandstreifen<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz vom 5. Juni 2007<br />

(MBl.NW Nr. 20 vom 31.07.2007, S. 454)<br />

> Programm zur Gewährung von Finanzhilfen des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen für öffentliche Investitionen zur Erhaltung<br />

und Verbesserung der Gewässergüte (Gewässergüteprogramm<br />

- kommunal)<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft vom 2. Juli 1990 (MBl. NW. S. 993), zuletzt<br />

geändert am am 2. Februar 2006 (MBl. NRW. S. 196)<br />

991


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.10<br />

> Programm für die Gewährung von Finanzhilfen des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen für Investitionen der gewerblichen<br />

Wirtschaft zur Erhaltung und Verbesserung der<br />

Gewässergüte (Gewässergüteprogramm - gewerblich)<br />

Rd.Erl. des MURL vom 02. Juli 1990 (MBl. NRW S. 994)<br />

zul. geändert durch RdErl. vom 31. August 2005 (MBl.<br />

NRW. S. 1148)<br />

> Übergangsregelung zum Programm für die Gewährung<br />

von Finanzhilfen des Landes Nordrhein-Westfalen aus<br />

Gewässergüteprogramm - kommunal und Gewässergüteprogramm<br />

- gewerblich<br />

RdErl. des MURL vom 24. März 2000 (MBl. NRW S. 531)<br />

> Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Verordnung über<br />

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

und über Fachbetriebe (VV-VAwS)<br />

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,<br />

Raumordnung und Verbraucherschutz (IV 9 211 3) u.<br />

d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und<br />

Sport (II A 4 322.32)<br />

vom 16. Juli 2007 (MBl.NW. Nr. 20 vom 31.07.2007, S.<br />

434)<br />

> Merkblatt über Anlagen zum Verwenden wassergefährdender<br />

Stoffe im Netzbereich der Elektroversorgungsunternehmen<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft, vom 2. März 1995 (MBI. NW.S 436)<br />

> Zusammenstellung der Anerkennungen als Sachverständigen-Organisation<br />

gemäß § 22 der Verordnung über<br />

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

und über Fachbetriebe (VAwS) sowie der Bauartzulassungen<br />

nach § 19h Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz vom 28. August 2002<br />

(MBl. NRW. S. 1022)<br />

> Hinweise und Formulare zur <strong>Abwasser</strong>abgabe der<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter<br />

www.brd.nrw.de<br />

> Verrechnung der Aufwendungen für die Errichtung und<br />

Erweiterung von <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlagen mit der<br />

<strong>Abwasser</strong>abgabe<br />

Informationsbrief vom 16. August 1991<br />

> Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau<br />

der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen<br />

RdErl. d. MURL vom 6. April 1999 (MBl. NRW. S. 716)<br />

> Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für<br />

Maßnahmen des Wasserbaus einschließlich Talsperren<br />

992


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.11<br />

und der Gewässerunterhaltung<br />

RdErl. des MURL vom 13. März 1990 (MBl. NW S. 1464)<br />

zul. geändert durch RdErl. vom 12. November 2001 (MBl.<br />

NRW. S. 1626)<br />

> <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlagen - Abscheideranlagen nach<br />

DIN 1999<br />

RdErl. d. MURL vom 27. März 1998 (MBl. NW S. 498)<br />

> Niederschlagswasserbeseitigung gem. § 51a des Landeswassergesetzes<br />

RdErl. d. MURL vom 15. Mai 1998 (MBl. NW S. 654)<br />

berichtigt am 07. August 1998 (MBl. NW S. 918)<br />

> Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzepten<br />

der <strong>Abwasser</strong>verbände<br />

RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13. Oktober<br />

2003 (MBl. NRW. S. 1675), aufgehoben mWv 30. 10. 2008<br />

> Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser<br />

sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien<br />

RdErl. d. MURL vom 22. März 1999 (MBl. NRW. S. 458)<br />

A-11.2.11Rheinland-Pfalz<br />

Gesetze<br />

> Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz<br />

- LWG)<br />

In der Fassung vom 22. Januar 2004 (GVBl. S. 54), zul<br />

etzt geändert durch Artikel 1 des Landesgesetzes zur<br />

Änderung wasserrechtlicher Vorschriften und zur Änderung<br />

des Landesabfallwirtschaftsgesetzes vom 5. Oktober<br />

2007 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 13 vom 17.10.2007, S.<br />

191)<br />

> Landesgesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes<br />

(AGWVG) vom 14. Juli 1993 (GVBl. S. 394)<br />

> Landesgesetz zur Ausführung des <strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes<br />

(Landesabwasserabgabengesetz - LAbwAG)<br />

vom 22. Dezember 1980 (GVBl. S. 258), zuletzt geändert<br />

durch Art. 1 des Gesetzes vom 02. März 2006 (GVBl. S.<br />

155)<br />

Verordnungen<br />

> Landesverordnung über die Eigenüberwachung von<br />

<strong>Abwasser</strong>anlagen (EÜVOA)<br />

vom 27. August 1999 (GVBl. S. 211), zuletzt geändert am<br />

25. Oktober 2006 (GVBl. S. 363)<br />

> Landesgewässerbestandsaufnahme- und -zustandsüberwachungs-Verordnung<br />

(LWBÜVO)<br />

vom 6. Oktober 2004 (GVBl. S. 465), zuletzt geändert<br />

993


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.11<br />

durch Artikel 3 des Landesgesetzes vom 5. Oktober 2007<br />

(GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 13 vom 17.10.2007, S. 193)<br />

> Landesverordnung über die Beseitigung von kommunalem<br />

<strong>Abwasser</strong> (KomAbwVO)<br />

vom 27. November 1997 (GVBl. S. 441), geändert durch<br />

Landesverordnung vom 16. Juni 1999 (GVBl. S. 132)<br />

> Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung<br />

- VAwS -)<br />

vom 1. Februar 1996 (GVBl. S. 121), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 04. November 2005 (GVBl. S. 491)<br />

> Landesverordnung über Anforderungen an Anlagen zum<br />

Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersäften,<br />

Festmist und Silagen (JGSF-Verordnung)<br />

vom 1. April 1999 (GVBl. S. 102), geändert durch Verordnung<br />

vom 25. November 2005 (GVBl. S. 522)<br />

> Landesverordnung über düngerechtliche Zuständigkeiten<br />

Vom 25. März 1997 (GVBl. S. 136), zuletzt geändert durch<br />

Art. 10 der Verordnung vom 14. Januar 2005 (GVBl. vom<br />

27. Januar 2005, S. 16)<br />

> Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung<br />

der Badegewässer (Badegewässerverordnung)<br />

vom 22. Februar 2008 (GVBl 2008, S. 58)<br />

> Süßwasserqualitätsverordnung<br />

vom 9. Juli 1997 (GVBl. S. 244)<br />

> Landesverordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen<br />

Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach der<br />

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (Wasserbauprüfverordnung)<br />

vom 20. März 1998 (GVBl. S. 120)<br />

> Landesverordnung über die Qualitätsanforderungen an<br />

Oberflächengewässer für die Trinkwasserversorgung<br />

vom 19. Februar 1997 (GVBl. S. 59)<br />

> Landesverordnung über Qualitätsziele für bestimmte<br />

gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung<br />

durch Programme (Gewässerprogramm- und<br />

Qualitätsziel-Verordnung)<br />

vom 13. Februar 2001 (GVBl. S. 78), geändert durch § 14<br />

der Verordnung vom 6. Oktober 2004 (GVBl. S. 465)<br />

> Landesverordnung über Anforderungen an <strong>Abwasser</strong> aus<br />

Anlagen zur Verbrennung von Abfällen<br />

(Landeswasserverordnung Abfallverbrennung)<br />

vom 31. März 2003 (GVBl. S. 66)<br />

> Landesverordnung zur Erhebung von Daten über <strong>Abwasser</strong>emissionen<br />

(Emissionserklärungsverordnung - <strong>Abwasser</strong>)<br />

vom 4. November 2002 (GVBl. S. 450), aufgehoben mit<br />

994


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.11<br />

Wirkung vom 6. Juni 2009 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 9<br />

vom 05.06.2008, S. 206)<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Digitales Wasserbuch (DIGIWAB)<br />

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und<br />

Forsten vom 15. Januar 2004 (MinBl. 2004, S. 72)<br />

> Einrichtung und Führung der Wasserbücher<br />

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und<br />

Gesundheit vom 23. November 1987 (MinBl. S. 475),<br />

zuletzt geändert am 29. November 2002 (NinBl. S. 538)<br />

> Einführung von technischen Regeln als Technische Baubestimmungen<br />

– Auszug –<br />

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom<br />

22. November 2005 (MinBl. S. 350)<br />

> Ausführung der Landesverordnung über die Eigenüberwachung<br />

von <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlagen<br />

vom 10. Oktober 1990 (MinBl. S. 375)<br />

> Vollzug des <strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes;<br />

hier: Erklärungen und<br />

Anträge<br />

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und<br />

Forsten vom 27. September 1995 (MinBl. S. 458), geändert<br />

durch VwV vom 9. November 1999 (MinBl. S. 516)<br />

> Merkblatt „Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim<br />

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“<br />

Vom 1. September 1998 (MinBl. 1998, S. 485)<br />

> Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Förderrichtlinien<br />

der Wasserwirtschaftsverwaltung -<br />

FöRiWWV)<br />

vom 21. November 2008 (MBl. Rheinland-Pfalz Nr. 14 vom<br />

29.12.2008, S. 424)<br />

> Verlängerung der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften<br />

VV der Landesregierung, Verwaltungsvorschrift<br />

des Ministeriums für Umwelt und Forsten<br />

vom 07. Oktober 2005 (MinBl. S. 314)<br />

> Gewässer- und Bodenverunreinigung<br />

Durchführung gewässeraufsichtlicher Maßnahmen bei<br />

Gewässer- und Bodenverunreinigungen<br />

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt<br />

vom 10. September 1993 (MinBl. S. 421)<br />

> <strong>Abwasser</strong>beseitigung in Rheinland-Pfalz<br />

Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt vom 8.<br />

Dezember 1993 (MinBI. S. 566)<br />

> Hinweise zum Einsatz von Pflanzenkläranlagen für die<br />

biologische Behandlung von <strong>Abwasser</strong><br />

995


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.12<br />

Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt und Forsten<br />

vom 31. Dezember 1995 (MinBl. S. 103)<br />

> Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)<br />

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt<br />

vom 12. Januar 1994 (MinBl. S. 59), geändert am 10.<br />

Dezember 1998 (MinBl. 1999 S. 2)<br />

> Richtlinien über die Bemessung von kommunalen Kläranlagen<br />

in Weinbaugemeinden und den Umgang mit organischen<br />

Reststoffen aus weinbereitenden Betrieben<br />

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und<br />

Forsten vom 1. März 1995 (MinBl. S. 194), geändert am<br />

30. November 1999 (MinBl. S. 514), außer Kraft gesetzt<br />

seit 2005<br />

> Verfahren für die staatliche Anerkennung von Heilquellen<br />

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und<br />

Forsten vom 10. Dezember 1999 (MinBl. S. 535), geändert<br />

durch Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2004<br />

(MinBl. S. 426)<br />

> Landbauliche Verwertung von Weinbauabwasser<br />

Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt und Forsten<br />

vom 12. Juni 1996 (MinBl. S. 345)<br />

> Mindestinhalt der <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzepte und<br />

Form ihrer Darstellung<br />

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und<br />

Forsten vom 29. September 1998 (MinBl. S. 512), zuletzt<br />

geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember<br />

2003 (MinBl. S. 524)<br />

A-11.2.12Saarland<br />

Gesetze<br />

> Saarländisches Wassergesetz (SWG)<br />

In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004<br />

(Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes Nr. 1678 zur Sechsten Änderung des Saarländischen<br />

Wassergesetzes am 11. März 2009 (AmtsBl. Saarland<br />

Nr. 18 vom 07.05.2009, S. 676)<br />

> Gesetz über Wasser- und Bodenverbände<br />

(Wasserverbandsgesetz)<br />

vom 10. Februar 1937, zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509)<br />

Verordnungen<br />

> Verordnung über die Eigenkontrolle von <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlagen<br />

(Eigenkontrollverordnung - EKVO)<br />

vom 18. Februar 1994 (Amtsbl.S. 638), zuletzt geändert<br />

durch Art. 6 der Verordnung vom 24.Januar 2006 (Amtsbl.<br />

S. 174)<br />

996


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.12<br />

> Verordnung über die Genehmigungspflicht für das Einleiten<br />

von <strong>Abwasser</strong> mit gefährlichen Stoffen in öffentliche<br />

<strong>Abwasser</strong>anlagen (VGS)<br />

vom 18. Dezember 1990 (ABl. des Saarlandes S. 1362)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der<br />

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens<br />

für Maßnahmen der Gemeinschaft im<br />

Bereich der Wasserpolitik (EG-Wasserrahmenrichtlinien-<br />

Umsetzungsverordnung – WRRLVO)<br />

Vom 25. August 2004 (Amtsbl. S. 1910)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der IVU-Richtlinie bei <strong>Abwasser</strong><br />

(Saarländische IVU-<strong>Abwasser</strong>-Verordnung)<br />

Vom 10. Juli 2002 (Amtsbl. S. 1418), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 8. September 2008 (Amtsbl. Saarland<br />

Nr. 37 vom 18.09.2008, S. 1454)<br />

> Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)<br />

vom 1. Juni 2005 (Amtsbl. S. 830)<br />

> Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern<br />

und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist, Silagesickersäften<br />

(JGS-Anlagen)<br />

vom 12. November 1997 (Amtsbl. S. 1162), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 6 Abs. 10 des Gesetzes vom 21. November<br />

2007 (Amtsbl. Saarland Nr. 7 vom 21.02.2008, S. 278)<br />

> Verordnung über die Qualität von schutz- oder verbesserungsbedürftigem<br />

Süßwasser zur Erhaltung des Lebens<br />

der Fische (Saarländische Fischgewässerqualitätsverordnung<br />

- SaarlFischGewV)<br />

vom 15. Oktober 1997 (ABl. S. 1070)<br />

> Verordnung über die Behandlung von kommunalem<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

vom 15. Oktober 1997 (ABl. S. 1066), geändert durch Verordnung<br />

vom 22. Mai 2000 (ABl. S. 960)<br />

> Verordnung über Wasser- und Bodenverbände<br />

vom 05. Februar 1997 (Amtsbl. S. 258), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 10 Abs. 13 des Gesetzes vom 21. November<br />

2007 (Amtsbl. Saarland Nr. 51 vom 13.12.2007, S. 2393)<br />

> Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung<br />

von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise<br />

nach der Bauordnung des Saarlandes (WasBauPV)<br />

vom 7. Dezember 1999 (ABl. 2000 S. 214)<br />

> Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen<br />

Gewässern zum Zweck der Trinkwasserversorgung<br />

vom 2. April 1997 (ABl. S. 338)<br />

997


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.12<br />

> Verordnung über die Versickerung von Niederschlagswasser<br />

in Wasserschutzgebieten<br />

vom 6. Dezember 2000 (ABl. 2001 S. 148)<br />

> Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche<br />

Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung<br />

durch Programme<br />

vom 06. April 2001 (ABl. S. 698)<br />

> Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung<br />

(EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines<br />

Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters<br />

und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG<br />

und 96/61/EG des Rates und nach dem Gesetz zur Ausführung<br />

des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -<br />

verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung<br />

der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (ZVO-PRTR)<br />

vom 15. Oktober 2008<br />

(Amtsbl. Saarland Nr. 45 vom 06.11.2008, S. 1761)<br />

> Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2000/76/EG<br />

über die Verbrennung von Abfällen (Saarländische <strong>Abwasser</strong>verordnung-Abfallverbrennung)<br />

vom 28. Januar 2003 (Amtsbl. S. 249)<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen des Saarlandes<br />

für den Bau von <strong>Abwasser</strong>anlagen zur Erhaltung<br />

und Verbesserung der Gewässergüte (Förderrichtlinie)<br />

vom 8. November 1993 (GMBl. S. 403)<br />

> Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen<br />

zur Verbesserung der Gewässergüte (Aktion<br />

Wasserzeichen)<br />

vom 1. Januar 2001 (GMBl. S. 246)<br />

> Satzung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) über die<br />

Überlassung des <strong>Abwasser</strong>s (<strong>Abwasser</strong>-Überlassungssatzung)<br />

vom 20. Juni 2000 (Amtsbl. S. 1442)<br />

> Erlaß über die Wartung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern<br />

nach DIN 1999 (Abscheider-Erlaß)<br />

Vom 1. Februar 1998 (GMBl. S. 97)<br />

> Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung umweltrechtlicher<br />

Zulassungsverfahren (VwV-Verfahrensbeschleunigung<br />

Umwelt)<br />

vom 7. Juli 1993 (GMBl. S. 312)<br />

998


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.13<br />

A-11.2.13Sachsen<br />

Gesetze<br />

> Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober<br />

2004 (SächsGVBl. S. 482), zuletzt geändert durch Artikel<br />

8 des Gesetzes zur Anpassung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften<br />

am 8. Dezember 2008 (SächsGVBl. Nr.<br />

20 vom 31.12.2008, S. 940)<br />

> Sächsisches Ausführungsgesetz zum <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz<br />

(SächsAbwAG)<br />

Artikel 42 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S.<br />

148, 167), geändert durch· Art. 1 des Gesetzes vom 18.<br />

Juli 2006 (SächsGVBl. S. 387)<br />

Verordnungen<br />

> Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen<br />

Staatsministeriums für Soziales über Zuständigkeiten auf<br />

dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft<br />

(Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung - Sächs-<br />

WasserZuVO)<br />

vom 17. Juni 2008 (SächsGVBl. Nr. 10 vom 18.07.2008,<br />

S. 440)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landesentwicklung über die Wasserentnahmeabgabe<br />

nach § 23 Sächsisches Wassergesetz<br />

(WEAVO)<br />

vom 10. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1444), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 05. Dezember 2001 (SächsGVBl.<br />

S. 734)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft zur Bestandsaufnahme, Einstufung<br />

und Überwachung der Gewässer (Sächsische<br />

Wasserrahmenrichtlinienverordnung – SächsWRRLVO)<br />

Artikel 1 der Verordnung vom 7. Dezember 2004 (Sächs-<br />

GVBl. S. 610), zuletzt geändert durch Verordnung am 26.<br />

Juni 2008 (SächsGVBl. Nr. 10 vom 18.07.2008, S. 456)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landesentwicklung über Art und Häufigkeit<br />

der Eigenkontrolle von <strong>Abwasser</strong>anlagen und <strong>Abwasser</strong>einleitungen<br />

(Eigenkontrollverordnung - EigenkontrollVO)<br />

vom 7. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1592), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung am 26. Juni 2008 (SächsGVBl. Nr.<br />

10 vom 18.07.2008, S. 447)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft über den Hochwassernachrichten-<br />

und Alarmdienst im Freistaat Sachsen (HWNAV)<br />

999


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.13<br />

vom 17. August 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom 1.<br />

August 2008<br />

> Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern<br />

und Abfüllen von Dung und Silagesickersäften (Sächsische<br />

Dung- und Silagesickersaftanlagenverordnung –<br />

SächsDVSVO)<br />

Vom 26. Februar 1999 (Sächs GVBl. S. 131), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung am 26. Februar 2008 (SächsGVBl.<br />

Nr. 10 vom 18.07.2008, S. 449)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landesentwicklung über bautechnische Prüfungen<br />

von wasserwirtschaftlichen Anlagen (BauTech-<br />

PrüfVO)<br />

vom 17. Januar 1995 (Sächs.GVBl. S. 91)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Soziales zur Umsetzung der Richtlinie<br />

2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren<br />

Bewirtschaftung (Sächsische Badegewässer-Verordnung -<br />

SächsBadegewVO)<br />

vom 15. April 2008 (SächsGVBl. Nr. 6 vom 26.04.2008, S.<br />

279)<br />

> Trinkwassergewinnungsverordnung (SächsTWGewVO)<br />

vom 22. April 1997 (SächsGVBl. S. 400), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 23. November 2001 (SächsGVBl.<br />

S. 736)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft über die Führung der Wasserbücher<br />

(Sächsische Wasserbuchverordnung - SächsWabuV)<br />

vom 8. Januar 1999 (SächsGVBl. S. 31), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung am 26. Juni 2008 (SächsGVBl. Nr. 10<br />

vom 18.07.2008, S. 447)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landesentwicklung über Schutzbestimmungen<br />

und Ausgleichsleistungen für erhöhte Aufwendungen<br />

der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten<br />

(Sächsische Schutz- und Ausgleichsverordnung für die<br />

Land- und Forstwirtschaft - SächsSchAVO)<br />

vom 2. Januar 2002 (SächsGVBl. S. 21), ber. am 5. Februar<br />

2002 (SächsGVBl. S. 97), zuletzt geändert durch Art.<br />

1 der Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. Nr. 10<br />

vom 18.07.2008, S. 448)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landesentwicklung zur Umsetzung der Richtlinie<br />

78/659/EWG über die Qualität von Süßwasser, das<br />

schutz- und verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von<br />

Fischen zu erhalten (Sächsische Fischgewässerverord-<br />

1000


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.13<br />

nung - SächsFischgewV)<br />

vom 3. Juli 1997 (SächsGVBl. S. 494), geändert durch<br />

Verordnung vom 23. November 2001 (SächsGVBl. S. 736)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landesentwicklung zur Umsetzung der Richtlinie<br />

91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem<br />

<strong>Abwasser</strong> (Sächsische Kommunalabwasserverordnung -<br />

SächsKomAbwVO)<br />

vom 3. Mai 1996 (SächsGVBl. S. 180), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. Nr. 10<br />

vom 18.07.2008, S. 448)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft über Anlagen zum Umgang<br />

mit wassergefährdenden Stoffen<br />

(Sächsische Anlagenverordnung - SächsVAwS)<br />

vom 18. April 2000 (SächsGVBl. S. 223), geändert durch<br />

Verordnung vom 5. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 734)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des<br />

Innern über die Regelungen für Bauprodukte und Bauarten<br />

nach Bauordnungsrecht (Sächsische Bauproduktenund<br />

Bauartenverordnung – SächsBauPAVO)<br />

vom 29.07.2004 (SächsGVBl. S. 403), geändert durch<br />

Artikel 2 der Verordnung vom 29. Mai 2008 (SächsGVBl.<br />

2008 S. 430)<br />

> Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über<br />

Zuständigkeiten nach § 10 Abs. 1 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes<br />

und nach § 27 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

vom 21. März 2000 (SächsGVBl. S. 141)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft über die Verringerung der<br />

Gewässerverschmutzung durch Qualitätsziele und Programme(Gewässerverschmutzungsverringerungsverordnung<br />

- SächsGewVVO)<br />

vom 01. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 202), geändert durch<br />

Verordnung vom 7. Dezember 2004 (SächsGVBl. S. 610)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft über die Erlaubnisfreiheit von<br />

bestimmten Benutzungen des Grundwassers (Erlaubnisfreiheitsverordnung<br />

- ErlFreihVO)<br />

vom 12. September 2001 (SächsGVBl. S. 675)<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft zur Erhebung von Daten über<br />

<strong>Abwasser</strong>emissionen (Sächsische Emissionserklärungsverordnung<br />

- <strong>Abwasser</strong> - SächsAbwEmErklVO)<br />

vom 10. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 371)<br />

1001


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.13<br />

> Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales<br />

über die staatliche Anerkennung von Heilquellen<br />

(Heilquellenverordnung)<br />

vom 03. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 237)<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landesentwicklung zum stufenweisen<br />

Ausbau der <strong>Abwasser</strong>behandlung (StAdA)<br />

vom 1. März 1993 (Sächs. Amtsblatt S. 606)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landesentwicklung über das Einleiten<br />

von <strong>Abwasser</strong> in öffentliche <strong>Abwasser</strong>anlagen (VwV-Ind-<br />

EinlG)<br />

vom 12. Mai 1993 (Sächs. Amtsblatt S. 726)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landwirtschaft zur Ermittlung und<br />

Festsetzung von Mindestwasserabflüssen bei Wasserkraftanlagen<br />

in sächsischen Fließgewässern (VwV Mindestwasserabfluss<br />

Wasserkraftanlagen)<br />

Vom 15. Januar 2003 (SächsABl. S. 156)<br />

> Bekanntmachung des Sächsischen Landesamtes für<br />

Umwelt und Geologie über die Verwendung eines Merkblattes<br />

zur Bestätigung von Laboren für die Untersuchung<br />

von Abwässern im Rahmen der Eigenkontrolle<br />

Vom 23. Mai 1997 (SächsABl. S. 632), geändert am 14.<br />

April 1998 (SächsABl. S. 377)<br />

> Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft über den Vollzug der Verordnung<br />

über Schutzbestimmungen und Ausgleichsleistungen<br />

für erhöhte Aufwendungen der Land- und<br />

Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten (SächsSchAVO)<br />

vom 14. Februar 2002 (SächsABl. Sonderdruck Nr. 6/<br />

2002, S. 242)<br />

> Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft über Heizölverbraucheranlagen<br />

einfacher oder herkömmlicher Art - VwV Heizverbraucheranlage<br />

(SN) Heizverbraucheranlage, VwV (SN)<br />

vom 26. Januar 1999 (Sächs. ABl. S. 154)<br />

> Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft über den Inhalt der Bescheinigung<br />

des errichtenden Fachbetriebes für Heizölverbraucheranlagen<br />

(Bescheinigung über die Errichtung von<br />

Heizölverbraucheranlagen)<br />

vom 23. Juni 2000 (SächsABl. S. 592)<br />

> Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Soziales über die für den Freistaat Sachsen bestellte<br />

Stelle gemäß § 19 Abs. 2 und die Liste der Untersu-<br />

1002


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.13<br />

chungsstellen nach § 15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung<br />

(TrinkwV2001)<br />

vom 4. März 2003 (SächsABl. S. 295), zuletzt geändert<br />

durch Bek. vom 6. Juni 2005 (SächsABl. S. 538)<br />

> Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen<br />

beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL)<br />

Bekanntmachung des Staatsministeriums des Inneren<br />

vom 31. Mai 2006 (SächsABl. Sonderdruck Nr. 2, S. 81)<br />

> Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft über die Verwendung eines<br />

Vordruckes zur Erfüllung der Anzeigepflicht bei Anlagen<br />

zum Lagern und Abfüllen von Dung oder Silagesickersaft<br />

Vom 23. Juni 2000 (SächsABl. S. 588)<br />

> Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft über den Mindestinhalt des<br />

Merkblattes „Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim<br />

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“<br />

Vom 23. Juni 2000 (SächsABl. S. 596)<br />

> Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei zur<br />

Förderung der Wiederherstellung der vom Augusthochwasser<br />

2002 geschädigten Infrastruktur (VwV Infra 2003)<br />

aus Mitteln des Bund-Landes-Programms nach dem Aufbauhilfefondsgesetz<br />

Vom 11. März 2003 (SächsABl. S. 270)<br />

> Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt<br />

und Landwirtschaft für die Förderung von wasserwirtschaftliche<br />

Maßnahmen<br />

vom 03. Juli 2003 (SächsABl. S. 705), zuletzt geändert<br />

durch Abschnitt I Nr. 6 der Verwaltungsvorschrift vom 8.<br />

November 2006<br />

> Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft Öffentliche Aufforderung zur<br />

Anmeldung alter Rechte und Befugnisse nach § 105a des<br />

Sächsischen Wassergesetzes in Verbindung mit § 16 Abs.<br />

2 des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

vom 16. November 2001 (SächsABl. S. 1327)<br />

> Genehmigung und Überwachung baulicher Anlagen der<br />

Wasserwirtschaft<br />

Gem. Erlass der Staatsministerien für Umwelt und Landesentwicklung<br />

und des Innern vom 27. April 1993 (Sächs.<br />

Amtsbl. S. 684)<br />

> Zu § 104 SächsWG und HWNDV Hochwassernachrichten<br />

Verwaltungsvorschrift des Säch. Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft zum Hochwassernachrichtenund<br />

Alarmdienst im Freistaat Sachsen (Hochwassermeldeordnung<br />

- VwV HWMO)<br />

vom 17. August 2004 (Sächs. Amtsbl. S. 554)<br />

1003


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.13<br />

> Verwaltungsvorschrift des Sächs. Staatsministeriums für<br />

Wirtschaft und Arbeit über die Förderung der Errichtung<br />

oder Wiederinbetriebnahme sowie Modernisierung kleiner<br />

Wasserkraftanlagen<br />

(Förderprogramm kleine Wasserkraftanlagen)<br />

vom 1. September 1994 (Sächs. Amtsbl. S. 1349)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landwirtschaft über die Anforderungen<br />

an Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von<br />

Talsperren, Wasserspeichern und Rückhaltebecken (VwV<br />

Stauanlagen)<br />

vom 09. Januar 2002 (SächsABl. S. 177)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landwirtschaft zur Erhebung der<br />

<strong>Abwasser</strong>abgabe und Bekanntgabe der amtlichen Vordrucke<br />

(VwV <strong>Abwasser</strong>abgabe)<br />

vom 6. Dezember 2006 (SächsABl., S. 290)<br />

> Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landesentwicklung über den Abschluss von<br />

öffentlich-rechtlichen Verträgen nach der Sächsischen<br />

Schutz- und Ausgleichsverordnung für die Land- und<br />

Forstwirtschaft (SächsSchAVO)<br />

vom 3. September 1996 (Sächs. Amtsbl. S. 962)<br />

> Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem<br />

Rauminhalt bis zu 1000 Liter; Erlass des Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landesentwicklung<br />

vom 21. Oktober 1992 (Sächs. Amtsbl. S. 29)<br />

> Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft über die Verwendung eines<br />

Vordruckes zur Erfüllung der Anzeigepflicht bei Anlagen<br />

zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

vom 23. Juni 2000 (Sächs. Amtsblatt S. 583)<br />

> Richtlinien für Rohrleitungen zum Befördern gefährdender<br />

Flüssigkeiten<br />

Gem. Erlass des Staatsministeriums für Wirtschaft und<br />

Arbeit und des Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung<br />

vom 20. Januar 1994 (Sächs. Amtsbl. S. 667)<br />

> Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft über Tankstellen einfacher<br />

oder herkömmlicher Art<br />

Vom 10. Dezember 2001 (SächsABl. 2002 S. 29)<br />

> Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landesentwicklung vom 15. Januar 1997<br />

(Sächs. Amtsbl. S. 271)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landesentwicklung über die Errich-<br />

1004


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.14<br />

tung einer Staatlichen Umweltbetriebsgesellschaft (UBG)<br />

vom 30. Jan. 1995 (Sächs. Amtsbl. S. 438)<br />

> Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten für den<br />

Vollzug der Verordnung über die Grundsätze der guten<br />

fachlichen Praxis beim Düngen (VwVDüngeVO)<br />

vom 29. September 1997 (Sächs. Amtsblatt S. 1093)<br />

A-11.2.14Sachsen-Anhalt<br />

Gesetze<br />

> Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WGLSA)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006<br />

(GVBl. LSA S. 248)<br />

> Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum<br />

<strong>Abwasser</strong>abgabengesetz (AG AbwAG)<br />

vom 25. Juni 1992 (GVBl. LSA S. 580), zuletzt geändert<br />

durch Art. 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2005 (GVBl.<br />

LSA S. 769, 801)<br />

> Nachbarschaftsgesetz (Nbg.)<br />

vom 13. November 1997 (GVBl. LSA S. 958), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S.<br />

130, 163)<br />

Verordnungen<br />

> Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung<br />

von Bauprodukten und Bauarten (WasBauPVO)<br />

vom 27. März 2006 (GVBl. LSA S. 173)<br />

> Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf dem<br />

Gebiet des Wasserrechts (Wasser-ZustVO)<br />

vom 16. September 1997 (GVBl. LSA S. 847), zuletzt<br />

geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 22. Dezember<br />

2004 (GVBl. LSA S. 852)<br />

> Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL-VO LSA)<br />

Vom 24. August 2005 (GVBl. LSA S. 564)<br />

> Verordnung für <strong>Abwasser</strong> aus der Verbrennung von Abfällen<br />

(<strong>Abwasser</strong>-Abfallverbrennungsverordnung – AbwVerbrVO)<br />

vom 8. Mai 2003 (GVBl. LSA S. 106)<br />

> Verordnung über die Qualitätsanforderungen an oberirdische<br />

Gewässer für die Trinkwassergewinnung und deren<br />

Überwachung vom 17. April 1997 (GVBl. LSA S. 484), ber.<br />

am 14. Mai 1997 (GVBl. LSA S. 513)<br />

> Verordnung über den Hochwassermeldedienst (HWMVO)<br />

vom 18. August 1997 (GVBl. LSA S. 778), geändert am 5.<br />

Dezember 2001 (GVBl. LSA S. 536)<br />

1005


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.14<br />

> Verordnung über die Qualität von schutz- oder verbesserungsbedürftigem<br />

Süßwasser zur Erhaltung des Lebens<br />

von Fischen (Fischgewässerqualitätsverordnung -<br />

FischVO)<br />

vom 26. September 1997 (GVBl. LSA S. 860), geändert<br />

am 5. Dezember 2001 (GVBl. LSA S. 536)<br />

> Indirekteinleiterverordnung (IndEinlVO)<br />

vom 7. März 2007 (GVBl.LSA Nr. 4 vom 23.03.2007, S.<br />

47)<br />

> Verordnung über kommunales und Industrieabwasser<br />

bestimmter Branchen (Kommunalabwasserverordnung -<br />

KomAbwVO)<br />

vom 18. November 1997 (GVBl. LSA S. 970), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 1 in Verbindung mit Nr. 450 der<br />

Anlage des Vierten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 19.<br />

März 2002 (GVBl.LSA Nr. 17, S. 130)<br />

> Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen (VAwS)<br />

vom 28. März 2006 (GVBl. LSA S. 138), berichtigt am 16.<br />

August 2006 (GVBl. LSA S.492)<br />

> Eigenüberwachungsverordnung (EigÜVO)<br />

vom 1. Juli 1999 (GVBl. S. 182), geändert durch Verordnung<br />

vom 22. Oktober 2003 (GVBl. S. 276), berichtigt am<br />

12. Januar 2004 (GVBl. S. 45)<br />

> Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der<br />

Badegewässer) (Badegewässerverordnung)<br />

vom 13. Dezember 2007 (GVBl. LSA Nr. 33, S. 439)<br />

> <strong>Abwasser</strong>emissionserklärungsverordnung (AbwE-VO)<br />

vom 04. Dezember 2001 (GVBl. LSA S. 530), aufgehoben<br />

mit Wirkung vom 21. August 2007 durch § 1 der Verordnung<br />

vom 13. August 2007 (GVBl.LSA Nr. 20, S. 311)<br />

> Verordnung über Qualitätsziele und zur Verringerung der<br />

Gewässerverschmutzung bei oberirdischen Gewässern<br />

(OGew QZ VO)<br />

vom 12. März 2001 (GVBl. LSA S. 105)<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben<br />

(REWas 1992)<br />

RdErl. des MU vom 7. Januar 1993 (MBI. LSA S. 649)<br />

> Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen<br />

beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL)<br />

RdErl. des MBV vom 12. November 2003 (MBl. LSA S. 13)<br />

> Vollzug der EG-Öko-Audit-Verordnung<br />

RdErl. des MU vom 12. August 1998 (MBl. LAS S. 1603)<br />

> Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur<br />

Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas<br />

1006


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.14<br />

2008)<br />

vom 16. März 2009 (MBl.LSA Nr. 15 vom 04.05.2009, S.<br />

289)<br />

> Anerkennungen als Sachverständigen-Organisation<br />

gemäß § 22 Abs. 2 der Verordnung über Anlagen zum<br />

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Stand:<br />

16.7.1998)<br />

Bek. des MU vom 28. August 1998 – 33-62973-1 (MBl.<br />

LSA S. 1931)<br />

> Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

RdErl. des MRLU vom 28. April 1997 (MBl. LSA S. 1031)<br />

> Aufbau und Zuständigkeiten der Umweltverwaltung<br />

RdErl. des MRLU vom 5. Dezember 2001 (MBl. LSA 2002<br />

S. 109)<br />

> Richtlinie Nr. 1/96<br />

„Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Anlagen zum<br />

Verwenden wassergefährdender Flüssigkeiten im Netzbereich<br />

von Elektrizitätsversorgungsunternehmen“<br />

Bek. des MRLU vom 20. 6. 1996 – 33.3/62198-1 (MBl.<br />

LSA S. 1917)<br />

> Einführung Technischer Regeln wassergefährdender<br />

Stoffe (TRwS)<br />

RdErl. des MRLU vom 30.4.1997 – U 33-62100-1 (MBl.<br />

LSA S. 1548)<br />

> Festsetzung von Wasserschutzgebieten im Land Sachsen-Anhalt;<br />

hier: Einführung einer Muster-Wasserschutzgebietsverordnung<br />

vom 3. März 1999 (MBl.LSA Nr. 15 vom 05.05.1999, S.<br />

512)<br />

> Gewässeraufsicht; Durchführung von Laboruntersuchungen<br />

im Rahmen der behördlichen Überwachung<br />

RdErl. des MU vom 30. August 1995 – 33-62464-1 (MBl.<br />

LSA S. 2168)<br />

> Richtlinie zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur<br />

Genehmigung des Nassabbaus von oberflächennahen<br />

grundeigenen Bodenschätzen außerhalb des Bergrechts<br />

RdErl. des MRLU vom 26. Mai 1997 (MBl. LSA S. 1163),<br />

berichtigt am 15. September 1997 (MBl. LSA S. 1552)<br />

> Behandlung von häuslichem <strong>Abwasser</strong> in Pflanzenbeeten<br />

RdErl. des MU vom 15. Oktober 1999 (MBl. LSA S. 1431)<br />

> Vollzug des § 151 Abs. 4 und 5 WG LSA - Freistellung von<br />

der <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht<br />

RdErl. des MRLU vom 14. November 1996 (MBl. LSA S.<br />

538)<br />

> Vollzug der EG-Öko-Audit-Verordnung<br />

RdErl. des MU vom 12. August 1998 (MBl. LSA S. 1603)<br />

1007


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.15<br />

> Formulare für Erklärungen nach dem <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz<br />

Internetseite des Landesverwaltungsamt für Landwirtschaft<br />

und Umwelt unter www.sachsen-anhalt.de<br />

> Formblatt für die Beantragung einer Indirekteinleitung<br />

vom 3. Mai 2007 (MBl.LSA Nr. 23 vom 29.06.2007, S. 508)<br />

> Merkblätter "Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim<br />

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen"<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz<br />

und Raumordnung vom 17. Mai 1996 (MBl. LSA S.<br />

1512)<br />

> Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung über<br />

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

(VV VawS LSA).<br />

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und<br />

Raumordnung<br />

vom 4. März 1997 (MBl. LSA S. 789)<br />

> Freier Zugang zu Umweltinformationen, hier: Gebühren<br />

RdErl. des MU vom 10. November 1994 (MBI. LSA S.<br />

2687)<br />

> Durchführung des Abfallgesetzes und der Klärschlammverordnung;<br />

Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft<br />

und im Gartenbau<br />

Gem RdErl. des MU vom 27. Januar 1994 (MBI. LSA S.<br />

628)<br />

> Aufgaben bei der vorhabenbegleitenden Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

in Sachsen-Anhalt<br />

RdErl. des MU vom 11. April 1996 (MBI. LSA S. 1253)<br />

> Einrichtung, Form, Inhalt und Führung des Wasserbuchs<br />

vom 20. Dezember 2005 (MBl.LSA Nr. 6 vom 13.02.2006,<br />

S. 80)<br />

> Zuständigkeiten im Bereich Wasserstraßen, Häfen und<br />

Fähren<br />

RdErl. des MWV vom 6. Oktober 1997 (MBl. LSA S. 1939)<br />

> Vereinbarung über <strong>Abwasser</strong>einleitungen aus Zahnarztpraxen,<br />

Zahnkliniken und Einrichtungen mit zahnärztlichen<br />

Arbeitsplätzen<br />

Bek. des MU vom 30. August 1994 (MBl. LSA S. 2439)<br />

A-11.2.15Schleswig-Holstein<br />

Gesetze<br />

> Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz<br />

- LWG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar<br />

2008 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 4 vom 28.02.2008, S. 91),<br />

1008


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.15<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2008<br />

(GVOBl. Schl.-H. Nr. 22 vom 30.12.2008, S. 791 (819))<br />

> Gesetz über die Erhebung einer Grundwasserentnahmeabgabe<br />

(Grundwasserabgabengesetz - GruWAGSLH)<br />

vom 14. Februar 1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 141), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. Dezember<br />

2007 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 20 vom 20.12.2007, S. 499)<br />

> Gesetz über die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme<br />

von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Oberflächenwasserabgabegesetz<br />

- OWAG)<br />

vom 13. Dezember 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 610), zuletzt<br />

geänder durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Dezember<br />

2007 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 20 vom 20.12.2007, S. 499)<br />

> Ausführungsgesetz zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände<br />

(Landeswasserverbandsgesetz - LWVG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar<br />

2008 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 4 vom 28.02.2008, S. 86)<br />

> Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(Landes-UVP-Gesetz – LUVPG)<br />

vom 13. Mai 2003 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 7 vom 28.05.2003,<br />

S. 246 (263)), zuletzt geändert durchdurch Artikel 1 des<br />

Gesetzes vom 17. August 2007 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 17<br />

vom 27.09.2007, S. 426)<br />

> Gesetz zur Ausführung des <strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes<br />

(AG-AbwAG)<br />

In der Fassung vom 13. November 1990 (GVBl. Schl.-H.<br />

S. 545), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes<br />

vom 13. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 20 vom<br />

20.12.2007, S. 499)<br />

Verordnungen<br />

> Landesverordnung über die Zulassung von Wasseruntersuchungsstellen<br />

(-ZWVO-)<br />

vom 16. Dezember 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2004 S. 4)<br />

> Landesverordnung über die Beseitigung von kommunalem<br />

<strong>Abwasser</strong> (KomAbwVO)<br />

vom 1. Juli 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 357), zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 16. Sept. 2003 (GVOBl. Schl.-<br />

H. S. 503)<br />

> Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach<br />

der Trinkwasser-Verordnung<br />

vom 09. März 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 80)<br />

> Landesverordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V<br />

der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines<br />

Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im<br />

Bereich der Wasserpolitik (EG-Wasserrahmenrichtlinien-<br />

1009


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.15<br />

Umsetzungsverordnung – WRRLVO)<br />

Vom 10. November 2003 (GVBl. Schl.-H. S. 567)<br />

> Landesverordnung über die Qualität von Fisch- und<br />

Muschelgewässern (Fisch- und Muschelgewässerverordnung<br />

- FMGVO) vom 4. Juli 1997 (GVOBl. Schl.-H. S.<br />

361), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Landesverordnung<br />

vom 9. August 2007 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 16 vom<br />

30.08.2007, S. 379)<br />

> Landesverordnung über die Errichtung des Landesamtes<br />

für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume<br />

vom 20. Oktober 2008 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 18 vom<br />

27.11.2008, S. 540)<br />

> Landesverordnung über die Anforderungen an die erlaubnisfreie<br />

Versickerung von Niederschlagswasser in das<br />

Grundwasser<br />

Vom 25. Mai 2002 (GVOBl. Schl.-H. S. 122), geändert<br />

durch Verordnung vom 16. September 2003 (GVOBl.<br />

Schl.-H. S. 503), aufgehoben mit Wirkung vom 21.<br />

Dezember 2007 durch Artikel 8 des Gesetzes 13. Dezember<br />

2007 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 20 vom 20.12.2007, S. 499)<br />

> Landesverordnung über die Selbstüberwachung von<br />

<strong>Abwasser</strong>anlagen und von <strong>Abwasser</strong>einleitungen (Selbstüberwachungsverordnung<br />

- SüVO)<br />

vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 4 vom<br />

22.02.2007, S. 92)<br />

> Landesverordnung zur Deckung des Verwaltungsaufwandes<br />

bei der Durchführung abwasserabgabenrechtlicher<br />

Vorschriften (Kostendeckungsverordnung – KDVO)<br />

Vom 17. Juli 1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 235)<br />

> Landesverordnung über Qualitätsziele für bestimmte<br />

gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung<br />

durch Programme (Gewässerqualitätszielverordnung<br />

- GQZVO -)<br />

vom 19. April 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 53), geändert<br />

durch Verordnung vom 16. September 2003 (GVOBl.<br />

Schl.-H. S. 503)<br />

> Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung<br />

der Badegewässer (Badegewässerverordnung)<br />

vom 9. April 2008 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 8 vom 24.04.2008,<br />

S. 169)<br />

> Landesverordnung über die Entnahme von Wasser aus<br />

oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Trinkwasserversorgung<br />

vom 17. Februar 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 101), geändert<br />

durch Verordnung vom 16. September 2003 (GVOBl.<br />

Schl.-H. S. 503)<br />

1010


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.15<br />

> Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS)<br />

vom 29. April 1996 (GVBl. S. 448, ber. S. 592), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 13. Dezember<br />

2007 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 20 vom 20.12.2007, S. 499)<br />

> Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein<br />

(Hafenverordnung – HafVO)<br />

vom 15. Dezember 1998 (GVBl. Schl.-H. S. 503)<br />

> Landesverordnung über die federführende Behörde nach<br />

§ 14 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

vom 15. Januar 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 67), zuletzt<br />

geändert durch Verordnung vom 24. Oktober 1996<br />

(GVOBl. Schl.-H. S. 652)<br />

> Landesverordnung über Gewässerpflegepläne<br />

(Gewässerpflegeplanverordnung - GewPflPlVO)<br />

vom 17. Juni 1998 (GVBl. Schl.-H. S. 213), geändert durch<br />

Verordnung vom 16. September 2003 (GVOBL. Schl.-H.<br />

S. 503)<br />

> Landesverordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen<br />

Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise<br />

nach der Landesbauordnung (WasBauPVO)<br />

vom 19. März 1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 87)<br />

> Landesverordnung zur Bestimmung der Aufsichtsbehörden<br />

nach dem Wasserverbandsgesetz (WVGAufsVO)<br />

vom 14. Januar 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), geändert<br />

durch Verordnung vom 16. September 2003 (GVOBl.<br />

Schl.-H. S. 503)<br />

> Landesverordnung über Ausgleichszahlungen in Wasserschutz-<br />

und Überschwemmungsgebieten (Ausgleichsverordnung<br />

- AVO)<br />

vom 04. Dezember 2001 (GVOBI. Schl.-H. S. 412), zuletzt<br />

geändert durch Verordnung vom 07. Mai 2009 (GVOBl.<br />

Schl.-H. Nr. 10 vom 11.06.2009, S. 309)<br />

> Landesverordnung zur Deckung des Verwaltungsaufwandes<br />

beim Vollzug des Grundwasserabgabengesetzes<br />

(Kostendeckungsverordnung zum Grundwasserabgabengesetz<br />

– GruWAG-KDVO)<br />

vom 9. Oktober 1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 501), zuletzt<br />

geändert durch Verordnung vom 12. Oktober 2005<br />

(GVOBl. Schl.-H. S. 487)<br />

> Landesverordnung über die Einleitung von <strong>Abwasser</strong> aus<br />

der Verbrennung von Abfällen (<strong>Abwasser</strong>verordnung-<br />

Abfallverbrennung - AbwAbfVO)<br />

vom 10. Februar 2003 (GVBl. Schl.-H. S. 43), geändert<br />

durch Verordnung vom 16. September 2003 (GVOBl.<br />

Schl.-H. S. 503)<br />

1011


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.15<br />

> Landesverordnung zur Erhebung von Daten über <strong>Abwasser</strong>emissionen<br />

(Emissionserklärungsverordnung - <strong>Abwasser</strong>)<br />

vom 2. Dezember 2002 (GVOBl. Schl.-H. S. 290),<br />

geändert durch Verordnung vom 16. September 2003<br />

(GVOBl. Schl.-H. S. 503), außer Kraft gesetzt durch Artikel<br />

2 der Landesverordnung vom 11. Februar 2008 (GVOBl.<br />

Schl.-H. Nr. 4 vom 28.02.2008, S. 80)<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Freier Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen<br />

durch Agrar- und Umweltportal Schleswig-Holstein des<br />

Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche<br />

Räume unter www.landesregierung.schleswig-holstein.de<br />

> Maßnahmen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen<br />

Bekanntmachung des Innenministeriums vom 19. März<br />

1987 (MABl. 9/1987, S. 227), geändert durch Erlass vom<br />

05. September 2003 (Amtsbl. Schl.-H. S. 677)<br />

> Einführung der DIN 4261 “Kleinkläranlagen” als allgemein<br />

anerkannte Regeln der Technik und Landesrechtliche<br />

Regelung gemäß Anhang 1, Teil C, Absatz 4 und 5 der<br />

<strong>Abwasser</strong>verordnung<br />

vom 18. März 2008 (Amtsbl. Schl.-H. Nr. 16 vom<br />

14.04.2008, S. 283), zuletzt geändert durch Bekanntmachung<br />

am 24. Juni 2008 (Amtsbl. Schl.-H. Nr. 28 vom<br />

07.07.2008, S. 628)<br />

> Anforderungen an Untersuchungsstellen, die mikrobiologische,<br />

physikalische, physikalisch-chemische und chemische<br />

Untersuchungen von Trinkwasser durchführen,<br />

sofern eine Anerkennung als Trinkwasseruntersuchungsstelle<br />

gemäß § 19 Abs. 2 Trinkwasserverordnung beabsichtigt<br />

wird<br />

Bekanntmachung des Ministers für Natur, Umwelt und<br />

Landesentwicklung vom 12. September 1991 (Amtsbl.<br />

Schl.-H. S. 577), zuletzt geändert am 5. September 2003<br />

(Amtsbl. Schl.-H. S. 677)<br />

> Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz des<br />

Grundwassers nach dem Grundwasserabgabengesetz<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft,<br />

Umwelt und ländliche Räume vom 4. Februar 2008<br />

(Amtsbl. Schl.-H. Nr. 8 vom 18.02.2008, S. 82)<br />

> Technische Bestimmungen zum Bau und Betrieb von<br />

Anlagen zur Regenwasserbehandlung bei Trennkanalisation<br />

Bekanntmachung des Ministers für Natur, Umwelt und<br />

Landesentwicklung<br />

vom 25. November 1992 (Amtsbl. Schl.-H. S. 829), zuletzt<br />

1012


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.15<br />

geändert durch Erlass vom 29. April 2008 (Amtsbl. Schl.-<br />

H. S. 567)<br />

> Einführung der DIN 1999-100 „Abscheideranlagen für<br />

Leichtflüssigkeiten, Teil 100 Anforderungen für die Anwendung<br />

von Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1 und DIN<br />

EN 858-2“ als allgemein anerkannte Regeln der Technik<br />

und Landesrechtliche Zulassung von <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlagen<br />

gemäß Anhang 49, Teil E, Absatz 2 der<br />

<strong>Abwasser</strong>verordnung<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz<br />

und Landwirtschaft vom 24. September 2004<br />

(Amtsbl.Schl.-H. S 795), zuletzt geändert durch Bekanntmachung<br />

vom 23. April 2008 (Amtsbl. Schl.-H. Nr. 27 vom<br />

30.06.2008, S. 597)<br />

> Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Ausgleichszahlungen<br />

in Wasserschutzgebieten nach § 19<br />

Abs. 4 WHG und § 104 Abs. 5 LWG<br />

Bekanntmachung des Ministers für Natur, Umwelt und<br />

Landesentwicklung<br />

vom 26. März 1993 (Amtsbl. Schl.-H. S. 389)<br />

> Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur sparsamen<br />

und rationellen Grundwasserverwendung nach § 7 Grundwasserabgabengesetz<br />

in privaten Haushalten<br />

Bekanntmachung der Ministerin für Natur und Umwelt<br />

vom 6. April 1995 (Amtsbl. Schl.-H. S. 364),<br />

geändert durch Bek. vom 1. Oktober 1997 (Amtsbl. Schl.-<br />

H. S. 469)<br />

> Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur sparsamen<br />

und rationellen Grundwasserverwendung nach § 7 Grundwasserabgabengesetz<br />

in Gewerbe und Industrie<br />

Bekanntmachung der Ministerin für Natur und Umwelt vom<br />

10. Mai 1996<br />

(Amtsbl. Schl.-H. S. 364), zuletzt geändert durch Bek. vom<br />

8. April 1999 (Amtsbl. Schl.-H. S. 199)<br />

> Technische Baubestimmungen: hier: Einführung der Richtlinie<br />

zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen<br />

beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) – Fassung<br />

August 1992<br />

Erlass des Innenministers vom 9. März 1993 (Amtsbl.<br />

Schl.-H. S. 278), zuletzt geändert durch Anlage 3.5/1 des<br />

Erlasses vom 23. Februar 2009 (Amtsbl. Schl.-H. Nr. 10<br />

vom 09.03.2009, S. 232 (283))<br />

> Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Landesverordnung<br />

über die Selbstüberwachung von <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

und von <strong>Abwasser</strong>einleitungen (VV-SüVO)<br />

Vom 27. Februar 1987 (Amtsbl. Schl.-H. S. 201)<br />

> Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Kleinkläranlagen<br />

an die allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />

1013


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.15<br />

(Nachrüstung)<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft,<br />

Umwelt und ländliche Räume vom 15. Dezember 2008<br />

(Amtsbl. Schl.-H. Nr. 5 vom 26.01.2009, S. 127)<br />

> Verwaltungsvorschriften für die wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren(Planfeststellungsverwaltungsvorschriften<br />

– PlanVwV –)<br />

Bekanntmachung des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten vom 20. Juli 1983 (Amtsbl. Schl.-H. S.<br />

302), zuletzt geändert durch Erlass vom 29. April 2008<br />

(Amtsbl. Schl.-H. Nr. S. 567)<br />

> Satzungsmuster für Wasser- und Bodenverbände<br />

vom 16. Juli 2008 (Amtsbl. Schl.-H. Nr. 32 vom<br />

04.08.2008, S. 701)<br />

> Verwaltungsvorschriften zur Umlage des Unterhaltungsaufwandes<br />

auf die Unterhaltspflichtigen gemäß § 43 Abs.<br />

2 Landeswassergesetz<br />

Bekanntmachung des Ministers für Natur und Umwelt vom<br />

21. Dezember 1993 (Amtsbl. Schl.-H. 1994, S. 14), zuletzt<br />

geändert durch Erlass vom 29. April 2008 (Amtsbl. Schl.-<br />

H. S. 567)<br />

> Richtlinien für die Verwendung des Aufkommens der<br />

<strong>Abwasser</strong>abgabe für Maßnahmen zur Verbesserung oder<br />

Erhaltung der Gewässergüte nach § 13 des <strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes<br />

Bekanntmachung des Ministers für Natur, Umwelt und<br />

Landesentwicklung vom 14. Februar 1990 (Amtsbl. S.<br />

160), zuletzt geändert durch Erlass vom 5. September<br />

2003 (Amtsbl. Schl.-H. S. 677)<br />

> Satzungsmuster zur Abwälzung der <strong>Abwasser</strong>abgabe<br />

nach dem <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz<br />

Rd.Erl. des Innenministeriums Schl.-H. vom 10. Oktober<br />

1980 (Amtsbl. Schl.H. S. 648)<br />

> Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen;<br />

Technische Vorschriften für Auffangwannen aus Stahl mit<br />

einem Rauminhalt bis zu 1000 Litern, Fassung April 1998<br />

> Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen<br />

brennbarer wassergefährdender Stoffe; hier: Abfüllplätze<br />

von Tankstellen<br />

Bekanntmachung des Ministers für Natur und Umwelt vom<br />

24. September 1993 (Amtsbl. Schl.-H. S. 792), zuletzt<br />

geändert durch Erlass vom 29. April 2008 (Amtsbl. Schl.-<br />

H. Nr. 24/25 vom 16.06.2008, S. 567 (571))<br />

> Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Landesverordnung<br />

über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen VV-VAwS<br />

vom 9. Oktober 1996 (Amtsbl. Schl.-H. S. 664, ber. S.<br />

1014


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.15<br />

766), zuletzt geändert durch Erlass am 29. April 2008<br />

(Amtsbl. Schl.-H. Nr. 24/25 vom 16.06.2008, S. 567 (571))<br />

> Verwaltungsvorschrift für den Vollzug der Verordnung über<br />

die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen<br />

(Düngerverordnung)<br />

Bekanntmachung des Ministerium für ländliche Räume,<br />

Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus vom 6. Dezember<br />

1996 (ABl. S. 854)<br />

> Durchführungsbestimmungen zur Klärschlammverordnung<br />

(AbfKlärV) über die Verwertung von Klärschlamm auf<br />

landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden<br />

Bekanntmachung der Ministerien für Natur und Umwelt<br />

vom 23. Januar 1996 (ABl. S. 120), zuletzt geändert durch<br />

Erlass vom 29. April 2008 (Amtsbl. Schl.-H. Nr. 24/25 vom<br />

16.06.2008, S. 567 (571))<br />

> Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Landesverordnung<br />

über die Qualität von Fisch- und Muschelgewässern<br />

- VV-FMGVO -<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Natur und<br />

Forsten vom 17. Dezember 1997 (Amtsbl. Schl.-H. 1998<br />

S. 13), zuletzt geändert durch Erlass vom 29. April 2008<br />

(Amtsbl. Schl.-H. Nr. 24/25 vom 16.06.2008, S. 567 (569))<br />

> Bekanntmachung der in Schleswig-Holstein ansässigen<br />

Trinkwasseruntersuchungsstellen gemäß § 15 Abs. 4 Satz<br />

2 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) und der<br />

bestellten Stellen i. S. des § 19 Abs. 2 Satz 1 TrinkwV<br />

2001<br />

vom 29. Juli 2008 (Amtsbl. Schl.-H. Nr. 33 vom<br />

11.08.2008, S. 720)<br />

> Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Landesverordnung<br />

zur Deckung des Verwaltungsaufwandes beim<br />

Vollzug des Grundwasserabgabengesetzes<br />

vom 22. November 1994 (Amtsbl. Schl.-H. S. 628), zuletzt<br />

geändert am 29. April 2008 (Amtsbl. Schl.-H. Nr. S. 567)<br />

> Richtlinie zur Förderung von Umweltmanagementsystemen<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Natur und<br />

Forsten vom 3. September 1998 (Amtsbl. Schl.-H. S. 729)<br />

> Vollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze;<br />

hier: Zusammenarbeit zwischen Berg- und Wasserbehörden<br />

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten<br />

vom 14. Januar 1999 (Amtsbl. Schl.-H. S. 18), zuletzt<br />

geändert durch Erlass vom 29. April 2008 (Amtsbl. Schl.-<br />

H. Nr. 24/25 vom 16.06.2008, S. 567 (569))<br />

> Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur naturnahen<br />

Entwicklung von Fließgewässern und zur Wiederver-<br />

1015


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.16<br />

nässung von Niedermooren<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft,<br />

Umwelt und ländliche Räume vom 17. August 2005<br />

(Amtsbl. Schl.-H. S. 806)<br />

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in<br />

Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2007.<br />

> Amtliches Verzeichnis der zugelassenen Wasseruntersuchungsstellen<br />

vom 3. Dezember 2008 (Amtsbl. Schl.-H. Nr. 51 vom<br />

15.12.2008, S. 1131)<br />

A-11.2.16Thüringen<br />

Gesetze<br />

> Thüringer Wassergesetz (ThürWG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar<br />

2004 (GVBl. S. 244), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes<br />

vom 20. März 2009 (GVBl. Thüringen Nr. 3 vom<br />

31.03.2009, S. 226)<br />

> Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(Thüringer UVP-Gesetz - ThürUVPG)<br />

vom 20. Juli 2007 (GVBl. Thüringen Nr. 7 vom 16.08.2007,<br />

S. 85)<br />

> Gesetz zur Errichtung der Thüringer Talsperrenverwaltung<br />

(ThürTVG)<br />

vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 287)<br />

> Thüringer <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz<br />

(Thüringer <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz - ThürAbwAG)<br />

vom 28. Mai 1993 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 18 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/<br />

2009 vom 20. Dezember 2007 (GVBl. Thüringen Nr. 13<br />

vom 28.12.2007, S. 267)<br />

Verordnungen<br />

> Anordnung über die Errichtung und den Sitz der Staatlichen<br />

Umweltämter und Thüringer Verordnung über deren<br />

örtliche Zuständigkeit<br />

vom 17. Mai 1994 (GVBl. S. 547)<br />

> Thüringer Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten<br />

auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft<br />

vom 21. Januar 1999 (GVBl. S. 105), geändert durch Art. 3<br />

des Gesetzes vom 20. Mai 2003 (GVBl. S. 280)<br />

> Thüringer Verordnung zur Errichtung des Warn- und<br />

Alarmdienstes zum Schutz vor Wassergefahren<br />

(ThürWAWassVO)<br />

vom 1. April 1997 (GVBl. S. 166), zuletzt geändert durch<br />

1016


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.16<br />

Verordnung vom 6. April 2008 (GVBl. Thüringen Nr. 4 vom<br />

30.04.2008, S. 78)<br />

> Thüringer Verordnung über die Qualitätsanforderungen an<br />

Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung (Thür-<br />

GewQualVO)<br />

vom 20. März 1997 (GVBl. S. 158)<br />

> Thüringer Verordnung über die Qualitätsanforderungen an<br />

Fischgewässer (Thüringer Fischgewässerverordnung -<br />

ThürFischGewVO)<br />

vom 30. September 1997 (GVBl. S. 362)<br />

> Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten<br />

nach der Trinkwasserverordnung und dem Infektionsschutzgesetz<br />

in Bezug auf Trinkwasser<br />

(ThürTrinkwZustVO)<br />

vom 02. Februar 2009 (GVBl. S. 57)<br />

> Thüringer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2000/<br />

60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen<br />

der Gemeinschaft im Bereich der Gewässerpolitik<br />

(Thüringer Wasserrahmenrichtlinienverordnung – Thür-<br />

WRRLVO –)<br />

vom 28. April 2004 (GVBl. S. 522), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 5 der Thüringer Verordnung vom 6. April 2008<br />

(GVBl. Thüringen Nr. 4 vom 30.04.2008, S. 78)<br />

> Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung<br />

der Badegewässer (ThürBgwVO)<br />

Vom 30. Juni 2009 (GVBl. Thüringen Nr. 9 vom<br />

14.07.2009, S. 544)<br />

> Thüringer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/<br />

271/EWG über die Behandlung von kommunalem <strong>Abwasser</strong><br />

(ThürkoAbwVO)<br />

vom 10. Oktober 1997 (GVBl. S. 368)<br />

> Thüringer Verordnung zur Umsetzung von wasserrechtlichen<br />

Vorschriften der Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung<br />

von Abfällen (ThürAbwVO – Abfallverbrennung)<br />

Vom 22. Dezember 2003 (GVBl. S. 23)<br />

> Thüringer Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose<br />

Versickerung von Niederschlagswasser (Thüringer<br />

Niederschlagswasserversickerungsverordnung – Thür-<br />

VersVO –)<br />

vom 3. April 2002 (GVBl. S. 204)<br />

> Thüringer Verordnung über die Erklärung von Daten über<br />

<strong>Abwasser</strong>emissionen nach Artikel 15 Abs. 3 der Richtlinie<br />

96/61/EG (Thüringer Emissionserklärungsverordnung –<br />

<strong>Abwasser</strong>)<br />

vom 23. Februar 2004 (GVBl. S. 426), aufgehoben durch<br />

Artikel 8 der Verordnung vom 6. April 2008, GVBl. S. 78<br />

1017


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.16<br />

> Thüringer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit<br />

wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Thüringer<br />

Anlagenverordnung - ThürVAwS)<br />

vom 25. Juli 1995 (GVBl. S. 261), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 20. März 2009 (GVBl. Thüringen Nr. 3 vom<br />

31.03.2009, S. 226)<br />

> Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei<br />

der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung<br />

bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger<br />

Anlagen und über die Organisation des<br />

betrieblichen Arbeitsschutzes<br />

(Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV)<br />

vom 27. September 2002, zuletzt geändert durch Verordnung<br />

vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768)<br />

> Thüringer Verordnung über die Eigenkontrolle von <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

(Thüringer <strong>Abwasser</strong>eigenkontrollverordnung -<br />

ThürAbwEKVO)<br />

Vom 23. August 2004 (GVBl. S. 721)<br />

> Thüringer Verordnung über das Einleiten oder Einbringen<br />

von <strong>Abwasser</strong> nach § 59 Abs. 1 oder 1a des Thüringer<br />

Wassergesetzes in öffentliche <strong>Abwasser</strong>anlagen (Thüringer<br />

Indirekteinleiterverordnung - ThürIndEVO -)<br />

vom 08. März 2000 (GVBl. S. 94), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 20. März 2009 (GVBl. Thüringen Nr. 3 vom<br />

31.03.2009, S. 226)<br />

> Thüringer Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte<br />

gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung<br />

durch Programme (Thüringer Gewässerschutzprogrammverordnung)<br />

vom 15. Mai 2001 (GVBl. S. 53)<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

> Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft,<br />

Naturschutz und Umwelt zur Förderung wasserwirtschaftlicher<br />

Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung<br />

Vom 14. Februar 2000 (ThürStAnz. S. 549), geändert<br />

durch Richtlinie vom 11. Oktober 2001 (ThürStAnz. S.<br />

2469)<br />

> Erlass des Thüringer Umweltministeriums über die Übertragung<br />

von Aufgaben der Unterhaltung der Gewässer<br />

und wasserwirtschaftlichen Anlagen auf die Landesanstalt<br />

für Umwelt<br />

vom 23. Dezember 1991, 2. Januar 1992 (StAnz. 1992 S.<br />

151)<br />

> Einführung von Anzeigeformularen gemäß § 2 Abs. 3 Satz<br />

1 ThürIndEVO<br />

Vom 28. September 2000 (ThürStAnz. S. 2105)<br />

1018


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.16<br />

> Erlass über die Zuständigkeit zur Änderung von Verwaltungsakten,<br />

die Analyse- und Messverfahren zur Bestimmung<br />

der <strong>Abwasser</strong>qualität festlegen<br />

Vom 11. Februar 2003 (ThürStAnz. S. 388)<br />

> Erlass zur Erfassung der jährlichen Entnahmemengen bei<br />

Gewässerbenutzungen im Freistaat Thüringen (Erklärung<br />

zum Wassernutzungsregister)<br />

vom 24. Januar 1995 (ThürStAnz. S. 225)<br />

> Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Thüringer Anlagenverordnung<br />

(ThürVVAwS)<br />

vom 15. Dezember 2008 (ThürStAnz. Nr. 5 vom<br />

02.02.2009, S. 237)<br />

> Richtlinie zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau<br />

von Fließgewässern<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft,<br />

Naturschutz und Umweltschutz vom 3. März 1997 (Thür-<br />

StAnz. S. 967)<br />

> Richtlinie über den Ausgleich bei erhöhten Anforderungen<br />

in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten des Ministeriums<br />

für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt<br />

vom 13./16. Dezember 1996 (StAnz. 1997 S. 10), neue<br />

Fassung von 2002 (StAnz. Nr. 45/2002)<br />

> Thüringer Verwaltungsvorschrift zum Wasserbuch<br />

vom 10. Dezember 2008 (ThürStAnz. Nr. 4 vom<br />

26.01.2009, S. 200)<br />

> Verwaltungsvorschrift für die Feststellung von Überschwemmungsgebieten<br />

im Freistaat Thüringen<br />

Vom 16. November 2004 (ThürStAnz. S. 2720)<br />

> Richtlinie über die Gewährung von Finanzhilfen für kommunale<br />

Aufgabenträger der Wasserver- und <strong>Abwasser</strong>entsorgung<br />

in Thüringen<br />

Vom 2. März 2005 (ThürStAnz. S. 608)<br />

> Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Thüringer Verordnung<br />

zur Einrichtung des Warn- und Alarmdienstes<br />

zum Schutz vor Wassergefahren<br />

(Hochwassermelde-Ordnung - HWMO) vom 07.07.2004<br />

(ThürStAnz Nr. 35/2004 S. 2109-2135)<br />

> Gemeinsame Richtlinie des Thüringer Ministeriums für<br />

Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und des Thüringer<br />

Innenministeriums zur Durchführung der Gefahrenabwehr<br />

bei Gewässerverunreinigungen (Gewässerschutz-<br />

Alarmrichtlinie)<br />

vom 21. Oktober 1997 (StAnz. S. 2149)<br />

> Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des <strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes<br />

(AbwAG) und des Thüringer <strong>Abwasser</strong>abgabengesetzes<br />

(ThürAbwAG) - ThürVwVAbwAG<br />

1019


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.16<br />

vom 10. November 2008 (ThürStAnz. Nr. 50 vom<br />

15.12.2008, S. 2058)<br />

> Vereinbarung zwischen dem Land Thüringen, vertreten<br />

durch das Thüringer Umweltministerium, und der Landeszahnärztekammer<br />

Thüringen, Körperschaft des öffentlichen<br />

Rechts, über den Vollzug des Anhangs 50 -<br />

Zahnbehandlung - zur Allgemeinen Rahmen-Verwaltungsvorschrift<br />

über Mindestanforderungen an das Einleiten von<br />

<strong>Abwasser</strong> in Gewässer (Rahmen-<strong>Abwasser</strong>VwV) vom<br />

08.09.1989 nach § 7a Wasserhaushaltsgesetz<br />

vom 16. Januar 1992 (bek. gem. am 7. April 1992 StAnz S.<br />

598)<br />

> Richtlinie zum Bau und zur schrittweisen Sanierung der<br />

kommunalen <strong>Abwasser</strong>anlagen in Thüringen - Vollzug des<br />

§ 7a WHG<br />

Erlass des Thüringer Ministeriums für Umwelt und Landesplanung<br />

vom 13. Mai/14. Juni 1993 (StAnz S. 970),<br />

geändert durch Erl. vom 12. Februar 1997 (StAnz S. 914)<br />

> Verwaltungsvorschrift für die Genehmigung des Baus oder<br />

der wesentlichen Änderung von Wasserversorgungsanlagen<br />

und <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und<br />

Umwelt vom 27. Februar 1995 (StAnz. S. 339)<br />

> Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen<br />

im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums<br />

für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt<br />

(Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen)<br />

vom 20. Juni 2008 (ThürStAnz. Nr. 28 vom 14.07.2008, S.<br />

1141), zuletzt geänder durch Änderung der Richtline am 5.<br />

September 2008 (ThürStAnz. Nr. 39 vom 29.09.2008, S.<br />

1665)<br />

> Richtlinie über Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise<br />

von Schaukommissionen zur Gewässerschau<br />

Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft,<br />

Naturschutz und Umwelt vom 8. Dezember 2003 (Thür-<br />

StAnz. S. 2672)<br />

> Richtlinie für die Verwendung des Aufkommens aus der<br />

<strong>Abwasser</strong>abgabe für Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung<br />

der Gewässergüte nach § 13 <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz<br />

vom 2. Dezember 2008 (ThürStAnz. Nr. 52 vom<br />

29.12.2008, S. 2254)<br />

> Erlass zur wasserrechtlichen Zulässigkeit von Einleitungen<br />

aus Kleinkläranlagen (Thüringer Kleinkläranlagenerlass)<br />

vom 1. März 2004 (ThürStAnz. S. 769)<br />

1020


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.16<br />

> Richtlinie: Ergänzende Regelungen zum Arbeitsblatt A<br />

142 "<strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten"<br />

der <strong>Abwasser</strong>technischen Vereinigung e.<br />

V.<br />

Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Landesplanung<br />

vom 18. Juli 1994 (StAnz. S. 2276)<br />

> LAWA-Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und<br />

Behandlung von Grundwasserschäden<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt und Landesplanung<br />

vom 6. Oktober 1994 (StAnz. S. 2679)<br />

> Leitlinien zur Durchführung von Kostenvergleichsrechnungen<br />

der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)<br />

Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft,<br />

Naturschutz und Umwelt vom 10. Januar 1995<br />

(ThürtStAnz. S. 166)<br />

> Information für Wasserrechtsinhaber – insbesondere<br />

Eigentümer ehemaliger Mühlengrundstücke/Wasserkraftanlagen<br />

vom 27. Juli 2004 (ThürStAnz S. 2051)<br />

> Merkblatt "Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim<br />

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen"<br />

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft,<br />

Naturschutz und Umwelt vom 26. September<br />

1995 (ThürStAnz. S. 1693)<br />

> Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft,<br />

Naturschutz und Umwelt über Sachverständige<br />

und Sachverständigenorganisationen zur Prüfung von<br />

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

vom 15. Dezember 2005 (ThürStAnz. 2006, S. 94)<br />

> Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Klärschlammverordnung<br />

des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und<br />

Umwelt vom 23. Februar 1995 (StAnz. S. 394)<br />

> Verwaltungsvorschrift für den Vollzug der Verordnung über<br />

die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen<br />

(Düngeverordnung)<br />

des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und<br />

Umwelt<br />

vom 28. April/23. Mai 1997 (StAnz. S. 1178)<br />

> Richtlinie über die Gewährung von Zinsbeihilfen zur Finanzierung<br />

von Beiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen<br />

nach § 7 Absatz 12a des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)<br />

vom 25. August 1998 (StAnz. S. 1597) mit Ergänzung vom<br />

28. September 1998 (StAnz. S. 1782)<br />

1021


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.2.16<br />

> Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur<br />

Strukturhilfe für Aufgabenträger der Wasserver- und<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgung durch die Nachförderung von Investitionsmaßnahmen<br />

(Strukturhilferichtlinie)<br />

vom 24. April 2002 (ThürStAnz Nr. 21/2002)<br />

> Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln<br />

des Freistaates Thüringen zur Anschubfinanzierung<br />

von Gewässerunterhaltungsverbänden<br />

Vom 31. Juli 2002 (ThürStAnz S. 2273)<br />

> Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft,<br />

Naturschutz und Umwelt über die in wasserrechtlichen<br />

Verfahren vorzulegenden Pläne und<br />

Unterlagen (Bekanntmachung Planvorlagen)<br />

vom 7. Juli 1997 (StAnz. S. 1574)<br />

> Verwaltungsvorschrift zu § 59 ThürWG<br />

Einleitungen von mineralölhaltigem <strong>Abwasser</strong> in öffentliche<br />

<strong>Abwasser</strong>anlagen (MineralölVV)<br />

vom 01. Oktober 1999 (StAnz. S. 2334)<br />

> Verwaltungsvorschrift zu § 59 ThürWG<br />

Einleitungen aus Chemischreinigungen in öffentliche<br />

<strong>Abwasser</strong>anlagen (ChemreinVV)<br />

vom 01. Oktober 1999 (StAnz. S. 2338)<br />

> Verwaltungsvorschrift zu § 59 ThürWG<br />

Einleitungen von <strong>Abwasser</strong> aus fotografischen Prozessen<br />

(Silberhalogenid-Fotografie) in öffentliche <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

(FotoVV)<br />

vom 01. Oktober 1999 (StAnz. S. 2343)<br />

1022


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.3<br />

A-11.3 DIN-EN und DIN-Normen<br />

Die für die Planung und Ausführung von <strong>Abwasser</strong>systemen wichtigsten<br />

DIN-Normen sind:<br />

Tab. A-11 - 2 Wichtige DIN-Normen<br />

Nummer Titel Datum<br />

DIN EN 295 Steinzeugrohre und Formstücke sowie Rohrverbindungen für <strong>Abwasser</strong>leitungen<br />

und -kanäle<br />

T1: Anforderungen; Deutsche Fassung EN 295-1:1999+A1:1996+A2:1996<br />

+A3:1999<br />

T2: Güteüberwachung und Probenahme; Deutsche Fassung EN 295-<br />

2:1991+A1:1999<br />

T3: Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 295-3:1991+A1:1998<br />

T4: Anforderungen an Sonderformstücke, Übergangsbauteile und Zubehörteile;<br />

Deutsche Fassung EN 295-4:1995<br />

T5: Anforderungen an gelochte Rohre und Formstücke (enthält Änderung<br />

A1:1999); Deutsche Fassung EN 295-5:1994 + A1:1999<br />

T6: Anforderungen für Steinzeugschächte; Deutsche Fassung EN 295-<br />

6:1995<br />

T7: Anforderungen an Steinzeugrohre und Verbindungen beim Rohrvortrieb;<br />

Deutsche Fassung EN 295-7:1995<br />

T10: Leistungsanforderungen; Deutsche Fassung EN 295-10:2005<br />

DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, Deutsche Fassung EN<br />

752:2008<br />

DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z.B. Öl u. Benzin)<br />

T1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennz. und Güteüberw.; Deutsche<br />

Fassung EN 858-1:2002/A1:2004<br />

T2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung; Deutsche Fassung<br />

EN 858-2:2003<br />

DIN EN 1295 Statische Berechnung von erdverlegten Rohrleitungen unter verschiedenen<br />

Belastungsbedingungen<br />

T1: Allgemeine Anforderungen; Deutsche Fassung EN 1295-1:1997<br />

DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen; Deutsche<br />

Fassung EN 1610:1997<br />

DIN 1211 Steigeisen für zweiläufige Steigeisengänge<br />

T1: Steigeisen zum Einmauern oder Einbetonieren<br />

T2: Steigeisen zum Einbauen in Betonfertigteile<br />

T3: Steigeisen zum An- und Durchschrauben<br />

DIN 1212 Steigeisen mit Aufkantung für zweiläufige Steigeisengänge<br />

T1: Steigeisen zum Einmauern oder Einbetonieren<br />

T2: Steigeisen zum Einbauen in Betonfertigteile<br />

T3: Steigeisen zum An- und Durchschrauben<br />

DIN V 1264 (Vornorm) Steigeisen für Steigeisengänge in Schächten - Verwendung in<br />

Bauwerken für die <strong>Abwasser</strong>entsorgung<br />

DIN 1229 Aufsätze und Abdeckungen für Verkehrsflächen - Sicherung des Deckels<br />

und Rostes im Rahmen (Norm-Entwurf)<br />

DIN 1236 Betonteile und Eimer für Abläufe; Klassen A und B<br />

T1: Bauart, Einbau und Zusammenstellungen<br />

T2: Betonteile<br />

T3: Eimer<br />

05/1999<br />

05/1999<br />

02/1999<br />

05/1995<br />

03/1999<br />

12/1995<br />

12/1995<br />

05/2005<br />

04/2008<br />

02/2005<br />

10/2003<br />

09/1997<br />

10/1997<br />

05/2003<br />

05/2003<br />

05/2003<br />

05/2003<br />

05/2003<br />

05/2003<br />

04/2003<br />

06/2006<br />

11/1981<br />

11/1981<br />

11/1981<br />

1023


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.3<br />

Tab. A-11 - 2 Wichtige DIN-Normen<br />

Nummer Titel Datum<br />

DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke<br />

T1 und T 2 zurückgezogen:<br />

T3: Regeln für Betrieb und Wartung<br />

T4: Verwendungsbereich von <strong>Abwasser</strong>rohren und -formstücken verschiedener<br />

Werkstücke<br />

T30: Instandhaltung<br />

T100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056<br />

DIN 1999 Abscheideanlagen für Leichtflüssigkeiten; Benzinabscheider, Heizölab.<br />

T1-6: zurückgezogen, ersetzt durch DIN EN 858<br />

T7:(Vornorm) Abscheiderfreundliche Reinigungsmittel; Anforderungen,<br />

Prüfung<br />

T100: Anforderungen für die Anwendung von Abscheideanlagen nach DIN<br />

EN 858-1 u. DIN EN 858-2<br />

T101: Zusätzliche Anforderungen an Abscheideranlagen nach DIN EN<br />

858-1, DIN EN 858-2 und DIN 1999-100 für Leichtflüssigkeiten mit Anteilen<br />

von Biodiesel bzw. Fettsäure-Methylester<br />

DIN 4033 Entwässerungskanäle und -leitungen; Richtlinien für die Ausführung<br />

(ersetzt durch DIN EN 1610)<br />

DIN V 4034-1<br />

DIN 4034<br />

Schächte aus Beton-, Stahlfaserbeton- und Stahlbetonfertigteilen für<br />

<strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanäle - Typ 1 und Typ 2 -<br />

T1: Anforderungen, Prüfung und Bewertung der Konformität (Vornorm)<br />

Schächte aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen<br />

T2: Schächte für Brunnen- und Sickeranlagen; Maße, Technische Lieferbedingungen<br />

T10: Schachtunterteile aus Mauerwerk für erdverlegte <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

und -leitungen; Anforderungen und Prüfungen<br />

11/2004<br />

02/2003<br />

02/2003<br />

05/2008<br />

04/1996<br />

10/2003<br />

05/2009<br />

11/1979<br />

08/2004<br />

10/1990<br />

10/1995<br />

DIN 4045 <strong>Abwasser</strong>technik; Grundbegriffe 08/2003<br />

DIN 4051 Kanalklinker - Anforderung, Prüfung, Überwachung 04/2002<br />

DIN 4052 Betonteile und Eimer für Straßenabläufe<br />

T1: Allgemeine Anforderungen und Einbau<br />

T2: Zusammenstellungen und Bezeichnungen<br />

T3: Betonteile<br />

T4: Eimer<br />

05/2006<br />

05/2006<br />

05/2006<br />

05/2006<br />

DIN 4124 Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten, 10/2002<br />

DIN 4271 Schachtabdeckungen, Klasse B 125<br />

T1: Zusammenstellung<br />

T2: Rahmen<br />

T3: Deckel<br />

DIN 16869 Rohre aus glasfaserverstärktem Polyesterharz (UP-GF), geschleudert,<br />

gefüllt<br />

T1: Maße<br />

T2: Allgemeine Güteanforderungen, Prüfung<br />

DIN 19537 Rohre und Formstücke aus Polyethylen hoher Dichte (PE-HD) für <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

und -leitungen<br />

T1: Maße (ersetzt durch DIN EN 12666-1)<br />

T2: Technische Lieferbedingungen (ersetzt durch DIN EN 12666-1)<br />

T3: Fertigschächte; Maße, Technische Lieferbedingungen<br />

DIN 19850 Faserzement-Rohre und -Formstücke für <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

T1: Maße von Rohren, Abzweigen und Bogen<br />

T2: Maße von Rohrverbindungen<br />

T3: Faserzementrohre, -formstücke und Schächte für erdverlegte <strong>Abwasser</strong>kanäle<br />

und -leitungen; Schächte; Maße, Technische Lieferbedingungen<br />

08/1998<br />

08/1998<br />

08/1998<br />

12/1995<br />

12/1995<br />

10/1983<br />

01/1988<br />

11/1990<br />

11/1996<br />

11/1996<br />

11/1990<br />

1024


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.3<br />

Tab. A-11 - 2 Wichtige DIN-Normen<br />

Nummer Titel Datum<br />

DIN EN 1825 Abscheideranlagen für Fette<br />

T1: Abscheideranlagen für Fette - Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze,<br />

Kennzeichnung und Güteüberwachung; Deutsche Fassung EN<br />

1825-1:2004<br />

T2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung; Deutsche Fassung<br />

EN 1825-2:2002<br />

DIN EN 12666 Kunststoff-Rohrleitungssysteme für erdverlegte <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen<br />

- Polyethylen (PE)<br />

Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem;<br />

Deutsche Fassung EN 12666-1:2005<br />

DIN EN 13508 Zustand von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden<br />

T1: Allgemeine Anforderungen; Deutsche Fassung EN 13508-1:2003<br />

T2: Kodiersystem für die optische Inspektion; Deutsche Fassung EN<br />

13508-2:2003<br />

Berichtigung zu DIN EN 13508-2:2003-09<br />

DIN EN 13564 Rückstauverschlüsse für Gebäude<br />

T1: Anforderungen; Deutsche Fassung EN 13564-1:2002<br />

T2: Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 13564-2:2002<br />

T3: Güteüberwachung; Deutsche Fassung EN 13564-3:2003<br />

DIN EN 13566 Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Renovierung von erdverlegten<br />

drucklosen Entwässerungsnetzen (Freispiegelleitungen)<br />

T1: Allgemeines; Deutsche Fassung EN 13566-1:2002<br />

T2: Rohrstrang-Lining; Deutsche Fassung EN 13566-2:2005<br />

T3: Close-Fit-Lining; Deutsche Fassung EN 13566-3:2002<br />

T4: Vor Ort härtendes Schlauch-Lining; Deutsche Fassung EN 13566-<br />

4:2002<br />

T7: Wickelrohr-Lining; Deutsche Fassung EN 13566-7:2007<br />

DIN EN 14364 Kunststoff-Rohrleitungssysteme für <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanäle mit<br />

oder ohne Druck - Glasfaserverstärkte duroplastische Kunststoffe (GFK)<br />

auf der Basis von ungesättigtem Polyesterharz (UP) - Festlegungen für<br />

Rohre, Formstücke und Verbindungen; Deutsche Fassung EN<br />

14364:2006+A1:2008<br />

DIN EN 14457 Allgemeine Anforderungen an Bauteile, die bei grabenlosem Einbau von<br />

<strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen verwendet werden; Deutsche Fassung<br />

EN 14457:2004<br />

Die für den Betrieb von <strong>Abwasser</strong>systemen wichtigsten DIN-Normen sind:<br />

Tab. A-11 - 3 Betriebliche DIN-Normen<br />

12/2004<br />

05/2002<br />

03/2006<br />

02/2004<br />

09/2003<br />

06/2007<br />

10/2002<br />

02/2003<br />

02/2004<br />

04/2003<br />

02/2006<br />

04/2003<br />

04/2003<br />

06/2007<br />

02/2009<br />

09/2004<br />

DIN-Nummer Titel Datum<br />

DIN EN 132 - 149 Atemschutzgeräte; Deutsche Fassung: diverse diverse<br />

DIN EN 340 Schutzkleidung; Allgemeine Anforderungen; Deutsche Fassung EN<br />

340:2003<br />

DIN EN 342 Schutzkleidung - Kleidungssysteme und Kleidungsstücke zum Schutz<br />

gegen Kälte; Deutsche Fassung EN 342:2004<br />

Berichtigung zu DIN EN 342:2004-09<br />

DIN EN 343 Schutzkleidung - Schutz gegen Regen; Deutsche Fassung EN<br />

343:2003+A12007<br />

DIN EN ISO 20347 Persönliche Schutzausrüstung - Berufsschuhe (ISO 20347:2004+AMD<br />

1:2007); Deutsche Fassung EN ISO 20347:2004+AC:2007+A1:2007<br />

03/2004<br />

09/2004<br />

07/2008<br />

11/2007<br />

12/2007<br />

1025


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.3<br />

Tab. A-11 - 3 Betriebliche DIN-Normen<br />

DIN-Nummer Titel Datum<br />

DIN EN ISO 20345 Persönliche Schutzausrüstung - Sicherheitsschuhe (ISO 20345:2004 +<br />

AMD 1:2007); Deutsche Fassung EN ISO 20345:2004+AC:2007+A1:2007<br />

DIN EN 354 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Verbindungsmittel; Deutsche<br />

Fassung prEN 354:2008 (Norm-Entwurf)<br />

DIN EN 361 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Auffanggurt; Deutsche<br />

Fassung EN 361:2002<br />

DIN EN 374 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen;<br />

T1: Terminologie und Leistungsanforderungen; Deutsche Fassung prEN<br />

374-1:2009 (Norm-Entwurf )<br />

T2: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration; Deutsche Fassung<br />

EN 374-2:2003<br />

T3: Bestimmung des Widerstandes gegen Permeation von Chemikalien;<br />

Deutsche Fassung EN 374-3:2003<br />

Berichtigung zu DIN EN 374-3:2003-12<br />

DIN EN 388 Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken; Deutsche Fassung EN<br />

388:2003<br />

Eine vollständige Übersicht über die aktuelle Baunormung enthält der<br />

jährlich erscheinende "Führer durch die Baunormung", aufgestellt vom<br />

Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung<br />

e.V., erschienen im Beuth-Verlag, ISBN 3-410-13496-4. Weitere<br />

Informationen zu DIN Normen unter www.din.de und www.beuth.de.<br />

Eine Zusammenstellung der wesentlichen Normen für den Bereich Entwässerungskanalarbeiten/Erdarbeiten<br />

enthalten die DIN-Taschenbücher<br />

Nr. 75 und Nr. 88, zu beziehen über den o. g. Beuth-Verlag.<br />

12/2007<br />

06/2008<br />

09/2002<br />

08/2009<br />

12/2003<br />

12/2003<br />

06/2006<br />

12/2003<br />

DIN EN 397 Industrieschutzhelme; Deutsche Fassung EN 397:1995+A1:2000 05/2000<br />

DIN EN 471 Warnkleidung - Prüfverfahren und Anforderungen; Deutsche Fassung EN<br />

471:2003+A1:2007<br />

DIN EN 50014 Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche - Allgemeine<br />

Bestimmungen; Deutsche Fassung EN 50014:1997+Corrigendum:1998+A1:1999+A2:1999<br />

03/2008<br />

02/2000<br />

DIN 13157 Erste-Hilfe-Material; Verbandskasten C: 11/2009<br />

1026


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.3<br />

DIN-Normen Sanierung:<br />

Tab. A-11 - 4 DIN-Normen - Sanierung<br />

Nummer Titel Datum<br />

DIN 16868 Rohre aus glasfaserverstärktem Polyesterharz (UP-GF), gewickelt,<br />

gefüllt<br />

T1: Maße<br />

T2: Allgemeine Güteanforderungen, Prüfung<br />

DIN 16869 Rohre aus glasfaserverstärktem Polyesterharz (UP-GF), geschleudert,<br />

gefüllt<br />

T1: Maße<br />

T2: Allgemeine Güteanforderungen, Prüfung<br />

DIN 16945 Reaktionsharze, Reaktionsmittel und Reaktionsharzmassen; Prüfverfahren<br />

DIN 16946 Reaktionsharzformstoffe; Gießharzformstoffe;<br />

T1: Prüfverfahren<br />

T2: Typen<br />

DIN 18200 Übereinstimmungsnachweis für Bauprodukte - Werkseigene Produktionskontrolle,<br />

Fremdüberwachung und Zertifizierung von Produkten<br />

DIN 18820-1 Laminate aus textilglasverstärkten ungesättigten Polyester- und Phenacrylatharzen<br />

für tragende Bauteile (GF-UP, GF-PHA); Aufbau, Herstellung<br />

und Eigenschaften<br />

DIN 18820-2 Laminate aus textilglasverstärkten ungesättigten Polyester- und Phenacrylatharzen<br />

für tragende Bauteile (GF-UP, GF-PHA); Physikalische<br />

Kennwerte der Regellaminate<br />

DIN 18820-3 Laminate aus textilglasverstärkten ungesättigten Polyester- und Phenacrylatharzen<br />

für tragende Bauteile (GF-UP, GF-PHA); Schutzmaßnahmen<br />

für das tragende Laminat<br />

DIN 18820-4 Laminate aus textilglasverstärkten ungesättigten Polyester- und Phenacrylatharzen<br />

für tragende Bauteile (GF-UP, GF-PHA); Prüfung und<br />

Güteüberwachung<br />

DIN 3543-4 Anbohrarmaturen aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) für Rohre aus<br />

HDPE; Maße<br />

1994-11<br />

1994-11<br />

1995-12<br />

1995-12<br />

1989-03<br />

1989-03<br />

1989-03<br />

2000-05<br />

1991-03<br />

1991-03<br />

1991-03<br />

1991-03<br />

1984-08<br />

DIN 4124 Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten 2002-10<br />

DIN 53768 Extrapolationsverfahren für die Bestimmung des Langzeitversagensverhaltens<br />

von glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK)<br />

DIN 53769-1 Prüfung von Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten Kunststoffen;<br />

Bestimmung der Haft-Scherfestigkeit von Rohrleitungsteilen entsprechend<br />

Rohrtyp B<br />

DIN 53769-2 Prüfung von Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten Kunststoffen;<br />

Zeitstand-Innendruckversuch an Rohren<br />

DIN 53769-3 Prüfung von Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten Kunststoffen;<br />

Kurzzeit- und Langzeit-Scheiteldruckversuch an Rohren<br />

DIN 53769-6 Prüfung von Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten Kunststoffen;<br />

Innendruck-Schwellversuche an Rohren und Rohrleitungsteilen<br />

1990-06<br />

1988-11<br />

1986-12<br />

1988-11<br />

1989-04<br />

DIN 60001-2 Textile Faserstoffe; Faser- und Herstellungsformen 1990-10<br />

DIN 61850 Textilglas und Verarbeitungshilfsmittel; Begriffe 1976-05<br />

DIN 61853-1 Textilglas; Textilglasmatten für die Kunststoffverstärkung; Technische<br />

Lieferbedingungen<br />

1987-04<br />

1027


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.3<br />

Tab. A-11 - 4 DIN-Normen - Sanierung<br />

Nummer Titel Datum<br />

DIN 61853-2 Textilglas; Textilglasmatten für die Kunststoffverstärkung; Einteilung,<br />

Anwendung<br />

DIN 61854-1 Textilglas; Textilglasgewebe für die Kunststoffverstärkung; Filamentgewebe<br />

und Rovinggewebe; Technische Lieferbedingungen<br />

DIN 61854-2 Textilglas; Textilglasgewebe für die Kunststoffverstärkung; Filamentgewebe<br />

und Rovinggewebe; Typen<br />

1987-04<br />

1987-04<br />

1987-04<br />

DIN 8074 Rohre aus Polyethylen (PE) - PE 63, PE 80, PE 100, PE-HD - Maße 1999-08<br />

DIN 8075 Rohre aus Polyethylen (PE) - PE 63, PE 80, PE 100, PE-HD - Allgemeine<br />

Güteanforderungen, Prüfungen<br />

DIN EN 10204 Metallische Erzeugnisse - Arten von Prüfbescheinigungen; Deutsche<br />

Fassung EN 10204:2004<br />

SN EN 1227 Kunststoff-Rohrleitungssysteme - Rohre aus glasfaserverstärkten<br />

duroplastischen Kunststoffen (GFK) - Ermittlung der relativen Langzeit-<br />

Ringverformbarkeit unter Feuchteeinfluss; Deutsche Fassung EN<br />

1227:1997<br />

DIN EN 1228 Kunststoff-Rohrleitungssysteme - Rohre aus glasfaserverstärkten<br />

duroplastischen Kunststoffen (GFK) - Ermittlung der spezifischen<br />

Anfangs-Ringsteifigkeit; Deutsche Fassung EN 1228:1996<br />

DIN EN 13380 Allgemeine Anforderungen an Bauteile für die Renovation und die<br />

Reparatur von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden;<br />

Deutsche Fassung EN 13380:2001<br />

DIN EN 13566-1 Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Renovierung von erdverlegten<br />

drucklosen Entwässerungsnetzen (Freispiegelleitungen) - Teil 1: Allgemeines;<br />

Deutsche Fassung EN 13566-1:2002<br />

DIN EN 13566-2 Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Renovierung von erdverlegten<br />

drucklosen Entwässerungsnetzen (Freispiegelleitungen) - Teil 2: Rohrstrang-Lining;<br />

Deutsche Fassung EN 13566-2:2005<br />

DIN EN 13566-3 Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Renovierung von erdverlegten<br />

drucklosen Entwässerungsnetzen (Freispiegelleitungen) - Teil 3:<br />

Close-Fit-Lining; Deutsche Fassung EN 13566-3:2002<br />

DIN EN 13566-4 Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Renovierung von erdverlegten<br />

drucklosen Entwässerungsnetzen (Freispiegelleitungen) - Teil 4: Vor<br />

Ort härtendes Schlauch-Lining; Deutsche Fassung EN 13566-4:2002<br />

DIN EN 13566-7 Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Renovierung von erdverlegten<br />

drucklosen Entwässerungsnetzen (Freispiegelleitungen) - Teil 7:<br />

Wickelrohrlining<br />

DIN EN 13689 Leitfaden zur Klassifizierung und Planung von Kunststoff-Rohrleitungssystemen<br />

für Renovierung; Deutsche Fassung EN 13689:2002<br />

DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden; Deutsche Fassung<br />

EN 752:2008<br />

DIN EN ISO 1172 Textilglasverstärkte Kunststoffe - Prepregs, Formmassen und Laminate<br />

- Bestimmung des Textilglas- und Mineralfüllstoffgehalts; Kalzinierungsverfahren<br />

(ISO 1172:1996); Deutsche Fassung EN ISO<br />

1172:1998<br />

DIN EN ISO 175 Kunststoffe - Prüfverfahren zur Bestimmung des Verhaltens gegen<br />

flüssige Chemikalien (ISO 175:1999); Deutsche Fassung EN ISO<br />

175:2000<br />

1999-08<br />

2005-01<br />

1998-02<br />

1996-08<br />

2001-10<br />

2003-04<br />

2006-02<br />

2003-04<br />

2003-04<br />

2007-06<br />

2003-01<br />

2008-04<br />

1998-12<br />

2000-10<br />

1028


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.4<br />

Tab. A-11 - 4 DIN-Normen - Sanierung<br />

Nummer Titel Datum<br />

DIN EN ISO 178 Kunststoffe - Bestimmung der Biegeeigenschaften (ISO 178:2001 +<br />

AMD 1:2004); Deutsche Fassung EN ISO 178:2003 + A1:2005<br />

DIN EN ISO<br />

527-2<br />

Kunststoffe - Bestimmung der Zugeigenschaften - Teil 2: Prüfbedingungen<br />

für Form- und Extrusionsmassen (ISO 527-2:1993 einschließlich<br />

Corr. 1:1994); Deutsche Fassung EN ISO 527-2:1996<br />

DIN EN ISO 62 Kunststoffe - Bestimmung der Wasseraufnahme (ISO 62:2008); Deutsche<br />

Fassung EN ISO 62:2008<br />

A-11.4 Auszug aus dem Regelwerk der Deutschen Vereinigung<br />

für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.V.<br />

(DWA)<br />

Tab. A-11 - 5 Wichtige Arbeitsblätter der DWA<br />

2006-04<br />

1996-07<br />

2008-05<br />

Nummer Titel des Arbeitsblatts Datum<br />

ATV-A 105 Wahl des Entwässerungssystems (zurückgezogen) 12/97<br />

DWA-A 110 Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von <strong>Abwasser</strong>leitungen und<br />

-kanälen<br />

ATV-A 111 Richtlinien für die hydraulische Dimensionierung und den Leistungsnachweis von<br />

Regenwasser-Entlastungsanlagen in <strong>Abwasser</strong>kanälen und -leitungen<br />

DWA-A 112 Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Sonderbauwerken in<br />

<strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen<br />

DWA-A 116-<br />

1<br />

DWA - A<br />

116-2<br />

Besondere Entwässerungsverfahren<br />

T1: Unterdruckentwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden<br />

Besondere Entwässerungsverfahren<br />

T2: Druckentwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden<br />

08/06<br />

02/94<br />

08/07<br />

03/05<br />

05/07<br />

DWA-A 117 Bemessung von Regenrückhalteräumen 04/06<br />

DWA-A 118 Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen 03/06<br />

ATV-A 121 Niederschlag - Starkregenauswertung nach Wiederkehrzeit und Dauer - Niederschlagsmessungen<br />

- Auswertung<br />

ATV-A 122 Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von kleinen Kläranlagen mit aerober<br />

biologischer Reinigungsstufe für Anschlusswerte zwischen 50 und 500 Einwohnerwerten<br />

12/85<br />

06/91<br />

DWA-A 125 Rohrvortrieb und verwandte Verfahren 12/08<br />

ATV-DVWK-<br />

A 127<br />

Statische Berechnung von <strong>Abwasser</strong>kanälen und -leitungen (korrigierter Nachdruck<br />

4/2008)<br />

ATV-A 128 Richtlinien für die Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungsanlagen in<br />

Mischwasserkanälen<br />

ATV-DVWK-<br />

A 134<br />

08/00<br />

04/92<br />

Planung und Bau von <strong>Abwasser</strong>pumpanlagen 06/00<br />

DWA-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser 04/05<br />

ATV-DVWK-<br />

A 139<br />

Einbau und Prüfung von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen 06/01<br />

DWA-A 139 Einbau und Prüfung von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen (Entwurf) 05/08<br />

1029


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.4<br />

Tab. A-11 - 5 Wichtige Arbeitsblätter der DWA<br />

Nummer Titel des Arbeitsblatts Datum<br />

ATV-DVWK-<br />

A 142<br />

ATV-DVWK-<br />

A 157<br />

<strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten 11/02<br />

Bauwerke der Kanalisation 11/00<br />

ATV-A 161 Statische Berechnung von Vortriebsrohren 01/90<br />

ATV-A 166 Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung - Konstruktive<br />

Gestaltung und Ausrüstung<br />

ATV-DVWK-<br />

A 199-1<br />

DWA-<br />

A 199-2<br />

DWA-<br />

A 199-3<br />

DWA-<br />

A 199-4<br />

Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von <strong>Abwasser</strong>anlagen, Teil 1:<br />

Dienstanweisung für das Personal von <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von <strong>Abwasser</strong>anlagen, Teil 2:<br />

Betriebsanweisung für das Personal von Kanalnetzen und Regenwasserbehandlungsanlagen<br />

Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von <strong>Abwasser</strong>anlagen, Teil 3:<br />

Betriebsanweisung für das Personal von <strong>Abwasser</strong>pumpanlagen<br />

Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von <strong>Abwasser</strong>anlagen, Teil 4:<br />

Betriebsanweisung für das Personal von Kläranlagen<br />

11/99<br />

07/02<br />

07/07<br />

06/07<br />

08/06<br />

ATV-A 200 Grundsätze für die <strong>Abwasser</strong>entsorgung in ländlich strukt. Gebieten 05/97<br />

ATV-DVWK-<br />

A 251<br />

Kondensate aus Brennwertkesseln 08/03<br />

DWA-A 704 Betriebsmethoden für die <strong>Abwasser</strong>analytik 04/07<br />

DWA-A 712 Allgemeine Hinweise für die Planung von <strong>Abwasser</strong>anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten<br />

Tab. A-11 - 6 Wichtige Merkblätter der DWA<br />

06/05<br />

Nummer Titel des Merkblatts Datum<br />

ATV-M 108 (Neubearbeitung siehe Arbeitsblattreihe DWA-A 199, Teile 1-4)<br />

DWA-M 115 Indirekteinleitung nicht häuslichen <strong>Abwasser</strong>s<br />

T1: Rechtsgrundlagen<br />

T2: Anforderungen<br />

ATV-DVWK-<br />

M 127-2<br />

Statische Berechnung zur Sanierung von Abwässerkanälen und -leitungen mit<br />

Lining- und Montageverfahren<br />

11/04<br />

07/05<br />

01/00<br />

1030


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.4<br />

Tab. A-11 - 6 Wichtige Merkblätter der DWA<br />

Nummer Titel des Merkblatts Datum<br />

ATV-DVWK-<br />

M 143<br />

DWA-M 143<br />

-3<br />

ATV-DVWK-<br />

M 146<br />

Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden<br />

T1: Grundlagen<br />

T2: Optische Inspektion<br />

T3: Schlauchliningverfahren (vor Ort härtendes Schlauchlining) für <strong>Abwasser</strong>leitungen<br />

und -kanäle<br />

T4: Montageverfahren für begehbare <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanäle und Bauwerke<br />

T5: Allg. Anforderungen an Leistungsverzeichnisse für Reliningverfahren<br />

T6: Dichtheitsprüfungen bestehender, erdüberschütteter <strong>Abwasser</strong>leitungen und<br />

-kanäle und Schächte mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck<br />

T7: Reparatur von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen durch Kurzliner und Innenmanschetten<br />

T8: Injektionsverfahren zur Abdichtung von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen<br />

T9: Renovierung von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen durch Wickelrohrverfahren<br />

T10: Noppenschlauchverfahren für <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanäle<br />

T11: Renovierung von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen mit vorgefertigten Rohren<br />

ohne Ringraum (Close-Fit-Lining)<br />

T14: Sanierungsstrategien<br />

T15: Erneuerung von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen durch Berstverfahren<br />

T16: Reparatur von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen durch Roboterverfahren<br />

T17: Beschichtung von <strong>Abwasser</strong>leitungen, -kanälen und Schächten mit zementgebundenen<br />

mineralischen Mörteln<br />

T20: Prüfung und Beurteilung von Sanierungsverfahren; Anforderungen, Prüfkriterien<br />

und Prüfempfehlungen - Schlauchliningverfahren und Kurzliner<br />

<strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten - Hinweise und Beispiele<br />

ATV-M 149 Zustandserfassung, -klassifizierung und -bewertung von Entwässerungssystemen<br />

außerhalb von Gebäuden<br />

DWA-M 149<br />

-2<br />

DWA-M<br />

149-3<br />

DWA-M<br />

149-4<br />

Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von<br />

Gebäuden, Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion<br />

Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von<br />

Gebäuden, Teil 3: Zustandsklassifizierung und -bewertung<br />

Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von<br />

Gebäuden, Teil 4: Detektion von Lagerungsdefekten und Hohlräumen in der Umgebung<br />

erdverlegter Leitungen (Entwurf)<br />

08/04<br />

04/99<br />

11/05<br />

08/04<br />

06/98<br />

06/98<br />

04/03<br />

08/04<br />

08/04<br />

12/06<br />

08/04<br />

11/05<br />

11/05<br />

12/06<br />

12/06<br />

11/05<br />

05/04<br />

04/99<br />

11/06<br />

11/07<br />

11/07<br />

DWA-M 153 Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser 08/07<br />

ATV-DVWK-<br />

M 154<br />

ATV-DVWK-<br />

M 165<br />

Geruchsemissionen aus Entwässerungssystemen - Vermeidung und Verminderung 10/03<br />

Anforderungen an Niederschlag-Abfluss-Berechnungen in der Stadtentwässerung 01/04<br />

DWA-M 167 Abscheider und Rückstausicherungsanlagen in der Grundstücksentwässerung;<br />

Einbau, Betrieb, Wartung und Kontrolle<br />

T1: Rechtliche und technische Bestimmungen<br />

T2: Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten<br />

T3: Abscheideranlagen für Fette und Abscheideranlagen für Stärke<br />

T4: Abscheideranlagen für Amalgam<br />

T5: Rückstausicherung und Leichtflüssigkeitssperren<br />

DWA-M 174 Betriebsaufwand für die Kanalisation - Hinweise zum Personal-, Fahrzeug- und<br />

Gerätebedarf<br />

ATV-M 601 (zurückgezogen, Neubearbeitung Merkblatt DWA-M 804)<br />

12/07<br />

12/07<br />

12/07<br />

12/07<br />

12/07<br />

10/05<br />

ATV-M 704 (zurückgezogen, Neubearbeitung Arbeitsblatt DWA-A 704) 05/97<br />

1031


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.5<br />

Tab. A-11 - 6 Wichtige Merkblätter der DWA<br />

Nummer Titel des Merkblatts Datum<br />

DWA-M 801 Integriertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem für Betreiber von <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

DWA-M 804 Sicherstellung der Qualität und Wirtschaftlichkeit von <strong>Abwasser</strong>- und Abfallentsorgungsanlagen<br />

auch bei Wahrnehmung von Aufgaben durch Dritte<br />

DWA-M<br />

1000<br />

Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

Tab. A-11 - 7 Wichtige Hinweisblätter der DWA<br />

Das Regelwerk der DWA ist zu beziehen über die Gesellschaft zur Förderung<br />

der <strong>Abwasser</strong>technik e. V. (GFA), Theodor-Heuss-Allee 17, 53773<br />

Hennef.<br />

A-11.5 Weitere Technische Regelwerke<br />

A-11.5.1 Auszug aus dem Regelwerk des Deutschen Vereins<br />

des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW):<br />

Die DVGW-Arbeits, -Merk-, und Hinweisblätter betreffen hauptsächlich die<br />

Wasserversorgung. DVGW- und DWA-Arbeitsblätter sind teilweise identisch.<br />

04/05<br />

10/07<br />

12/05<br />

Nummer Titel des Hinweisblatts Datum<br />

ATV-H 162 Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen 12/89<br />

ATV-H 357 Behandlung, Verwertung und Entsorgung produktionsspezifischer Schlämme:<br />

Rückstände aus der Reinigung von Otto-Kraftstoff-Tanks<br />

08/90<br />

ATV-H 760 Aufbau und Betrieb von Pilotanlagen zur <strong>Abwasser</strong>behandlung 04/86<br />

Tab. A-11 - 8 Ausgesuchte DVGW-Blätter<br />

Nummer Titel Datum<br />

W 101 Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete T1: Schutzgebiete für Grundwasser<br />

W 106 Militärische Übungen und Liegenschaften der Streitkräfte in Wasserschutzgebieten<br />

GW 301 Entwurf Unternehmen zur Errichtung, Instandsetzung und Einbindung von<br />

Rohrleitungen - Anforderungen und Prüfungen<br />

GW 302 Qualifikationskriterien an Unternehmen für grabenlose Neulegung und<br />

Rehabilitation von nicht in Betrieb befindlichen Rohrleitungen<br />

GW 303-1 Berechnung von Gas- und Wasserrohrnetzen<br />

Teil 1: Hydraulische Grundlagen, Netzmodellierung und Berechnung<br />

Bemerkung: Ersetzt G 464, GW 303, W 302<br />

06/06<br />

04/91<br />

10/09<br />

09/01<br />

10/06<br />

GW 304 Rohrvortrieb und verwandte Verfahren 12/08<br />

GW 321 Steuerbare horizontale Spülbohrverfahren für Gas und Wasserrohrleitungen<br />

- Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung<br />

10/03<br />

1032


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.5.2<br />

Tab. A-11 - 8 Ausgesuchte DVGW-Blätter<br />

Nummer Titel Datum<br />

GW 322 - 1 Grabenlose Auswechslung von Gas- und Wasserrohrleitungen<br />

T1: Press-/Ziehverfahren - Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung<br />

10/03<br />

GW 4 Technische Regeln für Straßenkappen 03/86<br />

W 302<br />

zurückgezogen<br />

Das Regelwerk des DVGW ist zu beziehen bei der Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft<br />

Gas und Wasser mbH, Josef-Wirmer-Str. 3, 53123 Bonn.<br />

Weitere Informationen über<br />

> www.dvgw.de.<br />

A-11.5.2 Auszug aus den VDE-Bestimmungen<br />

Die wichtigsten bei Arbeiten an bzw. in abwassertechnischen Anlagen zu<br />

berücksichtigenden VDE-Bestimmungen sind:<br />

Einen Überblick über das VDE-Vorschriftenwerk ist unter<br />

zu finden.<br />

Hydraulische Berechnung von Rohrleitungen und Rohrnetzen; Druckverlust-Tafeln<br />

für Rohrdurchmesser von 40 - 2000 mm<br />

Bemerkung: Ersetzt durch GW 303-1<br />

> www.vde-verlag.de<br />

08/81<br />

W 331 Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten 11/06<br />

W 405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung<br />

02/08<br />

W 410 Wasserbedarf - Kennwerte und Einflussgrößen 12/08<br />

W 551 Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische<br />

Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung,<br />

Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen<br />

04/04<br />

W 555 Nutzung von Regenwasser (Dachablaufwasser) im häuslichen Bereich 03/02<br />

W 1000 Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern<br />

W 1002 Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Organisation und Management<br />

im Krisenfall<br />

Bemerkung: Ersetzt W 1050<br />

W 1050 Vorsorgeplanung für Notstandsfälle in der öffentlichen Trinkwasserversorgung<br />

(zurückgezogen)<br />

Bemerkung: ersetzt durch W 1002 08/2008<br />

Tab. A-11 - 9 Wichtige VDE-Bestimmungen<br />

DIN VDE Nummer Bezeichnung<br />

DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannung bis 1000 V<br />

DIN VDE 0105-1 Betrieb von elektrischen Anlagen<br />

DIN VDE 0165-1 Explosionsfähige Atmosphäre<br />

11/05<br />

08/08<br />

03/02<br />

1033


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.5.3<br />

A-11.5.3 Merkblätter Rohrleitungssanierungsverband e.V.<br />

Tab. A-11 - 10 Rohrleitungssanierungsverband e.V.<br />

Nummer Titel Datum<br />

Merkblatt RSV 1 Renovierung von drucklosen <strong>Abwasser</strong>kanälen und Rohrleitungen mit<br />

vor Ort härtendem Schlauchlining<br />

2006<br />

Merkblatt RSV 2 Renovierung von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen mit Rohren aus<br />

thermoplastischen Kunststoffen durch Reliningverfahren ohne Ringraum<br />

Merkblatt RSV 3 Renovierung von Entwässerungsleitungen und -kanälen durch Liningverfahren<br />

im Ringraum<br />

Merkblatt RSV 4 Reparatur von drucklosen <strong>Abwasser</strong>kanälen und Rohrleitungen durch<br />

vor Ort härtende partielle Inliner<br />

Merkblatt RSV 5 Sanierung von Entwässerungsleitungen und -kanälen durch Roboterverfahren<br />

Merkblatt RSV 6 Sanierung von begehbaren Entwässerungsleitungen und -kanälen<br />

sowie Schachtbauwerken<br />

Merkblatt RSV 7.1 Renovierung von Anschlussleitungen mit vor Ort aushärtendem<br />

Schlauchlining<br />

Merkblatt RSV 8 Erneuerung von Entwässerungsleitungen und -kanälen durch Berstlining<br />

Ein Überblick über die Merkblätter des RSV ist unter<br />

zu finden.<br />

> www.rsv-ev.de<br />

A-11.5.4 KRV Kunststoffrohrverband<br />

Tab. A-11 - 11 KRV Kunststoffrohrverband<br />

Nummer Titel Datum<br />

EG 870 Reliningrohre aus PVC-U (modifiziert) für <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen<br />

bis Außendurchmesser 250 mm<br />

EG 871 Reliningrohre aus PVC-U (modifiziert) für <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen<br />

ab Außendurchmesser 300 mm<br />

--/-- Verzeichnis der Zertifikatsinhaber<br />

Die Gütegemeinschaft Kunststoffrohre e.V. (GKR) wurde zum 31.12.2003<br />

aufgelöst. Der KRV hat seinen Werken empfohlen, ihre Produkte künftig<br />

bei DIN CERTCO und beim DVGW zertifizieren zu lassen.<br />

Weitere Informationen unter<br />

> www.krv.de.<br />

2000<br />

2008<br />

2001<br />

2007<br />

2007<br />

2009<br />

2006<br />

1034


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.5.5<br />

A-11.5.5 DVS-Richtlinien<br />

Tab. A-11 - 12 DVS-Richtlinien<br />

Nummer Titel Datum<br />

DVS - Richtlinie<br />

2202, Teil 1<br />

DVS - Richtlinie<br />

2203, Teil 1<br />

DVS - Richtlinie<br />

2203, Teil 2<br />

DVS - Richtlinie<br />

2203, Teil 3<br />

DVS - Richtlinie<br />

2203, Teil 4<br />

DVS - Richtlinie<br />

2203, Teil 5<br />

DVS - Richtlinie<br />

2207, Teil 1<br />

DVS - Richtlinie<br />

2207, Teil 3<br />

DVS - Richtlinie<br />

2207, Teil 4<br />

DVS - Richtlinie<br />

2207, Teil 5<br />

DVS - Richtlinie<br />

2207, Teil 6<br />

DVS - Richtlinie<br />

2207, Teil 11<br />

DVS - Richtlinie<br />

2207, Teil 12<br />

DVS - Richtlinie<br />

2207, Teil 14<br />

DVS - Richtlinie<br />

2207-15<br />

DVS - Richtlinie<br />

2208, Teil 1<br />

DVS - Richtlinie<br />

2211<br />

Fehler an Schweißverbindungen aus thermoplastischen Kunststoffen -<br />

Merkmale, Beschreibung, Bewertung<br />

Prüfen von Schweißverbindungen an Tafeln und Rohren aus thermoplastischen<br />

Kunststoffen - Prüfverfahren - Anforderungen<br />

Prüfen von Schweißverbindungen an Tafeln und Rohren aus thermoplastischen<br />

Kunststoffen - Zugversuch<br />

Prüfen von Schweißverbindungen aus thermoplastischen Kunststoffen;<br />

Schlagzugversuch<br />

Prüfen von Schweißverbindungen an Tafeln und Rohren aus thermoplastischen<br />

Kunststoffen; Zeitstand - Zugversuch<br />

Prüfen von Schweißverbindungen an Tafeln und Rohren aus thermoplastischen<br />

Kunststoffen; Technologischer Biegeversuch<br />

Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen; Heizelementschweißen<br />

von Rohren, Rohrleitungsteile und Tafeln aus PE-HD<br />

Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen-Warmgaszieh- und<br />

Warmgasfächelschweißen von Rohren, Rohrleitungsteilen und Tafeln;<br />

Verfahren, Anforderungen; Bbl. - Schweißparameter<br />

Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen-Extrusionsschweißen<br />

von Rohren, Rohrleitungsteilen und Tafeln; Verfahren, Anforderungen;<br />

Bbl. 1- Schweißparameter<br />

Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen - Schweißen von PE-<br />

Mantelrohren - Rohre und Rohrleitungsteile<br />

Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen - Berührungsloses<br />

Heizelementstumpfschweißen von Rohren, Rohrleitungsteilen und<br />

Tafeln - Verfahren, Maschinen, Parameter<br />

Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen - Heizelementschweißen<br />

von Rohren, Rohrleitungsteilen und Tafeln aus PP<br />

Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen - Heizelementschweißen<br />

von Rohren, Rohrleitungsteilen und Tafeln aus PVC-U<br />

Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen_- Heizelement-<br />

Schwenkbiegeschweißen von Tafeln aus PP und PE<br />

Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen - Heizelementschweißen<br />

von Rohren, Rohrleitungsteilen und Tafeln aus PVDF<br />

Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen - Maschinen und<br />

Geräte für das Heizelementschweißen von Rohren, Rohrleitungsteilen<br />

und Tafeln<br />

Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen, Schweißzusätze,<br />

Kennzeichnung, Anforderungen, Prüfungen<br />

Die DVS-Richtlinien des Deutschen Verband für Schweißtechnik e.V. sind<br />

über den DVS-Verlag GmbH, Aachener Str. 172, 40223 Düsseldorf zu<br />

beziehen. Ein Überblick über die Merkblätter ist unter<br />

> www.dvs-verlag.de<br />

Ausgabe 01/<br />

2008<br />

Ausgabe 01/<br />

2003<br />

Ausgabe 09/<br />

2009<br />

Ausgabe 7/<br />

1985<br />

Ausgabe 7/<br />

1997<br />

Ausgabe 8/<br />

1999<br />

Ausgabe 09/<br />

2005<br />

Ausgabe 04/<br />

2005<br />

Ausgabe 04/<br />

2005<br />

Ausgabe 02/<br />

1993<br />

Ausgabe 09/<br />

2003<br />

Ausgabe 08/<br />

2008<br />

Ausgabe 12/<br />

2006<br />

Ausgabe 04/<br />

2009<br />

Ausgabe 12/<br />

2005<br />

Ausgabe 03/<br />

2007<br />

Ausgabe 04/<br />

2005<br />

1035


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.5.6<br />

zu finden.<br />

A-11.5.6 GSTT Informationen<br />

Die für die Planung, Ausführung und Betrieb von <strong>Abwasser</strong>systemen<br />

wichtigsten GSTT Informationen sind:<br />

Tab. A-11 - 13 GSTT Informationen<br />

Nummer Titel Datum<br />

GSTT Information<br />

Nr. 2<br />

GSTT Information<br />

Nr. 5<br />

GSTT Information<br />

Nr. 6<br />

GSTT Information<br />

Nr. 7<br />

GSTT Information<br />

Nr. 8<br />

GSTT Information<br />

Nr. 10-1<br />

GSTT Information<br />

Nr. 10-2<br />

GSTT Information<br />

Nr. 10-3<br />

GSTT Information<br />

Nr. 11<br />

GSTT Information<br />

Nr. 13<br />

GSTT Information<br />

Nr. 14<br />

GSTT Information<br />

Nr. 18-1<br />

GSTT Information<br />

Nr. 20<br />

Eine vollständige Übersicht über die aktuellen GSTT Informationen der<br />

German Society for Trenchless Technology e.V. sind unter<br />

zu finden.<br />

> www.gstt.de<br />

Qualitätssicherung bei der Sanierung von <strong>Abwasser</strong>kanälen und -leitungen<br />

Anforderungen an Planung, Ausschreibung und Vorbereitung der Bauarbeiten<br />

von grabenlosen Unterquerungen nach dem gesteuerten<br />

Horizontalbohrverfahren<br />

A-11.6 Berufsgenossenschaftliche Vorschriften<br />

Die wichtigsten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind:<br />

Januar 2000<br />

Februar 2003<br />

Bau und Betrieb begehbarer Leitungsgänge - Statusbericht September<br />

1997<br />

Verfahren zur Reinigung, Inspektion, Dichtheitsprüfung und grabenlosen<br />

Schadensbehebungen in Anschlußkanälen und Grundleitungen<br />

April 2001<br />

Grabenloses Bauen, Baum- und Bodenschutz März 1999<br />

Leitfaden: Planung, Bau und Betrieb von begehbaren Leitungsgängen<br />

Teil 1: Allgemeine Grundlagen<br />

Leitfaden: Planung, Bau und Betrieb von begehbaren Leitungsgängen<br />

Teil 2: Betrieb und Instandhaltung von begehbaren Leitungsgängen<br />

Leitfaden: Planung, Bau und Betrieb von begehbaren Leitungsgängen<br />

Teil 3: Sicherheit in begehbaren Leitungsgängen<br />

Kostenvergleich offener und geschlossener Bauweisen unter Berücksichtigung<br />

der direkten und indirekten Kosten beim Leitungsbau und<br />

der Leitungssanierung<br />

Sanierung von begehbaren <strong>Abwasser</strong>kanälen und Bauwerken der<br />

Ortsentwässerung<br />

Kriterienkatalog zur Auswahl der Bauweise für die Sanierung von Entwässerungsleitungen<br />

(Freispiegelleitungen)<br />

Anforderungen an Mörtel für <strong>Abwasser</strong>kanäle und Bauwerke der Ortsentwässerung<br />

2006<br />

April 2002<br />

Juli 2006<br />

Oktober 1999<br />

Februar 2000<br />

Juni 2000<br />

Januar 2004<br />

Sanierung von Druckrohrleitungen November<br />

2006<br />

1036


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.7<br />

Tab. A-11 - 14 BGV/VBG<br />

BGV VBG Titel<br />

A1 1 Grundsätze der Prävention<br />

A3 4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

D8 8 Winden, Hub- und Zuggeräte<br />

87 Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern (außer Kraft)<br />

D6 9 Krane<br />

C22 37 Bauarbeiten<br />

C5 54 <strong>Abwasser</strong>technische Anlagen, Ortsentwässerung<br />

D36 74 Leitern und Tritte<br />

A4 100 Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

B3 121 Lärm<br />

A8 125 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz<br />

Alle berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) und Regeln (BGR)<br />

sind in der BGVR-Datenbank unter www.hvbg.de abgelegt. Darüber hinaus<br />

sind auch die Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien sowie<br />

Sicherheitsregeln (ZH 1) abrufbar, die den Altbestand von Maschinen und<br />

Einrichtungen betreffen und noch deren Beschaffenheitsanforderungen<br />

enthalten (vgl. Anh. A-11.7).<br />

A-11.7 Berufsgenossenschaftliche Regeln<br />

Die wichtigsten berufsgenossenschaftlichen Regeln sind:<br />

Tab. A-11 - 15 Berufsgenossenschaftliche Regeln<br />

BGR-Nr. Titel<br />

104 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)<br />

126 Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen<br />

127 Deponien<br />

128 Kontaminierte Bereiche<br />

133 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern<br />

159 Hochziehbare Personenaufnahmemittel<br />

177 Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume<br />

189 Benutzung von Schutzkleidung<br />

190 Benutzung von Atemschutzgeräten<br />

191 Benutzung von Fuß- und Knieschutz<br />

192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz<br />

193 Benutzung von Kopfschutz<br />

194 Einsatz von Gehörschutz<br />

195 Benutzung von Schutzhandschuhen<br />

1037


Gesetze und Regelwerke Anhang A-11.7<br />

Tab. A-11 - 15 Berufsgenossenschaftliche Regeln<br />

BGR-Nr. Titel<br />

197 Benutzung von Hautschutz<br />

198 Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz<br />

199 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen<br />

201 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken<br />

1038


Glossar Anhang A-12<br />

A-12 Glossar<br />

Zusätzliche Begriffe sind z.B. in: [DIN EN 752, 2008], [DIN Taschenbuch<br />

211, 1996], [DWA-A 118, 2006] und [W. Bischofsberger, W. Hegemann,<br />

1993] zu finden.<br />

Tab. A-12 - 1 Begriffe<br />

Begriff Erläuterung<br />

Ablaufknoten Knoten (Schacht, Bauwerk oder Anschlusspunkt), an dem eine Kante (Haltung,<br />

Leitung, Rinne oder Gerinne) endet. In Fließrichtung unterhalb liegender Knoten.<br />

Ableitung Entwässerungsprinzip, bei dem <strong>Abwasser</strong> über eine Kanalisation bzw. anderweitig<br />

gefasst aus dem Einzugsgebiet abgeführt wird.<br />

<strong>Abwasser</strong> In einer <strong>Abwasser</strong>leitung oder einem <strong>Abwasser</strong>kanal abgeleitetes Schmutzwasser<br />

und/oder Regenwasser (DIN EN 752-1).<br />

<strong>Abwasser</strong>system Summe von abwassertechnischen Anlagen, die als System der Entwässerung<br />

(Bewirtschaftung und Ableitung) von <strong>Abwasser</strong> dient (z.B. ein Kanalnetz).<br />

Annuität siehe Jahreskosten<br />

Barwert Wert einer nominalen Kostengröße im Bezugszeitpunkt<br />

Druckleitung Leitung zum Transport von <strong>Abwasser</strong> unter Druck (DIN 2045) / Pumpendruckleitung:<br />

Leitung, durch die <strong>Abwasser</strong> gepumpt wird (DIN EN 752-1).<br />

Einstau Belastungszustand der Kanalisation, bei dem der Wasserstand den höchsten<br />

Scheitelpunkt aller an einem Schacht angeschlossenen Kanäle überschreitet.<br />

Entwässerungssystem Natürliches oder künstliches System zur Entwässerung eines Einzugsgebietes<br />

(DIN EN 752-1).<br />

Erneuerung Herstellung neuer <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanäle in der bisherigen oder einer<br />

anderen Linienführungen, wobei die neuen Anlagen die Funktion der ursprünglichen<br />

<strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanäle einbeziehen (DIN EN 752-5).<br />

Ersatzsystem Vereinfachung eines realen Systems, Ersatzsysteme werden i.d.R. für ingenieurtechnische<br />

Berechnungen (z.B. hydraulische Berechnungen) aufgestellt.<br />

Fachdaten <strong>Abwasser</strong>technischen Fachdaten beinhalten die fachtechnische Basis zur Planung<br />

und zum Bau von abwassertechnischen Anlagen. Zugleich sind sie die<br />

Grundlage für den Betrieb. Inhalt und Umfang der abwassertechnischen Fachdaten<br />

werden mit den <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> festgelegt und in<br />

> abwassertechnische Stammdaten,<br />

> bautechnische Zustandsdaten und<br />

> hydraulische Zustandsdaten<br />

gruppiert. Der Austausch der Fachdaten erfolgt über die ISYBAU-Austauschformate.<br />

FAME fatty acid methyl ester (deutsch: Fettsäure-Methylester). Umgangssprachlich auch<br />

Biodiesel.<br />

Fiktiver Schacht/Knotenpunkt<br />

Gedachter Schacht bzw. Knotenpunkt. Begriff aus der Modelltechnik. Ein fiktiver<br />

Schacht bzw. Knotenpunkt ist in den ISYBAU-Austauschformaten ausschließlich<br />

im hydraulischen Ersatzsystem zu verwenden.<br />

Fläche, befestigte Befestigte Fläche im kanalisierten Einzugsgebiet (A E,b). Früher (z.B. ATV-A 128,<br />

1977 und 1992) auch mit A red bezeichnet.<br />

Fläche, undurchlässige Befestigte Fläche im kanalisierten Einzugsgebiet die vollständig ans Kanalnetz<br />

angeschlossen ist (A u ).<br />

1039


Glossar Anhang A-12<br />

Tab. A-12 - 1 Begriffe<br />

Begriff Erläuterung<br />

Geometriedaten Vermessungstechnisch ermittelte Geometriedaten bilden die räumliche Bezugsgrundlage<br />

zur lage- und höhengetreuen Abbildung des Liegenschaftsbestandes.<br />

Die Erhebung und Dokumentation dieser Daten ist in den Baufachlichen Richtlinien<br />

Vermessung (BFR Verm) geregelt.<br />

Grundleitungen Grundleitungen sind im Erdreich oder in der Grundplatte unzugänglich verlegte<br />

Leitungen, die das <strong>Abwasser</strong> in der Regel dem Anschlusskanal zuführen [DIN<br />

1986-100, 2008].<br />

Haltung Strecke eines <strong>Abwasser</strong>kanals zwischen zwei Schächten und/oder Sonderbauwerken<br />

(DIN 4045).<br />

Haltungs- /Leitungspunkt Punkt zur Begrenzung von Haltungen und Leitungen. Er wird bei einer Änderung<br />

der Richtung, des Querschnitts und Gefälles und bei Einmündungen von weiteren<br />

Haltungen bzw. Leitungen definiert. Bei Formstücken ergibt sich der Punkt als<br />

Achsenschnittpunkt der Haltungen und Leitungen, bei Lageabweichungen als<br />

Anfangs-, Mittel- und Endpunkt bezogen auf die Sohle des Rohres.<br />

Inspektion Inspektion ist die Kontrolle von Anlagen auf ihre Funktionsfähigkeit in allen Bereichen.<br />

Inspektionstexte Bei den Inspektionstexten wird zwischen "allgemeinen Texten" (Steuertexte),<br />

"Inspektionstexten für Kanäle und Leitungen" und "Inspektionstexten für Schächte<br />

und Inspektionsöffnungen" unterschieden.<br />

Instandhaltung Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes sowie zur<br />

Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von technischen Mitteln eines Systems.<br />

(DIN 31051)<br />

Instandsetzung Maßnahme zur Wiederherstellung des Sollzustandes von technischen Mitteln<br />

eines Systems (DIN 31051).<br />

Investitionskosten einmalig aufzuwendende Kosten zur Erstellung, zum Erwerb und zur Erneuerung<br />

von Anlagen; zeitliche Staffelung ist möglich<br />

Investitionszeitpunkt Zeitpunkt einer Investition gegenüber dem Bezugszeitpunkt<br />

Jahreskosten durchschnittliche jährliche Kosten über den Untersuchungszeitraum (inkl. Berücksichtigung<br />

der unterschiedlichen Zeitpunkte der Kostenentstehung über eine<br />

finanzmathematische Umrechnung)<br />

Kanal <strong>Abwasser</strong>kanal: Meist erdverlegte Rohrleitung oder andere Vorrichtung zur Ableitung<br />

von Schmutz und/oder Regenwasser aus mehreren Quellen (DIN EN 752-1).<br />

Kanalisation System von Kanälen, Schächten und Sonderbauwerken zur <strong>Abwasser</strong>ableitung.<br />

Begriff aus der Bautechnik.<br />

Kanalnetz Netz von Elementen (Haltungen, Leitungen etc.) und Knoten (Schächte, fiktive<br />

Schächte etc.).<br />

laufende Kosten in der Betriebsphase regel- oder unregelmäßig wiederkehrende Aufwendungen<br />

zum Betrieb, zur Wartung, Unterhaltung und Überwachung von Anlagen<br />

Leitung <strong>Abwasser</strong>leitung: Meist erdverlegtes Rohr zur Ableitung von Schmutzwasser und<br />

/ oder Regenwasser von der Anfallstelle zum <strong>Abwasser</strong>kanal (DIN EN 752-1). Zu<br />

den Leitungen gehören z.B. Hausanschlussleitungen, Grundleitungen oder Sammelleitungen.<br />

Modellregen Künstliche, nach festgelegtem Verfahren gebildete Niederschlagdaten mit<br />

bestimmter Dauer, Form und Häufigkeit.<br />

monetär in Geldeinheiten quantifizierbar<br />

Naturregen Gemessenes Niederschlagereignis.<br />

Niederschlagereignis Niederschlag mit definiertem Beginn und Ende.<br />

1040


Glossar Anhang A-12<br />

Tab. A-12 - 1 Begriffe<br />

Begriff Erläuterung<br />

Niederschlagkontinuum Kontinuierliches Niederschlaggeschehen mit sämtlichen Niederschlagpausen.<br />

Nutzungsdauer erwartungsgemäße Lebensdauer einer Anlage oder eines Anlagenteils<br />

Projektkostenbarwert Summe aller einem Projekt zugehörigen Barwerte<br />

Regenbecken Regenrückhaltebecken: Speicherraum für Regenabflussspitzen im Misch- oder<br />

Trennsystem (DIN 4045).<br />

Regenrückhalteräume Sammerbegriff für Becken zur Rückhaltung und/oder Behandlung von Regen-<br />

oder Mischwasser (DIN 4045).<br />

Regenüberlaufbecken Speicher- und/oder Absetzraum im Mischsystem mit Becken- und/oder Klärüberlauf<br />

(DIN 4045).<br />

Reinvestitionskosten Kosten für eine erneute Investition in Anlagen, die während des zugrunde gelegten<br />

Zeitraums zu ersetzen sind, d.h. deren Nutzungsdauern kürzer sind als der<br />

Untersuchungszeitraum<br />

Renovierung Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von <strong>Abwasser</strong>leitungen<br />

und -kanälen unter vollständiger oder teilweiser Einbeziehung ihrer<br />

ursprünglichen Substanz (DIN EN 752-5).<br />

Reparatur Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden (DIN EN 752-5).<br />

Sammler Kanal zur Aufnahme des aus Teilgebieten abgeleiteten <strong>Abwasser</strong>s (z.B. Nebensammler,<br />

Hauptsammler) (DIN 4045).<br />

Sanierung Alle Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung von vorhanden Entwässerungssystemen<br />

(DIN EN 752-1).<br />

Schacht Einstieg mit abnehmbarem Deckel, angebracht auf einer <strong>Abwasser</strong>leitung oder<br />

einem <strong>Abwasser</strong>kanal, um den Einstieg von Personen zu ermöglichen (DIN EN<br />

752-1).<br />

Schachtmittelpunkt Punkt der vermessungstechnischen Aufnahme zur lagegetreuen Abbildung von<br />

Schächten bzw. Sonderbauwerken. Der Schachtmittelpunkt entspricht dem Flächenschwerpunkt<br />

des Schachtunterteils ohne Höhenbezug.<br />

Schachttiefe Vertikaler Abstand zwischen der Oberkante der Schachtabdeckung und dem tiefsten<br />

Punkt im Schacht.<br />

Seriensimulation Abfolge von modelltechnisch unterstützten Berechnungen eines Kanalnetzes, bei<br />

dem die Niederschlagereignisse einer Starkregenserie berechnet werden.<br />

Sonderbauwerk Bauwerk des <strong>Abwasser</strong>systems, das kein Schacht und kein Kanal ist. Z.B.<br />

Pumpe, Pumpwerk, Wehr, Überlaufbauwerk, Speicherbauwerk, Leichtflüssigkeitsabscheider,<br />

Wirbeldrossel, etc.<br />

Starkregenserie Gruppe von Naturregen eines bestimmten Zeitraums einer bestimmten Messstation<br />

mit der Eigenschaft, das <strong>Abwasser</strong>system besonders stark zu belasten. I.d.R.<br />

soll die Starkregenserie diejenigen Ereignisse enthalten, die an mindestens einem<br />

Punkt im System ein vorgegebenes Kriterium verletzen (z.B. Überstau an mindestens<br />

einem Schacht hervorrufen).<br />

Überflutung Zustand, bei dem Schmutzwasser und/oder Regenwasser aus einem Entwässerungssystem<br />

entweichen oder nicht in dieses eintreten können und entweder auf<br />

der Oberfläche verbleiben oder in ein Gebäude eindringen (DIN EN 752-1).<br />

Überstau Belastungszustand der Kanalisation, bei dem der Wasserstand ein definiertes<br />

Bezugsniveau überschreitet. (DWA A-118)<br />

Überstaunachweis Nachweis, dass ein Kanalnetz bzw. Teile eines Kanalnetzes eine vorgegebene<br />

Überstauhäufigkeit rechnerisch unterschreiten. Der Nachweis kann durch die statistische<br />

Auswertung der Ergebnisse einer Seriensimulation erbracht werden.<br />

Untersuchungszeitraum Betrachtungsdauer bzw. Betrachtungszeitraum<br />

1041


Glossar Anhang A-12<br />

Tab. A-12 - 1 Begriffe<br />

Begriff Erläuterung<br />

Wartung Maßnahmen zur Bewahrung der Funktionsfähigkeit von Anlagen.<br />

Zulaufknoten Knoten (Schacht, Bauwerk oder Anschlusspunkt), an dem eine Kante (Haltung,<br />

Leitung, Rinne oder Gerinne) beginnt. In Fließrichtung oberhalb liegender Knoten.<br />

Zustandsklassifizierung<br />

und -bewertung<br />

Numerische Beschreibung des hydraulischen bzw. bautechnischen Zustandes<br />

abwassertechnischer Anlagen.<br />

1042


Abkürzungsverzeichnis Anhang A-12.1<br />

A-12.1 Abkürzungsverzeichnis<br />

Tab. A-12 - 2 Verwendete Abkürzungen<br />

Abkürzung Bedeutung<br />

a.a.R.d.T. allgemein anerkannte Regeln der Technik<br />

ABG 75 Auftragsbautengrundsätze 1975 (Verwaltungsabkommen)<br />

AG Auftraggeber<br />

ALK-GIAP Programmbezeichnung eines GIS-Systems<br />

AN Auftragnehmer<br />

ATV Allgemeine technische Vertragsbedingungen<br />

AVB Allgemeine Vertragsbedingungen<br />

BfR Baufachliche Richtlinien<br />

BG Berufsgenossenschaft<br />

BIB Bauen im Bestand<br />

BMBau ehem. Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau<br />

BMVBW ehem. Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

BMVg Bundesministerium der Verteidigung<br />

BVB Besondere Vertragsbedingungen<br />

Bw Bundeswehr<br />

BwDLZ Bundeswehr-Dienstleistungszentrum<br />

BWK Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V.<br />

CAD Computer aided design (Computer unterstütztes Konstruieren)<br />

DIN Deutsche Industrie-Norm oder Deutsches Institut für Normung e.V.<br />

DN Nenndurchmesser Rohrleitung<br />

DV (elektronische) Datenverarbeitung<br />

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.<br />

DVS Deutscher Verband für Schweißtechnik e.V.<br />

DVWK Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V.<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.V.<br />

DXF Dateiformat eines CAD-Programms, wird zum Datenaustausch verwendet<br />

EDBS Einheitliche Datenbank Schnittstelle<br />

EN Euro-Norm (wird in Deutschland als DIN EN veröffentlicht)<br />

FIS Fachinformationssystem<br />

GAEB Gemeinsamer Ausschuss für Elektronik im Bauwesen<br />

GEP Generalentwässerungsplan(ung)<br />

GIS Geographisches Informationssystem<br />

GOK Geländeoberkante<br />

GSTT German Society for Trenchless Technology e.V.<br />

GUV Gemeindeunfallversicherungsverband<br />

1043


Abkürzungsverzeichnis Anhang A-12.1<br />

Tab. A-12 - 2 Verwendete Abkürzungen<br />

Abkürzung Bedeutung<br />

HBV Herstellen, Behandeln, Verwenden (wassergefährdender Stoffe)<br />

HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure<br />

INGEWA Ingenieurverband Wasser- und Abfallwirtschaft e.V.<br />

ISYBAU Integriertes DV-System Bauwesen<br />

KRV Kunststoffrohrverband<br />

LAK Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept<br />

LAU Lagern, Abfüllen, Umschlagen (wassergefährdender Stoffe)<br />

LGMS Liegenschafts- und Gebäudemanagementsystem (ein GIS, jetzt LISA)<br />

LISA Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen (ein GIS)<br />

LKNr. Liegenschaftskennnummer<br />

LNr. Liegenschaftsnummer<br />

LV Leistungsverzeichnis<br />

LWG Landeswassergesetz<br />

MW Mischwasser<br />

nerf erforderliche Häufigkeit eines Niederschlagereignisses, Überstau- und Überflutungshäufigkeit<br />

nvorh vorhandene Häufigkeit eines Niederschlagereignisses, Überstau- und Überflutungshäufigkeit<br />

nÜ Überstauhäufigkeit<br />

OFD Oberfinanzdirektion<br />

PN Nenndruck<br />

prEN Vornorm, Entwurf (Rosadruck) einer EN<br />

RBBau Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes<br />

RSV Rohrleitungssanierungsverband e.V.<br />

RW Regenwasser<br />

St.d.T. Stand der Technik<br />

StLB Standardleistungsbuch für das Bauwesen<br />

StLK Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau / bzw. für den Wasserbau<br />

StoÜbPl Standortübungsplatz<br />

StOV Standortverwaltung<br />

SW Schmutzwasser<br />

TBG Tiefbau-Berufsgenossenschaft<br />

TrÜbPl Truppenübungsplatz<br />

UFIS Unterbringungs-Fachinformationssystem (der BW)<br />

UVV Unfallverhütungsvorschrift (des GUV oder der BG)<br />

VBG Verwaltungsberufsgenossenschaft<br />

VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.<br />

VHB Vergabehandbuch<br />

VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen<br />

VOL Verdingungsordnung für Leistungen, ohne Bauleistungen<br />

1044


Abkürzungsverzeichnis Anhang A-12.1<br />

Tab. A-12 - 2 Verwendete Abkürzungen<br />

Abkürzung Bedeutung<br />

VwV Verwaltungsvorschrift<br />

WBV Wehrbereichsverwaltung<br />

WHG Wasserhaushaltsgesetz (des Bundes; Rahmengesetz)<br />

ZEBEV Zeitbeiwertverfahren<br />

ZTV Zusätzliche technische Vertragsbedingungen<br />

ZVB Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />

1045


Verzeichnisse Anhang A-13<br />

A-13 Verzeichnisse<br />

A-13.1 Literaturverzeichnis<br />

A-13.1.1 Erlasse des BMVg, BMVBS und des BMF<br />

Die wichtigsten Erlasse des<br />

> Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg),<br />

> Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung<br />

(BMVBS) und des<br />

> Bundesministeriums der Finanzen (BMF)<br />

werden im Internet unter<br />

> www.arbeitshilfen-abwasser.de<br />

im Bereich "Materialien" vorgehalten. Der Zugriff auf die Erlasse erfolgt<br />

passwortgeschützt.<br />

A-13.1.2 Fachzeitschriften<br />

Die wichtigsten Fachzeitschriften mit ihren Organschaften bzw. Herausgebern<br />

sind:<br />

> KA - Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong>, Abfall<br />

Organ der ATV-DVWK und des Güteschutz Kanalbau<br />

Herausgeber und Verlag: GFA - Gesellschaft zur Förderung<br />

der <strong>Abwasser</strong>technik e.V.<br />

> gwf (Gas- und Wasserfach)<br />

Organ des DVGW, des Bundesverbands der deutschen<br />

Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW), der Bundesvereinigung<br />

der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V.<br />

(FIGAWA), der ATV-DVWK, der österreichischen Vereinigung<br />

für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW), des Fachverbands<br />

der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen<br />

Österreich, der Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein<br />

(AWBR), der Arbeitsgemeinschaft der Rhein-<br />

Wasserwerke (ARW), der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke<br />

an der Ruhr (AWWR) und der Arbeitsgemeinschaft<br />

Trinkwassertalsperren e.V. (ATT)<br />

> Wasser & Boden<br />

Organ des BWK (bis Ende 1998), des DVWK, der IÖV und<br />

des Ingenieurverbands Wasser- und Abfallwirtschaft e.V.<br />

(INGEWA). Herausgegeben im Benehmen mit dem Bundesministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />

> Wasserwirtschaft<br />

Organ des Wasserwirtschaftsverbandes Baden-Württemberg<br />

e.V. (WBW). Organ des Aggerverbandes, der<br />

Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerke, des Bergisch-<br />

Rheinischen Wasserverbandes, der Emschergenossenschaft,<br />

des Erftverbandes, der Linksniederrheinischen Ent-<br />

1046


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

wässerungsgenossenschaft, des Lippeverbandes, des<br />

Niersverbandes, des Ruhrverbandes, des Weserbundes<br />

und des Wupperverbandes.<br />

Organ des deutschen Talsperrenkomitees (DTK), Düsseldorf.<br />

> Wasser + Abfall<br />

Organ des BWK (ab 1999)<br />

> wlb Wasser, Luft u. Boden<br />

Vereinigte Fachverlage GmbH, Mainz<br />

A-13.1.3 Literaturangaben<br />

[1] Schriftenreihe des AHO, Nr. 3, 1993<br />

HOAI - Besondere Leistungen bei der Planung von Objekten der Wasserund<br />

Abfallwirtschaft nach Teil VII - Ergebnisse einer Umfrage des<br />

INGEWA, Bundesanzeiger Verlags-Ges. mbH, Köln, 1993<br />

[2] Schriftenreihe des AHO, Nr. 12, 2000<br />

HOAI - <strong>Arbeitshilfen</strong> zur Vereinbarung von Ingenieurverträgen für die<br />

Bearbeitung von Generalentwässerungsplänen (GEP), Bundesanzeiger<br />

Verlags-Ges. mbH, Köln, 1993<br />

[3] Schriftenreihe des AHO, Nr. 12, 2000<br />

HOAI - <strong>Arbeitshilfen</strong> zur Vereinbarung von Ingenieurverträgen für die<br />

Bearbeitung von Generalentwässerungsplänen (GEP), Bundesanzeiger<br />

Verlags-Ges. mbH, Köln, 1993<br />

[4] <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> - aktuell (www.arbeitshilfen-abwasser.de),<br />

OFD Hannover - Leitstelle des Bundes für <strong>Abwasser</strong>technik, 1997 -<br />

[5] ATV-DVWK-A 128, 1992<br />

ATV (Hrsg.): Richtlinien für die Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungsanlagen<br />

in Mischwasserkanälen; ATV-Arbeitsblatt A 128,<br />

Gesellschaft zur Förderung der <strong>Abwasser</strong>technik e. V. (GFA), 1992.<br />

[6] ATV-DVWK-M 177, 2001<br />

ATV-DVWK (Hrsg.): Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungsanlagen<br />

in Mischwasserkanälen -Erläuterungen und Beispiele; ATV-<br />

DVWK-Merkblatt M 177, Gesellschaft zur Förderung der <strong>Abwasser</strong>technik<br />

e. V. (GFA), 2001.<br />

[7] ATV Arbeitsbericht AG 1.4.3, 1996<br />

ATV (Hrsg.): Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser; 2.<br />

Arbeitsbericht der ATV-Arbeitsgruppe 1.4.3 "Regenwasserbehandlung" im<br />

ATV-Fachausschuss 1.4 "Beurteilung und Behandlung des Regenwetterabflusses;<br />

Korrespondenz <strong>Abwasser</strong> 1996, 8, S. 1445-1454.<br />

1047


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[8] ATV-DVWK-A 105, 1997<br />

ATV (Hrsg.): Wahl des Entwässerungssystems. ATV-Arbeitsblatt A 105,<br />

Gesellschaft zur Förderung der <strong>Abwasser</strong>technik e.V. (GFA), 1997.<br />

[9] Leitfaden Nachhaltiges Bauen, BMVBW (Hrsg.), 2001<br />

Leitfaden Nachhaltiges Bauen; Januar 2001<br />

[10] Konzept POL, BMVg (Hrsg.), 2002<br />

Anpassungs-/Sanierungskonzepte für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Flüssigkeiten in Liegenschaften der Bundeswehr; Mai 2002<br />

[11] DVWK-131, 1996<br />

Technische Regel wassergefährdender Stoffe "Bestimmung des Rückhaltevermögens<br />

R 1 ", DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft, Heft 131/1996,<br />

Gesellschaft zur Förderung der <strong>Abwasser</strong>technik e. V (GFA), Hennef<br />

[12] DVWK-132, 1997<br />

Technische Regel wassergefährdender Stoffe "Ausführung von Dichtflächen",<br />

DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft, Heft 132/1997, Gesellschaft<br />

zur Förderung der <strong>Abwasser</strong>technik e. V (GFA), Hennef<br />

[13] HOAI, 1996<br />

HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - Ausgabe 1996,<br />

Bundesanzeiger Verlag, 1996.<br />

[14] LAWA, 2005<br />

Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen<br />

(KVR-Leitlinien); Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), 7. Auflage,<br />

Kulturbuchverlag, Berlin, 2005<br />

[15] RBBau, 2003<br />

Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich<br />

der Finanzbauverwaltungen, Ausgabe 2003, BMVBW<br />

(Hrsg.), Deutscher Bundes Verlag.<br />

[16] Standardleistungsbuch für das Bauwesen<br />

StLB - Standardleistungsbuch für das Bauwesen, Gemeinsamer Ausschuss<br />

für Elektronik im Bauwesen (GAEB) und Deutscher Verdingungsausschuss<br />

für Bauleistungen (DVA), Deutsches Institut für Normung e.V.<br />

(DIN) (Hrsg.), Beuth Verlag<br />

1048


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[17] VHB, Ausgabe 2002, Stand 2006<br />

Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im<br />

Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen, Ausgabe 2002, 2006<br />

im elektronisch aktualisierten Stand, BMVBW (Hrsg.), Deutscher Bundes<br />

Verlag<br />

[18] <strong>Arbeitshilfen</strong> Boden- und Grundwasserschutz, BMVBS, BMVg, 2009<br />

Zur Anwendung der baufachlichen Richtlinien für die Planung und Ausführung<br />

der Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen<br />

für Liegenschaften des Bundes, Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bundesministerium der<br />

Verteidigung<br />

[19] <strong>Arbeitshilfen</strong> Recycling, BMBau, BMVg, 2008<br />

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bauabfällen bei Planung<br />

und Ausführung von baulichen Anlagen, Bundesministerium für Raumordnung,<br />

Bauwesen und Städtebau, Bundesministerium der Verteidigung,<br />

OFD Hannover (Bezug), 2008<br />

[20] ATV-DVWK-H 162, 1989<br />

ATV (Hrsg.): Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen;<br />

ATV-Hinweisblatt H 162, Gesellschaft zur Förderung der <strong>Abwasser</strong>technik<br />

e. V. (GFA), 1989.<br />

[21] DWA-A 138, 2005<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.<br />

V. (Hrsg.): Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von<br />

Niederschlagswasser; DWA-A 138, April 2005.<br />

[22] ATV-A 166, 1999<br />

ATV (Hrsg.): Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung;<br />

ATV-Arbeitsblatt A 166, Gesellschaft zur Förderung der <strong>Abwasser</strong>technik<br />

e. V. (GFA), 1999.<br />

[23] ATV-DVWK-A 161, 1990<br />

ATV (Hrsg.): Statische Berechnung von Vortriebsrohren; ATV-Arbeitsblatt<br />

A 161, Gesellschaft zur Förderung der <strong>Abwasser</strong>technik e. V. (GFA),<br />

1990.<br />

[24] ATV Arbeitsbericht 1.4.1, 1995<br />

ATV (Hrsg.): Hinweise zur Versickerung von Niederschlagsabflüssen;<br />

Arbeitsbericht der ATV-Arbeitsgruppe 1.4.1 "Versickerung von Niederschlagswasser"<br />

im ATV-Fachausschuss 1.4 "Beurteilung und Behandlung<br />

des Regenwetterabflusses; Korrespondenz <strong>Abwasser</strong> 1995, 5, S. 797-<br />

806.<br />

1049


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[25] ATV-DVWK-A 118, 1999<br />

ATV (Hrsg.): Richtlinien für die hydraulische Berechnung von Schmutz-,<br />

Regen- und Mischwasserkanälen; ATV-Arbeitsblatt A 118, Gesellschaft<br />

zur Förderung der <strong>Abwasser</strong>technik e.V. (GFA), 1999.<br />

[26] ATV-DVWK-A 127, 2000<br />

ATV (Hrsg.): Richtlinie für die statische Berechnung von <strong>Abwasser</strong>kanälen<br />

und -leitungen; ATV-Arbeitsblatt A 127, Gesellschaft zur Förderung der<br />

<strong>Abwasser</strong>technik e.V. (GFA), 2000.<br />

[27] ATV-DVWK-Kommentar zum A 118, 2000<br />

ATV (Hrsg.): Hydraulische Berechnung von Entwässerungssystemen,<br />

Kommentar zum Arbeitsblatt A 118, T. G. Schmitt, Kaiserslautern, Gesellschaft<br />

zur Förderung der <strong>Abwasser</strong>technik e.V. (GFA), 2000.<br />

[28] Remmler, Schöttler, 1998<br />

Remmler, F.; Schöttler, U.: Qualitative Anforderungen an eine naturnahe<br />

Regenwasserbewirtschaftung aus Sicht des Boden- und Grundwasserschutzes;<br />

in "Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung", S. 102-123, Hrsg.<br />

F. Sieker; Analytiker Verlag, Berlin, 1998.<br />

[29] AbwV, 2002<br />

Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von <strong>Abwasser</strong> in<br />

Gewässer, in der Bekanntmachung vom 17.06.2004<br />

[30] DIN 1986-100, 2008<br />

Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100:<br />

Bestimmungen in Verbindun mit DIN EN 752 und DIN EN 12056, April<br />

2008<br />

[31] DIN EN 752, 2008<br />

Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, Beuth-Verlag Berlin.<br />

[32] DIN 1986-30, 2003<br />

Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Teil 30: Instandhaltung,<br />

2003<br />

[33] DIN EN 1295-1, 1997<br />

Statische Berechnung von erdverlegten Rohrleitungen unter verschiedenen<br />

Belastungsbedingungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen; Deutsche<br />

Fassung, 1997.<br />

1050


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[34] WertR 02 - Wertermittlungsrichtlinien 2002<br />

Sammlung amtlicher Texte zur Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts)<br />

von Grundstücken mit Normalherstellungskosten 2000 LandR ’78, II BV<br />

(96)<br />

[35] ATV-DVWK-A 133, 1996<br />

ATV (Hrsg.): Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des Vermögens<br />

kommunaler Entwässerungseinrichtungen, Gesellschaft zur Förderung<br />

der <strong>Abwasser</strong>technik e.V. (GFA), 1996<br />

[36] ATV, Berichte zur <strong>Abwasser</strong>- und Abfalltechnik, 1984<br />

Untersuchung elektronischer Berechnungen von Oberflächen- und Kanalabflüssen,<br />

Berichte zur <strong>Abwasser</strong>- und Abfalltechnik, Schriftenreihe der<br />

ATV aus Wissenschaft und Praxis, 1984.<br />

[37] DWA-A 110, 2006<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.<br />

V. (Hrsg.): Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von<br />

<strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen; DWA-A 110, August 2006<br />

[38] ATV-DVWK-M 101, 1996<br />

ATV (Hrsg.): Planung von Entwässerungsanlagen - Neubau-, Sanierungsund<br />

Erneuerungsmaßnahmen, Gesellschaft zur Förderung der <strong>Abwasser</strong>technik<br />

e.V. (GFA), St. Augustin, 1996<br />

[39] ATV, Arbeitsbericht ATV Arbeitsgruppe 1.2.6, 1985<br />

Langzeitsimulation - Begriffsbestimmung unter Berücksichtigung besonderer<br />

Anwendungsgebiete, Arbeitsbericht ATV Arbeitsgruppe 1.2.6.<br />

gemeinsam mit dem DVWK, Korrespondenz <strong>Abwasser</strong>, 32, Heft 4, 1985.<br />

[40] ATV, Arbeitsbericht AG 1.2.6, Teil I, 1986<br />

Die Berechnung des Oberflächenabflusses in der Kanalnetzberechnung,<br />

Teil I - Abflussbildung, Arbeitsbericht ATV-Arbeitsgruppe 1.2.6. gemeinsam<br />

mit dem DVWK, Korrespondenz <strong>Abwasser</strong>, 33, Heft 2, 1986.<br />

[41] ATV Arbeitsbericht AG 1.2.6, Teil II, 1987<br />

Die Berechnung des Oberflächenabflusses in der Kanalnetzberechnung,<br />

Teil II - Abflusskonzentration Arbeitsbericht ATV-Arbeitsgruppe 1.2.6.<br />

gemeinsam mit dem DVWK, Korrespondenz <strong>Abwasser</strong>, 34, Heft 3, 1987.<br />

[42] ATV-DVWK-M 165, 2004<br />

ATV (Hrsg.): Anforderungen an die Niederschlag-Abfluss-Berechnungen<br />

in der Siedlungsentwässerung, ATV-Regelwerk, Merkblatt 165, Hennef,<br />

2004.<br />

1051


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[43] Deutscher Wetterdienst, KOSTRA-DWD-2000, 2005<br />

Starkniederschlagshöhen für Deutschland - KOSTRA, DWD, Offenbach,<br />

November 2005<br />

[44] FUCHS, L., 1987<br />

Hydrologische Leistungsfähigkeit städtischer Kanalnetze, Mitteilungen<br />

des Instituts für Wasserwirtschaft, Hydrologie und landwirtschaftlichen<br />

Wasserbau der Universität Hannover, Heft 63, 1987.<br />

[45] FUCHS, L. et al. 1998<br />

Mikrocomputer in der Stadtentwässerung - Kanalnetzberechnung: Modellbeschreibung<br />

und Anwenderhandbuch HYSTEM-EXTRAN Vers. 6, Hannover,<br />

1998<br />

[46] ITWH, 2003<br />

Dokumentation für das Programmpaket LANGZEIT Vers. 6.2, ITWH Hannover,<br />

2003.<br />

[47] NEUMANN, W., 1976<br />

Der Niederschlagsabfluss in städtischen Einzugsgebieten. Berichte aus<br />

Wassergütewirtschaft und Gesundheitsingenieurwesen, TU München, Nr.<br />

11, 1976.<br />

[48] PECHER, R., 1993<br />

Belastungsannahmen und Berechnungsgrundlagen - Auswirkungen der<br />

europäischen Standards auf die Planung in der Bundesrepublik, <strong>Abwasser</strong>ableitung<br />

- Entwässerungskonzepte, ATV, Bonn, 1993.<br />

[49] ADAMS, R., 1986<br />

Vergleich und Entwicklung von Feldmethoden zur Abschätzung der Versickerungsfähigkeit<br />

grundwasserferner Böden, Diplomarbeit, Institut für<br />

Wasserwirtschaft, Universität Hannover, 1986<br />

[50] STECKER, A., 1995<br />

Open-End-Test zur Feldmessung der Infiltrationsrate, Zeitschrift für Stadtentwässerung<br />

und Gewässerschutz, Heft 33, November 1995<br />

[51] ATV-DVWK-M 771, 1997<br />

<strong>Abwasser</strong> aus der Fahrzeuginstandhaltung und -pflege. <strong>Abwasser</strong>technische<br />

Vereinigung, Hennef, 1997<br />

[52] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten<br />

(Hrsg.), 1994<br />

Nutzung von Regenwasser, 7. Auflage, April 1994<br />

1052


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[53] STHBA Hannover II, EcoTec Verfahrenstechnik GmbH, 1997<br />

Wascheinrichtungen (Fahrzeug- und Gerätewäsche) der Bundeswehr.<br />

Studie zur Beurteilung unterschiedlicher Waschwasseraufbereitungssysteme<br />

unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Kriterien,<br />

Herzogenrath, Mai 1997<br />

[54] König, K. W., 1993<br />

Regenwassernutzung von A - Z. Hrsg. Mallbeton GmbH, Pfohren, 1993<br />

[55] Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (Hrsg.), 1995<br />

Regenwasser für Haus und Garten, Bonn, 2. Auflage 1995<br />

[56] DVGW Arbeitsblatt W 555, 2002<br />

Nutzung von Regenwasser (Dachablaufwasser) im häuslichen Bereich<br />

- Arbeitsblatt -, 2002<br />

[57] Lowis, J., 1998<br />

Regenwassernutzung in Köln, Hrsg. J. Lowis, Wissmannstr. 22, 50823<br />

Köln, 2. Aufl. 1998<br />

[58] Wilhelm, Alois et al. 1998<br />

Regenwasser nutzen - Technik, Planung und Montage. Wagner & Co.<br />

Solartechnik GmbH, 35091 Cölbe, 11. Auflage 1998<br />

[59] Arthen, M., 1996<br />

Methoden zur Erfassung von Versiegelungsgraden und Entsiegelungspotenzialen.<br />

In: Entsiegelung und Oberflächenwasserversickerung mit<br />

durchlässigen Platten- und Pflasterbelägen. Hrsg.: FLL Forschungsgesellschaft<br />

Landesentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn, 1996<br />

[60] Borgwardt, S., 1996<br />

Versickerung von Niederschlägen über wasserdurchlässige Pflasterbeläge;<br />

in: Entsiegelung und Oberflächenwasserversickerung mit durchlässigen<br />

Platten- und Pflasterbelegen. FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung<br />

Landschaftsbau e.V., Colmantstr. 32, 3115 Bonn, 1996<br />

[61] Borgwardt, S. et al. 1994<br />

Versickerung auf befestigten Verkehrsflächen - Planerische Möglichkeiten<br />

des Einsatzes wasserdurchlässiger Pflastersysteme. Hrsg.: SF-Kooperation<br />

GmbH, Bremen, 1994<br />

[62] ATV Arbeitsbericht der AG 1.2.6, 1999<br />

Regenwasserbewirtschaftung in Siedlungsgebieten zur Angleichung an<br />

natürliche Abflussverhältnisse, Bericht der Arbeitsgruppe "Hydrologie der<br />

Stadtentwässerung", Korrespondenz <strong>Abwasser</strong>, Heft 4, 1999<br />

1053


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[63] Sämann, U., 1993<br />

Ökologische Regenwasserbewirtschaftung und ihre Anwendung in<br />

Bebauungsgebieten durch Mulden-Rinnen-Systeme. Regenwasserversickerung,<br />

Kommunale Umwelt-Aktion U.A.N. Niedersachsen (Hrsg.), 1993<br />

[64] DWA-A 117, 2005<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.<br />

V. (Hrsg.): Bemessung von Regenrückhalteräumen; DWA-A 117, Juli<br />

2005<br />

[65] DWA-M 153, 2007<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.<br />

V. (Hrsg.): Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser;<br />

DWA-M 153, August 2007<br />

[66] Handbuch Wasser 4, 1998<br />

Bodenfilter zur Regenwasserbehandlung im Misch- und Trennsystem.<br />

Handbuch Wasser 4, Band 10, Landesanstalt für Umweltschutz Baden-<br />

Württemberg, Karlsruhe, 1998<br />

[67] Geiger, W., H. Dreiseitl, 1995<br />

Neue Wege für das Regenwasser. Handbuch zum Rückhalt und zur Versickerung<br />

von Regenwasser in Baugebieten. R. Oldenbourg, München,<br />

1995<br />

[68] Brombach, H., G. Weiß, 1997<br />

Wirbelabscheideranlagen. Handbuch Wasser 4, Band 5, Landesanstalt für<br />

Umweltschutz Baden-Württemberg, Karlsruhe, 1997<br />

[69] RAS-Ew, 1987<br />

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für<br />

die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung. Köln, 1987<br />

[70] RiStWag, 2002<br />

Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen: Richtlinien für<br />

bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten, Köln,<br />

2002<br />

[71] Pfeifer, R., 1998<br />

Schmutzstoffrückhalt durch chemisch-physikalische Regenwasserbehandlung<br />

im Trennsystem. Schriftenreihe des Instituts für Siedlungswasserwirtschaft,<br />

Universität Karlsruhe, Bd. 92, Verlag Oldenbourg, München,<br />

1998<br />

1054


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[72] ATV-DVWK-M 143<br />

Inspektion, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung von <strong>Abwasser</strong>kanälen<br />

und -leitungen<br />

Teil 1: Grundlagen<br />

Dezember 1989<br />

Teil 2: Optische Inspektion<br />

April 1999<br />

Teil 3: Relining<br />

April 1993<br />

Teil 5: Allgemeine Anforderungen an Leistungsverzeichnisse für Reliningverfahren<br />

Juni 1998<br />

Teil 6: Dichtheitsprüfungen bestehender erdüberschütteter <strong>Abwasser</strong>leitungen<br />

und -kanäle und Schächte mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck<br />

Juni 1998<br />

[73] DIN 4093, 1987<br />

Baugrund; Einpressen in den Untergrund; Planung, Ausführung, Prüfung,<br />

1987<br />

[74] GSTT, 1997<br />

Leitfaden zur Auswahl von Bauverfahren für den Bau und die Instandhaltung<br />

erdverlegter Leitungen unter umweltrelevanten und ökonomischen<br />

Gesichtspunkten. German Society for Trenchless Technology e.V., 1997<br />

[75] GSTT, 1999<br />

Kostenvergleich offener und geschlossener Bauweisen unter Berücksichtigung<br />

der direkten und indirekten Kosten beim Leitungsbau und der Leitungssanierung<br />

(GSTT-Informationen Nr. 11); Deutsche Gesellschaft für<br />

grabenloses Bauen und Instandhalten von Leitungen e.V. (GSTT), Hamburg,<br />

1999<br />

[76] NRW, 1998<br />

Planungshilfe Kanalsanierung, Forschungsprojekt des Landesinstituts für<br />

Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dez. 1998<br />

[77] IRO (Hrsg.), 1998<br />

Fehler in der Kanalsanierung, Erkennen - Vermeiden, Schriftenreihe aus<br />

dem Institut für Rohrleitungsbau an der Fachhochschule Oldenburg Bd.<br />

14, 1998<br />

1055


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[78] IRO (Hrsg.), 1999<br />

Kanalsanierung mit Schlauchlinern - Qualitätsmanagement, Schriftenreihe<br />

aus dem Institut für Rohrleitungsbau an der Fachhochschule Oldenburg<br />

Bd. 17, 1999<br />

[79] STEIN, D., 1999<br />

Instandhaltung von Kanalisationen, 3. Auflage, Verlag Ernst & Sohn, Berlin,<br />

1999<br />

[80] Technische Akademie Hannover, 1999<br />

TAH (Hrsg.), Seminarunterlagen zur 2. Blockveranstaltung "Kanalsanierungsplanung",<br />

Mai 1999<br />

[81] DIN 1988, 1988<br />

Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI), Teile 1 bis 8,<br />

1988<br />

[82] DIN EN 1610, 1997<br />

Verlegung und Prüfung von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen, 1997<br />

[83] STLB-Bau LB 009<br />

Standardleistungsbuch für das Bauwesen - STLB-Bau<br />

Leistungsbereich LB 009 - "<strong>Abwasser</strong>kanalarbeiten"; (unterliegt der ständigen<br />

Aktualisierung)<br />

ehemals: Standardleistungsbuch für das Bauwesen; Bauen im Bestand<br />

(BiB); Leistungsbereich 309; "Reinigung und Inspektion von <strong>Abwasser</strong>kanälen<br />

und -leitungen“ (November 1996)<br />

[84] RAL-GZ 961, 2006<br />

Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungsleitungen und -kanälen<br />

- Gütesicherung Kanalbau, Deutsches Institut für Gütesicherung und<br />

Kennzeichnung e.V., Beuth Verlag, 2006<br />

[85] DIN Taschenbuch 211, 1996<br />

Deutsches Institut für Normung e.V. (Hrsg.): Wasserwesen - Begriffe -<br />

Normen, 3. Auflage, Stand der abgedruckten Normen: Juli 1996, Beuth<br />

Verlag GmbH<br />

[86] W. Bischofsberger, W. Hegemann, 1993<br />

"Lexikon der <strong>Abwasser</strong>technik", 5. Auflage 1993, Vulkan-Verlag Essen<br />

1056


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[87] DIN EN 12056, 2001<br />

Ausgabe 2001-01 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von<br />

Gebäuden (ersetzt zum Teil die DIN 1986, Ausgabe:1998-07 Entwässerungsanlagen<br />

für Gebäude und Grundstücke) gültig in Verbindung mit DIN<br />

1986-100 Zusätzliche Bestimmungen zur DIN EN 12056<br />

[88] ATV-DVWK-M 601, 1996<br />

ATV (Hrsg.): Sicherstellung der Qualität und Wirtschaftlichkeit bei der Planung<br />

und Bauüberwachung von Anlagen zur <strong>Abwasser</strong>- und Abfallentsorgung,<br />

Gesellschaft zur Förderung der <strong>Abwasser</strong>technik e.V. (GFA), St.<br />

Augustin, 1996<br />

[89] VOB, 2002<br />

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile A und B<br />

Hrsg.: Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen<br />

(DVA) in der Bekanntmachung vom 29. Oktober 2002<br />

[90] DIN 1999-100, 2003<br />

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten - Teil 100: Anforderungen für<br />

die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1 und DIN EN<br />

858-2, Oktober 2003<br />

[91] DIN EN 858-1, 2005<br />

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z.B. Öl und Benzin) - Teil 1:<br />

Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung;<br />

Deutsche Fassung EN 858-1: Februar 2005<br />

[92] DIN EN 858-2, 2003<br />

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z.B. Öl und Benzin) - Teil 2:<br />

Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung; Deutsche Fassung<br />

EN 858-2: Oktober 2003<br />

[93] ATV-DVWK-A 781, 2004<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.<br />

V. (Hrsg.): Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS); Tankstellen<br />

für Kraftfahrzeuge; ATV-DVWK-A 781, 2004<br />

[94] DWA-A 784, 2006<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.<br />

V. (Hrsg.): Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS); Betankung<br />

von Luftfahrzeugen; DWA-A 784, 2006<br />

1057


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[95] DWA-M 167-1, 2007<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.<br />

V. (Hrsg.): Abscheider und Rückstausicherungsanlagen bei der Grundstücksentwässerung;<br />

Einbau, Betrieb, Wartung und Kontrolle - Teil 1:<br />

Rechtliche und technische Bestimmungen; DWA-M 167-1, 2007<br />

[96] DWA-M 167-2, 2007<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.<br />

V. (Hrsg.): Abscheider und Rückstausicherungsanlagen bei der Grundstücksentwässerung;<br />

Einbau, Betrieb, Wartung und Kontrolle - Teil 2:<br />

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten; DWA-M 167-2, 2007<br />

[97] DWA-M 167-3, 2007<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.<br />

V. (Hrsg.): Abscheider und Rückstausicherungsanlagen bei der Grundstücksentwässerung;<br />

Einbau, Betrieb, Wartung und Kontrolle - Teil 3:<br />

Abscheideranlagen für Fette und Abscheideranlagen für Stärke; DWA-M<br />

167-3, 2007<br />

[98] VgV, 2001<br />

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung -<br />

VgV) vom 09.Januar 2001; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 3,<br />

ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2001<br />

[99] BFR Vermessung, 1999<br />

Baufachliche Richtlinien Vermessung, Bestandsdokumentation von Liegenschaften<br />

des Bundes (www.bfrvermessung.de); BMVBW / BMVg;<br />

aktueller Stand: 03/2004<br />

[100]BFR 9110<br />

Baufachliche Richtlinie Straßenverkehrsanlagen; BMVg 2001<br />

[101]BFR 9119<br />

Baufachliche Richtlinie Sonstige Straßenverkehrsanlagen; BMVg 2001<br />

[102]Information Radmer<br />

Firmeninformation Radmer Umwelttechnik GmbH, München<br />

[103]Information Allgemeine Industrie Vertriebs- und Beratungs GmbH<br />

Firmeninformation Allgemeine Industrie Vertriebs- und Beratungs GmbH,<br />

Feldkirchen-Westerham<br />

[104]Information FINK Umwelttechnik<br />

Firmeninformation FINK Umwelttechnik, Taufkirchen (München)<br />

1058


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[105]Information PCI Augsburg GmbH<br />

Firmeninformation PCI Augsburg GmbH, Augsburg<br />

[106]Information Uponor Anger GmbH<br />

Firmeninformation Uponor Anger GmbH, Marl<br />

[107]Information Trolining GmbH<br />

Firmeninformation Trolining GmbH, Troisdorf<br />

[108]Information PRS Rohrsanierung GmbH<br />

Firmeninformation PRS Rohrsanierung GmbH, Berlin (ehemals: Preussag<br />

Rohrsanierung GmbH)<br />

[109]Information ECOCANAL GmbH<br />

Firmeninformation ECOCANAL GmbH, Schwerte<br />

[110]Deutsche Bauchemie e.V., 1997<br />

Anwendung von mineralischen Systemen in abwassertechnischen Anlagen<br />

Sachstandsbericht, Nov. 1997<br />

[111]Information SÜBAKS<br />

Firmeninformation SÜBAKS, Weilheim<br />

[112]Information Kunz GmbH & Co. KG<br />

Firmeninformation Kunz GmbH & Co. KG München<br />

[113]Stein, D., et. al., 1991<br />

Umweltverträglichkeit von Injektionsmitteln zur Abdichtung von Rohrverbindungen<br />

in Kanalisationen, NO-DIG 91, Hamburg, Dokumentation, 3.<br />

Intern. Leitungsbau Kongress Hamburg, 1991<br />

[114]Information KA-TE System AG<br />

Firmeninformation KA-TE System AG, Zürich<br />

[115]Information Scheiff Kanalsanierung GmbH<br />

Firmeninformation Scheiff Kanalsanierung GmbH, Euskirchen<br />

[116]W. Bopp, 1996<br />

Kanalinspektion und Kanalsanierungs-Technik in geschlossener Bauweise<br />

-Stand der Technik-; Steinbeis-Transferzentrum, Mosbach 1996<br />

[117]Information KRT Kanalsanierungs-Technik AG<br />

Firmeninformation KRT Kanalsanierungs-Technik AG, CH-6006 Luzern<br />

1059


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[118]Information MC-Bauchemie<br />

Firmeninformation MC-Bauchemie, Bottrop<br />

[119]Information Rausch GmbH & Co<br />

Firmeninformation Rausch GmbH & Co, Weißensberg b. Lindau<br />

[120]Information HANIEL<br />

Firmeninformation HANIEL, Hannover<br />

[121]Information KMG<br />

Firmeninformation Kanal Müller Gruppe, Schieder-Schwalenberg<br />

[122]Information Stehmeyer + Bischoff<br />

Firmeninformation Stehmeyer + Bischoff, Bremen<br />

[123]Information UV Reline.tec GmbH & Co.<br />

Firmeninformation UV Reline.tec GmbH & Co., Landau<br />

[124]Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2000<br />

Technik 15 -Sanierung von <strong>Abwasser</strong>kanälen, Produkte und Verfahren,<br />

Dortmund 3/2000<br />

[125]Information INSITUFORM<br />

Firmeninformation INSITUFORM Rohrsanierungstechnik GmbH, Röthenbach/Peg.<br />

[126]Information Karl Otto Braun<br />

Firmeninformation Karl Otto Braun, Wolfstein<br />

[127]Brunecker, J., 1998<br />

Ein System mit vielen Möglichkeiten, bi-umweltschutz 3/98<br />

[128]Landesinstitut für Bauwesen und angewandte Bauschadensforschung<br />

NRW, 1993<br />

Kanalsanierung - Vermeidung von Umweltschäden 2.21 - 1993<br />

[129]Institut für Bautechnik, Berlin 1984<br />

Bau- und Prüfgrundsätze für Rohrverbindungen mit fest eingebauten<br />

Dichtmitteln aus Elastomeren Betonrohre und Stahlbetonrohre der Grundstücksentwässerung,<br />

Institut für Bautechnik, Berlin November 1984<br />

[130]Information Amex GmbH<br />

Firmeninformation Amex GmbH, Berlin<br />

1060


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[131]Information Rothenberger Rohrsanierung GmbH<br />

Firmeninformation Rothenberger Rohrsanierung GmbH, Kelkheim<br />

[132]Deutsches Institut für Bautechnik, 1982<br />

Richtlinie für die Auswahl und Anwendung von Innenauskleidungen<br />

mit Kunststoffbauteilen für Misch- und Schmutzwasserkanäle,<br />

Anforderungen und Prüfungen;<br />

Hrsg.: Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin, September 1982<br />

[133]Information Kanaltechnik Kunz GmbH & Co. KG<br />

Firmeninformation Kanaltechnik Kunz GmbH & Co. KG, München, Essen<br />

[134]Information Umwelttechnik Franz Janßen GmbH<br />

Firmeninformation Umwelttechnik Franz Janßen GmbH, Kalkar<br />

[135]Information BETOWA<br />

Firmeninformation BETOWA, Freudenberg<br />

[136]Information Stump Spezialtiefbau<br />

Firmeninformation Stump Spezialtiefbau, Langenfeld<br />

[137]Information Jackels Umweltdienste<br />

Firmeninformation Jackels Umweltdienste, Schwalmtal<br />

[138]Information PMO Engineering AG<br />

Firmeninformation PMO Engineering AG, CH- 8600 Dübendorf<br />

[139]Müller Umwelttechnik<br />

Schieder-Schwalenberg<br />

[140]Information Rico<br />

Firmeninformation Rico, Kempten<br />

[141]Uhrig, T.<br />

Quick-Lock V4A-Liner, 2. internationales Symposium für Leitungsnetze,<br />

Lindau<br />

[142]Information Raychem GmbH<br />

Firmeninformation Raychem GmbH, Castrop-Rauxel<br />

[143]Information Städtler + Beck<br />

Firmeninformation Städtler + Beck, Speyer<br />

1061


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[144]John, H.-J., et al.<br />

John, H.-J. und Lenz, J.: Fehler in der Kanalsanierung, Vulkan-Verlag,<br />

Essen<br />

[145]Information Condor Rohrsysteme<br />

Firmeninformation Condor Rohrsysteme, Schenefeld / Hamburg<br />

[146]Holzhausen, V., 1994<br />

Erfahrungen mit der Sanierung / Erneuerung von typischen Schadensbildern,<br />

Berichte aus der ATV, Nr. 43,1994<br />

[147]Information egeplast<br />

Firmeninformation egeplast: Kurzrohr-Relining mit SLR-Modulen, Technisches<br />

Handbuch, Werner Strumann GmbH & Co, Emsdetten<br />

[148]Information REHAU<br />

Firmeninformation REHAU, Erlangen<br />

[149]Rohrleitungssanierungsverband e.V.<br />

Empfehlungen des RSV<br />

[150]Ephan, J.<br />

Das Flexoren-Relining, 2. internationales Symposium für Leitungsnetze,<br />

Lindau<br />

[151]Information R+S Rohrtechnik<br />

Firmeninformation R+S Rohrtechnik, Hannover (ehemals: Teerbau Rohrtechnik)<br />

[152]Information BRAUN<br />

Firmeninformation BRAUN, Hüttenberg<br />

[153]Siebert, S., 1998<br />

Reifeprüfung für Liner, bi-umweltschutz 2/98<br />

[154]Wagner, V. et al., 1993<br />

Kanalsanierung: Vergleich zweier Schlauchverfahren bei der Sanierung<br />

des Flughafenkanals Frankfurt, Korrespondenz <strong>Abwasser</strong> 1/93<br />

[155]Dilg, R., 1998<br />

Qualitätssicherung und -erfahrung mit dem Schlauchrelining Insituform,<br />

UTA 5/98<br />

1062


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[156]Siebert, S., 1998<br />

Fehlermöglichkeiten und deren Einflüsse, bi-umweltschutz 4/98<br />

[157]Information Cleanpipe<br />

Firmeninformation Cleanpipe, Hamburg<br />

[158]Information Brochier<br />

Firmeninformation Hans Brochier, Saarbrücken, Aschaffenburg, Nürnberg<br />

[159]Information Bohrtec<br />

Firmeninformation Bohrtec, Alsdorf<br />

[160]Information Soltau GmbH<br />

Firmeninformation Soltau GmbH, Lüneburg<br />

[161]ATV-DVWK-A 125<br />

ATV-Arbeitsblatt 125: Rohrvortrieb<br />

[162]Möhring, K.<br />

Das Überfahren schadhafter <strong>Abwasser</strong>kanäle, Sonderdruck Steinzeug<br />

GmbH<br />

[163]Information Berliner Wasserbetriebe<br />

Firmeninformation Berliner Wasserbetriebe<br />

[164]Information Tracto-Technik<br />

Firmeninformation Tracto-Technik, Lennestadt<br />

[165]Miegel, W., 1990<br />

Statische und dynamische Berstlining-Verfahren, Korrespondenz <strong>Abwasser</strong><br />

12/90<br />

[166]Information Retec<br />

Firmeninformation Retec Rohrsanierung, Gardelegen<br />

[167]Information Hamelmann<br />

Firmeninformation Karl Hamelmann, Düsseldorf<br />

[168]Information Steinzeug GmbH<br />

Firmeninformation Steinzeug GmbH, Köln<br />

1063


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[169]DIN EN 13508-2, 2003<br />

Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden<br />

- Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion; Deutsche Fassung<br />

EN 13508-2: 2003<br />

[170]DWA-M 149-2, 2006<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.<br />

V. (Hrsg.): Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen<br />

außerhalb von Gebäuden - Teil 2: Kodiersystem für die optische<br />

Inspektion; DWA-M 149-2, 2006<br />

[171]DWA-A 147, 2005<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.<br />

V. (Hrsg.): Betriebsaufwand für die Kanalisation - Betriebsaufgaben und<br />

Häufigkeiten; DWA-A 147, 2005<br />

[172]DWA-M 174, 2005<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.<br />

V. (Hrsg.): Betriebsaufwand für die Kanalisation - Hinweise zum Personal-<br />

, Fahrzeug- und Gerätebedarf; DWA-M 174, 2005<br />

[173]Scholz, K., 2006<br />

Hydraulische Zustandsklassifizierung durch Risikobetrachtungen, Korrespondenz<br />

<strong>Abwasser</strong> 3/2006<br />

[174]DWA-A 118, 2006<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.<br />

V. (Hrsg.): Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen;<br />

DWA-A 118, 2006<br />

[175]ATV-DVWK-A 139, 2001<br />

ATV-DVWK (Hrsg.): Einbau u. Prüfung von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen,<br />

ATV-DVWK-Arbeitsblatt A 139, Gesellschaft zur Förderung der<br />

<strong>Abwasser</strong>technik e. V. (GFA), 2001.<br />

[176]LfW-M 4.3/6 Teil 2, 1999<br />

Prüfung alter und neuer <strong>Abwasser</strong>kanäle - Teil 2: Prüfverfahren, LFW-M<br />

4.3/6 Teil 2, Merkblatt des Bayrisches Landesamt für Wasserwirtschaft,<br />

1999.<br />

[177]DIN EN 14654-1, 2005<br />

Management und Überwachung von Reinigungsmaßnahmen in <strong>Abwasser</strong>kanälen<br />

und -leitungen - Teil 1: Reinigung von Kanälen; Deutsche Fassung<br />

EN 14654-1:2005<br />

1064


Literaturverzeichnis Anhang A-13.1.3<br />

[178]ATV-DVWK-A 142, 2002<br />

ATV-DVWK (Hrsg.): <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten,<br />

Gesellschaft zur Förderung der <strong>Abwasser</strong>technik e. V.<br />

(GFA), November 2002<br />

[179]DIN 4040-100, 2004<br />

Abscheideranlagen für Fette - Teil 100: Anforderungen für die Anwendung<br />

von Abscheideranlagen nach DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2;<br />

Dezember 2004<br />

[180]DIN EN 1825-1, 2004<br />

Abscheideranlagen für Fette - Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze,<br />

Kennzeichnung und Güteüberwachung; Deutsche Fassung EN<br />

1825-1: Dezember 2004<br />

[181]DIN EN 1825-2, 2002<br />

Abscheideranlagen für Fette - Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau,<br />

Betrieb und Wartung; Deutsche Fassung EN 1825-2: Mai 2002<br />

[182]DIN 1999-101, 2009<br />

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten - Teil 101: Zusätzliche Anforderungen<br />

an Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 und<br />

DIN 1999-100 für Leichtflüssigkeiten mit Anteilen von Biodiesel bzw. Fettsäure-Methylester<br />

(FAME), Mai 2009<br />

[183]DWA-A 786, 2005<br />

Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 786) - Ausführung<br />

von Dichtflächen, Oktober 2005<br />

[184]ATV-M 143-6, 1998<br />

Dichtheitsprüfungen bestehender erdüberschütteter <strong>Abwasser</strong>leitungen<br />

und -kanäle und Schächte mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck, Juni<br />

1998<br />

[185]AMEV-Sanitärbau<br />

Planung und Ausführung von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden<br />

(Sanitärbau 2003), Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis<br />

Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen<br />

(AMEV), Berlin 2003<br />

1065


Index Anhang A-13.2<br />

A-13.2 Index<br />

A<br />

Abdichtung 482<br />

Abflussbelastung 278<br />

Abnahme 33<br />

Abrechnung 34<br />

Absetzanlagen 296<br />

<strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

- Reinigung und Inspektion 64<br />

<strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht 268<br />

<strong>Abwasser</strong>verordnung 4<br />

Altlastenverdachtsflächen 274<br />

Anschleuderverfahren 439<br />

Arbeitssicherheit 39<br />

Aufspritzverfahren 494<br />

Auskleidung 495<br />

Auspressverfahren 435, 488<br />

Ausschreibung 31<br />

Außenmanschette 379<br />

B<br />

Bautechnik<br />

- Zustandsklassifizierung 179<br />

Berechnungen<br />

- hydraulische 241<br />

Berstlining 556<br />

Berstliningverfahren 450<br />

Beschichtungssystem 490<br />

Beschichtungsverfahren 607<br />

Bestandsdaten 43<br />

Betrieb<br />

- <strong>Abwasser</strong>anlagen 38<br />

Bewirtschaftung von <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

- Arbeitsdurchführung 40<br />

- Arbeitsplanung 40<br />

- Bedarfsermittlung 39<br />

- betrieblichen Optimierung 40<br />

- Betriebsdaten 38<br />

Bodeninjektionen 475<br />

D<br />

Dichtheitsprüfung 146<br />

Durchgangswert 278<br />

Durchlässigkeit<br />

- kf-Wert-Bestimmung 296<br />

- Open-End-Test 296<br />

E<br />

Emissionswert 278<br />

Entsiegelung 292<br />

Entsorgungsvertrag 936, 978<br />

Entwässerungsverfahren 10<br />

Erneuerung 612<br />

F<br />

Fachdaten 42<br />

Flächen<br />

- durchlässig 241<br />

- undurchlässig 241<br />

Flächenversickerung 265<br />

Fließschema 889<br />

Flutungsverfahren 342, 518, 585<br />

G<br />

Geometriedaten 42<br />

Gewährleistung 35<br />

Gewässerbelastbarkeit 278<br />

Grundwasser<br />

- Versickerung 268<br />

H<br />

Hochdruckspülverfahren 67<br />

Hohlrauminjektionen 475<br />

Hutprofil-Technik<br />

- für Anschlussstutzen 366<br />

Hydraulische Berechnungen 241<br />

- Checkliste 260<br />

- Durchführung 259<br />

- DV-Werkzeuge 253<br />

- Vergabe der Leistungen 259<br />

hydraulische Leitfähigkeit 271<br />

Hydrodynamische Abscheider 296<br />

I<br />

Injektion<br />

- an Rohrverbindungen 480<br />

- von außen 336<br />

1066


Index Anhang A-13.2<br />

Injektion von außen 512<br />

Injektion von innen 505<br />

Injektionsverfahren 576<br />

Inliner<br />

- aus vorgefertigten, vorverformten Rohren<br />

389<br />

Innenmanschette 484<br />

Innenmanschetten<br />

- aus PVC oder Stahl 362<br />

Innenmanschetten aus PVC oder Stahl 535<br />

Inspektion siehe Optische Inspektion<br />

Inspektionstexte<br />

- Haltungen/Leitungen(zulässig) 103<br />

Instandhaltung 71<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

- Geltungsbereich 626<br />

K<br />

kf -Wert 271<br />

kf-Wert-Bestimmung 296<br />

Kurzrohrrelining 381<br />

L<br />

LAK 9<br />

- Bestands- und Zustandserfassung 19<br />

- Erläuterungsbericht 22<br />

- Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen<br />

21<br />

- Generelle planerische Festlegungen 20<br />

- Hinweise für den AG 767<br />

- Honoraranfrage Teil A 771<br />

- Honoraranfrage Teil B 814<br />

- Kurzfassung 22<br />

- Leistungskatalog Teil A 789<br />

- Leistungskatalog Teil B 823<br />

- Objektbezogene Planung 26<br />

- Tabellarische Zusammenstellung der Leistungen,Honoraranfrage<br />

Teil B 819<br />

- Technische Spezifikationen 827<br />

- Teil A 19<br />

- Teil B 21<br />

- Verfahrensregelungen 22<br />

- Verzeichnis der Leistungen,Honoraranfrage<br />

Teil A 777<br />

- Zustandsbewertung 20<br />

Langrohrrelining 381<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider 296<br />

Leitfaden Nachhaltiges Bauen 284<br />

Liegenschaftsbezogenes<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept siehe LAK<br />

M<br />

Mechanische Reinigung 67<br />

Modellregen 243<br />

Mulden-Rigolen-System 266<br />

Mulden-Rinnen-System 294<br />

Muldenversickerung 265<br />

N<br />

Nachhaltigkeit 8<br />

Noppenbahnrelining 419<br />

O<br />

Oberflächenbehandlung 486, 590<br />

Offene Bauweise 554<br />

offene Bauweise 374, 442<br />

Open-End-Test 296<br />

Optische Inspektion 64, 73<br />

- Bauüberwachung 175<br />

- Dokumentation 84<br />

- Leistungsverzeichnis 76<br />

- Technische Ausrüstung 73<br />

P<br />

Partielle Inliner 529<br />

Part-Liner 355<br />

Pipe-Eating 444<br />

Projektabwicklung 8<br />

Projektdaten 43<br />

R<br />

Regelwerke<br />

- ATV 1101<br />

- Berufsgenossenschaftliche Richtlinien<br />

1109<br />

- DIN 1095<br />

- DVGW 1104<br />

- Unfallverhütungsvorschriften 1108<br />

- VDE-Bestimmungen 1105<br />

1067


Index Anhang A-13.2<br />

Regenklärbecken 296<br />

Regenklärteiche 296<br />

Regenrückhaltebecken 294, 296<br />

Regenspende 243<br />

Regenwasserbehandlung 295<br />

Regenwasserbewirtschaftung 263<br />

- Entsiegelung 292<br />

- Regenwasserbehandlung 295<br />

- Regenwassernutzung 284<br />

- Regenwasserversickerung 264<br />

- Verzögerte Ableitung 294<br />

Regenwassernutzung 284<br />

Regenwasserversickerung 264<br />

- <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht 268<br />

- Altlastenverdachtsflächen 274<br />

- Erlaubnisantrag 276<br />

- Grundlagenermittlung 271<br />

- Grundwasserstand 273<br />

- Randbedingungen 270<br />

- Rechtliche Aspekte 267<br />

- Verträglichkeitsuntersuchung 278<br />

- Wasserhaushaltsgesetz 268<br />

Reinigung 64<br />

- Bauüberwachung 175<br />

- Hindernisbeseitigung 69<br />

- Leistungsverzeichnis 70<br />

Reinigungsdüsen 68<br />

Rigolen- und Rohrversickerung 265<br />

Roboterverfahren 348, 524<br />

Rohrstrangrelining 405<br />

Ruswroe-Verfahren 492<br />

S<br />

Sanierungsverfahren 304<br />

Schachtversickerung 265<br />

Schildvortrieb 499<br />

Schlauchrelining 425, 540<br />

Schmutzwasser 241<br />

Schrumpfschlauch 376<br />

Schwallspülung 67<br />

Spiralrohrrelining 398, 548<br />

Starkregenserien 243<br />

Stauspülung 67<br />

Steuerkürzel<br />

- Anwendung 90, 99<br />

Stollenvortrieb 457<br />

Systemzahl<br />

- Haltungen 188<br />

- Hydraulik 240<br />

T<br />

Technische Spezifikationen zum LAK 827<br />

Teil A LAK 19<br />

Teil B LAK 21<br />

Tunnelvortrieb 457<br />

U<br />

Überfahren 444<br />

Überflutungsnachweis 246<br />

Übersichtsplan 859<br />

Überstaunachweis 246<br />

V<br />

Verdrängungsverfahren 437<br />

Verfahrensregelungen<br />

- LAK 22<br />

Verfugung von Klinkermauerwerk 473<br />

Vergabe 32<br />

Vermögensbewertung 35<br />

Verordnungen siehe Gesetze<br />

Versickerung siehe<br />

Regenwasserversickerung<br />

Versickerungsanlagen<br />

- Bemessung 271<br />

- Grundwasserschutz 269<br />

- Hinweise zum Bau und Betrieb 281<br />

Versickerungsbecken 266<br />

Verträglichkeitsuntersuchung 278<br />

Vertragsmuster LAK<br />

- Hinweise für den AG 767<br />

Verwaltungsvorschriften siehe Gesetze<br />

Verzögerte Ableitung 294<br />

Vorflutverhältnisse 274<br />

W<br />

Wickelrohrrelining 412<br />

Z<br />

Zeitbeiwertverfahren 249<br />

Zustandsbewertung, bautechnische 181<br />

- Schächte 190<br />

- Systemzahl 188<br />

Zustandsklassifizierung, bautechnische 179<br />

- Schächte 190<br />

Zustandsklassifizierung, hydraulische<br />

- Haltungen 235<br />

- Hydraulik 235<br />

1068


Adressenverzeichnis Anhang A-13.3<br />

A-13.3 Adressenverzeichnis<br />

Deutscher Bundes-Verlag GmbH<br />

Südstraße 119<br />

53175 Bonn<br />

Tel.:0228-382080, Fax:0228-3820836<br />

http://www.vergabehandbuch.de<br />

Beuth Verlag GmbH<br />

Burggrafenstraße 6<br />

10787 Berlin<br />

Tel.: 030-26012260, Fax: 030-26011260<br />

http://www.beuth.de<br />

Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH<br />

Amsterdamer Straße 192<br />

50735 Köln<br />

Tel.: 02 21- 9 76 68-0, Fax: 02 21-9 76 68-278<br />

http://www.bundesanzeiger.de<br />

Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden Württemberg<br />

Postfach 103439, 70029 Stuttgart<br />

http://www.um.baden-wuerttemberg.de<br />

Fachvereinigung Beton- und Stahlbetonrohre e.V. FBS<br />

Schloßallee 10<br />

53179 Bonn<br />

http://www.fbsrohre.de<br />

Fachverband Steinzeugindustrie e.V.<br />

Max-Planck-Str. 6<br />

50835 Köln<br />

Gütegemeinschaft Kunststoffrohre e.V.<br />

Dyroffstr. 2<br />

53113 Bonn<br />

http://www.krv.de<br />

Bundesgeschäftsstelle des BWK<br />

Pappelweg 31<br />

40489 Düsseldorf<br />

VHB und die RBBau<br />

Standardleistungsbuch (StLB)<br />

HOAI<br />

zum 31.12.2003 aufgelöst<br />

1069


Adressenverzeichnis Anhang A-13.3<br />

TBG<br />

Am Knie 6<br />

81241 München<br />

Jedermann Verlag<br />

Postfach 103140<br />

69021 Heidelberg<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und<br />

Abfall e.V.<br />

Telefon (0 22 42) 872-0<br />

Fax (0 22 42) 872-135<br />

http://www.dwa.de<br />

DIN Deutsches Institut für Normung e.V.<br />

Burggrafenstraße 6<br />

D-10787 Berlin<br />

Telefon +49 30 26 01-0<br />

http://www.din.de<br />

DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.<br />

Postfach 14 03 62<br />

D-53058 Bonn<br />

Josef-Wirmer-Str. 1-3<br />

D-53123 Bonn<br />

Tel. (0228) 91 88-5<br />

Fax (0228) 91 88-990<br />

www.dvgw.de<br />

Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH<br />

Engelbosteler Damm 22<br />

30167 Hannover<br />

Tel. (0511) 97193-0<br />

Fax. (0511) 97193-77<br />

www.itwh.de<br />

Arbeitsschutzvorschriften<br />

CD-ROM "Kompendium Arbeitsschutz"<br />

Veröffentlichungen der DWA (vormals<br />

ATV-DVWK)<br />

1070


Adressenverzeichnis Anhang A-13.3<br />

Oldenbourg Verlage - Zeitschriften<br />

Akademie Verlag<br />

Markgrafenstr. 12-14<br />

10969 Berlin<br />

Telefonzentrale: (030) 422006-0<br />

Oldenbourg Wissenschaftsverlag<br />

Rosenheimer Straße 145<br />

81671 München<br />

Postfach 801360<br />

81613 München<br />

Empfang und Telefonzentrale: (089) 45051-0<br />

Oldenbourg Vulkan Verlag<br />

Huyssenallee 52-56<br />

45128 Essen Telefon: (0201)82002-0<br />

www.oldenbourg.de<br />

Güteschutz Kanalbau e.V.<br />

Linzer Str. 21<br />

53604 Bad Honnef<br />

53583 Bad Honnef<br />

Postfach 1369<br />

Telefon : 02224 9384-0<br />

Telefax : 02224 9384-84<br />

www.kanalbau.com<br />

1071


Änderungsverfolgung<br />

1072


Vorgehensweise bei der Änderungsverfolgung<br />

Seit der Herausgabe<br />

der 2. Auflage der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, Stand Juni<br />

2001 (eingeführt von BMVg am 01.Juni 2001 und<br />

BMVBW am 11.Dezember 2001)<br />

sind folgende Aktualisierungen erschienen:<br />

2. Auflage, Stand Mai 2004 (eingeführt vom BMVg am<br />

03.Mai 2004)<br />

2. Auflage, Stand Mai 2004, letzte Aktualisierung am<br />

01.Februar 2005<br />

2. Auflage, Stand Juni 2005, letzte Aktualisierung am<br />

19.Juli 2005 (eingeführt vom BMVBW am 06.06.05)<br />

2. Auflage, Stand Juni 2005, letzte Aktualisierung am<br />

31.März 2006<br />

2. Auflage, Stand Juni 2005, letzte Aktualisierung am<br />

20. Oktober 2006<br />

2. Auflage, Stand Juni 2005, letzte Aktualisierung am<br />

30. März 2007<br />

2. Auflage, Stand Juni 2005, letzte Aktualisierung am<br />

10. Oktober 2008<br />

2. Auflage, Stand Juni 2005, letzte Aktualisierung am<br />

06.01.2010<br />

Die Aktualisierungen der 2. Auflage werden mit den Änderungen gegenüber<br />

der vorangegangenen Fassung dokumentiert. Jede Aktualisierung<br />

wird im Abschnitt "Änderungsverfolgung" wie folgt dokumentiert.<br />

> Zur Orientierung wird die Hauptgliederung immer dargestellt.<br />

> Es werden die geänderten Absätze mit den zugehörigen<br />

Gliederungsebenen dargestellt.<br />

> Geänderte Texte werden im PDF-Dokument am rechten<br />

Rand mit einem Strich markiert.<br />

> Streichungen werden durchgestrichen dargestellt.<br />

> Hinzufügungen werden rot und unterstrichen dargestellt.<br />

> Absätze mit neuer Nummerierung werden dargestellt.<br />

> Allgemeine Aktualisierungen (z.B. Anpassung des Standes<br />

von Regelwerken) werden durch eine Kurzbemerkung<br />

(z.B. "Verzeichnis des Regelwerkes zum April 2004 dem<br />

aktuellen Stand angepasst“) erläutert.<br />

> Neufassungen oder weitgehende Neufassungen von Kapiteln<br />

werden durch eine Kurzbemerkung erläutert.<br />

> Neue Kapitel werden durch eine Kurzbemerkung erläutert<br />

("Kapitel neu erstellt"). Die abweichende Nummerierung<br />

nachfolgender, unveränderter Kapitel wird durch eine<br />

1073


Kurzbemerkung dargestellt ("Kapitel unverändert, ehemals<br />

Kapitel X.Y“).<br />

> Die Kurzbemerkungen und zusätzliche Kommentare zu<br />

vorgenommenen Änderungen werden kursiv dargestellt.<br />

1074


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Aktualisierung Mai 2004<br />

(Änderungen gegenüber der Version vom Juni 2001)<br />

1 Allgemeines<br />

keine Änderungen<br />

2 Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen<br />

Die Gesetze und Regelwerke wurden dem Stand vom April<br />

2004 angepasst.<br />

3 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />

(5) Nach der generellen Planung (Liegenschaftsbezogenes<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept) dem Liegenschaftsbezogenen<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept Teil A und nach der Bauausführung<br />

sind dem Betreiber Unterlagen<br />

> zur einheitlichen Bestandsdokumentation [BFR Vermessung,<br />

1999] und<br />

> die aktuelle Bestandsdokumentation ([BFR Vermessung,<br />

1999], [RBBau, 2003]) und<br />

> Unterlagen zum Betrieb neuer bzw. sanierter abwassertechnischer<br />

Anlagen ([RBBau, 1970][RBBau, 2003]<br />

Abschnitt H)<br />

zu übergeben. Die spätere Übergabe der Unterlagen ist bereits<br />

bei der Durchführung bzw. Ausschreibung/Vergabe von Planungs-<br />

und Bauleistungen zu beachten (vgl. Anh. A-10.7).<br />

3.1.1 Wahl / Festlegung des Entwässerungsverfahrens<br />

(4) Darüber hinaus können in Misch- und Trennsystemen in<br />

Abhängigkeit der stofflichen und hydraulischen Leistungsfähigkeit<br />

des als Vorflut genutzten Gewässers weitergehende<br />

Behandlungsmaßnahmen erforderlich sein. Hinweise hierzu<br />

sind z.B. in [ATV-DVWK-M 177, 2001] und [Handbuch Wasser<br />

4, 1998] zu finden.<br />

(5) ehemals Absatz (4) In qualifizierten Systemen wird der nicht<br />

behandlungsbedürftige Niederschlagsanteil vom behandlungsbedürftigen<br />

Anteil getrennt und einer Versickerung, einer direkten<br />

Ableitung in den Vorfluterdas als Vorflut genutzte Gewässer,<br />

einer Retention oder einer Nutzung als Brauchwasser<br />

zugeführt [ATV-DVWK-A 105, 1997]. Mit der Trennung des<br />

Niederschlags in einen behandlungsbedürftigen und einen<br />

nicht behandlungsbedürftigen Anteil erfolgt ein gezielter<br />

Umgang mit dem Regenwasser. Damit wird die Niederschlagsentwässerung<br />

von einer reinen Entsorgungsaufgabe zu einer<br />

Bewirtschaftungsaufgabe. Es wird daher der Begriff Regen-<br />

Weitergehende<br />

Behandlungsmaßnahmen<br />

Qualifizierte Systeme<br />

1075


Aktualisierung 01.05.2004<br />

wasserbewirtschaftung verwendet. Als Komponenten der<br />

Regenwasserbewirtschaftung kommen folgende Maßnahmen<br />

in Betracht:<br />

> Entsiegelung<br />

> Nutzung<br />

> Versickerung<br />

> Verzögerte Ableitung mit Retention<br />

> Behandlung<br />

Detaillierte Ausführungen zur Regenwasserbewirtschaftung<br />

enthält der gleichnamige Anh. A-5.<br />

3.1.2 Grundsätze der generellen Planung<br />

(1) Bei Neuplanungen sollte eine Liegenschaft mit einem einheitlichen<br />

Entwässerungsverfahren geplant werden. Bei Planungen<br />

im Bestand kann aufgrund<br />

> einer berechtigten Forderung der Wasserbehörde bzw.<br />

des <strong>Abwasser</strong>entsorgungspflichtigen,<br />

> gesetzlicher Anforderungen,<br />

> oder aus Gründen der Wirtschaftlichkeit<br />

eine (teilweise) vollständige oder teilweise Umstellung des Entwässerungsverfahrens<br />

erforderlich sein. Dabei ergeben sich<br />

i.d.R. Mischformen aus verschiedenen Entwässerungsverfahren<br />

als optimale Lösung.<br />

(4) Der Niederschlagsabfluss von<br />

> Straßen, Wegen, Plätzen im Unterkunftsbereich sowie von<br />

> Abstellflächen und Vorfeldern im Technischen Bereich<br />

braucht in Liegenschaften des BMVg (vgl. [BFR 9110]) nicht<br />

durch Abscheideanlagen behandelt werden. Diese Flächen<br />

sind daher als nicht abscheiderpflichtig auszuweisen.<br />

In Einzelfällen ist durch den Nutzer mit geeigneten Maßnahmen<br />

sicherzustellen, dass keine wassergefährdenden Stoffe<br />

abfließen können. Bei Schad-KFZ, aus denen wassergefährdende<br />

Stoffe abfließen können, kann z.B. durch das Unterstellen<br />

von Wannen der Abfluss von wassergefährdenden Stoffen<br />

ausgeschlossen werden.<br />

der Bundeswehrliegenschaften (vgl. [BFR 9110]) bedarf vor der<br />

Einleitung in ein Mischwasserkanalnetz keiner Vorbehandlung.<br />

Wird der Niederschlagsabfluss direkt in ein Gewässer geleitet<br />

oder einer Versickerung zugeführt, können erforderliche<br />

Erlaubnisse mit wasserbehördlichen Auflagen verbunden sein<br />

(s.a. Anh. A-5).<br />

Entwässerungsverfahren<br />

Nicht abscheiderpflichtigeFlächenvorbehandlungs<br />

bedürftige Abflüsse<br />

1076


Aktualisierung 01.05.2004<br />

(5) Das <strong>Abwasser</strong> von Flächen für das Lagern, Abfüllen, Umschlagen<br />

(LAU-Anlagen) sowie für das Herstellen, Behandeln und<br />

Verwenden (HBV-Anlagen) von wassergefährdenden Stoffen<br />

ist durch geeignete Abscheidereinrichtungen zu behandeln<br />

(vgl. [BFR 9119]). Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sind<br />

diese versiegelten Flächen mit Niederschlagsabfluss zu minimieren.<br />

Es ist in Abstimmung mit<br />

> der Genehmigungsbehörde und<br />

im Zuständigkeitsbereich des BMVg mit<br />

> der öffentlich-rechtlichen Aufsicht (Wehrbereichsverwaltung)<br />

sowie<br />

> dem zuständigen POL-Leitbauamt<br />

für jede Teilfläche zu prüfen, ob durch<br />

> Nutzungsänderungen,<br />

> Nutzungseinschränkungen oder<br />

> bauliche Maßnahmen (z.B. Überdachungen, kostengünstigere<br />

Sicherheitsvorkehrungen)<br />

die Anzahl und Größe erforderlicher Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

reduziert werden und damit eine wirtschaftlichere Lösung<br />

erreicht werden kann. Kriterien zur detaillierten Festlegung<br />

abscheiderpflichtiger Flächen sind in<br />

> DIN 1986 Teil 1, Ziff. 2.2, (DIN EN 12056)<br />

> DIN 1999 Teil 2, Ziff. 1.1 (zukünftig DIN EN 858-1, -2) und<br />

> Anh. 49, Abs. A1 der <strong>Abwasser</strong>verordnung (AbwV)<br />

enthalten.<br />

(5) Wassergefährdende Flüssigkeiten (z.B. brennbare als Kraftstoffe,<br />

Schmiermittel oder nicht brennbare als Chemikalien<br />

etc.) dürfen nicht<br />

> in nicht dafür geeignete <strong>Abwasser</strong>anlagen,<br />

> in den Boden,<br />

> in das Grundwasser oder<br />

> in Oberflächengewässer<br />

gelangen.<br />

(6) Durch geeignete Maßnahmen organisatorischer, betrieblicher<br />

oder baulicher Art ist bereits beim Umgang mit diesen Stoffen<br />

zu gewährleisten, dass keine wassergefährdenden Stoffe austreten<br />

bzw. abfließen können.<br />

> Bei Luftfahrzeugbetankungen der Bundeswehr wird dies<br />

durch gesicherte Betankungsvorgänge (z.B. mit Trockenkupplung<br />

und durch geschultes Personal) gewährleistet.<br />

Mögliche Tropfmengen werden durch Auffangen bzw. Auf-<br />

Abscheiderpflichtige<br />

Flächen<br />

Wassergefährdende<br />

Flüssigkeiten<br />

Organisatorische,<br />

betriebliche, bauliche<br />

Maßnahmen<br />

1077


Aktualisierung 01.05.2004<br />

nehmen gefasst, so dass im Regelfall kein belastetes<br />

Regenwasser anfallen kann. Im Bedarfsfall kann z.B.<br />

durch Absperrvorrichtungen in Bodenabläufen, die im<br />

Störfall betätigt werden, der Abfluss von wassergefährdenden<br />

Flüssigkeiten verhindert werden.<br />

> Bei Schad-KFZ, aus denen wassergefährdende Stoffe<br />

abfließen können, kann durch den Nutzer mit dem Unterstellen<br />

von Wannen der Abfluss von wassergefährdenden<br />

Stoffen ausgeschlossen werden.<br />

(7) Sofern Regenwasser anfällt, das mit wassergefährdenden<br />

Flüssigkeiten belastet ist, so ist eine den wasserrechtlichen<br />

Forderungen entsprechende Minimierung der Schadstoffe<br />

durch geeignete Behandlungsanlagen vor einer Direkt- oder<br />

Indirekteinleitung vorzunehmen.<br />

(8) Freiflächen, die zum<br />

> Lagern, Abfüllen, Umschlagen (LAU-Anlagen) sowie für<br />

das<br />

> Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen)<br />

genutzt werden und auf denen Niederschlagsabfluss anfällt,<br />

sind um die Kosten für erforderliche Maßnahmen gem. Abs. (6)<br />

oder Abs. (7) zu minimieren, nach Möglichkeit zu vermeiden.<br />

(9) Für jede gem. Abs. (8) vorhandene Teilfläche ist im Rahmen<br />

der Planung zu prüfen, ob durch<br />

> betriebliche bzw. organisatorische Maßnahmen,<br />

> Nutzungsänderungen bzw. Nutzungseinschränkungen<br />

oder<br />

> bautechnische bzw. bauliche Anlagen<br />

Abflüsse wassergefährdender Flüssigkeiten<br />

> vermieden bzw. zurückgehalten<br />

werden können. Auf Leichtflüssigkeitsabscheider soll wegen<br />

der hohen Folgekosten möglichst verzichtet werden.<br />

(10) Sollen Leichtflüssigkeitsabscheider, außer bei stationären<br />

Tankstellen für Kfz, zum Einsatz kommen, ist für jeden Einzelfall<br />

die Notwendigkeit bzw. die Wirtschaftlichkeit (vgl. Kap.3<br />

Abs (3)) gegenüber möglichen Alternativen nachzuweisen.<br />

(11) Relevante wasserrechtliche und fachtechnische Regelwerke<br />

zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind z.B.:<br />

> [DIN EN 12056, 2001], [DIN 1986-100, 2002],<br />

> [DIN EN 858-1, 2002], [DIN EN 858-2, 2003],<br />

> [DIN 1999-100,2003]<br />

> Anh. 49, Abs. A1 der <strong>Abwasser</strong>verordnung [AbwV, 2002],<br />

1078


Aktualisierung 01.05.2004<br />

> [ATV-DVWK-A 781 Gelbdruck, 2002]<br />

> [ATV-DVWK-A 784, In Bearbeitung]<br />

> den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe<br />

[DVWK-131, 1996] und [DVWK-132, 1997] und den<br />

> "Anpassungs- und Sanierungskonzepten für Anlagen zum<br />

Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten in Liegenschaften<br />

der Bundeswehr" [Konzept POL, BMVg (Hrsg.),<br />

2002]<br />

(12) Alle Festlegungen zum Umgang mit <strong>Abwasser</strong> von Flächen,<br />

die für LAU- oder HBV-Anlagen genutzt werden, sind in<br />

Abstimmung mit<br />

> der Wasserbehörde und<br />

im Zuständigkeitsbereich des BMVg mit<br />

> der öffentlich-rechtlichen Aufsicht (Wehrbereichsverwaltung)<br />

sowie<br />

> dem zuständigen POL-Leitbauamt<br />

zu treffen.<br />

(13) Auf Grundlage des festgelegten Entwässerungskonzeptes sind<br />

neben den<br />

> technischen Maßnahmen an den Geräten<br />

> betriebliche bzw. organisatorische Maßnahmen<br />

> bautechnische bzw. bauliche Maßnahmen (z.B. Absperreinrichtungen,<br />

Überdachungen)<br />

im Regelfall zusätzlich<br />

> die Erstellung bzw. Fortschreibung von Havarie- bzw.<br />

Alarmplänen,<br />

> die Ergänzung bzw. Erweiterung von Betriebsanweisungen<br />

sowie<br />

> die Konsequenzen für den Nutzer (z.B. Einhaltung der<br />

Betriebsanweisungen)<br />

mit den Beteiligten abzustimmen und festzulegen.<br />

(14) ehemals Absatz (6) Leichtflüssigkeitsabscheider sind dezentral<br />

mit kurzen Fließwegen bis zum Abscheider anzuordnen.<br />

(15) ehemals Absatz (7) Die Notwendigkeit und Lage von Probenahmeschächten<br />

ist sind in Abstimmung mit dem Betreiber und<br />

der Genehmigungsbehörde festzulegen.<br />

(16) ehemals Absatz (8) Hydraulische Berechnungen sind gem.<br />

Anh. A-4 durchzuführen und gem. Anh. A-3.3 zu bewerten.<br />

Bestehende Regen- oder Mischwasserkanäle, die<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

Probenahmeschächte<br />

Hydraulik<br />

1079


Aktualisierung 01.05.2004<br />

> gem. Anh. A-4 hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert<br />

sind und zugleich<br />

> keiner Sanierung bautechnischer Schäden bedürfen,<br />

müssen nicht saniert werden, wenn nachweislich<br />

> Häufigkeit und Schadenspotenzial möglicher Überflutungen<br />

in keinem sachgerechten Verhältnis zu den Kosten<br />

der Sanierung stehen und<br />

> Dritte durch bemessungsrelevante Niederschlagsabflussereignisse<br />

nicht geschädigt werden können.<br />

(17) ehemals Absatz (9)<br />

(18) ehemals Absatz (10)<br />

(19) ehemals Absatz (11)<br />

3.1.3 Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept<br />

(LAK)<br />

Veranlassung, Einordnung und Zielsetzung<br />

(1) Gemäß § 18b WHG sind abwassertechnische Anlagen unter<br />

Berücksichtigung der Benutzungsbedingungen und der Auflagen<br />

für das Einleiten von <strong>Abwasser</strong> nach den hierfür jeweils in<br />

Betracht kommenden Regeln der Technik zu errichten und zu<br />

betreiben. Das Liegenschaftsbezogene <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept<br />

(LAK) ist in erster Linie dieser gesetzlichen Anforderung<br />

verpflichtet.<br />

(2) In einem LAK sollen sind u. A. die Ergebnisse der Bestandsund<br />

Zustandserfassung der abwassertechnischen Anlagen<br />

einer Liegenschaft beschrieben zu beschreiben und ausgewertet<br />

auszuwerten sowie unter Berücksichtigung betrieblicher<br />

Hinweise ganzheitlich bewertet werdenzu bewerten. Darüber<br />

hinaus ist im LAK ein Handlungsbedarf zu formulieren, der die<br />

Beseitigung von Missständen oder die Anpassung entwässerungstechnischer<br />

Anlagen an aktuelle technische und rechtliche<br />

Anforderungen unter Berücksichtigung betrieblicher Gegebenheiten<br />

beinhaltet. Damit umfasst das LAK die Inhalte eines<br />

baufachlichen Gutachtens gem. RBBau K1. Darüber hinaus<br />

entspricht das LAK einer generellen Entwässerungsplanung<br />

einem kommunalen Generalentwässerungsplan (GEP).<br />

(4) Im Bereich der Bundeswehr ist das LAK unabhängig von einer<br />

Baumaßnahme auf Veranlassung der Wehrbereichsverwaltung<br />

in Abstimmung mit der Technischen Aufsichtsbehörde in der<br />

Mittelinstanz (TAM) Fachaufsicht führenden Ebene der Bauverwaltung<br />

durch das Bauamt die Baudurchführende Ebene der<br />

Bauverwaltung aufzustellen. Die WBV unterstützt die Aufstel-<br />

1080


Aktualisierung 01.05.2004<br />

lung des LAK durch Bereitstellung aller vorhandenen Unterlagen.<br />

Auf diesbezügliche Erlasse des BMVg wird hingewiesen<br />

(vgl. Anh. A-11A-13.1.1).<br />

1081


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Liegt die letzte optische Inspektion mehr als 10 Jahre zurück, ist i.d.R. auch von veralteten Zustandsdaten auszugehen und eine erneute Inspektion durchzuführen. Regelungen, die sich aus den Eigenkontrollverordnungen der Bundesländer ergeben, bleiben unberührt.<br />

Feststellung der<br />

Veranlassung<br />

Auftrag zur Erstellung/<br />

Fortschreibung des LAK<br />

Bestand/<br />

Zustand<br />

aktuell?<br />

nein ja<br />

Generelle Planung<br />

Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept - LAK<br />

Bestands-/<br />

Zustandserfassung<br />

und -fortschreibung<br />

Sofortmaßnahme<br />

Objektbezogene Planung<br />

Bauausführung<br />

Dokumentation<br />

LAK Teil A: LAK Teil B:<br />

Zustandsbewertung,<br />

Generelle planerische<br />

Festlegungen<br />

LAK sieht<br />

Baumaßnahme(n)<br />

vor<br />

Verfahren nach<br />

RBBau<br />

Bauantrag<br />

Abb. 3 - 2 Flussdiagramm zur Einordnung des LAK - alte Fassung<br />

Ja<br />

Große/Kleine Baumaßnahme<br />

Bauunterlage<br />

Fortschreibung der Bestandsdaten<br />

Primäre Bestandsund<br />

Zustandsdaten<br />

Festlegung des Bedarfs<br />

an Baumaßnahmen<br />

Nein<br />

Bauunterhaltung<br />

Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung<br />

Ausschreibung Vergabe Durchführung Abnahme Abrechnung Gewährleistung<br />

1082


Aktualisierung 01.05.2004<br />

nein<br />

Feststellung der<br />

Veranlassung<br />

Auftrag zur Erstellung/<br />

Fortschreibung des LAK<br />

Bestand/<br />

Zustand<br />

aktuell?<br />

Generelle Planung<br />

Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept - LAK<br />

Bestands-/<br />

Zustandserfassung<br />

und -fortschreibung<br />

Sofortmaßnahme/<br />

Bauunterhaltungsmaßnahme<br />

geringen Umfangs<br />

Objektbezogene Planung<br />

LAK Teil A: LAK Teil B:<br />

Zustandsbewertung,<br />

Generelle planerische<br />

Festlegungen<br />

LAK sieht<br />

Baumaßnahme(n)<br />

vor<br />

Verfahren nach<br />

RBBau<br />

Grundlagenermittlung* Vorplanung*<br />

Abb. 3 - 2 Flussdiagramm zur Einordnung des LAK - neue Fassung<br />

Ja<br />

Festlegung des Bedarfs<br />

an Baumaßnahmen<br />

Nein<br />

Entwurfsplanung Genehmigungsplanung<br />

Ausführungsplanung<br />

Bauausführung<br />

Ausschreibung Vergabe Durchführung Abnahme Abrechnung Gewährleistung<br />

Dokumentation<br />

ja<br />

Große/Kleine Baumaßnahme / Bauunterhaltung<br />

*vgl. Kap. 3.2.2<br />

Fortschreibung der Bestandsdaten<br />

Primäre Bestandsund<br />

Zustandsdaten<br />

1083


Aktualisierung 01.05.2004<br />

(11) Liegt die letzte optische Inspektion mehr als 10 Jahre zurück,<br />

ist i.d.R. auch von veralteten Zustandsdaten auszugehen und<br />

eine erneute Inspektion durchzuführen. Regelungen, die sich<br />

aus den Eigenkontrollverordnungen der Bundesländer ergeben,<br />

bleiben unberührt.<br />

Zur Durchführung der optischen Inspektion sind dem Inspekteur<br />

Unterlagen gem. Anh. A-2 zu übergeben.<br />

(16) Die generellen planerischen Festlegungen sind auf der Grundlage<br />

der Bestands- und Zustandserfassung sowie der<br />

Zustandsbewertung in Abstimmung mit dem Betreiber und<br />

dem Nutzer zu entwickeln und in einem Bericht zusammenzufassen.<br />

Hierbei sind rechtliche, technische und betriebliche<br />

Anforderungen sowie die künftige Entwicklung der Liegenschaft<br />

zu berücksichtigen. Sämtliche Vorschläge sind nachvollziehbar<br />

zu begründen. Genehmigungsbehörden sind frühzeitig<br />

zu beteiligen. Es ist ausdrücklich erwünscht, hierbei naturnahe<br />

Maßnahmen mit einzubeziehen (z.B. Regenwasserversickerung,<br />

Regenwassernutzung).<br />

Die generellen planerischen Festlegungen basieren auf<br />

> einer Sichtung wasserrechtlicher Vorgaben und Prüfung<br />

auf Aktualität,<br />

> einer Prüfung der Art des <strong>Abwasser</strong>systems unter Berücksichtigung<br />

der Planungsgrundsätze des Kap. 3.1.2,<br />

speziell der <strong>Abwasser</strong>vermeidung und Regenwasserbewirtschaftung,<br />

> einer Prüfung erforderlicher Stilllegungen, Rückbaumaßnahmen,<br />

Entsiegelung von befestigten Flächen oder von<br />

zusätzlichen Sonderbauwerken,<br />

> Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, bei denen für generelle<br />

Alternativen die Kosten für Herstellung, Betrieb und Unterhaltung<br />

pauschal gegenübergestellt werden.<br />

> einer Abwägung genereller Planungsalternativen unter<br />

Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte.<br />

(19) Aus der vergleichenden Bewertung heraus ist der Bedarf an<br />

Baumaßnahmen zu ermitteln, wobei i.d.R. eine Einteilung in<br />

mehrere Sanierungsabschnitte erfolgt.<br />

Zur Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen gehören:<br />

> Neubau im Sinne einer Ergänzung oder Veränderung des<br />

Bestands<br />

> Festlegung der Sanierungsart, aufbauend auf DIN-EN<br />

752-5, für jede einzelne Haltung bzw. Leitung mit Darstellung<br />

gemäß Anh. A-9.11<br />

> Vorbemessung von Sonderbauwerken<br />

Generelle planerische<br />

Festlegungen<br />

Festlegung des<br />

Bedarfs an Baumaßnahmen<br />

1084


Aktualisierung 01.05.2004<br />

> Hydraulischer Nachweis Überprüfung der Sanierungsplanung<br />

> Bildung von Sanierungsabschnitten (Priorisierung für die<br />

zeitliche Umsetzung) mit Darstellung gemäß Übersichtslageplan<br />

"Sanierungsabschnitte", vgl. Anh. A-9.4<br />

> Kostenschätzung für die Sanierungsabschnitte unter<br />

Berücksichtigung der in der Honoraranfrage Teil B<br />

genannten Einflussgrößen gemäß Anh. A-8.3.5, TS 3<br />

Die Ergebnisse werden im Bericht "Festlegung des Bedarfs an<br />

Baumaßnahmen" zusammengeführt, wobei rechtliche, technische<br />

und betriebliche Anforderungen sowie die künftige Entwicklung<br />

der Liegenschaft zu berücksichtigen sind.<br />

3.1.4 Verfahrensregelungen<br />

(5) Zu den Besprechungen zum LAK Teil A und zum LAK Teil B<br />

lädt die Baudurchführende Ebene der Bauverwaltung (z.B.<br />

Bauamt) Zu den Besprechungen zum LAK lädt das Bauamt<br />

> die Fachaufsicht führende Ebene der Bauverwaltung die<br />

Technische Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz (z.B.<br />

Oberfinanzdirektion),<br />

> die verwaltenden Dienststellen (z.B. Wehrbereichsverwaltung),<br />

> die hausverwaltenden Dienststellen (z.B. Standortverwaltung),<br />

> den Infrastrukturstab (außer zur Vorbesprechung),<br />

> die Genehmigungsbehörde (außer zur Vorbesprechung)<br />

> und<br />

> den Planer und<br />

> zusätzlich für Liegenschaften mit abscheiderpflichtigen<br />

Flächen im Zusammenhang mit LAU- oder HBV-Anlagen<br />

der Bundeswehr das zuständige POL-Leitbauamt<br />

ein.<br />

Zusätzlich ist für Liegenschaften der Bundeswehr mit Anlagen<br />

zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) oder<br />

mit Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-<br />

Anlagen) von wassergefährdenden Stoffen<br />

> das POL-Leitbauamt<br />

einzuladen. Auf diesbezügliche Erlasse des BMVg wird hingewiesen<br />

(vgl. Anh. A-13.1.1).<br />

1085


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Hinweise zum Verfahrensablauf<br />

(6) Im Teil I des Bauantrags wird das konkret vorgesehene Bauvorhaben<br />

beschrieben. Das Bauvorhaben beinhaltet entweder<br />

die Sanierungsmaßnahmen in der gesamten Liegenschaft oder<br />

einzelne Sanierungsabschnitte. Die Kurzfassung des LAK wird<br />

Teil II des Bauantrags.<br />

(7) Die verwaltende Dienststelle übersendet unter nachrichtlicher<br />

Beteiligung der Bundesministerien den Bauantrag an die<br />

zuständige Bauverwaltung zur Erstellung der baufachlichen<br />

Unterlagen (vgl. Anh. A-11).<br />

(8) Mit der Aufstellung des LAK liegen die baufachlichen Unterlagen<br />

in Form der Kurzfassung des LAK vor (Teil II des Bauantrags).<br />

Vom Bauamt ist das Muster 6 gemäß RBBau zu erstellen<br />

und dem Bauantrag beizufügen. Bauantrag und Muster 6<br />

bilden die Bauunterlage, die dem Bundesministerium vorgelegt<br />

wird.<br />

(9) Baumaßnahmen nach Art. 49 Abs. 2 des Zusatzabkommens<br />

zum NATO-Truppenstatut (ZANTS) "Auftragsbauverfahren"<br />

werden von den zuständigen deutschen Behörden nach den<br />

für Bundesbaumaßnahmen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />

in eigenem Namen eigenverantwortlich<br />

durchgeführt. Hierfür erhält der Bund eine Verwaltungsentschädigung.<br />

(10) Baumaßnahmen nach Art. 49 Abs. 3 ZANTS "Truppenbauverfahren"<br />

werden von den Entsendestreitkräften durch truppeneigene<br />

Kräfte oder durch unmittelbare Vergabe an Unternehmer<br />

nach den für Bundesbaumaßnahmen geltenden Rechts- und<br />

Verwaltungsvorschriften in Zusammenarbeit mit den zuständigen<br />

deutschen Behörden durchgeführt.<br />

Die deutschen Behörden sind befugt, auch im Truppenbauverfahren<br />

in einem Verwaltungs- und Prozessverfahren die<br />

Rechte der Entsendestreitkräfte geltend zu machen (Verfahrens-<br />

und Prozessstandschaft).<br />

(11) Baumaßnahmen auf von NATO-Einheiten genutzten Liegenschaften<br />

sind im Sinne der RBBau als Baumaßnahmen Dritter<br />

(siehe Abschnitt L 4) zu betrachten, die entsprechend dem<br />

ZANTS im Regelfall von den Bauverwaltungen der Länder<br />

bearbeitet werden.<br />

Bauantrag<br />

Bauunterlage gemäß<br />

§ 24 Bundeshaushaltsordnung<br />

(BHO)<br />

Durchführung von<br />

Baumaßnahmen auf<br />

von Entsendestreitkräften<br />

genutzten Liegenschaften<br />

Verfahren bei Liegenschaften,<br />

die von der<br />

NATO genutzt werden<br />

1086


Aktualisierung 01.05.2004<br />

(6) In Abb. 3 - 3 ist das Verwaltungsverfahren zum LAK dargestellt:<br />

Wehrverwaltung /<br />

Nutzende Verwaltung<br />

Dienststelle der Mittelinstanz<br />

(z.B. Wehrbereichsverwaltung,<br />

Landesamt für Straßenbau, etc.)<br />

Veranlassung zur<br />

Aufstellung eines<br />

LAKs<br />

Verwaltungsseitige<br />

Prüfung LAK A<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK A<br />

Abb. 3 - 3 Verfahrensschema zur Aufstellung eines LAKs im Geschäftsbereich des<br />

BMVg und des BMVBW<br />

(7) Ergänzend zur RBBau ist zu beachten:<br />

Baufachliche Prüfung<br />

LAK A<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK A<br />

In einem LAK wird der Bedarf an Baumaßnahmen für das<br />

Fachgebiet <strong>Abwasser</strong> bezogen auf eine gesamte Liegenschaft<br />

festgelegt. Ein LAK ist somit die baufachliche Grundlage für<br />

den Teil <strong>Abwasser</strong> einer oder mehrerer Entscheidungsunterlagen-Bau<br />

(Große Baumaßnahmen) bzw. Bauunterlagen (Kleine<br />

Baumaßnahmen). Hinweise zur Aufstellung einer ES-Bau sind<br />

im Anh. A-8.6 enthalten.<br />

(8) Die Objektplanung (vgl. Kap. 3.2) ist Grundlage zur Aufstellung<br />

der EW - Bau.<br />

Aufstellung LAK A<br />

Festlegung der im LAK Teil B zu untersuchenden Variante(n) in Abstimmung mit<br />

allen Beteiligten (vgl. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> Kap. 3.1.4 und Anh. A-8.1)<br />

Verwaltungsseitige<br />

Prüfung LAK B und<br />

Kurz-LAK<br />

Bei der Erstellung einer<br />

Entscheidungsunterlage-Bau<br />

(ES-Bau) bildet das LAK die<br />

Grundlage der baufachlichen<br />

Unterlagen.<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK B<br />

Fachaufsicht führende<br />

Ebene<br />

(z.B. OFD)<br />

Baufachliche Prüfung<br />

LAK B und Kurz-LAK<br />

Bauverwaltung<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK B<br />

Baudurchführende<br />

Ebene<br />

(z.B. Bauamt)<br />

Besprechungen zum<br />

LAK A<br />

Aufstellung LAK B<br />

und Kurz-LAK<br />

Besprechungen zum<br />

LAK B<br />

LAK-Verfahren<br />

LAK und ES-Bau<br />

EW - Bau<br />

1087


Aktualisierung 01.05.2004<br />

(9) LAK Teil A, LAK Teil B und die planerischen Inhalte der ES-Bau<br />

können an denselben freiberuflich Tätigen vergeben werden.<br />

Baumaßnahmen für Gaststreitkräfte und NATO-Einheiten<br />

(10) Die Abwicklung von Baumaßnahmen für die Gaststreitkräfte<br />

und NATO-Einheiten auf Liegenschaften, die ihnen in der Bundesrepublik<br />

Deutschland zur Nutzung überlassen sind, erfolgt<br />

nach besonderen Verfahren auf der Grundlage des NATO-<br />

Truppenstatutes (NTS).<br />

(11) Baumaßnahmen für die Gaststreitkräfte werden auf der Grundlage<br />

der Auftragsbautengrundsätze (ABG 1975 / RiABG),<br />

gemäß Artikel 49 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut<br />

(ZANTS), durchgeführt.<br />

3.2.1 Grundsätze der objektbezogenen Planung<br />

(9) Kanäle und Leitungen, die der Entwässerung von Flächen mit<br />

LAU- oder HBV-Anlagen bis zu Abscheideranlagen oder der<br />

Rückhaltung von wassergefährdenden Stoffen dienen, müssen<br />

den Festlegungen in "Anpassungs- und Sanierungskonzepte<br />

für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten<br />

in Liegenschaften der Bundeswehr" [Konzept POL, BMVg<br />

(Hrsg.), 2002] genügen.<br />

(10) ehemals Absatz (9) Leitungen Grundleitungen in der Erde<br />

unter den Fundamenten oder der Bodenplatte sind zu vermeiden.<br />

Grundleitungen innerhalb von Gebäuden sind nach [DIN<br />

EN 12056, 2001] zu bemessen. Sie können unverkleidet an<br />

Kellerwänden oder -decken der Gebäude befestigt werden.<br />

Revisionsöffnungen sind vorzusehen.<br />

(11) ehemals Absatz (10)<br />

(12) ehemals Absatz (11) Der Mindestdurchmesser von Schächten<br />

beträgt, um die Durchführbarkeit betrieblicher Tätigkeiten zu<br />

gewährleisten, grundsätzlich 1,0 m. Kleinere Durchmesser, die<br />

trotzdem die Durchführung betrieblicher Tätigkeiten ermöglichen,<br />

sind mit dem Betreiber abzustimmen.<br />

Oberflächen in der Umgebung von Schächten sind zu befestigen<br />

(z.B. durch Umpflasterung oder mit Betonfertigteilen).<br />

(13) ehemals Absatz (12)<br />

(14) ehemals Absatz (13) Beim Neubau von Schächten und Sonderbauwerken<br />

sind die Vorgaben der BGV C5 § 5<br />

> Absatz 13 "Die lichte Weite von Einstiegsöffnungen muss<br />

mindestens 0,8 m betragen." und<br />

> Absatz 14 "Abweichend von Absatz 13 ist bei Einstiegsöffnungen,<br />

die in Verkehrswegen von Fahrzeugen liegen,<br />

eine lichte Weite von mindestens 0,6 m zulässig."<br />

Vergabe freiberuflicher<br />

Leistungen<br />

Leitungen Grundleitungen<br />

Schächte und Sonderbauwerke<br />

1088


Aktualisierung 01.05.2004<br />

einzuhalten. Von der Ausnahme gem. Absatz 14 ist im Zuständigkeitsbereich<br />

des BMVg grundsätzlich Gebrauch zu machen,<br />

da Schächte in Liegenschaften der Bundeswehr überwiegend<br />

in Verkehrswegen angeordnet sind und von Fahrzeugen (z.B.<br />

auch Pflegefahrzeuge) überfahren werden. Die ausreichende<br />

Zugänglichkeit zur Einstiegsöffnung für Bergungsmaßnahmen<br />

muss in diesen Fällen gegeben sein. In unbefestigen Bereichen<br />

ist hierzu die Oberfläche in der Umgebung von Schächten<br />

zu befestigen (z.B. durch Umpflasterung oder mit Betonfertigteilen).<br />

(15) ehemals Absatz (14)<br />

(16) ehemals Absatz (15)<br />

(17) ehemals Absatz (16) Die Bemessung von Leichtflüssigkeitsabscheidern<br />

(LFA) erfolgt gem. [DIN 1999, 1991] (zukünftig [DIN<br />

EN 858, 1998])[DIN EN 858-1, 2002]. Das ATV-Merkblatt M167<br />

[ATV-DVWK-M 167, 1995] ist zu beachten. Für die Bemessung<br />

von Leichtflüssigkeitsabscheidern ist i.d.R. der Dichtefaktor f d =<br />

1 entsprechend Diesel mit der Dichte von i. M. 0,85 g / cm 3<br />

zugrunde zu legen. In militärischen Liegenschaften ist die<br />

Zuordnung der maßgeblichen Leichtflüssigkeit zum Bereich f d<br />

> 1 als Besonderheit besonders zu begründen.<br />

Zur Durchführung von Wartungsarbeiten sind ist im Zulauf von<br />

Leichtflüssigkeitsabscheidern Absperrschieber anzuordneneine<br />

stationäre oder mobile Absperrmöglichkeit vorzusehen.<br />

Es ist der wirtschaftlichste Abscheidertyp insbesondere mit<br />

Berücksichtigung betrieblicher Kosten zu wählen. Wartungsintensive<br />

Abscheidertypen sind zu vermeiden. Aufgrund von Vorteilen<br />

bei der Ersatzteilbevorratung, Wartung und der Bedienung<br />

ist Typengleichheit anzustreben. Die Wahl des<br />

Abscheidertypen ist im Einzelfall zu begründen.<br />

Es ist im Bedarfsfall mit einer Kostenvergleichsbetrachtung zu<br />

prüfen und mit dem Betreiber abzustimmen, ob bauliche Anlagen<br />

zur Wiederbefüllung von Leichtflüssigkeitsabscheidern<br />

(z.B. Hydranten) erforderlich sind.<br />

Weitere Einzelheiten sind in [Konzept POL, BMVg (Hrsg.),<br />

2002] beschrieben und mit dem zuständigen POL-Leitbauamt<br />

abzustimmen.<br />

(18) Bei der Nachrüstung von abwassertechnischen Anlagen sind<br />

zur Bemessung neben den technischen Regelwerken auch die<br />

Erfahrungen aus dem Betrieb zu berücksichtigen.<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

Nachrüstung bestehender<br />

Anlagen<br />

1089


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Zusätzlich können bei bestehenden <strong>Abwasser</strong>anlagen im<br />

Bedarfsfall Mengen und Inhaltsstoffe gemessen und mit Grenzwerten<br />

abgeglichen werden. Damit kann der Anlagenbedarf<br />

zur Einhaltung von Grenzwerten überprüft werden und ggf. auf<br />

eine Nachrüstung verzichtet werden.<br />

3.2.2 Leistungsbilder der objektbezogenen Planung<br />

(5) Soweit erforderlich, ist die Genehmigungsplanung gem. HOAI<br />

auf der Grundlage der haushaltsrechtlich genehmigten Entwurfsplanung<br />

(HOAI) zu erstellen. Das Leistungsbild der<br />

Genehmigungsplanung entspricht den in der HOAI für die Leistungsphase<br />

4 definierten Inhalten bei den Grundleistungen.<br />

(6) Die Ausführungsplanung gem. HOAI ist auf Grundlage der<br />

haushaltsrechtlich genehmigten Entwurfsplanung (HOAI) und<br />

des Wasserrechtsbescheids zu erstellen. Das Leistungsbild<br />

der Ausführungsplanung entspricht den in der HOAI für die<br />

Leistungsphase 5 definierten Inhalten bei den Grundleistungen.<br />

3.3 Bauausführung<br />

(1) Bei Wie bei der Planung sind auch bei der Bauausführung sind<br />

die Vorgaben der "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben<br />

des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen"<br />

[RBBau, 2003] zu beachten.<br />

3.3.4 Abnahme und Übergabe<br />

(3) Die Abnahme von Kanälen erfordert eine optische Inspektion<br />

und eine Dichtheitsprüfung (vgl. Anh. A-2). Diese Leistungen<br />

sollen sind nicht vom Durchführenden der Baumaßnahme<br />

erbracht werden. Verfügt der Betreiber über eigene Kanalinspektionsfahrzeuge,<br />

nimmt dieser die Leistungen i.d.R. selbst<br />

vorzu erbringen oder zu vergeben und daher gesondert auszuschreiben.<br />

Die Abnahme von Kanälen erfordert eine optische Inspektion<br />

und eine Dichtheitsprüfung (vgl. Anh. A-2). Diese Leistungen<br />

sollen nicht vom Durchführenden der Baumaßnahme erbracht<br />

werden.<br />

Verfügt der Betreiber über eigene Kanalinspektionsfahrzeuge,<br />

nimmt dieser die Leistungen optische Inspektion i.d.R. selbst<br />

vor.<br />

Zur Durchführung der optischen Inspektion sind dem Inspekteur<br />

Unterlagen gem. Anh. A-2 zu übergeben.<br />

Genehmigungsplanung<br />

Ausführungsplanung<br />

1090


Aktualisierung 01.05.2004<br />

(7) Die Beseitigung von Mängeln, die erst nach erfolgter Teilabnahme<br />

bzw. nach Fertigstellung Abnahme der Gesamtmaßnahme<br />

festgestellt werden, ist im Zuge unmittelbar nach deren<br />

Feststellung innerhalb der Gewährleistung Verjährungsfrist für<br />

Mängelansprüche zu fordern.<br />

(8) Werden bei neu hergestellten Kanälen wesentliche Mängel wie<br />

z.B. Undichtigkeiten oder Risse festgestellt, sind diese Kanäle<br />

grundsätzlich zu erneuern. Sind die Kosten einer Erneuerung<br />

unverhältnismäßig hoch, so können auch Reparaturverfahren<br />

und Renovierungen in Verbindung mit Preisabschlägen und<br />

einer verlängerten Gewährleistungsfrist vereinbart werden.<br />

Nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung beginnt gem.<br />

§ 13 der VOB/B [VOB, 2002] für diese Leistung eine Verjährungsfrist<br />

von mindestens 2 Jahren neu.<br />

3.3.6 GewährleistungMängelansprüche<br />

(1) Der Umfang der Gewährleistung ist in Mängelansprüche sind<br />

im § 13 der VOB/B [VOB, 2002] geregelt.<br />

(2) Gem. § 13 Nr. 4 VOB/B ist es zulässig, von der in der VOB enthaltenen<br />

Verjährungsfrist für Mängelansprüche für Bauwerke<br />

von 2 4 Jahren abzuweichen. Nach § 13 VOB/A sollen andere<br />

Verjährungsfristen von z.B. 5 Jahren nur vorgesehen werden,<br />

wenn dies aufgrund der Eigenart der Leistung erforderlich ist.<br />

Mit der Eigenart der Bauleistung wird die Art der zu verwendenden<br />

Stoffe und Bauteile sowie Art der Ausführung erfasst.<br />

Bei Sanierungsmaßnahmen, insbesondere beim Einsatz<br />

> unerprobter Stoffe oder<br />

> neuartiger Verfahren,<br />

wird empfohlen, die Verlängerung der Verjährungsfrist zu prüfen.<br />

In solchen Fällen sind alle Umstände (z.B. Erkennbarkeit<br />

und Nachweisbarkeit von Mängeln) gegeneinander abzuwägen.<br />

(3) Vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche ist erneut<br />

eine optische Inspektion mit einer vorhergehenden Reinigung<br />

durchzuführen. Diese Leistungen sind nicht vom Durchführenden<br />

der Baumaßnahme zu erbringen oder zu vergeben und<br />

daher gesondert auszuschreiben.<br />

Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ist erneut eine optische<br />

Inspektion mit einer vorhergehenden Reinigung durchzuführen.<br />

Verfügt der Betreiber über eigene Reinigungs- bzw. Kanalinspektionsfahrzeuge,<br />

nimmt dieser die Leistungen i.d.R.<br />

selbst vor. Bei Vergabe der Leistung erfolgt die Finanzierung<br />

aus Mitteln des Bauunterhalts.<br />

(4) Festgestellte Mängel sind in geeigneter Weise durch den Auftragnehmer<br />

zu behebenbeseitigen.<br />

Mängel<br />

1091


Aktualisierung 01.05.2004<br />

4 Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen<br />

keine Änderungen<br />

5 Dokumentation<br />

keine Änderungen<br />

A-1 Definitionen<br />

A-1.1 Ordnungssystem<br />

Das im Folgenden beschriebene Ordnungssystem ist immer dann zu verwenden,<br />

wenn für die Objekte des <strong>Abwasser</strong>systems kein oder kein sinnvolles<br />

Bezeichnungsschema vorliegt.<br />

Hinweis:<br />

Wird das im Folgenden beschriebene Ordnungssystem nicht konsequent<br />

verwendet, so können sich bei der Verarbeitung der erhobenen Daten mit<br />

den der Bauverwaltung zur Verfügung stehenden DV-Werkzeugen Komplikationen<br />

und ggf. Nacharbeiten ergeben.<br />

Die Objekte eines <strong>Abwasser</strong>systems sind eindeutig zu bezeichnen. Dabei<br />

wird zwischen folgenden Objektarten unterschieden:<br />

> Schächte (ISYBAU-Austauschformat TYP K)<br />

> Haltungen (ISYBAU-Austauschformat TYP K)<br />

> Anschlusspunkte (ISYBAU-Austauschformat TYP LK)<br />

> Leitungen (ISYBAU-Austauschformat TYP LK)<br />

> Sonderbauwerke (ISYBAU-Austauschformat TYP ST)<br />

Die Einordnung einzelner Objekte in die Objektarten erfolgt grundsätzlich<br />

nach DIN (vgl. Anh. A-12). Bei der Abgrenzung zwischen Haltungen und<br />

Leitungen sind einige Besonderheiten zu beachten, die im Kap. A-1.1.3<br />

näher beschrieben sind.<br />

A-1.1.1 Bezeichnungsschema für Haltungen und Schächte<br />

Die Bezeichnung der Schächte erfolgt grundsätzlich fortlaufend in Entwässerungsrichtung.<br />

Bei besonderen projektspezifischen Randbedingungen<br />

oder einem bestehenden Ordnungsschema mit ISYBAU-Bezeichnung<br />

kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.<br />

Die Bezeichnung der Schächte erfolgt fortlaufend in Entwässerungsrichtung.<br />

Wenn davon ausgegangen werden kann, dass die vorhandenen<br />

Bestandsunterlagen bzw. Bestandsdaten nicht mehr aktuell sind, sollte die<br />

Vergabe der Bezeichnungen in Fünferschritten oder sogar in Zehnerschritten<br />

erfolgen. Somit besteht die Möglichkeit, z.B. erst bei der optischen<br />

Inspektion erkannte verdeckte Schächte nachträglich einfach in<br />

das Ordnungssystem einzupassen.<br />

Abgrenzung zwischen<br />

Haltungen und<br />

Leitungen<br />

Schächte<br />

1092


Aktualisierung 01.05.2004<br />

A-2 Reinigung und Inspektion<br />

Die Reinigung und die Inspektion von <strong>Abwasser</strong>anlagen gehören zu den<br />

wesentlichen Aufgaben eines Kanalnetzbetreibers. Dabei ist die Reinigung<br />

entweder Bestandteil der Wartung und somit eine Maßnahme zur<br />

Bewahrung des Sollzustandes oder eine vorbereitende Maßnahme zur<br />

Inspektion. Die Inspektion selbst hingegen dient zur Feststellung und<br />

Beurteilung des Istzustandes.<br />

Im vorliegenden Kapitel wird das Thema Reinigung von <strong>Abwasser</strong>systemen<br />

nur im Hinblick auf eine vorbereitende Maßnahme für eine anschließende,<br />

optische Inspektion behandelt.<br />

Bei der Reinigung und der Inspektion ist ein Einstieg in die abwassertechnischen<br />

Anlagen i.d.R. erforderlich. Insbesondere trifft dies für Schächte<br />

und Sonderbauwerke zu. Um Beschäftigte vor berufsbedingten Gefahren<br />

zu schützen, gibt es eine Vielzahl von Arbeitsschutzvorschriften. Bei<br />

Arbeiten innerhalb von Anlagen des <strong>Abwasser</strong>systems sind die folgenden<br />

Gefahren hervorzuheben:<br />

> Vergiftungs- und Erstickungsgefahr z.B. durch Schwefelwasserstoff<br />

und Kohlendioxid, Benzin- oder Lösungsmitteldämpfe<br />

sowie durch andere toxische Stoffe<br />

> Explosions- bzw. Brandgefahr durch brennbare Stoffe (Ex-<br />

Zone 1)<br />

> Ertrinkungsgefahr durch plötzlichen Anstieg des Wasserstands<br />

> Absturzgefahr durch feuchte / verschmutzte Anlagenteile<br />

bzw. durch unzureichende Sicherung<br />

> Infektionsgefahr<br />

> Gefahr durch besonders hohe Temperaturen des <strong>Abwasser</strong>s<br />

Für die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Unternehmer<br />

verantwortlich. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht,<br />

bei festgestellten Sicherheitsmängeln deren umgehende Beseitigung zu<br />

veranlassen.<br />

Eine ausführliche Darstellung zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />

mit einer Zusammenstellung an Gesetzen, Verordnungen,<br />

Vorschriften, Regeln und Richtlinien ist in [STEIN, D., 1999] enthalten.<br />

Bei der Reinigung und Inspektion ist, wie auch bei allen Baumaßnahmen,<br />

grundsätzlich die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf<br />

Baustellen zu beachten (Baustellenverordnung - BaustellV, zzt. gültige<br />

Fassung vom 10.06.98, BGBl. I S. 1283).<br />

Zur Durchführung von Reinigungen und Inspektionen müssen Lagepläne<br />

des <strong>Abwasser</strong>systems vorliegen. I.d.R. wird es sich selbst dann um den<br />

"vorläufigen Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong>" handeln, wenn zuvor eine Lie-<br />

Arbeitssicherheit und<br />

Gesundheitsschutz<br />

Erforderliche Unterlagen<br />

für die<br />

Zustandserfassung<br />

gem. LAK<br />

1093


Aktualisierung 01.05.2004<br />

genschaftsvermessung durchgeführt wurde, weil sich vielfach erst nach<br />

einer Inspektion der vollständige "Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong>" erstellen<br />

lässt (vgl. Anh. A-9.6).<br />

Der "vorläufige Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong>" muss mindestens folgende<br />

Angaben enthalten:<br />

> Darstellung der Kanäle/Leitungen, Schächte und Sonderbauwerke<br />

> Lage der Straßenabläufe, Entwässerungsrinnen, Regenfallrohre<br />

etc., sofern die zugehörigen Leitungen gereinigt<br />

bzw. untersucht werden sollen<br />

> Bezeichnungen und Nummerierungen der v.g. Bauwerke<br />

mit Angaben zur Fließrichtung, Haltungs- bzw. Leitungslängen,<br />

Durchmesser, Kanalart und Material.<br />

Die Baudurchführende Ebene der Bauverwaltung Das Bauamt prüft, ob<br />

die vorhandene Bestandsdokumentation diesen Anforderungen genügt.<br />

Reicht die Qualität nicht aus, ist der "vorläufige Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

zu überarbeiten oder durch eine Vermessung gemäß BFR Verm neu<br />

zu erstellen. Bei der Reinigung durch eigenes Personal (StOV) ist grundsätzlich<br />

analog zu verfahren.<br />

Für eine sachgerechte Durchführung der optischen Inspektion im Rahmen<br />

der Abnahme- oder Gewährleistungsbefahrung eines sanierten oder neu<br />

gebauten Abschnittes sind der Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>" oder entsprechende<br />

Auszüge mit ggf. händisch eingetragenen, ergänzenden<br />

Angaben zu versehen:<br />

> Kennzeichnung jeder Sanierungsmaßnahme einer Haltung/Leitung.<br />

> Stationierung der Maßnahme i.d.R. in Fließrichtung, bei<br />

Bereichsmaßnahmen am Anfang und am Ende.<br />

> Bezeichnung der Maßnahme gem. ISYBAU-Austauschformat<br />

Typ KS (vgl. A-7.2.4).<br />

Außerdem sind dem Inspekteur Informationen über zu inspizierende<br />

sanierte oder neu gebaute Anlagen, die im Rahmen einer Abnahme- oder<br />

Gewährleistungsbefahrung von Belang sind, zur Verfügung zu stellen.<br />

Dazu gehören z.B.<br />

> Ausprägungen, die durch vertraglich vereinbarte Sanierungsverfahren<br />

bedingt sind (z.B. Verzicht auf die Verwendung<br />

von Hutprofilen zur Wiederherstellung der<br />

Anschlüsse nach der Sanierung mit einem Schlauchliner),<br />

> besonders zu beachtende Zustände (z.B. formschlüssige<br />

Verbindung im Übergangsbereich von Kurzschläuchen<br />

und Altrohr),<br />

> weitere Besonderheiten.<br />

Erforderliche Unterlagen<br />

für die Abnahme-<br />

oder Gewährleistungsbefahrung<br />

1094


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Vor der Abnahme- oder Gewährleistungsinspektion ist der Inspekteur<br />

durch einen Fachingenieur einzuweisen. Dabei ist der Inspekteur auf<br />

besondere Erfordernisse aufmerksam zu machen.<br />

A-2.1 Kanalreinigung<br />

Im vorliegenden Kapitel wird das Thema Reinigung von <strong>Abwasser</strong>systemen<br />

nur im Hinblick auf eine vorbereitende Maßnahme für eine anschließende<br />

optische Inspektion behandelt.<br />

Sowohl zur Beseitigung von Ablagerungen im Rahmen der regelmäßigen<br />

Wartung als auch Das Hochdruckspülverfahren wird in 90 % aller Fälle für<br />

die Reinigung als vorbereitende Maßnahme einer Kanalinspektion oder<br />

Sanierung wird in 90% aller Fälle das Hochdruckspülverfahren sowie zur<br />

Beseitigung von Ablagerungen im Rahmen einer regelmäßigen Wartung<br />

eingesetzt [STEIN, D., 1999]. Hierauf wird im Anh. A-2.1.1 näher eingegangen.<br />

A-2.3 Dokumentation<br />

Der Istzustand der Haltungen und Leitungen ist durch Videoaufzeichnungen<br />

bei der TV-Inspektion zu dokumentieren. Die Kamera ist so zu führen,<br />

dass ein vollständiger Eindruck vom Zustand des Rohres entsteht. Hierzu<br />

ist z.B. bei erkennbaren oder vermuteten Abweichungen einer Muffe oder<br />

eines Übergangsbereichs vom regulären Zustand an diesen Stellen der<br />

volle Umfang des Rohres abzuschwenken.<br />

Neben den o.a. Anforderungen an die technische Ausrüstung müssen die<br />

Videos mit Einblendungen versehen sein, damit eine geordnete Identifikation<br />

der Informationen möglich ist. Die Einblendungen auf den Videos werden<br />

wie folgt unterschieden:<br />

> Dauereinblendungen (permanent sichtbare Einblendungen):<br />

Time-Code, Stationierung, Untersuchungsrichtung, Von-<br />

Schachtbezeichnung, Bis-Schachtbezeichnung, Datum,<br />

Uhrzeit und Videoband-Nr.(für analoge Videobänder)<br />

> Einmalige Einblendungen am Beginn einer Haltungs- bzw.<br />

Leitungsinspektion:<br />

Name der Inspektionsfirma, Standortbezeichnung, Straßenname,<br />

Material und Durchmesser<br />

> Einblendungen zur Zustandsbeschreibung:<br />

Zustandsbeschreibung im Langtext, numerischer Zusatz<br />

gemäß Anh. A-7A-2.7, die Lage im Querschnitt nach Zifferblatt-Notation,<br />

Kommentar als Freitext und bei Bedarf<br />

die Foto-Nr.<br />

Jede Einblendung muss mindestens für 5 Sekunden sichtbar bleiben. Die<br />

Farbe der Einblendung muss sich vom jeweiligen Hintergrund abheben.<br />

Einweisung des<br />

Inspekteurs für die<br />

Abnahme- oder<br />

Gewährleistungsinspektion<br />

Hochdruckspülverfahren<br />

1095


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Die in der Bauverwaltung des Bundes und der Länder eingeführte Erfassungssoftware<br />

KanDATA unterstützt die Ausgabe von Zustandsgrafiken<br />

für Haltungen und Leitungen sowie die direkte Ansteuerung von Videobändern<br />

und digitalen Zustandsfilmen. Voraussetzung hierfür ist eine fehlerfreie<br />

Dokumentation<br />

> der Bauzustandsdaten für Haltungen und Leitungen in den<br />

Austauschformaten vom Typ H und LH und<br />

> der Referenzdaten zur Ansteuerung im Austauschformat<br />

Typ ZF (vgl. A-7.3.5).<br />

Die in der Bauverwaltung des Bundes und der Länder eingeführte Erfassungssoftware<br />

KanDATA unterstützt die Ausgabe von Zustandsgrafiken<br />

für Haltungen und Leitungen. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine<br />

fehlerfreie Dokumentation der Bauzustandsdaten für Haltungen und Leitungen<br />

in den Austauschformaten vom Typ H und LH. Entsprechend hoch<br />

sind die Anforderungen an eine verlässliche Erstellung und Bearbeitung<br />

der genannten Austauschformate. Für die Dokumentation von Schachtund<br />

Sonderbauwerksinspektionen stehen die Formate vom Typ S bzw. Z<br />

zur Verfügung.<br />

A-2.3.1 Anforderungen an digitale Zustandsfilme<br />

neues Unterkapitel A-2.3.1<br />

A-2.6 Bauüberwachung<br />

Die Reinigung und Inspektion wird von der örtlichen Bauüberwachung<br />

begleitet und koordiniert. Nach Auftragsvergabe findet die Bauvorbesprechung<br />

unter Teilnahme des AG (Bauverwaltung), des AN (Reiniger/<br />

Inspekteur), der örtl. Bauüberwachung (Baudurchführende Ebene der<br />

Bauverwaltung Bauamt, freiberuflich Tätiger), des Betreibers (StOV)<br />

sowie des militärischen/zivilen Nutzers statt.<br />

In der Bauvorbesprechung sind insbesondere nachfolgende Punkte zu<br />

beachten:<br />

> Aufstellung eines Inspektionsplans unter Berücksichtigung<br />

der Belange des Betreibers und des Nutzers<br />

> Koordination von Reinigung und Inspektion<br />

> Ggf. Reinigung durch den Betreiber veranlassen<br />

> Hinweis auf Gefährdungen, befahrbare Abschnitte oder<br />

Abflusshindernisse<br />

> Zugänglichkeit aller Schächte sicherstellen<br />

> Abstimmung der Vorgehensweise, insbesondere bei<br />

unvollständigem Planmaterial (z.B. bei verdeckten<br />

Schächten)<br />

> Verhalten beim Auftreten von Scherben des Kanalmaterials<br />

im Spülgut<br />

1096


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Für die an der Durchführung der Reinigungs- und Inspektionsmaßnahmen<br />

Beteiligten (AN und örtliche Bauüberwachung) gelten folgende Hinweise:<br />

Reinigung und optische Inspektion sind i.d.R. gemäß Leistungskatalog<br />

(Muster) zu überwachen (vgl. Anh. A-8.3.2). Demnach wird an den ersten<br />

beiden Tagen der optischen Inspektion eine ständige Begleitung gefordert.<br />

Darüber hinaus findet eine kontinuierliche Kontrolle aller Leistungen<br />

aus Reinigung und optischer Inspektion statt. Diese wird von der örtlichen<br />

Bauüberwachung durchgeführt und umfasst insbesondere Kontrollen zur<br />

Einhaltung des Inspektionsplanes, der dem Objektzustand angepassten<br />

Untersuchungsgeschwindigkeit und zur Qualität der Dokumentation.<br />

Der AN hat der Bauüberwachung bereits innerhalb der ersten beiden Tage<br />

der Inspektion VideosVideobänder oder digitale Zustandsfilme, Schadensgrafiken<br />

Zustandsgrafiken und Dateien in den geforderten Formaten<br />

zu Prüfungszwecken zu übergeben.<br />

Im Zusammenhang mit der anschließenden Prüfung der Daten auf Vollständigkeit<br />

und Plausibilität gemäß Anh. A-7 werden auch die DV-Schnittstellen<br />

des AN, der Bauüberwachung und des AG geprüft. Dies kann auch<br />

vorab unter Zuhilfenahme der Beispieldatensätze (vgl. Anhang A-7.6)<br />

erfolgen. Spätestens am 3. Tag nach Beginn der Inspektion sind die<br />

Ergebnisse der Überprüfung dem Untersucher und dem AG mitzuteilen.<br />

Im weiteren Projektverlauf sind Ergebnisse der Kontrollen jeweils nach<br />

spätestens 5 Arbeitstagen vorzulegen.<br />

Bei der Überprüfung der analoger Videobänder ist besonders auf die richtige<br />

Aufzeichnung des Time-Code zu achten (Ausschlag des rechten<br />

Videokanals). Bei der Überprüfung digitaler Zustandsfilme ist besonders<br />

auf die vereinbarte Videoqualität zu achten (vgl. Anh. A-2.3.1).<br />

Werden Abweichungen zwischen den Planunterlagen (vorläufiger Lageplan<br />

"Bestand <strong>Abwasser</strong>") und der Örtlichkeit (Ist-Zustand) festgestellt,<br />

sind diese zwischen AN und der örtlichen Bauüberwachung zeitnah zu<br />

klären. Der AN hat alle Abweichungen in die ihm vorliegenden Bestandspläne<br />

einzutragen.<br />

Das Auftreten von Scherben des Kanalmaterials im Spülgut ist vom AN<br />

der örtl. Bauüberwachung zu melden und zu protokollieren.<br />

A-2.7.1 Steuerkürzel<br />

Verschobene Tabellennumerierung<br />

Tab. A-2 - 2) ehemals Tab. Tab. A-2 - 1)<br />

A-2.7.2 Kürzelsystem für die Zustandsdokumentation von<br />

Haltungen und Leitungen<br />

Verschobene Tabellennumerierung<br />

Tab. A-2 - 3) ehemals Tab. Tab. A-2 - 2)<br />

bis<br />

1097


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Tab. A-2 - 8) ehemals Tab. Tab. A-2 - 7)<br />

A-2.7.3 Zulässige Inspektionstexte für Haltungs- und<br />

Leitungsuntersuchungen<br />

Verschobene Tabellennumerierung<br />

Tab. A-2 - 9) ehemals Tab. Tab. A-2 - 8)<br />

bis<br />

Tab. A-2 - 22) ehemals Tab. Tab. A-2 - 21)<br />

Tab. A-2 - 15 Kanalsanierungsmaßnahmen - ehemals Tab. A-2 - 14<br />

1. und 2.<br />

Stelle<br />

Numerische Zusätze:<br />

(a) Alle Maßnahmen mit einer Längenausdehnung > 10,0 30 m sind<br />

als Bereichsmaßnahme zu dokumentieren.<br />

(1)<br />

Numerische Zusätze:<br />

3. Stelle 4. Stelle 6. Stelle 1. num.<br />

Zusatz<br />

K - - O,R,U,L,- A,E,G (a)<br />

Tab. A-2 - 18 Risse<br />

1. und 2.<br />

Stelle<br />

lfd. Nr. (1)<br />

2. num.<br />

Zusatz<br />

Laufende Nummer der Kanalsanierungsmaßnahme in einer Haltung/Leitung.<br />

Diese Angabe ist zwingend erforderlich<br />

3. Stelle 4. Stelle 6. Stelle 1. num.<br />

Zusatz<br />

(a) Längsrisse sind als Streckenschaden zu dokumentieren.<br />

Numerische Zusätze sind sowohl am Anfang als auch am<br />

Ende aufzuzeichnen (Die Maximale Rissbreite am Ende<br />

des Strecken-schadens anzugeben)<br />

(a) Längsrisse sind als Streckenschaden zu dokumentieren.<br />

Numerische Zusätze sind sowohl am Anfang als auch am<br />

Ende aufzuzeichnen. Die maximale Rissbreite ist am Ende<br />

des Streckenschadens anzugeben. Ist am Anfang des Risses<br />

keine signifikante Rissbreite erkennbar, ist für den<br />

numerischen Zusatz der kleinste Wert (1 mm) anzugeben.<br />

Langtext<br />

- Kanalsanierungsmaßnahme<br />

2. num.<br />

Zusatz<br />

Langtext<br />

R C A,B,E,F,M,- O,R,U,L,- R,A,E,G mm mm Riss im Verbindungsbereich<br />

R L A,B,E,F,M,- O,R,U,L,- R,A,E,G mm mm Längsriss (a)<br />

R Q A,B,E,F,M,- O,R,U,L,- R,A,E,G mm mm Querriss<br />

R S A,B,E,F,M,- O,R,U,L,- R,A,E,G mm mm Scherbenbildung<br />

R X A,B,E,F,M,- O,R,U,L R,A,E,G mm mm Risse von einem Punkt ausgehend<br />

1098


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Rissbreite in mm<br />

Tab. A-2 - 21 Mechanischer Verschleiß/ Abplatzungen<br />

1. und 2.<br />

Stelle<br />

Numerische Zusätze:<br />

3. Stelle 4. Stelle 6. Stelle 1. num.<br />

Zusatz<br />

V - A,B,E,F,M,- O,R,U,L,- R,A,E,G 11,12,13<br />

21,22,<br />

32,33,41<br />

V A A,B,E,F,M,- O,R,U,L,- R,A,E,G 11,12,13<br />

21,22,<br />

32,33,41<br />

V C A,B,E,F,M,- O,R,U,L,- R,A,E,G 11,12,13<br />

21,22,<br />

32,33,41<br />

11= Zuschlag sichtbar<br />

12 = Zuschlag ragt heraus<br />

13 = Zuschlag ist herausgefallen<br />

21 = Bewehrung sichtbar, korrodiert<br />

22 = Bewehrung fehlt teilweise oder ragt heraus<br />

32 = Fugenmörtel fehlt teilweise<br />

33 = Fugenmörtel fehlt ganz<br />

41 =Glasur [Steinzeug] fehlt<br />

41 =Abplatzungen (alle Materialien) und Glasurfehler<br />

A-2.7.4 Anwendung der Inspektionstexte für sanierte Bereiche<br />

Verschobene Tabellennumerierung<br />

Tab. A-2 - 23) ehemals Tab. Tab. A-2 - 22)<br />

bis<br />

Tab. A-2 - 33) ehemals Tab. Tab. A-2 - 32)<br />

2. num.<br />

Zusatz<br />

11,12,13<br />

21,22,<br />

32,33,41<br />

11,12,13<br />

21,22,<br />

32,33,41<br />

11,12,13<br />

21,22,<br />

32,33,41<br />

Im folgenden Abschnitt werden die Anwendungsbereiche der Inspektionstexte<br />

für sanierte Bereiche näher erläutert.<br />

Langtext<br />

Mechanischer Verschleiß allgemein<br />

Mechanischer Verschleiß /<br />

Abplatzung am Schacht / Bauwerksanschluss<br />

Mechanischer Verschleiß /<br />

Abplatzung an der Rohrverbindung<br />

V W - O,R,U,L,- R,A,E,G 41 41 Abplatzung an der Rohrwand<br />

Tab. A-2 - 23 Kanalsanierungsmaßnahme - ehemals Tab. A-2 - 22<br />

1. und 2.<br />

Stelle<br />

3. Stelle 4. Stelle 6. Stelle 1. num.<br />

Zusatz<br />

2. num.<br />

Zusatz<br />

Langtext<br />

K - - O,R,U,L,- A,E,G (lfd. Nr.) - Kanalsanierungsmaßnahme<br />

1099


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Diese Kürzelkombination dient der Dokumentation von durchgeführten<br />

Sanierungsmaßnahmen insbesondere für die Abnahmebefahrung. Als<br />

erster numerischer Zusatz ist eine laufende Nr. anzugeben (1 bis max.<br />

99). Bei einer Bereichssanierung ist der Zusatz sowohl am Anfang (6.<br />

Stelle=A) als auch am Ende (6. Stelle=E) anzugeben. Mehrere Sanierungsmaßnahmen<br />

innerhalb einer Haltung/Leitung sind, wenn nicht<br />

bereits vorgegeben, fortlaufend zu nummerieren. Die lfd. Nummer stellt<br />

dv-technisch die Verbindung zu den Stammdaten der Sanierungsmaßnahme<br />

(vgl. Anh. A-7.2.4: ISYBAU-Austauschformat Typ KS) her.<br />

Hinweis: Partielle Sanierungen mit einer Länge < 1,00 m sind als punktuelle<br />

Maßnahmen zu führen.<br />

Die in Tab. A-2 - 15 definierten Inspektionstexte für Zustände in sanierten<br />

Bereichen sind immer zusätzlich anzugeben.<br />

Hinweis: Die Zustandsbeschreibungen "nicht fachgerecht ausgeführt“<br />

und "nicht fachgerecht saniert“ stellen streng genommen eine subjektive<br />

Beurteilung bzw. Bewertung des Zustandes durch den Inspekteur dar. Es<br />

wird an dieser Stelle daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich<br />

hierbei im eigentlichen Sinne um durch den Inspekteur erkannte "Auffälligkeiten"<br />

oder "mögliche Imperfektionen (Abweichungen von den Sollwerten)"<br />

handelt und die Beurteilung einer fachgerechten Ausführung bzw.<br />

Sanierung nur durch den Fachingenieur erfolgen kann.<br />

Insbesondere für den Bereich der Sanierungsmaßnahmen ist dieser Hinweis<br />

von elementarer Bedeutung, denn ein vom Inspekteur als "nicht<br />

fachgerecht saniert“ dokumentierter Stutzen darf z.B. im Falle einer<br />

Abnahmebefahrung nicht automatisch zu einer Nachbesserungsforderung<br />

führen, ohne dass eine abschließende ingenieurmäßige Beurteilung stattgefunden<br />

hat.. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich die folgende Vorgehensweise:<br />

Es sind vom Inspekteur grundsätzlich alle auffälligen Zustände zu dokumentieren.<br />

Der Vergleich von Ist- und Sollzustand ist von einem Fachingenieur<br />

für Kanalsanierung durchzuführen. Dieser entscheidet über die<br />

Relevanz des Zustandes als ordnungsgemäß, "Schönheitsfehler" oder<br />

Mangel. Bei auffälligen Zuständen sind ggf. zur abschließenden Beurteilung<br />

zusätzliche Prüfungen zu veranlassen.<br />

A-2.8.1 Grundsätze<br />

Die folgenden Fallunterscheidungen geben eine Hilfestellung bei der<br />

Anwendung der Steuer- und Zustandskürzel und veranschaulichen die<br />

einzuhaltende Reihenfolge bei der Ablage der Kürzel.<br />

Alle fett/schwarz gedruckten Steuerkürzel müssen in einem Datensatz<br />

vorhanden sein. Die grau gedruckten Steuerkürzel sind optional anzugeben.<br />

Grau gedruckte Zustandskürzel stellen Beispiele dar.<br />

1100


Aktualisierung 01.05.2004<br />

5. Fall: Abbruch der optischen Inspektion, Inspektion<br />

von der Gegenseite nicht möglich.<br />

Inspektionsrichtung<br />

1 Datensatz: HA......PA.....IAB, IGN, HL<br />

Im Gegensatz zu Fall 2 und Fall 3 wird nur ein Datensatz<br />

angelegt. IAB muss vor IGN stehen.<br />

Das Steuerkürzel "HL" (Haltungslänge gemäß Inspektion) ist bei jeder<br />

Inspektion einer Haltung/Anschlussleitung als letzter Datensatz anzugeben.<br />

Das Vorhandensein dieses Kürzels wird mit der in der Bauverwaltung<br />

der Länder eingeführten Software überprüft.<br />

Im Falle des Abbruchs der Inspektion ist dieses Maß näherungsweise aus<br />

Bestandsunterlagen zu entnehmen, zu messen oder zu schätzen. Bei<br />

Anschlussleitungen und einem gleichzeitigen Abbruch der Inspektion ist<br />

die Länge nicht zwangsläufig ermittelbar, da der Verlauf der Leitung<br />

(Krümmungen) in den wenigsten Fällen bekannt ist.<br />

Im beschriebenen Fall der Anschlussleitungen ist das Kürzel HL trotz<br />

Inspektionsabbruch abzusetzen, der numerische Zusatz (Länge) erhält<br />

den Wert 0,00. Zusätzlich ist ein Steuerkürzel "II" (Timecode und Stationierung<br />

identisch mit "HL") mit der Bemerkung "Länge nicht ermittelbar"<br />

abzusetzen.<br />

A-2.8.2 Beispiele<br />

HA PA<br />

IAB, IGN, HL<br />

Die folgenden Prinzipskizzen verdeutlichen die Anwendung der Steuerkürzel<br />

zu Beginn und am Ende der optischen Inspektion einer Haltung<br />

oder Anschlussleitung sowie bei bestimmten Anschlusspunkten. Behandelt<br />

werden die Steuerkürzel:<br />

> HA = Haltungsanfang<br />

> PA = Rohranfang<br />

> PE = Rohrende<br />

> EH = Haltungsende<br />

Inspektion von<br />

der Gegenseite<br />

nicht möglich<br />

Steuerkürzel HL<br />

1101


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Hinweis: Bei allen Beispielen wird die Annahme getroffen, dass die<br />

Inspektion gegen die Fließrichtung erfolgt.<br />

HA=PA<br />

EH PE PA HA/EH PE<br />

Abb. A-2 - 11 Schachttypen - alte Fassung<br />

Abb. A-2 - 11 Schachttypen - neue Fassung<br />

Beim Schachttyp mit Schlammfang (Nr. 3) ist bei der Stationierung der<br />

Steuerkürzel wie folgt zu verfahren:<br />

> HA wird manuell auf -0,50 m, PA auf 0,00 m gesetzt (Timecode<br />

ist identisch).<br />

> Falls beide Schächte der zu untersuchenden Haltung mit<br />

einem Schlammfang ausgestattet sind, ist bei Beendigung<br />

der Inspektion das Kürzel EH mit der dazugehörigen Stationierung<br />

(PA + ½ Schachtdurchmesser) manuell zu setzen.<br />

Beim Schachttyp mit außenliegendem Absturz (Nr. 2) ist analog zu verfahren.<br />

A-2.9.2 Steuerkürzel<br />

HA=PA<br />

1 2 3<br />

Kürzel num.<br />

Zusatz<br />

Textzusatz<br />

(j)a / (n)ein<br />

PE=EH<br />

Langtext Pflichtangabe im Bemerkungsfeld<br />

SB (1) n Fotografie / digitales Bild "FOTO" Bei digitalem Bild<br />

Angabe des Dateinamens(2)<br />

1102


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Numerischer Zusatz:<br />

(1) Bildnummer (nn) fortlaufend. Für jeden Schacht neu beginnend<br />

bei 1. Das Steuerkürzel SB ist immer direkt nach dem beschriebenen<br />

Zustand anzugeben.<br />

(2) Der Dateiname für ein digitales Schadensbild setzt sich wie folgt<br />

zusammen:<br />

[Schachtbezeichnung]+[-]+[Bildnummer]+[.]+[Endung des Bildformates].<br />

A-2.9.3 Zulässige Inspektionstexte<br />

Verschobene Tabellennumerierung<br />

Tab. A-2 - 34) ehemals Tab. Tab. A-2 - 33)<br />

bis<br />

Tab. A-2 - 43) ehemals Tab. Tab. A-2 - 42)<br />

Tab. A-2 - 43 Kanalsanierungsmaßnahmen - ehemals Tab. A-2 - 42)<br />

Kürzel num.<br />

Zusatz<br />

Textzusatz<br />

(j)a / (n)ein<br />

Langtext Pflichtangabe im Bemerkungsfeld<br />

(1)<br />

SKN - j Reparaturstelle, Punktuelle Sanierung<br />

nicht fachgerecht ausgeführt.<br />

SKB - j Anbindung der Anschlüsse (Haltungen)<br />

nicht fachgerecht ausgeführt<br />

SKS - nj Anschluss, Zulauf nicht fachgerecht<br />

saniert<br />

SKU - j Übergangsbereich (saniert / nicht<br />

saniert) nicht fachgerecht ausgeführt<br />

SKV 1 bis 4 j Verbindung nicht fachgerecht ausgeführt<br />

Zuordnung der numerischen Zusätze:<br />

1 = Naht<br />

2 = Schloss<br />

3 = Verschweißung<br />

4 = sonstiges<br />

SKE 1 bis 3 n Steigeisen/Leiter nicht fachgerecht eingebaut<br />

SKF - n Falte<br />

Zuordnung der numerischen Zusätze:<br />

1 = falsche Anordnung<br />

2 = fehlende Steigeisen<br />

3 = sonstiges<br />

SKR - n Ablösungen<br />

SKM - n Materialauflösung<br />

1103


Aktualisierung 01.05.2004<br />

(1) Eine textliche Beschreibung ist immer anzugeben. Ist der zur<br />

Verfügung stehende Platz nicht ausreichend, sind entsprechend<br />

weitere Bemerkungszeilen mit dem Steuerkürzel II anzulegen.<br />

A-3 Zustandsklassifizierung und -bewertung<br />

A-3.1.1 Zustandsklassifizierung<br />

Tab. A-3 - 1 Abzweige (Formstücke)<br />

Inspektionstext 2. num.<br />

Zusatz<br />

Abzweig nicht fachgerecht eingebaut<br />

A N - _ [-] direkt<br />

Abzweig verstopft<br />

Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

A - D _ direkt<br />

Wurzeleinwuchs durch den Abzweig<br />

A P (B,E,F,M,-) _ Querschnittsreduzierung<br />

Hauptkanal<br />

[%]<br />

Risse im Abzweig (Abzweigbereich)<br />

A R (A,B,E,F,M,-) _ Rissbreite<br />

[mm]<br />

Abzweig verschlossen<br />

x < 10<br />

x < 0,5 0,5 ≤ x < 2<br />

A P F _<br />

10 ≤ x < 20<br />

A R F _<br />

2 ≤ x < 5<br />

A P (B,E) _<br />

20 ≤ x < 30<br />

A R (A,B,E) _<br />

5 ≤ x < 10<br />

A P M _<br />

x ≥ 30<br />

A R M _<br />

x ≥ 10<br />

A U (B,E,F,M,-) _ [-] A U F _ A U (B,E) _ A U M _<br />

Tab. A-3 - 4 Verformungen und Deformationen<br />

Inspektionstext 2. num.<br />

Zusatz<br />

Deformation biegeweicher Rohre (primäre Deformation)<br />

D - - _ Durchmesseränderung<br />

[%]<br />

Deformation infolge von Rissbildung (sekundäre Deformation)<br />

D R (A,B,E,F,M,-) _ Durchmesseränderung<br />

[%]<br />

Tab. A-3 - 9 Stutzen<br />

Inspektionstext 2. num.<br />

Zusatz<br />

Stutzen nicht fachgerecht ausgeführt<br />

Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

x < 6 6 ≤ x < 10 10 ≤ x < 20 20 ≤ x < 40 x ≥ 40<br />

D - R F _<br />

x < 6<br />

D - R (A,B,E) _<br />

6 ≤ x < 15<br />

D - R M _<br />

x ≥ 15<br />

Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

S N (A,B,E,F,M,-) _ [-] S N - _ S N F _ S N (A,B,E) _ S N M _<br />

1104


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Tab. A-3 - 9 Stutzen<br />

Inspektionstext 2. num.<br />

Zusatz<br />

Stutzen verstopft<br />

S - D _ direkt<br />

Stutzen einragend<br />

S E (A,B,E,F,M,-) _ Querschnittsreduzierung<br />

[%] x < 5 5 ≤ x < 20<br />

Stutzen außen vorsitzend<br />

S E F _<br />

20 ≤ x < 35<br />

A-3.1.2 Zustandsklassifizierung für Zustände in sanierten<br />

Abschnitten<br />

S E (A,B,E) _<br />

35 ≤ x < 50<br />

S E M _<br />

x ≥ 50<br />

S O (A,B,E,F,M,-)_ [-] S O - _ S O F _ S O (A,B,E) _ S O M _<br />

Wurzeleinwuchs durch den Stutzen<br />

S P (B,E,F,M,-) _ Querschnittsreduzierung<br />

Hauptkanal<br />

[%]<br />

Risse im Stutzen (Stutzenbereich)<br />

S R (A,B,E,F,M,-)_ Rissbreite<br />

[mm]<br />

Stutzen verschlossen<br />

S U (A,B,E,F,M,-)<br />

_<br />

x < 10<br />

x < 0,5 0,5 ≤ x < 2<br />

S P F _<br />

10 ≤ x < 20<br />

S R F _<br />

2 ≤ x < 5<br />

S P (A,B,E) _<br />

20 ≤ x < 30<br />

S R (A,B,E) _<br />

5 ≤ x < 10<br />

S P M _<br />

x ≥ 30<br />

S R M _<br />

x ≥ 10<br />

[-] S U F _ S U (A,B,E) _ S U M _<br />

Tab. A-3 - 15 Einbindungen / Verbindungen / Übergangsbereich<br />

Inspektionstext 2. num.<br />

Zusatz<br />

Anbindung an Schächte / Bauwerke nicht fachgerecht ausgeführt<br />

Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

K b (A,B,E,F,M,R,-) _ [-] K b (-) _ K b (F) _ K b (A,B,E)_ K b (M,R) _<br />

Verbindung (Naht, Verschweißung, Schloss) nicht fachgerecht ausgeführt<br />

K v (A,B,E,F,M,R,-) _ [-] K v (-) _ K v (F) _ K v (A,B,E)_ K v (M,R) _<br />

Übergangsbereich (saniert / nicht saniert) nicht fachgerecht ausgeführt<br />

K u (A,B,E,F,M,R,-) _ [-] K u (-) _ K u (F) _ K u (A,B,E)_ K u (M,R) _<br />

1105


Aktualisierung 01.05.2004<br />

A-3.2.1 Zustandsklassifizierung<br />

Tab. A-3 - 31 Sonstige<br />

Inspektionstext Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5<br />

SUE sichtbare Exfiltration<br />

SUI sichtbare Infiltration<br />

num. Zusatz = 1 direkt<br />

A-4 Hydraulische Berechnungen<br />

keine Änderungen<br />

A-5 Regenwasserbewirtschaftung<br />

keine Änderungen<br />

A-6 Sanierungsverfahren<br />

keine Änderungen<br />

A-7 ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong><br />

direkt<br />

1 2,3 4,5<br />

num. Zusatz = 2 direkt<br />

num. Zusatz = 3 direkt<br />

num. Zusatz = 4 direkt<br />

M Schacht mängelfrei<br />

direkt<br />

Die ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong> wurden zur Realisierung eines<br />

standardisierten DV-orientierten Datenflusses, sowohl vom Auftraggeber<br />

(z.B. staatliche BauverwaltungStaatliches Baumanagement) zum Auftragnehmer<br />

(z.B. Ingenieurbüro) als auch in umgekehrter Richtung festgelegt.<br />

Der Anwendungsbereich der ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong> in der<br />

Bauverwaltung ist die Projektbearbeitung mit der eingeführten Software<br />

KanDATA-Windows und den dazugehörigen Fachprogrammen HYSTEM-<br />

EXTRAN EXTRAN, ZEBEV und ZEBEVKOSIM sowie die Bestandsdokumentation<br />

mit dem Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen<br />

LISA ® .<br />

Zahlen- bzw. Textangaben in den nachfolgend definierten Blöcken bzw.<br />

Record-Typen sind im I-, F-, E- oder A-Format abzulegen.<br />

> Format In<br />

Dargestellt wird eine ganze Zahl bestehend aus maximal n<br />

Ziffern. Sie muss rechtsbündig angeordnet werden.<br />

> Format Fn.m<br />

Dargestellt wird eine reelle Zahl mit maximal n Zeichen<br />

(einschl. Dezimalpunkt und ggf. Vorzeichen und m Nach-<br />

Geltungsbereich<br />

1106


Aktualisierung 01.05.2004<br />

kommastellen). Es kann auf die Darstellung des Dezimalpunktes<br />

verzichtet werden, wenn die Zahl rechtsbündig<br />

angeordnet ist und die m letzten Ziffern Nachkommastellen<br />

sind.<br />

> Format En.m<br />

Dargestellt wird eine reelle Zahl in Exponentenschreibweise.<br />

Die Zeichenkette hat eine maximale Länge von n<br />

Zeichen. Hierzu gehören auch die möglichen Vorzeichen,<br />

der Dezimalpunkt und 4 Zeichen für die Exponentendarstellung.<br />

Der Exponent ist so zu wählen, dass der Betrag<br />

der Mantisse kleiner als 1,0 und größer oder gleich 0,1 ist.<br />

m ist die Anzahl der Nachkommastellen der Mantisse.<br />

Beispiel:<br />

Die Zahl 0,00005 wird im Format E(8.2) wie folgt dargestellt:<br />

0.50E-04<br />

> Format An<br />

Dargestellt wird eine alphanumerische Zeichenfolge mit<br />

maximal n Zeichen (Ziffern, Buchstaben, Sonderzeichen).<br />

Es wird vereinbart, dass diese Zeichenfolge (i.d.R. Text)<br />

linksbündig anzuordnen ist. Führende Leerzeichen sind<br />

nicht zulässig.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Formate sind die Angaben in<br />

den einzelnen Records (Datensätzen) strikt innerhalb der vorgegebenen<br />

Spaltenzahlen anzuordnen. Sofern sich die Variablenbezeichnungen nicht<br />

selbst erklären, wird auf Erläuterungen und Festlegungen hingewiesen,<br />

die unbedingt zu beachten sind.<br />

Die Einheiten der Zahlenwerte sind zwingend.<br />

Für die Anwender der LISA-Komponenten GEO-Kanal/INKA ist zu beachten,<br />

dass beim Datenimport mit der vorgesehenen Version 2.1 zusätzlich<br />

definierte Einträge in erweiterbaren Auswahllisten dem Eintrag "Sonstiges"<br />

zugeordnet werden. Alle betroffenen Auswahllisten der folgenden<br />

Formatbeschreibungen sind mit einem "(S)" gekennzeichnet.<br />

Hinweis<br />

1107


Aktualisierung 01.05.2004<br />

A-7.2.1 ISYBAU-Austauschformat Typ K (Kanalstammdaten)<br />

Erläuterungen zum ISYBAU-Austauschformat Typ K<br />

(Kanalstammdaten)<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung<br />

4 0 = vorhanden<br />

1 = geplant<br />

2 = fiktiv (modelltechnische Gründe)<br />

3 = außer Betrieb<br />

4 = verdämmt/verfüllt<br />

Für andere Zustände können Kennzahlen zwischen 5 und 9<br />

vergeben werden (S)<br />

19 0 = Kreisprofil<br />

1 = Eiprofil (H/B = 3/2)<br />

2 = Maulprofil (H/B = 1,66/2)<br />

3 = Rechteckprofil (geschlossen)<br />

4 = Kreisprofil, doppelwandig<br />

Für andere Profilarten (gesonderte Definition erforderlich)<br />

können Kennzahlen zwischen 5 und 99 vergeben werden.<br />

(S)<br />

24 0 = häuslich<br />

1 = gewerblich<br />

2 = industriell (hier Sonderabwässer)<br />

3 = <strong>Abwasser</strong> mit wassergefährdenden Stoffen<br />

4 = Dränwasser<br />

9 = keine Angaben<br />

Erweiterungen sind möglich! (S)<br />

26 0 = außerhalb einer Schutzzone<br />

1 = Schutzzone IIIb<br />

2 = Schutzzone IIIa<br />

3 = Schutzzone II<br />

Erweiterungen sind möglich! (S)<br />

27 0 = Sand, Kies<br />

1 = Feinsand, lehmiger Sand<br />

2 = sandiger Lehm, Löss<br />

3 = Lehm, Ton<br />

Erweiterungen sind möglich! (S)<br />

28 0 = Haltung oberhalb des Grundwasserleiters<br />

1 = Haltung in der Wechselzone<br />

2 = Haltung im Grundwasserleiter<br />

Erweiterungen sind möglich! (S)<br />

1108


Aktualisierung 01.05.2004<br />

A-7.2.2 ISYBAU-Austauschformat Typ ST<br />

(Bautechnik - Sonderbauwerke)<br />

Sonderbauwerksdaten Typ 5; Pumpen<br />

Erläuterungen zu Sonderbauwerksdaten Typ 5;<br />

Pumpen<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung (Typ 5)<br />

4 Jede Pumpe wird als einzelnes Bauwerk abgelegt. Sie kann<br />

zusätzlich ist in jedem Fall Bestandteil eines übergeordneten<br />

Bauwerks sein. Bauwerks.<br />

Sonderbauwerksdaten Typ 6; Wehre und Überläufe<br />

Erläuterungen zu Sonderbauwerksdaten Typ 6;<br />

Wehre und Überläufe<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung (Typ 6)<br />

4 Jedes Wehr wird als einzelnes Bauwerk abgelegt. Es kann<br />

zusätzlich ist in jedem Fall Bestandteil eines übergeordneten<br />

Bauwerks seinBauwerks.<br />

Sonderbauwerksdaten Typ 7; Drosseln und Düker<br />

Erläuterungen zu Sonderbauwerksdaten Typ 7;<br />

Drosseln und Düker<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung (Typ 7)<br />

4 Jede Drossel und jeder Düker wird als einzelnes Bauwerk<br />

abgelegt. Sie können zusätzlich sind in jedem Fall Bestandteil<br />

eines übergeordneten Bauwerks seinBauwerks.<br />

Sonderbauwerksdaten Typ 8; Schieber<br />

Erläuterungen zu Sonderbauwerksdaten Typ 8;<br />

Schieber<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung (Typ 8)<br />

4 Jeder Schieber wird als einzelnes Bauwerk abgelegt. Er kann<br />

zusätzlich ist in jedem Fall Bestandteil eines übergeordneten<br />

Bauwerks seinBauwerks.<br />

1109


Aktualisierung 01.05.2004<br />

A-7.2.3 ISYBAU-Austauschformat Typ LK<br />

(Leitungsstammdaten)<br />

Erläuterungen zum ISYBAU-Austauschformat Typ LK<br />

(Leitungsstammdaten)<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung<br />

8 0 = vorhanden<br />

1 = geplant<br />

2 = fiktiv (modelltechnische Gründe)<br />

3 = außer Betrieb<br />

4 = verdämmt/verfüllt, Stilllegung<br />

Für andere Zustände können Kennzahlen zwischen 5 und 9<br />

angegeben werden. (S)<br />

10 0 = häuslich<br />

1 = gewerblich<br />

2 = industriell (hier Sonderabwässer)<br />

3 = <strong>Abwasser</strong> mit wassergefährdenden Stoffen<br />

4 = Dränwasser<br />

9 = keine Angaben<br />

Erweiterungen sind möglich! (S)<br />

A-7.2.4 ISYBAU-Austauschformat Typ KS<br />

(Kanalsanierungsmaßnahmen)<br />

Erläuterungen zum ISYBAU-Austauschformat Typ KS;<br />

(Kanalsanierungsmaßnahmen)<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung<br />

20 Profilkennkennziffer (Haltungen):<br />

0 = Kreisprofil<br />

1 = Eiprofil (H/B = 3/2)<br />

2 = Maulprofil (H/B = 1,66/2)<br />

3 = Rechteckprofil (geschlossen)<br />

4 = Kreisprofil, doppelwandig<br />

Für andere Profilarten (gesonderte Definition erforderlich)<br />

können Kennzahlen zwischen 5 und 99 vergeben werden.<br />

(S)<br />

Bauteilform (Schächte):<br />

R = rund<br />

E = eckig<br />

1110


Aktualisierung 01.05.2004<br />

A-7.3.1 ISYBAU-Austauschformat Typ H<br />

(Bauzustand - Haltungen)<br />

Spalte Format Bezeichnung Bemerkungen<br />

Record 4 (Steuer- und Zustandskürzel, beliebig viele Datensätze)<br />

57 - 63 F(7.2) Textzusatz Steuer- oder Zustandskürzel (M 143)<br />

1. numerischer Zusatz zum Steuer- oder<br />

Zustandskürzel (in Anlehnung an ATV-DVWK M-<br />

143-2)<br />

65 - 70 F(6.1) Textzusatz Zustandskürzel (M 149)<br />

Erläuterungen zum ISYBAU-Austauschformat Typ H (Bauzustand<br />

Haltungen)<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung<br />

2. numerischer Zusatz zum Zustandskürzel (in<br />

Anlehnung an ATV-DVWK M-149)<br />

3 0 = Kreisprofil<br />

1 = Eiprofil (H/B = 3/2)<br />

2 = Maulprofil (H/B = 1,66/2)<br />

3 = Rechteckprofil (geschlossen)<br />

4 = für doppelwandige Profile vergeben<br />

(s. Typ K)<br />

Für andere Profilarten (gesonderte Definition erforderlich)<br />

können Kennzahlen zwischen 5 und 99 vergeben werden.<br />

(S)<br />

14 Die Bezeichnung der Bilddatei setzt sich aus den 8 Stellen<br />

des Time-Codes A(8) und der Nummer der Videokassette<br />

A(3), die durch einen Dezimalpunkt getrennt werden, zusammen.<br />

Der Dateiname der Bilddatei setzt sich aus einem frei wählbaren<br />

Namen (max. 8 Stellen) und einer dreistelligen<br />

Endung, die das verwendete Bildformat beschreibt (z.B. JPG)<br />

zusammen. Bezeichnung und Endung sind durch einen Dezimalpunkt<br />

getrennt.<br />

17 Im Textzusatz (1. numerischer Zusatz) numerischen Zusatz<br />

sind numerische Angaben abzulegen, die als Zusatz zu Steuerkürzeln<br />

und Zustandstexten definiert sind (siehe Anhang A-<br />

2.7.3)<br />

18 Im Textzusatz (2. numerischer Zusatz) numerischen Zusatz<br />

sind numerische Angaben abzulegen, die als Zusatz zu<br />

Zustandstexten definiert sind (siehe Anhang A-2.7.3).. Der 2.<br />

numerische Zusatz wird für die Schadensklassifizierung herangezogen.<br />

19 Bei einem Längsriss ist kann hier zusätzlich die max. Rissbreite<br />

(Risslänge als Textzusatz) anzugebenangegeben werden.<br />

17<br />

18<br />

1111


Aktualisierung 01.05.2004<br />

A-7.3.4 ISYBAU-Austauschformat Typ LH (Bauzustand - Leitungen)<br />

Spalte Format Bezeichnung Bemerkungen<br />

Inspektionsdaten Anschlussleitungen<br />

Record 4 (Steuer- und Zustandskürzel, beliebig viele Datensätze)<br />

60 - 66 F(7.2) Textzusatz 1. numerischer Zusatz zum Steuer-<br />

oder Zustandskürzel (in Anlehnung an ATV-DVWK<br />

M 143-2)<br />

67 - 72 F(6.1) Textzusatz Zustandskürzel (M 149)<br />

Erläuterungen zum ISYBAU-Austauschformat Typ LH (Bauzustand<br />

Leitungen)<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung<br />

2. numerischer Zusatz zum Zustandskürzel (in<br />

Anlehnung an ATV-DVWK M 149)<br />

3 0 = Kreisprofil<br />

1 = Eiprofil (H/B = 3/2)<br />

2 = Maulprofil (H/B = 1,66/2)<br />

3 = Rechteckprofil (geschlossen)<br />

4 = für doppelwandige Profile vergeben<br />

(s. Typ K)<br />

Für andere Profilarten (gesonderte Definition erforderlich)<br />

können Kennzahlen zwischen 5 und 99 vergeben werden.<br />

(S)<br />

14 Die Bezeichnung der Bilddatei setzt sich aus den 8 Stellen<br />

des Time-Codes A(8) und der Nummer der Videokassette<br />

A(3), die durch einen Dezimalpunkt getrennt werden, zusammen.<br />

Der Dateiname der Bilddatei setzt sich aus einem frei wählbaren<br />

Namen (max. 8 Stellen) und einer dreistelligen<br />

Endung, die das verwendete Bildformat beschreibt (z.B. JPG)<br />

Zusammen. Bezeichnung und Endung sind durch einen Dezimalpunkt<br />

getrennt.<br />

17 Im Textzusatz (1. numerischer Zusatz) numerischen Zusatz<br />

sind numerische Angaben abzulegen, die als Zusatz zu Steuerkürzeln<br />

und Zustandstexten definiert sind (siehe Anhang A-<br />

2.7.3)<br />

18 Im Textzusatz (2. numerischer Zusatz) numerischen Zusatz<br />

sind numerische Angaben abzulegen, die als Zusatz zu<br />

Zustandstexten definiert sind (siehe Anhang A-2.7.3).. Der 2.<br />

numerische Zusatz wird für die Schadensklassifizierung herangezogen.<br />

19 Bei einem Längsriss ist kann hier zusätzlich die max. Rissbreite<br />

(Risslänge als Textzusatz) anzugeben angegeben werden.<br />

17<br />

18<br />

1112


Aktualisierung 01.05.2004<br />

A-7.3.5 ISYBAU-Austauschformat Typ ZF<br />

(Ansteuerung von digitalen Zustandsfilmen)<br />

neues Unterkapitel<br />

A-7.4.1 ISYBAU-Austauschformat Typ SY<br />

(Ergebnisse - Hydraulische Berechnungen Sonderbauwerke)<br />

Hydraulikdaten Typ 1; Speicherschächte<br />

Erläuterungen zum Typ 1; Speicherschächte<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung (Typ 1)<br />

3 Die anzugebende Schlüssel-Nr. spezifiziert das Bauwerk<br />

vom Typ 1 und ist beliebig erweiterbar. (S)<br />

1 - Regenüberlauf<br />

2 - Regenüberlaufbecken<br />

3 - Regenrückhaltebecken, offen<br />

4 - Regenrückhaltebecken, geschlossen<br />

5 - Rückhaltebecken<br />

6 - Pumpwerk<br />

Der dazugehörige Langtext kann in der Spalte 41 - 80 eingetragen<br />

werden.<br />

Hydraulikdaten Typ 2; Grund- und Seitenauslässe<br />

Erläuterungen zum Typ 2; Grund- und Seitenauslässe<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung (Typ 2)<br />

3 Die anzugebende Schlüssel-Nr. spezifiziert das Bauwerk des<br />

Typs 2 und ist beliebig erweiterbar. (S)<br />

1 = Seitenauslass<br />

2 = Grundauslass<br />

Der dazugehörige Langtext kann in der Spalte 41 - 80 eingetragen<br />

werden.<br />

1113


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Hydraulikdaten Typ 3; Pumpen<br />

Erläuterungen zum Typ 3; Pumpen<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung (Typ 3)<br />

3 Die anzugebende Schlüssel-Nr. spezifiziert das Bauwerk des<br />

Typs 3 und ist beliebig erweiterbar. (S)<br />

Pumpentyp:<br />

1 = OFF-LINE mit Pumpensumpf und Schaltstufen<br />

2 = ON-LINE mit Schaltstufen<br />

3 = ON-LINE mit Kennlinie<br />

Der dazugehörige Langtext kann in der Spalte 41 - 80 eingetragen<br />

werden.<br />

Hydraulikdaten Typ 4; Wehre<br />

Erläuterungen zum Typ 4; Wehre<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung (Typ 4)<br />

3 Die anzugebende Schlüssel-Nr. spezifiziert das Bauwerk des<br />

Typs 4 und ist beliebig erweiterbar. (S)<br />

Wehrtypen:<br />

1 = Querwehr<br />

2 = Querwehr mit Rückstauklappe<br />

3 = Seitenwehr<br />

4 = Seitenwehr mit Rückstauklappe<br />

Der dazugehörige Langtext kann in der Spalte 41 - 80 eingetragen<br />

werden.<br />

Hydraulikdaten Typ 5; freie Auslässe<br />

Erläuterungen zum Typ 5; freie Auslässe<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung (Typ 5)<br />

3 Die anzugebende Schlüssel-Nr. spezifiziert das Bauwerk des<br />

Typs 5 und ist beliebig erweiterbar. (S)<br />

1 = freier Auslass<br />

2 = Auslass mit Rückstauklappe<br />

Der dazugehörige Langtext kann in der Spalte 41 - 80 eingetragen<br />

werden.<br />

1114


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Hydraulikdaten Typ 6; Schieber<br />

Erläuterungen zum Typ 6; Schieber<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung (Typ 6)<br />

3 Die anzugebende Schlüssel-Nr. spezifiziert das Bauwerk des<br />

Typs 6 und ist beliebig erweiterbar.(S)<br />

Schiebertyp:<br />

5 - Schieber am Ende<br />

6 - Schieber am Anfang<br />

7 - Schieber in der Mitte der Haltung.<br />

Der dazugehörige Langtext kann in der Spalte 41 - 80 eingetragen<br />

werden.<br />

A-7.4.2 ISYBAU-Austauschformat Typ EY<br />

(Ergebnisse - Hydraulische Berechnungen<br />

Haltungen und Schächte)<br />

Erläuterungen zum ISYBAU-Austauschformat Typ EY<br />

(Ergebnisse - Hydraulische Berechnungen)<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung<br />

1 1 - Modellregen<br />

2 - Blockregen<br />

3 - Naturregen<br />

beliebig erweiterbar (S)<br />

2 1 - vereinfachte Kanalnetzberechnung (z.B.<br />

ZEBEV)<br />

2 - hydrodynamische Kanalnetzberechnung<br />

(z.B. HYSTEM-EXTRAN)<br />

beliebig erweiterbar (S)<br />

A-7.6 Dokumentation der Beispieldaten<br />

In den <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> (Anhang A-7) werden die ISYBAU-Austauschformate<br />

(Stand 01.01.1996) detailliert beschrieben. Von Seiten der<br />

Bauverwaltung und auch seitens der externen Anwender der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> bestand der Wunsch, die ISYBAU-Austauschformate in digitaler<br />

Form zur Verfügung gestellt zu bekommen.<br />

Für die ISYBAU-Austauschformate (Stand 01.01.1996) wurde der hier<br />

vorliegende Beispieldatensatz als Ergänzung zu den <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

im Auftrag der OFD Hannover durch das Staatshochbauamt Staatliche<br />

Baumanagement Celle erarbeitet. Die Beispieldaten stehen auf den Internetseiten<br />

der<br />

1115


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Der Beispieldatensatz soll die Anwender in der Bauverwaltung im Bereich<br />

des Fachinformationssystems <strong>Abwasser</strong> sowohl bei der Projektbearbeitung<br />

als auch bei der Überprüfung von Leistungen externer Auftragnehmer<br />

wie Ingenieurbüros oder TV-Untersuchungsfirmen unterstützen.<br />

> OFD Hannover<br />

zum Download zur Verfügung.<br />

Zugleich erhalten z.B. die Hersteller von Kanalinformationssystemen und<br />

Datenerfassungssoftware für die optische Inspektion Informationen zur<br />

Umsetzung ihrer Schnittstellen.<br />

Der vorliegende Beispieldatensatz erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />

auch im Hinblick auf zu fordernde Leistungen. Der Beispieldatensatz<br />

steht jedermann zur Verfügung. Der Beispieldatensatz entbindet niemanden<br />

von der Verantwortung für eigenes Handeln.<br />

Die Datengrundlage für den Beispieldatensatz bildete die Erfassung (Vermessung,<br />

optische Inspektion und hydraulische Berechnung des Kanalnetzes)<br />

einer Bundeswehrliegenschaft in Niedersachsen in den Jahren<br />

1996 und 1997. Für den hier vorliegenden Beispieldatensatz wurde der<br />

technische Bereich dieser Liegenschaft ausgewählt.<br />

A-7.6.1 Inhalt des Beispieldatensatzes<br />

Die gesamte Liegenschaft umfasst eine Fläche von ca. 244 ha. Die topographischen<br />

Verhältnisse sind durch einen nahezu ebenen Geländeverlauf<br />

gekennzeichnet. Somit steht für das Entwässerungssystem kaum<br />

natürliches Gefälle zur Verfügung. Zum Teil ist die Ableitung des Oberflächenwassers<br />

nur mit Hilfe von Pumpwerken möglich. Die Entwässerung<br />

der Liegenschaft erfolgt im Trennverfahren, wobei das gesamte Entwässerungssystem<br />

aus 20 Teilnetzen besteht.<br />

Der für den Beispieldatensatz ausgewählte technische Bereich umfasst<br />

eine Gesamtfläche von 7,5 ha. Der technische Bereich wird über zwei<br />

Regenwasserteilnetze und ein Schmutzwasserteilnetz entwässert.<br />

Die Ableitung des Oberflächenwassers (Dach- und Straßenentwässerung)<br />

erfolgt über zwei Teilnetze, die beide in einen offenen Kanal entwässern:<br />

> Regenwasser-Teilnetz 119<br />

Das Teilnetz 119 hat eine Gesamtlänge von 1961 m mit<br />

insgesamt 62 Haltungen. Die Summe der Haltungsflächen<br />

beträgt 3,75 ha.<br />

> Regenwasser-Teilnetz 120<br />

Das Teilnetz 119 hat eine Gesamtlänge von 689 m mit insgesamt<br />

21 Haltungen.<br />

Die Summe der Haltungsflächen beträgt 0,85 ha.<br />

Hinweis<br />

Grundlage<br />

Örtliche Verhältnisse<br />

1116


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Das Schmutzwasserteilnetz 211 mit einer Länge von 1444 m und 52 Haltungen<br />

ist Teil des gesamten Schmutzwassernetzes der Liegenschaft. Es<br />

leitet neben den betrieblichen Abflüssen Regenabflüsse von Rampenflächen<br />

(0,17 ha) ab.<br />

Der Beispieldatensatz beinhaltet<br />

> die ISYBAU-Austauschformate (Stand 01.01.1996)<br />

> digitale Schadensbilder<br />

> Austauschformate vom Januar 1996, Version „0196“<br />

(Typ K, LK, ST, H, LH, S, SY, EY)<br />

> Austauschformate vom Juli 2000, Version „0196“<br />

(Typ KS, UF, VA, BO, GW, RN)<br />

> Austauschformate vom Juni 2001, Version „0601“<br />

(Typ H, LH, S).<br />

> Austauschformate vom April 2003, Version "0601"<br />

(Typ ZF)<br />

> digitale Schadensbilder im JPEG-Format<br />

> eine Hintergrundgrafik mit topographischen Informationen<br />

im DXF-Format<br />

Alle beschriebenen Daten liegen in einem ZIP-Archiv vor und können im<br />

Bereich Downloads aus dem Internet heruntergeladen bzw. von CD-ROM<br />

entpackt werden.<br />

Die ISYBAU-Austauschformate bestehen aus 10 Dateien aller Datentypen<br />

und entsprechen den in den <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> (Anhang A-7)<br />

beschriebenen Formaten mit den vorangestellten Identifikationsrecords A<br />

und B.<br />

Die Einhaltung der Formate wurde durch das Prüfmodul ISYTEST Version<br />

6.2.12 (EXE-Datei vom 2617.11.1997Juli 2002) der in der Bauverwaltung<br />

eingeführten Software KanDATA+ -Windows Version 46.20c3 2 sichergestellt.<br />

Die Inspektionsdaten der Version "0196" entsprechen den Vorgaben zur<br />

Anwendung der Steuer- und Zustandskürzel und den zulässigen Inspektionstexten<br />

für die Austauschformate Typ H, Typ LH und Typ S der 1. Auflage<br />

der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> (letzte Änderung 11/97)<br />

Die Inspektionsdaten der Version "0601" entsprechen den Vorgaben zur<br />

Anwendung der Steuer- und Zustandskürzel und den zulässigen Inspektionstexten<br />

für die Austauschformate Typ H H, Typ LH und Typ LH S (verglvgl.<br />

Anhang A-1 und A-2.7)<br />

> Typ K - Kanalstammdaten (DATEINAME: MUSTER.K)<br />

Die Kanalstammdaten wurden zum Teil aus der Bestandsdatenermittlung<br />

sowie aus der Vermessung der Liegenschaft<br />

und aus ergänzenden Angaben der TV-<br />

Inspektionsfirma zusammengestellt. Insgesamt liegen die<br />

Umfang<br />

Hinweis<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

1117


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Stammdaten von 135 Haltungen mit einer Gesamtlänge<br />

von ca. 4100 m und 136 Schächten vor.<br />

> Typ LK - Leitungsstammdaten (DATEINAME: MUS-<br />

TER.LK)<br />

Die Leitungsstammdaten wurden zum Teil aus der<br />

Bestandsdokumentation sowie aus den Vermessungsunterlagen<br />

entnommen. Die Koordinaten der Anschlusspunkte<br />

wurden rechnerisch über die Koordinaten der<br />

Schächte, Durchmesser der Haltungen und Stationierung<br />

der Abzweige und Stutzen ermittelt.<br />

Insgesamt liegen die Leitungsstammdaten von 14<br />

Anschlussleitungen mit einer Gesamtlänge von ca. 106 m<br />

vor.<br />

Hinweis:<br />

Bei Leitungen, die an einen Schacht des Haltungssystems<br />

angeschlossen sind, wird der Schacht nicht als Anschlusspunkt<br />

im Block I des Typ LK geführt (verglvgl. Anh. A-<br />

7.2.3), sondern ausschließlich im Block I des Typ K.<br />

> Typ ST - Bautechnik Sonderbauwerke (DATEINAME:<br />

MUSTER.ST)<br />

Die Daten der Sonderbauwerke stammen aus der Vermessung,<br />

Untersuchungen vor Ort und Recherchen in technischen<br />

Unterlagen.<br />

Insgesamt befinden sich im untersuchten Bereich 26 Sonderbauwerke,<br />

davon 4 Einleitstellen, 7 Benzinabscheider,<br />

7 Schlammfänge, 1 Koaleszenzabscheider und 2 Pumpwerke<br />

mit insgesamt 5 Pumpen.<br />

Sonderbauwerke der Typen 1, 3, 6, 7 und 8 waren sind im<br />

untersuchten Bereich nicht vorhanden und wurden somit<br />

nicht erfasst.<br />

> Typ KS - Kanalsanierungsmaßnahmen (DATEINAME:<br />

MUSTER.KS)<br />

Die Daten zu Sanierungsmaßnahmen wurden auf Grundlage<br />

der bautechnischen Zustandsbewertung für einige<br />

Objekte des Entwässerungssystems erstellt. Es handelt<br />

sich hierbei nicht um eine vollständige Sanierungsplanung<br />

für das Netz, sondern um eine beispielhafte Auswahl verschiedener<br />

Sanierungsverfahren.<br />

> Typ H - Bauzustand Haltungen<br />

Typ H - Bauzustand Haltungen Version "0196"<br />

(DATEINAME: MUSTER.H)<br />

Die Inspektionsdaten der Haltungen stammen ausschließlich<br />

aus der optischen Inspektion, die von zwei<br />

verschiedenen Firmen durchgeführt wurde. Insgesamt<br />

wurden ca. 3834 m Kanal untersucht.<br />

1118


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Typ H - Bauzustand Haltungen Version "0601"<br />

(DATEINAME: MUSTERMUSTER0601.H)<br />

Die Inspektionsdaten der Haltungen stammen ausschließlich<br />

Version "0601" wurden aus den Daten der<br />

optischen Inspektion, die von zwei verschiedenen Firmen<br />

durchgeführt wurde. Insgesamt wurden ca. 3834<br />

m Kanal untersuchtVersion "0196" erzeugt und entsprechend<br />

den neuen Konventionen angepasst.<br />

Abnahme Version "0601" (DATEINAME: MUSTER-<br />

ABNAHME0601.H)<br />

Diese Inspektionsdaten wurden unter der Annahme<br />

einer Abnahmebefahrung von sanierten Haltungen<br />

erzeugt. Sie stehen inhaltlich in direktem Zusammenhang<br />

mit den definierten Sanierungsmaßnahmen im<br />

Austauschformat Typ KS.<br />

> Typ S - Bauzustand Schächte<br />

Version "0196" (DATEINAME: MUSTER.S)<br />

Die Inspektionsdaten der Schächte stammen aus der<br />

o.g. optischen Inspektion. Es sind insgesamt 116<br />

Schächte untersucht worden.<br />

Typ S - Bauzustand Schächte Version "0601"<br />

(DATEINAME: MUSTERMUSTER0601.S)<br />

Die Inspektionsdaten der Schächte stammen Version<br />

"0601" wurden aus den Daten der o.g. optischen<br />

Inspektion. Es sind insgesamt 116 Schächte untersucht<br />

wordenVersion "0196" erzeugt und entsprechend<br />

den neuen Konventionen angepasst.<br />

Abnahme Version "0601" (DATEINAME: MUSTER-<br />

ABNAHME0601.S)<br />

Diese Inspektionsdaten wurden unter der Annahme<br />

einer Abnahmebefahrung von sanierten Schächten<br />

erzeugt. Sie stehen inhaltlich in direktem Zusammenhang<br />

mit den definierten Sanierungsmaßnahmen im<br />

Austauschformat Typ KS.<br />

> Typ LH - Bauzustand Leitungen<br />

Typ LH - Bauzustand Leitungen Version "0196"<br />

(DATEINAME: MUSTER.LH)<br />

Die Inspektionsdaten der Anschlussleitungen stammen<br />

aus der o.g. optischen Inspektion. Insgesamt sind<br />

ca. 96 m Leitungen untersucht worden.<br />

Version "0601" (DATEINAME: MUSTER0601.LH)<br />

Die Inspektionsdaten der Version "0601" wurden aus<br />

den Daten der Version "0196" erzeugt und entsprechend<br />

den neuen Konventionen angepasst.<br />

1119


Aktualisierung 01.05.2004<br />

> Typ Z - Bauzustand Sonderbauwerke (DATEINAME:<br />

MUSTER.Z)<br />

Das Austauschformat Typ Z enthält die textliche Beschreibung<br />

des baulichen Zustandes der Sonderbauwerke nach<br />

deren optischer Begutachtung.<br />

> Typ EY - Hydraulik-Ergebnisse (DATEINAMEN:<br />

MUSTER1.EY, MUSTER2.EY)<br />

Das Austauschformat Typ EY enthält die Ergebnisse der<br />

hydraulischen Berechnungen mit dem hydrodynamischen<br />

Simulationsmodell HYSTEM/EXTRAN (Version 5.1) unter<br />

Verwendung von Modellregen nach Euler (Typ 2) für die<br />

maßgebende Regenhäufigkeit n=0,1 [1/a] sowie die Mindest-Regenhäufigkeit<br />

n=0,8 [1/a] gemäß Anh. A-3.3<br />

Die Ergebnisse sind in zwei Ergebnisdateien abgelegt:<br />

MUSTER1.EY (n=0,1 [1/a])<br />

MUSTER2.EY (n=0,8 [1/a])<br />

Hinweis:<br />

Die hydraulischen Haltungsklassen sind in beiden Dateien<br />

identisch, da gemäß Hydraulischer Zustandsbewertung in<br />

den <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> beide Berechnungen zur<br />

Ermittlung der Haltungsklasse heranzuziehen sind.<br />

> Typ SY - Hydraulik Sonderbauwerke (DATEINAME: MUS-<br />

TER.SY)<br />

Die Hydraulikdaten der Sonderbauwerke wurden für 2 Einleitstellen<br />

und 2 Pumpwerke in den Regenwassernetzen<br />

119 und 120 zusammengestellt. Die Sandfänge, Koaleszenzsabscheider<br />

und Benzinabscheider wurden als<br />

hydraulisch nicht wirksam betrachtet.<br />

> Typ VA - Versickerungsanlagen (DATEINAME: MUS-<br />

TER.VA)<br />

In dem ausgewählten Liegenschaftsbereich wurden beispielhaft<br />

3 Versickerungsanlagen angelegt. Es handelt<br />

sich hierbei um eine Mulden-, eine Rigolen- und eine<br />

Schachtversickerung, durch welche jeweils größere Dachflächen<br />

vom Regenwassernetz abgekoppelt werden.<br />

> Typ BO - Bodenkennwerte (DATEINAME: MUSTER.BO)<br />

Für 2 Untersuchungsstandorte sind plausible Bodenkennwerte<br />

eingegeben, die jeweils einem Umfeld zugeordnet<br />

werden.<br />

> TypGW - Grundwassermessstellen (DATEINAME: MUS-<br />

TER.GW)<br />

2 fiktive Grundwassermessstellen mit einer 7- bzw. 9wöchigen<br />

Messserie werden jeweils einem Umfeld zugeordnet.<br />

1120


Aktualisierung 01.05.2004<br />

> Typ UF - Umfeld (DATEINAME: MUSTER.UF)<br />

Es sind 2 Umfelder definiert. Für sie sind auf Grundlage<br />

der zugeordneten Boden- und Grundwasserdaten die<br />

wesentlichen flächenhaften Umfeldeigenschaften zusammengetragen.<br />

> Typ RN - Regenwassernutzungsanlagen (DATEINAME:<br />

MUSTER.RN)<br />

Beispielhaft ist eine Regenwassernutzungsanlage in Form<br />

eines Filtersammlers angelegt. Durch diese könnte im<br />

technischen Bereich beispielsweise Wasser für die Fahrzeugwäsche<br />

bereitgestellt werden.<br />

> Typ ZF - Ansteuerung von digitalen Zustandsfilmen<br />

(DATEINAMEN: TYP-ZF.XML, TYP-ZF.XSD)<br />

Die Beispieldatei für den Typ ZF (Typ-ZF.XML) steht inhaltlich<br />

in keinem Zusammenhang zu den Beispieldaten. Mit<br />

der Beispieldatei soll lediglich die Struktur verdeutlicht<br />

werden. Die Datei Typ-ZF.XSD enthält das zugehörige<br />

XML-Schema, mit dem die Struktur und die Inhalte der<br />

XML-Datei validiert werden können.<br />

Als Ergänzung zu der Videoaufzeichnung wurden zur Dokumentation signifikanter<br />

Schäden digitale Bilder beauftragt.<br />

Im Zuge der vorliegenden Untersuchung sind 14 digitale Schadensbilder<br />

im Bereich der Haltungen und 3 im Bereich der Anschlussleitungen<br />

erstellt worden. Die Bilddateien liegen im JPEG-Format vor.<br />

Die Bilddateien liegen im PCX-Format vor, welches von der eingeführten<br />

Software KanDATA+, Version 4.20c3 dargestellt werden kann. Auf<br />

Anfrage können die Bilder auch in den Formaten JPG, TIF oder GIF geliefert<br />

werden.<br />

Hinweis:<br />

Der Name der Bilddateien wird im Austauschformat Typ H und Typ LH<br />

angegeben und setzt sich aus dem Time-Code (Dateiname) und Nr. der<br />

Videocassette (Extension) zusammen - z.B. 35689887.001 (vergl. Anh. A-<br />

7.3.1).<br />

Die im Hintergrundbild dargestellte Topographie ist aus Daten der Vermessung<br />

der gesamten Liegenschaft entstanden. Die Überlagerung der<br />

Hintergrundgrafik mit einer Netzgrafik ermöglicht es, die Lage von Schäden<br />

in Bezug auf vorhandene Bebauung und Oberflächenbeschaffenheit<br />

(z.B. Verkehrsflächen, Bewuchs) festzustellen.<br />

Hinweis:<br />

Für das Einlesen einer Hintergrundgrafik in die KanDATA+ müssen die<br />

Elemente in der DXF-Datei "in den Ursprung zerlegt" sein (Anwendung im<br />

entsprechenden CAD Programm, z.B. AutoCad ‚).<br />

Digitale Schadensbilder<br />

DXF-Hintergrundbild<br />

1121


Aktualisierung 01.05.2004<br />

A-8 LAK<br />

A-8.1 Liste zur LAK Abwicklung<br />

Die nachfolgend tabellarisch aufgeführten Tätigkeiten stellen eine Orientierungshilfe<br />

für die Projektbearbeitung und -abwicklung eines LAK (Teil A<br />

und B) aus Sicht der Baudurchführenden Ebene der Bauverwaltung dar.<br />

Bei Verwendung der Tabelle ist zu beachten:<br />

> Die Liste ist im Einzelfall den projektspezifischen Anforderungen<br />

anzupassen.<br />

> Tätigkeiten, die vorwiegend im Rahmen der Ersterfassung<br />

eines <strong>Abwasser</strong>systems erforderlich sind, sind in der 1.<br />

Spalte mit "(a)" gekennzeichnet.<br />

> In der rechten Spalte der Tabelle werden Bezüge zwischen<br />

den einzelnen Bearbeitungspunkten und Kapiteln der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> oder zu sonstigen Quellen hergestellt.<br />

Tab. A-8 - 1 Projektvorbereitung, -bearbeitung und -abwicklung - LAK / Teil A<br />

8 Reinigung der zu inspizierenden Kanäle<br />

> Bei Verdacht auf Schadstoffe Gutachter einschalten<br />

14 Datenübergabe<br />

> Überprüfung des Inhalts übergebener Daten entsprechend<br />

RBBau K12 (Nur bei Erbringung der Leistungen durch ein<br />

Ingenieurbüro erforderlich)<br />

> Übergabe bzw. Einspielen der aktuellen Daten für den Primärnachweis<br />

15 Erarbeitung von Empfehlungen über die im Teil B des LAK zu<br />

untersuchenden Konzepte<br />

A-8.2.1 Hinweise für den AG zur Verwendung der Honoraranfragen<br />

LAK, Teile A und B<br />

Die ISYBAU-Austauschformate der Typen KS (Kanalsanierungsmaßnahmen),<br />

VA (Versickerungsanlage), BO (Boden), GW (Grundwasser), UF<br />

(Umfeld) und RN (Regenwassernutzung) sowie das Format Typ ZF zur<br />

Ansteuerung digitaler Videofilme sind erst ab der Version 6.2 der Erfassungssoftware<br />

"KanDATA" DV-technisch zu verarbeiten (vgl. Pos. A.2).<br />

A-8.3.1 Honoraranfrage LAK, Teil A (Muster)<br />

für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzeptes (LAK)<br />

2 Allgemeine Anforderungen:<br />

> Der freiberuflich Tätige, im Folgenden als Auftragnehmer<br />

(AN) bezeichnet, versichert sich über die örtlichen Verhält-<br />

> Reinigung und Inspektion<br />

> Kreislaufwirtschafts- Abfall-<br />

Kreislauf-Gesetz<br />

> Dokumentation<br />

> ISYBAU-Austauschformate<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

> Liegenschaftsinformationssystem<br />

Außenanlagen LISA ®<br />

> Planung und Ausführung<br />

von Baumaßnahmen<br />

> Bewirtschaftung von abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

> Zielplanung (Nutzungskonzept)<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

1122


Aktualisierung 01.05.2004<br />

nisse der Liegenschaft sowie über den Umfang der vorhandenen<br />

Planunterlagen unterrichtet zu haben. Die für<br />

das Honorarangebot erforderliche Einsichtnahme in die<br />

vorhandenen Planunterlagen sowie eine Ortsbegehung ist<br />

abzustimmen mit:<br />

...........................................................................................<br />

...........................................................................................<br />

> Vorhandene Planunterlagen entsprechen der Baufachlichen<br />

Richtlinie Vermessung. Sie werden dem AN in folgender<br />

Form zur Verfügung gestellt:<br />

Unterlage: dxf - Format<br />

EDBS - Format<br />

ALK-GIAP - Format<br />

digital im Format<br />

...................................<br />

analog (Papierform) (1)<br />

Übersichtsplan (2) O O O O O<br />

Übersichtslageplan Bestand (2) O O O O O<br />

Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong> (2) O O O O O<br />

Lageplan Einzugsgebiet Regenwasserabfluss<br />

(2)<br />

Lageplan Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss<br />

(2)<br />

O O O O O<br />

O O O O O<br />

Netzplan Kanalschäden (2) O O O O O<br />

Netzplan Schachtschäden (2) O O O O O<br />

Zeichnungen Speichereinrichtungen O O O<br />

Zeichnungen Trenn- und Aufbereitungsanlagen O O O<br />

Zeichnungen Kläranlagen O O O<br />

Zeichnungen Einleitungsstellen O O O<br />

Zeichnungen Unterbauwerke (3) O O O<br />

(1) analoge Unterlagen (Papierform) sind nur zusätzlich zu digitalen<br />

Unterlagen möglich<br />

(2) Wenn die Liegenschaft bereits im Liegenschaftsinformationssystem<br />

Außenanlagen LISA ® (vormals LGMS/DLM) erfasst ist, sind<br />

die Pläne im ALK-GIAP-Format zu übergeben.<br />

(3) Sonderbauwerkstypen 5-8 (Pumpen, Wehre/Überläufe, Drosseln/<br />

Düker, Schieber)<br />

1123


Aktualisierung 01.05.2004<br />

> Vermessungsdaten des <strong>Abwasser</strong>systems werden digital<br />

in folgender Form zur Verfügung gestellt:<br />

O als digitale Daten in tabellarischer Form (z.B. ASCII, csv, usw.)<br />

O als Daten im ISYBAU-Austauschformat Typ K / LK, wobei nur<br />

die "V"-Felder gemäß TS 1 sowie die Felder für die Schacht-<br />

bzw. Anschlusspunktbezeichnung ausgefüllt sind<br />

O Vermessungsdaten werden vom Vermesser gemäß Beispiel<br />

aus TS 1 ergänzt<br />

O im Format:<br />

...................................................................................................<br />

Leistungen des AN, die sich hieraus im Zusammenhang<br />

mit der Erstellung der Daten der ISYBAU-Austauschformate<br />

K und LK ergeben, sind in Pos. A.2 einzurechnen<br />

(vgl. TS 1).<br />

> Dem AN werden vom AG Betriebsdaten zur Planung zur<br />

Verfügung gestellt. Inhalte und Umfang dieser Datenerhebung<br />

sind im Kap. 4 und Anh. A-10.8 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> beschrieben.<br />

> Soweit in der Honoraranfrage oder den Technischen Spezifikationen<br />

auf "Kapitel" (Kap.) oder "Anhänge" (Anh.) verwiesen<br />

wird, bezieht sich dieser Hinweis auf die Kapitel<br />

und Anhänge der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> in der zum Zeitpunkt<br />

der Honoraranfrage Teil A gültigen Fassung. Mit "TS<br />

1" bis "TS 3" werden die einzelnen Bereiche der Technischen<br />

Spezifikationen bezeichnet (Anh. A-8.3.5 der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>).<br />

> Die mit einem Kreis "O" gekennzeichneten (Teil-)Leistungen<br />

sind nur dann auszuführen bzw. anzubieten, wenn die<br />

Kreise vom AG angekreuzt wurden.<br />

> Alle Vergütungen sind in der nachfolgend angekreuzten<br />

Währungseinheit EURO anzugeben. Handschriftliche<br />

Währungszusätze des AN sind nicht zulässig.<br />

O DM<br />

O EURO<br />

> Bei Leistungen, die nach Aufwand vergütet werden (ggf.<br />

Pos. A.6 und Pos. A.7), erfolgt die Vergütung gemäß der in<br />

Abschnitt 3.1 "Tabellarische Zusammenstellung" dieser<br />

Honoraranfrage vereinbarten Stundensätze. Art und<br />

Umfang der Leistungen sind mit dem AG abzustimmen<br />

und in Tagesberichten zu dokumentieren, die wöchentlich<br />

vom AG gegenzuzeichnen sind. An- und Abfahrtszeiten<br />

werden nicht gesondert vergütet.<br />

> Der AG behält sich das Recht vor, Leistungen der Pos.<br />

A.14 nach Bedarf ausführen zu lassen.<br />

1124


Aktualisierung 01.05.2004<br />

> Vom AN werden neben dem Honorarangebot, für das der<br />

AN entsprechend der vorgegebenen Aufgliederung Teilhonorare<br />

anzugeben hat, Erläuterungen erbeten, auf welche<br />

Weise er die vorgegebene Planungsaufgabe erarbeiten<br />

wird. Dazu gehören auch Angaben zum Personaleinsatz<br />

(Anzahl, Qualifikation) sowie zum Geräteeinsatz (z.B.<br />

Soft- und Hardware) und der geschätzte Stundensatz (nur<br />

zur Prüfung der Pauschalen erforderlich) je Teilleistung.<br />

Der AN hat Vorschläge zur Leistungsminimierung oder zur<br />

Leistungsergänzung zu unterbreiten, um eine rationelle<br />

und effiziente Umsetzung der erforderlichen Leistungen<br />

zur Bestandsanalyse zu erreichen.<br />

> Der AN ist verpflichtet, die Pass- und Verkehrsvorschriften<br />

sowie die Bestimmungen über Sicherheit und Feuerverhütung<br />

der Liegenschaft zu befolgen. Aus den besonderen<br />

Sicherheitsbedingungen resultierende Behinderungen<br />

durch den Nutzer in der Liegenschaft sind zu berücksichtigen.<br />

Der Einsatz ist jeweils vorher mit dem AG im Einvernehmen<br />

mit dem Nutzer abzustimmen. Hierzu ist vom AN<br />

ein Zeitplan aufzustellen.<br />

> Das Reinigen der Kanäle sowie der baulichen Anlagen<br />

(z.B. Abscheider) und die Beseitigung des Räumgutes<br />

sowie die indirekte, optische Inspektion von Kanälen (TV-<br />

Inspektion) werden von Dritten im Auftrag des AG durchgeführt.<br />

Hierzu erforderliche Überwachungs- und Koordinationsleistungen<br />

des AN werden durch die Positionen<br />

Pos. A.6 und Pos. A.7 erfasst und im Abschnitt 1.2 des<br />

Leistungskataloges beschrieben.<br />

Die Reinigungsarbeiten werden durchgeführt von:<br />

O StOV<br />

O Firma:............................................................................<br />

O Leistungen werden ausgeschrieben<br />

Die TV-Inspektion wird durchgeführt von:<br />

O StOV<br />

O Firma:............................................................................<br />

O Leistungen werden ausgeschrieben<br />

> Die vom AN ggf. im Bedarfsfall zu erbringenden Leistungen<br />

im Zusammenhang mit einer direkten optischen<br />

Inspektion (Begehung) von Sonderbauwerken sind durch<br />

die Positionen Pos. A.30 Pos. A.32 bis Pos. A.40 Pos.<br />

A.47 erfasst und im Abschnitt 2.4 3 "Sonderbauwerke:<br />

Bestandserfassung, Inspektion und Zustandsbericht" des<br />

Leistungskataloges beschrieben.<br />

> Die vom AN im Bedarfsfall zu erbringenden Leistungen im<br />

Zusammenhang mit einer Erfassung und Zustandsbewertung<br />

von Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung sind<br />

durch die Positionen Pos. A.48 bis Pos. A.57 erfasst und<br />

im Abschnitt 4 "Anlagen der Regenwasserbewirtschaf-<br />

1125


Aktualisierung 01.05.2004<br />

tung: Bestandserfassung und Inspektion" des Leistungskataloges<br />

beschrieben.<br />

> Die für die Durchführung von Ingenieurleistungen erforderlichen<br />

Aufbruch- und Erdarbeiten werden nach Abstimmung<br />

mit dem AN vom Auftraggeber (AG) veranlasst.<br />

> An Abstimmungsgesprächen mit den Genehmigungsbehörden<br />

ist der AG grundsätzlich zu beteiligen.<br />

> <strong>Abwasser</strong>technische Fachdaten sind in den ISYBAU-Austauschformaten<br />

gemäß Anh. A-7 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

zu liefern. Allen ISYBAU-Austauschformaten sind die<br />

ID-Records A und B voranzustellen. Bautechnische und<br />

hydraulische Zustandsdaten sind mit den zugehörigen<br />

Stammdaten zu übergeben (vgl. Kap. 5.1, Absatz (4) der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>).<br />

> Sämtliche vom AN erstellten Pläne haben den Anforderungen<br />

gemäß Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu entsprechen.<br />

Digitale Form<br />

> Sämtliche Daten sind ....Das vollständige LAK, Teil A, ist<br />

.....................fach in digitaler Form auf folgendem Datenträger<br />

zu liefern:<br />

O Disketten<br />

O CD<br />

O DVD.<br />

O CD O DVD O ........................<br />

> Texte sind im Format.........................................zu liefern.<br />

> Zusammenstellung aller Unterlagen in Ordnern gemäß<br />

nachfolgender Tabelle.<br />

> <strong>Abwasser</strong>technische Fachdaten sind in den ISYBAU-Austauschformaten<br />

gemäß Anh. A-7 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

digital zu liefern. Allen ISYBAU-Austauschformaten<br />

sind die ID-Records A und B voranzustellen. Bautechnische<br />

und hydraulische Zustandsdaten sind mit den zugehörigen<br />

Stammdaten zu übergeben (vgl. Kap. 5.1, Absatz<br />

(4) der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>).<br />

> Die Inspektionsdokumentation in Form von Daten und<br />

Videos ist zu liefern.<br />

> Pläne, erstellt gem. Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>,<br />

sind in folgendem Format zu liefern:<br />

O ALK-GIAP O dxf O ........................<br />

1126


Aktualisierung 01.05.2004<br />

(1)<br />

> Zeichnungen sind im Format..............................zu liefern.<br />

> Weitere Projektdaten sind in folgenden Formaten zu liefern:<br />

...................................................................... .<br />

> Ausschreibungsunterlagen<br />

sind zusätzlich im Format............................zu liefern.<br />

> Sämtliche vom AN erstellte Pläne haben den Anforderungen<br />

gemäß Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu entsprechen.<br />

Analoge Form<br />

> Zusätzlich sind folgende Unterlagen in analoger Form in<br />

Ordnern zusammen zu stellen:<br />

Erläuterungsbericht zum LAK, Teil A<br />

(Gliederungspunkte 1.1 bis 5.5)<br />

Tabellen bautechn. Bewertungen<br />

Tabellen hydr. Berechnung<br />

Übersichtsplan<br />

Übersichtslageplan Bestand<br />

Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong><br />

Wenn die DV-Werkzeuge des Liegenschaftsinformationssystems<br />

Außenanlagen LISA ® (vormals LGMS/<br />

DLM) vorhanden sind und die Liegenschaft bereits<br />

gemäß BFR Verm erfasst ist, sind die Pläne im ALK-<br />

GIAP-Format zu liefern.<br />

Lageplan Einzugsgebiet Regenwasserabfluss<br />

Lageplan Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss<br />

Lageplan Bautechnische Zustandsbewertung<br />

Lageplan Hydraulische Zustandsbewertung<br />

Netzplan Kanalschäden<br />

Netzplan Schachtschäden<br />

Lageplan Ablagerungsgefährdete Kanäle<br />

Bauzeichnungen Sonderbauwerke<br />

3 Leistungsumfang und Vergütung<br />

3.1 Tabellarische Zusammenstellung<br />

Anzahl der<br />

Exemplare<br />

Die zu verwendende Währungseinheit (DM / EURO) ist in den "Allgemeinen<br />

Anforderungen" einheitlich festgelegt.<br />

Die im Leistungskatalog beschriebenen und dementsprechend im folgenden<br />

Folgenden tabellarisch zusammengestellten Positionen sind als Ein-<br />

1127


Aktualisierung 01.05.2004<br />

zelleistungen zu kalkulieren.<br />

Die Vergütung der Leistungen des Teil A erfolgt anhand der in der folgenden<br />

Tabelle angegebenen Vergütung je Einheit unter Berücksichtigung<br />

der tatsächlich ermittelten Mengen. Die eingetragenen Mengen geben<br />

den voraussichtlichen Umfang an.<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

1 A.1 ha<br />

Datenerhebung<br />

Prüfung vorhandener Bestandsunterlagen<br />

2 A.2 km Erfassung und Aktualisierung der Bestandsdaten<br />

O Typ K Kanalstammdaten<br />

O Typ LK Leitungsstammdaten<br />

O Typ KS Kanalsanierungsmaßnahmen<br />

O RWB Typen: Daten zur Regenwasserbewirtschaftung<br />

(VA, BO, GW, UF, RN)<br />

Planung und Überwachung von Kanalreinigung und optischer Inspektion<br />

3 A.3 psch Vorläufiger Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

4 A.4 psch LV Kanalreinigung<br />

5 A.5 psch LV Optische Inspektion<br />

6 A.6 Std /<br />

psch<br />

(1)<br />

7 A.7 Std /<br />

psch<br />

(1)<br />

Überwachung Kanalreinigung<br />

O Stundenbasis<br />

O pauschal<br />

Überwachung optische Inspektion<br />

O Stundenbasis<br />

O pauschal<br />

Prüfung und Abgleich erhobener Daten<br />

8 A.8 km Kontrolle Zustandsdaten<br />

O Typ H Bauzustand Haltungen<br />

O Typ LH Bauzustand Leitungen<br />

O Typ S Bauzustand Schächte<br />

O analoge Videoaufzeichnungen<br />

O digitale Zustandsfilme und Typ ZF<br />

(Ansteuerung digit. Zustandsfilme)<br />

9 A.9 km<br />

Stck<br />

Berechnung der Koordinaten der AP-Punkte<br />

10 A.10 km Abgleich erhobener Bestandsdaten der Typen<br />

K und LK<br />

Gesamtvergütung<br />

1128


Aktualisierung 01.05.2004<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

11 A.11 psch Übersichtsplan<br />

Erstellung von Bestandsplänen<br />

12 A.12 ha Übersichtslageplan "Bestand"<br />

13 A.13 km Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

14 A.14 km Bedarfsposition: Maßstabsveränderung<br />

Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

Zustandsbewertung Bautechnik<br />

15 A.15 psch Bautechnische Zustandsbewertung SW<br />

16 A.16 psch Bautechnische Zustandsbewertung RW<br />

17 A.17 psch Bautechnische Zustandsbewertung MW<br />

18 A.18 km Lageplan<br />

"Bautechnische Zustandsbewertung“<br />

19 A.19 km Haltungen und Leitungen im Netzplan "Kanalschäden“<br />

darstellen<br />

O Darstellung d. maßg. Schadens mit 7, Dar-<br />

stellung weiterer Sch. mit nur 1 Stelle<br />

O Darstellung aller Schäden 7-stellig<br />

20 A.20 Stck Schächte im Netzplan "Schachtschäden“<br />

darstellen<br />

Zustandsbewertung Hydraulik<br />

21 A.21 ha Lageplan<br />

"Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss“<br />

22 A.22 km Trockenwetterhydraulik (Bestand)<br />

O vereinfachter Nachweis<br />

O detaillierter Nachweis<br />

23 A.23 ha Lageplan<br />

"Einzugsgebiet Regenwasserabfluss“<br />

24 A.24 km Niederschlagabflussberechnung (Bestand)<br />

25 A.25 Stck<br />

psch<br />

O Nachrechnung (Zeitbeiwertverfahren)<br />

O Nachrechnung hydrodynamisch als:<br />

O Einzelsimulation (z.B. Modellregen)<br />

O Seriensimulation<br />

Zustandsbewertung Hydraulik (Bestand)<br />

26 A.26 km Lageplan<br />

"Hydraulische Zustandsbewertung“ (Bestand)<br />

Betriebliche Hinweise<br />

27 A.27 psch Übernahme und Berücksichtigung der<br />

Betriebsdaten zur Planung<br />

28 A.28 km Lageplan<br />

"Ablagerungsgefährdete Kanäle“<br />

Gesamtvergütung<br />

1129


Aktualisierung 01.05.2004<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

29 A.29 psch SW-Zustandsbericht<br />

30 A.30 psch RW-Zustandsbericht<br />

31 A.31 psch MW-Zustandsbericht<br />

Zustandsberichte<br />

Sonderbauwerke: Inspektion und Zustandsbericht Bestandserfassung und Inspektion<br />

32 A.32 Stck Bestandsdatenerfassung Speichereinrichtung<br />

(Typ ST)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

33 A.33 Stck Speichereinrichtung - Bauwerkszeichnung<br />

34 A.34 Stck Inspektion Speichereinrichtung (Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

35 A.35 Stck Bestandsdatenerfassung Trenn- und Aufbereitungsanlage<br />

(Typ ST)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

36 A.36 Stck Trenn- und Aufbereitungsanlage - Bauwerkszeichnung<br />

37 A.37 Stck Inspektion Trenn- und Aufbereitungsanlage<br />

(Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

38 A.38 Stck Bestandsdatenerfassung Kläranlage (Typ ST)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

39 A.39 Stck Kläranlage - Bauwerkszeichnung<br />

40 A.40 Stck Inspektion Kläranlage (Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

41 A.41 Stck Bestandsdatenerfassung Einleitungsstelle<br />

(Typ ST)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

42 A.42 Stck Einleitungsstelle - Bauwerkszeichnung<br />

Gesamtvergütung<br />

1130


Aktualisierung 01.05.2004<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

43 A.43 Stck Inspektion Einleitungsstelle (Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

44 A.44 Stck Bestandsdatenerfassung Unterbauwerk (Typ<br />

ST; Bauwerkstyp 5-8)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

45 A.45 Stck Unterbauwerk - Bauwerkszeichnung<br />

46 A.46 Stck Inspektion Unterbauwerk (Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

47 A.47 psch Zustandsbericht Sonderbauwerke<br />

Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung: Bestandserfassung und Inspektion<br />

48 A.48 Stck Bestandsdatenerfassung Versickerungsanlage<br />

(Typ VA)<br />

O mit Ortsbegehung<br />

O ohne Ortsbegehung (aus vorh. Unterlagen)<br />

49 A.49 Stck Versickerungsanlage - Zeichnung<br />

50 A.50 psch Erfassung von Umfelddaten für Versickerungsanlagen<br />

im Format Typ UF aus vorhandenen<br />

Unterlagen bzw. Datenbeständen<br />

51 A.51 Stck Erfassung von Bodenkennwerten im Format<br />

Typ BO aus vorhandenen Unterlagen bzw.<br />

Datenbeständen<br />

52 A.52 Stationsjahre<br />

Erfassung von Grundwassermessdaten im<br />

Format Typ GW im Zeitintervall von<br />

O Wochen<br />

O Monaten<br />

O Jahren<br />

53 A.53 Stck Inspektion Versickerungsanlage<br />

O ohne Infiltrationsversuche<br />

O mit Infiltrationsversuchen<br />

(Methode: ......................................................)<br />

54 A.54 Stck Bestandsdatenerfassung Regenwassernutzungsanlage<br />

(Typ RN)<br />

O mit Ortsbegehung<br />

O ohne Ortsbegehung (aus vorh. Unterlagen)<br />

55 A.55 Stck Regenwassernutzungsanlage - Zeichnung<br />

56 A.56 Stck Inspektion Regenwassernutzungsanlage<br />

Gesamtvergütung<br />

1131


Aktualisierung 01.05.2004<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

57 A.57 psch Zustandsbericht Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

A-8.3.2 Leistungskatalog zum LAK, Teil A (Muster)<br />

1 Bestands- und Zustandserfassung<br />

Pos. A.8 Kontrolle der Zustandsdaten<br />

Erläuterungsbericht zum LAK, Teil A<br />

58 A.58 psch Berichte zum LAK, Teil A<br />

59 A.59 psch Zusammenstellung LAK, Teil A<br />

Nach Aufwand vergütete Leistungen<br />

60 A.60 Std Honorarsatz "Auftragnehmer“<br />

61 A.61 Std Honorarsatz "Ingenieur“<br />

62 A.62 Std Honorarsatz "Techniker“<br />

63 A.63 Std Honorarsatz "technischer Zeichner“<br />

Summe :<br />

(1)<br />

nicht Zutreffendes bitte streichen<br />

Die bei der optischen Inspektion (o. I.) erfassten und im Abschnitt 3.1<br />

"Tabellarische Zusammenstellung" der Honoraranfrage Teil A gekennzeichneten<br />

Zustandsdaten sind vom AN zu kontrollieren und dem AG zu<br />

liefern.<br />

Folgende Leistungen sind zu erbringen:<br />

> Prüfung der aus der o. I. erhaltenen Daten auf Format,<br />

Plausibilität, Richtigkeit (Inhalt) und Vollständigkeit. Ggf.<br />

Veranlassung einer Korrektur der Daten unter Berücksichtigung<br />

der Zuständigkeiten gemäß TS 1.<br />

> Prüfung sämtlicher Videoaufzeichnungen aus der o. I. einschließlich<br />

der Ansteuerbarkeit. Hierbei sind die Anforderungen<br />

gemäß Anh. A-2 "Reinigung und Inspektion" der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu beachten.<br />

> Durchführung einer Kontrolle des Datenbestands auf Format<br />

und Plausibilität vor Abgabe der Daten in Abstimmung<br />

mit dem AG.<br />

Kalkulationshinweis: Der Aufwand für die Kontrolle der Schachtdaten ist<br />

auf die Länge der Haltungen/ Leitungen umzulegen.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Summe der erfassten Rohrlängen (PA<br />

bis PE bzw. IAB, GE, GEN) der Haltungen und Leitungen in km.<br />

Gesamtvergütung<br />

1132


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Pos. A.9 Berechnung der Koordinaten der AP-Punkte<br />

Berechnung der Koordinaten der AP-Punkte (Anschlusspunkte) aus den<br />

Angaben der optischen Inspektion (Typ H, LH gemäß Pos. A.8).<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Länge Anzahl der berechneten AP-<br />

Punkte in den Stammdaten erfassten Haltungen und Leitungen in<br />

kmStück.<br />

3 Sonderbauwerke: Inspektion Bestandserfassung und<br />

ZustandsberichtInspektion<br />

ehemals Abschnitt 2.5<br />

Allgemeine Anforderungen "Bestandserfassung und Inspektion von Sonderbauwerken":<br />

Im Rahmen einer Bestandserfassung von Sonderbauwerken sind folgende<br />

Leistungen des AN erforderlich:<br />

> Erhebung von Bestandsdaten im ISYBAU-Austauschformat<br />

Typ ST und Lieferung der Daten an den AG nach Prüfung<br />

gem. Anh. A-8.1 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

> Erstellung einer Bauwerkszeichnung<br />

> Jedes Hauptbauwerk (Bauwerkstyp 1-4) ist zur Herstellung<br />

der Netzverknüpfung zusätzlich im ISYBAU-Austauschformat<br />

Typ K als Schacht zu definieren.<br />

Die Inspektion von Sonderbauwerken erfordert i.d.R. eine Begehung der<br />

Anlagen. Hierbei sind besondere Anforderungen an die Arbeitssicherheit<br />

bzw. die Unfallverhütung gestellt, insbesondere dann, wenn es sich um<br />

unterirdische und i. W. geschlossene Anlagen handelt.<br />

Im Abschnitt 3.1 "Tabellarische Zusammenstellung" der Honoraranfrage<br />

Teil A wird jeweils erläutert, ob der AN im Rahmen der Inspektion eine<br />

Begehung unterirdischer Anlagen durchführen muss, ob er eine Begehung<br />

nur zu koordinieren hat, oder ob die Daten aus vorhandenen Unterlagen<br />

entnommen werden können (keine Begehung).<br />

Im Rahmen der Inspektion von Sonderbauwerken sind folgende Leistungen<br />

des AN erforderlich:<br />

> Planung und Koordinierung der Inspektion durch den AN<br />

in Absprache mit dem AG, dem Nutzer der Liegenschaft<br />

und dem Betreiber des Sonderbauwerks. Die Inspektion<br />

sollte möglichst im Anschluss an eine turnusgemäß stattfindende<br />

Reinigung des Sonderbauwerks durchgeführt<br />

werden.<br />

> Beschreibung des Zustands im ISYBAU-Austauschformat<br />

Typ Z und Lieferung der Daten an den AG nach Prüfung<br />

gem. Anh. A-8.1 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>. Zusätzlich<br />

müssen Fotos und ggf. Videoaufzeichnungen erstellt werden.<br />

> Bauliche, hydraulische und funktionelle sowie die betriebliche<br />

Zustandsbeschreibung und -bewertung gemäß<br />

Bestandserfassung<br />

Zustandserfassung<br />

1133


Aktualisierung 01.05.2004<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> sind in einem Zustandsbericht<br />

zusammenzufassen.<br />

> Erhebung der Daten in den ISYBAU-Austauschformaten<br />

Typ ST, Z und SY und Lieferung an den AG in geprüfter<br />

Form. Zusätzlich können Videoaufzeichnungen bzw. Photos<br />

erstellt werden.<br />

> Weitere Leistungen gem. Abschnitt 3.1 "Tabellarische<br />

Zusammenstellung" der Honoraranfrage Teil A.<br />

Pos. A.32 Inspektion AbscheideanlageBestandsdatenerfassung<br />

Speichereinrichtung<br />

Inspektion Bestandsdatenerfassung einer Abscheideanlage Speichereinrichtung<br />

gemäß den Allgemeinen Anforderungen "Bestandserfassung und<br />

Inspektion von Sonderbauwerken".<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl der inspizierten Abscheideanlagen<br />

erfassten Speichereinrichtungen in Stück.<br />

Pos. A.33 Abscheideanlage Speichereinrichtung - Bauwerkszeichnung<br />

Erstellung einer Bauwerkszeichnung der Abscheideanlage unter Beachtung<br />

von Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>Speichereinrichtung.<br />

Die Vergütung erfolgt nach der Anzahl der gezeichneten Abscheideanlagen<br />

Speichereinrichtungen in Stück.<br />

Pos. A.34 Inspektion RückhaltebeckenSpeichereinrichtung<br />

Inspektion einer Speichereinrichtung gemäß den Allgemeinen Anforderungen<br />

"Bestandserfassung und Inspektion von Sonderbauwerken".<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl der inspizierten Speichereinrichtungen<br />

in Stück.<br />

Pos. A.35 Bestandsdatenerfassung Trenn- und Aufbereitungsanlage<br />

Wie Pos. A.32, jedoch für Rückhaltebecken.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl der inspizierten Rückhaltebecken<br />

in StückTrenn- und Aufbereitungsanlage.<br />

Pos. A.36 Trenn- und Aufbereitungsanlage - Bauwerkszeichnung<br />

Wie Pos. A.33, jedoch für Trenn- und Aufbereitungsanlage.<br />

Pos. A.37 Inspektion Trenn- und Aufbereitungsanlage<br />

Wie Pos. A.34, jedoch für Trenn- und Aufbereitungsanlage.<br />

Pos. A.38 Bestandsdatenerfassung Kläranlage<br />

Wie Pos. A.32, jedoch für Kläranlage.<br />

1134


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Pos. A.39 Rückhaltebecken Kläranlage - Bauwerkszeichnung<br />

Erstellung einer Bauwerkszeichnung des Rückhaltebeckens unter Beachtung<br />

von Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>.<br />

Die Vergütung erfolgt nach der Anzahl der gezeichneten Rückhaltebecken<br />

in Stück.<br />

Wie Pos. A.33, jedoch für Kläranlage.<br />

Pos. A.40 Inspektion NeutralisationsanlageKläranlage<br />

Wie Pos. A.34, jedoch für Kläranlage.<br />

Pos. A.41 Bestandsdatenerfassung Einleitungsstelle<br />

Wie Pos. A.32, jedoch für Neutralisationsanlage.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl der inspizierten Neutralisationsanlagen<br />

in StückEinleitungsstelle.<br />

Pos. A.42 Neutralisationsanlage Einleitungsstelle - Bauwerkszeichnung<br />

Erstellung einer Bauwerkszeichnung der Neutralisationsanlage unter<br />

Beachtung von Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>.<br />

Die Vergütung erfolgt nach der Anzahl der gezeichneten Neutralisationsanlagen<br />

in Stück.<br />

Wie Pos. A.33, jedoch für Einleitungsstelle.<br />

Pos. A.43 Inspektion KleinkläranlageEinleitungsstelle<br />

Wie Pos. A.34, jedoch für Einleitungsstelle.<br />

Pos. A.44 Bestandsdatenerfassung Unterbauwerk<br />

Wie Pos. A.32, jedoch für Kleinkläranlage.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl der inspizierten Kleinkläranlagen<br />

in StückUnterbauwerk.<br />

Pos. A.45 Kleinkläranlage Unterbauwerk - Bauwerkszeichnung<br />

Wie Pos. A.33, jedoch für Unterbauwerk.<br />

Pos. A.46 Inspektion Unterbauwerk<br />

Wie Pos. A.34, jedoch für Unterbauwerk.<br />

Pos. A.47 Zustandsbericht Sonderbauwerke<br />

Zusammenführung der Ergebnisse aus der Zustandserfassung (Typ Z)<br />

nach Pos. A.34, Pos. A.37, Pos. A.40, Pos. A.43 und Pos. A.46.<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

1135


Aktualisierung 01.05.2004<br />

4 Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung:<br />

Bestandserfassung und Inspektion<br />

neuer Abschnitt<br />

5 Generelle planerische Festlegungen<br />

ehemals Abschnitt 3)<br />

veränderte Positionsnumerierung<br />

6 Nach Aufwand vergütete Leistungen<br />

ehemals Abschnitt 4)<br />

veränderte Positionsnumerierung<br />

A-8.3.3 Honoraranfrage LAK, Teil B (Muster)<br />

für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzeptes (LAK)<br />

2 Allgemeine Anforderungen<br />

> Die zu untersuchenden Varianten werden - aufbauend auf<br />

den Ergebnissen des Teils A des LAK - vom AG wie folgt<br />

festgelegt:<br />

...........................................................................................<br />

...........................................................................................<br />

...........................................................................................<br />

> Der freiberuflich Tätige, im Folgenden als Auftragnehmer<br />

(AN) bezeichnet, versichert sich über die örtlichen Verhältnisse<br />

der Liegenschaft sowie über den Umfang der vorhandenen<br />

Planunterlagen unterrichtet zu haben. Die für<br />

das Honorarangebot erforderliche Einsichtnahme in die<br />

vorhandenen Planunterlagen sowie eine Ortsbegehung ist<br />

abzustimmen mit:<br />

...........................................................................................<br />

...........................................................................................<br />

> Dem AN werden bei Auftragsvergabe folgende Unterlagen<br />

zur Verfügung gestellt:<br />

Erläuterungsbericht zum LAK, Teil A<br />

(Gliederungspunkte 1.1 bis 5.5)<br />

Tabellen bautechn. Bewertungen<br />

Tabellen hydr. Berechnung<br />

Anzahl der<br />

Exemplare<br />

1136


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Übersichtsplan<br />

Übersichtslageplan Bestand<br />

Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong><br />

Lageplan Einzugsgebiet Regenwasserabfluss<br />

Lageplan Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss<br />

Lageplan Bautechnische Zustandsbewertung<br />

Lageplan Hydraulische Zustandsbewertung<br />

Netzplan Kanalschäden<br />

Netzplan Schachtschäden<br />

Lageplan Ablagerungsgefährdete Kanäle<br />

Bauzeichnungen Sonderbauwerke<br />

Datenträger mit ISYBAU-Dateien<br />

Inspektionsdokumentation (Daten und Video)<br />

HYSTEM-EXTRAN Daten (*.net, *.reg, *.lau, *par)<br />

KanDATA- bzw. BASYS-Dateien<br />

> Der AN hat sich in die Unterlagen aus dem Teil A des LAK<br />

einzuarbeiten. Die hierfür erforderlichen Leistungen werden<br />

nicht separat vergütet und sind daher vom AN in die<br />

Einheitspreise einzurechnen.<br />

> Soweit in der Honoraranfrage Teil B auf "Kapitel" (Kap.)<br />

bzw. "Anhänge" (Anh.) verwiesen wird, bezieht sich dieser<br />

Hinweis auf die Kapitel und Anhänge der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> in der zum Zeitpunkt der Honoraranfrage Teil B<br />

gültigen Fassung. Mit "TS 1" bis "TS 3" werden die einzelnen<br />

Kapitel der "Technischen Spezifikationen" des Anh. A-<br />

8.3.5 bezeichnet.<br />

> Die mit einem Kreis "O" gekennzeichneten (Teil-)Leistungen<br />

sind nur dann auszuführen bzw. anzubieten, wenn die<br />

Kreise vom AG angekreuzt wurden.<br />

> Alle Vergütungen sind in der nachfolgend angegebenen<br />

Währungseinheit EURO anzugeben. Handschriftliche<br />

Währungszusätze des AN sind nicht zulässig<br />

O DM<br />

O EURO.<br />

> Die Vergütung der Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet<br />

werden (Pos. B.13 bis Pos. B.16), erfolgt gemäß<br />

der in Abschnitt 3.1 "Tabellarische Zusammenstellung" der<br />

Honoraranfrage Teil B vereinbarten Stundensätze. Art und<br />

Umfang der Leistungen sind mit dem AG abzustimmen<br />

und in Tagesberichten zu dokumentieren, die wöchentlich<br />

vom AG gegenzuzeichnen sind. An- und Abfahrtszeiten<br />

werden nicht gesondert vergütet.<br />

1137


Aktualisierung 01.05.2004<br />

> Vom AN werden neben dem Honorarangebot, für das der<br />

AN entsprechend der vorgegebenen Aufgliederung Teilhonorare<br />

anzugeben hat, Erläuterungen erbeten, auf welche<br />

Weise er die vorgegebene Planungsaufgabe erarbeiten<br />

wird. Dazu gehören auch Angaben zum Personaleinsatz<br />

(Anzahl, Qualifikation) sowie zum Geräteeinsatz (z.B.<br />

Soft- und Hardware) und der geschätzte Stundensatz (nur<br />

zur Prüfung der Pauschalen erforderlich) je Teilleistung.<br />

Der AN hat Vorschläge zur Leistungsminimierung oder zur<br />

Leistungsergänzung zu unterbreiten, um eine rationelle<br />

und effiziente Umsetzung der erforderlichen Leistungen<br />

zur Bestandsanalyse zu erreichen.<br />

> Der AN ist verpflichtet, die Pass- und Verkehrsvorschriften<br />

sowie die Bestimmungen über Sicherheit und Feuerverhütung<br />

der Liegenschaft zu befolgen. Aus den besonderen<br />

Sicherheitsbedingungen resultierende Behinderungen<br />

durch den Nutzer in der Liegenschaft sind zu berücksichtigen.<br />

Der Einsatz ist jeweils vorher mit dem AG im Einvernehmen<br />

mit dem Nutzer abzustimmen. Hierzu ist vom AN<br />

ein Zeitplan aufzustellen.<br />

> Die für die Durchführung von Ingenieurleistungen erforderlichen<br />

Aufbruch- und Erdarbeiten werden nach Abstimmung<br />

mit dem AN vom Auftraggeber (AG) veranlasst.<br />

> An Abstimmungsgesprächen mit den Genehmigungsbehörden<br />

ist der AG grundsätzlich zu beteiligen. .<br />

> Sämtliche vom AN erstellte Pläne haben den Anforderungen<br />

gemäß Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu entsprechen.<br />

Digitale Form<br />

> Das vollständige LAK, Teil B, ist ............fach in digitaler<br />

Form auf folgendem Datenträger zu liefern:<br />

O CD O DVD O ........................<br />

> Texte sind im Format.........................................zu liefern.<br />

> <strong>Abwasser</strong>technische Fachdaten sind in den ISYBAU-Austauschformaten<br />

gemäß Anh. A-7 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

digital zu liefern. Allen ISYBAU-Austauschformaten<br />

sind die ID-Records A und B voranzustellen. Bautechnische<br />

und hydraulische Zustandsdaten sind mit den zugehörigen<br />

Stammdaten zu übergeben (vgl. Kap. 5.1, Absatz<br />

(4) der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>).<br />

> Sämtliche Daten sind .....................fach auf folgendem<br />

Datenträger zu liefern:<br />

1138


Aktualisierung 01.05.2004<br />

> Pläne, erstellt gem. Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>,<br />

sind in folgendem Format zu liefern:<br />

O ALK-GIAP O dxf O ........................<br />

> Texte Zeichnungen sind im Format........................................zu<br />

liefern.<br />

> Zusammenstellung aller Unterlagen in Ordnern gemäß<br />

nachfolgender Tabelle:<br />

> Zeichnungen Weitere Projektdaten sind im<br />

Formatin folgenden Formaten zu liefern:<br />

.....................................................................zu liefern.<br />

> Ausschreibungsunterlagen<br />

sind zusätzlich im Format:............................zu liefern.<br />

> Sämtliche vom AN erstellte Pläne haben den Anforderungen<br />

gemäß Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu entsprechen.<br />

Analoge Form<br />

> Zusätzlich sind folgende Unterlagen in analoger Form in<br />

Ordnern zusammen zu stellen:<br />

Erläuterungsbericht zum LAK, Teil B (vgl. TS 2)<br />

Tabelle Zustandsbedingte Hinweise zur Inspektion<br />

Tabellen Hydr. Berechnung<br />

Übersichtsplan<br />

Übersichtslageplan Bestand<br />

Lageplan Sanierungskonzept<br />

Übersichtslageplan Sanierungsabschnitte<br />

Administrative Daten gemäß Anh. A-8.5 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong><br />

Kurz-LAK<br />

Zusammenfassung des Erläuterungsberichts, Teile A<br />

und B<br />

Tabellarische Übersicht über geplante Sanierungsabschnitte,<br />

deren Sanierungszeiträume und deren Kostenschätzung<br />

Übersichtslageplan "Sanierungsabschnitte" gemäß<br />

Anh. A-9.4 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

Fließschema, gem. Anh. A-9.14 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong><br />

Anzahl der<br />

Exemplare<br />

1139


Aktualisierung 01.05.2004<br />

A-8.3.5 Technische Spezifikationen zum LAK<br />

TS 2 Berichte im LAK<br />

Das Liegenschaftsbezogene <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept ist ausreichend<br />

zu beschreiben, sämtliche Vorschläge sind nachvollziehbar zu<br />

begründen (s.a. RBBau, Abschnitt F, Ziff. 2.1.2 Abs. 2). Zustandsberichte<br />

sind zusammenzufassen. Rechtliche, technische und betriebliche Anforderungen<br />

sowie die künftige Entwicklung der Liegenschaft sind zu berücksichtigen.<br />

Dem Betrieb sind - basierend auf der Bestands- und Zustandserfassung<br />

- Bereiche darzustellen, in denen eine Ablagerungsgefährdung<br />

besteht (vgl. Anh. A-9.15)<br />

Erläuterungsbericht<br />

1140


Aktualisierung 01.05.2004<br />

Folgende Inhalte sind in den Teilen A und B des Erläuterungsberichtes zu<br />

berücksichtigen:<br />

1 Veranlassung, Angaben zur Liegenschaft, Aufgabenstellung<br />

1.1 Veranlassung<br />

1.2 Hausverwaltende Dienststelle<br />

1.3 Liegenschaft (Größe, Bebauung und Nutzung, künftige Entwicklung, u.a. Struktursicherheit,<br />

Zielausbau)<br />

1.4 Örtliche Verhältnisse (Topographie, Geologie, Hydrologie), Öffentlich-rechtliche Anforderungen<br />

und Vereinbarungen (Ergebnis der Verhandlungen mit Behörden), besondere wasserrechtliche<br />

/ -wirtschaftliche Gegebenheiten (z.B. Wasserschutzzonen)<br />

1.5 Übergreifende Sanierungsgesichtspunkte<br />

2 Bestandsdaten des <strong>Abwasser</strong>systems<br />

3 Inspektion<br />

4 Berichte<br />

2.1 <strong>Abwasser</strong>systeme (Länge des <strong>Abwasser</strong>netzes, Größe der befestigten/ unbefestigten Flächen)<br />

2.2 Art des <strong>Abwasser</strong>systems<br />

2.3 Sonderbauwerke<br />

3.1 Optische Inspektion des <strong>Abwasser</strong>systems<br />

3.2 Dichtheitsprüfung<br />

4.1 Zustandsbericht RW<br />

4.2 Zustandsbericht SW<br />

4.3 Zustandsbericht MW<br />

4.4 Zustandsbericht Sonderbauwerke<br />

4.5 Betriebsdaten zur PlanungZustandsbericht Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

4.6 Betriebsdaten zur Planung<br />

5 Generelle planerische Festlegungen<br />

5.1 Wasserrechtliche Vorgaben<br />

5.2 Art des <strong>Abwasser</strong>systems<br />

5.3 Generelle Konzepte<br />

5.4 Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen genereller Alternativen<br />

5.4 Abwägung genereller Alternativen zur weiteren Bearbeitung im Teil B<br />

5.5 Betriebliche Hinweise<br />

Erläuterungsbericht zum LAK, Teil A<br />

1141


Aktualisierung 01.05.2004<br />

6 Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen<br />

6.1 Vorbemessung von Sonderbauwerken<br />

6.2 Festlegung neuer Abschnitte (Neubau)<br />

6.3 Festlegung der haltungsbezogenen Sanierungsart<br />

6.4 Hydraulische Überprüfung der Sanierungsplanung<br />

6.5 Bildung von Sanierungsabschnitten<br />

6.6 Kostenschätzung<br />

6.7 Fortschreibung betrieblicher Hinweise<br />

6.8 Einordnung erforderlicher Baumaßnahmen gemäß RBBau<br />

Die Kernaussagen des gesamten LAK sind zu einer Kurzfassung mit folgenden<br />

Unterlagen zusammenzufassen:<br />

1. Administrative Daten gem. Anh. A-8.5 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> (mit DV-Programm "INKA-Berichtswesen"<br />

ab Version 2.0 zu erzeugen)<br />

2. Zusammenfassung der Erläuterungsberichte (Teile A<br />

und B)<br />

3. Tabellarische Übersicht der:<br />

- geplanten Sanierungsabschnitte<br />

- Sanierungszeiträume<br />

- Kostenschätzung<br />

4. Übersichtslageplan "Sanierungsabschnitte" gemäß<br />

Anh. A-9.4 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

5. Fließschema gemäß Anh. A-9.14 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong>.<br />

Zu den baufachlichen Unterlagen gemäß [RBBau, 1970] gehören folgende<br />

Inhalte:<br />

1. Administrative Daten gem. RBBau: Muster 6 (Kostenermittlung),<br />

Muster 7 (Erläuterungsbericht)<br />

2. Zusammenfassung der Erläuterungsberichte des LAK<br />

(Teile A und B)<br />

3. Tabellarische Übersicht der:<br />

- geplanten Sanierungsabschnitte<br />

- Sanierungszeiträume<br />

- Kostenschätzung<br />

4. Übersichtsplan gemäß Anh. A-9.2 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong><br />

5. Übersichtslageplan „Bestand" gemäß Anh. A-9.3 der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

6. Übersichtslageplan „Sanierungsabschnitte" gemäß<br />

Anh. A-9.4 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

Erläuterungsbericht zum LAK, Teil B<br />

Kurzfassung des LAK<br />

(ES - Bau Teil II)<br />

Baufachliche Unterlagen<br />

(ES - Bau Teil V)<br />

1142


Aktualisierung 01.05.2004<br />

7. Lageplan „Sanierungskonzept“ gemäß Anh. A-9.11 der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>.<br />

A-8.5 Formblätter zum Teil II des Bauantragsder Entscheidungsunterlage<br />

- Bau<br />

neuer Formulartitel<br />

A-8.6 Nutzung des LAKs bei der Aufstellung einer Entscheidungsunterlage-Bau<br />

A-9 Pläne<br />

neues Unterkapitel<br />

keine Änderungen<br />

A-10 Bewirtschaftung und Betrieb<br />

A-10.1 Fristen für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

Die Tabelle 10-2 "Inspektionsfristen für <strong>Abwasser</strong>ableitungssysteme<br />

gemäß Landesverordnungen" wurde dem Stand vom<br />

Dezember 2003 angepasst.<br />

A-11 Gesetze und Regelwerke<br />

ehemals Anhang A-12<br />

Der ehemalige Anhang A-11 "Erlasse" entfällt. Die Erlasse des<br />

BMVg und des BMVBW werden nun unter "Materialien" in den<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> vorgehalten. Ein entsprechender Hinweis<br />

erfolgt durch das neue Unterkapitel A-13.1.1.<br />

A-11.2 Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften<br />

der Länder<br />

A-12 Glossar<br />

Die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der<br />

Länder wurden erweitert und dem Stand vom April 2004 angepasst.<br />

ehemals Anhang A-13<br />

A-13 Verzeichnisse<br />

ehemals Anhang A-14<br />

1143


Aktualisierung 01.05.2004<br />

A-13.1.1 Erlasse des BMVg und des BMVBW<br />

neues Unterkapitel A-13.1.1<br />

A-13.1.2 Fachzeitschriften<br />

unverändert, ehemals Unterkapitel A-13.1.1<br />

A-13.1.3 Literaturangaben<br />

nach Bedarf ergänzt, ehemals Unterkapitel A-13.1.2<br />

1144


Aktualisierung 01.02.2005<br />

Aktualisierung Februar 2005<br />

(Änderungen gegenüber der Version vom Mai 2004)<br />

1 Allgemeines<br />

keine Änderungen<br />

2 Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen<br />

2.5 Erlasse des BMVBW, BMVg und BMF<br />

(1) Die im Rahmen der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen<br />

an abwassertechnischen Anlagen zu beachtenden<br />

Verfahrenserlasse des<br />

> BMVBW (vormals BMBau)<br />

> BMVg und des<br />

> BMF<br />

sind in den <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> an anderer Stelle aufgeführt<br />

(vgl. Anh. A-13.1.1).<br />

3 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />

3.1.3 Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept<br />

(LAK)<br />

Teil B des LAK<br />

(19) Werden verschiedene Konzepte untersucht, sind diese vergleichend<br />

zu bewerten. Dabei sind insbesondere Aspekte der Wirtschaftlichkeit<br />

zu beachten (vgl. Anh. A-8.7 Kostenvergleich und<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung).<br />

3.3.4 Abnahme und Übergabe<br />

(2) Die Abnahme erfolgt durch die Bauverwaltung und richtet sich<br />

nach § 12 VOB/B [VOB, 2002].<br />

(5) Gem. § 12 Nr. 5 VOB/B gilt die Leistung nach Ablauf von 6<br />

Werktagen nach dem Beginn der Benutzung als abgenommen.<br />

Vereinbarungen mit dem Ziel, dass die Abnahme trotz der zwischenzeitlichen<br />

Inbetriebnahme von Teilabschnitten erst nach<br />

der Fertigstellung der Gesamtmaßnahme erfolgen soll, verstoßen<br />

gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind<br />

nicht statthaft.<br />

(6) Für Kanalabschnitte, die in Betrieb gehen sollen, ist eine Teilabnahme<br />

mit optischer Inspektion und Dichtheitsprüfung<br />

durchzuführen.<br />

(5) Die Bauübergabe der abgenommenen Maßnahmen an den<br />

Bedarfsträger richtet sich nach Abschnitt H der [RBBau, 2003].<br />

Abnahme<br />

Teilabnahmen<br />

Übergabe<br />

1145


Aktualisierung 01.02.2005<br />

(6) Die Beseitigung von Mängeln, die erst nach erfolgter Teilabnahme<br />

bzw. nach Abnahme der Gesamtmaßnahme festgestellt<br />

werden, ist unmittelbar nach deren Feststellung innerhalb der<br />

Verjährungsfrist für Mängelansprüche zu fordern.<br />

(7) Werden bei neu hergestellten Kanälen wesentliche Mängel wie<br />

z.B. Undichtigkeiten oder Risse festgestellt, sind diese Kanäle<br />

grundsätzlich zu erneuern. Sind die Kosten einer Erneuerung<br />

unverhältnismäßig hoch, so können auch Reparaturverfahren<br />

und Renovierungen in Verbindung mit Preisabschlägen vereinbart<br />

werden. Nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung<br />

beginnt gem. § 13 der VOB/B [VOB, 2002] für diese Leistung<br />

eine Verjährungsfrist von mindestens 2 Jahren neu.<br />

(8) Mängel an sanierten Kanälen sind in geeigneter Weise zu<br />

beheben. Es ist sicherzustellen, dass nach der Nachbesserung<br />

keine Verschlechterung der geforderten Haltbarkeit eingetreten<br />

ist.<br />

4 Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen<br />

keine Änderungen<br />

5 Dokumentation<br />

5.1 Datenarten<br />

(3) Die abwassertechnischen Fachdaten beinhalten die fachtechnische<br />

Basis zur Planung und zum Bau von abwassertechnischen<br />

Anlagen. Zugleich sind sie die Grundlage für den<br />

Betrieb. Inhalt und Umfang der abwassertechnischen Fachdaten<br />

werden mit den <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> festgelegt und in<br />

> abwassertechnische Stammdaten,<br />

> bautechnische Zustandsdaten und<br />

> hydraulische Zustandsdaten<br />

Mängel<br />

Fachdaten<br />

1146


Aktualisierung 01.02.2005<br />

gruppiert. Der Austausch der Fachdaten erfolgt über die ISY-<br />

BAU-Austauschformate, deren Gruppierung in Tab. 5 - 1 dargestellt<br />

ist.<br />

Tab. 5 - 1 <strong>Abwasser</strong>technische Fachdaten<br />

Datengruppe Inhalt ISYBAU - Austauschformat<br />

(1)<br />

<strong>Abwasser</strong>technische<br />

Stammdaten<br />

Bautechnische Zustandsdaten<br />

Hydraulische Zustandsdaten<br />

A-1 Definitionen<br />

keine Änderungen<br />

A-2 Reinigung und Inspektion<br />

keine Änderungen<br />

A-3 Zustandsklassifizierung und -bewertung<br />

keine Änderungen<br />

A-4 Hydraulische Berechnungen<br />

keine Änderungen<br />

A-5 Regenwasserbewirtschaftung<br />

keine Änderungen<br />

A-6 Sanierungsverfahren<br />

keine Änderungen<br />

Stammdaten von Haltungen, Schächten und deren<br />

logische Verknüpfung<br />

Typ K<br />

Stammdaten von Anschlussleitungen Typ LK<br />

Stammdaten von Sonderbauwerken Typ ST<br />

Stammdaten von Kanalsanierungsmaßnahmen TYP KS<br />

Stammdaten von Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

Geometriedaten aller abwassertechnischen Anlagen<br />

TYP VA, BO,<br />

GW, UF, RN<br />

Typ V<br />

Inspektionsdaten von Haltungen Typ H<br />

Inspektionsdaten von Schächten Typ S<br />

Inspektionsdaten von Anschlussleitungen Typ LH<br />

Inspektionsdaten von Sonderbauwerken Typ Z<br />

Daten zur Synchronisation von Inspektionsdaten<br />

und digitalen Zustandsfilmen<br />

Ergebnisdaten aus hydraulischen Berechnungen<br />

für Haltungen und Schächte<br />

Ergebnisdaten aus hydraulischen Berechnungen<br />

für Sonderbauwerke<br />

Typ ZF<br />

Typ EY<br />

Typ SY<br />

(1) Die aktuelle Version der jeweiligen Formattypen ist in Anhang A-7.1dokumentiert.<br />

1147


Aktualisierung 01.02.2005<br />

A-7 ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong><br />

Die Formatdefinitionen sind nicht übertragbar auf die Austauschformate<br />

Typ ZF (Zustandsfilme) und Typ V (Vermessung), da diese im XML<br />

(Extensible Markup Language)-Format definiert sind. Entsprechende<br />

Informationen sind direkt bei der Formatbeschreibung dieser beiden Austauschformate<br />

zu finden.<br />

A-7.1 ISYBAU-Identifikationsrecords A und B<br />

> Die Records A und B sind jedem ISYBAU-Austauschformat<br />

<strong>Abwasser</strong>, d.h. jedem Typ, voranzustellen.<br />

> Abweichend davon sind in den Austauschformaten<br />

Typ ZF und Typ V die Identifikationsrecords in einem<br />

zusammenhängenden Datenblock "RekordAB" definiert.<br />

Neben der Angabe des nachfolgend zu erwartenden Datenbestandes ist<br />

die Bezeichnung der verwendeten ISYBAU-Austauschformat-Version<br />

erforderlich. Die Tab. A-7 - 1 gibt den aktuellen Stand wieder.<br />

Tab. A-7 - 1 Aktuelle ISYBAU-Austauschformate<br />

Version Einführung Format-Typen<br />

0196 Januar 1996 K, LK, ST, H, LH, S, Z, SY, EY<br />

0196 Juli 2000 KS, UF, VA, BO, GW, RN<br />

0601 Juni 2001 H, LH, S (1)<br />

0403 April 2003 ZF<br />

1103 November 2003 V<br />

(1)<br />

Die Version 0601 für diese Formattypen unterscheidet sich lediglich<br />

inhaltlich von der Version 0196. Sie ist bei Anwendung der<br />

Inspektionstexte gem. Anhang A-2.7 und A-2.9 zu verwenden.<br />

A-7.2 Stammdaten<br />

A-7.2.1 ISYBAU-Austauschformat Typ K (Kanalstammdaten)<br />

Spalte Format Bezeichnung Bemerkungen<br />

Block I (Schachtstammdaten)<br />

1 - 2 A(2)<br />

Record 1<br />

"KS" (obligatorische Angabe)<br />

3 - 4 I(2) Recordnummer (obligatorisch "1")<br />

5 - 14 A(10) Schachtbezeichnung 1<br />

15 - 24 A(10) alte Schachtbezeichnung 2<br />

25 - 35 F(11.3) Rechtswert Schacht [m] 3<br />

36 - 46 F(11.3) Hochwert Schacht [m] 3<br />

1148


Aktualisierung 01.02.2005<br />

Bem.-Nr. Erläuterung/Bedeutung<br />

1 Schachtbezeichnung siehe Anhang A-1.1.1<br />

2 "alte" Bezeichnung, die nach der Umstellung des Ordnungssystems<br />

neben der "neuen" Bezeichnung mitgeführt werden<br />

kann<br />

3 Die Rechts- und Hochwerte sind die Koordinaten der<br />

Schachtdeckelmittelpunkte und beziehen sich i.d.R. auf das<br />

Gauß-Krüger-Koordinatensystem. Die Koordinatenwerte sind<br />

stets vollständig anzugeben.<br />

A-7.2.5 ISYBAU-Austauschformat Typ V (Vermessung)<br />

A-8 LAK<br />

neues Unterkapitel<br />

A-8.1 Liste zur LAK Abwicklung<br />

Tab. A-8 - 1 Projektvorbereitung, -bearbeitung und -abwicklung - LAK / Teil A<br />

Prüfung und Abgleich erhobener Daten<br />

11 Kontrolle der<br />

> Kanalstammdaten<br />

> Vermessung<br />

> Hydraulik<br />

> abwassertechnische Stammdaten<br />

> bautechnischen Zustandsdaten<br />

> hydraulische Zustandsdaten<br />

auf Einhaltung der Konventionen in den ISYBAU-Austauschformaten<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

Formatüberprüfung der Daten mit dem Prüfmodul der Erfassungssoftware<br />

12 Abgleich und Ergänzung der Daten<br />

> Abgleich zwischen Vermessungsdaten Stammdaten und<br />

Daten aus der optischen Inspektion<br />

> Ergänzung, Bearbeitung und Vervollständigung fehlender<br />

Datenfelder<br />

Tab. A-8 - 2 Projektvorbereitung, -bearbeitung und -abwicklung - LAK / Teil B<br />

Generelle Planung<br />

2 > Untersuchung und Bewertung von Lösungsmöglichkeiten für<br />

festgestellte Mängel gemäß LAK, Teil A<br />

> Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen<br />

> Im Bedarfsfall:<br />

Kostenvergleich / Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

> ISYBAU-Austauschformate<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

> Leistungskatalog zum LAK<br />

> ISYBAU-Austauschformate<br />

<strong>Abwasser</strong><br />

> Leistungskatalog zum LAK<br />

> Technische Spezifikationen<br />

zum LAK<br />

> Planung und Ausführung<br />

von Baumaßnahmen<br />

> Sanierungsverfahren<br />

> Hydraulische Berechnungen<br />

> Regenwasserbewirtschaftung<br />

> Technische Spezifikationen<br />

zum LAK<br />

> Kostenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

1149


Aktualisierung 01.02.2005<br />

A-8.2 Hinweise für den AG zur Projektabwicklung<br />

A-8.2.1 Hinweise für den AG zur Verwendung der Honoraranfragen<br />

LAK, Teile A und B<br />

Das ISYBAU-Austauschformat Typ V (Vermessung) ist mit dem Schnittstellen-Update<br />

der Erfassungssoftware "KanDATA Windows" von Dezember<br />

2004 DV-technisch nutzbar. Hinweise zu Inhalten und Verwendung<br />

dieses Austauschformates sind der Formatbeschreibung im Anhang A-<br />

7.2.5 zu entnehmen.<br />

A-8.3 Honoraranfragen (Muster),<br />

Leistungskataloge (Muster) und<br />

Technische Spezifikationen<br />

A-8.3.1 Honoraranfrage LAK, Teil A (Muster)<br />

für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzeptes (LAK)<br />

2 Allgemeine Anforderungen:<br />

> Vermessungsdaten des <strong>Abwasser</strong>systems werden digital<br />

in folgender Form zur Verfügung gestellt:<br />

O als Daten im ISYBAU-Austauschformat Typ V<br />

O als Daten im ISYBAU-Austauschformat Typ K / LK, wobei nur<br />

die "V"-Felder gemäß TS 1 sowie die Felder für die Schacht-<br />

bzw. Anschlusspunktbezeichnung ausgefüllt sind<br />

O Vermessungsdaten werden vom Vermesser gemäß Beispiel<br />

aus TS 1 ergänzt<br />

O als digitale Daten in tabellarischer Form (z.B. ASCII, csv, usw.)<br />

O im Format:<br />

...................................................................................................<br />

Leistungen des AN, die sich hieraus im Zusammenhang<br />

mit der Erstellung der Daten der ISYBAU-Austauschformate<br />

K, LK und V ergeben, sind in Pos. A.2 einzurechnen<br />

(vgl. TS 1).<br />

1150


Aktualisierung 01.02.2005<br />

3 Leistungsumfang und Vergütung<br />

3.1 Tabellarische Zusammenstellung<br />

Die im Leistungskatalog beschriebenen und dementsprechend im Folgenden<br />

tabellarisch zusammengestellten Positionen sind als Einzelleistungen<br />

zu kalkulieren.<br />

Die Vergütung der Leistungen des Teil A erfolgt anhand der in der folgenden<br />

Tabelle angegebenen Vergütung je Einheit unter Berücksichtigung<br />

der tatsächlich ermittelten Mengen. Die eingetragenen Mengen geben<br />

den voraussichtlichen Umfang an.<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

1 A.1 ha<br />

Datenerhebung<br />

Prüfung vorhandener Bestandsunterlagen<br />

2 A.2 km Erfassung, Prüfung und Aktualisierung der<br />

bautechnischen Bestandsdaten<br />

O Typ K Kanalstammdaten<br />

O Typ LK Leitungsstammdaten<br />

O Typ KS Kanalsanierungsmaßnahmen<br />

O Typ V Geometriedaten<br />

Planung und Überwachung von Kanalreinigung und optischer Inspektion<br />

3 A.3 psch Vorläufiger Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

4 A.4 psch LV Kanalreinigung<br />

5 A.5 psch LV Optische Inspektion<br />

6 A.6 Std /<br />

psch<br />

(1)<br />

7 A.7 Std /<br />

psch<br />

(1)<br />

Überwachung Kanalreinigung<br />

O Stundenbasis<br />

O pauschal<br />

Überwachung optische Inspektion<br />

O Stundenbasis<br />

O pauschal<br />

Prüfung und Abgleich erhobener Daten<br />

8 A.8 km Kontrolle Zustandsdaten<br />

O Typ H Bauzustand Haltungen<br />

O Typ LH Bauzustand Leitungen<br />

O Typ S Bauzustand Schächte<br />

O analoge Videoaufzeichnungen<br />

O digitale Zustandsfilme und Typ ZF<br />

(Ansteuerung digit. Zustandsfilme)<br />

9 A.9 Stck Berechnung der Koordinaten der AP-Punkte<br />

10 A.10 km Abgleich der erhobenen Stamm- und<br />

Zustandsdaten<br />

11 A.11 Stck Berechnung von Knickpunkten für<br />

O Haltungen<br />

O Leitungen<br />

Gesamtvergütung<br />

1151


Aktualisierung 01.02.2005<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

12 A.12 psch Übersichtsplan<br />

Erstellung von Bestandsplänen<br />

13 A.13 ha Übersichtslageplan "Bestand"<br />

14 A.14 km Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

15 A.15 km Bedarfsposition: Maßstabsveränderung<br />

Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

Zustandsbewertung Bautechnik<br />

16 A.16 psch Bautechnische Zustandsbewertung SW<br />

17 A.17 psch Bautechnische Zustandsbewertung RW<br />

18 A.18 psch Bautechnische Zustandsbewertung MW<br />

19 A.19 km Lageplan<br />

"Bautechnische Zustandsbewertung“<br />

20 A.20 km Haltungen und Leitungen im Netzplan "Kanalschäden“<br />

darstellen<br />

O Darstellung d. maßg. Schadens mit 7, Dar-<br />

stellung weiterer Sch. mit nur 1 Stelle<br />

O Darstellung aller Schäden 7-stellig<br />

21 A.21 Stck Schächte im Netzplan "Schachtschäden“<br />

darstellen<br />

Zustandsbewertung Hydraulik<br />

22 A.22 ha Lageplan<br />

"Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss“<br />

23 A.23 km Trockenwetterhydraulik (Bestand)<br />

O vereinfachter Nachweis<br />

O detaillierter Nachweis<br />

24 A.24 ha Lageplan<br />

"Einzugsgebiet Regenwasserabfluss“<br />

25 A.25 km Niederschlagabflussberechnung (Bestand)<br />

O Nachrechnung (Zeitbeiwertverfahren)<br />

O Nachrechnung hydrodynamisch als:<br />

O Einzelsimulation (z.B. Modellregen)<br />

O Seriensimulation<br />

26 A.26 psch Zustandsbewertung Hydraulik (Bestand)<br />

27 A.27 km Lageplan<br />

"Hydraulische Zustandsbewertung“ (Bestand)<br />

Betriebliche Hinweise<br />

28 A.28 psch Übernahme und Berücksichtigung der<br />

Betriebsdaten zur Planung<br />

29 A.29 km Lageplan<br />

"Ablagerungsgefährdete Kanäle“<br />

Gesamtvergütung<br />

1152


Aktualisierung 01.02.2005<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

30 A.30 psch SW-Zustandsbericht<br />

31 A.31 psch RW-Zustandsbericht<br />

32 A.32 psch MW-Zustandsbericht<br />

Zustandsberichte<br />

Sonderbauwerke: Bestandserfassung und Inspektion<br />

33 A.33 Stck Bestandsdatenerfassung Speichereinrichtung<br />

(Typ ST)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

34 A.34 Stck Speichereinrichtung - Bauwerkszeichnung<br />

35 A.35 Stck Inspektion Speichereinrichtung (Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

36 A.36 Stck Bestandsdatenerfassung Trenn- und Aufbereitungsanlage<br />

(Typ ST)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

37 A.37 Stck Trenn- und Aufbereitungsanlage - Bauwerkszeichnung<br />

38 A.38 Stck Inspektion Trenn- und Aufbereitungsanlage<br />

(Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

39 A.39 Stck Bestandsdatenerfassung Kläranlage (Typ ST)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

40 A.40 Stck Kläranlage - Bauwerkszeichnung<br />

41 A.41 Stck Inspektion Kläranlage (Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

42 A.42 Stck Bestandsdatenerfassung Einleitungsstelle<br />

(Typ ST)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

43 A.43 Stck Einleitungsstelle - Bauwerkszeichnung<br />

Gesamtvergütung<br />

1153


Aktualisierung 01.02.2005<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

44 A.44 Stck Inspektion Einleitungsstelle (Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

45 A.45 Stck Bestandsdatenerfassung Unterbauwerk (Typ<br />

ST; Bauwerkstyp 5-8)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

46 A.46 Stck Unterbauwerk - Bauwerkszeichnung<br />

47 A.47 Stck Inspektion Unterbauwerk (Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

48 A.48 psch Zustandsbericht Sonderbauwerke<br />

Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung: Bestandserfassung und Inspektion<br />

49 A.49 Stck Bestandsdatenerfassung Versickerungsanlage<br />

(Typ VA)<br />

O mit Ortsbegehung<br />

O ohne Ortsbegehung (aus vorh. Unterlagen)<br />

50 A.50 Stck Versickerungsanlage - Zeichnung<br />

51 A.51 psch Erfassung von Umfelddaten für Versickerungsanlagen<br />

im Format Typ UF aus vorhandenen<br />

Unterlagen bzw. Datenbeständen<br />

52 A.52 Stck Erfassung von Bodenkennwerten im Format<br />

Typ BO aus vorhandenen Unterlagen bzw.<br />

Datenbeständen<br />

53 A.53 Stationsjahre<br />

Erfassung von Grundwassermessdaten im<br />

Format Typ GW im Zeitintervall von<br />

O Wochen<br />

O Monaten<br />

O Jahren<br />

54 A.54 Stck Inspektion Versickerungsanlage<br />

O ohne Infiltrationsversuche<br />

O mit Infiltrationsversuchen<br />

(Methode: ......................................................)<br />

55 A.55 Stck Bestandsdatenerfassung Regenwassernutzungsanlage<br />

(Typ RN)<br />

O mit Ortsbegehung<br />

O ohne Ortsbegehung (aus vorh. Unterlagen)<br />

56 A.56 Stck Regenwassernutzungsanlage - Zeichnung<br />

57 A.57 Stck Inspektion Regenwassernutzungsanlage<br />

58 A.58 psch Zustandsbericht Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

Gesamtvergütung<br />

1154


Aktualisierung 01.02.2005<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

A-8.3.2 Leistungskatalog zum LAK, Teil A (Muster)<br />

1 Bestands- und Zustandserfassung<br />

1.2 Planung und Überwachung von Kanalreinigung und optischer<br />

Inspektion<br />

Pos. A.6 Überwachung Kanalreinigung<br />

Erläuterungsbericht zum LAK, Teil A<br />

59 A.59 psch Berichte zum LAK, Teil A<br />

60 A.60 psch Zusammenstellung LAK, Teil A<br />

Nach Aufwand vergütete Leistungen<br />

61 A.61 Std Honorarsatz "Auftragnehmer“<br />

62 A.62 Std Honorarsatz "Ingenieur“<br />

63 A.63 Std Honorarsatz "Techniker“<br />

64 A.64 Std Honorarsatz "technischer Zeichner“<br />

Summe :<br />

(1)<br />

nicht Zutreffendes bitte streichen<br />

Überwachung der Kanalreinigung durch den Techniker oder den Ingenieur<br />

mit folgenden Leistungen:<br />

> Koordinierung und Überwachung der Einsätze von Spül-/<br />

Saugwagen,<br />

> Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit<br />

dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik und den einschlägigen Vorschriften,<br />

> Führen eines Bautagebuchs,<br />

> Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,<br />

> Rechnungsprüfung.<br />

Der Auftragnehmer hat Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich<br />

nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet.<br />

Die Abrechnung erfolgt gemäß Eintragung des AG im Abschnitt 3.1<br />

"Tabellarische Zusammenstellung" der Honoraranfrage Teil A entweder<br />

pauschal oder alternativ nach Anwesenheitsstunden auf der Liegenschaft<br />

auf Stundenbasis gemäß Nachweis (siehe hierzu auch Abschnitt 2 "Allgemeine<br />

Anforderungen" der Honoraranfrage Teil A).<br />

Gesamtvergütung<br />

1155


Aktualisierung 01.02.2005<br />

Pos. A.7 Überwachung optische Inspektion<br />

Überwachung der optischen Inspektion durch den Ingenieur mit folgenden<br />

Leistungen:<br />

> 2-tägige, ständige Anwesenheit des AN zu Beginn der opt.<br />

Inspektion,<br />

> Überprüfung vor Ort durch den AN (mindestens 1 Stunde/<br />

Tag),<br />

> Prüfung der Ausrüstung, der Dokumentation einschl. der<br />

Videoaufzeichnungen sowie der Kamerageschwindigkeit<br />

etc. gemäß Anh. A-2 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> auf sachgerechte<br />

Durchführung,<br />

> Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit<br />

dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik und den einschlägigen Vorschriften,<br />

> Führen eines Bautagebuchs,<br />

> Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,<br />

> Rechnungsprüfung.<br />

Die Abrechnung erfolgt gemäß Eintragung des AG im Abschnitt 3.1<br />

"Tabellarische Zusammenstellung" der Honoraranfrage Teil A entweder<br />

pauschal oder alternativ nach Anwesenheitsstunden auf der Liegenschaft<br />

auf Stundenbasis gemäß Nachweis (siehe hierzu auch Abschnitt 2 "Allgemeine<br />

Anforderungen" der Honoraranfrage Teil A).<br />

1.3 Prüfung und Abgleich erhobener Daten<br />

Pos. A.9 Berechnung der Koordinaten der AP-Punkte<br />

Berechnung der Koordinaten der AP-Punkte (Anschlusspunkte) an Haltungen<br />

und Leitungen aus den Angaben der optischen Inspektion (Typ H,<br />

LH gemäß Pos. A.8).<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl der berechneten AP-Punkte in<br />

Stück.<br />

Pos. A.10 Abgleich der erhobenen Bestandsdaten der Typen K<br />

Stamm- und LKZustandsdaten<br />

Abgleich der gemäß Pos. A.2 erhobenen Bestandsdaten der Typen K und<br />

LK Stammdaten (z.B. Durchmesser, Material) mit den Daten aus der optischen<br />

Inspektion aus Pos. A.8 und Ergänzung der gemäß Pos. A.9<br />

berechneten Koordinaten.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Länge der in den Stammdaten erfassten<br />

Haltungen und Leitungen in km.<br />

1156


Aktualisierung 01.02.2005<br />

Pos. A.11 Berechnung von Haltungs- und Leitungsknickpunkten<br />

Berechnung der Koordinaten von Knickpunkten der Anschlussleitungen<br />

und/oder Haltungen aus den Informationen der optischen Inspektion (Typ<br />

H, LH gemäß Pos. A.8). Die Übergabe der Haltungs-/Leitungsverläufe an<br />

den AG erfolgt im ISYBAU-Austauschformat Typ V.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl der berechneten Punkte in Stück.<br />

neu eingefügte Position, alle weiteren Positionen ändern sich<br />

entsprechend<br />

3 Sonderbauwerke: Bestandserfassung und Inspektion<br />

Allgemeine Anforderungen "Bestandserfassung und Inspektion von Sonderbauwerken":<br />

Im Rahmen einer Bestandserfassung von Sonderbauwerken sind folgende<br />

Leistungen des AN erforderlich:<br />

> Erhebung von Bestandsdaten im ISYBAU-Austauschformat<br />

Typ ST und Lieferung der Daten an den AG nach Prüfung<br />

gem. Anh. A-8.1 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

> Erstellung einer Bauwerkszeichnung gem. Anhang A-9.1<br />

> Jedes Hauptbauwerk (Bauwerkstyp 1-4) ist zur Herstellung<br />

der Netzverknüpfung zusätzlich im ISYBAU-Austauschformat<br />

Typ K als Schacht zu definieren.<br />

> Erhobene geometrische Daten zur flächenförmigen Ausprägung<br />

von Sonderbauwerken sind im ISYBAU-Austauschformat<br />

Typ V zu übergeben.<br />

4 Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung:<br />

Bestandserfassung und Inspektion<br />

Allgemeine Anforderungen "Bestands- und Zustandserfassung von Anlagen<br />

der Regenwasserbewirtschaftung":<br />

Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung sind aus vorhandenen Unterlagen<br />

bzw. Datenbeständen oder durch eine Ortsbegehung zu erfassen. Im<br />

Rahmen einer Bestandserfassung sind folgende Leistungen des AN erforderlich:<br />

> Erfassung von Bestandsdaten im ISYBAU-Austauschformat<br />

Typ VA bzw. RN und Lieferung der Daten an den AG<br />

nach Prüfung gem. Anh.A-8.1 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>.<br />

> Erstellung einer Anlagenzeichnung gem. Anhang A-9.1.<br />

Bis zu einer einheitlichen Regelung in der BFR Verm bzw.<br />

den <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> ist die Güte der Zeichnung<br />

durch den AG vorzugeben.<br />

> Erhobene geometrische Daten zur flächenförmigen Ausprägung<br />

von Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

sind im ISYBAU-Austauschformat Typ V zu übergeben.<br />

Bestandserfassung<br />

Bestandserfassung<br />

1157


Aktualisierung 01.02.2005<br />

A-8.3.3 Honoraranfrage LAK, Teil B (Muster)<br />

für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzeptes (LAK)<br />

keine Änderungen<br />

A-8.3.4 Leistungskatalog zum LAK, Teil B (Muster)<br />

keine Änderungen<br />

A-8.3.5 Technische Spezifikationen zum LAK<br />

TS 1 Datenerfassung im LAK<br />

Die Zuständigkeit für die Erhebung der Daten obliegt unterschiedlichen<br />

Beteiligten. In der folgenden Tabelle bedeuten:<br />

I = Ing.-Büro (AN)<br />

erhebt<br />

U = Untersucher/ Inspekteur<br />

erhebt<br />

V = Vermesser<br />

erhebt<br />

Die in der folgenden Tabelle mit V gekennzeichneten Datenfelder sind<br />

bereits bei einer früheren Vermessung erhoben worden und liegen digital<br />

vor. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen des AN (I)<br />

ergeben sich gemäß Honoraranfrage, Teil A, Abschnitt 2 "Allgemeine<br />

Anforderungen".<br />

Format Block Record Spalte Erhebung<br />

ID-Record - A 1-72 I<br />

B 1-80 I<br />

Typ K (1)<br />

I 1 1-24 I<br />

25-57 V<br />

59-80 I<br />

2 1-55 I<br />

56-63 V<br />

64-80 I<br />

3 1-47 I<br />

48 V<br />

II 1 1-44 I<br />

45-62 V<br />

II-Ende 1-Ende 63-Ende I<br />

Typ ST, Typen 1 bis 4 - 1 1-80 I<br />

2 1-33 I<br />

35-57 V<br />

59-78 I<br />

3- Ende 1-Ende I<br />

Typ ST, Typen 5 bis 8 komplett I<br />

Zuständigkeiten<br />

1158


Aktualisierung 01.02.2005<br />

Format Block Record Spalte Erhebung<br />

Typ LK I 1 1-32 I<br />

40-75 V / I (2)<br />

77-80 I<br />

2 1-80 I<br />

II 1 1-46 I<br />

47-62 V<br />

1-Ende 63-Ende I<br />

Typ V komplett V / I (3)<br />

Typ H - 1 1-80 U<br />

2 1-49 U<br />

3 1-74 U<br />

78-80 I<br />

4 1-80 U / I (4)<br />

Typ S - 1 1-80 U<br />

2 1-21 U<br />

22-23 I<br />

3 1-80 U<br />

Typ Z komplett U / I (5)<br />

Typ LH - 1 1-80 U<br />

2 1-52 U<br />

3 1-76 U<br />

79-80 I<br />

4 1-80 U<br />

Typ ZF komplett U<br />

Typ SY (alle) komplett I<br />

Typ EY komplett I<br />

Typ KS komplett I<br />

Typ VA - 1 1-80 I<br />

2 1-33 I<br />

35-78 V<br />

3 1-69 I<br />

4 1-77 I<br />

5 1-59 I<br />

6 1-49 I<br />

Typ BO - 1 1-80 I<br />

2 1-14 I<br />

15-38 I (6)<br />

39-79 I<br />

3 1-80 I<br />

Typ GW - 1 1-80 I<br />

2 1-14 I<br />

15-38 V<br />

41-80 I<br />

3 1-46 I<br />

47-60 V<br />

61-80 I<br />

4 1-80 I<br />

1159


Aktualisierung 01.02.2005<br />

Format Block Record Spalte Erhebung<br />

Typ UF - 1 1-80 I<br />

2 1-14 I<br />

35-78 V<br />

3 1-52 I<br />

4 1-79 I<br />

Typ RN - 1 1-80 I<br />

2 1-33 I<br />

35-78 V<br />

3 1-79 I<br />

4 1-70 I<br />

(1)<br />

Zu Typ K: Auch Schächte, die keine Regelschächte sind, müssen<br />

gemäß Typ K erfasst werden.<br />

(2)<br />

(3)<br />

A-8.7 Kostenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

A-9 Pläne<br />

Zu Typ LK: Sofern der jeweilige Bis- bzw. AP-Punkt nicht vom<br />

Vermesser eingemessen werden kann (z.B. weil kein Schacht<br />

oder eine entsprechende Öffnung vorhanden ist), sind die jeweiligen<br />

Daten durch den AN auf Grundlage der Daten des Untersuchers<br />

(H und LH), zu berechnen. Für Regenfallrohre (RR),<br />

Straßenabläufe (SE), Abläufe von Entwässerungsrinnen (ER)<br />

und Gebäudeanschlüsse (GA) gilt, dass diese i.d.R. vermessungstechnisch<br />

erfassbar sind.<br />

Zu Typ V: Wird der Typ V vertraglich vereinbart, sind die mit V<br />

gekennzeichneten Datenfelder und zusätzliche geometrische<br />

Daten der abwassertechnischen Anlagen in diesem Format zu<br />

übergeben. Die Übergabe der V-Datenfelder in den anderen<br />

Austauschformaten bleibt hiervon unbenommen.<br />

Hinweise zu Inhalten und Verwendung des Austauschformates<br />

Typ V sind der Formatbeschreibung im Anhang A-7.2.5 zu entnehmen.<br />

(4) Die Schadensklasse des Einzelschadens ist nicht vom Inspekteur<br />

anzugeben. Sie ist als Ergebnis der Zustandsklassifizierung<br />

vom Ingenieur einzutragen (vgl. Anh. A-2.7).<br />

(5)<br />

Zu Typ Z: Komplette Erhebung durch den Ingenieur oder den<br />

Untersucher gemäß Vertrag.<br />

(6) Die Koordinaten z.B. einer Bohrung sind von demjenigen zu<br />

erheben, der die Bohrung durchführt. Der Ingenieur hat die<br />

Daten in das Format BO einzutragen. Liegen dem Ingenieur<br />

keine Daten vor, so können diese ggf. aus Plänen abgeleitet<br />

werden.<br />

neues Unterkapitel<br />

A-9.1 Inhalte von Plänen und deren Darstellungsart<br />

Sollen Anlagenzeichnungen von Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

angefertigt werden, so sind i.d.R. ein Grundriss sowie zwei Vertikalschnitte<br />

in einem der Anlage angepassten Maßstab anzufertigen.<br />

A-10 Bewirtschaftung und Betrieb<br />

keine Änderungen<br />

Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

1160


Aktualisierung 01.02.2005<br />

A-11 Gesetze und Regelwerke<br />

keine Änderungen<br />

A-12 Glossar<br />

-Zusätzliche Begriffe sind z.B. in: [DIN EN 752, 1996/1998], [DIN-<br />

Taschenbuch 211, 1996], [ATV-DVWK-A 118, 1999] und [W. Bischofsberger,<br />

W. Hegemann, 1993] zu finden.<br />

Tab. A-12 - 1 Begriffe<br />

Begriff Erläuterung<br />

Annuität siehe Jahreskosten<br />

Barwert Wert einer nominalen Kostengröße im Bezugszeitpunkt<br />

Investitionskosten einmalig aufzuwendende Kosten zur Erstellung, zum Erwerb und zur Erneuerung<br />

von Anlagen; zeitliche Staffelung ist möglich<br />

Investitionszeitpunkt Zeitpunkt einer Investition gegenüber dem Bezugszeitpunkt<br />

Jahreskosten durchschnittliche jährliche Kosten über den Untersuchungszeitraum (inkl. Berücksichtigung<br />

der unterschiedlichen Zeitpunkte der Kostenentstehung über eine<br />

finanzmathematische Umrechnung)<br />

laufende Kosten in der Betriebsphase regel- oder unregelmäßig wiederkehrende Aufwendungen<br />

zum Betrieb, zur Wartung, Unterhaltung und Überwachung von Anlagen<br />

monetär in Geldeinheiten quantifizierbar<br />

Nutzungsdauer erwartungsgemäße Lebensdauer einer Anlage oder eines Anlagenteils<br />

Projektkostenbarwert Summe aller einem Projekt zugehörigen Barwerte<br />

Reinvestitionskosten Kosten für eine erneute Investition in Anlagen, die während des zugrunde gelegten<br />

Zeitraums zu ersetzen sind, d.h. deren Nutzungsdauern kürzer sind als der<br />

Untersuchungszeitraum<br />

Untersuchungszeitraum Betrachtungsdauer bzw. Betrachtungszeitraum<br />

A-13 Verzeichnisse<br />

keine Änderungen<br />

A-13.1 Literaturverzeichnis<br />

keine Änderungen<br />

A-13.1.1 Erlasse des BMVg, BMVBW und des BMF<br />

Die wichtigsten Erlasse des<br />

> Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg),<br />

> Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

(BMVBW) und des<br />

> Bundesministeriums der Finanzen (BMF)<br />

werden im Internet unter<br />

> www.arbeitshilfen-abwasser.de<br />

1161


Aktualisierung 01.02.2005<br />

im Bereich "Materialien" vorgehalten. Der Zugriff auf die<br />

Erlasse erfolgt passwortgeschützt.<br />

A-13.1.2 Fachzeitschriften<br />

keine Änderungen<br />

A-13.1.3 Literaturangaben<br />

nach Bedarf ergänzt<br />

A-13.2 Abkürzungsverzeichnis<br />

keine Änderungen<br />

A-13.3 Adressenverzeichnis<br />

nach Bedarf ergänzt<br />

1162


Aktualisierung 01.07.2005<br />

Aktualisierung Juli 2005<br />

(Änderungen gegenüber der Version vom Februar 2005)<br />

1 Allgemeines<br />

(2) Bezüglich der in dieser Spezifikation genannten Normen, anderen<br />

Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf<br />

Erzeugnisse/Prüfverfahren beziehen, gilt, dass auch Erzeugnisse/Prüfverfahren<br />

angewendet werden dürfen, die Normen<br />

oder sonstigen Bestimmungen und/oder technischen Vorschriften<br />

anderer Mitgliedstaaten der EU oder anderer Vertragsstaaten<br />

des EWR oder der Türkei entsprechen, sofern das geforderte<br />

Schutzniveau auf Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit<br />

gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.<br />

(3) Die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> werden in der aktuellen Fassung im<br />

Internet unter der Adresse<br />

> www.arbeitshilfen-abwasser.de<br />

im HTML- und PDF-Format ohne Zugangsbeschränkung vorgehalten.<br />

Im Internet erfolgt künftig eine kontinuierliche Aktualisierung<br />

der <strong>Arbeitshilfen</strong>. Die letzte Aktualisierung wird durch<br />

das Datum kenntlich gemacht und in der Änderungsverfolgung<br />

dokumentiert.<br />

2 Rechtliche und fachtechnische Grundlagen<br />

keine Änderungen<br />

3 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />

keine Änderungen<br />

4 Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen<br />

keine Änderungen<br />

5 Dokumentation<br />

keine Änderungen<br />

A-1 Definitionen<br />

keine Änderungen<br />

A-2 Reinigung und Inspektion<br />

keine Änderungen<br />

A-3 Zustandsklassifizierung und -bewertung<br />

keine Änderungen<br />

A-4 Hydraulische Berechnungen<br />

keine Änderungen<br />

Geltungsbereich<br />

Vertrieb<br />

1163


Aktualisierung 01.07.2005<br />

A-5 Regenwasserbewirtschaftung<br />

Bis vor wenigen Jahren wurde dem Ableitungsprinzip in der Kanalisationstechnik<br />

noch eine fast ausschließliche Priorität eingeräumt, indem<br />

man die schnellstmögliche Ableitung des anfallenden Niederschlages<br />

zum Gewässer hin vorsah. Dabei blieb unberücksichtigt, welche wasserwirtschaftlichen<br />

Nachteile mit der konventionellen Niederschlagsentwässerung<br />

einhergehen:<br />

> verminderte Grundwasserneubildung<br />

> quantitative Belastung der Fließgewässer (Hochwasserverstärkung)<br />

> Schmutzbelastung der Fließgewässer durch Trennsysteme<br />

und/oder Überlaufereignisse der Mischsysteme<br />

> bei Mischsystemen: Kosten der Regenwasserbehandlung<br />

für Speicherbecken und Kläranlagenausbau<br />

Vor diesem Hintergrund wird heute hat sich mittlerweile die naturnahe<br />

Regenwasserbewirtschaftung gefordert etabliert und wird nach Möglichkeit<br />

umgesetzt. Vorrangige Aufgabe der Regenwasserbewirtschaftung ist<br />

die Vermeidung des Niederschlagsabflusses über Kanäle wo immer dies<br />

möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Damit ist vielfach die Planung der<br />

Niederschlagsentwässerung in bebauten Gebieten von einer reinen Entsorgungsaufgabe<br />

zu einer Bewirtschaftungsaufgabe geworden.<br />

Eine Dokumentation der Formate zur Regenwasserbewirtschaftung befindet<br />

sich im Anhang A-7.5.<br />

Der Austausch von Stammdaten von Regenwasserbewirtschaftungsanlagen<br />

erfolgt gem. Anhang A-7.<br />

A-5.1 Regenwasserversickerung<br />

A-5.1.1 Versickerungsanlagen<br />

Bei der Beschäftigung mit dem Thema Versickerung sollten folgende ATV-<br />

Publikationen beachtet werden:<br />

> Arbeitsblatt DWA-A 138: Planung, Bau und Bemessung<br />

Betrieb von Anlagen zur dezentralen Versickerung von<br />

nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser.<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong><br />

und Abfall e.V., Apr. 2005<br />

> Arbeitsbericht der ATV-Arbeitsgruppe 1.4.1 "Versickerung<br />

von Niederschlagswasser": Hinweise zur Versickerung<br />

von Niederschlagsabflüssen. Korrespondenz <strong>Abwasser</strong>,<br />

Heft 5, 1995, Seite 797 – 806<br />

Darüber hinaus gibt es diverse länderspezifische Merkblätter oder Ausführungsverordnungen.<br />

Dokumentation<br />

1164


Aktualisierung 01.07.2005<br />

Bei der Flächenversickerung wird das Niederschlagswasser offen und<br />

ohne wesentlichen Aufstau entweder direkt durch die durchlässig befestigte<br />

Oberfläche versickert oder flächenhaft in die Seitenräume undurchlässig<br />

befestigter Flächen geleitet.<br />

Bei Pflastersystemen sind drei Konstruktionsprinzipien zu unterscheiden:<br />

> Versickerung durch aufgeweitete umlaufende Zwangsfugen<br />

(Abstandshalter),<br />

> Versickerung durch in den Stein eingelassene Kammern<br />

(z.B. Rasengittersteine) und<br />

> Versickerung durch den Pflasterstein selbst (Steine aus<br />

haufwerksporigem Beton mit stark erhöhtem Porenvolumen).<br />

Das Wirkungsprinzip einer Flächenversickerung ist, dass i.d.R. eine Flächenbefestigung<br />

stattfindet, jedoch keine bemessungsrelevanten<br />

Abflüsse von dieser Fläche entstehen. Die Versickerungsleistung derartiger<br />

teildurchlässiger Flächenbefestigungen nimmt durch übermäßige verkehrliche<br />

Nutzung i.d.R. nach wenigen Jahren deutlich ab.<br />

Die Flächenversickerung erfolgt i. d. R. durch bewachsenen Boden auf<br />

Rasenflächen oder unbefestigten Randstreifen von undurchlässigen oder<br />

teildurchlässigen Terrassen-, Hof- und Verkehrsflächen. Die Flächenversickerung<br />

kommt der natürlichen Versickerung am nächsten.<br />

Im Gegensatz zu bisher üblichen Konventionen werden durchlässig<br />

befestigte Oberflächen, z. B. Pflasterungen mit aufgeweiteten Fugen,<br />

grundsätzlich nicht mehr als Anlagen der Flächenversickerung angesehen.<br />

Hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit unterliegen wasserdurchlässige<br />

Pflaster und Plattenbeläge, wasserdurchlässiger Asphalt, wasserdurchlässiger<br />

Beton oder Deckschichten ohne Bindemittel<br />

(wassergebundene Decken) einem Alterungsprozess. Im Laufe der Zeit<br />

nimmt die Durchlässigkeit aufgrund des Eintrages von mineralischen und<br />

organischen Feinanteilen ab. Deshalb können auch von durchlässigen<br />

Flächenbefestigungen selbst Abflüsse auftreten, die jedoch im Vergleich<br />

mit undurchlässig befestigten Flächen deutlich geringer sind.<br />

Bei der Rigolen- und Rohrversickerung wird das Niederschlagswasser<br />

oberirdisch in einen kiesgefüllten mit Kies oder anderem Material (z. B.<br />

Schotter) gefüllten Graben (Rigolenversickerung) oder unterirdisch in<br />

einen in Kies oder anderem Material gebetteten perforierten Rohrstrang<br />

(Rohrversickerung) geleitet. Es handelt sich somit um unterirdische Anlagen,<br />

bei denen das Niederschlagswasser keine belebte Bodenschicht<br />

durchsickert und somit der Grundwasserschutz geringer ist als bei oberirdischen<br />

Anlagen. Da die Versickerungsebene im Vergleich zu den v.g.<br />

Versickerungsarten tiefer liegt, muss der Grundwasserflurabstand entsprechend<br />

groß sein.<br />

Zunehmend werden von der Kunststoffindustrie Hohlkörperelemente<br />

angeboten. Herausragendes Merkmal dieser Elemente ist das große verfügbare<br />

Speichervolumen von rd. 95%, so dass nur ein geringes Aushub-<br />

Flächenversickerung<br />

Rigolen- und Rohrversickerung<br />

1165


Aktualisierung 01.07.2005<br />

volumen und somit eine geringe Flächenverfügbarkeit erforderlich ist. Es<br />

werden Elemente angeboten, die auch unterhalb von Verkehrsflächen<br />

eingebaut werden können.<br />

Ein Versickerungsschacht wird üblicherweise i. d. R. aus Betonringen aufgebaut.<br />

Ein Mindestdurchmesser von DN 1000 darf nicht unterschritten<br />

werden. Vorteilhaft ist der geringe Flächenbedarf. Als unterirdische<br />

Anlage ist das Rückhalte- und Umsetzungsvermögen von Inhaltsstoffen<br />

des Niederschlagswassers gering. Schächte kommen somit nur für gering<br />

verschmutzte Abflüsse in Frage. Die Bautiefe erfordert einen großen<br />

Grundwasserflurabstand.<br />

Grundsätzlich sind zwei Bauarten zu unterscheiden: Beim Schacht Typ A<br />

haben die Schachtringe, die oberhalb der Filterschicht des Sohlbereichs<br />

liegen, seitliche Durchtrittsöffnungen. Zum Schutz des Grundwassers und<br />

zur Erhaltung der Versickerungsfähigkeit ist es erforderlich, einen Filtersack<br />

in den Sickerschacht einzuhängen. In dem Sack werden absetzbare<br />

und abfiltrierbare Stoffe aus dem Niederschlagswasser vor der Versickerung<br />

zurückgehalten.<br />

Beim Schacht Typ B, der mit dem Sickerschacht nach DIN 4261-1 identisch<br />

ist, liegen demgegenüber die seitlichen Durchtrittsöffnungen ausschließlich<br />

unterhalb der Filterschicht des Sohlbereichs. Die Durchsickerung<br />

verläuft nur durch die Filterschicht. Die absetzbaren und<br />

abflitrierbaren Stoffe werden auf der Oberfläche der Filterschicht zurückgehalten.<br />

Das Mulden-Rigolen-System besteht aus dezentralen Versickerungsanlagen<br />

in Form von Rigolen mit darüber liegenden begrünten Versickerungsmulden.<br />

Einzelne Mulden-Rigolen-Elemente (d. h. ohne Verknüpfung zu<br />

einem System) haben ihren Einsatzbereich bei schluffigen Boden- und<br />

Untergrundverhältnissen (kf -Werte von 5 · 10-6 bis 5 · 10-7 m/s).<br />

Die Rigolen können durch Transportrigolen, Drän- und Rohrleitungen,<br />

offene Wasserflächen und andere Elemente sowie Kontrollschächte zu<br />

einem Versickerungs- und Ableitungssystem besonderer Art verknüpft<br />

werden. Bei kf -Werten < 5 · 10-7 m/s ist die Versickerungsrate aus den<br />

Rigolen in den Untergrund so gering, so dass eine Ableitungsmöglichkeit<br />

in einem vernetzten System unabdingbar ist. Dabei werden jedoch die<br />

Vorteile einer effizienten Regenwasserbehandlung bei der Versickerung in<br />

begrünten Mulden und die dezentrale Rückhaltung genutzt.<br />

Beim Versickerungsbecken handelt es sich um eine zentrale Versickerungsanlage,<br />

weil die Niederschlagsabflüsse von größeren Einzugsbereichen<br />

über ein Regenwassernetz an einem Punkt zusammengeführt und<br />

dort versickert werden.<br />

Versickerungsbecken haben i. d. R. eine hohe hydraulische Belastung. D.<br />

h. das Verhältnis der angeschlossenen befestigten Fläche (Au) zur versickerungswirksamen<br />

Fläche (A s) ist größer als 15:1 und es können auch<br />

Einstauhöhen über 1 Meter auftreten. Damit jedoch eine angemessene<br />

Entleerungszeit nicht überschritten wird, wird eine Durchlässigkeit von kf ≥<br />

1 · 10-5 m/s (Fein- bis Mittelsand) als Standortvoraussetzung erforderlich.<br />

Schachtversickerung<br />

Mulden-Rigolen-System<br />

Mulden-Rigolen-<br />

System mit Ableitung<br />

Versickerungsbecken<br />

1166


Aktualisierung 01.07.2005<br />

Versickerungsbecken sollten mit vorgeschaltetem Absetzraum ausgestattet<br />

sein. Gemäß Arbeitsbericht der ATV AG 1.4.1 (vgl. Seite 1) Grundsätzlich<br />

kommen hier grundsätzlich in Frage:<br />

> Absetzzone<br />

> trockenfallendes Absetzbecken<br />

> gedichtetes Absetzbecken (Nassbecken)<br />

> gedichtetes Absetzbecken mit Dränage als Trockenbecken<br />

Allgemeine Hinweise zu Sedimentationsanlagen enthält das ATV-DVWK-<br />

Merkblatt M 153 und konstruktive Hinweise sind dim ATV-Arbeitsblatt A<br />

166 zu finden.<br />

A-5.1.2 Rechtliche Aspekte<br />

Die Versickerung von Niederschlagswasser berührt verschiedene planungs-<br />

und wasserrechtliche Regelungen und Verfahren. Hier sind insbesondere<br />

die Begriffe <strong>Abwasser</strong>, Gewässerbenutzung und Schutz des<br />

Bodens und des Grundwassers sowie Wohl der Allgemeinheit maßgeblich,<br />

welche geregelt sind in:<br />

> EU-Recht<br />

EG-Richtlinie 76/464 vom 4. Mai 1976 "betreffend die<br />

Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter<br />

Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft",<br />

EG-Richtlinie 90/68 vom 17. Dezember 1979 "über<br />

den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung<br />

durch bestimmte gefährliche Stoffe".<br />

> Bundesrecht<br />

Wasserhaushaltsgesetz ( WHG) : §§ 2, 3, 6, 7, 7a,<br />

18a, 34; Grundwasserverordnung; <strong>Abwasser</strong>abgabengesetz<br />

(AbwAG),<br />

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Bundes-<br />

Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV),<br />

Baugesetzbuch (BauGB),<br />

> Landesrecht<br />

Wassergesetze der einzelnen Länder,<br />

Wassergesetze Bauordnungen der einzelnen Länder,<br />

Wasserschutzgebiets- und Heilquellenschutzgebietsverordnungen,<br />

Trinkwasserschutzzonenbeschlüsse.<br />

> Kommunalrecht<br />

> Kommunales Satzungsrecht<br />

1167


Aktualisierung 01.07.2005<br />

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Landesgesetzgebung<br />

und der örtlichen Verhältnisse wird der<br />

Umgang mit der Niederschlagswasserversickerung<br />

auch maßgeblich durch das kommunale Satzungsrecht<br />

geprägt<br />

Zur Versickerung von Niederschlagswasser sind in den meisten Bundesländern<br />

Ausführungsverordnungen oder Richtlinien erlassen worden oder<br />

in Vorbereitungworden. Darüber hinaus liegen für zahlreiche Kommunen<br />

Leitlinien zum naturnahen Umgang mit Regenwasser vor.<br />

Durch die Seit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes vom<br />

11.11.1996 sind nach § 33 Abs. 2 Satz 3 die Länder ermächtigt, die Einleitung<br />

von Niederschlagswasser in das Grundwasser erlaubnisfrei zu stellen.<br />

Diese Möglichkeit ist in einigen Bundesländern bereits umgesetzt<br />

worden.<br />

A-5.1.3 Grundsätze der Regenwasserversickerung<br />

Die Verschmutzung der Abflussflächen bzw. des abfließenden Niederschlagswassers<br />

bestimmt, welches Versickerungsverfahren in Frage<br />

kommt. In verschiedenen Arbeitsblättern und Regelwerksentwürfen<br />

Regelwerken findet man meist drei Verschmutzungskategorien, die sich<br />

daran orientieren, von welcher Fläche das Wasser stammt. In der Tab. A-<br />

5 - 1 sind für die drei Belastungskategorien die möglichen Verfahren aufgeführt.<br />

Priorität sollten oberirdische, möglichst naturnahe landschaftsgerechte<br />

Anlagen erhalten. Planung und Ausführung solcher Anlagen erfordern<br />

ein besonderes Maß an Sorgfalt, Sachverstand und frühzeitiger<br />

interdisziplinärer Zusammenarbeit.<br />

Wasserrechtliche<br />

Erlaubnis- und<br />

Genehmigungspflicht<br />

Grundwasserschutz<br />

1168


Aktualisierung 01.07.2005<br />

Bei k f – Werten > 5 · 10 -3 m/s ist eine Versickerung i.d.R. nicht zulässig,<br />

weil die Reinigungswirkung des Bodens nicht ausreichend ist.<br />

Tab. A-5 - 1 Mögliche Versickerungsanlagen für die qualitativen Anforderungen<br />

Belastungskategorie Fläche/Gebietsdefinition mögliches Versickerungsverfahren<br />

gering<br />

verschmutzt<br />

normal<br />

verschmutzt<br />

stark<br />

verschmutzt<br />

Dachflächen in Wohn-, Unterkunfts- und<br />

vergleichbaren Werkstattbereichen<br />

Geh- und Radwege in Wohn- und Unterkunftsbereichen<br />

Hofflächen in Wohn- und Unterkunftsbereichen<br />

ohne Kfz-Verkehr<br />

Hofflächen in Wohn-, Unterkunfts- und<br />

vergleichbaren Werkstattbereichen<br />

Dachflächen von Liegenschaften in<br />

Industriegebieten<br />

Erschließungs- und Durchgangsstraßen<br />

bis DTV 20005000<br />

Pkw-Stellplätze im Unterkunftsbereich<br />

Lkw- und vergleichbare Fahrzeugstellplätze<br />

Lagerplätze im Werkstattbereich<br />

nicht überdachte Waschplätze für Fahrzeuge<br />

nicht überdachte Tankstellen<br />

Flächenversickerung;<br />

Muldenversickerung;<br />

Beckenversickerung;<br />

Die nachfolgende Tabelle [SIEKER, F.; R.W. HARMS,<br />

1987][DWA-A 138, 2005] enthält Korrekturfaktoren, die<br />

eine Normierung der Bestimmungsmethoden vornimmt.<br />

Den bei der Bemessung von Versickerungsanlagen<br />

zugrunde zu legenden k f -Wert (Bemessungs-k f -Wert)<br />

erhält man, indem man den aus der jeweiligen Methode<br />

erhaltenen k f -Wert bzw. k-Wert mit dem angegebenen<br />

Korrekturfaktor multipliziert.<br />

Bestimmungsmethode Korrekturfaktor<br />

Abschätzung aufgrund der Bodenart 1<br />

Permeameterversuch an ungestörter<br />

Bodenprobe<br />

0,51<br />

Sieblinienauswertung 0,2<br />

Feldversuch 2<br />

Mulden-Rigolen-Versickerung;<br />

Rohr- und Rigolenversickerung;<br />

Schachtversickerung<br />

Flächenversickerung;<br />

Muldenversickerung mit belebter Bodenzone<br />

> 20 cm;<br />

Mulden-Rigolen-Versickerung mit belebter<br />

Bodenzone > 20 cm; Versickerungsbecken<br />

mit Absetzraum hydraulisch hoch<br />

belastet<br />

Muldenversickerung mit belebter Bodenzone<br />

> 30 cm;<br />

Mulden-Rigolen-Versickerung mit belebter<br />

Bodenzone > 30 cm;<br />

Versickerungsbecken mit Absetzraum<br />

hydraulisch gering belastet<br />

keine Versickerung zulässig<br />

Quantitative Randbedingungen<br />

1169


Aktualisierung 01.07.2005<br />

Um das Grundwasser vor qualitativen Beeinträchtigungen durch die Versickerung<br />

von Niederschlagsabflüssen zu schützen, muss i.d.R. eine Passage<br />

des Sickerwassers durch eine mindestens 1 m dicke ungesättigte<br />

Bodenschicht gewährleistet sein. Das ATV-Arbeitsblatt A 138 fordert diesen<br />

Abstand von 1 m zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und<br />

dem höchsten bekannten Grundwasserstand für unterirdische Versickerungsanlagen<br />

(Rohr-, Rigolen-, Schachtversickerung) und für Versickerungsbecken<br />

(vgl. Arbeitsbericht der ATV-Arbeitsgruppe 1.4.1, KA 5/95).<br />

Um das Grundwasser vor qualitativen Beeinträchtigungen durch die Versickerung<br />

von Niederschlagsabflüssen zu schützen, sollte die Mächtigkeit<br />

des Sickerraumes, bezogen auf den mittleren höchsten Grundwasserstand,<br />

grundsätzlich mindestens 1 m betragen, um eine ausreichende<br />

Sickerstrecke für eingeleitete Niederschlagsabflüsse zu gewährleisten.<br />

Bei unbedenklichen Niederschlagsabflüssen und geringer stofflicher<br />

Belastung der Niederschlagsabflüsse kann bei Flächen- und Muldenversickerung<br />

im begründeten Ausnahmefall eine Mächtigkeit des Sickerraums<br />

von weniger als 1 m vertreten werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass<br />

bei einer Mächtigkeit des Sickerraums von weniger als 1 m nur noch partikuläre<br />

Stoffe und an ihne sorbierte Substanzen nennenswert zurückgehalten<br />

werden. Bei weniger als 0,5 m können bei höchstem Grundwasserstand<br />

die Niederschlagsabflüsse direkt in das Grundwasser gelangen.<br />

Liegt der geplante Standort einer Versickerungsanlage innerhalb einer<br />

Grundwasserschutzzone, sind besondere Anforderungen an die Zusammensetzung<br />

und Mächtigkeit der Grundwasserdeckschichten zu stellen,<br />

wenn Niederschlagsabflüsse versickert werden sollen. Nach ATV A 138<br />

sollten unterirdische Anlagen in Wasserschutzzonen überhaupt nicht<br />

erstellt werden. Oberirdische Anlagen (Flächen- und Muldenversickerung)<br />

sind in der Schutzzone III gemäß DVWG, W 101, zugelassen, wenn die<br />

Abflüsse nicht schädlich verunreinigt sind.<br />

In Wasserschutzgebieten gelten für das Versickern von gesammeltem<br />

Niederschlagswasser Sonderregelungen, die hier nur grundsätzlich angesprochen<br />

werden. Wird eine Versickerungsanlage in einem Trinkwasseroder<br />

Heilquellenschutzgebiet geplant, sind die Anforderungen der jeweiligen<br />

Schutzgebietsverordnung maßgebend, die sich auf die DVGW-Richtlinien<br />

für Trinkwasserschutzgebiete, die Arbeitsblätter W 101 (1995) und<br />

W 102 (2002) sowie auf die LAWA-Richtlinien für Heilquellenschutzgebiete<br />

(1998) stützen. In den Neuen Bundesländern sind durch den Fortbestand<br />

der Trinkwasserschutzzonenbeschlüsse aus der Zeit der DDR die<br />

Technischen Güte- und Lieferbedingungen (TGL) 24348/01-03 (1979) und<br />

seit 1989 die TGL 43850/01-06 von Bedeutung.<br />

> Beachtung des Abstands von Gebäuden:<br />

Versickerungsanlagen sollten stets im gewachsenen<br />

Boden, d.h. außerhalb von gestörten Bodenbereichen wie<br />

sie sich z.B. durch die Auffüllung von Baugruben für<br />

Gebäude oder Ver- und Entsorgungsleitungen ergeben,<br />

angeordnet werden. Ein Abstand zu Gebäuden von mehr<br />

Untersuchung der<br />

Grundwasserstände<br />

Beachtung von<br />

Grundwasserschutzzonen<br />

Beachtung sonstiger<br />

Schutzgebiete<br />

1170


Aktualisierung 01.07.2005<br />

als 6 m ist i.d.R. für dezentrale Versickerungsanlagen<br />

ohne weiteren Nachweis ausreichend. Wird dieses Maß<br />

unterschritten, so ist nachzuweisen, dass insbesondere<br />

bei unterkellerten Gebäuden der Abstand der Versickerungsanlage<br />

von der Außenkante des Fundaments das<br />

1,5-fache der Baugrubentiefe, mindestens jedoch 2 m,<br />

beträgt. Bei nicht unterkellerten Gebäuden ist die Tiefe<br />

des Fundamentes anstelle der Baugrubentiefe zur Ermittlung<br />

des Abstandes heranzuziehen.<br />

1,5 H<br />

2 m<br />

Sofern im Hinblick auf die Voraussetzungen und Randbedingungen keine<br />

klaren Aussagen gemacht werden können, ist die Datenbasis so zu verbessern,<br />

dass dies möglich ist. Beispielsweise ist eine dezentrale Muldenversickerung<br />

nur möglich, wenn gilt:<br />

Sofern im Hinblick auf die Voraussetzungen und Randbedingungen keine<br />

klaren Aussagen gemacht werden können, ist die Datenbasis so zu verbessern,<br />

dass dies möglich ist. Beispielsweise ist eine dezentrale Mulden-<br />

H<br />

1171


Aktualisierung 01.07.2005<br />

versickerung nur möglich, wenn gilt: k f > ≥ 5 ·10 -6 m/s. Eine abschließende<br />

und verlässliche Festlegung der Durchlässigkeit ist jedoch nicht<br />

nur anhand der Bodenart möglich. Deshalb wäre in einem solchen Fall<br />

eine zusätzliche Datenerhebung (z.B. Versickerungsversuche) erforderlich.<br />

Im ATV-DVWK-Merkblatt M 153 "Handlungsempfehlung zum Umgang mit<br />

Regenwasser" (GFA, Hennef, Februar 2000) wird auch die Regenwasserversickerung<br />

berücksichtigt. Für die spezifischen Gegebenheiten auf Bundeswehrliegenschaften<br />

sind die Tabellen und Festlegungen innerhalb des<br />

Schemas entsprechend angepasst worden.<br />

Das Schema der Handlungsempfehlung der oim o .g. ATV-Arbeitsgruppe<br />

Merkblatt stellt den Emissionswert E eines Entwässerungsgebietes einer<br />

zugrunde gelegten Gewässerbelastbarkeit G gegenüber:<br />

A-5.1.6 Hinweise zum Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen<br />

Bei der Verwendung von Hohlkörperelementen aus Kunststoff hingegen,<br />

ist eine vollständige Ummantelung mit Filtervlies incl. der Sohle vorzusehen.<br />

A-5.2 Regenwassernutzung<br />

keine Änderungen<br />

A-5.2.8 Dokumentation<br />

Die Dokumentation für Regenwassernutzungsanlagen erfolgt in einem<br />

eigenständigen Austauschformat vom Typ RN (Regenwassernutzung).<br />

Eine Verknüpfung mit anderen Austauschformaten ergibt sich durch den<br />

Überlauf der Regenwassernutzungsanlage. Entweder erfolgt der<br />

Anschluss des Überlaufs an ein Kanalnetz (Angabe der entsprechenden<br />

Haltungsbezeichnung als Nachfolger) oder an eine Versickerungsanlage<br />

(Angabe der Bezeichnung der entsprechenden Versickerungsanlage als<br />

Nachfolger).<br />

A-5.3 Entsiegelung<br />

keine Änderungen<br />

A-5.4 Verzögerte Ableitung<br />

Die klassische Art einer Abflussverzögerung erreicht man durch Regenrückhaltebecken,<br />

die selbstverständlich nach wie vor ihre Berechtigung<br />

haben. Die Bemessung für Regenrückhalteräume ist im ATVDWA-Arbeitsblatt<br />

A 117 geregelt. Dieses Arbeitsblatt ist überarbeitet worden und befindet<br />

sich im Gelbdruckverfahren [DWA-A 117, 2005]. Zur Ermittlung des<br />

erforderlichen Regenrückhaltevolumens sollen danach zukünftig stehen<br />

grundsätzlich zwei Verfahren zur Verfügung stehenVerfügung:<br />

1. Bemessung des Rückhalteraums mittels statistischer Niederschlagsdaten<br />

und Nomogramm (Näherungsverfahren)dem<br />

einfachen Verfahren<br />

Verträglichkeitsuntersuchung<br />

Regenrückhaltebecken<br />

1172


Aktualisierung 01.07.2005<br />

2. Bemessung und Nachweis der Leistungsfähigkeit des<br />

Regenrückhalteraums mittels Niederschlag-Abfluss-Langzeitsimulation<br />

(detailliertes Verfahren)<br />

Das Näherungsverfahren einfache Verfahren kommt nach ATV DWA-A<br />

117 nur für Einzugsgebiete mit einer angeschlossenen befestigten Fläche<br />

von weniger als 10 200 ha sowie oder bei Speichervolumen von Fließzeiten<br />

bis zu 2.000 m3 15 min in Betracht. Die Anwendung des Näherungsverfahrens<br />

einfachen Verfahrens zur Dimensionierung hintereinander<br />

geschalteter Regenrückhalteräume ist unzulässig. Die Anwendung des<br />

Näherungsverfahrens führt regelmäßig zu einem größeren Speichervolumen<br />

als die detaillierte Nachweisrechnung [DWA-A 117, 2005].<br />

Anlagen zur verzögerten Ableitung von Regenwasser lassen sich mit dem<br />

Austauschformat Typ K oder Typ ST dokumentieren. Ggf. sind entsprechende<br />

Erweiterungen bei den Attributen vorzunehmen. Beispielsweise<br />

lassen sich offene Gräben als Trapezprofil darstellen. Im Austauschformat<br />

Typ K, Block II, Record 1, ist bei der Profilart dann eine Erweiterung der<br />

Kennziffern (Anmerkung Nr. 19) vorzunehmen.<br />

A-5.5 Regenwasserbehandlung<br />

A-5.5.2 Filteranlagen<br />

Ein Handbuch für Planung, Bau und Betrieb von Retentionsbodenfiltern ist<br />

im April 2003 auch vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben<br />

worden und kann dort bezogen werden.<br />

A-6 Sanierungsverfahren<br />

keine Änderungen<br />

A-7 ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong><br />

A-7.5 Regenwasserbewirtschaftung<br />

Für den Austausch von Anlagen zur Regenwasserbehandlung können die<br />

vorhandenen Format-Typen VA und ST herangezogen werden. Eine<br />

Regenwasserbehandlung gemäß A-5.5.1 (Bodenpassagen) erfolgt in<br />

einer Versickerungsanlage, so dass auch das entsprechende Format vom<br />

Typ VA (Versickerungsanlage) für die Dokumentation geeignet ist.<br />

Alle anderen aufgeführten Anlagen zur Regenwasserbehandlung lassen<br />

sich mit dem Typ ST (Sonderbauwerke) dokumentieren, wobei allerdings<br />

die Liste der Attribute angepasst sein muss.<br />

Das Format vom Typ ST enthält weitere Untergliederungen. Bei den<br />

Typen 1 - 4 handelt es sich um Hauptbauwerke, während mit den Typen 5<br />

- 8 untergeordnete Bauwerke bzw. Bauteile erfassbar sind. Entsprechend<br />

der Funktionalität müsste die Mehrzahl der Behandlungsanlagen dem<br />

Hauptbauwerk vom Typ 2 (Trenn- und Aufbereitungsanlagen) zugeordnet<br />

Dokumentation<br />

Anlagen zur RW-<br />

Behandlung<br />

1173


Aktualisierung 01.07.2005<br />

werden. Hiergegen spricht jedoch die ausgeprägte Speicherfähigkeit der<br />

meisten Anlagen. Vor diesem Hintergrund wird folgende Zuordnung vorgenommen<br />

Tabelle A-7 - 2 neu (ehemals Tabelle A-7 - 2 in Anh. A-7.5.5)<br />

Vor- oder nachgeschaltete Bauteile oder Unterbauwerke der vorgenannten<br />

Hauptbauwerke lassen sich durch die Typen 5 - 8 innerhalb des Formats<br />

Typ ST dokumentieren.<br />

Der Datenaustausch von Anlagen zur verzögerten Ableitung von Regenwasser<br />

lässt sich mit dem Austauschformat Typ K oder Typ ST durchführen.<br />

Ggf. sind entsprechende Erweiterungen bei den Attributen vorzunehmen.<br />

Beispielsweise lassen sich offene Gräben als Trapezprofil<br />

darstellen. Im Austauschformat Typ K, Block II, Record 1, ist bei der Profilart<br />

dann eine Erweiterung der Kennziffern (Anmerkung Nr. 19) vorzunehmen.<br />

A-7.5.5 ISYBAU-Austauschformat Typ RN<br />

(Anlagen der Regenwassernutzung)<br />

Für die Dokumentation von Anlagen zur Regenwasserbehandlung können<br />

die vorhandenen Format-Typen VA und ST herangezogen werden. Eine<br />

Regenwasserbehandlung gemäß A-5.5.1 (Bodenpassagen) erfolgt in<br />

einer Versickerungsanlage, so dass auch das entsprechende Format vom<br />

Typ VA (Versickerungsanlage) für die Dokumentation geeignet ist.<br />

Alle anderen aufgeführten Anlagen zur Regenwasserbehandlung lassen<br />

sich mit dem Typ ST (Sonderbauwerke) dokumentieren, wobei allerdings<br />

die Liste der Attribute angepasst sein muss.<br />

Das Format vom Typ ST enthält weitere Untergliederungen. Bei den<br />

Typen 1 - 4 handelt es sich um Hauptbauwerke, während mit den Typen 5<br />

- 8 untergeordnete Bauwerke bzw. Bauteile erfassbar sind. Entsprechend<br />

der Funktionalität müsste die Mehrzahl der Behandlungsanlagen dem<br />

Hauptbauwerk vom Typ 2 (Trenn- und Aufbereitungsanlagen) zugeordnet<br />

werden. Hiergegen spricht jedoch die ausgeprägte Speicherfähigkeit der<br />

meisten Anlagen. Vor diesem Hintergrund wird folgende Zuordnung vorgenommen<br />

Tabelle A-7 - 2 entfernt<br />

Vor- oder nachgeschaltete Bauteile oder Unterbauwerke der vorgenannten<br />

Hauptbauwerke lassen sich durch die Typen 5 - 8 innerhalb des Formats<br />

Typ ST dokumentieren.<br />

Der Austausch von Regenwassernutzungsanlagen erfolgt in dem eigenständigen<br />

Austauschformat Typ RN (Regenwassernutzung). Eine Verknüpfung<br />

mit anderen Austauschformaten ergibt sich durch den Überlauf<br />

der Regenwassernutzungsanlage. Entweder erfolgt der Anschluss des<br />

Überlaufs an ein Kanalnetz (Angabe der entsprechenden Haltungsbezeichnung<br />

als Nachfolger) oder an eine Versickerungsanlage (Angabe der<br />

Bezeichnung der entsprechenden Versickerungsanlage als Nachfolger).<br />

Anlagen zur verzögerten<br />

Ableitung<br />

1174


Aktualisierung 01.07.2005<br />

A-8 LAK<br />

keine Änderungen<br />

A-9 Pläne<br />

keine Änderungen<br />

A-10 Bewirtschaftung und Betrieb<br />

keine Änderungen<br />

A-11 Gesetze und Regelwerke<br />

keine Änderungen<br />

A-12 Glossar<br />

keine Änderungen<br />

A-13 Verzeichnisse<br />

keine Änderungen<br />

A-13.1 Literaturverzeichnis<br />

keine Änderungen<br />

A-13.1.1 Erlasse des BMVg, BMVBW und des BMF<br />

keine Änderungen<br />

A-13.2 Fachzeitschriften<br />

keine Änderungen<br />

A-13.2.1 Literaturangaben<br />

nach Bedarf ergänzt<br />

A-13.3 Abkürzungsverzeichnis<br />

keine Änderungen<br />

A-13.4 Adressenverzeichnis<br />

keine Änderungen<br />

1175


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Aktualisierung März 2006<br />

(Änderungen gegenüber der Version vom Juli 2005)<br />

1 Allgemeines<br />

(6) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- Bau und Wohnungswesen<br />

Stadtentwicklung (BMVBWBMVBS) und das BMVg<br />

haben die Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover als Leitstelle<br />

des Bundes für <strong>Abwasser</strong>technik benannt. In diesem Zusammenhang<br />

hat die<br />

> OFD Hannover, Landesbauabteilung, Waterloostraße 4,<br />

30169 Hannover<br />

den Auftrag, die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu erarbeiten und fortzuschreiben<br />

sowie DV-gestützte Informationssysteme zu entwickeln.<br />

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird sie vom<br />

Arbeitskreis <strong>Abwasser</strong> und zuarbeitenden Arbeitsgruppen<br />

sowie von freiberuflich Tätigen unterstützt. Die Mitwirkenden<br />

sind im Impressum aufgeführt.<br />

(8) Darüber hinaus stehen die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> auf CD-<br />

ROM mit den gleichen Funktionalitäten zur Verfügung. Während<br />

im Internet eine kontinuierliche Aktualisierung der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

erfolgt, wird die CD-ROM-Fassung nur in größeren Zeitabständen<br />

neu erstellt.<br />

Die aktuelle CD-ROM vom Mai 2004 kann bei der<br />

Oberfinanzdirektion Hannover - Landesbauabteilung<br />

Referat LA 21<br />

Postfach 2 40<br />

30002 Hannover<br />

Fax 0511 / 101 - 2499<br />

E-Mail: LA@OFD-LBA.Niedersachsen.de<br />

gegen Erstattung einer Schutzgebühr von € 25,- bezogen werden.<br />

2 Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen<br />

2.2 Rechtsvorschriften des Bundes<br />

(2) Durch die 6. Novelle zum WHG wurden die wasserrechtlichen<br />

Anforderungen an <strong>Abwasser</strong>einleitungen grundlegend geändert.<br />

Generelles Anforderungsniveau für das Einleiten (Direkt- und<br />

Indirekteinleitung) von <strong>Abwasser</strong> ist gemäß § 7a Abs. 1 der<br />

Stand der Technik (St.d.T.).<br />

Die Anforderungen nach dem St.d.T. werden durch Rechtsverordnungen,<br />

Anhänge zur <strong>Abwasser</strong>verordnung (bisher Verwaltungsvorschriften<br />

(VwV)) und als Anhänge zur Rahmen-<br />

Bearbeitung<br />

Verordnungen und<br />

Verwaltungsvorschriften<br />

1176


Aktualisierung 31.03.2006<br />

<strong>Abwasser</strong>verwaltungsvorschrift konkretisiert. Die <strong>Abwasser</strong>herkunftsverordnung<br />

wurde damit hinfällig und außer Kraft<br />

gesetzt.<br />

> Rechtsverordnung über Anforderungen an das Einleiten<br />

von <strong>Abwasser</strong> in Gewässer, <strong>Abwasser</strong>verordnung (AbwV),<br />

Neufassung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4047), ber.<br />

am 16. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4550), neugefasst<br />

durch Bek. vom 17.06.2004 (I 1108, 2625)<br />

In den Anhängen zu dieser Verordnung sind die Anforderungen<br />

für kommunales <strong>Abwasser</strong> und für industrielle, gewerbliche<br />

Bereiche geregelt. Die Aufzählung der Anhänge im Einzelnen,<br />

sowie Hinweise auf diejenigen Anhänge, die im Zuständigkeitsbereich<br />

des BMVg dabei von Bedeutung sind, sind dem Anh.<br />

A-11.1.2 zu entnehmen.<br />

Bei den einzelnen Rechtsverordnungen, d. h. Anhängen zur<br />

<strong>Abwasser</strong>verordnung, wurde die Bezeichnung und Nummerierung<br />

der bisherigen Anhänge und Herkunftsbereiche beibehalten.<br />

Für die noch nicht durch die o. g. RechtsV geregelten<br />

Bereiche gelten die Anforderungen der bisherigen Rahmen-<br />

<strong>Abwasser</strong>verwaltungsvorschrift weiter:<br />

> Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen<br />

an das Einleiten von <strong>Abwasser</strong> in Gewässer<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli<br />

1996 (GMBl. S. 729), berichtigt im Bundesanzeiger Nr.<br />

173/1996 S. 10686 (Rahmen-<strong>Abwasser</strong>VwV).<br />

2.5 Erlasse des BMVBWBMVBS, BMVg und BMF<br />

(1) Die im Rahmen der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen<br />

an abwassertechnischen Anlagen zu beachtenden<br />

Verfahrenserlasse des<br />

> BMVBW BMVBS (vormals BMVBW, BMBau)<br />

> BMVg und des<br />

> BMF<br />

sind in den <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> an anderer Stelle aufgeführt<br />

(vgl. Anh. A-13.1.1).<br />

2.6 Richtlinien und <strong>Arbeitshilfen</strong> des BMVBW BMVBS<br />

und BMVg<br />

2.7 Normen und technische Regelwerke<br />

(1) Neben den Richtlinien und <strong>Arbeitshilfen</strong> sind Normen und technische<br />

Regelwerke zu beachten. Die Herausgeber abwassertechnischer<br />

Normen und Regelwerke sind nachfolgend aufgeführt:<br />

1177


Aktualisierung 31.03.2006<br />

> DIN-EN und DIN-Normen<br />

> Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft,<br />

<strong>Abwasser</strong> und Abfall (ATV-DVWKDWA)<br />

> Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs<br />

e.V. (DVGW)<br />

> Regelwerk des Bundes der Ingenieure für Wasserwirtschaft,<br />

Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V. (BWK)<br />

3 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />

3.1 Generelle Planung - Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept<br />

3.1.2 Grundsätze der generellen Planung<br />

(19) Gemäß BFR 0, Nr. 220 sind Kläranlagen aus Kostengründen<br />

im Unterhalt der Bundeswehr zu vermeiden. Für Kläranlagen<br />

im Zuständigkeitsbereich des BMVBW BMVBS ist sinngemäß<br />

zu verfahren.<br />

3.1.4 Verfahrensregelungen<br />

Besprechungsteilnehmer<br />

(5) Zu den Besprechungen zum LAK Teil A und zum LAK Teil B<br />

lädt die Baudurchführende Ebene der Bauverwaltung (z.B.<br />

Bauamt)<br />

> die Fachaufsicht führende Ebene der Bauverwaltung (z.B.<br />

Oberfinanzdirektion),<br />

> die verwaltenden Dienststellen (z.B. Wehrbereichsverwaltung),<br />

> die hausverwaltenden Dienststellen (z.B. Standortverwaltung),<br />

> den Infrastrukturstab (außer zur Vorbesprechung) und<br />

> die Genehmigungsbehörde (außer zur Vorbesprechung)<br />

und<br />

> den Planer<br />

ein.<br />

Hinweise zum Verfahren<br />

In Abb. 3 - 3 ist das Verwaltungsverfahren zum LAK dargestellt:<br />

Kläranlagen<br />

LAK-Verfahren<br />

1178


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Wehrverwaltung /<br />

Nutzende Verwaltung<br />

Dienststelle der Mittelinstanz<br />

(z.B. Wehrbereichsverwaltung,<br />

Landesamt für Straßenbau, etc.)<br />

Veranlassung zur<br />

Aufstellung eines<br />

LAKs<br />

Verwaltungsseitige<br />

Prüfung LAK A<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK A<br />

Baufachliche Prüfung<br />

LAK A<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK A<br />

Abb. 3 - 3 Verfahrensschema zur Aufstellung eines LAKs im Geschäftsbereich des BMVg<br />

und des BMVBW<br />

Aufstellung LAK A<br />

Festlegung der im LAK Teil B zu untersuchenden Variante(n) in Abstimmung mit<br />

allen Beteiligten (vgl. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> Kap. 3.1.4 und Anh. A-8.1)<br />

Verwaltungsseitige<br />

Prüfung LAK B und<br />

Kurz-LAK<br />

Bei der Erstellung einer<br />

Entscheidungsunterlage-Bau<br />

(ES-Bau) bildet das LAK die<br />

Grundlage der baufachlichen<br />

Unterlagen.<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK B<br />

Fachaufsicht führende<br />

Ebene<br />

(z.B. OFD)<br />

Baufachliche Prüfung<br />

LAK B und Kurz-LAK<br />

Bauverwaltung<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK B<br />

Baudurchführende<br />

Ebene<br />

(z.B. Bauamt)<br />

Besprechungen zum<br />

LAK A<br />

Aufstellung LAK B<br />

und Kurz-LAK<br />

Besprechungen zum<br />

LAK B<br />

1179


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Wehrverwaltung /<br />

Nutzende Verwaltung<br />

Dienststelle der Mittelinstanz<br />

(z.B. Wehrbereichsverwaltung,<br />

Landesamt für Straßenbau, etc.)<br />

Veranlassung zur<br />

Aufstellung eines<br />

LAKs<br />

Verwaltungsseitige und<br />

Betriebstechnische<br />

Prüfung LAK A<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK A<br />

Baufachliche Prüfung<br />

LAK A<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK A<br />

Abb. 3 - 3 Verfahrensschema zur Aufstellung eines LAKs im Geschäftsbereich des BMVg<br />

und des BMVBS<br />

Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik<br />

Deutschland stationierten Gaststreitkräfte und NATO-Einheiten<br />

(9) Die AbwicklungDurchführung von Baumaßnahmen für und<br />

durch die Gaststreitkräfte und NATO-Einheiten auf Liegenschaften,<br />

die ihnen in der Bundesrepublik Deutschland zur Nutzung<br />

überlassen sind, erfolgt nach besonderem Verfahrendem<br />

Auftragsbauverfahren oder dem Truppenbauverfahren auf der<br />

Grundlage des Artikels 49 des Zusatzabkommens deszum<br />

Aufstellung LAK A<br />

Festlegung der im LAK Teil B zu untersuchenden Variante(n) in Abstimmung mit<br />

allen Beteiligten (vgl. <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> Kap. 3.1.4 und Anh. A-8.1)<br />

Verwaltungsseitige und<br />

Betriebstechnische<br />

Prüfung LAK B und<br />

Kurz-LAK<br />

Bei der Erstellung einer<br />

Entscheidungsunterlage-Bau<br />

(ES-Bau) bildet das LAK die<br />

Grundlage der baufachlichen<br />

Unterlagen.<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK B<br />

Fachaufsicht führende<br />

Ebene<br />

(z.B. OFD)<br />

Baufachliche Prüfung<br />

LAK B und Kurz-LAK<br />

Bauverwaltung<br />

Auftrag zur<br />

Aufstellung LAK B<br />

Baudurchführende<br />

Ebene<br />

(z.B. Bauamt)<br />

Besprechungen zum<br />

LAK A<br />

Aufstellung LAK B<br />

und Kurz-LAK<br />

Besprechungen zum<br />

LAK B<br />

1180


Aktualisierung 31.03.2006<br />

NATO-Truppenstatutes (ZA NTS). Die für Bundesbaumaßnahmen<br />

geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind<br />

anzuwenden.<br />

Im Auftragsbauverfahren (ABG 1975) führen die zuständigen<br />

deutschen Behörden die Baumaßnahmen im eigenen Namen<br />

und in eigener Verantwortung durch (s. RBBau L 4).<br />

Im Truppenbauverfahren werden Baumaßnahmen von den<br />

Gaststreitkräften durch truppeneigene Kräfte oder durch unmittelbare<br />

Vergabe an Unternehmer in Zusammenarbeit mit den<br />

zuständigen deutschen Behörden durchgeführt.<br />

(10) Baumaßnahmen für die Gaststreitkräfte werden auf der Grundlage<br />

der Auftragsbautengrundsätze (AGB 1975 / RiABG),<br />

gemäß Artikel 49 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut<br />

(ZANTS), durchgeführt.auf den von NATO-Einheiten<br />

genutzten Liegenschaften sind im Sinne der RBBau als Baumaßnahmen<br />

Dritter zu betrachten, für die gem. ZA NTS im<br />

Regelfall die Bauverwaltungen der Länder zuständig sind.<br />

(11) Die wichtigsten rechtlichen und verwaltungsrelevanten Grundlagen<br />

für alle an Planung und Ausführung Mitwirkenden sind in<br />

einem Online-Handbuch zusammengefasst. Dieses Informations-<br />

und Bibliotheksforum für das Bauen für die in Deutschland<br />

stationierten Gaststreitkräfte ist unter www.ABG-plus.de abrufbar.<br />

3.2.1 Grundsätze der objektbezogenen Planung<br />

(12) Der Mindestdurchmesser von Schächten beträgt, um die<br />

Durchführbarkeit betrieblicher Tätigkeiten zu gewährleisten,<br />

grundsätzlich 1,0 m. Kleinere Durchmesser, die trotzdem die<br />

Durchführung betrieblicher Tätigkeiten ermöglichen, sind mit<br />

dem Betreiber abzustimmen.<br />

(13) Neu zu bauende oder zu sanierende Schächte sind neben, im<br />

oder auf dem Schachtdeckelrahmen dauerhaft mit der<br />

Schachtbezeichnung zu kennzeichnen (vgl. Kap. 4.2).<br />

Einrichtungen zum Einstieg in Schächte und Sonderbauwerke<br />

sind unter Beachtung von BGV C5, GUVV 16 u. 17, und DIN<br />

4034 zu planen.<br />

3.3 Bauausführung<br />

3.3.4 Abnahme und Übergabe<br />

(2) Die Abnahme erfolgt durch die Bauverwaltung und richtet sich<br />

nach § 12 VOB/B [VOB, 2002].<br />

Schächte und Sonderbauwerke<br />

Abnahme<br />

1181


Aktualisierung 31.03.2006<br />

(3) Die Abnahme von Kanälen und Sonderbauwerken (z.B.<br />

Abscheider) erfordert eine optische Inspektion und eine Dichtheitsprüfung<br />

(vgl. Anh. A-2). Diese Leistungen sind nicht vom<br />

Durchführenden der Baumaßnahme zu erbringen oder zu vergeben<br />

und daher gesondert auszuschreiben.<br />

Verfügt der Betreiber über eigene Kanalinspektionsfahrzeuge,<br />

nimmt dieser die optische Inspektion i.d.R. selbst vor.<br />

4 Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen<br />

(4) Der Betrieb ist basierend auf erfolgt nach fachtechnischen und<br />

gesetzlichen Grundlagen (vgl. Kap. 2 und Anh. A-11) durchzuführen<br />

und ist nachweisbar zu dokumentieren. Dabei sind die<br />

abwassertechnischen Anlagen so zu bewirtschaften, dass die<br />

Funktionsfähigkeit dauerhaft aufrecht erhalten bleibt und<br />

zugleich Kosten und Auswirkungen auf die Umwelt minimiert<br />

werden.<br />

4.1 Betriebliche Hinweise zur Planung und Ausführung<br />

(2) Vom Betreiber sind vor der Aufstellung eines LAK (vgl. Kap.<br />

3.1.3)<br />

> administrative,<br />

> liegenschaftsbezogene und<br />

> bauwerksbezogene<br />

Betriebsdaten zur Planung, soweit vorhanden, zusammenzustellen<br />

und betrieblich zu bewerten. Für Anlagen, die aus<br />

betrieblicher Sicht Probleme bereiten, sind bauliche Verbesserungsvorschläge<br />

erwünscht (vgl. Anh. A-10A-10.8).<br />

4.2 Planerische Hinweise für den Betrieb<br />

(2) Zur Identifizierung im Betrieb und Notfall sind unmittelbar nach<br />

dem Vorliegen eines LAK alle Schächte neben, im oder auf<br />

dem Schachtdeckelrahmen dauerhaft mit der auch nach Sanierungsmaßnahmen<br />

gültigen Schachtbezeichnung (vgl. Anh. A-<br />

1) zu kennzeichnen. Die zur Kennzeichnung erforderlichen Leistungen<br />

können<br />

> durch den Betreiber erbracht,<br />

> im Rahmen einer Baumaßnahme mit ausgeführt oder<br />

> als Einzelauftrag vergeben werden.<br />

Absatz gelöscht. Alle folgenden Absätze ändern sich entsprechend<br />

(2) Nach der Bauausführung sind die<br />

> aktualisierten Bestands- und Zustandsdaten des <strong>Abwasser</strong>systems<br />

sowie<br />

Betriebsdaten zur Planung<br />

Kennzeichnung von<br />

Schächten<br />

Bauausführung<br />

1182


Aktualisierung 31.03.2006<br />

> die für den Betrieb der neuen Anlage erforderlichen,<br />

betrieblichen Grunddaten (Checklisten und Betriebsanleitungen<br />

des Herstellers)<br />

der hausverwaltenden Dienststelle frühzeitig, spätestens zur<br />

BauübergabeFeststellung der Übergabereife, zu überlassen<br />

(vgl. RBBau Abschnitt H). Eine Ein Muster für eine Aufstellung<br />

der erforderlichen Unterlagen für abwassertechnische Anlagen<br />

ist dem Anh. A-10.7 zu entnehmen.<br />

4.3 Betriebsdurchführung<br />

(2) Firmen sind bei der Durchführung ihrer Arbeiten für die Einhaltung<br />

der UVV selbst verantwortlich, der Betreiber/. Der Betreiber<br />

/ die Bauverwaltung hat diese jedoch auf besondere<br />

Gefahren im Bereich der <strong>Abwasser</strong>anlagen aufmerksam zu<br />

machen.<br />

(3) Die Pflicht zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten<br />

und dessen Aufgaben ist sind im Wasserhaushaltsgesetz<br />

WHG §21a Abs.1 bzw. §21b geregelt. Im Zuständigkeitsbereich<br />

des BMVg wird der Gewässerschutzbeauftragte durch<br />

die hausverwaltende Dienststelle bestellt sowie aus- und weitergebildet.<br />

Auf die Erlasslage des BMVg wird hingewiesen.<br />

4.3.1 Betriebsorganisation<br />

(1) Zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen sindsollen die<br />

Betriebsabläufe DV-gestützt zu koordinierenkoordiniert werden.<br />

(2) Im Rahmen der Bedarfsermittlung sind für alle Anlagen die<br />

Notwendigkeit und der Umfang betrieblicher Arbeiten auf<br />

Grundlage<br />

> gesetzlicher Anforderungen,<br />

> aktueller Bestandsdaten,<br />

> betrieblicher Grunddaten,<br />

> betrieblicher Erfahrungen und<br />

> von Hinweisen aus dem LAK<br />

festzustellen. Die Instandhaltungsarbeiten sind zyklisch und in<br />

Form von Wartungs- und Inspektionsplänen festzulegen. (vgl.<br />

Anh. A-10.3A-10.1) Hinzu kommen Instandsetzungsarbeiten,<br />

die spontan unmittelbar beim Vorliegen von Schäden oder Störungen<br />

erforderlich werden.<br />

4.3.2 Betriebliche Optimierung<br />

(1) Die Betriebsdurchführung Der Betrieb abwassertechnischer<br />

Anlagen erfolgt unter nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.<br />

Ziel der betrieblichen Optimierung ist, einen Prozess (z.B. die<br />

Gewässerschutzbeauftragter<br />

Bedarfsermittlung<br />

1183


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Reinigung von Kanälen) so zu gestalten, dass die Zielgröße<br />

"Kosten" minimal wird. Dabei sind als Einschränkungen die<br />

Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Anlagen und die<br />

Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zwingend zu beachten.<br />

Zur betrieblichen Optimierung ist die Bedarfsermittlung (z.B.<br />

Reinigungsintervalle von Kanälen) auf Grundlage der Betriebsdaten<br />

(vgl. z.B. Kosten Ergebnisse der bisherigen Reinigungsmaßnahmenim<br />

Bereich des BMVg eingesetzten DV-Anwendung<br />

"Auswertetabellen Kanalreinigung-Kanalinspektion") mit<br />

dem Ziel der Kostenminimierung fortzuschreiben. Damit wird<br />

die Bedarfsermittlung und somit auch die Arbeitsplanung zu<br />

einem dynamischen Prozess.<br />

5 Dokumentation<br />

keine Änderungen<br />

A-1 Definitionen<br />

keine Änderungen<br />

A-2 Reinigung und Inspektion<br />

keine Änderungen<br />

A-3 Zustandsklassifizierung und -bewertung<br />

keine Änderungen<br />

A-4 Hydraulische Berechnungen<br />

keine Änderungen<br />

A-5 Regenwasserbewirtschaftung<br />

A-5.2 Regenwassernutzung<br />

Gemäß Leitfaden Nachhaltiges Bauen des BMVBW BMVBS [Leitfaden<br />

Nachhaltiges Bauen, BMVBW (Hrsg.), 2001] soll "nicht behandlungsbedürftiges<br />

Niederschlagswasser ... wenn möglich als Brauchwasser ...<br />

genutzt und/oder vor Ort versickert werden".<br />

A-6 Sanierungsverfahren<br />

keine Änderungen<br />

A-7 ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong><br />

Auf die Vorveröffentlichung der ISYBAU-Austauschformate<br />

(www.ofd-hannover.de im Bereich Aktuelles) wird hingewiesen.<br />

1184


Aktualisierung 31.03.2006<br />

A-8 LAK<br />

A-8.2 Hinweise für den AG zur Projektabwicklung<br />

A-8.2.1 Hinweise für den AG zur Verwendung der Honoraranfragen<br />

LAK, Teile A und B<br />

Bei den Honoraranfragen und den zugehörigen Leistungskatalogen handelt<br />

es sich um Muster, die i.d.R. an die jeweilige Maßnahme angepasst<br />

werden müssen. Sie sind so aufgebaut, dass sie möglichst universell einsetzbar<br />

sind. Dazu sind in den Honoraranfragen im jeweiligen Abschnitt 2<br />

"Allgemeine Anforderungen" und 3.1 "Tabellarische ZusammenstellungVerzeichnis<br />

der Leistungen" Einträge vom Auftraggeber (AG) vorzunehmen.<br />

Um eine Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen, hat der AG bei sämtlichen<br />

Positionen die (ggf. nur geschätzten) Mengen einzutragen. Dies gilt<br />

auch für die Pos. A.617 und Pos. A.718. In den Positionen Pos. A.4455<br />

bis Pos. A.4758 sowie Pos. B.13 bis Pos. B.16 (nach Aufwand vergütete<br />

Leistungen) ist der geschätzte Umfang der zu erwartenden Stundenleistungen<br />

vom AG einzutragen, um eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote<br />

zu bewirken.<br />

Die optische Inspektion und im Bedarfsfall auch die Reinigung sind<br />

gesondert auszuschreiben. In diesem Zusammenhang erforderliche Leistungen<br />

des AN zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse "Kanalreinigung"<br />

bzw. "Optische Inspektion" sind durch die Positionen Pos. A.415<br />

und Pos. A.516in der Honoraranfrage Teil A beschrieben.<br />

A-8.3 Honoraranfragen (Muster),<br />

Leistungskataloge (Muster) und<br />

Technische Spezifikationen<br />

A-8.3.1 Honoraranfrage LAK, Teil A (Muster)<br />

für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzeptes (LAK)<br />

2 Allgemeine Anforderungen:<br />

Unterlage:<br />

> Vorhandene Planunterlagen entsprechen der Baufachlichen<br />

Richtlinie Vermessung. Sie werden dem AN in folgender<br />

Form zur Verfügung gestellt.:<br />

dxf - Format<br />

EDBS - Format<br />

ALK-GIAP - LadeFormat<br />

Digital im Format<br />

...................................<br />

analog (Papierform) (1)<br />

Projektspezifische<br />

Anpassungen<br />

Mengen<br />

Reinigung und<br />

Inspektion von Kanälen<br />

und Leitungen<br />

1185


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Vorläufiger Kanalknotenplan (2)<br />

Vorläufiger Kanalbestandsplan (2)<br />

Fußnote 2 eingefügt. Nachfolgende ändern sich entsprechend<br />

O O O O O<br />

O O O O O<br />

Topografischer Grundplan gem. BFR Verm O O O O O<br />

Übersichtsplan (2)<br />

Übersichtslageplan Bestand (2)<br />

Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong> (3)<br />

Lageplan Einzugsgebiet Regenwasserabfluss (2)<br />

Lageplan Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss (2)<br />

Netzplan Kanalschäden (2)<br />

Netzplan Schachtschäden (2)<br />

O O O O O<br />

O O O O O<br />

O O O O O<br />

O O O O O<br />

O O O O O<br />

O O O O O<br />

O O O O O<br />

Zeichnungen Speichereinrichtungen O O O<br />

Zeichnungen Trenn- und Aufbereitungsanlagen O O O<br />

Zeichnungen Kläranlagen O O O<br />

Zeichnungen Einleitungsstellen O O O<br />

Zeichnungen Unterbauwerke (3)(4)<br />

(1)<br />

O O O<br />

analoge Unterlagen (Papierform) sind nur zusätzlich zu digitalen Unterlagen<br />

möglich<br />

(2) Planarten, die im Rahmen der vermessungstechnischen Erstaufnahme<br />

erstellt werden<br />

(3) Wenn die Liegenschaft bereits im Liegenschaftsinformationssystem<br />

Außenanlagen LISA ® erfasst ist, sind die Plandaten bevorzugt im ALK-<br />

GIAP-Ladeformat oder EDBS-Format zu übergeben. Die Verarbeitbarkeit<br />

im Zielsystem des AN ist sicherzustellen und vom AN zu bestätigen.<br />

(4) Sonderbauwerkstypen 5-8 (Pumpen, Wehre/Überläufe, Drosseln/<br />

Düker, Schieber)<br />

Der vorläufige Kanalknotenplan beinhaltet alle vermessungstechnisch<br />

erfassten Knotenobjekte (Schächte, Sonderbauwerke, Anschlusspunkte)<br />

mit deren Objektbezeichnung und den zugehörigen Höhen. Der vorläufige<br />

Kanalbestandsplan enthält zusätzlich eine vorläufige Netzverknüpfung mit<br />

der Bezeichnung der Kantenobjekte und vorläufige Kanalstammdaten.<br />

> Vermessungsdaten des <strong>Abwasser</strong>systems werden digital<br />

in folgender Form zur Verfügung gestellt:<br />

Vermessungsdaten des <strong>Abwasser</strong>systems werden als ISYBAU-Austauschformate<br />

zusätzlich digital in folgender Form zur Verfügung gestellt:<br />

1186


Aktualisierung 31.03.2006<br />

O als DatenEine Netzverknüpfung liegt nicht vor:<br />

Objektgeometrie der Schächte, Sonderbauwerke und Anschlusspunkte<br />

im ISYBAU-Austauschformat Typ V<br />

O als Daten im ISYBAU-Austauschformat Typ K / LK, wobei nur die "V"-<br />

Felder gemäß TS 1 sowie die Felder für die Schacht- bzw. Anschlusspunktbezeichnung<br />

ausgefüllt sind<br />

Eine Netzverknüpfung liegt vor:<br />

Objektgeometrie aller Objekte des Entwässerungssystems im ISY-<br />

BAU-Austauschformat Typ V<br />

Netzverknüpfung in den ISYBAU-Austauschformaten Typ K und LK<br />

(es werden nur die Objektbezeichnungen und die Bezeichnungen der<br />

Von- und Bis-Schächte bzw. der Von- und Bis-Punkte und bereits vorhandene<br />

Sachdaten abgelegt.<br />

O Vermessungsdaten werden vom Vermesser gemäß Beispiel aus TS 1<br />

ergänzt<br />

O als digitale Daten in tabellarischer Form (z.B. ASCII, csv, usw.)<br />

O im Format:<br />

...................................................................................................<br />

> Leistungen des AN, die sich hieraus im Zusammenhang<br />

mit der Erstellung der Daten der ISYBAU-Austauschformate<br />

K, LK und V ergeben, sind in Pos. A.2 einzurechnen<br />

(vgl. TS 1).<br />

> Dem AN werden vom AG Betriebsdaten zur Planung zur<br />

Verfügung gestellt. Inhalte und Umfang dieser Datenerhebung<br />

sind im Kap. 4 und Anh. A-10.8A-10 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> beschrieben.<br />

> Bei Leistungen, die nach Aufwand vergütet werden (ggf.<br />

Pos. A.617und Pos. A.718), erfolgt die Vergütung gemäß<br />

der in Abschnitt 3.1 "Tabellarische Zusammenstellung""Verzeichnis<br />

der Leistungen" dieser Honoraranfrage<br />

vereinbarten Stundensätze. Art und Umfang der Leistungen<br />

sind mit dem AG abzustimmen und in Tagesberichten<br />

zu dokumentieren, die wöchentlich vom AG gegenzuzeichnen<br />

sind. An- und Abfahrtszeiten werden nicht<br />

gesondert vergütet.<br />

> Der AG behält sich das Recht vor, Leistungen der Pos.<br />

A.14 5 und Pos. A.26 nach Bedarf ausführen zu lassen.<br />

> Das Reinigen der Kanäle sowie der baulichen Anlagen<br />

(z.B. Abscheider) und die Beseitigung des Räumgutes<br />

sowie die indirekte, optische Inspektion von Kanälen (TV-<br />

Inspektion) werden von Dritten im Auftrag des AG durchgeführt.<br />

Hierzu erforderliche Überwachungs- und Koordinationsleistungen<br />

des AN werden durch die Positionen<br />

Pos. A.617 und Pos. A.718 erfasst und im Abschnitt 1.2<br />

des Leistungskataloges beschrieben.<br />

Die Reinigungsarbeiten werden durchgeführt von:<br />

O StOV<br />

1187


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Die vom AN im Bedarfsfall fallweise zu erbringenden Leistungen<br />

im der Positionen Pos. A.1 oder Pos. A2 stehen in<br />

Zusammenhang mit der vorhandenen Datengrundlage.<br />

Die Position Pos. A.1 ist von Relevanz, wenn Bestandsunterlagen<br />

vorliegen, aber die übergebenden Unterlagen<br />

nicht aus der Bestandsdokumentation des Liegenschaftsinformationssystem<br />

Außenanlagen (LISA) stammen oder<br />

die Aktualität der Bestandsdokumentation nicht gesichert<br />

ist.<br />

Die Position Pos. A.2 ist von Relevanz, wenn eine vermessungstechnische<br />

Erfassung der abwassertechnischen<br />

Anlagen ohne eine abwasserfachliche Prüfung erfolgt ist.<br />

> Die vom AN im Bedarfsfall zu erbringenden Leistungen im<br />

Zusammenhang mit einer direkten optischen Inspektion<br />

(Begehung) von Sonderbauwerken sind durch die Positionen<br />

Pos. A.3344 bis Pos. A.4859 erfasst und im Abschnitt<br />

3 "Sonderbauwerke: Bestandserfassung, Inspektion<br />

Bestandserfassung und ZustandsberichtInspektion" des<br />

Leistungskataloges beschrieben.<br />

> Die vom AN im Bedarfsfall zu erbringenden Leistungen im<br />

Zusammenhang mit einer Erfassung und Zustandsbewertung<br />

Inspektion von Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

sind durch die Positionen Pos. A.4960 bis Pos.<br />

A.5869 erfasst und im Abschnitt 4 "Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung:<br />

Bestandserfassung und Inspektion"<br />

des Leistungskataloges beschrieben.<br />

Digitale Form<br />

> Die Inspektionsdokumentation in Form von Daten und<br />

Videos ist zu liefern.<br />

> Die Ergebnisse der optischen Inspektion (Video- und Leistungsdokumentation)<br />

sind im vertraglich vereinbarten<br />

Umfang zu übergeben.<br />

> Die Pläne der Positionen Pos. A.25 (Lageplan "Bestand<br />

<strong>Abwasser</strong>"), Pos. A.30 (Lageplan "Bautechnische<br />

Zustandsbewertung") und Pos. A.38 (Lageplan "Hydraulische<br />

Zustandsbewertung") sind im folgenden Format zu<br />

liefern.<br />

O ALK-GIAP Ladeformat O EDBS O dxf O ........................<br />

> Pläne, erstellt gem. Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>,<br />

Alle weiteren beauftragten Pläne sind in folgendem Format<br />

zu liefern:<br />

1188


Aktualisierung 31.03.2006<br />

O ALK-GIAP (1)<br />

O dxf O ........................<br />

(1) Wenn die DV-Werkzeuge des Liegenschaftsinformationssystems<br />

Außenanlagen LISA“, (vormals<br />

LGMS/DLM) vorhanden sind und die<br />

Liegenschaft bereits gemäß BFR Verm erfasst<br />

ist, sind die Pläne im ALK-GIAP-Format zu liefern.<br />

3 Leistungsumfang und Vergütung<br />

3.1 Tabellarische ZusammenstellungVerzeichnis der Leistungen<br />

Die Vergütung der Leistungen des Teil A erfolgt anhand der in der folgenden<br />

Tabelle angegebenen Vergütung je Einheit unter Berücksichtigung<br />

der tatsächlich ermittelten Mengen. Die eingetragenen Mengen geben<br />

den voraussichtlichen Umfang an.<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

1 A.1 ha/<br />

psch<br />

(1)<br />

2 A.2 km<br />

Stck<br />

DatenerhebungPrüfung vorhandener Bestandsunterlagen und -daten<br />

Prüfung vorhandener Bestandsunterlagen<br />

(Pläne)<br />

Prüfung vorläufiger Stammdaten<br />

O Kanalstammdaten, Anzahl:_____<br />

O Objektbezeichnungen<br />

O Netzverknüpfungen<br />

O Leitungsstammdaten, Anzahl:_____<br />

O Objektbezeichnungen<br />

O Netzverknüpfungen<br />

Erfassung von Kanalstammdaten<br />

O Typ K: Kanalstammdaten (Schächte, Haltungen, Einzugsflächen, Teileinzugsgebiete)<br />

O Typ LK: Leitungsstammdaten (Anschlussleitungen, Anschlusspunkte)<br />

O Typ V: Geometriedaten (Objektgeometrie)<br />

O Typ KS: Kanalsanierungsmaßnahmen<br />

3 A.3 Stck Vergabe von Objektbezeichnungen<br />

O Schächte, Anzahl_____<br />

O Bauwerke, Anzahl_____<br />

O Haltungen, Anzahl_____<br />

O Anschlusspunkte, Anzahl_____<br />

O Anschlussleitungen, Anzahl_____<br />

4 A.4 Stck Herstellen der Netzverknüpfung<br />

O Haltungen, Anzahl_____<br />

O Anschlussleitungen, Anzahl_____<br />

Gesamtver<br />

gütung<br />

1189


Aktualisierung 31.03.2006<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

5 A.5 Stck Bedarfsposition: Herstellen der Netzverknüpfung<br />

durch Feldversuche<br />

O Einfärbverfahren<br />

O Signalnebelverfahren<br />

O _________________<br />

6 A.6 Stck Erfassen von Schachtstammdaten<br />

7 A.7 Stck Erfassen von Anschlusspunktstammdaten<br />

8 A.8 Stck Erfassen von Haltungsstammdaten<br />

9 A.9 Stck. Erfassen von Leitungsstammdaten<br />

10 A.10 ha Erfassen von Einzugsflächen<br />

11 A.11 Stck Ermittlung von Teileinzugsgebietsdaten<br />

12 A.12 Stck Erfassen von Kanalsanierungsmaßnahmen<br />

Planung und Überwachung von Kanalreinigung und optischer Inspektion<br />

13 A.13 psch Vorläufiger Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

analog<br />

14 A.14 psch Vorläufiger Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

digital<br />

15 A.15 psch LV Kanalreinigung<br />

16 A.16 psch LV optische Inspektion<br />

17 A.17 Std /<br />

psch<br />

(1)<br />

18 A.18 Std /<br />

psch<br />

(1)<br />

Überwachung Kanalreinigung<br />

O Stundenbasis<br />

O pauschal<br />

Überwachung optische Inspektion<br />

O Stundenbasis<br />

O pauschal<br />

Prüfung und Abgleich erhobener Daten<br />

19 A.19 km Kontrolle Zustandsdaten<br />

O Typ HBauzustand Haltungen<br />

O Typ LHBauzustand Leitungen<br />

O Typ SBauzustand Schächte<br />

O analoge Videoaufzeichnungen<br />

O digitale Zustandsfilme und Typ ZF<br />

(Ansteuerung digit. Zustandsfilme)<br />

20 A.20 Stck Berechnung der Koordinaten der AP-Punkte<br />

21 A.21 Stck Berechnung/Konstruktion von Knickpunkten<br />

für<br />

O Haltungen<br />

O Leitungen<br />

22 A.22 km Abgleich der erhobenen Stamm- und<br />

Zustandsdaten<br />

Gesamtver<br />

gütung<br />

1190


Aktualisierung 31.03.2006<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

23 A.23 psch Übersichtsplan<br />

Erstellung von Bestandsplänen<br />

24 A.24 ha Übersichtslageplan "Bestand"<br />

25 A.25 km Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

26 A.26 km Bedarfsposition: Maßstabsveränderung<br />

Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

Zustandsbewertung Bautechnik<br />

27 A.27 psch Bautechnische Zustandsbewertung SW<br />

28 A.28 psch Bautechnische Zustandsbewertung RW<br />

29 A.29 psch Bautechnische Zustandsbewertung MW<br />

30 A.30 km Lageplan<br />

"Bautechnische Zustandsbewertung“<br />

31 A.31 km Haltungen und Leitungen im Netzplan "Kanalschäden“<br />

darstellen<br />

O Darstellung d. maßg. Schadens mit 7, Dar-<br />

stellung weiterer Sch.äden mit nur 1 Stelle<br />

O Darstellung aller Schäden 7-stellig<br />

32 A.32 Stck Schächte im Netzplan "Schachtschäden“<br />

darstellen<br />

Zustandsbewertung Hydraulik<br />

33 A.33 ha Lageplan<br />

"Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss“<br />

34 A.34 km Trockenwetterhydraulik (Bestand)<br />

O vereinfachter Nachweis<br />

O detaillierter Nachweis<br />

35 A.35 ha Lageplan<br />

"Einzugsgebiet Regenwasserabfluss“<br />

36 A.36 km Niederschlagabflussberechnung (Bestand)<br />

O Nachrechnung (Zeitbeiwertverfahren)<br />

O Nachrechnung hydrodynamisch als:<br />

O Einzelsimulation (z.B. Modellregen)<br />

O Seriensimulation<br />

37 A.37 psch Zustandsbewertung Hydraulik (Bestand)<br />

38 A.38 km Lageplan<br />

"Hydraulische Zustandsbewertung“ (Bestand)<br />

Betriebliche Hinweise<br />

39 A.39 psch Übernahme und Berücksichtigung der<br />

Betriebsdaten zur Planung<br />

40 A.40 km Lageplan<br />

"Ablagerungsgefährdete Kanäle“<br />

Gesamtver<br />

gütung<br />

1191


Aktualisierung 31.03.2006<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

41 A.41 psch SW-Zustandsbericht<br />

42 A.42 psch RW-Zustandsbericht<br />

43 A.43 psch MW-Zustandsbericht<br />

Zustandsberichte<br />

Sonderbauwerke: Bestandserfassung und Inspektion<br />

44 A.44 Stck Bestandsdatenerfassung Speichereinrichtung<br />

(Typ ST)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

45 A.45 Stck Speichereinrichtung - Bauwerkszeichnung<br />

46 A.46 Stck Inspektion Speichereinrichtung (Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

47 A.47 Stck Bestandsdatenerfassung Trenn- und Aufbereitungsanlage<br />

(Typ ST)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

48 A.48 Stck Trenn- und Aufbereitungsanlage - Bauwerkszeichnung<br />

49 A.49 Stck Inspektion Trenn- und Aufbereitungsanlage<br />

(Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

50 A.50 Stck Bestandsdatenerfassung Kläranlage (Typ ST)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

51 A.51 Stck Kläranlage - Bauwerkszeichnung<br />

52 A.52 Stck Inspektion Kläranlage (Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

53 A.53 Stck Bestandsdatenerfassung Einleitungsstelle<br />

(Typ ST)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

Gesamtver<br />

gütung<br />

1192


Aktualisierung 31.03.2006<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

54 A.54 Stck Einleitungsstelle - Bauwerkszeichnung<br />

55 A.55 Stck Inspektion Einleitungsstelle (Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

56 A.56 Stck Bestandsdatenerfassung Unterbauwerk (Typ<br />

ST; Bauwerkstyp 5-8)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

57 A.57 Stck Unterbauwerk - Bauwerkszeichnung<br />

58 A.58 Stck Inspektion Unterbauwerk (Typ Z)<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagen<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

59 A.59 psch Zustandsbericht Sonderbauwerke<br />

Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung: Bestandserfassung und Inspektion<br />

60 A.60 Stck Bestandsdatenerfassung Versickerungsanlage<br />

(Typ VA)<br />

O mit Ortsbegehung<br />

O ohne Ortsbegehung (aus vorh. Unterlagen)<br />

61 A.61 Stck Versickerungsanlage - Zeichnung<br />

62 A.62 psch Erfassung von Umfelddaten für Versickerungsanlagen<br />

im Format Typ UF aus vorhandenen<br />

Unterlagen bzw. Datenbeständen<br />

63 A.63 Stck Erfassung von Bodenkennwerten im Format<br />

Typ BO aus vorhandenen Unterlagen bzw.<br />

Datenbeständen<br />

64 A.64 Stationsjahre<br />

Erfassung von Grundwassermessdaten im<br />

Format Typ GW im Zeitintervall von<br />

O Wochen<br />

O Monaten<br />

O Jahren<br />

65 A.65 Stck Inspektion Versickerungsanlage<br />

O ohne Infiltrationsversuche<br />

O mit Infiltrationsversuchen<br />

(Methode: ......................................................)<br />

66 A.66 Stck Bestandsdatenerfassung Regenwassernutzungsanlage<br />

(Typ RN)<br />

O mit Ortsbegehung<br />

O ohne Ortsbegehung (aus vorh. Unterlagen)<br />

67 A.67 Stck Regenwassernutzungsanlage - Zeichnung<br />

68 A.68 Stck Inspektion Regenwassernutzungsanlage<br />

Gesamtver<br />

gütung<br />

1193


Aktualisierung 31.03.2006<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

69 A.69 psch Zustandsbericht Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

3.2 Nebenkosten<br />

Nebenkosten für Leistungen des Teils A werden wie folgt vergütet:<br />

O pauschal mit ......................................€<br />

O pauschal mit ...................................... % des Honorars nach 3.1<br />

O nach gesonderter Vereinbarung (Anlage)<br />

O nicht gesondert.<br />

3.3 Zusammenstellung<br />

Angebotssumme für Leistungen nach Teil A<br />

Erläuterungsbericht zum LAK, Teil A<br />

70 A.70 psch Berichte zum LAK, Teil A<br />

71 A.71 psch Zusammenstellung LAK, Teil A<br />

Nach Aufwand vergütete Leistungen<br />

72 A.72 Std Honorarsatz "Auftragnehmer“<br />

73 A.73 Std Honorarsatz "Ingenieur“<br />

74 A.74 Std Honorarsatz "Techniker“<br />

75 A.75 Std Honorarsatz "technischer Zeichner“<br />

76 A.76 Stck Zusätzliche An- und Abfahrt<br />

(1)<br />

nicht Zutreffendes bitte streichen<br />

(netto, ohne Bedarfspositionen) ................<br />

Nebenkosten für Teil A (netto) ................<br />

Zwischensumme (netto) ................<br />

zuzüglich Umsatzsteuer.............% ................<br />

Gesamtsumme Teil A (brutto)<br />

========<br />

Absatz gelöscht. Nachfolgende Nummerierungen ändern sich entsprechend.<br />

Summe :<br />

Gesamtver<br />

gütung<br />

1194


Aktualisierung 31.03.2006<br />

3.4 Zusammenstellung der Vergütung<br />

Angebotssumme für Leistungen nach 3.1<br />

(netto, ohne Bedarfsposition) __________<br />

Nebenkosten nach 3.2 (netto) __________<br />

Zwischensumme (netto) __________<br />

zuzüglich Umsatzsteuer ......... % __________<br />

Gesamtsumme Teil A (brutto) __________<br />

Absatz neu eingefügt<br />

A-8.3.2 Leistungskatalog zum LAK, Teil A (Muster)<br />

1 Bestands- und Zustandserfassung<br />

1.1 DatenerhebungPrüfung vorhandener Bestandsunterlagen<br />

und -daten<br />

Pos. A.1 Prüfung vorhandener Bestandsunterlagen (Pläne)<br />

Die vorhandenen Bestandsunterlagen sind auf Vollständigkeit und Richtigkeit<br />

durch eine Ortsbegehung zu überprüfen. Hierbei sind die topographischen<br />

Daten (z.B. Gebäude, Flächenbefestigung, Bewuchs) und die<br />

sichtbaren Elemente Objekte des <strong>Abwasser</strong>systems (z.B. Schächte, Sonderbauwerke,<br />

Straßenabläufe, Anschlusspunkte) zu überprüfen. Die zu<br />

überprüfende Fläche (i.d.R. die Liegenschaftsfläche) wird vom AG festgelegt.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Größe der überprüften Flächen in ha<br />

oder pauschal für die Liegenschaft.<br />

Pos. A.2 Erfassung und Aktualisierung der Bestandsdaten<br />

Die Bestands-/ Kanalstammdaten sind gemäß den im Abschnitt 3.1<br />

"Tabellarische Zusammenstellung" der Honoraranfrage Teil A gekennzeichneten<br />

Austauschformaten durch Übertragung aus der vorhandenen<br />

Bestandsdokumentation und durch Ortsbegehung zu erfassen. Dafür ist<br />

der Einstieg in unterirdische Anlagen erforderlich. Der Umfang zu erfassender<br />

Datenfelder der Austauschformate ergibt sich gemäß TS 1. Erforderliche<br />

Abmessungen sind mittels einfacher, vermessungstechnischer<br />

Verfahren aufzunehmen.<br />

Weitere Leistungen des AN:<br />

> Koordinierung der an der Datenerfassung Beteiligten.<br />

> Herstellung der Verknüpfungen zwischen den durch die<br />

Vermessung aufgenommenen Punkten zu einem Entwässerungssystem<br />

auf den vom Vermesser erstellten Plänen.<br />

1195


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Haltungs- und Leitungsverknüpfung sind ggf. in getrennten<br />

Arbeitsschritten durchzuführen (vgl. TS 1).<br />

> Vergabe von Bezeichnungen für Schächte und Haltungen,<br />

Sonderbauwerke sowie für Anschlusspunkte und Leitungen<br />

gemäß Anh. A-1 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>.<br />

> Ggf. Ergänzung/ Fortschreibung der Daten infolge von<br />

Nacherhebungen, die von Dritten (Vermesser) durchgeführt<br />

werden.<br />

> Die Anteile undurchlässiger und durchlässiger Flächen<br />

sind haltungsweise zu ermitteln und im Austauschformat K<br />

abzulegen.<br />

> Die erforderlichen Daten zur Berechnung des Trockenwetterabflusses<br />

(Schmutzwasser) sind zu erheben und im<br />

Austauschformat K abzulegen.<br />

> Vor Abgabe sämtlicher Daten hat eine Format- und Plausibilitätsüberprüfung<br />

durch den AN, in Abstimmung mit dem<br />

AG, stattzufinden.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Länge der in den Stammdaten erfassten<br />

Haltungen und Leitungen in km.<br />

Position gelöscht. Nachfolgende Positionen ändern sich entsprechend.<br />

Pos. A.2 Prüfung vorläufiger Stammdaten<br />

Die in einer vorläufigen Bestandsdokumentation im Rahmen einer Vermessung<br />

erfassten Daten sind zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Der<br />

Umfang der Leistungen richtet sich nach der vom AG übergebenden<br />

Datengrundlage:<br />

O Typ K: Kanalstammdaten (Schächte, Haltungen)<br />

O Typ LK: Leitungsstammdaten (Anschlussleitungen, Anschlusspunkte)<br />

Folgende Leistungen sind fallweise zu erbringen:<br />

> Überprüfung der Objektbezeichnungen<br />

Die vorhandenen Objektbezeichnungen sind auf Konformität<br />

mit den Festlegungen für das Bezeichnungensschema<br />

gemäß Anhang 1.1 zu prüfen und ggf. zu<br />

korrigieren.<br />

> Überprüfung der Netzverknüpfungen<br />

Ist bereits eine vorläufige Verknüpfung der durch die Vermessung<br />

aufgenommenen Punkte zu einem Entwässerungssystem<br />

vorgenommen worden, ist die Netztopologie<br />

auf Richtigkeit zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl der geprüften Objekte.<br />

Position neu eingefügt. Nachfolgende Positionen ändern sich entsprechend.<br />

1196


Aktualisierung 31.03.2006<br />

1.2 Erfassung der Kanalstammdaten<br />

Unterkapitel neu eingefügt. Nachfolgende Nummerierungen ändern sich<br />

entsprechend.<br />

1.3 Planung und Überwachung von Kanalreinigung und optischer<br />

Inspektion<br />

Pos. A.3 Vorläufiger Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

Der vorläufige Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>" ist vor der optischen Inspektion<br />

vom AN zu erstellen. Die erforderlichen Inhalte sind im Anh. A-9.5 der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> definiert. Grundlage sind die gemäß Pos. A.2<br />

erfassten Daten. Übernahme zusätzlicher Informationen aus verschiedenen<br />

Plänen (z.B. Leitungen) in den vorläufigen Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>".<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

Position gelöscht. Nachfolgende Positionen ändern sich entsprechend.<br />

Der vorläufige Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>" ist als Grundlage für die<br />

optische Inspektion vom AN zu erstellen. Die erforderlichen Inhalte sind<br />

im Anh. A-9.5 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> definiert.<br />

Kanalsanierungsmaßnahmen (vgl. Pos. A.12) sind mit Bezeichnung der<br />

Maßnahme und Position in Längsrichtung einzutragen.<br />

Die Position Pos. A.13 ist nur von Relevanz, wenn noch keine digitale<br />

Bestandsdokumentation vorliegt oder die vermessungstechnische Erfassung<br />

nach der optischen Inspektion erfolgt.<br />

Pos. A.13 Vorläufiger Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>" analog<br />

Aufbereitung eines analogen vorläufigen Lageplans "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

auf Grundlage der geprüften Bestandsunterlagen gem. Pos. A.1. Die<br />

Objektbezeichnungen sind gem. Anh. A.1-1 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

einzutragen. Zusätzliche Informationen (z.B. aus anderen Plänen und<br />

Dokumenten) sind zu übernehmen.<br />

Maßstab wie vorliegende Bestandsunterlagen<br />

Dem Reinigungs- und dem Inspektionsunternehmen ist je ein Satz der<br />

Pläne zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

Position neu eingefügt. Nachfolgende Positionen ändern sich entsprechend.<br />

Pos. A.14 Vorläufiger Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>" digital<br />

Erstellung eines digitalen vorläufigen Lageplans "Bestand <strong>Abwasser</strong>" auf<br />

Grundlage der gem. Pos. A.1 geprüften und Pos. A.3 bis Pos. A.9 erfassten<br />

Daten.<br />

Vorläufiger Lageplan<br />

"Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

1197


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Maßstab: 1: 500<br />

Dem Reinigungs- und dem Inspektionsunternehmen ist je ein Satz geplotteter<br />

Pläne zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

Position neu eingefügt. Nachfolgende Positionen ändern sich entsprechend.<br />

Pos. A.17 Überwachung Kanalreinigung<br />

Die Abrechnung erfolgt gemäß Eintragung des AG im Abschnitt 3.1<br />

"Tabellarische Zusammenstellung""Verzeichnis der Leistungen" der Honoraranfrage<br />

Teil A entweder pauschal oder alternativ auf Stundenbasis<br />

gemäß Nachweis (siehe hierzu auch Abschnitt 2 "Allgemeine Anforderungen"<br />

der Honoraranfrage Teil A).<br />

Pos. A.18 Überwachung optische Inspektion<br />

Die Abrechnung erfolgt gemäß Eintragung des AG im Abschnitt 3.1<br />

"Tabellarische Zusammenstellung""Verzeichnis der Leistungen" der Honoraranfrage<br />

Teil A entweder pauschal oder alternativ auf Stundenbasis<br />

gemäß Nachweis (siehe hierzu auch Abschnitt 2 "Allgemeine Anforderungen"<br />

der Honoraranfrage Teil A).<br />

1.4 Prüfung und Abgleich erhobener Daten<br />

Pos. A.19 Kontrolle der Zustandsdaten<br />

Die bei der optischen Inspektion (o. I.) erfassten und im Abschnitt 3.1<br />

"Tabellarische Zusammenstellung""Verzeichnis der Leistungen" der Honoraranfrage<br />

Teil A gekennzeichneten Zustandsdaten sind vom AN zu kontrollieren<br />

und dem AG zu liefern.<br />

Folgende Leistungen sind zu erbringen<br />

> Prüfung der aus der o. I. erhaltenen Daten auf Format,<br />

Plausibilität, Richtigkeit (Inhalt) und Vollständigkeit. Ggf.<br />

Veranlassung einer Korrektur der Daten unter Berücksichtigung<br />

der Zuständigkeiten gemäß TS 1.<br />

> Prüfung sämtlicher Videoaufzeichnungen aus der o. I. einschließlich<br />

der Ansteuerbarkeit. Hierbei sind die Anforderungen<br />

gemäß Anh. A-2 "Reinigung und Inspektion" der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu beachten.<br />

> Durchführung einer Kontrolle des Datenbestands auf Format<br />

und Plausibilität vor Abgabe der Daten in Abstimmung<br />

mit dem AG.<br />

1198


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Pos. A.20 Berechnung der Koordinaten der AP-Punkte<br />

Berechnung der Koordinaten der AP-Punkte (Anschlussspunkte) an Haltungen<br />

und Leitungen aus den Angaben der optischen Inspektion (Typ H,<br />

LH gemäß Pos. A.819).<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl der berechneten AP-Punkte in<br />

Stück.<br />

Pos. A.21 Berechnung/Konstruktion von Haltungs- und Leitungsknickpunkten<br />

Berechnung und/oder Konstruktion der Koordinaten von Knickpunkten der<br />

Anschlussleitungen und/oder Haltungen aus den Informationen der optischen<br />

Inspektion (Typ H, LH gemäß Pos. A.819). Die Übergabe der vollständigen<br />

Haltungs-/Leitungsverläufegeometrie an den AG erfolgt im ISY-<br />

BAU-Austauschformat Typ V.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl der berechneten Punkte in Stück.<br />

Pos. A.22 Abgleich der erhobenen Stamm- und Zustandsdaten<br />

Abgleich der gemäß Pos. A.23 bis Pos. A.9 erhobenen Stammdaten (z.B.<br />

Durchmesser, Material) mit den Daten aus der optischen Inspektion aus<br />

Pos. A.819 und Ergänzung der gemäß Pos. A.920 und Pos. A.21 berechneten<br />

Koordinaten.<br />

Dokumentation von während der Inspektion festgestellten und noch nicht<br />

im Bestand dokumentierten Sanierungsmaßnahmen (vgl. Pos. A.12).<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Länge der in den Stammdaten erfassten<br />

Haltungen und Leitungen in km.<br />

1.5 Erstellung von Bestandsplänen<br />

Pos. A.25 Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

Erstellung des Lageplans "Bestand <strong>Abwasser</strong>" gemäß Anh. A-9.6 der<br />

<strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>.<br />

Zusammenführen aller vorhandenen Informationen aus der Datenerhebung<br />

und der optischen Inspektion unter Verwendung der Leistungen aus<br />

Pos. A.314.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Summe der dargestellten Haltungs- und<br />

Leitungslängen in km.<br />

1199


Aktualisierung 31.03.2006<br />

2 Zustandsbewertung (Bautechnik und Hydraulik)<br />

2.1 Bautechnik<br />

Pos. A.27 Bautechnische Zustandsbewertung SW<br />

Auswertung der optischen Inspektion der SW-Haltungen, -Leitungen und<br />

-Schächte, sowie Zustandsbewertung gemäß Anh. A-3.1 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong>. Darstellung der Ergebnisse der Zustandsbewertung in Listenform.<br />

Erweiterung der Zustandsdaten um die Ergebnisse der Zustandsbewertung<br />

(5. StelleEinzelschadensklasse sowie Haltungs-, Leitungs- und<br />

Schachtklasse automatisch und manuell).<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

Pos. A.28 Bautechnische Zustandsbewertung RW<br />

Wie Pos. A.1627, jedoch für RW-Haltungen, -Leitungen und -Schächte.<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

Pos. A.29 Bautechnische Zustandsbewertung MW<br />

Wie Pos. A.1527, jedoch für MW-Haltungen, -Leitungen und -Schächte.<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

Pos. A.31 Netzplan "Kanalschäden"<br />

Erstellung des Netzplans "Kanalschäden" gemäß Anh. A-9.12 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> und Abschnitt 3.1 "Tabellarische Zusammenstellung"<br />

"Verzeichnis der Leistungen" der Honoraranfrage Teil A.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Summe der Längen der inspizierten Haltungen<br />

und Leitungen in km.<br />

2.2 Hydraulik<br />

Das der Berechnung zugrundeliegende zugrunde liegende Netz ist in den<br />

ISYBAU-Austauschformaten abzugeben.<br />

Pos. A.34 Trockenwetterhydraulik (Bestand)<br />

Trockenwetterberechnung für das SW-/ MW-System (Bestand) einschl.<br />

der beteiligten Sonderbauwerke gemäß Anh. A-4 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

und den Angaben aus Abschnitt 3.1 "Tabellarische Zusammenstellung""Verzeichnis<br />

der Leistungen" der Honoraranfrage Teil A.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Länge der berechneten Haltungen in km.<br />

Hinweis: Eine Zustandsbewertung Hydraulik für die Trockenwetterberechnung<br />

gem. Anh. A-3.3 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> entfällt.<br />

1200


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Pos. A.36 Niederschlagabflussberechnung (Bestand)<br />

Niederschlagabflussberechnung für das RW-/ MW-System (Bestand) einschließlich<br />

der beteiligten Sonderbauwerke gemäß Anh. A-4 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> und den Angaben aus Abschnitt 3.1 "Tabellarische<br />

Zusammenstellung""Verzeichnis der Leistungen" der Honoraranfrage Teil<br />

A.<br />

Erforderliche Regenspenden bzw. Niederschlagshöhen sind unter Nutzung<br />

der Auswertungen des Deutschen Wetterdienstes (Starkniederschlagshöhen<br />

für die Bundesrepublik Deutschland, "KOSTRA-Atlas") und<br />

nach der DIN-EN 752 bzw. derdem ATV A 118 zu bestimmen.<br />

Anzusetzende Häufigkeiten sind gebietsabhängig vom AN in Absprache<br />

mit dem AG und dem Betreiber des Kanalnetzes, in das eingeleitet wird,<br />

unter Berücksichtigung der Anforderungen der zuständigen Genehmigungsbehörden<br />

bzw. der DIN und nach den Empfehlungen der ATVDWA<br />

zu wählen.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach der Länge der berechneten Haltungen in km.<br />

Pos. A.37 Zustandsbewertung Hydraulik (Bestand)<br />

Hydraulische Zustandsbewertung gemäß Anh. A-3.3 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> für RW- und MW-Haltungen unter Niederschlagsbelastung.<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

Anmerkung: Pos. A.2536 ist Voraussetzung für Pos. A.2637.<br />

2.4 Zustandsberichte<br />

Pos. A.41 SW-Zustandsbericht<br />

Zusammenführung der Ergebnisse aus Pos. A.1627 und Pos. A.2334 für<br />

das Schmutzwassersystem in einem Zustandsbericht.<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

Pos. A.42 RW-Zustandsbericht<br />

Zusammenführung der Ergebnisse aus Pos. A.1728, Pos. A.2536 und<br />

Pos. A.2637 für das Regenwassersystem in einem Zustandsbericht.<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

Pos. A.43 MW-Zustandsbericht<br />

Zusammenführung der Ergebnisse aus Pos. A.1829, Pos. A.2536 und<br />

Pos. A.2637 für das Mischwassersystem in einem Zustandsbericht.<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

1201


Aktualisierung 31.03.2006<br />

3 Sonderbauwerke: Bestandserfassung und Inspektion<br />

Im Abschnitt 3.1 "Tabellarische Zusammenstellung""Verzeichnis der Leistungen"<br />

der Honoraranfrage Teil A wird jeweils erläutert, ob der AN im<br />

Rahmen der Inspektion eine Begehung unterirdischer Anlagen durchführen<br />

muss, ob er eine Begehung nur zu koordinieren hat, oder ob die Daten<br />

aus vorhandenen Unterlagen entnommen werden können (keine Begehung)<br />

Pos. A.47 Bestandsdatenerfassung Trenn- und Aufbereitungsanlage<br />

Wie Pos. A.3344, jedoch für Trenn- und Aufbereitungsanlage.<br />

Pos. A.48 Trenn- und Aufbereitungsanlage - Bauwerkszeichnung<br />

Wie Pos. A.3445, jedoch für Trenn- und Aufbereitungsanlage.<br />

Pos. A.49 Inspektion Trenn- und Aufbereitungsanlage<br />

Wie Pos. A.3546, jedoch für Trenn- und Aufbereitungsanlage.<br />

Pos. A.50 Bestandsdatenerfassung Kläranlage<br />

Wie Pos. A.3344, jedoch für Kläranlage.<br />

Pos. A.51 Kläranlage - Bauwerkszeichnung<br />

Wie Pos. A.3445, jedoch für Kläranlage.<br />

Pos. A.52 Inspektion Kläranlage<br />

Wie Pos. A.3546, jedoch für Kläranlage.<br />

Pos. A.53 Bestandsdatenerfassung Einleitungsstelle<br />

Wie Pos. A.3344, jedoch für Einleitungsstelle.<br />

Pos. A.54 Einleitungsstelle - Bauwerkszeichnung<br />

Wie Pos. A.3445, jedoch für Einleitungsstelle.<br />

Pos. A.55 Inspektion Einleitungsstelle<br />

Wie Pos. A.3546, jedoch für Einleitungsstelle.<br />

Pos. A.56 Bestandsdatenerfassung Unterbauwerk<br />

Wie Pos. A.3344, jedoch für Unterbauwerk.<br />

1202


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Pos. A.57 Unterbauwerk - Bauwerkszeichnung<br />

Wie Pos. A.3445, jedoch für Unterbauwerk.<br />

Pos. A.58 Inspektion Unterbauwerk<br />

Wie Pos. A.3546, jedoch für Unterbauwerk.<br />

Pos. A.59 Zustandsbericht Sonderbauwerke<br />

Zusammenführung der Ergebnisse aus der Zustandserfassung (Typ Z)<br />

nach Pos. A.3546, Pos. A.3849, Pos. A.4152, Pos. A.4455 und Pos.<br />

A.4758.<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

4 Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung:<br />

Bestandserfassung und Inspektion<br />

Pos. A.67 Regenwassernutzungsanlage - Zeichnung<br />

Wie Pos. A.5061, jedoch für Regenwassernutzungsanlage.<br />

Pos. A.69 Zustandsbericht Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

Zusammenführung und Bewertung der Ergebnisse aus der<br />

Zustandserfassung Pos. A.5465 und Pos. A.5768.<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

5 Generelle planerische FestlegungenErläuterungsbericht<br />

zum LAK, Teil A<br />

Pos. A.70 Berichte zum LAK, Teil A<br />

Erstellung des Erläuterungsberichts zum LAK, Teil A (Gliederungspunkte<br />

1 bis 4) gemäß TS 2.<br />

Erstellung des Berichts "Generelle planerische Festlegungen" (Gliederungspunkt<br />

5) gemäß Kap. 3.1.3 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> bzw. TS 2. Es<br />

sind verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Bericht ist mit<br />

dem AG abzustimmen.<br />

Erstellung des Erläuterungsberichts zum LAK, Teil A (Gliederungspunkte<br />

1 bis 5.5) gemäß TS 2.<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

1203


Aktualisierung 31.03.2006<br />

6 Nach Aufwand vergütete Leistungen<br />

Der folgende Abschnitt enthält die erforderlichen Positionen für Leistungen,<br />

die nach Stundenaufwand abgerechnet werden. Die entsprechenden<br />

Stundensätze sind vom AN im Abschnitt 3.1 "Tabellarische Zusammenstellung""Verzeichnis<br />

der Leistungen" der Honoraranfrage Teil A einzutragen.<br />

Pos. A.73 Honorarsatz "Ingenieur"<br />

Wie Pos. A.6172, jedoch für den Ingenieur.<br />

Pos. A.74 Honorarsatz "Techniker"<br />

Wie Pos. A.6172, jedoch für den Techniker.<br />

Pos. A.75 Honorarsatz "techn. Zeichner"<br />

Wie Pos. A.6172, jedoch für den techn. Zeichner.<br />

Pos. A.76 Zusätzliche An- und Abfahrt<br />

Zusätzliche Kosten für An- und Abfahrtszeiten, die nicht durch den AN zu<br />

vertreten sind und auf besondere Weisung des AG erfolgen, werden<br />

gesondert vergütet.<br />

Position neu eingefügt.<br />

A-9 Pläne<br />

keine Änderungen<br />

A-10 Bewirtschaftung und Betrieb<br />

A-10.1 Fristen für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

In der folgenden Tab. A-10 - 1 sind empfohlene Richtwerte der DWA aus<br />

den ATV-Arbeitsblättern 116, 138, 142 und 147/Teil 1 für Instandhaltungsarbeiten<br />

an abwassertechnischen Anlagen außerhalb von Gebäuden<br />

zusammengestellt.<br />

Gesetzliche Vorgaben für Maßnahmen der Eigenkontrolle ergeben sich in<br />

mehreren Bundesländern aus den jeweiligen Eigenkontrollverordnungen<br />

(EKVO) bzw. Selbstüberwachungsverordnungen (SÜV).<br />

A-10.2 Muster Betriebsanweisung für abwassertechnische<br />

Anlagen<br />

A-10.2.2 Zuständigkeit<br />

Die Dienststellenleiter, Leiter Sachgebiet IVServicebereichsleiter, Leiter<br />

Technischer Betriebsdienst (LTBD) und Leiter Technische Betriebsgruppe<br />

(LTBG) sind für die Einhaltung der Satzungen, des Wasserrechtsbescheides,<br />

der Erlaubnisse und Genehmigungen verantwortlich.<br />

Empfohlene Fristen<br />

gem. DWA (ehemals<br />

ATV-DVWK)<br />

Gesetzliche Fristen<br />

gemäß landesrechtlicher<br />

Vorschriften (z.B.<br />

EKVO bzw. SÜV)<br />

1204


Aktualisierung 31.03.2006<br />

A-10.2.3 Gesetze, Vorschriften und Anweisungen<br />

Neben dieser Betriebsanweisung und den Weisungen des Dienststellenleiters<br />

sind beim Betrieb und der Instandhaltung der abwassertechnischen<br />

Anlagen folgende Gesetze, Vorschriften und Anweisungen zu beachten:<br />

> Wasserhaushaltsgesetz und zugehörige Verordnungen<br />

> Landeswassergesetze und zugehörige Verordnungen<br />

> Wasserrechtsbescheide<br />

> Kommunale <strong>Abwasser</strong>satzungen<br />

> Alarmpläne für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen<br />

> Unfallverhütungsvorschriften<br />

> Instandhaltungschecklisten<br />

> Betriebsanleitungen der Herstellerfirmen<br />

> Wartungschecklisten<br />

> Betriebsanleitungen der Herstellerfirmen o. a.<br />

> Bedienungs- und Wartungsanleitungen<br />

A-10.2.5 Hygienemaßnahmen<br />

Im <strong>Abwasser</strong> können verschiedene Krankheitserreger auftreten und auf<br />

die Beschäftigten übertragen werden. Zur Vermeidung von Infektionskrankheiten<br />

ist zu beachten:<br />

> Arbeiten mit unmittelbarer Berührung mit <strong>Abwasser</strong> oder<br />

dessen Rückständen sind ausschließlich unter Verwendung<br />

von Schutzkleidung durchzuführen.<br />

> Essen, Trinken und Rauchen in den verschmutzten Bereichen<br />

sind verboten. Vor der Einnahme von Speisen oder<br />

Getränken sind die Hände zu reinigen.<br />

> Die Schutzkleidung ist in einwandfreiem Zustand zu halten.<br />

Sie darf nicht zusammen mit anderer Kleidung gewaschen<br />

werden und ist immer getrennt von der<br />

Privatkleidung aufzubewahren.<br />

> Mit verschmutzter Arbeitskleidung dürfen allgemein<br />

genutzte Sozial- und Speiseräume nicht betreten werden.<br />

> Bei Verletzungen oder nach dem Schlucken von <strong>Abwasser</strong><br />

muss ein Arzt aufgesucht werden. Beschäftigte mit offenen<br />

Hautwunden dürfen nicht mit <strong>Abwasser</strong> oder Rückständen<br />

davon in Berührung kommen. Auch kleine<br />

Wunden müssen sofort steril bedeckt und verbunden werden.<br />

> Das für Arbeiten in oder an abwassertechnischen Anlagen<br />

eingesetzte Personal muss vorgeschriebene Impfungen<br />

sowie ggf. weitere Vorsorgemaßnahmen erhalten.<br />

1205


Aktualisierung 31.03.2006<br />

A-10.2.6 Geräte und Ausstattung<br />

Die in den Betriebsgeräteausstattungen vorhandenen Geräte dürfen nur<br />

ihrer Bestimmung entsprechend verwendet werden und sind pfleglich zu<br />

behandeln. Defekte Geräte sind nicht einzusetzen. Der Ausstattungsumfang<br />

hat sich nach den betrieblichen Notwendigkeiten zu richten.<br />

A-10.2.7 Elektrische Betriebsmittel<br />

Für Arbeiten im <strong>Abwasser</strong>bereich dürfen nur Geräte mit mindestens der<br />

Schutzart "IP 44" nach DIN VDE 0100 und DIN 40050-9 (Straßenfahrzeuge;<br />

IP-Schutzarten; Schutz gegen Fremdkörper, Wasser und Berühren;<br />

Elektrische Ausrüstung) eingesetzt werden. Alle Steckdosen müssen<br />

über einen FI-Schutzschalter abgesichert sein.<br />

A-10.2.8 Betrieb<br />

Anforderungen an die Durchführung der Reinigung sind dem Anhang A-<br />

2.1 "Kanalreinigung" der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu entnehmen. Besonders<br />

zu beachten ist, dass die Düseneinsätze und der Wasserdruck müssen<br />

auf die baulichen Gegebenheiten abgestimmt sein mussmüssen, um<br />

Materialschädigungen zu vermeiden.<br />

Anforderungen an die Durchführung der Inspektion sind dem Anhang A-<br />

2.2 "Optische Inspektion" der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> zu entnehmen.<br />

Dabei ist besonders zu beachten:<br />

> Bei der indirekten, optischen Inspektion ist jedes Fahrzeug<br />

mit sind mindestens 2 zwei Personen zu besetzeneinzusetzen.<br />

Ist eine Begehung von Anlagenteilen notwendig,<br />

so ist die erforderliche Anzahl von Personen in<br />

den Unfallverhütungsvorschriften geregelt.<br />

> Die Geschwindigkeit der Kamera muss dem Objektzustand<br />

angepasst werden. Eine Kamerageschwindigkeit<br />

von 0,10 cmm/s ist nicht zu überschreiten. Hierdurch soll<br />

die ingenieurtechnische Auswertung der Videoaufzeichnungen<br />

optimiert werden.<br />

Wartung sind Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes (z.B. Aufrechterhaltung<br />

der Funktionsfähigkeit und Arbeitssicherheit) von abwassertechnischen<br />

Anlagen (z.B. Korrosionsschutzmaßnahmen an den Steigeeinrichtungen<br />

von Schächten).<br />

> Die Wartung der technischen Ausrüstung der <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

erfolgt anhand von Checklisten (vgl. Anh. A-<br />

10.3.8) und den Betriebsanleitungen der Herstellerfirmen<br />

in regelmäßigen Abständen nach Wartungsterminplan.<br />

> Wartungsarbeiten an Leichtflüssigkeitsabscheidern sind<br />

nur von Personal, das aus- und weitergebildet ist sowie<br />

über einen entsprechenden Sachkundenachweis für<br />

Abscheideranlagen verfügt und hierfür aus- und weitergebildet<br />

ist, durchzuführen.<br />

Wartung<br />

1206


Aktualisierung 31.03.2006<br />

A-10.2.10Störungen<br />

Unterkapitel gelöscht. Nachfolgende Nummerierungen ändern sich entsprechend.<br />

A-10.2.11Schadensbehebung<br />

Unterkapitel gelöscht. Nachfolgende Nummerierungen ändern sich entsprechend<br />

A-10.2.10Einsatz von Firmen<br />

Firmen sind bei Arbeiten in und an abwassertechnischen Anlagen auf<br />

besondere Gefahren aufmerksam zu machen.<br />

Bei der Durchführung ihrer Arbeiten sind Firmen für die Einhaltung der<br />

Unfallverhütung selbst verantwortlich.<br />

<strong>Abwasser</strong>technische Anlagen sind vor Beginn und nach Abschluss der<br />

Arbeiten von der Bauleitung gemeinsam mit der ausführenden Firma zu<br />

überprüfen.<br />

A-10.2.11Literaturhinweise<br />

ArbStättV Arbeitsstättenverordnung<br />

ATV- A 140 Regeln für den Kanalbetrieb Teil 1: Kanalnetz<br />

DIN 7471<br />

zurückgezogen<br />

DIN-<br />

EN 354<br />

DIN<br />

7478zurück<br />

gezogen<br />

GUV 7.4<br />

BGV C 5<br />

GUV 17.6<br />

BGR R 126<br />

GUV 16.11<br />

GUV R 177<br />

Sicherheitsgeschirre, Sicherheitsseile<br />

Auffanggurte<br />

<strong>Abwasser</strong>technische Anlagen<br />

Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von<br />

abwassertechnischen Anlagen<br />

Sicherheitsregeln für Steigeisen und Steigeisengänge<br />

1207


Aktualisierung 31.03.2006<br />

A-10.2.12Merkblatt für Arbeiten in umschlossenen Räumen<br />

von abwassertechnischen Anlagen<br />

Grundregel:<br />

Das Einsteigen und der Aufenthalt in Räumen von abwassertechnischen<br />

Anlagen sind auf das Mindestmaß zu beschränken<br />

(ggf. ist hierfür ein Erlaubnisschein erforderlich).<br />

Arbeitsablauf:<br />

> Die einsteigende Person muss das Rettungsgeschirr<br />

angelegt haben. Der Einsteigende ist bei Schächten mit<br />

einer Tiefe über 1 m mit einem Sicherungsseil zu führen.<br />

A-10.2.13Muster Erlaubnisschein<br />

für Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen, bei<br />

denen unerwartete oder besondere Gefährdungen<br />

bestehen.<br />

Der Erlaubnisschein ist nach der BGR (bisher ZH 1/177) "Sicherheitsregeln<br />

für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen<br />

Anlagen" dann auszustellen, wenn die Arbeiten mit besonderen Gefahren<br />

verbunden sind. Der Erlaubnisschein für Arbeiten, die mit besonderen<br />

Gefahren verbunden sind, ist im Anhang 3 dieser BGR 126 abgedruckt.<br />

Beispiele für Bereiche mit besonderen Gefahren (siehe nachstehende<br />

Tabelle):<br />

Bauwerke Besondere Gefahren<br />

Kanäle, die von <strong>Abwasser</strong> durchflossen<br />

werden und dazugehörige Bauwerke,<br />

die in offener Verbindung mit<br />

ihnen stehen<br />

Pumpensümpfe sowie Stauräume<br />

von <strong>Abwasser</strong> (z.B. unterirdische<br />

Speicherbecken)<br />

Schächte in Bereichen von Mülldeponien<br />

A. Arbeitsstelle<br />

Datum der Freigabe/Übergabe: ________________<br />

Sauerstoffmangel<br />

Benzin<br />

Sauerstoffmangel<br />

Kohlendioxid<br />

Benzin<br />

Methan<br />

Schwefelwasserstoff<br />

Sauerstoffmangel<br />

Methan<br />

Kohlendioxid<br />

Schwefelwasserstoff<br />

Vorbemerkungen<br />

1208


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Zeitraum der Freigabe/Übergabe:von _______ Uhr bis _______ Uhr<br />

1. Auszuführende Arbeiten:<br />

Inspektion<br />

2. Gefährdung möglich durch:<br />

<br />

Absturz elektrischen Strom Gase / Dämpfe<br />

Wasser Straßenverkehr Krankheitserreger<br />

3. Zu sichernde Betriebsmittel/Anlagen:<br />

offene Schächte elektrische Anlagen Zuläufe<br />

Pumpen Schieber <br />

A-10.2.14Muster für die Dokumentation von Kanalreinigungen<br />

Liegenschaft:<br />

Standortverwaltung:<br />

Ausführender:<br />

Zeitraum der Kanalreinigung:<br />

Gereinigte Haltungen: Bezeichnung Länge<br />

Gesamtlänge der gereinigten Kanäle:<br />

Räumgut:<br />

Spülwasserverbrauch:<br />

1209


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Festgestellte Schäden:<br />

Sonstige Auffälligkeiten:<br />

Mustervordruck gelöscht<br />

Hinweis: Jede durchgeführte Kanalreinigung ist auf je einem Blatt DIN A-4<br />

zu dokumentieren.<br />

A-10.3 Muster Betriebstagebuch für die Eigenüberwachung<br />

von LeichtflüssigkeitsabscheideranlagenAbscheideranlagen<br />

für Leichtflüssigkeiten<br />

Liegenschaft:<br />

Anschrift:<br />

Standort der Anlage:<br />

Bezeichnung gem.<br />

Bestandserfassung (LAK):<br />

Inventar-Nr. BA<br />

Verwendung als: Sicherheitsabscheider Arbeitsabscheider<br />

Entleerungsintervall:<br />

1210


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Entsorgungsbereich Kfz-AbstellflächeAbstellfläche für<br />

Schad-Kfz<br />

Waschplatz<br />

WHG-Lagerfläche<br />

Lackiererei<br />

Abscheider-Ablauf angeschlossen<br />

an<br />

(1) Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Jahre (nach dem letzten Eintrag).<br />

A-10.3.1 Muster Stammdatenblätter<br />

A-10.3.2 Muster Wartungsnachweis<br />

A-10.3.3 Muster Überwachungsnachweis<br />

A-10.3.4 Muster Entnahmenachweis<br />

<br />

Schmutzwasserkanal<br />

Regenwasserkanal<br />

Mischwasserkanal<br />

A-10.3.5 Muster Betriebsstörungen und besondere Vorfälle<br />

Lfz-AbstellflächeBetankungsfläche<br />

Waschhalle<br />

Betankungsfläche<br />

<br />

TeilnetzHaltungs-Nr.:<br />

Betriebstagebuch Begonnen am: Abgeschlossen am (1) :<br />

Betreiber der Anlage:<br />

Betriebsbeauftragter für<br />

Gewässerschutz (nur sofern<br />

nach §21a WHG bestellt):<br />

Namen des verantwortlichen<br />

Betriebspersonals<br />

(Sachkundiger)<br />

Datum Betriebsstörungen, besondere Vorfälle, (vorübergehende) Stilllegungen<br />

1211


Aktualisierung 31.03.2006<br />

A-10.3.6 Nachweis der durchgeführten 5-jährigen Generalinspektionen<br />

Unterkapitel neu eingefügt. Nachfolgende Kapitelnummerierungen ändern<br />

sich entsprechend<br />

A-10.3.7 Hinweise zur Durchführung der Wartung<br />

Leichflüssigkeitsabscheider<br />

Bei maximaler Ölschichtstärke schließt der selbsttätige Abschluss, weshalb<br />

nach DIN 1999 EN 858, Teil 2, Abs. 5.1 schon und 2 bereits bei 4/5<br />

80% der maximalen Ölschichtstärke der Abscheiderinhalt zu entsorgen<br />

ist.<br />

Probenahmeschacht<br />

Inspektionsintervall gemäß EKVO bzw. SÜV oder EinleitungserlaubnisEigenkontrollvorschriften<br />

der Länder (z. B. EÜV) oder Einleitungserlaubnis<br />

A-10.3.8 Muster Checklisten (Inspektion, Wartung, Prüfung)<br />

Tätigkeiten-Nr.<br />

Leistungsbeschreibung der auszuführenden<br />

Arbeiten<br />

Ausführungshäufigkeit<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN 1999 T1 T100 (EN 858-2858<br />

T1 u. T2)<br />

Ident-Nr. BA: 3200<br />

1 Arbeitsbereich absichern X<br />

2 Schachtdeckel abnehmen X<br />

3 Zu- u. Ablauf auf Fremdstoffe prüfen; ggf. entfernen<br />

4 Schlammhöhe messen, ggf. Leerung veranlassen X<br />

5 Schlammfang entleeren X X<br />

5-jährlich<br />

jährlich<br />

monatlich<br />

X<br />

zus. nach Bedarf<br />

1212


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Tätigkeiten-Nr.<br />

Leistungsbeschreibung der auszuführenden<br />

Arbeiten<br />

Koaleszenzabscheider nach DIN 1999 T4 bis T6<br />

Ident-Nr. BA: 3300<br />

Ausführungshäufigkeit<br />

Koaleszenzabscheider nach DIN EN 858 T1 u. T2 bzw. DIN 1999 T100<br />

1 Arbeitsbereich absichern X<br />

2 Schachtdeckel abnehmen X<br />

3 Zu- u. Ablauf auf Fremdstoffe prüfen; ggf. entfernen<br />

4 Schlammhöhe messen, ggf. Leerung veranlassen X<br />

5 Schlammfang entleeren X X<br />

A-10.3.9 Störungen bei Leichtflüssigkeitsabscheider-AnlagenAbscheideranlagen<br />

für Leichtflüssigkeiten<br />

A-10.4 Muster Alarmplan für Unfälle mit wassergefährdenden<br />

Stoffen<br />

Unterkapitel gelöscht. Nachfolgende Kapitelnummerierungen ändern sich<br />

entsprechend.<br />

A-10.4 Muster Betriebstagebuch Abscheideranlagen für<br />

Fette DIN EN 1825 / DIN 4040-100<br />

Unterkapitel neu eingefügt. Nachfolgende Kapitelnummerierungen ändern<br />

sich entsprechend<br />

A-10.5 Muster Checkliste für durchzuführende Maßnahmen<br />

bei Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in das<br />

<strong>Abwasser</strong>system<br />

Für die Liegenschaft:<br />

im Zuständigkeitsbereich der StOV:<br />

5-jährlich<br />

jährlich<br />

monatlich<br />

X<br />

zus. nach Bedarf<br />

1213


Aktualisierung 31.03.2006<br />

Maßnahme Name Datum/Uhrzeit<br />

Eingang der Meldung<br />

SOFORTMAßNAHMEN<br />

Kanal im Übergabeschacht zur öffentlichen Kanalisation bzw. Vorfluter oder<br />

Versickerungsanlage absperren.<br />

Eingrenzung des kontaminierten Bereiches<br />

Verständigung der zuständigen Polizeidienststelle<br />

Verständigung der unteren Wasserbehörde<br />

Die Anweisungen der unteren Wasserbehörde sind zu befolgen und zu dokumentieren.<br />

Probeentnahmen des kontaminierten <strong>Abwasser</strong>s<br />

Reinigung der betroffenen Kanalabschnitte bis keine erkennbaren Rückstände<br />

mehr vorhanden sind<br />

Die Dokumentation des Unfalls hat unter Verwendung des folgenden Meldeformulars<br />

A-10.7 zu erfolgen.<br />

Wichtige Rufnummern<br />

Zuständige Feuerwehr<br />

Polizei<br />

Untere Wasserbehörde<br />

Kläranlage<br />

Sachgebietsleiter IV der StOV<br />

Leiter der Standortverwaltung<br />

Wehrbereichsverwaltung IV3<br />

Bei Unfällen mit abwassergefährdenden Stoffen ist entsprechend des<br />

Erlasses BMVg WV IV 2 vom 16. Juli 2004 Az 63-25-50/16 und des im<br />

Bedarfsfall StOV-intern erstellten Notfallplanes zu verfahren.<br />

A-10.6 Muster Meldung bei Unfällen mit wassergefährdenden<br />

Stoffen<br />

Nähere Bezeichnung des wassergefährdenden Stoffes (ggf. Gefahrgutschlüssel<br />

und Angabe der Wassergefährdungsklasse:<br />

1214


Aktualisierung 31.03.2006<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

Weitergabe der Meldung<br />

erfolgte an:<br />

Feuerwehr<br />

Polizei<br />

Wasserschutzpolizei<br />

Kläranlage<br />

Untere Wasserbehörde<br />

Umweltschutzamt<br />

Sachverständige<br />

Vorgesetzter<br />

Sonstige<br />

WBV Dezernat II 7<br />

WBV Dezernat II 2<br />

WBV Dezernat II 3<br />

WBV ASt Dezernat II 7<br />

WBV ASt Dezernat II 1<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

ggf./falls bereits bekannt:<br />

10.7 Anlage zur Niederschrift von Übergabeverhandlungen<br />

gemäß RBBau<br />

Bauunterlagen<br />

Gesprächspartner<br />

Datum Uhrzeit Bemerkung<br />

Ein Ermittlungsverfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft ___________________aufgenommen<br />

1215


Aktualisierung 31.03.2006<br />

(zutreffendes ankreuzen)<br />

Fundstelle<br />

Muster<br />

Vorschrift<br />

A Pläne RBBau H 2<br />

RBBau H<br />

1.3.1, H 2.1<br />

bzw. H 2.3<br />

A1 Lagepläne RBBau H 2.1<br />

RBBau H<br />

1.3.1, H 2.1<br />

bzw. H 2.3<br />

A2 Baupläne RBBau H 2.1<br />

RBBau H<br />

1.3.1, H 2.1<br />

bis H 2.4<br />

B Geräteverzeichnis RBBau H<br />

1.3.1, Muster<br />

14<br />

B0 Schlüsselverzeichnis<br />

B1 Vorbereitende Maßnahmen für<br />

den Betrieb<br />

B2 Besondere Unterlagen für<br />

<strong>Abwasser</strong>technische Anlagen<br />

RBBau H 1.6<br />

RBBau H<br />

1.3.2, H 2.3<br />

B3 Technische Unterlagen RBBau H 1.6<br />

RBBau H<br />

1.3.2, H 2.3,<br />

H 2.4<br />

B4 Prüfbücher bzw. Prüfberichte RBBau H<br />

1.63.2<br />

B5 Zusätzliche Nachweise RBBau H 1.6<br />

RBBau H<br />

1.3.1 bis H<br />

1.3.3<br />

B6 Zusätzliche Bescheinigungen RBBau H<br />

1.63.2<br />

B7 Technische Pläne RBBau H<br />

2.1.4<br />

C Übersicht über die Gewährleistungspflichten<br />

Übergeben<br />

am<br />

Fundstelle<br />

Büro<br />

Ordner<br />

Bemerkungen<br />

1216


Aktualisierung 31.03.2006<br />

(zutreffendes ankreuzen)<br />

C1 Übersicht über die Gewährleistungspflichten<br />

C2 Niederschrift über die Begehung<br />

/ Befahrung vor Ablauf der<br />

Gewährleistung<br />

(zutreffendes ankreuzen)<br />

D Abnahmebescheinigungen<br />

D1 Sämtliche öffentlich-rechtliche<br />

Abnahmebescheinigungen<br />

Fundstelle<br />

Muster<br />

Vorschrift<br />

RBBau H<br />

1.3.1, H 3,<br />

Muster 14<br />

RBBau H 3<br />

Fundstelle<br />

Muster<br />

Vorschrift<br />

RBBau H<br />

1.3.1<br />

E Genehmigungsbescheide RBBau H<br />

1.53.1<br />

E1 Anzeigepflicht von Baumaßnahmen<br />

E2 Betriebserlaubnis von zustimmungspflichtigen<br />

Anlagen<br />

E3 Ausnahmegenehmigungen für<br />

gesetzliche Auflagen<br />

E4 Übersichten über Auflagen,<br />

Rechte und Pflichten<br />

F Mitteilung über Werterhöhung<br />

/ Wertminderung<br />

A Pläne (Baubestandszeichnungen / Nutzungspläne)<br />

(zutreffendes ankreuzen)<br />

RBBau H<br />

1.3.1<br />

Muster 212<br />

Fundstelle<br />

Muster<br />

Vorschrift<br />

A Pläne RBBau H 2<br />

A1 Lagepläne RBBau H<br />

2.1<br />

A1.1 Deckblatt zum Lageplan RBBau<br />

H2.1.1 /<br />

L1(6)3<br />

Übergeben<br />

am<br />

Übergeben<br />

am<br />

Übergeben<br />

am<br />

Fundstelle<br />

Büro<br />

Ordner<br />

Fundstelle<br />

Büro<br />

Ordner<br />

Fundstelle<br />

Büro<br />

Ordner<br />

Bemerkungen<br />

Bemerkungen<br />

Bemerkungen<br />

1217


Aktualisierung 31.03.2006<br />

(zutreffendes ankreuzen)<br />

Zur deutlichen Darstellung der Lage der verschiedenen Ver- und Entsorgungsleitungen zueinander<br />

sind folgende Lagepläne erforderlich<br />

A1.1.1 Strassen, Wege, Plätze RBBau H<br />

2.1.23<br />

A1.1.2 Gasleitungen RBBau H<br />

2.1.24<br />

A1.1.3 Wasserleitungen RBBau H<br />

2.1.24<br />

A1.1.4 Kabelpläne Starkstrom RBBau H<br />

2.1.24<br />

A1.1.5 Kabelpläne Fernmeldeanlagen RBBau H<br />

2.1.24<br />

A1.1.6 Bestandspläne abwassertechnische<br />

Anlagen<br />

(Inhalte gem. <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> Anhang A-9)<br />

A1.1.7 Zustandspläne abwassertechnische<br />

Anlagen<br />

(Inhalte gem. <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> Anhang A-9)<br />

A1.1.8 Lageplan "ablagerungsgefährdete<br />

Kanäle"<br />

(Inhalte gem. <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> Anhang A-9)<br />

Fundstelle<br />

Muster<br />

Vorschrift<br />

RBBau H<br />

2.1.24<br />

RBBau H<br />

2.1.24<br />

RBBau H<br />

2.13, H<br />

2.24<br />

Übergeben<br />

am<br />

Fundstelle<br />

Büro<br />

Ordner<br />

Bemerkungen<br />

1218


Aktualisierung 31.03.2006<br />

(zutreffendes ankreuzen)<br />

B Geräteverzeichnis<br />

Fundstelle<br />

Muster<br />

Vorschrift<br />

A Pläne RBBau H 2<br />

A2 Bestandspläne für Sonderbauwerke<br />

(Rückhaltebecken,<br />

Hebeanlagen, usw.)<br />

RBBau H<br />

2.13, H<br />

2.34<br />

A2.1 Grundrisse aller Ebenen RBBau H<br />

2.1.32<br />

A2.2 Ansichten, Dachaufsichten RBBau H<br />

2.1.32<br />

A2.3 Flächenberechnungen RBBau H<br />

2.1.32<br />

A2.4<br />

A2.5<br />

<br />

<br />

(zutreffendes ankreuzen)<br />

B Geräteverzeichnis<br />

B0 Schlüsselverzeichnis<br />

B0.1 Schlüsselverzeichnis<br />

B0.2 Schließplan für Schließanlage<br />

evtl. mit Sicherungsschein<br />

B1 Vorbereitende Maßnahmen<br />

für den Betrieb<br />

B1.1 Betriebskartei<br />

B1.1.1 <br />

Betriebskartei (Bestandsliste,<br />

Anlagenbeschreibung, Kartei<br />

über Energieversorgung<br />

Baunutzungskosten<br />

B1.1.2 Energiewirtschaftliche Kenndaten<br />

Fundstelle<br />

Muster<br />

Vorschrift<br />

DIN 18 357<br />

BK 04 /<br />

RBBau H<br />

21.3.1, H<br />

1.3.2<br />

B1.2 Versorgungsverträge K 19 15 -<br />

2.1<br />

Übergeben<br />

am<br />

Übergeben<br />

am<br />

Fundstelle<br />

Büro<br />

Ordner<br />

Fundstelle<br />

Büro<br />

Ordner<br />

Bemerkungen<br />

Bemerkungen<br />

1219


Aktualisierung 31.03.2006<br />

(zutreffendes ankreuzen)<br />

B1.3 Entsorgungsverträge K 19 15 -<br />

2.1<br />

B1.4 Wartungsplan betriebstechnischer<br />

Anlagen<br />

Fundstelle<br />

Muster<br />

Vorschrift<br />

K 19 15 -<br />

2.1<br />

Übergeben<br />

am<br />

Fundstelle<br />

Büro<br />

Ordner<br />

Bemerkungen<br />

1220


Aktualisierung 31.03.2006<br />

(zutreffendes ankreuzen)<br />

B2 Besondere Unterlagen für<br />

abwassertechnische Anlagen<br />

B2.1 Hochbau<br />

B2.2 Ingenieurbau<br />

B2.3 Raumlufttechnische Anlagen<br />

B2.4 Mess-, Steuer- und Regelanlagen<br />

B2.5 Elektrotechnik<br />

B2.6 Fernmeldetechnik<br />

B2.7 Aufzugs- und Hebeanlagen<br />

B3 Technische Unterlagen je<br />

Anlage<br />

B3.1 Betriebskartei für:<br />

Fundstelle<br />

Muster<br />

Vorschrift<br />

B3.2 Anlagenbeschreibung BK 02,<br />

RBBau H<br />

1.3.2<br />

B3.3 Anlagenschema<br />

B3.4 Fließschema<br />

B3.5 Betriebskartei, Liste für bewegliche<br />

Geräte<br />

B3.6 Wiederkehrende Prüfungen und<br />

Wartungen<br />

B3.7 Bedienungs- und Wartungsanleitung<br />

BK B 3.4<br />

RBBau H<br />

1.7<br />

RBBau H<br />

1.3.2, K 15-<br />

2.2<br />

RBBau H<br />

1.63.2<br />

B3.8 Wartungsvertrag K 19 15 -<br />

2.2<br />

B3.9 Herstellerunterlagen RBBau H<br />

1.63.2<br />

B3.10 Arbeitssicherheitsvorschriften RBBau H<br />

1.63.2<br />

B3.11 Abnahmebescheinigungen<br />

Übergeben<br />

am<br />

Fundstelle<br />

Büro<br />

Ordner<br />

Bemerkungen<br />

1221


Aktualisierung 31.03.2006<br />

B3.12 Prüfbücher bzw. Prüfberichte<br />

B3.13 Zusätzliche Hinweise<br />

B3.14 Zusätzliche Bescheinigungen<br />

B3.15 Betriebsanweisungen K 19 - 4.2<br />

B3.16 Niederschrift über die Einweisung<br />

des Betriebspersonals<br />

C Übersicht über die Gewährleistungsfristen<br />

RBBau H<br />

1.3.2, K 15<br />

- 3<br />

K 19 15 -<br />

2.43<br />

B3.17 Schalt- und Leitungspläne RBBau H<br />

1.63.2<br />

B3.17.1 Schaltpläne<br />

B3.17.2 Leitungspläne<br />

B3.17.3 Beleuchtungspläne<br />

B3.17.4 <br />

B3.17.5 <br />

(zutreffendes ankreuzen)<br />

(zutreffendes ankreuzen)<br />

C1 Verzeichnis der Gewährleistungspflichten<br />

<br />

<br />

Fundstelle<br />

Muster<br />

Vorschrift<br />

Fundstelle<br />

Muster<br />

Vorschrift<br />

RBBau H<br />

1.3<br />

Übergeben<br />

am<br />

Übergeben<br />

am<br />

Fundstelle<br />

Büro<br />

Ordner<br />

Fundstelle<br />

Büro<br />

Ordner<br />

Bemerkungen<br />

Bemerkungen<br />

1222


Aktualisierung 31.03.2006<br />

D Abnahmebescheinigungen<br />

10.9 Aufgaben und Befugnisse des Gewässerschutzbeauftragten<br />

(GSB)<br />

neues Unterkapitel eingefügt<br />

A-11 Gesetze und Regelwerke<br />

Die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes und<br />

der Länder, sowie die Regelwerke der verschiedenen Institutionen wurden<br />

erweitert und dem Stand vom März 2006 angepasst.<br />

A-12 Glossar<br />

keine Änderungen<br />

A-13 Verzeichnisse<br />

A-13.1 Literaturverzeichnis<br />

Nach Bedarf ergänzt<br />

A-13.2 Abkürzungsverzeichnis<br />

Nach Bedarf ergänzt<br />

A-13.3 Adressenverzeichnis<br />

keine Änderungen<br />

(zutreffendes ankreuzen)<br />

Fundstelle<br />

Muster<br />

Vorschrift<br />

D1 Abnahmebescheinigungen RBBau H<br />

1.3.1<br />

D1.1 Landkreis<br />

D1.2 Wasserwirtschaftsamt / untere<br />

Wasserbehörde<br />

D1.3 Straßenbauamt<br />

D1.4 Forstverwaltung<br />

D1.5 Schifffahrtsamt<br />

D1.6 Brandschau<br />

D1.7 Arbeitssicherheit - WBV - I4II 7<br />

D1.8<br />

<br />

Übergeben<br />

am<br />

Fundstelle<br />

Büro<br />

Ordner<br />

Bemerkungen<br />

1223


Aktualisierung 20.10.2006<br />

Aktualisierung Oktober 2006<br />

(Änderungen gegenüber der Version vom März 2006)<br />

A-8 LAK<br />

A-8.1 Liste zur LAK Abwicklung<br />

Dieser Anhang wurde vollständig überarbeitet<br />

Anpassungen an die DIN EN 13508-2 und Fortschreibung der Spezifikationen<br />

zum Datenaustausch<br />

Im Rahmen der Anpassung an die DIN EN 13508-2 "Zustandserfassung<br />

von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 2: Kodiersystem<br />

für die optische Inspektion" und der Fortschreibung der ISYBAU<br />

Austauschformate werden die ersten aktualisierten Kapitel der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> veröffentlicht.<br />

Die Veröffentlichung erfolgt in einem separaten Abschnitt im Bereich<br />

"Texte" simultan zu den bestehenden Inhalten der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>,<br />

die bis zur vollständigen Anpassung ihre Gültigkeiten behalten. Hierzu<br />

gehören die angepassten Anhänge:<br />

A-1 Definitionen<br />

Dieser Anhang wurde vollständig überarbeitet<br />

A-2 Reinigung und Inspektion<br />

Die Gliederung dieses Anhangs wurde modifiziert. Folgende Unterkapitel<br />

sind enthalten:<br />

A-2.3 Optische Inspektion<br />

A-2.3.3 Anforderungen an die Dokumentation<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

A-2.3.4 Haltungen und und Leitungen<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt. Vormals Anhang A-2.8<br />

A-2.3.5 Schächte und Inspektionsöffnungen<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

A-2.3.6 Bauwerke der Ortsentwässerung<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

A-2.3.7 Kodiersystem<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt. Vormals Anhang A-2.7 und A-2.9<br />

A-3 Zustandsklassifizierung und -bewertung<br />

Dieser Anhang wurde vollständig überarbeitet<br />

1224


Aktualisierung 20.10.2006<br />

A-4 Hydraulische Berechnungen<br />

Dieser Anhang wurde inhaltlich überarbeitet<br />

A-7 ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong> (XML)<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

A-8 LAK<br />

Dieser Anhang wurde vollständig überarbeitet<br />

1225


Aktualisierung 30.03.2007<br />

Aktualisierung März 2007<br />

(Änderungen gegenüber der Version vom Oktober 2006)<br />

Die im Oktober 2006 parallel veröffentlichten Anhänge "Anpassungen an<br />

die DIN EN 13508-2 und Fortschreibung der Spezifikationen zum Datenaustausch"<br />

wurden vollständig in das Gesamtwerk integriert und ersetzen<br />

die bisherigen Anhänge.<br />

1 Allgemeines<br />

keine Änderungen<br />

2 Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen<br />

Die Gesetze und Regelwerke wurden erweitert und dem Stand von März<br />

2007 angepasst.<br />

3 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />

3.1 Generelle Planung - Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept<br />

3.1.3 Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept<br />

(LAK)<br />

Teil A des LAK<br />

(14) Anhand der erfassten Zustandsdaten ist eine bauliche<br />

Zustandsbewertung Zustandsklassifizierung und -bewertung<br />

gemäß Anh. A-3.1 für Haltungen und Leitungen sowie Anh. A-<br />

3.2 für Schächte und Inspektionsöffnungen durchzuführen.<br />

Eine bauliche Zustandsbewertung Zustandsklassifizierung und<br />

-bewertung der Sonderbauwerke erfolgt auf Grundlage einer<br />

individuellen Inspektion. Für eine hydraulische Zustandsbewertung<br />

Zustandsklassifizierung gemäß Anh. A-3.3 muss zunächst<br />

durch Nachrechnung des <strong>Abwasser</strong>netzes die hydraulische<br />

Auslastung Leistungsfähigkeit festgestellt werden.<br />

(15) Dem Betrieb sind - basierend auf der Bestands- und Zustandserfassung<br />

- Bereiche darzustellen, in denen eine Ablagerungsgefährdung<br />

besteht (vgl. Anh. A-9.16).<br />

(16) Generelle planerische Festlegungen<br />

(17) Die generellen planerischen Festlegungen sind auf der Grundlage<br />

der Bestands- und Zustandserfassung sowie der<br />

Zustandsbewertung Zustandsklassifizierung und -bewertung in<br />

Abstimmung mit dem Betreiber und dem Nutzer zu entwickeln<br />

und in einem Bericht zusammenzufassen. Hierbei sind rechtliche,<br />

technische und betriebliche Anforderungen sowie die<br />

künftige Entwicklung der Liegenschaft zu berücksichtigen.<br />

Sämtliche Vorschläge sind nachvollziehbar zu begründen.<br />

Genehmigungsbehörden sind frühzeitig zu beteiligen. Es ist<br />

Zustandsbewertung<br />

1226


Aktualisierung 30.03.2007<br />

ausdrücklich erwünscht, hierbei naturnahe Maßnahmen mit<br />

einzubeziehen (z.B. Regenwasserversickerung, Regenwassernutzung).<br />

4 Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen<br />

keine Änderungen<br />

5 Dokumentation<br />

5.1 Datenarten<br />

(3) Die abwassertechnischen Fachdaten beinhalten die fachtechnische<br />

Basis zur Planung und zum Bau von abwassertechnischen<br />

Anlagen. Zugleich sind sie die Grundlage für den<br />

Betrieb. Inhalt und Umfang der abwassertechnischen Fachdaten<br />

werden mit den <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> festgelegt und in<br />

> abwassertechnische Stammdaten,<br />

> bautechnische Zustandsdaten und<br />

> hydraulische Zustandsdaten<br />

gruppiert. Der Austausch der Fachdaten erfolgt über die ISY-<br />

BAU-Austauschformate, deren Gruppierung in Tab. 5 - 1 dargestellt<br />

istAustauschformate (XML) (vgl. Anh. A-7).<br />

A-1 Definitionen<br />

Integration der Fassung vom Oktober 2006.<br />

A-2 Reinigung und Inspektion<br />

Dieser Anhang wurde vollständig überarbeitet. Im Oktober 2006 veröffentlichte<br />

Unterkapitel wurden integriert.<br />

A-3 Zustandsklassifizierung und -bewertung<br />

Integration der Fassung vom Oktober 2006.<br />

A-4 Hydraulische Berechnungen<br />

Integration der Fassung vom Oktober 2006 und Anpassung an den Stand<br />

März 2007.<br />

A-5 Regenwasserbewirtschaftung<br />

keine Änderungen<br />

A-6 Sanierungsverfahren<br />

redaktionelle Änderungen<br />

A-7 ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong><br />

Die Änderungsverfolgung dieses Anhanges bezieht sich auf den bereits<br />

im Oktober 2006 veröffentlichten Anhang "A-7 ISYBAU-Austauschformate<br />

<strong>Abwasser</strong>"<br />

Fachdaten<br />

1227


Aktualisierung 30.03.2007<br />

A-7.1 Allgemeines<br />

Die ISYBAU-Austauschformate im XML-Format wurden am 20.10.2006<br />

eingeführt. Die bis 2006 gültigen ISYBAU-Austauschformate im ASCII-<br />

Format stehen weiterhin auf der Internetseite der OFD Hannover im<br />

Bereich Downloads der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> (Stand Oktober 2006) zur<br />

Verfügung.<br />

A-7.3 Metadaten<br />

A-7.3.2 Datenkollektive - Datenbereich der abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

Tab. A-7 - 5 Datenkollektive<br />

DatenkollektiveType Identifikation/Datenkollektive<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.4 Stammdaten<br />

A-7.4.2 <strong>Abwasser</strong>technische Anlagen<br />

A-7.4.2.1 Stammdaten Kanten<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Einführung<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Datenstatus Integer 2 Status des gesamten Datenbestandes im Austauschformat<br />

Erstellungsdatum Date Erstellungsdatum der Datei. Datum im Format<br />

JJJJ-MM-TT gemäß ISO 8601<br />

Kommentar Token Freie Bemerkung zum Austauschformat<br />

Kennungen/Kollektiv KollektivType Bereich zur Beschreibung der im Austauschformat enthaltenen<br />

Datenkollektive<br />

Stammdatenkollektiv StammdatenType Bereich der Stammdaten abwassertechnischer Anlagen<br />

Zustandsdatenkollektiv ZustandsdatenType Bereich der bautechnischen Zustandsdaten<br />

Hydraulikdatenkollektiv HydraulikdatenType Bereich der Daten aus hydraulischen Berechnungen<br />

Betriebsdatenkollektiv BetriebsdatenType Bereich der Betriebsdaten<br />

Kostendatenkollektiv zur Zeit nicht belegt Dieser Datenbereich wird zu einem späteren Zeitpunkt definiert<br />

Tab. A-7 - 15 Profildaten<br />

ProfilType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Kante/Profil<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

M100<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

SonderprofilVorhanden Boolean 1 Es ist immer anzugeben, ob es sich um ein Sonderprofil<br />

handelt (1=Ja/ 0=Nein).<br />

Sonderprofile sind alle Profile die nicht den Profilarten<br />

0 bis 5 zuzuordnen sind.<br />

Profilart Integer 2 Profilart G205<br />

1228


Aktualisierung 30.03.2007<br />

Tab. A-7 - 15 Profildaten<br />

ProfilType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Kante/Profil<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

ProfilID Integer 10 Eintrag aus Systemen, die Profiltypen mit allen<br />

zugehörigen Informationen in eigenen Profilbibliotheken<br />

vorhalten<br />

Profilbreite Integer 4 mm Profilbreite<br />

Profilbreite - Bei Kreisprofilen ist keine Angabe<br />

erforderlich<br />

Profilhoehe Integer 4 mm Profilhöhe - Bei Kreisprofilen ist keine entspricht<br />

die Angabe erforderlich. dem Nenndurchmesser<br />

Sonderprofil/Koordinaten<br />

A-7.4.2.2 Stammdaten Knoten<br />

A-7.4.2.2.3 Bauwerke<br />

Feldlänge<br />

Tab. A-7 - 33 Anlagen (Behandlungsanlage)<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

KoordinatenType Sonderprofile werden durch ein lokales Koordinatensystem<br />

beschrieben. Die Koordinatenpaare sind gegen den Uhrzeigersinn<br />

abzulegen und haben immer ein positives Vorzeichen (I.<br />

Quadrant). Bei geschlossenen Profilen muss die letzte angegebene<br />

Koordinate der ersten entsprechen.<br />

AnlageType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Behandlungsart Integer 1 Art der Behandlungsanlage G406<br />

Aufstellungsart Integer 1 Art der Aufstellung G408<br />

Breite Decimal 5.2 m Breite/Durchmesser<br />

Laenge Decimal 5.2 m Länge außen<br />

Hoehe Decimal 5.2 m Außenhöhe ohne Schachtaufbau<br />

HoeheZulauf Decimal 5.2 m Außenhöhe bis Unterkante Rohr<br />

HoeheAblauf Decimal 5.2 m Außenhöhe bis Unterkante Rohr<br />

Material<br />

MaterialAnlage<br />

String 4 Baustoff des Baukörpers G102<br />

AnzahlDeckel Integer 1 Anzahl der Deckel<br />

Deckel DeckelType<br />

Auswahlelement<br />

Schlammfang<br />

LfAbscheider<br />

Staerkeabscheider<br />

Fettabscheider<br />

Emulsionspaltanlage<br />

Stapelbecken<br />

Neutralisationsanlage<br />

Objektdifferenzierung<br />

SchlammfangType<br />

LfAbscheiderType<br />

StaerkeabscheiderType<br />

FettabscheiderType<br />

EmulsionsspaltanlageType<br />

StapelbeckenType<br />

NeutralisationsanlageType<br />

1229


Aktualisierung 30.03.2007<br />

Tab. A-7 - 38 Stapelbecken (Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage)<br />

StapelbeckenType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage/Stapelbecken<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.4.2.3 Geometrie<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Grundlage für den Umfang der Objektgeometrie ist die Folie 850 der Baufachlichen<br />

Richtlinien Vermessung in der aktuellen Fassung. Oberirdische<br />

Begrenzungen von flächenhaften Sonderbauwerken sind nicht Bestandteil<br />

der Folie 850 der Baufachlichen Richtlinien Vermessung in der Version<br />

2.3 2.4. Die Aufnahme ist daher besonders zu vereinbaren.<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

GesamtSpeicher Integer 5 l Gesamtspeichermenge Stapelraum<br />

LfSpeicher Integer 5 l Speichermenge an Leichtflüssigkeit<br />

Durchflussleistung<br />

DurchflussLeistung<br />

Decimal 5.1 l/s hydraulische Durchflussleistung<br />

ExistenzPumpe Boolean 1 Existenz einer Pumpe (1=JA / 0=Nein)<br />

Tab. A-7 - 59 Geometrie<br />

GeometrieType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Geometrie<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

VorlaeufigeBezeichnung String 30 Vorläufige Objektbezeichnung (wird bei der vermessungstechnischen<br />

Aufnahme vergeben)<br />

GeoObjektArt Integer 2 Geometrische Objekart gem. Objektartenkatalog<br />

BFR Verm/Folie 850 bis Version 2.4<br />

GeoObjektTyp String 1 Geometrischer Objekttyp (Fläche, Linie, Punkt) V102<br />

Lagegenauigkeitsklasse String 4 Geforderte Lagegenauigkeitsklasse bei der<br />

Objektvermessung gem. BFR Vermessung<br />

Hoehengenauigkeitsklasse<br />

String 4 Geforderte Höhengenauigkeitsklasse bei der<br />

Objektvermessung gem. BFR Vermessung<br />

Datenherkunft String 40 System oder Software mit dem die Geometriedaten<br />

erzeugt wurden<br />

Kommentar Token Freie Bemerkung zur Objektgeometrie<br />

Geometriedaten Geometriedaten<br />

V101<br />

V103<br />

V104<br />

1230


Aktualisierung 30.03.2007<br />

7.5 Zustandsdaten<br />

7.5.2 Inspizierte <strong>Abwasser</strong>technische Anlagen<br />

A-7.5.2.3 Daten zu Dichtheitsprüfungen<br />

Tab. A-7 - 93 Pruefung (Dichtheitspruefungen)<br />

DichtheitType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Dichtheitspruefungen/Pruefung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

7.6 Hydraulikdaten<br />

7.6.5 Systembelastungen<br />

A-7.6.5.1 Niederschläge<br />

A-7.6.5.1.1 Blockregen<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Auftragskennung Integer 6 Eindeutige Zuordnung zu einem Auftrag<br />

Jede an dieser Stelle eingetragene Kennung<br />

muss eine Entsprechung im Bereich Aufträge<br />

haben<br />

Pruefgrund Integer 1 Anlass der Prüfung U120<br />

Pruefvorschrift Integer 1 Prüfvorschrift U121<br />

Pruefdatum Date 10 Datum der Pruefung<br />

Geraetefuehrer String 40 Ausfuehrender<br />

Name des Sachkundigen für Dichtheitsprüfungen<br />

Pruefverfahren Integer 1 Prüfverfahren<br />

Angabe nur bei Rohrleitungen erforderlich<br />

Pruefumfang Integer 1 Prüfumfang<br />

Angabe nur bei Rohrleitungen erforderlich<br />

Pruefergebnis Boolean 1 Prüfung bestanden (1=Ja / 0=Nein)<br />

PruefProtokolle/<br />

Dokument<br />

Tab. A-7 - 129 Blockregen<br />

DokumentenType<br />

BlockregenType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Niederschlaege/Niederschlag/<br />

Blockregen<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

SummeBlockregen Decimal 5.2 mm Niederschlagssumme<br />

DauerBlockregen Decimal 5.2 min Dauer des Blockregens<br />

Haeufigkeit Decimal 6.3.2 1/a Regenhäufigkeit<br />

U122<br />

U123<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

1231


Aktualisierung 30.03.2007<br />

A-7.6.5.1.2 Modellregen<br />

Tab. A-7 - 130 Modellregen<br />

ModellregenType Hydraulikdatenkollektiv/Systembelastungen/Niederschlaege/Niederschlag/<br />

Modellregen<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

7.6.6 Hydraulische Berechnungen<br />

Einheit<br />

A-7.6.6.1 Informationen zur hydraulischen Berechnung<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

ArtModellregen Integer 1 Modellansatz, Intensitätsverlauf des Modellregens<br />

SummeModellregen Decimal 5.2 mm Niederschlagssumme<br />

DauerModellregen Decimal 5.2 min Dauer des Modellregens<br />

Haeufigkeit Decimal 6.3.2 1/a Regenhäufigkeit<br />

Tab. A-7 - 143 BerechnungInfo<br />

BerechnungInfoType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/BerechnungInfo<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Rechenlaufkennung String 30 Rechenlaufkennung<br />

H401<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Die Kennung eines Rechenlaufes muss eindeutig<br />

sein<br />

ArtErgebnisse Integer 1 Art der Ergebniswerte für eine Berechnung H504<br />

Sachbearbeiter String 30 Ing.-Büro, Firma, Sachbearbeiter<br />

DatumBerechnung Date 10 Datum der Berechnung<br />

Format: JJJJ-MM-TT<br />

Berechnungsmodell String 30 Berechnungsmodell mit Versionsnummer<br />

Berechnungsverfahrenallgemein<br />

Integer 1 Berechnungsverfahren H500<br />

Berechnungsverfahren Integer 1 Berechnungsverfahren H501<br />

ArtHaeufigkeit Integer 1 Art der Regen-/Überstauhäufigkeit H502<br />

Verfahrenskennung String 5 Referenz auf die zugehörige Verfahrenskennung.<br />

Die Verfahrenskennung muss im Bereich "Verfahrensvorgaben"<br />

des Hydraulikdatenkollektives<br />

vorhanden sein.<br />

Einleiterkollektivkennung String 4 Referenz auf die zugehörige Einleiterkollektivkennung.<br />

Die Einleiterkollektivkennung muss im<br />

Bereich "Systembelastung" des Hydraulikdatenkollektives<br />

vorhanden sein.<br />

Gebietsbelastung/Gebiete GebietsbelastungType<br />

1232


Aktualisierung 30.03.2007<br />

Tab. A-7 - 143 BerechnungInfo<br />

BerechnungInfoType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/BerechnungInfo<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Niederschlagsbelastung<br />

GleichmaessigeUeberregnung/Niederschlagkennung<br />

UngleichmaessigeUeberregnung/Flaechenniederschlag<br />

A-7.6.6.1.1 Gebietsbelastung<br />

Auswahlelement<br />

Unterkapitel gelöscht. Nachfolgende Kapitelnummerierungen ändern sich<br />

entsprechend.<br />

A-7.6.6.2 Ergebnisse aus einer hydraulischen Berechnung<br />

A-7.6.6.2.7 Ergebnisse Schacht<br />

String 4 Referenz auf die zugehörige Niederschlagkennung.<br />

Die Niederschlagkennung muss im Bereich<br />

"Systembelastung" des Hydraulikdatenkollektives<br />

vorhanden sein.<br />

UeberregnungType<br />

Simulationsdauer SimulationType<br />

Kommentar Token freie Bemerkung zu der Berechnung<br />

Tab. A-7 - 153 Schacht<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

ErgSchachtType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Schacht<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

maxWasserstand Decimal 7.3 mNN maximaler Wasserstand im Schacht<br />

Auslastungskennziffer Integer 1 Auslastungskennziffer Schacht H503<br />

Ueberstauhaeufigkeit Decimal 4.16.3 1/a Überstauhäufigkeit<br />

Ueberstaumenge Decimal 8.3 m 3 o.<br />

m 3 /a<br />

Ueberstaudauer Decimal 8.2 min o.<br />

min/a<br />

Überstaumenge (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

Überstaudauer (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

Ueberflutungshaeufigkeit Decimal 5.26.3 1/a Überflutungshäufigkeit gem. EN 752<br />

Ueberflutungsmenge Decimal 8.3 m 3 o.<br />

m 3 /a<br />

Überflutungsmenge gem. EN 752 (Einheit in<br />

Abhängigkeit vom Berechnungsverfahren)<br />

SchachtklasseAuto Integer 1 Schachtklasse automatisch<br />

SchachtklasseManuell Integer 1 Schachtklasse manuell<br />

1233


Aktualisierung 30.03.2007<br />

A-7.6.6.2.8 Ergebnisse Speicherbauwerke<br />

Ergebnisse Regenrückhaltebecken<br />

Tab. A-7 - 155 Regenrueckhaltebecken<br />

ErgRRBType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Speicherbauwerk/Regenueckhaltebecken<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Ergebnisse Versickerungsanlage<br />

Feldlänge<br />

A-7.6.6.2.10Ergebnisse Freie Auslässe<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

maxUeberlauf Decimal 8.3 l/s max. Überlauf im Simulationszeitraum<br />

AnzahlUeberlaeufe Integer 3 Anzahl der Entlastungen<br />

KalendertageUeberlauf Decimal 4.1 d/a Anzahl Kalendertage mit Überlauf<br />

Ueberlaufdauer Decimal 6.2 h o.<br />

h/a<br />

Ueberlaufvolumen Decimal 8.3 m 3 o.<br />

m 3 /a<br />

Überlaufdauer (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

Überlaufmenge pro Jahr (Einheit in Abhängigkeit<br />

vom Berechnungsverfahren)<br />

Ueberlaufhaeufigkeit Decimal 5.26.3 1/a vorhandene/berechnete Überlaufhäufigkeit<br />

Tab. A-7 - 158 Versickerungsanlage<br />

ErgVAType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/BerechnungObjekt/<br />

Speicherbauwerk/Versickerungsanlage<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

maxUeberlauf Decimal 8.3 l/s max. Überlauf im Simulationszeitraum<br />

Ueberlaufhaeufigkeit Decimal 5.26.3 1/a vorhandene/berechnete Überlaufhäufigkeit<br />

Ueberlaufvolumen Decimal 8.3 m 3 o.<br />

m 3 /a<br />

maxEinstaudauer Decimal 6.2 h o.<br />

h/a<br />

Tab. A-7 - 160 FreierAuslass<br />

Überlaufmenge pro Jahr (Einheit in Abhängigkeit<br />

vom Berechnungsverfahren)<br />

Einstaudauer (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

ErgFreiAuslassType Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Freier-<br />

Auslass<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

maxQAuslass Decimal 7.3 m 3 /s Qmax am Auslass<br />

VolumenAuslass Decimal 8.2 m 3 o.<br />

m³/a<br />

HaeufigkeitAuslass Decimal 5.26.3 1/a Auslasshäufigkeit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Abflussvolumen (Einheit in Abhängigkeit vom<br />

Berechnungsverfahren)<br />

1234


Aktualisierung 30.03.2007<br />

A-7.8 Referenzlisten<br />

A-7.8.2 Referenzlisten Stammdaten<br />

Tab. 7 - 228 G414 KlaeranlagenFunktion<br />

G414 Kläranlagenfunktion<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Kläranlage mit mech. Stufe<br />

2 Kläranlage mit bio. Stufe<br />

3 Kläranlage mit chem. Stufe<br />

4 Teichklärung<br />

5 Kleinkläranlagen<br />

6 abflusslose Sammelgrube<br />

7 Zulauf Kläranlage<br />

A-7.8.4 Referenzlisten Hydraulikdaten<br />

Tab. A-7 - 307 H100 Flaechenart<br />

H100 Flächenart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Einzel-/ Elementarfläche z.B. Dachfläche<br />

2 Sammelfläche z.B. gesamte oder befestigte Haltungsfläche<br />

Tab. A-7 - 308 H101 Flaecheneigenschaft<br />

H101 Flächeneigenschaft<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 befestigt<br />

2 teilbefestigt<br />

3 unbefestigt<br />

4 natürlich<br />

5 keine Information ist z.B. für gesamte Haltungsfläche zu verwenden<br />

Tab. A-7 - 309 H102 Flaechenfunktion<br />

H102 Flächenfunktion<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Dachfläche<br />

2 Grünfläche<br />

3 Verkehrsfläche<br />

4 sonstige Funktion<br />

5 Funktion nicht bekannt ist z.B. für Sammelflächen zu verwenden<br />

1235


Aktualisierung 30.03.2007<br />

A-8 LAK<br />

Integration der Fassung vom Oktober 2006.<br />

A-9 Pläne<br />

Dieser Anhang wurde vollständig überarbeitet.<br />

Es wurde ein neuer Beispielplan "Hydraulische Auslastung" im Unterkapitel<br />

A-9.11 Lageplan "Hydraulische Auslastung (Bestand)" eingeführt. Die<br />

Nummerierungen nachfolgender Unterkapitel ändern sich entsprechend.<br />

A-10 Bewirtschaftung und Betrieb<br />

A-10.1 Fristen für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

In der folgenden Tab. A-10 - 1 sind empfohlene Richtwerte der DWA aus<br />

den Arbeitsblättern ATV-Arbeitsblättern A 116, DWA-A 138, ATV-DVWK-A<br />

142 sowie DWA-A 147 und 147/Teil 1 DWA-Merkblatt 174 für Instandhaltungsarbeiten<br />

an abwassertechnischen Anlagen außerhalb von Gebäuden<br />

zusammengestellt. .<br />

Verpflichtungen, die sich aus dem kommunalem kommunalen Satzungsrecht<br />

oder Wasserrechtsbescheiden (Genehmigungen, Erlaubnisse) ergeben<br />

sowie Anforderungen der Hersteller von Teilen der abwassertechnischen<br />

Anlagen, bleiben von den nachfolgenden Empfehlungen unberührt.<br />

Die Werte gelten für häusliches <strong>Abwasser</strong>. Gewerbliches bzw. industrielles<br />

<strong>Abwasser</strong> kann abweichende Fristen erfordern. Abweichende Fristen<br />

können sich auch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der betrieblichen<br />

Erfahrungen ergeben.<br />

Tab. A-10 - 1 Fristen für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen<br />

Anlage Tätigkeiten und Fristen (Intervalle)<br />

Allgemein<br />

Kanäle<br />

nicht begehbar<br />

begehbar<br />

Schutzgebiete / Kreuzungen mit Eisenbahn<br />

in Wassergewinnungsgebieten<br />

Empfohlene Fristen<br />

gem. DWA (ehemals<br />

ATV-DVWK)DWA<br />

Inspektion Wartung Reinigung Prüfung<br />

10 Jahre<br />

5 - 10 Jahre<br />

20Jahre<br />

2 Jahre<br />

(1)<br />

3 Jahre<br />

3 Jahre<br />

3 Jahre<br />

offene Gräben einschließlich Einfriedung monatlich ½-jährlich<br />

3 Jahre 5 - 10<br />

Jahre (2)<br />

1236


Aktualisierung 30.03.2007<br />

Tab. A-10 - 1 Fristen für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen<br />

Anlage Tätigkeiten und Fristen (Intervalle)<br />

Schächte in Verkehrsstraßen<br />

mit Einstieg<br />

ohne Einstieg<br />

Schächte in Anliegerstraßen<br />

mit Einstieg<br />

ohne Einstieg<br />

Schutzgebiete / Kreuzungen mit Eisenbahn<br />

Sonderbauwerke (Düker, Wirbelfallschacht)<br />

betrieblich<br />

baulich<br />

Absperrorgane, Schütze u. Schieber ohne Motor<br />

Absperrorgane, Schütze, Schieber, Spültüren u.<br />

Rückstauklappen ohne motorischen Antrieb<br />

Spültüren, Rückstauklappen<br />

Absperrorgane, Schütze, Schieber, Spültüren u.<br />

Rückstauklappen mit motorischem Antrieb<br />

Auslässe<br />

Auslaufbauwerke und Einleitungsstellen in den Vorfluter<br />

betrieblich<br />

baulich<br />

Bauwerke für Hebeanlagen und sonst. Außenanlagen<br />

Regenwasser<br />

5 - 20 Jahre<br />

1 - 2 (3) Jahre<br />

1 Jahr<br />

10 Jahre<br />

2 Jahre<br />

monatlich<br />

5 Jahre<br />

½-jährlich<br />

1 Jahr<br />

½-jährlich<br />

1 Jahr (4)<br />

¼-jährlich<br />

1 Jahr<br />

1 Jahr<br />

½-jährlich<br />

1 Jahr<br />

½-jährlich<br />

1 Jahr (4)<br />

3 Jahre<br />

3 Jahre<br />

3 Jahre<br />

bis zu täglich<br />

bis zu täglich<br />

1 Jahr<br />

1 Jahr<br />

Straßenabläufe mit Eimer ½-jährlich<br />

Schlammräume<br />

mit Winterdienst<br />

ohne Winterdienst<br />

1 Jahr<br />

1,5 Jahre<br />

Entwässerungsrinnen ½-jährlich<br />

Regenrückhaltebecken mit betriebl. Einbauten<br />

betrieblich<br />

baulich<br />

Inspektion Wartung Reinigung Prüfung<br />

monatlich (5)<br />

monatlich (9)<br />

1 Jahr<br />

1 Jahr<br />

1 Jahr<br />

5 Jahre<br />

1 Jahr<br />

10 Jahre<br />

2 Jahre<br />

1237


Aktualisierung 30.03.2007<br />

Tab. A-10 - 1 Fristen für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen<br />

Anlage Tätigkeiten und Fristen (Intervalle)<br />

Versickerungsanlagen<br />

allgemein<br />

Schächte und Rigolen<br />

Versickerungsanlagen (Rigole, Rohrrigole, Schacht,<br />

Versickerungsbecken)<br />

Schmutz- und Mischwasser<br />

Drosseleinrichtungen an Regenüberläufen<br />

Regenüberläufe<br />

betrieblich<br />

baulich<br />

Drosseleinrichtungen<br />

betrieblich<br />

<strong>Abwasser</strong>-Hebeanlagen, Pumpensümpfebaulich<br />

1 Jahr<br />

½-jährlich (9)<br />

14-tägig<br />

monatlich<br />

1 Jahr<br />

monatlich<br />

monatlich<br />

1 Jahr<br />

(6)<br />

(6)(9)<br />

14-tägig<br />

monatlich<br />

1 Jahr<br />

monatlich<br />

¼-jährlich1<br />

Jahr<br />

(6)<br />

(6) (9)<br />

1 Jahr<br />

1 Jahr 1 Jahr<br />

Fett- und Stärkeabscheider 1 Jahr monatlich 1 Jahr<br />

Schlammfang ½-jährlich<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider ½-jährlich<br />

Sonstige<br />

Über- und Unterdruckentwässerung<br />

allgemein<br />

Pumpenschacht<br />

Armaturen<br />

Schächte und FörderaggregateDruckleitungen<br />

Ionentauscher, Ultrafiltration, Neutralisationsanlage<br />

(1)<br />

(8)<br />

1 Jahr<br />

½-jährlich<br />

1 Jahr (9)<br />

Inspektion mit Genehmigungsbehörde abzustimmen;<br />

Druckprüfung abhängig von Wasserschutzzone<br />

(2) Prüfung auf Wasserdichtheit<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

(6)<br />

alle zwei Jahre in Anliegerstaßen<br />

ggf. häufiger nach Wartungsvorschrift<br />

gemäß ATV-Arbeitsblatt 117 (1977) nach jedem Starkregen<br />

nach Bedarf<br />

(7) Generalinspektion<br />

(8)<br />

(9)<br />

gemäß Wasserrechtsbescheid und nach Angaben des<br />

Herstellers<br />

nach Bedarf<br />

(10) gemäß Wasserrechtsbescheid und Herstellerangaben<br />

Inspektion Wartung Reinigung Prüfung<br />

(8)<br />

(9)<br />

(6)(9)<br />

(6)(9)<br />

(8)<br />

(9)<br />

1 Jahr<br />

5 Jahre (7)<br />

5 Jahre (7)<br />

5 Jahre (7)<br />

(8)(10) (8)(10) (8)(10) (8)(10)<br />

(8)<br />

(9)<br />

1238


Aktualisierung 30.03.2007<br />

Gesetzliche Vorgaben für Maßnahmen der Eigenkontrolle ergeben sich in<br />

mehreren Bundesländern aus den jeweiligen Eigenkontrollverordnungen<br />

(EKVO) bzw. Selbstüberwachungsverordnungen (SÜV).<br />

In den folgenden Tab. A-10 - 2 bis Tab. A-10 - 3 sind die Fristen für<br />

Inspektionsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen mit zugehörigen<br />

Sonderbauwerken aus den genannten Verordnungen der Länder zusammengestellt.<br />

Darüber hinausgehende Informationen, insbesondere zum<br />

Bereich der Eigenkontrolle von <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlagen, sind den<br />

jeweiligen EKVO bzw. SÜV folgender Bundesländer zu entnehmen. Diese<br />

gibt es zum heutigen Zeitpunkt in den Bundesländern:<br />

Hinweis: Die nachfolgenden Tabellen erheben keinen Anspruch auf vollständige<br />

Wiedergabe der Landesverordnungen.<br />

Tab. A-10 - 2 Inspektionsfristen für <strong>Abwasser</strong>ableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 1)<br />

Nr. Art der Überprüfung Gegenstand der Überprüfung Bayern Baden-Württemberg<br />

10 Dichtigkeitsprüfung Becken, Behälter, Zu- und<br />

Ablaufeinrichtungen<br />

EÜV EigenkontrollVO<br />

- - -<br />

Gesetzliche Fristen<br />

gemäß landesrechtlicher<br />

Vorschriften (z.B.<br />

EKVO bzw. SÜV)<br />

Hessen<br />

EKVO<br />

11 Funktionskontrolle Messeinrichtungen monatlich -monatlich 5 Jahre<br />

12 Überprüfung der<br />

Messgenauigkeit<br />

16 Optische Kontrolle<br />

(Behandlungserfolg)<br />

17 Inspektion (Schichtdicke)<br />

Messeinrichtungen 1 Jahr -1 Jahr 5 Jahre<br />

Emulsionsspaltanlagen, Ablauf monatlich<br />

bis zu täglich<br />

(4)<br />

wöchentlich<br />

½-täglich -<br />

täglich pro<br />

Charge<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider monatlich monatlich -<br />

Tab. A-10 - 3 Inspektionsfristen für <strong>Abwasser</strong>ableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 3)<br />

Nr. Art der Überprüfung Gegenstand der Überprüfung Saarland Sachsen Thüringen<br />

1 Einfache Sichtprüfung<br />

2 Eingehende Sichtprüfung,<br />

TV-Inspektion,<br />

Begehung<br />

3 Dichtheitsprüfung<br />

(Druckprüfung)<br />

Kanalnetz, bauliche Teile und<br />

zug. Bauwerke<br />

Kanal einschl. Schächte u.<br />

Bauwerke<br />

EigenkontrollVO<br />

EKVO AbwEKVO<br />

(a)<br />

- - -<br />

- 20 Jahre (1)<br />

-<br />

15 Jahre<br />

<strong>Abwasser</strong>system - - 5 Jahre<br />

(1)Jahre<br />

4 Leckagedetektion <strong>Abwasser</strong>system - - -<br />

5 Einfache Sichtprüfung,Inaugenscheinnahme<br />

Einleitungsstelle in die Sammelkanalisation<br />

- - -monatlich<br />

1239


Aktualisierung 30.03.2007<br />

Tab. A-10 - 3 Inspektionsfristen für <strong>Abwasser</strong>ableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 3)<br />

Nr. Art der Überprüfung Gegenstand der Überprüfung Saarland Sachsen Thüringen<br />

6 Einfache Sichtprüfung<br />

7 Einfache Sichtprüfung<br />

(Bauzustand,<br />

Funktion)<br />

8 Eingehende Prüfung,<br />

Begehung<br />

9 Inspektion bzw. Inaugenscheinnahme<br />

A-10.2 Muster Betriebsanweisung für abwassertechnische<br />

Anlagen<br />

A-10.2.8 Betrieb<br />

Anforderungen an die Durchführung der Inspektion sind dem Anhang A-<br />

2.2 "Optische Inspektion"A-2.3 "Optische Inspektion" der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong> zu entnehmen. Dabei ist besonders zu beachten:<br />

Die Inspektionstexte Das Kodiersystem gemäß <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> (s.<br />

Anhang A-2.7 und A-2.9A-2.3.3) sind ist bei der TV-Kanalinspektion zwingend<br />

anzuwenden zu beachten.<br />

A-11 Gesetze und Regelwerke<br />

Die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes und<br />

der Länder, sowie die Regelwerke der verschiedenen Institutionen wurden<br />

erweitert und dem Stand vom März 2007 angepasst.<br />

A-12 Glossar<br />

keine Änderungen<br />

Einleitungsgewässer - SW: ¼-jährlich<br />

RW: ½-jährlich<br />

Entlastungs- und Rückhalteanlagen<br />

Entlastungs- und Rückhalteanlagen<br />

10 Dichtigkeitsprüfung Becken, Behälter, Zu- und<br />

Ablaufeinrichtungen<br />

¼-jährlichmonatlic<br />

h<br />

- ¼-jährlich monatlich<br />

- - )<br />

Düker - - -<br />

- - -<br />

-jährlich<br />

11 Funktionskontrolle Messeinrichtungen - - -5 Jahre<br />

12 Überprüfung der<br />

Messgenauigkeit<br />

13 Funktionskontrolle maschinelle Einrichtungen<br />

(Pumpen, Schieber, etc.)<br />

14 Inspektion (Schlammspiegel)<br />

Messeinrichtungen - - -5 Jahre<br />

- - 2 Monate<br />

Schlammfang monatlich - -<br />

Saarland: (1) : Gewerbliches <strong>Abwasser</strong> vor/nach einer <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlage: 5/10 Jahre<br />

Sachsen: (1) : Erstprüfung nach 15 Jahren<br />

Thüringen: (1): bestimmtes <strong>Abwasser</strong><br />

EigenkontrollVO<br />

EKVO AbwEKVO<br />

(a)<br />

¼-jährlich<br />

1240


Aktualisierung 30.03.2007<br />

A-13 Verzeichnisse<br />

A-13.1 Literaturverzeichnis<br />

Nach Bedarf ergänzt<br />

A-13.2 Abkürzungsverzeichnis<br />

Nach Bedarf ergänzt<br />

A-13.3 Adressenverzeichnis<br />

Nach Bedarf ergänzt<br />

1241


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Aktualisierung Oktober 2008<br />

(Änderungen gegenüber der Version vom März 2007)<br />

Der Begriff Standortverwaltung (StOV) wurde kapitelübergreifend durch<br />

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) ersetzt.<br />

1 Allgemeines<br />

(8) Darüber hinaus stehen die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> auf CD-<br />

ROM mit den gleichen Funktionalitäten zur Verfügung. Während<br />

im Internet eine kontinuierliche Aktualisierung der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

erfolgt, wird die CD-ROM-Fassung nur in größeren Zeitabständen<br />

neu erstellt.<br />

Die CD-ROM vom Mai 2004 kann bei der<br />

Oberfinanzdirektion Hannover - Landesbauabteilung<br />

Referat LA 21<br />

Postfach 2 40<br />

30002 Hannover<br />

Fax 0511 / 101 - 2499<br />

E-Mail: LA@OFD-LBA.Niedersachsen.de<br />

gegen Erstattung einer Schutzgebühr von € 25,- bezogen werden.<br />

(9) Folgende Dienststellen können die CD-ROM kostenfrei beziehen:<br />

> Die obersten Bundesbehörden und deren im Geschäftsbereich<br />

nachgeordnete Dienststellen (z.B. Bundesamt für<br />

Bauwesen und Raumordnung, Bundesvermögensverwaltungen,<br />

Wehrbereichsverwaltungen, Bundeswehr-Dienstleistungszentren)<br />

> Die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder und deren<br />

nachgeordnete Dienststellen (Bauverwaltungen der Länder)<br />

2 Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen<br />

Die Gesetze und Regelwerke wurden erweitert und dem Stand von Oktober<br />

2008 angepasst.<br />

3 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />

3.1 Generelle Planung - Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept<br />

3.1.2 Grundsätze der generellen Planung<br />

(3) Im Rahmen der generellen Planung sind neben der zukünftigen<br />

Entwicklung der Liegenschaft auch zukünftige Randbedingungen,<br />

die durch den <strong>Abwasser</strong>entsorgungspflichtigen vorgegeben<br />

werden, zu berücksichtigen. Dazu gehören z.B.<br />

geplante Änderungen von Gebührenordnungen.<br />

Vertrieb<br />

Zukünftige Entwicklungen<br />

1242


Aktualisierung 10.10.2008<br />

3.1.3 Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept<br />

(LAK)<br />

(2) In einem LAK sind u. A. die Ergebnisse der Bestands- und<br />

Zustandserfassung der abwassertechnischen Anlagen einer<br />

Liegenschaft zu beschreiben und auszuwerten sowie unter<br />

Berücksichtigung betrieblicher Hinweise ganzheitlich zu bewerten.<br />

Darüber hinaus ist im LAK ein Handlungsbedarf zu formulieren,<br />

der die Beseitigung von Missständen oder die Anpassung<br />

entwässerungstechnischer Anlagen an aktuelle<br />

technische und rechtliche Anforderungen unter Berücksichtigung<br />

betrieblicher Gegebenheiten beinhaltet. Befindet sich die<br />

Liegenschaft (bzw. Teile der Liegenschaft) innerhalb eines<br />

Wassergewinnungsgebiets, sind die in Abhängigkeit von der<br />

Wasserschutzzone geltenden Anforderungen zu beachten.<br />

Damit umfasst das LAK die Inhalte eines baufachlichen Gutachtens<br />

gem. RBBau K1. Darüber hinaus entspricht das LAK<br />

einem kommunalen Generalentwässerungsplan (GEP).<br />

(11) Liegt die letzte optische Inspektion mehr als 10 Jahre zurück,<br />

ist i.d.R. auch von veralteten Zustandsdaten auszugehen und<br />

eine erneute Inspektion durchzuführen. Zur Erfüllung der rechtlichen<br />

Anforderungen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers<br />

sind auch Grundleitungen [DIN 1986-100, 2008] zu<br />

berücksichtigen (vgl. Anh. A-2.2). Regelungen, die sich aus<br />

den Eigenkontrollverordnungen der Bundesländer ergeben,<br />

bleiben unberührt.<br />

3.2 Objektbezogene Planung<br />

3.2.1 Grundsätze der objektbezogenen Planung<br />

(6) Die statische Berechnung von Kanälen erfolgt nach [ATV-<br />

DVWK-A 127, 2000]. Die statische Berechnung für erdverlegte<br />

Rohrleitungen richtet sich nach [DIN EN 1295-1, 1997]. Hierbei<br />

In Bundesliegenschaften, die aufgrund ihrer besonderen Nutzung<br />

starken Verkehrlasten ausgesetzt sind (z.B. militärische<br />

Nutzung in Liegenschaften des BMVg Bundeswehrliegenschaften),<br />

sind die besonderen statischen und dynamischen<br />

Belastungen, die durch eine militärische Nutzung entstehen, zu<br />

berücksichtigen.<br />

(10) Grundleitungen gem. [DIN 1986-100, 2008] sind im Erdreich<br />

oder in der Grundplatte unzugänglich verlegte Leitungen, die<br />

das <strong>Abwasser</strong> in der Regel dem Anschlusskanal zuführen.<br />

(11) Sammelleitungen gem. [DIN 1986-100, 2008] sind liegende<br />

Leitungen zur Aufnahme des <strong>Abwasser</strong>s von Fall- und<br />

Anschlussleitungen, die nicht im Erdreich oder in der Grundplatte<br />

verlegt sind.<br />

Grundleitungen<br />

1243


Aktualisierung 10.10.2008<br />

(12) Grundleitungen in der Erde unter den Fundamenten oder der<br />

Bodenplatte Grundplatte sind zu vermeiden. Grundleitungen<br />

Sammelleitungen innerhalb von Gebäuden sind nach [DIN EN<br />

12056, 2001] zu bemessen. Sie können unverkleidet an Kellerwänden<br />

oder -decken der Gebäude befestigt werden. Revisionsöffnungen<br />

sind vorzusehen.<br />

3.4 Vermögensbewertung<br />

(1) In Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des BMVg und<br />

BMVBS ist das Vermögen abwassertechnischer Anlagen zu<br />

bewerten. Sollten Dritte die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> für ihren<br />

Zuständigkeitsbereich anwenden, ist eine Vermögensbewertung<br />

mit den jeweiligen Auftraggebern/Nutzern abzustimmen<br />

und bei Bedarf zu vereinbaren.<br />

4 Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen<br />

keine Änderungen<br />

5 Dokumentation<br />

keine Änderungen<br />

A-1 Definitionen<br />

A-1.2 Dokumentation der Geometrien abwassertechnischer<br />

Anlagen mit den ISYBAU-Austauschformaten<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt.<br />

A-2 Reinigung und Inspektion<br />

Für eine sachgerechte Durchführung der optischen Inspektion im Rahmen<br />

der Abnahme- oder Gewährleistungsbefahrung eines sanierten oder neu<br />

gebauten Abschnittes ist grundsätzlich der Lageplan "Bestand Sanierung"<br />

erforderlich (vgl. Anh. A-9.6). Liegt dieser nicht vor, sind der Lageplan<br />

"Bestand <strong>Abwasser</strong>" oder entsprechende Auszüge (vgl. Anh. A-9.5) mit<br />

ggf. händisch eingetragenen, ergänzenden Angaben zu versehen:<br />

A-2.1 Kanalreinigung<br />

A-2.1.3 Hinweise zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses<br />

für die Reinigung<br />

In Bundeswehrliegenschaften wird die Reinigung von der/dem StOV/<br />

BwDLZ veranlasst (zugehöriger Erlass des BMVg: siehe Anh. A-13.1.1).<br />

Hierbei kann es sich sowohl um Eigenreinigung durch die/das StOV/<br />

BwDLZ als auch um Reinigung durch Dritte handeln. In begründeten Ausnahmefällen<br />

können die Reinigungsarbeiten von der Bauverwaltung im<br />

Rahmen der Istkostenerstattung Kostenerstattung nach RBBau K 8 an<br />

Firmen vergeben werden. In diesem Fall ist ein Leistungsverzeichnis (LV)<br />

zu erstellen, welches gemäß Vergabehandbuch (VHB) [VHB, Ausgabe<br />

2002, Stand 2006] mit dem Standardleistungsbuch für das Bauwesen<br />

[STLB-Bau LB 009] aufzustellen ist.<br />

Erforderliche Unterlagen<br />

für die Abnahme-<br />

oder Gewährleistungsbefahrung<br />

1244


Aktualisierung 10.10.2008<br />

A-2.2 Zustandserfassung<br />

Alle abwassertechnischen Anlagen sind im Rahmen der technischen und<br />

wirtschaftlichen Möglichkeiten zu erfassen. Dazu gehören auch Grundleitungen<br />

[DIN 1986-100, 2008].<br />

1245


Aktualisierung 10.10.2008<br />

A-2.3 Optische Inspektion<br />

A-2.3.2 Hinweise zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses<br />

für die optische Inspektion<br />

1246


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Abb. 2 - 1 Beispiel einer Haltungsgrafik<br />

1247


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Abb. 2 - 2 Beispiel einer Haltungsgrafik mit einer Inspektion von der Gegenseite<br />

1248


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Abb. 2 - 3 Beispiel einer Schachtgrafik<br />

1249


Aktualisierung 10.10.2008<br />

A-2.3.4 Haltungen und Leitungen<br />

> Feststellung an einer Rohrverbindung: Tritt eine Feststellung<br />

an einer Rohrverbindung auf, ist dies - sofern für<br />

einen Hauptkode gefordert - durch die Verwendung des<br />

Kodes (A) aufzuzeichnen.<br />

A-2.3.5 Schächte und Inspektionsöffnungen<br />

> Feststellung an einer Verbindung: Tritt eine Feststellung<br />

an einer Verbindung von zwei aneinandergrenzenden<br />

Schachtelementen auf, ist dies - sofern für einen Hauptkode<br />

gefordert - durch die Verwendung des Kodes (A) aufzuzeichnen.<br />

A-2.5 Dichtheitsprüfung<br />

Wenn im Zuge einer optischen Inspektion eine Undichtigkeit festgestellt<br />

wird, oder eine optische Inspektion nicht ausreichend aussagekräftig bzw.<br />

nicht duchführbar ist, muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden<br />

(vgl. DIN 1986-30). Dabei ist zwischen neuen und sanierten sowie bestehenden<br />

<strong>Abwasser</strong>technischen Anlagen zu unterscheiden.<br />

A-2.6 Bauüberwachung<br />

In der Bauvorbesprechung sind insbesondere nachfolgende Punkte zu<br />

beachten:<br />

> Zugänglichkeit aller Schächte und Inspektionsöffnungen<br />

sicherstellen<br />

1250


Aktualisierung 10.10.2008<br />

A-3 Zustandsklassifizierung und -bewertung<br />

A-3.1 Bautechnische Zustandsklassifizierung und<br />

-bewertung<br />

A-3.1.2 Zustandsbewertung.<br />

Tab. A-3 - 1 Ermittlung der endgültigen Einzelschadensklasse<br />

endgültige Einzelschadenszahl<br />

10 - 99 (1)<br />

endgültige Einzelschadensklasse<br />

100 -199 2<br />

200 - 299 3<br />

300 - 399 4<br />

≥ 400 5<br />

(1) Es gilt die Bedingung:<br />

SZ(D,S,B)E = 10 wenn SZ(D,S,B)E < 10<br />

A-3.3 Hydraulische Zustandsklassifizierung<br />

Konkret erfolgt die Berechnung durch eine statistische Betrachtung des<br />

Unterschiedes zwischen der erforderlichen Häufigkeit n erf (gem. Tab. A-4 -<br />

3, Tab. A-4 - 4, Tab. A-4 - 5) und der vorhandenen Häufigkeit nvorh eines<br />

maßgebenden hydraulischen Zustandes wie z.B. Überstau oder Überflutung<br />

und dessen Auswirkung auf die Sanierungsdringlichkeit.<br />

A-3.3.1 Zustandsklassifizierung auf Basis hydrodynamischer<br />

Kanalnetzberechnungen<br />

1<br />

Grundsätze<br />

Tab. A-3 - 1 Klassenbelegungen vorhandener Häufigkeiten n vorh auf Grundlage der erforderlichen Häufigkeit n erf zur<br />

Klassifizierung auf Basis hydrodynamischer Kanalnetzberechnungen<br />

n erf<br />

[1/a]<br />

1,00 (1)<br />

n vorh ≤ n erf<br />

Zustandsklassen Hydraulik<br />

0 1 2 3 4 5<br />

1,000 < n vorh ≤ 1,013 1,013 < n vorh ≤ 1,026 1,026 < n vorh ≤ 1,081 1,081 < n vorh ≤ 1,273 n vorh > 1,273<br />

0,500 0,500 < n vorh ≤ 0,513 0,513 < n vorh ≤ 0,526 0,526 < n vorh ≤ 0,581 0,581 < n vorh ≤ 0,773 n vorh > 0,773<br />

0,333 0,333 < n vorh ≤ 0,346 0,346 < n vorh ≤ 0,359 0,359 < n vorh ≤ 0,414 0,414 < n vorh ≤ 0,607 n vorh > 0,607<br />

0,200 0,200 < n vorh ≤ 0,213 0,213 < n vorh ≤ 0,226 0,226 < n vorh ≤ 0,281 0,281 < n vorh ≤ 0,473 n vorh > 0,473<br />

0,100 0,100 < n vorh ≤ 0,113 0,113 < n vorh ≤ 0,126 0,126 < n vorh ≤ 0,181 0,181 < n vorh ≤ 0,373 n vorh > 0,373<br />

0,050 0,050 < n vorh ≤ 0,063 0,063 < n vorh ≤ 0,076 0,076 < n vorh ≤ 0,131 0,131 < n vorh ≤ 0,323 n vorh > 0,323<br />

0,033 0,033 < n vorh ≤ 0,046 0,046 < n vorh ≤ 0,059 0,059 < n vorh ≤ 0,114 0,114 < n vorh ≤ 0,307 n vorh > 0,307<br />

0,020 0,020 < n vorh ≤ 0,033 0,033 < n vorh ≤ 0,046 0,046 < n vorh ≤ 0,101 0,101 < n vorh ≤ 0,293 n vorh > 0,293<br />

(1)<br />

Keine empfohlene Ziel- und Nachweisgröße gem. DWA-A 118 (vgl. Anh. A-4.3)<br />

1251


Aktualisierung 10.10.2008<br />

A-3.3.2 Zustandsklassifizierung auf Basis des Zeitbeiwertverfahrens<br />

.<br />

Tab. A-3 - 2 Klassenbelegungen vorhandener Häufigkeiten n vorh auf Grundlage der erforderlichen Häufigkeit n erf zur<br />

Klassifizierung auf Basis des Zeitbeiwertverfahrens<br />

n erf<br />

[1/a]<br />

1,000<br />

n vorh ≤n erf<br />

A-4 Hydraulische Berechnungen<br />

A-4.2 Belastungsdaten<br />

A-4.2.1 Trockenwetterabfluss<br />

Der Trockenwetterabfluss ist nach dem Arbeitsblatt A118 zu ermitteln. Der<br />

Trockenwetterabfluss setzt sich aus<br />

zusammen.<br />

Zustandsklassen Hydraulik<br />

0 1 2 3 4 5<br />

1,000 < n vorh ≤ 1,026 1,026 < n vorh ≤ 1,052 1,052 < n vorh ≤ 1,162 1,162 < n vorh ≤ 1,547 n vorh > 1,547<br />

0,500 0,500 < n vorh ≤ 0,520 0,520 < n vorh ≤ 0,539 0,539 < n vorh ≤ 0,621 0,621 < n vorh ≤ 0,910 n vorh > 0,910<br />

0,200 0,200 < n vorh ≤ 0,213 0,213 < n vorh ≤ 0,226 0,226 < n vorh ≤ 0,281 0,281 < n vorh ≤ 0,473 n vorh > 0,473<br />

0,100 0,100 < n vorh ≤ 0,113 0,113 < n vorh ≤ 0,126 0,126 < n vorh ≤ 0,181 0,181 < n vorh ≤ 0,373 n vorh > 0,373<br />

0,050 0,050 < n vorh ≤ 0,063 0,063 < n vorh ≤ 0,076 0,076 < n vorh ≤ 0,131 0,131 < n vorh ≤ 0,323 n vorh > 0,323<br />

0,033 0,033 < n vorh ≤ 0,046 0,046 < n vorh ≤ 0,059 0,059 < n vorh ≤ 0,114 0,114 < n vorh ≤ 0,307 n vorh > 0,307<br />

0,020 0,020 < n vorh ≤ 0,033 0,033 < n vorh ≤ 0,046 0,046 < n vorh ≤ 0,101 0,101 < n vorh ≤ 0,293 n vorh > 0,293<br />

> Schmutzwasserabfluss und<br />

> Fremdwasserabfluss<br />

Die Größe des Trockenwetterabflusses berechnet sich in Anlehnung an<br />

das DWA-A 118 [DWA-A 118, 2006] aus der Summe von<br />

> häuslichem Schmutzwasser,<br />

> betrieblichem Schmutzwasser und<br />

> Fremdwasser,<br />

deren Abflussgrößen getrennt zu ermitteln sind. Die Größe des Trockenwetterabflusses<br />

bestehender Entwässerungssysteme kann anhand des<br />

tatsächlichen Wasserverbrauchs geschätzt werden und im Bedarfsfall<br />

über Abflussmessungen abgesichert werden. Bei der Dimensionierung<br />

von Schmutzwasserkanälen ist zur Berücksichtigung von Tagesschwankungen<br />

der spezifische Spitzenabfluss anzusetzen.<br />

Der Schmutzwasseranfall wird auf Grundlage von<br />

In Liegenschaften mit besonderer Nutzung, wie Liegenschaften<br />

> der Bundeswehr,<br />

> gemessen Abflüssender Bundespolizei,<br />

> gemessenen Trinkwasserverbrauchszahlen der Landespolizeien<br />

oder<br />

Schmutzwasser<br />

1252


Aktualisierung 10.10.2008<br />

festgelegt.<br />

> Planungswerten für Einwohnerwerte bzw. Werte für Soldaten<br />

und Zivilisten<br />

> in Aus- und Weiterbildungsstätten,<br />

sind im Bedarfsfall gesonderte Berechnungsansätze zur Ermittlung des<br />

Schmutzwasserabflusses zu berücksichtigen. Dazu gehören z.B.<br />

> Kasernen,<br />

> Krankenhäuser,<br />

> Dienstgebäude,<br />

> Flugplätze und<br />

> Übungsplätze.<br />

Während das in Kasernen in den Unterkunftsgebäuden anfallende<br />

Schmutzwasser überwiegend aus häuslichem Schmutzwasser besteht,<br />

fällt in Küchen- und Kantinenbereichen sowie auf Waschplätzen auch<br />

betriebliches Schmutzwasser an. Von Übungsplätzen gelangt überwiegend<br />

betriebliches Schmutzwasser im Bereich der Fahrzeugwaschanlagen<br />

in das Kanalnetz. Bei Fahrzeugwaschanlagen handelt es sich um<br />

Kreislaufanlagen ohne planmäßigen Schmutzwasseranfall.<br />

Der häusliche Schmutzwasseranfall errechnet sich über den spezifischen<br />

Schmutzwasseranfall und über die Anzahl<br />

> Beschäftiger in zivilen Liegenschaften und<br />

> von Soldaten und Zivilisten in Liegenschaften der Bundeswehr.<br />

Die erforderlichen Werte zur Ermittlung des häuslichen Schmutzwasseranfalls<br />

sowie die Größe des betrieblichen Schmutzwasserabflusses sind<br />

beim Betreiber zu erfragen.<br />

Obwohl gemäß gesetzlichen Anforderungen Kanäle dicht sein müssen,<br />

führen Alterung, unsachgemäße Herstellung oder Nutzung sowie Fehler<br />

bei der Planung dazu, dass derzeit von einer Vielzahl von Undichtigkeiten<br />

in vorhandenen Kanälen auszugehen ist. Sofern diese Undichtigkeiten zu<br />

einem erhöhten Fremdwasserzufluss führen, ist dieser zu berücksichtigen.<br />

Bei der Bemessung von Schmutzwasserkanälen ist im Bedarfsfall als<br />

zusätzlicher Fremdwasseranteil auch das über Schachtabdeckungen oder<br />

Fehleinleitungen in Schmutzwasserkanäle zufließende Niederschlagswasser<br />

über eine Regenabflussspende anzusetzen [DWA-A 118, 2006].<br />

Für die Trockenwetterabflussberechnung werden konstante Zuflüsse<br />

angesetzt.<br />

Fremdwasser<br />

Berechnung<br />

1253


Aktualisierung 10.10.2008<br />

A-4.3 Berechnung von Regen- und Mischwassernetzen<br />

A-4.3.3 Hydraulische Auslastung<br />

Entsprechend der hydraulischen Auslastung erfolgt - unabhängig vom<br />

Berechnungsverfahren - eine haltungsbezogene Zuordnung in festgelegte<br />

Auslastungsgradebereiche Auslastungsgradbereiche (vgl. Tab. A-4 - 2).<br />

A-4.3.4 Tabellarische Berechnung<br />

Als Niederschlagsbelastung ist die ortsgültige Regenspende der Dauer 5<br />

Minuten zu verwenden (vgl. Anh. A-4.2.2). Die Häufigkeit ist gem. Tab. A-<br />

4 - 1 zu wählen. Als abflusswirksame Flächen sind sämtliche an den Einzelstrang<br />

angeschlossenen befestigten angeschlossene befestigte Flächen<br />

ohne Abminderung zu berücksichtigen.<br />

A-4.3.5 Zeitbeiwertverfahren<br />

Das Zeitbeiwertverfahren wird zur Berechnung "einfacher" Kanalnetze<br />

angewendet.<br />

Als Belastung ist die Regenspende zu verwenden (vgl. Anh. A-4.2.2). Die<br />

erforderliche Häufigkeit n erf der Regenspenden kann ist in Anlehnung an<br />

das die zulässigen Häufigkeiten gemäß DWA-A 118 in Absprache mit den<br />

Genehmigungsbehörden gemäß nachfolgender Tabelle gewählt werdenzu<br />

wählen.<br />

Tab. A-4 - 1 Häufigkeiten der Regenspenden für das Zeitbeiwertverfahren<br />

Ort (1)<br />

Häufigkeit der Regenspende n erf<br />

[1/a]<br />

Außengebiete, aufgelockerte Bebauung 1<br />

Unterkunftsbereich, normale Bebauung 0,5<br />

normale Betriebs- und<br />

Werkstättenbereiche<br />

Betriebsbereiche mit erhöhtem<br />

Schutzbedürfnis<br />

0,5 (mit Überflutungsprüfung)<br />

0,2 (ohne Überflutungsprüfung)<br />

(1) Angepasst an die örtlichen Gegebenheiten in Bundesliegenschaften<br />

Die Beschreibung des Zeitbeiwertverfahrens ist der Literatur, z.B. [ATV-<br />

DVWK-A 118, 1999], [DWA-A 110, 2006] zu entnehmen.<br />

Die für die Bemessung zu verwendende, maßgebende, kürzeste Regendauer<br />

ergibt sich gemäß DWA-A 118, Tabelle 4 in Abhängigkeit der mittleren<br />

Geländeneigung und des Befestigungsgrades des Kanalnetzes. Empfohlene<br />

Spitzenablussbeiwerte Spitzenabflussbeiwerte ergeben sich<br />

gemäß Tabelle 6, DWA-A 118.<br />

0,1<br />

Niederschlagsbelastung<br />

Niederschlagsbelastung<br />

Berechnung<br />

1254


Aktualisierung 10.10.2008<br />

A-4.3.6 Hydrodynamische Einzelsimulation<br />

Die erforderliche Häufigkeit n erf der zu verwendenden Modellregen ist in<br />

Anlehnung an die zulässigen Überstau- und Überflutungshäufigkeiten<br />

gemäß DWA-A 118 der Tab. A-4 - 2 zu entnehmen (vgl. Anh. A-4.2.2).<br />

Tab. A-4 - 2 Häufigkeiten für Modellregen der hydrodynamischen Einzelsimulation<br />

Ort (1)<br />

Außengebiete, aufgelockerte<br />

Bebauung<br />

Unterkunftsbereich, normale<br />

Bebauung<br />

normale Betriebs- und<br />

Werkstättenbereiche<br />

Betriebsbereiche mit<br />

erhöhtem<br />

Schutzbedürfnis<br />

Überstauhäufigkeit<br />

n erf [1/a]<br />

(1) Angepasst an die örtlichen Gegebenheiten in Bundesliegenschaften<br />

A-4.3.7 Hydrodynamische Seriensimulation<br />

Überflutungshäufigkeit<br />

n erf [1/a]<br />

0,5 0,1<br />

0,33 0,05<br />

0,2 0,033<br />

0,1 0,02<br />

Das Verfahren zum Nachweis der geforderten Überstau- bzw. Überflutungshäufigkeit<br />

ist im Anh. A-4.3.2 beschrieben.<br />

Als Grenzwerte werden in Analogie zu den Empfehlungen des maximal<br />

zulässigen Überstau- und Überflutungshäufigkeiten gemäß DWA-A 118<br />

folgende Werte die erforderlichen Überstau- und Überflutungshäufigkeiten<br />

gemäß Tab. A-4 - 3 empfohlen, die zu benutzen sind, sofern die Genehmigungsbehörden<br />

keine oder geringere Anforderungen vorgeben:<br />

Tab. A-4 - 3 Maximal zulässige Überstau- und Überflutungshäufigkeiten<br />

(Bezugsniveau = GOK) für den Nachweis bei Neu- und<br />

Sanierungsplanungen<br />

Ort (1)<br />

Außengebiete, aufgelockerte<br />

Bebauung<br />

Unterkunftsbereich, normale<br />

Bebauung<br />

normale Betriebs- und<br />

Werkstättenbereiche<br />

Betriebsbereiche mit<br />

erhöhtem Schutzbedürfnis<br />

Überstauhäufigkeit<br />

n erf [1/a]<br />

Überflutungshäufigkeit<br />

n erf [1/a]<br />

0,5 0,1<br />

0,33 0,05<br />

0,2 0,033<br />

0,1 0,02<br />

(1) Angepasst an die örtlichen Gegebenheiten in Bundesliegenschaften<br />

Niederschlagsbelastung<br />

Zielgrößen<br />

1255


Aktualisierung 10.10.2008<br />

A-5 Regenwasserbewirtschaftung<br />

A-5.1 Regenwasserversickerung<br />

A-5.1.1 Versickerungsanlagen<br />

Bei der Beschäftigung mit dem Thema Versickerung sollten folgende<br />

Publikationen beachtet werden:<br />

> Merkblatt ATV-DVWKDWA-M 153: Handlungsempfehlungen<br />

zum Umgang mit Regenwasser. Gesellschaft zur Förderung<br />

der <strong>Abwasser</strong>technik DWA Deutsche Vereinigung<br />

für Wasserwirtschaft, <strong>Abwasser</strong> und Abfall e.V., Aug.<br />

(GFA), Hennef, Februar 20002007<br />

Allgemeine Hinweise zu Sedimentationsanlagen enthält das ATV-<br />

DVWKDWA-Merkblatt M 153 und konstruktive Hinweise sind dim im ATV-<br />

Arbeitsblatt A 166 zu finden.<br />

A-5.1.2 Umsetzung der Verfahrensvorgabe<br />

Im ATV-DVWKDWA-Merkblatt M 153 "Handlungsempfehlung zum<br />

Umgang mit Regenwasser" (GFA, Hennef, Februar 2000August 2007)<br />

wird auch die Regenwasserversickerung berücksichtigt. Für die spezifischen<br />

Gegebenheiten auf Bundeswehrliegenschaften sind die Tabellen<br />

und Festlegungen innerhalb des Schemas entsprechend angepasst worden.<br />

Das Schema der Handlungsempfehlung im o .g. Merkblatt stellt den Emissionswert<br />

E eines Entwässerungsgebietes einer zugrunde gelegten<br />

Gewässerbelastbarkeit G (gem. DWA-Merkblatt M 153: Gewässerpunktezahl<br />

G) gegenüber:<br />

Verträglichkeitsuntersuchung<br />

1256


Aktualisierung 10.10.2008<br />

A-5.2 Regenwassernutzung<br />

Folgende technischen Vorschriften sind zu beachten:<br />

DIN 1986<br />

DIN EN 12056<br />

A-6 Sanierungsverfahren<br />

keine Änderungen<br />

A-7 ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong><br />

A-7.4 Stammdaten<br />

A-7.4.2 <strong>Abwasser</strong>technische Anlagen<br />

A-7.4.2.5 Geometrie<br />

Rückstausicherheit, Frostsicherheit, keine Querschnittsverengungen,<br />

Entlüftung<br />

DIN 1988 Trinkwassernachspeisung muss über einen "freien Auslauf“<br />

erfolgen<br />

DIN 2403 Kennzeichnung der Rohrleitungen<br />

DIN 4844 Kennzeichnung der Entnahmestellen<br />

DIN 2001 Werkstoffwahl in Abhängigkeit der Wasserzusammensetzung<br />

DIN 18460 Gestaltung des Überlaufs<br />

DWA Arbeitsblatt<br />

138<br />

DIN 1986-100<br />

DIN EN 12056<br />

Versickerung des Überlaufwassers<br />

Entwässerungsanlagen für Gebäude und<br />

Grundstücke<br />

Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb<br />

von Gebäuden<br />

DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen<br />

(TRWI)<br />

DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem<br />

Durchflussstoff<br />

DIN 4844 Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und<br />

Sicherheitszeichen<br />

DIN 2001 Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und<br />

nicht ortsfesten Anlagen<br />

DWA Arbeitsblatt<br />

138<br />

Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur<br />

Versickerung von Niederschlagswasser<br />

Im Bereich Geometrie wird die vollständige geometrische Ausprägung<br />

einer abwassertechnischen Anlage dokumentiert.<br />

Grundlage für den Umfang der Objektgeometrie ist die Folie 850 der Baufachlichen<br />

Richtlinien Vermessung in der aktuellen Fassung Oberirdische<br />

Begrenzungen von flächenhaften Sonderbauwerken sind nicht Bestandteil<br />

Rückstausicherheit, Frostsicherheit, keine<br />

Querschnittsverengungen, Entlüftung<br />

Trinkwassernachspeisung muss über<br />

einen "freien Auslauf“ erfolgen<br />

Kennzeichnung der Rohrleitungen<br />

Kennzeichnung der Entnahmestellen<br />

Werkstoffwahl in Abhängigkeit der Wasserzusammensetzung<br />

Versickerung des Überlaufwassers<br />

1257


Aktualisierung 10.10.2008<br />

der Folie 850 der Baufachlichen Richtlinien Vermessung in der Version<br />

2.3. Die Aufnahme ist daher besonders zu vereinbaren.Fassung (vgl.<br />

Anhang A-1.2)<br />

Kanten und Polygone (Kanten mit Knickpunkten) sind immer in der durch<br />

die Topologie festgelegte Fließrichtung zu dokumentieren.<br />

Tab. A-7 - 61 Kante<br />

KanteType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Geometrie/<br />

Geometriedaten...<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.5 Zustandsdaten<br />

A-7.5.2 Inspizierte <strong>Abwasser</strong>technische Anlage<br />

A-7.5.2.2 Optische Inspektion<br />

A-7.5.2.2.1 Inspektionsdaten von Rohrleitungen<br />

Grunddaten<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Start PunktType Startkoordinate einer Kante<br />

Ende PunktType Endkoordinate einer Kante<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Mitte PunktType Ursprung des Kreissegmentes, wenn die Kante als Kreisbogen<br />

beschrieben wird. Für die Konstruktion ist immer die Verbindung<br />

vom Start- zum Endpunkt gegen den Uhrzeigersinn zu<br />

wählen.<br />

Mittelpunkt des Kreises, wenn die Kante als Kreisbogen<br />

beschrieben wird. Der Mittelpunkt ist so zu wählen, dass z.B.<br />

bei bei einer Leitung das Kreissegment in Fließrichtung von<br />

der Start- zur Endkoordinate konstruiert werden kann.<br />

Tab. A-7 - 75 Grunddaten (Rohrleitung)<br />

RGrunddatenType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Rohrleitung/RGrunddaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

KnotenZulauf String 30 Bezeichnung des Zulaufknotens. Es ist immer<br />

der in Fließberichtung betrachtet oben liegende<br />

Knoten der Rohrleitung anzugeben<br />

KnotenZulaufTyp Integer 1 Knotentyp G300<br />

KnotenAblauf String 30 Bezeichnung des Ablaufknotens. Es ist immer<br />

der in Fließberichtung betrachtet unten liegende<br />

Knoten der Rohrleitung anzugeben<br />

KnotenAblaufTyp Integer 1 Knotentyp G300<br />

HerkunftProfilmaßeHerkunftProfilmasse<br />

Integer 1 Herkunft der Profilmaße(Bei sanierten Kanälen<br />

bezogen auf Maße des Altrohres)<br />

Profilhoehe Integer 4 mm Profilhöhe<br />

Profilbreite Integer 4 mm Profilbreite<br />

U124<br />

1258


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Tab. A-7 - 75 Grunddaten (Rohrleitung)<br />

RGrunddatenType Zustandsdatenkollektiv/Inspizierte<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/OptischeInspektion/Rohrleitung/RGrunddaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Profilart Integer 2 Profilart G205<br />

HerkunftMaterial Integer 1 Herkunft der Materialanganben (Bei sanierten<br />

Kanälen bezogen auf das Altrohr)<br />

Material String 4 Materialkurzbezeichnung G102<br />

Innenschutz String 7 Innenschutz G103<br />

Regeleinzelrohrlaenge Decimal 4.2 Regeleinzelrohrlänge<br />

ArtAuskleidung Integer 1 Einzelheiten zur Auskleidung U114<br />

Kanalart String 2 Kanalart/Entwässerungssystem G101<br />

Anschlussdaten AnschlussType Ist nur anzugeben, wenn die inspizierte Haltung oder Leitung<br />

über einen Stutzen oder Abzweig an eine Rohrleitung angeschlossen<br />

ist.<br />

A-7.6 Hydraulikdaten<br />

Feldlänge<br />

A-7.6.6 Hydraulische Berechnungen<br />

Einheit<br />

A-7.6.6.2 Ergebnisse aus einer hydraulischen Berechnung<br />

A-7.6.6.2.8 Ergebnisse Speicherbauwerke<br />

Tab. A-7 - 154 Speicherbauwerk<br />

ErgSpeicherbauwerk-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Speicherbauwerk-<br />

TypSpeicherbauwerktyp<br />

Auswahlelement<br />

Regenrueckhaltebecken<br />

Regenueberlaufbecken<br />

Bodenfilterbecken<br />

Versickerungsanlage<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

U125<br />

Hydraulikdatenkollektiv/Berechnungen/Berechnung/HydraulikObjekt/Speicherbauwerk<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Integer 1 Speicherbauwerktyp H209<br />

Objektdifferenzierung<br />

ErgRRBType<br />

ErgRUEBType<br />

ErgBFBType<br />

ErgVAType<br />

1259


Aktualisierung 10.10.2008<br />

A-7.8 Referenzlisten<br />

A-7.8.2 Referenzlisten Stammdaten<br />

Tab. A-7 - 256 V101 GeoObjektart<br />

V101 Geoobjektart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

1 Schacht rund<br />

2 Schacht eckig<br />

3 Sonderschacht<br />

4 Haltung<br />

5 Leitung<br />

6 Drainageleitung<br />

7 Druckleitung<br />

8 Anschlusspunkt (Abzweig/Stutzen)<br />

9 Anschlusspunkt allgemein (NN)<br />

10 Gebäudeanschluss (GA)<br />

11 Regenfallrohr (RR)<br />

12 Anschlusspunkt Straßenablauf (SE)<br />

13 Zu-/Ablauf Entwässerungsrinne (ER)<br />

14 Sonderbauwerk Speichereinrichtung<br />

15 Sonderbauwerk Trenn- und Aufbereitungsanlage<br />

16 Sonderbauwerk Kläranlage<br />

17 Sonderbauwerk EinleitungsstelleAuslaufbauwerk<br />

18 Sonderbauwerk Pumpe<br />

19 Sonderbauwerk Wehr und Überlauf<br />

20 Sonderbauwerk Drossel und Düker<br />

21 Sonderbauwerk Schieber<br />

22 Absperrschieber Druckleitung<br />

23 Versickerungsfläche<br />

24 Versickerungsanlage mit oberirdischer Speicherung<br />

25 Versickerungsteich<br />

26 Versickerungsanlage mit unterirdischer Speicherung<br />

27 Versickerungsrohr<br />

28 Versickerungsschacht<br />

29 Zisterne z.B. Regenwassernutzungsanlage<br />

30 Offene Entwässerungsrinne außerhalb des Straßenraumes<br />

31 Breitflächiger Zu- oder Überlauf Regenwasser<br />

32 Gerinne<br />

33 Zu-/Ablauf Versickerungsanlage (AV)<br />

34 Rohrende Verschlossen (RV)<br />

1260


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Tab. A-7 - 256 V101 GeoObjektart<br />

V101 Geoobjektart<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

35 Entwässerungspunkt im Gebäude (EG)<br />

36 Bodenabblauf (BA)<br />

37 Zulauf Gerinne (ZG)<br />

38 Dränage, Anfang (DR)<br />

39 Gerinnepunkt (GP)<br />

40 Sonderbauwerk Pumpwerk<br />

41 Sonderbauwerk Rechen<br />

42 Sonderbauwerk Sieb<br />

Tab. A-7 - 262 V107 Lagegenauigkeitsstufe<br />

V107 Lagegenauigkeitsstufe der Koordinaten<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 terrestrische Vermessung nach "Baufachliche Richtlinien<br />

Vermessung"<br />

1 Lage grafisch durch Digitalisierung aus Plänen im<br />

Maßstab größer 1:2000 bestimmt<br />

2 Lage grafisch durch Digitalisierung aus Plänen im<br />

Maßstab kleiner 1:2000 bis 1:5000 bestimmt<br />

3 topografischer Bildflug<br />

4 Kataster-Bildflug<br />

5 terrestrische Vermessung ohne "Baufachliche Richtlinien<br />

Vermessung"<br />

6 Digitalisierung nach "Baufachliche Richtlinien Vermessung"<br />

7 Lage mit Ortungstechnik bestimmt (z.B. georefezenzierte<br />

3D-Ortung)<br />

8 Lage rechnerisch bestimmt<br />

9 Wenn keine der aufgeführten Quellen zutrifft<br />

Tab. A-7 - 263 V108 Hoehengenauigkeitsstufe<br />

V108 Höhengenauigkeitsstufe der Höhenangabe<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

0 Höhe durch Nivellement bestimmt nach "Baufachliche<br />

Richtlinien Vermessung"<br />

1 Höhe trigonometrisch bestimmt<br />

2 Höhe aus Bestandsunterlagen entnommen<br />

3 Höhe mit Messlatte von nivellitisch bestimmter<br />

Deckelhöhe abgeleitet (nur bei Sohlhöhe)<br />

4 Höhe mit Messlatte von trigonometrisch bestimmter<br />

Deckelhöhe abgeleitet (nur bei Sohlhöhe)<br />

5 Höhe grafisch aus Höhenplan bestimmt (nur bei<br />

Deckelhöhe)<br />

1261


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Tab. A-7 - 263 V108 Hoehengenauigkeitsstufe<br />

V108 Höhengenauigkeitsstufe der Höhenangabe<br />

Wert Bedeutung Bemerkung<br />

6 Höhe durch Nivellement bestimmt ohne "Baufachliche<br />

Richtlinien Vermessung"<br />

7 Höhe mit Ortungstechnik bestimmt (z.B. georefezenzierte<br />

3D-Ortung)<br />

9 Wenn keine der aufgeführten Quellen zutrifft<br />

A-8 LAK<br />

A-8.1 Honoraranfragen (Muster),<br />

Leistungskataloge (Muster) und<br />

Technische Spezifikationen<br />

A-8.1.1 Honoraranfrage LAK, Teil A (Muster)<br />

für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzeptes (LAK)<br />

3 Leistungsumfang und Vergütung<br />

"<br />

1262


Aktualisierung 10.10.2008<br />

3.1 Verzeichnis der Leistungen<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

Sonderbauwerke: Bestandserfassung und Inspektion<br />

54 A.54 Stck Stammdatenerfassung Behandlungsanlage/<br />

Kombianlage<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

. Bestandsunterlagen<br />

55 A.55 Stck Behandlungsanlage/Kombianlage - Bauwerkszeichnung<br />

56 A.56 Stck Inspektion Behandlungsanlage/Kombianlage<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Unterlagen<br />

57 A.57 Stck Stammdatenerfassung Behandlungsanlage/<br />

Schlammfang<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

. Bestandsunterlagen<br />

58 A.58 Stck Behandlungsanlage/Schlammfang - Bauwerkszeichnung<br />

59 A.59 Stck Inspektion Behandlungsanlage/Schlammfang<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Unterlagen<br />

60 A.60 Stck Stammdatenerfassung Behandlungsanlage/<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

. Bestandsunterlagen<br />

61 A.61 Stck Behandlungsanlage/Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

- Bauwerkszeichnung<br />

Gesamtvergütung<br />

1263


Aktualisierung 10.10.2008<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

62 A.62 Stck Inspektion Behandlungsanlage/Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Unterlagen<br />

63 A.63 Stck Stammdatenerfassung Behandlungsanlage/<br />

Stärkeabscheider<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

. Bestandsunterlagen<br />

64 A.64 Stck Behandlungsanlage/Stärkeabscheider - Bauwerkszeichnung<br />

65 A.65 Stck Inspektion Behandlungsanlage/Stärkeabscheider<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Unterlagen<br />

66 A.66 Stck Stammdatenerfassung Behandlungsanlage/<br />

Fettabscheider<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

. Bestandsunterlagen<br />

67 A.67 Stck Behandlungsanlage/Fettabscheider - Bauwerkszeichnung<br />

68 A.68 Stck Inspektion Behandlungsanlage/Fettabscheider<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Unterlagen<br />

Gesamtvergütung<br />

1264


Aktualisierung 10.10.2008<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

69 A.69 Stck Stammdatenerfassung Behandlungsanlage/<br />

Emulsionsspaltanlage<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

. Bestandsunterlagen<br />

70 A.70 Stck Behandlungsanlage/Emulsionsspaltanlage -<br />

Bauwerkszeichnung<br />

71 A.71 Stck Inspektion Behandlungsanlage/Emulsionsspaltanlage<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Unterlagen<br />

72 A.72 Stck Stammdatenerfassung Behandlungsanlage/<br />

Stapelbecken<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

. Bestandsunterlagen<br />

73 A.73 Stck Behandlungsanlage/Stapelbecken - Bauwerkszeichnung<br />

74 A.74 Stck Inspektion Behandlungsanlage/Stapelbecken<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Unterlagen<br />

75 A.75 Stck Stammdatenerfassung Behandlungsanlage/<br />

Neutralisationsanlage<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

. Bestandsunterlagen<br />

76 A.76 Stck Behandlungsanlage/Neutralisationsanlage -<br />

Bauwerkszeichnung<br />

Gesamtvergütung<br />

1265


Aktualisierung 10.10.2008<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

77 A.77 Stck Inspektion Behandlungsanlage/Neutralisationsanlage<br />

A-8.3.2 Leistungskatalog zum LAK, Teil A (Muster)<br />

1 Bestands- und Zustandserfassung<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Unterlagen<br />

78 A.78 Stck Stammdatenerfassung Kläranlage<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh<br />

O Datenerhebung aus vorh. Bestandsunterlagen<br />

. Bestandsunterlagen<br />

79 A.79 Stck Kläranlage - Bauwerkszeichnung<br />

80 A.80 Stck Inspektion Kläranlage<br />

O mit Einstieg in unterirdische Anlagenohne<br />

Einstieg, Inaugenscheinnahme<br />

O ohne Einstieg, Koordination Begehung<br />

O Datenerhebung aus vorh. Unterlagen<br />

1.2 Erfassung der Stammdaten abwassertechnischer Anlagen<br />

Die Stammdaten sind durch Übertragung aus der vom AG übergebenen<br />

Bestandsdokumentation sowie durch Ortsbegehung zu erfassen. Hierfür<br />

ist der i.d.R. ein Einstieg in die begehbaren abwassertechnischen Anlagen<br />

erforderlich.<br />

Der AN übernimmt die Koordinierung der an der Datenerfassung Beteiligten<br />

und ggf. die Ergänzung, Fortschreibung, Korrektur der Daten infolge<br />

von NacherhebungNacherhebungen, die von Dritten (Vermesser) durchgeführt<br />

werden.<br />

3 Sonderbauwerke: Bestandserfassung und Inspektion<br />

> Erhebung geometrischer Daten zur flächenförmigen Ausprägung<br />

von Sonderbauwerken. Die Übergabe der vollständigen<br />

Sonderbauwerksgeometrie an den AG erfolgt<br />

im Bereich Geometriedaten des jeweiligen Bauwerks<br />

gemäß den Konventionen zur Ablage von geometrischen<br />

Daten im Anh. A-7.4.2.5A-1.2 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>.<br />

Gesamtvergütung<br />

1266


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Die Inspektion von Sonderbauwerken erfordert i.d.R. eine Begehung der<br />

Anlagen. Hierbei sind besondere Anforderungen an die Arbeitssicherheit<br />

bzw. die Unfallverhütung gestellt, insbesondere dann, wenn es sich um<br />

unterirdische und i. W. geschlossene Anlagen handelt.<br />

Im Abschnitt 3.1 "Verzeichnis der Leistungen" der Honoraranfrage Teil A<br />

wird jeweils erläutert, ob der AN im Rahmen der Inspektion eine Begehung<br />

unterirdischer Anlagen durchführen muss, ob er eine Begehung nur<br />

zu koordinieren hat, oder ob die Daten aus vorhandenen Unterlagen entnommen<br />

werden können (keine Begehung).<br />

Die Erfassung der Stammdaten und die Inspektion von Sonderbauwerken<br />

erfordert i.d.R. eine Begehung der Anlagen. Hierbei sind besondere<br />

Anforderungen an die Arbeitssicherheit bzw. die Unfallverhütung gestellt,<br />

insbesondere dann, wenn es sich um unterirdische und/oder geschlossene<br />

Anlagen handelt.<br />

Im Abschnitt 3.1 "Verzeichnis der Leistungen" der Honoraranfrage Teil A<br />

wird festgelegt, ob der AN im Rahmen der Stammdatenerfassung und der<br />

Inspektion eine Begehung unterirdischer Anlagen oder eine Inaugenscheinnahme<br />

durchführen muss, ob er eine Begehung nur zu koordinieren<br />

hat, oder ob die Daten aus vorhandenen Unterlagen entnommen werden<br />

können (ohne Begehung). Für die Beurteilung des bautechnischen<br />

Zustands von Abscheideranlagen sind die Ergebnisse der zuletzt durchgeführten<br />

Generalinspektion zu berücksichtigen.<br />

A-9 Pläne<br />

Die Pläne wurden redaktionell überarbeitet<br />

A-9.1 Inhalte von Plänen und deren Darstellungsart<br />

Folgende Pläne sind im Rahmen eines LAK i.d.R. anzufertigen:<br />

Tab. A-9 - 1 Pläne im LAKund deren Regelmaßstäbe<br />

Zustandserfassung<br />

Begehung von Sonderbauwerken<br />

Anzufertigende Pläne<br />

im LAK und deren<br />

Regelmaßstäbe<br />

Nr. Planart Name Maßstab<br />

Regelfall Ausnahmen<br />

Abb. A-9 - 2 Übersichtsplan Übersichtsplan 1: 10.000 bis 1: 50.000<br />

Abb. A-9 - 3 Übersichtsla- Bestand<br />

geplan<br />

(1)<br />

1: 2.500 1: 1.000, 1: 5.000<br />

Abb. A-9 - 4 Sanierungsabschnitte (1)<br />

1267


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Tab. A-9 - 1 Pläne im LAKund deren Regelmaßstäbe<br />

Nr. Planart Name Maßstab<br />

Abb. A-9 - 5 Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong> (auch vorläufiger) (1)<br />

Abb. A-9 - 6 Bestand Sanierung(2)<br />

Abb. A-9 - 8 Einzugsgebiet Regenwasserabfluss (1)<br />

Abb. A-9 - 9 Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss (1)<br />

Abb. A-9 - 10 Bautechnische Zustandsbewertung<br />

(2) (3)<br />

(2) (3)<br />

Abb. A-9 - 11 Hydraulische Zustandsklassifizierung<br />

Abb. A-9 - 12 Hydraulische Auslastung (2)<br />

Abb. A-9 - 13 Sanierungskonzept (1)<br />

Abb. A-9 - 14 Netzplan Kanalschäden, Variante 1 (2)<br />

Abb. A-9 - 15 Kanalschäden, Variante 2 (2)<br />

Abb. A-9 - 16 Schachtschäden (2)<br />

Tab. A-9 - 4 Weitere Farbzuordnungen<br />

A-9.3 Übersichtslageplan "Bestand"<br />

1: 500 1: 250, 1: 1.000<br />

1: 500 1: 250, 1: 1.000<br />

Abb. A-9 - 17 Fließschema Fließschema keiner<br />

Abb. A-9 - 18 Lageplan Ablagerungsgefährdete Kanäle (1)<br />

1: 500 1: 250, 1: 1.000<br />

Farbe in<br />

den Beispielen<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

Farbzuordnung gem. Tab. A-9 - 4<br />

Farbzuordnung gem. Tab. A-9 - 5<br />

Regelfall Ausnahmen<br />

Lageplan kann zur Verbesserung der Übersichtlichkeit in Abstimmung mit dem AG auch als Netzplan<br />

erzeugt werden.<br />

RAL-Farbe RGB-Farbwerte<br />

Bezeichnung Nr. Rot-Wert Grün-Wert Blau-Wert<br />

Schwarz Schwarz 0 0 0<br />

Rot Rot 255 0 0<br />

Blau Verkehrsblau 5017 14 81 141<br />

Hellgrün Gelbgrün 6018 72 164 63<br />

Mittelgrün Smaragdgrün 6001 40 113 62<br />

Dunkelgrün Moosgrün 6005 15 67 54<br />

Gelb Verkehrsgelb 1032 240 202 0<br />

Orange Pastellorange 2003 250 132 43<br />

Grau Platingrau 7036 204 204 204<br />

Maßstab: (M 1:1.000), M 1:2.500, (M 1:5.000)<br />

1268


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Bewuchs<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Bauwerke<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne<br />

> Druckleitungen<br />

> stillgelegte Entwässerungssysteme<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Einleitungsstellen in Gewässer<br />

> Übergabestellen in das öffentliche Entwässerungsnetz<br />

Darstellung: Kanalart: RW SW MW stillgelegt sonstige<br />

Farben gem. Tab. A 9 - 3: blau braun magenta rot schwarz<br />

Darstellung: Kanalart: RW SW MW stillgelegt, außer Betrieb sonstige<br />

Farben gem. Tab. A-9 - 4: blau braun magenta schwarz<br />

Farben gem. Tab. A-9 - 5: grau<br />

A-9.4 Übersichtslageplan "Sanierungsabschnitte"<br />

Maßstab: (M 1:1.000), M 1:2.500, (M 1:5.000)<br />

1269


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen,<br />

Wege, Plätze<br />

> Bewuchs<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Druckleitungen<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne<br />

> stillgelegte Entwässerungssysteme<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische<br />

Anlagen<br />

> Einleitungsstellen in Gewässer<br />

> Übergabestellen in das öffentliche Entwässerungsnetz<br />

Darstellung der Einteilung in zeitliche bzw. räumliche<br />

Sanierungsabschnitte.<br />

Darstellung: Sanierungsabschnitt: Farben gem. Tab. A 9 - 3 Signatur<br />

Abschnitt 1 rot 1<br />

Abschnitt 2 hellrot 2<br />

Abschnitt 3 grün 3<br />

etc. Farbe nach Wahl x<br />

keine Maßnahme schwarz keine<br />

Darstellung: Sanierungsabschnitt: Farben gem. Tab. A-9 - 4 Farben gem. Tab. A-9 - 5 Signatur<br />

Abschnitt 1 rot 1<br />

Abschnitt 2 hellrot 2<br />

Abschnitt 3 grün 3<br />

etc. Farbe nach Wahl x<br />

keine Maßnahme schwarz keine<br />

stillgelegt, außer Betrieb grau keine<br />

1270


Aktualisierung 10.10.2008<br />

A-9.5 Vorläufiger Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>" <strong>Abwasser</strong><br />

(ohne Beispielplanauch vorläufiger)<br />

A-9.5.1 Vorläufiger Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>" (ohne Beispielplan)<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Schächte<br />

> Bauwerke (z.B. Abscheider, Pumpwerke, Rückhaltebecken und Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

wie z.B. Versickerungsmulden, Rigolen, Zisternen) mit Angabe<br />

der Funktion, wenn nicht aus der Bezeichnung ersichtlich<br />

> Anschlusspunkte (z.B. von Entwässerungsrinnen, Straßenabläufen und Regenfallrohren)<br />

> Haltungen mit Angabe von Länge, Fließrichtungspfeil, Kanalart, Profilbreite/ -höhe,<br />

Material<br />

> Leitungen mit Angabe von: Nennweite und Länge, Kanalart, Fließrichtungspfeil nur bei<br />

Verzweigungen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke, Haltungen und Leitungen gem. Anh. A-1.1<br />

> stillgelegte Entwässerungssysteme<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

A-9.5.2 Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>"<br />

neues Unterkapitel eingefügt. Vormals Anhang A-9.6<br />

A-9.6 Lageplan "Bestand Sanierung"<br />

neuer Beispielplan eingefügt.<br />

A-9.7 Lageplan "Einzugsgebiet Regenwasserabfluss"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

1271


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Geländeform (Topographie) und besondere Geländegegebenheiten<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte, Bauwerke, Anschlusspunkte, Haltungen und Leitungen des Misch- und<br />

Regenwassernetzes<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Druckleitungen<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke und Haltungen gemäß Anh. A-1.1<br />

> Befestige Flächen (z.B. Dach- und Verkehrsflächen)<br />

> Haltungsflächen und hydraulisch relevante Kennwerte bei Regen- und Mischwasserableitung:<br />

Teileinzugsgebietsnummer, Haltungsflächengröße, undurchlässiger Flächenanteil<br />

oder Versiegelungsgrad<br />

> Sonderbauwerke (z.B. Regenückhaltebecken, Regenüberlaufbecken): Funktion,<br />

maßgebende Abmessungen und Höhenwerte, hydraulische Kenngrößen<br />

> Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung (RWB): hydraulisch relevante Grenzen<br />

und Kennwerte wie angeschlossene Fläche mit Angabe der Flächengröße, Bohrprofile<br />

mit Bezeichnung und Grundwasserflurabstand, Verlauf von hydrogeologischen<br />

Schnitten<br />

A-9.8 Lageplan "Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege,<br />

Plätze<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte, Bauwerke, Anschlusspunkte, Haltungen und Leitungen<br />

des Misch- und Schmutzwassernetzes<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Druckleitungen<br />

> Sonderbauwerke (z.B. Regenüberläufe, Regenüberlaufbecken):<br />

Funktion, maßgebende Abmessungen und Höhenwerte,<br />

hydraulische Kenngrößen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Sonderbauwerke und Haltungen<br />

gemäß Anh. A-1.1<br />

> Teileinzugsgebietsflächen und hydraulisch relevante Kennwerte<br />

bei Misch- und Schmutzwasserableitung: Teileinzugsgebietsnummer,<br />

Anzahl Einwohner oder gewerblicher<br />

Schmutzwasserabfluss, Fremdwasseranteil, Trockenwetterabfluss<br />

(Tagespitze)<br />

1272


Aktualisierung 10.10.2008<br />

A-9.9 Lageplan "Bautechnische Zustandsbewertung"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Bewuchs<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke<br />

> Anschlusspunkte<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Leitungen<br />

> Druckleitungen<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke, Haltungen und Leitungen gemäß Anh. A-1.1<br />

> Bautechnische Objektklassen gemäß Anh. A-3.1.3 für Schächte, Haltungen und Leitungen<br />

A-9.10 Lageplan "Hydraulische Zustandsklassifizierung<br />

(Bestand)"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Haltungen und Bauwerke gem. Anh. A-1.1<br />

> Hydraulische Zustandsklassen gem. Anh. A-3.3 für Schächte und Haltungen<br />

A-9.11 Lageplan "Hydraulische Auslastung (Bestand)"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

1273


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke und Haltungen gem. Anh. A-1.1<br />

> Farbige Darstellung der Haltungen entsprechend hydraulischer Auslastung gem.<br />

Anh. A-4.3.3 für das gesamte <strong>Abwasser</strong>system<br />

> Ggf. Kennzeichnung der Schächte mit den Ergebnissen aus Übstau- und Überflutungsnachweis<br />

> Im Fall der Berechnung mit hydrodynamischer Einzel- oder Seriensimulation<br />

Beschriftung der Schächte mit Übstau- und Überflutungsereignissen durch Angabe<br />

der maximalen Überstau- und Überflutungswassermenge<br />

siehe Abb. A-9 - 12<br />

Anmerkungen: Für Leitungen erfolgt keine Ermittlung der hydraulischen Auslastung.<br />

Die Beschriftung der Haltungen erfolgt gem. Auslastungsgrad in Prozent.<br />

In Abstimmung mit dem AG kann eine Beschriftung der Schächte mit Angabe von Ergebnissen<br />

aus den hydraulischen Berechnungen (Überstau- bzw. Überflutungsnachweis)<br />

vorgenommen werden. Die Beschriftung enthält entweder das Kürzel "ÜS" für Überstau<br />

bzw. "ÜF" für Überflutung, die Überstau- bzw. Überflutungshäufigkeit und die maximale<br />

Überstauwassermenge, z.B. ÜS 0,62 (11,2).<br />

Die Beschriftung der Schächte enthält die maximale Überstau- und Überflutungswassermenge<br />

in m 3 .<br />

A-9.12 Lageplan "Sanierungskonzept"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

1274


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Bewuchs<br />

> Fließgewässer mit Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte, sofern vom Bestand abweichend, auch Angabe von Sohl- und Deckelhöhen.<br />

Höhenangabe der Zu- und Abläufe nur dann, wenn von Sohlhöhe des Schachts<br />

abweichend.<br />

> Bauwerke: sofern vom Bestand abweichend auch Angabe von Funktion, der maßgebenden<br />

Abmessungen und Höhenwerte und Leistungsangaben.<br />

> Anschlusspunkte<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil. Sofern vom Bestand abweichend auch Angabe von<br />

Länge, Profilart, Profilbreite/ -höhe, Material, Gefälle.<br />

> Druckleitungen: Angaben wie bei Haltungen, sofern vom Bestand abweichend auch<br />

Angabe von Nenndruck.<br />

> Leitungen mit Nennweite und Länge (soweit feststellbar)<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen. Sofern vom Bestand abweichend<br />

auch Angabe von Länge und Fließrichtungspfeil.<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke, Haltungen und Leitungen gem. Anh. A-1.1<br />

> Objektbezogene Einordnung gemäß Sanierungsart nach DIN EN 752-5 sowie Darstellung<br />

der Art der Maßnahme gemäß nachfolgender Tabelle.<br />

A-9.13 Netzplan "Kanalschäden"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke<br />

> Anschlusspunkte<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Druckleitungen<br />

> Leitungen<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke, Haltungen und Leitungen gem. Anh. A-1.1<br />

> farbige Darstellung der Schäden in Haltungen und Leitungen mit Angabe der Kodes.<br />

A-9.14 Netzplan "Schachtschäden"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

1275


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke<br />

> Anschlusspunkte<br />

> Haltungen mit Fließrichtungspfeil<br />

> Druckleitungen<br />

> Leitungen<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke und Haltungen gem. Anh. A-1.1<br />

> farbige Darstellung der Schäden in Schächten mit Angabe der Kodes<br />

A-9.16 Lageplan "Ablagerungsgefährdete Kanäle"<br />

Maßstab: (M 1:250), 1:500, (M 1:1.000)<br />

Inhalte: > Bebauung: Liegenschaftsbebauung mit Gebäudeidentität<br />

> Liegenschaftsgrenzen<br />

> Verkehrsanlagen: Straßen, ggf. Straßennamen, Wege, Plätze<br />

> Fließgewässer mit Name und Fließrichtungspfeil<br />

> Schächte<br />

> Bauwerke (z.B. Abscheider, Pumpwerke, Rückhaltebecken und Anlagen der<br />

Regewasserbewirtschaftung wie z.B. Versickerungsmulden, Rigolen, Zisternen)<br />

mit Angabe von Funktion, maßgebenden Abmessungen und Höhenwerten,<br />

hydraulischen Kenngrößen<br />

> Anschlusspunkte (z.B. von Entwässerungsrinnen, Straßenabläufen und Regenfallrohren)<br />

> Haltungen mit Angabe von: Länge, Fließrichtungspfeil, Profiltyp, Profilbreite/ -<br />

höhe, Material, Gefälle<br />

> Druckleitungen: wie Haltungen, Nenndruck zusätzlich<br />

> Leitungen mit Angabe von: Nennweite und Länge (soweit feststellbar, ansonsten<br />

nur Kennzeichnung von Stutzen/ Abzweigen gem. Inspektion), Fließrichtungspfeil<br />

nur bei Verzweigungen<br />

> Verrohrte Gewässerabschnitte, Gerinne und Rinnen: Länge, Fließrichtungspfeil<br />

> Stillgelegte abwassertechnische Anlagen<br />

> Außer Betrieb genommene abwassertechnische Anlagen<br />

> Bezeichnungen für Schächte, Bauwerke und Haltungen gem. Anh. A-1.1<br />

> Einleitungsstellen in Gewässer mit Angabe der maximal zulässigen Einleitungswassermenge<br />

> farbige Darstellung der ablagerungsgefährdeten Kanäle (Annahme: Ablagerungsgefährdung,<br />

wenn das vorhandene Gefälle geringer, als 1/DN ist.)<br />

> farbige Darstellung der nicht ablagerungsgefährdeten Kanäle (Annahme: keine<br />

Ablagerungsgefährdung, wenn das vorhandene Gefälle geringer, als größer oder<br />

gleich 1/DN ist.)<br />

Darstellung: Attribut: ablagerungsgefährdete Kanäle sonstige<br />

Farben gem. Tab. A-9 - 4: magenta schwarz<br />

1276


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Darstellung: Attribut: ablagerungsgefährdete<br />

Kanäle<br />

Farben gem.<br />

Tab. A-9 - 3:<br />

siehe Abb. A-9 - 17<br />

A-10 Bewirtschaftung und Betrieb<br />

nicht ablagerungsgefährdete<br />

Kanäle<br />

rot hellgrün schwarz<br />

Der Gültigkeitsbereich der in den folgenden Abschnitten aufgeführten<br />

Fristen und Muster umfasst die abwassertechnischen Anlagen einschließlich<br />

der Einleitstellen in das öffentliche Kanalnetz oder ein Gewässer. Kläranlagen<br />

und deren Einleitstellen sind nicht berücksichtigt.<br />

Die folgenden Fristen und Muster sind für Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich<br />

des BMVg anzuwendeneinzuhalten.<br />

Die folgenden Fristen und Muster (Anh A-10.2 bis Anh. A-10.9) sind für<br />

Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des BMVg anzuwenden.<br />

Der Gültigkeitsbereich umfasst die abwassertechnischen Anlagen einschließlich<br />

der Einleitstellen in das öffentliche Kanalnetz oder ein Gewässer.<br />

Kläranlagen und deren Einleitstellen sind nicht berücksichtigt.<br />

A-10.1 Fristen für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

In der folgenden Tab. A-10 - 1 sind empfohlene Richtwerte der DWA aus<br />

den Arbeitsblättern ATV-A 116, DWA-A 138, ATV-DVWK-A 142 sowie<br />

DWA-A 147 und DWA-Merkblatt 174 für Instandhaltungsarbeiten an<br />

abwassertechnischen Anlagen außerhalb von Gebäuden zusammengestellt.<br />

Verpflichtungen, die sich aus dem kommunalem kommunalen Satzungsrecht<br />

oder Wasserrechtsbescheiden (Genehmigungen, Erlaubnisse) ergeben<br />

sowie Anforderungen der Hersteller von Teilen der abwassertechnischen<br />

Anlagen, bleiben von den nachfolgenden Empfehlungen unberührt.<br />

Gesetzliche Vorgaben für Maßnahmen der Eigenkontrolle ergeben sich in<br />

mehreren Bundesländern aus den jeweiligen Eigenkontrollverordnungen<br />

(EKVO) bzw. Selbstüberwachungsverordnungen (SÜV).<br />

In den folgenden Tab. A-10 - 2 bis Tab. A-10 - 4 sind die Fristen für<br />

Inspektionsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen mit zugehörigen<br />

Sonderbauwerken aus den genannten Verordnungen der Länder zusammengestellt.<br />

Darüber hinausgehende Informationen, insbesondere zum<br />

Bereich der Eigenkontrolle von <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlagen, sind den<br />

jeweiligen EKVO bzw. SÜV folgender Bundesländer zu entnehmen:<br />

nicht berechenbare Kanäle,<br />

alle weiteren abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

Anmerkungen: Leitungen mit Nenndurchmessern kleiner DN 100 bleiben bei der Berechnung der Ablagerungsgefährdung<br />

unberücksichtigt.<br />

Die Darstellung von ablagerungsgefährdeten Leitungen erfolgt in Absprache mit dem AG.<br />

Empfohlene Fristen<br />

gem. DWA<br />

Gesetzliche Fristen<br />

gemäß landesrechtlicher<br />

Vorschriften (z.B.<br />

EKVO bzw. SÜV)<br />

1277


Aktualisierung 10.10.2008<br />

> Bayern<br />

> Baden-Württemberg<br />

> Hessen<br />

> Mecklenburg-Vorpommern<br />

> Nordrhein-Westfalen<br />

> Rheinland-Pfalz<br />

> Saarland<br />

> Sachsen<br />

> Thüringen<br />

> Schleswig-Holstein<br />

Tab. A-10 - 1 Inspektionsfristen für <strong>Abwasser</strong>ableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 4)<br />

Nr. Art der Überprüfung Gegenstand der Überprüfung Schleswig-<br />

Holstein<br />

1 Einfache Sichtprüfung<br />

2 Eingehende Sichtprüfung,<br />

TV-Inspektion,<br />

Begehung<br />

3 Dichtheitsprüfung<br />

(Druckprüfung)<br />

Kanalnetz, bauliche Teile und<br />

zug. Bauwerke<br />

Kanal einschl. Schächte u.<br />

Bauwerke<br />

- -<br />

SüVO - -<br />

- - -<br />

5-10<br />

(1) (2)<br />

Jahre<br />

(3)<br />

<strong>Abwasser</strong>system 5-10<br />

(1) (2)<br />

Jahre<br />

(3)<br />

- -<br />

- -<br />

4 Leckagedetektion <strong>Abwasser</strong>system - - -<br />

5 Einfache Sichtprüfung,Inaugenscheinnahme<br />

6 Einfache Sichtprüfung<br />

7 Einfache Sichtprüfung<br />

(Bauzustand,<br />

Funktion)<br />

8 Eingehende Prüfung,<br />

Begehung<br />

9 Inspektion bzw. Inaugenscheinnahme<br />

Einleitungsstelle in die Sammelkanalisation<br />

Einleitungsgewässer monatlich<br />

(4)<br />

Entlastungs- und Rückhalteanlagen<br />

Entlastungs- und Rückhalteanlagen<br />

10 Dichtigkeitsprüfung Becken, Behälter, Zu- und<br />

Ablaufeinrichtungen<br />

monatlich - -<br />

monatlich<br />

(4)<br />

- -<br />

- -<br />

½-jährlich - -<br />

Düker - - -<br />

- - -<br />

11 Funktionskontrolle Messeinrichtungen monatlich - -<br />

12 Überprüfung der<br />

Messgenauigkeit<br />

13 Funktionskontrolle maschinelle Einrichtungen<br />

(Pumpen, Schieber, etc.)<br />

Messeinrichtungen - - -<br />

SW/MW<br />

mon.<br />

RW<br />

½-jährlich<br />

- -<br />

1278


Aktualisierung 10.10.2008<br />

Tab. A-10 - 1 Inspektionsfristen für <strong>Abwasser</strong>ableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 4)<br />

Nr. Art der Überprüfung Gegenstand der Überprüfung Schleswig-<br />

Holstein<br />

14 Inspektion (Schlammspiegel)<br />

A-10.2 Muster Betriebsanweisung für abwassertechnische<br />

Anlagen<br />

A-10.2.8 Betrieb<br />

Die Inspektionstexte Das Kodiersystem gemäß <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> (s.<br />

Anhang A-2.7 und A-2.9A-2.3.3) sind ist bei der TV-Kanalinspektion zwingend<br />

anzuwenden.<br />

A-10.3 Muster Betriebstagebuch für die Eigenüberwachung<br />

Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für<br />

Leichtflüssigkeiten<br />

Dieser Anhang wurde komplett überarbeitet.<br />

A-10.4 Muster BetriebstagebuchBetrieb und Wartung von<br />

Abscheideranlagen für Fette<br />

Dieser Anhang wurde komplett überarbeitet.<br />

A-11 Gesetze und Regelwerke<br />

Die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes und<br />

der Länder, sowie die Regelwerke der verschiedenen Institutionen wurden<br />

erweitert und dem Stand vom Oktober 2008 angepasst.<br />

A-12 Glossar<br />

Nach Bedarf ergänzt<br />

Schlammfang - - -<br />

15 Chem. Analyse Emulsionsspaltanlagen, Zulauf - - -<br />

16 Optische Kontrolle<br />

(Behandlungserfolg)<br />

17 Inspektion (Schichtdicke)<br />

Emulsionsspaltanlagen, Ablauf - - -<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider - - -<br />

18 Chem. Analyse Neutralisationsanlage, Zulauf - - -<br />

19 pH-Messung Neutralisationsanlage, Ablauf - - -<br />

20 Probe, Messung,<br />

Sicht-, Funktionskontrolle<br />

physikal./chem. <strong>Abwasser</strong>behandlung<br />

- -<br />

SüVO - -<br />

- - -<br />

Schleswig-Holstein: (1): nicht für RW, (2): Erstprüfung nach 5 Jahren, dann 10 Jahre, (3): ausgenommen<br />

Grundstücksanschlusskanäle, (4): Generelle Sichtkontrolle nach jedem starken Regenereignis<br />

1279


Aktualisierung 10.10.2008<br />

A-13 Verzeichnisse<br />

A-13.1 Literaturverzeichnis<br />

Nach Bedarf ergänzt<br />

A-13.2 Abkürzungsverzeichnis<br />

Nach Bedarf ergänzt<br />

A-13.3 Adressenverzeichnis<br />

Nach Bedarf ergänzt<br />

1280


Aktualisierung 06.01.2010<br />

Aktualisierung Januar 2010<br />

(Änderungen gegenüber der Version vom Oktober 2008)<br />

1 Allgemeines<br />

keine Änderungen<br />

2 Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen<br />

Die Gesetze und Regelwerke wurden erweitert und dem Stand von Oktober<br />

2009 angepasst.<br />

3 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />

3.1 Generelle Planung - Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept<br />

3.1.2 Grundsätze der generellen Planung<br />

(2) Zur Berücksichtigung der Belange der Gebäudeentwässerung<br />

sind insbesondere im Bereich von Grundleitungen die planerischen<br />

Festlegungen für die Außenanlagen mit dem für die<br />

technische Gebäude-Ausrüstung verantwortlichen Planer (Planer<br />

TGA) abzustimmen. Für den Bereich der Sanitärtechnik<br />

sind die vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher<br />

und kommunaler Verwaltungen (AMEV) erarbeiteten<br />

Empfehlungen zu berücksichtigen (vgl. AMEV - Sanitärbau<br />

2003).<br />

(21) Im Bereich der Gebäudeentwässerung vorgesehene Planungen,<br />

wie beispielsweise Sanierungs- und Umbaumaßnahmen<br />

an Grundleitungen, die Einfluss auf das Entwässerungssystem<br />

an Außenanlagen haben, sind im Rahmen der generellen Planung<br />

im LAK zu berücksichtigen.<br />

(22) Alle Festlegungen im Zusammenhang mit Grundleitungen, die<br />

auch den Bereich des Gebäudebestands betreffen, sind grundsätzlich<br />

in Abstimmung mit dem verantwortlichen Planer TGA<br />

zu treffen.<br />

(23) Im Zusammenhang mit der Sanierung von Grundleitungen sind<br />

in Abstimmung mit dem Planer TGA auch Alternativen zur<br />

Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen zu prüfen, wie z. B.<br />

die Möglichkeit der Stilllegung der Grundleitungen durch Neuordnung<br />

der Gebäudeentwässerung (vgl. Kapitel 3.2.1, Abs.<br />

(12)). Dies gilt insbesondere für Grundleitungen, für die gemäß<br />

Zustandsbewertung Erneuerungs- oder Neubaubedarf besteht<br />

oder für die keine Zustandserfassung durchgeführt werden<br />

konnte.<br />

Gebäudeentwässerung<br />

Grundleitungen<br />

1281


Aktualisierung 06.01.2010<br />

3.1.3 Liegenschaftsbezogenes <strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzept<br />

(LAK)<br />

Teil B des LAK<br />

(18) Auf Grundlage der generellen planerischen Festlegungen sind<br />

Konzepte ist ein Sanierungskonzept zu erstellenuntersuchen<br />

und vergleichend zu bewerten. Hierdurch sollen Vorhandene<br />

bauliche, umweltrelevante, hydraulische und betriebliche Mängel<br />

sollen beseitigt und unwirtschaftliche Systeme vermieden<br />

werden. Die Liegenschaft ist hierbei als Ganzes zu betrachten.<br />

Rechtliche, technische und betriebliche Anforderungen sowie<br />

die künftige Entwicklung der Liegenschaft sind zu berücksichtigen.<br />

Es sind die Planungsgrundsätze der gemäß Kap. 3.1.2<br />

und des Anh. A-5 sind bei der Konzeption zu beachten.<br />

(19) Werden verschiedene Konzepte Sanierungsvarianten untersucht,<br />

sind diese vergleichend zu bewerten. Dabei sind insbesondere<br />

Aspekte der Wirtschaftlichkeit zu beachten (vgl. Anh.<br />

A-8.7 Kostenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung).<br />

(20) Aus der vergleichenden Bewertung heraus ist der Bedarf an<br />

Baumaßnahmen zu ermitteln, wobei i.d.R. eine Einteilung in<br />

mehrere Sanierungsabschnitte erfolgt.<br />

Zur Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen gehören:<br />

> Neubau im Sinne einer Ergänzung oder Veränderung des<br />

Bestands<br />

> Festlegung erforderlicher Neu- und Umbaumaßnahmen<br />

am Kanalnetz<br />

> Objektbezogene Festlegung der Sanierungsart, aufbauend<br />

auf Sanierungsart nach DIN-EN 752-5, für jede einzelne<br />

Haltung bzw. Leitung mit 752 sowie Darstellung<br />

gemäß Lageplan "Sanierungskonzept" (vgl. Anh. A-9.12)<br />

> Vorbemessung von Sonderbauwerken<br />

> Hydraulischer Nachweis der Sanierungsplanung<br />

> Vordimensionierung geplanter Bauwerke<br />

> Erforderliche hydraulische Berechnungen im Rahmen der<br />

Konzepterstellung<br />

> Hydraulischer Nachweis für das ausgearbeitete Sanierungskonzept<br />

> Bildung von Sanierungsabschnitten (Priorisierung für die<br />

zeitliche Umsetzung) mit und Darstellung gemäß Übersichtslageplan<br />

"Sanierungsabschnitte", (vgl. Anh. A-9.4)<br />

> Kostenschätzung für die Sanierungsabschnitte unter<br />

Berücksichtigung der in der Honoraranfrage Teil B<br />

genannten Einflussgrößen gemäß Anh. A-8.3.5, TS 3<br />

genannten Einflussgrößen<br />

Festlegung des<br />

Bedarfs an Baumaßnahmen<br />

1282


Aktualisierung 06.01.2010<br />

Die Ergebnisse werden im Bericht "Festlegung des Bedarfs an<br />

Baumaßnahmen" zusammengeführt, wobei rechtliche, technische<br />

und betriebliche Anforderungen sowie die künftige Entwicklung<br />

der Liegenschaft zu berücksichtigen sind.<br />

(21) Die betrieblichen Hinweise aus dem Bericht zum Teil A des<br />

LAK sind fortzuschreiben. Zusätzlich sind für die nicht zu<br />

sanierenden Abschnitte in Form einer haltungs- oder<br />

abschnittsbasierenden Tabelle Inspektionstermine zu empfehlen.<br />

Es sind nur die Haltungen oder Abschnitte aufzuführen,<br />

deren Untersuchung vor dem nächsten Termin gem. Eigenkontrollverordnung<br />

empfohlen wird.<br />

(21) Änderungen gegenüber den im LAK Teil A formulierten betrieblichen<br />

Hinweisen sind zu dokumentieren.<br />

(22) Im Bedarfsfall sind auf Grundlage einer ingenieurtechnischen<br />

Abschätzung des Langzeitverhaltens von Schäden Zeitpunkte<br />

für Inspektionen, die noch vor dem nächsten Termin gemäß<br />

Eigenkontrollverordnung durchgeführt werden sollten, zu empfehlen.<br />

(23) Die erforderlichen Baumaßnahmen sind gemäß RBBau als<br />

Bauunterhaltungs-, Kleine oder Große Baumaßnahmen einzuordnen.<br />

Auf diesbezügliche Erlasse des BMVg sowie Regelungen<br />

der RBBau wird hingewiesen.<br />

(24) Das für die Grundleitungen in Abstimmung mit dem Planer<br />

TGA aufgestellte Sanierungskonzept ist diesem für seine weiteren<br />

Planungen zur Verfügung zu stellen.<br />

Besprechungsteilnehmer<br />

(5) Zu den Besprechungen zum LAK Teil A und zum LAK Teil B<br />

lädt die Baudurchführende Ebene der Bauverwaltung (z.B.<br />

Bauamt)<br />

> die Fachaufsicht führende Ebene der Bauverwaltung (z.B.<br />

Oberfinanzdirektion),<br />

> die verwaltenden Dienststellen (z.B. Wehrbereichsverwaltung),<br />

> die hausverwaltenden Dienststellen (z.B. Bundeswehr-<br />

Dienstleistungszentrum),<br />

> den Infrastrukturstab (außer zur Vorbesprechung) und<br />

> den Planer<br />

ein.<br />

Zusätzlich ist für Liegenschaften der Bundeswehr mit Anlagen<br />

zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) oder<br />

mit Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-<br />

Anlagen) von wassergefährdenden Stoffen<br />

> das POL-Leitbauamt<br />

1283


Aktualisierung 06.01.2010<br />

einzuladen. Auf diesbezügliche Erlasse des BMVg wird hingewiesen<br />

(vgl. Anh. A-13.1.1).<br />

Sofern Sanierungsbedarf an Grundleitungen besteht, der Auswirkungen<br />

auf das Gebäudeinnere hat, ist auch die Teilnahme<br />

> des Planers TGA<br />

erforderlich.<br />

3.2 Objektbezogene Planung<br />

3.2.1 Grundsätze der objektbezogenen Planung<br />

(19) Die Bemessung von Leichtflüssigkeitsabscheidern (vgl. Anh.<br />

A-10.3.8) erfolgt gem. [DIN EN 858-2, 2003] in Verbindung mit<br />

[DIN 1999-100, 2003] bzw. [DIN 1999-101, 2009].<br />

Die DWA-Merkblätter [DWA-M 167-1, 2007] und [DWA-M 167-<br />

2, 2007] sind zu beachten.<br />

Die Bemessung von Leichtflüssigkeitsabscheidern (LFA)<br />

erfolgt gem. [DIN EN 858-1, 2005]. Das ATV-Merkblatt M167<br />

[DWA-M 167-1, 2007] Es ist zu beachteni. Für die Bemessung<br />

von Leichtflüssigkeitsabscheidern ist i.d.. R. der ein Dichtefaktor<br />

f d = 1 entsprechend Diesel mit der Dichte von i. M. 0,85 g/<br />

cm 3 und ein FAME-Faktor fx = 1 entsprechend einem FAME-<br />

Anteil von 6,5 % zugrunde zu legen. In militärischen Liegenschaften<br />

ist die Zuordnung der maßgeblichen Leichtflüssigkeit<br />

zum Bereich f d > 1 und fx > 1 besonders zu begründen.<br />

(20) Zur Durchführung von Wartungsarbeiten ist im Zulauf von<br />

Leichtflüssigkeitsabscheidern eine stationäre oder mobile<br />

Absperrmöglichkeit vorzusehen.<br />

Es ist der wirtschaftlichste Abscheidertyp insbesondere mit<br />

Berücksichtigung betrieblicher Kosten zu wählen. Wartungsintensive<br />

Abscheidertypen sind zu vermeiden. Aufgrund von Vorteilen<br />

bei der Ersatzteilbevorratung, Wartung und der Bedienung<br />

ist Typengleichheit anzustreben. Die Wahl des<br />

Abscheidertypen ist im Einzelfall zu begründen.<br />

Es ist im Bedarfsfall mit anhand einer Kostenvergleichsbetrachtung<br />

zu prüfen und mit dem Betreiber abzustimmen, ob<br />

bauliche Anlagen (z.B. Hydranten) zur Wiederbefüllung von<br />

Leichtflüssigkeitsabscheidern (z.B. Hydranten) erforderlich<br />

sind.<br />

4 Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen<br />

keine Änderungen<br />

5 Dokumentation<br />

keine Änderungen<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

1284


Aktualisierung 06.01.2010<br />

A-1 Definitionen<br />

keine Änderungen<br />

A-2 Reinigung und Inspektion<br />

A-2.3 Optische Inspektion<br />

A-2.3.1 Technische Ausrüstung<br />

Bei der direkten optischen Inspektion werden festgestellte Schäden mit<br />

Hilfe von Foto- und Filmaufnahmetechniken dokumentiert. Für diesen<br />

Anwendungsfall kommen in der Regel spezielle Kanalinspektionssysteme<br />

zum Einsatz, da handelsübliche Blitzlichtgeräte bei Blitzauslösung einen<br />

funkenbildenden Kontakt haben. Zur genauen optischen Untersuchung<br />

von Rohrverbindungen oder festgestellten Hohlräumen hinter der Kanalwand<br />

im Rahmen der Begehung hat sich der Einsatz von Endoskopen<br />

bewährt. Hierfür muss ein Zugang vorhanden sein oder gebohrt werden.<br />

Für die indirekte, optische Inspektion von nicht begehbaren Kanälen und<br />

Leitungen kommen heute ausschließlich Kanal-TV-Kameras zum Einsatz.<br />

Hinsichtlich der Bauarten und Einsatzbereiche gibt es eine große Vielfalt<br />

von Anlagen, die modular aufgebaut sind. TV-Inspektionsanlagen bestehen<br />

im Wesentlichen aus folgenden Grundeinheiten:<br />

Für die indirekte optische Inspektion von Schächten existieren Kamerasysteme<br />

die mittels Teleskopstange, einer geführten Halterung oder durch<br />

Aufhängung in den Schacht eingebracht werden.<br />

Die Kamerasysteme sind entweder an ein mobiles Anzeigegerät angeschlossen<br />

oder direkt mit dem Inspektionsfahrzeug verbunden. Analog<br />

zur Leitungsinspektion ist eine Video- und Datendokumentation im Fahrzeug<br />

möglich. Die Inspektion wird entweder von der Schachtsohle oder<br />

von der Schachtabdeckung begonnen. Durch Abschwenken oder Aufzeichnung<br />

als Abwicklung wird das gesamte Schachtbauwerk genau<br />

inspiziert. Die Systeme ermöglichen die Aufzeichnung der Lage am<br />

Umfang und der vertikalen Lage für jede Feststellung.<br />

Bei einer Schachtinspektion mit einem Vermessungsroboter wird eine<br />

hochauflösende Kamera mit Lasermesssystem direkt im Schacht positioniert.<br />

Über eine Steuerungseinheit im Inspektionsfahrzeug erfolgt zusätzlich<br />

zu der oben beschriebenen Zustandserfassung die exakte digitale<br />

Erfassung der Schachtgeometrie.<br />

A-2.3.2 Hinweise zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses<br />

für die optische Inspektion<br />

Für die Schachtinspektion gelten grundsätzlich die selben Anforderungen<br />

an die Durchführung und Dokumentation wie bei der Inspektion von Kanälen<br />

und Leitungen.<br />

Bei der Ausschreibung von Leistungen für eine Schachtinspektion ist in<br />

Abhängigkeit von der Wirtschaftlichkeit (Kosten) und den projektspezifischen<br />

Randbedingungen zu prüfen,<br />

Kanäle und Leitungen<br />

Schächte<br />

Schachtinspektion<br />

1285


Aktualisierung 06.01.2010<br />

> ob eine indirekte Inspektion mit einer der beschriebenen<br />

Kameratechniken in Kombination mit einer Videodokumentation<br />

oder<br />

> ob eine direkte Inspektion durch Begehung und Fotodokumentation<br />

durchgeführt werden soll.<br />

Vom Grundsatz her wird empfohlen, eine indirekte Schachtinspektion in<br />

Kombination mit einer Videodokumentation durchzuführen.<br />

Bewerber für die Inspektion von <strong>Abwasser</strong>systemen müssen die erforderliche<br />

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung<br />

- bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen.<br />

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden<br />

RAL-Gütezeichens "I" der Gütegemeinschaft "Güteschutz<br />

Kanalbau" oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist. Ersatzweise kann<br />

ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt<br />

werden, bei der die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen<br />

GZ 961 zu erfüllen sind [RAL-GZ 961, 2006].<br />

A-2.5 Dichtheitsprüfung<br />

Der Nachweis der Dichtheit im Zuge der optischen Inspektion gilt als<br />

erbracht, wenn an Kanälen und Leitungen sowie Schächten und Inspektionsöffnungen<br />

keine sichtbaren Schäden und Fremdwassereintritte festgestellt<br />

wurden (vgl. DIN 1986-30).<br />

Wenn eine optische Inspektion nicht ausreichend aussagekräftig bzw.<br />

nicht duchführbar ist, muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden<br />

(vgl. DIN 1986-30). Dabei ist zwischen neuen und sanierten sowie bestehenden<br />

<strong>Abwasser</strong>technischen Anlagen zu unterscheiden.<br />

Im Rahmen der bautechnischen Zustandserfassung ist die Dichtheit von<br />

Kanälen und Leitungen sowie Schächten und Inspektionsöffnungen nachzuweisen.<br />

Die Prüfung auf Dichtheit zählt nach DIN EN 752-5 zu den<br />

umweltrelevanten Untersuchungen. Eine besondere Bedeutung hat die<br />

Dichtheit beim Umgang mit Schmutzwasser, wassergefährdenden Stoffen<br />

und in Wasserschutzgebieten.<br />

Für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen sind die in DIN 1986-30<br />

[DIN 1986-30, 2003] genannten Prüfverfahren sowie Anlässe und Fristen<br />

zu beachten. Darüber hinaus gelten weitere Normen und Regelwerke (vgl.<br />

Tab. A-2 - 101). Zusätzlich sind die örtlichen und länderspezifischen<br />

Regelungen sowie die in einigen Bundesländern bestehenden Eigenkontrollverordnungen<br />

und Wassergesetze zu beachten.<br />

Qualifikation<br />

1286


Aktualisierung 06.01.2010<br />

Zur Dichtheitsprüfung gibt es eine Vielzahl von Normen und Regelwerken.<br />

Die in Tab. A-2 - 100 aufgeführten Regelwerke enthalten Prüfbestimmungen<br />

zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen für bestehende sowie<br />

neue und sanierte abwassertechnische Anlagen..<br />

Tab. A-2 - 100 Bestehende Normen und Regelwerke zur Dichtheitsprüfung<br />

Regelwerk Titel Datum Neubau,<br />

Sanierung<br />

DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen 10/97 X<br />

DIN EN 12889 Grabenlose Verlegung und Prüfung von <strong>Abwasser</strong>leitungen<br />

und -kanälen<br />

Darüber hinaus sind länderspezifische Wassergesetze und die in einigen<br />

Bundesländern bestehenden Eigenkontrollverordnungen sowie örtlichen<br />

Regelungen zu beachten. Außerdem bestimmen auch der Prüfanlass<br />

sowie Lage und Art der abwassertechnischen Anlage die Anwendung der<br />

Regelwerke (vgl. Tab. A-2 - 101).<br />

Anlässe und Fristen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen sind in<br />

DIN 1986-30 [DIN 1986-30, 2003] enthalten. Demzufolge gilt z. B. für<br />

Anlagen zur Ableitung von häuslichem <strong>Abwasser</strong> außerhalb von Wassergewinnungsgebieten<br />

im Zuge der optischen Inspektion der Nachweis der<br />

Dichtheit als erbracht, wenn keine dichtheitsrelevanten Schäden und<br />

Fremdwassereintritte festgestellt wurden. Ist die optische Inspektion nicht<br />

durchführbar bzw. das Ergebnis nicht ausreichend aussagekräftig, muss<br />

eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.<br />

Dichtheitsprüfungen im Zusammenhang mit Schächten beinhalten auch<br />

die Prüfung von Inspektionsöffnungen. Vereinfachend werden Inspektionsöffnungen<br />

in den nachfolgenden Überschriften, Textabschnitten und<br />

Tabellen nicht immer explizit mit aufgeführt.<br />

Es werden zur Zeit folgende Prüfverfahren eingesetzt:<br />

> Wasserdruckprüfung<br />

> Luftüberdruckprüfung<br />

> Luftunterdruckprüfung<br />

> Infiltrationsprüfung<br />

03/00 X<br />

ATV-DVWK-A 139 Einbau und Prüfung von <strong>Abwasser</strong>leitungen und -kanälen 06/01 X<br />

ATV-DVWK-A 142 <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten<br />

Merkblatt Nr. 4.3/6<br />

LFW - Teil 2<br />

Prüfung alter und neuer <strong>Abwasser</strong>kanäle, Teil 2: Prüfverfahren,<br />

Bayrisches Landesamt für Wasserwirtschaft<br />

DIN 1986-30 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil<br />

30: Instandhaltung<br />

ATV-M 143-6 Inspektion, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung von<br />

<strong>Abwasser</strong>kanälen und -leitungen, Teil 6: Dichtheitsprüfung<br />

bestehender, erdüberschütteter <strong>Abwasser</strong>leitungen und -<br />

kanäle und Schächte mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck<br />

Prüfverfahren<br />

Bestand<br />

11/02 X X<br />

07/99 X X<br />

02/03 X X<br />

06/98 X<br />

1287


Aktualisierung 06.01.2010<br />

Auf weitere noch nicht praxisreife Prüfverfahren wie z.B. das Verfahren<br />

"Zerstörungsfreie Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen"<br />

(Forschungsprojekt der Universität der Bundeswehr München)<br />

sei an dieser Stelle hingewiesen.<br />

Als ein weiteres Prüfverfahren, das jedoch noch nicht praxisreif ist, wird<br />

auf die von der Universität der Bundeswehr München als Forschungsprojekt<br />

entwickelte "Zerstörungsfreie Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen"<br />

hingewiesen.<br />

Für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen gelten in Abhängigkeit von<br />

Art und Lage der <strong>Abwasser</strong>technischen Anlage unterschiedliche Prüfungsanforderungen:<br />

> Art der <strong>Abwasser</strong>technischen Anlage<br />

neue <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen sowie Schächte,<br />

bestehende <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen sowie<br />

Schächte,<br />

sanierte <strong>Abwasser</strong>kanäle, -leitungen und Schächte,<br />

bestehende, nur abschnittsweise sanierte <strong>Abwasser</strong>kanäle,<br />

-leitungen und Schächte<br />

neue Rohrverbindungen,<br />

bestehende Rohrverbindungen,<br />

Pumpenschächte,<br />

<strong>Abwasser</strong>sammelgruben,<br />

Kleinkläranlagen<br />

> Lage der <strong>Abwasser</strong>technischen Anlage<br />

Leitungen Grundleitungen unterhalb von Gebäuden<br />

vor und nach Behandlungsanlagen<br />

ober- und unterhalb des Grundwasserspiegels<br />

<strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen sowie Schächte<br />

außerhalb und innerhalb von Wassergewinnungsgebieten<br />

Es sind neben Art und Lage der <strong>Abwasser</strong>technischen Anlage auch unterschiedliche<br />

Prüfungsanforderungen in Abhängigkeit des Prüfanlasses<br />

zu beachten.<br />

> erstmalige Prüfung im Rahmen einer Neubauabnahme,<br />

> Prüfung im Rahmen einer Gewährleistungsabnahme,<br />

> Prüfung im Rahmen einer Sanierungsabnahme oder<br />

> Wiederholungsprüfung im Bestand (z.B. im Rahmen der<br />

optischen Inspektion)<br />

Art und Lage der<br />

<strong>Abwasser</strong>technischen<br />

Anlage<br />

Prüfanlass<br />

1288


Aktualisierung 06.01.2010<br />

Der Prüfanlass sowie Lage und Art der <strong>Abwasser</strong>technischen Anlage<br />

bestimmen die Anwendung der Regelwerke (vgl. Tab. A-2 - 101).<br />

Tab. A-2 - 101 Anwendungsfälle für bestehende Regelwerke<br />

Regelwerke<br />

Neubauabnahme<br />

Grabenlose Sanierung<br />

Sanierung (Reparatur)<br />

Prüfanlass Lage<br />

DIN EN 1610 X X X X X X X<br />

DIN EN 12889 X X X X X<br />

ATV-DVWK-A 139 X X X X X X<br />

ATV-DVWK-A 142 X X X X X X X<br />

Sanierung (Renovierung)<br />

Merkblatt Nr. 4.3/6 LFW X X X X X X X X X X<br />

DIN 1986-30 X X X<br />

ATV-M 143-6 X X X X<br />

Tab. A-2 - 101 Anwendungsfälle für bestehende Regelwerke<br />

Regelwerke<br />

Neubauabnahme<br />

Sanierung (Reparatur)<br />

Sanierung (Erneuerung)<br />

Gewährleistungsabnahme<br />

Wiederholungsprüfung<br />

Wassergewinnungsgebiete<br />

Leitungen unterhalb von Gebäuden<br />

Vor Behandlungsanlagen<br />

Prüfanlass Lage<br />

DIN EN 1610 X X X X X X X<br />

DIN EN 12889 X X X X<br />

ATV-DVWK-A 139 X X X X X<br />

ATV-DVWK-A 142 X X X X X X X<br />

Sanierung (Renovierung)<br />

Merkblatt Nr. 4.3/6 LFW X X X X X X X X X<br />

DIN 1986-30 X X X<br />

ATV-M 143-6 X X X X<br />

Sanierung (Erneuerung)<br />

Gewährleistungsabnahme<br />

Wiederkehrende Prüfung<br />

Wassergewinnungsgebiete<br />

Grundleitungen [DIN 1986-100, 2008]<br />

Vor Behandlungsanlagen<br />

Nach Behandlungsanlagen<br />

Nach Behandlungsanlagen<br />

Anwendung der<br />

Regelwerke<br />

1289


Aktualisierung 06.01.2010<br />

A-2.5.2 Prüfungsanforderungen für neue und sanierte<br />

Kanäle, Leitungen und Schächte außerhalb von Wassergewinnungsgebieten<br />

A-2.5.2.2 Wasserdruckprüfung für Kanäle, Leitungen und<br />

Schächte<br />

Tab. A-2 - 107 Regelwerke und Prüfungsanforderungen für die Wasserdruckprüfung<br />

Prüfungsanforderungen "Wasserdruckprüfung"<br />

- neu verlegte und sanierte <strong>Abwasser</strong>kanäle und -leitungen und Schächte -<br />

- außerhalb von Wassergewinnungsgebieten -<br />

Regelwerke Prüfdruck<br />

p 0<br />

DIN EN 1610<br />

DIN EN 12889<br />

DIN 1986-30 (1)<br />

ATV-DVWK-A 139<br />

LfW Merkblatt 4.3-6<br />

(1)<br />

mindestens<br />

10 kPa (= 1,0 mWS)<br />

maximal<br />

50 kPa (= 5,0 mWs)<br />

Prüfzeit<br />

t<br />

30 Minuten<br />

A-2.5.3 Prüfungsanforderungen für neue und sanierte Rohrverbindungen<br />

außerhalb von Wassergewinnungsgebieten<br />

A-2.5.3.1 Luftüberdruck- und Luftunterdruckprüfung für Rohrverbindungen<br />

Für die Prüfung von einzelnen Rohrverbindungen mit Luft gelten folgende<br />

Anforderungen:<br />

> Während der Prüfung muss der Prüfabschnitt wasserfrei<br />

sein. Wegen des geringen Prüfvolumens ist insbesondere<br />

bei der Muffenprüfung sicherzustellen, dass keine Luft zwischen<br />

den Absperrelementen des Prüfgerätes und der<br />

Rohrwand oder durch Undichtigkeiten des Prüfgerätes<br />

entweichen kann (z.B. mit Hilfe von Referenzmessungen).<br />

> Grundsätzlich sind mit dem bei der Prüfung eingesetzten<br />

Prüfgerät zur Luftüber- oder Luftunterdruckprüfung drei<br />

Referenzmessungen mittig in dem zu prüfenden Rohr<br />

durchzuführen und zu dokumentieren. Anhand der gegen<br />

die Rohrwandung gemessenen Druckdifferenzen kann die<br />

Zuverlässigkeit des Prüfgerätes bewertet werden. Ggf. ist<br />

die Dichtheit des Prüfgerätes zu überprüfen.<br />

Prüfungsanforderungen<br />

Zul. Wasserzugabe<br />

Kanäle und Leitungen:<br />

0,15 Liter pro m² benetzter Fläche in 30 Minuten<br />

Kanäle und Leitungen einschließlich dazugehöriger<br />

Schächte (2) :<br />

0,20 Liter pro m² benetzter Fläche in 30 Minuten<br />

Schächte:<br />

0,40 Liter pro m² benetzter Fläche in 30 Minuten<br />

Bei Leitungen Grundleitungen unterhalb von Gebäuden ergibt sich der Prüfdruck aus der Höhe der Oberkante<br />

am tiefsten Punkt des Prüfabschnitts oder aus der Höhe der Rückstauebene.<br />

(2) Werden Kanäle oder Leitungen einschließlich Schacht geprüft, muss der Prüfdruck am höchsten Punkt des<br />

Prüfabschnitts mindestens 1,0 m WS über Rohrscheitel betragen.<br />

∆V<br />

1290


Aktualisierung 06.01.2010<br />

> Beruhigungszeit: Die Beruhigungszeit ist nicht vorgeschrieben,<br />

sondern kann nach Ermessen des Sachkundigen<br />

gewählt werden. Als Richtwert kann eine<br />

Beruhigungszeit von mindestens 30 Sekunden angenommen<br />

werden.<br />

A-2.5.4 Prüfungsanforderungen für bestehende Kanäle, Leitungen<br />

und Schächte außerhalb von Wassergewinnungsgebieten<br />

A-2.5.4.1 Luftüberdruck- und Luftunterprüfung für Kanäle und<br />

Leitungen<br />

> Die Dauer der Beruhigungszeit tB ist anhand folgender<br />

Formel zu ermitteln:<br />

tB = 10 x di [min], mit di = Durchmesser in [m]<br />

Für die Ermittlung der Beruhigungszeit und der erforderlichen<br />

Prüfzeit im Falle von Sonderprofilen ist anstelle des<br />

Rohrdurchmessers di der Ersatzdurchmesser dE gemäß<br />

der im Anh. A-2.5.2.1 aufgeführten Formel zu berechnen.<br />

> Die Dauer der Beruhigungszeit tB ist nach Ermessen des<br />

Sachkundigen im Einzelfall festzulegen. Die Beruhigungszeit<br />

ist beendet, wenn sich ein konstanter Drucklinienverlauf<br />

einstellt, d. h. der Temperaturausgleich zwischen<br />

komprimierter Luft und Rohrwand bereits beendet ist.<br />

A-2.5.4.2 Wasserdruckprüfung für Kanäle, Leitungen und<br />

Schächte<br />

Für die Dichtheitsprüfung von bestehenden <strong>Abwasser</strong>kanälen und -leitungen<br />

ergeben sich nach ATV-M 143-6 für die Wasserdruckprüfung folgende<br />

Prüfungsanforderungen:<br />

> Prüfdruck: 50 mbar (50 cm) über dem Rohrscheitel am<br />

höchstgelegenen Punkt des Prüfobjektes<br />

> Wasserzugabe: pauschal 0,2 l/m² benetzter Fläche<br />

> Prüfzeit: 15 Minuten.<br />

Bei regelmäßigem Betriebswasserstand von mehr als 50 cm oberhalb des<br />

Rohrscheitels ist dieser Wasserstand maßgebend. Der maximal zulässige<br />

Prüfdruck am tiefsten Punkt des zu prüfenden Objektes beträgt 500 mbar<br />

(5,0 m Wassersäule).<br />

Für Leitungen Grundleitungen unterhalb von Gebäuden ergibt sich der bei<br />

der Dichtheitsprüfung mit Wasser maximal mögliche Prüfdruck durch Füllung<br />

des Prüfabschnittes bis zur Oberkante des am tiefsten gelegenen<br />

abwassertechnischen Objektes bzw. Unterkante der Reinigungsöffnung in<br />

der Fallleitung.<br />

Hinweise<br />

Kanäle und Leitungen<br />

1291


Aktualisierung 06.01.2010<br />

A-2.5.12 Anforderungen an die Dokumentation<br />

Die Ergebnisse der Dichtheitsprüfung sind anhand eines Prüfprotokolls<br />

vor Ort zu dokumentieren. Für jede Prüfung ist jeweils ein separates Prüfprotokoll<br />

unmittelbar nach der Prüfung zu erstellen und ausschließlich von<br />

dem Sachkundigen, der die Prüfung durchgeführt hat, zu unterzeichnen.<br />

Bei der Prüfung von verzweigten Leitungen Grundleitungen unterhalb von<br />

Gebäuden (Grundleitungen) ist dem Prüfprotokoll ein Entwässerungsplan<br />

beizufügen, aus welchem sich eine eindeutige Zuordnung der geprüften<br />

Bereiche ergibt.<br />

A-3 Zustandsklassifizierung und -bewertung<br />

keine Änderungen<br />

A-4 Hydraulische Berechnungen<br />

A-4.3 Berechnung von Regen- und Mischwassernetzen<br />

A-4.3.1 Wahl des Berechnungsverfahrens<br />

Wird mindestens eins der genannten Kriterien für einfache Kanalnetze<br />

nicht erfüllt, ist das Kanalnetz als "komplexes Kanalnetz" einzustufen.<br />

Die Bemessung komplexer Netze erfolgt iterativ mit hydrodynamischen<br />

Einzelsimulationen.<br />

Der Nachweis der Funktionsfähigkeit komplexer Netze wird als<br />

geführt.<br />

> Überstaunachweis oder<br />

> Überflutungsnachweis<br />

mit Hilfe einer hydrodynamischen Einzel- oder Seriensimulation geführt.<br />

A-4.3.2 Nachweisverfahren<br />

Zielgröße der Nachweisführung ist die Einhaltung eines ausreichenden<br />

Entwässerungskomforts. Der Nachweis wird als Überstau- oder Überflutungsnachweis<br />

geführt.<br />

Der Überstau- und Überflutungsnachweis auf Grundlage einer hydrodynamischen<br />

Einzelregensimulation Einzelsimulation ist unter Belastung von<br />

Modellregen zu führen. Die Auswahl des Modellregens für die Untersuchung<br />

der Überstau- und Überflutungswahrscheinlichkeiten sowie der<br />

Überstauvolumina richtet sich nach Tab. A-4 - 4, auf Grundlage der DIN<br />

EN 752 beziehungsweise des DWA-A 118.<br />

A-5 Regenwasserbewirtschaftung<br />

keine Änderungen<br />

Prüfprotokolle<br />

Komplexe Kanalnetze<br />

1292


Aktualisierung 06.01.2010<br />

A-6 Sanierungsverfahren<br />

Dieses Kapitel wurde auf der Grundlage der Planungshilfe Kanalsanierung<br />

(Kapitel 4 und 5) des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Auftraggeber<br />

der Planungshilfe Kanalsanierung sind:<br />

A-6.1 Hinweise zur Sanierung von Kanälen, Leitungen und<br />

Schächten<br />

Die in den Anhängen A-6.2, A-6.3, A-6.4 und A-6.5 beschriebenen Sanierungsverfahren<br />

für Kanäle, Leitungen und Schächte wurden auf der<br />

Grundlage der Planungshilfe Kanalsanierung (Kapitel 4 und 5) des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Beauftragung der Planungshilfe<br />

Kanalsanierung erfolgte durch<br />

Vertreten durch:<br />

> das ehemalige Ministerium für Umwelt und Naturschutz,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

und<br />

> das ehemalige Ministerium für Städtebau und Wohnen,<br />

Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

> Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

> Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und<br />

Sport des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

> Das Landesinstitut für Bauwesen (LB Aachen) des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

A-6.1 Allgemeine Erläuterung<br />

Der Betreiber von <strong>Abwasser</strong>anlagen ist gesetzlich verpflichtet, diese<br />

regelmäßig zu überwachen. Werden hierbei Schäden festgestellt, die den<br />

Kanalbetrieb und/oder die Umwelt negativ beeinflussen, ist der Betreiber<br />

weiterhin verpflichtet, die Schäden zu sanieren.<br />

Die Anforderungen an ein saniertes <strong>Abwasser</strong>system sollten denen an ein<br />

neues System entsprechen.<br />

Dies gilt insbesondere für die hydraulische Leistungsfähigkeit, den Betrieb<br />

und die Unterhaltung, für Materialien und Baustoffe sowie die Werterhaltung.<br />

Dementsprechend gelten die generellen Anforderungen und Normen bei<br />

der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen (s. Kapitel 3).<br />

Der Anhang A-6 enthält Es werden die zurzeit gebräuchlichen Verfahren<br />

für die Sanierung von Kanälen, Leitungen und Schächte beschrieben.<br />

A-6.6 Sanierung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

Planungsgrundsätze<br />

1293


Aktualisierung 06.01.2010<br />

A-6.7 Sanierung von Abscheideranlagen für Fette<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

1294


Aktualisierung 06.01.2010<br />

A-7 ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong><br />

A-7.3 Metadaten.<br />

Identifikation<br />

Admindaten<br />

Datenkollektive<br />

Abb. A-7 - 1 Grobstruktur Metadaten<br />

Liegenschaft<br />

Verwaltung<br />

Kennungen<br />

1..∞<br />

Stammdaten-<br />

Kollektiv<br />

0..∞<br />

Zustandsdatenkollektiv<br />

0..∞<br />

Hydraulikdaten-<br />

kollektiv<br />

0..∞<br />

Betriebsdaten-<br />

kollektiv<br />

0..∞<br />

Kollektiv<br />

Stammdaten<br />

Bautechnische<br />

Zustandsdaten<br />

Hydraulische<br />

Zustandsdaten<br />

Kennung<br />

Kollektiveigenschaften<br />

1295


Aktualisierung 06.01.2010<br />

A-7.3.2 Datenkollektive - Datenbereich der abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

A-7.3.2.1 Beschreibung der im Austauschformat enthaltenen<br />

Datenkollektive<br />

Tab. A-7 - 1 Kollektiv<br />

KollektivType Identifikation/Datenkollektive/Kennungen/Kollektiv<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Kennung String 5 Kennung des Datenkollektives wie in einem<br />

zugehörigen Datenkollektiv definiert.<br />

Jede an dieser Stelle eingetragene Kennung<br />

muss eine Entsprechung in einem Datenkollektiv<br />

haben!<br />

Kollektivart Integer 1 Art des Datenkollektives M101<br />

Auswahlelement<br />

Stammdaten<br />

Zustandsdaten<br />

Hydraulikdaten<br />

Betriebsdaten<br />

Kollektiveigenschaften<br />

Kollektiveigenschaft<br />

StammType<br />

ZustandType<br />

HydraulikType<br />

BetriebType<br />

Regelwerk Integer 1 Regelwerk, das den Datenumfang festlegt M104<br />

BearbeitungstandBearbeitungsstand<br />

Date Datum der letzten Bearbeitung (JJJJ-MM-TT)<br />

Kommentar Token Freie Anmerkungen zu dem enthaltenen Datenumfang<br />

Tab. A-7 - 2 Eigenschaften Stammdatenkollektiv<br />

StammType Identifikation/Datenkollektive/Kennungen/Kollektiv/Kollektiveigenschaft/<br />

Stammdaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Stammdatentyp Integer 1 Bautechnischer Bestand oder hydraulisches<br />

Ersatzsystem<br />

Bautechnik Boolean 1 Objektbezogene Fachdaten und Topologie<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Geometrie Boolean 1 Geometriedaten<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Sanierung Boolean 1 Sanierungsdaten<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Umfeld Boolean 1 Umfelddaten zu Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

M102<br />

1296


Aktualisierung 06.01.2010<br />

Tab. A-7 - 3 Eigenschaften Zustandsdatenkollektiv<br />

ZustandType Identifikation/Datenkollektive/Kennungen/Kollektiv/Kollektiveigenschaft/<br />

Zustandsdaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Inspektion Boolean 1 Inspektionsdaten<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Dichtheit Boolean 1 Daten zu Dichtheitsprüfungen<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Film Boolean 1 Daten zu digitalen Zustandsfilmen<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Tab. A-7 - 4 Eigenschaften Hydraulikdatenkollektiv<br />

HydraulikType Identifikation/Datenkollektive/Kennungen/Kollektiv/Kollektiveigenschaft/<br />

Hydraulikdaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Verfahren Boolean 1 Daten zu Verfahrensvorgaben/Zielgrößen<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Rechennetz Boolean 1 Daten zu Hydraulischen Kenngrößen der Objekte<br />

Dichtheitsprüfungen<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Gebiet Boolean 1 Gebietsdaten<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Flaechen Boolean 1 Einzugsflächendaten<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Belastung Boolean 1 Belastungsdaten<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Berechnung Boolean 1 Berechnungsergebnisse<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

Tab. A-7 - 5 Eigenschaften Betriebsdatenkollektiv<br />

BetriebType Identifikation/Datenkollektive/Kennungen/Kollektiv/Kollektiveigenschaft/<br />

Betriebsdaten<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Beobachtung Boolean 1 Daten zu Feldbeobachtungen (Boden/Grundwasser)<br />

(1=vorhanden / 0=nicht enthalten)<br />

1297


Aktualisierung 06.01.2010<br />

A-7.4 Stammdaten<br />

A-7.4.2 <strong>Abwasser</strong>technische Anlagen<br />

A-7.4.2.2 Stammdaten Knoten<br />

A-7.4.2.2.1 Schächte<br />

Tab. A-7 - 24 Abdeckung (Schacht)<br />

AbdeckungType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Schacht/Abdeckung<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Deckelform String 2 Deckelform G302<br />

Deckeltyp Integer 1 Deckeltyp G303<br />

LaengeDeckel Decimal 4.2 m DN bzw. Deckellänge<br />

BreiteDeckel Decimal 4.2 m Deckelbreite<br />

Abdeckungsklasse String 1 Abdeckungs-/ Deckelklasse gem. DIN 1229 G304<br />

MaterialAbdeckung String 4 Baustoff Abdeckung G102<br />

AnzahlAuflageringe Integer 2 Anzahl Auflageringe<br />

HoeheAuflageringe Integer 2 cm Gesamthöhe Höhe aller vorhandenen Auflageringe<br />

Schmutzfaenger Boolean 1 Existenz Schmutzfänger (1=JA / 0=Nein)<br />

Tab. A-7 - 25 Aufbau (Schacht)<br />

AufbauType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Schacht/Aufbau<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Aufbauform String 1 Form Schachtaufbau G305<br />

Abdeckplatte Boolean 1 Existenz Abdeckplatte (1=JA / 0=Nein)<br />

Konus Boolean 1 Existenz Konus bei Schachtaufbau<br />

(1=JA / 0=Nein)<br />

LaengeAufbau Decimal 4.2 m DN bzw. Länge Schachtaufbau / Oberkante<br />

Konus<br />

BreiteAufbau Decimal 4.2 m Breite Schachtelement Schachtaufbau / Oberkante<br />

Konus (nur bei rechteckigem Schacht<br />

erforderlich)<br />

HoeheAufbau Decimal 4.2 m Gesamthöhe Höhe Schachtaufbau (einschließlich<br />

Konus)<br />

MaterialAufbau String 4 Baustoff Schachtaufbau G102<br />

1298


Aktualisierung 06.01.2010<br />

Tab. A-7 - 26 Untere Schachtzone (Schacht)<br />

UntereSchachtzone-<br />

Type<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

A-7.4.2.2.3 Bauwerke<br />

Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Schacht/Untere-<br />

Schachtzone<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

UntereSchachtzoneform String 1 Form untere Schachtzone G308<br />

Uebergangsplatte Boolean 1 Existenz einer Schachtübergangsplatte<br />

(1=JA / 0=Nein)<br />

Konus Boolean 1 Existenz weiterer Konus in unterer Schachtzone<br />

(1=JA / 0=Nein)<br />

LaengeUnten Decimal 4.2 m DN bzw. Länge Oberkante untere Schachtzone<br />

BreiteUnten Decimal 4.2 m Breite Oberkante untere Schachtzone (nur bei<br />

rechteckigem Schacht erforderlich)<br />

HoeheUnten Decimal 4.2 m Gesamthöhe Höhe untere Schachtzone (ohne<br />

Unterteil)<br />

MaterialUnten String 4 Baustoff untere Schachtzone G102<br />

Podest Boolean 1 Existenz einer Podestplatte (1=JA / 0=Nein)<br />

Tab. A-7 - 33 Anlagen (Behandlungsanlage)<br />

AnlageType Stammdatenkollektiv/<strong>Abwasser</strong>technischeAnlage/Knoten/Bauwerk/Behandlungsanlage/Anlagen/Anlage<br />

Feldname Daten-<br />

Typ<br />

Feldlänge<br />

Einheit<br />

Bemerkung Referenzliste<br />

Behandlungsart Integer 1 Art der Behandlungsanlage G406<br />

Aufstellungsart Integer 1 Art der Aufstellung G408<br />

Breite Decimal 5.2 m Breite/Durchmesser<br />

Laenge Decimal 5.2 m Länge außen<br />

Hoehe Decimal 5.2 m Außenhöhe ohne Schachtaufbau<br />

HoeheZulauf Decimal 5.2 m Außenhöhe bis Unterkante Rohr<br />

HoeheAblauf Decimal 5.2 m Außenhöhe bis Unterkante Rohr<br />

MaterialAnlage String 4 Baustoff des Baukörpers G102<br />

AnzahlDeckel Integer 1 Anzahl der Deckel<br />

Deckel DeckelType<br />

Auswahlelement<br />

Schlammfang<br />

LfAbscheider<br />

Staerkeabscheider<br />

Fettabscheider<br />

Emulsionspaltanlage<br />

Emulsionsspaltanlage<br />

Stapelbecken<br />

Neutralisationsanlage<br />

Objektdifferenzierung<br />

SchlammfangType<br />

LfAbscheiderType<br />

StaerkeabscheiderType<br />

FettabscheiderType<br />

EmulsionsspaltanlageType<br />

StapelbeckenType<br />

NeutralisationsanlageType<br />

1299


Aktualisierung 06.01.2010<br />

A-8 LAK<br />

A-8.1 Honoraranfragen (Muster),<br />

Leistungskataloge (Muster) und<br />

Technische Spezifikationen<br />

Tab. A-8 - 1 Projektvorbereitung, -bearbeitung und -abwicklung - LAK / Teil A<br />

Tätigkeiten Querverweise<br />

1 Beauftragung zur Erstellung des LAK A durch die Wehrbereichsverwaltung<br />

bzw. Nutzende Verwaltung<br />

Vorbereitende Tätigkeiten<br />

2 Beschaffung vorhandener Bestandsunterlagen (Lagepläne, Netzpläne<br />

usw.)<br />

3 Prüfung der digitalen Datengrundlage auf Aktualität. Der Transfer<br />

von "Altdaten" (nicht ISYBAU-konform) kann ggf. über entsprechende<br />

Schnittstellen der Erfassungssoftware vorgenommen werden<br />

(ggf. Unterstützung durch Leitstelle <strong>Abwasser</strong> und Leitstelle<br />

Vermessung).<br />

Bei Ersterfassung Prüfung der Datengrundlage auf Aktualität und<br />

Genauigkeit (ggf. Unterstützung durch Leitstelle Vermessung)<br />

Entscheidung:<br />

> Überführung in eine richtlinienkonforme Bestandsdokumentation<br />

bei hinreichender Genauigkeit der Datengrundlage.<br />

> Neuvermessung des betreffenden (Teil-) Entwässerungsnetzes<br />

in Abstimmung mit der Fachaufsicht führenden Ebene<br />

der Bauverwaltung (unter Beachtung der BFR Vermessung)<br />

bei ungeeigneter Datengrundlage.<br />

4 Prüfung, ob Leistungen (Reinigung und Inspektion) vom Betreiber<br />

(Eigenpersonal) erbracht oder organisiert werden können (Bezug:<br />

Erlass BMVg U II 4 / U III 2 vom 3.3.1993) oder durch Fremdpersonal<br />

durchgeführt werden müssen<br />

5 Bei Entwässerungsflächen, die für LAU- oder HBV-Anlagen<br />

genutzt werden, ist das zuständige POL-Leitbauamt zu beteiligen<br />

(Bezug: Erlass BMVg WV II 7 Az 68-20-55/00 vom 10.10.2000).<br />

6 Ermittlung des Umfangs erforderlicher Leistungen<br />

> Entscheidung über die Einschaltung eines Ingenieurbüros<br />

> Ortsbegehung<br />

> Honoraranfrage LAK Teil A mit den Anlagen Leistungskatalog,<br />

Technische Spezifikationen und Vergabe an den AN-I<br />

7 Information an den Nutzer und Betreiber über den AN-I und den<br />

Arbeitsbeginn<br />

> Aktuelle Sachstände zu Sicherheitsbestimmungen der Liegenschaft<br />

einholen und ggf. Sicherheitsüberprüfung des<br />

Personals veranlassen<br />

> Anmeldung Personal, Fahrzeuge<br />

> Planung und Ausführung<br />

von Baumaßnahmen<br />

> Planung und Ausführung<br />

von Baumaßnahmen<br />

> BFR Vermessung<br />

> Dokumentation<br />

> ISYBAU-Austauschformate<br />

<strong>Abwasser</strong> (XML)<br />

> Liegenschaftsinformationssystem<br />

Außenanlagen LISA ®<br />

> Musterleistungsbeschreibung<br />

für technische Vermessung<br />

> Erlasse<br />

> Erlasse<br />

> Honoraranfrage LAK, Teil A<br />

> LAK-DATA<br />

1300


Aktualisierung 06.01.2010<br />

A-8.2 Hinweise für den AG zur Projektabwicklung<br />

A-8.2.1 Hinweise für den AG zur Verwendung der Honoraranfragen<br />

LAK, Teile A und B<br />

Der erforderliche Datenumfang, den ein Auftragnehmer als Leistung im<br />

Rahmen der Erstellung eines LAK, Teil A zu erbringen hat, ist mit der DV-<br />

Anwendung LAK-DATA festzulegen. Grundlage für "LAK-DATA" ist der mit<br />

den ISYBAU-Austauschformaten (XML-2006) beschriebene Datenumfang<br />

im Anhang A-7 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>.<br />

LAK-DATA steht in den <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> im Bereich "Anwendungen"<br />

als ZIP-Archiv zum Download zur Verfügung.<br />

Die ISYBAU-Austauschformate <strong>Abwasser</strong> im (XML-Format 2006) können<br />

erst mit ab der Version 8.0 der Erfassungssoftware "BASYSBaSYS" DVtechnisch<br />

verarbeitet werden. Informationen zu den Inhalten und zur Verwendung<br />

der ISYBAU-Austauschformate sind der Formatbeschreibung im<br />

Anhang A-7 zu entnehmen.<br />

A-8.3 Honoraranfragen (Muster),<br />

Leistungskataloge (Muster) und<br />

Technische Spezifikationen<br />

A-8.3.1 Honoraranfrage LAK, Teil A (Muster)<br />

für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzeptes (LAK)<br />

1 Gegenstand und Grundlagen der Honoraranfrage<br />

Grundlagen der Honoraranfrage:<br />

> Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB - (siehe Anlage<br />

19 der RBBau)<br />

> <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong> in der zum Zeitpunkt der Honoraranfrage<br />

gültigen Fassung<br />

> Leistungskatalog (Anlage 1)<br />

> Technische Spezifikationen TS 1 bis TS 3 (Anlage 2)<br />

> Anh. A-9 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>, der als Technische<br />

Spezifikation für Pläne gilt (Anlage 3)<br />

> Pläne M 1 Vorhandene Planunterlagen (s. Tab. 1):<br />

Festlegung des erforderlichenDatenumfangs<br />

ISYBAU-Austauschformate<br />

1301


Aktualisierung 06.01.2010<br />

Tab. 1 Vorhandene Planunterlagen<br />

Unterlage: dxf - Format<br />

Vorläufiger Kanalknotenplan (2)<br />

Vorläufiger Kanalbestandsplan (2)<br />

> Alle Vergütungen sind in EURO anzugeben. Handschriftliche<br />

Währungszusätze des AN sind nicht zulässig.<br />

> Bei Die Vergütung der Leistungen, die nach Aufwand vergütet<br />

abgerechnet werden (ggf. Pos. A.17 und Pos. A.18),<br />

erfolgt die Vergütung gemäß der in Abschnitt 3.1 "Ver-<br />

EDBS - Format<br />

ALK-GIAP - LadeFormat<br />

Digital im Format<br />

...................................<br />

analog (Papierform) (1)<br />

O O O O O<br />

O O O O O<br />

Topografischer Grundplan gem. BFR Verm O O O O O<br />

Übersichtsplan O O O<br />

Übersichtslageplan Bestand O O O<br />

Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong> (3)<br />

O O O O O<br />

Lageplan Einzugsgebiet Regenwasserabfluss O O O<br />

Lageplan Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss O O O<br />

Netzplan Kanalschäden O O O<br />

Netzplan Schachtschäden O O O<br />

Zeichnungen Becken O O O<br />

Zeichnungen Pumpwerke O O O<br />

Zeichnungen Behandlungsanlagen (4)<br />

O O O<br />

Zeichnungen Kläranlagen O O O<br />

Zeichnungen Auslaufbauwerke O O O<br />

Zeichnungen Unterbauwerke (5)<br />

O O O<br />

Zeichnungen Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung und -<br />

nutzung (6)<br />

(1)<br />

O O O<br />

analoge Unterlagen (Papierform) sind nur zusätzlich zu digitalen Unterlagen möglich<br />

(2) Planarten, die im Rahmen der vermessungstechnischen Erstaufnahme erstellt werden<br />

(3) Wenn die Liegenschaft bereits im Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen LISA ® erfasst<br />

ist, sind die Plandaten bevorzugt im ALK-GIAP-Ladeformat oder EDBS-Format zu übergeben.<br />

Die Verarbeitbarkeit im Zielsystem des AN ist sicherzustellen und vom AN zu bestätigen.<br />

(4) Behandlungsanlagen: Kombianlagen, Schlammfänge, Leichtflüssigkeitsabscheider, Stärkeabscheider,<br />

Fettabscheider, Emulsionsspaltanlage, Stapelbecken, Neutralisationsanlagen<br />

(5) Unterbauwerke: Pumpen, Wehre/Überläufe, Drosseln, Schieber, Rechen, Siebe<br />

(6) Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung und -nutzung: Versickerungsanlagen, Zisternen<br />

1302


Aktualisierung 06.01.2010<br />

zeichnis der Leistungen" dieser Honoraranfrage vereinbarten<br />

Stundensätze. Art und Umfang der Leistungen sind mit<br />

dem AG abzustimmen und in Tagesberichten zu dokumentieren,<br />

die wöchentlich vom AG gegenzuzeichnen<br />

sind. An- und Abfahrtszeiten werden nicht gesondert vergütet.<br />

Digitale Form<br />

> Das vollständige LAK, Teil A, ist ............fach in digitaler<br />

Form auf folgendem Datenträger zu liefern:<br />

O CD<br />

O DVD<br />

O Festplatteexterner Massendatenspeicher<br />

O ....................................................<br />

> Texte sind im Format.........................................zu liefern.<br />

> <strong>Abwasser</strong>technische Fachdaten sind in den ISYBAU-Austauschformaten<br />

gemäß Anh. A-7 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

digital zu liefern. Bautechnische und hydraulische<br />

Zustandsdaten sind mit den zugehörigen Stammdaten zu<br />

übergeben (vgl. Kap. 5.1, Absatz (4) der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong>).<br />

> Die Ergebnisse der optischen Inspektion (analoge oder<br />

digitale Video- und Leistungsdokumentation) sind im vertraglich<br />

vereinbarten Umfang zu übergeben.<br />

> Der PlanDie Pläne der PositionPositionen Pos. A.25<br />

(Lageplan "Bestand <strong>Abwasser</strong>") ist"), Pos. A.30 (Lageplan<br />

"Bautechnische Zustandsbewertung") und Pos. A.41<br />

(Lageplan "Hydraulische Zustandsklassifizierung") sind im<br />

folgenden Format zu liefern:<br />

O EDBS - BFR-Verm Version:.................<br />

O ALK-GIAP Ladeformat - Version:..................<br />

O DXF<br />

O ....................................................<br />

Die im EDBS-Format abgelegten Objekte müssen den<br />

Spezifikationen des Objektartenkatalogs der Folie 850 der<br />

BFR Vermessung entsprechen.<br />

1303


Aktualisierung 06.01.2010<br />

Analoge Form<br />

Zusätzlich sind folgende Unterlagen in analoger Form in Ordnern zusammen<br />

zu stellenstellen (s. Tab. 2):<br />

Tab. 2 Unterlagen analog<br />

Erläuterungsbericht zum LAK, Teil A<br />

(Gliederungspunkte 1.1 bis 5.5)<br />

Tabellen bautechn. Bewertungen<br />

Tabellen hydr. Berechnung<br />

Übersichtsplan<br />

Übersichtslageplan Bestand<br />

Lageplan Bestand <strong>Abwasser</strong><br />

Lageplan Einzugsgebiet Regenwasserabfluss<br />

Lageplan Einzugsgebiet Trockenwetterabfluss<br />

Lageplan Bautechnische Zustandsbewertung<br />

Lageplan Hydraulische Zustandsklassifizierung<br />

Lageplan Hydraulische Auslastung<br />

Netzplan Kanalschäden<br />

Netzplan Schachtschäden<br />

Lageplan Ablagerungsgefährdete Kanäle<br />

Bauzeichnungen Bauwerke<br />

3 Leistungsumfang und Vergütung<br />

3.1 Verzeichnis der Leistungen<br />

Anzahl der<br />

Exemplare<br />

Die im Leistungskatalog beschriebenen und dementsprechend im Folgenden<br />

tabellarisch zusammengestellten Positionen sind als Einzelleistungen<br />

zu kalkulieren.<br />

Die Vergütung der Leistungen des Teil A erfolgt anhand der in der folgenden<br />

Tabelle angegebenen Vergütung je Einheit unter Berücksichtigung<br />

der tatsächlich ermittelten Mengen. Die eingetragenen Mengen geben<br />

den voraussichtlichen Umfang an.<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

122 A.122 psch<br />

Erläuterungsbericht zum LAK, Teil A<br />

Berichte zum LAK, Teil A<br />

123 A.123 psch Zusammenstellung LAK, Teil A<br />

Gesamtvergütung<br />

1304


Aktualisierung 06.01.2010<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

3.2 Nebenkosten<br />

Zu den Nebenkosten zählen insbesondere Kosten der Vervielfältigung der<br />

Unterlagen (außer Pläne), Post- und Fernmeldegebühren sowie Reisen<br />

des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter.<br />

Nebenkosten für Leistungen des Teils A werden wie folgt vergütet:<br />

O pauschal mit ......................................€<br />

Nach Aufwand vergütete Leistungen<br />

124 A.124 Std Honorarsatz "Auftragnehmer“<br />

125 A.125 Std Honorarsatz "Ingenieur“<br />

126 A.126 Std Honorarsatz "Techniker“<br />

127 A.127 Std Honorarsatz "technischer Zeichner“<br />

128 A.128 Stck Zusätzliche An- und Abfahrt<br />

O pauschal mit .............. % des Honorars nach 3.1 ergibt ..............€<br />

Summe :<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütung<br />

je Einheit<br />

Erstellung Erläuterungsbericht zum LAK, Teil A<br />

122 A.122 pschl. Berichte zum LAK, Teil A<br />

123 A.123 Stck.<br />

Besprechungen zum LAK, Teil A<br />

Besprechungstermin<br />

124 A.124 pschl.<br />

Zusammenstellung LAK, Teil A<br />

Zusammenstellung der Unterlagen zum<br />

LAK, Teil A<br />

125 A.125 Std.<br />

Nach Aufwand vergütete Leistungen<br />

Honorarsatz "Auftragnehmer“<br />

126 A.126 Std. Honorarsatz "Ingenieur“<br />

127 A.127 Std. Honorarsatz "Techniker“<br />

128 A.128 Std. Honorarsatz "technischer Zeichner“<br />

129 A.129 Stck. Zusätzliche An- und Abfahrt<br />

Summe :<br />

Gesamtvergütung<br />

Gesamtvergütung<br />

1305


Aktualisierung 06.01.2010<br />

3.3 Vervielfältigung von Unterlagen auf Anordnung des AG<br />

je weitere komplette Ausfertigung, pauschal: ................€<br />

(Angabe unbedingt erforderlich)<br />

1 m 2 SW-PlotVST-Pausen (Mutterpausen): ................€<br />

3.4 Zusammenstellung der Vergütung<br />

A-8.3.2 Leistungskatalog zum LAK, Teil A (Muster)<br />

5 Erstellung Erläuterungsbericht zum LAK, Teil A<br />

6 Zusammenstellung Besprechung zum LAK, Teil A<br />

Pos. A.123 Besprechungstermin<br />

Vorbesprechung gemäß Kap. 3.1.4<br />

> zur Datensichtung und Festlegung von Terminen für die<br />

weiteren Arbeitsschritte<br />

Besprechung gemäß Kap. 3.1.4 zur Präsentation<br />

1 m2 Schwarzpausen: ................<br />

1 m 2 Farbplot (nur Linien): ................€<br />

1 m 2 Farbplot (mit Darstellung farbiger Flächen): ................€<br />

1 KopieAblichtung DIN A3, SW: ................€<br />

1 Kopie DIN A3, farbig ................€<br />

1 KopieAblichtung DIN A4, SW: ................€<br />

1 KopieAblichtung DIN A4, (farbig): ................€<br />

Angebotssumme für Leistungen nach 3.1<br />

(netto, ohne Bedarfsposition) ................€<br />

Nebenkosten nach 3.2 (netto) ................€<br />

Zwischensumme (netto) ................€<br />

zuzüglich Umsatzsteuer ......... % ................€<br />

Gesamtsumme Teil A (brutto) _________€<br />

> der Ergebnisse der Zustandserfassung und -bewertung<br />

durch den Planer,<br />

> der erhobenen Betriebsdaten durch die hausverwaltende<br />

Dienststelle,<br />

> der Zielplanung (Nutzungskonzept) durch die Baudurchführende<br />

Ebene der Bauverwaltung und<br />

1306


Aktualisierung 06.01.2010<br />

> Erörterung der generellen planerischen Festlegungen<br />

Die Abrechnung erfolgt in Stück.<br />

7 Zusammenstellung LAK, Teil A<br />

Pos. A.124 Zusammenstellung LAK, Teil A<br />

Zusammenstellung aller Unterlagen zum Teil A des LAK gemäß Abschnitt<br />

2 "Allgemeine Anforderungen" der Honoraranfrage Teil A.<br />

Die Abrechnung erfolgt pauschal.<br />

A-8.3.3 Honoraranfrage LAK, Teil B (Muster)<br />

für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen<br />

<strong>Abwasser</strong>entsorgungskonzeptes (LAK)<br />

Dieser Anhang wurde komplett überarbeitet<br />

A-8.3.4 Leistungskatalog zum LAK, Teil B (Muster)<br />

Dieser Anhang wurde komplett überarbeitet<br />

A-8.3.5 Technische Spezifikationen zum LAK<br />

TS 1 Datenerfassung im LAK<br />

Der Umfang der zu erfassenden Daten ergibt sich aus den Tabellen im<br />

Anhang zu TS 1 (vgl. Anhang A-8.3.6).<br />

Der erforderliche Datenumfang richtet sich nach den in der Honoraranfrage<br />

zum LAK festgelegten Leistungspositionen, sowie den hierauf aufbauenden<br />

Datenfeldtabellen, die der Honoraranfrage als Anlage beigefügt<br />

werden.<br />

TS 2 Berichte im LAK<br />

Auf Grundlage der generellen planerischen Festlegungen sind im LAK,<br />

Teil B, Konzepte ist ein Sanierungskonzept zu untersuchen und vergleichend<br />

zu bewertenerstellen. Hierdurch sollen Vorhandene bauliche,<br />

umweltrelevante, hydraulische und betriebliche Mängel sollen beseitigt<br />

und unwirtschaftliche Systeme vermieden werden. Die Liegenschaft ist<br />

hierbei als Ganzes zu betrachten. Werden verschiedene Sanierungsvarianten<br />

untersucht, sind diese vergleichend zu bewerten. Aus der Bewertung<br />

heraus ist der Bedarf an Baumaßnahmen zu ermitteln, wobei i.d.R.<br />

eine Einteilung in mehrere Sanierungsabschnitte erfolgt.<br />

Zur Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen gehören:<br />

> Neubau im Sinne einer Ergänzung oder Veränderung des<br />

Bestands,<br />

> Festlegung der Sanierungsart, aufbauend auf DIN-EN<br />

752-5, für jede einzelne Haltung bzw. Leitung. Darstellung<br />

gemäß Anh. A-9.12 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>,<br />

LAK Teil B<br />

Festlegung des<br />

Bedarfs an Baumaßnahmen<br />

1307


Aktualisierung 06.01.2010<br />

> Vorbemessung von Sonderbauwerken,<br />

> Hydraulische Überprüfung der Sanierungsplanung<br />

> Festlegung erforderlicher Neu- und Umbaumaßnahmen<br />

am Kanalnetz<br />

> Objektbezogene Festlegung der Sanierungsart nach DIN-<br />

EN 752 sowie Darstellung gemäß Lageplan "Sanierungskonzept"<br />

(vgl. Anh. A-9.12)<br />

> Vordimensionierung geplanter Bauwerke<br />

> Erforderliche hydraulische Berechnungen im Rahmen der<br />

Konzepterstellung<br />

> Hydraulischer Nachweis für das ausgearbeitete Sanierungskonzept<br />

> Bildung von Sanierungsabschnitten (Priorisierung für die<br />

zeitliche Umsetzung) mit und Darstellung gemäß Übersichtslageplan<br />

"Übersichtslageplan Sanierungsabschnitte",<br />

" (vgl. Anh. A-9.4 der <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong>,A-<br />

9.4)<br />

> Kostenschätzung für die Sanierungsabschnitte in der<br />

Honoraranfrage Teil B unter Berücksichtigung der genannten<br />

Einflussgrößen (in Anh. A-8.3.5 der <strong>Arbeitshilfen</strong><br />

<strong>Abwasser</strong>, TS 3). genannten Einflussgrößen<br />

Die Ergebnisse werden im Bericht "Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen"<br />

zusammengeführt.<br />

Die betrieblichen Hinweise aus dem Bericht zum Teil A des LAK sind fortzuschreiben.<br />

Zusätzlich sind für die nicht zu sanierenden Abschnitte haltungs-<br />

oder abschnittsbasierte Tabellen mit Empfehlungen für weitere<br />

Inspektionstermine aufzustellen. Es sind nur die Haltungen oder<br />

Abschnitte aufzuführen, deren Untersuchung vor dem nächsten Termin<br />

gem. Eigenkontrollverordnung empfohlen wird.<br />

Änderungen gegenüber den im LAK Teil A formulierten betrieblichen Hinweisen<br />

sind zu dokumentieren.<br />

Im Bedarfsfall sind auf Grundlage einer ingenieurtechnischen Abschätzung<br />

des Langzeitverhaltens von Schäden Zeitpunkte für Inspektionen,<br />

die noch vor dem nächsten Termin gemäß Eigenkontrollverordnung<br />

durchgeführt werden sollten, zu empfehlen und haltungs- bzw. abschnittsbezogen<br />

in einer Tabelle zusammenzustellen. Für zu sanierende Haltungen<br />

oder Abschnitte gelten die Empfehlungen bis zur Umsetzung der<br />

geplanten Sanierungsmaßnahmen.<br />

1308


Aktualisierung 06.01.2010<br />

TS 3 Einflussgrößen bei der Kostenschätzung<br />

A-8.3.6 Anhang zu TS 1 - Datenumfang LAK (Teil A)<br />

Der erforderliche Datenumfang richtet sich nach den in der Honararanfrage<br />

zum LAK festgelegten Leistungspositionen. Die nachfolgenden<br />

Tabellen beschreiben in Abhängigkeit von der Teilleistung den Umfang der<br />

zu erfassenden Daten. Grundsätzlich sind alle Daten, die in den Datenfeldtabellen<br />

genannt sind, zu erfassen. Ausnahmen bilden:<br />

> nicht zutreffende Einträge (z.B. Datenfeld "Innenschutz"<br />

wenn aufgrund des Werkstoffs kein Innenschutz vorhanden<br />

ist),<br />

> Datenbereiche, die alternative Einträge zulassen und<br />

> Datenbereiche, deren Daten nicht erhoben werden können<br />

(z.B. Gerinneform bei nicht zugänglichen Schächten),<br />

Die Zuständigkeit für die Erhebung der Daten obliegt unterschiedlichen<br />

Beteiligten. In den folgenden Tabellen bedeuten:<br />

> I = Erhebung durch Ing.-Büro (AN)<br />

> U = Erhebung durch Untersucher/Inspekteur<br />

> V = Erhebung durch Vermessungsingenieur<br />

> AG = Daten, die nur vom Auftraggeber geliefert werden<br />

können<br />

Die mit V gekennzeichneten Datenfelder sind bereits bei einer Vermessung<br />

erhoben worden und liegen digital vor. Die in diesem Zusammenhang<br />

erforderlichen weiteren Leistungen des AN zur Vervollständigung<br />

der geometrischen Daten ergeben sich aus den entsprechenden Positionen<br />

der Honoraranfrage, Teil A (vgl. Anh. A-8.3).<br />

Der AG erstellt auf Grundlage einer DV-Anwendung die Liste der erforderlichen<br />

Daten, die hier angefügt wird und somit Bestandteil der Honoraranfrage<br />

sind.<br />

A-9 Pläne<br />

keine Änderungen<br />

A-10 Bewirtschaftung und Betrieb<br />

A-10.2 Muster Betriebsanweisung für abwassertechnische<br />

Anlagen<br />

Das Muster der Betriebsanweisung wurde komplett überarbeitet<br />

Zuständigkeiten<br />

x im Rahmen der Kostenschätzung immer zu berücksichtigen<br />

(x) ggf. zu berücksichtigen, sofern Einflussgröße bekannt ist oder erheblichen Einfluss besitzt<br />

- nicht zu berücksichtigen<br />

1309


Aktualisierung 06.01.2010<br />

A-10.3 Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für<br />

Leichtflüssigkeiten<br />

A-10.3.2 Betriebstagebuch (Muster) zur Dokumentation von<br />

Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung, Überprüfung<br />

und Überwachung von Abscheideranlagen für<br />

Leichtflüssigkeiten<br />

3 Dokumentation von Maßnahmen zur Eigenkontrolle,<br />

Wartung, Überprüfung und Überwachung<br />

3.1 Prüfbericht Generalinspektion<br />

Das Muster für den Prüfbericht "Generalinspektion" ist derzeit in Bearbeitung<br />

und wird zu einem späteren Zeitpunkt in die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

integriert.<br />

Der Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion ist an dieser<br />

Stelle im Betriebstagebuch abzulegen.<br />

A-10.3.8 Überprüfung (Generalinspektion)<br />

Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von<br />

höchstens 5 Jahren ist eine Abscheideranlage, nach vorheriger Komplettentleerung<br />

und Reinigung, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und<br />

sachgemäßen Betrieb zu prüfen. Die Überprüfung erfolgt in Form einer<br />

Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung durch einen Fachkundigen<br />

gemäß DIN 1999-100 [DIN 1999-100, 2003]. Weitergehende Anforderungen<br />

(z.B. wasserbehördlichen wasserbehördliche Auflagen) sind zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die Überprüfung ist eine Nebenbestimmung der Indirekteinleitergenehmigung<br />

für die Einleitung von mineralölhaltigem <strong>Abwasser</strong> (nach Anhang 49<br />

der <strong>Abwasser</strong>verordnung).<br />

Über die Generalinspektion ist ein Prüfbericht unter Angabe der<br />

Bestandsdaten und eventuell vorhandener Mängel zu erstellen. Eine<br />

detaillierte Auflistung der im Rahmen der Generalinspektion durchzuführenden<br />

Maßnahmen kann direkt dem Prüfbericht (vgl. Betriebstagebuch,<br />

Abschnitt 3.6Anh. A-10.3.8.1) entnommen werden. Mit der Generalinspektion<br />

soll der Nachweis erbracht werden, dass die Anlage bis zur<br />

nächsten Generalinspektion<br />

> ordnungsgemäß betrieben werden kann,<br />

> durch regelmäßige Wartung voll funktionsfähig ist,<br />

> ausreichend bemessen ist,<br />

> den wasserwirtschaftlichen Anforderungen genügt und<br />

> dem Stand der Technik entspricht.<br />

Festgestellte Mängel sind unverzüglich beseitigen zu lassen. Insbesondere<br />

Reparaturen von Beschichtungen sind gem. gemäß § 19i WHG<br />

durch Fachbetriebe nach § 19l WHG, die über die notwendige Qualifika-<br />

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Aktualisierung 06.01.2010<br />

tion für die erforderlichen Arbeiten verfügen, entsprechend den Herstellerangaben<br />

durchzuführen. Ein Nachweis über die Beseitigung der Mängel<br />

ist dem Prüfbericht beizulegen.<br />

A-10.3.8.1Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

A-10.3.8.2Bewertungshilfe "Zustandsbeschreibung, Klassifizierung<br />

und Fristen zur Behebung von Mängeln"<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

A-10.3.8.3Exceltabelle zum Nachweis der Bemessung<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

A-10.3.8.4Maßnahmenliste zur Behebung von Mängeln<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

A-10.3.8.5Leistungstexte für die Generalinspektion (Muster)<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

A-10.4 Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für<br />

Fette<br />

A-10.4.2 Betriebstagebuch (Muster) zur Dokumentation von<br />

Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung<br />

von Abscheideranlagen Fette<br />

3 Dokumentation von Maßnahmen zur Eigenkontrolle,<br />

Wartung, Überprüfung und Überwachung<br />

3.6 Prüfbericht Generalinspektion<br />

Das Muster für den Prüfbericht "Generalinspektion" ist derzeit in Bearbeitung<br />

und wird zu einem späteren Zeitpunkt in die <strong>Arbeitshilfen</strong> <strong>Abwasser</strong><br />

integriert.<br />

Der Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion ist an dieser<br />

Stelle im Betriebstagebuch abzulegen.<br />

A-10.4.8 Überprüfung (Generalinspektion)<br />

Über die Generalinspektion ist ein Prüfbericht unter Angabe der<br />

Bestandsdaten und eventuell vorhandener Mängel zu erstellen. Eine<br />

detaillierte Auflistung der im Rahmen der Generalinspektion durchzuführenden<br />

Maßnahmen kann direkt dem Prüfbericht (vgl. Betriebstagebuch,<br />

Abschnitt 3.6Anh. A-10.4.8.1) entnommen werden.<br />

1311


Aktualisierung 06.01.2010<br />

A-10.4.8.1Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

A-10.4.8.2Bewertungshilfe "Zustandsbeschreibung, Klassifizierung<br />

und Fristen zur Behebung von Mängeln"<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

A-10.4.8.3Exceltabelle zum Nachweis der Bemessung<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

A-10.4.8.4Maßnahmenliste zur Behebung von Mängeln<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

A-10.4.8.5Leistungstexte für die Generalinspektion (Muster)<br />

Dieser Anhang wurde neu erstellt<br />

A-10.7 Anlage zur Niederschrift von Übergabeverhandlungen<br />

gemäß RBBau<br />

Dieser Anhang wurde komplett überarbeitet<br />

A-11 Gesetze und Regelwerke<br />

Die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes und<br />

der Länder, sowie die Regelwerke der verschiedenen Institutionen wurden<br />

erweitert und dem Stand vom Oktober 2009 angepasst.<br />

A-12 Glossar<br />

Nach Bedarf ergänzt<br />

A-13 Verzeichnisse<br />

A-13.1 Literaturverzeichnis<br />

Nach Bedarf ergänzt<br />

A-13.2 Abkürzungsverzeichnis<br />

Nach Bedarf ergänzt<br />

A-13.3 Adressenverzeichnis<br />

Nach Bedarf ergänzt<br />

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